Vor 20 Jahren hat der Bund das Informationsfreiheitsgesetz eingeführt, heute steht das Auskunftsrecht unter Druck. Doch Sicherheit dürfe nicht gegen demokratische Teilhabe ausgespielt werden, sagt die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Sie fordert ein Transparenzgesetz.
Louisa Specht-Riemenschneider – Alle Rechte vorbehalten: Johanna Wittig
Weitgehend unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit hat Anfang dieses Jahres ein besonderes Gesetz Geburtstag gefeiert: das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Es verpflichtet Bundesbehörden seit dem 1. Januar 2006, auf Anfrage relevante Informationen herauszugeben. Louisa Specht-Riemenschneider, die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), feierte das Jubiläum jetzt mit einem Symposium und forderte bei der Gelegenheit erneut eine Weiterentwicklung des IFG zu einem Transparenzgesetz.
Specht-Riemenschneider stellte sich in diesem Zusammenhang auch gegen aktuelle Bestrebungen, die Informationsfreiheit zu schwächen. „Wer Informationsfreiheit pauschal beschränkt, schafft nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Demokratie.“ Informationszugang und demokratische Teilhabe müssten als Kernelemente des freiheitlichen Rechtsstaats unterstützt werden.
Das Informationsfreiheitsgesetz sieht vor, dass Behörden bestimmte Informationen wie etwa Studien, Protokolle oder Umweltdaten auf Anfrage in der Regel herausgeben müssen. Zahlreiche Ausnahmen und Einschränkungen sorgen dafür, dass es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten kommt.
Abschied vom Amtsgeheimnis
„Die Abkehr vom preußischen Amtsgeheimnis hin zu einem voraussetzungslosen Anspruch Jedermanns auf Informationszugang war vor 20 Jahren wahrlich nicht selbstverständlich“, so Specht-Riemenschneider in ihrer Eröffnungsrede beim 8. Symposium zur Informationsfreiheit. Sie sei das „Bekenntnis eines selbstbewussten Staates“ gewesen, „der vor seinen Bürgerinnen und Bürgern nichts zu verstecken hat.“
In der Praxis bleibt der Staat hinter diesem Anspruch aber oft zurück. Das zeigt unter anderem eine repräsentative Umfrage mit 2.500 Teilnehmenden, die die BfDI zum Thema durchführen ließ.
Demnach finden es nahezu alle Befragten (96 Prozent) sehr wichtig, dass Behörden transparent und nachvollziehbar arbeiten. Allerdings bewerten nur 35 Prozent die Arbeit der Behörden tatsächlich als eher transparent und nachvollziehbar. Lediglich drei Prozent halten die Arbeit von Behörden für sehr transparent und nachvollziehbar. 60 Prozent der Befragten werten Behördenarbeit als eher oder gar nicht transparent und nachvollziehbar.
Der Erhebung zufolge haben zehn Prozent der Teilnehmenden bereits eine IFG-Anfrage gestellt, die große Mehrheit hat dies noch nicht. Das liegt offenbar auch an den ausbaufähigen Bedingungen für die Informationsfreiheit: 37 Prozent der Befragten gaben an, nicht zu wissen, an wen sie sich hätten wenden können. 31 Prozent wussten nicht mal, dass es dieses Recht gibt. 21 Prozent waren sich unsicher, ob sie die Dokumente überhaupt erhalten würden. 16 Prozent fürchteten Nachteile oder Konflikte und elf Prozent befürchten zu hohe Gebühren.
Informationsfreiheit unter Druck
Auch politisch hat die Informationsfreiheit derzeit einen schweren Stand. Während sich die gescheiterte Ampel-Koalition noch die Weiterentwicklung des IFG zu einem Transparenzgesetz vorgenommen hatte, diskutierten Union und SPD bei der Regierungsbildung auf Vorschlag des CDU-Politikers Philipp Amthor über die Abschaffung der Informationsfreiheit. Nach einem öffentlichen Aufschrei schaffte es dieser Vorschlag zwar nicht in den Koalitionsvertrag, Transparenzorganisationen stellten der schwarz-roten Regierung zum Einjährigen trotzdem ein kritisches Zeugnis aus.
Noch düsterer sieht es in einigen Bundesländern aus, wo Informationsfreiheitsgesetze gerade teils zurückgestutzt werden. So etwa in Berlin, wo die schwarz-rote Regierung den Anschlag auf das Berliner Stromnetz als Begründung für eine drastische Beschneidung der Informationsfreiheit heranzieht.
Dem stellt sich Louisa Specht-Riemenschneider klar entgegen. „Einschränkungen von Transparenz wegen vermeintlicher Sicherheitsbedenken haben das Potenzial, Misstrauen zu schüren und damit antidemokratischen Bestrebungen in die Hände zu spielen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundesbeauftragten. „Als stabile liberale Demokratie muss sich Deutschland dem Trend zur Falsch- und Desinformation sowie zur Beschränkung von Transparenz entschieden entgegenstellen und die Chancen ausschöpfen, die das IFG zur Stärkung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in den Staat gerade in unruhigen Zeiten mit sich bringt.“
Ausbau statt Schwächung
Die BfDI fordert statt einer Schwächung deshalb erneut einen Ausbau der Informationsfreiheit. „Informationszugang und demokratische Teilhabe müssen als Kernelemente eines freiheitlichen Rechtsstaats unterstützt werden.“ Die Informationsfreiheit solle deshalb verfassungsrechtlich abgesichert werden, statt sie wie bisher nur in einem einfachen Gesetz verankert zu sein.
Außerdem brauche der Bund „ein echtes Transparenzgesetz“. Moderne Verwaltung dürfe Informationen nicht nur auf Antrag herausgeben, sondern solle wichtige amtliche Informationen von sich aus veröffentlichen, barrierefrei und leicht auffindbar. Dafür sprachen sich im Datenbarometer auch 83 Prozent der Befragten aus. Proaktive Transparenz erleichtere nicht nur den Zugang für Bürgerinnen und Bürger, sondern könne auch Behörden entlasten, weil weniger Einzelanfragen beantwortet werden müssen.
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Vom Lobby-Gipfel in den Alpen bis zum Buchhandlungspreis: Das erste Jahr Schwarz-Rot ist geprägt von skandalöser Intransparenz und zähem Ringen um Informationsfreiheit. Der vielleicht größte Umbruch: Unter Bundeskanzler Friedrich Merz ist Transparenz erstmals seit langem kein politisches Ziel mehr.
Transparenz ist für die Regierung von Bundeskanzler Friedrich Merz kein Thema – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / photothek
Es ging schon nicht gut los mit der neuen Regierung und der Transparenz: Noch bevor sie im Amt war, löste die Koalition in spe einen öffentlichen Ausschrei aus, weil sie auf Vorschlag der CDU über eine Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes diskutierte. Am Ende flog die umstrittene Formulierung zwar aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD, doch ein Jahr nach Amtsantritt stellen Transparenzorganisationen der Regierung von Friedrich Merz ein vernichtendes Zeugnis aus.
„Der Stellenwert, den diese Regierung Transparenz einräumt, ist sehr gering“, schreibt uns etwa Sarah Schönewolf, Pressesprecherin des Portals Abgeordnetenwatch. „Der politische Wille, Transparenz zu priorisieren und zu stärken, ist in der Regierung Merz praktisch nicht vorhanden“, heißt es auch von FragDenStaat. Die Organisation Lobbycontrol sieht mit Blick auf „die Informationspolitik der schwarz-roten Bundesregierung und den Umgang mit Fragen aus Parlament, Presse und Öffentlichkeit“ sogar „einen neuen Tiefpunkt“ erreicht.
Wir haben die drei Organisationen um eine Transparenz-Bilanz des ersten Jahres Schwarz-Rot gebeten. Sie berichten uns von willkürlichen Auskunftsverweigerungen, verschleppten Anfragen und vorgeschobenen Ausnahmetatbeständen. Immer wieder würden einzelne Ministerien und ihre Leitungen durch skandalöse Intransparenz auffallen. Dass die Regierung die gesetzliche Lage der Informationsfreiheit verbessern könnte, erwartet von ihnen niemand mehr.
Vom Lobby-Gipfel in den Alpen bis zum Buchhandlungspreis
„Ob Interessenkonflikte, Lobbykontakte oder Maskendeals, die aktuelle Regierung zeigt sich besonders zugeknöpft, schmallippig und teilweise geradezu dreist darin, wie Antworten verweigert werden“, schreibt uns etwa Timo Lange von Lobbycontrol. Als Beispiel nennt er unter anderem den vom Gesundheitsministerium seitenweise geschwärzten Sudhoff-Bericht zu den Maskengeschäften des ehemaligen Gesundheitsministers Jens Spahn.
Ein zentrales Problem macht Sarah Schönewolf von Abgeordnetenwatch in der Wirtschaftsnähe wichtiger Akteur:innen aus. „Überdurchschnittlich viele Mitglieder dieser Regierung waren bis kurz vor ihrer Ernennung selbst als Lobbyist:innen tätig und legen einen sehr unbefangenen Umgang mit Lobbyeinfluss einerseits und einen sehr zurückhaltenden Umgang mit Transparenz darüber andererseits an den Tag.“
Das Paradebeispiel hierfür dürfte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche sein, die bis kurz vor ihrem Amtsantritt Vorstandsvorsitzende einer Tochtergesellschaft des Energiekonzerns E.ON war. Erinnert sei beispielhaft an die vermeintlich rein private Reise zu einem Lobby-Treffen in Tirol im Oktober 2025, das von ihrem Ehemann Karl-Theodor zu Guttenberg mitorganisiert wurde. Als Journalist:innen Anfragen zu dem exklusiven Stelldichein mit Wirtschaftsbossen und internationalen Politiker:innen stellten, verweigerte das Wirtschaftsministerium die Auskunft. Reiche sei schließlich privat bei dem Event gewesen, auch wenn sie im Programm als „Ihre Exzellenz“ und amtierende Bundeswirtschaftsministerin vorgestellt wurde.
Ein anderes Beispiel ist Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, der zunächst behauptet hatte, sein Medienunternehmen, das unter anderem das Online-Magazin The European herausgibt, mit Amtsantritt verlassen zu haben. Erst durch Recherchen der Süddeutschen Zeitung wurde öffentlich, dass er weiter Anteile an der Weimer Media Group hielt. In Reaktion auf den öffentlichen Aufschrei ließ der Unternehmer seine Beteiligung ruhen.
Auch Weimers Vorgehen zum Buchhandlungspreis war durch Intransparenz geprägt: Die Streichung dreier linker Buchhandlungen von der Liste der Preisträger:innen wurde zunächst als Jury-Entscheidung getarnt. Als später klar wurde, dass der Staatsminister die Läden wegen „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ ausschließen ließ, verweigerte er konkretere Auskünfte. Inzwischen haben die betroffenen Buchhandlungen Klagen angekündigt.
4.000 Euro Gebühren für eine Akteneinsicht
Womöglich noch gravierender als das Verhalten einzelner Regierungsvertreter:innen sind systematische Hürden bei Auskunftsanfragen durch Journalist:innen und zivilgesellschaftliche Akteur:innen.
Als Abgeordnetenwatch beispielsweise Einsicht in Unterlagen zu acht Lobbyterminen von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche beantragte, drohte ihr Ministerium der Organisation nach Auskunft von Pressesprecherin Sarah Schönewolf mit Bearbeitungsgebühren von bis zu 4.000 Euro. Die Begründung: Es handele sich um acht separate Anträge, sodass acht Mal der Höchstbetrag von 500 Euro aufgerufen werden könne. Dabei habe das Bundesverwaltungsgericht eine vergleichbare Praxis bereits 2016 für rechtswidrig erklärt: „Abschreckend wirkende Gebühren sind mit dem IFG unvereinbar“, so Schönewolf. Bei einem vergleichbaren Fall unter Reiches Vorgänger Robert Habeck habe das Ministerium lediglich einmal die Höchstgebühr verlangt.
Erst nachdem man Klage angedroht habe, hätte das Ministerium eingelenkt, erzählt Schönewolf. „Das ist kein Einzelfall: Wir erleben wiederholt, dass Ministerien versuchen, den Zugang zu Informationen durch hohe Gebühren oder Verzögerungen von deutlich mehr als der einmonatigen Frist zu erschweren.“
FragDenStaat muss häufiger Klagen
Auch FragDenStaat berichtet von immer neuen Steinen, die der Transparenzorganisation in den Weg gelegt werden. Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz würden immer wieder verschleppt oder komplett ignoriert, so Pressesprecherin Michelle Trimborn. Außerdem mache man die Erfahrung, dass häufig Ausnahmetatbestände vorgeschoben und etwa Sicherheitsbedenken extrem großzügig ausgelegt werden oder Dokumente plötzlich als geheime „Verschlusssache“ gelten würden.
Die Zahl der Klagen und Verfahren, die man deshalb gegen die Regierung führe, habe zugenommen. Man würde „manche Ministerien in Sachen Transparenz als ‚mangelhaft‘ bewerten“.
Besonders auffällig sei das Innenministerium mit seinen nachgeordneten Behörden. Aktuell versucht FragDenStaat beispielsweise, Fragenkataloge zu erhalten, die das Ministerium an Politische Stiftungen geschickt hat. Eine Antwort wäre laut gesetzlicher Vorgaben bis Anfang April fällig gewesen, bislang hat das Ministerium laut Dokumentation auf der Plattform nicht einmal reagiert. Auch zur Durchleuchtung zivilgesellschaftlicher Organisationen durch den Verfassungsschutz im Rahmen des sogenannter Haber-Verfahrens schweigt das Innenministerium beharrlich.
Erstmals ist Transparenz kein politisches Ziel mehr
Auch wir bei netzpolitik.org machen unsere Erfahrungen mit der schweigsamen Regierung. Gerne hätten wir zum Beispiel erfahren, ob auch deutsche Behörden mutmaßlich illegal aus der Werbeindustrie gesammelte Informationen von Datenhändlern kaufen, doch die Regierung schweigt sich dazu aus. Selbst als die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt im Parlament eine Kleine Anfrage zu dem Thema stellt, erhält sie keine Auskunft, nicht mal eine eingestufte. „Auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden“, so die Begründung.
Dabei ist es natürlich nicht so, als hätten vorangegangen Bundesregierungen in Sachen Transparenz immer besonders geglänzt. Schon vor zehn Jahren war die „Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages“ eine beliebte Rubrik auf netzpolitik.org. Auch unter den Kanzler:innen Merkel und Scholz wurden IFG-Anfragen gerne mal unter Verweis auf absurde Gründe wie das Urheberrecht abgelehnt.
Neu sei allerdings, dass die Regierung Merz Transparenz nicht mal mehr als politisches Ziel benenne, so Sarah Schönewolf von Abgeordnetenwatch:
Die Ampel hatte sich Transparenz explizit auf die Fahnen geschrieben und trotz einiger Schwächen zumindest teilweise umgesetzt. Schwarz-Rot habe nicht einmal das. Im Koalitionsvertrag findet sich kein einziges konkret benanntes Transparenzvorhaben in den für uns relevanten Bereichen. Das ist eine unambitionierte und uninspirierte Fortführung des Status quo.
Informationsfreiheit unter Druck
Zu den Fortschritten unter der Ampel-Regierung zählt etwa der „exekutive Fußabdruck“, der den Einfluss von Interessengruppen auf Gesetzestexte sichtbar machen soll. Dieser werde von den Ministerien bisher kaum angewendet, kritisieren Abgeordnetenwatch und Lobbycontrol. Aktuell evaluiert das Digitalministerium die Regelung, Timo Lange von Lobbycontrol fordert deshalb, dass das Instrument dringend nachgebessert werden müsse.
Auf der Wunschliste der drei Organisationen bleibt zudem die Einführung eines Transparenzgesetzes auf Bundesebene. „Transparenz bleibt ein wichtiges Mittel, um Vertrauen in die Regierung, Teilhabe und letztlich Demokratie zu stärken“, so Michelle Trimborn. „Dass die schwarz-rote Regierung gerade jetzt nicht für mehr Transparenz sorgt, um autoritären Entwicklungen und Desinformation etwas entgegenzusetzen, ist fahrlässig und gefährlich.“
Tatsächlich stehen die Zeichen aktuell sogar eher auf Abbau von Transparenz. Im Bund ist der erwartete Angriff bislang zwar nicht erfolgt, dafür jedoch auf Länderebene. In mehreren Bundesländern laufen derzeit Gesetzgebungsverfahren, die die Informationsfreiheit im Namen von Bürokratieabbau und Sicherheit beschneiden.
Dabei sei Transparenz keine Kür, sondern eine der Grundvoraussetzungen dafür, dass Demokratie funktioniert, so Sarah Schönewolf. „Wer sie verweigert, schwächt den Rechtsstaat.“
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In einem „Entlastungsgesetz“ der Thüringer Brombeerkoalition versteckt sich die Abwicklung staatlicher Transparenzpflichten. Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern stattdessen eine Verbesserung des bestehenden Transparenzgesetzes und mehr Digitalisierung in der Verwaltung.
Die Thüringer Regierungskoalition (CDU, SPD, BSW) will im Namen der Modernisierung ein sogenanntes „Entlastungsgesetz“ verabschieden und damit nach eigenen Angaben die Bürokratie abbauen. Die Maßnahmen haben demnach das „Ziel, Abläufe zu vereinfachen und Ressourcen zu schonen“.
Das sieht Arne Semsrott, Transparenz-Experte und Chefredakteur von FragDenStaat, anders. Gegenüber netzpolitik.org äußert dieser: „Die längst überfällige Veröffentlichungspflicht für Kommunen auf den letzten Metern noch zu streichen, passt zur peinlichen Digitalisierungs- und Demokratieverweigerung von CDU und SPD. Dass der BSW daran mitwirkt, ist auch kein Wunder.“
Die Open Knowledge Foundation (OKF), Wikimedia und der Hackspace Jena kritisieren das Gesetzesvorhaben ausführlich in ihren parlamentarischen Stellungnahmen. Der Stellungnahme des Hackspace schließt sich der Chaos Computer Club (CCC) an. Sie alle kommen zu ähnlichen Ergebnissen: Das geplante Entlastungsgesetz baut Transparenz gegenüber den Bürger:innen und Presse ab – und verfehlt sein Modernisierungsziel. Bisherige Fortschritte würden mit dem Gesetz zunichtegemacht. Auch das ausgewiesene Ziel der Landesregierung, die Effizienz zu erhöhen, werde verfehlt. Nicht trotz, sondern aufgrund des Rückbaus.
Transparenzpflicht soll Kann-Bestimmung werden
Die Organisationen sehen im Entlastungsvorhaben vor allem einen Rückbau des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) aus dem Jahr 2019. Thüringer Behörden stellen aufgrund des Gesetzes amtliche Informationen unaufgefordert auf dem Thüringer Transparenzportal (TTP) zur öffentlichen Verfügung. Diese Veröffentlichungspflichten sollen nun „zusammengekürzt werden – getarnt als ‚Bürokratieentlastung'“, moniert der CCC.
Die Vorschriften des Transparenzgesetzes sollen in „Kann-Bestimmungen“ umgewandelt werden, die auf Freiwilligkeit setzen und damit zu weniger Transparenz führen, heißt es dazu in der Stellungnahme des Hackspace Jena. „Der geplante § 6 Abs. 3 S. 1 ThürTG schafft die bisherige Transparenzpflicht de facto ab. Die Informationen aus dem gekürzten Katalog können eingestellt werden. Damit ist zu erwarten, dass die ohnehin sehr dürftigen Informationen im TTP noch weniger werden.“
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Timo Melzer kritisiert die Änderungen in der Anhörung zum Gesetzesvorhaben. Sein Amt spreche sich deutlich gegen eine Umwandlung von Soll- in Kann-Bestimmungen aus. Dies diene „nicht dem Zweck des Thüringer Transparenzgesetzes, der die Förderung der demokratischen Meinungs- und Willensbildung sowie die Ermöglichung der Kontrolle staatlichen Handelns verfolgt“. Beides sei in der heutigen Zeit „wichtiger denn je, auch gerade im Hinblick auf Fake News“, so Melzer. Ohne eine verbindliche Veröffentlichungspflicht würde zudem die Qualität und Quantität der Informationen im TTP erheblich reduziert werden.
Frustrierendes Transparenzportal
Melzer sagt, dass durch die Änderung sogar ein höherer Verwaltungsaufwand möglich sei. Er ist davon überzeugt, dass die Attraktivität des TTP durch konsequente Digitalisierung gesteigert werden kann. Die tatsächliche Nutzung der Plattform ließe sich demnach erhöhen, wenn die Nutzbarkeit der Webseite verbessert werde. Beispielsweise durch ein verbessertes IT-Design und KI-Unterstützung auf dem Portal.
Der Hackspace Jena kritisiert in diesem Zusammenhang die ohnehin dürftige Bilanz des staatlichen Portals im Vergleich mit anderen Bundesländern: Seit Inkrafttreten des Transparenzgesetzes Im Jahr 2020 seien insgesamt nur 907 Dokumente eingestellt worden. Gleichzeitig habe Hamburg insgesamt 170.000 Dokumente veröffentlicht. In Rheinland-Pfalz seien es 31.000 Dokumente.
Der Hackspace kritisiert auch die technische Umsetzung des Portals selbst: Aus Sicht der Psychologie und Kognitionsforschung führten lange Ladezeiten bereits ab 5 Sekunden zu einem Gefühl von Verunsicherung und Vertrauensverlust bei den Nutzenden. Ab 15 Sekunden sei es Frustration. Nutzende würden eine Webseite unter solchen Umständen wieder verlassen – und beim TTP läge die vollständige Ladezeit zwischen 20 und 47 Sekunden. Netzpolitik.org hat die langen Ladezeiten in einer Stichprobe ebenso nachvollziehen können.
De facto Rückabwicklung zum Informationsfreiheitsgesetz
„Letztlich entwickelt sich das Transparenzgesetz zurück und ist damit im Kern nur noch ein Informationsfreiheitsgesetz“, so der Hackspace Jena in der Stellungnahme. Berichtspflichten an den Landtag entfielen. Beispielsweise für Gutachten, Stellungnahmen von Verbänden und für Kabinettsvorlagen würden Ausnahmen geschaffen. Es würden damit genau jene Dokumente herausgelöst, die für informierte gesellschaftliche Teilhabe zentral seien.
„Ein Ziel eines Transparenzgesetzes sollte es sein, den Bürgerinnen und Bürgern Informationen auch während des normsetzenden Verfahrens zur Verfügung zu stellen“, so Hackspace Jena. Die Ausnahmen sorgten nun dafür, dass Dokumente „erst nach Abschluss des Verfahrens und auf Antrag zur Verfügung stehen“. Damit werde die Möglichkeit eingeschränkt, das Verfahren überhaupt noch beeinflussen zu können.
Informationsfreiheitsgesetze regeln den voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen. Doch unter dieser Maßgabe bleibt Transparenz auf die Eigeninitiative von Bürger:innen und Journalist:innen angewiesen – die Informationen müssen extra angefragt werden. Transparenzgesetze verfolgen demgegenüber das Ziel, die Behörden zu einer unaufgeforderten Veröffentlichung zu verpflichten.
Laut der Stellungnahme der OKF, Betreiberin der Plattform FragDenStaat, werde nun aus der Pflicht, digitale Dokumente vorzulegen, ein Ermessen, dies zu verweigern. Auch die Rechte des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit würden de facto abgeschwächt.
Abbau von Transparenz führt zu Ineffizienz
Die Thüringer Landesregierung begründet das „Entlastungsgesetz“ mit zwei Hauptargumenten: Die Transparenzpflicht würde Personalressourcen binden. Ein prominent genanntes Beispiel ist dabei der Aufwand durch Schwärzungen. Zudem werde das Portal ohnehin kaum genutzt, während kommerzielle Suchmaschinen in der Regel schnellere Ergebnisse lieferten. Beide Argumente seien laut den Stellungnahmen ungültig – und zwar unter Berufung auf den Evaluationsbericht, den die Landesregierung selbst beim Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Auftrag gegeben hat.
Laut der OKF kam das Institut in dem rund 200 Seiten starken Bericht zu dem Ergebnis, dass es am Vollzug der Regelungen mangele – nicht, dass der Verwaltungsaufwand ein Problem darstelle. Vielmehr gäbe es „‚deutliche Vollzugsdefizite‘ beim Einstellen von Informationen, die auch auf unklare Formulierungen in den §§ 5 und 6 ThürTG zurückzuführen seien“.
„Anstelle einer Abschwächung der Transparenz empfiehlt die Evaluation eine Schärfung der Definitionen sowie die Verfolgung des in anderen Bundesländern gängigen ‚Access for one – Access for all‘-Ansatzes, bei dem individuell beantragte Informationen automatisch auch ins Transparenzportal überführt werden“, so die OKF. Es könne zudem keine Lösung sein, die Bereitstellung staatlicher Informationen an Privatkonzerne zu übertragen – zumal bei Suchmaschinen ohnehin nur gelistet werden könne, was vorher auch veröffentlicht wurde.
Regierungskoalition ignoriert Evaluationsbericht
Auch der Hackspace Jena quittiert der Landesregierung insgesamt: „Bei dem vorliegenden Entwurf ist nicht zu erkennen, dass diese Vorschläge umgesetzt worden oder dass diese Erkenntnisse irgendwie in den Entwurf eingeflossen sind.“
Dem Aufwand von Schwärzungen ließe sich durch eine konsequente Digitalisierung der Verwaltung ebenfalls begegnen, so die Stellungnahme von Wikimedia, und zwar automatisiert, „technisch wirksam und ohne weiteres Zutun“ indem personenbezogene Sachverhalte in Dokumenten maschinenlesbar codiert werden. Es sei demnach die IT-Infrastruktur zu modernisieren, die gleichsam die Voraussetzung für weitere Modernisierungsvorhaben sei.
„Die geplanten Änderungen des Thüringer Transparenzgesetzes gehen an der ausweislichen Zielstellung des Thüringer Entlastungsgesetzes vorbei“, kritisiert Wikimedia ferner. Wenn die Handlungsfähigkeit und Effizienz der Verwaltung durch das ThürTG beeinträchtigt werde, sei dies lediglich ein Indikator für mangelnde Verwaltungsdigitalisierung. Die automatisierte Veröffentlichung von Dokumenten schaffe nicht nur Transparenz, sondern auch eine Grundlage für viele weitere alltägliche Behördenabläufe – intern oder im Austausch mit den Bürger:innen.
Probleme bei personellen Ressourcen ausgerechnet durch den Abbau von Transparenzvorschriften lösen zu wollen, sei deshalb kontraproduktiv, so Wikimedia. Grundlegende Ursachen würden dadurch nicht angegangen, sondern lediglich die „sichtbaren Konsequenzen abgeschafft“. Dies mache es in der Zukunft umso schwerer, Effizienzprobleme zu erkennen.
Gemeinde- und Städtebund begründet mit Personalmangel
Dr. Carsten Rieder, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen, argumentiert in der Anhörung zum Gesetzesvorhaben dennoch mit einer Mehrbelastung für die Kommunen. Transparenz werde prinzipiell unterstützt, aber durch die Pflichten entstünden personelle Mehrbelastungen im Verwaltungsalltag. Zudem gäbe es Berichte von Einzelfällen, in denen Verwaltungseinheiten mit Anfragen überhäuft würden. Die Transparenzgesetze könnten demnach „ansatzweise missbräuchlich“ genutzt werden, um „Verwaltungen lahmzulegen“.
Melzer sieht auch in dieser Hinsicht das Potenzial bei technischen Lösungen, die Missbrauch verhindern können. Nach seinem Kenntnisstand würden Mitarbeitende der Kommunen das TTP zudem selbst nutzen, um sich einen schnellen Informationsüberblick zu verschaffen.
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Wenn die eigenen Recherchen verfilmt werden, ist das schon ein ganz besonderes Ereignis. Wir haben uns vor ein emotionales Lagerfeuer gesetzt und spüren, wie sich nach Jahren der Recherchearbeit ein Kreis schließt. Und an dessen Anfang steht ihr, liebe Spender:innen.
Hier sollte niemand Funken schlagen. – CC public domain Isaac Levitan, Birkenhain (1860–1900)
Das Fernsehen galt lange Zeit als das emotionale Lagerfeuer der Nation. Aus Sicht vieler glimmt es heute aber nur noch. Nicht so bei uns: Fast das ganze Team von netzpolitik.org saß an einem Nachmittag im Februar dicht an dicht im abgedunkelten Konferenzraum – und starrte gebannt auf den Fernseher.
Es war eine Sneak-Preview der besonderen Art. Sechs Wochen vor der offiziellen Ausstrahlung hatten wir vom Bayerischen Rundfunk die finale Schnittfassung der Dokumentation „Gefährliche Apps – Im Netz der Datenhändler“ erhalten. Die Doku ist so etwas wie der Film zu unseren Recherchen.
Seit mehr als zwei Jahren arbeiten Sebastian und Ingo zusammen mit einem Team des Bayerischen Rundfunks an den „Databroker Files“. Die Doku erzählt davon und den konkreten Gefahren, die von Tracking-Daten ausgehen.
Der Film macht das, was Filme nun einmal so gut können: den flächendeckenden Angriff auf die Privatsphäre von Handy-Nutzer:innen noch anschaulicher. Die Punkte auf der animierten Karten werden zu einzelnen Menschen, die in die Kamera blicken und zu uns sprechen. Eine ägyptische Journalistin, ein ukrainischer Soldat, eine bayerische Schülerin. Für Menschen wie sie ist der Datenhandel eine existenzielle Gefahr. Das versteht man nicht nur, das spürt man auch.
Als Ingo und Sebastian im Februar 2024 mit ihren Recherchen begannen, hatten sie wohl nicht geahnt, dass auch sie eines Tages zu Protagonisten einer Fernseh-Doku werden. Regelmäßig geben wir Interviews oder stehen auf Bühnen. So erreichen wir auch Menschen, die netzpolitik.org vielleicht noch nicht kennen. Wenn aber die eigene Recherchearbeit in ein neues Medium übersetzt wird, dann schafft dies was Neues, was verbindet: Redaktionen, die miteinander kooperieren. Medien, die ein Thema unterschiedlich erzählen. Ein Team, das jeden Tag für die Grund- und Freiheitsrechte aller kämpft.
Die Doku erreichte am 7. April eine Einschaltquote von rund elf Prozent. Laut den Kolleg:innen beim Bayerischen Rundfunk kann sich das sehen lassen. Und bei YouTube hat das Video bereits mehr als 280.000 Aufrufe. Das sind sehr viele kleine Lagerfeuer im ganzen Land. Und das macht uns schon ein wenig stolz.
Möglich ist das aber nur mit eurer Unterstützung. Der Öffentlich-Rechtliche hat seine Beitragszahler:innen, wir haben unsere Spender:innen. Dank euch konnten wir das Thema Datenhandel überhaupt erst groß machen, konnten wir über viele Monate europaweit recherchieren und am Ende so viele Menschen erreichen.
Ihr seid der Anfang von alledem – der Funke, der das Feuer entzündet. Und das verbindet uns, liebe Spender:innen und Leser:innen. Vielen Dank dafür.
Die harten Zahlen
Und bevor wir emotional völlig dahinschmelzen, kommen wir zu den harten Zahlen des ersten Quartals 2026. Beim Jahresausklang 2025 habt ihr für uns Funken gesprüht. Das war toll. Das Erreichen des Spendenziels bei der Jahresendkampagne bedeutet für uns gute Aussichten für die Finanzierung von netzpolitik.org im Folgejahr. Denn die Einnahmen aus einer gut verlaufenden Jahresendkampagne kompensieren unsere deutlich geringeren, unterjährigen Spendeneinnahmen.
Zumal uns der Schwung vom Jahresende im ersten Quartal des neuen Jahres noch höhere Spendeneinnahmen als in den Folgemonaten beschert. So auch in diesem.
Unsere Spendeneinnahmen
Im ersten Quartal haben wir 229.136 Euro an Spenden von euch erhalten. Das ist ein gutes Ergebnis, liegt aber etwa 34.400 Euro (13 Prozent) unter unseren Erwartungen, die wir vor allem aus den Erfahrungen der Vorjahre ableiten. Der Schwung zu Anfang dieses Jahr ist also schwächer ausgefallen.
Unsere Einnahmen
Insgesamt belaufen sich unsere Einnahmen im ersten Quartal auf 235.620 Euro. Im Verhältnis zu unseren Gesamteinnahmen beträgt der Anteil der Einnahmen aus Spenden über 97 Prozent. Aus dem Verkauf im Webshop erhielten wir etwas unter 1.200 Euro und aus der Verwertung im digitalen Pressespiegel etwas über 900 Euro. Der Zuschuss des Bundes für den Platz im Rahmen des Freiwilligendienstes liegt unverändert bei 300 Euro monatlich und somit bei 900 Euro im Quartal. Die sonstigen Erlöse setzen sich vor allem aus den Posten Erstattungen für Ausfallzeiten aufgrund von Krankheit (AAG) und Zinserträgen zusammen.
Unsere Ausgaben
Bei den Ausgaben liegen die Personalkosten bei 227.273 Euro und damit rund 5.000 Euro unter den veranschlagten Kosten laut unserem Stellenplan. In den Sachkosten haben wir für das erste Quartal 58.350 Euro und damit rund 20.900 Euro weniger ausgegeben als kalkuliert. Das ist vor allem der monatlichen Kalkulation von Ausgaben wie Beratung und Fortbildung geschuldet, die nicht monatlich, sondern punktuell im Jahr auftreten.
Insgesamt haben wir im ersten Quartal 2026 an Personal- und Sachkosten 285.624 Euro verausgabt.
Unser Projekt Reichweite hatten wir in den letzten beiden Quartalsberichten 2025 vorgestellt. Die Projektlaufzeit beträgt drei Jahre bis Herbst 2027 und wird über den gesamten Zeitrahmen mit 200.000 Euro aus unseren Rücklagen finanziert. In 2025 haben wir davon 64.800 Euro für den Relaunch unserer Website und eine neue Stelle für die Verbreitung unserer Inhalte in den sozialen Medien ausgegeben. Im ersten Quartal 2026 haben wir lediglich Personalkosten in Höhe von etwas unter 7.600 Euro verausgabt.
Das vorläufige Ergebnis
Wir schließen das 1. Quartal mit einem Ergebnis in Höhe von etwas unter -50.200 Euro ab. Laut Plan haben wir mit einem Ergebnis von -40.300 Euro gerechnet. Ein Minus in den ersten drei Quartalen beunruhigt uns nicht besonders, solange es im Rahmen unserer Erwartungen bleibt. Das bereinigen wir nach unseren bisherigen Erfahrungen im vierten Quartal mit der Jahresendkampagne. Bei dem aktuellen Quartalsergebnis kommen wir jedoch gedanklich etwas mehr in Bewegung und werden darauf mit einer Spendenaktion reagieren, damit wir nicht mit zu schwerer Bürde in die Jahresendkampagne gehen.
Um das Spendenfeuer anzufachen, wird uns hoffentlich auch die Aufmerksamkeit helfen, die die Fernseh-Doku zu den „Databroker Files“ von euch erfährt. Wir freuen uns auf weiteren Funkenschlag.
Danke für eure bisherige und zukünftige Unterstützung!
Wenn ihr uns unterstützen wollt, findet ihr hier alle Möglichkeiten. Am besten ist ein Dauerauftrag. Er ermöglicht uns, langfristig zu planen:
Wir sind glücklich, die besten Unterstützer:innen zu haben.
Unseren Transparenzbericht mit den Zahlen für das 4. Quartal und das Gesamtjahr 2025 findet ihr hier.
Vielen Dank an euch alle!
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Bei der Verschärfung des Polizeigesetzes in Sachsen könnte das Bündnis Sahra Wagenknecht der Minderheitskoalition zur Mehrheit verhelfen. Die BSW-Fraktion hat nur wenige Einwände gegen den Ausbau der Überwachung der sächsischen Bürger:innen. Das zeigt die Stellungnahme der Fraktion, die wir veröffentlichen.
Das BSW könnte der Minderheitsregierung aus SPD und CDU zu einer Mehrheit verhelfen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Wolfgang Maria Weber
Stell dir vor, Du machst ein Polizeigesetz – und keiner macht mit. Vor diesem Szenario, so schien es auf den ersten Blick, stand die sächsische Regierung im vergangenen Herbst. Damals stellte sie ihren Entwurf für die Novelle des Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG) vor, der die Polizeibefugnisse auf Kosten der Grundrechte erheblich erweitern würde.
Die Liste der geplanten Maßnahmen ist lang und enthält unter anderem:
Verhaltensscanner,
automatisierte Datenanalyse durch eine Plattform wie Palantir,
Staatstrojaner zur Gefahrenabwehr (Quellen-TKÜ),
der Abgleich von Gesichtern und Stimmen mit dem Internet,
die Ausweitung der automatisierten Kennzeichenerfassung,
das Filmen in Autos (auch mit Drohnen), um gegen „Handy-Sünder:innen“ am Steuer vorzugehen.
Da die schwarz-rote Regierung in Sachsen keine eigene Mehrheit hat, ist sie auf Stimmen aus der Opposition angewiesen. Dafür hat die sächsische Regierung einen sogenannten Konsultationsmechanismus etabliert. In diesem Verfahren schicken die Fraktionen sowie einige Interessengruppen ihre Position zu einem geplanten Gesetz an die Regierung. Diese überlegt dann, was sie davon übernimmt – auch mit Blick auf die Mehrheitssuche im Landtag.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in Sachsen hat kaum Einwände gegen die deutliche Verschärfung des SächsPVDG. Das geht aus einer Stellungnahme der Fraktion hervor, die netzpolitik.org durch das Sächsische Transparenzgesetz erhalten hat. Damit wird immer wahrscheinlicher, dass das BSW der sächsischen Minderheitskoalition zur Mehrheit verhilft.
Enthalten sind alle Stellungnahmen fast aller Fraktionen im Landtag. Die AFD-Fraktion hat keine Stellungnahme abgegeben; sie hat sich öffentlich gegen den Konsultationsmechanismus ausgesprochen. Bei zwei Stellungnahmen verweigerten laut Bescheid die Urheber:innen „aus dem Bereich der wissenschaftlichen Forschung“ die Veröffentlichung zum „Schutz ihres geistigen Eigentums“.
Die Stellungnahme der BSW-Fraktion zeigt erstmals öffentlich die Position des Bündnisses zur SächsPVDG-Novelle. Nachdem Grüne und Linke frühzeitig harsche Kritik an dem Entwurf der Staatsregierung geübt hatten – und bereits gegen das bisher geltende SächsPVDG geklagt hatten –, rückten Beobachter:innen das BSW als potenzielle Mehrheitsbeschafferin in den Fokus.
Was das BSW Sachsen über den Entwurf denkt, war bisher allerdings unklar. In der Vergangenheit kündigte das Bündnis lediglich an, den Entwurf zu prüfen. Inhaltliche Nachfragen von netzpolitik.org beantwortete das BSW in der Vergangenheit nicht. Seine Stellungnahme bestätigt jetzt, dass es zwischen Schwarz-Rot und den Wagenknecht-Anhänger:innen erhebliche Schnittmengen gibt.
Im Unterschied zu anderen Fraktionen hat das Bündnis Sahra Wagenknecht eine eher kurze Stellungnahme abgegeben. Auf nicht mal vier vollen Seiten kritisiert die BSW-Fraktion lediglich sieben Punkte des weitreichenden Vorschlags des Sächsischen Innenministeriums. Sie bleibt damit nicht nur hinter den ebenfalls oppositionellen Grünen und Linken zurück, sondern sieht den Gesetzentwurf sogar weniger kritisch als die mitregierende SPD-Fraktion.
BSW kritisiert „Vorfeldstraftat“
Doch welche Punkte will das BSW abändern? In ihrer Stellungnahme wendet sich die Fraktion gegen das Konzept der „Vorfeldstraftat“, die in der SächsPVDG-Novelle eingeführt wurde. Eine Vorfeldstraftat ist laut Gesetzentwurf ein Straftatbestand,
der Verhaltensweisen erfasst, die vom Gesetzgeber als generell gefährlich für Individualrechtsgüter oder Kollektivrechtsgüter bewertet werden, aber als einzelne Handlungen in räumlicher oder zeitlicher Hinsicht noch vor einer konkreten oder konkretisierten Gefährdung oder gar Verletzung solcher Rechtsgüter liegen können und damit strafbewehrte Vorbereitungshandlungen darstellen.
Der Begriff ist wichtig, weil an ihn eine Vielzahl alter und neuer Polizeibefugnisse im SächsPVDG-Entwurf geknüpft ist.
Das BSW sieht in der „Vorfeldstraftat“ eine „fragwürdige Vorverlagerung polizeilicher Eingriffsbefugnisse“. Es drohe „eine Kriminalisierung von bloßen Verdachtsmomenten oder sozial auffälligem Verhalten sowie die Verwischung der Grenze zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung“. Nicht nur das BSW hatte hier Bedenken, selbst die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht die entworfene Definition als zu weit gefasst an.
Nein zur Echtzeit-Identifizierung, Ja zum Verhaltensscanner
Das BSW lehnt auch einen Teil der KI-gestützten Videoüberwachung ab, die sogenannte biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung. Dabei sollen Polizist:innen unter bestimmten Voraussetzungen einen Echtzeitabgleich von „live“ gefilmten Menschen mit ihren eigenen Datenbeständen vornehmen. Das ist laut BSW ein „besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte“ und „eröffnet die Gefahr einer faktischen Massenüberwachung im öffentlichen Raum“.
Die im gleichen Paragrafen eingeführten Verhaltensscanner begrüßt die BSW-Fraktion hingegen. Man erkenne die „Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit“ dieser Regelung an und teile sie, heißt es in der Stellungnahme.
Nur anonyme Polizeidaten fürs KI-Training
Dass KI-Modelle mit Daten der Polizei trainiert werden können, will das BSW nur dann erlauben, wenn diese Daten anonymisiert sind. Der Entwurf hatte auch personenbezogene Daten für das KI-Training freigegeben, wenn eine Pseudonymisierung oder Anonymisierung nicht möglich gewesen wäre.
Außerdem möchte das BSW die Schwelle für Öffentlichkeitsfahndungen erhöhen (von einer „Gefahr“ zu einer „dringenden Gefahr“ für Leib, Leben oder Freiheit eines Menschen) sowie die automatisierte Erfassung von Nummernschildern auf die Verhinderung von Straftaten mit Grenzbezug beschränken.
Nach dem Willen der BSW-Abgeordneten soll das Filmen von Bodycams in Wohnungen auf drei Jahre befristet und umfassend evaluiert werden. Ebenfalls evaluiert werden soll der Einsatz von Tasern. Hier spricht sich das BSW gegen einen flächendeckenden Roll-out aus. Stattdessen sollen Polizist*innen zunächst nur in einem Revier im ländlichen Raum sowie in einem „Großstadtrevier“ Taser bekommen. Auch die SPD-Fraktion hatte sich für eine Erprobung in lediglich zwei Polizeidirektionen ausgesprochen, bevor alle Polizist:innen im Land Taser erhalten.
Kein Änderungsbedarf bei Palantir-Paragrafen
Spannender als die Punkte, die das BSW abgeändert sehen will, sind jene Teile des Entwurfs, auf die das BSW nicht eingeht. Bei diesen sehe man keinen Änderungsbedarf, bestätigt die Pressesprecherin der Fraktion auf Anfrage von netzpolitik.org. Die Stellungnahme sei auch heute noch aktuell, so die Sprecherin.
Ein Streitpunkt ist Palantir. Der Entwurf der SächsPVDG-Novelle sieht die Einführung einer Plattform zur automatisierten Datenanalyse vor. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und NRW setzen hier auf Produkte der Firma Palantir.
Während eine solche Plattform für automatisierte Datenanalyse für grundsätzliche Kritik von Datenschützer:innen sorgt – der IT-Sicherheitsexperte Manuel Atug spricht von „Rasterfahndung by design“ – richtet sich die Kritik auch konkret gegen Palantir.
Die SPD in Sachsen hat sich mehrfach gegen die Beschaffung einer Palantir-Software ausgesprochen, zuletzt in ihrer Stellungnahme zum Konsultationsverfahren. Das BSW springt den Sozialdemokrat:innen hier offenbar nicht bei, sie müssen sich also in den Verhandlungen selbst durchsetzen.
Mit Drohnen auf Spatzen schießen
Ebenso ignoriert das BSW die Kritik an der Videoüberwachung von Autofahrer:innen. Nach dem Entwurf der SächsPVDG-Novelle soll die Polizei auch in Autos filmen dürfen, um Handy-Nutzer:innen am Steuer zu erwischen. Dafür sollen auch Drohnen eingesetzt werden können. Die Nutzung eines Handys beim Fahren ist eine Ordnungswidrigkeit, dementsprechend unverhältnismäßig ist der Einsatz von Drohnen und anderen Videokameras.
Nicht nur die SPD kritisiert diesen Teil des Gesetzentwurfs, auch die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert äußert sich deutlich: „Angesichts der auf der Hand liegenden Unverhältnismäßigkeit der Befugnis sei nur am Rande erwähnt, dass die vorgesehene Offenheit, also Erkennbarkeit der Videoüberwachung des fließenden Straßenverkehrs dann kaum umzusetzen wäre, wenn sie mittels Drohnen erfolgen soll.“ Die Vorschrift sei „offensichtlich verfassungswidrig und sollte ersatzlos gestrichen werden“, schreibt Hundert in ihrer Stellungnahme.
Kein kritisches Wort zu Staatstrojanern
Ebenfalls keine Probleme hat das BSW mit dem erweiterten Einsatz von Staatstrojanern. Die sächsische Regierung will die Quellen-TKÜ auch zur Gefahrenabwehr ermöglichen. Ginge es nach der CDU, soll das Gleiche auch für die Online-Durchsuchung gehen.
Auch zur Erkennung von Gesichtern und Stimmen mit Internet-Daten formuliert das BSW keine Position, obwohl es Zweifel daran gibt, dass diese Befugnis rechtlich haltbar wäre. Laut einem Gutachten von AlgorithmWatch ist es technisch nicht umsetzbar, frei verfügbare Bilder aus dem Internet für einen Abgleich praktikabel durchsuchbar zu machen, ohne eine Datenbank dieser Bilder zu erstellen. Das wiederum verbietet die KI-Verordnung der EU.
Wie es weitergeht
Was heißt das alles für das finale Gesetz? Zwar sieht das BSW ebenfalls Änderungsbedarf bei einzelnen problematischen Paragrafen, es positioniert sich aber etwas weniger kritisch als die mitregierende SPD-Fraktion und ist noch weiter entfernt von der umfassenden Kritik von Grünen und Linken. Das erleichtert die Kompromissfindung mit der CDU und dem von ihr geführten Innenministerium, macht allerdings ein SächsPVDG unwahrscheinlicher, das die Grundrechte schont.
Inwiefern das Innenministerium auf die Wünsche des BSW, aber auch der Regierungsfraktionen eingehen wird, ist aktuell unklar. Daher verspricht das BSW auch noch keine Zustimmung zum Gesetz. „Es hängt davon ab, ob wir uns hinsichtlich der abweichenden Auffassungen annähern können“, schreibt eine Pressesprecherin der BSW-Fraktion gegenüber netzpolitik.org.
Das sächsische Innenministerium erklärt auf Anfrage, dass das Konsultationsverfahren abgeschlossen sei. Bisher wurde der überarbeitete Entwurf dem Parlament aber noch nicht übermittelt. „Voraussetzung für die Zuleitung des Gesetzesentwurfs an den Sächsischen Landtag ist die zweite Kabinettsbefassung“, teilt das Innenministerium auf Anfrage von netzpolitik.org mit.
Die nächste reguläre Sitzung des Innenausschusses ist am 12. März. Dann könnten die Abgeordneten eine Sachverständigenanhörung im Landtag ansetzen. Insgesamt haben Regierung und Parlament bis Ende Juni Zeit, dass SächsPVDG abzuändern. Andernfalls verliert die Polizei einige ihrer Befugnisse, weil der sächsische Verfassungsgerichtshof das aktuelle Polizeigesetz an einigen Stellen für verfassungswidrig erklärt hatte.
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Die Schufa möchte transparenter werden. Nach jahrelanger Kritik wie dem Vorwurf von manipulativen Geschäftspraktiken soll ein neuer, nachvollziehbarer Score die gewünschte Durchsicht für Nutzer*innen bringen.
Ist bald ein gelüftetes Geheimnis. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / imagebroker
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, besser bekannt unter seiner Abkürzung Schufa, führt ab März 2026 einen neuen Score ein. Dieser soll für mehr Transparenz sorgen. Seit dem 3. Dezember gibt es außerdem in einer Beta-Phase die Möglichkeit eines „Dateneinblicks“ in die bonitätsrelevanten Daten, die der Schufa vorliegen. Die Auskunftei stand bislang in der Kritik, Verbraucherschützer bezeichneten sie als „Blackbox“.
Die SCHUFA Holding AG ist ein privates Unternehmen mit Sitz in Wiesbaden, das Auskünfte über die Kreditwürdigkeit von über 65 Millionen Deutschen anbietet. Dritte wie Banken und Online-Händler können sich so über die prognostizierte Zahlungsmoral von möglichen Kund*innen informieren. Die Daten dafür erhält die Schufa ebenfalls von Banken, Kreditkartenunternehmen und Co., ihren rund 10.000 Vertragspartnern.
Eine entscheidende Rolle für diese Bonitätsabfrage spielt der Schufa-Score, der die Kreditwürdigkeit von Verbraucher*innen in einer Zahl zusammenfasst. Ursprünglich setzte sich die Punktzahl aus 250 Kriterien zusammen und ihre Berechnung blieb als Geschäftsgeheimnis unter Verschluss. Der neue Score soll nun auf nur noch zwölf Kriterien beruhen und für alle Verbraucher*innen nachvollziehbar sein. Zu den Kriterien gehören etwa das Alter der ältesten Kreditkarte oder Zahlungsstörungen. Zwischen 100 und 999 Punkte kann man dann bekommen.
„Automatisierte Entscheidung im Einzelfall“ ist grundsätzlich verboten
Im Dezember 2023 stufte der Europäische Gerichtshof das vorherige Scoring der Schufa als „eine von der DSGVO grundsätzlich verbotene ‚automatisierte Entscheidung im Einzelfall’“ ein, „sofern die Kunden der SCHUFA, wie beispielsweise Banken, ihm eine maßgebliche Rolle im Rahmen der Kreditgewährung beimessen“. Außerdem entschied der Gerichtshof, dass private Auskunfteien wie die Schufa Daten aus öffentlichen Insolvenzregistern nicht länger als die Insolvenzregister selbst speichern dürfen, wie es vorher die Praxis war.
Die frühere Ampel-Regierung nahm Anfang 2024 neue Regeln zum Scoring durch Auskunfteien in ihre geplante Reform des Bundesdatenschutzgesetzes auf. Der Paragraph 37a sollte die Nutzung von Namen, Anschriften, personenbezogenen Daten aus Sozialen Netzwerken und die Aktivitäten von Bankkonten durch Scoringunternehmen unterbinden. Die Datenschutz-Novelle schaffte es vor dem Ende der Ampel-Koalition allerdings nicht durch den Bundestag. Eine Neuauflage der Reform durch die aktuelle Regierung steht noch aus.
Jahrelange Kritik
Neben Bedenken an der Schufa aus der Politik sind auch Datenschützer unzufrieden mit den Geschäftspraktiken der Schufa. Im Februar 2024 reichte die österreichische Nichtregierungsorganisation noyb eine Beschwerde und Anzeige gegen die Schufa bei der hessischen Datenschutzbehörde ein. Das Unternehmen manipuliere Kunden, die eine Datenauskunft wollen, zu einer kostenpflichtigen Variante, so der Vorwurf der Datenschützer damals. Martin Baumann, Datenschutzjurist bei noyb, fand dazu klare Worte:
Die DSGVO verlangt, dass Unternehmen alle Daten sofort, kostenlos, leicht zugänglich und transparent zur Verfügung stellen. Diese Anforderungen stehen im deutlichen Widerspruch zur aktuellen Geschäftspraxis, betroffenen Personen Ihre eigenen Daten zu verkaufen.
Die Schufa indes wies diese Vorwürfe immer zurück und betonte, die Vorgaben für die Erstellung von Datenkopien sogar überzuerfüllen.
Ab Ende März 2026 sollen alle Interessierten über einen Account ihren vereinfachten Score kostenlos abrufen und nachvollziehen können. Eine Sprecherin der Schufa bestätigte gegenüber der Süddeutschen Zeitung jedoch auch Pläne des Scoring-Dienstleisters, „meineSchufa-Abonnements“ und andere monetarisierbare Angebote in den neuen Schufa-Account einzubinden.
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Im dritten Quartal trugen wir quietschrote Bauhelme und besichtigten eine Ruine. Und wir zogen Delegationshüte fürs Pokern auf. Nun hoffen wir, dass wir im nächsten Transparenzbericht „Hut ab!“ rufen können. Dafür braucht es eure Unterstützung.
Hüte. – Public Domain Kasimir Malewitsch, „Schwestern“, 1930
Kürzlich waren wir in einem Kernkraftwerk nördlich von Berlin. Ein Betriebsausflug zu Beginn unserer dreitägigen Klausur in Brandenburg. Die Anlage ist schon lange stillgelegt und wird seit nunmehr 30 Jahren zurückgebaut.
Wir bekamen rote Bauhelme aufgesetzt und eine Führung durch die Ruine. Schwere Stahltüren, Kontrollräume mit längst erloschenen Signalleuchten, an jeder Ecke verblichene Hinweisschilder. Am Ende dann der Blick durch ein gläsernes Bullauge, dahinter, in grüngelbem Zwielicht, der leere Reaktorkern.
Rund 130 Menschen arbeiten noch im Kernkraftwerk. Der Rückbau sei kompliziert und kleinteilig, sagte man uns. Und die Anträge zögen sich hin, auch wegen des Naturschutzgebiets drumherum. Vor 2040 werde man hier nicht fertig. Am Ende soll da, wo jetzt noch Beton in den Himmel ragt, grüne Wiese sein.
Auf der Klausur haben wir uns dann imaginäre Hüte aufgesetzt und nach vorn geschaut: Wer im Team hat welchen Hut auf, trägt also für was Verantwortung? Und wie viel Beteiligung wünscht sich das Team bei welchen Entscheidungen?
Um darauf Antworten zu finden, haben wir „Delegationspoker“ gespielt. Der Name führt in die Irre, weil es nicht ums Bluffen geht, sondern darum, besser Entscheidungen im Team zu treffen. Und am Ende gewinnt auch nicht eine Person den begehrten „Pot“, sondern wir alle mehr Klarheit darüber, wie wir zusammenarbeiten wollen.
Ein wenig Kopfzerbrechen bereitete uns der Blick auf unsere Spendenentwicklung. Das Jahr startete erstaunlich gut, dann aber flacht die Kurve ab. Schlagen sich hier Verteuerung, Konjunkturkrise oder gar politische Resignation nieder? Ausgerechnet jetzt, wo allerorten Grundrechte geschliffen und Überwachung massiv ausgebaut werden? Oder ist es doch nur eine zufällige Delle?
Genauer wissen wir das wohl erst nach dem vierten Quartal und unserer Jahresendkampagne. Vielleicht machen wir uns ja nur unnötigerweise einen Kopf und sagen am Ende all unseren Spender:innen: „Dankeschön, Chapeau und Hut ab!“
Die harten Zahlen
Und damit zu den harten Zahlen des dritten Quartals dieses Jahres.
Von Juli bis September lagen wir bei den Spendeneinnahmen deutlich unter unseren Erwartungen. Insgesamt haben uns in den drei Monaten etwas mehr als 182.800 Euro an Spenden erreicht. Damit sind wir fast 35.700 Euro beziehungsweise 16,3 Prozent unter dem Plan.
Das liegt vor allem daran, dass ihr uns im vergangenen Jahr zum 20. Geburtstag sehr viele Spendengeschenke gemacht habt. Wir hatten gehofft, dass sich einige dieser Geschenke nicht einmalig, sondern über die nächsten Jahre auspacken lassen. Wie ihr wisst, stehen wir auf Dauerspenden.
Nun richten wir unseren Blick erwartungsvoll auf die Jahresendkampagne, die wir derzeit vorbereiten. Wir bauen darauf, dass wir uns mit eurer Unterstützung am Ende des Jahres nicht mehr an das Kopfzerbrechen von heute erinnern.
Unsere Spendeneinnahmen
Der Anteil der Einnahmen aus Spenden beträgt im dritten Quartal 93,8 Prozent unserer Gesamteinnahmen, die sich auf fast 195.000 Euro belaufen.
Wie im Transparenzbericht zum 2. Quartal beschrieben, reichen unsere Einnahmen zwischen Februar bis Mitte November in der Regel nicht dazu aus, um unsere Ausgaben zu decken. Zur Finanzierung dieses „Spendentals“ halten wir jedes Jahr eine größere Spendensumme aus der vorangegangen Jahresendkampagne zurück.
Wir wollen diese Situation langfristig aber verbessern und bitten euch deshalb regelmäßig um Dauerspenden. Diese richtet ihr entweder als Lastschrift über unsere Spendenseite oder als Dauerauftrag über euer Bankkonto ein.
Vielleicht habt ihr unsere letzte Dauerspendenkampagne „30 – 300 -3000“ gesehen. Wir wollten in 30 Tagen, 300 Menschen gewinnen, die uns dauerhaft monatlich 10 Euro spenden. Mit einer Beteiligung von 188 Spender:innen haben wir das angepeilte Ziel zwar nicht erreicht. Dennoch werten wir das Ergebnis als Erfolg, weil viel mehr Menschen eine Dauerlastschrift eingerichtet haben als in vielen anderen Monaten. Das verschafft uns ab dem Herbst zusätzliche jährliche Einnahmen in Höhe von 26.000 Euro und damit größere Planungssicherheit. Herzlichen Dank dafür!
Unsere Ausgaben im 3. Quartal
Bei den Ausgaben bewegen sich die Personalkosten im dritten Quartal bei rund 220.600 Euro. Trotz der neuen Volontariatsstelle, die wir Anfang September mit Timur besetzen konnten, haben wir fast 10.000 Euro weniger verausgabt, als im Stellenplan kalkuliert. Das liegt nach wie vor am Tarifabschluss im öffentlichen Dienst, dessen Ergebnis wir bei der Budgetrechnung zu Jahresanfang höher angesetzt haben, als er dann für 2025 eingetroffen ist.
Bei den Sachkosten haben wir für das dritte Quartal 66.800 Euro ausgegeben, rund 5.500 Euro weniger als gedacht. Hier sind so gut wie alle Ausgabenbereiche unauffällig oder liegen unter dem Plan. Im Bereich Spendenverwaltung sind Gebühren fällig geworden, die halbjährlich abgerechnet werden. In unseren Planungen haben wir diese Kosten als Monatsdurchschnitt berechnet. Deshalb ist dieser Bereich über dem Plan. Diese Entwicklung reguliert sich im Jahresverlauf.
Für Umbaumaßnahmen in unseren Büroräumen haben wir etwas mehr als 5.000 Euro ausgegeben. Der Umbau war nötig, um neue Arbeitsplätze für die neuen Stellen im Volontariat und im Projekt Reichweite zu schaffen.
Unser Projekt Reichweite hatten wir im letzten Quartalsbericht vorgestellt. Wir haben 200.000 Euro zurückgelegt für diese Maßnahmen – einen Relaunch unserer Website, eine höhere Verbreitung unserer Inhalte in den sozialen Medien sowie eine neue Software, um mehr und schnelleren Überblick zu unseren Spendeneinnahmen zu bekommen. Seit dem Sommer läuft die Arbeit an dem Relaunch; und seit Anfang September kümmert sich Fio in unserem Team um unsere Reichweite in den sozialen Medien.
Unterm Strich haben wir für Personalkosten und Sachkosten im dritten Quartal rund 287.400 Euro verausgabt. Das sind knapp 15.600 Euro weniger, als wir kalkuliert haben.
Das vorläufige Ergebnis
Im Jahresverlauf haben wir Einnahmen in Höhe von 655.700 Euro erzielt und liegen zum Ende des dritten Quartals mit 27.200 Euro knapp über dem Plan. Grund sind vor allem die sehr guten Spendeneinnahmen zu Jahresbeginn. Da unsere Ausgaben in Höhe von 860.500 Euro unter den kalkulierten Kosten liegen, fällt unser derzeitiges Ergebnis von minus 204.800 Euro immerhin um 72.700 Euro geringer aus als erwartet. Trotz der Delle in den Spendeneinnahmen im dritten Quartal bleiben wir optimistisch. Das Jahr kann so gut ausgehen, wie es angefangen hat!
Wenn ihr uns unterstützen möchtet, findet ihr hier alle Möglichkeiten. Am besten ist eine monatliche Dauerspende. Damit können wir langfristig planen.
Wir sind glücklich, die besten Unterstützer:innen zu haben.
Unseren Transparenzbericht mit den Zahlen für das 2. Quartal 2025 findet ihr hier.
Vielen Dank an euch alle!
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen. Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.