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Mit der finnischen EU-Abgeordneten Aura Salla soll eine ehemalige Meta-Lobbyistin maßgeblich am geplanten digitalen Regulierungsabbau in der EU mitwirken. Nun fordern mehrere Nichtregierungsorganisationen ihre Abberufung als Chef-Verhandlerin des EU-Parlaments.
Vor ihrer Wahl ins EU-Parlament im Sommer 2024 war die finnische EU-Abgeordnete Aura Salla Chef-Lobbyistin von Meta in Brüssel – nun soll sie über die Deregulierung im Digitalbereich mitbestimmen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Martin Bertrand
Die finnische EU-Abgeordnete Aura Salla ist in Brüssel bestens vernetzt. Vor ihrer Zeit im EU-Parlament war die konservative Politikerin dort Chef-Lobbyistin von Meta. Davor hatte Salla diverse Positionen in der EU-Kommission bekleidet, unter anderem war sie im Kabinett des damaligen Vize-Präsidenten Jyrki Katainen tätig.
Von der Politik in die Privatwirtschaft und wieder zurück: Das als „Revolving Door“ bekannte Phänomen sorgt immer wieder für Probleme, da es schnell zu Interessenskonflikten führt. Zumindest auf dem Papier ist die EU dagegen gewappnet: Ein detailliertes Regelwerk soll verhindern, dass Beamt:innen nahtlos von einer Rolle in die nächste schlüpfen und dabei etwa Kontakte und Wissen mitnehmen, das sie im neuen Job eigentlich nicht haben sollten.
Für Aura Salla könnte es deshalb nun eng werden. Eine Reihe zivilgesellschaftlicher Organisationen, darunter Corporate Europe Observatory (CEO), LobbyControl und Transparency International EU fordern in einem heute veröffentlichten offenen Brief an den Industrieausschuss (ITRE) im EU-Parlament, Salla von ihrer Rolle als Berichterstatterin für den sogenannten Digitalen Omnibus abzuberufen.
Unter diesem Begriff verhandelt die EU derzeit ein Gesetzespaket, mit dem die Digitalregulierung überarbeitet und entschlackt werden soll. Ziel sind vereinfachte Regeln, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu verbessern. Kritiker:innen weisen darauf hin, dass mit dem Regulierungsabbau unter anderem das Datenschutzniveau empfindlich abgesenkt würde. Als eine der Berichterstatterinnen – und damit Verhandlungsführerinnen – des EU-Parlaments hätte Aura Salla dabei viel Einfluss auf das fertige Gesetz.
Ehemalige Meta-Lobbyistin mischt kräftig mit
„Die Ernennung einer ehemaligen Big-Tech-Lobbyistin, um Digitalgesetze zu überarbeiten und zu schwächen, wirft schwerwiegende Fragen hinsichtlich unzulässiger Einflussnahme auf den Gesetzgebungsprozess auf“, so die NGOs in ihrem Schreiben. Gerade Meta, zu dem Facebook, Instagram und WhatsApp gehören, steht bekanntlich mit Vorgaben wie jenen zum Datenschutz auf Kriegsfuß. Rund 2,5 Milliarden Euro an Geldbußen wurden dem Datenkonzern wegen wiederholter Vergehen in der EU auferlegt.
„Das Unternehmen hat ein starkes Interesse daran, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch den Digitalen Omnibus zu schwächen, und kann seine engen Verbindungen zu Frau Salla nutzen, um dies zu erreichen“, warnen die NGOs. Tatsächlich habe sich Salla als Abgeordnete bereits mehrfach mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber getroffen, unter anderem bei einem Lobbytreffen im September 2024 und einem weiteren im Januar 2025.
Bereits jetzt lässt sich am Omnibus-Entwurf der Kommission der Einfluss der Wirtschaft ablesen, wie eine gemeinsame Analyse von CEO und LobbyControl im Januar ergeben hatte. Mit Industrieforderungen praktisch deckungsgleiche Vorschläge durchziehen den gesamten Entwurf, der in der Leseart der NGOs einen „beispiellosen Angriff auf digitale Rechte“ darstellt. Zudem lese sich der Vorschlag wie eine Wunschliste ausgerechnet US-amerikanischer Tech-Konzerne, anstatt europäische Unternehmen zu stärken.
Voll auf Deregulierungslinie
Ähnliche Positionen wie die Tech-Konzerne vertritt auch Aura Salla. Die zur konservativen EVP-Fraktion gehörende Politikerin warnte etwa vor einem „Regulierungs-Tsunami“, fürchtet Überregulierung durch Gesetze wie den Digital Services Act und möchte Tech-Konzernen erlauben, Verkehrs- und Metadaten ihrer Nutzer:innen möglichst ungehindert zum Trainieren ihrer KI-Systeme verwenden zu können.
Nach ihrer Bestellung zur Berichterstatterin zeigte Salla auf, in welche Richtung sie den Digitalen Omnibus lenken will: „Jahrelang konzentrierte sich die EU auf die Regulierung ihrer eigenen Unternehmen, während China und die USA in Wachstum und technologische Entwicklung investierten. Das endlose Klicken durch Cookie-Einstellungen und die sich überschneidenden und unklaren Regeln für Unternehmen haben das Internet nicht sicherer gemacht, sondern das Wachstum europäischer Unternehmen gebremst. Europäische Unternehmen müssen endlich Priorität haben“, schrieb sie in einer Pressemitteilung.
Zugleich sieht Salla die EU nicht notwendigerweise in der Verantwortung: „Big Tech sollte in ihren Heimatkontinenten reguliert werden“, sagte sie Ende 2024 dem Magazin Wired. In vielen Fällen wären das die USA, so Salla – ein Land, das traditionell reichlich wenig von Regulierung hält, erst recht unter Präsident Donald Trump und seinen Tech-Oligarchen wie Mark Zuckerberg im Schlepptau. Indes schlägt Salla „Maßnahmen wie Zölle, Datenpreismechanismen oder eine Digitalsteuer für Unternehmen außerhalb der EU“ vor. Diese Ansätze dürften jedoch kaum im Digitalen Omnibus verhandelt werden.
Halb verdeckte Interessenkonflikte
Ein ungünstiges Licht auf Salla werfe zudem ihre Tendenz, „wiederholt potenzielle Interessenkonflikte zu verschleiern“, kritisieren die NGOs. So hatte sie etwa nicht offengelegt, Anteile an Rüstungsbetrieben zu halten, obwohl diese Transparenz EU-Abgeordneten ausdrücklich vorgeschrieben ist. Erst Berichterstattung des Online-Mediums Follow the Money hat sie letztlich gezwungen, ihre Aktien zu verkaufen.
Auch als Omnibus-Berichterstatterin sieht Salla keine Interessenskonflikte. In ihrer offiziellen Erklärung hierzu – eine Pflicht für Berichterstatter:innen – hat sie im Februar die einschlägige Frage verneint. Aus Sicht der NGOs verstößt sie damit gegen die Transparenzregeln, die für Abgeordnete gelten.
Auf Anfrage weist Salla die Vorwürfe zurück. Ab ihrem Eintritt in den Mutterschutz im Februar 2023 habe sie nicht mehr für Meta gearbeitet und seit ihrem endgültigen Abschied im Mai 2023 auch kein Geld bekommen, sagt Salla zu netzpolitik.org:„Selbstverständlich habe ich seit meinem Ausscheiden keine Zahlungen mehr von dem Unternehmen erhalten“. Im Zusammenhang mit der Berichterstatterrolle „habe ich keine laufende berufliche Tätigkeit, keine finanziellen Interessen und keine persönlichen Interessen, die einen Interessenkonflikt darstellen könnten“, sagt Salla.
Als Berichterstatterin wolle sie dem europäischen öffentlichen Interesse dienen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken, so die Abgeordnete. „Ich habe meine Ansichten zur Notwendigkeit der technologischen Souveränität der EU, zur Beseitigung der Abhängigkeit von amerikanischen Technologiekonzernen und zur Förderung europäischer Alternativen stets deutlich zum Ausdruck gebracht“, sagt die Finnin.
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Meta, der Anbieter von Instagram und Facebook, schneidet über „Business Tools“ mit, was Nutzer*innen auf Drittwebsites treiben. Jetzt hat ein Dresdener Gericht vier Betroffenen je 1.500 Euro Schadenersatz zugesprochen. Einer entsprechenden Sammelklage kann man sich weiterhin anschließen.
Wer einen Insta-Account hat, gilt als betroffen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Solen Feyissa
Wer einen Instagram- oder Facebook-Account besitzt und Nachrichten auf tagesschau.de liest, Unterkünfte über AirBnB bucht, Medikamente bei DocMorris.de bestellt, Partner über parship.de sucht oder Unterstützung auf krebshilfe.de oder nie-wieder-alkohol.de, der wird vermutlich von Meta dabei ausspioniert, sagt eine Liste des Mainzer Landgerichts. Der Konzern trackt nämlich das Verhalten seiner Nutzer*innen auch auf diesen und vielen weiteren Seiten. Wenn Websites „Business Tools“ von Meta einsetzen, fließen Daten an den Konzern ab – ohne Zustimmung der Website-Besucher*innen.
Das ist illegal. Vier Betroffene haben deswegen gerade je 1.500 Euro Entschädigung vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden zugesprochen bekommen. Interessant an dem Urteil: Die Betroffenen müssen nicht nachweisen, dass sie auf bestimmten Seiten ausspioniert wurden. Es reicht, dass sie einen Facebook- oder Instagram-Account haben und dass Meta diese extreme Form der Datensammlung tatsächlich praktiziert.
Tausende solcher Klagen gegen Meta sind aktuell anhängig. Menschen, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen und trotzdem kostenfrei an eine Entschädigung von Meta kommen wollen, können sich einer Sammelklage anschließen.
Ein Urteil mit Strahlkraft
Das OLG Dresden hat keine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Es ist allerdings möglich, dass Meta eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einreicht. Wegen des geringen Streitwerts der vier Fälle wäre eine solche allerdings wohl relativ aussichtslos.
Das Urteil ist ein Leuchtturm, den andere Gerichte auf dem Schirm haben werden, wenn sie Entscheidungen zur Meta-Überwachung zu fällen haben. Demnächst werden zum Beispiel Urteile vom OLG Naumburg in Sachsen-Anhalt und einem Münchner OLG-Senat erwartet.
Das Landgericht Leipzig hatte Meta-Nutzer*innen zuvor sogar 5.000 Euro zugesprochen. Hingegen sah der 14. Senat des OLG München nur 750 Euro Entschädigung als angebracht.
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Der Streit um die Berufung der ehemaligen Meta-Angestellten Niamh Sweeney zur irischen Datenschutzbeauftragten erreicht Brüssel. Doch auch nach einer formalen Beschwerde des Irish Council for Civil Liberties will die EU-Kommission offenbar nicht in das Verfahren eingreifen.
Die EU-Kommission sei nicht zuständig, sagt die Kommission. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Michael Kneffel
Das Irish Council for Civil Liberties (ICCL) hat am 28. Oktober eine formale Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Darin kritisiert die Menschenrechtsorganisation die Ernennung von Niamh Sweeney zur Leiterin der irischen Data Protection Commission (DPC). Die Berufung stelle die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde infrage.
Bereits vergangene Woche hatten mehrere Nichtregierungsorganisationen der irischen Regierung einen Beschwerdebrief übergeben, in dem sie die Ernennung Sweeneys kritisieren. Als Grund führen sie zum einen an, dass diese mehr als sechs Jahre als Lobbyistin für den Tech-Konzern Meta tätig war. Meta ist eines der Unternehmen, das die DPC überwacht.
Zum anderen kritisieren die NGOs das Auswahlverfahren selbst. Dafür stellte das Unternehmen publicjobs ein Gremium aus fünf Personen zusammen. Darunter war auch Leo Moore. Der Anwalt der Kanzlei William Fry hat mit mehreren Big-Tech-Unternehmen zusammengearbeitet. Neben Moore gehörte außerdem ein Vertreter des irischen Justizministeriums dem Auswahlgremium an: Deputy Secretary General Doncha O’Sullivan.
Irland: Liebling der Tech-Branche
In seiner Beschwerde betont das ICCL, dass die DPC eine Schlüsselposition bei der Durchsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einnehme. Außerdem müsse die irische Datenschutzkommission laut EU-Recht vollkommen unabhängig gegenüber jeglichen Weisungen von außen agieren – auch gegenüber möglicher Einflussnahme der irischen Regierung.
Viele Technologiekonzerne haben ihren europäischen Hauptsitz in Irland, darunter Meta, Google, Apple, Microsoft und TikTok. Die Unternehmen tragen einen erheblichen Teil zu Irlands Wirtschaft bei. Und Meta allein zahlte im Jahr 2023 mehr als 280 Millionen Euro Steuern an die irischen Behörden.
Derweil geriet die Durchsetzung der DSGVO in Irland den vergangenen Jahren immer wieder ins Stocken. Im Jahr 2022 klagte die DPC sogar gegen eine Entscheidung des ihr übergeordneten European Data Protection Board, um keine weitergehenden Ermittlungen zu Metas Datenverarbeitung aufnehmen zu müssen.
Die Berufung Sweeneys zur dritten Datenschutzkommissarin lässt den ICCL an der Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde zweifeln. In ihrer Beschwerde an die EU Kommission schreibt die Organisation:
„Angesichts der bisherigen Bilanz der irischen Datenschutzkommission und der begründeten Zweifel an ihr hätte Irland sich über jeden Vorwurf [der Parteilichkeit] erheben müssen, unter anderem durch die Einführung von Verfahrensgarantien für die Ernennung der Mitglieder seiner Behörde.“
EU-Kommission will offenbar nicht eingreifen
Bei einer Pressekonferenz der EU-Kommission am 29. Oktober erkundigte sich eine Journalistin bei einem Kommissionssprecher, ob die Kommission die Beschwerde des ICCL annehmen werde. Der Sprecher antwortete, dass die europäischen Mitgliedstaaten für die Besetzung ihrer jeweiligen Datenschutzbehörde zuständig seien.
Die Kommission sei nicht in das Auswahlverfahren involviert gewesen und habe auch keine Kompetenzen einzuschreiten. Zugleich versuche die Kommission „immer sicherzustellen […], dass alle europäischen Datenschutzbehörden die Mittel und Unabhängigkeit haben, um ihrer Arbeit nachzugehen“.
Die Reaktion der EU-Kommission kritisiert Itxaso Domínguez de Olazábal vom Verband europäischer Digitalorganisationen European Digital Rights (EDRi): „Die Kommission kann nicht weiter wegschauen, während eine nationale Regulierungsbehörde die Grundsätze der Union untergräbt“, sagt de Olazábal gegenüber netzpolitik.org. „Der Schutz personenbezogener Daten und Grundrechte ist Teil dessen, wofür die EU steht – und die Kommission muss entsprechend handeln.“
Domínguez betont, dass die Beschwerde des ICCL nicht nur auf das Auswahlverfahren, sondern auch auf die Unabhängigkeit der DPC beziehe. Daher liege das Verfahren durchaus im Zuständigkeitsbereich der Kommission. „Die Kommission konzentriert sich offenbar auf das Auswahlverfahren und übersieht dabei das tieferliegende Problem: die anhaltende mangelnde Unabhängigkeit der irischen Datenschutzbehörde, die durch diese Ernennung offengelegt wird“.
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TikTok, Instagram und Facebook lassen Forschende nicht ausreichend an ihre Daten heran. Und bei Instagram und Facebook ist das Melden von Inhalten zu schwer. Das hat die EU-Kommission festgestellt und fordert Nachbesserungen – sonst drohen Geldstrafen.
Schnell und einfach sollen Instagram-Nutzende in der EU Inhalte melden können. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Claudio Schwarz
Im Frühjahr 2024 hat die EU-Kommission die jeweils ersten Verfahren nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) für Meta (Instagram, Facebook) und für TikTok eröffnet. Seitdem hat die Behörde vorläufig mehrere Verstöße festgestellt, etwa im Bereich des Jugendschutzes und der Desinformation vor Wahlen. Heute hat sie weitere Untersuchungsergebnisse geteilt.
Alle drei Plattformen – also TikTok, Instagram und Facebook – setzen demnach den Zugang zu Daten für Forschende nicht ausreichend um. Es sei sehr umständlich, die Daten zu beantragen und es gebe Probleme im Überprüfungsprozess der Forschenden. Und auch wenn die Daten bereitgestellt würden, seien diese oft unvollständig und nicht zuverlässig. Ähnliche Punkte hatte die Kommission bereits vor einem Jahr bei X bemängelt. Laut DSA ist die Kommission die zuständige Aufsichtsbehörde für „sehr große Plattformen“ (VLOPs).
Die weiteren der heute vorgestellten Ergebnisse betreffen nur Instagram und Facebook. Die Meldewege seien zu kompliziert, sagte eine Kommissionsbeamtin heute in einem Pressebriefing. Wenn Nutzende auf den Plattformen auf illegale Inhalte stoßen, etwa die Darstellung von Missbrauch oder Betrugsmaschen, sollen sie diese selbst möglichst einfach bei den Plattformen melden können. Der DSA will so die Nutzendenrechte stärken und ein System schaffen, das sich quasi “selbst reinigt”.
Manipulative Designs beim Meldeweg
Doch in der Realität sei der Weg so anspruchsvoll und lang, dass viele Nutzende die Meldungen abbrechen würden, heißt es aus der Kommission. Außerdem kämen hier manipulative Designs zum Einsatz. Das bedeutet, dass Meldewege etwa irreführend oder kompliziert gestaltet sind, zum Beispiel über schwer auffindbare Buttons oder unnötig viele Klicks.
In der Folge würden Inhalte nicht gemeldet, Plattformen also nicht darauf aufmerksam gemacht, und es könnten entsprechend auch keine Maßnahmen ergriffen werden, um die Inhalte zu entfernen. Hierzu hätten die Kommission viele Beschwerden erreicht. Es sei klar, dass Meta hier nachbessern müsse.
Darüber hinaus kritisiert die Kommission den Mechanismus zum Umgang mit Beschwerden zur Inhaltsmoderation. Wenn Plattformen Inhalte oder Accounts sperren, können sich betroffene Nutzende an die Plattformen wenden und Beschwerde einreichen. Allerdings laufe auch das bei Meta nicht zufriedenstellend ab, so die Kommission. Zum Beispiel sei es nicht möglich, in der Kommunikation mit den Plattformen Dokumente anzuhängen, um etwa zu beweisen, dass eine Facebook-Seite einem selbst gehöre. In der Konsequenz würden Beschwerden nicht beantwortet.
So geht es jetzt weiter
Meta und TikTok können nun die Dokumente der Kommission einsehen und schriftlich auf die Kritikpunkte antworten – etwas, das nach Einschätzung der Kommissionsbeamtin zwei bis drei Monate in Anspruch nehmen könne. Im nächsten Schritt soll es weitere Gespräche zwischen Kommission und betroffenen Unternehmen geben. Die Hoffnung der Kommission dabei ist, dass die Plattformen ihre Mechanismen anpassen und damit die Vorgaben des DSA erfüllen.
Sollte dies nicht passieren, könnte die Kommission abschließend feststellen, dass sich die Plattformen nicht an den DSA halten und eine Geldstrafe verhängen – in Höhe von bis zu sechs Prozent des jährlichen weltweiten Umsatzes. Auch dann hätten die Plattformen noch die Möglichkeit, diese Entscheidung vor Gericht anzufechten.
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Tech-Gigant Meta will Daten, die Nutzer*innen in seinen Chatbot eingeben, künftig auslesen und speichern. Damit sollen Anzeigen treffsicherer personalisiert werden. Es gibt nur einen Weg, sich der Datensammlung zu entziehen.
Unterhaltungen mit dem Meta-Chatbot sind nicht privat – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / NurPhoto
Den Meta-Chatbot können Menschen über Instagram, Whatsapp und Facebook ansprechen. Laut Meta nutzen ihn monatlich mehr als eine Milliarde Menschen. Viele davon teilen intime Informationen mit der Software.
Die Gespräche, die Menschen mit der sogenannten Künstlichen Intelligenz führen, will Meta künftig auslesen und speichern. Damit sollen Anzeigen treffsicherer personalisiert werden und die Daten sollen auch beeinflussen, welche Posts Nutzer*innen in den Sozialen Netzwerken angezeigt bekommen. Das erklärte Meta gestern in einem Blogpost. Der Konzern behält sich dabei vor, die Informationen aus den Gesprächen in allen seinen Produkten zu nutzen.
Ein Beispiel nannte der Konzern direkt: Wer sich mit der KI etwa übers Wandern unterhalte, bekomme danach womöglich Empfehlungen für Wandergruppen, Wanderstrecken von Bekannten und Werbung für Wanderschuhe angezeigt.
Auch sensible Konversationen werden ausgelesen
Meta gibt zwar an, sensible Konversationen über religiöse Ansichten, die sexuelle Orientierung, politische Meinungen, Gesundheit und ethnische Herkunft nicht für personalisierte Werbung nutzen zu wollen, die Daten werden aber dennoch mit ausgelesen.
Die neue Regelung will Meta ab dem 16. Dezember umsetzen, allerdings zunächst nicht in der EU und Großbritannien. Dort solle das Feature später ausgerollt werden, weil die hiesigen Datenschutzbestimmungen strenger seien. Für das KI-Training werden die Chatprotokolle in Europa wohl schon genutzt.
Seit Juni ist bereits bekannt, dass Meta mit Hilfe von KI Anzeigen erstellen will. Werbetreibende müssen dann nur ein Produktbild und ein Budget vorgeben. Meta möchte durch diese Investitionen die größte Einnahmequelle Werbung noch rentabler machen. Hier bieten sich auch Spielräume für individuelle Personalisierung von Anzeigen – anhand der mit dem Chatbot erhobenen Daten.
Die Nutzer*innen können einstellen, in welchem Ausmaß die ihnen ausgespielte Werbung personalisiert werden soll, aber es gibt keine Möglichkeit, sich gegen die Datenerfassung zur Personalisierung zu wehren – außer, den Chatbot nicht zu nutzen. In Whatsapp kann es allerdings sein, dass andere Nutzer*innen ihn zu einer Konversation hinzuziehen. Das lässt sich mit der Funktion „erweiterter Chat-Datenschutz“ verhindern. Oder mit dem Verzicht auf die datensammelwütige App zugunsten von datensparsamen Alternativen.
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Das vietnamesischsprachige Nachrichtenportal Thoibao, das in Berlin sitzt, kämpft um sein Überleben. Facebook gefährdet die Finanzierung des Exilmediums. Und der größte private Konzern Vietnams überzieht den Chefredakteur mit Abmahnungen.
Der Journalist und Chefredakteur Trung Khoa Lê kämpft seit Jahren gegen Zensur und Angriffe auf sein Nachrichtenportal Thoibao. – CC-BY-SA 4.0 Trung Khoa Lê
Thoibao ist eines der reichweitenstärksten Nachrichtenportale in vietnamesischer Sprache außerhalb Vietnams. Die Redaktion besteht vor allem aus einem Raum, in dem Chefredakteur Trung Khoa Lê zwischen mehreren großen Bildschirmen, die an den Wänden montiert sind, hin und her blickt. Auf einem sieht Lê in Echtzeit, wo und wie oft seine Webseite thoibao.de weltweit aufgerufen wird. Einen anderen nutzt er, um Beiträge auf Facebook und YouTube zu posten – Plattformen, über die er seine Leser*innenschaft in Vietnam erreicht. Ein weiterer zeigt Aufnahmen von Überwachungskameras, die rund um das Büro installiert sind. Denn aufgrund seiner Berichterstattung lebt Lê in ständiger Gefahr.
Im Jahr 2018 hat die vietnamesische Armee Lê als Staatsfeind eingestuft. Er hat mehrfach Morddrohungen von mutmaßlichen Anhänger*innen des vietnamesischen Regimes erhalten. Der Journalist steht unter Personenschutz des Landeskriminalamtes Berlin, die Polizei kommt regelmäßig zu seinem Büro im Dong Xuan Center, Berlins größtem Markt für asiatische Waren.
Nun ist auch seine Plattform Thoibao gefährdet. „Wir werden gerade massiv von vielen Seiten gleichzeitig angegriffen: Cyberattacken, unsere Konten auf Facebook werden gelöscht und der größte Konzern Vietnams versucht uns einzuschüchtern“, sagt Lê. Die Angriffe seien politisch motiviert, da Thoibaos unabhängige Berichterstattung der vietnamesischen Regierung in Hanoi ein Dorn im Auge ist. Insbesondere die Löschung der Facebook-Konten bedrohe die finanzielle Grundlage der Redaktion.
Die Leser*innenschaft wächst rasant
Lê berichtet seit 2008 zu politischen Entwicklungen in Vietnam und weltweit. Thoibao hat dank eines großen Netzes an Informant*innen viele exklusive Nachrichten aus der vietnamesischen Politik. Seit der Einstellung vietnamesischsprachiger Medienangebote in Voice of Amerika und Radio Free Asia in den USA durch die Trump-Administration wächst die Leser*innenschaft rasant. Laut eigenen Angaben erhalten alle Kanäle der Redaktion zusammen rund 700 Millionen Zugriffe im Monat, die meisten davon aus Vietnam.
Facebook ist der wichtigste Kanal. Aufgrund der vom Staat zensierten Medien ist die Plattform die Hauptnachrichtenquelle in Vietnam. Doch nun entfernt Facebook nach und nach die Konten der Redaktion. Zwei Konten, Thoibao.eu und Thoibao.news, wurden vergangenes Jahr gelöscht. Nun ist auch das Hauptkonto Thoibao.de mit 1,2 Millionen Followern vom Löschen bedroht. Ein Beitrag im August soll laut Facebook gegen die Gemeinschaftsstandards zu Suizid, Selbstverletzung und Essstörungen verstoßen haben. Das Video enthalte möglicherweise etwas, das andere Personen zu Selbstverletzung veranlassen könnte, heißt es in der Begründung. Allerdings berühre das Video diese Themen nicht annähernd, sagt Lê, es gehe um vietnamesische Polizeigeneräle.
Auch über dem persönlichen Profil von Lê mit rund einer Viertelmillion Followern prangt ein gelbes Warn-Icon: „Für das Profil liegen einige Probleme vor“. Beiträge wurden wegen angeblicher Verletzung der Gemeinschaftsstandards entfernt. Die Redaktion erhob zwar Einspruch, doch das war bislang vergeblich. Nach erneuter Überprüfung blieben die Videos offline – bei den bereits gelöschten Konten war es genau so.
„Sollte auch thoibao.de von Facebook gelöscht werden, sind wir als Medium tot“, sagt der Chefredakteur. Denn dieses Konto ist Thoibaos wichtigste Einnahmequelle. Mit den Werbeeinnahmen bezahlt Lê die Technik und seine 20 Mitarbeiter*innen weltweit. Schon jetzt haben die Einschränkungen zur Folge, dass die Inhalte weniger Menschen ausgespielt werden. Die Einnahmen sind drastisch eingebrochen. Sie betragen nicht mehr rund 17.000 Euro im Monat sondern unter 500 Euro. Lê musste seine Mitarbeiter*innen bereits darum bitten, weniger Inhalte zu produzieren.
Facebook in Vietnam: eine Geschichte der Unterdrückung
Die jüngsten Einschränkungen durch Facebook treffen Thoibao zwar besonders hart, sind aber nicht die ersten. 2018 machten Unbekannte Lê ohne sein Wissen zum Administrator einer Facebookseite, die massiv gegen Gemeinschaftsstandards verstieß. Daraufhin sperrte Facebook zeitweise alle von ihm administrierten Seiten inklusive Thoibao. 2021 erschien eine gefälschte Todesanzeige auf Lês Profil. Weil er angeblich tot war, konnte er keine Beiträge mehr posten.
„Vietnams Zensurbehörden ordnen an – Facebook führt aus. Anders kann man die Störmanöver nicht beschreiben, denen das Medienunternehmen Thoibao.de ausgesetzt ist“, sagt die Journalistin und Mitarbeiterin von Thoibao Marina Mai. „Als globales Soziales Netzwerk muss sich Facebook solchen Angriffen widersetzen und Pressefreiheit garantieren“, fügt sie hinzu.
Die vietnamesische Abteilung von Facebook löscht immer wieder regimekritische Posts auf Wunsch der Regierung. Auf Grundlage des sogenannten Cybersicherheitsgesetzes kann Hanoi die Entfernung „schädlicher“ Inhalte – ein weit gefasster Begriff, der oft Kritik am Staat umfasst – innerhalb von 24 Stunden verlangen. So hat Facebook allein im Zeitraum von Juli bis Dezember 2024 4.520 Inhalte gesperrt.
Um weiterhin im bevölkerungsreichen Land seine Dienste anbieten zu können, macht die Plattform bereitwillig Zugeständnisse an den Einparteienstaat. Mark Zuckerberg, Chef von Meta, dem Konzern dem Facebook gehört, hat Mitarbeiter*innen persönlich angewiesen, sich den Zensurwünschen der Regierung zu beugen, wie die Whistleblowerin Frances Haugen vor dem US-Senatsausschuss berichtete. Das Land mit den siebtmeisten Facebook-Nutzer*innen weltweit ist für den Konzern ein lukrativer Markt. Etwa 75 Prozent der 100 Millionen Einwohner*innen nutzen die Plattform.
Facebook bestreitet nicht, eng mit der vietnamesischen Regierung zusammenzuarbeiten. „Sollten wir feststellen, dass wir zur Einschränkung von Inhalten verpflichtet sind, beschränken wir dies ausschließlich auf das Land, in dem sie illegal sind“, schreibt Meta auf unsere Anfrage. „So stellen wir sicher, dass der Eingriff so gering wie möglich bleibt und diese Regierungsanfragen keine unverhältnismäßigen Auswirkungen auf das Recht auf freie Meinungsäußerung unserer globalen Community haben“. Unsere Frage, wieso Beiträge und sogar ganze Konten von Thoibao gelöscht und somit auch nicht mehr in Deutschland verfügbar sind, ließ Meta unbeantwortet.
Laut Anja Osterhaus, Geschäftsführerin von Reporter ohne Grenzen in Deutschland, komme Meta dem eigenen Anspruch, Meinungsfreiheit zu garantieren, nicht nach. „Facebook kennt den Fall von Thoibao seit Jahren und weiß, dass die Nachrichtenseite im Visier des vietnamesischen Regimes steht.“ Facebook müsse den Fall gründlich untersuchen und prüfen, ob Hanoi eine mögliche Sicherheitslücke ausnutzt. Osterhaus fordert, „Meta muss seiner Verantwortung endlich nachkommen und die Einschränkungen beenden.“
Lê und Mai setzen sich dafür ein, dass die Inhalte von Thoibao auf Facebook gemäß deutscher Gesetze moderiert werden. Da die Redaktion in Berlin ansässig ist, sind ihre Inhalte durch die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit geschützt. „Thoibao ist ein deutsches Medienunternehmen. Deutschland muss unsere Pressefreiheit schützen“, sagt Lê. Die beiden Journalist*innen haben Bundestagsabgeordnete kontaktiert, damit diese auf Meta einwirken und das Recht auf Pressefreiheit für Thoibao verteidigen. „Wenn Deutschland nicht aufpasst, werden die für unsere Demokratie wertvollen Rechte wie Meinungsfreiheit und Pressefreiheit durch Facebook langsam sterben“, warnt Lê vor möglichen Entwicklungen, die auch andere deutsche Medien in Zukunft treffen könnten.
Alte und neue Cyberangriffe
Die Website thoibao.de wird regelmäßig Opfer von Ddos-Angriffen. Dabei überlasten Hunderttausende gleichzeitige Aufrufe den Server der Seite und legen sie absichtlich lahm. Kürzlich hat ein Cyberangriff es so aussehen lassen, als ob Thoibao selbst einen Ddos-Angriff vorgenommen hätte, und zwar gegen eine Webseite einer Schweizer Universität. Dabei wurde die IP-Adresse des eigentlichen Ddos-Angreifers manipuliert und mit der von Thoibao ersetzt. Ganz so, als ob jemand ein Paket mit einer falschen Absenderadresse sendet. Dass nun auch derartiges IP-Spoofing gegen Thoibao eingesetzt wird, ist laut Lê neu.
Eine weitere Taktik, mit der Thoibao bekämpft wird, sind Beschwerden wegen Urheberrechtsverletzungen. Eine Seite namens Song Ngam News, die sich als vietnamesisches Nachrichtenportal präsentiert, hat mehrfach eine solche Beschwerde gegen Thoibao eingereicht. In diesen Beschwerden wird verlangt, dass der angeblich kopierte Inhalt aus dem Internet entfernt wird. Doch Lê betont, dass genau das Gegenteil der Fall ist: Inhalte von Thoibao werden kopiert und mit einem älteren Datum versehen, damit diese Version wie das Original aussieht.
Unklar ist, ob es sich bei Song Ngam News um eine seriöse und echte Nachrichtenseite handelt. Eine Analyse des Unternehmens EvenInsight, das auf Cybersicherheit und Website-Analyse spezialisiert ist, zeigt, dass die Seite weitgehend unbekannt ist und kaum Besucher*innen verzeichnet. Die Domain songngam.com wurde vor weniger als zwei Jahren in den Niederlanden registriert. Die Identität des Eigentümers ist nicht öffentlich zugänglich. Als Chefredakteur ist ein gewisser Lê Toàn Khánh genannt, jedoch bleibt unklar, ob es sich hierbei um eine tatsächlich existierende Person handelt.
Besonders problematisch bei solchen Angriffen: Nach jedem Vorfall hat Lê lediglich ein Zeitfenster von 24 Stunden um zu reagieren. Verstreicht die Frist, droht die Abschaltung von Thoibaos Server. Lê vermutet, dass hinter diesen Angriffen die Cyberarmee Vietnams steht, die laut offiziellen vietnamesischen Angaben 10.000 Personen umfasst und unter dem Kommando des Ministeriums für öffentliche Sicherheit agiert. Diese versuche alles, um Thoibao zum Schweigen zu bringen, sagt Lê.
Einschüchterung durch reichsten Mann Vietnams
Anfang des Monats ist außerdem eine Abmahnung vom reichsten Mann Vietnams, Phạm Nhật Vượng, eingetroffen. Dieser ist Vorsitzender des größten vietnamesischen Konzerns VinGroup und gilt als der erste Milliardär Vietnams. Er wirft Lê sowie weiteren 67 Organisationen und Einzelpersonen vor, Falschinformationen über seine Unternehmensgruppe und seine Person verbreitet zu haben. Nachdem Lê über die Abmahnung in seinen Videos berichtet hatte, kam vergangenen Donnerstag gleich die zweite an.
Journalist*innen und Blogger*innen hatten auf TikTok, Facebook und YouTube berichtet, dass VinGroups Immobilien-Tochter VinHomes mit enorm hohen Schulden wirtschaftet und das Unternehmen VinFast, das Elektroautos herstellt, Verluste macht. Diese Wirtschaftsdaten stützen sich auf öffentliche Angaben des Konzerns sowie auf Einschätzungen von Finanzanalyst*innen.
Lês Presserechtsanwalt Raphael Thomas schätzt die Abmahnungen als einen recht hilflosen Versuch ein, Lê einzuschüchtern und kritische Berichterstattung über die Vingroup und Phạm Nhật Vượng zu unterdrücken. „Herrn Phạm Nhật Vượng oder der Vingroup fehlt offenbar das Verständnis dafür, dass auch scharfe Kritik an einem großen Unternehmen im Rahmen der Berichterstattung zulässig ist“, so Thomas. Die Abmahnungen muten dilettantisch an, die Erfolgsaussichten einer Klage gegen Thoibao seien nicht besonders hoch.
Auch der Menschenrechtsanwalt und Vietnams prominentester Dissident Nguyễn Văn Đài, der in Hessen lebt, ist von der internationalen Abmahnungs- und Klagewelle durch VinGroup betroffen. Seine Anwältin Loan Truong kommt zu der ähnlichen Einschätzung, dass die Abmahnung mangelhaft und die Zuständigkeit deutscher Gerichte äußerst zweifelhaft sind. Đài hat mehrere Gefängnisstrafen in Vietnam abgesessen. 2017 hat er den Menschenrechtspreis des Deutschen Richterbundes verliehen bekommen.
Laut Lê ist die Kampagne ein Versuch von VinGroup, die Justiz demokratischer Staaten für die Behinderung von Pressefreiheit in Vietnam zu missbrauchen. Neben dem Kampf gegen diese Angriffe bleibt dem Journalisten kaum mehr Zeit für die eigentliche Aufgabe: die Menschen in Vietnam mit Nachrichten jenseits staatlicher Propaganda zu versorgen.
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Laut Medienberichten gibt es auf hoher Ebene der EU-Kommission Diskussionen um den Digital Markets Act. Das Gesetz soll eigentlich die Macht großer Online-Plattformen einschränken. Nun will die EU-Kommission angeblich alle schon eingeleiteten Verfahren überprüfen. Für die Zivilgesellschaft wäre das ein großer Fehler.
Die EU-Kommission soll intern ihre Untersuchungen zu großen Unternehmen in der Digitalwirtschaft auf den Prüfstand gestellt haben. Das berichtete heute die Financial Times mit Verweis auf interne Quellen. In der vergangenen Woche hatte Le Monde ähnliches geschrieben, sich dabei allerdings auf den Digital Services Act (DSA) bezogen.
Laut der Financial Times geht es um Untersuchungen unter dem Digital Markets Act (DMA), mit dem die EU die Übermacht von Plattformen wie Google und Facebook einschränken will. Dabei soll die Kommission alle ihre Untersuchungen überprüfen, die sie bisher unter dem DMA eröffnet hat. Laut der Zeitung soll in dieser Zeit nicht über mögliche Strafzahlungen entschieden werden. Die eigentliche Arbeit an den Untersuchungen soll aber weitergehen.
Der DMA betrifft in erster Linie sogenannte Gatekeeper. Damit sind sehr große Digitalunternehmen gemeint, die zentrale Plattformdienste zur Verfügung stellen und eine Schlüsselposition in digitalen Märkten einnehmen. Insgesamt sieben Unternehmen erfüllen derzeit die Bedingungen, um derart eingestuft zu werden. Dazu zählen etwa Alphabet, Apple oder Meta, aber nicht das zuletzt hoch umstrittene X des US-Milliardärs Elon Musk. Für sie gelten besonders strenge Regeln, bei Verstößen drohen ihnen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes.
Nur normale Treffen, sagt Kommission
Die Kommission bestreitet auf Anfrage die Darstellung. Sie sei weiterhin fest entschlossen, den Digital Markets Act und sein Schwestergesetz, den Digital Services Act, durchzusetzen, betonte heute ein Sprecher der Kommission. Es gebe keine solche Überprüfung.
„Was wir haben werden, sind Treffen, um die Ausgereiftheit von Fällen zu bewerten und die Verteilung von Ressourcen sowie die allgemeine Bereitschaft der Untersuchungen zu beurteilen“, so der Sprecher weiter. Das seien normale Schritte, die im gesamten Lebenszyklus von Fällen im Tech-Bereich passieren würden.
Auch ansonsten betont die Kommission, dass die technische Arbeit in den DMA-Fällen sehr komplex sei. Deshalb würden die Untersuchungen weiterhin andauern. Der letzte Schritt aus den Untersuchungen, der öffentlich geworden ist, war die Verkündung von vorläufigen Ergebnissen gegen Apple und Meta im vergangenen Sommer.
Ergebnisse müssen wasserdicht sein
Bei Apple geht es dabei um die Regeln für App-Entwickler:innen. Diese sollen unter dem DMA eigentlich Kund:innen frei auf Angebote außerhalb des App Stores weiterleiten können. Hier reichten die Anpassungen von Apple laut Sicht der Kommission nicht aus. Bei Meta bemängelte die Kommission das „Pay or Consent“-Modell des Unternehmens. Unter diesem müssen Nutzer:innen entweder ihre Daten hergeben oder bezahlen, wenn sie Facebook oder Instagram nutzen wollen.
Die Kommission schickte diese vorläufigen Ergebnisse an die beiden Unternehmen – und die durften dann Widerspruch dagegen einlegen. Dafür bekommen sie auch Zugang zu allen Dokumenten, die die Kommission im Laufe der jeweiligen Untersuchung angelegt hat. Und es sind Konzerne mit prall gefüllten Geldbeuteln, für die es in diesen Fällen um sehr viel Geld geht. Man kann davon ausgehen, dass sie für ihre Verteidigung absolut hochwertige Anwält:innen angeheuert haben.
Der Sprecher der Kommission betonte heute deshalb auch: „Bevor wir eine solche Entscheidung beschließen, müssen wir uns sicher sein, dass wir diesen Fall vor Gericht gewinnen werden.“
Die orange Bedrohung
Neben der juristischen Absicherung gibt es aber noch ein zweites, politisches Problem, das Auswirkungen auf die europäischen Regeln haben könnte. Dieses Problem ist orangefarben, jähzornig und wird am kommenden Montag zum zweiten Mal als Präsident der USA eingeschworen werden.
Donald Trump hatte seit der Zeit rund um die US-Wahl verstärkt Kontakt mit Big-Tech-Chefs. Der Kniefall Mark Zuckerbergs in der vergangenen Woche war das neueste Signal in diese Richtung. Zuckerberg hat sich schon über die angebliche „Zensur“ durch europäische Digitalgesetze beschwert und versucht, mit nationalistisch gefärbten Appellen an Trump, EU-Vorgaben abzuwehren.
Auch Apple-Chef Tim Cook hatte Berichten zufolge bereits Kontakt mit Donald Trump und nutzte die Gelegenheit, um EU-Strafen zu kritisieren. „Ich werde nicht zulassen, dass sie sich an unseren Unternehmen bereichern“, will Trump darauf geantwortet haben.
Zivilgesellschaft macht Druck
Der Bericht über mögliche Bedenken bei der Kommission rief kritische Reaktionen hervor. Wenn die Kommission ihren bisherigen starken Kurs zum DMA ändern würde, wäre das ein sehr großer Fehler, sagte Lucas Lasota von der Free Software Foundation Europe (FSFE) zu netzpolitik.org. Die FSFE unterstützt die Kommission aktuell in einem DMA-Gerichtsverfahren gegen Apple.
„Die FSFE hält ihn für ein sehr wichtiges Gesetz“, so Lasota. Der DMA wolle ein ebeneres Spielfeld für alle schaffen. Es gehe nicht um einen Gegensatz EU gegen USA, sondern um Big Tech gegen alle.
Dem stimmt auch Jan Penfrat von Europan Digital Rights zu. „Die DMA-Untersuchungen zu den Gatekeepern zu verlangsamen, herunterzufahren oder zu pausieren, wäre ein großer Fehler der Europäischen Kommission“, sagte er zu netzpolitik.org.
„Wenn die Kommission sich von der Angst vor politischem Gegenwind aus der Trump-Regierung dazu schikanieren lässt, seine DMA-Untersuchungen neu zu bewerten, dann wird diese Schikane – sowohl von Big Tech als auch von Trump – nicht aufhören“, so Penfrat.
Schwab will gründliche Arbeit
Zweifel gab es auch im Europäischen Parlament. So etwa von Stephanie Yon-Courtin, einer liberalen Abgeordneten aus Frankreich, die am Digital Markets Act mitarbeitete. Für „etwas schwach“ hält sie die Antwort der Kommission, laut der diese weiterhin entschlossen sei, ihre Regeln durchzusetzen. „Wir brauchen gegen die Provokationen von Big Tech keine Worte mehr, sondern Taten, und zwar bald“, sagte Yon-Courtin netzpolitik.org.
Wesentlich gelassener zeigt sich der deutsche Christdemokrat Andreas Schwab. Er war auf Parlamentsseite Chefverhandler zum DMA. „Grundsätzlich gilt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit, weil der Maßstab in Europa das Rechtsstaatsprinzip ist“, so Schwab. Die Verfahren würden wahrscheinlich vor Gericht landen und in den USA gebe es jetzt schon Zweifel daran, wie seriös die EU handele. „Deshalb muss die Sache sauber durchgezogen werden.“
„Gleichzeitig ist es aber kein Geheimnis, dass die Spitze der Kommission derzeit keinen Ärger mit den USA will“, so Schwab weiter. „Das muss uns noch nicht besorgt machen, wir können eine Reihe von Entscheidungen auch Anfang Februar noch treffen.“ Am kommenden Donnerstag tritt die Arbeitsgruppe des Parlaments zusammen, die sich mit der Durchsetzung des DMA beschäftigt. Dort will er mit Vertreter:innen der Kommission weitere Einzelheiten besprechen.
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Ein neues spendenfinanziertes Projekt will bis zu 30 Millionen Dollar in die Entwicklung rund um das Bluesky-Protokoll AT Proto investieren, um dieses breiter aufzustellen. Kritiker fürchten, dass das Fediverse-Protokoll ActivityPub nur wenig von der Initiative profitieren könnte.
Bluesky freut sich über die Nutzung seines Protokolls. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Kumiko SHIMIZU
Eine neue Initiative, die von Internetgrößen wie Wikipedia-Gründer Jimmy Wales oder Blogger Cory Doctorow unterstützt wird, will in den nächsten Jahren 30 Millionen Dollar sammeln, um dezentrale soziale Netzwerke und Ökosysteme rund um das Bluesky-Protokoll AT Proto aufzubauen.
Erklärtes Ziel des Projektes „Free Our Feeds“ ist es, soziale Netzwerke vor dem Zugriff von Milliardären zu schützen. Hierzu will das Projekt eine Stiftung aufbauen, welche die Infrastruktur gemeinnützig und unabhängig von Bluesky betreibt. Bluesky ist ein letztlich profitorientiertes Unternehmen hinter dem angesagten Kurznachrichtendienst sowie dem Protokoll, das als offener Standard zur Verfügung steht.
Auf der Webseite von „Free Our Feeds“ heißt es, man wolle mit einer „unabhängigen Finanzierung und Verwaltung“ das AT-Protokoll in etwas verwandeln, das mehr könne als eine einzelne App: „Wir wollen ein ganzes Ökosystem aus miteinander verbundenen Apps und verschiedenen Unternehmen schaffen, denen die Interessen der Menschen am Herzen liegen.“ Dabei gehe es nicht nur darum, eine neue Social-Media-Plattform zu stärken. „Unsere Vision bietet einen Weg zu einem offenen und gesunden Social-Media-Ökosystem, das nicht von einem Unternehmen oder einem Milliardär kontrolliert werden kann“, so das Projekt weiter.
Bluesky freut sich
Das Management von Bluesky begrüßte den Schritt von Free Our Feeds: „Der Aufbau einer alternativen Infrastruktur ist ein großer Schritt, um den Nutzern mehr Auswahl zu bieten und das Netzwerk milliardärssicher zu machen“, schrieb beispielsweise Bluesky-CEO Jay Graber. Auch andere Angestellte von Bluesky begrüßten das Projekt.
Der Schritt löste aber auch Kritik aus. So bezweifelt zum Beispiel Jürgen Geuter, dass die Aktion unsere Feeds befreien wirklich würde. Irgendetwas sei an der Sache faul, er unterstellt in einem Blogbeitrag eine Interessensgleichheit zwischen dem kommerziell organisierten Bluesky und dem gerade als nicht-kommerziell vorgestellten „Free Our Feeds“. Auch sei das existierende und funktionierende ActivityPub-Protokoll nur eine Randnotiz des Projektes in den FAQ. Geuter hätte sich gewünscht, dass die Menge an Geld in die Interoperabilität von AT Proto und ActivityPub oder in das Fediverse gesteckt würde.
Grundsätzlich ist eine Interoperabilität zwischen den beiden Protokollen machbar, aufgrund technischer Unterschiede bislang jedoch nur eingeschränkt. In besagter FAQ will „Free Our Feeds“ das AT Protokoll und ActivityPub nicht als Entweder/Oder-Option sehen: „Unsere Vision ist es, dass Interoperabilität zwischen offenen Social-Media-Plattformen durch Kollaboration erreicht wird.“ Ob sich diese Absicht umsetzen lässt, bleibt vorerst offen.
Positiv zu bewerten dürfte indes sein, dass Mallory Knodel von der Social Web Foundation mit an Bord von Free Our Feeds ist. Die Foundation leistet wertvolle Arbeit rund um das Fediverse. In einem Blogbeitrag schreibt Knodel: „Diese Kampagne bietet die Möglichkeit, die Kapazitäten zu entwickeln, die für eine bessere Interoperabilität der offenen Social-Web-Protokolle – ActivityPub und Blueskys AT-Protokoll – erforderlich sind.“
Die großen kommerziellen sozialen Netzwerke stehen seit Jahren wegen Datenschutzproblemen, algorithmisch verstärkter Radikalisierung, Desinformation, Hassrede und genereller „Enshittification“ in der Kritik. Seit neuestem kommt auch noch eine zunehmend nach rechts orientierte politischen Ausrichtung hinzu.
Nachdem Elon Musk Twitter kaufte, zu X umbenannte und es zur rechtsradikalen Propagandaschleuder umbaute, ist nun auch Meta-Chef Mark Zuckerberg auf einen ähnlichen Kurs eingeschwenkt. Moderationsrichtlinien bei Facebook und Instagram werden im Sinne rechter Narrative aufgeweicht, das Fact-Checking weitgehend abgeschafft und generell ein Trump-freundlicher Kurs eingeschlagen.
Das führte und führt dazu, dass alternative Netzwerke wie Mastodon oder Bluesky oder zuletzt auch die Instagram-Alternative Pixelfed großen Zuwachs erhielten. Vom Exodus aus Twitter profitierte in einer ersten Phase vor allem Mastodon, verblieb aber dann aus verschiedenen Gründen in der Nerd-Szene verwurzelt und damit auf absehbare Zeit eher ein Nischennetzwerk.
In den letzten Monaten und vor allem nach Trumps Wahlsieg konnte sich Bluesky über ein großes Wachstum erfreuen. Mittlerweile hat der Dienst eine Größe erlangt, die es etwa möglich macht, internationale Ereignisse und Entwicklungen in Echtzeit zu verfolgen. Lange Zeit war dies das letzte Alleinstellungsmerkmal von Twitter/X. Dass sich Bluesky so kometenhaft entwickelt hat, könnte ausschlaggebend für „Free Our Feeds“ gewesen sein, nun auf dieses Pferd zu setzen.
Mastodon gibt sich neue Struktur
Fast zeitgleich zum Start von „Free Our Feeds“ wird sich die Twitter-Alternative Mastodon eine neue gemeinnützige Struktur geben. Dies war notwendig geworden, weil das Finanzamt der bisherigen Organisationsform der damals in Deutschland angesiedelten Mastodon gGmbH im Frühjahr die Gemeinnützigkeit aberkannt hat.
Technisch ist Mastodon im Fediverse schon dezentral aufgestellt, es gibt aber auch dort sehr große, faktisch recht zentrale Instanzen sowie Eigentumsrechte und Urheberrechte in der Hand weniger. In einem montäglichen Statement kündigte Mastodon deswegen an:
Wir werden einfach das Eigentum an wichtigen Mastodon-Ökosystem- und Plattformkomponenten (einschließlich des Namens und der Urheberrechte sowie anderer Vermögenswerte) auf eine neue gemeinnützige Organisation übertragen und damit die Absicht bekräftigen, dass Mastodon nicht im Besitz oder unter der Kontrolle einer einzelnen Person stehen sollte.
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