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KI-Sprachmodelle für die Verwaltung: „Das sind Annahmen, die sich schwer belegen lassen“

12. August 2026 um 08:05

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger ist überzeugt, dass die hauseigene KI-Software „Spark Workflow“ Verwaltungsprozesse deutlich beschleunigen wird. Doch noch seien etliche Fragen offen, die auch der Minister nicht beantworte, sagt Digitalexperte Stefan Kaufmann. Er plädiert für einen alternativen Ansatz, um die Verwaltung zu modernisieren.

zwei Menschen vor einem RCA 501 Computer
Staunen über neue Technologien im Büro (Symbolbild) CC-BY-SA 4.0: RCA 501 computer (1959): Wikimedia Commons / Bubba73; Bearbeitung: netzpolitik.org

Bürokratierückbau, Modernisierung des Staates und eine effizientere öffentliche Verwaltung – gebetsmühlenartig wiederholt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ziele. Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) will die öffentliche Verwaltung vor allem mit Hilfe generativer KI modernisieren. Darüber hinaus sollen KI-Agenten Genehmigungsverfahren um bis zu 50 Prozent beschleunigen und so Mitarbeiter:innen entlasten. Zu Jahresanfang hatte Wildberger sogar noch von 80 Prozent Beschleunigung gesprochen.

Seine Hoffnungen setzt der Minister dabei vor allem auf Spark Workflow. Das sind KI-Agenten, die den Ablauf von Verwaltungsverfahren durchgängig abbilden sollen. Im Gespräch mit netzpolitik.org ordnet Stefan Kaufmann ein, was nach jetzigem Wissensstand von Spark Workflow zu erwarten ist. Kaufmann ist Experte für Open Data und Verwaltungsdigitalisierung und beschäftigt sich auch privat mit Spark Workflow und den offenen Fragen des Projekts.

Stefan Kaufmann
Stefan Kaufmann ist Experte für Open Data und Verwaltungsdigitalisierung. CC-BY-SA 4.0: Jan-David Franke


netzpolitik.org: Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) will Spark Workflow in die öffentliche Verwaltung bringen. Was tut das Programm?

Stefan Kaufmann: Spark Workflow soll dabei helfen, Genehmigungsverfahren schneller zu bearbeiten. Nach allem, was wir zurzeit über das Programm wissen, arbeitet es in mehreren Schritten. Zunächst soll es Word-Dokumente, PDFs und PowerPoint-Dokumente in Markdown übersetzen, damit der Inhalt des Dokuments überhaupt analysierbar wird. Mit der Markdown-Syntax werden Struktur und Inhalte leichter maschinell auswertbar.

Anschließend wirft das Programm die aufbereiteten Inhalte nach und nach gegen Sprachmodelle und die wenden darauf festgelegte Prompts an, also Eingaben an das KI-System. Das Programm soll so einen Antrag auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen und eine rechtliche Einordnung vornehmen.

„Es braucht hundertprozentige Verlässlichkeit“


netzpolitik.org: Wie funktioniert das genau?

Stefan Kaufmann: Das ist nicht so leicht zu sagen. Zwar ist der Code auf openCode öffentlich einsehbar. Aber es fehlt eine Gesamtdokumentation. Die öffentlich zugänglichen Informationen zum Projekt lassen kaum Rückschlüsse darauf zu, wie die einzelnen Spark-Module im Detail funktionieren sollen und was die allgemeine Erwartungshaltung an das Programm ist.

So fehlt auch ein Gütetest: Tut das System, was es soll? Entsprechende Kriterien müsste man vorher definieren. Das wäre ein wissenschaftliches Vorgehen. Wenn ich ein Medikament teste, formuliere ich solche Kriterien auch, führe Doppel-Blindstudien durch und prüfe, ob meine Erwartung an die Wirkung des Medikaments erfüllt ist. Bei Spark Workflow ist so etwas bislang nicht erkennbar.

Außerdem müsste man zuvor definieren, was eine akzeptable Fehlerquote ist. Dass die generative KI unterschiedliche Ergebnisse auswerfen kann, auch wenn man dieselbe Abfrage macht, ließe sich systematisch testen. Man könnte einen Musterantrag mehrmals durch das System laufen lassen und die Ergebnisse speichern. Anschließend könnte man die Varianzen zwischen den Ergebnissen untersuchen. Wie man die dann bewertet, hängt davon ab, welche Abweichung als akzeptabel gilt.

Angenommen von 100 Anträgen wird einer falsch positiv oder einer falsch negativ bewilligt. Ist das dann ein akzeptables Ergebnis? Das müsste man diskutieren und definieren. Ich bin der Überzeugung, bei einer maschinellen Auswertung von Anträgen braucht es eine hundertprozentige Verlässlichkeit. Aber das ist eine politische Frage.

Mit Markdown zur „symbolischen KI“


netzpolitik.org: Gehen wir kurz noch einen Schritt zurück: Inhalte aus Dokumenten in Markdown zu übersetzen, das ist doch sinnvoll, oder?

Stefan Kaufmann: Ja, wenn man aber bei Spark Workflow schon diesen Schritt geht, könnte man noch einen Schritt weitergehen: nämlich die Anträge so gestalten, dass sie direkt in Markdown vorliegen. Damit könnte man auf Sprachmodelle verzichten und hätte einen Schritt hin zu einer verlässlichen und schnell verfügbaren Datenbasis zurückgelegt.

netzpolitik.org: Warum wäre das sinnvoll?

Stefan Kaufmann: Beispielsweise kann man mit Begriffen viel besser umgehen, die je nach Kontext eine andere Bedeutung haben, wie etwa der Begriff „Einkommen“. Durch eine passende Datenkodierung könnte man sicherstellen, dass das System jeweils den richtigen Einkommensbegriff erfasst. So etwa arbeitet die sogenannte symbolische KI, nach Regeln von Logik und Mathematik.

Die hat einen wesentlichen Vorteil: Auch wenn ich dieselbe Abfrage hundertmal vornehme, ich erhalte immer dasselbe Ergebnis. Bei diesem System bin ich lediglich darauf angewiesen, dass die zugrunde liegenden Sachverhaltsdarstellungen in einem maschinell auswertbaren Format vorliegen. Die Korrektheit des Ergebnisses hängt hier nicht davon ab, dass das System zufällig das richtige Ergebnis ausspuckt, sondern das folgt logisch aus den verarbeiteten Daten.

Digitalministerium will KI-Agenten für die Verwaltung


netzpolitik.org: Wie unterscheiden sich Sprachmodelle von der symbolischen KI?

Stefan Kaufmann: Sprachmodelle sind den sogenannten konnektionistischen KI-Modellen zuzuordnen. Das sind all die Modelle, die auf stochastischen Verfahren basieren, die nach dem Prinzip der Wahrscheinlichkeit funktionieren. Ein klassischer konnektionistischer KI-Ansatz ist maschinelles Lernen. Eine Untergruppe davon ist Deep Learning und daneben gibt es eben die großen Sprachmodelle. Gesichtserkennung ist beispielsweise ein klassischer konnektionistischer Ansatz. Da kann ich ein Gesicht mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erkennen, die liegt dann irgendwo zwischen 0 und 100 Prozent. Diese Konfidenz, eine Art Kennzahl über die Gewissheit, kann ich mir oft auch anzeigen lassen.

Bei symbolischer KI gibt es eigentlich nur die Ergebnisse 0 und 1. Entweder die Ausgabe ist richtig oder die Anfrage nicht beantwortbar, etwa wenn die Datenlage das nicht hergibt.

Mehr Effizienz mit maschinenlesbaren Daten


netzpolitik.org: Wie kommt es, dass die öffentliche Verwaltung mit Dokumenten in unterschiedlichen und nicht maschinenlesbaren Formaten arbeitet?

Stefan Kaufmann: Menschen lernen schon in der Schule, dass sie Texte mit Microsoft Word schreiben. Wir alle sind in gewisser Weise darauf „trainiert“ worden. Die meisten verfassen auch in ihrem Berufsleben Dokumente so, dass sie für Menschen lesbar sind.

Zum Beispiel ein PDF-Dokument, in dem Tabellen enthalten sind. Zwar ist die Darstellung digital. Aber eine automatische mathematische Auswertung der Inhalte ist sehr viel schwieriger, als wenn die ursprüngliche Tabelle im CSV-Format vorliegen würde – oder noch besser: als Linked Data. Wären die Inhalte maschinenlesbar aufbereitet, wäre das ein Riesenschritt in Richtung einer verlässlichen Auswertung.

netzpolitik.org: Wie bewertest du die Entscheidung, dass die öffentliche Verwaltung diesen Weg bislang nicht eingeschlagen hat und stattdessen zumindest auf Entscheider-Ebene auf generative KI setzt?

Stefan Kaufmann: Benjamin Degenhardt hat das neulich sehr schön eingeordnet: Der Weg hin zu semantischer Datenhaltung, also etwa besserer Maschinenlesbarkeit, sei strategisch der weitsichtige und auch der einzig sinnvolle. Ich stimme ihm da voll zu.

Degenhart ist Wissensingenieur und engagiert sich für Open Source, Linked Open Data, Graphen und Nachhaltigkeit.

Damit ließen sich alle Vorteile des automatisierten Rechnens nutzen, ohne irgendwelche Abstriche machen zu müssen. In strukturierte Daten zu investieren, wäre nachhaltig. Damit könnte man Mitarbeiter:innen in der Verwaltung nicht nur Arbeit abnehmen, man könnte gleichzeitig Kompetenz vorantreiben, besser mit Daten umzugehen, also mit Fokus auf Maschinenlesbarkeit. Da wäre deutlich mehr Effizienz zu gewinnen, während man die Grundsätze von Verwaltungshandeln wie Gleichheitsgrundsatz oder Verlässlichkeit nicht infrage stellen müsste.

Die Existenz generativer KI-Systeme verleitet dazu, Workarounds zu bauen, weil die momentan durch die Verfügbarkeit solcher Systeme günstig erscheinen. Ich kann damit kurzfristig einen Erfolg erzielen und komme meinem Ziel augenscheinlich näher. Bei genauer Betrachtung wird aber klar: Ich verbaue mir damit gleichzeitig, das gesamte System zu ertüchtigen.

netzpolitik.org: Wie kann man sich das vorstellen?

Stefan Kaufmann: Ich versuche, das an einem Bild zu erklären. Es gibt ein Ministerium, das eine desolate Wasser-Verrohrung hat. Eigentlich ist allen klar, wir sind hier auf dem Stand, der nicht mehr tragbar ist. Das sind technische Schulden. Wir müssten diese Infrastruktur von Grund auf neu festigen. Denn bislang haben Mitarbeitende das Wasser in Eimern von A nach B getragen. Statt die Infrastruktur zu erneuern, nimmt das Ministerium das Angebot einer Firma an. Sie sponsert billige Arbeiter:innen, die den Ministeriumsmitarbeiter:innen das Wassertragen abnehmen.

Diese Lösung reduziert vorerst das akute Defizit. Fraglich ist: Wollen wir, dass da Menschen das Wasser hin und her tragen? Ist das langfristig wirtschaftlich? Oder wollen wir nicht eher eine Situation, wo ich den Wasserhahn aufdrehe und das Wasser einfach läuft, Wasser as a service sozusagen?

„Ich halte es für eine Ausrede“


netzpolitik.org: Welche Gefahr siehst du bei Spark Workflow?

Stefan Kaufmann: Weniger eine Gefahr, mir fällt aber auf, dass vieles von dem, was gerade verhandelt wird, auf Kategorienfehlern basiert. Dass hier eine agentische KI am Werk sei, die 50 oder gar 80 Prozent der Arbeit abnehmen könne, sind zunächst Behauptungen. Das lässt sich nicht überprüfen. Ich habe die Befürchtung, dass die Verantwortlichen im BMDS Annahmen anhängen, wie solche Systeme arbeiten und welche Leistung sie erzielen können, die sich schwer belegen lassen.

Es ist durchaus möglich, dass Spark Workflow eingereichte Anträge prüft und darin tatsächlich Inkonsistenzen und Unvollständigkeiten anzeigt. Doch scheint das System einige technische Probleme mit sich zu bringen. Demnach kann es vorkommen, dass es zwei Dateien mit demselben Dateinamen ermittelt und dann eine davon verwirft. Dass die Dateinamen sich decken, bedeutet aber nicht automatisch, dass der Inhalt der Dubletten identisch ist.

Die Person, die das Programm bedient, sieht offenbar auch nicht, wenn im Hintergrund etwas passiert, was den Umfang des ursprünglichen Antrags verändert. Sie hat womöglich keine Information darüber, dass das System damit unter Umständen zu einem verfälschten Ergebnis kommt.

netzpolitik.org: Es fällt immer wieder das Argument vom „human in the loop“, am Ende entscheide immer ein Mensch. Ein Programm wie Spark Workflow solle lediglich unterstützen, menschliche Expertise sich dann auf das Ergebnis konzentrieren. Wie bewertest du das?

Stefan Kaufmann: Ich halte es für eine Ausrede. Im konkreten Fall ist nicht klar: Kann die Person, die das Programm bedient, einordnen, dass das Ergebnis der generativen KI zufallsbehaftet ist? Weiß sie, dass das System vielleicht unter der Haube anders agiert, als man es als Laie erwarten würde? Grundsätzlich ist die Frage offen: Wie kann der Mensch einen Antrag angesichts des Moments des Zufalls verlässlich bearbeiten? Oder werden solche Anträge in Zukunft quasi per Losverfahren beschieden?

„Nur auf einen spezifischen Anwendungsfall zugeschnitten“


netzpolitik.org: Laut den Aussagen etwa von BMDS-Staatssekretär Thomas Jarzombek soll Spark in mehreren Bereichen der öffentlichen Verwaltung eingesetzt werden können. Für wie realistisch hältst du das?

Stefan Kaufmann: Wenn man in den Code von Spark Workflow reinschaut, fällt auf: Dieses System ist gerade nur auf einen spezifischen Anwendungsfall zugeschnitten, nämlich auf die umweltrechtliche Genehmigung.

Würde man diesen Anwendungsfall auf einen anderen umbauen, muss man da händisch in viele Konfigurationsdateien eingreifen. Das wirkt auf mich nicht wie ein System, das flexibel auf verschiedene Szenarien in der Verwaltung angepasst werden kann. Zumindest nicht ohne erheblichen Aufwand.


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Degitalisierung: Fortschritt

09. August 2026 um 08:31

Wenn wir die Auswirkungen der Klimakatastrophe eindämmen wollen, sollten wir das aus einer hoffnungsvollen Perspektive heraus tun. Die Digitalisierung bietet hierfür einen Ansatz – aber nur in Teilen.

Eine schwelende, trockene Grasfläche
Welchen Fortschritt wollen wir? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Emma Renly

Die heutige Degitalisierung wird geschrieben in einer Zeit, in der wir als Menschheit die negativen Folgen unseres Handelns immer stärker spüren. Der menschengemachte Klimawandel ist keine abstrakte Gefahr mehr, er ist fühlbar und seine Auswirkungen sind verheerend – und das schon in den 2020er-Jahren. Das Jahr 2025 war mit etwa 1,44 °C über dem vorindustriellen Niveau bereits spürbar zu heiß. Der Sommer des Jahres 2026 ist voller negativer Ereignisse, die allesamt mit dem Klimawandel zusammenhängen:

  • Ende Juni 2026 starben allein in Deutschland etwa 9.600 Menschen an den Folgen extremer Hitze, so Schätzungen des Robert Koch-Instituts.
  • Der Pegel des Rheins als wichtigste Binnenwasserstraße in Deutschland befindet sich auf einem Rekordtief, ebenso wie andere Flüsse. Die Auswirkungen des Niedrigwassers allein haben bereits massive Folgen für die Wirtschaft.
  • In Ländern wie Ungarn, Serbien und Rumänien müssen Kraftwerke, darunter Atomkraftwerke wie in Paks, stark zurückgefahren werden. Eine Energiekrise in diesen Ländern ist im vollen Gange.
  • In Ländern wie Frankreich, aber auch Spanien gibt oder gab es Waldbrände historischen Ausmaßes. Die generelle Waldbrandgefahr steigt etwa in Spanien durch den Klimawandel um das Zwanzigfache.

All das hat mit einem Fortschritt zu tun, dem Fortschritt des menschengemachten Klimawandels. Es fällt nicht leicht, in so einer Zeit zur Digitalisierung zurückzukommen, aber genau so eine Art von Fortschritt ist es ja, den wir uns von der Digitalisierung oftmals erhoffen.

Die Fortschritte in der Digitalisierung und damit verwandten Technologien sind in diesen düsteren Zeiten vielleicht ein Hoffnungsschimmer, der bleibt, denn schließlich ist hier in den vergangenen Jahrzehnten geradezu Unglaubliches passiert. Könnte uns ein solcher Fortschritt nicht retten?

Alle zwei Jahre

Wenn wir heute über die Eindämmung der Auswirkungen der Klimakatastrophe sprechen, sollten wir das nicht aus einer hoffnungslosen Perspektive heraus tun. Denn die Mittel gegen den Klimawandel sind technisch gesehen alle da.

Bemerkenswert ist dabei etwa der technische Fortschritt in der Entwicklung von erneuerbaren Energien. Photovoltaik wurde über die letzten Jahrzehnte von einer eher theoretischen Idee mit kaum Ertrag zu einer verlässlichen erneuerbaren Energiequelle. Weltweit sind inzwischen über 3 Terawatt an Solarleistung installiert und die kühnsten Erwartungen an den Zubau werden immer wieder übertroffen. Bemerkenswerterweise hält gerade der Solarstrom Ungarn in einer Energiekrise mit am Laufen – woran ausgerechnet Viktor Orbán durch eine etwas schräge Energiepolitik in seiner Amtszeit einen nicht unwesentlichen Anteil hatte.

Fortschritt gibt es aber nicht nur aufseiten der Energieerzeugung, sondern auch aufseiten der Energieverbraucher. Computerchips sind seit den 1960er-Jahren immer leistungsfähiger geworden, als Gordon Moore beobachtete, dass in einem gewissen Zeitraum immer eine Steigerung der Anzahl von Transistoren in einem Mikrochip stattfinden wird. Die Anzahl der Transistoren auf einem Mikrochip verdoppelt sich etwa alle zwei Jahre, so das berühmte Moores Law. Aber nicht nur wurden Chips leistungsfähiger, sie wurden auch sparsamer. Brauchten diese Chips 1979 etwa noch 1 Watt für eine Million Recheninstruktionen, sind dies 40 Jahre später nur noch Zehntausendstel davon, Tendenz weiter effizienter werdend. Eine Gesetzmäßigkeit, die inzwischen auch in Koomeys Law formuliert wurde:

Bei gleichbleibender Rechenlast halbiert sich die benötigte Batteriemenge etwa alle zweieinhalb Jahre.

Der technische Fortschritt sollte also doch eigentlich optimistisch stimmen, oder? Grüne, endlose Energie und Technik, die immer weniger Energie braucht. Klingt das nicht nach der Lösung eines Problems mit der Verschwendung von Ressourcen und dem Ausstoß von Treibhausgasen?

Gesetze der Ausdehnung

In der Betrachtung der Entwicklung der Informationstechnik gibt es neben den Gesetzmäßigkeiten von Moore und Koomey leider noch eine weitere Gesetzmäßigkeit, die Niklaus Wirth 1995 beschrieb:

Software dehnt sich aus, um den verfügbaren Speicher zu füllen.

Trotz Fortschritten in der Geschwindigkeit und Effizienz von Hardware wurde Software immer langsamer, oder um es mit Wirth zu sagen:

Gegen Ausweiskontrollen im Netz.

Wir kämpfen für ein offenes Internet. Mit deiner Unterstützung.

Die Software wird schneller langsamer, als die Hardware schneller wird.

Das lässt sich auch an ein paar Erfahrungen im Umgang mit Computern über die Jahrzehnte zeigen.

Die Datenmenge einer durchschnittlichen Webseite liegt inzwischen bei 2,6 Megabyte – eine Vervierfachung allein seit 2012. Dabei lässt sich nicht alles darauf zurückführen, dass Webseiten jetzt mehr und höher aufgelöste Bilder enthalten, vielmehr ist auch die Datenmenge der Programmierbibliotheken, die zur Darstellung und Nutzung von Webseiteninhalten notwendig sind – vornehmlich Javascript – immens gestiegen. Inhaltlich oder funktional haben diese neuen Möglichkeiten weniger Neues geschaffen. Schneller geladen werden Webseiten über die Jahre auch nicht – der Anteil an aufgeblähtem Programmiercode frisst den technischen Fortschritt wieder nahezu auf. Erkennbar sind bei Webseiten in der Ladezeit höchstens stärkere Optimierungen für mobile Endgeräte, wenn überhaupt.

In dieser Woche wurde die erste öffentliche Webseite der Welt 35 Jahre alt. Bemerkenswerterweise funktioniert sie immer noch.

Aber auch Anwendungen für Computer sind über die Jahre immens ressourcenhungriger geworden. Lief die erste Version von Word auf DOS 1983 noch mit 192 Kilobyte an Arbeitsspeicher, gönnt sich die aktuelle Word-Version 365 / 2024 mindestens 4 Gigabyte an RAM. Allein 20 000-mal mehr an Arbeitsspeicherbedarf, um eine Textverarbeitung auszuführen.

Nun sei der Fairness halber angemerkt, dass aktuelle Webseiten und Anwendungen auch ein großes Stück an Benutzungsfreundlichkeit durch bessere grafische Oberflächen und generelle User Experience gebracht haben. Es können weitaus mehr Grafiken und Multimediainhalte genutzt werden, und generell sind Computer und Smartphones inzwischen doch durchaus so bequem nutzbar, dass diese es auch Non-IT-Cracks ermöglicht haben, gut mit Programmen dieser Art umzugehen.

In gewisser Weise kann dieser Fortschritt also auch als eine Art von Demokratisierung von Informationstechnik gesehen werden. Dadurch, dass Anwendungen immer einfacher nutzbar werden, können mehr Menschen diese nutzen.

Falsch verstandene Demokratisierung

Im Zeitalter von sogenannter Künstlicher Intelligenz könnten die Möglichkeiten speziell großer Sprachmodelle als eine weitere Evolution dieser Demokratisierung von Informationstechnik gesehen werden. Mit einem Computer wirklich reden können, ihm in einfachen Worten mitteilen, was gewünscht wird. Eine Webseite entwickeln? Eine Software entwickeln? Die nächste Urlaubsreise planen? Kein Problem, ein kurzer Auftrag per Prompt reicht, den Rest erledigt dann „die KI“ oder „der Agent“.

Nun ist die Entwicklung von generativer KI, speziell großen Sprachmodellen, schon per se nicht gänzlich unproblematisch. Auf die Problematik wurde in dieser Kolumne ja immer wieder Bezug genommen, etwa mit Sätzen wie diesen: große Probleme wie Bias, digitaler Kolonialismus, immenser Ressourcen- und Energieverbrauch, hohe Machtkonzentration, ungehemmter Datenkonsum, Wegbereitung des Faschismus, Plagiarismus und Desinformation.

KI ist also keine Demokratisierung von Informationstechnik, es ist die Konzentration in den Händen einiger weniger. Sie ist, wie Cory Doctorow 2011 postulierte, ein Angriff auf allgemeine und universelle Datenverarbeitung, die bisher allen einfach zugänglich war. Heimcomputer oder Smartphones werden wegen der Speicherkrise immer teurer und irgendwann unbezahlbar. Mit KI wird aber ein Bedarf nach Rechenleistung erfunden, der jetzt unbedingt mit mehr Technik, mehr Speicher und neuen GPUs gedeckt werden muss.

Betrachten wir den Fortschritt im Rahmen bestimmter Gesetzmäßigkeiten, überschreitet KI viele Grenzen auf einmal, nicht nur solche von Gesetzmäßigkeiten der Informationstechnik und Hardwareentwicklung:

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  • Allein der Wasserverbrauch von KI könnte im Jahr 2030 auf den Verbrauch von 1,3 Milliarden Menschen steigen, wie die Universität der Vereinten Nationen kürzlich warnte.
  • Seit dem Aufkommen von großen Sprachmodellen entwickelt sich der Aufwand für das Training dieser Modelle mit einer Steigerungsrate von mehr als vier Mal pro Jahr. Dabei steigt die „Intelligenz“ dieser Modelle aber eher nur unwesentlich. Damit steigt die Notwendigkeit nach immer größeren und energiehungrigen Rechenzentren schneller, als die Hardwareentwicklung und die Steigerung der Energieeffizienz Schritt halten könnten.
  • KI-Modelle mit agentischen Fähigkeiten werden immer mehr zu erratisch und schwer steuerbaren Softwarebestandteilen, bei denen sich speziell US-Hersteller in den vergangenen Tagen damit überbieten, welches ihrer Modelle in Tests jetzt die schlimmsten Ausbrüche aus schlecht abgesicherten Testumgebungen hingelegt habe. Meta, Anthropic und OpenAI überbieten sich gerade in einer Sensationslust, bei der sie immer mehr Cybergefährlichkeit ihrer Modelle zur Schau stellen.
  • Techfirmen reißen gerade ihre eigenen Net-Zero-Klimaziele wegen des KI-Ausbaus oder steigen gleich komplett aus Initiativen für erneuerbare Energien aus. Rechenzentren in den USA, aber auch in Europa werden immer stärker mit fossilen Energieträgern wie Gas betrieben oder so zumindest geplant, teils unter Umgehung von Regulierung.

Der vermeintliche Fortschritt von Informationstechnik durch KI hat also einen Zustand angenommen, der außerhalb aller tragbaren Grenzen von Ressourcen und Wirkung auf die Gesellschaft liegt.

Der Fortschritt, den wir eigentlich brauchen

Nun werden speziell KI-Anhänger nicht müde, dass KI ja auch gute Seiten haben könne. Es gibt da einerseits den Sales-Pitch etwa eines Sam Altman. Dem Sam Altman, der von einer glorreichen Zukunft schreibt, in der der Klimawandel überwunden ist und Kolonien im Weltraum existieren. Derselbe Sam Altman, der den Energiebedarf für das Training der KI-Modelle damit versuchte, argumentativ abzuschwächen, dass es ja auch viel Ressourcen brauche, „einen Menschen zu trainieren“.

Es gibt auch weniger blumige Sales Pitches: Der Ex-CEO von Google, Eric Schmidt, gibt immerhin gleich unverhohlen zu, dass es ihm gar nicht mehr um die Eindämmung des Klimawandels gehe und daher Fortschritte im Bereich KI viel wichtiger seien.

Als Feigenblatt für einen möglichen Nutzen von KI für die Menschheit werden nicht selten spezielle Anwendungen wie AlphaFold von Googles Deepmind, ein Modell zur Vorhersage von Proteinstrukturen, angebracht. Dessen positive Wirkung auf die Wissenschaft und Forschung ist aber wahrscheinlich nicht so hoch wie angenommen.

Die Argumentation, dass der technische Fortschritt, speziell durch KI, in den vergangenen Jahren ja „auch gute Seiten“ habe, sollte also stärker in Hinblick auf die tatsächliche Wirkung auf elementare Probleme der Menschheit wie den Klimawandel gesehen werden. LLMs lösen keine Klimaprobleme, sie verschärfen sie nur. Die immer breitere und vermeintlich günstigere Verfügbarkeit von KI ist eher im Lichte des Jevons-Paradoxons zu sehen: Dadurch, dass KI einfacher und vermeintlich effizienter genutzt werden kann, wird sie auch stärker genutzt – egal ob das sinnvoll und im eigentlichen Sinne ressourceneffizient ist.

Die Verminderung der negativen Folgen des Klimawandels braucht also eine andere Art von Fortschritt. Ein Fortschritt, der effizienter im eigentlichen Sinne mit unseren gemeinsamen Lebensgrundlagen umgeht. Schneller weniger CO₂-Emissionen, schneller weniger fossile Energieträger, schneller sparsamere Nutzung von Ressourcen, etwa für Heizen, Kühlen oder Mobilität. Nur stellt sich die Frage, wie Digitalisierung und Informationstechnik eigentlich helfen können, wenn sie in ihrer bisherigen Entwicklung eher das Gegenteil zu erreichen scheinen?

Die gute Nachricht ist, dass es Bereiche gibt, in denen Digitalisierung zukünftig helfen könnte, Ressourcen einzusparen, so zumindest nach einer Szenariobetrachtung für das Jahr 2040 des Umweltbundesamts. Bei der Optimierung von Produktionsanlagen in der Industrie etwa. Oder im Baugewerbe. Rechenzentren übrigens werden, wenn es nach den ermittelten Szenarien geht, ein starker Treiber zusätzlicher Emissionen werden.

Bleibt also die schwierige Frage, wofür wir unseren Fortschritt zukünftig sinnvoll einsetzen wollen. Ein Wandel wird notwendig sein – nicht nur wegen des Klimawandels.


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Verwaltungsdigitalisierung: Digitalminister Wildberger wiederholt alte Fehler

06. August 2026 um 18:06

Das Digitalministerium will Staat und Verwaltung digitalisieren. Doch Minister Wildberger wiederholt bekannte Fehler im Prestige-Projekt. Das zeigt ein Bericht des Bundesrechnungshofs, den wir veröffentlichen. Noch immer fehlen Standards und ein Projektmanagement-Tool.

Karsten Wildberger vor einer blauen Leinwand, er guckt zur Seite
Digitalminister Karsten Wildberger will die Verwaltungsdigitalisierung umkrempeln. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und Minister Karsten Wildberger rühmen sich für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Doch sie wiederholen bekannte Fehler.

Das zeigt ein aktueller Bericht des Bundesrechnungshofs. Zuerst berichtete Bild. Wir veröffentlichen das Dokument: Verwaltungsdigitalisierung – Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zur 21. Legislaturperiode.

Statt gemeinsamen Standards zu folgen, preschen einzelne mit Insellösungen vor, die nur in ihrem Ökosystem funktionieren. Es fehlt eine Gesamtstrategie. Es fehlt ein klares Zielbild. Und es fehlen Instrumente, einzelne Digitalisierungsmaßnahmen zu monitoren – also zu erfassen, was bisher passiert, was nachzubessern ist und was insgesamt besser laufen könnte.

Ministerium ringt mit Fallstricken


Ein Großprojekt von Minister Wildberger ist der Deutschland-Stack. Der Baukasten ist wesentlicher Teil der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung. Er soll Bund, Ländern und Kommunen „Bausteine“ an die Hand geben, mit denen sie ihre Verwaltungsleistungen einheitlich digitalisieren können.

Mit dem Stack greift Wildberger Kritik und Empfehlungen auf, die Expert:innen etwa zum Onlinezugangsgesetz 2.0 äußerten. Er soll einheitliche Basiskomponenten bestimmen, die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen nachnutzen können, Standards setzen für anschlussfähige Lösungen und eine zentrale Stelle, die eine Gesamtstrategie im Blick hat.

Der Deutschland-Stack ist seit gut einem Jahr beschlossen. Schon jetzt ist für den Bundesrechnungshof (BRH) erkennbar, dass das Ministerium mit den großen Fallstricken ringt.

Standards dringend notwendig


Zu den Basiskomponenten zählen unter anderem Fit-Connect, das National Once Only Technical System und die EUDI-Wallet, so das Bund-Länder-Gremium IT-Planungsrat im Juni.

Diese Komponenten bestehen schon deutlich länger als der Deutschland-Stack. Ob sie mit dem Stack kompatibel sind, sei laut Rechnungshof fraglich. Das habe das BMDS nicht ausreichend geprüft. Unter Umständen müssen die zuständigen Stellen die Komponenten an den Stack anpassen. Es bestehe „das Risiko“, dass das bis zum offiziellen Start des Deutschland-Stacks Anfang 2028 nicht rechtzeitig gelingt.

Insgesamt fordern die Prüfer:innen das BMDS dazu auf, bei den „Standards und Technologien für den Deutschland-Stack“ einen Zahn zuzulegen. Nach eigener Zielvorgabe will das BMDS sie erst Anfang 2028 umfassend bereitstellen.

Erst wenn wesentliche Standards und Technologien für den Deutschland-Stack feststehen, kann das BMDS abschließend bewerten, welche bestehenden Basisdienste konform zum Deutschland-Stack sind. Trotzdem beschloss der IT-Planungsrat, welche IT-Lösungen als Basisdienste für den Deutschland-Stack vorgesehen sind.

Keine verlässliche Grundlage


Verbindliche Standards fehlen etwa beim Thema generative KI und IT-Sicherheit, bemängeln die Rechnungsprüfer. Gleichzeitig entwickelt das Digitalministerium etwa das KI-Projekt Spark und fördert Projekte zu agentischer KI über den Agentic AI Hub. Akteure wie Länder oder Unternehmen haben laut BRH damit keine „verlässliche Planungsgrundlage“.

Erschwerend komme hinzu, dass die Akteure nicht erkennen können, welche Standards sie verbindlich umsetzen müssen. Zwar sind alle „128 erarbeiteten Standards und Technologien“ auf der Website zum Deutschland-Stack aufgelistet. Aber es ist nicht ausgewiesen, welche davon der IT-Planungsrat beschlossen hat.

Niemand steht am Steuer


Die wackelige Kommunikation auf der Website passt ins Bild. Der Rechnungshof bemängelt grundsätzlich, dass das Ministerium das Steuer nicht in der Hand hat. So gebe es erst jetzt, ein Jahr nach dem Beschluss zum D‑Stack, eine Meilensteinplanung. Dabei habe das BMDS versäumt, „Risiken und Abhängigkeiten zwischen den Projekten des D‑Stacks“ zu ermitteln. Das könne wiederum zu Verzögerungen führen.

Das BMDS hat zudem versäumt, ein übergreifendes Berichtswesen aufzubauen. Damit fehlen ihm geeignete Informationen, um den Deutschland-Stack zu steuern.


Auch die zentrale Software zum Projektmanagement PMflex komme laut BRH viel zu spät. Damit will das Ministerium erfassen, welche Fortschritte die zuständigen Behörden bei der Modernisierungsagenda Bund machen. Laut Agenda sollte das Tool innerhalb von vier Monaten fertig sein. Aber wahrscheinlich werden die Ressorts erst ab 2027 damit arbeiten.

Für den „Überblick über den Stand der Vorhaben zur Verwaltungsdigitalisierung“ sei das Tool unumgänglich. Damit sollen die Ressorts unter anderem „Kennzahlen zur Wirkungsmessung“ festhalten und auch, ob die gewählten Maßnahmen effektiv sind.

Das könnte aber insgesamt schwierig werden. Laut Rechnungshof hat die Bundesregierung in der Modernisierungsagenda „nur vage und abstrakt formuliert“, welche Ziele sie in der Verwaltungsdigitalisierung erreichen will. Wie genau gemessen werden soll, welche Maßnahme erfolgreich ist, ist nicht über Kennzahlen oder Ähnliches festgelegt.

Der Bundesrechnungshof kritisierte bereits in seinem Bericht vor einem Jahr, dass etwa Zielbild und Monitoring fehlen.


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Verwaltungsdigitalisierung: Trotz Einigung von Bund und Ländern droht Schnittstellen-Chaos

25. Juni 2026 um 17:06

Bürger:innen stellen digitale Anträge und die Verwaltung bearbeitet sie. Damit sie an der richtigen Stelle ankommen, braucht es eine Transport-Infrastruktur. Bund und Länder haben sich nun auf eine Lösung dafür geeinigt und wollen sie bundesweit ausrollen. Scheitern könnte das jedoch schon an den Landesgrenzen.

Rohre für die Rohrpost, auf denen "supply" und "return" steht
Einigung von Bund und Ländern: damit Anträge genau dort ankommen, wo sie hingehören (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Unsplash / Malcolm Choong

Der Deutschland-Stack (D‑Stack) soll die Verwaltungsdigitalisierung ins Rollen bringen, so die Hoffnung von Bund und Ländern. Der D‑Stack besteht aus Komponenten, die alle bis zur Kommune nachnutzen können – ohne sie aufwändig selbst entwickeln zu müssen. Damit das funktioniert, müssen aber alle mitmachen. Mitte Juni feierten Bund und Länder eine große Einigung im Bund-Länder-Gremium IT-Planungsrat: Die Länder verpflichten sich, sich an drei Basiskomponenten des Stacks anzubinden und sie auch zu nutzen.

Eine der Komponenten ist das National-Once-Only-Technical-System (NOOTS), das dafür sorgen soll, dass Bürger:innen nur einmal ihre Daten angeben und nicht jeder Behörde neu übermitteln müssen. Die zweite sind die technischen Komponenten zu Identität wie die eID-Funktion des elektronischen Personalausweises und die geplante digitale Brieftasche EUDI-Wallet. Die dritte Komponente ist schließlich FIT-Connect, die Antragstellungen erleichtern soll.

Sie alle sind inzwischen Bestandteile des D‑Stacks, dem Prestige-Projekt von Digitalminister Karsten Wildberger (CDU). Auch die Zielarchitektur für Postfach- und Kommunikationslösungen (ZaPuK) und die Zahlungsabwicklung (ZBDS) gehören zum Katalog an Basiskomponenten.

Man stehe entschlossen hinter dem D‑Stack und der Einigung, sagte Anke Pörksen, Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, beim Pressegespräch zur Sitzung. Das dürfte auch damit zusammenhängen, dass der Bund Konzeption, Pflege und Entwicklung der Komponenten eID, EUDI-Wallet, FIT-Connect und NOOTS zu großen Teilen finanzieren will. Davon verspricht man sich Fortschritt, der „zu spürbaren Erleichterungen für Bürger:innen sowie Unternehmen führen“ soll, so die gemeinsame Pressemitteilung.

Wie verbindlich ist die Verpflichtung?


Ob „die spürbaren Erleichterungen bei Bürger:innen“ tatsächlich ankommen, hängt jedoch stark von den Ländern ab. Während ein Staatsvertrag vom letzten Jahr die Länder ohnehin zu NOOTS verpflichtet, ist der neue Beschluss für FIT-Connect nur begrenzt verbindlich.

Bei FIT-Connect handelt es sich um ein Produkt der Föderalen IT-Kooperation (FITKO). Über die Infrastruktur werden Daten von Bürger:innen, Organisationen und Unternehmen an die Verwaltung transportiert. Das ähnelt einem bundesweiten Zustelldienst, der Anträge in einem standardisierten Format an die zuständige Stelle weiterleitet.

Das Ganze läuft über eine „einheitliche und leicht zu bedienende Schnittstelle“ und über alle föderalen Ebenen hinweg. Dabei setzt FIT-Connect auf international etablierte Standards auf und fördert die Übertragung von Antragsdaten in maschinenlesbarer Form. Eine gute Voraussetzung dafür, dass die Verwaltung davon wegkommt, mit PDFs zu arbeiten. Um die Anbindung zu erleichtern, unterstützt FIT-Connect mit technischen Komponenten und Know-how.

Wie die FITKO jedoch auf Anfrage mitteilt, hätten die Länder trotz Beschluss bestimmte Freiheiten. Denn „aus der Verpflichtung“ zur Anbindung im eigenen Land folge nicht, dass sie andere Transport-Infrastrukturen abschalten müssen. Außerdem könnten die Länder auch Lösungen wählen, „die von der standardmäßig vorgesehenen direkten Anbindung abweichen“.

FIT-Connect ist schon jetzt erfolgreich: Es sei bereits in allen Bundesländern im Einsatz, wobei Niedersachsen es bislang am meisten nutze, gibt die FITKO auf Anfrage an. Stark genutzte Leistungen seien auch schon „produktiv über FIT-Connect zu beziehen“: Man könne darüber etwa melden, wenn der Personalausweis verloren gegangen ist.

Vendor-Lock-in im Kleinen


Und doch kommen positive Effekte von FIT-Connect trotz der neuen Verpflichtung der Länder nicht unbedingt dort an, wo sie besonders nötig wären: bei den Kommunen. Während Bund und Länder FIT-Connect selbst schon länger kostenlos nutzen können, entstehen am Übergang zum Fachverfahren häufig hohe Kosten. Beim Fachverfahren handelt es sich um Software „auf der Basis von Datenbanken“. Die Verwaltung braucht sie, um ihre Aufgaben zu bearbeiten. Neben Datenbanken und Software-Anwendungen gehören häufig auch Schnittstellen zum Fachverfahren. Über die Schnittstellen kann die Verwaltung Daten zwischen verschiedenen Systemen austauschen.

Wenn Kommunen Fachverfahren, die sie bisher genutzt haben, an FIT-Connect anschließen wollen, sind sie stark vom Hersteller des jeweiligen Fachverfahrens abhängig. Der muss nicht nur die technische Anbindung umsetzen, sondern gibt auch die Preise vor. So würden die Hersteller Lizenzgebühren dafür verlangen, eine Adapter-Lösung zwischen ihren Fachverfahren und FIT-Connect zu bauen, sagt Hauke Traulsen, der bei der FITKO für das Produktmanagement zum FIT-Connect verantwortlich ist. Für jede Instanz würden fünfstellige Beträge fällig.

Die Belastung bestätigt auch der Deutsche Landkreistag (DLT) gegenüber netzpolitik.org. „Hohe Integrationsaufwände und Kosten“ entstünden dort, „wo unterschiedliche Transportstandards oder Postfachlösungen parallel bestehen und angebunden werden müssen.“

Daher würden die Kommunen schon lange „die Vorgabe von Basiskomponenten“ fordern, so der DLT. Der Beschluss zum D‑Stack werde dieser Forderung gerecht. Dass sich die Länder verpflichten und der Bund die Basiskomponenten finanzieren und sich für den Betrieb verantwortlich zeichnen will, stelle „wichtige Weichen“.

Jedoch bezahlt der Bund nicht dafür, die Komponenten in den einzelnen Ländern in die Breite zu bringen. Die Kosten tragen die einzelnen Länder. Der DLT mahnt daher: „Eine Flächendeckung funktioniert nur, wenn die Länder ihrer Verantwortung für die Kommunen gerecht werden.“ Dazu gehöre auch, den Aufwand zu finanzieren, der sich im Land bei der Anbindung ergibt.

Teure Doppelstrukturen


Das Land Nordrhein-Westfalen geht beim Thema Schnittstellen indes einen Sonderweg, mit dem Gesetz APIGATE NRW (€). Künftig sollen Anträge standardisiert über eine zentrale, landesspezifische Infrastruktur in die Kommunalverwaltungen weitergeleitet werden. Das Gesetz legt fest, dass Kommunen diese Infrastruktur nutzen müssen. Es funktioniert wie FIT-Connect, bestünde aber als parallele Struktur und würde auch bestehende Lösungen nicht ersetzen.

Bildlich gesprochen hängt das Land einen neuen, einheitlichen Briefkasten für digitale Anträge auf und lässt alle alten Briefkästen daneben hängen. Ein chaotisches Netz an Wegen, die Anträge vom Antragstellenden bis zum Amt nehmen. Kommunen hätten damit weitere Kosten – und die sind aus einem weiteren Grund schwer zu bändigen: Damit ein Antrag aus dem landeseigenen Gateway im Fachverfahren ankommt, muss der Hersteller die Software entsprechend umbauen. Auch das kostet die Kommunen Geld.

Für alle, die in NRW bereits FIT-Connect nutzen, bedeutet APIGATE Doppelstrukturen und zusätzliche Kosten. Das würde beispielsweise Behörden oder Organisationen betreffen, die über FIT-Connect an ein nationales Register angebunden sind. Zudem will die FITKO mit FIT-Connect auch das NOOTS stärker in die Breite bringen, so Traulsen. Wie sich APIGATE NRW zum NOOTS verhalten wird, scheint im Gesetz bislang nicht geklärt zu sein.

Am liebsten morgen


Wenn es nach dem Bund, IT-Planungsrat und der FITKO ginge, würden sich die Länder nun möglichst bald an die Basiskomponenten anbinden. Realistisch sei aber, dass ein Umstieg „in dieser Größenordnung wahrscheinlich drei bis fünf Jahre in Anspruch“ nimmt, so die FITKO auf Anfrage. Die Länder wollen sich in Sachen Anbindung noch in diesem Jahr auf einen Zeitplan in Form einer verbindlichen Meilensteinplanung festlegen.

Wer prüft, ob sich die Länder tatsächlich angebunden haben, sei laut FITKO noch nicht klar. Immerhin führe FIT-Connect einen Anbindungskatalog, in dem erfasst sei, wer sich angebunden hat.


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Informationsfreiheit: Thüringen will sich von Transparenz entlasten

23. April 2026 um 17:35

In einem „Entlastungsgesetz“ der Thüringer Brombeerkoalition versteckt sich die Abwicklung staatlicher Transparenzpflichten. Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern stattdessen eine Verbesserung des bestehenden Transparenzgesetzes und mehr Digitalisierung in der Verwaltung.

Ein Mann im Anzug steht vor einem Stapel Dokumentenmappen, die mit farbigen Haftnotizen markiert sind.
Nochmal genauer hinsehen? Unter Mario Voigt (CDU) will Thüringen Transparenzgesetze aufweichen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO und Bernd Elmenthaler / Montage: netzpolitik.org

Die Thüringer Regierungskoalition (CDU, SPD, BSW) will im Namen der Modernisierung ein sogenanntes „Entlastungsgesetz“ verabschieden und damit nach eigenen Angaben die Bürokratie abbauen. Die Maßnahmen haben demnach das „Ziel, Abläufe zu vereinfachen und Ressourcen zu schonen“.

Das sieht Arne Semsrott, Transparenz-Experte und Chefredakteur von FragDenStaat, anders. Gegenüber netzpolitik.org äußert dieser: „Die längst überfällige Veröffentlichungspflicht für Kommunen auf den letzten Metern noch zu streichen, passt zur peinlichen Digitalisierungs- und Demokratieverweigerung von CDU und SPD. Dass der BSW daran mitwirkt, ist auch kein Wunder.“

Die Open Knowledge Foundation (OKF), Wikimedia und der Hackspace Jena kritisieren das Gesetzesvorhaben ausführlich in ihren parlamentarischen Stellungnahmen. Der Stellungnahme des Hackspace schließt sich der Chaos Computer Club (CCC) an. Sie alle kommen zu ähnlichen Ergebnissen: Das geplante Entlastungsgesetz baut Transparenz gegenüber den Bürger:innen und Presse ab – und verfehlt sein Modernisierungsziel. Bisherige Fortschritte würden mit dem Gesetz zunichtegemacht. Auch das ausgewiesene Ziel der Landesregierung, die Effizienz zu erhöhen, werde verfehlt. Nicht trotz, sondern aufgrund des Rückbaus.

Transparenzpflicht soll Kann-Bestimmung werden

Die Organisationen sehen im Entlastungsvorhaben vor allem einen Rückbau des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) aus dem Jahr 2019. Thüringer Behörden stellen aufgrund des Gesetzes amtliche Informationen unaufgefordert auf dem Thüringer Transparenzportal (TTP) zur öffentlichen Verfügung. Diese Veröffentlichungspflichten sollen nun „zusammengekürzt werden – getarnt als ‚Bürokratieentlastung'“, moniert der CCC.

Die Vorschriften des Transparenzgesetzes sollen in „Kann-Bestimmungen“ umgewandelt werden, die auf Freiwilligkeit setzen und damit zu weniger Transparenz führen, heißt es dazu in der Stellungnahme des Hackspace Jena. „Der geplante § 6 Abs. 3 S. 1 ThürTG schafft die bisherige Transparenzpflicht de facto ab. Die Informationen aus dem gekürzten Katalog können eingestellt werden. Damit ist zu erwarten, dass die ohnehin sehr dürftigen Informationen im TTP noch weniger werden.“

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Timo Melzer kritisiert die Änderungen in der Anhörung zum Gesetzesvorhaben. Sein Amt spreche sich deutlich gegen eine Umwandlung von Soll- in Kann-Bestimmungen aus. Dies diene „nicht dem Zweck des Thüringer Transparenzgesetzes, der die Förderung der demokratischen Meinungs- und Willensbildung sowie die Ermöglichung der Kontrolle staatlichen Handelns verfolgt“. Beides sei in der heutigen Zeit „wichtiger denn je, auch gerade im Hinblick auf Fake News“, so Melzer. Ohne eine verbindliche Veröffentlichungspflicht würde zudem die Qualität und Quantität der Informationen im TTP erheblich reduziert werden.

Frustrierendes Transparenzportal

Melzer sagt, dass durch die Änderung sogar ein höherer Verwaltungsaufwand möglich sei. Er ist davon überzeugt, dass die Attraktivität des TTP durch konsequente Digitalisierung gesteigert werden kann. Die tatsächliche Nutzung der Plattform ließe sich demnach erhöhen, wenn die Nutzbarkeit der Webseite verbessert werde. Beispielsweise durch ein verbessertes IT-Design und KI-Unterstützung auf dem Portal.

Der Hackspace Jena kritisiert in diesem Zusammenhang die ohnehin dürftige Bilanz des staatlichen Portals im Vergleich mit anderen Bundesländern: Seit Inkrafttreten des Transparenzgesetzes Im Jahr 2020 seien insgesamt nur 907 Dokumente eingestellt worden. Gleichzeitig habe Hamburg insgesamt 170.000 Dokumente veröffentlicht. In Rheinland-Pfalz seien es 31.000 Dokumente.

Der Hackspace kritisiert auch die technische Umsetzung des Portals selbst: Aus Sicht der Psychologie und Kognitionsforschung führten lange Ladezeiten bereits ab 5 Sekunden zu einem Gefühl von Verunsicherung und Vertrauensverlust bei den Nutzenden. Ab 15 Sekunden sei es Frustration. Nutzende würden eine Webseite unter solchen Umständen wieder verlassen – und beim TTP läge die vollständige Ladezeit zwischen 20 und 47 Sekunden. Netzpolitik.org hat die langen Ladezeiten in einer Stichprobe ebenso nachvollziehen können.

De facto Rückabwicklung zum Informationsfreiheitsgesetz

„Letztlich entwickelt sich das Transparenzgesetz zurück und ist damit im Kern nur noch ein Informationsfreiheitsgesetz“, so der Hackspace Jena in der Stellungnahme. Berichtspflichten an den Landtag entfielen. Beispielsweise für Gutachten, Stellungnahmen von Verbänden und für Kabinettsvorlagen würden Ausnahmen geschaffen. Es würden damit genau jene Dokumente herausgelöst, die für informierte gesellschaftliche Teilhabe zentral seien.

„Ein Ziel eines Transparenzgesetzes sollte es sein, den Bürgerinnen und Bürgern Informationen auch während des normsetzenden Verfahrens zur Verfügung zu stellen“, so Hackspace Jena. Die Ausnahmen sorgten nun dafür, dass Dokumente „erst nach Abschluss des Verfahrens und auf Antrag zur Verfügung stehen“. Damit werde die Möglichkeit eingeschränkt, das Verfahren überhaupt noch beeinflussen zu können.

Informationsfreiheitsgesetze regeln den voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen. Doch unter dieser Maßgabe bleibt Transparenz auf die Eigeninitiative von Bürger:innen und Journalist:innen angewiesen – die Informationen müssen extra angefragt werden. Transparenzgesetze verfolgen demgegenüber das Ziel, die Behörden zu einer unaufgeforderten Veröffentlichung zu verpflichten.

Laut der Stellungnahme der OKF, Betreiberin der Plattform FragDenStaat, werde nun aus der Pflicht, digitale Dokumente vorzulegen, ein Ermessen, dies zu verweigern. Auch die Rechte des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit würden de facto abgeschwächt.

Abbau von Transparenz führt zu Ineffizienz

Die Thüringer Landesregierung begründet das „Entlastungsgesetz“ mit zwei Hauptargumenten: Die Transparenzpflicht würde Personalressourcen binden. Ein prominent genanntes Beispiel ist dabei der Aufwand durch Schwärzungen. Zudem werde das Portal ohnehin kaum genutzt, während kommerzielle Suchmaschinen in der Regel schnellere Ergebnisse lieferten. Beide Argumente seien laut den Stellungnahmen ungültig – und zwar unter Berufung auf den Evaluationsbericht, den die Landesregierung selbst beim Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Auftrag gegeben hat.

Laut der OKF kam das Institut in dem rund 200 Seiten starken Bericht zu dem Ergebnis, dass es am Vollzug der Regelungen mangele – nicht, dass der Verwaltungsaufwand ein Problem darstelle. Vielmehr gäbe es „‚deutliche Vollzugsdefizite‘ beim Einstellen von Informationen, die auch auf unklare Formulierungen in den §§ 5 und 6 ThürTG zurückzuführen seien“.

„Anstelle einer Abschwächung der Transparenz empfiehlt die Evaluation eine Schärfung der Definitionen sowie die Verfolgung des in anderen Bundesländern gängigen ‚Access for one – Access for all‘-Ansatzes, bei dem individuell beantragte Informationen automatisch auch ins Transparenzportal überführt werden“, so die OKF. Es könne zudem keine Lösung sein, die Bereitstellung staatlicher Informationen an Privatkonzerne zu übertragen – zumal bei Suchmaschinen ohnehin nur gelistet werden könne, was vorher auch veröffentlicht wurde.

Regierungskoalition ignoriert Evaluationsbericht

Auch der Hackspace Jena quittiert der Landesregierung insgesamt: „Bei dem vorliegenden Entwurf ist nicht zu erkennen, dass diese Vorschläge umgesetzt worden oder dass diese Erkenntnisse irgendwie in den Entwurf eingeflossen sind.“

Dem Aufwand von Schwärzungen ließe sich durch eine konsequente Digitalisierung der Verwaltung ebenfalls begegnen, so die Stellungnahme von Wikimedia, und zwar automatisiert, „technisch wirksam und ohne weiteres Zutun“ indem personenbezogene Sachverhalte in Dokumenten maschinenlesbar codiert werden. Es sei demnach die IT-Infrastruktur zu modernisieren, die gleichsam die Voraussetzung für weitere Modernisierungsvorhaben sei.

„Die geplanten Änderungen des Thüringer Transparenzgesetzes gehen an der ausweislichen Zielstellung des Thüringer Entlastungsgesetzes vorbei“, kritisiert Wikimedia ferner. Wenn die Handlungsfähigkeit und Effizienz der Verwaltung durch das ThürTG beeinträchtigt werde, sei dies lediglich ein Indikator für mangelnde Verwaltungsdigitalisierung. Die automatisierte Veröffentlichung von Dokumenten schaffe nicht nur Transparenz, sondern auch eine Grundlage für viele weitere alltägliche Behördenabläufe – intern oder im Austausch mit den Bürger:innen.

Probleme bei personellen Ressourcen ausgerechnet durch den Abbau von Transparenzvorschriften lösen zu wollen, sei deshalb kontraproduktiv, so Wikimedia. Grundlegende Ursachen würden dadurch nicht angegangen, sondern lediglich die „sichtbaren Konsequenzen abgeschafft“. Dies mache es in der Zukunft umso schwerer, Effizienzprobleme zu erkennen.

Gemeinde- und Städtebund begründet mit Personalmangel

Dr. Carsten Rieder, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen, argumentiert in der Anhörung zum Gesetzesvorhaben dennoch mit einer Mehrbelastung für die Kommunen. Transparenz werde prinzipiell unterstützt, aber durch die Pflichten entstünden personelle Mehrbelastungen im Verwaltungsalltag. Zudem gäbe es Berichte von Einzelfällen, in denen Verwaltungseinheiten mit Anfragen überhäuft würden. Die Transparenzgesetze könnten demnach „ansatzweise missbräuchlich“ genutzt werden, um „Verwaltungen lahmzulegen“.

Melzer sieht auch in dieser Hinsicht das Potenzial bei technischen Lösungen, die Missbrauch verhindern können. Nach seinem Kenntnisstand würden Mitarbeitende der Kommunen das TTP zudem selbst nutzen, um sich einen schnellen Informationsüberblick zu verschaffen.


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Deutschland-Stack und Zivilgesellschaft: Digitalministerium sendet widersprüchliche Signale

20. April 2026 um 10:52

Das Digitalministerium hatte die Zivilgesellschaft aufgerufen, sich beim Deutschland-Stack einzubringen. Doch in beiden Konsultationsphasen wurde deren Expertise nicht gefragt. Dabei bringt die Zivilgesellschaft Fragen ein, die sonst untergehen. Das zeigt der Workshop zu „KI in der Verwaltung“ des Bündnisses F5.

Fußgängerampel, bei der rot und grün gleichzeitig leuchten; das stehende Männchen leuchtet grün, das gehende rot
In der Kommunikation mit dem Digitalministerium: Zivilgesellschaft steht vor Rätseln. (Symbolbild) CC-BY-SA 2.0 Flickr/Captain of the Burning Ship; Bearbeitung: netzpolitik.org

Der Deutschland-Stack ist das Großprojekt des jungen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung schlechthin. Damit will Karsten Wildberger (CDU) ein „digitales Update“ (€) für Deutschland. Mit der „einheitlichen IT-Infrastruktur mit Basiskomponenten wie Cloud- und IT-Diensten und klar definierten Schnittstellen“ adressiert er die grundlegenden Versäumnisse der seit Jahren schleppenden Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.

Eigentlich könnte das Ministerium hier aus dem Vollen zivilgesellschaftlicher Expertise schöpfen. Viele zivilgesellschaftliche Akteure beobachten die scheiternde Verwaltungsdigitalisierung nicht nur seit Jahrzehnten, sondern bringen ihr Wissen und ihre Erfahrungen häufig ehrenamtlich in Digitalisierungsprojekte und nachhaltige Lösungswege ein.

Zum Start des Konsultationsprozesses im Herbst erhielt das Ministerium zunächst viel Lob. Öffentlich rief es Gruppen, Verbände, aber auch Einzelpersonen dazu auf, über die Plattform openCode ihr Feedback zum Stack einzubringen. Der Zugang dazu ist niedrigschwellig und die einzelnen Beiträge sind öffentlich einsehbar. Die volle Transparenz hebt hier die Konsultation stark von bisherigen Beteiligungsformaten ab.

Workshops ohne die Zivilgesellschaft

Doch um Feedback zu bekommen, fährt das Ministerium von Anfang an zweigleisig. Denn zeitgleich zur offenen Konsultation plante es Workshops mit Verbänden aus den Bereichen Start-ups, Wissenschaft, IT- und Digitalwirtschaft sowie weiteren. Mit von der Partie waren vor allem Wirtschaftsverbände. Dabei erhielt die Zivilgesellschaft bislang keinen Zugang.

Was bei den Workshops herauskam, ist nicht bekannt. Die hätten „generell im Haus intern und auf Arbeitsebene stattgefunden – zu diesen gibt es keine öffentliche Berichterstattung“, erklärt ein Sprecher des BMDS gegenüber netzpolitik.org.

Wie aus der Antwort (PDF) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Sonja Lemke (Die Linke) hervorgeht, gab es im November fünf Workshops – zu den Themen Markt und Integrationsplattform, Startups und Agentic AI. Sie wurden unter anderem ausgerichtet von eco, dem KI-Verband, Bitkom und Databund. Die Bundesregierung betonte, sie habe Expertise zum Thema „technische Standards und Technologien des Deutschland-Stacks“ angefragt, aber an den Workshops lediglich als „Impulsgeber“ teilgenommen.

Digitalministerium lässt sich bitten

Bei der Terminvergabe ging die Zivilgesellschaft leer aus, sowohl in der ersten Konsultationsphase vom 1. Oktober bis zum 30. November als auch in der zweiten vom 16. Januar bis zum 15. Februar. Dabei hatte das Bündnis F5 bereits im Herbst beim Ministerium nach einem Termin gefragt, so Kai Dittmann. Er leitet die Advocacy- und Policyarbeit bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und koordiniert das Bündnis.

Zu diesem Bündnis haben sich die Organisationen Reporter ohne Grenzen, AlgorithmWatch, Wikimedia Deutschland, Open Knowledge Foundation Deutschland und GFF zusammengeschlossen, sie setzen sich für eine gemeinwohlorientierte Digitalpolitik ein.

„Wir hatten gehofft, dass das BMDS von sich aus einen Konsultationsworkshop zum Deutschland-Stack anbietet“, sagt Dittmann, „um zunächst ein paar grundlegende Informationen zu vermitteln, etwa was zum Stack gehört und was nicht. Es wäre sinnvoll gewesen, zu Beginn darüber zu diskutieren, bei welchen Fragestellungen die Zivilgesellschaft aktiv eingebunden sein sollte“, etwa bei der Frage nach dem Einsatz digitaler Identitäten und danach, wie der sich auf Grundrechte auswirkt und wie er eingeschränkt werden müsste. Auch zur Frage einer sinnvollen Datenhaltung, um diesen Deutschland-Stack zu befüllen, hätte das BMDS von der Expertise von Wikimedia profitieren können, so Dittmann.

F5-Workshop zu KI in der Verwaltung

Schließlich fand Ende März ein Workshop mit F5 statt. Das Thema: „KI in der Verwaltung“. Doch wie das BMDS auf Anfrage erklärt, habe der Workshop „keinen speziellen Bezug zum Deutschland-Stack“. Das überrascht in doppelter Hinsicht. Denn laut Antwort der Bundesregierung vom Dezember sei ein Workshop mit der Zivilgesellschaft „in Klärung“ und als Organisation benannte sie das Bündnis F5. Das suggeriert, dass der F5-Workshop im Kontext des Deutschland-Stacks geplant war.

Zweitens waren bei diesem Workshop laut BMDS nicht nur Vertreter:innen aus der Zivilgesellschaft eingeladen, sondern auch aus der Wirtschaft. Überraschend ist die „Klarstellung“ des Ministeriums auch, weil KI im überarbeiteten „Gesamtbild“ ausdrücklich Teil des Deutschland-Stacks ist.

Agentische KI soll Verwaltungsaufgaben künftig erleichtern und teilweise übernehmen. Dazu hat das BMDS einen eigenen Hub gegründet und fördert eine Reihe an Pilotprojekten. Eines davon setzt agentische KI beim Antragsverfahren für Wohnberechtigungsscheine ein. Sie betrifft einen sensiblen Bereich, in dem es um die Existenz von Menschen geht. Fehler wären hier verheerend. Das veranschaulicht das Beispiel um die Kindergeldaffäre in den Niederlanden.

„Ins Machen kommen“ braucht klare Grenzen

„Im Workshop haben wir viele Fragen erst angerissen“, so Dittmann. Wie gehen Verwaltungen und Mitarbeiter:innen etwa damit um, wenn was schief geht? Wer trägt die Verantwortung für den Fall, dass Fehler passieren, die unter Umständen gravierende Konsequenzen haben? Der Sachbearbeiter, die Software-Hersteller, der IT-Dienstleister, die Behörde, die das KI-System eingekauft hat, oder der Minister, der das Ganze vorangetrieben hat? Wer ist zuständig, wenn entsprechende KI-Systeme nicht die gewünschten Ergebnisse liefern?

Was passiert, wenn ein einzelner Sachbearbeiter mithilfe von KI-Agenten immer mehr Anträge bearbeitet und etwas übersieht? „Müssen wir mit einer Verantwortungsdiffusion in diesem System rechnen?“, fragt Dittmann. Denn klar sei, die Maschine kann keine Verantwortung tragen.

Das alles seien gesellschaftliche Fragen, über die wir sprechen und die wir klären müssten. Angesichts des Mottos „ins Machen kommen“ seien sie bislang untergegangen. Ins Machen zu kommen, heiße aber auch zu entscheiden, „was wir alles nicht machen“ und Grenzen abzustecken, so Dittmann.

Aufsuchende Beteiligung

Dass das BMDS im Rahmen des D-Stacks die Zivilgesellschaft auf Abstand hält, ist umso unverständlicher, als es laut Sprecher beim KI-Transformationsprozess ausdrücklich darum gehe, deren Perspektiven einzubeziehen.

Auch wenn die Kommunikation des Ministeriums bislang unstet war, den Workshop Ende März sieht Dittmann als Startschuss dafür, zivilgesellschaftliche Expertise nicht nur einzubeziehen, sondern auch als Ressource zu begreifen. Die könne das Ministerium noch mehr nutzen, wenn es sich um eine aufsuchende Beteiligung bemüht.

Das kann bedeuten, die Expertise engagierter Menschen über andere Wege einzuholen. Denn die arbeiten häufig ehrenamtlich und können Workshops nicht wahrnehmen, wenn die an einem Werktag zu normalen Geschäftszeiten stattfinden. Das betrifft zum Beispiel Ehrenamtliche von D64, dem Zentrum für digitalen Fortschritt, vom Chaos Computer Club oder InÖG, dem Innovationsverbund öffentliche Gesundheit.

Das Ministerium könnte Forschungsmittel bereitstellen oder bei Forschenden anfragen, welche Personen oder ehrenamtlichen Organisationen sich bei bestimmten Fragen besonders gut auskennen. Beispielsweise könne das BMDS auch nach Erfahrungen fragen, die ehrenamtliche Digitalisierungsprojekte in Berlin, auf Bundesebene, aber auch in Städten und kleineren Gemeinden eingeholt haben.


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Gesetzentwurf: So will Gesundheitsministerin Warken ihre Digitalstrategie umsetzen

07. April 2026 um 18:46

Das Bundesgesundheitsministerium will die Digitalisierung im Gesundheitswesen rasch voranbringen. Ein Gesetzentwurf definiert dafür die Rolle der elektronischen Patientenakte um, weitet die Nutzung von Gesundheitsdaten erheblich aus und gibt der Gematik neue weitreichende Befugnisse. Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf.

Ministerin Nina Warken mit Merkel-Raute vor einer blauen Wand.
Nina Warken hat unser aller Gesundheitsdaten fest im Blick. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat einen ersten Entwurf für das „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) vorgelegt. Das rund 200-seitige Dokument soll die Weichen für eine digital gestützte Gesundheitsversorgung stellen und wird derzeit zwischen den Bundesministerien abgestimmt. Wir veröffentlichen den Entwurf (PDF).

Das Fundament für das Gesetz hatte Warken bereits Mitte Februar mit ihrer Digitalisierungsstrategie gebaut. Darin formuliert die Ministerin das Ziel, die elektronische Patientenakte (ePA) nicht nur zum „zentralen Dreh- und Angelpunkt“ der ärztlichen Versorgung zu machen, sondern auch zur „Gesundheits(daten)plattform“ auszubauen.

Dementsprechend soll das GeDIG unter anderem die Grundlagen für ein „digitales Primärversorgungssystem“ schaffen, indem es die Rolle der ePA erheblich erweitert. Außerdem will das Ministerium mehr Gesundheitsdaten für die Forschung bereitstellen und die Befugnisse der Gematik umfassend ausbauen.

Die elektronische Patientenakte als erste Anlaufstelle

Die ePA-App soll den Versicherten künftig einen „digitalen Versorgungseinstieg“ ermöglichen. Sie wäre dann nicht mehr nur ein digitaler Dokumentenspeicher, sondern die erste digitale Anlaufstelle für die gesundheitliche Grundversorgung.

Mit Hilfe der App sollen Versicherte künftig zunächst eine Ersteinschätzung einholen. Diese Einschätzung soll spätestens ab dem 1. Februar 2028 nach einheitlichen Standards durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen. Versicherte sollen dann über die ePA-App direkt an deren standardisierte Ersteinschätzungsverfahren weitergeleitet werden. Wird dabei ein Behandlungsbedarf festgestellt, können die Versicherten über die App digital einen Termin für eine ärztliche Behandlung buchen. Damit der Prozess möglichst reibungsfrei abläuft, müssen Arztpraxen ab dem 1. September 2029 die elektronische Überweisung anbieten.

Bei der Terminvergabe sollen ebenfalls einheitliche Standards gelten. Buchungsplattformen wie Doctolib müssen sich laut Gesetzentwurf auf strengere Vorgaben einstellen, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband festlegen. Sie sollen unter anderem sicherstellen, dass Dritte den Terminbuchungsprozess nicht kommerziell nutzen.

Krankenkassen sollen Gesundheitsdaten auswerten dürfen

Das GeDIG zielt außerdem darauf ab, dass im Gesundheitswesen mehr Daten für „Versorgung, Forschung und Innovation“ bereitstehen.

Dafür sollen die Krankenkassen deutlich mehr Befugnisse erhalten, um bei ihren Versicherten individuelle Gesundheitsrisiken auszumachen. Mit Zustimmung der Versicherten sollen sie auf Daten zugreifen dürfen, die in der ePA hinterlegt sind. Zudem sollen sie selbst Gesundheitsdaten erheben können, die unter anderem „Ernährungsgewohnheiten“, den „Raucherstatus“ oder das Körpergewicht der Versicherten erfassen. Mit den gewonnenen Informationen dürfen die Versicherungen dann auf „gesunde Lebensverhältnisse“ laut Gesetzentwurf bei ihren Versicherten hinwirken.

Darüber hinaus sollen die Kassen personenbezogene Sozialdaten, die ihnen vorliegen, anonymisieren und auswerten dürfen. Nach der Anonymisierung weisen die Daten keinen Personenbezug mehr auf. Aus Datenschutzsicht dürfen sie damit „zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben“ weiterverarbeitet und an Dritte übermittelt werden.

Auch mit nicht-anonymisierten Daten sollen die Kassen hantieren dürfen. Eine neue Experimentierklausel soll es ihnen ermöglichen, sogenannte Reallabore einzurichten. Hier können die Versicherungen zeitlich befristet die „innovative Nutzung von personenbezogenen Daten“ erproben, etwa um eine „bessere Einschätzung von Erkrankungsrisiken (z. B. Demenz, Herzerkrankungen)“ zu erhalten.

Damit kommt der Gesetzentwurf den Erwartungen der Krankenkassen weitgehend entgegen. Ende vergangenen Jahres hatte der GKV-Spitzenverband gefordert, die Präventionsangebote der Kassen „durch den Ausbau der datengestützten Früherkennung von Krankheiten“ ausbauen zu dürfen. Die Ärzteschaft hatte vor einem solchen Schritt gewarnt, weil sie die Aushöhlung des Patientengeheimnisses und der ärztlichen Schweigepflicht befürchtet. Offenkundig setzt sich das BMG über derlei Bedenken nun tendenziell hinweg.

So umfassend will Warken die Gesundheitsdaten aller Versicherten verknüpfen

Eine Forschungskennziffer gegen Datensilos und für Widerspruchsrechte

Damit auch die Forschung von den Gesundheitsdaten profitiert, sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer „eindeutigen Forschungskennziffer“ vor. Diese pseudonyme Kennziffer wird aus dem unveränderlichen Teil der Krankenversichertennummer (KVNR) abgeleitet und soll „die Verknüpfung von Daten verschiedener Datensilos“ ermöglichen.

Damit will das BMG zugleich die Umsetzung der EU-Verordnung über den Europäischen Gesundheitsdatenraum) (EHDS) vorbereiten. Die Verordnung trat im März 2025 in Kraft und findet in den kommenden Jahren sukzessive Anwendung. Der EHDS wird der erste sektorenspezifische Datenraum in der EU sein und soll als Blaupause für weitere sogenannte Datenräume dienen. Künftig sollen hier die Gesundheitsdaten von rund 450 Millionen EU-Bürger:innen zusammenlaufen und grenzüberschreitend ausgetauscht werden.

Auch Forschende und Behörden sollen diese Daten unter bestimmten Voraussetzungen nutzen dürfen. Möchten Versicherte das nicht, können sie von ihrem Widerspruchsrecht (Opt-out) Gebrauch machen. Die Forschungskennziffer soll laut BMG als technischer Schlüssel dienen, um die entsprechenden Datensätze gezielt herauszufiltern.

„Trotz der Funktion als ‚unique identifier‘ ist es gerade nicht das Ziel der Forschungskennziffer, einer Identifizierung von Einzelpersonen zu ermöglichen“, betont das BMG in dem Gesetzentwurf. „Im Gegenteil dient die Forschungskennziffer gerade dazu, bei der Zurverfügungstellung von Daten solche Merkmale zu ersetzen, über die Betroffene leichter re-identifiziert werden können.“

Fachleute weisen jedoch darauf hin, dass eine derartige Pseudonymisierung insbesondere bei Gesundheitsdaten keinen ausreichenden Schutz vor Re-Identifikation biete. Das Risiko steige zudem an, wenn ein Datensatz mit weiteren Datensätzen zusammengeführt wird, die weitere personenbezogene Daten der gleichen Person enthalten.

Gematik erhält deutlich mehr Befugnisse

Um das „hohe Tempo bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen und der Pflege […] aufrecht zu erhalten“ ist laut BMG auch „die Fortentwicklung der Gesellschaft für Telematik (gematik) erforderlich“. Die Gematik ist in Deutschland für die technischen Vorgaben bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens verantwortlich. Betrieben wird die Firma gemeinschaftlich von Ministerien wie dem BMG sowie privaten Organisationen aus dem Gesundheitsbereich, darunter Krankenkassen-Verbände oder die Bundesärztekammer. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Gematik neue Befugnisse erhält.

Das Ministerium verfolgt damit insbesondere das Ziel, die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur (TI) zu verbessern. Die TI ist das digitale Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens, über das Arztpraxen, Kliniken, Apotheken und Krankenkassen Informationen austauschen. Sie erwies sich in den vergangenen Jahren allerdings als überaus instabil. Unter anderem KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner hatte zu Jahresbeginn gefordert, dass die Technik „geräuschlos und reibungslos im Hintergrund laufen“ müsse. „Das muss 2026 das Ziel sein“, so Steiner.

Um das zu erreichen, will das BMG die Gematik von einer Zulassungsbehörde zu einer aktiv steuernden Digitalagentur mit Durchsetzungsbefugnissen ausbauen. Das wäre ein erheblicher Machtzuwachs für die vielfach kritisierte Gematik, ohne dass das Gesetz eine entsprechende unabhängige Kontrolle vorsieht – zumal das BMG nicht nur Auftraggeber, sondern auch Gesellschafter der gematik ist.

Laut Gesetzentwurf soll die Gematik kritische Kernkomponenten der Telematikinfrastruktur künftig selbst beschaffen und bereitstellen. Bislang verkaufen Anbieter ihre Komponenten eigenständig an Arztpraxen und Kliniken, nachdem die Digitalagentur diese zugelassen hat. Nach Einschätzung des Ministeriums hat das jedoch zu hoher Komplexität, schlechter Betriebsstabilität und mangelnder Servicequalität geführt. Um Störungen und Sicherheitsprobleme zu beseitigen, soll die Digitalagentur außerdem zusätzliche Durchgriffsrechte erhalten.

Auf diesem Wege will das Gesundheitsministerium auch mehr Interoperabilität im Gesundheitswesen erreichen. Verschiedene IT-Systeme, Programme und Plattformen sollen nahtlos zusammenarbeiten und untereinander Daten austauschen können, auch wenn sie von unterschiedlichen Herstellern stammen.

Als konkreter Anwendungsfall soll hier die digitale Impfdokumentation als Vorstufe des digitalisierten Impfprozesses eingeführt werden. Der sogenannte digitale Impfpass soll als eine „nutzenstiftende Mehrwert-Anwendung“ auch dazu beitragen, dass mehr Versicherte die ePA aktiv nutzen. Bislang tut das nämlich nur ein sehr kleiner Teil der Versicherten.


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Gesellschaft für Freiheitsrechte: Klage gegen zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten geht weiter

25. Februar 2026 um 17:39

Beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit sollen die Gesundheitsdaten aller gesetzlich Versicherten zusammenlaufen. Ein Gerichtsverfahren dagegen wird nun fortgesetzt. Dessen Ausgang könnte Pläne von Gesundheitsministerin Nina Warken durchkreuzen.

Zwei Menschen vor blauem Hintergrund
Karl Broich und Nina Warken auf der Pressekonferenz zur Eröffnung des Forschungsdatenzentrums Gesundheit im Oktober 2025. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Drei Jahre lang herrschte Stillstand. Nun geht ein Gerichtsverfahren weiter, das sich gegen die zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten aller gesetzlich Versicherten im Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) richtet.

Die Klage hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gemeinsam mit Constanze Kurz, netzpolitik.org-Redakteurin und Sprecherin des Chaos Computer Club (CCC), sowie einem weiteren anonymen Kläger im Mai 2022 eingereicht. Weil das FDZ aber jahrelang nicht arbeitsfähig war und kein IT-Sicherheitskonzept vorlegen konnte, ruhte das Verfahren seit Februar 2023. Im vergangenem Herbst wurde das FDZ offiziell eröffnet, weshalb die GFF das Verfahren nun nach eigenen Angaben fortsetzt und weitere Schriftsätze eingereicht hat.

Der Ausgang der Klage könnte weitreichende Folgen haben. Denn es geht um die Forschung mit Gesundheitsdaten, eine zentrale Säule der erst vor wenigen Wochen vorgestellten Digitalisierungsstrategie von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Sollte das Gericht zugunsten der Klagenden entscheiden, könnten wichtige Vorhaben ihres Ministeriums ins Wanken geraten.

Kläger:innen fordern effektiven Widerspruch und besseren Schutz

Die Klagenden werden von dem Rechtswissenschaftler Matthias Bäcker vor dem Sozialgericht Berlin und dem Sozialgericht Frankfurt vertreten. Aus ihrer Sicht verstößt die zentrale Sammlung hochsensibler Gesundheitsinformationen beim FDZ zum einen gegen das Grundrecht der Versicherten, selbst über die eigenen Daten zu bestimmen, sowie gegen das Datenschutzrecht der Europäischen Union.

Zum anderen seien die gespeicherten Daten nicht ausreichend geschützt. Für deren Übermittlung werden nur Namen, Geburtstag und -monat der Versicherten entfernt. Ein von der GFF in Auftrag gegebenes Gutachten des Kryptographie-Professors Dominique Schröder kommt zu dem Schluss, dass eine solche Pseudonymisierung die Versicherten nicht ausreichend schützt. Durch den Abgleich mit anderen Datensätzen ließen sich Betroffene ohne großen Aufwand re-identifizieren.

Die GFF fordert daher für alle Versicherten ein „voraussetzungsloses Widerspruchsrecht“, dass ihre eigenen Gesundheitsdaten für Forschung und andere Zwecke weitergenutzt werden. „Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Informationen überhaupt und sind ein lukratives Ziel für Kriminelle“, sagt Jürgen Bering, Jurist bei der GFF. „Forschung darf daher nur unter ausreichenden Schutzmaßnahmen stattfinden.“

Auf dem Weg zu „einem der größten Daten-Hubs“

Gesundheitsministerin Warken sieht das Forschungsdatenzentrum als „Innovationsmotor“ der Gesundheitsforschung. Die Einrichtung ist beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn angesiedelt. Seit 2022 werden dort Gesundheitsdaten zu allen gesetzlich Versicherten in einer zentralen Datenbank zusammengeführt und für die Dauer von bis zu 100 Jahren gespeichert. Forschende müssen sich bei diesem Zentrum registrieren, um mit den Daten arbeiten zu können.

Bislang übermitteln die gesetzlichen Krankenkassen nur die Abrechnungsdaten all ihrer Versicherten an das FDZ. Diese Daten geben Auskunft darüber, welche Leistungen die Versicherungen in Rechnung gestellt bekommen haben und mit welchen Diagnosen diese versehen sind.

Ab dem vierten Quartal dieses Jahres sollen dann nach und nach die Behandlungsdaten aus der elektronischen Patientenakte hinzukommen. BfArM-Chef Karl Broich geht davon aus, dass seine Behörde in zehn Jahren bundesweit „einer der großen Daten-Hubs“ ist.

„Gesundheitsdaten brauchen zwingend angemessene Sicherheitsmaßnahmen“

Sollte die GFF mit ihrer Klage Erfolg haben, könnte dieses Ziel verfehlt werden. Denn bislang ist vorgesehen, dass die ePA-Daten automatisch an das FDZ gehen – sofern Versicherte dem nicht aktiv widersprechen. Dieser Automatismus müsste dann möglicherweise einer aktiven Einwilligung der Versicherten weichen.

Aus Sicht der Klagenden wäre dies zu begrüßen. „Es wird höchste Zeit, dass das Verfahren fortgeführt wird“, sagt Constanze Kurz. „Denn es braucht Klarheit zur Sicherheit und zum Widerspruchsrecht, schon weil inzwischen der Kreis der nutzungsberechtigten Stellen ganz erheblich erweitert wurde.“


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Bundesgesundheitsministerium: So umfassend will Warken die Gesundheitsdaten aller Versicherten verknüpfen

16. Februar 2026 um 13:00

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat ihre Digitalisierungsstrategie vorgelegt. Darin betont die CDU-Ministerin, die Patient:innensouveränität stärken zu wollen. Tatsächlich aber will sie eine der umfassendsten Gesundheitsdateninfrastrukturen weltweit aufbauen. Nutznießer sind Forschung und Pharma-Unternehmen. Die Rechte der Patient:innen bleiben auf der Strecke.

Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken schaut konzentriert
Ganz auf die Vernetzung von Gesundheitsdaten fokussiert: Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Rund 75 Millionen gesetzlich Versicherte, ihre Gesundheitsdaten täglich übermittelt an ein nationales Forschungsdatenzentrum, verknüpfbar mit hunderten Medizinregistern und europaweit vernetzt – das ist die Vision von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU).

Die Ministerin präsentierte in der vergangenen Woche ihre „Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege“. Darin verspricht Warken eine bessere medizinische Versorgung und mehr Patientensouveränität. Tatsächlich aber zielt ihre Strategie vor allem darauf ab, eine der umfassendsten Gesundheitsdateninfrastrukturen weltweit aufzubauen.

Das knapp 30-seitige Papier legt zugleich die Grundlage für ein umfangreiches „Digitalgesetz“. Den Entwurf will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch im laufenden Quartal vorlegen. Die Rechte der Patient:innen drohen darin weitgehend auf der Strecke zu bleiben.

Die geplante Dateninfrastruktur ruht auf drei Säulen: die elektronische Patientenakte, das Forschungsdatenzentrum Gesundheit und das geplante Medizinregistergesetz. Das Zusammenspiel aller drei Vorhaben ebnet auch der EU-weiten Vernetzung der Gesundheitsdaten den Weg.

Die ePA soll zur „Gesundheits(daten)plattform“ werden

Alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, besitzen seit Januar 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA); seit Oktober 2025 sind Behandelnde dazu verpflichtet, sie zu verwenden. Gesundheitsministerin Warken will die ePA nicht nur zum „zentralen Dreh- und Angelpunkt“ der ärztlichen Versorgung machen, sondern auch zur „Gesundheits(daten)plattform“ ausbauen.

Dafür sollen erstens mehr strukturierte Daten in die ePA fließen, die dann „möglichst in Echtzeit für entsprechende Anwendungsfälle nachnutzbar“ sind. Derzeit sind dort vor allem noch PDF-Dateien hinterlegt, die nicht einmal durchsuchbar sind, was den Umgang mit der ePA aus Sicht von Behandelnden deutlich erschwert.

Zweitens soll die ePA weitere Funktionen wie eine digitale Terminvermittlung und elektronische Überweisungen erhalten. Die Patientenakte soll so „auch interessanter werden für diejenigen, die nicht krank sind“, kündigte Warken an. Derzeit nutzen gerade einmal rund 4 Millionen Menschen ihre ePA aktiv. Bis zum Jahr 2030 soll sich ihre Zahl, so das Ziel des BMG, auf 20 Millionen erhöhen.

„Künstliche Intelligenz“ soll Symptome auswerten

Wer sich krank fühlt, soll künftig auch über die ePA-App eine digitale Ersteinschätzung einholen können. Mit Hilfe eines Fragenkatalogs sollen Versicherte dann erfahren, ob ihre Symptome den Gang zur Hausärztin oder gar zur Notfallambulanz rechtfertigen.

Diese Auswertung soll offenbar auch mit Hilfe sogenannter Künstliche Intelligenz erfolgen. Ohnehin soll KI laut Warken „in Zukunft da eingesetzt werden können, wo sie die Qualität der Behandlung erhöht, beim Dokumentationsaufwand entlastet oder bei der Kommunikation unterstützt“. Bis 2028 sollen beispielsweise mehr als 70 Prozent der Einrichtungen in der Gesundheits- und Pflegeversorgung KI-gestützte Dokumentation nutzen – ungeachtet der hohen Risiken etwa für die Patientensicherheit oder die Autonomie der Leistungserbringer.

Dafür will das BMG „unnötigen bürokratischen Aufwand“ für KI-Anbieter reduzieren. Das Ministerium strebt dafür mit Blick auf den Digitalen Omnibus der EU-Kommission „eine gezielte Anpassung der KI-Verordnung“ an. Das umstrittene Gesetzesvorhaben der Kommission zielt darauf ab, Regeln für risikoreiche KI-Systeme hinauszuzögern und den Datenschutz deutlich einzuschränken. Zivilgesellschaftliche Organisationen warnen eindringlich, dass mit dem Omnibus der „größte Rückschritt für digitale Grundrechte in der Geschichte der EU“ drohe.

Forschungsdatenzentrum soll als „Innovationsmotor“ wirken

Die in der ePA hinterlegten Daten sollen aber nicht nur der ärztlichen Versorgung dienen, sondern vor allem auch der Forschung zugutekommen. Sie sollen künftig – sofern Versicherte dem nicht aktiv widersprechen – täglich automatisch an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) gehen. Während Warken die ePA als „Dreh- und Angelpunkt“ der Versorgung sieht, beschreibt sie das FDZ als „Innovationsmotor“ der Gesundheitsforschung.

Das FDZ wurde nach jahrelangen Verzögerungen im vergangenen Herbst erst handlungsfähig. Es ist beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn angesiedelt. Forschende können sich bei dem Zentrum registrieren, um mit den dort hinterlegten Daten zu arbeiten. Auch Pharma-Unternehmen können sich bewerben. Eine Voraussetzung für eine Zusage ist, dass die Forschung einem nicht näher definierten „Gemeinwohl“ dient.

Die pseudonymisierten Gesundheitsdaten sollen das FDZ nicht verlassen. Stattdessen erhalten Forschende Zugriff auf einen Datenzuschnitt, der auf ihre Forschungsfrage abgestimmt ist. Die Analysen erfolgen in einer „sicheren Verarbeitungsumgebung“ auf einem virtuellen Desktop, das Forschende übers Internet aufrufen können.

Ob dabei tatsächlich angemessene Schutzstandards bestehen, muss indes bezweifelt werden. Denn das Forschungszentrum verfügte in den vergangenen Jahren nicht einmal über ein IT-Sicherheitskonzept, weshalb auch ein Gerichtsverfahren der Gesellschaft für Freiheitsrechte ruht.

Gemeinsam mit der netzpolitik.org-Redakteurin Constanze Kurz hatte die GFF gegen die zentrale Sammlung sensibler Gesundheitsdaten beim FDZ geklagt. Aus ihrer Sicht sind die gesetzlich vorgesehenen Schutzstandards unzureichend, um die sensiblen Gesundheitsdaten vor Missbrauch zu schützen. Sie verlangt daher für alle Versicherten ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht gegen die Sekundärnutzung der eigenen Gesundheitsdaten. Nachdem das FDZ seit Oktober den aktiven Betrieb aufgenommen hat, dürfte das ruhende Verfahren in Kürze fortgesetzt werden.

„Real-World-Überwachung“ ermöglichen

Dessen ungeachtet haben sich laut BfArM-Präsident Karl Broich bereits 80 Einrichtungen beim FDZ registriert. Die Antragsteller kommen zu gleichen Teilen aus Wirtschaft, Verwaltung und Forschung. Mehr als zwei Drittel von ihnen hätten bereits konkrete Forschungsanträge gestellt, bis zum Ende des Jahres will Warken diese Zahl über die Schwelle von 300 hieven. Alle positiv beschiedenen Anträge sollen künftig in einem öffentlichen Antragsregister einsehbar sein.

Zum Jahreswechsel wird das FDZ wohl auch über weit mehr Daten verfügen als derzeit. Bislang übermitteln die gesetzlichen Krankenkassen die Abrechnungsdaten all ihrer Versicherten an das Forschungszentrum. Diese geben bereits Auskunft darüber, welche Leistungen und Diagnosen die Versicherungen in Rechnung gestellt bekommen haben.

Ab dem vierten Quartal dieses Jahres sollen dann nach und nach die Behandlungsdaten aus der ePA hinzukommen. Den Anfang machen Daten aus der elektronischen Medikationsliste, anschließend folgen die Laborfunde, dann weitere Inhalte.

Der baldige Datenreichtum gibt dem FDZ aus Sicht von BfArM-Chef Broich gänzlich neue Möglichkeiten. Er geht davon aus, dass seine Behörde in zehn Jahren bundesweit „einer der großen Daten-Hubs“ ist. Mit den vorliegenden Daten könnten Forschende dann umfassende „Lifecycle-Beobachtungen“ durchführen – „eine Real-World-Überwachung also, die klassische klinische Prüfungen so nicht abdecken können“.

Auch im FDZ soll „Künstliche Intelligenz“ mitwirken. Zum einen in der Forschung selbst: „Dafür arbeiten wir an Konzepten, die Datenschutz, Sicherheit und wissenschaftliche Nutzbarkeit von Beginn an zusammendenken“, sagt Broich. Zum anderen soll das FDZ Datensätze etwa für das Training von Sprachmodellen bereitstellen, wie die Digitalisierungsstrategie des BMG ausführt und auch bereits gesetzlich festgeschrieben ist. Sowohl Training als auch Validierung und Testen von KI-Systemen sind eine zulässige Nutzungsmöglichkeiten. Das bedeutet konkret: Die sensiblen Gesundheitsdaten von Millionen Versicherten können zum Training von Sprachmodellen verwendet werden.

Wie „Künstliche Intelligenz“ unser Gesundheitswesen verändern soll – und welche Fragen das aufwirft

Warken will Medizinregister miteinander verknüpfen

Ab 2028 könnten Trainingsdaten dann auch detaillierte Daten zu Krebserkrankungen enthalten. Denn in knapp zwei Jahren sollen die FDZ-Datenbestände mit Krebsregistern sowie dem Projekt genomDE verknüpft werden, das Erbgutinformationen von Patient:innen sammelt.

Die Datenfülle beim FDZ dürfte damit noch einmal ordentlich zunehmen. Allein die Krebsregister der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz halten Daten von insgesamt mehr als drei Millionen Patient:innen vor. Wer nicht möchte, dass etwa die eigenen Krebsdaten mit den Genomdaten verknüpft werden, muss mindestens einem der Register komplett widersprechen.

Im Gegensatz etwa zu den Krebsregistern der Länder, die auf Basis spezieller rechtlicher Grundlagen arbeiten, bewegen sich die meisten anderen Medizinregister dem BMG zufolge derzeit „in einem heterogenen Normengeflecht von EU-, Bundes- und Landesrecht“, was „die Schaffung einer validen Datenbasis“ behindere.

Das Ministerium hat daher bereits im Oktober das „Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung“ auf den Weg gebracht. Der Referentenentwurf sieht vor, einheitliche rechtliche Vorgaben und Qualitätsstandards für Medizinregister zu schaffen.

Ein Zentrum für Medizinregister (ZMR), das ebenfalls am BfArM angesiedelt wäre, soll demnach bestehende Medizinregister nach festgelegten Vorgaben etwa hinsichtlich Datenschutz und Datenqualität bewerten. Qualifizierte Register werden dann in einem Verzeichnis aufgeführt, dürfen zu einem festgelegten Zweck kooperieren und auch anlassbezogen Daten zusammenführen. Die personenbezogenen Daten, die dort gespeichert sind, können für die Dauer von bis zu 100 Jahren in den Registern gespeichert werden.

Derzeit gibt es bundesweit rund 350 Medizinregister. Zu den größten zählen das „Deutsche Herzschrittmacher Register“, das die Daten von mehr als einer Million Patient:innen enthält, und das „TraumaRegister DGU“ mit Daten von mehr als 100.000 Patient:innen. Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass etwa drei Viertel der bestehenden Medizinregister Interesse daran haben könnten, in das Verzeichnis des ZMR aufgenommen zu werden.

Verbraucher- und Datenschützer:innen mahnen Schutzvorkehrungen an

Gesundheitsdaten, die dem ZMR vorliegen, sollen ebenfalls pseudonymisiert oder anonymisiert der Forschung bereitstehen. Das geplante Medizinregistergesetz sieht außerdem vor, dass die Daten qualifizierter Register ebenfalls miteinander verknüpft werden können.

Zu diesem Zweck sollen Betreiber von Medizinregistern und die meldenden Gesundheitseinrichtungen registerübergreifende Pseudonyme erstellen dürfen. Als Grundlage dafür soll der unveränderbare Teil der Krankenversichertennummer von Versicherten (KVNR) dienen.

Fachleute weisen darauf hin, dass eine Pseudonymisierung insbesondere bei Gesundheitsdaten keinen ausreichenden Schutz vor Re-Identifikation bietet. Das Risiko wächst zudem, wenn ein Datensatz mit weiteren Datensätzen zusammengeführt wird, wenn diese weitere personenbezogene Daten der gleichen Person enthält.

Das Netzwerk Datenschutzexpertise warnt zudem davor, die Krankenversichertennummer in einer Vielzahl von Registern vorzuhalten. Weil im Gesetzentwurf notwendige Schutzvorkehrungen fehlen würden, sei „das Risiko der Reidentifizierung bei derart pseudonymisierten Datensätzen massiv erhöht“.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert die Menge an personenbezogenen Daten, die laut Gesetzentwurf an qualifizierte Medizinregister übermittelt werden dürfen. Dazu zählen neben sozialdemographischen Informationen auch Angaben zu Lebensumständen und Gewohnheiten sowie „zu einem Migrationshintergrund oder einer ethnischen Zugehörigkeit, der Familienstand oder die Haushaltsgröße“.

Um die Patient:innendaten besser zu schützen, forderte der Verband bereits im November vergangenen Jahres, eindeutig identifizierende Daten vom Kerndatensatz eines Medizinregisters getrennt aufzubewahren.

Gesundheitsministerium schafft Schnittstellen in die EU

Das Gesundheitsministerium lässt sich davon jedoch nicht beirren und strebt weitere Datenverknüpfungen an. Laut seiner Digitalisierungsstrategie will das BMG das Forschungspseudonym auch dazu nutzen, um die Gesundheits- und Pflegedaten „mit Sozialdaten und Todesdaten zu Forschungszwecken“ sowie „mit Abrechnungs- und ePA-Daten“ zu verbinden. Ob Versicherte dieser umfangreichen Datenverknüpfung überhaupt noch effektiv und transparent widersprechen können, ist derzeit zweifelhaft. Sicher aber ist: Der Aufwand dürfte immens sein.

Die Digitalisierungsstrategie macht ebenfalls deutlich, dass das Ministerium die geplanten Maßnahmen auch in Vorbereitung auf den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) ergreift. Der EHDS ist der erste sektorenspezifische Datenraum in der EU und soll als Blaupause für weitere sogenannte Datenräume dienen. Schon in wenigen Jahren sollen hier die Gesundheitsdaten von rund 450 Millionen EU-Bürger:innen zusammenlaufen und grenzüberschreitend ausgetauscht werden.

Konkret bedeutet das: In gut drei Jahren, ab Ende März 2029, können auch Forschende aus der EU beim FDZ Gesundheitsdaten beantragen. Und das Zentrum für Medizinregister soll dem BMG zufolge ebenfalls Teil der europäischen Gesundheitsdateninfrastruktur werden.

Der größte Brückenschlag in der Gesundheitsdateninfrastruktur steht also erst noch bevor. Und auch hier bleibt die Ministerin eine überzeugende Antwort schuldig, was die Versicherten davon haben.


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Sozialstaatsreform: Kommission empfiehlt Abbau von Grundrechten

28. Januar 2026 um 18:03

Eine Fachkommission der Bundesregierung hat Empfehlungen vorgelegt, die den Sozialstaat bürgernäher und digitaler machen sollen. Dafür will sie den Datenschutz aufweichen und Verfahren mit Hilfe sogenannter Künstlicher Intelligenz automatisieren. Wohlfahrtsverbände warnen vor zusätzlicher Diskriminierung.

Eine Menschengruppe schaut in die Kamera
Die Kommission übergibt ihren Bericht an Arbeitsministerin Bärbel Bas (Mitte). – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Jürgen Heinrich

Der Sozialstaat stehe vor einem „digitalen Neustart“. Das verkündete Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), als sie am Dienstag den Abschlussbericht der „Kommission zur Sozialstaatsreform“ entgegennahm.

Die Kommission empfiehlt insgesamt 26 Maßnahmen, um den Sozialstaat zu „modernisieren“. Sie sollen das Sozialleistungssystem vereinheitlichen, mehr „Erwerbsanreize“ für Leistungsbeziehende schaffen und rechtliche Vorgaben vereinfachen.

Das Schutzniveau des Sozialstaats werde dadurch nicht gesenkt, betonte Bas. Stattdessen zielten die Empfehlungen darauf ab, den Leistungsvollzug effizienter zu machen. Vor allem die Empfehlungen zur Verwaltungsdigitalisierung wertet die Ministerin dahingehend als „Quantensprung“.

Tatsächlich droht aber gerade hier ein Abbau elementarer Schutzvorkehrungen. Denn die Kommission will unter anderem den Datenschutz aufweichen und Verfahren weitgehend automatisiert „auch unter Nutzung von Künstlicher Intelligenz“ beschleunigen. Wohlfahrtsverbände befürchten, dass ohnehin benachteiligte Menschengruppen zusätzlich diskriminiert werden.

Plattformbasierte Modernisierung mit Sozialportal

Der Kommission gehörten Vertreter:innen des Bundes, der Länder und der Kommunen an. Vertreter:innen aus der Wissenschaft oder der Zivilgesellschaft waren in dem Gremium nicht vertreten. Es führte aber Gespräche mit insgesamt 90 Expert:innen und Interessenvertreter:innen unterschiedlicher Verbände und Sozialpartner.

Für eine „konsequente Ende-zu-Ende-Digitalisierung“ strebt die Kommission quasi im Backend eine „technisch sichere und souveräne Technologieplattform für Bund, Länder und Kommunen“ mit einheitlichen Standards und Schnittstellen an. Die Basiskomponenten dafür soll der Deutschland-Stack liefern, das Prestigeprojekt des Bundesdigitalministeriums.

Im Frontend sollen Bürger:innen alle Leistungen gebündelt über ein zentrales „Sozialportal“ einsehen sowie Anträge stellen und Bescheide abrufen können. Der Sozialstaat soll für sie so „transparenter und leichter zugänglich“ werden.

Behördenübergreifender Datenaustausch

Damit Verwaltungen leichter untereinander Daten austauschen können, sollen sie behördenübergreifend die steuerliche Identifikationsnummer nutzen. Diese lebenslang gültige Personenkennziffer erhalten alle Bürger:innen vom Bundeszentralamt für Steuern bei Geburt.

Schon die Ampel-Regierung hatte geplant, die Steuer-ID dazu zu nutzen, um Verwaltungsdaten zusammenzuführen. Jurist:innen und Datenschützer:innen kritisieren die Einführung einer solchen Personenkennzahl unter anderem mit Bezug auf das Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts als verfassungswidrig.

Darüber hinaus spricht sich die Kommission dafür aus, das sogenannte Once-Only-Prinzip konsequent umzusetzen. Es sieht vor, dass Bürger:innen ihre Antragsdaten nur noch einer Behörde mitteilen, die diese dann an andere Behörden weitergeben kann.

Der „komplexe“ Sozialdatenschutz

Dafür müsse der Gesetzgeber aber zum einen den „komplexen Sozialdatenschutz“ aufweichen. Konkret empfiehlt die Kommission, entsprechende Regelungen im Ersten und im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch zusammenzuführen. Zum anderen müsse dafür der Ersterhebungsgrundsatz reformiert oder gar gestrichen werden – sofern dies „mit dem verfassungsrechtlich verankerten Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar wäre“.

Der Ersterhebungsgrundsatz sieht vor, dass personenbezogene Sozialdaten grundsätzlich direkt bei der betroffenen Person selbst erhoben werden müssen und nicht etwa beim Arbeitgeber. Betroffene Person können so derzeit selbst darüber entscheiden, ob und wie ihre Daten preis- und weitergegeben werden.

Mehr KI, weniger Kontrolle

Darüber hinaus will die Kommission Verwaltungsverfahren mit dem Einsatz sogenannter Künstlicher Intelligenz beschleunigen. Auf diese Weise will sie auch den „sich verschärfenden Fachkräfteengpässen“ begegnen.

So sollen „rein regelgebundene Prozesse ohne Ermessens- und Beurteilungsspielraum“ künftig „weitgehend automatisiert ablaufen“. Damit sind Verwaltungsprozesse gemeint, bei denen ein Sachverhalt formal auf klare Voraussetzungen geprüft wird – also etwa ob eine Frist eingehalten wurde oder ein:e Antragssteller:in ein bestimmtes Alter erreicht hat.

Aber auch bei Ermessensentscheidungen soll KI verstärkt zum Einsatz kommen – allerdings nur „unterstützend“, wie der Bericht betont. Die Entscheidungen müssten „in menschlicher Hand“ verbleiben. Zugleich spricht sich die Kommission dafür aus, das sogenannte Vier-Augen-Prinzip einzuschränken. Es sieht vor, dass mindestens zwei Behördenmitarbeitende gemeinsam einen Sachverhalt prüfen.

Wohlfahrtsverbände warnen vor KI-Einsatz

Der Paritätische Wohlfahrtsverband sieht diese Empfehlungen „überaus kritisch“. „Auch ‚unterstützende‘ KI kann systematische Benachteiligung verstärken“, schreibt der Verband auf Anfrage von netzpolitik.org. „Besonders gravierend ist die fehlende Transparenz vieler KI‑Modelle und die Gefahr, soziale Feinheiten auszublenden.“ Das Vier-Augen-Prinzip sei „ein unverzichtbarer Schutzmechanismus im Sozialstaat“ und insbesondere bei KI-gestützten Verfahren wichtig. „Hier brauchen wir mehr Kontrolle, nicht weniger“, so der Verband.

„Nachvollziehbarkeit und Transparenz müssen zu jeder Zeit gewährleistet sein“, mahnt auch der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband. Er verweist auf Forschungsergebnisse, wonach Algorithmen dazu neigen, ohnehin benachteiligte Menschengruppen weiter zu diskriminieren. „Sofern der Ermessensspielraum nicht zugunsten der Bürgerinnen und Bürger genutzt wird, muss deshalb immer durch eine qualifizierte Person entschieden werden“, schreibt die Arbeiterwohlfahrt.

Selbst dann seien die Risiken aber noch immer hoch, sagt die Bundestagsabgeordnete Sonja Lemke (Die Linke). Diverse Studien und Umfragen hätten gezeigt, dass Menschen KI-Ergebnissen recht blind vertrauten. „Daher besteht die Gefahr, dass Ermessensentscheidungen, die von der KI unterstützt werden, am Ende faktisch allein von der KI getroffen werden – mit allem Bias, rassistischen und sexistischen Vorurteilen, die in ihr stecken“, so Lemke gegenüber netzpolitik.org. „Das ist Politik auf Kosten derjenigen, die existenziell von Sozialleistungen abhängig sind.“

„Commitment“ oder Grundgesetzänderung

Die Kommission drängt auf eine rasche und einheitliche Umsetzung ihrer Empfehlungen. Bund, Länder und Kommunen müssten bundesweit geltende Vorgaben festlegen. Dazu zählen einheitliche Datenformate, Schnittstellen und IT-Dienste.

Dafür brauche es insbesondere ein „Commitment“ der Kommunen, betonte die Arbeitsministerin am Dienstag im ARD-Morgenmagazin. Nicht jede Kommune könne künftig ihre eigene Software behalten, so Bas.

Gelingt eine solche Einigung nicht, spricht sich die Kommission dafür aus, Artikel 91c des Grundgesetzes so anzupassen, dass „durch zustimmungspflichtige Bundesgesetze Standards, Sicherheitsanforderungen und Komponenten verbindlich festgelegt werden können“. Dafür braucht die schwarz-rote Koalition allerdings mindestens eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag – und damit die Unterstützung der Linkspartei oder der AfD.


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#304 Off The Record: Recherche-Highlights live vom 39C3

03. Januar 2026 um 07:00

Der Podcast zum Jahreswechsel: Auf dem 39. Chaos Communication Congress haben wir Blicke hinter die Kulissen einiger unserer Lieblingsrecherchen des Jahres 2025 geworfen und kleine Ausblicke auf 2026 gewagt. Außerdem haben wir so viele Hörer:innenfragen wie noch nie beantwortet!

Vier lächelnde Menschen mit Headsets auf dem Kopf, eine Person streckt den Arm nach vorne und nimmt das Selfie auf
Ingo, Chris, Markus und Esther beim podcasten auf dem Congress

Wir waren live, das erste Mal seit fünf Jahren: Auf der Bühne des 39C3-Sendezentrums habe ich mit meinen Kolleg:innen Esther, Markus und Chris geplaudert. Wie war ihr Chaos Communication Congress bislang? Was hat in den letzten Wochen super geklappt und was weniger gut? Und vor allem: Wie liefen ihre Lieblingsrecherchen des Jahres ab?

Chris erzählt vom mSpy-Leak, für den wir 3,6 Millionen Nachrichten an den Support einer Überwachungs-App ausgewertet haben. Markus spricht über eine außergewöhnliche Crowd-Recherche zwischen Berlin und Belgrad. Und Esther berichtet von den Mühen der Berichterstattung über Verwaltungsdigitalisierung.

Außerdem beantworten wir Hörer:innenfragen: Welche Recherchen sind so richtig schief gelaufen? Wie viele Admins arbeiten bei netzpolitik.org? Und welche Drähte haben wir ins Parlament?


In dieser Folge: Chris Köver, Esther Menhard, Ingo Dachwitz und Markus Reuter.
Produktion: Serafin Dinges.
Titelmusik: Trummerschlunk.


Hier ist die MP3 zum Download. Wie gewohnt gibt es den Podcast auch im offenen ogg-Format. Ein maschinell erstelltes Transkript gibt es im txt-Format.


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Datenatlas der Bundesdruckerei: Verwaltungsmodernisierung von vorvorgestern

04. Dezember 2025 um 17:12

Der Datenatlas soll die Bundesverwaltung effizienter machen. Ein wissenschaftliches Gutachten zeigt nun jedoch, dass er mitunter nicht einmal dem Stand der Technik aus dem Jahr 1986 entspricht. Anstatt den Gutachter zu konsultieren, erwägt die zuständige Bundesdruckerei „rechtliche Schritte“ gegen ihn.

der Titan Atlas, der auf seinen Schultern den Kosmos aus 0 und 1 trägt; im Hintergrund eine aufgehende Sonne; ein goldener Rahmen umfasst das Bild
Schwere Last: der Datenatlas der Bundesdruckerei (Symbolbild)

Die Verwaltung sollte wissen, was die Verwaltung weiß. Doch Informationen liegen mal diesem Ministerium, mal jener Behörde vor. Damit interne Daten innerhalb der Bundesverwaltung besser aufgefunden werden können, setzt die Bundesdruckerei seit dem Jahr 2022 das Projekt Datenatlas Bund um.

Der „souveräne Datenkatalog für die Bundesverwaltung“ soll erstmals ressortübergreifend Metadaten bereitstellen. Metadaten sind Daten über Daten, also Zusatzinformationen wie etwa das Erstellungsdatum, der Dateityp oder der Speicherort. Die Federführung für das Projekt hat das Bundesfinanzministerium, in den jeweiligen Ministerien sind die Datenlabore für den Atlas zuständig. Grundlage dafür bildet die Bundesdatenstrategie aus dem Jahr 2021.

Modern, digital souverän und KI-fähig soll der Datenatlas sein, schreibt die Bundesdruckerei auf ihrer Website. Doch diese Versprechen kann sie nicht einlösen, wie David Zellhöfer in einem wissenschaftlichen Gutachten schreibt, das er pro bono – also eigeninitiativ und unentgeltlich – verfasst hat. Zellhöfer ist Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und lehrt zu Digitale Innovation in der öffentlichen Verwaltung.

Das Projekt basiert laut Gutachten auf proprietärer Software, greift wahrscheinlich nicht auf übliche Standards zurück und auch für die Einbindung von KI-Anwendungen sei es ungeeignet. Denn die Daten seien weder von verlässlicher Qualität noch maschinenlesbar. Damit falle der Datenatlas teilweise hinter den Stand der Technik von 1986 zurück, so Zellhöfers Resümee. „Aufgrund der eklatanten Mängel ist das Software-Entwicklungsprojekt Datenatlas mit sofortiger Wirkung zu stoppen“, so seine Empfehlung, „um nicht weitere Mittel in eine technisch und konzeptionell wenig überzeugende Lösung zu investieren, welche kaum den Stand der Technik erreicht.“

Die Reaktion der Bundesdruckerei auf das Gutachten fällt deutlich aus. Sie zieht die Seriosität Zellhöfers in Zweifel und erwägt, „nach eingehender Prüfung des Gutachtens“ rechtliche Schritte einzuleiten. Als wir David Zellhöfer davon in Kenntnis setzen, nimmt er das Gutachten vorübergehend offline, um die Vorwürfe selbst rechtlich prüfen zu lassen. Inzwischen ist das Gutachten wieder online abrufbar.

Großprojekt für datengetriebene Verwaltung

Der Titan Atlas schultert in der griechischen Mythologie den gesamten Kosmos. Der Datenatlas soll „nur“ die internen Daten der Bundesverwaltung schultern und es der öffentlichen Verwaltung erlauben, ressort- und behördenübergreifend Daten auszutauschen. Dafür nutzt und ergänzt das Projekt bestehende Verwaltungsdatenübersichten wie die Verwaltungsdaten-Informationsplattform (VIP) des Statistischen Bundesamtes, die Registerlandkarte des Bundesverwaltungsamtes oder das Metadatenportal GovData zu offenen Daten von Bund, Ländern und Kommunen.

Auf den Datenatlas kann standardmäßig nur die Bundesverwaltung zugreifen. Laut Bundesdruckerei seien inzwischen die Ressorts des Bundesfinanzministerium, des Bundesinnenministeriums und weitere an den Datenatlas angeschlossen. Nutzen können sie ihn im Intranet des Bundes. Dafür müssen sich die einzelnen Mitarbeiter:innen registrieren. Bürger:innen, die organisierte Zivilgesellschaft und die Wissenschaft haben damit keinen Einblick in den Datenatlas, wie der Pressesprecher der Bundesdruckerei auf Anfrage unterstreicht.

Bislang hat der Datenatlas laut Zellhöfers Grobschätzung mindestens 2,3 Millionen Euro gekostet. Allerdings lägen die Kosten mutmaßlich deutlich darüber, wie anonyme Quellen Zellhöfer gegenüber sagten. Die tatsächlichen Kosten legt die Bundesdruckerei auf Anfrage von netzpolitik.org nicht offen.

Wie Technik aus dem vergangenen Jahrtausend

Das Stichwort „Stand der Technik“ taucht im Gutachten gut einhundert Mal auf. Ausführlich zeichnet Zellhöfer nach, welche Funktionen der Datenatlas aus informationswissenschaftlicher Sicht im Jahr 2025 haben sollte. Zellhöfer zufolge bleibt der Datenatlas weit hinter den Erwartungen zurück.

Ein alter monochromer Monitor
Titelwortabfrage im historischen digitalen Katalog der ETH Zürich (15.04.1986) - CC-BY-SA 4.0 ETH Zürich

Besonders deutliche Defizite weisen demnach die Anfragemöglichkeiten auf. So sollen Beschäftigte der Bundesverwaltung in der Datenbank gezielt Metadaten recherchieren können. Für diese Suche sind andernorts verschiedene Hilfsmittel üblich, etwa das Suchen mittels Boolscher Operatoren wie „UND“, „ODER“ oder „NICHT“. Ebenso gängig sind sogenannte Wildcards, Sonderzeichen wie das Sternchen- oder Fragezeichen-Symbol, die als Platzhalter für eine beliebige Zahl an Zeichen dienen.

Nutzer:innen kennen solche Möglichkeiten der gezielten Suche etwa von gewöhnlichen Internetsuchmaschinen. Der Datenatlas verfügt über diese Funktionen allerdings nicht. Damit biete er erheblich weniger Funktionen als vergleichbare Datenbanksysteme aus dem Jahr 1986, konstatiert Zellhöfer.

Gefangen in proprietärer Software

Auch dem Ziel der Bundesdatenstrategie werde der Datenatlas nicht gerecht, nämlich einen „Beitrag zur digitalen Souveränität Europas“ zu leisten.

Vielmehr mache sich die Bundesverwaltung vom IT-Dienstleister abhängig, den die Bundesdruckerei mit dem Projekt des Datenatlas beauftragt hat. Denn der Datenatlas baue auf proprietärer Software auf, obwohl verfügbare Open-Source-Lösungen nach informationswissenschaftlicher Expertise teilweise ausgereifter seien. Als Beispiele nennt Zellhöfer die Open-Source-Lösungen Fedora und Piveau.

Der Bundesdruckerei verpasse damit die Chance, verlässlicher zu wirtschaften. Denn die laufenden Kosten ließen sich mit einer Open-Source-Lösung besser kalkulieren. Auch die Gefahr eines sogenannten Vendor Lock-in ließen sich so vermeiden. Vendor Lock-in bezeichnet die starke Abhängigkeit von einem bestimmten Anbieter, bei der ein Wechsel zu einem anderen Anbieter nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand oder zu hohen Kosten möglich ist.

Es drohen weitere Datensilos

Die Gefahr der Abhängigkeit steige zusätzlich, wenn der Datenatlas keine gebrauchsüblichen Datenstandards oder Schnittstellen nutze. Stattdessen habe der beauftragte IT-Dienstleister auf eigene Entwicklungen zurückgegriffen.

Das aber erschwert es Nutzer:innen aus der Verwaltung, ihre eigenen Datensätze in den Datenatlas zu überführen, weil sie diese zuvor noch anpassen müssen. Und auch der Datenexport wird unnötig behindert, etwa für den Fall, dass Nutzer:innen das System wechseln wollen.

Würde der Einsatz des Datenatlas verpflichtend, „führte dies unmittelbar zu der Bildung eines weiteren, wenig interoperablen Datensilos“, warnt Zellhöfer in seinem Gutachten. Obendrein ein Silo mit Daten von minderer Qualität. Denn die Nutzer:innen können die Metadaten-Felder mit frei wählbaren Beschreibungen belegen. Das mache es zusätzlich kompliziert, einzelne Datensätze wiederzufinden, etwa wenn sich Rechtschreibfehler einschleichen.

Bundesdruckerei erwägt rechtliche Schritte

Auf unsere Anfrage an die Bundesdruckerei, wie sie die Ergebnisse des Gutachtens bewerte, ging die bundeseigene GmbH nicht ein. Stattdessen zweifelt sie in ihrer Antwort die Neutralität des Gutachters an. „Wir können aktuell nur mutmaßen, dass der Autor für sein Werk womöglich unseriöse Quellen benutzt haben könnte“, schreibt die Bundesdruckerei an netzpolitik.org, „und zudem einen unlauteren Zweck verfolgt: die Reputation unseres Unternehmens zu schädigen.“ Und sie kündigt an, gegebenenfalls rechtlich gegen das Gutachten vorzugehen: „Sollten sich nach eingehender Prüfung dieses ‚Gutachtens‘ unsere Mutmaßungen erhärten, werden wir die Einleitung rechtlicher Schritte erwägen“.

Als wir Zellhöfer über die Reaktion der Bundesdruckerei informierten, nimmt er sein Gutachten vorübergehend offline. „Ich war unmittelbar eingeschüchtert“, sagt er gegenüber netzpolitik.org, „obwohl die Antwort der Bundesdruckerei in keiner Weise sachlich nachvollziehbar ist.“ Die Reaktion kann er sich nicht erklären. „Der Datenatlas ist ein Nischenthema“, sagt er, „das hätten sie auch einfach aussitzen können.“

„Wenn man es positiv sehen will, könnte der Datenatlas als Projekt eines Retro-Computing-Enthusiasten durchgehen“, sagt Zellhöfer. Aber vermutlich müsse man den Datenatlas in seiner jetzigen Form vielmehr als „einen zynischen Kommentar zur Verwaltungsmodernisierung“ sehen. „Super ist, dass sie methodisch sinnvoll eine Dateninventur gemacht haben.“

Weder das BMF noch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung wollten das Gutachten auf Anfrage bewerten. Das Bundesdigitalministerium soll die Federführung für den Datenatlas übernehmen.


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Degitalisierung: Alles gleichzeitig

12. Januar 2025 um 08:08

Digitalisierungslösungen im Gesundheitsbereich sind entscheidende Technologien für eine moderne Gesundheitsversorgung. Sie unterstützen Forschende, Krankheiten besser und schneller zu verstehen und zu behandeln. Gleichzeitig werden im Gesundheitsbereich die sensibelsten personenbezogenen Daten verarbeitet.

Ein blaues Zahlenschloss mit silbernen Drehrädchen
Für eine sichere Gesundheitsdigitalisierung sind viele Faktoren auf einmal relevant. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Anne Nygård

Die heutige Degitalisierung möchte ich einleiten mit den Worten der aktuellen Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider. Aus ihrer Vorstellung in der Bundespressekonferenz ist bei mir vor allem der Gedanke der Gleichzeitigkeit hängen geblieben, der uns in der durchaus turbulenten Zeit für die Digitalisierung des Gesundheitswesens helfen kann.

Nach dem Talk zur elektronischen Patientenakte auf dem 38C3, dem letzten Chaos Communication Congress, wurden meinem „Partner in Crime“ Martin Tschirsich und mir durchaus viele Fragen gestellt, speziell zur Informationssicherheit des Konstrukts der sogenannten ePA für alle. Es gibt gerade viel Berichterstattung, das Narrativ der sicheren Patientenakte wird zumindest stark infrage gestellt.

Nicht selten folgt darauf immer wieder die Frage: Wenn jetzt beispielsweise die gematik gewisse Maßnahmen umsetzt, sind wir dann sicher? Ich glaube nicht, dass sich diese Frage mit Ja oder Nein beantworten lässt. Die Frage nach Informationssicherheit lässt sich aber auch nicht mit einem „hundertprozentige Sicherheit gibt es eh nicht“ wegwischen. Das ist oftmals eine faule Ausrede, technischen, organisatorischen und tiefergehenden strukturellen Murks durchgehen zu lassen, was uns am Ende nur allen gemeinsam schadet.

Weil es so scheint, dass Informationssicherheit in diesen Tagen, speziell im Kontext des digitalen Gesundheitswesens in Deutschland, immer noch in den Kinderschuhen steckt, muss ich dazu heute wieder auf diesen Aspekt der Gleichzeitigkeit hinweisen. Bisher scheinen wir nicht wirklich von einer Gleichzeitigkeit von erwünschten Vorteilen und damit unweigerlich verbundenen Nachteilen auszugehen, das aber nicht nur im digitalen Gesundheitswesen.

16.000 bis 58.000

In den letzten Tagen wird Gesundheitsminister Karl Lauterbach nicht müde zu erwähnen, dass wir jetzt die Digitalisierung des Gesundheitswesens brauchen. Weil dadurch zum Beispiel zehntausende Todesfälle wegen Medikamentenunverträglichkeiten vermieden werden könnten. Anfang Januar sprach er von Zehntausenden vermeidbaren Todesfällen in den Tagesthemen und wird nicht müde, dies immer wieder zu wiederholen.

Eine mögliche Vermeidung von Todesfällen durch Medikamentenunverträglichkeit, sei es durch Doppelverschreibungen oder Verschreibung von Medikamenten mit Wechselwirkungen, ist nicht unrealistisch, wenn es gut läuft. Das kann daher als großer Nutzen der Funktion der elektronischen Medikationsliste der ePA gesehen werden.

Aber: Bereits die konkrete Zahl, wie viele Todesfälle durch Medikamentenunverträglichkeit genau jährlich in Deutschland auftreten und damit anteilig vermieden werden könnten, ist nicht genau belegbar. Laut Auswertungen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages von 2020 liegt die Zahl der Todesfälle durch Medikamentenunverträglichkeit zwischen 16.000 und 58.000, die Wissenschaftlichen Dienste attestierten auch, dass genaue Daten diesbezüglich nicht existieren.

Es gibt hier also ein digitales Präventionsparadox: Die Größe des zu lösenden Problems, das durch Digitalisierung reduziert werden soll, kann mangels Digitalisierung nicht genau bestimmt werden. Gleichzeitig können wir wohl aber alle darin übereinstimmen, dass es sinnvoll ist, Digitalisierung dazu sinnstiftend nutzen zu wollen, um die Zahl von Todesfällen durch Medikamentenunverträglichkeit mittels Digitalisierung senken zu wollen.

70.000.000

Kurz vor Einführung der ePA für alle zeigt das Dashboard der gematik die ziemlich genaue Zahl von bisher 1.907.784 ePAs in der bisher laufenden Form der ePA als Opt-in. Eine Form der ePA, die sich also immerhin etwa 1,9 Millionen Menschen aktiv beschafft haben.

Die genaue Anzahl der möglicherweise bald entstehenden ePa für alle ist nicht ganz so einfach zu bestimmen. Aber irgendwie brauchen Menschen im Bereich von Sicherheitslücken ja immer eine Orientierung, wie groß ein digitales Problem überhaupt ist. Wie groß die Gleichzeitigkeit des Problems also ist, denn das ist das besondere bei digitalen Sicherheitslücken: Es sind oftmals die Daten vieler Menschen gleichzeitig betroffen.

Für unseren Talk haben wir versucht, in etwa zu schätzen, wie viele Menschen wohl zum Start der ePA für alle, der Opt-out-ePA, aktiv zum Start widersprechen würden. Also mal angenommen, wir hätten jetzt nicht ein paar größere bis massive Mängel vorher transparent gemacht.

Aus den Kreisen der Krankenkassen wurde Ende Oktober eine eher niedrige Widerspruchsrate von wenigen Prozent vermeldet. Das Bundesgesundheitsministerium vermeldet Stand Februar 2024 etwa 74,3 Millionen Versicherte. Mit ein paar Prozent weniger sind wir dann bei gerundet 70 Millionen ePAs für alle, die ein mögliches Ziel darstellen. Gleichzeitig können wir also wohl darin übereinstimmen, dass der Missbrauch von Gesundheitsdaten bereits durch technische Maßnahmen bestmöglich verhindert werden muss. Nicht nur für „große“ Hackerangriffe auf Millionen auf einmal, wie Lauterbach immerhin inzwischen selbst postuliert, sondern auch für jeden kleinen Angriff auf einzelne Akten.

Es wäre zu vermuten, dass ein technisches Risiko für 70 Millionen Menschen gleichzeitig relativ schnell beseitigt werden würde, wenn es bekannt würde. Nun, massive Sicherheitsmängel im Versichertenstammdatendienst (VSDM), die wir im August an die gematik gemeldet haben, wurden erst dann begonnen zu beheben, als wir mehr Fakten für einen möglichen erfolgreichen Angriff geschaffen haben. Denn erst mit dem praktischen Nachweis wird hektisch gehandelt, um es mit den Worten von Martin in der taz zu sagen. Anders leider nicht. Es ist auch egal, wenn gerade in diesem Moment der Fachdienst zum E-Rezept von der Lücke in VSDM ebenfalls betroffen ist, was jüngst von Seiten der BfDI bestätigt wurde.

In einer Studie zum Opt-out einer elektronischen Patientenakte der Bertelsmann-Stiftung von 2023 wird in Aussagen von Experteninterviews darauf hingewiesen, dass „polarisierende Berichterstattung über angebliche Datenlecks (CCC) kontraproduktiv“ sei. Mit Verlaub, alle anderen Möglichkeiten, um massive Sicherheitslücken zu schließen, waren nicht produktiv. Lediglich die Veröffentlichung und deutliche Illustration der Sicherheitsprobleme mit konkreten Zahlen zum Schaden und Aufwand hat zu einem Handeln geführt.

Eine Sicherheitskultur, die solche Probleme stillschweigend im Hintergrund gelöst hätte, ganz ohne medialen Aufschrei, war leider nicht vorhanden – wieder einmal. Gleichzeitig können wir polarisierende Berichterstattung kontraproduktiv finden, aber auch anerkennen, dass sich ohne eben diese Polarisierung nichts Produktives an der Sicherheit der ePA für alle getan hätte.

Von der gleichzeitigen Gefahr der Anklage nach Hackerparagrafen wollen wir mal gar nicht reden. Diese Gefahr für Hacker*innen, die sich klar ethisch verhalten, steht nach wie vor im Raum, Gesetzentwürfe zur Verbesserung dieser Situation hängen weiter fest.

35 Prozent

Die ePA für alle wurde ganz bewusst als eher sehr zentrale Architektur geplant. Aktensysteme, die auf Servern von Krankenkassen Gesundheitsdaten von Millionen Versicherten zentral speichern, gleichzeitig. Ein Forschungsdatenzentrum Gesundheit, in dem die Daten aller 70 Millionen Versicherten zentral pseudonym abgespeichert werden sollen, um dort gleichzeitig beforscht werden zu können. Pseudonym heißt, dass an den Daten nicht mehr der Klarname hängen wird, die individuellen Datenwerte und ihre möglichen Verkettungen aber erhalten bleiben. Wegen der Einzigartigkeit der eigenen individuellen medizinischen Daten ist ein Risiko einer Reidentifikation technisch gesehen sehr hoch – diese Reidentifikation ist zumindest nach Gesundheitsdatennutzungsgesetz strafbewehrt.

Aber sehr wichtig seien ja die Chancen: Es werde sehr wichtig sein, dass „mit Künstlicher Intelligenz dieser Datensatz nutzbar“ werde, so Karl Lauterbach auf der Digital Health Conference im November letzten Jahres. Gleichzeitig können wir wohl darin übereinstimmen, dass der aktuelle Status Quo der Sicherheitskultur im deutschen digitalen Gesundheitswesen ein Konzept eines zentralen Forschungsdatenzentrums mit pseudonymen Daten der ganzen Bevölkerung zu einem Alptraum macht.

Am Ende fehlt aber vielleicht das Bewusstsein, inwieweit wir, wenn wir Digitalisierung im Gesundheitswesen wollen, auch selbst einen Anteil leisten müssen. Inwiefern wir möglicherweise selbst einer von vielen Einfallsvektoren in einem großen vernetzten digitalen Gesundheitswesen sind. Wir betonen nach dem Vortrag zur ePA auf dem Congress immer wieder, dass wir von Mediziner*innen nicht erwarten können, dass sie eine Praxis mit topsicherer IT selbst ausstatten können. Allerdings ist es wichtig, sich die eigene verbleibende Rolle in einem vernetzten Gesundheitssystem bewusst zu machen.

Anfang Oktober 2023 wurden am Universitätsklinikum Frankfurt am Main Vorbereitungen für einen möglichen Hacker-Angriff entdeckt. Das ist eigentlich gut. Denn nach Auswertungen von Semperis im letzten Jahr sind 35 Prozent aller Gesundheitseinrichtungen mehreren stattfindenden Ransomware-Attacken gleichzeitig ausgesetzt – und merken das gleichzeitig selten selbst.

Leider folgte auf den erfolgreich vermiedenen Angriff an der Uniklinik Frankfurt aber eine Verklärung der eigenen Bedeutung für die IT-Sicherheit im digitalen Gesundheitswesen. „Wenn wir in einer idealen Welt leben würden, dann hätten wir eine elektronische Patientenakte, und es gäbe keine dezentralen Patientendaten, so wie wir es haben. Dann wären 1.900 Krankenhäuser ein weniger attraktives Ziel für Hacker“, sagte der ärztliche Direktor Jürgen Graf der FAZ (€).

Vorbedingung für den unberechtigten Zugriff auf die 70 Millionen ePAs für alle etwa ist der Zugang über eine Leistungserbringerinstitution, etwa ein ahnungsloses Krankenhaus. Ganz egal, wie sich die die Datenhaltung in einer ePA zukünftig gestalten wird, können wir nicht beides haben: Immer schön Zugriff auf Daten aller Versicherten, aber keine Verantwortung für die eigenen Zugangsmöglichkeiten dazu übernehmen. Gleichzeitig können wir also anerkennen, dass wir alle eine gemeinsame Verantwortung für die Digitalisierung im Gesundheitswesen und ihre Sicherheit tragen. Gleichzeitig können wir aber auch anerkennen, dass ein Sicherheitskonzept eines digitalen Gesundheitswesens auch mit immer wieder kompromittierten Praxen oder Krankenhäusern umgehen können werden muss.

Diese Verantwortung für unser aller Sicherheit ist durch die ePA für alle an einigen Stellen größer geworden. Manche haben das vielleicht noch nicht realisiert. Es bleibt viel zu tun. Manchmal alles gleichzeitig.


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Visavergabe: „Online-Antrag derzeit nicht verfügbar“

08. Januar 2025 um 12:13

Lange Wartezeiten und hohe Gebühren durch private Dienstleister stellen seit Jahren Hindernisse bei der Visumsvergabe für Deutschland dar. Das Auslandsportal des Auswärtigen Amtes soll eigentlich die Situation durch Digitalisierung verbessern, löst aber die Kernprobleme nicht.

Ein Wegweiser mit Pfeilen zu deutschen Botschaften weltweit und Entfernungsangaben.
Genauso weit weg wie die deutschen Botschaften weltweit fühlt sich wohl oft ein Termin bei selbigen an. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / photothek

Es gibt Schengen-Visa für kurze Aufenthalte in Deutschland, Studien- und Arbeitsvisa oder Visa für Angehörige von in Deutschland lebenden Familienmitgliedern. Wer aus einem Land nach Deutschland kommen will, mit dem es keine Vereinbarung für visumfreies Reisen gibt, braucht zur Einreise auf jeden Fall eine passende Erlaubnis für seinen Aufenthalt.

Die damit verbundenen Anträge machen Arbeit für die Botschaften und Auslandsvertretungen, Deutschland hat daher in den vergangenen Jahren in immer mehr Ländern die Antragsentgegennahme an private Dienstleister outgesourct. Begonnen hatte diese Entwicklung mit einer Weisung des damaligen FDP-Außenministers Guido Westerwelle im Jahr 2012. In den vergangenen Jahren arbeitete das Außenministerium außerdem daran, die Antragstellung für nationale Visa zu digitalisieren. Am 1. Januar verkündete Ministerin Annalena Baerbock einen Erfolg: Alle 167 Visastellen weltweit seien an das sogenannte Auslandsportal angeschlossen. Doch Probleme aus der Vergangenheit wird das absehbar nicht lösen.

Warten, warten, warten

Bei der Beantragung an den deutschen Botschaften und Auslandsvertretungen gab es immer wieder Berichte über Missstände: Menschen müssen monatelang auf Termine warten, um ihren Antrag überhaupt stellen zu können. Auf der Seite der deutschen Botschaft in Algerien ist derzeit die Wartezeit für einen Termin zur Visumsbeantragung für Studium oder Sprachkurs mit „mehr als 12 Monate“ angegeben. An manchen Orten machen Betrüger ein Geschäft aus einer derart schwierigen Terminsuche und versprechen Antragstellenden für hohe Preise einen reservierten Zeitslot.

Ist der Termin gemacht, folgt die Bearbeitung der Anträge. Die darf nicht ausgelagert werden. Deutsche Unternehmen schickten im September eine Beschwerde an Außenministerin Annalena Baerbock, weil die Bearbeitungsdauer etwa im Gebiet von Shanghai drei Monate betrage und sie so chinesische Mitarbeitende nicht zügig nach Deutschland holen können.

Ein weiteres Problem gibt es bei den Kosten für die Antragstellenden: Für ein Schengenvisum etwa fällt eine Gebühr von 90 Euro an, das ist im Visakodex der EU geregelt. Bei diesen offiziell festgelegten Beträgen bleibt es jedoch nicht immer. Die privaten Dienstleister erheben vielerorts zusätzliche Kosten und versuchen, teure Extra-Leistungen zu verkaufen: So erhob ein Dienstleister im Kosovo Gebühren für einen verpflichtenden Rückversand von Pässen, bis diese Praxis von einem Gericht für illegal erklärt wurde.

Weiterhin zulässig sind offenbar „Prime-Time-Termine“ außerhalb der regulären Öffnungszeiten. In Serbien kostet diese Vorzugsbehandlung beispielsweise umgerechnet 130 Euro extra. Für weitere 15 Euro darf man sich an einem Extra-Schalter ohne Wartezeit melden. Erinnerungen an die Upselling-Praxis von Fluglinien werden dabei wach.

Privatisierung ist ein Trend

Die Privatisierung der Visaverfahren ist ein weltweiter Trend. Im Jahr 2017 hatte das deutsche Außenministerium in 18 Ländern Dienstleister mit der Antragsentgegennahme beauftragt. Laut einer aktuellen Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag sind es mittlerweile 56 Länder, bald sollen noch Kamerun, Nigeria und Zypern dazukommen.

Den Markt teilt eine überschaubare Anzahl von Anbietern unter sich auf. Deutschland etwa arbeitet mit vier Dienstleistern zusammen: den Unternehmen VisaMetric, VF Worldwide Holdings, TLS Group und BLS International Services. Zumindest in ihren Dienstleistungen für Deutschland lässt sich eine geografische Aufteilung erkennnen. So deckt TLS vor allem Länder auf dem afrikanischen Kontinent ab, während etwa VF besonders in Südostasien präsent ist.

Es werden Daten an Datawrapper übertragen.

Die Dienstleister vergeben Termine, prüfen die Vollständigkeit der Anträge und nehmen sie entgegen. Außerdem erfassen sie biometrische Daten. „Die Visumbearbeitung erfolgt weiterhin in der Visastelle“, schreibt die Bundesregierung. Hoheitliche Aufgaben würden die Dienstleister nicht übernehmen, das dürfen sie auch nicht. Sie sind demnach auch nicht an den Entscheidungen über die Anträge beteiligt.

Die Kritik am Outsourcing der Antragsprozesse ist so alt wie das Outsourcing selbst. „Mit der Auslagerung entledigt sich der Staat komplett der Kontrolle über einen Bereich, der für Bestechungen zutiefst anfällig ist“, sagte der Grünen-Abgeordnete Omid Nouripour im Jahr 2017 der taz.

Bedenken zu Datenschutz und Korruption

Außerdem gab es immer wieder Bedenken bezüglich des Datenschutzes, da durch die Antragstellung viele sensible Daten bei den Privatunternehmen anfallen. Die Bundesregierung schreibt, alle Daten würden „beim Dienstleister nach Rückgabe der Reisepässe an die Antragstellenden unverzüglich gelöscht“. Die Einhaltung der Vorschriften werde regelmäßig kontrolliert. Drei Mal im Jahr gebe es unangekündigte Vor-Ort-Besuche, außerdem werde per Video aufgezeichnet, wie biometrische Daten in den Visazentren erfasst werden. „Die Videoaufzeichnungen werden den Auslandsvertretungen zusammen mit den Antragsunterlagen weitergeleitet und stichprobenartig überprüft.“

Fragestellerin Clara Bünger kommentiert gegenüber netzpolitik.org zu der aktuellen Antwort der Bundesregierung: „Es ist ein Unding, dass private Dienstleister weltweit mit der Entgegennahme von Visaanträgen Profite machen.“ Das belaste besonders Personen mit geringen finanziellen Mitteln, so Bünger. „Auf ihrem Rücken bereichern sich Unternehmen wie VFS oder Visametric. Hinzu kommen Risiken beim Datenschutz, Korruptionsgefahr und andere Regelverstöße durch die privaten Dienstleister.“

Bünger fordert: „Die Visabearbeitung ist eine staatliche Aufgabe und gehört in die öffentliche Hand. Das Outsourcing in diesem Bereich muss rückgängig gemacht werden.“

Ein PDF-Generator als Leuchtturmprojekt

Könnte das als Leuchtturmprojekt auserkorene Auslandsportal die privaten Dienstleister vielleicht überflüssig und damit die Probleme obsolet machen? Wohl kaum. Denn das Auslandsportal ermöglicht vor allem, ein Online-Formular auszufüllen, das eine PDF-Datei erzeugt. Mit dieser Datei und entsprechenden Ausweispapieren sowie eventuell weiteren Unterlagen müssen die Visumssuchenden weiterhin vor Ort bei einer Visastelle vorsprechen. Außerdem, so schreibt das Auswärtige Amt auf unsere Presseanfrage: „Das Aufenthaltsgesetz sieht zur Feststellung und Sicherung der Identität die Erfassung von Biometriedaten vor. Dies kann nur bei persönlicher Vorsprache in einem vor Ort Termin erfolgen.“

Die Online-Antragstellung über das 13,6 Millionen teure „Portal“ ermöglicht vor allem zu prüfen, ob Angaben vollständig sind. Digitalisiert ist der Prozess damit bei weitem nicht, auch die Probleme bei der Terminvergabe kann er nicht beheben.

Doch auch der weltweite Anschluss der Visastellen an das System bedeutet offenkundig nicht, dass die Ausfüll-Funktion überall genutzt werden kann, wie stichprobenartige Tests zeigen. Bei einigen der 167 Visastellen ist die Online-Antragstellung noch nicht möglich. Wer etwa ein Ausbildungsvisum in Algerien auswählt, bekommt im Auslandsportal den Hinweis: „Online-Antrag derzeit nicht verfügbar.“ Woran liegt das?

Zum Teil sind noch nicht alle Kategorien von Visumsanträgen möglich, gestartet wird mit denen für Erwerbstätige. Das Auswärtige Amt schreibt dazu: „Die nationalen Visumanträge in den anderen Kategorien sind ebenso vollständig digitalisiert und werden derzeit z. B. von Amman, Sao Paulo oder Kanton (Familienzusammenführung) oder Manila, Belgrad und Sao Paulo (Studien- und Auszubildendenvisa) pilotiert“.

Andernorts hätten sich Visastellen dazu entschieden, zunächst die bestehenden Wartelisten abzubauen, bevor sie das Online-Verfahren freischalten. Laut einem Bericht von Business Insider gebe es hinter den Kulissen aber noch andere Probleme: Bei Antragstellenden mit eher geringen digitalen Kompetenzen käme es zu Mehrarbeit für die Visastellen. Manche von diesen würden das System deswegen als Ganzes in Frage stellen.


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