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Gesichtsscan und Handy-Zwang: Von der Leyen erklärt Alterskontroll-App für „fertig“

15. April 2026 um 16:20

Mit einer Handy-App für iOS und Android sollen Menschen in der EU künftig ihr Alter gegenüber Plattformen nachweisen. Doch der Nutzen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist fraglich. Nutzende sollen zudem ihr Gesicht scannen lassen.

Ursula von der Leyen
Ursula von der Leyen verspricht mehr, als die Alterskontroll-App (derzeit) kann. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Andalou Images

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) und Digitalkommissarin Henna Virkkunen haben heute die neue Alterskontroll-App der EU vorgestellt. Mit ihr sollen Menschen in der EU ihr Alter gegenüber altersbeschränkten Online-Diensten nachweisen können.

Von der Leyen zufolge sei die App „technisch fertig“ und funktioniere auf „jedem“ Gerät. Allerdings soll es die App zunächst nur für iOS und Android geben. Auf den üblichen App-Marktplätzen ist sie zudem noch nicht verfügbar. Das heißt, die App ist noch nicht fertig und läuft nicht auf jedem Gerät.

Vielmehr sollen nun Entwickler*innen den Code nutzen, um daraus eigene Versionen der App zu bauen und auf den Markt zu bringen. Die EU-Kommission hofft sogar darauf, dass die App ein weltweiter „Goldstandard“ werde, wie ein Kommissionsbeamter in einem nachgelagerten Pressebriefing erklärte.

Alterskontrollen sind einerseits eine Option, mit der Plattformen Minderjährige schützen sollen; Grundlage ist das Gesetz über digitale Dienste (DSA). Andererseits sind verpflichtende Alterskontrollen eine Kernforderung für die Durchsetzung eines Social-Media-Verbots für Minderjährige, auf das mehrere EU-Mitgliedstaaten derzeit drängen.

Nutzende sollen ihr Gesicht scannen lassen

Bereits vor einem Jahr hatte die EU ein Konzept für die App vorgestellt; wenig später folgte ein Prototyp mit Google-Bindung. In der App sollen Nutzer*innen zunächst ihr Ausweisdokument hinterlegen können. Dann sollen sie per Handy-Kamera ihr Gesicht scannen lassen, wie ein neues Werbevideo der EU-Kommission zeigt.

Die App soll daraufhin prüfen, ob das gescannte Gesicht mit dem Foto auf dem Ausweis übereinstimmt. Dabei kommt offenbar ein biometrischer Vergleich zum Einsatz. Einmal eingerichtet soll die App einem Online-Dienst mitteilen können, ob man bereits 18 Jahre alt ist oder nicht – ein Klarname soll nicht übermittelt werden.

Der Screenshot zeigt das Gesicht eines Mannes auf dem Smartphone-Bildschirm im Prototyp der Alterskontroll-App.
Bist du’s wirklich? Video der EU-Kommission zeigt Gesichtserkennung in der Alterskontroll-App. - Alle Rechte vorbehalten EU-Kommission

Dass die App auch das Gesicht der Nutzer*innen scannen soll, war zuvor nicht Thema. Selbst in ihrer Rede zur Vorstellung der App betonte von der Leyen: Man wolle nicht, dass Plattformen Gesichter scannen. Ein Scan durch die Alterskontroll-App dagegen ist für die EU-Kommission offenbar in Ordnung.

Für die Akzeptanz in der Bevölkerung könnte das ein Problem sein. Gegenüber netzpolitik.org sagte etwa Anja Treichel, Geschäftsführerin des Vereins „Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe“, im März:

Viele Familien – insbesondere solche mit Flucht- oder Migrationserfahrungen und solche, die in Diktaturen/ autoritären Regimen aufgewachsen sind – sind sensibel gegenüber staatlicher oder kommerzieller Datenerfassung. Biometrische Verfahren können Vertrauen in digitale Angebote untergraben. Alterskontrollen sollten daher möglichst datensparsam und freiwillig gestaltet sein.

Von der Leyen nennt irreführende Gründe für Alterskontrollen

Die Rede der Kommissionspräsidentin zur neuen Alterskontroll-App ist an mehreren Stellen lückenhaft oder irreführend. Zunächst listet von der Leyen eine Reihe von Risiken und Gefahren für Minderjährige auf, die sich angeblich mithilfe der Alterskontroll-App bekämpfen lassen sollen:

  • Cybermobbing
  • suchtfördernde Designs
  • personalisierte Inhalte
  • Bildschirmzeit
  • schädliche und illegale Inhalte
  • Grooming, also die sexuelle Anbahnung von Kontakten durch Erwachsene

Für einen Großteil dieser Gefahren erweisen sich Alterskontrollen jedoch als Scheinlösung.

Cybermobbing erleben junge Menschen in großen Teilen im Umfeld aus Gleichaltrigen, oftmals sogar Mitschüler*innen – Alterskontrollen können dagegen nichts ausrichten.

Suchtfördernde Designs und personalisierte Inhalte lassen sich durch das Gesetz über digitale Dienste und möglicherweise den kommenden Digital Fairness Act abmildern oder gänzlich verbieten. Das schützt nicht nur Minderjährige, sondern alle. Es wäre im Vergleich dazu weniger zielführend, lediglich jüngere Menschen von betroffenen Plattformen auszuschließen.

Bei der Bildschirmzeit junger Menschen in Deutschland wiederum spielt laut KIM-Studie 2024 Fernsehen eine dominante Rolle. Alterskontrollen für Online-Dienste dürften daran wenig ändern. Die drei häufigsten Freizeit-Aktivitäten von unter 14-Jährigen in Deutschland sind der Studie zufolge: Freund*innen treffen, Fernsehen, Hausaufgaben. Erst weiter hinten kommen „Videos, Filme und Serien online“ – noch hinter der Aktivität „Draußen spielen“.

Schädliche und illegale Inhalte suchen und finden junge Menschen auch gezielt auf Seiten, die sich nicht an Regeln halten. Eine Rolle spielen dabei unter anderem Neugier und Mutproben. Alterskontrollen dürften den Zugang hierzu nicht stoppen.

Beim Grooming suchen Erwachsene über Chats Kontakt zu Minderjährigen, gerade an digitalen Orten, wo sich viele junge Menschen aufhalten. Hier könnten nach Alter abgestufte Funktionen ein Baustein sein. So lassen sich Accounts von Minderjährigen etwa abhärten, sodass Fremde sie schwerer kontaktieren können. Denkbar wäre auch, Direktnachrichten von Erwachsenen an junge Menschen einzuschränken. Flächendeckende, ausweisbasierte Kontrollen bräuchte es dafür jedoch nicht; eine Alternative sind sichere Voreinstellungen.

Von der Leyen ignoriert Warnungen aus der Wissenschaft

Die zweite Leerstelle in von der Leyens Rede: Sie blendet fundamentale Bedenken an Alterskontrollen aus. Anfang März haben 400 Forscher*innen aus 29 Ländern in einem offenen Brief gefordert: Staaten sollen ihre Pläne für Alterskontrollen stoppen. Es fehle ein klares Verständnis für die Folgen der Technologie in Bezug auf „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und die „Autonomie“ aller Menschen. Die Einführung von Alterskontrollen ohne weitere Forschung sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“.

Durchblick statt Schnellschüsse

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Ein zentraler Kritikpunkt an Alterskontrollen sind Einschnitte in die Grundrechte auf Teilhabe und Information von allen, die die neuen Hürden nicht überwinden können oder wollen. Es geht um allein in Deutschland schätzungsweise Hunderttausende Menschen, die keine Papiere haben – oder zumindest keine, die mit einer Ausweis-App kompatibel wären. Hinzu kommen Menschen, die ihre Ausweispapiere schlicht nicht digital scannen wollen oder kein (geeignetes) Handy haben.

Für sie müsste es also Alternativen geben. Eine bereits verbreitete Methode sind – einmal mehr – KI-basierte Gesichtsscans. Dann würde eine Software das Alter einer Person abschätzen. Die deutsche Medienaufsicht empfiehlt diese Technologie bereits für unter anderem Pornoseiten; in Australien kommt sie für altersbeschränkte Social-Media-Plattformen zum Einsatz. Einerseits ist solche Software fehleranfällig und diskriminierend, andererseits birgt die Technologie Risiken für Datenschutz und Privatsphäre.

Die App soll auf Google, Apple und Pseudonyme setzen

An mindestens zwei Stellen preist von der Leyen Fähigkeiten der App an, die nicht den online beschriebenen Funktionen entsprechen.

Erstens sei die App von der Leyen zufolge „komplett anonym“. Anonym bedeutet ohne Namen. Aktivitäten lassen sich niemandem zuordnen. In den App-Spezifikationen steht jedoch: „Es werden Domain-spezifische Kennungen oder Pseudonyme verwendet“. Das kann bedeuten: Je nach Online-Dienst erhalten Nutzer*innen ein Pseudonym, zum Beispiel für eine bestimmte Videoseite. Folglich wäre es möglich, dass diese Videoseite durchaus mehrere Aktivitäten diesem einen Pseudonym zuordnen kann.

Von einem Pseudonym zum Klarnamen wäre es dann mitunter nicht mehr allzu weit. Denn Website-Betreiber*innen könnten zur Unterscheidung von Nutzer*innen weitere Eckdaten heranziehen, etwa IP-Adresse und Browser-Einstellungen. Eine tatsächlich anonyme Alterskontrolle würde dagegen ohne ein solches Domain-spezifisches Pseudonym arbeiten. Nutzer*innen würden gegenüber Website-Betreibenden bei jeder Session als jemand anderes erscheinen.

Weiter erklärte von der Leyen, die App solle für „jedes“ Gerät verfügbar sein. Die Kommissionspräsidentin zählte daraufhin jedoch keine Betriebssysteme auf, sondern Hardware: „Handy, Tablet, Computer“. Das ist irreführend. Ausdrücklich erwähnt werden in den Spezifikationen der App nur die mobilen Betriebssysteme iOS und Android. Die Veröffentlichung einer Alterskontroll-App für andere Plattformen ist demnach nur optional. Freie und alternative Betriebssysteme wie Linux fallen unter den Tisch.

Auch Nachfrage von netzpolitik.org bestätigt ein EU-Beamter, dass sich die EU-Kommission bei der bisherigen Arbeit an der App auf iOS und Android fokussiert habe. Das heißt: Wer künftig sein Alter nachweisen will, muss ein entsprechend ausgestattetes Handy haben. Allerdings wolle man sicherstellen, dass zumindest in Zukunft „jedes“ andere System abgedeckt werde, so der Beamte. Dabei verwies er auf den „Markt“.

Der Markt dürfte hier allerdings keine große Hilfe sein. Gerade wenn es um nicht-kommerzielle Alternativen geht, die wenig finanzielle Anreize bieten. Bis auf Weiteres setzt die Alterskontroll-App also auf kommerzielle, von US-Konzernen kontrollierte Betriebssysteme – eine schlechte Nachricht für sogenannte technologische Souveränität.

Wer nicht mitmachen will, soll ein VPN nutzen

Wasserdicht sind die mit der App geplanten Alterskontrollen ohnehin nicht, das weiß auch die EU-Kommission. So fragte ein Journalist im Pressebriefing, ob sich auch Tourist*innen, etwa aus den USA, mit der App verifizieren müssten, falls sie ihren Urlaub auf Instagram begleiten wollten. Daraufhin erklärte der EU-Beamte: Ja, das müssten sie – oder aber sie nutzten einen VPN-Dienst.

Mit einem VPN-Dienst können Nutzer*innen gegenüber Online-Diensten einen anderen IP-basierten Standort vortäuschen. So lässt sich der Eindruck erwecken, sie riefen eine Seite nicht etwa aus der EU auf, sondern beispielsweise von einem anderen Kontinent. Die an einen EU-Standort gebundenen Alterskontrollen entfallen.

Der Trick mit dem VPN gilt jedoch nicht nur für US-Tourist*innen, sondern für alle, die Alterskontrollen umgehen möchten. Also auch für Minderjährige, die die EU-Kommission mit ihrer Alterskontroll-App angeblich vor unter anderem Mobbing oder suchtfördernden Designs schützen will.


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Jugendschutz-Streit: Pornhub jetzt offen für Ausweiskontrollen in der EU

03. Dezember 2025 um 15:22

Zwar hat ein deutsches Verwaltungsgericht die verhängten Netzsperren gegen Pornhub gekippt. Dennoch will die Plattform anscheinend Alterskontrollen in der EU einführen, wie der Konzern auf Anfrage von netzpolitik.org mitteilt. Hinter dem möglichen Kurswechsel steckt eine Strategie.

Eien Person hat ein Smartphone in der Hand, auf dem das Logo von Pornhub zu sehen ist.
Ausweiskontrollen für alle – zieht Pornhub mit? (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/Starface; Bearbeitung: netzpolitik.org

Lange hat sich Pornhub in Deutschland dagegen gewehrt, das Alter seiner Nutzer*innen zu kontrollieren. Pornhub ist eine der weltgrößten Pornoseiten und zugleich eine der meistbesuchten Websites. Im Namen des Jugendschutzes soll Pornhub etwa die Ausweise aller Besucher*innen prüfen, um Minderjährige fernzuhalten. In Deutschland setzt sich die Medienaufsicht dafür ein. Während sich die Pornoseite seit Jahren vor deutschen Gerichten gegen die Regulierungsbehörde stemmt, kündigt Mutterkonzern Aylo nun einen Kurswechsel an.

„Aylo ist einer der ersten Teilnehmer am Pilotprogramm der Europäischen Kommission zur Einführung der Altersverifikation über die europäische Altersverifikations-App“, schreibt ein Sprecher auf Anfrage von netzpolitik.org.

Die EU ist ein weiterer Player bei der Durchsetzung von Jugendschutz im Netz – und ein größerer als die deutsche Medienaufsicht. Aktuell arbeitet die EU-Kommission an einer App zur Alterskontrolle. Diese App können altersbeschränkte Dienste wie etwa Pornoseiten vorschieben, um ihre Besucher*innen zu filtern. Schon jetzt testen das fünf Mitgliedstaten. Künftig sollen die Funktionen der App in der digitalen Brieftasche (European Identity Wallet, EUDI) aufgehen, die laut Plan im Jahr 2026 kommen soll.

Widersprüchliche Signale von Pornhub-Mutter Aylo

Warum bekennt sich Pornhub plötzlich zum Einsatz dieser Alterskontroll-App – sogar als einer der ersten? Auf Anfrage teilt der Konzern mit, sich schon seit Jahren für effektive und durchsetzbare Alterskontrollen eingesetzt zu haben. „Wir alle wollen die Sicherheit von Minderjährigen im Internet gewährleisten, und wir alle tragen gemeinsam die Verantwortung dafür“, so ein Sprecher auf Englisch.

Noch vor einem Jahr führte die Argumentation von Pornhub allerdings in eine andere Richtung. In ihrem ersten Interview mit einem deutschsprachigen Medium sagte Alex Kekesi, Leiterin für Community- und Markenmanagement bei Pornhub, damals gegenüber netzpolitik.org: Wenn Websites des Alter von Nutzer*innen kontrollieren, berge das „reale Gefahren“. Konkret sagte sie:

Wie viele Websites für Erwachsene gibt es weltweit? Vermutlich Hunderttausende, wenn nicht Millionen. Wie soll eine Regierung all diese Seiten überwachen können? Es ist schlicht unmöglich, überall das Alter zu kontrollieren. Bei Kontrollen auf Website-Ebene werden gerade große Plattformen zur Zielscheibe, weil sie dann gesperrt werden oder schwerer zugänglich sind. Das treibt das Publikum zu kleineren Websites, die oft nicht einmal ihre Inhalte prüfen und sich an keine Altersvorgaben halten.

Stattdessen plädierte die Pornhub-Managerin für Kontrollen auf Ebene von Betriebssystemen. Demnach sollte das Alter direkt bei der Einrichtung eines Geräts geprüft werden. Nun scheint es, dass Pornhub doch klein beigibt und sich den Anforderungen der EU-Kommission beugen will.

Mit Sicherheit sagen lässt sich das derzeit aber nicht. Denn auf konkrete Rückfragen zu den geplanten Alterskontrollen reagierten sowohl die EU-Kommission als auch Aylo nebulös.

„Es gab Aufrufe, Pornos zu verbieten“

Die Pressestelle der EU-Kommission konnte auf Anfrage von netzpolitik.org zunächst nichts Näheres dazu sagen, ob Pornhub überhaupt Teil eines „Pilotprogramms“ ist. Wenn wir eine weitere Antwort erhalten, werden wir den Artikel ergänzen.

Alyo wiederum möchte auf Nachfrage nicht näher benennen, wann genau Pornhub die Alterskontroll-App für EU-Nutzer*innen einführen will. Einerseits schreibt der Sprecher: „Wir sind entschlossen, in allen Ländern, in denen wir geschäftlich tätig sind, stets die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.“ Das deutet auf eine zeitnahe Einführung der Alterskontrollen hin.

Andererseits schreibt der Sprecher: „Wir glauben, dass eine solche Lösung wirksam sein kann, wenn sie branchenweit eingesetzt wird.“ Zudem müsse die Abwanderung von Nutzer*innen zu anderen Websites verhindert werden. Das deutet darauf hin, dass Pornhub den Einsatz der App an Bedingungen knüpft – die auf absehbare Zeit nicht eintreten. Denn technisch lässt sich nicht zuverlässig verhindern, dass Menschen genervt eine Seite ohne Alterskontrollen ansteuern.

Strategie: Testballon

Die Widersprüche ergeben mehr Sinn, wenn man die zugrundeliegende Strategie der Plattform betrachtet. Während Regierungen weltweit den Druck auf Pornoseiten erhöhen, erprobt Pornhub je nach Land verschiedene Reaktionen – wohl um herauszufinden, was dem Konzern am meisten nutzt. Pornhubs Reaktionen lassen sich mit Testballons vergleichen.

  • In einigen Bundesstaaten der USA hat Pornhub selbst den Zugriff auf die Seite blockiert. Statt sich den dortigen Gesetzen für Alterskontrollen zu beugen, hat Pornhub den Einbruch von Klicks in Kauf genommen.
  • Im Juni 2025 hat Pornhub dasselbe in Frankreich getan und den Zugang für dortige Nutzer*innen blockiert. „Website-basierte Altersüberprüfung funktioniert nicht. Es schützt keine Kinder und setzt die Daten von Millionen Franzosen Datenschutzverletzungen und Hacking aus“, warnte der Konzern auf Englisch und plädierte einmal mehr für Alterskontrollen auf Ebene von Betriebssystemen. „Ihre Regierung wird Ihnen diesbezüglich nicht die Wahrheit sagen, aber wir werden es tun.“
  • In Großbritannien wiederum hat Pornhub im Sommer 2025 Alterskontrollen eingeführt, wie es der dortige Online Safety Act verlangt.

Warum also zeigt sich Pornhub neuerdings offen für Alterskontrollen in der EU? Ein Faktor könnte sein, dass Brüssel ein weiteres Druckmittel in der Hand hat. Dort hat die EU-Kommission Pornhub nämlich als „sehr große Plattform“ (VLOP) nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) eingestuft. Diesen Status haben nur die größten Online-Dienste in der EU. Er geht mit erweiterten Pflichten einher. Betroffene Dienste müssen besonders transparent sein und verstärkt Risiken eindämmen, auch für Minderjährige. Andernfalls drohen Geldbußen. Pornhub wehrt sich gegen die Einstufung als VLOP und beruft sich auf angeblich gesunkene Nutzungszahlen.

Ein weiterer Faktor dürfte sein, dass die geplante Alterskontroll-App der EU zumindest ein Stück weit den Anforderungen von Pornhub entgegenkommt. Zwar bringt die App keine Alterskontrolle auf Ebene des Betriebssystems, wie es der Konzern oftmals gefordert hat. Aber die App verspricht – je nach konkreter Ausgestaltung – Datensparsamkeit. Das könnte verhindern, dass zahlreiche externe Anbieter sensible Ausweisdaten horten, wie es Gutachter*innen jüngst in Australien beobachtet haben.

EU-Kommission gibt klares Jein zu Alterskontrollen

Verwaltungsgericht Düsseldorf kippt Netzsperren

Im Ringen zwischen Pornhub und EU-Kommission ist das letzte Wort also noch lange nicht gesprochen. Zumindest in Deutschland hat die Plattform jüngst einen Etappensieg erzielt. Am 19. November hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die gegen Pornhub und die Schwesterseite YouPorn verhängten Netzsperren wieder gekippt.

Angeordnet wurden die Netzsperren von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, nachdem Pornhub in Deutschland keine Alterskontrollen einführen wollte. Sowohl Pornhub als auch betroffene Provider sind deshalb vor Gericht gezogen. Auch wenn sich Netzsperren kinderleicht umgehen lassen, gelten sie als besonders gravierende Maßnahme, das vor allem autoritäre Staaten gerne einsetzen.

Der Rechtsstreit auf Deutschland-Ebene macht anschaulich, wie unterschiedlich Pornhub gemäß seiner Testballon-Strategie handelt. In den USA und Frankreich hatte Pornhub den Zugang zur Website freiwillig blockiert. In Deutschland wiederum ging die Plattform vor Gericht, um nicht blockiert zu werden.

Der Grund für Pornhubs jüngsten Etappensieg in Düsseldorf liegt im Wandel der Zuständigkeiten auf nationaler und EU-Ebene. Die Plattform konnte mit Blick auf die verhängten Netzsperren erfolgreich argumentieren, dass nicht etwa die Anordnungen der deutschen Medienaufsicht Vorrang haben, sondern EU-Recht. Deshalb durften die betroffenen Internet-Provider die Netzsperren wieder aufheben.

Medienaufsicht kämpft um Zuständigkeit

All das ist aber nicht endgültig. Die deutsche Medienaufsicht will die Einschränkung ihrer Kompetenzen nicht hinnehmen und hat bereits Beschwerde gegen die Beschlüsse aus Düsseldorf eingelegt. Das bestätigt die Behörde auf Anfrage von netzpolitik.org. Darüber entscheiden wird das Oberverwaltungsgericht in Münster. Auch das Hauptsacheverfahren läuft weiter. In diesem Verfahren geht es ebenso darum, ob für Pornhub der europäische oder der nationale Rechtsrahmen Vorrang hat.

Vor den deutschen Verwaltungsgerichten werden also noch zwei Konflikte ausgetragen. Für Pornhub geht es darum, mit welcher Regulierungsbehörde sich die Plattform künftig herumschlagen muss. Für die deutsche Medienaufsicht geht es darum, ob sie nach jahrelangem Kampf gegen frei verfügbare Pornografie in Deutschland ihre Zuständigkeit gegenüber Brüssel einbüßt.

„Den betroffenen Kindern ist es vermutlich ziemlich egal, wer sie schützt, nur passieren müsste es“, kommentiert Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW. Ganz so entspannt, wie das Zitat es nahelegt, dürfte die Haltung seiner Behörde jedoch nicht sein. Denn mit ihrem Vorgehen gegen Pornoseiten konnte die Landesanstalt für Medien über viele Jahre lang öffentliche Aufmerksamkeit für ihre Arbeit gewinnen und sogar ihre Instrumente erweitern.

Jüngst hat die Novelle des Staatsvertrags für Jugendmedienschutz (JMStV) der Medienaufsicht zwei neue mächtige Werkzeuge beschert. Diese Machterweiterung geht direkt auf das Engagement der Behörde gegen Pornoseiten zurück. So soll die Medienaufsicht künftig einfacher Netzsperren anordnen können und widerspenstigen Diensten über Zahlungsdienstleister den Geldhahn abdrehen dürfen. Selbst wenn die Medienaufsicht bald einen Teil ihrer Zuständigkeit für Pornoseiten verlieren sollte – diese Instrumente bleiben.


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