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Heute — 16. August 2026netzpolitik.org

Genug für 600 Millionen Menschen: Warum verbraucht KI so viel Wasser?

10. August 2026 um 11:59

Künstliche Intelligenz und Rechenzentren brauchen nicht nur sehr viel Strom, sondern auch gigantische Mengen Wasser. Aber warum ist das eigentlich so? Im FAQ geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen und erklären, weshalb das Thema Wasserverbrauch auf die politische Agenda gehört.

Eine Wasserfontäne vor hellblauem Hintergrund
Die Konkurrenz um die lebenswichtige Ressource Wasser nimmt zu. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Ryunosuke Kikuno

Es ist Sommer in Europa und erneut sind Hitze-Rekorde zu verzeichnen. Längst sind auch regelmäßige Dürren und Wassermangel kein Phänomen des Globalen Südens mehr. Während in Ländern wie Frankreich oder Ungarn Atomkraftwerke heruntergefahren werden, weil die für die Kühlung benötigten Flüsse nicht genug Wasser führen, rationieren in Deutschland mehrere Landkreise das Frischwasser. Ein Bergdorf im Bayerischen Wald musste im vergangenen Jahr sogar per Milchlaster mit Trinkwasser versorgt werden.

Mit zunehmendem Wasserstress gerät langsam auch der Wasserverbrauch der digitalen Welt in den Fokus. Im vergangenen Sommer etwa empfahl eine Dürre-Kommission den Menschen in Großbritannien, alte E‑Mails und Fotos aus der Cloud zu löschen, damit Rechenzentren entlastet werden. Gleichzeitig forciert die britische Regierung den Bau neuer Rechenzentren, um in einem globalen KI-Wettrennen mithalten zu können, das von Kritiker:innen als „Wettlauf nach unten“ beschrieben wird. Auch die Bundesregierung will die KI-Kapazitäten deutscher Rechenzentren bis 2030 vervierfachen.

Das Thema Wasserverbrauch von KI und Rechenzentren ist also hochaktuell, auch wenn es in der politischen Debatte bisher kaum eine Rolle spielt. Unser FAQ gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Übersicht:

Warum verbraucht Künstliche Intelligenz überhaupt Wasser?


Die meisten Anwendungen, auf denen heute das Label „KI“ haftet, basieren auf Machine Learning. Hierbei analysiert Software riesige Datenmengen, um darin Muster zu erkennen und daraus Wahrscheinlichkeiten abzuleiten. Insbesondere für das Training und den Betrieb von sogenannten General-Purpose-Modellen wie ChatGPT oder Claude werden enorme Rechenkapazitäten benötigt.

Deshalb werden seit ein paar Jahren viele riesige Rechenzentren gebaut. Die IT-Anschlussleistung von Rechenzentren, also die für den Betrieb der Server bereitgestellte Strommenge, soll sich in den letzten zehn Jahren fast vervierfacht haben: von 32 Gigawatt in 2015 auf 114 Gigawatt in 2025. Rechenzentren werden natürlich nicht nur für Künstliche Intelligenz genutzt, doch der aktuelle Hype hat für einen regelrechten Bau-Boom bei Rechenzentren gesorgt. Diese sind aber nicht nur sehr energiehungrig, sondern auch durstig, was zu einem rasant wachsenden Wasserverbrauch führt.

Man kann grob drei Arten des Wasserverbrauchs durch KI unterscheiden:

1. Kühlung von Rechenzentren
Der direkte Wasserverbrauch bei der Kühlung von Rechenzentren: Rechenzentren sind ja im wesentlichen riesige Ansammlungen hochleistungsfähiger Computer, die permanent laufen. Wie dein Laptop zuhause erhitzten sich auch die Server im Rechenzentrum. Um das Problem zu lösen, gibt es unterschiedliche Arten von Kühlsystemen.

Weit verbreitet ist etwa eine Kombination aus Luftkühlung mit Verdunstungskühlung, bei der Außenluft durch versprühtes Wasser heruntergekühlt wird. Es gibt aber auch Flüssigkühlsysteme, bei der die Abwärme der Server beispielsweise direkt an kühleres Wasser abgegeben wird.

Laut Umweltbundesamt gelten beide Kühlvarianten trotz ihres Wasserverbrauchs als klimafreundlich, weil dabei in der Regel keine Chemikalien eingesetzt werden müssen. Bei der Flüssigkühlung kann das verwendete Wasser gegebenenfalls sogar zum Heizen oder für Warmwasserversorgung verwendet werden. Umweltschutz und Wassersparsamkeit stehen also in einer gewissen Konkurrenz.

2. Stromerzeugung
Der indirekte Wasserverbrauch von Rechenzentren, der bei der Erzeugung des Stroms entsteht, den sie benötigen. Dieser unterscheidet sich je nach Kraftwerksart: Insbesondere Kohle- und Atomkraftwerke verbrauchen viel Wasser für die Kühlung, ebenso die Gewinnung von Kohle und Gas. Dieser indirekte Wasserverbrauch von Rechenzentren ist deutlich größer als der direkte Verbrauch durch Kühlung.

3. Hardware-Produktion
KI verbraucht noch auf eine weitere Art Wasser, nämlich bei der Produktion der benötigen Hardware. Dabei geht es zum Beispiel um Chips und Grafikprozessoren sowie riesige Batterien für die Notfallstromversorgung von Rechenzentren. Hierfür werden große Mengen metallischer Rohstoffe wie Germanium, Tantal, Kobalt, Lithium, Nickel oder Seltene Erden benötigt. Sowohl deren Abbau als auch deren Verarbeitung können sehr wasserintensiv sein. Insbesondere die dramatischen Folgen des Rohstoff-Extraktivismus werden in Europa häufig übersehen, weil darunter vor allem Menschen und Natur in Ländern des Globalen Südens leiden. Deshalb wird hier häufig von digitalem Kolonialismus gesprochen.

Wie viel Wasser verbrauchen Künstliche Intelligenz und Rechenzentren insgesamt?


Die ehrliche Antwort lautet: Wir wissen es nicht genau. Die Betreiber:innen von KI-Anwendungen und auch von Rechenzentren behandeln diese Informationen als Geschäftsgeheimnisse.

Die Energieeffizienz-Richtlinie der EU sieht inzwischen vor, dass Betreiber großer Rechenzentren in Europa bestimmte Kennzahlen an Aufsichtsbehörden melden müssen. Eine Veröffentlichung der konkreten Zahlen schließt die Richtlinie aber explizit aus. Wie Recherchen von Investigate Europe gezeigt haben, ist das ein direkter Lobby-Erfolg großer Tech-Konzerne wie Microsoft. Lediglich zusammengefasste Verbrauchszahlen veröffentlicht die EU in einem Dashboard, doch diese sind bislang unvollständig.

Es gibt jedoch mehrere wissenschaftliche Untersuchungen, die den globalen Wasserverbrauch von KI und Rechenzentren schätzen. Eine 2026 veröffentlichte Studie der Universität der Vereinten Nationen nimmt beispielsweise den Wasserbedarf bei der Erzeugung des Stroms in den Blick, der für das Training und den Betrieb von KI-Modellen benötigt wird. Nach Berechnung der UN-Forscher:innen könnte sich dieser strombezogene Wasserfußabdruck von Rechenzentren in 2025 auf 4,5 Billionen Liter Wasser belaufen haben. Die UN-Forscher:innen fassen unter dem Begriff Wasserfußabdruck sowohl das zum Beispiel durch Verdunstungskühlung verbrauchte als auch das für Flüssigkühlung (z.B. aus Flüssen) temporär entnommene Wasser zusammen. Auch letzteres sei problematisch, so die Forscher:innen, denn „selbst wenn ein Teil des entnommenen Wassers wieder zugeführt wird, können groß angelegte Entnahmen die Grundwasser- und Flusssysteme belasten, insbesondere in trockenen oder grundwasserarmen Regionen.“ Bis 2030 könnte der Wasserfußabdruck auf 9,3 Billionen Liter steigen. (Vergleichsgrößen findest du in der Antwort auf die nächste Frage.)

In einer anderen Studie des Öko-Instituts für Greenpeace haben Forscher:innen die Umweltfolgen des KI-Booms beleuchtet. Der 2025 veröffentlichten Arbeit zufolge dürfte sich der globale Wasserverbrauch für die Kühlung von Rechenzentren in 2024 auf 239 Milliarden Liter belaufen haben. Bis 2030 könnte er sich fast verdreifachen, auf dann 664 Milliarden Liter. Auf KI spezialisierte Rechenzentren verbrauchen der Studie zufolge doppelt so viel Wasser wie andere Rechenzentren. Während ihr Anteil 2024 schätzungsweise ein gutes Fünftel des Wasserverbrauchs von Rechenzentren ausmacht, werde er bis 2030 voraussichtlich mehr als die Hälfte betragen.

Noch schwerer abschätzen lässt sich der Wasserverbrauch bei der Produktion der Hardware, die hinter KI steht. Die Forscher:innen des Öko-Instituts zeigen das am Beispiel von Computer-Chips, bei deren Produktion ultrareines Wasser benötigt wird, das wiederum aus großen Mengen Frischwasser und Chemikalien gewonnen wird. Gehe man vom Wasserverbrauch des größten Chip-Herstellers TSMC für das Jahr 2022 aus und schließe daraus auf die gesamte Branche, käme man für das Jahr auf knapp 200 Milliarden Liter. Seitdem ist die Nachfrage nach Chips jedoch explodiert. Nähme man Zahlen der Branchenorganisation Water Europe von 2024 für die Chipproduktion in Europa und rechnete diese auf die gesamte Branche hoch, käme man global auf 450 Milliarden Liter Wasser für die Chip-Produktion.

Wie lässt sich der Wasserverbrauch von KI und Rechenzentren ins Verhältnis setzen?


Ein paar Zahlen zum Vergleich:

  • Die Stadt Berlin mit ihren vier Millionen Einwohner:innen hat im Jahr 2022 etwa 215,5 Millionen Kubikmeter Trinkwasser verbraucht, also 215,5 Milliarden Liter. Das ist in etwa zu vergleichen mit der Menge an Wasser, die laut Schätzung des Ökoinstituts im Jahr 2024 für die Kühlung von Rechenzentren weltweit aufgewendet wurde (239 Milliarden Liter, s.o.).
  • Die deutsche Landwirtschaft wiederum hat laut Umweltbundesamt in 2022 knapp 0,5 Milliarden Kubikmeter Frischwasser entnommen, knapp 500 Milliarden Liter. Das entspricht in etwa der Menge an Wasser, die nach Schätzung des Öko-Instituts 2024 weltweit für die Produktion von Chips aufgewendet wurde (450 Mrd. Liter, s.o.).
  • Die Forscher:innen der UN-Universität geben an, dass die 4,5 Billionen Liter Wasser für die Stromerzeugung für Rechenzentren genug wären, um ein Jahr lang die Wasserversorgung von 600 Millionen Menschen in Sub-Sahara-Afrika sicherzustellen.


Das sind beeindruckende Größenordnungen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass es Wirtschaftszweige gibt, die noch deutlich mehr Wasser verbrauchen als KI-Unternehmen, von der chemischen Industrie über die Kleidungsproduktion bis zur Landwirtschaft. Wobei kein anderer Wirtschaftszweig solche rasanten Zuwächse beim Wasserverbrauch zu verzeichnen hat.

Zur Einordnung gehört auch, dass der Zugang zu Wasser global äußerst ungleich verteilt ist. Der United States Golf Association zufolge werden allein für die Instandhaltung von Golfplätzen in den USA täglich gut 7,5 Milliarden Liter Frischwasser aufgewendet. Pro Jahr verbrauchen US-amerikanische Golfplätze also mehr als 2,7 Billionen Liter Wasser. Das ist etwa halb so viel, wie Rechenzentren und Chipproduktion laut den oben genannten Schätzungen pro Jahr verbrauchen – und genug zum Leben für hunderte Millionen Menschen.

Warum ist der Wasserverbrauch von KI und Rechenzentren ein Problem?


Frischwasser ist eine immer knapper werdende Ressource, weil durch den Klimawandel Temperaturen steigen und Flüsse und Seen austrocknen, während immer mehr Menschen auf der Erde leben und auch die Wirtschaft immer mehr Wasser verbraucht. Schon lange warnen Forscher:innen deshalb vor zunehmendem Wasserstress und vor zunehmender Konkurrenz. Ein Bericht der Vereinten Nationen konstatierte Anfang 2026: „Die Welt hat die Phase der Wasserkrise hinter sich gelassen und befindet sich nun in einem Zustand globaler Wasserinsolvenz.“ Auch in Deutschland mehren sich in diesem Sommer erneut Meldungen, dass Hitze und Klimawandel die Trinkwasserversorgung gefährden.

„Der immense Wasserverbrauch von Rechenzentren verschärft weltweit die Wasserkrisen“, sagt Jonathan Niesel von Greenpeace. Das Kernproblem sei die direkte Konkurrenz um die lebenswichtige Ressource. Wasser, das zur Kühlung von Servern genutzt wird, fehle an anderer Stelle – beim Trinkwasser für die Bevölkerung, in der Landwirtschaft und für andere lokale Industrien. Recherchen würden zeigen, dass ein großer Teil der Rechenzentren in Regionen angesiedelt sei oder geplant werden, die bereits heute unter Wasserstress leiden. Der Begriff verweist auf die mangelnde Verfügbarkeit und die Qualität von Grundwasser in einer Region.

„Das in Rechenzentren verwendete Trinkwasser wird häufig mit Chemikalien behandelt, um Korrosion und Bakterienwachstum zu verhindern, wodurch es für den menschlichen Verzehr oder die landwirtschaftliche Nutzung unbrauchbar wird“, betont auch Kilian Vieth-Ditlmann von Algorithm Watch. Das bedeutet, dass Rechenzentren nicht nur große Mengen an Trinkwasser verbrauchen, sondern dieses zugleich dem lokalen Wasserkreislauf dauerhaft entziehen.

Eine entscheidende Frage ist also, wo Rechenzentren angesiedelt werden. Da sie viel Fläche beanspruchen, würden sie häufig in landwirtschaftlich genutzten oder naturnahen Gebieten errichtet, so Vieth-Ditlmann weiter. Oft bestehe ein Zielkonflikt zwischen Energie- und Wasserverbrauch: „Erneuerbare Energien aus Sonne und Wind sind häufig in besonders trockenen Regionen verfügbar, was dazu führt, dass gerade in Dürregebieten viele Rechenzentren gebaut werden und für die Menschen vor Ort kein Wasser mehr übrigbleibt.“

So sind etwa bestimmte Regionen Spaniens oder Lateinamerikas für die Ansiedlung von Rechenzentren besonders beliebt. Dagegen regt sich vor Ort Protest von Anwohner:innen und Umweltgruppen, auch weil sie eine Verschärfung bestehender Wasserknappheit befürchten.

Erst kürzlich warnte auch der Branchenverband der Wasserindustrie im Vereinigten Königreich in drastischen Worten vor Ausbauplänen der britischen Regierung für KI und Rechenzentren. „Es scheint die Annahme zu bestehen, dass das Land immer über genügend Wasser für seine wirtschaftlichen Bedürfnisse verfügen wird“, hieß es in einem offenen Brief von Water UK an das Parlament. „Nichts könnte weiter von der Realität entfernt sein.“

Wie viel Wasser verbraucht ein einzelner Chatbot wie ChatGPT, Gemini oder Claude?


Auch hier lautet die ehrliche Antwort: Wir wissen es nicht. Denn Google, OpenAi, Anthropic und Co. geben keine oder keine überprüfbaren und vollständigen Angaben zum Wasserverbrauch ihrer KI-Dienste heraus.

Einer 2024 vorgenommenen Schätzung der University of California und der Washington Post zufolge verbraucht allein das Generieren von 100 Wörtern mit der aktuellen Version von ChatGPT durchschnittlich 519 Milliliter Wasser. Das entspräche einer mittelgroßen Wasserflasche für eine mittellange E‑Mail oder Konversation, die der Chatbot generiert.

Einige Anbieter haben in der Folge andere, deutlich niedrigere Zahlen genannt. OpenAI-Chef Sam Altman etwa nannte in einem Blogpost die Zahl von 0,32 Milliliter für eine durchschnittliche Anfrage (0,000085 US-Gallonen). Das entspreche dem fünfzehntel eines Teelöffels. Weitere Angaben zur Datenbasis machte Altman nicht, die Zahl lässt sich nicht überprüfen. Google veröffentlichte immerhin ein technisches Paper zu den Umweltfolgen seiner KI, genauer gesagt zur Gemini-App. Dort sorge eine Anfrage im Median für einen Verbrauch von 0,26 Milliliter, also fünf Wassertropfen.

Die von Google genannte Zahl bezieht sich allerdings nur auf den direkten Wasserverbrauch in Rechenzentren für die Kühlung. Der restliche Wasserfußabdruck für KI-Anfragen wird dabei ausgeblendet. Auch Altmans Angabe bezieht sich vermutlich nur die direkten Verbrauch im Rechenzentrum. Anthropic hat für Claude gar keine Zahl zum Wasserverbrauch veröffentlicht.

Klar ist trotzdem, dass der Wasserverbrauch für eine einzelne Anfrage in der Regel nicht besonders groß ist. Forscher:innen der Universität der Vereinten Nationen erinnern jedoch daran, dass es nicht um einzelne Anfragen gehe, sondern ihre schiere Masse. ChatGPT allein verarbeite laut Schätzungen täglich 2,5 Millionen Prompts. Zieht man in Betracht, dass Google inzwischen standardmäßig bei allen Suchanfragen KI-generierte Zusammenfassungen anzeigt, dürfte die Zahl hier noch deutlich höher liegen, denn diese belaufen sich auf 13,7 Milliarden pro Tag.

Die UN-Forscher:innen betonen zudem, dass die Art der Anfrage sehr großen Einfluss auf den Ressourcenverbrauch hat. Der strombezogene Wasserfußabdruck beim Generieren eines typischen KI-Bildes belaufe sich mutmaßlich auf 29 Milliliter, der für ein komplexes Video allerdings auf 4,1 Liter.

Hinzu kommt: Auch der Wasserverbrauch beim Training der Modelle müsse einbezogen werden. Für GPT‑4 habe dieser etwa 600 Millionen Liter betragen, für das aktuelle Modell GPT‑5 schätzungsweise eine Milliarde Liter. Letzteres entspreche dem jährlichen Wasserbedarf von 135.000 Menschen Sub-Sahara-Afrika, so die UN-Forscher:innen.

Wie viel Wasser verbrauchen Künstliche Intelligenz und Rechenzentren in Deutschland?


Ein umfassendes Monitoring der Verbrauchswerte von Rechenzentren gibt es in Deutschland bisher nicht. Einen vollständigen Überblick hat deshalb auch die Bundesregierung nicht, wir haben bei mehreren Ministerien nachgefragt. Ein Sprecher des Bundesdigitalministeriums (BMDS) räumt ein: „Zum Wasserbrauch durch Rechenzentren in Deutschland liegen nur begrenzt Zahlen vor.“

Die EU-Richtlinie zur Energieeffizienz schreibt Betreibern großer Rechenzentren seit 2025 die Meldung bestimmter Kennzahlen vor, auch zum Wasserverbrauch. In Deutschland wird das Rechenzentrumsregister vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geführt, einer Behörde des Wirtschaftsministeriums. Die EU-Kommission veröffentlicht zusammengefasste Werte in einem Dashboard. Demzufolge hätten Rechenzentren in Deutschland im Jahr 2024 gut 1,85 Milliarden Liter Wasser verbraucht.

Doch diese Zahl ist gleich aus mehreren Gründen mit Vorsicht zu genießen, in Wahrheit betrage sie ein Vielfaches, schreibt uns das Bundesumweltministerium. Zum einen wird im Register nur der direkte Wasserverbrauch für den Betrieb erfasst, insbesondere für die Kühlung. Eine umfassende „Life Cycle Analysis“ müsse aber zum Beispiel auch den Wasserverbrauch beim Bau des Rechenzentrums, bei der Rohstoffextraktion für Hardware-Komponenten und bei der Erzeugung der für das Rechenzentrum benötigten Energie einbeziehen. Zum anderen müssen nur große Rechenzentren mit 300 kW IT-Anschlussleistung ihre Daten melden, wobei das Register immer noch unvollständig ist.

Anfang Juli hatten nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums gegenüber netzpolitik.org 482 Rechenzentren ihre Verbrauchsdaten für das Berichtsjahr 2025 gemeldet. Im europäischen seien das viele. Allerdings sind es längst nicht alle: Schätzungen zufolge könnten in Deutschland etwa 1.000 Rechenzentren meldepflichtig sein, die Meldequote läge also bei unter 50 Prozent.

Ein Sprecher des Digitalministeriums weist auf ein Gutachten aus dem Jahr 2025 hin, das gezeigt habe, dass 65 % der damals registrierten Rechenzentren einen hohen Effizienzwert beim Wasserverbrauch aufwiesen. Der sogenannte WUE-Wert (Water Usage Effectivness) habe bei ihnen weniger als 0,1 Liter Wasser pro Kilowattstunde betragen, so der Sprecher. „Auch wenn nur ein Teil der Rechenzentren in Deutschland im Rechenzentrumsregister gemeldet sind, gehen wir auf dieser Grundlage davon aus, dass deutsche Rechenzentren im internationalen Vergleich einen eher niedrigeren WUE aufweisen – auch da in Deutschland eher milde klimatische Bedingungen vorherrschen und die genutzte IT- und Gebäudeinfrastruktur tendenziell moderner ist.“ Laut EU-Dashboard lagen die gemeldeten deutschen Rechenzentren im Jahr 2024 mit einem WUE-Wert von 0,49 allerdings deutlich über dem europäischen Schnitt von 0,4.

Gerne hätten wir von der Bundesregierung gewusst, wie viel Wasser die Rechenzentren verbrauchen, die vom Bund und seinen Behörden selbst betrieben oder genutzt werden. Auch diese Zahl liegt keinem der angefragten Ministerien vor.

Welche Auswirkungen wird der geplante Ausbau von Rechenzentren in Deutschland auf den Wasserverbrauch haben?


Das Digitalministerium hat im Frühjahr 2026 eine nationale Rechenzentrumsstrategie mit ambitionierten Ausbauzielen vorgelegt. „Unser Ziel ist klar: Mehr Rechenpower für Deutschland – damit wir im weltweiten KI-Wettlauf vorne mitspielen“, sagte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger bereits 2025. „Wir müssen jetzt handeln und massiv Rechenkapazitäten aufbauen, um KI-Modelle auf unserer IT-Infrastruktur entwickeln und trainieren zu können.“

Zuvor hatten Industrieverbände wie Bitkom und Eco, deren Mitglieder sowohl zu den Betreibern als auch zu den Kunden von Rechenzentren gehören, mit Nachdruck einen Ausbau gefordert. Konkret sieht die Strategie eine Verdoppelung der Kapazitäten bis 2030 vor. Im Bereich KI sollen sie sogar vervierfacht werden. Hierzu sollen etwa Planungs- und Stromanschlussverfahren beschleunigt sowie Umwelt- und Effizienzvorgaben angepasst werden.

Die Strategie nennt unter anderem Abwärmenutzung und wassersparende Kühlsysteme als zentrale Hebel für Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit. Die Bundesregierung wolle sich zudem bei der EU dafür einsetzen, dass ein für 2026 geplantes Maßnahmenpaket sowohl ein „aussagekräftiges Kennzeichnungssystem“ als auch „sinnvolle Mindestanforderungen“ an die Effizienz enthält.

Konkrete Vorgaben zum Wasserverbrauch enthält das Strategiepapier jedoch nicht. Auch das Thema Wasserstress, also die Beachtung des Zustandes der Wasserversorgung in einer bestimmten Region, spielt keine Rolle.

Auf Nachfrage von netzpolitik.org kann ein Sprecher des Digitalministeriums keine konkreten Angaben dazu machen, wie sich der Ausbau auf den Wasserverbrauch auswirken wird. Er betont jedoch: „Deutsche Rechenzentren gehören bereits heute zu den nachhaltigsten der Welt – dank hoher Energieeffizienz, verpflichtendem Bezug erneuerbarer Energien und innovativer Abwärmenutzung.“ Man gehe davon aus, dass deutsche Rechenzentren „im internationalen Vergleich einen eher niedrigeren WUE aufweisen“.

Welche Bedeutung hat der WUE-Wert und was wird daran kritisiert?


Der WUE-Wert ist die wichtigste Industrie-Kennzahl für den Wasserverbrauch von Rechenzentren. Die Abkürzung steht für Water Usage Effectiveness, zu deutsch: Wasser-Verwendungs-Effektivität. Der Wert wird berechnet, indem der jährliche Wasserverbrauch eines Rechenzentrums durch den jährlichen Energieverbrauch der angeschlossenen Server geteilt wird. Angegeben wird er in der Regel als m3/MWh, also Kubikmeter Wasser pro Megawattstunde.

Der WUE-Wert steht als Kennzahl jedoch in der Kritik, ebenso der PUE-Wert für die Energieeffizienz von Rechenzentren. Keiner der beiden Werte gibt Aufschluss über den tatsächlichen absoluten Strom- und Wasserverbrauch. Stattdessen sind es relative Effizienzwerte. Laut einem Gutachten von Expert:innen für das Bundesumweltministerium zufolge kann das zu Mogelpackungen führen: Denn auch wenn sich PUE und WUE auf dem Papier verbessern würden, könne der absolute Verbrauch steigen – weil mehr und größere Rechenzentren gebaut werden.

Wie viel Wasser verbrauchen Amazon, Microsoft und Google?


Amazon, Microsoft und Google teilen sich drei Viertel des weltweiten Cloud-Geschäfts und investieren jährlich hunderte Milliarden Dollar in ihre KI-Infrastruktur, insbesondere in Rechenzentren. Sie und andere Tech-Konzerne sind Treiber des KI-Hypes und profitieren gleichzeitig von der Nachfrage, weil sie mit ihren Rechenzentren die dafür notwendige Infrastruktur betreiben.

In den Nachhaltigkeits- und Umweltberichten der drei großen sogenannten Hyperscaler kann man mit etwas Aufwand Informationen über ihren Wasserverbrauch finden:

  • Amazon als größer Rechenzentrumsbetreiber der Welt hat seinen Wasserverbrauch lange Zeit geheim gehalten. Nach langem öffentlichem Druck hat das Unternehmen in seinem neuen Nachhaltigkeitsbericht im Sommer 2026 erstmals eine Zahl genannt: 9,4 Milliarden Liter Frischwasser habe man im Jahr 2025 für den Betrieb von Rechenzentren entnommen. Wie viel genau davon verbraucht wurden, sagt Amazon nicht.
  • Microsofts Rechenzentren sollen laut aktuellem Nachhaltigkeitsbericht im Jahr 2025 gut 8,1 Milliarden Liter verbraucht haben. 2020 betrug die Zahl noch 3,99 Milliarden Liter. Damit hat sich der Wasserverbrauch von Microsoft innerhalb von fünf Jahren mehr als verdoppelt.
  • Den mit Abstand größten Wasserverbrauch hat laut Umweltbericht jedoch Google zu verzeichnen. Im Jahr 2025 verbrauchten Büros und Rechenzentren des Konzerns 41 Milliarden Liter Frischwasser. Fünf Jahre zuvor waren es noch knapp 14,2 Milliarden Liter, sodass sich der Wasserverbrauch von Google fast verdreifacht hat.


Dass sich der Wasserverbrauch der Konzerne so unterscheidet, hat mit unterschiedlichen Faktoren zu tun. Grundsätzlich gilt häufig: Je effizienter ein Rechenzentrum beim Stromverbrauch, desto mehr Wasser verbraucht es – und anders herum. Vereinfacht kann man sagen: Google setzt auf effizientere Energienutzung und verbraucht dafür mehr Wasser. Microsoft setzt auf effizientere Wassernutzung und verbraucht dafür mehr Strom.

Tech-Konzerne wollen ihren Wasserverbrauch durch sogenanntes Replenishment ausgleichen. Reicht das?


Insbesondere Hyperscaler wie Amazon, Microsoft und Google machen mit Blick auf ihren Wasserverbrauch große Versprechen. Microsoft etwa will bis 2030 sogar „Wasser-positiv“ sein, also mehr Wasser aufbereiten und in das System einspeisen, als es herausnimmt. Gleiches hat auch Amazon für seine Rechenzentren versprochen. Eine wichtige Rolle spielt dabei das sogenannte Replenishment, also die Wiederauffüllung. Hierbei werden zum Beispiel lokale Projekte zum Reinigen von Flüssen oder zum Aufbereiten von Regenwasser gefördert oder selbst betrieben.

Das Problem dabei ist jedoch, dass die Konzerne ihre Replenishment-Zahlen global angeben, während der Wasserverbrauch lokal stattfindet. Es kann also sein, dass Wasser in Regionen mit hohem Wasserstress entnommen, aber in ganz anderen Gebieten wieder aufgefüllt wird. Recherchen von Bloomberg und anderen zufolge ist genau das der Fall.

Diese Versprechen seien deshalb in der Praxis oft irreführend, sagt Jonathan Niesel von Greenpeace. „Wasser ist eine lokale Ressource. Wenn ein Rechenzentrum in einer trockenen Region wie in Brandenburg den Grundwasserspiegel senkt, hilft es den Menschen und Ökosystemen vor Ort nicht, wenn der Konzern als ‚Ausgleich’ etwa einem Gebiet in Skandinavien Wasser zuführt.“ Das Konzept sei deshalb eine „Scheinlösung“. Auch Kilian Vieth-Dietlmann spricht von „Greenwashing“. Wasser müsse konkret vor Ort verfügbar sein.

Werden neue Technologien das Problem des Wasserverbrauchs lösen?


„In Zukunft gehen wir davon aus, dass sich grundsätzlich wassersparende Kühltechnologien verstärkt durchsetzen werden“, sagt Kilian Wagner von Bitkom. Der Branchenverband der Digitalindustrie hat dazu in einer eigene Studie Expert:innen befragt, denen zufolge „der Einsatz verschiedener Ansätze des ‚Liquid Cooling‘, wie etwa Immersionskühlung und Direkte Chip-Kühlung, insbesondere bei Systemen mit hoher Leistungsdichte (wie KI-Systeme) deutlich an Bedeutung gewinnen“ werden. Diese würden deutlich weniger Wasser als herkömmliche Verdunstungskühlungen verbrauchen. Zudem habe sich ein Großteil der großen europäischen Betreiber im Rahmen des Climate Neutral Data Center Pact (CNDCP) eigene Nachhaltigkeitsziele gesetzt, unter anderem zum Wasserverbrauch.

Allerdings werde bei unveränderten regulatorischen Rahmenbedingungen „die Verdunstungskühlung voraussichtlich insbesondere in Deutschland an Bedeutung gewinnen“, so Wagner. Denn diese spare Energie, auch wenn das mit einem erhöhten Wasserbedarf einhergeht. Bislang werde Verdunstungskühlung etwa in einem Drittel der großen Rechenzentren in Deutschland eingesetzt. Da das Energieeffizienzgesetz Vorgaben zu niedrigen PUE-Werten mache (Power Usage Effectiveness), gebe es Anreize, darauf hinzuoptimieren.

Kritiker:innen machen zudem deutlich, dass der Verweis auf erhoffte technische Innovation die Lösung des Problems in die Zukunft verschiebe. Ob tatsächlich neue Lösung entwickelt werden, ist spekulativ. Zudem zeigt die Umwelt- und Wirtschaftsforschung, dass Effizienzgewinne durch technischen Fortschritt häufig nicht zu Einsparungen führen, sondern der Erhöhung der Produktion. Mit der Folge, dass der Verbrauch trotz Innovationen stetig steigt.

Welche Alternativen gibt es, um den Wasserbedarf von KI und Rechenzentren zu reduzieren?


Im Frühjahr 2026 haben Expert:innen im Autrag des Bundesumweltministeriums skizziert, wie sich KI nachhaltiger gestalten ließe. Die wohl wichtigste Empfehlung: Statt auf sogenannte General-Purpose-KI-Modelle wie ChatGPT oder Claude zu setzen, müsse Europa kleinere und spezialisierte Modelle fördern. Diese seien nicht nur effizienter und ressourcenschonender, sondern würden insbesondere im industriellen Bereich Aufgaben teilweise sogar besser lösen, etwa für Predictive Maintenance oder Bilderkennung für Krebsforschung.

Je genauer man die Zielaufgabe für ein KI-Modell definieren könne, desto effizienter lasse es sich in der Regel gestalten. Die klare Empfehlung des Gutachtens: „Um den wirtschaftlichen Nutzen von KI zu maximieren und gleichzeitig ihren Ressourcenbedarf zu minimieren, ist es daher von entscheidender Bedeutung, Modelle entsprechend zu spezialisieren oder sie gezielt für bestimmte Aufgaben einzusetzen.“ Ganz grundsätzlich brauche es eine realistischere Kosten-Nutzen-Rechnung beim Einsatz von KI.

Das Gutachten macht zudem deutlich, dass auch durch Anpassungen bei der Planung und Umsetzung von Rechenzentren große Effizienzsprünge möglich wären. Ein wichtiger Hebel seien deshalb passgenaue Regeln und Transparenzvorgaben. Ohne eine gute Datenbasis könnten heute weder private oder betriebliche Kund:innen noch staatliche Planer:innen informierte Entscheidungen treffen. Auflagen für die Umweltberichterstattung müssten deshalb dringend um verpflichtende, standardisierte, unabhängig überprüfte und öffentlich zugängliche Informationen zu den Folgen von KI über den gesamten Lebenszyklus ergänzt werden.

Eine Studie der Gesellschaft für Informatik weist zudem auf den Standort von Rechenzentren als strategisch Stellschraube hin. Neben wirtschaftlichen Kriterien wie Strompreisen oder Netzinfrastruktur sei es wichtig, auch umweltbezogene Aspekte – etwa Wasserverfügbarkeit, Flächenbedarf oder potenzielle lokale Nutzungskonflikte – systematisch mit einzubeziehen. Bei Hardware-Komponenten müsse zudem die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden: “ Im Fokus sollten Maßnahmen stehen, die eine möglichst lange und flexible Nutzung ermöglichen – etwa durch reparaturfreundliches Design, modulare Systeme oder die Förderung von Wiederverwendung und Refurbishing.“

Was kann jede:r selbst tun?


Menschen fragen häufig, was sie konkret tun können. Die radikale Antwort, die gerade immer häufiger gegeben wird, lautet: Einschränkung oder Verzicht, denn ohne Veränderungen beim eigenen Digitalverhalten wird es nicht gehen. In New York feiern beispielsweise Menschen gerade mit dem „Sommer der Maschinenstürmer“ analoge Begegnungen als Alternative zu KI und digitaler Dauervernetzung. Immer wieder gibt es Boycott-Aufrufe, die sich allerdings nur gegen einzelne KI-Anbieter richten. Ein einfacher Schritt kann es sein, bei Google-Suchen die KI-Zusammenfassung ausschalten, indem man den Zusatz „-ai“ bei der Suche mit eintippt.
Gleichzeitig gilt: Auf der individuellen Ebene wird sich das Problem kaum lösen lassen. Dass es für Rechenzentren endlich strenge Regeln und starke Durchsetzung braucht, sagen inzwischen selbst Brancheninsider. Eine Reform der Energie-Effizienz-Richtlinie soll nach dem Willen der Bundesregierung jedoch in die andere Richtung gehen. Eine Petition von Algorithm Watch, die Verbesserungen fordert, hat bereits mehr als 150.000 Unterschriften.

Wer sich für Veränderungen einsetzen will, kann das zum Beispiel auch auf der Arbeit, im Verein oder an der Uni tun: Immer häufiger werden dort KI-Systeme eingesetzt, ohne dass jemand über deren Strom- oder Wasserverbrauch Bescheid weiß. Wenn hier mehr Menschen und Organisationen Transparenz und eine realistische Kosten-Nutzung-Abwägung einfordern würden, könnte das viel verändern.

Unterdessen nimmt der Protest gegen die Ansiedlung von Rechenzentren weltweit zu, auch in Deutschland. Die politische Debatte, in die man sich einbringen kann, wenn man Veränderung will – sie findet genau jetzt statt.


Überarbeitungshinweis, 11. August: Wir haben eine missverständliche Formulierung zum Wasserverbrauch durch Kohle- und Atomkraftwerke angepasst.

Überarbeitungshinweis, 13. August: Wir haben eine Erklärung zum Verständnis des Begriffs „Wasserfußabdruck“ im Kontext der UN-Studie ergänzt und einen Tipp ergänzt, sich in Betrieben oder anderen Organisationen für eine realistischere Kosten-Nutzung-Abwägung einzusetzen. Vielen Dank unseren Leser:innen für die Anregungen.


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Abschiebungen: Durchsucht und angezeigt

23. Juni 2026 um 15:03

Eigentlich sollen Handy-Durchsuchungen bei Menschen, die abgeschoben werden sollen, nur die Herkunft klären. Doch eine Recherche zeigt: Zufallsfunde landen bei der Polizei. Juristen sehen darin einen fragwürdigen Grundrechtseingriff.

Bild eines Hochhauses, links parkt ein Fahrzeug des Zolls.
Von "Zufallsfunden" bei der Durchsuchung von Abzuschiebenden erfährt auch der Zoll. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / 5VISION.NEWS

Ausländerbehörden melden mutmaßliche Hinweise auf Straftaten, die sie bei der Durchsuchung von Computern und Handys von abzuschiebenden Personen finden, an die Polizei oder den Zoll. Das zeigen die Antworten der zuständigen Behörden und Ministerien in den Bundesländern auf Anfrage von netzpolitik.org.

In Bayern kam es etwa in den vergangenen fünf Jahren zu 12 solcher Meldungen, teilt ein Sprecher des zuständigen Landesamtes für Rückführungen mit. „Die Mitteilung strafrechtlich relevanter ‚Zufallsfunde’ erfolgt jeweils in Form einer Verdachtsmeldung an die sachlich zuständige Polizeidienststelle sowie an die zuständige Ausländerbehörde.“

In Nordrhein-Westfalen liegt die Aufgabe seit 2022 bei der Zentralen Ausländerbehörde Essen. Dort arbeiten drei Personen in einer „Stabsstelle Datenforensik“ an der Durchsuchung. 2024 kam es in sieben Fällen zu Zufallsfunden während der Auswertung, im Jahr 2025 in sechs Fällen, schreibt eine Sprecherin der Stadt Essen. Gebe es Anhaltspunkte für eine Straftat, würden diese angezeigt – als Beispiele nennt sie „Fälle von Kinderpornographie oder Tötungsaufzeichnungen“.

Auch Berlin, Hessen und Niedersachsen bringen Zufallsfunde zur Anzeige. Allerdings erfassen die Länder nicht, wie oft das geschieht. In Hamburg sei es bislang zu keinem Fall gekommen.

Dafür schreibt die Sprecherin aus Niedersachsen, an welche Art von Behörden die Meldungen gehen, darunter: „Polizei, Staatsanwaltschaft, Finanzverwaltung oder Zoll“.

Was das Aufenthaltsrecht vorsieht


Ausländerbehörden dürfen seit mehr als zehn Jahren die Datenträger von ausreisepflichtigen Personen durchsuchen, die abgeschoben werden sollen. Voraussetzung ist, dass die Identität oder Herkunft der Person nicht mit anderen Mitteln geklärt werden kann. Die Durchsuchungen sind in vielen Bundesländern inzwischen Standard.

Nachdem die Behörden dafür anfangs bei den jeweiligen Landeskriminalämtern andockten, haben inzwischen mehrere Bundesländer eigene Abteilungen für die forensischen Untersuchungen etabliert. Die Ausländerbehörden können die Datenträger einziehen und zur Auswertung einschicken.

Laut Aufenthaltsrecht dienen die Durchsuchungen dazu, Hinweise auf die Identität oder Herkunft einer Person zu erlangen. Anhand von angerufenen Telefonnummern, Dokumenten auf einem Handy oder verwendeten Sprachen soll die Behörde darauf schließen, welches Herkunftsland für die Person Passpapiere ausstellen könnte. Zahlen dazu, wie erfolgreich dieses Vorgehen im Sinne der Behörden ist, werden nicht erfasst.

Eine Weitergabe von Informationen an Ermittlungsbehörden ist im Aufenthaltsrecht nicht vorgesehen. Die Betroffenen sind auch keiner Straftat beschuldigt, sie haben lediglich keine Papiere, die ihre Herkunft bestätigen könnten.

Laut den Behörden ist dies aber auch nicht notwendig. Die Sprecherin der Stadt Essen verweist etwa auf das nordrhein-westfälische Datenschutzgesetz als Rechtsgrundlage.

Die Sprecherin der Landesaufnahmestelle Niedersachsen schreibt: „Einschlägig sind die rechtlichen Normen der Strafprozessordnung, des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Aufenthaltsgesetzes.“

„Kein Verbot“ als Freifahrtschein


Auch das Landesamt für Rückführungen in Bayern legt ein fehlendes Verbot im zuständigen Paragrafen im Aufenthaltsrecht als Erlaubnis aus: Die „Zulässigkeit einer Datenweitergabe“ bemesse sich an den allgemeinen Datenschutzregeln im Bundesland (BayDSG). Dieses erlaube die Weitergabe, „da die Daten zur Erfüllung der Aufgaben der Polizei zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erforderlich sind“.

In Hessen schließlich zieht das Innenministerium das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) heran. Es regele auch die Datenübermittlung zwischen Gefahrenabwehr– und Polizeibehörden, soweit die Kenntnis dieser Daten zur Erfüllung der Aufgaben der empfangenden Stelle erforderlich erscheint. Die Ausländerbehörden im Land gelten laut Verordnung als Gefahrenabwehrbehörden.

Schwere der Tat muss maßgeblich sein


Der Jurist Davy Wang koordiniert bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte Fälle von Betroffenen, deren Datenträger laut Aufenthaltsrecht eingezogen oder durchsucht werden. Er sagt: Finden Ausländerbehörden bei der Durchsuchung von Datenträgern zur Feststellung der Identität oder Staatsangehörigkeit Anhaltspunkte für Straftaten und leiten diese an Ermittlungsbehörden weiter, dann sei das eine „zweckändernde Weiterverarbeitung“. „Sie begründet einen neuen Grundrechtseingriff und braucht eine eigenständige Rechtsgrundlage.“

Entscheidend sei deswegen, dass die Verantwortlichen nach der Schwere der jeweiligen Tat unterscheiden. Laut Verfassung dürften vorliegende Daten nur dann für einen neuen Zweck genutzt werden, wenn sie dafür mit vergleichbar eingriffsintensiven Mitteln hätten erhoben werden dürfen. „Die vollständige Auswertung von Datenträgern, die teilweise höchstsensible private Daten beinhalten, greift besonders tief in die Grundrechte der Betroffenen ein.“

Eine Übermittlung sei daher nur bei hinreichend schweren Straftaten zulässig, bei leichteren Delikten und Ordnungswidrigkeiten dürfte sie unverhältnismäßig sein, sagt er. „Ansonsten wird die Datenträgerauswertung im Aufenthaltsrecht zum Einfallstor für eine Strafverfolgung, die auf direktem Weg unzulässig gewesen wäre.“

Anders gesagt: Weil Ladendiebstahl, Fahren ohne Führerschein oder der Besitz von Drogen in geringen Mengen in Deutschland keine Durchsuchung von Smartphone oder Computer rechtfertigen, dürften solche Delikte auch im Fall einer zufälligen Entdeckung bei der Datenträgerdurchsuchung von den Ausländerbehörden nicht an die Polizei gemeldet werden.

Regierung hält an Durchsuchungen fest


Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die mit strategischen Verfahren Grundrechte schützt, hält die Durchsuchungen für nicht verfassungskonform. Vor Gericht hat der Verein gegen das BAMF gewonnen, das ebenfalls Handyforensik einsetzt: Die Behörde darf nicht mehr pauschal von allen Schutzsuchenden ohne Identitätspapiere das Handy verlangen, sondern muss prüfen, ob es mildere Mittel zur Feststellung von Identität und Herkunft gibt.

Fachleute bezweifeln, dass die Handydurchsuchungen überhaupt Vorteile für das erklärte Ziel der Identitätsfeststellung bringen. Das BAMF etwa schaut auf Anrufhistorie, Browserdaten oder auch Geodaten auf den Geräten, um Sprachen oder Länderbezüge herauszufinden. Diese seien aber wenig aufschlussreich, um auf die Identität oder Staatsbürgerschaft einer Person zu schließen, kritisiert die GFF.

Die Bundesregierung will trotzdem weiter an der Rechtsgrundlage für die Maßnahme festhalten. Zuletzt hatte die Ampelregierung das Asyl- und Aufenthaltsrecht weiter verschärft und dabei die Befugnisse der Ausländerbehörden noch erweitert: Sie dürfen nun auch in die Privaträume von Menschen eindringen, die abgeschoben werden sollen, um darin nach Dokumenten oder Geräten zu suchen. Außerdem darf neben den Daten auf Computer oder Handy nun auch alles durchsucht werden, was Betroffene in der Cloud gespeichert haben.


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Fachleute fordern: Bundesregierung muss KI auf Klima-Kurs bringen

22. April 2026 um 09:17

Der KI-Boom wird mehr und mehr zum Problem für Umwelt und Klima. Expert:innen haben jetzt für das Umweltministerium skizziert, wie eine nachhaltigere Alternative aussehen könnte. Ihr Gutachten vermeidet Kritik am aktuellen Kurs, die Empfehlungen laufen jedoch auf eine drastische Politikwende hinaus.

Sieben nahezu identifisch aussehende Menschen in Anzügen, gelbden Warnwestern und Baustellen-Helmen stehen mit Spaten auf einer Baustelle. Im Hintergrund ein großes Werbeplakat mit einem grün und modern wirkenden Gebäude, Schriftzug: "Microsoft - KI für Deutschland"
Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) und NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubauer (Grüne) zusammen mit Lokalpolitiker:innen und Microsoft-Vertreter:innen beim Spatenstich für ein neues Rechenzentrum des Konzerns im Rheinischen Revier. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Marc John

Wie kann Künstliche Intelligenz ökologisch nachhaltiger und gleichzeitig zum Wettbewerbsvorteil für Deutschland und Europa werden? Das Bundesumweltministerium hat zu dieser Frage in der vergangenen Woche ein Gutachten von fünf Expert:innen veröffentlicht. Ihre klare Botschaft: Beides ist möglich, aber nur mit einem deutlichen Umsteuern in der KI-Politik.

Während die Bundesregierung gerade die Regeln zu Umweltschutz und Energieeffizienz von Rechenzentren lockern will, weil sie sich als Konkurrentin in einem KI-Wettrennen mit den USA und China wähnt, warnt das Gutachten unter anderem: „Regulatorische Änderungen mit eng gefasstem Fokus und kurzfristiger Perspektive können zu langfristigen Problemen führen und dazu, dass die Ziele der Energiewende verfehlt werden.“

Der Energiehunger der Künstlichen Intelligenz

Die Ausgangslage für nachhaltige KI ist aktuell gleich im doppelten Sinne düster: Zum einen ist klar, dass der Energieverbrauch durch Rechenzentren, die für die Entwicklung und den Betrieb sogenannter Künstlicher Intelligenz gebaucht werden, rasant steigt. Nach Schätzungen der Internationalen Energieagentur betrug er in 2024 bereits 415 Terawattstunden, was nur knapp unter dem Stromverbrauch von Frankreich liegt, also der siebtgrößten Volkswirtschaft der Welt (449 Terawattstunden in 2024). Um den Energiehunger der KI zu stillen, setzen die großen KI-Firmen neben erneuerbaren auch massiv auf fossile, umweltschädliche Formen der Energiegewinnung, insbesondere Gas.

Zum anderen ist aufgrund der großen Intransparenz der Branche weitgehend unbekannt, wie viel Strom und Wasser einzelne KI-Modelle oder Rechenzentren genau verbrauchen oder wie viele Treibhausgas-Emissionen sie verursachen. Auch die großen Versprechen, dass KI für nachhaltige Zwecke wie etwa intelligentes Energie-Management genutzt werden könne, warten überwiegend noch auf ihre Einlösung.

Die ausgewiesenen Expert:innen Udit Gupta, Philipp Hacker, Lynn Kaack, Emma Strubell und Aimee van Wynsberghe haben im Auftrag des Umweltministeriums deshalb zahlreiche Vorschläge gemacht, wie die Situation verbessert werden könnte. Sie sagen: KI und Nachhaltigkeit müssten nicht im Widerspruch stehen. Deutschland habe eine gute Ausgangslage, um bei nachhaltiger KI eine globale Führungsrolle einzunehmen.

Spezialisierte KI-Ansätze statt riesiger Modelle

Eine zentrale Empfehlung der interdisziplinären Expert:innen-Gruppe ist ein realistischerer Blick auf die Vor- und Nachteile unterschiedlicher KI-Ansätze.

Derzeit sei die Aufmerksamkeit auf die großen sogenannten General-Purpose-AI-Modelle (GPAI) konzentriert. Der englische Begriff lässt sich am besten als KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck übersetzen. Gemeint sind in der Regel generative Modelle wie GPT von OpenAI oder Claude von Anthropic. Diese Modelle sind gerade wegen ihres allgemeinen Problemlösungsanspruchs und der dahinterstehenden Technik des Reasonings, das logisches Schlussfolgern imitiert, besonders energieintensiv.

Klimaschädlich by Design

Daneben gebe es jedoch auch andere vielversprechende Ansätze wie etwa kleinere KI-Modelle, die speziell zur Erfüllung konkreter Aufgaben trainiert werden. Diese seien oft besser zur Erfüllung von Aufgaben in der Industrie geeignet, etwa für Predictive Maintenance oder Bilderkennung für Krebsforschung. Viele Aufgaben erforderten gar nicht die Fähigkeiten von Allzweckmodellen oder profitieren nicht einmal davon.

Je genauer man die Zielaufgabe für ein KI-Modell definieren könne, desto effizienter lasse es sich in der Regel gestalten. Die klare Empfehlung des Gutachtens: „Um den wirtschaftlichen Nutzen von KI zu maximieren und gleichzeitig ihren Ressourcenbedarf zu minimieren, ist es daher von entscheidender Bedeutung, Modelle entsprechend zu spezialisieren oder sie gezielt für bestimmte Aufgaben einzusetzen.“

Der Fokus auf kleinere und spezifische Modelle passe zum deutschen und europäischen KI-Ökosystem, das stärker von kleineren und mittleren Unternehmen als von Tech-Giganten geprägt sei. Solche Modelle müssten durch gezielte Investitionen, Förderungen und Public-Private-Partnerships vorangetrieben werden. Dann könnten sich Nachhaltigkeit und ökonomische Wettbewerbsfähigkeit gegenseitig verstärken.

„Die Zukunft ist offener, als wir denken“, so fasste Jurist Philipp Hacker von der Europa-Universität Viadrina die Hoffnung der Sachverständigen bei einer Vorstellung der Studie in Berlin zusammen. „Es ist nicht alternativlos, dass die GPAI-Modelle gewinnen.“ Die Anbieter der großen Modelle hätten bis heute kein tragfähiges Geschäftsmodell und ihre Modelle würden teilweise immer schlechter, Stichwort „Enshittification“, so Hacker.

Intransparenz als Kernproblem

Ein großes Problem bei einer nachhaltigeren Gestaltung der KI-Ökonomie ist dem Gutachten zufolge die massive Intransparenz der Branche. Weil entsprechende Informationen fehlen, könnten Nutzer:innen heute gar nicht das „am wenigsten problematische Modell“ auswählen, so Computerlinguistin Emma Strubell von der Carnegie Mellon University.

Die Intransparenz sei nicht nur ein Problem für private, sondern auch für betriebliche Anwender:innen, die sich ein Bild von der Effizienz machen müssten. Auflagen für die Umweltberichterstattung müssten deshalb dringend um verpflichtende, standardisierte, unabhängig überprüfte und öffentlich zugängliche Informationen zu den Folgen von KI über den gesamten Lebenszyklus ergänzt werden.

Die KI-Verordnung der EU enthalte hierzu beispielsweise nur rudimentäre Anforderungen, die erweitert werden müssten. Dabei sollten nicht nur Daten zum Energieverbrauch beim Training, sondern auch beim Gebrauch von KI-Modellen einfließen. Ebenso CO₂-Emissionen, die bei der Produktion spezialisierter Hardware wie etwa hochleistungsfähigen Grafikprozessoren entstehen.

Bislang halten KI-Firmen solche Daten unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse unter Verschluss. Das öffentliche Informationsinteresse überwiege hier jedoch, so das Gutachten: „Der dringende Bedarf an Daten für ein wirksames Ressourcenmanagement und den Umweltschutz überwiegt die potenziellen Wettbewerbsnachteile, die mit der Offenlegung von Kennzahlen verbunden sind, die indirekt mit der Modellgröße zusammenhängen.“

Darüber hinaus könnten Anbieter verpflichtet werden, ein „grünes Modell“ ihrer KI-Anwendungen anzubieten, das beispielsweise ohne rechenintensives Reasoning daherkomme, um Energieverschwendung durch unnötige Rechenoperationen zu vermeiden. Auch das staatliche Beschaffungswesen sollte als Hebel genutzt werden, um KI- und Cloud-Anbieter zu fördern, die auf Energieeffizienz, nachhaltige Energiequellen und öffentliche Transparenz setzen.

Regeln für Rechenzentren müssen verschärft werden

Auch Rechenzentren als wichtige KI-Infrastruktur stehen im Fokus des Gutachtens. Bei keiner Industrie steige der Energiebedarf derzeit so rasant an wie bei Rechenzentren, so Udit Gupta von der New Yorker Universität Cornell Tech bei der Vorstellung des Papiers. In bestimmten Regionen führe der Bau-Boom bereits heute zu Problemen mit der Energieversorgung. In Frankfurt am Main etwa gingen bereits 2022 knapp 30 Prozent des Stromverbrauchs auf das Konto von Rechenzentren.

Auch hier gehen dem Gutachten zufolge die aktuellen Berichts- und Transparenzpflichten für Betreiber nicht weit genug. Statt tatsächlicher Verbrauchsmessungen würden sie häufig lediglich Schätzungen basierend auf dem Design ihrer Anlagen übermitteln. Ohne solche Angaben könne der tatsächliche Bedarf an Rechenkapazität nicht realistisch eingeschätzt und der Bau neuer Anlagen volkswirtschaftlich sinnvoll geplant werden. Zahlen aus den Niederlanden hätten erst kürzlich gezeigt, dass Rechenzentren dort vermutlich nur zu einem Drittel ausgelastet seien.

Problematisch seien auch die zentralen Maßeinheiten für die Effizienz von Rechenzentren, der PUE-Wert, kurz für Power Usage Effectiveness, und der WUE-Wert, kurz für Water Usage Effectiveness. Beide Werte, die auch in den Nachhaltigkeitsberichten großer Rechenzentrumsbetreiber wie Amazon, Google oder Microsoft angegeben werden, geben keine Auskunft über den absoluten Verbrauch. Stattdessen sind es relative Effizienzwerte, was dazu führe, dass PUE und WUE sich zwar verbessern würden, der absolute Verbrauch jedoch drastisch steige, weil Einsparungen in immer noch größere Modelle investiert würden. Der PUE-Wert messe zudem nur den Energieverbrauch der Gebäude-Infrastruktur, etwa Kühlsystem und Beleuchtung, nicht den Verbrauch der tatsächlichen Energieinfrastruktur.

Wo sich lokaler Widerstand gegen den KI-Hype formiert

Um hier für Verbesserungen zu sorgen, müssten den Expert:innen zufolge die Transparenz- und Berichtspflichten für Rechenzentren deutlich verschärft werden. Hierzu müsste der DIN-Standard für Rechenzentren ebenso angepasst werden wie die Europäische Energieeffizienz-Richtlinie und das deutsche Energieeffizienzgesetz. Wichtig seien unabhängig auditierte Verbrauchsmessungen, die zudem mindestens in aggregierter Form öffentlich zugänglich sein sollten. Auch bei Rechenzentren müsse der ganze Lebenszyklus ins Reporting einbezogen werden: von den Emissionen, die bei der Herstellung von Servern entstehen, bis zum Elektroschrott, nachdem Hardware aussortiert wird.

Darüber hinaus könnten auch beim Design von Rechenzentren und der Energieversorgung große Fortschritte erzielt werden. So sollten etwa KI-Unternehmen verpflichtet werden, selbst für den Ausbau Erneuerbarer Energien in dem Maße zu sorgen, wie sie Strom verbrauchen. Rechenzentren sollten zudem Teil des Systems der CO₂-Bepreisung sein, damit Betreiber Folgekosten für die Umwelt nicht externalisieren können.

Außerdem sollte der Staat die Entwicklung energieeffizienter Rechenzentren fördern, die auf die Bedürfnisse der deutschen Wirtschaft spezialisiert sind. Auch die Abwärme von Rechenzentren sollte weiterhin verpflichtend genutzt werden müssen, Ausnahmen davon reduziert werden.

Auf Kollisionskurs

Die Liste der Vorschläge der Expert:innen ist noch deutlich länger und zeigt, wie groß die Möglichkeiten wären, KI und Rechenzentren nachhaltiger zu gestalten. Zum aktuellen Kurs der Bundesregierung passen sie jedoch gar nicht. Diese sieht Deutschland und Europa in einem KI-Wettrennen mit den USA und China und setzt deshalb auf den Ausbau von KI-Kapazitäten um jeden Preis.

Getrieben von Wirtschaftsverbänden wie BDI, Bitkom oder Eco hat Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) eine neue Rechenzentrumsstrategie erarbeiten lassen, die im März vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Sie sieht vor, die Rechenzentrumskapazitäten in Deutschland bis 2030 mindestens zu verdoppeln und die KI-Kapazitäten bis dahin sogar zu vervierfachen. Hierfür sollen Umweltstandards gesenkt, Berichtspflichten gelockert und Planungsverfahren beschleunigt werden.

Wirtschaftministerin Katharina Reiche (CDU) will zudem das deutsche Energieeffizienzgesetz so weit zurückfahren, dass es nur noch den Mindeststandards der entsprechenden EU-Richtlinie entspricht. Dabei haben Journalist:innen von Investigate Europe gerade erst aufgedeckt, wie erfolgreich große Tech-Konzerne gegen weitergehende Transparenzvorgaben in dieser Richtlinie lobbyiert hatten: Die EU-Kommission hat demzufolge bestimmte Abschnitte fast wortgleich von Microsoft kopiert, so dass die ohnehin schon schwammigen Kennzahlen zu Rechenzentren, die an Aufsichtsbehörden übermittelt werden müssen, nicht öffentlich gemacht werden dürfen.

Es ist nun also an Umweltminister Carsten Schneider (SPD), die Vorschläge der von ihm beauftragten Expert:innen in die Debatte mit seinen Kolleg:innen zu bringen. Ob er die KI-Politik auf Klima-Kurs bringen kann, wenn er argumentiert, dass Deutschland und Europa von nachhaltiger KI auch wirtschaftlich profitieren könnten?


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Abschiebepolitik: Das Handy eines Mannes, der nirgendwo hinkann

16. April 2026 um 10:22

Idris lebt seit mehr als 40 Jahren in Deutschland und soll nach Eritrea abgeschoben werden. Das gilt als praktisch unmöglich. Trotzdem durchsucht das Ausländeramt Köln sein Smartphone, während er im Gefängnis sitzt. Eine Geschichte über einen Kontrollapparat, der sich verselbstständigt hat.

Eine Mauer im Morgengrauen, darauf ein Wachturm.
Der Wachturm der JVA Köln Ossendorf: Hier saß Idris in Untersuchungshaft. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Funke Foto Services / Andreas Buck

Winter 2024. Idris ist gerade in der JVA Siegburg angekommen. Um seine Cracksucht zu finanzieren, war er in einen Kiosk und mehrere Gaststätten eingestiegen, hatte Parfum in einer Drogerie geklaut, war immer wieder erwischt worden. Weil er die Taten während laufender Bewährungszeiten begangen hatte, muss er jetzt für insgesamt fünf Jahre ins Gefängnis.

Ein Beamter reicht ihm die Gefängniskleidung und einem Umschlag mit seinen Wertsachen. Die Sachen sind aus der Untersuchungshaft überstellt worden, in der er vorher gewesen ist. Idris soll den Inhalt prüfen, bevor der Umschlag wieder verplombt und eingeschlossen wird. Im Umschlag liegt seine Halskette. Aber das Handy, das er beim Antritt der U-Haft Anfang des Jahres ebenfalls abgegeben hatte, fehlt.

Was damit passiert ist, erfährt er erst zwei Monate später, durch einen Brief der für ihn zuständigen Ausländerbehörde Köln. „Anbei übersende ich Ihnen den Datenträger des oben genannten Inhaftierten zurück“, heißt es darin und weiter in bestem redundanten Amtsdeutsch. „Der Datenträger wurde im Zuge einer Datenträgerauswertung ausgewertet“, er könne nun zurück in die Verwahrung.

Seit 40 Jahren geduldet

Idris, der eigentlich anders heißt, lebt seit mehr als 40 Jahren in Deutschland. Er kam als Kind, hat hier die Schule besucht, einen Hauptschulabschluss gemacht, eine Schlosserlehre begonnen. Er hat auch früh eine Karriere als Kleinkrimineller begonnen, wie er selbst sagt. All das erzählt er vom Festnetztelefon des Gefängnisses aus, das er zu vorgeschriebenen Zeiten benutzen darf.

Eine Aufenthaltserlaubnis hat er nicht, sein Antrag auf Asyl wurde bereits 1987 abgelehnt. Seit Jahrzehnten lebt er mit einer Duldung im Land, doch damit ist jetzt Schluss. Nach seiner Entlassung soll er Deutschland verlassen, das hat ihm das Ausländeramt im Herbst mitgeteilt.

Das Problem: Das Land, aus dem er mit seiner Tante einst geflohen ist, der heutige Staat Eritrea, will ihn nicht. Eine Abschiebung dorthin ist ohnehin so gut wie unmöglich. Das Land gilt als eine der brutalsten Diktaturen der Welt, Abgeschobenen drohen Folter und willkürliche Haft. Als Geflüchteter aus der ehemaligen äthiopischen Provinz besaß Idris zudem nie eritreische Papiere, Eritrea erkennt ihn nicht als Staatsbürger an. „Ich bin faktisch staatenlos, seit über vierzig Jahren“, sagt Idris zu seinem Fall.

Den deutschen Verwaltungsapparat interessiert das nicht. Für das Ausländeramt Köln ist Idris ein ausreisepflichtiger Straftäter, in so einem Fall gilt ein besonders schwerwiegendes „Ausweisungsinteresse“. Das Amt muss alles dafür vorbereiten, dass er nach seiner verbüßten Haftstrafe abgeschoben werden kann. Dazu darf es laut Aufenthaltsgesetz auch seine Datenträger durchsuchen.

Vom Gefängnis in die IT-Forensik

Während Idris in einer Zelle sitzt, geht sein Handy deswegen auf Reisen. Aus dem Umschlag mit seinen persönlichen Dingen in der Gefängnisverwahrung gelangt es an das Ausländeramt in Köln, dieses schickt es mit einem Prüfauftrag weiter an die Zentrale Ausländerbehörde in Essen.

Die Behörde ist dafür zuständig, die Ämter in Köln und Düsseldorf bei Abschiebungen zu unterstützen. Dort arbeitet seit Herbst 2023 auch die „Stabsstelle Datenforensik“. Ihre Aufgabe: Die Datenträger von Menschen durchsuchen, die „ausreisepflichtig“ sind, um darauf nach Hinweisen für ihre Herkunft oder Identität zu suchen.

Diese Abteilung eingerichtet hat das von den Grünen geführte Fluchtministerium in Nordrhein-Westfalen. In einem Erlass, der damals an alle Ausländerbehörden im Land ging, heißt es dazu: „Demnach ist ein Ausländer, der keinen Pass oder Passersatz besitzt, verpflichtet, an der Beschaffung eines Identitätspapieres mitzuwirken und alle Dokumente oder Datenträger auf Verlangen der Ausländerbehörde vorzulegen, die für die Feststellung und Geltendmachung einer Rückführungsmöglichkeit in einen anderen Staat von Bedeutung sein können.“ Komme die betroffene Person dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, könne die Behörde die Durchsuchung anordnen.

Die Ausländerbehörden werden in dem Schreiben gebeten, „sich bei Bedarf an einer Datenträgerauswertung“ mit der jeweils für ihren Regierungsbezirk zuständigen Zentralen Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen. Weitere Informationen dazu finde man unter dem Reiter „Auswertung Datenträger“ im System.

Was ein Handy über Herkunft verraten soll

Was in Essen mit seinem Handy geschieht, erfährt Idris nicht. Die Stadt Köln will dazu keine Auskunft erteilen. Ausgehend von dem, was ein Sprecher der Stadt mitteilt und was aus bisherigen Recherchen von netzpolitik.org bekannt ist, würde die Durchsuchung aber so ablaufen:

Die Abteilung soll auf Idris’ Handy nach Indizien suchen, die auf eine Staatsangehörigkeit hindeuten können. Im besten Fall – aus Sicht der Behörde – wären das Fotos von Papieren oder Passnummern. Im weniger guten Fall geht es um „sachdienliche Hinweise“: Anrufe in ein bestimmtes Land etwa, gespeicherte Kontakte oder Sprachen, die er in Chatnachrichten verwendet hat.

Um die Handys zu durchsuchen, schließen die Forensik-Fachleute die Geräte an einen Computer an, der alle Daten aus dem Gerät ausliest. Idris‘ Fotos, seine Nachrichten, wen er angerufen hat, was er auf Social Media postete – all das liegt nun bei der Behörde offen. Aus den relevanten Hinweisen, die sie in den Daten finden, erstellen Mitarbeiter*innen einen Bericht und schicken ihn zusammen mit dem Handy zurück an die Ausländerbehörde.

Dieser letzte Schritt, die Auswertung und der Bericht, werde von einer Person mit Befähigung zum Richteramt gemacht, schreibt ein Sprecher der Stadt. Letzteres schreibt das Aufenthaltsgesetz vor. Damit soll sichergestellt sein, dass keine Informationen aus dem sogenannten „Kernbereich“ der privaten Lebensgestaltung in den Akten landen.

„Was ist das für eine Verarscherei?“

Formal ist das alles korrekt, rechtlich abgesichert. Ein Paragraf im Aufenthaltsgesetz erlaubt die Handydurchsuchung bereits seit mehr als zehn Jahren, wenn die Identität nicht mit anderen „milderen Mitteln“ geklärt werden kann, etwa durch die Vorlage einer Geburtsurkunde. Die Behörde darf in so einem Fall Datenträger einziehen, auch gegen den Willen der Betroffenen. In vielen Bundesländern ist das inzwischen Standard.

Nur: Was soll das im Fall von Idris bringen? Seine Abschiebung scheitert ja nicht daran, dass seine Identität oder Staatsbürgerschaft nicht bekannt wären. Die deutschen Behörden kennen seinen Namen, sein Geburtsdatum.

Idris kann nicht abgeschoben werden, weil die eritreische Botschaft ihm keine Papiere ausstellt. Das weiß auch die Ausländerbehörde. Was erhofft sie sich von der Durchsuchung? Und warum sammelt ein Staat überhaupt digitale Daten für eine Abschiebung, die diplomatisch unmöglich ist? Einfach, weil er es kann?

„Auf meinem Handy werden sie sicher nichts finden“, sagt Idris. Darauf seien Fotos seiner drei Kinder in Deutschland. Der älteste studiert, der jüngste ist gerade zwölf Jahre alt. Von der Mutter der beiden jüngeren lebt er schon seit Jahren getrennt. „In Eritrea kenne ich niemanden, habe da niemanden.“

Die Abschiebeanordnung im Herbst 2025 kommt trotzdem. „Was ist das für eine Verarscherei?“

Zugriff aus der Haft

Nordrhein-Westfalen wird seit 2022 von einer schwarz-grünen Koalition regiert. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) setzt auf eine harte Abschiebepolitik. Seit dem Anschlag von Solingen wurde die Linie noch weiter verschärft. Straftäter*innen sollen noch konsequenter abgeschoben werden. Nur wohin, wenn es keinen Zielstaat gibt? Für die Politik ist Idris ein Problem ohne Lösung.

Liegt es daran, dass die Ausländerbehörden im Land derzeit besonders viele Handys einziehen? Allein in Köln hat das Ausländeramt im vergangenen Jahr mehr als 130 Datenträger eingezogen und durchsuchen lassen, teilt ein Sprecher der Stadt mit.

„Sobald andere Maßnahmen zur Identitätsfeststellung ausgeschöpft oder nicht erfolgversprechend sind, wird der Person bei ihrer Vorsprache angeboten, den Datenträger freiwillig zur Durchsicht vorzulegen“, schreibt er. Weigert sie sich, darf sie auch durchsucht werden.

Bei Ausreisepflichtigen, die wie Idris in Haft sitzen, werde jeweils die zuständige Justizvollzugsanstalt angefragt. Seien dort Handys oder andere Datenträger in der Verwahrung, würden diese eingezogen.

Eigentlich hätte Idris über den Einzug seines Handys informiert werden müssen, die Ausländerbehörde stellt dafür eine Bescheinigung aus. Diese gehe in solchen Fällen an das Gefängnis, schreibt der Sprecher, mit der Bitte, den Gefangenen zu informieren. Ob das jedoch im Einzelfall geschieht, das „entzieht sich des Einflussbereichs der Ausländerbehörde“.

Öffentliche Zahlen, geheime Werkzeuge

Um Smartphones wie das von Idris durchsuchen zu können, hat NRW einigen Aufwand betrieben. Die meisten Geräte sind heute mit Zugangscodes oder per Gesichtserkennung gesichert, nicht alle Betroffenen geben die Daten heraus, auch wenn das Aufenthaltsgesetz das vorschreibt. Die Behörde braucht dann ein Werkzeug, mit dem sie die Sicherungen überwinden und sich Zugang verschaffen kann.

Die „Stabsstelle Datenforensik“, die in Essen auch Idris‘ Handy durchsucht hat, arbeitet deswegen mit einer IT-forensischen Ausstattung, die die Zentrale Ausländerbehörde eigens dafür angeschafft hat. Solche Werkzeuge funktionieren wie ein Dietrich, mit dem sich die meisten Smartphones öffnen lassen, auch ohne Zugangsdaten.

Im Jahr 2024 hat die Stabsstelle auf diesem Weg die Datenträger von 114 Personen durchsucht und 93 Auswertungsberichte erstellt. Nur in zwei Prozent der Fälle scheiterten die Durchsuchungen. Das schreibt die Stadt Essen in ihrem Jahresbericht zur Arbeit der Zentralen Ausländerbehörde. Im Jahr darauf waren es bereits 254 durchsuchte Datenträger und 176 Berichte, teilt das zuständige Fluchtministerium auf Anfrage von netzpolitik.org mit.

Eine weitere solche Stelle arbeitet in der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld. Zusammengenommen hätten beide Stellen im Jahr 2024 205 Datenträger durchsucht. Im Jahr darauf waren es 402.

Bis zur Ausreise verwahrt

Die Kosten dafür trägt das Land NRW. Wie viel das kostet und von welchem Hersteller die Ausstattung stammt, das hält die schwarz-grüne Landesregierung allerdings geheim. „Aus Gründen des Datenschutzes“ will das zuständige Familienministerium auf Nachfrage keine Angaben machen.

In anderen Bundesländern, die vergleichbare Software für die Durchsuchungen nach dem Aufenthaltsgesetz einsetzen, ist hingegen dokumentiert, woher die Produkte stammen: vom Unternehmen Cellebrite. Es verkauft seine IT-forensischen Produkte unter anderem an Polizeibehörden, die damit in den Handys mutmaßlicher Straftäter nach Beweisen suchen, aber auch an Geheimdienste oder das Militär. Seit einigen Jahren gehören auch Ausländerbehörden in Deutschland zum Kundenkreis. (Hier ist eine Karte, die zeigt, wo Cellebrite bereits für die Durchsuchung der Handys von Ausreisepflichtigen eingesetzt wird.)

Stellt Cellebrite auch das Produkt, mit dem die Abteilung in Essen Handys durchsucht? Dafür gibt es keinen Beleg. Im bislang aktuellsten Jahresbericht der Stadt werden jedoch die Namen von zwei weiteren Cellebrite-Produkten genannt, die 2025 eingeführt werden sollten: Sie heißen Collector und Inspector und dienen dazu, die Festplatten von Computern zu durchsuchen. Auch das sind Datenträger und sie dürfen von den Ausländerbehörden ebenfalls eingezogen werden.

Auf die Nachfrage, ob diese Werkzeuge inzwischen im Einsatz sind, antworteten die Zentrale Ausländerbehörde Essen und das Ministerium nicht.

„Strafrechtlich relevante Zufallsfunde“

Das Ministerium sieht in der Geheimhaltung offenbar auch eine Art ermittlungstaktischen Vorteil. „Konkrete Information über die verwendete Soft- und Hardware, die über Presseberichte an eine breite Öffentlichkeit gelangen, könnten den Erfolg zukünftiger digital-forensischer Maßnahmen gefährden“, schreibt es im Ablehnungsbescheid zu einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

Nur: Es handelt sich streng genommen ja um gar keine Ermittlungen. Die Betroffenen sind keiner Straftat verdächtig, die Zentrale Ausländerbehörde ist auch keine Strafverfolgungsbehörde. Sie soll lediglich nach Hinweisen auf eine Nationalität suchen.

Dass die Grenzen zwischen den Aufgaben von Ausländerbehörden und der Strafverfolgung hier zunehmend aufweichen, darauf deutet auch ein weiterer Satz aus dem Jahresbericht der Stadt Essen hin. In einem Abschnitt zu den „hervorragenden Ergebnissen“, die mit der Auswertung der Datenträger hätten erzielt werden können („In 87 Prozent der Fälle zumindest identitätsklärende Hinweise“), heißt es dort auch, „entdeckte und möglicherweise strafrechtlich relevante Zufallsfunde“ seien „an die zuständige Ausländerbehörde bzw. Strafermittlungsbehörde“ gemeldet worden.

Auf Nachfrage, wie häufig es in den vergangenen Jahren zu solchen Zufallsfunden mit entsprechender Meldung kam und auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht, antwortet die Behörde nicht.

Eine Maßnahme ohne Ziel

Der Berliner Jurist Davy Wang koordiniert bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte Fälle zu eingezogenen Handys von Geflüchteten. Er hält eine solche Weitergabe für rechtswidrig. Das Aufenthaltsgesetz erlaube den Zugriff auf Datenträger ausschließlich, um Identität und Staatsangehörigkeit festzustellen sowie eine Rückführung zu ermöglichen. „Eine Befugnis, dabei gefundenen Daten zu anderen Zwecken – etwa zur Strafverfolgung – an andere Behörden weiterzuleiten, enthält das Gesetz nicht. Eine solche Weitergabe ist damit unzulässig.“

Rechtswidrig sei auch das Vorgehen der Ausländerbehörde im Fall von Idris, sagt Wang. „Der Zugriff auf den gesamten Datenbestand des Handys stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre dar und darf nicht erfolgen, wenn damit der verfolgte Zweck überhaupt nicht erreicht werden kann.“

Das Aufenthaltsgesetz erlaube diesen Eingriff nur unter engen Voraussetzungen. Im Falle von Idris sei klar, dass der Zweck – das Ermöglichen einer Rückführung – nicht erreichbar sei: „Seine Rückführung scheitert an faktischen Hindernissen, die im Verantwortungsbereich der eritreischen Botschaft liegen.“ Durch das Auswerten der Handydaten könnten diese weder beseitigt noch beeinflusst werden.

„Solche Fälle zeigen, dass der Datenzugriff in der Praxis nicht als enges Ausnahmeinstrument gehandhabt wird, sondern als Routinemaßnahme“, sagt Wang, „auch dort, wo sie von vornherein nichts bewirken kann.“ Damit werde die Privatsphäre der betroffenen Personen jedoch strukturell ausgehöhlt. „Die Durchsuchung wird als Druckmittel zur Durchsetzung migrationspolitischer Ziele missbraucht.“

Clara Bünger ist fluchtpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag. „Die Regierungen der letzten Jahre haben unter Beweis gestellt, dass sie in der Lage sind, sich immer wieder neue grenzwertige oder sogar offen rechtswidrige Maßnahmen auszudenken, die den alleinigen Zweck haben, ausreisepflichtige Personen unter Druck zu setzen und sie zur Ausreise zu drängen“, sagt sie. Das ändere aber nichts daran, dass manche Menschen nicht abgeschoben werden könnten, weil sie zum Beispiel staatenlos sind.

Auch wenn es am Ende nicht zur Abschiebung komme, hätten die Maßnahmen schwere Konsequenzen. „Häufig werden solche Grundrechtseingriffe zuerst an Geflüchteten oder anderen Gruppen mit geringer Beschwerdemacht getestet“, sagt sie. „Wenn Protest ausbleibt, werden sie später ausgeweitet.“

„Bundesgebiet unverzüglich verlassen“

Idris sitzt weiterhin in Haft, inzwischen in der JVA Aachen. Er hofft darauf, dass er vorzeitig entlassen wird und einen Entzug machen kann, in einer christlichen Einrichtung für Suchthilfe. Dort war er schon einmal, bevor er rückfällig wurde.

Für ihn gilt allerdings weiterhin die Abschiebeanordnung aus Köln: „Sollten Sie aus irgendeinem Grund vorzeitig aus der Haft entlassen werden, haben Sie das Bundesgebiet unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach einer eventuellen Haftentlassung zu verlassen“, steht darin. Dass er das ohne Papiere nicht tun kann, ist klar.

Idris hat vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen seine Abschiebeanordnung eingereicht und bittet um eine Aufenthaltserlaubnis. Nur damit kann er eine von der Krankenkasse finanzierte Therapie machen. „Nach einer erfolgreichen Drogentherapie würde die Abkehr von meinen kleinkriminellen Aktivitäten wirklich näher rücken, die mir bislang nicht gelungen ist“, schreibt er. „Genau darin setze ich meine Hoffnungen. Diesen Weg möchte ich endlich gehen. Ich bin krank. Und ich möchte meine Krankheit überwinden.“

Das Schreiben hat er selbst mit Unterstützung verfasst, einen Rechtsbeistand hat er derzeit nicht.


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Digitalministerium ratlos: Keine Strategie für Umstieg auf Windows 11

22. Oktober 2025 um 16:43

Für Windows 10 bietet Microsoft seit gut einer Woche keinen Support mehr an. Das bringt Nutzer*innen in Zugzwang, darunter auch die Bundesverwaltung. Das zuständige Digitalministerium weiß indes wenig darüber, welche Behörden und wie viele Rechner betroffen sind.

Digitalminister Karsten Wildberger sitzt im Bundestag
Das Ministerium unter Karsten Wildberger (CDU) hält keine Informationen zum Stand von Windows 10 vor. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Mitte Oktober hat Microsoft den Support für Windows 10 eingestellt. Nutzer*innen müssten also auf die nächste Windows-Version upgraden – oder sich für ein anderes Betriebssystem entscheiden. Und das besser gestern als heute, wenn sie sich keine Malware einfangen wollen. Wer den Umstieg nicht schafft, kann sich zumindest für begrenzte Zeit noch für grundlegende Sicherheitsupdates (ESU) registrieren.

Auch die Bundesverwaltung nutzt Windows 10, scheint sich auf die Umstellung jedoch bislang kaum vorbereitet zu haben. Sascha H. Wagner, Bundestagsabgeordneter der Linkspartei und im Haushaltsausschuss, hat beim Bundesministerium für Finanzen nachgefragt: Wie viele Rechner laufen mit Windows 10? Wie viel wird die Umstellung auf Windows 11 kosten? Bis wann sollen diese Rechner mit Windows 11 ausgestattet sein?

Auf diese Fragen erhielt er jedoch keine Antwort. Denn entsprechende Informationen liegen nicht gesammelt und verfügbar vor. Um sie beantworten zu können, müsste das zuständige Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung erst „umfangreiche Erhebungen“ vornehmen, so das BMF in seinem nicht-öffentlichen Antwortschreiben.

Keine Ressourcen, um betroffene Rechner zu zählen

Auch die Fragen, wie viele Rechner der Bundesverwaltung mit dem Support-Ende von Windows 10 unbrauchbar werden und wie teuer es wird, neue Geräte mit Windows 11 anzuschaffen, lässt das BMF offen.

Der Aufwand, hierzu Informationen einzuholen, übersteige den Umfang einer „ansonsten üblichen Einzelberichtsanforderung“, heißt es. Linken-Politiker Wagner sagt: „Dass das Digitalministerium unter Karsten Wildberger nicht weiß, wie der erzwungene Umstieg von Windows 10 auf Windows 11 in der Bundesverwaltung umgesetzt wird, ist erschreckend.“

Dabei wurde ein zentrales Lizenzmanagment für den Bund schon im Jahr 2019 beschlossen. Fortschritte verspricht der Bund seit Jahren. Die Idee hinter dem lange angekündigten Projekt ist, dass Bundesbehörden Informationen zu Lizenzen offen einsehen können.

Nicht zuletzt die Kritik des Bundesrechnungshofs gab hier den Ausschlag: Der bemängelte mehrfach (PDF), dass Transparenz zwischen Bundesbehörden fehle. Das wiederum führe dazu, dass Behörden Software häufig nicht wirtschaftlich einsetzen. Dabei käme es häufiger zu Über- oder Unterlizenzierungen. Wüssten Behörden, was andere einkaufen und zu welchen Konditionen, könnten sie Lizenzen zwischen Behörden tauschen und hätten auch bei Einkaufsgesprächen eine bessere Verhandlungsposition.

Keine Ressourcen, um Lizenzen zentral zu verwalten

Doch der Plan einer Zentralstelle konnte laut BMF „mangels entsprechender Ressourcen“ bislang nicht umgesetzt werden. Es gibt also noch immer keine zentrale Stelle, die Informationen zu Lizenzen bei den Ministerien und anhängigen Behörden einfordert und zentral veröffentlicht. Zwar könnten Behörden inzwischen über ein Lizenzverwaltungstool ein rechtssicheres und wirtschaftliches Lizenzmanagement aufbauen, so das BMF. Doch seien Behörden nicht dazu verpflichtet, eines zu betreiben.

Statt das Projekt des Lizenzmanagements für den Bund weiter voranzubringen, will das BMDS nun einen zentralen Datenpool im Bund aufbauen. Darin sollen laut BMF auch die Lizenzinformationen der einzelnen Häuser zusammenlaufen.

Das Support-Ende von Windows 10 bringt den Bund samt Verwaltung hier anscheinend nicht aus der Ruhe. Das könnte daran liegen, dass Microsoft zumindest Sicherheitsupdates weiter fließen lässt – für Organisationen und Behörden können dabei jedoch pro Gerät Kosten anfallen. Dabei müsste es eigentlich darum gehen, „die Abhängigkeit und die explodierenden Kosten für Microsoft-Produkte zu reduzieren“, so Wagner.


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Ausländerbehörden: Handy-Razzia zur Identitätsfeststellung wird bundesweiter Standard

29. September 2025 um 11:12

In fast allen Bundesländern durchsuchen Ausländerbehörden die Handys und Datenträger von Ausreisepflichtigen, um Hinweise auf ihre Herkunft zu finden. Eine Recherche zeigt erstmals, wo am häufigsten kontrolliert wird – und wie tief der Eingriff in die Privatsphäre reicht.

Zwei Männer im dunklen Anzug schauen auf technische Geräte.
Markus Söder und Joachim Hermann bei der Eröffnung des Bayrischen Landesamtes für Rückführungen. – Alle Rechte vorbehalten Michael Trammer / IMAGO

Wer ausreisepflichtig ist und keine Papiere hat, muss damit rechnen, dass Behörden tief in das persönliche digitale Leben schauen. Ausländerbehörden durchsuchen regelmäßig Smartphones und andere Datenträger nach Hinweisen auf die Herkunft – fast überall in Deutschland. Das zeigt eine Anfrage von netzpolitik.org bei den zuständigen Ministerien und Landeskriminalämtern. Die einzige Ausnahme: Sachsen. Das Bundesland liest keine Geräte von ausreisepflichtigen Menschen aus.

Ganz anders in Bayern: Dort fanden in den letzten vier Jahren die meisten Durchsuchungen statt. Mehr als 700 Geräte hat das dortige Landesamt für Asyl und Rückführungen im Auftrag der bayrischen Ausländerbehörden ausgewertet, teilt das Amt mit.

In Baden-Württemberg hat das Regierungspräsidium Karlsruhe im gleichen Zeitraum rund 430 Datenträger im Auftrag der Ausländerbehörden durchsucht. An dritter Stelle folgt Nordrhein-Westfalen mit mehr als 230 durchsuchten Geräten, dort übernehmen die Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) Bielefeld und Essen die Durchsuchungen. Danach folgen Rheinland-Pfalz mit 104 und Niedersachsen mit 45 ausgewerteten Datenträgern. Auf dem letzten Platz landet Mecklenburg-Vorpommern: Dort kam es laut dem Innenministerium in den vergangenen vier Jahren zu einer Durchsuchung.

Die Zahlen beziehen sich auf die durchsuchten Datenträger und entsprechen nicht der Zahl der betroffenen Personen. Es können beispielsweise auch drei Datenträger einer Person durchsucht werden. Die Daten zeigen zugleich nur einen Ausschnitt des Gesamtbildes. Mehrere Bundesländer, die Geräte von Ausreisepflichtigen durchsuchen lassen, führen darüber keine Statistik. Hamburg, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben demnach keine Zahlen dazu, wie viele Datenträger in ihren Ländern durchsucht wurden oder wie viele Personen von der Maßnahme betroffen waren.

Behördentermin, Handy weg

Seit 2015 dürfen Ausländerbehörden die Geräte von Ausreisepflichtigen durchsuchen. Dabei interessieren sie sich etwa für bestimmte Landesvorwahlen, abfotografierte Dokumente, gespeicherte Kontakte oder sie schauen auf verwendete Sprachen.

Ziel ist die Klärung der Identität und des Herkunftslandes. Behörden sollen mit Hilfe der Indizien aus dem Smartphone Termine bei Botschaften und letztlich Papiere für die Betroffenen bekommen. Nur mit diesen können sie abgeschoben werden. Der Nutzen der Maßnahme bleibt jedoch unklar, kaum ein Bundesland erfasst, in wie vielen Fällen auf diesem Weg verwertbare Hinweise gefunden werden.

In der Praxis läuft es etwa so ab, dass die Betroffenen bei einem Termin auf der Behörde aufgefordert werden, ihre Geräte zu überreichen. Ein Richterbeschluss ist dafür nicht notwendig. Widersetzen sie sich, dürfen sie laut Aufenthaltsgesetz auch per Leibesvisitation durchsucht werden. Betroffene erhalten dann einen Zettel, auf dem in Amtsdeutsch der Einzug ihrer Geräte und die rechtlichen Grundlagen erläutert werden.

Seit der jüngsten Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes aus dem Jahr 2024, verabschiedet mit den Stimmen der Ampelregierung, dürfen die Behörden nach einem Richterbeschluss außerdem auch Wohnräume durchsuchen. Es ist nicht bekannt, wie häufig das passiert, auch dazu führen die Länder keine Statistik.

Es werden Daten an Datawrapper übertragen.

Hundertausende Euro für Software-Lizenzen

Auffällig: Die Bundesländer an der Spitze der Statistik haben in den vergangenen Jahren jeweils zentrale Stellen eingerichtet, die Ausländerbehörden bei der „Identitätsfeststellung“ unterstützen sollen.

Für diese Stellen haben sie zudem eigene IT-forensische Ausstattung angeschafft. Regierungen und Ermittlungsbehörden verschaffen sich mit solchen Produkten Zugang zu Mobiltelefonen – auch ohne dass die Gerätebesitzer*innen Zugangsdaten dafür herausrücken. Das geschah in den vergangenen Jahren in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz.

In Bayern etwa zahlt das Landesamt für Asyl und Rückführungen 200.000 Euro Lizenzgebühren pro Jahr an das Unternehmen Cellebrite, um mit dessen Produkten die Smartphones von Ausreisepflichtigen zu durchsuchen. Niedersachsen gab im Jahr 2023 rund 45.000 Euro für seine Cellebrite-Lizenz aus.

Baden-Württemberg, wo das Regierungspräsidium Karlsruhe ebenfalls Cellebrite einsetzt, legt die Kosten nicht offen. Das Bekanntwerden der Informationen könne „nachteilige Auswirkungen auf die Belange der äußeren oder öffentlichen Sicherheit haben“, schreibt die Abteilung für „Rückkehrmanagement“. Der Kreis der betroffenen Ausländer*innen umfasse auch „Personen, die die Sicherheit des Landes gefährden“.

Behörden verweigern Einblick

Welche Werkzeuge die anderen Bundesländer für Durchsuchungen nutzen, ist meist nicht klar. In Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz etwa haben die zuständigen Ministerien und Behörden Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz von netzpolitik.org zu diesen Fragen abgewiesen.

Die Begründungen ähneln sich und spiegeln die Argumentation zu den Kosten aus Baden-Württemberg wider: Das Bekanntwerden der eingesetzten Soft- und Hardware würde die innere Sicherheit gefährden. Der Tenor auch hier: Ausreisepflichtige abzuschieben sei sicherheitsrelevant, die Ausländerbehörden handelten als „Gefahrenabwehrbehörden“.

Trend geht zur Schnüffel-Software

Das passt dazu, dass entsprechende Forensik-Software bislang vor allem in polizeilichen Ermittlungen, bei Geheimdiensten oder Militär im Einsatz ist. Dass derartige Produkte jetzt auch gegen Personen verwendet werden, die sich jenseits ihrer fehlenden Aufenthaltsgenehmigungen nichts haben zu Schulden kommen lassen, ist ein tiefer Eingriff in Grundrechte. Dennoch wird diese Praxis zum bundesweiten Standard. Fast in ganz Deutschland setzen Ausländerbehörden bei der Durchsuchung inzwischen auf Forensik-Software, um Datenträger zu untersuchen.

Haben die Länder dafür keine eigene Ausstattung, dann übernimmt in der Regel das Landeskriminalamt in Amtshilfe die Durchsuchung und leitet die Ergebnisse an die Ausländerbehörden weiter.

Nur in Berlin und Sachsen-Anhalt werten Mitarbeitende der Ausländerbehörden die Geräte derzeit von Hand aus. In Berlin ist die Ausländerbehörde wieder zur händischen Auswertung übergegangen, nachdem die Berliner Datenschutzbehörde sich einschaltete und die Software-gestützten Durchsuchungen untersuchte. Die Behörde stellte daraufhin die Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Ende 2022 ein.

Unterdessen weitet die Bundesregierung die Möglichkeiten für die Behörden noch aus. Seit der jüngsten Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes im vergangenen Jahr dürfen Ausländerbehörden neben den lokal gespeicherten Daten auf dem Gerät nun auch Cloud-Dienste durchsuchen, also Daten, die etwa in der iCloud oder auf GoogleDrive gespeichert sind. Berlin und Sachsen-Anhalt machen von diesem Recht auch Gebrauch, schreiben die jeweiligen Innenministerien.

Es werden Daten an Datawrapper übertragen.

Fehlende Dokumente sind häufigster Grund für Duldung

Als „ausreisepflichtig“ gelten in Deutschland abgelehnte Asylsuchende, aber auch ausländische Studierende oder Touristen, deren Visum abgelaufen ist. Können diese Menschen aus rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden, etwa weil Reisedokumente fehlen oder ihre Identität nicht geklärt ist, gelten sie als geduldet. Das ändert nichts daran, dass sie Deutschland verlassen müssen. Sobald eine Ausländerbehörde entscheidet, dass die Hindernisse für eine Ausreise beseitigt sind, können sie abgeschoben oder in Abschiebehaft genommen werden.

Fehlende Reisedokumente sind dabei der häufigste Grund für Duldungen. Ende März 2025 waren mehr als 44.000 abgelehnte Asylsuchende in Deutschland geduldet, weil sie keine Reisedokumente hatten und mehr als 16.500, weil ihre Identität nicht geklärt war. Es ist diese Personengruppe, deren Datenträger und nun auch Wohnräume die Ausländerbehörden laut dem Aufenthaltsgesetz durchsuchen dürfen.

Die Durchsuchungen sind dabei nur eine von mehreren Maßnahmen, mit denen mehr Menschen abgeschoben werden sollen. Die Bundesregierung hat Rücknahmeabkommen mit etlichen Ländern unterschrieben, darunter mehrere Balkanstaaten, Algerien und Marokko. Mit einigen der wichtigsten Herkunftsländer von Geflüchteten wie Pakistan oder Nigeria gibt es aber bislang kein Abkommen.

Massive Eingriffe, unklarer Nutzen

„Es ist erschreckend, mit welcher Selbstverständlichkeit die Behörden in die Privatsphäre von ausreisepflichtigen Personen eingreifen“, sagt die innen- und fluchtpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag Clara Bünger. Es scheine die Haltung vorzuherrschen, dass fast alle Maßnahmen erlaubt sind, solange sie dabei behilflich sind, die Zahl der Abschiebungen in die Höhe zu treiben.

Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kritisiert, dass tiefe Eingriffe in die Privatsphäre der Betroffenen stattfinden, ohne dass der Nutzen der Maßnahme überhaupt erfasst oder belegt ist.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das seit 2017 auf der gleichen Gesetzesgrundlage die Datenträger von Asylsuchenden massenhaft auswertete, hat diese Maßnahmen inzwischen fast eingestellt, wie vor Kurzem bekannt wurde. Dort erfolge das Auslesen von Handydaten „nur noch einzelfallbezogen auf Entscheidung der Entscheiderin oder des Entscheiders“, teilt die Bundesregierung auf eine Anfrage von Clara Bünger mit.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die frühere praktische Umsetzung im BAMF bereits für rechtswidrig erklärt. Der Grundrechtseingriff sei nur vertretbar, wenn sich keine „milderen Mittel“ zur Feststellung der Identität fänden. Die Ampelregierung hat den entsprechenden Abschnitt im Aufenthaltsrecht daraufhin aber nicht abgeschafft, sondern lediglich umgebaut: er trennt nun das „Auslesen“ und das „Auswerten“.

Die Betroffenen haben also weiterhin zu dulden, dass ihr gesamtes auf dem Smartphone oder Computer befindliches Privatleben durchsucht wird. Besonders schützenswerte Daten aus der Intimsphäre, etwa Angaben zu Sexualität oder zum Gesundheitsstatus, dürfen zwar laut Gesetz nicht protokolliert werden. Jedoch muss zumindest eine Person mit der Befähigung zum Richteramt bei der Ausländerbehörde die Daten durchschauen, um nach relevanten Indizien zu suchen und bekommt dabei alles zu sehen.


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Deutschland und Großbritannien: Beschlagnahme der Handys von Asylsuchenden kann rechtswidrig sein

30. Januar 2022 um 07:52
Das Bild zeigt einige Männer in WInterjacken, die um einen Mehrfachstecker mit Ladegeräten und damit verbundenen Handys sitzen.
People on the move benötigen ihr Handy zur Kommunikation mit Angehörigen oder für ihr Asylverfahren. Behörden wollen dort gespeicherte Nummern, Nachrichten, Bilddateien und GPS-Koordinaten. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ZUMA Wire

Das Innenministerium in London hat am Donnerstag eingeräumt, dass die pauschale Beschlagnahme der Mobiltelefone von Migrant:innen rechtswidrig ist. Laut der britischen Tageszeitung Independent sagte dies der Anwalt der Innenministerin Priti Patel vor dem Obersten Gerichtshof. Das Gericht verhandelt eine Klage von drei Asylbewerbern aus dem Irak und dem Iran. Sie wurden 2020 verhaftet, nachdem sie mit kleinen Booten über den Ärmelkanal eingereist waren. Im Dezember urteilte ein Berufungsgericht, dass dies keine illegale Einreise darstellt.

Die Behörden behielten die Geräte nach einer Anweisung mindestens drei Monate ein und untersuchten diese forensisch. Auf der Suche nach Telefonnummern, Nachrichten, Bildern, Videos, Verkehrsdaten und GPS-Koordinaten wurde der Zeitung zufolge der komplette Speicher ausgelesen. Die Anwält:innen der Kläger gehen davon aus, dass die Praxis „Hunderte oder Tausende“ von Mobiltelefonen im Jahr betreffen könnte. Dies widerspricht dem Datenschutz und der Europäischen Menschenrechtskonvention, bestätigt nun auch das britische Innenministerium. Auch die Praxis, Asylsuchende zur Herausgabe ihrer PIN-Nummern zu drängen, sei rechtswidrig gewesen.

Deutsche Polizeien führen keine Statistik

Auch in Deutschland werden die Mobiltelefone von Geflüchteten beschlagnahmt und ausgelesen. Möglich ist dies gemäß dem Aufenthaltsgesetz, wenn die Betroffen bei einer Kontrolle über keinen gültigen Pass oder Passersatz verfügen. Bundesweite oder länderbezogene Zahlen gibt es hierzu nicht; zuletzt versuchte die Abgeordnete Jule Nagel erfolglos, dies im sächsischen Landtag in Erfahrung bringen.

Eine Sicherstellung kann auch nach § 94 Strafprozessordnung (StPO) zum Zwecke der Beweissicherung wegen des „Einschleusens von Ausländern“ erfolgen. Jedoch werden auch die Telefone von Schutzsuchenden mitgenommen, und zwar „insbesondere, wenn Geschleuste im Zusammenhang mit einem Schleuser aufgegriffen wurden“, schreibt das Bundespolizeipräsidium in Potsdam an netzpolitik.org. Die Maßnahme erfolgt also ohne einen Tatverdacht der davon Betroffenen. Statistiken, wie viele Geräte bislang auf Grundlage der StPO konfisziert wurden, führt die Bundespolizei nicht.

„Freiwillige“ Sicherstellung, sonst droht Beschlagnahme

Viele Asylsuchende kooperieren mit den Behörden und teilen ihnen auch die PIN-Nummern des Telefons mit. Eingezogen wird es dennoch, dann handelt es sich um eine Sicherstellung. Im Falle einer Weigerung wird die Beschlagnahme nach § 98 StPO richterlich angeordnet. Auch hierzu gibt es keine Statistiken, teilte die Staatsanwaltschaft Passau gegenüber netzpolitik.org mit. In einer Pressemitteilung hatte die Behörde zuvor mitgeteilt, dass in ihrem Einzugsgebiet „Handyauswertungen“ erheblich zugenommen hätten.

Laut den strafprozessualen Vorschriften sollen die Betroffenen ein Sicherstellungs- oder Beschlagnahmeprotokoll für die polizeiliche Maßnahme erhalten, schreibt das Bundesinnenministerium. Auch die Bundespolizeiinspektion Passau antwortet auf Nachfrage, dass stets „eine entsprechende Bestätigung“ ausgestellt wird. Dies ist aber nicht immer der Fall, heißt es dazu aus fluchtsolidarischen Kreisen in Nordrhein-Westfalen. Weder würden die Betroffenen zum Grund der Abnahme ihrer Identitätspapiere und Mobiltelefone aufgeklärt, noch erhielten sie dafür immer einen Beleg.

Anordnung auch im Asylverfahren

Oft lässt sich die Bundespolizei zudem von den Aslysuchenden in einer „Einwilligungs-/Verzichtserklärung“ bescheinigen, dass es sich nicht um eine Beschlagnahme gemäß § 98 StPO handelte. Dass die Betroffenen hierzu in ausreichendem Maße in einer für sie verständlichen Sprache aufgeklärt wurden und den Unterschied verstanden haben, kann bezweifelt werden.

Wie lange die Geräte einbehalten werden, ist laut dem Bundespolizeipräsidium „abhängig vom Einzelfall und erfolgt in enger Absprache mit der jeweilig zuständigen Staatsanwaltschaft“.

Auch im späteren Asylverfahren werden die Antragsteller:innen gemäß dem Asylgesetz zur kurzfristigen Herausgabe ihrer Mobiltelefone gedrängt. Zuständig ist hierfür das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das mit der Maßnahme Hinweise auf die Herkunft oder Identität der Betroffenen erhalten will. Letztes Jahr hat das Verwaltungsgericht Berlin dieses pauschale Auslesen von Telefonen und Datenträgern als rechtswidrig beurteilt. Allein im Jahr 2020 ist dies aber in 6.247 Fällen erfolgt, in nur 1,8 Prozent der Fälle sollen die Analysen Widersprüche zu den Angaben der Antragstellenden aufgezeigt haben.

GFF prüft Verfassungsmäßigkeit

Für Asylsuchende bedeutet der Verlust des Handys oft zusätzlichen Stress im Asylverfahren, weil das Gerät nicht nur der Kommunikation mit Angehörigen und Anwält:innen dient, sondern mitunter auch relevante Dokumente für Anhörungen darauf gespeichert sind. In Deutschland dürften deshalb – ähnlich wie in Großbritannien – viele Beschlagnahmungen von Mobiltelefonen und Speichermedien von Geflüchteten rechtswidrig sein.

„Smartphones sind heutzutage ein unentbehrliches Mittel, um sich im Leben zurechtzufinden – gerade nach Ankunft in einem fremdem Land“, sagt auch der Rechtsanwalt Bijan Moini von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Ihr Entzug greife in eine ganze Reihe von Grundrechten ein, nicht nur in das Recht auf Datenschutz. „Sollte die Bundespolizei Mobiltelefone systematisch und massenhaft sicherstellen, könnte das die strengen rechtlichen Anforderungen an Sicherstellungen im Einzelfall unterlaufen“. Die GFF will die Praxis deshalb auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen.

Handreichungen von EU-Agenturen

Sollte die Rechtswidrigkeit auch in Deutschland gerichtsfest dokumentiert sein, könnte dies auch Konsequenzen für EU-Agenturen haben. Frontex und Europol geben beispielsweise Handreichungen zur Beschlagnahme von Kommunikationsgeräten Schutzsuchender heraus. Darin wird geraten, mit einer „besonderen Taktik“ Passwörter für die forensische Auswertung zu erlangen. In die gleiche Richtung geht ein neuer Leitfaden der EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Eurojust. Auf den Telefonen der Geflüchteten befinden sich demnach „besonders wertvolle Informationen“. Beim Vorliegen eines Verdachts auf Menschenschmuggel sollen die Geschleusten zudem mit verdeckten Maßnahmen polizeilich überwacht werden.

In Großbritannien waren die Behörden offenbar nicht einmal in der Lage, sämtliche beschlagnahmten Telefone auszuwerten. Im Oktober soll die Grenzpolizei deshalb mit einem „Massenrückgabeverfahren“ begonnen haben. Die Besitzer:innen wurden laut dem Independent aufgefordert, dazu eine Telefonnummer anzurufen. Später sei diese Nummer durch eine E-Mail-Adresse ersetzt worden. Meldeten sich die Asylsuchenden nicht, wurden die Geräte zerstört.


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