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Die EU-Kommission verspricht, dass Daten von EU-Bürger:innen in den USA ähnlich geschützt sind wie in der EU. Diese Zusage hatten ihr Fachleute nie so recht abgenommen. Nun stellt Donald Trump die rechtliche Grundlage für den transatlantischen Datenaustausch schon in seinen ersten Tagen als US-Präsident auf die Probe.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit US-Präsident Donald Trump auf einem Archivbild. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / UIG
Eine entscheidende rechtliche Stütze für den transatlantischen Datenverkehr gerät ins Wanken. Die in den USA dafür zuständige Aufsichtsbehörde, das „Privacy and Civil Liberties Oversight Board“, droht mit Ende der Woche handlungsunfähig zu werden, wie die New York Times berichtet. Das könnte der erste Schritt dazu sein, die rechtliche Grundlage für den Datenaustausch zwischen der EU und den USA bereits zum dritten Mal zum Einsturz zu bringen.
US-Geheimdienste haben noch weitreichendere Zugriffsmöglichkeiten auf Daten als solche in Ländern der Europäischen Union. Das gilt insbesondere für Daten von Nicht-US-Bürger:innen, die beispielsweise von sozialen Netzwerken oder Mailanbietern in den USA gespeichert werden. Faktisch sind also weite Teile der Digitalwirtschaft betroffen. Im Anschluss an die Enthüllungen des NSA-Whistleblowers Edward Snowden hat dieses Ungleichgewicht zu Grundsatzurteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geführt, die der österreichische Jurist und Datenschutzaktivist Max Schrems angestrengt hatte.
Ringen um rechtskonformen Datenaustausch
Grundsätzlich ist es weitgehend untersagt, personenbezogene Daten von EU-Bürger:innen ins EU-Ausland zu transferieren – es sei denn, dort besteht ein mit EU-Gesetzen vergleichbares Datenschutzniveau. Dies ist in den USA allerdings nicht der Fall, entschied der EuGH mittlerweile zweiMal und kippte die jeweiligen Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission. Mit solchen Beschlüssen legalisiert die Kommission den Datenaustausch, indem sie offiziell festhält, dass das Datenschutzniveau in dem anderen Land EU-Standards entspricht.
Nach dem letzten einschlägigen EuGH-Urteil im Jahr 2020 setzte sich die EU-Kommission erneut daran, gemeinsam mit der US-Regierung endlich eine tragfähige Basis für den wirtschaftspolitisch wichtigen Datenaustausch zu finden. Die Verhandlungen mündeten in das sogenannte EU-U.S. Data Privacy Framework, welches den Datenschutzrahmen vorgibt. Dieses war flankiert von einer präsidentiellen Verfügung (Executive Order) des damaligen US-Präsidenten Joe Biden. Darin waren eine erweiterte und mehrstufige Aufsicht über die US-Geheimdienste sowie Beschwerdemöglichkeiten für EU-Büger:innen festgeschrieben.
Unabhängige Aufsicht ausgehebelt
Zu einem der Sicherungsmechanismen zählt besagtes „Privacy and Civil Liberties Oversight Board“ (PCLOB). Das aus fünf Mitgliedern bestehende Aufsichtsgremium soll eigentlich unabhängig agieren können und unter anderem jährlich bestätigen, dass US-Geheimdienste rechtskonform mit sensiblen Daten aus der EU umgehen. Die Behörde ist zwar gesetzlich abgesichert, die Kontrollbefugnisse für den Datenschutzrahmen erteilte ihr Joe Biden allerdings erst nachträglich.
Der New York Times zufolge haben nun die drei der PCLOB-Mitglieder, die von den Demokraten in das Gremium entsandt wurden, einen Brief der Trump-Administration erhalten. Demnach sollen sie bis Ende der Woche von ihrem Amt zurücktreten, sonst werden sie entlassen. Unvollständig besetzt kann das PCLOB allerdings seinen Aufgaben nicht nachkommen, genauso wie sich Fragen nach dessen Unabhängigkeit stellen, wenn Trump so einfach ein Schlupfloch im entsprechenden Gesetz nutzen kann.
Dass Executive Orders ohnehin ein schwaches Instrument sind, weil sie im Unterschied zu vom Kongress verabschiedeten Gesetzen von Nachfolgeregierungen leicht außer Kraft gesetzt werden können, hatte auf europäischer Seite schon vor Jahren zu Kritik geführt. EU-Abgeordnete sprachen anlässlich des damals von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erreichten Deals von „Augenwischerei“ und „leeren Worten“.
Möglicher Startschuss für Erosion
Die Warnungen scheinen sich nun zu bewahrheiten. „Dieses Abkommen war schon immer auf Sand gebaut, aber die EU-Wirtschaftslobby und die Europäische Kommission wollten es trotzdem“, sagt Max Schrems in einem Blogbeitrag seiner Datenschutz-NGO noyb (None Of Your Business). Statt eines stabilen rechtlichen Rahmens habe sich die EU auf die Versprechen des damaligen Präsidenten verlassen, die in Sekundenschnelle ausgehebelt werden können.
Zwar sei das PCLOB nur ein „Puzzleteil“ des Datenschutzrahmens, argumentiert Schrems, vollständig aufgelöst sei er noch nicht. Mit der Abberufung von Mitgliedern könnte jedoch der Startschuss für die Erosion des gesamten rechtlichen Konstrukts gefallen sein. So genieße der ebenfalls wichtige, wenngleich schwache „Data Protection Review Court“ eine noch schlechtere rechtliche Verankerung als das PCLOB. Zudem habe Trump angekündigt, binnen 45 Tagen sämtliche Verfügungen von Joe Biden zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.
„Es gab lange Diskussionen über die Funktionsfähigkeit und Unabhängigkeit dieser Kontrollmechanismen“, sagt Schrems. Nun sehe es danach aus, als würden sie nicht einmal den ersten Tagen einer Trump-Präsidentschaft standhalten. „Das ist der Unterschied zwischen solidem Rechtsschutz und Wunschdenken – die Europäische Kommission hat sich ausschließlich auf Wunschdenken verlassen“, warnt der Datenschützer.
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Einer der wichtigsten Standards des Ökosystems für Online-Werbung verstößt in einer Vielzahl von Punkten gegen die Datenschutzgrundverordnung. Zu diesem Schluss kommt die belgische Datenschutzbehörde APD in einer lange erwarteten Entscheidung zum sogenannten Transparency and Consent Framework (TCF). Das System, mit dem Werbetreibende im Internet Einwilligungen für Targeted Advertising einsammeln, entspreche nicht den Grundsätzen von Rechtmäßigkeit und Fairness, teile die Aufsichtsbehörde mit.
Die Entscheidung ist mit den anderen europäischen Datenschutzbehörden abgestimmt und hat Konsequenzen für Cookie-Banner und verhaltensbasierte Online-Werbung in der gesamten EU. Der Werbeverband IAB Europe, der den TCF-Mechanismus entwickelt und betreibt, muss nun die so gesammelten personenbezogenen Daten löschen und eine Strafe von 250.000 Euro zahlen. Weitaus bedeutender sind jedoch die Auflagen, die die APD der Werbebranche macht, damit sie das Transparency and Consent Framework überhaupt weiter nutzen darf.
Tausende Websitebetreiber:innen, fast alle Online-Medien und auch große Werbefirmen wie Google oder Amazon nutzen den Mechanismus, um das vermeintliche Einverständnis von Nutzer:innen in die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken weiterzugeben. „Menschen werden eingeladen, ihre Zustimmung zu geben, doch die meisten von ihnen wissen nicht, dass ihre Profile vielfach am Tag verkauft werden, damit sie personalisierter Werbung ausgesetzt werden“, fasst Hielke Hijmans von der APD die Kritik ihrer Behörde zusammen.
Auch wenn die Entscheidung nicht direkt das gesamte Werbesystem im Netz betreffe, werde sie großen Einfluss auf den Schutz der persönlichen Daten von Internetnutzer:innen haben, so Hijmans.
Zentraler Baustein für Targeting und Cookie-Banner illegal
Vereinfach gesagt funktioniert das System von zielgerichteter Werbung im Netz heute so: Jeder Besuch bei einer teilnehmenden Website löst eine Auktion unter den Anbietern von Werbeanzeigen aus. Unter anderem anhand der gewünschten Preise und des Datenprofils der Nutzerin entscheidet sich in Millisekundenschnelle, welche Werbung sie zu sehen bekommt. Damit dieses Real-Time-Bidding (RTB), also das Bieten in Echtzeit, funktioniert, müssen die Werbefirmen wissen, mit wem sie es zu tun haben: Alter, Geschlecht, Interessen, besuchte Websites, Wohnort, Kaufkraft und so weiter sind wichtige Kriterien, nach denen die Zielgruppen für Anzeigen zusammengestellt werden.
Hier kommt das Transparency and Consent Framework von IAB Europe ins Spiel. Wenn Nutzer:innen auf „Cookies akzeptieren“ klicken oder nicht widersprechen, dass die Nutzung ihrer Daten im legitimen Interesse des Anbieters ist, erzeugt das TCF einen sogenannten TC-String. Dieser Identifier bildet die Grundlage für die Erstellung von individuellen Profilen und für die Auktionen, in denen Werbeplätze und mit ihnen die Aufmerksamkeit der gewünschten Zielgruppe versteigert werden, und wird an aberhunderte Partner in dem OpenRTB-System weitergeleitet.
Den belgischen Datenschützer:innen zufolge sind es vor allem zwei Probleme, die das Consent Framework in seiner heutigen Form praktisch unbenutzbar machen. Zum einen hält die Behörde fest, dass bereits die TC-Strings personenbezogene Daten darstellen. Gemeinsam mit der IP-Adresse und den vom TCF gesetzen Cookies ermöglichen sie es nämlich, Nutzer:innen genau zu identifizieren. Zum anderen ist der Werbeverband IAB Europe nach Ansicht der Datenschutzaufsicht für jede Datenverarbeitung über das Framework rechtlich mitverantwortlich.
Bislang hatte der Verband sich als neutraler Anbieter eines technischen Standards inszeniert und eine Rolle als Datenverarbeiter stets von sich gewiesen – und damit auch die Verantwortung dafür, dass die Prozesse auch wirklich DSGVO-konform sind. Dass Werbetreibende sich in ihren Cookie-Bannern auf ein „legitimes Interesse“ an der Datensammlung berufen, statt um Einwilligung zu bitten, müsste das Framework zum Beispiel grundsätzlich untersagen, um rechtskonform zu sein.
Auch darüber hinaus verstoße der TCF-Mechanismus gegen diverse Vorgaben der DSGVO, zum Beispiel gegen die Grundsätze von Privacy by Design und by Default. Die Aufsichtsbehörde gibt IAB Europe zwei Monate Zeit, um einen Aktionsplan vorzulegen, wie es die Mängel beheben will.
IAB Europe prüft rechtliche Schritte
Der Werbeverband widerspricht unterdessen der Darstellung der Datenschutzbehörde in wesentlichen Punkten und kündigt an, die Entscheidung gerichtlich überprüfen lassen zu wollen. Er betont zudem, dass die Behörde das TCF nicht grundsätzlich verboten habe und dass man die Mängel innerhalb von sechs Monaten beheben könne.
Für die Online-Werbeindustrie und auch für viele Medienhäuser ist die Entscheidung ein herber Rückschlag. Das von ihnen genutzte Ökosystem des Targeted Advertising ist an einer entscheidenden Stelle illegal: der Einwilligungen der Nutzer:innen und damit der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung.
Datenschützer:innen bezweifeln seit langem, dass es überhaupt möglich ist, dass System des Targeted Advertising und des Real-Time-Biddings datenschutzkonform zu betreiben. Die Datenflüsse zwischen den hunderten Playern des Systems sind für Nutzer:innen weder nachvollziehbar, noch können sie sinnvoll intervenieren und Einwilligungen zurückziehen – von den unlauteren Design-Tricks, um sich die Einwilligung zu erschleichen, mal ganz abgesehen.
„Harter Schlag gegen die Datenindustrie“
Entsprechend euphorisch wird die Entscheidung der belgischen Behörde von vielen begrüßt. „Das war ein langer Kampf“, resümiert etwa Johnny Ryan vom Irish Council for Civil Liberties, der das Verfahren zusammen mit anderen NGOs wie der Digitalen Gesellschaft oder Panoptykon aus Polen in Gang gebracht hatte. Die heutige Entscheidung befreit hunderte Millionen Europäer:innen vom Einwilligungs-Spam und der weitreichenden Gefahr, dass Informationen über ihre intimsten Online-Aktivitäten zwischen Tausenden Firmen hin- und hergereicht werden.
Estelle Masse von der Nichtregierungsorganisation Access Now sieht durch die Klarstellung, dass das Framework keine gültige Rechtsgrundlage habe, „seine gesamte Existenz infrage gestellt“. Für Online-Medien, die auf das TCF setzen, hat sie eine dringende Empfehlung: „Verlage sollten so schnell wie möglich damit aufhören, denn sie tragen eine datenschutzrechtliche Mitverantwortung für die Verarbeitung. Dieses Mal trifft die Strafe IAB Europe, doch das dürfte noch nicht das Ende der Geschichte sein.“
„Die Entscheidung der belgischen Datenschutzaufsicht gegen das TCF ist ein harter Schlag gegen die Datenindustrie, die ihrem invasiven digitalen Tracking gerne einen DSGVO-konformen Anstrich verleihen wollten, indem sie uns allen die permanente Auseinandersetzung mit nutzlosen ‚Einwilligungs“-Bannern aufzwingen“, twittert der österreichische Überwachungsforscher Wolfie Christl.
Ebenfalls auf Twitter begrüßte auch der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber die „wichtige Entscheidung zu Einwilligungsbannern durch die belgischen Kollegen und den europäischen Datenschutzausschuss.“