Archinstall 4.2 text-based installer for Arch Linux is now available with granular KDE Plasma configuration, a new Pacman settings submenu with Color and Parallel Downloads, and other changes.
Die Pläne, im Internet mit Biometrie nach jedweder Person zu suchen, verstoßen laut AlgorithmWatch gegen Europarecht und die Verfassung. Sie seien so unverhältnismäßig, dass man sie nicht verbessern, sondern nur zurückziehen könne.
Die schwarz-roten Gesetzespläne kommen einer Totalüberwachung des digitalen öffentlichen Raumes gleich. (Symbolbild) – CC-BY 4.0Stefanie Loos
Die Pläne der Bundesregierung, die digitalen Ermittlungsbefugnisse von Sicherheitsbehörden auszuweiten, sind nach Meinung der Organisation AlgorithmWatch europarechtswidrig und stehen im Konflikt mit verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen und datenschutzrechtlichen Grundsätzen.
Dabei kommt AlgorithmWatch – wie auch schon zuvor die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) – zu dem Schluss, dass man dieses Gesetz nicht mit ein paar Änderungen verbessern könnte. Die verfassungs- und menschenrechtliche Unverhältnismäßigkeit lasse „ausschließlich die Empfehlung zu, die Gesetzentwürfe zurückzuziehen und ein grundsätzliches gesetzliches Verbot des Einsatzes biometrischer Massenerkennungssysteme für öffentliche und private Stellen einzuführen“, so die Zusammenfassung der Stellungnahme zum Gesetz (PDF).
„Flächendeckende Verfolgung aller Menschen im digitalen Raum“
Die schwarz-rote Koalition plant in ihrem „Sicherheitspaket“ einerseits eine biometrische Massenfahndung im Internet zu erlauben sowie andererseits die Zusammenführung und Auswertung polizeilicher Daten mittels automatisierter Datenbankanalyse. Die Stellungnahme der Nichtregierungsorganisation fokussiert sich auf die biometrische Fahndung.
Diese biometrische Internetfahndung sieht die NGO sehr kritisch:
Der biometrische Abgleich ermöglicht die Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum und im Internet auf Basis biometrischer Merkmale und schafft somit die technischen Voraussetzungen für eine flächendeckende Verfolgung aller Menschen im (digitalen) öffentlichen Raum.
Laut AlgorithmWatch berührt die Überwachungsmaßnahme zwangsläufig die Grundrechte aller Menschen, sie sei weder erforderlich noch verhältnismäßig. Betroffen seien dabei insbesondere die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und freie Meinungsäußerung.
Rückschlüsse auf politische Einstellungen
Die NGO kritisiert, dass die Maßnahme heimlich erfolgt und eine extrem hohe Streubreite hat: Es seien einfach alle Menschen betroffen, deren Gesichtsbilder im Internet zu finden sind. Das ist heute ein großer Teil der Bevölkerung. Zudem gebe es erhebliche Diskriminierungsrisiken, wenn sensible Daten erfasst und verarbeitet werden, wie Aufnahmen von Demonstrationen, Parteiveranstaltungen, Pride-Events, Gewerkschaftskundgebungen oder Gottesdiensten. Solche Aufnahmen lassen Rückschlüsse zu auf politische Haltungen, Parteizugehörigkeit, sexuelle oder religiöse Einstellungen.
Darüber hinaus könnten durch die biometrische Internetfahndung auch Bilder aus dem Kernbereich privater Lebensführung ausgewertet werden wie etwa Kindergeburtstage oder private Familienfeiern. Dieser Kernbereich ist verfassungsrechtlich besonders geschützt. Die öffentliche Verfügbarkeit der Daten, die für einen Abgleich herangezogen werden, ändere nichts daran, dass Schutzbereiche der Grundrechte berührt sind.
In der Stellungnahme verweist AlgorithmWatch darauf, dass das Bundesverfassungsgericht bei Kfz-Kennzeichen, die deutlich weniger sensibel als biometrische Merkmale seien, hohe verfassungsrechtliche Anforderungen aufgestellt habe.
Auch seien die Anforderungen für die geplante massenhafte Verarbeitung biometrischer Daten zu unspezifisch sowie die Einsatzzwecke und Tatbestandsmerkmale zu breit und nicht gewichtig genug, als dass eine grundrechtskonforme Anwendung realistisch erscheine. Hier verweist die Organisation auf den Straftatenkatalog des § 100a Abs. 2 StPO , der regelmäßig erweitert und angepasst werde und sich deshalb nicht zur klaren Begrenzung der Maßnahmen auf schwerwiegende Straftaten eigne. Diese Kritik hatte auch die GFF geäußert.
Technische Ausgestaltung unklar
Der Gesetzentwurf lege außerdem „völlig unzureichend“ dar, wie die Überwachungsmaßnahme technisch vonstattengehen soll. Einerseits sollen die die im Rahmen des biometrischen Abgleichs erhobenen und verarbeiteten Daten nach dessen Durchführung „unverzüglich” gelöscht werden, auf der anderen Seite bleibe der Gesetzentwurf schuldig, wie die Sache technisch funktionieren soll.
Klar ist: Für einen biometrischen Abgleich braucht es eine Datenbank, die mit einem gesuchten Bild verglichen werden muss. Bisherige Systeme von privaten Firmen zur Gesichtssuche im Internet wie beispielsweise PimEyes funktionieren so, dass sie meist illegal alle möglichen Gesichtsbilder aus dem Internet sammeln, auswerten und die biometrischen Merkmale sowie die Fundstellen und Metadaten und Zusatzinformationen dieser Bilder in einer Datenbank hinterlegen. Suche ich nun nach einem Gesicht, werden die biometrischen Merkmale dieses Gesichts mit den in der Datenbank hinterlegten Daten abgeglichen – und die jeweiligen Ergebnisse ausgespuckt.
Ein durch AlgorithmWatch beauftragtes Gutachten hat festgestellt, dass ein biometrischer Abgleich zwischen Bildern gesuchter Personen und im Internet verfügbaren Fotos ohne Verwendung einer Datenbank nicht sinnvoll umsetzbar ist. Für die NGO ist damit klar, dass das Vorhaben verboten ist, weil die KI-Verordnung der EU eine mittels Künstlicher Intelligenz erstellte Gesichterdatenbank verbieten würde.
Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages kommt allerdings zu einem leicht anderen Schluss. Demnach verbiete die KI-Verordnung nicht den Aufbau einer Datenbank, sondern nur das „ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern mittels KI […], da es die Privatsphäre und den Datenschutz der Betroffenen erheblich beeinträchtigt und das Gefühl ständiger Überwachung erzeugt“.
Das in der KI-Verordnung festgelegte Verbot gelte demnach nur dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden die Datenbanken mit Hilfe von KI-Systemen erstellen. Werden dafür keine solchen Systeme verwendet, greife die Verordnung nicht. Genau dieses Schlupfloch könnte die Bundesregierung nutzen wollen, sie lässt aber offen, wie das technisch funktionieren soll.
Auslagerung an Private als Schlupfloch?
AlgorithmWatch kritisiert, dass der Gesetzentwurf eine Art Auslagerungsbefugnis enthalte, für den Fall, dass Polizei- und Strafverfolgungsbehörden den Abgleich technisch nicht selbst durchführen können. Sie erlaubt ausdrücklich eine Übermittlung von Daten zum Zweck eines biometrischen Abgleichs an öffentliche Stellen und private Anbieter sowohl im Inland als auch im Ausland sowie innerhalb wie außerhalb der Europäischen Union.
Auch das könnte ein Schlupfloch sein. Die NGO sagt dazu: „Eine Erlaubnis für solch eine Auslagerung des biometrischen Abgleichs ins (Nicht-EU-)Ausland führt sämtliche durch die Gesetzestexte eingeführten Beschränkungen ad absurdum.“ Damit würde der in den Gesetzentwürfen beschriebene Vorgang des Löschens aller verarbeiteten Daten nach jeder einzelnen Suchanfrage zur theoretischen Fassade, heißt es in der Stellungnahme. „Aus diesem Grund, so die Vermutung, wird auf die Übermittlung von Daten an Dritte verwiesen, welche den Abgleich im Auftrag deutscher Behörden durchführen würden. Ins Spiel kommen könnten dann solche Anbieter wie PimEyes oder Clearview AI.
Der Staat dürfe aber, so die Stellungnahme, selbst keine rechtswidrigen Angebote Dritter nutzen. „Ein Delegieren der Umsetzung ins Ausland stellt entsprechend keine europa- und grundrechtskonforme Lösung dar.“ Dazu komme, dass derart schwerwiegende Grundrechtseingriffe nicht an private Unternehmen oder öffentliche Stellen in Drittstaaten ausgelagert werden dürften.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen. Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Mit Hilfe von KI-Agenten sollen Einzelpersonen schon bald Unternehmen mit Milliardenbewertung aufbauen. Das klingt verführerisch, weil es einer prometheischen Sehnsucht nach totaler Souveränität schmeichelt. Allerdings wusste schon Franz Kafka, dass Ein-Personen-Unicorns mythische Wesen sind.
Am 18. Februar 1922 notierte Franz Kafka in sein Tagebuch eine Miniatur, die wie so vieles aus seiner Feder auf den ersten Blick komisch wirkt und auf den zweiten unheimlich. Ein Theaterdirektor, der alles von Grund auf selbst schaffen muss – sogar die Schauspieler muss er erst zeugen. Ein Besucher wird nicht vorgelassen, der Direktor sei mit wichtigen Theaterarbeiten beschäftigt. Und was tut er? Er wechselt die Windeln eines künftigen Schauspielers.
Man lacht kurz. Dann hört man auf.
Die totale Kontrolle über den Produktionsprozess kehrt sich in die Selbstauflösung des Produzenten um. Wer alles selbst erschaffen will – Stück, Bühne, Ensemble –, landet zwangsläufig bei der Windel. Wie man aus der wunderbaren Kafka-Biographie von Reiner Stach lernen kann: Ambition und Absurdität sind bei Kafka keine Gegensätze.
Als Schriftsteller war Kafka jemand, der Nacht für Nacht sein ganzes Ensemble allein erschaffen musste, neben dem Bürojob in der Arbeiter-Unfall-Versicherungsanstalt. Er wusste, dass der kreative Absolutismus seinen Preis hat: Man ist bis zum Umfallen beschäftigt. Mit dem, was gerade nötig ist, damit die Sache irgendwann und irgendwie weitergeht. Und dann fällt einem das nächste Problem auf.
Der Gründer als vollständiges Ensemble
Ich kenne diesen Tagebucheintrag aus Nicolas Mahlers Band „Kafka für Boshaft“. Seit Monaten lese ich ihn immer wieder. Konkret: Seit Sam Altman und andere Vordenker der Branche die Prophezeiung ausgaben, dass Einzelpersonen mit Hilfe von KI-Agenten bald Unternehmen mit Milliardenbewertung aufbauen würden. Das Stichwort lautet Ein-Personen-Unicorns. Übersetzt: Der Gründer als vollständiges Ensemble, als Entwickler, Designer, Vertriebler, Buchhalter und Marketingstratege zugleich, verstärkt durch eine Armee von Sprachmodellen, die gehorsam Code generieren und Kunden kontaktieren.
Diese Prophezeiung ist verführerisch, weil sie einer uralten, prometheischen Sehnsucht nach totaler Souveränität und Kontrolle schmeichelt. Kein Team, das koordiniert werden will. Keine menschlichen Eigenheiten, die berücksichtigt werden müssen. Keine lästigen Kollegen, die anderer Meinung sind. Nur man selbst, die Bühne und die Modelle. Das klingt nach Befreiung. Es riecht nach Windel. Kafka, so ist mir beim Lesen aufgefallen, hat sein Stück hundert Jahre zu früh aufgeschrieben.
Denn Kafkas Direktor ist ja nicht deshalb lächerlich, weil sein Vorhaben scheitert – er scheitert im Tagebucheintrag ja gar nicht. Er ist lächerlich, weil die innere Logik seines Ehrgeizes ihn unausweichlich dorthin geführt hat: zur Windel. Wer lückenlose Kontrolle anstrebt, muss die Schauspieler selbst zeugen; wer sie selbst zeugt, muss auch für sie sorgen. Die Allmacht endet im Pflegeheim der eigenen Schöpfung.
Was der Mensch (ver)lernt
Das weist auf einen blinden Fleck hin, der in der aktuellen Euphorie um Solo-Coder und ihre KI-Agenten in den sozialen Medien oft übersehen wird. Nicht die Frage, ob diese Werkzeuge produktiv sind – das sind sie, oft beeindruckend –, sondern die Frage, was der Mensch dahinter dabei lernt oder verlernt. Sprachmodelle produzieren auf Zuruf: Code, Marktanalyse, Pitch-Deck. Aber sie wissen im strengen Sinne gar nichts. Der Direktor hat ein glänzendes Ensemble gezeugt; ob es spielen kann, erfährt er erst, wenn der Vorhang aufgeht.
Nehmen wir den KI-Bühnenbildner: Er kann Ihnen den Unterschied zwischen Preußischblau und Kobalt in drei Absätzen erklären. Aber er scheitert daran, ein Objekt auf der Bühne zu lokalisieren, das nicht dort ist, wo er es erwartet. Die jüngste Forschung zu multimodalen Sprachmodellen zeigt genau das: Selbst die leistungsfähigsten Systeme erzielen beim visuellen Grounding – dem schlichten Auffinden eines Gegenstandes im Bild – erschreckend niedrige Trefferquoten; bei Aufgaben, die das Erkennen von Abwesenheit erfordern, versagen die meisten vollständig. Was Kognitionswissenschaftler das Binding-Problem nennen, ist in der Praxis vernichtend: Das Modell beschreibt, was es zu sehen erwartet. Es sieht nicht. In anderen Worten: Der KI-Bühnenbildner malt aus dem Gedächtnis, nicht aus der wirklichen Anschauung.
Und der Hauptdarsteller? Er kommt manchmal, wenn man ihm richtig zuflüstert („promptet“), auf die richtige Zeile – aber über Wege, die er sich nicht merken kann, weil er sie nicht gegangen ist. Apples Forschungsteam hat das in einer wichtigen Studie nüchtern „The Illusion of Thinking“ genannt: Sogenannte Reasoning-Modelle, die durch verlängerte Denkprozesse besonders zuverlässig wirken sollen, erleiden ab einem bestimmten Komplexitätsniveau einen Genauigkeitskollaps. Bei einfachen Aufgaben übertreffen sie die älteren Modelle nicht einmal. Was bleibt, ist ein Ensemble, das gelegentlich brillant klingt, aber strukturell unzuverlässig ist. Kein Probengedächtnis, keine Replizierbarkeit. Das Paradox setzt sich beim Publikum fort: Studierende, die regelmäßig KI-Assistenten zum Schreiben und Denken nutzen, zeigen messbar schwächere Gedächtnisleistung, geringere kognitive Eigenständigkeit und – besonders ernüchternd – auch dann noch schlechtere Ergebnisse, wenn sie wieder ohne KI arbeiten. MIT-Forscher sprechen von „kognitiver Verschuldung“.
Die Windeln stapeln sich im Fundus.
Wohin eine solche Aufführung führt? Das sieht man am Bild des Hobby-Coders, der zwar engagiert mit Claude Code spielt, sich aber nie die Prinzipien von sauberem Code angeeignet hat. Zweihundert Zeilen, die funktionieren – bis sie es nicht mehr tun. Dann beginnt das Debugging: ein Durchsuchen von generiertem Code, den der Autor nicht mehr versteht, und zunehmend auch nicht das Modell, das beim nächsten Prompt munter darüber hinweg generiert. Laut einer Analyse von 211 Millionen Codezeilen durch GitClear hat sich der sogenannte Code-Churn im KI-Zeitalter verdoppelt, während 45 Prozent des KI-generierten Codes Sicherheitslücken enthält. Dies wird zunehmend von Hackern ausgenutzt. Der Begriff „Vibe Coding“ ist keine zwei Jahre alt und hat bereits eine eigene technische Schuldenkrise produziert, die erst langsam sichtbar wird. Das Theater steht. Die Windeln stapeln sich im Fundus.
Diese Kritik bedeutet nicht, dass die Werkzeuge wertlos wären. Ich selber nutze lokale KI-Modelle gerne und viel, gerade für mühsame Programmieraufgaben. Für technisch versierte Gründer sind KI-Agenten ein Hebel, den frühere Generationen nicht kannten. Manche Windeln nimmt einem das Modell tatsächlich ab. Doch Unicorns heißen nicht umsonst so: mythische Wesen, selten und wunderlich. Ein-Personen-Unicorns wären mythische Wesen zweiter Ordnung. Was manche Influencer in den sozialen Medien als wundersame Programmierprojekte präsentieren, die angeblich an einem Wochenende entstanden sind, sind Ausnahmen aus einer frühen Phase. Alle anderen debuggen noch.
Der Unterschied zwischen Vision und Theater auf dem höchsten Niveau liegt in der Arbeit dazwischen. Nicht in der glamourösen, nicht in der sichtbaren, sondern in der stillen, zeitaufwändigen, ein wenig demütigenden Arbeit, die das Geschehen auf der Bühne am Laufen hält. Ökonomen, die Transformationstechnologien von der Dampfmaschine bis zur Elektrifizierung analysiert haben, nennen das die Komplementaritätsbedingung. Eine Basistechnologie entfaltet ihren Nutzen nicht durch bloße Verfügbarkeit, sondern durch die jahrelange, unsichtbare Reorganisation von Prozessen, Kompetenzen und Institutionen.
Daron Acemoglu hat das für die generative KI konkret beziffert: Selbst unter optimistischen Annahmen dürfte die Technologie das BIP über zehn Jahre um weniger als ein Prozent heben – weil die komplementäre Arbeit, die sie erst produktiv macht, Zeit braucht und konstante Validierung verlangt.
Man wird nicht vorgelassen. Der Direktor ist beschäftigt.
Was er tut? Er wechselt Windeln.
Die KI nimmt einem ein paar davon ab. Vielleicht sogar viele. Aber das Theater baut sie einem nicht.
Anselm Küsters ist Fachbereichsleiter Digitalisierung und Neue Technologien am Centrum für Europäische Politik (cep) in Berlin. Im Sommersemester 2025 und Wintersemester 2025/26 war er zudem Vertretungsprofessor für Digital Humanities an der Universität Stuttgart. Er ist Autor des Buches „Small is beautiful 2.0: Mit digitaler Dezentralisierung zu einer menschlicheren Wirtschaft“, das jüngst im Herder Verlag erschienen ist.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen. Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Am Wochenende ist die Ausnahmeregelung für die freiwillige Chatkontrolle ausgelaufen. Doch große Tech-Unternehmen wie Google, Meta oder Microsoft wollen weiter massenhaft die private Kommunikation ihrer Nutzer:innen scannen.
Zuckerbergs Meta-Konzern will weiter die unverschlüsselte Kommunikation der Nutzer:innen durchsuchen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Annie Spratt
Am vergangenen Samstag ist die europäische Ausnahmeregelung zum Scannen von privater Kommunikation nach Inhalten sexualisierten Kindesmissbrauchs – die sogenannte „freiwillige Chatkontrolle“ oder Chatkontrolle 1.0 – ausgelaufen. Die Tech-Konzerne Google, Meta, Microsoft und Snapchat wollen aber dennoch weiter die Kommunikation ihrer Nutzer:innen massenhaft und anlasslos nach solchen Inhalten durchsuchen. Das verkündeten die Unternehmen am 4. April in einer gemeinsamen Erklärung. Wie genau die Unternehmen die Maßnahmen fortsetzen wollen, ließen sie allerdings offen.
Das Auslaufen der Ausnahmeregelung „trübe“ die Rechtssicherheit, so die vier Konzerne, die sich enttäuscht über das „unverantwortliche Versäumnis“ zeigen. In der Erklärung heißt es weiter, dass man „weiterhin freiwillige Maßnahmen in Bezug auf unsere relevanten Dienste für die interpersonale Kommunikation ergreifen“ werde. Die Konzerne fordern zudem die EU-Institutionen auf, die Verhandlungen über einen Rechtsrahmen abzuschließen.
In einem Schreiben vom 25. März hatten mehrere EU-Kommissare, unter ihnen der Innenkommissar Magnus Brunner, in einem Schreiben an EU-Abgeordnete gewarnt, dass es nach dem 3. April den Anbietern gemäß der ePrivacy-Richtlinie untersagt sei, Material über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet nach eigenem Ermessen aufzuspüren und zu melden. In der heutigen Pressekonferenz wollte die EU-Kommission allerdings nicht auf die Frage antworten, ob die eigenmächtige Fortführung der freiwilligen Chatkontrolle durch die Unternehmen gegen EU-Regeln verstoßen würde.
Die freiwillige Chatkontrolle wird unterschiedlich bewertet. Die Befürworter:innen halten sie für unverzichtbar, um Inhalte und Kriminelle aus dem Bereich des sexualisierten Kindesmissbrauchs ausfindig zu machen. Kritiker:innen weisen darauf hin, dass es sich um bekanntes Material handele und dass man damit keinen laufenden Kindesmissbrauch stoppe. Sie verweisen zudem darauf, dass das anlasslose Scannen von Kommunikation ein tiefer Eingriff in Grundrechte ist.
Der ehemalige Piraten-Europaabgeordnete Patrick Breyer nannte das Aus der anlasslosen Chatkontrolle in einer Pressemitteilung keinen Rückschlag, „sondern eine Chance für echten Kinderschutz“. Statt Massenüberwachung solle auf „Löschen statt Wegsehen“, auf sicheres Design bei Apps, mehr Prävention an Schulen sowie einer Stärkung der Ermittlungsbehörden gesetzt werden.
Verhandlungen über CSA-Verordnung
Ungleich wichtiger als die Ausnahmeregelung der Chatkontrolle 1.0 ist die CSA-Verordnung, welche auch die verpflichtende Chatkontrolle 2.0 enthalten könnte, über die seit vier Jahren gestritten wird. Durch ein eingestuftes Ratsprotokoll vom 13. März, das wir im Volltext veröffentlicht haben, wurde deutlich, dass die EU-Mitgliedstaaten Kompromisse bei der temporären freiwilligen Chatkontrolle 1.0 offenbar als eine Art Vorentscheidung für die weitaus wichtigeren Verhandlungen zur CSA-Verordnung und damit für eine permanente Regelung (Chatkontrolle 2.0) sehen.
Knackpunkt bei der CSA-Verordnung ist die verpflichtende Chatkontrolle. Der EU-Kommission möchte, dass dabei auch verschlüsselte Kommunikationen durchleuchtet werden. Das Parlament hat dies bisher abgelehnt und Maßnahmen nur auf Verdacht gefordert. Auch im EU-Rat hat die anlasslose Chatkontrolle bislang keine qualifizierte Mehrheit gefunden. Die drei Institutionen sind derzeit im Trilog und verhandeln über die Verordnung.
Für die Chatkontrolle nach Wunsch der EU-Kommission wäre Technologie namens Client-Side-Scanning nötig, welche vor der Verschlüsselung Inhalte auf dem Handy oder Computer scannt. Wäre diese Technologie einmal eingeführt, ist verschlüsselte Kommunikation wertlos, weil die Inhalte schon vor dieser angeschaut werden könnten. Es wäre das Ende der privaten und vertraulichen Kommunikation. Wir haben zusammengestellt, warum dies für uns alle gefährlich ist.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen. Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Ein geplantes Gesetz zum Umgang mit psychisch erkrankten Menschen in Niedersachsen hatte viel Gegenwind bekommen. Nun hat die niedersächsische Landesregierung ihren Erstentwurf überarbeitet und Regeln zum Datenaustausch konkretisiert. Doch Fachleute wünschen sich weitere Anpassungen.
Im November 2024 hatte die rot-grüne niedersächsische Landesregierung sich auf ein neues Psychisch-Kranken-Gesetz geeinigt. Solche Gesetze gibt es in allen Bundesländern, sie regeln neben Hilfen für erkrankte Menschen unter anderem, wann sie unfreiwillig in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden können und welche Voraussetzungen für Zwangsmaßnahmen gelten. Die Details unterscheiden sich in den Ländern, Niedersachsen will nun – wie Hessen zuvor – in seinem neuen Gesetz regeln, wie und wann Daten zu Menschen sowohl mit Behörden als auch mit der Polizei ausgetauscht werden können.
Am Erstentwurf der Landesregierung gab es zahlreiche Kritik. Kliniken sollten dazu verpflichtet werden, Zwangseingewiesene dem zuständigen sozialpsychiatrischen Dienst und der örtlichen Polizeibehörde zu melden, „sofern der betroffene Mensch festgelegte Merkmale aufweist, die einen Verdacht für die Gefährdung Dritter vermuten lassen“.
Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) hatte betont: „Keinesfalls wollen wir ein Register für psychisch Kranke.“ Doch auch wenn der Register-Begriff von Politiker:innen mittlerweile nach zahlreicher öffentlicher Kritik gemieden wird, bleibt das Problem einer Datenerfassung über psychisch erkrankte Menschen bestehen.
Drei Stufen zur Datenübermittlung
Zu den Datenübermittlungen zwischen Kliniken, sozialpsychiatrischen Diensten und Polizei schreibt die Regierung im neuen Gesetzesentwurf: „Um die kritischen Stellungnahmen aus der Verbandsanhörung aufzugreifen, wurden diese Regelungen in einen gesonderten Paragraphen aufgenommen.“ Die seien „klarer strukturiert, die übermittlungsfähigen Daten konkret definiert und insbesondere die Kriterien für eine psychiatrische Gefährdungseinschätzung ausdrücklich im Gesetz festgelegt“.
Dabei herausgekommen ist ein dreistufiges Modell, nach dem Kliniken und sozialpsychiatrische Dienste Daten an die örtliche Polizei übermitteln können, sollen oder in der letzten Stufe müssen.
Die Kann-Vorschrift wird wirksam, wenn von einem Menschen ohne Behandlung „eine erhebliche Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder andere hochrangige Rechtsgüter Dritter ausgehen könnte“ und erwartet wird, dass die Person sich nicht in eine als notwendig erachtete Behandlung begibt. Die Soll-Vorschrift kommt zum Tragen, wenn der entsprechende Mensch in den zwölf Monaten zuvor bereits „wegen erheblicher Fremdgefährdung untergebracht“ war. Und die Pflicht zur Datenübermittlung tritt in Kraft, wenn es zusätzlich im zurückliegenden Jahr „zu einer Schädigung Dritter“ gekommen ist. Eine Datenübermittlung kann jedoch, so sieht es der Entwurf vor, nicht nur in Richtung der Polizei, sondern auch umgekehrt von dieser zu Kliniken und sozialpsychiatrischen Diensten geschehen, etwa wenn die Zwangseinweisung auf einem „polizeilich aufgenommenen Sachverhalt“ basiert.
Der Entwurf versucht hier, die Datenübermittlung an nachvollziehbare und überprüfbare Bedingungen zu knüpfen. An anderer Stelle im Entwurf fehlt das, etwa wenn es darum geht, wann eine Person zwangseingewiesen werden kann. Denn das soll künftig nicht mehr – wie in der aktuellen Gesetzesfassung – bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung der Fall sein. Sondern auch, wenn eine Gefahr für Leib oder Leben Dritter „zwar unvorhersehbar, aber wegen besonderer Umstände des Einzelfalls jederzeit zu erwarten ist“. Eine Schwelle, die noch schwammig formuliert ist, etwa als „drohende“ Gefahr – ein Begriff, der in den letzten Jahren zunehmend Einzug in die Polizeigesetze gehalten und zu einer Vorverlagerung von Befugnissen geführt hat.
Der überwiegende Teil psychisch erkrankter Menschen hat kein höheres Gewaltpotenzial als Menschen ohne entsprechende Diagnosen. Das Risiko erhöhen können zwar Faktoren wie der Einfluss von Alkohol und anderen Substanzen oder teilweilse nicht angemessen behandelte psychotische Zustände. Fachleute weisen immer wieder darauf hin, dass Gewalt multifaktoriell ist. Sie fordern, dass auch andere Faktoren betrachtet werden müssen, wenn es zu Gewalttaten kommt. So schreibt etwa die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen: „Gesamtgesellschaftlich muss Gewalt begünstigenden Faktoren ebenso begegnet werden, unter anderem durch Maßnahmen zum Abbau von Wohnungslosigkeit und verhältnispräventiven Maßnahmen im Bereich Suchtmittelkonsum.“
Besser, aber noch nicht ausreichend
Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), begrüßt die Änderungen im überarbeiteten Gesetzesvorschlag. „Insgesamt ist der Entwurf deutlich verbessert, optimal ist er aber noch nicht“, so die Psychiaterin und Neurologin. Der Entwurf begrenze nun klarer, welche Informationen überhaupt weitergegeben werden dürfen. Im neuen Entwurf ist festgelegt, dass nur Daten zur Identifizierung einer Person und zur „Beschreibung der von ihm ausgehenden Gefahr“ übermittelt werden dürfen. „Daten zum Gesundheitszustand und zum Krankheitsbild des betroffenen Menschen, zum Behandlungsverlauf sowie zu Behandlungsinhalten dürfen nur weitergegeben werden, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist“, heißt es dort weiter.
Gouzoulis-Mayfrank wünscht sich hier eine noch klarere Formulierung, „dass dies nur bei ‚unabdingbarer‘ Notwendigkeit zulässig ist“. Denn auch wenn es eine Verbesserung darstelle: „Die abgestufte Regelung zur Weitergabe von Daten an die Polizei ist erkennbar ein politischer Kompromiss“, so Gouzoulis-Mayfrank. „Die Voraussetzungen sind enger als im ersten Entwurf, bleiben aus fachlicher Sicht aber hinter dem zurück, was wir für angemessen halten.“ Die Ärztin sieht die Gefahr, dass dennoch bei einer Gefährdungseinschätzung „mehr Informationen über die Erkrankungen preisgegeben werden, als zur konkreten Gefahrenabwehr zwingend erforderlich wären“.
Neben den Regeln zur Datenübermittlung enthält das niedersächsische Psychisch-Kranken-Gesetz, das nach der Änderung Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz heißen soll, weitere Neuerungen. So sollen etwa die sozialpsychiatrischen Dienste, die Menschen mit psychischen Erkrankungen wohnortnah beraten und begleiten, gestärkt werden. Sie sollen etwa Stellen zur Krisenkoordination einrichten, die auch außerhalb regulärer Öffnungszeiten erreichbar sind.
Die sozialpsychiatrischen Dienste sollen auch an Fallkonferenzen teilnehmen, wenn sie selbst, eine behandelnde Klinik, die Wohnsitzgemeinde des betroffenen Menschen oder die Polizei von einem „erheblichen Fremdgefährdungspotenzial“ ausgehen. Nach Ansicht von Gouzoulis-Mayfrank sollten derartige Fallkonferenzen „nicht generell, sondern anlassbezogen und hochschwellig einberufen werden“. Die DGPPN-Präsidentin weist außerdem darauf hin, dass eine Begleitung durch die sozialpsychiatrischen Dienste einen wirksamen Präventionsbeitrag leisten könne. Die Dienste müssten dann jedoch finanziell und personell entsprechend ausgestattet sein.
„Ärztliche Schweigepflicht steht auf dem Spiel“
Der Vorstand des Vereins „Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener“ hat sich nun, da der Entwurf im Landtag diskutiert wird, in einem offenen Brief an die Abgeordneten des niedersächsischen Landesparlaments gewandt. Der Verein engagiert sich für die Abschaffung von Zwangsmaßnahmen, kritisiert aber auch die geplanten Datenübermittlungsbefugnisse. Die neuen Regelungen würden „Betroffene diskriminieren, indem Krisen als Sicherheitsrisiko statt als Probleme im Leben durch die Polizei und Psychiatrie behandelt werden“. So stehe unter anderem das Vertrauen in die Medizin mit der Schweigepflicht auf dem Spiel, „ein Grundpfeiler jeder Behandlung“.
Der Grünen-Abgeordnete Nicolas Mülbrecht Breer ist Sprecher für Psychiatrie seiner Landtagsfraktion und begrüßt es, dass „sich die Eingaben der Fachwelt im überarbeiteten Entwurf des NPsychKHG wiederfinden“ würden. In einem Positionspapier zur Psychiatrie der niedersächsischen Grünen aus dem November 2025 heißt es unter anderem: „Keine zentrale Erfassung von Erkrankten, Einbindung von Sicherheitsbehörden nur in Einzelfällen“.
Mülbrecht Breer setzt auch im weiteren parlamentarischen Verfahren „auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit den jeweiligen Akteur*innen“. Nachdem sich am 5. Februar der Gesundheitsausschuss zum ersten Mal mit dem geplanten Gesetz beschäftigt hat, soll am 16. April dazu eine Sachverständigenanhörung stattfinden. Ziel der rot-grünen Regierungskoalition ist erklärtermaßen, dass das Gesetz bis Juli dieses Jahres in Kraft treten soll.
Der Entwurf für eine Änderung des Landesgesetzes ist nicht die einzige Initiative Niedersachsens für mehr Datenaustausch zu psychisch erkrankten Menschen. Im Januar beschloss der Bundesrat einen Antrag auf Initiative des Landes, der die Bundesregierung auffordert, „insbesondere den Austausch von Gesundheitsdaten und den Erkenntnissen der Gefahrenabwehrbehörden unter datenschutzrechtlichen Vorgaben zu prüfen“ und Gesetze anzupassen. Es soll demnach eine bessere Vernetzung der „Erkenntnisse zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und gegebenenfalls anderen relevanten Behörden“ geben.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen. Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
KDE Plasma 6.6 release lets you extract text from screenshots, control app volume from the taskbar, save custom themes and fixes the 60Hz animation cap.
Vielfalt ist eines der Markenzeichen von Linux. Das Projekt SonicDE-Desktop will KDE Plasma auch über Plasma 6.8 hinaus für X11 erhalten und verbessern.
Das KWin-Skript Mouse Tiler für Plasma 6 legt ein hohes Entwicklungstempo vor. Aktuell ist Version 4.0, die einen virtuellen Desktop-Manager einführt. Mit Version 5.0 kommt Auto Tiling hinzu.
Fedora 44 liefert als erste Version seine KDE-Varianten mit KDEs neuem Plasma Login Manager anstelle von SDDM aus, der mit Plasma 6.6 im Februar veröffentlicht wird.
Wenn ein IT-System veraltet oder kaputt ist und jemand darauf hinweist, verursacht das erstmal Stress. Aber den Status um jeden Preis aufrechtzuerhalten ist nicht der beste Umgang, findet unsere Kolumnistin. Sie schlägt einen anderen Weg für ein stressfreies digitales Zusammenleben vor.
Wie geht man gut damit um, wenn etwas nicht in Ordnung ist? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Luis Villasmil
In der heutigen Degitalisierung geht es um Stress. Aber eigentlich auch wieder nicht. Das mag paradox klingen, hat aber mit einer ganz besonderen Art von Stress zu tun, dem Statusstress. Statusstress ist nicht nur ein wunderschönes Bild von einem Wort, sondern leider auch eine allzu treffende Bezeichnung des Umgangs mit dem Status der Digitalisierung in Deutschland und möglicher Kritik daran.
Besonders häufig zu finden ist der Statusstress in der Verwaltung, zum Teil aber auch im Gesundheitswesen oder bei Unternehmen, die in den beiden Branchen Dienstleistungen erbringen. Um Statusstress genauer zu verstehen, bedarf es einiger prägnanter Beispiele. Aus nicht ganz erfindlichen Gründen kommen ein paar der aktuellen Beispiele für diese Kolumne schwerpunktmäßig aus Berlin.
Das heißt aber nicht, dass Statusstress nicht auch in anderen Regionen in Deutschland, speziell im Kontext der Digitalisierung, vorkommt, es ist eher eine besondere Häufung der Nachrichten der letzten Tage.
Versuch einer Definition
Normalerweise ist Stress eine natürliche Alarmreaktion des menschlichen Körpers auf Belastungen, auf Stressoren. Die Auslöser von Stress können Umstände wie Zeitdruck, Lampenfieber oder lebensverändernde kritische Ereignisse sein, etwa ein möglicher Jobverlust. Kurzfristig setzt der menschliche Körper dann Stresshormone wie Adrenalin frei, um mit der kurzfristigen Belastung besser umgehen zu können – in Vorbereitung auf eine kurzfristige Fight-or-Flight-Situation: entweder der Situation stellen oder fliehen.
Stress ist also eigentlich auch ein Mittel, um mit schwierigen Situationen besser umgehen zu können. Ein Mittel, um sich einer gewissen anstrengenden und schwierigen Situation besser stellen zu können. Meist ist eine Situation dann zwar stressig, wir haben höheren Puls und Blutdruck, aber nach dem Ablassen des Stresses haben wir oftmals eine unangenehme Situation erfolgreich gemeistert und mehr erreicht, als wir vorher gedacht hätten.
Nun gibt es solche Stresssituationen auch für die Politik oder der Politik nahestehende Organisationen, für die Verwaltung oder der Verwaltung nahestehende Unternehmen etwa. Stressig kann es oftmals werden, wenn das jeweilige Handeln kritisiert wird, wenn Fehler offensichtlich werden. Auch hier gibt es dann eine Vorbereitung auf eine Fight-or-Flight-Situation. Fehler zugeben, beheben oder doch lieber erst mal kleinreden? Häufig fällt die Entscheidung auf die Aufrechterhaltung des Status Quo, auch wenn es durchweg sehr anstrengend und – titelgebend – stressig sein kann, den Status Quo als richtig darzustellen.
Nur ist die ohnehin schon stressige Aufrechterhaltung des ungenügenden Status Quo auf lange Sicht gar nicht mal so sinnvoll oder gesund, wie ein paar Beispiele aus der Digitalisierung der letzten Tage zeigen.
Im Gutachten geht es aber nicht um die Beschreibung, dass der Datenatlas der Bundesdruckerei den Stand der Technik auch erreiche. Es geht wissenschaftlich aufbereitet darum, dass der Datenatlas eben nicht mal den Stand der Technik erreiche. Schlimmer noch, es sei dabei nicht mal der Stand der Technik von heute, sondern der Stand der Technik von vor knapp 40 Jahren.
Eine durchaus harte Kritik, beim genaueren Lesen des Gutachtens finden sich aber viele Anhaltspunkte, wie es besser ginge. Es wird umfangreich aufbereitet, an welchen Stellen Details der Umsetzung des Datenatlas diesen Stand der Technik unterschreiten und welche Umsetzungsalternativen es geben würde. Mit etwas Abstand betrachtet mag das Gutachten zwar nicht nett klingen – es liefert aber zahlreiche Verbesserungsvorschläge, um einen möglichen besseren Datenatlas schaffen zu können. Eigentlich.
Das Gutachten von Zellhöfer mag bei den Beteiligten zu sofortigem Statusstress geführt haben, anders wäre die Prüfung rechtlicher Mittel gegen das Gutachten nicht erklären zu gewesen. Fehler zugeben und diese ausmerzen – oder eben mit viel Aufwand jegliche Kritik am zweifelhaften Status abschmettern. Fight or flight. Statusstress.
Im Falle des Datenatlas und der Bundesdruckerei lässt sich aber nicht genau ermessen, wie viel mehr Aufwand dieser Statusstress am Ende ausmachen wird. Anders ist das bei der zweifelhaften Aufrechterhaltung veralteter IT-Systeme.
415 Prozent
In der letzten Woche wurde bekannt, dass der IT-Dienstleister des Landes Berlin, das IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) Berlin, stark unterfinanziert ist. Zwei Kredite in Höhe von 40 Millionen Euro sind nötig gewesen, um den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten. Bemerkenswert daran ist auch, dass die Behörden, die beim Dienstleister Auftragsverhältnisse haben, mit 16,8 Millionen in der Miese stehen. Die finanzielle Lage des Kommunaldienstleisters ist also eigentlich düster, aber als Anstalt öffentlichen Rechts kann das ITDZ nicht so einfach pleitegehen wie normale kommerzielle Unternehmen.
Woher kommt das finanzielle Problem? Einerseits aus der schlechten Finanzlage von Kommunen und Ländern. Andererseits auch vom Statusstress, diesmal in Bezug auf IT-Systeme.
In der Verwaltung werden oftmals sehr viele unterschiedliche Fachverfahren betrieben, spezialisierte Programme für bestimmte Verwaltungstätigkeiten. Programme für das Meldewesen etwa oder Programme zur Verwaltung kommunaler Aufgaben wie der Abfallentsorgung. Beim ITDZ sammeln sich ganz schön viele unterschiedliche Fachverfahren, der Tagesspiegel [€] schreibt von 415 unterschiedlichen Fachverfahren, die Berliner Behörden laut Senatskanzlei nutzen würden.
Auffällig dabei: Das ITDZ gibt einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag im Jahr dafür aus, um die Risiken des Weiterbetriebs der Programme zu reduzieren, so ein Bericht der Chief Digital Officer (CDO) Martina Klement an das Berliner Abgeordnetenhaus. Die Kosten für die Risikoreduzierung des Betriebs liegen Klement zufolge bei durchschnittlich 415 Prozent der ursprünglichen Betriebskosten des jeweiligen Verfahrens. Statusstress. Die Aufrechterhaltung des Status Quo wird irgendwann wirtschaftlich so stressig, dass Weglaufen finanziell eigentlich gar nicht mehr funktioniert.
Bei der Beschönigung des nicht mehr funktionierenden Status Quo hilft dann auch keine kreative Antwortfindung seitens der Verwaltung auf Anfragen mehr. Kreativ hervorgetan hat sich etwa das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf bei der Definition von Mehrfaktor-Authentifizierung. Neben einem ersten Faktor „Wissen“, einem Passwort, sei in der Verwaltung ja auch ein zweiter Faktor „Besitz“ vorhanden, weil Computersysteme „nur in Dienstzimmern zu benutzen“ seien, die mit einem Schließsystem gesichert seien. Schwammig wird die Definition dann dadurch, dass dazu auch Privatwohnungen für die „Telearbeit“ gehören sollen.
Mit anerkannten Regeln der Informationssicherheit hat das zwar nichts zu tun, aber irgendwie muss der Status Quo aufrechterhalten werden können. Die Informationssicherheit ist dabei aber zumindest gedanklich in der Überwindung von Statusstress bereits einen Schritt weiter, in Teilen jedenfalls.
Novellierung des Computerstrafrechts
In der Informationssicherheit gibt es in Deutschland schon länger immer wieder Beispiele von Statusstress auf Basis des Computerstrafrechts. Nach der Gesetzgebung um den sogenannten Hackerparagrafen kann seit 2007 das „Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten“ unter Strafe gestellt werden. Auch wenn das erst einmal logisch klingt, führt dies in der Praxis von gutartigen, ethischen Hacker*innen immer wieder zu Problemen. Menschen also, die auf Sicherheitslücken hinweisen, ohne diese bösartig auszunutzen, damit diese geschlossen werden können und somit die Sicherheit steigt.
Da bereits die Vorbereitung von Hacks zu Strafen führen kann, kommt es durch den Hackerparagrafen zu absonderlichen Verurteilungen. Im Fall Modern Solutions etwa wurde ein gutartiger Hacker rechtskräftig verurteilt, weil er die entsprechende Firma darauf hinwies, dass ein Passwort unverschlüsselt in einer ausführbaren Datei einer Middleware-Software gespeichert war. Daraus erwuchs ein erhebliches Sicherheitsrisiko, weil mit diesem einen Passwort ein Zugriff auf die Daten aller Modern-Solutions-Kunden möglich war.
Allerdings findet im Kontext des Hackerparagrafen inzwischen ein Umdenken nach. In der letzten Legislatur wurde eine Novellierung des Computerstrafrechts im parlamentarischen Prozess zumindest begonnen, BSI-Präsidentin Claudia Plattner forderte im November eine rechtliche Absicherung von gutartigen Hacker*innen.
Wege zu einem stressfreien Leben
Es gibt also bereits erste Ansätze, besser mit Statusstress zurechtzukommen. Nur wird es in vielen Bereichen der Digitalisierung noch viele Anläufe eines besseren Umgangs mit Kritik und einer offenen Fehlerkultur brauchen, um im Moment der Kritik oder Fehlermeldung richtig mit dem aufkommenden Stress umzugehen. Oftmals ist es in den Momenten, in denen Statusstress entsteht, nämlich gar nicht so düster, wie Menschen oftmals meinen, die einen mangelhaften Status Quo verteidigen wollen.
Professoren wie David Zellhöfer schreiben keine mehr als 100-seitigen Gutachten, nur um stumpfe Kritik an Vorhaben wie dem Datenatlas zu äußern. Es geht auch in als harsch wahrgenommener Kritik um Impulse, Dinge besser zu machen. Das Infragestellen veralteter IT-Systeme in der Verwaltung und kritische Fragen zur IT-Sicherheit sind, auch wenn sie als hart empfunden werden, Fragen danach, wie unsere gemeinsame digitale öffentliche Daseinsvorsorge besser werden kann. Ethischen Hacker*innen, die sich Tage und Nächte Zeit nehmen, Sicherheitslücken in fremden Systemen zu finden und zu dokumentieren, geht es nicht ums Kaputtmachen, es geht darum, dass Systeme nicht von anderen, bösartigen Mächten angegriffen werden können.
Diese Erkenntnis ist oftmals nicht so einfach, sie ist aber der erste Schritt zu einem stressfreien digitalen Zusammenleben.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen. Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Der Datenatlas soll die Bundesverwaltung effizienter machen. Ein wissenschaftliches Gutachten zeigt nun jedoch, dass er mitunter nicht einmal dem Stand der Technik aus dem Jahr 1986 entspricht. Anstatt den Gutachter zu konsultieren, erwägt die zuständige Bundesdruckerei „rechtliche Schritte“ gegen ihn.
Schwere Last: der Datenatlas der Bundesdruckerei (Symbolbild)
Die Verwaltung sollte wissen, was die Verwaltung weiß. Doch Informationen liegen mal diesem Ministerium, mal jener Behörde vor. Damit interne Daten innerhalb der Bundesverwaltung besser aufgefunden werden können, setzt die Bundesdruckerei seit dem Jahr 2022 das Projekt Datenatlas Bund um.
Der „souveräne Datenkatalog für die Bundesverwaltung“ soll erstmals ressortübergreifend Metadaten bereitstellen. Metadaten sind Daten über Daten, also Zusatzinformationen wie etwa das Erstellungsdatum, der Dateityp oder der Speicherort. Die Federführung für das Projekt hat das Bundesfinanzministerium, in den jeweiligen Ministerien sind die Datenlabore für den Atlas zuständig. Grundlage dafür bildet die Bundesdatenstrategie aus dem Jahr 2021.
Modern, digital souverän und KI-fähig soll der Datenatlas sein, schreibt die Bundesdruckerei auf ihrer Website. Doch diese Versprechen kann sie nicht einlösen, wie David Zellhöfer in einem wissenschaftlichen Gutachten schreibt, das er pro bono – also eigeninitiativ und unentgeltlich – verfasst hat. Zellhöfer ist Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und lehrt zu Digitale Innovation in der öffentlichen Verwaltung.
Das Projekt basiert laut Gutachten auf proprietärer Software, greift wahrscheinlich nicht auf übliche Standards zurück und auch für die Einbindung von KI-Anwendungen sei es ungeeignet. Denn die Daten seien weder von verlässlicher Qualität noch maschinenlesbar. Damit falle der Datenatlas teilweise hinter den Stand der Technik von 1986 zurück, so Zellhöfers Resümee. „Aufgrund der eklatanten Mängel ist das Software-Entwicklungsprojekt Datenatlas mit sofortiger Wirkung zu stoppen“, so seine Empfehlung, „um nicht weitere Mittel in eine technisch und konzeptionell wenig überzeugende Lösung zu investieren, welche kaum den Stand der Technik erreicht.“
Die Reaktion der Bundesdruckerei auf das Gutachten fällt deutlich aus. Sie zieht die Seriosität Zellhöfers in Zweifel und erwägt, „nach eingehender Prüfung des Gutachtens“ rechtliche Schritte einzuleiten. Als wir David Zellhöfer davon in Kenntnis setzen, nimmt er das Gutachten vorübergehend offline, um die Vorwürfe selbst rechtlich prüfen zu lassen. Inzwischen ist das Gutachten wieder online abrufbar.
Großprojekt für datengetriebene Verwaltung
Der Titan Atlas schultert in der griechischen Mythologie den gesamten Kosmos. Der Datenatlas soll „nur“ die internen Daten der Bundesverwaltung schultern und es der öffentlichen Verwaltung erlauben, ressort- und behördenübergreifend Daten auszutauschen. Dafür nutzt und ergänzt das Projekt bestehende Verwaltungsdatenübersichten wie die Verwaltungsdaten-Informationsplattform (VIP) des Statistischen Bundesamtes, die Registerlandkarte des Bundesverwaltungsamtes oder das Metadatenportal GovData zu offenen Daten von Bund, Ländern und Kommunen.
Auf den Datenatlas kann standardmäßig nur die Bundesverwaltung zugreifen. Laut Bundesdruckerei seien inzwischen die Ressorts des Bundesfinanzministerium, des Bundesinnenministeriums und weitere an den Datenatlas angeschlossen. Nutzen können sie ihn im Intranet des Bundes. Dafür müssen sich die einzelnen Mitarbeiter:innen registrieren. Bürger:innen, die organisierte Zivilgesellschaft und die Wissenschaft haben damit keinen Einblick in den Datenatlas, wie der Pressesprecher der Bundesdruckerei auf Anfrage unterstreicht.
Bislang hat der Datenatlas laut Zellhöfers Grobschätzung mindestens 2,3 Millionen Euro gekostet. Allerdings lägen die Kosten mutmaßlich deutlich darüber, wie anonyme Quellen Zellhöfer gegenüber sagten. Die tatsächlichen Kosten legt die Bundesdruckerei auf Anfrage von netzpolitik.org nicht offen.
Wie Technik aus dem vergangenen Jahrtausend
Das Stichwort „Stand der Technik“ taucht im Gutachten gut einhundert Mal auf. Ausführlich zeichnet Zellhöfer nach, welche Funktionen der Datenatlas aus informationswissenschaftlicher Sicht im Jahr 2025 haben sollte. Zellhöfer zufolge bleibt der Datenatlas weit hinter den Erwartungen zurück.
Titelwortabfrage im historischen digitalen Katalog der ETH Zürich (15.04.1986) - CC-BY-SA 4.0 ETH Zürich
Besonders deutliche Defizite weisen demnach die Anfragemöglichkeiten auf. So sollen Beschäftigte der Bundesverwaltung in der Datenbank gezielt Metadaten recherchieren können. Für diese Suche sind andernorts verschiedene Hilfsmittel üblich, etwa das Suchen mittels Boolscher Operatoren wie „UND“, „ODER“ oder „NICHT“. Ebenso gängig sind sogenannte Wildcards, Sonderzeichen wie das Sternchen- oder Fragezeichen-Symbol, die als Platzhalter für eine beliebige Zahl an Zeichen dienen.
Nutzer:innen kennen solche Möglichkeiten der gezielten Suche etwa von gewöhnlichen Internetsuchmaschinen. Der Datenatlas verfügt über diese Funktionen allerdings nicht. Damit biete er erheblich weniger Funktionen als vergleichbare Datenbanksysteme aus dem Jahr 1986, konstatiert Zellhöfer.
Gefangen in proprietärer Software
Auch dem Ziel der Bundesdatenstrategie werde der Datenatlas nicht gerecht, nämlich einen „Beitrag zur digitalen Souveränität Europas“ zu leisten.
Vielmehr mache sich die Bundesverwaltung vom IT-Dienstleister abhängig, den die Bundesdruckerei mit dem Projekt des Datenatlas beauftragt hat. Denn der Datenatlas baue auf proprietärer Software auf, obwohl verfügbare Open-Source-Lösungen nach informationswissenschaftlicher Expertise teilweise ausgereifter seien. Als Beispiele nennt Zellhöfer die Open-Source-Lösungen Fedora und Piveau.
Der Bundesdruckerei verpasse damit die Chance, verlässlicher zu wirtschaften. Denn die laufenden Kosten ließen sich mit einer Open-Source-Lösung besser kalkulieren. Auch die Gefahr eines sogenannten Vendor Lock-in ließen sich so vermeiden. Vendor Lock-in bezeichnet die starke Abhängigkeit von einem bestimmten Anbieter, bei der ein Wechsel zu einem anderen Anbieter nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand oder zu hohen Kosten möglich ist.
Es drohen weitere Datensilos
Die Gefahr der Abhängigkeit steige zusätzlich, wenn der Datenatlas keine gebrauchsüblichen Datenstandards oder Schnittstellen nutze. Stattdessen habe der beauftragte IT-Dienstleister auf eigene Entwicklungen zurückgegriffen.
Das aber erschwert es Nutzer:innen aus der Verwaltung, ihre eigenen Datensätze in den Datenatlas zu überführen, weil sie diese zuvor noch anpassen müssen. Und auch der Datenexport wird unnötig behindert, etwa für den Fall, dass Nutzer:innen das System wechseln wollen.
Würde der Einsatz des Datenatlas verpflichtend, „führte dies unmittelbar zu der Bildung eines weiteren, wenig interoperablen Datensilos“, warnt Zellhöfer in seinem Gutachten. Obendrein ein Silo mit Daten von minderer Qualität. Denn die Nutzer:innen können die Metadaten-Felder mit frei wählbaren Beschreibungen belegen. Das mache es zusätzlich kompliziert, einzelne Datensätze wiederzufinden, etwa wenn sich Rechtschreibfehler einschleichen.
Bundesdruckerei erwägt rechtliche Schritte
Auf unsere Anfrage an die Bundesdruckerei, wie sie die Ergebnisse des Gutachtens bewerte, ging die bundeseigene GmbH nicht ein. Stattdessen zweifelt sie in ihrer Antwort die Neutralität des Gutachters an. „Wir können aktuell nur mutmaßen, dass der Autor für sein Werk womöglich unseriöse Quellen benutzt haben könnte“, schreibt die Bundesdruckerei an netzpolitik.org, „und zudem einen unlauteren Zweck verfolgt: die Reputation unseres Unternehmens zu schädigen.“ Und sie kündigt an, gegebenenfalls rechtlich gegen das Gutachten vorzugehen: „Sollten sich nach eingehender Prüfung dieses ‚Gutachtens‘ unsere Mutmaßungen erhärten, werden wir die Einleitung rechtlicher Schritte erwägen“.
Als wir Zellhöfer über die Reaktion der Bundesdruckerei informierten, nimmt er sein Gutachten vorübergehend offline. „Ich war unmittelbar eingeschüchtert“, sagt er gegenüber netzpolitik.org, „obwohl die Antwort der Bundesdruckerei in keiner Weise sachlich nachvollziehbar ist.“ Die Reaktion kann er sich nicht erklären. „Der Datenatlas ist ein Nischenthema“, sagt er, „das hätten sie auch einfach aussitzen können.“
„Wenn man es positiv sehen will, könnte der Datenatlas als Projekt eines Retro-Computing-Enthusiasten durchgehen“, sagt Zellhöfer. Aber vermutlich müsse man den Datenatlas in seiner jetzigen Form vielmehr als „einen zynischen Kommentar zur Verwaltungsmodernisierung“ sehen. „Super ist, dass sie methodisch sinnvoll eine Dateninventur gemacht haben.“
Weder das BMF noch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung wollten das Gutachten auf Anfrage bewerten. Das Bundesdigitalministerium soll die Federführung für den Datenatlas übernehmen.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen. Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Notebooks leiden ständig an zu wenig Akkulaufzeit. In Plasma 6.5 wurde experimentelle Unterstützung für Overlay Planes eingeführt, die zu signifikant besseren Laufzeiten führen kann.
Plasma 6.5, das letzte große Release der KDE-Gemeinschaft in diesem Jahr, ist ein großer Wurf. Die Entwickler wurden beim Design, der Ergonomie, bei Wayland und an vielen anderen Stellen tätig.
Wichtige Stimmen wie Amnesty International, Reporter ohne Grenzen und der Chaos Computer Club appellieren eindringlich an die Bundesregierung, die Chatkontrolle zu verhindern. Sie warnen vor einem Angriff auf die Pressefreiheit, einem IT-Sicherheitsalptraum und einer Gefahr für die Demokratie.
Die Entscheidung um die Chatkontrolle rückt näher. Wenn die Bundesregierung ihre bisher grundrechtsfreundliche Position ändert, könnte die EU das Überwachungsprojekt doch noch beschließen. Bei der so genannten Chatkontrolle geht es um eine EU-Verordnung, die sich gegen die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (sogenannte Kinderpornografie) richten soll.
Die EU verhandelt seit drei Jahren kontrovers. Die geplante Verordnung enthält Vorschriften, die Messenger wie WhatsApp, Signal, Threema oder Telegram verpflichten sollen, die Kommunikation aller Nutzer:innen ohne jeden Verdacht zu durchsuchen.
Wir haben uns umgehört, was zivilgesellschaftliche Organisationen von der Bundesregierung erwarten – und warum die Chatkontrolle so gefährlich ist. Die Ablehnung reicht von Digital- und Journalistenverbänden über Menschenrechtsorganisationen bis hin zu Fußballfans.
„Gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht“
Die Chatkontrolle würde das „Ende einer breit verfügbaren, vertraulichen und sicher verschlüsselten Kommunikation in Europa“ bedeuten, sagt Tom Jennissen von der Digitalen Gesellschaft. „Die gesamte Bevölkerung würde unter Generalverdacht gestellt und ihre Endgeräte mit staatlich verordneter Spyware infiziert.“ Von der Bundesregierung erwartet Jennissen, dass sie sicherstellt, dass dieser „vollkommen unverhältnismäßige Angriff auf unsere Kommunikationsgrundrechte und die IT-Sicherheit endlich vom Tisch kommt“.
Svea Windwehr vom digitalpolitischen Verein D64 sagt, dass die Chatkontrolle Grundrechte untergrabe, aber ohne den Schutz von Betroffenen zu verbessern. Jede Form der Chatkontrolle zerstöre die Verschlüsselung und die Vertraulichkeit privater Kommunikation, einem Schutz, von dem alle Menschen profitieren. „Anstatt auf vermeintliche technische Lösungen für eine komplexe gesellschaftliche Herausforderung zu setzen, müssen Ansätze gestärkt werden, die Prävention, Care und Unterstützung von Betroffenen in den Fokus rücken“, so Windwehr.
Elina Eickstädt, Sprecherin des Chaos Computer Clubs, nennt die Chatkontrolle und den vorgesehenen Bruch von vertraulicher und verschlüsselter Kommunikation den „Anfang von einem IT-Sicherheitsalptraum“. Hintertüren würden nie nur für Strafverfolgungsbehörden funktionieren, sondern immer auch für andere. „Die Bundesregierung muss sich klar gegen jeden Bruch von vertraulicher und verschlüsselter Kommunikation stellen, sie darf keinen Entwurf annehmen, der diese Prinzipien verletzt“, so Eickstädt weiter.
„Massiver Angriff auf Pressefreiheit“
Arne Semsrott von Frag den Staat sieht in der Chatkontrolle einen „massiven Angriff auf die Pressefreiheit“. Medienschaffende seien darauf angewiesen, vertraulich mit Quellen zu kommunizieren und ihre Arbeit zu schützen. „Wird diese Möglichkeit mit der Chatkotrolle genommen, schadet das der freien Presse enorm“, sagt Semsrott.
Das bestätigt auch Anja Osterhaus von Reporter ohne Grenzen. Sichere Verschlüsselung sei „unverzichtbar für vertrauliche Kommunikation und unabdingbare Voraussetzung für die Pressefreiheit“. Verschlüsselung schütze Journalist:innen und ihre Quellen, das ermögliche investigative Recherchen und erlaube es Whistleblowern, Missstände mitzuteilen. „Chatkontrolle untergräbt nicht nur das Vertrauen in sichere Kommunikation, sie gefährdet auch den Quellenschutz und unterminiert damit das Grundrecht auf Pressefreiheit“, so Osterhaus weiter. Reporter ohne Grenzen fordert deswegen die Bundesregierung dazu auf, sich öffentlich gegen Chatkontrolle zu positionieren.
„Gefährdet die Demokratie“
Lena Rohrbach, Expertin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter bei Amnesty International sagt: „Bei der Chatkontrolle stimmt gar nichts: Als anlasslose Massenüberwachung trifft sie alle Menschen in der EU – außer Straftäter:innen, die sie umgehen werden.“ Das Vorhaben der Chatkontrolle „gefährdet die Demokratie, weil sie eine beispiellose Kontrolle unserer Kommunikation ermöglicht, die leicht missbraucht werden kann.“ Auch sie weist darauf hin, dass Kinder „echten Schutz durch Prävention und zielgerichtete Ermittlung“ benötigen würden.
Noa Neumann aus dem Koordinierungskreis von Attac warnt vor einer „anlasslosen, präventiven Massenüberwachung und einer vollständigen Aushöhlung des Datenschutzes“. Die Bundesregierung sei dazu verpflichtet, die Rechte und die Privatsphäre von Menschen aktiv zu schützen. „Deshalb muss sie gegen die Einführung der Chatkontrolle stimmen“, so Neumann weiter.
Linda Röttig vom Dachverband der Fanhilfen erklärt, dass Fußballfans häufig von Überwachung und Datenbanken von Polizeibehörden betroffen und deswegen besonders alarmiert seien, wenn staatliche Überwachung immer weiter ausgebaut werden soll. „Daher erheben auch wir gegen die Chatkontrolle unsere Stimme und warnen gemeinsam mit vielen anderen vor den katastrophalen Folgen dieses Verordnungsentwurfs“, so Röttig weiter. Die Fußballfans fordern die Bundesregierung auf, sich gegen eine Einführung der Chatkontrolle auszusprechen und von dieser Position auch andere Mitgliedsstaaten zu überzeugen.
Druck auf Ministerien nötig
Die Bundesregierung wird sich vermutlich vor dem 14. Oktober auf eine Position einigen, dann wird im EU-Rat abgestimmt. Zur Debatte steht der dänische Vorschlag, der eine verpflichtende Chatkontrolle und Client-Side-Scanning beinhaltet.
Das Bündnis „Chatkontrolle stoppen“ ruft dazu auf, die relevanten Personen und Organisationen zu kontaktieren. Das sind vor allem die beteiligten Bundesministerien (Innen, Justiz, Digital, Familie) sowie die Fraktionen und Abgeordneten der Regierungs-Parteien im Bundestag. Am besten wirken direkte E-Mails und Telefonanrufe, oder auch rechtzeitig ankommende Briefe. Auf der Webseite des Bündnisses gibt es Tipps und Adressen, um selbst aktiv zu werden.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen. Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.