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Internes Dokument: EU-Staaten fordern ein Jahr Vorratsdatenspeicherung für Internet-Dienste wie Messenger

09. Dezember 2025 um 16:51

Die EU-Staaten fordern ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das weit über die alten Gesetze hinausgeht. Das geht aus einem EU-Dokument hervor, das wir veröffentlichen. Praktisch alle Internet-Dienste sollen Daten ihrer Nutzer anlasslos speichern, auch Messenger wie WhatsApp und Signal.

Mann im Anzug an Rednerpult
Arbeitet an Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommissar Brunner. CC-BY 4.0 Europäische Kommission

Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig und rechtswidrig. Mit dieser Begründung haben das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof entsprechende Gesetze gekippt.

In Deutschland arbeitet die Bundesregierung an einer neuen Vorratsdatenspeicherung. Laut Koalitionsvertrag sollen Internet-Zugangs-Anbieter „IP-Adressen und Portnummern“ drei Monate lang speichern, „um diese einem Anschlussinhaber zuordnen zu können“.

Die EU-Institutionen arbeiten an einer noch umfassenderen Vorratsdatenspeicherung. Geht es nach den EU-Staaten, sollen alle möglichen Internet-Dienste eine Vielzahl an Daten ein Jahr lang speichern.

Das geht aus einem Papier der Ratspräsidentschaft hervor, über das zuerst Falk Steiner bei heise berichtete. Wir veröffentlichen das Dokument im Volltext: Künftige Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union.

Vielzahl von Internet-Diensten

Deutsche Befürworter der Vorratsdatenspeicherung fordern, dass Internet-Zugangs-Anbieter IP-Adressen ihrer Kunden speichern müssen. Wenn Ermittler auf eine IP-Adresse stoßen, sollen sie damit den Inhaber des entsprechenden Internet-Anschlusses identifizieren.

Die EU-Staaten gehen weit über Internet-Zugangs-Anbieter hinaus. Die meisten Staaten fordern „einen möglichst breiten Geltungsbereich“ für Internet-Dienste. Einige EU-Staaten fordern explizit eine Vorratsdatenspeicherung für „Over-the-Top-Dienste“. Die Begründung: Nur noch drei Prozent mobiler Nachrichten werden über SMS verschickt, die restlichen 97 Prozent über Messenger wie WhatsApp und Signal. Also sollen auch diese Messenger Daten speichern müssen.

Die EU-Staaten nennen „eine Vielzahl von Dienstleistern“, für die ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gelten soll. Sie erwähnen explizit „Domain-Registrare, Hosting-Anbieter, Filesharing- und Cloud-Speicherdienste, Zahlungsdienstleister, Anbieter von VPN-Diensten, Kryptowährungshändler, Vermittler von E-Commerce- und Finanzplattformen, Taxi- und Lebensmittellieferdienste und Gaming-Plattformen sowie Automobilhersteller“.

Die meisten dieser Dienste fallen bereits in den Anwendungsbereich der E-Evidence-Verordnung. Die regelt jedoch den anlassbezogenen Zugriff auf bereits vorhandene Daten. Die Vorratsdatenspeicherung verpflichtet zur anlasslosen Speicherung neuer Daten.

Wer, wann, wo, wie, mit wem?

Deutsche Befürworter der Vorratsdatenspeicherung betonen immer wieder, dass es nur um IP-Adressen geht. Schon das deutsche Gesetz soll auch Portnummern umfassen.

Die EU-Staaten finden, dass „Daten zur Identifizierung eines Nutzers“ wie „Teilnehmerdaten und IP-Adressen“ nur die „Mindestdatenkategorie sein sollten“. Einige Staaten wollen auch Seriennummern von Internet-Geräten speichern.

Manche Staaten wollen auch Kommunikations-Verbindungs-Daten speichern. Ermittler sollen in den Daten erkennen, „wer wann, wo und wie mit wem kommuniziert hat“. Das erinnert an die EU-Richtlinie von 2006. Damals mussten Anbieter für jeden Anruf, jede SMS, jede E-Mail und jedes Internet-Telefonat speichern, „wer wann, wo und wie mit wem kommuniziert hat“.

Einige EU-Staaten fordern auch „eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung“ von Standortdaten. Mobilfunk-Netze wissen immer, wo ein Smartphone ist. Diese Daten sind extrem aussagekräftig und sensibel. Manche EU-Staaten wollen mit diesen Daten vermisste Personen suchen. Andere Staaten betonen, dass „nicht alle Fälle von vermissten Personen eine potenzielle Straftat darstellen“.

Mindestens ein Jahr Speicherfrist

Die alten Gesetze von EU und Deutschland hatten eine Speicherdauer von sechs Monaten. Laut Bundeskriminalamt „wäre eine Speicherverpflichtung von zwei bis drei Wochen regelmäßig ausreichend“. Trotzdem soll das neue neue deutsche Gesetz eine Frist von drei Monaten vorschreiben.

Die EU-Staaten wollen deutlich längere Speicherfristen. Die meisten Staaten fordern „eine Dauer von einem Jahr und in jedem Fall nicht weniger als sechs Monate“. Einige Staaten befürworten noch „längere Aufbewahrungsfristen für komplexe Ermittlungen oder sehr schwere Straftaten“.

Einige Staaten wollen, dass die EU die Aufbewahrungsfristen nur „als Mindestfrist und nicht als Höchstfrist festlegt, damit die Mitgliedstaaten bei Bedarf längere Aufbewahrungsfristen beibehalten können“.

Nicht nur schwere Straftaten

Die Vorratsdatenspeicherung wurde ursprünglich nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 eingeführt und mit dem Kampf gegen internationalen Terrorismus begründet. Mittlerweile wird die Vorratsdatenspeicherung oft mit sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen begründet.

Die EU-Staaten betonen jedoch, „dass Metadaten für die Ermittlung praktisch aller Straftaten relevant sein könnten“. Ermittler sollen Vorratsdaten vor allem bei schweren Straftaten nutzen. Was als „schwere Straftat“ gilt, sollen jedoch die Nationalstaaten definieren. Auch „Aspekte der nationalen Sicherheit“ sollen die Staaten ohne EU regeln.

Neben schweren Straftaten fordern die Staaten die Nutzung von Vorratsdaten gegen „alle Straftaten, die im Cyberspace oder unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologie begangen werden“.

Die meisten Staaten befürworten „die Einbeziehung von Straftaten, die überwiegend online begangen werden (Stalking, Hassverbrechen usw.), auch wenn das Strafmaß moderat ist, aber der Mangel an Daten die Ermittlungen praktisch unmöglich machen würde“.

Verhältnismäßigkeit neu bewerten

Das Rats-Dokument fasst zusammen, warum die alte Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig war: „Sie hat die Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht bestanden, da sie pauschal alle Personen und alle elektronischen Kommunikationsmittel sowie alle Verkehrsdaten ohne Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme erfasst hat.“

Mit der neuen Vorratsdatenspeicherung sollen mehr Anbieter mehr Daten länger speichern, die Ermittler für mehr Zwecke verwenden dürfen. Wie das rechtskonform gehen soll, bleibt offen.

Einige Staaten fordern, die Rechtsprechung der Gerichte neu zu interpretieren. Sie wollen „die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit angesichts der technologischen Entwicklungen und der sich wandelnden Begehungsweisen von Straftaten neu bewerten“.

Gesetzesvorschlag 2026

Die meisten EU-Staaten fordern ein neues EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Die EU-Kommission arbeitet bereits daran.

In einem ersten Schritt hat sie bis Juni eine Sondierung und bis September eine Konsultation durchgeführt. Die Kommission plant, im ersten Quartal 2026 eine Folgenabschätzung abzuschließen.

Nach Angaben der Kommission könnte sie „Ende des ersten Halbjahres 2026“ einen Gesetzesvorschlag präsentieren.


Hier das Dokument in Volltext:


  • Classification: Limite
  • Date: 27 November 2025
  • Place: Brussels
  • From: Presidency
  • To: Delegations
  • Document: WK 16133/2025 INIT

Presidency Outcome Paper – Future rules on data retention in the European Union

1) Introduction

On 25 September 2025, the Danish Presidency organised a meeting of the Working Party on Judicial Cooperation in Criminal Matters (COPEN). The purpose of the meeting was to continue discussions on a possible design for a future EU legal framework on data retention and to contribute to the Commission’s impact assessment, by identifying the main priorities of the Member States in this area, in particular in light of the requirements laid down in the case-law of the Court of Justice of the European Union (CJEU).

During the meeting, the Commission provided an update on their work on the impact assessment, including a presentation of the preliminary results of the call for evidence and the public consultation. The Commission reported that the response rate to the general open consultation had been very high and thus a big success. On the targeted consultation, the Commission summarised the input received from Member States and asked for it to be supplemented by more information regarding electronic data used for criminal investigations. The Commission is planning to finalise the impact assessment in the first quarter of 2026. If the result of the impact assessment pointed in the direction of a legislative proposal, that proposal could, according to the Commission, be presented at the end of the first semester of 2026.

During the exchange of views, most Member States reiterated their support for future EU legislation in this area. In this regard, most Member States referred to the need to remain within the limits defined by the CJEU, while some stressed the need to go beyond mere codification of the case-law and thought that necessity and proportionality should be re-assessed in the light of evolving technologies and developments in the way crimes are committed. Many considered that the overall proportionality of the retention regime could only usefully be ensured through access level and through additional safeguards. Moreover, Member States emphasised that certain elements should remain within their national competence, such as the definition of what constitutes ’serious crime‘. Also, aspects related to national security should be exempt from the scope of any future EU legislation on data retention. This would mean that national legislation on storing and access to retained traffic and location data for the purpose of safeguarding national security would have to be exempt from future EU legislation, regardless of which national authority requested access.

At the end of the meeting, the Presidency invited Member States to send their contributions in writing based on the guiding questions outlined in the Presidency’s discussion paper, WK 11640/2025.

2) Background and context

For more than a decade, the European Union has not had a common set of rules regulating the retention of personal data for the purpose of the investigation, detection and prosecution of serious crime. On 8 April 2014, the Data Retention Directive in force at the time (Directive 2006/24/EC)[1] was declared invalid ab initio by the CJEU in the landmark judgment in joined cases C-293/12 and C-594/12, Digital Rights Ireland and Others.[2] In that judgment, the CJEU found that the Directive violated Articles 7 and 8 of the Charter of Fundamental Rights of the European Union, i.e. the right to respect for private and family life and the right to the protection of personal data. Even though the CJEU found that the Directive had a legitimate aim, it did not pass the proportionality test, given that it covered in a generalised manner all persons and all means of electronic communication as well as all traffic data without any differentiation, limitation, or exception being made in the light of the necessary objective of fighting serious crime.

Since the Directive was declared invalid, the CJEU has developed and further refined its case-law on Member States‘ access to retained and stored data for the purpose of fighting serious crime.[3] In the absence of a harmonised EU legal framework, Member States have had to navigate complex legal terrain to ensure that their national laws align with the CJEU’s standards on necessity and proportionality, as well as privacy and data protection safeguards. In the Council, discussions of the consequences of the jurisprudence have taken place since 2014 in various fora, i.e. JHA Council meetings, but also in more detail in the COPEN Working Party.

In June 2023, the Swedish Presidency, together with the European Commission, launched a High-Level Group on access to data for effective law enforcement (HLG), aiming to stimulate the discussion and open it to other relevant stakeholders. The HLG issued its concluding report in November 2024[4], in which the HLG confirmed that one of the main areas of access to data for law enforcement purposes is data retention. This was reiterated by the Council conclusions of 12 December 2024 on access to data for effective law enforcement, which invited the Commission to present a roadmap for the implementation of relevant measures to ensure the lawful and effective access to data for law enforcement.[5] Furthermore, in its conclusions of 26 June 2025, the European Council invited the EU Institutions and the Member States to take further action to strengthen law enforcement and judicial cooperation, including on effective access to data for law enforcement purposes.[6]

On 24 June 2025, the Commission presented a roadmap for lawful and effective access to data for law enforcement (‚the Roadmap‘).[7] It is in the context of the implementation of this Roadmap that the Commission is carrying out an impact assessment on data retention.

During the discussions at the informal delegates‘ meeting of the Coordinating Committee in the area of police and judicial cooperation in criminal matters (CATS) in Copenhagen on 1-2 September 2025, many delegates stressed the importance of a timely Commission proposal for a harmonised set of rules on data retention in order to ensure that law enforcement authorities across the EU have effective access to data when investigating and prosecuting organised crime.

Within this context, the work done in the COPEN Working Party during the Danish Presidency has focused on contributing to this goal, by ensuring that the Member States‘ approaches and priorities are identified and taken into account in the Commission’s impact assessment, following up on the work done by the Polish Presidency and in full coordination with the other communities concerned by the topic of access to data for law enforcement (i.e. the Standing Committee on operational cooperation on internal security (COSI) and the Horizontal Working Party on Cyber Issues (HWPCIs)).

3) Summary of the Member States‘ remarks

Following the COPEN Working Party meeting on 25 September 2025, the Danish Presidency has received written contributions from fifteen Member States[8] and the EU Counter-Terrorism Coordinator (EU-CTC) with reference to the questions outlined in the Presidency discussion paper prepared for that meeting (WK 11640/2025). The contributions have been compiled in their full length in document WK 13500/25 and were distributed to Member States on 31 October 2025. In the following, the Presidency seeks to summarise both the written contributions and the oral comments made during the meeting in order to provide an overview of the Member States‘ main positions in this area. Hence, the summary reflects the Presidency’s reading of and selection from the inputs provided and does not in any way prejudge the official or final position of Member States.

Support for a new legislative framework

Member States highlight that stored traffic and location data are particularly relevant for the effective investigation and prosecution of criminal offences that leave few traces other than such data (e.g. cases regarding the acquisition, dissemination, transmission or making available online of child sexual abuse material[9]), and thereby minimise the risk of systemic impunity. With relevant data, investigators can get a clear picture of the criminal offences committed. They emphasise that evidence is not always incriminating, but in many cases, it is exculpatory and can lead to an acquittal. For this reason, some Member States believe it is appropriate to provide for new rules which include general data retention and which are accepted by the CJEU.

Most Member States express support for a new legislative framework at EU level, highlighting the need for harmonised rules to address the fragmentation after the 2006 Directive was declared invalid in 2014. However, this support is expressed with cautionary remarks concerning the need to incorporate elements to guarantee proportionality and necessity as well as robust safeguards against abuse. Some Member States emphasise the limitations imposed in particular by the Digital Rights Ireland judgment and the need to avoid indiscriminate retention, while a few Member States explain that they do not have a formal position yet on the need for new legislation on data retention at EU level. The EU-CTC is in favour of establishing a harmonised EU regime on data retention that is technology-neutral and future-proof and advocates for the use of standardised formats for data retention.

Most Member States recall that safeguarding national security falls within the remit of their competence and this area should therefore be excluded from the scope of any future EU legal framework on data retention. According to certain Member States, the framework should be defined in such a way as not to impede the exercise of their competence in the area of national security. This implies that national legislation on storing and access to retained traffic and location data for the purpose of safeguarding national security should be exempt from future EU legislation, regardless of which national authority requests access.

In addition, some Member States also mention the importance of aligning future data retention rules with existing EU regulations which provide law enforcement authorities access to retained data, mainly the e-Evidence Regulation[10], but also others, such as regulation in the field of consumer protection.[11]

Scope of service providers

Regarding the service providers that should be covered by the obligation to retain data, most Member States express general support for future legislation to have the broadest possible scope of application, including the possibility of adapting the list to future technological and market developments.

More concretely, some Member States and the EU-CTC agree that over-the-top (OTT) services should be subject to retention obligations due to their dominance in communications (approximately 97% of mobile messages are currently sent via OTTs, with traditional SMS and MMS making up only about 3% of messages[12]). Nevertheless, some Member States mentioned that the impact which such an extension would have on OTT business models and that the related costs should be taken into account. Further to the general reference to OTTs, Member States provided detail on a wide range of service providers to be included in a future legal framework, such as domain name registries, hosting providers, file sharing and cloud storage services, payment service providers, providers of VPN services, cryptocurrency traders, e-commerce and financial platforms intermediaries, taxi and food delivery services and gaming platforms, as well as car manufacturers, most of which are already included in the scope of the e-Evidence Regulation.

Regarding alignment of services with the e-Evidence Regulation, several Member States point out that it would be useful to include at least the same scope of services in a future legal framework on data retention to ensure the full effectiveness of access rules under the e-Evidence Regulation.

Data to be retained

Regarding the data to be retained, most Member States mention that data to identify a user should be the minimum data category to be included in future legislation, such as subscriber data and IP addresses. Furthermore, metadata associated with communications (traffic and location data) should be included, with content data clearly excluded. Some Member States also mention data to identify the destination and service recipient’s communication equipment in order to determine the location of mobile communication equipment.

As regards the possibility of imposing a general and indiscriminate data retention obligation on telecommunication providers in order to locate missing persons, most Member States consider that location data is crucial in such cases, with some expressing support for including a general and indiscriminate retention of such data for the purposes of conducting search operations and rescuing people, given how highly effective this is, while others consider that such a retention obligation would need to be finely tuned since not all cases of missing persons involve a potential criminal offence.

Targeted retention

On the benefits of targeted data retention for traffic and location data, Member States noted that the aim of targeting measures would be to provide proportionality and to limit interference with individuals‘ privacy, as data should only be retained according to clearly defined criteria, in line with the CJEU’s case-law.

On the shortcomings, Member States generally agree that targeted data retention based on geographical criteria would be technically challenging to implement (and even impossible for some), due to the current configuration of providers‘ networks, which does not allow for restriction of data retention to a pre-defined area, while being very costly for service providers. In addition, Member States consider that targeted data retention would be insufficient to achieve a good outcome for the investigations, since law enforcement authorities will not always know in advance by whom, when, and where a crime is going to be committed.

Moreover, retention based on geographical or personal criteria could be easily circumvented e.g. by criminals using other persons‘ identities or shifting their criminal activities to areas not covered by data retention obligations. Targeted data retention limited to data of persons with a criminal history would not account for first-time offenders as well as foreign offenders (not included in national databases). Furthermore, reliance on criminal statistics would risk not accounting for areas where crimes are prepared or concealed or for crimes that cannot easily be linked to a certain location such as financial crimes. As a consequence, such targeted retention would not meet the needs to effectively investigate a number of crimes including organised crime, cybercrimes or terrorism.

For some Member States, targeted retention could also raise constitutional issues because of risks of discrimination and the presumption of innocence. Some Member States also expressed concerns that applying such targeted retention would lead to unequal protection of victims depending on where the crime is committed (e.g. murder in a remote area outside the targeted geographical area) and potentially hamper the early stages of investigations in relation to unknown suspects. In these cases, the lack of data to identify a potential perpetrator could result in delays in time-sensitive investigations where there is a potential risk to life.

Several Member States also point to the high complexity of designing and implementing such a targeted retention regime, which would need to define all relevant criteria capturing future criminal behaviour based on historical data and would need to be constantly updated (creating additional burden for companies).

Instead, several Member States and the EU-CTC recommend working on a system that allows for an adequately graduated and differentiated retention regime, with limitations defined in terms of data categories and retention periods, accompanied by strengthened security requirements and strict access rules and purpose limitations, user information, complaint mechanisms and legal remedies as well as general oversight. Some Member States also point out that the CJEU has not ruled out the use of criteria other than those mentioned (i.e. geographical or personal) to define data retention obligations.

Expedited retention orders (quick freeze)

While Member States recognise expedited retention (known as a ‚quick freeze‘), as a relevant tool allowing for the immediate preservation of data upon notification of a crime, it is considered insufficient to guarantee a good outcome for an investigation. Quick-freeze obligations should therefore complement, but not replace, a data retention regime.

The reasoning behind this is that the tool is reactive, not preventive. The event under investigation would have to have taken place before the quick freeze is utilised. Furthermore, in the absence of a general retention obligation, the risk that the request might arrive when the data has already been deleted increases exponentially.

Some Member States would support the regulation of quick-freeze measures in an EU instrument, with some considering that regulation of quick freeze should cover not only the scope of data to be accessed, but also the conditions imposed on the requesting authority, taking into account the degree of interference with privacy.

Use of traffic and location data retained for marketing and billing purposes

In some Member States, the preservation regime relies on service providers storing data for commercial purposes. In others, law enforcement authorities may only access this type of data from telecommunication providers, and in certain Member States, data retained for marketing and billing purposes serves as the basis for requests directed at providers not subject to the general data retention obligation, such as operators outside the traditional telecom sector. A common feature of these regimes is that the retention period can be very short, typically between a few days or weeks, or three to six months, depending on the Member State, and the data available may be incomplete.

Some Member States indicate that companies either retain a different range of data for their own purposes, or retain data necessary for criminal investigations, but not for a sufficiently long period or of a sufficient quality. Thus, some of the data (e.g. data kept for marketing purposes) have only limited evidential value and may only prove useful in certain categories of offence, such as online or credit fraud. In other cases, service providers do not store relevant data at all since they are not required for billing purposes (e.g. when offering unlimited calls or in relation to pre-paid services). Overall, Member States consider that data held by service providers for purely business purposes are insufficient to enable the effective investigation and prosecution of all types of serious crime. For the purposes of effective criminal investigations, the definition and scope of data to be retained should reflect the investigative needs in terms of identifying the perpetrator and establishing who communicated with whom, when, where and how.

However, several Member States would prefer to keep the possibility to request metadata that has already been retained for commercial purposes or in order to comply with other obligations, such as data retained to fulfil security and quality requirements.

Retention periods

As for the question of how to best determine retention periods in line with the case-law, most Member States advocate for a duration of one year and in any event not shorter than six months. However, some Member States are in favour of longer retention periods for complex investigations or for very serious crimes, linking the retention obligations with strict conditions to access.

According to some Member States and the EU-CTC, retention periods should be designed as a minimum mandatory period, rather than as a maximum limit, thus allowing Member States to maintain longer retention periods where necessary.

Regarding the question of the advantages and disadvantages of one fixed retention period across the EU, allowing for the possibility of renewals at national level, or setting a range within which Member States may set shorter or longer retention periods, Member States generally recognise that uniform retention periods across the EU increase predictability and facilitate cross-border investigations while also ensuring that criminals cannot take advantage of lower retention periods in some Member States. While Member States prefer to maintain some flexibility (in particular to be able to maintain longer retention periods under national law), they recognise that a range may introduce some uncertainty as to what is necessary and proportionate. Other Member States show openness to an interval-based model, under which the EU would set minimum and maximum retention periods, allowing Member States to adjust them according to national needs, taking into account the type of data, their relevance to specific crime areas, the technical capabilities of service providers, and the practical needs of law enforcement.

On the possible differentiation of retention periods according to the type of data, most Member States are generally open to such an approach, while also pointing to an increase in complexity affecting the ability of service providers to implement it.

Scope of crimes

Most Member States stress that metadata could be relevant in relation to the investigation of practically all crimes. For the purposes of an EU data retention regime for traffic and location, they agree that such obligations could be limited to the purposes of combating serious crime. Types of crime mentioned in the contributions include combating fraud and serious economic and financial crimes, cyber-enabled and cyber-dependent crime, child exploitation, terrorism, homicide, human trafficking, cybercrime, corruption, organised crime, all crimes committed in cyberspace or using information and communication technology. Other crimes that were committed with the use of relevant means of communication are also mentioned in some of the contributions, such as offences against life and health and online sexual offences, kidnappings and disappearances, and threats to national security.

In addition, most Member States support the inclusion of crimes committed largely online (stalking, hate crime, etc.) even if the level of sanctions is moderate but the lack of data would practically make the investigation impossible. While most Member States consider that the lack of traffic and location data would risk systemic impunity in particular in relation to cyber-dependent and cyber-enabled crimes, similar risks are also identified in relation to other serious and organised crimes such as drugs trafficking, arms trafficking, human trafficking, terrorism, as well as kidnappings and disappearances and other serious offences against life and health.

On the other hand, some Member States advocate for the broadest catalogue of offences possible based on the list in Article 12(1)(d) of the e-Evidence Regulation (which includes all crimes with a penalty threshold of three years). Member States consider that EU legislation should not define the concept of ’serious crime‘. In this regard, some Member States consider that an offence catalogue would imply an EU-wide definition of ’serious crime‘, interfering with national competences. Some Member States also note that a list of all possible offences would not be sufficient because of the changing modus operandi of criminals. Those Member States see the decisive points as being the specific purpose of the investigation, the degree of interference, and strict, differentiated safeguards.

Access rules and conditions

Some Member States emphasise that EU provisions on access to retained data should be limited to minimum harmonisation in compliance with the principles of subsidiarity and proportionality and with the other requirements set out by the CJEU, while other Member States point out that the system should be based on general retention combined with robust access safeguards.

A large majority of the Member States state the need for robust access safeguards, including prior authorisation by a court or independent administrative body for certain types of data, based on reasoned requests and subject to limitations reflecting the seriousness of the offence. Such access would be granted only for a specific purpose, with strict guarantees also applying to data sharing, and accompanied by strong security and data minimisation measures, in order to avoid, among other risks, the possibility of profiling.

Some Member States mention that access to traffic and location data should be subject to additional criteria in specific cases. These include situations where digital evidence is essential for identifying the perpetrator, where serious harm to life, health, human dignity or major economic damage is involved, where the data is at risk of being lost, where less intrusive measures have failed to elucidate the offence, or where the case has a cross-border dimension that makes it difficult to obtain evidence quickly by other means.

Some Member States pointed out that when designing a new data retention regime in accordance with the case-law of the CJEU, account should be taken of the fact that the CJEU’s judgments were delivered in specific factual contexts. They therefore argue that a new EU data retention regime should not rely on a literal application of those rulings to individual cases, but rather on an assessment of the principle of proportionality in line with the CJEU’s general guidelines as they result from the application of the Charter, combined with appropriate mechanisms for oversight by independent bodies or judicial authorities to ensure full protection of fundamental rights.

On this matter, some Member States also point out that access to communication metadata is subject to the condition of probable cause, reasonable grounds or a criminal context.

Regarding alignment with the e-Evidence Regulation regarding conditions for access, several Member States support mirroring some of its elements, such as standardised formats for access requests, secure communication channels and guarantees of access depending on the type of data at stake, while adapting them to the specific needs of data retention for law enforcement purposes in order to ensure transparency, data protection and more efficient operation. More specifically, some Member States advocate for standards in line with those of the European Telecommunications Standards Institute (ETSI). Such standards would enhance the efficiency of information sharing and provide greater legal certainty for service providers, while also allowing them to contribute to the design so that the standards better reflect their technical needs. The EU-CTC also sees value in defining standardised formats for a harmonised categorisation of data to be retained and accessed, but also for establishing secure channels for the exchange between competent authorities and service providers.

Some Member States explain, however, that the e-Evidence Regulation only standardises to a limited extent, and that new standards of data transmission could potentially incur significant costs. These Member States do not see a need to regulate standardised formats and communication channels. They argue that the main purpose of an EU instrument should be to regulate data retention in situations involving interactions between national authorities and providers established within their territory, i.e. domestic cases, since cross-border cooperation scenarios are already addressed by the e-Evidence Regulation.

Finally, some Member States highlight the fact that it would be important to bear in mind the recommendations of the HLG regarding the enforcement of sanctions against electronic and other communications service providers which do not comply with requirements regarding the retention and provision of data.

On the other hand, some Member States stress that access rules at EU level should not interfere with national rules on the admissibility of data.

4) Conclusion

If a data retention framework were to be defined, a primary hurdle would be reconciling the demands of effective law enforcement, on the one hand, with the protection of fundamental rights, as interpreted by CJEU jurisprudence, on the other. In this regard, most Member States highlight the need for a framework that avoids indiscriminate retention, prioritises judicial oversight based on the sensitivity of the data at stake, and incorporates robust safeguards against abuse. The Commission must navigate this complex legal and political landscape by focusing on differentiated retention obligations, establishing a clear definition of crimes that justify access, and adopting strict rules to regulate such access. It should contain harmonised procedures to ensure compliance with CJEU case-law while providing a practically effective solution. Moreover, it is emphasised that national legislation on storing and access to retained traffic and location data for the purpose of safeguarding national security should be exempt from future EU legislation, regardless of which national authority requests access.

5) Next steps

Taking into account the views of Member States and given the need to respond to law enforcement requirements while fully respecting individuals‘ fundamental rights, the COPEN Working Party will continue to follow up on the specific activities related to data retention in the Roadmap, and when appropriate, with the support of the Commission, the justice and home affairs agencies and other relevant stakeholders. However, at this stage, priority will be given to awaiting the outcome of the impact assessment before considering further steps. The contributions of other Council preparatory bodies to the work on access to data for effective law enforcement within their respective mandates will be coordinated by the Presidency to avoid overlaps.[13]

Footnotes

  1. Directive 2006/24/EC of the European Parliament and of the Council of 15 March 2006 on the retention of data generated or processed in connection with the provision of publicly available electronic communications services or of public communications networks and amending Directive 2002/58/EC.
  2. Judgment of 8 April 2014, Digital Rights Ireland, C-293/12 and C-594/12.
  3. Judgment of 6 October 2020, La Quadrature du Net I, C-511/18, C-512/18 and C-520/18, paragraph 168 (conditions for general and indiscriminate retention of traffic and location data). Judgment of 5 April 2022, Commissioner of An Garda Síochána and Others, C-140/20, paragraph 67 (conditions for access to civil identity data). Judgment of 30 April 2024, La Quadrature du Net II, C-470/21, paragraphs 101-103 (conditions for access to information on IP addresses). Judgment of 20 September 2022, SpaceNet, C-793/19 and C-794/19, paragraphs 104, 114,119, 120. Judgment of 2 March 2021, Prokuratuur, C-746/18, paragraph 50. Judgment of 2 October 2018, Ministerio Fiscal, C-207/16, paragraphs 52-57. Judgment of 30 April 2024, La Quadrature du Net II, C-470/21, paragraph 97. Judgment of 30 April 2024, Tribunale di Bolzano, C-178/22, paragraphs 19, 22, 38, 49, 58, 62.
  4. 15941/2024 REV2.
  5. 16448/24.
  6. EUCO 12/25.
  7. 10806/25.
  8. BG, CZ, IE, IT, LT, LV, AT, PL, PT, ES, SK, FI, SE, HU, and SI.
  9. Judgment of 6 October 2020, La Quadrature du Net and Others, C-511/18, C-512/18 and C-520/18, paragraphs 153 and 154. Judgment of 5 April 2022, Commissioner of An Garda Síochána and Others, C-140/20, paragraphs 73 and 74.
  10. Regulation (EU) 2023/1543 of the European Parliament and of the Council of 12 July 2023 on European Production Orders and European Preservation Orders for electronic evidence in criminal proceedings and for the execution of custodial sentences following criminal proceedings.
  11. Regulation (EU) 2017/2394 on cooperation between national authorities responsible for the enforcement of consumer protection laws, recital 7, Article 9(2), and Article 42.
  12. Roadmap for lawful and effective access to data for law enforcement.
  13. Including CATS, COPEN, DATAPROTECT, FREMP, HWPCI and LEWP, not excluding the possible involvement of other preparatory bodies of the Council.

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Etappensieg: Dänemark nimmt Abstand von verpflichtender Chatkontrolle

31. Oktober 2025 um 11:40

Die dänische Ratspräsidentschaft schlägt vor, die Chatkontrolle freiwillig zu erlauben, statt sie verpflichtend zu machen. Die EU-Staaten haben diesen Vorschlag bereits einmal abgelehnt, ob sie jetzt zustimmen, ist offen. Viele Akteure lehnen eine freiwillige Chatkontrolle ab – auch die EU-Kommission.

Mann vor Leinwand, Smartphone nimmt ihn auf.
Dänischer Justizminister Peter Hummelgaard. CC-BY-NC-ND 4.0 Dänische Ratspräsidentschaft

Internet-Dienste sollen nicht zur Chatkontrolle verpflichtet werden, die Kommunikation ihrer Nutzer aber freiwillig durchsuchen dürfen. Das schlägt die dänische Ratspräsidentschaft vor.

Seit über drei Jahren streiten die EU-Institutionen über eine verpflichtende Chatkontrolle. Die Kommission will Internet-Dienste verpflichten, die Inhalte ihrer Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen und diese bei Verdacht an Behörden zu schicken. Das Parlament bezeichnet das als Massenüberwachung und fordert, nur unverschlüsselte Inhalte von Verdächtigen zu scannen.

Keine Verpflichtung

Im Rat ist bisher kein Vorschlag zustimmungsfähig. Auch der bislang letzte Versuch scheiterte, unter anderem wegen Widerstand aus Deutschland. Gestern hat Dänemark einen neuen Vorschlag verschickt.

In einem Schreiben, das wir aus Quellenschutzgründen derzeit nicht veröffentlichen können, schreibt Dänemark: „Dieser Ansatz sieht keine Aufdeckungsanordnungen vor, sondern behält die freiwillige Regelung für Technologieunternehmen zur Rückverfolgung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch bei.“

Der dänische Justizminister Peter Hummelgaard bestätigt gegenüber Medien: „Die Aufdeckungsanordnung wird nicht Teil des neuen Kompromissvorschlags der EU-Präsidentschaft sein. Die Suche nach Material über sexuellen Kindesmissbrauch bleibt für Technologiekonzerne freiwillig.“

Ein EU-Beamter hat diese Angaben gegenüber netzpolitik.org bestätigt. Die dänische Ratspräsidentschaft und das dänische Justizministerium haben auf unsere Anfrage von gestern bisher nicht geantwortet.

Vorschlag schonmal abgelehnt

Schon Polen hatte vorgeschlagen, die Chatkontrolle freiwillig zu erlauben statt verpflichtend zu machen. Dieser Vorschlag fand keine Mehrheit, die Mehrheit der EU-Staaten beharrte auf der Verpflichtung.

Ob derselbe Vorschlag jetzt eine Mehrheit findet, nur weil er von Dänemark statt Polen kommt, ist völlig offen. Selbst wenn sich die EU-Staaten auf diesen Kompromiss einigen sollten, geht das Gesetzgebungsverfahren danach im Trilog weiter. Dort verhandeln Kommission, Parlament und Rat über einen Kompromiss ihrer drei Positionen.

Der neue Vorschlag von Dänemark ist ein wichtiger Etappensieg, aber die Chatkontrolle ist noch lange nicht vom Tisch.

Freiwillige Chatkontrolle

Eigentlich ist eine freiwillige Chatkontrolle verboten. Laut Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation dürfen Internetdienste die Inhalte ihrer Nutzer:innen nicht „mithören, abhören, speichern oder auf andere Arten abfangen oder überwachen“.

Manche Anbieter wie Google, Apple und Meta tun das jedoch bereits freiwillig. Um das zu legalisieren, gibt es seit vier Jahren eine vorübergehende Ausnahme der Vertraulichkeit der Kommunikation. Diese Ausnahme will Dänemark jetzt dauerhaft machen.

Die temporäre Ausnahme der Datenschutzrichtlinie, die eine freiwillige Chatkontrolle erlaubt, läuft im April 2026 aus. Dass das neue Gesetz bis dahin in Kraft ist, ist unwahrscheinlich.

Breite Ablehnung

Die freiwillige Chatkontrolle wird massiv kritisiert. Der Europäische Datenschutzbeauftragte warnt vor flächendeckender Überwachung privater Kommunikation und hohen Fehlerquoten. Ein Betroffener sexueller Gewalt klagt gegen die freiwillige Chatkontrolle von Facebook. Sogar die EU-Kommission hat erhebliche rechtliche Bedenken und lehnt eine freiwillige Speicherung ab.

Die EU-Kommission ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Verhältnismäßigkeit der freiwilligen Chatkontrolle zu belegen. Anfang September hätte sie einen Bericht mit Statistiken vorlegen müssen. Das hat sie bis heute nicht getan. Die Kommission scheitert, die Verhältnismäßigkeit der Chatkontrolle zu belegen.

Weitere Probleme

Neben der Chatkontrolle enthält der Gesetzentwurf weitere problematische Regeln. Internet-Zugangs-Anbieter sollen Netz-Sperren einführen, um einzelne Internet-Inhalte zu sperren. Internet-Dienste sollen das Alter ihrer Nutzer überprüfen, was eine anonyme oder pseudonyme Nutzung gefährdet. Auch die freiwillige Chatkontrolle kann auf andere Inhalte ausgeweitet werden.

Neben der CSA-Verordnung bedrohen andere Gesetzesvorhaben vertrauliche Kommunikation. Die Europäische Strategie für die innere Sicherheit „ProtectEU“ fordert einen „Technologiefahrplan für Verschlüsselung“. Sicherheitsbehörden fordern Zugang zu verschlüsselten Inhalten, auch bei „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“. Die Forderung könnte in weiteren Gesetzen wieder aufkommen.

Die Auseinandersetzung um die Chatkontrolle geht weiter.

Justizministerin freut sich

Update (12:07): Die deutsche Justizministerin Stefanie Hubig äußert sich per Pressezitat:

Ich freue mich sehr, dass wir einer überzeugenden europäischen Lösung nun einen entscheidenden Schritt nähergekommen sind. Die intensiven Gespräche mit der dänischen Ratspräsidentschaft und die enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit der Bundesregierung haben sich offenbar gelohnt.

Der angekündigte Vorschlag ist eine echte Verbesserung. Er enthält wichtige Regelungen für den Kampf gegen Kinderpornographie im Netz. Vor allem werden die wichtigen, aktuell aber zeitlich begrenzten Möglichkeiten der Anbieter, sexuellen Missbrauch von Kindern freiwillig aufzudecken und zu melden, auf eine stabile und dauerhafte Grundlage gestellt.

Und: Es werden keine roten Linien überschritten. Eine staatlich angeordnete Chatkontrolle ist vom Tisch. Das gemeinsame Ziel der Bundesregierung ist es, Kindesmissbrauchsdarstellungen im Netz wirksamer zu bekämpfen. Gleichzeitig ist klar: In einem Rechtsstaat heiligt der Zweck niemals alle Mittel. Elementare Bürgerrechte müssen auch im digitalen Raum gewahrt bleiben.

Auch auf nationaler Ebene wird die Bundesregierung den Kampf gegen Kinderpornographie entschlossen voranbringen. Die Einführung einer verpflichtenden IP-Adressenspeicherung ist dafür unverzichtbar. Wir werden dazu bald Vorschläge vorlegen, die effektive Strafverfolgung mit dem Schutz der Grundrechte verbinden.


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Internes Protokoll: Dänemark will Chatkontrolle durchdrücken

23. September 2025 um 17:10

Dänemark will die Chatkontrolle in drei Wochen durchdrücken. Am Gesetz ändert die Ratspräsidentschaft nichts, stattdessen sollen Staaten ihre Meinung ändern. Die Position Deutschlands ist maßgeblich. Darüber entscheidet Innenminister Dobrindt. Wir veröffentlichen das eingestufte Verhandlungsprotokoll.

Drei Männer in Anzug.
Innenminister Dobrindt (Mitte) mit dänischen Ministern für Integration und Öffentliche Sicherheit. CC-BY-NC-ND 4.0 Dänische Ratspräsidentschaft

Seit über drei Jahren streiten die EU-Institutionen über eine verpflichtende Chatkontrolle. Die Kommission will Internet-Dienste verpflichten, die Inhalte ihrer Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen und diese bei Verdacht an Behörden zu schicken. Das Parlament bezeichnet das als Massenüberwachung und fordert, nur unverschlüsselte Inhalte von Verdächtigen zu scannen.

Die EU-Staaten können sich nicht auf eine gemeinsame Position einigen. Bisher ist jede Präsidentschaft daran gescheitert, eine Einigung im Rat zu organisieren. Mitte September hat die Arbeitsgruppe Strafverfolgung den Gesetzentwurf erneut verhandelt. Wir veröffentlichen ein weiteres Mal das eingestufte Protokoll der Sitzung.

Zustimmung sehr schwierig

Seit Juli hat Dänemark die Ratspräsidentschaft inne. Die sozialdemokratisch geführte Regierung befürwortet die verpflichtende Chatkontrolle und Client-Side-Scanning. Dänemark will, dass die Justiz- und Innenminister den Gesetzentwurf am 14. Oktober annehmen.

Die vorherige Ratspräsidentschaft hatte vorgeschlagen, die Chatkontrolle freiwillig statt verpflichtend zu machen und verschlüsselte Kommunikation auszunehmen. Dänemark hat diese Abschwächungen wieder rückgängig gemacht.

Dänemark sagt ganz offen: „Es dürfte sehr schwierig sein, neue Ansätze zu finden, die bei den Mitgliedstaaten auf Zustimmung stoßen. Uns gehen die realisierbaren Optionen aus.“ Deshalb legt Dänemark im Prinzip einfach den alten Gesetzentwurf nochmal vor – und hofft auf ein anderes Ergebnis.

Optionen gehen aus

In der Arbeitsgruppe war Dänemark damit nicht sofort erfolgreich. Die meisten EU-Staaten „wiederholten im Wesentlichen die bereits bekannten Positionen“. Viele Staaten wollen eine weitreichende Chatkontrolle, eine Sperrminorität der Staaten lehnt das ab.

Eigentlich ist eine Chatkontrolle laut E-Privacy-Richtlinie verboten. Eine vorübergehende Ausnahme erlaubt Anbietern trotzdem, Inhalte freiwillig zu scannen. Diese Ausnahme läuft im April 2026 aus.

Kommission und Ratspräsidentschaft nutzen das als Druckmittel. Dänemark ist „sich des Zeitdrucks sehr bewusst“. Die Ratspräsidentschaft ist „in engem Austausch mit der Kommission und dem Parlament“. Es brauche „deutliche Fortschritte“, damit sich der Rat auf eine gemeinsame Position einigt.

Befürworter machen Druck

Auch zahlreiche EU-Staaten „betonten die dringende Notwendigkeit, im Lichte der auslaufenden Interims-Verordnung zu einer Einigung zu kommen“. Sowohl Gegner als auch Befürworter der Chatkontrolle fordern eine zeitnahe Einigung.

Zehn Staaten unterstützen den dänischen Vorschlag für eine verpflichtende Chatkontrolle. Darunter sind langjährige Befürworter wie Spanien, Rumänien und Ungarn.

Frankreich war lange skeptisch und wartete „auf eine Entscheidung auf allerhöchster Ebene“. Jetzt ist Paris „im Großen und Ganzen“ einverstanden mit dem Entwurf. Frankreich begrüßt sowohl verpflichtende Chatkontrolle als auch Client-Side-Scanning. „Die Verhältnismäßigkeit sei gewahrt.“

Weiterhin keine Zustimmung

Fünf Staaten lehnen den dänischen Vorschlag ab. Polen unterstützt den Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch, dafür muss Prävention verstärkt werden. Einer Chatkontrolle kann Warschau „weiterhin nicht zustimmen“, sie stelle „Datenschutz und Privatsphäre“ in Frage.

Die Niederlande und Luxemburg unterstützen ebenfalls das Ziel, sexuellen Kindesmissbrauch besser zu bekämpfen. Doch mit der verpflichtenden Chatkontrolle sind sie „nicht einverstanden“. Auch Tschechien lehnt den Vorschlag ab. Die Chatkontrolle ist nicht verhältnismäßig.

Österreich verweist ebenfalls auf seine „bereits bekannte und unveränderte Position“. Der Nationalrat hat eine Chatkontrolle vor drei Jahren abgelehnt. Die österreichische Bundesregierung ist an diesen Beschluss gebunden.

Mehr politische Aufmerksamkeit

Andere Staaten positionieren sich nicht eindeutig. Schweden prüft den Vorschlag noch und arbeitet an einer Position. Finnland sieht den Vorschlag „ambivalent“, er enthalte gute und „problematische Bestimmungen“. Die Slowakei prüft ebenfalls weiter, dabei stehen „Cybersicherheit und Grundrechte im Fokus“.

Lettland bewertet „den Text positiv“. Es sei aber noch unklar, „ob dieser auch politische Unterstützung finde“. Grund sei, dass „der Vorschlag über die Sommerpause vermehrt politische Aufmerksamkeit erhalten habe“. Das dürfte an der Kampagne Fight Chat Control liegen, die nicht sehr genau und transparent ist, aber einige Reichweite erreicht.

Das entscheidende Land bleibt Deutschland. Bisher war die Bundesregierung gegen Client-Side-Scanning und Scannen verschlüsselter Kommunikation. Das Innenministerium unter CSU-Minister Alexander Dobrindt will diese Position aufweichen. Die deutsche Delegation „verwies auf die noch andauernde Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung“. Wenn Deutschland kippt, kommt die Chatkontrolle.

Keine fehlerfreie Technologie

Viele Experten kritisieren die Chatkontrolle als gefährlich und unverhältnismäßig. Der Juristische Dienst des EU-Rats bezeichnet sie als rechtswidrig und erwartet, dass Gerichte das geplante Gesetz wieder kippen.

Hunderte Wissenschaftler kritisieren „inakzeptabel hohe Raten an Fehlalarmen und Fehldetektionen“. In der Arbeitsgruppe gesteht auch die Kommission, „dass es realistischerweise keine Technologie gäbe, die fehlerfrei funktioniere“. Trotzdem gehen die Beamten davon aus, dass Unternehmen „zu viele False Positives“ irgendwie verhindern können.

Die Kommission ist gesetzlich verpflichtet, einen Bericht über die freiwillige Chatkontrolle vorzulegen. Anhand von Statistiken soll sie Verhältnismäßigkeit und technischen Fortschritt bewerten. Die Frist war am 4. September. Bis heute gibt es diesen Bericht nicht. Damit bricht die Kommission ihr eigenes Gesetz. Bereits vor zwei Jahren hat die Kommission die gesetzliche Frist gerissen und konnte die Verhältnismäßigkeit der Chatkontrolle nicht belegen.

Deutschland entscheidet

Unter dem Strich hat auch die neueste Verhandlungsrunde keine Einigung gebracht. Ratspräsidentschaft und Kommission haben keine Mehrheit für eine verpflichtende Chatkontrolle. Doch sie sind nicht bereit, die Chatkontrolle fallenzulassen oder abzuschwächen.

Stattdessen schlagen sie immer wieder das Gleiche vor. Sie hoffen, dass manche EU-Staaten ihre Position ändern. Wenn die deutsche Bundesregierung ihre Meinung ändert, könnten sie damit Erfolg haben.

Dänemark will eine Entscheidung innerhalb der nächsten drei Wochen. Letzte Woche sollten die EU-Staaten schriftliche Kommentare und Anmerkungen einreichen. Am 9. Oktober tagt die Arbeitsgruppe erneut. Am 14. Oktober treffen sich die Justiz- und Innenminister. Wenn es nach Dänemark geht, bringen sie dort das Chatkontrolle-Gesetz auf den Weg.


Hier das Protokoll in Volltext:


  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 15. September 2025
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BKAmt, BMI, BMJV, BMF, BMWE, BMBFSFJ, BMDS
  • Betreff: Sitzung der RAG Strafverfolgung am 12. September 2025
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 350.80

Sitzung der RAG Strafverfolgung am 12. September 2025

I. Zusammenfassung und Wertung

TOP 3: Grundlage der Aussprache bildete der am 24. Juli von der DNK Präsidentschaft übermittelte überarbeitete Kompromisstext. Vor dem Hintergrund, dass das EP eine Verlängerung der Interims-VO nur in Aussicht gestellt hat, sofern eine Einigung im Rat erreicht wird, kündigte Vorsitz an, auch weiterhin im JI-Rat am 14. Oktober 2025 eine teilweise Allgemeine Ausrichtung anzustreben.

Zahlreiche wortnehmenden MS wiederholten im Wesentlichen die bereits bekannten Positionen und kündigten schriftliche Ergänzungen im Nachgang an.

Vorsitz bat um Übermittlung der schriftlichen Kommentare und Anmerkungen bis 19.09.2025 und kündigte weitere RAGS-Polizei Sitzungstermine für den 09. Oktober, 10. November und 03. Dezember, ohne inhaltliche Konkretisierung, an.

Bei TOP 5 unterstrichen die MS die Bedeutung der Bekämpfung von Online-Betrug. Neben dem immensen wirtschaftlichen Schaden sei auch der Vertrauensverlust der Bevölkerung zu bedenken. Die Strafverfolgung sei insbesondere mit Drittstaaten schwierig und Informationsaustausch sowie Rechtshilfeverfahren könnten mit der Schnelligkeit der Kriminellen bei diesem Phänomen nicht mithalten. KOM solle auch dies bei der Erarbeitung eines Aktionsplans berücksichtigen. MS könnten bis zum 17. Oktober schriftliche Kommentare einreichen.

II. Im Einzelnen

TOP 1: Tagesordnung wurde mit Ergänzungen unter AOB angenommen.

TOP 2: Information from the Presidency

VO Schleuserkriminalität: Es gab zwei technische Triloge, die insgesamt sehr konstruktiv verlaufen seien. Vorsitz werde das 4-Spalten Dokument in Vorbereitung der Sitzung der JI-Referent*innen am 17. September übermitteln (mittlerweile erfolgt)

EU Roadmap Drogen- und OK-Bekämpfung: Vorsitz wolle sich auf die Umsetzung von einzelnen Themenbereichen konzentrieren (u.a. Mobilisierung Zoll/Grenzschutz/Sondereinheiten, Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen, Synthetische Drogen, Justizielle Zusammenarbeit). Die Diskussionen hierzu würden in der HDG geführt.

Temporary Core Group RAGS Netzwerke: Die erste Sitzung habe stattgefunden. Kernaufgabe sei die Erarbeitung einer Priorisierung der RAGS Netzwerke. Zudem solle eine einheitliche governance Struktur entwickelt werden. Die erste Sitzung habe gezeigt, dass insbesondere die Erarbeitung von validen Kriterien zur Priorisierung schwierig werden könnte. Zur nächsten Sitzung der Core Group mit Vertretern der Netzwerke (29. September, virtuell) solle ein Fragenkatalog beantwortet werden, um die Arbeit der Netzwerke und deren Struktur besser zu verstehen. Eine weitere Sitzung der Kerngruppe sei am 1. Oktober vorgesehen, um die Kriterien für eine Priorisierung zu diskutieren. Vorsitz hoffe zur Vorbereitung auf schriftliche Kommentare der MS und der KOM. Die RAGS werde sich am 9. Oktober wieder mit dem Thema befassen.

EU Abkommen mit Lateinamerikanischen Ländern: EP habe der Unterzeichnung des Abkommens mit BRA zugestimmt. Die Unterzeichnung ECU solle am Rande der UN-Vollversammlung am 23. September stattfinden.

Die nächsten Sitzungen der RAGS finden am 9. Oktober (NICHT 7. Oktober), am 10. November (NICHT 14. November) sowie am 3. Dezember (Vormittags gemeinsame Sitzung mit RAGS-C) statt.

TOP 3: Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council laying down rules to prevent and combat child sexual abuse (11596/25)

Vorsitz eröffnete die Sitzung mit einer kurzen Zusammenfassung der am Kompromisstext vorgenommenen inhaltlichen und technischen Veränderungen. Ergänzend verwies Vorsitz auf die Ausführungen dazu im Presidency Flash.

Zahlreiche wortnehmende MS (ESP, DEU, POL, AUT, HUN, ROU, SWE, IRL, CYP) betonten die dringende Notwendigkeit, im Lichte der auslaufenden Interims-VO zu einer Einigung zu kommen und kündigten die Übermittlung schriftlicher Kommentare an (AUT, POL, EST, ITA, FIN, HRV, PRT).

BEL teilte mit, den aktuellen Kompromissvorschlag im Prinzip mittragen zu können. Der Text sei in dieser Form nützlich und effizient. Eine Anpassung wird in Bezug auf die Zugänglichkeit von Treffern bei Aufdeckungen angeregt: Treffer könnten beim jeweiligen Diensteanbieter vorgehalten und erst bei Zustimmung durch die zuständige Behörde bzw. ein Gericht übermittelt werden, z.B. bei anhängigen Ermittlungsverfahren oder Anzeigen. Dann könne die Detektion auch in verschlüsseltem Umfeld erfolgen. BEL werde hierzu Textvorschläge übermitteln.

ITA äußerte Zweifel in Bezug auf die Einbeziehung von neuem CSAM in den Anwendungsbereich, zudem solle Audiokommunikation umfassender definiert werden.

Für LTU stehe die Wahrung der Grundrechte im Fokus, gleichzeitig solle der Kompromissvorschlag aber auch so ambitioniert wie möglich sein. LTU unterstütze den Vorschlag weiterhin.

EST merkte an, der Text solle in Bezug auf Altersverifikation (Art. 28 DSA) an den DSA angeglichen werden. DSA und DSGVO sollten im Text ausdrücklich genannt und darauf Bezug genommen werden. Im Übrigen könne EST die Änderungen in Art. 10 nicht mittragen. Der Zugang zu Verschlüsselung müsse an einer einheitlichen Stelle behandelt werden.

LVA bewertet den Text positiv, ob dieser auch politische Unterstützung finde, sei aber noch unklar, da der Vorschlag über die Sommerpause vermehrt politische Aufmerksamkeit erhalten habe.

ESP unterstrich deutlich, den Vorschlag weiterhin vollumfänglich zu unterstützen und machte klar, dass die Signale aus dem EP zur möglichen Verlängerung der Interims-VO nicht gut seien.

Vorsitz bestätigt, dass man sich des Zeitdrucks sehr bewusst sei und sich diesbezüglich in engem Austausch mit der KOM und dem EP befinde. Um mit den Trilogverhandlungen zu beginnen, brauche es deutliche Fortschritte im Rat.

SVK gab an, den Vorschlag weiterhin zu prüfen. Hierbei stünden Cybersicherheit und die Grundrechte im Fokus. Ein nicht-selektives Scannen von Kommunikation sei problematisch, daher könne man derzeit noch keine positive Rückmeldung geben.

CZE äußerte Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Vorschlages und kündigte an, diesen im Falle einer Abstimmung abzulehnen.

POL teilte mit, dem Vorschlag weiterhin nicht zustimmen zu können und legte Prüfvorbehalt ein. Man unterstütze das Ziel der CSAVO aber nicht so, wie im aktuellen Kompromissvorschlag. Prävention müsse verstärkt werden. Generell sei man gegen alles, was Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in Frage stelle.

FIN sah den Vorschlag ambivalent; er enthalte Regelungen, die einen stärkeren Schutz böten, aber eben auch problematische Bestimmungen.

BGR unterstützte ausdrücklich den Vorschlag, auch in Bezug auf Altersverifikation.

AUT verweist auf die bereits bekannte und unveränderte Position und kündigte schriftliche Kommentare mit weiteren technischen Anmerkungen an. Vorsitz verwies auf AUT Nachfrage zum Zeitplan und weiteren Vorgehen auf den Presidency Flash und bekräftigt das Vorhaben, am 14. Oktober zu einer Allgemeinen Ausrichtung zu kommen.

DEU trug weißungsgemäß vor, legte weiterhin Prüfvorbehalt ein und verwies auf die noch andauernde Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung und die Notwendigkeit einer regierungsabgestimmten Position.

PRT sah den Text als in die richtige Richtung gehend an. Est müsse nochmal geprüft werden, ob die im Flash angekündigten Änderungen bereits alle in den Text übernommen seien. PRT gab weiterhin zu bedenken, dass der Erfolg des EU-Zentrum wesentlich davon abhinge, wie gut die Regelungen zu den nationalen Strukturen der MS passten.

HUN hielt seinen Prüfvorbehalt aufrecht, dieser sei aber positiv und nur aus technischen Gründen notwendig. Angemerkt wurde weiterhin, dass die in Art. 24 Abs. 6 genannte Frist von 3 Monaten zu lang sei, HUN schlage unverzüglich bis max. 8 Tage vor (auch FRA). Vorsitz erwiderte, man habe sich in Bezug auf die Frist von 3 Monaten an der NISRL orientiert und diese von dort übernommen.

IRL unterstützt den Kompromissvorschlag, dieser biete einen deutlichen Mehrwert. Die zusätzlichen Safeguards gewährleisten eine gute Balance zwischen Datenschutz und Kinderschutz.

FRA zeigte im Großen und Ganzen Einverständnis mit dem vorliegenden Text. Es sei gut, dass die Aufdeckungsanordnungen wieder enthalten seien. Ebenso sei es zu begrüßen, dass die Risikoklassifizierung und Client-Side-Scanning enthalten seien. Die Verhältnismäßigkeit sei gewahrt. Wichtig sei, die Humankontrolle bei Treffern zu gewährleisten. FRA hätte daher gerne das Hit-System wieder im Text, um die Zahl der False Positives zu verringern. Zudem müsse es die Möglichkeit geben, Dienste bei entsprechenden Erkenntnissen schnell zu „Hochrisikodienst“ hochstufen zu können. Da Sextortion ein großes Problem in FRA sei, plädiere FRA für eine kürzere Review Frist beim Grooming (18 Monate anstatt 3 Jahre). FRA begrüßte zudem die Zertifizierung von Aufdeckungstechnologien, sowie die vorgesehene Verlängerung der Interims-VO um 72 Monate.

Vorsitz erläuterte, dass das Hit-System von zahlreichen MS als kritisch bewertet wurde und man es daher herausgenommen habe.

ROU unterstützte den Text, würde die Risikokategorisierung aber lieber auf 2 anstatt 3 Kategorien beschränken.

NLD und LUX unterstützen das Ziel des VO-Entwurfes, zeigten sich aber mit dem Kompromisstext nicht einverstanden und verwiesen auf die bekannten Positionen. Kritisch bewerte NLD zudem auch Ausgestaltung der Zustimmung durch den Nutzer.

SWE gab sich insgesamt positiv und begrüßte, dass die Aufdeckungsanordnung und die Verschlüsselung wieder aufgenommen wurden. Man prüfe den Kompromisstext jedoch noch und arbeite an einer Position. SWE frage sich aber, ob die aktuelle Formulierung in Bezug auf E2EE eine Beschränkung im Hinblick auf künftige Technologien darstellen könnte.

Vorsitz verwies in Bezug auf die Formulierung von Art. 1 Abs. 5 auf die Arbeit unter den vorangegangenen Ratspräsidentschaften, darauf basiere die Formulierung. Man sähe darin das notwendige Gleichgewicht zwischen Kinderschutz und Schutz von Privatsphäre und Cybersicherheit.

HRV begrüße die letzten Änderungen im Text. Man wünsche sich aber eine klarere Begriffsbestimmung in Bezug auf die Client-Side-Scanning-Technologie und visuelle Inhalte.

CYP stimmt dem Kompromissvorschlag zu und gab an, alles zu unterstützen, was dafür sorge, dass die Bürger sicherer seien. Der Text ginge in die richtige Richtung. Der VO-Entwurf habe höchste Priorität.

KOM berichtete auf Nachfrage BEL, dass der Evaluierungsbericht zur Umsetzung der Interims-VO in Arbeit sei und schnellstmöglich vorgelegt werde. Die Datensammlung sei schwierig gewesen und zahlreiche Nachfragen erforderlich gewesen, was die Verzögerung erkläre.

KOM führte weiterhin aus, dass sich nach Auskunft von NCMEC die Anzahl der Fälle von Sextortion um das 12-fache erhöht habe. Die Zahlen von Grooming und finanzieller Erpressung seien extrem gestiegen. Z.B. in Südafrika und auf den Philippinen hätten sich OK-Gruppierungen hierauf spezialisiert. Nach NCMEC Zahlen müsse man davon ausgehen, dass dieses Phänomen bereits zu 3.000 Selbstmorden von Kindern geführt haben.

Insgesamt sei die Anzahl an NCMEC-Meldungen seit Einführung der E2EE im Facebook Messenger um 7 Mio. gesunken. Insgesamt seien aber bei Anbietern ohne E2EE die Meldungen gestiegen. Das zeige deutlich, dass verschlüsselte Kommunikation im Anwendungsbereich der CSAVO verbleiben müsse.

Zum Thema False Positives müsse klar kein, dass es realistischerweise keine Technologie gäbe, die fehlerfrei funktioniere. Unternehmen würden aber nie eine Technologie verwenden, die zu viele False Positives erzeugt. Und auch das EU-Zentrum würde eine solche nicht akzeptieren oder gar zertifizieren, um eine Überflutung mit Falschmeldungen zu verhindern.

Zu dem von BEL vorgeschlagenen Verfahren führte KOM aus, dass es praktisch nicht zu handhaben wäre, die Treffer zunächst ausschließlich beim Anbieter zu speichern. Wie solle die Strafverfolgung Kenntnis davon erlangen? Man könne nicht akzeptieren, dass Kinder missbraucht würden, Anbieter auch entsprechende Hinweise dazu hätten, diese aber erst ans Licht kämen für den Fall, dass es bereits ein Ermittlungsverfahren gäbe. Das sei absolut inakzeptabel.

Vorsitz bat abschließend um Übermittlung der schriftlichen Kommentare und Anmerkungen bis 19.09.2025 zur Vorbereitung der (teilweisen) Allgemeinen Ausrichtung im Rahmen des JI-Rates am 14. Oktober 2025.

TOP 4: Network for the Prevention of Child Sexual Abuse

KOM informierte kurz über die Pläne für ein Netzwerk zur Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch. Einladungen zur Nominierung von Expert*innen seien versandt worden, zuletzt mit Schreiben/Email an die StäVen vom 11.9.2025. Die Nominierten sollten in der öffentlichen Verwaltung arbeiten und einen entsprechenden professionellen Hintergrund haben. Nominierungen müssten bis 30. September erfolgen.

TOP 5: Online fraud: Stepping up the fight against online fraud in the EU (12499/25)

FIN präsentierte die nationalen Plattformen für die Kommunikationsmit dem Privatsektor (Bank Inquiry System, LEA Warrant Management and lawfull interception, Phenomen-level exchange of information). Diese diene insbesondere auch der Prävention. Präventionskosten seien insgesamt steigend und man wolle mit passenden Instrumenten diese Kosten senken. Die Plattformen würden auch bei der Nachverfolgbarkeit von kriminellen Gewinnen helfen.

Europol präsentierte die Erkenntnisse der Bereiche EFECC und EC3 und kündigte eine Veröffentlichung zu spoofing an.

Auf Basis der im Bezugsdokument übermittelten Fragen fand eine umfassende Aussprache statt. Die Bedeutung des Themas wurde von allen wortnehmenden MS (EST, BGR, POL, CZE, FRA, DEU, BEL, SWE, SVN, NLD, GRC, LVA, CYP, LTU, SVK, ESP, FIN, AUT, PRT, DNK, ROU, HRV) betont. Viele MS nannten Investitionsbetrug sowie fake shops/Banken als häufigste Form des online Betruges (DEU, BGR, LTU, FIN, HRV, SVK, PRT, AUT, SVN, BEL, FRA, CZE). Als weitere Bedrohungen wurden Schockanrufe/falsche Polizei- oder Behördenmitarbeiter*innen (DEU, BEL, EST, CZE, LVA, LTU, SVK) und Kontaktbetrug u.a. romantic scam (SWE, FRAU, DEU, POL). Neben dem wirtschaftlichen Schaden sei auch der Vertrauensverlust der Bevölkerung bzw. ein entsprechendes Unsicherheitsgefühl zu beachten (NLD, LVA, PRT). Die Problematik werde durch die Einsatzmöglichkeiten von KI noch verstärkt (DEU, ROU, POL, CZE, HRV). Als besondere Herausforderung sahen die meisten Staaten die grenzüberschreitende Zusammenarbeit an. Gewinnes seien immens und würden schnell auf ausländische Konten verschoben. Auch säßen die Tätergruppierungen meist im Ausland (DEU, HRV). Ein möglicher künftiger Rechtsrahmen müsse dies berücksichtigen; aktuell sei die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, insbesondere mit Drittstaaten viel zu langsam oder gar unmöglich. Der Informationsaustausch müsse deutlich schneller werden (DEU, EST, POL, FRA, SWE, NLD, LTU, SVK, PRT), hierbei könnten öffentlich-private Partnerschaften hilfreich sein. Man müsse die Privatwirtschaft stärker in die Pflicht nehmen. Zudem seien verstärkte Sensibilisierungskampagnen und weitere Präventionsmaßnahmen sinnvoll (DEU, EST, BGR, SVK, ROU, CZE, FRA, SWE, GRC, NLD, PRT). Neben uns erwähnten auch NLD, FIN, FRA und KOM Europol als wichtigen Partner bzw. erwähnten EMPACT als Möglichkeit der Zusammenarbeit.

KOM dankte für die Diskussion und sagte zu, die Beiträge bei der Erarbeitung eines Aktionsplans zu berücksichtigen. Man werde sicherlich die Problematik der verbesserten Kooperation und Koordination aufgreifen und versuchen, einen automatisieren Informationsaustausch zu fördern. Wichtig sei ein ganzheitlicher und multidisziplinärer Ansatz. So habe es schon vereinzelt Kooperationen zwischen Strafverfolgung und Verbraucherschutz gegeben. Beim EMPACT habe man eine einsprechende OA vorgeschlagen. Es habe sich aber kein Action Leader hierfür gefunden.

Vorsitz sagte zu, die Diskussion weiter zu verfolgen und bat um schriftliche Kommentare bis zum 17. Oktober.

TOP 6: AOB

KOM berichtete kurz über die fortlaufenden Arbeiten zur Zukunft von Europol. Es habe in den letzten Monaten neben dem Kick-off Treffen auch Diskussionen im COSI sowie beim Europol Verwaltungsrat gegeben. Man befinde sich zudem im engen Austausch mit Europol. KOM habe zusätzliches Personal gewonnen und einen beträchtlichen Anstieg der Mittel für den nächsten MFR angemeldet. KOM plane nun die angekündigten technischen Workshops (6./7. November, 18/19. Dezember). Einladungen mit weiteren Informationen würden in Kürze übersandt. Der Evaluierungsbericht gemäß Art. 68 werde demnächst abgeschlossen. Zudem bereite ein Vertragsnehmer derzeit eine Studie durch, die in ein staff working document einfließen solle. KOM appeliere an de MS, den Vertragsnehmer hierbei zu unterstützen.

KOM berichtete zudem über eine Machbarkeitsstudie zum Thema Polizeiausbildung. Ziel sei eine Verbesserung des Ausbildungsniveaus insbesondere im Bereich der internationalen Zusammenarbeit. Auch hierbei werde es umfangreiche Konsultationen geben. CEPOL sei eingebunden. Ein „Validierungsworkshop“ sei am 17. Dezember geplant.


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Interne Dokumente: Polen scheitert an Einigung zur Chatkontrolle

02. Juli 2025 um 13:13

Die EU-Staaten konnten sich auch während der polnischen Ratspräsidentschaft nicht auf eine gemeinsame Position zur Chatkontrolle einigen. Jetzt hat Dänemark übernommen, das die verpflichtende Chatkontrolle befürwortet. Wir veröffentlichen eingestufte Verhandlungsdokumente.

Zwei Männer vor EU-Logoi
EU-Innenkommissar Brunner und polnischer Innenminister Siemoniak bei Pressekonferenz zum JI-Rat. – Public Domain Europäische Union

Drei Jahre, sechs Ratspräsidentschaften und 35 Sitzungen: Die EU-Staaten können sich weiterhin nicht auf eine gemeinsame Position zur Chatkontrolle einigen. Im ersten Halbjahr übernahm Polen die Ratspräsidentschaft. Die Regierung in Warschau ist wie ihre Vorgänger daran gescheitert, eine Einigung zu organisieren.

Die EU-Kommission will Internet-Dienste verpflichten, auf Anordnung die Inhalte ihrer Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen und diese bei Verdacht an Behörden zu schicken. Das Parlament bezeichnet das als Massenüberwachung und fordert, nur unverschlüsselte Inhalte von Verdächtigen zu scannen. Der Rat ist gespalten: Einige Staaten fordern verpflichtende Chatkontrolle, andere Staaten sind dagegen.

Rat lehnt Kompromiss ab

Polen gehört zu den Kritikern der Chatkontrolle. Die damalige PiS-Regierung hatte bis 2023 mehrere hundert Menschen mit dem Staatstrojaner NSO Pegasus gehackt und überwacht, darunter prominente Politiker aus Opposition und Regierung. Die polnische Regierung versteht deshalb den Wert vertraulicher Kommunikation für alle.

Die polnische Präsidentschaft hat im Rat einen Kompromiss vorgeschlagen: Die Chatkontrolle soll für Internet-Dienste nicht verpflichtend werden, aber freiwillig möglich sein. Die Arbeitsgruppe Strafverfolgung hat in vier Sitzungen darüber verhandelt – ohne Ergebnis.

Im letzten Monat verhandelten die Referenten für Justiz und Inneres, die Ständigen Vertreter und die Justiz- und Innenminister den Gesetzentwurf. Wir veröffentlichen die Protokolle und Berichte diesen Sitzungen.

Alle Gesetze weltweit

Mitte Mai hatte Polen den letzten offiziellen Kompromissvorschlag vorgelegt. Damals war bereits absehbar, dass dieser keine Mehrheit finden wird. Die JI-Referenten haben deshalb auf ihrer Sitzung gar nicht über den Gesetzentwurf geredet. Stattdessen stellten Interpol und der Meldestellen-Verband INHOPE ein einheitliches Klassifikationsschema für Missbrauchsmaterial vor.

Laut INHOPE haben Staaten „sehr unterschiedliche Definitionen“ von Kinderpornografie und Missbrauchsmaterial. Das entwickelte Klassifikationsschema soll „Bezeichnungen und Definitionen“ enthalten, die sich „auf alle gesetzlichen Kriterien weltweit übertragen lassen“. Wir haben dieses Klassifikationsschema mehrmals bei INHOPE beantragt – leider ohne Antwort.

Bedarf weiterer Anstrengungen

Zum Abschluss seiner Arbeit hat Polen einen Bericht über die bisherigen Verhandlungen erstellt. Das Fazit: „Trotz aller Bemühungen des Vorsitzes, Unterstützung für einen Kompromissvorschlag einzuholen, bedarf es weiterer Anstrengungen, um eine Einigung über ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament zu erzielen.“

Anfang Juni haben sich die Ständigen Vertreter der EU-Staaten getroffen, um das Treffen der Justiz- und Innenminister vorzubereiten. Dort erklärte Polen ebenfalls, dass eine Einigung „leider ohne Erfolg geblieben sei“ und es deshalb nur den Fortschrittsbericht vorlegt. Die deutsche Delegation nahm das zur Kenntnis.

Unterstützung für Vorratsdatenspeicherung

Mitte Juni tagte der Rat der EU-Justiz- und Innenminister. Für Deutschland nahm die Parlamentarische Staatssekretärin des Innenministeriums Daniela Ludwig (CSU) teil. Die Chatkontrolle kam auf dem Gipfel nur am Rande vor, der polnische Fortschrittsbericht wurde ohne Aussprache angenommen.

Stattdessen diskutierten die Minister über die Strategie für die innere Sicherheit „ProtectEU“ und den „Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung“. Die Minister äußerten „breite Unterstützung“ für die „Schaffung einer EU-weiten Regelung zur Vorratsdatenspeicherung“. Einige „betonten auch eine grundsätzliche Notwendigkeit für Strafverfolgungsbehörden, auf verschlüsselte Kommunikation zugreifen zu können“.

Hohe Priorität für Dänemark

Gestern hat Dänemark die Ratspräsidentschaft übernommen. In seinem Programm hat das Land angekündigt, der Chatkontrolle-Verordnung „hohe Priorität einzuräumen“. Dänemark ist vehementer Befürworter der verpflichtenden Chatkontrolle.

Dänemark hat bereits einen Vorschlag vorgelegt. Nächste Woche verhandelt die Arbeitsgruppe Strafverfolgung darüber.

Deutsche Position relevant

Die Zukunft des Gesetzes könnte von Deutschland abhängen. Vor zwei Jahren hat sich die Bundesregierung auf eine gemeinsame Position geeinigt. Deutschland lehnt das „Scannen privater verschlüsselter Kommunikation“, eine „Schwächung, Modifikation oder einer Umgehung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ und „Client-Side-Scanning“ ab.

Die Zivilgesellschaft fordert Innenminister Alexander Dobrindt auf, bei dieser Position zu bleiben. Die Innenministerkonferenz bittet das Innenministerium, sich für verpflichtende Chatkontrolle „als ultima ratio“ einzusetzen. Anfang Juni schrieb das Innenministerium in einer Weisung: „Die Prüfung innerhalb der Bundesregierung dauert an.“


Hier die Dokumente in Volltext:


  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 3. Juni 2025
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BMI, BMF, BKAmt, BMFSFJ, BMWK, BMJV, BMDV, BMWE
  • Betreff: Sitzung der JI-Referent*innen RAGSP (CSA) am 27. Mai 2025
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 350.80

Sitzung der JI-Referent*innen RAGSP (CSA) am 27. Mai 2025

I. Zusammenfassung und Wertung

Vertreterin INHOPE (von der POL nationalen Meldestelle dyzurnet.pl) sowie Vertreter INTERPOL präsentieren anhand WK 7057/25 ihre Arbeit sowie die Gründe für die Entwicklung des Universal Classification Schema für CSAM. Dieses solle insbesondere die Identifizierung von Inhalten erleichtern und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit verbessern. Auch rechtliche Unterschiede in der nationalen Gesetzgebung könnten hierbei berücksichtigt werden. Beide Vortragenden unterstrichen die Notwendigkeit, anhand drastisch steigender Zahlen einen proaktiven Ansatz zu wählen. Zudem sei grooming ein stark zunehmendes Problem.

Bei der kurzen Aussprache gaben nur wenige MS an, bereits mit dem Universal Classification Scheme zu arbeiten (MLT, HUN, AUT, SWE). Weitere MS betonten, eine Klassifizierung auf Basis des geltenden Rechts jeweils im Einzelfall durchzuführen (FRA, NLD, SVN, HRV, CZE, ESP, LVA). IRL gab an, ein eigenes Klassfizierungsschema zu nuzten. Die Idee eines solchen Schemas für die EU-Zusammenarbeit wurde überwiegend positiv gesehen.

Auf BEL Nachfrage, inwiefern das Schema in Bezug auf grooming genutzt werden könne, stellte Vertreter Interpol klar, dass hierbei auch illegale Inhalte produziert würden.

Vorsitz bat abschließend um Beantwortung der Fragen in Dok. 6661/25 bis 6. Juni 2025. Vorsitz werde die Antworten zusammenfassen und den MS zur Verfügung stellen.

Weitere Sitzungen zur CSAVO werde es unter POL Vorsitz nicht geben. Vorsitz werde einen Fortschrittsbericht vorlegen.

II. Im Einzelnen

entfällt


  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Von: BMI, Referat CI 6 – Grundsatz Cyberfähigkeiten der Sicherheitsbehörden
  • An: Auswärtiges Amt – EU-Koordinierungsgruppe
  • Beteiligte Referate: BMI (CI 8, ÖSI1, ÖSI4, PKI3, E2), BMJV, BMDS, BMBFSFJ, AA, BMF, BMWE, BKAmt
  • Betreff 2988. AStV-2 am 4. Juni 2025
  • TOP: Tagung des Rates (Justiz und Inneres) am 12./13. Juni 2025: Vorbereitung
  • Hier: Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern – Fortschrittsbericht
  • Dokument.: ST-9277-2025

2988. AStV-2 am 4. Juni 2025: Weisung

1. Ziel des Vorsitzes

Vorbereitung der Befassung des JI-Rates.

2. Deutsches Verhandlungsziel/ Weisungstenor

Kenntnisnahme

3. Sachstand

Vorsitz verhandelt mit Ziel einer Allgemeine Ausrichtung. Aktueller Vorschlag des Vorsitz sieht ggü. dem KOM-Vorschlag und der letzten RP eine wesentliche Reduzierung des Anwendungsbereiches der CSAVO vor. Dazu zählt insb. die Streichung der verpflichtenden Aufdeckungsanordnungen, zugleich Verstetigung freiwilliger Aufdeckungen gem. Interims-VO, Reduzierung des Risikomanagements, Anpassung bzw. Reduzierung der Aufgaben der Koordinierungsbehörden und des EU-Zentrums. Prüfung innerhalb der BReg dauert an. In einer ersten Befassung wurde der Vorschlag des Vorsitz von 16 MS abgelehnt.

HUNRP befasste am 12.12.2024 den JI-Rat mit dem Vorschlag einer Allgemeine Ausrichtung, der keine Zustimmung unter den MS fand. DEU hatte sich wie neun weitere MS enthalten und eine Protokollerklärung abgegeben.

Am 13.04.2023 hat DEU eine erste grundsätzliche Stellungnahme vorgelegt und wesentliche Änderungen gefordert.

Hintergrund: KOM-Vorschlag für VO zur wirksameren Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern zielt auf die Bekämpfung der Verbreitung von bereits bekannten und neuen Missbrauchsdarstellungen sowie die Verhinderung von Kontaktaufnahmen zu Kindern zu Missbrauchszwecken, sog. „Grooming“ (zusammengefasst: „CSAM“), im digitalen Raum. Entwurf verfolgt zwei wesentliche Regelungsbereiche:

1) Abgestufte Verpflichtungen für Anbieter von Online-Diensten: Anbieter sollen zu einem Risikomanagement verpflichtet werden. Wird dabei ein „signifikantes“ Risiko festgestellt, können gezielte Aufdeckungsanordnungen erlassen werden. Erlangen Anbieter Kenntnis von CSAM auf ihren Diensten, muss dieses umgehend an das EU-Zentrum gemeldet werden. Anbieter sollen zur Entfernung einzelner oder mehrerer konkreter Inhalte verpflichtet werden können. Daneben ist Verpflichtung für App-Stores vorgesehen, Kinder am Herunterladen von Apps zu hindern, die ein hohes Risiko für Grooming darstellen. Internetdiensteanbieter sollen zur Sperrung von URLs verpflichtet werden können.

2) Errichtung eines EU-Zentrums: Gründung dezentraler Agentur mit Sitz in Den Haag und enger Angliederung an Europol. Aufgaben: Verwaltung von Datenbank mit Indikatoren, die bei der Aufdeckung von CSAM verwendet werden müssen; (kostenlose) Zurverfügungstellung von Aufdeckungstechnologien, zentrale Meldestelle, Betroffenenunterstützung. Auf Grundlage der am 14.06.2022 veröffentlichten EuGH-Entscheidung ist die Beteiligung der MS bei Sitzfragen mit KOM neu auszugestalten. Die durch KOM ursprünglich vorgesehene Governance-Struktur wurde im Laufe der Verhandlungen an etablierte Strukturen angeglichen.


  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 4. Juni 2025
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BKAmt, BKM, BMAS, BMBF, BMDV, BMEL, BMF, BMFSFJ, BMG, BMI, BMJ, BMUV, BMVg, BMWK, BMZ
  • Betreff: 2988. AStV-2 am 4. Juni 2025
  • Hier: Vorbereitung JI-Rat: Innenteil und Sonstiges
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 421.30

2988. AStV-2 am 4. Juni 2025

I. Zusammenfassung und Wertung

Der AStV setzte in seiner heutigen Sitzung die Vorbereitung des JI-Rats am 12./13. Juni 2025 in Luxemburg fort. Für den Innenteil wurden dabei folgenden Themen behandelt:

Regulation to prevent and combat child sexual abuse

Vorsitz hob die Bemühungen der vergangenen Monate hervor, um einen Kompromiss in diesem Dossier zu erzielen, was leider ohne Erfolg geblieben sei. Daher sei lediglich ein Fortschrittsbericht beim Rat vorgesehen (vgl. Dok. 9277/25 (liegt in Berlin vor)), der nunmehr als A.-Punkt vorgelegt werden solle.

Gleichzeitig verwies Vorsitz darauf, dass die derzeit gültige Übergangsverordnung bald ausliefe. KOM müsse daher schnellstmöglich einen Entwurf zur Verlängerung vorlegen, auch wenn das EP dies bisher ablehne. KOM machte deutlich, dass sich EP sehr klar gegen eine abermalige Verlängerung positioniert habe. Vielmehr müsse sich der Rat endlich auf eine Position verständigen, um die interinstitutionellen Verhandlungen zu beginnen. FRA bezweifelte, dass hierfür die Zeit reiche. Es brauche nunmehr eine „Notfalllösung“ (unterstützt von IRL und HUN).

ProtectEU

Vorsitz verwies auf Dok. 9267/25 (liegt in Berlin vor). Beim JI-Rat sei der erste Austausch auf Ministerebene zur europäischen Strategie für die innere Sicherheit entlang der formulierten diskussionsleitenden Fragen vorgesehen.

Einfluss der aktuellen geopolitischen Lage auf die innere Sicherheit

Vorsitz verwies erneut auf das Arbeitsfrühstück der Minister, dass die Möglichkeit geben solle, sich zur Lage in MDA und UKR sowie der Auswirkungen auf die innere Sicherheit in der EU auszutauschen. Zur Lage in Syrien sei ein Sachstandbericht vorgesehen. Dabei ginge es nicht um Rückführungsfragen, sondern insb. um die Lage im Nord-Osten des Landes und Implikationen für die innere Sicherheit in der EU.

Sonstiges

Vorsitz informierte, dass es unter AOB einen Bericht zur Bekämpfung des Drogenschmuggels und der organisierten Kriminalität sowie eine kurze Information zu den Ergebnissen des High-Level Ministerial Meetings EU-CELAC geben werde. SVN kündigte zudem einen AOB zum Brdo-Prozess an.

ITA bat ferner darum, dass sich der Rat mit der Lage in LBY befassen müsse, und zwar aus zwei Perspektiven: zum einen mit Blick auf Migrationsflüsse in die EU und zum anderen mit Blick auf die Sicherheit und Stabilität in der Region. Vorsitz sagte zu, dass es einen Sachstandsbericht hierzu geben werde.

Abschließend informierte Vorsitz darüber, dass der TOP zur Insolvenzrichtlinie wie geplant auf der Tagesordnung des Justizteils verbleibe.

II. Handlungsempfehlungen

Kenntnisnahme.

III. Im Einzelnen

Entfällt.


  • Datum: 19. Juni 2025
  • Von: Bundesministerium des Innern
  • An: Deutscher Bundestag
  • Bundesregierung-Dokument: 226/2025

Nachbericht zum formellen Rat der EU-Innenministerinnen und Innenminister am 13. Juni 2025 in Luxemburg

Am 12. und 13. Juni 2025 fand in Luxemburg der zweite und letzte formelle Rat für Justiz und Inneres unter polnischer EU-Ratspräsidentschaft statt. Die Innenministerinnen und Innenminister tagten am 13. Juni. Für Deutschland nahm Frau Parlamentarische Staatssekretärin Daniela Ludwig an der Sitzung teil.

Im Rahmen der diesjährigen Feierlichkeiten zum 40-jährigen Jubiläum des Schengen-Raums haben der Polnische EU-Ratsvorsitz Tomasz Siemoniak und der Luxemburgische Innenminister Léon Gloden ihre Amtskolleginnen und Amtskollegen am Vorabend des Rates zu einem Abendessen nach Schengen eingeladen. Flankiert wurden die Feierlichkeiten mit der Unterzeichnung der Schengen-Erklärung „Bekenntnis zu Freiheit, Sicherheit und Recht“. Die Erklärung dient der Erneuerung des Bekenntnisses zu Schengen und wurde im Justizteil des Rates als Punkt ohne Aussprache (sogenannter „A-Punkt“) angenommen.

Vorab der Ratstagung tauschten sich die Ministerinnen und Minister zur Lage in der Ukraine und in der Republik Moldau aus. Die Innenministerin der Republik Moldau, Daniella Misail-Nichitin, und der Ukrainische Vize-Premierminister, Oleksiy Chernyshov, waren beim Frühstück zugegen.

Zu Beginn der Ratstagung wurden die Ministerinnen und Minister über die geopolitische Lage in Syrien unterrichtet. Sollte es zu einem Machtvakuum kommen, seien Folgen auf die innere Sicherheit in der Europäischen Union nicht auszuschließen. Die Lage sei weiterhin volatil. Für die Stabilisierung sei es zentral, ausländische terroristische Kämpfer (Foreign terrorist fighters, „FTF“) im Schengener Informationssystem zu erfassen und die Außengrenzen gewissenhaft zu kontrollieren, die Camps im Nord-Osten des Landes weiter zu finanzieren, die Wirtschaft zu stärken und eng mit den Staaten in der Region zu kooperieren.

Anschließend kamen die Ministerinnen und Minister zu einer politischen Einigung über den Durchführungsbeschluss des Rates für eine Verlängerung des vorübergehenden Schutzes. Damit verlängert sich der vorübergehende Schutz für Flüchtlinge aus der Ukraine um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2027. Frau Parlamentarische Staatssekretärin Ludwig stimmte der Verlängerung zu und begrüßte, angesichts der teilweise stark belasteten Aufnahmekapazitäten in deutschen Kommunen, die im Beschluss aufgenommene klare Aussage zum Umgang mit Mehrfachanträgen auf vorübergehenden Schutz in verschiedenen Mitgliedstaaten. Im Anschluss haben die Ministerinnen und Minister über eine Empfehlung für einen gemeinsamen und koordinierten Übergang aus dem vorübergehenden Schutz beraten. Zahlreiche Ministerinnen und Minister waren sich darin einig, dass eine enge Koordinierung zwischen den Mitgliedsstaaten wichtig sei, um einen Übergang in die Asylsysteme und Sekundärbewegungen zu vermeiden. Frau Parlamentarische Staatssekretärin Ludwig betonte, dass die Themen Rückkehr und Reintegration besondere Berücksichtigung finden müssten. Der Polnische Vorsitz schloss mit dem Hinweis, dass die Ausarbeitung der Ratsempfehlung auf Arbeitsebene fortgesetzt werde.

Auf Wunsch von Italien wurden die Ratsmitglieder über die Entwicklung der Migrationslage in Libyen unterrichtet. Sorge bestünde, da die irreguläre Migration mit Abfahrten aus Libyen seit diesem Jahr wieder deutlich ansteige.

Im weiteren Verlauf der Sitzung nahmen die Ministerinnen und Minister Ratsschlussfolgerung zu den Prioritäten des kommenden EMPACT-Zyklus 2026-2029 an; auch Frau Parlamentarische Staatssekretärin Ludwig stimmte für Deutschland den Schlussfolgerungen zu. EMPACT steht für „European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats“ und ist ein Format, in dem die Mitgliedsstaaten bestimmte Deliktsbereiche der Organisierten Kriminalität bekämpfen.

Im Anschluss haben die Ministerinnen und Minister über den Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung beraten. Die Schaffung einer EU-weiten Regelung zur Vorratsdatenspeicherung fand eine breite Unterstützung. Wortnehmende Ministerinnen und Minister betonten auch eine grundsätzliche Notwendigkeit für Strafverfolgungsbehörden, auf verschlüsselte Kommunikation zugreifen zu können. Die Ministerinnen und Minister waren sich darin einig, dass es besondere Maßnahmen und einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen brauche, um schwere und organisierte Kriminalität sowie den Terrorismus im digitalen Zeitalter bekämpfen zu können. Der dänische Minister kündigte für die kommende Dänische EU-Ratspräsidentschaft an, das Thema prioritär weiter zu verfolgen.

Anschließend tauschten sich die Ministerinnen und Minister zur europäischen Strategie für die innere Sicherheit (ProtectEU) aus. Die Strategie wurde von den Ratsmitgliedern begrüßt; insbesondere wurde der ganzheitliche, sektorübergreifende und gesamtgesellschaftliche Ansatz hervorgehoben. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen rücke damit in den Vordergrund.

Bei einem Arbeitsmittagessen diskutierten die Ministerinnen und Minister die Verbesserung der Rückführung durch effektivere Rückübernahme-Kooperation von Drittstaaten. Im Fokus stand dabei der Zeitplan für die Verhandlungen zur Rückführungsverordnung und der Einsatz von Hebeln gegenüber Drittstaaten zur Verbesserung der Rückübernahme-Kooperation. Mehrheitlich haben die Ministerinnen und Minister vor einer übereilten Verabschiedung der Allgemeinen Ausrichtung abgeraten und sich eher dafür ausgesprochen, auf die Robustheit der neuen Regelungen zu achten. Mit Blick auf den Einsatz von Hebeln waren sich die Ministerinnen und Minister darin einig, auch andere als den bereits bestehenden Visahebel stärker gegenüber Drittstaaten zur Verbesserung der Rückübernahme-Kooperation zu nutzen.

Im Anschluss haben die Ministerinnen und Minister über die Lage im Schengenraum beraten. Im Fokus standen dabei die Prioritäten für den jährlichen Schengen-Ratszyklus 2025¬2026 sowie die am Vortag verabschiedete Schengen-Erklärung. Die Bedeutung von nationalen Koordinierungsstrukturen, einem effektiven Monitoring und eine sichere Finanzierung der Maßnahmen wurden von den Ministerinnen und Ministern besonders betont. Weitere Schwerpunkte waren temporäre Binnengrenzkontrollen auch im Zusammenhang mit einem funktionierendem Außengrenzschutz und der geopolitischen Lage sowie die Themen Digitalisierung und Interoperabilität. Deutschland informierte die Ministerinnen und Minister, dass am Vortag der Ratstagung die Bereitschaftserklärung für das Einreise-/Ausreisesystem (EES) abgegeben wurde.

Abschließend folgten eine Reihe an Informationspunkten ohne Aussprache:

  • In Bezug auf die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wurden die Ministerinnen und Minister zum laufenden Prozess sowie zu aktuellen Vorschlägen der EU-Kommission zur Überarbeitung der Reform (Sicherer-Staaten-Konzepte) unterrichtet.
  • Der Polnische Vorsitz berichtete, dass es eine Einigung über die Verordnung über die schrittweise Inbetriebnahme des Einreise/Ausreisesystems (EES) mit dem EP gegeben habe.
  • Der Vorsitz informierte ferner über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Drogenhandels und der organisierten Kriminalität und betonte insbesondere den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Zoll und Polizei, die Schaffung einer Zollallianz, die Sitzung der Hafenallianz in Danzig und das geplante Ministertreffen der Hafenallianz am 21. Juli in Kopenhagen.
  • Der Dänische Minister stellte die Prioritäten der im Juli beginnenden EU-Ratspräsidentschaft für den Bereich Inneres vor. „A strong Europe that takes responsibility for its own security and strengthens its competitiveness while ensuring its green transiton” sei die Leitlinie für die gesamte Dänische Ratspräsidentschaft, deren vollständiges Programm im Juni vorgestellt werde. Ein Fokus werde auf der Migrationspolitik liegen: Unter Dänischer Präsidentschaft sollen konkrete Ergebnisse hinsichtlich innovativer Lösungen erreicht und mit Nachdruck daran gearbeitet werden, Rückführungen zu erleichtern. Im Bereich Sicherheit werde ein Schwerpunkt auf dem Thema Drogenbekämpfung liegen. Der kommende informelle JI-Rat werde am 22./23. Juli in Kopenhagen stattfinden. Der JI-Rat werde am 13./14. Oktober in Luxemburg und am 8./9. Dezember in Brüssel tagen.

Schließlich wurden die Ministerinnen und Minister über die Ergebnisse der folgenden Tagungen unterrichtet:

  • Hochrangige Tagung des EU-CELAC-Mechanismus zur Koordinierung und Zusammenarbeit im Bereich der Drogenbekämpfung in Warschau am 8. Mai 2025. Das nächste Treffen sei im ersten Halbjahr 2026 in der Dominikanischen Republik geplant.
  • Das erste Ministertreffen zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union zum Thema Justiz und Inneres in Warschau am 2./3. Juni 2025 mit der neuen US-Regierung habe in einer guten und konstruktiven Atmosphäre stattgefunden.
  • Ministertagung im Rahmen des Brdo-Prozesses in Brdo pri Kranju am 27./28. März 2025


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Bestandsdatenauskunft 2024: Behörden fragen weiter jede Sekunde, wem eine Telefonnummer gehört

25. Juni 2025 um 12:00

Staatliche Stellen haben letztes Jahr fast 27 Millionen Mal abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört. Das ist ein neuer Rekordwert. Auch Inhaber von IP-Adressen werden abgefragt, laut Telekom vor allem wegen Urheberrechtsverletzungen.

Gelbe Teleefonzelle
Wem gehört dieser Telefonanschluss? (Symbolbild) CC-BY-SA 4.0 Andreas Axel Kirch / Wikimedia Commons

Wem gehört eine Telefonnummer? Das können 138 staatliche Stellen von 130 Telekommunikations-Unternehmen erfahren, ohne dass die betroffenen Firmen oder Kund:innen davon etwas mitbekommen. Dieses automatisierte Auskunftsverfahren wird von der Bundesnetzagentur betrieben und ist auch als „Behördentelefonbuch“ oder Bestandsdatenauskunft bekannt.

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht darüber jährliche Statistiken, neben einem Absatz im aktuellen Jahresbericht auch auf der Webseite:

Mit bis zu 188.627 Ersuchen pro Tag zu Namen oder Rufnummern wurden im Jahr 2024 insgesamt ca. 26,9 Mio. Ersuchen durch die Systeme der Bundesnetzagentur beantwortet.

Wir haben die Zahlen wie jedes Jahr aufbereitet und visualisiert.

26 Millionen Abfragen: Wem gehört diese Telefonnummer?

Deutsche Behörden haben im letzten Jahr 26,55 Millionen Mal gefragt, wer eine Telefonnummer registriert hat. Staatliche Stellen wie Polizei, Geheimdienste und Zoll haben also im Schnitt fast jede Sekunde einen Datensatz mit Name, Anschrift und weiteren Bestandsdaten erhalten. Das ist ein neuer Rekord.

Diese nummernbasierten Ersuchen haben sich innerhalb von sieben Jahren mehr als verdoppelt.

Welche Telefonnummern gehören dieser Person?

Die Auskunft geht auch anders herum: Welche Telefonnummern gehören einer Person? Diese personenbasierten Ersuchen wurden 280.570 Mal gestellt, etwa alle zwei Minuten eine. Diese Abfragen nahmen wieder leicht zu:

Registrierungspflicht für SIM-Karten

In vielen Staaten der Welt kann man Internet per WLAN und Mobilfunk auch ohne Identifizierung nutzen, darunter USA und Kanada, Großbritannien und Niederlande. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat jahrelang die „Verwendung von Prepaid-Karten zur Anonymisierung“ empfohlen.

Seit einem Anti-Terror-Gesetz von 2016 müssen Prepaid-SIM-Karten in Deutschland mit einem amtlichen Ausweisdokument registriert werden. Das sind genau die Daten, die jede Sekunde abgefragt werden. Damals sagte uns das CDU-geführte Innenministerium, dass es „keine allgemeine Pflicht zur nachträglichen Überprüfung bereits erhobener Bestandsdaten“ gibt.

Bundesnetzagentur kontrolliert Daten

Diese Zusage gilt jetzt nicht mehr. Sicherheitsbehörden beklagen, dass manche Daten eine „mangelhafte Datenqualität“ haben, also Anschlüsse auf ein Pseudonym registriert sind. Deshalb hat die Bundesnetzagentur Auslegungshinweise zum Gesetz „erweitert und fortentwickelt“. Auf einem „Compliance Gipfel“ diskutieren Branchenvertreter und berechtigte Stellen „Lösungsansätze zur Verbesserung der Datenqualität“.

Dieses Jahr will die Bundesnetzagentur die „Vorgaben für Identifizierungsverfahren im Prepaid-Mobilfunksektor“ überarbeiten. Das passiert mit der „Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im Rahmen des TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetzes“. Danach will die Bundesnetzagentur die Kundendatenauskunftsverordnung und die Technische Richtlinie für das Auskunftsverfahren überarbeiten.

Keine Transparenz zu IP-Adressen

Seit 2013 können Behörden neben Telefonnummern auch Internetdaten wie IP-Adressen und E-Mail-Postfächer als Bestandsdaten abfragen. Damit erfahren sie, wem eine IP-Adresse zugewiesen ist oder welche IP-Adressen eine Zielperson nutzt – ebenfalls ohne Richterbeschluss.

Zu diesen Abfragen gibt es leider keine Statistiken, weil die Behörden direkt bei den Internet-Zugangs-Anbietern anfragen. Die Bundesnetzagentur könnte diese Statistiken erheben und veröffentlichen. Doch dazu fehlt der politische Wille – aller Bundesregierungen.

Die Deutsche Telekom veröffentlicht freiwillig einige Zahlen in ihrem Transparenzbericht. Demnach haben Behörden in 53.978 Fällen Bestandsdaten durch manuelle Abfragen erhalten. Dazu kommen 289.893 Abfragen zu Inhabern von IP-Adressen bei mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen im Internet.


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