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#303 Off the Record: Über digitale Kämpfe und digitale Gipfel

13. Dezember 2025 um 10:01

Kurz vor Jahresende schauen wir immer wieder auf den Spendenbalken, der anzeigt, wie viel Geld wir noch für unsere Arbeit brauchen. Fio erzählt, was hinter der diesjährigen Jahresend-Kampagne steckt, und Daniel berichtet von seinem Ausflug in die Digitalgipfel-Welt.

Im Hintergrund ein Berggipfel, im Vordergrund Daniel und Anna im Podcast-Raum
Wir reden über mehrere Gipfel, die zu erklimmen sind. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Hintergrund: Jake Blucker

Heute könnt ihr Lucas Fiola alias Fio kennenlernen, der seit einigen Wochen unsere Social-Media-Arbeit aufmöbelt. Schon kurz nach dem Ankommen stand für ihn unsere Jahresend-Kampagne an und die beschäftigt sich mit alten digitalen Kämpfen und neuen Wortspielen. Außerdem sprechen wir mit Fio über das richtige Leben auf den falschen Social-Media-Plattformen.

Daniel nimmt euch im Thema des Monats mit zu seinem Besuch auf dem Digitalgipfel, der diesmal „Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität“ hieß. Dazu haben wir ein paar mittelgute Zug-Metaphern aufs Gleis gesetzt und am Ende noch über Berlin und seine Vor- und Nachteile diskutiert.


In dieser Folge: Anna Biselli, Daniel Leisegang und Lucas Fiola.
Produktion: Serafin Dinges.
Titelmusik: Trummerschlunk.


Hier ist die MP3 zum Download. Wie gewohnt gibt es den Podcast auch im offenen ogg-Format. Ein maschinell erstelltes Transkript gibt es im txt-Format.


Unseren Podcast könnt ihr auf vielen Wegen hören. Der einfachste: in dem Player hier auf der Seite auf Play drücken. Ihr findet uns aber ebenso bei Apple Podcasts, Spotify und Deezer oder mit dem Podcatcher eures Vertrauens, die URL lautet dann netzpolitik.org/podcast.


Wir freuen uns auch über Kritik, Lob, Ideen und Fragen entweder hier in den Kommentaren oder per E-Mail an podcast@netzpolitik.org.


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Digitale Skelette: „Wir brauchen Transparenz, wo in Gerichtsverfahren KI eingesetzt wird“

11. Dezember 2025 um 07:54

Digitale Modelle von Skeletten werden neuerdings in Strafverfahren genutzt. Warum ist das etwas anderes als ein Fingerabdruck? Und warum ist es nicht ratsam, derartige Beweismethoden für eine Anklage zu nutzen? Darüber sprechen wir im Interview mit zwei Fachleuten.

Ein Skelett, dass die Hand nachdenklich wirkend ans Kinn hält
Wem gehört dieses Skelett? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Mathew Schwartz

Dass Fingerabdrücke oder DNA-Spuren in Strafverfahren als Beweise herangezogen werden, ist weit verbreitet. Aber mittlerweile halten zunehmend neue Technologien in die Gerichtssäle Einzug. Ein Beispiel: 3D-Modelle von mutmaßlichen Täter:innen werden automatisiert mit Videoaufnahmen vom Tatort abgeglichen. So soll bestimmt werden, ob auf dem Video die vermutete Person zu sehen ist – ganz ohne Gesicht.

Auch im sogenannten Budapest-Komplex spielt das eine Rolle. In einem aktuellen Prozess werden einem Beschuldigten Angriffe auf Neonazis, darunter versuchter Mord, vorgeworfen. Die Anklage stützt sich auch auf eine Analyse mittels Skelett-Modell und den Abgleich mit Tatort-Videos.

Wir haben dazu mit Anne Zettelmeier und Prof. Dr. Dominik Brodowski von der Universität des Saarlandes gesprochen. Sie forschen zum Einsatz von Technologien im Justizwesen und warnen davor, KI-gestützte Ergebnisse als alleinige Beweismittel zu nutzen.

Sie forschen im von der Daimler und Benz Stiftung geförderten Ladenburger-Kolleg „Technologische Intelligenz zur Transformation, Automatisierung und Nutzerorientierung des Justizsystems (TITAN)“ und warnen davor, KI-gestützte Ergebnisse als alleinige Beweismittel zu nutzen.

Porträt von Anne Zettelmeier
Anne Zettelmeier - Alle Rechte vorbehalten Daimler und Benz Stiftung / Gerald Schiling

netzpolitik.org: Wie funktioniert eine Analyse mit digitalen Skeletten und wo kommt dabei eine KI zum Einsatz?

Zettelmeier: Um ein Skelettmodell einer Person zu erstellen, werden Marker an die Person angebracht – entweder händisch an bestimmten Körperstellen oder durch die automatisierte Erkennung bestimmter Punkte am Skelett.

Beim Einsatz in Strafverfahren geht es um den Vergleich zwischen dem erstellten digitalen Skelettmodell und einem Tatort-Video. Bei diesem Abgleich soll eine KI eingesetzt werden, um die beiden Täter-Skelett-Modelle zu vergleichen. Das Programm nennt dann am Ende eine Prozentzahl, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Personen übereinstimmen und ein Verdächtiger die Person auf einem Tatort-Video ist.

netzpolitik.org: Mit welcher Software kann man das machen?

Brodowski: Mit Produkten, die auf dem Markt erhältlich sind und zur Modellierung von Bewegungsabläufen oder auch zur Identifikation von entsprechenden Markern dienen.

Allerdings sind diese Produkte teils für ganz andere Zwecke geschaffen worden, beispielsweise für die Filmindustrie, um verstorbene Schauspieler mit Bewegungen wieder zum Leben zu erwecken. In Kinofilmen geht es im Gegensatz zu Strafverfahren aber nicht um die Rekonstruktion einer materiellen Wahrheit. Da gelten ganz andere Zielrichtungen und Genauigkeitsmaßstäbe.

Biomechanische Gutachten und Computer-Simulation

netzpolitik.org: Ist der Ansatz, 3D-Modelle in Strafverfahren für eine Beweisführung zu nutzen, komplett neu?

Foto von Dominik Brodowski
Prof. Dr. Dominik Brodowski - Alle Rechte vorbehalten Jörg Pütz

Brodowski: Dass Skelettmodelle für die Beweisführung genutzt werden, ist noch relativ neu. Der Literatur zufolge wurde das allerdings bereits in anderen Verfahren eingesetzt, um Beschuldigte zu be- oder entlasten.

Bereits etablierter sind von Gutachtern erstellte Expertisen. Ein eindrückliches Beispiel hierfür ist der sogenannte Badewannen-Mord, bei dem sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass es gar kein Mord war.

Ein Mann wurde dafür verurteilt und saß 13 Jahre lang unschuldig in Haft, bis ein Wiederaufnahmeverfahren nachgewiesen hat, dass er als Täter nicht in Betracht kommt. Dafür hat man unter anderem in einem biomechanischen Gutachten und per Computersimulationen untersucht, wie die Mechanik des menschlichen Körpers mit dem vermuteten Geschehen in Einklang zu bringen ist.

netzpolitik.org: Worin besteht der Unterschied, ob ich ein Verfahren zur Be- oder Entlastung nutze?

Zettelmeier: Gerade das ist eine wichtige Differenzierung. Es kann auf der einen Seite natürlich zur Entlastung beitragen, wenn Körperbau und Bewegungen einer Person gar nicht zu denen eines Menschen auf einer Aufnahme passen. Um solche Modell-Analysen aber zur Belastung von Verdächtigen zu nutzen, muss man sich sehr sicher sein – beispielsweise wenn ein KI-Modell zum Ergebnis kommt, dass es sich bei einer Person auf einem Video wahrscheinlich um den Tatverdächtigen handelt.

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Eine Anklage oder am Ende sogar eine Verurteilung allein auf die Ergebnisse eines solchen Modells zu stützen, wäre ein Problem, weil diese Methode nicht ausreichend wissenschaftlich fundiert und untersucht ist. Wenn jemand falsch verurteilt wird und dann wie im Badewannen-Fall viele Jahre unschuldig in Haft sitzt, hat das schwerwiegende Folgen.

Brodowski: Für eine Verurteilung muss ein Gericht von der Schuld des Beschuldigten überzeugt sein und diese subjektive Überzeugung muss sich auch auf eine objektiv hohe Wahrscheinlichkeit stützen. Umgekehrt ist es aber so, dass bereits begründete Zweifel an der Schuld zwingend zum Freispruch zu führen haben. Dann greift der In-dubio-pro-reo-Grundsatz.

Das heißt, wenn wir nun anhand einer solchen Methodik Zweifel an einer Täterschaft eines Beschuldigten säen können, funktioniert das. Aber um als alleiniges Beweismittel dafür auszureichen, dass eine Person am Tatort war, braucht man eine ausgesprochen hohe Sicherheit hinter dieser Methodik. Die sehe ich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht.

Es braucht mehr Untersuchungen unter Realbedingungen

netzpolitik.org: Was bräuchte es denn dafür, dass solche Skelett-Analysen für eine Beweisführung vor Gericht genutzt werden könnten?

Brodowski: Mehr Untersuchungen zur Zuverlässigkeit der Methode, gerade unter Realbedingungen. Es ist ein Unterschied, ob man solche Analysen in einem Labor unter Idealbedingungen mit genügend Vergleichsmaterial durchführt oder ob man verrauschte Handyvideos und Schwarz-weiß-Aufnahmen einer Überwachungskamera nutzt.

Menschen bewegen sich auch im Laufe der Zeit unterschiedlich. Die Knochen bleiben dieselben, aber der Bewegungsapparat verändert sich im Laufe eines Tages, im Laufe von mehreren Monaten. Auch in Stresssituationen können sich Bewegungsmuster verändern. All diese Faktoren und ihre Auswirkungen müssen untersucht werden. Ich sehe da noch großen Forschungsbedarf.

Dazu kommt noch eine andere Problematik, die beim Einsatz von KI auftritt: Die Berechnungen und die Ergebnisse sind nicht gut nachvollziehbar. Das ist die sogenannte Blackbox-Problematik und Ansätze mit Explainable Artificial Intelligence und ähnlichem haben noch keinen durchschlagenden Erfolg gebracht.

Wenn wir nicht wissen, wie nun eine solche Blackbox von einem Ausgangsdatensatz zum Ergebnis kommt, müssen wir das immer mit Vorsicht genießen.

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Verteidiger:innen müssen sich bei digitalen Beweismitteln weiterbilden

netzpolitik.org: Welche Auswirkungen hat es denn auf die Verteidigung und die Richter:innen in Strafverfahren, wenn Ergebnisse eines KI-Modells in Strafverfahren einfließen und nicht klar nachvollziehbar ist, wie diese zustande kommen?

Zettelmeier: Im Zweifel kann das zu einem sogenannten Automation Bias führen. Das bedeutet, dass man sich zu sehr auf die generierten Ergebnisse verlässt und beruft.

Es gibt zum Beispiel in Spanien das VioGén-System, das nach Anzeigen von Frauen wegen Gewalt das Risiko berechnen soll, erneut Gewalt zu erfahren. Basierend auf dem Risiko kann es dann richterliche Anordnungen zum Beispiel für ein Näherungsverbot der früheren Täter geben. Dort gibt es auch die Kritik, dass sich die Richter zu stark auf das generierte Ergebnis berufen und es nicht mehr zu einer eigenständigen Überprüfung kommt.

Brodowski: Umso wichtiger ist deshalb, dass man Transparenz herstellt, wann und an welcher Stelle in Verfahren Künstliche Intelligenz eingesetzt wird. Es darf etwa nicht passieren, dass ein Sachverständiger sehr überzeugt im Gerichtssaal auftritt und dort sein schriftliches Gutachten präsentiert und man nur in Fußnoten herausfindet, dass bei bestimmten Auswerteschritten KI eingesetzt wurde.

Das entspricht auch nicht den Anforderungen, die aus der EU-KI-Verordnung folgen. Diese verlangt ein hohes Maß an Transparenz, um einem solchen Automation Bias entgegenwirken zu können.

Eine gute Verteidigung wird solchen Ansätzen nachgehen und versuchen, Zweifel an der Methodik zu säen. Das verlangt jedoch viel von der Strafverteidigung, die sich deswegen auch im Bereich solcher digitaler Beweismittel zunehmend professionalisieren muss. Während in der Vergangenheit der Fokus der Verteidigung häufig auf der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen gelegen hat, muss sie sich zukünftig immer mehr auch auf die Aussagekraft von solchen digitalen Beweismitteln fokussieren und hier Fachkompetenz hinzuziehen.


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Frühere Behörden-Domains: Ein gefährliches Glücksspiel

10. Dezember 2025 um 09:00

Wenn Behörden nicht mehr benötigte Domains aufgeben, kann das zu Problemen führen: Die vormals staatlich genutzten Adressen sind attraktiv und lassen sich für Desinformation nutzen. Einheitliche Regeln für den Umgang mit den Domains hat der Bund nicht. Auch ein Überblick fehlt.

Im Vordergrund fallen Spielkarten auf einen Tisch. Auf dem schwarzn Hintergrund stehen sehr viele verschiedene Domains.
Im Hintergrund sind Domains, die Bundesinstitutionen nutzen. Aber was, wenn sie nicht mehr gebraucht werden? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Karten: Thilak Lees, Liste von Domain: https.jetzt

Wenn eine Behörde einen anderen Namen bekommt, verursacht das jede Menge Aufwand: Vom Hinweisschild bis zum Briefpapier müssen viele Details aktualisiert werden. Nicht zuletzt bekommen die Ämter dann meist auch eine neue Domain.

So lief es auch beim BAMF, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Bis 2005 hieß die Asylbehörde noch Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, kurz: BAFl. Der neue Name sollte widerspiegeln, dass das jetzige BAMF auch für Migration und Integration zuständig ist und sich seine Aufgaben erweitert hatten. Und so wechselte das Bundesamt auch die Adresse, unter der es im Netz erreichbar war.

Aus bafl.de wurde bamf.de. Noch einige Jahre nach der offiziellen Umbenennung, mindestens bis zum Jahr 2013, leitete die alte Domain Besucher:innen auf die neue BAMF-Seite weiter. Doch irgendwann stieß der Bund die nicht mehr benötigte Web-Adresse ab. Der neue Name hatte sich längst etabliert. Die alte Domain geriet in Vergessenheit.

Hartnäckige Altlasten

Wenn öffentliche Stellen Domains aufgeben, kann das zum Problem werden. Denn die alten Domains verschwinden nicht völlig. Nachrichtenmedien, wissenschaftliche Papiere oder Adresslisten von Vereinen und Verbänden verlinken auf die früheren Behörden-Websites, lange über deren aktive Nutzung hinaus. In Suchmaschinen sind sie leicht zu finden. Sie genießen Vertrauen.

Gerade diese Faktoren machen abgelegte Adressen staatlicher Stellen zum attraktiven Ziel für Aufmerksamkeitssuchende oder gar Betrüger. Unter den Domains früherer Behördenseiten finden sich heute Werbung für illegales Glücksspiel, Casinos und Schadsoftware. Und manchmal schaffen es staatliche Stellen auch nach mehreren Jahren nicht, alle Abhängigkeiten von den längst verlassenen Domains aus ihren Systemen zu entfernen.

Letzteres auch beim BAMF, das seit 20 Jahren nicht mehr BAFl heißt. Auf der alten Domain passierte lange nichts, bis sich ab August 2022 vorübergehend eine andere Website unter bafl.de fand.

Ein neues BAFl taucht auf

Die Website, die über Asyl informierte und sich angeblich für vertriebene Familien engagierte, wirkt eigenartig. Ein Impressum gab es nicht, die Bilder stammten teils aus kostenlosen Stockfoto-Datenbanken. Verlinkungen erschienen wahllos, aber nicht irreführend. Die Beschreibungen der vermeintlichen Teammitglieder, etwa Mike als „Praktikantin für digitales Eigenkapital“, irritieren. Eine seltsame, aber offenbar nicht schädliche Website.

Screenshot einer Website, im Hintergrund das Foto eines Mädchens, darauf steht "Willkommen zu BAFL"
Dieser Inhalt war zwischenzeitlich unter der Domain bafl.de zu finden. - Screenshot: archive.org

Im Sommer 2025 lief die Domainregistrierung erneut aus. Wer auch immer bafl.de zuvor kontrollierte, legte offenbar keinen Wert darauf, die Seite weiterzuführen. Der IT-Sicherheitsforscher Tim Philipp Schäfers nutzte diese Gelegenheit und holte sich Ende August die Domain bafl.de. Er wollte wissen, ob noch Aufrufe an die Domain gehen.

Aufrufe an längst vergangene Systeme

Zu Schäfers Überraschung gab es solche Aufrufe und zwar aus den Netzen von Bundesbehörden. Von dort erreichten täglich Anfragen bafl.de, das sich nun unter seiner Kontrolle befand. Schäfers meldete sich beim CERT-Bund des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Er vermutete, interne IT-Systeme könnten weiter automatisiert Signale an bafl.de senden, etwa durch eine Fehlkonfiguration. Das CERT ist eine Anlaufstelle, wenn es zu IT-Sicherheitsproblemen kommt. Das CERT antwortete ihm, die Meldung erhalten zu haben und sie an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Auf Anfrage von netzpolitik.org bestätigt ein Sprecher des BSI, „einen entsprechenden Hinweis binnen 24 Stunden an die zuständige Behörde weitergeleitet“ zu haben. Doch die Anfragen an Schäfers Domain hörten nicht auf, zwei Wochen später fragte Schäfers erneut nach.

Ende Oktober, einen Monat nach der ersten Meldung an das CERT, meldete sich nun das BAMF selbst zurück, bedankte sich für den Hinweis und beteuerte, der Sache nachgehen zu wollen. Man nahm die Sache offenbar ernst. Auch ein Sprecher des BAMF bestätigt das gegenüber netzpolitik.org:

Das BAMF teilt die Einschätzung des Sicherheitsforschers Herrn Schäfers, dass ein fortbestehender Verweis (Verwendung einer Domain außerhalb der Kontrolle der Behörde) auf ehemalige Domains ein Sicherheitsrisiko darstellt.

Die Aufrufe hören einfach nicht auf

Man könne Gefahren und Missbrauch dadurch begegnen, „dass keine Dienste mehr eine ehemalige Domain oder Sub-Domain wie bafl.de verwenden“, so der Sprecher weiter. Daher habe das BAMF „eine Löschung von bafl.de aus allen Konfigurationen durch ITZBund“ veranlasst. Das „Informationstechnikzentrum Bund“ ist zentraler IT-Dienstleister für die Bundesverwaltung und verwalte, so ein Sprecher der Asylbehörde, in der Regel Domains im Auftrag der jeweiligen Behörden.

Doch nach außen hin passierte nicht mehr viel. Selbst nach der Presseanfrage an das BAMF reißen die regelmäßigen Anfragen nicht ab. Seit September 2025 habe es tausende solcher Anfragen gegeben. „Einige finden täglich und automatisiert statt, andere offenbar durch manuelle Pings oder Anfragen an IT-Systeme“, schreibt Schäfers in seiner Analyse.

Was ist das Risiko, wenn ein Dienst aus den Netzen von Bundesbehörden offenbar wiederholt versucht, eine nicht mehr kontrollierte Domain zu erreichen? Schäfers sieht darin ein mehrstufiges Problem. Angreifende könnten versuchen, durch die beständigen Anfragen auszuforschen, wie die interne IT-Infrastruktur aufgebaut ist. Und wenn sie passende Antworten auf die Anfragen geschickt hätten, wäre es vielleicht sogar möglich gewesen, Systeme zu manipulieren.

Lieber reservieren als riskieren

Der Sicherheitsforscher sagt gegenüber netzpolitik.org: „Im Fall von bafl.de wurde die Domain über 10 Jahre aktiv genutzt und ist – offenbar bis zum heutigen Tage – tief in den IT-Systemen des BAMF verankert.“ Dass eine Domain einfach abgestoßen wird und somit für Dritte nutzbar ist, wenn in internen Systemen weiter Verweise auf die Adresse existieren, kann er nicht nachvollziehen: „Eine solche Domain sollte man erst dann freigeben, wenn man absolut sichergestellt hat, dass sie intern auf keinem System mehr verwendet wird oder sicherheitshalber reserviert halten, wenn man das nicht garantieren kann.“ Auch ein Sprecher des BAMF schreibt: „Es ist erforderlich, nicht mehr genutzte Domains aus Sicherheitsgründen weiter zu registrieren.“ Passiert ist das bei bafl.de offenbar nicht.

Wenn Max Mustermann zum Sicherheitsproblem wird

Doch wenn Bundesbehörden Domains aufgeben, lauern darin nicht nur potenzielle Gefahren für die IT-Sicherheit der Systeme. Gerade wenn Domains mehrere Jahre von Behörden genutzt wurden oder zu bekannten Kampagnen gehörten, ergeben sich große Risiken für Desinformation, Phishing oder Betrug. Dass das kein theoretisches Szenario ist, zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Donata Vogtschmidt.

Dort benennen mehrere Ministerien, dass vormals durch ihnen zugeordnete Behörden genutzte Domains mittlerweile von Dritten registriert wurden, die sie für unerwünschte Zwecke nutzen.

Wettanbieter statt Landwirtschaft

Ein Beispiel ist eine Website, die bis 2020 von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) für das Landwirtschaftsministerium betrieben wurde. Sie diente der Information über sogenannte Energiepflanzen, die beispielsweise für die Biogas-Produktion angebaut werden. Wer heute die Domain besucht, erhält auf den ersten Blick weiterhin Informationen über entsprechende Biomassenutzung, doch in den Webauftritt mischen sich Links zu Glücksspiel- und Wettanbietern.

Screenshot der Fake-Energiepflanzen-Seite
Neben vermeintlichen Infos zu Energiepflanzen finden sich Links zu Online-Casinos. - Screenshot

„Aktuell verlinkt die Domain auf eine missbräuchliche abgewandelte Abbildung der damaligen FNR-Webseite“, schreibt die Bundesregierung dazu. „Hiergegen konnte bislang nicht erfolgreich vorgegangen werden“, heißt es weiter.

Das ist kein Einzelfall, auch das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) kämpft mit ungenutzten Domains. Besser bekannt ist die Behörde im Geschäftsbereich des Gesundheitsministeriums vermutlich noch unter ihrem alten Namen, bis Februar hieß sie Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und startete immer wieder reichweitenstarke Informationskampagnen, von Suchtprävention bis zur Verhütung sexuell übertragbarer Krankheiten.

Casino-Werbung statt Impf-Kampagne

Für viele dieser Kampagnen registrierte man eigene, einprägsame Domains und gestaltete bunte Websites. „Das Impfbuch“ etwa sollte in der Corona-Pandemie mit Beiträgen des populären Arztes und Fernsehmoderators Eckart von Hirschhausen die Bevölkerung zu Impfungen informieren. Mittlerweile lassen sich über die Domains Wettanbieter finden, die in Deutschland gesperrten Spieler:innen dennoch das Wetten erlauben. Dasselbe gilt für weitere drei Domains, die das BIÖG untersuchte: Sie „führen auf optisch und inhaltlich gleichartige Seiten, die möglicherweise illegale Inhalte zu Online-Glücksspiel enthalten“. Und zwei dieser Seiten geben vor, dass weiterhin die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hinter den Inhalten stecke.

Screenshot der Impfbuch-Website, auf der nur noch Wett-Werbung zu sehen ist.
Hier gab es früher Impf-Informationen aus der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. - Screenshot

Offenbar fielen die Seiten erst durch die Kleine Anfrage auf und wurden nun dem Justiziariat der Behörde „zur Prüfung rechtlicher Schritte gemeldet“.

Schadsoftware statt Kinderlieder

Eine andere der Seiten verteilt auch Schadsoftware. Sie gehörte zu einer Initiative, die vor 15 Jahren mit kindgerechten Liedern Themen wie Liebe, Körpererfahrungen und Sexualität aufbereiten wollte. Die heute zugehörige Seite werde „durch die Netze des Bundes (NdB) blockiert, da diese Domain offenbar auf eine Seite weiterleitet, die Schadcode verbreitet“, schreibt die Bundesregierung.

Außer dem Landwirtschafts- und dem Gesundheitsministerium hat kein anderes Ressort der Bundesregierung Domains gemeldet, die nach der eigenen Nutzung von Dritten und missbräuchlich genutzt würden. „Fehlanzeige“, heißt es in der Antwort. Diese Ergebnislosigkeit irritiert. Dass es hier tatsächlich keinerlei Funde gibt, ist nicht plausibel. Allein die eingangs genannte frühere BAMF-Domain bafl.de ist ein Beispiel aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums und war den entsprechenden Stellen zum Zeitpunkt der Anfrage bekannt.

Fragestellerin Donata Vogtschmidt, Obfrau im Digitalausschuss für die Linksfraktion und Sprecherin für Digitalpolitik, kann das nicht verstehen: „Das Totalversagen bei der Sicherung eines vertrauenswürdigen und resilienten Webauftritts der Bundesregierung ist äußerst irritierend“, so die Abgeordnete. „Es vergeht kaum ein Tag, an dem die Bundesregierung nicht vor der hybriden Bedrohung warnt, auch von höchster Stelle.“ Dafür gebe es auch immer wieder „großspurige“ Ankündigungen wie den Cyberdome oder mehr KI-Nutzung. „Aber einfach mal den Webauftritt des Bundes gegen Desinformation resilient machen, scheint keine Rolle zu spielen“, kritisiert Vogtschmidt die Prioritäten der Bundesregierung.

Um systematisch zu untersuchen, wie groß das Problem ist und ob böswillige Akteure gezielt alte Bundes-Domains kaufen, müsste man wissen, welche Domains es überhaupt gibt – und welche in den vergangenen Jahren aufgegeben wurden.

Welche Bundes-Domains es gibt, bleibt geheim

Doch wie viele Domains überhaupt in Bundeshand befinden und welche Kosten damit verbunden sind, will die Bundesregierung nicht offenlegen. Sie stuft ihre Antwort dazu als Verschlusssache ein und argumentiert, eine Liste könne die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Die Informationen seien geeignet, Systeme etwa mit DDOS-Attacken anzugreifen, sie also durch gezielte massenhafte Anfragen zu überlasten.

Die schiere Menge der Domains, die sich in Bundeshand befanden oder befinden, lässt sich aus punktuellen öffentlichen Angaben daher nur schätzen. So gab es vor rund zehn Jahren systematisch Informationsfreiheitsanfragen. Viele angefragte Stellen lehnten eine Beantwortung ab. Aus den Antworten lassen sich jedoch Größenordnungen erahnen. So hielt allein der Deutsche Wetterdienst im Jahr 2015 fast hundert verschiedene Domains, das Bundesverwaltungsamt 44 unterschiedliche Adressen und das damalige Bundesministerium für Arbeit und Soziales kam auf 295 Domains. Dieser kleine, eine Dekade alte Ausschnitt zeigt, dass es sich bezogen auf alle Bundesbehörden leicht um Tausende Domains handeln dürfte, die Inhalte staatlicher Stellen enthalten oder enthielten. Mehr als 600 listet ein Projekt von robbi5 auf Github.

Schäfers schreibt gegenüber netzpolitik.org, Geheimhaltung sei beim Umgang mit Domains der falsche Ansatz. Ausschließlich intern genutzte Domains müsse man nicht für die Allgemeinheit listen. Aber in der Regel seien viele Domains durch öffentliche Nutzung oder Archivseiten ohnehin sichtbar. „Gleichzeitig erschwert vollständige Geheimhaltung internes Inventar-Management, externe Transparenz und Sicherheitsforschung“, so der Sicherheitsforscher. „Aus meiner Sicht ist ein Geheimhaltungsansatz nicht mehr zeitgemäß und schadet eher, als das er hilft.“

Wer macht Regeln für die Registrierung?

Wesentlich effektiver als Geheimhaltung sei „ein gutes Lifecycle-Management, starke Authentifizierung und Monitoring, um Missbrauch zu verhindern“. Doch Regeln dazu, wie Bundesbehörden mit nicht mehr benötigten Domains umgehen sollten, scheint es trotz der Dimension staatlicher Domainverwaltung nicht zu geben. „Es sind keine entsprechenden Vorschriften bekannt“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Die Zuständigkeit dafür, etwa Desinformation durch die gezielte Registrierung von Domains zu unterbinden, liege bei der jeweiligen Behörde.

Auch das BSI antwortet auf Anfrage, dass innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches entsprechende Vorschriften nicht bekannt seien. Das Bundesamt empfiehlt jedoch: „Aus Sicht des BSI besteht bei sogenannten Vertipper-Domains und vergleichbaren Fällen das Risiko eines Datenabflusses. Bei nachgewiesenem Missbrauch sollte daher die Übernahme der Domain durch die jeweilige Behörde verfolgt werden.“

Um das Problem der ständig wechselnden Domain-Inhaber zu vermeiden, könnten Bundesinstitutionen auch Subdomains von bund.de nutzen. So sind die Ministerien des Bundes in der Regel unter „kürzel.bund.de“ erreichbar, das Gesundheitsministerium also zum Beispiel unter bmg.bund.de. Auch andere Inhalte lassen sich als Unterseiten der Bundes-Domain ansteuern, so das Infektionsradar des Gesundheitsministeriums oder die Login-Seite zur BundID. So können Nutzende schnell erkennen, dass es sich um ein echtes staatliches Angebot handelt.

Damit auch Internetauftritte von Ländern und Kommunen besser als solche erkennbar sind, gibt es seit 2024 die „Digitale Dachmarke“ für Deutschland. Sie besteht aus vier Kennzeichnungselementen: einer Website-Kopfzeile, die eine Seite als „offizielle Website“ kennzeichnet, ein dedizierter Bundesadler mit dem Schriftzug „Bund Länder Kommunen“ als Bildwortmarke, ein einheitliches Designsystem sowie ein Domainname, der auf „gov.de“ endet. Nicht alle diese Elemente müssen gleichzeitig genutzt werden, sie sollen jedoch helfen, einen Vertrauensanker zu markieren. Um die Informationen auf den Seiten als verlässlich einzustufen oder auch bevor man sensible Daten dort eingibt.

gov.de soll Vertrauen schaffen

Noch befindet sich das Projekt, so die Bundesregierung, in der Pilotierung. Nur wenige Angebote nutzen die Möglichkeit, eine Subdomain von gov.de zu beziehen. Dazu gehören das Digital- und das Verteidigungsministerium sowie der IT-Planungsrat und die Föderale IT-Kooperation FITKO. Die Website des „Veteranentags 2025“ erreicht man ebenfalls so. Eine Subdomain, um die PIN des Personalausweises zurückzusetzen, ist unter „pin-ruecksetzbrief-bestellen.gov.de“ schon vergeben, auch wenn der Inhalt der Seite auf sich warten lässt. Ab 2026, heißt es in der Antwort, soll jedoch der breitere Roll-out des Vorhabens erfolgen.

Der Digitalpolitikerin Donata Vogtschmidt von den Linken geht das nicht schnell genug. „Die Umsetzung hinkt und ist keine Pflicht, was dem Zweck widerspricht“, schreibt sie in einer Pressemitteilung. „Wer Desinformation verbreiten will, hat leichtes Spiel, und der Bundesregierung scheint die Bedeutung der Domains des Bundes nicht klar zu sein.“

Andernorts ist die konsequente Nutzung von Subdomains für staatliche Angebote deutlich etablierter. In Österreich etwa sind viele öffentliche Angebot als Subdomain von gv.at abrufbar, wer diese wie nutzen darf, ist klar geregelt. Ähnlich ist es in Großbritannien mit „gov.uk“ und in vielen anderen Ländern. Für zurückliegende Registrierung ist das zwar keine Lösung. Aber für unzählige weitere Domains, die im Laufe von Infokampagnen, Namenswechseln oder neuen Behörden künftig nötig werden, könnte das viele Probleme von Anfang an vermeiden.

Korrektur: Es hieß irrtümlich, die Anfragen würden aus den Netzen des Bundes kommen, es handelt sich aber um Netze von Bundesbehörden.


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Geheimdienstreform: Der MAD hat ein neues Gesetz bekommen

05. Dezember 2025 um 12:06

Der Militärische Abschirmdienst darf künftig deutlich mehr, hat der Bundestag mit einem neuen Geheimdienstgesetz beschlossen. Doch die Reform des kleinsten deutschen Geheimdienstes ist erst der Auftakt für weitere Änderungen am Geheimdienstrecht.

Die MAD-Präsidentin Martina Rosenberg im Bundestag
Martina Rosenberg ist die Präsidentin des MAD (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Mike Schmidt

Es gibt ein neues Geheimdienstgesetz in Deutschland. Weitgehend geräuschlos beschloss am gestrigen Donnerstag der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr. Es enthält auch ein völlig neues MAD-Gesetz für den Militärischen Abschirmdienst. Der Entwurf der Bundesregierung ging dabei mit wenigen Änderungen aus dem Verteidigungsausschuss durchs Parlament.

Damit bekommt der Militärgeheimdienst fortan deutlich mehr Befugnisse. Der MAD soll etwa künftig auch außerhalb von Militärgelände im Ausland operieren dürfen, eine Aufgabe, die bislang der BND übernahm. Fortan sollen beide Dienste sich bei ihren Aufgabenaufteilungen abstimmen.

Ein unfertiger Befugniskatalog

Der Katalog der sogenannten nachrichtendienstlichen Mittel, mit denen der Militärgeheimdienst seine Informationen sammeln darf, ist lang: von Observationen über den Einsatz von V-Personen off- und online bis zu verdeckten Eingriffen in IT-Systeme. Aber die Liste der Mittel im Gesetz ist nicht final, sondern kann durch Dienstvorschriften erweitert werden.

Dieses geplante Vorgehen sahen Sachverständige in einer Anhörung zum Gesetz teils kritisch, da es unter anderem durch Geheimhaltung entsprechender Dienstvorschriften eine öffentliche Kontrolle der Geheimdienstbefugnisse verhindert. Eine solche „Erweiterung im Verborgenen ist untunlich“, kritisierte beispielsweise Christian Sieh vom Deutschen BundeswehrVerband die nun beschlossene Änderung.

Den neuen Befugnissen gegenüber steht eine neue Kontrollinstanz: eine gerichtliche Überprüfung von besonders eingriffsintensiven Maßnahmen. Dafür soll in Zukunft das Amtsgericht Köln zuständig sein. Das stellt auf der einen Seite eine unabhängige richterliche Kontrolle dar, auf der anderen Seite birgt es jedoch die Gefahr, dass die Geheimdienstkontrolle zersplittert wird und keine der Kontrollinstanzen ein umfassendes Bild über die Gesamttätigkeiten des Dienstes hat.

Politischer und rechtlicher Anlass

Anlass für ein neues MAD-Gesetz war zum einen die geopolitische Lage. Deutschland sei für Russland „Zielfläche Nummer 1 in Europa“, sagte etwa die MAD-Präsidentin Martina Rosenberg. Da künftig 5.000 deutsche Soldat:innen an der NATO-Ostflanke in Litauen stationiert sein sollen, müsse der MAD mehr Möglichkeiten bekommen, unter anderem diese vor Spionage und Sabotage zu schützen.

Einen zweiten, zwingenden Anlass für eine grundlegende Gesetzesreform gaben mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Es forderte beispielsweise in Urteilen zu Landesverfassungsschutzgesetzen eine unabhängige Kontrolle bestimmter Geheimdienstmaßnahmen und konkrete Eingriffsschwellen bei Grundrechtseingriffen – Defizite, die sich gleichermaßen bei Bundesgeheimdiensten finden.

Dass das neue Gesetz den Vorgaben ausreichend gerecht wird, bezweifelt etwa die grüne Bundestagsabgeordnete Agnieszka Brugger. In ihrer Rede im Parlament mahnte sie an, dass Grundrechte im Spannungs- und Verteidigungsfall nach dem Gesetz nicht ausreichend geschützt seien. „Gerade wenn es um den absoluten Ernstfall für unsere Demokratie geht, zeigt sich, wie ernst wir es mit unserem Rechtsstaat nehmen“, so Brugger, die Mitglied für die Grünen im Verteidigungsausschuss ist. Auch die Bundesregierung könne kein Interesse daran haben, „dass in diesen ernsten Zeiten so ein Gesetz in Karlsruhe scheitert und wir wieder zurück auf Los sind“.

Weitere neue Geheimdienstgesetze werden folgen

Das neue MAD-Gesetz ist nur der Auftakt weitreichender Gesetzesänderungen im deutschen Geheimdienstrecht. Auch die Grundlagen von BND und Bundesverfassungsschutz sollen überarbeitet werden. Dass dies nicht gemeinsam passiert, um konsistente Regelungen zu schaffen, kritisierte etwa der grüne Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz zuvor gegenüber netzpolitik.org.

Seine Parteikollegin Brugger fragte zur Gesetzesverabschiedung im Plenum: „Wo sind denn die Gesetze für die anderen Dienste? Wo sind die längst überfälligen Reformen der Sicherstellungsgesetze?“ Sie bezeichnet es als „schlicht unverantwortlich“, wie viel Zeit die Bundesregierung hier verstreichen lasse.

Wie lange es dauert, bis auch die übrigen Geheimdienstgesetze neu beraten werden, ist bisher nicht bekannt. Nach Informationen des WDR soll es jedoch bereits seit November einen ersten Referentenentwurf für ein BND-Gesetz geben, mit einem deutlich größeren Umfang als dem der bisherigen Regelungen.


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Neues MAD-Gesetz: Ein Militärgeheimdienst wird aufgerüstet

28. Oktober 2025 um 11:23

Die schwarz-rote Regierung will die Geheimdienstgesetze grundlegend erneuern. Los geht es mit einer neuen Rechtsgrundlage für den Militärischen Abschirmdienst. Der Entwurf auf dem Verteidigungsministerium würde dem bislang kleinsten Geheimdienst des Bundes deutlich mehr erlauben.

Schild am Tor des MAD mit Bundesadler, im Hintergrund Paragrafen
Der MAD soll eine neue gesetzliche Grundlage bekommen. – Alle Rechte vorbehalten Schild: IMAGO / Panama Pictures, Paragrafen: Pixabay / geralt, Bearbeitung: netzpolitik.org

5.000 Soldat:innen aus Deutschland sollen bis 2027 in Litauen stationiert sein. Ihre Aufgabe: Die NATO-Ostflanke in dem baltischen Staat schützen. Schon heute sind rund 400 Bundeswehr-Angehörige vor Ort im Baltikum, kürzlich hat in Vilnius eine deutsche Schule eröffnet. Gemeinsam mit der Panzerbrigade 45 ziehen auch deutsche Spione in das Gebiet. Sie gehören zum MAD, dem Militärischen Abschirmdienst. Der deutsche Militärgeheimdienst ist beispielsweise dafür zuständig, Spionage und Sabotage gegen die Bundeswehr abzuwehren oder auch Sicherheitsüberprüfungen bei Armeepersonal zu übernehmen. Doch künftig sollen die militärischen Spione noch viel mehr dürfen.

Das steht im „Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr“, einem Entwurf aus dem Verteidigungsministerium von Boris Pistorius (SPD). Hinter dem unscheinbaren Titel verbergen sich weitreichende Änderungen im deutschen Geheimdienstrecht. Das mehr als 100 Seiten starke Papier beinhaltet ein völlig neu geschriebenes MAD-Gesetz. Und es ist erst der Auftakt weiterer Geheimdienstreformen, die Schwarz-Rot in dieser Legislatur noch vorhat.

Die Bundeswehr in Litauen sei Angriffspunkt für Spionage und Sabotage, warnte die Präsidentin des MAD Martina Rosenberg bei einer Anhörung der Geheimdienstchefs im deutschen Bundestag. Deutschland sei für Russland „Zielfläche Nummer eins in Europa“. Verbunden mit ihrer Warnung war die dringliche Forderung an die Parlamentarier:innen für mehr Befugnisse und Budget. Und den Dank, dass dies bereits auf den Weg gebracht wurde, „um so hoffentlich zeitnah mit gut ausgestatteten Behörden den vielfältigen Herausforderungen gestärkt entgegentreten zu können“.

Die Geheimdienstchefin hat viele Gründe, dankbar zu sein. Ihr Dienst soll mit dem geplanten MAD-Gesetz weit mehr Kompetenzen bekommen, sowohl im analogen als auch digitalen Bereich. Vieles soll auf einer Ebene unterhalb des Gesetzes konkretisiert werden und entzieht sich so der Öffentlichkeit. Fachleute warnen vor möglichen Kontrolllücken und fordern, dass es eine Geheimdienstreform für alle drei bundesdeutschen Dienste zusammen braucht.

MAD wird zum Verfassungsschutz

Im neuen Gesetz wird der MAD als „Verfassungsschutzbehörde und abschirmender Nachrichtendienst der Bundeswehr“ bezeichnet und damit als eine weitere Verfassungsschutzbehörde neben dem Bundes- und den Landesverfassungsschutzämtern platziert. Doch vergleichbar sind die Einrichtungen nicht, das merkt die Bundesregierung auch in der Gesetzesbegründung an. Der MAD zeichne sich „durch eine Vielzahl an Unterschieden zu den zivilen Verfassungsschutzbehörden aus“. Künftig wird es einen weiteren großen Unterschied bei den Befugnissen im Ausland geben. Eine der deutlichen Ausweitung betrifft nämlich die Frage, wo der MAD aktiv sein darf.

Bislang operiert der Militärgeheimdienst vor allem im Inland sowie in ausländischen Kasernen, in denen deutsche Soldat:innen stationiert sind. Doch er soll bald auch außerhalb der Militärgelände im Ausland agieren dürfen.

Alles ist eine Information

In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es, der MAD bearbeite „Sachverhalte im Ausland, die die Sicherheit der Bundeswehrangehörigen im Einsatz beeinträchtigen könnten“ und sammle dafür Informationen. Wobei Informationen für den Geheimdienst ein breites Feld sind:

Der Begriff Informationen ist als Oberbegriff für alle sach- und personenbezogenen Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen sowie sonstigen Daten zu verstehen, die irgendeinen für die Aufgabenerfüllung des Militärischen Abschirmdienstes bedeutsamen Aussagegehalt haben oder haben können.

Derartige Gummi-Formulierungen kommen öfter in Geheimdienst-Gesetzen vor. So steht im BND-Gesetz als zentrale Aufgabe des Auslandsgeheimdienstes, Erkenntnisse „von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ zu sammeln.

Im Fall des MAD bedeutet das Informationsverständnis, dass der Militärgeheimdienst im Ausland künftig entsprechend der Regelungen etwa Telekommunikation überwachen, V-Personen einsetzen oder Ziele observieren darf. Was an dem Befugnisaufwuchs verwundert: Bislang war vor allem der BND als dedizierter Auslandsgeheimdienst dafür zuständig. Er sammelte bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr Erkenntnisse, die dafür entsprechend relevant waren. Und der BND behält diese Befugnisse auch weiterhin. Doch wie will die Bundesregierung verhindern, dass sich die beiden Geheimdienstbehörden ins Gehege kommen oder doppelt arbeiten?

Informelle Aufteilung von Aufgaben

Das Gesetz – geht es nach der Bundesregierung – soll das nicht regeln. MAD und BND sollen die Aufteilung auf einer informelleren Ebene klären. Der MAD nehme seine Aufgaben „im Einvernehmen mit dem Bundesnachrichtendienst“ wahr, heißt es gleich im zweiten Paragrafen des Gesetzentwurfs. Dieses Einvernehmen, so der Entwurf weiter, könne „für eine Reihe gleichgelagerter Fälle hergestellt werden“.

Wie genau das aussieht, wird die Öffentlichkeit auf offiziellen Wegen dann vermutlich nicht erfahren. Denn im Gegensatz zu Gesetzen sind Vereinbarungen der Geheimdienste untereinander in aller Regel – wie es ihr Name nahelegt – geheim oder zumindest nicht öffentlich zugänglich.

Neben der Transparenz könnte es aber auch Probleme mit der Effizienz der Arbeit geben, glaubt Corbinian Ruckerbauer von interface. Er koordiniert das European Intelligence Oversight Network (EION), das Nachrichtendienstkontrolleur:innen und anderen Expert:innen eine Plattform für regelmäßigen und strukturierten Austausch bietet. „Mit der Ausweitung der Befugnisse des MAD verschärft sich das Problem der überlagernden Zuständigkeiten der unterschiedlichen Geheimdienste im Zusammenhang mit der Bundeswehr“, schreibt Ruckerbauer gegenüber netzpolitik.org. Eine klare Abgrenzung zwischen den Diensten falle zunehmend schwer. „Das birgt erhebliche Risiken für die Effizienz der Arbeit der Sicherheitsbehörden einerseits und der Effektivität der Kontrolle andererseits.“

Dienstvorschrift als Transparenzproblem

Eine Vorliebe für nicht-gesetzliche Regelungen zeigt sich auch bei der Liste der „nachrichtendienstlichen Mittel“, die der MAD künftig nutzen sollen darf. Paragraf 8 des Gesetzentwurfs enthält insgesamt 15 Punkte: von „verdeckte Nachforschungen und verdeckte Befragungen“ bis zu „Einsichtnahme in Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik“. Doch wenn künftig neue entsprechende Spionagemethoden dazukommen, soll dafür keine Gesetzesänderung notwendig sein. Eine Dienstvorschrift würde reichen, wenn das neue Werkzeug vergleichbar mit der Liste ist, es keine spezielle gesetzliche Regelung braucht und der Unabhängige Kontrollrat zustimmt.

Auch bei diesen Dienstvorschriften ist davon auszugehen, dass sie nicht von vornherein der Öffentlichkeit zugänglich sind – anders als ein Gesetz. „Wesentliche nachrichtendienstliche Mittel brauchen eine klare gesetzliche Grundlage“, schreibt Ruckerbauer dazu. „Ein einfacher Verweis auf Dienstvorschriften beeinträchtigt die demokratische Kontrolle des MAD und ist verfassungsrechtlich fragwürdig“, so der Experte für Geheimdienstkontrolle.

Virtuelle Agenten

Der Gesetzentwurf macht auch klar, dass sich der sehr weite Informationsbegriff auf digitale und analoge Informationen gleichermaßen bezieht. Für die Aufgabenerfüllung des MAD sei es egal, ob Beschaffung und Verarbeitung „realweltlich oder im Cyberraum“ stattfinden. Dazu passt es auch, dass es besonders im digitalen Raum jede Menge neue Kompetenzen für den Militärgeheimdienst geben soll.

Eine davon ist der Einsatz „virtueller“ Agent:innen. Dabei bahnen Geheimdienst-Mitarbeitende verdeckt Kontakt zu Zielpersonen auf Online-Plattformen oder in Chatgruppen an. Das ist keine unbekannte Geheimdienstpraxis. So schickte etwa der Bundesverfassungsschutz laut Berichten der SZ aus dem Jahr 2022 seine Mitarbeitenden in digitale rechtsradikale Kommunikationskanäle. Dort lasen die Spione nicht nur mit, sondern stimmten in volksverhetzende Inhalte ein – um sich Vertrauen zu erarbeiten.

Fachleute kritisierten damals, dass es für solche digitalen Undercover-Ermittlungen bislang an einer expliziten Rechtsgrundlage fehle und dadurch etwa nicht klar geregelt sei, ab wann der Geheimdienst zu diesen Mitteln greifen darf. Für den MAD soll das nun offenbar geändert werden. Besonders geht es dabei um Fälle, wo sich Geheimdienstmitarbeitende nicht nur etwa in einschlägigen Foren und Kanälen aufhalten, sondern unter einer Tarnidentität besonderes Vertrauen zu Personen aufbauen. Dadurch versuchen sie mehr Informationen zu erhalten, als sie dies durch reines Mitlesen bekommen würden.

Begründet wird dies mit „der zunehmenden Bedeutung von Internetplattformen und sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook, LinkedIn, MySpace (sic!) oder X für das Kommunikationsverhalten in der Bevölkerung“.

Wenn „fremde Mächte“ angreifen

Weit mehr als eine Anpassung der Rechtsgrundlage an gängige Geheimdienstpraktiken dürften auch die Paragrafen zum „Auslesen technischer Spuren informationstechnischer Angriffe fremder Mächte“ und zu damit verbundenen Auskunftsverlangen sein. Sie reagierten „insbesondere auf die immer relevanter werdenden Cyberangriffe“, schreibt eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums auf Anfrage von netzpolitik.org. Derzeit sei das nicht erlaubt.

Man erhofft sich davon, besonders komplexe Angriffe aufklären zu können, „bei denen einzelne informationstechnische Systeme gezielt als Teil einer komplexeren Angriffsinfrastruktur eingesetzt werden.“ Dabei müssen diese Systeme nicht immer den Angreifern selbst gehören. Sie können beispielsweise auch über infizierte Drittsysteme Schadsoftware verteilen oder die Verfügbarkeit von Online-Diensten beeinträchtigen.

Zur Auskunftspflicht für Dienste-Anbieter heißt es etwa in der Gesetzesbegründung: „Für einen Angriff werden auch Server genutzt, die in keinem unmittelbaren Bezug zu einer fremden Macht stehen, insbesondere auch Einrichtungen kommerzieller Hostinganbieter.“ Mit der Auskunftspflicht solle man Informationen „vorrangig ohne systeminvasive Maßnahmen“ erlangen können. Doch ausschließlich in Deutschland ansässige Anbieter wären von dieser Pflicht betroffen: Angriffsinfrastruktur im Ausland soll weiterhin „originär vom Bundesnachrichtendienst aufgeklärt“ werden.

Führen mehr Kontrollinstanzen zu mehr Kontrolle?

Die geplanten erweiterten Befugnisse bräuchten auf der anderen Seite eine starke Geheimdienstkontrolle. So heißt es schon im Vorspann des Gesetzentwurfs, dass das bisherige MAD-Gesetz „Vorgaben aus mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Recht der Sicherheitsbehörden“ nicht gerecht werde. Es brauche unter anderem eine unabhängige „Kontrolle von bestimmten Maßnahmen des Militärischen Abschirmdienstes“.

Um die umzusetzen, will die Bundesregierung eine neue Zuständigkeit etablieren: die des Amtsgerichts in Köln bei „besonderen Befugnissen“. Die gibt es bei besonders eingriffsintensiven Geheimdienstmaßnahmen, beispielsweise wenn V-Personen oder virtuelle Agenten Zielpersonen länger als ein halbes Jahr ausspionieren. Oder wenn es Maßnahmen gegen Berufsgeheimnisträger:innen wie Medienschaffende oder Anwält:innen gibt.

Löst eine neue Kontrollinstanz die Aufsichtsprobleme, die es immer wieder bei Geheimdiensten gibt? Ruckerbauer mahnt, Schwarz-Rot müsse bei der Reform darauf achten, „dass sie die Kontrolllücken im militärischen Bereich schließt und keine neuen entstehen“. Er empfiehlt: „Das Parlamentarische Kontrollgremium sollte zukünftig beispielsweise dringend auch das Militärische Nachrichtenwesen und dessen Zusammenwirken mit MAD und BND unter die Lupe nehmen dürfen.“

Warum gerade das MAD-Gesetz?

Unabhängig davon, was im neuen MAD-Gesetz am Ende steht, bleibt eine grundsätzliche Frage offen: Warum geht die Bundesregierung das Gesetz für den militärischen Geheimdienst separat an und führt die notwendigen Reformen für alle deutschen Bundesgeheimdienste nicht gemeinsam durch?

„Die Erfahrungen aus der Ampelkoalition lehren, dass die umfassende Geheimdienstreform nicht weiter verschoben werden sollte“, sagt Ruckerbauer. „Stattdessen muss die Bundesregierung schnell die verfassungsgerichtlich festgestellten Defizite des Rechtsrahmens und der Kontrolle mit einer ganzheitlichen Reform angehen.“

Auch Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag und stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, pocht auf eine Gesamtreform: „Eine grundlegende Reform des Rechts der Nachrichtendienste ist lange überfällig. Sie wurde auch vom Bundesverfassungsgericht wiederholt angemahnt. Dennoch sind die höchstrichterlichen Vorgaben bis heute nur teilweise umgesetzt“, so der Abgeordnete, der sich seit vielen Jahren mit Geheimdiensten auseinandersetzt. „Neben neuen rechtlichen Grundlagen für die tägliche Arbeit der Nachrichtendienste braucht es unbedingt eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle als Grundlage für notwendiges Vertrauen.“

Notz bedauert, dass begonnene Bemühungen der früheren Ampelregierung bis heute nicht zu einer ganzheitlichen Geheimdienstreform geführt haben: „Statt die Reform ganzheitlich für alle drei Nachrichtendienste des Bundes anzugehen, legt man nun mit der Reform des MAD-Gesetzes nur einen Teil der Reform vor.“ Und die sei „noch stark überarbeitungsbedürftig“.

Nach einer ersten Lesung im Parlament arbeiten die Abgeordneten nun in den Ausschüssen weiter an dem Gesetz. Die weiteren Gesetzesgrundlagen für BND und Verfassungsschutz dürften aber nicht lange auf sich warten lassen. Sie seien bereits in Arbeit, hieß es bei einer öffentlichen Anhörung der Geheimdienstchefs im Bundestag.


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KW 43: Die Woche, in der wir uns über das Scheitern einer Verordnung gefreut haben

25. Oktober 2025 um 11:05

Die 43. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 13 neue Texte mit insgesamt 86.141 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Buntes Fraktal auf schwarzem Hintergrund
– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser:innen,

mehr als eine Woche ist es her, dass Friedrich Merz als Antwort auf eine Frage von „diesem Problem“ im „Stadtbild“ sprach. Um dieses – was auch immer genau – zu lösen, wolle Innenminister Dobrindt in großem Stil abschieben. Oder in den Worten von Merz: „Rückführungen“ durchführen.

Ich hätte erwartet, dass die Auslassung von Merz in all den leider alltäglich gewordenen Entgleisungen bis heute längst wieder vergessen ist. Doch immer noch erscheinen täglich Artikel, Kommentare und Nachrichtenbeiträge, die sich auf die „Stadtbild“-Antwort beziehen.

Das ist gut. Es ist gut, dass Menschen demonstrieren und für eine Brandmauer und ein buntes Stadtbild auf die Straße gehen. Es ist gut, dass die rassistische Äußerung eines Bundeskanzlers sich nicht so versendet, als habe der betrunkene, rechte Onkel beim Stammtisch schwadroniert. Es ist gut, dass Menschen wütend werden, wenn er dann noch raunend irgendwelche „Töchter“ vorschiebt, die man fragen solle, wenn man mehr über „das Problem“ wissen will.

Es ist aber auch wichtig, dass wir die Taten der Regierung Merz mindestens mit dem gleichen Maß messen wie ihre Worte. Wenn sie trans Menschen per Verordnung zum lebenslangen Zwangsouting auf Behörden zwingen will – was glücklicherweise momentan der Bundesrat stoppt. Oder wenn das Bürgergeld gestrichen werden soll und Grenzkontrollen von der Ausnahme zur Regel werden.

Das alles offenbart ein Weltbild, das im Gegensatz zu unseren Städten und Dörfern ein echtes Problem ist. Es zeigt eine Angst vor allen, die nicht dem sauerländischen Idealbild entsprechen, das Merz auf Instagram inszeniert. Und es zeigt eine tiefe Unfähigkeit, ein Land zu regieren, das nicht nur aus mittelalten, gut situierten, männlichen Unternehmern im Einfamilienhaus besteht.

Wer mit einem bunten, manchmal dreckigen und lauten, aber niemals langweiligen Stadtbild nicht zurechtkommt, sollte sich fragen, ob Bundeskanzler der richtige Job für ihn ist. Vielleicht hätte er lieber erstmal Erfahrungen als Bürgermeister sammeln sollen. Dann hätte er eines erfahren: Dieses eine Stadtbild, von dem Merz wohl träumt, gibt es nicht. Und wer versucht, all das Bunte in unsren Städten zu verwischen, erntet nichts als Braun.

Ein schönes Wochenende wünscht euch

anna


Verschärftes Aufenthaltsgesetz: Bis zur Ausreise verwahrt

Das Kölner Ausländeramt nimmt Geflüchteten ihre Handys ab – und gibt sie nicht mehr zurück. Offiziell sollen die Geräte Hinweise auf die Herkunft der Betroffenen liefern. Doch für die bedeutet das oft den Verlust ihres wichtigsten Kommunikationsmittels. Von Chris Köver –
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Digitaler Euro: Wie anonymes Bezahlen möglich wäre

Der Europäische Datenschutzausschuss hat ein Gutachten zum Digitalen Euro veröffentlicht. Es geht um die Frage, ob der digitale Euro wie Bargeld funktionieren kann: offline und anonym. Trivial ist das nicht, aber es ist möglich. Von Leonhard Pitz –
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Interne Dokumente: EU arbeitet an ausufernder Vorratsdatenspeicherung

EU-Kommission und EU-Staaten arbeiten an einer Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung. Das zeigen mehrere Dokumente, die wir veröffentlichen. Das neue Gesetz könnte auch Messenger und verschlüsselte Kommunikation betreffen. Auch eine Registrierungspflicht für Mobilfunk-Anschlüsse wird diskutiert. Von Andre Meister –
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Eingezogene Handys: Eine Härte, die nur Schwäche zeigt

Ausländerbehörden dürfen Handys von Geflüchteten durchsuchen und behalten – auf unbestimmte Zeit. Was gesetzlich als Maßnahme zur Feststellung der Identität verkauft wird, ist in Wahrheit digitale Repression: ein Eingriff in Privatsphäre, Eigentum und Würde, der im Rechtsstaat keinen Platz haben sollte. Ein Kommentar.
Von Chris Köver –
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ICE rüstet auf: Amerikanische Abschiebebehörde will Soziale Medien überwachen

Um noch mehr Menschen abschieben zu können, wird die US-Grenzbehörde ICE immer weiter ausgebaut. Nach einer drastischen Erhöhung des Etats sucht sie nun nach Software, mit der sie Soziale Medien nach Aufenthaltsorten von Menschen ohne gültige Papiere durchforsten kann. Von Paula Clamor –
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SAP und OpenAI : Wie die öffentliche Verwaltung mit KI noch abhängiger von Big Tech wird

Künstliche Intelligenz soll die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung beschleunigen, so die Hoffnung der Bundesregierung. Passende Angebote kündigen SAP und OpenAI für kommendes Jahr an. Doch damit würden sich Behörden von Bund, Ländern und Kommunen noch enger an die Produkte der Tech-Konzerne binden. Von Esther Menhard –
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Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz: Dobrindt unter Druck

Die geplante Verordnung zur Kennzeichnung von trans Personen im Melderegister wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Ein Blick auf die Hintergründe zeigt, wie das Bundesinnenministerium versuchte, den Bundesrat zu manipulieren – und scheiterte. Von Julia Monro –
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Digitalministerium ratlos: Keine Strategie für Umstieg auf Windows 11

Für Windows 10 bietet Microsoft seit gut einer Woche keinen Support mehr an. Das bringt Nutzer*innen in Zugzwang, darunter auch die Bundesverwaltung. Das zuständige Digitalministerium weiß indes wenig darüber, welche Behörden und wie viele Rechner betroffen sind. Von Esther Menhard –
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Ungewollt im Internet: Neue Kampagne gegen Instrumentalisierung von Obdachlosen durch Influencer

Influencer „helfen“ wohnungslosen Menschen vor laufender Kamera, oftmals ohne deren Einverständnis. Die Bahnhofsmission Essen macht auf das Phänomen aufmerksam und tritt dem problematischen Content entgegen. Mit Stickern und Aufklärungsarbeit will sie die Privatsphäre von Obdachlosen schützen. Von Paula Clamor –
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Adenauer-Bus-Affäre: Sächsische Polizei in Erklärungsnot

Die Beschlagnahme des bundesweit bekannten Adenauer-Busses entwickelt sich zum Skandal für die Polizei in Sachsen. Um den Protestbus aus dem Verkehr zu ziehen, umging die Polizei offenbar rechtsstaatliche Verfahren. Von Tomas Rudl, Markus Reuter –
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DSA: EU-Kommission bemängelt Verstöße bei Instagram, Facebook und TikTok

TikTok, Instagram und Facebook lassen Forschende nicht ausreichend an ihre Daten heran. Und bei Instagram und Facebook ist das Melden von Inhalten zu schwer. Das hat die EU-Kommission festgestellt und fordert Nachbesserungen – sonst drohen Geldstrafen. Von Anna Ströbele Romero –
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Offener Brief: Bürgerrechtsorganisationen pochen auf Unabhängigkeit der irischen Datenschutzaufsicht

Die Berufung der ehemaligen Meta-Angestellten Niamh Sweeney zur neuen irischen Datenschutzbeauftragten sorgt weiter für Empörung. Mehr als 40 Nichtregierungsorganisationen wenden sich nun in einem offenen Brief an die EU-Kommission.
Von Paula Clamor –
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Elektronische Patientenakte: Mit Sicherheitsrisiken und Nebenwirkungen

Die elektronische Patientenakte sei sicher, versichert die Bundesregierung. Doch ihre Antworten auf eine Kleine Anfrage lassen die Zweifel an diesem Versprechen wachsen. Versicherte sollen der ePA offenbar blind vertrauen – selbst wenn ihre Gesundheitsdaten bei US-Behörden landen könnten. Von Daniel Leisegang –
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Bundes-Klinik-Atlas: „Es muss immer um die bestmögliche Versorgung von Patienten gehen“

29. September 2025 um 13:18

Wer Informationen zu guten Kliniken sucht, kann dafür auf den Bundes-Klinik-Atlas zugreifen. Aber der hat Schwächen – genau wie all die anderen Online-Verzeichnisse zur Krankenhaus-Qualität. Das ist ein Problem für Patient:innen. Ein Interview dazu, welche Übersicht es für eine bessere Gesundheitsversorgung bräuchte.

Sehr steriler Krankenhaus-Behandlungsraum
Die Qualität eines Krankenhauses lässt sich von außen nicht erkennen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Arseny Togulev

Wer Kniebeschwerden hat und operiert werden muss, steht vor vielen Fragen: In welches Krankenhaus kann ich gehen? Wie viel Routine haben die Ärzt:innen dort? Wo bekomme ich eine gute Versorgung? Neben Online-Bewertungen gibt es eine ganze Reihe Portale, die Informationen zur Klinikqualität aufbereiten. Sie werden von Krankenhausträgern oder den gesetzlichen Krankenkassen bereitgestellt. Seit vergangenem Jahr gibt es auch den Bundes-Klinik-Atlas, der in Verantwortung des Bundesgesundheitsministeriums entstanden ist.

Als Anfang September Gerüchte aufkamen, das viel kritisierte Portal soll eingestellt werden, meldeten sich Patient:innen-Verbände und andere Interessensgruppen zu Wort. Manche waren empört, andere forderten, das Angebot so schnell wie möglich einzustampfen. Doch was braucht es aus Sicht derjenigen, die sich über notwendige Behandlungen informieren wollen? Und wie können sie diese Informationen finden? Darüber haben wir mit Thomas Moormann gesprochen, der beim Verbraucherzentrale Bundesverband das Team zu den Themen Gesundheit und Pflege leitet.

Die Chance auf Orientierung

netzpolitik.org: Was ist eigentlich der Bundes-Klinik-Atlas und welches Problem sollte er lösen?

Moormann: Der Bundes-Klinik-Atlas soll die Frage beantworten, in welchem Krankenhaus Patientinnen und Patienten welche Versorgung in welcher Qualität erwarten können.

Im besten Fall funktioniert der Bundes-Klinik-Atlas wie eine bewertende Internet-Suchmaschine: Sie geben den geplanten Behandlungsanlass ein und erhalten dann das Ergebnis angezeigt. Das soll Ihnen eine verlässliche Grundlage geben zu entscheiden, wo sie sich behandeln lassen. Und das nicht alleine aufgrund von Hörensagen und einzelnen subjektiven Erfahrungen, die womöglich nicht zum eigenen Behandlungsbedarf passen.

Der Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erfahren, wo sie welche Versorgung in welcher Qualität erwarten können, ist hoch legitim. Der Bundes-Klinik-Atlas sollte dies auf umfassender Datengrundlage ermöglichen. Das war und muss unverändert das Ziel sein.

netzpolitik.org: Hat der Bundes-Klinik-Atlas dieses Ziel erreicht?

Moormann: Der Bundes-Klinik-Atlas ist im Mai letzten Jahres gestartet und das war offensichtlich verfrüht, weil noch nicht alle Daten aktuell waren. Das spielte den Gegnern des Bundes-Klinik-Atlas in die Hände und löste eine heftige Kritik aus.

In der Folge wurde der Atlas sehr stark angepasst und dabei leider deutlich verschlechtert. Unter anderem wurde die zentrale Suchfunktion herausgenommen und die Versorgungsanlässe wurden in Gruppen zusammengefasst auf nur noch eine Auswahl beschränkt. Zu vielen Eingriffen zeigt der Bundes-Klinik-Atlas seitdem gar nichts mehr an. Das Ziel wurde also leider noch nicht erreicht.

„Es braucht ein Verzeichnis, das gut und unabhängig ist“

netzpolitik.org: Neben dem Bundes-Klinik-Atlas gab und gibt es ja noch andere Portale, um sich über Krankenhäuser zu informieren. Können Patient:innen nicht einfach eine Alternative nutzen?

Moormann: Sehr gut gelungen, weil sehr nutzerorientiert, war die Weisse Liste, die jedoch nicht mehr existiert.

Egal, ob man das Verzeichnis der Krankenhäuser oder die Angebote der Krankenkassenverbände betrachtet, unter dem Strich kommen sie alle nicht an die Qualität der Weissen Liste und des Bundes-Klinik-Atlas in seiner ursprünglichen Form heran. Das war ja auch der Grund für dessen Entwicklung, in die übrigens viel Know-how der Weissen Liste eingeflossen ist.

Für die Patientinnen und Patienten ist das nun eine äußerst missliche Lage. Aktuell wird es ihnen sehr schwer gemacht, sich zu orientieren. Wer hat schon die Zeit und mag sich stundenlang durch mehrere Verzeichnisse klicken, um am Ende doch nicht das zu finden, was man sucht?

Wichtig wäre, dass die Patientinnen und Patienten schnell finden und erkennen können, welches Krankenhaus im Vergleich die besten Behandlungsergebnisse erzielt, zum Beispiel die geringste Komplikationsrate aufweist. Finde ich das aber nicht, weil die Angaben zu verschachtelt sind, weil irrelevante Informationen ausgegeben werden wie die Bettenzahl des gesamten Krankenhauses oder die Gesamtfallzahl über alle Eingriffe hinweg oder kann ich die Versorgungsqualität verschiedener Häuser gar nicht miteinander vergleichen, dann hilft das natürlich nicht. Das ist auch das Problem des Verzeichnisses der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Es ist wenig nutzerfreundlich und es ist vor allem nicht unabhängig.

In Deutschland wird viel über unzureichende Gesundheitskompetenz gesprochen. Die können die Menschen jedoch nicht erlangen, wenn ihnen das so verdammt schwer gemacht wird.

Wir brauchen auch nicht viele verschiedene Verzeichnisse, sondern nur eines, das gut und unabhängig ist und einzig die entscheidungsrelevanten Informationen anzeigt. Und diesen Atlas muss man dann bewerben und seine Informationen dort verfügbar machen, wo das Krankenhaus ausgewählt wird. Also in der Arztpraxis und direkt in der elektronischen Patientenakte.

netzpolitik.org: Woher kommen denn die Daten in all den unterschiedlichen Verzeichnissen?

Moormann: Die Daten stammen aus mehreren Quellen, insbesondere aus den strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser, aus Qualitätssicherungsverfahren und aus Strukturdaten der Krankenhäuser. Das sind zum Beispiel die Fallzahlen und die Zahl der Pflegekräfte.

Dazu kommen Angaben zu Zertifikaten und idealerweise werden auch die Ergebnisse von Patientenbefragungen eingespeist. Denn die Menschen sollten nicht nur erfahren, wie viele Eingriffe eine Klinik macht, sondern auch, wie es anderen Patienten dort ergangen ist, während des Aufenthaltes und in der Zeit danach.

„Transparenz belohnt Krankenhäuser mit guter Qualität“

netzpolitik.org: Als die Meldung aufkam, der Bundes-Klinik-Atlas könnte eingestellt werden, haben sich viele Akteure zustimmend geäußert. Warum wollen sie das Verzeichnis abschaffen?

Moormann: So viele Akteure waren das gar nicht, aber ihr Einfluss ist groß. Krankenhäuser, Bundesländer und auch Politiker. Darunter sind Akteure, die ein Interesse daran haben, mittelmäßige oder schlechte Versorgungsqualität zu verbergen, besonders die im eigenen Wahlkreis oder Bundesland.

So wie Transparenz Krankenhäuser mit guter Qualität belohnt, kann sie sich nachteilig für andere Krankenhäuser auswirken. Gleichzeitig ist das aber der Ansporn, sich zu verbessern und weiterzuentwickeln. Es muss immer um die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten gehen. Und deshalb braucht es eine unabhängige Stelle, die den Atlas betreibt.

netzpolitik.org: Aber ist das Gesundheitsministerium mit dem Bundes-Klinik-Atlas die richtige Adresse? Immerhin gibt es dort, gerade im Kontext der anstehenden Krankenhausreform, ebenfalls politische Interessen.

Moormann: Nein, das Bundesgesundheitsministerium zum Träger des Bundes-Klinik-Atlas zu machen, war keine gute Entscheidung. Es besteht dann immer die Gefahr, dass sachfremde politische Interessen verfolgt werden. Und genau das sehen wir derzeit. Statt den Bundes-Klinik-Atlas zügig weiterzuentwickeln und zu einem noch nützlicheren Instrument zu machen, wird über dessen Abwicklung nachgedacht. Das wäre folgenschwer und fatal.

Die Patientinnen und Patienten benötigen eine klare Orientierung und das klare Bekenntnis der Bundesregierung und des Gesetzgebers zu einem Bundes-Klinik-Atlas, der von Expertenwissen, Nutzerorientierung, Verständlichkeit und Unabhängigkeit geprägt ist. Er darf weder von politischen Interessen noch von denen der Krankenhausträger geleitet sein.


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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Asylbehörde liest kaum noch Datenträger aus

26. September 2025 um 11:04

Nur noch in wenigen hundert Fällen las das BAMF in den letzten Monaten die Smartphones Geflüchteter aus. Das ist ein markanter Rückgang zu den fünfstelligen Zahlen aus früheren Jahren. Offenbar ist bei der Asylbehörde angekommen, dass der aufwändige und grundrechtsfeindliche Eingriff nichts bringt.

Bamf-Gebäude-Eingang, in einem Fenster sind Handys zu sehen.
Handys durchsuchen? Das BAMF macht das immer seltener. – Alle Rechte vorbehalten BAMF: IMAGO / Panama Pictures, Handys: IMAGO / wolterfoto

Im Jahr 2017 begann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Smartphones von Asylsuchenden auszulesen. Immer dann, wenn diese keinen Pass oder andere anerkannte Identitätsdokumente vorlegen konnten, durften ihre Geräte analysiert werden. Das Ziel: Hinweise auf Identität und Herkunftsland gewinnen – selbst wenn an den Angaben der Antragstellenden noch gar keine Zweifel bestanden.

2018 kam die Behörde mit der neuen Praxis auf über 11.000 ausgelesene Datenträger, 2023 waren es rund 12.500. Damit ist jetzt offenbar Schluss. Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger erfolge das Auslesen von Handydaten „nur noch einzelfallbezogen auf Entscheidung der Entscheiderin oder des Entscheiders“.

Zuvor las das BAMF schon sehr früh im Asylverfahren die Daten aus, in der Regel weit vor der Asylanhörung. Die „damit verbundene ressourcenintensive Auswertung“ sei ab dem Jahr 2024 „ausgesetzt“ worden. Das führt zu deutlich rückgängigen Zahlen: Im ersten Halbjahr 2025, so die Bundesregierung, sind lediglich noch 338 Datenträger ausgelesen worden.

Die Auswertungen sind nutzlos und aufwändig

Der Nutzen der Auswertungen stand schon seit Beginn der Maßnahmen in Frage. Zu Beginn scheiterte in rund einem Viertel der Fälle das Auslesen bereits auf einer technischen Ebene.

Bei den erfolgreichen Auslese- und Auswertevorgängen waren wiederum die meisten Ergebnisse bis zuletzt völlig unbrauchbar. So lieferten die Auswertungen im Jahr 2023 in 73,4 Prozent der Fälle „keine verwertbaren Erkenntnisse“. Nur in 1,7 Prozent der Fälle stützten die Ergebnisberichte die Angaben der Antragstellenden nicht – das heißt, es gab Hinweise darauf, dass ihre Angaben eventuell nicht korrekt sein könnten.

Das ist zum einen viel Aufwand und zum anderen ein tiefer Eingriff in Grundrechte und Privatsphäre für eine Maßnahme mit mehr als fragwürdigem Nutzen. Fragestellerin Clara Bünger kommentiert dazu gegenüber netzpolitik.org: „Die aktuelle Antwort der Bundesregierung zeigt, dass diese negative Bilanz inzwischen offenbar auch im BAMF so gesehen wird.“

Der Wandel geht laut Bundesregierung zurück auf ein „Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Asyllage“, das BAMF und Bundesinnenministerium miteinander abgestimmt hätten. Im Gegensatz zur Praxis hat sich die gesetzliche Grundlage der Handydurchsuchungen jedoch verschärft. Durch das 2024 verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Rückführung könnten BAMF und Ausländerbehörden auch Cloud-Speicher von entsprechenden Personen auslesen.

Der Kurs steht weiter auf Verschärfung

Diese Verschärfung beschloss die Bundesregierung kurz nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Februar 2023 im Fall einer afghanischen Klägerin Grenzen gesetzt hatte: Das BAMF darf laut dem Urteil erst dann Smartphones auswerten, wenn es keine milderen Mittel gibt, um Hinweise auf Identität und Herkunft der Betroffenen zu bekommen. Das könnten beispielsweise offizielle Papiere neben Ausweisdokumenten sein oder andere Wege, Aussagen der Geflüchteten zu überprüfen.

Bünger fordert, auch andere politische Entwicklungen zu überdenken, um bessere Asylverfahren zu ermöglichen: „Es muss endlich Schluss sein mit den ausgrenzenden Missbrauchsdebatten, den permanenten Asylrechtsverschärfungen und der andauernden Entrechtung von Schutzsuchenden.“

Die Realität jedoch sieht offenkundig anders aus. Mit dem aktuellen Entwurf zur deutschen Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems etwa schießt die Bundesregierung noch über die repressiven EU-Vorgaben hinaus. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist angekündigt, dass sich auch in verwaltungsrechtlichen Asylverfahren einiges zum potenziellen Nachteil von Geflüchteten ändern soll. Die Regierungspartner wollen, dass die Asylsuchenden vor Gericht selbst etwa politische und soziale Faktoren in ihrem Herkunftsland einbringen müssen, wenn die im Verfahren berücksichtigt werden sollen – selbst wenn diese bereits öffentlich oder bei Gericht bekannt sind. Bünger findet: „Das ist das genaue Gegenteil von dem, was jetzt wichtig wäre: pragmatische Vorschläge für zügige und zugleich faire Asylverfahren.“


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Berliner Verfassungsschutzgesetz: Der Spion im Einkaufszentrum

15. September 2025 um 15:47

Der Berliner Verfassungsschutz soll neue Regeln bekommen. Ginge es nach dem schwarz-roten Senat, dürfte er künftig live auf Videoüberwachung von Einkaufszentren oder Krankenhauseingängen zugreifen, um Menschen zu observieren. Fachleute stufen das als verfassungswidrig ein.

Überwachungskamera im Vordergrund, Foyer eines Einkaufszentrums im Hintergrund
Wer sieht, was die Überwachungskamera beim Shopping erfasst? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Kamera: pawel_czerwinski, Einkaufszentrum: Chethan KVS

Umfangreicher Zugriff auf Videoüberwachung, weitreichende Überwachung von Kontaktpersonen und schwache Transparenzpflichten: Der Berliner Verfassungsschutz soll neue Befugnisse bekommen. Einen Gesetzentwurf dazu legte die schwarz-rote Landesregierung im Mai dem Berliner Abgeordnetenhaus vor. Am heutigen Montag waren Sachverständige im Verfassungsschutz-Ausschuss des Landesparlaments und äußerten verfassungsrechtliche Bedenken.

Besonders alarmiert hat die Fachleute offenbar die geplante Neuregelung zur Videoüberwachung. Der neue Paragraf zu Observationen sieht vor, dass Betreiber:innen von Videoüberwachungsanlagen verpflichtet werden können, „die Überwachung auszuleiten und Aufzeichnungen zu übermitteln“. Das beträfe Überwachungskameras an „öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen“ oder in „Fahrzeugen und öffentlich zugänglichen großflächigen Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs“.

Videoüberwachung aus Parks, Einkaufszentren, Krankenhäusern

Das bedeutet: Observiert der Verfassungsschutz eine Person, kann er sich dafür im Zweifel Live-Zugang zu den Überwachungskameras eines Einkaufszentrums oder einer S-Bahn geben lassen. Der Jurist David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) stuft das in seiner Stellungnahme als verfassungswidrig ein.

Bei einer solchen Maßnahme sind regelmäßig unzählige Personen betroffen, die nicht im Fokus des Inlandsgeheimdienstes stehen. „Wer sich in Berlin im öffentlichen Raum bewegt, müsste daher künftig permanent damit rechnen, durch den Inlandsgeheimdienst beobachtet zu werden“, schreibt Werdermann. „Die Befugnis ermöglicht eine nahezu durchgängige Rundumüberwachung aus der Ferne.“

Das schreibt auch die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte Meike Kamp. Im Gegensatz zu klassischen Observationen gehe es beim Zugriff auf die Videoüberwachungseinrichtungen auch privater Stellen um „deutlich eingriffsintensivere Maßnahmen, für die strengere Maßstäbe und gesetzliche Erfordernisse gelten“. Sie zählt eine ganze Reihe Orte auf, die von der neuen Regelung erfasst wären, „sogar der Besucherbereich einer Arztpraxis oder eines Krankenhauses während der Öffnungs- bzw. Besuchszeiten“.

Kamp kritisiert außerdem, dass im Entwurf nicht eindeutig festgelegt sei, wie lange ein solcher Zugriff stattfinden dürfe. Außerdem fehle eine spezifische Eingriffsschwelle, ihrer Meinung nach bedarf es bei so einer invasiven Maßnahme einer „mindestens erhöhten Beobachtungsbedürftigkeit als Eingriffsvoraussetzung“ und es sollte einen generellen Richtervorbehalt geben.

Umfeldausforschung mit Auskunftsersuchen

Als unverhältnismäßig kritisiert Kamp ebenfalls die geplante Neuregelung zu Auskunftsersuchen zu Bestandsdaten bei Telekommunikationsanbietern. Im Gesetz selbst gibt es keine Beschränkung, „dass das Auskunftsverlangen nur erfolgen darf, wenn die Daten zur Aufklärung tatsächlich erforderlich sind“.

Werdermann bemerkt außerdem, dass die Auskunftsersuchen – auch diejenigen zu Verkehrs- und anderen Daten – nicht im Kapitel für „Nachrichtendienstliche Mittel“ eingegliedert sind. Das habe zur Folge, dass die Ersuchen nicht nur gegen eine bestimmte Zielperson eingesetzt werden könnten, sondern zusätzlich gegen Dritte. „Damit eröffnet der Gesetzgeber eine ins Blaue hineingehende Möglichkeit der Überwachung des gesamten Umfelds einer Zielperson mittels Auskunftsersuchen“, so Werdermann.

Diese Eingruppierung wirkt sich außerdem aus, wenn der Inlandsgeheimdienst entsprechend gewonnene Daten an andere Behörden übermitteln will. Auch hier würden für die Informationen aus Auskunftsersuchen geringere Voraussetzungen gelten, wenn sie nicht als nachrichtendienstliche Mittel gelten.

Keine Selbstauskunft ohne Selbstbezichtigung?

Der Auskunftsanspruch für Betroffene ist im neuen Gesetz sehr restriktiv geregelt. Wer vom Berliner Verfassungsschutz künftig wissen wollen würde, ob Daten zur eigenen Person vorliegen, soll dabei auf „einen konkreten Sachverhalt“ hinweisen und „ein berechtigtes Interesse an der Auskunft“ darlegen. Das heißt, eine Person müsste sich wohl teils selbst bezichtigen, warum sie für den Inlandsgeheimdienst interessant sein könnte.

„Hierdurch wird der Auskunftsanspruch unverhältnismäßig eingeschränkt“, schreibt dazu die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte. Kamp gibt zu Bedenken, dass der Verfassungsschutz in der Regel im Geheimen agiert, ohne dass Personen etwas davon mitbekommen. „Wer beispielsweise erfasst ist, weil ein Informant ihn mit einer anderen Person verwechselt hat, wird bei Beantragung einer Auskunft zum konkreten Sachverhalt naturgemäß keine Angaben machen können“, so Kamp.

Staatstrojaner und mangelnde Kontrolle

Neben diesen Punkten enthält das geplante Gesetz eine Vielzahl weiterer grundrechtssensibler Vorschläge. Der Berliner Verfassungsschutz soll künftig Staatstrojaner für die sogenannte Online-Durchsuchung nutzen dürfen, um eine „konkretisierte Gefahr für ein besonders bedeutendes Rechtsgut“ abzuwehren. Das soll dann erlaubt sein, wenn „geeignete polizeiliche Hilfe“ nicht rechtzeitig erlangt werden könne.

Weitaus kürzer als die vorgesehenen Befugnisse reichen die geplanten Berichts- und Rechenschaftspflichten für den Inlandsgeheimdienst. Berichtspflichten gelten zwar für einige Auskunftsersuchen, Werdermann vermisst sie aber für Observationen, verdeckt eingesetzte Dienstkräfte oder Online-Durchsuchungen. Dort, so seine Stellungnahme, „sind keine Berichtspflichten vorgesehen, obwohl hier ein noch viel stärkeres Bedürfnis an einer Kontrolle durch das Parlament besteht“. Ohne verfügbare Zahlen dazu, wie und wie häufig die Behörde ihre Befugnisse einsetzt, ist eine öffentliche Kontrolle nicht möglich.

Nach der Anhörung im Verfassungsschutzausschuss des Parlaments steht bei dem Gesetzentwurf aus dem Senat noch eine letzte Lesung im Plenum an. Vorher kann der Ausschuss nachbessern und die Kritik der Sachverständigen berücksichtigen. Eine Reform des Verfassungsschutzgesetzes war auch wegen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden, die etwa das hessische und das bayerische Verfassungsschutzgesetz rügten.

Nimmt das Abgeordnetenhaus die Kritik der Sachverständigen nicht ernst, könnte erneut ein Ländergesetz zu einem Inlandsgeheimdienst vor Gericht landen.


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KW 26: Die Woche, in der wir uns wegen Stigmatisierung gesorgt haben

28. Juni 2025 um 10:49

Die 26. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 13 neue Texte mit insgesamt 91.307 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Fraktal, das ein bisschen wie ein Seestern aussieht.
– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser:innen,

Seit Wochen begleitet mich die Sorge, wie Menschen mit psychischen Erkrankungen stigmatisiert werden. Messerangriffe und Amoktaten, die mutmaßlich von Personen mit einer psychiatrischen Vorgeschichte begangen wurden, haben viele schockiert. Dass sich Politiker:innen fragen, wie sie so etwas künftig verhindern können, ist nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar sind aber einige Forderungen, die derzeit im Raum stehen.

Nach Ideen für Register mit psychisch erkrankten Straftäter:innen soll es nach dem Willen der Innenministerien nun mehr Datenaustausch etwa zwischen Polizei und Gesundheitsbehörden geben. Und es soll ein „Risikomanagement“ eingeführt werden. Das sind die falschen Antworten. Es waren schon die falschen Fragen.

Stattdessen sollten wir uns fragen, wie wir Menschen mit psychischen Erkrankungen helfen können. Wie können wir die psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung verbessern? Wie können wir Hürden abbauen – damit Menschen, die Unterstützung benötigen, sie auch aufsuchen können? Wie können wir Personen in Krisensituationen begleiten, bis es ihnen besser geht und sie wieder Stabilität finden?

Eine Psychotherapeutin, die ich in meinem Text zitiere, schreibt das so: „Prävention gelingt durch Hilfe, nicht durch Verdacht.“

Wer Menschen aber zum Risiko erklärt, befeuert die Stigmatisierung psychischer Erkrankungen. Und macht all jenen Angst, die gerade Hilfe brauchen. Ich habe nach meinem Text einige Zuschriften bekommen. Betroffene sorgen sich, ob es Nachteile haben könnte, wenn sie sich in Behandlung begeben oder es bereits sind. Das schmerzt mich. Denn es zeigt, dass Vertrauen zerstört wurde. Lange bevor sich überhaupt ein Gesetz geändert hat.

Wir bleiben dran.

Habt trotz alledem ein gutes Wochenende!

anna


Datenaustausch zwischen Behörden: Innenminister setzen Vertrauen bei der Behandlung psychischer Erkrankungen aufs Spiel

Die Innen- und Gesundheitsminister:innen haben auf ihren letzten Konferenzen über den Umgang mit psychisch erkrankten Personen beraten. Doch Ideen wie ein „integriertes Risikomanagement“ oder Datenaustausch zwischen Gesundheitsbehörden und Polizeien treiben Stigmatisierung voran und behindern angemessene Hilfe. Von Anna Biselli –
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Videoüberwachung und Staatstrojaner: Berliner Landesregierung will Befugnisse der Polizei ausweiten

Die schwarz-rote Koalition im Land Berlin setzt ihre „Law & Order“-Politik weiter fort. Nun sollen Videoüberwachung und der Einsatz von Staatstrojanern bei der Polizei ausgeweitet werden. Von Markus Reuter –
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Anti-Autokratie-Handbuch: 26 Werkzeuge zur Verteidigung der Demokratie

In einem Handbuch geben Wissenschaftler*innen aus den USA und Europa Ratschläge, wie sich Menschen im akademischen Betrieb gegen aufkeimenden Autoritarismus stemmen können – abgestuft nach Risiko-Level. Das ist nicht nur für Forschende lesenswert. Von Sebastian Meineck –
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Automatisierte Datenanalyse: Sachsen-Anhalt will „interimsweise“ Palantir

Die Polizei Sachsen-Anhalts soll künftig automatisierte Datenanalysen mit Massendaten von Unbescholtenen durchführen dürfen. Ein Gesetz ist schon auf dem Weg. Abgeordnete der Opposition gehen nach einer Antwort der Landesregierung davon aus, dass Software von Palantir eingesetzt werden wird. Denn der Innenministerin steht gar nichts anderes zeitnah zur Verfügung. Von Constanze –
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EU-Ratspräsidentschaft: Dänemark setzt Chatkontrolle wieder auf die Agenda

Chatkontrolle, mehr Daten für die Polizei, KI-freundliches Urheberrecht, eine Überarbeitung des Datenschutzes: Das wünscht sich die ab 1. Juli amtierende dänische Ratspräsidentschaft für die Digitalpolitik der EU. Nutzer*innen- und Freiheitsrechte finden – wenn überhaupt – nur als Randnotiz statt. Von Christoph Bock –
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Repression gegen Budapest Pride: EU soll gegen digitale Verfolgung und Diskriminierung einschreiten

Bei der Budapest Pride am Samstag drohen den Teilnehmenden Strafen, die Polizei darf sogar Gesichtserkennung zur Identifikation einsetzen. Etwa 50 Menschenrechtsorganisationen fordern die EU-Kommission zu sofortigen Handeln gegen den „gefährlichen Präzedenzfall“ auf. Von Chris Köver –
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Zollkrieg mit den USA: Trump will EU-Digitalgesetze aufweichen

Die EU-Kommission könnte einem Medienbericht zufolge die Durchsetzung europäischer Digitalgesetze vorerst aussetzen, um Donald Trump im Handelskrieg zu besänftigen. Das stößt im EU-Parlament auf starken Widerstand. Von Tomas Rudl –
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Bestandsdatenauskunft 2024: Behörden fragen weiter jede Sekunde, wem eine Telefonnummer gehört

Staatliche Stellen haben letztes Jahr fast 27 Millionen Mal abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört. Das ist ein neuer Rekordwert. Auch Inhaber von IP-Adressen werden abgefragt, laut Telekom vor allem wegen Urheberrechtsverletzungen. Von Andre Meister –
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„Going Dark“: EU-Kommission stellt Fahrplan für Datenzugang für Polizeien vor

Viele EU-Länder wollen der Polizei mehr Zugang zu privaten Daten verschaffen. Neben der Vorratsdatenspeicherung steht auch der Zugriff auf verschlüsselte Inhalte zur Debatte. In einem Fahrplan skizziert die EU-Kommission ihre nächsten Schritte. Von Tomas Rudl –
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30 Jahre online: Wie das Internet den Journalismus verändert hat

Von Suchmaschinen über soziale Medien bis zu KI: Technische Entwicklungen haben den Journalismus im Netz immer wieder verändert und ihm Reichweite als zentrale Zielgröße aufgezwungen. Die Geschichte der Online-Medien muss deshalb auch als Geschichte vom Verlust der journalistischen Autonomie begriffen werden. Von Gastbeitrag, Jann-Luca Künßberg –
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Datenschutzbehörde greift ein: DeepSeek fliegt aus den App Stores

Der chinesische KI-Chatbot DeepSeek übermittelt Nutzer*innendaten nach China. Die Berliner Datenschutzbehörde geht jetzt gegen den Anbieter vor. Apple und Google sollen DeepSeek aus ihren Stores entfernen. Von Chris Köver –
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Trotz Fristverlängerung: Schwarz-Rot peitscht Änderung des BKA-Gesetzes durch den Bundestag

Das BKA-Gesetz war teilweise verfassungswidrig. Zu unklar waren die Regeln, wann Beschuldigte in Polizeidatenbanken gespeichert werden dürfen. Zu weit waren die Befugnisse, um mögliche Kontaktpersonen von Terrorverdächtigen zu überwachen. Doch die Neuregelung, die der Bundestag gestern verabschiedete, kann Fachleute nicht überzeugen. Von Anna Biselli –
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Bremse oder Motor: EU-Kommission stellt Netzneutralität zur Debatte

Noch in diesem Jahr will die EU-Kommission die Regeln für die europäischen Telekommunikationsmärkte weitflächig überarbeiten. Mit dem Digital Networks Act steht plötzlich auch die Netzneutralität zur Debatte – und niemand kann beantworten, warum genau. Eine Spurensuche. Von Tomas Rudl –
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Trotz Fristverlängerung: Schwarz-Rot peitscht Änderung des BKA-Gesetzes durch den Bundestag

27. Juni 2025 um 11:01

Das BKA-Gesetz war teilweise verfassungswidrig. Zu unklar waren die Regeln, wann Beschuldigte in Polizeidatenbanken gespeichert werden dürfen. Zu weit waren die Befugnisse, um mögliche Kontaktpersonen von Terrorverdächtigen zu überwachen. Doch die Neuregelung, die der Bundestag gestern verabschiedete, kann Fachleute nicht überzeugen.

Holger Muench und Alexander Dobrindt bei der Bundespressekonferenz
Die Chefs von BKA und Innenministerium bei einer Pressekonferenz (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / IPON

Donnerstag spät abends hat die schwarz-rote Mehrheit im Bundestag zwei Gesetze verabschiedet, die das BKA-Gesetz ändern. Es geht dabei zum einen um vorsorgliche Datenspeicherung von Beschuldigten in der polizeilichen Datenbank INPOL und zum anderen um die Überwachung von Kontaktpersonen potenzieller Terrorist:innen.

Die bisherigen Vorgaben waren verfassungswidrig. Das hatte das Bundesverfassungsgericht letztes Jahr festgestellt und eine Änderungsfrist bis Juli gegeben. Es fehlten etwa klare Vorgaben, ab wann und wie lange Daten gespeichert werden dürfen. Anfang Juni verlängerte das Gericht die Frist bis zum 31. März 2026. Doch die Regierungsparteien hielten am ursprünglichen Zeitplan fest. Dabei äußerten Sachverständige in einer Anhörung am Montag deutliche Kritik.

Schnell, schnell – trotz Fristverlängerung

Einer der kritischen Sachverständigen ist Prof. Dr. Clemens Arzt von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Er bemängelt, dass weiterhin nicht klar geregelt ist, wann eine „vorsorgende Speicherung“ von Personendaten in Polizeidatenbanken erlaubt ist. Die im Gesetz formulierte Erlaubnis, wenn die Speicherung zur „Verhütung oder Verfolgung beitragen kann“, heiße nicht, dass diese auch erforderlich sei.

Arzt kommt zu dem Schluss: „Es drängt sich der Anschein auf, dass mit den eilig in diesem Gesetzgebungsverfahren vorgelegten Neuregelungsvorschlägen Zeit bis zur möglichen erneuten Beanstandung des Bundesverfassungsgerichts nach dem Ende dieser Legislaturperiode gewonnen werden soll.“ Das vorgelegte Gesetz sei „mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar“.

Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider hatte einiges zu beanstanden. Bei der Überwachung von Kontaktpersonen etwa fehlt ein Passus, der ihre Intimsphäre schützt, den sogenannten Kernbereich privater Lebensgestaltung. In einem Gesetzentwurf der Vorgängerregierung, der wegen der geplatzten Koalition nicht mehr durch den Bundestag kam, war das noch berücksichtigt worden.

„Ausgleich zwischen Rechtsstaat und Polizei“

Specht-Riemenschneider riet in ihrer Stellungnahme daher dazu, die entsprechenden Regeln im BKA-Gesetz „aus einem Guss“ zu überarbeiten. Durch die Fristverlängerung des Bundesverfassungsgerichts sehe sie „keine zeitliche Dringlichkeit mehr“.

Die Regierungsfraktionen haben die Mahnungen der kurzfristig konsultierten Fachleute ignoriert. Christoph de Vries (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium, betonte in seiner Rede im Bundestag, der Entwurf stelle „einen Ausgleich“ zwischen rechtsstaatlichen Anforderungen und Bedarfen bei der Polizeiarbeit dar. Die Verfügbarkeit von polizeilichen Daten dürfe nicht an Ländergrenzen Halt machen.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die gegen das alte BKA-Gesetz geklagt hatte, kündigte bereits Anfang Juni an, die neuen Gesetze zu prüfen und „gegebenenfalls erneut Verfassungsbeschwerde erheben“ zu wollen. Doch bevor die Regelungen gelten, muss zumindest das Änderungsgesetz zur Datenspeicherung noch den Bundesrat passieren. Widerstand aus den Ländern ist jedoch kaum zu erwarten.


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Datenaustausch zwischen Behörden: Innenminister setzen Vertrauen bei der Behandlung psychischer Erkrankungen aufs Spiel

23. Juni 2025 um 13:25

Die Innen- und Gesundheitsminister:innen haben auf ihren letzten Konferenzen über den Umgang mit psychisch erkrankten Personen beraten. Doch Ideen wie ein „integriertes Risikomanagement“ oder Datenaustausch zwischen Gesundheitsbehörden und Polizeien treiben Stigmatisierung voran und behindern angemessene Hilfe.

Bild eines Gehirns wie durch eine Mosaik-Scheibe betrachtet.
Das Vertrauen durch die Schweigepflicht ist wichtig, damit psychisch erkrankte Personen sich Hilfe suchen können. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Shubham Dhage

Menschen, die an psychischen Erkrankungen leiden, brauchen Hilfe. Doch auf dem Weg zu angemessener Unterstützung gibt es viele Hürden: Hilfesuchende müssen teils mehrere Monate warten, bis sie einen ambulanten Psychotherapieplatz bekommen, in ländlichen Gebieten bis zu einem Jahr. Noch immer hält die Stigmatisierung psychischer Erkrankungen viele davon ab, sich überhaupt in Behandlung zu begeben.

Diese Angst vor Stigmatisierung wird nun weiter genährt durch die Innenminister:innen von Bund und Ländern, die auf ihrer Konferenz im Juni psychische Erkrankungen vor allem als sicherheitsbehördliches Thema und nicht als Problem der Gesundheitsversorgung dargestellt haben.

Datenaustausch mit der Polizei zu psychischen Erkrankungen

In einem der Beschlüsse der Innenministerkonferenz fordern die Minister:innen ein „integriertes Risikomanagement“ bei Menschen mit psychischen Erkrankungen. Es geht dabei um das Risiko, dass psychisch erkrankte Personen Straf- und insbesondere Gewalttaten begehen könnten. Um dem zu begegnen, wollen die Innenminister:innen mehr Datenaustausch, an dem sich Gesundheits-, Sicherheits-, Justiz- und Ausländerbehörden beteiligen sollen.

„Bei einem identifizierten Gefährdungspotenzial muss ein gemeinsames integriertes Fallmanagement einsetzen, mit dem Ziel, alle gesundheitsbehördlichen und polizeilichen sowie ggf. aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten zum Schutz anderer Menschen vor diesem Risiko auszuschöpfen“, heißt es im Beschluss.

Ähnlich klingt eine Entschließung der Gesundheitsminister:innen von Bund und Ländern, die ebenfalls im Juni tagten. Sie wollen denn „Austausch von Gesundheitsdaten und den Erkenntnissen der Gefahrenabwehrbehörden unter datenschutzrechtlichen Vorgaben“ prüfen.

Stigmatisierung statt Hilfe

Beide Beschlüsse stehen unter dem Eindruck mehrerer bundesweit diskutierter Gewalttaten der vergangenen Monate. Im Mai griff eine Frau am Hamburger Hauptbahnhof Menschen mit einem Messer an, sie war erst einen Tag zuvor aus einer psychiatrischen Klinik entlassen worden. Im vergangenen Dezember fuhr ein Mann mit einem Auto in den Magdeburger Weihnachtsmarkt. Bei der Amokfahrt tötete und verletzte er mehrere Menschen. Zuvor war er wiederholt wegen wahnhafter Äußerungen aufgefallen und bereits wegen der Androhung von Straftaten verurteilt worden.

Nach der Tat im Dezember hatte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann ein Register für psychisch erkrankte Gewalttäter gefordert. Mehrere Psychiater:innen und Psychotherapeut:innen hatten damals die Forderungen vehement abgelehnt. Sie forderten eine bessere und niedrigschwelligere Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen statt weiterer Stigmatisierung. Außerdem wiesen sie darauf hin, dass nur selten ein direkter Zusammenhang zwischen einer psychischen Erkrankung und einer Gewalttat bestünde.

Dieser Einwand wird durch wissenschaftliche Untersuchungen gestützt. In einer Übersichtsarbeit schrieb die kanadische Sozialepidemiologin Heather Stuart, die zur Stigmatisierung psychischer Erkrankungen forscht: „Psychische Störungen sind weder notwendige noch hinreichende Ursachen für Gewalt.“ Viel relevanter für das Risiko, eine Gewalttat zu begehen, seien soziodemografische und sozioökonomische Faktoren wie Jugend, Männlichkeit und ein niedriger sozioökonomischer Status.“ Der Zusammenhang zwischen psychischen Erkrankungen und Gewalttaten sei in der öffentlichen Wahrnehmung überschätzt.

„Prävention gelingt durch Hilfe, nicht durch Verdacht“

Das kritisiert auch Elisabeth Dallüge. Sie ist Mitglied des Bundesvorstandes der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung. Der Berufsverband sehe den Beschluss der Innenministerkonferenz „mit großer Sorge“, schreibt sie gegenüber netzpolitik.org: „Auch wenn er sich formal auf eine kleine Risikogruppe bezieht, verfestigt er strukturell den Eindruck, psychische Erkrankungen seien ein isoliertes Sicherheitsrisiko – das befördert Stigmatisierung und behindert Versorgung.“ Der geplante Austausch von Gesundheitsdaten zwischen verschiedenen Behörden stelle die Schweigepflicht infrage und gefährde „das Vertrauensverhältnis, das für jede Behandlung essenziell ist.“

Nach Meinung der PsychotherapeutenVereinigung brauche es keine Kontrolle, sondern eine „konsequent ausfinanzierte, multiprofessionelle Versorgung – mit spezialisierten Ambulanzen, klarer Verantwortung im Gesundheitswesen und einer gesetzlichen Einbindung psychotherapeutischer Expertise“.

Andere Vorschläge der Innenministerkonferenz gingen in eine richtige Richtung, etwa ein Reformvorschlag zu den Psychisch-Kranken-Gesetzen der Länder. Dort soll geprüft werden, wie unterhalb der Schwelle einer Zwangsunterbringungen etwa verpflichtende Therapieauflagen oder eine überprüfte Medikamenteneinnahme umgesetzt werden könnten. Das könne sinnvoll sein, schreibt Dallüge – „vorausgesetzt, die Maßnahmen erfolgen im Rahmen eines gestuften, therapeutisch begleiteten Nachsorgekonzepts.“

Die Psychotherapeutin Dallüge, die selbst Erfahrungen in der Arbeit im Maßregelvollzug hat, fasst zusammen: „Prävention gelingt durch Hilfe, nicht durch Verdacht.“

Gewaltrisiko kann durch Angst vor Stigmatisierung steigen

Die Fachgesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN) hat ein Positionspapier verfasst, das zu ähnlichen Ergebnissen kommt. Die Präsidentin der Gesellschaft, Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, sagt dazu: „Wir brauchen keine neuen gesetzlichen Regelungen oder Konstrukte – wir müssen die bestehenden Möglichkeiten besser anwenden. Register oder die Weitergabe von medizinischen Daten an Behörden mindern das Gewaltrisiko nicht.“ Stattdessen könne das Risiko für Gewalttaten steigen, „wenn die Furcht vor Stigmatisierung dazu führt, dass Betroffene nicht zum Arzt gehen oder sich erst spät behandeln lassen“, so die Neurologin und Psychiaterin.

Welche Daten genau ausgetauscht werden sollen, wie ein Risikopotenzial ermittelt werden kann und welche Gesetze in Bund und Ländern dafür geändert werden müssen, konkretisieren weder Gesundheits- noch Innenminister:innen. Müssen Menschen, die sich etwa wegen Wahnideen ärztliche Hilfe suchen, nun Angst haben, dass Informationen zu ihren Symptomen bei der Polizei landen? Der Arbeitskreis „Früherkennung und Bedrohungsmanagement“ soll bis zur Herbstsitzung der Innenminister:innen die Vorschläge zu Datenaustausch und Risikoerkennung weiter ausarbeiten.


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KW 4: Die Woche, in der wir fassungslos auf einen Überbietungswettbewerb schauten

25. Januar 2025 um 11:19

Die 4. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 10 neue Texte mit insgesamt 71.229 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Regenbogenfarbenes Fraktal
Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser:innen,

der Messerangriff in Aschaffenburg beschäftigt mich sehr. Zuallererst ist da tiefes Mitgefühl für die Opfer, für die körperlich und seelisch Verletzten und ihre Zu- und Angehörigen. Aber dann ist da auch viel Wut über den unwürdigen Umgang mit den Ereignissen.

Die Tat nur wenige Stunden nach ihrem Bekanntwerden – während viele in großer Trauer und geschockt sind – dafür zu nutzen, sich im Wahlkampf zu profilieren, ist ekelhaft. Damit meine ich nicht nur den Berufspopulisten Friedrich Merz, der am Tag nach dem Anschlag mit einem 5-Punkte-Plan um die Ecke kommt und das Recht aus Asyl vermutlich am liebsten ganz abschaffen würde.

Damit meine ich auch den Noch-Kanzler Olaf Scholz, der sofort von einer Terror-Tat fabuliert, obwohl nichts auf Terrorismus hinweist. Der „falsch verstandene Toleranz“ heranzieht, ohne genau zu sagen, was er damit meint.

Damit kann dann jeder seine eigene Intoleranz in die Worte hineinlesen: gegenüber Geflüchteten, gegenüber Menschen mit psychischen Erkrankungen, gegenüber Menschen mit Suchtproblemen. Schluss mit der Toleranz, jawohl! Weg mit allen, die nicht passen. Hinter Gittern, in Psychiatrien oder gleich raus aus dem Land.

Der ekelhafte Überbietungswettbewerb im Durchgreifen wird uns vermutlich noch bis mindestens zur Bundestagswahl begleiten. Probleme löst er nicht. Für einen Text haben mein Kollege Martin und ich mit Fachleuten für psychische Gesundheit gesprochen, die wenig von repressiven Maßnahmen halten. Dafür haben sie andere Ideen und sehen in ihrem täglichen Berufsleben, an welchen Ecken sich etwas ändern muss. Wir sollten mehr auf sie hören als auf diejenigen, die möglichst laut schreien und sich durch ihre Forderungsperformance in einem Monat ein paar Nachkommastellen mehr Stimmen erhoffen.

Habt ein gutes Wochenende!
anna


Bundeswehr, Hertha BSC und The Cure einig: Bloß raus bei der Hetz-Plattform von Musk

Der Exodus vom ehemaligen Twitter lässt nicht nach: Immer mehr Städte, Medien, Vereine, Verbände und auch staatliche Institutionen kehren Musks Plattform X den Rücken. Derzeit profitiert Bluesky am meisten von der Wanderbewegung. Von Markus Reuter –
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Make America TikTok again: Das TikTok-Theater macht Trump noch stärker

Kaum ein US-Thema hat die letzten Tage so dominiert wie das mögliche Ende von TikTok. Klar ist: Trump wird die Auseinandersetzung nutzen, um seine Macht mit der Video-Plattform zu stärken. Ein Kommentar. Von Markus Reuter –
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Offener Brief: EU-Kommission soll „Schlupflöcher“ bei digitaler Brieftasche schließen

In Brüssel wird derzeit ausgehandelt, wie die europäische digitale Brieftasche künftig funktioniert. Entsprechende Vorlagen der EU-Kommission hat die Zivilgesellschaft wiederholt scharf kritisiert. 15 Organisationen fordern die Kommission nun dazu auf, die rechtlichen Vorgaben einzuhalten und den Verbraucher:innenschutz zu stärken. Von Daniel Leisegang –
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Donald Trump: Mit Vollgas in eine dunkle Zukunft

An seinem ersten Tag als US-Präsident legte Donald Trump die Latte hoch. Ein Schwall an Verfügungen gibt die Richtung vor, in die er das Land lenken will – ob nun bei der Zukunft von TikTok oder dem Umgang mit der Moderation auf Online-Diensten. Von Tomas Rudl –
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AI Act: Wie die Ausnahmen in der KI-Verordnung landeten

Anfang Februar 2025 gelten die ersten Regel aus dem AI Act. Das Gesetz soll die Gefahren sogenannter Künstlicher Intelligenz eindämmen. Tatsächlich enthält es zahlreiche Ausnahmen. Vor allem Frankreich verhandelte Schlupflöcher mit potenziell weitreichenden Folgen für Europas Grundrechte. Von Gastbeitrag, Maria Maggiore, Leila Minano, Nico Schmidt, Harald Schumann –
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Crypto Wars: Europol-Chefin fordert wieder mal Zugang zu verschlüsselten Nachrichten

Europol-Chefin Catherine De Bolle will beim Weltwirtschaftsforum in Davos auf Tech-Unternehmen einwirken, Ermittlungsbehörden Zugang zu verschlüsselten Nachrichten zu verschaffen. Die Unternehmen müssten ihrer „sozialen Verantwortung“ nachkommen, sonst sei die Demokratie gefährdet, so De Bolle. Dem widerspricht der Chaos Computer Club. Von Tomas Rudl –
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Wahlsoftware: Alle Wege führen nach Aachen

Bei der Wahlsoftware gibt es in Deutschland einen relevanten Hersteller: die votegroup GmbH. Ihre Eigentümerstruktur offenbart ein Geflecht aus Kommunen, kommunalen Beteiligungen und regionalen IT-Dienstleistern. Von Leonhard Pitz –
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Nach Amtsantritt von Trump: Transatlantisches Datenabkommen bekommt erste Risse

Die EU-Kommission verspricht, dass Daten von EU-Bürger:innen in den USA ähnlich geschützt sind wie in der EU. Diese Zusage hatten ihr Fachleute nie so recht abgenommen. Nun stellt Donald Trump die rechtliche Grundlage für den transatlantischen Datenaustausch schon in seinen ersten Tagen als US-Präsident auf die Probe. Von Tomas Rudl –
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Neue Datenschutzhinweise: Doctolib will KI-Modelle mit Gesundheitsdaten trainieren

Ab Ende Februar will der IT-Dienstleister Doctolib die Daten seiner Nutzer:innen für das Training sogenannter Künstlicher Intelligenz einsetzen. Wenn sie einwilligen, sollen auch ihre Gesundheitsdaten dafür genutzt werden. Das geht aus den aktualisierten Datenschutzhinweisen hervor. Von Tomas Rudl, Anna Biselli –
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Psychische Erkrankungen: Polizeiliche Erfassung bringt Stigmatisierung statt Schutz

Nach den Anschlägen in Magdeburg und Aschaffenburg fordern Politiker:innen, psychisch erkrankte Gewalttäter:innen in Registern zu erfassen. Diese Idee ist nicht neu, tatsächlich werden bereits Daten zur psychischen Verfassung bei der Polizei erfasst. Doch statt Sicherheit bringt das Stigmatisierung. Von Anna Biselli, Martin Schwarzbeck –
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Psychische Erkrankungen: Polizeiliche Erfassung bringt Stigmatisierung statt Schutz

24. Januar 2025 um 16:23

Nach den Anschlägen in Magdeburg und Aschaffenburg fordern Politiker:innen, psychisch erkrankte Gewalttäter:innen in Registern zu erfassen. Diese Idee ist nicht neu, tatsächlich werden bereits Daten zur psychischen Verfassung bei der Polizei erfasst. Doch statt Sicherheit bringt das Stigmatisierung.

Schwarz-weiß-Foto einer Menschenmenge, bei der man nur die Hinterköpfe sieht. Über manchen Köpfen ist ein rotes Fragezeichen.
Viele Menschen haben psychische Erkrankungen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com davide ragusa, Bearbeitung: netzpolitik.org

Mehr als 40 Prozent der gesetzlich versicherten Erwachsenen bekamen im Jahr 2023 in Deutschland eine Diagnose für eine psychische Erkrankung. Das ist mehr als jede dritte Person. Der Anteil der betroffenen Personen steigt seit Jahren, wie aus Zahlen des Robert Koch-Instituts hervorgeht. Das heißt nicht unbedingt, dass mehr Menschen erkranken. Es kann ebenso bedeuten, dass mehr Leute sich Hilfe suchen, wenn sie Suchtprobleme oder Depressionen haben oder wenn sie psychotische Symptome erleben. Was die Zahlen aber zeigen: Psychische Erkrankungen können alle betreffen.

Als der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember forderte, ein Zentralregister für „psychisch kranke Gewalttäter“ einzurichten, weil es Berichte darüber gab, dass der mutmaßliche Täter psychisch auffällig war, gab es viel Empörung. Auch nach dem Messerangriff in Aschaffenburg diese Woche gibt es Spekulationen, ob die Tat mit einer psychischen Erkrankung des Festgenommenen zusammenhängen könnte. Von der Tat bis zu den ersten Forderungen nach einem Register dauerte es dieses Mal nur wenige Stunden.

Was dabei kaum jemand erwähnte: Bereits seit langem gibt es polizeiliche Datensammlungen, in denen psychische Erkrankungen vermerkt sind.

Hinweis auf „Psychische und Verhaltensstörung“

Die Grundlage dafür sind sogenannte „personengebundene Hinweise“, kurz: PHWs. Man kann sich das als eine Zusatzinformation zu einem Eintrag in einer Polizeidatenbank vorstellen. Laut dem BKA-Gesetz dürfen solche Zusätze gespeichert werden, wenn sie für den Schutz der betroffenen Person oder zur Eigensicherung der Polizist:innen notwendig sind.

Für die vernetze Polizeidatenbank INPOL etwa gibt es verschiedene PHWs wie „bewaffnet“, „gewalttätig“, „Ausbrecher“, „Ansteckungsgefahr“, „Betäubungsmittelkonsument“ oder „Explosivstoffgefahr“. Zur psychischen Verfassung der in INPOL erfassten Personen gibt es beispielsweise die PHWs „Psychische und Verhaltensstörung (PSYV)“ und „Freitodgefahr (FREI)“.

INPOL besteht aus verschiedenen Dateien, in einer sind Daten zu Personen gespeichert, nach denen gefahndet wird. In einer anderen befinden sich Personen, die erkennungsdienstlich behandelt oder deren DNA erfasst wurde. Polizist:innen können Daten aus INPOL abfragen, zum Beispiel bei einer Verkehrskontrolle.

Bundesländer haben teilweise zudem weitere PHWs in eigenen Datensammlungen. So nutzt die Polizei Berlin etwa den PHW „Konsument harter Drogen“. In Bremen gibt es die Kategorisierung „Schwellen-Täter“, die sich vor allem auf Kinder und Jugendliche bezieht, bei denen sich eine Zukunft als Intensivstraftäter:innen abzeichnen soll.

Auf unsere Anfrage schreibt das Bundeskriminalamt, derzeit liege in INPOL zu 15.724 Personen der PHW „Psychische und Verhaltensstörungen“ vor und zu 3.593 Personen der PHW „Freitodgefahr“.

Wer bestimmt, was eine „Störung“ ist?

Laut einem Leitfaden des BKA können diese Hinweise aber nicht ungeprüft vergeben werden. So heißt es zum PHW „Psychische und Verhaltensstörungen“:

Der PHW „Psychische und Verhaltensstörung“ darf nur vergeben werden, wenn ärztlich festgestellt ist, dass der Betroffene an einer psychischen Erkrankung leidet und daraus Gefahren für ihn selbst oder andere, insbesondere für Polizeibedienstete, resultieren können.

Diese Feststellung soll schriftlich, beispielsweise in Form eines Gutachtens vorliegen. Bei einer vermerkten Suizidgefahr liegen die Voraussetzungen niedriger, hier reichen „Anhaltspunkte“, etwa wenn es zurückliegende Suizidversuche gegeben hat.

Offenbar wurden diese Voraussetzungen jedoch nicht immer beachtet. Im Tätigkeitsbericht des damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber für das Jahr 2023 schreibt er, er sei auf „mindestens 3.035 Fälle gestoßen“, bei denen das BKA personengebundene Hinweise aus mehreren Kategorien ohne die notwendigen Belege und Prüfungen vergeben habe. Sie waren laut dem Bericht durch den Text „ALTBESTAND BESITZER NICHT GEPRÜFT“ gekennzeichnet. Außerdem bemängelte Kelber die Dokumentation in Zusammenhang mit den Vermerken. Nach der Beanstandung seien die Bestände vom BKA bereinigt worden.

Doch nicht nur das BKA trägt personengebundene Hinweise ein, auch die Landespolizeien nutzen die Vermerke – in sehr unterschiedlichem Umfang. Wir haben in allen Bundesländern nachgefragt, wie viele PHWs mit Bezug zur psychischen Gesundheit von ihnen derzeit eingetragen sind. Die meisten nutzen Bayern (4.436 Mal PHW PSYV und 2.035 PHW FREI) und Baden-Württemberg (5.237 Mal PHW PSYV und 2.632 PHW FREI). Während die Polizei Bremen bei 2.179 Datensätzen den PHW „PSYV“ nutzt und bei 2.035 Hinweise auf „Suizidgefahr“ eingetragen sind, gibt es vom einwohnerstärkeren Hamburg nur 175 Datensätze mit dem Hinweis „PSYV“. Der PHW „FREI“ werde in Hamburg überhaupt nicht angewendet, heißt es auf unsere Anfrage.

„Erfassung reduziert das Risiko nicht“

Fachleute kritisieren eine Speicherung zu psychischer Gesundheit und zweifeln ihren Sinn an. Elisabeth Dallüge ist psychologische Psychotherapeutin und Mitglied des Bundesvorstandes der Deutschen Psychotherapeuten-Vereinigung (DPtV). Sie hat viel mit psychisch erkrankten Straftäter:innen im Maßregelvollzug gearbeitet, bei denen Erkrankung und Straftat in einem Zusammenhang stehen.

Dallüge sagt: „Wenn psychisch erkrankte Personen Straftaten begehen, besteht in den meisten Fällen überhaupt kein Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der Tat. Es ist nur ein sehr kleiner Prozentsatz, wo von Menschen mit psychischen Erkrankungen wegen dieser Erkrankung ein Selbst- oder Fremdgefährdungspotenzial ausgeht.“ Auch deshalb fragt sie sich, was der Nutzen einer solchen Erfassung – sei es in Registern oder PHWs – sein soll. „Das Risiko reduziert sich nicht, indem ich eine Person erfasse“, so Dallüge.

Das betont auch Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank. Sie ist Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und arbeitet als ärztliche Direktorin der LVR-Klinik Köln. Gouzoulis-Mayfrank kann nachvollziehen, dass es nützlich sein kann, wenn die Polizei weiß, dass Menschen sich in der Vergangenheit auffällig oder aggressiv gezeigt haben. „Ob im Rahmen einer psychischen Erkrankung oder aus anderen Gründen ist dabei aber eher zweitrangig“, sagt sie im Interview. „Manche Menschen sind niemals auffällig, aber erkrankt. Bei anderen ist es umgekehrt. Da besteht in der Regel keine direkte Verbindung, diese ist nur in wenigen Fällen sichtbar.“

Es fehlt an Mindeststandards

Aus ihrer eigenen Berufserfahrung weiß Psychiaterin und Neurologin Gouzoulis-Mayfrank, dass Polizeibeamt:innen für den Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen ganz unterschiedlich gewappnet sind. Sowohl, was das Erkennen einer möglichen Erkrankung angeht, als auch in Bezug auf das Verhalten in einer Situation, bei der die Erkrankung bekannt ist: „Ich habe Situationen erlebt, wo die Polizisten gut vorbereitet waren. In anderen war noch viel Luft nach oben.“ Aus ihrer Sicht fehlt ein Mindeststandard für die Vermittlung eines sinnvollen Umgangs mit psychisch erkrankten Menschen in der Aus- und Fortbildung der Beamt:innen.

Um die Polizei zu unterstützen, gibt es in der DGPPN mittlerweile eine spezielle Arbeitsgruppe, die einen Werkzeugkasten mit Methoden für die polizeiliche Aus- und Fortbildung erarbeitet. Diese soll sowohl mehr Wissen bezüglich unterschiedlicher Arten psychischer Erkrankungen schaffen als auch auf den Umgang mit Menschen in akuten psychischen Ausnahmesituationen vorbereiten.

Während das Thema zwar in der Polizeiausbildung einen festen Platz hat, gibt es noch nicht überall regelmäßige, verpflichtende Fortbildungen dazu. Diese Kritik wird auch immer wieder laut, wenn Polizeibeamt:innen Menschen in psychischen Krisen erschießen oder Taser einsetzen.

Dallüge sagt: Wenn die Polizei nur wisse, dass eine Person als psychisch erkrankt gekennzeichnet ist, helfe das nicht weiter. „Die Polizei braucht Schulungen und Weiterbildungen für einen besseren Umgang mit psychischen Erkrankungen und in psychischen Ausnahmesituationen“, sagt sie. „Es ist beispielsweise überhaupt nicht hilfreich, falls eine Person gerade sehr agitiert ist und dadurch vielleicht aggressiv wirkt, dass dann die Polizei als Antwort ebenfalls aggressiv auftritt. Was in einer solchen Situation die größte Sicherheit schafft, ist ein guter Umgang mit den betroffenen Menschen.“

Was bringen die Hinweise?

Einige der angefragten Länderpolizeien betonen in ihren Antworten auf unsere Frage, welche praktische Bedeutung die PHWs in der Polizeiarbeit haben, dass dieser Umgang für sie ein Thema ist. So schreibt etwa Baden-Württemberg, wo derzeit 5.237 Hinweise zum PHW PSYV und 2.632 Hinweise zum PHW FREI im Datenbestand sind, die Bedeutung der PHWs richte sich nach dem Einzelfall.

„Psychische Auffälligkeiten zu erkennen und adäquat auf Betroffene, die sich in einem Ausnahmezustand befinden, zu reagieren, setzt ein aufmerksames Gespür und eine hohe Sensibilität voraus“, heißt es aus Baden-Württemberg. Die Einsatzkräfte müssten darauf in der Regel ad hoc reagieren. „Der frühzeitige Hinweis auf psychische Störungen und Verhaltensstörungen bzw. eine Freitodgefahr – beispielsweise über PHW – ermöglicht es den Einsatzkräften, sich auf das polizeiliche Gegenüber einzustellen und möglichst angemessen auf die Person einzugehen.“

Die Polizei Bremen weist selbst auf kritische Punkte im Umgang mit den PHW hin: „Sie dürfen nicht zu einer Vorverurteilung oder Stigmatisierung der betroffenen Person führen. Personengebundene Hinweise sind als Hilfsmittel zu betrachten, die in Kombination mit einer professionellen, einzelfallbezogenen Einschätzung eingesetzt werden.“ Die anderen Länderpolizeien ähneln sich in ihren Antworten und verweisen vor allem darauf, dass die PHWs zur Eigen- und Fremdsicherung genutzt werden.

Prävention statt Stigmatisierung

Am wichtigsten ist für Gouzoulis-Mayfrank der Aspekt der Prävention: „Der Schlüssel liegt nicht in Registern oder Datenspeicherung – wir müssen die Behandlungsmöglichkeiten optimieren.“ Das betont auch Elisabeth Dallüge. In ihrer Arbeit im Maßregelvollzug kam sie vor allem mit Patient:innen in Kontakt, die nicht freiwillig einen Weg zur Behandlung gefunden haben und daher oft erst therapeutisch begleitet werden, wenn bereits etwas passiert ist.

Das kann die Erfassung von erkrankten Personen nicht ändern. Stattdessen bringt sie Dallüges Ansicht nach noch mehr Stigmatisierung und Datenschutzprobleme: „Viel wichtiger wäre es, Prävention und Früherkennung zu stärken, Betroffenen den Zugang zu Behandlungsmöglichkeiten zu geben und auch durch Sozialarbeit Ansprechpartner zu bieten.“


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Neue Datenschutzhinweise: Doctolib will KI-Modelle mit Gesundheitsdaten trainieren

24. Januar 2025 um 09:57

Ab Ende Februar will der IT-Dienstleister Doctolib die Daten seiner Nutzer:innen für das Training sogenannter Künstlicher Intelligenz einsetzen. Wenn sie einwilligen, sollen auch ihre Gesundheitsdaten dafür genutzt werden. Das geht aus den aktualisierten Datenschutzhinweisen hervor.

Ein Smartphone, das Doctolib im Appstore zeigt.
Doctolib ist mittlerweile deutlich umfangreicher als eine Terminbuchungsplattform. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Rüdiger Wölk

Der IT-Dienstleister Doctolib will künftig Daten seiner Nutzer:innen für das Trainieren von KI-Modellen verwenden. So steht es in den aktualisierten Datenschutzhinweisen des Anbieters, die ab dem 22. Februar wirksam werden. Doctolib beruft sich auf sein berechtigtes Interesse bei Daten wie Geschlecht, Geburtmonat und -jahr oder Antworten auf freiwillige Umfragen. Ob auch Gesundheitsdaten verwendet werden, dürfen die Nutzer:innen entscheiden.

Laut einer E-Mail, die an Account-Inhaber:innen verschickt wurde, entwickle Doctolib „fortlaufend neue daten- und KI-gestützte Produkte“. Als Beispiele nennt das Unternehmen „Erinnerungen an erforderliche Rezepterneuerungen und neue Funktionen bei den Patientennachrichten“. Nutzer:innen sollen zeitnah weitere Informationen in ihren Accounts angezeigt bekommen. „Dort haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu erteilen. Selbstverständlich entscheiden Sie frei, ob Sie uns Ihre Einwilligung geben möchten. Diese können Sie jederzeit in Ihren Einstellungen anpassen.“

In den künftigen Datenschutzhinweisen wird klarer, um welche Art von Gesundheitsdaten es gehen könnte. In einer Liste sind etwa „Suchdaten, Terminhistorie, Dokumente, medizinische Notizen, vom Nutzer auf der Plattform eingegebene medizinische Informationen“ angeführt. Aber auch Informationen, die von den Praxen erhoben und bei Doctolib eingespeist werden, sollen dazuzählen.

Doctolibs KI-Strategie

Doctolib hatte im vergangenen Jahr einen immer größeren Fokus auf KI-Entwicklung gelegt. Im Mai verkündete das Unternehmen die Übernahme von Aaron.ai, einem KI-gestützten Telefonassistenten und bietet seitdem eine automatisierte Anrufentgegennahme als Produkt an. Nur einen Monat später übernahm Doctolib auch Typeless, das auf Spracherkennung im medizinischen Kontext spezialisiert ist. Bis Ende 2024 wollte Doctolib dann eigentlich einen „medizinischen Assistenten“ vorstellen.

Das aus Frankreich stammende Start-up Doctolib gilt als sogenanntes „Unicorn“ und ist die weitverbreiteteste Plattform für Online-Arzttermine in Deutschland. Laut eigener Aussage nutzen hierzulande 20 Millionen Patient:innen den Dienst, zudem bediene es über 100.000 Gesundheitsfachkräfte.

Doctolib war in der Vergangenheit wiederholt in die Kritik geraten. So hatte es laut einer Recherche von mobilsicher.de zeitweise sensible Gesundheitsdaten an Facebook und die Werbeplattform Outbrain übertragen. Auch sammelte es bei der Vermittlung von Arztterminen unnötig viele Daten und nutzte sie für Marketingzwecke.

Ein weiteres Problem kommt durch die Praxen, die Doctolib nutzen: Es gibt immer wieder Beschwerden von Patient:innen über Praxen, die eine Terminbuchung via Doctolib voraussetzen. In diesen Fällen werden diese praktisch von einer Behandlung ausgeschlossen, wenn sie das Portal nicht nutzen wollen.


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Wahlprüfsteine: Parteien definieren, wer relevant ist

10. Januar 2025 um 13:37

Wahlprüfsteine sind eine Möglichkeit, schnell einen Überblick zu den Positionen von Parteien zu bekommen. Doch in diesem Jahr darf nur ein exklusiver Club aus 30 Organisationen und Verbänden Fragen stellen. Digitalpolitische Gruppen fehlen komplett. Wie die Auswahl zustande kam, beantworten die Parteien nicht.

Ein klassischer Prüf- bzw. Probierstein in einer Holzkiste.
Prüfsteine werden eigentlich zum Prüfen von Edelmetallen genutzt. CC-BY-SA 3.0 jcw

Die Wahlprogramme der größeren Parteien haben in der Regel mehr als 50 Seiten. Wer sich da informieren will, was zu ihm passt, muss jede Menge lesen. Abhilfe schaffen da verschiedene Wahl-o-Maten und Wahlprüfsteine. Sie fragen knapp die Positionen der Parteien zu Themen ab und stellen sie übersichtlich dar.

Der prominenteste Wahl-o-Mat stammt sicherlich von der Bundeszentrale für politische Bildung. Aber auch viele andere Organisationen und Verbände beleuchten vor Wahlen, wie Parteien zu bestimmten Aussagen stehen.

Dieses Jahr ist wenig Vorbereitungszeit bis zum Urnengang am 23. Februar, der Wahlkampf erfolgt im Schnelldurchlauf. Und weil die Parteien unter Zeitdruck stehen, werden sie nicht mehr beliebig viele Prüfsteine und Wahl-o-Mat-Fragen beantworten.

Nur 30 Organisationen dürfen Wahlprüfsteine einsenden

So steht beispielsweise auf der Website der SPD, man habe sich mit den anderen demokratischen Parteien auf ein Vorgehen geeinigt: „Es besagt im Wesentlichen, dass wir dieses Mal nur Wahlprüfsteine von einigen wenigen vorab gemeinsam vereinbarten, die gesamte Breite des gesellschaftlichen Spektrums repräsentierenden Verbänden und Organisationen beantworten werden.“ Auch Wahl-o-Mate werden nur begrenzt bedient. Diese Formulierung findet sich inhaltsgleich auch bei den Linken.

Erstellt hätten die Liste die Generalsekretär:innen und Bundesgeschäftsführenden von CDU, CSU, SPD, Grünen, Linken und FDP. Auf die Liste der Organisationen für die Wahlprüfsteine haben es nach Informationen von netzpolitik.org 30 Verbände und Organisationen geschafft:

  • Polizeigewerkschaft
  • Deutscher Bauernverband DBV
  • Handelsverband Deutschland HDE
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • Bundesverband Deutscher Volks- und Raiffeisenbanken
  • Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (VBW)
  • Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA Bundesverband)
  • Deutschen Industrie- und Handelskammern (DIHK)
  • Zentralverband des Deutschen Handwerks
  • Verband der chemischen Industrie (VCI)
  • Die Familienunternehmer
  • Bundesverband der Freien Berufe
  • Zentraler Immobilienausschuss (ZIA)
  • Gesamtmetall
  • VDA
  • Deutscher Naturschutzring (DNR)
  • BUND/Nabu
  • Pro Asyl
  • Deutscher Frauenrat
  • VENRO (Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen e.V.)
  • Oxfam
  • Seebrücke
  • Mieterbund
  • Der Paritätische Gesamtverband
  • Deutscher Hanfverband
  • Sozialverband VdK
  • Deutschland Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
  • Deutscher Fußball-Bund (DFB)
  • Arbeiterwohlfahrt (AWO)

Viele Wirtschafts- und Berufsverbände

Rund die Hälfte davon sind Wirtschafts- und Berufsverbände, die übrigen lassen sich anderen zivilgesellschaftlichen Interessensvertretungen zuordnen. Doch die „gesamte Breite des gesellschaftlichen Spektrums“ sucht man in der Auswahl vergebens. Es fehlen Organisationen, die sich schwerpunktmäßig mit netz- und digitalpolitischen Fragen befassen, auch andere Bereiche kommen unter die Räder.

Nicht repräsentiert sind beispielsweise explizit kulturpolitische Gruppen oder Vereine, die sich für die Rechte von trans Personen oder gegen rechtsradikale Bestrebungen für Demokratieförderung einsetzen. Klar: Dass auf der Liste vertretene Gruppe diese Themen mitbehandeln, ist wahrscheinlich. Eine schwerpunktmäßige Betrachtung wird dabei aber aller Voraussicht nach fehlen.

Svea Windwehr ist Co-Vorsitzende des digitalpolitischen Vereins D64 und kritisiert die Lücke bei Organisationen, die zivilgesellschaftliche netzpolitische Interessen vertreten: „So wird es für die Zivilgesellschaft nicht nur schwieriger, Wähler*innen darüber zu informieren, wie sich die Parteien zu Kerndebatten wie Vorratsdatenspeicherung, Gesichtserkennung oder die Digitalisierung des Gesundheitssystems positionieren. Die Liste spricht auch Bände darüber, welche Interessen in Deutschland im Jahr 2025 als relevant und legitim angesehen werden, und welche nicht.“

Bei der Bundestagswahl 2021 gehörte D64 zu den Organisationen, die in ihrem „Digital-Thesen-Check“ die Antworten der Parteien auf ihre Wahlprüfsteine genutzt hatten, um deren Positionen darzustellen – von digitaler Bildung bis hin zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

„Wahlprüfsteine als Mittel der inhaltlichen Auseinandersetzung ernst nehmen“

Auch der aus Reihen der FDP gegründete netzpolitische Verein LOAD hatte zur letzten Bundestags- und Europawahl eigene Wahlprüfsteine erstellt. Die LOAD-Vorsitzende Teresa Widlok betont, wie aufwändig und gleichzeitig wichtig dieses Instrument ist: „Als ehrenamtliche Organisation bedeutet das für uns jedes Mal viel Arbeit in der Vorbereitung und Auswertung. Aber wir sind von der Arbeit überzeugt, weil wir glauben, dass digitalpolitisch interessierte Wählerinnen und Wähler ein gutes Informationsangebot verdient haben.“

Zu den ausgewählten Gruppen gehört LOAD bei der anstehenden Bundestagswahl jedoch nicht. Zu der Gesamtauswahl schreibt Widlok gegenüber netzpolitik.org: „Es passt ganz und gar nicht zur angeblichen Priorität der Digitalisierung in den Wahlprogrammen der Parteien, dass Digitalpolitik bei den Wahlprüfsteinen so lieblos behandelt wird.“ Der Verein hofft, „dass Wahlprüfsteine in Zukunft als Mittel der kritischen inhaltlichen Auseinandersetzung wieder ernster genommen werden“.

Wer bestimmt, wer relevant ist?

Tom Jennissen vom Verein Digitale Gesellschaft versteht zwar, dass Ressourcen und Zeit knapp sind. Er hält die nach unklaren Kriterien erstellte Liste aber für ein Problem und kritisiert, dass „die Parteien anmaßen darüber bestimmen zu wollen, wer als relevant genug gelten kann, mit Antworten beglückt zu werden.“

Er kündigt an, dass man die Parteien daher „umso mehr an ihrem tatsächlichen Handeln in der zu Ende gehenden Legislaturperiode messen“ werde. „Das wird weder für die Unionsparteien mit ihrer rassistischen Hetze und ihrem harten Insistieren auf Vorratsdatenspeicherung und anderen dystopischen Überwachungsfantasien, noch für die Parteien der ehemaligen Ampelkoalition besonders schmeichelhaft ausfallen, deren sogenanntes ‚Sicherheitspaket‘ wir ebenso wenig vergessen werden wie das Desaster der Gesundheits- und Verwaltungsdigitalisierung – von ihrer menschenfeindlichen Migrationspolitik ganz zu schweigen.“

Wie ist die Liste zustande gekommen? Die Organisationen auf der Liste wissen es offenbar teils selbst nicht. Einen Bewerbungsprozess oder ähnliches habe es nicht gegeben. Wir haben die beteiligten Parteien nach den Auswahlprozessen gefragt. Ebenso wollten wir unter anderem wissen, was passiert, wenn eine nicht-gelistete Organisation eigene Prüfsteine schickt. Eine Antwort bekamen wir auf diese und andere Fragen bisher von keiner der Parteien.

Update, 15:08 Uhr – Aus der SPD-Pressestelle heißt es: „Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass weitere Details zum angepassten Verfahren in dieser besonderen Situation Teil des vertraulichen Abkommens zwischen den Parteien sind.“


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Europäischer Gerichtshof: „Guten Tag“ tut’s auch

09. Januar 2025 um 14:41

Warum nicht einfach „Hallo“ oder „Guten Tag“ statt „Lieber Herr Meier“ sagen? Das hat sich offenbar auch der Europäische Gerichtshof gedacht und kommt zum Urteil: Ein Bahnunternehmen darf nicht als Zwangsangabe abfragen, welche Geschlechtsidentität seine Kund:innen haben.

Spitze eines Bahnfahrzeugs der französischen Bahngesellschaft SNCF
Bei der Bahnfahrt spielt die Geschlechtsidentität keine Rolle. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Ruben Christen

Einem Beförderungsunternehmen kann es herzlich egal sein, welche Geschlechtsidentität seine Kund:innen haben. Und weil es egal ist, ist es auch nicht notwendig diese Information beim Ticketkauf abzufragen – und damit nach der Datenschutzgrundverordnung nicht zulässig. Zu diesem Ergebnis kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall des französischen Bahnunternehmens SNCF Connect.

Das Unternehmen wollte beim Online-Ticketkauf wissen, mit welcher geschlechtsspezifischen Anrede es die Käufer:innen adressieren soll. Die französische Datenschutzbehörde hatte eine Beschwerde deswegen im Jahr 2021 zurückgewiesen, die der Verband „Mousse“ eingereicht hatte. Der wiederum zog bis vor das oberste französische Verwaltungsgericht, das die Entscheidung dem EuGH vorlegte.

Der EuGH sieht nun keinen „objektiv unerlässlichen“ Grund, die Geschlechtsidentität beim Ticketkauf abzufragen und sagt: „Das Eisenbahnunternehmen könnte sich nämlich für eine Kommunikation entscheiden, die auf allgemeinen und inklusiven Höflichkeitsformeln beruht, die in keinem Zusammenhang mit der angenommenen Geschlechtsidentität der Kunden stehen, was eine praktikable und weniger einschneidende Lösung wäre.“

Ein deutschsprachiges Beispiel dafür wäre: „Guten Tag, Alex Meier“ statt eine Anrede mit „Herr“ oder „Frau“.

Deutsche Bahn bietet schon länger eine neutrale Option

Mousse setzt sich seit dem Jahr 2000 für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen ein und kämpft regelmäßig auch vor Gericht gegen Diskriminierung wegen Geschlecht, Gender oder sexueller Orientierung.

Bei der Deutschen Bahn lässt sich seit Ende 2023 eine neutrale Anrede beim Ticketkauf auswählen. Aber auch hier ging ein juristischer Streit voraus, bis im Jahr 2022 das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte, dass die Zwangswahl zwischen männlicher und weiblicher Anrede nicht mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vereinbar ist. Nun ist die Thematik erneut – aus einer europäischen Datenschutzperspektive – entschieden und bekräftigt worden.


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Visavergabe: „Online-Antrag derzeit nicht verfügbar“

08. Januar 2025 um 12:13

Lange Wartezeiten und hohe Gebühren durch private Dienstleister stellen seit Jahren Hindernisse bei der Visumsvergabe für Deutschland dar. Das Auslandsportal des Auswärtigen Amtes soll eigentlich die Situation durch Digitalisierung verbessern, löst aber die Kernprobleme nicht.

Ein Wegweiser mit Pfeilen zu deutschen Botschaften weltweit und Entfernungsangaben.
Genauso weit weg wie die deutschen Botschaften weltweit fühlt sich wohl oft ein Termin bei selbigen an. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / photothek

Es gibt Schengen-Visa für kurze Aufenthalte in Deutschland, Studien- und Arbeitsvisa oder Visa für Angehörige von in Deutschland lebenden Familienmitgliedern. Wer aus einem Land nach Deutschland kommen will, mit dem es keine Vereinbarung für visumfreies Reisen gibt, braucht zur Einreise auf jeden Fall eine passende Erlaubnis für seinen Aufenthalt.

Die damit verbundenen Anträge machen Arbeit für die Botschaften und Auslandsvertretungen, Deutschland hat daher in den vergangenen Jahren in immer mehr Ländern die Antragsentgegennahme an private Dienstleister outgesourct. Begonnen hatte diese Entwicklung mit einer Weisung des damaligen FDP-Außenministers Guido Westerwelle im Jahr 2012. In den vergangenen Jahren arbeitete das Außenministerium außerdem daran, die Antragstellung für nationale Visa zu digitalisieren. Am 1. Januar verkündete Ministerin Annalena Baerbock einen Erfolg: Alle 167 Visastellen weltweit seien an das sogenannte Auslandsportal angeschlossen. Doch Probleme aus der Vergangenheit wird das absehbar nicht lösen.

Warten, warten, warten

Bei der Beantragung an den deutschen Botschaften und Auslandsvertretungen gab es immer wieder Berichte über Missstände: Menschen müssen monatelang auf Termine warten, um ihren Antrag überhaupt stellen zu können. Auf der Seite der deutschen Botschaft in Algerien ist derzeit die Wartezeit für einen Termin zur Visumsbeantragung für Studium oder Sprachkurs mit „mehr als 12 Monate“ angegeben. An manchen Orten machen Betrüger ein Geschäft aus einer derart schwierigen Terminsuche und versprechen Antragstellenden für hohe Preise einen reservierten Zeitslot.

Ist der Termin gemacht, folgt die Bearbeitung der Anträge. Die darf nicht ausgelagert werden. Deutsche Unternehmen schickten im September eine Beschwerde an Außenministerin Annalena Baerbock, weil die Bearbeitungsdauer etwa im Gebiet von Shanghai drei Monate betrage und sie so chinesische Mitarbeitende nicht zügig nach Deutschland holen können.

Ein weiteres Problem gibt es bei den Kosten für die Antragstellenden: Für ein Schengenvisum etwa fällt eine Gebühr von 90 Euro an, das ist im Visakodex der EU geregelt. Bei diesen offiziell festgelegten Beträgen bleibt es jedoch nicht immer. Die privaten Dienstleister erheben vielerorts zusätzliche Kosten und versuchen, teure Extra-Leistungen zu verkaufen: So erhob ein Dienstleister im Kosovo Gebühren für einen verpflichtenden Rückversand von Pässen, bis diese Praxis von einem Gericht für illegal erklärt wurde.

Weiterhin zulässig sind offenbar „Prime-Time-Termine“ außerhalb der regulären Öffnungszeiten. In Serbien kostet diese Vorzugsbehandlung beispielsweise umgerechnet 130 Euro extra. Für weitere 15 Euro darf man sich an einem Extra-Schalter ohne Wartezeit melden. Erinnerungen an die Upselling-Praxis von Fluglinien werden dabei wach.

Privatisierung ist ein Trend

Die Privatisierung der Visaverfahren ist ein weltweiter Trend. Im Jahr 2017 hatte das deutsche Außenministerium in 18 Ländern Dienstleister mit der Antragsentgegennahme beauftragt. Laut einer aktuellen Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag sind es mittlerweile 56 Länder, bald sollen noch Kamerun, Nigeria und Zypern dazukommen.

Den Markt teilt eine überschaubare Anzahl von Anbietern unter sich auf. Deutschland etwa arbeitet mit vier Dienstleistern zusammen: den Unternehmen VisaMetric, VF Worldwide Holdings, TLS Group und BLS International Services. Zumindest in ihren Dienstleistungen für Deutschland lässt sich eine geografische Aufteilung erkennnen. So deckt TLS vor allem Länder auf dem afrikanischen Kontinent ab, während etwa VF besonders in Südostasien präsent ist.

Es werden Daten an Datawrapper übertragen.

Die Dienstleister vergeben Termine, prüfen die Vollständigkeit der Anträge und nehmen sie entgegen. Außerdem erfassen sie biometrische Daten. „Die Visumbearbeitung erfolgt weiterhin in der Visastelle“, schreibt die Bundesregierung. Hoheitliche Aufgaben würden die Dienstleister nicht übernehmen, das dürfen sie auch nicht. Sie sind demnach auch nicht an den Entscheidungen über die Anträge beteiligt.

Die Kritik am Outsourcing der Antragsprozesse ist so alt wie das Outsourcing selbst. „Mit der Auslagerung entledigt sich der Staat komplett der Kontrolle über einen Bereich, der für Bestechungen zutiefst anfällig ist“, sagte der Grünen-Abgeordnete Omid Nouripour im Jahr 2017 der taz.

Bedenken zu Datenschutz und Korruption

Außerdem gab es immer wieder Bedenken bezüglich des Datenschutzes, da durch die Antragstellung viele sensible Daten bei den Privatunternehmen anfallen. Die Bundesregierung schreibt, alle Daten würden „beim Dienstleister nach Rückgabe der Reisepässe an die Antragstellenden unverzüglich gelöscht“. Die Einhaltung der Vorschriften werde regelmäßig kontrolliert. Drei Mal im Jahr gebe es unangekündigte Vor-Ort-Besuche, außerdem werde per Video aufgezeichnet, wie biometrische Daten in den Visazentren erfasst werden. „Die Videoaufzeichnungen werden den Auslandsvertretungen zusammen mit den Antragsunterlagen weitergeleitet und stichprobenartig überprüft.“

Fragestellerin Clara Bünger kommentiert gegenüber netzpolitik.org zu der aktuellen Antwort der Bundesregierung: „Es ist ein Unding, dass private Dienstleister weltweit mit der Entgegennahme von Visaanträgen Profite machen.“ Das belaste besonders Personen mit geringen finanziellen Mitteln, so Bünger. „Auf ihrem Rücken bereichern sich Unternehmen wie VFS oder Visametric. Hinzu kommen Risiken beim Datenschutz, Korruptionsgefahr und andere Regelverstöße durch die privaten Dienstleister.“

Bünger fordert: „Die Visabearbeitung ist eine staatliche Aufgabe und gehört in die öffentliche Hand. Das Outsourcing in diesem Bereich muss rückgängig gemacht werden.“

Ein PDF-Generator als Leuchtturmprojekt

Könnte das als Leuchtturmprojekt auserkorene Auslandsportal die privaten Dienstleister vielleicht überflüssig und damit die Probleme obsolet machen? Wohl kaum. Denn das Auslandsportal ermöglicht vor allem, ein Online-Formular auszufüllen, das eine PDF-Datei erzeugt. Mit dieser Datei und entsprechenden Ausweispapieren sowie eventuell weiteren Unterlagen müssen die Visumssuchenden weiterhin vor Ort bei einer Visastelle vorsprechen. Außerdem, so schreibt das Auswärtige Amt auf unsere Presseanfrage: „Das Aufenthaltsgesetz sieht zur Feststellung und Sicherung der Identität die Erfassung von Biometriedaten vor. Dies kann nur bei persönlicher Vorsprache in einem vor Ort Termin erfolgen.“

Die Online-Antragstellung über das 13,6 Millionen teure „Portal“ ermöglicht vor allem zu prüfen, ob Angaben vollständig sind. Digitalisiert ist der Prozess damit bei weitem nicht, auch die Probleme bei der Terminvergabe kann er nicht beheben.

Doch auch der weltweite Anschluss der Visastellen an das System bedeutet offenkundig nicht, dass die Ausfüll-Funktion überall genutzt werden kann, wie stichprobenartige Tests zeigen. Bei einigen der 167 Visastellen ist die Online-Antragstellung noch nicht möglich. Wer etwa ein Ausbildungsvisum in Algerien auswählt, bekommt im Auslandsportal den Hinweis: „Online-Antrag derzeit nicht verfügbar.“ Woran liegt das?

Zum Teil sind noch nicht alle Kategorien von Visumsanträgen möglich, gestartet wird mit denen für Erwerbstätige. Das Auswärtige Amt schreibt dazu: „Die nationalen Visumanträge in den anderen Kategorien sind ebenso vollständig digitalisiert und werden derzeit z. B. von Amman, Sao Paulo oder Kanton (Familienzusammenführung) oder Manila, Belgrad und Sao Paulo (Studien- und Auszubildendenvisa) pilotiert“.

Andernorts hätten sich Visastellen dazu entschieden, zunächst die bestehenden Wartelisten abzubauen, bevor sie das Online-Verfahren freischalten. Laut einem Bericht von Business Insider gebe es hinter den Kulissen aber noch andere Probleme: Bei Antragstellenden mit eher geringen digitalen Kompetenzen käme es zu Mehrarbeit für die Visastellen. Manche von diesen würden das System deswegen als Ganzes in Frage stellen.


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KW 1: Die Woche, in der wir laut Danke sagen!

04. Januar 2025 um 09:19

Die 1. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 10 neue Texte mit insgesamt 45.214 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

grünes Fraktal
Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser:innen,

zuallererst möchte ich Danke sagen. Danke, dass ihr uns unterstützt und es so auf den letzten Metern ermöglicht habt, unser Spendenziel zu erreichen und gesichert ins neue Jahr zu starten! Wo wir im Dezember ganz schön nervös waren, sind wir nun umso erleichterter und können mit freiem Kopf an die Arbeit des noch jungen Jahres gehen. Das ist nur dank euch möglich.

Zu tun haben wir genug, immerhin steht schon im Februar die Bundestagswahl an. Zeit zum Verschnaufen ist da kaum. Dabei könnte ich die gerade ziemlich gut gebrauchen. Ich weiß nicht, wie es euch geht, aber viel von Besinnlichkeit haben die letzten Wochen eines Jahres für mich in der Regel nicht. Das mag auch am Chaos Communication Congress liegen. Dort haben meine Kollegin Chris und ich dieses Mal einen Vortrag zur autoritären Wende der zerbrochenen Ampel-Koalition gehalten.

Es waren viele Leute im Saal und die Gespräche danach haben uns gezeigt, dass wir nicht allein sind in unserer Empörung. Das gibt mir sehr viel Kraft und auch Tatendrang, weiterzumachen und zu graben. Auf der anderen Seite fühle ich mich nach den Congressen aber auch immer ziemlich erschöpft – nicht zuletzt wegen schmerzender Füße und mangelnden Schlafs. Selbst ohne Schrittzähler bin ich sicher, dass ich wohl täglich weit mehr als 10.000 Schritte hinter mich gebracht habe.

Daher freue ich mich nun auf ein Wochenende der physischen Regeneration, damit sich all die Ideen und Gedanken in meinem Kopf gut umsetzen lassen. Denn an denen mangelt es nicht.

Ein gutes neues Jahr auch euch!

anna


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