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Heute — 15. Juni 2026Netz-/Politik

Krise der Meinungsfreiheit: Die Beleidigten

12. Juni 2026 um 14:55

Schon wieder geht die Polizei auf einer Demonstration wegen einer angeblichen Beleidigung des Bundeskanzlers gegen einen jungen Menschen vor. Solche Maßnahmen beschränken die Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Eine Analyse.

Schild mit der Aufschrift "Merz an die Front"
Schilder wie dieses gab es auf mehreren Demonstrationen gegen die Wehrpflicht. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Stefan Trappe

8. Mai 2026, in München demonstrieren junge Menschen gegen die Wehrpflicht. Eine 20-jährige Schülerin trägt ein Plakat mit der Aufschrift „Friedrich stirb doch selber an der Ostfront!“. Unter Einsatz von Gewalt und sogar Schlagstöcken bahnen sich Polizist:innen einen Weg zu der Schülerin, um ihre Personalien aufzunehmen. Das Plakat stellt angeblich eine Beleidigung des Bundeskanzlers dar, die Polizei verkündet später, ein Ermittlungsverfahren gegen die Schülerin einzuleiten.

Man muss kein Jurist sein, um zu sehen, dass es sich hier wohl kaum um eine Straftat handelt. Es ist weder eine Beleidigung noch eine gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung noch eine Bedrohung des Kanzlers. Es ist der patzige Spruch: „Geh doch selber an die Front“ – um die Konsequenz ergänzt, was Wehrpflicht und Militärdienst nämlich ultimativ bedeuten können: im Krieg zu sterben.

Wir sehen hier eine zugespitzte, klare und harte Kritik daran, dass die Regierung über das Leben, Schicksal und im Zweifelsfall den Tod von jungen Menschen entscheidet. Es ist eben nicht der mächtigste Mann des Landes, der bei einem Militäreinsatz sterben wird, sondern es sind die jungen Menschen, die er dorthin schickt.

Keine Straftat


Ronen Steinke hat in der Süddeutschen Zeitung (€) den Fall eingehend analysiert. Er schreibt:

Der Kontext ist wichtig. Wie immer bei Äußerungen. Und eine Debatte, die von Krieg und Frieden handelt, also letztlich von Leben und Tod, wird unweigerlich immer einen anderen sprachlichen Klang haben als eine Debatte, die von Kultur- oder Steuerpolitik handelt. Das darf sich – darauf weist das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen immer wieder hin – natürlich nicht nur in der Sprache der Regierenden spiegeln, die etwa von „Kriegstüchtigkeit“ sprechen. Sondern auch in der Sprache der Kritiker dieser Regierung. Auch sie müssen nicht zartere Worte wählen. Man darf die Dinge, die einen umtreiben und besorgt stimmen, schon beim Namen nennen.


Es ist nicht das erste Mal, dass die Polizei gegen Wehrpflicht-Proteste mit Härte vorgeht. Die Berliner Polizei hat im März bei einer Schüler-Demo bei einem 18-jährigen das Plakat „Merz leck Eier“ konfisziert, die Personalien des Jungen aufgenommen und Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der „Gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung“ eingeleitet.

Chilling Effect


Auch wenn die repressive Aktion nach hinten losging und zahlreiche Memes, Wiederholungen, Remixe und Songs auslöste, die millionenfach verbreitet wurden, ist die Message an Protestierende klar: Wir prüfen jedes eurer Plakate und gehen gegen euch öffentlichkeitswirksam und notfalls auch mit Gewalt vor. Passt auf, was ihr tut.

Aus Perspektive von Meinungs- und Versammlungsfreiheit passiert dabei das, was man im englischen „Chilling Effect“ nennt. Solche repressiven Maßnahmen führen in der Regel dazu, dass Menschen davor scheuen, zu sagen, was sie sagen wollen, weil sie Konsequenzen fürchten. Die Maßnahmen haben also beschränkende Auswirkungen auf die Freiheit aller. Im deutschen Sprachgebrauch spricht man auch von Abschreckungseffekten und Einschüchterung.

Moderne Majestätsbeleidigung


Die Fälle der Einschränkung der Meinungsfreiheit auf Demonstrationen reihen sich eine in eine generelle Tendenz zur Verschärfung im Umgang mit Meinungsäußerungen. Sie geschehen vor dem Hintergrund einer Verschlechterung des Debattenklimas und einer Zunahme von  Hass, Hetze und Desinformation, die mit dem Erstarken der rechtsradikalen AfD zusammenhängt.

So wurde der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches im Zuge dieser Entwicklung und unter dem Eindruck der Ermordung des CDU-Politikers Walter Lübcke durch einen AfD-Anhänger im Jahr 2020 verschärft und um den Straftatbestand der Beleidigung erweitert. Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, die sich gegen Personen des politischen Lebens richtet kann damit härter bestraft werden als die Beleidigung oder Verleumdung normaler Bürger:innen.

Gesetze, die bestimmte Personengruppen höherstellen als andere, gibt es auch im Zusammenhang mit tätlichen Angriffen auf Vertreter:innen der Polizei und neuerdings auch von Rettungsdiensten. Derartige Regelungen stehen im Konflikt mit der Idee eines Rechtsstaates, der die Gleichbehandlung aller Menschen ja als einen elementaren Grundsatz hat.

Zurück zu den Beleidigungen: So richtig und wichtig die Absicht gewesen sein mag, beispielsweise Kommunalpolitiker:innen vor den zunehmenden rechtsradikalen Angriffen in Schutz zu nehmen, so falsch hat sich die Sache in der Realität entwickelt. Das Gesetz wird seit der Einführung rege genutzt. Schon im Jahr 2021 waren es 748 Fälle, im Jahr 2023 dann schon 2.598  und im letzten Jahr 4.792 Ermittlungsverfahren.

Das liegt laut Ronen Steinke auch daran, dass die Schwelle, was als Beleidigung gilt, bei den Betroffenen, aber auch Polizei und Justiz in den letzten Jahren offenbar deutlich niedriger geworden ist. Die Fälle harmloser Plakate auf den Demonstrationen, aber ebenso die Verfolgung von „Beleidigungen“ wie „Lügenfritz“ oder „Lackaffe“ zeigen diese Tendenz. Die Sensibilität ist nicht nur auf Friedrich Merz beschränkt: Der Grünen-Politiker Robert Habeck ließ die Bezeichnungen „Vollpfosten“ und „Schwachkopf“ verfolgen, auf „Du bist so 1 Pimmel“ gegen den Hamburger SPD-Innensenator Andy Grote löste eine Hausdurchsuchung aus und auch die rechtsradikale Alice Weidel nutzt den Paragrafen munter.

Merz widerspricht Ermittlungen nicht


Die Einschränkungen der Meinungsfreiheit geschehen nicht nur auf Demonstrationen, sondern, wie Ronen Steinke in seinem Buch und einem Gastartikel bei netzpolitik.org beschrieben hat, auch im Internet. Generell scheint es mittlerweile ein Schieflage zu geben, welche die Meinungsfreiheit über das Mittel der Beleidigung und hier speziell den §188 einschränkt und einschüchernde Effekte hat.

Durch Recherchen verschiedener Medien kam schon im vergangenen Jahr heraus, dass Merz seit 2021 – noch als Oppositionsführer der Union – zahlreiche Strafanträge wegen mutmaßlicher Beleidigungen gegen ihn gestellt hat. In mindestens zwei Fällen führten diese zu Hausdurchsuchungen.

Die Strafanträge sind laut der Recherchen anfangs auf Initiative von Merz entstanden. Seit Merz Kanzler ist, lässt er quasi von Amts wegen ermitteln, indem er den Ermittlungen nicht widerspricht. Die „Welt“ geht davon aus, dass Merz vor seiner Amtszeit als Unions-Chef Hunderte Strafanträge gestellt hat.

Ein netzpolitik.org vorliegendes Dokument der Kanzlei Brockmeier, Faulhaber, Rudolph, die Merz in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter vertreten hat, untermauert diese Schätzungen mit fortlaufenden Fallnummern. Zwischen Mai und Dezember des Jahres 2025 sind laut Informationen des nd etwa 170 Strafanzeigen wegen Beleidigung des Bundeskanzlers gestellt worden.

Machtgefälle ignoriert


Hier läuft ein Instrument, das Politiker:innen vor Hass und Hetze schützen soll, mittlerweile vollkommen aus dem Ruder. Natürlich müssen sich auch Politiker:innen nicht alles gefallen lassen und bei Bedrohungen hört jeder Spaß auf. Dennoch sollte man bei Beleidigungen auch das Machtgefälle, die Privilegien und die Reichweite der Beteiligten berücksichtigen.

Was sind ein einsamer pensionierter Wüterich im stillen Kämmerlein oder ein 18-jähriger Schüler im Vergleich zum Bundeskanzler? Wer hat hier welche Handlungsoptionen? Und kann es nicht sein, dass viele der heutigen Nutzer:innen gar nicht mehr den Unterschied zwischen dem privaten Raum, der Kneipe, dem Gespräch mit Kollegen – und dem Post auf Bluesky oder Facebook an 128 Follower:innen sehen? Ist diese Öffentlichkeit wirklich gleichwertig, mit der, die ein Spitzenpolitiker herstellen kann?

Das alles sind Fragen, die sich diejenigen stellen sollten, die strafrechtlich gegen Beleidigungen vorgehen.

Der Eifer, den Merz bei der Verfolgung von Beleidigungen zeigt, passt jedenfalls gut in eine Zeit der autoritären Verschiebung, in der sich die Bundesregierung von Rechtsradikalen vor sich hertreiben lässt und selbst die Axt an der demokratischen Zivilgesellschaft ansetzt.

Die verlogenen Freunde der Meinungsfreiheit


Ausgerechnet die rechtsradikale AfD versucht sich nun auf das Thema draufzusetzen und sich als Kämpferin für die Meinungsfreiheit zu inszenieren. Sie fordert die Abschaffung des Paragrafen 188 StGB. Dabei ist klar, dass die Partei selbst immer wieder gegen die Meinungs- und Pressefreiheit vorgeht, indem sie beispielsweise mit Hass und Häme gegen Journalist:innen agiert.

Kritische Berichterstattung zur AfD führt bei verschiedenen Medien regelmäßig dazu, auch in E‑Mails und Leserkommentaren hier bei netzpolitik.org, dass Autor:innen beleidigt, eingeschüchtert und mit dem Tod bedroht werden. Ein Eintreten für die Meinungsfreiheit sieht anders aus und wer rechtsradikale Regierungen im Amt sieht, ob nun in den USA, Polen oder Ungarn, der weiß, dass die Meinungs- und Pressefreiheit von diesen als Erstes attackiert wird.

Die AfD-Position ist dabei heuchlerisch. Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel hat selbst hunderte Anzeigen nach dem Paragrafen 188 gestellt, den sie jetzt wieder abschaffen will. Und auch der AfD-Mann Stephan Brandner, der in der gestrigen Bundestagssitzung den Paragrafen heftig kritisierte, ließ mit eben jenem zuletzt einen Rentner verfolgen, der ihn „Schrumpfpimmel“ genannt hatte.


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Demo gegen Überwachung: „Wir können die Welle brechen“

09. Juni 2026 um 21:00

Gerade werden deutschlandweit Polizeigesetze hart verschärft. Kollege KI zieht ein, die Überwachung ist künftig automatisiert. Dagegen stellt sich eine Demo am Samstag in Berlin. Im Interview erzählen zwei Mitorganisatoren, warum sich die Teilnahme lohnt.

Zwei Männer auf einer Bühne.
Kämpfen gegen KI-gestützte Überwachung: Sebastian Marg und Tom Jennissen von der Digitalen Gesellschaft. CC-BY 4.0: Jan Fels

Im Bund und in den Ländern wird gerade massiv KI-gestützte Überwachungsinfrastruktur aufgebaut. Doch es formiert sich zivilgesellschaftlicher Widerstand. Tom Jennissen und Sebastian Marg arbeiten für die Digitale Gesellschaft, einen der Bündnispartner der Initiative „Sicherheit ohne Überwachung“. Gemeinsam mit beispielsweise der Roten Hilfe und dem Komitee für Grundrechte und Demokratie veranstalten sie am Samstag in Berlin (ab 14 Uhr Warschauer Straße/Marchlewskistraße) eine Demonstration gegen den Ausbau der Polizei-Befugnisse. Im Interview erzählen Jennissen und Marg, wogegen sich die Demonstration konkret wendet, warum uns das alle angeht und ob sich Widerstand überhaupt noch lohnt.

netzpolitik.org: Laut Initiativen-Website wehrt ihr euch gegen die „ausufernden Überwachungsbefugnisse“. Was ist damit gemeint?

Jennissen: Der konkrete Anlass ist das Sicherheitspaket 2.0. Das soll dem BKA, der Bundespolizei, der Staatsanwaltschaft, dem Zoll, sowie dem BAMF umfangreiche neue digitale Befugnisse zuweisen. Dazu gehören der biometrische Abgleich mit Daten aus dem Internet und die umfassende Datenanalyse, also der Einsatz einer Software, wie sie Palantir anbietet. Dazu müssten gigantische Referenzdatenbanken erstellt werden. Außerdem sollen personenbezogene Daten auch zum Training von KIs verwendet werden.

Es ist ein frontaler Angriff auf die Grundrechte, zusammen gedacht so etwas wie die Atombombe unter den Ermittlungsmaßnahmen. Der Bundesrat will dennoch noch weiter gehen und dazu auch noch Echtzeit-Fernidentifizierung mit reinnehmen. Und parallel durchläuft ja gerade das Gesetz zur IP-Vorratsdatenspeicherung das Parlament.

„Das Aus für die Anonymität“


Marg: Dazu kommen die Polizeigesetznovellen in den Ländern, mit denen gerade ebenfalls massiv digitale Überwachungsbefugnisse ausgebaut werden. Einige sind schon durch, andere noch in Arbeit.

netzpolitik.org: Und warum ist das ein Problem?

Jennissen: Weil das extrem invasive Maßnahmen sind. Sollte denen tatsächlich erlaubt werden, das gesamte Internet als Fahndungsdatenbank zu verwenden, dann wäre das das Aus für die Anonymität. Dann kann man sich nicht mehr im öffentlichen Raum bewegen, ohne Gefahr zu laufen, auf einem Foto zu landen, das von der Polizei als Fahndungsmittel genutzt wird. Das ist krass dystopisch.

Und bei der automatisierten Datenanalyse sollen sämtliche Daten zusammengeführt werden. Darunter Daten aus Asservaten beispielsweise, den rund 500.000 Mobiltelefonen, die die Polizei aus irgendwelchen Gründen mal einkassiert hat.

„Eine Chance, das zu verhindern“


netzpolitik.org: Und warum begehrt ihr jetzt dagegen auf – bringt das was?

Jennissen: Es ist nicht so, dass zivilgesellschaftlicher Widerstand nichts bringen würde. Wir haben zum Beispiel im Jahr 2020 die Vorratsdatenspeicherung weitgehend verhindern können. Der neue Anlauf jetzt ist schon deutlich abgespeckt im Vergleich zu dem, der vor 20 Jahren auf dem Tisch lag. Zum Teil werden die Überwachungsmaßnahmen auch von Gerichten kassiert, und die hätten vielleicht anders geurteilt, wenn es den Widerstand, die Aufmerksamkeit nicht gegeben hätte.

Wir wollen eine Diskussion zum Thema in Gang bringen. Bislang werden vor allem die Pressemitteilungen der Bundesregierung abgeschrieben. Welchen Sinn die Maßnahmen haben und welche Ausmaße, darüber gibt es noch keine gesellschaftliche Diskussion. Wenn es mal ein Bewusstsein dafür gibt, was da auf uns zukommt, dann gibt es auch eine Chance, das zu verhindern. Und wenn wir es nicht verhindern können, müssen die Gerichte später zumindest nicht im luftleeren Raum darüber entscheiden.

netzpolitik.org: Ist die Demo in Berlin, weil hier die Bundesregierung sitzt, oder spielt es auch eine Rolle, was in Berlin als Bundesland gerade passiert?

„Die Kämpfe aus verschiedenen Bundesländern zusammenführen“


Jennissen: In Berlin gab es im vergangenen Jahr ein in ziemlich großer Eile durchgepeitschtes neues Sicherheitsgesetz. Da stehen viele neue Befugnisse drin. KI-gestützte Videoüberwachung zum Beispiel. Das wird auf jeden Fall thematisiert. Unsere Vernetzung soll die Kämpfe aus verschiedenen Bundesländern zusammenführen.

netzpolitik.org: Habt ihr Hoffnung, die Welle aufzuhalten?

Jennissen: Ob diese Bundesregierung noch umzustimmen ist, das wird sich zeigen. Realistisch ist, dass wir einige Spitzen rausnehmen. Aber mittelfristig glaube ich schon, dass wir die Welle brechen können.

netzpolitik.org: Die Vernetzung läuft unter dem Slogan „Sicherheit ohne Überwachung“. Wie wollt ihr denn dann Sicherheit herstellen?

Marg: Wir verwenden einen Sicherheitsbegriff, der Sicherheit von der sozialen Perspektive aus denkt. Es geht um die Sicherheit von Wohnraum oder gesellschaftlicher Teilhabe beispielsweise.


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Ältere BeiträgeNetz-/Politik

Widerstand gegen Kameras: Mit Kaugummis, Laserpointern und Brecheisen

08. Juni 2026 um 15:37

Menschen wehren sich nicht nur mit Petitionen und Demos gegen den Ausbau des Überwachungsapparats, sondern auch ganz handfest. Wir zeigen die Geschichte des Widerstands gegen Videoüberwachung sowie die Rechtslage, wenn Kameras das Licht ausgeht. Und wir haben mit einem Menschen gesprochen, der für seine Attacken vor Gericht stand.

Eine gelbe Figur hält eine abgetrennte Kamera, im Hintergrund fährt eine Berliner U-Bahn.
Widerstand gegen Videoüberwachung hat viele Gesichter. – Hintergrund: Soroush Karimi, Kamera: Scott Webb, beide gemeinfrei-ähnlich bei unsplash.com, vermummte Figur: unbekannt, Bearbeitung: netzpolitik.org

Baumbart hat fünf Mal zugeschlagen. Die Waffen, die er nutzte, waren Kaugummis. Fünf Stück. Airwaves Menthol und Eukalyptus, gut durchgekaut. Den ersten platzierte er am 16. April 2024 gegen 23 Uhr 34 auf der Kuppel einer Domkamera im Erfurter Hauptbahnhof. „Es war einfach eine kindische Idee. Ich war am Kaugummikauen und da mein Arm sehr lang ist … dann hab ich einfach Zack das abgeklebt. Ich wollte wissen, was dann passiert“, sagt Baumbart, der eigentlich anders heißt, aber hier so genannt werden möchte, um seine Identität zu schützen.

Als nichts passiert, klebt er acht Monate später den nächsten Kaugummi auf eine andere Kamera. Und zwei Wochen darauf den nächsten, zehn Tage darauf den nächsten, am Tag darauf den nächsten. Insgesamt fünf Mal wurde eine Kamera von ihm mit Kaugummi beklebt. „Die hingen da oft tagelang“, erinnert er sich.

Etwa ein Jahr ist das her, es hatte Baumbart einfach gereicht. Er fährt viel Bahn und ist deshalb immer wieder im Bahnhof unterwegs. Die Kameras dort sind ihm schon oft negativ aufgefallen. „Das ist nicht gut, dass immer mehr davon installiert werden“, sagt er, und dass er sich dabei auch um die freiheitliche Gesellschaft und um die Demokratie sorge.

Die Zahl der Kameras wächst, die KI-Analyse der Aufnahmen – mittels Verhaltensscanner oder Echtzeit-Gesichtserkennung – steht vor der Einführung als Standard-Feature. Viele sorgen sich, was solche Tools in den Händen autoritärer Kräfte anrichten können. Einige Initiativen stellen sich politisch gegen Videoüberwachung und die KI-Analyse der Aufnahmen, beispielsweise in Köln, Thüringen, Schleswig-Holstein, Berlin, zudem gibt es eine bundesweite Vernetzung.

Und auch mit der direkten Aktion befindet sich Baumbart in vielfacher Gesellschaft. Der physische Widerstand gegen Videoüberwachung ist ein internationales Phänomen. Dieser Artikel zeigt, zu welchen Mitteln soziale Bewegungen in der Vergangenheit gegriffen haben und und wo hierzulande der juristische Unterschied zwischen Sprengen und Verhüllen liegt.

Lasso, Stange, Feuerlöscher

Die ältesten uns vorliegenden Zeugnisse handfester Attacken auf Überwachungs-Kameras stammen aus Griechenland. Dort wurde, oft im Rahmen von Demonstrationen, eine Kombination aus einem sehr langen Stab und einer Seilschlinge benutzt, um Kameras mit menschlicher Zugkraft von ihrem Mast zu holen. Videos davon stammen von 2004, 2005, 2007 und 2008. Von 2013 ist ein Video, das zeigt, wie Menschen in Berlin Kameras zerstören. Ihre Werkzeuge: eine Art Lasso, eine lange Stange, ein farbgefüllter Feuerlöscher und ein Nothammer.

Protestierende in Hongkong haben 2019 mehrere Kameramasten gefällt, Regenschirme direkt vor Kameras gehängt und Laserpointer gegen Kameras eingesetzt, um automatisierte Gesichtserkennung zu erschweren. Die Lichtstrahlen können Kameras sogar zerstören, indem sie den Sensorchip überfordern, je nachdem aus welchem Abstand und Winkel sowie mit welcher Leistung und Dauer der Strahl einwirkt.

In Folge der Proteste wurden zahlreiche Menschen wegen des Besitzes von Laserpointern festgenommen. Es hieß, die seien als Waffe einsetzbar.

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Trennschleifer, Brecheisen, Fiat Punto

Von April 2020 bis Mai 2021 zählt eine Publikation aus dem anarchistischen Spektrum 62 Angriffe auf Überwachungskameras, in deren Rahmen zahlreiche Kameras zerstört wurden. Die meisten der Attacken wurden in Frankreich registriert. Der Publikation nach wurden zu dieser Zeit Kameras mit Feuerwerk attackiert, mit Seilen, Steinen, Trennschleifern, Brecheisen und Hämmern, einem Schleifgerät, einer Bügelsäge, einer Kreissäge, einer Kettensäge, einer Luftdruckwaffe, einem Gewehr, einem Fiat Punto, einem Vorderkipper, einem Einkaufswagen voll brennender Textilien und mehrfach mit brennenden Kraftfahrzeugen.

Die Kameras seien angezündet, mit Farbe bedeckt, zerschlagen, abgesägt und mit Verkehrshütchen verdeckt worden. Angriffe hätten sich auch gegen Masten, Verkabelung und Hersteller der Kameras gerichtet. Aktivist*innen aus Toulouse haben sich beispielsweise auf Verkabelung spezialisiert.

Aktuell gibt es in den USA viele Menschen die Kameras von Flock zerstören, mit zum Beispiel Vorschlaghammer oder Feststellzange. Die Flock-Kameras können Nummernschilder auslesen und werden zum Aufbau eines Überwachungsnetzwerks genutzt.

Videos von gekauten Kaugummis

Nicht lange, nachdem er den letzten der fünf Kaugummis auf eine Kamera im Erfurter Hauptbahnhof geklebt hat, fährt Baumbart mit der Bahn dorthin. Er sagt, ein Polizist habe sein Abteil betreten, ihn mit Namen angesprochen und aufgefordert, sich auszuweisen. Inzwischen hat er Post bekommen. Einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen wegen Störung einer der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienenden Einrichtung oder Anlage. 2.000 Euro soll er zahlen.

Die Staatsanwaltschaft schreibt, sie habe Aufnahmen von ihm während der Tat.

90 Sekunden im Netz:
Pia erklärt Verhaltensscanner

Verhaltensscanner sind KI-Systeme, die Videoaufnahmen daraufhin analysieren, was Menschen gerade tun.

Und die automatisierte Verhaltensanalyse ist nur ein Schritt hin zu einer noch ganzheitlicheren Überwachung.

Die Kameras, die Baumbart attackierte, waren Domkameras, umhüllt mit Kuppeln aus Kunststoff. Die Kameras darunter sind frei beweglich. Baumbart hat mit den Kaugummis nicht die Linsen der Geräte beklebt, sondern nur einen kleinen Bereich ihrer Schutzhüllen. „Hierdurch war die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Kamera zumindest gemindert, eine vollständige Videoüberwachung nicht mehr möglich“, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Baumbart wehrt sich

Baumbart sieht seine Verantwortung. Er sagt, er wolle nie wieder eine Kamera mit Kaugummi bekleben und für das, was er getan hat, geradestehen. Gerne würde er zum Beispiel Sozialstunden ableisten. Aber nicht: 2.000 Euro an den Staat zahlen. Ihm fehlt der Sinn darin, der pädagogische Moment. Er beschließt, sich gegen die Forderung zu wehren, nimmt sich eine Anwältin und zieht vor Gericht. Wie sein Kampf ausgeht, steht ganz am Schluss dieses Textes. Die Bandbreite der potenziellen Strafmaße ist jedenfalls enorm, das zeigt eine Strafgesetzbuch- und Urteils-Lesung mit David Werdermann, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

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Störung öffentlicher Anlagen ist strafbewehrt mit bis zu fünf Jahren Haft. Alternativ hätte die Staatsanwaltschaft Baumbart auch wegen Sachbeschädigung anklagen können. Dafür drohen maximal zwei Jahre Haft. Deutsche Richter*innen urteilen auch bei temporären Einschränkungen von Kameras nach dem Sachbeschädigungs-Paragrafen. Eine Geschwindigkeitsüberwachungs-Anlage mit Reflektoren blenden: Sachbeschädigung, so das OLG München. Beschmieren eines Blitzers mit Senf: Sachbeschädigung, so das OLG Stuttgart.

„Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel“

Eine gemeinschädliche Sachbeschädigung, die vom Strafmaß mit drei Jahren zwischen der einfachen Sachbeschädigung und der Störung öffentlicher Anlagen liegt, ist hier nicht anwendbar. Dafür müsste jedermensch einen unmittelbaren Nutzen aus dem beschädigten Gegenstand ziehen können – wie bei einer Parkbank etwa. Eine Strafe wegen Zerstörung von Bauwerken mit bis zu fünf Jahren Haft ist denkbar, so Werdermann, wenn mensch einen ganzen Kameramast umlegt.

Die gleiche Höchststrafe gibt es auch für „Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel“. Die Kamera könne dabei als Arbeitsmittel der Polizei gelten. Der Paragraf zieht allerdings nur, wenn der Wert des zerstörten Gegenstandes mindestens 1.500 Euro beträgt. Wenn Feuer im Spiel ist, steht der Vorwurf der Brandstiftung im Raum. Nicht unter ein Jahr Haft, bis zu 10 Jahre. In minderschweren Fällen drohen ein halbes Jahr bis fünf Jahre Gefängnis. Für die Verurteilung nach dem Brandstiftungsparagrafen muss das Feuer allerdings „gemeingefährlich“ sein. Das gälte bei Kameras an einem Wohnhaus, an einem freistehenden Mast eher nicht.

Freiheitsstrafen von ebenfalls nicht unter einem Jahr drohen bei dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion. Auch die ist allerdings nur dann justiziabel, wenn dabei Personen oder Gegenstände im Wert von über 1.500 Euro gefährdet werden. Parallel sind auch immer noch zivilrechtliche Ansprüche denkbar, wenn ein Mensch fremdes Eigentum beschädigt.

Tuch, Plakat, Luftballons

Auf der anderen Seite könnten Personen straffrei davonkommen, wenn sie die temporäre Funktionseinschränkung noch sanfter angingen als Baumbart mit seinen Kaugummis. Ein Tuch über die Kamera werfen, sich mit einem großen Plakat oder einem Strauß Luftballons direkt davorstellen, „da fehlt vermutlich die zur Verurteilung nötige Einwirkung auf die Sachsubstanz“, sagt Werdermann.

Auch in Baumbarts Fall steht die Anklage auf wackeligen Füßen. Laut Werdermann kann eine Störung von Anlagen, die der öffentlichen Sicherheit dienen, gar nicht vorliegen, weil die Deutsche Bahn ein privatwirtschaftliches Unternehmen ist. Das betreibe seine Kameras im Rahmen des Hausrechts, nicht auf Basis der Gesetzgebung zur öffentlichen Sicherheit.

Der zuständige Richter hat Baumbarts Verfahren nach der mündlichen Verhandlung eingestellt. Bedingung: Baumbart muss 900 Euro zahlen statt 2.000. Und nicht an den Staat, sondern an einen Verein, der benachteiligte Kinder und Jugendliche unterstützt, mit Gratis-Urlauben beispielsweise. Diese Strafe nimmt Baumbart gerne an.


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Widerstand gegen Überwachung: „Man kann Kameras auch kaputtmachen“

08. Mai 2026 um 11:30

Verhaltensscanner, Gesichtserkennung, Datenanalyse: Immer mehr Bundesländer rüsten mit KI-Überwachung auf. Bislang lief das weitgehend geräuschlos. Jetzt regt sich Widerstand.

Ein Polizist steht vor einer Kundgebung. Im Hintergrund eine improvisierte Bühne unter einem Pavillon.
Anti-Überwachungsdemo in Berlin.

Ende April, ein Platz im Görlitzer Park in Berlin: Etwa 100 Menschen stehen vor einer Bühne, am Rand eine Reihe Polizeifahrzeuge und Gruppen von Polizist*innen. Es gibt kostenloses Essen und Rap. Die Bühne haben Aktivist*innen mit Überwachungskameras dekoriert. Davor ist ein Banner gespannt, Aufschrift: „Gegen Überwachung und Ausgrenzung“. In kleinerer Schrift darunter: „Keine KI-Videoüberwachung unserer Parks, Plätze und Straßen!“

Diesen Park will die Polizei künftig mit Videokameras und Verhaltensscanner-Software kontrollieren, so wie weitere Orte in Berlin. Die Software, eine sogenannte Künstliche Intelligenz, soll analysieren, was die abgebildeten Menschen gerade tun und gutes von schlechtem Verhalten unterscheiden. Deshalb sind die Demonstrierenden hier. Sie lehnen die KI-Kontrolle ab. Die Person am Mikrofon ruft: „Man kann Kameras auch kaputt machen!“

Neun Bundesländer haben ihrer Polizei den Einsatz von Verhaltensscannern entweder bereits erlaubt – oder planen, dies zu tun. Bislang setzen Polizeien die Technologie nur in Mannheim und Hamburg ein. Doch die Zahl der Orte, die damit überwacht werden, wird sich wohl bald deutlich erhöhen.

Größere Polizeigesetz-Änderungen

Mehrere Bundesländer legalisieren derzeit Verhaltensscanner im Rahmen größerer Polizeigesetz-Reformen. Sie genehmigen den Beamt*innen unter anderem den Einsatz von Datenanalyse à la Palantir, Live-Gesichtserkennung oder Videodrohnen. In einigen Ländern, die gerade ihr Polizeigesetz verschärfen oder verschärft haben, formt sich auch außerparlamentarischer Widerstand.

Magdalena Finke, CDU-Innenministerin von Schleswig-Holstein hat mit ihrem Polizeigesetz-Entwurf Fans des Fußballvereins in Kiel gegen sich aufgebracht. Die mobilisieren in der Fanszene und vernetzen sich darüber hinaus mit zivilgesellschaftlichen Initiativen. „Das wurde komplett im Hinterzimmer ausgehandelt“, sagt Fußballfan Jan auf Anfrage von netzpolitik.org über das Polizeigesetz.

Jan und seine Mitstreiter*innen wollen eine große Demo durch die Landeshauptstadt Kiel organisieren. Kein bloßer Fanmarsch, sondern ein breites Bündnis. „Wir wollen Menschen aus dem ganzen Landesgebiet mobilisieren“, sagt Jan. Geplant sind außerdem Infoveranstaltungen für Fußballfans, Flyer und Aktionen mit Spruchbändern im Stadion. „Wir sehen das als unsere Aufgabe, das Polizeigesetz in unserer Kurve zum großen Thema zu machen.“

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Das volle Programm High-Tech-Überwachung

Die schwarz-grüne Landesregierung von Schleswig-Holstein steht kurz davor, das volle Programm High-Tech-Überwachung genehmigt zu bekommen: Datenanalyse nach Palantir-Art, Verhaltensscanner, Live-Gesichtserkennung, Gesichtersuchmaschine. Am 6. Mai haben die Abgeordneten den Gesetzentwurf erstmals im Parlament besprochen.

Jan sagt: „Durch Überwachung und erst recht durch KI-Überwachung werden die Freiräume immer begrenzter. Freiräume sind aber ein wichtiger Teil der partizipativen Demokratie.“

Begründet werde die Ausweitung der Überwachung mit Messerangriffen. „Aber in Kiel gibt es kaum bis keine Messerangriffe. Dann kann man doch nicht deshalb der Polizei solche Befugnisse geben. Die lassen sich nicht wieder zurückdrehen“, sagt Jan. Er befürchtet, dass bald alle öffentlichen Plätze im Land KI-überwacht werden.

Wie wir bereits berichtet haben, gibt es auch in Thüringen Widerstand gegen das dortige Polizeigesetz. Der bekommt zunehmend Schwung, wie die Initiator*innen der Anti-Polizeigesetz-Kampagne ThürPAG stoppen berichten. Zu den Kritiker*innen gehören inzwischen die antifaschistischen Bündnisse Auf die Plätze Erfurt und Rechtsruck Stoppen, der Verein Vielfalt Leben – QueerWeg und der Hacker*innentreff Krautspace Jena.

Kunstaktionen gegen Überwachung

In Sachsen wehrt sich das antifaschistische Aktionsbündnis Leipzig nimmt Platz gegen die Polizeigesetz-Novelle. Die Dresdner Datenpunks planen Kunstaktionen zu Überwachung, um darüber mit Menschen ins Gespräch zu kommen.

Aufklärung zur niedersächsischen Polizeigesetznovelle leisten der Kleindatenverein und Freiheitsfoo.

Derweil agieren Initiativen wie Kameras stoppen aus Köln, Bündnis Hansaplatz aus Hamburg oder dieDatenschützer Rhein-Main seit Jahren nicht ohne Erfolg gegen Video- und KI-Überwachungs-Projekte – auch vor Gericht.

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Ausdrücklich gegen die Massen-Datenanalyse positioniert sich das Bündnis Kein Palantir in Baden-Württemberg. Das Netzwerk Sicherheit ohne Überwachung macht derweil auf Bundesebene gegen verschärfte Gesetze mobil. Es geht einmal mehr um biometrische Gesichtersuche, um Datenanalyse nach Palantir-Art – und Vorratsdatenspeicherung. Unter anderem geplant ist eine Demonstration am 13. Juni 2026 ab 14 Uhr in Berlin.

Die Gewerkschaft der Osterhasen

Zurück zur Kundgebung im Görlitzer Park. Dahinter stehen drei Initiativen: Cables of Resistance, die in Berlin kürzlich einen Kongress zum Kampf gegen die Big-Tech-Übermacht veranstaltet hat; Wrangelkiez United, eine polizeikritische Anwohner*innengruppe – und Görli 24/7, die dagegen kämpft, dass die Stadt den Görlitzer Park inzwischen nachts verriegelt.

Für einen offen zugänglichen Görlitzer Park sind auch zwei Redner*innen, die als nächstes die Bühne betreten, maskiert mit rosa Hasenköpfen. Sie stellen sich als Vertreter*innen der „Osterhasen-Gewerkschaft“ vor und erzählen, dass Menschen bereits Nachschlüssel zu den Parktoren an Interessierte verteilt hätten. Einige Eingänge könne man auch selbst öffnen, wenn man eine Türklinke in die dafür vorgesehene Öffnung schiebt. „Klinken bekommt ihr am Info-Stand“, ruft einer der Hasen.

Bevor die Osterhasen die Bühne betreten, gibt es eine unfreiwillige Programm-Pause. Beamt*innen treten an die Bühne heran und wollen Personalien sehen – von der Person, die über kaputte Kameras gesprochen hatte. Gibt es jetzt Ärger?

Per Mikrofon hält eine andere Person aus dem Kreis der Veranstalter das Publikum auf dem Laufenden. Sie gibt weiter, dass die Polizei die Aussage über die Zerstörbarkeit von Kameras für eine Straftat hält. „Also sagt das nicht“, ruft sie durch die Lautsprecher. „Sagt nicht, dass man Kameras auch kaputtmachen kann.“


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Konferenz gegen Big Tech: Raus aus der Ohnmacht

18. April 2026 um 08:00

Zur „ersten Bewegungskonferenz gegen Big Tech“ in Berlin kamen 750 Menschen zusammen. Bei „Cables of Resistance“ ging es um Protest, Betriebsräte und Widerstand gegen Rechenzentren. Die vielleicht radikalste Antwort der Aktivist:innen auf die Macht der Tech-Konzerne: Verweigerung.

Eine Person mit langen, dunklen, lockigen Haaren steht vor einer Wand mit Plakaten und Fotos, auf denen zum Beispiel demonstrierende Menschen zu sehen sind
Eine Ausstellung über den Protest gegen das Tesla-Werk in Grünheide CC-BY-SA 4.0 Joschi Wolf

Was tun gegen Big Tech? Am vergangenen Wochenende kamen in Berlin deutsche und internationale Aktivist:innen, Gewerkschafter:innen, Forscher:innen und Künstler:innen zur Konferenz „Cables of Resistance“ zusammen, um über die Frage zu beraten, die derzeit so viele beschäftigt. Ihre Antwort: radikale Verweigerung, Protest und Widerstand.

Ins Leben gerufen wurde die „erste Bewegungskonferenz gegen Big Tech“ von den Gruppen Berlin vs. Amazon, Tesla den Hahn abdrehen und die Berlin Tech Workers Coalition. Mit ihrem tech- und kapitalismuskritischen Ansatz haben sie offenbar einen Nerv getroffen: Die Tickets waren schnell ausverkauft, mehr als 750 Menschen kamen nach Angaben der Veranstalter:innen in das Tagungshaus am Franz-Mehring-Platz.

Das überwiegend durch Einreichungen aus der Community bestückte Programm war geprägt durch kritische Analyse des Status Quo, internationale Vernetzung und Austausch über politische Strategien. In insgesamt neun Themen-Tracks ging es um Fragen von Stadtpolitik, Nachhaltigkeit, Militarisierung oder Arbeitskämpfe.

„Die Speerspitze der kapitalistischen Akkumulation“

Die Ausgangslage beschreiben viele derzeit als düster. Angesichts der Übermacht der großen Tech-Konzerne kann man schon mal leicht verzweifeln. Ihre wirtschaftliche und politische Dominanz ist konkurrenzlos. Allein die fünf wertvollsten unter ihnen – Nvidia, Apple, Google, Microsoft und Amazon – strichen im letzten Jahr fast 500 Milliarden US-Dollar Gewinn ein. Ihr gemeinsamer Marktwert beträgt derzeit mehr als 18 Billionen US-Dollar – astronomische Zahlen.

Für die Veranstalter:innen steht fest: „Digitale Technologien sind die derzeitige Speerspitze der kapitalistischen Akkumulation und Zerstörung.“ Und: „Das digitale Kapital steht hinter dem Faschismus und ist sein bereitwilliger Handlanger.“ So heißt es im Entwurf für ein Manifest, das die Organisator:innen zu Beginn der Konferenz zur Debatte stellten und das sie im Nachgang weiterentwickeln wollen.

In den Diskussionsrunden war zwar hier und da Skepsis angesichts der vor Superlativen und historischen Referenzen strotzenden Wortwahl zu hören. Doch dass die Tech-Konzerne tief in die großen Krisen unserer Zeit verwickelt sind, das ist hier Konsens. Sie treiben den Klimawandel voran und lassen in kolonialer Manier Arbeitskräfte und Rohstoffe im Globalen Süden ausbeuten. Sie profitieren von Überwachung und Militarisierung. Mit ihren Lobby-Armeen nehmen sie Einfluss auf die Politik, mit ihren Milliarden gestalten sie unsere Städte um. Sie hofieren Donald Trump und normalisieren seine Politik.

Die vielleicht mächtigste Waffe der Tech-Konzerne: Sie bestimmen, wie die Zukunft aussehen soll – nicht nur technisch, sondern auch diskursiv. Dass mehr Innovation, mehr Technologie und allen voran mehr KI immer besser seien, sagen längst nicht mehr nur sie. Auch viele Politiker:innen wiederholen das Mantra vom vermeintlichen digitalen Fortschritt unhinterfragt. Big Tech hat nicht nur das Internet gekapert, sondern auch unsere Vorstellung davon, wie digitale Zukünfte überhaupt aussehen könnten.

Von Arbeitskämpfen bis Perma-Computing

„Big Tech wird unseren Planeten mittel- bis langfristig zerstören“, so fasst Mitorganisatorin Aline Blankertz in einem Pressegespräch die Lage zusammen. Die Konferenz wolle deshalb Menschen zusammenbringen, „die für eine solidarische, selbstbestimmte, klimagerechte Zukunft kämpfen.“

Konkret ging es zum Beispiel um Arbeitskämpfe und die Rolle, die Angestellte von Tech-Konzernen spielen können, um diese zu verändern. Wie kann man solidarisch mit outgesourceten Datenarbeiter:innen hinter KI und Sozialen Medien sein? Wie können Kurierfahrer:innen Betriebsräte und faire Arbeitsbedingungen erkämpfen? Wie können sich Angestellte gegen die Beteiligung ihrer Arbeitgeber an militärischen Produkten wie dem Projekt Nimbus organisieren, mit dem Amazon und Google das israelische Militär und damit auch den Völkermord in Gaza unterstützen?

An anderer Stelle ging es um die globale Ausbeutung durch Tech-Konzerne und die sozial-ökologischen Kosten des KI-Hypes, um autoritäre und antifeministische Netzwerke. Es ging darum, wie man Protest gegen Palantir und Tesla organisiert, aber auch um Alternativen wie Perma-Computing mit Biomasse oder um Plattform-Kollektive im Besitz lateinamerikanischer Tech-Arbeiter:innen.

Rechenzentren als Symbole des KI-Hypes

Ein zentrales, immer wiederkehrendes Thema waren Rechenzentren. Als physische Repräsentation der digitalen Welt und als Symbol für den KI-Hype sind sie in vielen Regionen der Welt bereits zum Kristallisationspunkt des Widerstands gegen Big Tech geworden. Der Protest gegen Rechenzentren dürfte bald auch in Deutschland stärker werden, denn sie nehmen viel Fläche ein, verbrauchen riesige Menge Strom und Wasser und werden gerne in ärmeren und marginalisierten Nachbarschaften gebaut, die dann unter der Lärm- und Umweltbelastung leiden.

In den vielen Vorträgen und Panel-Gesprächen zu dem Thema ging es um Aufklärung, Ansatzpunkte für Veränderungen an gesetzlichen Rahmenbedingungen wie dem Energieeffizienzgesetz, Aktionen des zivilen Ungehorsams und lokale Proteste, die die Ansiedlung von Rechenzentren verhindern.

Worum es nicht ging: Anschläge, Sabotage oder andere Formen eines vermeintlichen Ökoterrorismus.

Dass man das überhaupt klarstellen muss, liegt daran, dass das rechte Krawallmedium Nius die Konferenz offenbar zum Feind auserkoren hat, weil der Quantenphysiker Guido Arnold an einem Panel teilnahm. Im Januar hatten Nius und Spiegel Arnold und sein radikal Tech-kritisches Kollektiv „Capulcu“ mit dünner Begründung als Vordenker der „Vulkangruppe“ dargestellt. Der Vorwurf stützt sich vor allem darauf, dass die Vulkangruppe, die sich unter anderem zum Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz Anfang des Jahres bekannte, ähnliche Begriffe nutzt, etwa den von Arnold geprägten Ausdruck des „technologischen Angriffs“.

Auch im Manifest der Konferenz findet sich der Begriff. Nius schickte einen Reporter, der Teilnehmende vor dem Gebäude abpasste und fragte, warum sie an einer Konferenz teilnehmen würden, die mit durchtrennten Kabeln werbe. Die ausbleibenden Antworten der genervten Besucher:innen schnitt Nius zu einem fünfeinhalbminütigen Video zusammen.

Nicht zum ersten Mal griff die Springer-Zeitung Welt die Vorlage von Rechtsaußen auf und titelte: „Wie linke Tech-Gegner in Berlin einen Angriff planen“. Eine Presseakkreditierung hatte Welt nach Angaben der Veranstalter:innen nicht beantragt.

Kann man Big Tech auf den eigenen Plattformen schlagen?

Dabei gibt es durchaus Dinge, die man an der Konferenz kritisieren kann, ohne sich komplett lächerlich zu machen.

Zum Beispiel, dass kein einziger der neun Themenstränge Probleme der demokratischen Öffentlichkeit und von Sozialen Medien zum Thema machte. Die Frage, wie eine tech-kritische Bewegung, die von der Konferenz ausgehen soll, die narrative Hegemonie von Big Tech auf den Plattformen eben dieser Konzerne brechen soll, hätte man hier gut diskutieren können. Auch konkrete Alternativen wie das Fediverse mit seinen Stärken und Schwächen hätten gut auf die Konferenz gepasst. Einige Teilnehmende nahmen die Sache dann einfach selbst in die Hand und hingen Zettel aus, auf denen sie zumindest Mastodon-Handles austauschten.

Zudem waren die einzelnen Sessions teilweise so kurz, dass die ausgegebene Losung „Das ist keine Infoveranstaltung, sondern eine Kampfansage“, sich auf unfreiwillige Art und Weise bestätigte. Ein bisschen mehr Information wäre manchmal schon gut gewesen. Ebenso ein bisschen mehr Raum für Diskussionen über Widersprüchlichkeiten, die es notwendigerweise gibt, wenn unterschiedliche Bewegungen zusammenkommen.

Keine Zeit für Zukunft

Doch wichtiger waren an diesem Wochenende Vernetzung, Inspiration und Motivation. „Wir werden Big Tech nicht weganalysieren“, gab Journalistin Nina Scholz bei ihrem Auftaktvortrag die Richtung vor. Es sollte ums Handeln gehen: Raus aus der Ohnmacht, rein in die Bewegung.

In diesem Sinne hätten es gerne auch noch mehr Programmpunkte zu konkreten Alternativen und positiven Zukunftsentwürfen sein dürfen. Lediglich eine Stunde stand für den Themenblock „Zukunft“ und Ideen wie die Vergesellschaftung von Plattformen, Digital Degrowth oder Hardwareproduktion außerhalb kapitalistischer Verwertungslogik zur Verfügung. Auch davon hätte es gerne noch mehr sein dürfen.

Aber womöglich ist das einfach der Moment, an dem wir gerade stehen: Für Zukunft ist hoffentlich später Zeit, jetzt geht es darum, das Schlimmste zu verhindern. Sich dem Hype zu verweigern, das Fortschrittsversprechen zu hinterfragen, bestimmte Entwicklungen auch ganz abzulehnen und Widerstand zu organisieren – das ist vielleicht nicht die visionärste Antwort auf Big Tech. Aber es könnte genau die Antwort sein, die es jetzt braucht.


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Huduma Namba: Wie Kenias Zivilgesellschaft die Totalerfassung der Bevölkerung bekämpfte

30. Dezember 2025 um 10:24

Mit radikaler Verweigerung brachte die kenianische Zivilgesellschaft eine geplante Mega-Datenbank ihrer Regierung zu Fall. Wie das gelang und warum der Kampf noch nicht gewonnen ist, berichtete Inklusionsaktivist Mustafa Mahmoud Yousif auf dem 39. Chaos Communication Congress in Hamburg.

Eine Person hält eine Art Tablet und fertigt damit ein Passfoto einer anderen Person an
Biometrische Erfassung für die staatliche Datenbank „Huduma Namba“ in Kipcherere, Bariongo (Kenia). – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ZUMA Press Wire

Hoffnung in verzweifelten Zeiten zu stiften ist keine leichte Aufgabe, das macht Mustafa Mahmoud Yousif gleich zu Beginn seines Vortrags klar. Und doch hat sich der Menschenrechtsaktivist genau das vorgenommen. Er ist nach Hamburg auf den 39. Chaos Communication Congress gekommen, um von der Kraft der Zivilgesellschaft zu berichten und Mut zu machen. Er spricht über den erfolgreichen Protest einer Bürger:innenbewegung gegen ein digitales Identifikationssystem in Kenia.

Das Problem mit dem „Huduma Namba“ genannten System ist schnell umrissen: In einer riesigen zentralen Datenbank wollte die kenianische Regierung 2019 die Bevölkerung erfassen. Diese sollte zahlreiche Angaben über sie beinhalten, von Größe, Alter, Landbesitz und Stammeszugehörigkeit über Einkommens- und Bildungslevel bis zu Angaben über Familienangehörige. Auch biometrische Daten und DNA sollten erfasst werden.

Nur wer registriert ist, sollte Zugang zu staatlichen Leistungen bekommen, etwa sein Kind auf eine Schule schicken können. Die Regierung wollte sich zudem das Recht einräumen, Daten mit autorisierten Stellen zu teilen – auch mit Unternehmen, fürchtete die kenianische Zivilgesellschaft. Mit den umfangreichen Daten könnten zudem Profile von Personen erstellt werden, so die Sorge. In einem Land, in dem staatlichen Stellen nicht zu trauen sei, eine echte Gefahr, so der Ko-Vorstandsvorsitzende des Instituts für Staatenlosigkeit und Inklusion.

Koloniales Echo

Huduma Namba sollte zur „einzigen Quelle der Wahrheit“ über die Menschen in Kenia werden, erklärt Yousif. Und das in einem Land, das unter britischer Kolonialherrschaft alles andere als gute Erfahrungen mit Identitätssystemen gemacht hat. Denn für die Kolonialherren war die Identitätskontrolle ein Herrschaftsinstrument, mit dem sie die unterdrückte Bevölkerung spalten und in ihrer Bewegungsfreiheit einschränken konnte.

Die Briten hätten das Land in 42 Regionen für 42 Stämme geteilt, mit der Hauptstadt Nairobi als 43. Bezirk. Schwarze Menschen, so Yousif, mussten jederzeit Ausweisdokumente, die sogenannten Kipande, bei sich tragen und der Polizei vorlegen. Die Dokumente enthielten Angaben über die Identität der Personen, wo sie lebten und in welchen Gebieten sie sich aufhalten durften. „Sie haben die Menschen in Ethnien und Bezirke unterteilt, damit sie nicht gemeinsam aufbegehren können“, so Yousif.

Im digitalen Zeitalter seien Daten zum neuen Rohstoff geworden, der nicht mehr in klassischen Minen, sondern beim Data Mining gewonnen wird. Statt auf Datenminimierung zu setzen, wie es aus Perspektive des Datenschutzes geboten wäre, habe die kenianische Regierung bei „Huduma Namba“ deshalb auf Datenmaximierung gesetzt.

In einer übereilten Roll-out-Phase von nur sechs Monaten habe die kenianische Regierung versucht, die Bevölkerung zur Registrierung zu drängen. Gerade ohnehin marginalisierte Gruppen, etwa Menschen ohne gültige Dokumente, seien jedoch gefährdet gewesen, zurückgelassen zu werden, kritisiert Yousif. Kinder, deren Eltern teils kenianische Staatsangehörige und geflüchtete Personen seien, wären auf Dauer als Geflüchtete registriert und dem Risiko der Staatenlosigkeit ausgesetzt worden.

Radikale Verweigerung

Weil es an einer politischen Opposition zu dem Projekt fehlt, habe es an der Zivilgesellschaft gelegen, Widerstand zu organisieren. Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen hätten sich zusammengeschlossen, um in Sozialen Medien gegen den ID-Zwang mobil zu machen.

Insbesondere die junge Generation sei auf die Kampagne angesprungen. „Sie hatten das Gefühl, dass sie in ein System gezwungen werden, bei dem nicht Menschen, sondern Unterdrückung im Mittelpunkt stehen.“ Die Antwort darauf war radikale Verweigerung: Als die Regierung damit gedroht habe, nicht-registrierte Menschen des Landes zu verweisen, trendete der Hashtag #deportme, also „schiebt mich ab“. Zum Schlachtruf der Bewegung wurde der Slang-Begriff „Hatupangwingwi“, das in etwa „Wir lassen uns nichts vorschreiben“ bedeutet.

Auch traditionelle Medien hätten das Thema und dem Protest zu mehr Wucht verholfen. NGOs klagten zudem auf Basis des neuen kenianischen Datenschutzgesetzes. Mit Erfolg: Das Verfassungsgericht erklärte die Datenbank für ungültig, unter anderem, weil eine Datenschutz-Folgenabschätzung fehlte. Erhobene DNA-Daten dürfen zudem nur dann genutzt werden, wenn entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen werden.

2022 wählten die Menschen in Kenia eine neue Regierung, die einen Neuanfang versprach und erstmalig Vertreter:innen der Zivilgesellschaft mit an den Tisch holte.

Der Kampf geht weiter

Doch damit endete der Kampf für Mustafa Mahmoud Yousif und seine Mitstreier:innen nicht. Auch die neu aufgesetzte Datenbank „Maisha Namba“ soll umfangreiche Daten über die Menschen Kenias enthalten. Auch hier fehlen der Zivilgesellschaft ausreichende Schutzmechanismen, um Bürger:innen vor Profilbildung und Diskriminierung zu schützen.

Doch Yousif gibt die Hoffnung nicht auf. Immerhin: Statt einer überhasteten Registrierungsphase werden Menschen Stück für Stück und ab Geburt registriert. Und die Verantwortlichkeiten für das Projekt sind jetzt klarer geregelt, sagt der Aktivist. „Wir wissen jetzt, wen wir verklagen müssen.“


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Pressefreiheit: Polizei behindert Presse bei Protesten in Gießen

03. Dezember 2025 um 16:31

Bei den Protesten gegen die Gründung der AfD-Jugend in Gießen kam es mehrfach zu Vorfällen, bei denen die Pressefreiheit eingeschränkt wurde. Betroffen waren Reporter:innen der taz und von freien Radiosendern.

Viele Polizist:innen mit Helm, daneben ein Wasserwerfer.
In mehreren Fällen konnten Journalist:innen nicht so wie auf dem Bild aus nächster Nähe berichten. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Moritz Schlenk

Bei den Protesten gegen die Gründung der AfD-Jugend in Gießen ist es an mehreren Stellen zu Einschränkungen der Pressefreiheit, Behinderung der Arbeit von Pressevertretern und einem Angriff auf einen Journalisten gekommen. Während der Fall des Springer-Reporters Paul Ronzheimer, den Demonstrierende aggressiv bedrängten und beschimpften, vielfach berichtet wurde, bleiben Einschränkungen der Pressefreiheit durch Polizeibeamte bislang eher unterberichtet.

So berichtete unter anderem die taz, dass ein Reporter der Zeitung von der Polizei aktiv bei der Arbeit behindert wurde. In einem Video auf Bluesky sieht man, wie sich ein Polizist immer wieder vor den filmenden Reporter stellt und diesem die Sicht versperren will. Auch darf der Reporter nicht näher an die Sitzblockade und die Polizeimaßnahme heran. Eigentlich muss die Polizei die Arbeit der Presse unterstützen und diese auch an Absperrungen vorbei lassen.

Auch der Bundesverband Freier Radios beklagt in einer Pressemitteilung Einschränkungen der Pressefreiheit. Die freien Radiosender hatten in einer gemeinsamen Aktion live aus Gießen gesendet. Während der Proteste seien „fast alle Radioredakteur*innen in ihrer Pressearbeit behindert“ worden, heißt es in der Pressemitteilung.

Nicht durchgelassen

So hätten Einsatzkräfte Presseausweise und Auftragsbestätigungen ignoriert, den Zugang zu wesentlichen Orten des Geschehens erschwert oder gar verhindert. „Im Ergebnis war eine Berichterstattung von bestimmten polizeilichen Maßnahmen unmöglich“, so der Verband.

„Dass Journalist*innen durch die Polizei von der Berichterstattung über Räumungen von Sitzblockaden gehindert werden, ist eine massive Verletzung der Freiheit der Berichterstattung“, schreibt Aljoscha Hartmann aus dem Vorstand des Bundesverbandes Freier Radios. Der Verband berichtet, dass die Polizei einen Journalisten von Radio Corax aus Halle nicht in die Nähe der Räumung einer Sitzblockade gelassen habe – obwohl dieser eine Auftragsbestätigung seines Mediums dabei hatte.

Roman Kalex vom Vorstand des Bundesverbands Freier Radios fordert einen professionellen Umgang der Polizei mit der Presse und keine willkürlichen Einschränkungen. „Anders kann sich die Öffentlichkeit kein eigenes Bild machen über die Verhältnismäßigkeit von Polizeimaßnahmen und auch die Absichten und das Handeln von Demonstrierenden“, so Kalex weiter.

Einschränkungen erlebten auch die Journalist:innen, die aus den Messehallen über die AfD-Veranstaltung berichtet haben. Dort hatte die AfD den Pressebereich laut Ann-Katrin Müller aus dem Spiegel-Hauptstadtbüro mit Bändern eingezäunt, so dass sie sich nicht zwischen den Delegierten bewegen konnten. Ein Wachmann der rechtsradikalen Partei hätte die Journalistin zudem angemeckert, weil sie Fotos gemacht habe.

Korrektur 4.12.25:
Aufgrund einer missverständlichen Formulierung der Pressemitteilung stand in einer früheren Version dieses Artikels, dass der Journalist von Radio Corax seinen Presseausweis und die Auftragsbestätigung der Redaktion gezeigt habe. Er hatte aber nur eine Auftragsbestätigung dabei und zeigte der Polizei auch sein Aufnahme-Equipment. Laut dem Bericht des Bundesverbandes der freien Radios hielt die Polizei das Equipment für „zu wenig“.


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Adenauer-Bus-Affäre: Sächsische Polizei in Erklärungsnot

23. Oktober 2025 um 18:01

Die Beschlagnahme des bundesweit bekannten Adenauer-Busses entwickelt sich zum Skandal für die Polizei in Sachsen. Um den Protestbus aus dem Verkehr zu ziehen, umging die Polizei offenbar rechtsstaatliche Verfahren.

Polizeifahrzeuge mit Blaulicht auf nasser Straße, darunter ein großer Gefangenentransporter auf Anhänger, umgeben von Bäumen.
Der Adenauer-Bus wurde auf einem Tieflader zurück nach Berlin gebracht. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Chempic

Der Protestbus „Adenauer SRP+“ war am 20. September auf dem Weg ins sächsische Döbeln. Dort sollte er als Lautsprecherwagen den Christopher Street Day unterstützen. Die Pride Parade in der Kreisstadt stand im Fokus von rechtsextremen Protesten, weswegen auch Initiativen von außerhalb zur Unterstützung der Demonstrierenden mobilisierten. Doch der Adenauer-Bus kam nie an.

Die Polizei stoppte das Fahrzeug der Aktionskünstler vom Zentrum für politische Schönheit (ZPS), bevor es an der Demonstration teilnehmen konnte. Wegen angeblicher Sicherheitsmängel wurde der Bus an diesem Samstag aus dem Verkehr gezogen und gegen den Willen der Aktionskünstler beschlagnahmt.

Doch mittlerweile scheint sich zu erhärten: Um den Protestbus der Gruppe zu beschlagnahmen, hat die sächsische Polizei offenbar zwar eine Richterin gefragt, dann aber ein Nein übergangen und den Bus dennoch nicht weiterfahren lassen. Zugleich umging die Polizei den offiziellen Dienstweg und die eigentlich zuständige Behörde. Nach außen hin behauptete die Polizei in einer Mitteilung an die Presse, eine „richterliche Bestätigung“ eingeholt zu haben. Nach der Beschlagnahme ließ die Polizei den berühmten Adenauer-Bus zweimal von der Prüfgesellschaft Dekra in Chemnitz technisch untersuchen. Einblicke in die mehr als 150-seitige Ermittlungsakte sowie das Dekra-Kurzgutachten, die netzpolitik.org nehmen konnte, werfen viele Fragen zum polizeilichen Vorgehen auf.

Die Richterin hat Nein gesagt

Laut den Ermittlungsakten gab es vor der Beschlagnahme mehrfach Telefongespräche zwischen der Polizei und der zuständigen Bereitschaftsrichterin beim Landgericht Chemnitz. Streng genommen war sie „im Eildienst quasi als Untersuchungsrichterin des Amtsgerichts“ Döbeln tätig, betont eine Sprecherin des LG Chemnitz. Die Polizei wollte sich von ihr die Beschlagnahme genehmigen lassen.

So sieht es das rechtsstaatliche Vorgehen vor, wenn nicht gerade Gefahr im Verzug ist. Doch hier blieb offenbar Zeit, das Gericht zu kontaktieren und mehrfach zu telefonieren. Doch die Richterin verneinte die Beschlagnahme. Ob eine Gefahr von dem Fahrzeug ausgehe, könne sie aus der Ferne nicht beurteilen, dies sollen die Beamten vor Ort entscheiden. Dies geht aus einer E-Mail der Richterin vom 2. Oktober hervor, die netzpolitik.org vorliegt. Gleich darauf heißt es jedoch, sie sei mit dem entsprechenden Polizeibeamten so verblieben, dass er die Frage rund um die Beschlagnahme am folgenden Montag dem zuständigen Ermittlungsrichter in Döbeln vorlegen solle.

In einem nicht unterschriebenen Aktenvermerk der Polizei vom 20. September heißt es hingegen, die entsprechende Richterin habe die Maßnahme bestätigt. Der leitende Polizeihauptkommissar stellte den Sachverhalt gegenüber dem Amtsgericht Döbeln in einem Fax einen Tag später ähnlich dar. Tatsächlich findet sich in den Akten ein Eintrag, der sich als mündlich gegebenenes Einverständnis der Richterin interpretieren lässt, allerdings sonstigen Aussagen wie jener aus der E-Mail widerspricht.

War hier also Gefahr im Verzug oder nicht? Im ordentlichen Beschluss vom Montag nach den Geschehnissen bejaht dies der zuständige Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Döbeln. Aber ein Kontakt zur Bereitschaftsrichterin war in diesem Fall offenbar möglich und hat sogar stattgefunden. Damit erlischt die „Eilkompetenz“ der Behörden, wenn keine neuen Umstände dazukommen. Dann wäre es keine Gefahr im Verzug mehr.

Falls es aber keine Gefahr im Verzug gab, wäre das Vorgehen der Polizei rechtswidrig gewesen. Sie muss sich dann nach der Entscheidung des Gerichts richten. Und zuvor hatte die Richterin die Beschlagnahme ja „verneint“. Dazu gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung, unter anderem vom Bundesverfassungsgericht und dem Bundesgerichtshof.

Auf dieses „klare Kompetenzgefüge“ verweist auch der ZPS-Anwalt Arne Klaas. Gefahr im Verzug werde sehr eng verstanden und bestehe nur dann, wenn bereits durch das Einholen der richterlichen Entscheidung die Gefahr eines Beweismittelverlusts begründet wird, so der Jurist. Jedenfalls ende eine etwaige Eilkompetenz dann, wenn der zuständige Ermittlungsrichter mit der Sache „befasst“ wurde.

Das sei der Fall, wenn ihm die Möglichkeit gegeben wurde, in eine erste Sachprüfung einzutreten. „Ab diesem Zeitpunkt ist für eine Eilkompetenz kein Raum mehr“, sagt Klaas. Das gelte natürlich erst recht, wenn der Ermittlungsrichter in der Sache entscheidet. Dann können sich die Strafverfolgungsbehörden nicht unter Berufung auf die eigene Eilkompetenz über die richterliche Entscheidung hinwegsetzen.

Falschinformation an Medien

Wie in Aktenvermerk und Fax kommunizierte die Polizei Chemnitz den Fall auch gegenüber Medien so, als habe es eine richterliche Zustimmung gegeben. In der Polizei-Pressemitteilung zum CSD Döbeln hieß es: „Eine richterliche Bestätigung der Beschlagnahme des Fahrzeugs wurde eingeholt und das Fahrzeug abgeschleppt.“ Medien wie die Dresdner Neuesten Nachrichten oder die Boulevard-Publikation Tag24 übernahmen diese Darstellung.

Vor Ort sei auch der Künstler:innengruppe gesagt worden, die Ermittlungsrichterin hätte zugestimmt. Kurzfristig nachprüfen konnten die Künstler:innen dies allerdings nicht, die Polizei verweigerte laut ZPS den Kontakt: „Dann wurden wir gewaltsam aus dem Bus gedrängt. Heute wissen wir warum: Die Polizei hat wohlwissend und absichtlich außerhalb geltenden Rechts operiert und diese Beschlagnahme rechtswidrig gegen die Entscheidung der Richterin durchgeführt“, kommentiert ZPS-Sprecher Stefan Pelzer gegenüber netzpolitik.org. Der Vorgang entwickele sich täglich weiter zu einem Polizeiskandal, so der Aktionskünstler.

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Verfahrensherrin umgangen

Doch nicht nur hier ist das Vorgehen fragwürdig: Der handelnde Polizist Ringo S. stellte den Antrag auf Beschlagnahme beim Amtsgericht in Döbeln in seiner Funktion als Polizeihauptkommissar der Polizeidirektion Chemnitz. Verfahrensherrin in so einem Fall ist aber normalerweise die Bußgeldstelle des Landratsamtes Mittelsachsen. Hätte alles seinen ordnungsgemäßen Gang genommen, hätte sie den Antrag auf Beschlagnahme einleiten müssen.

In einem Schreiben vom 2. Oktober an die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Chemnitz schreibt der Polizeibeamte, die Umgehung des normalen Dienstweges sei dem Handlungsdruck der Situation geschuldet und ein bedauerliches Versehen. Er habe das Landratsamt von Samstag bis Montag nicht erreicht.

Doch die zuständige Stelle im Landratsamt hatte laut einem Vermerk des Landgerichts Chemnitz mehr als eine Woche später, am 30. September, noch keinen Antrag und noch keine Akten zu Gesicht bekommen. Ein Sprecher des sächsischen Innenministeriums schreibt, in Abstimmung mit der Bußgeldstelle des Landratsamtes erfolge die Vorlage der Akte nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen.

Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgewiesen

Konsequenzen hatte all das bislang nicht. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wurde jüngst zurückgewiesen. „Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage auf der Grundlage des derzeitigen Erkenntnisstandes ist das Handeln der Polizeibeamten des Freistaates Sachsen im Zusammenhang mit dem ‚Adenauer SRP+‘ Bus am 20. September 2025 nicht zu beanstanden“, teilte die Polizei Sachsen dem ZPS am vergangenen Montag mit und bestätigt dies gegenüber netzpolitik.org: „Das Verhalten beziehungsweise Handeln des Polizeibeamten gab keinen Grund zur Beanstandung.“

Ausgestanden ist die Sache für die Polizei jedoch noch nicht. Anhängig ist etwa eine Beschwerde vor dem Landgericht Chemnitz. Dort soll das Verfahren klären, ob die Beschlagnahme des Busses und der zugehörige Beschluss rechtens waren. Dabei wird allerdings Geduld gefragt sein. Da der Bus zwischenzeitlich zurückgegeben wurde und die Beschlagnahme beendet ist, werde die „Beschwerde nicht so dringlich zu behandeln“ sein wie sonstige bei der 2. Großen Strafkammer anhängige Haftsachen, sagt eine Pressesprecherin des Gerichts. „Mit einer kurzfristigen Entscheidung ist daher nicht zu rechnen.“

Auf dieses Verfahren verweisen auch die Pressestellen des sächsischen Innenministeriums und der Polizei. Weiter äußern wollen sie sich dazu ebenfalls nicht. Angesprochen auf mutmaßliches Fehlverhalten der Polizei heißt es lediglich: „Die Fragen betreffen ein beim Landgericht Chemnitz laufendes Beschwerdeverfahren.“

Das Bild ist ein Screenshot von einem TikTok-Video. Im Video spricht ein Mann vor einem Hintergrund, der in zwei Hälften geteilt ist. Auf der einen Seite ist eine Straße mit Gebäuden und einer Brücke zu sehen, und auf der anderen Seite ein Bus, der aussieht wie ein Polizeifahrzeug. Der Text über dem Video lautet: "Politik mit Kopf. Das war's für den Adenauer SRP. Der Polizeibericht liegt vor". Unter dem Video befinden sich blaue Herz-Emojis.
Screenshot aus dem Video des rechten Influencers - Politik mit Kopf

Wer gab dem rechten Youtuber interne Details der Dekra-Untersuchung?

Der Fall könnte noch weitere Kreise ziehen. So deuten die Ermittlungsakten, die nicht das vollständige Dekra-Gutachten, aber eine „Handreichung“ der Prüforganisation enthalten, darauf hin, dass der rechte Youtuber Maurice Klag interne Informationen aus der Dekra-Untersuchung bekommen haben könnte.

Bis zum Erscheinungszeitpunkt eines Videos auf seinem Kanal „Politik mit Kopf“ war nirgendwo öffentlich bekannt, dass die Traglast des Daches des Adenauer-Busses Thema der Dekra-Untersuchung war. Ebenfalls nicht öffentlich bekannt war, dass die Dekra Chemnitz die bis dahin vorliegenden Gutachten zur Traglast des Busses anzweifelte.

Doch genau das thematisierte Klag in Videos auf YouTube und TikTok, wenn auch in anderen Worten als in der netzpolitik.org vorliegenden Dekra-Handreichung. Klag dankte der Polizei für ihren Einsatz, das TikTok-Video überschrieb er mit: „Der Polizeibericht liegt vor.“ Wer welche internen Informationen weitergab, lässt sich bislang jedoch nicht rekonstruieren.

Die Dekra sagt auf Anfrage von netzpolitik.org, dass sie keine Details nach außen gegeben habe. Auch die Polizei Chemnitz dementiert, Informationen durchgestochen zu haben: „Seitens der Polizei wurden keine weiteren Veröffentlichungen über die bekannten Medieninformationen hinaus getätigt“, so Jana Ulbricht, Sprecherin der Polizei Chemnitz. Gegenüber der Freien Presse (€) sagte sie zudem über das Video: „Es scheint sich durch den ganzen Beitrag zu ziehen, dass man hier und da etwas aufgeschnappt und offensichtlich zusammengeschnitten hat.“ Die angeblichen Fakten seien falsch, ihre Herkunft unklar.

Der Youtuber spricht in seinem Video etwa davon, dass die Gutachter beim Hersteller nachgefragt und eine Dachlast von „Null Kilo“ als Antwort bekommen hätten. Das geht nicht aus den Unterlagen der Dekra hervor. Die schreibt aber in ihrem Kurzgutachten, dass keine geeigneten Nachweise vorlägen, anhand derer die zulässige Dachlast des Fahrzeuges ableitbar sei.

Das Bild zeigt einen Anhänger, auf dem ein großes Banner befestigt ist. Auf dem Banner ist eine Karikatur von zwei Polizisten auf einem Motorrad abgebildet. Der eine Polizist trägt eine Uniform und einen Helm, während der andere einen Anzug und eine Krawatte trägt. Im Hintergrund sind eine Flagge und eine stilisierte Skyline zu sehen. Sprechblasen sind enthalten, die satirische Dialoge zwischen den Figuren enthalten:"HEY RINGO IST DIE AKTE SCHON BEI UNSEREN YOU-TUBERN?" "KLARO TINO! NAZIS HABEN BEI MIR IMMER AKTENEINSICHT!" Der Text auf dem Banner lautet: "RINGO & TINO ...AUF DER ÜBERHOLSPUR GANZ RECHTS AUSSEN !!! Polizei Sachsen leaked Akten an Rechtsextreme!" Neben dem Anhänger steht ein uniformierter Polizist, der das Banner betrachtet. Auf dem Banner ist auch das Logo "Chemnitz - Willkürhauptstadt Europas 2025" zu sehen.
Protest-Aktion des ZPS gegen die Polizeimaßnahme am 16.10.2025 in Chemnitz. Die Polizei beschlagnahmte auch dieses Plakat. - Alle Rechte vorbehalten IMAGO / HärtelPRESS

Staatsschutz-Ermittlungen gegen Unterstützer:innen der Künstler

Auf die Beschlagnahme reagierte das ZPS in gewohnt provokanter Manier, attackierte den Polizeibeamten Ringo S. und veröffentlichte Videos der Polizeimaßnahme in sozialen Medien.

In sozialen Medien protestierten manche Nutzer:innen gegen das Vorgehen der Polizei – und könnten deshalb nun selbst Probleme mit der sächsischen Polizei bekommen. Dort ist inzwischen ein vierköpfiges Team damit beschäftigt, um gezielt gegen Beleidigungen und ähnliche Delikte zu den Geschehnissen in sozialen Medien vorzugehen.

Mehr als 200 Kommentare soll die Polizei nach der sächsischen Beschlagnahme des Busses laut eigenen Angaben aufgespürt haben, bei denen der Anfangsverdacht einer Straftat bestehe. In dutzenden Verfahren ermittelt sie nun unter anderem wegen Beleidigung, Bedrohung, übler Nachrede, der Androhung von Straftaten oder auch wegen Verstößen gegen das Kunsturhebergesetz. Auf die Frage, welche der Delikte wie häufig vorgekommen wären, hatte die Polizei Chemnitz zuletzt nicht geantwortet.

Das Bild ist eine Comiczeichnung, die einen Polizisten auf einem Motorrad zeigt. Der Titel des Comics ist "Judge Schneider". Der Polizist fährt rücksichtslos und schreit: "Aus dem Weg ihr Schwuchteln!!" und "Ich habe einen Bus zu beschlagnahmen!!!". Im Hintergrund sieht man ein Schild mit der Aufschrift "Döbeln". Auf der Straße liegen zerrissene Papiere, menschen mit Regenbogenkleidung flüchten vor dem Motorrad. Unterhalb des Bildes steht der Text: "Es gibt nur ein Gesetz und das heißt Schneider!". Das Bild erweckt einen aggressiven und gewalttätigen Eindruck.
Diese Zeichnung veröffentlichte das Zentrum nach der Beschlagnahme. - Alle Rechte vorbehalten ZPS

Im Visier dieser mutmaßlichen Straftaten steht auch jener Polizeihauptkommissar, der die Verkehrskontrolle geleitet hatte. Ihn, der bereits aus Fernseh-Sendungen bekannt war, nahm das Zentrum für politische Schönheit in Instagram-Posts und in ihrer Kommunikation besonders aufs Korn.

Die Ermittlungen wegen des mutmaßlichen Verstoßes gegen das Kunsturheberrecht und wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes dürften sich deswegen gegen das Zentrum für politische Schönheit selbst richten. Die Polizei Chemnitz hat auf eine entsprechende Presseanfrage, ob diese Straftaten die Videos der Aktionskünstler betreffen, nicht geantwortet.

Freudengeheul und Gewaltaufrufe

Die Beschlagnahme des Busses löste in rechten Medien und rechtsradikalen Kreisen regelrechtes Freudengeheul aus. Zahlreiche Postings und Videos in sozialen Medien beschäftigen sich mit der Maßnahme der Chemnitzer Polizei, darunter auch Gewaltdarstellungen.

Während die Polizei in Chemnitz gegen vermeintliche Unterstützer:innen des Protestbusses ermittelt, wird unter dem Video von Maurice Klag zu Straftaten gegen das Zentrum für politische Schönheit aufgefordert. „Warum habt ihr die Dreckskarre nicht längst abgefackelt?“, fragt einer, während ein anderer fordert: „Redet nicht so viel, bei nächster Gelegenheit eine Drohne mit 10 kg Semptex und der Bus schläft mit seinen Terroristen.“ Unter einem weiteren Video zur Beschlagnahme des Busses schreibt jemand: „Nehmt einen Kanister Benzin. Und der Bus hat sich erledigt ich geb auch noch ein Feuerzeug.“

Es sind nur einige Beispiele von vielen, die netzpolitik.org nach kurzer Recherche gefunden hat. Auf die Presseanfrage von netzpolitik.org, ob auch gegen diese mutmaßlichen Straftaten im Zusammenhang mit dem Adenauer-Bus ermittelt wird, antwortet die Polizei: Im Rahmen der Ermittlungen seien zahlreiche Kommentare und Posts im Zusammenhang mit verschiedenen Veröffentlichungen, die sich in der Hauptsache gegen den die Kontrolle durchführenden Polizeibeamten richteten, gesichert worden. Gleichwohl hätten sich nicht alle Posts auf den Beamten bezogen. Aus „ermittlungstaktischen Gründen“ könne man nicht mehr sagen.

Und der Bus selbst? Der ist inzwischen wieder ganz offiziell fahrtauglich. Eine Dekra-Stelle in Mecklenburg-Vorpommern hat das Fahrzeug Mitte Oktober untersucht und konnte keine Mängel feststellen. Allzu viel war dafür nicht notwendig, sagt das ZPS zu netzpolitik.org: Der Bus sei „ohne technische Änderungen“ in die Überprüfung gegangen.


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Stuttgart: Bündnis plant Demonstration gegen Palantir-Einsatz

26. September 2025 um 12:05

Die Rasterfahndungssoftware von Palantir beschäftigt die Menschen in Baden-Württemberg. In Stuttgart drängt der Protest gegen die Software und den Trump-Getreuen Peter Thiel Anfang Oktober auf die Straße. Ein Bündnis will verhindern, dass die umstrittene Software bei der Polizei eingesetzt wird.

Fußballfans halten Transparent "Polizei BW & Demokratiefeinde Hand in Hand. Massenüberwachung stoppen - Palantir verhindern."
Im Stadion in Stuttgart gab es schon Proteste gegen Palantir, am 4. Oktober geht es nun auf die Straße. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ActionPictures

Etwa zwei Drittel der Deutschen lehnen den Einsatz der Big-Data-Software von Palantir ab, Hunderttausende haben eine Petition von Campact unterschrieben. Das Unbehagen ist bei Bürger:innen groß, einem Unternehmen mit engen Beziehungen zu US-Geheimdiensten, in dem zudem der Trump-Getreue Peter Thiel eine tragende Rolle spielt, weitgehenden Zugriff auf polizeiliche Datenbanken zu geben.

Jetzt soll sich dieses Unbehagen erstmals als Protest auf der Straße manifestieren. Ein „Bündnis für Grundrechtsschutz durch vertrauenswürdige und eigenständige Polizei-IT“ hat angekündigt, am Samstag, den 4. Oktober, in Stuttgart am Schlossplatz gegen den Einsatz von Thiels Software in Baden-Württemberg zu demonstrieren. Das Bündnis mobilisiert auch für eine Petition gegen den Palantir-Einsatz im Südwesten.

„Gefahr für die Demokratie“

„Wir rufen die Menschen auf, gegen die Einführung der US-Sicherheitssoftware ‚Gotham‘ von Palantir zu protestieren“, sagt ein Sprecher des Bündnisses gegenüber netzpolitik.org. Die geplanten automatisierten Datenanalysen durch eine Software, die von den Betreibern selbst als Waffensystem bezeichnet würde, bedeuteten einen „unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte und eine Gefahr für die Demokratie“.

Das Bündnis hat „erhebliche Bedenken hinsichtlich Datenschutz und digitaler Souveränität“ und verweist dabei darauf, dass Palantir von Peter Thiel mitbegründet wurde, einem langjährigen Unterstützer Donald Trumps und erklärten Gegner der liberalen Demokratie. „Wie kann eine Landesregierung im Jahr 2025 nach Edward Snowden tatsächlich noch so naiv sein, so ein System nach Deutschland zu holen?“, fragt der Sprecher gegenüber netzpolitik.org. „Das geht nicht!“

Zusage ohne Rechtsgrundlage

In Baden-Württemberg ist die grün-schwarze Landesregierung gerade erst dabei, eine gesetzliche Grundlage für eine automatisierte Datenanalyse durch die Polizei zu schaffen, bisherige Gesetze reichen für den Einsatz von Palantir nicht aus.

Die Polizei im Ländle hatte dennoch einen Vertrag mit Palantir bereits im März 2025 geschlossen, bevor eine Rechtsgrundlage für den Einsatz überhaupt bestand. 25 Millionen Euro soll der Einsatz der umstrittenen Software das Land kosten, den Vertrag soll das Innenministerium ohne Wissen des Koalitionspartners abgeschlossen haben. Die Argumentation ist dabei, dass es keine Alternative zur Software von Thiel gäbe – ein Argument, dass die Konkurrenz von Palantir von sich weist.

Auch in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern wird die Software von Palantir aktuell eingesetzt. Datenschützer:innen sehen in allen vier Bundesländern, dass die Vorgaben vom Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2023 nicht ausreichend umgesetzt sind.


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Demonstrationen: Wie Lärmschutz die Versammlungsfreiheit beschränkt

22. September 2025 um 11:25

Immer wieder machen Polizeien bei Demonstrationen Auflagen zur Lautstärke. Das greift tief in die Grundrechte ein. Die Berliner Polizei argumentiert neuerdings mit dem Arbeitsschutz der eingesetzten Polizisten, um Demos leiser zu drehen.

Menschen tanzen vor dem Brandenburger Tor während einer Demonstration gegen die AfD im Jahr 2018. Zu sehen sind große Lausprecherboxen.
Menschen tanzen mit ordentlich Bass und Lautstärke vor dem Brandenburger Tor während einer Demonstration gegen die AfD im Jahr 2018. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Emmanuele Contini

Er ist seit einer Protestaktion beim ARD-Sommerinterview bundesweit bekannt, aber Ordnungshütern wohl ein Dorn im Auge: Die Berliner Polizei nimmt offenbar die Anwesenheit des Protestbusses „Adenauer SRP+“ bei Versammlungen zum Anlass, diesen Demonstrationen besondere Lärmauflagen zu machen. So hatte die Berliner Versammlungsbehörde zuletzt am 2. August einer Demo gegen Rechtsextremismus und Verschwörungsideologie eine Lautstärkebegrenzung auferlegt. Im Auflagenbescheid an den Veranstalter hieß es:

Ein Lautstärkepegel von maximal 90 dB(A) am maßgeblichen Immissionsort (MIO) darf durch die zum Einsatz kommende Lautsprecheranlage nicht überschritten werden.

Diese Auflage hatte Auswirkungen auf die Teilnahme des Protestfahrzeuges vom Zentrum für politische Schönheit, das die Polizei – nicht nur in Berlin – seit Längerem auf dem Kieker hat. Im Verlauf der Versammlung stellte die Polizei mit ihrem Messgerät einen Verstoß gegen die Lärmauflage fest – und versuchte, die Lautsprecher des Fahrzeuges zu beschlagnahmen.

Später teilte die Polizei mit, dass ein Polizist durch die Lautstärke leicht verletzt worden sei. Insgesamt seien in den letzten Monaten durch das „Tatmittel Adenauer SRP+“ schon 26 Polizist:innen leicht verletzt worden, Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung würden laufen.

Nicht nur in Berlin

Die Maßnahme gegen den antifaschistischen Protestbus steht exemplarisch für die neueste Hürde für Veranstalter:innen von Demonstrationen. So berichtete auch das Bündnis „MyGruni“, das immer wieder Demos mit Tausenden Menschen im Berliner Villenviertel Grunewald abhält, dass die Polizei bei Aktionen angeordnet habe, dass die Lautsprecherwagen beispielsweise beim Vorbeifahren an Seniorenheimen heruntergedreht werden müssten. Warum ausgerechnet Senior:innen, die in der Regel ja schlechter hören, von den Inhalten eines Protestes abgeschirmt werden sollen, bleibt das Geheimnis der Polizei.

Kran der Polizei versucht Lautsprecher zu heben.
Um die Lautsprecher zu beschlagnahmen, fuhr die Berliner Polizei schweres Gerät auf. - Alle Rechte vorbehalten Zentrum für politische Schönheit

Berlin steht als Bundesland nicht allein, wenn es um solche Auflagen geht. Auch im sächsischen Dresden gilt seit vergangenem Jahr ein Richtwert von 90 Dezibel, in Bayern gibt es ähnliche Auflagen. Im nordrhein-westfälischen Düsseldorf setzte die Polizei bei einer Kundgebung – es war wieder der Adenauer-Protestbus – sogar die Lautstärke auf maximal 70dB fest, in Spitzen durfte sie 90dB nicht übersteigen. Um das abzusichern, erließ die Polizei sogar die Auflage (Dokument 1, Dokument 2), dass drei Polizeibeamte permanent im Bus sein sollten und zuvor vom Veranstalter in der technischen Bedienung des Fahrzeuges eingewiesen werden sollten.

Soweit so absurd und einschränkend. Doch was heißen eigentlich die Dezibel-Zahlen?

Wer in einer Diskothek feiert, ist auf der Tanzfläche oft Lautstärken von 90 bis 100 Dezibel ausgesetzt, manchmal auch mehr. Auf Dauer sind solche Lautstärken schädlich für das Gehör. Doch Lärmschutzauflagen auf 90 oder gar 70 Dezibel beschränken letztlich die Versammlungsfreiheit massiv.

Dazu muss man sich etwas näher anschauen, was es mit Dezibel auf sich hat und wie der Schall mit der Entfernung zu- beziehungsweise abnimmt: Die Skala, die den sogenannten Schalldruckpegel abbildet, verhält sich nicht linear, sondern logarithmisch. 10 Dezibel entsprechen etwa einer Verdopplung der empfundenen Lautstärke, gleichzeitig nimmt die Lautstärke bei einer Verdopplung des Abstandes zur Schallquelle um jeweils 6 Dezibel ab.

Etwas weiter entfernt nur noch ein Flüstern

Stehe ich bei einem Demo-Lautsprecher – der bei einem Meter Abstand die polizeilich erlaubten 90 Dezibel laut ist – in 64 Meter Entfernung, dann bleiben von den vorn lauten 90 Dezibel gerade noch 54 Dezibel übrig, was deutlich leiser ist als ein Fernseher auf Zimmerlautstärke oder die Geräuschkulisse in einem Büro – und in etwa der Lautstärke eines normalen Gesprächs zwischen zwei Menschen entspricht.

Bei der extremen Düsseldorfer Auflage mit den 70 Dezibel ist der Klang des Lautsprecherwagens in schon 32 Metern Entfernung nur noch als Flüstern mit etwa 40 Dezibel wahrzunehmen. Bei Umgebungsgeräuschen durch Verkehr oder dem Geraschel und Gemurmel von vielen versammelten Menschen, wird es dann schon schwierig, etwas von den politischen Inhalten zu verstehen.

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Das hat Auswirkungen auf die Versammlungsfreiheit: Demonstrationen haben, gerade wenn sie laufen, oftmals eine Ausdehnung über mehrere Hundert Meter. Bei einer Lautstärkebeschränkung auf 90 Dezibel am Lautsprecher haben so viele der Teilnehmenden gar keine Chance, die Inhalte eines Lautsprecherwagens zu hören.

Und auch die Adressaten des Protests dürften durch so eine Regelung davon verschont werden, die Redebeiträge inhaltlich mitzubekommen. Demonstriere ich gegen eine Institution oder eine Veranstaltung, von der die Polizei den Lautsprecherwagen auf mehr als 50 Meter Abstand hält, dann dürfte der Adressat des Protests bei geschlossenen Fenstern nichts mehr vom Protest hören.

Eine allgemeine Beschränkung der Lautstärke widerspricht dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, das Proteste laut Rechtsprechung in „Hör- und Sichtweite“ zum Adressaten ermöglichen soll. Proteste in Hörweite sind bei den üblichen Lautstärkebeschränkungen dann schon deutlich erschwert bis unmöglich.

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So laut sind verschiedene Lärmquellen – es kommt aber auf die Entfernung an. - Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Zoonar

Flüsterdemo wegen Arbeitsschutz der Polizei?

Der Lärmvorfall bei der Demo gegen Rechtextremismus in Berlin hat es nun bis ins Berliner Abgeordnetenhaus geschafft. Der grüne Innenpolitiker Vasili Franco hat eine parlamentarische Anfrage (PDF) mit vielen Fragen gestellt.

Spannend ist an der Antwort unter anderem, dass die Berliner Landesregierung die Lärmschutzauflagen in erster Linie mit dem Arbeitsschutz der eingesetzten Polizeibeamt:innen begründet, denn in der Regel dürften Demoteilnehmende oder Passant:innen gar nicht so nahe an den etwa drei Meter hoch hängenden Lautsprecher herankommen wie die messenden Polizist:innen.

Drei Polizisten stehen mit einem Lautstärke-Messgerät vor einem Lautsprecher
Drei Polizisten messen die Lautstärke am Adenauer-Bus. Einer von ihnen soll sich laut Polizeiangaben dabei wegen der hohen Lautstärke leicht verletzt haben. - Alle Rechte vorbehalten Zentrum für politische Schönheit

In der Antwort auf die parlamentarische Anfrage heißt es: Es habe die Gefahr bestanden, dass durch den Einsatz von Lautsprechern mit einer über 90 Dezibel A-Bewertung (dB(A)) hinausgehenden Lautstärke „Belange des Schutzes Dritter vor Lärm, des Schutzes der Gesundheit und der körperliche Unversehrtheit der Versammlungsteilnehmenden, der eingesetzten Dienstkräfte der Polizei Berlin und unbeteiligter Dritter sowie zu berücksichtigende Belange des Arbeitsschutzes“ verletzt würden. Eine längere Konfrontation mit einem Schalldruckpegel von mehr als 90 dB(A) könne Gehörschäden verursachen.

In der Anfrage an die Landesregierung hat Vasili Franco auch gefragt, warum denn die Polizeibeamt:innen beim Messen direkt am Lautsprecher keinen Gehörschutz getragen hätten. Hierzu antwortet die Innensenatorin:

Im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen ist es nicht möglich, dass Polizeibeamtinnen und -beamte während der Begleitung des Aufzuges einen über die Impulsschallgehörschutzstöpsel hinausgehenden Gehörschutz tragen. […] Das Tragen eines umfassenden Gehörschutzes ist daher mangels Effektivität nicht als milderes Mittel in Betracht zu ziehen (vgl. Verwaltungsgericht (VG) München, Urteil vom 24. Juli 2013 – 7 K 13.2850). Bei Versammlungen kann daher im Wege der Beschränkung eine Höchstlautstärke vorgegeben werden (siehe Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. November 2010 – 11 LA 298/10; Oberverwaltunsggericht Magdeburg, Beschluss vom 13. Februar 2012 – 3 L 257/10).

Den gesetzten Grenzwert von 90 Dezibel sieht die Berliner Innenverwaltung in Sachen Versammlungsfreiheit als unproblematisch an: Nach Meinung der Innenverwaltung würde der auferlegte Maximalwert das Schutzgut des Versammlungsgrundrechts aus Art. 8 GG als Recht zur kollektiven Meinungskundgabe wahren. Mit der angesetzten Lautstärke könnten laut der Landesregierung sowohl die eigenen Teilnehmenden als auch unbeteiligte Dritte erreicht werden, so dass die Binnen- und die Außenkommunikation gewährleistet war. Die Einwirkung auf den öffentlichen Meinungsbildungsprozess, die das Wesen einer jeden Versammlung ausmacht, sei damit möglich gewesen.

„Unverhältnismäßige Einschränkung der Versammlungsfreiheit“

Das sieht der grüne Innenpolitiker Franco anders. Er kritisiert, dass „Versammlungen von der Polizei nicht als demokratische Wahrnehmung von Grundrechten, sondern als Hort von Gefahren betrachtet werden“. Im Falle des Protestbusses dränge sich mittlerweile der Eindruck auf, dass die Berliner Polizei nach Vorwänden suche, den Bus aus dem Verkehr zu ziehen, so Franco weiter.

„Lärmauflagen und penible Kontrollen muten in der Gesamtschau als unverhältnismäßige Einschränkung der Versammlungsfreiheit an. Es ist schon verwunderlich, dass wiederholt Verletzungen von Polizist:innen durch die überschrittene Lautstärke angeführt werden, gleichzeitig jedoch keinerlei Beschwerden oder Verletzungen von Dritten oder Demonstrationsteilnehmenden zu verzeichnen sind“, sagt Franco gegenüber netzpolitik.org.

Die Polizei schaffe durch ihren Einsatz faktisch mutwillig selbst den Grund, die Versammlungsfreiheit einzuschränken. „Der Protest auf der Straße wird im Ergebnis unterdrückt, während die rechtsextreme Propaganda im Netz lauter als jeder Demobus den politischen Diskurs verschiebt.“

„Mittel, um Versammlungsleitungen zu gängeln“

Stefan Pelzer vom Zentrum für politischen Schönheit sagt gegenüber netzpolitik.org, dass er die Lautstärkebeschränkungen als willkürlich empfinde. „Sie dienen letztlich nur dazu, Demonstrationen jederzeit behindern zu können und Fahrzeuge wie unseren Bus von Demonstrationen ausschließen zu können.“

Kritik an Lärmauflagen hat auch der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV): „Versammlungen müssen wahrgenommen werden können. Lautstärkeauflagen erschweren die Außenwahrnehmung. Sie sind ein Mittel, um Versammlungsleitungen unnötig zu gängeln“, erklärt auch Rechtsanwalt Peer Stolle, Vorstandsmitglied des RAV.

„Derartige Auflagen sind Ausdruck eines behördlichen Verständnisses, Versammlungen als Störung wahrzunehmen und nicht als elementaren Ausdruck einer lebendigen Demokratie“, so Stolle weiter.

Nehmen die Lärmschutzauflagen in Berlin zu?

Wie oft die Berliner Versammlungsbehörde Demonstrationen in der Hauptstadt Lärmauflagen macht, ist nicht so leicht herauszubekommen. Die Berliner Polizei kann nach eigener Auskunft keine Angaben zur Entwicklung der Lärmschutzauflagen in den letzten Jahren machen oder sagen, ob es mehr werden. Bei der Polizei Berlin erfolge keine automatisierte Erfassung von Beschränkungen bei Versammlungen. „Deshalb ist ein Überblick dazu nicht möglich“, sagt ein Sprecher der Polizei gegenüber netzpolitik.org. In einer früheren kleinen Anfrage zum Thema antwortete die Senatsverwaltung, dass Lärmschutzauflagen immer eine Einzelfallbewertung voraussetzen würden.

Bei der Berliner Lauti-Gruppe, die seit vier Jahrzehnten etwa 50 Demonstrationen im Jahr mit einem Lautsprecherwagen unterstützt, heißt es, dass Lautstärkeauflagen bei Demonstrationen in Berlin noch die „absolute Ausnahme“ seien, aber immer wieder vorkämen.

„Wenn es dann aber doch willkürlich diese Auflagen gibt, stellt es eine starke Einschränkung der Demo dar, die ja den Zweck hat, gehört zu werden“, sagt Toni*, 39, die in der Gruppe mitarbeitet. „Sind solche Auflagen im Vorfeld bekannt, sollte man unbedingt rechtlich dagegen vorgehen“, so Toni weiter.

Lautstärkeauflagen in der Vergangenheit

Es ist nicht das erste Mal, dass die Frage von Lautstärke und Versammlungsfreiheit das Berliner Abgeordnetenhaus erreicht. Im Jahr 2023 gab es eine schriftliche Anfrage der Linkspartei (PDF) zum Thema. Schon damals wurde gefragt, auf welcher Grundlage eigentlich Lärmauflagen erteilt würden.

Hier antwortete die Senatsinnenverwaltung, dass der Behörde eine „einzelfallbezogene Bewertung der Zumutbarkeit“ vorbehalten bleibe. Die Versammlungsfreiheit beinhalte kein Recht, „musikalische Vorträge oder Redebeiträge in beliebiger Lautstärke abzuspielen“, hieß es dort weiter. Bei der Festsetzung von Grenzwerten würden „bei dem vorzunehmenden Rechtsgüterausgleich in praktischer Konkordanz die Zeit, Örtlichkeit und Teilnehmendenzahl der Versammlung und gegebenenfalls weitere Variablen miteinbezogen“.

Weiterhin wurde damals mit der öffentlichen Sicherheit argumentiert. Der Begriff der öffentlichen Sicherheit umfasse laut dem Innensenat u.a. die Individualrechtsgüter Leben und Gesundheit. Außerdem seien grundrechtlich relevante Belange wie beispielsweise Lärmschutz von Anwohnenden, Passantinnen und Passanten, aber auch die negative Versammlungsfreiheit anderer Personen in den Blick zu nehmen. Insgesamt sei es immer eine Einzelfallprüfung.

menschen laufen hinter einem Lautsprecherwagen her.
Fuckparade 2006. - CC-BY 2.0 Nicor

Streitpunkt Musik- und Tanzdemos

Im Visier von Versammlungsbehörden und Polizeien sind seit Jahren Versammlungen, bei denen viel Musik gespielt wird. Hier gibt es immer wieder Auseinandersetzungen, ob Musik eine politische Meinungsbekundung ist. Der bekannteste Fall ist die „Fuckparade“, eine Demonstration, die gegen die Kommerzialisierung der Loveparade gestartet war. Hier stufte die Polizei im Jahr 2001 die Fuckparade nicht als Demonstration ein und verbot sie. Die Veranstalter:innen zogen bis vor das Bundesverwaltungsgericht, das ihnen im Jahr 2007 Recht gab und die Fuckparade als politische Versammlung anerkannte.

Ebenjener Fuckparade hatte die Berliner Polizei im Jahr 2023 allerdings strenge Lärmschutzauflagen gemacht, die den Charakter der politischen Musikparade stark veränderten, weil diese plötzlich ganz leise war. Unklar ist hier auch der unterschiedliche Umgang im Einzelfall. Während die Fuckparade starke Beschränkungen hinnehmen musste, sind bei der Musikdemo „Rave the Planet“, die seit 2022 in Berlin stattfindet, keine Lautstärkeeinschränkungen bekannt. Bei der Techno-Demo „Zug der Liebe“ hingegen setzte die Polizei wieder einen Höchstwert von 90 Dezibel fest.

Musik als Meinungskundgabe hat sich trotz mittlerweile längerer Tradition und zahlreichen Musik-Demonstrationen im ganzen Bundesgebiet noch nicht durchgesetzt. Jüngst hatte die Polizei Aachen der „Krachparade Aachen“, einer Demonstration aus Nachtleben und Subkultur, den Status als Demonstration abgesprochen und sie verboten. Die Veranstalter:innen hatten sich daraufhin gewehrt, waren aber sowohl vor dem Verwaltungsgericht Aachen als auch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gescheitert.

Augsburg schießt den Vogel ab

Im bayerischen Augsburg hingegen reglementiert man Musik und Lautstärke maximal versammlungsfeindlich. Bei einer Demo zum Frauentag 2022 durften Lautsprecheranlagen und Megafone „nicht für reine Unterhaltungs-/Vergnügungszwecke, sondern nur für direkte Versammlungszwecke“ verwendet werden.

Weiterhin verfügte die Versammlungsbehörde, durch das „Rufen von Parolen, Benutzen von Lärm- und ähnlichen Geräten darf es zu keiner unzumutbaren Lärmbelästigung von Passanten und Anwohnern oder Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs kommen“. Zudem sollten „alle Reden und auch von Ton-/Bildträgern abgespielte Texte, Videos und Musikstücke“ den „öffentlichen Frieden“ wahren. So dürfe nicht zum „Hass gegen Bevölkerungsteile aufgestachelt werden oder zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen aufgerufen werden, indem Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden“.

Die Veranstalterinnen fingen sich nach der Demo einen Strafbefehl in Höhe von 1.200 Euro ein, weil sie die Auflagen missachtet hätten. RAV-Vorstandsmitglied Peer Stolle  sagte damals gegenüber netzpolitik.org, solche rigiden Auflagen seien „mit einer liberalen Demokratie nicht zu vereinbaren“.

 

* Name der Redaktion bekannt


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Pressefreiheit: Prominente georgische Journalistin festgenommen und angeklagt

13. Januar 2025 um 15:58

Der georgische Staat nimmt nun oppositionelle Medien ins Visier. Am Samstag wurde die bekannte Journalistin Mzia Amaglobeli festgenommen. Ihr drohen bis zu sechs Jahre Haft.

Frau vor einem Gitter, Kameras und Handys auf sie gerichtet
Mzia Amaglobeli am Tag der Festnahme. – Alle Rechte vorbehalten Batumelebi

Die georgische Polizei hat die Journalistin Mzia Amaglobeli am Samstag auf einer Demonstration festgenommen. Die Gründerin und Geschäftsführerin der unabhängigen Publikationen Batumelebi und NetGazeti wurde wegen eines angeblichen Angriffs auf einen Polizeibeamten festgenommen, worauf eine Haftstrafe von vier bis sechs Jahren steht. Heute hat die Staatsanwaltschaft deswegen Anklage erhoben, berichtet NetGazeti auf Bluesky. Die Staatsanwaltschaft fordert nun, dass sie in Untersuchungshaft genommen wird. Darüber entscheidet ein Gericht in Batumi am Dienstag.

Batumelebi und NetGazeti sind preisgekrönte Online-Medien, die sehr viel über die mittlerweile mehr als 45 Tage andauernden Demokratie-Proteste in Georgien berichten. Es handelt sich dabei um professionell arbeitende Publikationen, die einen wichtigen Beitrag zur Medienvielfalt des Landes im Kaukasus leisten.

„Es gibt kein Zurück“

Amaglobeli wurde am Samstag gleich zweimal verhaftet. Das erste Mal, weil sie ein Plakat an einer Wand angebracht haben soll. Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die seit Neuestem in Georgien mit hohen Strafen belegt ist. Nach der ersten Festnahme wurde sie wieder freigelassen.

Das zweite Mal wurde sie festgenommen, weil sie angeblich den Polizeichef der georgischen Stadt Batumi geschlagen haben soll. Laut einem Medienbericht könnte dieser Vorfall von der Polizei absichtlich eingefädelt worden oder einer reflexhaften Bewegung geschuldet sein. Während der Festnahme wurde Amaglobeli über Stunden der Zugang zu einem Anwalt verweigert, die Journalistin gibt an, während der Festnahme misshandelt worden zu sein, unter anderem vom Polizeichef von Batumi. In Tiflis demonstrierten Journalist:innen gegen das Vorgehen der Polizei.

Proteste für Neuwahlen und EU-Beitritt

Seit nunmehr sechs Wochen demonstrieren jeden Tag tausende Georgier:innen in Tiflis und anderen Städten des Landes. Am Thema Europa haben sich die neuerlichen Proteste entzündet, denn die Regierungspartei „Georgischer Traum“ des Oligarchen Bidsina Iwanischwili möchte den Beitritt zur EU auf Eis legen, obwohl dieser in der Verfassung festgeschrieben ist. Mit der Abkehr von der EU ist automatisch eine Nähe zu Russland verbunden und eine autoritäre Wende des Landes.

Tausende gingen daraufhin jeden Tag auf die Straße. Ihre Forderungen sind sofortige Neuwahlen – und nach den zahlreichen Festnahmen der letzten Wochen auch die Freiheit aller politischen Gefangenen. Ende Oktober hatte die russlandnahe Regierungspartei „Georgischer Traum“ die Wahlen knapp gewonnen, es gibt laute Vorwürfe von Wahlbetrug, Stimmenkauf und Bedrohung, auch die OSZE kritisierte die Wahlen.  Die Demonstrierenden sehen die Regierung als illegitim an.

Update 16:54 Uhr:
Die Polizei hat in der vergangenen Nacht in Batumi einen Kameramann der Publikation von Batumelebi festgenommen, berichten Batumelebi und Civil.ge.

Update 14.01.25 – 10:30 Uhr:
Laut Medienberichten hat das zuständige Gericht in Batumi heute entschieden, dass die festgenommene Journalistin Mzia Amaglobeli in Untersuchungshaft kommt.


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