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Kinderähnliche Sexpuppen und süchtig machendes Design: EU eröffnet Verfahren gegen Shein

17. Februar 2026 um 18:32

Nach Temu ermittelt die EU-Kommission nun auch gegen einen zweiten Online-Händler aus China. Die Fast-Fashion-Plattform Shein unternimmt vermutlich zu wenig gegen die Risiken, denen sie ihre Nutzer*innen aussetzt. Zur Debatte stehen gleich mehrere Verstöße gegen den Digital Services Act.

Die App Shein wird im App Store angezeigt.
Der Online-Händler Shein hat nicht nur Kleidung, sondern auch illegale Waren verkauft. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / imagebroker

Mit dem Digital Services Act (DSA) verpflichtet die EU sehr große Online-Plattformen, Risiken ihrer Angebote zu identifizieren und zu beheben. Weil der chinesische Fast-Fashion-Händler Shein diesen Vorgaben möglicherweise nicht ausreichend nachgekommen ist, hat die EU-Kommission nun ein Verfahren gegen das Unternehmen eröffnet. Das teilte sie am heutigen zweijährigen Geburtstag der EU-Verordnung über digitale Dienste mit.

Die Shopping-Plattform soll monatlich etwa 126 Millionen aktive Nutzer*innen in der EU haben. Seit Juni 2024 hatte die Kommission mehrfach Informationen von Shein angefragt. Die Entscheidung, eine Untersuchung einzuleiten, basiert auf diesen Auskunftsersuchen, auf einer vorläufigen Analyse der von Shein vorgelegten Risikobewertungsberichte und auf Einschätzungen dritter Parteien.

In Frankreich hatte sich im letzten Jahr bereits Widerstand gegen den Online-Händler geregt, jedoch war die französische Regierung mit dem Versuch gescheitert, die Plattform für drei Monate zu sperren.

„Illegale Produkte sind verboten“

Die Kommission attestiert dem Konzern Handlungsbedarf in drei Bereichen. An erster Stelle steht der Verkauf illegaler Waren, wegen dem der Fast-Fashion-Händler in der Vergangenheit bereits in Kritik stand. Zum Beispiel konnten genehmigungspflichtigen Waffen oder kinderähnliche Sexpuppen auf dem Marktplatz erworben werden.

Bei der Untersuchung geht es jedoch nicht darum, dass die EU gezielt den Verkauf einzelner Produktgruppen kontrollieren will. Vielmehr will sie dafür sorgen, dass die Plattform selbst ihre Systeme so gestaltet, dass Risiken minimiert werden. Konkret muss Shein also dafür sorgen, dass auf dem Marktplatz keine illegalen Waren gehandelt werden können.

„In der EU sind illegale Produkte verboten – egal, ob sie im Ladenregal oder auf einem Online-Marktplatz angeboten werden“, so EU-Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen zu dem Verfahren. „Der Digital Services Act schützt die Sicherheit und das Wohlergehen von Käufern und versorgt sie mit Informationen über die Algorithmen, mit denen sie interagieren.“

Ein zweiter Kritikpunkt betrifft mutmaßlich süchtig machendes Design des Online-Händlers. Er vergibt unter anderem Verbraucherpunkte oder Belohnungen für Engagement auf der Plattform. Das könne Suchtpotenzial entwickeln, welches sich negativ auf das Wohlbefinden der Nutzer*innen und den Verbraucherschutz im Internet auswirkt.

Außerdem kritisiert die Kommission mangelnde Transparenz des algorithmischen Empfehlungssystems von Shein. Dieses muss nach dem DSA zudem so gestaltet sein, dass sich Nutzer*innen optional für ein nicht-personalisiertes Empfehlungssystem entscheiden können.

EU ermittelt auch gegen Temu

Shein ist die zweite sehr große Plattform im Bereich Online-Handel, gegen die eine Untersuchung wegen süchtig machender Designpraktiken besteht. Bereits im Jahr 2024 hatte die EU-Kommission aus den gleichen Gründen ein Verfahren gegen Temu eröffnet.

Sollte die Kommission im Zuge der formalen Untersuchung zu einer Nichteinhaltungsentscheidung kommen, also einen tatsächlichen Verstoß gegen den DSA feststellen, kann sie zum Beispiel Bußgelder gegen das Unternehmen verhängen. Bis dahin ist es der Online-Plattform aber möglich, auf Forderungen zu reagieren und Anpassungen vorzunehmen. Wann es zu einer Entscheidung in dem Verfahren kommt, bleibt jedoch offen, denn der DSA schreibt hierfür keine Frist vor.

Der Online-Händler zeigt sich nach Angaben von Zeit.de bisher kooperationswillig: „Wir teilen das Ziel der Kommission, eine sichere und vertrauenswürdige Online-Umgebung zu gewährleisten, und werden uns weiterhin konstruktiv an diesem Verfahren beteiligen.“ Bei altersbeschränkten Produkten habe man bereits weitere Sicherheitsvorkehrungen ergriffen.


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Social-Media-Debatte: Ursachenbekämpfung statt Verbote

14. Februar 2026 um 09:00

In Los Angeles stehen Meta und Google vor Gericht, in der EU muss TikTok nachschärfen. In beiden Fällen geht es um ihr süchtig machendes Design. Das verweist auf einen besseren Weg im Kinder- und Jugendschutz: Ursachenbekämpfung statt Verbote. Ein Kommentar.

Auf einer Wand sind Like-Symbole, ein Herz und ein Smiley, wie sie bei Social Media aussehen, gesprüht.
Es braucht etwas anderes, um Kinder zu schützen. Und Erwachsene auch. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Foto von George Pagan III auf Unsplash

„Ich male mir die Welt, so wie sie mir gefällt.“ – Das gelingt den Plattformbetreibern hinter Instagram, Youtube, Snapchat oder TikTok bisher ganz gut. Das in Los Angeles eröffnete Verfahren könnte an diesem Prinzip jedoch rütteln und zeigen, dass es etwas anderes als ein Verbot für Jugendliche braucht, um die negativen Effekte sozialer Medien zu reduzieren.

Die 20-jährige Hauptklägerin will Meta und Google für ihr süchtig machendes Design zur Verantwortung ziehen. Vor Gericht gibt sie an, seit über zehn Jahren von sozialen Medien abhängig zu sein – einem Effekt, dem sich die Unternehmen laut interner Dokumente bewusst waren. Und wenn man ehrlich ist: Es ist ein Effekt, den die kommerziellen Plattformen wollen, damit sich die Aufenthaltszeit auf Plattformen verlängert, sie mehr Werbung an die Nutzer*innen abspielen und so mehr Gewinne einfahren können.

Wenn in den USA eine Person vor Gericht geht, deren Generation bisher am frühesten in der digitalen Welt aufgewachsen ist, führt das unweigerlich zu der Frage, wie für diese und nachfolgende Generationen eine bessere und andere Version von sozialen Medien aussehen könnte. Denn ob mit dem Verfahren letztlich ein Präzedenzfall geschaffen werden kann oder nicht – der Prozess stärkt eine andere Stoßrichtung als das derzeit heiß diskutierte Social-Media-Verbot.

Ein Verbot ist die falsche Antwort

Von einem Verbot sozialer Medien für junge Menschen werden viele negative Effekte erwartet: Für Minderheiten oder vulnerable Gruppen fällt ein Kanal zur Vernetzung und Gemeinschaftsbildung weg, ebenso ein Kanal zur Information, Menschen ohne Papiere könnten ganz ausgeschlossen sein und auf Kinder und Jugendliche entfallen die Folgen je nach Familiensituation und Wohnort ungleich.

Diese Nebeneffekte müssten weniger ins Gewicht fallen, wenn unterm Strich auf den Plattformen und ohne Verbot das ursprüngliche Ziel erreicht werden würde: Schutz von Kindern und Jugendlichen vor digitalem Missbrauch, vor Mobbing sowie übermäßigem Konsum und Sucht.

Ein Blick nach Australien zeigt, dass Verbote einerseits löchrig bleiben und andererseits große Risiken für Privatsphäre und Datenschutz bergen. Wie die australische Regierung erwartet hatte, finden Jugendliche einfach Schlupflöcher, das Verbot zu umgehen. Sie ändern ihren Standort über VPN-Verbindungen, legen sich neue Accounts an, wechseln auf nicht betroffene Apps oder nutzen Accounts von älteren Personen. Mit KI-generierten Bildern, Ausweisen von Älteren oder durch einfaches Stirnrunzeln bestehen sie Altersabfragen, die jetzt zur Architektur von Plattformen dazugehören.

Sollte die australische Regierung an diesen Stellen nachschärfen, bleiben Alterskontrollen aus datenschutzrechtlicher Perspektive trotzdem bedenklich. Ein vorab durchgeführtes Gutachten verzeichnet massive Bedenken, wie erhobene Daten gesammelt und an Behörden weitergegeben werden könnten. Das ist der eine Fall. Der andere Fall ist auch datenschutzrechtlich problematisch, wenn personenbezogene Daten aus Alterskontrollen an Drittanbieter weitergegeben werden, wie der Fall von Discord deutlicht.

Plattformen in die Pflicht nehmen statt Probleme in die Zukunft verlagern

Der Medienrechtler Stephan Dreyer erwartet, dass ein EU-Verbot den Jugendschutz auf sozialen Plattformen verschlechtern würde, wie er gegenüber netzpolitik.org darlegte.

Dazu kommt: Soziale Medien sind allgegenwärtiger Teil des Lebens auf der ganzen Welt. Haben Jugendliche die magische Grenze von 16 Jahren überschritten, sind sie zusammen mit den Älteren weiterhin endlosen Feeds, manipulativem Design, personalisierten Empfehlungssystemen und Dopamin-Kicks ausgesetzt. Statt „Cybergrooming“ heißt die Gefahr dann „digitale Gewalt“, wie der Grok-Skandal gerade deutlich vor Augen geführt hat.

Und warum eigentlich nur Jugendliche? Sind nicht auch gestandene Mittvierziger dem suchtmachenden Design der Plattformen verfallen und geraten nicht auch Boomerinnen in den Strudel, der sie in den verschwörungsideologischen Kaninchenbau zieht? Werden nicht uns allen polarisierende Inhalte von intransparenten Algorithmen gezeigt, damit wir möglichst lange mit den Plattformen interagieren und sie uns mit personalisierter Werbung zuballern können.

Bessere Plattformen für alle

Ein Verbot für Jugendliche macht die Plattformen nicht besser. Anstatt Plattformen zur Umsetzung von Alterskontrollen zu zwingen und junge Menschen auszuschließen, müssen die Plattformen zu einer anderen Architektur verpflichtet werden. Fairness by Design und by Default nennt sich der Ansatz, der digitale Plattformen dazu verpflichtet, ihre Webseiten und Apps nutzerfreundlich und manipulationsfrei zu gestalten. Die EU ist gegenüber TikTok einen Schritt gegangen, aber die Liste an manipulativen Techniken ist lang.

Ein Verbot ist letztlich eine platte und hilflose Maßnahme. Es erinnert an überforderte Eltern, die den Kindern das Handy wegnehmen, weil sie nicht weiterwissen. Dabei könnten auch die Verbotsbefürworter*innen beim Ansatz Fairness by Design auf ihre Kosten kommen. Er wäre einer von mehreren Ansätzen, die Plattformen nachhaltig zu verändern. Und es gibt Gesetzgebungen wie das Digitale-Dienste-Gesetz oder wie das geplante Gesetz für digitale Fairness, mit denen man Plattformen verändern kann.

Die Politik muss sich nur trauen – und nicht weiter vor der Lobby der Tech-Riesen einknicken.

 


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