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Schweiz: Palantir-Software hat verheerende Risiken

08. Dezember 2025 um 16:44
Von: Constanze

Nach Risikoprüfung des Einsatzes von Palantir-Software in der Schweiz bekam der US-Konzern eine Absage, trotz jahrelanger Hofierung von Behörden und Armee. Den Eidgenossen sind die Risiken zu groß. Da drängt sich die Frage auf, warum die Palantir-Software für deutsche Polizeien gut genug sein soll. Innenminister Dobrindt wird sie beantworten müssen.

CEO von Palantir, Alex Karp, in Davos 2022.
Der CEO von Palantir, Alex Karp, beim World Economic Forum in Davos 2022. CC-BY-NC-SA 2.0 World Economic Forum

Der Chef von Palantir, Alex Karp, residiert auch in einem Anwesen in der Schweiz. Der US-Tech-Konzern expandiert sein Geschäft mit Analysesoftware schon mehrere Jahre nach Europa. Was liegt da näher, als auch den Eidgenossen die Palantir-Systeme anzudienen? Genau das versuchte das militärnahe Unternehmen über Jahre – aber biss sich die Zähne aus.

Das berichtet das Magazin „Republik“ aus der Schweiz. Die Journalisten haben mit Hilfe von 59 Anfragen nach dem Öffentlichkeits­gesetz in einer lesenswerten Analyse nachvollzogen, wie sich der Konzern an öffentliche Stellen ranwanzte, um seine Software bei den Schweizer Bundes­behörden und beim Militär an den Mann zu bringen. Der Palantir-CEO und Milliardär Karp gab sich höchstselbst die Ehre und empfing den damaligen Bundeskanzler Walter Thurnherr.

Die Analyse enthält auch einen 20-seitigen internen Evaluationsbericht der Armee. Darin werden Vorzüge, aber auch Risiken eines Palantir-Einsatzes beschrieben, die letztlich zur Ablehnung einer Kooperation mit dem Konzern führten. Die Militärexperten kommen zu dem Schluss, dass ein Abfluss von Daten aus den Palantir-Systemen technisch nicht verhindert werden könne.

Das jedoch lässt die von polizeilichen Palantir-Nutzern in Deutschland gebetsmühlenartig wiederholte Behauptung, ein Abfluss der polizeiinternen Daten sei technisch gar nicht möglich, unglaubwürdig erscheinen. Sie dürfte sich eher auf bloße Zusicherungen des US-Konzerns, nicht aber auf technische Fakten stützen. Denn die Software ist proprietär, weswegen technische Einblicke darin nur begrenzt möglich sind.

Die vier deutschen Landespolizeien und deren Innenminister, die Verträge mit Palantir eingegangen sind, wirken einmal mehr ignorant gegenüber diesen ernsten Risiken, die eine Kooperation mit dem Konzern mit sich bringen: Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern und nun auch Baden-Württemberg.

Palantir

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Daumen runter für Palantir

Palantir-Software, wie sie auch von deutschen Polizeien eingesetzt wird, verbindet heterogene Datenbanken und analysiert Verbindungen von Datenpunkten oder Mustern darin. Zuvor fragmentierte Daten werden also zusammengeführt. Damit werden beispielsweise Verbindungen von Menschen sichtbar oder geographische Bewegungen verfolgbar.

Im Evaluationsbericht heißt es zu den Risiken für die in die Palantir-Systeme eingepflegten Daten:

Palantir ist ein Unternehmen mit Sitz in den USA, bei dem die Möglichkeit besteht, dass sensible Daten durch die amerikanische Regierung und Geheim­dienste eingesehen werden können.

Die Risikoeinschätzung der Militärs weist auf weitere Problemfelder, die von den polizeilichen Palantir-Vertragspartnern in Deutschland auch gern wegdiskutiert werden. Die Palantir-Software führe zu einer Abhängigkeit vom US-Anbieter, insbesondere „von externem hochqualifizierten Personal“. Ob „für die Implementierung, den Betrieb und die Wartung der Systeme dauerhaft technisches Fachpersonal von Palantir vor Ort benötigt wird“, sei unklar.

Auch drohe der Verlust der Daten­hoheit und der „nationalen Souveränität“. Das Kostenrisiko sei außerdem schwer abzuschätzen, da es keine Preislisten gebe. Das betrifft die Implementierung und Anpassung der Software und die Datenmigration, aber auch Lizenzgebühren und Wartungskosten. Man könne „genaue Beträge nur durch direkte Verhandlungen“ ermitteln.

Zudem werden die starken Eingriffe in die Privatsphäre in dem Bericht problematisiert, die durch die umfassende Daten­sammlung und -analyse entstehe. Auch die Diskriminierung spielt dabei eine Rolle, denn es könne dazu kommen, „dass bestimmte Personen aufgrund statistischer Zusammen­hänge ungewollt ins Visier geraten“.

Das Schweizer Bundesamt für Rüstung prüfte den Einsatz von Palantir-Software für ein bestimmtes Softwaresystem, das „Informatiksystem Militärischer Nachrichtendienst“. Dafür lagen vorgegebene Kriterien der Ausschreibung vor. Eines davon erfüllt das Palantir-Angebot nicht. Das Amt gibt den Journalisten aber keine Auskunft, um welches Kriterium es sich handelte. Das dazu veröffentlichte Schreiben besteht fast nur aus Schwärzungen.

Das Problem heißt nicht nur Palantir

Nimmt Dobrindt die Risiken in Kauf?

Die Eidgenossen entschieden sich gegen den Einsatz von Palantir-Produkten. Es war ihnen ein zu großes Risiko. Die Empfehlung lautet knapp: „Die Schweizer Armee sollte Alternativen zu Palantir in Betracht ziehen.“

Der Bericht stammt von Anfang Dezember 2024. Seither hat der 2003 gegründete US-Anbieter seine überaus engen Verbindungen zur Trump-Regierung noch intensiviert und durch Karp-Interviews medial begleitet. Die Software wird zwar in Kriegsgebieten von US-Geheimdiensten und -Militärs schon jahrelang intensiv genutzt. Doch seit dem Börsengang im Jahr 2020 wuchs Palantir zu einem der größten US-Tech-Konzerne heran.

Wenn die Risiken der Zusammenarbeit in Fragen der Datenhoheit und gar dauerhaften Abhängigkeit, der digitalen Souveränität, des Datenabflusses und bei den Grundrechtseingriffen von den Schweizern als so erheblich eingeschätzt werden, drängt sich die Frage auf, warum die deutschen Landespolizeien und Landesinnenminister zu einer anderen Einschätzung kommen. Es bleibt ihr Geheimnis.

Der deutsche Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) weigert sich bisher, diese Fakten anzuerkennen. Denn er schließt nicht aus, Palantir-Produkte bei den Polizeien des Bundes einzuführen. Sein geplantes „Sicherheitspaket“ umfasst auch die sog. automatisierte Datenanalyse, so dass auch die Polizeien des Bundes ihre Datenbanken automatisiert erschließen und auswerten könnten.

Wenn er für die polizeiliche Datenanalyse­software mit dem US-Konzern kooperieren wollte, würden Millionen Datensätze, auch von völlig unverdächtigen Menschen, diesen nun hinlänglich bekannten Risiken ausgesetzt. Aber eigentlich müsste Palantir als möglicher Vertragspartner schon wegfallen, weil er mit der vielgepriesenen „digitalen Souveränität“ nicht kompatibel ist. Denn selbst bei lockerer Auslegung von „digital souverän“ kann die proprietäre Softwarelösung des US-Konzerns nicht akzeptabel sein.


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Datenatlas der Bundesdruckerei: Verwaltungsmodernisierung von vorvorgestern

04. Dezember 2025 um 17:12

Der Datenatlas soll die Bundesverwaltung effizienter machen. Ein wissenschaftliches Gutachten zeigt nun jedoch, dass er mitunter nicht einmal dem Stand der Technik aus dem Jahr 1986 entspricht. Anstatt den Gutachter zu konsultieren, erwägt die zuständige Bundesdruckerei „rechtliche Schritte“ gegen ihn.

der Titan Atlas, der auf seinen Schultern den Kosmos aus 0 und 1 trägt; im Hintergrund eine aufgehende Sonne; ein goldener Rahmen umfasst das Bild
Schwere Last: der Datenatlas der Bundesdruckerei (Symbolbild)

Die Verwaltung sollte wissen, was die Verwaltung weiß. Doch Informationen liegen mal diesem Ministerium, mal jener Behörde vor. Damit interne Daten innerhalb der Bundesverwaltung besser aufgefunden werden können, setzt die Bundesdruckerei seit dem Jahr 2022 das Projekt Datenatlas Bund um.

Der „souveräne Datenkatalog für die Bundesverwaltung“ soll erstmals ressortübergreifend Metadaten bereitstellen. Metadaten sind Daten über Daten, also Zusatzinformationen wie etwa das Erstellungsdatum, der Dateityp oder der Speicherort. Die Federführung für das Projekt hat das Bundesfinanzministerium, in den jeweiligen Ministerien sind die Datenlabore für den Atlas zuständig. Grundlage dafür bildet die Bundesdatenstrategie aus dem Jahr 2021.

Modern, digital souverän und KI-fähig soll der Datenatlas sein, schreibt die Bundesdruckerei auf ihrer Website. Doch diese Versprechen kann sie nicht einlösen, wie David Zellhöfer in einem wissenschaftlichen Gutachten schreibt, das er pro bono – also eigeninitiativ und unentgeltlich – verfasst hat. Zellhöfer ist Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und lehrt zu Digitale Innovation in der öffentlichen Verwaltung.

Das Projekt basiert laut Gutachten auf proprietärer Software, greift wahrscheinlich nicht auf übliche Standards zurück und auch für die Einbindung von KI-Anwendungen sei es ungeeignet. Denn die Daten seien weder von verlässlicher Qualität noch maschinenlesbar. Damit falle der Datenatlas teilweise hinter den Stand der Technik von 1986 zurück, so Zellhöfers Resümee. „Aufgrund der eklatanten Mängel ist das Software-Entwicklungsprojekt Datenatlas mit sofortiger Wirkung zu stoppen“, so seine Empfehlung, „um nicht weitere Mittel in eine technisch und konzeptionell wenig überzeugende Lösung zu investieren, welche kaum den Stand der Technik erreicht.“

Die Reaktion der Bundesdruckerei auf das Gutachten fällt deutlich aus. Sie zieht die Seriosität Zellhöfers in Zweifel und erwägt, „nach eingehender Prüfung des Gutachtens“ rechtliche Schritte einzuleiten. Als wir David Zellhöfer davon in Kenntnis setzen, nimmt er das Gutachten vorübergehend offline, um die Vorwürfe selbst rechtlich prüfen zu lassen. Inzwischen ist das Gutachten wieder online abrufbar.

Großprojekt für datengetriebene Verwaltung

Der Titan Atlas schultert in der griechischen Mythologie den gesamten Kosmos. Der Datenatlas soll „nur“ die internen Daten der Bundesverwaltung schultern und es der öffentlichen Verwaltung erlauben, ressort- und behördenübergreifend Daten auszutauschen. Dafür nutzt und ergänzt das Projekt bestehende Verwaltungsdatenübersichten wie die Verwaltungsdaten-Informationsplattform (VIP) des Statistischen Bundesamtes, die Registerlandkarte des Bundesverwaltungsamtes oder das Metadatenportal GovData zu offenen Daten von Bund, Ländern und Kommunen.

Auf den Datenatlas kann standardmäßig nur die Bundesverwaltung zugreifen. Laut Bundesdruckerei seien inzwischen die Ressorts des Bundesfinanzministerium, des Bundesinnenministeriums und weitere an den Datenatlas angeschlossen. Nutzen können sie ihn im Intranet des Bundes. Dafür müssen sich die einzelnen Mitarbeiter:innen registrieren. Bürger:innen, die organisierte Zivilgesellschaft und die Wissenschaft haben damit keinen Einblick in den Datenatlas, wie der Pressesprecher der Bundesdruckerei auf Anfrage unterstreicht.

Bislang hat der Datenatlas laut Zellhöfers Grobschätzung mindestens 2,3 Millionen Euro gekostet. Allerdings lägen die Kosten mutmaßlich deutlich darüber, wie anonyme Quellen Zellhöfer gegenüber sagten. Die tatsächlichen Kosten legt die Bundesdruckerei auf Anfrage von netzpolitik.org nicht offen.

Wie Technik aus dem vergangenen Jahrtausend

Das Stichwort „Stand der Technik“ taucht im Gutachten gut einhundert Mal auf. Ausführlich zeichnet Zellhöfer nach, welche Funktionen der Datenatlas aus informationswissenschaftlicher Sicht im Jahr 2025 haben sollte. Zellhöfer zufolge bleibt der Datenatlas weit hinter den Erwartungen zurück.

Ein alter monochromer Monitor
Titelwortabfrage im historischen digitalen Katalog der ETH Zürich (15.04.1986) - CC-BY-SA 4.0 ETH Zürich

Besonders deutliche Defizite weisen demnach die Anfragemöglichkeiten auf. So sollen Beschäftigte der Bundesverwaltung in der Datenbank gezielt Metadaten recherchieren können. Für diese Suche sind andernorts verschiedene Hilfsmittel üblich, etwa das Suchen mittels Boolscher Operatoren wie „UND“, „ODER“ oder „NICHT“. Ebenso gängig sind sogenannte Wildcards, Sonderzeichen wie das Sternchen- oder Fragezeichen-Symbol, die als Platzhalter für eine beliebige Zahl an Zeichen dienen.

Nutzer:innen kennen solche Möglichkeiten der gezielten Suche etwa von gewöhnlichen Internetsuchmaschinen. Der Datenatlas verfügt über diese Funktionen allerdings nicht. Damit biete er erheblich weniger Funktionen als vergleichbare Datenbanksysteme aus dem Jahr 1986, konstatiert Zellhöfer.

Gefangen in proprietärer Software

Auch dem Ziel der Bundesdatenstrategie werde der Datenatlas nicht gerecht, nämlich einen „Beitrag zur digitalen Souveränität Europas“ zu leisten.

Vielmehr mache sich die Bundesverwaltung vom IT-Dienstleister abhängig, den die Bundesdruckerei mit dem Projekt des Datenatlas beauftragt hat. Denn der Datenatlas baue auf proprietärer Software auf, obwohl verfügbare Open-Source-Lösungen nach informationswissenschaftlicher Expertise teilweise ausgereifter seien. Als Beispiele nennt Zellhöfer die Open-Source-Lösungen Fedora und Piveau.

Der Bundesdruckerei verpasse damit die Chance, verlässlicher zu wirtschaften. Denn die laufenden Kosten ließen sich mit einer Open-Source-Lösung besser kalkulieren. Auch die Gefahr eines sogenannten Vendor Lock-in ließen sich so vermeiden. Vendor Lock-in bezeichnet die starke Abhängigkeit von einem bestimmten Anbieter, bei der ein Wechsel zu einem anderen Anbieter nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand oder zu hohen Kosten möglich ist.

Es drohen weitere Datensilos

Die Gefahr der Abhängigkeit steige zusätzlich, wenn der Datenatlas keine gebrauchsüblichen Datenstandards oder Schnittstellen nutze. Stattdessen habe der beauftragte IT-Dienstleister auf eigene Entwicklungen zurückgegriffen.

Das aber erschwert es Nutzer:innen aus der Verwaltung, ihre eigenen Datensätze in den Datenatlas zu überführen, weil sie diese zuvor noch anpassen müssen. Und auch der Datenexport wird unnötig behindert, etwa für den Fall, dass Nutzer:innen das System wechseln wollen.

Würde der Einsatz des Datenatlas verpflichtend, „führte dies unmittelbar zu der Bildung eines weiteren, wenig interoperablen Datensilos“, warnt Zellhöfer in seinem Gutachten. Obendrein ein Silo mit Daten von minderer Qualität. Denn die Nutzer:innen können die Metadaten-Felder mit frei wählbaren Beschreibungen belegen. Das mache es zusätzlich kompliziert, einzelne Datensätze wiederzufinden, etwa wenn sich Rechtschreibfehler einschleichen.

Bundesdruckerei erwägt rechtliche Schritte

Auf unsere Anfrage an die Bundesdruckerei, wie sie die Ergebnisse des Gutachtens bewerte, ging die bundeseigene GmbH nicht ein. Stattdessen zweifelt sie in ihrer Antwort die Neutralität des Gutachters an. „Wir können aktuell nur mutmaßen, dass der Autor für sein Werk womöglich unseriöse Quellen benutzt haben könnte“, schreibt die Bundesdruckerei an netzpolitik.org, „und zudem einen unlauteren Zweck verfolgt: die Reputation unseres Unternehmens zu schädigen.“ Und sie kündigt an, gegebenenfalls rechtlich gegen das Gutachten vorzugehen: „Sollten sich nach eingehender Prüfung dieses ‚Gutachtens‘ unsere Mutmaßungen erhärten, werden wir die Einleitung rechtlicher Schritte erwägen“.

Als wir Zellhöfer über die Reaktion der Bundesdruckerei informierten, nimmt er sein Gutachten vorübergehend offline. „Ich war unmittelbar eingeschüchtert“, sagt er gegenüber netzpolitik.org, „obwohl die Antwort der Bundesdruckerei in keiner Weise sachlich nachvollziehbar ist.“ Die Reaktion kann er sich nicht erklären. „Der Datenatlas ist ein Nischenthema“, sagt er, „das hätten sie auch einfach aussitzen können.“

„Wenn man es positiv sehen will, könnte der Datenatlas als Projekt eines Retro-Computing-Enthusiasten durchgehen“, sagt Zellhöfer. Aber vermutlich müsse man den Datenatlas in seiner jetzigen Form vielmehr als „einen zynischen Kommentar zur Verwaltungsmodernisierung“ sehen. „Super ist, dass sie methodisch sinnvoll eine Dateninventur gemacht haben.“

Weder das BMF noch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung wollten das Gutachten auf Anfrage bewerten. Das Bundesdigitalministerium soll die Federführung für den Datenatlas übernehmen.


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Sorge vor US-Sanktionen: Internationaler Strafgerichtshof kickt Microsoft aus seiner Verwaltung

31. Oktober 2025 um 12:07

Der Internationale Gerichtshof will sich von Microsoft unabhängig machen und schwenkt auf openDesk um, die Open-Source-Bürosoftware des Zentrums für Digitale Souveränität. Die Bundesregierung könnte sich daran ein Beispiel nehmen. Denn während openDesk bei europäischen Nachbarn gefragt ist, fremdelt die Bundesverwaltung noch immer damit.

Karim Khan am Rednerpult vor verpixeltem Hintergrund
Karim Khan, Chefankläger beim Internationalen Strafgerichtshof, will sich mit seiner Organisation von Microsoft unabhängig machen. – Alle Rechte vorbehalten Karim Khan: IMAGO/UPI Photo; Bearbeitung: netzpolitik.org

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) will Microsoft-Anwendungen aus seiner Verwaltung verbannen und stattdessen die Open-Source-Lösung openDesk nutzen. Entwickelt hat diese das Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS) in Deutschland, eine GmbH des Bundes, die 2022 auf Initiative des Bundesinnenministeriums gegründet wurde.

Die Entscheidung des IStGH hängt laut einem Bericht des Handelsblatts mit einem Vorfall im Mai zusammen. Damals konnte der Chefankläger Karim Khan nicht mehr auf sein E-Mail-Postfach zugreifen, das Microsoft bereitstellte. Microsoft-Präsident Brad Smith widersprach daraufhin Anschuldigungen, wonach der US-Konzern Dienstleistungen für den IStGH eingestellt oder ausgesetzt habe.

Wenige Wochen zuvor, im Februar dieses Jahres, hatte US-Präsident Donald Trump US-Sanktionen gegen Khan erlassen. Hintergrund sind Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und dessen früheren Verteidigungsminister Joaw Gallant, die der Gerichtshof beantragt hatte.

EU-Initiative für öffentlich genutzte Software

Die Entscheidung des IStGH wirft ein Licht auf ein seit Jahrzehnten bestehendes Problem: die Abhängigkeit der digitalen öffentlichen Infrastruktur von IT-Konzernen wie Microsoft, Oracle, Google und Amazon. Vor allem Microsofts Bürosoftware ist für Behörden meist die erste Wahl: Outlook für E-Mails, Teams für Videokonferenzen und Word als Schreibprogramm.

Um der Dominanz von Microsoft-Produkten vor allem in öffentlichen Behörden etwas entgegenzusetzen, arbeiten Frankreich, die Niederlande, Italien und Deutschland schon länger zusammen. Sie wollen europäische IT-Lösungen als Teil einer gemeinsamen IT-Infrastruktur mit offenen Standards fördern. Am Mittwoch bestätigte die EU-Kommission die Gründung eines „Digital Commons European Digital Infrastructure Consortium“ (EDIC), mit dem die Partnerländer in digitale Gemeingüter investieren wollen.

In Deutschland arbeiten die Sovereign Tech Agency und das ZenDiS an diesem Ziel. Auch die Bundesregierung unterstützt die Initiative. Thomas Jarzombek, Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, begrüßte die Entscheidung der Kommission: „Wir fördern offene Technologien und bauen eine gemeinsame digitale Infrastruktur.“ Nicht nur die an dem Konsortium beteiligten Länder sind von openDesk überzeugt. Auch die Schweiz, Tschechien und weitere EU-Nachbarn haben Interesse geäußert.

Bundesregierung hält sich zurück

Die Bundesregierung selbst setzt openDesk bislang kaum ein. Dabei ist gerade die Bundesverwaltung stark von Microsoft-Anwendungen abhängig. Dass der IStGH nun openDesk nutzt, könnte dies ändern. Zumindest zeige der Fall, dass es Lösungen gibt, sagt Sonja Lemke, Sprecherin für Digitale Verwaltung und Open Government der Bundestagsfraktion Die Linke. Sie fordert die Bundesregierung dazu auf, die eigene Verwaltung konsequent flächendeckend auf openDesk umzustellen.

Gleichzeitig mahnt Lemke an, endlich den Beitritt der Länder zum ZenDiS zu ermöglichen. Damit könnten auch die Landes- und kommunalen Verwaltungen openDesk nutzen. Bislang hat der Bund eine Länderbeteiligung nicht zugelassen, obwohl Schleswig-Holstein, Berlin und Thüringen schon im September 2022 Beitrittsgesuche gestellt hatten.

Am Ende würde die Verwaltung auch viel Geld für Lizenzkosten sparen, so Lemke. „Das Auftragsvolumen für das bundeseigene ZenDiS bewegt sich im einstelligen Millionenbereich.“ Für Microsoft-Lizenzen zahlen allein der Deutsche Bundestag sowie sämtliche Ministerien jährlich rund 200 Millionen Euro.


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Digitale Souveränität: Wie die Bundesregierung das Fediverse fördern könnte

30. September 2025 um 15:58

Die Abhängigkeit von der Tech-Oligarchie und deren Nähe zu Trump sind ein Problem. Dabei wäre eine Förderung dezentraler und gemeinwohlorientierter Infrastrukturen gar nicht so teuer.

Darstellung von vernetzten Diensten, im Hintergrund ein Sternenhimmel
Im Gegensatz zu vielen kommerziellen Angeboten sind im freien Internet die Dienste miteinander verbunden. CC-BY-SA 4.0 Tobias Buckdahn / Bearbeitung: netzpolitik.org

Das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie schlägt vor, dass die Bundesregierung stärker in die Förderung digital souveräner und dezentraler Infrastrukturen einsteigen soll. Ausgehend davon, dass die digitale Öffentlichkeit fest in der Hand von ein paar wenigen Tech-Oligarchen sei, müssten jetzt Alternativen wie das Fediverse und auch das AT Protokoll gestärkt werden, damit man in Zukunft überhaupt noch „Wahlfreiheit sowie Souveränität über digitale Plattformen und Datenflüsse“ habe.

Dem Zentrum für Digitalrechte und Demokratie (ZDD) schwebt dabei ein strukturiertes Innovations-Förder-Programm vor. Dieses soll Bund und Länder befähigen, gezielt Strukturen für eine souveräne digitale Öffentlichkeit aufzubauen. Wenn es nach der Organisation geht, soll es schnell gehen: Schon am 18. November könnten Friedrich Merz und Emmanuel Macron beim Europäische Gipfel zur Digitalen Souveränität in Berlin den „Booster“ für offene Infrastruktur verkünden.

Sofortprogramm für digitale Souveränität

Angesiedelt werden sollte die Organisation nach dem Wunsch des Think Tanks bei der Sovereign Tech Agency oder dem Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS). Alles solle schnell in Gang kommen, damit die Förderung schon 2027 oder 2028 starten könne. Für die Vergabe von Fördergeldern könnten Projekte wie der Prototype Fund als Vorbild dienen, schreibt Markus Beckedahl, der heute Geschäftsführer beim ZDD ist.

Parallel zu Fördergeldern solle es auch Beratungsstrukturen für Behörden, Medien, Bildungseinrichtungen und Zivilgesellschaft geben, abrunden soll das Programm begleitende Forschung. Neben diesen Maßnahmen solle auch die Bundesregierung mit gutem Beispiel vorangehen: Nach dem sogenannten +1-Prinzip sollten alle Ministerien mindestens eine gemeinwohlorientierte, dezentrale Plattform nutzen. Dies ließe sich auch einfach in der Geschäftsordnung verankern.

Zusätzlich könnte in Rundfunkstaatsverträgen verankert werden, dass öffentlich-rechtliche Sender immer auch im Fediverse publizieren müssen – und sich nicht auf kommerzielle Plattformen beschränken dürfen. Im Gemeinnützigkeitsrecht könne zudem verankert werden, dass Open Source gemeinnützig wird.

Das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie geht davon aus, dass man schon mit einem zweistelligen Millionenbetrag eine digitale Infrastruktur gestärkt werden könne, die wirklich unabhängig, demokratisch und innovativ sei.


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Automatisierte Datenanalyse: Palantir-Gesetze missachten Vorgaben aus Karlsruhe

23. September 2025 um 10:33
Von: Constanze

Bundes- und Landesdatenschützer üben Kritik am Palantir-Einsatz und den Gesetzen, die automatisierte Polizeidatenanalysen erlauben. Sie verlangen eine verfassungskonforme Neuausrichtung. Jetzt sei der Moment gekommen, einen digital souveränen Weg einzuschlagen.

Palantir in Lego
Das Wort Palantir geht auf den Schriftsteller J. R. R. Tolkien und sein Werk „Der Herr der Ringe“ zurück, der damit fiktionale „sehende Spionage-Steine“ beschrieb. CC-BY 2.0 Brickset

Im Streit um die Nutzung von Palantir hat sich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) zu Wort gemeldet: In einer Entschließung (pdf) fordert sie bei der massenhaften automatisierten Datenanalyse durch die Polizei die Einhaltung rechtlicher Anforderungen und mahnt besonders an, dass die notwendige gesetzliche Grundlage den verfassungsrechtlichen Maßstäben genügen soll.

Aktuell erwägt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), für die Polizeien des Bundes die gesetzliche Voraussetzung zu schaffen, um Software des US-Konzerns Palantir oder von Konkurrenten zur automatisierten polizeilichen Rasterfahndung einsetzen zu dürfen. Im Rahmen eines Gesetzespakets soll das Vorhaben in Kürze umgesetzt werden. SPD-Justizministerin Stefanie Hubig hat allerdings noch Bedenken und fordert die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze.

Die DSK betont, dass die Erlaubnis zu solchen Analysen nur bei sehr schwerwiegenden Rechtsgutsverletzungen überhaupt denkbar sei. Sie könnten auch nur „im Rahmen sehr enger Verfahrensbestimmungen“ eingesetzt werden.

Detaillierte Vorgaben aus Karlsruhe

Die Datenschützer verweisen insbesondere auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Datenanalyse aus dem Jahr 2023, das detaillierte Vorgaben macht. Demnach haben die Gesetzgeber von Polizeigesetzen, die solche Analysen erlauben, explizite Einschränkungen vorzunehmen, was die Art der einbezogenen Daten und deren Umfang betrifft, aber auch welcher Art die angewandten Analysemethoden und die Eingriffsschwellen sein dürfen. Sie müssen zudem Regelungen in die Polizeigesetze einbauen, die für diese starken Grundrechtseingriffe abmildernd wirken und auch deren Folgen berücksichtigen.

Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern setzen Software von Palantir aktuell ein. Baden-Württemberg hat kürzlich ebenfalls eine gesetzliche Grundlage für die automatisierte Datenanalyse durch die Polizei in die Wege geleitet. Die dortige Polizei hatte den Vertrag mit Palantir aber bereits geschlossen, bevor eine Rechtsgrundlage für den Einsatz überhaupt bestand.

Die derzeitige DSK-Vorsitzende und Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp sieht in all diesen Bundesländern die gegebenen Voraussetzungen aus Karlsruhe nicht genügend berücksichtigt: „Bisher tragen die rechtlichen Vorschriften diesen Voraussetzungen nicht ausreichend Rechnung. Für Bund und Länder gilt es, sich an die Vorgaben des Bundesverfas­sungsgerichts zu halten und den Einsatz von automatisierten Datenanalysen durch die Polizeibehörden verfassungskonform auszugestalten.“

Das sieht auch Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) so, die gegen die Polizeigesetze in allen drei Bundesländern Verfassungsbeschwerde erhoben hat. Die Juristin fasst in einem Interview zusammen, warum keines der Landesgesetze verfassungskonform ist: „Die bisherigen Gesetze erlauben, dass zu viele Daten unter zu laschen Voraussetzungen in die Analyse einbezogen werden und dabei zu mächtige Instrumente zum Einsatz kommen. Gleichzeitig fehlen wirksame Schutzmechanismen gegen Fehler und Diskriminierung.“

Nicht „digital souverän“, sondern vollständig abhängig

Für eines der drei unionsgeführten Bundesländer, die Palantir aktuell nutzen, nennt die DSK für das polizeiliche Analyseverfahren eine Hausnummer, welche die erhebliche Breite der Datenrasterung klarmacht: Etwa 39 Millionen Personendatensätze durchkämmt die bayerische Polizei mit Palantir. Die Datenschützer zeigen damit, dass praktisch jeder Mensch betroffen sein kann, eben nicht nur „Straftäterinnen und -täter, sondern etwa auch Geschädigte, Zeuginnen und Zeugen, Sachverständige oder Personen, die den Polizeinotruf genutzt haben“.

Zudem ist die Art der Daten höchst sensibel. In Polizeidatenbanken können beispielsweise auch Informationen über Menschen abgelegt werden, die eine „Volkszugehörigkeit“, einen „Phänotyp“ oder die „äußere Erscheinung“ beschreiben. Auch die Religionszugehörigkeit, verwendete Sprachen, Dialekte oder Mundarten dürfen festgehalten werden. Entsprechend besteht ein sehr hohes Diskriminierungspotential.

Die hohe Zahl von Betroffenen und die Art der gespeicherten Daten sind aber nicht etwa die einzigen Probleme. Das Problem heißt auch Palantir, ein 2003 gegründeter US-Anbieter, der heute am Aktienmarkt gehandelt wird und nach Marktkapitalisierung zu den dreißig wertvollsten Konzernen der Welt zählt. Die deutsche Tochter ist Vertragspartner der Polizei in vier Bundesländern. Die DSK pocht bei der Polizeidatenanalyse auf die Wahrung der „digitalen Souveränität“. Denn damit können ungewollte Abhängigkeiten oder Kostenfallen vermieden werden, in die Polizeien geraten können. Die DSK fordert hier „sicherzustellen, dass die eingesetzten Systeme hinreichend offen sind, um nötigenfalls einen Wechsel auf ein geeigneteres System zu ermöglichen“.

Das widerspricht den praktischen Gegebenheiten bei der Nutzung von Palantir fundamental: Der US-Konzern bietet ein geschlossenes und proprietäres System an, das mit denen anderer Anbieter nicht kompatibel ist. Die polizeilichen Nutzer sind genau das Gegenteil von „digital souverän“ oder selbstbestimmungsfähig, nämlich vollständig abhängig. Die DSK präferiert hingegen „Lösungen auf Open-Source-Basis“ und bietet für verfassungskonforme und praxistaugliche Lösungen auch „konstruktive Beratung“ an.

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Die Datenschützer fordern zudem, dass polizeiliche Datenbestände nicht in Drittländer übermittelt werden dürften, „die hinter dem europäischen Rechtsstaatsniveau zurückbleiben“. Polizeidatenverarbeitung soll erst gar nicht von Softwaresystemen abhängen, die Zugriffe dieser Drittstaaten zulassen.

Diese Forderung dürfte der Tatsache Rechnung tragen, dass für den ohnehin zwielichtigen US-Konzern Palantir der US CLOUD Act aus dem Jahr 2018 einschlägig ist. Das Gesetz bestimmt, dass US-Tech-Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen zur Offenlegung von Daten gegenüber US-Behörden verpflichtet werden können, auch wenn sich diese Daten außerhalb der Vereinigten Staaten befinden. Die Befürchtung besteht also, dass selbst bei der Verarbeitung und Speicherung von Daten in einem polizeilichen Rechenzentrum unter bestimmten Umständen US-Behörden Zugriff erlangen könnten.

Es formiert sich Widerstand

In Baden-Württemberg, dem jüngsten Palantir-Clubmitglied, formiert sich bereits Widerstand gegen das geplante Polizeigesetz: Ein parteiunabhängiges Protest-Bündnis mit dem Namen Kein Palantir in Baden-Württemberg plant eine Kundgebung am 4. Oktober auf dem Schlossplatz der Landeshauptstadt und fordert dazu auf, den Landtagsabgeordneten schriftlich mitzuteilen, was man von der Idee hält.

Das geplante Gesetz soll in Kürze durch den Landtag gehen und beschlossen werden. Das Bündnis könnte mit dem Protest also wegen des beginnenden Wahlkampfs in Baden-Württemberg ein politisches Debattenthema setzen. Auch der bundesweite Campact-Appell „Trump-Software Palantir: Über­wa­chungs­pläne stoppen“ hat große Unterstützung gefunden und wurde von mehr als 430.000 Menschen unterzeichnet.

Der Landesdatenschutzbeauftragte im Ländle, Tobias Keber, betont anlässlich der DSK-Entschließung, dass die Anforderungen an das Polizeigesetz „enorm hoch“ seien, sowohl rechtlich als auch technisch. Automatisierte Grundrechtseingriffe würden auch die Anforderungen an den Nachweis erhöhen, dass durch diese Datenanalyse relevante Erkenntnisse erschlossen werden können, die anders nicht in gleicher Weise zu gewinnen wären. Seine Behörde hatte in einer Stellungnahme zum Landespolizeigesetz (pdf) im Juni bereits Änderungen angemahnt und festgestellt, dass einige der darin getroffenen Regelungen „verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht“ würden.

Die DSK-Vorsitzende Kamp betont, dass alle polizeilichen Datenanalysen rechtskonform, nachvollziehbar und beherrschbar sein müssten. Und sie fügt hinzu: „Jetzt ist der Moment gekommen, einen digital souveränen Weg einzuschlagen.“ Dass ein solcher Weg mit Palantir-Software nicht möglich ist, versteht sich von selbst.


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EU-Ratspräsidentschaft: Dänemark setzt Chatkontrolle wieder auf die Agenda

24. Juni 2025 um 09:16

Chatkontrolle, mehr Daten für die Polizei, KI-freundliches Urheberrecht, eine Überarbeitung des Datenschutzes: Das wünscht sich die ab 1. Juli amtierende dänische Ratspräsidentschaft für die Digitalpolitik der EU. Nutzer*innen- und Freiheitsrechte finden – wenn überhaupt – nur als Randnotiz statt.

Mette Frederiksen steht während einer Pressekonferenz an einem Rednerpult vor der Fahne der EU, Dänemarks und Deutschlands.
Unter Mette Frederiksen übernimmt Dänemark ab Juli die EU-Ratspräsidentschaft. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Christian Spicker

„Der sexuelle Missbrauch und die Ausbeutung von Minderjährigen, die online stattfindet und verbreitet wird, nimmt zu.“ Das schreibt Dänemark im Programm zur EU-Ratspräsidentschaft, die das Land am 1. Juli von Polen übernimmt. Dänemark liefert eine Lösung mit: die Chatkontrolle.

Die EU-Ratspräsidentschaft wechselt alle sechs Monate von einem Mitgliedsland zum nächsten. Zwischen Juli und Dezember werden dänische Politiker*innen den Gremien des EU-Rats vorstehen. Das Amt bringt keine direkten Befugnisse mit sich, aber Dänemark kann die Agenda setzen. Wie möchte das Land diese Macht für Digitalpolitik nutzen?

Der Chatkontrollen-Zombie

Auf das digitalpolitische Banner schreibt sich Dänemark die Regulierung zur Verhinderung von sexuellem Missbrauch von Kindern (CSAR), hinter der sich die Chatkontrolle versteckt. Es benötige „klare und harmonisierte Gesetze“, um Missbrauch und Missbrauchsdarstellungen zu verhindern und zu bekämpfen, so das Programm. Ende Mai hatte der Vorgänger Polen eine Einigung bei der Chatkontrolle noch aufgegeben.

Zudem möchte die neue Ratspräsidentschaft Polizeibehörden dabei helfen, „die Digitalisierung beim Kampf gegen Schwerverbrecher zu nutzen“. Dafür brauche man die notwendigen Werkzeuge wie beispielsweise Zugang zu Daten. Zudem sei es notwendig, „Kooperationen zum Datenaustausch mit internationalen Organisationen und Drittländern zu stärken“. Was damit konkret gemeint ist, bleibt unklar.

Sorgen um die Demokratie

Dänemark sorgt sich um die Standhaftigkeit der Demokratie. Gerade für den Kampf gegen Falschinformationen, „genauso wie beim Online-Schutz von Kindern und jungen Menschen“, möchte Dänemark die Tech-Giganten regulieren. Meta und Co sollen laut Programm mehr Verantwortung übernehmen und für die Inhalte auf ihren Plattformen zur Rechenschaft gezogen werden.

Während der Ratspräsidentschaft möchte Dänemark die Demokratie mit einer freien und vertrauenswürdigen Presse sowie der Erhöhung der Digitalkompetenz der Unionsbürger stärken. Daneben plant das Land, alltägliche digitale Herausforderungen wie unter anderem unethische Geschäftsmodelle und die umfangreiche Datenerfassung anzugehen. Hier verweist das Programm erneut auf „schädliche Online-Inhalte für Kinder und junge Menschen“ – diesmal als zu lösendes Alltagsproblem.

Wirtschaftsfreundliche „Vereinfachungen“

Auch die Digitale Souveränität hat es auf die Agenda geschafft. Für eine digitale Wettbewerbsfähigkeit seien bessere Rahmenbedingungen notwendig. Die dänische Ratspräsidentschaft möchte unter anderem an der Datenschutzgrundverordnung schrauben, um „Firmen Rechtssicherheit zu gewährleisten, unnötige Bürokratie abzubauen und die Transparenzpflicht gegenüber Investoren zu erhöhen“. Laut Programm möchte Dänemark den Datenschutz vereinfachen und Regulierungsaufsicht reduzieren.

Neue Möglichkeiten sieht das Dänemark darin, dass Künstliche Intelligenz kreative Inhalte generieren könne. Nun müsse sich die Gesetzgebung zum Urheberrecht weiterentwickeln, um „einen fairen und effizienten Markt zu ermöglichen“.


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Automatisierte Datenanalyse: Sachsen-Anhalt will „interimsweise“ Palantir

23. Juni 2025 um 16:49
Von: Constanze

Die Polizei Sachsen-Anhalts soll künftig automatisierte Datenanalysen mit Massendaten von Unbescholtenen durchführen dürfen. Ein Gesetz ist schon auf dem Weg. Abgeordnete der Opposition gehen nach einer Antwort der Landesregierung davon aus, dass Software von Palantir eingesetzt werden wird. Denn der Innenministerin steht gar nichts anderes zeitnah zur Verfügung.

Tamara Zieschang spricht im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Landesinnenministerin Tamara Zieschang (CDU) im Mai 2025 im Landtag von Sachsen-Anhalt.

In Sachsen-Anhalt kocht der Streit um Palantir hoch. Es geht dabei um eine Software für die Polizei, die verschiedene Datentöpfe der Behörden zusammenführen soll, um dadurch Analysen zu ermöglichen. Die Opposition befürchtet, das Bundesland und seine CDU-Innenministerin plane, die aus rechtlichen und geopolitischen Gründen heißdiskutierte Softwarelösung des US-amerikanischen Konzerns Palantir für die Landespolizei einzuführen.

Das dafür geplante Gesetz wurde von Fachleuten bereits kurz nach Veröffentlichung des Entwurfs im Mai heftig kritisiert und als offensichtlich grundrechtswidrig gebrandmarkt. Das Gesetz stehe „auf verfassungsrechtlich tönernen Füßen“, bescheinigte ihm der Sachverständige Jonas Botta in einer Stellungnahme an den Innenausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt. Es betreffe eine sehr große Personenzahl, nicht nur aus Sachsen-Anhalt, sondern aus dem gesamten Bundesgebiet und darüber hinaus.

Ein Gesetz ist aber für die Nutzung solcher Software notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht 2023 in einem Urteil über automatisierte Polizeidatenanalysen detaillierte rechtliche Vorgaben machte. Seither müssen hohe quantitative und qualitative Grenzen eingehalten werden, was die Menge und Art der Daten angeht, die mit solcher Software verarbeitet werden darf.

Begründet wird die Notwendigkeit der Analyseplattform vor allem mit dem Magdeburg-Attentat auf dem Weihnachtsmarkt im Dezember 2024. Seit dem 22. Januar untersucht der Landtag mit einem Untersuchungsausschuss das Sicherheitskonzept des Weihnachtsmarkts und die Missachtung zahlreicher Hinweise, die der Tatverdächtige in vielen Behörden selbst hinterlassen hatte.

Palantir oder doch nicht?

Sachsen-Anhalt hatte 2024 gegenüber netzpolitik.org noch betont, in Sachen Palantir „keine Vorhaben“ zu planen. Ein Jahr später ließ die langjährige Innenministerin Tamara Zieschang nach einer schriftlichen Anfrage von netzpolitik.org im April 2025 mitteilen, dass sich das Bundesland für eine „interimsweise Bereitstellung einer zentral betriebenen, digital souveränen, wirtschaftlich tragbaren und rechtlich zulässigen automatisierten Datenanalyseplattform durch den Bund“ einsetzen würde. Das sei aber „unabhängig von einem konkreten Produkt“. Einen ausdrücklichen Ausschluss Palantirs gab es nicht.

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Die Fraktionsvorsitzende und Linken-Abgeordnete Eva von Angern aus Sachsen-Anhalt. - CC-BY-SA 3.0 Ailura

Nun beantwortete die Landesregierung eine parlamentarische Anfrage (pdf) der Linken im Landtag. Darin war auch nach „Bundes-VeRA“ gefragt worden. Das ist der Behördenname für die Palantir-Software in der Version für die Bundesbehörden: verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform.

Die Abgeordneten der Linken Eva von Angern und Andreas Henke wollten etwa wissen, ob die Landesregierung Schlüsse daraus gezogen hätte, dass „Bundes-VeRA“ von der damaligen Bundesregierung gestoppt worden war. Im Sommer 2023 kam die geplante Einführung von Palantirs „Bundes-VeRA“ zum Erliegen, weil dem „Ziele des P20-Programms“ entgegenstünden: nämlich „die hersteller­unabhängige Anwendungsbereitstellung und der Betrieb von polizeilichen Funktionalitäten mit hoher Autonomie und flexibler Erweiterung und Anpassung“, wie die Linke schreibt. Die damalige Innenministerin Nancy Faeser hatte Palantir für Bundesbehörden 2023 eine Absage erteilt.

Das angesprochene P20-Programm steht für „Polizei 20/20“. Das Bundesinnenministerium hatte damit den Plan verfolgt, die polizeiliche Infrastruktur zu modernisieren und dabei den Austausch von Informationen zwischen Bund und Ländern zu erleichtern. Die dazu von den Innenministern in Bund und Ländern schon 2016 angestoßene Saarbrücker Agenda für eine gemeinsame und einheitliche Informationsarchitektur ist allerdings auch nach fast einem Jahrzehnt nicht vollständig umgesetzt.

Die Antwort der Landesregierung auf die Frage nach den Konsequenzen fällt schmallippig aus: Die „Schlussfolgerungen“ der Landesregierung seien mit einer sachsen-anhaltinischen Bundesratsinitiative, gemeinsam mit dem Freistaat und Palantir-Vertragspartner Bayern, gezogen worden. Der Bundesrat hatte aufgrund dieser Initiative am 21. März 2025 für eine „rechtssichere Implementierung eines gemeinsamen Datenhauses für die Informationsverarbeitung der Polizeien des Bundes und der Länder“ votiert sowie eine „interimsweise zeitnahe Bereitstellung einer gemeinsam betriebenen automatisierten Datenanalyseplattform“ beschlossen.

Keine Palantir-Konkurrenz in Sicht

Ob tatsächlich „interimsweise“ auf Palantir gesetzt wird, bleibt unbestätigt. Der MDR spricht davon, dass ungenannte Experten davon ausgehen würden, dass das Vorhaben nur mit der Software möglich sei. Der Name des US-Konzerns wird in der Antwort der Landesregierung aber tunlichst vermieden.

Man fordere eine „gemeinsam finanzierte, zentral zu betreibende, rechtlich zulässige und digital souveräne Interimslösung“, schreibt die Landesregierung. Damit dürfte eigentlich Palantir als automatisierte Datenanalyseplattform wegfallen, denn selbst bei minimaler Auslegung von „digital souverän“ kann die proprietäre und intransparente Softwarelösung des US-Konzerns wohl nicht akzeptabel sein. Denn technisch nachzuvollziehen, was durch die Software intern wie verarbeitet und analysiert wurde, bleibt für die nutzenden Behörden unmöglich. Daraus macht Palantir ein ganz unsouveränes Geheimnis.

„Auf keinen Fall Palantir“

Eva von Angern, Fraktionsvorsitzende und auch Mitglied im Untersuchungsausschuss zum Magdeburg-Attentat, sagt gegenüber netzpolitik.org: „Unsere Anfrage im Landtag zeigt deutlich, dass die Landesregierung widersprüchlich agiert in Bezug auf eine kommende Anwendung von Palantir.“ Das Land plane eine eigene Lösung für Sachsen-Anhalt, „obwohl bereits auf Bundesebene ein gemeinsames Vorgehen der Innenministerien angekündigt wurde“.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff hatte nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Februar 2025 im Bundesrat an die Bundesregierung appelliert, den „begonnenen Aufbau des gemeinsamen Datenhauses weiter mit höchster Priorität voranzutreiben“. Hierzu zähle, „die bereits im Jahr 2023 geplanten Aktivitäten einer Interimslösung für eine automatisierte Datenanalyseplattform erneut aufzunehmen und zeitnah bereitzustellen“. Das deutet darauf, dass sich Haseloff auf Palantir bezog. Denn es steht gar nichts anderes zeitnah zur Verfügung.

Die Opposition stellt sich dagegen. Palantir sei eine Software, betont von Angern, die „den Datenschutz übergeht und massenhaft Eingriffe in die persönlichen Privatsphäre vorsieht“. Das müsse unbedingt verhindert werden. „Auf keinen Fall Palantir“, sagt auch Sebastian Striegel, Innenpolitiker der Grünen in Sachsen-Anhalt gegenüber dem MDR.

Palantir

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Zudem ist die Frage, ob sie „rechtlich zulässig“ ist, ebenfalls streitig. Ohne Frage ist die geplante automatisierte Datenanalyse äußerst grundrechtssensibel. Denn das Verarbeiten von Massendaten auch von Unbescholtenen auf Knopfdruck kann Teil der Analyse sein, etwa mit Daten aus Funkzellenabfragen oder durch die vielen personenbezogenen Datenhäppchen aus den verschiedenen Polizeidatensammlungen. Es liegen außerdem noch mehrere Verfassungsbeschwerden gegen Regelungen in Polizeigesetzen von bisherigen Palantir-Nutzerländern vor, deren Ausgang ungewiss ist. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern sind derzeit Palantir-Kunden.

Wohl auch wegen der rechtlichen Grenzen des Bundesverfassungsgerichts fragen die Linken die Landesregierung ganz konkret, welche Daten in der Plattform verarbeitet und auf welche Datenbanken sie automatisiert Zugriff nehmen soll. Die Antwort ist allerdings wenig aussagekräftig, denn sie verweist nur darauf, was „grundsätzlich möglich“ wäre, nämlich insbesondere „Daten aus den polizeilichen Informationssystemen sowie Vorgangsdaten und Falldaten“ zusammenzuführen und zu analysieren. Genaueres bleibt die Landesregierung schuldig.

„Interimsweise“ ist kaum möglich

Linken-Fraktionsvorsitzende von Angern positioniert sich gegenüber netzpolitik.org klar gegen das Vorhaben der Landesregierung: „Palantir soll Daten aus verschiedensten Datenbanken wie Gesundheitsdaten, Ordnungsamt, Polizei“ zusammenführen, „ohne dass die Menschen darüber mitentscheiden können oder sich was zu Schulden haben kommen lassen“. Sie sei gegen „gläserne Bürger“.

Sie betont außerdem, dass der Anlass des Gesetzes „nicht stichhaltig“ sei: „Die Innenministerin schiebt den Magdeburg-Anschlag vor, obwohl genug Wissen über das Handeln des späteren Attentäters vorlag. Die Innenministerin will damit die eigenen Defizite verhüllen.“ Zieschang könne nicht ein neues Instrument etablieren, „dass am Ende womöglich als rechtswidrig eingestuft wird“.

Wenn nun tatsächlich „interimsweise“ auf Palantir gesetzt wird, dann ist der Sack mit hoher Wahrscheinlichkeit für viele Jahre zu. Denn es dürfte Millionen Euro kosten, die Software zu lizenzieren, zu implementieren, die Daten einzupflegen und die Menschen zu schulen, die am Nutzer-Interface klicken werden.

Wer glaubt, dass ein solches einmal im Wirkbetrieb befindliches Palantir-System nach wenigen Jahren durch eine „digital souveräne“ Lösung ersetzt wird, der muss nur nach Nordrhein-Westfalen schauen. Dort sind aus einstigen Palantir-Testern nach vielen Jahren längst Abhängige geworden.


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IT-Planungsrat für offene Formate

30. April 2025 um 08:10
Von: Ferdinand
Digitale Souveränität ist seit Jahren eine gern verwendete Worthülse unserer Politiker. Meist findet die Umsetzung dann nur halbherzig oder gar nicht statt.

Quelle

Staatliche Vorzeigeprojekte: Wer profitiert von Digitaler Souveränität?

28. Januar 2022 um 14:30
Eine weiße Wolke über einer Wasserfläche
Die Cloud und digitale Souveränität tauchen oft gemeinsam auf. Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com sendi gibran

Digitale Souveränität ist zu einem Schlagwort der Digitalpolitik geworden. Es fällt häufig, wenn es um europäische IT-Infrastruktur geht. Die einen begrüßen die Idee und sehen sie als Emanzipation aus der Abhängigkeit von großen Tech-Konzernen. Andere sehen darin die Gefahr, dass sie für Nationalismus und gegen die Interessen der Nutzer:innen missbraucht werden könne. Doch wie genau definiert die Regierung eigentlich „Digitale Souveränität“?

Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin für die Bundestagsfraktion der Linken, hat nachgefragt. Als Antwort bekam sie eine Basis-Definition aus der Datenstrategie der Bundesregierung. Dort heißt es: „Digitale Souveränität beschreibt die Fähigkeit sowohl von Individuen als auch der Gesellschaft, die digitale Transformation – mit Blick auf Hardware, Software, Services, sowie Kompetenzen – selbstbestimmt zu gestalten. Digital souverän zu sein bedeutet im Rahmen des geltenden Rechtes, souverän zu entscheiden, in welchen Bereichen Unabhängigkeit erwünscht oder notwendig ist.“

Nationalstaaterei oder individuelle Unabhängigkeit?

Nach Nationalstaaterei klingt diese Antwort mit ihrer Betonung von Individuen und Gesellschaft erstmal nicht. Blickt man jedoch auf die sechs in der Antwort genannten Vorzeigeprojekte der Bundesregierung zu digitaler Souveränität, wird ein anderer Fokus gelegt. Da nennt die Regierung etwa Gaia-X, das „die europäische digitale Souveränität und den Wettbewerb im Bereich Daten und Cloud“ stärken soll. Dafür sollen gemeinsame Anforderungen an eine europäische Dateninfrastruktur entwickelt werden, mit offenen Schnittstellen und Standards. Große US-Datenkonzerne sind zwar an Gaia-X beteiligt, gleichzeitig soll Gaia-X aber auch für mehr Unabhängigkeit von ihnen sorgen.

Als anderes wichtiges Projekt für digitale Souveränität nennt die Regierung die „Deutsche Verwaltungs-Cloud-Strategie“. Mit dem Vorhaben soll ein Problem angegangen werden: Föderale Systeme sind nur begrenzt kompatibel, Anwendungen können kaum von mehreren Stellen aus Bund, Länder und Kommunen genutzt werden. Das soll sich etwa durch Standardisierung ändern. Außerdem sollen so „kritische Abhängigkeiten von Anbietern durch standardisierte, modulare IT-Architekturen“ reduziert werden.

Bereits in der Liste, aber noch in Planung, ist das „Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung“. Dessen Ziel: „Europäische Lösungen und Open-Source-Software-Ansätze“ sollen Abhängigkeiten in der Verwaltung auflösen. Das geplante Zentrum soll ein „Bindeglied“ zwischen Verwaltung und Open-Source-Akteur:innen sein.

Viel Wirtschaft, wenig Nutzer:innen

Um einzelne souveräne Nutzer:innen geht es in den Projekten kaum. Im Vordergrund stehen Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft. Domscheit-Berg kritisiert das: „Es ist gut, dass sich die Bundesregierung auch die Förderung von Open Source auf die Fahnen geschrieben hat, aber vor allem scheint sie das Thema Digitale Souveränität mit einer Förderung von Cloud-Infrastrukturen zu verbinden, denn drei der sechs genannten Projekte befassen sich damit“, so die Digitalpolitikerin. Das geplante Zentrum zur Digitalen Souveränität begrüßt sie, wünscht sich aber auch „eine allgemeine Förderung von Open-Source-Entwicklungen“. Diese könnten Nutzer:innen auch außerhalb der öffentlichen Verwaltung mehr Unabhängigkeit von dominanten Plattformen und mehr Selbstbestimmung bringen.

Zwischen der Definition der Bundesregierung und den priorisierten Projekten sieht Domscheit-Berg einen Widerspruch. Die Definition umfasse zu Recht die digitale Befähigung und Selbstbestimmung von Individuen und der Gesellschaft. Aber die genannten größten Maßnahmen und Projekte „fokussieren auf eine wirtschaftliche und/oder staatliche Unabhängigkeit, etwa von dominanten Cloud-Anbietern aus den USA.“ Ihr fehlt die Perspektive der Zivilgesellschaft und der Nutzer:innen. „Mit dieser Sichtweise der Bundesregierung sehe ich nicht, wie das in der Definition beschriebene Ideal der Digitalen Souveränität für Individuen und Gesellschaft erreicht werden soll.“

Domscheit-Berg will nun noch einmal nachfassen, denn nicht all ihre Fragen wurden beantwortet, etwa zur Förderhöhe und zum Förderzeitraum der Projekte. Eine Fortsetzung folgt.


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