Immer wieder wird Chatbot-Herstellern vorgeworfen, die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen zu gefährden. In fünf Fällen wollen Character Industries und Alphabet die Klagen mit Geld aus der Welt schaffen. Damit sorgen die Unternehmen dafür, dass es weiterhin keinen Präzedenzfall gibt, nach dem Techunternehmen für ihre KI-Chatbots rechtliche Konsequenzen tragen müssen.
Dem Chatbot-Hersteller Character Technologies wird vorgeworfen, dass die Nutzung seiner Chatbots Jugendliche schädige. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / SOPA Images
In den US-Bundesstaaten Florida, Texas, Colorado and New York handeln Google und Character Technologies Vergleiche mit fünf Familien aus, deren Kinder angeblich durch Chatbot-Nutzung zu Schaden gekommen sind. Der Fall, der die meiste Aufmerksamkeit erhielt, behandelt den Suizid eines 14-Jährigen Jungen. Der Jugendliche hatte eine emotionale Beziehung zum Chatbot „Dany“ von Character Technologies aufgebaut, der den Suizid des Jungen befürwortete.
In anderen Fällen hatten Chatbots von Character Technologies angeblich Jugendliche zu Gewalt gegen ihre Eltern oder selbstverletzendem Verhalten inspiriert. Die Bedingungen der Vergleiche sind bisher öffentlich nicht bekannt und werden nach Angaben von TechCrunch weiter verhandelt. Demnach wollen sich weder Sprecher*innen von Character Technologies, noch die Anwältin der Klägerin dazu äußern.
Haften Techkonzerne für ihre Chatbots?
Zwei ehemalige Google-Mitarbeiter gründeten 2021 den Chatbot-Hersteller Character Technologies. Drei Jahre später kehrten sie zu Google zurück. Im gleichen Zug erwarb der Konzern Lizenzen in Höhe von 2,7 Milliarden US Dollar von Character Technologies. Beide Gründer stehen als Angeklagte vor Gericht. Die Mutter des toten 14-Jährigen hat ebenfalls gegen Googles Mutterkonzern Alphabet geklagt. Sie argumentiert, dass das Unternehmen den Chatbot mitentwickelt hat. Google beteiligt sich nun auch an dem Vergleich.
Im Mai des vergangenen Jahres hatte die verantwortliche US-Bezirksrichterin Anne C. Conway entschieden, dass KI-Chatbots rechtlich als Produkte zu behandeln sind. Ihre Ausgaben seien nicht als geschützte Meinungsäußerung zu werten. Andernfalls hätte das die Chancen einer Haftungsklage stark verringert.
Gegenmaßnahme Altersbeschränkungen
Aktuell laufen in den USA sieben Verfahren gegen den Tech-Konzern OpenAI. Eine Klage stammt von den Eltern eines 16-Jährigen Jungen. Auch sie werfen dem Unternehmen vor, dass die KI den Jugendlichen bei der Selbsttötung unterstützt habe. OpenAI zieht sich bisher aus der Verantwortung. Der KI-Hersteller verweist auf die Missachtung der Sicherheitsmaßnahmen durch den 16-Jährigen.
Character Technologies und Google streben die nicht-öffentlichen Vergleiche wohl auch deshalb an, um Präzedenzfälle zu vermeiden, auf die sich Kläger*innen bei zukünftigen Verstößen berufen können. Außerdem ist der Schaden für die Reputation bei einem Vergleich vermutlich geringer als bei einer juristischen Niederlage.
Aline Blankertz von Rebalance Now, einem Verein der sich gegen Monopolisierung einsetzt, sagt: „Die kollektive Schutzwirkung der Gesetze wird dadurch untergraben, denn es bleibt offen, ob das Verhalten illegal war. Wir beobachten diese Tendenz in verschiedenen Rechtsbereichen.“
Blankertz erklärt auch, warum sich Kläger*innen auf Vergleiche einlassen: „Aus Sicht der einzelnen Geschädigten ergeben Vergleiche Sinn: Sie geben ihnen ein sicheres Ergebnis innerhalb kürzerer Zeit.“
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Kleines PSA für alle, die mit yt-dlp gerne YouTube-Videos lokal auf der Festplatte sichern und eigentlich auch für Entwickler, die alternative YouTube-Clients bauen, doch die werden die Situation eh im Blick haben. Mit der Veröffentlichung von yt-dlp 2025.11.12 benötigt das Programm nun eine JavaScript-Laufzeitumgebung wie zum Beispiel Deno. Hintergrund dieser Änderung ist die zunehmende Enshitification von YouTube durch Google.
Hintergrund: YouTube und die Enshitification
YouTube-Ripper wie yt-dlp sowie unabhängige YouTube-Clients wie NewPipe und Klons wie PipePipe, die unter der Haube mit yt-dlp arbeiten, sollen künftig stärker blockiert werden. Grund dafür ist, dass freie Clients keine Werbung anzeigen und häufig Funktionen wie SponsorBlock direkt integrieren.
Technisch funktioniert das Blocken von yt-dlp über eine JavaScript-Challenge, die künftig einen Browser oder Client mit vollwertiger JavaScript-Engine erfordert. Der bisher in yt-dlp integrierte rudimentäre JavaScript-Interpreter genügt dafür nicht mehr. Die aktuelle Version yt-dlp 2025.11.12 kann nun jedoch Deno und andere JS-Runtimes einbinden. Für Anwender entsteht daraus kein großer Aufwand:
### Ohne Deno gibt yt-dlp eine Warnung aus...
$ yt-dlp https://www.youtube.com/watch?v=dQw4w9WgXcQ
[...]
WARNING: [youtube] No supported JavaScript runtime could be found. YouTube extraction without a JS runtime has been deprecated, and some formats may be missing. See https://github.com/yt-dlp/yt-dlp/wiki/EJS for details on installing one. To silence this warning, you can use --extractor-args "youtube:player_client=default"
[...]
WARNING: [youtube] dQw4w9WgXcQ: Some web_safari client https formats have been skipped as they are missing a url. YouTube is forcing SABR streaming for this client. See https://github.com/yt-dlp/yt-dlp/issues/12482 for more details
[youtube] dQw4w9WgXcQ: Downloading m3u8 information
WARNING: [youtube] dQw4w9WgXcQ: Some web client https formats have been skipped as they are missing a url. YouTube is forcing SABR streaming for this client. See https://github.com/yt-dlp/yt-dlp/issues/12482 for more details
[info] dQw4w9WgXcQ: Downloading 1 format(s): 401+251
[...]
### Installation von Deno über die Paketverwaltung...
$ sudo pacman -S deno
### Deno löst die JS-Challenge erfolgreich...
$ yt-dlp https://www.youtube.com/watch?v=dQw4w9WgXcQ
[youtube] Extracting URL: https://www.youtube.com/watch?v=dQw4w9WgXcQ
[...]
[youtube] [jsc:deno] Solving JS challenges using deno
[...]
[download] Destination: Rick Astley - Never Gonna Give You Up (Official Video) (4K Remaster) [dQw4w9WgXcQ].f251.webm
[download] 100% of 3.27MiB in 00:00:00 at 9.59MiB/s
[Merger] Merging formats into "Rick Astley - Never Gonna Give You Up (Official Video) (4K Remaster) [dQw4w9WgXcQ].webm"
Deleting original file Rick Astley - Never Gonna Give You Up (Official Video) (4K Remaster) [dQw4w9WgXcQ].f251.webm (pass -k to keep)
Deleting original file Rick Astley - Never Gonna Give You Up (Official Video) (4K Remaster) [dQw4w9WgXcQ].f401.mp4 (pass -k to keep)
Derzeitige Situation und Ausblick
In Zukunft werden Paketbetreuer Deno mit hoher Wahrscheinlichkeit automatisch als Abhängigkeit von yt-dlp mitinstallieren. Unter Arch Linux ist das jedoch noch nicht der Fall – hier muss das Paket weiterhin manuell nachgerüstet werden, was sich über Pacman schnell erledigen lässt: Es genügt ein pacman -S deno. Man verliert dadurch lediglich rund 100 MByte Speicherplatz. Bei Ubuntu aber scheint Deno noch nicht in den Paketquellen zu sein.
Derzeit funktionieren viele Downloads zwar noch ohne Deno oder eine andere vollwertige JavaScript-Engine, doch Google wird die Schrauben mit Sicherheit weiter anziehen. Je strenger die technischen Hürden ausfallen, desto unzuverlässiger werden die bisherigen Workarounds arbeiten, bis sie schließlich komplett ausfallen. Mittelfristig ist daher davon auszugehen, dass Downloads von YouTube-Videos mit yt-dlp ohne Deno nicht mehr möglich sein werden.
yt-dlp lädt ein Video mit der Deno-JavaScript-Engine herunter. Dabei bindet der YouTube-Ripper Deno automatisch ein, wenn es die Engine im System vorfindet.
PS: Wer sich wundert, wie man in einem Terminalfenster Videos abspielen und Bilder ansehen kann, sollte sich mal mplayer mit der libcaca sowie den Bildbetrachter jp2a ansehen. Beide Tools finden sich in den Paketquellen von Arch und sicher auch bei anderen Distributionen. Sie zählen sicherlich zu den kleinen Freuden des Linux-Alltags – aber was wäre die Linux-Welt ohne ein bisschen nerdiges Zeug?
Google Chrome is to become an AI browser powered by Gemini and agentic abilities to 'fundamentally change the nature of browsing', the search giant has announced.
Die EU erhöht den Druck, Alterskontrollen im Internet einzuführen. Google will dafür jetzt mit den Sparkassen zusammenarbeiten und stellt eine Lösung vor, die auf dem Smartphone und im Browser funktionieren soll.
Die Sparkasse bescheinigt: Ja, diese Person ist volljährig. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / CHROMORANGE
Google und die Sparkassen kündigten am Dienstag eine Zusammenarbeit für eine Altersverifikation im Internet an. In dem Modell sollen die Sparkassen einen Altersnachweis für ihre Kund*innen ausstellen, den Google dann über eine Schnittstelle an Webseiten und Apps weiterreicht, die einen solchen Nachweis der Volljährigkeit erfordern. Die Schnittstelle soll „in den kommenden Monaten“ zur Verfügung stehen und sowohl im Chrome-Browser als auch auf Android-Smartphones funktionieren.
Die Sparkassen haben bereits in einem kleineren Rahmen Erfahrung mit den Altersnachweisen. Sie hatten solche Nachweise für das Projekt „Kulturpass“ angeboten, ein Angebot, mit dem Jugendliche nach ihrem 18. Geburtstag ein Guthaben für Kulturangebote bekamen. Dieses Projekt hatte der Verband Ende 2024 auch auf einem Workshop zu Altersverifikation im Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) vorgestellt.
Kein Rückschluss auf Identität soll möglich sein
Google hat jetzt eine Programmierschnittstelle entwickelt, über die als einziger Datenpunkt die Information weitergereicht wird, dass jemand über 18 Jahre alt ist. Weitere Daten wie der Name oder das genaue Geburtsdatum sollen dabei nicht offengelegt werden, so dass keine Rückschlüsse auf die Identität der Person möglich sein sollen, die eine Seite oder App benutzt.
Damit geht Google auf eines der größten Bedenken gegen die Alterskontrollen ein. Fachleute für Privatsphäre wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) hatten in der Vergangenheit davor gewarnt, dass Personen ihre Identität offenlegen müssten, um etwa Pornoseiten oder andere Angebote für Erwachsene zu besuchen. Auch bestehe die Gefahr, dass Nutzer*innen über mehrere Seiten hinweg verfolgt werden könnten. Beides soll Googles neue Schnittstelle nach eigenen Angaben verhindern.
EU-Kommission drängt auf Alterskontrollen
Tech-Konzerne und Plattformen stehen in der EU zunehmend unter Druck, Alterskontrollen einzuführen, wo Inhalte nicht für Kinder und Jugendliche bestimmt sind. Noch sieht man im Netz häufig schlichte Altersabfragen, die man mit einem Klick überwinden kann, etwa: „Bist du schon 18?“ Künftig sollen aber strengere Schranken den Zutritt zu Online-Angeboten begrenzen – etwa, um nicht jugendfreies Videos zu schauen oder im Netz eine Flasche Wein zu kaufen.
Parallel zu Googles Lösung hat auch die EU-Kommission eine eigene App in Auftrag gegeben. Sie wird derzeit von der deutschen T-Systems und der schwedischen Scytáles entwickelt. Ihre Funktion: bestätigen, dass man über 18 ist. Mitgliedstaaten sollen die App als Vorlage verwenden, um ihre eigenen nationalen Versionen zur Verfügung zu stellen, etwa in der Marktplätzen von Apple und Google.
Gesetzlich vorgeschrieben sind Alterskontrollen in der EU bislang nicht. Laut dem Gesetz über Digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) sind Online-Plattformen allerdings dazu verpflichtet, für „ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen“ zu sorgen. Anbieter können selbst abwägen, wie sie den Verpflichtungen nachkommen. Die Kommission hat jedoch in neuen Richtlinien klar gemacht, dass sie für Pornoseiten oder Online-Glücksspiel harte Alterskontrollen bevorzugt.
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Der chinesische KI-Chatbot DeepSeek übermittelt Nutzer*innendaten nach China. Die Berliner Datenschutzbehörde geht jetzt gegen den Anbieter vor. Apple und Google sollen DeepSeek aus ihren Stores entfernen.
Raus aus den App-Stores, aber weiter verfügbar: KI-Chatbot DeepSeek – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Rüdiger Wölk
Der KI-Chatbot DeepSeek wird in Deutschland verboten. Die Berliner Datenschutzaufsicht hat die chinesische App als rechtswidrig bewertet, weil sie Daten ihrer Nutzer*innen nach China übermittelt. Damit verstößt sie gegen die Datenschutzregeln der EU (DSGVO). Apple und Google sollen die Anwendung nun aus ihren App-Marktplätzen entfernen. Auf anderen Wegen, etwa über den Browser oder heruntergeladen über die Seite des Unternehmens, ließe sich der Chatbot allerdings weiterhin nutzen.
DeepSeek habe gegenüber ihrer Behörde nicht überzeugend nachweisen können, dass Daten deutscher Nutzer*innen in China auf einem der EU gleichwertigen Niveau geschützt sind, sagt die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp.
In China haben Behörden weitreichende Zugriffsrechte auf personenbezogene Daten, die auf den Servern chinesischer Unternehmen lagern.
Ehemals Chartspitze, jetzt auf Verbotsliste
DeepSeek hatte nach der Vorstellung Anfang des Jahres für Furore gesorgt, weil die Leistungen des Modells hinter dem Chatbot an die von Marktführern wie ChatGPT von OpenAI heranreichten – für viele Beobachter*innen kam das überraschend. Zugleich soll das Training des Modells vergleichsweise günstig und mit weniger Rechenleistung stattgefunden haben, berichtete etwa die New York Times. Das brachte die Börsen durcheinander.
Die App gehört zu den beliebtesten KI-Anwendungen weltweit. Auch in Deutschland trendete sie zwischenzeitlich weit oben in den Download-Charts von Apple und Google. Nutzer*innen können mit der kostenlosen App chatten, Bilder hochladen oder sie für die Suche im Netz einsetzen.
Behörden warnten vor der App
Bedenken zum Umgang mit Nutzer*innendaten gab es von Anfang an. Denn alle gesammelten Daten – von Texteingaben und hochgeladenen Dateien bis zu den Informationen zum Standort und dem benutzten Gerät – übermittelt das Unternehmen nach China.
„Auch Tastatureingaben innerhalb der App können womöglich mitgelesen werden, bevor sie abgeschickt werden“, warnte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Außerdem werde die Art der Tastatureingaben gespeichert, heißt es. Anhand der Art, wie Menschen tippen, lassen sich Nutzer*innen wiedererkennen.
Auch die Aufsichtsbehörden für Datenschutz hatten DeepSeek im Blick. Mehrere Landesbehörden gingen parallel gegen das Unternehmen vor. Die Gründe: Weitergabe der Daten und andere mutmaßliche Verstöße gegen die DSGVO. Das Unternehmen hatte etwa keinen gesetzlichen Vertreter in der EU benannt. In Abstimmung mit anderen Aufsichtsbehörden ist es jetzt die Behörde aus Berlin, die Maßnahmen ergreift.
Erst Aufforderung, dann Verbot
Die Behörde hatte nach eigenen Angaben DeepSeek Anfang Mai zunächst aufgefordert, die Übermittlung der Daten nach China einzustellen – oder die App eigenständig aus den Stores zu entfernen. Nachdem das Unternehmen nicht reagierte, folgte demnach heute die Meldung an Apple und Google. Dabei machte die Behörde von einer Regelung im Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) Gebrauch, die Betreiber*innen von Plattformen dazu verpflichtet, Meldewege für illegale Inhalte zur Verfügung zu stellen.
Apple und Google müssen die Meldung laut DSA nun prüfen und über die Umsetzung entscheiden. Sie gelten in der EU als „sehr große Online-Plattformen“ und unterliegen damit besonders strikten Auflagen. So müssen sie ihnen gemeldete rechtswidrige Inhalte zügig entfernen, sonst drohen ihnen selbst Strafen in der EU.
Die Behörde hätte gegen DeepSeek auch ein Bußgeld verhängen können. Das lasse sich gegen Unternehmen aus Drittstaaten allerdings nicht vollstrecken, sagt Datenschutzbeauftragte Meike Kamp. Auch gegen die Webseite des Unternehmens könne die Behörde nicht vorgehen, weil der Host-Anbieter nicht bekannt sei.
Auch andere chinesische Apps haben Nutzer*innendaten an Server in China übermittelt, darunter die erfolgreichste: TikTok. Das Unternehmen hat jedoch im Gegensatz zu DeepSeek einen Sitz in der EU und fällt in die Zuständigkeit der irischen Datenschutzaufsicht, die jüngst gegen TikTok eine Millionenstrafe veranlasst hat.
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Von Suchmaschinen über soziale Medien bis zu KI: Technische Entwicklungen haben den Journalismus im Netz immer wieder verändert und ihm Reichweite als zentrale Zielgröße aufgezwungen. Die Geschichte der Online-Medien muss deshalb auch als Geschichte vom Verlust der journalistischen Autonomie begriffen werden.
Klicks wurden zur wichtigsten Währung im Online-Journalismus – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Liam Briese
Derzeit häufen sich die 30. Geburtstage von Online-Auftritten überregionaler Traditionsmedien. Mit amüsierten Rückblicken auf steinzeitlich anmutende Technik, auf das kleine und eher kuriose Publikum oder die Frage, wer zuerst da war, feiern sie ihr Jubiläum in zahlreichen Texten. Was bei den Erzählungen außen vor bleibt: wie das Internet die Funktionsweise der Massenmedien selbst verändert hat.
Das Netz als Spielwiese und Geschäftsgelegenheit
Als sich das Internet mit Beginn der 1990er Jahre zunehmend kommerzialisiert, ist der Zeitgeist geprägt von Visionen der Entstaatlichung, die sich auch in die Konstruktion des digitalen Raumes einschreiben. Ohne Staat aber, das übersehen die Pionier*innen damals, kann niemand verhindern, dass Großunternehmen den Cyberspace kolonisieren. Das Internet ist schnell nicht mehr Versammlungsort einer Gegenkultur, sondern wird zur Geschäftsgelegenheit.
Die grenzenlose Kommodifizierung ist für viele Zeitgenossen kaum vorherzusehen – dafür bietet der neue Raum zu viele Möglichkeiten. Die deutschen Medien jedenfalls treten mit einem anderen Gefühl den Weg ins Netz an: Sie begeben sich auf eine Spielwiese. Die liegt in einer Gemeinde, der sogenannten Netzgemeinde. Dort ist es zwar nicht so beschaulich wie es heute klingt, in den frühen Foren geht es schon hoch her. Für die Journalist*innen ist sie aber vor allem ein Experimentierfeld, die Grenzen der eigenen Arbeit zu öffnen.
Anders als in der Rückschau oft behauptet, wird in dieser Frühphase des Online-Journalismus durchaus über dessen Finanzierung nachgedacht. Der erste „Spiegel Online“-Chef Uly Foerster etwa erzählt im Interview, dass er damals in der eigenen Anzeigenabteilung und bei Agenturen hausieren ging, um die Möglichkeiten von Internetwerbung auszuloten. Und Dirk Kuhlmann fragt in einer Studienarbeit für die TU Berlin 1995/96 die Zahlungsbereitschaft der ersten Online-Leser*innen der „taz“ ab – mit dem Ergebnis, dass jedenfalls ein Teil der Befragten bereit wäre, ein Abonnement zu beziehen und dafür zu bezahlen.
Der Zeitgeist ist aber ein anderer: Das kommerzielle Internet finanziert sich nicht über Abos, sondern über Werbung. Manch früher US-Onlinedienst wie etwa der Webhoster Tripod spielt sie schon damals passend zu Interessen und persönlichen Merkmalen aus. Weil aber selbst demografisch genaue Daten nur bedingt Rückschlüsse auf individuelle Konsuminteressen zulassen, funktioniert dieses Modell bereits in den 90ern vor allem mittels eines Faktors, die das Internet bis heute prägt: maximale Reichweite.
Wer den Dotcom-Boom überlebte, backte kleine Brötchen
Die Geschäftsgelegenheit Internet nimmt als Dotcom-Boom schnell Fahrt auf. In den späten 90ern provozierten bis dato oft unbekannte Unternehmen mit neuartigen Geschäftsideen immer höhere Gewinnerwartungen bei Anlegern und nährten teilweise mit kriminellen Konzepten eine Börsenblase. Ohne diese Phase lässt sich die Geschichte des Online-Journalismus nicht erzählen.
Zwar profitieren deutsche Medienunternehmen kaum von dem Hype – Werbekunden in Deutschland sind noch nicht auf das neue Anzeigenumfeld eingestellt, nur wenige Online-Medien verdienen wirklich Geld. Trotzdem zieht der Niedergang des Dotcom-Booms sie mit in den Abgrund. Nach dem Platzen der Blase im März 2000 geraten viele Medien unter Druck. Der Internet-Werbemarkt bricht vorübergehend ein und in den gerade erst aufgebauten Online-Redaktionen wird gekürzt. Der Online-Dienst Heise schreibt 2010 rückblickend: „Wer überlebte, backte fortan kleine Brötchen im Web 1.0.“
„Spiegel Online“ aber hat Glück: Kurz vor dem Crash habe er noch personell aufstocken können, erzählt Mathias Müller von Blumencron, der ab 2000 Chefredakteur des Nachrichtenportals ist. Die Zeit nach der geplatzten Blase sei der Redaktion aber „wie eine Ewigkeit vorgekommen“. Es habe nahezu keine Online-Werbung gegeben und große Skepsis in den Verlagen. Kurzum: Die Weiterentwicklung stockte.
Der 11. September und seine Folgen
Eine nachhaltige Depression bleibt dennoch aus. Zu schnell habe sich die Technologie weiterentwickelt, erinnert sich der Journalist Detlef Borchers im Gespräch. Aus den Nischeninteressen Computer und Internet wird ein Lifestyle-Thema, der digitale Raum entwickelt sich bald zum Massenphänomen. Der kollektive Schock, sofern er überhaupt so zu bezeichnen ist, weicht einer gemeinschaftlichen Euphorie über die neue Technik.
Als Durchbruch für den Online-Journalismus muss allerdings ein anderer Krisenmoment gelten: Die Terroranschläge auf das World Trade Center am 11. September. „Ab 2001 reichte es nicht mehr, nur die Tagesschau zu gucken“, so Borchers. In dieser Zeit stellt Google – gerade Marktführer geworden, bis dahin aber keineswegs die dominante Suchmaschine – manuelle Linklisten zu wichtigen Nachrichtenportalen auf seine Homepage. Auf der Startseite finden sich damals Verweise zu Medien aus aller Welt.
Zwar sind deren Web-Auftritte wie Radio und TV teilweise immer noch zu langsam, doch das Publikum ist jetzt da. In Kommentaren zum 30. Geburtstag von „Spiegel Online“ bezeichnen viele Leser*innen die Terroranschläge als Erweckungsmoment. In einem Rückblick von „welt.de“ heißt es: „Das Interesse der Nutzer an aktualisierten Nachrichten ließ in den folgenden Tagen und Monaten nicht nach.“
Bei vielen Medien gehen aber zeitweise die Server in die Knie, sie sind auf den Ansturm der Besucher*innen nicht vorbereitet. Möglicherweise ist dies mitentscheidend dafür, dass Suchmaschinen sich zur ersten Anlaufstelle für Informationen im Netz entwickeln können. Journalist Detlef Borchers jedenfalls macht die Anschläge auf das World Trade Center für den Aufstieg der heute größten Suchmaschine verantwortlich: Google habe damals besser reagiert als viele Zeitungen. Die Suchmaschine blieb in dieser entscheidenden Situation immer erreichbar und machte sich so zum gern genutzten Startfenster für das Web.
Google und Online-Journalismus wären beide als Erfolgsmodell ohne den jeweils anderen zwar vorstellbar, die Geschichte hat sie aber aneinander gebunden. Das erste Mal seit der Mondlandung entstand in der sogenannten westlichen Welt ein Informationsbedürfnis, das von einem Augenblick auf den anderen von einer bis dahin kaum verbreiteten Technologie erfüllt werden konnte: damals war es das Fernsehen, für 9/11 ist es das Internet.
Das Diktat der Suchmaschine
Trotz des wachsenden Publikums läuft das Online-Geschäft der Medien nach dem Dotcom-Crash noch einige Zeit schlecht. Ein wesentlicher Grund ist die Werbeflaute: Noch im Jahr 2000 sagt eine Studie des Prognos-Instituts Netto-Werbeeinnahmen von 944 Millionen Euro auf dem Online-Werbemarkt voraus, real sind es dann nur 246 Millionen – eine Fehlermarge von 380 Prozent.
2003 beginnt es aber zumindest bei „Spiegel Online“ aufwärts zu gehen. Ab da, so erinnert es der damalige Chef Blumencron, habe die Werbeindustrie das Netz entdeckt. Natürlich seien die Online-Geschichten nicht so tief recherchiert gewesen wie jene der Printausgabe. Für das auf Papier nur wöchentlich erscheinende Nachrichtenmagazin ist das tagesaktuelle Geschäft im Netz ohnehin Neuland. „Vieles waren aufgehübschte Agenturmeldungen mit einigen eigenen Gedanken und schnellen Rechercheergebnissen“, so Blumencron. Mit der Zeit habe sich aber eine Mischung aus Geschwindigkeit und zunehmender Hintergrundberichterstattung entwickelt.
Die Tageszeitungsverlage spiegeln da im Netz noch hauptsächlich ihr Programm aus dem Druckprodukt. Ein Glücksfall für „Spiegel Online“, meint Blumencron: „Wir dachten immer: Wie wird uns wohl geschehen, wenn die ihre Redaktionen auf die Digitalplattformen bringen? Dann würden wir untergehen, weil wir gar nicht so schnell analysieren und kommentieren können wie die. Das haben die aber glücklicherweise alle nicht gemacht, weil sie nicht an das Internet geglaubt haben, fünf, sechs, sieben Jahre lang.“ Das sei das große Geschenk der deutschen Zeitungsverleger an den Magazin-Gründer Rudolf Augstein gewesen.
Mehr noch als Augsteins Medienhaus profitiert aber Google. Über die Suchmaschine lassen sich Reichweiten realisieren, die mit einem gedruckten Magazin kaum vorstellbar wären. Dies verspricht dem Verlag neue Erfolge, gibt dem US-Konzern aber zunehmend Macht darüber, wie publiziert wird: Bei „Spiegel Online“ beobachtet die Redaktion, dass 15 bis 20 Prozent der Leserschaft über Google kommt und will den Effekt verstärken. Das funktioniert damals schon mit einer gewissen Boulevardisierung, also etwa der Verwendung emotionalisierender Reizwörter, und mit Überschriften und Text-Snippets, die an die Erfordernisse der Suchmaschine angepasst sind. Zwischen verschiedenen Nachrichtenportalen entsteht ein Wettbewerb um die besten Plätze in den Suchergebnissen, der eine fortlaufende Verschärfung dieser Methoden verlangt.
Google war am geschicktesten
„Das war auch ein bisschen schizophren, aber so ist es nunmal gewesen“, sagt Blumencron. Was er meint: Mit dieser Denkweise bekommt Googles Geschäftsmodell Auftrieb, weil die Online-Redaktionen mehr oder weniger alle diesen Weg gehen und den Mechanismen der Suchmaschine weiter entgegenkommen. Letztlich geht das auf Kosten der Verlage, die sich online zunehmend vom Gutdünken des Konzerns abhängig machen und der Suchmaschine gleichzeitig mit ihren wertvollen Inhalten Nutzer*innen und Klicks auf eigene Werbeanzeigen bescheren. Blumencron sagt aber auch: „Google hat es einfach am geschicktesten gemacht. Ein Internet, in dem sich zunehmend Chaos ausbreitete, wäre ohne Findemechanismus Chaos geblieben.“
Im Jahr 2004 nutzen 74 Prozent der Deutschen Suchmaschinen als wichtigsten Zugang zu Informationen im Netz, Google hält bereits 70 Prozent Marktanteil – eine Monopolstellung, die im Printgeschäft undenkbar wäre. Noch 2005 sieht das Bundeskartellamt in Google aber keinen relevanten Werbemarktakteur und traut dem Internet keine bedeutende Rolle im Mediengeschäft zu, erinnert sich Springer-Chef Mathias Döpfner Jahre später in einem Artikel. Google kann seine Vormachtstellung in der Folge weiter ausbauen.
2009 sagt der damalige CEO Eric Schmidt in bemerkenswert selbstbewussten Worten: „Wir haben entschieden, dass Reichweite der Wert ist, den wir unseren Partnern zur Verfügung stellen.“ Eine folgenschwere Entscheidung für den Journalismus. Neben dem Werbemarkt funktioniert nun also auch die Distribution der Inhalte nach dem Muster „Hauptsache mehr!“. In dem von Blumencron als widersprüchlich beschriebenen Denkmuster, den Verlockungen einer messbar wachsenden Leser*innenschaft zu erliegen, verschiebt sich das Verständnis der Redaktionen darüber, was relevant ist. Lässt sich Erfolg in Zahlen ausdrücken, rücken qualitative Kriterien im hektischen Tagesgeschäft schnell in den Hintergrund – deren Analyse ist schließlich ungleich aufwendiger.
Man könnte wohl von einer metrischen Deformation des kritischen Geistes sprechen, die sich seither in der Arbeitsweise von Journalist*innen vollzieht. Denn diese Rationalität folgt keiner journalistischen Maxime, sondern dem Geschäftsmodell der Suchmaschine.
Reichweite als zentrale Maxime im Social Web
Diese Logik setzt sich auch im zweiten, dem sogenannten Social Web fort. Den Medien erscheint es aber erst einmal wieder als neuer Möglichkeitsraum. Im Interview formuliert der frühere „Bild“-Chefredakteur Kai Diekmann den damals geltenden Branchenkonsens, neue Technologien gelte es zu umarmen. Bei einem Expertengespräch zur „Zukunft des Qualitätsjournalismus“ im Kulturausschusses des Bundestags Anfang 2011 hält es Katharina Borchert, zu jener Zeit Geschäftsführerin von Spiegel Online, für „extrem wichtig“, nicht auf die großen Player wie Google und Facebook zu schimpfen, „sondern ganz im Gegenteil sich Gedanken zu machen, wie wir alle von ihnen profitieren können, denn die meisten von uns profitieren im großen Ausmaß bereits davon.“
Tatsächlich sorgen die Begegnungsmöglichkeiten mit dem Publikum im Web 2.0 anfangs auch für Lichtstreife. Der Ton aber, das berichten Pionier*innen des Social Media-Journalismus, ist vor allem auf Facebook rau. Schnell ist klar: Seriös moderieren lässt sich das nicht. Dazu kommen sich verändernde Voraussetzungen bei den Plattformen: Die Algorithmen werden komplexer und bewirtschaften zunehmend Affekte.
Wieder stellt sich die Frage, wie eigentlich Geld mit diesen neuen Kanälen verdient werden könnte. Die Redaktionen müssen teils selbst nach Argumenten suchen. Wesentlich ist dabei wieder der Traffic – also die Zahl der Rezipient*innen, die über einen Link auf der Plattform auf die Nachrichtenseite kommen. Die Reichweiten-Logik verstetigt sich: Viel hilft viel und ist sowieso fast die einzige Möglichkeit, im Internet Geld zu verdienen.
Journalistische Inhalte müssen dafür an eine zunehmend affektgetriebene Unterhaltungslogik angepasst werden, um in der Mechanik der Algorithmen bestehen zu können – zuerst in der Themenauswahl, dann ihrer Darstellung und schließlich rückwirkend im Denken der Redaktionen, deren Aufgabe es ist, erfolgreich im Sinne von weitreichend diese Kanäle zu bespielen.
„In den sozialen Medien kommt es zu mehr Wechselwirkungen, Journalist*innen lernen über das erhaltene Feedback zu ihren Postings auch, welche Inhalte sich auf der Plattform leichter popularisieren“, beschrieben es kürzlich die Kommunikationswissenschaftler Jonas Schützeneder und Christian Nuernbergk. Wenn der Erfolg in Reichweite gemessen wird, dann wird die dazu passende Auswahl der Inhalte zweckrational – wer will schon nicht erfolgreich sein?
Auch das Publikum wird quantifiziert
Während die Redaktionen sich den fortlaufend verändernden sozialen Netzwerken anzupassen versuchen, ficht Springer-CEO Döpfner, der damals auch Präsident des Zeitungsverlegerverbandes ist, im Frühjahr 2014 ein Distanzduell mit Google-Verwaltungsrat Eric Schmidt: „Wir haben Angst vor Google“, schreibt er damals. „Ich muss das einmal so klar sagen, denn es traut sich kaum einer meiner Kollegen, dies öffentlich zu tun.“
Freiwillige Selbstunterwerfung könne nicht das letzte Wort der Alten Welt gewesen sein, so Döpfner, immerhin selbst Milliardär und Lenker eines global operierenden Konzerns. Wie Blumencron für den Spiegel beschreibt auch er das Verhältnis zu dem Tech-Konzern als schizophren: Leser*innen hätten das jedenfalls so interpretiert, weil Springer Google für die eigene Vermarktung nutze und gleichzeitig verklage. Niemand in der Verlagsbranche könne ohne Google auskommen, so Döpfner.
Reichweite hat sich da längst plattformübergreifend als zentrale Erfolgsgröße durchgesetzt. Am Ende sei der Traffic für den Spiegel nicht über das journalistisch attraktive Twitter, sondern über das journalistisch unerquickliche Facebook gekommen, erinnert Maike Haselmann, die erste Social Media-Redakteurin des „Spiegel“.
In klassischen Printredaktionen stößt die Transformation mit ihren metrischen Analysemöglichkeiten auf Widerstände. Es liegt schließlich eine intellektuelle Abwertung darin: Der Erfolg von Beiträgen bemisst sich nicht mehr in Reaktionen aus der Politik oder in der inhaltlichen Auseinandersetzung in Leser*innenbriefen, sondern in Zahlen, die wenig Deutung zulassen. In einem Berufsbild, das sich über die Qualität der eigenen Deutungskraft definiert, muss das beinahe notwendig befremden.
Auch die Rückmeldung des Publikums wird quantifiziert: Statt den Leser*innen intensiver zu begegnen, wie es das Web 2.0 versprach, wird deren menschliche Regung (oder Erregung) als Reaktion auf einen Beitrag neutralisiert, weil ihre quantitative Messung nichts über den emotionalen Aggregatzustand der Rezeption aussagt. Ein Text könnte große Reichweite gerade deshalb erzielt haben, weil er besonders schlecht ist.
Die Angst der Medien, abgehängt zu werden
Als im Oktober 2022 mit ChatGPT das erste große Sprachmodell für die breite Öffentlichkeit an den Start geht und der Anbieter OpenAI die Konkurrenz überrumpelt, wird der Hype in Massenmedien genährt. Im „Spiegel“ heißt es: „Aber OpenAI ist schneller. Einige sagen: schneller und fahrlässiger, denn ChatGPT spuckt jede Menge Unsinn aus. Binnen weniger Monate nutzen hundert Millionen Menschen ChatGPT. Die Flasche ist geöffnet. Hype ist eine Untertreibung für das, was nun folgt.“
Wieder entsteht das Gefühl einer Spielwiese, in den Verlagen und Redaktionen wird überlegt, wie man sich die Technologie nützlich machen könnte. Das ist weniger naiv als in den 90ern und auch vom Web 2.0 will man gelernt haben. Aus der Erfahrung aber, das Internet schon mal verpasst zu haben, hat sich in vielen Medienhäusern die Angst festgesetzt, sie könnten den Anschluss verlieren. Die Tech-Konzerne wissen darum und spielen mit dieser Sorge. Sie bewerben ihre neuen Produkte gezielt und bauen mit ihren Erzählungen Druck auf, neue Entwicklungen nicht zu verpassen. Befragungen von Medienwissenschaftler*innen zeigen: Dieser Druck kommt in den Redaktionen an.
Zehn Jahre nach seinem Brief an Eric Schmidt schreibt Mathias Döpfner, weshalb er Google nicht mehr fürchte: Bis auf Weiteres habe der Konzern auf ganzer Linie gewonnen. Weil der Springer-Chef – dem es natürlich immer und gerade auch um das eigene Geschäft geht – in seinem Text von 2014 über die Abhängigkeit journalistischer Medien von der Suchmaschine schreibt, bedeutet diese Niederlage auch: Selbstbestimmung ist verloren gegangen. Andere sprechen von einem Zwang zur Unterwerfung.
Google verändert derweil die Erzählung der Reichweite als Wert für die Partner in etwas Feindseligeres. Vor dem Hintergrund des Urheberrechtsstreits mit den Medien veröffentlicht der Konzern im März 2025 einen Report über ein Experiment in Europa. Einem Teil der Nutzer*innen sind in der Suche keine Inhalte von Qualitätsmedien mehr ausgespielt wurden, um so deren Wert für das eigene Geschäft zu taxieren. Wenig überraschend kommt Google zu dem vorteilhaften Ergebnis, dass sich für die Suchmaschine wenig bis nichts ändere, wenn man keine Nachrichteninhalte mehr findet.
Die Botschaft ist klar: Es gibt nichts zu verteilen, wenn Google selbst nichts mit journalistischen Inhalten verdient. Was im Bericht zur Randnotiz verkommt: Die Anfragen bei Google News – also nach hochwertigen journalistischen Informationen – sind im untersuchten Zeitraum deutlich angestiegen.
KI-Zusammenfassungen ersetzen Suchergebnisse
Währenddessen vollzieht sich gerade ein Paradigmenwechsel, der das Ende vom Wert der Reichweite einläutet: KI-Zusammenfassungen ersetzen Suchergebnisse. Damit schwindet der Anlass, die Suchmaschine überhaupt noch zu verlassen. Viele Verlage berichten von einbrechendem Traffic. Nachrichtensuchen nimmt Google bislang zwar der neuen Funktion aus; was eine Nachrichtensuche ist, entscheidet der Konzern aber selbst.
Diese Entwicklung ist seit etwa zwei Jahren abzusehen gewesen. Neue Ideen für die künftige Finanzierung des Online-Journalismus gibt es aber noch nicht. Das zentrale Muster wiederholt sich: Vor allem Google hat viel Geld damit verdient, in der Nachrichtensuche journalistische Inhalte zu verteilen. Die KI-Anbieter versuchen das nun, indem sie ihre Modelle damit trainieren. In der analogen Welt würde man wohl von Hehlerei sprechen.
Zwar haben die Verlage mit Bezahlschranken ein weiteres Standbein entwickelt, das sie ein wenig vor diesen Entwicklungen schützt. Es reicht aber nicht, um auf die Plattformen verzichten zu können. Das gilt insbesondere für Regional- und Lokaltitel. Selbst große Traditionshäuser wie die Rheinische Post oder die Stuttgarter Zeitung verharren mit etwa 25.000 respektive 10.000 Online-Abos seit längerem bei einer Zahl, die ihr Überleben nicht sichern kann.
Schon 1982 schrieb Medienwissenschaftler Siegfried Weischenberg: „Für den Journalismus ist die Technik konstituierend. Der Beruf entstand auf der Grundlage von technisch-ökonomischen Umwälzungen.“ Solche Umwälzungen bringen schließlich herausragende Informationsbedürfnisse hervor, die Gesellschaften als ganze betreffen. Daraus ergibt sich aber ein Spannungsfeld für den Journalismus. Weil er selbst betroffen ist, fehlt ihm bisweilen die kritische Distanz in der Bewertung neuer Technologien. Und während er sie mit Hypes groß macht, fällt er ihnen zum Opfer.
— Jann-Luca Künßberg ist Journalist und Autor. Er hat für Medien wie die taz, T-Online und den Südkurier geschrieben und für verschiedene Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gearbeitet.
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Laut Medienberichten gibt es auf hoher Ebene der EU-Kommission Diskussionen um den Digital Markets Act. Das Gesetz soll eigentlich die Macht großer Online-Plattformen einschränken. Nun will die EU-Kommission angeblich alle schon eingeleiteten Verfahren überprüfen. Für die Zivilgesellschaft wäre das ein großer Fehler.
Die EU-Kommission soll intern ihre Untersuchungen zu großen Unternehmen in der Digitalwirtschaft auf den Prüfstand gestellt haben. Das berichtete heute die Financial Times mit Verweis auf interne Quellen. In der vergangenen Woche hatte Le Monde ähnliches geschrieben, sich dabei allerdings auf den Digital Services Act (DSA) bezogen.
Laut der Financial Times geht es um Untersuchungen unter dem Digital Markets Act (DMA), mit dem die EU die Übermacht von Plattformen wie Google und Facebook einschränken will. Dabei soll die Kommission alle ihre Untersuchungen überprüfen, die sie bisher unter dem DMA eröffnet hat. Laut der Zeitung soll in dieser Zeit nicht über mögliche Strafzahlungen entschieden werden. Die eigentliche Arbeit an den Untersuchungen soll aber weitergehen.
Der DMA betrifft in erster Linie sogenannte Gatekeeper. Damit sind sehr große Digitalunternehmen gemeint, die zentrale Plattformdienste zur Verfügung stellen und eine Schlüsselposition in digitalen Märkten einnehmen. Insgesamt sieben Unternehmen erfüllen derzeit die Bedingungen, um derart eingestuft zu werden. Dazu zählen etwa Alphabet, Apple oder Meta, aber nicht das zuletzt hoch umstrittene X des US-Milliardärs Elon Musk. Für sie gelten besonders strenge Regeln, bei Verstößen drohen ihnen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes.
Nur normale Treffen, sagt Kommission
Die Kommission bestreitet auf Anfrage die Darstellung. Sie sei weiterhin fest entschlossen, den Digital Markets Act und sein Schwestergesetz, den Digital Services Act, durchzusetzen, betonte heute ein Sprecher der Kommission. Es gebe keine solche Überprüfung.
„Was wir haben werden, sind Treffen, um die Ausgereiftheit von Fällen zu bewerten und die Verteilung von Ressourcen sowie die allgemeine Bereitschaft der Untersuchungen zu beurteilen“, so der Sprecher weiter. Das seien normale Schritte, die im gesamten Lebenszyklus von Fällen im Tech-Bereich passieren würden.
Auch ansonsten betont die Kommission, dass die technische Arbeit in den DMA-Fällen sehr komplex sei. Deshalb würden die Untersuchungen weiterhin andauern. Der letzte Schritt aus den Untersuchungen, der öffentlich geworden ist, war die Verkündung von vorläufigen Ergebnissen gegen Apple und Meta im vergangenen Sommer.
Ergebnisse müssen wasserdicht sein
Bei Apple geht es dabei um die Regeln für App-Entwickler:innen. Diese sollen unter dem DMA eigentlich Kund:innen frei auf Angebote außerhalb des App Stores weiterleiten können. Hier reichten die Anpassungen von Apple laut Sicht der Kommission nicht aus. Bei Meta bemängelte die Kommission das „Pay or Consent“-Modell des Unternehmens. Unter diesem müssen Nutzer:innen entweder ihre Daten hergeben oder bezahlen, wenn sie Facebook oder Instagram nutzen wollen.
Die Kommission schickte diese vorläufigen Ergebnisse an die beiden Unternehmen – und die durften dann Widerspruch dagegen einlegen. Dafür bekommen sie auch Zugang zu allen Dokumenten, die die Kommission im Laufe der jeweiligen Untersuchung angelegt hat. Und es sind Konzerne mit prall gefüllten Geldbeuteln, für die es in diesen Fällen um sehr viel Geld geht. Man kann davon ausgehen, dass sie für ihre Verteidigung absolut hochwertige Anwält:innen angeheuert haben.
Der Sprecher der Kommission betonte heute deshalb auch: „Bevor wir eine solche Entscheidung beschließen, müssen wir uns sicher sein, dass wir diesen Fall vor Gericht gewinnen werden.“
Die orange Bedrohung
Neben der juristischen Absicherung gibt es aber noch ein zweites, politisches Problem, das Auswirkungen auf die europäischen Regeln haben könnte. Dieses Problem ist orangefarben, jähzornig und wird am kommenden Montag zum zweiten Mal als Präsident der USA eingeschworen werden.
Donald Trump hatte seit der Zeit rund um die US-Wahl verstärkt Kontakt mit Big-Tech-Chefs. Der Kniefall Mark Zuckerbergs in der vergangenen Woche war das neueste Signal in diese Richtung. Zuckerberg hat sich schon über die angebliche „Zensur“ durch europäische Digitalgesetze beschwert und versucht, mit nationalistisch gefärbten Appellen an Trump, EU-Vorgaben abzuwehren.
Auch Apple-Chef Tim Cook hatte Berichten zufolge bereits Kontakt mit Donald Trump und nutzte die Gelegenheit, um EU-Strafen zu kritisieren. „Ich werde nicht zulassen, dass sie sich an unseren Unternehmen bereichern“, will Trump darauf geantwortet haben.
Zivilgesellschaft macht Druck
Der Bericht über mögliche Bedenken bei der Kommission rief kritische Reaktionen hervor. Wenn die Kommission ihren bisherigen starken Kurs zum DMA ändern würde, wäre das ein sehr großer Fehler, sagte Lucas Lasota von der Free Software Foundation Europe (FSFE) zu netzpolitik.org. Die FSFE unterstützt die Kommission aktuell in einem DMA-Gerichtsverfahren gegen Apple.
„Die FSFE hält ihn für ein sehr wichtiges Gesetz“, so Lasota. Der DMA wolle ein ebeneres Spielfeld für alle schaffen. Es gehe nicht um einen Gegensatz EU gegen USA, sondern um Big Tech gegen alle.
Dem stimmt auch Jan Penfrat von Europan Digital Rights zu. „Die DMA-Untersuchungen zu den Gatekeepern zu verlangsamen, herunterzufahren oder zu pausieren, wäre ein großer Fehler der Europäischen Kommission“, sagte er zu netzpolitik.org.
„Wenn die Kommission sich von der Angst vor politischem Gegenwind aus der Trump-Regierung dazu schikanieren lässt, seine DMA-Untersuchungen neu zu bewerten, dann wird diese Schikane – sowohl von Big Tech als auch von Trump – nicht aufhören“, so Penfrat.
Schwab will gründliche Arbeit
Zweifel gab es auch im Europäischen Parlament. So etwa von Stephanie Yon-Courtin, einer liberalen Abgeordneten aus Frankreich, die am Digital Markets Act mitarbeitete. Für „etwas schwach“ hält sie die Antwort der Kommission, laut der diese weiterhin entschlossen sei, ihre Regeln durchzusetzen. „Wir brauchen gegen die Provokationen von Big Tech keine Worte mehr, sondern Taten, und zwar bald“, sagte Yon-Courtin netzpolitik.org.
Wesentlich gelassener zeigt sich der deutsche Christdemokrat Andreas Schwab. Er war auf Parlamentsseite Chefverhandler zum DMA. „Grundsätzlich gilt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit, weil der Maßstab in Europa das Rechtsstaatsprinzip ist“, so Schwab. Die Verfahren würden wahrscheinlich vor Gericht landen und in den USA gebe es jetzt schon Zweifel daran, wie seriös die EU handele. „Deshalb muss die Sache sauber durchgezogen werden.“
„Gleichzeitig ist es aber kein Geheimnis, dass die Spitze der Kommission derzeit keinen Ärger mit den USA will“, so Schwab weiter. „Das muss uns noch nicht besorgt machen, wir können eine Reihe von Entscheidungen auch Anfang Februar noch treffen.“ Am kommenden Donnerstag tritt die Arbeitsgruppe des Parlaments zusammen, die sich mit der Durchsetzung des DMA beschäftigt. Dort will er mit Vertreter:innen der Kommission weitere Einzelheiten besprechen.
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Die Zukunft von Googles Browser Chrome ist ungewiss. Google und die Linux Foundation rufen deshalb eine Initiative zur Unterstützung der freien Basis Chromium, die als Grundlage für andere Browser dient, ins Leben.
Google is teaming up with the Linux Foundation, Microsoft, Meta, and Opera to form a new Supporters of Chromium-Based Browsers group. Members of the group, managed by the Linux Foundation, will work together, pool resources, talent, time, and expertise to improve, innovate, and accelerate development of the open-source Chromium codebase. Why the Linux Foundation? Google cites their “long established practices for open governance, prioritizing transparency, inclusivity, and community-driven development.” For its part, Google says it has no intention of reducing its contributions to Chromium (which made up roughly 94 percent of all commits to the codebase in 2024), but will […]
OK, Nextcloud 24 ist da und es gibt interessante Neuerungen. Die aktuelle Version wurde mit dem Fokus entwickelt, mehr Druck auf große Firmen auf technischer Ebene auszuüben. Nutzerinnen und Nutzer bekommen mehr Kontrolle und der digitale Arbeitsplatz wird weiter dezentralisiert. Hier eine kurze Zusammenfassung der prominentesten Neuerungen und Änderungen. Nextcloud 24 mit Datenmigration Eine neue Funktion bei Nextcloud 24 ist eine Datenmigration. Anwenderinnen und Anwender können ihre Daten exportieren. Das ist aus Compliance-Gründen wichtig. Allerdings lässt sich der Export auch […]
Wer beobachtet wen für wen? – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Ikon Images
Eine Stelle, die im Auftrag der EU das Vorgehen von Facebook und Google gegen Desinformationen beobachten soll, hat zahlreiche Verbindungen zu den Technologiekonzernen. Das ist das Ergebnis einer Recherche von Investigate Europe und netzpolitik.org. Die EU-Kommission initiierte im Juni 2020 die Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien (EDMO). An dieser sind laut der Recherche ein ehemaliger Facebook-Manager beteiligt sowie mehrere Organisationen, die von Google finanziert werden. Nun warnen Kritiker, dass die Nähe zu den Plattformen die Arbeit der Beobachtungsstelle beeinflussen könnte. EDMO soll im Auftrag der EU unter anderem beobachten, wie die Plattformen den EU-Verhaltenskodex für Desinformation umsetzen.
Von den 25 Personen im Vorstand sowie im Aufsichtsrat haben elf direkte Verbindungen zu großen Techfirmen. Darunter sind Akademikerinnen und Journalisten, deren Arbeitgeber von Plattformen wie Google oder Facebook finanziell unterstützt werden. In den Gremien arbeiten mehrere Hochschulprofessorinnen, die von den Konzernen Zuschüsse für ihre Lehrstühle und Forschungsprojekte erhalten. Zwei Personen in der EDMO-Führung haben in den vergangenen Jahren sogar unmittelbar für die Tech-Konzerne gewirkt – als Lobbyisten.
Bevor er Mitglied des EDMO-Vorstands wurde, reiste Richard Allan von 2009 bis 2019 als Facebooks Cheflobbyist durch Europa. Bereits 2019 konnte Investigate Europe dokumentieren, dass Allan Druck auf EU-Experten ausgeübt haben soll, die sich für einen strikteren Umgang mit den Plattformen einsetzten. Heute kümmert sich der Brite Nick Clegg um die Interessen Facebooks in Europa als „Vizepräsident für Globale Angelegenheiten. Clegg und der heutige EDMO-Vorstand Allan sind politische Verbündete.
Neben ihrer Tätigkeit als Vorsitzende des EDMO-Aufsichtsrats arbeitet Madeleine de Cock Buning als „Vizepräsidentin Public Policy“ für Netflix. Desinformationen haben für Netflix bisher nur eine nebensächliche Rolle gespielt. Den Verhaltenskodex der EU hat Netflix bisher nicht unterzeichnet.
Drehtüren und befürchtete Interessenskonflikte
Es verstoße gegen die Regeln der guten Organisationsführungen, dass Allan und de Cocking Buning trotz ihrer Nähe zu den Plattformen in der EDMO-Führung arbeiten, kritisieren mehrere Experten im Gespräch mit Investigate Europe und Netzpolitik.org.
„Eine Beobachtungsstelle darf nicht von Personen betrieben werben, die eng mit jenen verbunden sind, die sie beobachten sollen“, sagt die Leiterin des europäischen Verbraucherschutzverbandes BEUC, Monique Goyens. Richard Allans Wechsel von Facebook zur Beobachtsstelle verlief „nahtlos“. Das sei „ein klassisches Beispiel für den Drehtür-Effekt“.
„Personen, die so eng mit der Wirtschaft verbandelt sind, können nicht als unabhängig gelten“, sagt die Lobbyexpertin der Brüsseler Transparenzorganisation Corporate Europe Observatory, Vicky Chase. „Wer für die Technologiekonzerne arbeitet oder von ihnen finanzielle Mittel erhält, sollte nicht Teil einer Organisation wie EDMO sein.“ Laut Chase liegen „eindeutige Interessenskonflikte“ vor.
Neben EDMO hat die EU-Kommission auch den Verband nationaler Regulierungsbehörden (ERGA) damit beauftragt zu prüfen, ob die Technologiekonzerne den Verhaltenskodex einhalten. Anders als bei EDMO können sich bei ERGA nur Organisationen beteiligen, die ausschließlich mit öffentlichen Mitteln finanziert werden.
ERGA und EDMO
Der Leiter der Desinformationsabteilung bei ERGA, Lubos Kuklis, fordert Transparenz von der Beobachtungsstelle. „Es muss offengelegt werden, wer wieviel Geld von den Plattformen erhält“, sagt Kuklis. Ihm sei bisher kein Fall bekannt, den er als „unzulässige Einmischung der Plattformen“ werten würde. Falls es aber dazu komme, werde er es „nicht einfach hinnehmen“, sagt Kuklis.
Andere sehen die Nähe zwischen EDMO-Führung und den Plattformen weniger problematisch. Wie Netflix-Lobbyistin Madeleine de Cock Buning ist auch Sally Reynolds Teil des Aufsichtsrats der Beobachtungsstelle. Dass Personen in der EDMO-Führung Lebensläufen wie die von Allan oder de Cock Buning haben, sei für sie verständlich. „Sie wollen doch nicht, dass Leute über Desinformation sprechen, die nur Ahnung von der Fischerei haben“, sagt Reynolds im Gespräch mit Investigate Europe. Allan und de Cock Buning hätten eine „Meinung“. Reynolds sagt: „Das wird von ihnen erwartet“.
In einer Stellungnahme teilt EDMO mit, dass die Führung der Beobachtungsstelle alle Interessensgruppen repräsentieren solle. Der frühere Facebook-Lobbyist Richard Allan sei Teil des Vorstandes, weil er Erfahrung darin habe, mit der EU zu arbeiten. Die EDMO-Satzung enthalte zudem Vorkehrungen, um potenzielle Interessenskonflikte zu verhindern. Investigate Europe kontaktierte auch Allan und de Cock Buning. Beide verzichteten auf eine Stellungnahme.
Ein Netzwerk aus Plattform-Profiteuren
Auf dem Papier wird EDMO ausschließlich von der EU finanziert. Die Beobachtungsstelle selbst erhält 2,5 Millionen Euro Fördergelder. Weitere elf Millionen Euro erhalten acht regionale Zentren. Viele der Mitglieder von EDMO verfügen jedoch über eigene finanzielle Mittel. Die Beobachtungsstelle ist ein Netzwerk, geflochten aus Partnerschaften zwischen Hochschulen und Faktenprüfern, die nur zu einem kleinen Teil aus den EDMO-Mitteln finanziert werden.
Im Zentrum des EDMO-Netzwerks befindet sich ein Konsortium aus vier Organisationen, die im Jahr 2020 die Beobachtungsstelle gegründet haben: das Europäische Hochschulinstitut (EUI), das Athens Technology Center, die Universtät Aarhus sowie die italienischen Faktenprüfer Pagella Politica. Drei dieser vier Institute werden teilweise von Google finanziert. So erhielt das Athens Technology Center in den Jahren 2016 und 2019 Google-Stipendien. An der Universität von Aarhus finden neun Projekte statt, die von Google und Facebook finanziert werden. Pagella Politica nennt Facebook einen Hauptkunden.
Geld der Plattformen fließt auch an weitere Organisationen, die Teil des EDMO-Netzwerks sind. So kooperieren die Beobachtungsstelle und ihre Regionalzentren mit mindestens acht Hochschulen, die sich von jenen Konzernen mitfinanzieren lassen, die sie im Rahmen von EDMO beobachten sollen. Zudem sind 18 Medienorganisationen Teil des EDMO-Netzwerks, die Geld von den Plattformen erhalten haben, vor allem im Rahmen der Google Digital News Initiative.
Dabei handelt es sich um etablierte Medienorganisationen. Google will mit der Initiative laut eigenen Mitteilungen „Qualitätsjournalismus“ stärken. Doch eine Studie der Otto-Brenner-Stiftung und des Deutschen Gewerkschaftsbundes kommt zu einem anderen Schluss. Darin wird die Initiative als „Werkzeug für Lobbyismus“ beschrieben.
EDMO und die Google-Fördergelder
Die Nähe von EDMO und den Plattformen wird auch bei dem sogenannten Europäischen Medien- und Informationsfonds (EMIF) sichtbar. Der umfasst 25 Millionen Euro und richtet sich laut Website an „Forscher, Faktenprüfer, gemeinnützige Organisationen und andere im öffentlichen Interesse tätige Organisationen, die sich mit Desinformationsforschung und der Stärkung von Medienkompetenz“ befassen. Die finanziellen Mittel des Fonds stammen lediglich von einem Gönner: Google. Wenn künftig entschieden wird, welche Prioritäten mit dem Google-Geld aus dem EMIF unterstützt werden, sitzen auch EDMO-Vertreter mit am Tisch.
Ein Teil des Fonds ist bereits reserviert. Davon soll künftig das Europäische Hochschulinstitut (EUI) bezahlt werden, das Teil des EDMO-Konsortiums ist. Auf Nachfrage teilte das Institut mit, dass es mehr als 260.000 Euro für „Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Fonds“ erhalten habe.
Die europäische Verbraucherschützerin Monique Goyens warnt davor, dass der Fonds zu Abhängigkeiten führen könnte. „Die Begünstigten werden wahrscheinlich nicht die Kritischsten gegenüber den Plattformen sein“, sagt Goyens. „Es wird immer schwieriger, Akademiker zu finden, die kein Geld von den Plattformen erhalten.“
Das sieht man bei Google anders. Auf Nachfrage teilte der Konzern zu dem Fonds mit: „Die Stärkung der Medienkompetenz, die Bekämpfung von Desinformation und die Unterstützung von Faktenprüfung sind ein integraler Bestandteil unserer Mission.“
Die EU-Kommission wirbt unterdessen für öffentliche-private Partnerschaften bei der Desinformationsbekämpfung. Auf Nachfrage teilte sie mit: „Der Kampf gegen Desinformation findet nicht im luftleeren Raum statt. Er erfordert die Anstrengung aller Beteiligten.“ Deshalb würden Plattformen mit Faktenprüfern und Forschern kooperieren und deren Arbeit „unterstützen“.
EU-Verhaltenskodex soll strenger werden
Der EU-Verhaltenskodex sieht zwar vor, dass die Plattformen verschiedene Projekte fördern sollen. Doch das Regelwerk selbst steht massiv in der Kritik. Denn geschrieben wurde es teilweise von den Technologiekonzernen selbst. Anschließend erklärten sie sich freiwillig bereit, das Papier zu unterzeichnen. Doch bei Verstößen müssen die Konzerne keine Strafen fürchten. Denn Sanktionen sieht der Kodex nicht vor.
Deshalb fordern einige nun einen strengeren Kodex. Dazu gehört auch der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken. „Es ist nicht überraschend, aber enttäuschend zu hören, dass das Gremium, das die Einhaltung des Verhaltenskodex überwachen soll, auch Verbindungen zu Plattformen haben soll“, sagt er. Wie auch der ERGA-Desinformationsexperte Lubos Kuklis fordert Wölken, dass der Verhaltenskodex nachgebessert werden müsse. Unabhängige Stellen müssten dann prüfen, dass die Plattformen die Regeln einhalten und bei Verstößen Sanktionen erlassen können.
Momentan prüft die EU-Kommission eine Änderung des Verhaltenskodex. Eine Neufassung des Textes könnte möglicherweise bereits im März verabschiedet werden. Doch das ist keinesfalls das Ende der Beobachtungsstelle und ihres Netzwerks. Die Pläne der Kommission würden die Rolle von EDMO sogar stärken.
Die Beobachtungsstelle würde dann als Teil einer Taskforce die EU-Kommission künftig dabei unterstützen , die Einhaltung des überarbeiteten Regelwerks zu prüfen. Zudem könnte EDMO weitere Gelder der Plattform in einem EU-Fonds verwalten und entscheiden, wer diese erhalten soll. Sanktionen sieht der Kodex auch in seiner neuen Fassung nicht vor.
„Investigate Europe“ ist ein europäisches Journalistenteam, das europaweit recherchiert und veröffentlicht. IE wird von Leserinnen und Lesern unterstützt sowie von folgenden Stiftungen: Logan Foundation, Rudolf-Augstein-Stiftung, Kennedy-Hübner, Fritt Ord, Adessium und Cariplo Foundation. Mehr zum Projekt und zum kostenlosen Newsletter. Diese Recherche ist ebenfalls auf Englisch erschienen..
Maxence Peigne ist ein französischer Journalist, der in London lebt. Er hat als Reiseschriftsteller, Fernseh- und Radioproduzent und als Großbritannien-Korrespondent gearbeitet. Er hat 11 Reiseführer über die Britischen Inseln und den Südpazifik veröffentlicht und war für Sender wie France Télévision, Radio France und den BBC World Service tätig.
Nico Schmidt studierte Kulturwissenschaft in Hildesheim und Berlin. Er lernte das journalistische Handwerk an der Hamburger Henri-Nannen-Schule. Als freier Journalist erschienen seine Artikel unter anderem im Spiegel, in der Zeit und bei Vice.
VIelleicht strafbar? Dann müsste die Plattform den Post ans BKA melden (Symbolbild). – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / photothek
Ab dem ersten Februar müssen große Anbieter sozialer Netzwerk potenziell strafrechtlich relevante Inhalte an das BKA melden. Das entstammt einer Neuregelung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das bereits Mitte 2020 im Bundestag beschlossen wurde. Ab Februar 2022 gilt nun die Meldepflicht.
In der Praxis verläuft der Start jedoch überaus holprig. Wir haben daher eine Übersicht erstellt: Was gilt (eigentlich)? Wer ist zur Meldung verpflichtet? Wer meldet wirklich? Und was ändert sich jetzt?
Die Rolle des BKA als Zentralstelle
Das BKA nimmt bei den Meldungen die Funktion einer Zentralstelle ein. Das bedeutet: Erfahren die Online-Anbieter von möglicherweise illegalen Inhalten auf ihrem Dienst, müssen sie diese an das BKA weiterleiten, mitsamt der IP-Adresse, von der diese gepostet wurden. Es geht dabei um vermutete Straftaten wie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Gewaltdarstellungen oder bestimmte Bedrohungen.
Das BKA prüft die Inhalte und kann bei den Internetanbietern wie Telekom oder Vodafone die Bestandsdaten zu der übermittelten IP-Adresse abfragen – also herausfinden, wer hinter einem Anschluss steckt. Soll ein Verfahren eingeleitet werden, gibt das BKA dieses an die entsprechenden Staatsanwaltschaften und Länderpolizeien weiter.
Das BKA rechne mit 250.000 solcher Meldungen pro Jahr, sagte ein Sprecher der Behörde dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Man erwarte daraus rund 150.000 Strafverfahren. Um dieses Aufkommen zu bearbeiten, sollen in der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) künftig etwa 200 BKA-Beamt:innen arbeiten.
Für wen gilt die neue Meldepflicht?
Die Regelung gilt für soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzer:innen in Deutschland. Welche das konkret sind? Das für die Durchsetzung des NetzDG zuständige Bundesamt für Justiz (BfJ) führe keine abschließende Liste, heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage aus dem Februar 2021.
Transparenzberichte nach NetzDG hätten jedoch folgende Plattformen veröffentlicht, heißt es dort: Facebook, Twitter, Google+ (wurde 2019 eingestellt), YouTube, Instagram, Reddit, TikTok, Change.org und SoundCloud. Laut Ansicht des BfJ fallen auch Teile des Messengers Telegram unter die Regelung, aber der Betreiber kooperiert nicht. Deshalb laufen Bußgeldverfahren. Wir haben beim BfJ nochmals nachgefragt, welche Plattformen aktuell unter das NetzDG fallen und werden dies nachtragen, sobald wir eine Antwort erhalten.
Wer meldet ab 1. Februar wirklich?
Längst nicht alle Anbieter, die derzeit sonstigen Regeln aus dem NetzDG nachkommen, werden auch ab Februar Inhalte an das BKA melden. Denn es laufen mehrere Klagen gegen die Regelung. Den Anfang machte die Google-Tochter YouTube, bereits im vergangenen Juli reichte die Videoplattform eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht Köln ein, gemeinsam mit einem Eilantrag. Facebook schloss sich YouTube an. In der vergangenen Woche zog TikTok nach, nun gab auch Twitter seine Klage bekannt. Wann das Verwaltungsgericht Köln in den Verfahren entscheidet, ist derzeit nicht absehbar.
Eine aufschiebende Wirkung haben die Verfahren zwar nicht, das Justizministerium sicherte jedoch im August zu, dass man Facebook und Google vorerst nicht zur Meldung zwingen würde, solange es keine Entscheidung in den Eilverfahren gebe.
Start mit „Alternativszenario“
Wie das BKA gegenüber dem Spiegel sagte, habe sich bisher keine der großen Plattformen „technisch“ an die Schnittstelle des BKA angebunden. Was passiert also am 1. Februar überhaupt?
Laut Recherchen des Spiegel startet zunächst ein „Alternativszenario“. Die Meldungen an die ZMI kommen dann noch nicht von den großen Plattformen, sondern aus anderen Projekten, etwa aus der Meldestelle von Hessen gegen Hetze. Dort können Nutzer:innen Hassrede melden. Die IP-Adressen der Inhalteerstellenden bekommen die BKA-Beamt:innen dadurch aber nicht. Sie müssen also selbst ermitteln, wer hinter einem Posting steckt, wenn es sich tatsächlich als strafbar herausstellt. Oder auf die Kooperation der Anbieter hoffen.
Die Kritik an der Meldepflicht
Streit um die Meldepflicht gab es bereits während des Gesetzgebungsverfahrens. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisierte damals, dass Daten wie die IP-Adresse erhoben und gespeichert werden sollen, bevor ein Anfangsverdacht überhaupt geprüft wurde. Darin liegt die Sorge, dass die Daten vieler Menschen beim BKA landen, auch wenn sich herausstellt, dass sie nichts Illegales getan haben.
Ähnlich argumentieren die Plattformen in ihren Klagen. Dem Spiegel sagte ein Vertreter von Twitter, dass die Weitergabe „private Unternehmen in die Rolle von Staatsanwälten zwingt, indem sie Nutzer auch dann an die Strafverfolgungsbehörden melden, wenn kein illegales Verhalten vorliegt.“
Kritik gibt es nicht nur an den rechtlichen Bedingungen, sondern auch bei der praktischen Umsetzbarkeit. Denn die 150.000 vermuteten Strafverfahren betreffen nicht nur das BKA, dafür braucht es auch Länderpolizeien, Staatsanwaltschaften und Gerichte – und die könnte die Menge der Verfahren quantitativ überfordern. Der Deutsche Richterbund fordert daher neue Stellen – und zwar viele. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn: „Um den Verfolgungsdruck bei Straftaten im Netz flächendeckend zu erhöhen, braucht es bundesweit sicher einige hundert zusätzliche Staatsanwälte und Strafrichter.“
Googles Suchmaschine könnte bald umfangreich zensiert werden. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / NurPhoto
Ein australischer Anwalt hat Google im Jahr 2020 wegen Diffamierung angeklagt: Google hätte seinem Ruf durch eine Verlinkung zu einem diffamierenden Artikel geschadet. So hatte im Jahr 2004 die Tageszeitung The Age über einen Mordfall berichtet, in welchem der Anwalt selbst wegen Mordes angeklagt war. Die Anklage gegen ihn wurde jedoch 2005 zurückgenommen. In dem Artikel aus dem Jahr 2004 wurde dies allerdings nicht nachträglich vermerkt.
Der Anwalt, der in Australien bekannt ist für die Vertretung berüchtigter Personen der Unterwelt, beantragte daher acht Jahre später im Jahr 2016, den Artikel aus den Google-Suchergebnissen zu entfernen. Aufgrund der langjährigen Verlinkung des Artikels verklagte er Google außerdem wegen Diffamierung – und bekam Recht.
Der Fall geht um mehr als die 40.000 australischen Dollar Schadensersatz, die der Anwalt zugesprochen bekam und könnte weitreichende Folgen haben: Sollte Google zukünftig für alle Diffamierungsbeschwerden haften müssen, könnte der Konzern gezwungen sein, zahlreiche Seiten und Artikel aus den Suchergebnissen zu streichen. Nach dem Urteil von 2020 spielt dabei sogar die Qualität der Beanstandung keine Rolle.
Google will kein Herausgeber sein
Das Gericht argumentierte, dass die Google-Suchergebnisse die Nutzer verleiteten, die Webseiten aufzurufen. Auf diese Weise unterstütze Google dessen Inhalte maßgeblich. Daher entschied das Gericht, dass Google als Herausgeber der eigenen Suchergebnisse zu betrachten sei, nachdem eine Beschwerde wegen Diffamierung bereits eine Woche lang vorliege.
Google fechtet diese Entscheidung nun vor dem höchsten Gericht des Landes, dem Hight Court of Australia, an. Im Berufungsschriftsatz argumentieren Googles Anwälte, dass die Verlinkung an sich, keine Mitteilung des eigentlichen Inhalts darstelle. Schließlich sortiere die Suchmaschine die Ergebnisse rein automatisch. Selbst die kurzen Inhaltsbeschreibungen seien aus der Webseite extrahiert. Zudem unterstütze oder befürworte Google keine ausgewählten Inhalte. Damit käme Google keine aktive Rolle in der Herausgebung eines Inhalts zu, weswegen der Konzern nicht als Herausgeber haftbar gemacht werden könne. So solle Google nur dann haften, wenn die Verlinkung die Diffamierung selbst wiederhole.
Google sieht sich außerdem in der Rolle des „innocent disseminator“, als einen unschuldigen Verbreiter von Inhalten. Google kontrolliere oder autorisiere die Inhalte der verlinkten Webseiten nicht, sondern verbreite sie lediglich. Daher könne Google kaum ermitteln, ob die Inhalte falsche Aussagen oder Diffamierungen enthielten. Aus diesem Grund solle Google erst dann haften, wenn eine stichhaltige Beschwerde eingegangen sei. Eine Haftung auf Basis irgendeiner Beanstandung unabhängig von ihrer Begründung, könne hingegen weitreichende Folgen haben. Google müsste dann praktisch jeder Beschwerde nachkommen und damit die eigenen Suchergebnisse umfassend einschränken.
Recht auf Vergessen oder Freiheit der Information
Der Fall steht in einem Spannungsfeld zwischen dem „Recht auf Vergessen(werden)“ und Eingriffen in die Freiheit der Information. Auf der einen Seite stehen die Interessen von Privatpersonen, die durch eine digitale prominente Auffindbarkeit von Informationen stigmatisiert und so in ihrer freien Entfaltung der Persönlichkeit behindert werden können. Sie haben ein berechtigtes Interesse, dass diese Informationen – wie in Zeiten von Print und Radio – irgendwann vergessen werden.
Auf der anderen Seite kann auch eine weitreichende Regelung zum Löschen von Suchergebnissen negative Folgen haben. Das deutet auch Google in seiner Berufungsschrift an. Denn sollte Googles Berufung scheitern, wäre ein äußerst beunruhigendes Szenario denkbar: So ließe sich diese Funktion leicht für wirtschaftliche oder politische Interessen als Werkzeug der Informationskontrolle missbrauchen. Interessengruppen jeglicher Art könnten ihre Suchergebnisse frisieren und so erreichen, dass beispielsweise kritische Inhalte nicht mehr in der Suchmaschine angezeigt werden – und so in Vergessenheit geraten.
Google hat eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“, hat das Bundeskartellamt bekanntgegeben. Was wie ein Allgemeinplatz klingt, hat jedoch reale Konsequenzen für den Digitalkonzern. Denn mit dieser Feststellung können die deutschen Wettbewerbswächter anders mit Google umgehen. Möglich macht das eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die vor etwa einem Jahr in Kraft getreten ist.
„Das ist ein ganz wesentlicher Schritt, denn auf dieser Grundlage kann das Bundeskartellamt jetzt konkrete, für den Wettbewerb schädliche Verhaltensweisen aufgreifen“, erklärt Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Was unter diese Verhaltensweisen fällt, ist im GWB aufgezählt. Dazu gehört etwa, ausschließlich eigene Angebote auf Geräten vorzuinstallieren oder „andere Unternehmen daran zu hindern oder es ihnen zu erschweren, ihre eigenen Angebote zu bewerben“. Die Kartellaufseher dürfen solche Praktiken untersagen, wenn sie wettbewerbsgefährdend sind.
In einem Fallbericht begründet das Kartellamt seine Entscheidung ausführlicher. Es habe Gespräche mit Google gegeben, darüberhinaus habe das Kartellamt ermittelt und öffentliche Quellen ausgewertet. Es sei zum Ergebnis gekommen, „dass Google über eine marktübergreifende wirtschaftliche Machtposition verfügt, die ihm vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffnet“. Der Konzern verfüge über mehrere marktstarke Dienste, etwa die Web-Suche, YouTube oder Android. Diese seien oft miteinander verbunden. Als weitere Argumente nennt der Fallbericht Googles starke Stellung auf dem Werbemarkt und den Zugang zu einer Vielzahl von Nutzer:innen-Daten.
„Schlüsselfunktion für das gesellschaftliche Leben“
Dabei habe Google nicht nur eine wirtschaftlich überragende Stellung: Besonders die Bedeutung der Web-Suche erstrecke sich „auf das gesellschaftliche Leben insgesamt“. „Als mit weitem Abstand größte und bedeutendste Suchmaschine der Welt kommt Google unter dem Aspekt der Teilhabe eine Schlüsselfunktion für das gesellschaftliche Leben in Deutschland und weltweit zu“, heißt es im Fallbericht.
Laut dem Bundeskartellamt akzeptiert Google die Entscheidung, die zunächst für fünf Jahre gilt, und will keine Rechtsmittel einlegen. „Google erklärt damit allerdings ausdrücklich nicht, dass es zwingend mit allen vom Amt in der Entscheidung getroffenen tatsächlichen Feststellungen und den daraus gezogenen Schlussfolgerungen einverstanden ist“, so das Bundeskartellamt weiter.