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Interne Dokumente: Trilog zur Chatkontrolle geht in entscheidende Phase

12. Juni 2026 um 10:22

Die EU-Institutionen verhandeln zentrale Aspekte der Chatkontrolle. Rat und Parlament streiten, ob Internet-Dienste alle Nutzer freiwillig scannen dürfen oder verdächtige Nutzer verpflichtend scannen müssen. Wir veröffentlichen eingestufte Verhandlungsdokumente.

Mann im Anzug mit Glocke
Zypern hat die EU-Ratspräsidentschaft. – Alle Rechte vorbehalten: Zyprische EU-Ratspräsidentschaft

Seit vier Jahren verhandeln die EU-Institutionen über die Chatkontrolle, seit einem halben Jahr im Trilog. Jetzt verhandeln sie die heikelsten Fragen.

Die Kommission will Hoster und Kommunikations-Dienste verpflichten, die Inhalte aller Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen. Das Parlament will Internet-Dienste verpflichten, die Inhalte verdächtiger Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen. Die EU-Staaten wollen keine Verpflichtung für Internet-Dienste, sie sollen Inhalte freiwillig scannen dürfen.

Der vierte Trilog fand am 11. Mai statt. Wir veröffentlichen einen Bericht aus Brüssel. Danach hat die Ratspräsidentschaft neue Kompromissvorschläge vorgelegt. Wir veröffentlichen die Entwürfe vom 26. Mai und vom 29. Mai. Im Rat diskutieren die Referent:innen für Justiz und Inneres diese Vorschläge. Wir veröffentlichen eingestufte Protokolle vom 21. Mai und von vorgestern 10. Juni.

Keine verschlüsselten Inhalte



Die EU-Institutionen haben sich „vorläufig darauf geeinigt“, verschlüsselte Inhalte aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes auszunehmen. Damit dürfte das umstrittene Client-Side-Scanning raus sein. Wenn das so bleibt, ist das ein großer Erfolg.

Darüber hinaus haben die Gesetzgeber bisher vor allem weniger Kontroverse Punkte verhandelt, darunter Allgemeine Bestimmungen sowie Pflichten zum Entfernen und Sperren bekannter Straftaten.

Seit kurzem bearbeiten sie den größten Brocken: Die „Aufdeckung“ illegaler Inhalte. In dieser Frage liegen die Positionen der EU-Institutionen „besonders weit auseinander“. Eine zentrale Frage ist, ob Anbieter Inhalte ihrer Nutzer scannen dürfen oder müssen. Eine weitere Frage ist, wie viele Nutzer und Inhalte die Anbieter scannen.

Freiwillig oder verpflichtend



Die Ratspräsidentschaft schlägt mehrere Optionen vor: freiwillige Chatkontrolle für nicht-öffentliche Inhalte wie Cloud-Speicher und Kommunikation, verpflichtende Chatkontrolle für öffentliche Inhalte wie Web-Inhalte und verpflichtende Chatkontrolle für nicht-öffentliche Inhalte.

Die EU-Staaten haben sich geeinigt, eine verpflichtende Chatkontrolle abzulehnen. Aber zum Kompromissvorschlag der Ratspräsidentschaft haben sie noch keine einheitliche Meinung.

Seit Jahren scannen einige Big-Tech-Unternehmen die Inhalte ihrer Nutzer anlasslos. Das ist spätestens seit April illegal, sie machen trotzdem weiter.

Freiwillig, aber weitgehend



Einige Staaten wollen, dass solche Unternehmen weiterhin viele Inhalte möglichst vieler Nutzer scannen. Vor allem Frankreich und Ungarn fordern „einen möglichst breiten Anwendungsbereich insbesondere bei freiwilliger Aufdeckung“. Die Franzosen haben „hier keinen Spielraum für Verhandlungen“.

Aber auch Deutschland spricht sich für eine weitgehende Chatkontrolle aus, entgegen anderslautender Äußerungen der Bundesregierung.

Andere Staaten sehen weiterhin jede Chatkontrolle durch Internet-Anbieter kritisch, darunter Italien, Polen und Österreich.

Der juristische Dienst der EU-Staaten bezeichnet eine anlasslose Chatkontrolle von Kommunikation als rechtswidrig. Die Juristen lehnen auch den aktuellen Vorschlag ab, „da man es weiterhin mit genereller Suche in interpersoneller Kommunikation zu tun habe“. Freiwilliges Scannen öffentlicher Inhalte halten sie jedoch für „unproblematisch“.

Deutliche Zweifel an Verpflichtung



Kommission und Parlament wollen Anbieter auch gegen deren Willen verpflichten können, Inhalte ihrer Nutzer zu scannen. Das kann Hoster wie Hetzner oder Mail-Dienste wie Posteo betreffen. Die sollen aber nicht alle Nutzer scannen, sondern nur verdächtige Nutzer-Gruppen.

Die EU-Staaten haben „deutliche Zweifel“ an der „Praxistauglichkeit“ dieses Vorschlags. Gegen Verdächtige stehen Ermittlern schon jetzt „andere Instrumente zur Verfügung“. Die Polizei kann dann Nutzer-Daten von den Anbietern anfordern und selbst auswerten.

Österreich kritisiert die verpflichtende Chatkontrolle und fordert, „das Verhältnis zu strafrechtlichen Ermittlungen“ zu klären. Mehrere Staaten schließen sich an und fragen nach der „Trennlinie zu strafrechtlichen Ermittlungen“. Lettland fragt, „wo der Mehrwert sei“. Die Kommission fragt, wer die verdächtigen „Personen oder Gruppen identifiziere und auf welcher Basis“.

Verhandlungen gehen weiter



Ende Juni geht die Ratspräsidentschaft von Zypern an Irland. Wie jede Ratspräsidentschaft will auch Zypern die Verhandlungen unter seinem Vorsitz abschließen. Das bleibt das offizielle Ziel. Gegenüber netzpolitik.org hat ein Sprecher jedoch bereits eingeschränkt, nur noch „möglichst große Fortschritte erzielen“ zu wollen.

Der nächste Termin für den offiziellen Termin ist am 29. Juni. Bis dahin verhandeln die Fachpolitiker der Institutionen.

Wenn sich Parlament und Rat auf eine gemeinsame Version einigen, müssen beide das Gesetz noch formal annehmen.




Hier die Dokumente in Volltext:



  • Datum: 18. Mai 2026
  • Von: Deutscher Bundestag
  • Betreff: Bericht aus Brüssel


Keine Einigung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet


Zusammenfassung


  • Vier Jahre nach Vorlage des Kommissionsvorschlags für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet fand am 11. Mai 2026 der vierte Trilog statt. Trotz Fortschritten konnte keine finale Einigung gefunden werden.
  • Besonders weit liegen die Positionen in der Frage nach Aufdeckung auseinander. Während der Rat rein freiwillige Maßnahmen fordert, befürwortet das Europäische Parlament (EP) als letztes Mittel verpflichtende Aufdeckungsanordnungen für Justizbehörden bei begründetem Verdacht.
  • Der politische und zeitliche Druck ist groß, denn momentan besteht eine Regelungslücke: Eine Ausnahmeregelung, die es Dienstanbietern ermöglichte, sexuellen Kindesmissbrauch im Internet freiwillig aufzudecken, lief am 3. April 2026 aus und kann nicht verlängert werden, da in der Abstimmung im Europäischen Parlament (EP) keine gemeinsame Position gefunden werden konnte. Die den Providern inzwischen untersagte freiwillige Meldung online gestellter Bilder und Videos sei dabei häufig die einzige Möglichkeit für die Aufdeckung von Fällen sexuellen Missbrauchs gewesen.
  • Das Ziel der Verhandlungspartner ist ein Abschluss des Dossiers vor Sommer 2026, doch noch gibt es keine konkreten Ideen für einen gangbaren Kompromisstext.



Nach nunmehr vier Jahren intensiver Beratung über den Verordnungsvorschlag zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern vom 11. Mai 2022 (CSAM-Verordnung) brachte auch der vierte Trilog am 11. Mai 2026 keine endgültige Einigung zutage. Von den Beteiligten wird erneut die konstruktive Arbeitsatmosphäre betont, die in den ersten drei Trilogen zur Klärung von weniger umstrittenen Fragen geführt habe, doch der kontroverseste Aspekt im Dossier, die Aufdeckungsanordnung, war erneut nicht auf der Tagesordnung: Diese führte schon bei Vorlage des Kommissionsvorschlags in einigen Mitgliedstaaten, allen voran Deutschlands, für z.T. heftige Reaktionen und Ablehnung. Stattdessen standen u. a. die Entfernungs- und Sperranordnungen im Fokus, um Darstellungen von sexuellem Kindes-missbrauch in allen Mitgliedstaaten entfernen oder sperren zu lassen.

Auch einigte man sich auf Details zu verlängerten Antwortfristen auf Löschanordnungen für Kleinst‑, kleine und mittlere Unternehmen. Einige der erreichten Kompromisse dienten dabei dem Ziel, den Verordnungstext mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) in Einklang zu bringen.

Der zeitliche und politische Druck für eine finale Einigung ist groß. Eine Übergangsregelung, die es Internetanbietern rechtlich erlaubte, Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet freiwillig aufzudecken, zu entfernen und den Strafverfolgungsbehörden zu melden, lief am 3. April 2026 aus und wurde vom EP abgelehnt, da keine gemeinsame Position mit dem Rat gefunden werden konnte. Damit besteht aktuell eine Regelungslücke, da kooperationswilligen Internetprovidern nun nicht mehr erlaubt ist, kinderpornografische Inhalte auf ihren Webseiten zu suchen, zu entfernen und den Strafverfolgungsbehörden zu melden.

Zur Erinnerung: Am 11. Mai 2022 legte die Kommission den Entwurf der CSAM-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern vor. Ziel war, Anbieter von Online-Diensten zur Verhinderung, Aufdeckung, Meldung und Entfernung von Missbrauchsdarstellungen sowie zur Unterbindung von Grooming (sexuelle Anbahnung) zu verpflichten. Um Opfern mehr Gehör zu verschaffen, soll zudem ein EU-Zentrum als dezentrale EU-Agentur eingerichtet werden, flankiert durch ein Netzwerk nationaler Koordinierungsstellen. Darüber hinaus sollten Anbieter bestimmter Online-Dienste den freiwilligen Einsatz von Technologien zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern ermöglichen. Die bisherige Verordnung, die dies ermöglichte, lief am 3. August 2024 aus und wurde durch die eingangs erwähnte Interimsverordnung ersetzt. Um eine Regelungslücke zu vermeiden, waren die Ko-Gesetzgeber unter dänischer Ratspräsidentschaft ursprünglich bestrebt, die CSAM-Verordnung bis zum Frühjahr 2026 abzuschließen. Nachdem unter zypriotischer Ratspräsidentschaft der erste Trilog am 26. Februar 2026 stattfand, wurde für den Abschluss der CSAM-Verordnung Juni 2026 avisiert. Damals ging man dem Vernehmen nach noch davon aus, dass die Interimsverordnung verlängert werde, da ein Kompromiss bei der Aufdeckungsanordnung durch weit voneinander divergierende Positionen in weiter Ferne schien.

Aufdeckungsanordnung: Freiwillig oder als letztes Mittel verpflichtend



Die Aufdeckungsanordnung, die im ursprünglichen Kommissionsvorschlag Anbieter von Hostingdiensten oder interpersoneller Kommunikationsdienste verpflichtete, mit verschiedenen Technologien sexuellen Kindesmissbrauch in ihren Diensten aufzudecken, wurde im Rat v.a. von Deutschland, aber auch anderen Mitgliedstaaten abgelehnt, da eine anlasslose Überprüfung als unverhältnismäßiger Eingriff in Grundrechte gewertet wurde. Wegen einer befürchteten „Massenüberwachung“ rückten sowohl Rat als auch EP in ihren Positionen weit vom Kommissionsvorschlag ab: Unter dänischer EU-Ratspräsidentschaft gelang die partielle Allgemeine Ausrichtung, die rein freiwillige Aufdeckungsmaßnahmen vorsieht, wie sie bereits in der o. g. Interimsverordnung galten. Im EP gelang dem Berichterstatter Javier Zarzalejos (EVP/ESP) im federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) bereits am 24. Oktober 2023 eine Einigung, die ebenfalls eine massenhafte Überprüfung ablehnte. Justizbehörden sollte aber als letztes Mittel die Aufdeckungsanordnungen ermöglicht werden, sofern begründete Verdachtsmomente auf eine, auch indirekte, Verbindung zu Missbrauchsmaterial hindeuten. Einigkeit besteht zwischen den Ko-Gesetzgebern, dass Ende-zu-Ende verschlüsselte Kommunikationsinhalte von Aufdeckungstechnologien ausgenommen bleiben sollen.

Obwohl EP und Rat über die Frage nach einer rein freiwilligen oder bei eindeutigem Verdacht verpflichtenden Aufdeckungsmaßnahme uneins waren, setzte man dem Vernehmen nach in allen drei Institutionen darauf, dass die o. g. Interimsverordnung nach Auslaufen am 3. April 2026 verlängert werde. Die Ablehnung im EP habe im Rat und in der Kommission für großen Unmut gesorgt und wird als Rückschlag für die Prävention von Kindesmissbrauch im Internet gewertet. Der Ablehnung im Parlament waren kurzfristige verschiedene Änderungen zur funktionalen Zusammenarbeit zwischen Internetprovidern und Polizei sowie zum Verbot nach bislang unbekannten Missbrauchsdarstellungen vorausgegangen. Für den abgeänderten Vorschlag fand sich im Ausschuss keine Mehrheit, sodass keine Position des EP beschlossen werden konnte.

Ausblick



Zwar betonen alle Seiten weiterhin eine konstruktive Arbeitsatmosphäre, doch die jahrelangen Verhandlungen zeigen, wie weit die Positionen im Spannungsfeld zwischen Daten- und Kinderschutz voneinander entfernt sind. Dass die Interimsverordnung, die den Verhandlungen mehr Zeit erkauft hätte, am 3. April 2026 ausgelaufen ist und nicht verlängert wurde, sollte den Druck auf die Trilogparteien erhöhen. Doch gehen Beteiligte nicht davon aus, dass ein Kompromiss im fünften Trilog am 29. Juni 2026 unter zypriotischer Ratspräsidentschaft noch gefunden werden kann. Vereinzelt wurde die Meinung vertreten, dass sowohl der Rat als auch das EP in ihren Positionen zur Aufdeckungsanordnung deutlich flexibler werden müssten und eine für beide Seiten tragbare Lösung außerhalb der Verhandlungsmandate des EP und des Rates gefunden werden müsste. Das bringe der Arbeitsebene im EP zufolge aber auch die zusätzliche Gefahr mit sich, dass das Parlament dem Ergebnis der Trilogverhandlungen auf Grundlage eines erweiterten Mandats am Ende doch nicht zustimmen könnte. Ebenfalls werde befürchtet, dass das Momentum verloren gehen könne und festgefahrene Positionen sich auf lange Zeit halten könnten. Die den Providern nun nicht mehr erlaubte freiwillige Meldung von online gestellten Bildern und Videos sei häufig die einzige Möglichkeit gewesen, um auf Fälle sexuellen Missbrauchs aufmerksam zu machen. Es werde aber der Arbeitsebene zufolge nun darauf gehofft, dass die aktuell entstandene Regelungslücke zusätzlichen Druck in den Migliedstaaten erzeugt und so Bewegung in die festgefahrenen Verhandlungen bringt. Der fünfte Trilog ist für den 29. Juni 2026 geplant.



  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 21. Mai 2026
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BMI, BMJV, BKAmt, BMBFSFJ, BMF, BMG, BMWE, BMWK
  • Betreff: Sitzung der JI-Referent*innen zur CSA-VO am 21. Mai 2026
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 350.80


Sitzung der JI-Referent*innen zur CSA-VO am 21. Mai 2026



Vorsitz verwies eingangs auf die Bezugsdokumente (9139/26, WK 6982/26). Hierzu könnten MS sich bis zum 29. Mai schriftlich äußern.

Anschließend skizzierte Vorsitz kurz die Ergebnisse des letzten Trilogs, wie auch in den Bezugsdokumenten aufgeführt. Es gäbe insbesondere noch Gesprächsbedarf zur Frage, welche Behörde welche Anordnungen erlassen dürfe. Delisting und grenzüberschreitende Anordnungen habe EP nicht in seinem Mandat, zeige hier aber Flexibilität. Bei den blocking orders könne man sich vermutlich nur auf bekanntes Material mit dem EP verständigen. Bei der Frage, ob Audiokommunikation im Anwendungsbereich sein solle, hätte EP jedoch eine rote Linie.

In der anschließenden Aussprache legte AUT Prüfvorbehalt gegen alle die Kompetenzen der jeweiligen Behörden betreffenden Passagen ein und bat um einen eigenen Abschnitt zu Handbüchern. Auch SWE äußerte hier Bedenken und plädierte für eine reinen Verweis auf die CSA-Richtlinie. Wir begrüßten ebenso wie SVN die getroffene Einigung. POL machte darauf aufmerksam, dass die Handbücher nur unter den Anwendungsbereich fallen dürften, wenn sie eindeutig strafbare Inhalte hätten.

FRA bat um Umformulierung von EG 9a), um Vorfestlegungen in der Diskussion zum Zugang zu Daten zu vermeiden. Bei den Anordnungen bitte FRA um Berücksichtigung des bewährten nationalen Systems und entsprechende Textarbeit. Auch LVA bat hierzu um Beibehaltung der Ratsposition bzw. Angleichung an die TCO-VO (ähnlich HUN).

Neben uns begrüßte auch ITA die Begrenzung auf nummernunabhängige Dienste und die vorgesehene review clause, wohingegen sich LVA, HUN und ESP gegen die Begrenzung aussprachen. POL zeigte sich ebenfalls skeptisch und plädierte für eine starke review clause.

ITA sah es als notwendig an, Entfernungsanordnungen nur durch eine justizielle oder unabhängige Behörde zu erstellen oder zumindest unter deren Aufsicht.

HUN, POL, BGR, ESP und SVN plädierten für die Beibehaltung von Audiokommunikation im Anwendungsbereich, da dies für den Aspekt des Grooming wichtig sei.

Im zweiten Teil der Sitzung stellte Vorsitz erste Überlegungen für einen Umgang mit den verschiedenen Positionen des Rates und des EP zur Aufdeckung von CSAM vor. Eine Lösung könne eine Mischung aus freiwilliger Aufdeckung und gezielten Aufdeckungsanordnungen sein. Man wolle in Teilen die bisherige Interims-VO in die CSAM-VO integrieren. Auch sei eine proactive Suche durch das Zentrum in öffentlich zugänglichem Material angedacht. KOM nannte die Ideen vielversprechend. Es sei klar, dass eine mögliche Lösung von beiden Seiten Kompromisse verlange. Eine Einigung würde aber auf jeden Fall die jetzige Situation verbessern.

Auf LUX Nachfrage stellte Vorsitz klar, dass das Ratsmandat sich nicht mit Ende-zu-Ende Verschlüsselung befasse, weil dort keine Aufdeckungsanordnungen enthalten seien. Angesichts der EP Position sei aber davon auszugehen, dass Ende-zu-Ende Verschlüsselung auch bei einer Kompromisslösung nicht unter den Anwendungsbereich fallen werde.

Vorsitz kündigte an, in Kürze einen Textvorschlag zu übermitteln. Es sei wünschenswert, bis zur nächsten Sitzung der JI-Referent*innen am 2. Juni eine erste Einschätzung bzw. Kommentare/Textvorschläge hierzu zu erhalten. Ein weiteres Treffen der JI-Referent*innen sei Mitte Juni geplant. Sollte man einen Kompromiss mit dem EP erzielen, dann werde man am 24. oder 26. Juni den AStV befassen. Am 29. Juni plane man den letzten Trilog unter CYP Vorsitz. Des Weiteren werde Vorsitz ein Dokument mit Kompromisstexten zu den Art. 22, 33–39 sowie allen Artikeln zum Risikomanagement übersenden.



  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 11. Juni 2026
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BMI, BMJV, BKAmt, BMBFSFJ, BMF, BMG, BMWE
  • Betreff: Sitzung der JI-Referent*innen zur CSA-VO am 10. Juni 2026
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 350.80


Sitzung der JI-Referent*innen zur CSA-VO am 10. Juni 2026


I. Zusammenfassung und Wertung



Bei der ersten substanziellen Aussprache zum Vorschlag des Vorsitz zu freiwilliger Aufdeckung und Aufdeckungsanordnung zeigte sich ein uneinheitliches Bild.

Während einige MS weiterhin einen möglichst breiten Anwendungsbereich insbesondere bei freiwilliger Aufdeckung bevorzugten (sehr deutlich dazu neben uns auch FRA), zeigten sich POL, AUT, LUX und ITA bekannt kritisch.

An der Praxistauglichkeit der auf einen bestimmten Personenkreis begrenzten Aufdeckungsanordnung gab es deutliche Zweifel und es wurde mehrfach die Frage gestellt, wo man die Trennlinie zu strafrechtlichen Ermittlungen und den entsprechenden Instrumenten ziehe.

KOM begrüßte den vom Vorsitz gewählten Ansatz, welcher zwischen Aufdeckung in öffentlich zugänglichen Inhalten und in nicht-öffentlich zugänglichen Inhalten (u.a. interpersonelle Kommunikation) unterscheide.

JD sah auch bei diesem Vorschlag nicht alle rechtlichen Bedenken ausgeräumt, wobei die freiwillige Aufdeckung in öffentlich zugänglichen Inhalten als unproblematisch erachtet wurde.

II. Im Einzelnen



Auf Bitten des Vorsitz gab es eine volle Tischumfrage zu Dok. 9659/26, wobei Vorsitz vorausschickte, dass man lediglich eine erste Einschätzung erwarte. Schriftliche Kommentare könnten in Vorbereitung der nächsten JI-Referent*innen Sitzung am 17. Juni übermittelt werden.

LTU, GRC, SVK, MLT, BGR, ROU, FIN (mit Hinweis auf kritische Haltung des nationalen Parlaments), SVN, CZE, SWE, DNK und BEL legten Prüfvorbehalt ein, wobei LTU, GRC, MLT, SVN, SWE und BEL diesen als positiv bezeichneten.

ESP macht deutlich, dass man auf Grooming nur verzichten werde, wenn das EP im Gegenzug von einigen seiner Positionen abrücke.

ITA zeigte sich erneut sehr kritisch und stellte folgende Forderungen auf: Definition auch von non-publicly accessible (auch LUX, PRT), own initiative search im öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich nur für bekanntes CSAM (auch POL), Ausstellung von Aufdeckungsanordnungen durch Justiz (auch POL), Aufdeckungsanordnungen nur für bekanntes CSAM, ggf. auch neues CSAM, wenn auf Verdächtige begrenzt, keine proaktive Suche durch das Zentrum.

LVA sprach sich für einen weiten Anwendungsbereich (bekanntes Material, neues Material, Grooming) aus (auch HRV, SWE) und unterstützte im Übrigen den Ansatz des Vorsitz bei der freiwilligen Aufdeckung, wobei die Möglichkeit der Untersagung noch geprüft werde. Zu Punkt E stelle sich die Frage, wo der Mehrwert sei, da den Behörden dann andere Instrumente zur Verfügung stünden (auch SWE).

LUX verwies auf die bekannte Position, welche sich nicht geändert habe. Nach wie vor seien die rechtlichen Probleme nicht beseitigt.

NLD stellte die Frage, ob das ganze System funktionieren könne (auch SVN, HUN) und bat um eine systematische Darstellung. Aufdeckung im öffentlichen Bereich werde unterstützt. Es bestehe Klärungsbedarf, wie die Ausführungen zur Verschlüsselung zu verstehen seien. Die gezielte Aufdeckungsanordnung klinge zunächst gut, aber es sei fraglich, ob sie bei diesen engen Voraussetzungen überhaupt jemals zum Einsatz komme (ähnlich SVK).

EST sah es als notwendig an, den Anwendungsbereich anhand der verfügbaren Technologien einzugrenzen. Bekanntes und neues Material wäre weitgehend machbar, aber Technologien zur Detektion von Grooming seien noch zu unsicher. E2EE müsse weiterhin ausgeschlossen werden. Eine Anordnung von Aufdeckungsanordnungen durch die Justiz sei zu aufwändig (auch SWE). Die Rolle des Zentrums müsse noch geklärt werden. Dieses solle die MS unterstützen und nicht mit Bürokratie belasten.

AUT erneuerte die kritische Haltung ggü. Aufdeckungsanordnungen. Es sei auch nicht klar, wer tatsächlich von den nur unter engen Bedingungen auszustellenden Aufdeckungsanordnungen im nicht-öffentlichen Bereich betroffen sein würde. Hier müsse das Verhältnis zu strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden.

HRV stellte die Frage, wer bei der Aufdeckungsanordnung feststelle, ob die Kriterien erfüllt seien, z.B. dass ein Dienst „missbraucht“ werde, und auf welcher Basis dies erfolge. HRV sehe auch die Gefahr, dass Dienstanbieter nicht mehr freiwillig suchen würden, sondern auf Aufdeckungsanordnungen warten würden.

Ich kündigte unsere schriftliche Stellungnahme an und skizzierte die dortigen Kernaussagen.

PRT zeigte sich generell zufrieden mit dem Vorschlag, Grooming könne aber im Anwendungsbereich nicht unterstützt werden.

FRA sah die Notwendigkeit eines breiten Anwendungsbereichs bei der freiwilligen Aufdeckung (auch HUN). Man habe hier keinen Spielraum für Verhandlungen. Es sei ganz klar, dass man nach neuem Material suchen müsse, welche dann ja auch zu bekanntem Material werde. FRA wolle auch die Weiterleitung von Meta- und Verkehrsdaten (auch SWE). Bei Aufdeckungsanordnungen stelle sich die Frage, welche Informationen konkret vom Diensteanbieter verarbeitet würden.

HUN sah die Gefahr, dass man sich möglicherweise bei strafrechtlichen Ermittlungen selbst begrenze, wenn man bestimmte Technologien bei einem „Verdachtsfall“ festschreibe.

Vorsitz erklärte, dass man sich bei den Definitionen an der TCO-VO orientiert habe. Wenn man publicly accessible definiere, sei alles, was nicht darunter falle, non-publicly accessible. Wenn man beides definiere, dann bestehe die Gefahr einer Lücke oder einer Überlappung. Man habe bewusst die Regelungen der vorübergehenden Ausnahme übernommen und mit der Möglichkeit der Untersagung weitere Safeguards hinzugefügt. Zu den Bedingungen für die Aufdeckungsanordnungen sehe man die Anbieter in der Pflicht. Diese müssen die notwendigen Informationen für eine entsprechende Einschätzung haben.

KOM begrüßte den Ansatz des Vorsitz, nach öffentlichem und nicht-öffentlichen Bereichen zu trennen. Auch die Aufdeckungen im öffentlichen Bereich bringe einen Mehrwert. Hier sei es aber dann auch notwendig, dass der Anwendungsbereich breit bleibe. Zum Grooming gäbe es Beispiele, dass eindeutige Schlüsselbegriffe genutzt würden. Auch das Darknet sei als öffentlich zugänglich einzustufen. Die Indikatoren des Zentrums sollten auch für die freiwillige Aufdeckung in öffentlichen Bereich genutzt werden. Dann sei gewährleistet, dass gemeldetes Material auch tatsächlich illegal sei. Bei der auf bestimmte Nutzer oder Gruppen angewandten Aufdeckungsanordnung sei nicht klar, worin der Mehrwert zu strafrechtlichen Ermittlungsinstrumenten bestehe. Es sei auch nicht klar, wer diese Personen oder Gruppen identifiziere und auf welcher Basis.

JD wiederholte die bekannten Positionen. Die Bedenken seien nicht ausgeräumt, da man es weiterhin mit genereller Suche in interpersoneller Kommunikation zu tun habe. Nun wolle man hierfür den Diensteanbietern eine Rechtsgrundlage mit nur geringen Safeguards geben. Die Interims-VO sei immer als Übergangslösung gedacht gewesen und nach gängiger Meinung keine Rechtsgrundlage zum Scannen von interpersoneller Kommunikation. Selbst die Eingrenzung auf Nutzergruppen sei schwierig, weil nicht klar sei, welche Kriterien hier gelten sollten. Nach Sicht des JD brauche ein eine objektive, ausreichende Verbindung zu CSAM. Eine solche Festlegung sei aber eine staatliche Aufgabe und könne nicht den Diensteanbietern überlassen werden. Freiwillige Suche und Aufdeckung im öffentlichen Bereich sei unproblematisch, da es sich nicht um interpersonelle Kommunikation handele, und bedürfe keiner Rechtsgrundlage. Bei einer Aufdeckungsanordnung zum öffentlichen Bereich sei dies jedoch nur bei bekanntem Material rechtlich einwandfrei, da die Treffer keine Überprüfung des Anbieters vor einer Weiterleitung benötigten. Für „Risikoanbieter“ (z.B. Pornoplattformen) sei dies sogar generell möglich. Die Aufdeckung durch das Zentrum sehe JD aufgrund der gewählten Rechtsgrundlage als kritisch an, sofern kein Auftrag durch die MS oder die Anbieter bestehe. Zudem müsse geklärt werden, auf welcher Basis das Zentrum entscheide, welche Diensteanbieter für eine solche Maßnahme ausgewählt würden. Vorsitz ergänzte, dass man aufgrund der Problematik der Rechtsgrundlage das Verfahren der Treffermeldung durch das Zentrum an die Anbieter gewählt habe. Auf DNK Frage, warum man die vorübergehende Ausnahme nicht einfach 1:1 übernehmen könne, antwortete JD, dass es sich hier um eine Rechtsgrundlage und nicht um eine Ausnahme von einem Verbot handele. Die freiwillige Aufdeckung tauche ja z.B. auch bei der Risikominderung auf und der Anwendungsbereich sei breiter, da z.b. auch Hosting-Dienste umfasst seien.

KOM sah einen Ausweg darin, Treffer bei neuem Material und Grooming dahingehend „rechtsicher“ zu machen, dass eine direkte Weiterleitung an das Zentrum erfolge, ohne zusätzliche Verifizierung durch den Diensteanbieter.

Zu Dok. 9835/26 sah HRV eine rote Linie bei der Anzahl der Mitglieder des Technologieausschusses. HRV wolle hier Plätze für alle MS (auch ITA). KOM gab zu bedenken, dass man die Experten nicht auf EU Bürger begrenzen solle. FIN bat darum, ausreichend Zeit für die Umsetzung der VO zu geben und sprach sich gegen eine kurze Umsetzungsfrist aus.

Vorsitz informierte abschließend über die weiteren Schritte:

ITM am 11. Juni zur Fortsetzung vorheriger Diskussionen. Man werde Ende dieser Woche hierzu ein neues Dokument verteilen. Hierzu seien weitere Kommentare willkommen.

Zu den Art. 3 – 5 warte man derzeit auf Kommentare der KOM. Ein neuer Text solle bis Ende nächster Woche vorliegen. Hierzu erbitte Vorsitz dann Stellungnahmen im Hinblick auf die AStV Befassung am 24. Juni und den letzten Trilog unter CYP Vorsitz am 29. Juni.

Das Dokument für den AStV solle spätestens am 19. Juni vorliegen.

Vorsitz werde auch ein neues 4‑Spalten Dokument vorlegen.


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Neue Töne aus Brüssel: Open Source soll Europa unabhängiger machen

08. Juni 2026 um 17:08

Die neue Open-Source-Strategie der EU-Kommission bringt viele Forderungen der Community auf Papier. Rechtlich bindend sind die Maßnahmen allerdings noch nicht. Die anstehende Reform des EU-Vergaberechts könnte das ändern.

Die Kommission lässt es Versprechen und Wertschätzung für Open Source regnen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Patrick Pahlke

Als Teil ihres Gesetzespakets für digitale Souveränität („Tech Sovereignty Package“) hat die EU-Kommission am vergangenen Mittwoch auch eine neue europäische Open-Source-Strategie vorgestellt. Offene Technologien sollen dabei helfen, Europas Abhängigkeit von außereuropäischen Anbietern in kritischen Bereichen zu verringern.

„Es ist Zeit, dass wir das nutzen, was wir in Europa haben, um die Kontrolle über unsere gewünschte Zukunft zu erlangen“, sagte Digitalkommissarin Henna Virkkunen bei der Vorstellung der Strategie. Über drei Millionen Open-Source-Mitwirkende und 500 gewinnorientierte Open-Source-Unternehmen gebe es in Europa. Trotzdem würden jedes Jahr mehr als 260 Milliarden Euro für digitale Produkte und Dienstleistungen aus Nicht-EU-Ländern ausgegeben. Die Kommission argumentiert weiter, dass Europa zwar erhebliche wirtschaftliche Werte durch Open-Source-Projekte schaffe, die daraus entstehenden Gewinne aber häufig außerhalb Europas abgeschöpft würden.

Die neue Strategie soll das ändern. Sie soll die gesamte Kette abdecken: von Forschung und Entwicklung über die Markteinführung und den Einsatz von Open-Source-Software bis hin zur langfristigen Wartung und Steuerung kritischer Open-Source-Komponenten.

Open Source im Mittelpunkt der Digitalpolitik


Ein grundlegender Wandel ist allein der politische Stellenwert, den die Kommission Open Source nun zuschreibt. Die Denkfabrik OpenForum Europe verweist darauf, dass die Kommission erstmals einen umfassenden Rahmen für Open Source geschaffen habe und den entscheidenden Beitrag von Open Source zu Souveränität, Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft Europas anerkenne. Die gemeinnützige Organisation spricht deshalb von einem „definierenden Moment“ für die europäische Open-Source-Politik.

Das Sozialunternehmen Open Ireland Network hält das Framing der Strategie für ebenso wichtig wie die Verpflichtungen, die sich daraus ergeben. Zum ersten Mal habe die Kommission Open Source als Grundlage für einen europäischen Technologie-Stack positioniert statt wie zuvor als Sparmaßnahme. Die irische Organisation bezeichnet die Strategie als „ehrgeizig“ und stellt konkrete Maßnahmen heraus wie die Mobilisierung von zwei Milliarden Euro über sieben Jahre im öffentlichen und privaten Sektor, ein Open-Source-Wartungsinstrument für kritische Infrastrukturen und das konkrete Ziel von 30 Millionen Nutzenden offener Kollaborationstools bis 2030.

„Wir freuen uns, dass die Strategie viele Prioritäten der Open-Source-Communitys abdeckt“, kommentiert Jordan Maris, Leiter der EU-Politik bei der Open Source Initiative. Dazu zählt er unter anderem Maßnahmen zur Erleichterung der Ansiedlung von Open-Source-Projekten in Europa und zum Abbau von Hindernissen bei der öffentlichen Beschaffung von Open-Source-Software.

Verknüpfung mit digitalen Brieftaschen


Offene Alternativen zu proprietären Lösungen will die Kommission gezielt fördern und dazu mit den Mitgliedstaaten im Konsortium für eine europäische digitale Infrastruktur (EDIC) zusammenarbeiten. Besonders auffällig ist dabei die Verknüpfung mit den digitalen Brieftaschen der EU: der Eudi-Wallet und der European Business Wallet. Die Kommission plant Open Source also direkt in eigene Projekte einzubauen, anstatt nur einzelne Initiativen zu fördern.

Grundsätzlich erklärt die Kommission, selbst mehr Open Source nutzen zu wollen. Öffentliche Verwaltungen sollen zu „Ankerkunden“ werden und zum Open-Source-Ökosystem beitragen. Dafür wird die öffentliche Beschaffung entscheidend. Ausschreibungen sollen „Open-Source-freundlicher“ und die Wiederverwendung öffentlicher Software erleichtert werden. Bei der Gestaltung von Ausschreibungen sollen Behörden zudem beraten werden, Offenheit und Souveränität bei Entscheidungen über Investitionen als Faktoren berücksichtigt werden.

Nach Ansicht vieler Beobachter:innen entscheidet sich hier, ob die Strategie tatsächlich die gewünschten Effekte erzielen wird. Schon in einer Konsultation zu der Strategie im Januar hatten viele Akteure eine Priorität von Open Source in der Beschaffung gefordert, darunter das deutsche Unternehmen Nextcloud. Sein CEO, Frank Karlitschek, begrüßt den Ansatz der neuen Strategie: „Öffentliche Gelder sollten in der Tat für öffentlichen Code ausgegeben werden – Public Money, Public Code.“ Indem die EU als strategischer Kunde auftrete, könne sie dem privaten Sektor das Vertrauen für Investitionen geben.

Allerdings fehlten noch konkrete Ziele und Änderungen im Beschaffungswesen, kommentiert Karlitschek. Ohne diese seien die Pläne zur „Förderung“ und „Unterstützung“ von Open Source „nur gut gemeinte Ausgaben von Steuergeldern, die sofort durch die deutlich umfangreichere Beschaffung von US-amerikanischer proprietärer Technologie untergraben werden“.

Rechtliche Verbindlichkeit fehlt


Die Free Software Foundation Europe (FSFE) kommt zu einer ähnlichen Bewertung. Die ausdrückliche Anerkennung von „Public Money? Public Code!“ in der Strategie, neun Jahre nachdem die FSFE die Initiative ins Leben rief, könne „ein wichtiger Schritt vorwärts für die Softwarefreiheit in Europa“ sein, sagt Johannes Näder, Senior Policy Project Manager bei der FSFE. Jedoch müsste dieser Grundsatz zu einer verbindlichen Anforderung bei öffentlichen Ausschreibungen gemacht werden. „Würde auch nur die Hälfte der 264 Milliarden Euro an öffentlichen IT-Ausgaben in Europa von proprietären Lösungen auf freie Software umgeleitet, würde dies die europäische technologische Souveränität stärken“, meint Näder.

Peter Ganten, Geschäftsführer des deutschen Unternehmens Univention, sieht ebenfalls eine Schwachstelle in der fehlenden Verbindlichkeit. Nach jetzigem Stand würden Mitgliedstaaten nur dazu verpflichtet, Open Source zu „fördern“. Dabei gebe es Ausnahmen, die im Zweifel „fast jede Entscheidung“ nachträglich rechtfertigen könnten. Die zentrale Frage sei: „Wer muss eigentlich begründen, warum Abhängigkeit in Kauf genommen wird und wo ist diese Begründung nachvollziehbar, prüfbar und auditierbar?“ Bislang fehle dieser Durchsetzungsmechanismus.

Die Strategie ist rechtlich nicht bindend. Daher hängt ihr Erfolg „von der entschlossenen Umsetzung“ der EU-Kommission ab, sagt die grüne Europaabgeordnete Alexandra Geese. Die Empfehlungen für die öffentliche Beschaffung könnten allerdings im EU-Vergaberecht verpflichtend gemacht werden. Die Reform der Vergaberichtlinien („Public Procurement Act“) will die Kommission am 1. Juli präsentieren.

Und auch der „Cloud and AI Development Act“ (CADA), ein Gesetz, das die Kommission als Teil des Souveränitätspakets präsentiert hat, ist zentral. Hier wird das Prinzip „Open Source First“ bei der Beschaffung von Cloud und KI festgehalten. Allerdings müssen noch das EU-Parlament und der Rat ihre Position zu dem Gesetz erarbeiten und anschließend im Trilog verhandeln. Selbst ein nicht-bindender Grundsatz könnte also noch im Gesetzgebungsprozess abgewandelt werden.

Kommission will nur zwei Milliarden Euro „mobilisieren“


Neben neuen Beschaffungsregeln wurde in der Konsultation insbesondere eine bessere Finanzierung des Open-Source-Ökosystems gefordert. Der EU-Abgeordnete Matthias Ecke (SPD) erklärt: „Wichtig ist nun, dass auch konkrete Förderinstrumente folgen – denn Open-Source-Projekte sind chronisch unterfinanziert.“ Michiel Leenaars von der niederländischen NLnet Foundation hatte vor Kurzem im Interview mit netzpolitik.org darauf hingewiesen, dass es für 2027 noch kein Budget für das Förderprogramm „Open Internet Stack“ der Kommission gibt. Der mehrjährige EU-Haushalt befindet sich derzeit noch in der Verhandlung.

Für alle Maßnahmen der Strategie will die Brüsseler Behörde zwei Milliarden Euro über sieben Jahre „mobilisieren“. Das sei nur ein kleiner Bruchteil der 264 Milliarden Euro, die jährlich für proprietäre Software und Dienstleistungen ausgegeben werden, kommentiert die Free Software Foundation Europe. In einer Analyse für TechPolicyPress bewerten Vertreter:innen von OpenForum Europe die Summe als „unzureichend“. Zwei Milliarden Euro wären „ein guter Anfang“, schreiben die Autor:innen, aber für alle aufgeführten Maßnahmen zu wenig Geld. Sie ermutigen die Kommission daher, sich um zusätzliche Mittel zu bemühen.

Eine der Maßnahmen, für die schon länger Finanzierung gefordert wurde, ist ein Open-Source-Wartungsinstrument für kritische Infrastrukturen. Es soll sicherstellen, dass kritische Open-Source-Komponenten langfristig gepflegt werden. Diesen Schritt begrüßen viele Akteure ausdrücklich. Die Sovereign Tech Agency, eine GmbH im Auftrag des deutschen Bundesdigitalministeriums, kommentiert etwa: „Das Open-Source-Wartungsinstrument schließt eine strukturelle Lücke, die unsere Arbeit von Anfang an geprägt hat: Kritische Open-Source-Infrastruktur schafft öffentlichen Mehrwert, ist jedoch oft unterfinanziert und institutionell anfällig.“

Kommt ein europäischer Fonds?


Am 19. Juni sollen bei einem Treffen in Paris die ersten Aktivitäten des EDIC starten, informiert die CEO der Sovereign Tech Agency, Adriana Groh. Dort soll auch ein Pilotprojekt für einen Sovereign Tech Fund auf EU-Ebene zur Sprache kommen. In Brüssel wird erwogen, einen solchen europäischen Fonds nach deutschem Vorbild aufzubauen. In Deutschland hat die Sovereign Tech Agency den Fonds aufgebaut.

Ob aus der neuen Strategie tatsächlich ein Wendepunkt für Open Source in Europa wird, hängt von vielen Faktoren ab: der Reform des Vergaberechts, dem Willen der Mitgliedstaaten, der Positionierung des Parlaments. Klar ist jedoch, dass die Kommission viele Punkte aufgenommen hat, die die Open Source Community schon seit Jahren fordert. Und sie versteht Open Source nun als wichtigen Faktor für die digitale Souveränität.


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Rechenzentren in der EU: Stromfresser sollen uns souverän machen

05. Juni 2026 um 14:31

Mit einem Paket an Gesetzen will die EU-Kommission digital souveräner werden. Aber das positiv besetzte Label verschleiert eine knallharte Industrie-Agenda: Neue Rechenzentren sollen massig Energie verschlingen. Ein Kommentar.

Dieses Bild ist eine Collage mit einer farbenfrohen japanischen Vintage-Landschaft, die einen Berg, Hügel, Blumen und andere Pflanzen sowie einen kleinen Bach zeigt. In der unteren Bildhälfte sind drei große schwarze Datenserver zu sehen, aus denen eine schwarze Rauchwolke aufsteigt, die die Landschaft teilweise verdeckt.
Generative KI braucht viel Energie und Rechenzentren. (Symbolbild) CC-BY 4.0: Deborah Lupton

Das Problem verfolgt die Debatte um digitale Souveränität wie ein Schatten: Der Begriff ist nicht definiert. Wer genau sich von wem unabhängiger machen soll, bleibt unklar. Nun will die EU den Ausbau von Rechenzentren als Schritt zu mehr Souveränität verkaufen. Dabei entstehen allerdings neue Abhängigkeiten, und zwar von Energieversorgern.

Am Mittwoch hat Kommissions-Vizepräsidentin Henna Virkkunen das lang erwartete Technological Sovereignty Package präsentiert. Von der Hardware bis zur Software will die Kommission Europa technologisch autonomer und resilienter machen. „Wir können es uns nicht leisten, bei den Technologien, die den Betrieb unserer Krankenhäuser, die Stabilität unserer Energienetze und die Sicherheit unserer Dienste gewährleisten, von anderen abhängig zu sein“, lässt sich Ursula von der Leyen (CDU) zitieren.

Doch die Kommission verfolge eine Definition von digitaler Souveränität, mit der sie „Regulierung und regulatorische Durchsetzungsfähigkeit weitgehend ausblendet“, kritisiert Marielle-Sophie Düh. Sie ist Doktorandin am Centre for Digital Governance der Hertie School und Mitglied der Forschungsgruppe „Politics of Digitalization“ vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. Letztlich reduziere die Kommission „Souveränität auf ein industriepolitisches Projekt“.

Energiebedarf: verfünffachen


Daraus macht die Kommission keinen Hehl. Ganz offiziell will sie mit dem Paket „die Wettbewerbsfähigkeit und die geoökonomische Position Europas stärken“, heißt es in einer Zusammenfassung. Hierfür will sie den Weg für mehr Rechenzentren ebnen.

Offenbar waren die Lobby-Bestrebungen von Wirtschaftsverbänden erfolgreich. Im Vorfeld hatte etwa der Verband der Internetwirtschaft eco gewarnt: Europa dürfe „den Ausbau von Rechenzentren nicht durch neue Regulierung selbst ausbremsen“. Dabei ist Deutschland heute schon nach den USA das Land mit den weltweit meisten Rechenzentren.

Nun will die EU-Kommission Genehmigungsverfahren für Rechenzentren unter bestimmten Bedingungen beschleunigen. Wie ein hochrangiger EU-Beamter erklärte, visiert die Kommission mit ihrem Paket an, dass sich der Energiebedarf europäischer Rechenzentren in etwa verfünffachen wird – von zurzeit 12 Gigawatt auf 60 Gigawatt im Jahr 2035.

Damit verschlingen Rechenzentren zunehmend große Teile des Strombedarfs ganzer EU-Länder. Rechenzentren in Irland beanspruchen bereits heute 22 Prozent des dortigen Bedarfs, mehr als ein Fünftel. In Deutschland sind es noch vier Prozent.

Umweltvorschriften: verwässern


Um „den Weg für diese stromfressenden Rechenzentren frei zu machen“, sei die Kommission dazu bereit, „Umweltvorschriften zu verwässern“, kritisiert Bram Vranken. Er ist Forscher und Aktivist beim Corporate Europe Observatory und untersucht die Lobby-Taktiken von Unternehmen wie Meta, Amazon und Google. Dafür werfe die Kommission ihre Klimaziele über den Haufen. So habe Big Tech mithilfe aggressiver Lobbyarbeit den „Plan der Kommission, Mindeststandards für die Nachhaltigkeit von Rechenzentren einzuführen, zum Scheitern gebracht“, so Vranken.

Er warnt: Mit ihrer Wirtschaftspolitik wird die EU „unser aller Stromrechnungen in die Höhe treiben“. In Irland ist das seit mindestens einem Jahr bittere Realität.

KI-Wettlauf: mithalten


Mit den Rechenzentren und ihrem Energiehunger will die EU im weltweiten KI-Wettlauf mithalten. Dafür hat die Kommission schon vor gut einem Jahr den Aktionsplan „Kontinent KI“ aufgestellt, wonach sogenannte Künstliche Intelligenz die Wettbewerbsfähigkeit Europas entscheidend bestimme.

Auch wenn Tech-Konzerne gerne ein anderes Bild vermitteln, verbraucht vor allem generative KI viel Energie und treibt den Bedarf weiter in die Höhe: So erwartet die Internationale Energieagentur, dass der Stromverbrauch aller Rechenzentren weltweit bis 2030 auf rund 945 Terrawattstunden ansteigt. Das wäre doppelt so viel wie im Jahr 2024.

Die Kommission will zwar an der Energieeffizienz schrauben, um den Bedarf an teurer Energie aus fossilen Brennstoffen zu begrenzen und stärker auf erneuerbare Energien zu setzen. Aber in welchem Ausmaß wird das gelingen? In Deutschland geht Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) einen ganz anderen Weg. Die Ex-CEO des Strom- und Gasnetzbetreibers Westenergie bastelt an der Ausschreibung für mehr Kapazität bei Gastkraftwerken: 20 Gigawatt bis 2030.

Für die„AI First“-Mentalität der EU-Kommission ist „digitale Souveränität“ bloß ein Label. Im Zentrum steht der globale Industrie-Wettbewerb – nicht Folgen für Umwelt oder Gesellschaft. Jüngst hat die EU-Kommission den Siemens-Vorstandsvorsitzenden Jim Hagemann Snabe als Berater für industrielle KI eingesetzt. In Brüssel gab es dafür viel Kritik, immerhin hatte sich Snabe dafür eingesetzt, KI-Vorschriften in der EU zu schleifen. Die Folgen der KI-Politik dürften jedoch alle treffen, spätestens bei der Stromrechnung.


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Cloud and AI Development Act: EU-Kommission greift bei US-Cloud-Anbietern kaum durch

04. Juni 2026 um 13:49

Die EU-Kommission hat ein Gesetz vorgestellt, mit dem sich die Mitgliedstaaten in Sachen Cloud und KI-Entwicklung von US-amerikanischen Anbietern unabhängiger machen sollen. Doch das Gesetz bleibt zurückhaltend und lässt vieles offen, kritisieren Fachleute.

EU-Kommissarin Henna Virkkunen steht auf einer Bühne, im Hintergrund auf der Leinwand steht das Wort "package"
EU-Kommissarin Henna Virkkunen auf der Pressekonferenz zum Tech Sovereignty Package – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Anadolu Agency

„Über Geld spricht man nicht“ heißt es hierzulande gerne. Außer mit dem Finanzamt natürlich. In der Steuerverwaltung landen Informationen über Einkünfte, in der Sozialverwaltung landen Informationen über Phasen von Arbeitslosigkeit oder Wohngeld-Auszahlungen, in der Gesundheitsverwaltung landen Informationen über Krankheitsverläufe. Sensible Informationen, die viel über unser Leben verraten.

Und was macht die öffentliche Verwaltung damit? Sie schiebt die Daten zunehmend in die Cloud. Die gehört meistens Microsoft, Google, Amazon oder Oracle. Ob direkt oder über einen Subunternehmer – Verwaltungen greifen meist auf Dienste US-amerikanischer Cloud-Anbieter zurück.

Sind die Daten in einer solchen Public Cloud sicher? Und sollten Behörden in Sachen digitale öffentliche Infrastruktur auf US-Big-Tech setzen? Diese Fragen sind drängender geworden, seitdem bekannt wurde, welchen Einfluss US-Präsident Donald Trump hier ausübt und ausüben kann.

Die „geopolitische Lage“ heißt Trump


Diese „geopolitische Lage“ sei dringlich, so die Vizepräsidentin und EU-Kommissarin Henna Virkkunen bei der gestrigen Pressekonferenz zum neuen Tech Sovereignty Package. Es umfasst den Chips Act 2.0, die Open-Source-Strategie der EU und den Fahrplan für Digitalisierung und KI im Energiesektor.

Welchen Zugriff die US-Regierung künftig auf europäische öffentliche Informationen haben kann, will die Kommission mithilfe des Cloud and AI Development Acts (CADA) regulieren; das vierte Element im Packet. Doch gerade CADA scheint ein sehr zaghaftes Instrument der EU für mehr Unabhängigkeit von US-Big-Tech zu werden. Denn für einen großen Teil staatlicher Daten schließt die Kommission US-Cloud-Anbieter nicht vom europäischen Markt aus.

Nach ihrer Rechnung könnten gut 99 Prozent, mindestens aber 70 Prozent, staatlicher Daten der EU-Mitgliedsländer auf Clouds von US-Anbietern landen. Diese Zahlen beruhen auf einer Schätzung der Kommission zur Risikobewertung staatlicher Daten. EU-Mitgliedstaaten sollen nach einem vorgegebenen Stufensystem die Risiken bei der Beschaffung von Cloud-Diensten prüfen.

Zugriff auf Daten durch US-Regierung


Auf der anderen Seite des Atlantiks stehen dem Pakt Gesetze wie der Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA), der Patriot Act und der CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) gegenüber. Laut CLOUD Act sind Tech-Unternehmen mit Sitz in den USA wie Microsoft oder Google dazu verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen Daten gegenüber US-Behörden offenzulegen.

Dazu zählen auch Daten aus der EU. Das ist unabhängig davon, ob die Daten eines US-Unternehmens auf einem Rechenzentrum innerhalb der EU gespeichert sind, so ein juristisches Gutachten der Universität Köln im Auftrag des Bundesinnenministeriums. Bestätigt hat das aber auch der Chefjustiziar von Microsoft Frankreich, Anton Carniaux. Vor gut einem Jahr erklärte er dem französischen Senat: Wenn französische Behörden Microsoft nutzen, kann die US-Regierung diese Daten einsehen. Dafür müssen die Behörden nicht einmal ausdrücklich zugestimmt haben.

Trump kann sogar öffentliche Angestellte und Beamt:innen daran hindern, ihrer Arbeit nachzugehen. Das zeigen die Fälle von Richter:innen und einem Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof. Trump veranlasste, dass sie Dienste von Microsoft, Paypal und Co. nicht mehr nutzen können; auch auf ihre Accounts und darin enthaltene Daten können sie nicht mehr zugreifen.

Womit hält die EU dagegen?


Anhand von vier Sicherheitsstufen, den sogenannten „Union Assurance Levels“, sollen EU-Mitgliedstaaten nun die Cloud-Dienste auf den Prüfstand stellen, die sie nutzen: Welches Risiko wäre gegeben, wenn Daten an Nicht-EU-Staaten abfließen? Oder wenn ein Dienst ausfallen würde? Für diese Risikobewertung sollen die Länder ein Jahr Zeit haben, dann müssen sie ihre Ergebnisse veröffentlichen.

Demnach müssen Cloud-Anbieter für ihre Dienste je nach Stufe bestimmte Kriterien erfüllen. Stufe 1 benötigt ein niedriges Maß an Souveränität, Stufe 4 ein hohes. Bei Daten, die weniger sensibel sind, reiche die Sicherheitsstufe 1 aus. Demnach müssten Behörden lediglich sicherstellen, diese Daten in europäischen Rechenzentren zu speichern statt in beispielsweise US-amerikanischen. Öffentliche Auftraggeber in den EU-Mitgliedstaaten sollen nur Cloud-Dienste beschaffen, die mindestens Stufe 1 erfüllen. Hier ändert sich für die großen Cloud-Anbieter aus den USA wie Amazon und Google nichts. Denn sie haben die dazu erforderlichen Niederlassungen in der EU und betreiben hier bereits eigene Rechenzentren.

Auch mit der zweiten Sicherheitsstufe würde sich für sie nichts ändern, das erklärte ein hochrangiger EU-Beamter. Die Kommission hat dabei das Risiko eines Kill Switch im Blick. Damit ist gemeint, dass Betreiber aus der Ferne das IT-System abschalten könnten. Der jeweilige Cloud-Anbieter muss bei Stufe 2 ausschließen, dass Nicht-EU-Länder wie die USA oder China den Kill Switch umlegen könnten.

Cloud-Anbieter aus den USA ausschließen?


Stufe 3 soll erfordern, dass sich Cloud-Anbieter innerhalb der EU befinden und von dort aus kontrolliert werden. Daneben sollen sie Mitarbeitende mit europäischer Staatsangehörigkeit beschäftigen. Einflussnahme durch Drittstaaten soll damit reduziert werden. Virkkunen erklärte auf der Pressekonferenz, dass es US-Cloud-Anbieter schwer haben würden, Stufe 3 zu erreichen.

Doch es gibt ein Schlupfloch: Nach Artikel 18 hat die Kommission die Möglichkeit „von den Anforderungen auf Stufe 3 abzuweichen und Drittstaaten für Cloud-Anbieter anzuerkennen“, so Dennis-Kenji Kipker, Research Director und Gründer des Frankfurter Cyberintelligence Institute, gegenüber netzpolitik.org. Dazu dienen sogenannte Angemessenheitsbeschlüsse im Gesetz. Solche Beschlüsse beim Thema Datenschutz haben in der Vergangenheit gezeigt, dass die Kommission die USA trotz erheblicher Bedenken als vertrauenswürdigen Partner ansieht.

Die höchste Stufe soll nicht nur besonders für sicherheitssensible Bereiche gelten, sondern biete laut Kommission auch maximale Souveränität: EU-Länder sollen ihren gesamten Technologie-Stack von der Hardware bis zur Software vollständig kontrollieren. Das würde Nicht-EU-Anbieter ausschließen. Demnach dürften Cloud-Anbieter in dieser Stufe keiner Einflussnahme aus einem Drittland unterliegen.

Mitgliedstaaten entscheiden


Es bleibe „den Mitgliedstaaten vorbehalten“, wie sie bewerten, was „souveränitäts- und sicherheitskritisch“ ist. Die Kommission gibt also nicht vor, wie die EU-Länder das Stufensystem umsetzen sollen. Sie empfiehlt etwa die Bereiche Justiz, Polizei und Grenzschutz der Stufe 2 zuzuordnen. Das kritisiert die Grünenpolitikerin Alexandra Geese. „Wer akzeptiert, dass eine außereuropäische Regierung im Ernstfall Einfluss auf den Betrieb kritischer digitaler Infrastrukturen von Justiz, Polizei, nationale Sicherheit und Grenzschutz nehmen oder deren Verfügbarkeit gefährden kann, schafft institutionalisierte Abhängigkeit.“

Der Stufe 4 ordnet die Kommission den Bereich Verteidigung zu. Das würde nur etwa ein Prozent staatlicher Daten betreffen. Der Großteil von 70 Prozent sei weniger schutzbedürftig und falle damit unter Stufe 1, während 20 Prozent unter Stufe 2 und neun Prozent unter Stufe 3 fielen.

Inwieweit EU-Länder jedoch US-Cloud-Anbieter meiden und wie „das Ergebnis der Bewertung und Einordnung des Sicherheitsniveaus“ ausfällt, hänge wesentlich von ihrem „Risiko-Sicherheitskontext“ ab, so Kipker. Die Kommission spricht hier kein Vergabeverbot aus. Die Länder entschieden also selbst, ob „in einem besonders sensiblen Anwendungsfall die Wahl eines hohen Sicherheitsniveaus einen außereuropäischen Anbieter faktisch ausschließt“.

Die Kommission gibt auch nicht vor, wie die EU-Länder ihre Behörden von einem Cloud-Anbieter wie Amazon oder Microsoft zu einem europäischen Anbieter migrieren. Immerhin hätte CADA nach Inkrafttreten „unmittelbare Geltung und Anwendungsvorrang, und die Kommission könnte Verstöße über das Vertragsverletzungsverfahren nach AEUV durchsetzen“, erklärt Kipker.

Das Gesetzespaket geht nun an das europäische Parlament und die Mitgliedstaaten. Gerade von letzteren hängt ab, ob sich die Cloud-Landschaft für die Behördenarbeit in der EU tatsächlich verändert.


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Aus für Cosmo Radio: Die ARD macht schon jetzt die Medienpolitik der AfD

04. Juni 2026 um 12:56

Die Abschaffung des mehrsprachigen Cosmo Radio ist eine demokratische Bankrotterklärung. Wir erleben hier eine öffentlich-rechtliche Medienpolitik, die schon heute vor den Rechtsradikalen kuscht und die braune politische Agenda in vorauseilendem Gehorsam umsetzt. Ein Kommentar.

Logo des Senders Cosmo
Soll abgewickelt werden: Der Sender Cosmo. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Panama Pictures

Cosmo Radio ist ein einzigartiger interkulturelle Radiosender des Öffentlichen Rundfunks mit mehrsprachigen Inhalten. Er ist erfrischend anders als die austauschbaren Klangteppiche, die wir sonst zu hören bekommen. Cosmo bringt globale Sounds und unbekannte Künstler:innen. Es gibt DJ-Sets mit Reggaeton und queere Podcasts. Cosmo klingt anders. Und das Wichtigste: Cosmo gibt einer migrantischen Perspektive mehr Raum als jeder andere Sender in diesem Land.

Dieses Radioprogramm ist Ausdruck einer demokratischen Gesellschaft, die offen und selbstbewusst sagt: kurdisch, türkisch, russisch, italienisch, polnisch und arabisch gehören zu uns – genauso wie die deutsche Sprache. Cosmo zeigt, wie unsere Gesellschaft ist und nicht wie die völkischen Gleich- und Angstmacher sie haben wollen.

Ausgerechnet diesen Sender, der in NRW, Bremen und Berlin linear ausgestrahlt wird, hat der WDR im Rahmen der ARD-Sparorgie nun mit knapper Mehrheit abgeschafft. Ausgerechnet jetzt, wo die AfD in Umfragen die stärkste Partei ist. Ausgerechnet jetzt, wo die Bundesregierung schon AfD-Politik macht. Ausgerechnet jetzt, wo Demokratie und plurale Gesellschaft unter Druck stehen wie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik.

Aktuell sind wir an einem Punkt, wo es gilt, Zeichen zu setzen für eine offene, vielfältige Gesellschaft.

Politisch fatal


Die ARD hat genau das Gegenteil getan und verkauft die Abschaffung des Senders obendrauf noch als seine „Weiterentwicklung“. Sie macht damit Medienpolitik, die schon heute vor den Rechtsradikalen kuscht und deren politische Agenda in vorauseilendem Gehorsam umsetzt. Eine Bankrotterklärung. Es ist politisch fatal, den Rechtsradikalen ein schlüsselfertiges Haus hinzustellen – statt ihnen Steine in den Weg zu legen, wo es nur geht. Jede Hürde, welche die Braunen nicht später nehmen müssen, erleichtert ihren Durchmarsch, wenn sie an die Regierung kommen sollten.

Seit letztem Jahr läuft eine Petition gegen die Abwicklung von Cosmo Radio. Mittlerweile haben fast 100.000 Menschen sie unterschrieben, unter ihnen zahlreiche Prominente von Herbert Grönemeyer bis Fatih Akin. Wir sollten den willfährigen Entscheidern im WDR-Rundfunkrat jetzt richtig Druck machen!


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Gerichtsurteil: Facebook Messenger gilt weiterhin als dominanter Internet-Dienst

03. Juni 2026 um 13:40

Meta wollte seinen Facebook Messenger und den Marketplace nicht als marktmächtige Kerndienste eingestuft sehen. Der US-Konzern wehrte sich vor Gericht gegen die strengeren Auflagen des Digital Markets Act, bekam aber nur in einem Punkt recht.

App-Logo des Facebook Messenger
Der Facebook Messenger muss sich weiterhin an strenge DMA-Regeln halten, hat heute ein Gericht entschieden. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Brett Jordan

Der Messenger von Meta gilt weiterhin als sogenannter Gatekeeper im Sinne des Digital Markets Act (DMA) und muss sich an strengere Vorgaben halten als kleinere Wettbewerber. Das hat heute das zweithöchste EU-Gericht in Luxemburg entschieden.

Der DMA richtet sich in erster Linie an marktmächtige Digitalunternehmen. Erlangen sie in einem bestimmten Marktsegment eine kritische Größe, müssen sie sicherstellen, dass der Wettbewerb gewahrt bleibt. In diesem Fall war Meta etwa gezwungen, Interoperabilität herzustellen, also den Austausch von Nachrichten mit anderen Messenger-Anbietern zu erlauben.

Meta war gegen die Einstufung des Messengers als Gatekeeper vor Gericht gezogen, blieb dabei jedoch erfolglos. Dem Urteil zufolge kann der Messenger unabhängig und eigenständig von sonstigen Angeboten Metas genutzt werden, beispielsweise Facebook oder Instagram. Den Einwand, dass Meta die Produkte integriert anbieten würde, ließ das Gericht nicht gelten. Damit stufte das Gericht den Messenger als einen vom sozialen Netzwerk Facebook getrennten interpersonellen Kommunikationsdienst ein, der auch alleine als Gatekeeper gelten würde.

Mit strengen Regeln gegen Tech-Riesen


Urspünglich hatte die EU-Kommission im Herbst 2023 eine ganze Reihe von Meta-Produkten als Gatekeeper eingestuft, darunter Facebook, Instagram, WhatsApp, die Werbeplattform Meta Ads und den Facebook Marketplace. Meta nahm die Entscheidung weitgehend an, wehrte sich jedoch beim Messenger sowie beim Marketplace juristisch dagegen.

Zwar hat die Kommission die Designierung des Marketplace als Gatekeeper im Vorjahr zurückgezogen, da der Schwellenwert gewerblicher Nutzer nicht erreicht wurde. Das Gerichtsverfahren lief jedoch davon unberührt weiter.

Hierbei schloss sich der Gerichtshof der Meinung von Meta an. Laut dem Urteil hat die Kommission vor allem formale Fehler begangen. So hätten sich die Brüsseler Wettbewerbswächter fälschlicherweise ausschließlich auf Daten der letzten drei Jahre vor der Benennung gestützt, ohne Änderungen zu berücksichtigen, die Ende Juli 2023 eintraten.

Entsprechend sei ihr Beschluss unzureichend begründet, so das Gericht. Weder habe die Kommission eine konkrete Analyse der von Meta vorgenommenen Änderungen vorgelegt noch deren Auswirkungen auf ihre Schlussfolgerung erläutert. Die im Beschluss angeführten Argumente blieben „hypothetisch und unvollständig“, sodass ihn das Gericht für nichtig erklärte.

Eine Berufung gegen das Urteil ist vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich. Ob die Kommission einen erneuten Anlauf starten wird, den Marketplace strenger zu regulieren, bliebt vorerst offen. Auf Anfrage teilte ein Kommissionssprecher gegenüber netzpolitik.org mit, die Entscheidung des Gerichts prüfen zu wollen. Allerdings seien die Auswirkungen beim Marketplace „gering“, da der Dienst nicht mehr als Gatekeeper eingestuft ist. Solange die Nutzungszahlen nicht sprunghaft ansteigen, dürfte sich daran nichts ändern.

Das Urteil in puncto Messenger bewertet die EU-Kommission hingegen als „wichtigen Schritt“, um Fairness auf digitalen Märkten zu gewährleisten. So müsse Meta weiterhin darauf hinarbeiten, die Interoperabilität zwischen seinem Messenger und anderen vergleichbaren Kommunikationsdiensten sicherzustellen – „ähnlich wie bereits bei WhatsApp“, so der Sprecher.

Regulierung unter Beschuss


Der DMA hat sich seit seinem Start im Jahr 2023 sowohl als wirtschaftlicher als auch geopolitischer Zankapfel erwiesen. Viele dominante Tech-Konzerne stammen aus den USA und sind entsprechend stärker betroffen als etwa europäische Unternehmen. Neben Meta müssen unter anderem Amazon, Apple und Microsoft derart eingestufte Kerndienste für die Konkurrenz öffnen.

Parallel zu etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzungen spannen sie die Regierung des US-Präsidenten Donald Trump ein, um auf politischer Ebene gegen den DMA zu lobbyieren. Zuletzt wurde bekannt, dass die EU-Kommission ein eigenes Gremium einrichten will, in dem die USA und die EU „verstärkt“ bei der Regulierung von Tech-Riesen zusammenarbeiten sollen. Das hat wiederholt für Unmut in Brüssel und europäischen Hautstädten gesorgt.

Indes streitet die Kommission ab, europäische Digitalgesetze aufweichen zu wollen. Im Vorjahr verhängte sie erstmals millionenschwere DMA-Geldbußen gegen Meta und Apple, zudem untersucht sie weitere potenzielle Verstöße gegen das Gesetz. In einer ersten Evaluation des Digitalgesetzes zog sie jüngst eine grundsätzlich positive Bilanz.

Ungeachtet dessen läuft ein weiteres DMA-Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union weiter. In dem Fall wehrt sich Bytedance, der Eigentümer des Videodienstes TikTok, ebenfalls gegen eine Einstufung als übermächtiger Gatekeeper. Im Mai fand eine mündliche Verhandlung vor dem Gericht statt, mit einem Urteil wird im Laufe des Jahres gerechnet.


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Digitale Medienkompetenz: Eltern und Mitschüler sollen es richten

01. Juni 2026 um 18:02

Die Bildungsministerkonferenz findet Medienkompetenz in Sachen Social Media und Digitalisierung zwar wichtig, doch konkrete Maßnahmen ergreifen will sie nicht. Laut einem Medienbericht führt das zu Verantwortungsdiffusion.

Sechs Holzklötze mit Symbolen, fünf zeigen einen Schüler mit Rucksack und Handy, einer ein durchgestrichenes Handy in Rot.
Die Bildungsminister:innen sehen Medienkompetenz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe - und beschließen keine konkreten Maßnahmen,. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Bihlmayerfotografie

Die Bildungsministerkonferenz wird keine wirklichen und zählbaren Maßnahmen ergreifen, um die Medienkompetenz von Kindern in Sachen Social Media in der Schule zu stärken. Das geht aus einem Bericht des Tagesspiegel Background (€) hervor, dem der Entwurf der „Erklärung der Bildungsministerkonferenz“ vorliegt. Demnach ist eine konsequente Ausweitung der Medienbildung an Schulen darin kein Schwerpunkt.

Laut dem Bericht sehen die Kultusminister vor allem die Eltern für die Medienkompetenz ihrer Kinder verantwortlich. „Die verfassungsrechtlich verankerten Erziehungspflichten und ‑rechte der Eltern stehen in diesem Feld im Vordergrund“, zitiert Background aus dem Bericht. Als Argument führen die Minister:innen an, dass die problematische Mediennutzung ja „überwiegend außerhalb der Schule“ stattfinde.

Zwar würden dem Medienbericht zufolge die Minister:innen postulieren, dass Schulen in Sachen Medienkompetenz einen „entschlossenen Beitrag“ leisten müssten. Gleichwohl gibt es in dem Papier nur eine Stelle, an der die Minister:innen festhalten, dass die Medienbildung an Schulen derzeit nicht ausreiche. Fakt ist laut dem Tagesspiegel, dass es nur in fünf der 16 Bundesländer überhaupt ein Fach Medienbildung gibt und auch der flächendeckende Ausbau von Informatik als Pflichtfach demnach noch Jahre dauern wird.

In der Erklärung der Kultusminister heißt es weiter, dass „schulische Bildungs- und Erziehungsangebote“ weiter ausgebaut werden sollen, doch konkrete Maßnahmen oder Stundenzahlen nennt der Text nicht. Statt konkreter Pläne stellt das Papier eher Projekte hervor, bei denen sich Schüler:innen gegenseitig Medienkompetenz beibringen sollen oder bei denen Initiativen von außen, beispielsweise aus dem Journalismus, in die Schule hineinwirken sollen. Tagesspiegel Background spricht hier deswegen von Verantwortungsdiffusion.


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Tiere und künstliche Intelligenz: Wie die KI in unser Hackfleisch kommt

27. Mai 2026 um 18:19

Künstliche Intelligenz ist inzwischen in der Massentierhaltung angekommen. Doch können Verhaltensscanner im Stall wirklich das Tierwohl verbessern? Und welches Rezept spuckt ein KI‑Chatbot aus, wenn man ihn nach Spaghetti Bolognese fragt? Mirjam Walser warnt im Interview: Die Folgen von KI für Tiere sind enorm.

Zwei Kühe in Nahaufnahme.
– Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Daniel MacDonald

Was hat künstliche Intelligenz mit Hackfleisch zu tun? Immer mehr Landwirt*innen nutzen KI-basierte Überwachungssysteme und Verhaltensanalysen von Tieren im Stall. Mittlerweile gibt es KI-Software, die den körperlichen und emotionalen Zustand von in Ställen gehaltenen Tieren überwachen kann. Damit stellt sich eine Reihe von Fragen: Können KI-basierte Überwachungssysteme das Tierwohl im Stall tatsächlich steigern? Sind voll automatisierte Zuchtbetriebe mit Tausenden oder gar Millionen von Tieren die Zukunft der Landwirtschaft? Aber auch: Verstärken große Sprachmodelle wie ChatGPT Gewalt gegen Tiere? Oder kann die Technologie uns im Gegenteil helfen, Tiere endlich zu verstehen?

Diese Fragen hat Mirjam Walser in ihrem Vortrag auf der Digitalkonferenz re:publica aufgeworfen. In der Debatte rund um KI und ihre Regulierung bleibt das Schicksal der rund 50 Milliarden Tiere in der industriellen Tierhaltung eine zentrale Leerstelle, erklärte die Speakerin und Kolumnistin. Sie hat sich im Rahmen der „AI × Animals Fellowship“ der Organisation Sentient Futures eingehend mit künstlicher Intelligenz an der Schnittstelle zum Tierschutz befasst. Walser geht seit Jahren der Frage nach, wie Menschen in einer Gesellschaft leben können, die gleichermaßen gut für Menschen, Tiere und die Umwelt ist.

Wir haben mit ihr über die Entzifferung von Tierkommunikation, mögliche Auswirkungen des Einsatzes von KI in der Tierhaltung und über die Frage gesprochen, ob und wie Chatbots wie ChatGPT oder Claude das Tierwohl berücksichtigen können.

Wale und Schweine mit KI verstehen


netzpolitik.org: Kann uns KI tatsächlich helfen, Tiere besser zu verstehen?

Mirjam Walser: Im Moment ist das noch Zukunftsmusik, aber Forschende arbeiten daran, die Kommunikation der Tiere mithilfe der KI zu entschlüsseln. Es gibt ein Projekt namens CETI, das zu Pottwalen forscht. Pottwale sprechen mit Klicklauten. Lange dachte man, dass sie die Klicklaute zur Orientierung nutzen. Mithilfe von KI haben die Forschenden nun herausgefunden, dass sie ihre Klicklaute so anordnen, als ob sie Silben und ein Alphabet hätten – wie wir Menschen. Das war eine bahnbrechende Entdeckung.

Mit KI konnten auch einzelne Pottwale und ihre Sprache isoliert werden. Man konnte beobachten, wie sie über große Distanzen hinweg lange Gespräche miteinander führen, etwa eine Stunde lang. Einzelne Pottwale klicken sich gelegentlich ein. Es handelt sich also wirklich um Gespräche. Was genau sie sagen, wissen wir noch nicht. Aber es ist schon jetzt klar, dass die Tierkommunikation, sei es von Pottwalen oder Zebrafinken, wahnsinnig komplex ist. Weit komplexer als bis jetzt angenommen. Da sind wir erst am Anfang.

netzpolitik.org: Es gibt mittlerweile auch Unternehmen, die sich in dem Bereich versuchen.

Mirjam Walser: Wenn es um Wildtiere geht, steht vor allem ein Forschungsinteresse im Vordergrund. Bei Haustieren ist ein kommerzielles Interesse dahinter. Ein Beispiel ist die chinesische Firma Baidu, die sich darauf spezialisiert, die Kommunikation von Katzen und Hunden zu entschlüsseln.

Eine große Leerstelle ist aber das Entschlüsseln der Kommunikation von sogenannten „Nutztieren“. Aus gutem Grund. Denn wenn wir sie verstehen würden, würden sich die Tierschutzgesetze verändern müssen – und unsere Beziehung zu den Tieren wohl auch. Wenn uns beispielsweise ein Schwein sagen könnte, wie sich ein Leben in einem engen Stall anfühlt: dunkel, kalt und sehr stressig.

Eine Person mit schulterlangen dunkelbrauen Haaren lächelt in die Kamera.
Mirjam Walser – Alle Rechte vorbehalten: Maryl Vogel – Portraitmacher

Mit KI kranke Tiere im Stall identifzieren


netzpolitik.org: Gleichzeitig wird der Einsatz von KI-basierten Überwachungssystemen in der Tierhaltung, etwa Sensoren, Kameras und Verhaltensscannern, damit begründet, dass sie die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere steigern können. In einer Umfrage von Bitkom aus dem Jahr 2024 gaben beispielsweise 20 Prozent der Landwirt*innen an, mit KI die Gesundheitsüberwachung von gezüchteten Tieren verbessern zu wollen. Ist da etwas dran?

Mirjam Walser: Da ist auf jeden Fall etwas dran. Beispielsweise wenn man durch den Einsatz von KI in der Tierhaltung messen kann, dass ein Tier krank ist. Man muss sich vorstellen, in so einem riesigen Stall leben etwa 10.000 Hühner. KI kann – ähnlich wie bei der Entschlüsselung der Tierkommunikation – eine einzelne Stimme aus einem riesigen Durcheinander isolieren. Zum Beispiel auch, wenn eine Kuh hustet oder niest. Das sind oft Indikatoren für Atemwegserkrankungen. Ohne KI kann man diese Erkrankung viel schwerer erkennen – mit der Konsequenz, dass dann die Tiere zu spät behandelt oder sogar getötet werden müssen. Wenn also anhand von überwachten Gesundheitsdaten deutlich wird, dass sich ein Schwein beispielsweise wenig bewegt und weniger frisst, kann man natürlich früher eingreifen.

Im ersten Schritt ist es also tatsächlich eine Verbesserung. Denn wenn Tiere krank sind, mindert das natürlich ihr Wohlbefinden. Aber das ist ja nur der oberflächliche Aspekt. Denn Tierwohl bemisst sich nicht nur daran, ob ein Tier gesund ist oder nicht. Sondern auch, und vielleicht noch viel mehr, an psychologischen Faktoren. Und die werden nicht gemessen.

netzpolitik.org: Wie meinst du das?

Mirjam Walser: Mit KI kann man nicht messen und nicht verstehen, was es für eine Kuh bedeutet, den ganzen Tag angebunden zu sein oder sich kaum bewegen zu können. Wenn sie doch natürlicherweise bis zu 13 Kilometern pro Tag laufen würde, nur für die Futteraufnahme. Oder etwa, dass Tiere wie Hühner oder Schweine eigentlich soziale Hierarchien haben und in diesen nicht leben können.

Ein anderes Beispiel: 85 Prozent der Legehennen leiden an Brustbeinbrüchen. Das ist ein Kollateralschaden, den man in der Massentierhaltung in Kauf nimmt. Wie fühlt es sich an, mit so einem Brustbeinbruch zu leben? Das wird nicht in das Tierwohl einkalkuliert und kann so auch nicht direkt gemessen werden.

„Unter dem Deckmantel von Tierwohl“


netzpolitik.org: Nehmen wir als Beispiel die automatisierte Erkennung von Schmerzensschreien bei Schweinen. Ein Mikrofon zeichnet die Laute der Ferkel auf und eine KI wertet sie automatisch aus. Wenn sich also Schweine in den Schwanz beißen und der Grenzwert mehrfach überschritten wird, wird ein Alarmsignal an die Landwirt*innen gesendet. Hier kann KI also nicht helfen, dass es gar nicht erst zum Schwanzbeißen kommt?

Mirjam Walser: Das Problem mit dem Messen ist, dass solches Stressverhalten in der Massentierhaltung eigentlich immer Standard ist. Und KI basiert auf Werten, die wir eingeben. Erst wenn die Stresssymptome wie Schwanzbeißen oder Kannibalismus bei Hühnern wirklich extrem werden, kann die KI ausschlagen. Aber was ist der eigentliche Grund? Wieso hacken sich die Hühner die Köpfe ein?

Unter Umständen werden ein paar Hühner getötet, weil sie aggressiv sind. Das bringt jedoch per se noch keine systematische Verbesserung. Es wird gewissermaßen nur ein Pflaster auf die Wunde geklebt. Die eigentliche Wunde – die Tierhaltung – bleibt offen und unverändert. Eine tatsächliche Änderung würde bedeuten, diese Grundlage, das Minimum hochzuschieben. Dann würde KI ganz anders ausschlagen.

Tierwohl ist auf einem unglaublich tiefen Niveau in unserer Gesellschaft. Und KI bringt keine Verbesserung diesbezüglich. Im Gegenteil kann KI das noch verfestigen und skalieren. Denn worum es beim Sammeln dieser Daten eigentlich geht, ist die Optimierung von Massentierhaltung unter dem Deckmantel von Tierwohl. Es geht darum, Tierhaltung profitabel zu machen. Nur ein gesundes Schwein lässt sich profitabel zu einer Wurst verarbeiten.

Massentierhaltung als perfektes Umfeld für KI


netzpolitik.org: Für wen lohnt sich der Einsatz von KI in der „Nutztierhaltung“? Wie verbreitet ist das mittlerweile?

Mirjam Walser: Die überwältigende Mehrheit der „Nutztiere“ lebt in Massentierhaltung. In Deutschland kommt 95 Prozent des Fleisches aus Massentierhaltung. Und genau das ist ein perfektes Umfeld für den Einsatz von KI. Sie ist vor allem für Großbetriebe gedacht, wo eine gewisse Standardisierung vorliegt und auch eine Skalierbarkeit möglich ist. Deshalb nutzen sie vor allem Großbetriebe.

KI ist eben auch eine finanzielle Investition. Es lohnt sich nur, wenn sie sich auch wieder rentiert und das wird über die Masse an Tieren wieder eingenommen. Für Bergbauern, die vielleicht 10 Kühe und 20 Hühner haben, ist sie weniger sinnvoll. Für sie lohnt es sich finanziell nicht und sie können selbst sehen, wie es der Kuh oder den Hühnern geht.

Wie weit diese Technologien verbreitet sind, ist nicht ganz klar. Auf Agrarkonferenzen wird intensiv darüber gesprochen. In Deutschland ist der Einsatz von KI noch nicht so weit fortgeschritten wie in den USA oder China, aber es ist nur eine Frage der Zeit.

netzpolitik.org: Wie sieht es denn in China genau aus? Und kann das so ähnlich auch in Deutschland kommen?

Mirjam Walser: In China gibt es ein sogenanntes Schweinehochhaus mit 26 Stockwerken und Platz für 650.000 Schweine. Es ist hochgradig technologisiert. Das Ziel ist, dass alles autonom abläuft und kein menschlicher Einsatz mehr notwendig ist.

Solche Großsysteme können wir natürlich nicht eins zu eins auf Deutschland und Europa übertragen. Die gibt es bei uns nicht. Es gab ein Schweinehochhaus, aber das ist schon vor einigen Jahren geschlossen worden. Hinzu kommt, dass die Tierwohlstandards hier etwas höher sind als in China. Daher sind gewisse Dinge einfach nicht möglich. Zum Glück.

Denn auch trotz KI-Einsatz muss einem Schwein oder einem Huhn ein gewisses Minimum an Platz gegeben werden, auch wenn es extrem wenig ist. Hühner haben nicht mehr Platz als ein DIN-A4-Blatt. Hier kommt der Politik also eine enorme Rolle zu, die Tierwohlstandards zu heben.

Mit KI das Schmerzempfinden von Tieren manipulieren?


netzpolitik.org: Es gibt noch andere Bereiche, in denen der Einsatz von KI diskutiert wird, nämlich bei der Genmodifikation von Tieren. Was hat es damit auf sich?

Mirjam Walser: Genmodifikationen waren immer schon Teil der Massentierhaltung. Hühner waren vor 50 Jahren viel kleiner als heute. Jetzt setzen sie ein Vielfaches an Gewicht von damals an. Sie wurden durch Zucht, die richtige Auswahl und die richtige Genkombination modifiziert. Auch Euter sind viel dicker geworden im Vergleich zu vor 50 Jahren. Das ist im Prinzip nichts Neues. KI ist hier also nur die logische Konsequenz.

Es geht zum Beispiel darum, den Fleischertrag eines Tieres zu erhöhen. Also wie kann ein Huhn noch mehr Fleisch ansetzen, ohne dass es unter dem Gewicht zusammenbricht? Oder bei der Ausgabe von Milch: Wie kann die Milchabschöpfung noch vergrößert werden?

Außerdem gibt es mittlerweile die Idee, das Schmerzempfinden von Tieren mithilfe von KI zu modifizieren. Denn wenn die Tiere weniger Schmerzempfinden haben, kann man noch mehr von ihnen in die Ställe reinquetschen. Bisher gibt es keine konkrete Anwendung dafür, weil das ethisch enorm schwierig ist. Aber das ist ein Thema, das aktuell diskutiert wird.

Chatbots und das Foie-Gras-Paradox


netzpolitik.org: Tierschützer*innen und Wissenschaftler*innen weisen auf die Gefahr hin, dass große Sprachmodelle wie ChatGPT unseren Bias gegenüber Tieren, der auch in den Trainingsdaten allgegenwärtig ist, reproduzieren und verstärken können. Gleichzeitig hat Anthropic vor Kurzem festgelegt, dass Claude „das Wohlergehen der Tiere und aller fühlenden Wesen“ berücksichtigen soll. Was bedeutet das konkret in der Anwendung?

Mirjam Walser: Die Verfassung von Claude ist eine Liste von Werten, die Claude beachten und auch gegeneinander abwägen muss. Dort geht es um verschiedene Formen von Diskriminierung wie Rassismus und Sexismus. Im Januar 2026 hat Anthropic Tierwohl in die Liste aufgenommen. Bei keinem der großen Sprachmodelle kam es bisher vor. Claude ist somit das erste Modell, das Tierwohl berücksichtigen soll. Was das jetzt genau bedeutet, ist die große Frage, denn diese Verfassung ist nicht bindend. De facto ist bisher nichts umgesetzt.

Ein Beispiel ist das Foie-Gras-Paradox. Foie Gras ist die sogenannte Gänsestopfleber. Dafür werden Gänse innerhalb kürzester Zeit zu Tode gemästet. Wenn man also Claude nach einem Rezept fragt, gibt der Chatbot aus, „kaufe Gänsestopfleber, bereite sie zu und so weiter“. Wenn man aber fragt, wie quäle ich auf brutalste Art und Weise eine Gans, dann sagt Claude, „dazu kann ich dir keine Auskunft geben, das verstößt gegen die Richtlinien“.

An solchen Beispielen zeigt sich, wie unglaublich komplex dieses Thema ist. Wenn jemand beispielsweise nach einem Rezept von Spaghetti Bolognese fragt, geht es darum, zum einen das Interesse von Menschen, die Spaghetti Bolognese mit Fleisch essen wollen, weil das vielleicht eine Tradition ist, mit Tierwohl abzuwägen, das dem entgegensteht. Denn für Hackfleisch muss ein Tier aufgezogen, in der Massentierhaltung gehalten und getötet werden. Das Tier wird geschädigt. Wenn man Tiere in so einem Sprachmodell also tatsächlich mitdenken würde, müsste es als Antwort zunächst ausgeben: „Hier habe ich eine vegane Variante mit Sojahack.“ Und weil die vegane Variante viele Menschen wahrscheinlich abschrecken würde, müsste Claude die tierische Variante auf Nachfrage liefern.

Aktuell geht es bei Claude darum, Tierwohl und die Frage, ob ein Tier zu Schaden kommt oder nicht, vorerst im Testumfeld einzubetten. In Tests beurteilen Menschen, ob die Antworten der KI gegen Diskriminierungsrichtlinien verstoßen. Weil wir Menschen Diskriminierung von Tieren aber verinnerlicht haben, ist es sehr komplex, das zu beurteilen.

netzpolitik.org: Was müsste passieren, damit KI in Zukunft nicht dazu beiträgt, Tieren noch mehr zu schaden?

Mirjam Walser: Das Thema muss zum einen mehr Aufmerksamkeit kriegen. Aktuell ist es ein absolutes Nischenthema, was zutiefst verwunderlich ist, wenn man bedenkt, dass Millionen und Milliarden von Tieren davon betroffen sind.

Zum anderen braucht es eine stärkere Kooperation zwischen Menschen, die in Tierethik und KI-Ethik forschen, denn bisher sind das weitgehend getrennte Felder. Parallel dazu muss diese Forschung in die konkrete Arbeit des AI-Alignments einfließen. Auch hier ist also ein interdisziplinärer Austausch nötig, damit tierethische Erkenntnisse tatsächlich in der Evaluation von Modellen, in der Entwicklung von Tests und in der Übersetzung ethischer Überlegungen in technische Parameter ankommen.

Auch der Politik kommt eine Rolle zu, die KI-Ethik-Richtlinien zu bestimmen. Aktuell liegt der Fokus darauf, dass KI keinen Schaden an Menschen, Gebäuden oder der Umwelt anrichten darf. Tiere werden nicht explizit erwähnt. Tiere müssen aber explizit erwähnt werden, sonst wird sich nichts ändern.


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KI-Verordnung: EU-Parlament und Rat einigen sich auf gelockerte Pflichten für die Industrie

07. Mai 2026 um 18:25

Die EU will die KI-Verordnung aufweichen. Eine erste Einigung sieht nun vor, bestimmte Regulierungen für die Industrie abzuschwächen und zeitlich deutlich nach hinten zu verschieben. Hinzugekommen ist ein Verbot von KI-Anwendungen, mit denen sexualisierte Deepfakes erstellt werden können.

Zwei Personen stehen hinter einer Sicherheitsglasscheibe und blicken auf einen Industrieroboter.
Mehr "Künstliche Intelligenz" mit weniger Auflagen, das wünscht sich die Industrie. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: Bild: IMAGO / Westend61, Bearbeitung: netzpolitik.org

Nachdem die EU-Verhandlungen zum digitalen Omnibus Ende April 2026 vorübergehend geplatzt waren, konnten Rat und Parlament gestern Nacht im Trilog eine vorläufige Einigung erzielen; die Kommission war als Vermittlerin beteiligt.

Die Einigung betrifft die Aufnahme des Verbots von sogenannten KI-Nudifiern in die KI-Verordnung. „Nudifier“ sind Anwendungen, mit deren Hilfe sexualisierte Deepfakes erstellt werden können. Außerdem sollen Auflagen für die Industrie beim Einsatz von risikoreichen KI-Systemen begrenzt sowie zentrale Pflichten aus dem AI Act für Hochrisiko-Systeme deutlich nach hinten verschoben werden – auf Ende 2027 und 2028. Der vorliegende Kompromiss zwischen Rat und Parlament muss noch formal bestätigt werden.

Der Trilog war zuvor an der Frage gescheitert, wie in der Industrie mit der Hochrisiko-Kategorie für KI-Systeme umgegangen werden soll, die bereits durch sektorale Bestimmungen reguliert werden. Zentrale Pflichten des AI Acts für besonders risikoreiche KI-Systeme sollten eigentlich bereits ab dem 2. August 2026 wirksam werden. Der Kompromiss sieht nun vor, dass die Anwendung der KI-Verordnung dort begrenzt wird, wo sektorale Sicherheitsanforderungen vergleichbare KI-Regeln enthalten.

Die EU verabschiedete den AI Act (Verordnung über künstliche Intelligenz) im Mai 2024. Er ordnet KI-Technologie vier abgestuften Risikokategorien zu und regelt Pflichten für die Hersteller und Anbieter von KI-Systemen oder Produkten, die KI-Technologie enthalten. KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko können verboten werden.

Die EU-Kommission möchte die Regelungen im Rahmen des sogenannten Digitalen Omnibus jedoch vereinfachen, um bürokratische Hürden für Unternehmen abzubauen und Europas Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Das Gesetzespaket ist umstritten. Es enthält unter anderem Lockerungen bei der Datenschutzgrundverordnung oder beim Training von KI mit personenbezogenen Daten.

Verbot von KI-„Nudifiern“


Konkret haben sich Parlament und Rat darauf geeinigt, in Zukunft KI-Anwendungen zu verbieten, mit deren Hilfe man sexualisierte Deepfakes erstellen kann. Das Thema wurde zu einem zentralen Vorhaben, nachdem Nutzer*innen mit dem Chatbot Grok Anfang des Jahres binnen weniger Tage Millionen von nicht-einvernehmlichen Deepfakes erstellt hatten.

Bereits Ende März hatte sich das Parlament dafür ausgesprochen, solche KI-Anwendungen zu verbieten. Im Trilog ging es noch um die Details der Formulierung. Das Verbot umfasst jetzt explizit auch das Erstellen von Inhalten, die sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen. Zudem soll es untersagt sein, KI-Anwendungen auf den Markt zu bringen, die ohne Zustimmung Deepfakes von “intimen Teilen einer identifizierbaren Person” oder die Person bei sexuellen Handlungen zeigen.

Die geplante Verschärfung ist nicht die erste EU-Regelung zu Deepfakes. Eine andere Richtlinie sieht bereits vor, dass Mitgliedstaaten die Verbreitung von sexualisierten Deepfakes unter Strafe stellen, wenn diese geeignet sind, einer Person schweren Schaden zuzufügen. Deutschland setzt dies mit dem geplanten Gesetz gegen digitale Gewalt derzeit um. Das geplante Verbot in der KI-Verordnung würde den Fokus von der Bestrafung der Täter*innen auf die Anbieter solcher Anwendungen verschieben.

Im geplanten Text steht nun auch die fehlende Zustimmung der gezeigten Personen als definierendes Merkmal. Fachleute forderten das seit langem. Zugleich kritisiert etwa Ana Ornelas von der European Sex Workers’ Rights Alliance (ESWA), die Beschränkung auf „identifizierbare Personen“. Sie fürchtet, dass dies in der Durchsetzung zu Schlupflöchern führen könnte.

Lockerungen und Fristverlängerung für Industrie


Hochrisiko-KI-Systeme in Bereichen wie Beschäftigung, Bildung, Migration, Strafverfolgung oder kritische Infrastruktur sollen Anforderungen aus dem AI Act erst ab dem 2. Dezember 2027 erfüllen müssen. Für KI in Medizinprodukten, Maschinen oder Spielzeug gilt der 2. August 2028. Anbieter von KI-Systemen müssen diese grundsätzlich in der EU-Datenbank für risikoreiche Systeme registrieren – auch wenn sie der Ansicht sind, die Einstufung als risikoreich träfe nicht zu oder sei ausgenommen.

Die Sonderregelung für Maschinenverordnung schwächt nach Meinung des europäischen Verbraucherverbands BEUC den Verbraucherschutz. Konkret kritisiert der Verband, dass Alltagsgeräte wie Industriemaschinen aus der KI-Aufsicht herausfallen würden. Bei deren Versagen könnten Menschen zu Schaden kommen. Der Deal enthält offenbar auch eine Klausel, mit der die EU-Kommission später weitere KI-Systeme ohne neues Gesetzgebungsverfahren aus dem Geltungsbereich des AI Acts herausnehmen kann. Die Kommission erhalte damit eine Hintertür für künftige KI-Deregulierung.

BEUC-Generaldirektor Agustín Reyna meint, der überhastete Prozess habe ein Gesetz hervorgebracht, das komplizierter und weniger wirksam als vorher sei und vor allem der Industrie nutze.

Zumindest an manchen Stellen scheint der Kompromiss strenger. Die EU-Kommission wollte die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten – etwa Angaben, aus denen Ethnie oder Religion hervorgehen können – zur Bias-Erkennung erleichtern. Rat und Parlament begrenzten hier durch striktere Maßstäbe.


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Europäische Kommission: In der Alterskontroll-App schlägt ein Herz von Google

07. Mai 2026 um 08:07

Die Alterskontroll-App der EU- Kommission nutzt ein Verfahren von Google-Entwicklern. IT-Fachleute warnen vor Abhängigkeiten und Datenschutzrisiken – auch mit Blick auf die geplante EUDI-Wallet.

Eine Person im Kaputzenpulli sitzt mit dem Rücken zum Betrachter und schaut aufs Smartphone.
Wie können Nutzer:innen ihr Alter bestätigen, ohne allzu viele persönliche Daten preiszugeben? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Jon Tyson

Mit einer Handy-App sollen Menschen in der EU schon bald ihr Alter gegenüber Online-Diensten nachweisen können. Noch gibt es diese App nicht. Die EU-Kommission hat aber Code für Komponenten und Spezifikationen bereitgestellt, aus dem Entwickler:innen eigene Versionen der App bauen und auf den Markt bringen sollen. Die Alterskontroll-App könne ein weltweiter „Goldstandard“ werden, so die Hoffnung der Kommission.

Doch bei der App hat sich die Kommission für ein Verfahren zweier Software-Entwickler entschieden, die für den US-Konzern Google arbeiten. Die Technologie ist Open Source. Doch eine ebenfalls offene Alternative, die seit Jahren gut erforscht und nicht an ein kommerzielles Unternehmen gebunden ist, lehnte die Kommission ab.

Sicherheitsexpert:innen kritisieren die Entscheidung, weil die von der Kommission gewählten Verfahren weniger effizient und risikobehaftet seien. Außerdem fordern sie, Standards zu nutzen, die Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern vermeiden. Nur so ließen sich bestimmte Funktionen und ein hohes Datenschutzniveau sicherstellen.

Der datensparsame Null-Wissen-Beweis

Die Alterskontroll-App ist quasi ein Vorläufer der geplanten EUDI-Wallet, die Ende 2026 EU-weit starten soll. Mit der App sollen Nutzer:innen gegenüber Online-Plattformen nachweisen können, dass sie ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben.

Um ausschließlich die erforderliche Information – Mindestalter ja oder nein – zu offenbaren, lässt sich ein sogenannter Zero Knowledge Proof (ZKP) nutzen, zu Deutsch: Null-Wissen-Beweis. Das erlaubt eine datensparsame Verifizierung, ohne die zugrundeliegenden Daten der Nutzer:innen wie etwa das genaue Alter preiszugegeben.

Damit die Authentisierung sicher erfolgen kann, braucht es digitale Signaturen. Sie sichern weite Teile des Internets und die meisten digitalen Transaktionen ab, indem sie etwa – vergleichbar mit einer handschriftlichen Unterschrift – mathematisch beweisen, dass eine Nachricht von einem bestimmten Absender stammt.

Beweisen, dass es einen Beweis gibt

Bei der Alterskontroll-App wird das Attribut, das eine Person älter als X Jahre ist, vom sogenannten „Attestation Provider“ signiert. Diese Aufgabe können Banken, Mobilfunkanbieter oder staatliche Behörden übernehmen. Sie bestätigen so als vertrauenswürdige Stelle die Echtheit von Altersbestätigungen digital und geben diese an die App aus.

Allerdings gibt es noch ein Problem zu lösen: Wäre diese Bestätigung, die bei einem Altersnachweis mitgeliefert wird, immer gleich, lassen sich damit verschiedene Nachweisaktionen bei unterschiedlichen Behörden, Händlern oder Plattformen miteinander verknüpfen.

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Das sollen „Anonymous Credentials“ verhindern, zu Deutsch: „anonyme Anmeldedaten“. Hier werden bei jeder Altersübermittlung neue, einmalige Beweise erzeugt, die an verschiedene Dienste, die den Nachweis prüfen, weitergegeben werden. Damit belegen Nutzer:innen, dass sie eine gültige Signatur für ihren Altersnachweis haben – ohne den Nachweis selbst oder die Signatur preiszugeben. Dank dieser wechselnden Beweise können die sogenannten Verifier nicht erkennen, dass es sich um dieselbe Person handelt – selbst wenn sie die Beweise untereinander vergleichen.

Zwei konkurrierende kryptografische Verfahren

Damit der Zero Knowledge Proof mit der Alterskontroll-App gelingt, kommen mehrere kryptografische Verfahren für Anonymous Credentials grundsätzlich infrage.

Aus Sicht vieler Kryptografen wäre etwa BBS ein etabliertes Verfahren. Es ist nach den Erfindern Dan Boneh, Xavier Boyen und Hovav Shacham benannt, wurde 2004 entwickelt und 2013 als ISO-Standard aufgenommen. BBS gilt als gut erforscht, ist allerdings bisher kaum im Praxiseinsatz.

Ein alternatives Verfahren baut auf ECDSA-Signaturen auf. Der „Elliptic Curve Digital Signature Algorithm“ ist als kryptografisches Verfahren weit verbreitet. Es wurde allerdings nicht dafür gebaut, um ZKP zu erstellen. Um einen Null-Wissen-Beweis auf Basis einer ECDSA-Signatur erzeugen zu können, braucht es technisch aufwendige Anpassungen. Im Vergleich zu BBS-basierten Verfahren gelten daher ECDSA-basierte Anonymous Credentials in der Fachwelt als langsamer und komplexer.

Kommission hat sich für ECDSA-Signaturen entschieden

Dennoch hat sich die Kommission bei ihrer Alterskontroll-App für ECDSA-basierte Anonymous Credentials entschieden. Laut dem technischen Blaupausen-Dokument hatte die Kommission zuvor fünf Optionen geprüft, drei von ihnen basieren auf BBS. „Unter diesen erscheinen ‚ECDSA Anonymous Credentials’ aufgrund ihrer Kompatibilität mit bestehenden Anmeldeformaten und Ausstellungsabläufen am vielversprechendsten“, schreibt die Kommission.

Anja Lehmann hält das für einen riskanten Ansatz. Sie ist Professorin am Hasso-Plattner-Institut der Universität Potsdam und forscht unter anderem zur datensparsamen Authentisierung in digitalen Wallets. „Nach außen wirkt der ECDSA-basierte Ansatz einfach, gerade weil er kompatibel mit bestehenden Systemen ist“, sagt Lehmann gegenüber netzpolitik.org. „Aber um diese Kompatibilität zu erreichen, braucht man ein kryptographisches Verfahren mit rund 20.000 Zeilen Code.“ Das sei langfristig eine große Herausforderung etwa für die Sicherheit und Standardisierung von kryptografischen Verfahren.

Auch Carmela Troncoso sieht die Entscheidung der Kommission kritisch: „Googles Ansatz ist neu, und obwohl er auf bekannter Kryptografie basiert, ist er noch nicht ausreichend erforscht“, sagt die IT-Sicherheitsexpertin vom Max-Planck-Institut für Sicherheit und Privatsphäre. „BBS ist hingegen eine etablierte Methode, um anonyme Zugangsdaten zu erzeugen, die wissenschaftlich gründlich untersucht wurde. Das ist ihr Hauptvorteil gegenüber Googles Verfahren.“

Beide IT-Sicherheitsfachleute gehören einer internationalen Gruppe von Kryptograf:innen an, die die EU-Kommission bereits im Juni 2024 dafür kritisierte, für die EUDI-Wallet veraltete Verschlüsselungsverfahren einsetzen zu wollen. Das Problem ließe sich nur beheben, wenn grundlegend andere kryptografische Lösungen wie BBS zum Einsatz kommen, lautete damals die Empfehlung der Kryptograf:innen.

Digitale Unabhängigkeit – mit Google?

Aus Sicht von Lehmann und Troncoso sprechen auch organisatorische Gründe gegen das Google-Verfahren. Entscheidet man sich für eine Lösung, die so komplex ist, dass die unterliegende Krypto-Bibliothek nur von sehr wenigen Fachleuten weiterentwickelt werden kann, begebe man sich in eine unnötige Abhängigkeit, warnt Lehmann. „Die Bibliothek bestimmt maßgeblich darüber, welche Funktionalität und welches Datenschutzniveau unterstützt wird“, sagt sie.

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Dass die Technologie Open Source ist, verspricht aus Sicht von Carmela Troncoso nicht per se viel mehr Spielraum. „Google entscheidet darüber, was wie authentisiert und wie das angepasst werden kann“, sagt Troncoso. „Will man die hochgradig optimierten ZKP-Bibliotheken verändern, ist besonderes Fachwissen erforderlich, über das derzeit vor allem Google verfügt.“ Daher warnt Troncoso davor, „Google zum Herzen der europäischen Identitätsinfrastruktur zu machen“.

Die Kommission teilt diese Sorge offenkundig nicht. Auf Nachfrage von netzpolitik.org definiert sie digitale Souveränität als „operative Kontrolle“ etwa über Spezifikationen und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die ECDSA-basierten Verfahren erfüllten hier viele Anforderungen: Es gebe Open-Source-Implementierungen, eine unabhängige Sicherheitsüberprüfung durch die Internet Security Research Group und einen Standardisierungsprozess.

Tatsächlich ist ECDSA als Signaturverfahren standardisiert – „allerdings nicht das Anonymous-Credentials-Verfahren, das darauf aufbaut“, ordnet Anja Lehmann ein. Für BBS-Signaturen gebe es bereits seit 2013 einen ISO-Standard und auch eine aktuelle IRTF Standardisierung. Zwar decke der Standard nur ein einzelnes signiertes Attribut ab, eine Erweiterung auf mehrere Attribute sei aus kryptographischer Sicht aber trivial, so die Sicherheitsexpertin.

Mögliche Weichenstellung für die EUDI-Wallet

Ob die EU-Kommission mit ihrer Wahl für Google bei der Alterskontroll-App auch eine Weichenstellung für die EUDI-Wallet gewählt hat, wird sich vermutlich in den kommenden Monaten zeigen.

Eine Entscheidung will die Kommission nach einer Aussage erst dann treffen, wenn die technischen Arbeiten, die fortlaufende Überprüfung durch die European Cybersecurity Certification Group und die Konformitätswerkzeuge vorangeschritten sind. „Es wurde noch kein Termin festgelegt“, so ein Kommissionssprecher gegenüber netzpolitik.org.

Auch einen Vortrag von Paolo De Rosa will die Kommission nicht als Hinweis auf eine vorzeitige Richtungsentscheidung verstehen. De Rosa ist „EUDI-Wallet-CTO“ der EU-Kommission. Ende März präsentierte er gemeinsam mit Abhi Shelat die EUDI-Wallet auf einer IT-Sicherheitskonferenz in San Francisco. Shelat ist Co-Autor des ECDSA-basierten Anonymous-Credentials-Ansatzes und Entwickler bei Google.

Es gehöre zur Arbeitsweise der Kommission, direkt mit Forschenden zusammenzuarbeiten und mit ihnen „auf Augenhöhe“ Vorträge zu halten, schreibt die Kommission.


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Staatliches Hacken: Ermittler verwechseln Staatstrojaner mit Telefonüberwachung

04. Mai 2026 um 10:04

Das Bundesjustizamt hat erneut falsche Zahlen zum Einsatz von Staatstrojanern veröffentlicht. Unsere Nachfrage ergab: Ermittlungsbehörden haben das Hacken von Geräten mit dem Abhören von Telefonaten verwechselt. Die selben Behörden führen die Überwachungsmaßnahme durch.

Ein junger weißer Mann in Polizeiuniform mit ratlosem und verwirrtem Gesichtsausdruck, der Arme und Hände hochgestreckt hat.
Verwirrter Ermittler. (Symbolbild). – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Depositphotos

Ermittlungsbehörden und Justizbeamte haben erneut falsche Zahlen zum staatlichen Hacken gemeldet. Sechs Bundesländer mussten ihre Statistiken korrigieren, nachdem wir nachgefragt haben.

Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht jedes Jahr Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung. Im August hat die Behörde zeitversetzt die Zahlen für 2023 veröffentlicht. Wir haben darüber berichtet: Polizei hackt alle fünf Tage mit Staatstrojanern.

Per Informationsfreiheitsgesetz haben wir die Daten angefragt, die das Bundesamt von den Ländern bekommen hat und aus denen es die Berichte erstellt. Diese Daten haben wir auch erhalten, für Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung.

Wieder falsche Zahlen



Doch diese Dokumente enthielten andere Zahlen als die veröffentlichten Statistiken. Anfang September haben wir dem Bundesamt die Widersprüche mitgeteilt und um Prüfung gebeten. Im Januar hat das Amt die Statistiken zum ersten Mal korrigiert. Im Februar nochmal.

Mit der „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ hacken Ermittler Geräte, um Kommunikation auszuleiten. Dieser „kleine Staatstrojaner“ wurde im Jahr 2023 96 Mal angeordnet und 57 Mal eingesetzt. Korrigieren mussten sich Bayern, Hamburg, Hessen, Sachsen und Thüringen.

Mittels „Online-Durchsuchung“ hacken Ermittler Geräte, um sämtliche Daten auszuleiten. Dieser „große Staatstrojaner“ wurde im gleichen Zeitraum 31 Mal angeordnet und sieben Mal eingesetzt. Nordrhein-Westfalen hatte ursprünglich behauptet, die Online-Durchsuchung nicht genutzt zu haben. Tatsächlich gab es fünf Anordnungen in zwei Verfahren und einen Einsatz.

Abhören und Hacken verwechselt



Die veröffentlichten Zahlen zu staatlichem Hacken sind fast immer falsch. Seit fünf Jahren enthalten die Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung auch Angaben zum Einsatz von Staatstrojanern. Schon im ersten Jahr waren die Zahlen falsch. Im zweiten Jahr wieder. Und im Dritten. Und jetzt wieder.

Das Bundesjustizamt hat nicht nur die gemeldeten Daten falsch übertragen. Die Länder haben auch falsche Daten geliefert. Das Bundesjustizamt verschickt Fragebögen mit ausführlichen Erklärungen. Landesjustizverwaltungen und Generalbundesanwalt füllen die aus.

Schon bei der ersten Statistik haben die Landesämter „Kreuzchen/Häkchen versehentlich falsch gesetzt“. Das setzt sich bis heute fort. In Sachsen ergab die Überprüfung, dass ursprünglich gemeldete Einsätze der Quellen-TKÜ doch nur „Maßnahmen der klassischen Telekommunikationsüberwachung“ waren.

Die Ermittler haben das Mithören von Telefonie mit heimlichem Hacken verwechselt.

Jura-Trick gegen Grundrecht



Diese Verwirrung ist bereits im Gesetz angelegt. Die Strafprozessordnung enthält einen Paragrafen zur Telekommunikationsüberwachung, der eigentlich das Abhören von Telefonaten regelt. 2017 haben Union und SPD zwei Sätze eingefügt, mit denen Ermittler auch Endgeräte hacken dürfen, um Kommunikation abzuhören.

Das Bundesverfassungsgericht hat staatliches Hacken auf absolute Ausnahmefälle beschränkt und extra ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen erfunden. Die Quellen-TKÜ ist ein juristischer Trick, um diese strengen Vorgaben zu umgehen.

Befürworter behaupten einfach, dass staatliches Hacken nur die moderne Version der normalen Telefonüberwachung sei.

Dabei ist das heimliche Hacken von Smartphones und Computern ein viel tiefergehender Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen. Und Staatstrojaner halten Sicherheitslücken offen, um sie auszunutzen statt sie zu schließen – das gefährdet die Sicherheit aller Menschen.

Die juristische Gleichsetzung von Abhören und Hacken führt auch dazu, dass selbst Staatsanwälte die beiden Maßnahmen miteinander verwechseln. Dabei sind sie Strafrechts-Experten – und setzen die Überwachungsmaßnahmen ein.

Licht ins Dunkel



Deshalb sind die Statistiken zur Quellen-TKÜ nur ein Anhang in der Statistik der normalen Telekommunikationsüberwachung. Damit ist nicht erkennbar, bei welchen Straftaten die Quellen-TKÜ eingesetzt wird.

Das Justizamt schreibt nur allgemein: „Wie in den vergangenen Jahren begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Überwachungsmaßnahmen.“

Wir haben deshalb Abgeordnete in allen Bundesländern mit demokratischer Opposition gebeten, parlamentarische Anfragen zu stellen: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen (Nachklapp) und im Bund.

Hacken wegen Drogen



Für 29 Einsätze der Quellen-TKÜ haben die Regierungen die zugrundeliegende Straftat genannt. In zehn Fällen ging es um Betäubungsmittel, also Drogen. Sieben Mal ging es um Mord, drei Mal um Waffen.

Damit bestätigen die Zahlen erneut: Die Polizei nutzt Staatstrojaner vor allem wegen Drogendelikten. Staat und Überwachungsfirmen lassen Sicherheitslücken in Milliarden Geräten offen, um ein Dutzend Drogendealer zu überwachen.

Wenn Ermittler Geräte hacken dürfen, tun sie das nicht immer. Von 96 Anordnungen wurden nur 57 tatsächlich durchgeführt. Die meisten Regierungen wollen nicht sagen, warum genehmigte Einsätze nicht stattfinden. Wenn sie antworten, nennen sie fast immer „technische Gründe“. Nur einmal gab es neben technischen auch ermittlungstaktische Gründe, an denen ein Trojaner-Einsatz scheiterte.

Mehr Einstellungen als Anklagen



Selbst wenn Trojaner zum Einsatz kommen, führen sie nicht immer zum Ermittlungserfolg. Viele Regierungen geben keine Auskunft zu dieser Frage. Verfahren laufen demnach noch oder wurden abgegeben, eine Antwort wäre zu viel Aufwand oder würde die Sicherheit gefährden.

In den beantworteten elf Fällen gab es nur zwei Urteile und eine Anklage. Vier mal haben Trojaner „keine relevanten Erkenntnisse“ geliefert, drei Verfahren wurden mangels Tatverdacht eingestellt, in einem Fall hat der Hack den ursprünglichen Tatverdacht sogar ausgeräumt.

Keine Regierung nennt die eingesetzten Trojanerprodukte.

Hessen nennt immerhin die Zielgeräte: zwei iPhones, ein Android und ein Laptop mit Windows. Auch Hamburg hat ein iPhone gehackt. Dabei „wurden 896 Dateien in einem Umfang von 0,388 Gigabyte erhoben und ausgewertet“. In einem anderen Fall „wurden Daten im Umfang von circa 70 Gigabyte erhoben und ausgewertet“.

Antwort oder Sicherheit



Die Regierungen in Hamburg und Hessen nennen sogar Kalenderwochen, in denen die Trojaner zum Einsatz kamen. Viele andere Landesregierungen verweigern Auskünfte zu Technik, Daten oder Zeitpunkt. Thüringen verweigert fast jede Antwort, demnach hat die Staatsanwaltschaft die entsprechenden Unterlagen bereits „vernichtet“.

Insgesamt antworten die Bundesländer sehr unterschiedlich. Einige Regierungen beantworten vorbildlich alle Fragen ihrer Abgeordneten. Andere verweigern viele Antworten vollständig, weil eine Auskunft angeblich die Sicherheit gefährdet. Welche Informationen die Sicherheit gefährden, scheint in Deutschland Ansichtssache der Bundesländer zu sein.


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Erzwungene „Grenzpartnerschaft“: EU-Kommission will US-Behörden erlauben, politische Ansichten und „Herkunft“ abzufragen

02. Mai 2026 um 07:14

Laut dem nun vorliegenden Entwurf eines Rahmenabkommens über eine „Grenzpartnerschaft“ mit der Trump-Administration dürfen US-Behörden in EU-Staaten nicht nur Gesichtsbilder, sondern auch Namen, Gesundheitsdaten oder sexuelle Orientierung in Polizeidatenbanken abfragen.

Beamte der US-Zollbehörde an einem Flughafen
US-Behörden sollen Zugriff auf jede Menge Daten von Einreisenden bekommen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / ZUMA Press Wire

Die Europäische Kommission hat nach Erteilung ihres Verhandlungsmandats im vergangenen Dezember ein Rahmenabkommen mit den USA über eine „Grenzpartnerschaft“ fertig ausgehandelt. Den Entwurf hat die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlicht. Demzufolge geht das geplante Abkommen weit über die bislang bekannten US-Forderungen hinaus.

Den Abschluss einer „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) hatte die US-Regierung bereits 2022 von allen Teilnehmerstaaten des Visa-Waiver-Programms (VWP) verlangt – mit einer Frist bis Ende 2026. Das VWP ermöglicht Staatsangehörigen aus 43 befreundeten Ländern im Rahmen von Kurzaufenthalten bis zu 90 Tagen visafreies Reisen in die USA – und umgekehrt.

Nun knüpft die Regierung in Washington die weitere Teilnahme an dem Programm an den Abschluss der „Grenzpartnerschaft“: Die beteiligten Staaten sollen ihre Polizeidatenbanken für US-Behörden öffnen. Wer sich weigert, verliert den visafreien Status. Das Abkommen soll dem Entwurf zufolge auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhen. EU-Mitgliedstaaten sollen also ihrerseits Zugriff auf US-Datenbanken erhalten – sofern sich die US-Regierung nicht dagegen sperrt.

Mehr als Fingerabdrücke und Gesichtsbilder



Im Entwurf für das Rahmenabkommen ist nun auch die Rede davon, die Datenabfrage dazu zu nutzen dass „Personen, die ein echtes Risiko für die öffentliche Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen“, daran gehindert werden, in den USA „zu verbleiben“. Es geht also auch um Abschiebungen, wie sie derzeit monatlich tausendfach von der brutalen US-Einwanderungsbehörde ICE durchgeführt werden. Ursprünglich hieß es, die „Grenzpartnerschaft“ solle nur bei Einreisen in die USA angewandt werden.
Außerdem galt bislang, dass US-Grenzbehörden nur Zugriff auf Fingerabdrücke und Lichtbilder in Polizeidatenbanken der VWP-Staaten verlangen. Im von der EU-Kommission ausgehandelten Entwurf steht darüber hinaus, dass auch „alphanumerische Daten zur Identifizierung einer Person, wie Vorname, Nachname und Geburtsdatum“ abgefragt werden können.

Kommt es bei einer Anfrage zu einem Treffer, darf die angefragte Behörde – in Deutschland etwa das Bundeskriminalamt – ihrerseits nachfragen, was das Interesse an der Person ausgelöst hat und alle „bei der anfragenden zuständigen Behörde verfügbaren alphanumerischen und kontextuellen Daten zu derselben Person anfordern“.

Weitergabe an Drittstaaten möglich



Unter bestimmten Bedingungen dürfen laut Entwurf auch besonders sensible Kategorien personenbezogener Daten übermittelt werden, darunter Informationen zu „rassischer oder ethnischer Herkunft, politischen Ansichten oder religiösen oder sonstigen Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit“ sowie Angaben zu „Gesundheit oder Sexualleben“.

Der Entwurf erlaubt sogar die Weitergabe empfangener Daten an Behörden in Drittstaaten oder internationale Organisationen – allerdings nur mit vorheriger Zustimmung der übermittelnden Behörde. Welche Drittstaaten konkret gemeint sein könnten, lässt der Entwurf offen. In Betracht kämen neben Interpol auch enge Verbündete der USA, etwa Großbritannien oder andere Staaten des Commonwealth sowie Israel, das eigene Abkommen zum Datentausch mit den USA geschlossen hat.

In Deutschland wären Millionen Datensätze betroffen



Angaben zu den abfrageberechtigten Behörden – auf US-Seite kämen vor allem der Zoll- und Grenzschutz (Customs and Border Protection, CBP) sowie ICE in Frage – enthält der nun veröffentlichte Rahmenentwurf nicht. Das soll jeweils in bilateralen Umsetzungsabkommen geregelt werden, die jeder betroffene Staat separat mit Washington schließen muss.

In Deutschland beträfe dies wohl die INPOL-Datenbank aller Polizeien des Bundes und der Länder, die derzeit Fotos und Fingerabdrücke von 5,4 Millionen Personen enthält – darunter mehr als die Hälfte Asylsuchende. Selbst innerhalb der EU gibt es bislang keinen gegenseitigen Direktzugriff auf derartig umfangreiche Informationssysteme einzelner Mitgliedstaaten – das geplante Abkommen mit den USA ist deshalb besonders intrusiv.

Das Rahmenabkommen regelt auch den Einsatz von Software zur Erstellung von Prognosen aus den abgefragten Datensätzen. Zwar sollen Entscheidungen mit „erheblichen nachteiligen Auswirkungen“ nicht ausschließlich automatisiert erfolgen, sondern stets mit „menschlicher Beteiligung“. Vollautomatische Entscheidungen sind aber erlaubt, wenn dies „nach dem jeweiligen Rechtsrahmen der Vertragsparteien zulässig“ ist. In der EU wäre dies nach der KI-Verordnung ausgeschlossen, in den USA gibt es einen vergleichbaren Rechtsakt nicht.

Eingeschränkte Rechte für Betroffene



Der Entwurf enthält auch Vorgaben zur Protokollierung für „Prüftätigkeiten“ unter anderem von Datenschutzbehörden. Das Abkommen sieht außerdem vor, dass betroffene Personen Auskunft über ihre gespeicherten Daten sowie deren Berichtigung oder Löschung beantragen können.

Diese Rechte stehen jedoch unter Einschränkungsvorbehalt: Verwehrt werden darf der Zugang unter anderem aus Gründen der nationalen Sicherheit, zum Schutz laufender Ermittlungen oder zur Strafverfolgung.

Den Entwurf des Rahmenabkommens werden die EU-Innen- und Justizminister*innen auf einer ihrer kommenden Sitzungen beraten. Nach derzeitigem Stand wird das Parlament daran nicht beteiligt. Die endgültige Entscheidung über den Abschluss wird dann im Rat der Europäischen Union von den 27 Mitgliedstaaten getroffen. Ob dies noch vor der Sommerpause erfolgt, ist unklar. Auch die US-Regierung muss ihre Zustimmung zu dem Entwurf geben. Bis zur Deadline am 31. Dezember 2026 könnte es dann in Kraft treten.


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AI Act: Trilog-Verhandlungen über gelockerte KI-Regeln gescheitert

29. April 2026 um 18:38

Die EU will unter hohem Zeitdruck ihre Regeln für Künstliche Intelligenz aufweichen. Nun sind eigentlich abschließende Verhandlungen gescheitert. Alle Beteiligten machen sich gegenseitig Vorwürfe, am Ende könnten Regeln zum besseren Schutz vor KI-generierten Nacktbildern unter die Räder geraten.

Abgestellter kaputter Bus im Wald.
Dem "Digitalen Omnibus" geht's nicht gut. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Arno Ryser

Die EU-Institutionen können sich weiter nicht auf eine abgeschwächte Fassung der KI-Verordnung einigen. Medienberichten zufolge sind gut zwölfstündige Trilog-Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission am Dienstag gescheitert.

Ein zentraler Streitpunkt war offenbar eine vorgeschlagene Ausnahme für risikoreiche KI-Systeme in der Industrie, wie Table Media [€] berichtet. Das Parlament hatte demzufolge vorgeschlagen, die sektorspezifischen Regelungen zu ändern: Industriemaschinen sollten demnach aus der Hochrisiko‑Kategorie herausfallen. Entscheidend für eine Einstufung als Hochrisiko sollte stattdessen die tatsächliche Sicherheitsfunktion der KI werden. Rat und Parlament sind sich in dieser Frage jedoch uneins.

Gestritten wurde dem Bericht zufolge zudem über ein Verbot sogenannte „Nudifier“-Anwendungen. Das sind generative KI‑Systeme, die Menschen auf Foto- oder Videomaterial entkleiden können. Das Parlament möchte nicht‑einvernehmliche intime Inhalte verhindern, es konnte jedoch keine Einigung darüber erzielt werden, welche Körperteile darunterfallen.

Das kritisiert unter anderem Eva Lejla Podgoršek, Senior Policy Managerin bei AlgorithmWatch. Es sei wichtig, „dass die wenigen guten Vorschläge nicht unter die Räder geraten.“ Das geplante Verbot von KI-Systemen, die nicht einvernehmliche sexualisierende Deepfakes ermöglichen, sei ein wichtiger Baustein, um Betroffene wirksam zu schützen.

Wenn drei sich streiten, freut sich niemand


Die Anpassungen der bereits im August 2024 in Kraft getretenen KI-Verordnung sollen im Rahmen des sogenannten Digitalen Omnibus erfolgen. Mit dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Gesetzespaket sollen Vorschriften im digitalen Sektor vereinfacht werden, um bürokratische Hürden für Unternehmen abzubauen und Europas Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Das Paket ist jedoch umstritten. Es enthält auch Lockerungen der Datenschutzgrundverordnung, etwa beim Training von KI mit personenbezogenen Daten oder einer Neudefinition personenbezogener Daten.

Während die Verhandlungen über den Daten-Omnibus sich offenbar länger hinziehen, machten die Beratungen über den KI-Omnibus schnell Fortschritte. Die Zeit drängt: Zentrale Pflichten des AI Acts für besonders risikoreiche KI-Systeme werden ab dem 2. August 2026 wirksam. Diese Fristen sollen mit dem Omnibus aufgeschoben werden. Gestern sind die finalen Verhandlungen allerdings bereits zum zweiten Mal geplatzt.

Laut Table Briefings sieht die zypriotische Ratspräsidentschaft keine Schuld bei sich: „Wir sind mit einer sehr konstruktiven Haltung in die heutige Sitzung gegangen und haben konkrete Vorschläge zur Lösungsfindung unterbreitet“. Man habe während der Verhandlungen ein hohes Maß an Flexibilität gezeigt, aber keine Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielen können. Das Ziel der Vereinfachung werde jedoch weiterhin verfolgt.

Stimmen aus dem Parlament sehen dies anders. Es sei „inakzeptabel, dass die Ratspräsidentschaft nicht bereit war, einen substanziellen Kompromiss zu machen, um die Überregulierung von KI zu beenden“, sagte die Europaabgeordnete Svenja Hahn (FDP). Michael McNamara (parteilos), Verhandlungsführer für das EU-Parlament, räumte in einem Interview mit Tech Policy Press jedoch selbst ein, dass die vorgeschlagene Verlagerung in sektorale Gesetze „eher zu Deregulierung als zu einer Vereinfachung führen könnte“.

Schwere Vorwürfe kommen von den Grünen im EU-Parlament, insbesondere gegenüber deutschen Konservativen, wie Euractiv berichtet. Sie werfen der Europäischen Volkspartei vor, das Omnibus-Gesetz bewusst zu verzögern und dabei auch die Hilfe von rechtsextremen Parteien im Parlament in Anspruch zu nehmen. Merz wolle noch weitergehende Lockerungen der KI-Regeln, als sie derzeit verhandelt würden. Das wiederholte Scheitern lassen der Verhandlungen sei ein Schachzug, um Zeit zu gewinnen und so die Positionen der EU-Mitgliedstaaten zu beeinflussen.


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Weizenbaum Report 2026: Demokratie erfordert Trotz

21. April 2026 um 05:30

Die Bevölkerung nimmt Gewalt gegen Politiker:innen zunehmend als Bedrohung für die Demokratie wahr. Zu dieser Einschätzung kommt der aktuelle Weizenbaum-Report zu politischer Partizipation. Auch Hass und Falschinformationen prägen den Alltag im Netz und beeinflussen die Bereitschaft zur Teilnahme an gesellschaftlichen Debatten.

Menschen auf einer Demonstration.
Menschen, die Gewalt gegen Politiker:innen wahrnehmen, demonstrieren mehr. Aber Politiker:innen werden, tun sie deshalb nicht. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Tobias

Gewalt gegen Politiker:innen richtet sich gegen die politische Gesinnung und soll vor allem eines bewirken: Menschen einschüchtern. Der aktuelle Weizenbaum Report 2026 greift die gesellschaftliche Wahrnehmung physischer wie verbaler Gewalt auf und fragt, wie sich diese auf die Menschen in einer Demokratie auswirkt.

In Zusammenarbeit mit der Freien Universität Berlin erforscht das Weizenbaum-Institut seit dem Jahr 2019 das gesellschaftliche Verhältnis zu politischer Partizipation. Als Grundlage des aktuellen Reports dienen Befragungen aus dem Jahr 2025. Für die repräsentative Datenerhebung wurden insgesamt 1740 Telefon-Interviews herangezogen. 73 Prozent der Befragten hatten zudem bereits im Vorjahr teilgenommen.

Das Ergebnis: Menschen, die Drohungen und Gewalt gegen Politiker:innen wahrnehmen und die Demokratie deshalb als bedroht sehen, demonstrieren mehr, bauen eher Kontakt zu Politiker:innen auf und beteiligen sich häufiger an Petitionen. Die Wahrnehmung von Gewalt scheint auf diese Weise zunächst nicht mit geringerer politischer Beteiligung der Bevölkerung im Zusammenhang zu stehen, so der Report.

Feld politischer Kandidat:innen dünnt aus

Straftaten gegen Mandatsträger:innen finden laut dem Bericht regelmäßig mediale Aufmerksamkeit und auch die Zahl der gemeldeten Fälle sei 2025 im Vergleich zum Vorjahr um zwölf Prozent gestiegen. 81 Prozent der Befragten halten Gewalt gegen Politiker:innen für verbreitet. Über zwei Drittel der Befragten halten deshalb die Demokratie für bedroht. Dass dies möglicherweise mit höherer politischer Partizipation der teilnehmenden Befragten im Zusammenhang steht, scheint zunächst ein ermutigendes Ergebnis.

Dennoch ist laut Report zu klären, ob der Zusammenhang kausal ist – also ob diese Wahrnehmung der Gefahr tatsächlich mobilisierend wirkt. Eine Möglichkeit ist, dass diese Menschen schlicht politisch aktiver sind, vermutet Katharina Heger, Erstautorin des Weizenbaum-Reports: „Eventuell kommt diese Wahrnehmung also aus dem eigenen Erleben in der Fußgängerzone, auf der Demo oder am Wahlkampfstand, denn bei der vernetzten politischen Beteiligung sehen wir diesen Zusammenhang nicht“.

Zugleich zeigt der Report auch: Wer die Demokratie durch Gewalt bedroht sieht, kann sich eher nicht vorstellen, selbst ein politisches Amt auszuüben. Dies führe im kommunalen Bereich bereits dazu, dass Mandatsträger:innen ihre Ämter aufgeben oder sich zu wenige Kandidat:innen finden, sagt Prof. Dr. Martin Emmer von der FU Berlin: „Grundsätzlich sehen die Menschen die Übernahme eines politischen Amtes ohnehin nicht so sehr als Bürgerpflicht an wie andere Formen politischer Partizipation, deshalb schlagen die Folgen dieser Wahrnehmungen von Drohungen und Gewalt hier besonders deutlich durch. Drohungen und Gewalt gegen Politiker:innen sind also nicht allein deren Problem, sondern eine Bedrohung für die Demokratie insgesamt.“

Bedarf an zivilisiertem Umgang im Netz

Seit 2019 messen die Forschenden die Vorstellung dessen, was gute Bürger:innen tun – etwa zur Wahl gehen oder Gesetze befolgen. Auch diskursive Bürgernormen im Netz werden seither untersucht.

Das Internet hat sich dabei laut Report zur etablierten Informationsquelle für Nachrichten und politische Inhalte entwickelt. Zwei Drittel der Bevölkerung informieren sich regelmäßig online. Auch das Wachstum sozialer Medien scheint nicht abzureißen. 2025 lag der Anteil bei 36 Prozent – fünf Prozentpunkte mehr als im Jahr 2021. Videoplattformen wie YouTube gewinnen laut der Studie an Bedeutung. Hier liegt der Anteil mit 47 Prozent um 6 Prozentpunkte höher als 2021.

Die Bedeutung der Diskurspflege ist dabei laut Studienlage gewachsen: 83 Prozent der Befragten finden es wichtig, sich für einen respektvollen Umgang in Online-Diskussionen einzusetzen. 75 Prozent der Befragten finden es zudem wichtig, gegen Hass und Hetze einzutreten, sowie 71 Prozent, auch auf Falschmeldungen hinzuweisen.

Zwölf Prozent der Befragten berichten zudem, in der Konfrontation mit Hasskommentaren Gegenrede geleistet zu haben. 15 Prozent meldeten diese an die Plattformen. Dabei verhalten sich Altersgruppen unterschiedlich. 53 Prozent der unter 30-Jährigen meldeten Hasskommentare, bei den über 50-Jährigen waren es lediglich 9 Prozent.

Auch bei Falschinformationen steige die Gegenwehr, so die Untersuchung. 32 Prozent der Befragten geben an, den Wahrheitsgehalt von Meldungen zu überprüfen, 25 Prozent warnen andere vor Falschnachrichten und zwölf Prozent geben an, diese an die Plattform zu melden. Analog zu den Hasskommentaren gibt es auch hier einen Kontrast: Unter 30-Jährige prüfen vermeintliche Falschnachrichten auf ihren Wahrheitsgehalt mit 60 Prozent am meisten, die über 50 Jährigen prüfen jedoch nur noch zu 26 Prozent.

Neues Bild bürgerlicher Normen

„Jüngere, die auch im digitalen Raum sozialisiert wurden, haben einen anderen Zugang zu Plattformfunktionen“, sagt Heger. „[Ältere] übertragen vermutlich eher die offline erlernten Formen der Zivilcourage auf den digitalen Raum, etwa die soziale Intervention und direkte Konfrontation, wie sie auch auf der Straße dazwischen gehen würden.“

Der persönliche Einsatz gegen Hasskommentare und Falschinformationen werde also zunehmend als etablierte Form bürgerschaftlichen Engagements verstanden. Menschen treten demnach auch im Netz vermehrt für demokratische Grundwerte ein. Insgesamt zeige sich laut Report, dass die traditionellen Vorstellungen guter Bürger:innenschaft zunehmend mit den Erfahrungen aus dem Netz ergänzt werden.

Das Thema Künstliche Intelligenz könne dabei eine Rolle spielen: Die zunehmende Verbreitung KI-generierter Inhalte – darunter auch sogenannte Deepfakes – kann dazu beitragen, dass Menschen sensibler für Falschinformationen werden, mutmaßt die Studie. Dennoch wirke sich die zunehmende Verbreitung von Falschinformationen bei den audiovisuellen Inhalten besonders negativ aus, sagt Mitautor Christian Strippel, gerade deshalb, „weil wir gewohnt sind, zu glauben, wenn wir etwas ‚mit eigenen Augen‘ gesehen haben.“

Gräben, die bleiben

Wer eine höhere Schulbildung hat, kommentiert und teilt laut Report fast doppelt so häufig wie Menschen mit formal niedrigem Bildungsabschluss. Menschen mit höherer Bildung verfügen demnach über mehr politische Teilhabe im digitalen Raum – also genau dort, wo ein wachsender Teil der öffentlichen Debatte stattfindet. Laut Emmer spielen Bildungsunterschiede im Digitalen so eine deutlich höhere Rolle als bei traditionellen Partizipationsformen: „Besser Gebildete haben besseren Zugang zu relevanten Informationen und können damit online aber auch offline deutlich mehr Einfluss ausüben.“

Zudem zeigt sich ein Geschlechter-Unterschied: Frauen halten sich laut der Studie bei der sichtbaren Beteiligung im Netz zurück. Sie kommentieren und teilen deutlich seltener politische Inhalte, was ihre öffentliche Sichtbarkeit verringert. Beim Teilen von Petitionen sind sie dagegen aktiver.

„Wer selbst postet oder kommentiert, stellt den eigenen Standpunkt in den Mittelpunkt und macht ihn stärker sichtbar. Wir sehen immer wieder, dass Frauen eine geringere politische Selbstwirksamkeit berichten, also dass das Gefühl, sich mit Politik auszukennen und sich wirksam und sinnvoll einbringen zu können, bei Frauen im Durchschnitt geringer ausgeprägt ist als bei Männern“, sagt Heger. Zu diesem Ungleichgewicht trage auch die vorherrschende digitale Diskussionskultur bei: „Frauen, die sich politisch positionieren, insbesondere mit feministischen Standpunkten, werden immer wieder zur Zielscheibe von verbalen Attacken.“

Vertrauen in die Medien

Das Vertrauen in die etablierten Medien fällt dabei geteilt aus: Nur knapp die Hälfte der Befragten gibt an, den etablierten Medien zu vertrauen, wenn es „um wirklich wichtige Dinge“ geht – beispielsweise Umweltprobleme, Gesundheitsgefahren, politische Skandale und Krisen. Etwa ein Fünftel habe dieses Vertrauen nicht, während 29 Prozent sich in dieser Frage ambivalent zeigen.

Ein zwingender Grund zur Beunruhigung sei dies jedoch nicht, denn für eine offene und vielfältige Gesellschaft sei Unzufriedenheit mit Medien normal, so Emmer: „‚Nordkoreanische‘ Zustimmungswerte von 90 Prozent oder mehr würden mich eher misstrauisch machen.“

Gleichzeitig sei indes zu beobachten, dass das Phänomen der Nachrichtenvermeidung zunimmt. „Es gibt eine noch kleine, aber langsam und stetig wachsende Gruppe von Menschen, die sich vollständig von Medien abwenden, was mittelfristig durchaus ein Problem werden kann“, sagt Emmer. „Denn diese Menschen sind dann deutlich leichter durch sogenannte ‚alternative Medien‘ oder Verschwörungserzählungen ansprechbar.“


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EU-Forschungsabteilung: Ein Internet ohne schädliche Anreize ist möglich

15. April 2026 um 14:56

Soziale Netzwerke und ihre auf Überwachung und Personalisierung basierenden Geschäftsmodelle schaffen Anreize, die letztlich die Demokratie gefährden. Für die EU ist es höchste Zeit, dem etwas entgegenzusetzen, fordert eine umfassende Studie der Forschungsabteilung der EU-Kommission.

Ein Mann mit Smartphone fotografiert eine blühende Kirschblüte
Blühende Orte, ob online oder offline, lassen sich schaffen, wenn politischer Wille vorhanden ist. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / imagebroker

Es ist schon eine Ansage: Die EU sollte in ihrem Streben nach digitaler Souveränität neue Geschäftsmodelle im digitalen Raum entwickeln, die besser mit der Demokratie vereinbar sind. Zu diesem Schluss kommt eine neue Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission.

Der Titel der englischsprachigen Studie ist so alarmierend wie programmatisch: „Fractured reality – How democracy can win the global struggle over the information space“ (auf Deutsch: „Zersplitterte Realität – Wie die Demokratie den globalen Kampf um den Informationsraum gewinnen kann“). Verfasst haben sie ein Dutzend renommierter Forscher:innen zu dem Thema, darunter die Hauptautoren, der Kognitionspsychologe Stephan Lewandowsky und der Verhaltensforscher Mario Scharfbillig.

Aufmerksamkeitsökonomie unter der Lupe

In der heutigen „Aufmerksamkeitsökonomie“ ist die Zeit und Aufnahmefähigkeit von Menschen begrenzt, schreiben die Autor:innen. Viele Online-Dienste, insbesondere soziale Medien, kämpfen geschickt um das kostbare Gut: Sie haben ihre personalisierten Produkte so gestaltet, dass Nutzer:innen möglichst lange auf ihrem Dienst bleiben. Dann können sie ihnen möglichst viele und passgenaue Werbeanzeigen einblenden.

Dies begünstige „strukturell – wenn auch unbeabsichtigt – Inhalte, die die Demokratie bedrohen, da die menschliche Aufmerksamkeit Informationen bevorzugt, die negativ, emotional und konfliktgeladen sind“, heißt es in der Studie. Zudem würden die Dienste den Weg zu Echokammern ebnen. In diesen würden sich Menschen gegenseitig unwidersprochen ihre Ansichten bestätigen.

Grundsätzlich neu sei dieses Phänomen zwar nicht, jedoch ermögliche Technologie eine zuvor ungekannte Vielfalt und Fragmentierung von Wahrnehmungen der Realität. Dies sei ein Problem: „Demokratische Institutionen und die Demokratie selbst können ohne ein gewisses Maß an gemeinsamer Realität nicht überleben.“

Wenn sich soziale Medien nun zunehmend zu einer wichtigen Informationsquelle entwickeln und sich strukturell bedingt Informationen minderwertiger Qualität schneller verbreiten, öffnet das die Tür für Falschnachrichten, ob unbeabsichtigt (Misinformation) oder bewusst gestreut (Desinformation). Inzwischen habe sich das Phänomen jedoch gewandelt: Es gehe nicht mehr darum, konkrete Behauptungen aufzustellen oder anzufechten, sondern darum, den Informationsraum zu überfluten („flooding the zone“).

Dominanter Fantasie-Industrie-Komplex

Während Informationsmanipulation früher auf „systematischen Lügen“ basierte, setze sich die heutige Situation aus einer Mischung aus Desinformation, Täuschung, irreführenden Informationen und wahren Kernen zusammen. Die Autor:innen beschreiben dies als „Fantasie-Industrie-Komplex“, der sich selbst organisiere und lose koordiniert sei.

Ziel der Informationsmanipulation sei es heute oft nicht, Menschen von bestimmten falschen Behauptungen zu überzeugen, sondern „abzulenken, Misstrauen zu schüren und antidemokratische Normen, autoritäre Instinkte und Verhaltensweisen zu aktivieren“. Dies sei ein systemisches Problem, betonen die Autor:innen. „Einzelpersonen für Fehlinformationen verantwortlich zu machen, verkennt die eigentliche Ursache.“

Mit diesem „Fantasie-Industrie-Komplex“ ist eine der Ko-Autor:innen allzu gut vertraut. Als Studentin hatte die heute an der Georgetown University lehrende Desinformationsforscherin Renée DiResta ein Praktikum beim US-Geheimdienst CIA absolviert. Daraus drehten ihr rechte und rechtsextreme US-Influencer:innen einen Strick: Unter anderem Elon Musk nutzte seinen Einfluss sowie die Tatsache, den Kurznachrichtendienst X zu besitzen, um mit vermeintlichen Enthüllungen über einen „Zensur-Industrie-Komplex“ politisch Stimmung zu machen.

Im Zentrum der Auseinandersetzung fand sich DiResta wieder. In einschlägigen Ecken des Internets als „CIA Renee“ verunglimpft, ging es ihren Widersacher:innen vor allem darum, ihre Glaubwürdigkeit und in weiterer Folge die des Stanford Internet Observatory (SIO) zu beschädigen. Zu dieser Zeit forschte DiResta dort zu Desinformation und landete im Visier von US-Republikanern. Denen gefiel nicht, dass das SIO ihre oft auf Lügen basierende Wahlkampftaktik offenlegte.

Republikaner hacken Forschung kurz und klein

Der konzertierte Angriff auf das SIO und eine Reihe anderer vergleichbarer Institute, der auch aus Anhörungen im republikanischen Repräsentantenhaus bestand, hatte schließlich Erfolg. Verträge wurden nicht verlängert, das Budget gekürzt, im Jahr 2024 machte die Stanford University das SIO ganz dicht – gerade noch rechtzeitig vor den US-Präsidentschaftswahlen im Herbst.

Auf den Druck von rechts reagierten neben US-Universitäten auch einige prominente soziale Netzwerke: Meta kündigte etwa öffentlichkeitswirksam an, zeitgleich zum Amtsantritt Donald Trumps seine Moderationsregeln auf Facebook und Instagram zurückzuschrauben. Im Sommer darauf zog auch YouTube still und heimlich nach. Solange Falschinformationen rund um Themen wie Impfungen, Minderheiten oder Wahlbetrug im „öffentlichen Interesse“ stehen, bleiben sie auf dem größten Video-Streamingportal der Welt unmoderiert stehen.

Vor dieser von der Realität weitgehend losgelösten Entwicklung warnen die Autor:innen der EU-Studie. „Demokratie braucht einen gesunden Informationsraum, der ausreichend genaue und überprüfbare Informationen enthält, eine politische Vielfalt an Meinungen und Stimmen zulässt, breit gefächerte Besitzverhältnisse im Medienbereich umfasst sowie ein geringes Maß an schädlichen Inhalten und Fehlinformationen aufweist, wenn wir ein gewisses Realitätsgefühl erhalten wollen“.

Abkehr von der Aufmerksamkeitsökonomie

Um dem etwas entgegenzusetzen, bringen die Autor:innen konkrete Empfehlungen mit. Zuvorderst müssten wir alternative öffentliche Räume schaffen, sowohl online als auch offline, die nicht von der Aufmerksamkeitsökonomie abhängen. Wir sollten uns auch vom Erfolg crowd-basierter und dezentraler Ansätze wie jenem der Online-Enzyklopädie Wikipedia inspirieren lassen.

Nutzer:innen sollten zugleich mehr Autonomie erhalten, etwa mit einer Verbesserung des Plattformdesigns durch Erkenntnisse aus der Verhaltensforschung. Beispielsweise durch Abkühlphasen – etwas, was der anstehende Digital Fairness Act der EU durchaus auf dem Schirm hat.

Verbesserungsmöglichkeiten macht die Studie auch bei Faktenchecks aus. Selbst wenn diese stattfinden, erreichen sie oft ihr Zielpublikum nicht. Das ließe sich durch angepasste Ausspiel-Mechanismen verändern. Zudem sollten ausgewiesene Verbreiter:innen von Falschinformationen demonetarisiert werden: „Solange Desinformation profitabel ist, wird sie nicht verschwinden“.

Indes weisen die Autor:innen darauf hin, dass keine dieser Maßnahmen ausreiche, wenn keine Alternativen zu den derzeitigen Geschäftsmodellen entstehen, die auf „Engagement“ basierten. Als Alternativen stellen sie unter anderem Abo-Modelle in den Raum, eine Besteuerung digitaler Werbeanzeigen, oder auch Gebühren für Online-Dienste, die besonders viel Falschinformationen verbreiten. Helfen könnten auch Auflagen zu Interoperabilität, mit der Nutzer:innen ihre Daten möglichst einfach von einem Anbieter zu einem anderen mitnehmen und umziehen könnten.

Papiertiger ohne europäische Alternativen

Bleibt aber immer noch das Problem, dass die meisten großen Online-Dienste derzeit nicht aus Europa stammen. Forschungsergebnisse deuten der EU-Studie zufolge darauf hin, dass Algorithmen von Plattformbetreibern zu deren Gunsten instrumentalisiert werden – was sich wohl am deutlichsten an dem zur rechten Propagandaplattform umgebauten X ablesen lässt.

„Die Informationsdiät der Europäer liegt somit in den Händen ausländischer Akteure, die möglicherweise nicht die europäischen demokratischen Werte teilen“, warnen die Autor:innen. Trotz der vorangegangenen Empfehlungen lassen sich diese Werte ohne digitale Souveränität und Autonomie der EU nicht vollständig schützen, schreiben sie.

Dabei dürfe die EU jedoch nicht in offenkundige Fallen tappen, warnt die Studie: „Es besteht derzeit die Gefahr, dass ein verstärktes Streben nach digitaler Souveränität auf Technologieebene die Chance auf einen besseren demokratischen Rahmen verspielt und ähnliche Probleme in Europa wiederholt, insbesondere wenn Geschäftsmodelle nicht mit demokratischen Prinzipien vereinbar sind.“

Mit demokratischen Modellen experimentieren

Um die Stellung der EU im digitalen Raum zu stärken, sollte Europa in dezentrale System wie Atmosphere, Fediverse, Mastodon oder Eurosky investieren und zugleich eine europäische Cloud-Infrastruktur samt ausreichender Rechenkapazität schaffen. Damit ließe sich die Macht ausländischer Unternehmen schwächen, während die alternativen Dienste „demokratische Modelle in Echtzeit“ erforschen könnten. Neben finanzieller Förderung solcher Ansätze könnten etwa Verpflichtungen für öffentliche Einrichtungen und Behörden, die entstehenden Online-Dienste zu nutzen, anstatt auf X und Co. zu verharren, deren Attraktivität steigern.

Darüber hinaus sollte die EU bei der Forschung keine Kompromisse machen. „Das rasante Tempo des Wandels stellt die Forschung vor die Herausforderung, Schritt zu halten und Auswirkungen zu untersuchen, zumal Plattformdaten größtenteils privat bleiben“, heißt es in der Studie. Den im Digital Services Act (DSA) enthaltenen Zugang für die Wissenschaft, der bis heute noch nicht so recht vollständig umgesetzt ist, geht den Autor:innen augenscheinlich nicht weit genug.

Angesichts des Bedarfs an schnellerer Forschung und Evaluierung digitaler Strategien sei ein europäisches „CERN für Daten und Demokratie“ erforderlich, um die in Europa fragmentierten Kapazitäten für die kontinuierliche Plattformforschung im industriellen Maßstab zu bündeln. Trotz ihrer globalen Vorreiterrolle bei der Digitalregulierung sollte sich die EU lieber beeilen: „Ein globaler Innovationswettlauf ohne Berücksichtigung seiner gesellschaftlichen Folgen könnte die Fähigkeit der Gesellschaften überfordern, diese Veränderungen friedlich zu bewältigen.“


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Studie der Medienanstalten: Debattenkultur im Netz erodiert

10. April 2026 um 18:23

Die Bereitschaft, sich an Debatten in Sozialen Medien und in Online-Kommentarbereichen zu beteiligen, sinkt. Ein zentraler Grund dafür ist die Diskursqualität, die zunehmend als negativ wahrgenommen wird, so das Ergebnis einer Studie der Medienanstalten.

Zwei brennende Streichhölzer brüllen sich gegenseitig an.
In Online-Debatten fliegen oft die Funken. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Dreamstime

Plattformen-Nutzer:innen und Social-Media-Redakteur:innen sind sich offenbar gleichermaßen einig: Die Debattenkultur im digitalen Raum verschlechtert sich zunehmend. Zu diesem Ergebnis kommt die „Transparenz-Check“-Studie der Medienanstalten. Konstruktive Debatten seien online demnach „kaum noch möglich“ und würden zum Teil gar als unwillkommen wahrgenommen. Dennoch wünsche sich eine deutliche Mehrheit der Befragten einen konstruktiven Austausch.

Mit der als negativ wahrgenommenen Diskursqualität sinkt offenbar auch die Bereitschaft, in den Kommentarspalten mitzudiskutieren. Der häufigste Grund dafür sei die aggressive Stimmung. Dementsprechend werde der respektvolle Umgang miteinander als zentral dafür angesehen, sich mehr zu beteiligen.

Zur Meinungsfreiheit im digitalen Raum liegen bei den Befragten zwei gegensätzliche Wahrnehmungen vor. Eine Gruppe versteht darunter, ohne Sorge vor Hass und Abwertung sprechen zu können. Die andere Gruppe will dagegen grundsätzlich alles ungehindert sagen dürfen. Besonders Menschen, die der AfD zuneigten, hätten das Gefühl, in ihrer Meinungsäußerung eingeschränkt zu sein. Wähler:innen der Linken oder der Grünen gaben dagegen häufiger an, frei artikulieren zu können.

Vertrauen in Soziale Medien ist sehr gering

Der Studie nach gibt es zwischen den Plattformen große Unterschiede. Im Vergleich zu Instagram würden Facebook und Twitter/X als wesentlich problematischer wahrgenommen – insbesondere von ehemaligen Nutzenden der Plattformen. Die schlechte Diskursqualität dort sei demnach einer der Gründe, warum Nutzende den Plattformen den Rücken kehren.

Facebook sei die Plattform, die am zweithäufigsten genutzt werde. Gleichzeitig ist sie die meistgenutzte Plattform, auf der Nutzende journalistische Beiträge lesen und kommentieren. Trotz Klarnamen werde die Atmosphäre dort aber als „toxisch“ wahrgenommen.

Das Vertrauen in die Sozialen Medien fällt insgesamt sehr gering aus. Dennoch gibt etwa ein Drittel der Befragten an, in den Kommentaren unter journalistischen Beiträgen bei Facebook, Instagram und YouTube mitzulesen.

„Vertrauen und Laune sinken nach dem Lesen von Kommentaren“

Ein Viertel derer, die aktiv kommentieren, wollen zumeist nur ihre Meinung äußern; knapp ein Viertel von ihnen will andere überzeugen und etwa jede achte Person möchte lediglich ihren Ärger kundtun. „Insgesamt überwiegen die negativen Auswirkungen von Diskursen in den Sozialen Medien“, so ein Fazit der Studie. „Extreme Meinungen überwiegen, Vertrauen und Laune sinken nach dem Lesen von Kommentaren.“

Allerdings zeigten die durchgeführten Experimente, dass eine erkennbare Moderation entscheidend dafür sein kann, dass die Diskursqualität positiver wahrgenommen wird. Je strenger moderiert wird und je konstruktiver der Austausch ist, desto respektvoller und ausgewogener wird der Diskurs wahrgenommen. Allerdings sind die Ressourcen für ein konstruktives Community-Management oftmals knapp.

Bei den Befragten bleibt unterm Strich eine Grundskepsis: Sie bezweifeln, dass Online-Diskurse überhaupt funktionieren und Kommentare zu neue Perspektiven führen können. Eine Mehrheit hat laut Studie das Gefühl, dass Online-Diskussionen spalten.

Desinformation und Bots

Die Anforderungen an das Community-Management sind in den vergangenen Jahren gewachsen. Verantwortlich dafür sind die steigende Zahl an Kommentaren und der zunehmend raue Tonfall. Zudem nehme der Anteil an Desinformation und Fake News zu.

Auch die Bedeutung von Bots hat die Studie unter die Lupe genommen. Insgesamt wurden vier Prozent der Kommentare als „wahrscheinliche Bot-Kommentare“ klassifiziert. Bei kontroversen Themen seien deutlich höhere Werte zu verzeichnen.

Eine Mehrheit der Befragten ist der Ansicht, aufgrund der Bot-Aktivität könnten sie sich im Netz inzwischen kaum noch mit echten Menschen austauschen.

Eine noch größere Rolle als die Bots spielen Trolle, Fake-Accounts und koordinierte Kommentar-Ströme. Diese würden laut den befragten Moderator:innen dazu genutzt, um den Verlauf von Diskussionen in Kommentarspalten gezielt zu beeinflussen.

Vorgehen der Studie

Der „Transparenz-Check“ der Medienanstalten ist dreistufig aufgebaut: Inhaltsanalyse, qualitative Tiefeninterviews und quantitative repräsentative Befragung.

Die Inhaltsanalyse zur Ermittlung der Rolle von Bots beruht auf Tausenden von Kommentaren unter insgesamt 39 Beiträgen von Bild, Der Spiegel, Süddeutsche Zeitung, Die Zeit sowie auf den Plattformen Facebook, Instagram und YouTube.

Elf Tiefeninterviews haben die Forschenden mit Personen aus Social-Media-Redaktionen, aus dem Community-Management sowie mit weiteren Expert:innen durchgeführt. Die quantitative repräsentative Befragung fand mit mehr als 3000 Internetnutzenden statt.


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Widerstand gegen Big Tech: „KI wollen wir in unserer befreiten Welt nicht haben“

09. April 2026 um 16:43

KI sei verfänglich für faschistische Ideologien und gehe mit autoritären Machtzentren einher. Große Plattformen wie ImmobilienScout24 und Doctolib machen Profit mit Grundbedürfnissen der Menschen. Zwei Aktivist*innen schlagen im Interview konkrete Schritte hin zu einer demokratischen digitalen Teilhabe vor.

Deutsche Politiker*innen stechen mit Spaten symbolisch in einen Sandhaufen.
Milliardär und Gründer von Lidl und Kaufland Dieter Schwarz lässt in Heilbronn einen „Innovationspark für Künstliche Intelligenz“ bauen. (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Arnulf Hettrich

Künstliche Intelligenz ist in aller Munde. Ihr wird nachgesagt, nicht nur Arbeitsprozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Sie soll auch der Wirtschaft zu neuem Aufschwung verhelfen. Doch immer mehr kritische Stimmen greifen in die Debatte ein und beziehen eine klare Haltung gegen diese Technologie. Zwei von ihnen sind die Digitalexpert*innen Aline Blankertz und Malte Engeler.

Anlässlich der Konferenz „Cables of Resistance. Bewegungskonferenz gegen Big Tech“, die am Wochenende in Berlin stattfindet und mögliche Widerstandsstrategien gegen KI und große Plattformen ausloten möchte, haben wir mit ihnen gesprochen. Aline Blankertz ist angewandte Ökonomin und setzt sich für die demokratische Ausgestaltung von Wirtschaft ein, unter anderem im digitalpolitischen Kollektiv „Structural Integrity“. Sie ist an der Organisation der Konferenz beteiligt. Malte Engeler ist Jurist und Mitbegründer des digitalpolitischen Kollektivs.

Im Interview erklären sie, warum sogenannte KI besonders gut verfänglich für autoritäre Politiken ist, wie ihre Sabotage aussehen kann und wie die Gesellschaft wieder mehr demokratische Kontrolle über große Plattformen erreichen kann. Sie plädieren für eine politische Organisierung und die Vergesellschaftung von Plattformen, die solch essenzielle Bereiche der Daseinsvorsorge wie Wohnungssuche oder Arztterminbuchungen strukturieren.

„Künstliche Gebärmutter“ und KI haben den gleichen ideologischen Ursprung

netzpolitik.org: Was ist eigentlich eine „künstliche Gebärmutter“? Im Manifest der Konferenz ist die Rede davon.

Aline Blankertz: Die künstliche Gebärmutter ist eine Figur, die immer mal wieder rund um Elon Musk auftaucht. Dieser Idee des selektiven Pronatalismus liegt zugrunde, dass man stärker steuern möchte, wer Kinder bekommen darf. Die künstliche Gebärmutter ist das Mittel, um sich letztlich vom „weiblichen Körper“ lösen zu können. Es geht darum, aus einer weißen cis-männlichen Perspektive technisch steuern zu können, wohin es mit der Menschheit geht. Mein Verständnis ist, dass es diese künstliche Gebärmütter noch nicht technisch ausgereift gibt. Aber es laufen Forschungsprojekte, die das aktiv vorantreiben. Daneben existieren viele andere transhumanistische Projekte, wie zum Beispiel „Neuralink“, um menschliche Gehirne und Maschinen stärker miteinander zu verbinden.

In Europa ist es subtiler, aber viele dieser Entwicklungen hin zu solchen transhumanistischen Ideen ‒ also wie können Menschen mit technischen Upgrades besser gemacht werden ‒ sehen wir auch hier. Die künstliche Gebärmutter und die Brain-Computer-Interfaces unterscheiden sich zwar von KI, weil sie unmittelbarer auf die Ebene von Hardware und menschlichen Körpern setzen. Doch auch der KI-Diskurs hat den gleichen ideologischen Ursprung und wird technisch von denselben Menschen vorangetrieben.

„Diese Infrastrukturen kann niemand bei sich im Keller haben“

netzpolitik.org: Ist das der Grund warum ihr KI fundamental ablehnt? Und was versteht ihr unter KI genau?

Malte Engeler: Wenn wir von KI reden, dann meinen wir die in der Gesellschaft aktuell sehr präsente Form von KI: große Datenmodelle, die aus vorhandenen Datenquellen zukünftige oder neue Ergebnisse berechnen. Wir meinen maschinelles Lernen, das Menschen dazu nutzen, um neue Texte, Bilder, Videos oder Ton zu erstellen. Die Modelle werden auch in sozialen Situationen eingesetzt, um neue Entscheidungspunkte zu generieren. Zum Beispiel in militärischen Aktionen, in Verwaltungsentscheidungen oder zur Benotung im Bildungswesen. Es geht also um eine Technologie, die auf Basis einer immensen Datenmenge Muster erlernt und neue Ergebnisse mit diesen Mustern produziert. Wir reden hier von ganz großen Modellen.

Dieser Technologie ist inhärent, dass sie besonders für autoritäre und faschistische Kräfte anknüpfbar ist. Das ist also kein technischer Fehler, sondern die Technologie ist schlicht und einfach so gebaut. Dazu gehört, dass diese gigantischen Modelle eine große Zentralisierung mit sich bringen. Die Infrastrukturen, die zum Training und Erhalt der Modelle nötig sind, kann niemand bei sich im Keller haben. Diese riesigen Rechenzentren können eigentlich nur zentralisiert betrieben werden. Politisch anknüpfbar für faschistische Politiken sind diese Infrastrukturen deshalb, weil sie autoritäre Machtzentren stark bevorzugen.

Zum anderen ist da diese Mustererkennung, die immer auf Daten aus der Vergangenheit trainiert wird. Sie überträgt deshalb notwendigerweise diese Vergangenheit in die Zukunft und vereinheitlicht diese Zukunft statistisch auf einen weiß-patriarchal geprägten Mittelwert. Laut diversen Theorien steckt im Kern des Faschismus die Idee, dass es eine Wahrheit, eine tiefes völkisches, echtes Leben in der Gesellschaft gibt, das zum Erblühen gebracht werden soll. Und diese Idee von einer Wiedergeburt der nationalen Stärke findet sich im technischen Prinzip wieder, massenhaft Daten zu sammeln und das vermeintlich Wahre aus diesen Daten wieder extrapolieren zu können.

„Wünschenswert, wenn Menschen KI nicht auch noch freiwillig nutzen“

netzpolitik.org: Ist es aus antifaschistischer Sicht ein Problem, wenn Menschen ihre Suchanfragen nicht mehr in eine klassische Suchmaschine eingeben, sondern zum Beispiel in ChatGPT?

Aline Blankertz: Wir beschäftigen uns vor allem mit der kollektiven Dimension. Es ist nicht die einzelne Suchanfrage bei ChatGPT, die uns dem Faschismus näher bringt. Es sind eben die Zwänge, die an vielen Stellen bestehen. Beispielsweise, dass viele Menschen nun Dinge schneller machen müssen und es deswegen mit KI tun. Dass sie im Wettbewerb mit anderen stehen, um bessere Betriebsergebnisse hervorzubringen.

Es ist wünschenswert, wenn Menschen KI nicht auch noch freiwillig nutzen. Wenn sie es nur unterhaltsam finden, könnten sie sich eine andere Beschäftigung suchen, die weniger klimaschädlich ist und den KI-Hype nicht weiter am Leben hält. Aber das ist nicht das, womit wir antifaschistisch wirken können, indem wir einfach keine KI mehr verwenden.

„KI-Unternehmer*innen werden hierzulande glorifiziert“

netzpolitik.org: Welchen konkreten Schaden seht ihr in Europa und in Deutschland durch KI bereits?

Aline Blankertz: Aktuell läuft die Debatte, dass man in der Verwaltung großflächig KI einsetzen möchte, etwa nach dem Vorbild von DOGE aus den USA. Das wird zwangsläufig dazu führen, dass mehr Menschen diskriminiert werden und dafür wiederum weniger Verantwortung übernommen wird. Das kennen wir beispielsweise aus Amsterdam, wo ein Algorithmus zur Folge hatte, dass vor allem sozial schwachen Familien Betrugsvorwürfe gemacht wurden. Oder aus England, wo Abiturergebnisse während der Corona-Pandemie insbesondere von Schüler*innen aus ärmeren Gegenden abgewertet wurden.

Ein anderer Aspekt ist, dass auch hierzulande KI-Unternehmer*innen als Heilsbringende glorifiziert werden. Ein starkes Beispiel hierfür ist Dieter Schwarz, dem die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland gehört. Neben vielen Rechenzentren baut er so etwas wie eine Privatstadt in Baden-Württemberg auf und wird dafür gefeiert. Die CEOs von SAP und Telekom werden ebenfalls häufig gefragt, was für eine Gesellschaft sie sich wünschen. Ganz so, als ob sie gesellschaftliche Interessen im Blick hätten.

Außerdem beschleunigt KI die gesellschaftliche Spaltung nicht nur im Mediendiskurs, indem plausibel klingende Outputs ohne Anspruch auf Wahrheit eine demokratische Diskussionsbasis untergraben. Sie entwertet schon jetzt Arbeit. Menschen haben Angst, von sogenannter KI ersetzt zu werden, die Gewerkschaften fahren ihre Forderungen zurück. Gleichzeitig erwirtschaften diejenigen, die in Aktien investiert haben, umso mehr Gewinne. Die ökonomische Ungleichheit wächst also noch stärker durch KI.

„In den USA zünden Menschen autonom fahrende Autos an“

netzpolitik.org: Was kann man dagegen tun?

Aline Blankertz: Wir können uns gegen KI wenden. Wir können uns verweigern. Wir können Trainingsdaten vergiften. Man kann auch so etwas wie Sabotage nach dem CIA-Sabotage-Manual betreiben. Es enthält einige inspirierende Ideen aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs, wie Menschen den Faschismus verlangsamen können. Man kann Abläufe verringern, verlangsamen und weniger effizient machen. Man kann sich gegen Rechenzentren engagieren.

In den USA gibt es noch weitergehende Aktivitäten. Da zünden Menschen autonom fahrende Autos von Waymo an. Dort gibt es Roboter, die die Gehwege von Obdachlosen freihalten sollen. Menschen attackieren auch diese Roboter.

Um wirklich politisch wirksam sein zu können, müssen wir uns aber organisieren. Da führt kein Weg dran vorbei. Die Dienste im Individuellen zu wechseln reicht nicht. Zu sagen, „ich finde KI doof, reicht auch nicht“. Wir müssen uns politisch zusammenfinden und die Auswirkungen solcher digitalen Technologien stärker als Problem verstehen.

„Vergesellschaftung ist die Antwort“

netzpolitik.org: Auf der Konferenz gebt ihr einen Talk darüber, dass Regulierung und Open-Source-Alternativen nicht ausreichen, um gegen die Macht der Tech-Giganten anzukommen. Stattdessen schlagt ihr vor, große Tech-Plattformen zu vergesellschaften.

Malte Engeler: Aktuell erleben wir eine autoritäre Wende. In Zeiten von Kipppunkten wie diesen ist Abwehrkampf ein ganz wesentlicher Teil. Gegen etwas zu kämpfen ist nicht so motivierend wie für etwas. Ich kann das für mich persönlich ganz klar sagen: Mich motiviert nicht der Hass auf Big Tech. Mich motiviert der Wunsch nach einer besseren Welt. Wir brauchen konkrete Vorstellungen einer Realität, in der diese Technologien, die wir gerade bekämpfen, anders funktionieren. Und wie kommen wir dahin? Wie kann man eine Plattform, die uns jetzt ausbeutet und aus unseren Bedürfnissen Profit schlägt, in etwas Besseres verwandeln?

Die Antwort auf diese Fragen ist Vergesellschaftung: also die Überführung einer privatwirtschaftlich betriebenen kommerziellen Plattform in einen Zustand, in dem sie im Sinne des Gemeinwohls und der Bedürfnisbefriedung der Menschen demokratisch verwaltet wird.

„Mit kleineren Plattformen anfangen“

netzpolitik.org: Welche Plattformen würdet ihr gern vergesellschaften?

Malte Engeler: Sich allein diese Frage zu stellen, ist sehr spannend. Das führt dazu, dass auch linke und progressive Kräfte auf einmal anfangen, darüber nachzudenken: Was ist unsere Vision? Was ist unsere Idee von einer digitalen Wohnungsvermittlung oder von einem Portal, auf dem man sich Arzttermine klicken kann? Was würden wir mit diesen Infrastrukturen machen, wenn sie nicht nach kapitalistischen Prinzipien betrieben werden würden?

Auf der „Cables of Resistance“ gibt es auch einen Talk von der Redscout24-Gruppe, in der Aline und ich beteiligt sind. Das ist ein ganz konkreter Versuch zu zeigen, wie ImmobilienScout24 anders aussehen könnte. Aber das ist nur ein Beispiel von vielen. Doctolib wäre ein anderes.

Die Frage der Vergesellschaftung zwingt uns aber auch dazu, uns zu positionieren, welche Plattformen wir vielleicht gar nicht wollen. Man kann vergesellschaften, um dann nur abzuschalten. KI ist ein Beispiel für eine Technologie, die wir in unserer befreiten Welt nicht haben wollen.

Aline Blankertz: Konkret plädieren wir dafür, mit den kleineren Plattformen wie ImmoScout24 und Doctolib anzufangen. Denn über sie läuft aktuell der Zugang zu für alle Menschen wichtigen Bereichen der Daseinsvorsorge wie Wohnungen und Gesundheitsversorgung. So können wir erst einmal lernen, wie die Umstellung auf Bedürfnisorientierung funktioniert. Mittelfristig können wir dann unseren Blick stärker auf digitale Infrastrukturen wie Rechenzentren und globale Plattformen richten.

Was wir durch Vergesellschaftung gewinnen, ist, dass wir überhaupt wieder gesellschaftlich gestalten können. Im Moment läuft es danach, wie am meisten Geld für die Anteilseignenden herausspringt. Wenn wir an Demokratie glauben, müssen wir auch daran glauben, dass wir gesellschaftliche Infrastrukturen danach gestalten können.

Da kann man sich gut bei „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ umsehen, die für ihre Anstalt öffentlichen Rechts ‒ so unsexy das auch klingen mag ‒ sehr detailliert ausbuchstabieren, welche Gruppen wie an Entscheidungsprozessen beteiligt werden sollen. Gleichermaßen wäre das auch bei einer digitalen Wohnungsvermittlungsplattform, die auf die Bedürfnisse von Menschen zugeschnitten ist.

„ImmoScout24 vom Markt verdrängen“

netzpolitik.org: Wie kann eine Bewegung oder ein Zusammenschluss von Bewegungen praktisch an ein Unternehmen wie ImmoScout24 herankommen?

Malte Engeler: Wir sollten nicht vergessen, dass es schon viele Strukturen gibt, die so organisiert sind. Man vergisst, dass wir das Rad nicht neu erfinden müssen. Bibliotheken zum Beispiel sind eine gut funktionierende öffentliche Infrastruktur. Sie haben einen gemeinsamen Datenbestand. Beispielsweise kann ich heute in der Staatsbibliothek Berlin ein Buch aus Heidelberg bestellen und es übermorgen abholen. Das sind auch keine privatwirtschaftlich betriebenen Informationszugangssysteme.

Es gibt verschiedene Wege zum Ziel. In einigen Gemeinden existieren noch kommunale Online-Plattformen zur Wohnungsverwaltung, auf denen sie den eigenen Wohnungsbestand anbieten. Sie stellen ihn nicht auf ImmoScout24 ein. Man könnte also festlegen: Wer Wohnraum hat und vermieten will, muss dafür die Plattform der Gemeinde nutzen. Bei einigen Infrastrukturen der Daseinsvorsorge wie Müllabfuhr oder Wasseranschluss gibt es schon ein ähnliches Prinzip, den sogenannten Anschluss- und Benutzungszwang.

Mit Aktivist*innen aus dem Fediverse, die viel Erfahrung mit dezentralen Strukturen haben, und Menschen, die solche Bibliotheken-Systeme bauen, könnte man ausloten, wie ein deutschlandweiter Katalog aussähe, mit dem man in jeder Kommune auf alle Wohnungen in Deutschland zugreifen kann.

Im Grunde verdrängt man ImmoScout24 auf diese Weise vom Markt und vergesellschaftet es gar nicht. Die Plattform wird so immer unwichtiger. Sie kann dann noch Eigentumswohnungen auf dem Land vermitteln, aber ist aus dem Mietraum raus. Das wäre bereits eine Errungenschaft.


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Vier Städte betroffen: Bundesnetzagentur will Telekom laxer regulieren

25. Februar 2026 um 16:01

Benachteiligt die Telekom kleinere Anbieter durch ihre Marktmacht? Darüber wacht die Bundesnetzagentur in ganz Deutschland. In vier Städten will die Behörde aber künftig die Regeln lockern. Wettbewerber der Marktführerin warnen vor Deregulierung „zum völlig falschen Zeitpunkt“.

In vier deutschen Städten ist die Marktmacht der Telekom besonders gering, findet die Bundesnetzagentur. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Rene Traut

Wenn es um Breitbandanschlüsse in Deutschland geht, hat die Telekom die Nase vorn. Damit der ehemals staatliche Konzern seine besondere Stellung nicht missbraucht, hat die Bundesnetzagentur ein kritisches Auge auf dessen Geschäfte. Nun will die Aufsichtsbehörde in vier deutschen Städten erstmals nicht mehr so genau hinschauen – weil sie dafür keinen Bedarf mehr sieht.

In München, Köln, Ingolstadt und Wolfsburg soll die Marktführerin Telekom Deutschland künftig nicht mehr strenger Vorab-Regulierung unterliegen. Das hat die Bundesnetzagentur heute bekanntgegeben. Als Grund nannte die Bonner Behörde die vorläufigen Ergebnisse einer Marktanalyse zum Breitband-Massenmarkt. Demnach gebe es in den vier Städten ausreichend Wettbewerb. Entsprechend bestehe „nach unseren vorläufigen Erkenntnissen zukünftig kein Bedarf an Vorab-Regulierung mehr“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Entscheidung der Behörde markiert eine wichtige Wende. Seit den 1990er-Jahren setzt Europa grundsätzlich auf sogenannten Infrastruktur-Wettbewerb. Um die Dominanz der damals zumindest teil-privatisierten Ex-Monopolisten einzuschränken, müssen sich Unternehmen wie die Telekom an scharfe Auflagen halten. Unter anderem müssen sie Konkurrenten den regulierten Zugang zu ihren Netzen erlauben. Diese asymmetrischen Auflagen sollen in den vier deutschen Städten erstmals entfallen.

Dort ist nach Ansicht der Bundesnetzagentur der Marktanteil der Ex-Monopolistin inzwischen zu gering, um die Vorab-Regulierung zu rechtfertigen. Die Gebiete seien „in hohem Maße von Kabel- und Glasfasernetzen abgedeckt, sodass die Verbraucherinnen und Verbraucher meistens zwischen drei verschiedenen Zugangsnetzen wählen können“, erklärt die Behörde.

Anders sei die Situation im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein. Zwar verfüge die Telekom auch dort nur noch über einen relativ niedrigen Marktanteil. Allerdings würden sich die Glasfaser- und Kabelnetze der alternativen Anbieter überwiegend auf kleine Gebiete beschränken. Deshalb könne man dort auf Vorab-Regulierung derzeit nicht verzichten.

Deregulierung „zum völlig falschen Zeitpunkt“

Um das richtige Maß an Regulierung des Telekommunikationssektors ringen die EU und ihre Mitgliedstaaten seit geraumer Zeit. Manche Länder, Österreich beispielsweise, haben in den vergangenen Jahren damit begonnen, entsprechende Regeln punktuell auszusetzen. Auch im derzeit verhandelten Digital Networks Act spielt das Thema eine zentrale Rolle.

Einerseits will die EU-Kommission von Vorab-Regulierung nur dann abrücken, wenn kein Marktversagen feststellbar ist. Andererseits will sie Regulierungsbehörden die Verfügung symmetrischer Auflagen einfacher machen, sofern bestimmte Bedingungen gegeben sind. In solchen Fällen werden alle Marktteilnehmer regulatorisch gleich behandelt.

Die Ansage aus Bonn stößt bei den Wettbewerbern der Telekom auf Kritik. „Die von der Bundesnetzagentur skizzierte teilweise Entlassung der Telekom aus der Regulierung kommt zum völlig falschen Zeitpunkt“, sagt Sven Knapp vom Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO). In einer Phase, in der die Telekom so aggressiv auftrete wie nie zuvor, würde eine Deregulierung die Marktmacht des Ex-Monopolisten weiter stärken, Investitionssicherheit gefährden und den Glasfaserausbau spürbar ausbremsen, warnt Knapp.

Die Liste der Beschwerden des Verbands ist lang, von wirksamem Wettbewerb könne keine Rede sein. Die Telekom verfolgt BREKO zufolge eine „Re-Monopolisierungsstrategie“, um den Markt weiterhin dominieren zu können. Auch die Methodik der Marktanalyse überzeugt den Verband nicht. „Zwei alternative Netze mit jeweils 60 Prozent Abdeckung bedeuten noch keinen funktionierenden Wettbewerb. Dafür bräuchte es belastbare Marktanteile im Endkunden- und vor allem im Vorleistungsmarkt.“

Dammbruch befürchtet

Ins selbe Horn stößt der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM). „Dass die Bundesnetzagentur mit ihren Eckpunkten nun einen neuen Weg skizziert – weg von einer bundesweit einheitlichen Regulierung hin zu einer stärker regionalisierten Betrachtung –, ist ein weitreichender Paradigmenwechsel“, sagt VATM-Geschäftsführer Frederic Ufer. Dies dürfe nicht zu einem bundesweiten Dammbruch führen, der dem Wettbewerb massiv schaden würde.

Unter Dach und Fach sind die von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Maßnahmen noch nicht. Das finale Eckpunktepapier will sie erst am 16. März präsentieren und im Anschluss mit Marktteilnehmern diskutieren. Ob und inwieweit die Regulierungsbehörde von ihren vorläufigen Ergebnissen sowie Regulierungsvorschlägen abrücken wird, bleibt vorerst offen.

Ein großflächiger Regulierungsabbau steht aktuell jedenfalls nicht bevor: Abgesehen von den vier Städten gebe es in Deutschland nach wie vor keinen wirksamen Wettbewerb, betont die Regulierungsbehörde. „Diesen Teilmarkt sieht die Bundesnetzagentur weiterhin als regulierungsbedürftig an, sodass das marktbeherrschende Unternehmen verpflichtet bleibt, sein Netz auch für andere Anbieter zu öffnen.“


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NGOs fordern: Ex-Meta-Lobbyistin soll nicht EU-Digitalgesetze aufweichen

25. Februar 2026 um 11:45

Mit der finnischen EU-Abgeordneten Aura Salla soll eine ehemalige Meta-Lobbyistin maßgeblich am geplanten digitalen Regulierungsabbau in der EU mitwirken. Nun fordern mehrere Nichtregierungsorganisationen ihre Abberufung als Chef-Verhandlerin des EU-Parlaments.

Aura Salla (MEP)
Vor ihrer Wahl ins EU-Parlament im Sommer 2024 war die finnische EU-Abgeordnete Aura Salla Chef-Lobbyistin von Meta in Brüssel – nun soll sie über die Deregulierung im Digitalbereich mitbestimmen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Martin Bertrand

Die finnische EU-Abgeordnete Aura Salla ist in Brüssel bestens vernetzt. Vor ihrer Zeit im EU-Parlament war die konservative Politikerin dort Chef-Lobbyistin von Meta. Davor hatte Salla diverse Positionen in der EU-Kommission bekleidet, unter anderem war sie im Kabinett des damaligen Vize-Präsidenten Jyrki Katainen tätig.

Von der Politik in die Privatwirtschaft und wieder zurück: Das als „Revolving Door“ bekannte Phänomen sorgt immer wieder für Probleme, da es schnell zu Interessenskonflikten führt. Zumindest auf dem Papier ist die EU dagegen gewappnet: Ein detailliertes Regelwerk soll verhindern, dass Beamt:innen nahtlos von einer Rolle in die nächste schlüpfen und dabei etwa Kontakte und Wissen mitnehmen, das sie im neuen Job eigentlich nicht haben sollten.

Für Aura Salla könnte es deshalb nun eng werden. Eine Reihe zivilgesellschaftlicher Organisationen, darunter Corporate Europe Observatory (CEO), LobbyControl und Transparency International EU fordern in einem heute veröffentlichten offenen Brief an den Industrieausschuss (ITRE) im EU-Parlament, Salla von ihrer Rolle als Berichterstatterin für den sogenannten Digitalen Omnibus abzuberufen.

Unter diesem Begriff verhandelt die EU derzeit ein Gesetzespaket, mit dem die Digitalregulierung überarbeitet und entschlackt werden soll. Ziel sind vereinfachte Regeln, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu verbessern. Kritiker:innen weisen darauf hin, dass mit dem Regulierungsabbau unter anderem das Datenschutzniveau empfindlich abgesenkt würde. Als eine der Berichterstatterinnen – und damit Verhandlungsführerinnen – des EU-Parlaments hätte Aura Salla dabei viel Einfluss auf das fertige Gesetz.

Ehemalige Meta-Lobbyistin mischt kräftig mit

„Die Ernennung einer ehemaligen Big-Tech-Lobbyistin, um Digitalgesetze zu überarbeiten und zu schwächen, wirft schwerwiegende Fragen hinsichtlich unzulässiger Einflussnahme auf den Gesetzgebungsprozess auf“, so die NGOs in ihrem Schreiben. Gerade Meta, zu dem Facebook, Instagram und WhatsApp gehören, steht bekanntlich mit Vorgaben wie jenen zum Datenschutz auf Kriegsfuß. Rund 2,5 Milliarden Euro an Geldbußen wurden dem Datenkonzern wegen wiederholter Vergehen in der EU auferlegt.

„Das Unternehmen hat ein starkes Interesse daran, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch den Digitalen Omnibus zu schwächen, und kann seine engen Verbindungen zu Frau Salla nutzen, um dies zu erreichen“, warnen die NGOs. Tatsächlich habe sich Salla als Abgeordnete bereits mehrfach mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber getroffen, unter anderem bei einem Lobbytreffen im September 2024 und einem weiteren im Januar 2025.

Bereits jetzt lässt sich am Omnibus-Entwurf der Kommission der Einfluss der Wirtschaft ablesen, wie eine gemeinsame Analyse von CEO und LobbyControl im Januar ergeben hatte. Mit Industrieforderungen praktisch deckungsgleiche Vorschläge durchziehen den gesamten Entwurf, der in der Leseart der NGOs einen „beispiellosen Angriff auf digitale Rechte“ darstellt. Zudem lese sich der Vorschlag wie eine Wunschliste ausgerechnet US-amerikanischer Tech-Konzerne, anstatt europäische Unternehmen zu stärken.

Voll auf Deregulierungslinie

Ähnliche Positionen wie die Tech-Konzerne vertritt auch Aura Salla. Die zur konservativen EVP-Fraktion gehörende Politikerin warnte etwa vor einem „Regulierungs-Tsunami“, fürchtet Überregulierung durch Gesetze wie den Digital Services Act und möchte Tech-Konzernen erlauben, Verkehrs- und Metadaten ihrer Nutzer:innen möglichst ungehindert zum Trainieren ihrer KI-Systeme verwenden zu können.

Nach ihrer Bestellung zur Berichterstatterin zeigte Salla auf, in welche Richtung sie den Digitalen Omnibus lenken will: „Jahrelang konzentrierte sich die EU auf die Regulierung ihrer eigenen Unternehmen, während China und die USA in Wachstum und technologische Entwicklung investierten. Das endlose Klicken durch Cookie-Einstellungen und die sich überschneidenden und unklaren Regeln für Unternehmen haben das Internet nicht sicherer gemacht, sondern das Wachstum europäischer Unternehmen gebremst. Europäische Unternehmen müssen endlich Priorität haben“, schrieb sie in einer Pressemitteilung.

Zugleich sieht Salla die EU nicht notwendigerweise in der Verantwortung: „Big Tech sollte in ihren Heimatkontinenten reguliert werden“, sagte sie Ende 2024 dem Magazin Wired. In vielen Fällen wären das die USA, so Salla – ein Land, das traditionell reichlich wenig von Regulierung hält, erst recht unter Präsident Donald Trump und seinen Tech-Oligarchen wie Mark Zuckerberg im Schlepptau. Indes schlägt Salla „Maßnahmen wie Zölle, Datenpreismechanismen oder eine Digitalsteuer für Unternehmen außerhalb der EU“ vor. Diese Ansätze dürften jedoch kaum im Digitalen Omnibus verhandelt werden.

Halb verdeckte Interessenkonflikte

Ein ungünstiges Licht auf Salla werfe zudem ihre Tendenz, „wiederholt potenzielle Interessenkonflikte zu verschleiern“, kritisieren die NGOs. So hatte sie etwa nicht offengelegt, Anteile an Rüstungsbetrieben zu halten, obwohl diese Transparenz EU-Abgeordneten ausdrücklich vorgeschrieben ist. Erst Berichterstattung des Online-Mediums Follow the Money hat sie letztlich gezwungen, ihre Aktien zu verkaufen.

Auch als Omnibus-Berichterstatterin sieht Salla keine Interessenskonflikte. In ihrer offiziellen Erklärung hierzu – eine Pflicht für Berichterstatter:innen – hat sie im Februar die einschlägige Frage verneint. Aus Sicht der NGOs verstößt sie damit gegen die Transparenzregeln, die für Abgeordnete gelten.

Auf Anfrage weist Salla die Vorwürfe zurück. Ab ihrem Eintritt in den Mutterschutz im Februar 2023 habe sie nicht mehr für Meta gearbeitet und seit ihrem endgültigen Abschied im Mai 2023 auch kein Geld bekommen, sagt Salla zu netzpolitik.org:„Selbstverständlich habe ich seit meinem Ausscheiden keine Zahlungen mehr von dem Unternehmen erhalten“. Im Zusammenhang mit der Berichterstatterrolle „habe ich keine laufende berufliche Tätigkeit, keine finanziellen Interessen und keine persönlichen Interessen, die einen Interessenkonflikt darstellen könnten“, sagt Salla.

Als Berichterstatterin wolle sie dem europäischen öffentlichen Interesse dienen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken, so die Abgeordnete. „Ich habe meine Ansichten zur Notwendigkeit der technologischen Souveränität der EU, zur Beseitigung der Abhängigkeit von amerikanischen Technologiekonzernen und zur Förderung europäischer Alternativen stets deutlich zum Ausdruck gebracht“, sagt die Finnin.


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