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Polizeigesetz Niedersachsen: Verfassungsrechtliche Bedenken bei geplanten Überwachungsmaßnahmen

27. Februar 2026 um 12:45

Der Landesdatenschutzbeauftragte und Polizeirechtler*innen sehen grundlegende Probleme in dem Entwurf des neuen Polizeigesetzes von Niedersachsen. Das wurde gestern bei einer Anhörung im Innenausschuss deutlich.

Denis Lehmkemper.
Die Sci-Fi-Systeme aus dem geplanten niedersächsischen Polizeigesetz sieht Denis Lehmkemper „auf der kritischen Grenze zwischen verbotenen KI-Praktiken und Hochrisiko-KI-Systemen“. – Alle Rechte vorbehalten Daniel George

Die rot-grüne Landesregierung von Niedersachsen will ihrer Polizei vier verschiedene Arten KI-gestützter Überwachung erlauben. Der Landesdatenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper bezog nun öffentlich dazu Position. Er schreibt, dass diese Befugnisse die Eingriffsintensität in die Grundrechte gegenüber bisherigen Maßnahmen „erheblich erhöhen“. Sie würden sich auf der kritischen Grenze zwischen verbotenen KI-Praktiken und Hochrisiko-KI-Systemen bewegen. Es bestünde die Gefahr, „dass die Regelungen aufgrund ihrer Eingriffstiefe einer verfassungsrechtlichen Bewertung nicht standhalten.“

Gestern nahmen Lehmkemper und weitere Expert*innen im Innenausschuss des Landtags Stellung zum aktuellen Entwurf des niedersächsischen Polizeigesetzes. In einer Presseerklärung, die er danach versandte, zweifelt Lehmkemper daran, dass der Entwurf die Grundrechte im Blick behält.

Als besonders eingriffsintensiv benennt er die Maßnahmen mit sogenannter Künstlicher Intelligenz, wie sie sich derzeit in etlichen umstrittenen deutschen Polizeigesetzentwürfen finden: „intelligente“ Videoüberwachung, biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung, Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten und automatisierte Datenanalyse. In diesen Bereichen sieht Lehmkemper „erheblichen Nachbesserungsbedarf“ an den Regelungen.

„Ein Paradigmenwechsel“

„Aus unserer Sicht sind europäische Datenschutz- und KI-Vorgaben noch nicht ausreichend berücksichtigt, damit riskiert man Rechtsunsicherheit“, schreibt er netzpolitik.org zu dem Entwurf.

Die Landesregierung will mit dem Entwurf auch Datenanalysen ermöglichen, wie sie der Konzern Palantir anbietet und die US-Einwanderungsbehörde gerade zur Jagd auf Migrant*innen nutzt. Lehmkemper sieht hier einen tiefen Eingriff in die Bürgerrechte, sogar einen Paradigmenwechsel. Während Daten von Zeugen und Opfern bislang nur zweckgebunden und vorgangsbezogen erhoben wurden, wäre es danach möglich, eine Datenbank zu betreiben, die nicht nur nach polizeilichen Vorgängen, sondern auch nach Zeugen und Opfern, also gezielt nach Personen, durchsucht werden kann.

Die Landesregierung hat bereits bekundet, keine Software von Palantir einsetzen, sondern auf eine europäische Alternative warten zu wollen. Der Datenschutzbeauftragte fordert, „völlig unabhängig davon, welches Software-System dafür eingesetzt werden soll, eine klare Begrenzung auf anlassbezogene Analysen, kürzere Speicherfristen, umfassende Betroffenenrechte und eine eindeutige Definition des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Sinne der KI-Verordnung.“

„Verstoß gegen Verfassungsrecht“

Kristin Pfeffer, Professorin an der Hochschule der Polizei Hamburg, hat ebenfalls gestern im Innenausschuss das Polizeigesetz eingeordnet. In einer schriftlichen Stellungnahme, die sie dazu eingereicht hat, kritisiert sie vor allem die Befugnisse zur Datenanalyse nach Palantir-Art. Sie sieht einen Verstoß gegen das Verfassungsrecht, weil die Politik der Polizei zur Nutzung des Tools zu wenige Regeln auferlegt.

Die Big-Data-Analyse sei „äußerst eingriffsintensiv“, deshalb brauche es, wenn man sie einführen wolle, Regelungen, die die Eingriffstiefe der Maßnahme abmildern. Die gäbe es kaum. Die Art der Daten, die einbezogen werden könnten, sei kaum limitiert. Die Polizei darf dem Entwurf nach „Vorgangsdaten, Falldaten, Daten aus den polizeilichen Auskunftssystemen, Verkehrsdaten, Telekommunikationsdaten, Daten aus Asservaten und Daten aus dem polizeilichen Informationsaustausch“ nutzen.

Vorgangsdaten umfassen dabei, so Pfeffer, „Anzeigen, Ermittlungsberichte und Vermerke, die nicht nur Daten zu Verdächtigen, Beschuldigten oder sonstigen Anlasspersonen enthalten, […] sondern etwa auch Daten zu Anzeigeerstattern, Hinweisgebern oder Zeugen.“ Falldaten würden zudem „Beziehungen zwischen Personen, Institutionen, Objekten und Sachen“ sichtbar machen.

Dazu kommen „Datensätze aus gezielten Abfragen in gesondert geführten staatlichen Registern sowie einzelne gesondert gespeicherte Datensätze aus Internetquellen.“ Solche Register können laut Pfeffer Melde- oder Waffenregister oder das zentrale Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) sein. Zudem sei die Verarbeitung von Daten, die durch besonders schwere Grundrechtseingriffe erlangt wurden, zum Beispiel durch die Wohnraumüberwachung oder den Einsatz verdeckter Ermittler*innen, nicht ausgeschlossen, sondern nur eingeschränkt.

Eine Superdatenbank

Die Politik habe es bislang auch verpasst, so Pfeffer, die Eingriffstiefe durch die Beschränkung auf inländische Quellen zu beschränken. Nach der aktuellen Fassung könnten auch Daten verarbeitet werden, die ausländische Sicherheitsbehörden erhoben haben.

Der Polizeigesetzentwurf ermöglicht es zudem, eine „Superdatenbank“ anzulegen. Pfeffer sähe eine solche aber unvereinbar mit dem aktuellen Verfassungsrecht. „Sollte das Anlegen einer vorsorglichen Datenbank gar nicht beabsichtigt sein, müsste dies in der Norm noch klargestellt werden“, schreibt sie.

Pfeffer kritisiert auch die Eingriffsschwelle für die Datenanalyse: Die liegt bereits im Vorfeld einer Gefahr für eine terroristische Straftat. Das Tool darf demnach genutzt werden, noch bevor eine Gefahr konkret wird.

Racial Profiling ist für Rot-Grün kein Thema

Matthias Fischer, Professor an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit, wurde ebenfalls gestern im Innenausschuss angehört und schreibt in einer schriftlichen Stellungnahme dazu: „Als eine besonders auffällige Leerstelle erweist sich die Thematik „Racial Profiling“.“

Zahlreiche Landesgesetzgeber hätten sich in den vergangenen Jahren bei den Novellierungen ihrer Polizeigesetze dieses Themas angenommen. „Sie haben erkannt, dass rechtswidriges oder als rechtswidrig erlebtes Polizeihandeln zu nachhaltigen Vertrauensverlusten in die Institution Polizei führen kann“, schreibt Fischer. In der Diskussion über den Reformbedarf des niedersächsischen Polizeigesetzes habe Racial Profiling aber offenbar trotzdem keine Rolle gespielt.

„Wer mit dem Anspruch antritt, das modernste Polizeigesetz Deutschlands vorlegen zu wollen, darf das Thema diskriminierender Kontrollen nicht ausblenden“, schreibt Fischer. Um der Gefahr von Racial Profiling zu begegnen, empfiehlt er eine Pflicht für Polizist*innen, Personenkontrollen vor deren Beginn zu begründen.


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Online-Ausweis: Der ePerso ist tot, lange lebe der ePerso

27. Februar 2026 um 11:57

IT-Fachleuten gilt der elektronische Personalausweis gemeinhin als gut durchdacht und sicher. Dennoch fristet dessen eID-Funktion auch wegen politischer Versäumnisse ein Nischendasein. Zwei Projekte der Sparkassen und des Föderalen IT-Architekturboards könnten das nun ändern.

Hauswand ohne Fenster mit Graffiti, darauf eine Dürer-Hand, die einen Personalausweis hält
Lange fristete der elektronische Personalausweis ein Nischendasein – das könnte sich jetzt ändern. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten Hauswand: IMAGO/Hannelore Förster; Graffiti: Wikipedia/Nicor; Ausweis: IMAGO/Jochen Tack; Hand: Dürer (1506); Bearbeitung: netzpolitik.org

Online ein Auto mieten oder den Wohnsitz ummelden – das soll der elektronische Personalausweis (auch neuer Personalausweis, nPA) dank eID-Funktion ermöglichen. So war zumindest die Erwartung vieler, als die Bundesregierung unter Angela Merkel im Jahr 2010 den nPA einführte. Doch die damaligen Erwartungen haben sich bis heute nicht erfüllt.

Dabei können die Voraussetzungen für einen Erfolgskurs des nPA kaum besser sein. IT-Sicherheitsexpert:innen und Datenschützer:innen loben die Technologie in höchsten Tönen. Trotzdem ist es um den nPA ruhig geworden. Die meisten haben ihre PIN zum Freischalten der eID-Funktion verlegt oder verloren. Bis vor zwei Jahren konnten sie sich zwar kostenfrei eine neue PIN per Einschreiben auf dem Postweg zusenden lassen. Doch Anfang 2024 beschloss das Bundesinnenministerium unter der Ampel-Koalition, den Service mit Verweis auf die Kosten einzustellen. Wer die eID nutzen will, muss also wieder aufs Amt gehen.

Zwei Projekte könnten dem nPA nun neues Leben einhauchen: zum einen die neuen Services in den Apps der Sparkassen, zum anderen Neo, eine Kommunikationslösung für Bürger:innen und Verwaltung. Neo wird von der FITKO gemeinsam mit dem Bundesdigitalministerium im Auftrag des Föderalen IT-Architekturboards entwickelt.

Sichere Technologie fristet Nischendasein

Die Versäumnisse der Bundesregierung gipfeln in der Einschätzung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), die eID sei eine „nationale Sonderlösung“. Der Bundesrechnungshof widersprach (PDF) explizit dieser Auffassung mit Verweis auf die eIDAS-Verordnung der EU, die die eID-Funktion mit Vertrauensniveau „hoch“ notifiziert.

Dass Bürger:innen und selbst die Bundesregierung der Technologie so wenig Bedeutung beimessen, wäre kaum ein Thema, wenn der nPA mehr in der Fläche genutzt würde, sagt Marco Holz. Er ist IT-Architekt bei der Föderalen IT Kooperation (FITKO). Die Bund-Länder-Organisation entwickelt IT-Lösungen für die öffentliche Verwaltung. „Wenn man den Perso höchstens ein Mal im Jahr benutzt, stehen die Chancen schlecht, dass man sich die PIN dauerhaft merkt.“

Privatpersonen können sich mit der AusweisApp gegenüber Dritten ohne große Hürden eindeutig und authentisch ausweisen. Dank NFC-Technologie (Near-Field Communication) ist inzwischen auch ein Kartenlesegerät überflüssig. Nutzer:innen halten ihren Personalausweis einfach an ihr Smartphone und erlauben so die kontaktlose Übermittlung ihrer Daten.

Um die eID-Funktion voranzubringen, müssten jedoch mehr Behörden, Banken und Versicherungen die eID-Funktion in ihre Prozesse einbauen, so Holz. Das erfordert einen hohen Aufwand, den viele Anbieter scheuten.

Hohe Hürden für die eID

Diensteanbieter, die den nPA nutzen möchten, müssen nachweisen, dass sie berechtigt sind, auf bestimmte Datenfelder des nPA zuzugreifen. Dafür brauchen sie ein elektronisches Berechtigungszertifikat, das sie bei der zentralen Vergabestelle beantragen müssen. Auf diese Weise können nur berechtigte und vertrauenswürdige Anbieter die Daten der Personalausweise auslesen. Jedoch verlangt das Bundesverwaltungsamt für die Berechtigungszertifikate hohe Gebühren. Auch Behörden erhalten sie nicht kostenfrei.

Ist diese erste Hürde genommen, benötigen Diensteanbieter dann einen eID-Server. Den betreiben sie entweder selbst und integrieren ihn direkt in ihre Anwendungen. Oder sie nutzen den eID-Server eines externen Dienstleisters, etwa von Governikus oder adesso. Einen eigenen eID-Server zu betreiben, sei sehr komplex, sagt Holz. „Für Diensteanbieter kommt erschwerend hinzu, dass keine der Server-Implementierungen unter einer Open-Source-Lizenz verfügbar ist.“

Außerdem sei es teuer, einen eigenen Server zu betreiben. Gerade für kleine Kommunen sei das kaum zu stemmen, erklärt Holz.

Sparkassen setzen auf eID

„Die Nutzer sollen sich die PIN ihres nPA für die Nutzung der eID irgendwann genauso gut merken wie die PIN zu ihrer Kreditkarte oder ihrem Smartphone“, so die Vision von Oliver Lauer. Lauer ist Leiter des digitallabor.berlin und Chief Digital Officer des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV). Zusammen mit dem digitallabor.berlin und Expert:innen der Sparkassen Finanzgruppe hat er die eID-Funktion des nPA in die Apps „tief integriert“. Damit will Lauer ein Vorzeigeprojekt für die eID schaffen.

Kund:innen der Sparkassen können ihren Zugang zum Online-Banking nun einfacher wiederherstellen, wenn sie ihre Zugangsdaten verloren haben, das Smartphone defekt oder abhanden gekommen ist. Bisher mussten sie dafür auf den Freischaltbrief warten, in die Filiale oder an den Geldautomaten gehen. Nun laufe der Reset über die Apps automatisch.

eID lohnt sich

Warum nutzen die Sparkassen ausgerechnet die eID-Funktion des nPA? „In einer digitalen Welt ist der Moment, in dem man sich ausgesperrt hat, in meinen Augen einer der schlimmsten“, sagt Lauer. Für Kund:innen sollte daher ein Weg geschaffen werden, um möglichst schnell aus diesem „Katastrophen-Moment“ herauszukommen.

Jedes Jahr sperrten sich Millionen Bankkund:innen aus, sagt Lauer. Daher lohne sich die eID in der Sparkassen-App, nicht zuletzt auf der Kostenseite. Seit Ende Januar ist die App im Einsatz. Und schon jetzt zeichne sich ab, dass sie zuverlässig laufe und Kosten einspare, auch weil die Sparkassen einen eigenen eID-Server betreiben.

Briefe zur Freischaltung oder persönliche Besuche in den Filialen seien mit erheblichen Kosten verbunden. Ebenso würden sich die Kosten für das VideoIdent-Verfahren auf 10 bis 12 Euro pro Transaktion belaufen.

Auch aus Sicht der IT-Sicherheit bleibt das VideoIdent weit hinter der eID zurück. Denn die eID hat eine physische Komponente, den Chip im Ausweis. Das Vertrauen werde immer zwischen dem eigentlichen physischen Personalausweis und dem eID-Server hergestellt, erklärt Holz. Und die Daten würden immer an den Server geschickt, der das entsprechende Berechtigungszertifikat hat. „Das vermeidet schon sehr viele Angriffspunkte.“

Mit der eID sicher mit Behörden kommunizieren

Gemeinsam mit dem BundID-Team des BMDS entwickelt Holz unter dem Arbeitstitel „Neo“ außerdem eine Kommunikationsinfrastruktur für die öffentliche Verwaltung. Damit sollen Privatpersonen einfacher online mit ihrem Stadtbüro oder Rathaus kommunizieren können, etwa nachdem sie einen Antrag gestellt haben.

Um sicherzustellen, dass eine Behörde personenbezogene Daten an den richtigen Thomas Müller oder die richtige Sandra Müller herausgibt, müssen sich Privatpersonen authentifizieren. Dafür nutzt auch Neo die eID-Funktion des nPA. „Das Ziel ist, dass sich Bürger:innen mit ihrem Personalausweis direkt und so einfach wie möglich in der App einloggen können“, so Holz. „Also Ausweis an das Smartphone halten, die PIN des Persos eingeben und direkt mit dem Rathaus kommunizieren oder den Bearbeitungsstatus der eigenen Anträge einsehen.“

Ähnlich wie in der App der Sparkasse hat auch das Neo-Team das Software Development Kit (SDK) der Ausweis-App direkt in den Dienst integriert. Damit sind sie nicht auf Anbieter von Authentifizierungssystemen angewiesen. Mit Blick auf Privatsphäre, Benutzbarkeit und Datenschutz sei der direkte Weg über die eID ein Gewinn. „Denn ich muss mich nicht mehr gegenüber einem Dritten authentifizieren, der dann meine ganzen Login-Daten kennt und weiß, wann ich mich zum Beispiel bei der Sparkasse oder bei Neo eingeloggt habe.“


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AI Can Now Easily Unmask Your Secret Online Life (Even If You Use a Fake Name)

26. Februar 2026 um 14:24


New study shows smart chatbots can figure out who you really are from just a few posts... and it only costs a couple of dollars.

CoreCollective is a New Consortium Bringing the Arm Software Ecosystem Under One Roof

26. Februar 2026 um 11:56


The likes of AMD, Canonical, Google, Huawei, Qualcomm, Red Hat, and others are on board.

ONLYOFFICE Docs 9.3 Brings PDF Editor Upgrades With New Signing and Editing Tools

25. Februar 2026 um 19:09


You get a range of improvements across the other editors too.

React Is No Longer Meta's Project, It Now Has Its Own Foundation

25. Februar 2026 um 17:06


Meta has contributed React, React Native, and JSX to the newly formed React Foundation.

Someone is Bringing Fedora Linux to Phones (And It’s Not Red Hat)

25. Februar 2026 um 15:50


A small community project is building immutable Fedora images for tablets and phones.

Australia's Cyber Agency Releases Azul, an Open Source Malware Analysis Repository

24. Februar 2026 um 14:39


Think of it as a searchable, automated knowledge base for malware.

Making the Case for a Modern Synaptic-Style Package Manager on Linux

24. Februar 2026 um 11:56


The Linux desktop has evolved, and it's high time for the “advanced package manager” experience to evolve with it.

Ladybird Browser Just Ported C++ Code to Rust in 2 Weeks Thanks to AI

24. Februar 2026 um 11:28


Turns out AI is pretty handy when you need to port C++ code.

Master the Essential Keyboard Shortcuts in Linux Mint to Feel Like a Pro User

24. Februar 2026 um 10:27
Von: Sreenath


I am sharing some essential shortcuts to get you started. I will also briefly share how you can set custom shortcuts for all actions.

Serie: openDesk ausprobiert - Teil 4 - PIM

27. Februar 2026 um 09:00
In dieser Serie werfen wir einen Blick auf openDesk und die darin enthaltenen Komponenten. Wie gut sind sie integriert und taugen sie für den Einsatz im Büro?

Tails 7.5 mit Thunderbird als »Additional Software«

27. Februar 2026 um 07:54
Von: Ferdinand
Die anonymisierende Distribution Tails 7.5 bringt Sicherheits-Updates von Thunderbird jetzt schneller zu den Anwendern. Zudem gibt es Updates zu Tor und Tor Browser.

Grundrechte: Wie Polizei und Justiz unsere Meinungsfreiheit einschränken

27. Februar 2026 um 07:38

Noch nie gab es so viele Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchungen wegen bloßer Worte. Heute gelten etliche politische Aussagen als strafbar, die noch vor zehn Jahren ganz klar erlaubt waren. Dabei sollten wir gerade in der gegenwärtigen Lage mehr Meinungsfreiheit wagen.

Zweii Männer und eine Frau sitzen an einem Tisch mit Akten.
Staatsanwälte der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet Niedersachsen. – Alle Rechte vorbehalten CBS, 60 Minutes

Ronen Steinke ist Leitender Redakteur im Politikressort der Süddeutschen Zeitung und Lehrbeauftragter an der juristischen Fakultät der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Heute erscheint sein neues Buch Meinungsfreiheit: Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken – und wie wir es verteidigen im Berlin Verlag. Wir veröffentlichen das Vorwort mit freundlicher Genehmigung von Autor und Verlag. Alle Rechte vorbehalten.

Das zentrale Prinzip, auf dem jede Demokratie beruht, die Meinungsfreiheit, entzweit die Demokratien gerade gewaltig. Die USA auf der einen Seite, Europa auf der anderen.

Im Februar 2025 trat auf der Münchner Sicherheitskonferenz der amerikanische Vizepräsident J. D. Vance in einem Luxushotel auf die Bühne in einem Saal voller europäischer Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter – und schaltete gleich auf Angriff. Europa würge die Meinungsfreiheit ab, behauptete der Amerikaner, dunkler Anzug, blaue Krawatte, ernster Ton. Die größte Bedrohung für Europa heute komme gar nicht mehr aus Russland oder China, sondern „von innen“. Infolge eines, wie Vance es ausdrückte, „Rückzugs Europas von einigen seiner grundlegenden Werte“. Dann belehrte der US-Vizepräsident seine Zuhörer – und besonders seine deutschen Gastgeber – darüber, dass die „Demokratie auf dem heiligen Prinzip ruht, dass die Stimme der Menschen ein Gewicht hat“.

Mit Blick auf die zahlreichen, immer schärfer werdenden europäischen Gesetze gegen sogenannte Hassrede, also solche Dinge wie die staatlichen „Zensurwünsche“ an die Adresse sozialer Medien wie Facebook oder X, die staatlich verordneten Online-Blocker und -Filter, wie sie vor allem Deutschland in den zurückliegenden zehn Jahren stark forciert hat, formulierte der Gast aus den USA: „Firewalls haben da keinen Platz.“ Das Prinzip der Meinungsfreiheit verlange nämlich eine spezielle Fähigkeit von Regierenden: die Fähigkeit, Kritik zu erdulden. „Entweder man hält dieses Prinzip hoch, oder man hält es nicht hoch.“

Entsetzen und Belustigung

Stille herrschte im Saal, europäische Teilnehmer waren für einen Moment sprachlos, und einige erzählten hinterher, wie sie innerlich geschwankt hätten zwischen Gefühlen des Entsetzens, aber auch der Belustigung. Denn, natürlich: Von Leuten wie J. D. Vance, die in ihrer Heimat kritische Journalisten diffamieren, Universitäten unter Druck setzen und Late-Night-Show-Hosts wegmobben, lässt man sich nicht so gern über demokratische Tugenden belehren. Für deutsche Politiker war es ein Leichtes, darauf hinzuweisen, dass der Amerikaner nicht wirklich gut positioniert sei, um über den Respekt vor abweichenden Meinungen zu dozieren.

Immerhin, gerade hatte die Regierung des US-Präsidenten Donald Trump und seines Vizes Vance die Nachrichtenagentur Associated Press achtkantig aus dem Weißen Haus geworfen, weil die Journalisten sich die Freiheit genommen hatten, den Golf von Mexiko weiterhin als „Golf von Mexiko“ zu bezeichnen, während die Trump-Regierung lieber kindisch von einem „Golf von Amerika“ sprechen wollte. Gleichzeitig hatte in den USA der Kampf gegen unliebsame Stimmen, auch mit drastischen Mitteln wie der Durchsuchung von Handys und sozialen Netzwerken nach kritischen Äußerungen gegen Amerikas Verbündeten Israel, gerade erst begonnen.

Sprachtabus in Deutschland

Aber, schrecklicher Gedanke: Was, wenn der Gast aus Amerika dennoch einen Punkt hatte? Der US-Vizepräsident ist schließlich nicht der Erste, der in Bezug auf Europa etwas bemerkt hat, auch Linksliberale in den USA blicken gegenwärtig mit zunehmend mulmigen Gefühlen auf das, was sich in Europa und besonders in Deutschland vollzieht. Von außen sieht man Dinge vielleicht manchmal klarer als von innen: Schon immer war die Bundesrepublik innerhalb der westlichen Welt das Land mit den meisten Sprachtabus, den schärfsten Strafvorschriften gegen bloße Worte, freedom of speech wird hier traditionell kleiner geschrieben als in den USA. Und: In dem Jahrzehnt zwischen 2015 und 2025, in dem die demokratische Kultur sich beiderseits des Atlantiks als äußerst volatil erwiesen hat und die Demokratie in einen Stresstest geraten ist, hat Deutschland sich entschieden, noch einmal deutlich mehr vom selben zu versuchen.

Das heißt, Deutschland hat darauf gesetzt, noch einmal zusätzliche Gesetze zu schaffen sowie auch alte, schon bestehende Gesetze zu verschärfen, um politische Äußerungen stärker zu regulieren und einzuschränken. Der Bundestag hat Strafparagrafen erweitert und vermehrt, der Tatbestand der Volksverhetzung ist gleich in mehrfacher Hinsicht ausgebaut worden, der Tatbestand der öffentlichen Billigung von Straftaten ist so ausgedehnt worden, dass man jetzt schon dafür bestraft werden kann, wenn man Taten „befürwortet“, die allein in der Fantasie spielen. Viele Staatsanwaltschaften haben die Bekämpfung von Hatespeech zu einer neuen Priorität erhoben, sie haben neue, schlagkräftige Teams gegründet, um zu ermitteln und juristische Spielräume auszuschöpfen.

Noch nie hat es hierzulande so viele Ermittlungen wegen bloßer Worte gegeben. Wegen reiner Äußerungsdelikte, wie Juristinnen und Juristen sagen. Die Zahlen der Ermittlungen haben sich in diesem Jahrzehnt – je nachdem, welchen Tatbestand man ansieht – teils verdreifacht, vervierfacht, verfünffacht, bei manchen, früher völlig unbekannten Delikten wie der öffentlichen Billigung von Straftaten sogar verhundertfacht, von jährlich knapp 20 auf 2000. Selbst wegen des Uraltdelikts der Blasphemie, „Beschimpfen von Bekenntnissen“, gab es im Jahr 2024 plötzlich 125 Ermittlungen – ein Rekord. Das liegt zum einen sicher daran, dass das Internet nichts vergisst und Äußerungen dort technisch leichter zu dokumentieren sind als im analogen Raum. Zum anderen aber auch daran, dass die Bereitschaft des Staates, auf Worte mit Verboten und Strafen zu reagieren, groß ist wie nie.

Vulnerable Gruppen schützen

Anfangs ist dies zweifellos aus besten Absichten geschehen. Als es losging mit der härteren Gangart, etwa 2015/16, lautete die Idee, dass man vor allem vulnerable Gruppen besser davor beschützen müsse, niedergebrüllt zu werden. Das ist richtig – ein wichtiger Gedanke. Als etwa die ZDF-Journalistin Dunja Hayali sich im Sommer 2025 zu einem tödlichen Attentat in den USA äußerte, dem Anschlag auf den Rechtsradikalen Charlie Kirk, da prasselten in den sozialen Medien so viele Kommentare auf sie ein, dass einen der Mut zum offenen Wort schon mal verlassen könnte. Hayali hatte unter anderem gesagt, es sei nicht zu rechtfertigen, dass manche Gruppen Kirks Tod feierten – „auch nicht mit seinen oftmals abscheulichen, rassistischen, sexistischen und menschenfeindlichen Aussagen“. Das genügte schon, um manche zu triggern.

„Sie werden bald für ihre Äußerungen bitter bezahlen“, schrieb @gordons_katzenabenteuer auf Instagram an die Journalistin, „Sie haben nur das allerschlimmste verdient. Schauen sie lieber ab jetzt öfter über ihre Schulter.“ Ein Nutzer namens @nocebo_the_mortem schrieb: „Ich hoffe, sie werden auch vor ihrer Familie erschossen“. @jaroabroad pflichtete bei: „Du bist ein Stück Scheiße sondergleichen und die Drohungen sind völlig gerechtfertigt!“ @juki030 schrieb: „Wir werden dich noch hängen sehen!“ @team.114hrc schrieb: „Heul leise du Dre…… Wirst bald die nächste sein“. @volkersuthoff schrieb: „Hoffentlich erschießt dich einer, du miese dreckslesbe!“

Wenn Täter mit solchen Gewaltdrohungen durchkämen, dann bliebe von der Meinungsfreiheit der Bedrohten nicht viel übrig. Zumal solche Attacken oft strategisch sind. Eine Studie der britischen Zeitung The Guardian ergab, dass von den zehn am häufigsten in Online-Kommentaren beleidigten Autorinnen und Autoren der Zeitung acht Frauen waren, vier von ihnen nicht weiß. Die anderen beiden waren schwarze Männer. In Deutschland sind Menschen mit Migrationshintergrund mehr als doppelt so oft von Online-Beschimpfungen betroffen wie andere. Das sind Menschen, die noch nicht sehr lange eine Stimme im politischen Diskurs haben und die aus Sicht der Pöbler wieder „auf ihre Plätze“ verwiesen werden sollen. Dahinter steckt der Wunsch, diese Gruppen gezielt aus dem Diskurs herauszutreiben.

Über Ziel hinausgeschossen

Das ist reaktionär, es ist antidemokratisch. Dagegen braucht es eine Verteidigung. Auch durch den Staat. Aber: Inzwischen ist der deutsche Strafverfolgungsapparat weit über dieses Ziel hinausgeschossen. Zunehmend geht es nicht erst bei Drohungen los, sondern schon bei viel harmloserem Spott. Wird ein Mensch in Deutschland „dämlich“ oder „Schwachkopf“ genannt, dann ist normalerweise klar, dass das keine Staatsanwaltschaft in Bewegung versetzt. Widerfährt das einem Politiker oder einer Politikerin, dann bilden sich gerade neue Maßstäbe heraus. Ein Bürger in Bayern bekam einen Strafbefehl, weil er die Grünen-Politikerin Annalena Baerbock als die „dümmste Außenpolitikerin der Welt“ bezeichnet hatte. Ein Fall für den neuen Strafparagrafen der „Politikerbeleidigung“.

Seit 2021 werden Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen „Personen des politischen Lebens“ in einem einzigen Paragrafen zusammengefasst. Die Zahl der Ermittlungsverfahren, die der Staat auf dieser Grundlage eingeleitet hat, hat sich seither jährlich verdoppelt. 2021 waren es 748, im Jahr darauf schon 1.404. Im Jahr darauf dann 2.598. Und dann, zuletzt, 4.439 Fälle Fälle. Wohlgemerkt: Um Bedrohungen – oder andere Formen von Gewalt – geht es hier nicht.

Wie weit ist zu weit?

Der neue Wind weht scharf: Bis vor zehn Jahren war es noch undenkbar, dass die Polizei im Morgengrauen zu Razzien in Privatwohnungen anrückt, allein weil jemand das juristische Delikt der Beleidigung begangen haben soll, das in der Regel nur zu sehr geringen Strafen führt. Man hätte es für unverhältnismäßig gehalten. Eine Durchsuchung ist ein schwerer Grundrechtseingriff. Heute geschieht dies dagegen laufend, bei „Aktionstagen“ wird gleich an Dutzenden oder gar Hunderten Türen von Tatverdächtigen parallel geklingelt.

Man liest darüber sogar in der New York Times, in Artikeln, deren Autoren allerdings verwundert klingen über die Entwicklung der Meinungsfreiheit auf dem alten Kontinent. „Wie weit kann man gehen, bevor es zu weit geht?“, schrieben zwei Europa-Korrespondenten der Zeitung in einer langen Reportage im September 2022 über die neue Strenge, mit der Deutschland weiter gehe als „jede westliche Demokratie“. How far is too far?

Razzia wegen „Pimmel“

Hausdurchsuchungen erleben nun zunehmend auch Menschen, die im Netz ihre Meinung zu Ereignissen der internationalen Politik äußern. In den aufwühlenden Debatten zum Nahostkonflikt zum Beispiel war dies der Fall. Als ein Mann in München bei Instagram schrieb, dass das Massaker der palästinensischen Terrormiliz Hamas gegen israelische Zivilistinnen und Zivilisten am 7. Oktober 2023 natürlich entsetzlich sei, andererseits aber ein besetztes Volk das „legitime Recht auf Widerstand mit allen notwendigen Mitteln“ habe, genehmigte das Amtsgericht die Beschlagnahme seines Handys und anderer „internetfähiger Endgeräte“. Das kam unerwartet. Dass Menschen in Diskussionen solche kruden Aussagen einwerfen, die förmlich danach rufen, dass andere Menschen ihnen in der Diskussion widersprechen und mit Kontext oder Differenzierung antworten, ist nicht neu. Dass dies solche strafrechtlichen Interventionen nach sich zieht, ist durchaus neu.

In den Debatten zur innerdeutschen Politik ist dies ebenso zu beobachten. So hat etwa ein altgedienter Lokalpolitiker der Grünen in München erlebt, dass ihm verboten wurde, dem bayerischen Vizeministerpräsidenten Hubert Aiwanger von den Freien Wählern vorzuwerfen, dessen „Hetze“ gegen die Grünen ähnele in ihrer Sündenbock-Struktur der einstigen antisemitischen Agitation der Nazis. Der Grünen-Lokalpolitiker bekam dafür seinerseits ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung, worüber er sehr staunte, und 2024 sogar schon Schuldsprüche in nicht nur einer, sondern zwei Gerichtsinstanzen; seine politische Karriere ist erledigt. Anderen zur Warnung.

Als Hamburgs Innensenator während der Corona-Pandemie eine strenge Ermahnung an seine Bürgerinnen und Bürger aussprach, keine Partys zu feiern, dann aber dabei erwischt wurde, wie er selbst eine – illegale – Party mit Dutzenden Gästen zelebrierte, kommentierte der Betreiber einer Punkkneipe aus dem Stadtteil St. Pauli im sozialen Netzwerk X, das damals noch Twitter hieß, diese Heuchelei lakonisch: „Du bist so 1 Pimmel.“ Kurz darauf tauchten vier uniformierte, bewaffnete Beamte vor der Wohnungstür des Gastronomen auf. Sie durchsuchten Räume, beschlagnahmten Geräte. Ein weiteres Verfahren wegen Politikerbeleidigung begann.

Gestern erlaubt, heute verboten

Damit hatte der Hamburger Gastronom nicht gerechnet. Damit hätte aber auch ich, ein ausgebildeter Jurist, der an der juristischen Fakultät der Universität Frankfurt unterrichtet, nicht gerechnet. Selbst wenn man sich sehr anstrengt, im Bilde zu sein, die teils sehr weite neue Interpretation des Strafrechts und von solchen sehr offenen Begriffen wie „Beleidigung“ im Blick zu behalten und politisch informiert zu bleiben, kann man bei diesem Tempo der Entwicklung immer häufiger auch überrascht werden.

Und das ist, meine ich, ein Problem. Damit hat sich in diesem Land etwas verändert. Nicht nur die USA haben ein Problem mit der Meinungsfreiheit, sondern, auf unsere Weise, auch wir. Darum soll es in diesem Buch gehen. Der deutsche Staat definiert heute etliche Aussagen als strafbar, die noch vor zehn Jahren ganz klar unter die Meinungsfreiheit fielen. Die Schwelle, von der an Polizei und Justiz hierzulande von strafbarer „Hetze“ ausgehen, ist an etlichen Stellen rapide abgesenkt worden, teils durch Änderungen der Gesetze, teils durch eine Änderung der Gesetzesinterpretation. Gestern noch erlaubt, heute verboten: Das ist ein juristischer Großtrend, den ich darstellen, analysieren und auf den ich auch eine kritische Antwort zu formulieren versuchen möchte.

UN-Sonderberichterstatter entsetzt

Im Frühjahr 2025, als J. D. Vance in München war, war ich, umgekehrt, in den USA. Ich habe in Kalifornien an Universitäten geforscht, die gerade große Not hatten, sich gegen die autoritären Übergriffe der Trump-Regierung zur Wehr zu setzen. Ich habe mit Rechtswissenschaftlern zusammengesessen, die gerade dabei waren, sich für Proteste gegen diese Trump-Politik zu vernetzen. David Kaye zum Beispiel, der ehemalige UN-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit, der mir sein Lieblingscafé in Santa Monica zeigte, vegan und hundefreundlich. Aber so groß ihr Entsetzen über die Trump-Pläne war, so wenig hat das gleichzeitig ihre Sorge über das gemindert, was sie von der anderen Seite des Atlantiks her mitbekamen. „Diese Razzien“, sagte David Kaye.

Als in Kalifornien der Sommer begann, brachte die Sendung 60 Minutes des US-Senders CBS eine Reportage aus – Niedersachsen. Eine amerikanische Reporterin interviewte zwei deutsche Staatsanwälte und eine Staatsanwältin, die auf die Verfolgung von Hatespeech spezialisiert waren. Die Strafverfolger erzählten von den inzwischen üblichen Hausdurchsuchungen wegen Online-Postings und den teils verdutzten Reaktionen der Betroffenen, die oft sagen würden: Sie hätten gar nicht gewusst, dass ihre Äußerungen verboten seien. So erzählte es einer der Staatsanwälte und grinste.

Voraussetzung jeder Freiheit

In Santa Monica sprach mich David Kaye darauf an. Er fand das befremdlich. Staatsanwälte, die sich nichts dabei zu denken schienen, dass sie Menschen überraschten mit der Information, dass etwas neuerdings verboten sei? Was sei das für ein Verständnis von Rechtsstaat? Und er wies mich noch auf einen weiteren Aspekt hin, der ihm Sorgen bereite. „Pimmel“ sei in den USA noch das Mildeste, was man an Spott über den Präsidenten lesen könne. Es geschehe praktisch jeden Tag, dass jemand ihn als „Schwachkopf“ bezeichne, als „dümmsten Präsidenten aller Zeiten“ sowieso. Das ist nach amerikanischem Recht straffrei, zum Glück. Nicht auszudenken, was Donald Trump anstellen könnte, wenn sich die USA mit ihrem Strafrecht ein Beispiel an Deutschland nähmen.

Die Meinungsfreiheit wird in Demokratien traditionell als das wichtigste aller politischen Grundrechte verstanden, weil sie sozusagen die Voraussetzung aller weiteren Freiheiten schafft. Sie ist die Basis, auf der man politisch überhaupt in einen Streit eintreten kann, Forderungen stellen, sich Gehör verschaffen und so weiter. Die Bundesrepublik war noch jung, es war 1952, da schrieben die Richter des Bundesverfassungsgerichts (in diesem Fall waren es sieben Männer und eine Frau) in einem ihrer ersten Urteile, dass die Meinungsfreiheit für eine Demokratie „schlechthin konstituierend“ sei. Sprachlich schöner, auch ein wenig pathetischer: Die Freiheit, seine Meinung zu sagen, sei „die notwendige Voraussetzung beinahe jeder anderen Form der Freiheit“, so lauten die berühmten Worte des einstigen amerikanischen Supreme-Court-Richters Benjamin Cardozo. Und, ja: Es darf auch polemisch sein. Überspitzt. Oder emotional. Jedenfalls bis hin zu einer Grenze.

Was würde Trump damit tun?

Ich frage mich inzwischen, ob wir uns in Deutschland nicht ganz schön schnell gewöhnt haben an die Alltäglichkeit von Hausdurchsuchungen wegen „Politikerbeleidigung“, an die grassierende Verunsicherung, ob man denn noch von einer „dümmsten Außenministerin der Welt“ sprechen darf, an die Tatsache, dass schwierige zivilgesellschaftliche Debatten eingeengt werden – und ich frage mich auch, ob eine offene Gesellschaft ihre Strafjustiz nicht an etlichen Stellen dringend zurückpfeifen müsste, braucht man doch gerade in volatilen Zeiten eher mehr Debatte, nicht weniger. In der amerikanischen Cartoon-Serie „South Park“ taucht derweil der amerikanische Präsident Donald Trump als Sexpartner des Teufels auf, und es werden Zoten gerissen über das kleine Gemächt des Commanders in Chief.

Wenn die USA unter Trump solche Gesetze hätten wie Deutschland, dann würde dies J. D. Vance und Co. noch ganz andere Möglichkeiten bieten, ihre Kritiker einzuschüchtern. Dieses Szenario, in dem ein rechtsautoritärer Regierungschef mit einem fragilen Ego à la Trump oder Vance seine Kritiker wegen krimineller „Beleidigung“ verfolgen lassen könnte: Liberale Amerikaner wie David Kaye sind heilfroh, dass dies gerade nicht ansteht und dass wahrscheinlich auch der amerikanische Supreme Court verhindern würde, dass solche Instrumente diesen Rechtspopulisten in die Hände fielen. In Deutschland, wo die Anklagebehörden in diesem Punkt immer mehr Macht und gesetzlichen Spielraum bekommen haben, ist dieses Szenario vielleicht nur eine Landtagswahl entfernt.


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Posteo verdoppelt Speicherplatz im Basistarif auf 4 GB

27. Februar 2026 um 07:25
Von: Ferdinand
Posteo, E‑Mail-Anbieter mit Sitz in Berlin, hat den Speicherplatz im Basistarif kostenfrei verdoppelt. Damit gibt der Anbieter den durch ein Lösch-Tool gewonnenen Speicherplatz an die Kunden weiter.

Calibre 9.4 Adds “Reading Stats” to the E-Book Viewer to Show Reading Progress

27. Februar 2026 um 05:53

Calibre 9.4

Calibre 9.4 open-source e-book manager is now available for download with "reading stats" to the E-book viewer to show reading progress, a nicer Edit book UI, and other changes.

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Ubuntu 26.04 Snapshot 4 is now available to download

27. Februar 2026 um 02:39

Canonical’s engineers have announced the fourth and final monthly snapshot of Ubuntu 26.04, ahead of next month’s all important beta release. Ubuntu 26.04 Snapshot 4, like all other monthly snapshots, not a blessed build intended for mainstream usage. It’s a “throwaway artifact” that enables the distro’s engineers to fine-tune and hone a new automated build system. Compared to the January release of snapshot 3, there’s more ‘of note’ packed inside of this one, like the Linux 6.19 kernel and more GNOME 50 beta components (Mutter, Files, Settings), though the new Showtime video player is not included – but is coming. […]

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Ubuntu 26.04 ends a 40-year old sudo tradition

26. Februar 2026 um 23:26

Ubuntu terminal prompt.Ubuntu 26.04 will show asterisks when you type your sudo password, as Canonical adds a patch to its Rust-based sudo-rs. Here's what changed and why.

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