Die 33. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 13 neue Texte mit insgesamt 136.288 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.
– : Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski
Liebe Leser:innen,
am Mittwoch hat die Bundesregierung ihr gut 700 Seiten starkes Geheimdienstpaket beschlossen. Eine Überraschung war das nicht, der Kabinettstermin stand schon eine Weile fest. Auch was drin steht, war absehbar. Im Vergleich zur Entwurfsfassung hat sich nur wenig geändert. Die Stellungnahmen, die Datenschutz-Fachleute und Verbände der Zivilgesellschaft unter höchstem Zeitdruck zu dem Gesetzentwurf verfasst und eingeschickt hatten, sind zu weiten Teilen ungehört geblieben.
Wenig überraschend war auch die Berichterstattung zur Kabinettssitzung am Mittwoch. Eine „neue Ära“ breche an, Deutschland bekommt jetzt „echte“ Geheimdienste, die deutschen Spione sollen „zurückschlagen“ dürfen. Immerhin, ein paar kritische Stimmen haben es auch in die Schlagzeilen geschafft. Die meiste Aufregung gibt es darüber, dass der Entwurf das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten über Bord schmeißt. Kritiker:innen warnen vor einer Geheimpolizei und einem Verfassungsbruch.
Die Befürworter:innen der Reform haben dagegen keine guten Argumente.
Die frischgebackene Chefin des Kanzleramts – wo auch die bundesdeutsche Geheimdienstkoordination liegt – Nina Warken (CDU) behauptete im Tagesthemen-Interview: „Es bleibt ganz klar beim Trennungsgebot.“ Nur um in einem Nachsatz hinzuzufügen, dass „in besonderen Fällen“ dann aber auch beispielsweise der Verfassungsschutz eingreifen könne. Manchmal bleibt es also doch nicht dabei.
Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Marc Henrichmann (CDU), tut hingegen gar nicht erst so, als würde das Trennungsgebot beibehalten. Er sagte gegenüber AFP, dass die heutige Lage die Trennung zwischen Informationssammlung und Gefahrenabwehr nicht mehr zulasse – auch wenn das Trennungsgebot „aus guten historischen Gründen“ entwickelt worden sei.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) macht das, was er gut kann: Er wischt Bedenken vom Tisch und spricht lieber von einem „absoluten Meilenstein der deutschen Sicherheitsarchitektur“. Es geht eben nicht anders, den Dammbruch präsentiert er lieber als alternativlose Revolution angesichts von „hybriden Bedrohungen“ und „fremden Mächten“.
Beharren, relativieren, ignorieren. Dass es keinen besonders souveränen Umgang mit der Kritik zum Trennungsgebot gibt, ist bezeichnend. Denn gerade dass das Trennungsgebot eine Vorgabe der Alliierten zur Gründung des heutigen Verfassungsschutzes und eine historische Lehre ist, macht es ungeheuerlich, es gerade jetzt anzugreifen – drei Wochen vor einer Landtagswahl, bei der Rechtsradikale nach der Macht greifen. Denn die „historischen Gründe“, die niemand infrage stellt, sind heute gegenwärtiger denn je.
Gegen Ausweiskontrollen im Netz.
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Wenn wir die Auswirkungen der Klimakatastrophe eindämmen wollen, sollten wir das aus einer hoffnungsvollen Perspektive heraus tun. Die Digitalisierung bietet hierfür einen Ansatz – aber nur in Teilen. Von Bianca Kastl – Artikel lesen
KI und Rechenzentren: Bundesregierung weiß nicht, wieviel Wasser ihre Ausbaupläne schlucken werden
Die Bundesregierung möchte im globalen KI-Wettlauf mithalten und die Kapazitäten von deutschen Rechenzentren mindestens verdoppeln. Welche Folgen das auf den Wasserverbrauch hat, weiß sie offenbar nicht. Ein Dienstleister verweigert die Auskunft sogar – wegen „Sicherheitsrisiken“. Von Ingo Dachwitz – Artikel lesen
Genug für 600 Millionen Menschen: Warum verbraucht KI so viel Wasser?
Künstliche Intelligenz und Rechenzentren brauchen nicht nur sehr viel Strom, sondern auch gigantische Mengen Wasser. Aber warum ist das eigentlich so? Im FAQ geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen und erklären, weshalb das Thema Wasserverbrauch auf die politische Agenda gehört. Von Ingo Dachwitz – Artikel lesen
Einheitliche EU-Regeln: Wie weit ist Deutschland beim digitalen Gewaltschutz?
Noch zehn Monate Zeit bleiben der Bundesregierung, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. EU-Vorgaben verlangen Mindeststandards, auch im Digitalen. Inzwischen sind neue Tatbestände auf dem Weg, doch in anderen Punkten plant die Koalition bisher wenig. Von Chris Köver – Artikel lesen
Geheimdienstreform: „Der Schutz von Journalist:innen wird systematisch abgebaut“
Die deutschen Geheimdienste sollen neue Regeln bekommen. Das wirkt sich auch auf die Arbeit von Journalist:innen in Deutschland und im Ausland aus. Maximilian Jung von Reporter ohne Grenzen erklärt im Interview, warum der BND Medienschaffende künftig leichter überwachen könnte und was das mit Pressefreiheit zu tun hat. Von Anna Biselli – Artikel lesen
Angebot an LVMH: Gefährliches Überwachungs-Werkzeug breitet sich aus
Ein Werkzeug namens Webloc kann Menschen mit Daten aus dem Werbe-Tracking teils metergenau orten und verfolgen. Bislang war nur bekannt, dass staatliche Stellen das nutzen. Jetzt zeigen Recherchen: Die Technologie wird offenbar auch Unternehmen angeboten. Von Sebastian Meineck – Artikel lesen
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Gutachten des Bundestages: Haber-Verfahren verstößt gegen Grundrechte
Mehr als 1200 Organisationen und Projekte hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren heimlich vom Verfassungsschutz durchleuchten lassen. Ein Gutachten des Bundestages kommt nun zu dem Schluss: Das Vorgehen ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Von Chris Köver – Artikel lesen
KI-Sprachmodelle für die Verwaltung: „Das sind Annahmen, die sich schwer belegen lassen“
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger ist überzeugt, dass die hauseigene KI-Software „Spark Workflow“ Verwaltungsprozesse deutlich beschleunigen wird. Doch noch seien etliche Fragen offen, die auch der Minister nicht beantworte, sagt Digitalexperte Stefan Kaufmann. Er plädiert für einen alternativen Ansatz, um die Verwaltung zu modernisieren. Von Esther Menhard – Artikel lesen
X, Mastodon und Bluesky: Was Aufmerksamkeit wert ist
Nur in Großbuchstaben schreiben, sachlich argumentieren oder auf die Tränendrüse drücken? Auf X, Mastodon und Bluesky bekommen Nutzende auf ganz unterschiedliche Weise Aufmerksamkeit. Aber ein bisschen toxisches Verhalten kommt überall an. Von Rika Baack – Artikel lesen
Geheimdienstreform: Geschichtsvergessen und gefährlich
Die Bundesregierung strukturiert die Arbeit des Verfassungschutzes und des BND grundlegend neu. Ihren heute beschlossenen Gesetzentwurf sieht sie als „absoluten Meilenstein der deutschen Sicherheitsarchitektur“. Tatsächlich ist er geschichtsvergessen und eine Bedrohung für die Grundrechte aller. Ein Kommentar. Von Daniel Leisegang – Artikel lesen
Verhaltenserkennung in Mannheim: 10.000 Filme für ein Hallelujah
Sie kloppen sich nach Regieanweisungen: 2.000 Filme hat die Mannheimer Polizei bereits produziert, um eine Software zur Verhaltenserkennung zu trainieren. Künftig sollen es 10.000 Filmszenen werden, obwohl noch immer keine Belege vorliegen, was solche Software bringt. Ein Kommentar.
Von Constanze – Artikel lesen
Interview: Einblicke in Chats, in denen Menschen die Flucht nach Ceuta planen
In zahlreichen WhatsApp-Gruppen diskutieren Menschen, ob und wie sie von Marokko nach Ceuta fliehen wollen. ORF-Journalist Maximilian Handl konnte die Nachrichten auswerten. Hinweise auf gesteuerte Kampagnen fand er keine, wie er im Interview erklärt. Von Sebastian Meineck – Artikel lesen
Landtagswahl in Berlin: So wollen die Parteien die Hauptstadt nazifest machen
Präventionsarbeit, die soziale Benachteiligung mitdenkt, Gedenkstätten, die Faschismus greifbar machen, digitale Fortbildungen gegen Hass im Netz: Die Berliner Parteien wollen die autoritäre Wende mit einem bunten Strauß von Maßnahmen aufhalten. Von Martin Schwarzbeck – Artikel lesen
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Die deutschen Geheimdienste sollen neue Regeln bekommen. Das wirkt sich auch auf die Arbeit von Journalist:innen in Deutschland und im Ausland aus. Maximilian Jung von Reporter ohne Grenzen erklärt im Interview, warum der BND Medienschaffende künftig leichter überwachen könnte und was das mit Pressefreiheit zu tun hat.
Journalist:innen berichten aus Kriegs- und Krisenregionen weltweit, für die sich auch der BND interessiert. (Symbolbild) – CC-BY-SA 4.0: SaporaSkap
Eine der wichtigsten Voraussetzung für die journalistische Arbeit ist die Vertraulichkeit: Quellen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kommunikation mit Medienschaffenden sicher ist. Journalist:innen brauchen Schutz für sensible Recherchen, wenn sie mit Gesprächspartner:innen auf aller Welt kommunizieren. Doch dieser Schutz ist durch die geplante Geheimdienstreform für BND und Bundesverfassungsschutz in Gefahr, warnt die Organisation Reporter ohne Grenzen.
Über diesen Aspekt sprechen wir mit Maximilian Jung. Er setzt sich als Advocacy Referent bei Reporter ohne Grenzen (RSF) für die Presse- und Informationsfreiheit weltweit ein. Er recherchiert zu und arbeitet gegen staatliche Überwachung von Journalist*innen sowie den Einsatz von Spionagesoftware an. Im Interview erklärt er, wie die Geheimdienstreform die Arbeit von Journalist:innen betrifft und was man besser machen könnte.
Maximilian Jung fürchtet, dass durch die neuen Befugnisse der Quellenschutz in Gefahr ist. – Alle Rechte vorbehalten: Prisca Martaguet
Einen absoluten Schutz vor Überwachung gibt es nicht
netzpolitik.org: Journalist:innen sind Berufsgeheimnisträger:innen. Was bedeutet das eigentlich?
Maximilian Jung: Das sind Menschen mit bestimmten Berufen: zum Beispiel Rechtsanwält:innen, Geistliche und auch Journalist:innen. Es geht darum, daraus hervorgehende Beziehungen zu schützen. Damit etwa Informationen, die Menschen im vertraulichen Gespräch mit ihrem Anwalt teilen, nicht in Strafverfahren genutzt werden können. Deshalb gibt es für Berufsgeheimnisträger:innen besondere Schutzmechanismen, sowohl in Polizeigesetzen als auch in Gesetzen für Nachrichtendienste.
Dass das bei Journalist:innen und ihren Quellen auch der Fall ist, haben Journalist:innen und Journalismusverbände in Deutschland hart erkämpft.
Leider gibt es aber eine Art Zweiklassengesellschaft und Rechtsanwält:innen und Geistliche erhalten oft ein höheres Schutzniveau. Denn seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2011 gilt, dass ein relativer Schutz ausreicht und im Einzelfall abgewogen werden muss: Ist jetzt der Schutz der Pressefreiheit wichtiger als das Strafverfolgungsinteresse oder das nachrichtendienstliche Interesse einer Behörde?
Natürlich ist Journalist:innen an einem absoluten Schutz vor Überwachungen oder polizeilichen Maßnahmen gelegen. Aber diesen absoluten Schutz gibt es leider nicht.
netzpolitik.org: Wann darf denn nach der aktuellen Rechtslage der BND Journalist:innen überwachen?
Maximilian Jung: Heutzutage kommt das darauf an, wo die Journalist:in sich aufhält. Denn klassischerweise ist der BND für die Auslandsaufklärung zuständig. Es gibt rechtlich einen Unterschied zwischen Journalist:innen im Ausland, die mit Gesprächspartner:innen im Ausland sprechen, und Journalist:innen in Deutschland, die mit Menschen im Ausland sprechen.
Bei Journalist:innen im Inland muss eine konkrete Beteiligung an Straftaten oder an Bestrebungen, die die Bundesrepublik gefährden könnten, belegt sein, bevor sie überwacht werden dürfen.
netzpolitik.org: Das bedeutet also, wenn ich jetzt einen Terroranschlag plane und darüber mit jemandem im Ausland spreche, bin ich nicht mehr geschützt?
Maximilian Jung: Genau, das dürfte der BND überwachen, das hat ja auch nichts mehr mit der journalistischen Tätigkeit zu tun.
netzpolitik.org: Was soll sich nun im geplanten BND-Gesetz ändern?
Maximilian Jung: Die Trennung zwischen Ausland-Ausland-Kommunikation und Ausland-Inland-Kommunikation wird praktisch aufgegeben. Das hat erst mal mit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu tun. Dafür wird die G10-Kommission abgeschafft, die für die Kontrolle solcher Ausland-Inland-Kommunikation zuständig ist. Die Kontrolle soll professionalisiert werden und beim Unabhängigen Kontrollrat liegen.
Aber im Gesetzentwurf ist das so gelöst, dass die Eingriffsschwellen konsequent an das frühere Niveau der Ausland-Ausland-Kommunikation angeglichen werden, also nun überall niedriger sein sollen. Der Schutz von Journalist:innen und ihren Quellen wird dadurch systematisch abgebaut.
Wie der BND Journalist:innen erkennt
netzpolitik.org: Was bedeutet das konkret für Journalist:innen in Deutschland?
Maximilian Jung: Bei Journalist:innen, die aus Deutschland mit Gesprächspartner:innen im Ausland kommunizieren, bräuchte es in Zukunft für eine Überwachung keinen konkreten Nachweis mehr, dass man an der Straftat oder ihrer Planung beteiligt ist. Es würde schon reichen, in einen weiten Zusammenhang mit einer erheblichen Bedrohung gebracht zu werden, weil der Nachrichtendienst annimmt, dass man entsprechende Nachrichten oder Informationen übermittelt oder entgegennimmt. Also wenn man mit einer Person Kontakt hat, bei der es um bedrohungsrelevante Informationen geht, die von Interesse für den BND sind.
netzpolitik.org: Wie kann der BND überhaupt erkennen, wer Journalist:in ist? Es gibt ja kein Register über Menschen im Journalismus.
Maximilian Jung: Das ist besonders kurios. Die Gesetzesbegründung verweist auf die Rangliste der Pressefreiheit, die wir bei Reporter ohne Grenzen jedes Jahr erstellen. Laut der Begründung soll der BND in Zukunft in diese Rangliste reinschauen. Und bei Ländern, die wir als „dunkelrot“ einstufen, weil es dort keine Pressefreiheit gibt oder sie stark unter Druck ist, dürfte er dann alle Personen überwachen, die für Staatsmedien arbeiten. Weil er dann annehmen würde, dass das keine Journalist:innen sind, sondern sie als verlängerter Arm diktatorischer Regime dienen.
Darunter fallen ganz unterschiedliche Länder wie China, Russland und auch die Türkei.
Wir lehnen das aus zwei Gründen ab: Die Rangliste der Pressefreiheit ist erstens nicht dazu da, staatliche Überwachungsmaßnahmen zu legitimieren. Sondern sie soll ein Instrument sein, um eben das Fehlen von Pressefreiheit anzuprangern, Missstände aufzudecken und internationalen Druck auszuüben.
Zweitens ist die Rangliste nicht dazu geeignet, einzelne Journalist:innen zu bewerten, sondern sie macht Angaben dazu, wie es um die Pressefreiheit in einem Land strukturell bestellt ist.
netzpolitik.org: Was wäre ein besserer Weg, Journalist:innen zu identifizieren?
Maximilian Jung: Es gibt Standards wie die Journalism Trust Initiative. Dort gibt es einen Katalog, um zu überprüfen, ob Journalist:innen bestimmte ethische Standards und journalistische Praktiken einhalten oder sich etwa an das Zwei-Quellen-Prinzip halten. Das ist wesentlich geeigneter, als eine landesbezogene Rangliste zu nutzen und anzunehmen, dass es in einem Land keine Journalist:innen gibt.
netzpolitik.org: Neben der individuellen Überwachung von Personen und Gruppen betreibt der BND auch die sogenannte strategische Aufklärung. Dabei sucht er zum Beispiel in Kommunikationsströmen nach bestimmten Mustern und Suchbegriffen. Wie soll der BND dabei erkennen, dass er gerade die Kommunikation von Journalist:innen erfasst?
Maximilian Jung: Auch die strategische Aufklärung soll mit dem neuen Gesetz ausgeweitet werden. Im Gesetzentwurf steht: Sobald der BND davon erfährt, dass Kommunikation von Medienschaffenden überwacht und heruntergeladen worden ist, muss das sofort gelöscht werden.
Das heißt, man muss am Ende darauf vertrauen, dass solche Prozesse funktionieren. Aber es wäre deutlich besser, das engmaschig zu kontrollieren.
Kontrolle steht in keinem Verhältnis zu den Befugnissen
netzpolitik.org: Wer sollte eine solche Kontrolle durchführen?
Maximilian Jung: Momentan gibt es unterschiedliche Kontrollinstitutionen, zum Beispiel den Unabhängigen Kontrollrat und die Bundesbeauftragte für Datenschutz- und Informationsfreiheit. Laut dem Entwurf soll deren Aufsicht jetzt beim Unabhängigen Kontrollrat konzentriert werden.
Wir kritisieren sehr stark, dass es dort an einer entsprechenden personellen und finanziellen Ausstattung und technischen Expertise mangelt. Gerade wenn man das dazu ins Verhältnis setzt, wie viele neue Befugnisse und Mittel der BND in Zukunft bekommt. Da stellt sich die Frage: Wer soll das effektiv kontrollieren?
netzpolitik.org: Gibt es Beispiele aus anderen Ländern, wo der Schutz von Berufsgeheimnisträger:innen gut umgesetzt ist?
Maximilian Jung: Ein Kontrollelement könnte eine „Anwältin der Betroffenen“ sein, die es in anderen Ländern wie Großbritannien gibt. Das bedeutet, wenn der BND Journalist:innen individuell überwachen will, müsste er sich das von einer Person absegnen lassen, die die Betroffenenperspektive einnimmt und kennt – beispielsweise weil sie selbst einmal als Journalist:in gearbeitet hat.
netzpolitik.org: Der BND soll künftig auch viele Befugnisse bekommen, um Dinge automatisiert auszuwerten, beispielsweise mit KI-Systemen. Betrifft das auch Journalist:innen?
„Es besteht die Gefahr, dass der Quellenschutz von hinten aufgerollt wird“
Maximilian Jung: Wie so ziemlich alle Sicherheitsbehörden in Deutschland sollen jetzt auch der Verfassungsschutz und der BND Plattformen für die automatisierte Datenanalyse erhalten. In den vergangenen Monaten gab es ja viel Diskussionen über Palantir-Software.
Im Entwurf für die Geheimdienstreform ist alles, was mit KI und automatisierter Auswertung zu tun hat, sehr vage formuliert. Das würde dazu führen, dass es am Ende sehr weitreichende Befugnisse in diesem Bereich gibt, die nur schwer kontrolliert werden können.
Wenn man das konsequent zu Ende denkt, besteht aus unserer Sicht die Gefahr, dass der Quellenschutz von hinten aufgerollt wird. Der BND dürfte zukünftig Person mit Hilfe automatisierter Datenanalyse auswerten, die dazu bislang keinerlei Anlass geboten haben. Und das selbstlernende System könnte daraus automatisch ein Risikoprofil erstellen. Dass die Nachrichtendienste das wollen, ist nachvollziehbar, wenn man beispielsweise an Spionageabwehr denkt.
Aber wenn wir das auf Quellen von Journalist:innen beziehen, dann könnte das bedeuten, dass eine Person schon als Risiko markiert ist, bevor überhaupt eine Information weitergegeben wurde. Wir befürchten, dass Instrumente wie die automatisierte Datenanalyse dazu führen können, dass der Informationsfluss für relevante Informationen schon frühzeitig unterbrochen wird.
netzpolitik.org: Die Geheimdienstreform steht noch am Anfang des gesetzgeberischen Prozesses. Was erhofft ihr euch für das weitere Verfahren?
Maximilian Jung: Wir tauschen uns mit anderen Organisationen aus der digitalen Zivilgesellschaft und auch dem Bundeskanzleramt aus. Wir werden das parlamentarische Verfahren eng begleiten und uns für einen besseren Schutz von Journalist:innen einsetzen.
In der Vergangenheit haben wir auch schon gegen Gesetze geklagt. Auch dass diese Reform notwendig geworden ist, ist die Folge einer erfolgreichen Klage von Reporter ohne Grenzen. Wenn die geplanten Änderungen in der jetzigen Form kommen, dann würden wir uns gut überlegen, ob es nicht wieder eine Klage geben müsste.
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Die 29. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 14 neue Texte mit insgesamt 117.150 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.
– : Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski
Liebe Leser:innen,
mein Kollege Timur hat diese Woche einen umfangreichen Text über das neue Kompetenzzentrum der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Das soll „organisierten Leistungsmissbrauch“ aufdecken. Und je weiter ich beim Lesen kam, desto mehr schüttelte ich den Kopf. Am Ende blieb ein Gefühl: Hier wird medienwirksam einem angeblich großen Problem der Kampf angesagt. Aber ob dieses große Problem überhaupt existiert, ist nicht klar. Die wenigen verfügbaren Zahlen, die es zu „bandenmäßigem Leistungsmissbrauch“ gibt und die Timur darlegt, sprechen eher eine andere Sprache.
Eine klare Sprache sprechen jedoch diejenigen, die sich darum sorgen, dass all das mehr Misstrauen gegen Arbeitssuchende aus dem Ausland schürt. Dass rassistisch diskriminierte Menschen noch mehr Probleme bei ihren Anträgen bekommen, wenn eine Auswertung Stereotype reproduziert und so Menschen, die diesen Stereotypen entsprechend, ungleich öfter besonderen Kontrollen unterzogen werden.
Die Innenministerkonferenz im Juni hat klargemacht, was die Zielrichtung ist. Sie will mehr Datenaustausch und KI-Analysen mit dem Ziel „einer datenbasierten Risikoanalyse im Sinne einer Verdachtsgenese“. Was die Innenminister:innen auch wollen: Menschen aus anderen EU-Ländern sollen es schwerer haben, überhaupt an Sozialleistungen zu kommen, wenn sie in Deutschland sind. Das treibt systematisch Ausgrenzung und Abschottung voran. Die Freizügigkeit, eine der großen Errungenschaften der EU, wird so in ihrer Idee ausgehöhlt bis zur Unkenntlichkeit.
Gleichzeitig säen die ständigen Erzählungen von Sozialbetrüger:innen aus anderen Ländern und der Fokus auf „Verdachtsmomente“ ein Misstrauen in der Gesellschaft, das großen Schaden anrichtet. Wo jemand kontrolliert wird, muss doch auch etwas dran sein, oder? So etabliert sich eine Kultur, die Maßnahme für Maßnahme, Kompetenzzentrum für Kompetenzzentrum den Zusammenhalt vergiftet.
Doch Zusammenhalt bräuchten wir doch jetzt umso mehr, genau wie soziale Sicherheit für all jene, die Unterstützung brauchen. Maschinen, deren Aufgabe es ist, Verdächtigungen zu generieren, lösen diese Herausforderungen mit Sicherheit nicht.
Viele Grüße
anna
Degitalisierung: Look behind you
Die letzten Wochen waren voller dreiköpfiger Affen, mit denen die tollpatschig bis fintenreich agierende Bundesregierung von ihren Gesetzesvorhaben ablenken will. Was will sie aber damit eigentlich erreichen? Von Bianca Kastl – Artikel lesen
Verbot für unter 13-Jährige: Von der Leyen will Alterskontrollen weit über Social Media hinaus
Die EU-Kommissionspräsidentin will das australische Modell drastisch ausweiten und plant flächendeckende Alterskontrollen im Netz. Treffen kann es nicht nur soziale Medien, sondern auch App-Marktplätze, Videospiele, Chatbots. Grundlage sind neue Empfehlungen eines Expert*innen-Gremiums. Von Sebastian Meineck – Artikel lesen
Sicherheitsgesetz-Welle: Einer Demokratie unwürdig
Am Freitag hat der Bundestag den Einsatz von KI-Kameras an Bahnhöfen beschlossen. Weitere automatisierte Überwachungstools sollen folgen. Doch die haben in einer Demokratie nichts verloren. Ein Kommentar. Von Martin Schwarzbeck – Artikel lesen
Gegenwind für Bundesregierung: Mehr als eine halbe Million Menschen wollen Informationsfreiheit retten
Damit hat Schwarz-Rot offenbar nicht gerechnet: Heftige Kritik am Angriff auf die staatliche Transparenz kommt nicht nur von der Opposition, sondern aus der Koalition selbst. Dazu erreicht eine Petition gegen das Vorhaben bemerkenswerten Zulauf. Von Markus Reuter – Artikel lesen
Videoüberwachung in Berlin: Adesso SE baut Verhaltensscanner für die Polizei
Die Videoüberwachung mit automatisierter Verhaltenserkennung, die in Berlin geplant ist, wird von Adesso SE errichtet. Damit baut erstmals in Deutschland ein privatwirtschaftliches Unternehmen eine derartige Infrastruktur in den öffentlichen Raum. Adesso SE ist für ein massives Datenleck bekannt. Von Martin Schwarzbeck – Artikel lesen
Daten-Skandal: Schufa speichert alte Datensätze über Millionen von Menschen
Als junger Mensch mal pleite gewesen, aber heute finanziell alles okay? Der Schufa ist das offenbar egal, sie berechnet Scores aus historischen Daten – Kunden können die offiziell für Tests nutzen. NDR und SZ haben einen weiteren Datenskandal der Schufa aufgedeckt. Von Markus Reuter – Artikel lesen
Reformpaket: Schwarz-Rot will 99 Prozent der deutschen Unternehmen vom Datenschutz ausnehmen
Die schwarz-rote Koalition will nicht nur bei der Informationsfreiheit, sondern auch beim Datenschutz die Axt anlegen. Sie plant unter anderem pauschale Ausnahmen für kleine und mittelständische Unternehmen und will die Aufsicht zentralisieren. Kritik kommt von Datenschutzexpert:innen, Aufsichtsbehörden und Zivilgesellschaft. Von Ingo Dachwitz – Artikel lesen
Geschichten aus dem DSC-Beirat : Der Sommer der Social-Media-Verbote
Die EU-Kommission will bald einen Gesetzentwurf für ein europäisches „Mindestalter“ vorlegen. Doch während die Frage nach dem „Ob“ von Alterskontrollen politisch entschieden scheint, ist die Frage nach dem grundrechtskompatiblen „Wie“ längst nicht beantwortet. Dabei gäbe es ganz andere Möglichkeiten, das Netz zu einem besseren Ort zu machen. Von Svea Windwehr – Artikel lesen
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Misstrauen gegen Arbeitssuchende: Das Schattenboxen mit dem „organisierten Leistungsmissbrauch“
Mit einem neuen Kompetenzzentrum will die Bundesagentur für Arbeit effizienter „organisierten Leistungsmissbrauch“ aufdecken. Fachleute zweifeln, ob das Problem existiert, und befürchten: Insbesondere rassistisch diskriminierte Menschen könnten so ins Visier geraten und nicht die Leistungen bekommen, die ihnen zustehen. Von Timur Vorkul – Artikel lesen
Aufrüstung der Geheimdienste: Innenministerium lässt Datenkäufe in der Grauzone
Die Bundesregierung verrät nicht, ob deutsche Geheimdienste bei Databrokern Daten aus der Werbeindustrie kaufen. Vieles spricht dafür, doch auch die neue Geheimdienst-Reform soll keine klare Rechtsgrundlage schaffen. Kritiker:innen wie die Bundesdatenschutzbeauftragte haben verfassungsrechtliche Bedenken. Von Ingo Dachwitz – Artikel lesen
Transparenzbericht 2. Quartal 2026: Unsere Einnahmen und Ausgaben – und Gewitterfronten
Unwetter kommen mal aus heiterem Himmel, mal kündigen sie sich lange vorher an. In beiden Fällen hilft es, gut gewappnet zu sein. Dank eures Rückenwindes sind wir das. Von netzpolitik.org – Artikel lesen
„Schutz kritischer Infrastruktur“: Auch Brandenburg will Informationszugang einschränken
Berlin und Bund legen vor, Brandenburg zieht nach. Auch hier plant die Regierung, Informationsfreiheitsrechte zu schwächen. Wieder sollen Sicherheitsbedenken die Intransparenz rechtfertigen. Von Rika Baack – Artikel lesen
Bericht mit Mängeln: Wissenschaftlicher Anstrich für Alterskontrollen
Im Namen des Jugendschutzes sollen alle im Netz ihr Alter nachweisen, das will EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU). Die Forderung stützt sie auf einen Expert*innen-Bericht, der bei Alterskontrollen erhebliche Mängel aufweist. Die Analyse. Von Sebastian Meineck – Artikel lesen
Meinungsfreiheit: Wie wir Hass bekämpfen, ohne die Freiheit des Wortes zu verlieren
Das Grundgesetz gewährt Meinungsfreiheit, auch für beunruhigende Meinungen. Die Geistesfreiheit ist inhaltlich unbeschränkt und gerichtlich durchsetzbar. Doch Meinungsstreit schützt nicht vor Widerspruch, Protest und Empörung. Wir brauchen klare Regeln gegen Hass und Hetze – gerade im Netz. Von Gastbeitrag, Johannes Masing – Artikel lesen
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Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz sollen „echte“ Geheimdienste werden, sagt Innenminister Dobrindt. Jetzt zeigt der Entwurf für die Komplettreform, was das heißt: Zurückhacken, Abschnorcheln, Kameras anzapfen – und das mit weniger öffentlicher Kontrolle als zuvor.
Innenminister Dobrindt will BND und BfV aufrüsten. – BfV - Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / newspix, BND - CC BY 2.0: Alper Çuğun, Dobrindt - CC BY 4.0: European Union
Fast 700 Seiten lang ist der Gesetzentwurf aus dem Innenministerium, der Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst in nie dagewesenem Ausmaß aufrüsten soll. Die Dienste sollen etwa Zurückhacken dürfen und bekommen ein Arsenal neuer Befugnisse zu KI und Biometrie.
Schon vor mehr als einem halben Jahr gab es Berichte zu Arbeiten an dem Gesetz. An einigen Stellen soll es gehakt haben, die Abstimmungen zum Bundesverfassungsschutzgesetz hätten sich verzögert. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) habe unbedingt beide Gesetze gemeinsam durch die Tür bringen wollen.
Nun ist der Referentenentwurf aus dem Innenministerium öffentlich. Es geht nicht nur um Ergänzungen, sondern um eine komplett neue Grundlage für die Arbeit der Dienste. Außerdem sollen mehr als zehn weitere Gesetze geändert werden. Der noch nicht in der Regierung abgestimmte Entwurf enthält zudem neue Regelungen für die Aufsicht der Geheimdienste. Unterm Strich soll die Kontrolle der Behörden schlanker werden – und öffentliche Transparenz noch weiter sinken. Die Übersicht.
Die umfassende Reform des Nachrichtendienstrechts, so der Entwurf, verfolge „drei übergeordnete Ziele“: Erstens sollen die Dienste in Anbetracht der „verschärften Bedrohungslage im In- und Ausland“ mehr Befugnisse erhalten. Zweitens solle der Entwurf der Vorrede zufolge die Kontrolle über die Geheimdienste stärken. Und drittens nehme er Anpassungen vor, die das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte.
Ein Urteil aus dem Jahr 2024 beanstandet etwa, wie der BND mit innerdeutscher Kommunikation umgeht. Außerdem erachten die Richter:innen eine hauptamtliche Aufsicht als erforderlich, weil die bisher für die Kontrolle zuständige G‑10-Kommission nicht ausreiche. Um die Mängel zu beheben, hat das Gericht der Bundesregierung eine Frist Ende 2026 gesetzt. Das heißt: Die Zeit für eine Neuregelung drängt.
Laut Medienberichten will die Bundesregierung den Entwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpause abstimmen – dann könnte ab Herbst der Bundestag darüber diskutieren.
Geheimdienste und Polizei nähern sich an
Die geplanten Umbrüche für BND und Verfassungsschutz greifen das Trennungsgebot an, das in Deutschland wegen historischer Lehren bislang eine wichtige Grundlage für Geheimdienst- und Polizeipolitik war. Die verschiedenen Institutionen, so die Konsequenz aus Erfahrungen mit Gestapo und Stasi, sollten getrennte Aufgaben und Befugnisse haben. Während die Geheimdienste vor allem Informationen sammeln sollen, darf die Polizei auch direkt eingreifen.
Mit der Reform will Innenminister Dobrindt, „dass aus dem Nachrichtendienst nun ein echter Geheimdienst wird“, wie er Anfang des Jahres mit Blick auf den Verfassungsschutz sagte. Offenbar versteht er darunter, dass ein Geheimdienst auch eingreifen soll. Das zeigt sich etwa an den geplanten Befugnissen für aktive Eingriffe in IT-Systeme. Verfassungsschutz und BND sollen demnach unter bestimmten Bedingungen zurückhacken dürfen.
Die Trennung zwischen Geheimdiensten und anderen Sicherheitsbehörden verschwimmt auch bei den Möglichkeiten, Daten auszutauschen. Im Entwurf finden sich etwa Passagen, die es dem Verfassungsschutz erlauben, gemeinsam mit anderen deutschen Behörden Daten auszuwerten, auch automatisiert.
Mittel sollen geheim bleiben
Im Vergleich zu den vorigen Gesetzen schafft der neue Entwurf mehr Übersicht. Das aktuelle BND-Gesetz verweist an vielen Stellen auf die Regelungen für den Verfassungsschutz. Das soll sich ändern. Der Entwurf für die beiden neuen Gesetze zählt auch klarer als bisher „nachrichtendienstliche Mittel“ auf, die Verfassungsschutz und BND nutzen dürfen. Dazu gehören beispielsweise verdeckte Ermittler:innen im Internet, die sich in Online-Netzwerke einschleusen, sowie die Überwachung von Wohnräumen und Telekommunikation.
Aber diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Dienste sollen ihre nachrichtendienstlichen Mittel lediglich in einer Dienstvorschrift „abschließend“ benennen. Darin hat die Öffentlichkeit jedoch keinen Einblick, denn Dienstvorschriften der Geheimdienste bleiben wie so vieles geheim. Genau so funktioniert auch das Gesetz für den Militärischen Abschirmdienst (MAD), das im Dezember verabschiedet wurde.
Abschnorcheln bleibt erlaubt
Nach wie vor soll der BND in großem Umfang Daten abschnorcheln. Konkret bedeutet das: Der Auslandsgeheimdienst soll Internetknoten anzapfen dürfen, Kommunikationsdaten ausleiten und die erhobenen personenbezogenen Daten auswerten. Bislang hieß das Fernmeldeaufklärung, der neue Gesetzentwurf bezeichnet das als „strategische Aufklärung“.
Dem Entwurf zufolge soll der Geheimdienst solche Maßnahmen auf das „notwendige Maß“ und auf maximal 15 Prozent des Datenvolumens beschränken, „welches in allen Telekommunikationsnetzen übertragen werden kann“. Eine solche Beschränkung lässt sich aber nur schwer kontrollieren, was das Bundesinnenministerium (BMI) in seiner Begründung selbst einräumt.
Zudem können etwa über den Internetknoten in Frankfurt am Main, den DE-CIX, mehr als 200 Terabit pro Sekunde (Tbit/s) fließen. In den vergangenen 12 Monaten flossen jedoch nur durchschnittlich rund 13 Tbit/s. Darf der BND also 15 Prozent des höchstmöglichen Datenvolumens abschöpfen, entspräche das schlicht dem gesamten Datenverkehr.
Ein solches Ausspähen „reiner Inlandskommunikation“ ist für den Auslandsgeheimdienst grundsätzlich unzulässig. Allerdings lässt sich technisch nicht klar eingrenzen, welche Daten ausschließlich zum Inland gehören. Der BND müsste die Daten dem Entwurf zufolge also filtern – „soweit technisch möglich“. Dass das nicht immer funktioniert, war bereits vor mehr als zehn Jahren klar.
Der Betreiber des DE-CIX sagte damals für seinen Internetknoten, dass selbst wenn „der BND das weltbeste Filtersystem bauen könnte, das 99,9 Prozent [Genauigkeit] erreicht, dann redet man immer noch über mehrere Millionen fehlerhaft getaggter Verbindungen – jeden Tag“.
Das allein führt wohl dazu, dass der Auslandsgeheimdienst zwangsweise auch inländische Telekommunikation überwachen wird. Erlaubt ist ihm das allerdings nur, „wenn im Einzelfall tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Maßnahme erforderlich ist, um Informationen zu zumindest erheblichen Bedrohungen zu erlangen“.
Behörden sollen hacken dürfen
Eine neue Befugnis im Entwurf ist, dass der BND ausdrücklich zurückhacken darf – wenn „eine unmittelbar bevorstehende Gefahr für ein besonders gewichtiges Rechtsgut besteht“. In diesem Fall soll der Auslandsgeheimdienst Daten verändern oder löschen dürfen, Datenströme umleiten oder „den Betrieb informationstechnischer Systeme einschränken oder unterbinden“. Der BND soll also nicht nur Angriffe auf IT-Systeme aufdecken, sondern die Systeme der Angreifenden selbst angreifen dürfen.
Unterstützung soll der BND von „inländischen öffentlichen Stellen“ wie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten. Das BSI soll Software-Schwachstellen und auch sogenannte Zero-Day-Schwachstellen künftig proaktiv an den Geheimdienst weitergeben. Der BND soll diese Sicherheitslücken dann für Cyberangriffe auf andere Systeme ausnutzen dürfen. Zero Day („null Tage“) bedeutet, dass Angreifende eine Schwachstelle bereits verwenden können, während die Anbieter davon nichts wissen. Das heißt, es verbleiben null Tage Zeit, um sie zu schließen.
Auch der Verfassungsschutz soll hacken dürfen. Dabei soll der Dienst Geräte manipulieren dürfen, die Daten umleiten, löschen oder Fehlinformationen verbreiten. Dieses Zurückhacken ist auch unter dem Begriff „Hackback“ bekannt, Fachleute kritisieren die Maßnahmen aus strategischen, rechtlichen und technischen Gründen.
Dienste sollen KI kaufen, nutzen, trainieren
Sowohl Verfassungsschutz als auch BND sollen dem Entwurf zufolge ausdrücklich personenbezogene Daten automatisiert auswerten dürfen. Für den BND ist das etwa im Paragrafen über die „Allgemeine Befugnis zur Weiterverarbeitung“ geregelt. Damit sind auch sogenannte KI-Systeme gemeint. Die dazu gehörige Begründung nennt Anwendungen, „welche für ihre Funktion selbstlernende Systeme verwenden und anpassungsfähig auf einen autonomen Betrieb ausgelegt sind“. Zudem soll der BND mit personenbezogenen Daten auch eigene KI-Anwendungen trainieren dürfen.
Für einige KI-Auswertungen gibt es höhere Hürden, zum Beispiel wenn der Geheimdienst „personenbezogene Vorhersagen oder Empfehlungen“ erstellt oder automatisiert „Verhaltens- und Persönlichkeitsprofile“, um das „individuelle Bedrohungspotenzial“ einer Person einzuschätzen. Diese Ergebnisse gelten dann als „Auswertungsprodukte mit erheblichem Eingriffsgewicht“. Die Hürde: Solche Vorhersagen müssten dazu dienen, eine „zumindest erhebliche Bedrohung“ aufzuklären.
Solche „erheblichen“ Bedrohungen gibt es im Aufgabenbereich des BND jedoch viele. Dazu zählen zum Beispiel organisierte Kriminalität, hybride Einflussnahme, Extremismus und dessen Unterstützung oder auch: „krisenhafte Entwicklungen im Ausland“, die theoretisch eine Auswirkung auf Deutschland haben könnten. Es ist also ein Begriff, der sich breit interpretieren lässt.
Dass automatisierte Anwendungen und KI-Systeme schnell zu Verzerrungen und falschen Ergebnissen führen können, ist dabei offenbar auch dem Innenministerium klar. Der BND dürfe „keine diskriminierenden Algorithmen nutzen oder entwickeln“, heißt es analog zu anderen Gesetzen wie dem hessischen Polizeigesetz. Aber wie soll der BND – oder irgendeine Behörde – so etwas sicherstellen? Es gehört zum Wesen vieler KI-Systeme, dass sich deren Ergebnisse nicht leicht nachvollziehen lassen. Daher soll sich der BND die Ergebnisse stichprobenartig genau anschauen, heißt es im Entwurf, und sicherstellen, dass eine Entscheidung „zur Weiterverarbeitung/Maßnahmenveranlassung auch von einem Menschen aufgrund der vorliegenden Informationen getroffen worden wäre“.
Niedrige Hürden für unsichere US-Software
Eine der Sorgen bei den jüngsten KI-Regelungen für Polizeien war, dass Systeme von US-Anbietern wie Palantir zum Einsatz kommen könnten – Stichwort: digitale Souveränität. Dem will das Innenministerium durch eine Vorzugsregel für eigene und EU-Produkte entgegenwirken. Von privaten oder öffentlichen Stellen aus anderen Staaten dürfe der BND nur Anwendungen kaufen, wenn er selbst oder andere europäische Stellen keine ebenso geeignete Anwendung haben.
Besonders eng, das wird aus der Begründung des Gesetzes deutlich, will man es hier aber nicht sehen. Wenn ein Produkt einmal angeschafft ist, soll es auch „beliebig lange“ genutzt werden dürfen. Und der BND soll auch nicht jedes Mal prüfen müssen, ob es auch eine europäische Lösung gibt. Es reiche, wenn er alle paar Jahre – die Begründung nennt drei bis fünf – schaut, „welche kommerziell verfügbaren Anwendungen für seine Tätigkeit von Relevanz sein könnten und ob es für diese Anwendungen europäische/deutsche Anbieter gibt“. Für den Softwaremarkt ist das eine sehr lange Zeit.
Neben dem BND soll auch der Verfassungsschutz eine KI-Erlaubnis bekommen. Das steht in der Norm über „Qualifizierte Auswertung“. Die Rede ist von einer „automatisierten Anwendung, die durch Verknüpfung neue Erkenntnisse über die Persönlichkeit einer Person oder ihre Beziehungen zu anderen Personen oder zu Objekten gewinnt“.
Gesichter suchen, öffentliche Kameras anzapfen
Neben ausdrücklichen KI-Befugnissen geht es im Gesetzentwurf auch um biometrische Daten. Der Verfassungsschutz soll biometrische Merkmale mit allem abgleichen dürfen, worauf er „zur Erfüllung seiner Aufgaben zugreifen darf“, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen, dass das für seine Aufgaben erforderlich ist. Das heißt, er soll es eigentlich immer machen dürfen, wenn es einen Grund dafür gibt, „also nicht lediglich auf Vorrat ins Blaue“.
In der Begründung zum Entwurf heißt es weiter, dass ein Abgleich mit Daten erfolgen soll, die der Verfassungsschutz selbst gespeichert hat – oder mit für ihn zugänglichen Daten von Verfassungsschutzbehörden der Länder.
Biometrische Echtzeit-Abgleiche soll die Behörde auch nutzen dürfen. Damit soll sie Videoüberwachung live auswerten dürfen und prüfen, ob eine Person im Visier der Behörde an einem bestimmten Ort auftaucht. Für den Zugriff auf entsprechende Kamera soll der Verfassungsschutz Betreiber verpflichten dürfen, Aufnahmen herauszugeben, live auszuleiten oder gleich die Videoüberwachungsanlagen mit zu nutzen – zumindest wenn es um Überwachung von öffentlich zugänglichen Räumen geht. Das heißt, der Verfassungsschutz dürfte in Echtzeit Kameras am Bahnhof oder im Einkaufszentrum anzapfen.
Auch der BND soll biometrische Daten auswerten dürfen. Ein Vergleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet soll ausdrücklich erlaubt sein. Das Verständnis von öffentlicher Zugänglichkeit ist hier allerdings etwas anders gefasst, als man es erwarten könnte. Denn dazu zählen für das BMI „alle Bereiche des Internets, auch solche, die mittels einer vorgelagerten Zugangshürde geschützt sind“. Erst wenn „Schutzmechanismen über rein formale Hürden hinausgehen“ werde dann der Zugriff zum Einsatz eines „nachrichtendienstlichen Mittels“, für das andere Hürden gelten.
Um biometrische Daten abzugleichen, müsste der BND laut Entwurf keine eigenen Mittel nutzen – ein Abgleich dürfte auch über öffentliche oder private Stellen im Ausland erfolgen, wenn er selbst oder andere deutsche oder europäische Stellen das nicht können. Das öffnet die Tore dafür, dass der BND am Ende Anwendungen nutzt, die es nach europäischen Datenschutzrechten nicht geben dürfte. Der Geheimdienst könnte bei außereuropäischen Partnern um Hilfe bitten, für die schwächere Regeln gelten.
Geheimdienst-Kontrolle soll schlanker werden
Für die Kontrolle des Inlands- und Auslandsgeheimdienstes sind bislang unter anderem die G10-Kommission, das Parlamentarische Kontrollgremium und der Unabhängige Kontrollrat (UKRat) zuständig. Die G‑10-Kommission soll dem Entwurf zufolge jedoch wegfallen. Das G‑10-Gesetz regelt derzeit, unter welchen Voraussetzungen in Deutschland die Geheimdienste von Bund und Ländern in das durch Artikel 10 des Grundgesetzes geschützte Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis eingreifen dürfen und wie derartige Eingriffe kontrolliert werden.
Künftig soll mehr Kontrolle im UKRat gebündelt werden, der neue Aufgaben bekommt und das Parlamentarische Kontrollgremium unterstützen soll. Bislang ist der UKRat als oberste Bundesbehörde nur für den Auslandsgeheimdienst BND zuständig. Laut Gesetzentwurf soll er künftig auch den Inlandsgeheimdienst kontrollieren.
Ähnlich wie ein Gericht soll der UKRat besonders eingriffsintensive Einzelmaßnahmen beider Geheimdienste vorab genehmigen. Außerdem soll er die Dienste administrativ kontrollieren, etwa wie sie personenbezogene Daten verarbeiten.
Mehr Befugnisse für den UKRat würden jedoch weniger Befugnisse für die Bundesdatenschutzbeauftragte bedeuten. Eine solche Schwächung der für Geheimdienste mitunter lästigen Behörde hatte die aus dem Amt scheidende Louisa Specht-Riemenschneider bereits befürchtet. Ihr Nachfolger Moritz Hennemann dürfte demnach nur noch weniger sensible Bereiche beaufsichtigen, etwa die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der allgemeinen Verwaltung des BND oder bei Aus- und Fortbildungen.
Noch weniger Transparenz als zuvor
Einige neue Regeln sollen die Informationsfreiheit weiter einschränken. Schon heute sind die Geheimdienste vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen und müssen keine Dokumente an Bürger:innen freigeben – außer es geht um Umweltinformationen.
Künftig sollen für Bürger:innen selbst solche Informationen über die drei Geheimdienste des Bundes tabu sein, die anderen staatlichen Stellen vorliegen. Insbesondere soll das für den Unabhängigen Kontrollrat gelten. In der Begründung des Entwurfs heißt es: „Alle Tätigkeiten der Nachrichtendienste sollen nach dem Willen des Gesetzgebers vom Anspruch auf Informationszugang ausgeschlossen sein.“
Das hätte weitreichende Folgen. Nicht einmal eine Statistik über künftige Agent:innen in Ausbildung soll es noch geben. Eine Ausnahme im Gesetz für Hochschulstatistik soll verhindern, dass feindliche Akteure erfahren, wie viel Spionage-Personal Deutschland in Zukunft haben könnte. Während ihre Macht enorm wächst, sollen Deutschlands Geheimdienste also noch intransparenter werden.
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Damit die Polizei Daten über psychisch Erkrankte von Kliniken bekommen kann, haben einige Bundesländer neue Regeln erarbeitet. Eine Umfrage zeigt: Weitere könnten bald nachziehen.
Die meisten Menschen kommen freiwillig in eine psychiatrische Klinik. Zwangseinweisungen und anderes regeln die PsychKGs der Länder. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / IPON
Wann kann eine Person gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden? Welche Hilfen stehen Menschen mit psychischen Erkrankungen zu? Welche Rechte hat eine zwangsuntergebrachte Person, wenn es um Besuch, Kommunikation und anderes geht?
Aktuell diskutieren Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eine Reform ihrer Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG), die diese Fragen regeln. Die Landesgesetze, die sich in jedem Bundesland namentlich und inhaltlich etwas unterscheiden, behandeln in ihrer jüngsten Neufassung aber noch ein anderes Thema: Es geht um den Datenaustausch über Menschen, von denen eine Gefahr ausgehen könnte.
Der hessische Landtag hatte derartige neue Regeln bereits im Dezember 2025 verabschiedet. Dort müssen psychiatrische Kliniken nun die zuständige Polizeibehörde informieren, wenn eine vorher zwangsuntergebrachte Person entlassen wird – zumindest wenn sie wegen Fremdgefährdung eingewiesen wurde und theoretisch künftig wieder eine Gefahr von ihnen ausgehen könnte.
Das Gesetz in Hessen und die aktuellen Entwürfe aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, die sich in ihren genauen Regelungen durchaus unterscheiden, bekamen viel Kritik – sowohl von medizinischen Fachleuten als auch von Betroffenenvertretungen und Datenschützer:innen. Durch verpflichtenden Datenaustausch zwischen Klinik, Sozialpsychiatrischen Diensten und der Polizei fürchten die Kritiker:innen unter anderem weitere Stigmatisierung von erkrankten Personen, dass das ärztliche Vertrauensverhältnis beschädigt wird und dass sich der Fokus von Hilfen zu einem Generalverdacht verschiebt.
Die Gesetze in den Ländern, die Zwangsunterbringungen und ähnliches regeln, unterscheiden sich inhaltlich und namentlich. Wir benutzen in diesem Text die Abkürzung PsychKG als Sammelbegriff. Hier eine Übersicht, welches Gesetz in welchem Bundesland einschlägig ist:
Baden-Württemberg: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG)
Berlin: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
Brandenburg: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen sowie über den Vollzug gerichtlich angeordneter Unterbringung für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz – BbgPsychKG)
Bremen: Bremisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (BremPsychKG)
Hamburg: Hamburgisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (HmbPsychKG)
Hessen: Hessisches Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG)
Mecklenburg-Vorpommern: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Krankheiten (Psychischkrankengesetz- PsychKG M‑V)
Niedersachsen: Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG)
Nordrhein-Westfalen: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
Rheinland-Pfalz: Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG)
Saarland: Gesetz Nr. 2069 über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG)
Sachsen: Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (Sächsisches Psychisch-Kranken-Gesetz – SächsPsychKG)
Sachsen-Anhalt: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen mit einer psychischen Erkrankung des Landes Sachsen-Anhalt (PsychKG LSA)
Schleswig-Holstein: Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG)
Thüringen: Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (ThürPsychKG)
Doch wie sieht es in anderen Bundesländern aus? Wer plant eine Reform der Psychisch-Kranken-Gesetze und wann? Wir haben bei allen Bundesländern nachgefragt, bei denen eine Überarbeitung länger her oder noch nicht im parlamentarischen Verfahren ist. Die Mehrheit der Bundesländer plant demnach, ihre PsychKG zu novellieren oder zumindest einzelne Abschnitte zu ändern. Viele wollen dabei auch die Befugnisse zum Datenaustausch ändern.
Hamburg plant einen „Paradigmenwechsel“
Hamburg arbeitet bereits an einem entsprechenden Entwurf, teilt ein Sprecher der dortigen Sozialbehörde auf Anfrage mit. Die Neufassung soll nicht weniger als einen „landesrechtlichen Paradigmenwechsel“ mit sich bringen, „weg vom Unterbringungsgesetz hin zu einem strukturgebenden Gesetz zur Versorgung und zum Schutz psychisch erkrankter Menschen“. Das legte bereits der Landespsychiatrieplan aus dem Jahr 2025 fest. Der besagt auch, dass eine Fertigstellung des Gesetzentwurfs bis Ende 2026 geplant ist.
Aber neben besseren Hilfeangeboten sind auch Datenaustauschbefugnisse bei dem neuen Entwurf ein Thema – „sofern Datenschutz-rechtlich umsetzbar“, schreibt der Sprecher.
In Baden-Württemberg ist eine geplante Reform im Koalitionsvertrag der neuen grün-schwarzen Landesregierung unter Ministerpräsident Cem Özdemir knapp erwähnt. Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz solle fortgeschrieben und angepasst werden, heißt es da.
Einen genauen Zeitplan dafür hat die seit Mai bestehende Landesregierung noch nicht. Das zuständige Landesministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit antwortet auf Anfrage, der Zeitplan sowie die geplanten Maßnahmen seien davon abhängig, dass „der baden-württembergische Landtag als Haushaltsgesetzgeber die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt“.
Geplant ist laut einem Sprecher, die Kompetenzen der Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) „um hoheitliche Aufgaben“ zu erweitern. Sie sollen Unterbringungen, also unfreiwillige Einweisungen, vorläufig anordnen und Amtshilfe organisieren dürfen. „Des Weiteren sollen regional verortet Krisen- und Notfalldienste als Anlaufstellen außerhalb der Regeldienstzeiten der SpDi aufgebaut werden“, so der Sprecher weiter.
Ebenso schreibt er:
Schwarz-Rot will die Informationsfreiheit beschneiden.
Wir kämpfen für Transparenz. Mit deiner Unterstützung.
Außerdem soll die Ausweitung von Meldepflichten im Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz die Zusammenarbeit zwischen den Behörden verbessern.
Der Sprecher betont jedoch, dass man „ein Zentralregister über die Erfassung psychisch kranker Menschen“ weiterhin „grundlegend“ ablehne.
Keine Details aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland
Auch Rheinland-Pfalz will in der aktuellen Legislatur der schwarz-roten Landesregierung, die im März 2026 begonnen hat, ein neues PsychKG auf den Weg bringen. Weitere Details kann oder will das dortige Gesundheitsministerium jedoch noch nicht offenbaren. Es sei „noch zu früh, um über den Entwicklungsstand zu berichten“, so ein Sprecher.
Es gebe jedoch seit Februar 2026 im Land eine jugendpsychiatrische Präventionsambulanz, um die Versorgung von schwer psychisch erkrankten Personen zu verbessern. Auch für Erwachsene seien derartige Ambulanzen im Aufbau, um „Gewaltpotenziale bei psychisch erkrankten Erwachsenen zu erkennen und zu adressieren sowie die zugrunde liegenden psychischen Erkrankungen gezielt zu behandeln“. Der Sprecher schreibt auch: „Nur, weil ein Mensch psychische Probleme hat, wird er nicht automatisch zum Risiko für die Gesellschaft.“
Keine Details, aber schon erste Arbeiten gibt es im Saarland, wo sich laut Sozialministerium eine „kleine Novelle“ auf der Arbeitsebene befinde. Worum es dabei geht und ob Datenaustausch eine Rolle spielt, verrät das Ministerium nicht. „Details können erst zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben werden“, so eine Sprecherin.
In Berlin soll die nächste Regierung die Reform steuern
In Berlin steht eine PsychKG-Reform in der kommenden Legislaturperiode an. Die beginnt, sobald sich nach den anstehenden Wahlen im September eine neue Landesregierung nach der derzeitigen schwarz-roten Koalition gebildet hat. Ob es dabei auch um neue Regelungen für einen Datenaustausch geht, beantwortet ein Sprecher der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege noch nicht explizit.
Aber der derzeitige Gesundheitssenat, das wird aus seiner Antwort deutlich, legt den Fokus weniger auf Daten, sondern betont, dass „die bedarfsgerechte Versorgung und Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Vordergrund“ stehe und „der Schutz der persönlichen Rechte sowie die Wahrung der Selbstbestimmung der Betroffenen“ dabei „höchste Priorität“ hätten. Außerdem betont er, dass es keinen einfachen Kausalzusammenhang zwischen psychischer Erkrankung und Gewalt oder Straftaten gebe und eine „bedarfsgerechte psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung“ ein „wesentlicher Baustein der Gewaltprävention“ sei.
Wie es um diese Versorgung in Berlin bestellt ist, soll eine Evaluation zeigen, die aktuell stattfindet. „Dabei werden insbesondere die bestehenden Versorgungsstrukturen für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen analysiert. Darüber hinaus sollen Empfehlungen zur Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung, zur Förderung der psychischen Gesundheit sowie zur Prävention psychischer Erkrankungen erarbeitet werden.“
Welchen Weg der künftige Senat einschlägt, wird aber mehr als von der Haltung des bisherigen Gesundheitssenats wohl von der künftigen Regierungskonstellation abhängen.
Sachsen-Anhalt evaluiert noch
Ebenfalls erst evaluieren, bevor es an die Änderungen geht, will das Land Sachsen-Anhalt. Im dortigen PsychKG ist eine Evaluierung vier Jahre nach Inkrafttreten vorgeschrieben. Die ist für das seit 2020 geltende Gesetz längst fällig und soll laut Gesundheitsministerium „bis einschließlich 2027 andauern“. Erst danach wolle man eine Novellierung des dortigen PsychKGs prüfen.
In Bayern gibt es seit dem Mai 2025 eine Arbeitsgruppe unter der Federführung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, an der auch „Vertreterinnen und Vertreter von Angehörigen und Betroffenenverbänden“ teilnehmen. Die Aufgabe dieser Gruppe ist es, „die Gefahren, die von einer kleinen Gruppe schwerst psychisch kranker Menschen ausgehen, möglichst zu minimieren“. Eine Sprecherin des Sozialministeriums schreibt: „Sie verfolgt einen offenen und differenzierten Ansatz, da das Thema vielschichtig und komplex ist und einer gründlichen, differenzierten Aufarbeitung bedarf. Dabei soll unnötige Stigmatisierung psychisch kranker Menschen vermieden werden, ohne die tatsächliche Gefahr zu verharmlosen.“
Das heißt auch nicht, dass durch die Arbeit der Gruppe Gesetzesänderungen anstehen. Sie werde „geeignete und nachhaltige Maßnahmen vorschlagen, die eine Behandlung dieser Menschen ermöglichen“. Zwangsweise Unterbringungen auszuweiten, so ein Sprecher des Ministeriums, sei aber nicht geplant. Erste Ergebnisse, so das Ministerium, „werden voraussichtlich Ende des Jahres vorliegen“.
Datenübermittlungsbefugnisse an die Polizei stehen bereits seit der Neuregelung 2018 im bayerischen Gesetz. Die Polizei sei außerdem „in den allermeisten Fällen ohnehin eine am Unterbringungsverfahren beteiligte Behörde“, so die Sprecherin des Sozialministeriums. Eine Neuregelung sei deshalb in Bayern nicht erforderlich.“
Keine konkreten Zeitpläne, das PsychKG zu überarbeiten, hat Brandenburg. Das dortige Gesundheitsministerium teilt jedoch mit, man beobachte „aktuelle Entwicklungen auf diesem Gebiet, auch in anderen Bundesländern“. Außerdem gebe es einen „kontinuierlichen Austausch mit dem Innenministerium, um zu entscheiden, ob und wann in unserem Handlungsrahmen ein Tätigwerden angezeigt ist“.
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Doch auch unabhängig von einer neuen Gesetzesgrundlage ist Datenaustausch ein Thema für das Bundesland: Wie „Datenaustausch zwischen Kliniken, Ärzten, Polizei, Sozialpsychiatrischen Diensten oder anderen Stellen verbessert werden kann, beschäftigt derzeit eine Arbeitsgruppe der Landesregierung, an der auch kommunale Vertreter beteiligt sind.“
Zusätzlich gibt es in Brandenburg eine weitere, ressortübergreifende Arbeitsgruppe zum „Umgang mit verhaltensauffälligen Geflüchteten“, die sich „mit fachlichen und organisatorischen Verfahrenswegen für den Umgang mit psychisch belasteten, unterstützungsbedürftigen oder sicherheitsrelevant auffälligen Geflüchteten“ befasst.
Wie Berlin auch betont Brandenburg jedoch, dass psychische Erkrankungen „nicht pauschal mit Gewaltbereitschaft gleichgesetzt“ werden dürften. „Maßgeblich bleibt die konkrete Einzelfallprüfung“, so ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.
Schleswig-Holstein diskutiert „Optimierungen“
Schleswig-Holstein will laut einem Sprecher des Gesundheitsministeriums keine Novelle seines PsychKGs durchführen, es würden aber „verschiedene mögliche Änderungen im schleswig-holsteinischen Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG) geprüft und ressortübergreifend erörtert“. Dabei gehe es auch „um eine Optimierung der Informations- und Berichtspflichten sowie mögliche Verbesserungen hinsichtlich strukturierter Meldewege auf gesetzlicher Grundlage“.
Thüringen wiederum erarbeitet derzeit Änderungen an seinem PsychKG, will darin aber keine neuen Datenaustauschbefugnisse regeln. Es gehe bei der PsychKG-Reform um Nachbesserungen „vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie nach den Erfahrungen aus der Praxis der Sozialpsychiatrischen Dienste, der Kliniken und der psychisch kranken Menschen“. Zwang sollte möglichst vermieden werden, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen „auf das unbedingt notwendige Maß“ reduziert.
Nichts geplant in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen
Keine Pläne für eine Erneuerung des Landes-PsychKGs hat Bremen. Dort gibt es unabhängig davon jedoch seit April 2025 eine „Ständige Konferenz zur Prävention von Gewalttaten durch psychisch kranke Menschen“, die aus einer früheren Arbeitsgruppe hervorgegangen ist. Dort treffen sich regelmäßig etwa Vertreter:innen aus dem Sozial‑, Gesundheits‑, und Innenbereich mit Polizei, Kliniken und Gerichten.
Sie sprechen laut dem Grundsatzpapier beispielsweise darüber, wie sie Meldewege verbessern können und erarbeiten Vorschläge zu Präventions- und Versorgungsangeboten. Neben derartigen strukturellen Fragen können die verschiedenen Institutionen jedoch auch Fallkonferenzen einberufen, um gemeinsam zu einer bestimmten Personen zu beraten. Das ist erlaubt „wenn eine akute und/oder anhaltende Gefährdungssituation“ bezüglich der Person besteht und eine einzelne Institution die Situation mit ihren eigenen Mitteln nicht mehr bearbeiten kann.
Eine knappe Absage an Reformpläne schickte das Gesundheitsministerium Mecklenburg-Vorpommerns. Auch andere Initiativen, die sich mit der Verhinderung von Gewalttaten durch Menschen mit psychischen Krankheiten befassen, gebe es in der Zuständigkeit des Ministeriums nicht. Auch Sachsen hat offenbar keine Absichten, sein PsychKG erneut zu ändern. Dort gab es im Juni 2024 die letzte Novelle.
Dass ein Bundesland eine Änderung seines Psychisch-Kranken-Gesetzes plant und dabei auch Regelungen zu Datenaustausch angehen will, sagt noch nichts über deren künftigen Umfang aus. Doch die Gesetzgebungsbeispiele aus Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen lassen die Sorge zu, dass psychisch Erkrankte immer häufiger zur Sache der Polizei werden.
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat im Februar 2026 Empfehlungen herausgegeben, wie neue PsychKGs und die darin enthaltenen Regelungen zu Zwangsunterbringungen gestaltet werden können. Die medizinische Fachgesellschaft schlägt vor, zwischen Meldepflichten und Melderechten zu unterscheiden.
Meldepflichten dürfe es nur sehr begrenzt und gegenüber Nicht-Sicherheitsbehörden wie den Sozialpsychiatrischen Diensten geben. Gegenüber der Polizei sollte es lediglich ein eng begrenztes Melderecht „für nicht-medizinische Informationen zum Gefahrenpotenzial der Person“ geben. Medizinische Informationen sollten „nur Personen in Einrichtungen weitergegeben werden dürfen, die selbst der Schweigepflicht unterliegen und die nicht Mitarbeitende einer Sicherheitsbehörde sind“.
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Das Innenministerium will Behörden erlauben, automatisierte Systeme mit Daten aus Asyl- und Aufenthaltsverfahren zu trainieren. Dabei geht es nicht nur um das BAMF oder Ausländerbehörden, sondern auch um die Polizei. Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf.
Schon der frühere SPD-Bundeskanzler Olaf Scholz wollte Künstliche Intelligenz in Asylverfahren einsetzen. „Moderne“ Anwendungen sollen dazu beitragen, „Routineentscheidungen schnell und in großer Qualität“ zu treffen, verkündete er bei einem Besuch des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Sommer 2024.
Der Digitalminister der aktuellen schwarz-roten Regierung, Karsten Wildberger (CDU), sagte im Oktober, KI könne künftig „grundsätzlich“ über Asylgesuche entscheiden. Bei „sensiblen, wichtigen Entscheidungen“ müsse aber „ein Mensch drüberschauen“.
Nun will die Bundesregierung Fakten schaffen. Das Bundesinnenministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf für den „Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung“, dessen aktuellen Entwurf wir veröffentlichen. Wichtig dabei ist: „Migrationsverwaltung“ meint mehr als Asylanträge. Es geht dabei unter anderem auch um den Umgang mit Menschen, die keinen Asylstatus bekommen haben und etwa abgeschoben werden sollen. Und um Visumsverfahren, die bei der Ankündigung des Gesetzesvorhabens im vergangenen Jahr noch im Vordergrund standen.
Der Einsatz von KI im Visumverfahren setzt dabei den ersten Schritt, der dann auf weitere Migrationsbereiche ausgeweitet werden kann.
„KI für die gesamte Migrationsverwaltung“
Im aktuellen Referentenentwurf von Ende Juni aus dem Bundesinnenministerium sieht nichts mehr nach einem „ersten Schritt“ aus. Auf Anfrage von netzpolitik.org bestätigt ein Sprecher des Innenministeriums: „Der Einsatz von KI soll für die Migrationsverwaltung insgesamt Anwendung finden, das heißt insbesondere im Visumverfahren und aufenthaltsrechtlichen Verfahren, aber auch im Asylverfahren.“
Das Innenministerium will dafür das Asyl- und Aufenthaltsgesetz ändern, neue Paragrafen sollen die Grundlage für ein „automatisiertes Verfahrensmonitoring“ und den „automatisierten Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet“ schaffen. Außerdem regelt der Entwurf, wie Behörden auch personenbezogene Daten nutzen dürfen, um KI-Systeme zu entwickeln. Das soll nicht nur für die Behörden gelten, an die man bei Migration und Asyl unmittelbar denkt – also etwa BAMF und Ausländerbehörden.
KI-Training auch für Polizei und Arbeitsagentur
Die Regelungen würden für alle gelten, die mit der Umsetzung von Asyl- und Aufenthaltsgesetz zu tun haben. Das sind beispielsweise das Auswärtige Amt mit seinen Auslandsvertretungen, aber auch Polizeien, das Bundesverwaltungsamt, Arbeitsagenturen, Geheimdienste und andere. Sie dürften dann Daten „insbesondere zum Trainieren, Validieren und Testen von automatisierten Anwendungen“ nutzen – wenn sie diese im Rahmen von Asyl- und Aufenthaltsgesetz erhoben haben.
Nora Oppermann, Junior Policy Managerin bei der NGO AlgorithmWatch, schreibt dazu gegenüber netzpolitik.org: „Der Entwurf für das KI-Migrationsverwaltungsgesetz erlaubt nicht weniger als die systematische Ausbeutung von persönlichen Daten aus dem Migrationsprozess. Damit sollen neue KI-Systeme entwickelt werden, für die der Entwurf nahezu keine Begrenzungen vorsieht.“ Von einer regelbasierten Dokumentenerkennung bis zur vollautomatisierten Risikoeinschätzung sei „durch die pauschalen Formulierungen alles denkbar“, so Oppermann.
Sie fordert eine fundierte Diskussion, welche Entscheidungen in der Migrationsverwaltung abgegeben werden sollen, denn: „Schließlich geht es nicht um die richtige Formulierung für einen Gastbeitrag in der Zeitung, sondern um menschliche Schicksale und die Zukunft unserer Gesellschaft.“
Von „allgemein“ zu „individuell“
Das „automatisierte Verfahrensmonitoring“ soll sowohl für Asylverfahren als auch für aufenthaltsrechtliche Verfahren gelten. Es diene, so besagen es die geplanten Paragrafen, „ausschließlich der Gewinnung verallgemeinerungsfähiger Erkenntnisse, um die Verfahren weiterzuentwickeln, zu beschleunigen und die Qualität der Entscheidungen zu verbessern“.
Was auf den ersten Blick nach Prozessoptimierung mit wenigen Auswirkungen auf individuelle Asyl- oder Aufenthaltsverfahren klingt, kann sich aber ganz direkt auf neue Antragsprozesse auswirken. Mögliche Ideen, welche Hinweise ein solches Monitoring geben könnte, offenbart die Gesetzesbegründung.
Die Behörden könnten etwa die Informationen aus bisherigen Aufenthaltsverfahren mit denen eines aktuellen Antrags vergleichen und miteinander in Zusammenhang bringen – „werden Anträge von Personen mit bestimmten Eigenschaften besonders häufig abgelehnt oder positiv beschieden“. Oder die Plausibiltät von Angaben prüfen – „kommen Menschen mit bestimmten Namen typischerweise aus einer bestimmten Region und besuchen dort bestimmte Schulen“. Auch eine Art Alarm bei vermeintlich auffälligen Konstellationen kann sich das Innenministerium vorstellen – „beantragen Antragsteller mit dem vorgetäuschten Abschluss einer bestimmten Universität an einem bestimmten Ort besonders häufig den gleichen Aufenthaltstitel“.
Wer prüft die KI?
Doch was passiert dann mit diesen Angaben? Was wäre die Konsequenz daraus, wenn jemand ein Fachkräftevisum beantragt und zufällig von einer Hochschule kommt, die Betrüger:innen vorher schon häufiger als Referenz angegeben hatten? Was passiert, wenn eine Asylsuchende einen wenig gebräuchlichen Vornamen für ihre Herkunftsregion hat, etwa weil ihre Eltern wiederum Wurzeln in einer anderen Region haben?
Das Innenministerium beteuert, dass die individuelle Prüfung „vollständig in der Verantwortung der zuständigen Mitarbeitenden“ liege. Das heißt: Im Idealfall würden Bearbeiter:innen ein paar gezielte Fragen stellen, um sich statistische Auffälligkeiten erklären zu lassen. Aber bereits in der Vergangenheit kam es bei neuen Technologien im Asylbereich vor, dass sich Sachbearbeitende zu sehr auf die maschinell generierten Ergebnisse verlassen haben. Das nennt sich „automation bias“ und kann zu falschen Einschätzungen führen.
„Auf dem Rücken einer besonders vulnerablen Gruppe“
Verstärkt wird diese Sorge durch die Erläuterung, die Erkenntnisse sollten „in die zukünftige Prüfungsintensität der Einzelfallentscheidungen über einen Antrag“ einfließen. Das entspricht offenbar der Überzeugung, es gebe „Routineentscheidungen“, die mit maschineller Unterstützung schnell zu den Akten gelegt werden können.
Die Juristin Sarah Lincoln kritisiert diese Entwicklung. Sie ist Legal Director bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte und bearbeitet insbesondere Fälle aus dem Migrations‑, Sozial- und Antidiskriminierungrecht. Lincoln schreibt: „Die Bundesregierung plant den Einsatz fehleranfälliger und diskriminierungsaffiner KI-Systeme ausgerechnet im Asylverfahren, wo über individuellen Schutz und Menschenleben entschieden wird und eine umfassende Einzelfallprüfung besonders wichtig ist.“ Auch wenn der Gesetzentwurf betont, dass KI nur unterstützen solle, „werden automatisierte Hinweise die behördliche Praxis im Einzelfall regelmäßig vorprägen und darüber entscheiden, welche Aspekte überhaupt noch vertieft geprüft werden“, fürchtet Lincoln. „Es ist ein wiederkehrendes Problem, dass gerade im sensiblen Migrations- und Asylrecht auf dem Rücken einer besonders vulnerablen Gruppe ohne Rücksicht auf Datenschutz und individuelle Grundrechte neue Technologien erprobt werden.“
Clara Bünger, innen- und fluchtpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, schreibt gegenüber netzpolitik.org: „Im Referentenentwurf ist davon die Rede, dass die personellen und organisatorischen Kapazitäten nicht ausreichen, um Verfahren im Migrationsrecht innerhalb der vorgesehenen Fristen zu bearbeiten. Das soll ausgerechnet mit dem Einsatz von KI ausgeglichen werden.“ Da sollten „die Alarmglocken schrillen“, so Bünger. KI tendiere dazu, Vorurteile zu verstärken und marginalisierte Gruppen zu benachteiligen, gerade wenn die Ergebnisse nicht sorgfältig überprüft werden. Daher schreibt sie: „Wenn es in den Behörden keine ausreichende Ausstattung mit gut qualifiziertem Personal gibt, ist genau das absehbar nicht gewährleistet.“
Behörden sollen automatisiert Social-Media-Plattformen durchsuchen können
Der „automatisierte Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet“ dient laut Gesetzentwurf dazu, bei Zweifeln an Angaben aus einem Antrag automatisiert Informationen aus dem Netz abzugleichen. Dazu sollen Daten genutzt werden dürfen, die sich „nicht an einen spezifisch abgegrenzten Personenkreis richten“. Also Informationen aus Social-Media-Plattformen, Foren oder anderen Datenquellen, die nicht nur mit einem bestimmten Kreis an Personen geteilt wurden. Ein Sprecher des Innenministeriums schreibt: „Konkretisierend fallen darunter Daten, die jede Person ohne oder nach vorheriger Registrierung, Genehmigung oder Entgeltzahlung nutzen kann.“
Eine Behörde könnte damit beispielweise in Instagram-Accounts nach Hinweisen suchen, ob eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort gewesen ist. Oder auf LinkedIn schauen, ob dort Angaben zum beruflichen Werdegang mit den Angaben im Antrag übereinstimmen. Oder nach Quellen wie etwa Medienberichten zu einem geschilderten Ereignis suchen.
In die Entscheidung über etwa Asyl- oder Visumsanträge soll das „nur nach einer qualifizierten fachlichen Prüfung einfließen dürfen“.
Die Regelung ist eine Fortführung der sogenannten OSINT-Recherchen, die bereits heute stellenweise bei Asyl- und Aufenthaltsverfahren durchgeführt werden. Dabei suchen Behördenmitarbeiter:innen im Netz nach Informationen, um Angaben der Antragstellenden zu prüfen. Gibt es etwa Facebook-Profile des Antragstellers, die zu den Angaben passen? Auch in Seminaren zum „strategischen Rückkehrmanagement“ spielen OSINT-Techniken eine Rolle. Eine rechtliche Klarstellung dazu wünschte sich 2023 das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen, als der Bundestag das „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ debattierte. Nun soll diese OSINT-Recherche nicht nur punktuell durch Mitarbeitende möglich werden, sondern durch automatisierte Tools.
Diskriminierung verboten?
Ein Grundproblem bei der Nutzung automatisierter Systeme ist es, dass sie Diskriminierungen und Verzerrungen reproduzieren und verstärken können. Im Gesetzentwurf heißt es dazu, Behörden müssten sicherstellen, „dass diskriminierende Algorithmen weder herausgebildet noch verwendet werden“. Die Begründung statuiert: „Damit wird dem Risiko algorithmischer Verzerrungen und unzulässiger Ungleichbehandlungen Rechnung getragen.“
Wie eine solche Diskriminierung verhindert werden soll und welche Schritte Behörden dafür durchführen müssen, erklären weder Gesetzestext noch Erläuterungen. Es findet sich lediglich ein allgemeiner Verweis auf Risikomanagementsysteme nach der KI-Verordnung der EU.
Lena Rohrbach von Amnesty International findet, das reicht nicht aus. Gerade weil die Schutzregeln der KI-Verordnung für Hochrisiko-Systeme nun durch ein weiteres EU-Gesetz erst später in Kraft treten. So entstehe laut der Fachreferentin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter „eine klaffende Schutzlücke“. „Da die Entwürfe keine Transparenzvorgaben enthalten und die KI-Verordnung Ausnahmen von ihren Transparenzregeln für Migrationsbehörden vorsieht, wäre für Betroffene, Journalist*innen und Zivilgesellschaft kaum nachvollziehbar, welche Behörden KI einsetzen, um welche Systeme es sich handelt und welche Risiken damit einhergehen.“
Und es erscheint auch widersprüchlich, dass Systeme auf der einen Seite Auffälligkeiten entdecken und Prüfintensitäten steuern sollen, auf der anderen Seite aber nicht diskriminieren dürfen.
Dabei kann es leicht zu selbstverstärkenden Effekten kommen. Das lässt sich am oben bereits genannten Anwendungsfall illustrieren: Bei Visumsanträgen könnten Menschen von einer bestimmten Hochschule besonders intensiv geprüft werden, weil an dieser schon Betrugsfälle gab. Bei diesen Prüfungen werden sich in manchen Fällen wiederum weitere Auffälligkeiten ergeben. Bei „Routineentscheidungen“ von Antragsteller:innen einer anderen Hochschule würde häufiger nichts auffallen, denn hier schaut man nicht gesondert hin.
Derzeit befindet sich das geplante Gesetz im Stadium eines Referentenentwurfs. Das heißt, es ist noch nicht innerhalb der Regierung abgestimmt. Das Innenministerium hat den Entwurf an Verbände geschickt, damit diese Stellung nehmen können. Mitte Juli soll es dann vom Bundeskabinett beschlossen werden. Dann kann nach der sitzungsfreien Zeit im Sommer der parlamentarische Prozess im Bundestag starten.
Clara Bünger von den Linken im Bundestag kündigt an, dass sie sich gegen den Gesetzesvorschlag einsetzen wird: „Der Entwurf ist eine Komplettaufgabe von Grundregeln des Datenschutzes. Wieder einmal werden Grundrechtseinschränkungen zuerst an Schutzsuchenden getestet, weil sie eine geringe Beschwerdemacht haben. Später droht die Ausweitung auf andere Gruppen. Wir müssen dem jetzt einen Riegel vorschieben.“
Auch Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin bei Pro Asyl, warnt eindringlich davor, „vorschnelle und breite Gesetzesgrundlagen zu schaffen“, denn „das geplante KI-Migrationsverwaltungsgesetz könnte die Weichen für Asyl‑, Visums- und Aufenthaltsverfahren komplett neu stellen“. Es drohten „neue Intransparenzen, unkritisch übernommene Fehleinschätzungen und kalte Maschinenlogik“. Sie schreibt: „Wenn KI-Anwendungen eingeführt werden sollen, sollten diese vorher von unabhängigen Expert*innen gründlich auf mögliche Grundrechtsverletzungen und negative Auswirkungen auf die Fairness der behördlichen Verfahren geprüft werden. Und es muss klar sein: Existenzielle Entscheidungen wie die über einen Asylantrag müssen in menschlicher Hand bleiben und dürfen nicht durch KI beeinflusst werden.“
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Seit Kurzem muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kostenlos Rechtsauskunft anbieten. Neben menschlichen Mitarbeiter:innen arbeitet die Behörde auch an einer „virtuellen“ Lösung. Gleichzeitig will Innenminister Dobrindt der unabhängigen Asylverfahrensberatung die Förderung streichen.
Wer einen Asylantrag stellt, hat oftmals viele Fragen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Marcel Eberle
„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Grund der gesetzlichen Zuständigkeiten weder Rechtsauskunft noch individuelle Rechtsberatung erteilen kann.“ Dieser Hinweis befindet sich bis zum heutigen Tag auf der Website des BAMF. Dabei stimmt das nicht mehr – zumindest wenn es um das Thema Rechtsauskunft geht.
Seit dem 12. Juni hat das Bundesamt, das für die Bearbeitung von Asylanträgen in Deutschland zuständig ist, neue Aufgaben. Es muss Antragstellenden kostenlos Informationen zum Asylverfahren geben, „auRA“ heißt dieses Angebot im BAMF. Das steht für „amtlich unentgeltliche Rechtsauskunft“. Dass diese Auskunft nun zum Portfolio der Asylbehörde gehört, liegt an der Reform des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS), die Mitte Juni in großen Teilen in Kraft getreten ist.
Der verwirrende Hinweis ist wohl einer banalen Verzögerung bei der Aktualisierung auf der Website geschuldet. Ende Mai teilte das BAMF auf Anfrage mit, dass mit Start der Rechtsauskunft auch entsprechende Informationen auf der Seite des BAMF veröffentlicht würden. Die existieren auch, unter der Überschrift „Beratungsangebote“.
Auskunft ist keine Beratung
Dabei will die Rechtsauskunft auRA laut Antwort des BAMF eigentlich gar kein Beratungsangebot sein. „Die Rechtsberatung erfordert die rechtliche Prüfung des Einzelfalls“, schreibt es Sprecher des Bundesamtes. Die auRA hingegen sei eine „informatorische Auskunft“. Das heißt: Es geht nicht darum, Antragstellende zu ihrer konkreten Situation zu beraten. Vielmehr sollen sie allgemeine „Informationen zum Ablauf und zu Inhalten des Asylverfahrens“ bekommen „und werden über Ihre Rechte und Pflichten informiert“.
Diese Informationen bekommen Asylsuchende von Mitarbeitenden des BAMF derzeit in Einzel- und Gruppenterminen. Künftig soll es auch eine „virtuelle Rechtsauskunft“ geben, teilte das Bundesamt netzpolitik.org auf Anfrage hin mit.
Eine vollwertige und unentgeltliche Beratung statt einer bloßen Auskunft führen in Deutschland vor allem die unabhängigen Asylverfahrensberatungen durch. Seit 2023 wird diese, so ist es auch im Asylgesetz verankert, durch den Bund gefördert.
Mehr als 200 unabhängige Beratungsstellen in Gefahr
„Wir beraten Menschen ergebnisoffen und behördenunabhängig ab dem Moment, wo sie darüber nachdenken, einen Antrag zu stellen, bis hin zur unanfechtbaren Ablehnung des Antrags“, sagt Hanne Tijman. Sie arbeitet als Fachkraft beim „Haus der sozialen Vielfalt“ in Leipzig, einem sozialen Träger, der seit September 2025 Asylverfahrensberatung anbietet. Manche Menschen, so erzählt Tijman, kommen nur einmal zur Beratung, weil sie beispielsweise Hilfe dabei brauchen, einen Brief vom BAMF zu verstehen. Andere begleiten die Verfahrensberater:innen über eine lange Zeit, bereiten Asylsuchende auf ihre Anhörung vor, unterstützen sie dabei, Belege für ihre Fluchthistorie zusammenzustellen, erklären Bescheide und das Klageverfahren, mit dem sie gegen Ablehnungsbescheide vorgehen können.
Im letzten Jahr haben bundesweit 67.687 Menschen dieses Angebot der mehr als 200 Beratungsstellen in Deutschland in Anspruch genommen. Doch die unabhängige Asylverfahrensberatung steht vor einer ungewissen Zukunft, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will wegen der angespannten Haushaltslage zum nächsten Jahr die Finanzierung aus Bundesmitteln streichen. Das würde für viele Beratungsstellen ihre Arbeit unmöglich machen.
„Wenn der Förderstopp kommt, bedeutet das das Aus für die Beratungsstellen“, sagt Tijman. Dabei gehe es, gemessen am Bundeshaushalt, gar nicht um riesige Summen. Insgesamt knapp 22 Millionen Euro wurden im Jahr 2025 von den verschiedenen Projektträgern abgerufen. Tijman fürchtet: „Länder oder Kommunen können das sicherlich nicht ausgleichen. Wenn die Bundesförderung wirklich wegfallen sollte, würde das bedeuten, dass wir unsere Tätigkeit zum 31. Dezember 2026 einstellen müssen. Das würde für Asylsuchende in ganz Deutschland faktisch das Ende des Zugangs zu unabhängiger Beratung bedeuten.“
Auch in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, in denen es vor der bislang gesetzlich festgelegten Förderung landeseigene Förderungen gab, wird es schwierig, berichtet Tara Bonyad, Asylverfahrensberaterin beim Sächsischen Flüchtlingsrat. „Als das im Bund geregelt wurde, haben sie die Förderung in den Ländern abgeschafft“, sagt Bonyad. „Wenn jetzt die Bundesförderung wegfällt, braucht es also wieder einen neuen Kampf.“
Allein auf Beratung durch reguläre Rechtsanwält:innen zurückzugreifen, sei für die Antragstellenden keine gute Option: „Manche der Erstaufnahmeeinrichtungen liegen in Städten, in denen es keine Anwält:innen gibt.“ Dann müssten Asylsuchende weite Wege auf sich nehmen. Und wenn anwaltliche Unterstützung notwendig ist, helfen die Beratungsstellen auch, eine Person mit der nötigen fachlichen Expertise zu finden, so Bonyad. „Allein nach Anwält:innen zu suchen ist für die Menschen teilweise sehr schwierig: Sie sind neu in Deutschland, haben nur wenig Zeit, um auf Bescheide zu reagieren und dann kommen auch noch Kosten dazu.“
„Beratung wichtiger denn je“
Noch hat Hanne Tijman Hoffnung, dass es im Zuge der anstehenden Haushaltsberatungen ein Einlenken gibt. Denn auch wenn die allgemeine Auskunft zum Asylverfahren durch das BAMF eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Beratungsangebot sein könne, ein Ersatz sei sie nicht. „Eine Auskunft ist keine Einzelfallprüfung, die individuell auf die Flucht- und Lebensgeschichte der Person bezogen ist“, sagt sie. Im Gegensatz zu einer bloßen Auskunft könne ein individuelles Beratungsgespräch zu einer Anhörung schon mal mehrere Stunden in Anspruch nehmen. Da gehe es auch um viele sensible Fragen. Etwa bei queeren Geflüchteten, die sich darum sorgen, wie sie ihre Sexualität beim BAMF beweisen können. Und um die Frage, wie man die eigene Verfolgungsgeschichte glaubhaft darlegen kann.
Tara Bonyad sagt, dass die Asylverfahrensberatung auch Vorteile für das BAMF und andere hat: „Wir schauen gemeinsam mit den Menschen, was wichtig für ihre Anhörung ist und was nicht. Wir helfen dabei, Informationen für den Vortrag für die Anhörung zu strukturieren. Das bringt auch eine Entlastung für die Behörde und auch für die Verwaltungsgerichte, wenn wir mit den Antragstellenden schauen, ob es überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, gegen Bescheide zu klagen.“
Eine ausführliche und unabhängige Beratung wäre gerade bei all den Neuerungen, die die Reform des Asylsystems nun mit sich bringt, dringend nötig, findet Wiebke Judith. Sie ist rechtspolitische Sprecherin bei Pro Asyl und schreibt gegenüber netzpolitik.org: „Durch das neue Asylrecht kommen neue Pflichten und Sanktionen auf asylsuchende Menschen in Deutschland zu, ihre Verfahren werden außerdem häufiger in beschleunigten Verfahren mit eingeschränktem Rechtsschutz entschieden werden.“ Unabhängige Beratung und Begleitung werde damit wichtiger denn je. Eine Infosession durch das BAMF, so Judith, „ist mit einer tatsächlichen Beratung nicht vergleichbar“.
„Ein struktureller Interessenkonflikt“
Damit Asylsuchende überhaupt von dem neuen Auskunftsangebot des BAMF erfahren, sollen sie noch vor der Antragstellung ein Angebot für ein Gruppengespräch bekommen. Aber auch später ist es für Antragstellende möglich, „über die gesamte Dauer des Verfahrens, auf Wunsch auch im Einzelfall, Rechtsauskünfte zu erhalten“. Für die Auskunft zuständig sind BAMF-Mitarbeitende, Sprachmittler:innen sorgen für die notwendige Übersetzung.
Neue Leute hat das Bundesamt für diese Aufgabe jedoch nicht eingestellt, obwohl es laut einem Sprecher mit einem Personalbedarf von 66 Vollzeitstellen für die Auskünfte rechnet. Das soll Bestandspersonal erledigen.
Asylorganisationen kritisieren, dass bei den Mitarbeitenden im BAMF ein Interessenkonflikt besteht. So schreibt Wiebke Judith von Pro Asyl: „Für die Betroffenen sind die Mitarbeitenden des BAMF ganz klar nicht unabhängig, sondern diejenigen, die über ihren Schutz oder ihre Abschiebung entscheiden werden.“
Auch Tijman sagt: „Bei der Auskunft ist das BAMF sowohl die informierende Behörde als auch diejenige, die am Ende über den Antrag entscheidet.“ Das ist für Tijman ein struktureller Interessenkonflikt. „Das würde auch zu Verunsicherung bei den Menschen führen, die Rat suchen.“ Sie nennt als Beispiel Widerrufsverfahren, bei denen das BAMF nach Erteilung eines Schutztitels noch einmal prüft, ob einer Person ihr Schutzstatus wieder entzogen werden kann. „Dann müssten Asylsuchende zur Behörde gehen, die den Entzug prüft, um sich bei der gleichen Behörde Auskünfte darüber einzuholen, wie sie gegen den Entzug vorgehen können. Das ist unserer Einschätzung nach ein Rollenkonflikt, der sich nicht auflösen lässt.“ Für Tijman ist klar, dass ein effektiver Zugang zu Rechtsschutz auch aus rechtsstaatlicher Sicht nur über behördenunabhängige Beratungsstellen gewährleistet werden kann.
Das BAMF selbst sieht darin weniger Probleme: „Ein etwaiger Interessenkonflikt wird durch die Steuerung des Personaleinsatzes und getrennte fachliche Zuständigkeiten für das Asylverfahren einerseits und der Gestaltung der auRA andererseits zuverlässig vermieden“, teilt ein Sprecher mit.
Doch künftig sollen neben menschlichen Ansprechpersonen offenbar auch andere Methoden für die Auskunft genutzt werden. Das BAMF arbeitet an einer „virtuellen Rechtsauskunft“, die derzeit konzeptioniert werde. Was genau bei dieser Auskunft passiert, ob es um einen Chatbot, einen Terminvereinbarungsservice oder etwas ganz anderes geht, dazu schweigt sich das BAMF aus. „Verbindliche Aussagen hinsichtlich Zeitplan, Finanzierung und genauer Ausgestaltung der virtuellen Rechtsauskunft können noch nicht getroffen werden.“
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Die 16. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 13 neue Texte mit insgesamt 130.557 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.
– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski
Liebe Leser:innen,
meine Kollegin Chris hat in dieser Woche die Geschichte eines Mannes aufgeschrieben, der abgeschoben werden soll und dessen Handy deswegen durchsucht wurde. Der Text über Idris hat mich ganz schön mitgenommen.
Von der Handydurchsuchung mitbekommen hat er erst mal nichts. Denn während sein Gerät bei der Durchleuchtung war, saß er in Haft.
Dass Ausländerbehörden auf Smartphones nach Hinweisen auf Identität und Herkunft einer Person suchen, ist nicht neu. Die Kritik an der invasiven Maßnahme auch nicht.
Die Geschichte von Idris hat mir aber die himmelschreiende Sinnlosigkeit dieses Kontrollmechanismus klar gemacht: Es ist unstrittig, wer Idris ist. Es ist auch klar, wo er herkommt. Aber als er vor mehr als vierzig Jahren nach Deutschland geflohen ist, gab es das Eritrea in seinen heutigen Grenzen noch nicht, in das er abgeschoben werden soll. Eritrea will ihn nicht haben. Was daran eine Handydurchsuchung ändert? Das kann wohl niemand erklären.
Also stecken Ämter eine Menge Energie in all das, was sie eben dürfen, wenn sie jemanden loswerden wollen. Egal, wie lange er schon da ist. Egal, ob es da nicht ganz andere Probleme gibt. Das ist sinnlos und diese Sinnlosigkeit macht mich fassungslos.
Idris‘ Geschichte ist sicherlich keine leichte. Und er ist vielleicht kein Vorzeige-Nachbar, denn er hat ein Suchtproblem und mehrfach geklaut, um sich das zu finanzieren. Aber ich frage mich: Die Behörden betreiben einen sehr großen Aufwand, um Idris loszuwerden. Warum helfen sie ihm stattdessen nicht mit dem gleichen Engagement?
Idris würde gern einen Entzug in einer Suchthilfeeinrichtung machen, aber er sitzt im Knast. Deutschland will Idris aus dem Land haben, kann ihn aber nicht abschieben. Am Ende hat keiner etwas erreicht. Wer kann das wollen?
„Was ist das für eine Verarscherei?“, hat Idris zu Chris gesagt. Und besser als er könnte ich das auch nicht zusammenfassen.
Ernüchterte Grüße
anna
Degitalisierung: Das ruhmreiche Zaunweißen
KI-Unternehmen kreieren Mythen um sich und ihre Produkte. So entziehen sie sich der Verantwortung für Probleme, die sie selbst geschaffen haben. Und wir lassen es ihnen durchgehen. Mark Twain wäre das wohl nicht passiert. Von Bianca Kastl – Artikel lesen
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Die Pläne, im Internet mit Biometrie nach jedweder Person zu suchen, verstoßen laut AlgorithmWatch gegen Europarecht und die Verfassung. Sie seien so unverhältnismäßig, dass man sie nicht verbessern, sondern nur zurückziehen könne. Von Markus Reuter – Artikel lesen
EU-Forschungsabteilung: Ein Internet ohne schädliche Anreize ist möglich
Soziale Netzwerke und ihre auf Überwachung und Personalisierung basierenden Geschäftsmodelle schaffen Anreize, die letztlich die Demokratie gefährden. Für die EU ist es höchste Zeit, dem etwas entgegenzusetzen, fordert eine umfassende Studie der Forschungsabteilung der EU-Kommission. Von Tomas Rudl – Artikel lesen
Gesichtsscan und Handy-Zwang: Von der Leyen erklärt Alterskontroll-App für „fertig“
Mit einer Handy-App für iOS und Android sollen Menschen in der EU künftig ihr Alter gegenüber Plattformen nachweisen. Doch der Nutzen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist fraglich. Nutzende sollen zudem ihr Gesicht scannen lassen. Von Sebastian Meineck – Artikel lesen
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Der legendäre Urheberrechtsfall „Metall auf Metall“ geht in die letzte Runde. Der Europäische Gerichtshof hat gerade nach weitläufiger Auffassung das Recht auf Remix und Sampling gestärkt. Jetzt muss noch der Bundesgerichtshof final entscheiden. Von Denis Glismann – Artikel lesen
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Hinter dem Erfolg von Künstlicher Intelligenz und Sozialen Medien stecken ausgebeutete Arbeiter:innen. Bei einem Fachgespräch im Deutschen Bundestag wurde heute diskutiert, wie ihre Lage verbessert werden kann. Die Botschaft der Sachverständigen war klar: Deutschland muss mehr Verantwortung übernehmen. Von Ingo Dachwitz – Artikel lesen
Abschiebepolitik: Das Handy eines Mannes, der nirgendwo hinkann
Idris lebt seit mehr als 40 Jahren in Deutschland und soll nach Eritrea abgeschoben werden. Das gilt als praktisch unmöglich. Trotzdem durchsucht das Ausländeramt Köln sein Smartphone, während er im Gefängnis sitzt. Eine Geschichte über einen Kontrollapparat, der sich verselbstständigt hat. Von Chris Köver – Artikel lesen
Polizeiliche Kriminalstatistik: Mit Vorsicht zu genießen
Wenn die jährliche Statistik zur Kriminalität veröffentlicht wird, folgen oft rassistische Hetze und Rufe nach Strafrechtsverschärfungen. Dabei sagt die Statistik weniger darüber aus, wie die Sicherheitslage im Land wirklich ist, als viele vermuten. Von Markus Reuter – Artikel lesen
Sampling vor dem EuGH: Was ist eigentlich „Pastiche“?
Neigt sich die „unendliche Geschichte“ des Sampling-Streits zu „Metall auf Metall“ dem Ende zu? Der europäische Gerichtshof hat der Auseinandersetzung ein weiteres Kapitel hinzugefügt. Wir geben eine kurze Einschätzung zum Urteil, seiner Bedeutung für den Fall und für Sampling als Remix-Praxis allgemein. Von Leonhard Dobusch, Konstantin Hondros – Artikel lesen
Mit Merz und von der Leyen: Macron will Alterskontrollen für alle durchboxen
Der französische Präsident Emmanuel Macron schwört die EU auf Alterskontrollen ein. Dafür liegt er unter anderem Kommissionspräsidentin von der Leyen und Bundeskanzler Merz in den Ohren. Mit steigendem Tempo steuert die EU auf eine Ausweispflicht im Netz zu. Von Sebastian Meineck – Artikel lesen
„Rechenzentren sind Vampire“: Wo sich lokaler Widerstand gegen den KI-Hype formiert
Der Bau von Rechenzentren boomt, in Deutschland und weltweit. Dadurch werden Strom und Wasser knapp, sagen Aktivist*innen und organisieren lokale Proteste. Auf der Konferenz „Cables of Resistance“ trafen sie sich zur Vernetzung. Von Timur Vorkul, Ingo Dachwitz – Artikel lesen
Deepfakes, Doxing, Stalking: Mit Vorratsdatenspeicherung gegen digitale Gewalt
Die Justizministerin hat das lange erwartete Gesetz zum Schutz vor digitaler Gewalt vorgelegt. Betroffene sollen mutmaßliche Täter*innen leichter verklagen können. Für sexualisierte Deepfakes drohen bis zu zwei Jahre Haft. Im Entwurf steckt aber auch die Neuauflage der Speicherung von IP-Adressen. Von Chris Köver – Artikel lesen
Konferenz gegen Big Tech: Raus aus der Ohnmacht
Zur „ersten Bewegungskonferenz gegen Big Tech“ in Berlin kamen 750 Menschen zusammen. Bei „Cables of Resistance“ ging es um Protest, Betriebsräte und Widerstand gegen Rechenzentren. Die vielleicht radikalste Antwort der Aktivist:innen auf die Macht der Tech-Konzerne: Verweigerung. Von Ingo Dachwitz – Artikel lesen
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Ein geplantes Gesetz zum Umgang mit psychisch erkrankten Menschen in Niedersachsen hatte viel Gegenwind bekommen. Nun hat die niedersächsische Landesregierung ihren Erstentwurf überarbeitet und Regeln zum Datenaustausch konkretisiert. Doch Fachleute wünschen sich weitere Anpassungen.
Im November 2024 hatte die rot-grüne niedersächsische Landesregierung sich auf ein neues Psychisch-Kranken-Gesetz geeinigt. Solche Gesetze gibt es in allen Bundesländern, sie regeln neben Hilfen für erkrankte Menschen unter anderem, wann sie unfreiwillig in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden können und welche Voraussetzungen für Zwangsmaßnahmen gelten. Die Details unterscheiden sich in den Ländern, Niedersachsen will nun – wie Hessen zuvor – in seinem neuen Gesetz regeln, wie und wann Daten zu Menschen sowohl mit Behörden als auch mit der Polizei ausgetauscht werden können.
Am Erstentwurf der Landesregierung gab es zahlreiche Kritik. Kliniken sollten dazu verpflichtet werden, Zwangseingewiesene dem zuständigen sozialpsychiatrischen Dienst und der örtlichen Polizeibehörde zu melden, „sofern der betroffene Mensch festgelegte Merkmale aufweist, die einen Verdacht für die Gefährdung Dritter vermuten lassen“.
Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) hatte betont: „Keinesfalls wollen wir ein Register für psychisch Kranke.“ Doch auch wenn der Register-Begriff von Politiker:innen mittlerweile nach zahlreicher öffentlicher Kritik gemieden wird, bleibt das Problem einer Datenerfassung über psychisch erkrankte Menschen bestehen.
Drei Stufen zur Datenübermittlung
Zu den Datenübermittlungen zwischen Kliniken, sozialpsychiatrischen Diensten und Polizei schreibt die Regierung im neuen Gesetzesentwurf: „Um die kritischen Stellungnahmen aus der Verbandsanhörung aufzugreifen, wurden diese Regelungen in einen gesonderten Paragraphen aufgenommen.“ Die seien „klarer strukturiert, die übermittlungsfähigen Daten konkret definiert und insbesondere die Kriterien für eine psychiatrische Gefährdungseinschätzung ausdrücklich im Gesetz festgelegt“.
Dabei herausgekommen ist ein dreistufiges Modell, nach dem Kliniken und sozialpsychiatrische Dienste Daten an die örtliche Polizei übermitteln können, sollen oder in der letzten Stufe müssen.
Die Kann-Vorschrift wird wirksam, wenn von einem Menschen ohne Behandlung „eine erhebliche Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder andere hochrangige Rechtsgüter Dritter ausgehen könnte“ und erwartet wird, dass die Person sich nicht in eine als notwendig erachtete Behandlung begibt. Die Soll-Vorschrift kommt zum Tragen, wenn der entsprechende Mensch in den zwölf Monaten zuvor bereits „wegen erheblicher Fremdgefährdung untergebracht“ war. Und die Pflicht zur Datenübermittlung tritt in Kraft, wenn es zusätzlich im zurückliegenden Jahr „zu einer Schädigung Dritter“ gekommen ist. Eine Datenübermittlung kann jedoch, so sieht es der Entwurf vor, nicht nur in Richtung der Polizei, sondern auch umgekehrt von dieser zu Kliniken und sozialpsychiatrischen Diensten geschehen, etwa wenn die Zwangseinweisung auf einem „polizeilich aufgenommenen Sachverhalt“ basiert.
Der Entwurf versucht hier, die Datenübermittlung an nachvollziehbare und überprüfbare Bedingungen zu knüpfen. An anderer Stelle im Entwurf fehlt das, etwa wenn es darum geht, wann eine Person zwangseingewiesen werden kann. Denn das soll künftig nicht mehr – wie in der aktuellen Gesetzesfassung – bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung der Fall sein. Sondern auch, wenn eine Gefahr für Leib oder Leben Dritter „zwar unvorhersehbar, aber wegen besonderer Umstände des Einzelfalls jederzeit zu erwarten ist“. Eine Schwelle, die noch schwammig formuliert ist, etwa als „drohende“ Gefahr – ein Begriff, der in den letzten Jahren zunehmend Einzug in die Polizeigesetze gehalten und zu einer Vorverlagerung von Befugnissen geführt hat.
Der überwiegende Teil psychisch erkrankter Menschen hat kein höheres Gewaltpotenzial als Menschen ohne entsprechende Diagnosen. Das Risiko erhöhen können zwar Faktoren wie der Einfluss von Alkohol und anderen Substanzen oder teilweilse nicht angemessen behandelte psychotische Zustände. Fachleute weisen immer wieder darauf hin, dass Gewalt multifaktoriell ist. Sie fordern, dass auch andere Faktoren betrachtet werden müssen, wenn es zu Gewalttaten kommt. So schreibt etwa die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen: „Gesamtgesellschaftlich muss Gewalt begünstigenden Faktoren ebenso begegnet werden, unter anderem durch Maßnahmen zum Abbau von Wohnungslosigkeit und verhältnispräventiven Maßnahmen im Bereich Suchtmittelkonsum.“
Besser, aber noch nicht ausreichend
Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), begrüßt die Änderungen im überarbeiteten Gesetzesvorschlag. „Insgesamt ist der Entwurf deutlich verbessert, optimal ist er aber noch nicht“, so die Psychiaterin und Neurologin. Der Entwurf begrenze nun klarer, welche Informationen überhaupt weitergegeben werden dürfen. Im neuen Entwurf ist festgelegt, dass nur Daten zur Identifizierung einer Person und zur „Beschreibung der von ihm ausgehenden Gefahr“ übermittelt werden dürfen. „Daten zum Gesundheitszustand und zum Krankheitsbild des betroffenen Menschen, zum Behandlungsverlauf sowie zu Behandlungsinhalten dürfen nur weitergegeben werden, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist“, heißt es dort weiter.
Gouzoulis-Mayfrank wünscht sich hier eine noch klarere Formulierung, „dass dies nur bei ‚unabdingbarer‘ Notwendigkeit zulässig ist“. Denn auch wenn es eine Verbesserung darstelle: „Die abgestufte Regelung zur Weitergabe von Daten an die Polizei ist erkennbar ein politischer Kompromiss“, so Gouzoulis-Mayfrank. „Die Voraussetzungen sind enger als im ersten Entwurf, bleiben aus fachlicher Sicht aber hinter dem zurück, was wir für angemessen halten.“ Die Ärztin sieht die Gefahr, dass dennoch bei einer Gefährdungseinschätzung „mehr Informationen über die Erkrankungen preisgegeben werden, als zur konkreten Gefahrenabwehr zwingend erforderlich wären“.
Neben den Regeln zur Datenübermittlung enthält das niedersächsische Psychisch-Kranken-Gesetz, das nach der Änderung Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz heißen soll, weitere Neuerungen. So sollen etwa die sozialpsychiatrischen Dienste, die Menschen mit psychischen Erkrankungen wohnortnah beraten und begleiten, gestärkt werden. Sie sollen etwa Stellen zur Krisenkoordination einrichten, die auch außerhalb regulärer Öffnungszeiten erreichbar sind.
Die sozialpsychiatrischen Dienste sollen auch an Fallkonferenzen teilnehmen, wenn sie selbst, eine behandelnde Klinik, die Wohnsitzgemeinde des betroffenen Menschen oder die Polizei von einem „erheblichen Fremdgefährdungspotenzial“ ausgehen. Nach Ansicht von Gouzoulis-Mayfrank sollten derartige Fallkonferenzen „nicht generell, sondern anlassbezogen und hochschwellig einberufen werden“. Die DGPPN-Präsidentin weist außerdem darauf hin, dass eine Begleitung durch die sozialpsychiatrischen Dienste einen wirksamen Präventionsbeitrag leisten könne. Die Dienste müssten dann jedoch finanziell und personell entsprechend ausgestattet sein.
„Ärztliche Schweigepflicht steht auf dem Spiel“
Der Vorstand des Vereins „Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener“ hat sich nun, da der Entwurf im Landtag diskutiert wird, in einem offenen Brief an die Abgeordneten des niedersächsischen Landesparlaments gewandt. Der Verein engagiert sich für die Abschaffung von Zwangsmaßnahmen, kritisiert aber auch die geplanten Datenübermittlungsbefugnisse. Die neuen Regelungen würden „Betroffene diskriminieren, indem Krisen als Sicherheitsrisiko statt als Probleme im Leben durch die Polizei und Psychiatrie behandelt werden“. So stehe unter anderem das Vertrauen in die Medizin mit der Schweigepflicht auf dem Spiel, „ein Grundpfeiler jeder Behandlung“.
Der Grünen-Abgeordnete Nicolas Mülbrecht Breer ist Sprecher für Psychiatrie seiner Landtagsfraktion und begrüßt es, dass „sich die Eingaben der Fachwelt im überarbeiteten Entwurf des NPsychKHG wiederfinden“ würden. In einem Positionspapier zur Psychiatrie der niedersächsischen Grünen aus dem November 2025 heißt es unter anderem: „Keine zentrale Erfassung von Erkrankten, Einbindung von Sicherheitsbehörden nur in Einzelfällen“.
Mülbrecht Breer setzt auch im weiteren parlamentarischen Verfahren „auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit den jeweiligen Akteur*innen“. Nachdem sich am 5. Februar der Gesundheitsausschuss zum ersten Mal mit dem geplanten Gesetz beschäftigt hat, soll am 16. April dazu eine Sachverständigenanhörung stattfinden. Ziel der rot-grünen Regierungskoalition ist erklärtermaßen, dass das Gesetz bis Juli dieses Jahres in Kraft treten soll.
Der Entwurf für eine Änderung des Landesgesetzes ist nicht die einzige Initiative Niedersachsens für mehr Datenaustausch zu psychisch erkrankten Menschen. Im Januar beschloss der Bundesrat einen Antrag auf Initiative des Landes, der die Bundesregierung auffordert, „insbesondere den Austausch von Gesundheitsdaten und den Erkenntnissen der Gefahrenabwehrbehörden unter datenschutzrechtlichen Vorgaben zu prüfen“ und Gesetze anzupassen. Es soll demnach eine bessere Vernetzung der „Erkenntnisse zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und gegebenenfalls anderen relevanten Behörden“ geben.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen. Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Daten zu mehr als 700 Personen standen im Netz, weil das Bezirksamt Berlin-Mitte aus Versehen die Vorschlagslisten für die Schöff:innen-Wahl 2024 veröffentlichte. Schöff:innen wurden in der Vergangenheit schon wegen ihres Amts bedroht, sie müssen sich auf den Schutz ihrer Informationen verlassen können.
Schöff:innen sind ehrenamtliche Richter:innen in Strafprozessen, hier in Bochum. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Funke Foto Services
Im Jahr 2023 bewirbt sich Marie als Schöffin in Berlin. „Ich wollte aktiv Verantwortung in der Gesellschaft übernehmen und an diesem demokratischen Prozess mitwirken“, sagt sie, die in Wirklichkeit anders heißt. Eine juristische Vorbildung hat sie nicht. Doch die ist auch gar nicht notwendig, um ehrenamtliche Richterin zu werden.
Mehr als 60.000 Menschen in Deutschland sind Schöff:innen. Die ehrenamtlichen Richter:innen begleiten Strafverfahren an Amts- und Landgerichten und sind formal den Berufsrichter:innen gleichgestellt, gewählt werden sie für eine Dauer von 5 Jahren. Wer als Schöff:in bestimmt wird, kann das nur mit einer besonderen Begründung ablehnen. Die aktuelle Amtszeit geht bundesweit von 2024 bis 2028.
Wie andernorts in Deutschland bereiten sich auch die Berliner Bezirke im Jahr 2023 auf die Wahl der neuen Schöff:innen an Strafgerichten und zusätzlich der ehrenamtlichen Richter:innen an Verwaltungsgerichten vor. Viele Menschen bewerben sich wie Marie freiwillig auf das Schöff:innen-Amt. Da, wo in der Bundeshauptstadt nicht genügend freiwillige Bewerber:innen zusammenkommen, unter anderem in Berlin-Mitte, werden zusätzlich zufällig ausgewählte Personen auf eine Vorschlagsliste aufgenommen.
Bei einer Sitzung im Frühjahr 2023 beschließt das Bezirksamt Mitte dann seine finale Vorschlagsliste, über die später die Bezirksverordnetenversammlung abstimmen wird. Der Vorgang wird, wie andere Beschlüsse, auf der Website des Bezirksamts veröffentlicht. Doch aus Versehen geraten auch die kompletten Vorschlagslisten ins Netz, auf ihnen eine Menge personenbezogene Daten: „Schöffenvorschlagsliste 2023 männlich freiwillig“ oder „Ehrenamt Richterin“ heißen diese. Gemeinsam enthalten sie mehr als 700 Namen mit Postleitzahl des Wohnorts, Geburtsjahr, teils erlerntem und ausgeübtem Beruf sowie bei einer der Listen sogar die genaue Anschrift und das exakte Geburtsdatum von 16 Personen. Eine Datenpanne.
Aus Versehen „Ja“ eingetragen
Im Gerichtsverfassungsgesetz ist zwar festgelegt, dass die Vorschlagslisten für neue Schöff:innen eine Woche lang zur Einsicht in der Gemeinde ausgelegt werden. In dem Formular für die Berliner Kandidat:innen heißt es jedoch extra, diese Listen würden „nur in gedruckter Form“ zur Einsicht bereitgestellt. Auch die Wochenfrist der Auslage überschreitet die Veröffentlichung des Bezirksamts deutlich.
Doch wie konnte es zu der Veröffentlichung kommen? Auf Anfrage von netzpolitik.org antwortet das Bezirksamt Mitte: „Im Protokoll der entsprechenden Bezirksamtssitzung war unter der Rubrik ‚Veröffentlichung‘ versehentlich ‚Ja‘ eingetragen worden.“ Dieser Fehler sei nicht aufgefallen, „weder dem Bezirksamts-Gremium bei der finalen Freigabe des Protokolls noch später im Geschäftsbereich, aus dem die Bezirksamts-Vorlage kam, noch im Büro der Bezirksbürgermeisterin, das die Bezirksamts-Vorlage ins Netz geladen hat“.
So stehen die Listen im Jahr 2023 mehrere Wochen online, bis jemand einen Hinweis gibt. „Eine betroffene Person wandte sich seinerzeit an das Wahlamt“, schreibt das Bezirksamt Mitte. Man nimmt daraufhin die Listen aus dem Netz. Wann genau das geschah, kann das Bezirksamt nicht mehr sagen, „jedenfalls zeitnah nach Veröffentlichung“, heißt es auf Anfrage. Eine Meldung an die Berliner Datenschutzbehörde erfolgt damals nicht, auch die Betroffenen bekommen keine Benachrichtigung.
Ein Sprecher der Berliner Datenschutzbehörde bestätigt auf Nachfrage von netzpolitik.org, dass ein Vorfall standardmäßig „binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden zu melden“ ist. Warum das damals nicht geschah, lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen. Doch das Bezirksamt versäumt noch etwas anderes und denkt nicht daran, dass die Listen auch noch andernorts zu finden sein könnten, etwa im Internet Archive. Das Projekt hat sich der Langzeitarchivierung digitaler Daten verschrieben und bietet unter anderem Einblicke in historische Versionen von Websites. Und so bleiben auch die Vorschlagslisten für Schöff:innen weitere Jahre im Netz. Bis zu einem weiteren Hinweis aus unserer Redaktion Anfang Januar 2026.
Betroffene fühlen sich verunsichert und verwundbar
Diesmal reagiert das Bezirksamt umfangreich und informiert seine interne Datenschutzbeauftragte. Die meldet den Sachverhalt an die Berliner Datenschutzbehörde. Auch an das Internet Archive habe man sich direkt gewandt, heißt es gegenüber netzpolitik.org, und eine „unverzügliche Löschung beantragt“. Betroffene seien ebenfalls per Brief informiert worden. Nach unseren Informationen ist dies mittlerweile auch bei einigen der Menschen auf der Liste passiert, wie stichprobenartige Nachfragen ergeben haben.
Marie, die sich 2023 für das Schöff:innen-Amt beworben hatte, war „fassungslos“, als sie erfuhr, dass ihre persönlichen Daten im Netz veröffentlicht waren. „Ich war davon ausgegangen, dass sensible Informationen verantwortungsvoll geschützt werden“, sagt sie im Gespräch. Dass das bei der Vorschlagsliste offenbar nicht geklappt hat, habe in ihr Verunsicherung und ein Gefühl von Hilflosigkeit sowie Verwundbarkeit ausgelöst. Denn im Gegensatz zur zeitlich begrenzten öffentlichen Auslage in der Gemeinde gebe es bei der Veröffentlichung im Netz ein viel größeres Publikum – „eines, das man damit nie erreichen wollte“.
Die Tragweite des Vorfalls ist auch dem Bezirksamt offenbar bewusst. „Aus datenschutzrechtlicher Sicht handelt es sich um eine unbeabsichtigte Offenlegung personenbezogener Daten“, schreibt das Bezirksamt gegenüber netzpolitik.org. In der zugehörigen Meldung an die Berliner Datenschutzbehörde gibt das Amt unter der Frage „Welche Folgen für die Betroffenen halten Sie für wahrscheinlich?“ folgende Punkte an: „Gesellschaftliche Nachteile, Identitätsdiebstahl oder -betrug, Bedrohung, Erpressung im Kontext der Tätigkeit als Schöff:innen/Richter:innen“.
Schöff:innen verdienen besonderen Schutz
Potenzielle Schöff:innen sind in Strafverfahren besonders exponiert. Das zeigt etwa ein beinahe historischer Fall aus dem Jahr 1995. Mehrere ehrenamtliche Richter:innen verweigerten damals die Zusammenarbeit mit einem Mannheimer Richter, der in einer Urteilsbegründung den damaligen NPD-Chef und Holocaustleugner Günter Deckert „Charakterstärke, tadellose Eigenschaften und einen vorzüglichen persönlichen Eindruck“ attestiert hatte. Einige der verweigernden Schöff:innen bekamen daraufhin Drohungen.
Und erst im vergangenen Jahr zeigte ein weiterer Fall in Berlin, wie sehr Schöff:innen ins Visier geraten können. Damals verfolgte ein Angeklagter aus der sogenannten Querdenker-Szene einen Schöffen im Anschluss an seine Verhandlung. Er bedrängte den Ehrenamtsrichter vor dem Gerichtsgebäude und wollte ihn festhalten. Dem Schöffen gelang es aber, sich in Sicherheit zu bringen.
Ein Sprecher der Berliner Datenschutzbeauftragten schreibt: „Angemessene Datenschutzvorkehrungen sind bei ehrenamtlichem Engagement in öffentlich exponierten Ämtern wie dem Schöffenamt essenziell, insbesondere um die betroffenen Personen vor Belästigung, Bedrohung oder unzulässiger Einflussnahme zu schützen. Gerade Ehrenamtliche, die sich ohne gesonderte Vergütung oder neben ihrem Hauptberuf für das Gemeinwohl einsetzen, verdienen besonderen Schutz ihrer Privatsphäre, damit ihr Engagement nicht zu persönlichen Nachteilen oder Gefährdungen führt.“ Der Sprecher betont weiter, dass es sich beim Schöff:innen-Amt um eine „Bürgerpflicht“ handele. Die Vorgeschlagenen müssten sich auf eine rechtskonforme Datenverarbeitung verlassen können, „unabhängig davon, ob sie sich freiwillig gemeldet haben oder ausgelost wurden“.
Für die Zukunft müsse es „geeignete organisatorische Maßnahmen“ geben, um derartige Vorfälle zu verhindern, so das Bezirksamt. Es will nun nachbessern. Als Beispiele nennt es „die Erarbeitung von Regeln und Prüfschritten für Veröffentlichungsprozesse und verstärkte Sensibilisierung der Beschäftigten für datenschutzrechtliche Anforderungen bei Anlagen mit personenbezogenen Daten“.
Dass das Bezirksamt seine Prozesse überarbeitet, wünscht sich auch Marie. „Da muss eine Aufarbeitung stattfinden, damit sensible Daten bestmöglich geschützt werden.“ Auch eine Entschuldigung und eine Erklärung, wie das passieren konnte, würde sie sich wünschen. Ob sie sich nach dem Datenschutzvorfall noch einmal auf das Schöff:innen-Amt bewerben würde? Nein, sagt Marie. An dieser Entscheidung hat auch der Datenschutz-Vorfall einen großen Anteil. Und sie fürchtet, dass solche Vorkommnisse auch andere abhalten könnten, sich freiwillig zu melden.
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Fast die Hälfte der Asylverfahren werden mittlerweile mit Hilfe einer Blockchain verwaltet, zumindest von Registrierung bis Anhörung. Immer mehr Bundesländer nutzen das Assistenzsystem des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, die Behörde wird zunehmend zum Software-Anbieter.
Goldene Ketten sind besonders teuer (Symbolbild). – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Vishnu Prasad
Seit 2018 arbeitet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an einem Blockchain-System, das mittlerweile den blumigen Namen FLORA trägt. FLORA, das steht für „Föderale Blockchain Infrastruktur Asyl“. Ziel des Assistenzsystems ist vor allem, verschiedene beteiligte Behörden bei „Registrierung, Aktenanlage und Anhörung“ zu unterstützen. Über das System sollen sie den Status von Asylverfahren abrufen können – zumindest in der Zeit zwischen der Registrierung etwa bei einer Ausländerbehörde und der Anhörung durch das BAMF.
2021 startete der Pilotbetrieb für FLORA, ab 2022 wurde das System produktiv genutzt – zuerst in Sachsen und Brandenburg. Mittlerweile kommt das Blockchain-Projekt zusätzlich in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Thüringen zum Einsatz. „Derzeit werden ca. 47 Prozent der bundesweit bearbeiteten Asylverfahren mit Unterstützung durch FLORA durchgeführt“, so eine Sprecherin des BAMF gegenüber netzpolitik.org. Bayern, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Sachsen-Anhalt sollen folgen, bis Ende 2027 soll die Anbindung der interessierten Länder abgeschlossen sein.
Ausbau der Funktionen liegt auf Eis
Eigentlich sollte die Blockchain-Lösung auf Basis des Open-Source-Frameworks Hyperledger Fabric nicht nur räumlich, sondern auch funktional noch weiter ausgebaut werden: beispielsweise auf die Verteilung von Geflüchteten auf Landkreise und Kommunen oder EU-weit bei der Koordination, welcher Mitgliedstaat für ein Asylverfahren zuständig ist. Doch diese Pläne, so das BAMF, liegen vorerst auf Eis. Oder wie die Behörde es ausdrückt: wurden „zurückgestellt“.
Grund dafür sei, dass die Priorität auf einem bundesweiten Roll-out des Systems liege. „Maßgeblich für diese Entscheidung“, so das BAMF, „waren die umfangreichen Haushaltskürzungen zu Beginn des Jahres 2024“. Damals fehlten im Kernhaushalt rund 17 Milliarden Euro, die von der damaligen Ampel-Regierung an verschiedenen Stellen gekürzt wurden. Dem fiel auch die funktionale Ausweitung des Blockchain-Projekts zum Opfer.
FLORA indes hat sein ganz zu Beginn geplantes Budget schon seit langem gesprengt. 2019, nach der Machbarkeitsstudie, waren für das Projekt „Verwaltung von Asylprozessen in der Blockchain“ noch insgesamt 4,53 Millionen Euro veranschlagt gewesen. Mittlerweile liegen die Gesamtkosten für Entwicklung und Betrieb von FLORA bis Ende 2025 bei 25.710.867,50 Euro, das ist mehr als das Fünffache. Die ursprünglich geplanten Beträge waren schon 2020 erreicht, noch bevor es einen ersten Pilotbetrieb gab.
Der Aufwand, eine datenschutzkonforme, Blockchain-basierte Lösung für die Koordinierung von Prozessen zu konzipieren, die jede Menge personenbezogener Daten involvieren, war hoch. Juristen und Informatiker suchten nach Wegen, das zu realisieren. Sie erstellten Machbarkeitsstudien und Gutachten und am Ende lautete das Fazit – vereinfacht gesagt: Das ist eine Menge Aufwand, aber möglich. Dass es geht, hat das BAMF mittlerweile gezeigt. Dass das Projekt entsprechend teuer geworden ist, auch.
Die Bundesländer als „Kunden“
Die Kosten würden sich, so das BAMF, aus dem Roll-out und der Anbindung von Bundesländern ergeben. Außerdem habe es 2024 eine Neuentwicklung der FLORA-Cloudversion gegeben. In einem wissenschaftlichen Bericht von Forschenden der Universitäten von Luxembourg und Arkansas klingt an, was wohl den größeren Aufwand verursacht hat: Das BAMF hatte zu Beginn auf dezentrales Hosting von FLORA gesetzt und mehr Verantwortung bei den Bundesländern gesehen. Die Forschenden schreiben: „Diese Bemühungen gerieten jedoch ins Stocken, als die Bundesländer eine schnelle Einführung des FLORA-Systems forderten. Daraufhin beschloss das FLORA-Team, seinen (De-)Zentralisierungskompromiss weiter zu formalisieren.“
Die Länder wollten also offenbar nicht alles selbst machen, sondern am liebsten eine fertige Lösung nach ihren Anforderungen nutzen, schlüsselfertig und ohne Zusatzaufwand. Das BAMF übernahm so immer mehr Verantwortung für die FLORA-Infrastruktur, die Bundesländer wurden immer mehr zu „Kunden“ des Bundesamts – die Anpassungen bestellten, um ihre eigenen Prozesse abzubilden.
Zahlen müssen die Bundesländer dafür praktischerweise nicht. Das BAMF schreibt: „Hier entstehen für die Bundesländer keine eigenen Kosten, da das BAMF die Anwendung an die Anforderungen des einzelnen Bundeslands anpasst und die benötigte Infrastruktur zur Nutzung bereitstellt.“
Weitere Kosten, so die Sprecherin des BAMF, sind angefallen, weil die Reform des europäischen Asylsystems (GEAS) Änderungen im System erforderlich macht. Derartige Anpassungen werden in diesem Jahr weiterhin erforderlich sein, denn die nationale Umsetzung von GEAS in Deutschland ist längst nicht abgeschlossen. Obwohl die EU-Regeln ab Juni 2026 in allen EU-Staaten anwendbar sein sollen, hat Deutschland bisher seine Anpassungsgesetze nicht verabschiedet, sie liegen weiterhin zur Beratung im Bundestag.
Und bevor die genauen nationalen Regeln nicht klar sind, lassen sich die IT-Systeme nicht so einfach aktualisieren. Die Zeit wird knapp, es bleiben nur noch vier Monate. Die Bundesregierung sieht „eine erhebliche Herausforderung“ darin, die GEAS-Regelungen rechtzeitig umzusetzen, schrieb sie im Januar – was längst nicht nur FLORA betrifft, sondern eine Vielzahl von IT-Systemen von BAMF und anderen Behörden.
Interesse eingeschlafen
Das BAMF will unterdessen FLORA „zur Unterstützung des Fristenmanagements“ weiterentwickeln. Durch GEAS würden sich Bearbeitungsfristen für das BAMF „zum Teil deutlich verkürzen“. Wie lange die Fristen etwa zur Entscheidung von Asylanträgen letztlich in Deutschland sein werden, ist noch nicht festgelegt. Die EU-Regeln geben den Mitgliedstaaten einen Spielraum, die Details müssen in einem nationalen Gesetz definiert werden.
Auf europäischer Ebene, so wirkt es, ist das Interesse an der Asyl-Blockchain mittlerweile eingeschlafen. „Die Kontaktaufnahme mit anderen EU-Staaten wurde im Zuge der Neuausrichtung des Projekts zu Beginn 2024 zurückpriorisiert“, so das BAMF. Aktuell seien keine weiteren Aktivitäten bekannt oder Gespräche geplant“. Ein gemeinsames Projekt mit Frankreich, eine Blockchain-basierte Lösung für die Zuständigkeitsbestimmung von EU-Ländern im bisherigen Dublin-Verfahren zu nutzen, wurde eingestellt, „da das EU-Partnerland das Projekt nicht weiterbetrieben hat“.
Während der allgemeine Blockchain-Hype also deutlich abgeflacht ist, arbeitet das BAMF unbeirrt weiter an der Technologie. Und wird, wie es aussieht, auch in den nächsten Jahren jede Menge Support für die involvierten Bundesländer-Kunden leisten müssen.
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Die 6. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 14 neue Texte mit insgesamt 144.889 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.
– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski
Liebe Leser:innen,
in unserem Redaktionsalltag geht es meist um ziemlich aktuelle Themen: Worüber diskutiert der Bundestag als nächstes? Wer fordert heute Verhaltensscanner? Wie läuft die derzeitige Diskussion um digitale Gewalt? Wir bleiben auf dem Laufenden, sortieren und berichten für euch, was relevant ist. Und wir haben das Glück, dass wir jede Menge Themen schon viele Jahre lang verfolgen und deshalb gut einordnen können, wie sich Dinge entwickeln.
Für eine besondere Recherche bin ich nun aber weiter in die Vergangenheit gereist als üblich. Anlass sind die aktuellen Diskussionen darüber, ob und wie Behörden Daten über Menschen mit psychischen Erkrankungen austauschen sollten. Ich hatte mich gefragt, ob es das nicht schon einmal gab? Und Treffer, ich fand recht schnell passende Diskussionen im Bundestag, und zwar aus den 1970er-Jahren. Damals ging es um das erste Gesetz zum Bundeszentralregister in der Nachkriegszeit. Und über ein zum Glück nie umgesetztes Melderegister, das jede Menge hochpersönliche Informationen enthalten sollte – von Zwangseinweisungen bis hin zu Scheidungsgründen.
Doch während 50 Jahre alte Bundestagsprotokolle noch ganz gut aufzufinden waren, stieß ich schnell an die Grenzen digitalisierter Informationen, als ich nach Medienberichten und anderen Erwähnungen zu diesen Themen suchte. Mich interessierte ja auch, wie die damals gesellschaftliche Diskussion verlief, nicht nur, was die Abgeordneten zu einem Thema zu sagen hatten. Im Netz war bis auf das Archiv von Spiegel und taz schnell Fehlanzeige. Doch dann fand ich das Berliner Archiv für Sozialpsychiatrie. Dort sammeln, sortieren und katalogisieren engagierte Menschen jede Menge Material zur Entwicklung der Sozial- und Gemeindepsychiatrie in Deutschland.
Umgeben von Büchern und Broschüren
In ihrer langen Archivliste, einer Tabelle mit Tausenden Zeilen, fand ich vieles, was Einblicke zur damaligen Diskussion um die Datenerfassungen versprach. Und so saß ich im vergangenen Dezember einen Vormittag lang mit einem der Menschen vom Archiv in Schöneberg, umgeben von prall gefüllten Regalen mit Büchern, Broschüren und per Schreibmaschine beschriebenen Blättern. Mit grenzenloser Geduld half er mir, die Texte von meiner Liste zu finden. Und ich bin immer noch mehr als beeindruckt, wie er es schafft, sich in all der Menge an Material so schnell zu orientieren und in Windeseile aus einem Ordner mit zahllosen Blättern genau das Richtige zu finden.
Die Suche hat sich gelohnt. Aus all den Stellungnahmen, Briefwechseln und Presseschauen ergab sich ein Bild, das zeigte, wie die verschiedenen Registerdiskussionen der vergangenen Jahrzehnte auf vehementen Widerspruch stießen. Dass man in einer Zeit, in der in Deutschland eine große Reform der Psychiatrie begann, nach vorn schauen wollte. Ein gesellschaftlicher Konsens hat sich gebildet, dass Menschen in Krisen nicht weggesperrt, diskriminiert und erfasst werden sollten. Dass psychiatrische Versorgung kein Sicherheitsthema ist, sondern ein soziales.
Die Argumente gegen eine weitreichende Datenerfassung waren damals fast die gleichen wie heute, und sie sind weiterhin ebenso gültig. Meine Reise in die Vergangenheit hat mir gezeigt, welche Fortschritte es in den letzten Jahrzehnten gab. Sie hat mir auch gezeigt, dass dieser Weg noch längst nicht abgeschlossen ist. Dass wir weiter gemeinsam daran arbeiten müssen, Ausgrenzung abzubauen und Teilhabe sowie Selbstbestimmung zu ermöglichen. Für Menschen in Krisen genauso wie für alle anderen. Wir müssen noch viele Schritte nach vorn gehen. Jetzt wieder umzudrehen und zurückzugehen, wäre auf jeden Fall ein großer Fehler.
Habt ein gutes Wochenende!
anna
Polizeirechtsnovelle in Sachsen: BSW auf Zustimmungskurs zu massiver Verschärfung
Bei der Verschärfung des Polizeigesetzes in Sachsen könnte das Bündnis Sahra Wagenknecht der Minderheitskoalition zur Mehrheit verhelfen. Die BSW-Fraktion hat nur wenige Einwände gegen den Ausbau der Überwachung der sächsischen Bürger:innen. Das zeigt die Stellungnahme der Fraktion, die wir veröffentlichen. Von Leonhard Pitz – Artikel lesen
Trugbild: Altersvorsorge mit Amazon
Deutschlands Bürger müssen ihre Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen. Viele entscheiden sich deshalb für das Sparen mit ETFs. Damit setzen sie stark auf Tech-Unternehmen aus dem Silicon Valley. Ist das moralisch fragwürdig? Von Vincent Först – Artikel lesen
Medien auf X: Im permanenten Shitstorm
Sie wollen Qualitätsjournalismus hochhalten und einen Gegenpol auf der Plattform X bieten. Doch Tagesschau, ZDFheute, Spiegel und Zeit erreichen weder viele Views noch positive Interaktionen mit dem Publikum. Was ihnen vor allem entgegenschlägt, ist Hass. Warum bleiben sie trotzdem da? Eine Analyse. Von Tomas Rudl, Markus Reuter – Artikel lesen
„Dein Freund und Creator“: Wie die Polizei Soziale Netzwerke mit Copaganda flutet
Mit lockeren und unterhaltsamen Posts auf Social Media will die Polizei Nachwuchs rekrutieren und das eigene Image verbessern. Dabei sollen offizielle Polizei-Influencer*innen helfen. Doch was darf die Polizei online eigentlich und wo überschreitet sie ihren gesetzlichen Auftrag? Von Timur Vorkul – Artikel lesen
Aufrüstung im All: Bundeswehr plant eigenes „Starlink“ mit Laserwaffen und Störsystemen
Rheinmetall und der Satellitenbauer OHB wollen ein militärisches Satellitennetzwerk für die Bundeswehr aufbauen. Das soll auch offensive Fähigkeiten haben. Es wäre der größte Weltraumauftrag deutscher Militärs. Von Matthias Monroy – Artikel lesen
Anlasslose Massenüberwachung: Harter Stand für die Vorratsdatenspeicherung
Im Dezember hat das Justizministerium einen ersten Entwurf für die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Dieser stößt bei zivilgesellschaftlichen Gruppen auf Kritik, die vor anlassloser Überwachung warnen. Von Tomas Rudl – Artikel lesen
Pressefreiheit in Deutschland: Journalist*innen „bedrängt, geschubst, bespuckt“
Im vergangenen Jahr gab es mindestens 55 Angriffe gegen Journalist*innen in Deutschland, berichtet Reporter ohne Grenzen. Weiter warnt die Organisation vor starker psychischer Belastung im Rahmen der Gaza-Berichterstattung und zunehmender Polarisierung. Von Laura Jaruszewski – Artikel lesen
1500 Euro wegen illegaler Überwachung: Wer einen Instagram- oder Facebook-Account hat, kann Schadenersatz kassieren
Meta, der Anbieter von Instagram und Facebook, schneidet über „Business Tools“ mit, was Nutzer*innen auf Drittwebsites treiben. Jetzt hat ein Dresdener Gericht vier Betroffenen je 1.500 Euro Schadenersatz zugesprochen. Einer entsprechenden Sammelklage kann man sich weiterhin anschließen. Von Martin Schwarzbeck – Artikel lesen
Polizeigesetz-Novelle: Auch Thüringen will Verhaltensscanner
Heute wurde im Thüringer Landtag eine Novelle des Polizeigesetzes diskutiert. Sie bringt neben Verhaltensscannern auch Palantir-artige Datenanalyse, Gesichtersuchmaschine, Kennzeichenscanner und Videodrohnen. Von Martin Schwarzbeck – Artikel lesen
Kap Verde: Frontex stationiert erstmals Überwachungsflugzeug vor Westafrika
Frontex führt seit November von den Kapverden aus Flüge zur Migrationsabwehr durch. Die Mission startete ohne ein Abkommen zur Datenweitergabe, zeigt die Antwort auf eine Frage aus dem EU-Parlament. Von Matthias Monroy – Artikel lesen
Fachleute fordern: Das fehlt beim Schutz vor digitaler Gewalt
Stalking, Doxing, geleakte Nacktfotos – digitale Gewalt kann Menschen das Leben zur Hölle machen. Während das Justizministerium ein Gesetz entwirft, haben wir zivilgesellschaftliche Organisationen gefragt, was am meisten helfen würde. Von Sebastian Meineck, Chris Köver, Laura Jaruszewski – Artikel lesen
Digital Services Act: EU-Kommission will TikTok-Nutzung begrenzen
Endloses Scrollen, mehrstündige Screentime und ständiges Öffnen der App: Die EU-Kommission nimmt an, dass TikTok nicht genug macht, um die negativen Effekte seiner Plattform zu beschränken, und verlangt drastische Änderungen. Von Anna Ströbele Romero – Artikel lesen
Freiwillige Chatkontrolle: Ausnahmeregel wird zum zweiten Mal verlängert
Internet-Dienste dürfen die Kommunikation ihrer Nutzer scannen, obwohl das eigentlich verboten ist. Die EU-Gesetzgeber wollen eine vorübergehende Ausnahme der Datenschutzrichtlinie zum zweiten Mal verlängern. Grundrechts-Eingriffe müssen verhältnismäßig sein, aber niemand kann die Verhältnismäßigkeit belegen. Von Andre Meister – Artikel lesen
Datenaustausch über psychisch erkrankte Menschen: Die Rückkehr zur Registrierung
Schon vor mehr als 50 Jahren gab es Streit darüber, ob Behörden Daten über Menschen sammeln sollen, die als psychisch krank gelten. Doch während sich damals ein Konsens für mehr Teilhabe und gegen Stigmatisierung bildete, hat sich heute etwas verändert. Von Anna Biselli – Artikel lesen
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Schon vor mehr als 50 Jahren gab es Streit darüber, ob Behörden Daten über Menschen sammeln sollen, die als psychisch krank gelten. Doch während sich damals ein Konsens für mehr Teilhabe und gegen Stigmatisierung bildete, hat sich heute etwas verändert.
In einem Scheidungsverfahren streiten sich zwei Ehepartner um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Die Frau sagt, ihr Mann sei psychisch krank und meldet das ans Gesundheitsamt. Das spricht mit dem Mann und attestiert ihm „psychotisches Verhalten mit paranoider Symptomatik“. Als später gemeinsame Bekannte des bisherigen Ehepaars anonyme Briefe erhalten, verdächtigen sie den Mann und zeigen ihn bei der Polizei an. Im Hintergrund erkundigt sich die Staatsanwaltschaft beim Gesundheitsamt über ihn und kommt zum Ergebnis, dass der Angezeigte wohl schuldunfähig sei. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein. Das meldet sie an das Bundeszentralregister – eine Datei, die vor allem Informationen über strafrechtliche Verurteilungen, aber auch zu Verfahrenseinstellungen wegen Schuldunfähigkeit enthält. Von all dem bekommt der Mann nichts mit.
Als er, der ausländischer Staatsbürger ist, später in Deutschland eine berufliche Zulassung als Arzt beantragt, wird diese abgelehnt. Weil er psychisch krank sei.
Das ist kein theoretisches Szenario, sondern die Geschichte eines Menschen, der im Jahr 1987 Probleme bekam, weil Daten zu einer angeblichen psychischen Erkrankung in einer staatlichen Datensammlung gespeichert waren. Der Fall zeigt eindrücklich, welche Probleme derartige Eintragungen in Register schon vor fast 40 Jahren verursacht haben. Und er lehrt uns, dass es bereits seit vielen Jahren politische und gesellschaftliche Auseinandersetzungen über die behördliche Erfassung von Menschen gibt, die als psychisch erkrankt gelten. Die Diskussion reicht weit zurück bis in die 1970er-Jahre. Doch der Blick in die Vergangenheit zeigt uns, was damals anders war, und wirft die Frage auf, warum wir heute die Lehren aus dieser Geschichte vergessen zu haben scheinen.
An Fahrt gewann die gegenwärtige Diskussion mit der Forderung von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann vor etwa einem Jahr, im Dezember 2024. „Ich meine, wir haben große Raster angelegt für Rechtsextremisten, für Islamisten, aber offenkundig nicht für psychisch kranke Gewalttäter“, sagte Linnemann im Interview mit dem Deutschlandfunk. „Es reicht nicht aus, Register anzulegen für Rechtsextremisten und Islamisten, sondern in Zukunft sollte das auch für psychisch Kranke gelten.“
Auf der Suche nach einer Erklärung
Linnemanns Forderung nach einer staatlichen Datensammlung vorausgegangen war ein Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt, bei dem sechs Menschen starben und mehr als 300 weitere verletzt wurden. Der Täter in Magdeburg war nicht die einzige Person, die in jüngster Vergangenheit Gewalttaten verübt hat und bei der schnell über eine psychische Erkrankung spekuliert und berichtet wurde. Die Taten sind uns unter den Namen der Orte bekannt, an denen sie passierten: Magdeburg, Mannheim, Aschaffenburg, Hamburg sind vier davon.
Im Anschluss suchten viele nach Erklärungen und nach Wegen, solche schrecklichen Ereignisse zu verhindern. Linnemann und andere aber richteten erheblichen Schaden an, indem sie psychische Erkrankungen und Gewalt in einen bis zur Unkenntlichkeit entstellten Zusammenhang setzten. Denn klar ist: Erfasst hätte den Täter Taleb A. ein Register für Gewalttäter mit psychischen Erkrankungen nicht. Denn obwohl sich schnell nach der Tat wegen seiner Äußerungen auf Social-Media-Plattformen und zahlreichen Kontaktversuchen zu verschiedenen Behörden Mutmaßungen zu seiner psychischen Verfassung verbreiteten: Eine psychiatrische Diagnose lag bei A., der selbst als Psychiater gearbeitet hatte, offenbar nicht vor. Bei verschiedenen Behörden war er dennoch aufgefallen, es hatte Gefährderansprachen gegeben, A. war wegen der Androhung von Straftaten verurteilt worden. Im „Raster“, wie Linnemann es nannte, war A. also offenbar längst gewesen. Verhindern konnte das seine Tat damals nicht.
Die ursprünglich von Linnemann verbreitete Registeridee schien nach einem Aufschrei von Psychiatrieerfahrenen und medizinischen Fachleuten aber zunächst vom Tisch. Fast wie bei der vorangegangenen Registerdiskussion aus dem Jahr 2018 in Bayern, als die CSU-Landesregierung das dortige Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz reformierte. Ursprünglich sollte in diesem Zug eine sogenannte Unterbringungsdatei eingeführt werden.
Brigitte Richter engagiert sich seit vielen Jahren für Menschen mit psychischen Belastungen. - Alle Rechte vorbehalten privat
„Wir sind da komplett an die Decke gegangen“, erzählt Brigitte Richter heute im Rückblick. „Die wollten ein Register einführen, in dem Zwangseinweisungen eingetragen sind, auf die Behörden wie die Polizei dann fünf Jahre lang hätten zugreifen können.“ Als Ziel dieser Zwangseinweisungen schrieb die Landesregierung ins Gesetz: „Ziel der Unterbringung ist die Gefahrenabwehr.“ Erst danach, als „weiteres Ziel“, stand die Besserung des Zustandes der Eingewiesenen.
„Die Grundidee ist noch nicht überwunden“
Richter, die heute 76 Jahre alt ist, hat selbst seit mehr als einem halben Jahrhundert Psychiatrieerfahrungen gemacht. Seit vielen Jahren engagiert sie sich unter anderem im Verein Pandora für die Selbsthilfe von Menschen mit psychischen Problemen und seelischen Belastungen. Sie stellt sich hartnäckig Missständen entgegen. „Druck erzeugt Gegendruck“, nennt Richter das. Bei der Reform des bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes vor acht Jahren hat das nach vielfältigen Protesten offenbar geklappt. Die Paragrafen zur „Unterbringungsdatei“ wurden aus dem Entwurf gestrichen. „Man muss deutlich sein und protestieren, aber konstruktiv bleiben“, rät Richter und fügt lachend hinzu: „Das nennt man dann, glaube ich, Diplomatie.“
Auch heute scheint die Forderung nach einem Register wieder vom Tisch – zumindest das Wort taucht in der öffentlichen Debatte nur noch selten auf. Doch etwas ist anders als damals in Bayern. „Es ist gut, dass niemand mehr von Registern spricht“, sagt Dr. Kirsten Kappert-Gonther. Die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie ist seit 2017 Bundestagsabgeordnete für die Grünen und deren Obfrau im Gesundheitsausschuss. Man habe eine Sensibilität dafür entwickelt, dass Register etwas Schädliches wären. „Aber die Grundidee hinter den Registern“, schränkt Kappert-Gonther den Optimismus ein, „die ist leider noch nicht überwunden“.
Während Politiker:innen also mittlerweile den Register-Begriff meiden, suchen sie nach anderen Wegen, um Daten über psychisch erkrankte Menschen für Behörden zugänglich zu machen. Die Konferenz der Gesundheitsminister:innen hat im vergangenen Sommer beschlossen, dass rechtliche Rahmenbedingungen sowie erforderliche Anpassungen und Verantwortlichkeiten geprüft werden sollen, etwa um Gesundheitsdaten und Erkenntnisse der Gefahrenabwehrbehörden auszutauschen. Auch die Innenministerkonferenz berät zu dem Thema, das Schlagwort dafür heißt „integriertes Risikomanagement“. Dabei gehe es darum, „dass den Sicherheitsbehörden die für sie relevanten Informationen der Gesundheitsbehörden“ zugänglich gemacht werden, heißt es in einem Beschluss aus dem Juni 2025. Es müsse bei relevanten Hinweisen eine „gemeinsame Risikobewertung“ erfolgen.
Länder, die Tatsachen schaffen
Während eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Früherkennung und Bedrohungsmanagement“ weiter an dem Thema arbeitet, schaffen einige Länder beim Datenaustausch bereits Tatsachen. Es lassen sich dabei zwei Grundrichtungen beobachten.
Hessen beispielsweise verabschiedete im vergangenen Dezember ein neues Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. Das verpflichtet Ärzt:innen, entlassene Patient:innen an die Polizei zu melden, wenn diese zuvor wegen befürchteter Fremdgefährdung zwangseingewiesen worden waren und sie „in absehbarer Zeit ohne ärztliche Weiterbehandlung“ wieder zu einer Gefahr werden könnten. Niedersachsen schlägt einen ähnlichen Weg ein, das entsprechende Gesetz wird bald im Landtag debattiert.
Hamburg hingegen setzt statt verpflichtender Meldung und Datenaustausch vor allem auf anlassbezogenes Handeln. Grundgedanke im Modell der Hansestadt ist, dass die Innen-, Sozial- und Justizbehörden jeweils eine Fallkonferenz einleiten können, um über mögliche Hilfen und Konsequenzen für eine Person zu beraten. Und zwar immer dann, wenn sie einen Handlungsbedarf sehen, der ihre eigenen Kompetenzen und Kapazitäten überschreitet. Eine Mitarbeitende der Hamburgischen Sozialbehörde berichtete auf einem Kongress für Psychiatrie und Psychotherapie im November 2025 davon, dass so seit Start des Systems im August 2025 über insgesamt drei Personen gesprochen worden sei.
All diese Regelungen gelten jedoch allein im einzelnen Bundesland. Daher hat Niedersachsen eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, der die Länderkammer am 30. Januar zustimmte. „Menschen mit psychischen Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen durch bundesweiten Austausch“ lautet der Titel der Entschließung. Der Bundesrat fordert darin von der Bundesregierung, „insbesondere den Austausch von Gesundheitsdaten und den Erkenntnissen der Gefahrenabwehrbehörden unter datenschutzrechtlichen Vorgaben zu prüfen“ und Gesetze anzupassen. „Erkenntnisse zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und gegebenenfalls anderen relevanten Behörden“ sollen bundesweit besser vernetzt werden, „um Risikopotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten möglichst frühzeitig zu erkennen“.
Neben dem Datenaustausch fordert der Bundesrat eine bessere „medizinische und rehabilitative Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen“. Auch der niedersächsische Gesetzentwurf spart das Thema Hilfe nicht aus und will erreichen, dass etwa sozialpsychiatrische Dienste rund um die Uhr erreichbar sein sollen. Selbst den Namen des Gesetzes passte die Landesregierung nach einer Verbändeanhörung an: „Die Terminologie wurde – in Einklang mit vergleichbaren Gesetzen der anderen Bundesländer – zu NPsychKHG geändert. H steht für Hilfen“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Ein Gesundheitsthema wird zum Sicherheitsproblem gemacht
Doch das kann nicht verbergen, dass es im Mittelpunkt der Entwürfe um etwas anderes geht: um „Gefahrenabwehr“. Und so wird die Frage nach psychischer Verfassung sowohl in Gesetzen als auch in der öffentlichen Wahrnehmung immer mehr von einem Gesundheits- zu einem Sicherheitsthema gemacht.
Georg Schomerus forscht zu Stigmata. - Alle Rechte vorbehalten Stefan Straube, Universitätsklinikum Leipzig
„Das ist mittlerweile eine ganz andere Diskussion als damals 2018 zu dem Gesetz in Bayern“, sagt Prof. Dr. Georg Schomerus zu den Register- und Datenspeicherungsdiskussionen der letzten Monate. Der Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Leipzig erforscht seit vielen Jahren die Einstellung in der Bevölkerung zu psychischen Erkrankungen. Eine der Ursachen für die Diskussionsverschiebung sieht er darin, dass sich „die politische Landschaft“ verändert habe. Der rechte Rand erstarke, autoritäre Werte seien wieder in Mode, Gesetzgebung und Gesellschaft formten sich gegenseitig. „Die gesellschaftliche Stimmung treibt die Gesetzgebung“, so Schomerus. „Gleichzeitig schafft die Gesetzgebung Realitäten, die dann Normalität werden und die Stimmung beeinflussen.“
Diese Entwicklung betrachtet auch die Bundestagsabgeordnete Kirsten Kappert-Gonther von den Grünen mit Sorge. Als Ärztin sei sie in Zeiten der Psychiatriereform-Bewegung sozialisiert worden, erzählt die Parlamentarierin, die sich auch als Vorsitzende des Vereins „Aktion Psychische Kranke“ engagiert. „Viele Jahre lang hat sich der Diskurs um psychische Erkrankungen langsam, aber stetig geöffnet und vermenschlicht“, sagt sie. Es sei gesellschaftlicher Konsens gewesen, so Kappert-Gonther, dass man Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen nicht wegsperren sollte.
50 Jahre nach einem Meilenstein der Psychiatriereform
Dass sich diese Überzeugung durchsetzte, daran hatte die Psychiatrie-Enquete aus den 1970er-Jahren einen wichtigen Anteil. Sie gilt bis heute als Meilenstein der Psychiatrie-Entwicklung in der Nachkriegsgeschichte. Während die Nationalsozialisten an der Macht waren, haben sie systematisch Menschen vernichtet, die als psychisch krank galten. Sie ermordeten sie, viele kamen durch Medikamente und Hunger zu Tode. Hunderttausende wurden zwangssterilisiert. Doch nach den Verbrechen der Nazi-Zeit brauchte es noch lange, bis die Psychiatrie sich grundlegend reformierte.
„In den Chefetagen saßen dieselben Männer wie zuvor – Männer, die Teil eines menschenverachtenden Systems gewesen waren“, sagte Kappert-Gonther in einer Rede, 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und 50 Jahre nach dem Abschlussbericht der Psychiatrie-Enquete. „Der Geist des Sozialdarwinismus lebte fort.“ Psychiater, die im Nationalsozialismus Täter waren, wurden noch im Nachkriegsdeutschland der 60er als Sachverständige in den Bundestagsausschuss für Wiedergutmachung berufen und rechtfertigen dort ihre Taten, sodass etwa Zwangssterilisierte keine Entschädigungszahlungen bekamen.
1971 setzte die Bundesregierung dann im Auftrag des Bundestages eine Sachverständigen-Kommission ein, die Psychiatrie-Enquete. Sie sollte Vorschläge für eine Reform der psychiatrischen Versorgung in Deutschland erarbeiten. Die Zustände in den Kliniken waren bis dahin vielerorts menschenunwürdig. Im Mittelpunkt standen nicht Therapieangebote, sondern Verwahrung. Patient:innen verbrachten oftmals viele Jahre von jeglicher sozialer Teilhabe ausgeschlossen in überfüllten Groß-Anstalten, einer Bettenburg gleich. Fast die Hälfte aller Patient:innen in psychiatrischen Kliniken war dort 1973 mehr als fünf Jahre in Behandlung, fast ein Drittel länger als zehn. Es fehlte an Pflege, Sozialarbeiter:innen und psychologischen Fachkräften. So sollte es nicht weitergehen.
Die Enquete-Kommission legte 1975 ihren Abschlussbericht vor. Im Mittelpunkt stand ein Wandel – von der ewigen Hospitalisierung und Aufbewahrung fernab der Mehrheitsgesellschaft hin zu einer ambulanten und gemeindenahen Versorgung. Von den geschlossenen Unterbringungen in Großanstalten zu kleinen und offenen Stationen. Körperlich und psychisch Kranke sollten gleichgestellt sein.
Datenschutz für die Psyche
Weniger bekannt, aber ebenso deutlich waren die Äußerungen derselben Enquete-Kommission zum Umgang mit Daten über psychisch erkrankte Personen. In ihrem Abschlussbericht fordern die Sachverständigen „ausreichende Sicherungen gegen eine unbefugte Verwertung personenbezogener Daten“ und schreiben: „Das Datenschutzbedürfnis des psychisch Kranken und Behinderten ist gegenüber dem somatisch Kranken differenzierter und weiterreichend.“ Das begründen sie etwa mit dem großen Personenkreis, der in die oft „langfristige Behandlung und Rehabilitation“ involviert ist. Dadurch würden viele zu „Geheimnisträgern“, aber: „Die Möglichkeit des unbegrenzten Zugriffs aller dieser ‚Geheimnisträger‘ zu allen Daten des Kranken dürfte wohl kaum zu verantworten sein.“
Die Kritik der Psychiatrie-Enquete richtet sich auch gegen Vorschriften zum Bundeszentralregister. Also gegen jene Datensammlung, die für den Mann vom Anfang dieses Textes in den 80er-Jahren zum Problem wurde.
Ursprünglich standen in diesem Bundeszentralregister noch mehr Daten als heute, die einen Hinweis auf die psychische Verfassung einer Person geben. Laut der ersten Fassung, die 1971 Gesetz wurde, waren auch Zwangsunterbringungen Teil des Registers. Ebenso sollte dort vermerkt werden, wenn „jemand auf Grund landesrechtlicher Vorschriften wegen Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Rauschgift- oder Alkoholsucht in eine geschlossene Anstalt endgültig eingewiesen wird“. Das Bundeszentralregister wurde damals neu errichtet. Es sollte die vielen einzelnen Strafregister der Bundesrepublik zusammenführen, die zuvor über verschiedene Staatsanwaltschaften verstreut waren. Im Kapitel „Registrierung psychisch Kranker“ des Enquete-Abschlussberichts schreiben die Sachverständigen:
Um so überraschender ist es, daß das BZRG [Bundeszentralregistergesetz], bei aller Liberalität im übrigen, jedenfalls in einem wesentlichen Punkt ein zentrales Problem des Gesamtkomplexes, nämlich die Gleichstellung von psychisch Kranken mit anderen Kranken, die heute weitgehend anerkannt und in zahlreichen Gesetzen oder Gesetzentwürfen ausdrücklich verankert ist, gründlich verkannte oder doch mißachtete.
Kein Grund für einen Registereintrag
Eine solche Registrierpflicht für psychisch Kranke, die nach Landesrecht zwangsuntergebracht sind, könne nicht hingenommen werden. Sie nehmen an, dass „ein gesetzgeberischer Irrtum hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen vorliegt, die das Bedürfnis für die Registrierung begründen sollen“. Eine pauschale Registrierung brauche es nicht, denn, so schreibt die Enquete:
Die meisten Zwangseingewiesenen sind keineswegs gefährlicher als die 80 oder 90 Prozent anderer Krankenhauspatienten oder als zahllose Bürger, die in Freiheit leben.
Schon Anfang der 70er-Jahre schrieb der Psychiater und Psychiatriehistoriker Klaus Dörner, der als einer der Wegbereiter der Psychiatriebewegung gilt, zu den Protesten gegen das Bundeszentralregistergesetz von 1971, dass man „feststellen wird, daß solange keine fortschrittlich veränderten Gesetze zustandegebracht werden, so lange die zugrundeliegenden gesellschaftlichen Verhältnisse nicht fortschrittlich verändert sind.“ Und er schließt mit einem Satz, der heute, rund fünfzig Jahre später, an Gültigkeit nicht verloren hat: „Und was Fortschritt ist, ist wenigstens in diesem Fall klar.“
Wir sehen hier, dass es bereits damals eine Auseinandersetzung mit der vermeintlichen Gefährlichkeit von Personen gab, die als psychisch krank eingestuft wurden. Dass man schon damals davon ausging, dass ein einfacher Zusammenhang weder existiert noch hilfreich ist.
Mit dem Abschlussbericht der Sachverständigen der Psychiatrie-Enquete bekam diese Haltung noch mehr Gewicht. Und 1976, ein Jahr nach der Kritik im Abschlussbericht der Psychiatrie-Enquete, strich die Bundesregierung dann den Paragrafen, der Einweisungen nach Landesrecht in die Datensammlung holte – ersatzlos. Dem Arzt vom Anfang indes half das ein Jahrzehnt später nicht, denn die Schuldunfähigkeitsvermerke blieben und sind weiter ein Teil des Bundeszentralregisters.
Wie der Fall des Arztes letztlich ausgegangen ist und ob er am Ende doch noch eine Approbation bekam, lässt sich heute nicht mehr ohne weiteres rekonstruieren. Was sich aber nachvollziehen lässt, ist die Entrüstung, die auf die Veröffentlichung der Vorfälle folgte. Zahlreiche Medien, von der taz bis zur Offenbach-Post, berichteten kritisch über die Datenspeicherung, die ohne das Wissen des Betroffenen erfolgt war. Die Reaktionen zeigen, dass es zwölf Jahre nach dem Enquete-Abschlussbericht eine hohe Sensibilität gegenüber der Erfassung vermeintlich psychisch Erkrankter gab.
Nur wenige dieser Zeitzeugnisse sind digital verfügbar. Doch sie sind im Rahmen einer Präsenzbibliothek im „Berliner Archiv für Sozialpsychiatrie“ zugänglich, wo engagierte Menschen ehrenamtlich Literatur, Dokumente und Medien über die Entwicklung der Sozial- und Gemeindepsychiatrie in Deutschland sammeln und archivieren.
Der Justizminister hört zu
In dem Archiv lässt sich nachvollziehen, wie die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) sich des Themas annahm. Seit den 1970er-Jahren bis heute setzt sich die DGSP für eine personen- und bedürfniszentrierte soziale psychiatrische Versorgung ein. Sie versuchte damals herauszufinden, wie viele Personen von einer ähnlichen Speicherung betroffen sind, und wandte sich dafür an den Generalbundesanwalt, der für das Bundeszentralregister zuständig war.
Der Generalbundesanwalt teilte mit, dass im Bundeszentralregister 72.110 Personen eingetragen seien, bei denen die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Schuldunfähigkeit eingestellt hatte. Bei 1.901 Personen sei ein Eintrag nach einer Einstellung vor Gericht erfolgt.
Die DGSP kritisierte das und vermutete, dass für viele der Eintragungen lediglich die Einschätzung eines Gesundheitsamtes maßgeblich gewesen sei, ohne dass ein entsprechendes psychiatrisches Gutachten vorliege.
„Es ist einfach unerträglich, dass im Bundeszentralregister ein Leben lang das Etikett ’schuldunfähig‘ gespeichert wird – und der Betroffene weiß nicht einmal etwas davon“, sagte damals DGSP-Sprecher Josef Schädle. Das sei ein „unverantwortlicher Schlag“ gegen Rehabilitationsbemühungen für psychisch erkrankte Menschen.
Auch an den damaligen Justizminister Hans Engelhard von der FDP wandte sich die DGSP. Der verteidigte zwar die Speicherung und verwies in einem Antwortschreiben an die DGSP darauf, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte laufend Kontrollen zum Register durchführe. Dabei habe er „ein erfreulich hohes Niveau des Datenschutzes“ beim Generalbundesanwalt festgestellt. Gleichzeitig verspricht der Justizminister aber, das Problem der Benachrichtigungen in eine angestrebte Novellierung des Bundeszentralregistergesetzes aufzunehmen.
Heute sind diese Benachrichtigungen im Bundeszentralregistergesetz fest vorgeschrieben. Auch die Hürden für einen Eintrag zur Schuldunfähigkeit sind gestiegen und setzen mittlerweile ein medizinisches Sachverständigengutachten voraus.
Entmündigung im Melderegister
Rund zehn Jahre vor der Diskussion über Schuldunfähigkeitseinträge wurde bereits über ein anderes Register diskutiert, in dem ursprünglich jede Menge sensible Daten landen sollten. In einem Gesetzentwurf aus dem Jahr 1977 war geplant, bestimmte Zwangsunterbringungen in psychiatrischen Krankenhäusern im Melderegister zu speichern, genau wie Informationen über „Pflegschaft“, „vorläufige Vormundschaft“ und „Entmündigung“. Das führte zu Protesten, die Schwäbische Zeitung titelte: „Das neue Bundesmeldegesetz diskriminiert psychisch Kranke auf unerträgliche Weise“.
Neben Daten über Einweisungen und Vormundschaften sollten laut dem damaligen Entwurf des FDP-Innenministers Werner Maihofer Dutzende weitere private Informationen im Melderegister gespeichert werden, darunter Scheidungsgründe und Lohnsteuerinformationen. „Gläserner Mensch“ titelte der Spiegel dazu im Februar 1978 und vergleicht es mit den „Orwellschen Schreckensvisionen von 1984“, die Angst vor einem Personenkennzeichen ging um.
Das Maihofersche Meldegesetz war eine Reaktion auf die Versuche, mit Anschlägen und Entführungen durch die Rote Armee Fraktion umzugehen. Die Eintragungen über Unterbringungen und Entmündigungen dienten jedoch einem anderen Zweck: Die betroffenen Personen waren vom Wahlrecht ausgeschlossen und sollten dementsprechend etwa beim Versand von Wahlbenachrichtigungen erkannt werden. Der Ausschluss von Wahlen ist diskriminierend, weil er von politischer Teilhabe ausschließt, und endete für betreute und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Menschen erst nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2019.
Die geplante Aufnahme von Unterbringungen und anderem in das Melderegister alarmierte in den 70ern die Saarländische Gesellschaft für Soziale Psychiatrie. „Durch die Nähe der stationären Behandlung zu amtlichen Bereich, zur staatlichen Kontrolle, entstehen Angst und wieder mehr Vorurteile gegen die psychiatrische Behandlung“, schreibt sie April 1978 in einer öffentlichen Stellungnahme. Das habe zur Folge, dass „die Patienten sich von Nicht-Fachleuten behandeln lassen oder zu spät in Behandlung kommen“.
Die Kritik von vor 50 Jahren bleibt aktuell
Der saarländische Verband weist auch darauf hin, dass dies die Gleichstellung psychisch Kranker mit körperlich Kranken, die noch von der Enquete als zentrale Forderung formuliert worden war, „gesetzlich verhindert“: „Vorurteile gegenüber dieser Gruppe, die sowohl krankmachend als auch krankheitserhaltend wirken, werden deshalb leichter aufgebaut und verstärkt.“ Die DGSP veröffentlichte ebenfalls eine Stellungnahme und warnte davor, dass durch die Registrierung das Vertrauensverhältnis zwischen Patient:innen und Ärzt:innen „erschüttert“ werde: „Die Chancen der Rehabilitation verschlechtern sich, denn außerhalb des Krankenhauses bleibt die Tatsache behördlich feststellbarer psychischer Auffälligkeit.“
Die Bundesregierung zog Maihofers Vorschlag zurück, kurz darauf legte der sein Amt als Innenminister nieder – jedoch vor allem wegen des polizeilichen Fahndungsversagens bei der Entführung von Hanns Martin Schleyer durch die RAF, der letztlich ermordet wurde. Maihofers Parteikollege und Nachfolger, der Bürgerrechtler Gerhart Baum, ging einen anderen Weg, nachdem er seine Meinung aus seiner Zeit als parlamentarischer Staatssekretär geändert hatte. In Baums Amtszeit trat 1980 erstmals ein Melderechtsrahmengesetz in Kraft, ohne jegliche Speicherung von Betreuungen oder Einweisungen.
Die Kritik der Fachleute von damals ähnelt derjenigen an den heutigen Plänen zu Registern, Datenspeicherung und -austausch. Doch damals, so wirkt es rückwirkend betrachtet, haben die verantwortlichen Politiker:innen auf Mahnungen von Fachleuten gehört. Neue Gesetze, um Daten über Menschen mit einer psychiatrischen Diagnose in Behörden zu sammeln und zusammenzuführen, waren in den darauffolgenden Jahrzehnten keine ernstgenommene Forderung mehr.
Ein gesellschaftlicher Konsens bröckelt
Die Gleichstellung von körperlich und psychisch Erkrankten und der Abbau von Stigmatisierung waren nach der Enquete in den 70ern ein gemeinsames Ziel, wenngleich es bis heute nicht vollständig erreicht worden ist. Menschenrechtliche Kritik an der Psychiatrie bleibt zahlreich: zu viel Zwang, zu wenig Autonomie sind häufige Vorwürfe.
Kirsten Kappert-Gonther ist Bundestagsabgeordnete und Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie. - CC-BY-SA 4.0Rafael P. D. Suppmann
Dennoch: „Es hat viele Jahrzehnte diesen gesellschaftlichen Konsens gegeben, dass man mehr Teilhabe und weniger Stigmatisierung wollte“, sagt Kappert-Gonther, die selbst an Reformen in Kliniken mitgearbeitet hatte.
Doch heute, so Kappert-Gonther, erlebe man einen Backlash. Das gesellschaftliche Klima bewege sich in Richtung „Us and them, wir und die“, Menschen distanzieren sich von denen, die sie als „anders“ wahrnehmen. Es fällt ihr nicht schwer, jede Menge Ereignisse aufzuzählen, die das befeuern: „Es kam die Corona-Pandemie, dazu die Klimakrise, Kriege und eine zunehmende Faschisierung“, deren vorläufigen Höhepunkt sie im Agieren von Donald Trump sieht. All das bringe auch eine zunehmende Aggressivität mit sich, die sich etwa in einer steigenden Anzahl registrierter Gewalttaten widerzuspiegeln scheint.
„Psychische Erkrankungen werden heute schneller mit Kriminalität in Verbindung gebracht“, sagt die Abgeordnete. Das sei aber nicht alles: „Gewalt und Kriminalität werden psychopathologisiert.“ Damit meint Kappert-Gonther, dass gesellschaftliche Problemlagen wie zunehmende Aggressivität vorrangig mit psychischen Problemen begründet und andere Ursachen dabei ausgeblendet würden. „Dabei gibt es keine Erkrankung, die direkt zur Kriminalität führt.“
Gegen Aggressivität hilft keine Psychiatrie allein
Tatsächlich geht von psychisch Erkrankten in der Regel kein höheres Gewaltrisiko aus als von Menschen ohne eine entsprechende Diagnose. Und wenn eine psychisch erkrankte Person eine Gewalttat begeht, besteht längst nicht in jedem Fall ein Zusammenhang. Menschen mit psychischen Erkrankungen begehen Straftaten in den meisten Fällen nicht ursächlich, weil sie erkrankt sind.
Untersuchungen zeigen allerdings auch: Bestimmte Faktoren können zu einer höheren Gewaltneigung führen, etwa wenn eine Person unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen steht. Oder wenn Menschen Psychosen erleben, insbesondere wenn sie keinen Zugang zu angemessener Behandlung haben. Zu diesen Faktoren kommen jedoch viele weitere Risikoindikatoren hinzu, die zunächst nichts mit einer psychiatrischen Diagnose zu tun haben, etwa soziale Isolation, männliches Geschlecht oder Wohnungslosigkeit. Für Kappert-Gonther bedeutet das: „Wir können das Gewaltproblem in der Gesellschaft nicht innerhalb des psychiatrischen Versorgungssystems lösen.“ Sie fordert eine „seelenfreundliche Politik“, die das angeht, was Menschen belastet – von der Klimakrise bis zur Wohnungsnot.
Der Psychiater Schomerus kritisiert ebenfalls, wie sich die Diskussion um psychische Erkrankungen verschiebt. Er sagt aber gleichzeitig: „Es sollte kein Tabu geben, über Gewalt im Zusammenhang mit psychischer Krankheit zu sprechen. Man muss das sogar tun, es dann aber auch einordnen.“ Dies schließe ein, auch auf alle andere Umstände hinzuweisen, die Gewalt begünstigen können, und keine schnelle monokausale Zuweisung vorzunehmen.
„Wenn man wohnungslos ist, hat man weniger Zugang zu medizinischer Unterstützung und hält sich fast rund um die Uhr im öffentlichen Raum auf“, führt Schomerus ein Beispiel an. „Wenn man dann zusätzlich eine schwere psychische Krankheit hat, steigt natürlich die Gefahr für Zwischenfälle, wie dass man mit jemandem aneinandergerät oder dass es zu Konflikten kommt. In einem anderen Kontext wäre das aber gar nicht passiert.“
Das Stigma wächst wieder
Um eine zielführende Diskussion über Gewalt und ihre Ursachen zu führen, müsse man also herausfinden, wo die Probleme lagen, die zu einer Eskalation geführt haben, sei es bei einer Behandlung oder sozialen Rahmenbedingungen. „Es ist nicht hilfreich, sich nur auf einen dieser Faktoren wie psychische Erkrankungen zu fokussieren und so zu tun, als würde der allein ein Gewaltrisiko erklären“, sagt Schomerus. „Es ist aber genauso wenig sinnvoll, bestimmte Faktoren auszublenden.“
Neben seiner Tätigkeit als Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie hat sich Schomerus der Stigmaforschung gewidmet. In Langzeitstudien untersucht er gemeinsam mit Kolleg:innen die Haltung der Bevölkerung zu psychischen Erkrankungen seit den 1990er-Jahren. „Wir sehen, dass es Krankheitsbilder gibt, die uns näherrücken und über die auch gesprochen werden kann“, sagt der Forscher. Beispiele dafür seien Depressivität, Ängstlichkeit oder Aufmerksamkeitsstörungen. „Diese Dinge haben in unserer Zeit mittlerweile einen Platz, man kann darüber besser reden als noch vor zwanzig Jahren. Das Stigma ist zwar nicht verschwunden, aber es hat nachgelassen.“
Größer wird die Ausgrenzung jedoch insbesondere bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen wie einer Schizophrenie. „Das beobachten wir besonders bei Krankheiten, die das Umfeld herausfordern, weil sie unerklärlich sind oder bedrohlich erscheinen“, sagt Schomerus. „Wir können feststellen, dass das Bedürfnis nach Distanz zu Menschen mit diesen Krankheiten zunimmt.“ Das heißt: Menschen lehnen es in den vergangenen dreißig Jahren stärker ab, etwa mit einer an Schizophrenie erkrankten Person zusammenzuarbeiten oder sie Freund:innen vorzustellen.
„Die Angst wird man nicht abschaffen können“
Diese Distanzierung zeige sich auch darin, wie und wie häufig über entsprechende Krankheiten geschrieben wird. Über Schizophrenie werde generell deutlich weniger berichtet als über etwa Depressionen. Gleichzeitig habe aber die Berichterstattung über negative Stereotype zugenommen. So werde immer häufiger über Zusammenhänge von Schizophrenie und Gewalttätigkeit geschrieben statt über die Teilhabe von Menschen mit dieser Diagnose. Um der zunehmenden Ausgrenzung entgegenzutreten, helfe es, betroffene Personen sichtbar zu machen, glaubt Schomerus. „Wir dürfen nicht über die Leute sprechen, sondern müssen mit ihnen reden.“ Ihm ist es wichtig, dass psychische Krankheiten nicht nur in akuten Extremsituationen dargestellt werden, sondern auch in Zusammenhang mit Teilhabe oder überwundenen Krisen.
„Die Angst der Menschen wird man nicht abschaffen können“, sagt Brigitte Richter. „Menschen mit Psychosen machen eben Dinge, die andere nicht begreifen. Sie verhalten sich für Außenstehende ziemlich komisch.“ Dass das Menschen teilweise erschreckt, verwundert sie nicht. „Es ist nun mal schwer zu erklären, dass da jemand in einer vollen Bahn die Notbremse zieht, weil er wähnt, dass der Waggon voller Vampire ist.“ Dass ein solches Verhalten Menschen irritieren kann, erlebt sie ebenso bei sich, wenn sie mit Personen in akuten Phasen zu tun hat. Auch wenn sie, wie sie erzählt, selbst „mindestens acht Mal psychotisch“ war.
Krisen seien aber in der Regel nicht der Dauerzustand, betont Richter. Und man merkt ihr an, dass sie von der immer wiederkehrenden Diskussion über Gewalt und vermeintliche Gefährlichkeit in der langen Zeit ihres Engagements eigentlich genug hat. „Wenn wir immer nur über psychische Erkrankungen und Gewalt reden, bleibt das hängen“, sagt sie. „Selbst wenn wir sagen, dass psychische Erkrankungen und Gewalt erst mal nichts miteinander zu tun haben. Was dann im Kopf bleibt, ist der Zusammenhang: Gewalt, psychisch krank, Gewalt, psychisch krank.“ Da bleibe immer was hängen, egal wie sehr man sich um Differenzierung bemüht.
Nicht einfach, aber engagiert bleiben
„Wir sind auch Menschen mit Selbstverantwortung, sogar öfter als dass wir akute Krankheitsphasen haben“, sagt sie. Und trotzdem würden Berichte über Menschen mit Diagnosen oft auf genau diese Zeiten verkürzt. Richter wünscht sich, dass man auch „diese positive Seite betonen würde, dann wäre uns als Betroffenen mehr geholfen“. Sie meint damit, dass Menschen mit psychischen Belastungen ernst genommen und nicht auf ihre Krisen reduziert werden. „Ich wünsche mir, dass wir als Menschen gesehen werden, die eben auch ihre Macken haben. Und gegen manche dieser Macken kann man ja sogar was tun“, sagt Richter.
In einer Klinik war Richter zum ersten Mal im Jahr 1975. Sie bezeichnet sich deshalb auch als „Zeitzeugin“ der Psychiatrie-Enquete. Über viele Jahre hat sie die Entwicklung der psychiatrischen Versorgung selbst miterlebt und letztlich selbst daran teilgehabt. Sie machte eine Ausbildung zur Ergotherapeutin und arbeitete jahrelang selbst auf psychiatrischen Stationen. Schon lange ging sie im beruflichen Kontext offen mit ihrer eigenen Psychiatrieerfahrung um, obwohl sie das zu Beginn fast den Ausbildungsplatz gekostet hätte. „Ich stehe dazu. Basta. Da bin ich radikal“, sagt Richter heute. „Ich nehme das Stigma an und habe damit auch gute Erfahrungen gemacht.“
Für ihr Engagement bekam Richter im Jahr 2023 sogar das Bundesverdienstkreuz. Ein solches Engagement für Menschen, die in unserer Gesellschaft eine psychische Belastung erleben, wird es weiterhin brauchen – ob als medizinische Fachperson, Psychiatrieerfahrene oder Nachbarin. Gerade weil der Kampf für eine menschenrechtsorientierte Versorgung in den zurückliegenden Jahrzehnten vorangekommen ist, liegt es an allen zu verhindern, dass diese Entwicklung wieder rückwärts läuft.
Bald soll Richter einen Ehrenbrief des Bezirks bekommen, in dem sie lebt. „Sie sind zwar nicht einfach, aber engagiert“, habe der Bezirkstagspräsident zu ihr gesagt, als er ihr die Botschaft überbrachte. Schon in ihren Arbeitszeugnissen habe gestanden, dass sie beharrlich sei, erinnert sich Richter. Für sie ist das ein großes Kompliment und sie verspricht in einem Text für das Infoblatt Psychiatrie: „Ich werde auf jeden Fall nicht einfach, aber engagiert bleiben – so lange ich das noch kann.“
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Zwei Forschende haben verschiedene Wege genutzt, um an die Daten großer Plattformen zu kommen. In einem Vortrag auf dem 39. Chaos Communication Congress berichten sie von Hindernissen, aber auch davon, wie wertvoll das Recht auf Datenzugang ist.
Daten sind das Herzstück von Plattformen wie YouTube, TikTok und Instagram. Dabei geht es nicht nur um die Inhalte wie Videos oder Fotos, sondern vor allem auch um die Daten der Nutzer:innen: Was klicken sie an? Mit welchen Inhalten interagieren sie? Was läuft in Dauerschleife?
Wie ihre Empfehlungssysteme horten Google, ByteDance, Meta und Co. diese Daten und geben sie nur ungern preis. Doch es ist möglich, an sie heranzukommen – für Forschende und auch Nutzer:innen selbst. Wie das funktioniert und welche Hürden auf dem Weg liegen, haben David Wegmann und LK Seiling auf dem 39. Chaos Communication Congress präsentiert.
Die Datenschutzgrundverordnung verhilft zum persönlichen Datensatz
Das wohl bekannteste Werkzeug, um an die eigenen Daten heranzukommen, ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Gemäß Artikel 15 hat eine Person das Recht, über sie verarbeitete Daten, Verarbeitungszwecke und andere Informationen von einem Datenverarbeiter zu erhalten.
Wegmann nutzte dieses Recht für seine Forschung zur Rolle von YouTube im demokratischen Diskurs. Dabei griff er auf Datenspenden von 1.064 Dän:innen zurück, die ihm ihre YouTube-Daten zur Verfügung stellten. Die Daten erhielt er, nachdem er 40.000 Personen um eine Datenspende gebeten hatte, berichtete er in dem Vortrag.
Dabei wurden auch die Probleme mit dem Datenzugang klar: Der Weg, die eigenen Daten herunterzuladen, ist nicht immer leicht. Bei großen Anbietern wie Google gibt es meist Möglichkeiten, über die Plattform direkt die Daten anzufordern. Bei anderen Diensten bekommen Nutzende teils erst auf mehrmalige Nachfrage Auskünfte auf Papier.
Doch selbst wenn die Daten wie bei YouTube digital über ein Online-Interface zur Verfügung stehen, bleibt es oft kompliziert: Unübersichtliche Dateien, Tabellen mit unklaren Spaltenbezeichnungen und die generelle Menge an Daten führen schnell zu Überforderung. Teils sind nicht alle Informationen enthalten, bei YouTube etwa, wie lange ein bestimmtes Video abgespielt wurde.
Ein weniger bekannter Weg für Nutzende, die eigenen Daten zu erhalten, geht über den Digital Markets Act, der besonders sogenannte Gatekeeper-Unternehmen im Blick hat. Er begründet für Nutzende das Recht auf Datenportabilität, damit es ihnen möglich ist, Anbieter zu wechseln, ohne ihre gesamten Daten bei einem anderen Dienst zu verlieren.
Datenauskünfte nach dem Digital Services Act geben andere Informationen
Nicht Betroffene selbst, aber Forschende können über den Digital Services Act (DSA) Daten von sehr großen Online-Plattformen anfordern. Seiling unterstützte Wegmann dabei, einen Antrag bei Google zu stellen.
Seiling sagt gegenüber netzpolitik.org: „Grundsätzlich gibt es im DSA zwei Arten von Forschungsdatenzugang. Einmal für öffentlich verfügbare Daten in Artikel 40 (12) und für allgemeine Daten in Artikel 40 (4).“ Bei Ersterem sollen Plattform-Anbieter Forschenden Zugang zu öffentlich zugänglichen Daten ihrer Dienste geben, um systemische Risiken zu erforschen. Bei Letzterem geht es um privilegierten Zugang zu Daten, die teilweise nicht öffentlich sind und die ebenfalls zur Risikoerforschung genutzt werden sollen. Das können beispielsweise Informationen zu Moderationsentscheidungen sein. Dafür sind die Hürden höher, der Antrag auf Zugang zu diesen Daten läuft nicht über die Plattformen direkt, sondern über den jeweils zuständigen nationalen Koordinator für Digitale Dienste.
Da der DSA und das darin verbriefte Recht auf Datenzugang noch vergleichsweise neu sind, gibt es teilweise noch Unklarheiten, was Antragsprozesse oder den Umfang der entsprechenden Daten angeht.
„Der DSA spezifiziert nicht genau, was mit öffentlich verfügbaren Daten gemeint ist“, sagt Seiling gegenüber netzpolitik.org. „Meiner Auffassung nach müsste das auch Informationen zum Plattformdesign oder Inhaltsdaten etwa von Videos betreffen. Aber es ist noch nicht klar, wo genau da die Grenze verläuft.“
Für Wegmann waren die Hürden des Antragsprozesses zu den öffentlich verfügbaren Daten ein Problem. „Google verlangt, dass man beweist, dass man die Daten supersicher aufbewahren kann, und will technische Details zur Speicherung wissen. Wir speichern die nun mit den gleichen Vorkehrungen wie die Patient:innendaten der medizinischen Fakultät“, so der Forscher.
Dass im Vorfeld nicht klar sei, welche Bedingungen man für den Datenzugang erfüllen müsse, sei ein Problem für Wissenschaftler:innen. „Das hat mich Wochen an Arbeit gekostet, all diese Informationen herauszubekommen“, berichtet Wegmann.
Was ist Forschung?
Eine weitere Hürde liegt in der Frage, wer überhaupt laut dem Gesetz als „Forscher“ gilt. Für den Zugang zu öffentlichen Daten muss man nicht an eine Forschungseinrichtung angeschlossen sein. Aber dennoch muss der Antragstellende neben den technischen Voraussetzungen nachweisen, dass die Forschung „unabhängig von kommerziellen Interessen“ ist, und seine Finanzierung offenlegen.
Gerade derartig aufwendige Nachweisprozesse dürften für zivilgesellschaftliche Forschung eine Hürde darstellen, insbesondere dann, wenn sie sich über lange Zeiträume hinziehen.
Trotz der bestehenden Hindernisse sehen Wegmann und Seiling in den Datenzugangsrechten wichtige Werkzeuge. „Mir ist wichtig, dass die Hackercommunity versteht, dass wir das Recht auf unserer Seite haben“, sagt Seiling. „Das ist nicht zu unterschätzen.“ Indem über den Datenzugang Probleme identifiziert werden, ließen sich vielleicht auch Plattformen dazu bringen, Umbauten vorzunehmen. Und so steht auch auf ihrer Schlussfolie zum Vortrag die Aufforderung: „Du kannst [die Datenauskunftsrechte] nutzen, um Tech-Plattformen zur Verantwortung zu ziehen.“
Gerade weil diese Rechte ein mächtiges Werkzeug sind, ist es wichtig, sie aktiv zu nutzen und zu verteidigen. Auch gegen Bestrebungen der EU-Kommission, etwa im Digitalen Omnibus die Selbstauskünfte nach der DSGVO einzuschränken. Und so warnt Wegmann davor, dass Datenauskunftsrechte und andere Rechte zur Verhandlungsmasse gemacht werden, auch auf Druck der USA, die sich gegen europäische Tech-Regulierung stemmen.
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Beim Umgang mit Domains kann einiges schiefgehen. Einige Probleme ließen sich leicht verhindern, das würde die IT-Sicherheit verbessern und es Betrüger:innen schwerer machen. Doch bei Bundesbehörden deckt ein Sicherheitsforscher immer wieder Probleme auf.
.de, .ee – ziemlich nah beieinander. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com D: Girl with red hat, E: Greg Rosenke, Tastatur: Stefen Tan, Bearbeitung: netzpolitik.org
Mehrmals hat Tim Philipp Schäfers in den vergangenen Monaten gezeigt, welche Folgen ein leichtfertiger Umgang mit Domains haben kann: Anfang des Jahres entdeckte der Sicherheitsforscher von Mint Secure, dass sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Sicherheitsproblem schuf, weil es Test-Accounts für seine Systeme mit fiktiven E-Mail-Adressen auf einer Domain anlegte, die das Bundesamt nicht kontrollierte: testtraeger.de. Schäfers holte sich die bis dahin unregistrierte Domain und erhielt so Zugriff auf einen Administrator-Account eines Test-Systems.
Im Dezember folgte eine weitere Recherche: Frühere Behörden-Domains wurden leichtfertig abgestoßen, auch hier im Fall des BAMF. Das hieß früher BAFl und ließ die Domain bafl.de offenbar einfach auslaufen. Als Schäfers die Domain einige Jahre später für sich registrierte, stellte er fest, dass weiterhin regelmäßig automatisierte sowie manuelle Anfragen aus dem IP-Adress-Bereich von Bundesbehörden bei der Domain ankamen. Mittlerweile hat Schäfers die Domain zum BAMF zurückübertragen, berichtete er in einem Vortrag zum Thema auf dem 39. Chaos Communication Congress.
Eine Kleine Anfrage zeigte außerdem, dass Dritte abgelegte Behörden-Domains für sich registrieren und offenbar deren vormalige Vertrauenswürdigkeit ausnutzen, um dort Werbung für illegales Glücksspiel zu platzieren oder gar Schadsoftware zu verteilen. Eine Liste aller Bundesdomains zu veröffentlichen, verweigerte die Bundesregierung jedoch.
All das zeigt: Ein achtloser Umgang mit Domains ist sowohl ein Risiko für IT-Sicherheit als auch ein Einfallstor für Manipulation und Desinformation.
Deutschland und Estland sind Nachbarn auf der Tastatur
Auf dem 39. Chaos Communication Congress fasst Schäfers seine Erkenntnisse zusammen und präsentiert ein neues Problem: die Gefahr durch sogenannte Typosquatting- und Bitsquatting-Domains. Also Domains, die echten Web-Adressen ähnlich sind und die schnell durch Tippfehler und Fehler in der Datenverarbeitung entstehen.
Schäfers registrierte eine solche Domain. Sie heißt: bund.ee. Nur ein Buchstabe unterscheidet sie von bund.de, einer wichtigen Domain, die die deutsche Bundesregierung verwaltet und mindestens seit 1998 nutzt. Statt der Länder-Domain von Deutschland steht also dort diejenige von Estlands.
Bei einem Besuch von bund.de leitet die Seite auf das Bundesportal weiter. Darüber sollen Bürger:innen auf Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen zugreifen können. Auf den zahlreichen Subdomains von bund.de finden sich beispielsweise Websites von Ministerien wie die des Innenministeriums unter bmi.bund.de. Auf anderen Unterseiten wie id.bund.de können sich Bürger:innen mit der BundID anmelden. Das ist ein zentrales Konto, über das sie etwa Bescheide von Behörden empfangen oder sich online ausweisen können. Unter gesund.bund.de befindet sich eine Service-Seite des Gesundheitsministeriums mit Informationen zur Arztsuche oder zu Diagnosen.
Schäfers war also gespannt, welche Anfragen bei bund.ee ankommen würden.
Menschen und Maschinen „vertippen“ sich
Dass Menschen aus Versehen versuchen würden, eine bund.ee-Adresse aufzurufen, war absehbar: Die Buchstaben D und E liegen auf den meisten Tastaturen direkt nebeneinander, schnell hat man sich vertippt und eine Mail nicht an beispielsweise „bewerbung@bmg.bund.de“, sondern „bewerbung@bmg.bund.ee“ verschickt. Das sind menschliche Fehler. Treten die nicht nur bei einmaligen Vertippern auf, sondern haben sie sich in eine Konfigurationsdatei geschlichen, besteht der Fehler permanent, solange er nicht entdeckt wird.
Aber auch Maschinen versuchen teils, die falsche Domain bund.ee zu erreichen, etwa wenn es durch eine Fehlfunktion in der Übertragung zu einem falschen Bit kommt. In ASCII-Kodierung entspricht die „00110100“ einem „d“, die „00110101“ einem „e“. Also nur das letzte Bit ist anders, ein „Bitflip“. Damit liegen „d“ und „e“ auf Bitebene ähnlich nah aneinander wie auf vielen Tastaturen.
Alte Domains sind interessant.
Dass es zu einem Datenverarbeitungsfehler kommt, ein Bit „umkippt“ und dann ein Gerät die falsche Adresse ansteuert, kann unterschiedliche Ursachen haben. Große Hitze beeinträchtigt mitunter die Funktion von Computern und Bauteilen, sodass es zu Fehlern kommt. Intensive kosmische Strahlung, etwa nach Sonnenstürmen, ebenfalls. IT-Sicherheitsforscher von Cisco zeigten auf einer Konferenz im Jahr 2021, dass Bitsquatting-Domains ein Problem werden können.
Welche genauen Ursachen die Anfragen hatten, die Schäfers an bund.ee erfasste, lässt sich nicht feststellen. Sie zeigen aber: Würde ein böswilliger Angreifer Tipp- und Verarbeitungsfehler ausnutzen, sich eine entsprechende Domain registrieren und eine Weile mitlauschen, was auf der Adresse passiert, könnte er eine Menge Informationen erfahren, die nicht für ihn bestimmt sind.
So zeigte Schäfers in seinem Vortrag, dass er Anfragen von einem Webmail-System des Bundesamtes für Risikoermittlung erhielt und Hostnamen interner Systeme mitgeteilt bekam. Außer wurden offenbar Mails versucht zuzustellen – unter anderem zu bnd.bund.ee.
Probleme lassen sich vermeiden
Schäfers Sicherheitsforschung zeigt: Behörden – und andere – sollten sorgfältig mit Domains umgehen. Aus den Problemen, die er in diesem Jahr fand, lassen sich einige hilfreiche Lehren ziehen.
Man sollte niemals Domains für Test-Accounts nutzen, die man nicht selbst kontrolliert. Die Ausnahme: explizit dafür vorgesehene Domain-Endungen oder Adressen. Dazu gehören etwa die Top-Level-Domains „.test“ oder „.example“. Auch „example.com“ kann sicher genutzt werden, da sie dauerhaft reserviert ist und nicht frei registriert werden darf. Test-Domains sollten auch sorgfältig dokumentiert, Test-Accounts regelmäßig auf notwendige Berechtigungen geprüft werden.
Domains, die nicht mehr benötigt werden, sollten nicht einfach achtlos wieder freigegeben werden. Schon bei der Registrierung einer neuen Domain sollten öffentliche Stellen überlegen, wie sie im späteren Verlauf damit umgehen. Verweise auf die Domain müssen aus anderen Systemen entfernt werden. Ist das Risiko zu hoch, dass Dritte die Domain missbräuchlich nutzen, sollte sie dauerhaft unter Kontrolle der Behörde bleiben. Um den Umgang mit Domains zu regeln, sollte es mindestens einheitliche Handlungsempfehlungen geben. Diese fehlen Bundesbehörden-übergreifend bislang.
Um zu vermeiden, zahllose extra registrierte Domains zu verwalten, sollten öffentliche Stellen auf Subdomains vertrauenswürdiger Adressen zurückgreifen, die eindeutig als Web-Auftritt staatlicher Institutionen zu erkennen sind. Für Bundesbelange steht dafür bund.de zur Verfügung. Die Domain gov.de ist Bestandteil einer „digitalen Dachmarke“, die auch Institutionen auf Länder- und kommunaler Ebene nutzen können. Sie ist aber noch sehr wenig verbreitet.
Behörden sollten klassische Vertipper- oder Bitsquatting-Domains im Blick haben, Methoden zur Vermeidung entsprechender Fehler implementieren und sie gegebenenfalls auch registrieren.
Geheimhaltung, welche Domains öffentliche Stellen nutzen, hilft nicht weiter. Sie verhindert Sicherheitsforschung und erschwert es Nutzenden zu prüfen, welche Domains zu staatlichen Stellen gehören.
Geheimhaltung löst keine Probleme
Um etwas Licht ins Dunkle zu bringen, veröffentlicht Tim Philipp Schäfers gemeinsam mit FragDenStaat nun eine Liste mit 2.000 derzeit bekannten Behörden-Domains und Subdomains: von 60-jahre-sozialstaat.de über brexit-training.it.bund.de bis punktereform.de.
Die Liste ergänzt bereits bestehende Domain-Listen, die Menschen teils mit Informationsfreiheitsanfragen erhalten hatten. Strukturiert Domains mithilfe des Informationsfreiheitsgesetzes herauszufinden, ist jedoch nicht erfolgversprechend. Das Verwaltungsgericht Köln urteilte in einem Verfahren gegen das Bundesgesundheitsministerium, dass Behörden ihre Domain-Listen nicht offenbaren müssen.
Doch auch alternative Methoden geben Informationen über die Web-Adressen des Staates: „Suchmaschinen, automatisierte DNS-Scans, Zertifikatstransparenz-Logs, Fehlkonfigurationen oder einfache Leaks führen häufig dazu, dass solche Domains früher oder später entdeckt werden“, schreibt Schäfers auf FragDenStaat. „Die Annahme, eine unbekannte Domain bleibe dauerhaft unsichtbar, ist daher realitätsfern.“
Generell lehnt er den Ansatz der Geheimhaltung ab. Die bringe keine Sicherheit vor gezielten Angriffen. „Moderne IT-Sicherheit folgt deshalb dem Grundsatz, dass Systeme auch dann sicher sein müssen, wenn ihre Architektur und ihre Adressen bekannt sind“, so Schäfers. Denn: „Sicherheit entsteht nicht durch Verbergen – sondern durch Transparenz.“
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Kurz vor Jahresende schauen wir immer wieder auf den Spendenbalken, der anzeigt, wie viel Geld wir noch für unsere Arbeit brauchen. Fio erzählt, was hinter der diesjährigen Jahresend-Kampagne steckt, und Daniel berichtet von seinem Ausflug in die Digitalgipfel-Welt.
Wir reden über mehrere Gipfel, die zu erklimmen sind. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Hintergrund: Jake Blucker
Heute könnt ihr Lucas Fiola alias Fio kennenlernen, der seit einigen Wochen unsere Social-Media-Arbeit aufmöbelt. Schon kurz nach dem Ankommen stand für ihn unsere Jahresend-Kampagne an und die beschäftigt sich mit alten digitalen Kämpfen und neuen Wortspielen. Außerdem sprechen wir mit Fio über das richtige Leben auf den falschen Social-Media-Plattformen.
Daniel nimmt euch im Thema des Monats mit zu seinem Besuch auf dem Digitalgipfel, der diesmal „Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität“ hieß. Dazu haben wir ein paar mittelgute Zug-Metaphern aufs Gleis gesetzt und am Ende noch über Berlin und seine Vor- und Nachteile diskutiert.
Hier ist die MP3 zum Download. Wie gewohnt gibt es den Podcast auch im offenen ogg-Format. Ein maschinell erstelltes Transkript gibt es im txt-Format.
Unseren Podcast könnt ihr auf vielen Wegen hören. Der einfachste: in dem Player hier auf der Seite auf Play drücken. Ihr findet uns aber ebenso bei Apple Podcasts, Spotify und Deezer oder mit dem Podcatcher eures Vertrauens, die URL lautet dann netzpolitik.org/podcast.
Wir freuen uns auch über Kritik, Lob, Ideen und Fragen entweder hier in den Kommentaren oder per E-Mail an podcast@netzpolitik.org.
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Digitale Modelle von Skeletten werden neuerdings in Strafverfahren genutzt. Warum ist das etwas anderes als ein Fingerabdruck? Und warum ist es nicht ratsam, derartige Beweismethoden für eine Anklage zu nutzen? Darüber sprechen wir im Interview mit zwei Fachleuten.
Wem gehört dieses Skelett? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Mathew Schwartz
Dass Fingerabdrücke oder DNA-Spuren in Strafverfahren als Beweise herangezogen werden, ist weit verbreitet. Aber mittlerweile halten zunehmend neue Technologien in die Gerichtssäle Einzug. Ein Beispiel: 3D-Modelle von mutmaßlichen Täter:innen werden automatisiert mit Videoaufnahmen vom Tatort abgeglichen. So soll bestimmt werden, ob auf dem Video die vermutete Person zu sehen ist – ganz ohne Gesicht.
Auch im sogenannten Budapest-Komplex spielt das eine Rolle. In einem aktuellen Prozess werden einem Beschuldigten Angriffe auf Neonazis, darunter versuchter Mord, vorgeworfen. Die Anklage stützt sich auch auf eine Analyse mittels Skelett-Modell und den Abgleich mit Tatort-Videos.
Wir haben dazu mit Anne Zettelmeier und Prof. Dr. Dominik Brodowski von der Universität des Saarlandes gesprochen. Sie forschen zum Einsatz von Technologien im Justizwesen und warnen davor, KI-gestützte Ergebnisse als alleinige Beweismittel zu nutzen.
Sie forschen im von der Daimler und Benz Stiftung geförderten Ladenburger-Kolleg „Technologische Intelligenz zur Transformation, Automatisierung und Nutzerorientierung des Justizsystems (TITAN)“ und warnen davor, KI-gestützte Ergebnisse als alleinige Beweismittel zu nutzen.
Anne Zettelmeier - Alle Rechte vorbehalten Daimler und Benz Stiftung / Gerald Schiling
netzpolitik.org: Wie funktioniert eine Analyse mit digitalen Skeletten und wo kommt dabei eine KI zum Einsatz?
Zettelmeier: Um ein Skelettmodell einer Person zu erstellen, werden Marker an die Person angebracht – entweder händisch an bestimmten Körperstellen oder durch die automatisierte Erkennung bestimmter Punkte am Skelett.
Beim Einsatz in Strafverfahren geht es um den Vergleich zwischen dem erstellten digitalen Skelettmodell und einem Tatort-Video. Bei diesem Abgleich soll eine KI eingesetzt werden, um die beiden Täter-Skelett-Modelle zu vergleichen. Das Programm nennt dann am Ende eine Prozentzahl, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Personen übereinstimmen und ein Verdächtiger die Person auf einem Tatort-Video ist.
netzpolitik.org: Mit welcher Software kann man das machen?
Brodowski: Mit Produkten, die auf dem Markt erhältlich sind und zur Modellierung von Bewegungsabläufen oder auch zur Identifikation von entsprechenden Markern dienen.
Allerdings sind diese Produkte teils für ganz andere Zwecke geschaffen worden, beispielsweise für die Filmindustrie, um verstorbene Schauspieler mit Bewegungen wieder zum Leben zu erwecken. In Kinofilmen geht es im Gegensatz zu Strafverfahren aber nicht um die Rekonstruktion einer materiellen Wahrheit. Da gelten ganz andere Zielrichtungen und Genauigkeitsmaßstäbe.
Biomechanische Gutachten und Computer-Simulation
netzpolitik.org: Ist der Ansatz, 3D-Modelle in Strafverfahren für eine Beweisführung zu nutzen, komplett neu?
Prof. Dr. Dominik Brodowski - Alle Rechte vorbehalten Jörg Pütz
Brodowski: Dass Skelettmodelle für die Beweisführung genutzt werden, ist noch relativ neu. Der Literatur zufolge wurde das allerdings bereits in anderen Verfahren eingesetzt, um Beschuldigte zu be- oder entlasten.
Bereits etablierter sind von Gutachtern erstellte Expertisen. Ein eindrückliches Beispiel hierfür ist der sogenannte Badewannen-Mord, bei dem sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass es gar kein Mord war.
Ein Mann wurde dafür verurteilt und saß 13 Jahre lang unschuldig in Haft, bis ein Wiederaufnahmeverfahren nachgewiesen hat, dass er als Täter nicht in Betracht kommt. Dafür hat man unter anderem in einem biomechanischen Gutachten und per Computersimulationen untersucht, wie die Mechanik des menschlichen Körpers mit dem vermuteten Geschehen in Einklang zu bringen ist.
netzpolitik.org: Worin besteht der Unterschied, ob ich ein Verfahren zur Be- oder Entlastung nutze?
Zettelmeier: Gerade das ist eine wichtige Differenzierung. Es kann auf der einen Seite natürlich zur Entlastung beitragen, wenn Körperbau und Bewegungen einer Person gar nicht zu denen eines Menschen auf einer Aufnahme passen. Um solche Modell-Analysen aber zur Belastung von Verdächtigen zu nutzen, muss man sich sehr sicher sein – beispielsweise wenn ein KI-Modell zum Ergebnis kommt, dass es sich bei einer Person auf einem Video wahrscheinlich um den Tatverdächtigen handelt.
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Eine Anklage oder am Ende sogar eine Verurteilung allein auf die Ergebnisse eines solchen Modells zu stützen, wäre ein Problem, weil diese Methode nicht ausreichend wissenschaftlich fundiert und untersucht ist. Wenn jemand falsch verurteilt wird und dann wie im Badewannen-Fall viele Jahre unschuldig in Haft sitzt, hat das schwerwiegende Folgen.
Brodowski: Für eine Verurteilung muss ein Gericht von der Schuld des Beschuldigten überzeugt sein und diese subjektive Überzeugung muss sich auch auf eine objektiv hohe Wahrscheinlichkeit stützen. Umgekehrt ist es aber so, dass bereits begründete Zweifel an der Schuld zwingend zum Freispruch zu führen haben. Dann greift der In-dubio-pro-reo-Grundsatz.
Das heißt, wenn wir nun anhand einer solchen Methodik Zweifel an einer Täterschaft eines Beschuldigten säen können, funktioniert das. Aber um als alleiniges Beweismittel dafür auszureichen, dass eine Person am Tatort war, braucht man eine ausgesprochen hohe Sicherheit hinter dieser Methodik. Die sehe ich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht.
Es braucht mehr Untersuchungen unter Realbedingungen
netzpolitik.org: Was bräuchte es denn dafür, dass solche Skelett-Analysen für eine Beweisführung vor Gericht genutzt werden könnten?
Brodowski: Mehr Untersuchungen zur Zuverlässigkeit der Methode, gerade unter Realbedingungen. Es ist ein Unterschied, ob man solche Analysen in einem Labor unter Idealbedingungen mit genügend Vergleichsmaterial durchführt oder ob man verrauschte Handyvideos und Schwarz-weiß-Aufnahmen einer Überwachungskamera nutzt.
Menschen bewegen sich auch im Laufe der Zeit unterschiedlich. Die Knochen bleiben dieselben, aber der Bewegungsapparat verändert sich im Laufe eines Tages, im Laufe von mehreren Monaten. Auch in Stresssituationen können sich Bewegungsmuster verändern. All diese Faktoren und ihre Auswirkungen müssen untersucht werden. Ich sehe da noch großen Forschungsbedarf.
Dazu kommt noch eine andere Problematik, die beim Einsatz von KI auftritt: Die Berechnungen und die Ergebnisse sind nicht gut nachvollziehbar. Das ist die sogenannte Blackbox-Problematik und Ansätze mit Explainable Artificial Intelligence und ähnlichem haben noch keinen durchschlagenden Erfolg gebracht.
Wenn wir nicht wissen, wie nun eine solche Blackbox von einem Ausgangsdatensatz zum Ergebnis kommt, müssen wir das immer mit Vorsicht genießen.
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Verteidiger:innen müssen sich bei digitalen Beweismitteln weiterbilden
netzpolitik.org: Welche Auswirkungen hat es denn auf die Verteidigung und die Richter:innen in Strafverfahren, wenn Ergebnisse eines KI-Modells in Strafverfahren einfließen und nicht klar nachvollziehbar ist, wie diese zustande kommen?
Zettelmeier: Im Zweifel kann das zu einem sogenannten Automation Bias führen. Das bedeutet, dass man sich zu sehr auf die generierten Ergebnisse verlässt und beruft.
Es gibt zum Beispiel in Spanien das VioGén-System, das nach Anzeigen von Frauen wegen Gewalt das Risiko berechnen soll, erneut Gewalt zu erfahren. Basierend auf dem Risiko kann es dann richterliche Anordnungen zum Beispiel für ein Näherungsverbot der früheren Täter geben. Dort gibt es auch die Kritik, dass sich die Richter zu stark auf das generierte Ergebnis berufen und es nicht mehr zu einer eigenständigen Überprüfung kommt.
Brodowski: Umso wichtiger ist deshalb, dass man Transparenz herstellt, wann und an welcher Stelle in Verfahren Künstliche Intelligenz eingesetzt wird. Es darf etwa nicht passieren, dass ein Sachverständiger sehr überzeugt im Gerichtssaal auftritt und dort sein schriftliches Gutachten präsentiert und man nur in Fußnoten herausfindet, dass bei bestimmten Auswerteschritten KI eingesetzt wurde.
Das entspricht auch nicht den Anforderungen, die aus der EU-KI-Verordnung folgen. Diese verlangt ein hohes Maß an Transparenz, um einem solchen Automation Bias entgegenwirken zu können.
Eine gute Verteidigung wird solchen Ansätzen nachgehen und versuchen, Zweifel an der Methodik zu säen. Das verlangt jedoch viel von der Strafverteidigung, die sich deswegen auch im Bereich solcher digitaler Beweismittel zunehmend professionalisieren muss. Während in der Vergangenheit der Fokus der Verteidigung häufig auf der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen gelegen hat, muss sie sich zukünftig immer mehr auch auf die Aussagekraft von solchen digitalen Beweismitteln fokussieren und hier Fachkompetenz hinzuziehen.
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Wenn Behörden nicht mehr benötigte Domains aufgeben, kann das zu Problemen führen: Die vormals staatlich genutzten Adressen sind attraktiv und lassen sich für Desinformation nutzen. Einheitliche Regeln für den Umgang mit den Domains hat der Bund nicht. Auch ein Überblick fehlt.
Im Hintergrund sind Domains, die Bundesinstitutionen nutzen. Aber was, wenn sie nicht mehr gebraucht werden? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Karten: Thilak Lees, Liste von Domain: https.jetzt
Wenn eine Behörde einen anderen Namen bekommt, verursacht das jede Menge Aufwand: Vom Hinweisschild bis zum Briefpapier müssen viele Details aktualisiert werden. Nicht zuletzt bekommen die Ämter dann meist auch eine neue Domain.
So lief es auch beim BAMF, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Bis 2005 hieß die Asylbehörde noch Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, kurz: BAFl. Der neue Name sollte widerspiegeln, dass das jetzige BAMF auch für Migration und Integration zuständig ist und sich seine Aufgaben erweitert hatten. Und so wechselte das Bundesamt auch die Adresse, unter der es im Netz erreichbar war.
Aus bafl.de wurde bamf.de. Noch einige Jahre nach der offiziellen Umbenennung, mindestens bis zum Jahr 2013, leitete die alte Domain Besucher:innen auf die neue BAMF-Seite weiter. Doch irgendwann stieß der Bund die nicht mehr benötigte Web-Adresse ab. Der neue Name hatte sich längst etabliert. Die alte Domain geriet in Vergessenheit.
Hartnäckige Altlasten
Wenn öffentliche Stellen Domains aufgeben, kann das zum Problem werden. Denn die alten Domains verschwinden nicht völlig. Nachrichtenmedien, wissenschaftliche Papiere oder Adresslisten von Vereinen und Verbänden verlinken auf die früheren Behörden-Websites, lange über deren aktive Nutzung hinaus. In Suchmaschinen sind sie leicht zu finden. Sie genießen Vertrauen.
Gerade diese Faktoren machen abgelegte Adressen staatlicher Stellen zum attraktiven Ziel für Aufmerksamkeitssuchende oder gar Betrüger. Unter den Domains früherer Behördenseiten finden sich heute Werbung für illegales Glücksspiel, Casinos und Schadsoftware. Und manchmal schaffen es staatliche Stellen auch nach mehreren Jahren nicht, alle Abhängigkeiten von den längst verlassenen Domains aus ihren Systemen zu entfernen.
Letzteres auch beim BAMF, das seit 20 Jahren nicht mehr BAFl heißt. Auf der alten Domain passierte lange nichts, bis sich ab August 2022 vorübergehend eine andere Website unter bafl.de fand.
Ein neues BAFl taucht auf
Die Website, die über Asyl informierte und sich angeblich für vertriebene Familien engagierte, wirkt eigenartig. Ein Impressum gab es nicht, die Bilder stammten teils aus kostenlosen Stockfoto-Datenbanken. Verlinkungen erschienen wahllos, aber nicht irreführend. Die Beschreibungen der vermeintlichen Teammitglieder, etwa Mike als „Praktikantin für digitales Eigenkapital“, irritieren. Eine seltsame, aber offenbar nicht schädliche Website.
Dieser Inhalt war zwischenzeitlich unter der Domain bafl.de zu finden. - Screenshot: archive.org
Im Sommer 2025 lief die Domainregistrierung erneut aus. Wer auch immer bafl.de zuvor kontrollierte, legte offenbar keinen Wert darauf, die Seite weiterzuführen. Der IT-Sicherheitsforscher Tim Philipp Schäfers nutzte diese Gelegenheit und holte sich Ende August die Domain bafl.de. Er wollte wissen, ob noch Aufrufe an die Domain gehen.
Aufrufe an längst vergangene Systeme
Zu Schäfers Überraschung gab es solche Aufrufe und zwar aus den Netzen von Bundesbehörden. Von dort erreichten täglich Anfragen bafl.de, das sich nun unter seiner Kontrolle befand. Schäfers meldete sich beim CERT-Bund des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Er vermutete, interne IT-Systeme könnten weiter automatisiert Signale an bafl.de senden, etwa durch eine Fehlkonfiguration. Das CERT ist eine Anlaufstelle, wenn es zu IT-Sicherheitsproblemen kommt. Das CERT antwortete ihm, die Meldung erhalten zu haben und sie an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Auf Anfrage von netzpolitik.org bestätigt ein Sprecher des BSI, „einen entsprechenden Hinweis binnen 24 Stunden an die zuständige Behörde weitergeleitet“ zu haben. Doch die Anfragen an Schäfers Domain hörten nicht auf, zwei Wochen später fragte Schäfers erneut nach.
Ende Oktober, einen Monat nach der ersten Meldung an das CERT, meldete sich nun das BAMF selbst zurück, bedankte sich für den Hinweis und beteuerte, der Sache nachgehen zu wollen. Man nahm die Sache offenbar ernst. Auch ein Sprecher des BAMF bestätigt das gegenüber netzpolitik.org:
Das BAMF teilt die Einschätzung des Sicherheitsforschers Herrn Schäfers, dass ein fortbestehender Verweis (Verwendung einer Domain außerhalb der Kontrolle der Behörde) auf ehemalige Domains ein Sicherheitsrisiko darstellt.
Die Aufrufe hören einfach nicht auf
Man könne Gefahren und Missbrauch dadurch begegnen, „dass keine Dienste mehr eine ehemalige Domain oder Sub-Domain wie bafl.de verwenden“, so der Sprecher weiter. Daher habe das BAMF „eine Löschung von bafl.de aus allen Konfigurationen durch ITZBund“ veranlasst. Das „Informationstechnikzentrum Bund“ ist zentraler IT-Dienstleister für die Bundesverwaltung und verwalte, so ein Sprecher der Asylbehörde, in der Regel Domains im Auftrag der jeweiligen Behörden.
Doch nach außen hin passierte nicht mehr viel. Selbst nach der Presseanfrage an das BAMF reißen die regelmäßigen Anfragen nicht ab. Seit September 2025 habe es tausende solcher Anfragen gegeben. „Einige finden täglich und automatisiert statt, andere offenbar durch manuelle Pings oder Anfragen an IT-Systeme“, schreibt Schäfers in seiner Analyse.
Was ist das Risiko, wenn ein Dienst aus den Netzen von Bundesbehörden offenbar wiederholt versucht, eine nicht mehr kontrollierte Domain zu erreichen? Schäfers sieht darin ein mehrstufiges Problem. Angreifende könnten versuchen, durch die beständigen Anfragen auszuforschen, wie die interne IT-Infrastruktur aufgebaut ist. Und wenn sie passende Antworten auf die Anfragen geschickt hätten, wäre es vielleicht sogar möglich gewesen, Systeme zu manipulieren.
Lieber reservieren als riskieren
Der Sicherheitsforscher sagt gegenüber netzpolitik.org: „Im Fall von bafl.de wurde die Domain über 10 Jahre aktiv genutzt und ist – offenbar bis zum heutigen Tage – tief in den IT-Systemen des BAMF verankert.“ Dass eine Domain einfach abgestoßen wird und somit für Dritte nutzbar ist, wenn in internen Systemen weiter Verweise auf die Adresse existieren, kann er nicht nachvollziehen: „Eine solche Domain sollte man erst dann freigeben, wenn man absolut sichergestellt hat, dass sie intern auf keinem System mehr verwendet wird oder sicherheitshalber reserviert halten, wenn man das nicht garantieren kann.“ Auch ein Sprecher des BAMF schreibt: „Es ist erforderlich, nicht mehr genutzte Domains aus Sicherheitsgründen weiter zu registrieren.“ Passiert ist das bei bafl.de offenbar nicht.
Doch wenn Bundesbehörden Domains aufgeben, lauern darin nicht nur potenzielle Gefahren für die IT-Sicherheit der Systeme. Gerade wenn Domains mehrere Jahre von Behörden genutzt wurden oder zu bekannten Kampagnen gehörten, ergeben sich große Risiken für Desinformation, Phishing oder Betrug. Dass das kein theoretisches Szenario ist, zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Donata Vogtschmidt.
Dort benennen mehrere Ministerien, dass vormals durch ihnen zugeordnete Behörden genutzte Domains mittlerweile von Dritten registriert wurden, die sie für unerwünschte Zwecke nutzen.
Wettanbieter statt Landwirtschaft
Ein Beispiel ist eine Website, die bis 2020 von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) für das Landwirtschaftsministerium betrieben wurde. Sie diente der Information über sogenannte Energiepflanzen, die beispielsweise für die Biogas-Produktion angebaut werden. Wer heute die Domain besucht, erhält auf den ersten Blick weiterhin Informationen über entsprechende Biomassenutzung, doch in den Webauftritt mischen sich Links zu Glücksspiel- und Wettanbietern.
Neben vermeintlichen Infos zu Energiepflanzen finden sich Links zu Online-Casinos. - Screenshot
„Aktuell verlinkt die Domain auf eine missbräuchliche abgewandelte Abbildung der damaligen FNR-Webseite“, schreibt die Bundesregierung dazu. „Hiergegen konnte bislang nicht erfolgreich vorgegangen werden“, heißt es weiter.
Das ist kein Einzelfall, auch das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) kämpft mit ungenutzten Domains. Besser bekannt ist die Behörde im Geschäftsbereich des Gesundheitsministeriums vermutlich noch unter ihrem alten Namen, bis Februar hieß sie Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und startete immer wieder reichweitenstarke Informationskampagnen, von Suchtprävention bis zur Verhütung sexuell übertragbarer Krankheiten.
Casino-Werbung statt Impf-Kampagne
Für viele dieser Kampagnen registrierte man eigene, einprägsame Domains und gestaltete bunte Websites. „Das Impfbuch“ etwa sollte in der Corona-Pandemie mit Beiträgen des populären Arztes und Fernsehmoderators Eckart von Hirschhausen die Bevölkerung zu Impfungen informieren. Mittlerweile lassen sich über die Domains Wettanbieter finden, die in Deutschland gesperrten Spieler:innen dennoch das Wetten erlauben. Dasselbe gilt für weitere drei Domains, die das BIÖG untersuchte: Sie „führen auf optisch und inhaltlich gleichartige Seiten, die möglicherweise illegale Inhalte zu Online-Glücksspiel enthalten“. Und zwei dieser Seiten geben vor, dass weiterhin die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hinter den Inhalten stecke.
Hier gab es früher Impf-Informationen aus der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. - Screenshot
Offenbar fielen die Seiten erst durch die Kleine Anfrage auf und wurden nun dem Justiziariat der Behörde „zur Prüfung rechtlicher Schritte gemeldet“.
Schadsoftware statt Kinderlieder
Eine andere der Seiten verteilt auch Schadsoftware. Sie gehörte zu einer Initiative, die vor 15 Jahren mit kindgerechten Liedern Themen wie Liebe, Körpererfahrungen und Sexualität aufbereiten wollte. Die heute zugehörige Seite werde „durch die Netze des Bundes (NdB) blockiert, da diese Domain offenbar auf eine Seite weiterleitet, die Schadcode verbreitet“, schreibt die Bundesregierung.
Außer dem Landwirtschafts- und dem Gesundheitsministerium hat kein anderes Ressort der Bundesregierung Domains gemeldet, die nach der eigenen Nutzung von Dritten und missbräuchlich genutzt würden. „Fehlanzeige“, heißt es in der Antwort. Diese Ergebnislosigkeit irritiert. Dass es hier tatsächlich keinerlei Funde gibt, ist nicht plausibel. Allein die eingangs genannte frühere BAMF-Domain bafl.de ist ein Beispiel aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums und war den entsprechenden Stellen zum Zeitpunkt der Anfrage bekannt.
Fragestellerin Donata Vogtschmidt, Obfrau im Digitalausschuss für die Linksfraktion und Sprecherin für Digitalpolitik, kann das nicht verstehen: „Das Totalversagen bei der Sicherung eines vertrauenswürdigen und resilienten Webauftritts der Bundesregierung ist äußerst irritierend“, so die Abgeordnete. „Es vergeht kaum ein Tag, an dem die Bundesregierung nicht vor der hybriden Bedrohung warnt, auch von höchster Stelle.“ Dafür gebe es auch immer wieder „großspurige“ Ankündigungen wie den Cyberdome oder mehr KI-Nutzung. „Aber einfach mal den Webauftritt des Bundes gegen Desinformation resilient machen, scheint keine Rolle zu spielen“, kritisiert Vogtschmidt die Prioritäten der Bundesregierung.
Um systematisch zu untersuchen, wie groß das Problem ist und ob böswillige Akteure gezielt alte Bundes-Domains kaufen, müsste man wissen, welche Domains es überhaupt gibt – und welche in den vergangenen Jahren aufgegeben wurden.
Welche Bundes-Domains es gibt, bleibt geheim
Doch wie viele Domains überhaupt in Bundeshand befinden und welche Kosten damit verbunden sind, will die Bundesregierung nicht offenlegen. Sie stuft ihre Antwort dazu als Verschlusssache ein und argumentiert, eine Liste könne die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Die Informationen seien geeignet, Systeme etwa mit DDOS-Attacken anzugreifen, sie also durch gezielte massenhafte Anfragen zu überlasten.
Die schiere Menge der Domains, die sich in Bundeshand befanden oder befinden, lässt sich aus punktuellen öffentlichen Angaben daher nur schätzen. So gab es vor rund zehn Jahren systematisch Informationsfreiheitsanfragen. Viele angefragte Stellen lehnten eine Beantwortung ab. Aus den Antworten lassen sich jedoch Größenordnungen erahnen. So hielt allein der Deutsche Wetterdienst im Jahr 2015 fast hundert verschiedene Domains, das Bundesverwaltungsamt 44 unterschiedliche Adressen und das damalige Bundesministerium für Arbeit und Soziales kam auf 295 Domains. Dieser kleine, eine Dekade alte Ausschnitt zeigt, dass es sich bezogen auf alle Bundesbehörden leicht um Tausende Domains handeln dürfte, die Inhalte staatlicher Stellen enthalten oder enthielten. Mehr als 600 listet ein Projekt von robbi5 auf Github.
Schäfers schreibt gegenüber netzpolitik.org, Geheimhaltung sei beim Umgang mit Domains der falsche Ansatz. Ausschließlich intern genutzte Domains müsse man nicht für die Allgemeinheit listen. Aber in der Regel seien viele Domains durch öffentliche Nutzung oder Archivseiten ohnehin sichtbar. „Gleichzeitig erschwert vollständige Geheimhaltung internes Inventar-Management, externe Transparenz und Sicherheitsforschung“, so der Sicherheitsforscher. „Aus meiner Sicht ist ein Geheimhaltungsansatz nicht mehr zeitgemäß und schadet eher, als das er hilft.“
Wer macht Regeln für die Registrierung?
Wesentlich effektiver als Geheimhaltung sei „ein gutes Lifecycle-Management, starke Authentifizierung und Monitoring, um Missbrauch zu verhindern“. Doch Regeln dazu, wie Bundesbehörden mit nicht mehr benötigten Domains umgehen sollten, scheint es trotz der Dimension staatlicher Domainverwaltung nicht zu geben. „Es sind keine entsprechenden Vorschriften bekannt“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Die Zuständigkeit dafür, etwa Desinformation durch die gezielte Registrierung von Domains zu unterbinden, liege bei der jeweiligen Behörde.
Auch das BSI antwortet auf Anfrage, dass innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches entsprechende Vorschriften nicht bekannt seien. Das Bundesamt empfiehlt jedoch: „Aus Sicht des BSI besteht bei sogenannten Vertipper-Domains und vergleichbaren Fällen das Risiko eines Datenabflusses. Bei nachgewiesenem Missbrauch sollte daher die Übernahme der Domain durch die jeweilige Behörde verfolgt werden.“
Um das Problem der ständig wechselnden Domain-Inhaber zu vermeiden, könnten Bundesinstitutionen auch Subdomains von bund.de nutzen. So sind die Ministerien des Bundes in der Regel unter „kürzel.bund.de“ erreichbar, das Gesundheitsministerium also zum Beispiel unter bmg.bund.de. Auch andere Inhalte lassen sich als Unterseiten der Bundes-Domain ansteuern, so das Infektionsradar des Gesundheitsministeriums oder die Login-Seite zur BundID. So können Nutzende schnell erkennen, dass es sich um ein echtes staatliches Angebot handelt.
Damit auch Internetauftritte von Ländern und Kommunen besser als solche erkennbar sind, gibt es seit 2024 die „Digitale Dachmarke“ für Deutschland. Sie besteht aus vier Kennzeichnungselementen: einer Website-Kopfzeile, die eine Seite als „offizielle Website“ kennzeichnet, ein dedizierter Bundesadler mit dem Schriftzug „Bund Länder Kommunen“ als Bildwortmarke, ein einheitliches Designsystem sowie ein Domainname, der auf „gov.de“ endet. Nicht alle diese Elemente müssen gleichzeitig genutzt werden, sie sollen jedoch helfen, einen Vertrauensanker zu markieren. Um die Informationen auf den Seiten als verlässlich einzustufen oder auch bevor man sensible Daten dort eingibt.
gov.de soll Vertrauen schaffen
Noch befindet sich das Projekt, so die Bundesregierung, in der Pilotierung. Nur wenige Angebote nutzen die Möglichkeit, eine Subdomain von gov.de zu beziehen. Dazu gehören das Digital- und das Verteidigungsministerium sowie der IT-Planungsrat und die Föderale IT-Kooperation FITKO. Die Website des „Veteranentags 2025“ erreicht man ebenfalls so. Eine Subdomain, um die PIN des Personalausweises zurückzusetzen, ist unter „pin-ruecksetzbrief-bestellen.gov.de“ schon vergeben, auch wenn der Inhalt der Seite auf sich warten lässt. Ab 2026, heißt es in der Antwort, soll jedoch der breitere Roll-out des Vorhabens erfolgen.
Der Digitalpolitikerin Donata Vogtschmidt von den Linken geht das nicht schnell genug. „Die Umsetzung hinkt und ist keine Pflicht, was dem Zweck widerspricht“, schreibt sie in einer Pressemitteilung. „Wer Desinformation verbreiten will, hat leichtes Spiel, und der Bundesregierung scheint die Bedeutung der Domains des Bundes nicht klar zu sein.“
Andernorts ist die konsequente Nutzung von Subdomains für staatliche Angebote deutlich etablierter. In Österreich etwa sind viele öffentliche Angebot als Subdomain von gv.at abrufbar, wer diese wie nutzen darf, ist klar geregelt. Ähnlich ist es in Großbritannien mit „gov.uk“ und in vielen anderen Ländern. Für zurückliegende Registrierung ist das zwar keine Lösung. Aber für unzählige weitere Domains, die im Laufe von Infokampagnen, Namenswechseln oder neuen Behörden künftig nötig werden, könnte das viele Probleme von Anfang an vermeiden.
Korrektur: Es hieß irrtümlich, die Anfragen würden aus den Netzen des Bundes kommen, es handelt sich aber um Netze von Bundesbehörden.
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Der Militärische Abschirmdienst darf künftig deutlich mehr, hat der Bundestag mit einem neuen Geheimdienstgesetz beschlossen. Doch die Reform des kleinsten deutschen Geheimdienstes ist erst der Auftakt für weitere Änderungen am Geheimdienstrecht.
Martina Rosenberg ist die Präsidentin des MAD (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Mike Schmidt
Es gibt ein neues Geheimdienstgesetz in Deutschland. Weitgehend geräuschlos beschloss am gestrigen Donnerstag der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr. Es enthält auch ein völlig neues MAD-Gesetz für den Militärischen Abschirmdienst. Der Entwurf der Bundesregierung ging dabei mit wenigen Änderungen aus dem Verteidigungsausschuss durchs Parlament.
Damit bekommt der Militärgeheimdienst fortan deutlich mehr Befugnisse. Der MAD soll etwa künftig auch außerhalb von Militärgelände im Ausland operieren dürfen, eine Aufgabe, die bislang der BND übernahm. Fortan sollen beide Dienste sich bei ihren Aufgabenaufteilungen abstimmen.
Ein unfertiger Befugniskatalog
Der Katalog der sogenannten nachrichtendienstlichen Mittel, mit denen der Militärgeheimdienst seine Informationen sammeln darf, ist lang: von Observationen über den Einsatz von V-Personen off- und online bis zu verdeckten Eingriffen in IT-Systeme. Aber die Liste der Mittel im Gesetz ist nicht final, sondern kann durch Dienstvorschriften erweitert werden.
Dieses geplante Vorgehen sahen Sachverständige in einer Anhörung zum Gesetz teils kritisch, da es unter anderem durch Geheimhaltung entsprechender Dienstvorschriften eine öffentliche Kontrolle der Geheimdienstbefugnisse verhindert. Eine solche „Erweiterung im Verborgenen ist untunlich“, kritisierte beispielsweise Christian Sieh vom Deutschen BundeswehrVerband die nun beschlossene Änderung.
Den neuen Befugnissen gegenüber steht eine neue Kontrollinstanz: eine gerichtliche Überprüfung von besonders eingriffsintensiven Maßnahmen. Dafür soll in Zukunft das Amtsgericht Köln zuständig sein. Das stellt auf der einen Seite eine unabhängige richterliche Kontrolle dar, auf der anderen Seite birgt es jedoch die Gefahr, dass die Geheimdienstkontrolle zersplittert wird und keine der Kontrollinstanzen ein umfassendes Bild über die Gesamttätigkeiten des Dienstes hat.
Politischer und rechtlicher Anlass
Anlass für ein neues MAD-Gesetz war zum einen die geopolitische Lage. Deutschland sei für Russland „Zielfläche Nummer 1 in Europa“, sagte etwa die MAD-Präsidentin Martina Rosenberg. Da künftig 5.000 deutsche Soldat:innen an der NATO-Ostflanke in Litauen stationiert sein sollen, müsse der MAD mehr Möglichkeiten bekommen, unter anderem diese vor Spionage und Sabotage zu schützen.
Einen zweiten, zwingenden Anlass für eine grundlegende Gesetzesreform gaben mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Es forderte beispielsweise in Urteilen zu Landesverfassungsschutzgesetzen eine unabhängige Kontrolle bestimmter Geheimdienstmaßnahmen und konkrete Eingriffsschwellen bei Grundrechtseingriffen – Defizite, die sich gleichermaßen bei Bundesgeheimdiensten finden.
Dass das neue Gesetz den Vorgaben ausreichend gerecht wird, bezweifelt etwa die grüne Bundestagsabgeordnete Agnieszka Brugger. In ihrer Rede im Parlament mahnte sie an, dass Grundrechte im Spannungs- und Verteidigungsfall nach dem Gesetz nicht ausreichend geschützt seien. „Gerade wenn es um den absoluten Ernstfall für unsere Demokratie geht, zeigt sich, wie ernst wir es mit unserem Rechtsstaat nehmen“, so Brugger, die Mitglied für die Grünen im Verteidigungsausschuss ist. Auch die Bundesregierung könne kein Interesse daran haben, „dass in diesen ernsten Zeiten so ein Gesetz in Karlsruhe scheitert und wir wieder zurück auf Los sind“.
Weitere neue Geheimdienstgesetze werden folgen
Das neue MAD-Gesetz ist nur der Auftakt weitreichender Gesetzesänderungen im deutschen Geheimdienstrecht. Auch die Grundlagen von BND und Bundesverfassungsschutz sollen überarbeitet werden. Dass dies nicht gemeinsam passiert, um konsistente Regelungen zu schaffen, kritisierte etwa der grüne Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz zuvor gegenüber netzpolitik.org.
Seine Parteikollegin Brugger fragte zur Gesetzesverabschiedung im Plenum: „Wo sind denn die Gesetze für die anderen Dienste? Wo sind die längst überfälligen Reformen der Sicherstellungsgesetze?“ Sie bezeichnet es als „schlicht unverantwortlich“, wie viel Zeit die Bundesregierung hier verstreichen lasse.
Wie lange es dauert, bis auch die übrigen Geheimdienstgesetze neu beraten werden, ist bisher nicht bekannt. Nach Informationen des WDR soll es jedoch bereits seit November einen ersten Referentenentwurf für ein BND-Gesetz geben, mit einem deutlich größeren Umfang als dem der bisherigen Regelungen.
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