Als junger Mensch mal pleite gewesen, aber heute finanziell alles okay? Der Schufa ist das offenbar egal, sie berechnet Scores aus historischen Daten – Kunden können die offiziell für Tests nutzen. NDR und SZ haben einen weiteren Datenskandal der Schufa aufgedeckt.
Die Schufa speichert auch historische Daten über Millionen Menschen - Fachleute zweifeln an der Rechtmäßigkeit. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Jan Antonin Kolar
Die Schufa, die größte Wirtschaftsauskunftei des Landes, besitzt neben ihren aktuellen Daten eine Schattendatenbank mit historischen und veralteten Daten über Millionen von Menschen. Das hat eine gemeinsame Recherche von NDR und Süddeutscher Zeitung herausgefunden. Die Schufa bewertet die Kreditwürdigkeit von Menschen, zu ihren Kunden gehören unter anderem Banken, Energieversorger oder Telekommunikationsunternehmen.
Laut der Recherche handelt es sich bei den Daten um „alte Kredite und Kreditkarten, Pfändungen und Privatinsolvenzen, Schulden, die die Betroffenen oft schon vor Jahren beglichen haben“. Es seien Daten, die die Schufa schon längst gelöscht haben müsste, so der Bericht weiter. Die sensiblen Daten könnten großen Schaden anrichten.
Wenn Menschen bei der Schufa anfragen, welche Daten diese über sie gespeichert hat, gibt die Auskunftei diese historischen Informationen nicht an. In der Süddeutschen heißt es: „Auf der offiziellen Datenkopie, die Verbraucher bei der Schufa anfordern können, tauchen diese Informationen nicht auf.“ Laut der Datenschutzgrundverordnung müssen in der Regel alle, die Daten über Menschen bereithalten, diese bei Auskunftsersuchen auch offenlegen.
Die Schufa schreibt mittlerweile auf ihrer Website selbst: „Wir weisen historische Daten auf der Datenkopie nach Art. 15 DSGVO nicht gesondert aus.“ Das erfülle nach Rechtsauffassung der Schufa den Auskunftsanspruch. „Verbraucherinnen und Verbraucher wollen vor allem wissen, wie es aktuell um ihre Bonität steht und welche Daten Einfluss auf Ihren Score haben“, so die Auskunftei.
„Keine Rechtsgrundlage“
Laut der Süddeutschen Zeitung nutzt die Schufa die alten Daten, um ihren Kunden zu zeigen, wie gut der neue Schufa-Score funktioniert. Die Daten werden also zu Werbe- und Demonstrationszwecken genutzt. Dies widerspricht nach gängiger Ansicht von Datenschützer:innen dem Grundsatz der Datensparsamkeit, der in der DSGVO festgelegt ist. Mehrere Daten- und Verbraucherschützer:innen, mit denen NDR und Süddeutsche gesprochen haben, wie Ruth Janal, Expertin für Datenschutz und Professorin an der Universität in Bayreuth, sehen für die Praxis „keine Rechtsgrundlage“. Janal verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Zweckbindung von Datenspeicherungen, die gesetzlich vorgeschrieben ist.
Gegenüber dem NDR sagt Janal: „Eine dauerhafte Speicherung solcher historischen Daten auf Vorrat für unbestimmte zukünftige Zwecke ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht zulässig.“ Zwar könne es zulässig sein, dass alte Daten gespeichert werden, um die Zuverlässigkeit des Scores zu prüfen. „Aber das ließe sich auch mit einem deutlich kleineren Datensatz ermöglichen“, so Janal auf tagesschau.de.
Datenschutzbeauftragter eingeschaltet
Die Schufa hingegen sieht sich im Recht. Gegenüber SZ und NDR sagt sie, dass sie nicht mit einer „historischen Datenbank“ arbeite, sondern „historische Daten zu Datenschutzkontroll‑, Test‑, Entwicklungs- und Rechtsverteidigungszwecken“ speichere. Die Daten seien „archivierte Datensätze“ und die Schufa sei dazu verpflichtet, diese aufzubewahren.
Der Skandal geht noch über die Schattendatenbank hinaus. Laut der Recherche können Kunden der Schufa auch historische Schufa-Scores, also die Kreditwürdigkeit von Menschen zu einem Zeitpunkt in der Vergangenheit, abrufen. Laut der Recherche tun einige Kunden dies auch. Die Bayreuther Professorin Ruth Janal sagt zu dieser Praxis gegenüber der SZ, dass diese Daten „die Vertragspartnerinnen der Schufa schlicht überhaupt nichts angehen“. Die Schufa hingegen hält auch diese Praxis für legal.
Laut der Recherche ist der Hessische Datenschutzbeauftragte seit mehr als einem Jahr mit der Prüfung der Datentests und der Frage nach Auskunft über die alten Daten befasst. Die Prüfung dauert an.
Hinweis 14:40 Uhr:
Im Teaser konkretisiert, dass aus den historischen Alt-Daten Schufa-Scores errechnet werden, welche die Kunden der Schufa nutzen können.
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Beleidigungen sind wirkungsvoll, weil sie uns Menschen signalisieren, welchen Stellenwert wir in der Gesellschaft haben. Oftmals richten sie sich gegen Politikerinnen. Sie werden nicht als Individuum, sondern als Vertreterin ihres Geschlechts herabgestuft. Wie kommt es dazu? Und was können wir dagegen unternehmen?
Konstantes Beleidigen und Sticheln ist auf allen digitalen Plattformen möglich. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Nsey Benajah
In einem meiner Interviews mit einer jungen SPD-Abgeordneten zog diese während des Gesprächs ihr Handy hervor – und begann, an sie gerichtete Antworten auf der Plattform X vorzulesen:
„Wie viel Scheiße kann ein Mensch labern?“
„Frau XYZ und solche wie sie können nichts, leisten nichts und brauchen deshalb Steuergeld um sich wertvoll zu fühlen (…)“
„Was schreiben Sie hier für einen Unsinn?“
„Schluck deine Pillen und denk über eine Therapie nach.“
„Sagt die Lügnerin“
„Are you stupid?“ (Gepostet als Bild)
Dieses Bundestagsmitglied hat Migrationshintergrund. Sie erhält auch rassistische Antworten wie:
„Von wo kommst du?“
„Du nix Grammatik?“
„Wir schieben dich ab“
Die Abgeordnete sagte zu mir, „so extreme Sachen, extreme Gewaltfantasien“ habe sie bisher nicht erlebt, wie andere Politikerinnen, mit denen ich sprach.
Stellen Sie sich jedoch vor: Jedes Mal, wenn Sie eine App öffnen oder eine Ihrer Äußerungen eine größere Reichweite erzielt, müssen Sie damit rechnen, hasserfüllte Nachrichten zu bekommen. Manche abschätzigen Äußerungen entfalten ihre vollständige Wirkung vor allem indirekt und in der Menge. Nicht die einzelne Wortmeldung ist entscheidend – das größere Problem ist das Stakkato an Beleidigungen, mit dem manche Personen (und manche von mir befragte Abgeordnete) konfrontiert sind, wenn sie sich auf Social Media bewegen.
Einerseits kann es sein, dass Menschen in akuten Fällen von Shitstorms über ein paar Tage hinweg hunderte oder tausende solcher Botschaften abbekommen. Andererseits können sich solche Sticheleien über Wochen und Monate hinziehen.
Entscheidend ist vor allem die Masse
„Feindbild Frau“ von Ingrid Brodnig, 208 Seiten, Brandstätter Verlag, 2026, ISBN 978-3-7106-0942-8. - Alle Rechte vorbehalten Brandstätter Verlag
Ich nenne das die Rhetorik der tausend Nadelstiche. Diese Art des konstanten Beleidigens und Stichelns gegen eine Person ist auf allen digitalen Plattformen möglich – auf X ist sie meines Erachtens besonders stark ausgeprägt.
Der Milliardär Elon Musk hat 2022 die Plattform Twitter gekauft und später zu X umbenannt. Er hat die Regeln gelockert und eine Generalamnestie für gesperrte Accounts ausgesprochen. Selbst extremistische User und Userinnen, die Hassrede verbreiten, durften auf die Plattform zurückkehren. Dass der Umgangston brutaler wurde, ist nicht einfach nur ein Bauchgefühl. Eine Gruppe von Forschenden aus Kalifornien berechnete, dass nach der Übernahme Twitters durch Elon Musk sowohl homophobe, rassistische als auch transfeindliche Posts zunahmen. Das Problem ist, dass sich besonders aggressive Communitys auf einzelne Accounts einschießen oder sehr aktiv werden können, wenn ein Tweet populär wird, der ihnen nicht recht ist.
Ich selbst bin nicht mehr auf X aktiv, weil ich diese Plattform nicht weiter unterstützen will. Mir ist es ab und zu passiert, dass einzelne Tweets größere Reichweite erzielten; ich bekam zuerst den Zuspruch von Gleichdenkenden und dann tagelang stichelnde, teils auch menschenfeindliche Kommentare. Zum Beispiel habe ich das Wahlkampf-Video eines FPÖ-Politikers kritisiert, in dem dieser eine Regenbogenfahne in den Müllkorb warf. Im Bild war der Slogan „Aufräumen für Österreich“ zu lesen. Über Tage hinweg erhielt ich beleidigende Äußerungen über queere Menschen. „Keine Macht den Perversen …“, schrieb ein anonymer Account. Jemand anders postete eine Zeichnung, auf der sich jemand den braunen Hintern nach dem Stuhlgang mit einer Regenbogenfahne abwischt. Viele Rückmeldungen auf X fallen in die Kategorie „jenseitig“: Ein Bild suggeriert zum Beispiel, Satan würde die Regenbogenfahne nähen.
Entscheidend ist hier vor allem die Masse: Wenn Sie auf Ihrem Account täglich mit solchem Unsinn und solchen menschenfeindlichen Reaktionen überschwemmt werden, ist das kein angenehmes Erlebnis. Man sieht irgendwann die konstruktiven Antworten gar nicht mehr, weil sie untergehen in der Vielzahl hämischer und unsachlicher Kommentare.
Das Ziel ist Verdrängung
Zurück zu der SPD-Abgeordneten, die ihr Handy gezückt hatte. Sie erzählt: „Bei mir hatte das zur Folge, dass ich mich bei X zum Beispiel zurückgezogen habe und nur noch ganz, ganz selten etwas poste.“ Ich fragte sie, wie es ihr damit geht, dass sie die Plattform meidet. Ihre Antwort: „Es erschwert meine Arbeit. Ich sage das immer wieder: Diese Debattenräume ermöglichen uns Politikerinnen natürlich auch, Debatten zu führen. Und wenn wir uns daraus zurückziehen, dann erschwert es mir die Arbeit, weil ich diesen Raum nicht mehr nutzen kann, um auch mein politisches Bild oder meine Meinung darin debattieren zu können. Gleichzeitig entziehe ich mich natürlich auch Diskursen von anderen. Das ist natürlich nicht gut, aber ich habe mich in erster Linie aus Selbstschutz dazu entschlossen.“
Beleidigungen sind wirkungsvoll – weil sie uns Menschen signalisieren, welchen Stellenwert wir in der Gesellschaft haben. Natürlich kann man manche Unfreundlichkeiten weglächeln oder rationalisieren. Sich selbst erinnern, dass gehässige Postings keine ernstzunehmenden Debattenbeiträge sind. Doch es gibt eine Grenze, wie gut dieses Weglächeln und Rationalisieren funktioniert. Die Philosophin Sybille Krämer schreibt: „Wir sind in unserer Existenz von Sprache abhängig, weil (…) wir darauf angewiesen sind, angeredet, angesprochen, angerufen zu werden. Zum Menschen werden wir nicht dadurch, dass wir Sprache haben oder gebrauchen, vielmehr ist die Sprache der ‚Stoff‘ aus dem der Mensch als ein soziales Wesen ‚gemacht‘ ist.“
Digitale Gewalt birgt die Gefahr, manche Gruppen ganz besonders aus der öffentlichen Debatte zu verdrängen. Man nennt das einen Chilling-Effekt, wenn das Erleben oder Beobachten von Beleidigungen bewirkt, dass sich jemand aus der öffentlichen Debatte zurückzieht. Und ich könnte jetzt viele Untersuchungen zitieren, die Chilling-Effekte bei Frauen beobachteten. Besonders aufschlussreich erscheint mir eine Auswertung aus Norwegen: Die Soziologin Marjan Nadim und der Politologe Audun Fladmoe beobachteten, „dass Frauen im Vergleich zu Männern eine stärkere Tendenz dazu haben, nach Online-Belästigung vorsichtiger darin zu werden, ihre Meinung öffentlich zu äußern“. Und mit steigender Intensität, also wenn Kommentare nicht nur „unangenehm“, sondern „hasserfüllt“ waren, vergrößerte sich der Abstand zwischen den Geschlechtern. Hatten sie „hasserfüllte“ Kommentare erhalten, gaben 42 Prozent der Frauen an, künftig vorsichtiger beim Formulieren ihrer Meinung zu sein – dies sagten nur 16 Prozent der Männer.
„Es braucht gestandene Frauen und keine ‚Weibchen‘.“
Die CDU-Politikerin und damalige Vizepräsidentin des deutschen Bundestages Yvonne Magwas war immens viel negativen Reaktionen ausgesetzt, nachdem sie den AfD-Politiker Stephan Brandner angezeigt hatte. Er hatte sie „bemerkenswert dumm“ genannt. Auf ein hämisches Posting hierzu folgten zum Beispiel 500 Replys. Magwas wurde „saudumm“ genannt. Der Politikerin wurde „MI Mi MI“ vorgeworfen, also zu große Wehleidigkeit. Rasch fallen auch Geschlechterklischees. Ein anonymer Account schreibt: „Jeder weiß, dass es in der Politik auch mal rauer im Ton zugeht. Statt einer Anzeige sollten Frauen vielleicht mal lernen, damit umzugehen und sich Verbal zu wehren. Es braucht gestandene Frauen und keine ‚Weibchen‘. Wo ist eure Emanzipation, nach der ihr immer schreit!? 🙄“. Ein Detail dazu: Ich finde es grundsätzlich immer bemerkenswert, wenn anonyme Accounts Menschen, die mit ihrem Namen und ihrem Gesicht in der Öffentlichkeit stehen, ausrichten, sie müssten fähig sein, mehr auszuhalten.
Ich könnte hier sehr deutliche sexistische Beleidigungen zitieren, die im Rahmen dieses Austauschs gepostet wurden, die teils unter die Gürtellinie gingen oder pauschal Frauen in der Politik verteufelten. Aber nehmen wir ein Beispiel eines Postings heran, das Frauen auf der Bildebene negativ abstempelt:
Ich zeige diesen Beitrag ausnahmsweise her, um die beleidigende Bildsprache in den Fokus zu rücken: Diese Collage besteht in einigen Fällen aus unvorteilhaften Fotos, die bekannte Politikerinnen zeigen – sie haben etwa den Mund geöffnet während einer Rede, sie grinsen, lachen oder schauen irritiert. Das ist eine sehr simple Methode, jemanden negativ auf der Bildebene vorzuführen. Für sich genommen sind die einzelnen Bilder noch eher unspektakulär, aber speziell in Kombination wecken sie einen negativen Eindruck. Ergänzend dazu vertritt der Text die Sichtweise: Frauen wären schlecht für die Politik (konkret, sie würden diese hässlicher und korrupter machen). Meines Erachtens disqualifiziert sich dieses Posting von selbst durch die Ausdrucksweise – sowohl in Wort als auch im Bild. Allerdings entspricht es einem wiederkehrenden Typ der Beleidigung: Ich nenne es eine Pars-pro-Toto- Beleidigung. Es wird eine oder mehrere Politikerinnen zitiert oder vorgeführt, die jemand nicht mag, um anhand dessen die Gesamtheit der Frauen in der Politik negativ zu bewerten.
In vielen Fällen werden Politikerinnen also nicht als Individuum, sondern als Vertreterin ihres Geschlechts herabgestuft. Ähnliche Abwertungslogiken passieren auch Minderheiten: zum Beispiel einzelnen Menschen mit Migrationshintergrund, deren angebliches Fehlverhalten oder Inkompetenz dann als Beleg für das angebliche Fehlverhalten oder die Inkompetenz der gesamten Gruppe gewertet wird. Die hier zitierte Collage ist nur eines von vielen Beispielen, wie auf der Bildebene Häme ausgeteilt wird.
Nur weiter so, Daumen hoch!
Aber treten wir einen Schritt zurück: Bei der Rhetorik der tausend Nadelstiche gibt es ein tiefergehendes Problem: Sie ist von einer starken Asymmetrie geprägt. Während es für die Betroffenen sehr unangenehm ist, hunderte, vielleicht tausende solcher Sticheleien abzubekommen, ist dieser Vorgang für die Personen, die sich an diesen Sticheleien beteiligen, oft witzig. Da lobt man sich gegenseitig noch dafür. Zum Beispiel schreibt ein User, dass er auch den Eindruck habe, die CDU-Politikerin Magwas wäre dumm. Für diese schlichte Aussage erhält er 159 Likes. In solchen Momenten lernen Menschen potenziell: Nur weiter so, Daumen hoch!
Es ist ein wiederkehrendes Problem, dass abschätzige Wortmeldungen oft mit Likes belohnt werden. In einer Studie, die Facebook-Kommentare in den USA auswertete, beobachteten der Kommunikationswissenschaftler Jin Woo Kim und Kollegen: Mit steigender Toxizität (also steigender Unfreundlichkeit) stieg auch die Anzahl der Likes im Schnitt. Dieser Effekt kippt irgendwann, wenn die Sprache allzu gehässig wird. Aber eine gröbere Art des Ausdrucks scheint sich zu rentieren, wenn man Likes ernten will.
Dass Lerneffekte eintreten können, dafür gibt es Hinweise. Ich orientiere mich hier an Forschung zum Thema Lerneffekte auf Social Media. Konkret hat sich eine Gruppe von Psycholog:innen mit moralischer Empörung befasst – darunter versteht man, wenn Menschen etwas als Verstoß gegen ihre Wertvorstellungen wahrnehmen und mit Wut, Ekel, Abscheu reagieren. Die Untersuchung fand heraus, dass es zu Lerneffekten kommt, wenn Menschen moralisch empört posten. Als moralische Empörung wurden zum Beispiel Postings auf Twitter gewertet, die Sätze enthielten wie „du bist ein wertloses Stück Scheiße“ oder „halt deine Lügenfresse“.
Wenn User:innen eine Wortmeldung mit moralischer Entrüstung verfassten und daraufhin überdurchschnittlich viele Likes und Shares bekamen, dann stieg die Wahrscheinlichkeit, dass sie am Folgetag erneut empört posteten. Die Forschenden nennen das „bestärkendes Lernen“ oder „Reinforcement Learning“. Ein zweiter Lerneffekt kam hinzu: Wer sich neu auf einer Plattform anmeldet, erhält durch das Mitlesen der Postings einen Eindruck vom dort üblichen Umgangston. Hier fiel auf: Wenn sich Menschen in ideologisch extremeren Netzwerken befanden, also vielen Profilen am Rande des politischen Spektrums folgten, posteten sie auch eher selbst moralisch entrüstet. Diesen Effekt nennt man „Norm Learning“, Normenlernen. Diese Effekte „könnten moderatere Nutzerinnen und Nutzer motivieren, mit der Zeit weniger moderat zu sein“, notieren die Studienautorinnen und -autoren. Also die Sorge besteht, dass sich hier auch die Auffassung von Menschen, was sie als angemessene Ausdrucksweise empfinden, mit der Zeit verschieben könnte.
Wir alle können ein Korrektiv sein
Eine wichtige Beobachtung: Wir alle können ein Korrektiv sein. Wir haben natürlich nicht so viel Macht wie beispielsweise Milliardär Elon Musk mit seiner Plattform X. Auch können wir als Einzelne oder Einzelner nicht beeinflussen, dass es Communitys gibt, die in einer Tour solche Kampagnen gegen einzelne Personen oder auch Organisationen führen. Aber sinnvoll ist zu verstehen, dass die Wiederholung wirkmächtig ist, dass jede Wortmeldung einen Beitrag leistet: Denn es bedeutet, dass wir alle eine Möglichkeit des Gegensteuerns haben, indem wir selbst das Wort ergreifen.
Ich sprach mit der Psychologischen Psychotherapeutin Dorothee Scholz, ihre fachliche Spezialisierung liegt auf digitaler Gewalt. Sie sagte etwas, das gut die Wirkmacht der wiederkehrenden Abwertungen erklärt: „Es gibt eine Daumenregel in der Psychologie: In das eigene Gefühl kommt das, was man erlebt – nicht das, was man weiß.“ Das heißt, von Hasskommentaren und Diffamierungsversuchen Betroffene wissen auf einer rein rationalen Ebene, dass die Personen hinter solchen Botschaften eine Minderheit sind. Aber: „Den ganzen Tag nur Hasskommentare zu erleben, macht etwas mit der eigenen Weltwahrnehmung. Die Intensität dieser Erfahrung führt nachvollziehbarerweise zu einem ‚Verrutschen‘ der Sichtweise auf andere Menschen und damit auch zu einem starken Gefühl der Isolation.“
Ein Stück weit hilfreich gegen dieses „Verrutschen“ der Sichtweise kann es sein, Betroffenen immer wieder Wertschätzung zu kommunizieren: indem wir unsere Wertschätzung ausdrücken oder benennen, wie unfair ein Angriff ist. Dazu muss man nicht exakt dieselben Ansichten wie die betroffene Person haben – aber wenn man feststellt, dass sie über Gebühr fertiggemacht wird, ist es sinnvoll, etwas zu sagen.
Diese zivilgesellschaftliche Beharrlichkeit, immer wieder Solidarität mit Betroffenen zu zeigen, ist eine notwendige Antwort auf die Rhetorik der tausend Nadelstiche. Natürlich wird keine Person es schaffen, auf jede Wutkampagne im Internet zu reagieren, aber ab und zu kann man solche Signale senden. Und selbst wenn man nicht auf Social Media ist, ist es möglich, eine E-Mail zu schreiben. Ich persönlich glaube, in manchen Fällen kann dies einen Beitrag leisten, dass eine Situation nicht kippt und der Blick auf die Welt einer Person nicht zu sehr eintrübt.
Betroffene sollen sehen: Es gibt da draußen so viele andere Stimmen – und die meisten Menschen wollen mir Gutes.
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X hat sich in den letzten Jahren nicht nur zur rechten Propagandaschleuder entwickelt, die Plattform erlaubte seit Ende Dezember auch das Generieren von sexualisierten Deepfake-Bildern. Wir haben Politiker, Ministerien und EU-Kommission gefragt, warum sie trotzdem auf der degenerierten Plattform bleiben.
Auch Bundeskanzler Friedrich Merz postet unbeeindruckt weiter auf der Deepfake-Plattform X, die früher mal Twitter hieß. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Hanno Bode
Auf der Plattform X war es seit Ende Dezember möglich, mit dem Chatbot Grok sexualisierte Deepfakes von Erwachsenen und Minderjährigen zu erstellen. Eine Deepfake-Forscherin geht laut Bloomberg davon aus, dass stündlich etwa 6.700 sexualisierte Deepfake-Bilder mittels des Chatbots generiert wurden, die meisten davon von Frauen und ohne deren Zustimmung. Laut dem Bericht wurden solche Bilder auch nach einer Beschwerde-Meldung nicht durch die Moderation der Plattform entfernt. Nachdem die EU-Kommission am Donnerstag angewiesen hatte, dass X interne Dokumente zu Grok aufbewahren muss, hat die Plattform heute die Bildgenerierung eingeschränkt.
Eine Sprecherin der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen bewertet das Generieren von Deepfakes auf X kritisch: „Die niedrige Zugangsschwelle verändert das Ausmaß. Was früher technisches Wissen und verdeckte Netzwerke erforderte, ist heute per Texteingabe möglich.“ Dabei seien die Produkte hochrealistisch. Sie ließen sich kaum von echten Aufnahmen unterscheiden.
„Durch KI-generierte Missbrauchsdarstellungen entsteht konkreter Schaden: Sexualisierung kindlicher Körper, Weiterverbreitung von Gewaltbildern und die Normalisierung einer Täterperspektive“, so die Sprecherin weiter.
Wir haben deswegen exemplarisch beim Innen- und Familienministerium sowie zufällig ausgesuchten Bundestagsabgeordneten aller demokratischen Fraktionen, die X für ihre Kommunikation nutzen, angefragt, warum sie weiterhin auf so einer Plattform posten und ob sie nicht befürchten, dass die Plattform ihrer eigenen Reputation schaden könnte. Zudem haben wir in Brüssel die EU-Kommission gefragt, ob sie Konsequenzen aus den jetzigen Deepfakes zieht.
Abgeordnete von Grünen, Linken und Union zögern
Bei der Linken hatten wir die Vorsitzende und Bundestagsabgeordnete Ines Schwerdtner gefragt. Sie sagte, dass in Partei und Fraktion derzeit Gespräche über den weiteren Umgang mit X laufen würden. „Entscheidend ist, dass wir dabei zu einem gemeinsamen Vorgehen kommen.“ Ob und wann mit Ergebnissen in diesem Prozess zu rechnen ist, sagte Schwerdtner nicht.
Bei den Grünen hatten wir Britta Haßelmann, Konstantin von Notz und Agnieszka Brugger angefragt – und bekamen eine Sammelantwort der Pressestelle der Bundestagsfraktion. Die sagt lediglich, dass es für Politiker immer wichtig sei, den Dialog zu suchen und dafür auch Social Media zu nutzen. „Die Vorgänge auf X sind allerdings zweifellos indiskutabel“, heißt es weiter im Statement. Die Bundestagsfraktion beobachte die Entwicklungen der Plattform schon seit einiger Zeit mit Sorge und diskutiere auch die Konsequenzen in der Fraktion. Wann ein Punkt für Konsequenzen erreicht sei und warum man das Indiskutable diskutiere, sagte die Pressestelle nicht.
„Zunehmend eine Gratwanderung“
Bei der Union hat der Außenpolitiker Roderich Kiesewetter geantwortet: „Ich sehe die Nutzung von X zunehmend als Gratwanderung und bin zwiegespalten.“ Zwar sprächen die Veränderung der Diskussionskultur, die mangelnde Durchsetzung von Richtlinien, die Intransparenz der Algorithmen und auch die Ermöglichung von Deepfakes „eher dafür“ die Plattform zu verlassen, vieles davon treffe aber auch auf andere Plattformen zu.
Als Politiker sei es seine Aufgabe mit Argumenten und Inhalten Bürgerinnen und Bürger von politischen Lösungen oder Einschätzungen zu überzeugen und politisch zu kommunizieren. Solange die Abkehr von bestimmten Plattformen aus rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht von Deutschland oder der EU empfohlen werde, setze er darauf, dass die EU durch Durchsetzung von Regelungen den Einfluss behalte.
„Die Gefahr, dass die Reputation leidet, gibt es leider bei vielen Internetmedien, insbesondere rechtspopulistischen, die z.B. Aussagen in seriösen Medien aus dem Zusammenhang reißen, verkürzen und zu Desinformationszwecken nutzen, dies halte ich persönlich für nochviel gravierender“, so Kiesewetter weiter.
Innen- und Familienministerium mit Standard-Antwort
Dürr fallen die Antworten der angefragten Ministerien aus. Das Bundesinnenministerium (BMI) antwortet auf die Frage, warum es weiterhin auf einer solchen Plattform poste: „Im Rahmen seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit informiert das BMI auf vielfältige Weise über seine Arbeit und kommt seinem verfassungsrechtlich gebotenen Auftrag nach, Bürgerinnen und Bürger über Regierungshandeln zu informieren.“ Auf die Frage, ob das Ministerium nicht eine Gefahr für seine Reputation in einem solchen Umfeld sehe, antwortet es lapidar: „Die Fortsetzung unserer Präsenzen auf Social Media Plattformen überprüfen wir fortlaufend.“
Eine ähnliche Antwort gibt auch das Familienministerium (BMBFSFJ). Es gehöre zur Erfüllung des Informationsauftrags, in den sozialen Medien mit verlässlichen Informationen präsent zu sein. „Dabei verstehen wir unsere Aktivitäten nicht als Unterstützung der Plattformen, sondern als Erfüllung unseres Informationsauftrages an den digitalen Orten, an denen Menschen sich informieren und austauschen.“ Das Ministerium beobachte „die aktuellen Entwicklungen auf den verschiedenen Plattformen genau“. Dazu gehöre auch, dass das Ministerium fortlaufend kritisch hinterfrage, auf welchen Plattformen es kommuniziere.
Ähnliche Antworten haben die Ministerien seit Monaten und auch schon unter der Ampel-Regierung gegeben.
EU-Kommission will „diversifizieren“
Kommissionssprecher Thomas Regnier sagte auf einer Pressekonferenz auf Nachfrage von netzpolitik.org: „Wir sind noch immer auf X aktiv, aber wir sind dabei, stark zu diversifizieren“. Man sei auf 14 Social-Media-Plattformen aktiv und überprüfe die Social-Media-Präsenz der EU-Kommission regelmäßig, das gelte auch für X.
Ähnlich wie die deutschen Ministerien argumentierte Kommissionssprecherin Arianna Podestà, dass es wichtig sei das „Publikum mit unseren Botschaften zu erreichen.“ Wenn dieses Publikum auf X sei, werde die EU-Kommission dort mit diesem in Kontakt treten.
Die Sprecherin dementierte den Vorwurf eines Journalisten, dass die EU-Kommission X bevorzuge. Was die Zukunft der EU-Kommission auf der Plattform angehe, wollte sich die Sprecherin nicht festlegen: „Nichts ist in Stein gemeißelt. Wir versuchen immer, unsere Präsenz zu verbessern.“
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Der Militärische Abschirmdienst darf künftig deutlich mehr, hat der Bundestag mit einem neuen Geheimdienstgesetz beschlossen. Doch die Reform des kleinsten deutschen Geheimdienstes ist erst der Auftakt für weitere Änderungen am Geheimdienstrecht.
Martina Rosenberg ist die Präsidentin des MAD (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Mike Schmidt
Es gibt ein neues Geheimdienstgesetz in Deutschland. Weitgehend geräuschlos beschloss am gestrigen Donnerstag der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr. Es enthält auch ein völlig neues MAD-Gesetz für den Militärischen Abschirmdienst. Der Entwurf der Bundesregierung ging dabei mit wenigen Änderungen aus dem Verteidigungsausschuss durchs Parlament.
Damit bekommt der Militärgeheimdienst fortan deutlich mehr Befugnisse. Der MAD soll etwa künftig auch außerhalb von Militärgelände im Ausland operieren dürfen, eine Aufgabe, die bislang der BND übernahm. Fortan sollen beide Dienste sich bei ihren Aufgabenaufteilungen abstimmen.
Ein unfertiger Befugniskatalog
Der Katalog der sogenannten nachrichtendienstlichen Mittel, mit denen der Militärgeheimdienst seine Informationen sammeln darf, ist lang: von Observationen über den Einsatz von V-Personen off- und online bis zu verdeckten Eingriffen in IT-Systeme. Aber die Liste der Mittel im Gesetz ist nicht final, sondern kann durch Dienstvorschriften erweitert werden.
Dieses geplante Vorgehen sahen Sachverständige in einer Anhörung zum Gesetz teils kritisch, da es unter anderem durch Geheimhaltung entsprechender Dienstvorschriften eine öffentliche Kontrolle der Geheimdienstbefugnisse verhindert. Eine solche „Erweiterung im Verborgenen ist untunlich“, kritisierte beispielsweise Christian Sieh vom Deutschen BundeswehrVerband die nun beschlossene Änderung.
Den neuen Befugnissen gegenüber steht eine neue Kontrollinstanz: eine gerichtliche Überprüfung von besonders eingriffsintensiven Maßnahmen. Dafür soll in Zukunft das Amtsgericht Köln zuständig sein. Das stellt auf der einen Seite eine unabhängige richterliche Kontrolle dar, auf der anderen Seite birgt es jedoch die Gefahr, dass die Geheimdienstkontrolle zersplittert wird und keine der Kontrollinstanzen ein umfassendes Bild über die Gesamttätigkeiten des Dienstes hat.
Politischer und rechtlicher Anlass
Anlass für ein neues MAD-Gesetz war zum einen die geopolitische Lage. Deutschland sei für Russland „Zielfläche Nummer 1 in Europa“, sagte etwa die MAD-Präsidentin Martina Rosenberg. Da künftig 5.000 deutsche Soldat:innen an der NATO-Ostflanke in Litauen stationiert sein sollen, müsse der MAD mehr Möglichkeiten bekommen, unter anderem diese vor Spionage und Sabotage zu schützen.
Einen zweiten, zwingenden Anlass für eine grundlegende Gesetzesreform gaben mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Es forderte beispielsweise in Urteilen zu Landesverfassungsschutzgesetzen eine unabhängige Kontrolle bestimmter Geheimdienstmaßnahmen und konkrete Eingriffsschwellen bei Grundrechtseingriffen – Defizite, die sich gleichermaßen bei Bundesgeheimdiensten finden.
Dass das neue Gesetz den Vorgaben ausreichend gerecht wird, bezweifelt etwa die grüne Bundestagsabgeordnete Agnieszka Brugger. In ihrer Rede im Parlament mahnte sie an, dass Grundrechte im Spannungs- und Verteidigungsfall nach dem Gesetz nicht ausreichend geschützt seien. „Gerade wenn es um den absoluten Ernstfall für unsere Demokratie geht, zeigt sich, wie ernst wir es mit unserem Rechtsstaat nehmen“, so Brugger, die Mitglied für die Grünen im Verteidigungsausschuss ist. Auch die Bundesregierung könne kein Interesse daran haben, „dass in diesen ernsten Zeiten so ein Gesetz in Karlsruhe scheitert und wir wieder zurück auf Los sind“.
Weitere neue Geheimdienstgesetze werden folgen
Das neue MAD-Gesetz ist nur der Auftakt weitreichender Gesetzesänderungen im deutschen Geheimdienstrecht. Auch die Grundlagen von BND und Bundesverfassungsschutz sollen überarbeitet werden. Dass dies nicht gemeinsam passiert, um konsistente Regelungen zu schaffen, kritisierte etwa der grüne Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz zuvor gegenüber netzpolitik.org.
Seine Parteikollegin Brugger fragte zur Gesetzesverabschiedung im Plenum: „Wo sind denn die Gesetze für die anderen Dienste? Wo sind die längst überfälligen Reformen der Sicherstellungsgesetze?“ Sie bezeichnet es als „schlicht unverantwortlich“, wie viel Zeit die Bundesregierung hier verstreichen lasse.
Wie lange es dauert, bis auch die übrigen Geheimdienstgesetze neu beraten werden, ist bisher nicht bekannt. Nach Informationen des WDR soll es jedoch bereits seit November einen ersten Referentenentwurf für ein BND-Gesetz geben, mit einem deutlich größeren Umfang als dem der bisherigen Regelungen.
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Der Bund will bei Volkszählungen die Bürger*innen nicht mehr direkt befragen, sondern Daten aus der Verwaltung zusammenführen. Ein Schritt dahin ist das Registerzensus-Erprobungsgesetz samt Training mit Echtdaten. Eine Gesetzesänderung will den Zugriff nun ausweiten.
Das Statistische Bundesamt darf mit personenbezogenen Echtdaten neue Verfahren der Volkszählung testen. Datenschützer*innen warnen vor Profilbildung. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten Menschen: IMAGO/Michael Gstettenbauer; Pointer Cursor: IMAGO/Depositphotos; Bearbeitung: netzpolitik.org
Während die Öffentlichkeit mit Covid-19-Varianten und Lockdowns beschäftigt war, rauschte im Mai des Jahres 2021 ein Gesetz durch den Gesetzgebungsprozess, das langfristig eine größere Wirkung haben dürfte, als vielen bewusst ist: das Registerzensus-Erprobungsgesetz (RegZensErpG).
Demnach darf das Statistische Bundesamt (StBA) nicht nur auf personenbezogene Daten aus den Datenbeständen der öffentlichen Verwaltung zugreifen, sondern vielmehr auch Tests für eine neue Art der Volkszählung durchführen.
Zunächst ging es hier vor allem um Daten aus den Melderegistern der kommunalen Verwaltungen. Seit Juli liegt nun ein neuer Referentenentwurf für eine Gesetzesänderung vor, wonach das Bundesamt Daten aus zwei weiteren Bereichen für die Erprobung statistisch auswerten können soll – und zwar aus Bildung und Arbeitsmarkt.
Schon im Jahr 2021 bemängelten Datenschützer*innen bei dem ursprünglichen Gesetz den laxen Umgang mit personenbezogenen Daten. Denn seine Tests darf das StBA entsprechend dem alten Gesetz auch mit Echtdaten durchführen. Laut Expert*innen verschärft sich das Problem, wenn mit dem neuen Entwurf weitere Arten von Daten hinzukommen.
Zensus? Register? Was ist das?
Aber erstmal ganz von vorn: Was ist ein Zensus, was ist ein Register und was will das Statistische Bundesamt testen? Besser bekannt ist der Zensus unter dem Namen „Volkszählung“. Das kann man sich so ähnlich vorstellen wie in der Bibel, in der alle Bewohner*innen gezählt wurden. Zweitausend Jahre später befragen Ämter die Bürger*innen nicht mehr direkt, sondern nutzen im Zuge der Digitalisierung personenbezogene Daten aus der öffentlichen Verwaltung. Die hält diese Daten in sogenannten Registern vor, daher der Ausdruck „Registerzensus“.
Bei den letzten beiden Volkszählungen in den Jahren 2011 und 2022 erhoben die Statistischen Ämter von Bund und Ländern Daten über die Bevölkerung nur noch stichprobenartig über Interviewer*innen, die von Haustür zu Haustür gehen. Weil das relativ lautlos vor sich ging, gab es auch keinen Aufschrei mehr wie bei der westdeutschen Volkszählung in den Achtziger Jahren.
Die zukünftigen Volkszählungen sollen, so die Pläne der Bundesregierung, nur noch mit Daten aus den Registern erfolgen. Da dieses Vorgehen verhältnismäßig neu ist, muss das Statistische Bundesamt entsprechende Verfahren ausprobieren.
Um welche Daten geht es?
Mit dem Erprobungsgesetz darf das Bundesamt, gesetzlich abgesichert, sensible Daten von Bürger*innen verarbeiten. Diese erhält es von den Statistischen Ämtern der Länder. Dazu gehören unter anderem „Vor- und Familienname, Wohnanschrift, Gemeinde, Geschlecht, Kalendermonat und Kalenderjahr der Geburt, Familienstand, Staat der Geburt, Kalenderjahr des Zuzugs nach Deutschland und Staatsangehörigkeiten“.
Das StBA darf die Daten aus verschiedenen Quellen zusammenführen und Verfahren testen, um einen reibungslosen Registerzensus zu üben. Künftig will es Daten aus „den Themenbereichen Bevölkerung, Gebäude und Wohnungen, Haushalte und Familien sowie Arbeitsmarkt und Bildung“ aus den Datenbeständen der Verwaltung entnehmen, „automatisiert zusammenführen sowie aufbereiten“, so das StBA auf seiner Website.
Bürger*innen direkt zu befragen, werde nur noch dann notwendig, wenn die entsprechenden Daten nicht zur Verfügung stehen.
Was erprobt das Statistische Bundesamt und wozu?
Um statistische Daten zu erheben, ohne Bürger*innen direkt befragen zu müssen, darf das Statistische Bundesamt auf die Melderegister zugreifen. Hier arbeiten die Statistischen Ämter der Länder mit dem Bundesamt zusammen. Künftig will das StBA Aussagen zu Einkommen oder Familienverhältnissen wie auch demografische Entwicklungen rein aus Registerdaten ableiten. Dazu will es beispielsweise Daten aus anderen Registern probeweise mit den Meldedaten verbinden.
Eigenen Angaben zufolge startete das Statistische Bundesamt 2024 die erste Erprobungsphase und testet seither Methoden für den Registerzensus. Dazu gehören technische Tests von IT-Fachanwendungen. Das Ziel ist, Methoden zu finden, die dem Qualitätsanspruch der bisherigen Völkszählung entsprechen. Sobald die Änderung des RegZensErpG verabschiedet ist, will das Statistische Bundesamt weitere Methodentests in den Modulen Arbeitsmarkt und Bildung durchführen.
Echte Daten statt Dummys
Zwar waren sich bei der öffentlichen Anhörung zum RegZensErpG im Mai 2021 alle Sachverständigen darin einig, dass Politik und Verwaltung eine gute Datenbasis für ihr Handeln brauchen und dass der Registerzensus von der Idee her gut ist. Zudem folgt das Gesetz inhaltlich Vorgaben der Europäischen Union. Hier greift etwa die EU-Rahmenverordnung über Zensus und Bevölkerungsstatistiken (ESOP).
Doch gingen die Meinungen dazu weit auseinander, was beim Testen entsprechender Verfahren erlaubt sein soll. Das mag auch daran liegen, dass das Gesetz nicht eindeutig festlegt, was in den Bereich der Erprobung fällt, was also das StBA konkret testen darf, erklärt Jurist und Datenschutzexperte Christian Aretz gegenüber netzpolitik.org. Der Begriff „Erprobung“ ist hier sehr weit gefasst.
Aus dem Gesetz scheine hervorzugehen, dass das StBA unter anderem „die reine technische Umsetzbarkeit“ testen will. Das sei höchstproblematisch. Denn das Amt testet mit Echtdaten und „ein Test impliziert immer, dass er auch fehlschlagen kann“, so Aretz. „Sonst müsste ich nicht testen. Dazu echte personenbezogene Daten zu verwenden, erzeugt ein unnötiges Risiko für den Datenschutz“, so Christian Aretz. Läuft ein Test schief, könnten etwa mehr Daten übermittelt werden als erlaubt.
Dabei könne das StBA für Tests leicht eine Testumgebung einrichten, erklärt Kirsten Bock von der Stiftung Datenschutz, die im Jahr 2021 Sachverständige im Bundestag zum Thema war. Das lohne sich nicht nur angesichts aller Tests, die das StBA künftig noch ausführen will. „Vielmehr trägt es dem Datenschutz Rechnung und ist in IT-Umgebungen übliches Vorgehen, da hier andernfalls ein großes Risiko für die IT-Sicherheit die Rechte und Freiheiten der Bürger*innen besteht.“
Schafft der Bund ein quasi-Zentralregister?
Das Thema IT-Sicherheit hat der Gesetzgeber kaum mitbedacht. Denn die echten Daten laufen beim StBA zentral zusammen und sollen sogar mit dem jeweiligen Identifier der einzelnen Bürger*innen verknüpft werden. Der Identifier, auch einheitliches Personenkennzeichen genannt, ist mal wieder die Steuer-ID.
Dabei sei es gar nicht erforderlich, Daten zentral zusammenzuführen, sagt Bock gegenüber netzpolitik.org. Meldedaten aus den kommunalen Registern könnten zwar auf Bundesebene miteinander abgeglichen werden. Sie mit Sozial- und Wirtschaftsdaten zusammenzuführen, könnte aber auch gut ausschließlich auf regionaler Ebene erfolgen. Das ist gerade relevant, wenn Lokalpolitiker*innen entscheiden müssen, ob eine Schule gebaut werden soll oder ob eine Gemeinde noch ein Seniorenheim braucht.
Daten könnte man sogar auf föderaler Ebene erheben und dann erst mit Daten auf Bundesebene zusammenführen, wenn sie bereits anonymisiert sind. Das wären echte statistische Daten, so Bock.
Hingegen baue der Bund hier eine zentrale Infrastruktur auf, mit der das StBA die Zweckbindung unterlaufen und sich ein Bild zu verschiedenen Fragen machen kann. Das sei aus gutem Grund verfassungsmäßig für Deutschland nicht vorgesehen. Denn diese Infrastruktur könne „von einer übelmeinenden Regierung ausgenutzt werden“, erklärt Bock.
Großzügige bis unklare Löschfristen
Die zentrale Zusammenführung personenbezogener Daten im StBA hat aber auch noch ein weiteres Problem: Das Amt darf sie laut mindestens drei Jahre lang vorhalten. Ulrich Kelber, damaliger Bundesdatenschutzbeauftragter, kritisierte im Mai 2021: Das Gesetz legt nicht klar fest, wie lange das StBA die Daten bei sich vorhalten darf und wann es die verarbeiteten Daten löschen muss. Er mahnte im Eilverfahren dringend an, das Gesetz nachzubessern. Die damalige Große Koalition ließ diese Mahnung jedoch verpuffen.
Der Gesetzgeber hatte seinerseits bereits einen vorsichtigen Schutzmechanismus ins Gesetz geschrieben. Denn er unterscheidet zwischen sogenannten Erhebungs- und Hilfsmerkmalen und gibt vor, dass letztere möglichst früh zu löschen sind.
Hilfsmerkmale sind die, „mit deren Hilfe man zwei Datenbanken miteinander verheiraten kann“, erklärt Aretz. Das muss man in etwa so vorstellen: „Damit ich den Datensatz zu Max Mustermann aus der Datenbank A dem Datensatz zu Max Mustermann in der Datenbank B zuordnen kann, brauche ich ein Hilfsmittel, beispielsweise die Personalausweisnummer.“
Sobald die Zuordnung geklappt hat, könne man das Hilfsmittel löschen, spätestens nach drei Jahren. „Man rechnet also damit, dass die Daten in dieser Zeit irgendwo herumliegen“, so Aretz. Das verstoße gegen den datenschutzrechtlichen Grundsatz der Erforderlichkeit. Danach dürfen Daten nur dann verarbeitet werden, wenn dies gegenwärtig erforderlich ist. Sie dürfen also nicht vorgehalten werden für den Fall, dass man sie mal braucht.
Dabei handele es sich faktisch nicht mehr um statistische Daten. „Hier müssen wir von personenbezogenen Daten sprechen“, so Bock. Dass das StBA die Daten zentral bei sich und über einen so langen Zeitraum speichert, mache es zu einem attraktiven Ziel für Angreifer. Im Zweifelsfall bekomme es sogar nicht einmal unbedingt jemand mit, wenn an dieser Stelle Daten abfließen.
„Die informationelle Macht von Staat und Verwaltung“
Daten von Bürger*innen in dieser Art und Weise miteinander zu verknüpfen und zentral zu speichern, verstoße laut Bock außerdem gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung. Der besage nämlich auch, dass die Verwaltungsbereiche voneinander getrennte Datenhaltungen haben.
Die Trennung hier aufzuheben, widerspreche dem verfassungsmäßigen Schutz der Bürger*innen vor den übermächtigen Zugriffen einer Verwaltung oder Regierung. Die dürften keine Profile zu einzelnen Bürger*innen anfertigen. Es bedeute Schutz der Demokratie, wenn keine staatliche Stelle übermäßig mächtig wird. „Doch was hier aufgebaut wird, ist eine massive informationelle Macht von Staat und Verwaltung.“
Diese Dynamik nehme zu, wenn der Referentenentwurf durchkommt und das StBA zusätzliche Daten zu den Beschäftigungsverhältnissen und Ausbildungswegen der Bürger*innen verarbeiten kann, so Bock.
Der Referentenentwurf liegt nun den Bundesländern, Verbänden, Organisationen und Institutionen vor. Sie haben die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme.
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Der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / newspix
Der polnische Überwachungsskandal wird immer handfester. Medienberichten zufolge liegt dem Obersten Rechnungshof eine Rechnung vor, die den Erwerb der Spähsoftware Pegasus durch polnische Behörden belegt. Bislang wollte die polnische Regierung weder bestätigen noch dementieren, den Staatstrojaner der israelischen NSO Group gekauft und eingesetzt zu haben, wies Überwachungsvorwürfe jedoch zurück.
Ende Dezember 2021 hat das Forschungsinstitut Citizen Lab die Ausspähung polnischer Oppositioneller mit dem Staatstrojaner Pegasus aufgedeckt. Seitdem versucht die Regierung mit allen Mitteln, den Skandal unter Kontrolle zu bekommen. So erklärte etwa der Ministerpräsident Mateusz Morawiecki, dass der Pegasus-Einsatz womöglich durch ausländische Kräfte erfolgt sei. Im selben Zuge warnte er seine Bürger:innen, sich nicht von „Fake News“ beeinflussen zu lassen.
Allerdings ist seit 2018 bekannt, dass der polnische Geheimdienst über einen Staatstrojaner verfügt. Unbekannt blieb nur lange, welcher Hersteller die Überwachungssoftware geliefert hat. Die nun aufgetauchte Rechnung bestätigt, dass es sich um den Pegasus-Trojaner der NSO Group handelt – also um denselben Trojaner, der auch auf den Handys der betroffenen Personen gefunden wurde.
„Eine tiefe Krise der Demokratie“
Die Staatsaffäre wurde von polnischen Medien als Polens eigener „Watergate-Skandal“ getauft. Dazu enthüllte die Zeitung Gazeta Wyborcza am Montag neue Informationen: Der Zeitung nach habe Mateusz Morawiecki bei einem Treffen mit dem ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán und dem damaligen israelischen Premier Benjamin Netanyahu den Kauf von Pegasus beschlossen.
Anschließend habe das Justizministerium die Software im Jahr 2017 für rund sieben Millionen Euro erworben. Die dazu benötigten Gelder wurden gesetzeswidrig abgezweigt – der genutzte Topf war eigentlich für die Resozialisierung von Straftätern sowie zur Opferhilfe gedacht. Wie ein der Zeitung vorliegendes Dokument belege, stellte eine Untersuchung des Finanzministeriums zwar eine Verletzung der Finanzdisziplin fest, verfolgte die Sache jedoch nicht weiter.
In Reaktion auf den Skandal sprach der Oppositionsführer und frühere EU-Ratspräsident Donald Tusk Ende Dezember von „einer tiefen Krise der Demokratie“. Seine Partei Platforma Obywatelska werde sich mit anderen Oppositionsparteien für die Einrichtung einer Untersuchungskommission einsetzen. Der Präsident des Obersten Rechnungshofs, Marian Banaś, kündigte an, sich den Fall erneut genauer anzusehen.
Unter den ausgespähten Regierungskritiker:innen war der Rechtsanwalt Roman Giertych und die Staatsanwältin Ewa Wrzosek sowie der Oppositionspolitiker Krzysztof Brejza. In seinem Fall wurden anschließend manipulierte Chats veröffentlicht und im regierungstreuen Staatsfunk ausgeweidet. Dies habe ihm nach seinen Angaben erheblich im Wahlkampf geschadet.
Schon im November hatte das israelische Verteidigungsministerium den Export von Überwachungstechnik stark eingeschränkt. Seitdem ist der Vertrieb solcher Tools in nur mehr 37 Länder legal, zuvor waren es 102 Länder. Die zunehmend autoritär regierten EU-Staaten Polen und Ungarn sind demnach ausgeschlossen. Im Sommer enthüllte eine umfassende Recherche, dass die Spähsoftware Pegasus gegen zahllose Menschenrechtsaktivist:innen, Journalist:innen und Oppositionelle eingesetzt wurde. Darunter fanden sich auch französische Kabinettsmitglieder sowie ungarische Journalist:innen.
Die PiS-Partei sieht kein Problem
Die polnische Regierung gibt sich derweilen alle Mühe, die Enthüllungen weiter herunterzuspielen. So argumentierten Regierungsvertreter:innen, dass die Berichte von Gazeta Wyborcza nichts Neues enthielten. Alles Wichtige sei bereits vor vier Jahren im Parlament diskutiert worden. Zur Aufklärung des Skandals verwies der Regierungssprecher Piotr Müller auf die Staatsanwaltschaft. Diese hatte sich allerdings im Falle der Staatsanwältin Ewa Wrzosek geweigert, Ermittlungen aufzunehmen.
Zugleich machten sich Vertreter der regierenden PiS-Partei über die Vorwürfe lustig. So witzelte etwa der stellvertretende Justizminister Michał Woś, dass er sich nicht sicher sein könne, ob der Trojaner nicht mit der Retrokonsole „Pegasus“ verwechselt wurde. Bei der Konsole handelt es sich um einen in Ost- und Mitteleuropa verkauften Nintendo-Klon aus den 1990er-Jahren.
Der polnische Oppositionspolitiker Krzysztof Brejza bei der Vereidigung des Senats im Jahr 2019. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / newspix
Der polnische Oppositionspolitiker Krzysztof Brejza soll mit der Spähsoftware Pegasus der Spionagefirma NSO überwacht worden sein, berichtet die Nachrichtenagentur Associated Press. Sein Smartphone sei im Wahljahr 2019 über 30 Mal gehackt worden, wie aus einer Untersuchung von Citizen Lab hervorgeht.
Private Nachrichten von Brejzas Handy tauchten damals im Wahlkampf auf und wurden unter anderem vom regierungstreuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbreitet. Dabei wurde auch der irreführende Eindruck erweckt, Brejza habe eine Chatgruppe gegründet, die hasserfüllte Anti-Regierungspropaganda verbreitet haben soll. Allein: Diese Gruppe hat nie existiert. Der Senator Brejza konnte seinen Sitz zwar gewinnen, die Wahl entschied aber die rechtskonservative PiS-Partei für sich.
„Diese Operation hat die Arbeit meiner Mitarbeiter:innen zerstört und meine Kampagne destabilisiert“, sagte Brejza der AP. „Ich weiß nicht, wie viele Stimmen sie von mir und der gesamten Koalition abgezogen hat“, sagte Brejza, der nun berechtigte Zweifel hegt, dass die Wahlen frei und fair waren. Zudem sorgt er sich um mögliche Whisteblower:innen, mit denen er in Kontakt stand.
Pegasus legt gesamtes Leben offen
Neben seiner Abgeordnetentätigkeit war Brejza auch ein wichtiger Teil des Wahlkampfteams der oppositionellen Bürgerplattform (Platforma Obywatelska). Durch den Hack könnten seine politischen Gegner:innen auch Erkenntnisse über die Wahlkampfstrategie des Bündnisses erlangt haben, mutmaßt Brejza. Die polnische Regierung bestreitet die Vorwürfe, NSO Group teilte lediglich mit, nichts über mögliche Betroffene seiner Spionagetools zu wissen.
Mit dem NSO-Flaggschiffprodukt Pegasus lässt sich das komplette Smartphone von Opfern übernehmen, was einen tiefen Einblick in deren Privatsphäre erlaubt. Dabei können Fotos und Nachrichten abgezogen, Bewegungsprofile erstellt und Gespräche mitgelauscht werden. Wiederholt konnten zivilgesellschaftliche Gruppen wie das kanadische Citizen Lab nachweisen, dass damit Menschenrechtsverletzungen begangen wurden. Unter den Opfern befanden sich zahlreiche Menschenrechtler:innen, Journalist:innen und Aktivist:innen in aller Welt.
Demokratieabbau in Polen
Letzte Woche wurde bekannt, dass der Rechtsanwalt Roman Giertych und die Staatsanwältin Ewa Wrzosek mit Hilfe von Pegasus ausgeforscht wurden. Auch diese beiden glauben, die polnische Regierung stehe hinter den Hacks. Der Premierminister Mateusz Morawiecki hingegen bezeichnete ihre Vorwürfe als „Fake News“.
Seit ihrer Machtübernahme 2015 baut die rechte PiS-Partei stückchenweise die Demokratie und den Rechtsstaat in Polen ab. Das hat dem Land ein Vertragsverletzungsverfahren sowie Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof eingebracht. Weil sich Polen hartnäckig weigert, EU-Recht anzuerkennen, soll es inzwischen täglich eine Million Euro Strafe zahlen. Zugleich verabschiedete die PiS-Regierung ein umstrittenes Rundfunkgesetz, um unabhängige Medien besser in Schach halten zu können. Nach einem Veto des Präsidenten Andrzej Duda liegt dieses jedoch vorerst auf Eis.