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Digitale Gewalt: Die Rhetorik der tausend Nadelstiche

18. Februar 2026 um 17:06

Beleidigungen sind wirkungsvoll, weil sie uns Menschen signalisieren, welchen Stellenwert wir in der Gesellschaft haben. Oftmals richten sie sich gegen Politikerinnen. Sie werden nicht als Individuum, sondern als Vertreterin ihres Geschlechts herabgestuft. Wie kommt es dazu? Und was können wir dagegen unternehmen?

Mehrere geöffnete Münder
Konstantes Beleidigen und Sticheln ist auf allen digitalen Plattformen möglich. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Nsey Benajah

In einem meiner Interviews mit einer jungen SPD-Abgeordneten zog diese während des Gesprächs ihr Handy hervor – und begann, an sie gerichtete Antworten auf der Plattform X vorzulesen:

  • „Wie viel Scheiße kann ein Mensch labern?“
  • „Frau XYZ und solche wie sie können nichts, leisten nichts und brauchen deshalb Steuergeld um sich wertvoll zu fühlen (…)“
  • „Was schreiben Sie hier für einen Unsinn?“
  • „Schluck deine Pillen und denk über eine Therapie nach.“
  • „Sagt die Lügnerin“
  • „Are you stupid?“ (Gepostet als Bild)

Dieses Bundestagsmitglied hat Migrationshintergrund. Sie erhält auch rassistische Antworten wie:

  • „Von wo kommst du?“
  • „Du nix Grammatik?“
  • „Wir schieben dich ab“

Die Abgeordnete sagte zu mir, „so extreme Sachen, extreme Gewaltfantasien“ habe sie bisher nicht erlebt, wie andere Politikerinnen, mit denen ich sprach.

Stellen Sie sich jedoch vor: Jedes Mal, wenn Sie eine App öffnen oder eine Ihrer Äußerungen eine größere Reichweite erzielt, müssen Sie damit rechnen, hasserfüllte Nachrichten zu bekommen. Manche abschätzigen Äußerungen entfalten ihre vollständige Wirkung vor allem indirekt und in der Menge. Nicht die einzelne Wortmeldung ist entscheidend – das größere Problem ist das Stakkato an Beleidigungen, mit dem manche Personen (und manche von mir befragte Abgeordnete) konfrontiert sind, wenn sie sich auf Social Media bewegen.

Einerseits kann es sein, dass Menschen in akuten Fällen von Shitstorms über ein paar Tage hinweg hunderte oder tausende solcher Botschaften abbekommen. Andererseits können sich solche Sticheleien über Wochen und Monate hinziehen.

Entscheidend ist vor allem die Masse

Buchcover "Feindbild Frau" von Ingrid Brodnig
„Feindbild Frau“ von Ingrid Brodnig, 208 Seiten, Brandstätter Verlag, 2026, ISBN 978-3-7106-0942-8. - Alle Rechte vorbehalten Brandstätter Verlag

Ich nenne das die Rhetorik der tausend Nadelstiche. Diese Art des konstanten Beleidigens und Stichelns gegen eine Person ist auf allen digitalen Plattformen möglich – auf X ist sie meines Erachtens besonders stark ausgeprägt.

Der Milliardär Elon Musk hat 2022 die Plattform Twitter gekauft und später zu X umbenannt. Er hat die Regeln gelockert und eine Generalamnestie für gesperrte Accounts ausgesprochen. Selbst extremistische User und Userinnen, die Hassrede verbreiten, durften auf die Plattform zurückkehren. Dass der Umgangston brutaler wurde, ist nicht einfach nur ein Bauchgefühl. Eine Gruppe von Forschenden aus Kalifornien berechnete, dass nach der Übernahme Twitters durch Elon Musk sowohl homophobe, rassistische als auch transfeindliche Posts zunahmen. Das Problem ist, dass sich besonders aggressive Communitys auf einzelne Accounts einschießen oder sehr aktiv werden können, wenn ein Tweet populär wird, der ihnen nicht recht ist.

Ich selbst bin nicht mehr auf X aktiv, weil ich diese Plattform nicht weiter unterstützen will. Mir ist es ab und zu passiert, dass einzelne Tweets größere Reichweite erzielten; ich bekam zuerst den Zuspruch von Gleichdenkenden und dann tagelang stichelnde, teils auch menschenfeindliche Kommentare. Zum Beispiel habe ich das Wahlkampf-Video eines FPÖ-Politikers kritisiert, in dem dieser eine Regenbogenfahne in den Müllkorb warf. Im Bild war der Slogan „Aufräumen für Österreich“ zu lesen. Über Tage hinweg erhielt ich beleidigende Äußerungen über queere Menschen. „Keine Macht den Perversen …“, schrieb ein anonymer Account. Jemand anders postete eine Zeichnung, auf der sich jemand den braunen Hintern nach dem Stuhlgang mit einer Regenbogenfahne abwischt. Viele Rückmeldungen auf X fallen in die Kategorie „jenseitig“: Ein Bild suggeriert zum Beispiel, Satan würde die Regenbogenfahne nähen.

Entscheidend ist hier vor allem die Masse: Wenn Sie auf Ihrem Account täglich mit solchem Unsinn und solchen menschenfeindlichen Reaktionen überschwemmt werden, ist das kein angenehmes Erlebnis. Man sieht irgendwann die konstruktiven Antworten gar nicht mehr, weil sie untergehen in der Vielzahl hämischer und unsachlicher Kommentare.

Das Ziel ist Verdrängung

Zurück zu der SPD-Abgeordneten, die ihr Handy gezückt hatte. Sie erzählt: „Bei mir hatte das zur Folge, dass ich mich bei X zum Beispiel zurückgezogen habe und nur noch ganz, ganz selten etwas poste.“ Ich fragte sie, wie es ihr damit geht, dass sie die Plattform meidet. Ihre Antwort: „Es erschwert meine Arbeit. Ich sage das immer wieder: Diese Debattenräume ermöglichen uns Politikerinnen natürlich auch, Debatten zu führen. Und wenn wir uns daraus zurückziehen, dann erschwert es mir die Arbeit, weil ich diesen Raum nicht mehr nutzen kann, um auch mein politisches Bild oder meine Meinung darin debattieren zu können. Gleichzeitig entziehe ich mich natürlich auch Diskursen von anderen. Das ist natürlich nicht gut, aber ich habe mich in erster Linie aus Selbstschutz dazu entschlossen.“

Beleidigungen sind wirkungsvoll – weil sie uns Menschen signalisieren, welchen Stellenwert wir in der Gesellschaft haben. Natürlich kann man manche Unfreundlichkeiten weglächeln oder rationalisieren. Sich selbst erinnern, dass gehässige Postings keine ernstzunehmenden Debattenbeiträge sind. Doch es gibt eine Grenze, wie gut dieses Weglächeln und Rationalisieren funktioniert. Die Philosophin Sybille Krämer schreibt: „Wir sind in unserer Existenz von Sprache abhängig, weil (…) wir darauf angewiesen sind, angeredet, angesprochen, angerufen zu werden. Zum Menschen werden wir nicht dadurch, dass wir Sprache haben oder gebrauchen, vielmehr ist die Sprache der ‚Stoff‘ aus dem der Mensch als ein soziales Wesen ‚gemacht‘ ist.“

Digitale Gewalt birgt die Gefahr, manche Gruppen ganz besonders aus der öffentlichen Debatte zu verdrängen. Man nennt das einen Chilling-Effekt, wenn das Erleben oder Beobachten von Beleidigungen bewirkt, dass sich jemand aus der öffentlichen Debatte zurückzieht. Und ich könnte jetzt viele Untersuchungen zitieren, die Chilling-Effekte bei Frauen beobachteten. Besonders aufschlussreich erscheint mir eine Auswertung aus Norwegen: Die Soziologin Marjan Nadim und der Politologe Audun Fladmoe beobachteten, „dass Frauen im Vergleich zu Männern eine stärkere Tendenz dazu haben, nach Online-Belästigung vorsichtiger darin zu werden, ihre Meinung öffentlich zu äußern“. Und mit steigender Intensität, also wenn Kommentare nicht nur „unangenehm“, sondern „hasserfüllt“ waren, vergrößerte sich der Abstand zwischen den Geschlechtern. Hatten sie „hasserfüllte“ Kommentare erhalten, gaben 42 Prozent der Frauen an, künftig vorsichtiger beim Formulieren ihrer Meinung zu sein – dies sagten nur 16 Prozent der Männer.

„Es braucht gestandene Frauen und keine ‚Weibchen‘.“

Die CDU-Politikerin und damalige Vizepräsidentin des deutschen Bundestages Yvonne Magwas war immens viel negativen Reaktionen ausgesetzt, nachdem sie den AfD-Politiker Stephan Brandner angezeigt hatte. Er hatte sie „bemerkenswert dumm“ genannt. Auf ein hämisches Posting hierzu folgten zum Beispiel 500 Replys. Magwas wurde „saudumm“ genannt. Der Politikerin wurde „MI Mi MI“ vorgeworfen, also zu große Wehleidigkeit. Rasch fallen auch Geschlechterklischees. Ein anonymer Account schreibt: „Jeder weiß, dass es in der Politik auch mal rauer im Ton zugeht. Statt einer Anzeige sollten Frauen vielleicht mal lernen, damit umzugehen und sich Verbal zu wehren. Es braucht gestandene Frauen und keine ‚Weibchen‘. Wo ist eure Emanzipation, nach der ihr immer schreit!? 🙄“. Ein Detail dazu: Ich finde es grundsätzlich immer bemerkenswert, wenn anonyme Accounts Menschen, die mit ihrem Namen und ihrem Gesicht in der Öffentlichkeit stehen, ausrichten, sie müssten fähig sein, mehr auszuhalten.

Ich könnte hier sehr deutliche sexistische Beleidigungen zitieren, die im Rahmen dieses Austauschs gepostet wurden, die teils unter die Gürtellinie gingen oder pauschal Frauen in der Politik verteufelten. Aber nehmen wir ein Beispiel eines Postings heran, das Frauen auf der Bildebene negativ abstempelt:

Eine Grafik, die Gesichter verschiedener bekannter Frauen zeigt.

Ich zeige diesen Beitrag ausnahmsweise her, um die beleidigende Bildsprache in den Fokus zu rücken: Diese Collage besteht in einigen Fällen aus unvorteilhaften Fotos, die bekannte Politikerinnen zeigen – sie haben etwa den Mund geöffnet während einer Rede, sie grinsen, lachen oder schauen irritiert. Das ist eine sehr simple Methode, jemanden negativ auf der Bildebene vorzuführen. Für sich genommen sind die einzelnen Bilder noch eher unspektakulär, aber speziell in Kombination wecken sie einen negativen Eindruck. Ergänzend dazu vertritt der Text die Sichtweise: Frauen wären schlecht für die Politik (konkret, sie würden diese hässlicher und korrupter machen). Meines Erachtens disqualifiziert sich dieses Posting von selbst durch die Ausdrucksweise – sowohl in Wort als auch im Bild. Allerdings entspricht es einem wiederkehrenden Typ der Beleidigung: Ich nenne es eine Pars-pro-Toto- Beleidigung. Es wird eine oder mehrere Politikerinnen zitiert oder vorgeführt, die jemand nicht mag, um anhand dessen die Gesamtheit der Frauen in der Politik negativ zu bewerten.

In vielen Fällen werden Politikerinnen also nicht als Individuum, sondern als Vertreterin ihres Geschlechts herabgestuft. Ähnliche Abwertungslogiken passieren auch Minderheiten: zum Beispiel einzelnen Menschen mit Migrationshintergrund, deren angebliches Fehlverhalten oder Inkompetenz dann als Beleg für das angebliche Fehlverhalten oder die Inkompetenz der gesamten Gruppe gewertet wird. Die hier zitierte Collage ist nur eines von vielen Beispielen, wie auf der Bildebene Häme ausgeteilt wird.

Nur weiter so, Daumen hoch!

Aber treten wir einen Schritt zurück: Bei der Rhetorik der tausend Nadelstiche gibt es ein tiefergehendes Problem: Sie ist von einer starken Asymmetrie geprägt. Während es für die Betroffenen sehr unangenehm ist, hunderte, vielleicht tausende solcher Sticheleien abzubekommen, ist dieser Vorgang für die Personen, die sich an diesen Sticheleien beteiligen, oft witzig. Da lobt man sich gegenseitig noch dafür. Zum Beispiel schreibt ein User, dass er auch den Eindruck habe, die CDU-Politikerin Magwas wäre dumm. Für diese schlichte Aussage erhält er 159 Likes. In solchen Momenten lernen Menschen potenziell: Nur weiter so, Daumen hoch!

Es ist ein wiederkehrendes Problem, dass abschätzige Wortmeldungen oft mit Likes belohnt werden. In einer Studie, die Facebook-Kommentare in den USA auswertete, beobachteten der Kommunikationswissenschaftler Jin Woo Kim und Kollegen: Mit steigender Toxizität (also steigender Unfreundlichkeit) stieg auch die Anzahl der Likes im Schnitt. Dieser Effekt kippt irgendwann, wenn die Sprache allzu gehässig wird. Aber eine gröbere Art des Ausdrucks scheint sich zu rentieren, wenn man Likes ernten will.

Dass Lerneffekte eintreten können, dafür gibt es Hinweise. Ich orientiere mich hier an Forschung zum Thema Lerneffekte auf Social Media. Konkret hat sich eine Gruppe von Psycholog:innen mit moralischer Empörung befasst – darunter versteht man, wenn Menschen etwas als Verstoß gegen ihre Wertvorstellungen wahrnehmen und mit Wut, Ekel, Abscheu reagieren. Die Untersuchung fand heraus, dass es zu Lerneffekten kommt, wenn Menschen moralisch empört posten. Als moralische Empörung wurden zum Beispiel Postings auf Twitter gewertet, die Sätze enthielten wie „du bist ein wertloses Stück Scheiße“ oder „halt deine Lügenfresse“.

Wenn User:innen eine Wortmeldung mit moralischer Entrüstung verfassten und daraufhin überdurchschnittlich viele Likes und Shares bekamen, dann stieg die Wahrscheinlichkeit, dass sie am Folgetag erneut empört posteten. Die Forschenden nennen das „bestärkendes Lernen“ oder „Reinforcement Learning“. Ein zweiter Lerneffekt kam hinzu: Wer sich neu auf einer Plattform anmeldet, erhält durch das Mitlesen der Postings einen Eindruck vom dort üblichen Umgangston. Hier fiel auf: Wenn sich Menschen in ideologisch extremeren Netzwerken befanden, also vielen Profilen am Rande des politischen Spektrums folgten, posteten sie auch eher selbst moralisch entrüstet. Diesen Effekt nennt man „Norm Learning“, Normenlernen. Diese Effekte „könnten moderatere Nutzerinnen und Nutzer motivieren, mit der Zeit weniger moderat zu sein“, notieren die Studienautorinnen und -autoren. Also die Sorge besteht, dass sich hier auch die Auffassung von Menschen, was sie als angemessene Ausdrucksweise empfinden, mit der Zeit verschieben könnte.

Wir alle können ein Korrektiv sein

Eine wichtige Beobachtung: Wir alle können ein Korrektiv sein. Wir haben natürlich nicht so viel Macht wie beispielsweise Milliardär Elon Musk mit seiner Plattform X. Auch können wir als Einzelne oder Einzelner nicht beeinflussen, dass es Communitys gibt, die in einer Tour solche Kampagnen gegen einzelne Personen oder auch Organisationen führen. Aber sinnvoll ist zu verstehen, dass die Wiederholung wirkmächtig ist, dass jede Wortmeldung einen Beitrag leistet: Denn es bedeutet, dass wir alle eine Möglichkeit des Gegensteuerns haben, indem wir selbst das Wort ergreifen.

Ich sprach mit der Psychologischen Psychotherapeutin Dorothee Scholz, ihre fachliche Spezialisierung liegt auf digitaler Gewalt. Sie sagte etwas, das gut die Wirkmacht der wiederkehrenden Abwertungen erklärt: „Es gibt eine Daumenregel in der Psychologie: In das eigene Gefühl kommt das, was man erlebt – nicht das, was man weiß.“ Das heißt, von Hasskommentaren und Diffamierungsversuchen Betroffene wissen auf einer rein rationalen Ebene, dass die Personen hinter solchen Botschaften eine Minderheit sind. Aber: „Den ganzen Tag nur Hasskommentare zu erleben, macht etwas mit der eigenen Weltwahrnehmung. Die Intensität dieser Erfahrung führt nachvollziehbarerweise zu einem ‚Verrutschen‘ der Sichtweise auf andere Menschen und damit auch zu einem starken Gefühl der Isolation.“

Ein Stück weit hilfreich gegen dieses „Verrutschen“ der Sichtweise kann es sein, Betroffenen immer wieder Wertschätzung zu kommunizieren: indem wir unsere Wertschätzung ausdrücken oder benennen, wie unfair ein Angriff ist. Dazu muss man nicht exakt dieselben Ansichten wie die betroffene Person haben – aber wenn man feststellt, dass sie über Gebühr fertiggemacht wird, ist es sinnvoll, etwas zu sagen.

Diese zivilgesellschaftliche Beharrlichkeit, immer wieder Solidarität mit Betroffenen zu zeigen, ist eine notwendige Antwort auf die Rhetorik der tausend Nadelstiche. Natürlich wird keine Person es schaffen, auf jede Wutkampagne im Internet zu reagieren, aber ab und zu kann man solche Signale senden. Und selbst wenn man nicht auf Social Media ist, ist es möglich, eine E-Mail zu schreiben. Ich persönlich glaube, in manchen Fällen kann dies einen Beitrag leisten, dass eine Situation nicht kippt und der Blick auf die Welt einer Person nicht zu sehr eintrübt.

Betroffene sollen sehen: Es gibt da draußen so viele andere Stimmen – und die meisten Menschen wollen mir Gutes.

Dieser Textauszug ist ein redigierter Auszug aus „Feindbild Frau. Wie Politikerinnen im Netz bedroht, beleidigt und verdrängt werden – und was wir alle dagegen tun können“ von Ingrid Brodnig. Das Buch erscheint am 25. Februar 2026 im Brandstätter Verlag.


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Digitale Gewalt: „Hass im Netz führt dazu, dass Frauen eher leise auftreten“

18. Februar 2026 um 17:05

In ihrem neuen Buch „Feindbild Frau“ zeigt Ingrid Brodnig, wie Politiker*innen auf die systematischen Bedrohungen und Beleidigungen reagieren, die sie im Netz erleben. Im Interview spricht sie über dickes Fell, Durchsetzungslücken und Doppelstandards, die es Frauen schwer machen, sich dagegen zu wehren.

Mensch steht mit gekreuzten Armen vor einer Wand
Es ist leicht, ein dickes Fell einzufordern, wenn man nicht weiß, was Frauen im Netz erleben, sagt Journalistin Ingrid Brodnig. – Alle Rechte vorbehalten Gianmaria GAva

Ingrid Brodnig beobachtet seit Jahren die Debattenkultur im Netz, wenn man diese so bezeichnen kann. Die österreichische Journalistin hat sich spezialisiert auf Bücher und Beiträge zu Falschinformationen und digitaler Gewalt. Während der Corona-Pandemie galt sie als gefragte Expertin, um Verschwörungstheorien rund um die Pandemie einzuordnen. Noch länger beschäftigt sich Brodnig mit dem, was oftmals unter „Hass im Netz“ gefasst wird: Hetzkampagnen, gezielten Bedrohungen und Beleidigungen im digitalen Raum, die oft unterhalb der Schwelle zur Straftat liegen und doch große Wirkung entfalten.

Sechs Sachbücher hat Brodnig bislang veröffentlicht – unter anderem zu den Auswirkungen des Onlineseins auf die Gesellschaft, Falschnachrichten, Anonymität und zur Macht der großen Plattformen. Jetzt folgt ein weiteres. Für die Recherche hat sie mit Abgeordneten und Politikerinnen aus Deutschland und Österreich über ihre Erfahrungen mit Alltagsgewalt im Internet gesprochen, darunter Renate Künast und Anke Domscheit-Berg.

„Eine substanzielle Aufarbeitung erfolgt kaum“

netzpolitik.org: Dass Politikerinnen im Netz besonders häufig bedroht und massiv beleidigt werden, ist kein neues Phänomen. Warum greifen Sie das Thema erneut auf?

Ingrid Brodnig: Wir sehen diese Fälle in den Medien. Da geht es jedes Jahr um eine andere Person: Renate Künast, Ricarda Lang, Heidi Reichinnek. Eine substanzielle Aufarbeitung erfolgt aber kaum.

Wir beschäftigen uns kurz damit und freuen uns, dass Renate Künast einen juristischen Erfolg erzielt. Aber die Geschichte endet ja damit nicht.Ich wollte von den Politikerinnen erfahren: Wie erfahren sie die Anfeindungen? Und welche wiederkehrenden Muster lassen sich darin erkennen?

netzpolitik.org: Was haben Sie erfahren?

Ingrid Brodnig: Ich mache das an einem Beispiel fest. Vor ein paar Jahren gab es eine schreckliche Massenvergewaltigung in einem Bus in Indien, die Frau starb. Zu dieser Zeit schrieb jemand auf Twitter einer Politikerin, er würde ihr gerne eine Busfahrt durch Indien spendieren.

Das ist eine verklausulierte Vergewaltigungsdrohung, die aus juristischer Sicht womöglich nicht als Vergewaltigungsdrohung eingestuft wird. Denn es wird keine Absicht formuliert im Sinne von: „Ich werde dich vergewaltigen.“ Die Frau sagte dazu: Es macht keinen Unterschied, ob das verklausuliert ist oder nicht, der Effekt ist der gleiche. Das reicht bis hin zu körperlichen Folgen, Herzzustände, Schlaflosigkeit, Zittern plötzlich vor einem TV-Auftritt.

netzpolitik.org: Sie wollen, dass die Menschen so mehr über die Folgen der Gewalt erfahren?

Ingrid Brodnig: Es gibt ein großes Bewusstsein dafür, dass Hass im Netz gegen Frauen existiert, aber die Debatte verpufft schnell an dieser Erkenntnis. Wenn man diese digitale Gewalt genauer beschreibt, dann wird viel klarer, was die Betroffenen erleben und was es auslöst.

„Es ist schlimmer geworden in den vergangenen 10 Jahren“

netzpolitik.org: Sie haben bereits vor zehn Jahren ein Buch mit dem Titel “Hass im Netz” geschrieben, das sich auch mit der Gewalt gegen Politikerinnen befasst. Was hat sich seitdem verändert?

Ingrid Brodnig: Es ist schlimmer geworden. Ich habe zur Vorbereitung das alte Buch nochmal zur Hand genommen und gemerkt: Vieles darin würde ich heute nicht einmal mehr zitieren, weil es mir zu harmlos erscheint.

Es gab eine Verrohung und auch Zermürbung in diesen zehn Jahren. Wir haben uns als Gesellschaft an vieles gewöhnt. Was vor zehn Jahren noch für eine aufgeregte Offline-Debatte gesorgt hätte, empfinden wir heute schon als Business as Usual.

Gleichzeitig haben auch die Plattformen wesentliche Rückschritte gemacht. Dort konnte man eine Phase des Einlenkens beobachten, speziell nach der US-Präsidentschaftswahl im Jahr 2016. Damals wurde klar, wie stark Facebook und andere Plattformen für Propaganda genutzt wurden. Auch die EU schaute streng auf die Plattformen.

Dieser Eindruck ist mit der Wiederwahl von Donald Trump komplett gekippt. Meta hat seine Richtlinien in vielen Punkten aufgeweicht. Formen der Beleidigung und Herabwürdigung gegen Frauen oder LGBTIQ-Personen sind jetzt explizit erlaubt. Man darf LGBTIQ-Personen auf Facebook und Instagram jetzt als “psychisch krank oder anormal” bezeichnen.

„Frausein an sich ist eine Gefahr“

netzpolitik.org: Sie schreiben, die Erfahrungen dieser Politiker*innen seien für sie ein Symbol für den Zustand der Demokratie. Was meinen sie damit?

Ingrid Brodnig: Ich habe zehn Typen von wiederkehrenden geschlechtsspezifischen Beleidigungen und Bedrohungen herausgearbeitet. Ein Typus besteht in der Abwertung, die auf einer sexuellen Verwertungslogik basiert. Das wäre so ein Kommentar wie: “Niemand will dich ficken.” Frauen stehen also besonders im Fokus.

Politikerinnen sind Frauen und sie sind sehr sichtbar. Beides ist eine Gefahrensituation im Internet. Mit Sichtbarkeit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Communitys auf mich aufmerksam werden, die für gänzlich andere Werte eintreten oder an mir ein Exempel statuieren wollen.

Und Frausein an sich ist eine Gefahr, weil wir eine sehr starke maskulinistische Szene im Netz haben, deren Mitglieder moderne, selbstbewusste Frauen als zentrales Problem ansehen.

Demokratie baut darauf auf, dass die unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen gleichwertig an der politischen Debatte teilhaben können. Das wurde hart erkämpft. Ich glaube, dass derzeit die Gefahr besteht, dass wir hier auf verschiedenen Ebenen Rückschritte machen.

netzpolitik.org: Ein gängiger Einwand lautet, wer in der Öffentlichkeit steht, müsse eben mehr aushalten, auch wenn es mal unfair zugeht.

Ingrid Brodnig: Renate Künast sagte zu mir, als Politikerin hätten die meisten ein bisschen Hornhaut auf der Seele. Für ihr Team seien die Hasskommentare gegen sie anfangs schwerer auszuhalten gewesen als für sie selbst.

Mir macht das Sorge, wenn Menschen in öffentlichen Debatten in einer Demokratie Hornhaut auf der Seele brauchen, um hier überhaupt mitmachen zu können. Es ist immer leichter, eine solche dicke Haut einzufordern, wenn man nicht weiß, was Menschen erleben. Und bei Frauen ist der Verdacht natürlich besonders groß, dass sie einfach zu feinfühlig seien.

Das fehlt beim Schutz vor digitaler Gewalt

netzpolitik.org: Ziehen Frauen sich tatsächlich schneller zurück nach solchen Erfahrungen?

Ingrid Brodnig: Hass im Netz führt tatsächlich dazu, dass Frauen eher leise auftreten oder gar verstummen. 42 Prozent der Frauen, die hasserfüllte Kommentare erhalten, werden vorsichtiger beim Formulieren ihrer Meinung. Bei Männern sind es 16 Prozent, ergab eine norwegische Studie. Das ist ein demokratisches Alarmsignal!

Aber das bedeutet nicht, das Frauen zu schwach sind. Alle Geschlechter erleben digitale Gewalt. Und in jedem einzelnen Fall ist das falsch.

Bei Frauen gibt es allerdings diese spezielle sexualisierte Komponente. Und die hat zum einen eine besonders einschüchternde Wirkung. Zum anderen bekommen Frauen von klein auf gesagt, sie müssten sich vor Gefahren schützen. Es ist oft Teil ihrer Sozialisation, dass sie lernen, den Raum lieber zu verlassen, als zu riskieren, dass die Situation sich weiter zuspitzt.

„Wir haben eine Zweiklassensituation“

netzpolitik.org: In Deutschland wird seit Jahren über Ansätze debattiert, um die Rechte von Betroffene zu stärken. Das Bundesjustizministerium arbeitet an einem „digitalen Gewaltschutzgesetz“. Betroffene sollen damit leichter auf dem Privatklageweg erfahren, wer hinter einem anonymen Account steckt. Was halten Sie davon?

Ingrid Brodnig: Das erscheint mir sinnvoll. Derzeit sind sehr häufig die Kosten einer Privatklage ein hohes Hindernis. Wir haben eine Zweiklassensituation, wo diejenigen, die es sich leisten können, leichter gegen digitale Gewalt vorgehen können als andere. Alles, was dazu beiträgt, das Kostenhindernis zu verringern, ist gut.

netzpolitik.org: Die Pläne für das Gesetz sehen außerdem vor, dass Accounts künftig nach wiederholten Rechtsverletzungen per Gerichtsbeschluss gesperrt werden. Ist das angemessen?

Ingrid Brodnig: Wir müssen eine Lösung finden für Personen, die fortwährend andere Menschen verletzen oder falsche Informationen verbreiten. Wir müssen dann aber auch die Frage nach der Resozialisierung stellen. Wann wird einem Menschen beispielsweise wieder zugesprochen, dass er oder sie wieder posten darf? Bei vielen dieser Nachschärfungen gilt: Der Teufel liegt im Detail. Es bleibt Feinstarbeit.

„Die EU präsentiert sich gerne als Champions der digitalen Grundrechte“

netzpolitik.org: Auf EU-Ebene soll seit 2024 der Digital Services Act die Rechte von Nutzer*innen auf den großen Plattformen stärken. Meta, TikTok und Co. müssen etwa Meldeverfahren anbieten, die “leicht zugänglich und benutzerfreundlich” sind. Hat das zu einer Verbesserung beigetragen?

Ingrid Brodnig: Ohne den Digital Services Act wären wir derzeit sicher schlechter dran in Zeiten, in denen die großen Tech-Plattformen den Schulterschluss mit der Trump-Regierung üben. Der DSA ermöglicht es, hohe Geldbußen zu verhängen, wenn Unternehmen systemisch Risiken ignorieren oder Meldefunktionen fehlen. Aber diese Regeln müssen auch durchgesetzt werden. Bisher gab es aber nur eine negative Entscheidung aus Sicht der Plattformen, nämlich die 120 Millionen Euro Geldbuße für X.

Die EU-Kommission und die EU als Ganzes präsentieren sich gerne als Champions der digitalen Grundrechte. Und auf dem Papier hat die EU auch gute Regeln geschaffen. Aber erst die nächsten ein, zwei Jahre werden zeigen, ob sie dieses Versprechen auch einlöst. Ob ich genügend geschützt werde, wenn Falsches über mich verbreitet wird, wenn ich fertig gemacht werde, wenn ich eingeschränkt werde.

Kann die EU-Kommission die großen Plattformen kontrollieren? Kann sie potenziell rechtswidrige Kommentare auch ernsthaft und rasch prüfen? Und kann sie genügend gegen systemische Risiken unternehmen? An all diesen Fragen wird sich zeigen, wie mutig und selbstbewusst die EU auftritt – auch und gerade gegen die Konzerne in den USA.

„Jede einzelne Anzeige, die leichter erfolgt, ist schon ein Fortschritt“

netzpolitik.org: Was könnte die Bundesregierung konkret tun, um die von Ihnen beschriebene Gewalt einzudämmen?

Ingrid Brodnig: Ich sehe einige konkrete Stellschrauben. Deutschland kann als Staat einige Rechtslücken schließen oder bürokratische Hürden nehmen. Zum Beispiel die Kostenreduktion. Oder auch bildbasierte digitale Gewalt stärker ahnden, zum Beispiel sexualisierte Deepfakes. Das löst das Problem nicht als Ganzes. Aber jede einzelne Anzeige, die leichter erfolgt, ist schon ein Fortschritt. Und die Regierung muss auf europäischer Ebene den Druck erhöhen, damit die eigentlich sinnvollen Regeln auch umgesetzt werden.

netzpolitik.org: Was können Einzelpersonen in dieser Situation beitragen?

Ingrid Brodnig: In der Tat, es gibt eine dritte Ebene: die Persönliche. Ich habe auch mit der Psychotherapeutin und Psychologin Dorothee Scholz gesprochen, die mit Betroffenen digitaler Gewalt zusammenarbeitet. Aus ihrer Sicht kann es die Weltwahrnehmung sehr verändern, wenn Menschen den ganzen Tag nur Hasskommentare lesen.

Das heißt aber auch: Ich kann den Betroffenen solcher Vorfälle schreiben – öffentlich oder privat – und ihnen sagen: Das hast du nicht verdient, lass dich nicht unterkriegen oder du leistest wichtige Arbeit. Auch das hilft.

Feindbild Frau. Wie Politikerinnen im Netz bedroht, beleidigt und verdrängt werden – und was wir alle dagegen tun können“ von Ingrid Brodnig erscheint am 25. Februar 2026 im Brandstätter Verlag. Die Autorin hält am 23.2. und am 16.3. Lesungen in Wien sowie am 26.2. eine Lesung in Berlin.


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Stalking mit digitalen Tools: Versprechen reichen nicht

13. Februar 2026 um 05:32

Mit Spionage-Apps können Menschen tief in das digitale und analoge Leben anderer eindringen. Aber es gibt Möglichkeiten, den Überwachungstools beizukommen. Dafür muss die Bundesregierung endlich handeln. Ein Kommentar.

Person im hellen Rollkragen und blauem Blazer steht am Rednerpult im Bundestag
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig: Ihr Haus will bald den Entwurf für ein digitales Gewaltschutzgesetz vorlegen – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Stell dir vor, du wirst von deinem Ex-Partner verfolgt. Er lauert dir immer wieder auf, fängt dich vor dem Kino ab oder setzt sich im Zug neben dich, um dir Gespräche aufzuzwingen. Über ein Browser-Interface sieht er, wo du bist, und erfährt intimste Details aus deinem Leben.

Für viele Frauen ist das Realität. Jede 100. Frau in Deutschland ist in den vergangenen fünf Jahren mit digitalen Tools gestalkt worden, das zeigt eine aktuelle Studie des Bundeskriminalamtes.

Spionage-Apps, AirTags, GPS-Tracker und andere technische Hilfsmittel gehören heute zum Standardrepertoire von Stalkern. Dabei sind die Spionage-Apps besonders heimtückisch. Mit ihnen braucht man keine Ortungsgeräte und keine Wanzen, um eine Person zu überwachen. Sie machen das Mobiltelefon zu einem multimedialen Kontrollinstrument. Zu einem, das die Betroffenen ganz freiwillig mit sich tragen.

Betroffene, die zur Polizei gehen, bekommen dort oft nur Unverständnis entgegengebracht. Das Wissen darum, dass derartige Spionage-Programme leicht zugänglich sind, ist noch viel zu wenig verbreitet. Expert*innen fordern Schulungen für Ermittler*innen, sowie Protokolle, die sie darauf verpflichten, bei der Erfassung häuslicher Gewalt immer auch eine mögliche digitale Ebene mitzudenken. Eigentlich müsste jede Stelle, die mit gewaltbetroffenen Personen in Kontakt kommt, eine Vorstellung davon haben, was digitale Gewalt bedeutet und was zum Schutz der Betroffenen zu tun ist.

Und wieso sind Programme, die es ermöglichen, andere heimlich über ihr eigenes Telefon auszuspionieren, in Deutschland überhaupt legal erhältlich? Die Nutzung von Spionage-Apps ist mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft hinreichend strafbewehrt. Aber um sie wirklich eindämmen zu können, muss die Bundesregierung auch die Hersteller*innen der Tools ins Visier nehmen. Spielzeug beispielsweise, das heimlich Audio- oder Videoaufnahmen machen kann, ist illegal. Das gleiche sollte für Apps gelten, die ein Smartphone zu einer solchen Abhöranlage machen.

Gesetzeslücken schließen, Unterstützung ausbauen

Die schwarz-rote Regierungskoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, diese Gesetzeslücke zu schließen. Die Überwachungs-Tools sollen demnach regelmäßig das Einverständnis der Besitzer*innen der betroffenen Telefone abfragen müssen. So könnten Eltern, wenn es denn unbedingt sein muss, ihre Kinder weiter überwachen. Es wäre aber sehr viel schwerer, eine Partnerin oder Ex-Partnerin heimlich und illegal auszuspionieren. Bisher sind es nur Versprechen und Pläne, passiert ist noch nichts.

Mindestens ebenso wichtig wie die Regulierung und Strafverfolgung wäre aber noch eine dritte Ebene im Kampf gegen digitale Gewalt, eine, die noch früher ansetzt: die Unterstützung der Betroffenen. Derzeit gilt: Wer fürchtet, digital ausgespäht und gestalkt zu werden, braucht IT-affine Freunde und Glück. Es gibt nach wie vor zu wenige Beratungsstellen für digitale Gewalt. Solche Anlaufstellen zu schaffen und diese mit genug Geld und kompetentem Personal auszustatten, das sollte jetzt höchste Priorität bekommen.

Das kostet viel Geld. Aber es ist nicht verhandelbar. Deutschland hat die Istanbul-Konvention unterzeichnet und sich damit dazu verpflichtet, alles dafür zu tun, um geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern. Jetzt muss es diese Verpflichtung auch umsetzen.


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Digitales Stalking: „Er wusste immer genau, wo ich war“

13. Februar 2026 um 05:32

Aikos Ex-Partner verwanzt ihr Handy. Er kann sehen, was sie liest, was sie tippt, wo sie ist. Er lauert ihr immer wieder auf und verfolgt sie bis nach China. Dieser Fall zeigt, wie invasiv und bedrohlich frei verfügbare Spionage-Apps sind.

Wo sie hingeht, was sie tippt: Über eine Spionage-App auf dem Mobiltelefon bekommt der Stalker alles mit. – Alle Rechte vorbehalten Foto: Timon Studler / Unsplash, Ortsmarker: Imago / Zoonar

Seit ihrer Trennung ist Aiko eine vorsichtige Frau geworden. Bevor sie ihren Wohnblock verlässt, wartet sie still im Eingangsbereich. Dort gibt es mehrere Türen mit Glaseinsätzen. Sie versucht zu erkennen, ob draußen jemand ist. Es könnte ja sein, dass Tom ihr wieder auflauert. Er hat schon oft auf sie gewartet oder sie auf der Straße abgefangen. Er hat sich ihr von hinten genähert und sie festgehalten. Sie sagt, Tom wollte immer wieder reden, reden, reden, über ihre Beziehung, obwohl Aiko diese schon vor Jahren beendet hat.

Um Tom zu entkommen, hat Aiko ihn wiederholt angezeigt, ein Annäherungsverbot erwirkt, eine Auskunftssperre bei den Meldebehörden hinterlegen lassen, sie ist in eine neue Stadt gezogen. Doch Tom taucht immer wieder auf. Auch an diesem Tag im Sommer 2025 steht er vor der Tür. Aiko kann das Haus nicht verlassen, ohne sich mit ihm auseinanderzusetzen. Sie ruft die Polizei – wie schon so oft.

Diese Geschichte ist eine von Gewalt. Es geht um Macht und Kontrolle und um eine Spionage-App, die jede*r mit wenigen Klicks im Netz ordern kann und mit der Menschen illegal ihre (Ex-)Partner*innen ausspähen. Jede 100. Frau wurde in den vergangenen fünf Jahren mit digitalen Mitteln gestalkt, so das Bundeskriminalamt. Aiko ist eine der Betroffenen. Mit ihrer Geschichte wird in Deutschland erstmals ein Fall öffentlich, in dem nachgewiesenermaßen eine Spionage-App als Mittel der Partnerschaftsgewalt eingesetzt wurde. Nach der Trennung installierte Tom diese auf Aikos Telefon.

Über ein Browser-Interface konnte Tom sehen, wo Aiko gerade unterwegs war, und lesen, was sie tippte. Er konnte ihre Passwörter abgreifen, ihre Chatnachrichten und E-Mails, die Anrufliste, die Kontakte, den Kalender, die Bilder und Videos, den Browser-Verlauf. Er drang tief in ihr digitales und analoges Leben ein.

Ein paar Minuten allein mit Aikos Handy

Um sie zu schützen, haben sie und Tom hier andere Namen. netzpolitik.org hat mit Aiko gesprochen und Menschen aus ihrem Umfeld befragt. Zahlreiche Dokumente und geleakte Daten aus dem Kundendienst der Spionage-App mSpy bestätigen ihre Schilderungen. Eine forensische Analyse von Aikos Telefon, die ein IT-Sicherheitsexperte für netzpolitik.org durchgeführt hat, belegt zudem, dass das Gerät mit mSpy infiziert ist.

Um mSpy zu installieren, muss man das Zieltelefon für ein paar Minuten in der Hand halten. Tom hatte, so Aiko, viele Gelegenheiten, bei denen er allein mit ihrem Telefon war.

netzpolitik.org hat Tom mit den in diesem Text geschilderten Geschehnissen und Aikos Vorwürfen konfrontiert. Einen großen Teil davon hat er bereits in Gerichtsverfahren eingeräumt. Gegenüber netzpolitik.org erklärt er nur, dass ihm zu vielen der geschilderten Punkte Belege vorlägen, die eine „deutlich andere Sicht auf die Geschehnisse zulassen“. Im Einzelnen will er sich nicht äußern und verweist auf zwei noch laufende Berufungsverfahren.

„Ich dachte, er ist ein aufrichtig guter Mensch“

Die Geschichte von Tom und Aiko beginnt Anfang 2021. Sie treffen sich auf der Dating-Plattform Bumble. Tom ist Nachwuchsregisseur, in Interviews wirkt er eloquent, zu öffentlichen Anlässen trägt er einen schmal geschnittenen Anzug. Seine Agentur schreibt über ihn, dass er mit seiner Arbeit Menschen sichtbar machen wolle, die sonst nicht gesehen würden. Auch Aiko arbeitet in einem kreativen Beruf. In ihrer Freizeit geht sie gerne ins Kino oder reist mit Freundinnen zu Kunstausstellungen.

Laut Aiko verband sie und Tom das Interesse für Kunst, Filme und Design. „Ich dachte, dass er die gleichen humanistischen Werte hat wie ich, dass er ein Idealist ist, ein aufrichtig guter Mensch“, sagt Aiko heute. Sie spricht leise, sucht nach den richtigen Worten. Immer wieder hebt sie fragend den Blick, als müsse sie die Erlaubnis zum Sprechen erst einholen.

Von August 2021 bis Mai 2022 sind Tom und Aiko ein Paar. Dann habe sie entdeckt, dass Tom mit vielen anderen Frauen Kontakt hat, sagt Aiko. Sie habe Sexvideos auf einem Datenträger gefunden. Eines, das sie mit ihm gemacht habe, sieben weitere von ihm und anderen Frauen. Sie sagt, sie habe Schluss gemacht, Tom auf mehreren Messengern blockiert. Doch er habe immer wieder im Treppenhaus gestanden. Mehrere Male habe sie zugelassen, dass er in ihre Wohnung kommt. „Ich wollte extrem von ihm weg. Aber ich bin nicht weggekommen“, sagt Aiko.

Wegen dem, was dann folgt, zeigt Aiko Tom an. Die Staatsanwaltschaft fasst Aikos Schilderungen so zusammen: „Der Beschuldigte soll seine Lebensgefährtin mehrfach auf ein Bett gedrückt, ihr mit der erhobenen Faust gedroht und mit der Faust ein Loch in eine Tür geschlagen haben.“ Zu einer anderen Gelegenheit habe er Aiko, „die zwischenzeitlich ins Badezimmer gegangen war, um von dort die Polizei zu verständigen, ihr Mobiltelefon abgenommen. Als sie in der Folge anfing zu schreien und aus dem Fenster um Hilfe zu rufen, soll der Beschuldigte ihr die Hand auf den Mund gedrückt und sie vom Fenster weggezogen haben.“

Die Staatsanwaltschaft hat keine Anklage erhoben. Sie sah kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.

Nachrichten an den mSpy-Kundendienst

Am 10. Januar 2023 schickt jemand von dem E-Mail-Account, den Toms Filmhochschule für ihn damals bereitstellt, eine Nachricht an den Kundendienst der Spionage-App mSpy. Dieser Mensch schreibt, er habe ein Problem: Er sehe zwar wie gewünscht den Standort des Zieltelefons, aber es übermittele nicht mehr, was darauf getippt wird.

Auf der Suche nach einer Lösung bombardiert er den Kundendienst mit dutzenden Nachrichten. Dieser rät dazu, eine Nachricht mit dem Inhalt „1000000“ an das Zieltelefon zu senden, um die App neu zu starten. Der Kunde präsentiert einen Entwurf.

aiko rede bitte mit mir anstatt mich zu blocken zum 1000000 mal. bitte aiko. das zerstört mich so sehr.

Später nennt er das Modell des Telefons, das er überwachen will. Es ist das Modell, das Aiko nutzt. MSpy hat auf Nachfragen zum Fall nicht reagiert.

Die Nachrichten sind öffentlich, nachzulesen in einem Datensatz, mit dem Millionen von Chats im Netz landeten, die Nutzer*innen mit dem Kundendienst der Spionage-App geführt haben. Die Plattform Distributed Denial of Secrets hat den Datensatz im Juni 2024 veröffentlicht. Die Hackerin maia arson crimew gibt an, dass ihr das Paket von einer anonymen Quelle zugespielt wurde.

Von Anfang 2023 bis zum Juni 2024 kontaktiert demnach jemand von Toms E-Mail-Account aus den Support mit einer gut dreistelligen Zahl von Nachrichten. Dieser Mensch hat anscheinend mehrfach physischen Zugriff auf das Zieltelefon und installiert mSpy nach Ausfällen wiederholt neu. Er will mSpy mehrere Male kündigen, weil Funktionen ausfallen, und bucht den Service dann doch wieder.

Jahre später wird Tom wegen Nachstellung mit Hilfe einer Software vor Gericht stehen. Dabei gibt er zu, dass er die App am 28. April 2024 installiert hat und damit bis zum 24. November Zugriff auf Aikos Handydaten hatte. Laut den Nachrichten könnte er Aiko aber wesentlich länger mit der App überwacht haben, bereits ab Anfang 2023.

Für Stalking mit Spionage-Apps gibt es bis zu fünf Jahre Haft

Als mSpy vor mehr als 15 Jahren auf den Markt kam, wurde die App noch offen als Instrument für Partnerschaftsgewalt vermarktet. Später stellte das Unternehmen seine Marketing-Botschaften um.

mSpy ist laut eigenen Angaben inzwischen eine App für Eltern, die damit die Geräte ihrer Kinder überwachen – das kann in Deutschland unter Umständen legal sein, auch ohne Zustimmung. Wer hingegen andere Erwachsene heimlich überwacht, handelt eindeutig strafbar: Ausspähen von Daten, womöglich Nachstellung, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes oder des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Dafür können mehrere Jahre Haft drohen.

Wer ein Spionage-Tool einsetzt, begeht zudem einen besonders schweren Fall von Nachstellung, strafbewehrt mit mindestens drei Monaten und bis zu fünf Jahre Haft. Verschärfend wirkt ebenfalls, wenn die Nachstellung über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten abläuft oder das Opfer gesundheitlich beeinträchtigt wird. Beides trifft im Fall von Aiko zu.

Der Mensch, der von Toms Account dem mSpy-Kundendienst schreibt, gibt an, mit der App seinen Sohn überwachen zu wollen. Tom hat keine Kinder. Frühere Recherchen zeigten: Andere Anwender*innen von mSpy gaben offen zu, dass sie Partner- oder Ex-Partner*innen ausspionieren wollten. Der Kundendienst half ihnen trotzdem weiter.

Kundenservice gibt Tipps für Straftaten

Keine Kraft mehr, sich zu wehren

Auch 2023, da sind Aiko und Tom bald ein Jahr getrennt, taucht Tom laut Aiko immer wieder vor ihrer Wohnung auf und begegnet ihr auch anderswo. „Wenn ich raus bin, hat er mich abgefangen“, sagt Aiko. Sie fährt zu einer Hochzeit, er sitzt im gleichen Zug. Sie will ins Kino, er steht davor. Das geht aus einer eidesstattlichen Versicherung von Aiko hervor, auf deren Basis ein Gericht später ein Kontaktverbot für Tom verhängt.

Aiko zieht sich in dieser Zeit von Familie und Freund*innen zurück. Sie reagiert monatelang nicht auf Nachrichten und Anrufe, berichten ihre Freund*innen. „Ich hatte Angst vor dem Handy“, sagt Aiko. Eine enge Freundin fährt aus Sorge zu Aikos Wohnung.

Die Freundin ist Ärztin in einer psychiatrischen Fachklinik. In einer Stellungnahme schreibt sie, Aiko habe ihr geöffnet und gesagt, Tom sei da und würde gegen ihren Willen bei ihr wohnen, sie habe keine Kraft mehr, sich zu wehren. Aiko bestätigt die Darstellung gegenüber netzpolitik.org.

Aiko und die Freundin sollen Tom gebeten haben, zu gehen. Dieser soll erwidert haben, Aiko wolle doch gar nicht, dass er gehe, er liebe sie, außerdem müsse er noch Wäsche waschen. Die Freundin soll ihn schließlich dazu gebracht haben, die Waschmaschine auszuräumen und die Wohnung zu verlassen.

Insgesamt elf Mal sucht Aiko eine Opfer- und Traumaambulanz auf, während Tom sie stalkt. Diagnose: posttraumatische Belastungsstörung, depressive Episode, panikartige Angstzustände, emotionale Labilität, Einschlafstörungen und wiederkehrende Albträume, Schamgefühle, reduziertes Selbstwertgefühl, sozialer Rückzug, Auflösungswünsche.

„Ein spontaner Rückgang ihrer hohen Symptombelastung ist unter der gegenwärtigen Hochstresssituation nicht zu erwarten“, so die Hilfseinrichtung. Aiko meldet sich immer wieder auf der Arbeit krank.

Er verfolgt sie bis nach China

Ende 2023: Aiko bucht einen Flug nach Shanghai, in die größte Stadt Chinas. Sie sagt, sie habe möglichst weit weg gewollt. Als sie ins Flugzeug steigen will, steht Tom mit ihr in der Boarding-Schlange.

„Ich dachte, das kann doch nicht sein“, sagt Aiko. Sie zweifelt an ihrer Wahrnehmung, kann sich nicht erklären, wie Tom sie gefunden hat. „Dass es so etwas wie mSpy gibt, wusste ich nicht“, sagt Aiko. Sie fügt sich. „Ich dachte, am besten lasse ich es über mich ergehen. Alles ist besser als wieder Polizei und eskalieren und ich verpasse meinen Flug.“

Aiko fasst die Reise so zusammen: Nach der Landung soll Tom mit ihr ins Hotel-Shuttle gestiegen sein, sich ein Zimmer in ihrer Unterkunft genommen haben. Um ihm zu entkommen, sei sie mit dem Taxi zurück zum Flughafen gefahren. Auch dort sei er aufgetaucht. Sie sei noch zwei Mal in neue Hotels geflüchtet, er habe sie jedes Mal gefunden. Er soll geweint haben und gesagt, er habe alle Hotels nach ihr abgesucht.

Irgendwann platzt Aiko der Kragen. „Ich habe gesagt, dass er sich verpissen soll. Ihn gefragt, ob er nicht checkt, dass ich hier bin, weil ich vor ihm fliehen will.“ Tom habe China nach rund 14 Tagen verlassen, Aiko bleibt eine weitere Woche.

Aiko sagt, dass Tom kurz nach Weihnachten bei ihren Eltern vor der Tür stand. „Ich habe hier auf dich gewartet“, soll er gesagt haben. Als sie zurück zu ihrem Wohnort fährt, soll er wieder im gleichen Zug mit ihr gesessen haben.

Die Überwachungs-Industrie

Fachleute aus Beratungsstellen, Forschung und Politik bezeichnen die Überwachung mit Spionage-Apps als digitale Gewalt, weil sie mit elektronischen Mitteln tief in die Selbstbestimmung eingreift. Programme wie mSpy nennen sie Stalkerware: Software für Stalking.

mSpy ist dabei nur eines der Produkte auf diesem Markt. IT-Sicherheitsforscher*innen sprechen von einer ganzen Industrie. Neben Spionage-Apps zählen auch GPS-Tracker oder Ortungs-Tags zu den Werkzeugen, auf die Täter*innen zugreifen.

Besonders häufig kommen Spionage-Apps in Partnerschaften und Familien zum Einsatz. Denn um sie zu installieren, brauchen die Täter*innen in der Regel einige Minuten ungestörten physischen Zugang zum Zieltelefon und den Entsperrcode des Geräts. Je näher sie einer Person stehen, desto eher haben sie beides.

Hinter mSpy steckt ein schwer zugängliches Firmengeflecht, beworben wird die Spionage-App über ein Netz von Unternehmen, die daran mitverdienen. Der Abo-Preis hängt von Buchungsdauer, Rabatten und gewünschtem Funktionsumfang ab und kann schnell 100 Euro pro Jahr übersteigen.

„Ich dachte, ich komme da nie wieder raus“

Immer wieder ruft Aiko in den Jahren, in denen Tom sie verfolgt, die Polizei zu Hilfe, zeigt Tom an. Anfang 2024 wird ein Verfahren wegen Nachstellung eingestellt. Es sei nicht „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachzuweisen“, dass Aiko den Kontakt nicht gewollt habe, schreibt die Staatsanwaltschaft. Tom soll der Polizei gesagt haben, sie seien noch zusammen und Bilder gezeigt haben, auf denen er mit Aiko zu sehen war. Aiko sagt: „Ich dachte, ich komme da nie wieder raus.“

Im März 2024 schreibt jemand von Toms E-Mail-Adresse aus mehrfach an den mSpy-Kundendienst, weil bestimmte Funktionen der App ausfallen. Als der Kontakt zu Aikos Telefon für eine Weile scheinbar ganz verloren geht, fragt die Person: „can someone please help“, zig Nachrichten später: „I have to know what’s going on“.

Am 28. April um 11:08 Uhr wird die Spionage-App auf Aikos Telefon neu installiert. Wenige Minuten zuvor fragt jemand von Toms E-Mail-Adresse aus den Kundendienst, wie man mSpy installiert und bekommt eine Anleitung zugesendet. Die Nachrichten an den Kundendienst werden laut Chatprotokoll aus der Stadt verschickt, in der Aiko wohnt.

Am Tag davor klingelt Tom bei Aiko. Sie sagt, er habe geweint und gesagt, er habe keinen Schlafplatz und kein Geld und wolle nur eine Nacht bleiben. Aiko lässt ihn entgegen ihrer Vorsätze wieder in die Wohnung. Heute vermutet sie, dass er ihr Entsperrmuster kannte und mSpy installierte, während sie gerade nicht im Raum war.

Was an diesem Tag mit Aikos Telefon geschah, hinterließ Spuren auf dem Gerät. Aus einer forensischen Analyse, die netzpolitik.org bei einem unabhängigen IT-Sicherheits-Experten in Auftrag gab, geht hervor, wie sich das Geschehen vermutlich zugetragen hat: Tom installiert die App und deaktiviert dafür Sicherheitsfunktionen auf dem Handy, tippt einen Registrierungscode ein und schickt dann mit Aikos Handy eine WhatsApp-Nachricht an seine eigene Nummer:

Test Oh Keykoffer funktioniert bitte funktionieren.

K und L, sowie F und G liegen auf der Tastatur nebeneinander, vermutlich wollte Tom in Eile „Keylogger“ tippen. Ein Keylogger erfasst alle Anschläge auf der Tastatur und damit auch Passwörter, Nachrichten und Suchbegriffe, mSpy bietet diese Funktion.

Ein deutlicher Anstieg der Fälle

Wie viele Menschen andere mit Spionage-Apps ausspionieren, weiß niemand. Das Bundeskriminalamt erfasst entsprechende Anzeigen nicht gesondert. Sie fallen in die Rubrik digitale Gewalt, zusammen mit Videoaufnahmen in Umkleiden und sexualisierten Deepfakes beispielsweise. 2023 wurden laut Bundeskriminalamt 17.193 Fälle von digitaler Gewalt gegen Mädchen und Frauen von der Polizei bearbeitet.

Vor wenigen Tagen veröffentlichte das BKA eine Dunkelfeldstudie, für die Menschen zu ihren Gewalterfahrungen befragt wurden. Etwa jede 45. der befragten Frauen gab an, innerhalb der vergangenen fünf Jahre von einem Partner oder Ex-Partner gestalkt worden zu sein. Eine von hundert sagte, dass dies auch mit digitalen Mitteln geschah. Weniger als jede zehnte Frau zeigte die Taten an.

Von einem deutlichen Anstieg der Fälle von digitalem Stalking berichten Fachberatungsstellen für digitale Gewalt und der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Cordelia Moore, die lange in einer Frauenberatungsstelle zu digitaler Gewalt gearbeitet hat und heute Organisationen zum Thema berät, sagt: „In Stalkingfällen ist Cyberstalking inzwischen keine Ausnahme, sondern der Standard.“

Die Bundesregierung will den Anbietern von Spionage-Apps vorschreiben, regelmäßig das Einverständnis der Geräte-Besitzer*innen einzuholen, so steht es im Koalitionsvertrag. Eine heimliche Überwachung wie im Fall von Aikos Telefon wäre damit nicht mehr möglich – zumindest wenn sich die App-Anbieter daran halten.

Das Justizministerium des Bundes schreibt auf Anfrage, die Umsetzung werde gerade geprüft, man stehe dazu mit dem Innen- und dem Digitalministerium in Kontakt. Allerdings sitzen die Anbieter der App nicht in Deutschland, womöglich nicht einmal in der EU. Es ist unklar, welche Auswirkungen ein deutscher Alleingang hätte.

„Viel zu wenige wissen, dass es solche Tools gibt“

„Von Panikattacken gequält“

33 Fälle von verbotener Nachstellung gibt Aiko von Mai bis Dezember 2024 bei der Polizei zu Protokoll. Tom steht immer wieder vor ihrem Haus, fängt sie vor dem Kino und am Bahnhof ab, sitzt im gleichen Zug mit ihr, hält sie fest und will mit ihr sprechen. Er ruft mit unterdrückter Nummer immer wieder an, schickt ihr WhatsApp-Nachrichten.

Wieder bricht Aiko den Kontakt zu Freund*innen ab. Die Freundin, die im vergangenen Jahr Tom aus Aikos Wohnung verjagte, gibt sie nicht auf und fährt wieder zu ihr. In ihrer Stellungnahme heißt es:

Ich fand sie in ihrer Wohnung auf dem Sofa liegend vor, die Wohnung war vollständig abgedunkelt, (Aiko) war in einem verwahrlosten Zustand, von Panikattacken gequält und konnte zunächst kaum berichten, was sich in der letzten Zeit zugetragen hatte. Sie hatte mehrere Tage nichts gegessen, aus Angst, die Wohnung zu verlassen.

Mehr als ein Jahr später wird Tom für diese Taten von der Staatsanwaltschaft wegen Nachstellung angeklagt. Er wird ein umfassendes Geständnis ablegen, eine Richterin wird ihn zu mehr als einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilen. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Stalking ist eine Machtdemonstration“

Michaela Burkard vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe sagt: „Stalking ist eine Machtdemonstration, die der betroffenen Person signalisiert, dass sie sich nicht entziehen kann.“ Mit Hilfe von digitalen Werkzeugen, die den Standort übermitteln, sei eine derartige Machtdemonstration noch einfacher geworden.

„Kontrolle und Stalking treten vor allem dann auf, wenn der gewaltausübende, meist männliche Part einen Machtverlust verhindern will“, sagt Burkard. Eingebettet sei das Stalking in eine patriarchale Gesellschaft, in der Macht in heterosexuellen Beziehungen oft ungleich verteilt ist.

Typisch an dem Fall von Aiko, sagt Burkard, sei das Ineinandergreifen von analogem und digitalem Stalking. „Digitale geschlechtsspezifische Gewalt ist eine Fortsetzung bereits bestehender Gewaltverhältnisse, sie taucht selten isoliert auf“, sagt sie.

Am 10. Juni 2024 erlässt das Amtsgericht ihres Wohnortes auf Aikos Betreiben eine einstweilige Anordnung gegen Tom. Sechs Monate lang muss er mindestens 50 Meter Abstand von ihrer Wohnung halten, darf auch ihren Arbeitsplatz und die Wohnung der Eltern nicht aufsuchen oder anderweitig, beispielsweise per Anruf, Sprach- oder Textnachricht, Kontakt mit ihr aufnehmen. Bei Zufallstreffen hat er sich sofort zu entfernen. Die Anordnung wird später immer weiter verlängert werden. Die Dokumente dazu liegen netzpolitik.org vor.

Obwohl es Tom nun verboten ist, sich Aiko zu nähern, fängt er sie über den darauf folgenden Sommer vier Mal in Seitenstraßen ihrer Wohnung ab. Er rennt auf sie zu und hält sie fest. Er schreibt unzählige Nachrichten und versucht dutzende Male, sie anzurufen.

Das Amtsgericht ihres Wohnortes verurteilt Tom Ende September zu 800 Euro Ordnungsgeld. Er hört dennoch nicht auf. Im Oktober fordert das Gericht weitere 400 Euro. Wieder lässt er sich nicht davon beeindrucken. Tom wird vorläufig festgenommen. Als er wieder frei ist, schreibt er Aiko: „gib mir nur ein Zeichen, sonst muss ich wiederkommen“.

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Die Spionage-App wird enttarnt

Dass die Spionage-App auf Aikos Smartphone entdeckt wird, ist nicht den Ermittlungen der Polizei zu verdanken. Von den Beamt*innen, mit denen Aiko sprach, sei keine*r auf die Idee gekommen, dass Tom Aikos Smartphone verwanzt haben könnte, dass Toms ständige Präsenz dort ihren Ursprung hat, sagt Aiko.

Am Ende ist es nicht die Polizei, sondern ein Freund, der ihr Klarheit bringt. „Als Aiko mir von dem Stalking erzählte, hatte ich schon eine Ahnung, wie das kommen könnte, dass Tom immer weiß, wo sie ist“, sagt Benjamin. Er ist Dozent für Informatik und weiß, dass es frei erhältliche Spionage-Software gibt.

Im November 2024 besucht er Aiko und untersucht ihr Telefon. Da ist mSpy noch aktiv. Nach wenigen Minuten findet er in der App-Übersicht ein Programm mit weitreichenden Berechtigungen. Es taucht auf dem Home-Bildschirm nicht auf und verbirgt sich hinter dem unscheinbaren Namen „Update service“. Aiko sagt, ihr sei diese App nicht bekannt gewesen. Die forensische Analyse, die der unabhängige IT-Sicherheitsexperte für netzpolitik.org durchführte, bestätigt, dass es sich dabei um mSpy handelt.

Vom Partner verwanzt

So hat die App sie ausspioniert

Im Download-Ordner von Aikos Handy liegt eine Installationsdatei für die Spionage-App. Sie wurde eine Minute vor der Installation der App „Update service“ heruntergeladen. Außerdem findet sich auf dem Telefon eine Datenbank, in die mSpy Informationen kopierte: Standortdaten, Browserverlauf, Kalender, Anruflisten, Fotos und Videos, SMS und E-Mails, Chats auf verschiedenen Plattformen sowie Mitschnitte der Tastatureingaben. Auch die Testnachricht, die während der Installation an Toms Nummer verschickt wurde, findet sich in den Daten. mSpy sendet derartige Informationen in eine Cloud, wo Kund*innen sie einsehen können – übersichtlich aufbereitet über ein Browser-Tool.

Die App habe fast alle Berechtigungen gehabt, sagt Benjamin, also nicht nur auf alle Telefoninhalte zugreifen können, sondern auch Dateien und Apps aus der Ferne löschen und installieren dürfen. Er kann dies mit Screenshots belegen. Sie zeigen auch, dass die App in den 24 Stunden vor dem Novemberabend, an dem Benjamin die App entdeckt, auf verschiedene Daten zugegriffen hatte, etwa auf den Standort, Anrufliste, Fotos und Videos, Kalender, Kontakte oder SMS.

Um den Datenabfluss zu unterbrechen, habe er die Berechtigungen noch in derselben Nacht aufgehoben, sagt Benjamin. Über viele Monate hatte Tom Zugang zu den Informationen, die mSpy über dieses Gerät erfasste, konnte sehen, wo Aiko sich befand. Jetzt ist es vorbei. Einen Monat später kauft Aiko sich ein neues Telefon.

Der Moment der Erkenntnis

Zu erfahren, dass Tom sie ausgespäht hatte, war „super erschütternd“, sagt Aiko. „Er wusste meine intimsten Gedanken, er wusste immer genau, wo ich war. Und er hat die ganze Zeit meine Realität manipuliert. Ich habe ja geglaubt, dass er überall auf mich wartet.“

Noch aus einem anderen Grund war die Erkenntnis für sie ein Schock. Kurz zuvor hatte Aiko beschlossen, die Stadt zu verlassen und nach Berlin zu ziehen, um Tom zu entkommen. Sie sagt, sie wollte ohne Angst auf die Straße gehen, normal leben. „Als ich verstanden habe, dass er all meine Kommunikation abgegriffen hat, ist mir auch klar geworden, dass er vermutlich weiß, wo ich hinziehe“, sagt sie.

In den Daten, die mSpy mitschnitt, findet sich eine E-Mail mit der Einladung zur Wohnungsbesichtigung. Dort liegen auch die Koordinaten ihrer neuen Wohnung, abgegriffen, als Aiko die Wohnung besichtigte.

Nachdem Benjamin die App gefunden hat, gehen er und Aiko noch in der gleichen Nacht zur Polizei. Die beiden sagen, auf der Wache habe Benjamin versucht, den Beamten die Spionage-App zu erklären, zunächst ohne Erfolg. Erst als Aiko ein Foto herumgezeigt habe, das ihr Vermieter von Tom gemacht hatte, habe ein Polizist gesagt: „Das sieht nach nem Hacker aus.“ Auf dem Foto steht Tom mit aufgeklapptem Laptop unter Aikos Fenster.

Michaela Burkard vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe sagt: „Wichtig ist, dass alle Instanzen, die mit einer gewaltbetroffenen Person zu tun haben, Fachwissen und die nötige Sensibilität für digitale Gewalt haben.“ So sollte etwa die Polizei im Rahmen einer Risikoeinschätzung bei Partnerschaftsgewalt immer auch digitale Gewalt abfragen.

Das fehlt beim Schutz vor digitaler Gewalt

Die Polizei findet ihn in einem Gebüsch

Februar 2025. Vier Jahre ist es her, dass sich Aiko und Tom auf Bumble getroffen haben. Das Amtsgericht verhängt weitere 3.000 Euro Ordnungsgeld gegen Tom. Die vorhergehenden 1.200 Euro hat er noch nicht gezahlt. Vor Gericht gibt er später an, weitgehend mittellos zu sein.

Ende Februar zieht Aiko nach Berlin. Ungefähr zur gleichen Zeit zieht auch Tom dorthin. Er hat nun keinen Fernzugriff mehr auf ihr Telefon, trotzdem lauert er ihr immer wieder vor ihrem Wohnblock auf, in dessen Umgebung, an der S-Bahn. Einmal finden Polizist*innen, die zu ihrer Sicherheit vor Aikos Haus patrouillieren, Tom in einem Gebüsch. Die Szene beschreibt das Amtsgericht Tiergarten in einem Urteil, das später gegen Tom fällt.

Das Amtsgericht in Berlin-Tiergarten erwirkt einen Haftbefehl gegen Tom. Von Mai bis Juni sitzt er 27 Nächte in Untersuchungshaft. Er wird nur unter der Auflage entlassen, Berlin zu verlassen und sich Aiko nicht mehr zu nähern. Und doch steht er kurz darauf wieder vor ihrer Haustür. Es ist die eingangs geschilderte Szene. Aiko ruft die Polizei und Tom landet noch einmal für fast zwei Monate in Untersuchungshaft.

Am 24. September 2025 verurteilt das Amtsgericht Tiergarten Tom wegen Nachstellung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. Er gesteht die Vorwürfe, will das Urteil aber nicht akzeptieren und geht in Berufung. Das Verfahren läuft.

Das Ende?

Ende Januar 2026 steht Tom noch einmal vor Gericht, diesmal in der Stadt, in der er und Aiko zuvor gewohnt haben. Es geht um die Geschehnisse, die vor ihrem Umzug stattfanden. Und anders als in Berlin geht es diesmal auch um mSpy: In ihrer Anklageschrift wegen Nachstellung erwähnt die Staatsanwaltschaft auch eine Software, die Tom auf Aikos Handy installiert habe, um ihren Standort zu verfolgen und „gezielte Zusammenkünfte herbeizuführen“.

Während ihrer Aussage kommen Aiko immer wieder die Tränen. Sie spricht dennoch weiter.

Tom gesteht alle Vorwürfe. Er bekommt ein Jahr und vier Monate Haft, keine Bewährung. In ihrem Urteil spricht die Richterin von einer „sehr hohen kriminellen Energie“. Sie erwähnt die Spionage-Software, die Nachrichten an den Kundendienst. „Die Skrupellosigkeit, die Sie da an den Tag gelegt haben, das ist besonders und zeigt eine besondere Rücksichtslosigkeit.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Tom sagte bei einem Telefonat mit netzpolitik.org, dass er Berufung einlegen will. Aiko sagt, für sie sei es wichtig gewesen, dass ihre Realität anerkannt wurde. Befreit fühle sie sich aber nicht, sondern vor allem: erschöpft.


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Fachleute fordern: Das fehlt beim Schutz vor digitaler Gewalt

06. Februar 2026 um 07:00

Stalking, Doxing, geleakte Nacktfotos – digitale Gewalt kann Menschen das Leben zur Hölle machen. Während das Justizministerium ein Gesetz entwirft, haben wir zivilgesellschaftliche Organisationen gefragt, was am meisten helfen würde.

Eine Sportlerin rastet in der Sonne mit einem Smartphone in der Hand.
Wie lassen sich Betroffene digitaler Gewalt stärken? (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Addictive Stock; Bearbeitung: netzpolitik.org

Fremde, die Frauen heimlich in der Sauna filmen und die Videos ins Netz stellen. Männer, die das Handy ihrer Freundin verwanzen, um sie jederzeit orten zu können. Organisierte Gruppen, die auf sozialen Medien unliebsame Personen mit Hassnachrichten überziehen. Digitale Gewalt hat viele Facetten. Auf besondere Weise trifft sie Frauen und andere marginalisierte Gruppen.

Das Bundesjustizministerium entwirft derzeit ein „digitales Gewaltschutzgesetz“, wie Ministerin Stefanie Hubig (SPD) in mehreren Interviews angekündigt hat. Erste bekannte Bestandteile des Gesetzes sind demnach „angemessene Strafen für Deepfakes“ sowie zeitweise Sperren für Accounts, „über die immer wieder schwere Rechtsverletzungen begangen werden“.

Bereits die vorige Regierung hatte sich an einem Gesetz zu dem Thema versucht. Für dessen Eckpunkte gab es breite Kritik. Nachdem die Ampel-Regierung zerbrochen war, kam nicht mehr heraus als ein unfertiger Entwurf.

In Deutschland befassen sich mehrere zivilgesellschaftliche Akteur*innen mit digitaler Gewalt. Ihre Perspektive basiert teils auf direkter Erfahrung mit Betroffenen. Zuletzt hatten wir vor knapp drei Jahren aufgeschrieben, welche klaffenden Lücken es bei digitaler Gewalt gibt.

Die aktuellen Pläne der Regierung für einen weiteren Anlauf haben wir zum Anlass genommen, die Frage zu erneuern: Was brauchen Betroffene digitaler Gewalt am dringendsten? Hier fassen wir die Perspektiven von insgesamt acht Organisationen zusammen.

  1. Anlaufstellen stärken
  2. Polizei und Justiz sensibilisieren
  3. Vorschriften für Plattformen durchsetzen
  4. Strafrecht erweitern
  5. Rechtsdurchsetzung für Betroffene erleichtern
  6. Verdächtige einfacher ins Visier nehmen
  7. Adressen von Betroffenen besser schützen
  8. Aufklärung und Medienkompetenz ausbauen
  9. Frauen nicht isoliert betrachten
  10. Internationale Regeln gut umsetzen

1. Anlaufstellen stärken

Bevor Polizei oder Justiz überhaupt relevant werden, können Betroffene zunächst bei Beratungsstellen Unterstützung finden. Davon gibt es nicht genug, wie Berater*innen regelmäßig beklagen. „Die Finanzierung für Beratungsstellen von Betroffenen muss langfristig und nachhaltig gewährleistet sein. Die Beratungsstellen brauchen qualifiziertes, gut geschultes Personal“, fasst es die Organisation das Nettz auf Anfrage von netzpolitik.org zusammen. Auch der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe fordert „ausreichend finanzierte Unterstützungsstrukturen“.

Der Verein Frauenhauskoordinierung schlüsselt das näher auf: Einerseits brauche es mehr Personal, „weil digitale Gewalt neue Herausforderungen mit sich bringt: Es wird mehr Zeit benötigt, um zu den digitalen Dimensionen von Gewalt zu beraten, aber auch mehr Zeit, um sich das nötige Wissen anzueignen“. Weiter brauche es „Expert*innen zum Thema digitale Gewalt in jedem Frauenhaus“ und „regelmäßige Fortbildungen, damit Kenntnisse zu digitaler Gewalt im Beratungsteam aktuell sind“. Dafür brauche es trotz kommender Finanzierung durch den Bund weiter Geld von Ländern und Kommunen.

Fälle von etwa digitalem Stalking und heimlicher technischer Überwachung können viel IT-Expertise benötigen. Hierfür fordert die Initiative Ein Team gegen digitale Gewalt, Fachberatung in Einrichtungen zu verankern. „Die IT-Fachberatung könnte von einer fachkompetenten zivilgesellschaftlichen Organisation aufgebaut, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unterstützt und vom Bundesministerium des Innern gefördert werden“, heißt es in einem Forderungspapier von Ende 2024, das „ein Team“ und mehr als 60 weitere Organisationen und Projekte erarbeitet haben. Das Papier „ist nicht weniger aktuell als damals“, schreibt die Initiative heute.

2. Polizei und Justiz sensibilisieren

Wollen sich Betroffene digitaler Gewalt juristisch wehren, können sie sich nicht immer darauf verlassen, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft sie professionell behandeln. Es brauche „Schulungen für Polizei und Justiz, damit Betroffene ernst genommen werden und schnell Hilfe erhalten“, hält „Ein Team“ fest. Häufig könnten „Polizei und Gerichte mit entsprechenden Beweisen noch nicht umgehen oder erkennen sie nicht an“.

Das Nettz bekräftigt: „Justiz und Polizei brauchen spezialisiertes Personal und verpflichtende themenspezifische Fortbildung für ihre Mitarbeitenden.“ Der Verein Frauenhauskoordinierung fordert „Grundlagenwissen bei Polizei und Justiz zu digitaler (Ex-)Partnerschaftsgewalt“.

Ein konkreter Ansatz aus dem Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen sind Schwerpunktstaatsanwaltschaften für digitale Gewalt. So nennt man Justizbehörden, die auf bestimmte Themen spezialisiert sind. Einrichten müssten sie die Länder. Bisher gibt es das zum Beispiel für Geldwäsche oder Bekämpfung sogenannter Kinderpornografie.

3. Vorschriften für Plattformen durchsetzen

Die Regulierung von Plattformen wie TikTok, Instagram oder X sprechen gleich mehrere Organisationen an. Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe kritisiert: „Digitale geschlechtsspezifische Gewalt wird durch die Marktmacht großer Techkonzerne begünstigt, weil Profit und Reichweite über Schutz gestellt werden.“ Das Nettz fordert: „Plattformen müssen mehr Verantwortung übernehmen und die existierende Regulierung konsequent umsetzen.“

In der EU gibt es das Gesetz über digitale Dienste. Sehr große Plattformen müssen demnach systemische Risiken für ihre Nutzer*innen erkennen und mindern – etwa durch Inhaltsmoderation, Meldewege oder Sicherheitsfunktionen. Sonst drohen Sanktionen. Werkzeuge zur Durchsetzung des Schutzes Betroffener digitaler Gewalt wären also vorhanden.

Allerdings gibt es Widerstand: Plattformen setzen gerade kostspielige Maßnahmen oft nur zögerlich um; die Trump-Regierung deutet Regulierung aus der EU zunehmend als Angriff. Mit Blick darauf schreibt die gemeinnützig Organisation HateAid: „Wir wünschen uns ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zur europäischen Plattformregulierung und den unbedingten Willen, diese auch gegen den politischen Druck aus den USA durchzusetzen“.

4. Strafrecht erweitern

Mehrere Formen digitaler Gewalt sind strafbar, Betroffene können sich also vor Gericht dagegen wehren. Gerade bei bildbasierter, sexualisierter Gewalt stehen sie aber oftmals vor einem Flickenteppich. Je nachdem, was sie erlebt haben, kann eine andere Regelung greifen. Bereits im Jahr 2023 kritisierte der Deutsche Juristinnenbund den rechtlichen Schutz als „lückenhaft“, das Strafrecht „vollkommen unsystematisch“.

HateAid richtet den Fokus auf eine bestimme Form bildbasierter Gewalt und fordert, dass schon die Erstellung sexualisierter, nicht-einvernehmlicher Deepfakes strafbar sein solle. Selbst wenn die Bilder „nur auf einer Festplatte oder Cloud gespeichert werden, sind sie nur einen falschen Knopfdruck, Hackingangriff oder ein Datenleck von der Verbreitung entfernt“. Die neue EU-Richtlinie zur Gewalt gegen Frauen adressiert zwar auch die Herstellung solcher Deepfakes, knüpft die Strafbarkeit jedoch an die Verbreitung. Bei der Ausgestaltung der Regeln warnen Kritiker*innen vor möglicher Überregulierung.

Das Projekt „Ein Team“ nimmt weitere Delikte in den Blick und warnt: „Viele Formen von technikgestützter Gewalt sind bisher nicht verboten. Dazu gehört zum Beispiel das heimliche Überwachen des Aufenthaltsorts mit Bluetooth-Trackern wie Apple AirTags“. Im Forderungspapier mit anderen Organisationen fordert „Ein Team“ ein Verbot von Stalkerware – also Spionage-Apps, mit denen Täter*innen das Smartphone ihrer (Ex-)Partner*innen heimlich verwanzen, um sie umfassend zu überwachen. Gegen solche Szenarien gibt es bereits verschiedene Normen, die jedoch Schlupflöcher lassen. Laut Koalitionsvertrag sollen Hersteller solcher Apps künftig verpflichtet werden, regelmäßig das Einverständnis der Gerätebesitzer*innen abzufragen.

Auf „identifizierte Lücken im Rechtssystem“ verweist auch der Verein Weisser Ring hin und fordert, sie zu schließen.

5. Rechtsdurchsetzung für Betroffene erleichtern

Je nach Fall können Betroffene digitaler Gewalt Strafanzeige erstatten oder zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Das Strafrecht greift jedoch nur, wenn eine Staatsanwaltschaft ein Verfahren aufnimmt. Die Hürden dafür können unterschiedlich hoch sein. Mithilfe des Zivilrechts können Betroffene zum Beispiel erfahren, wer hinter einem Übergriff steckt (Auskunft), erreichen, dass die Angriffe aufhören (Unterlassung) oder in bestimmten Fällen Geld als Entschädigung erhalten.

„Private Rechtsdurchsetzung ist angesichts überlasteter Strafverfolgungsbehörden und der schleppenden Umsetzung von Nutzendenrechten auf Online-Plattormen ein wichtiges Instrument“, schreibt HateAid. Betroffene digitaler Gewalt könne das handlungsfähig machen, zumindest in ausgewählten Fällen.

Das Problem laut HateAid: Dieser Weg sei für Betroffene „kaum zugänglich“. Die Organisation warnt vor hohen Kosten und langen Laufzeiten der Verfahren von sechs bis zwölf Monaten. Auch der Weisse Ring fordert, dass zivilrechtliche Ansprüche klarer und zugänglicher gestaltet werden sollten.

Betroffene kann es entlasten, wenn sie ihre Rechte nicht individuell einklagen müssen. Stattdessen könnten auch Organisationen im Interesse von Betroffenen vor Gericht ziehen. Ein solches Verbandsklagerecht gibt es zum Beispiel beim Umwelt- oder Verbraucherschutz. Ein Verbandsklagerecht für digitale Gewalt wünschen sich unter anderem der Deutsche Juristinnenbund und das Projekt „Ein Team“.

6. Verdächtige einfacher ins Visier nehmen

Viele Formen digitaler Gewalt geschehen im direkten Umfeld der Betroffenen, etwa durch Ex-Partner*innen. Das heißt: Sie kennen die Täter*innen bereits. In anderen Fällen können Betroffene lange rätseln, wer überhaupt Täter*in ist. Zum Beispiel bei Drohungen und Beleidigungen auf sozialen Medien oder bei nicht-einvernehmlich geteilten Nacktfotos auf Pornoseiten.

HateAid wünscht sich Maßnahmen im Zivilrecht, die es Betroffenen leichter machen, Verdächtige zu identifizieren. Die Organisation will eine „Stärkung der gerichtlichen Auskunftsansprüche“. Damit ist gemeint, dass etwa Plattformen auf Anordnung von Gerichten Details über einen Account herausrücken sollen, der zum Beispiel Beleidigungen verschickt hat. „In der aktuellen gesetzlichen Ausgestaltung sind die Auskunftsansprüche gleichzeitig kostspielig und völlig nutzlos“, kritisiert HateAid.

Das Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen warnt jedoch – an dieser Stelle mit Blick aufs Strafrecht – vor Maßnahmen, die Täter*innen aufspüren sollen. Der Grund: Sie können auch die Betroffenen und die Gesamtgesellschaft verletzlicher machen. Deshalb sollten Möglichkeiten erprobt werden, die „keine oder weniger negative Effekte haben“.

Eine konkrete Maßnahme ist die Login-Falle. Das ist ein vom Verein D64 entwickeltes Verfahren, wonach erst auf richterliche Anordnung nach einem Anfangsverdacht für eine Straftat die IP-Adresse eines Verdächtigen übermittelt wird. Eine weitere Maßnahme ist das Quick-Freeze-Verfahren, das vor allem die FDP als Alternative zur invasiven Vorratsdatenspeicherung vorangetrieben hatte.

Auch richterlich angeordnete Account-Sperren könnten Betroffene in bestimmten Fällen entlassen, indem sie potenziellen Täter*innen die Plattform nehmen. Diesen Plan hatte bereits die Ampel gefasst; unter anderem der Deutsche Juristinnenbund fordert es weiterhin.

7. Adressen von Betroffenen besser schützen

Eine besondere Gefahr für Betroffene digitaler Gewalt sind Regelungen zur Anschrift – auch wenn das auf den ersten Blick sehr bürokratisch klingt. Wenn eine Person etwa ein Zivilverfahren wegen digitaler Gewalt anstrengt, muss sie der Regel eine Anschrift angeben, unter der sie zuverlässig erreichbar ist. Das Problem: Entsprechende Unterlagen können auch bei der Gegenseite landen. Auf diese Weise kann es passieren, dass Betroffene ausgerechnet dem Menschen, der sie bedrohen und stalkt, ihre genaue Adresse verraten.

„Die Angabe von c/o-Adressen muss bei der Geltendmachung eigener Rechte ausreichend sein“, fordert der Deutsche Juristinnenbund. Das bekräftigt auch das Forderungspapier von „Ein Team“ und anderen Organisationen: „In zivilrechtlichen Verfahren braucht es Möglichkeiten, die Anonymität Betroffener effektiv zu wahren.“

Ähnlich gelagert ist die Impressumspflicht. Wer in Deutschland eine geschäftsmäßige Website betreibt, muss eine ladungsfähige Anschrift ins Impressum schreiben. Ein Postfach oder eine c/o-Adresse reichen demnach nicht. Gerade Freiberufler*innen haben oftmals eine solche Website, aber keine separate Firmenanschrift – und stehen damit unter erhöhter Gefahr für Stalking. Der Deutsche Juristinnenbund will auch das ändern: Eine Reform der Impressumspflicht ist dem Verein zufolge „dringend notwendig“.

8. Aufklärung und Medienkompetenz ausbauen

Digitale Gewalt ist vor allem ein Fachbegriff aus Wissenschaft, Beratung und Politik. Was das genau ist, wie man sich davor schützen und dagegen wehren kann, das dürften längst nicht alle wissen. „Betroffene brauchen Schulungen, die über ihre Rechte aufklären und leicht auffindbare Wege (online und offline), wo sie sich Hilfe suchen können“, schreibt das Nettz. Ähnlich hält die gemeinnützige Organisation Superrr fest: „Zentral für den Schutz vor Gewalt ist Aufklärung und digitale Kompetenz“.

Die Fachleute von „Ein Team“ und weiteren Organisationen fordern „stärkere Sensibilisierung und Aufklärung der Gesellschaft“. Konkret könnten Bundesministerien die Präventionsarbeit fördern. Der Weisse Ring denkt bei Medienkompetenz nicht nur an Betroffene, sondern an alle. Mit „digitaler Zivilcourage“ könnten Menschen etwa gegen Hassrede vorgehen.

Wissenschaftliche Forschung zu digitaler Gewalt kann einen weiteren Beitrag zur öffentlichen Aufklärung leisten. „Wir brauchen mehr Forschung zu digitaler Gewalt, denn wir wissen immer noch zu wenig über das tatsächliche Ausmaß“, bemängelt das Nettz. Mehr Forschung verlangt etwa auch der Verein Frauenhauskoordinierung.

9. Frauen nicht isoliert betrachten

Viele Formen digitaler Gewalt betreffen Frauen. Das Thema sollte aber nicht darauf reduziert werden, wie mehrere Organisationen betonen. Digitale Gewalt müsse „immer mit weiteren Diskriminierungsformen gemeinsam gedacht werden“, schreibt das Nettz. Betroffen seien potenziell alle. „Menschen mit sichtbarem Migrationshintergrund, junge Frauen oder queere Menschen, die ohnehin diskriminiert werden, jedoch noch mal deutlich mehr.“

Was das konkret bedeuten kann, zeigen Beispiele aus dem Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen: „So kann das Veröffentlichen eines Fotos ohne Kopftuch für eine kopftuchtragende muslimische Frau eine extrem gewaltsame Erfahrung sein. Für Menschen mit Behinderung sind manche Tipps zum Schutz vor digitaler Gewalt nicht umsetzbar, weil die Barrieren zu hoch sind. Für Menschen in Armut sind die Kosten zivilrechtlicher Verfahren eine Hürde, die Gegenwehr verhindert.“

Der Verein Frauenhauskoordinierung fordert die „Stärkung von intersektionalen Ansätzen im gesamten Hilfesystem“. Zudem weist der Verein darauf hin, dass Betroffene auch oft Kinder haben, die mitbedacht werden müssten. „Kinder können in die Ausübung digitaler Gewalt hineingezogen oder dafür instrumentalisiert werden“. Die Organisation Superrr wiederum erinnert daran, dass Maßnahmen auch bei der Arbeit mit Täter*innen ansetzen können.

Generell kann Täter*innenarbeit dazu beitragen, dass Menschen Gewalt gar nicht erst ausüben – oder bereits gewaltsame Menschen dabei unterstützen, ihr Verhalten zu überdenken und zu ändern.

10. Internationale Regeln gut umsetzen

Auf Bundesebene ließe sich zumindest ein Teil der Forderungen angehen; einiges betrifft jedoch Länder und Kommunen. Zwei umfassende Regelungen mit direktem Bezug zu digitaler Gewalt sind schon beschlossene Sache. Mindestens an deren Umsetzung wird sich die aktuelle Bundesregierung messen lassen müssen.

Erstens gibt es die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats, die Gewalt gegen Frauen verhüten und bekämpfen soll. Der Europarat ist eine von der EU unabhängige Organisationen mit 46 Mitgliedstaaten. In Deutschland ist die Konvention bereits seit 2018 in Kraft. Der Verein Frauenhauskoordinierung kritisiert: Deutschland habe die Konvention unzulänglich umgesetzt. „Nicht nur fehlen 14.000 Frauenhausplätze, sondern auch eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ein wirksames Risikomanagement gegen Femizide“.

Zweitens gibt es die neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Die Mitgliedstaaten müssen die Anforderungen bis Juni 2027 in nationales Recht überführen. Neben Vorgaben zur Unterstützung von Betroffenen sieht die Richtlinie auch Schulung und Information von Fachkräften vor – und stellt Regeln auf zur Bekämpfung bildbasierter, sexualisierter Gewalt und Deepfakes. In ihrem Forderungspapier pochen „Ein Team“ und weitere NGOs auf „zügige“ Umsetzung.


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KW 2: Die Woche, in der Politiker*innen auf X den Deepfakes zusahen

10. Januar 2026 um 11:00

Die 2. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 9 neue Texte mit insgesamt 72.901 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser*innen,

in der zweiten Woche des Jahres hat uns unter anderem die anhaltende Tatenlosigkeit zum Chatbot Grok beschäftigt. Seit wir am Mittwoch über Musks polemische Reaktion und die leeren Worte der Sprecher*innen von X berichtet haben, geht die Woche ohne nennenswerte Reaktion der dort Verantwortlichen zu Ende.

Dafür hielt der Freitag ein Update des Chatbots bereit: Die Bildgenerierung von Grok ist nun nur noch zahlenden Abonnent*innen vorbehalten und steht nicht mehr allen Menschen auf der Plattform X zur Verfügung. Laut den Medienberichten ist das Tool aber noch über die Grok-App und -Website verfügbar. In Zukunft heißt es dann einfach: Wer in Musks dicke Tasche einzahlt oder einen kleinen Umweg nimmt, kann weiter sexualisierte Deepfakes verbreiten.

Die Frage bleibt, wie lange Regulierungsbehörden noch bei so etwas zusehen oder ob sie doch irgendwann in Aktion treten.

In den vergangenen Tagen war besonders Kritik aus Frankreich und Großbritannien gegenüber X laut zu hören. Der britischen Kommunikationsbehörde Ofcom steht inzwischen frei, Sanktionen gegen xAI und Grok zu verhängen. Laut des britischen Online Safety Act ist als letzter Schritt sogar eine Sperre von X möglich.

Die EU-Kommission geht einen anderen Weg. Sie hat am Donnerstag bei Musks Unternehmen angewiesen, dass dieses interne Dokumente und Daten zu Grok bis Ende 2026 aufbewahren muss. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte dann eine Untersuchung beginnen.

Politiker*innen hängen zu sehr an der Plattform

Das eigentlich Verwunderliche an dieser neuen Episode des Absturzes der einstigen Informationsplattform ist jedoch die eher achselzuckende Reaktion von Abgeordneten, Bundesministerien und auch der EU-Kommission. Sie posten einfach weiter auf der Plattform X, als sei in den vergangenen Jahren, Monaten und Wochen nichts passiert.

Sie tun so, als habe Musk nicht X um eine funktionierende Moderation beraubt, als habe es keine Eingriffe des Milliardärs in Wahlkämpfe zu Gunsten rechter Parteien gegeben, als sei X noch eine normale Plattform und nicht ein Instrument zum Pushen rechtsradikaler Narrative geworden. Nun kommt also sexualisierte digitale Gewalt direkt aus Musks Chatbot dazu – und Ministerien und Abgeordnete berufen sich auf eine angebliche Informationspflicht, die sie quasi zum Bleiben auf der Plattform zwinge. Dabei gibt es seit Musks Plattformübernahme zahlreiche bekannte Stimmen und Institutionen, die einfach Schluss mit X gemacht haben.

Wir haben Bundestagsabgeordnete, zwei deutsche Ministerien und die EU-Kommission gefragt, warum sie immer noch auf X aktiv sind: Mehr Lavieren als in diesen Antworten geht kaum.

Euch ein schönes Wochenende mit Schneespaziergängen statt X

Laura


Trugbild: Nur hier für die Kommentare

Rezensions- und Kommentarspalten sind kleine Oasen des Internets. Denn überall dort, wo Menschen ins Netz schreiben können, entsteht Leben. Von Vincent Först –
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Datenzugang für Nutzer:innen und Forschung: „Wir haben das Recht auf unserer Seite“

Zwei Forschende haben verschiedene Wege genutzt, um an die Daten großer Plattformen zu kommen. In einem Vortrag auf dem 39. Chaos Communication Congress berichten sie von Hindernissen, aber auch davon, wie wertvoll das Recht auf Datenzugang ist. Von Anna Biselli –
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Argentinien: Per Dekret in die dunkle Vergangenheit

Der argentinische Präsident Javier Milei baut die Demokratie ab und die Online-Überwachung aus. Jetzt hat die Regierung per Dekret buchstäblich über Nacht den Geheimdienst in eine Super-Überwachungsbehörde umgewandelt. Journalist*innen und Aktivist*innen sind alarmiert. Von Gastbeitrag, Nina Galla –
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Vorhersehbare Forderung: Gegen Stromausfall helfen keine Überwachungskameras

Die Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey nutzt die Notfallsituation in Berlin, um sich mit der Forderung nach mehr Videoüberwachung zu profilieren. Sie will auch „Künstliche Intelligenz“ einsetzen. Doch mehr Kameras helfen nicht, wenn es eigentlich andere Maßnahmen braucht. Ein Kommentar. Von Constanze –
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Helena Nikonole hat Kameras in Russland gehackt und Anti-Kriegsbotschaften verbreitet. Nun entwickelt die Künstlerin ein winziges Gerät, um ohne Internet Nachrichten zu verschicken. Mit kreativen und praktischen Lösungen will sich Nikonole einer zusammenbrechenden Welt entgegenstellen. Von Timur Vorkul –
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Hacking & Art: „Art alone is not enough“

Helena Nikonole hacked cameras in Russia and spread anti-war messages. Now the artist is developing a tiny device to send messages without using the internet. With creative and practical solutions, Nikonole aims to confront a collapsing world. Von Timur Vorkul –
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Digitale Gewalt: Musks Chatbot Grok verbreitet weiter sexualisierte Deepfakes

Nachdem sein Chatbot Grok weiterhin sexualisierte Bilder von prominenten Frauen und Minderjährigen erstellt, sieht sich Elon Musk mit möglichen rechtlichen Konsequenzen konfrontiert. Den Trend zu KI-generierten sexuellen Inhalten und digitaler Gewalt gegen weibliche Personen wird das wohl nicht aufhalten. Von Laura Jaruszewski –
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Chatbot-inspirierte Gewalt: KI-Hersteller entschädigen Familien

Immer wieder wird Chatbot-Herstellern vorgeworfen, die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen zu gefährden. In fünf Fällen wollen Character Industries und Alphabet die Klagen mit Geld aus der Welt schaffen. Damit sorgen die Unternehmen dafür, dass es weiterhin keinen Präzedenzfall gibt, nach dem Techunternehmen für ihre KI-Chatbots rechtliche Konsequenzen tragen müssen. Von Laura Jaruszewski –
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Digitale Gewalt: Abgeordnete, Ministerien und EU-Kommission bleiben auf Deepfake-Plattform X

X hat sich in den letzten Jahren nicht nur zur rechten Propagandaschleuder entwickelt, die Plattform erlaubte seit Ende Dezember auch das Generieren von sexualisierten Deepfake-Bildern. Wir haben Politiker, Ministerien und EU-Kommission gefragt, warum sie trotzdem auf der degenerierten Plattform bleiben. Von Markus Reuter –
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Digitale Gewalt: Abgeordnete, Ministerien und EU-Kommission bleiben auf Deepfake-Plattform X

09. Januar 2026 um 12:01

X hat sich in den letzten Jahren nicht nur zur rechten Propagandaschleuder entwickelt, die Plattform erlaubte seit Ende Dezember auch das Generieren von sexualisierten Deepfake-Bildern. Wir haben Politiker, Ministerien und EU-Kommission gefragt, warum sie trotzdem auf der degenerierten Plattform bleiben.

Auf einem Laptop wurde das Soziale Netzwerk X mit dem offiziellen Account von Bundeskanzler Friedrich Merz aufgerufen. Screenshot der Seite und des Accounts.
Auch Bundeskanzler Friedrich Merz postet unbeeindruckt weiter auf der Deepfake-Plattform X, die früher mal Twitter hieß. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Hanno Bode

Auf der Plattform X war es seit Ende Dezember möglich, mit dem Chatbot Grok sexualisierte Deepfakes von Erwachsenen und Minderjährigen zu erstellen. Eine Deepfake-Forscherin geht laut Bloomberg davon aus, dass stündlich etwa 6.700 sexualisierte Deepfake-Bilder mittels des Chatbots generiert wurden, die meisten davon von Frauen und ohne deren Zustimmung. Laut dem Bericht wurden solche Bilder auch nach einer Beschwerde-Meldung nicht durch die Moderation der Plattform entfernt. Nachdem die EU-Kommission am Donnerstag angewiesen hatte, dass X interne Dokumente zu Grok aufbewahren muss, hat die Plattform heute die Bildgenerierung eingeschränkt.

Die Plattform X, wie das frühere Twitter heute heißt, wird seit dem Kauf durch den rechtsradikalen Milliardär Elon Musk immer weiter abgewirtschaftet. Zu diesem Absturz gehörte nicht nur das Zusammenstreichen des Moderationsteams und eine Lockerung bei Regeln gegen Diskriminierung, sondern auch die Wiederzulassung zahlreicher rechtsextremer Accounts und die algorithmische Bevorzugung rechtsradikaler Inhalte.

Hinzu kam jetzt die massenhafte Erzeugung von sexualisierten Bildern gegen den Willen von Betroffenen und damit eine Form digitaler Gewalt. Trotz weltweiter Kritik und einer angeblichen Änderung der Plattform lief die Erzeugung der Bilder über Tage weiter.

Missbrauchsbeauftragte: „Verändertes Ausmaß“

Eine Sprecherin der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen bewertet das Generieren von Deepfakes auf X kritisch: „Die niedrige Zugangsschwelle verändert das Ausmaß. Was früher technisches Wissen und verdeckte Netzwerke erforderte, ist heute per Texteingabe möglich.“ Dabei seien die Produkte hochrealistisch. Sie ließen sich kaum von echten Aufnahmen unterscheiden.

„Durch KI-generierte Missbrauchsdarstellungen entsteht konkreter Schaden: Sexualisierung kindlicher Körper, Weiterverbreitung von Gewaltbildern und die Normalisierung einer Täterperspektive“, so die Sprecherin weiter.

Aufgrund der Degradierung der Plattform haben schon in der Vergangenheit zahlreiche Menschen, Medien und Institutionen X in Richtung anderer Plattformen wie LinkedIn, Bluesky oder ins Fediverse zu Mastodon verlassen. Auch die Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ließ X im März 2024 zurück und postet dafür in anderen sozialen Medien.

Treue Nutzer:innen trotz Allem

Doch die Bundesregierung wie auch Bundestagsabgeordnete aller Parteien verbleiben immer noch auf der Plattform, sogar nachdem deren Eigentümer den Hitlergruß gezeigt und auf einer Demonstration zu Gewalt aufgerufen hatte. Auch die EU-Kommission unterhält zahlreiche Accounts auf der Plattform, obwohl der Eigentümer sie wüst beschimpft.

Wir haben deswegen exemplarisch beim Innen- und Familienministerium sowie zufällig ausgesuchten Bundestagsabgeordneten aller demokratischen Fraktionen, die X für ihre Kommunikation nutzen, angefragt, warum sie weiterhin auf so einer Plattform posten und ob sie nicht befürchten, dass die Plattform ihrer eigenen Reputation schaden könnte. Zudem haben wir in Brüssel die EU-Kommission gefragt, ob sie Konsequenzen aus den jetzigen Deepfakes zieht.

Abgeordnete von Grünen, Linken und Union zögern

Bei der Linken hatten wir die Vorsitzende und Bundestagsabgeordnete Ines Schwerdtner gefragt. Sie sagte, dass in Partei und Fraktion derzeit Gespräche über den weiteren Umgang mit X laufen würden. „Entscheidend ist, dass wir dabei zu einem gemeinsamen Vorgehen kommen.“ Ob und wann mit Ergebnissen in diesem Prozess zu rechnen ist, sagte Schwerdtner nicht.

Bei den Grünen hatten wir Britta Haßelmann, Konstantin von Notz und Agnieszka Brugger angefragt – und bekamen eine Sammelantwort der Pressestelle der Bundestagsfraktion. Die sagt lediglich, dass es für Politiker immer wichtig sei, den Dialog zu suchen und dafür auch Social Media zu nutzen. „Die Vorgänge auf X sind allerdings zweifellos indiskutabel“, heißt es weiter im Statement. Die Bundestagsfraktion beobachte die Entwicklungen der Plattform schon seit einiger Zeit mit Sorge und diskutiere auch die Konsequenzen in der Fraktion. Wann ein Punkt für Konsequenzen erreicht sei und warum man das Indiskutable diskutiere, sagte die Pressestelle nicht.

„Zunehmend eine Gratwanderung“

Bei der Union hat der Außenpolitiker Roderich Kiesewetter geantwortet: „Ich sehe die Nutzung von X zunehmend als Gratwanderung und bin zwiegespalten.“ Zwar sprächen die Veränderung der Diskussionskultur, die mangelnde Durchsetzung von Richtlinien, die Intransparenz der Algorithmen und auch die Ermöglichung von Deepfakes „eher dafür“ die Plattform zu verlassen, vieles davon treffe aber auch auf andere Plattformen zu.

Als Politiker sei es seine Aufgabe mit Argumenten und Inhalten Bürgerinnen und Bürger von politischen Lösungen oder Einschätzungen zu überzeugen und politisch zu kommunizieren. Solange die Abkehr von bestimmten Plattformen aus rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht von Deutschland oder der EU empfohlen werde, setze er darauf, dass die EU durch Durchsetzung von Regelungen den Einfluss behalte.

„Die Gefahr, dass die Reputation leidet, gibt es leider bei vielen Internetmedien, insbesondere rechtspopulistischen, die z.B. Aussagen in seriösen Medien aus dem Zusammenhang reißen, verkürzen und zu Desinformationszwecken nutzen, dies halte ich persönlich für noch viel gravierender“, so Kiesewetter weiter.

Innen- und Familienministerium mit Standard-Antwort

Dürr fallen die Antworten der angefragten Ministerien aus. Das Bundesinnenministerium (BMI) antwortet auf die Frage, warum es weiterhin auf einer solchen Plattform poste: „Im Rahmen seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit informiert das BMI auf vielfältige Weise über seine Arbeit und kommt seinem verfassungsrechtlich gebotenen Auftrag nach, Bürgerinnen und Bürger über Regierungshandeln zu informieren.“ Auf die Frage, ob das Ministerium nicht eine Gefahr für seine Reputation in einem solchen Umfeld sehe, antwortet es lapidar: „Die Fortsetzung unserer Präsenzen auf Social Media Plattformen überprüfen wir fortlaufend.“

Eine ähnliche Antwort gibt auch das Familienministerium (BMBFSFJ). Es gehöre zur Erfüllung des Informationsauftrags, in den sozialen Medien mit verlässlichen Informationen präsent zu sein. „Dabei verstehen wir unsere Aktivitäten nicht als Unterstützung der Plattformen, sondern als Erfüllung unseres Informationsauftrages an den digitalen Orten, an denen Menschen sich informieren und austauschen.“ Das Ministerium beobachte „die aktuellen Entwicklungen auf den verschiedenen Plattformen genau“. Dazu gehöre auch, dass das Ministerium fortlaufend kritisch hinterfrage, auf welchen Plattformen es kommuniziere.

Ähnliche Antworten haben die Ministerien seit Monaten und auch schon unter der Ampel-Regierung gegeben.

EU-Kommission will „diversifizieren“

Kommissionssprecher Thomas Regnier sagte auf einer Pressekonferenz auf Nachfrage von netzpolitik.org: „Wir sind noch immer auf X aktiv, aber wir sind dabei, stark zu diversifizieren“. Man sei auf 14 Social-Media-Plattformen aktiv und überprüfe die Social-Media-Präsenz der EU-Kommission regelmäßig, das gelte auch für X.

Ähnlich wie die deutschen Ministerien argumentierte Kommissionssprecherin Arianna Podestà, dass es wichtig sei das „Publikum mit unseren Botschaften zu erreichen.“ Wenn dieses Publikum auf X sei, werde die EU-Kommission dort mit diesem in Kontakt treten.

Die Sprecherin dementierte den Vorwurf eines Journalisten, dass die EU-Kommission X bevorzuge. Was die Zukunft der EU-Kommission auf der Plattform angehe, wollte sich die Sprecherin nicht festlegen: „Nichts ist in Stein gemeißelt. Wir versuchen immer, unsere Präsenz zu verbessern.“


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Digitale Gewalt: Musks Chatbot Grok verbreitet weiter sexualisierte Deepfakes

07. Januar 2026 um 17:51

Nachdem sein Chatbot Grok weiterhin sexualisierte Bilder von prominenten Frauen und Minderjährigen erstellt, sieht sich Elon Musk mit möglichen rechtlichen Konsequenzen konfrontiert. Den Trend zu KI-generierten sexuellen Inhalten und digitaler Gewalt gegen weibliche Personen wird das wohl nicht aufhalten.

Ein Smartphone-Bildschirm mit den KI-Apps OpenAI, Grok, Meta AI und Gemini
Der Chatbot Grok erstellt sexualisierte Deepfakes von Minderjährigen – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Salvador Rios

Seit Ende Dezember flutet Elon Musks KI-Chatbot Grok die Kurznachrichtenplattform X mit sexualisierten Deepfakes. User*innen haben das Programm aufgefordert, Bilder von bekannten Frauen und Minderjährigen mit nur minimaler Bekleidung und in sexualisierten Posen darzustellen. Inzwischen kursieren auch KI-generierte Bilder von bekannten Frauen in Hakenkreuz-Bikinis.

Auf den weltweiten Aufschrei folgte zunächst nur eine Reaktion des Chatbots selbst, der von „Schwachstellen in den Sicherheitsvorkehrungen“ schrieb, die behoben werden müssten. Elon Musk hatte sich über die Vorwürfe zuerst amüsiert, indem er ein Bild von sich selbst im Bikini postete. Dann kündigte ein Sprecher von X jedoch an, dass das Generieren und Verbreiten „illegaler Inhalte“ die gleichen Konsequenzen für Accounts haben werde, als würden sie die Inhalte selbst hochladen.

Zwar wurden inzwischen einzelne Inhalte gelöscht, weitere Konsequenzen erfolgten bisher jedoch nicht. Entsprechende Bilder kursieren zudem weiter auf der Plattform.

Betroffen sind vor allem Frauen und Kinder

Die Möglichkeit zur Erstellung sexualisierter Fake-Bilder hatte Musks KI-Unternehmen xAI kürzlich mit einem Update für den Chatbot geschaffen. Seit Dezember 2025 kann Grok durch den „Image Generation Release“ auch bestehende Bilder bearbeiten, die Nutzer*innen hochladen. Letzten Sommer hatte das Unternehmen bereits einen „Spicy Mode“ für pornographische Inhalte veröffentlicht, den das neue Feature ergänzt.

Die Bildbearbeitungsfunktion ist auch auf X verfügbar. Wollen User*innen damit Deepfakes erstellen, zum Beispiel von Menschen im Bikini, benötigt der KI-Chatbot dafür weder eine Zustimmung der Urheber*innen, noch erfahren diese von der Manipulation. Opfer der sogenannten Deepnudes sind – nicht nur in diesem Fall digitaler Gewalt – vor allem Frauen und junge Mädchen.

Auch die rechte Influencerin Ashley St. Clair, mit der Elon Musk ein gemeinsames Kind hat, gehört zu den Zielen. Ihre öffentliche Kritik an Musks Chatbot hat den Missbrauch jedoch nur verstärkt. Nutzer*innen hatten unter anderem Bilder von ihr als 14-Jährige, im Bikini und in nach vorne gebeugter Pose erstellen lassen. Wie St. Clair berichtet, habe es nach ihrer Beschwerde bei der Plattform zwölf Stunden gedauert, bis X das gefakte Kinderbild entfernt hat.

Ein Fall für den Digital Services Act

Nach eigenen Angaben will Ashley St. Clair nun ein kürzlich verabschiedetes US-Gesetz nutzen, um sich zu schützen. Der Take it Down Act soll Menschen helfen, gegen die nicht-einvernehmliche Verbreitung sexualisierter Bilder vorzugehen.

Einem Bericht von heise online zufolge prüfen in Frankreich derweil bereits Staatsanwälte, wie man mit dem Digital Services Act der EU auf die Fälle reagieren kann. Auch die Europäische Kommission sieht in den sexualisierten Bildern einen Fall für den Digital Services Act. Das Vorgehen reiht sich in laufende Untersuchungen gegen X wegen Verstößen gegen europäische Plattformgesetze ein.

Auch die britische Kommunikationsaufsicht Offcom verlangt Antworten von xAI zu der Thematik. Ebenso haben sich Regierungen von Malaysia und Indien kritisch geäußert.

Auch Meta und OpenAI setzten auf erotische Inhalte

KI-generierte Erotikinhalte sind inzwischen kein Nischenphänomen mehr. Vielmehr setzen KI-Firmen im großen Stil auf romantische und sexuelle Inhalte, um ihre Bots zu vermarkten. So kündigte Sam Altman, Vorstandschef von Open AI, im Oktober 2025 einen Erotik-Modus für ChatGPT an. Das Add-on ist noch nicht verfügbar und soll nach einer Altersprüfung nutzbar sein.

Meta wiederrum stand kürzlich in der Kritik, weil sein Chatbot Meta AI auf Facebook, WhatsApp und Instagram auch Minderjährigen romantische Interaktionen ermöglichte.

Im Fall eines Rentners aus New York führte eine romantische Konversation sogar zu einem tödlichen Unfall. Der 76-Jährige hatte sich in den Meta-Chatbot „Big Sis Billie“ verliebt und wurde von diesem aufgefordert, ihn an einer bestimmten Adresse zu besuchen. Der Chatbot beteuerte mehrmals, wirklich real zu sein. Auf dem Weg zu dem vermeintlichen Date stürzte und verstarb der Rentner.


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