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Koalitionsvertrag Baden-Württemberg: Kameras sollen prüfen, wer und wie brav du bist

07. Mai 2026 um 12:25

Grün-Schwarz will in Baden-Württemberg als erstem Bundesland doppelte KI-Videoüberwachung ausrollen: Kameras, die Menschen auf verdächtiges Verhalten überprüfen und sie gleichzeitig mit Gesichtserkennung analysieren. In Mannheim und zwei weiteren Städten soll das Pilotprojekt starten.

Kameras an einer Hausfassade.
Die "intelligente" Videoüberwachung in Mannheim soll ausgeweitet werden.

Gestern haben Cem Özdemir und Manuel Hagel den grün-schwarzen Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg vorgestellt. Hier sollen demnach erstmals in Deutschland Kameras eingesetzt werden, die sowohl das Verhalten der Abgebildeten analysieren und bewerten, als auch deren Gesichter vermessen, um per Gesichtserkennung herauszufinden, ob sie von polizeilichem Interesse sind.

Die Verhaltenskontrolle wird bereits seit acht Jahren in Mannheim trainiert. Das Modellprojekt soll nun räumlich ausgeweitet werden, auf zwei weitere, bislang ungenannte Städte. Auch der Umfang wird erweitert, denn zusätzlich zur Verhaltenserkennungs-Technologie sollen künftig auch Objekte und Gesichter von den Kameras erkannt werden.

Live-Gesichtserkennung läuft in Deutschland bislang nur in Frankfurt am Main hinter öffentlichen Überwachungskameras. Die Software vermisst jedes Gesicht im Erfassungsbereich und schlägt Alarm, sobald es einem gesuchten Gesicht sehr ähnlich ist. Gesucht wird damit nach Terrorist*innen, nach vermissten Menschen, nach Opfern von Entführung, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung. Analysiert und mit den Polizeidatenbanken abgeglichen wird aber jedes Gesicht, das die Kameras aufnehmen.

Zusätzlich zur Echtzeit-Fernidentifizierung wollen Grüne und CDU der Polizei in Baden-Württemberg auch die Suche nach bestimmten Gesichtern im Internet erlauben. Auf Bundesebene gibt es aktuell ebenfalls Bestrebungen, das Tool einzuführen. Damit können Beamt*innen beispielsweise Menschen auf Social Media finden, etwa auf Bildern, die Vereine oder Arbeitgeber ins Netz stellen. Selbst auf Totalaufnahmen von Großveranstaltungen könnten Personen gefunden werden. Wenn die Verhaltensanalyse in einer der Pilotstädte eine Straftat detektiert, kann damit theoretisch auch die tatverdächtige Person retrograd identifiziert werden.

„Schonung der Grundrechte“



Für die Echtzeit-Fernidentifizierung und die Gesichtersuchmaschine muss die Koalition das Polizeigesetz von Baden-Württemberg ändern. Dabei hatte Grün-Schwarz das erst Ende vergangenen Jahres getan. Damals hatte die Landesregierung der Polizei Datenanalyse nach Palantir-Art erlaubt, die diese ohnehin schon lange betrieb. Außerdem genehmigten die alten und neuen Koalitionspartner der Polizei auch das KI-Training mit den persönlichen Daten von Bürger*innen sowie die Weitergabe dieser an externe Stellen.

Nun soll also eine neue Polizeigesetznovelle kommen, die auch Echtzeit-Fernidentifizierung ermöglicht. Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein sind ebenfalls daran, Gesetzesgrundlagen dafür einzuführen. Die Technologie ist in Sicherheitsbehörden ziemlich beliebt, genauso wie der Verhaltensscanner, der in Mannheim trainiert wird. Vergangenes Jahr hat ihn Hamburg übernommen, Berlin folgt wohl als nächstes, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben bereits Rechtsgrundlagen dafür oder arbeiten daran.

Bislang hat sich noch niemand getraut, beide Technologien auf einmal einzusetzen. Die Datenschutzbedenken sind bei beiden allein schon sehr hoch. In Baden-Württemberg gibt es nun aber scheinbar keine Scheu mehr. „KI-Videoschutz kann für mehr Sicherheit bei gleichzeitiger Schonung der Grundrechte sorgen“, schreiben Grüne und CDU in ihrem Koalitionsvertrag.

Dass es bei den drei Standorten bleibt, an denen die Koalition die multiple KI-Überwachung pilotieren will, ist vermutlich eher unrealistisch. Bereits vor der Wahl hatten sich Özdemir und Hagel dazu bekannt, den Einsatz von Videoüberwachungskameras entgrenzen zu wollen. Für den Einsatz soll keine erhöhte Kriminalitätsbelastung mehr nötig sein, die Kommunen sollen freihändig darüber entscheiden.


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Neue Welle: SPD, Linke und Grüne verlassen Musks Plattform X

04. Mai 2026 um 16:25

Nach langer Diskussion kehren SPD, Linke und Grüne der Plattform X gemeinsam den Rücken. Sie begründen diesen Schritt mit Chaos und Desinformation auf Elon Musks Netzwerk. Viele der Accounts machen bei Bluesky weiter.

Wand mit verschiedenen aufgeklebten Postern und Graffiti. Im Vordergrund links ist ein Schwarz-Weiß-Porträt von Elon Musk in Militäruniform mit einem Grinsen zu sehen. Daneben rechts befindet sich ein weiteres Poster mit der Überschrift "THE TURD REICH", darunter sind mehrere Porträts von Männern in ähnlichen Uniformen abgebildet, unter anderem Trump und JD Vance.
Kritik an Elon Musks rechten Umtrieben an einer Hauswand in Großbritannien. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / SOPA Images

In einer konzertierten Aktion empfehlen die Parteien SPD, Linke und Grüne ihren Mitgliedern den Ausstieg bei der Plattform X und ziehen selbst die Konsequenz, indem sie ihre Accounts still legen, privat stellen oder deaktivieren. Über die Aktion der Parteien berichtete zuerst Table.Media.

In der wortgleichen Begründung, die unter anderem von den drei Bundestagsfraktionen sowie zahlreichen Parteigliederungen und Politiker:innen unter dem Hashtag #WirVerlassenX verbreitet wurde, heißt es:

X ist in den letzten Jahren im Chaos versunken. Politische Debatten leben vom Austausch, der Menschen erreicht & informiert. X hingegen fördert zunehmend Desinformation. Deswegen nutzen wir diesen Account nicht mehr.


Im Januar hatten die Bundestagsfraktionen von Linken und Grünen noch gesagt, dass sie über die Zukunft auf der Plattform diskutieren würden. Diese Diskussion hat nun offenbar ein Ende gefunden. In den Tweets verweisen die Accounts vor allem auf die Plattform Bluesky, wo sie weiterhin erreichbar sein werden. Gleichzeitig siedelten heute mehrere Stiftungen, unter anderem die Zeit-Stiftung, zu Mastodon über.

Weitere Abwanderungswelle


Seit der Multi-Milliardär Elon Musk im Jahr 2022 das damalige Twitter gekauft hatte und in der Folge zunehmend zu einer rechtsradikalen Propagandaplattform umbaut, haben in Wellen immer mehr Prominente, Sportvereine, Verbände, Medien, Behörden, Politiker:innen und Nutzer:innen der Plattform den Rücken gekehrt.

Einige wechselten schon direkt bei Musks Übernahme vor allem zu Mastodon, weitere Wellen folgten. Davon profitierten vorrangig Meta-Tochter Threads und Bluesky. In einer dieser Wellen stiegen nach anfänglichem Zögern auch erste Medien wie Correctiv oder netzpolitik.org bei X aus. Seit der von Donald Trump gewonnenen und von Musk unterstützten Wahl gingen auch große Medienhäuser wie der Guardian und zahlreiche Prominente, zuletzt auch in Deutschland. Eine weitere Abwanderungswelle löste nun offenbar auch die Verbreitung von Deepfakes bei X durch den Chatbot Grok aus.

Entgegen dem Triumphgeheul von rechten Accounts auf der Plattform über den Ausstieg der drei Parteien, ist eine Abwanderung von weiten Teilen der Parteipolitik für X nicht ungefährlich. Aufgrund der asymmetrischen Netzwerk-Struktur könnte die Aktion weitere Menschen zur Abwanderung bewegen, der Plattform drohen dadurch Relevanzverluste. Doch dafür braucht es vermutlich noch weitere, die X verlassen.

Ministerien und viele Medien weiter auf X


Weiterhin auf X verbleiben zahlreiche Bundesministerien und Behörden. Sie begründen dies mit ihrem Informationsauftrag und der Reichweite, die das soziale Netzwerk angeblich biete. Untersuchungen zeigen, dass dies nur sehr bedingt zutrifft. Denn sonderlich erfolgreich sind die Behörden auf der Plattform nicht, wie eine Reichweitenanalyse des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie im März zeigte. Die Beiträge der Behörden und Ministerien werden in Summe kaum angesehen, kommentiert oder weiterverbreitet. Wenn es Interaktionen gibt, dann fallen diese selten konstruktiv aus. Stattdessen hetzen etwa unter Posts des Innenministeriums mal mutmaßliche, mal offen rechtsradikale Accounts gegen Geflüchtete oder verbreiten rassistische Kriminalitätserzählungen.

Ähnlich sieht die Situation bei den auf X verbliebenen Medien aus. Große Nachrichtensendungen wie die Tagesschau und ZDFheute, aber auch Online-Medien wie Tagesspiegel, Die Zeit und Spiegel sowie Fachmedien wie Legal Tribune Online betreiben weiterhin Accounts auf Elon Musks Plattform und posten dort aktuelle Inhalte. Sie alle wissen um die Probleme auf der Plattform. Doch sie begründen ihre Aktivität damit, dass sie ihren Qualitätsjournalismus gegen die Desinformation auf X setzen und das Publikum dort abholen wollen, wo es sich aufhält. Eine Analyse von netzpolitik.org hat im Februar gezeigt, dass die Medien weder viele Views noch positive Interaktionen auf X bekommen, sondern sich in einem permanenten Shitstorm befinden.


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Tübingen: Boris Palmer will Videoüberwachung durchsetzen

23. Februar 2026 um 15:03

Obwohl sich der Gemeinderat dagegen ausgesprochen hat, setzen Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer und das Regierungspräsidium Videoüberwachung durch. Dafür greifen sie auf eine ungewöhnliche Rechtsgrundlage zurück.

Der Tübinger Hauptbahnhof
Das Areal vor dem Tübinger Hauptbahnhof soll videoüberwacht werden. CC-BY-SA 2.0 Cornelius Kibelka

Laut Polizeigesetz von Baden-Württemberg ist Videoüberwachung des öffentlichen Raums erlaubt, wenn dort besonders viel Kriminalität stattfindet und das auch in Zukunft zu erwarten ist. Boris Palmer, Ex-Grüner und nun parteiloser Oberbürgermeister von Tübingen, wollte auf Basis dieses Gesetzes Kameras im Bereich vor dem Hauptbahnhof errichten lassen.

Doch der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Tobias Keber, stellte sich gegen den Plan. In dem Areal finde gar nicht übermäßig viel Kriminalität statt, zuletzt seien die Zahlen sogar gesunken, argumentierte er. „Bei der Videoüberwachung handelt es sich um eine Maßnahme mit hoher Eingriffsintensität, da großflächig Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern eingeschränkt werden, die hierfür keinen Anlass gegeben haben. Ein solcher Grundrechtseingriff kann ausnahmsweise gerechtfertigt sein“, schrieb er. Die Voraussetzungen für diese Ausnahme seien aber nicht erfüllt.

Auch aus Tübingen selbst gab es Widerstand. Der Verwaltungsausschuss der Stadt beschloss: „Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, keine Kameras zur Videoüberwachung auf dem Europaplatz zu installieren.“ Der Gemeinderat strich dem Projekt die Finanzierung.

Videoüberwachung nach Datenschutzgesetz

Boris Palmer und das Tübinger Regierungspräsidium, das die Überwachungspläne unterstützt, haben daraufhin die Rechtsgrundlage gewechselt, mit der sie die Videoüberwachung rechtfertigen. Nun soll nicht mehr nach Polizeigesetz, sondern nach Landesdatenschutzgesetz überwacht werden. Demnach ist Videoüberwachung erlaubt, um Personen zu schützen, die sich in öffentlichen Einrichtungen oder deren Nähe bewegen, oder um Kulturgüter, Gebäude und Sachen zu sichern.

Anfang Februar wurde die Novelle des Landesdatenschutzgesetzes vom Landtag beschlossen. Tübingen soll nun zum Vorreiter in der Nutzung dieses Gesetzes zur Videoüberwachung werden.

Ob dessen sehr niedrige Eingriffsschwelle reicht, um die massiven Persönlichkeitsrechtsverletzungen aller Passant*innen an diesem belebten Areal zu rechtfertigen, ist fragwürdig. Gerade prüft der Landesdatenschutzbeauftragte das Vorgehen.

Sechs Kameras geplant

Das Regierungspräsidium teilte dem Reutlinger General-Anzeiger (GEA) mit, „dass die Videoüberwachung am Europaplatz in Tübingen mit den im Landesdatenschutzgesetz genannten Zielen begründet werden kann und es der polizeirechtlichen Begründung nicht mehr bedarf“. Die Überwachung werde deshalb nun eingeführt. Die Stadtverwaltung ließ GEA wissen, dass man bereits Angebote für die Installation von sechs Kameras einhole.

Und auch die Tatsache, dass der Gemeinderat die finanziellen Mittel für die Überwachung gesperrt hat, will die Verwaltung unter Boris Palmer umgehen. Sie verkündete gegenüber dem SWR, dass man ja Mittel umschichten könne, bis zu 70.000 Euro könne Palmer auch freihändig investieren. 20.000 Euro sollen die sechs Kameras kosten.

Dabei gab Palmer in einer Stellungnahme gegenüber dem Jugendgemeindebeirat zu, dass es auch andere Möglichkeiten gäbe, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung vor dem Bahnhof zu steigern, die weniger in das Persönlichkeitsrecht eingreifen: Notrufsäulen, verbesserte Beleuchtung, verstärkte Bestreifung.


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KI-gestützte Videoüberwachung: Bremen führt Verhaltensscanner im Nahverkehr ein

23. Februar 2026 um 11:50

Der Bremer ÖPNV plant KI-gestützte Videoüberwachung in allen Trams und Bussen. Auch die Polizei hat schon ein Auge auf die Technologie geworfen. Zunächst soll ihr aber heimliches Filmen mit Kameradrohnen erlaubt werden.

Eine Kuppelkamera an der Decke einer Bahn.
In Bremer Bahnen und Bussen wird die Videoüberwachung an eine KI angeschlossen (Symbolbild). – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Peter Endig

In Bremen läuft in 14 Tram-Bahnen KI-gestützte Videoüberwachung, ab April soll das System auf die übrigen Bahnen und Busse ausgerollt werden. Das haben die Verkehrsbetriebe (BSAG) vergangene Woche im Rahmen einer Projektvorstellung bekannt gemacht. Das System versucht zu erkennen, wie die abgebildeten Menschen handeln, um so aggressives Verhalten zu detektieren.

80 Prozent der Kosten von 10.000 Euro je Bahn zahlt das Bundesverkehrsministerium, das hier offenbar ein Leuchtturmprojekt sieht. Laut der Verkehrsbetriebe ist Bremen damit das erste Bundesland mit KI-Überwachung im öffentlichen Nahverkehr. Die Bremer Polizei hat ebenfalls Interesse an der Technologie angemeldet, die sie im öffentlichen Raum einsetzen möchte. Zahlreiche Bundesländer bohren dafür gerade ihre Polizeigesetze auf.

Die für die KI-Analyse nötige Videoüberwachung stünde in Bremen bereit. An 40 Standorten wird der öffentliche Raum mit Kameras kontrolliert. Doch die Bremer Polizei wird noch warten müssen. Am Mittwoch soll eine Novelle des Polizeigesetzes in der Bremischen Bürgerschaft debattiert werden. Die Erlaubnis, Verhaltensscanner zu nutzen, beinhaltet sie nicht. Dafür erlaubt der Gesetzentwurf der Polizei aber den heimlichen Einsatz von Videodrohnen.

Bremer Polizei soll heimlich Überwachungsdrohnen einsetzen

Die Überwachung mit Videodrohnen soll in drei Stufen stattfinden: Livestream zur Lagebeurteilung, Aufzeichnung, verdeckter Einsatz – mit jeweils immer höheren Eingriffsschwellen. Dem verdeckten Einsatz muss beispielsweise ein Richter zustimmen – außer es liegt eine Gefahr für „Leib, Leben oder Freiheit“ einer Person vor. Dann darf die Polizei auch freihändig agieren.

Die Entwicklung ist besonders interessant, da Bremen seit 2007 von einer Koalition aus SPD, Grünen und Linken regiert wird, die sich eigentlich ein besonders liberales Polizeigesetz gegeben hatte. In Bremen kann man etwa nach einer Polizeikontrolle eine Quittung verlangen, die den Grund für die Kontrolle verrät und die Polizist*innen im Land tragen eine individuelle Kennzeichnung.

Nun folgt also auch dieses Land zumindest ein Stück weit dem bundesweiten Trend zur Verschärfung der Polizeigesetze. So soll beispielsweise mit dem neuen Polizeigesetz ein Satz wegfallen, der Zivilpolizist*innen im Rahmen einer Maßnahme dazu verpflichtet, sich unaufgefordert auszuweisen.

Präventiver Einsatz von elektronischen Fußfesseln

Primär geht es in dem Entwurf um den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Dazu soll der Aufenthaltsort der Täter*innen mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden. Nach dem „Spanischen Modell“ sollen sich auch die Opfer freiwillig überwachen lassen können, um bei einer Annäherung des Täters gewarnt zu werden.

Das GPS-Tracking darf nicht nur gegen Ausübende häuslicher Gewalt eingesetzt werden, sondern auch gegen Menschen, denen die Polizei zutraut, dass sie einen Terroranschlag begehen. Der Einsatz ist präventiv möglich, ohne dass es vorher zu einer Straftat gekommen sein muss.

Mit dem neuen Polizeigesetz will Bremen auch die Hürden für Videoüberwachung des öffentlichen Raums senken. Während bislang noch eine erhöhte Kriminalitätsbelastung nötig ist, damit ein bestimmtes Areal überwacht werden kann, soll es künftig reichen, dass die örtlichen Verhältnisse Straftaten erwartbar machen. Dann reicht die Annahme, dass dort irgendwann mal etwas passiert, um ein Areal zu überwachen. Das bringt die Legitimation der Videoüberwachung von einer faktischen, zahlenbasierten Grundlage in die freihändige Einschätzung der zuständigen Polizeikräfte.


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Wahlprüfsteine: Parteien definieren, wer relevant ist

10. Januar 2025 um 13:37

Wahlprüfsteine sind eine Möglichkeit, schnell einen Überblick zu den Positionen von Parteien zu bekommen. Doch in diesem Jahr darf nur ein exklusiver Club aus 30 Organisationen und Verbänden Fragen stellen. Digitalpolitische Gruppen fehlen komplett. Wie die Auswahl zustande kam, beantworten die Parteien nicht.

Ein klassischer Prüf- bzw. Probierstein in einer Holzkiste.
Prüfsteine werden eigentlich zum Prüfen von Edelmetallen genutzt. CC-BY-SA 3.0 jcw

Die Wahlprogramme der größeren Parteien haben in der Regel mehr als 50 Seiten. Wer sich da informieren will, was zu ihm passt, muss jede Menge lesen. Abhilfe schaffen da verschiedene Wahl-o-Maten und Wahlprüfsteine. Sie fragen knapp die Positionen der Parteien zu Themen ab und stellen sie übersichtlich dar.

Der prominenteste Wahl-o-Mat stammt sicherlich von der Bundeszentrale für politische Bildung. Aber auch viele andere Organisationen und Verbände beleuchten vor Wahlen, wie Parteien zu bestimmten Aussagen stehen.

Dieses Jahr ist wenig Vorbereitungszeit bis zum Urnengang am 23. Februar, der Wahlkampf erfolgt im Schnelldurchlauf. Und weil die Parteien unter Zeitdruck stehen, werden sie nicht mehr beliebig viele Prüfsteine und Wahl-o-Mat-Fragen beantworten.

Nur 30 Organisationen dürfen Wahlprüfsteine einsenden

So steht beispielsweise auf der Website der SPD, man habe sich mit den anderen demokratischen Parteien auf ein Vorgehen geeinigt: „Es besagt im Wesentlichen, dass wir dieses Mal nur Wahlprüfsteine von einigen wenigen vorab gemeinsam vereinbarten, die gesamte Breite des gesellschaftlichen Spektrums repräsentierenden Verbänden und Organisationen beantworten werden.“ Auch Wahl-o-Mate werden nur begrenzt bedient. Diese Formulierung findet sich inhaltsgleich auch bei den Linken.

Erstellt hätten die Liste die Generalsekretär:innen und Bundesgeschäftsführenden von CDU, CSU, SPD, Grünen, Linken und FDP. Auf die Liste der Organisationen für die Wahlprüfsteine haben es nach Informationen von netzpolitik.org 30 Verbände und Organisationen geschafft:

  • Polizeigewerkschaft
  • Deutscher Bauernverband DBV
  • Handelsverband Deutschland HDE
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • Bundesverband Deutscher Volks- und Raiffeisenbanken
  • Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (VBW)
  • Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA Bundesverband)
  • Deutschen Industrie- und Handelskammern (DIHK)
  • Zentralverband des Deutschen Handwerks
  • Verband der chemischen Industrie (VCI)
  • Die Familienunternehmer
  • Bundesverband der Freien Berufe
  • Zentraler Immobilienausschuss (ZIA)
  • Gesamtmetall
  • VDA
  • Deutscher Naturschutzring (DNR)
  • BUND/Nabu
  • Pro Asyl
  • Deutscher Frauenrat
  • VENRO (Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen e.V.)
  • Oxfam
  • Seebrücke
  • Mieterbund
  • Der Paritätische Gesamtverband
  • Deutscher Hanfverband
  • Sozialverband VdK
  • Deutschland Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
  • Deutscher Fußball-Bund (DFB)
  • Arbeiterwohlfahrt (AWO)

Viele Wirtschafts- und Berufsverbände

Rund die Hälfte davon sind Wirtschafts- und Berufsverbände, die übrigen lassen sich anderen zivilgesellschaftlichen Interessensvertretungen zuordnen. Doch die „gesamte Breite des gesellschaftlichen Spektrums“ sucht man in der Auswahl vergebens. Es fehlen Organisationen, die sich schwerpunktmäßig mit netz- und digitalpolitischen Fragen befassen, auch andere Bereiche kommen unter die Räder.

Nicht repräsentiert sind beispielsweise explizit kulturpolitische Gruppen oder Vereine, die sich für die Rechte von trans Personen oder gegen rechtsradikale Bestrebungen für Demokratieförderung einsetzen. Klar: Dass auf der Liste vertretene Gruppe diese Themen mitbehandeln, ist wahrscheinlich. Eine schwerpunktmäßige Betrachtung wird dabei aber aller Voraussicht nach fehlen.

Svea Windwehr ist Co-Vorsitzende des digitalpolitischen Vereins D64 und kritisiert die Lücke bei Organisationen, die zivilgesellschaftliche netzpolitische Interessen vertreten: „So wird es für die Zivilgesellschaft nicht nur schwieriger, Wähler*innen darüber zu informieren, wie sich die Parteien zu Kerndebatten wie Vorratsdatenspeicherung, Gesichtserkennung oder die Digitalisierung des Gesundheitssystems positionieren. Die Liste spricht auch Bände darüber, welche Interessen in Deutschland im Jahr 2025 als relevant und legitim angesehen werden, und welche nicht.“

Bei der Bundestagswahl 2021 gehörte D64 zu den Organisationen, die in ihrem „Digital-Thesen-Check“ die Antworten der Parteien auf ihre Wahlprüfsteine genutzt hatten, um deren Positionen darzustellen – von digitaler Bildung bis hin zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

„Wahlprüfsteine als Mittel der inhaltlichen Auseinandersetzung ernst nehmen“

Auch der aus Reihen der FDP gegründete netzpolitische Verein LOAD hatte zur letzten Bundestags- und Europawahl eigene Wahlprüfsteine erstellt. Die LOAD-Vorsitzende Teresa Widlok betont, wie aufwändig und gleichzeitig wichtig dieses Instrument ist: „Als ehrenamtliche Organisation bedeutet das für uns jedes Mal viel Arbeit in der Vorbereitung und Auswertung. Aber wir sind von der Arbeit überzeugt, weil wir glauben, dass digitalpolitisch interessierte Wählerinnen und Wähler ein gutes Informationsangebot verdient haben.“

Zu den ausgewählten Gruppen gehört LOAD bei der anstehenden Bundestagswahl jedoch nicht. Zu der Gesamtauswahl schreibt Widlok gegenüber netzpolitik.org: „Es passt ganz und gar nicht zur angeblichen Priorität der Digitalisierung in den Wahlprogrammen der Parteien, dass Digitalpolitik bei den Wahlprüfsteinen so lieblos behandelt wird.“ Der Verein hofft, „dass Wahlprüfsteine in Zukunft als Mittel der kritischen inhaltlichen Auseinandersetzung wieder ernster genommen werden“.

Wer bestimmt, wer relevant ist?

Tom Jennissen vom Verein Digitale Gesellschaft versteht zwar, dass Ressourcen und Zeit knapp sind. Er hält die nach unklaren Kriterien erstellte Liste aber für ein Problem und kritisiert, dass „die Parteien anmaßen darüber bestimmen zu wollen, wer als relevant genug gelten kann, mit Antworten beglückt zu werden.“

Er kündigt an, dass man die Parteien daher „umso mehr an ihrem tatsächlichen Handeln in der zu Ende gehenden Legislaturperiode messen“ werde. „Das wird weder für die Unionsparteien mit ihrer rassistischen Hetze und ihrem harten Insistieren auf Vorratsdatenspeicherung und anderen dystopischen Überwachungsfantasien, noch für die Parteien der ehemaligen Ampelkoalition besonders schmeichelhaft ausfallen, deren sogenanntes ‚Sicherheitspaket‘ wir ebenso wenig vergessen werden wie das Desaster der Gesundheits- und Verwaltungsdigitalisierung – von ihrer menschenfeindlichen Migrationspolitik ganz zu schweigen.“

Wie ist die Liste zustande gekommen? Die Organisationen auf der Liste wissen es offenbar teils selbst nicht. Einen Bewerbungsprozess oder ähnliches habe es nicht gegeben. Wir haben die beteiligten Parteien nach den Auswahlprozessen gefragt. Ebenso wollten wir unter anderem wissen, was passiert, wenn eine nicht-gelistete Organisation eigene Prüfsteine schickt. Eine Antwort bekamen wir auf diese und andere Fragen bisher von keiner der Parteien.

Update, 15:08 Uhr – Aus der SPD-Pressestelle heißt es: „Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass weitere Details zum angepassten Verfahren in dieser besonderen Situation Teil des vertraulichen Abkommens zwischen den Parteien sind.“


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