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Datenzugang für Nutzer:innen und Forschung: „Wir haben das Recht auf unserer Seite“

05. Januar 2026 um 09:11

Zwei Forschende haben verschiedene Wege genutzt, um an die Daten großer Plattformen zu kommen. In einem Vortrag auf dem 39. Chaos Communication Congress berichten sie von Hindernissen, aber auch davon, wie wertvoll das Recht auf Datenzugang ist.

2 Vortragende und 1 Moderierender stehen vor einer großen Beamer-Leinwand
Wegmann und Seiling während der Q&A zu ihrem Vortrag Screenshot: media.ccc.de

Daten sind das Herzstück von Plattformen wie YouTube, TikTok und Instagram. Dabei geht es nicht nur um die Inhalte wie Videos oder Fotos, sondern vor allem auch um die Daten der Nutzer:innen: Was klicken sie an? Mit welchen Inhalten interagieren sie? Was läuft in Dauerschleife?

Wie ihre Empfehlungssysteme horten Google, ByteDance, Meta und Co. diese Daten und geben sie nur ungern preis. Doch es ist möglich, an sie heranzukommen – für Forschende und auch Nutzer:innen selbst. Wie das funktioniert und welche Hürden auf dem Weg liegen, haben David Wegmann und LK Seiling auf dem 39. Chaos Communication Congress präsentiert.

Die Datenschutzgrundverordnung verhilft zum persönlichen Datensatz

Das wohl bekannteste Werkzeug, um an die eigenen Daten heranzukommen, ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Gemäß Artikel 15 hat eine Person das Recht, über sie verarbeitete Daten, Verarbeitungszwecke und andere Informationen von einem Datenverarbeiter zu erhalten.

Wegmann nutzte dieses Recht für seine Forschung zur Rolle von YouTube im demokratischen Diskurs. Dabei griff er auf Datenspenden von 1.064 Dän:innen zurück, die ihm ihre YouTube-Daten zur Verfügung stellten. Die Daten erhielt er, nachdem er 40.000 Personen um eine Datenspende gebeten hatte, berichtete er in dem Vortrag.

Dabei wurden auch die Probleme mit dem Datenzugang klar: Der Weg, die eigenen Daten herunterzuladen, ist nicht immer leicht. Bei großen Anbietern wie Google gibt es meist Möglichkeiten, über die Plattform direkt die Daten anzufordern. Bei anderen Diensten bekommen Nutzende teils erst auf mehrmalige Nachfrage Auskünfte auf Papier.

Doch selbst wenn die Daten wie bei YouTube digital über ein Online-Interface zur Verfügung stehen, bleibt es oft kompliziert: Unübersichtliche Dateien, Tabellen mit unklaren Spaltenbezeichnungen und die generelle Menge an Daten führen schnell zu Überforderung. Teils sind nicht alle Informationen enthalten, bei YouTube etwa, wie lange ein bestimmtes Video abgespielt wurde.

Tabelle mit JSON-File aus YouTube-Datenauskunft
Manche Spalten sind kryptisch, andere fehlen. - Screenshot: media.ccc.de

Ein weniger bekannter Weg für Nutzende, die eigenen Daten zu erhalten, geht über den Digital Markets Act, der besonders sogenannte Gatekeeper-Unternehmen im Blick hat. Er begründet für Nutzende das Recht auf Datenportabilität, damit es ihnen möglich ist, Anbieter zu wechseln, ohne ihre gesamten Daten bei einem anderen Dienst zu verlieren.

Datenauskünfte nach dem Digital Services Act geben andere Informationen

Nicht Betroffene selbst, aber Forschende können über den Digital Services Act (DSA) Daten von sehr großen Online-Plattformen anfordern. Seiling unterstützte Wegmann dabei, einen Antrag bei Google zu stellen.

Seiling sagt gegenüber netzpolitik.org: „Grundsätzlich gibt es im DSA zwei Arten von Forschungsdatenzugang. Einmal für öffentlich verfügbare Daten in Artikel 40 (12) und für allgemeine Daten in Artikel 40 (4).“ Bei Ersterem sollen Plattform-Anbieter Forschenden Zugang zu öffentlich zugänglichen Daten ihrer Dienste geben, um systemische Risiken zu erforschen. Bei Letzterem geht es um privilegierten Zugang zu Daten, die teilweise nicht öffentlich sind und die ebenfalls zur Risikoerforschung genutzt werden sollen. Das können beispielsweise Informationen zu Moderationsentscheidungen sein. Dafür sind die Hürden höher, der Antrag auf Zugang zu diesen Daten läuft nicht über die Plattformen direkt, sondern über den jeweils zuständigen nationalen Koordinator für Digitale Dienste.

Da der DSA und das darin verbriefte Recht auf Datenzugang noch vergleichsweise neu sind, gibt es teilweise noch Unklarheiten, was Antragsprozesse oder den Umfang der entsprechenden Daten angeht.

„Der DSA spezifiziert nicht genau, was mit öffentlich verfügbaren Daten gemeint ist“, sagt Seiling gegenüber netzpolitik.org. „Meiner Auffassung nach müsste das auch Informationen zum Plattformdesign oder Inhaltsdaten etwa von Videos betreffen. Aber es ist noch nicht klar, wo genau da die Grenze verläuft.“

Für Wegmann waren die Hürden des Antragsprozesses zu den öffentlich verfügbaren Daten ein Problem. „Google verlangt, dass man beweist, dass man die Daten supersicher aufbewahren kann, und will technische Details zur Speicherung wissen. Wir speichern die nun mit den gleichen Vorkehrungen wie die Patient:innendaten der medizinischen Fakultät“, so der Forscher.

Dass im Vorfeld nicht klar sei, welche Bedingungen man für den Datenzugang erfüllen müsse, sei ein Problem für Wissenschaftler:innen. „Das hat mich Wochen an Arbeit gekostet, all diese Informationen herauszubekommen“, berichtet Wegmann.

Was ist Forschung?

Eine weitere Hürde liegt in der Frage, wer überhaupt laut dem Gesetz als „Forscher“ gilt. Für den Zugang zu öffentlichen Daten muss man nicht an eine Forschungseinrichtung angeschlossen sein. Aber dennoch muss der Antragstellende neben den technischen Voraussetzungen nachweisen, dass die Forschung „unabhängig von kommerziellen Interessen“ ist, und seine Finanzierung offenlegen.

Gerade derartig aufwendige Nachweisprozesse dürften für zivilgesellschaftliche Forschung eine Hürde darstellen, insbesondere dann, wenn sie sich über lange Zeiträume hinziehen.

Trotz der bestehenden Hindernisse sehen Wegmann und Seiling in den Datenzugangsrechten wichtige Werkzeuge. „Mir ist wichtig, dass die Hackercommunity versteht, dass wir das Recht auf unserer Seite haben“, sagt Seiling. „Das ist nicht zu unterschätzen.“ Indem über den Datenzugang Probleme identifiziert werden, ließen sich vielleicht auch Plattformen dazu bringen, Umbauten vorzunehmen. Und so steht auch auf ihrer Schlussfolie zum Vortrag die Aufforderung: „Du kannst [die Datenauskunftsrechte] nutzen, um Tech-Plattformen zur Verantwortung zu ziehen.“

Gerade weil diese Rechte ein mächtiges Werkzeug sind, ist es wichtig, sie aktiv zu nutzen und zu verteidigen. Auch gegen Bestrebungen der EU-Kommission, etwa im Digitalen Omnibus die Selbstauskünfte nach der DSGVO einzuschränken. Und so warnt Wegmann davor, dass Datenauskunftsrechte und andere Rechte zur Verhandlungsmasse gemacht werden, auch auf Druck der USA, die sich gegen europäische Tech-Regulierung stemmen.


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Gegen Regulierung: Big Tech steckt so viel Geld in EU-Lobbyarbeit wie noch nie

29. Oktober 2025 um 10:39

EU-Digitalgesetze wie der Digital Services Act sollen Big Tech in Schach halten. Das macht Meta, Microsoft & Co. das Leben schwer. Mit einer mächtigen Lobby arbeiten sie dagegen. Das zeigt eine gemeinsame Analyse von LobbyControl und Corporate Europe Observatory.

Ursula von der Leyen am Rednerpult
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen rüttelt an den Digitalgesetzen der EU. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/NurPhoto

151 Millionen Euro – so viel war der Digitalindustrie die Lobbyarbeit in Brüssel zuletzt wert. Das ist nicht nur der höchste bisher gemessene Betrag an jährlichen Lobbyausgaben der Branche. Mit ihrer „beispiellosen Finanzkraft“ katapultiert sich die Tech-Branche damit außerdem an die Spitze aller Lobbyakteure in der EU. Das zeigt eine heute veröffentlichte Studie der Nichtregierungsorganisationen LobbyControl und Corporate Europe Observatory (CEO).

Ein Vergleich mit anderen Branchen macht die Dimension deutlich. Der aktuellen Auswertung zufolge lassen sich die zehn größten Tech-Unternehmen ihre Lobbyarbeit gut 48 Millionen Euro kosten, die zehn größten Konzerne der Pharma-, Finanz- oder Automobilindustrie zusammen 42,8 Millionen Euro. „Fünf der sechs größten Lobbyakteure in der EU stammen aus der Tech-Branche“, so die Recherche von LobbyControl und CEO.

Zugleich verfügen die zehn größten IT-Unternehmen auch über die höchsten Budgets für ihre Lobbyarbeit. Demnach stellen sie ein Drittel der gesamten Lobbyausgaben der Tech-Branche. Meta unterhält mit jährlich 10 Millionen Euro die einflussreichste Tech-Lobby in der EU, dicht gefolgt von Microsoft, Amazon und Apple mit je 7 Millionen Euro. Die Gesamtausgaben von 151 Millionen Euro wiederum sind doppelt so hoch wie die aus dem Jahr 2021 und entsprechen einer Steigerung um 33,6 Prozent der Ausgaben im Jahr 2023.

EU-Digitalgesetze im Visier

Der NGO-Bericht kommt zu einer Zeit, in der europäische Digitalregeln zunehmend unter Druck geraten. Um die Macht der Tech-Konzerne einzudämmen, hat die EU in den vergangenen Jahren eine Reihe einschlägiger Gesetze verabschiedet, etwa das Digitale-Dienste-Gesetz (DSA), das Digitale-Märkte-Gesetz (DMA) oder die KI-Verordnung (AI Act). Dagegen wettern nicht nur die oft aus den USA stammenden Konzerne wie Meta, Apple oder Amazon. Sie wissen US-Präsidenten Donald Trump sowie den republikanisch dominierten Kongress im Rücken, die US-amerikanische Interessen über alles stellen.

Gleichwohl beschränkt sich die vermehrte Lobbyarbeit nicht auf die größten Tech-Unternehmen. Seit 2023 kamen in Brüssel eine ganze Reihe neuer Lobby-Gruppen hinzu. So stieg die Zahl von 565 digitalen Unternehmen und Verbänden auf 733 im Jahr 2025, die das Ohr der Kommission und von Abgeordneten suchen.

Damit ist auch die Zahl der Digital-Lobbyist*innen angewachsen, inzwischen übersteigt sie sogar die Anzahl der Abgeordneten im Parlament: Neben den gut 720 Parlamentariern gehen im laufenden Jahr 890 Mitarbeiter*innen der Digitalindustrie in Vollzeit ihrer Arbeit nach. 2023 waren es noch 699. „Von ihnen verfügen 437 über Zugangsausweise, die ihnen nahezu uneingeschränkten Zutritt zum Parlament ermöglichen“, so die Recherche. Ganz vorne mit dabei sind Digital Europe mit 27 Lobbyausweisen, Google mit 16 und Microsoft mit elf. Auch mit Mitarbeiter*innen von Amazon trafen sich EU-Abgeordnete. Dabei waren ihnen im Februar 2024 die Zugangsausweise entzogen worden.

Bis Ende Juni fanden durchschnittlich drei Lobbytreffen mit Mitarbeiter*innen der Digitalindustrie pro Tag statt – mit leitenden Vertreter*innen der Kommission und Europaabgeordneten, so die Autoren der Analyse, Felix Duffy von LobbyControl und Bram Vranken von Corporate Europe Observatory (CEO).

Um die Zahlen zu ermitteln, haben die NGOs unter anderem Daten aus dem EU-Transparenzregister ausgewertet und nutzten zudem das Online-Datentool LobbyFacts.eu von LobbyControl. Alle Anaylsedaten sind in einer öffentlich zugänglichen Datenbank einsehbar.

Jetzt nicht einknicken

Big Techs Lobbyarbeit scheint Wirkung zu zeigen. Von der Leyen arbeitet gerade etwa zusammen mit der Kommission an einem digitalen Omnibus-Paket. Damit will sie Digitalgesetze ändern, um die EU „innovationsfreundlicher“ zu machen. Zudem will sie für Unternehmen Ausnahmen in die Datenschutzgrundverordnung aufnehmen.

Ihre Analyse demonstriere, wie Big Tech europäische Tech-Regulierung systematisch aufweicht, erklärt Felix Duffy von LobbyControl. Große Tech-Konzerne haben zu viel Macht und bedrohen eine „demokratische Digitalpolitik“. Gerade jetzt müsse die EU Digitalregeln konsequent umsetzen, anstatt zu deregulieren, so wie es Ursula von der Leyen tut, so Bram Vranken. „Die Kommission darf sich den mächtigen Konzerninteressen nicht beugen.“


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Zollkrieg mit den USA: Trump will EU-Digitalgesetze aufweichen

24. Juni 2025 um 15:27

Die EU-Kommission könnte einem Medienbericht zufolge die Durchsetzung europäischer Digitalgesetze vorerst aussetzen, um Donald Trump im Handelskrieg zu besänftigen. Das stößt im EU-Parlament auf starken Widerstand.

Abstürzende Aktuenkurse auf einem Smartphone-Display.
Der weiterhin ungeklärte Zollstreit zwischen den USA und der EU sorgt weiterhin für Unruhe. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / MiS

Im vom US-Präsidenten Donald Trump angezettelten Handelsstreit könnte die Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) für US-Unternehmen wie Alphabet, Meta oder Apple auf Eis gelegt werden, berichtet das Wall Street Journal (€). Dem Exklusiv-Bericht zufolge zirkuliert im Büro des US-Handelsbeauftragten der Entwurf eines „Abkommens über gegenseitigen Handel“ zwischen den USA und der EU. Ob die EU-Verhandler:innen dem Abkommen in dieser Form zustimmen werden, bleibt vorerst unklar.

Laut WSJ erfasst das geplante Abkommen eine ganze Reihe von Handelsbereichen, neben dem Digitalsektor unter anderem CO2-Grenzabgaben, Schiffbau oder die Beschaffung von Rüstungsgütern. Weiter ausgesetzt werden könnte demnach auch eine EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten, die Ende des Jahres in Kraft treten soll. Dem Bericht zufolge könnten die USA und die EU in einen „Dialog“ über die Implementation des DMA treten. Zwischenzeitlich sollte die Durchsetzung ruhen, so das WSJ.

Tauziehen im Handelsstreit

Die heiklen Verhandlungen zwischen den USA und der EU laufen überwiegend hinter verschlossenen Türen, seit Donald Trump im April die Einfuhren praktisch aller Länder der Welt mit Strafzollen belegt hatte. Für Importe aus der EU sah die ursprüngliche US-Ankündigung einen pauschalen Zollsatz von 20 Prozent vor. Später polterte Trump in sozialen Medien und erhöhte die Drohung mit Verweis auf „unfaire und ungerechtfertigte Klagen gegen US-amerikanische Unternehmen“ auf 50 Prozent.

Bislang sind die angedrohten Zölle weitgehend ausgesetzt. In Kraft sind jedoch etwa Abgaben auf Stahl- und Aluminiumimporte in Höhe von 50 Prozent sowie pauschale Aufschläge von 25 Prozent auf Autoimporte. Außerdem gilt ein Mindestzollsatz von 10 Prozent, der sich der Nachrichtenagentur Reuters zufolge kaum wegverhandeln lassen wird. Die zuletzt genannte Frist für einen Abschluss der Verhandlungen ist der 9. Juli.

Strafen und Auflagen gegen US-Digitalriesen

Ein besonderer Dorn im Auge der „America First“-Administration sind die relativ jungen EU-Digitalgesetze, der Digital Services Act (DSA) und der Digital Markets Act (DMA). Beide Gesetze sollen die Rechte von Nutzer:innen im Internet stärken und die Übermacht insbesondere großer Digital-Konzerne abschwächen. Viele dieser Unternehmen stammen aus den USA und sind davon entsprechend stärker betroffen als kleinere Wettbewerber, etwa aus der EU.

Zuletzt hat die EU-Kommission erstmals millionenschwere Wettbewerbsstrafen sowie Auflagen für Apple und Meta verhängt, denen sie Verstöße gegen den DMA vorwirft. Für Unverständnis auf der anderen Seite des Atlantiks sorgen zudem regelmäßige Auseinandersetzungen rund um die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Derweil sehen US-Republikaner die im DSA verankerten Mindestvorgaben zu Inhaltemoderation durch die Bank als unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit. Für weitere Verstimmung könnten außerdem nationale Vorstöße einzelner EU-Länder in puncto Digitalsteuer sorgen, darunter der jüngste Vorschlag des deutschen Kulturstaatsministers Wolfram Weimer.

EU-Parlament stellt sich gegen Aufweichung von Gesetzen

Ein in den Raum gestelltes Einknicken der EU-Kommission kommt beim EU-Parlament nicht gut an. „Bei aller Flexibilität und Verhandlungsbereitschaft seitens der EU muss weiterhin klipp und klar sein, dass unsere Gesetze oder eine Aufweichung unserer Regeln nicht Teil des Warenkorbes für die Verhandlungen sein dürfen“, sagt der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im EU-Parlament, in einer Pressemitteilung.

Dies gelte für den DMA genauso wie für andere Regelungen, betont Lange. „Hier darf nicht einmal mit dem Feuer gespielt werden. Da darf es keine Abstriche geben“, so der niedersächsische Abgeordnete. Es stehe nicht zur Disposition, „unsere EU-Gesetze und unsere Autonomie und Recht zu regulieren“.

In einer heutigen Anhörung habe die EU-Kommission die „Rolle, Einbindung und Bedeutung des Europäischen Parlaments bei den transatlantischen Handelsbeziehungen“ noch einmal bekräftigt. „Wenn es zu einem Abkommen kommt, dann haben wir im Europäischen Parlament das letzte Wort. Ob das Herrn Trump passt oder nicht“, gibt sich Lange kämpferisch.


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NGOs fordern: Apple soll echte Interoperabilität umsetzen

16. Januar 2025 um 18:19

Der Digital Markets Act der EU zwingt große Anbieter wie Apple, ihre Systeme für den Wettbewerb zu öffnen. Doch wie dies im Detail aussehen soll, ist hart umkämpft. Zivilgesellschaftliche Gruppen fordern nun von der EU-Kommission, Apple zu einem besseren Zusammenspiel mit der Konkurrenz zu zwingen.

Manche Dienste hat Apple in der Vergangenheit vor der Konkurrenz abgeschottet. Das soll der Digital Markets Act ändern. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Dreamstime

Apple soll seine Betriebssysteme, die vom Digital Markets Act (DMA) erfasst werden, von Grund auf auf Interoperabilität ausrichten. Das fordern zivilgesellschaftliche Gruppen wie die Free Software Foundation Europe (FSFE) und European Digital Rights (EDRi) in einer gemeinsamen Stellungnahme. Diese hatte die EU-Kommission in einer letzte Woche zu Ende gegangenen öffentlichen Konsultation von interessierten Parteien eingeholt.

Der seit März des Vorjahres EU-weit geltende DMA soll sicherstellen, dass besonders große Digitalunternehmen ihre Marktmacht nicht missbrauchen. Als sogenannte Gatekeeper eingestufte Unternehmen und die von ihnen angebotene Dienste unterliegen eigenen Regeln. Zudem drohen ihnen bei Verstößen empfindliche Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Apple zählt zu den insgesamt sieben IT-Firmen, die bislang von der EU-Kommission zu Gatekeepern erklärt worden sind. Im Fokus stehen hierbei der App Store, der Browser Safari sowie die mobilen Betriebssysteme iOS und iPadOS.

Apple muss seine Systeme öffnen

Als Folge des DMA muss Apple etwa alternative Vertriebswege für Apps bereitstellen, das Zusammenspiel von Smartwatches oder Kopfhörern anderer Hersteller mit seinen Betriebssystemen verbessern oder Airplay und Airdrop für Dritt-Anbieter ohne Hindernisse freigeben. Einige Auflagen setzt Apple bereits mal mehr, mal weniger um, gegen andere wehrt sich das US-Unternehmen teils juristisch, teils politisch. Im Falle des Messenger-Dienstes iMessage hat die Kommission nach einem Einspruch von Apple letztlich darauf verzichtet, ihn zu einem „zentralen Plattformdienst“ zu erklären.

In der jüngsten Konsultation der EU-Kommission ging es um Regulierungsvorschläge, die Brüssel im Dezember vorgelegt hatte. Demnach soll Apple eine Reihe an konkreten Maßnahmen ergreifen, um bestimmte Vorgaben des DMA vollumfänglich umzusetzen. Unter anderem geht es um Details der im EU-Gesetz skizzierten Regeln zur Interoperabilität.

Grundsätzlich sollen Dritt-Entwickler:innen etwa auf tief in den Betriebssystemen verankerte Funktionen zugreifen dürfen, die zuvor nur Apple offenstanden. Allerdings hat das Unternehmen eigene Vorstellungen davon, wie dieser Zugriff aussehen soll. Derzeit sieht der von Apple in die Welt gesetzte Prozess ein mühseliges Antragsverfahren vor, dem sich Entwickler:innen unterwerfen müssen – ohne Garantie, dass der gewünschte Zugriff letztlich wirklich gewährt wird.

NGOs fordern deutlich mehr Offenheit

Damit sind weder die EU-Kommission noch die Open-Source-Community zufrieden. In ihrer Stellungnahme drängen die zivilgesellschaftlichen Gruppen nun darauf, eine langfristig tragbare Lösung zu finden. „Wir begrüßen die Schritte der Europäischen Kommission, wirksame und transparente Maßnahmen von Apple zu fordern, aber eine grundlegende Umstellung auf ‚Interoperabilität durch Design‘ wäre die wirkungsvollste Verbesserung“, sagt Lucas Lasota von der FSFE.

Beim DMA gehe es nicht nur darum, so Lasota weiter, den Wettbewerb zwischen Gatekeepern zu regulieren, sondern auch darum, gleiche Wettbewerbsbedingungen für KMU und kleinere Softwareentwickler zu schaffen. Daher sei es von „entscheidender Bedeutung, Apples Ansatz zur Interoperabilität einer strengen Prüfung durch die Kommission und die Zivilgesellschaft zu unterziehen.“ Im Moment sei der von Apple gewählte Ansatz „offensichtlich mangelhaft und strukturell nicht in der Lage, die von der DMA geforderte effektive Interoperabilität zu gewährleisten“, führt die Stellungnahme näher aus.

Neben dieser grundlegenden Umstellung fordert die Stellungnahme eine längst überfällige, möglichst lückenlose und diskriminierungsfreie Dokumentation von Programmierschnittstellen, sogenannten APIs. Die Dokumentationen müssten zudem öffentlich zugänglich und kostenlos zur Verfügung stehen. Auch dürften Entwickler:innen nicht willkürlich von Apple gezwungen werden, Verschwiegenheitserklärungen zu unterzeichnen.

Verbesserungsbedarf sehen die NGOs auch beim Verifikationsprozess sowie beim von der Kommission vorgeschlagenen Feedback- und Bug-Tracking-System. Zudem solle Apple nicht willkürlich angebliche Sicherheitsbedenken ins Feld führen dürfen, um Wünsche nach Interoperabilität abzuschmettern. Außerdem sollte „Technologieneutralität“ ausdrücklich in den Regeln festgeschrieben und ein transparentes Tracking-System sowie eine kollaborative Plattform für Entwickler:innen eingerichtet werden.

Apple warnt vor Abschwächung der IT-Sicherheit

Auf den von der EU-Kommission im Dezember vorgelegten Vorschlag reagierte Apple bislang zurückhaltend. So habe das Unternehmen mehr als 250.000 APIs entwickelt, auf die Entwickler:innen Zugriff hätten, teilte es gegenüber Heise mit. Eine allzu freizügige Umsetzung von Interoperabilitätsvorschriften könnte jedoch die Sicherheit gefährden, warnt das Unternehmen. Es wolle aber weiterhin konstruktiv mit der Kommission zusammenarbeiten, um „einen Weg zu finden, der unsere EU-Nutzer:innen schützt und auch die Regulierung klarer macht“.

Die EU-Kommission wird die Stellungnahmen nun prüfen und voraussichtlich bis zum Frühjahr eine endgültige Entscheidung treffen. Dabei dürften sich Änderungen ergeben, wie sie in einem Dokument andeutet: „Die eingegangenen Eingaben können zu Anpassungen der Maßnahmen führen, die in die beiden endgültigen verbindlichen Entscheidungen aufgenommen werden.“


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Medienberichte: EU-Kommission soll bei der Durchsetzung von Plattformregeln zögern

14. Januar 2025 um 18:43

Laut Medienberichten gibt es auf hoher Ebene der EU-Kommission Diskussionen um den Digital Markets Act. Das Gesetz soll eigentlich die Macht großer Online-Plattformen einschränken. Nun will die EU-Kommission angeblich alle schon eingeleiteten Verfahren überprüfen. Für die Zivilgesellschaft wäre das ein großer Fehler.

Eine Person in Silouette kniet vor einem Gewässer, das von einer tief hängenden Sonne orange erleuchtet wird.
Selbstfindung in Orange. – Public Domain Download a pic Donate a buck! ^

Die EU-Kommission soll intern ihre Untersuchungen zu großen Unternehmen in der Digitalwirtschaft auf den Prüfstand gestellt haben. Das berichtete heute die Financial Times mit Verweis auf interne Quellen. In der vergangenen Woche hatte Le Monde ähnliches geschrieben, sich dabei allerdings auf den Digital Services Act (DSA) bezogen.

Laut der Financial Times geht es um Untersuchungen unter dem Digital Markets Act (DMA), mit dem die EU die Übermacht von Plattformen wie Google und Facebook einschränken will. Dabei soll die Kommission alle ihre Untersuchungen überprüfen, die sie bisher unter dem DMA eröffnet hat. Laut der Zeitung soll in dieser Zeit nicht über mögliche Strafzahlungen entschieden werden. Die eigentliche Arbeit an den Untersuchungen soll aber weitergehen.

Der DMA betrifft in erster Linie sogenannte Gatekeeper. Damit sind sehr große Digitalunternehmen gemeint, die zentrale Plattformdienste zur Verfügung stellen und eine Schlüsselposition in digitalen Märkten einnehmen. Insgesamt sieben Unternehmen erfüllen derzeit die Bedingungen, um derart eingestuft zu werden. Dazu zählen etwa Alphabet, Apple oder Meta, aber nicht das zuletzt hoch umstrittene X des US-Milliardärs Elon Musk. Für sie gelten besonders strenge Regeln, bei Verstößen drohen ihnen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes.

Nur normale Treffen, sagt Kommission

Die Kommission bestreitet auf Anfrage die Darstellung. Sie sei weiterhin fest entschlossen, den Digital Markets Act und sein Schwestergesetz, den Digital Services Act, durchzusetzen, betonte heute ein Sprecher der Kommission. Es gebe keine solche Überprüfung.

„Was wir haben werden, sind Treffen, um die Ausgereiftheit von Fällen zu bewerten und die Verteilung von Ressourcen sowie die allgemeine Bereitschaft der Untersuchungen zu beurteilen“, so der Sprecher weiter. Das seien normale Schritte, die im gesamten Lebenszyklus von Fällen im Tech-Bereich passieren würden.

Auch ansonsten betont die Kommission, dass die technische Arbeit in den DMA-Fällen sehr komplex sei. Deshalb würden die Untersuchungen weiterhin andauern. Der letzte Schritt aus den Untersuchungen, der öffentlich geworden ist, war die Verkündung von vorläufigen Ergebnissen gegen Apple und Meta im vergangenen Sommer.

Ergebnisse müssen wasserdicht sein

Bei Apple geht es dabei um die Regeln für App-Entwickler:innen. Diese sollen unter dem DMA eigentlich Kund:innen frei auf Angebote außerhalb des App Stores weiterleiten können. Hier reichten die Anpassungen von Apple laut Sicht der Kommission nicht aus. Bei Meta bemängelte die Kommission das „Pay or Consent“-Modell des Unternehmens. Unter diesem müssen Nutzer:innen entweder ihre Daten hergeben oder bezahlen, wenn sie Facebook oder Instagram nutzen wollen.

Die Kommission schickte diese vorläufigen Ergebnisse an die beiden Unternehmen – und die durften dann Widerspruch dagegen einlegen. Dafür bekommen sie auch Zugang zu allen Dokumenten, die die Kommission im Laufe der jeweiligen Untersuchung angelegt hat. Und es sind Konzerne mit prall gefüllten Geldbeuteln, für die es in diesen Fällen um sehr viel Geld geht. Man kann davon ausgehen, dass sie für ihre Verteidigung absolut hochwertige Anwält:innen angeheuert haben.

Der Sprecher der Kommission betonte heute deshalb auch: „Bevor wir eine solche Entscheidung beschließen, müssen wir uns sicher sein, dass wir diesen Fall vor Gericht gewinnen werden.“

Die orange Bedrohung

Neben der juristischen Absicherung gibt es aber noch ein zweites, politisches Problem, das Auswirkungen auf die europäischen Regeln haben könnte. Dieses Problem ist orangefarben, jähzornig und wird am kommenden Montag zum zweiten Mal als Präsident der USA eingeschworen werden.

Donald Trump hatte seit der Zeit rund um die US-Wahl verstärkt Kontakt mit Big-Tech-Chefs. Der Kniefall Mark Zuckerbergs in der vergangenen Woche war das neueste Signal in diese Richtung. Zuckerberg hat sich schon über die angebliche „Zensur“ durch europäische Digitalgesetze beschwert und versucht, mit nationalistisch gefärbten Appellen an Trump, EU-Vorgaben abzuwehren.

Auch Apple-Chef Tim Cook hatte Berichten zufolge bereits Kontakt mit Donald Trump und nutzte die Gelegenheit, um EU-Strafen zu kritisieren. „Ich werde nicht zulassen, dass sie sich an unseren Unternehmen bereichern“, will Trump darauf geantwortet haben.

Zivilgesellschaft macht Druck

Der Bericht über mögliche Bedenken bei der Kommission rief kritische Reaktionen hervor. Wenn die Kommission ihren bisherigen starken Kurs zum DMA ändern würde, wäre das ein sehr großer Fehler, sagte Lucas Lasota von der Free Software Foundation Europe (FSFE) zu netzpolitik.org. Die FSFE unterstützt die Kommission aktuell in einem DMA-Gerichtsverfahren gegen Apple.

„Die FSFE hält ihn für ein sehr wichtiges Gesetz“, so Lasota. Der DMA wolle ein ebeneres Spielfeld für alle schaffen. Es gehe nicht um einen Gegensatz EU gegen USA, sondern um Big Tech gegen alle.

Dem stimmt auch Jan Penfrat von Europan Digital Rights zu. „Die DMA-Untersuchungen zu den Gatekeepern zu verlangsamen, herunterzufahren oder zu pausieren, wäre ein großer Fehler der Europäischen Kommission“, sagte er zu netzpolitik.org.

„Wenn die Kommission sich von der Angst vor politischem Gegenwind aus der Trump-Regierung dazu schikanieren lässt, seine DMA-Untersuchungen neu zu bewerten, dann wird diese Schikane – sowohl von Big Tech als auch von Trump – nicht aufhören“, so Penfrat.

Schwab will gründliche Arbeit

Zweifel gab es auch im Europäischen Parlament. So etwa von Stephanie Yon-Courtin, einer liberalen Abgeordneten aus Frankreich, die am Digital Markets Act mitarbeitete. Für „etwas schwach“ hält sie die Antwort der Kommission, laut der diese weiterhin entschlossen sei, ihre Regeln durchzusetzen. „Wir brauchen gegen die Provokationen von Big Tech keine Worte mehr, sondern Taten, und zwar bald“, sagte Yon-Courtin netzpolitik.org.

Wesentlich gelassener zeigt sich der deutsche Christdemokrat Andreas Schwab. Er war auf Parlamentsseite Chefverhandler zum DMA. „Grundsätzlich gilt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit, weil der Maßstab in Europa das Rechtsstaatsprinzip ist“, so Schwab. Die Verfahren würden wahrscheinlich vor Gericht landen und in den USA gebe es jetzt schon Zweifel daran, wie seriös die EU handele. „Deshalb muss die Sache sauber durchgezogen werden.“

„Gleichzeitig ist es aber kein Geheimnis, dass die Spitze der Kommission derzeit keinen Ärger mit den USA will“, so Schwab weiter. „Das muss uns noch nicht besorgt machen, wir können eine Reihe von Entscheidungen auch Anfang Februar noch treffen.“ Am kommenden Donnerstag tritt die Arbeitsgruppe des Parlaments zusammen, die sich mit der Durchsetzung des DMA beschäftigt. Dort will er mit Vertreter:innen der Kommission weitere Einzelheiten besprechen.


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