Die Abschaffung des mehrsprachigen Cosmo Radio ist eine demokratische Bankrotterklärung. Wir erleben hier eine öffentlich-rechtliche Medienpolitik, die schon heute vor den Rechtsradikalen kuscht und die braune politische Agenda in vorauseilendem Gehorsam umsetzt. Ein Kommentar.
Soll abgewickelt werden: Der Sender Cosmo. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Panama Pictures
Cosmo Radio ist ein einzigartiger interkulturelle Radiosender des Öffentlichen Rundfunks mit mehrsprachigen Inhalten. Er ist erfrischend anders als die austauschbaren Klangteppiche, die wir sonst zu hören bekommen. Cosmo bringt globale Sounds und unbekannte Künstler:innen. Es gibt DJ-Sets mit Reggaeton und queere Podcasts. Cosmo klingt anders. Und das Wichtigste: Cosmo gibt einer migrantischen Perspektive mehr Raum als jeder andere Sender in diesem Land.
Dieses Radioprogramm ist Ausdruck einer demokratischen Gesellschaft, die offen und selbstbewusst sagt: kurdisch, türkisch, russisch, italienisch, polnisch und arabisch gehören zu uns – genauso wie die deutsche Sprache. Cosmo zeigt, wie unsere Gesellschaft ist und nicht wie die völkischen Gleich- und Angstmacher sie haben wollen.
Aktuell sind wir an einem Punkt, wo es gilt, Zeichen zu setzen für eine offene, vielfältige Gesellschaft.
Politisch fatal
Die ARD hat genau das Gegenteil getan und verkauft die Abschaffung des Senders obendrauf noch als seine „Weiterentwicklung“. Sie macht damit Medienpolitik, die schon heute vor den Rechtsradikalen kuscht und deren politische Agenda in vorauseilendem Gehorsam umsetzt. Eine Bankrotterklärung. Es ist politisch fatal, den Rechtsradikalen ein schlüsselfertiges Haus hinzustellen – statt ihnen Steine in den Weg zu legen, wo es nur geht. Jede Hürde, welche die Braunen nicht später nehmen müssen, erleichtert ihren Durchmarsch, wenn sie an die Regierung kommen sollten.
Seit letztem Jahr läuft eine Petition gegen die Abwicklung von Cosmo Radio. Mittlerweile haben fast 100.000 Menschen sie unterschrieben, unter ihnen zahlreiche Prominente von Herbert Grönemeyer bis Fatih Akin. Wir sollten den willfährigen Entscheidern im WDR-Rundfunkrat jetzt richtig Druck machen!
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen. Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Die EU arbeitet mit Hochdruck an der Abschiebeverordnung. ICE-ähnliche Razzien in Privatwohnungen und elektronische Fußfesseln für Menschen ohne Aufenthalt könnten Realität werden, wenn die Verordnung in dieser Form beschlossen wird – warnen Expert*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen.
Wenig bis keine Alternativen zur Abschiebung: die geplante Rückführungsverordnung hat mehr und schnellere Abschiebungen
zum Ziel. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Ein „Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem“ soll künftig dafür sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber*innen und andere Migrant*innen ohne legalen Aufenthalt schneller und in größerer Zahl abgeschoben werden. Die höchst umstrittene Rückführungsverordnung, auch als Abschiebeverordnung bekannt, befindet sich in den letzten Zügen der EU-Gesetzgebung. EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten haben ihre Positionen festgelegt und müssen nun im Trilog eine geeinte Version verhandeln. Der EU-Innen- und Migrationskommissar Magnus Brunner bezeichnete die Verordnung zuletzt als „das fehlende Puzzlestück“. Das Gesamtbild ist dabei die härtere Migrationspolitik, die die EU mit dem Migrations- und Asylpakt eingeschlagen hat, der ab Juni 2026 zur Anwendung kommen soll.
„Die Verordnung ist ein klares Zeichen dafür, dass sich die Migrationspolitik in der EU radikalisiert hat“, sagt Bernd Parusel, Senior Researcher am Schwedischen Institut für Europäische Studien gegenüber netzpolitik.org. „Die weitgehende und drastische Verschärfung der bisherigen Rückführungspolitik der EU geht an die Grenzen dessen, was menschenrechtlich vertretbar ist“, so der Wissenschaftler, der zur geplanten Verordnung forscht.
Ein Teil der Verordnung sieht Abschiebungen in sogenannte „Return Hubs“ in Länder außerhalb der EU vor, zu denen die Menschen keinerlei Bezug haben. Es geht auch um die Inhaftierung von Familien sowie Kindern ohne Eltern und die massive Ausweitung maximal zulässiger Abschiebehaft. Außerdem setzt das Gesetzesprojekt darauf, Menschen ohne Papiere aufzuspüren und jene, die abgeschoben werden sollen, verstärkt digital zu überwachen.
Stehen ICE-ähnliche Razzien in der EU bevor?
Eine Regelung, die einen großen Aufschrei unter zivilgesellschaftlichen Akteuren und Angestellten im öffentlichem Sektor ausgelöst hat, verpflichtet Mitgliedstaaten, Menschen ohne Papiere „aufzuspüren“. Dass birgt die Gefahr, dass es auch in der EU zu Menschenjagden nach Migrant*innen an öffentlichen Plätzen und im Privaten geben könnte. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Mitgliedstaaten „effektive und angemessene Maßnahmen“ einführen sollen, „um Drittstaatsangehörige aufzuspüren, die sich illegal in ihrem Staatsgebiet aufhalten“.
Auch die Durchsuchung und Beschlagnahmung von elektronischen Geräten, darunter Handys, wären Teil dieser investigativen Maßnahmen – etwas, was auch das EU-Parlament will, als eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen ohne Möglichkeit des Widerspruchs.
Risiko von Racial Profiling für ganze Communitys
Zahlreiche unabhängige Expert*innen, darunter 16 UN-Sonderberichterstatter*innen für Menschenrechte sowie mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, warnen, dass solche erweiterten Befugnisse illegale Praktiken des Racial Profiling befeuern und Grundrechte von Menschen ohne Papiere untergraben würden. Da rassistisches Profiling sich oft auf das Aussehen, die Sprache oder die vermutete Herkunft der Betroffenen stützt, erhöhe sich das Risiko von Diskriminierung. Das gelte nicht nur für Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, sondern für ganze gesellschaftliche Gruppen, die von Rassismus betroffen sind, schreibt Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants (PICUM), eine der rund 100 kritischen Organisationen.
„Aufspürmaßnahmen schüren Angst, Diskriminierung und Verfolgung und zerstören soziale Bindungen und Gemeinschaften“, kritisiert PICUM in ihrer Stellungnahme. Solche Regelungen halten Menschen davon ab, grundlegende Gesundheitsversorgung wie beispielsweise Schwangerschaftsbetreuung, Behandlung chronischer Krankheiten und Impfungen in Anspruch zu nehmen.
Die Organisationen sowie die UN-Sonderberichterstatter*innen befürchten außerdem, dass die Aufspür-Regelung eine Meldepflicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach sich ziehen könnte. Lehrkräfte und Ärzt*innen müssten demnach Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere melden, damit sie abgeschoben werden können. Das würde das Vertrauen zwischen ihnen und ihren Klient*innen nachhaltig beeinträchtigen und könne eine Krise des Gesundheitssystems ähnlich wie in den USA nach sich ziehen, warnen die Organisationen weiter. Dort meiden Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung aus Angst medizinische Einrichtungen.
In Europa haben sich deshalb 1.100 medizinische Fachkräfte im Vorfeld der Abstimmung im Europaparlament gegen die Verordnung ausgesprochen. „Wir weigern uns, zu Instrumenten der Einwanderungskontrolle zu werden“, heißt es in dem Brief.
Europaweite Zementierung von Menschenrechtsverletzungen
Derartige Aufspürmaßnahmen sind nicht ganz neu. Ähnliche Praktiken werden in einzelnen Mitgliedstaaten bereits angewandt, wenn auch uneinheitlich. In Deutschland beispielsweise hat die Polizei immer wieder Schlafzimmer in Geflüchtetenunterkünften ohne Durchsuchungsbeschluss gestürmt, um Menschen abzuschieben. Erst im vergangenen Herbst hat das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für verfassungswidrig erklärt. Dieses Beispiel zeigt, dass solche Maßnahmen auf nationaler Ebene erfolgreich angefochten werden konnten.
Schafft es die Regelung in die geeinte Verordnung, würden entsprechende Maßnahmen EU-weit festgeschrieben. Das würde solchen Praktiken neue Legitimität verleihen, ihre Ausweitung auf ganz Europa erfordern und es in Zukunft erheblich erschweren, sie anzufechten oder rückgängig zu machen, warnt PICUM.
Kommt die elektronische Fußfessel für Menschen ohne Papiere?
Laut ProtectNotSurveil, einem Zusammenschluss von Organisationen, die sich mit digitalen Rechten von Migrant*innen befassen, gehen die umstrittenen Aufspürmaßnahmen mit einem verstärkten Einsatz von Überwachungstechnologien einher. Denkbar wären beispielsweise mobile Geräte zur biometrischen Identifizierung, wie sie etwa ICE-Agent*innen in den USA nutzen. Seit Anfang des Jahres setzen diese die App „Mobile Fortify“ zur Gesichtserkennung ein, um den Aufenthaltsstatus von Personen bei Kontrollen auf der Straße festzustellen.
Ein anderes alarmierendes Beispiel ist die geplante elektronische Überwachung von Personen, die abgeschoben werden sollen. Die Verordnung führt sie als vermeintliche Alternative zur Abschiebehaft ein. Vielfach haben Jurist*innen und Menschenrechtsorganisationen jedoch kritisiert, dass sie keine echte Alternative zur Haft darstellt. „Sie ist nicht nur eine Alternative, sondern auch eine zusätzliche Zwangsmaßnahme“, erklärt Parusel. Denn die elektronische Überwachung könnte laut der Verordnung nicht nur statt der Haft, sondern auch davor oder danach eingesetzt werden – selbst wenn die ohnehin ausgedehnte Haftdauer von 24 Monaten bereits überschritten ist.
Wie die elektronische Überwachung im Konkreten aussehen soll, legt die geplante Verordnung nicht näher fest. „Denkbar sind vielleicht eine elektronische Fußfessel oder GPS-Ortung“, sagt Parusel. „Der Entwurf der Verordnung gibt dem nationalen Gesetzgeber hier Freiräume.“
Weil solche Technologien in hohem Maße in die Privatsphäre sowie die Bewegungsfreiheit eingreifen und potenziell stigmatisierend sind, gelten sie weithin als de-facto-Inhaftierung.
Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass alle Personen, die abgeschoben werden sollen, sich in einem bestimmten geografischen Gebiet aufhalten, an einer bestimmten Adresse wohnen oder regelmäßigen Meldepflichten nachkommen müssen. Das werfe nicht nur ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf, sondern könnte ebenfalls durch den Einsatz invasiver Überwachungs- und Kontrolltechnologien umgesetzt werden, warnt ProtectNotSurveil.
Neue Europäische Rückkehrentscheidung
Das Kernstück der Verordnung ist die „Europäischen Rückkehrentscheidung“. Diese enthält ein standardisiertes digitales Datenblatt mit Informationen zur Abschiebeentscheidung. Alle Mitgliedstaaten sollen dieses Datenblatt abrufen können. „Wenn ein Mitgliedstaat eine Rückführungsentscheidung getroffen hat, dann ist sie im System drin“, erklärt Parusel gegenüber netzpolitik.org. „Sollte die Person in ein anderes EU-Land weiterwandern, wird dieser Mitgliedstaat sehen können, dass die Person im ersten Land schon zur Ausreise aufgefordert wurde, und ob schon ein Zielland festgelegt wurde“, so der Wissenschaftler.
Sobald ein Mitgliedstaat entschieden hat, eine Person abzuschieben, soll diese Entscheidung von allen anderen EU-Mitgliedstaaten ab 2027 verpflichtend anerkannt und auch umgesetzt werden, schlägt das Europaparlament vor. Die anderen Mitgliedsstaaten wären dann nicht mehr verpflichtet, die Situation der Person und ihre Schutzbedürftigkeit selbst zu prüfen. Unter den Mitgliedstaaten ist dieser Punkt umstritten, in ihrem Entwurf haben sie Einschränkungen bei der gegenseitigen Anerkennung vorgesehen.
Datenübermittlung an Drittstaaten darf nicht zu Todesstrafe führen
Zudem setzt die Verordnung auf die Erfassung großer Datenmengen ausreisepflichtiger Personen auf, die allein zum Zweck der Abschiebung erhoben und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden sollen. Neben Gesundheitsdaten und Auszügen aus Strafregistern sind es auch biometrische Daten und Informationen wie Bildungsabschlüsse, Reiserouten oder Kontakte von Familienangehörigen im Zielland der Abschiebung. „Es handelt sich um einen noch weitergehenden rückkehrspezifischen Datenaustausch“, sagt Parusel. „Ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige werden in einem ganz anderen Ausmaß durchleuchtet und überwacht als beispielsweise EU-Bürger, von denen der Staat diese Daten nicht braucht und auch nicht haben will“, fügt der Wissenschaftler hinzu.
Sensible personenbezogene Daten wie Gesundheitsdaten und Auszüge aus Strafregistern sollen auch an Drittländer fließen, in denen es keine mit der EU vergleichbaren Datenschutzgarantien gibt. Den betroffenen Personen stehen dort deshalb keine wirksamen Rechtsbehelfsmechanismen zur Verfügung, kritisert ProtectNotSurveil.
Für Menschen, die in ihren Herkunftsstaaten politisch verfolgt werden, stelle das ein großes Risiko dar, sagt Parusel. Bei Ausreisepflichtigen gehe man von Menschen aus, die keine Schutzgründe haben. „Aber es gibt auch Menschen, deren Asylgesuch fälschlicherweise abgelehnt wurde oder denen nicht gelungen ist, ihre Schutzgründe glaubhaft vorzubringen“. Diese Menschen seien dann leichter auffindbar und ihnen drohe akute Verfolgungsgefahr. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte warnte, die Übermittlung von strafrechtlich relevanten Daten darf nicht zu einer Todesstrafe oder anderer grausamer Behandlung im Drittstaat führen.
Wird die Verordnung zu mehr Abschiebungen führen?
Ob die Verordnung tatsächlich zu einfacheren und wirksameren Abschiebeverfahren und steigenden Abschiebezahlen führen wird? Mehr als 250 Organisationen gehen davon aus, dass sie den gegenteiligen Effekt haben wird. Sie werde die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen eher künstlich in die Höhe treiben. Denn der Vorschlag etabliert die Abschiebung als Standardoption für Menschen ohne legalen Aufenthalt und lässt wenig bis gar keine Alternativen übrig. Er verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei jeder Entscheidung zur Beendigung eines legalen Aufenthalts zugleich einen Abschiebebescheid zu erlassen, ohne zuvor andere Aufenthaltsmöglichkeiten auf nationaler Ebene zu prüfen. Das sind zum Beispiel Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären, medizinischen oder familiären Gründen.
Damit das europäische Rückführungssystem besser funktioniert, sollten die Mitgliedstaaten nicht mehr Menschen als nötig in das Rückführungssystem leiten, findet auch Bernd Parusel. „Zur Ausreise sollten nur diejenigen aufgefordert werden, die eine realistische Aussicht auf Rückkehr haben.“
In der Wissenschaft geht man außerdem davon aus, dass der gewünschte abschreckende Signaleffekt der neuen Zwangsmaßnahmen begrenzt sein wird. „Ich glaube nicht, dass man mit Zwangsmaßnahmen alleine das Problem löst. Man muss auch über Alternativen zur Zwangsrückkehr nachdenken“, so der Wissenschaftler gegenüber netzpolitik.org. Das könne beispielsweise die Legalisierung von Menschen ohne legalen Aufenthalt sein. Denn anders als Abschiebungen sind Bleiberechte effektiver darin, die Zahlen der sogenannten Ausreisepflichtigen zu senken und der Überforderung der Verwaltung entgegenzuwirken.
Am 22. April trafen sich Vertreter*innen der Mitgliedstaaten mit Abgeordneten des EU-Parlaments zum zweiten Mal, um ihre Positionen zur Abschiebeverordnung zu verhandeln. Die ersten Trilog-Verhandlungen fanden bereits am 26. März statt. Nur wenige Stunden vorher hatte die konservative EVP-Fraktion im EU-Parlament unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber mit Unterstützung rechtsextremer Parteien wie der AfD ihren Standpunkt verabschiedet.
Da die Mitgliedstaaten und das Europaparlament sich in vielen Punkten einig sind, ist mit einem schnellen Abschluss der Trilog-Verhandlungen zu rechnen. Ein Beschluss ist noch im ersten Halbjahr 2026 geplant, die nächsten Verhandlungen sind für Juni angesetzt. Für die meisten Maßnahmen wünschen sich die Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren, bis auf die Abschiebungen in „Return Hubs“. Diese sollen direkt nach Beschluss der Verordnung möglich sein, auch wenn es hier noch viele Fragezeichen gibt. Deutschland versucht derzeit aktiv, solche Deals mit Drittstaaten auszuhandeln.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen. Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Die europäische Grenzschutzagentur Frontex entwickelt derzeit eine App mit integriertem Chatbot. Der soll Geflüchtete dabei beraten, wie sie „freiwillig“ in ihr Herkunftsland zurückkehren können. Der Einsatz stelle nach dem AI Act kein hohes Risiko dar, findet die Behörde.
Frontex arbeitet an einer neuen künstlichen Intelligenz, die zu Abschiebungen beraten soll. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ANP
Wenn Geflüchtete „freiwillig“ oder unfreiwillig Europa verlassen, soll sie künftig ein KI-basierter Chatbot dabei beraten. Die Grenzschutzagentur Frontex entwickelt eine App, in der Menschen mehr über finanzielle Anreize einer sogenannten freiwilligen Ausreise erfahren oder wohin sie sich für weitere Beratung wenden können.
Die Anwendung ist Teil des europäischen Reintegration Programme von Frontex, das unter anderem Ausreisen finanziert. Reisen Geflüchtete nicht freiwillig aus, begleitet Frontex etwa auch Abschiebeflüge. Seit einigen Jahren setzt die Behörde verstärkt darauf, Menschen zur „freiwilligen“ Rückkehr zu bewegen. Laut einer Präsentation von Frontex aus dem Januar 2026 habe die Unterstützung von „Rückkehr-Spezialisten“ in 42 Prozent der Fälle, bei denen sie eingesetzt wurden, in einer Entscheidung zur freiwilligen Rückkehr geendet.
Da eine solche freiwillige Rückkehr, wie die EU diese Prozesse nennt, für Menschen mit fehlenden Alternativen nicht freiwillig sein kann, nutzen manche stattdessen Begriffe wie Selbst-Abschiebung.
Abschiebungen im Gewand automatisierter Beratungen
Der KI-Chatbot soll nun ähnliches bewirken. Das Ziel sei, dass sich mehr Menschen für eine Rückkehr in ihr Heimatland entscheiden, so der stellvertretende Exekutivdirektor Lars Gerdes laut AlgorithmWatch.
Wenn Frontex jedoch eine KI-basierte Technologie einsetzen will, ist relevant, ob sie nach dem AI Act als Hochrisiko-Anwendung gilt. Die Verordnung sieht vor, dass viele KI-Systeme im Bereich Migration als Hochrisiko-Systeme einzustufen sind, etwa wenn sie bei der Prüfung von Asyleinträgen genutzt werden. Für Frontex hat das zur Behörde gehörende Fundamental Rights Office (FRO) eine entsprechende Einstufung geprüft.
Die unzureichenden Stellen der KI-Verordnung
Obwohl der Chatbot zur Rechtsberatung eingesetzt werden könnte, kam die Behörde zu dem Schluss, dass kein hohes Risiko bestehe. Somit ergebe sich kein weiterer Bedarf, mögliche Auswirkungen auf Grundrechte zu überprüfen. In einer späteren Einschätzung empfahl FRO allerdings als erste von 27 weiteren Empfehlungen, die These theoretisch zu untermauern, dass mehr Informationen die Quote freiwilliger Rückkehrer*innen erhöhen würden. Im Zuge des 2024 verabschiedeten AI Acts hatten sowohl AlgorithmWatch als auch netzpolitik.org auf Leerstellen verwiesen, die der AI Act bei der Regulierung von eingesetzten Technologien im Bereich Migration hat.
Informationen über die App erhielt die Nichtregierungsorganisation AlgorithmWatch aus internen Dokumenten, die sie mit Informationsfreiheitsanfragen erhielt. Auf welche Daten der Chatbot zugreifen können soll, ist laut AlgorithmWatch noch unklar. Ebenfalls unklar bleibt, ob er wie geplant in Sprachen wie Arabisch, Urdu oder Paschtu genutzt werden könne. Bisher hatte Frontex nur Material in englischer Sprache zum Training verwendet, das Material dafür hat Frontex‘ Return Knowledge Office Daten zum Training zusammengestellt.
Die neue App gilt bei Frontex als „schnell umsetzbares, kostengünstiges Projekt mit nur geringem Ressourcenaufwand“, wie aus internen E-Mails laut AlgorithmWatch hervorgeht. Und Frontex hofft offenbar darauf, weitere, „leistungsfähigere und integrierte IT-Systeme“ entwickeln zu können, sobald gesetzliche Hürden dazu gefallen sind.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen. Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Frontex führt seit November von den Kapverden aus Flüge zur Migrationsabwehr durch. Die Mission startete ohne ein Abkommen zur Datenweitergabe, zeigt die Antwort auf eine Frage aus dem EU-Parlament.
Frontex bei einem Besuch in Kap Verde. – Alle Rechte vorbehalten Frontex
Die EU-Grenzagentur Frontex hat im November ihre Luftüberwachung auf die Gewässer vor Westafrika erweitert. Regelmäßige Einsätze erfolgen seitdem immer wieder von der Insel Santiago, die zu den Kapverden gehört. Für die Stationierung eines Flugzeugs war Frontex-Direktor Hans Leijtens selbst in die kapverdische Hauptstadt Praia gereist. Dort traf sich der Niederländer mit dem Staatsminister, dem Verteidigungs- sowie dem Innenminister und weiteren hochrangigen Regierungsmitgliedern.
Die Luftüberwachung von Praia aus ist der erste derartige Einsatz von Frontex in einem afrikanischen Land. An den Gesprächen zur technischen Umsetzung waren auch Behörden aus Portugal beteiligt – die beiden Länder arbeiten nach der Unabhängigkeit des Inselstaats Kap Verde auch zu maritimer Sicherheit eng zusammen. Nach Angaben eines Frontex-Sprechers stimmt sich die EU-Grenzagentur auch mit spanischen Behörden zu den Flügen ab.
Die zu Spanien gehörenden Kanarischen Inseln sind oft Ziel der Überfahrten von Booten mit Migrant*innen, die von Gambia, Guinea-Bissau, Senegal oder Mauretanien in Richtung Europa ablegen. Auf sie hat es Frontex abgesehen.
Hochgerüstete Überwachungsflugzeuge
Mit den ausgeweiteten Flügen ihrer „Multipurpose Aerial Surveillance“ will Frontex die EU-Migrationsabwehr verstärken. Bei privaten Firmen gecharterte Luftfahrzeuge halten dazu Ausschau in den Such- und Rettungsregionen im Atlantik vor Senegal und Mauretanien. Bei Sichtung eines Bootes informiert die Besatzung die zuständigen Behörden der westafrikanischen Länder. Deren Küstenwachen sollen die Menschen abfangen und zurückholen. Ein solches Pullback-System praktiziert Frontex bereits seit 2017 mit der Küstenwache in Libyen.
Allerdings startet die neue Frontex-Mission ohne ein neues Arbeitsabkommen mit den Kapverden. Wie aus einer aktuellen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht, bezeichnet Frontex den aktuellen Betrieb deshalb als „Phase 1“. In diesem Zeitraum findet demnach kein erweiterter Austausch von Daten aus der Überwachung mit kapverdischen Behörden statt – dies soll erst nach Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung in „Phase 2“ erfolgen.
Auch ohne Abkommen zum Datentausch können in der „Phase 1“ Informationen zu gesichteten Booten an die Küstenwache der Kapverden übermittelt werden – jedenfalls in einem Seenotfall. Dies könne über das internationale Seerecht erfolgen, das im Rahmen von Such- und Rettungseinsätzen die Benachrichtigung von maritimen Leitstellen benachbarter Staaten vorschreibt, erklärt Frontex.
Nach Unterzeichnung eines Arbeitsabkommens soll dann „Phase 2“ beginnen. Dann würde der Informationsaustausch zu Booten auf dem Weg zu den Kanaren über ein Lagezentrum der Marine erfolgen, das Kap Verde dafür benannt hat. Frontex bezeichnet dieses COSMAR, das Zentrum für maritime Sicherheitsoperationen, als „Eurosur-Koordinierungszentrum“. Eurosur ist das Überwachungsnetzwerk, an das seit 2014 alle Schengen-Staaten mit dem Frontex-Hauptquartier in Warschau vernetzt sind. Dorthin werden auch die von Flugzeugen aufgenommenen Videos in Echtzeit gestreamt.
Die Antwort auf die parlamentarische Anfrage gibt auch Auskunft zur Sensortechnik an dem bei der britischen Firma DEA mit einem Rahmenvertrag gecharterten Flugzeug. Dazu gehören eine giro-stabilisierte elektro-optische und Infrarot-Kamera mit Wärmebildfunktion und Tageslicht-Zoomkamera, außerdem ein AIS-Transponder zur Schiffsidentifikation und ein Seeüberwachungsradar.
Derartige Ausrüstung gilt als Dual-Use-Technik, die auch militärisch verwendet werden kann. Schiffe der zivilen Seenotrettung dürfen sie deshalb nicht erwerben oder einsetzen, ansonsten können sie auch wegen Spionage verfolgt werden.
„Operative Verbindungsbeamte“ in Warschau
Mit der Anbindung an Eurosur erhalten die „eingebetteten kapverdischen Behörden“ laut Frontex die gleichen Informationen wie Portugal und Spanien. Dazu stationiert die Regierung in „Phase 2“ außerdem „operative Verbindungsbeamte“ in Warschau. Umgekehrt will Frontex aber kein eigenes Personal auf den Kapverden stationieren.
Die Frontex-Mission von den Kapverden aus soll eine Lücke schließen, die gescheiterte Verhandlungen mit Senegal und Mauretanien hinterließen: Die EU-Grenzagentur wollte ursprünglich Statusabkommen mit diesen Ländern schließen, um auch dort operieren zu dürfen. Trotz vorheriger positiver Signale verweigerten die Regierungen jedoch entsprechende Gespräche.
Die Flüge von Praia erfolgen deshalb außerhalb der Zwölfmeilenzone von Senegal und Mauretanien und damit im internationalen Seegebiet. So zeigt es auch ein ADSB-Tracker für das Flugzeug.
Grundrechtsbeauftragter äußert sich kritisch
Auch der Frontex-Grundrechtsbeauftragte Jonas Grimheden hatte sich bereits mit den Flügen von Praia aus beschäftigt – und äußerte sich schon im Planungsstadium kritisch. Denn die Flugzeuge sollen Informationen über entdeckte Migrant*innen an Such- und Rettungsbehörden der betreffenden Staaten weitergeben. In Mauretanien und Senegal gibt es aber Berichte über Defizite beim Schutz der Menschenrechte. Deshalb hätten vor der Inbetriebnahme des Flugdienstes wirksame Schutzmaßnahmen eingeführt werden sollen, meint Grimheden.
Das Büro des Grundrechtsbeauftragten forderte daher einen Aktionsplan, der die Probleme adressiert. Besonders das Verbot des Non-Refoulement – also das Verbot, Menschen in Länder zurückzuschicken, wo ihnen Verfolgung droht – müsse darin berücksichtigt werden, so Grimheden.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen. Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Um „organisierten Leistungsmissbrauch“ im Sozialbereich zu verhindern, will Arbeitsministerin Bärbel Bas den Datenaustausch zwischen Polizei, Ordnungsämtern und Jobcenter fördern und das Strafrecht verschärfen. Sozialverbände und Organisationen von Betroffenen warnen vor verheerenden Folgen.
Arbeitsministerin und SPD-Co-Chefin Bas will härter gegen „Missbrauch von Sozialleistungen“ vorgehen – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Die Koalition aus Union und SPD setzt ihren Kurs der Verschärfungen in der Migrations- und Sozialpolitik fort. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat nun angekündigt, Missbrauch von Sozialleistungen durch Personen aus dem europäischen Ausland in Deutschland entschiedener bekämpfen zu wollen. Laut Bas gebe es „organisierten Leistungsmissbrauch“ durch kriminelle Netzwerke.
Nach einem Treffen mit Vertreter*innen der Kommunen und Jobcentern am Montag in Duisburg kündigte die Co-Chefin der SPD an, betrügerische Strukturen vor allem mit einem schnelleren Datenaustausch zwischen Behörden aufspüren zu wollen. Ordnungsämter, Polizei und Jobcenter müssten besser miteinander kommunizieren und Daten austauschen können, forderte Bas. Dazu seien Gespräche mit Datenschützer*innen und dem Digitalminister nötig.
Bas will EU-Freizügigkeit einschränken
Gemeinsam mit Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Bas außerdem prüfen, ob es eine „Strafbarkeitslücke“ im deutschen Recht gibt. So könnte Sozialleistungsmissbrauch im Strafgesetzbuch ein eigener Straftatbestand werden. Die Ministerin will damit erreichen, „dass die Verfahren nicht immer eingestellt werden“.
Außerdem will Bas die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf EU-Ebene neu definieren. Diese sei zwar eine wichtige Errungenschaft, müsse aber an Voraussetzungen geknüpft werden. Dazu nannte sie etwa die mögliche Einführung einer Mindestanzahl an Wochenarbeitsstunden.
Derzeit können Menschen aus anderen EU-Staaten unkompliziert nach Deutschland einreisen, hier einen Wohnsitz anmelden und eine Arbeit aufnehmen, sofern sie einen gültigen Pass besitzen. Anders als deutsche Staatsangehörige haben sie Anspruch auf Sozialleistungen jedoch nur, wenn sie einen Minijob haben und der Lohn zum Leben nicht reicht.
Verfahren nur bei ausländischen Verdachtsfällen
In Deutschland bezogen zuletzt insgesamt rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Angesichts der scharfen Debatte überraschen die geringen Fallzahlen solcher Verdachtsfälle „bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs“. Bis Mai dieses Jahres haben die Jobcenter 195 solcher Fälle registriert, 96 zogen eine Strafanzeige nach sich. Im vergangenen Jahr waren es 421 Verdachtsfälle, bei 209 von ihnen wurde eine Strafanzeige erstattet. Das geht aus Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.
Die Zahl der Fälle, die tatsächlich zu einer Verurteilung führen, ist nicht bekannt. Die Strafverfolgungsbehörden teilen den Ausgang des Verfahrens nicht immer an die Jobcenter mit.
Jobcenter eröffnen Verfahren wegen „bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs“ nur bei nicht-deutschen Unionsbürger*innen. Alle anderen Fälle, die im Zusammenhang mit organisierten Tätergruppen stehen, werden nicht separat als bandenmäßiger Leistungsmissbrauch erfasst, so die Bundesregierung.
Zivilgesellschaft kritisiert faktenfreie Debatte
Die Veranstaltung in Duisburg, nach der Bas ihre Pläne verkündete, war eine Fachtagung zu „Herausforderungen und Lösungen im Zusammenhang mit der Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten“. Eingeladen waren Vertreter*innen von Stadtverwaltungen, Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit. Interessenvertretungen von Menschen aus dem EU-Ausland, die in Deutschland prekär beschäftigt sind oder Sozialleistungen beziehen, waren nicht dabei.
Das kritisieren zivilgesellschaftliche Organisationen und Wissenschaftler*innen in einem offenen Brief an die Arbeitsministerin. Darin weisen sie die von der Arbeitsministerin befeuerte Debatte um „bandenmäßigem Sozialmissbrauch durch EU-Bürger*innen“ zurück. Diese entspreche nicht der Faktenlage und stelle Menschen aus EU-Staaten unter Generalverdacht des Missbrauchs und Betrugs.
Bereits vor zwei Wochen haben sich zahlreiche andere Organisationen sowie Sozialverbände zu Wort gemeldet. Sie sprechen von medialer Hetze und politischer Instrumentalisierung von Unionsbürger*innen in prekären Lebenslagen. Die zugrunde liegenden Ursachen wie strukturell bedingte Armut, Ausbeutung und fehlender Schutz für Beschäftigte aus anderen EU-Staaten würden in der Debatte ausgeblendet.
Razzien und Zwangsräumungen
Zu den Unterzeichner*innen des am Montag veröffentlichten offenen Briefs zählen zum Beispiel das Netzwerk Europa in Bewegung und die Initiative Stolipinovo in Europa e. V., die sich für die Rechte und Interessen von Migrantengemeinschaften aus Osteuropa einsetzt. Die Organisationen schildern darin mehrere Fälle aus deutschen Städten, die von struktureller Ungleichbehandlung von EU-Ausländer*innen und repressiven behördlichen Praktiken zeugen. Dazu zählen massenhafte Zwangsräumungen, diskriminierende Razzien und rassistische Behandlung in Jobcenter.
Ein Beispiel ist eine Razzia in einer Notunterkunft für wohnungslose Menschen in Berlin-Schöneberg Mitte Oktober. Mitarbeiter*innen der Berliner Jobcenter und der Familienkasse hatten in Begleitung von Polizeibeamt*innen und Pressevertrer*innen um 6 Uhr morgens die Unterkunft aufgesucht. Die Anlauf- und Beratungsstelle Amoro Foro e.V bezeichnet die Aktion als unverhältnismäßig und politisch motiviert. Ihr sei monatelange rassistische Berichterstattung vorausgegangen.
Der Verein Stolipinovo berichtet von Beispielen aus Duisburg. Die Stadt verfolge eine der repressivsten migrationspolitischen Strategien Deutschlands. Eine „Taskforce Problemimmobilien“ nutze Brandschutzverordnungen als Vorwand, um bulgarische und rumänische Staatsbürger*innen unangekündigt aus ihren Wohnungen zu räumen. Die Stadt gebe den Menschen keine Möglichkeit, die angeführten Baumängel zu beseitigen. Im Laufe eines Jahrzehnts hätten auf diese Weise mehr als 5.000 Menschen ihr Zuhause verloren, darunter Familien mit minderjährigen Kindern, Kindern mit Behinderungen sowie Schwangere.
Systematische Benachteiligung in Behörden
Auch eine Untersuchung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege dokumentierte 2021 eine diskriminierende Sonderbehandlung von nicht-deutschen EU-Bürger*innen durch Jobcenter und Familienkassen. Eine Umfrage unter Mitarbeitenden in der Beratung ergab unter anderem, dass Bürger*innen östlicher EU-Staaten mit systematischen und teilweise rechtswidrigen Schwierigkeiten bei der Beantragung von Sozialleistungen und von Kindergeld konfrontiert sind.
Dazu gehört beispielsweise, dass Menschen aus Rumänien, Bulgarien und anderen Staaten bereits in der Eingangszone von Jobcenter abgewiesen werden und nicht einmal einen Antrag auf Leistungen stellen können. Auch müssten EU-Bürger*innen oft unverhältnismäßig hohe Anforderungen für das Vorlegen von Dokumenten erfüllen. Teilweise werden aufstockende Leistungen trotz belegter Erwerbstätigkeit verweigert.
Der Paritätische Gesamtverband bewertete die Ergebnisse als skandalös und warnte vor strukturellem Rassismus in Jobcenter. Eine Untersuchung der Universität Duisburg-Essen bestätigte die Vorwürfe im vergangenen Jahr am Beispiel Duisburgs: Sozialrechtlicher Ausschluss, repressives Vorgehen der lokalen Behörden sowie ein informeller Arbeitsmarkt würden zur prekären Lebenslage von Unionsbürger*innen in segregierten Stadtteilen beitragen.
Warnung vor verheerenden sozialen Folgen
Der offene Brief fordert ein Ende der politischen Instrumentalisierung von Armut und eine Rückkehr zu einer faktenbasierten Debatte. Armut, unsichere Beschäftigung und Ausgrenzung seien keine Vergehen, sondern Folgen politischer Entscheidungen. Arbeitsminister Bas dürfe Probleme wie Wohnungslosigkeit und Ausbeutung im Niedriglohnsektor nicht noch verstärken.
Die Unterzeichner*innen warnen, dass die angekündigten Verschärfungen verheerende Folgen für die Betroffenen hätten. Für viele EU-Bürger*innen in Deutschland sei ein Minijob in Kombination mit aufstockenden Sozialleistungen oft der einzige Weg, um Zugang zum Gesundheitssystem zu erhalten. Würde diese Regelung eingeschränkt, verlören damit viele Menschen den Versicherungsschutz und damit den Zugang zu medizinischer Versorgung.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen. Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Die US-amerikanische Auswanderungsbehörde ICE kauft immer mehr Überwachungssoftware. Jetzt arbeitet ICE mit einem Unternehmen zusammen, mit dessen Software das Militär soziale Medien in Echtzeit observiert.
Livestream von Anti-ICE Protest. Ab jetzt besser nicht mehr? – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Anadolu Agency
Die US-Abschiebebehörde ICE (Immigration and Customs Enforcement) baut ihre Überwachungskapazitäten weiter aus. Wie The Lever kürzlich berichtete, hat die Behörde im September einen Vertrag über potenziell knapp 6 Millionen US-Dollar mit dem IT-Dienstleister Carahsoft Technology unterzeichnet. Das soll ICE „Datenanalysen in Echtzeit für strafrechtliche Ermittlungen“ ermöglichen, wie aus dem Vertrag hervorgeht.
Carahsoft Technology ist dabei nur der Mittelsmann, die Software für die Überwachung und Auswertung sozialer Medien stellt das IT-Unternehmen Zignal Labs. Die Big-Data-Firma bietet an, aus jeglichen öffentlich zugänglichen Informationen mithilfe von Künstlicher Intelligenz sogenannte „Erkennungs-Feeds“ zusammenstellen zu können. Auf seiner Website sowie in einer Werbebroschüre wirbt das Unternehmen etwa damit, mehr als acht Milliarden Beiträge täglich zu durchsuchen und automatisiert auszuwerten.
In der Broschüre verweist der Hersteller unter anderem auf seine Zusammmenarbeit mit dem US-Militär, weiteren US-Diensten sowie internationalen Partnern. So beschreibt der Flyer etwa einen israelischen Militäreinsatz im Gazastreifen, bei dem das Unternehmen geholfen haben soll.
Zignal Labs arbeitete außerdem bereits 2019 mit ICEs übergeordneter Behörde zusammen, dem Department of Homeland Security (DHS). Dabei ging es um Lizenzen und Dienstleistungen für den U.S. Secret Service, auch damals stand die Überwachung sozialer Medien auf dem Programm.
ICE im Kaufwahn
Neben Software von Zignal Labs kaufte ICE für sieben Millionen US-Dollar auch Software von SOS International LLC, auch SOSi, die laut The Lever „den Aufenthaltsort einer Person verfolgt“. Im Frühjahr zahlte die Migrationsbehörde außerdem knapp 30 Millionen US-Dollar für die Software ImmigrationOS von Palantir, welche unter anderem überzogene Visa und Selbstausweisungen trackt.
Letzte Woche wurde bekannt, dass ICE weitflächig nach IT-Dienstleistern sucht, die Daten aus Quellen unterschiedlichster Art zusammenführen und auswerten können, darunter auch aus sozialen Medien. Dabei kann die umstrittene Behörde aus dem Vollen schöpfen: Schon vor Jahren hat sie damit begonnen, ein engmaschiges Überwachungssystem zu errichten.
„Wir beobachten einen Anstieg bei den Verträgen von ICE, die Überwachung erleichtern“, sagt Julie Mao, Juristin bei der liberalen Nichtregierungsorganisation Just Futures Law, gegenüber The Lever. Diese Möglichkeiten setzt die Behörde in die Tat um, inzwischen wurden zahlreiche Migrant:innen oder Student:innen mit gültigen Aufenthaltsgenehmigungen, aber ohne US-Staatsangehörigkeit, nach regierungskritischen Äußerungen des Landes verwiesen. Mit dem Entzug eines Visa müssen auch Menschen rechnen, die in sozialen Medien etwa die Ermordung des rechtsextremen Influencers Charlie Kirk kommentiert hatten.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen. Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Nur noch in wenigen hundert Fällen las das BAMF in den letzten Monaten die Smartphones Geflüchteter aus. Das ist ein markanter Rückgang zu den fünfstelligen Zahlen aus früheren Jahren. Offenbar ist bei der Asylbehörde angekommen, dass der aufwändige und grundrechtsfeindliche Eingriff nichts bringt.
Handys durchsuchen? Das BAMF macht das immer seltener. – Alle Rechte vorbehalten BAMF: IMAGO / Panama Pictures, Handys: IMAGO / wolterfoto
Im Jahr 2017 begann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Smartphones von Asylsuchenden auszulesen. Immer dann, wenn diese keinen Pass oder andere anerkannte Identitätsdokumente vorlegen konnten, durften ihre Geräte analysiert werden. Das Ziel: Hinweise auf Identität und Herkunftsland gewinnen – selbst wenn an den Angaben der Antragstellenden noch gar keine Zweifel bestanden.
2018 kam die Behörde mit der neuen Praxis auf über 11.000 ausgelesene Datenträger, 2023 waren es rund 12.500. Damit ist jetzt offenbar Schluss. Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger erfolge das Auslesen von Handydaten „nur noch einzelfallbezogen auf Entscheidung der Entscheiderin oder des Entscheiders“.
Zuvor las das BAMF schon sehr früh im Asylverfahren die Daten aus, in der Regel weit vor der Asylanhörung. Die „damit verbundene ressourcenintensive Auswertung“ sei ab dem Jahr 2024 „ausgesetzt“ worden. Das führt zu deutlich rückgängigen Zahlen: Im ersten Halbjahr 2025, so die Bundesregierung, sind lediglich noch 338 Datenträger ausgelesen worden.
Bei den erfolgreichen Auslese- und Auswertevorgängen waren wiederum die meisten Ergebnisse bis zuletzt völlig unbrauchbar. So lieferten die Auswertungen im Jahr 2023 in 73,4 Prozent der Fälle „keine verwertbaren Erkenntnisse“. Nur in 1,7 Prozent der Fälle stützten die Ergebnisberichte die Angaben der Antragstellenden nicht – das heißt, es gab Hinweise darauf, dass ihre Angaben eventuell nicht korrekt sein könnten.
Das ist zum einen viel Aufwand und zum anderen ein tiefer Eingriff in Grundrechte und Privatsphäre für eine Maßnahme mit mehr als fragwürdigem Nutzen. Fragestellerin Clara Bünger kommentiert dazu gegenüber netzpolitik.org: „Die aktuelle Antwort der Bundesregierung zeigt, dass diese negative Bilanz inzwischen offenbar auch im BAMF so gesehen wird.“
Der Wandel geht laut Bundesregierung zurück auf ein „Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Asyllage“, das BAMF und Bundesinnenministerium miteinander abgestimmt hätten. Im Gegensatz zur Praxis hat sich die gesetzliche Grundlage der Handydurchsuchungen jedoch verschärft. Durch das 2024 verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Rückführung könnten BAMF und Ausländerbehörden auch Cloud-Speicher von entsprechenden Personen auslesen.
Der Kurs steht weiter auf Verschärfung
Diese Verschärfung beschloss die Bundesregierung kurz nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Februar 2023 im Fall einer afghanischen Klägerin Grenzen gesetzt hatte: Das BAMF darf laut dem Urteil erst dann Smartphones auswerten, wenn es keine milderen Mittel gibt, um Hinweise auf Identität und Herkunft der Betroffenen zu bekommen. Das könnten beispielsweise offizielle Papiere neben Ausweisdokumenten sein oder andere Wege, Aussagen der Geflüchteten zu überprüfen.
Bünger fordert, auch andere politische Entwicklungen zu überdenken, um bessere Asylverfahren zu ermöglichen: „Es muss endlich Schluss sein mit den ausgrenzenden Missbrauchsdebatten, den permanenten Asylrechtsverschärfungen und der andauernden Entrechtung von Schutzsuchenden.“
Die Realität jedoch sieht offenkundig anders aus. Mit dem aktuellen Entwurf zur deutschen Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems etwa schießt die Bundesregierung noch über die repressiven EU-Vorgaben hinaus. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist angekündigt, dass sich auch in verwaltungsrechtlichen Asylverfahren einiges zum potenziellen Nachteil von Geflüchteten ändern soll. Die Regierungspartner wollen, dass die Asylsuchenden vor Gericht selbst etwa politische und soziale Faktoren in ihrem Herkunftsland einbringen müssen, wenn die im Verfahren berücksichtigt werden sollen – selbst wenn diese bereits öffentlich oder bei Gericht bekannt sind. Bünger findet: „Das ist das genaue Gegenteil von dem, was jetzt wichtig wäre: pragmatische Vorschläge für zügige und zugleich faire Asylverfahren.“
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen. Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.