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KW 1: Die Woche, in der wir Liebe fühlten

03. Januar 2026 um 07:54

Die 1. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 14 neue Texte mit insgesamt 80.230 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser*innen,

das Jahr ist erst drei Tage alt und ich bin derzeit noch vor allem damit beschäftigt, die vergangene Woche zu verarbeiten. Der Jahreswechsel ist ja ohnehin für viele Menschen eine emotionale Zeit, für mich in jedem Fall. Das liegt nicht nur an diesem symbolisch aufgeladenen Datum, das zur Rückschau und zum Ausblick einlädt, sondern auch an dem Ereignis, das sich traditionell zwischen Weihnachten und Silvester abspielt: die jährliche Versammlung auf dem Kongress des Chaos Computer Clubs.

Es ist schwer in Worte zu fassen, was diese Veranstaltung ausmacht. Mehr als 15.000 Menschen kommen hier zusammen, um für vier Tage einen Ort zu erschaffen (mit Auf- und Abbau sind es noch mehr), der in vielerlei Hinsicht anders funktioniert als die Welt außerhalb. Sie programmieren, löten und knacken Schlösser zum Spaß. Vor allem aber sind sie solidarisch miteinander, sie vernetzen sich, sie teilen ihr Wissen und ihre Arbeitskraft. Sie schmieren Brötchen, kontrollieren den Einlass, bringen leere Flaschen weg und kümmern sich auch sonst rührend umeinander  – alles im Ehrenamt, alles selbstorganisiert. Das zu erleben, ist für mich jedes Jahr aufs Neue berührend und gibt mir Mut und Energie fürs neue Jahr.

Wenn mich jemand fragt, wie es auf dem Congress war, dann beschreibe ich meist genau diese Gefühle. Congress bedeutet Liebe, Dankbarkeit und Anerkennung. Ich fühle sie für viele der anderen Besucher*innen, die hier zusammenkommen. Denn es geht ja nicht nur um die Strukturen, die hier für eine viertägige Großkonferenz gemeinsam erbaut werden (auch wenn die unglaublich unterhaltsam und beeindruckend sein können). Viele der Menschen auf dem Congress arbeiten über das ganze Jahr daran, Strukturen zu schaffen und zu erhalten, die eine Gesellschaft besser machen. Sie kämpfen für Informationsfreiheit, gegen eine rassistische Migrationspolitik oder decken Sicherheitslücken auf. Die Vernetzung, Solidarität und Empathie, die es in Zeiten der faschistischen Bedrohung so dringend braucht und die in den vergangenen Jahren immer weiter abhandenkommt? Auf dem Congress findet man sie in allen Ecken.

Und wenn man das Glück hat, für eine Organisation wie netzpolitik.org zu arbeiten, dann bedeutet Congress umgekehrt auch: Liebe und Anerkennung zu erhalten. Menschen kommen nach den Vorträgen auf uns zu. In vielen der Talks greifen andere unsere Berichterstattung auf. Oder wie mein Kollege Markus Reuter schreibt:

„Es ist ein krasses Gefühl, einen Vortrag auf dem zu hören und der Speaker bittet plötzlich um Applaus für @netzpolitik_feed – und dann klatschen da mehr als 2000 Menschen für das Medium, für das Du arbeitest. Mehr Vertrauen und Anerkennung kann ich mir kaum vorstellen.“

Nach dem mehrtägigen Bad in dieser wohligen Gefühlssuppe saß ich dann gerade völlig übermüdet im Zug auf dem Rückweg nach Berlin, als ich die Nachricht erhielt, dass wir unser Spendenziel für das Jahr 2025 erreicht haben. Und das bereits am 30. Dezember. In nur sechs Wochen hatten uns sehr viele Menschen zusammen fast eine halbe Million Euro gespendet und so dafür gesorgt, dass unsere Arbeit weiter finanziert ist. Ich kam dann sehr müde und sehr glücklich zu Hause an. #blessed

Ich weiß, dass der Jahreswechsel für viele eine eher ernüchternde und deprimierende Zeit ist. Es ist verständlich und okay, sich angesichts der Weltlage mutlos zu fühlen. Fürs nächste Jahr wünsche ich euch, dass ihr einen Ort findet, der euch so gute Gefühle gibt wie mir der Congress.

Auf ein Neues

Chris


Sicherheitslücke: Wenn die Nachricht vom Fake-Doktor kommt

Das KIM-System soll garantieren, dass Ärzt:innen und Krankenhäuser geschützt sensible Gesundheitsdaten austauschen können. Auf dem Chaos Communication Congress weist der IT-Forscher Christoph Saatjohann nach, dass das System gravierende Sicherheitslücken aufweist. Verantwortlich dafür sei vor allem die Gematik. Von Daniel Leisegang –
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Maximaler Nervenkitzel: Das sind die Tricks der Glücksspiel-Industrie

Katsching und Klimper-klimper: Mit raffinierten Mechanismen fesseln Anbieter von Glücksspielen Menschen an die Geräte und verdienen Milliarden. In ihrem Vortrag auf dem 39C3 nimmt Forscherin Elke Smith die Tricks auseinander – und zeigt, wo Regulierung ansetzen könnte. Von Sebastian Meineck –
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Der Countdown läuft: Uns fehlen noch knapp 63.000 Euro!

Uns bleiben nur noch wenige Tage, um unser Spendenziel zu erreichen. Nur dann können wir unsere Arbeit wie gewohnt auch im kommenden Jahr fortsetzen. Spende jetzt! Von netzpolitik.org –
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Breakpoint: Netzpolitik ist Machtpolitik

Netzpolitik wird allzu oft als technische Detailfrage für Nerds verkannt. Doch dort verhandeln wir längst individuelle wie kollektive Freiheit, Hoheit und Macht. Zwischen staatlichen Kontrollansprüchen und der Dominanz globaler Techkonzerne geraten die Interessen der Nutzer:innen ins Hintertreffen. Von Carla Siepmann –
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bund.ee: Vertippt und umgekippt

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Digitale Brieftasche: „Auf einem ähnlich unguten Weg wie die elektronische Patientenakte“

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Dezentrale Netzwerke: „Es braucht dauerhaft zivilgesellschaftliche Power“

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Digital Fights: Wir sagen tausend Male Dankeschön!

Die Finanzierung von netzpolitik.org für 2026 ist gesichert. Wir sind überglücklich und erleichtert. Vielen Dank euch allen! Ihr seid die beste Community der Welt. Von netzpolitik.org –
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Neutralität und Grundgesetz: Widerstand ist Pflicht

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Public Domain Day: Diese Werke sind ab heute gemeinfrei

Mit Beginn des Jahres 2026 gehen viele Kunstwerke, Schriften und Musikstücke in die Public Domain über. In Europa sind das die Werke von Urheber*innen, die im Jahr 1955 gestorben sind. Mit dabei sind Thomas Mann, Fernand Léger und Clemence Housman. Von Timur Vorkul –
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Strategien für politisches Engagement: Vier Vorträge vom Hackerkongress, die Mut machen

Politisch Einfluss nehmen, ohne auszubrennen. Privatsphäre verteidigen, obwohl die Zeichen auf Überwachung stehen. Demokratische Räume stärken – in braunen Nestern. Vier Vorträge vom 39C3 geben interessierten Menschen Motivation und praktische Tipps an die Hand. Von Sebastian Meineck –
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#304 Off The Record: Recherche-Highlights live vom 39C3

Der Podcast zum Jahreswechsel: Auf dem 39. Chaos Communication Congress haben wir Blicke hinter die Kulissen einiger unserer Lieblingsrecherchen des Jahres 2025 geworfen und kleine Ausblicke auf 2026 gewagt. Außerdem haben wir so viele Hörer:innenfragen wie noch nie beantwortet! Von Ingo Dachwitz –
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Gesichtserkennung gegen Grundrechte: Ungarn verbietet auch Pride in Pécs

30. September 2025 um 14:05

Trotz internationaler Kritik hält die ungarische Regierung an ihrer queerfeindlichen Politik fest und verbietet die Pride in Pécs. Wieder droht Teilnehmenden die Identifikation per Gesichtserkennung wegen einer Ordnungswidrigkeit. Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern ein EU-Vertragsverletzungsverfahren.

Menschen demonstrieren auf der ersten Pride in Pécs im Jahr 2021. – Alle Rechte vorbehalten Merész Márton

Nach dem Verbot der Pride-Parade in Budapest im Juni gehen ungarische Behörden zum zweiten Mal gegen eine Demonstration für die Rechte queerer Menschen im Land vor. Diesmal trifft es die für Anfang Oktober geplante Pride in der südungarischen Stadt Pécs. Anfang September hat die Polizei die als Versammlung angemeldete Pride untersagt. Die Kúria, das höchste ungarischen Gericht, hat das Verbot inzwischen bestätigt.

Es ist ein Affront gegen Brüssel. Darauf weisen auch zivilgesellschaftliche Organisationen wie die Civil Liberties Union und die Ungarische Bürgerrechtsunion hin. In einem Brief von Anfang dieser Woche fordern sie von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, das nachzuholen, was die EU vor der Budapester Veranstaltung versäumt hat: ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einzuleiten und beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) sofortige einstweilige Maßnahmen zu beantragen.

Per Gesichtserkennung identifizieren  – wegen einer Ordnungswidrigkeit

Die Verbote basieren auf einer queerfeindlichen Gesetzesänderung, die das ungarische Parlament Anfang dieses Jahres im Eilverfahren verabschiedet hat. Die Änderungen betreffen das Versammlungsgesetz, das Gesetz für Ordnungswidrigkeiten und das Gesetz über den Einsatz von Gesichtserkennungtechnologien.

Sie verbieten effektiv jegliche Veranstaltungen und Versammlungen im öffentlichen Raum, die für die Rechte von queeren oder trans Menschen eintreten und knüpfen an das berüchtigte „Kinderschutzgesetz“ an, mit dem Ungarn bereits seit 2021 queere Minderheiten zum Feindbild macht. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen gilt seither als Ordnungswidrigkeit, auf die ein Bußgeld von bis zu 500 Euro steht.

Weil zugleich das Gesetz für den Einsatz von Gesichtserkennung so verändert wurde, dass Personen nun schon im Fall von Ordnungswidrigkeiten per Gesichtserkennung identifiziert werden dürfen, bedeutet das: Teilnehmende der Demo müssen fürchten, gefilmt, biometrisch identifiziert und anschließend mit einem Ordnungsgeld belegt zu werden.

Eine Abschreckungsmaßnahme, die zumindest im Fall der Budapest Pride nach hinten losgegangen ist. Mehr als 150.000 Menschen kamen schätzungsweise zu der Großdemonstration im Juni, die nach einer Intervention des grünen Budapester Bürgermeisters unter dessen Schirmherrschaft stand. Menschen aus der ganzen Welt reisten an, spektakuläre Bilder von den Massen auf der Donaubrücke gingen um die Welt, die internationale Presse berichtete aus Budapest.

Die Rekordzahlen in Budapest ändern nichts an der Rechtslage

Schon damals war klar: Der Triumph über Viktor Orbáns queerfeindliches Verbot, so psychologisch wichtig er sein mochte, ändert nichts an der Rechtslage in Ungarn. Kommende Pride-Veranstaltungen würden vom neuen Gesetz ebenso betroffen sein. Für einige ist die Messlatte jetzt also: Wird sich für die verbotene Pride in Pécs, Ungarns fünftgrößte Stadt mit rund 140.000 Einwohner*innen, ebenso viel Aufmerksamkeit mobilisieren lassen.

Eine Rückendeckung des Bürgermeisters, wie in Budapest, ist in Pécs nicht zu erwarten. Attila Péterffy (parteilos) hatte vergangene Woche angekündigt, der Einladung der Veranstalter zu folgen und eine Rede auf der Eröffnung des parallel stattfindenden Festivals für Menschenrechte zu halten, was er auch tat. An der Demonstration selbst werde er hingegen nicht teilnehmen.

Die Pécs Pride wird seit 2021 von der Organisation Divers Youth Network ausgerichtet und findet traditionell als Abschluss des Festivals für Menschenrechte in der südungarischen Stadt statt. In der Vergangenheit war es eine überschaubare Demonstration. Die Zahl der Teilnehmenden bewegte sich um die Marke von etwa 1000 Teilnehmenden. Dieses Jahr werden jedoch, wie in Budapest, Rekordzahlen erwartet. Wieder wollen ausländische Politiker*innen und EU-Parlamentarier*innen teilnehmen. Die Veranstalter*innen haben angekündigt, die Versammlung werde trotz Verbot wie geplant stattfinden.

„Diese Entscheidung ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Machthaber versuchen, mit rechtlichen Mitteln die Ausübung grundlegender Freiheitsrechte einzuschränken und das Recht auf friedliche Versammlung zu unterbinden“, schreiben sie auf Facebook zur Entscheidung des obersten Gerichtshofes. Nun gehe es darum, „gemeinsam für Gleichheit, Akzeptanz und Freiheit einzutreten“.

Auch die Ungarische Bürgerrechtsunion TASZ fordert zur Teilnahme auf und hat gemeinsam mit anderen Organisationen einen Leitfaden zu rechtlichen Fragen rund um die Demo veröffentlicht. Darin warnen die Jurist*innen auch vor dem Einsatz von Gesichtserkennung. In Ungarn gilt ebenso wie in Deutschland ein Vermummungsverbot, Masken oder Schals über dem Gesicht zu tragen ist daher verboten.

Gesichtserkennung in Ungarn verstößt gegen EU-Gesetze

Selbst in ihrer großzügigsten Auslegung lässt das KI-Regelwerk diesen Einsatz von Gesichtserkennung nicht zu

Zum Affront gegen die EU wird die Sache nicht nur, weil Orbáns Regierung mit dem Gesetz offensiv die Rechte von queeren Minderheiten im Land beschneidet und damit gegen die Grundrechtscharta der Union verstößt. Der Einsatz von Gesichtserkennung auf einer Demonstration zur Identifikation von Teilnehmenden ist auch ein klarer Verstoß gegen die neue KI-Verordnung, ein Gesetz, das erst im vergangenen Jahr verabschiedet wurde und dessen Verbote nun nach und nach greifen.

Die biometrische Identifikation aus der Ferne, vor allem in Echtzeit, war bei der jahrelangen Verhandlungen um das Gesetz einer der größten Streitpunkte. Kritiker*innen warnten vor den Gefahren für die Demokratie, wenn Staaten in die Lage versetzt werden, Menschen etwa auf Demonstrationen zu identifizieren.

Am Ende stand ein Kompromiss, laut dem der Einsatz dieser Technologien für wenige Fälle erlaubt sein soll. Auf der Liste stehen etwa Terrorverdacht oder Straftaten, auf die mindestens vier Jahre Gefängnis stehen. Eine Ordnungswidrigkeit wie in Ungarn ist, wie man es auch dreht und wendet, davon nicht abgedeckt.

In ihrem Brief an die EU-Kommission gemeinsam mit der Civil Liberties Union weist die TASZ auf diesen Umstand hin: Das Gesichtserkennungssystem, mit dem die ungarische Polizei arbeite, sei in der Lage, Personen auch binnen kürzester Zeit zu identifizieren und falle deswegen klar in die Kategorie der Echtzeit-Systeme.

Die EU solle nun endlich das tun, was im Vorlauf der Budapester Veranstaltung nicht passiert ist: ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einleiten und beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einstweilige Maßnahmen beantragen.

„Es geht um die Freiheit“

Bald urteilt der Gerichtshof der Europäischen Union

In Brüssel brodelt es um den Fall, die Kommission prüft derzeit laut eigenen Angaben, ob das ungarische Gesetz gegen EU-Vorgaben verstößt. In einer Parlamentsdebatte im Juni sagte der Justizkommissar Michael McGrath, die Budapester Pride sei keine Gefahr für Kinder.

Vor einem anderen EU-Gericht, dem Gerichtshof der Europäischen Union, wird derweil das Urteil zur Klage gegen Ungarn queerfeindliches Gesetz von 2021 erwartet, das den Zugang zu Darstellungen von Queerness einschränkt. Die EU-Kommission, 16 EU-Länder und das EU-Parlament hatten Ungarn verklagt, Menschenrechtsorganisationen sprechen vom „größten Menschenrechtsfall in der Geschichte der EU“.

Im Juni gab die Generalanwältin des Gerichtshofs, Tamara Ćapeta, ihre Stellungsnahme ab, die als wegweisend für das finale Urteil der Richter*innen gilt. Sie sagt, Ungarn verstößt mit dem Gesetz gegen EU-Recht und die in den Verträgen verankerten Werte der EU. Folgt das Gericht ihrer Einschätzung, könnte es anordnen, das Ungarn das Gesetz zurücknimmt oder Strafen verhängen.


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Ausländerbehörden: Handy-Razzia zur Identitätsfeststellung wird bundesweiter Standard

29. September 2025 um 11:12

In fast allen Bundesländern durchsuchen Ausländerbehörden die Handys und Datenträger von Ausreisepflichtigen, um Hinweise auf ihre Herkunft zu finden. Eine Recherche zeigt erstmals, wo am häufigsten kontrolliert wird – und wie tief der Eingriff in die Privatsphäre reicht.

Zwei Männer im dunklen Anzug schauen auf technische Geräte.
Markus Söder und Joachim Hermann bei der Eröffnung des Bayrischen Landesamtes für Rückführungen. – Alle Rechte vorbehalten Michael Trammer / IMAGO

Wer ausreisepflichtig ist und keine Papiere hat, muss damit rechnen, dass Behörden tief in das persönliche digitale Leben schauen. Ausländerbehörden durchsuchen regelmäßig Smartphones und andere Datenträger nach Hinweisen auf die Herkunft – fast überall in Deutschland. Das zeigt eine Anfrage von netzpolitik.org bei den zuständigen Ministerien und Landeskriminalämtern. Die einzige Ausnahme: Sachsen. Das Bundesland liest keine Geräte von ausreisepflichtigen Menschen aus.

Ganz anders in Bayern: Dort fanden in den letzten vier Jahren die meisten Durchsuchungen statt. Mehr als 700 Geräte hat das dortige Landesamt für Asyl und Rückführungen im Auftrag der bayrischen Ausländerbehörden ausgewertet, teilt das Amt mit.

In Baden-Württemberg hat das Regierungspräsidium Karlsruhe im gleichen Zeitraum rund 430 Datenträger im Auftrag der Ausländerbehörden durchsucht. An dritter Stelle folgt Nordrhein-Westfalen mit mehr als 230 durchsuchten Geräten, dort übernehmen die Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) Bielefeld und Essen die Durchsuchungen. Danach folgen Rheinland-Pfalz mit 104 und Niedersachsen mit 45 ausgewerteten Datenträgern. Auf dem letzten Platz landet Mecklenburg-Vorpommern: Dort kam es laut dem Innenministerium in den vergangenen vier Jahren zu einer Durchsuchung.

Die Zahlen beziehen sich auf die durchsuchten Datenträger und entsprechen nicht der Zahl der betroffenen Personen. Es können beispielsweise auch drei Datenträger einer Person durchsucht werden. Die Daten zeigen zugleich nur einen Ausschnitt des Gesamtbildes. Mehrere Bundesländer, die Geräte von Ausreisepflichtigen durchsuchen lassen, führen darüber keine Statistik. Hamburg, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben demnach keine Zahlen dazu, wie viele Datenträger in ihren Ländern durchsucht wurden oder wie viele Personen von der Maßnahme betroffen waren.

Behördentermin, Handy weg

Seit 2015 dürfen Ausländerbehörden die Geräte von Ausreisepflichtigen durchsuchen. Dabei interessieren sie sich etwa für bestimmte Landesvorwahlen, abfotografierte Dokumente, gespeicherte Kontakte oder sie schauen auf verwendete Sprachen.

Ziel ist die Klärung der Identität und des Herkunftslandes. Behörden sollen mit Hilfe der Indizien aus dem Smartphone Termine bei Botschaften und letztlich Papiere für die Betroffenen bekommen. Nur mit diesen können sie abgeschoben werden. Der Nutzen der Maßnahme bleibt jedoch unklar, kaum ein Bundesland erfasst, in wie vielen Fällen auf diesem Weg verwertbare Hinweise gefunden werden.

In der Praxis läuft es etwa so ab, dass die Betroffenen bei einem Termin auf der Behörde aufgefordert werden, ihre Geräte zu überreichen. Ein Richterbeschluss ist dafür nicht notwendig. Widersetzen sie sich, dürfen sie laut Aufenthaltsgesetz auch per Leibesvisitation durchsucht werden. Betroffene erhalten dann einen Zettel, auf dem in Amtsdeutsch der Einzug ihrer Geräte und die rechtlichen Grundlagen erläutert werden.

Seit der jüngsten Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes aus dem Jahr 2024, verabschiedet mit den Stimmen der Ampelregierung, dürfen die Behörden nach einem Richterbeschluss außerdem auch Wohnräume durchsuchen. Es ist nicht bekannt, wie häufig das passiert, auch dazu führen die Länder keine Statistik.

Es werden Daten an Datawrapper übertragen.

Hundertausende Euro für Software-Lizenzen

Auffällig: Die Bundesländer an der Spitze der Statistik haben in den vergangenen Jahren jeweils zentrale Stellen eingerichtet, die Ausländerbehörden bei der „Identitätsfeststellung“ unterstützen sollen.

Für diese Stellen haben sie zudem eigene IT-forensische Ausstattung angeschafft. Regierungen und Ermittlungsbehörden verschaffen sich mit solchen Produkten Zugang zu Mobiltelefonen – auch ohne dass die Gerätebesitzer*innen Zugangsdaten dafür herausrücken. Das geschah in den vergangenen Jahren in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz.

In Bayern etwa zahlt das Landesamt für Asyl und Rückführungen 200.000 Euro Lizenzgebühren pro Jahr an das Unternehmen Cellebrite, um mit dessen Produkten die Smartphones von Ausreisepflichtigen zu durchsuchen. Niedersachsen gab im Jahr 2023 rund 45.000 Euro für seine Cellebrite-Lizenz aus.

Baden-Württemberg, wo das Regierungspräsidium Karlsruhe ebenfalls Cellebrite einsetzt, legt die Kosten nicht offen. Das Bekanntwerden der Informationen könne „nachteilige Auswirkungen auf die Belange der äußeren oder öffentlichen Sicherheit haben“, schreibt die Abteilung für „Rückkehrmanagement“. Der Kreis der betroffenen Ausländer*innen umfasse auch „Personen, die die Sicherheit des Landes gefährden“.

Behörden verweigern Einblick

Welche Werkzeuge die anderen Bundesländer für Durchsuchungen nutzen, ist meist nicht klar. In Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz etwa haben die zuständigen Ministerien und Behörden Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz von netzpolitik.org zu diesen Fragen abgewiesen.

Die Begründungen ähneln sich und spiegeln die Argumentation zu den Kosten aus Baden-Württemberg wider: Das Bekanntwerden der eingesetzten Soft- und Hardware würde die innere Sicherheit gefährden. Der Tenor auch hier: Ausreisepflichtige abzuschieben sei sicherheitsrelevant, die Ausländerbehörden handelten als „Gefahrenabwehrbehörden“.

Trend geht zur Schnüffel-Software

Das passt dazu, dass entsprechende Forensik-Software bislang vor allem in polizeilichen Ermittlungen, bei Geheimdiensten oder Militär im Einsatz ist. Dass derartige Produkte jetzt auch gegen Personen verwendet werden, die sich jenseits ihrer fehlenden Aufenthaltsgenehmigungen nichts haben zu Schulden kommen lassen, ist ein tiefer Eingriff in Grundrechte. Dennoch wird diese Praxis zum bundesweiten Standard. Fast in ganz Deutschland setzen Ausländerbehörden bei der Durchsuchung inzwischen auf Forensik-Software, um Datenträger zu untersuchen.

Haben die Länder dafür keine eigene Ausstattung, dann übernimmt in der Regel das Landeskriminalamt in Amtshilfe die Durchsuchung und leitet die Ergebnisse an die Ausländerbehörden weiter.

Nur in Berlin und Sachsen-Anhalt werten Mitarbeitende der Ausländerbehörden die Geräte derzeit von Hand aus. In Berlin ist die Ausländerbehörde wieder zur händischen Auswertung übergegangen, nachdem die Berliner Datenschutzbehörde sich einschaltete und die Software-gestützten Durchsuchungen untersuchte. Die Behörde stellte daraufhin die Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Ende 2022 ein.

Unterdessen weitet die Bundesregierung die Möglichkeiten für die Behörden noch aus. Seit der jüngsten Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes im vergangenen Jahr dürfen Ausländerbehörden neben den lokal gespeicherten Daten auf dem Gerät nun auch Cloud-Dienste durchsuchen, also Daten, die etwa in der iCloud oder auf GoogleDrive gespeichert sind. Berlin und Sachsen-Anhalt machen von diesem Recht auch Gebrauch, schreiben die jeweiligen Innenministerien.

Es werden Daten an Datawrapper übertragen.

Fehlende Dokumente sind häufigster Grund für Duldung

Als „ausreisepflichtig“ gelten in Deutschland abgelehnte Asylsuchende, aber auch ausländische Studierende oder Touristen, deren Visum abgelaufen ist. Können diese Menschen aus rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden, etwa weil Reisedokumente fehlen oder ihre Identität nicht geklärt ist, gelten sie als geduldet. Das ändert nichts daran, dass sie Deutschland verlassen müssen. Sobald eine Ausländerbehörde entscheidet, dass die Hindernisse für eine Ausreise beseitigt sind, können sie abgeschoben oder in Abschiebehaft genommen werden.

Fehlende Reisedokumente sind dabei der häufigste Grund für Duldungen. Ende März 2025 waren mehr als 44.000 abgelehnte Asylsuchende in Deutschland geduldet, weil sie keine Reisedokumente hatten und mehr als 16.500, weil ihre Identität nicht geklärt war. Es ist diese Personengruppe, deren Datenträger und nun auch Wohnräume die Ausländerbehörden laut dem Aufenthaltsgesetz durchsuchen dürfen.

Die Durchsuchungen sind dabei nur eine von mehreren Maßnahmen, mit denen mehr Menschen abgeschoben werden sollen. Die Bundesregierung hat Rücknahmeabkommen mit etlichen Ländern unterschrieben, darunter mehrere Balkanstaaten, Algerien und Marokko. Mit einigen der wichtigsten Herkunftsländer von Geflüchteten wie Pakistan oder Nigeria gibt es aber bislang kein Abkommen.

Massive Eingriffe, unklarer Nutzen

„Es ist erschreckend, mit welcher Selbstverständlichkeit die Behörden in die Privatsphäre von ausreisepflichtigen Personen eingreifen“, sagt die innen- und fluchtpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag Clara Bünger. Es scheine die Haltung vorzuherrschen, dass fast alle Maßnahmen erlaubt sind, solange sie dabei behilflich sind, die Zahl der Abschiebungen in die Höhe zu treiben.

Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kritisiert, dass tiefe Eingriffe in die Privatsphäre der Betroffenen stattfinden, ohne dass der Nutzen der Maßnahme überhaupt erfasst oder belegt ist.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das seit 2017 auf der gleichen Gesetzesgrundlage die Datenträger von Asylsuchenden massenhaft auswertete, hat diese Maßnahmen inzwischen fast eingestellt, wie vor Kurzem bekannt wurde. Dort erfolge das Auslesen von Handydaten „nur noch einzelfallbezogen auf Entscheidung der Entscheiderin oder des Entscheiders“, teilt die Bundesregierung auf eine Anfrage von Clara Bünger mit.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die frühere praktische Umsetzung im BAMF bereits für rechtswidrig erklärt. Der Grundrechtseingriff sei nur vertretbar, wenn sich keine „milderen Mittel“ zur Feststellung der Identität fänden. Die Ampelregierung hat den entsprechenden Abschnitt im Aufenthaltsrecht daraufhin aber nicht abgeschafft, sondern lediglich umgebaut: er trennt nun das „Auslesen“ und das „Auswerten“.

Die Betroffenen haben also weiterhin zu dulden, dass ihr gesamtes auf dem Smartphone oder Computer befindliches Privatleben durchsucht wird. Besonders schützenswerte Daten aus der Intimsphäre, etwa Angaben zu Sexualität oder zum Gesundheitsstatus, dürfen zwar laut Gesetz nicht protokolliert werden. Jedoch muss zumindest eine Person mit der Befähigung zum Richteramt bei der Ausländerbehörde die Daten durchschauen, um nach relevanten Indizien zu suchen und bekommt dabei alles zu sehen.


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TikTok goes MAGA: Trumps TikTok-Deal ist ein Geschenk an ihn selbst

26. September 2025 um 13:56

Donald Trump gibt TikTok in die Hände seiner treuen Milliardärs-Fans. Ellison, Murdoch & Co. bekommen so Zugang zu 170 Millionen US-Handys. Für die US-Öffentlichkeit heißt das: noch mehr Propaganda, noch weniger Vielfalt. Ein Kommentar.

Donald Trump an seinem Schreibtisch
Der US-Präsident bei einer seiner Lieblingstätigkeiten: dem Unterzeichnen von Dekreten. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / MediaPunch

Was der US-Präsident am Morgen sagt, kann er am Abend schon wieder leugnen. Aber nur einmal angenommen, was Donald Trump am Donnerstag über den Verkauf von TikTok an US-Investoren gesagt hat, stimmt tatsächlich und der Deal wird in den kommenden Tagen unterzeichnet: Wer hätte damit eigentlich etwas gewonnen?

Auf der Gewinnerseite stehen sicher die Tech-Milliardäre, die Trump schon im Wahlkampf finanzkräftig unterstützt haben und nun laut des US-Präsidenten zum Investorenkreis gehören werden. Larry Ellison, Gründer des Software-Unternehmens Oracle, und der Star-Investor Mark Andreesen mit seiner Investmentfirma Andreesen Horowitz sind beide Teil von Trumps engsten Zirkeln und begeisterte Pro-Trumper mit MAGA-treuen Ansichten.

Zu den „amerikanischen Patrioten“, die TikTok laut Trump übernehmen sollen, gehören außerdem Rupert Murdoch und dessen Sohn Lachlan Murdoch, Chef des US-Medienunternehmens Fox Corp. sowie der Chef von Dell, Michael Dell, der sich Trump direkt nach der Wahl zu Füßen warf.

Diese Getreuen werden vom Präsidenten nun für ihre Loyalität belohnt und dürfen sich einkaufen in die App, die die Hälfte der US-Bevölkerung auf ihrem Smartphone hat. Als Teil des Deals sollen sie auch den berüchtigten Algorithmus lizenzieren, der darüber bestimmt, was Nutzer*innen zu sehen bekommen. Diesen sollen sie „neu trainieren“ dürfen für die US-amerikanischen Sicherheitsbedürfnisse, heißt aus dem Weißen Haus. Wie das genau funktionieren soll, ist, wie so viele Details dieses Deals, noch komplett unklar. Klar ist aber: Die Regler der Informationskontrolle auf TikTok liegen künftig in den Händen der MAGA-Milliardäre.

Der Algorithmus landet bei den MAGA-Oligarchen

Für die vielen Millionen Nutzer*innen von TikTok in den USA bringt der Deal hingegen keinen Vorteil. Dass die App, wie eigentlich per Gesetz vorgesehen, in den USA tatsächlich aus dem Markt fliegen würde, daran hatte zuletzt wohl niemand mehr ernsthaft geglaubt. Zu oft hatte Trump die Frist für das Ende verschoben, auch wenn das Gesetz das überhaupt nicht hergab.

Die Nutzer*innen werden eine neue App herunterladen können, für deren Updates fortan ebenfalls Oracle zuständig sein soll. Ihre Daten werden, wie bereits bisher, auf Servern von Oracle in den USA gespeichert. Alles beim Alten also.

Doch was die Einflussnahme auf die Inhalte angeht, kommen Nutzer*innen maximal vom chinesischen Regen in die braune Traufe. Was sie serviert bekommen, wird in Zukunft nicht mehr aus Beijing kontrolliert, wo ByteDance und somit im Zweifel auch die chinesische Regierung an den Informationsreglern saß. Stattdessen wird ihr Medienmenü künftig von Trump-getreuen Tech-Milliardären bestimmt.

Wie das ausgehen kann, sieht man etwa an der Entwicklung der Plattform X, die bereits ein anderer Tech-Milliardär, Elon Musk, nach der Übernahme weitgehend zur rechtsradikalen Propagandaschleuder umgebaut hat. Musk brüstete sich nach der Wahl 2024 offen damit, Trump mit X den Weg ins Weiße Hause geebnet zu haben. Nun droht also der noch populäreren Plattform TikTok ein ähnliches Schicksal.

Eine solche Medienmacht ist ungesund für die Demokratie

Für die Medienkonzentration in den USA ist dieser Deal ein Albtraum. Mit den Murdochs bekommen der Verleger und der Chef des Medienunternehmens hinter dem rechtskonservativen Sender Fox jetzt noch die Möglichkeit, weitere 170 Millionen Menschen mit Inhalten auf autoritärer Regierungslinie zu versorgen.

Der Sohn von Larry Ellison wiederum, David Ellison, kontrolliert als Chef des Medienunternehmens Paramount Skydance bereits den Sender CBS. Zugleich arbeitet er an einer Übernahme von Warner Bros., was ihm zusätzlich noch die Kontrolle über CNN geben würde – einem der verbleibenden medialen Widersacher von Trump. In den USA rechnen sie schon aus, wie schlimm es wird, sollte der Deal durchgehen.  Ellison würde dann Streaming-Anbieter mit zusammengenommen mehr als 200 Millionen Abonnent*innen kontrollieren. Dazu kämen noch die 170 Millionen Nutzer*innen von TikTok.

Der Deal wird nicht reparieren, was an TikTok kaputt ist

Die Chefs von Meta, Amazon, Apple, Google und OpenAI haben alle schon freiwillig den Kniefall vor Trump gemacht. TikTok, das bisher als einzige verbleibende große Plattform nicht ganz auf Trumps Linie ausgerichtet war, hat er nun erfolgreich den nächsten willigen Oligarchen vermacht.

Nein, TikTok war nie ein Garant für Demokratie, Vielfalt und den gepflegten öffentlichen Austausch. Die Plattform verbreitete in der Vergangenheit Desinformation und rechtsextreme Propaganda, sie lässt ihre Inhaltemoderator*innen von KI ersetzen und tut nicht genug, um ihre Nutzer*innen vor Gewalt und Belästigung zu schützen. Doch die Übernahme durch rechte US-Investoren wird keines dieser Probleme lösen. Im Gegenteil.

Der größte Gewinner von allen ist damit Trump selbst, der seine Macht weiter ausbaut. Sein Einflussbereich ist nun nicht nur bei klassischen Medien im Aufwind, auch bei den sozialen Medien kann er auf noch mehr algorithmische Rückendeckung setzen. Für die in den USA einst so hochgehaltene Meinungsfreiheit und die Medienvielfalt verheißt das nichts Gutes. Der TikTok-Deal ist damit vor allem ein Geschenk von Trump an sich selbst.


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Rekord-Pride in Budapest: „Es geht um die Freiheit“

29. Juni 2025 um 11:31

Ungarns Regierung wollte die Pride mit einem queerfeindlichen Gesetz verhindern und Menschen einschüchtern. Der Plan schlägt fehlt. Stattdessen ziehen Hunderttausende gemeinsam durch Budapest – für die Rechte queerer Menschen, aber auch für ihre Demokratie.

Menschenmenge mit Regenbogen- und Europaflagge
Das wollte Ungarns Regierung verhindern: Hunderttausende tragen ihre Regenbogenfahren beim „Freiheitsfest“ durch die Budapester Innenstadt – Alle Rechte vorbehalten Imago / Nicolas Liponne

Péter und Kata schieben sich durch die Menge vor dem Rathaus. Schon jetzt um 14 Uhr ist fast kein Durchkommen mehr am Ausgangspunkt der Budapest Pride, die von der Polizei verboten wurde. Auf Péters Schultern sitzt seine Tochter, sie hat kleine Regenbogen auf die Wangen gemalt. „Wir sind hier, um zu protestieren; wir sind hier, weil wir uns schämen. Für meine Tochter ist das einfach eine Party“, sagt er. Anderthalb Stunden sind sie angereist, um heute hier zu sein.

Ein Schild hält Péter nicht. Ein Kind mitbringen auf eine Veranstaltung, die verboten wurde, weil sie vermeintlich Kinder gefährde: Das ist für ihn politisches Statement genug. Über die Begründung, mit der die ungarische Regierung die Pride verboten hat, sagt Péter: „Das ist Quark. Heute geht es um etwas anderes. Es geht um die Freiheit.“

„Freiheit und Liebe können nicht verboten werden!“ So steht es auf Ungarisch und Englisch auf den Bannern und Plakaten, die rund um das Rathaus hängen. Von den Störaktionen, die Neonazis hier angekündigt hatten, ist nichts zu sehen. Stattdessen schwenken Menschen Regenbogenflaggen, auch die Transflagge in türkis-weiß-rosa, manchmal zusammen mit der ungarischen Flagge. Die Stimmung ist ausgelassen, aus den Lautsprechern eines Lastwagens schallt Techno.

Es geht um Rechtsstaatlichkeit und Demokratie

Plakat "Freedom and Love can't be banned"
Plakat entlang der Pride in Budapest - CC-BY-ND 4.0 netzpolitik.org

Seit 30 Jahren findet die Pride in Budapest statt, aber dieses Jahr ist alles anders. Die Pride ist zu einem Showdown geworden. Es geht hier nicht mehr nur um die Rechte queerer Menschen, sondern um Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Und um die Frage, wer sich durchsetzen wird.

Auf der einen Seite steht die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán, die zunehmend autoritär regiert. Sie hat die Pride mit einem neuem Gesetz Mitte März faktisch verboten. Auf die Teilnahme steht ein Ordnungsgeld von bis zu 500 Euro. Teilnehmer*innen können von der Polizei auch per Gesichtserkennung identifiziert werden.

Auf der anderen Seite steht der grüne, oppositionelle Bürgermeister von Budapest, Gergely Karácsony. Er hatte sich dem Verbot widersetzt und die Pride, nachdem die Polizei die Demonstration verboten hatte, als eigene Veranstaltung der Stadt ausgerichtet, gemeinsam mit den Veranstaltern Szivárvány Alapitvány (Regenbogen-Stiftung). Heute läuft er in der ersten Reihe mit, flankiert von EU-Abgeordneten und Vertreter*innen von Menschenrechtsorganisationen, die ebenfalls angereist sind.

„Auf welcher Grundlage glaubt irgendjemand in einer Demokratie, er dürfe Versammlungen von Bürgern, die ihm nicht gefallen, einschränken?“, hatte Karácsony gesagt. Ein „Freiheitsfest“ sei die Parade am Samstag.

Am Ende werden nach Schätzungen fast 200.000 Menschen seiner Einladung folgen. Eine Watsche für Viktor Orbán und seine Politik der Ausgrenzung. Neben Menschen in regenbogenfarbenen Kleidern und Shirts laufen deswegen viele, die man sonst nicht auf einer Pride vermutet hätte: Ältere mit Fischerhut und Poloshirt, Rentner*innen in beiger Funktionskleidung.

„Dieses Jahr musste es sein“

Max hat sich neben einem Lastwagen in den Schatten gestellt. Mehr als eine Stunde schon steht die Menge in der prallen Nachmittagssonne. Von dem mit Ballons geschmückten Lastwagen dröhnt Techno, dahinter tanzen die Menschen, schwenken ausgelassen ihre Fahnen.

Max ist nicht das erste Mal auf der Pride, er hat schon mal als Freiwilliger das Absperrband für den Laster seiner Freunde getragen, die oben auf der Ladefläche Techno für die Menschen spielen. Seine Freunde vom Techno-Label Mühely kommen schon seit Jahren mit ihrem Laster auf die Pride, sagt Max. Auch Max hat ein Label für elektronische Musik. Gemeinsam haben sie eine Compilation gemacht, erzählt er: „Pride or Die“. Die Erlöse gehen an die Regenbogen-Stiftung, die die Pride ausrichtet.

Die letzten Jahre war er nicht dabei. „Aber dieses Jahr musste das sein“, sagt er. Die Regierung habe mit ihrem Gesetz für eine neue Eskalation gesorgt.

Der Zug läuft los, die Menschen johlen. Ein Mann mit dunkelblauer Schirmmütze stützt sich beim Laufen auf Wanderstöcken ab. Er kommt nur mühsam vorwärts im dichten Zug von Menschen, der sich vom Rathaus zwischen den Budapester Prachtbauten hindurchschiebt. Über die vierspurige Straße, auf der sonst Doppeldeckerbusse und Autos fahren strömen Teilnehmer*innen dicht an dicht.

Seit 15 Jahren hat er nicht mehr demonstriert, sagt ein anderer Mann, der seinen Namen nicht nennen will. Jetzt aber ist er hier, 150 Kilometer sei er heute gefahren, denn es geht um die Versammlungsfreiheit. „Ich kann es nicht ausstehen, wenn eine Gruppe von Menschen zum Sündenbock gemacht wird“, sagt er. Und: „Ich freue mich, dass hier so viele normale junge Menschen sind“.

Polizei filmt Menge mit Handkamera
Am Rand filmen Polizisten. - CC-BY-NC 4.0 netzpolitik.org

Polizei darf filmen und Menschen mit Gesichtserkennung identifizieren

Auf dem mit dürrem Gras bewachsenen Mittelstreifen steht ein halbes Dutzend Polizisten in dunkelblauer Uniform. Einer hält eine Kamera an einem Stab und filmt die vorbeilaufende Menge aus unmittelbarer Nähe. Ein Demonstrant mit Bart und Käppi stellt sich direkt vor sie, seine Begleiterin macht ein Foto.

Haru läuft an den Polizisten vorbei, die Augen und Stirn sind mit einer Art lila Supernova geschminkt. „Ich bin hier um mich wohlzufühlen und zu feiern“, sagt Haru. Dass die Polizei filmt, sei ganz normal, das sei bei allen Demonstrationen so. Das Make-up trägt Haru nicht, um sich zu tarnen. „So sehe ich eigentlich jeden Tag aus.“

Andere in der Menge tragen weiße und dunkle Kreise, Dreiecke und Balken über Augen, Nase und Stirn. Eine Gesichtsbemalung, die verhindern sollen, dass ihre Gesichter von den Systemen der Polizei erkannt werden. Vermummung auf einer Demonstration ist in Ungarn verboten, Schminke ist erlaubt.

Die Polizei bleibt den Nachmittag über sehr zurückhaltend. Die internationale Aufmerksamkeit ist groß, aus ganz Europa sind Kamerateams angereist. Viktor Orbán will wohl um jeden Preis vermeiden, dass Bilder von Polizist*innen um die Welt gehen, die auf die Pride einprügeln. „Ungarn ist ein zivilisiertes Land“, hatte er am Tag davor verkündet. „Wir verletzen uns nicht gegenseitig.“

Menschen auf der Brücke vor einem Hügel
Hundertausende kommen trotz Verbot: Protestierende laufen über die Budapester Elisabethbrücke - CC-BY-NC 4.0 netzpolitik.org

Auch die angekündigten Gegendemonstrationen der Rechtsextremen sind an diesem Tag aus der Menge heraus kaum wahrzunehmen. Ein paar Menschen mit weißen Holzkreuzen und Bibeln stehen am Straßenrand. Begleitet werden sie von Polizisten oder den freiwilligen Ordner*innen der Pride. Es bleibt friedlich.

Rechtsextreme blockieren Route mit Genehmigung der Polizei

„Ausgrenzung ist kein Kinderschutz“, steht auf dem Schild, das Miklos trägt, darunter ein Regenbogen. Miklos ist hier als Vertreter der Organisation Szülöi hang (elterliche Stimme), die sich für bessere Bildung in Ungarns Schulen einsetzt. Dieses Verbot, um Kinder zu schützen? „Das ist Unsinn, eine Lüge“, sagt er.

Mensch in weißem T-Shirt mit Demoschild
„Ausgrenzung ist kein Kinderschutz“ - CC-BY-NC 4.0 netzpolitik.org

Die Pride schade Kindern nicht. Was sehr wohl schade, seien all die Probleme, mit denen sich die Regierung nicht beschäftigt: fehlende Aufklärung in der Schule, die schlechte Finanzierung des Bildungssystems, der Mangel an Kinderärzt*innen. Statt diese Probleme zu lösen, verbreite die Regierung Lügen.

Die Menge läuft jetzt auf die Elisabeth-Brücke zu, die weißen Drahtseile der Brücke heben sich gegen den tiefblauen Himmel ab. Die Menschen stehen nach vorne und hinten soweit der Blick reicht. Auf der anderen Seite in Buda hat jemand ein pinkes Dreieck von einer Terrasse des Gellért-Bergs entrollt, ehemals Kennzeichnung der Nazis für Homosexuelle, jetzt Zeichen des queeren Stolzes. Das Dreieck flattert im Wind, der am Donauufer für Abkühlung sorgt.

Die rechtsextreme Partei Mi Hazánk hat die Freiheitsbrücke blockiert, die ursprünglich auf der Route der Pride lag – mit Genehmigung der Polizei. Diese hat eine angemeldete Demonstration der Rechtsextremen auf der Brücke erlaubt, die Pride hingegen als illegale Veranstaltung verboten.

Wo die Pride auf das Donauufer abbiegt und an der Freiheitsbrücke vorbei kommt, stehen besonders viele Polizist*innen. Es ist fast sieben Uhr abends, aber noch immer strömen die Menschen einfach weiter. Auf der anderen Straßenseite im Schatten des Berges steht ein Dutzend Rechtsextremer in schwarzer Kleidung, umstellt von der Polizei.

„Warum probiert ihr es nicht einfach mal aus?“ ruft einer ausgelassen zu ihnen rüber.


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Datenschutzbehörde greift ein: DeepSeek fliegt aus den App Stores

27. Juni 2025 um 10:05

Der chinesische KI-Chatbot DeepSeek übermittelt Nutzer*innendaten nach China. Die Berliner Datenschutzbehörde geht jetzt gegen den Anbieter vor. Apple und Google sollen DeepSeek aus ihren Stores entfernen.

Smartphone mit geöffnetem Apple-App-Store auf dem Screen
Raus aus den App-Stores, aber weiter verfügbar: KI-Chatbot DeepSeek – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Rüdiger Wölk

Der KI-Chatbot DeepSeek wird in Deutschland verboten. Die Berliner Datenschutzaufsicht hat die chinesische App als rechtswidrig bewertet, weil sie Daten ihrer Nutzer*innen nach China übermittelt. Damit verstößt sie gegen die Datenschutzregeln der EU (DSGVO). Apple und Google sollen die Anwendung nun aus ihren App-Marktplätzen entfernen. Auf anderen Wegen, etwa über den Browser oder heruntergeladen über die Seite des Unternehmens, ließe sich der Chatbot allerdings weiterhin nutzen.

DeepSeek habe gegenüber ihrer Behörde nicht überzeugend nachweisen können, dass Daten deutscher Nutzer*innen in China auf einem der EU gleichwertigen Niveau geschützt sind, sagt die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp.

In China haben Behörden weitreichende Zugriffsrechte auf personenbezogene Daten, die auf den Servern chinesischer Unternehmen lagern.

Ehemals Chartspitze, jetzt auf Verbotsliste

DeepSeek hatte nach der Vorstellung Anfang des Jahres für Furore gesorgt, weil die Leistungen des Modells hinter dem Chatbot an die von Marktführern wie ChatGPT von OpenAI heranreichten – für viele Beobachter*innen kam das überraschend. Zugleich soll das Training des Modells vergleichsweise günstig und mit weniger Rechenleistung stattgefunden haben, berichtete etwa die New York Times. Das brachte die Börsen durcheinander.

Die App gehört zu den beliebtesten KI-Anwendungen weltweit. Auch in Deutschland trendete sie zwischenzeitlich weit oben in den Download-Charts von Apple und Google. Nutzer*innen können mit der kostenlosen App chatten, Bilder hochladen oder sie für die Suche im Netz einsetzen.

Behörden warnten vor der App

Bedenken zum Umgang mit Nutzer*innendaten gab es von Anfang an. Denn alle gesammelten Daten – von Texteingaben und hochgeladenen Dateien bis zu den Informationen zum Standort und dem benutzten Gerät – übermittelt das Unternehmen nach China.

„Auch Tastatureingaben innerhalb der App können womöglich mitgelesen werden, bevor sie abgeschickt werden“, warnte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Außerdem werde die Art der Tastatureingaben gespeichert, heißt es. Anhand der Art, wie Menschen tippen, lassen sich Nutzer*innen wiedererkennen.

Auch die Aufsichtsbehörden für Datenschutz hatten DeepSeek im Blick. Mehrere Landesbehörden gingen parallel gegen das Unternehmen vor. Die Gründe: Weitergabe der Daten und andere mutmaßliche Verstöße gegen die DSGVO. Das Unternehmen hatte etwa keinen gesetzlichen Vertreter in der EU benannt. In Abstimmung mit anderen Aufsichtsbehörden ist es jetzt die Behörde aus Berlin, die Maßnahmen ergreift.

Erst Aufforderung, dann Verbot

Die Behörde hatte nach eigenen Angaben DeepSeek Anfang Mai zunächst aufgefordert, die Übermittlung der Daten nach China einzustellen – oder die App eigenständig aus den Stores zu entfernen. Nachdem das Unternehmen nicht reagierte, folgte demnach heute die Meldung an Apple und Google. Dabei machte die Behörde von einer Regelung im Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) Gebrauch, die Betreiber*innen von Plattformen dazu verpflichtet, Meldewege für illegale Inhalte zur Verfügung zu stellen.

Apple und Google müssen die Meldung laut DSA nun prüfen und über die Umsetzung entscheiden. Sie gelten in der EU als „sehr große Online-Plattformen“ und unterliegen damit besonders strikten Auflagen. So müssen sie ihnen gemeldete rechtswidrige Inhalte zügig entfernen, sonst drohen ihnen selbst Strafen in der EU.

Die Behörde hätte gegen DeepSeek auch ein Bußgeld verhängen können. Das lasse sich gegen Unternehmen aus Drittstaaten allerdings nicht vollstrecken, sagt Datenschutzbeauftragte Meike Kamp. Auch gegen die Webseite des Unternehmens könne die Behörde nicht vorgehen, weil der Host-Anbieter nicht bekannt sei.

In Italien ist DeepSeek bereits aus den App Stores verschwunden, nachdem die italienische Datenschutzaufsicht GPDP die App ins Visier genommen hatte. Australien hat die Nutzung der App auf Geräten der Regierung untersagt. In Südkorea wiederum ist die App nach einer zeitweisen Sperre wieder verfügbar, nachdem die Betreiber nachgebessert hatten.

Auch andere chinesische Apps haben Nutzer*innendaten an Server in China übermittelt, darunter die erfolgreichste: TikTok. Das Unternehmen hat jedoch im Gegensatz zu DeepSeek einen Sitz in der EU und fällt in die Zuständigkeit der irischen Datenschutzaufsicht, die jüngst gegen TikTok eine Millionenstrafe veranlasst hat.


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Repression gegen Budapest Pride: EU soll gegen digitale Verfolgung und Diskriminierung einschreiten

24. Juni 2025 um 13:48

Bei der Budapest Pride am Samstag drohen den Teilnehmenden Strafen, die Polizei darf sogar Gesichtserkennung zur Identifikation einsetzen. Etwa 50 Menschenrechtsorganisationen fordern die EU-Kommission zu sofortigen Handeln gegen den „gefährlichen Präzedenzfall“ auf.

Menschen marschieren mit Regenbogen-Flagge
Demonstration gegen das Gesetzespaket, das Pride-Veranstaltungen in Ungarn verbietet. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO

Rund 50 Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen aus ganz Europa fordern die EU-Kommission auf, ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einzuleiten und sofortige Maßnahmen gegen queerfeindliche Gesetze im Land zu ergreifen.

Die Organisationen verweisen auf ein Gesetz, das den Einsatz von Gesichtserkennungssystemen bei der anstehenden Pride-Demonstration in Budapest erlaubt: Es verstoße klar gegen EU-Vorgaben für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung). Die Kommission müsse umgehend handeln um sicherzustellen, dass die Teilnehmenden der für Samstag geplanten Pride ihr Recht auf Versammlung und freie Meinungsäußerung wahrnehmen können. Auch soll sie von den ungarischen Behörden Informationen über den Einsatz und die technischen Details der Gesichtserkennung anfordern. Details hält die Regierung bislang unter Verschluss.

„Gefährlicher Präzedenzfall“

Ungarn hat Mitte März ein Gesetzespaket verabschiedet, das die Organisation und Teilnahme an Veranstaltungen wie der Pride unter Strafe gestellt. Die Regierung begründet dies mit dem angeblichen Schutz Minderjähriger. Seit dem 15. April drohen Geldstrafen und die Polizei darf Echtzeit-Gesichtserkennung einsetzen, um Demonstrierende zu identifizieren – obwohl es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

„Die Europäische Kommission muss sich einschalten und Ungarn und die Welt daran erinnern, dass die EU eine klare rote Linie gegen dystopische, diskriminierende und strafende Nutzungen von Technologien zieht“, fordert Ella Jakubowska, Leiterin der Abteilung Politik bei European Digital Rights (EDRi), welche den Brief mitgezeichnet hat.

Ádám Remport von der Hungarian Civil Liberties Union warnt, das Gesetz bedrohe nicht nur die Privatsphäre, sondern auch die Rechtsstaatlichkeit und eine Vielzahl von Menschenrechten. „Die Europäische Kommission muss entschlossen handeln, um zu verhindern, dass sich ein gefährlicher Präzedenzfall in der gesamten Union etabliert.“

Keine Bücher und Filme zu Queerness

Die Kommission hat bereits rechtliche Schritte gegen Ungarn wegen eines queerfeindlichen Gesetzes aus dem Jahr 2021 eingeleitet, das LGBTQ-Inhalte in Schulen, Buchläden und im Fernsehen verbietet. Kinder und Jugendliche haben seither kaum noch Zugang zu Informationen rund um queere Sexualität oder Transidentität. Werbung oder Sendungen zu diesen Themen sind aus dem Fernsehen verschwunden, Bücher dürfen nicht mehr offen im Buchladen ausliegen.

Anfang Juni stellte die Generalanwältin des von der Kommission angerufenen Europäischen Gerichtshof (EuGH) fest, dass das Gesetz und seine Argumentation, es gehe um den Schutz von Kindern, auf „Vorurteilen dazu beruht, dass das Leben von Homosexuellen und Nicht-Cisgender [Transgender] nicht den gleichen Wert hat”. Das Gericht hat noch kein Urteil gefällt, folgt aber meist der Einschätzung aus der Schlusserklärung.

Das „Kinderschutzgesetz“ dient auch als Rechtsgrundlage für das aktuelle Verbot von Versammlungen im Zusammenhang mit Queerness. Zwei queere Veranstaltungen wurden bereits auf Basis dieses Gesetzes untersagt, schreiben die Organisationen an die Kommission.

Bürgermeister widersetzt sich dem Verbot

Lange war ungewiss, ob und wie die traditionelle Budapest Pride in diesem Jahr stattfinden würde. Nach dem Verbot im März hatten die Veranstalter*innen angekündigt, an der Veranstaltungen festzuhalten. In der Folge begann ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen der Budapester Polizei und der Stiftung, die die Pride ausrichtet. Die Organisator*innen versuchten zunächst, das Verbot zu umgehen, indem sie mehrere Veranstaltungen für denselben Tag anmeldeten. Die Polizei hat sie alle verboten.

Schließlich schaltetet sich Mitte Juni der liberale Bürgermeister von Budapest Gergely Karácsony ein. Gemeinsam mit dem Sprecher der Budapest Pride kündigte er per Video an, die Stadt werde die Veranstaltung als kommunalen „Tag der Freiheit“ ausrichten. Als Teil der Feierlichkeiten werde es auch eine Prozession durch die Innenstadt geben.

Dabei handele es sich um keine Demonstration. „Es wird keine Lastwagen, keine Tänzer*innen und keine Sexualität in irgendeiner Form geben“, schrieb er an die Polizei. Doch auch diese Veranstaltung hat die Polizei mittlerweile verboten. Sie verstoße gegen das neue Gesetz, argumentiert Polizeichef Tamas Terdik in dem 16-seitigen Dokument.

Der Bürgermeister hält daran fest, das Verbot sei irrelevant. Die Veranstaltung könne nicht verboten werden, weil sie nie als Demonstration angemeldet war. „Die Polizeibehörde von Budapest hat ein Verbot für eine nicht existierende Versammlung erlassen und hätte mit derselben Härte auch Einhörner verbieten können.“

EU-Abgeordnete und Bürgermeister*innen laufen mit

Zu der Veranstaltung am Samstag werden mehrere Zehntausend Menschen erwartet. Mehr als 70 Abgeordnete des EU-Parlaments haben bereits ihre Teilnahme angekündigt, darunter die Vorsitzende der Sozialisten und Demokraten (S&D) Iratxe García, die Vorsitzende der Liberalen Renew Europe Valérie Hayer und die Co-Vorsitzende der Grünen-Fraktion Terry Reintke.

Die niederländische Staatssekretärin für Bildung und mehrere Bürgermeister*innen großer europäischer Hauptstädte werden ebenfalls anwesend sein.

Die EU-Kommissarin für Gleichstellung Hadja Lahbib hatte ihre Teilnahme davon anhängig gemacht, ob die Veranstaltung verboten wird. In dem Fall hat sie angekündigt, sich am Vortag mit Aktivist*innen treffen zu wollen, aber nicht an der Pride teilzunehmen.


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Pegasus-Skandal: Datenschutzbehörde findet keine Probleme beim Spähsoftware-Einsatz in Ungarn

02. Februar 2022 um 16:39
Menschen halten Fahnen auf einer Demonstration
Die ungarischen Opposition demonstriert im Sommer 2021 gegen die Überwachung von Journalisten und Politikern mit Pegasus. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/Daniel Nemeth

Die ungarische Datenschutzbehörde (NAIH) hat in den vergangenen Monaten einiges zu tun gehabt. Im August hatte sie angekündigt, die Abhörfälle mit der Spionagesoftware Pegasus in Ungarn zu prüfen, die über Medienberichte bekannt geworden waren. Am Montag stellte sie nun ihren Bericht vor.

Das Ergebnis: Die Behörde konnte betätigen, dass mehrere der in den Medien genannten Personen tatsächlich mit Pegasus abgehört wurden. Sie sagte aber auch: Beim Einsatz von Pegasus in Ungarn konnte sie keinen einzigen Rechtsverstoß feststellen, obwohl sie nach eigenen Angaben mehrere hundert Fälle untersucht hat.

Alle angeordneten Überwachungsmaßnahmen seien rechtlich gedeckt gewesen, verkündete Attila Péterfalvi, Chef der Behörde. Seine Behörde hätte keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Personen, die die Überwachung angeordnet und durchgeführt haben, gegen ungarische Gesetze verstoßen hätten. Auch hätten sie nicht die Auflagen des Hersteller von Pegasus, der israelischen NSO Group, verletzt. Diese erlaubt ausdrücklich den Einsatz ihrer Software in Fällen der Bedrohung der nationalen Sicherheit. Und eben diese hätten die Sicherheitsbehörden als Grund für die Abhörmaßnahmen geltend gemacht, sagte Péterfalvi. In allen untersuchten Fällen sei die Überwachung durch den Nationalen Sicherheitsdienst erfolgt, autorisiert durch das Justizministerium oder ein Gericht.

Im Visier: Journalist*innen, Oppositionsanwälte, Sicherheitsleute des Präsidenten

Die Namen und Telefonnummern der Betroffenen gab die Behörde nicht bekannt, die Informationen seien vertraulich. Aufgeflogen war der Abhörskandal, weil Amnesty International und die Organisation Forbidden Stories gemeinsam mit Journalist*innen auf der ganzen Welt eine geleakte Liste von Telefonnummern auswerteten, die mit Pegasus ins Visier genommen werden sollten. Rund 300 der Nummern stammten aus Ungarn. Dort hatte vor allem das Investigativmedium Direkt36 als Teil des Konsortiums über die Fälle berichtet. Zwei ihrer Redakteure, Szabolcs Panyi und András Szabó, waren selbst zum Ziel geworden.

Aus ihrer Berichterstattung ist bekannt, wer alles in Ungarn mit Pegasus in Visier genommen werden sollte: Darunter waren 2019 etwa zwei der engsten Leibwächter von Staatspräsident János Áder, der zuvor bei Ministerpräsident Viktor Orbán in Ungnade gefallen war. Die Sicherheitsleute kannten sämtliche Termine und den Tagesablauf von Áder und dessen Familie. Direkt36 berichtete über den Fall.

Auch die Investigativjournalistin Brigitta Csikász, die Jahre zuvor über das Zerwürfnis von Orbán und Áder berichtet hatte, stand im Jahr 2019 auf der Liste der Zielnummern. Ebenso fand sich darauf im Jahr 2018 die Nummer eines Anwaltes, der zuvor die rechte Oppositionspartei Jobbik im Wahlkampf beraten hatte. Außerdem waren zwei frühere hochrangige Sicherheitsdienst-Mitarbeiter der ehemaligen sozialistischen Regierung von Ferenc Gyurcsány, dem Vorgänger Orbáns, unter den Zielpersonen.

Und nicht zuletzt war offenbar Orbáns ehemaliger Freund und heutiger Erzfeind, der Oligarch und Medienmogul Lajos Simicska, von Interesse. Simicska selbst hat kein Smartphone. Die Nummern seines Sohnes und einiger enger Vertrauter wurden jedoch vor der Wahl 2018 ins Visier genommen, berichtete Direkt36.

Fidesz-Politiker bestätigt den Einsatz

Ob die Geräte in diesen Fällen tatsächlich ausspioniert worden sind, ließ sich technisch nicht mehr nachweisen, berichtete Direkt36. Teils hatten sich die Betroffenen schon von ihnen getrennt, eine forensische Analyse war nicht mehr möglich. Die Datenbank, die von unbekannten Quellen an Amnesty gespielt wurde, enthält zwar Telefonnummer, die von Pegasus ins Visier genommen werden sollten. Das heißt aber nicht, dass die Überwachung in allen Fällen auch durchgeführt wurde oder geglückt ist. Sollte sie stattgefunden haben, wäre die Regierung von Viktor Órbán über viele Details von Áders Privatleben oder die Kampagnen der Opposition unterrichtet gewesen.

Die Datenbank enthält auch keine Informationen darüber, wer die Spionagesoftware, die von NSO ausschließlich an Regierungen und staatliche Behörden verkauft wird, gegen die ungarischen Zielpersonen eingesetzt hat. Ein Politiker der Regierungspartei Fidesz hatte zuletzt jedoch bestätigt, dass Orbáns Regierung Pegasus gekauft hat und auch einsetzt. Die Geheimdienste seien dabei „in jedem Fall gesetzeskonform“ vorgegangen, sagte der Vorsitzende des parlamentarischen Verteidigungs- und Innenausschusses, Lajos Kósa, im November.

Laut Angaben von Amnesty International Ungarn standen fast 300 ungarische Nummern in der Datenbank der Pegasus-Ziele. Seine Behörde habe aber bei weitem nicht alle diese Fälle untersuchen können, sagte Péterfalvi, weil weder Amnesty International Ungarn noch das internationale Büro die Liste auf Anfrage zur Verfügung gestellt haben. Untersucht habe die Behörde daher allein die Fälle, über die in der Presse berichtet worden war. Péterfalvi hatte zuvor mehrfach betont, er könne seine Untersuchung nicht abschließen, bis Amnesty International die Liste der Nummern nicht übergibt.

Áron Demeter, Programmchef von Amnesty International Ungarn, sagte gegenüber ungarischen Medien, er könne die Liste nicht übergeben, weil sie schlicht nicht in seinem Besitz sei und auch niemals war. Das habe man Péterfalvi auch mitgeteilt und ihn an das internationale Büro in London weitergeleitet.

Anzeige erstattet die Behörde: gegen Amnesty International

Anzeige erstatten wird die Behörde trotzdem. Allerdings nicht gegen die ungarische Regierung, sondern gegen Amnesty International, das kündigte Péterfalvi auf der Pressekonferenz an. Die Untersuchung konnte zwar nicht klären, wer die Liste zusammengestellt hat und unter welchen Bedingungen sie zu Amnesty gelangt sei. Allerdings „könne nicht ausgeschlossen werden“, dass es bei dem Leck zu einer „Datenverletzung“ gekommen sei. Auch sei nicht klar, auf welcher rechtlichen Grundlage Amnesty und Forbidden Stories die Daten verarbeiteten. Der Zugriff Dritter auf die Daten der betroffenen Personen wecke den Verdacht des Missbrauchs, etwa durch Spionage. Es sei nicht auszuschließen, „dass in diesem Zusammenhang eine Straftat begangen worden sei“.

Der jetzt veröffentlichte Bericht enthält nur einen Bruchteil der Ergebnisse. Da es sich um Fragen der nationalen Sicherheit handele, wurde das meiste als Verschlusssache eingestuft. Die Details der Untersuchung bleiben damit bis Ende 2050 unter Verschluss.

Menschenrechtsorganisation klagt im Namen von Betroffenen

Wen die ungarische Regierung als Bedrohung der nationalen Sicherheit betrachtet, darüber gab eine nicht-öffentliche Rede des ungarischen Parlementssprechers László Kövér zuletzt Aufschluss, einer der einflussreichsten Politiker in der regierenden Fidesz. Im Februar des vergangenen Jahres sagte Kövér bei einer Feier der nationalen Sicherheitsbehörde, die größte Bedrohung des nationalen Sicherheit seien derzeit die politischen Gegner der Regierungspartei. Die Rede war öffentlich geworden, weil Direkt36 eine Aufnahme zugespielt bekam.

Die Menschenrechtsorganisation Hungarian Civil Liberties Union (HCLU) kritisiert, seit Jahren stelle die Regierung Kritiker*innen als ausländische Agenten oder eine Bedrohung der nationalen Sicherheit dar. Die NGO hat am Freitag angekündigt, im Namen von sechs Betroffenen der Überwachung rechtliche Schritte zu unternehmen, darunter auch der Journalist Dávid Dercsényi. Damit will sie die ungarischen Behörden zu weiteren Untersuchungen zwingen. Weil unter den Klägern auch ein belgischer Student ist, der in Ungarn studiert hatte und nach einer regierungskritischen Demonstration überwacht wurde, sollen auch eine Beschwerde bei der EU-Kommission und eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht werden.

 


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