Der Podcast zum Jahreswechsel: Auf dem 39. Chaos Communication Congress haben wir Blicke hinter die Kulissen einiger unserer Lieblingsrecherchen des Jahres 2025 geworfen und kleine Ausblicke auf 2026 gewagt. Außerdem haben wir so viele Hörer:innenfragen wie noch nie beantwortet!
Ingo, Chris, Markus und Esther beim podcasten auf dem Congress
Wir waren live, das erste Mal seit fünf Jahren: Auf der Bühne des 39C3-Sendezentrums habe ich mit meinen Kolleg:innen Esther, Markus und Chris geplaudert. Wie war ihr Chaos Communication Congress bislang? Was hat in den letzten Wochen super geklappt und was weniger gut? Und vor allem: Wie liefen ihre Lieblingsrecherchen des Jahres ab?
Chris erzählt vom mSpy-Leak, für den wir 3,6 Millionen Nachrichten an den Support einer Überwachungs-App ausgewertet haben. Markus spricht über eine außergewöhnliche Crowd-Recherche zwischen Berlin und Belgrad. Und Esther berichtet von den Mühen der Berichterstattung über Verwaltungsdigitalisierung.
Außerdem beantworten wir Hörer:innenfragen: Welche Recherchen sind so richtig schief gelaufen? Wie viele Admins arbeiten bei netzpolitik.org? Und welche Drähte haben wir ins Parlament?
Hier ist die MP3 zum Download. Wie gewohnt gibt es den Podcast auch im offenen ogg-Format. Ein maschinell erstelltes Transkript gibt es im txt-Format.
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Wir freuen uns auch über Kritik, Lob, Ideen und Fragen entweder hier in den Kommentaren oder per E-Mail an podcast@netzpolitik.org.
00:00:00 Begrüßung
00:03:32 Blattkritik
00:07:44 Hausmitteilungen
00:09:18 Thema des Jahres
00:37:57 Postfach
00:44:52 Credits
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Der Datenatlas soll die Bundesverwaltung effizienter machen. Ein wissenschaftliches Gutachten zeigt nun jedoch, dass er mitunter nicht einmal dem Stand der Technik aus dem Jahr 1986 entspricht. Anstatt den Gutachter zu konsultieren, erwägt die zuständige Bundesdruckerei „rechtliche Schritte“ gegen ihn.
Schwere Last: der Datenatlas der Bundesdruckerei (Symbolbild)
Die Verwaltung sollte wissen, was die Verwaltung weiß. Doch Informationen liegen mal diesem Ministerium, mal jener Behörde vor. Damit interne Daten innerhalb der Bundesverwaltung besser aufgefunden werden können, setzt die Bundesdruckerei seit dem Jahr 2022 das Projekt Datenatlas Bund um.
Der „souveräne Datenkatalog für die Bundesverwaltung“ soll erstmals ressortübergreifend Metadaten bereitstellen. Metadaten sind Daten über Daten, also Zusatzinformationen wie etwa das Erstellungsdatum, der Dateityp oder der Speicherort. Die Federführung für das Projekt hat das Bundesfinanzministerium, in den jeweiligen Ministerien sind die Datenlabore für den Atlas zuständig. Grundlage dafür bildet die Bundesdatenstrategie aus dem Jahr 2021.
Modern, digital souverän und KI-fähig soll der Datenatlas sein, schreibt die Bundesdruckerei auf ihrer Website. Doch diese Versprechen kann sie nicht einlösen, wie David Zellhöfer in einem wissenschaftlichen Gutachten schreibt, das er pro bono – also eigeninitiativ und unentgeltlich – verfasst hat. Zellhöfer ist Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und lehrt zu Digitale Innovation in der öffentlichen Verwaltung.
Das Projekt basiert laut Gutachten auf proprietärer Software, greift wahrscheinlich nicht auf übliche Standards zurück und auch für die Einbindung von KI-Anwendungen sei es ungeeignet. Denn die Daten seien weder von verlässlicher Qualität noch maschinenlesbar. Damit falle der Datenatlas teilweise hinter den Stand der Technik von 1986 zurück, so Zellhöfers Resümee. „Aufgrund der eklatanten Mängel ist das Software-Entwicklungsprojekt Datenatlas mit sofortiger Wirkung zu stoppen“, so seine Empfehlung, „um nicht weitere Mittel in eine technisch und konzeptionell wenig überzeugende Lösung zu investieren, welche kaum den Stand der Technik erreicht.“
Die Reaktion der Bundesdruckerei auf das Gutachten fällt deutlich aus. Sie zieht die Seriosität Zellhöfers in Zweifel und erwägt, „nach eingehender Prüfung des Gutachtens“ rechtliche Schritte einzuleiten. Als wir David Zellhöfer davon in Kenntnis setzen, nimmt er das Gutachten vorübergehend offline, um die Vorwürfe selbst rechtlich prüfen zu lassen. Inzwischen ist das Gutachten wieder online abrufbar.
Großprojekt für datengetriebene Verwaltung
Der Titan Atlas schultert in der griechischen Mythologie den gesamten Kosmos. Der Datenatlas soll „nur“ die internen Daten der Bundesverwaltung schultern und es der öffentlichen Verwaltung erlauben, ressort- und behördenübergreifend Daten auszutauschen. Dafür nutzt und ergänzt das Projekt bestehende Verwaltungsdatenübersichten wie die Verwaltungsdaten-Informationsplattform (VIP) des Statistischen Bundesamtes, die Registerlandkarte des Bundesverwaltungsamtes oder das Metadatenportal GovData zu offenen Daten von Bund, Ländern und Kommunen.
Auf den Datenatlas kann standardmäßig nur die Bundesverwaltung zugreifen. Laut Bundesdruckerei seien inzwischen die Ressorts des Bundesfinanzministerium, des Bundesinnenministeriums und weitere an den Datenatlas angeschlossen. Nutzen können sie ihn im Intranet des Bundes. Dafür müssen sich die einzelnen Mitarbeiter:innen registrieren. Bürger:innen, die organisierte Zivilgesellschaft und die Wissenschaft haben damit keinen Einblick in den Datenatlas, wie der Pressesprecher der Bundesdruckerei auf Anfrage unterstreicht.
Bislang hat der Datenatlas laut Zellhöfers Grobschätzung mindestens 2,3 Millionen Euro gekostet. Allerdings lägen die Kosten mutmaßlich deutlich darüber, wie anonyme Quellen Zellhöfer gegenüber sagten. Die tatsächlichen Kosten legt die Bundesdruckerei auf Anfrage von netzpolitik.org nicht offen.
Wie Technik aus dem vergangenen Jahrtausend
Das Stichwort „Stand der Technik“ taucht im Gutachten gut einhundert Mal auf. Ausführlich zeichnet Zellhöfer nach, welche Funktionen der Datenatlas aus informationswissenschaftlicher Sicht im Jahr 2025 haben sollte. Zellhöfer zufolge bleibt der Datenatlas weit hinter den Erwartungen zurück.
Titelwortabfrage im historischen digitalen Katalog der ETH Zürich (15.04.1986) - CC-BY-SA 4.0 ETH Zürich
Besonders deutliche Defizite weisen demnach die Anfragemöglichkeiten auf. So sollen Beschäftigte der Bundesverwaltung in der Datenbank gezielt Metadaten recherchieren können. Für diese Suche sind andernorts verschiedene Hilfsmittel üblich, etwa das Suchen mittels Boolscher Operatoren wie „UND“, „ODER“ oder „NICHT“. Ebenso gängig sind sogenannte Wildcards, Sonderzeichen wie das Sternchen- oder Fragezeichen-Symbol, die als Platzhalter für eine beliebige Zahl an Zeichen dienen.
Nutzer:innen kennen solche Möglichkeiten der gezielten Suche etwa von gewöhnlichen Internetsuchmaschinen. Der Datenatlas verfügt über diese Funktionen allerdings nicht. Damit biete er erheblich weniger Funktionen als vergleichbare Datenbanksysteme aus dem Jahr 1986, konstatiert Zellhöfer.
Gefangen in proprietärer Software
Auch dem Ziel der Bundesdatenstrategie werde der Datenatlas nicht gerecht, nämlich einen „Beitrag zur digitalen Souveränität Europas“ zu leisten.
Vielmehr mache sich die Bundesverwaltung vom IT-Dienstleister abhängig, den die Bundesdruckerei mit dem Projekt des Datenatlas beauftragt hat. Denn der Datenatlas baue auf proprietärer Software auf, obwohl verfügbare Open-Source-Lösungen nach informationswissenschaftlicher Expertise teilweise ausgereifter seien. Als Beispiele nennt Zellhöfer die Open-Source-Lösungen Fedora und Piveau.
Der Bundesdruckerei verpasse damit die Chance, verlässlicher zu wirtschaften. Denn die laufenden Kosten ließen sich mit einer Open-Source-Lösung besser kalkulieren. Auch die Gefahr eines sogenannten Vendor Lock-in ließen sich so vermeiden. Vendor Lock-in bezeichnet die starke Abhängigkeit von einem bestimmten Anbieter, bei der ein Wechsel zu einem anderen Anbieter nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand oder zu hohen Kosten möglich ist.
Es drohen weitere Datensilos
Die Gefahr der Abhängigkeit steige zusätzlich, wenn der Datenatlas keine gebrauchsüblichen Datenstandards oder Schnittstellen nutze. Stattdessen habe der beauftragte IT-Dienstleister auf eigene Entwicklungen zurückgegriffen.
Das aber erschwert es Nutzer:innen aus der Verwaltung, ihre eigenen Datensätze in den Datenatlas zu überführen, weil sie diese zuvor noch anpassen müssen. Und auch der Datenexport wird unnötig behindert, etwa für den Fall, dass Nutzer:innen das System wechseln wollen.
Würde der Einsatz des Datenatlas verpflichtend, „führte dies unmittelbar zu der Bildung eines weiteren, wenig interoperablen Datensilos“, warnt Zellhöfer in seinem Gutachten. Obendrein ein Silo mit Daten von minderer Qualität. Denn die Nutzer:innen können die Metadaten-Felder mit frei wählbaren Beschreibungen belegen. Das mache es zusätzlich kompliziert, einzelne Datensätze wiederzufinden, etwa wenn sich Rechtschreibfehler einschleichen.
Bundesdruckerei erwägt rechtliche Schritte
Auf unsere Anfrage an die Bundesdruckerei, wie sie die Ergebnisse des Gutachtens bewerte, ging die bundeseigene GmbH nicht ein. Stattdessen zweifelt sie in ihrer Antwort die Neutralität des Gutachters an. „Wir können aktuell nur mutmaßen, dass der Autor für sein Werk womöglich unseriöse Quellen benutzt haben könnte“, schreibt die Bundesdruckerei an netzpolitik.org, „und zudem einen unlauteren Zweck verfolgt: die Reputation unseres Unternehmens zu schädigen.“ Und sie kündigt an, gegebenenfalls rechtlich gegen das Gutachten vorzugehen: „Sollten sich nach eingehender Prüfung dieses ‚Gutachtens‘ unsere Mutmaßungen erhärten, werden wir die Einleitung rechtlicher Schritte erwägen“.
Als wir Zellhöfer über die Reaktion der Bundesdruckerei informierten, nimmt er sein Gutachten vorübergehend offline. „Ich war unmittelbar eingeschüchtert“, sagt er gegenüber netzpolitik.org, „obwohl die Antwort der Bundesdruckerei in keiner Weise sachlich nachvollziehbar ist.“ Die Reaktion kann er sich nicht erklären. „Der Datenatlas ist ein Nischenthema“, sagt er, „das hätten sie auch einfach aussitzen können.“
„Wenn man es positiv sehen will, könnte der Datenatlas als Projekt eines Retro-Computing-Enthusiasten durchgehen“, sagt Zellhöfer. Aber vermutlich müsse man den Datenatlas in seiner jetzigen Form vielmehr als „einen zynischen Kommentar zur Verwaltungsmodernisierung“ sehen. „Super ist, dass sie methodisch sinnvoll eine Dateninventur gemacht haben.“
Weder das BMF noch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung wollten das Gutachten auf Anfrage bewerten. Das Bundesdigitalministerium soll die Federführung für den Datenatlas übernehmen.
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Lange Wartezeiten und hohe Gebühren durch private Dienstleister stellen seit Jahren Hindernisse bei der Visumsvergabe für Deutschland dar. Das Auslandsportal des Auswärtigen Amtes soll eigentlich die Situation durch Digitalisierung verbessern, löst aber die Kernprobleme nicht.
Genauso weit weg wie die deutschen Botschaften weltweit fühlt sich wohl oft ein Termin bei selbigen an. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / photothek
Es gibt Schengen-Visa für kurze Aufenthalte in Deutschland, Studien- und Arbeitsvisa oder Visa für Angehörige von in Deutschland lebenden Familienmitgliedern. Wer aus einem Land nach Deutschland kommen will, mit dem es keine Vereinbarung für visumfreies Reisen gibt, braucht zur Einreise auf jeden Fall eine passende Erlaubnis für seinen Aufenthalt.
Die damit verbundenen Anträge machen Arbeit für die Botschaften und Auslandsvertretungen, Deutschland hat daher in den vergangenen Jahren in immer mehr Ländern die Antragsentgegennahme an private Dienstleister outgesourct. Begonnen hatte diese Entwicklung mit einer Weisung des damaligen FDP-Außenministers Guido Westerwelle im Jahr 2012. In den vergangenen Jahren arbeitete das Außenministerium außerdem daran, die Antragstellung für nationale Visa zu digitalisieren. Am 1. Januar verkündete Ministerin Annalena Baerbock einen Erfolg: Alle 167 Visastellen weltweit seien an das sogenannte Auslandsportal angeschlossen. Doch Probleme aus der Vergangenheit wird das absehbar nicht lösen.
Warten, warten, warten
Bei der Beantragung an den deutschen Botschaften und Auslandsvertretungen gab es immer wieder Berichte über Missstände: Menschen müssen monatelang auf Termine warten, um ihren Antrag überhaupt stellen zu können. Auf der Seite der deutschen Botschaft in Algerien ist derzeit die Wartezeit für einen Termin zur Visumsbeantragung für Studium oder Sprachkurs mit „mehr als 12 Monate“ angegeben. An manchen Orten machen Betrüger ein Geschäft aus einer derart schwierigen Terminsuche und versprechen Antragstellenden für hohe Preise einen reservierten Zeitslot.
Ist der Termin gemacht, folgt die Bearbeitung der Anträge. Die darf nicht ausgelagert werden. Deutsche Unternehmen schickten im September eine Beschwerde an Außenministerin Annalena Baerbock, weil die Bearbeitungsdauer etwa im Gebiet von Shanghai drei Monate betrage und sie so chinesische Mitarbeitende nicht zügig nach Deutschland holen können.
Ein weiteres Problem gibt es bei den Kosten für die Antragstellenden: Für ein Schengenvisum etwa fällt eine Gebühr von 90 Euro an, das ist im Visakodex der EU geregelt. Bei diesen offiziell festgelegten Beträgen bleibt es jedoch nicht immer. Die privaten Dienstleister erheben vielerorts zusätzliche Kosten und versuchen, teure Extra-Leistungen zu verkaufen: So erhob ein Dienstleister im Kosovo Gebühren für einen verpflichtenden Rückversand von Pässen, bis diese Praxis von einem Gericht für illegal erklärt wurde.
Weiterhin zulässig sind offenbar „Prime-Time-Termine“ außerhalb der regulären Öffnungszeiten. In Serbien kostet diese Vorzugsbehandlung beispielsweise umgerechnet 130 Euro extra. Für weitere 15 Euro darf man sich an einem Extra-Schalter ohne Wartezeit melden. Erinnerungen an die Upselling-Praxis von Fluglinien werden dabei wach.
Privatisierung ist ein Trend
Die Privatisierung der Visaverfahren ist ein weltweiter Trend. Im Jahr 2017 hatte das deutsche Außenministerium in 18 Ländern Dienstleister mit der Antragsentgegennahme beauftragt. Laut einer aktuellen Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag sind es mittlerweile 56 Länder, bald sollen noch Kamerun, Nigeria und Zypern dazukommen.
Den Markt teilt eine überschaubare Anzahl von Anbietern unter sich auf. Deutschland etwa arbeitet mit vier Dienstleistern zusammen: den Unternehmen VisaMetric, VF Worldwide Holdings, TLS Group und BLS International Services. Zumindest in ihren Dienstleistungen für Deutschland lässt sich eine geografische Aufteilung erkennnen. So deckt TLS vor allem Länder auf dem afrikanischen Kontinent ab, während etwa VF besonders in Südostasien präsent ist.
Die Dienstleister vergeben Termine, prüfen die Vollständigkeit der Anträge und nehmen sie entgegen. Außerdem erfassen sie biometrische Daten. „Die Visumbearbeitung erfolgt weiterhin in der Visastelle“, schreibt die Bundesregierung. Hoheitliche Aufgaben würden die Dienstleister nicht übernehmen, das dürfen sie auch nicht. Sie sind demnach auch nicht an den Entscheidungen über die Anträge beteiligt.
Die Kritik am Outsourcing der Antragsprozesse ist so alt wie das Outsourcing selbst. „Mit der Auslagerung entledigt sich der Staat komplett der Kontrolle über einen Bereich, der für Bestechungen zutiefst anfällig ist“, sagte der Grünen-Abgeordnete Omid Nouripour im Jahr 2017 der taz.
Bedenken zu Datenschutz und Korruption
Außerdem gab es immer wieder Bedenken bezüglich des Datenschutzes, da durch die Antragstellung viele sensible Daten bei den Privatunternehmen anfallen. Die Bundesregierung schreibt, alle Daten würden „beim Dienstleister nach Rückgabe der Reisepässe an die Antragstellenden unverzüglich gelöscht“. Die Einhaltung der Vorschriften werde regelmäßig kontrolliert. Drei Mal im Jahr gebe es unangekündigte Vor-Ort-Besuche, außerdem werde per Video aufgezeichnet, wie biometrische Daten in den Visazentren erfasst werden. „Die Videoaufzeichnungen werden den Auslandsvertretungen zusammen mit den Antragsunterlagen weitergeleitet und stichprobenartig überprüft.“
Fragestellerin Clara Bünger kommentiert gegenüber netzpolitik.org zu der aktuellen Antwort der Bundesregierung: „Es ist ein Unding, dass private Dienstleister weltweit mit der Entgegennahme von Visaanträgen Profite machen.“ Das belaste besonders Personen mit geringen finanziellen Mitteln, so Bünger. „Auf ihrem Rücken bereichern sich Unternehmen wie VFS oder Visametric. Hinzu kommen Risiken beim Datenschutz, Korruptionsgefahr und andere Regelverstöße durch die privaten Dienstleister.“
Bünger fordert: „Die Visabearbeitung ist eine staatliche Aufgabe und gehört in die öffentliche Hand. Das Outsourcing in diesem Bereich muss rückgängig gemacht werden.“
Ein PDF-Generator als Leuchtturmprojekt
Könnte das als Leuchtturmprojekt auserkorene Auslandsportal die privaten Dienstleister vielleicht überflüssig und damit die Probleme obsolet machen? Wohl kaum. Denn das Auslandsportal ermöglicht vor allem, ein Online-Formular auszufüllen, das eine PDF-Datei erzeugt. Mit dieser Datei und entsprechenden Ausweispapieren sowie eventuell weiteren Unterlagen müssen die Visumssuchenden weiterhin vor Ort bei einer Visastelle vorsprechen. Außerdem, so schreibt das Auswärtige Amt auf unsere Presseanfrage: „Das Aufenthaltsgesetz sieht zur Feststellung und Sicherung der Identität die Erfassung von Biometriedaten vor. Dies kann nur bei persönlicher Vorsprache in einem vor Ort Termin erfolgen.“
Die Online-Antragstellung über das 13,6 Millionen teure „Portal“ ermöglicht vor allem zu prüfen, ob Angaben vollständig sind. Digitalisiert ist der Prozess damit bei weitem nicht, auch die Probleme bei der Terminvergabe kann er nicht beheben.
Doch auch der weltweite Anschluss der Visastellen an das System bedeutet offenkundig nicht, dass die Ausfüll-Funktion überall genutzt werden kann, wie stichprobenartige Tests zeigen. Bei einigen der 167 Visastellen ist die Online-Antragstellung noch nicht möglich. Wer etwa ein Ausbildungsvisum in Algerien auswählt, bekommt im Auslandsportal den Hinweis: „Online-Antrag derzeit nicht verfügbar.“ Woran liegt das?
Zum Teil sind noch nicht alle Kategorien von Visumsanträgen möglich, gestartet wird mit denen für Erwerbstätige. Das Auswärtige Amt schreibt dazu: „Die nationalen Visumanträge in den anderen Kategorien sind ebenso vollständig digitalisiert und werden derzeit z. B. von Amman, Sao Paulo oder Kanton (Familienzusammenführung) oder Manila, Belgrad und Sao Paulo (Studien- und Auszubildendenvisa) pilotiert“.
Andernorts hätten sich Visastellen dazu entschieden, zunächst die bestehenden Wartelisten abzubauen, bevor sie das Online-Verfahren freischalten. Laut einem Bericht von Business Insider gebe es hinter den Kulissen aber noch andere Probleme: Bei Antragstellenden mit eher geringen digitalen Kompetenzen käme es zu Mehrarbeit für die Visastellen. Manche von diesen würden das System deswegen als Ganzes in Frage stellen.
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