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Neues aus dem Fernsehrat (113): Hass und Zusammenhalt

26. September 2025 um 17:57

Erik Tuchtfeld ist der neue Vertreter des Internets im ZDF-Fernsehrat. In seiner ersten Sitzung ging es gleich um die großen Themen: Pressefreiheit, Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Vier deutlich verblasste Mainzelmännchenfiguren.
Diese Mainzelmännchen sind in die Jahre gekommen. Der Bedarf für Öffentlich-Rechtliche ist es nicht. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Manngold

Die letzte Sitzung des ZDF-Fernsehrats fand am Ende einer Woche statt, die für das ZDF besonders herausfordernd war: Dunja Hayali wurde für die Anmoderation eines Beitrags zur Ermordung Charlie Kirks tagelang mit Beleidigungen, Mord- und Vergewaltigungsdrohungen überzogen. Der ehemalige US-Botschafter in Deutschland, Richard Grenell, forderte aufgrund der journalistischen Einordnung Charlie Kirks durch Elmar Theveßen den Entzug seines US-Visums. Und die US-Regierung hat angekündigt, dass Visa für Journalist:innen zukünftig nur noch 240 Tage gelten sollen – üblich sind bisher fünf Jahre.

Es ist deshalb ein sehr wichtiges Zeichen, dass der Fernsehrat – mit all seiner politischen und gesellschaftlichen Vielfalt – die Angriffe auf Dunja Hayali und Elmar Theveßen in der Sitzung am vergangenen Freitag einstimmig verurteilt hat. In der gemeinsamen Erklärung betonte er außerdem, dass Pressefreiheit „für die Demokratie ein unverhandelbares Gut“ ist. Auch zu den kürzeren Visa-Laufzeiten äußerte sich der Rat deutlich. Er schloss sich dem Appell einer Reihe deutscher Intendanten (von ARD und ZDF bis zu ProSiebenSat.1) an: Die Bundesregierung soll sich auf diplomatischem Weg gegen die geplanten Änderungen aussprechen.

Es war für mich eine ereignisreiche erste Sitzung. Denn ab jetzt darf ich – entsandt vom Chaos Computer Club, D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt, eco – Verband der Internetwirtschaft und medianet berlinbrandenburg – den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Ich trete damit die Nachfolge von Leonhard Dobusch (Juli 2016 bis Juni 2022, danach noch bis Mai 2025 im ZDF-Verwaltungsrat) und Laura Kristine Krause (Juli 2022 bis Juli 2025) an, die in der Vergangenheit auch diese Kolumne verantwortet haben.

Anonymität als Schutz für marginalisierte Gruppen

Mich beschäftigen ganz besonders der Hass und die Gewaltandrohungen, die Dunja Hayali in den großen sozialen Online-Plattformen entgegenschlagen. Gleichzeitig ist die breite Solidarität von weiten Teilen der Bevölkerung, der Politik und von Kolleg:innen ein Zeichen der Hoffnung.

Wir setzen uns bei D64 seit langem dafür ein, dass der digitale öffentliche Raum, in dem für unsere Demokratie zentrale Debatten ausgetragen werden, sicherer gestaltet werden muss. Zur Verbesserung der Strafverfolgung im Internet, auch der Anzeigemöglichkeiten für Betroffene, haben wir schon vor Jahren das Konzept der Login-Falle entwickelt. Das wurde sogar in den Koalitionsvertrag der früheren Ampel-Regierung aufgenommen, dann aber mangels politischem Willen nie umgesetzt.

Stattdessen werden immer wieder Forderungen nach autoritären Maßnahmen laut – sei es die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen oder Identifizierungspflichten für soziale Netzwerke. Dabei profitieren von der grundsätzlichen Möglichkeit der Anonymität im Internet ganz besonders Personen aus marginalisierten Gruppen, die sonst Hass und Repressalien befürchten müssen.

Auch eine Studie der Universität Zürich aus dem Jahr 2016 fand keine Belege dafür, dass Anonymität im Internet zu mehr Hass führt – im Gegenteil. Als besonders aggressiv stellten sich in der Datenanalyse Nutzerkonten heraus, die unter ihrem bürgerlichen Namen agieren.

Demokratische Alternativen für digitale öffentliche Räume

Was wir stattdessen brauchen, sind Alternativen zu den Big-Tech-Plattformen „gütiger Diktatoren“ des Silicon Valleys, die gemeinsam mit der Trump-Regierung derzeit eine Regierungsform aufbauen, die unter anderem vom Philosophen Rainer Mühlhoff als „neuer Faschismus“ bezeichnet wird. Diese Alternativen sollten der Konzentration von Macht durch einen dezentralen Aufbau strukturell entgegenwirken, staatsfern organisiert sowie gemeinwohlorientiert sein und die Vielfalt unserer Gesellschaft abbilden.

Vielversprechende Ansätze wie das Fediverse mit seinem bekanntesten Vertreter Mastodon gibt es bereits. Damit sich solche Alternativen durchsetzen können, braucht es aber noch deutlich mehr – ideelle wie finanzielle – Unterstützung durch relevante Akteure, die hohe gesellschaftliche Akzeptanz besitzen. Akteure wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk.

Das sehen nicht nur Forschende beispielsweise mit den „Digital Open Public Spaces“ in der Digital-Public-Value-Studie und Aktivist:innen so, sondern breite Teile der Bevölkerung.

Dazu ist die „Zusammenhaltsstudie“ interessant, die ARD, ZDF und Deutschlandradio gemeinsam mit wissenschaftlichen Partnerinstitutionen durchgeführt und am vergangenen Mittwoch in Frankfurt vorgestellt haben. Laut der Erhebung äußern 83 Prozent der Befragten die Erwartung, dass öffentlich-rechtliche Medien dazu beitragen sollen, dass unterschiedliche Gruppen unserer Gesellschaft ins Gespräch kommen. 73 Prozent finden, dass öffentlich-rechtliche Medien im Dialog mit Nutzenden treten sollen.

Vorbei sind also die Zeiten, in denen der öffentliche-rechtliche Rundfunk sich auf seine Rolle als „Sender“ beschränken kann. Menschen erwarten vielmehr, dass er Interaktion von Menschen untereinander und mit den Medien selbst ermöglicht.

Balkendiagramm das zeigt, welche Erwartungen Menschen an den ÖR haben.
Welche Erwartungen haben Menschen an öffentlich-rechtliche Medien? - Alle Rechte vorbehalten Zusammenhaltsstudie

Mit großem Vertrauen kommt große Verantwortung

Die besondere Verantwortung der Öffentlich-Rechtlichen ergibt sich auch aus mangelhaftem Vertrauen in andere Institutionen. So nehmen lediglich ein knappes Drittel der befragten Personen einen positiven Beitrag von kommerziellen Social-Media-Plattformen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt wahr.

Besonders bitter ist die Umfrage für zwei traditionelle Massenorganisationen: Von allen genannten Einrichtungen ist der Beitrag von Parteien und Kirchen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt laut der Umfrage am geringsten. Der Beitrag der Öffentlich-Rechtlichen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt wird dagegen nach Sportvereinen, der Wissenschaft und dem Bundesverfassungsgericht als am höchsten eingeschätzt.

Balkendiagramm, wer nach Gefühl der Leute am meisten zu gesellschaftlichem Zusammenhalt beiträgt
Wer leistet einen Beitrag zum Zusammenhalt? - Alle Rechte vorbehalten Zusammenhaltsstudie

Das ZDF hat sich bereits auf den Weg gemacht, den digitalen Diskurs zu fördern: Der Public Spaces Incubator ist das zentrale Projekt, um sich gemeinsam mit internationalen Partnern vom reinen Sender zu einer Plattform des konstruktiven Austauschs zu entwickeln, ganz ohne Überwachungskapitalismus, Engagement-Farming und süchtig-machenden Algorithmen.

Diesen Sommer gab es im Rahmen der Frauen-Fußball-Europameisterschaft einen ersten Testlauf der ZDFspaces, ab Oktober ist die Ausweitung auf weitere Formate geplant. Die Ereignisse der letzten Wochen zeigen die Dringlichkeit, dass dieser Weg engagiert von den öffentlich-rechtlichen Medien weiterverfolgt wird. Er ist unsere beste Chance für eine demokratische Diskussionskultur im Netz.


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Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Ab Februar gilt die Meldepflicht. Eigentlich.

31. Januar 2022 um 15:29
Ein fiktives Hassposting im Facebook-Stil. Enthält "Wir kriegen dich!", der Cursor zeigt auf "Gefällt mir"
VIelleicht strafbar? Dann müsste die Plattform den Post ans BKA melden (Symbolbild). – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / photothek

Ab dem ersten Februar müssen große Anbieter sozialer Netzwerk potenziell strafrechtlich relevante Inhalte an das BKA melden. Das entstammt einer Neuregelung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das bereits Mitte 2020 im Bundestag beschlossen wurde. Ab Februar 2022 gilt nun die Meldepflicht.

In der Praxis verläuft der Start jedoch überaus holprig. Wir haben daher eine Übersicht erstellt: Was gilt (eigentlich)? Wer ist zur Meldung verpflichtet? Wer meldet wirklich? Und was ändert sich jetzt?

Die Rolle des BKA als Zentralstelle

Das BKA nimmt bei den Meldungen die Funktion einer Zentralstelle ein. Das bedeutet: Erfahren die Online-Anbieter von möglicherweise illegalen Inhalten auf ihrem Dienst, müssen sie diese an das BKA weiterleiten, mitsamt der IP-Adresse, von der diese gepostet wurden. Es geht dabei um vermutete Straftaten wie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Gewaltdarstellungen oder bestimmte Bedrohungen.

Das BKA prüft die Inhalte und kann bei den Internetanbietern wie Telekom oder Vodafone die Bestandsdaten zu der übermittelten IP-Adresse abfragen – also herausfinden, wer hinter einem Anschluss steckt. Soll ein Verfahren eingeleitet werden, gibt das BKA dieses an die entsprechenden Staatsanwaltschaften und Länderpolizeien weiter.

Das BKA rechne mit 250.000 solcher Meldungen pro Jahr, sagte ein Sprecher der Behörde dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Man erwarte daraus rund 150.000 Strafverfahren. Um dieses Aufkommen zu bearbeiten, sollen in der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) künftig etwa 200 BKA-Beamt:innen arbeiten.

Für wen gilt die neue Meldepflicht?

Die Regelung gilt für soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzer:innen in Deutschland. Welche das konkret sind? Das für die Durchsetzung des NetzDG zuständige Bundesamt für Justiz (BfJ) führe keine abschließende Liste, heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage aus dem Februar 2021.

Transparenzberichte nach NetzDG hätten jedoch folgende Plattformen veröffentlicht, heißt es dort: Facebook, Twitter, Google+ (wurde 2019 eingestellt), YouTube, Instagram, Reddit, TikTok, Change.org und SoundCloud. Laut Ansicht des BfJ fallen auch Teile des Messengers Telegram unter die Regelung, aber der Betreiber kooperiert nicht. Deshalb laufen Bußgeldverfahren. Wir haben beim BfJ nochmals nachgefragt, welche Plattformen aktuell unter das NetzDG fallen und werden dies nachtragen, sobald wir eine Antwort erhalten.

Wer meldet ab 1. Februar wirklich?

Längst nicht alle Anbieter, die derzeit sonstigen Regeln aus dem NetzDG nachkommen, werden auch ab Februar Inhalte an das BKA melden. Denn es laufen mehrere Klagen gegen die Regelung. Den Anfang machte die Google-Tochter YouTube, bereits im vergangenen Juli reichte die Videoplattform eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht Köln ein, gemeinsam mit einem Eilantrag. Facebook schloss sich YouTube an. In der vergangenen Woche zog TikTok nach, nun gab auch Twitter seine Klage bekannt. Wann das Verwaltungsgericht Köln in den Verfahren entscheidet, ist derzeit nicht absehbar.

Eine aufschiebende Wirkung haben die Verfahren zwar nicht, das Justizministerium sicherte jedoch im August zu, dass man Facebook und Google vorerst nicht zur Meldung zwingen würde, solange es keine Entscheidung in den Eilverfahren gebe.

Start mit „Alternativszenario“

Wie das BKA gegenüber dem Spiegel sagte, habe sich bisher keine der großen Plattformen „technisch“ an die Schnittstelle des BKA angebunden. Was passiert also am 1. Februar überhaupt?

Laut Recherchen des Spiegel startet zunächst ein „Alternativszenario“. Die Meldungen an die ZMI kommen dann noch nicht von den großen Plattformen, sondern aus anderen Projekten, etwa aus der Meldestelle von Hessen gegen Hetze. Dort können Nutzer:innen Hassrede melden. Die IP-Adressen der Inhalteerstellenden bekommen die BKA-Beamt:innen dadurch aber nicht. Sie müssen also selbst ermitteln, wer hinter einem Posting steckt, wenn es sich tatsächlich als strafbar herausstellt. Oder auf die Kooperation der Anbieter hoffen.

Die Kritik an der Meldepflicht

Streit um die Meldepflicht gab es bereits während des Gesetzgebungsverfahrens. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisierte damals, dass Daten wie die IP-Adresse erhoben und gespeichert werden sollen, bevor ein Anfangsverdacht überhaupt geprüft wurde. Darin liegt die Sorge, dass die Daten vieler Menschen beim BKA landen, auch wenn sich herausstellt, dass sie nichts Illegales getan haben.

Ähnlich argumentieren die Plattformen in ihren Klagen. Dem Spiegel sagte ein Vertreter von Twitter, dass die Weitergabe „private Unternehmen in die Rolle von Staatsanwälten zwingt, indem sie Nutzer auch dann an die Strafverfolgungsbehörden melden, wenn kein illegales Verhalten vorliegt.“

Kritik gibt es nicht nur an den rechtlichen Bedingungen, sondern auch bei der praktischen Umsetzbarkeit. Denn die 150.000 vermuteten Strafverfahren betreffen nicht nur das BKA, dafür braucht es auch Länderpolizeien, Staatsanwaltschaften und Gerichte – und die könnte die Menge der Verfahren quantitativ überfordern. Der Deutsche Richterbund fordert daher neue Stellen – und zwar viele. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn: „Um den Verfolgungsdruck bei Straftaten im Netz flächendeckend zu erhöhen, braucht es bundesweit sicher einige hundert zusätzliche Staatsanwälte und Strafrichter.“


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Kommentarlesung 2021: „Die Dümmsten grölen am lautesten“

23. Dezember 2021 um 16:02
Blonde Frau auf Ohrensessel an Kamin
Manche Kommentare kann man nur mit geeigneten Flüssigkeiten am Kamin verdauen.

Traditionen soll man pflegen. Jahrelang war eines der Highlights auf unserer Konferenz „Das ist Netzpolitik“ die Lesung der schlimmsten und lustigsten Kommentare. Als die Konferenz 2020 coronabedingt ausfallen musste, haben wir die Lesung kurzerhand ins Netz verlegt. Auch 2021 gab es keine Konferenz, dafür gibt es jetzt wieder eine Lesung am virtuellen Kamin.


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Auch in diesem Jahr konnten wir Constanze Kurz dafür gewinnen, ein paar der schlimmsten Kommentare zum Besten zu geben. Die Lesung ist unsere Form, mit der Masse an beleidigenden, verschwörungsfreundlichen oder einfach nur wirren Zuschriften umzugehen, die uns Jahr für Jahr erreicht. Wer also die Feiertage mit einer Portion Hasspoesie garnieren möchte, ist hier an der richtigen Adresse.

Zuvor möchten wir allerdings unsere Warnung aus dem Vorjahr wiederholen:

Der Inhalt des Videos ist nicht für Kinder geeignet, da wüste Beschimpfungen, beleidigende Sprache und unwahre Tatsachenbehauptungen darin vorkommen. Außerdem ist dieser Zusammenschnitt in keiner Weise eine Wiedergabe von typischen Kommentaren. Wer sich danach also bemüßigt fühlt, hier auch mal ordentlich Dampf abzulassen: Nein. Denn wir löschen solche Kommentare, daher sind die hier verlesenen mit sehr wenigen Ausnahmen auch gar nicht erschienen.

Zuhören und genießen

Jetzt wünschen wir aber wirklich frohes Anschauen:

In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

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Kommentarkultur als Dauerbaustelle unserer Zeit

Die Kommentarkultur auf unserer Seite ist ein Thema, das uns seit Jahren beschäftigt. Während der offene Raum unter unseren Artikel über viele Jahre in bester Blog-Manier ein Ort war, an dem wir hilfreiche Ergänzungen, spannende Diskussionen, konstruktive Kritik und auch nettes Trolling gefunden haben, verschlechterte sich der Stil in der zweiten Hälfte der 2010er Jahre massiv. Beleidigungen, Vorurteile und Pauschalisierungen, verrohte Sprache, rechtsextreme Kommentare und wirre Pamphlete ohne Bezug zum Artikel nahmen Überhand.

Wir haben deshalb zuletzt 2019 eine große Änderung vorgenommen. Uns ist immer noch wichtig, dass man bei uns ohne Angabe persönlicher Daten und ohne Account kommentieren kann. Aber wir lassen nicht mehr per Default alle Kommentare durch und löschen erst im Nachhinein, was gar nicht geht. Sondern wir moderieren nun vorab, was gegen unsere Kommentarregeln verstößt. Bei manchen Leser:innen ist das Verfahren als „Vorzensur“ bekannt, aber wir sehen uns schon allein aus rechtlichen Gründen dazu verpflichtet.

Statt nach Kommentaren fragen wir nun zudem bewusst nach Ergänzungen. Wir sind offen für interessante, erkenntnisreiche Anmerkungen, für Humor und Geistreiches, für von uns Übersehenes, selbstverständlich auch für technische Hinweise und Kritik oder Rückfragen zu unseren Texten. Aber ein reines Abladen der eigenen Meinung ohne Eingehen auf den Text erscheint uns wenig konstruktiv. Beschimpfungen landen im Papierkorb oder zuweilen eben in der Kommentarlesung.


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