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Correctiv-Recherche: Europol betreibt mutmaßlich illegale Datenanalyseplattformen

07. Mai 2026 um 11:21

Die europäische Polizeibehörde Europol hat offenbar jahrelang eine Schatten-IT betrieben. Mitarbeitende sollen damit widerrechtlich große Mengen an personenbezogenen Daten durchsucht und ausgewertet haben. Dennoch will die EU-Kommission Europol nun mit deutlich mehr Budget und Personal ausstatten.

Ein schwarzes Loch über dem Europol-Gebäude.
Europol betrieb offenbar ein „Schwarzes Loch“ für unregulierte Datenanalyse. – Alle Rechte vorbehalten: Gebäude: IMAGO/IP3press, Schwarzes Loch: BoliviaInteligente/unsplash.com, Bearbeitung: netzpolitik.org

Die europäische Polizeibehörde Europol hat offenbar umfangreiche Mengen sensibler Daten auf einer Schatten-IT gesammelt und ausgewertet. Darunter Ausweisdokumente, Telefonverbindungen, Finanz- und Standortdaten – auch von Personen, die keiner Straftat verdächtigt wurden. Das zeigt eine gemeinsame Recherche von Correctiv, Computer Weekly und Solomon.

„Sie schützen das Gesetz – und brechen es“, zitiert Correctiv einen der anonym bleibenden Europol-Insider, die im Text vorkommen. Internen Dokumenten, geleakten E‑Mails sowie Insiderinformationen von Whistleblower:innen zufolge haben Europol-Mitarbeitende diese Daten entgegen bestehender Sicherheitsvorkehrungen und Datenschutzbeschränkungen abrufen können. Es sei nicht nachvollziehbar, wer zu welchem Zeitpunkt auf die Daten zugegriffen, sie geändert oder gelöscht habe.

Die Veröffentlichung der Recherche fällt für Europol in eine politisch sensible Phase. Noch in diesem Jahr will die EU-Kommission voraussichtlich ein Gesetz einbringen, das Europol in eine „wirklich operative Polizeibehörde“ umwandeln soll. Dafür will die Kommission das Personal und das Budget der Behörde verdoppeln.

Europol habe laut der Recherche zwar einige Datenschutzprobleme öffentlich gemacht. Doch weite Teile ihrer Schatten-IT hat die Behörde mutmaßlich vor dem Europäischen Datenschutzbeauftragten geheimgehalten – darunter ein irreguläres System namens „Pressure Cooker“, mit der Europol offenbar geltende EU-Gesetze umging. Das System ist möglicherweise noch heute im Einsatz.

Das „Schwarze Loch“ für die unregulierte Datenanalyse


Auslöser dafür, die Schatten-IT zu entwickeln, waren die Terroranschläge unter anderem auf das Bataclan-Theater in Paris im November 2015. Damals gründete Europol die Task Force „Fraternité“, der EU-Mitgliedstaaten große Datenmengen zuspielte. Europols Cybercrime-Einheit übernahm daraufhin das sogenannte Computerforensik-Netzwerk (CFN), das im Jahr 2012 mit der Absicht eingerichtet worden war, digitales Beweismaterial zu sammeln.

Obwohl Europol das CFN gemeinsam mit der eigenen IT-Abteilung verwalten sollte, entzog sich das Netzwerk bald jener Aufsicht. Innerhalb weniger Jahre habe sich das CFN weit über seinen ursprünglichen Zweck hinaus entwickelt. Ein ehemaliger hochrangiger Europol-Mitarbeiter bezeichnet es laut der Correctiv-Recherche als „Schwarzes Loch“ für die unregulierte Datenanalyse.

Bis 2019 hätten sich im CFN rund 2.000 Terabyte an Daten angesammelt – fast 420-mal so viele Daten wie die reguläre Kriminaldatenbank von Europol enthielt. In mindestens einem Fall – dem Projekt „Focal Point Travellers“ – sollen sie auch vom US-amerikanischen Inlandsgeheimdienst FBI stammen.

„Europol-Analysten konnten so riesige Mengen an personenbezogenen Daten durchforsten, darunter auch Informationen, die sie nicht hätten speichern dürfen, und diese für kriminalistische Analysen zweckentfremden“, heißt es bei Correctiv.

Datenschutzbeauftragter schlug Alarm


Im Jahr 2019, ein Jahr nachdem die EU-Datenschutzgesetze in Kraft getreten waren, schlug der hauseigene Datenschutzbeauftragte von Europol, Daniel Drewer, intern Alarm. Er warnte die drei stellvertretenden Europol-Direktoren, dass im CFN rund 99 Prozent aller Europol-Daten verarbeitet würden. Laut der Recherche reichen die Sicherheitslücken und Versäumnisse von der „ineffektiven Zuweisung von Sicherheitsrollen und ‑verantwortlichkeiten“ über eine „unzureichende Verwaltung privilegierter Zugriffsrechte“ bis hin zur „Nichteinhaltung der Europol-Sicherheitsvorschriften“. Sollte Europol nicht reagieren, warnte Drewer, könnte ein Verbot des CFN das gesamte operative Geschäft von Europol lahmlegen.

Die Direktorin Catherine De Bolle informierte daraufhin im April 2019 den Europäischen Datenschutzbeauftragten. Nach einer jahrelangen Auseinandersetzung ordnete die Datenschutzbehörde schließlich an, die rechtswidrig gespeicherten Daten zu löschen. Erst im Februar 2026 teilte die Aufsichtsbehörde der Gemeinsamen Parlamentarischen Kontrollgruppe, ein Aufsichtsausschuss für Europol aus europäischen und nationalen Abgeordneten, mit, die fast zehnjährige Prüfung des CFN einzustellen – obwohl Europol zentrale Sicherheitsvorkehrungen noch immer nicht umgesetzt hatte.

„Europol hat über Jahre ein paralleles Datensystem betrieben, das jenseits rechtsstaatlicher Kontrolle arbeitet“, sagt Birgit Sippel (SPD) auf Anfrage von netzpolitik.org. Sie ist Europaabgeordnete und Mitglied des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. „Die Daten unschuldiger Menschen wurden gespeichert und analysiert, ohne dass nachvollziehbar war, wer darauf zugegriffen oder Einträge verändert hat. Das untergräbt das Vertrauen in die Beweissicherheit und die Rechtsstaatlichkeit europäischer Strafverfolgung.“

Obwohl Europol sich jahrelang der Kontrolle entziehen konnte, will die Kommission der Behörde nun mehr operative Befugnisse übertragen, sagt die Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights gegenüber netzpolitik.org. „Es ist dringend erforderlich, dass die EU ihre Pläne überdenkt und Europol tatsächlich für seine rechtswidrigen Praktiken zur Rechenschaft zieht.“

Kocht der „Pressure Cooker“ noch?


Es ist derzeit unklar, ob etwa der „Pressure Cooker“ (zu Deutsch: Schnellkochtopf) weiterhin in Betrieb ist. Damit wird offenbar ein System bezeichnet, in dem operative Daten schnell und ohne Beschränkungen durch EU-Recht gespeichert und analysiert werden können.

Laut Europol sei der „Pressure Cooker“ lediglich eine interne Bezeichnung für das „Internet Facing Operational Environment“ (IFOE), das rechtskonform betrieben werde. Als Europol im Jahr 2025 die „IFOE-Quick Response Area“ dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Konsultation vorlegte, warnte die Aufsichtsbehörde vor „einer vollwertigen Parallelumgebung zur regulären Betriebsumgebung von Europol“.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte erklärte gegenüber Correctiv, er sehe „die Gefahr, dass Europol-Mitarbeiter ‚Angeltouren’ unternehmen könnten, also personenbezogene Daten sammeln, die für laufende strafrechtliche Ermittlungen irrelevant sind – und so Grundrechte verletzen“.

Wie solche Systeme trotz Inspektionen durch den Datenschutzbeauftragten lange Zeit verborgen blieben, beschreibt ein Europol-Insider. Demnach seien die Inspektionen „keine Razzia, bei der IT-Experten Systeme überwachen und Server beschlagnahmen“, sondern vielmehr ein „höfliches Gespräch“.


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Repression gegen Budapest Pride: EU soll gegen digitale Verfolgung und Diskriminierung einschreiten

24. Juni 2025 um 13:48

Bei der Budapest Pride am Samstag drohen den Teilnehmenden Strafen, die Polizei darf sogar Gesichtserkennung zur Identifikation einsetzen. Etwa 50 Menschenrechtsorganisationen fordern die EU-Kommission zu sofortigen Handeln gegen den „gefährlichen Präzedenzfall“ auf.

Menschen marschieren mit Regenbogen-Flagge
Demonstration gegen das Gesetzespaket, das Pride-Veranstaltungen in Ungarn verbietet. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO

Rund 50 Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen aus ganz Europa fordern die EU-Kommission auf, ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einzuleiten und sofortige Maßnahmen gegen queerfeindliche Gesetze im Land zu ergreifen.

Die Organisationen verweisen auf ein Gesetz, das den Einsatz von Gesichtserkennungssystemen bei der anstehenden Pride-Demonstration in Budapest erlaubt: Es verstoße klar gegen EU-Vorgaben für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung). Die Kommission müsse umgehend handeln um sicherzustellen, dass die Teilnehmenden der für Samstag geplanten Pride ihr Recht auf Versammlung und freie Meinungsäußerung wahrnehmen können. Auch soll sie von den ungarischen Behörden Informationen über den Einsatz und die technischen Details der Gesichtserkennung anfordern. Details hält die Regierung bislang unter Verschluss.

„Gefährlicher Präzedenzfall“

Ungarn hat Mitte März ein Gesetzespaket verabschiedet, das die Organisation und Teilnahme an Veranstaltungen wie der Pride unter Strafe gestellt. Die Regierung begründet dies mit dem angeblichen Schutz Minderjähriger. Seit dem 15. April drohen Geldstrafen und die Polizei darf Echtzeit-Gesichtserkennung einsetzen, um Demonstrierende zu identifizieren – obwohl es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

„Die Europäische Kommission muss sich einschalten und Ungarn und die Welt daran erinnern, dass die EU eine klare rote Linie gegen dystopische, diskriminierende und strafende Nutzungen von Technologien zieht“, fordert Ella Jakubowska, Leiterin der Abteilung Politik bei European Digital Rights (EDRi), welche den Brief mitgezeichnet hat.

Ádám Remport von der Hungarian Civil Liberties Union warnt, das Gesetz bedrohe nicht nur die Privatsphäre, sondern auch die Rechtsstaatlichkeit und eine Vielzahl von Menschenrechten. „Die Europäische Kommission muss entschlossen handeln, um zu verhindern, dass sich ein gefährlicher Präzedenzfall in der gesamten Union etabliert.“

Keine Bücher und Filme zu Queerness

Die Kommission hat bereits rechtliche Schritte gegen Ungarn wegen eines queerfeindlichen Gesetzes aus dem Jahr 2021 eingeleitet, das LGBTQ-Inhalte in Schulen, Buchläden und im Fernsehen verbietet. Kinder und Jugendliche haben seither kaum noch Zugang zu Informationen rund um queere Sexualität oder Transidentität. Werbung oder Sendungen zu diesen Themen sind aus dem Fernsehen verschwunden, Bücher dürfen nicht mehr offen im Buchladen ausliegen.

Anfang Juni stellte die Generalanwältin des von der Kommission angerufenen Europäischen Gerichtshof (EuGH) fest, dass das Gesetz und seine Argumentation, es gehe um den Schutz von Kindern, auf „Vorurteilen dazu beruht, dass das Leben von Homosexuellen und Nicht-Cisgender [Transgender] nicht den gleichen Wert hat”. Das Gericht hat noch kein Urteil gefällt, folgt aber meist der Einschätzung aus der Schlusserklärung.

Das „Kinderschutzgesetz“ dient auch als Rechtsgrundlage für das aktuelle Verbot von Versammlungen im Zusammenhang mit Queerness. Zwei queere Veranstaltungen wurden bereits auf Basis dieses Gesetzes untersagt, schreiben die Organisationen an die Kommission.

Bürgermeister widersetzt sich dem Verbot

Lange war ungewiss, ob und wie die traditionelle Budapest Pride in diesem Jahr stattfinden würde. Nach dem Verbot im März hatten die Veranstalter*innen angekündigt, an der Veranstaltungen festzuhalten. In der Folge begann ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen der Budapester Polizei und der Stiftung, die die Pride ausrichtet. Die Organisator*innen versuchten zunächst, das Verbot zu umgehen, indem sie mehrere Veranstaltungen für denselben Tag anmeldeten. Die Polizei hat sie alle verboten.

Schließlich schaltetet sich Mitte Juni der liberale Bürgermeister von Budapest Gergely Karácsony ein. Gemeinsam mit dem Sprecher der Budapest Pride kündigte er per Video an, die Stadt werde die Veranstaltung als kommunalen „Tag der Freiheit“ ausrichten. Als Teil der Feierlichkeiten werde es auch eine Prozession durch die Innenstadt geben.

Dabei handele es sich um keine Demonstration. „Es wird keine Lastwagen, keine Tänzer*innen und keine Sexualität in irgendeiner Form geben“, schrieb er an die Polizei. Doch auch diese Veranstaltung hat die Polizei mittlerweile verboten. Sie verstoße gegen das neue Gesetz, argumentiert Polizeichef Tamas Terdik in dem 16-seitigen Dokument.

Der Bürgermeister hält daran fest, das Verbot sei irrelevant. Die Veranstaltung könne nicht verboten werden, weil sie nie als Demonstration angemeldet war. „Die Polizeibehörde von Budapest hat ein Verbot für eine nicht existierende Versammlung erlassen und hätte mit derselben Härte auch Einhörner verbieten können.“

EU-Abgeordnete und Bürgermeister*innen laufen mit

Zu der Veranstaltung am Samstag werden mehrere Zehntausend Menschen erwartet. Mehr als 70 Abgeordnete des EU-Parlaments haben bereits ihre Teilnahme angekündigt, darunter die Vorsitzende der Sozialisten und Demokraten (S&D) Iratxe García, die Vorsitzende der Liberalen Renew Europe Valérie Hayer und die Co-Vorsitzende der Grünen-Fraktion Terry Reintke.

Die niederländische Staatssekretärin für Bildung und mehrere Bürgermeister*innen großer europäischer Hauptstädte werden ebenfalls anwesend sein.

Die EU-Kommissarin für Gleichstellung Hadja Lahbib hatte ihre Teilnahme davon anhängig gemacht, ob die Veranstaltung verboten wird. In dem Fall hat sie angekündigt, sich am Vortag mit Aktivist*innen treffen zu wollen, aber nicht an der Pride teilzunehmen.


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Medienberichte: EU-Kommission soll bei der Durchsetzung von Plattformregeln zögern

14. Januar 2025 um 18:43

Laut Medienberichten gibt es auf hoher Ebene der EU-Kommission Diskussionen um den Digital Markets Act. Das Gesetz soll eigentlich die Macht großer Online-Plattformen einschränken. Nun will die EU-Kommission angeblich alle schon eingeleiteten Verfahren überprüfen. Für die Zivilgesellschaft wäre das ein großer Fehler.

Eine Person in Silouette kniet vor einem Gewässer, das von einer tief hängenden Sonne orange erleuchtet wird.
Selbstfindung in Orange. – Public Domain Download a pic Donate a buck! ^

Die EU-Kommission soll intern ihre Untersuchungen zu großen Unternehmen in der Digitalwirtschaft auf den Prüfstand gestellt haben. Das berichtete heute die Financial Times mit Verweis auf interne Quellen. In der vergangenen Woche hatte Le Monde ähnliches geschrieben, sich dabei allerdings auf den Digital Services Act (DSA) bezogen.

Laut der Financial Times geht es um Untersuchungen unter dem Digital Markets Act (DMA), mit dem die EU die Übermacht von Plattformen wie Google und Facebook einschränken will. Dabei soll die Kommission alle ihre Untersuchungen überprüfen, die sie bisher unter dem DMA eröffnet hat. Laut der Zeitung soll in dieser Zeit nicht über mögliche Strafzahlungen entschieden werden. Die eigentliche Arbeit an den Untersuchungen soll aber weitergehen.

Der DMA betrifft in erster Linie sogenannte Gatekeeper. Damit sind sehr große Digitalunternehmen gemeint, die zentrale Plattformdienste zur Verfügung stellen und eine Schlüsselposition in digitalen Märkten einnehmen. Insgesamt sieben Unternehmen erfüllen derzeit die Bedingungen, um derart eingestuft zu werden. Dazu zählen etwa Alphabet, Apple oder Meta, aber nicht das zuletzt hoch umstrittene X des US-Milliardärs Elon Musk. Für sie gelten besonders strenge Regeln, bei Verstößen drohen ihnen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes.

Nur normale Treffen, sagt Kommission

Die Kommission bestreitet auf Anfrage die Darstellung. Sie sei weiterhin fest entschlossen, den Digital Markets Act und sein Schwestergesetz, den Digital Services Act, durchzusetzen, betonte heute ein Sprecher der Kommission. Es gebe keine solche Überprüfung.

„Was wir haben werden, sind Treffen, um die Ausgereiftheit von Fällen zu bewerten und die Verteilung von Ressourcen sowie die allgemeine Bereitschaft der Untersuchungen zu beurteilen“, so der Sprecher weiter. Das seien normale Schritte, die im gesamten Lebenszyklus von Fällen im Tech-Bereich passieren würden.

Auch ansonsten betont die Kommission, dass die technische Arbeit in den DMA-Fällen sehr komplex sei. Deshalb würden die Untersuchungen weiterhin andauern. Der letzte Schritt aus den Untersuchungen, der öffentlich geworden ist, war die Verkündung von vorläufigen Ergebnissen gegen Apple und Meta im vergangenen Sommer.

Ergebnisse müssen wasserdicht sein

Bei Apple geht es dabei um die Regeln für App-Entwickler:innen. Diese sollen unter dem DMA eigentlich Kund:innen frei auf Angebote außerhalb des App Stores weiterleiten können. Hier reichten die Anpassungen von Apple laut Sicht der Kommission nicht aus. Bei Meta bemängelte die Kommission das „Pay or Consent“-Modell des Unternehmens. Unter diesem müssen Nutzer:innen entweder ihre Daten hergeben oder bezahlen, wenn sie Facebook oder Instagram nutzen wollen.

Die Kommission schickte diese vorläufigen Ergebnisse an die beiden Unternehmen – und die durften dann Widerspruch dagegen einlegen. Dafür bekommen sie auch Zugang zu allen Dokumenten, die die Kommission im Laufe der jeweiligen Untersuchung angelegt hat. Und es sind Konzerne mit prall gefüllten Geldbeuteln, für die es in diesen Fällen um sehr viel Geld geht. Man kann davon ausgehen, dass sie für ihre Verteidigung absolut hochwertige Anwält:innen angeheuert haben.

Der Sprecher der Kommission betonte heute deshalb auch: „Bevor wir eine solche Entscheidung beschließen, müssen wir uns sicher sein, dass wir diesen Fall vor Gericht gewinnen werden.“

Die orange Bedrohung

Neben der juristischen Absicherung gibt es aber noch ein zweites, politisches Problem, das Auswirkungen auf die europäischen Regeln haben könnte. Dieses Problem ist orangefarben, jähzornig und wird am kommenden Montag zum zweiten Mal als Präsident der USA eingeschworen werden.

Donald Trump hatte seit der Zeit rund um die US-Wahl verstärkt Kontakt mit Big-Tech-Chefs. Der Kniefall Mark Zuckerbergs in der vergangenen Woche war das neueste Signal in diese Richtung. Zuckerberg hat sich schon über die angebliche „Zensur“ durch europäische Digitalgesetze beschwert und versucht, mit nationalistisch gefärbten Appellen an Trump, EU-Vorgaben abzuwehren.

Auch Apple-Chef Tim Cook hatte Berichten zufolge bereits Kontakt mit Donald Trump und nutzte die Gelegenheit, um EU-Strafen zu kritisieren. „Ich werde nicht zulassen, dass sie sich an unseren Unternehmen bereichern“, will Trump darauf geantwortet haben.

Zivilgesellschaft macht Druck

Der Bericht über mögliche Bedenken bei der Kommission rief kritische Reaktionen hervor. Wenn die Kommission ihren bisherigen starken Kurs zum DMA ändern würde, wäre das ein sehr großer Fehler, sagte Lucas Lasota von der Free Software Foundation Europe (FSFE) zu netzpolitik.org. Die FSFE unterstützt die Kommission aktuell in einem DMA-Gerichtsverfahren gegen Apple.

„Die FSFE hält ihn für ein sehr wichtiges Gesetz“, so Lasota. Der DMA wolle ein ebeneres Spielfeld für alle schaffen. Es gehe nicht um einen Gegensatz EU gegen USA, sondern um Big Tech gegen alle.

Dem stimmt auch Jan Penfrat von Europan Digital Rights zu. „Die DMA-Untersuchungen zu den Gatekeepern zu verlangsamen, herunterzufahren oder zu pausieren, wäre ein großer Fehler der Europäischen Kommission“, sagte er zu netzpolitik.org.

„Wenn die Kommission sich von der Angst vor politischem Gegenwind aus der Trump-Regierung dazu schikanieren lässt, seine DMA-Untersuchungen neu zu bewerten, dann wird diese Schikane – sowohl von Big Tech als auch von Trump – nicht aufhören“, so Penfrat.

Schwab will gründliche Arbeit

Zweifel gab es auch im Europäischen Parlament. So etwa von Stephanie Yon-Courtin, einer liberalen Abgeordneten aus Frankreich, die am Digital Markets Act mitarbeitete. Für „etwas schwach“ hält sie die Antwort der Kommission, laut der diese weiterhin entschlossen sei, ihre Regeln durchzusetzen. „Wir brauchen gegen die Provokationen von Big Tech keine Worte mehr, sondern Taten, und zwar bald“, sagte Yon-Courtin netzpolitik.org.

Wesentlich gelassener zeigt sich der deutsche Christdemokrat Andreas Schwab. Er war auf Parlamentsseite Chefverhandler zum DMA. „Grundsätzlich gilt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit, weil der Maßstab in Europa das Rechtsstaatsprinzip ist“, so Schwab. Die Verfahren würden wahrscheinlich vor Gericht landen und in den USA gebe es jetzt schon Zweifel daran, wie seriös die EU handele. „Deshalb muss die Sache sauber durchgezogen werden.“

„Gleichzeitig ist es aber kein Geheimnis, dass die Spitze der Kommission derzeit keinen Ärger mit den USA will“, so Schwab weiter. „Das muss uns noch nicht besorgt machen, wir können eine Reihe von Entscheidungen auch Anfang Februar noch treffen.“ Am kommenden Donnerstag tritt die Arbeitsgruppe des Parlaments zusammen, die sich mit der Durchsetzung des DMA beschäftigt. Dort will er mit Vertreter:innen der Kommission weitere Einzelheiten besprechen.


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