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Meinungsfreiheit: Wie wir Hass bekämpfen, ohne die Freiheit des Wortes zu verlieren

18. Juli 2026 um 08:35

Das Grundgesetz gewährt Meinungsfreiheit, auch für beunruhigende Meinungen. Die Geistesfreiheit ist inhaltlich unbeschränkt und gerichtlich durchsetzbar. Doch Meinungsstreit schützt nicht vor Widerspruch, Protest und Empörung. Wir brauchen klare Regeln gegen Hass und Hetze – gerade im Netz.

Man mit Brille und Anzug spricht in Mikrofone
Professor Johannes Masing hält seine Grundsatzrede. – Alle Rechte vorbehalten: Simone Neumann / Wegweiser

Dürfen wir heute jede Meinung, jede politische Position öffentlich äußern? Dürfen wir auch für Ordnungsvorstellungen eintreten, die die Errungenschaften der Verfassungsrechtsprechung, die Grundrechte, die Gleichheit der Menschen wie letztlich die Meinungsfreiheit selbst infrage stellen?

Die verfassungsrechtliche Antwort ist ein klares: Ja.

Grundgesetz gewährt Meinungsfreiheit



Das Bundesverfassungsgericht formuliert das so: „Das Grundgesetz gewährt Meinungsfreiheit im Vertrauen auf die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung […] grundsätzlich auch den Feinden der Freiheit. Der parlamentarische Rat bekannte sich hierzu auch gegenüber dem soeben erst überwundenen Nationalsozialismus. […] Entsprechend gewährleistet Art. 5 Abs. 1 und 2 Grundgesetz die Meinungsfreiheit als Geistesfreiheit unabhängig von der inhaltlichen Bewertung ihrer Richtigkeit, rechtlichen Durchsetzbarkeit oder Gefährlichkeit“.

Wir dürfen also auch die Grundlagen unserer liberal-individualistischen Ordnung selbst infrage stellen – bis hin zu Forderungen nach einem Kalifat, einem fundamentalistisch-christlichen Staat, autoritären Führern oder einen libertären Staat des Stärkeren. Wir dürfen Forderungen erheben, die nach der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes nie durchgesetzt werden dürften. Das Grundgesetz setzt darauf, dass sich der Geist der Freiheit in Freiheit behauptet.

Inhaltliche Grenzen gibt es im Privatrechtsverhältnis zwischen Bürgern, wo die Grundrechte nicht unmittelbar gelten: Über meine Nachbarn kann ich nicht beliebig herziehen, da kann ich auch nicht alles sagen, was ich denke. Im Übrigen aber gibt es Grenzen nur für das „Wie“ der Meinungsverbreitung. Das Grundgesetz ermächtigt erst dann zum Eingriff, „wenn Meinungsäußerungen die rein geistige Sphäre des Für-richtig-Haltens verlassen und in Rechtsgutverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen.“

Die maßgebliche Grenze bildet die Friedlichkeit. Der Gesetzgeber darf vor Äußerungen schützen, die „ihrem Inhalt nach erkennbar auf rechtsgutgefährdende Handlungen hin angelegt sind, d. h. den Übergang zu Aggression oder Rechtsbruch markieren“. (Dies ist auch die Interpretationsanleitung für die Strafnormen von Hass und Hetze oder die Befürwortung von Gewalt.)

Meinungsfreiheit unter Druck



Diese Meinungsfreiheit gerät unter Druck. In einer zunehmend polarisierten Gesellschaft und umso mehr, wenn Kriege in sie hineinwachsen, werden Gegenpositionen leicht als feindliche Einschüchterung, Rechtsgutverletzung oder Aggression empfunden.

Umgekehrt schlagen in einer solchen Situation Meinungsäußerungen auch tatsächlich schneller in Einschüchterung und bedrohliche Feindseligkeit um. Hier die Linie zu finden, ist nicht einfach.

Dabei macht es mir durchaus Sorge, wenn der Europarat ein förmliches Anschreiben an den deutschen Innenminister richtet, um seiner Sorge um die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit in Deutschland Ausdruck zu geben – auch wenn das Schreiben nicht in jedem Punkt überzeugt.

Das Bundesverfassungsgericht stellt jedenfalls in einem freiheitlichen Sinne klar, dass allein der Schutz vor Beunruhigung durch Konfrontation mit provokanten Meinungen keine Einschränkung der Meinungsfreiheit erlaubt. „Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer Beeinträchtigung des ‚allgemeinen Friedensgefühls’ oder der ‚Vergiftung des geistigen Klimas’ sind ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien.“

Hierin liegt eine Zumutung ‑ und zugleich ein großes Zutrauen in die Meinungsfreiheit.

Menschenbild des Grundgesetzes



Allerdings ist dieses Zutrauen in der neuen Rechtsprechung zu den Parteiverboten und zum Ausschluss der Parteienfinanzierung ein Stück weit verloren gegangen. Hier wird nicht mehr wie früher maßgeblich auf eine „aktiv kämpferische, aggressive Haltung“ abgestellt, sondern unmittelbar darauf, ob die Programmatik einer Partei inhaltlich mit dem Kernbereich der Verfassung vereinbar ist.

Unabhängig von der Art der Propagierung ihrer Ziele wird materiell geprüft, ob etwa die Vorstellungen zum Staatsangehörigkeitsrecht oder zum Umgang mit Religion einer Partei mit der Menschenwürde und, abstrakter, dem „Menschenbild des Grundgesetzes“ vereinbar sind – oder andernfalls zu Sanktionen berechtigen.

Konsequenterweise findet dies dann seine Fortsetzung in den Berichten der Verfassungsschutzämter, und nicht anders dann in den sie kontrollierenden verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen.

Man kann fragen, ob es richtig ist, der wehrhaften Demokratie ein so weites, primär wertebezogen-inhaltlich definiertes Verständnis zu unterlegen. Die Gefahr, hier auf eine abschüssige Bahn zu geraten, ist groß. Für Parteien nimmt dies die Meinungsfreiheit jedenfalls zurück – und zwar schon inhaltlich.

Inhaltlich unbeschränkte Geistesfreiheit



Es bleibt aber zu betonen, dass dies eine Ausnahme für die Parteien ist. Eine solche inhaltliche Beschränkung der Meinungsfreiheit gilt nur für politisch aktive Parteien, insbesondere für solche mit politischem Potential, und kann auch nur im Rahmen des aufwendigen Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht sanktioniert werden.

Den Bürgerinnen und Bürgern als Individuen werden solche inhaltlichen Grenzen des Denkens nicht vorgegeben. Das gilt auch dann, wenn sie sich mit anderen zusammenschließen.

Für andere Vereinigungen als politische Parteien bleibt es auch nach neuerer Rechtsprechung dabei, dass Maßnahmen erst dann ergriffen werden können, wenn die Ziele kämpferisch-aggressiv verfolgt werden. Hier hält das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich daran fest, dass die wehrhafte Demokratie die Meinungsfreiheit als inhaltlich unbeschränkte Geistesfreiheit für Vereinigungen nicht zurück nimmt. Die Offenheit der Meinungsfreiheit ist auch Vereinigungen verbürgt.

Verfassungstreue im öffentlichen Dienst



Noch nicht ganz ausgelotet sind die Grenzen der Meinungsfreiheit, die sich aus der Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst ergeben.

Die letzten Jahrzehnte bestand weitestgehend Einigkeit, dass die alte Praxis des Radikalenerlasses mit der Regelanfrage zur Verfassungstreue bei den Verfassungsschutzämtern zutiefst illiberal und einer freiheitlich Ordnung nicht würdig war. Anfragen wurden deshalb nach 1990 in der Praxis nur noch aus konkretem Anlass in Ausnahmefällen gestellt – freilich mit erheblichen Unterschieden in den Ländern. Dies ist heute jedoch wieder unsicher geworden.

Bemerkenswert ist jedenfalls, dass sich die Gesetzeslage hierzu kaum geändert hat und weiterhin viel Raum für eine Kontrolle der politischen Überzeugungen von Beamtenanwärtern lässt; inzwischen kommt auch die Regelanfrage zurück.

Fraglich ist im Zuge der neueren Rechtsprechung allerdings, unter welchen verfassungsrechtlichen Bedingungen entsprechende Erkenntnisse von den Verfassungsschutzämter übermittelt werden dürfen. Die derzeitige Gesetzeslage erlaubt dies aber praktisch uneingeschränkt.

Es ist sicher richtig und durch die Verfassung vorgezeichnet, dass Beamte für die freiheitliche, demokratische Grundordnung jedenfalls funktionsabhängig einstehen müssen und insoweit Einschränkungen ihrer Meinungsfreiheit unterliegen.

Deutschland hat hier aber noch kein klares Maß gefunden, wieweit solche Pflichten reichen – und geht insoweit jedenfalls weiter als andere europäische Länder.

Meinungsstreit und Kampf um Tabus



All dies ändert nichts daran, dass die Meinungsfreiheit im allgemeinen Staat-Bürger-Verhältnis inhaltlich strikt gilt. Sie ist dabei auch gerichtlich durchsetzbar.

Dennoch fordert der Umgang mit ihr Mut. Denn selbstverständlich schützt Meinungsstreit nicht vor Widerspruch, vor Protesten und vor Empörung aus der Gesellschaft. Der Kampf nicht nur um das, was richtig ist, sondern auch um das, was zu sagen akzeptabel oder inakzeptabel ist, ist Teil der Meinungsfreiheit.

Meinungskampf ist immer auch Kampf um Tabus. Das liberale Skript vertraut darauf, dass erstarrten Tabus dann auch immer wieder entgegengetreten wird – nicht mit Ressentiments und Hetze, sondern mit der Kraft des Arguments.

Es ist die große Aufgabe des Rechts und der Gerichte dafür zu sorgen, dass dieses möglich ist und Tabus nicht durch soziale Macht erstickend wirken oder sogar zu Recht werden und erstarren. Den Gerichten ist hier eine große Verantwortung aufgetragen.

Unsere Gerichte leisten hier, insgesamt betrachtet, gute Arbeit. Erwähnt sei nur die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, mit der die Folgen der Bundestagsresolution zur BDS-Kampagne eingeschränkt wurden oder die zahlreichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, mit denen Versammlungsverbote – etwa gegenüber fundamentalistisch-religiösen Vereinigungen, Verschwörungstheoretikern, Rechtsradikalen, pro-palästinensischen oder pro-russischen Gruppen aufgehoben wurden und werden.

Solche Entscheidungen sorgen dafür, dass Meinungsfreiheit nicht nur auf dem Papier steht, sondern Wirklichkeit ist.

Klare Regeln für Kommunikation



Mit der Meinungsfreiheit setzen wir letztlich immer auf das Argument – allem zum Trotz, und auch wenn man hieran heute manchmal verzweifeln möchte.

Eine Chance hat das Vertrauen in die Meinungsfreiheit nur dann, wenn es gelingt, klare Kommunikationsregeln zu installieren – Regeln, die nicht provokante Inhalte, aber manipulative Kommunikation, Hass und Hetze eindämmen. Unser zentrales Problem liegt dabei heute in der Eigenlogik der Netzkommunikation und ihrer Manipulationsanfälligkeit. Es wird alles darauf ankommen, dass solche Regeln auch im Netz Wirksamkeit entfalten.

Die Europäische Union setzt hierzu an. Insbesondere mit dem Digital‑Services‑ und dem Digital‑Markets‑Act hat sie eine anspruchsvolle Regulierung auf den Weg gebracht. Sie begibt sich damit auf einen steinigen Weg, der auch seinerseits aus der Perspektive der Meinungsfreiheit kritisch begleitet werden muss.

Dabei zeigt die Geschichte, dass faire Kommunikationsregeln immer nur sehr begrenzt gegenüber wirtschaftlicher Macht gesichert werden konnten. Wir müssen dies aber mit Macht angehen und die Europäische Union hierbei unterstützen – auch gegenüber den Interessen der USA und deren Unternehmen.

Wenn dieses wenigstens ansatzweise gelingt, dürfen wir weiter Zutrauen in die Meinungsfreiheit haben – auch das Zutrauen, dass sich die Kraft individueller Freiheit in Freiheit gegen deren Anfeindungen zu behaupten vermag.

Dass Freiheit freilich immer auch Risiko ist, gehört zu ihr selbst. Es definiert die Freiheit, dass wir ihr Ergebnis nicht voraussagen können.

Vielleicht ist dieses Risiko aber geringer als manch Sicherheitsversprechen.

Prof. Dr. Dr. h.c. Johannes Masing ist Rechtswissenschaftler und ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts. Dieser Text ist sein Keynote-Vortrag auf dem Berliner Kongress Wehrhafte Demokratie.


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Weizenbaum Report 2026: Demokratie erfordert Trotz

21. April 2026 um 05:30

Die Bevölkerung nimmt Gewalt gegen Politiker:innen zunehmend als Bedrohung für die Demokratie wahr. Zu dieser Einschätzung kommt der aktuelle Weizenbaum-Report zu politischer Partizipation. Auch Hass und Falschinformationen prägen den Alltag im Netz und beeinflussen die Bereitschaft zur Teilnahme an gesellschaftlichen Debatten.

Menschen auf einer Demonstration.
Menschen, die Gewalt gegen Politiker:innen wahrnehmen, demonstrieren mehr. Aber Politiker:innen werden, tun sie deshalb nicht. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Tobias

Gewalt gegen Politiker:innen richtet sich gegen die politische Gesinnung und soll vor allem eines bewirken: Menschen einschüchtern. Der aktuelle Weizenbaum Report 2026 greift die gesellschaftliche Wahrnehmung physischer wie verbaler Gewalt auf und fragt, wie sich diese auf die Menschen in einer Demokratie auswirkt.

In Zusammenarbeit mit der Freien Universität Berlin erforscht das Weizenbaum-Institut seit dem Jahr 2019 das gesellschaftliche Verhältnis zu politischer Partizipation. Als Grundlage des aktuellen Reports dienen Befragungen aus dem Jahr 2025. Für die repräsentative Datenerhebung wurden insgesamt 1740 Telefon-Interviews herangezogen. 73 Prozent der Befragten hatten zudem bereits im Vorjahr teilgenommen.

Das Ergebnis: Menschen, die Drohungen und Gewalt gegen Politiker:innen wahrnehmen und die Demokratie deshalb als bedroht sehen, demonstrieren mehr, bauen eher Kontakt zu Politiker:innen auf und beteiligen sich häufiger an Petitionen. Die Wahrnehmung von Gewalt scheint auf diese Weise zunächst nicht mit geringerer politischer Beteiligung der Bevölkerung im Zusammenhang zu stehen, so der Report.

Feld politischer Kandidat:innen dünnt aus

Straftaten gegen Mandatsträger:innen finden laut dem Bericht regelmäßig mediale Aufmerksamkeit und auch die Zahl der gemeldeten Fälle sei 2025 im Vergleich zum Vorjahr um zwölf Prozent gestiegen. 81 Prozent der Befragten halten Gewalt gegen Politiker:innen für verbreitet. Über zwei Drittel der Befragten halten deshalb die Demokratie für bedroht. Dass dies möglicherweise mit höherer politischer Partizipation der teilnehmenden Befragten im Zusammenhang steht, scheint zunächst ein ermutigendes Ergebnis.

Dennoch ist laut Report zu klären, ob der Zusammenhang kausal ist – also ob diese Wahrnehmung der Gefahr tatsächlich mobilisierend wirkt. Eine Möglichkeit ist, dass diese Menschen schlicht politisch aktiver sind, vermutet Katharina Heger, Erstautorin des Weizenbaum-Reports: „Eventuell kommt diese Wahrnehmung also aus dem eigenen Erleben in der Fußgängerzone, auf der Demo oder am Wahlkampfstand, denn bei der vernetzten politischen Beteiligung sehen wir diesen Zusammenhang nicht“.

Zugleich zeigt der Report auch: Wer die Demokratie durch Gewalt bedroht sieht, kann sich eher nicht vorstellen, selbst ein politisches Amt auszuüben. Dies führe im kommunalen Bereich bereits dazu, dass Mandatsträger:innen ihre Ämter aufgeben oder sich zu wenige Kandidat:innen finden, sagt Prof. Dr. Martin Emmer von der FU Berlin: „Grundsätzlich sehen die Menschen die Übernahme eines politischen Amtes ohnehin nicht so sehr als Bürgerpflicht an wie andere Formen politischer Partizipation, deshalb schlagen die Folgen dieser Wahrnehmungen von Drohungen und Gewalt hier besonders deutlich durch. Drohungen und Gewalt gegen Politiker:innen sind also nicht allein deren Problem, sondern eine Bedrohung für die Demokratie insgesamt.“

Bedarf an zivilisiertem Umgang im Netz

Seit 2019 messen die Forschenden die Vorstellung dessen, was gute Bürger:innen tun – etwa zur Wahl gehen oder Gesetze befolgen. Auch diskursive Bürgernormen im Netz werden seither untersucht.

Das Internet hat sich dabei laut Report zur etablierten Informationsquelle für Nachrichten und politische Inhalte entwickelt. Zwei Drittel der Bevölkerung informieren sich regelmäßig online. Auch das Wachstum sozialer Medien scheint nicht abzureißen. 2025 lag der Anteil bei 36 Prozent – fünf Prozentpunkte mehr als im Jahr 2021. Videoplattformen wie YouTube gewinnen laut der Studie an Bedeutung. Hier liegt der Anteil mit 47 Prozent um 6 Prozentpunkte höher als 2021.

Die Bedeutung der Diskurspflege ist dabei laut Studienlage gewachsen: 83 Prozent der Befragten finden es wichtig, sich für einen respektvollen Umgang in Online-Diskussionen einzusetzen. 75 Prozent der Befragten finden es zudem wichtig, gegen Hass und Hetze einzutreten, sowie 71 Prozent, auch auf Falschmeldungen hinzuweisen.

Zwölf Prozent der Befragten berichten zudem, in der Konfrontation mit Hasskommentaren Gegenrede geleistet zu haben. 15 Prozent meldeten diese an die Plattformen. Dabei verhalten sich Altersgruppen unterschiedlich. 53 Prozent der unter 30-Jährigen meldeten Hasskommentare, bei den über 50-Jährigen waren es lediglich 9 Prozent.

Auch bei Falschinformationen steige die Gegenwehr, so die Untersuchung. 32 Prozent der Befragten geben an, den Wahrheitsgehalt von Meldungen zu überprüfen, 25 Prozent warnen andere vor Falschnachrichten und zwölf Prozent geben an, diese an die Plattform zu melden. Analog zu den Hasskommentaren gibt es auch hier einen Kontrast: Unter 30-Jährige prüfen vermeintliche Falschnachrichten auf ihren Wahrheitsgehalt mit 60 Prozent am meisten, die über 50 Jährigen prüfen jedoch nur noch zu 26 Prozent.

Neues Bild bürgerlicher Normen

„Jüngere, die auch im digitalen Raum sozialisiert wurden, haben einen anderen Zugang zu Plattformfunktionen“, sagt Heger. „[Ältere] übertragen vermutlich eher die offline erlernten Formen der Zivilcourage auf den digitalen Raum, etwa die soziale Intervention und direkte Konfrontation, wie sie auch auf der Straße dazwischen gehen würden.“

Der persönliche Einsatz gegen Hasskommentare und Falschinformationen werde also zunehmend als etablierte Form bürgerschaftlichen Engagements verstanden. Menschen treten demnach auch im Netz vermehrt für demokratische Grundwerte ein. Insgesamt zeige sich laut Report, dass die traditionellen Vorstellungen guter Bürger:innenschaft zunehmend mit den Erfahrungen aus dem Netz ergänzt werden.

Das Thema Künstliche Intelligenz könne dabei eine Rolle spielen: Die zunehmende Verbreitung KI-generierter Inhalte – darunter auch sogenannte Deepfakes – kann dazu beitragen, dass Menschen sensibler für Falschinformationen werden, mutmaßt die Studie. Dennoch wirke sich die zunehmende Verbreitung von Falschinformationen bei den audiovisuellen Inhalten besonders negativ aus, sagt Mitautor Christian Strippel, gerade deshalb, „weil wir gewohnt sind, zu glauben, wenn wir etwas ‚mit eigenen Augen‘ gesehen haben.“

Gräben, die bleiben

Wer eine höhere Schulbildung hat, kommentiert und teilt laut Report fast doppelt so häufig wie Menschen mit formal niedrigem Bildungsabschluss. Menschen mit höherer Bildung verfügen demnach über mehr politische Teilhabe im digitalen Raum – also genau dort, wo ein wachsender Teil der öffentlichen Debatte stattfindet. Laut Emmer spielen Bildungsunterschiede im Digitalen so eine deutlich höhere Rolle als bei traditionellen Partizipationsformen: „Besser Gebildete haben besseren Zugang zu relevanten Informationen und können damit online aber auch offline deutlich mehr Einfluss ausüben.“

Zudem zeigt sich ein Geschlechter-Unterschied: Frauen halten sich laut der Studie bei der sichtbaren Beteiligung im Netz zurück. Sie kommentieren und teilen deutlich seltener politische Inhalte, was ihre öffentliche Sichtbarkeit verringert. Beim Teilen von Petitionen sind sie dagegen aktiver.

„Wer selbst postet oder kommentiert, stellt den eigenen Standpunkt in den Mittelpunkt und macht ihn stärker sichtbar. Wir sehen immer wieder, dass Frauen eine geringere politische Selbstwirksamkeit berichten, also dass das Gefühl, sich mit Politik auszukennen und sich wirksam und sinnvoll einbringen zu können, bei Frauen im Durchschnitt geringer ausgeprägt ist als bei Männern“, sagt Heger. Zu diesem Ungleichgewicht trage auch die vorherrschende digitale Diskussionskultur bei: „Frauen, die sich politisch positionieren, insbesondere mit feministischen Standpunkten, werden immer wieder zur Zielscheibe von verbalen Attacken.“

Vertrauen in die Medien

Das Vertrauen in die etablierten Medien fällt dabei geteilt aus: Nur knapp die Hälfte der Befragten gibt an, den etablierten Medien zu vertrauen, wenn es „um wirklich wichtige Dinge“ geht – beispielsweise Umweltprobleme, Gesundheitsgefahren, politische Skandale und Krisen. Etwa ein Fünftel habe dieses Vertrauen nicht, während 29 Prozent sich in dieser Frage ambivalent zeigen.

Ein zwingender Grund zur Beunruhigung sei dies jedoch nicht, denn für eine offene und vielfältige Gesellschaft sei Unzufriedenheit mit Medien normal, so Emmer: „‚Nordkoreanische‘ Zustimmungswerte von 90 Prozent oder mehr würden mich eher misstrauisch machen.“

Gleichzeitig sei indes zu beobachten, dass das Phänomen der Nachrichtenvermeidung zunimmt. „Es gibt eine noch kleine, aber langsam und stetig wachsende Gruppe von Menschen, die sich vollständig von Medien abwenden, was mittelfristig durchaus ein Problem werden kann“, sagt Emmer. „Denn diese Menschen sind dann deutlich leichter durch sogenannte ‚alternative Medien‘ oder Verschwörungserzählungen ansprechbar.“


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