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Heute — 15. Juni 2026Netz-/Politik

Krise der Meinungsfreiheit: Die Beleidigten

12. Juni 2026 um 14:55

Schon wieder geht die Polizei auf einer Demonstration wegen einer angeblichen Beleidigung des Bundeskanzlers gegen einen jungen Menschen vor. Solche Maßnahmen beschränken die Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Eine Analyse.

Schild mit der Aufschrift "Merz an die Front"
Schilder wie dieses gab es auf mehreren Demonstrationen gegen die Wehrpflicht. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Stefan Trappe

8. Mai 2026, in München demonstrieren junge Menschen gegen die Wehrpflicht. Eine 20-jährige Schülerin trägt ein Plakat mit der Aufschrift „Friedrich stirb doch selber an der Ostfront!“. Unter Einsatz von Gewalt und sogar Schlagstöcken bahnen sich Polizist:innen einen Weg zu der Schülerin, um ihre Personalien aufzunehmen. Das Plakat stellt angeblich eine Beleidigung des Bundeskanzlers dar, die Polizei verkündet später, ein Ermittlungsverfahren gegen die Schülerin einzuleiten.

Man muss kein Jurist sein, um zu sehen, dass es sich hier wohl kaum um eine Straftat handelt. Es ist weder eine Beleidigung noch eine gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung noch eine Bedrohung des Kanzlers. Es ist der patzige Spruch: „Geh doch selber an die Front“ – um die Konsequenz ergänzt, was Wehrpflicht und Militärdienst nämlich ultimativ bedeuten können: im Krieg zu sterben.

Wir sehen hier eine zugespitzte, klare und harte Kritik daran, dass die Regierung über das Leben, Schicksal und im Zweifelsfall den Tod von jungen Menschen entscheidet. Es ist eben nicht der mächtigste Mann des Landes, der bei einem Militäreinsatz sterben wird, sondern es sind die jungen Menschen, die er dorthin schickt.

Keine Straftat


Ronen Steinke hat in der Süddeutschen Zeitung (€) den Fall eingehend analysiert. Er schreibt:

Der Kontext ist wichtig. Wie immer bei Äußerungen. Und eine Debatte, die von Krieg und Frieden handelt, also letztlich von Leben und Tod, wird unweigerlich immer einen anderen sprachlichen Klang haben als eine Debatte, die von Kultur- oder Steuerpolitik handelt. Das darf sich – darauf weist das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen immer wieder hin – natürlich nicht nur in der Sprache der Regierenden spiegeln, die etwa von „Kriegstüchtigkeit“ sprechen. Sondern auch in der Sprache der Kritiker dieser Regierung. Auch sie müssen nicht zartere Worte wählen. Man darf die Dinge, die einen umtreiben und besorgt stimmen, schon beim Namen nennen.


Es ist nicht das erste Mal, dass die Polizei gegen Wehrpflicht-Proteste mit Härte vorgeht. Die Berliner Polizei hat im März bei einer Schüler-Demo bei einem 18-jährigen das Plakat „Merz leck Eier“ konfisziert, die Personalien des Jungen aufgenommen und Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der „Gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung“ eingeleitet.

Chilling Effect


Auch wenn die repressive Aktion nach hinten losging und zahlreiche Memes, Wiederholungen, Remixe und Songs auslöste, die millionenfach verbreitet wurden, ist die Message an Protestierende klar: Wir prüfen jedes eurer Plakate und gehen gegen euch öffentlichkeitswirksam und notfalls auch mit Gewalt vor. Passt auf, was ihr tut.

Aus Perspektive von Meinungs- und Versammlungsfreiheit passiert dabei das, was man im englischen „Chilling Effect“ nennt. Solche repressiven Maßnahmen führen in der Regel dazu, dass Menschen davor scheuen, zu sagen, was sie sagen wollen, weil sie Konsequenzen fürchten. Die Maßnahmen haben also beschränkende Auswirkungen auf die Freiheit aller. Im deutschen Sprachgebrauch spricht man auch von Abschreckungseffekten und Einschüchterung.

Moderne Majestätsbeleidigung


Die Fälle der Einschränkung der Meinungsfreiheit auf Demonstrationen reihen sich eine in eine generelle Tendenz zur Verschärfung im Umgang mit Meinungsäußerungen. Sie geschehen vor dem Hintergrund einer Verschlechterung des Debattenklimas und einer Zunahme von  Hass, Hetze und Desinformation, die mit dem Erstarken der rechtsradikalen AfD zusammenhängt.

So wurde der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches im Zuge dieser Entwicklung und unter dem Eindruck der Ermordung des CDU-Politikers Walter Lübcke durch einen AfD-Anhänger im Jahr 2020 verschärft und um den Straftatbestand der Beleidigung erweitert. Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, die sich gegen Personen des politischen Lebens richtet kann damit härter bestraft werden als die Beleidigung oder Verleumdung normaler Bürger:innen.

Gesetze, die bestimmte Personengruppen höherstellen als andere, gibt es auch im Zusammenhang mit tätlichen Angriffen auf Vertreter:innen der Polizei und neuerdings auch von Rettungsdiensten. Derartige Regelungen stehen im Konflikt mit der Idee eines Rechtsstaates, der die Gleichbehandlung aller Menschen ja als einen elementaren Grundsatz hat.

Zurück zu den Beleidigungen: So richtig und wichtig die Absicht gewesen sein mag, beispielsweise Kommunalpolitiker:innen vor den zunehmenden rechtsradikalen Angriffen in Schutz zu nehmen, so falsch hat sich die Sache in der Realität entwickelt. Das Gesetz wird seit der Einführung rege genutzt. Schon im Jahr 2021 waren es 748 Fälle, im Jahr 2023 dann schon 2.598  und im letzten Jahr 4.792 Ermittlungsverfahren.

Das liegt laut Ronen Steinke auch daran, dass die Schwelle, was als Beleidigung gilt, bei den Betroffenen, aber auch Polizei und Justiz in den letzten Jahren offenbar deutlich niedriger geworden ist. Die Fälle harmloser Plakate auf den Demonstrationen, aber ebenso die Verfolgung von „Beleidigungen“ wie „Lügenfritz“ oder „Lackaffe“ zeigen diese Tendenz. Die Sensibilität ist nicht nur auf Friedrich Merz beschränkt: Der Grünen-Politiker Robert Habeck ließ die Bezeichnungen „Vollpfosten“ und „Schwachkopf“ verfolgen, auf „Du bist so 1 Pimmel“ gegen den Hamburger SPD-Innensenator Andy Grote löste eine Hausdurchsuchung aus und auch die rechtsradikale Alice Weidel nutzt den Paragrafen munter.

Merz widerspricht Ermittlungen nicht


Die Einschränkungen der Meinungsfreiheit geschehen nicht nur auf Demonstrationen, sondern, wie Ronen Steinke in seinem Buch und einem Gastartikel bei netzpolitik.org beschrieben hat, auch im Internet. Generell scheint es mittlerweile ein Schieflage zu geben, welche die Meinungsfreiheit über das Mittel der Beleidigung und hier speziell den §188 einschränkt und einschüchernde Effekte hat.

Durch Recherchen verschiedener Medien kam schon im vergangenen Jahr heraus, dass Merz seit 2021 – noch als Oppositionsführer der Union – zahlreiche Strafanträge wegen mutmaßlicher Beleidigungen gegen ihn gestellt hat. In mindestens zwei Fällen führten diese zu Hausdurchsuchungen.

Die Strafanträge sind laut der Recherchen anfangs auf Initiative von Merz entstanden. Seit Merz Kanzler ist, lässt er quasi von Amts wegen ermitteln, indem er den Ermittlungen nicht widerspricht. Die „Welt“ geht davon aus, dass Merz vor seiner Amtszeit als Unions-Chef Hunderte Strafanträge gestellt hat.

Ein netzpolitik.org vorliegendes Dokument der Kanzlei Brockmeier, Faulhaber, Rudolph, die Merz in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter vertreten hat, untermauert diese Schätzungen mit fortlaufenden Fallnummern. Zwischen Mai und Dezember des Jahres 2025 sind laut Informationen des nd etwa 170 Strafanzeigen wegen Beleidigung des Bundeskanzlers gestellt worden.

Machtgefälle ignoriert


Hier läuft ein Instrument, das Politiker:innen vor Hass und Hetze schützen soll, mittlerweile vollkommen aus dem Ruder. Natürlich müssen sich auch Politiker:innen nicht alles gefallen lassen und bei Bedrohungen hört jeder Spaß auf. Dennoch sollte man bei Beleidigungen auch das Machtgefälle, die Privilegien und die Reichweite der Beteiligten berücksichtigen.

Was sind ein einsamer pensionierter Wüterich im stillen Kämmerlein oder ein 18-jähriger Schüler im Vergleich zum Bundeskanzler? Wer hat hier welche Handlungsoptionen? Und kann es nicht sein, dass viele der heutigen Nutzer:innen gar nicht mehr den Unterschied zwischen dem privaten Raum, der Kneipe, dem Gespräch mit Kollegen – und dem Post auf Bluesky oder Facebook an 128 Follower:innen sehen? Ist diese Öffentlichkeit wirklich gleichwertig, mit der, die ein Spitzenpolitiker herstellen kann?

Das alles sind Fragen, die sich diejenigen stellen sollten, die strafrechtlich gegen Beleidigungen vorgehen.

Der Eifer, den Merz bei der Verfolgung von Beleidigungen zeigt, passt jedenfalls gut in eine Zeit der autoritären Verschiebung, in der sich die Bundesregierung von Rechtsradikalen vor sich hertreiben lässt und selbst die Axt an der demokratischen Zivilgesellschaft ansetzt.

Die verlogenen Freunde der Meinungsfreiheit


Ausgerechnet die rechtsradikale AfD versucht sich nun auf das Thema draufzusetzen und sich als Kämpferin für die Meinungsfreiheit zu inszenieren. Sie fordert die Abschaffung des Paragrafen 188 StGB. Dabei ist klar, dass die Partei selbst immer wieder gegen die Meinungs- und Pressefreiheit vorgeht, indem sie beispielsweise mit Hass und Häme gegen Journalist:innen agiert.

Kritische Berichterstattung zur AfD führt bei verschiedenen Medien regelmäßig dazu, auch in E‑Mails und Leserkommentaren hier bei netzpolitik.org, dass Autor:innen beleidigt, eingeschüchtert und mit dem Tod bedroht werden. Ein Eintreten für die Meinungsfreiheit sieht anders aus und wer rechtsradikale Regierungen im Amt sieht, ob nun in den USA, Polen oder Ungarn, der weiß, dass die Meinungs- und Pressefreiheit von diesen als Erstes attackiert wird.

Die AfD-Position ist dabei heuchlerisch. Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel hat selbst hunderte Anzeigen nach dem Paragrafen 188 gestellt, den sie jetzt wieder abschaffen will. Und auch der AfD-Mann Stephan Brandner, der in der gestrigen Bundestagssitzung den Paragrafen heftig kritisierte, ließ mit eben jenem zuletzt einen Rentner verfolgen, der ihn „Schrumpfpimmel“ genannt hatte.


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Ältere BeiträgeNetz-/Politik

Fachleute fordern: Bundesregierung muss KI auf Klima-Kurs bringen

22. April 2026 um 09:17

Der KI-Boom wird mehr und mehr zum Problem für Umwelt und Klima. Expert:innen haben jetzt für das Umweltministerium skizziert, wie eine nachhaltigere Alternative aussehen könnte. Ihr Gutachten vermeidet Kritik am aktuellen Kurs, die Empfehlungen laufen jedoch auf eine drastische Politikwende hinaus.

Sieben nahezu identifisch aussehende Menschen in Anzügen, gelbden Warnwestern und Baustellen-Helmen stehen mit Spaten auf einer Baustelle. Im Hintergrund ein großes Werbeplakat mit einem grün und modern wirkenden Gebäude, Schriftzug: "Microsoft - KI für Deutschland"
Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) und NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubauer (Grüne) zusammen mit Lokalpolitiker:innen und Microsoft-Vertreter:innen beim Spatenstich für ein neues Rechenzentrum des Konzerns im Rheinischen Revier. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Marc John

Wie kann Künstliche Intelligenz ökologisch nachhaltiger und gleichzeitig zum Wettbewerbsvorteil für Deutschland und Europa werden? Das Bundesumweltministerium hat zu dieser Frage in der vergangenen Woche ein Gutachten von fünf Expert:innen veröffentlicht. Ihre klare Botschaft: Beides ist möglich, aber nur mit einem deutlichen Umsteuern in der KI-Politik.

Während die Bundesregierung gerade die Regeln zu Umweltschutz und Energieeffizienz von Rechenzentren lockern will, weil sie sich als Konkurrentin in einem KI-Wettrennen mit den USA und China wähnt, warnt das Gutachten unter anderem: „Regulatorische Änderungen mit eng gefasstem Fokus und kurzfristiger Perspektive können zu langfristigen Problemen führen und dazu, dass die Ziele der Energiewende verfehlt werden.“

Der Energiehunger der Künstlichen Intelligenz

Die Ausgangslage für nachhaltige KI ist aktuell gleich im doppelten Sinne düster: Zum einen ist klar, dass der Energieverbrauch durch Rechenzentren, die für die Entwicklung und den Betrieb sogenannter Künstlicher Intelligenz gebaucht werden, rasant steigt. Nach Schätzungen der Internationalen Energieagentur betrug er in 2024 bereits 415 Terawattstunden, was nur knapp unter dem Stromverbrauch von Frankreich liegt, also der siebtgrößten Volkswirtschaft der Welt (449 Terawattstunden in 2024). Um den Energiehunger der KI zu stillen, setzen die großen KI-Firmen neben erneuerbaren auch massiv auf fossile, umweltschädliche Formen der Energiegewinnung, insbesondere Gas.

Zum anderen ist aufgrund der großen Intransparenz der Branche weitgehend unbekannt, wie viel Strom und Wasser einzelne KI-Modelle oder Rechenzentren genau verbrauchen oder wie viele Treibhausgas-Emissionen sie verursachen. Auch die großen Versprechen, dass KI für nachhaltige Zwecke wie etwa intelligentes Energie-Management genutzt werden könne, warten überwiegend noch auf ihre Einlösung.

Die ausgewiesenen Expert:innen Udit Gupta, Philipp Hacker, Lynn Kaack, Emma Strubell und Aimee van Wynsberghe haben im Auftrag des Umweltministeriums deshalb zahlreiche Vorschläge gemacht, wie die Situation verbessert werden könnte. Sie sagen: KI und Nachhaltigkeit müssten nicht im Widerspruch stehen. Deutschland habe eine gute Ausgangslage, um bei nachhaltiger KI eine globale Führungsrolle einzunehmen.

Spezialisierte KI-Ansätze statt riesiger Modelle

Eine zentrale Empfehlung der interdisziplinären Expert:innen-Gruppe ist ein realistischerer Blick auf die Vor- und Nachteile unterschiedlicher KI-Ansätze.

Derzeit sei die Aufmerksamkeit auf die großen sogenannten General-Purpose-AI-Modelle (GPAI) konzentriert. Der englische Begriff lässt sich am besten als KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck übersetzen. Gemeint sind in der Regel generative Modelle wie GPT von OpenAI oder Claude von Anthropic. Diese Modelle sind gerade wegen ihres allgemeinen Problemlösungsanspruchs und der dahinterstehenden Technik des Reasonings, das logisches Schlussfolgern imitiert, besonders energieintensiv.

Klimaschädlich by Design

Daneben gebe es jedoch auch andere vielversprechende Ansätze wie etwa kleinere KI-Modelle, die speziell zur Erfüllung konkreter Aufgaben trainiert werden. Diese seien oft besser zur Erfüllung von Aufgaben in der Industrie geeignet, etwa für Predictive Maintenance oder Bilderkennung für Krebsforschung. Viele Aufgaben erforderten gar nicht die Fähigkeiten von Allzweckmodellen oder profitieren nicht einmal davon.

Je genauer man die Zielaufgabe für ein KI-Modell definieren könne, desto effizienter lasse es sich in der Regel gestalten. Die klare Empfehlung des Gutachtens: „Um den wirtschaftlichen Nutzen von KI zu maximieren und gleichzeitig ihren Ressourcenbedarf zu minimieren, ist es daher von entscheidender Bedeutung, Modelle entsprechend zu spezialisieren oder sie gezielt für bestimmte Aufgaben einzusetzen.“

Der Fokus auf kleinere und spezifische Modelle passe zum deutschen und europäischen KI-Ökosystem, das stärker von kleineren und mittleren Unternehmen als von Tech-Giganten geprägt sei. Solche Modelle müssten durch gezielte Investitionen, Förderungen und Public-Private-Partnerships vorangetrieben werden. Dann könnten sich Nachhaltigkeit und ökonomische Wettbewerbsfähigkeit gegenseitig verstärken.

„Die Zukunft ist offener, als wir denken“, so fasste Jurist Philipp Hacker von der Europa-Universität Viadrina die Hoffnung der Sachverständigen bei einer Vorstellung der Studie in Berlin zusammen. „Es ist nicht alternativlos, dass die GPAI-Modelle gewinnen.“ Die Anbieter der großen Modelle hätten bis heute kein tragfähiges Geschäftsmodell und ihre Modelle würden teilweise immer schlechter, Stichwort „Enshittification“, so Hacker.

Intransparenz als Kernproblem

Ein großes Problem bei einer nachhaltigeren Gestaltung der KI-Ökonomie ist dem Gutachten zufolge die massive Intransparenz der Branche. Weil entsprechende Informationen fehlen, könnten Nutzer:innen heute gar nicht das „am wenigsten problematische Modell“ auswählen, so Computerlinguistin Emma Strubell von der Carnegie Mellon University.

Die Intransparenz sei nicht nur ein Problem für private, sondern auch für betriebliche Anwender:innen, die sich ein Bild von der Effizienz machen müssten. Auflagen für die Umweltberichterstattung müssten deshalb dringend um verpflichtende, standardisierte, unabhängig überprüfte und öffentlich zugängliche Informationen zu den Folgen von KI über den gesamten Lebenszyklus ergänzt werden.

Die KI-Verordnung der EU enthalte hierzu beispielsweise nur rudimentäre Anforderungen, die erweitert werden müssten. Dabei sollten nicht nur Daten zum Energieverbrauch beim Training, sondern auch beim Gebrauch von KI-Modellen einfließen. Ebenso CO₂-Emissionen, die bei der Produktion spezialisierter Hardware wie etwa hochleistungsfähigen Grafikprozessoren entstehen.

Bislang halten KI-Firmen solche Daten unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse unter Verschluss. Das öffentliche Informationsinteresse überwiege hier jedoch, so das Gutachten: „Der dringende Bedarf an Daten für ein wirksames Ressourcenmanagement und den Umweltschutz überwiegt die potenziellen Wettbewerbsnachteile, die mit der Offenlegung von Kennzahlen verbunden sind, die indirekt mit der Modellgröße zusammenhängen.“

Darüber hinaus könnten Anbieter verpflichtet werden, ein „grünes Modell“ ihrer KI-Anwendungen anzubieten, das beispielsweise ohne rechenintensives Reasoning daherkomme, um Energieverschwendung durch unnötige Rechenoperationen zu vermeiden. Auch das staatliche Beschaffungswesen sollte als Hebel genutzt werden, um KI- und Cloud-Anbieter zu fördern, die auf Energieeffizienz, nachhaltige Energiequellen und öffentliche Transparenz setzen.

Regeln für Rechenzentren müssen verschärft werden

Auch Rechenzentren als wichtige KI-Infrastruktur stehen im Fokus des Gutachtens. Bei keiner Industrie steige der Energiebedarf derzeit so rasant an wie bei Rechenzentren, so Udit Gupta von der New Yorker Universität Cornell Tech bei der Vorstellung des Papiers. In bestimmten Regionen führe der Bau-Boom bereits heute zu Problemen mit der Energieversorgung. In Frankfurt am Main etwa gingen bereits 2022 knapp 30 Prozent des Stromverbrauchs auf das Konto von Rechenzentren.

Auch hier gehen dem Gutachten zufolge die aktuellen Berichts- und Transparenzpflichten für Betreiber nicht weit genug. Statt tatsächlicher Verbrauchsmessungen würden sie häufig lediglich Schätzungen basierend auf dem Design ihrer Anlagen übermitteln. Ohne solche Angaben könne der tatsächliche Bedarf an Rechenkapazität nicht realistisch eingeschätzt und der Bau neuer Anlagen volkswirtschaftlich sinnvoll geplant werden. Zahlen aus den Niederlanden hätten erst kürzlich gezeigt, dass Rechenzentren dort vermutlich nur zu einem Drittel ausgelastet seien.

Problematisch seien auch die zentralen Maßeinheiten für die Effizienz von Rechenzentren, der PUE-Wert, kurz für Power Usage Effectiveness, und der WUE-Wert, kurz für Water Usage Effectiveness. Beide Werte, die auch in den Nachhaltigkeitsberichten großer Rechenzentrumsbetreiber wie Amazon, Google oder Microsoft angegeben werden, geben keine Auskunft über den absoluten Verbrauch. Stattdessen sind es relative Effizienzwerte, was dazu führe, dass PUE und WUE sich zwar verbessern würden, der absolute Verbrauch jedoch drastisch steige, weil Einsparungen in immer noch größere Modelle investiert würden. Der PUE-Wert messe zudem nur den Energieverbrauch der Gebäude-Infrastruktur, etwa Kühlsystem und Beleuchtung, nicht den Verbrauch der tatsächlichen Energieinfrastruktur.

Wo sich lokaler Widerstand gegen den KI-Hype formiert

Um hier für Verbesserungen zu sorgen, müssten den Expert:innen zufolge die Transparenz- und Berichtspflichten für Rechenzentren deutlich verschärft werden. Hierzu müsste der DIN-Standard für Rechenzentren ebenso angepasst werden wie die Europäische Energieeffizienz-Richtlinie und das deutsche Energieeffizienzgesetz. Wichtig seien unabhängig auditierte Verbrauchsmessungen, die zudem mindestens in aggregierter Form öffentlich zugänglich sein sollten. Auch bei Rechenzentren müsse der ganze Lebenszyklus ins Reporting einbezogen werden: von den Emissionen, die bei der Herstellung von Servern entstehen, bis zum Elektroschrott, nachdem Hardware aussortiert wird.

Darüber hinaus könnten auch beim Design von Rechenzentren und der Energieversorgung große Fortschritte erzielt werden. So sollten etwa KI-Unternehmen verpflichtet werden, selbst für den Ausbau Erneuerbarer Energien in dem Maße zu sorgen, wie sie Strom verbrauchen. Rechenzentren sollten zudem Teil des Systems der CO₂-Bepreisung sein, damit Betreiber Folgekosten für die Umwelt nicht externalisieren können.

Außerdem sollte der Staat die Entwicklung energieeffizienter Rechenzentren fördern, die auf die Bedürfnisse der deutschen Wirtschaft spezialisiert sind. Auch die Abwärme von Rechenzentren sollte weiterhin verpflichtend genutzt werden müssen, Ausnahmen davon reduziert werden.

Auf Kollisionskurs

Die Liste der Vorschläge der Expert:innen ist noch deutlich länger und zeigt, wie groß die Möglichkeiten wären, KI und Rechenzentren nachhaltiger zu gestalten. Zum aktuellen Kurs der Bundesregierung passen sie jedoch gar nicht. Diese sieht Deutschland und Europa in einem KI-Wettrennen mit den USA und China und setzt deshalb auf den Ausbau von KI-Kapazitäten um jeden Preis.

Getrieben von Wirtschaftsverbänden wie BDI, Bitkom oder Eco hat Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) eine neue Rechenzentrumsstrategie erarbeiten lassen, die im März vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Sie sieht vor, die Rechenzentrumskapazitäten in Deutschland bis 2030 mindestens zu verdoppeln und die KI-Kapazitäten bis dahin sogar zu vervierfachen. Hierfür sollen Umweltstandards gesenkt, Berichtspflichten gelockert und Planungsverfahren beschleunigt werden.

Wirtschaftministerin Katharina Reiche (CDU) will zudem das deutsche Energieeffizienzgesetz so weit zurückfahren, dass es nur noch den Mindeststandards der entsprechenden EU-Richtlinie entspricht. Dabei haben Journalist:innen von Investigate Europe gerade erst aufgedeckt, wie erfolgreich große Tech-Konzerne gegen weitergehende Transparenzvorgaben in dieser Richtlinie lobbyiert hatten: Die EU-Kommission hat demzufolge bestimmte Abschnitte fast wortgleich von Microsoft kopiert, so dass die ohnehin schon schwammigen Kennzahlen zu Rechenzentren, die an Aufsichtsbehörden übermittelt werden müssen, nicht öffentlich gemacht werden dürfen.

Es ist nun also an Umweltminister Carsten Schneider (SPD), die Vorschläge der von ihm beauftragten Expert:innen in die Debatte mit seinen Kolleg:innen zu bringen. Ob er die KI-Politik auf Klima-Kurs bringen kann, wenn er argumentiert, dass Deutschland und Europa von nachhaltiger KI auch wirtschaftlich profitieren könnten?


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Uneingelöstes Versprechen auf digitale Souveränität: Europäischer Bezahldienst Wero nutzt Amazon-Server

21. April 2026 um 11:38

Wero verspricht mehr digitale Unabhängigkeit und will eine europäische Alternative zu US-Bezahldiensten sein. Doch der Dienst nutzt ausgerechnet Cloud-Infrastruktur der Amazon-Tochter AWS. Das ist auch ein Sicherheitsrisiko für die dort hinterlegten Daten.

Zwei Hände halten Handy hoch, auf denen bunte Grafiken zu sehen sind
Farbenfroh und digital souverän – so präsentiert sich Wero. – Alle Rechte vorbehalten Screenshot wero-wallet.eu

Direkt Geld an Freunde und Bekannte überweisen, jederzeit und in Sekundenschnelle. Das verspricht Wero. Der neue Bezahldienst startete im Juli 2024 und will sich als europäische Alternative zu US-Bezahldiensten wie Visa, Mastercard und PayPal etablieren.

Hinter dem Angebot steht die European Payments Initiative (EPI), ein Zusammenschluss europäischer Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen. In Deutschland machen unter anderem die Deutsche Bank, die Postbank, die ING, die GLS, die Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken mit.

Auf der Wero-Website präsentiert sich der Dienst farbenfroh als „DIE starke und unabhängige europäische Lösung beim digitalen Bezahlen“. Mehr als 50 Millionen Menschen nutzen Wero bereits. Auch im Online- und im Einzelhandel soll der Dienst eine Alternative zur US-Konkurrenz bieten.

Auf Anfrage von netzpolitik.org muss EPI allerdings einräumen, dass Wero seine Dienste teilweise über das US-Unternehmen Amazon Web Services abwickelt. Das aber widerspricht nicht nur dem selbst gestellten Anspruch der digitalen Unabhängigkeit, sondern die bei AWS hinterlegten Daten sind auch potenziell dem Zugriff von US-Behörden ausgesetzt.

Cloud „made in Europe“

Nach eigenen Angaben greift EPI „auf eine Kombination aus europäischen und internationalen Technologieanbietern“ zurück, darunter auch „Managed-Infrastructure- und Software-Services von AWS“. Zugleich betont die Initiative, dass sie „die volle Kontrolle über deren Architektur, Sicherheitsmodell und Betrieb“ habe und mehrstufige Sicherheitsmaßnahmen anwende, „darunter Verschlüsselung während der Übertragung und im Ruhezustand“. Doch diese Kontrolle stößt an rechtliche Grenzen.

Mit Beginn von Trumps zweiter Amtszeit gewann in der EU die Debatte um die „digitale Souveränität“ an Fahrt. Einige US-Tech-Konzerne passten daraufhin ihre Angebote an.

So auch AWS. Das Unternehmen ist ein US-amerikanischer Cloud-Anbieter und Tochterunternehmen des Online-Versandhändlers Amazon.com. Zu Beginn dieses Jahres hat es die „AWS European Sovereign Cloud“ in Betrieb genommen. Das Versprechen steckt im Produktnamen: Die Daten der Kunden sollen hier nicht in Übersee, sondern innerhalb der EU gespeichert werden.

Nach eigenen Angaben will AWS seine Kunden so dabei unterstützen, „ihre sich wandelnden Souveränitätsanforderungen zu erfüllen“ – inklusive rechtlicher Schutzmaßnahmen, „die dem Bedarf von Behörden und Unternehmen in Europa gerecht werden“.

US-Behörden könnten Zugriff auf Daten erhalten

EPI hat unter anderem „aus Sicherheitsgründen“ nicht sagen wollen, welche Infrastruktur- und Plattformanbieter Wero im Detail nutzt. Doch selbst wenn der Dienst Daten in der „AWS European Sovereign Cloud“ speichert, bliebe das Souveränitätsversprechen uneingelöst. Vor allem aber wären die Daten dann wohl nicht vor dem Zugriff US-amerikanischer Behörden sicher.

Dafür sorgt der US-amerikanische Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act, kurz CLOUD Act, aus dem Jahr 2018. Das Gesetz verpflichtet US-Tech-Anbieter unter bestimmten Bedingungen dazu, Daten gegenüber US-Behörden offenzulegen – auch wenn sich diese außerhalb der Vereinigten Staaten befinden. Schließt ein Unternehmen den Zugriff technisch aus, kann dies Geldbußen oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten der Universität Köln aus dem März 2025, welches das Bundesinnenministerium (BMI) in Auftrag gegeben hatte. Es wurde im Rahmen einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf FragdenStaat veröffentlicht. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte nach der Veröffentlichung gegenüber Tagesspiegel Background, dass die Nutzung von US-Clouddiensten ein „erhebliches Risiko des Datenabflusses“ bedeute.

Das Risiko „extraterritorialer Zugriffsanfragen“

AWS bestreitet, jemals außerhalb der USA gespeicherten Kundeninhalte gegenüber der US-Regierung offengelegt zu haben, wenn es Anfragen erhalten hat, die sich auf den CLOUD Act bezogen – zumindest für die vergangenen sechs Jahre, „seit wir 2020 mit der statistischen Erfassung begonnen haben“.

Das ist keine Gewähr dafür, dass es nicht doch noch dazu kommt. Zumal Jeff Bezos, Gründer von Amazon und heute geschäftsführender Vorsitzender des Verwaltungsrats, inzwischen als „Fanboy“ von Präsident Donald Trump gilt.

Dieses Risikos ist sich offenbar auch EPI bewusst.“Potenzielle extraterritoriale Zugriffsanfragen“ sehe die Initiative „als relevantes rechtliches und geopolitisches Risiko“. Sie verfüge „bereits über Notfall- und Ausstiegspläne für kritische Technologiedienstleistungen“.

Außerdem verfolgt die Initiative nach eigenen Angaben das Ziel, künftig mit mehr europäischen Anbietern zusammenarbeiten und „dabei die für eine kritische Zahlungsinfrastruktur erforderliche Sicherheit, Ausfallsicherheit und Skalierbarkeit zu gewährleisten“.

Welche europäischen Dienstleister das sind, verrät EPI nicht. Ebenso bleibt die Frage offen, wann Wero sein Versprechen nach digitaler Unabhängigkeit einlösen wird.


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„Rechenzentren sind Vampire“: Wo sich lokaler Widerstand gegen den KI-Hype formiert

17. April 2026 um 14:07

Der Bau von Rechenzentren boomt, in Deutschland und weltweit. Dadurch werden Strom und Wasser knapp, sagen Aktivist*innen und organisieren lokale Proteste. Auf der Konferenz „Cables of Resistance“ trafen sie sich zur Vernetzung.

Ein großes graues Industriegebäude mit Schornsteinen und dicken Rohren hinter einem Zaun.
Rechenzentrum der US-Firma CyrusOne in Frankfurt am Main. In der Stadt stehen die energiehungrigen Klötze dicht an dicht. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Joko

„Der Widerstand in Beringen lässt momentan noch zu wünschen übrig“, so beschreiben zwei Aktivist*innen die Stimmung in einem 5.000-Seelen-Dorf im nördlichsten Zipfel der Schweiz, in dem zwei riesige Rechenzentren entstehen sollen. Sie sind zur ersten Konferenz gegen Big Tech in Berlin,  der „Cables of Resistance“-Konferenz angereist, um über den KI-Hype in der Schweiz zu berichten. Die Resignation der Bevölkerung werde weichen, wenn „Wasser und Strom vor der eigenen Haustür in einigen Jahren knapp werden“, prognostizieren sie.

Um das fast fertig gestellte Rechenzentrum in der Nähe von Zürich mit Wasser zu versorgen, müsse das Trinkwasser aus der Nachbargemeinde angezapft werden, berichten die beiden Aktiven von der Initiative „Aufstände der Allmende“. Allein dieses Rechenzentrum in Beringen habe einen Strombedarf von bis zu drei Viertel des Verbrauchs des gesamten Kantons Schaffhausen. In nur wenigen Kilometern Entfernung, in der Nachbargemeine Herblingen, soll nun mutmaßlich das dritte und noch größere Rechenzentrum des Kantons entstehen. Wie der Strombedarf dieser Anlagen gestillt werden soll, sei noch völlig unklar. „Eine Idee, die im Parlament diskutiert wird, ist der Bau neuer Atomkraftwerke“.

Im nahegelegenen Zürich ist die Dichte der Tech-Unternehmen höher als im Silicon Valley. Dass Rechenzentren in der Region aus dem Boden sprießen, liegt laut der Schaffhauser Nachrichten auch daran, dass der Kanton an der wichtigen Verkehrsachse Zürich – Stuttgart liegt. Auch Frankfurt am Main ist nicht weit weg, dort befindet sich einer der weltweit wichtigsten Internetknoten, mit dem sich Daten schnell übertragen lassen.

Kein Ende des Ausbaus in Sicht

In der hessischen Metropole am Main sei das Stromnetz bereits am Limit, erklärt die Journalistin Indra Jungblut, die ebenfalls auf der Konferenz sprach. Bis 2030 sei kein größerer Anschluss an das Stromnetz mehr möglich. Die mehr als 100 Rechenzentren beanspruchen bis zu 40 Prozent des gesamten Strombedarfs der Stadt. In einigen Bezirken stehen die Serverfarmen dicht an dicht nebeneinander und haben massive Auswirkungen auf das Leben in der Stadt. Ihre Konzentration ist hier deutschlandweit am größten. Und trotzdem: „Ein Ende des Ausbaus ist nicht in Sicht“, sagt Jungblut.

Denn Rechenzentren-Entwickler*innen haben sich etwas einfallen lassen. Sie bauen eigene Anlagen zur Stromerzeugung, die sie mit fossilen Brennstoffen betreiben. Ein gut dokumentiertes Beispiel sei die US-amerikanische Firma CyrusOne: für den Betrieb des „FRA7“ Rechenzentrums in Frankfurt hat sie eine eigene Gasturbine gebaut. „Und das ist vermutlich kein Einzellfall“, sagt die Journalistin. Hersteller wie Siemens Energy jedenfalls kommen mit der Produktion neuer Gasturbinen, die vor kurzem noch als Auslaufmodell galten, nicht mehr hinterher.

„Strom wird zu einer knappen Ressource“

Der Region Berlin-Brandenburg drohe ein ähnliches Schicksal wie Frankfurt, warnen die Stadtforscher*innen Niklas Steinke und Fabian Halfar in ihrem Vortrag. Hier sind Dutzende neue Rechenzentren geplant. In Berlin-Lichtenberg entsteht „Bluestar“ der Prea Group, das größte KI-Rechenzentrum der Stadt. Mit 100 Megawatt Anschlussleistung soll es mehr Strom verbrauchen als eine Stadt wie Potsdam. Schon bis 2024 seien in Berlin mehr Netzanschlüsse angefragt worden als das gesamte Berliner Stromnetz übertragen kann, vor allem für große Rechenzentren-Projekten.

Warum kommt Big Tech überhaupt nach Berlin? Großstädte wie Berlin und Frankfurt verfügen über eine Wasser- und Stromnetzinfrastruktur, die mit öffentlichen Geldern gebaut wurde. Die wollen die Tech-Firmen für sich nutzen, sagen die Forscher*innen und nennen das „Infrastukturextraktivismus“. Dieser sei neben dem bereits bekannten Abbau der Rohstoffe in ehemals kolonisierten Regionen und der Sammelwut großer Datenmengen eine neue Manifestation des KI-Hypes. „Im Rechenzentrum-Boom wird Strom zu einer knappen Ressource“, sagt Halfar. Bisher sei die Vergabe großer Netzanschlüsse nicht politisch aufgeladen. Das mache es den Rechenzentren-Betreiber*innen leichter, sich das Stromnetz innerhalb weniger Jahren anzueignen.

Hilfe bekämen sie dabei auch von klassischen Bodenspekulant*innen, die potenziell geeignete Flächen in der Stadt aufkaufen und darauf warten, dass Betreiber*innen von Rechenzentren auf sie zukommen. Denn eine Bewerbung für einen Anschluss zum Hochspannungsnetz setze eine Fläche voraus. „Wir müssen uns dringend darum kümmern, dass das Stromnetz aus der politischen Unsichtbarkeit austritt und eine demokratische Diskussion darüber stattfindet, wofür wir den Strom verwenden wollen“, schlussfolgert Halfar.

Bundesregierung knickt vor Big-Tech-Lobby ein

Die Bundesregierung sei dem globalen Wettrennen um KI-Kapazitäten dem Glauben aufgesessen, dass sich mit Rechenzentren Wohlstand generieren lässt, sagte Julian Bothe, Experte für KI und Nachhaltigkeit bei AlogrithmWatch, in seinem Talk. Bis 2030 will sie die Rechenzentrumskapazitäten im Land mindestens verdoppeln und die Kapazitäten für Künstliche Intelligenz vervierfachen, wie es in der kürzlich vorgestellten Rechenzentrumsstrategie heißt. Dabei habe Deutschland schon jetzt die meisten Rechenzentren im europäischen Vergleich. Laut DataCenterMap sind es aktuell mehr als 500.

Die Pläne der Regierung bringen eine weitgehende Deregulierung zugunsten der Tech-Firmen und zulasten der Gesellschaft und der Umwelt mit sich, kritisiert Bothe. Ein starkes Beispiel hierfür sei die geplante Abschwächung des Energieeffizienzgesetzes. So sollen beispielsweise die bestehenden Transparenzstandards für Verbrauchswerte abgeschafft werden. Das würde den Betreiber*innen erlauben, den konkreten Energieverbrauch und die Energieeffizienz der Rechenzentren vor der Öffentlichkeit geheimzuhalten – mit dem Verweis auf Geschäftsgeheimnisse.

„Anstatt in Zeiten der Energiekrise endlich auf Energieeffizienz zu setzen, droht Wirtschaftsministerin Reiche erneut, vor den Lobby-Bemühungen der Tech-Giganten einzuknicken“, sagte Bothe anlässlich des Positionspapiers zur Gesetzesnovelle, das AlgorithmWatch mit anderen Organisationen vergangene Woche veröffentlicht hat. Die Forderung, Verbrauchswerte als Geschäftsgeheimnisse hinter Verschluss zu halten, komme von Microsoft. Das habe eine Recherche von LobbyControl und Campact ergeben.

Zugang zu sauberem Wasser steht auf dem Spiel

Das geplante Energieeffizienzgesetz müsse gestoppt werden, sagte Bothe. Denn Widerstand gegen schädigende Gesetzesvorhaben auf nationaler Ebene sei wichtig. Genauso notwendig sei aber auch lokaler Protest gegen geplante Rechenzentren vor Ort. Dass Protest wirksam sein kann, zeigt der Fall von Groß-Gerau. Die Stadtverordneten haben dort gegen den Bau des bislang größten Rechenzentrums in der Rhein-Main-Region gestimmt.

Dass Proteste bereits an vielen Orten auf der Welt stattfinden, haben zahlreiche Vorträge auf der Konferenz gezeigt. Immer wieder versuchen lokale Gruppen, die Ansiedlung neuer Rechenzentren zu verhindern. José Renato Laranjeira etwa berichtete vom Kampf der indigenen Anacé-Gemeinschaft in Brasilien. Durch den Bau von Rechenzentren sahen sie einen heiligen Fluss in Gefahr. Der Zugang zu sauberem Wasser stand für sie auf dem Spiel.

Neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen sind Mythen

Welche Erfahrungen Aktivist*innen im Kampf gegen Rechenzentren bereits gesammelt und welche Strategien sich als wirksam erwiesen haben, darum ging es in einem international besetzten Panel. Einerseits sei es wichtig, die lokale Bevölkerung zu involvieren und andererseits die Propaganda der Tech-Konzerne mit Fakten zu kontern, sagte Luis García Valverde von der spanischen Umweltschutz-NGO „Ecologistas en Acción“. Seine Organisation setzt sich gegen die Ansiedlung riesiger Amazon-Rechenzentren in der Region Aragon im Nordosten Spaniens ein, unter anderem mit einer Klage. García Valverde berichtete von Versuchen des Tech-Konzerns die Öffentlichkeit zu beeinflussen: etwa indem Amazon Anzeigen in lokalen Zeitungen schaltet, Fußballclubs in der Region sponsort oder die Namensrechte eines Stadiums kauft.

Auch Hacktivistin Eda von der französischen Organisation „La Quadrature du Net“ setzt auf Aufklärung. Im französischen Marseille habe die Ansiedlung von Rechenzentren etwa die geplante Elektrifizierung des Hafens verhindert. Von der Elektrifizierung würden die Menschen in der Stadt aber massiv profitieren. Wenn Kreuzfahrtschiffe im Hafen über Strom liefen, gäbe es weniger Luftverschmutzung. Genau solche Informationen müssten öffentlich gemacht werden, um die Menschen vor Ort aufzurütteln, sagte Eda.

Zudem müsse man Mythen über neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen entkräften, ergänzte Dylan Murphy von der irischen Gruppe „Not Here Not Anywhere“. Er berichete von der Überlastung des irischen Stromnetzes durch den gigantischen Ausbau der Rechenzentren im Land, der irgendwann sogar zu einem Moratorium, einem Baustopp, geführt habe. „Rechenzentren sind Vampire, die unseren Gemeinschaften Strom, Wasser, Land und Rohstoffe entziehen.“ Als physische Manifestation des KI-Hypes würden sie sich hervorragend für Mobilisierung eignen, pflichtete García Valverde aus Spanien bei. Plötzlich hätten Menschen das abstrakte Thema KI direkt vor der eigenen Haustür.

Ein großes Problem bei der Mobilisierung sei jedoch die Intransparenz der Betreiber*innen und teilweise auch der Gemeinden. Oft sei nicht einmal klar, wer wo genau baue und für wen. Teilweise bauen die großen Tech-Konzerne nicht mehr selbst, sondern mieten Kapazitäten bei Dritten, erzählte García Valverde.

Was tun gegen die KI-Blase?

Um so ein Modell handelt es sich beim ersten Rechenzentrum im Schweizerischen Beringen. Seine Zukunft ist derzeit noch völlig offen. Es wird sich erst in einigen Jahren zeigen, welche Firmen die Fläche im Rechenzentrum mieten wollen und ob die Gemeinde Steuereinnahmen einnehmen wird. Außerdem ist die Frage nach der Abwärmenutzung noch ungelöst: das Rechenzentrum produziert deutlich mehr Abwärme, als ein kleines Dorf wie Beringen sinnvoll nutzen kann. Deshalb ist nun der Bau eines Erdbeckenspeichers – eines künstlichen Sees, der die Abwärme des Rechenzentrums im Sommer speichern soll – für rund 22 Millionen Euro im Gespräch. Platzt die KI-Blase, bleiben die Beringer*innen mit kostspieliger leerstehender Infrastruktur zurück.

Um auf die Situation einzuwirken und die öffentliche Diskussion über den Bau von Rechenzentren anzuregen, organisiert sich laut den Aktivist*innen von „Aufstände der Allmende“ derzeit ein Bündnis rund um die Kampagne „KI kurzschließen“. Vom 2. bis 9. Juli werde es in der Schweiz dazu ein Widerstandscamp geben.

Wie man sich hierzulande engagieren kann, erklärt die Bundestagsabgeordnete Sonja Lemke (die Linke). Sie empfiehlt Aktivist*innen und Bürger*inneninitiativen, auf der kommunalen Ebene anzusetzen, wo die Entscheidungen über den Bau von Rechenzentren getroffen werden: „Geht in die kommunalen Planungsausschüsse, schreibt Mails an eure Abgeordneten und stellt IFG-Anfragen.“


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Polizeigesetz Niedersachsen: Verfassungsrechtliche Bedenken bei geplanten Überwachungsmaßnahmen

27. Februar 2026 um 12:45

Der Landesdatenschutzbeauftragte und Polizeirechtler*innen sehen grundlegende Probleme in dem Entwurf des neuen Polizeigesetzes von Niedersachsen. Das wurde gestern bei einer Anhörung im Innenausschuss deutlich.

Denis Lehmkemper.
Die Sci-Fi-Systeme aus dem geplanten niedersächsischen Polizeigesetz sieht Denis Lehmkemper „auf der kritischen Grenze zwischen verbotenen KI-Praktiken und Hochrisiko-KI-Systemen“. – Alle Rechte vorbehalten Daniel George

Die rot-grüne Landesregierung von Niedersachsen will ihrer Polizei vier verschiedene Arten KI-gestützter Überwachung erlauben. Der Landesdatenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper bezog nun öffentlich dazu Position. Er schreibt, dass diese Befugnisse die Eingriffsintensität in die Grundrechte gegenüber bisherigen Maßnahmen „erheblich erhöhen“. Sie würden sich auf der kritischen Grenze zwischen verbotenen KI-Praktiken und Hochrisiko-KI-Systemen bewegen. Es bestünde die Gefahr, „dass die Regelungen aufgrund ihrer Eingriffstiefe einer verfassungsrechtlichen Bewertung nicht standhalten.“

Gestern nahmen Lehmkemper und weitere Expert*innen im Innenausschuss des Landtags Stellung zum aktuellen Entwurf des niedersächsischen Polizeigesetzes. In einer Presseerklärung, die er danach versandte, zweifelt Lehmkemper daran, dass der Entwurf die Grundrechte im Blick behält.

Als besonders eingriffsintensiv benennt er die Maßnahmen mit sogenannter Künstlicher Intelligenz, wie sie sich derzeit in etlichen umstrittenen deutschen Polizeigesetzentwürfen finden: „intelligente“ Videoüberwachung, biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung, Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten und automatisierte Datenanalyse. In diesen Bereichen sieht Lehmkemper „erheblichen Nachbesserungsbedarf“ an den Regelungen.

„Ein Paradigmenwechsel“

„Aus unserer Sicht sind europäische Datenschutz- und KI-Vorgaben noch nicht ausreichend berücksichtigt, damit riskiert man Rechtsunsicherheit“, schreibt er netzpolitik.org zu dem Entwurf.

Die Landesregierung will mit dem Entwurf auch Datenanalysen ermöglichen, wie sie der Konzern Palantir anbietet und die US-Einwanderungsbehörde gerade zur Jagd auf Migrant*innen nutzt. Lehmkemper sieht hier einen tiefen Eingriff in die Bürgerrechte, sogar einen Paradigmenwechsel. Während Daten von Zeugen und Opfern bislang nur zweckgebunden und vorgangsbezogen erhoben wurden, wäre es danach möglich, eine Datenbank zu betreiben, die nicht nur nach polizeilichen Vorgängen, sondern auch nach Zeugen und Opfern, also gezielt nach Personen, durchsucht werden kann.

Die Landesregierung hat bereits bekundet, keine Software von Palantir einsetzen, sondern auf eine europäische Alternative warten zu wollen. Der Datenschutzbeauftragte fordert, „völlig unabhängig davon, welches Software-System dafür eingesetzt werden soll, eine klare Begrenzung auf anlassbezogene Analysen, kürzere Speicherfristen, umfassende Betroffenenrechte und eine eindeutige Definition des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Sinne der KI-Verordnung.“

„Verstoß gegen Verfassungsrecht“

Kristin Pfeffer, Professorin an der Hochschule der Polizei Hamburg, hat ebenfalls gestern im Innenausschuss das Polizeigesetz eingeordnet. In einer schriftlichen Stellungnahme, die sie dazu eingereicht hat, kritisiert sie vor allem die Befugnisse zur Datenanalyse nach Palantir-Art. Sie sieht einen Verstoß gegen das Verfassungsrecht, weil die Politik der Polizei zur Nutzung des Tools zu wenige Regeln auferlegt.

Die Big-Data-Analyse sei „äußerst eingriffsintensiv“, deshalb brauche es, wenn man sie einführen wolle, Regelungen, die die Eingriffstiefe der Maßnahme abmildern. Die gäbe es kaum. Die Art der Daten, die einbezogen werden könnten, sei kaum limitiert. Die Polizei darf dem Entwurf nach „Vorgangsdaten, Falldaten, Daten aus den polizeilichen Auskunftssystemen, Verkehrsdaten, Telekommunikationsdaten, Daten aus Asservaten und Daten aus dem polizeilichen Informationsaustausch“ nutzen.

Vorgangsdaten umfassen dabei, so Pfeffer, „Anzeigen, Ermittlungsberichte und Vermerke, die nicht nur Daten zu Verdächtigen, Beschuldigten oder sonstigen Anlasspersonen enthalten, […] sondern etwa auch Daten zu Anzeigeerstattern, Hinweisgebern oder Zeugen.“ Falldaten würden zudem „Beziehungen zwischen Personen, Institutionen, Objekten und Sachen“ sichtbar machen.

Dazu kommen „Datensätze aus gezielten Abfragen in gesondert geführten staatlichen Registern sowie einzelne gesondert gespeicherte Datensätze aus Internetquellen.“ Solche Register können laut Pfeffer Melde- oder Waffenregister oder das zentrale Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) sein. Zudem sei die Verarbeitung von Daten, die durch besonders schwere Grundrechtseingriffe erlangt wurden, zum Beispiel durch die Wohnraumüberwachung oder den Einsatz verdeckter Ermittler*innen, nicht ausgeschlossen, sondern nur eingeschränkt.

Eine Superdatenbank

Die Politik habe es bislang auch verpasst, so Pfeffer, die Eingriffstiefe durch die Beschränkung auf inländische Quellen zu beschränken. Nach der aktuellen Fassung könnten auch Daten verarbeitet werden, die ausländische Sicherheitsbehörden erhoben haben.

Der Polizeigesetzentwurf ermöglicht es zudem, eine „Superdatenbank“ anzulegen. Pfeffer sähe eine solche aber unvereinbar mit dem aktuellen Verfassungsrecht. „Sollte das Anlegen einer vorsorglichen Datenbank gar nicht beabsichtigt sein, müsste dies in der Norm noch klargestellt werden“, schreibt sie.

Pfeffer kritisiert auch die Eingriffsschwelle für die Datenanalyse: Die liegt bereits im Vorfeld einer Gefahr für eine terroristische Straftat. Das Tool darf demnach genutzt werden, noch bevor eine Gefahr konkret wird.

Racial Profiling ist für Rot-Grün kein Thema

Matthias Fischer, Professor an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit, wurde ebenfalls gestern im Innenausschuss angehört und schreibt in einer schriftlichen Stellungnahme dazu: „Als eine besonders auffällige Leerstelle erweist sich die Thematik „Racial Profiling“.“

Zahlreiche Landesgesetzgeber hätten sich in den vergangenen Jahren bei den Novellierungen ihrer Polizeigesetze dieses Themas angenommen. „Sie haben erkannt, dass rechtswidriges oder als rechtswidrig erlebtes Polizeihandeln zu nachhaltigen Vertrauensverlusten in die Institution Polizei führen kann“, schreibt Fischer. In der Diskussion über den Reformbedarf des niedersächsischen Polizeigesetzes habe Racial Profiling aber offenbar trotzdem keine Rolle gespielt.

„Wer mit dem Anspruch antritt, das modernste Polizeigesetz Deutschlands vorlegen zu wollen, darf das Thema diskriminierender Kontrollen nicht ausblenden“, schreibt Fischer. Um der Gefahr von Racial Profiling zu begegnen, empfiehlt er eine Pflicht für Polizist*innen, Personenkontrollen vor deren Beginn zu begründen.


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Protestbrief gegen Registrierungspflicht: Google gefährdet freie Installation von Android-Apps

26. Februar 2026 um 11:57

Nach Meinung großer Digitalorganisationen aus der ganzen Welt versucht Google mit einer neuen Registrierungspflicht für Android-Entwickler:innen, seine Marktposition im Mobile-Bereich auszubauen. Das gehe zu Lasten der Freiheit all derer, die beim Handy auf Google verzichten wollen.

Android-Roboter steckt in Wabe fest.
Google möchte das Android-Ökosystem mehr unter seine Kontrolle bringen. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Madeline Liu

Google hat angekündigt, dass sich alle Entwickler:innen von Android-Apps zentral bei Google registrieren müssen, damit ihre Anwendungen auf Android-Geräten installiert werden können. Das soll auch für solche Apps gelten, die über alternative App-Stores oder als direkte Downloads verfügbar sind. Die Registrierungspflicht soll laut Google böswillige Akteure abschrecken und die Verbreitung schädlicher Apps erschweren. Im September 2026 soll sie in den ersten Ländern wirksam und 2027 weltweit ausgerollt werden.

Nach ersten Protesten schien Google einzulenken, die Änderungen sind jedoch eher kosmetisch und das weitere Vorgehen laut Kritikern intransparent.

Eine breite Allianz von Organisationen aus der Zivilgesellschaft sowie gemeinnützigen Einrichtungen und Technologieunternehmen wehrt sich jetzt mit einer Protestnote und einer Kampagne gegen diese Pläne. Unterzeichnet haben nicht nur namhafte Organisationen wie die Free Software Foundation, der Chaos Computer Club und die EFF, sondern auch der alternative App-Store F-Droid sowie die Unternehmen Proton oder Tuta. Im Brief heißt es:

Die zwangsweise Einführung eines fremden Sicherheitsmodells, das der historischen Offenheit von Android zuwiderläuft, gefährdet Innovation, Wettbewerb, Datenschutz und die Freiheit der Nutzer. Wir fordern Google dringend auf, diese Richtlinie zurückzuziehen und gemeinsam mit der Open-Source- und Sicherheits-Community an weniger restriktiven Alternativen zu arbeiten.

Nutzung von Handys ohne Google in Gefahr

Das Betriebssystem Android erlaubt bislang, im Gegensatz zu Apples iOS, dass die Nutzer:innen Apps abseits von Googles App-Store in alternativen Stores oder einfach als Software von Webseiten herunterladen und installieren können. So war es möglich, dass die Nutzer:innen das System auch unabhängig von Google-Diensten nutzen konnten. Dieses Prinzip sehen die Kritiker nun in Gefahr:

Die vorgeschlagene Entwicklerregistrierungsrichtlinie verändert diese Beziehung grundlegend, indem sie Entwickler, die Apps über alternative Kanäle […] vertreiben möchten, dazu verpflichtet, zunächst die Genehmigung von Google durch einen obligatorischen Verifizierungsprozess einzuholen, der die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen von Google, die Zahlung einer Gebühr und das Hochladen eines amtlichen Ausweises umfasst.

Damit erweitere Google seinen großen Einfluss über den eigenen Marktplatz hinaus auf Vertriebskanäle, in denen der Konzern keine legitime operative Rolle spiele, so die Kritik. Weiter heißt es: „Die Zentralisierung der Registrierung aller Anwendungen weltweit gibt Google außerdem neue Befugnisse, jede beliebige App aus beliebigen Gründen für das gesamte Android-Ökosystem vollständig zu deaktivieren.“

Das Bündnis fürchtet zudem Barrieren für den Marktzugang, zum Beispiel von kleinen Teams mit begrenzten Ressourcen oder von Aktivist:innen, die in ihren Ländern verfolgt und kriminalisiert werden. Vor dem Hintergrund, dass Google auf Druck der US-Regierung in jüngster Vergangenheit zum Beispiel Apps gegen die Migrationstruppe ICE aus dem Store nahm, sind solche Bedenken nachvollziehbar. Die Registrierungspflicht könnte solche Maßnahmen über den App-Store hinaus ermöglichen.

Pläne stärken Googles Macht und Wettbewerbsposition

Weitere Bedenken beziehen sich auf Datenschutz und Überwachung: Durch die Registrierungspflicht entstehe bei Google eine umfassende Datenbank aller Android-Entwickler:innen, unabhängig davon, ob sie die Dienste von Google nutzen oder nicht. Zudem ergäben sich durch das Verfahren Risiken wie eine Kontoschließung, so die Kritiker:innen.

Bestehende App-Prüfungsverfahren von Google seien schon heute wegen undurchsichtiger Entscheidungsfindung, inkonsistenter Durchsetzung und begrenzter Beschwerdemechanismen in der Kritik. Die Ausweitung dieses Systems auf Apps für alle Android-zertifizierten Geräte berge deswegen Risiken, unter anderem willkürliche Ablehnungen von Apps oder den Einfluss von politischen oder wettbewerbsbezogenen Erwägungen, welche die Registrierungsgenehmigungen beeinflussen könnten.

Die neue Richtlinie ermögliche Google zudem Einblicke in den Wettbewerb. Diese Informationsasymmetrie verschaffe Google erhebliche Wettbewerbsvorteile, ermögliche es dem Unternehmen, konkurrierende Produkte und Dienste zu vereinnahmen, zu kopieren und zu untergraben, und kann viele Fragen zum Kartellrecht aufwerfen, so der Protestbrief.

Die Unterzeichnenden fordern deswegen Google auf, die obligatorische Registrierung für den Vertrieb durch Dritte unverzüglich aufzuheben. Das Unternehmen solle einen transparenten Dialog mit der Zivilgesellschaft, Entwickler:innen und Regulierungsbehörden über Verbesserungen der Android-Sicherheit zu führen sowie Offenheit und Wettbewerb respektieren. Die Initiative hat zudem eine Petition gestartet, um die Forderungen zu untermauern.


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Digitale Gewalt: „Hass im Netz führt dazu, dass Frauen eher leise auftreten“

18. Februar 2026 um 17:05

In ihrem neuen Buch „Feindbild Frau“ zeigt Ingrid Brodnig, wie Politiker*innen auf die systematischen Bedrohungen und Beleidigungen reagieren, die sie im Netz erleben. Im Interview spricht sie über dickes Fell, Durchsetzungslücken und Doppelstandards, die es Frauen schwer machen, sich dagegen zu wehren.

Mensch steht mit gekreuzten Armen vor einer Wand
Es ist leicht, ein dickes Fell einzufordern, wenn man nicht weiß, was Frauen im Netz erleben, sagt Journalistin Ingrid Brodnig. – Alle Rechte vorbehalten Gianmaria GAva

Ingrid Brodnig beobachtet seit Jahren die Debattenkultur im Netz, wenn man diese so bezeichnen kann. Die österreichische Journalistin hat sich spezialisiert auf Bücher und Beiträge zu Falschinformationen und digitaler Gewalt. Während der Corona-Pandemie galt sie als gefragte Expertin, um Verschwörungstheorien rund um die Pandemie einzuordnen. Noch länger beschäftigt sich Brodnig mit dem, was oftmals unter „Hass im Netz“ gefasst wird: Hetzkampagnen, gezielten Bedrohungen und Beleidigungen im digitalen Raum, die oft unterhalb der Schwelle zur Straftat liegen und doch große Wirkung entfalten.

Sechs Sachbücher hat Brodnig bislang veröffentlicht – unter anderem zu den Auswirkungen des Onlineseins auf die Gesellschaft, Falschnachrichten, Anonymität und zur Macht der großen Plattformen. Jetzt folgt ein weiteres. Für die Recherche hat sie mit Abgeordneten und Politikerinnen aus Deutschland und Österreich über ihre Erfahrungen mit Alltagsgewalt im Internet gesprochen, darunter Renate Künast und Anke Domscheit-Berg.

„Eine substanzielle Aufarbeitung erfolgt kaum“

netzpolitik.org: Dass Politikerinnen im Netz besonders häufig bedroht und massiv beleidigt werden, ist kein neues Phänomen. Warum greifen Sie das Thema erneut auf?

Ingrid Brodnig: Wir sehen diese Fälle in den Medien. Da geht es jedes Jahr um eine andere Person: Renate Künast, Ricarda Lang, Heidi Reichinnek. Eine substanzielle Aufarbeitung erfolgt aber kaum.

Wir beschäftigen uns kurz damit und freuen uns, dass Renate Künast einen juristischen Erfolg erzielt. Aber die Geschichte endet ja damit nicht.Ich wollte von den Politikerinnen erfahren: Wie erfahren sie die Anfeindungen? Und welche wiederkehrenden Muster lassen sich darin erkennen?

netzpolitik.org: Was haben Sie erfahren?

Ingrid Brodnig: Ich mache das an einem Beispiel fest. Vor ein paar Jahren gab es eine schreckliche Massenvergewaltigung in einem Bus in Indien, die Frau starb. Zu dieser Zeit schrieb jemand auf Twitter einer Politikerin, er würde ihr gerne eine Busfahrt durch Indien spendieren.

Das ist eine verklausulierte Vergewaltigungsdrohung, die aus juristischer Sicht womöglich nicht als Vergewaltigungsdrohung eingestuft wird. Denn es wird keine Absicht formuliert im Sinne von: „Ich werde dich vergewaltigen.“ Die Frau sagte dazu: Es macht keinen Unterschied, ob das verklausuliert ist oder nicht, der Effekt ist der gleiche. Das reicht bis hin zu körperlichen Folgen, Herzzustände, Schlaflosigkeit, Zittern plötzlich vor einem TV-Auftritt.

netzpolitik.org: Sie wollen, dass die Menschen so mehr über die Folgen der Gewalt erfahren?

Ingrid Brodnig: Es gibt ein großes Bewusstsein dafür, dass Hass im Netz gegen Frauen existiert, aber die Debatte verpufft schnell an dieser Erkenntnis. Wenn man diese digitale Gewalt genauer beschreibt, dann wird viel klarer, was die Betroffenen erleben und was es auslöst.

„Es ist schlimmer geworden in den vergangenen 10 Jahren“

netzpolitik.org: Sie haben bereits vor zehn Jahren ein Buch mit dem Titel “Hass im Netz” geschrieben, das sich auch mit der Gewalt gegen Politikerinnen befasst. Was hat sich seitdem verändert?

Ingrid Brodnig: Es ist schlimmer geworden. Ich habe zur Vorbereitung das alte Buch nochmal zur Hand genommen und gemerkt: Vieles darin würde ich heute nicht einmal mehr zitieren, weil es mir zu harmlos erscheint.

Es gab eine Verrohung und auch Zermürbung in diesen zehn Jahren. Wir haben uns als Gesellschaft an vieles gewöhnt. Was vor zehn Jahren noch für eine aufgeregte Offline-Debatte gesorgt hätte, empfinden wir heute schon als Business as Usual.

Gleichzeitig haben auch die Plattformen wesentliche Rückschritte gemacht. Dort konnte man eine Phase des Einlenkens beobachten, speziell nach der US-Präsidentschaftswahl im Jahr 2016. Damals wurde klar, wie stark Facebook und andere Plattformen für Propaganda genutzt wurden. Auch die EU schaute streng auf die Plattformen.

Dieser Eindruck ist mit der Wiederwahl von Donald Trump komplett gekippt. Meta hat seine Richtlinien in vielen Punkten aufgeweicht. Formen der Beleidigung und Herabwürdigung gegen Frauen oder LGBTIQ-Personen sind jetzt explizit erlaubt. Man darf LGBTIQ-Personen auf Facebook und Instagram jetzt als “psychisch krank oder anormal” bezeichnen.

„Frausein an sich ist eine Gefahr“

netzpolitik.org: Sie schreiben, die Erfahrungen dieser Politiker*innen seien für sie ein Symbol für den Zustand der Demokratie. Was meinen sie damit?

Ingrid Brodnig: Ich habe zehn Typen von wiederkehrenden geschlechtsspezifischen Beleidigungen und Bedrohungen herausgearbeitet. Ein Typus besteht in der Abwertung, die auf einer sexuellen Verwertungslogik basiert. Das wäre so ein Kommentar wie: “Niemand will dich ficken.” Frauen stehen also besonders im Fokus.

Politikerinnen sind Frauen und sie sind sehr sichtbar. Beides ist eine Gefahrensituation im Internet. Mit Sichtbarkeit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Communitys auf mich aufmerksam werden, die für gänzlich andere Werte eintreten oder an mir ein Exempel statuieren wollen.

Und Frausein an sich ist eine Gefahr, weil wir eine sehr starke maskulinistische Szene im Netz haben, deren Mitglieder moderne, selbstbewusste Frauen als zentrales Problem ansehen.

Demokratie baut darauf auf, dass die unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen gleichwertig an der politischen Debatte teilhaben können. Das wurde hart erkämpft. Ich glaube, dass derzeit die Gefahr besteht, dass wir hier auf verschiedenen Ebenen Rückschritte machen.

netzpolitik.org: Ein gängiger Einwand lautet, wer in der Öffentlichkeit steht, müsse eben mehr aushalten, auch wenn es mal unfair zugeht.

Ingrid Brodnig: Renate Künast sagte zu mir, als Politikerin hätten die meisten ein bisschen Hornhaut auf der Seele. Für ihr Team seien die Hasskommentare gegen sie anfangs schwerer auszuhalten gewesen als für sie selbst.

Mir macht das Sorge, wenn Menschen in öffentlichen Debatten in einer Demokratie Hornhaut auf der Seele brauchen, um hier überhaupt mitmachen zu können. Es ist immer leichter, eine solche dicke Haut einzufordern, wenn man nicht weiß, was Menschen erleben. Und bei Frauen ist der Verdacht natürlich besonders groß, dass sie einfach zu feinfühlig seien.

Das fehlt beim Schutz vor digitaler Gewalt

netzpolitik.org: Ziehen Frauen sich tatsächlich schneller zurück nach solchen Erfahrungen?

Ingrid Brodnig: Hass im Netz führt tatsächlich dazu, dass Frauen eher leise auftreten oder gar verstummen. 42 Prozent der Frauen, die hasserfüllte Kommentare erhalten, werden vorsichtiger beim Formulieren ihrer Meinung. Bei Männern sind es 16 Prozent, ergab eine norwegische Studie. Das ist ein demokratisches Alarmsignal!

Aber das bedeutet nicht, das Frauen zu schwach sind. Alle Geschlechter erleben digitale Gewalt. Und in jedem einzelnen Fall ist das falsch.

Bei Frauen gibt es allerdings diese spezielle sexualisierte Komponente. Und die hat zum einen eine besonders einschüchternde Wirkung. Zum anderen bekommen Frauen von klein auf gesagt, sie müssten sich vor Gefahren schützen. Es ist oft Teil ihrer Sozialisation, dass sie lernen, den Raum lieber zu verlassen, als zu riskieren, dass die Situation sich weiter zuspitzt.

„Wir haben eine Zweiklassensituation“

netzpolitik.org: In Deutschland wird seit Jahren über Ansätze debattiert, um die Rechte von Betroffene zu stärken. Das Bundesjustizministerium arbeitet an einem „digitalen Gewaltschutzgesetz“. Betroffene sollen damit leichter auf dem Privatklageweg erfahren, wer hinter einem anonymen Account steckt. Was halten Sie davon?

Ingrid Brodnig: Das erscheint mir sinnvoll. Derzeit sind sehr häufig die Kosten einer Privatklage ein hohes Hindernis. Wir haben eine Zweiklassensituation, wo diejenigen, die es sich leisten können, leichter gegen digitale Gewalt vorgehen können als andere. Alles, was dazu beiträgt, das Kostenhindernis zu verringern, ist gut.

netzpolitik.org: Die Pläne für das Gesetz sehen außerdem vor, dass Accounts künftig nach wiederholten Rechtsverletzungen per Gerichtsbeschluss gesperrt werden. Ist das angemessen?

Ingrid Brodnig: Wir müssen eine Lösung finden für Personen, die fortwährend andere Menschen verletzen oder falsche Informationen verbreiten. Wir müssen dann aber auch die Frage nach der Resozialisierung stellen. Wann wird einem Menschen beispielsweise wieder zugesprochen, dass er oder sie wieder posten darf? Bei vielen dieser Nachschärfungen gilt: Der Teufel liegt im Detail. Es bleibt Feinstarbeit.

„Die EU präsentiert sich gerne als Champions der digitalen Grundrechte“

netzpolitik.org: Auf EU-Ebene soll seit 2024 der Digital Services Act die Rechte von Nutzer*innen auf den großen Plattformen stärken. Meta, TikTok und Co. müssen etwa Meldeverfahren anbieten, die “leicht zugänglich und benutzerfreundlich” sind. Hat das zu einer Verbesserung beigetragen?

Ingrid Brodnig: Ohne den Digital Services Act wären wir derzeit sicher schlechter dran in Zeiten, in denen die großen Tech-Plattformen den Schulterschluss mit der Trump-Regierung üben. Der DSA ermöglicht es, hohe Geldbußen zu verhängen, wenn Unternehmen systemisch Risiken ignorieren oder Meldefunktionen fehlen. Aber diese Regeln müssen auch durchgesetzt werden. Bisher gab es aber nur eine negative Entscheidung aus Sicht der Plattformen, nämlich die 120 Millionen Euro Geldbuße für X.

Die EU-Kommission und die EU als Ganzes präsentieren sich gerne als Champions der digitalen Grundrechte. Und auf dem Papier hat die EU auch gute Regeln geschaffen. Aber erst die nächsten ein, zwei Jahre werden zeigen, ob sie dieses Versprechen auch einlöst. Ob ich genügend geschützt werde, wenn Falsches über mich verbreitet wird, wenn ich fertig gemacht werde, wenn ich eingeschränkt werde.

Kann die EU-Kommission die großen Plattformen kontrollieren? Kann sie potenziell rechtswidrige Kommentare auch ernsthaft und rasch prüfen? Und kann sie genügend gegen systemische Risiken unternehmen? An all diesen Fragen wird sich zeigen, wie mutig und selbstbewusst die EU auftritt – auch und gerade gegen die Konzerne in den USA.

„Jede einzelne Anzeige, die leichter erfolgt, ist schon ein Fortschritt“

netzpolitik.org: Was könnte die Bundesregierung konkret tun, um die von Ihnen beschriebene Gewalt einzudämmen?

Ingrid Brodnig: Ich sehe einige konkrete Stellschrauben. Deutschland kann als Staat einige Rechtslücken schließen oder bürokratische Hürden nehmen. Zum Beispiel die Kostenreduktion. Oder auch bildbasierte digitale Gewalt stärker ahnden, zum Beispiel sexualisierte Deepfakes. Das löst das Problem nicht als Ganzes. Aber jede einzelne Anzeige, die leichter erfolgt, ist schon ein Fortschritt. Und die Regierung muss auf europäischer Ebene den Druck erhöhen, damit die eigentlich sinnvollen Regeln auch umgesetzt werden.

netzpolitik.org: Was können Einzelpersonen in dieser Situation beitragen?

Ingrid Brodnig: In der Tat, es gibt eine dritte Ebene: die Persönliche. Ich habe auch mit der Psychotherapeutin und Psychologin Dorothee Scholz gesprochen, die mit Betroffenen digitaler Gewalt zusammenarbeitet. Aus ihrer Sicht kann es die Weltwahrnehmung sehr verändern, wenn Menschen den ganzen Tag nur Hasskommentare lesen.

Das heißt aber auch: Ich kann den Betroffenen solcher Vorfälle schreiben – öffentlich oder privat – und ihnen sagen: Das hast du nicht verdient, lass dich nicht unterkriegen oder du leistest wichtige Arbeit. Auch das hilft.

Feindbild Frau. Wie Politikerinnen im Netz bedroht, beleidigt und verdrängt werden – und was wir alle dagegen tun können“ von Ingrid Brodnig erscheint am 25. Februar 2026 im Brandstätter Verlag. Die Autorin hält am 23.2. und am 16.3. Lesungen in Wien sowie am 26.2. eine Lesung in Berlin.


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