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Informationsfreiheit: Schwarz-Rot plant Frontalangriff auf Journalismus und Transparenz

02. Juli 2026 um 14:52

Die Spitzen von Union und SPD wollen die Informationsfreiheit massiv einschränken. Die Zivilgesellschaft zeigt sich entsetzt und spricht vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz“.

Vier Personen stehen an Rednerpulten vor den Flaggen der Europäischen Union und Deutschlands, drei Männer und eine Frau, die Frau trägt einen roten Blazer
Wollen die Informationsfreiheit schleifen: der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, Bundeskanzler Friedrich Merz, Arbeitsministerin Bärbel Bas und Finanzminister Lars Klingbeil auf der heutigen Pressekonferenz. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Mike Schmidt

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in der heutigen Form erlaubt es allen Menschen, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Medien, Anfragen aller Art nach Dokumenten des Staates zu stellen. Die jeweiligen Behörden und Stellen müssen die vorliegenden Dokumente herausgeben – das macht staatliches Handeln transparent und hat schon so manchen Skandal aufgedeckt. Die Informationsfreiheit gilt als einer der Pfeiler einer freiheitlichen Demokratie, weil sie die Rechenschaftspflicht des Staates regelt.

Doch diese Informationsfreiheit ist der schwarz-roten Koalition offenbar ein Dorn im Auge. Im Koalitionsausschuss hat die Regierung beschlossen, die Informationsfreiheit massiv einzuschränken. Arne Semsrott von FragDenStaat spricht vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“. Zivilgesellschaftliche Organisationen sind entsetzt.

Koalition will IFG faktisch abschaffen

Hinter eher blumigen Worten im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ verstecken sich gleich mehrere Vorhaben.

So sollen Informationsfreiheitsanfragen künftig nur noch mit „berechtigtem Interesse“ möglich sein. Antragsstellende müssen demnach jedes Mal nachweisen, dass sie einen besonderen Anspruch auf Informationen haben. Weil dies viele Anfragen ausschließen würde, wäre das bestehende Recht auf Informationsfreiheit damit praktisch ausgehöhlt. Derzeit muss eine Person, die eine IFG-Anfrage stellt, nicht begründen, warum sie das tut.

Anfragende müssten künftig mit deutlich höheren Kosten rechnen. Bisher sorgt ein Gebührendeckel dafür, dass Anfragen nicht mehr als 500 Euro kosten. Dieser Deckel soll wegfallen und stattdessen die Gebühren „im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip“ angepasst werden. Schon heute versuchen manche Behörden die Anfragen mit Kosten abzuwehren. In Zukunft könnte eine einzelne Anfrage dann mehrere Tausend Euro kosten.

Auch dürften künftig nur noch natürliche Personen Anfragen stellen. Juristischen Personen will die Koalition dieses Recht entziehen. Das sind rechtlich selbstständige Organisationen wie ein eingetragener Verein, eine Stiftung oder ein Unternehmen. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe oder Amnesty International könnten demnach keine Anfragen mehr stellen.

Auch Menschen aus Drittstaaten könnten ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung will prüfen, ob nur noch in Deutschland lebende Deutsche und EU-Bürger:innen Informationen verlangen dürfen. Personen, die eine Anfrage stellen, müssten dann ihre Staatsangehörigkeit nachweisen.

In den veröffentlichten Informationen sollen die Namen aller Behördenmitarbeiter:innen künftig geschwärzt werden. Es wäre dann nicht mehr nachvollziehbar, wer für behördliche Entscheidungen verantwortlich ist. Staatliches Handeln ließe sich so nicht mehr leicht nachvollziehen und Korruption schwieriger aufdecken.

Außerdem sollen Behörden die Freigabe von Informationen verwehren können, indem sie auf „komplexe Bedrohungslagen“ verweisen. Mit einer ähnlichen Begründung schränkte das Berliner Abgeordnetenhaus Ende März das Berliner Informationsfreiheitsgesetz und das Landesdatenschutzgesetz ein.

„Der schwerste Angriff auf staatliche Transparenz“

Wir haben mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen gefragt, was sie von den Plänen der Koalition halten. Sie lehnen diese unisono ab.

Der Journalist und langjährige Transparenzexperte Arne Semsrott von FragDenStaat sagt: „Das ist der schwerste Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik. SPD und Union brechen nicht nur ihren eigenen Koalitionsvertrag, sondern beschädigen Presse- und Informationsfreiheit massiv. Sie wollen die Informationsfreiheit de facto abschaffen.“

Schwarz-Rot will die Informationsfreiheit beschneiden.

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Hendrik Zörner vom Deutschen Journalisten Verband (DJV) ist empört: „Die Regierungskoalition tritt die Informationsfreiheit in die Tonne.“ Das geschehe ausgerechnet in einer Zeit, da transparente Informationen und Fakten unbedingt notwendig seien, um der Flut an Desinformation und faktenfreien Meinungen begegnen zu können. Das bisherige Informationsfreiheitsgesetz sei zwar nicht der große Wurf gewesen, aber man habe damit arbeiten können. „Die Informationsbeschaffung wird künftig schwieriger werden“, so Zörner weiter.

Daniel Drepper, Vorsitzender von Netzwerk Recherche, sagt: „Dieser Vorschlag ist ein Frontalangriff auf den investigativen Journalismus und auf eine zentrale Errungenschaft der Demokratie: Transparenz gegenüber ihren Bürger*innen.“ Wenn diese Pläne umgesetzt würden, sei das Informationsfreiheitsgesetz nicht reformiert, sondern abgeschafft. „Für Journalist*innen bedeutet dieser Angriff auf die Transparenz, dass es deutlich schwieriger wird, die Vorgänge in deutschen Behörden zu durchleuchten.“ Genau diese Art von Beschränkung sei offenbar gewollt: „Die Regierung versucht, die Kontrollfunktion der Medien zu begrenzen, indem bestehende Auskunftsrechte abgeschafft werden.“ Das sei in Zeiten zunehmender Skepsis gegenüber demokratischen Institutionen ein gefährlicher Kurs, so Drepper weiter.

Christian Mihr, Geschäftsführer Politik und Strategie von Reporter ohne Grenzen, sagt: „Es steht auf dem Spiel, ob die Öffentlichkeit in diesem Land in Zukunft noch an verlässliche Informationen kommt.“ Ob Redaktionen, internationale Rechercheverbünde, Exiljournalist*innen oder Organisationen wie Reporter ohne Grenzen – sie alle würden in Zukunft nur erschwert oder gar nicht mehr an staatliche Informationen gelangen, so Mihr. „Gleichzeitig wird der Umfang der Information geringer; durch übertriebene Schwärzungen verschwindet Verantwortlichkeit genau dort, wo öffentliches Interesse am stärksten wiegt.“

„Das ist eine katastrophale Fehlentscheidung“, sagt Anette Dowideit, CORRECTIV-Chefredakteurin. „Gerade in den jetzigen politischen Zeiten – in denen eine Partei erstarkt, die der Verfassungsschutz in Teilen als gesichert rechtsextremistisch einstuft – muss die Demokratie doch wehrfähiger gemacht werden. Stattdessen macht es diese Einschränkung den Journalistinnen und Journalisten deutlich schwerer, das Handeln von Politikern und Behörden kritisch zu begleiten.“

Auch Tom Jennissen von der Digitalen Gesellschaft äußert sich kritisch: „Mit der geplanten massiven Einschränkung der Informationsfreiheit schwächt die Bundesregierung ganz bewusst eine wesentliche Säule einer lebendigen Öffentlichkeit und zeigt ein erschreckend autoritäres Staatsverständnis. Intransparenz und Verantwortungsdiffusion untergraben das Vertrauen in öffentliche Institutionen, statt sie zu stärken.“

Warum das IFG wichtig ist

Doch nicht nur die Zivilgesellschaft sieht die Vorschläge der schwarz-roten Koalition kritisch. Auch Meike Kamp, die Berliner Beauftragte für Informationsfreiheit, sieht die Entwicklungen rund um Transparenzeinschränkungen mit Sorge: „Mehr denn je sollten der Staat und seine Behörden ein Interesse daran haben, dass das eigene Handeln von der Öffentlichkeit überprüft und nachvollzogen werden kann.“ Das schaffe Vertrauen und stärke die Demokratie.

„Mit großer Sorge beobachte ich daher die Tendenzen in Bund und Ländern, die Informationsfreiheit zu beschränken. Wir brauchen mehr Transparenz, nicht weniger. Für den Schutz kritischer Infrastrukturen gibt es schon heute ausreichende Ausnahmeregelungen“, so Kamp gegenüber netzpolitik.org.

Informationsfreiheit ist das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen. Sie ist eines der Grundpfeiler der Wissensgesellschaft. Dieses Recht basiert auch auf Artikel 5 des Grundgesetzes. Dort heißt es:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Das Informationsfreiheitsgesetz gilt in Deutschland seit 2006 auf Bundesebene. Seitdem können Bürger:innen auf Antrag Einsicht in staatliche Verträge, Kommunikationen, Dokumente und Behördenabläufe bekommen.

Diese Option wird eifrig genutzt: Alleine bei FragdenStaat haben mehr als 130.000 Menschen in über 250.000 Anfragen Informationen befreit. Dazu kommen alle Anfragen, die nicht über das Transparenzportal gestellt wurden.

Schwarz-Rot bricht eigenen Koalitionsvertrag

Bereits in ihren Koalitionsverhandlungen hatten Union und SPD darüber diskutiert, das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen, wie ein geleaktes Papier der Arbeitsgruppe für „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, Moderne Justiz“ im März 2025 zeigte. Verhandlungsführer war Philipp Amthor (CDU), der heute Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung ist.

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Amthor war in den Augustus-Intelligence-Skandal verwickelt, der auch dank des Informationsfreiheitsgesetzes aufgedeckt wurde. Interne Unterlagen legten damals offen, wie der CDU-Abgeordnete dem US-Unternehmen Augustus Intelligence Zugang zum Bundeswirtschaftsministerium verschafft hatte.

Amthors Lobbyaktivitäten beherrschten im Sommer 2020 über Wochen die Schlagzeilen. Sie demonstrierten damals auch unzureichende Transparenzpflichten für Abgeordnete: Amthor hatte 2.800 Aktienoptionen mit einem Wert von bis zu 250.000 US-Dollar erhalten. Nach den damaligen Verhaltensregeln des Bundestages waren diese nicht veröffentlichungspflichtig.

Der Aufschrei über die geleakten Pläne der schwarz-roten Koalitionäre, das IFG abzuschaffen, war groß. Union und SPD nahmen daraufhin Abstand von dem Vorhaben. In ihrem Koalitionsvertrag spielte das Thema Transparenz von Politik und Verwaltung nur noch am Rande eine Rolle. Dort heißt es, die Regierung wolle das IFG „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren“.

Das steht noch im Papier

Netzpolitisch relevant sind auch weitere Punkte des Papiers. So will die Koalition gegen den „Missbrauch von Sozialleistungen“ vorgehen und dafür die Vorschläge der Kommission zur Sozialstaatsreform schnellstmöglich umsetzen. Die Kommission will unter anderem den Datenschutz aufweichen und Verfahren weitgehend automatisiert „auch unter Nutzung von Künstlicher Intelligenz“ beschleunigen. Wohlfahrtsverbände befürchten, dass ohnehin benachteiligte Menschengruppen zusätzlich diskriminiert werden. Insbesondere die kommunalen Jobcenter sollen zum Datenaustausch verpflichtet werden. Noch im Juli sollen das Bundesarbeits- und das Bundesinnenministerium einen Aktionsplan vorlegen, der den „Missbrauch von Sozialleistungen“ bekämpfen soll.

Außerdem wollen Union und SPD den nationalen Datenschutz vereinfachen. Dafür will sie „alle vorhandenen Spielräume“ der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) „konsequent“ nutzen. Forschung und Wirtschaft sollen Daten so wohl ungehinderter nutzen können.

In eine ähnliche Richtung geht das Vorhaben, mit Blick auf den „Bürokratierückbau“ die Berichts- und Dokumentationspflichten gegenüber staatlichen Stellen weitmöglichst abzuschaffen.

Berichtspflichten umfassen etwa statistische Meldungen, regelmäßige Berichte an Aufsichtsbehörden oder Auskunftspflichten gegenüber der Verwaltung. Sie sind wichtig, um die Sicherheit von Beschäftigten, die Rechtskontrolle oder den Schutz vulnerabler Gruppen zu prüfen. Die Koalition will hier den Aufwand für Unternehmen senken und ein „Berichtsentlastungsgesetz“ verabschieden. Außerdem sollen für künftige Gesetze eine „Berichtspflichten-Bremse“ einführen. Am Ende sollen nur jene Berichtspflichten bestehen bleiben, deren Notwendigkeit die zuständigen Ministerien explizit begründen. Außerdem soll innerhalb eines Jahres jede vierte Dokumentationspflicht abgeschafft werden, sofern sie nicht durch EU- oder Verfassungsrecht zwingend ist.

Insgesamt 34 Maßnahmen geplant

Die Spitzen von Union und SPD haben sich gestern Abend auf zahlreiche Reformen geeinigt. Die insgesamt 34 Maßnahmen stellten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), Arbeitsministerin Bärbel Baas (SPD) und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) heute Vormittag in einer Pressekonferenz vor.

Zu den wichtigsten Entscheidungen zählte Merz die Rentenreform bis zum Jahresende. Außerdem will die Koalition unter anderem die Reichensteuer erhöhen, „Zukunftsbranchen“ fördern und die Regeln für Krankschreibungen von Beschäftigten verschärfen.

Der Koalitionsausschuss ist ein informelles Gremium der schwarz-roten Bundesregierung. Es trifft die wichtigsten Richtungsentscheidungen und entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Koalition. Dem Ausschuss gehören jeweils drei Personen aller Regierungsparteien an: Von der CDU sind das Bundeskanzler Friedrich Merz, Jens Spahn (Unions-Fraktionsvorsitzender) und Carsten Linnemann (CDU-Generalsekretär); von der CSU Markus Söder, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Alexander Hoffmann (Landesgruppenchef der CSU); von der SPD Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und Matthias Miersch (SPD-Fraktionsvorsitzender).


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Correctiv-Recherche: Europol betreibt mutmaßlich illegale Datenanalyseplattformen

07. Mai 2026 um 11:21

Die europäische Polizeibehörde Europol hat offenbar jahrelang eine Schatten-IT betrieben. Mitarbeitende sollen damit widerrechtlich große Mengen an personenbezogenen Daten durchsucht und ausgewertet haben. Dennoch will die EU-Kommission Europol nun mit deutlich mehr Budget und Personal ausstatten.

Ein schwarzes Loch über dem Europol-Gebäude.
Europol betrieb offenbar ein „Schwarzes Loch“ für unregulierte Datenanalyse. – Alle Rechte vorbehalten: Gebäude: IMAGO/IP3press, Schwarzes Loch: BoliviaInteligente/unsplash.com, Bearbeitung: netzpolitik.org

Die europäische Polizeibehörde Europol hat offenbar umfangreiche Mengen sensibler Daten auf einer Schatten-IT gesammelt und ausgewertet. Darunter Ausweisdokumente, Telefonverbindungen, Finanz- und Standortdaten – auch von Personen, die keiner Straftat verdächtigt wurden. Das zeigt eine gemeinsame Recherche von Correctiv, Computer Weekly und Solomon.

„Sie schützen das Gesetz – und brechen es“, zitiert Correctiv einen der anonym bleibenden Europol-Insider, die im Text vorkommen. Internen Dokumenten, geleakten E‑Mails sowie Insiderinformationen von Whistleblower:innen zufolge haben Europol-Mitarbeitende diese Daten entgegen bestehender Sicherheitsvorkehrungen und Datenschutzbeschränkungen abrufen können. Es sei nicht nachvollziehbar, wer zu welchem Zeitpunkt auf die Daten zugegriffen, sie geändert oder gelöscht habe.

Die Veröffentlichung der Recherche fällt für Europol in eine politisch sensible Phase. Noch in diesem Jahr will die EU-Kommission voraussichtlich ein Gesetz einbringen, das Europol in eine „wirklich operative Polizeibehörde“ umwandeln soll. Dafür will die Kommission das Personal und das Budget der Behörde verdoppeln.

Europol habe laut der Recherche zwar einige Datenschutzprobleme öffentlich gemacht. Doch weite Teile ihrer Schatten-IT hat die Behörde mutmaßlich vor dem Europäischen Datenschutzbeauftragten geheimgehalten – darunter ein irreguläres System namens „Pressure Cooker“, mit der Europol offenbar geltende EU-Gesetze umging. Das System ist möglicherweise noch heute im Einsatz.

Das „Schwarze Loch“ für die unregulierte Datenanalyse


Auslöser dafür, die Schatten-IT zu entwickeln, waren die Terroranschläge unter anderem auf das Bataclan-Theater in Paris im November 2015. Damals gründete Europol die Task Force „Fraternité“, der EU-Mitgliedstaaten große Datenmengen zuspielte. Europols Cybercrime-Einheit übernahm daraufhin das sogenannte Computerforensik-Netzwerk (CFN), das im Jahr 2012 mit der Absicht eingerichtet worden war, digitales Beweismaterial zu sammeln.

Obwohl Europol das CFN gemeinsam mit der eigenen IT-Abteilung verwalten sollte, entzog sich das Netzwerk bald jener Aufsicht. Innerhalb weniger Jahre habe sich das CFN weit über seinen ursprünglichen Zweck hinaus entwickelt. Ein ehemaliger hochrangiger Europol-Mitarbeiter bezeichnet es laut der Correctiv-Recherche als „Schwarzes Loch“ für die unregulierte Datenanalyse.

Bis 2019 hätten sich im CFN rund 2.000 Terabyte an Daten angesammelt – fast 420-mal so viele Daten wie die reguläre Kriminaldatenbank von Europol enthielt. In mindestens einem Fall – dem Projekt „Focal Point Travellers“ – sollen sie auch vom US-amerikanischen Inlandsgeheimdienst FBI stammen.

„Europol-Analysten konnten so riesige Mengen an personenbezogenen Daten durchforsten, darunter auch Informationen, die sie nicht hätten speichern dürfen, und diese für kriminalistische Analysen zweckentfremden“, heißt es bei Correctiv.

Datenschutzbeauftragter schlug Alarm


Im Jahr 2019, ein Jahr nachdem die EU-Datenschutzgesetze in Kraft getreten waren, schlug der hauseigene Datenschutzbeauftragte von Europol, Daniel Drewer, intern Alarm. Er warnte die drei stellvertretenden Europol-Direktoren, dass im CFN rund 99 Prozent aller Europol-Daten verarbeitet würden. Laut der Recherche reichen die Sicherheitslücken und Versäumnisse von der „ineffektiven Zuweisung von Sicherheitsrollen und ‑verantwortlichkeiten“ über eine „unzureichende Verwaltung privilegierter Zugriffsrechte“ bis hin zur „Nichteinhaltung der Europol-Sicherheitsvorschriften“. Sollte Europol nicht reagieren, warnte Drewer, könnte ein Verbot des CFN das gesamte operative Geschäft von Europol lahmlegen.

Die Direktorin Catherine De Bolle informierte daraufhin im April 2019 den Europäischen Datenschutzbeauftragten. Nach einer jahrelangen Auseinandersetzung ordnete die Datenschutzbehörde schließlich an, die rechtswidrig gespeicherten Daten zu löschen. Erst im Februar 2026 teilte die Aufsichtsbehörde der Gemeinsamen Parlamentarischen Kontrollgruppe, ein Aufsichtsausschuss für Europol aus europäischen und nationalen Abgeordneten, mit, die fast zehnjährige Prüfung des CFN einzustellen – obwohl Europol zentrale Sicherheitsvorkehrungen noch immer nicht umgesetzt hatte.

„Europol hat über Jahre ein paralleles Datensystem betrieben, das jenseits rechtsstaatlicher Kontrolle arbeitet“, sagt Birgit Sippel (SPD) auf Anfrage von netzpolitik.org. Sie ist Europaabgeordnete und Mitglied des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. „Die Daten unschuldiger Menschen wurden gespeichert und analysiert, ohne dass nachvollziehbar war, wer darauf zugegriffen oder Einträge verändert hat. Das untergräbt das Vertrauen in die Beweissicherheit und die Rechtsstaatlichkeit europäischer Strafverfolgung.“

Obwohl Europol sich jahrelang der Kontrolle entziehen konnte, will die Kommission der Behörde nun mehr operative Befugnisse übertragen, sagt die Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights gegenüber netzpolitik.org. „Es ist dringend erforderlich, dass die EU ihre Pläne überdenkt und Europol tatsächlich für seine rechtswidrigen Praktiken zur Rechenschaft zieht.“

Kocht der „Pressure Cooker“ noch?


Es ist derzeit unklar, ob etwa der „Pressure Cooker“ (zu Deutsch: Schnellkochtopf) weiterhin in Betrieb ist. Damit wird offenbar ein System bezeichnet, in dem operative Daten schnell und ohne Beschränkungen durch EU-Recht gespeichert und analysiert werden können.

Laut Europol sei der „Pressure Cooker“ lediglich eine interne Bezeichnung für das „Internet Facing Operational Environment“ (IFOE), das rechtskonform betrieben werde. Als Europol im Jahr 2025 die „IFOE-Quick Response Area“ dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Konsultation vorlegte, warnte die Aufsichtsbehörde vor „einer vollwertigen Parallelumgebung zur regulären Betriebsumgebung von Europol“.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte erklärte gegenüber Correctiv, er sehe „die Gefahr, dass Europol-Mitarbeiter ‚Angeltouren’ unternehmen könnten, also personenbezogene Daten sammeln, die für laufende strafrechtliche Ermittlungen irrelevant sind – und so Grundrechte verletzen“.

Wie solche Systeme trotz Inspektionen durch den Datenschutzbeauftragten lange Zeit verborgen blieben, beschreibt ein Europol-Insider. Demnach seien die Inspektionen „keine Razzia, bei der IT-Experten Systeme überwachen und Server beschlagnahmen“, sondern vielmehr ein „höfliches Gespräch“.


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