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Die US-Firma Penlink verkauft Überwachungstechnik, die auf Werbe-Tracking basiert. Nach Trumps Abschiebemiliz ICE hat offenbar auch die ungarische Regierung Lizenzen gekauft. Kurz vor der Wahl könnte sie damit gegen Opposition und Medienschaffende vorgehen.
Viktor Orbán droht bei der Wahl der Machtverlust. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Anadolu Agency; Bearbeitung: netzpolitik.org
Die ungarische Regierung soll kürzlich Lizenzen für ein Überwachungsprogramm erworben haben, das Menschen mithilfe von Daten aus der Online-Werbeindustrie überwachen und verfolgen kann. Das hat am Donnerstag das ungarische Investigativmedium VSquare berichtet. Das Programm Webloc der US-Firma Penlink soll auf Daten von bis zu 500 Millionen Handys beruhen.
Unsere Untersuchungen zeigen, dass mittlerweile in mehreren Ländern weltweit Militär-, Geheimdienst- und Strafverfolgungsbehörden – bis hinunter zu lokalen Polizeieinheiten – äußerst invasive und rechtlich fragwürdige, werbebasierte Überwachungstechnik ohne richterliche Anordnung oder angemessene Kontrolle einsetzen.
Zu den bekanntesten Kunden von Penlink gehört die paramilitärische US-Abschiebebehörde ICE, die im Auftrag der Trump-Regierung massenhaft Menschen festnehmen und deportieren soll. Sie soll das werbebasierte Überwachungswerkzeug laut Medienberichten unter anderem nutzen können, um gezielt Menschen anhand ihrer Handy-Standorte aufzuspüren.
Laut VSquare und Citizen Lab steht Webloc Ungarn mindestens seit 2022 zur Verfügung; zuletzt habe 2026 eine ungarische Sicherheitsbehörde neue Webloc-Lizenzen erworben. Es wäre der erste bestätigte Kauf eines werbebasierten Überwachungstools durch eine europäische Regierung. Auf unsere Presseanfrage hat die ungarische Regierung bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht reagiert.
Standorte und Interessen: Diese Daten soll Webloc nutzen
Das Werkzeug Webloc ist offenbar eine Erweiterung für ein größeres Überwachungsprodukt namens Tangles. Das berichten die Forschenden des Citizen Lab mit Verweis auf gesammelte Dokumente und Verträge. Webloc soll demnach Zugang zu einem Datenstrom von bis zu 500 Millionen Handys weltweit bieten. Zu den verfügbaren Daten sollen unter anderem gehören:
genaue GPS-Standorte,
die einzigartigen Werbe-Kennungen eines Geräts (mobile advertising IDs, kurz: MAID),
Eckdaten zum Gerät wie Betriebssystem und weitere installierte Apps,
Eckdaten zur Person, die das Gerät nutzt, wie Alter, Geschlecht, Sprache sowie
Eine Presseanfrage von netzpolitik.org zur Datengrundlage von Webloc hat die US-Betreiberfirma Penlink (früher: Cobweb Technologies) nicht beantwortet. Wir können deshalb nicht mit Sicherheit sagen, ob die beschriebene Datengrundlage zutreffend oder aktuell ist.
Die Liste der verfügbaren Daten ist zumindest plausibel. Denn genau solche Daten lassen sich aus der Online-Werbe-Industrie gewinnen. Das zeigen unsere Recherchen zum Datenmarktplatz Xandr, die von Zielgruppen-Segmenten handeln, und zu den Databroker Files, die den Handel mit Standortdaten in den Fokus nehmen.
Solche Daten werden angeblich nur zu Werbezwecken erhoben, etwa beim Bieten auf digitale Werbeplätze, dem Real-Time-Bidding. Weitere Daten können über sogenannte SDKs abfließen; das sind Software-Pakete von Dritten, die Entwickler*innen in ihre Apps einbauen. Nicht alle Akteur*innen der Werbe-Industrie behandeln die Daten vertraulich.
Auf oftmals verschlungenen Wegen landen sie letztlich als Handelsware bei Databrokern – und von dort potenziell bei Unternehmen, die daraus Überwachungswerkzeuge bauen. Diese Form der Überwachung wird auch ADINT genannt, kurz für advertising-based intelligence, werbebasierte Aufklärung.
Bewegungsprofile: Das soll Webloc mit den Daten machen
Webloc soll die Arbeit mit den Daten mithilfe einer grafischen Oberfläche einfach machen, wie aus dem Bericht der Forschenden hervorgeht. Demnach sollen Kund*innen etwa suchen können, welches Handy in einem bestimmten Gebiet – oder in mehreren Gebieten – unterwegs gewesen ist. Außerdem sollen sich Nutzer*innen das Bewegungsprofil einzelner Handys anzeigen lassen können.
Als Beispiel zeigen die Forschenden den Screenshot aus der Produktpräsentation eines Drittanbieters, der die Fähigkeiten von Webloc darlegen soll. Der Screenshot zeigt die angebliche Route eines Handy-Nutzers auf einer Karte, basierend auf 39 Ortungen: Die Reise soll demnach von Deutschland über Österreich nach Ungarn geführt haben.
Zu den Fähigkeiten der Software hat sich Penlink auf Anfrage nicht geäußert. Grundsätzlich lassen sich Handy-Nutzer*innen jedoch mithilfe von Standortdaten der Werbe-Industrie auf genau diese Weise ausspionieren. Das interne Recherche-Werkzeug, das netzpolitik.org und Bayerischer Rundfunk für die Databroker-Files-Recherchen genutzt hat, hatte im Kern die gleichen Fähigkeiten.
Mit einem Werkzeug wie diesem lassen sich gezielt Personen oder Gruppen ins Visier nehmen, etwa Besucher*innen einer politischen Demo; Menschen, die in bestimmten Grenzregionen unterwegs sind, die bestimmte Parteizentralen oder Redaktionen besuchen und vieles mehr. In einem autoritären Regime ist das eine besondere Gefahr unter anderem für Aktivist*innen, Oppositionelle, Journalist*innen oder Migrant*innen.
Den Recherchen von VSquare und dem Citizen Lab zufolge gehörten mindestens drei ungarische Sicherheitsbehörden seit den frühen 2020er-Jahren zu den Kunden von Cobwebs Technologies, das inzwischen unter dem Namen Penlink firmiert: der Inlandsgeheimdienst Constitution Protection Office (AH), das für das Sammeln und Zusammenführen von Geheimdienstdaten zuständige National Information Center (NIC) sowie die Überwachungsbehörde Special Service for National Security (NBSZ).
Zum Portfolio von Cobwebs Technologies / Penlink sollen mehrere Werkzeuge gehören. NBSZ soll zuletzt im März 2026 Lizenzen für das werbebasierte Überwachungswerkzeug Webloc und weitere Programme erworben haben.
Die Enthüllungen kommen zu einem besonderen Zeitpunkt: Am kommenden Sonntag wählt Ungarn ein neues Parlament, und es sieht erstmals seit Langem so aus, als könnten Premier Viktor Orbán und seine Fidesz-Partei die Mehrheit verlieren. Umfragen sehen die TISZA-Partei von Herausforderer Péter Magyar deutlich vorne; nach 16 Jahren droht Orbán der Machtverlust.
Er und seine Fidesz-Partei haben das Land in den vergangenen Jahren zunehmend autoritär regiert. Die Regierung macht unabhängigen Medien und Nichtregierungsorganisationen die Arbeit schwer, hat Veranstaltungen wie die queere Pride-Demonstration in Budapest verbieten lassen und lässt kaum eine Gelegenheit aus, um Hetze zu verbreiten: etwa gegen die EU, die Ukraine, queere Menschen oder den jüdischen Philanthropen George Soros. Im Rahmen der Pegasus-Affäre kam 2021 ans Licht, dass mehrere ungarische Oppositionelle und Medienschaffende mit dem gleichnamigen Staatstrojaner überwacht wurden.
Brisant ist, dass die ungarische Regierung auch gegen den Journalisten Szabols Panyi vorgeht, der für VSquare zusammen mit dem Citizen Lab zu Penlink / Cobwebs Technologies in Ungarn recherchiert. Auch auf seinem Telefon wurde 2021 die Pegasus-Überwachungssoftware entdeckt. Kürzlich berichtete Panyi auf VSquare über zunehmenden russischen Einfluss auf Viktor Orbán – unter anderem soll Moskau ein Team des Militärgeheimdienstes GRU nach Ungarn geschickt haben, um den Wahlkampf mit Desinformation zu beeinflussen. Die Regierung wirft dem Journalisten Spionage für einen ausländischen Staat vor; die Polizei ermittelt gegen ihn.
Ein großes Arsenal digitaler Waffen
Neben ungarischen Behörden soll nach Recherchen des Citizen Lab auch die Polizei in El Salvador Webloc erworben haben, wie der Bericht unter Berufung auf geleakte Dokumente und einen Medienbericht festhält. Das Land wird seit 2019 von Präsident Nayib Bukele regiert, ebenfalls zunehmend autoritär. Eine Presseanfrage von netzpolitik.org ließ die betroffene Polizeibehörde unbeantwortet.
Außerdem listet der Bericht zahlreiche US-Behörden auf, von der lokalen bis zur Bundesebene, die Tangles-Lizenzen erworben haben sollen.
Entwickelt haben soll das werbebasierte Überwachungssystem das israelische Unternehmen Cobwebs Technologies. Es wurde 2023 von der US-Investmentfirma Spire Capital erworben und mit der Überwachungsfirma Penlink fusioniert, unter deren Namen die Geschäfte seitdem weiter laufen.
Neben Webloc sollen Penlink und Cobweb offenbar weitere mächtige Werkzeuge zur digitalen Überwachung im Angebot haben. Das Hauptprodukt heißt dem Bericht des Citizen Lab zufolge Tangles. Es soll etwa Soziale Medien, Foren, Telegram-Gruppen und andere Orte im Netz überwachen können. Kunden können demnach etwa nach Namen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen suchen, um sich online verfügbare Informationen über eine Person anzeigen zu lassen. Dazu zählen auch Posts, Interaktionen mit anderen, besuchte Veranstaltungen oder Beziehungen zu anderen Nutzer*innen. Auch Gesichtserkennung und die automatisierte Analyse von Bildhintergründen, um Orte zu erkennen, sollen zum Produktumfang gehören.
Unsere Presseanfrage zu Tangles und weiteren Produkten ließ Penlink unbeantwortet.
Cobweb soll zumindest bis zur Fusion mit Penlink ein weiteres Produkt namens Trapdoor angeboten haben, berichtet das Citizen Lab. Das Programm wird als „Social-Engeneering-Plattform“ beschrieben, die Kund*innen bei Phishing-Angriffen unterstützen soll. Dem Bericht zufolge könne man mit dem Tool etwa Fake-Websites aufsetzen und Phishing-Links verschicken, um an Informationen und Zugangsdaten von Zielpersonen zu gelangen. Die Forschenden schlussfolgern, mit dem Werkzeug lasse sich die Installation von Malware auf dem Gerät eines Opfers erleichtern.
Das Citizen Lab beschreibt zudem das Cobwebs-Produkt Lynx, mit dem sich digitale Undercover-Operationen und Fake-Accounts in Sozialen Medien managen lassen sollen. Es soll unter anderem genutzt werden können, um sogenannte virtuelle Agenten zu steuern, mit denen Geheimdienste Gruppen im Netz infiltrieren. Auch für Lynx ist ungeklärt, ob es von Penlink übernommen wurde.
Keine Auskunft von der Bundesregierung
Mithilfe von 94 Informationsfreiheitsanfragen wollten die Forscher*innen des Citizen Lab in Erfahrung bringen, welche anderen europäischen Behörden zu den Kunden von Penlink oder Cobwebs gehören. Dabei bissen sie weitgehend auf Granit: „Viele Anfragen wurden abgelehnt oder blieben unbeantwortet“, schreiben die Forschenden. „Europol bestätigte, über Informationen zu Webloc zu verfügen, weigerte sich jedoch, diese offenzulegen.“
In Deutschland hatte zuletzt die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) Ende 2025 im Rahmen einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung unter anderem wissen wollen, ob Bundesbehörden wie das BKA Produkte von Cobwebs oder Penlink nutzen. Die Bundesregierung verweigerte die Auskunft. Ähnlich äußerte sich das Innenministerium nun auf eine aktuelle Presseanfrage von netzpolitik.org:
Die Sicherheitsbehörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) arbeiten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufträge auch mit kommerziellen Anbietern zusammen. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen zu Details der Beschaffung und des Einsatzes von entsprechender Software keine weiteren Auskünfte geben können.
Dass Deutschland für Penlink als Markt relevant sein könnte, darauf deutet ein weiterer Fund der Recherche des Citizen Lab: Seit 2020 unterhält Cobwebs in Deutschland ein Vertriebsbüro, das seit 2025 unter dem Namen Pen-Link GmBH firmiert.
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EU-Digitalgesetze wie der Digital Services Act sollen Big Tech in Schach halten. Das macht Meta, Microsoft & Co. das Leben schwer. Mit einer mächtigen Lobby arbeiten sie dagegen. Das zeigt eine gemeinsame Analyse von LobbyControl und Corporate Europe Observatory.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen rüttelt an den Digitalgesetzen der EU. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/NurPhoto
151 Millionen Euro – so viel war der Digitalindustrie die Lobbyarbeit in Brüssel zuletzt wert. Das ist nicht nur der höchste bisher gemessene Betrag an jährlichen Lobbyausgaben der Branche. Mit ihrer „beispiellosen Finanzkraft“ katapultiert sich die Tech-Branche damit außerdem an die Spitze aller Lobbyakteure in der EU. Das zeigt eine heute veröffentlichte Studie der Nichtregierungsorganisationen LobbyControl und Corporate Europe Observatory (CEO).
Ein Vergleich mit anderen Branchen macht die Dimension deutlich. Der aktuellen Auswertung zufolge lassen sich die zehn größten Tech-Unternehmen ihre Lobbyarbeit gut 48 Millionen Euro kosten, die zehn größten Konzerne der Pharma-, Finanz- oder Automobilindustrie zusammen 42,8 Millionen Euro. „Fünf der sechs größten Lobbyakteure in der EU stammen aus der Tech-Branche“, so die Recherche von LobbyControl und CEO.
Zugleich verfügen die zehn größten IT-Unternehmen auch über die höchsten Budgets für ihre Lobbyarbeit. Demnach stellen sie ein Drittel der gesamten Lobbyausgaben der Tech-Branche. Meta unterhält mit jährlich 10 Millionen Euro die einflussreichste Tech-Lobby in der EU, dicht gefolgt von Microsoft, Amazon und Apple mit je 7 Millionen Euro. Die Gesamtausgaben von 151 Millionen Euro wiederum sind doppelt so hoch wie die aus dem Jahr 2021 und entsprechen einer Steigerung um 33,6 Prozent der Ausgaben im Jahr 2023.
EU-Digitalgesetze im Visier
Der NGO-Bericht kommt zu einer Zeit, in der europäische Digitalregeln zunehmend unter Druck geraten. Um die Macht der Tech-Konzerne einzudämmen, hat die EU in den vergangenen Jahren eine Reihe einschlägiger Gesetze verabschiedet, etwa das Digitale-Dienste-Gesetz (DSA), das Digitale-Märkte-Gesetz (DMA) oder die KI-Verordnung (AI Act). Dagegen wettern nicht nur die oft aus den USA stammenden Konzerne wie Meta, Apple oder Amazon. Sie wissen US-Präsidenten Donald Trump sowie den republikanisch dominierten Kongress im Rücken, die US-amerikanische Interessen über alles stellen.
Gleichwohl beschränkt sich die vermehrte Lobbyarbeit nicht auf die größten Tech-Unternehmen. Seit 2023 kamen in Brüssel eine ganze Reihe neuer Lobby-Gruppen hinzu. So stieg die Zahl von 565 digitalen Unternehmen und Verbänden auf 733 im Jahr 2025, die das Ohr der Kommission und von Abgeordneten suchen.
Damit ist auch die Zahl der Digital-Lobbyist*innen angewachsen, inzwischen übersteigt sie sogar die Anzahl der Abgeordneten im Parlament: Neben den gut 720 Parlamentariern gehen im laufenden Jahr 890 Mitarbeiter*innen der Digitalindustrie in Vollzeit ihrer Arbeit nach. 2023 waren es noch 699. „Von ihnen verfügen 437 über Zugangsausweise, die ihnen nahezu uneingeschränkten Zutritt zum Parlament ermöglichen“, so die Recherche. Ganz vorne mit dabei sind Digital Europe mit 27 Lobbyausweisen, Google mit 16 und Microsoft mit elf. Auch mit Mitarbeiter*innen von Amazon trafen sich EU-Abgeordnete. Dabei waren ihnen im Februar 2024 die Zugangsausweise entzogen worden.
Bis Ende Juni fanden durchschnittlich drei Lobbytreffen mit Mitarbeiter*innen der Digitalindustrie pro Tag statt – mit leitenden Vertreter*innen der Kommission und Europaabgeordneten, so die Autoren der Analyse, Felix Duffy von LobbyControl und Bram Vranken von Corporate Europe Observatory (CEO).
Um die Zahlen zu ermitteln, haben die NGOs unter anderem Daten aus dem EU-Transparenzregister ausgewertet und nutzten zudem das Online-Datentool LobbyFacts.eu von LobbyControl. Alle Anaylsedaten sind in einer öffentlich zugänglichen Datenbank einsehbar.
Jetzt nicht einknicken
Big Techs Lobbyarbeit scheint Wirkung zu zeigen. Von der Leyen arbeitet gerade etwa zusammen mit der Kommission an einem digitalen Omnibus-Paket. Damit will sie Digitalgesetze ändern, um die EU „innovationsfreundlicher“ zu machen. Zudem will sie für Unternehmen Ausnahmen in die Datenschutzgrundverordnung aufnehmen.
Ihre Analyse demonstriere, wie Big Tech europäische Tech-Regulierung systematisch aufweicht, erklärt Felix Duffy von LobbyControl. Große Tech-Konzerne haben zu viel Macht und bedrohen eine „demokratische Digitalpolitik“. Gerade jetzt müsse die EU Digitalregeln konsequent umsetzen, anstatt zu deregulieren, so wie es Ursula von der Leyen tut, so Bram Vranken. „Die Kommission darf sich den mächtigen Konzerninteressen nicht beugen.“
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Trotz internationaler Kritik hält die ungarische Regierung an ihrer queerfeindlichen Politik fest und verbietet die Pride in Pécs. Wieder droht Teilnehmenden die Identifikation per Gesichtserkennung wegen einer Ordnungswidrigkeit. Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern ein EU-Vertragsverletzungsverfahren.
Menschen demonstrieren auf der ersten Pride in Pécs im Jahr 2021. – Alle Rechte vorbehalten Merész Márton
Nach dem Verbot der Pride-Parade in Budapest im Juni gehen ungarische Behörden zum zweiten Mal gegen eine Demonstration für die Rechte queerer Menschen im Land vor. Diesmal trifft es die für Anfang Oktober geplante Pride in der südungarischen Stadt Pécs. Anfang September hat die Polizei die als Versammlung angemeldete Pride untersagt. Die Kúria, das höchste ungarischen Gericht, hat das Verbot inzwischen bestätigt.
Es ist ein Affront gegen Brüssel. Darauf weisen auch zivilgesellschaftliche Organisationen wie die Civil Liberties Union und die Ungarische Bürgerrechtsunion hin. In einem Brief von Anfang dieser Woche fordern sie von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, das nachzuholen, was die EU vor der Budapester Veranstaltung versäumt hat: ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einzuleiten und beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) sofortige einstweilige Maßnahmen zu beantragen.
Per Gesichtserkennung identifizieren – wegen einer Ordnungswidrigkeit
Die Verbote basieren auf einer queerfeindlichen Gesetzesänderung, die das ungarische Parlament Anfang dieses Jahres im Eilverfahren verabschiedet hat. Die Änderungen betreffen das Versammlungsgesetz, das Gesetz für Ordnungswidrigkeiten und das Gesetz über den Einsatz von Gesichtserkennungtechnologien.
Sie verbieten effektiv jegliche Veranstaltungen und Versammlungen im öffentlichen Raum, die für die Rechte von queeren oder trans Menschen eintreten und knüpfen an das berüchtigte „Kinderschutzgesetz“ an, mit dem Ungarn bereits seit 2021 queere Minderheiten zum Feindbild macht. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen gilt seither als Ordnungswidrigkeit, auf die ein Bußgeld von bis zu 500 Euro steht.
Weil zugleich das Gesetz für den Einsatz von Gesichtserkennung so verändert wurde, dass Personen nun schon im Fall von Ordnungswidrigkeiten per Gesichtserkennung identifiziert werden dürfen, bedeutet das: Teilnehmende der Demo müssen fürchten, gefilmt, biometrisch identifiziert und anschließend mit einem Ordnungsgeld belegt zu werden.
Eine Abschreckungsmaßnahme, die zumindest im Fall der Budapest Pride nach hinten losgegangen ist. Mehr als 150.000 Menschen kamen schätzungsweise zu der Großdemonstration im Juni, die nach einer Intervention des grünen Budapester Bürgermeisters unter dessen Schirmherrschaft stand. Menschen aus der ganzen Welt reisten an, spektakuläre Bilder von den Massen auf der Donaubrücke gingen um die Welt, die internationale Presse berichtete aus Budapest.
Die Rekordzahlen in Budapest ändern nichts an der Rechtslage
Schon damals war klar: Der Triumph über Viktor Orbáns queerfeindliches Verbot, so psychologisch wichtig er sein mochte, ändert nichts an der Rechtslage in Ungarn. Kommende Pride-Veranstaltungen würden vom neuen Gesetz ebenso betroffen sein. Für einige ist die Messlatte jetzt also: Wird sich für die verbotene Pride in Pécs, Ungarns fünftgrößte Stadt mit rund 140.000 Einwohner*innen, ebenso viel Aufmerksamkeit mobilisieren lassen.
Eine Rückendeckung des Bürgermeisters, wie in Budapest, ist in Pécs nicht zu erwarten. Attila Péterffy (parteilos) hatte vergangene Woche angekündigt, der Einladung der Veranstalter zu folgen und eine Rede auf der Eröffnung des parallel stattfindenden Festivals für Menschenrechte zu halten, was er auch tat. An der Demonstration selbst werde er hingegen nicht teilnehmen.
Die Pécs Pride wird seit 2021 von der Organisation Divers Youth Network ausgerichtet und findet traditionell als Abschluss des Festivals für Menschenrechte in der südungarischen Stadt statt. In der Vergangenheit war es eine überschaubare Demonstration. Die Zahl der Teilnehmenden bewegte sich um die Marke von etwa 1000 Teilnehmenden. Dieses Jahr werden jedoch, wie in Budapest, Rekordzahlen erwartet. Wieder wollen ausländische Politiker*innen und EU-Parlamentarier*innen teilnehmen. Die Veranstalter*innen haben angekündigt, die Versammlung werde trotz Verbot wie geplant stattfinden.
„Diese Entscheidung ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Machthaber versuchen, mit rechtlichen Mitteln die Ausübung grundlegender Freiheitsrechte einzuschränken und das Recht auf friedliche Versammlung zu unterbinden“, schreiben sie auf Facebook zur Entscheidung des obersten Gerichtshofes. Nun gehe es darum, „gemeinsam für Gleichheit, Akzeptanz und Freiheit einzutreten“.
Auch die Ungarische Bürgerrechtsunion TASZ fordert zur Teilnahme auf und hat gemeinsam mit anderen Organisationen einen Leitfaden zu rechtlichen Fragen rund um die Demo veröffentlicht. Darin warnen die Jurist*innen auch vor dem Einsatz von Gesichtserkennung. In Ungarn gilt ebenso wie in Deutschland ein Vermummungsverbot, Masken oder Schals über dem Gesicht zu tragen ist daher verboten.
Selbst in ihrer großzügigsten Auslegung lässt das KI-Regelwerk diesen Einsatz von Gesichtserkennung nicht zu
Zum Affront gegen die EU wird die Sache nicht nur, weil Orbáns Regierung mit dem Gesetz offensiv die Rechte von queeren Minderheiten im Land beschneidet und damit gegen die Grundrechtscharta der Union verstößt. Der Einsatz von Gesichtserkennung auf einer Demonstration zur Identifikation von Teilnehmenden ist auch ein klarer Verstoß gegen die neue KI-Verordnung, ein Gesetz, das erst im vergangenen Jahr verabschiedet wurde und dessen Verbote nun nach und nach greifen.
Die biometrische Identifikation aus der Ferne, vor allem in Echtzeit, war bei der jahrelangen Verhandlungen um das Gesetz einer der größten Streitpunkte. Kritiker*innen warnten vor den Gefahren für die Demokratie, wenn Staaten in die Lage versetzt werden, Menschen etwa auf Demonstrationen zu identifizieren.
Am Ende stand ein Kompromiss, laut dem der Einsatz dieser Technologien für wenige Fälle erlaubt sein soll. Auf der Liste stehen etwa Terrorverdacht oder Straftaten, auf die mindestens vier Jahre Gefängnis stehen. Eine Ordnungswidrigkeit wie in Ungarn ist, wie man es auch dreht und wendet, davon nicht abgedeckt.
In ihrem Brief an die EU-Kommission gemeinsam mit der Civil Liberties Union weist die TASZ auf diesen Umstand hin: Das Gesichtserkennungssystem, mit dem die ungarische Polizei arbeite, sei in der Lage, Personen auch binnen kürzester Zeit zu identifizieren und falle deswegen klar in die Kategorie der Echtzeit-Systeme.
Die EU solle nun endlich das tun, was im Vorlauf der Budapester Veranstaltung nicht passiert ist: ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einleiten und beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einstweilige Maßnahmen beantragen.
Bald urteilt der Gerichtshof der Europäischen Union
In Brüssel brodelt es um den Fall, die Kommission prüft derzeit laut eigenen Angaben, ob das ungarische Gesetz gegen EU-Vorgaben verstößt. In einer Parlamentsdebatte im Juni sagte der Justizkommissar Michael McGrath, die Budapester Pride sei keine Gefahr für Kinder.
Vor einem anderen EU-Gericht, dem Gerichtshof der Europäischen Union, wird derweil das Urteil zur Klage gegen Ungarn queerfeindliches Gesetz von 2021 erwartet, das den Zugang zu Darstellungen von Queerness einschränkt. Die EU-Kommission, 16 EU-Länder und das EU-Parlament hatten Ungarn verklagt, Menschenrechtsorganisationen sprechen vom „größten Menschenrechtsfall in der Geschichte der EU“.
Im Juni gab die Generalanwältin des Gerichtshofs, Tamara Ćapeta, ihre Stellungsnahme ab, die als wegweisend für das finale Urteil der Richter*innen gilt. Sie sagt, Ungarn verstößt mit dem Gesetz gegen EU-Recht und die in den Verträgen verankerten Werte der EU. Folgt das Gericht ihrer Einschätzung, könnte es anordnen, das Ungarn das Gesetz zurücknimmt oder Strafen verhängen.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen. Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Der Code zu Bcachefs wird mit Linux 6.18 aus dem Kernel entfernt. Damit endet der vor zehn Jahren begonnene Versuch, das Next-Gen-Dateisystem im Kernel zu verankern.
Linus Torvalds hat Kernel 6.17 in stabiler Version freigegeben. Der neue Kernel liegt mit annähernd 12 000 Einreichungen im Rahmen üblicher Kernel-Zyklen.
Calibre 8.11 open-source e-book management software is now available for download with an "Ask AI" tab to the dictionary lookup panel and other changes. Here’s what’s new!