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Der Bundesrat will bei der geplanten Vorratsdatenspeicherung weiter gehen als die Bundesregierung: Die Speicherfrist soll auf ein halbes Jahr ausgedehnt werden. Auf die Daten der Sicherungsanordnungen bei Internet-Zugangs- und E‑Mail-Anbietern sollen auch alle Länderpolizeien und alle Geheimdienste der Länder zugreifen dürfen.
Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten (Symbolbild) – CC-BY-ND 2.0: Jim Bauer
In dieser Legislaturperiode soll nach den Wünschen der schwarz-schwarz-roten Bundesregierung eine Neuauflage der anlasslosen Massenspeicherung von Kommunikationsdaten kommen: Ende April hat sie den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat gestern Empfehlungen vorgelegt, wie aus seiner Sicht die geplante Vorratsdatenspeicherung und weitere neue Datenspeicherungsvorschriften ganz erheblich ausgeweitet werden sollen.
Es geht um die generelle anlassunabhängige Speicherung von IP-Adressen von sämtlichen Kunden, die allen Internetdiensteanbietern durch das geplante Gesetz vorgeschrieben werden soll. Neben der IP-Adresse sieht der Gesetzentwurf vor, auch Zusatzinformationen bei den Providern festzuhalten: jeweils die Anschlusskennung, die zugehörige Nutzerkennung, das Datum mit einer sekundengenauen Start- und Ende-Uhrzeit der IP-Zuweisung zum Anschlussinhaber sowie die zugehörige Portnummer.
Die zu speichernde Datenmenge wird damit gegenüber den bloßen IP-Adressen erheblich vergrößert. All diese Informationen sollen von den Internetdiensteanbietern für ein vorgegebenes standardisiertes Abrufverfahren bereitgehalten werden.
Zwist um Speicherlänge
Bisher ist eine Speicherlänge von drei Monaten vorgesehen, die dem Rechtsausschuss des Bundesrats jedoch nicht weit genug geht. Er fordert eine Verdopplung auf sechs Monate. Schon ob die bisher geplanten drei Monate Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern „das absolut Notwendige“ sind, auf die eine anlasslose Massenspeicherung nach dem jüngsten EuGH-Urteil zu begrenzen ist, wird stark in Zweifel gezogen. Nun soll nach Ansicht des Rechtsausschusses sogar ein halbes Jahr „absolut notwendig“ sein.
Eine solche Speicherpflicht ermöglicht es, Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile aus den Daten zu gewinnen. Deswegen und vor allem wegen der unterschiedslosen Massensammlung der Daten aller Menschen wird seit Jahrzehnten heftig über die Vorratsdatenspeicherung gestritten.
Neues Rechtsinstrument Sicherungsanordnung
Strafverfolgungs- und Polizeibehörden sollen die Vorratsdaten künftig nutzen dürfen. Dazu kommen noch weitere „berechtigte Stellen“ wie Geheimdienste, aber auch Finanzbehörden und der Zoll. Eine strenge Begrenzung der Verwendungszwecke ist dabei nicht vorgesehen, was etwa der Deutsche Anwaltverein als europarechtswidrig einstuft.
Der Gesetzentwurf geht aber noch weiter: Er sieht neue sogenannte Sicherungsanordnungen für Internet-Zugangs-Anbieter und auch E‑Mail-Anbieter vor, die neben den Metadaten nun auch Standort- und Inhaltsdaten betreffen sollen. Dieses Verfahren ähnelt der Idee des Quick Freeze, ist aber weniger Grundrechte-freundlich. Der Rechtsausschuss fordert nun, dass auch sämtliche Länderpolizeien und alle Geheimdienste der Länder diese Daten abrufen dürfen.
Keine verpflichtenden Richtervorbehalte
Für die strafprozessualen Sicherungsanordnungen sind keine verpflichtenden Richtervorbehalte vorgesehen. Stattdessen soll die Staatsanwaltschaft sie bei einem Anfangsverdacht für maximal drei Monate anordnen und weitere drei Monate noch verlängern können. Bei Gefahr im Verzug soll sie sogar die Ermittlungsperson anordnen dürfen. Das hat dem Gesetzentwurf Kritik wegen des Prinzips der Gewaltenteilung eingebracht, weil eben kein Richter einen prüfenden Blick auf die Anordnung und auch nicht auf deren Verlängerung wirft. Für das Abrufen der Daten gilt hingegen der Richtervorbehalt.
Diese Sicherungsanordnungen für Verkehrs‑, Nutzungs- und Bestandsdaten sind ganz neue Rechtsinstrumente und umfassen deutlich mehr Daten als die anlasslose IP-Adressen-Speicherung. Sie schaffen die Möglichkeit der sofortigen Zuordnung der IP-Adressen zum Anschluss mitsamt des Kommunikationsprofils (Zeit, Ort, Dauer der Nutzung).
Die per Anordnung gesicherten Daten sollen anlassbezogen zur Strafverfolgung, aber auch zur Gefahrenabwehr genutzt werden dürfen. Die Gefahrenabwehr ist auch die Begründung des Rechtsausschusses, warum Länderpolizeien und die Geheimdienste der Länder eine Abruferlaubnis bekommen sollen: Sie seien „in erster Linie“ die zuständigen Gefahrenabwehrbehörden. Bisher sind das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei als abrufende Behörden vorgesehen.
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Während weltweit immer mehr Länder Prognosemärkte als Glücksspiel behandeln, baut die Trump-Regierung ihre Aufsichtsbehörde zum Anwalt der Branche um. In den USA sollen Krypto- und Prognosemärkte so unreguliert wie möglich wachsen können – und Familie Trump profitiert mit.
Egal ob Krypto- oder Prognosemärkte: Trump dereguliert und profitiert. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Igor Omilaev
Wird Trump am 31. Mai tanzen? Die Chance steht laut Polymarket bei acht Prozent. Werden Frankreich, Großbritannien oder Deutschland den Iran bis zum 30. Juni angreifen? Die Chance steht bei drei Prozent.
Der Hype um Prediction Markets (deutsch: Prognosemärkte) hält an. Im April berichtete netzpolitik.org, wie das ethisch höchst fragwürdige und manipulationsanfällige Wettangebot immer populärer wird. Die beiden größten Plattformen Polymarket und Kalshi boomen: Zusammen verzeichneten sie im Jahr 2025 ein Handelsvolumen von rund 50 Milliarden US-Dollar. Im Jahr 2026 erreichten beide Plattformen zusammen dieses Volumen bereits im Frühjahr.
Die Plattformen unternehmen derweil große Anstrengungen, um auch Investmentfirmen und Hedgefonds für sich zu gewinnen. Auf Kalshi sei das Handelsvolumen institutioneller Anleger in den vergangenen sechs Monaten um 800 Prozent gestiegen, berichtet Reuters. Geht es nach den Plattformen, sollen ihre Angebote als legitime Anlageklassen neben anderen Finanzprodukten gelten.
Viele Staaten sehen das anders. Weltweit greifen immer mehr Länder gegen die Plattformen durch. So sperrte kürzlich Indonesien den Zugang zu Polymarket, nachdem auf der Plattform darauf gewettet wurde, ob und wann der indonesische Präsident seines Amtes enthoben wird. Einen Tag später verhängte auch Spanien eine Netzsperre gegen Polymarket und Kalshi und leitete zusätzlich Verfahren ein, weil die Plattformen ohne Glücksspiellizenz im Land aktiv gewesen sein sollen. Erst im April hatte Brasilien die Seiten gesperrt sowie die Regeln für „wett-ähnliche“ Produkte verschärft.
In Deutschland bleibt Polymarket dagegen im Netz frei zugänglich. Dort Wetten anzubieten oder daran teilzunehmen ist laut der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder jedoch strafbar. Eine einheitliche EU-Regelung für Prognosemärkte gibt es derweil nicht.
Die Reaktionen der unterschiedlichen Länder auf die Prognosemärkte eint dennoch eines: Sie sehen in den Ereigniswetten kein Anlageprodukt, sondern ein Glücksspiel – und gehen deshalb unter der Maßgabe von Glücksspielgesetzen gegen das Wettangebot vor.
US-Aufsichtsbehörde wird zum Anwalt der Branche
Ganz anders dagegen die USA. Dort gehen bislang nur einzelne Bundesstaaten gegen die Wetten vor. Der bisher umfangreichste Vorstoß kommt aus Minnesota. Dort sollen Prognosemärkte ab August verboten sein. Der US-Bundesstaat will damit vor allem junge Menschen schützen, die laut Studienlage zur primären Zielgruppe gehören. Der Generalstaatsanwalt von Minnesota, Keith Ellison, sagte in einer Stellungnahme, Prognosemärkte zielten auf Menschen mit geringem Einkommen und seien so konzipiert, dass sie süchtig machen. „Sie tragen dazu bei, dass die Superreichen noch reicher werden und der Rest von uns noch ärmer wird.“ Das Glücksspiel und die finanziellen Verluste gingen so immer früher los, erklärte er.
Trump hingegen fährt eine andere Linie. Die Gouverneure von Illinois und Minnesota, JB Pritzker und Tim Walz, bezeichnete er als „Abschaum“, dem man das Festlegen der Regeln nicht überlassen dürfe. Ihm zufolge müsse die ausschließliche Zuständigkeit der „Commodity Futures Trading Commission“ (CFTC) für Prognosemärkte gewahrt bleiben, damit diese Märkte ungehindert wachsen können.
Der demokratische Gouverneur von Illinois JB Pritzker bot eine andere Lesart an: „Der korrupteste Präsident in der Geschichte unseres Landes will sicherstellen, dass unsere Bundesstaaten die Prognosemärkte nicht regulieren können, damit seine Familie und seine Regierung weiterhin davon profitieren können.“ 16 verschiedene Bundesstaaten greifen aktuell zu rechtlichen Schritten gegen die Plattformen. Die CFTC verklagte bereits sechs davon.
Einem aktuellen Bericht der New York Times zufolge hat die CFTC in den vergangenen 16 Monaten der Trump-Administration den Plattformen praktisch bei jeder Gelegenheit juristisch unter die Arme gegriffen. Die Behörde habe unter anderem eigenes Personal abgebaut und kritische Beamte in den Zwangsurlaub geschickt sowie interne Ermittlungen gegen jene Mitarbeitende angestrengt, die unbequeme Fragen stellten – beispielsweise hinsichtlich der Geschäftsbeziehungen zwischen der Krypto-Börse Crypto.com und Trump Media & Technology Group, Trumps Medienunternehmen.
Analog dazu habe die CFTC die Durchsetzung der Rechtsvorschriften in der Krypto-Branche drastisch eingeschränkt und systematisch erfahrene Beamte entlassen, so der Bericht. Die Maßnahmen seien gegenüber den Beamten nicht begründet worden, aber die Botschaft klar gewesen: Macht diesen Branchen keinen Ärger.
Die CFTC versteht Prognosemärkte als bundesrechtlich regulierte Finanzmärkte und ihre Wettangebote als sogenannte „Event Contracts“. Also als ein Finanzprodukt neben anderen Finanzderivaten. Entsprechend sieht die Behörde die Zuständigkeit bei sich und nicht etwa bei den Glücksspielaufsichten einzelner US-Bundesstaaten. Der Begriff „Wette“ taucht in diesem Zusammenhang kein einziges Mal auf der Webseite der Behörde auf.
„World Liberty Financial“ gehört hauptsächlich der Trump-Familie, aber auch die Familie von Trumps Golf-Buddy Steve Witkoff ist beteiligt. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / VCG
Das Geschäft der Familie Trump
Wer die CFTC führt, kommt heute selbst aus der Industrie, die sie beaufsichtigen soll. Im Januar 2025 ernannte Trump die Anwältin Caroline Pham zur Vorsitzenden der Kommission. Mit ihr begann der systematische Abbau von Regulierungen für Prognose- und Kryptomärkte. Sie drängte etwa auf die Einstellung eines Verfahrens gegen die Krypto-Börse KuCoin. Diese war kurz zuvor eine Partnerschaft mit dem Krypto-Unternehmen World Liberty Financial eingegangen, das wiederum der Familie Trump gehört. Inzwischen ist Pham als Chefjuristin sowie Verwaltungschefin bei der Kryptofirma MoonPay tätig, einem Geschäftspartner von Polymarket.
Ursprünglich sollte anschließend Brian Quintenz den CFTC-Vorsitz übernehmen. Doch Trump zog seine Nominierung zurück, nachdem Quintenz sich Ende 2025 den Zorn der Eigentümer der Krypto-Börse Gemini zugezogen hatte, berichtet Politico. Diese sind ebenfalls Geschäftspartner der Familie Trump.
Im Dezember 2025 ernannte Trump schließlich Michael Selig in die Kommission. Er war zuvor als Anwalt für Unternehmen beider Branchen tätig: Krypto- und Prognosemärkte. Pham schied aus und weil Trump die übrigen vier kommissarischen Posten der CFTC unbesetzt lässt, wurde Selig faktisch Alleinentscheider der Aufsichtsbehörde. Wo die Webseite der CFTC fünf Mitglieder behauptet, prangt dort tatsächlich nur ein Gesicht. Ob bei Klagen gegen die US-Bundesstaaten oder neuen Regeln für die Unternehmen: Eine Person entscheidet, wie die CFTC verfährt. Er mache einen „großartigen Job“, sagte Trump auf seiner Plattform Truth Social über Selig.
Und der muss es wissen, denn seine Familie steckt tief in beiden Branchen. Trumps börsennotiertes Medienunternehmen Trump Media & Technology Group kündigte im vergangenen Jahr eine eigene Prognosemarkt-Plattform an: Truth Predict. Der älteste Sohn des Präsidenten, Donald Trump Jr., berät sowohl Polymarket als auch Kalshi. Seine Investmentfirma 1789 Capital ist ein Investor bei Polymarket.
Trumps Amtstätigkeit korreliert so an mehreren Stellen mit den Geschäftstätigkeiten seiner Familie: World Liberty Financial profitierte beispielsweise kurz nach seinem Amtsantritt von einem Deal mit der Krypto-Börse Binance. Er begnadigte den Binance-Gründer Changpeng Zhao, der unter der Biden-Regierung im Jahr 2023 noch wegen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz verurteilt worden war. Seit der Begnadigung gingen auf Binance weiterhin Hunderte Millionen US-Dollar aus mutmaßlich kriminellen Quellen ein. Darunter über 400 Millionen US-Dollar von einer Plattform aus Kambodscha, die das US-Finanzministerium zuvor wegen krimineller Aktivitäten markiert hatte.
Die New York Times veröffentlichte kürzlich einen weiteren Bericht, laut dem Dutzende von Wetten auf Polymarket Anzeichen von Insiderhandel aufweisen. Die Journalist:innen untersuchten dafür Wetten, die zeitlich besonders erfolgreich abgestimmt waren und von Konten stammten, die erst kürzlich eröffnet worden waren. Daneben auch solche Konten, die nur auf wenige verwandte Themen setzen, ohne jemals zu verlieren.
Ein aufsehenerregender Fall ereignete sich zu Beginn des Jahres. Die Vorstellung, dass Nicolás Maduro als venezolanischer Staatschef plötzlich abgesetzt werden könnte, erschien hier noch sehr unwahrscheinlich. Entsprechend gering war die Gewinnchance dafür auf Polymarket. Doch ein US-Militärangehöriger, der selbst an der Planung und Durchführung der US-Operation mitgewirkt hat, soll diese Insiderinformation eingesetzt haben, um über 400.000 US-Dollar auf Polymarket zu gewinnen. Der Geldfluss konnte offenbar ausreichend nachverfolgt werden, um Anklage zu erheben. Ähnlich war dies bei einem Google-Insider, der mit nicht öffentlich zugänglichen Informationen mutmaßlich über eine Million US-Dollar gewann.
Geldflüsse auf Polymarket nachzuverfolgen, ist schwierig, weil Nutzer:innen Pseudonyme verwenden und mit Kryptowährungen zahlen. Dies könnte sich bald jedoch ändern, da Polymarket ein Verifikationssystem einführen möchte. Laut eines Berichts von The Information sei dies eine Reaktion auf den Druck internationaler Regulierungsbehörden.
Auch im US-Kongress regt sich vereinzelt Widerstand. Der republikanische Vorsitzende des Aufsichtsausschusses im US-Repräsentantenhaus, James Comer, forderte Ende Mai interne Unterlagen von Polymarket und Kalshi an. Er möchte offenlegen, inwiefern die Plattformen Identitätsprüfungen und geografische Beschränkungen einsetzen oder auffällige Handelsmuster erfassen. Im April hatte der US-Senat zudem beschlossen, dass es den Senator:innen nicht mehr erlaubt ist, auf Prognosemärkten zu handeln.
Die Trump-Regierung gibt jedoch eine klare Linie vor: Die USA dürfen ihre Vormachtstellung in Krypto- und Prognosemärkten nicht abgeben. Die Plattformen sollen ungehindert wachsen können. Dies ergibt ein politisch konsistentes Bild: Wie schon bei der KI-Branche setzt die Trump-Regierung auf Deregulierung. Die Branche geht vor — und die Familie Trump profitiert mit. Die Grenzen zwischen Privatwirtschaft und staatlicher Politik verwischen so in einer Weise, die in der amerikanischen Geschichte beispiellos ist.
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Die Bundesdatenschutzbeauftragte warnt weiterhin vor der Chatkontrolle. Eine „anlasslose Massenüberwachung“ aller Bürger:innen „wäre in einem Rechtstaat beispiellos“. Auch die Datenschutzkonferenz fordert die EU-Gesetzgeber auf, die Chatkontrolle „endgültig abzusagen“.
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, bei der Vorstellung des Jahresberichts. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / BREUEL-BILD
Die Bundesdatenschutzbeauftragte hofft, dass „die anlasslose und massenhafte Chatkontrolle hoffentlich endgültig vom Tisch“ ist. Das schreibt Louisa Specht-Riemenschneider in ihrem heute veröffentlichten Jahresbericht. Sie und andere Datenschutzaufsichtsbehörden kritisieren das Brechen von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und das verpflichtende Scannen von Nachrichten, das sogenannte Client-Side-Scanning.
Specht-Riemenschneider weiter: „Eine Chatkontrolle – also anlasslose Massenüberwachung gleichsam aller Bürgerinnen und Bürger – wäre in einem Rechtstaat beispiellos und schießt deutlich über das legitime Ziel (Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche) hinaus.“
Trotz leichter Verbesserungen in der Rats-Position gäbe es weitere kritische Punkte bei dem EU-Gesetzesvorhaben. Neben der eigentlichen Chatkontrolle hat die Bundesdatenschutzbeauftragte hier unter anderem „pauschal verpflichtende Altersprüfungen in App-Stores“ im Auge, diese seien auszuschließen. „Solche Methoden können nur konkret risikoangemessen und datenminimiert eingesetzt werden, was einer pauschalen Vorschaltung entgegensteht“, heißt es weiter.
Datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage fehlt
Auch eine freiwillige Chatkontrolle sieht Specht-Riemenschneider kritisch: „Für das von der CSA-Verordnung vorgesehene freiwillige CSAM-Scannen als Ausnahme vom Grundsatz der Vertraulichkeit der Kommunikation fehlt es an einer datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage. Eine solche ist bisher nicht in den Vorschlägen enthalten, aber aus meiner Sicht zwingend erforderlich.“ CSAM ist ein Sammelbegriff für Darstellungen und Inhalte sexualisierter Gewalt gegen Kinder.
Zudem würden durch die Einrichtung eines EU-Zentrums und Berichtspflichten an dieses Anreize für Diensteanbieter geschaffen, Chatkontrollen als faktisch verpflichtend anzusehen und durchzuführen. Dies könnte laut Specht-Riemenschneider dazu beitragen, dass Diensteanbieter ohne Rechtspflicht eingriffsintensivere Technologien entwickeln und verwenden. Ihre bisherige Kritik an diesen Technologien, wie zum Beispiel Client-Side-Scanning und Brechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, bleibe bestehen.
Specht-Riemenschneider warnt davor, dass derart intensive Eingriffe auf freiwilliger Basis „besonders kritisch“ seien. Nicht zuletzt bestünde das Risiko von doppelten Meldestrukturen, die eine effektive Strafverfolgung behindern könnten.
Anlasslose Chatkontrolle endgültig aufgeben
Bereits gestern hatte sich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zum Thema zu Wort gemeldet. Die Datenschützer appellierten in einer Entschließung an die Gesetzgebungsorgane der Europäischen Union sowie an die Bundesregierung, Pläne für eine anlasslose Chatkontrolle endgültig aufzugeben. Anlass dafür sei die voraussichtlich am 11. Mai beginnende vierten Verhandlungsrunde (Trilog) über die geplante EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern.
In ihrer jüngsten Entschließung wiesen die Datenschützer:innen zum wiederholten Male darauf hin, dass die anlasslose Chatkontrolle, also die flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation auf Messenger-Diensten, das Brechen der Ende-zu-Ende Verschlüsselung und auch die Umgehungen einer solchen durch Client-Side Scanning unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe seien und Millionen Europäerinnen und Europäer unter Generalverdacht stellen würden.
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Heute haben die Abgeordneten im Landtag von Schleswig-Holstein erstmals eine Novelle des Polizeigesetzes diskutiert. Es geht um Verhaltensscanner und Gesichtserkennung. Expert*innen zweifeln, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist; die Opposition warnt vor einer Dystopie.
Mit dem neuen Polizeigesetz dürften fast überall Kameras installiert – und mit KI-Überwachung ausgerüstet werden. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Leuchtturm: Frank Weichelt, Kameras: Scott Webb, Collage: netzpolitik.org
Erstmals haben die Abgeordneten den Gesetzentwurf heute erstmals im Landtag diskutiert, danach wurde an den Innenausschuss überwiesen. Während Kritiker*innen schwere verfassungsrechtliche Bedenken haben, bleibt die Landesregierung bei ihrem Hardlinerkurs.
CDU-Innenministerin Magdalena Finke sagte: „Jede einzelne Maßnahme wurde mit größter Sorgfalt abgewogen.“ Für die Datenanalyse wolle man keine Palantir-Produkte verwenden, sondern gemeinsam mit NRW im Juni eine Ausschreibung veröffentlichen. Am liebsten wäre ihr ein europäisches Produkt.
Koalitionspartner Jan Kürschner, Grüne, unterstützt die Hightech-Überwachungspläne der Konservativen. Für die Datenanalyse bringt er einen Anbieter aus Schleswig-Holstein ins Spiel und empfiehlt, das entsprechende Rundum-Überwachungs-Tool unter einer Open-Source-Lizenz zu entwickeln.
Schleswig-Holstein werde immer sicherer, konstatiert Birte Glißmann von der CDU. Weil aber das subjektive Sicherheitsgefühl einiger Menschen unzureichend sei, sei auch sie pro Überwachungsausbau. Sie lobt unter anderem die „intelligente“ Videoüberwachung: Damit ließen sich „Auffällige Verhaltensmuster erkennen, um gleich eine Gegenmaßnahme in Gang setzen zu können.“
Der Abgeordnete Niclas Dürbrook von der SPD ist der erste Kritiker, der das Wort erteilt bekommt. Er nennt das Gesetz „ein Paket, von dem wesentliche Teile vor nicht allzu vielen Jahren wie aus einem dystopischen Science-Fiction-Film gewirkt hätten.“
Bernd Buchholz von der FDP sagt „Ich habe ein beklemmendes Gefühl wenn eine biometrische Fernidentifizierung in diesem Land möglich wird. Ich möchte mich nicht in einem Land bewegen, in dem ich mich nicht unkontrolliert bewegen kann.“ Sybilla Witsch vom SSW sieht einen tiefen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und kritisiert, dass in Schleswig-Holstein Menschen künftig bis zu acht Wochen in Haft genommen werden sollen, um Ordnungswidrigkeiten zu verhindern.
Eingriffe mit „großer Streubreite“
Ernste Kritik kam auch von Expert*innen im Vorfeld der Debatte im Parlament. Viele sehen im Entwurf verfassungsrechtliche Probleme, auch wenn die Regierung kleinere Aspekte angepasst hat. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) unter der Datenschutzbeauftragten Marit Hansen warnt etwa in einer Stellungnahme vor „weitreichenden Grundrechtseingriffen mit großer Streubreite“.
Zur Begründung der Novelle des Polizeigesetzes schreibt die Regierung im Gesetzentwurf: Es gebe mehr Angriffe mit Messern. Allerdings werde laut ULD nicht deutlich, „wie die geplanten Maßnahmen zur Eindämmung von Messerangriffen oder anderen ähnlich schwerwiegender Kriminalitätsphänomenen beitragen können“.
Zudem bleibe „die Darlegung der fachlichen Eignung und Erforderlichkeit der geplanten Maßnahmen abstrakt.“ Insbesondere gelte das für zwei besonders schwerwiegende Eingriffsbefugnisse: Fernidentifizierung von Menschen in Echtzeit und automatisierte Datenanalyse. Die verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeit sei schwer nachvollziehbar. Einfach ausgedrückt: Möglicherweise darf der Staat diese Dinge nicht tun.
Videoüberwachung sei mit dem neuen Gesetz an mehr Orten möglich als zuvor; zugleich wiege der Eingriff durch automatisierte Gesichts- und Verhaltenserkennung schwerer. Das führe „zu einer deutlichen Ausweitung und Vertiefung von Grundrechtseingriffen.“
Kameras schon bei „erwarteten“ Ordnungswidrigkeiten
Schon heute darf öffentlicher Raum in Schleswig-Holstein gefilmt werden, und zwar dann, wenn an einem Kriminalitätsschwerpunkt zum Beispiel Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht. Künftig soll Videoüberwachung jedoch schon erlaubt sein, wenn eine wie auch immer geartete Gefahr für die öffentliche Sicherheit existiert. Das ULD kritisiert:
Angesichts der großen Anzahl betroffener Personen bei der Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist es fraglich, ob die Eingriffsvoraussetzungen verhältnismäßig sind. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit sollte die Befugnis auf Gefahren für besonders gewichtige Rechtsgüter beschränkt werden.
Das Gesetz soll Videoüberwachung sogar an Orten erlauben, an denen die Polizei lediglich Ordnungswidrigkeiten von „erheblicher Bedeutung“ erwartet. Der ULD fördert höhere Schwellen „im Hinblick auf die Schwere und auf die Häufigkeit von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten“.
Ähnliche Kritik an der Novelle kommt von Florian Becker, Direktor des Instituts für Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In seiner Stellungnahme warnt er vor einer „deutlichen Absenkung der Eingriffsvoraussetzungen“ und breiter Anwendung offener Videoüberwachung. Die juristische Vereinfachung von Videoaufzeichnungen führe auf „datenschutzrechtlich sensibles Territorium“. Die automatisierte Verhaltensanalyse würde zudem die Eingriffswirkung der Videoüberwachung erheblich verstärken, „weil sie die Beobachtungskapazität der Polizei technisch vervielfacht und verdächtige Situationen automatisiert markiert.“
Externe Angestellte könnten Aufnahmen sichten
Laut Gesetz müssten nicht einmal Beamt*innen die von der Software ausgelösten Alarme prüfen – das könnten auch private Dienstleister tun, also Angestellte eines Unternehmens. Becker fordert deshalb eine Beschränkung des Zugriffs auf qualifizierte Beamte oder polizeilich ausgebildetes Personal. Und bevor die Polizei einen Ort überwacht, sollte sie förmlich feststellen, dass er gefährlich ist.
Bei der Massen-Datenanalyse nach Palantir-Art unterscheidet das schleswig-holsteinische Gesetz zwei Varianten – eine mit hohem und eine mit reduziertem Eingriffsgewicht. Bei der als harmloser beschriebenen Datenanalyse gibt es etwas weniger Datenquellen. Einfließen dürfen zum Beispiel personenbezogene Daten aus verschiedenen Polizeisystemen, etwa zur Bearbeitung von Fällen. Hinzu kommen Datensätze aus gezielten Abfragen staatlicher Register sowie einzelne gesondert gespeicherte Datensätze aus dem Internet.
Das ULD sieht das mit Sorge: „Es ist zweifelhaft, ob damit eine nennenswerte Reduzierung der Datenmenge und des Eingriffsgewichts erreicht wird. Denn die genannten Datenquellen dürften bereits nahezu die gesamten tatsächlich vorhandenen Daten umfassen.“
Selbst Daten von Zeug*innen sollen einfließen
In die Datenanalyse mit hohem Eingriffsgewicht können zusätzlich Daten aus Wohnraumüberwachungen und Online-Durchsuchungen fließen, außerdem unbeschränkt Verkehrsdaten aus Funkzellenabfragen. Da Maßnahmen der Wohnraumüberwachung und Online-Durchsuchung äußerst selten angewandt werden, unterscheiden sich die Befugnisse somit kaum, erklärt das ULD.
Besonders kritisiert das ULD, dass die Polizei auch Daten von Anzeigenden, Geschädigten, Zeug*innen oder Hinweisgebenden einbeziehen will. Die Datenschützer*innen warnen: „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt ein schwerer Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor, wenn unter anderem Personen vermehrt dem Risiko gegen sie gerichteter polizeilicher Ermittlungsmaßnahmen ausgesetzt werden, die objektiv nicht zurechenbar in das relevante Geschehen verfangen sind.“
Selbst Daten zu Bagatelldelikten und Ordnungswidrigkeiten sollen einfließen, zudem alle Einsatzberichte der Polizei, auch wenn es in dem Einsatz beispielsweise nur um Ruhestörung ging oder eine vermisste Person. „Dies dürfte eine große Anzahl von Personen betreffen“, schreibt das ULD. „Es ist daher zweifelhaft, ob die vorgesehenen Schwellen für die Analyse dieser Daten verhältnismäßig sind.“ Das ULD fordert deshalb: Die Maßnahmen sollten eine Frist bekommen, und die Regierung solle sie vor einer Verlängerung prüfen.
Was hat das mit Messern zu tun?
Auch der Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein (LFSH) erinnert in seiner Stellungnahme daran, dass das Gesetz Messerkriminalität bekämpfen solle. In diesem Kontext sei es auffällig, dass die automatisierte Datenanalyse auch für Schutz von Eigentum oder Vermögenswerten angewendet werden kann, wenn „gewerbsmäßig oder bandenmäßig begangene Schädigung“ droht.
„Der Zusammenhang zwischen Schutz von Eigentum und Vermögenswerten und der eingangs benannten Messerkriminalität oder Straftaten gegen Leben, Leib, Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung erschließt sich uns nicht. Hier sehen wir die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen als nicht gegeben an“, schreibt der LFSH.
Wie in Frankfurt am Main soll die Polizei in Schleswig-Holstein künftig per Live-Gesichtserkennung nicht nur nach Gefährdern suchen dürfen, sondern auch nach gefährdeten Personen – etwa Menschen, deren sexuelle Selbstbestimmung bedroht ist. „Aus unserer Sicht ergibt sich hieraus kein Nutzen für unsere Klient*innen“, schreibt der LFSH, der von Gewalt betroffene Frauen berät. Ein Nutzen zur Verhinderung von Messerkriminalität sei ebenfalls nicht ersichtlich.
Der LFSH wehrt sich auch gegen eine geplante Regel zu elektronischen Fußfesseln. Die mit diesen Geräten erlangten Daten dürfen nämlich demnach „zur Vorbereitung und Durchführung einer Abschiebung der überwachten Person“ genutzt werden – wenn diese bestimmter Straftaten verdächtigt wird. „Unseres Wissens nach gilt die Unschuldsvermutung unabhängig vom Aufenthaltsstatus“, schreibt der LFSH.
Anonymität kann verschwinden
Dirk Heckmann forscht an der Technischen Universität München zu Datenschutzrecht und verweist auf eine Einschätzung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA). Demnach sei biometrische Fernidentifizierung in öffentlichen Räumen eine Form der Massenüberwachung und damit Demokratien grundsätzlich fremd. „Andere in der wissenschaftlichen Literatur charakterisieren biometrische Fernidentifizierung aufgrund der lebenslangen Beständigkeit der Merkmale als eine der eingriffsintensivsten Maßnahmen“, schreibt er weiter – die „Anonymität des Alltäglichen“ könne verschwinden. Besonders sensible biometrische Daten ließen sich leicht missbrauchen, gerade wenn private Unternehmen eine Software betreiben.
Zur Verhaltensanalyse schreibt er: „Während der Entwurf die Technik für geeignet hält, um Diskriminierungen entgegenzuwirken, lässt er außer Acht, dass zum einen die Technik selbst, zum anderen die Interaktion der Menschen mit der Technik diskriminierend sein können.“ Dazu kämen mögliche Einschüchterungseffekte und mögliche nachteilige Auswirkungen auf das freiheitlich demokratische Gemeinwesen insgesamt.
Der Abgleich von Fotos mit Bildern aus dem Internet, den Schleswig-Holstein erlauben möchte, sei, so Heckmann, „aller Wahrscheinlichkeit nach“ von der KI-Verordnung der EU verboten. Demnach dürfen nämlich keine Datenbanken aufgebaut werden, für die das Netz ungezielt ausgelesen wird. Außerdem grenze so eine Datenbank an Vorratsdatenspeicherung sehr sensibler Informationen. Er sieht ein hohes Missbrauchsrisiko.
Inzwischen gibt es auch zivilgesellschaftlichen Widerstand gegen das geplante Polizeigesetz. Eine Gruppe von Fußballfans will hierfür ein größeres Bündnis zu schmieden und bald zu einer ersten Demo aufrufen.
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Nach langer Diskussion kehren SPD, Linke und Grüne der Plattform X gemeinsam den Rücken. Sie begründen diesen Schritt mit Chaos und Desinformation auf Elon Musks Netzwerk. Viele der Accounts machen bei Bluesky weiter.
Kritik an Elon Musks rechten Umtrieben an einer Hauswand in Großbritannien. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / SOPA Images
In einer konzertierten Aktion empfehlen die Parteien SPD, Linke und Grüne ihren Mitgliedern den Ausstieg bei der Plattform X und ziehen selbst die Konsequenz, indem sie ihre Accounts still legen, privat stellen oder deaktivieren. Über die Aktion der Parteien berichtete zuerst Table.Media.
In der wortgleichen Begründung, die unter anderem von den drei Bundestagsfraktionen sowie zahlreichen Parteigliederungen und Politiker:innen unter dem Hashtag #WirVerlassenX verbreitet wurde, heißt es:
X ist in den letzten Jahren im Chaos versunken. Politische Debatten leben vom Austausch, der Menschen erreicht & informiert. X hingegen fördert zunehmend Desinformation. Deswegen nutzen wir diesen Account nicht mehr.
Im Januar hatten die Bundestagsfraktionen von Linken und Grünen noch gesagt, dass sie über die Zukunft auf der Plattform diskutieren würden. Diese Diskussion hat nun offenbar ein Ende gefunden. In den Tweets verweisen die Accounts vor allem auf die Plattform Bluesky, wo sie weiterhin erreichbar sein werden. Gleichzeitig siedelten heute mehrere Stiftungen, unter anderem die Zeit-Stiftung, zu Mastodon über.
Weitere Abwanderungswelle
Seit der Multi-Milliardär Elon Musk im Jahr 2022 das damalige Twitter gekauft hatte und in der Folge zunehmend zu einer rechtsradikalen Propagandaplattform umbaut, haben in Wellen immer mehr Prominente, Sportvereine, Verbände, Medien, Behörden, Politiker:innen und Nutzer:innen der Plattform den Rücken gekehrt.
Entgegen dem Triumphgeheul von rechten Accounts auf der Plattform über den Ausstieg der drei Parteien, ist eine Abwanderung von weiten Teilen der Parteipolitik für X nicht ungefährlich. Aufgrund der asymmetrischen Netzwerk-Struktur könnte die Aktion weitere Menschen zur Abwanderung bewegen, der Plattform drohen dadurch Relevanzverluste. Doch dafür braucht es vermutlich noch weitere, die X verlassen.
Ministerien und viele Medien weiter auf X
Weiterhin auf X verbleiben zahlreiche Bundesministerien und Behörden. Sie begründen dies mit ihrem Informationsauftrag und der Reichweite, die das soziale Netzwerk angeblich biete. Untersuchungen zeigen, dass dies nur sehr bedingt zutrifft. Denn sonderlich erfolgreich sind die Behörden auf der Plattform nicht, wie eine Reichweitenanalyse des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie im März zeigte. Die Beiträge der Behörden und Ministerien werden in Summe kaum angesehen, kommentiert oder weiterverbreitet. Wenn es Interaktionen gibt, dann fallen diese selten konstruktiv aus. Stattdessen hetzen etwa unter Posts des Innenministeriums mal mutmaßliche, mal offen rechtsradikale Accounts gegen Geflüchtete oder verbreiten rassistische Kriminalitätserzählungen.
Ähnlich sieht die Situation bei den auf X verbliebenen Medien aus. Große Nachrichtensendungen wie die Tagesschau und ZDFheute, aber auch Online-Medien wie Tagesspiegel, Die Zeit und Spiegel sowie Fachmedien wie Legal Tribune Online betreiben weiterhin Accounts auf Elon Musks Plattform und posten dort aktuelle Inhalte. Sie alle wissen um die Probleme auf der Plattform. Doch sie begründen ihre Aktivität damit, dass sie ihren Qualitätsjournalismus gegen die Desinformation auf X setzen und das Publikum dort abholen wollen, wo es sich aufhält. Eine Analyse von netzpolitik.org hat im Februar gezeigt, dass die Medien weder viele Views noch positive Interaktionen auf X bekommen, sondern sich in einem permanenten Shitstorm befinden.
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In einem „Entlastungsgesetz“ der Thüringer Brombeerkoalition versteckt sich die Abwicklung staatlicher Transparenzpflichten. Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern stattdessen eine Verbesserung des bestehenden Transparenzgesetzes und mehr Digitalisierung in der Verwaltung.
Die Thüringer Regierungskoalition (CDU, SPD, BSW) will im Namen der Modernisierung ein sogenanntes „Entlastungsgesetz“ verabschieden und damit nach eigenen Angaben die Bürokratie abbauen. Die Maßnahmen haben demnach das „Ziel, Abläufe zu vereinfachen und Ressourcen zu schonen“.
Das sieht Arne Semsrott, Transparenz-Experte und Chefredakteur von FragDenStaat, anders. Gegenüber netzpolitik.org äußert dieser: „Die längst überfällige Veröffentlichungspflicht für Kommunen auf den letzten Metern noch zu streichen, passt zur peinlichen Digitalisierungs- und Demokratieverweigerung von CDU und SPD. Dass der BSW daran mitwirkt, ist auch kein Wunder.“
Die Open Knowledge Foundation (OKF), Wikimedia und der Hackspace Jena kritisieren das Gesetzesvorhaben ausführlich in ihren parlamentarischen Stellungnahmen. Der Stellungnahme des Hackspace schließt sich der Chaos Computer Club (CCC) an. Sie alle kommen zu ähnlichen Ergebnissen: Das geplante Entlastungsgesetz baut Transparenz gegenüber den Bürger:innen und Presse ab – und verfehlt sein Modernisierungsziel. Bisherige Fortschritte würden mit dem Gesetz zunichtegemacht. Auch das ausgewiesene Ziel der Landesregierung, die Effizienz zu erhöhen, werde verfehlt. Nicht trotz, sondern aufgrund des Rückbaus.
Transparenzpflicht soll Kann-Bestimmung werden
Die Organisationen sehen im Entlastungsvorhaben vor allem einen Rückbau des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) aus dem Jahr 2019. Thüringer Behörden stellen aufgrund des Gesetzes amtliche Informationen unaufgefordert auf dem Thüringer Transparenzportal (TTP) zur öffentlichen Verfügung. Diese Veröffentlichungspflichten sollen nun „zusammengekürzt werden – getarnt als ‚Bürokratieentlastung'“, moniert der CCC.
Die Vorschriften des Transparenzgesetzes sollen in „Kann-Bestimmungen“ umgewandelt werden, die auf Freiwilligkeit setzen und damit zu weniger Transparenz führen, heißt es dazu in der Stellungnahme des Hackspace Jena. „Der geplante § 6 Abs. 3 S. 1 ThürTG schafft die bisherige Transparenzpflicht de facto ab. Die Informationen aus dem gekürzten Katalog können eingestellt werden. Damit ist zu erwarten, dass die ohnehin sehr dürftigen Informationen im TTP noch weniger werden.“
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Timo Melzer kritisiert die Änderungen in der Anhörung zum Gesetzesvorhaben. Sein Amt spreche sich deutlich gegen eine Umwandlung von Soll- in Kann-Bestimmungen aus. Dies diene „nicht dem Zweck des Thüringer Transparenzgesetzes, der die Förderung der demokratischen Meinungs- und Willensbildung sowie die Ermöglichung der Kontrolle staatlichen Handelns verfolgt“. Beides sei in der heutigen Zeit „wichtiger denn je, auch gerade im Hinblick auf Fake News“, so Melzer. Ohne eine verbindliche Veröffentlichungspflicht würde zudem die Qualität und Quantität der Informationen im TTP erheblich reduziert werden.
Frustrierendes Transparenzportal
Melzer sagt, dass durch die Änderung sogar ein höherer Verwaltungsaufwand möglich sei. Er ist davon überzeugt, dass die Attraktivität des TTP durch konsequente Digitalisierung gesteigert werden kann. Die tatsächliche Nutzung der Plattform ließe sich demnach erhöhen, wenn die Nutzbarkeit der Webseite verbessert werde. Beispielsweise durch ein verbessertes IT-Design und KI-Unterstützung auf dem Portal.
Der Hackspace Jena kritisiert in diesem Zusammenhang die ohnehin dürftige Bilanz des staatlichen Portals im Vergleich mit anderen Bundesländern: Seit Inkrafttreten des Transparenzgesetzes Im Jahr 2020 seien insgesamt nur 907 Dokumente eingestellt worden. Gleichzeitig habe Hamburg insgesamt 170.000 Dokumente veröffentlicht. In Rheinland-Pfalz seien es 31.000 Dokumente.
Der Hackspace kritisiert auch die technische Umsetzung des Portals selbst: Aus Sicht der Psychologie und Kognitionsforschung führten lange Ladezeiten bereits ab 5 Sekunden zu einem Gefühl von Verunsicherung und Vertrauensverlust bei den Nutzenden. Ab 15 Sekunden sei es Frustration. Nutzende würden eine Webseite unter solchen Umständen wieder verlassen – und beim TTP läge die vollständige Ladezeit zwischen 20 und 47 Sekunden. Netzpolitik.org hat die langen Ladezeiten in einer Stichprobe ebenso nachvollziehen können.
De facto Rückabwicklung zum Informationsfreiheitsgesetz
„Letztlich entwickelt sich das Transparenzgesetz zurück und ist damit im Kern nur noch ein Informationsfreiheitsgesetz“, so der Hackspace Jena in der Stellungnahme. Berichtspflichten an den Landtag entfielen. Beispielsweise für Gutachten, Stellungnahmen von Verbänden und für Kabinettsvorlagen würden Ausnahmen geschaffen. Es würden damit genau jene Dokumente herausgelöst, die für informierte gesellschaftliche Teilhabe zentral seien.
„Ein Ziel eines Transparenzgesetzes sollte es sein, den Bürgerinnen und Bürgern Informationen auch während des normsetzenden Verfahrens zur Verfügung zu stellen“, so Hackspace Jena. Die Ausnahmen sorgten nun dafür, dass Dokumente „erst nach Abschluss des Verfahrens und auf Antrag zur Verfügung stehen“. Damit werde die Möglichkeit eingeschränkt, das Verfahren überhaupt noch beeinflussen zu können.
Informationsfreiheitsgesetze regeln den voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen. Doch unter dieser Maßgabe bleibt Transparenz auf die Eigeninitiative von Bürger:innen und Journalist:innen angewiesen – die Informationen müssen extra angefragt werden. Transparenzgesetze verfolgen demgegenüber das Ziel, die Behörden zu einer unaufgeforderten Veröffentlichung zu verpflichten.
Laut der Stellungnahme der OKF, Betreiberin der Plattform FragDenStaat, werde nun aus der Pflicht, digitale Dokumente vorzulegen, ein Ermessen, dies zu verweigern. Auch die Rechte des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit würden de facto abgeschwächt.
Abbau von Transparenz führt zu Ineffizienz
Die Thüringer Landesregierung begründet das „Entlastungsgesetz“ mit zwei Hauptargumenten: Die Transparenzpflicht würde Personalressourcen binden. Ein prominent genanntes Beispiel ist dabei der Aufwand durch Schwärzungen. Zudem werde das Portal ohnehin kaum genutzt, während kommerzielle Suchmaschinen in der Regel schnellere Ergebnisse lieferten. Beide Argumente seien laut den Stellungnahmen ungültig – und zwar unter Berufung auf den Evaluationsbericht, den die Landesregierung selbst beim Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Auftrag gegeben hat.
Laut der OKF kam das Institut in dem rund 200 Seiten starken Bericht zu dem Ergebnis, dass es am Vollzug der Regelungen mangele – nicht, dass der Verwaltungsaufwand ein Problem darstelle. Vielmehr gäbe es „‚deutliche Vollzugsdefizite‘ beim Einstellen von Informationen, die auch auf unklare Formulierungen in den §§ 5 und 6 ThürTG zurückzuführen seien“.
„Anstelle einer Abschwächung der Transparenz empfiehlt die Evaluation eine Schärfung der Definitionen sowie die Verfolgung des in anderen Bundesländern gängigen ‚Access for one – Access for all‘-Ansatzes, bei dem individuell beantragte Informationen automatisch auch ins Transparenzportal überführt werden“, so die OKF. Es könne zudem keine Lösung sein, die Bereitstellung staatlicher Informationen an Privatkonzerne zu übertragen – zumal bei Suchmaschinen ohnehin nur gelistet werden könne, was vorher auch veröffentlicht wurde.
Regierungskoalition ignoriert Evaluationsbericht
Auch der Hackspace Jena quittiert der Landesregierung insgesamt: „Bei dem vorliegenden Entwurf ist nicht zu erkennen, dass diese Vorschläge umgesetzt worden oder dass diese Erkenntnisse irgendwie in den Entwurf eingeflossen sind.“
Dem Aufwand von Schwärzungen ließe sich durch eine konsequente Digitalisierung der Verwaltung ebenfalls begegnen, so die Stellungnahme von Wikimedia, und zwar automatisiert, „technisch wirksam und ohne weiteres Zutun“ indem personenbezogene Sachverhalte in Dokumenten maschinenlesbar codiert werden. Es sei demnach die IT-Infrastruktur zu modernisieren, die gleichsam die Voraussetzung für weitere Modernisierungsvorhaben sei.
„Die geplanten Änderungen des Thüringer Transparenzgesetzes gehen an der ausweislichen Zielstellung des Thüringer Entlastungsgesetzes vorbei“, kritisiert Wikimedia ferner. Wenn die Handlungsfähigkeit und Effizienz der Verwaltung durch das ThürTG beeinträchtigt werde, sei dies lediglich ein Indikator für mangelnde Verwaltungsdigitalisierung. Die automatisierte Veröffentlichung von Dokumenten schaffe nicht nur Transparenz, sondern auch eine Grundlage für viele weitere alltägliche Behördenabläufe – intern oder im Austausch mit den Bürger:innen.
Probleme bei personellen Ressourcen ausgerechnet durch den Abbau von Transparenzvorschriften lösen zu wollen, sei deshalb kontraproduktiv, so Wikimedia. Grundlegende Ursachen würden dadurch nicht angegangen, sondern lediglich die „sichtbaren Konsequenzen abgeschafft“. Dies mache es in der Zukunft umso schwerer, Effizienzprobleme zu erkennen.
Gemeinde- und Städtebund begründet mit Personalmangel
Dr. Carsten Rieder, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen, argumentiert in der Anhörung zum Gesetzesvorhaben dennoch mit einer Mehrbelastung für die Kommunen. Transparenz werde prinzipiell unterstützt, aber durch die Pflichten entstünden personelle Mehrbelastungen im Verwaltungsalltag. Zudem gäbe es Berichte von Einzelfällen, in denen Verwaltungseinheiten mit Anfragen überhäuft würden. Die Transparenzgesetze könnten demnach „ansatzweise missbräuchlich“ genutzt werden, um „Verwaltungen lahmzulegen“.
Melzer sieht auch in dieser Hinsicht das Potenzial bei technischen Lösungen, die Missbrauch verhindern können. Nach seinem Kenntnisstand würden Mitarbeitende der Kommunen das TTP zudem selbst nutzen, um sich einen schnellen Informationsüberblick zu verschaffen.
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Meta verletzte mit seinen „Smart Glasses“ die Privatsphäre der eigenen Nutzer:innen. Leidtragende des Vorfalls sind nun ausgerechnet Datenarbeiter:innen in Kenia, denen das intime Material zur Bewertung vorgesetzt wurde.
Metas Überwachungsbrille gefährdet die Privatsphäre – in Zukunft vermutlich auch mit Gesichtserkennung. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Reporters
Sama ist ein US-Unternehmen, das in Ländern wie Kenia, Uganda oder Costa Rica für viele westliche Unternehmen Aufgaben wie Inhalte-Moderation und Daten-Annotation übernimmt. Letztere Tätigkeit wird benötigt, um so genannte Künstliche Intelligenz zu verbessern. Dabei werden zum Beispiel Bilder und Gegenstände mit Metadaten versehen, also beschrieben und kategorisiert. Bei der Auswertung solcher Daten aus den Meta-Brillen hatten die Sama-Mitarbeiter:innen auch Videos gesehen von Nutzer:innen, die sich umzogen, auf der Toilette waren oder Sex hatten.
Meta begründete laut dem Guardian das Ende des Vertrages mit Sama damit, dass das Unternehmen Standards nicht erfülle. Am vergangenen Donnerstag verkündete Sama dann, dass es mehr als 1000 Mitarbeiter:innen entlassen. Mit einer Kündigungsfrist von sechs Tagen, wie der Guardian berichtet.
Kauna Malgwi, eine ehemalige Mitarbeiterin von Sama, sagte gegenüber dem britischen Medium: „Dieses Problem beschränkt sich nicht auf ein einzelnes Unternehmen oder einen Vertrag. Es zeigt, wie die globale KI-Branche gestaltet ist. Die Macht liegt bei den großen Technologieunternehmen. Das Risiko fließt nach unten und betrifft ausgelagerte Arbeitskräfte, oft im globalen Süden, die den geringsten Schutz und die höchste Gefährdung haben.“
Erst vergangene Woche berichteten Sachverständige bei einem Fachgespräch im Bundestag von den problematischen Bedingungen in der Branche. Sie machten zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung, von fairer Bezahlung über die Obergrenzen für die Arbeitszeit an belastendem Material bis zur Etablierung von Content-Moderation als Ausbildungsberuf.
Smart Glasses: „Unethische Technologie“
Metas Überwachungsbrille steht unterdessen auch aus anderen Gründen in der Kritik. Vermarktet wird das im September 2025 von Meta-Chef Mark Zuckerberg wie eine Sensation vorgestellte Gadget als stylischer Allround-Assistent, der den Alltag erleichtern soll. Dabei greift das Gerät nicht nur in die Privatsphäre der Nutzer:innen selbst, sondern auch in die von Unbeteiligten ein.
Die neuartigen Brillen von Meta sind ein großes Problem für die Privatsphäre und den Datenschutz. Wenn viele Menschen solche Brillen tragen, droht die kommerzielle Totalerfassung von privaten und öffentlichen Räumen; bald könnte Meta die Brille zusätzlich mit Gesichtserkennung aufrüsten.
Probleme gab es zuletzt schon, weil Menschen die Brillen vor Gericht trugen. Ein Bündnis von 75 US-Bürgerrechtsorganisationen wehrt sich gegen die Nutzung der Brillen im öffentlichen Raum. In einer Presseerklärung schreibt Cody Venzke, leitender Anwalt bei der Bürgerrechtsorganisation ACLU: „Es handelt sich um eine von Natur aus in die Privatsphäre eingreifende und unethische Technologie. Die Gefahren sind nicht hypothetisch – sie sind sehr real, wie wir am Einsatz der Gesichtserkennung in anderen Kontexten gesehen haben. Die Einbettung dieser Technologie in Brillen für Verbraucher würde das Risiko von Schäden für Einzelpersonen, Familien und unsere Demokratie selbst erheblich erhöhen.“
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Der Bau von Rechenzentren boomt, in Deutschland und weltweit. Dadurch werden Strom und Wasser knapp, sagen Aktivist*innen und organisieren lokale Proteste. Auf der Konferenz „Cables of Resistance“ trafen sie sich zur Vernetzung.
Rechenzentrum der US-Firma CyrusOne in Frankfurt am Main. In der Stadt stehen die energiehungrigen Klötze dicht an dicht. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Joko
„Der Widerstand in Beringen lässt momentan noch zu wünschen übrig“, so beschreiben zwei Aktivist*innen die Stimmung in einem 5.000-Seelen-Dorf im nördlichsten Zipfel der Schweiz, in dem zwei riesige Rechenzentren entstehen sollen. Sie sind zur ersten Konferenz gegen Big Tech in Berlin, der „Cables of Resistance“-Konferenz angereist, um über den KI-Hype in der Schweiz zu berichten. Die Resignation der Bevölkerung werde weichen, wenn „Wasser und Strom vor der eigenen Haustür in einigen Jahren knapp werden“, prognostizieren sie.
Um das fast fertig gestellte Rechenzentrum in der Nähe von Zürich mit Wasser zu versorgen, müsse das Trinkwasser aus der Nachbargemeinde angezapft werden, berichten die beiden Aktiven von der Initiative „Aufstände der Allmende“. Allein dieses Rechenzentrum in Beringen habe einen Strombedarf von bis zu drei Viertel des Verbrauchs des gesamten Kantons Schaffhausen. In nur wenigen Kilometern Entfernung, in der Nachbargemeine Herblingen, soll nun mutmaßlich das dritte und noch größere Rechenzentrum des Kantons entstehen. Wie der Strombedarf dieser Anlagen gestillt werden soll, sei noch völlig unklar. „Eine Idee, die im Parlament diskutiert wird, ist der Bau neuer Atomkraftwerke“.
Im nahegelegenen Zürich ist die Dichte der Tech-Unternehmen höher als im Silicon Valley. Dass Rechenzentren in der Region aus dem Boden sprießen, liegt laut der Schaffhauser Nachrichten auch daran, dass der Kanton an der wichtigen Verkehrsachse Zürich – Stuttgart liegt. Auch Frankfurt am Main ist nicht weit weg, dort befindet sich einer der weltweit wichtigsten Internetknoten, mit dem sich Daten schnell übertragen lassen.
Kein Ende des Ausbaus in Sicht
In der hessischen Metropole am Main sei das Stromnetz bereits am Limit, erklärt die Journalistin Indra Jungblut, die ebenfalls auf der Konferenz sprach. Bis 2030 sei kein größerer Anschluss an das Stromnetz mehr möglich. Die mehr als 100 Rechenzentren beanspruchen bis zu 40 Prozent des gesamten Strombedarfs der Stadt. In einigen Bezirken stehen die Serverfarmen dicht an dicht nebeneinander und haben massive Auswirkungen auf das Leben in der Stadt. Ihre Konzentration ist hier deutschlandweit am größten. Und trotzdem: „Ein Ende des Ausbaus ist nicht in Sicht“, sagt Jungblut.
Denn Rechenzentren-Entwickler*innen haben sich etwas einfallen lassen. Sie bauen eigene Anlagen zur Stromerzeugung, die sie mit fossilen Brennstoffen betreiben. Ein gut dokumentiertes Beispiel sei die US-amerikanische Firma CyrusOne: für den Betrieb des „FRA7“ Rechenzentrums in Frankfurt hat sie eine eigene Gasturbine gebaut. „Und das ist vermutlich kein Einzellfall“, sagt die Journalistin. Hersteller wie Siemens Energy jedenfalls kommen mit der Produktion neuer Gasturbinen, die vor kurzem noch als Auslaufmodell galten, nicht mehr hinterher.
„Strom wird zu einer knappen Ressource“
Der Region Berlin-Brandenburg drohe ein ähnliches Schicksal wie Frankfurt, warnen die Stadtforscher*innen Niklas Steinke und Fabian Halfar in ihrem Vortrag. Hier sind Dutzende neue Rechenzentren geplant. In Berlin-Lichtenberg entsteht „Bluestar“ der Prea Group, das größte KI-Rechenzentrum der Stadt. Mit 100 Megawatt Anschlussleistung soll es mehr Strom verbrauchen als eine Stadt wie Potsdam. Schon bis 2024 seien in Berlin mehr Netzanschlüsse angefragt worden als das gesamte Berliner Stromnetz übertragen kann, vor allem für große Rechenzentren-Projekten.
Warum kommt Big Tech überhaupt nach Berlin? Großstädte wie Berlin und Frankfurt verfügen über eine Wasser- und Stromnetzinfrastruktur, die mit öffentlichen Geldern gebaut wurde. Die wollen die Tech-Firmen für sich nutzen, sagen die Forscher*innen und nennen das „Infrastukturextraktivismus“. Dieser sei neben dem bereits bekannten Abbau der Rohstoffe in ehemals kolonisierten Regionen und der Sammelwut großer Datenmengen eine neue Manifestation des KI-Hypes. „Im Rechenzentrum-Boom wird Strom zu einer knappen Ressource“, sagt Halfar. Bisher sei die Vergabe großer Netzanschlüsse nicht politisch aufgeladen. Das mache es den Rechenzentren-Betreiber*innen leichter, sich das Stromnetz innerhalb weniger Jahren anzueignen.
Hilfe bekämen sie dabei auch von klassischen Bodenspekulant*innen, die potenziell geeignete Flächen in der Stadt aufkaufen und darauf warten, dass Betreiber*innen von Rechenzentren auf sie zukommen. Denn eine Bewerbung für einen Anschluss zum Hochspannungsnetz setze eine Fläche voraus. „Wir müssen uns dringend darum kümmern, dass das Stromnetz aus der politischen Unsichtbarkeit austritt und eine demokratische Diskussion darüber stattfindet, wofür wir den Strom verwenden wollen“, schlussfolgert Halfar.
Bundesregierung knickt vor Big-Tech-Lobby ein
Die Bundesregierung sei dem globalen Wettrennen um KI-Kapazitäten dem Glauben aufgesessen, dass sich mit Rechenzentren Wohlstand generieren lässt, sagte Julian Bothe, Experte für KI und Nachhaltigkeit bei AlogrithmWatch, in seinem Talk. Bis 2030 will sie die Rechenzentrumskapazitäten im Land mindestens verdoppeln und die Kapazitäten für Künstliche Intelligenz vervierfachen, wie es in der kürzlich vorgestellten Rechenzentrumsstrategie heißt. Dabei habe Deutschland schon jetzt die meisten Rechenzentren im europäischen Vergleich. Laut DataCenterMap sind es aktuell mehr als 500.
Die Pläne der Regierung bringen eine weitgehende Deregulierung zugunsten der Tech-Firmen und zulasten der Gesellschaft und der Umwelt mit sich, kritisiert Bothe. Ein starkes Beispiel hierfür sei die geplante Abschwächung des Energieeffizienzgesetzes. So sollen beispielsweise die bestehenden Transparenzstandards für Verbrauchswerte abgeschafft werden. Das würde den Betreiber*innen erlauben, den konkreten Energieverbrauch und die Energieeffizienz der Rechenzentren vor der Öffentlichkeit geheimzuhalten – mit dem Verweis auf Geschäftsgeheimnisse.
„Anstatt in Zeiten der Energiekrise endlich auf Energieeffizienz zu setzen, droht Wirtschaftsministerin Reiche erneut, vor den Lobby-Bemühungen der Tech-Giganten einzuknicken“, sagte Bothe anlässlich des Positionspapiers zur Gesetzesnovelle, das AlgorithmWatch mit anderen Organisationen vergangene Woche veröffentlicht hat. Die Forderung, Verbrauchswerte als Geschäftsgeheimnisse hinter Verschluss zu halten, komme von Microsoft. Das habe eine Recherche von LobbyControl und Campact ergeben.
Zugang zu sauberem Wasser steht auf dem Spiel
Das geplante Energieeffizienzgesetz müsse gestoppt werden, sagte Bothe. Denn Widerstand gegen schädigende Gesetzesvorhaben auf nationaler Ebene sei wichtig. Genauso notwendig sei aber auch lokaler Protest gegen geplante Rechenzentren vor Ort. Dass Protest wirksam sein kann, zeigt der Fall von Groß-Gerau. Die Stadtverordneten haben dort gegen den Bau des bislang größten Rechenzentrums in der Rhein-Main-Region gestimmt.
Dass Proteste bereits an vielen Orten auf der Welt stattfinden, haben zahlreiche Vorträge auf der Konferenz gezeigt. Immer wieder versuchen lokale Gruppen, die Ansiedlung neuer Rechenzentren zu verhindern. José Renato Laranjeira etwa berichtete vom Kampf der indigenen Anacé-Gemeinschaft in Brasilien. Durch den Bau von Rechenzentren sahen sie einen heiligen Fluss in Gefahr. Der Zugang zu sauberem Wasser stand für sie auf dem Spiel.
Neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen sind Mythen
Welche Erfahrungen Aktivist*innen im Kampf gegen Rechenzentren bereits gesammelt und welche Strategien sich als wirksam erwiesen haben, darum ging es in einem international besetzten Panel. Einerseits sei es wichtig, die lokale Bevölkerung zu involvieren und andererseits die Propaganda der Tech-Konzerne mit Fakten zu kontern, sagte Luis García Valverde von der spanischen Umweltschutz-NGO „Ecologistas en Acción“. Seine Organisation setzt sich gegen die Ansiedlung riesiger Amazon-Rechenzentren in der Region Aragon im Nordosten Spaniens ein, unter anderem mit einer Klage. García Valverde berichtete von Versuchen des Tech-Konzerns die Öffentlichkeit zu beeinflussen: etwa indem Amazon Anzeigen in lokalen Zeitungen schaltet, Fußballclubs in der Region sponsort oder die Namensrechte eines Stadiums kauft.
Auch Hacktivistin Eda von der französischen Organisation „La Quadrature du Net“ setzt auf Aufklärung. Im französischen Marseille habe die Ansiedlung von Rechenzentren etwa die geplante Elektrifizierung des Hafens verhindert. Von der Elektrifizierung würden die Menschen in der Stadt aber massiv profitieren. Wenn Kreuzfahrtschiffe im Hafen über Strom liefen, gäbe es weniger Luftverschmutzung. Genau solche Informationen müssten öffentlich gemacht werden, um die Menschen vor Ort aufzurütteln, sagte Eda.
Zudem müsse man Mythen über neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen entkräften, ergänzte Dylan Murphy von der irischen Gruppe „Not Here Not Anywhere“. Er berichete von der Überlastung des irischen Stromnetzes durch den gigantischen Ausbau der Rechenzentren im Land, der irgendwann sogar zu einem Moratorium, einem Baustopp, geführt habe. „Rechenzentren sind Vampire, die unseren Gemeinschaften Strom, Wasser, Land und Rohstoffe entziehen.“ Als physische Manifestation des KI-Hypes würden sie sich hervorragend für Mobilisierung eignen, pflichtete García Valverde aus Spanien bei. Plötzlich hätten Menschen das abstrakte Thema KI direkt vor der eigenen Haustür.
Ein großes Problem bei der Mobilisierung sei jedoch die Intransparenz der Betreiber*innen und teilweise auch der Gemeinden. Oft sei nicht einmal klar, wer wo genau baue und für wen. Teilweise bauen die großen Tech-Konzerne nicht mehr selbst, sondern mieten Kapazitäten bei Dritten, erzählte García Valverde.
Was tun gegen die KI-Blase?
Um so ein Modell handelt es sich beim ersten Rechenzentrum im Schweizerischen Beringen. Seine Zukunft ist derzeit noch völlig offen. Es wird sich erst in einigen Jahren zeigen, welche Firmen die Fläche im Rechenzentrum mieten wollen und ob die Gemeinde Steuereinnahmen einnehmen wird. Außerdem ist die Frage nach der Abwärmenutzung noch ungelöst: das Rechenzentrum produziert deutlich mehr Abwärme, als ein kleines Dorf wie Beringen sinnvoll nutzen kann. Deshalb ist nun der Bau eines Erdbeckenspeichers – eines künstlichen Sees, der die Abwärme des Rechenzentrums im Sommer speichern soll – für rund 22 Millionen Euro im Gespräch. Platzt die KI-Blase, bleiben die Beringer*innen mit kostspieliger leerstehender Infrastruktur zurück.
Um auf die Situation einzuwirken und die öffentliche Diskussion über den Bau von Rechenzentren anzuregen, organisiert sich laut den Aktivist*innen von „Aufstände der Allmende“ derzeit ein Bündnis rund um die Kampagne „KI kurzschließen“. Vom 2. bis 9. Juli werde es in der Schweiz dazu ein Widerstandscamp geben.
Wie man sich hierzulande engagieren kann, erklärt die Bundestagsabgeordnete Sonja Lemke (die Linke). Sie empfiehlt Aktivist*innen und Bürger*inneninitiativen, auf der kommunalen Ebene anzusetzen, wo die Entscheidungen über den Bau von Rechenzentren getroffen werden: „Geht in die kommunalen Planungsausschüsse, schreibt Mails an eure Abgeordneten und stellt IFG-Anfragen.“
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Mit KDE Plasma 6.7 erhalten Anwender virtueller Desktops in Multi-Monitor-Set-ups endlich die Möglichkeit, die Desktops unabhängig voneinander umzuschalten.
Archinstall 4.2 text-based installer for Arch Linux is now available with granular KDE Plasma configuration, a new Pacman settings submenu with Color and Parallel Downloads, and other changes.
Die Pläne, im Internet mit Biometrie nach jedweder Person zu suchen, verstoßen laut AlgorithmWatch gegen Europarecht und die Verfassung. Sie seien so unverhältnismäßig, dass man sie nicht verbessern, sondern nur zurückziehen könne.
Die schwarz-roten Gesetzespläne kommen einer Totalüberwachung des digitalen öffentlichen Raumes gleich. (Symbolbild) – CC-BY 4.0Stefanie Loos
Die Pläne der Bundesregierung, die digitalen Ermittlungsbefugnisse von Sicherheitsbehörden auszuweiten, sind nach Meinung der Organisation AlgorithmWatch europarechtswidrig und stehen im Konflikt mit verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen und datenschutzrechtlichen Grundsätzen.
Dabei kommt AlgorithmWatch – wie auch schon zuvor die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) – zu dem Schluss, dass man dieses Gesetz nicht mit ein paar Änderungen verbessern könnte. Die verfassungs- und menschenrechtliche Unverhältnismäßigkeit lasse „ausschließlich die Empfehlung zu, die Gesetzentwürfe zurückzuziehen und ein grundsätzliches gesetzliches Verbot des Einsatzes biometrischer Massenerkennungssysteme für öffentliche und private Stellen einzuführen“, so die Zusammenfassung der Stellungnahme zum Gesetz (PDF).
„Flächendeckende Verfolgung aller Menschen im digitalen Raum“
Die schwarz-rote Koalition plant in ihrem „Sicherheitspaket“ einerseits eine biometrische Massenfahndung im Internet zu erlauben sowie andererseits die Zusammenführung und Auswertung polizeilicher Daten mittels automatisierter Datenbankanalyse. Die Stellungnahme der Nichtregierungsorganisation fokussiert sich auf die biometrische Fahndung.
Diese biometrische Internetfahndung sieht die NGO sehr kritisch:
Der biometrische Abgleich ermöglicht die Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum und im Internet auf Basis biometrischer Merkmale und schafft somit die technischen Voraussetzungen für eine flächendeckende Verfolgung aller Menschen im (digitalen) öffentlichen Raum.
Laut AlgorithmWatch berührt die Überwachungsmaßnahme zwangsläufig die Grundrechte aller Menschen, sie sei weder erforderlich noch verhältnismäßig. Betroffen seien dabei insbesondere die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und freie Meinungsäußerung.
Rückschlüsse auf politische Einstellungen
Die NGO kritisiert, dass die Maßnahme heimlich erfolgt und eine extrem hohe Streubreite hat: Es seien einfach alle Menschen betroffen, deren Gesichtsbilder im Internet zu finden sind. Das ist heute ein großer Teil der Bevölkerung. Zudem gebe es erhebliche Diskriminierungsrisiken, wenn sensible Daten erfasst und verarbeitet werden, wie Aufnahmen von Demonstrationen, Parteiveranstaltungen, Pride-Events, Gewerkschaftskundgebungen oder Gottesdiensten. Solche Aufnahmen lassen Rückschlüsse zu auf politische Haltungen, Parteizugehörigkeit, sexuelle oder religiöse Einstellungen.
Darüber hinaus könnten durch die biometrische Internetfahndung auch Bilder aus dem Kernbereich privater Lebensführung ausgewertet werden wie etwa Kindergeburtstage oder private Familienfeiern. Dieser Kernbereich ist verfassungsrechtlich besonders geschützt. Die öffentliche Verfügbarkeit der Daten, die für einen Abgleich herangezogen werden, ändere nichts daran, dass Schutzbereiche der Grundrechte berührt sind.
In der Stellungnahme verweist AlgorithmWatch darauf, dass das Bundesverfassungsgericht bei Kfz-Kennzeichen, die deutlich weniger sensibel als biometrische Merkmale seien, hohe verfassungsrechtliche Anforderungen aufgestellt habe.
Auch seien die Anforderungen für die geplante massenhafte Verarbeitung biometrischer Daten zu unspezifisch sowie die Einsatzzwecke und Tatbestandsmerkmale zu breit und nicht gewichtig genug, als dass eine grundrechtskonforme Anwendung realistisch erscheine. Hier verweist die Organisation auf den Straftatenkatalog des § 100a Abs. 2 StPO , der regelmäßig erweitert und angepasst werde und sich deshalb nicht zur klaren Begrenzung der Maßnahmen auf schwerwiegende Straftaten eigne. Diese Kritik hatte auch die GFF geäußert.
Technische Ausgestaltung unklar
Der Gesetzentwurf lege außerdem „völlig unzureichend“ dar, wie die Überwachungsmaßnahme technisch vonstattengehen soll. Einerseits sollen die die im Rahmen des biometrischen Abgleichs erhobenen und verarbeiteten Daten nach dessen Durchführung „unverzüglich” gelöscht werden, auf der anderen Seite bleibe der Gesetzentwurf schuldig, wie die Sache technisch funktionieren soll.
Klar ist: Für einen biometrischen Abgleich braucht es eine Datenbank, die mit einem gesuchten Bild verglichen werden muss. Bisherige Systeme von privaten Firmen zur Gesichtssuche im Internet wie beispielsweise PimEyes funktionieren so, dass sie meist illegal alle möglichen Gesichtsbilder aus dem Internet sammeln, auswerten und die biometrischen Merkmale sowie die Fundstellen und Metadaten und Zusatzinformationen dieser Bilder in einer Datenbank hinterlegen. Suche ich nun nach einem Gesicht, werden die biometrischen Merkmale dieses Gesichts mit den in der Datenbank hinterlegten Daten abgeglichen – und die jeweiligen Ergebnisse ausgespuckt.
Ein durch AlgorithmWatch beauftragtes Gutachten hat festgestellt, dass ein biometrischer Abgleich zwischen Bildern gesuchter Personen und im Internet verfügbaren Fotos ohne Verwendung einer Datenbank nicht sinnvoll umsetzbar ist. Für die NGO ist damit klar, dass das Vorhaben verboten ist, weil die KI-Verordnung der EU eine mittels Künstlicher Intelligenz erstellte Gesichterdatenbank verbieten würde.
Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages kommt allerdings zu einem leicht anderen Schluss. Demnach verbiete die KI-Verordnung nicht den Aufbau einer Datenbank, sondern nur das „ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern mittels KI […], da es die Privatsphäre und den Datenschutz der Betroffenen erheblich beeinträchtigt und das Gefühl ständiger Überwachung erzeugt“.
Das in der KI-Verordnung festgelegte Verbot gelte demnach nur dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden die Datenbanken mit Hilfe von KI-Systemen erstellen. Werden dafür keine solchen Systeme verwendet, greife die Verordnung nicht. Genau dieses Schlupfloch könnte die Bundesregierung nutzen wollen, sie lässt aber offen, wie das technisch funktionieren soll.
Auslagerung an Private als Schlupfloch?
AlgorithmWatch kritisiert, dass der Gesetzentwurf eine Art Auslagerungsbefugnis enthalte, für den Fall, dass Polizei- und Strafverfolgungsbehörden den Abgleich technisch nicht selbst durchführen können. Sie erlaubt ausdrücklich eine Übermittlung von Daten zum Zweck eines biometrischen Abgleichs an öffentliche Stellen und private Anbieter sowohl im Inland als auch im Ausland sowie innerhalb wie außerhalb der Europäischen Union.
Auch das könnte ein Schlupfloch sein. Die NGO sagt dazu: „Eine Erlaubnis für solch eine Auslagerung des biometrischen Abgleichs ins (Nicht-EU-)Ausland führt sämtliche durch die Gesetzestexte eingeführten Beschränkungen ad absurdum.“ Damit würde der in den Gesetzentwürfen beschriebene Vorgang des Löschens aller verarbeiteten Daten nach jeder einzelnen Suchanfrage zur theoretischen Fassade, heißt es in der Stellungnahme. „Aus diesem Grund, so die Vermutung, wird auf die Übermittlung von Daten an Dritte verwiesen, welche den Abgleich im Auftrag deutscher Behörden durchführen würden. Ins Spiel kommen könnten dann solche Anbieter wie PimEyes oder Clearview AI.
Der Staat dürfe aber, so die Stellungnahme, selbst keine rechtswidrigen Angebote Dritter nutzen. „Ein Delegieren der Umsetzung ins Ausland stellt entsprechend keine europa- und grundrechtskonforme Lösung dar.“ Dazu komme, dass derart schwerwiegende Grundrechtseingriffe nicht an private Unternehmen oder öffentliche Stellen in Drittstaaten ausgelagert werden dürften.
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Mit Hilfe von KI-Agenten sollen Einzelpersonen schon bald Unternehmen mit Milliardenbewertung aufbauen. Das klingt verführerisch, weil es einer prometheischen Sehnsucht nach totaler Souveränität schmeichelt. Allerdings wusste schon Franz Kafka, dass Ein-Personen-Unicorns mythische Wesen sind.
Am 18. Februar 1922 notierte Franz Kafka in sein Tagebuch eine Miniatur, die wie so vieles aus seiner Feder auf den ersten Blick komisch wirkt und auf den zweiten unheimlich. Ein Theaterdirektor, der alles von Grund auf selbst schaffen muss – sogar die Schauspieler muss er erst zeugen. Ein Besucher wird nicht vorgelassen, der Direktor sei mit wichtigen Theaterarbeiten beschäftigt. Und was tut er? Er wechselt die Windeln eines künftigen Schauspielers.
Man lacht kurz. Dann hört man auf.
Die totale Kontrolle über den Produktionsprozess kehrt sich in die Selbstauflösung des Produzenten um. Wer alles selbst erschaffen will – Stück, Bühne, Ensemble –, landet zwangsläufig bei der Windel. Wie man aus der wunderbaren Kafka-Biographie von Reiner Stach lernen kann: Ambition und Absurdität sind bei Kafka keine Gegensätze.
Als Schriftsteller war Kafka jemand, der Nacht für Nacht sein ganzes Ensemble allein erschaffen musste, neben dem Bürojob in der Arbeiter-Unfall-Versicherungsanstalt. Er wusste, dass der kreative Absolutismus seinen Preis hat: Man ist bis zum Umfallen beschäftigt. Mit dem, was gerade nötig ist, damit die Sache irgendwann und irgendwie weitergeht. Und dann fällt einem das nächste Problem auf.
Der Gründer als vollständiges Ensemble
Ich kenne diesen Tagebucheintrag aus Nicolas Mahlers Band „Kafka für Boshaft“. Seit Monaten lese ich ihn immer wieder. Konkret: Seit Sam Altman und andere Vordenker der Branche die Prophezeiung ausgaben, dass Einzelpersonen mit Hilfe von KI-Agenten bald Unternehmen mit Milliardenbewertung aufbauen würden. Das Stichwort lautet Ein-Personen-Unicorns. Übersetzt: Der Gründer als vollständiges Ensemble, als Entwickler, Designer, Vertriebler, Buchhalter und Marketingstratege zugleich, verstärkt durch eine Armee von Sprachmodellen, die gehorsam Code generieren und Kunden kontaktieren.
Diese Prophezeiung ist verführerisch, weil sie einer uralten, prometheischen Sehnsucht nach totaler Souveränität und Kontrolle schmeichelt. Kein Team, das koordiniert werden will. Keine menschlichen Eigenheiten, die berücksichtigt werden müssen. Keine lästigen Kollegen, die anderer Meinung sind. Nur man selbst, die Bühne und die Modelle. Das klingt nach Befreiung. Es riecht nach Windel. Kafka, so ist mir beim Lesen aufgefallen, hat sein Stück hundert Jahre zu früh aufgeschrieben.
Denn Kafkas Direktor ist ja nicht deshalb lächerlich, weil sein Vorhaben scheitert – er scheitert im Tagebucheintrag ja gar nicht. Er ist lächerlich, weil die innere Logik seines Ehrgeizes ihn unausweichlich dorthin geführt hat: zur Windel. Wer lückenlose Kontrolle anstrebt, muss die Schauspieler selbst zeugen; wer sie selbst zeugt, muss auch für sie sorgen. Die Allmacht endet im Pflegeheim der eigenen Schöpfung.
Was der Mensch (ver)lernt
Das weist auf einen blinden Fleck hin, der in der aktuellen Euphorie um Solo-Coder und ihre KI-Agenten in den sozialen Medien oft übersehen wird. Nicht die Frage, ob diese Werkzeuge produktiv sind – das sind sie, oft beeindruckend –, sondern die Frage, was der Mensch dahinter dabei lernt oder verlernt. Sprachmodelle produzieren auf Zuruf: Code, Marktanalyse, Pitch-Deck. Aber sie wissen im strengen Sinne gar nichts. Der Direktor hat ein glänzendes Ensemble gezeugt; ob es spielen kann, erfährt er erst, wenn der Vorhang aufgeht.
Nehmen wir den KI-Bühnenbildner: Er kann Ihnen den Unterschied zwischen Preußischblau und Kobalt in drei Absätzen erklären. Aber er scheitert daran, ein Objekt auf der Bühne zu lokalisieren, das nicht dort ist, wo er es erwartet. Die jüngste Forschung zu multimodalen Sprachmodellen zeigt genau das: Selbst die leistungsfähigsten Systeme erzielen beim visuellen Grounding – dem schlichten Auffinden eines Gegenstandes im Bild – erschreckend niedrige Trefferquoten; bei Aufgaben, die das Erkennen von Abwesenheit erfordern, versagen die meisten vollständig. Was Kognitionswissenschaftler das Binding-Problem nennen, ist in der Praxis vernichtend: Das Modell beschreibt, was es zu sehen erwartet. Es sieht nicht. In anderen Worten: Der KI-Bühnenbildner malt aus dem Gedächtnis, nicht aus der wirklichen Anschauung.
Und der Hauptdarsteller? Er kommt manchmal, wenn man ihm richtig zuflüstert („promptet“), auf die richtige Zeile – aber über Wege, die er sich nicht merken kann, weil er sie nicht gegangen ist. Apples Forschungsteam hat das in einer wichtigen Studie nüchtern „The Illusion of Thinking“ genannt: Sogenannte Reasoning-Modelle, die durch verlängerte Denkprozesse besonders zuverlässig wirken sollen, erleiden ab einem bestimmten Komplexitätsniveau einen Genauigkeitskollaps. Bei einfachen Aufgaben übertreffen sie die älteren Modelle nicht einmal. Was bleibt, ist ein Ensemble, das gelegentlich brillant klingt, aber strukturell unzuverlässig ist. Kein Probengedächtnis, keine Replizierbarkeit. Das Paradox setzt sich beim Publikum fort: Studierende, die regelmäßig KI-Assistenten zum Schreiben und Denken nutzen, zeigen messbar schwächere Gedächtnisleistung, geringere kognitive Eigenständigkeit und – besonders ernüchternd – auch dann noch schlechtere Ergebnisse, wenn sie wieder ohne KI arbeiten. MIT-Forscher sprechen von „kognitiver Verschuldung“.
Die Windeln stapeln sich im Fundus.
Wohin eine solche Aufführung führt? Das sieht man am Bild des Hobby-Coders, der zwar engagiert mit Claude Code spielt, sich aber nie die Prinzipien von sauberem Code angeeignet hat. Zweihundert Zeilen, die funktionieren – bis sie es nicht mehr tun. Dann beginnt das Debugging: ein Durchsuchen von generiertem Code, den der Autor nicht mehr versteht, und zunehmend auch nicht das Modell, das beim nächsten Prompt munter darüber hinweg generiert. Laut einer Analyse von 211 Millionen Codezeilen durch GitClear hat sich der sogenannte Code-Churn im KI-Zeitalter verdoppelt, während 45 Prozent des KI-generierten Codes Sicherheitslücken enthält. Dies wird zunehmend von Hackern ausgenutzt. Der Begriff „Vibe Coding“ ist keine zwei Jahre alt und hat bereits eine eigene technische Schuldenkrise produziert, die erst langsam sichtbar wird. Das Theater steht. Die Windeln stapeln sich im Fundus.
Diese Kritik bedeutet nicht, dass die Werkzeuge wertlos wären. Ich selber nutze lokale KI-Modelle gerne und viel, gerade für mühsame Programmieraufgaben. Für technisch versierte Gründer sind KI-Agenten ein Hebel, den frühere Generationen nicht kannten. Manche Windeln nimmt einem das Modell tatsächlich ab. Doch Unicorns heißen nicht umsonst so: mythische Wesen, selten und wunderlich. Ein-Personen-Unicorns wären mythische Wesen zweiter Ordnung. Was manche Influencer in den sozialen Medien als wundersame Programmierprojekte präsentieren, die angeblich an einem Wochenende entstanden sind, sind Ausnahmen aus einer frühen Phase. Alle anderen debuggen noch.
Der Unterschied zwischen Vision und Theater auf dem höchsten Niveau liegt in der Arbeit dazwischen. Nicht in der glamourösen, nicht in der sichtbaren, sondern in der stillen, zeitaufwändigen, ein wenig demütigenden Arbeit, die das Geschehen auf der Bühne am Laufen hält. Ökonomen, die Transformationstechnologien von der Dampfmaschine bis zur Elektrifizierung analysiert haben, nennen das die Komplementaritätsbedingung. Eine Basistechnologie entfaltet ihren Nutzen nicht durch bloße Verfügbarkeit, sondern durch die jahrelange, unsichtbare Reorganisation von Prozessen, Kompetenzen und Institutionen.
Daron Acemoglu hat das für die generative KI konkret beziffert: Selbst unter optimistischen Annahmen dürfte die Technologie das BIP über zehn Jahre um weniger als ein Prozent heben – weil die komplementäre Arbeit, die sie erst produktiv macht, Zeit braucht und konstante Validierung verlangt.
Man wird nicht vorgelassen. Der Direktor ist beschäftigt.
Was er tut? Er wechselt Windeln.
Die KI nimmt einem ein paar davon ab. Vielleicht sogar viele. Aber das Theater baut sie einem nicht.
Anselm Küsters ist Fachbereichsleiter Digitalisierung und Neue Technologien am Centrum für Europäische Politik (cep) in Berlin. Im Sommersemester 2025 und Wintersemester 2025/26 war er zudem Vertretungsprofessor für Digital Humanities an der Universität Stuttgart. Er ist Autor des Buches „Small is beautiful 2.0: Mit digitaler Dezentralisierung zu einer menschlicheren Wirtschaft“, das jüngst im Herder Verlag erschienen ist.
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Am Wochenende ist die Ausnahmeregelung für die freiwillige Chatkontrolle ausgelaufen. Doch große Tech-Unternehmen wie Google, Meta oder Microsoft wollen weiter massenhaft die private Kommunikation ihrer Nutzer:innen scannen.
Zuckerbergs Meta-Konzern will weiter die unverschlüsselte Kommunikation der Nutzer:innen durchsuchen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Annie Spratt
Am vergangenen Samstag ist die europäische Ausnahmeregelung zum Scannen von privater Kommunikation nach Inhalten sexualisierten Kindesmissbrauchs – die sogenannte „freiwillige Chatkontrolle“ oder Chatkontrolle 1.0 – ausgelaufen. Die Tech-Konzerne Google, Meta, Microsoft und Snapchat wollen aber dennoch weiter die Kommunikation ihrer Nutzer:innen massenhaft und anlasslos nach solchen Inhalten durchsuchen. Das verkündeten die Unternehmen am 4. April in einer gemeinsamen Erklärung. Wie genau die Unternehmen die Maßnahmen fortsetzen wollen, ließen sie allerdings offen.
Das Auslaufen der Ausnahmeregelung „trübe“ die Rechtssicherheit, so die vier Konzerne, die sich enttäuscht über das „unverantwortliche Versäumnis“ zeigen. In der Erklärung heißt es weiter, dass man „weiterhin freiwillige Maßnahmen in Bezug auf unsere relevanten Dienste für die interpersonale Kommunikation ergreifen“ werde. Die Konzerne fordern zudem die EU-Institutionen auf, die Verhandlungen über einen Rechtsrahmen abzuschließen.
In einem Schreiben vom 25. März hatten mehrere EU-Kommissare, unter ihnen der Innenkommissar Magnus Brunner, in einem Schreiben an EU-Abgeordnete gewarnt, dass es nach dem 3. April den Anbietern gemäß der ePrivacy-Richtlinie untersagt sei, Material über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet nach eigenem Ermessen aufzuspüren und zu melden. In der heutigen Pressekonferenz wollte die EU-Kommission allerdings nicht auf die Frage antworten, ob die eigenmächtige Fortführung der freiwilligen Chatkontrolle durch die Unternehmen gegen EU-Regeln verstoßen würde.
Die freiwillige Chatkontrolle wird unterschiedlich bewertet. Die Befürworter:innen halten sie für unverzichtbar, um Inhalte und Kriminelle aus dem Bereich des sexualisierten Kindesmissbrauchs ausfindig zu machen. Kritiker:innen weisen darauf hin, dass es sich um bekanntes Material handele und dass man damit keinen laufenden Kindesmissbrauch stoppe. Sie verweisen zudem darauf, dass das anlasslose Scannen von Kommunikation ein tiefer Eingriff in Grundrechte ist.
Der ehemalige Piraten-Europaabgeordnete Patrick Breyer nannte das Aus der anlasslosen Chatkontrolle in einer Pressemitteilung keinen Rückschlag, „sondern eine Chance für echten Kinderschutz“. Statt Massenüberwachung solle auf „Löschen statt Wegsehen“, auf sicheres Design bei Apps, mehr Prävention an Schulen sowie einer Stärkung der Ermittlungsbehörden gesetzt werden.
Verhandlungen über CSA-Verordnung
Ungleich wichtiger als die Ausnahmeregelung der Chatkontrolle 1.0 ist die CSA-Verordnung, welche auch die verpflichtende Chatkontrolle 2.0 enthalten könnte, über die seit vier Jahren gestritten wird. Durch ein eingestuftes Ratsprotokoll vom 13. März, das wir im Volltext veröffentlicht haben, wurde deutlich, dass die EU-Mitgliedstaaten Kompromisse bei der temporären freiwilligen Chatkontrolle 1.0 offenbar als eine Art Vorentscheidung für die weitaus wichtigeren Verhandlungen zur CSA-Verordnung und damit für eine permanente Regelung (Chatkontrolle 2.0) sehen.
Knackpunkt bei der CSA-Verordnung ist die verpflichtende Chatkontrolle. Der EU-Kommission möchte, dass dabei auch verschlüsselte Kommunikationen durchleuchtet werden. Das Parlament hat dies bisher abgelehnt und Maßnahmen nur auf Verdacht gefordert. Auch im EU-Rat hat die anlasslose Chatkontrolle bislang keine qualifizierte Mehrheit gefunden. Die drei Institutionen sind derzeit im Trilog und verhandeln über die Verordnung.
Für die Chatkontrolle nach Wunsch der EU-Kommission wäre Technologie namens Client-Side-Scanning nötig, welche vor der Verschlüsselung Inhalte auf dem Handy oder Computer scannt. Wäre diese Technologie einmal eingeführt, ist verschlüsselte Kommunikation wertlos, weil die Inhalte schon vor dieser angeschaut werden könnten. Es wäre das Ende der privaten und vertraulichen Kommunikation. Wir haben zusammengestellt, warum dies für uns alle gefährlich ist.
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Ein geplantes Gesetz zum Umgang mit psychisch erkrankten Menschen in Niedersachsen hatte viel Gegenwind bekommen. Nun hat die niedersächsische Landesregierung ihren Erstentwurf überarbeitet und Regeln zum Datenaustausch konkretisiert. Doch Fachleute wünschen sich weitere Anpassungen.
Im November 2024 hatte die rot-grüne niedersächsische Landesregierung sich auf ein neues Psychisch-Kranken-Gesetz geeinigt. Solche Gesetze gibt es in allen Bundesländern, sie regeln neben Hilfen für erkrankte Menschen unter anderem, wann sie unfreiwillig in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden können und welche Voraussetzungen für Zwangsmaßnahmen gelten. Die Details unterscheiden sich in den Ländern, Niedersachsen will nun – wie Hessen zuvor – in seinem neuen Gesetz regeln, wie und wann Daten zu Menschen sowohl mit Behörden als auch mit der Polizei ausgetauscht werden können.
Am Erstentwurf der Landesregierung gab es zahlreiche Kritik. Kliniken sollten dazu verpflichtet werden, Zwangseingewiesene dem zuständigen sozialpsychiatrischen Dienst und der örtlichen Polizeibehörde zu melden, „sofern der betroffene Mensch festgelegte Merkmale aufweist, die einen Verdacht für die Gefährdung Dritter vermuten lassen“.
Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) hatte betont: „Keinesfalls wollen wir ein Register für psychisch Kranke.“ Doch auch wenn der Register-Begriff von Politiker:innen mittlerweile nach zahlreicher öffentlicher Kritik gemieden wird, bleibt das Problem einer Datenerfassung über psychisch erkrankte Menschen bestehen.
Drei Stufen zur Datenübermittlung
Zu den Datenübermittlungen zwischen Kliniken, sozialpsychiatrischen Diensten und Polizei schreibt die Regierung im neuen Gesetzesentwurf: „Um die kritischen Stellungnahmen aus der Verbandsanhörung aufzugreifen, wurden diese Regelungen in einen gesonderten Paragraphen aufgenommen.“ Die seien „klarer strukturiert, die übermittlungsfähigen Daten konkret definiert und insbesondere die Kriterien für eine psychiatrische Gefährdungseinschätzung ausdrücklich im Gesetz festgelegt“.
Dabei herausgekommen ist ein dreistufiges Modell, nach dem Kliniken und sozialpsychiatrische Dienste Daten an die örtliche Polizei übermitteln können, sollen oder in der letzten Stufe müssen.
Die Kann-Vorschrift wird wirksam, wenn von einem Menschen ohne Behandlung „eine erhebliche Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder andere hochrangige Rechtsgüter Dritter ausgehen könnte“ und erwartet wird, dass die Person sich nicht in eine als notwendig erachtete Behandlung begibt. Die Soll-Vorschrift kommt zum Tragen, wenn der entsprechende Mensch in den zwölf Monaten zuvor bereits „wegen erheblicher Fremdgefährdung untergebracht“ war. Und die Pflicht zur Datenübermittlung tritt in Kraft, wenn es zusätzlich im zurückliegenden Jahr „zu einer Schädigung Dritter“ gekommen ist. Eine Datenübermittlung kann jedoch, so sieht es der Entwurf vor, nicht nur in Richtung der Polizei, sondern auch umgekehrt von dieser zu Kliniken und sozialpsychiatrischen Diensten geschehen, etwa wenn die Zwangseinweisung auf einem „polizeilich aufgenommenen Sachverhalt“ basiert.
Der Entwurf versucht hier, die Datenübermittlung an nachvollziehbare und überprüfbare Bedingungen zu knüpfen. An anderer Stelle im Entwurf fehlt das, etwa wenn es darum geht, wann eine Person zwangseingewiesen werden kann. Denn das soll künftig nicht mehr – wie in der aktuellen Gesetzesfassung – bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung der Fall sein. Sondern auch, wenn eine Gefahr für Leib oder Leben Dritter „zwar unvorhersehbar, aber wegen besonderer Umstände des Einzelfalls jederzeit zu erwarten ist“. Eine Schwelle, die noch schwammig formuliert ist, etwa als „drohende“ Gefahr – ein Begriff, der in den letzten Jahren zunehmend Einzug in die Polizeigesetze gehalten und zu einer Vorverlagerung von Befugnissen geführt hat.
Der überwiegende Teil psychisch erkrankter Menschen hat kein höheres Gewaltpotenzial als Menschen ohne entsprechende Diagnosen. Das Risiko erhöhen können zwar Faktoren wie der Einfluss von Alkohol und anderen Substanzen oder teilweilse nicht angemessen behandelte psychotische Zustände. Fachleute weisen immer wieder darauf hin, dass Gewalt multifaktoriell ist. Sie fordern, dass auch andere Faktoren betrachtet werden müssen, wenn es zu Gewalttaten kommt. So schreibt etwa die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen: „Gesamtgesellschaftlich muss Gewalt begünstigenden Faktoren ebenso begegnet werden, unter anderem durch Maßnahmen zum Abbau von Wohnungslosigkeit und verhältnispräventiven Maßnahmen im Bereich Suchtmittelkonsum.“
Besser, aber noch nicht ausreichend
Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), begrüßt die Änderungen im überarbeiteten Gesetzesvorschlag. „Insgesamt ist der Entwurf deutlich verbessert, optimal ist er aber noch nicht“, so die Psychiaterin und Neurologin. Der Entwurf begrenze nun klarer, welche Informationen überhaupt weitergegeben werden dürfen. Im neuen Entwurf ist festgelegt, dass nur Daten zur Identifizierung einer Person und zur „Beschreibung der von ihm ausgehenden Gefahr“ übermittelt werden dürfen. „Daten zum Gesundheitszustand und zum Krankheitsbild des betroffenen Menschen, zum Behandlungsverlauf sowie zu Behandlungsinhalten dürfen nur weitergegeben werden, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist“, heißt es dort weiter.
Gouzoulis-Mayfrank wünscht sich hier eine noch klarere Formulierung, „dass dies nur bei ‚unabdingbarer‘ Notwendigkeit zulässig ist“. Denn auch wenn es eine Verbesserung darstelle: „Die abgestufte Regelung zur Weitergabe von Daten an die Polizei ist erkennbar ein politischer Kompromiss“, so Gouzoulis-Mayfrank. „Die Voraussetzungen sind enger als im ersten Entwurf, bleiben aus fachlicher Sicht aber hinter dem zurück, was wir für angemessen halten.“ Die Ärztin sieht die Gefahr, dass dennoch bei einer Gefährdungseinschätzung „mehr Informationen über die Erkrankungen preisgegeben werden, als zur konkreten Gefahrenabwehr zwingend erforderlich wären“.
Neben den Regeln zur Datenübermittlung enthält das niedersächsische Psychisch-Kranken-Gesetz, das nach der Änderung Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz heißen soll, weitere Neuerungen. So sollen etwa die sozialpsychiatrischen Dienste, die Menschen mit psychischen Erkrankungen wohnortnah beraten und begleiten, gestärkt werden. Sie sollen etwa Stellen zur Krisenkoordination einrichten, die auch außerhalb regulärer Öffnungszeiten erreichbar sind.
Die sozialpsychiatrischen Dienste sollen auch an Fallkonferenzen teilnehmen, wenn sie selbst, eine behandelnde Klinik, die Wohnsitzgemeinde des betroffenen Menschen oder die Polizei von einem „erheblichen Fremdgefährdungspotenzial“ ausgehen. Nach Ansicht von Gouzoulis-Mayfrank sollten derartige Fallkonferenzen „nicht generell, sondern anlassbezogen und hochschwellig einberufen werden“. Die DGPPN-Präsidentin weist außerdem darauf hin, dass eine Begleitung durch die sozialpsychiatrischen Dienste einen wirksamen Präventionsbeitrag leisten könne. Die Dienste müssten dann jedoch finanziell und personell entsprechend ausgestattet sein.
„Ärztliche Schweigepflicht steht auf dem Spiel“
Der Vorstand des Vereins „Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener“ hat sich nun, da der Entwurf im Landtag diskutiert wird, in einem offenen Brief an die Abgeordneten des niedersächsischen Landesparlaments gewandt. Der Verein engagiert sich für die Abschaffung von Zwangsmaßnahmen, kritisiert aber auch die geplanten Datenübermittlungsbefugnisse. Die neuen Regelungen würden „Betroffene diskriminieren, indem Krisen als Sicherheitsrisiko statt als Probleme im Leben durch die Polizei und Psychiatrie behandelt werden“. So stehe unter anderem das Vertrauen in die Medizin mit der Schweigepflicht auf dem Spiel, „ein Grundpfeiler jeder Behandlung“.
Der Grünen-Abgeordnete Nicolas Mülbrecht Breer ist Sprecher für Psychiatrie seiner Landtagsfraktion und begrüßt es, dass „sich die Eingaben der Fachwelt im überarbeiteten Entwurf des NPsychKHG wiederfinden“ würden. In einem Positionspapier zur Psychiatrie der niedersächsischen Grünen aus dem November 2025 heißt es unter anderem: „Keine zentrale Erfassung von Erkrankten, Einbindung von Sicherheitsbehörden nur in Einzelfällen“.
Mülbrecht Breer setzt auch im weiteren parlamentarischen Verfahren „auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit den jeweiligen Akteur*innen“. Nachdem sich am 5. Februar der Gesundheitsausschuss zum ersten Mal mit dem geplanten Gesetz beschäftigt hat, soll am 16. April dazu eine Sachverständigenanhörung stattfinden. Ziel der rot-grünen Regierungskoalition ist erklärtermaßen, dass das Gesetz bis Juli dieses Jahres in Kraft treten soll.
Der Entwurf für eine Änderung des Landesgesetzes ist nicht die einzige Initiative Niedersachsens für mehr Datenaustausch zu psychisch erkrankten Menschen. Im Januar beschloss der Bundesrat einen Antrag auf Initiative des Landes, der die Bundesregierung auffordert, „insbesondere den Austausch von Gesundheitsdaten und den Erkenntnissen der Gefahrenabwehrbehörden unter datenschutzrechtlichen Vorgaben zu prüfen“ und Gesetze anzupassen. Es soll demnach eine bessere Vernetzung der „Erkenntnisse zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und gegebenenfalls anderen relevanten Behörden“ geben.
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