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Databroker-Deals der Polizei: Opposition fordert Aufklärung in acht Bundesländern

09. Juni 2026 um 12:19

In Mecklenburg-Vorpommern hat sich das LKA kommerzielle Handy-Standortdaten beschafft. In mehreren Bundesländern will sich die Polizei nicht zu Databroker-Deals äußern. Nach Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk verlangen Abgeordnete jetzt Transparenz.

Der Umriss einer Gestalt mit Schlapphut und Mantel stellt einen Datenhändler dar. Vor sich hat er einen Einkaufskorb mit roten Stecknadeln, die Standortddaten darstellen. Eine Deutschlandkarte zeigt die Umrisse der Bundesländer.
Angeblich nur zu Werbezwecken erhobene Handy-Standortdaten dürften ein verlockendes Angebot für Ermittler*innen sein (Symbolbild). – Nebel: Vecteezy; Korb und Figur: Pixabay; gemeinfrei-ähnlich; Montage: netzpolitik.org

In mindestens acht Bundesländern macht die Opposition Druck auf die Landesregierung und fordert Aufklärung über mögliche Databroker-Deals mit der Polizei. Der Anlass sind Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk.

Zunächst hatte das Landeskriminalamt Meckenburg-Vorpommern eingeräumt, sich Handy-Standortdaten der Werbe-Industrie beschafft zu haben. Mithilfe solcher Daten lassen sich detaillierte Bewegungsprofile von Nutzer*innen erstellen. Fachleute sehen dafür keine konkrete Rechtsgrundlage. Die Datenschutzbehörde von Mecklenburg-Vorpommern hat sich eingeschaltet.

In Brandenburg hat sich die Polizei Daten von beispielsweise Wirtschaftsauskunfteien besorgt. In neun weiteren Bundesländern wollte sich die Polizei nicht über mögliche Databroker-Deals äußern. Vielerorts hat sich deshalb die Opposition eingeschaltet.

Wenn Überwachungskapitalismus und Überwachungsstaat zusammenwachsen



So fordert die innenpolitische Sprecherin der SPD in Nordrhein-Westfalen, Christina Kampmann, die Regierung müsse „umgehend gegenüber dem Landtag offenlegen, ob die NRW-Sicherheitsbehörden solche Datensätze nutzen — und auf welcher rechtlichen Grundlage“. Der innenpolitische Sprecher der Grünen in Bayern, Florian Siekmann, sagt: „Ein Einkauf solcher in der Regel rechtswidrig verkaufter Daten auf dem Graumarkt wäre ein Skandal“.

Der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Niklas Schrader, sagt: „Dass Berlin und andere Bundesländer keine Auskunft über den Einsatz solcher Daten geben, ist inakzeptabel und weckt Misstrauen.“

Auch in den Medien zieht die Recherche Kreise. Zahlreiche Zeitungen haben eine Meldung der Deutschen Presse-Agentur übernommen. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) sieht Journalist*innen durch mögliches Standort-Tracking der Polizei in Gefahr. „Wo sich ein Reporter aufhält und welche Stationen er in den letzten Stunden angesteuert hat, geht die Polizei nichts an“, sagt Bundesvorsitzender Mika Beuster. Der DJV fordert, deutsche Polizeibehörden sollten „keine Standortdaten kommerzieller Databroker“ verwenden.

In welchen Bundesländern sind Databroker-Deals jetzt Thema? Wir haben uns bei demokratischen Oppositionsparteien erkundigt. Die Übersicht.

  • Berlin: „Rechtsstaat darf sich keine Abkürzungen kaufen“
  • NRW: Regulierung „bislang völlig unzureichend“
  • Bayern: „Mauern lässt nichts Gutes ahnen“
  • M‑V: „Erwarten vom Innenminister Aufklärung“
  • Brandenburg: „Egal in welchen Fällen rechtswidrig“
  • Hamburg: „Inakzeptabel“, dass LKA keine Auskunft gibt
  • Baden-Württemberg: Parlamentarische Anfrage geplant
  • Sachsen: „Keine Hintertüren, um Grundrechte zu umgehen“
  • Niedersachsen, Thüringen, Saarland: Funkstille

Berlin: „Rechtsstaat darf sich keine Abkürzungen kaufen“


Porträt von Gollaleh Ahmadi
Gollaleh Ahmadi, Sprecherin für Sicherheitspolitik und Datenschutz der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Funke Foto Services


⚫️🔴 Das sagt die schwarz-rote Regierung: Nichts. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport verweist auf das LKA, das sich „aus Geheimschutzgründen“ nicht äußern will. Wir wissen nicht, ob die Berliner Polizei Datenhändler nutzt.

🟢 Das sagen die Grünen: „Die Vorwürfe sind zu gravierend, um sie unbeantwortet im Raum stehen zu lassen“, sagt Gollaleh Ahmadi, Sprecherin für Sicherheitspolitik und Datenschutz der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus und stellvertretende Vorsitzende des Innenausschusses. Vertrauen in Sicherheitsbehörden entstehe „durch Rechtsstaatlichkeit und Transparenz nicht durch Schweigen und Schwärzungen.“ Ahmadi fordert „vollständige Aufklärung“.

Sollten Behörden über kommerzielle Daten „Informationen erhalten, die sie auf regulärem Weg nicht erheben dürften“, sei das „nicht akzeptabel“, sagt die Abgeordnete. „Der Rechtsstaat darf sich keine Abkürzungen kaufen.“ Aus „gutem Grunde“ unterliege die Abfrage von Standortdaten strengen Voraussetzungen und einem Richtervorbehalt. „Wenn staatliche Behörden versuchen würden, diese Hürden durch den Kauf kommerziell gehandelter Daten zu umgehen, wäre das ein erheblicher Schlag für unseren Rechtsstaat.“

🟣 Das sagt die Linke: Es sei „inakzeptabel“ und wecke „Misstrauen“, dass Berlin und andere Bundesländer keine Auskunft über den Einsatz solcher Daten geben, sagt der Sprecher der Linken für für Innenpolitik, Niklas Schrader. Es sei „in höchstem Maße besorgniserregend“, dass sich Polizeibehörden offenbar ohne Rechtsgrundlage Daten von Databrokern beschaffen.

„Absolut widersinnig ist es, dass mit dieser Praxis durch den Staat ein Geschäft gefördert wird, welches die innere Sicherheit gefährdet“, sagt Schrader weiter. Die Fraktion wolle über eine parlamentarische Anfrage nachhaken. Zur Gefahr des Datenhandels für die nationale Sicherheit hatten netzpolitik.org und BR mehrere Recherchen veröffentlicht.


NRW: Regulierung „bislang völlig unzureichend“


Porträt von Christina Kampmann
Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Sven Simon


⚫️🟢 Das sagt die schwarz-grüne Regierung: Nichts. Eine Presseanfrage an das Innenministerium blieb bis zur Frist unbeantwortet. Wir wissen nicht, ob die Polizei in Nordrhein-Westfalen Datenhändler nutzt.

🔴 Das sagt die SPD: „Der Handel mit Standortdaten, Bewegungsprofilen und anderen sensiblen Informationen birgt erhebliche Risiken für Grundrechte und Privatsphäre“, warnt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen.

„Wenn staatliche Stellen solche Daten ankaufen, stärken sie einen Schattenmarkt, dessen Regulierung aus unserer Sicht bislang völlig unzureichend ist.“ Die Landesregierung müsse „offenlegen, ob die NRW-Sicherheitsbehörden solche Datensätze nutzen — und auf welcher rechtlichen Grundlage.“

🟡 Das sagt die FDP: „Sollten kommerziell gehandelte Daten ohne gesetzliche Grundlage rechtswidrig genutzt worden sein, wäre das ein erheblicher rechtsstaatlicher Vorgang, der von der Landesregierung nunmehr unverzüglich aufgeklärt werden muss“, sagt Marcel Hafke, Sprecher für Inneres der FPD-Fraktion in Nordrhein-Westfalen. Die FDP werde das Thema im Parlament aufgreifen.

Zwar würden Sicherheitsbehörden moderne Instrumente für Ermittlungen brauchen, so Hafke. „Aber sie dürfen sich keine Daten über den Umweg kommerzieller Datenhändler beschaffen, wenn ihnen der direkte Zugriff aus guten verfassungsrechtlichen Gründen gesetzlich verwehrt wäre.“


Bayern: „Mauern lässt nichts Gutes ahnen“


Porträt von Florian Siekmann
Florian Siekmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen im bayerischen Landtag. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Rolf Poss


⚫️🟠 Das sagt die schwarz-orange Regierung: Nichts. Das Innenministerium verweist auf das LKA Bayern, das keine Auskunft erteilen will, um die „Arbeitsfähigkeit“ der Polizei nicht zu gefährden. Wir wissen nicht, ob die Polizei in Bayern Datenhändler nutzt.

🟢 Das sagen die Grünen: „CSU-Innenminister Hermann muss umgehend erklären, ob die Bayerische Polizei Standortdaten von Bürgerinnen eingekauft hat und zu welchem Zweck genau“, fordert Florian Siekmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen im bayerischen Landtag. Aufklärung und Transparenz seien das Gebot der Stunde. „Das Mauern gegenüber der Presse und uns allen lässt nichts Gutes ahnen.“

Ein Einkauf sensibler Standortdaten auf dem „Graumarkt“ wäre ein „Skandal“, so Siekmann weiter. „Ich werde zur nächsten Plenarsitzung eine parlamentarische Anfrage an den Minister richten und erwarte eine eindeutige Antwort.“

🔴 Das sagt die SPD: „Wir sprechen mehr und mehr von Datensouveränität“, sagt Horst Arnold aus dem Rechtsausschuss des bayerischen Landtags, „und jetzt soll durch einen Kauf von Bewegungsprofilen offenbar egal von wem und zu welchem Preis die ganze Rechtsordnung ohne Kontrollmöglichkeit auf den Kopf gestellt werden. Das geht nicht.“

Auch Arnold wolle eine parlamentarische Anfrage stellen. Würde sie unbeantwortet bleiben, wäre das „nicht nur intransparent, sondern tatsächlich eine konkrete Kontrollverweigerung der Polizei gegenüber dem Gesetzgeber und damit auch demokratiewidrig.“


M‑V: „Erwarten vom Innenminister Aufklärung“


Porträt von Constanze Oehlrich
Constanze Oehlrich, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der grünen Fraktion im Landtag – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / BildFunkMV


🔴🟣 Das sagt die rot-rote Regierung: Nachdem die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern mitgeteilt hatte, sich Handy-Standortdaten beschafft zu haben, erklärt das Innenministerium: „Das LKA geht von einem rechtlich getragenen Vorgehen aus.“ Mehr will das Ministerium nicht sagen, solange die Datenschutzbehörde den Fall prüft.

🟢 Das sagen die Grünen: „Wir halten die Nutzung kommerzieller Standortdaten durch die Polizei für rechtswidrig“, sagt Constanze Oehlrich, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der grünen Fraktion im Landtag. Es gebe hohe rechtliche Hürden für den Zugriff auf Standortdaten; sie dürften nicht durch Einkauf kommerzieller Daten umgangen werden. „Wir erwarten vom Innenminister Aufklärung über das Ausmaß dieser Praxis. Deshalb haben wir für die kommende Sitzung des Innenausschusses einen Bericht beantragt.“

Weiter schreibt Oehlrich: „Der Handel mit Standortdaten gefährdet die Privatsphäre und Sicherheit aller“. Der Rechtsstaat dürfe kein Kunde von Datenhändlern werden, die sich um Datenschutz nicht scheren. „Wenn der Staat Daten kauft, die ohne Wissen der Betroffenen gesammelt wurden, wird er selbst zum Komplizen fragwürdiger Datenhändler.“

⚫️ Das sagt die CDU: Nichts. Eine Presseanfrage blieb bis zur Frist unbeantwortet.


Brandenburg: „Egal in welchen Fällen rechtswidrig“


Porträt von Niels-Olaf Lüders
Niels-Olaf Lüders, Vorsitzender der BSW-Fraktion im Brandenburger Landtag – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur


⚫️🔴 Das sagt die schwarz-rote Regierung: Das Innenministerium verweist auf die Polizei. Das LKA Brandenburg hatte zunächst vage eingeräumt, Databroker zu nutzen. Später stellte die Behörde klar, „bisher“ keine kommerziellen Standortdaten beschafft zu haben, sondern Daten von „kommerziellen Plattformen wie beispielsweise von Wirtschaftsauskunfteien“.

🟪 Das sagt das BSW: „Wir gehen davon aus, dass der Rückgriff auf Databroker durch die Polizei egal in welchen Fällen rechtswidrig ist“, sagt Niels-Olaf Lüders, Vorsitzender der BSW-Fraktion im Brandenburger Landtag. Es gebe dafür keine Ermächtigung im Polizeigesetz. „Innenminister Redmann ist hier aufgefordert, für Aufklärung und eine sofortige Beendigung dieser Praxis zu sorgen.“

Das BSW habe das Thema bei einer Sitzung im Ausschuss für Inneres und Kommunales ansprechen wollen; die Koalition habe das abgelehnt. „Wir werden dazu weiter nachfragen.“


Hamburg: „Inakzeptabel“, dass LKA keine Auskunft gibt


Porträt von Deniz Celik
Deniz Celik, Vizepräsident der Hamburgischen Bürgerschaft und Sprecher für Innenpolitik – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Funke Foto Services


🔴🟢 Das sagt die rot-grüne Regierung: Nichts –„um den Erfolg der polizeilichen Arbeit nicht zu gefährden“. Wir wissen nicht, ob die Polizei in Hamburg Datenhändler nutzt.

🟣 Das sagt die Linke: „Die Nutzung von kommerziell gehandelten Handy-Standortdaten durch die Polizei ist ein massiver Angriff auf die Grundrechte“, sagt Deniz Celik, Vizepräsident der Hamburgischen Bürgerschaft und Sprecher für Innenpolitik. „Bewegungsprofile aus der Werbeindustrie dürfen nicht zur Hintertür staatlicher Überwachung werden.“

Es sei „inakzeptabel“, dass das LKA Hamburg keine Auskunft geben will. „Wir werden mit einer schriftlichen kleinen Anfrage den Senat dazu befragen, ob und in welchem Umfang solche Daten in Hamburg benutzt werden und erwarten eine vollständige Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit“.

⚫️ Das sagt die CDU: Nichts. Eine Presseanfrage blieb bis zur Frist unbeantwortet.


Baden-Württemberg: Anfrage im Parlament geplant


⚫️🟢 Das sagt die schwarz-grüne Regierung: Nichts. Eine Presseanfrage an das Innenministerium blieb bis zur Frist unbeantwortet. Wir wissen nicht, ob die Polizei in Baden-Württemberg Datenhändler nutzt.

🔴 Das sagt die SPD: Wenig. Die SPD-Fraktion im Landtag werde der Sache zunächst in Form einer Anfrage nachgehen, schreibt deren Pressesprecher.



Sachsen: „Keine Hintertüren, um Grundrechte zu umgehen“


Porträt von Bernd Rudolph
Bernd Rudolph, Sprecher für Inneres und Digitalisierung der BSW-Fraktion im sächsischen Landtag – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur


⚫️🔴 Das sagt die schwarz-rote Regierung: Nichts Brauchbares. Die Polizei nutze „verfügbare Daten, die rechtmäßig erhoben werden“. Wir wissen nicht, ob die sächsische Polizei Datenhändler nutzt.

🟪 Das sagt das BSW: Für den Rückgriff auf Datenhändler brauche die Polizei „eine eindeutige und verfassungsfeste Rechtsgrundlage“, schreibt Bernd Rudolph, Sprecher für Inneres und Digitalisierung der BSW-Fraktion im sächsischen Landtag. Zwar dürfe moderne Technik die Arbeit der Polizei unterstützen. „Aber es darf keine Hintertüren geben, um Grundrechte, Richtervorbehalte oder gesetzliche Schutzvorschriften zu umgehen.“

Weiter sagt Rudolph: „Dass das LKA Sachsen hierzu keine Auskunft geben möchte, trägt nicht zur Vertrauensbildung bei.“ Gerade bei sensiblen Fragen des Datenschutzes und der digitalen Überwachung sei Transparenz wichtig. Seine Fraktion hat hierzu bereits eine kleine Anfrage gestellt (Drs 8/7222). Korrektur, 9. Juni, 15:10 Uhr: Das BSW hat nur eine kleine Anfrage gestellt, nicht zwei, wie zunächst berichtet.

🟢 Das sagen die Grünen: „Ein solches Vorgehen wäre rechtswidrig“, schreibt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher, mit Blick auf mögliche Databroker-Deals der Polizei. Da sich die Behörden auf Presseanfragen nicht äußern, „wird sich der Innenminister unseren Fragen zu diesem Vorfall in der nächsten Innenausschusssitzung stellen müssen.“

🟣 Das sagt die Linke: Eine Presseanfrage blieb zunächst unbeantwortet. Update, 11. Juni: Nach Veröffentlichung des Artikels sagt Rico Gebhardt, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion: „Mir erschließt sich im Moment nicht, warum das Innenministerium nicht einfach klarstellt, ob Grenzen überschritten wurden oder nicht.“

Die sächsische Polizei habe keine gesetzliche Befugnis, Daten zu beschaffen, die nicht rechtmäßig erhoben wurden. „Sollte so etwas trotzdem geschehen sein, läge höchstwahrscheinlich ein besonders gravierender Rechtsbruch vor – und noch eine weitere Missachtung des Parlaments, denn für derartige ‚Einkäufe’ wurden im Landeshaushalt keine Mittel bereitgestellt.“


Niedersachsen, Thüringen, Saarland: Funkstille


In fünf Bundesländern hatte die Polizei Databroker-Deals auf Anfrage verneint: Schleswig-Holstein, Bremen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Rheinland-Pfalz. Deshalb haben wir dort nicht weiter gegraben.



Bisher nicht erwähnt wurden Niedersachsen, Thüringen und das Saarland. Auch dort hatte die Polizei Transparenz zu möglichen Databroker-Deals verweigert. Aber die Fraktionen der angefragten Oppositionsparteien haben uns nicht geantwortet.

In Niedersachsen und dem Saarland ist unter anderem die CDU in der Opposition; in Thüringen die Linke. Interessierte können sich beispielsweise per E‑Mail an ihre Abgeordneten wenden.




netzpolitik.org und Bayerischer Rundfunk recherchieren weiter zur Nutzung von Werbedaten durch Polizeibehörden. Für Hinweise sind die Redakteure Ingo Dachwitz und Sebastian Meineck dankbar. Hier ist eine Übersicht der bisherigen Recherchen.


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Koalitionsvertrag Baden-Württemberg: Kameras sollen prüfen, wer und wie brav du bist

07. Mai 2026 um 12:25

Grün-Schwarz will in Baden-Württemberg als erstem Bundesland doppelte KI-Videoüberwachung ausrollen: Kameras, die Menschen auf verdächtiges Verhalten überprüfen und sie gleichzeitig mit Gesichtserkennung analysieren. In Mannheim und zwei weiteren Städten soll das Pilotprojekt starten.

Kameras an einer Hausfassade.
Die "intelligente" Videoüberwachung in Mannheim soll ausgeweitet werden.

Gestern haben Cem Özdemir und Manuel Hagel den grün-schwarzen Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg vorgestellt. Hier sollen demnach erstmals in Deutschland Kameras eingesetzt werden, die sowohl das Verhalten der Abgebildeten analysieren und bewerten, als auch deren Gesichter vermessen, um per Gesichtserkennung herauszufinden, ob sie von polizeilichem Interesse sind.

Die Verhaltenskontrolle wird bereits seit acht Jahren in Mannheim trainiert. Das Modellprojekt soll nun räumlich ausgeweitet werden, auf zwei weitere, bislang ungenannte Städte. Auch der Umfang wird erweitert, denn zusätzlich zur Verhaltenserkennungs-Technologie sollen künftig auch Objekte und Gesichter von den Kameras erkannt werden.

Live-Gesichtserkennung läuft in Deutschland bislang nur in Frankfurt am Main hinter öffentlichen Überwachungskameras. Die Software vermisst jedes Gesicht im Erfassungsbereich und schlägt Alarm, sobald es einem gesuchten Gesicht sehr ähnlich ist. Gesucht wird damit nach Terrorist*innen, nach vermissten Menschen, nach Opfern von Entführung, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung. Analysiert und mit den Polizeidatenbanken abgeglichen wird aber jedes Gesicht, das die Kameras aufnehmen.

Zusätzlich zur Echtzeit-Fernidentifizierung wollen Grüne und CDU der Polizei in Baden-Württemberg auch die Suche nach bestimmten Gesichtern im Internet erlauben. Auf Bundesebene gibt es aktuell ebenfalls Bestrebungen, das Tool einzuführen. Damit können Beamt*innen beispielsweise Menschen auf Social Media finden, etwa auf Bildern, die Vereine oder Arbeitgeber ins Netz stellen. Selbst auf Totalaufnahmen von Großveranstaltungen könnten Personen gefunden werden. Wenn die Verhaltensanalyse in einer der Pilotstädte eine Straftat detektiert, kann damit theoretisch auch die tatverdächtige Person retrograd identifiziert werden.

„Schonung der Grundrechte“



Für die Echtzeit-Fernidentifizierung und die Gesichtersuchmaschine muss die Koalition das Polizeigesetz von Baden-Württemberg ändern. Dabei hatte Grün-Schwarz das erst Ende vergangenen Jahres getan. Damals hatte die Landesregierung der Polizei Datenanalyse nach Palantir-Art erlaubt, die diese ohnehin schon lange betrieb. Außerdem genehmigten die alten und neuen Koalitionspartner der Polizei auch das KI-Training mit den persönlichen Daten von Bürger*innen sowie die Weitergabe dieser an externe Stellen.

Nun soll also eine neue Polizeigesetznovelle kommen, die auch Echtzeit-Fernidentifizierung ermöglicht. Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein sind ebenfalls daran, Gesetzesgrundlagen dafür einzuführen. Die Technologie ist in Sicherheitsbehörden ziemlich beliebt, genauso wie der Verhaltensscanner, der in Mannheim trainiert wird. Vergangenes Jahr hat ihn Hamburg übernommen, Berlin folgt wohl als nächstes, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben bereits Rechtsgrundlagen dafür oder arbeiten daran.

Bislang hat sich noch niemand getraut, beide Technologien auf einmal einzusetzen. Die Datenschutzbedenken sind bei beiden allein schon sehr hoch. In Baden-Württemberg gibt es nun aber scheinbar keine Scheu mehr. „KI-Videoschutz kann für mehr Sicherheit bei gleichzeitiger Schonung der Grundrechte sorgen“, schreiben Grüne und CDU in ihrem Koalitionsvertrag.

Dass es bei den drei Standorten bleibt, an denen die Koalition die multiple KI-Überwachung pilotieren will, ist vermutlich eher unrealistisch. Bereits vor der Wahl hatten sich Özdemir und Hagel dazu bekannt, den Einsatz von Videoüberwachungskameras entgrenzen zu wollen. Für den Einsatz soll keine erhöhte Kriminalitätsbelastung mehr nötig sein, die Kommunen sollen freihändig darüber entscheiden.


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Staatliches Hacken: Ermittler verwechseln Staatstrojaner mit Telefonüberwachung

04. Mai 2026 um 10:04

Das Bundesjustizamt hat erneut falsche Zahlen zum Einsatz von Staatstrojanern veröffentlicht. Unsere Nachfrage ergab: Ermittlungsbehörden haben das Hacken von Geräten mit dem Abhören von Telefonaten verwechselt. Die selben Behörden führen die Überwachungsmaßnahme durch.

Ein junger weißer Mann in Polizeiuniform mit ratlosem und verwirrtem Gesichtsausdruck, der Arme und Hände hochgestreckt hat.
Verwirrter Ermittler. (Symbolbild). – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Depositphotos

Ermittlungsbehörden und Justizbeamte haben erneut falsche Zahlen zum staatlichen Hacken gemeldet. Sechs Bundesländer mussten ihre Statistiken korrigieren, nachdem wir nachgefragt haben.

Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht jedes Jahr Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung. Im August hat die Behörde zeitversetzt die Zahlen für 2023 veröffentlicht. Wir haben darüber berichtet: Polizei hackt alle fünf Tage mit Staatstrojanern.

Per Informationsfreiheitsgesetz haben wir die Daten angefragt, die das Bundesamt von den Ländern bekommen hat und aus denen es die Berichte erstellt. Diese Daten haben wir auch erhalten, für Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung.

Wieder falsche Zahlen



Doch diese Dokumente enthielten andere Zahlen als die veröffentlichten Statistiken. Anfang September haben wir dem Bundesamt die Widersprüche mitgeteilt und um Prüfung gebeten. Im Januar hat das Amt die Statistiken zum ersten Mal korrigiert. Im Februar nochmal.

Mit der „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ hacken Ermittler Geräte, um Kommunikation auszuleiten. Dieser „kleine Staatstrojaner“ wurde im Jahr 2023 96 Mal angeordnet und 57 Mal eingesetzt. Korrigieren mussten sich Bayern, Hamburg, Hessen, Sachsen und Thüringen.

Mittels „Online-Durchsuchung“ hacken Ermittler Geräte, um sämtliche Daten auszuleiten. Dieser „große Staatstrojaner“ wurde im gleichen Zeitraum 31 Mal angeordnet und sieben Mal eingesetzt. Nordrhein-Westfalen hatte ursprünglich behauptet, die Online-Durchsuchung nicht genutzt zu haben. Tatsächlich gab es fünf Anordnungen in zwei Verfahren und einen Einsatz.

Abhören und Hacken verwechselt



Die veröffentlichten Zahlen zu staatlichem Hacken sind fast immer falsch. Seit fünf Jahren enthalten die Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung auch Angaben zum Einsatz von Staatstrojanern. Schon im ersten Jahr waren die Zahlen falsch. Im zweiten Jahr wieder. Und im Dritten. Und jetzt wieder.

Das Bundesjustizamt hat nicht nur die gemeldeten Daten falsch übertragen. Die Länder haben auch falsche Daten geliefert. Das Bundesjustizamt verschickt Fragebögen mit ausführlichen Erklärungen. Landesjustizverwaltungen und Generalbundesanwalt füllen die aus.

Schon bei der ersten Statistik haben die Landesämter „Kreuzchen/Häkchen versehentlich falsch gesetzt“. Das setzt sich bis heute fort. In Sachsen ergab die Überprüfung, dass ursprünglich gemeldete Einsätze der Quellen-TKÜ doch nur „Maßnahmen der klassischen Telekommunikationsüberwachung“ waren.

Die Ermittler haben das Mithören von Telefonie mit heimlichem Hacken verwechselt.

Jura-Trick gegen Grundrecht



Diese Verwirrung ist bereits im Gesetz angelegt. Die Strafprozessordnung enthält einen Paragrafen zur Telekommunikationsüberwachung, der eigentlich das Abhören von Telefonaten regelt. 2017 haben Union und SPD zwei Sätze eingefügt, mit denen Ermittler auch Endgeräte hacken dürfen, um Kommunikation abzuhören.

Das Bundesverfassungsgericht hat staatliches Hacken auf absolute Ausnahmefälle beschränkt und extra ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen erfunden. Die Quellen-TKÜ ist ein juristischer Trick, um diese strengen Vorgaben zu umgehen.

Befürworter behaupten einfach, dass staatliches Hacken nur die moderne Version der normalen Telefonüberwachung sei.

Dabei ist das heimliche Hacken von Smartphones und Computern ein viel tiefergehender Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen. Und Staatstrojaner halten Sicherheitslücken offen, um sie auszunutzen statt sie zu schließen – das gefährdet die Sicherheit aller Menschen.

Die juristische Gleichsetzung von Abhören und Hacken führt auch dazu, dass selbst Staatsanwälte die beiden Maßnahmen miteinander verwechseln. Dabei sind sie Strafrechts-Experten – und setzen die Überwachungsmaßnahmen ein.

Licht ins Dunkel



Deshalb sind die Statistiken zur Quellen-TKÜ nur ein Anhang in der Statistik der normalen Telekommunikationsüberwachung. Damit ist nicht erkennbar, bei welchen Straftaten die Quellen-TKÜ eingesetzt wird.

Das Justizamt schreibt nur allgemein: „Wie in den vergangenen Jahren begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Überwachungsmaßnahmen.“

Wir haben deshalb Abgeordnete in allen Bundesländern mit demokratischer Opposition gebeten, parlamentarische Anfragen zu stellen: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen (Nachklapp) und im Bund.

Hacken wegen Drogen



Für 29 Einsätze der Quellen-TKÜ haben die Regierungen die zugrundeliegende Straftat genannt. In zehn Fällen ging es um Betäubungsmittel, also Drogen. Sieben Mal ging es um Mord, drei Mal um Waffen.

Damit bestätigen die Zahlen erneut: Die Polizei nutzt Staatstrojaner vor allem wegen Drogendelikten. Staat und Überwachungsfirmen lassen Sicherheitslücken in Milliarden Geräten offen, um ein Dutzend Drogendealer zu überwachen.

Wenn Ermittler Geräte hacken dürfen, tun sie das nicht immer. Von 96 Anordnungen wurden nur 57 tatsächlich durchgeführt. Die meisten Regierungen wollen nicht sagen, warum genehmigte Einsätze nicht stattfinden. Wenn sie antworten, nennen sie fast immer „technische Gründe“. Nur einmal gab es neben technischen auch ermittlungstaktische Gründe, an denen ein Trojaner-Einsatz scheiterte.

Mehr Einstellungen als Anklagen



Selbst wenn Trojaner zum Einsatz kommen, führen sie nicht immer zum Ermittlungserfolg. Viele Regierungen geben keine Auskunft zu dieser Frage. Verfahren laufen demnach noch oder wurden abgegeben, eine Antwort wäre zu viel Aufwand oder würde die Sicherheit gefährden.

In den beantworteten elf Fällen gab es nur zwei Urteile und eine Anklage. Vier mal haben Trojaner „keine relevanten Erkenntnisse“ geliefert, drei Verfahren wurden mangels Tatverdacht eingestellt, in einem Fall hat der Hack den ursprünglichen Tatverdacht sogar ausgeräumt.

Keine Regierung nennt die eingesetzten Trojanerprodukte.

Hessen nennt immerhin die Zielgeräte: zwei iPhones, ein Android und ein Laptop mit Windows. Auch Hamburg hat ein iPhone gehackt. Dabei „wurden 896 Dateien in einem Umfang von 0,388 Gigabyte erhoben und ausgewertet“. In einem anderen Fall „wurden Daten im Umfang von circa 70 Gigabyte erhoben und ausgewertet“.

Antwort oder Sicherheit



Die Regierungen in Hamburg und Hessen nennen sogar Kalenderwochen, in denen die Trojaner zum Einsatz kamen. Viele andere Landesregierungen verweigern Auskünfte zu Technik, Daten oder Zeitpunkt. Thüringen verweigert fast jede Antwort, demnach hat die Staatsanwaltschaft die entsprechenden Unterlagen bereits „vernichtet“.

Insgesamt antworten die Bundesländer sehr unterschiedlich. Einige Regierungen beantworten vorbildlich alle Fragen ihrer Abgeordneten. Andere verweigern viele Antworten vollständig, weil eine Auskunft angeblich die Sicherheit gefährdet. Welche Informationen die Sicherheit gefährden, scheint in Deutschland Ansichtssache der Bundesländer zu sein.


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Stuttgart: Bündnis plant Demonstration gegen Palantir-Einsatz

26. September 2025 um 12:05

Die Rasterfahndungssoftware von Palantir beschäftigt die Menschen in Baden-Württemberg. In Stuttgart drängt der Protest gegen die Software und den Trump-Getreuen Peter Thiel Anfang Oktober auf die Straße. Ein Bündnis will verhindern, dass die umstrittene Software bei der Polizei eingesetzt wird.

Fußballfans halten Transparent "Polizei BW & Demokratiefeinde Hand in Hand. Massenüberwachung stoppen - Palantir verhindern."
Im Stadion in Stuttgart gab es schon Proteste gegen Palantir, am 4. Oktober geht es nun auf die Straße. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ActionPictures

Etwa zwei Drittel der Deutschen lehnen den Einsatz der Big-Data-Software von Palantir ab, Hunderttausende haben eine Petition von Campact unterschrieben. Das Unbehagen ist bei Bürger:innen groß, einem Unternehmen mit engen Beziehungen zu US-Geheimdiensten, in dem zudem der Trump-Getreue Peter Thiel eine tragende Rolle spielt, weitgehenden Zugriff auf polizeiliche Datenbanken zu geben.

Jetzt soll sich dieses Unbehagen erstmals als Protest auf der Straße manifestieren. Ein „Bündnis für Grundrechtsschutz durch vertrauenswürdige und eigenständige Polizei-IT“ hat angekündigt, am Samstag, den 4. Oktober, in Stuttgart am Schlossplatz gegen den Einsatz von Thiels Software in Baden-Württemberg zu demonstrieren. Das Bündnis mobilisiert auch für eine Petition gegen den Palantir-Einsatz im Südwesten.

„Gefahr für die Demokratie“

„Wir rufen die Menschen auf, gegen die Einführung der US-Sicherheitssoftware ‚Gotham‘ von Palantir zu protestieren“, sagt ein Sprecher des Bündnisses gegenüber netzpolitik.org. Die geplanten automatisierten Datenanalysen durch eine Software, die von den Betreibern selbst als Waffensystem bezeichnet würde, bedeuteten einen „unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte und eine Gefahr für die Demokratie“.

Das Bündnis hat „erhebliche Bedenken hinsichtlich Datenschutz und digitaler Souveränität“ und verweist dabei darauf, dass Palantir von Peter Thiel mitbegründet wurde, einem langjährigen Unterstützer Donald Trumps und erklärten Gegner der liberalen Demokratie. „Wie kann eine Landesregierung im Jahr 2025 nach Edward Snowden tatsächlich noch so naiv sein, so ein System nach Deutschland zu holen?“, fragt der Sprecher gegenüber netzpolitik.org. „Das geht nicht!“

Zusage ohne Rechtsgrundlage

In Baden-Württemberg ist die grün-schwarze Landesregierung gerade erst dabei, eine gesetzliche Grundlage für eine automatisierte Datenanalyse durch die Polizei zu schaffen, bisherige Gesetze reichen für den Einsatz von Palantir nicht aus.

Die Polizei im Ländle hatte dennoch einen Vertrag mit Palantir bereits im März 2025 geschlossen, bevor eine Rechtsgrundlage für den Einsatz überhaupt bestand. 25 Millionen Euro soll der Einsatz der umstrittenen Software das Land kosten, den Vertrag soll das Innenministerium ohne Wissen des Koalitionspartners abgeschlossen haben. Die Argumentation ist dabei, dass es keine Alternative zur Software von Thiel gäbe – ein Argument, dass die Konkurrenz von Palantir von sich weist.

Auch in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern wird die Software von Palantir aktuell eingesetzt. Datenschützer:innen sehen in allen vier Bundesländern, dass die Vorgaben vom Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2023 nicht ausreichend umgesetzt sind.


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Geplante Gesetzesänderung: Baden-Württemberg will Hürden für Videoüberwachung senken

25. September 2025 um 08:56

Seit sieben Jahren bereits wird in Mannheim Videoüberwachung mit automatisierter Verhaltenserkennung getestet. Nun will Baden-Württemberg die Hürden für die Installation von Kameras senken. Der Verfassungsschutz soll künftig auf private Aufnahmen zugreifen dürfen.

Zwei Kameras an einem Mast vor einer Fassade
Videokameras in Mannheim. Allein hier betreibt die Polizei bereits 70 Stück. Nun soll die Videoüberwachung in Baden-Württemberg vereinfacht werden. – Public Domain Martin Schwarzbeck

Die grün-schwarze Landesregierung von Baden-Württemberg will mit einer Novelle des Landesdatenschutzgesetzes den Aufbau und Betrieb von Videoüberwachungssystemen erleichtern. Gleichzeitig sollen Behörden Bilder bis zu zwei Monate lang speichern dürfen.

Die Gesetzesänderung würde die sogenannte „Vorrangprüfung“ erleichtern und entsprechende Hürden senken. Gleichzeitig wird dabei dem Schutz von Leben und Gesundheit eine Art absoluter Wert zugeschrieben. Sie gelten künftig als „besonders wichtiges öffentliches Interesse“. Der Schutz der Privatsphäre wird in der Abwägung demnach häufig hintangestellt werden.

Vermutlich steht die geplante Gesetzesänderung auch im Zusammenhang mit dem Test von Verhaltenserkennungssoftware, der im baden-württembergischen Mannheim seit sieben Jahren läuft. Dort kommt es immer wieder vor, dass Areale, die die Stadt gerne überwachen würde, nicht oder nicht mehr als besonders kriminalitätsbelastet eingestuft sind. Das macht die Videoüberwachung nach geltendem Recht unmöglich.

Viele Kommunen wollen Videoüberwachung

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) ist ein Fan der KI-gestützten Videoüberwachung. Er sagte bei der Vorstellung des Gesetzesbündels, dass sich viele Kommunen eine juristische Vereinfachung des Aufbaus von Videoüberwachungsanlagen gewünscht hätten. Demnach ist davon auszugehen, dass die Zahl der überwachten Areale in Baden-Württemberg künftig deutlich steigen wird.

In Heilbronn etwa ging im September dieses Jahres eine Videoüberwachungsanlage an den Start. Es gab jedoch Kritik daran, dass nach aktueller Gesetzeslage der Marktplatz nur zu bestimmten kriminalitätsintensiven Uhrzeiten überwacht werden darf. Auch war eine Ausweitung auf weitere Räume im Gespräch, die aber eben nicht dem Kriterium eines besonders kriminalitätsbelasteten Ortes genügten.

Zusammen mit der vereinfachten Videoüberwachung will die baden-württembergische Landesregierung dem Verfassungsschutz Zugriff auf private Kamerastreams gewähren. Damit könnte der Geheimdienst etwa Tiefgaragen oder Shoppingcenter videoüberwachen, ohne eigene Systeme aufbauen zu müssen. Ähnliches ist auch in Berlin geplant.

Update, 25.9.2025, 12.30 Uhr: Reihenfolge der Koalitionspartner korrigiert.


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