🔒
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.
Ältere BeiträgeNetz-/Politik

Geheimdienstreform: Geschichtsvergessen und gefährlich

12. August 2026 um 15:23

Die Bundesregierung strukturiert die Arbeit des Verfassungschutzes und des BND grundlegend neu. Ihren heute beschlossenen Gesetzentwurf sieht sie als „absoluten Meilenstein der deutschen Sicherheitsarchitektur“. Tatsächlich ist er geschichtsvergessen und eine Bedrohung für die Grundrechte aller. Ein Kommentar.

Bundesministerin Nina Warken und Innenminister Alexander Dobrindt blicken sich an
Alexander Dobrindt (CSU) und Nina Warken (CDU) auf der heutigen Pressekonferenz. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Political-Moments

Diese Reform ist überfällig. Zu lange haben Verfassungsschutz und BND auf rechtlich fragwürdiger Grundlage operiert. Das hatte auch das Bundesverfassungsgericht kritisiert und dem Bundestag bis Ende dieses Jahres Zeit gegeben, um etwa die Kontrolle des BND zu verbessern.

Die Regierung folgt der Forderung aus Karlsruhe – und schießt weit am Ziel vorbei. In ihrem rund 730-seitigen Gesetzentwurf legt sie dar, wie „echte“ Geheimdienstarbeit und deren Kontrolle künftig aussehen soll. Gleichzeitig nutzt sie die Rüge der Karlsruher Richter:innen dazu, um Grundprinzipien der bundesdeutschen Nachkriegsdemokratie auf den Kopf zu stellen. Und das ist nicht nur gefährlich geschichtsvergessen, sondern auch eine Bedrohung für die Zivilgesellschaft und die Grundrechte aller.

Die Schwächung des Trennungsgebots ist geschichtsvergessen

Es waren die Alliierten, die der Bundesrepublik das Trennungsgebot als historische Lehre aus dem Nationalsozialismus auferlegten. Nie wieder sollte eine geheim operierende, politische Staatspolizei auf deutschem Boden agieren. Die Geheimdienste sollten sich demnach darauf beschränken, Informationen zu sammeln. Und nur die Polizei sollte direkt eingreifen dürfen.

Diese Trennung will die Bundesregierung nun deutlich aufweichen. Geht es nach der Regierung, darf der Verfassungsschutz künftig heimlich in Wohnungen einbrechen, heimlich Gegenstände zerstören und manipulieren sowie heimlich Zurückhacken.

Eine mächtige Parallelpolizei soll entstehen – nur wenige Wochen, bevor in drei Bundesländern gewählt wird. Am 6. September zunächst in Sachsen-Anhalt, wo die AfD als gesichert rechtsextremistisch gilt und in den Umfragen führt. Kommt sie dort an die Macht, könnte sie, wie bereits von ihr angekündigt, politische Beamt:innen austauschen. Auch der Leiter des Landesverfassungsschutzes ist ein politischer Beamter. Aus Sicht der AfD kommt die Reform wohl genau zur richtigen Zeit.

Die Zivilgesellschaft rückt stärker ins Visier

Aber auch wenn sich der Bundesverfassungsschutz an die Arbeit der Polizei annähert, arbeitet er in einer Hinsicht kategorisch anders als diese. Und das ist eine Gefahr für die Zivilgesellschaft, die es in Zeiten der Faschisierung mehr denn je braucht.

Denn die Polizei braucht einen konkreten Anfangsverdacht, dass Menschen gegen geltendes Recht verstoßen, um strafrechtlich gegen sie zu ermitteln. Und in Ermittlungsverfahren können sich Betroffene wehren.

Alles netzpolitisch Relevante

Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.

Der Verfassungsschutz könnte eine Bedrohung hingegen schon dann als „erheblich beobachtungsbedürftig“ einstufen, wenn jemand sein Vorgehen verschleiert, etwa indem er seine Kommunikation verschlüsselt. Ebenso reichen künftig Bagatellstraftaten dafür aus, etwa Sticker zu kleben oder Plakate abzureißen, schreibt die Gesellschaft für Freiheitsrechte. Und während der Beobachtung erfahren die Betroffenen in der Regel nichts von der Maßnahme.

Bereits in der Vergangenheit hat der Verfassungsschutz politische Oppositionelle überwacht. Künftig müssen politische Aktivist:innen und ihr Umfeld damit rechnen, noch schneller ins Visier des Inlandsgeheimdienstes zu geraten – der dann noch mächtiger ist.

Unzureichende Kontrolle hinter verschlossenen Türen

Der massiven Ausweitung der Befugnisse steht eine Kontrolle gegenüber, die „weniger bürokratisch“ ist, wie die neue Chefin des Bundeskanzleramts, Nina Warken (CDU), in der heutigen Pressekonferenz sagte.

Tatsächlich soll fortan ein gerade einmal neunköpfiger Unabhängiger Kontrollrat (UKRat) beide Dienste kontrollieren. Die G10-Kommission wird aufgelöst, und die Bundesdatenschutzbeauftragte soll ebenfalls außen vor bleiben. Geheimdienste verarbeiten vor allem Informationen, das Thema Datenschutz ist da offensichtlich zu lästig.

Dessen ungeachtet bezeichnet Marc Henrichmann (CDU), Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, den UKRat als vorbildlich. Eine vergleichbare Kontrolle gebe es in kaum einem anderen europäischen Land. Organisationen wie Reporter ohne Grenzen sehen das anders: Sie weisen darauf hin, dass für Frankreich und die Niederlande Geheimdienstarbeit und Quellenschutz kein Widerspruch sind. Und in der britischen Geheimdienstkontrolle gibt es einen „Anwalt der Betroffenen“, der Interessen von Personen vertritt, die von Geheimdienstmaßnahmen betroffen sind.

Vergleichbare Vorkehrungen zur Stärkung des Grundrechtsschutzes sucht man im Gesetzentwurf der Bundesregierung meist vergeblich. Es ist daher nur zu hoffen, dass sich die Abgeordneten des Bundestages vom „absoluten Meilenstein der deutschen Sicherheitsarchitektur“ (Alexander Dobrindt) nicht erschlagen lassen und nachbessern.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Geheimdienstreform: „Der Schutz von Journalist:innen wird systematisch abgebaut“

11. August 2026 um 10:47

Die deutschen Geheimdienste sollen neue Regeln bekommen. Das wirkt sich auch auf die Arbeit von Journalist:innen in Deutschland und im Ausland aus. Maximilian Jung von Reporter ohne Grenzen erklärt im Interview, warum der BND Medienschaffende künftig leichter überwachen könnte und was das mit Pressefreiheit zu tun hat.

Ein Mensch in Presseweste und mit Kamera steht in einer kargen Landschaft, hinter ihm kniet eine Person mit Sturmgewehr
Journalist:innen berichten aus Kriegs- und Krisenregionen weltweit, für die sich auch der BND interessiert. (Symbolbild) CC-BY-SA 4.0: SaporaSkap

Eine der wichtigsten Voraussetzung für die journalistische Arbeit ist die Vertraulichkeit: Quellen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kommunikation mit Medienschaffenden sicher ist. Journalist:innen brauchen Schutz für sensible Recherchen, wenn sie mit Gesprächspartner:innen auf aller Welt kommunizieren. Doch dieser Schutz ist durch die geplante Geheimdienstreform für BND und Bundesverfassungsschutz in Gefahr, warnt die Organisation Reporter ohne Grenzen.

Über diesen Aspekt sprechen wir mit Maximilian Jung. Er setzt sich als Advocacy Referent bei Reporter ohne Grenzen (RSF) für die Presse- und Informationsfreiheit weltweit ein. Er recherchiert zu und arbeitet gegen staatliche Überwachung von Journalist*innen sowie den Einsatz von Spionagesoftware an. Im Interview erklärt er, wie die Geheimdienstreform die Arbeit von Journalist:innen betrifft und was man besser machen könnte.

Porträtfoto von Maximilian Jung.
Maximilian Jung fürchtet, dass durch die neuen Befugnisse der Quellenschutz in Gefahr ist. – Alle Rechte vorbehalten: Prisca Martaguet

Einen absoluten Schutz vor Überwachung gibt es nicht


netzpolitik.org: Journalist:innen sind Berufsgeheimnisträger:innen. Was bedeutet das eigentlich?

Maximilian Jung: Das sind Menschen mit bestimmten Berufen: zum Beispiel Rechtsanwält:innen, Geistliche und auch Journalist:innen. Es geht darum, daraus hervorgehende Beziehungen zu schützen. Damit etwa Informationen, die Menschen im vertraulichen Gespräch mit ihrem Anwalt teilen, nicht in Strafverfahren genutzt werden können. Deshalb gibt es für Berufsgeheimnisträger:innen besondere Schutzmechanismen, sowohl in Polizeigesetzen als auch in Gesetzen für Nachrichtendienste.

Dass das bei Journalist:innen und ihren Quellen auch der Fall ist, haben Journalist:innen und Journalismusverbände in Deutschland hart erkämpft.

Leider gibt es aber eine Art Zweiklassengesellschaft und Rechtsanwält:innen und Geistliche erhalten oft ein höheres Schutzniveau. Denn seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2011 gilt, dass ein relativer Schutz ausreicht und im Einzelfall abgewogen werden muss: Ist jetzt der Schutz der Pressefreiheit wichtiger als das Strafverfolgungsinteresse oder das nachrichtendienstliche Interesse einer Behörde?

Natürlich ist Journalist:innen an einem absoluten Schutz vor Überwachungen oder polizeilichen Maßnahmen gelegen. Aber diesen absoluten Schutz gibt es leider nicht.

netzpolitik.org: Wann darf denn nach der aktuellen Rechtslage der BND Journalist:innen überwachen?

Maximilian Jung: Heutzutage kommt das darauf an, wo die Journalist:in sich aufhält. Denn klassischerweise ist der BND für die Auslandsaufklärung zuständig. Es gibt rechtlich einen Unterschied zwischen Journalist:innen im Ausland, die mit Gesprächspartner:innen im Ausland sprechen, und Journalist:innen in Deutschland, die mit Menschen im Ausland sprechen.

Bei Journalist:innen im Inland muss eine konkrete Beteiligung an Straftaten oder an Bestrebungen, die die Bundesrepublik gefährden könnten, belegt sein, bevor sie überwacht werden dürfen.

netzpolitik.org: Das bedeutet also, wenn ich jetzt einen Terroranschlag plane und darüber mit jemandem im Ausland spreche, bin ich nicht mehr geschützt?

Maximilian Jung: Genau, das dürfte der BND überwachen, das hat ja auch nichts mehr mit der journalistischen Tätigkeit zu tun.

netzpolitik.org: Was soll sich nun im geplanten BND-Gesetz ändern?

Maximilian Jung: Die Trennung zwischen Ausland-Ausland-Kommunikation und Ausland-Inland-Kommunikation wird praktisch aufgegeben. Das hat erst mal mit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu tun. Dafür wird die G10-Kommission abgeschafft, die für die Kontrolle solcher Ausland-Inland-Kommunikation zuständig ist. Die Kontrolle soll professionalisiert werden und beim Unabhängigen Kontrollrat liegen.

Aber im Gesetzentwurf ist das so gelöst, dass die Eingriffsschwellen konsequent an das frühere Niveau der Ausland-Ausland-Kommunikation angeglichen werden, also nun überall niedriger sein sollen. Der Schutz von Journalist:innen und ihren Quellen wird dadurch systematisch abgebaut.

Wie der BND Journalist:innen erkennt


netzpolitik.org: Was bedeutet das konkret für Journalist:innen in Deutschland?

Maximilian Jung: Bei Journalist:innen, die aus Deutschland mit Gesprächspartner:innen im Ausland kommunizieren, bräuchte es in Zukunft für eine Überwachung keinen konkreten Nachweis mehr, dass man an der Straftat oder ihrer Planung beteiligt ist. Es würde schon reichen, in einen weiten Zusammenhang mit einer erheblichen Bedrohung gebracht zu werden, weil der Nachrichtendienst annimmt, dass man entsprechende Nachrichten oder Informationen übermittelt oder entgegennimmt. Also wenn man mit einer Person Kontakt hat, bei der es um bedrohungsrelevante Informationen geht, die von Interesse für den BND sind.

netzpolitik.org: Wie kann der BND überhaupt erkennen, wer Journalist:in ist? Es gibt ja kein Register über Menschen im Journalismus.

Maximilian Jung: Das ist besonders kurios. Die Gesetzesbegründung verweist auf die Rangliste der Pressefreiheit, die wir bei Reporter ohne Grenzen jedes Jahr erstellen. Laut der Begründung soll der BND in Zukunft in diese Rangliste reinschauen. Und bei Ländern, die wir als „dunkelrot“ einstufen, weil es dort keine Pressefreiheit gibt oder sie stark unter Druck ist, dürfte er dann alle Personen überwachen, die für Staatsmedien arbeiten. Weil er dann annehmen würde, dass das keine Journalist:innen sind, sondern sie als verlängerter Arm diktatorischer Regime dienen.

Darunter fallen ganz unterschiedliche Länder wie China, Russland und auch die Türkei.

Wir lehnen das aus zwei Gründen ab: Die Rangliste der Pressefreiheit ist erstens nicht dazu da, staatliche Überwachungsmaßnahmen zu legitimieren. Sondern sie soll ein Instrument sein, um eben das Fehlen von Pressefreiheit anzuprangern, Missstände aufzudecken und internationalen Druck auszuüben.

Zweitens ist die Rangliste nicht dazu geeignet, einzelne Journalist:innen zu bewerten, sondern sie macht Angaben dazu, wie es um die Pressefreiheit in einem Land strukturell bestellt ist.

netzpolitik.org: Was wäre ein besserer Weg, Journalist:innen zu identifizieren?

Maximilian Jung: Es gibt Standards wie die Journalism Trust Initiative. Dort gibt es einen Katalog, um zu überprüfen, ob Journalist:innen bestimmte ethische Standards und journalistische Praktiken einhalten oder sich etwa an das Zwei-Quellen-Prinzip halten. Das ist wesentlich geeigneter, als eine landesbezogene Rangliste zu nutzen und anzunehmen, dass es in einem Land keine Journalist:innen gibt.

netzpolitik.org: Neben der individuellen Überwachung von Personen und Gruppen betreibt der BND auch die sogenannte strategische Aufklärung. Dabei sucht er zum Beispiel in Kommunikationsströmen nach bestimmten Mustern und Suchbegriffen. Wie soll der BND dabei erkennen, dass er gerade die Kommunikation von Journalist:innen erfasst?

Maximilian Jung: Auch die strategische Aufklärung soll mit dem neuen Gesetz ausgeweitet werden. Im Gesetzentwurf steht: Sobald der BND davon erfährt, dass Kommunikation von Medienschaffenden überwacht und heruntergeladen worden ist, muss das sofort gelöscht werden.

Das heißt, man muss am Ende darauf vertrauen, dass solche Prozesse funktionieren. Aber es wäre deutlich besser, das engmaschig zu kontrollieren.

Kontrolle steht in keinem Verhältnis zu den Befugnissen


netzpolitik.org: Wer sollte eine solche Kontrolle durchführen?

Maximilian Jung: Momentan gibt es unterschiedliche Kontrollinstitutionen, zum Beispiel den Unabhängigen Kontrollrat und die Bundesbeauftragte für Datenschutz- und Informationsfreiheit. Laut dem Entwurf soll deren Aufsicht jetzt beim Unabhängigen Kontrollrat konzentriert werden.

Wir kritisieren sehr stark, dass es dort an einer entsprechenden personellen und finanziellen Ausstattung und technischen Expertise mangelt. Gerade wenn man das dazu ins Verhältnis setzt, wie viele neue Befugnisse und Mittel der BND in Zukunft bekommt. Da stellt sich die Frage: Wer soll das effektiv kontrollieren?

netzpolitik.org: Gibt es Beispiele aus anderen Ländern, wo der Schutz von Berufsgeheimnisträger:innen gut umgesetzt ist?

Maximilian Jung: Ein Kontrollelement könnte eine „Anwältin der Betroffenen“ sein, die es in anderen Ländern wie Großbritannien gibt. Das bedeutet, wenn der BND Journalist:innen individuell überwachen will, müsste er sich das von einer Person absegnen lassen, die die Betroffenenperspektive einnimmt und kennt – beispielsweise weil sie selbst einmal als Journalist:in gearbeitet hat.

netzpolitik.org: Der BND soll künftig auch viele Befugnisse bekommen, um Dinge automatisiert auszuwerten, beispielsweise mit KI-Systemen. Betrifft das auch Journalist:innen?

„Es besteht die Gefahr, dass der Quellenschutz von hinten aufgerollt wird“


Maximilian Jung: Wie so ziemlich alle Sicherheitsbehörden in Deutschland sollen jetzt auch der Verfassungsschutz und der BND Plattformen für die automatisierte Datenanalyse erhalten. In den vergangenen Monaten gab es ja viel Diskussionen über Palantir-Software.

Im Entwurf für die Geheimdienstreform ist alles, was mit KI und automatisierter Auswertung zu tun hat, sehr vage formuliert. Das würde dazu führen, dass es am Ende sehr weitreichende Befugnisse in diesem Bereich gibt, die nur schwer kontrolliert werden können.

Wenn man das konsequent zu Ende denkt, besteht aus unserer Sicht die Gefahr, dass der Quellenschutz von hinten aufgerollt wird. Der BND dürfte zukünftig Person mit Hilfe automatisierter Datenanalyse auswerten, die dazu bislang keinerlei Anlass geboten haben. Und das selbstlernende System könnte daraus automatisch ein Risikoprofil erstellen. Dass die Nachrichtendienste das wollen, ist nachvollziehbar, wenn man beispielsweise an Spionageabwehr denkt.

Aber wenn wir das auf Quellen von Journalist:innen beziehen, dann könnte das bedeuten, dass eine Person schon als Risiko markiert ist, bevor überhaupt eine Information weitergegeben wurde. Wir befürchten, dass Instrumente wie die automatisierte Datenanalyse dazu führen können, dass der Informationsfluss für relevante Informationen schon frühzeitig unterbrochen wird.

netzpolitik.org: Die Geheimdienstreform steht noch am Anfang des gesetzgeberischen Prozesses. Was erhofft ihr euch für das weitere Verfahren?

Maximilian Jung: Wir tauschen uns mit anderen Organisationen aus der digitalen Zivilgesellschaft und auch dem Bundeskanzleramt aus. Wir werden das parlamentarische Verfahren eng begleiten und uns für einen besseren Schutz von Journalist:innen einsetzen.

In der Vergangenheit haben wir auch schon gegen Gesetze geklagt. Auch dass diese Reform notwendig geworden ist, ist die Folge einer erfolgreichen Klage von Reporter ohne Grenzen. Wenn die geplanten Änderungen in der jetzigen Form kommen, dann würden wir uns gut überlegen, ob es nicht wieder eine Klage geben müsste.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Einheitliche EU-Regeln: Wie weit ist Deutschland beim digitalen Gewaltschutz?

10. August 2026 um 17:00

Noch zehn Monate Zeit bleiben der Bundesregierung, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. EU-Vorgaben verlangen Mindeststandards, auch im Digitalen. Inzwischen sind neue Tatbestände auf dem Weg, doch in anderen Punkten plant die Koalition bisher wenig.

Mensch im roten Blazer am Bundestagspult
Die Pläne der Bundesregierung zum Schutz vor Gewalt: Im Strafrecht klar, der Rest etwas schwammig. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / photothek

Im Frühjahr 2024 geschah in Brüssel ein kleiner menschenrechtlicher Wumms. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich erstmals auf gemeinsame Regeln zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt geeinigt. Zwar waren Vergewaltigungen am Ende nicht Teil der Richtlinie – für Feminist*innen eine Enttäuschung. Doch immerhin schrieb das Regelwerk den Staaten jetzt einheitlich vor, nicht nur Zwangsverheiratungen und Stalking unter Strafe zu stellen, sondern auch Gewalt im Digitalen.

Künftig sollen Cyberstalking, Belästigung und das Weiterleiten von intimen Bildern ohne Einverständnis im Strafrecht verankert werden. Die Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie endet am 14. Juni 2027. Somit bleiben der Bundesregierung noch rund zehn Monate, um umzusetzen, worauf sich Europaparlament und Rat geeinigt haben.

Eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken zeigt jetzt: Während einiges bereits auf dem Weg ist, sieht die Regierung an anderen Stellen gar keinen Handlungsbedarf oder die Verantwortung bei den Bundesländern.

Bildbasierte Gewalt: Was Hubigs Gesetzentwurf vorsieht


Die Richtlinie verpflichtet Staaten etwa dazu, bildbasierte Gewalt einheitlich unter Strafe zu stellen. Ein intimes Bild, das jemand ohne Einverständnis im Netz oder in einer Chatgruppe teilt, oder ein sexualisierter Deepfake mit dem eigenen Gesicht – das ist in Deutschland bislang nur auf Umwegen strafbar. So etwa als Nachstellung, Beleidigung oder Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild.

Das soll sich mit einem Gesetzentwurf ändern, den Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Frühjahr vorgestellt hat. Das Gesetz gegen digitale Gewalt sieht zwei Säulen vor. Die eine soll Betroffenen helfen, ihre Rechte auf zivilrechtlichem Weg durchzusetzen – also selbst zu klagen. Die andere Säule betrifft das Strafrecht und sieht dort mehrere neue Tatbestände vor.

So soll etwa strafbar werden, intime Aufnahmen einer Person ohne deren Zustimmung zu erstellen und zu verbreiten. Mit bis zu zwei Jahren Haftstrafe muss rechnen, „wer unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder einer dritten Person zugänglich macht, die eine sexuelle Handlung einer anderen Person abbildet“ oder „die unbekleideten Genitalien, das unbekleidete Gesäß oder die unbekleidete weibliche Brust einer anderen Person abbildet“, heißt es dazu im Entwurf.

Das gilt auch dann, wenn diese Bilder oder Videos nicht echt sind, sondern mit Hilfe von KI-Generatoren erstellt, also Deepfakes.

Auf Nachfrage der Linken zum Zeitplan will die Bundesregierung sich nicht festlegen. Sollte der Entwurf jedoch im Herbst im Bundestag debattiert und noch im kommenden Jahr verabschiedet werden, wären diese Punkte aus der EU-Richtlinie umgesetzt. Der Schutz in Deutschland würde sogar über die europäischen Standards hinausgehen, denn der Entwurf sieht derzeit vor, schon die Erstellung solchen Materials unter Strafe zu stellen, etwa den Prompt in einem Online-Generator. Die EU-Richtlinie setzt erst bei der Verbreitung an.

Keine neuen Regeln zum Schutz vor Belästigung


Strafbar soll laut Hubigs Plänen auch werden, andere heimlich mit einem GPS-Tracker oder anderen vergleichbaren Ortungstechnologien zu verfolgen. Das soll in den bereits existierenden Nachstellungsparagrafen eingehen, wo bereits der Einsatz von heimlichen Überwachungsapps auf dem Handy strafverschärfend wirkt.

Auch damit setzt die Regierung ein Stück der EU-Richtlinie um, die Mitgliedstaaten verpflichtet, die „wiederholte oder ständige Überwachung einer Person mittels Informations- und Kommunikationstechnologie” unter Strafe zu stellen.

An anderen Punkten sieht die Regierung aber offenbar keinen Handlungsbedarf. Die Linke weist in ihrer Anfrage auf diese Stellen hin.

So schreibt das EU-Regelwerk Staaten auch vor, Cyberbelästigung unter Strafe zu stellen, etwa das unaufgeforderte Zusenden sexuell expliziter Bilder oder koordinierte Kampagnen. In Deutschland ist das Zusenden solchen Materials an eine erwachsene Person kein eigener Straftatbestand und wird auch nicht als Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung behandelt.

Es steht allerdings als „Verbreitung pornografischer Inhalte“ unter Strafe. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf diesen Umstand und hält das für ausreichend. „Es ist anerkannt, dass die Pornographiedelikte neben ihrer primären Schutzrichtung, dem Kinder- und Jugendschutz, auch die sexuelle Selbstbestimmung der Personen schützen, die pornographische Inhalte empfangen.“

Außerdem soll die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass aus Gründen des Geschlechts in der EU künftig unter Strafe stehen. Der Volkverhetzungsparagraf nennt diese Kategorie aber bisher nicht. Hierzu ist im aktuellen Gesetzentwurf auch nichts vorgesehen.

Vorbeugen, Unterstützen und Zahlen erfassen


Die EU-Richtlinie betrachtet Gewalt als gesellschaftliches Problem. Neben dem Strafrecht geht es darin auch um Hilfsangebote für Betroffene und Maßnahmen zur Prävention, etwa an Schulen oder in der Arbeit mit Täter*innen. Auf die Nachfrage, was in diesen Bereichen geplant sei, verweist die Bundesregierung auf das Gewalthilfegesetz. Es wurde bereits Anfang 2025 verabschiedet und sieht auch ein Recht auf Beratung in Fällen digitaler Gewalt vor, allerdings erst ab 2032. Die Zuständigkeit für die Umsetzung liegt bei den Bundesländern.

Außerdem erarbeite das Bundesfamilienministerium derzeit ein Maßnahmenpaket zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, „insbesondere in den Bereichen Schule und Bildung, Täterarbeit, sozialraumbezogene Prävention und digitale Gewalt“. Dazu seien Modellprojekte geplant.

Das EU-Regelwerk schreibt den Staaten auch vor, systematisch Daten zu geschlechtsspezifischer Gewalt zu sammeln, aufgeschlüsselt nach einzelnen Merkmalen. In Deutschland herrschte hier lange Unkenntnis. Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst nur angezeigte Taten. Wie häufig bestimmte Taten tatsächlich vorkommen, ließ sich damit nicht sagen.

Diese Lücke sollte eine Dunkelfeldstudie schließen, die das Bundeskriminalamt gemeinsam mit der Regierung Anfang des Jahres vorstellte. Für die Lebenssituationsbefragung (LeSuBiA = Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag) befragte das BKA eine repräsentative Stichprobe der Bevölkerung zu ihrer Gewalterfahrung, auch im Netz. Die Linke kritisiert jedoch, dass die Daten zu wenig aussagekräftig seien, da sie verschiedene Gewaltformen in einer Kategorie vermengen.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Verwaltungsdigitalisierung: Digitalminister Wildberger wiederholt alte Fehler

06. August 2026 um 18:06

Das Digitalministerium will Staat und Verwaltung digitalisieren. Doch Minister Wildberger wiederholt bekannte Fehler im Prestige-Projekt. Das zeigt ein Bericht des Bundesrechnungshofs, den wir veröffentlichen. Noch immer fehlen Standards und ein Projektmanagement-Tool.

Karsten Wildberger vor einer blauen Leinwand, er guckt zur Seite
Digitalminister Karsten Wildberger will die Verwaltungsdigitalisierung umkrempeln. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und Minister Karsten Wildberger rühmen sich für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Doch sie wiederholen bekannte Fehler.

Das zeigt ein aktueller Bericht des Bundesrechnungshofs. Zuerst berichtete Bild. Wir veröffentlichen das Dokument: Verwaltungsdigitalisierung – Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zur 21. Legislaturperiode.

Statt gemeinsamen Standards zu folgen, preschen einzelne mit Insellösungen vor, die nur in ihrem Ökosystem funktionieren. Es fehlt eine Gesamtstrategie. Es fehlt ein klares Zielbild. Und es fehlen Instrumente, einzelne Digitalisierungsmaßnahmen zu monitoren – also zu erfassen, was bisher passiert, was nachzubessern ist und was insgesamt besser laufen könnte.

Ministerium ringt mit Fallstricken


Ein Großprojekt von Minister Wildberger ist der Deutschland-Stack. Der Baukasten ist wesentlicher Teil der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung. Er soll Bund, Ländern und Kommunen „Bausteine“ an die Hand geben, mit denen sie ihre Verwaltungsleistungen einheitlich digitalisieren können.

Mit dem Stack greift Wildberger Kritik und Empfehlungen auf, die Expert:innen etwa zum Onlinezugangsgesetz 2.0 äußerten. Er soll einheitliche Basiskomponenten bestimmen, die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen nachnutzen können, Standards setzen für anschlussfähige Lösungen und eine zentrale Stelle, die eine Gesamtstrategie im Blick hat.

Der Deutschland-Stack ist seit gut einem Jahr beschlossen. Schon jetzt ist für den Bundesrechnungshof (BRH) erkennbar, dass das Ministerium mit den großen Fallstricken ringt.

Standards dringend notwendig


Zu den Basiskomponenten zählen unter anderem Fit-Connect, das National Once Only Technical System und die EUDI-Wallet, so das Bund-Länder-Gremium IT-Planungsrat im Juni.

Diese Komponenten bestehen schon deutlich länger als der Deutschland-Stack. Ob sie mit dem Stack kompatibel sind, sei laut Rechnungshof fraglich. Das habe das BMDS nicht ausreichend geprüft. Unter Umständen müssen die zuständigen Stellen die Komponenten an den Stack anpassen. Es bestehe „das Risiko“, dass das bis zum offiziellen Start des Deutschland-Stacks Anfang 2028 nicht rechtzeitig gelingt.

Insgesamt fordern die Prüfer:innen das BMDS dazu auf, bei den „Standards und Technologien für den Deutschland-Stack“ einen Zahn zuzulegen. Nach eigener Zielvorgabe will das BMDS sie erst Anfang 2028 umfassend bereitstellen.

Erst wenn wesentliche Standards und Technologien für den Deutschland-Stack feststehen, kann das BMDS abschließend bewerten, welche bestehenden Basisdienste konform zum Deutschland-Stack sind. Trotzdem beschloss der IT-Planungsrat, welche IT-Lösungen als Basisdienste für den Deutschland-Stack vorgesehen sind.

Keine verlässliche Grundlage


Verbindliche Standards fehlen etwa beim Thema generative KI und IT-Sicherheit, bemängeln die Rechnungsprüfer. Gleichzeitig entwickelt das Digitalministerium etwa das KI-Projekt Spark und fördert Projekte zu agentischer KI über den Agentic AI Hub. Akteure wie Länder oder Unternehmen haben laut BRH damit keine „verlässliche Planungsgrundlage“.

Erschwerend komme hinzu, dass die Akteure nicht erkennen können, welche Standards sie verbindlich umsetzen müssen. Zwar sind alle „128 erarbeiteten Standards und Technologien“ auf der Website zum Deutschland-Stack aufgelistet. Aber es ist nicht ausgewiesen, welche davon der IT-Planungsrat beschlossen hat.

Niemand steht am Steuer


Die wackelige Kommunikation auf der Website passt ins Bild. Der Rechnungshof bemängelt grundsätzlich, dass das Ministerium das Steuer nicht in der Hand hat. So gebe es erst jetzt, ein Jahr nach dem Beschluss zum D‑Stack, eine Meilensteinplanung. Dabei habe das BMDS versäumt, „Risiken und Abhängigkeiten zwischen den Projekten des D‑Stacks“ zu ermitteln. Das könne wiederum zu Verzögerungen führen.

Das BMDS hat zudem versäumt, ein übergreifendes Berichtswesen aufzubauen. Damit fehlen ihm geeignete Informationen, um den Deutschland-Stack zu steuern.


Auch die zentrale Software zum Projektmanagement PMflex komme laut BRH viel zu spät. Damit will das Ministerium erfassen, welche Fortschritte die zuständigen Behörden bei der Modernisierungsagenda Bund machen. Laut Agenda sollte das Tool innerhalb von vier Monaten fertig sein. Aber wahrscheinlich werden die Ressorts erst ab 2027 damit arbeiten.

Für den „Überblick über den Stand der Vorhaben zur Verwaltungsdigitalisierung“ sei das Tool unumgänglich. Damit sollen die Ressorts unter anderem „Kennzahlen zur Wirkungsmessung“ festhalten und auch, ob die gewählten Maßnahmen effektiv sind.

Das könnte aber insgesamt schwierig werden. Laut Rechnungshof hat die Bundesregierung in der Modernisierungsagenda „nur vage und abstrakt formuliert“, welche Ziele sie in der Verwaltungsdigitalisierung erreichen will. Wie genau gemessen werden soll, welche Maßnahme erfolgreich ist, ist nicht über Kennzahlen oder Ähnliches festgelegt.

Der Bundesrechnungshof kritisierte bereits in seinem Bericht vor einem Jahr, dass etwa Zielbild und Monitoring fehlen.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Dubiose Praktiken: Palantir drückt sich vor Steuern

05. August 2026 um 16:49

Seinen Umsatz konnte Palantir im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppeln. Nicht zuletzt ist das lukrativen öffentlichen Verträgen zu verdanken. Zugleich verlagert der Konzern offenbar seine Gewinne in die USA, um in Europa möglichst wenig Steuern zu zahlen, wie eine neue Analyse zeigt.

Alex Karp, Palantir-CEO, vor einem rot leuchtendem Hintergrund.
Hinter Palantir-CEO Alexander Karp fließen Daten- und Geldströme. Letztere offenbar an Europa vorbei. – Alex Karp: World Economic Forum, CC-BY-NC-SA 4.0; Palantir-Screenshot: Salvador Rios / Unsplash; Euro-Scheine: Robert Anasch / Unsplash; Datenstrom: A. C. / Unsplash

Alex Karp, der Geschäftsführer von Palantir, hat Grund zur Begeisterung: „Dieses Quartal war nicht von dieser Welt.“ Am gestrigen Dienstag sorgte das umstrittene Datenanalyse-Unternehmen mit seinem immensen Umsatz für Schlagzeilen. Um 93 Prozent stiegen die Erlöse im Jahresvergleich auf 1,68 Milliarden Euro.

Weltweit, auch in Europa, schließt Palantir Verträge mit Behörden, Geheimdiensten, Militärs oder Rüstungsunternehmen. Jedoch gestaltete der US-amerikanische Konzern seine Unternehmensstrukturen offenbar so aus, dass er sowohl in den USA als auch in Europa ausgesprochen wenig Steuern zahlt. Das legt ein neuer Forschungsbericht dar. Verfasst hat diesen das britische Centre for International Corporate Tax Accountability and Research, das spezialisiert ist auf Praktiken zur Steuervermeidung von multinationalen Konzernen.

Steuerausfälle taktisch herbeigeführt

Laut des Forschungsberichts gab Palantir weit geringere Gewinnmargen in Europa als den USA an. Die Forschenden verweisen auf die „Gewinnverlagerung“: Einnahmen, die Palantir im Ausland generiert, verschiebe es zurück in die USA, wo das Unternehmen möglicherweise noch ein Jahrzehnt lang keine Bundeseinkommenssteuer zahlen muss.

Dass die USA für Palantir eine Steueroase darstellt, sei teils US-Präsident Donald Trumps „One Big Beautiful Bill Act“ zu verdanken, teils der Taktik, Mitarbeitende mit Aktienoptionen statt mit Löhnen zu vergüten. Dabei handelt es sich um eine Gesetzeslücke, die enorme Steuerabzüge ermöglicht. Erst im Januar gaben europäische Staats- und Regierungschefs außerdem Trumps Forderung nach, US-amerikanische multinationale Konzerne von einer globalen Mindeststeuer auszunehmen. Das kommt auch Palantir zugute.

Mit großem Abstand ist das Vereinigte Königreich am meisten von Palantirs Steuersenkungsstrategien betroffen. Doch schon auf dem zweiten Platz der untersuchten Länder landet Deutschland. Hier ist dem Bericht zufolge mit einem Steuerausfall von 1,6 Millionen Euro zu rechnen. Im untersuchten Jahr 2024 stammten 65 Prozent des Gesamtumsatzes in Deutschland aus Dienstleistungsgebühren der US-Muttergesellschaft. Das könnte darauf hindeuten, dass der Großteil der Umsätze aus deutschen Verträgen in den USA verbucht wird, wodurch die in Deutschland ausgewiesenen Umsätze und Gewinne erheblich unterschätzt würden.

Große Vorbilder bei der Steuervermeidung

Palantir ist bei weitem nicht das erste US-amerikanische Technologie-Unternehmen, das wegen Steuervermeidung unter die Lupe genommen werden. Apple, Amazon und Microsoft standen dafür, wie sie Umsätze in Europa verbuchen, teils schon vor Gericht. Die Taktiken, die die Forschenden Palantir zuschreiben, sind allerdings meist nicht illegal.

Im Bericht geht es um geringere Beträge als bei Vorfällen anderer US-Konzerne. Auch wenn es zu den 50 größten börsennotierten Unternehmen weltweit zählt, ist Palantir deutlich kleiner als US-amerikanische Big-Tech-Unternehmen wie Amazon, Apple, Meta oder die Google-Mutter Alphabet. Doch seine Einnahmen steigen rasant, und vor allem wächst sein globaler Einfluss, besonders in kritischen Bereichen wie dem Militär und den Geheimdiensten.

Wachsam an der falschen Stelle?

Die Forschenden hinter dem Bericht stellen klare Forderungen: Bestehende Regierungsverträge mit Palantir sollten hinterfragt werden, zukünftige vermieden. Ein klarer Hinweis für die deutschen Bundesländer, deren Landesregierungen bereits millionenschwere Verträge mit Palantir geschlossen haben: Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern.

Dort haben Regierungen offenbar Aufträge für den Betrieb öffentlicher Dienstleistungen an einen Konzern vergeben, der ihnen finanzielle Mittel für staatliche Aufgaben vorenthält: Während deutsche Polizeibehörden mit Palantirs Software Überwachungsstrukturen aufbauen, konzentriert sich Palantir wohl darauf, Steuerpflichten zu reduzieren.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Queerfeindliche Gewalt: „Gewalt beginnt nicht erst auf der Straße“

05. August 2026 um 14:18

Beleidigungen, Zwangsoutings oder Bedrohung: Queere Menschen, die von Gewalt im Netz betroffen sind, haben seit Juli in Berlin eine eigene Anlaufstelle – die zugleich helfen soll, Zahlen zu sammeln.

Regenbogenflagge im Wind
Rechtsextreme wie Islamist*innen schüren den Hass auf queere Menschen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Rob Maxwell/Unsplash

Queerfeindliche Gewalt nimmt zu. Das Bundeskriminalamt hat im vergangenen Jahr eine Steigerung um 12,8 Prozent bei queerfeindlichen Straftaten verzeichnet und schreibt, auffällig sei der hohe Anteil an Gewaltdelikten. Vor allem rechtsextreme Gruppen mobilisieren massiv gegen die queere Community. Aber auch islamistische Akteur*innen schüren den Hass.

Das Projekt Queersafe Berlin des LSVD Verband Queere Vielfalt e.V. Berlin Brandenburg bietet eine Anlaufstelle für Menschen, die queerfeindliche Gewalt im Netz erfahren. Florian Winkler-Schwarz spricht über das neue Projekt und darüber, welche Lücken es schließt.

Person lächelt in die Kamera
Florian Winkler-Schwarz war lange Leiter des queeren Clubs SchwuZ und ist seit März 2025 Geschäftsführer des LSVD-Landesverbandes Berlin-Brandenburg. – Alle Rechte vorbehalten: Thomas Schwarz


netzpolitik.org: Florian Winkler-Schwarz, warum braucht Berlin jetzt eine eigene Fachstelle gegen digitale Gewalt?

Florian Winkler-Schwarz: Die Fachstelle ist ein Ergebnis des runden Tisches gegen queerfeindliche Gewalt. Dieser ist entstanden, weil die Gewaltzahlen in Berlin an queeren Menschen so hoch sind und man Maßnahmen dagegen ergreifen will. Eine der Annahmen, die dabei entstanden ist: Gewalt beginnt nicht erst auf der Straße, sondern bereits im Netz – durch Beleidigungen, Bedrohungen, Hasskommentare, die queere Menschen dort erfahren.

Bis dato gab es dazu aber keine Erhebung. Wir sind jetzt die erste Stelle, die das systematisch erfasst. Außerdem ist unser Auftrag, den Opfern von queerfeindlicher digitaler Gewalt zu helfen – psychosozial, aber auch juristisch.

netzpolitik.org: Welche Art von Unterstützung bieten Sie an?

Florian Winkler-Schwarz: Zum einen unterstützen wir durch Beratungen. Wir hören den Betroffenen zu und hören heraus, was sie brauchen. Das kann etwa bedeuten, dass wir helfen, die Sicherheits-Einstellungen im eigenen Online-Profil zu verbessern. Bei einer anderen Person kann es heißen, dass wir Anzeige bei der Polizei erstatten und bei der dritten ist es eine psychosoziale Beratung, weil die Person traumatisiert ist von der Gewalt, die sie erlebt hat.

netzpolitik.org: Warum schicken Sie die Betroffenen nicht einfach zur Polizei?

Florian Winkler-Schwarz: Queere Menschen haben oft Bedenken im Umgang mit der Polizei oder schlechte Erfahrungen gemacht. Dann kann dieser gesamte Anzeigenvorgang über uns abgewickelt werden. Wir dienen auch als Stelle, wenn Menschen bei einer Anzeige nicht ihre Privatadressen angeben wollen. In so einem Fall können wir das als Verband direkt mit der Staatsanwaltschaft machen.

Im Bedarfsfall klagen wir auch auf dem zivilrechtlichen Weg. Ein Beispiel: Im Netz kursiert gerade ein KI-generiertes Video von einem vermeintlichen Computerspiel, in dem Menschen mit einem Transporter in eine queere Demo rasen können. Wir prüfen juristisch, wie wir dagegen vorgehen können – nicht nur gegen die Person, die das erstellt hat, sondern auch gegen das Unternehmen, das die Technologie anbietet, mit der das Video erstellt wurde.

netzpolitik.org: Ihre Fachstelle arbeitet seit Juli. Wer nimmt die Beratung bisher in Anspruch?

Florian Winkler-Schwarz: Bisher sind es weniger Einzelpersonen und überraschend oft queere Organisationen, die sich an uns wenden und unsere Unterstützung im Umgang mit Hass im Netz suchen. Sie wollen wissen: Was zeigen wir an, wie können wir das rechtssicher anzeigen? Welche Einstellungen sollte ich vornehmen? Sollte ich auf Hass reagieren oder es einfach ausblenden oder löschen?

netzpolitik.org: Sie arbeiten auch mit der Organisation HateAid zusammen, die bereits seit mehreren Jahren Betroffene von digitaler Gewalt berät. Welche Rolle spielt HateAid?

Florian Winkler-Schwarz: HateAid ist ein sogenannter „Trusted Flagger“, also eine Organisation, die laut EU-Recht bei den sozialen Medien bevorzugt Löschungen und Bewertungen von Kommentaren einreichen kann. Wenn Einzelpersonen Inhalte melden, werden diese oft nicht gelöscht, weil Meta oder andere Plattformbetreiber das anders auslegen, oder alles dauert sehr lange. Wenn hingegen HateAid diese Inhalte meldet, kommt es zu einer beschleunigten Bearbeitung. Wir können über HateAid also dafür sorgen, dass Kommentare, Videos oder Fotos, die jemanden belasten, schneller wieder verschwinden.

Umgekehrt verweist HateAid an uns, wenn es um spezifische Formen von digitaler Gewalt gegen queere Menschen geht. Das sind Themen wie Zwangsoutings oder wenn Menschen Nacktbilder aus queeren Datingapps stehlen und mit der Veröffentlichung drohen.

„Beleidigungen, blöde Sprüche, kotzende Smilies sind für viele Tagesordnung“


netzpolitik.org: Es gibt bei digitaler Gewalt offenbar ein sehr großes Dunkelfeld von Taten, die niemals angezeigt werden. Queere Personen sind besonders oft betroffen, doch sie zeigen die Gewalt nur selten an. Warum?

Florian Winkler-Schwarz: Das hat mehrere Gründe. Viele Menschen nehmen digitale Gewalt oft gar nicht als Gewalt wahr. Beleidigungen, blöde Sprüche, kotzende Smilies unter Kommentaren: Das ist bei vielen Personen leider so an der Tagesordnung, dass eine Form von Resilienz entstanden ist. Wenn einem jemand auf der Straße eine Beleidigung hinterherschreit, ist die Chance, dass das zur Anzeige kommt, wesentlich höher, als wenn genau der gleiche Satz im Netz unter einem Kommentar steht.

Der zweite Grund: Queere Menschen haben nicht immer gute Erfahrungen mit der Polizei gemacht. Viele lehnen die Polizei ab, auch wegen ihrer Historie im Umgang mit queeren Menschen. Außerdem glauben viele Menschen, dass eine Anzeige gar nichts bringen würde, da das Netz oftmals anonym ist und man den Täter eh nicht ermitteln kann. Die Realität ist aber, dass enorm viele Menschen, anders als man das denken könnte, mit Klarnamen agieren. Wir sind ja selber als LSVD immer wieder von Hasskommentaren betroffen und sehen: Der überwiegende Teil der Menschen agiert mit Klarnamen.

„Nicht für alle Menschen ist eine Anzeige das Beste aller Mittel“


netzpolitik.org: Raten Sie Betroffenen auch mal von einer Anzeige ab?

Florian Winkler-Schwarz: Wir raten allen Menschen, Vorfälle bei uns zu melden, damit sie in die Statistik eingehen. Aber nicht für alle Menschen ist eine Anzeige das beste Mittel. Manche wollen vielleicht einfach nur reden, eine Einschätzung bekommen, ob ein Kommentar überhaupt strafbar ist. Vieles im Netz schrammt ja absichtlich an der Grenze zur Strafbarkeit entlang. Am Ende entscheidet immer die betroffene Person, was sie tun möchte.

netzpolitik.org: In Berlin wurde gerade ein 20-Jähriger verurteilt, weil er insgesamt sieben schwule Männer mit einer Dating-App in eine Falle gelockt, ausgeraubt, zusammengeschlagen und erniedrigt hatte. Andere ahmen die Taten nach.

Florian Winkler-Schwarz: Das ist ein Phänomen, wo wir die Grauzone sehen zwischen digitaler und körperlicher Gewalt auf der Straße. Da sieht man, dass es eine krasse Schnittstelle gibt zwischen Anbahnung dieser Gewalttat im Netz und Ausführung im öffentlichen Raum oder in der privaten Wohnung. So etwas ist noch nicht im Strafgesetz ausreichend berücksichtigt.

netzpolitik.org: Die Berliner Polizei hatte diese Fälle teils nur als „schweren Raub“ eingeordnet und nicht als queerfeindliche Straftat. Was ist da schief gelaufen?

Florian Winkler-Schwarz: Das müssen Sie die Polizei fragen. Wenn das Merkmal Queerfeindlichkeit nicht erfasst wird in der Anfangsanzeigenaufnahme, dann verschwindet so ein Fall auch aus der Statistik. Da wäre die dringende Bitte an die Polizei, dafür zu sorgen, dass alle Kolleg*innen so sensibel geschult werden, dass queerfeindliche Gewalt von Anfang an richtig gekennzeichnet wird.

netzpolitik.org: Was würden Sie jemanden sagen, der gerade digitale Gewalt erlebt und zögert, sich zu melden?

Florian Winkler-Schwarz: Bitte melde dich auf jeden Fall bei uns. Das Beratungsgespräch ist komplett unverbindlich und wir sind vor allem da, um dir zuzuhören. Du entscheidest am Schluss, was passiert. Wenn gar nichts passieren soll, ist das total in Ordnung. Aber wir würden dir gerne die Möglichkeiten aufzeigen, die du hast, dich zu wehren.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Geheimdienstreform: Zeitenwende für Spione

10. Juli 2026 um 16:32

Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz sollen „echte“ Geheimdienste werden, sagt Innenminister Dobrindt. Jetzt zeigt der Entwurf für die Komplettreform, was das heißt: Zurückhacken, Abschnorcheln, Kameras anzapfen – und das mit weniger öffentlicher Kontrolle als zuvor.

dreigeteiltes Bild: Innenminister Dobrindt, Schild des Verfassungsschutzes und BND-Gebäude.
Innenminister Dobrindt will BND und BfV aufrüsten. – BfV - Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / newspix, BND - CC BY 2.0: Alper Çuğun, Dobrindt - CC BY 4.0: European Union

Fast 700 Seiten lang ist der Gesetzentwurf aus dem Innenministerium, der Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst in nie dagewesenem Ausmaß aufrüsten soll. Die Dienste sollen etwa Zurückhacken dürfen und bekommen ein Arsenal neuer Befugnisse zu KI und Biometrie.

Schon vor mehr als einem halben Jahr gab es Berichte zu Arbeiten an dem Gesetz. An einigen Stellen soll es gehakt haben, die Abstimmungen zum Bundesverfassungsschutzgesetz hätten sich verzögert. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) habe unbedingt beide Gesetze gemeinsam durch die Tür bringen wollen.

Nun ist der Referentenentwurf aus dem Innenministerium öffentlich. Es geht nicht nur um Ergänzungen, sondern um eine komplett neue Grundlage für die Arbeit der Dienste. Außerdem sollen mehr als zehn weitere Gesetze geändert werden. Der noch nicht in der Regierung abgestimmte Entwurf enthält zudem neue Regelungen für die Aufsicht der Geheimdienste. Unterm Strich soll die Kontrolle der Behörden schlanker werden – und öffentliche Transparenz noch weiter sinken. Die Übersicht.

Drei übergeordnete Ziele


Die umfassende Reform des Nachrichtendienstrechts, so der Entwurf, verfolge „drei übergeordnete Ziele“: Erstens sollen die Dienste in Anbetracht der „verschärften Bedrohungslage im In- und Ausland“ mehr Befugnisse erhalten. Zweitens solle der Entwurf der Vorrede zufolge die Kontrolle über die Geheimdienste stärken. Und drittens nehme er Anpassungen vor, die das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte.

Ein Urteil aus dem Jahr 2024 beanstandet etwa, wie der BND mit innerdeutscher Kommunikation umgeht. Außerdem erachten die Richter:innen eine hauptamtliche Aufsicht als erforderlich, weil die bisher für die Kontrolle zuständige G‑10-Kommission nicht ausreiche. Um die Mängel zu beheben, hat das Gericht der Bundesregierung eine Frist Ende 2026 gesetzt. Das heißt: Die Zeit für eine Neuregelung drängt.

Laut Medienberichten will die Bundesregierung den Entwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpause abstimmen – dann könnte ab Herbst der Bundestag darüber diskutieren.

Geheimdienste und Polizei nähern sich an


Die geplanten Umbrüche für BND und Verfassungsschutz greifen das Trennungsgebot an, das in Deutschland wegen historischer Lehren bislang eine wichtige Grundlage für Geheimdienst- und Polizeipolitik war. Die verschiedenen Institutionen, so die Konsequenz aus Erfahrungen mit Gestapo und Stasi, sollten getrennte Aufgaben und Befugnisse haben. Während die Geheimdienste vor allem Informationen sammeln sollen, darf die Polizei auch direkt eingreifen.

Mit der Reform will Innenminister Dobrindt, „dass aus dem Nachrichtendienst nun ein echter Geheimdienst wird“, wie er Anfang des Jahres mit Blick auf den Verfassungsschutz sagte. Offenbar versteht er darunter, dass ein Geheimdienst auch eingreifen soll. Das zeigt sich etwa an den geplanten Befugnissen für aktive Eingriffe in IT-Systeme. Verfassungsschutz und BND sollen demnach unter bestimmten Bedingungen zurückhacken dürfen.

Die Trennung zwischen Geheimdiensten und anderen Sicherheitsbehörden verschwimmt auch bei den Möglichkeiten, Daten auszutauschen. Im Entwurf finden sich etwa Passagen, die es dem Verfassungsschutz erlauben, gemeinsam mit anderen deutschen Behörden Daten auszuwerten, auch automatisiert.

Mittel sollen geheim bleiben


Im Vergleich zu den vorigen Gesetzen schafft der neue Entwurf mehr Übersicht. Das aktuelle BND-Gesetz verweist an vielen Stellen auf die Regelungen für den Verfassungsschutz. Das soll sich ändern. Der Entwurf für die beiden neuen Gesetze zählt auch klarer als bisher „nachrichtendienstliche Mittel“ auf, die Verfassungsschutz und BND nutzen dürfen. Dazu gehören beispielsweise verdeckte Ermittler:innen im Internet, die sich in Online-Netzwerke einschleusen, sowie die Überwachung von Wohnräumen und Telekommunikation.

Aber diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Dienste sollen ihre nachrichtendienstlichen Mittel lediglich in einer Dienstvorschrift „abschließend“ benennen. Darin hat die Öffentlichkeit jedoch keinen Einblick, denn Dienstvorschriften der Geheimdienste bleiben wie so vieles geheim. Genau so funktioniert auch das Gesetz für den Militärischen Abschirmdienst (MAD), das im Dezember verabschiedet wurde.

Abschnorcheln bleibt erlaubt


Nach wie vor soll der BND in großem Umfang Daten abschnorcheln. Konkret bedeutet das: Der Auslandsgeheimdienst soll Internetknoten anzapfen dürfen, Kommunikationsdaten ausleiten und die erhobenen personenbezogenen Daten auswerten. Bislang hieß das Fernmeldeaufklärung, der neue Gesetzentwurf bezeichnet das als „strategische Aufklärung“.

Dem Entwurf zufolge soll der Geheimdienst solche Maßnahmen auf das „notwendige Maß“ und auf maximal 15 Prozent des Datenvolumens beschränken, „welches in allen Telekommunikationsnetzen übertragen werden kann“. Eine solche Beschränkung lässt sich aber nur schwer kontrollieren, was das Bundesinnenministerium (BMI) in seiner Begründung selbst einräumt.

Zudem können etwa über den Internetknoten in Frankfurt am Main, den DE-CIX, mehr als 200 Terabit pro Sekunde (Tbit/s) fließen. In den vergangenen 12 Monaten flossen jedoch nur durchschnittlich rund 13 Tbit/s. Darf der BND also 15 Prozent des höchstmöglichen Datenvolumens abschöpfen, entspräche das schlicht dem gesamten Datenverkehr.

Ein solches Ausspähen „reiner Inlandskommunikation“ ist für den Auslandsgeheimdienst grundsätzlich unzulässig. Allerdings lässt sich technisch nicht klar eingrenzen, welche Daten ausschließlich zum Inland gehören. Der BND müsste die Daten dem Entwurf zufolge also filtern – „soweit technisch möglich“. Dass das nicht immer funktioniert, war bereits vor mehr als zehn Jahren klar.

Der Betreiber des DE-CIX sagte damals für seinen Internetknoten, dass selbst wenn „der BND das weltbeste Filtersystem bauen könnte, das 99,9 Prozent [Genauigkeit] erreicht, dann redet man immer noch über mehrere Millionen fehlerhaft getaggter Verbindungen – jeden Tag“.

Das allein führt wohl dazu, dass der Auslandsgeheimdienst zwangsweise auch inländische Telekommunikation überwachen wird. Erlaubt ist ihm das allerdings nur, „wenn im Einzelfall tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Maßnahme erforderlich ist, um Informationen zu zumindest erheblichen Bedrohungen zu erlangen“.

Behörden sollen hacken dürfen


Eine neue Befugnis im Entwurf ist, dass der BND ausdrücklich zurückhacken darf – wenn „eine unmittelbar bevorstehende Gefahr für ein besonders gewichtiges Rechtsgut besteht“. In diesem Fall soll der Auslandsgeheimdienst Daten verändern oder löschen dürfen, Datenströme umleiten oder „den Betrieb informationstechnischer Systeme einschränken oder unterbinden“. Der BND soll also nicht nur Angriffe auf IT-Systeme aufdecken, sondern die Systeme der Angreifenden selbst angreifen dürfen.

Unterstützung soll der BND von „inländischen öffentlichen Stellen“ wie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten. Das BSI soll Software-Schwachstellen und auch sogenannte Zero-Day-Schwachstellen künftig proaktiv an den Geheimdienst weitergeben. Der BND soll diese Sicherheitslücken dann für Cyberangriffe auf andere Systeme ausnutzen dürfen. Zero Day („null Tage“) bedeutet, dass Angreifende eine Schwachstelle bereits verwenden können, während die Anbieter davon nichts wissen. Das heißt, es verbleiben null Tage Zeit, um sie zu schließen.

Auch der Verfassungsschutz soll hacken dürfen. Dabei soll der Dienst Geräte manipulieren dürfen, die Daten umleiten, löschen oder Fehlinformationen verbreiten. Dieses Zurückhacken ist auch unter dem Begriff „Hackback“ bekannt, Fachleute kritisieren die Maßnahmen aus strategischen, rechtlichen und technischen Gründen.

Dienste sollen KI kaufen, nutzen, trainieren


Sowohl Verfassungsschutz als auch BND sollen dem Entwurf zufolge ausdrücklich personenbezogene Daten automatisiert auswerten dürfen. Für den BND ist das etwa im Paragrafen über die „Allgemeine Befugnis zur Weiterverarbeitung“ geregelt. Damit sind auch sogenannte KI-Systeme gemeint. Die dazu gehörige Begründung nennt Anwendungen, „welche für ihre Funktion selbstlernende Systeme verwenden und anpassungsfähig auf einen autonomen Betrieb ausgelegt sind“. Zudem soll der BND mit personenbezogenen Daten auch eigene KI-Anwendungen trainieren dürfen.

Für einige KI-Auswertungen gibt es höhere Hürden, zum Beispiel wenn der Geheimdienst „personenbezogene Vorhersagen oder Empfehlungen“ erstellt oder automatisiert „Verhaltens- und Persönlichkeitsprofile“, um das „individuelle Bedrohungspotenzial“ einer Person einzuschätzen. Diese Ergebnisse gelten dann als „Auswertungsprodukte mit erheblichem Eingriffsgewicht“. Die Hürde: Solche Vorhersagen müssten dazu dienen, eine „zumindest erhebliche Bedrohung“ aufzuklären.

Solche „erheblichen“ Bedrohungen gibt es im Aufgabenbereich des BND jedoch viele. Dazu zählen zum Beispiel organisierte Kriminalität, hybride Einflussnahme, Extremismus und dessen Unterstützung oder auch: „krisenhafte Entwicklungen im Ausland“, die theoretisch eine Auswirkung auf Deutschland haben könnten. Es ist also ein Begriff, der sich breit interpretieren lässt.

Dass automatisierte Anwendungen und KI-Systeme schnell zu Verzerrungen und falschen Ergebnissen führen können, ist dabei offenbar auch dem Innenministerium klar. Der BND dürfe „keine diskriminierenden Algorithmen nutzen oder entwickeln“, heißt es analog zu anderen Gesetzen wie dem hessischen Polizeigesetz. Aber wie soll der BND – oder irgendeine Behörde – so etwas sicherstellen? Es gehört zum Wesen vieler KI-Systeme, dass sich deren Ergebnisse nicht leicht nachvollziehen lassen. Daher soll sich der BND die Ergebnisse stichprobenartig genau anschauen, heißt es im Entwurf, und sicherstellen, dass eine Entscheidung „zur Weiterverarbeitung/Maßnahmenveranlassung auch von einem Menschen aufgrund der vorliegenden Informationen getroffen worden wäre“.

Niedrige Hürden für unsichere US-Software


Eine der Sorgen bei den jüngsten KI-Regelungen für Polizeien war, dass Systeme von US-Anbietern wie Palantir zum Einsatz kommen könnten – Stichwort: digitale Souveränität. Dem will das Innenministerium durch eine Vorzugsregel für eigene und EU-Produkte entgegenwirken. Von privaten oder öffentlichen Stellen aus anderen Staaten dürfe der BND nur Anwendungen kaufen, wenn er selbst oder andere europäische Stellen keine ebenso geeignete Anwendung haben.

Besonders eng, das wird aus der Begründung des Gesetzes deutlich, will man es hier aber nicht sehen. Wenn ein Produkt einmal angeschafft ist, soll es auch „beliebig lange“ genutzt werden dürfen. Und der BND soll auch nicht jedes Mal prüfen müssen, ob es auch eine europäische Lösung gibt. Es reiche, wenn er alle paar Jahre – die Begründung nennt drei bis fünf – schaut, „welche kommerziell verfügbaren Anwendungen für seine Tätigkeit von Relevanz sein könnten und ob es für diese Anwendungen europäische/deutsche Anbieter gibt“. Für den Softwaremarkt ist das eine sehr lange Zeit.

Neben dem BND soll auch der Verfassungsschutz eine KI-Erlaubnis bekommen. Das steht in der Norm über „Qualifizierte Auswertung“. Die Rede ist von einer „automatisierten Anwendung, die durch Verknüpfung neue Erkenntnisse über die Persönlichkeit einer Person oder ihre Beziehungen zu anderen Personen oder zu Objekten gewinnt“.

Gesichter suchen, öffentliche Kameras anzapfen


Neben ausdrücklichen KI-Befugnissen geht es im Gesetzentwurf auch um biometrische Daten. Der Verfassungsschutz soll biometrische Merkmale mit allem abgleichen dürfen, worauf er „zur Erfüllung seiner Aufgaben zugreifen darf“, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen, dass das für seine Aufgaben erforderlich ist. Das heißt, er soll es eigentlich immer machen dürfen, wenn es einen Grund dafür gibt, „also nicht lediglich auf Vorrat ins Blaue“.

In der Begründung zum Entwurf heißt es weiter, dass ein Abgleich mit Daten erfolgen soll, die der Verfassungsschutz selbst gespeichert hat – oder mit für ihn zugänglichen Daten von Verfassungsschutzbehörden der Länder.

Biometrische Echtzeit-Abgleiche soll die Behörde auch nutzen dürfen. Damit soll sie Videoüberwachung live auswerten dürfen und prüfen, ob eine Person im Visier der Behörde an einem bestimmten Ort auftaucht. Für den Zugriff auf entsprechende Kamera soll der Verfassungsschutz Betreiber verpflichten dürfen, Aufnahmen herauszugeben, live auszuleiten oder gleich die Videoüberwachungsanlagen mit zu nutzen – zumindest wenn es um Überwachung von öffentlich zugänglichen Räumen geht. Das heißt, der Verfassungsschutz dürfte in Echtzeit Kameras am Bahnhof oder im Einkaufszentrum anzapfen.

Auch der BND soll biometrische Daten auswerten dürfen. Ein Vergleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet soll ausdrücklich erlaubt sein. Das Verständnis von öffentlicher Zugänglichkeit ist hier allerdings etwas anders gefasst, als man es erwarten könnte. Denn dazu zählen für das BMI „alle Bereiche des Internets, auch solche, die mittels einer vorgelagerten Zugangshürde geschützt sind“. Erst wenn „Schutzmechanismen über rein formale Hürden hinausgehen“ werde dann der Zugriff zum Einsatz eines „nachrichtendienstlichen Mittels“, für das andere Hürden gelten.

Um biometrische Daten abzugleichen, müsste der BND laut Entwurf keine eigenen Mittel nutzen – ein Abgleich dürfte auch über öffentliche oder private Stellen im Ausland erfolgen, wenn er selbst oder andere deutsche oder europäische Stellen das nicht können. Das öffnet die Tore dafür, dass der BND am Ende Anwendungen nutzt, die es nach europäischen Datenschutzrechten nicht geben dürfte. Der Geheimdienst könnte bei außereuropäischen Partnern um Hilfe bitten, für die schwächere Regeln gelten.

Geheimdienst-Kontrolle soll schlanker werden


Für die Kontrolle des Inlands- und Auslandsgeheimdienstes sind bislang unter anderem die G10-Kommission, das Parlamentarische Kontrollgremium und der Unabhängige Kontrollrat (UKRat) zuständig. Die G‑10-Kommission soll dem Entwurf zufolge jedoch wegfallen. Das G‑10-Gesetz regelt derzeit, unter welchen Voraussetzungen in Deutschland die Geheimdienste von Bund und Ländern in das durch Artikel 10 des Grundgesetzes geschützte Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis eingreifen dürfen und wie derartige Eingriffe kontrolliert werden.

Künftig soll mehr Kontrolle im UKRat gebündelt werden, der neue Aufgaben bekommt und das Parlamentarische Kontrollgremium unterstützen soll. Bislang ist der UKRat als oberste Bundesbehörde nur für den Auslandsgeheimdienst BND zuständig. Laut Gesetzentwurf soll er künftig auch den Inlandsgeheimdienst kontrollieren.

Ähnlich wie ein Gericht soll der UKRat besonders eingriffsintensive Einzelmaßnahmen beider Geheimdienste vorab genehmigen. Außerdem soll er die Dienste administrativ kontrollieren, etwa wie sie personenbezogene Daten verarbeiten.

Mehr Befugnisse für den UKRat würden jedoch weniger Befugnisse für die Bundesdatenschutzbeauftragte bedeuten. Eine solche Schwächung der für Geheimdienste mitunter lästigen Behörde hatte die aus dem Amt scheidende Louisa Specht-Riemenschneider bereits befürchtet. Ihr Nachfolger Moritz Hennemann dürfte demnach nur noch weniger sensible Bereiche beaufsichtigen, etwa die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der allgemeinen Verwaltung des BND oder bei Aus- und Fortbildungen.

Noch weniger Transparenz als zuvor


Einige neue Regeln sollen die Informationsfreiheit weiter einschränken. Schon heute sind die Geheimdienste vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen und müssen keine Dokumente an Bürger:innen freigeben – außer es geht um Umweltinformationen.

Künftig sollen für Bürger:innen selbst solche Informationen über die drei Geheimdienste des Bundes tabu sein, die anderen staatlichen Stellen vorliegen. Insbesondere soll das für den Unabhängigen Kontrollrat gelten. In der Begründung des Entwurfs heißt es: „Alle Tätigkeiten der Nachrichtendienste sollen nach dem Willen des Gesetzgebers vom Anspruch auf Informationszugang ausgeschlossen sein.“

Das hätte weitreichende Folgen. Nicht einmal eine Statistik über künftige Agent:innen in Ausbildung soll es noch geben. Eine Ausnahme im Gesetz für Hochschulstatistik soll verhindern, dass feindliche Akteure erfahren, wie viel Spionage-Personal Deutschland in Zukunft haben könnte. Während ihre Macht enorm wächst, sollen Deutschlands Geheimdienste also noch intransparenter werden.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Zur ersten Lesung im Bundestag: Mehr als 167.000 Unterschriften gegen das Überwachungspaket

09. Juli 2026 um 17:59

Die Gesetzentwürfe zu digitalen Befugnissen für Sicherheitsbehörden haben im Bundestag viel Kritik eingesteckt. Wer will, kann mit einer Petition und E‑Mail-Aktion den Gegenwind verstärken.

Zwei Personen stehen in einem Pappkarton; eine mit einer Überwachungskamera, die andere mit einem übergroßen Kopf übergestülpt. Um sie herum Protestierende.
Zur Petitionsübergabe nur aus Pappmaché erschienen: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). – Alle Rechte vorbehalten: Chris Grodotzki / Campact

Eine Pappmaché-Version von CSU-Innenminister Alexander Dobrindt springt aus einem Pappkarton, begleitet von einer riesigen Überwachungskamera. Diese Szene hat die NGO AlgorithmWatch vorbereitet, als sie am gestrigen Mittwoch eine Petition gegen das Überwachungspaket übergeben hat, pünktlich zur ersten Lesung der Gesetzentwürfe im Bundestag. Vor Ort waren die Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz (Grüne), Clara Bünger (Linke) und Maja Wallstein (SPD).

Durch die Reformen dürfte die Polizei automatisiert etwa Fahndungsfotos mit Social-Media-Beiträgen abgleichen und über Datenbanken hinweg Analysen durchführen. Mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren das Paket scharf, unter anderem weil Behörden die Daten zum biometrischen Abgleich sogar an private Firmen im Ausland übermitteln könnten. Außerdem mache der Gesetzentwurf nicht klar, wie der Abgleich von Bildern gesuchter Personen mit im Netz verfügbaren Fotos funktionieren soll, ohne gegen die KI-Verordnung der EU zu verstoßen.

AlgorithmWatch hat die Petition Mitte April gestartet, nachdem Innen- und Justizministerium die drei Gesetzentwürfe zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse vorlegt hatten. Fast drei Monate später überweist der Bundestag die Gesetzentwürfe nun in die Ausschüsse – und die Petition zählt mehr als 167.000 Unterschriften. Zusätzlich hat die Organisation eine E‑Mail-Vorlage eingerichtet, mit der sich Interessierte in wenigen Klicks persönlich an Mitglieder des Bundestags wenden können.

„Genau das Werkzeug, von dem Autoritäre träumen“


Vor fast leeren Reihen hielten die Abgeordneten am Mittwoch ihre Reden zu den Entwürfen. Eine halbe Stunde Aussprache gab es für das umfangreiche Paket. Der Entwurf „zur Änderung der Strafprozessordnung“ soll nun im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beraten werden. Die Gesetzentwürfe „zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“ und „zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ wandern in den Innenausschuss.

Die Opposition hatte Anfang Juli Anträge vorgelegt. „Nein zu biometrischen Massenerkennungssystemen“, schreibt etwa die Linksfraktion. „Sie bauen eine autoritäre Infrastruktur, und diese Infrastruktur bleibt“, sagt Clara Bünger in ihrer Rede im Bundestag. „Eine biometrische Kartei von Millionen Menschen ist genau das Werkzeug, von dem Autoritäre träumen.“

Die Grünen kritisieren, dass die Regierung die Befugnisse für digitale Ermittlungen pauschal ausweiten will. „Wenn Sie das so verabschieden, sind Sie einmal mehr vor dem Bundesverfassungsgericht“, sagt Konstantin von Notz. Die Grünen fordern, die automatisierte Datenanalyse sowie die Fotofahndung im Netz solle stattdessen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

AlgorithmWatch sieht keine Spielräume. „Die vorgeschlagenen Befugnisse sind europarechtswidrig, verletzen verfassungsrechtliche Mindestanforderungen und widersprechen datenschutzrechtlichen Grundsätzen“, schreibt die Organisation mit Blick auf den automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich verfügbaren Daten aus dem Internet. Die Regierung solle die Entwürfe zurückziehen. In der E‑Mail-Vorlage an Bundestagsabgeordnete heißt es deshalb: „Stoppen Sie diese Überwachungspläne!“


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Vereinte Nationen: „Wir können nicht mehr sagen, wir hätten von nichts gewusst“

03. Juli 2026 um 12:07

Der KI-Expertenrat der UN hat den ersten globalen Wissenschaftsbericht zu Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Er zeigt: Regulierung kann mit der rasanten Entwicklung von KI nicht Schritt halten.

UN-Generalsekretär António Guterres hält eine Rede, hinter ihm sind Nationalflaggen aufgestellt.
UN-Generalsekretär António Guterres betont, dass die Mitgliedsstaaten ohne gemeinsame Regeln jede Kontrolle über KI verlieren. (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Pacific Press Agency

Das wissenschaftliche KI-Gremium der Vereinten Nationen hat am Mittwoch einen ersten vorläufigen Bericht zu den Chancen, Risiken und Einsatzmöglichkeiten Künstlicher Intelligenz veröffentlicht. KI könne massive Fortschritte in der Medizin, der Landwirtschaft und vielen weiteren Feldern bringen. Doch die Kluft zwischen ihrer rapiden Entwicklung und der aktuellen KI-Regulierung kann dem Bericht zufolge katastrophale Folgen haben, etwa in der Biotechnologie oder Cybersicherheit.

Das Gremium sieht ein großes Dilemma. Auf der einen Seite sollen Regierungen möglichst evidenzbasiert handeln. Auf der anderen Seite entwickeln sich KI-Technologien so schnell, dass Regulierung zu spät komme, wenn wissenschaftliche Befunde feststehen. „Die Fähigkeiten Künstlicher Intelligenz entwickeln sich schneller weiter, als es möglich ist, sie zu messen oder regulieren“, heißt es im Bericht. Zudem könne KI aktiv über ihre Fähigkeiten hinwegtäuschen. Selbst unter den Industrieländern mangele es an technischer Expertise, um Gefahren fortschrittlicher KI-Modelle einzuschätzen.

KI verstärkt globale Ungleichheiten

Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts liegt auf dem Digital Divide, der Spaltung im Zugang zu Technologien zwischen reichen und armen Ländern. Folgen der Technologie für die Umwelt würden den Globalen Süden stärker treffen als den Norden, verzerrte KI-Modelle und Deepfakes vor allem marginalisierten Gruppen schaden. Darüber hinaus geht es den Fachleuten um Mitbestimmung: Länder, die KI zwar einsetzen, aber keinen Einfluss auf ihre Entwicklung haben, würden Anschluss und Kontrolle verlieren. Zu investieren sei deshalb lokal: nicht nur in eigene Infrastrukturen, sondern auch in KI-Kompetenz und Regulierungsmaßnahmen.

Das Gremium aus 40 internationalen Forschenden verschiedener Disziplinen soll unabhängig von den Vereinten Nationen arbeiten. Seine Aufgabe ist nicht, direkte politische Maßnahmen vorzuschlagen. Vielmehr sollen die Fachleute den aktuellen Wissensstand aufzeigen, damit daraus entsprechende Schritte abgeleitet werden können. Unter Künstlicher Intelligenz fasst das Gremium alle Maschinensysteme, die „wahrnehmen, lernen und handeln“.

Alles netzpolitisch Relevante

Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.

Vom 6. bis 7. Juli findet in Genf der erste Global Dialogue on AI Governance statt: Hier dient der Bericht als Grundlage für die Gespräche der UN-Mitgliedsstaaten. Die Arbeit des Gremius geht unterdessen weiter. Der Bericht soll kontinuierlich erweitert werden, außerdem plant das Gremium Berichte zu inhaltlichen Schwerpunkten wie KI und Umwelt oder KI und Kinderschutz.

„Wir können nicht mehr sagen, wir hätten von nichts gewusst“, sagte UN-Generalsekretär António Guterres auf der Pressekonferenz zum Bericht. „Was wir damit tun, hängt jetzt von uns allen ab.“


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Interne Dokumente: EU-Staaten wollen Chatkontrolle-Zombie zurückbringen

02. Juli 2026 um 16:56

Die EU-Staaten wollen ein totes Gesetz zur freiwilligen Chatkontrolle zurückbringen. Im EU-Parlament regt sich Widerstand. Die Verhandlungen zur dauerhaften Chatkontrolle-Verordnung gehen in die Sommerpause. Wir veröffentlichen eingestufte Verhandlungsdokumente.

Außenminister Constantinos Kombos, Präsident Nikos Christodoulidis, stv. Europa-Ministerin Marilena Raouna.
Abschlusszeremonie der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft. – Alle Rechte vorbehalten: Zyprische EU-Ratspräsidentschaft

Die EU-Staaten wollen die Datenschutz-Regeln wieder schwächen, damit Internet-Dienste Inhalte ihrer Nutzer durchsuchen dürfen. Der Rat hat heute eine neue vorübergehende Ausnahme der E‑Privacy-Verordnung auf den Weg gebracht.

Wir veröffentlichen zehn interne Dokumente zu den Chatkontrolle-Verhandlungen.

Ausnahme ausgelaufen und wirkungslos

Die EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation verbietet das Überwachen von Nachrichten ohne Einwilligung der betroffenen Nutzer. Von 2021 bis April hat eine vorübergehende Ausnahme Anbietern erlaubt, die Inhalte ihrer Nutzer freiwillig zu scannen.

Im März stimmte das EU-Parlament gegen eine weitere Verlängerung. Damit lief die Ausnahme-Regel am 3. April aus. Befürworter der freiwilligen Chatkontrolle befürchten, dass ohne dieses Gesetz weniger Kindesmissbrauch im Internet gemeldet wird.

Doch das stimmt nicht, die Polizei erhält weiterhin massenhaft Hinweise. Einige Big-Tech-Unternehmen scannen einfach weiter und berufen sich dafür auf andere Rechtsgrundlagen.

Deutschland für freiwillige Chatkontrolle

Obwohl die Ausnahme-Regel für die freiwillige Chatkontrolle nicht notwendig ist und vom EU-Parlament abgelehnt wurde, soll sie wieder eingeführt werden. EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola hatte einen neuen Anlauf gemacht.

Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag. Das Bundesinnenministerium wies die deutsche Delegation an: „Die schnellstmögliche Wiederherstellung der Rechtslage vor Auslaufen der Interims-Verordnung hat höchste Priorität.“ Die deutsche Gesandte sagte in Brüssel, „dass es um die Bekämpfung eines schweren Verbrechens gegen Kinder gehe und man deswegen keine Zeit verlieren dürfe“.

Auch eine deutsche Beamte der EU-Kommission macht Druck. Die freiwillige Chatkontrolle „habe 15 Jahre sehr gut funktioniert“ – also lange vor der Ausnahme-Regel. Trotzdem drohen einige Unternehmen, „nach der Sommerpause die freiwillige Aufdeckung [einzustellen]“. „Der Rat müsse nun schnell handeln, damit das Parlament-Plenum noch im Juli darüber abstimmen könne.“

Abstimmen, bis das Ergebnis passt

Letzte Woche haben die EU-Staaten die Ratspräsidentschaft beauftragt, einen neuen Vorschlag vorzulegen. Den haben sie heute angenommen. Nächste Woche stimmt das EU-Parlament darüber ab, ob sie das Gesetzgebungsverfahren mit Dringlichkeit fortsetzen.

Wichtige Abgeordnete lehnen das ab. Die Berichterstatterin Birgit Sippel kritisiert das „unlautere Manöver“: „Als Berichterstatterin für die Interim-Verordnung werde ich eine Verlängerung zu den Bedingungen der Mitgliedstaaten nicht unterstützen.“

Auch die EU-Staaten sind „nicht sicher, ob eine Mehrheit im Parlament zustande“ kommt.

Keine Einigung bei Trilog

Gefährlicher als die vorübergehende Ausnahme ist die dauerhafte Chatkontrolle-Verordnung. Seit vier Jahren verhandeln die EU-Institutionen. Eine Einigung im Trilog ist weiterhin nicht in Sicht.

Die Kommission will Hoster und Kommunikations-Dienste verpflichten, die Inhalte aller Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen. Das Parlament will Internet-Dienste verpflichten, die Inhalte verdächtiger Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen. Die EU-Staaten wollen keine Verpflichtung für Internet-Dienste, sie sollen Inhalte freiwillig scannen dürfen.

Die Trilog-Verhandlungen haben bisher vor allem wenige kontroverse Aspekte geeinigt. Darunter sind Pflichten zum Entfernen und Sperren bekannter Straftaten. Sprachnachrichten und Anrufe sollen nicht gescannt werden. Eine Altersverifikation wird nicht verpflichtend.

Verpflichtend oder freiwillig

Knackpunkt der Verhandlungen bleibt die Frage, ob Dienste-Anbieter die Inhalte ihrer Nutzer freiwillig scannen dürfen oder sogar gegen ihren Willen scannen müssen. Die Ratspräsidentschaft hat eine „Mischung zwischen freiwilliger und verpflichtender Aufdeckung, getrennt nach öffentlichen und nicht-öffentlich zugänglichen Inhalten“ vorgeschlagen. Die EU-Staaten haben dazu keine einheitliche Position.

In der letzten Verhandlungsrunde auf Arbeitsebene wurde das Thema „nur kurz angesprochen“. Bisher hatte das EU-Parlament eine freiwillige Chatkontrolle „generell abgelehnt“. Jetzt sind die Abgeordneten bereit, „die freiwillige Aufdeckung zu prüfen“.

Das Parlament hat „aber sehr deutlich gemacht, dass Ende-zu-Ende Verschlüsselung nicht unter den Anwendungsbereich fallen dürfe und keine Verpflichtung zur generellen Überwachung erfolgen dürfe“.

Deutschland ist nicht gegen verpflichtende Chatkontrolle, „solange sie eine ergänzende Maßnahme zu freiwilligen Durchsuchungen“ darstellt. Der Umfang der freiwilligen Chatkontrolle sollte „nicht eingeschränkt werden und sich sowohl auf bekannte als auch auf unbekannte CSAM-Inhalte sowie auf Grooming beziehen“.

Keine Einigung im Sommer

Eine Einigung im Trilog wird es wohl nicht so bald geben. Gestern ist die EU-Ratspräsidentschaft von Zypern auf Irland übergegangen.

Letzte Woche war noch geplant, dass die technischen Verhandler im Juli noch zweimal tagen. Diese Woche sagen Verhandler, dass die Juli-Termine für technische Verhandlungen abgesagt sind. Der Trilog macht Sommerpause.

Der nächste politische Trilog ist „für den 29. September vorgesehen“. Dann ist Herbst – und das dritte Quartal fast vorbei.

Update: Zwei weitere Dokumente ergänzt.


Hier die Dokumente in Volltext:


  • DKOR-ID: BRUEEU 2026-06-17 58505
  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 17. Juni 2026
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BMI, BMJV, BKAmt, BMBFSFJ, BMF, BMG, BMWE
  • Betreff: Sitzung der JI-Referent*innen am 17. Juni 2026
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 350.80

Sitzung der JI-Referent*innen zur CSA-VO am 17. Juni 2026

I. Zusammenfassung und Wertung

In der Aussprache zu Dok. 10431/26 zeigte sich überwiegende Zustimmung zu den Vorschlägen des Vorsitzes. Es blieben jedoch zahlreiche Fragen zur konkreten Ausgestaltung der Sperr- und Auslistungs-Anordnungen offen. Unterschiedliche Auffassungen gab es zum Ausschluss von Audiokommunikation aus dem Anwendungsbereich. Auch wurde die vorgeschlagene forcemajeure Klausel (Zeile 44) von einigen Delegation als zu weitgehend erachtet.

Zur Frage des weiteren Verfahrens zur Aufdeckung von CSAM gab es nur wenige Wortmeldungen. Diese bezogen sich jedoch im Wesentlichen auf die Frage, ob und wie weit verschlüsselte Kommunikation aus dem Anwendungsbereich herausgenommen werde.

Vorsitz wird am 26. Juni dem AStV einen Sachstand vorlegen und um Bestätigung bitten, dass mit dem Gesamtpaket zur Aufdeckung (Mischung aus freiwilliger Aufdeckung und Aufdeckungsanordnung, getrennt nach öffentlich zugänglichen und nicht-öffentlich zugänglichen Inhalten) weiterverhandelt werden soll.

II. Im Einzelnen

zu Dokument 10431/26

Artikel 1 und 2
Zeilen 106a, 137

Der Ausschluss von Audiokommunikation und die vom EP vorgeschlagene Klarstellung zu Audio Tracking bei Videos wurde von uns ebenso wie von FIN, ITA und POL begrüßt. Für eine Beibehaltung von Audio im Anwendungsbereich sprachen sich hingegen FRAU, HUN und BGR aus. LTU erklärte, dem Ausschluss von Audio zustimmen zu können, wenn dies nur für nicht-öffentliche Inhalte gelte. FRA unterstützte ausdrücklich den Verweis auf die e‑evidence RL in Zeile 137. HRV bat hier um die Ergänzung von Metadaten, welche sich auch Inhaltsdaten ergäben. KOM gab zu bedenken, dass man hier präzise sein und festlegen müsse, ob Audio aus dem kompletten Anwendungsbereich herausgenommen werde oder nur bei der Aufdeckung. Ein Ausschluss aus dem kompletten Anwendungsbereich führe dazu, das Audio auch nicht Teil des Risikomanagements sein werde und Diensteanbieter Meldungen z.B. von Nutzern nicht verarbeiten dürften. Zudem sei nicht klar, ob es nur um gespeicherte Videos ginge oder livestreaming, das leider sehr relevant in diesem Kontext sei. Es sei auch nicht klar, was mit „embedded content“ sei oder mit animierten Bildern.

Zeile 129

Lediglich POL ging explizit auf den Textvorschlag ein und begrüßte die Idee der Verschiebung in einen EG. KOM hingegen sah es mit Hinweis auf den simplification Omnibus als notwendig an, dies im verfügenden Teil zu regeln.

Zeilen 130, 130a, 134

Wir betonten, dass die Anleitungen zum sexuellen Kindesmissbrauch in den Anwendungsbereich fallen müssten, zeigten uns aber flexibel, wie dies in der VO verankert werde (auch HRV). NLD sprach sich gegen eine eigene Definition aus. FRA plädierte dafür, dies Frage wie bei der CSA-RL zu handhaben (auch ITA, LTU). SWE legte hierzu PV ein. KOM erläuterte, dass man sich in der RL für eine getrennte Lösung entschieden habe, da die MS bei der konkreten Höhe der Strafen flexibel sein wollten. Dieses Problem bestehe bei der VO aber nicht. Eine ausdrückliche Nennung sei sinnvoll, auch weil man dann Hashes für solche Handbücher generieren und Löschung veranlassen könne.

Zeilen 141b (i.V.m. Artikel 13 und 48)

FIN begrüßte grundsätzlich die vorgeschlagene Definition (auch POL), machte aber klar, dass das konkrete Verfahren der „Eilmeldung“ bzw. wann ein solcher Fall eintrete noch nicht eindeutig sei. Auch müsse das Verhältnis zu Art. 18 DSA geklärt werden. KOM stimmte zu, dass man hier gerade beim Begriff „fortlaufender Missbrauch“ genauer definieren müsse, um zu viele (ungerechtfertigte) Meldungen zu vermeiden.

Artikel 14–15, Artikel 16–18, Artikel 18a‑c

FRA erneuerte seine Bedenken, dass Regelungen entgegen dem etablierten FRA Behördensystem geschaffen würden. Die Verfahren in den Zeilen 341c und h würden von der TCO-VO abweichen und seien zu langsam. Zu den Sperranordnungen komme von FRA ein Textvorschlag. Zur URL-Liste sei nicht klar, wie diese erstellt werde und ob sie tatsächlich nur bekanntes Material betreffen solle (ähnlich HUN). Auslistungs-Anordnungen schließlich sollten nicht zeitlich begrenzt sein (auch ITA, LTU).

Schwarz-Rot will die Informationsfreiheit beschneiden.

Wir kämpfen für Transparenz. Mit deiner Unterstützung.

HRV sah in dem gewählten Text für „force majeure“ ein zu einfaches Schlupfloch für die Diensteanbieter (auch SWE, HUN, BGR).

ITA erinnerte an die bekannte Haltung, dass Entfernungsanordnungen nur durch justizielle Stellen erlassen werden dürften (SWE deutlich dagegen). Im Falle der Art. 16–18 könne man eine direkte Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden mit anschließender justizieller Überprüfung akzeptieren. ITA sei bereit, den Vorschlag des EP zu Art. 14 und 15 zu prüfen. Es müsse aber klar sein, dass dies das Verfahren nicht über Gebühr verlangsamen dürfe. ITA spreche sich zudem für die EP Forderung nach starken Entschädigungsregeln aus.

LVA zeigte große Skepsis gegenüber dem Wunsch des EP, die geklammerten Stellen in Zeilen 395–406 wieder aufzunehmen. Dies könne das Verfahren erheblich verlangsamen. (ähnlich LTU).

KOM erklärte, dass die URL Liste zu größtmöglicher Kohärenz führen werde. Die MS könnten die festgestellten URL live einspeisen. Dass die Liste „nur“ bekanntes Material enthalte, läge daran, dass die MS die URL nur melden würden, wenn CSAM dort festgestellt worden sei. Damit sei das Material automatisch bekanntes Material.

Artikel 43

Wir begrüßten die vorgeschlagene Verschlankung des Textes. FRA bat um Ergänzung der Interpol Datenbank in Art. 43d. KOM hingegen plädierte für eine klare und abschließende Beschreibung der Aufgaben des Zentrums. Das Zentrum habe eine zentrale Rolle in der Verordnung und das Mandat müsse klar beschrieben sein. Es sei nicht sinnvoll, dass die Aufgaben „über den ganzen Text verstreut würden“. KOM werde hierzu eine Textvorschlag vorlegen.

Artikel 66

HRV erneuerte, unterstützt von ITA, HUN und LUX, seine Forderung, den Technologieausschuss für alle MS zu öffnen. ITA sprach sich zudem gegen den von der KOM in der letzten Sitzung eingebrachten Vorschlag für eine Öffnung für nicht MS-Staatsangehörige aus. Dies unterlaufe die Bemühungen der EU für technologische Souveränität. FRA forderte, Bestimmungen zu Interessenskonflikten im Text aufzunehmen.

Artikel 89

FRA sah es als zu früh an, über diese Frage zu diskutieren. ITA sah es als ausreichend an, freiwillige Maßnahmen erst zuzulassen, wenn das EU Zentrum seinen Betrieb aufgenommen habe.

Vorsitz bat abschließend um evtl. weitere schriftliche Kommentare bis heute Dienstschluss.

zu Dokument 9659/26

Vorsitz dankte eingangs allen MS; die schriftliche Kommentare eingereicht hätten und bat um evtl. weitere Stellungnahmen.

FIN machte klar, verpflichtende Aufdeckung in interpersoneller Kommunikation mit nicht öffentlich zugänglichen Inhalten nicht akzeptieren zu können. In öffentlich-zugänglichen Inhalten sei dies akzeptabel. Freiwillige Aufdeckung müsse im Rahmen bleiben und keine Inhalte sondern lediglich „patterns“ identifizieren. FIN sei auch gegen eine Suche durch das Zentrum.

MLT und FRA erneuerten die Forderung, den Anwendungsbereich auf bekanntes und neues Material sowie Grooming zu erstrecken. FRA ergänzte, dass die Verordnung bewährte Verfahren nicht unterlaufen und erschweren dürfe.

Auch POL unterstrich noch einmal die bekannte Position, dass ein generelles Monitoring zu vermeiden sei und Aufdeckung im nicht-öffentlichen Bereich nur gezielt erfolgen dürfe.

NLD, unterstützt von LUX und ITA stellten die Frage, ob und in welcher Form verschlüsselte Inhalte vom Anwendungsbereich ausgeschlossen seien und baten dahingehend um Klarstellung im Text.

Vorsitz verwies hierzu lediglich auf die allgemeine Ausrichtung, welche Encryption nicht explizit ausschließe.

Abschließend informierte Vorsitz über die geplante Befassung des AStV am 26. Juni. Man wolle einen Sachstand aufbereiten und über den Ansatz zur Aufdeckung informieren. Man habe schon das Gefühl, dass man mit diesem Ansatz weiterarbeiten könne. Natürlich müsse man an den einzelnen Elementen arbeiten und insbesondere der jeweilige Anwendungsbereich sei problematisch. Man habe mit EP zumindest in Ansätzen zur Aufdeckung in öffentlichen Inhalten gesprochen. Hier sei EP aber bislang nur zur Anwendung auf bekanntes Material bereit. Am Rande der Sitzung sprach EP zudem davon, dass die MS im AStV auch rote Linien vorbringen könnten.

Einen von der KOM vorgeschlagenen Text zur Angleichung an den DSA werde man im nächsten ITM diskutieren und ggf noch diese Woche den MS vorlegen.


  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Von: BMI, Referat CI 6, Grundsatz Cyberfähigkeiten der Sicherheitsbehörden
  • An: Auswärtiges Amt, EU-Koordinierungsgruppe (EG11)
  • Beteiligte Referate im BMI: CI 8, ÖS I 1, ÖS I 4, L 3, E 2
  • Beteiligte Ressorts: BMJV, BMDS, BMBFSFJ, AA, BMF, BMWE, BKAmt
  • Betreff: 3036. AStV-2 am 26. Juni 2026
  • TOP: 49 – Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
  • Hier:
    1. Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern Vorbereitung des Trilogs
    2. Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1232 hinsichtlich der Verlängerung ihrer Geltungsdauer Sachstand und Leitlinien für die weiteren Beratungen
  • Dokument: 10499/26
  • Weisung

Weisung: 3036. AStV-2 am 26. Juni 2026

1. Ziel des Vorsitzes

Trilogvorbereitung zur CSA-VO sowie aktueller Stand und Leitlinien zur Interims-VO

2. Deutsches Verhandlungsziel/ Weisungstenor

Die freiwillige Aufdeckung durch Anbieter schützt Kinder nicht nur vor sexuellem Missbrauch im Internet, sondern auch vor körperlichem sexuellem Missbrauch. Hinweise auf CSAM sind in vielen Fällen erste Ermittlungsansätze, die im Ergebnis zur Beendigung von anhaltendem Missbrauch führen. Gehen diese Hinweise zurück, bedeutet das auch einen Rückgang an Aufdeckung von laufendem Missbrauch.

Die schnellstmögliche Wiederherstellung der Rechtslage vor Auslaufen der Interims-VO hat daher höchste Priorität.

Die RP wird darin unterstützt, einen weiteren Versuch zur Verabschiedung der Interims-VO zu verfolgen. Der Text einer solchen VO sollte sich möglichst nah an der ausgelaufenen Interims-VO halten. Einschränkungen gegenüber der bisherigen Interims-VO lehnen wir ab.

Die vorgeschlagene Laufzeit der VO bis 03.04.2028 wird unterstützt. Anstelle einer festen Laufzeit könnte die neue Interims-VO bis zum Inkrafttreten der CSA-VO gelten, um ein erneutes Auslaufen wie in diesem Jahr zu vermeiden.

In Bezug auf die Verhandlungen zur CSA-VO wird befürwortet, dass sich der Vorsitz weiterhin auf Grundlage des Kompromissvorschlags auf die entscheidenden Fragen der Aufdeckung konzentriert, abgeschichtet nach den vorgeschlagenen Arten der Aufdeckung, einschließlich der Aufdeckung durch das EU-Zentrum. Diese wesentlichen Fragen sollten nicht zurückgestellt werden, denn auch die weniger schwierigen Nebenbestimmungen können erst dann bewertet werden, wenn die grundsätzliche Ausgestaltung der VO absehbar ist.

3. Sachstand

Zur Interims-VO:

Mit dem Auslaufen der Interims-VO am 03.04. ist eine Rechtsgrundlage entfallen, die den Anbietern nummernunabhängiger Telekommunikationsdienste (z.B. E‑Mail oder Messengerdienste) ein Abweichen von den nationalen Regelungen zur Umsetzung des Verbots der Überwachung von Kommunikationsinhalten nach Art. 5 der e‑Privacy Richtline erlaubt hatte. Es ist daher von einem Rückgang an Hinweisen auf CSAM auszugehen, der sich derzeit aber noch nicht eindeutig aus den vorliegenden Zahlen des BKA ablesen lässt.

Ursprünglich verfolgte Verlängerung der Interims-VO war gescheitert, da sich EP und Rat nicht auf eine Position einigen konnten.

EP-Präs. Metsola signalisierte bei ER Bereitschaft, 2. Lesung im EP durchzuführen. Hierfür müsste Rat (neuerliche) Position in 1. Lesung annehmen, die bereits einmal vom EP abgelehnt wurde und für die auch jetzt nicht sicher ist, ob Mehrheit im EP zustande käme. Zudem befürchtet Vorsitz Schwächung der Verhandlungsposition des Rates bei eigentlicher CSA-VO. CYP-RP bittet daher AStV um Festlegung, ob weiterer Versuch zur Verabschiedung der Interims-VO erfolgen soll.

Zur CSA-VO:

Vorsitz hat Trilog intensiv vorangetrieben und zu vielen Teilen der VO Einigung mit EP erzielt. Zudem in Absprache mit KOM Angleichung an die Bestimmungen des DSA erreicht. Hinsichtlich der stark abweichenden Positionen des EP und des Rates zu Aufdeckung (EP setzt auf sehr stark eingegrenzte, aus Sicht der Praktiker nicht praktikable, Aufdeckungsanordnung, Rat auf Freiwilligkeit wie bei der Interims-VO) gab es erste Ideen des Vorsitz Diese zeichnen sich durch Mischung aus freiwilligen und verpflichtenden Maßnahmen und Trennung zwischen öffentlich zugänglichen Inhalten und nicht-öffentliche zugänglichen Inhalten aus. Angesichts bekannter kritischer Haltung des EP zur freiwilligen Aufdeckung dürfte Einigung schwierig werden.


  • DKOR-ID: BRUEEU 2026-06-26 73442
  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 26. Juni 2026
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BMI, BMJV, BKAmt, BMBFSFJ, BMF, BMG, BMWE
  • Betreff: 3036. AStV-2 am 26. Juni 2026
  • TOP 49: Preventing and combatting child sexual abuse – Interims-VO ist überraschend wieder im Spiel
  • Hier:
    1. Regulation laying down rules to prevent and combat child sexual abuse
    2. Regulation amending Regulation (EU) 2021/1232 as regards the extension of its period of application
  • Bezug: 10449/26
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 350.80

3036. AStV-2 am 26. Juni 2026

I. Zusammenfassung und Wertung

Nachdem EP-Präsidentin Metsola das Aufleben der bereits am EP gescheiterten Interims-VO beim Europäischen Rat in der vergangenen Woche in Aussicht gestellt hatte, befasst sich der AStV-2 am 26. Juni mit deren Neuauflage. Die Sitzung erbrachte einen klaren Auftrag seitens der MS an die Vorsitz, das Angebot des EP für eine 2. Lesung zur Interims-VO anzunehmen und dazu schnellstmöglich einen angepassten Standpunkt des Rates in 1. Lesung vorzulegen. Es wurde dabei deutlich, dass die MS hierbei eine Übernahme des Textes der im April ausgelaufenen Interims-VO wünschten. Dem KOM Vorschlag, ggf. eine längere oder flexible Laufzeit bis zum Inkrafttreten der endgültigen CSA-VO vorzusehen, schlossen sich neben mir auch LVA, MLT, SVN und EST an. Ich unterstützte ebenso wie FRA, LVA und GRC den Appell der KOM, die Arbeiten zügig voranzutreiben, damit das EP in seiner Plenumssitzung Anfang Juli abstimmen könne.

Die Abfrage des Vorsitz, ob man im kommenden Trilog zur CSA-VO mit dem EP das Thema Aufdeckung auf Basis des vorgelegten Vorschlags (Mischung zwischen freiwilliger und verpflichtender Aufdeckung, getrennt nach öffentlichen und nicht-öffentlich zugänglichen Inhalten) aufgreifen solle, ergab kein eindeutiges Ergebnis.

Vorsitz sagte zu, noch unter eigenem Vorsitz einen Text für die Interims-VO vorzulegen und im Rat zu diskutieren. Zur Dauer der Verlängerung der Interims-VO sowie zum genauen Inhalt des am Montag stattfindenden Trilogs äußerte sich Vorsitz in seinen Schlussfolgerungen nicht.

II. Im Einzelnen

Vorsitz berichtete eingangs über den erzielten Fortschritt in den Trilogen. Man habe zu einem großen Teil der CSA-VO Einigung mit dem EP erzielt. Der Komplex Aufdeckung sei aber sehr schwierig. Vorsitz habe einen Kompromissvorschlag vorgelegt, der versuche, die weit auseinander liegenden Positionen des EP und des Rates zusammenzubringen. EP habe Bereitschaft signalisiert, sich damit zu befassen, lehne aber weiterhin freiwillige Aufdeckung ab. Vorsitz bitte daher um Leitlinien für den Trilog am 29. Juni. Es sei zu entscheiden, ob Vorsitz zunächst nur die weitestgehend geeinigten Textteile versuche abzuschließen (Option B) oder den Kompromissvorschlag zur Aufdeckung bereits in die Verhandlungen einbringe (Option A).

Alles netzpolitisch Relevante

Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.

Des Weiteren sei es notwendig, auf ein Angebot des EP zu reagieren, doch noch eine Einigung zur Interims-VO zu suchen, um die derzeit bestehende Rechtslücke zu schließen. EP wolle die 2. Lesung durchführen. Hierfür brauche es einen neuen Text und eine Ratsposition in 1. Lesung. EP könne dann in 2. Lesung entscheiden, ob es den Text übernehme oder nicht. Sollte das EP nicht innerhalb von 3 Monaten entscheiden, gelte die Ratsposition als angenommen.

KOM (GD HOME, Beate Gminder) begrüßte den erzielten Fortschritt und sah im Kompromissvorschlag zur Aufdeckung den richtigen Ansatz. KOM sehe für den kommenden Trilog ausreichend Themen, die man abschließen könne. Ggf. könne man auch bereits das Thema Aufdeckung in öffentlich zugänglichen Inhalten ansprechen. Es sei wichtig, das derzeitige Momentum zu nutzen. Zur Interims-VO herrsche dringender Handlungsbedarf. Die darauf basierende Aufdeckung durch die Diensteanbieter habe 15 Jahre sehr gut funktioniert und die festgestellten und übermittelten Inhalte seien die Hauptquelle von Ermittlungen gewesen. Das EP-Angebot sei eine Chance, die man ergreifen müsse. Der Rat müsse nun schnell handeln, damit das EP-Plenum noch im Juli darüber abstimmen könne. Es gäbe Signale der Diensteanbieter, dass man ggf. nach der Sommerpause die freiwillige Aufdeckung einstellen werde. Hinsichtlich der Laufzeit der Interims-VO könne sich KOM auch einen längeren Zeitraum, ggf. auch eine Formulierung „bis zum Inkrafttreten der CSA-VO“ vorstellen, um zu vermeiden, dass man in 2 Jahren wieder vor der gleichen Problematik stehe.

Ich unterstrich, dass es um die Bekämpfung eines schweren Verbrechens gegen Kinder gehe und man deswegen keine Zeit verlieren dürfe (auch LVA und FRA). Insofern unterstütze ich die Ausführungen der KOM und plädierte für eine erneute Befassung des AStV in der nächsten Woche. Man müsse das Angebot des EP annehmen und die unveränderte Rechtslage wie vor Auslaufen der Interims-VO wiederherstellen. Auch hinsichtlich der Laufzeit unterstütze ich den Vorschlag der KOM. Dies könnte ein Weg sein, eine erneute Rechtslücke zu vermeiden. Hinsichtlich des Trilogs am kommenden Montag seien wir der Auffassung, dass man sich weiterhin auf die zentrale Frage der Aufdeckung konzentrieren müsse. Dieses könne man nicht zurückstellen, da auch die weiteren Bestimmungen der VO erst bewertet werden könnten, wenn die Fragen zur Aufdeckung geklärt seien.

Für eine Annahme des Angebots des EP und die Vorlage einer zur ausgelaufenen Interims-VO textidentischen Ratsposition sprachen sich alle MS außer ITA aus. Hierbei gaben BEL, LTU, MLT und POL zu bedenken, dass dies nicht die Verhandlungen zur CSA-VO negativ beeinflussen dürfe.

ITA lehnte eine Lösung wie die Interims-VO aus generellen Erwägungen ab. Man habe sich hierzu auf technischer Ebene bereits mehrfach geäußert.

Hinsichtlich der Abfrage, ob man beim kommenden Trilog auf Basis des Kompromissvorschlages bereits Verhandlungen zur Aufdeckung beginnen solle (Option A) oder ob man lediglich versuchen solle, im Grundsatz geeinigte Textteile zu finalisieren (Option B), ergab sich zwar eine grundsätzliche Zustimmung zum Kompromissvorschlag, aber ein uneinheitliches Bild zum weiteren Verfahren.

Für Option A sprachen sich neben mir auch ESP, FIN, LVA, SVK, NLD, DNK, POL, ROU und GRC aus. Option B wurde von FRA, PRT, HRV, AUT, CZE, MLT, SVN, HUN und SWE bevorzugt. Die übrigen MS äußerten sich nicht oder nicht eindeutig.

LUX sah ebenso wie EST, AUT (mit Hinweis auf Position des AUT Parlaments) und ITA noch technischen Diskussionsbedarf zum Kompromissvorschlag zur Aufdeckung. ITA bat insbesondere darum, das EP um Erläuterung zu bitten, wie die Aufdeckung nur für bestimmte Personen/Gruppen funktionieren soll (ähnlich AUT).

Vorsitz schlussfolgerte eine breite Unterstützung für eine Annahme des EP Angebots zur Interims-VO. Man werde eine Text für die Beratung auf technischer Ebene noch unter eigenen Vorsitz vorlegen und diskutieren.


  • DKOR-ID: BRUEEU 2026-06-30 54649
  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 30. Juni 2026
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BMI, BMJV, BKAmt, BMBFSFJ, BMF, BMG, BMWE, BMDS
  • Betreff: Sitzung der JI-Referent*innen am 30. Juni 2026
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 350.80

Sitzung der JI-Referent*innen zur CSA-VO am 30. Juni 2026

I. Zusammenfassung und Wertung

TOP 2: Proposal for a Regulation laying down rules to prevent and combat child sexual abuse

Outcome of the fifth trilogue on 29 June 2026

Vorsitz berichtete vom gestrigen Trilog, bei dem man für große Teile des Textes eine politische Einigung erzielen konnte. Eine neue Textfassung werde gerade von IRL vorbereitet. Man habe auch einen ersten kurzen Austausch zum Komplex Aufdeckung gehabt.

Folgende Einigung sei erzielt worden:

Zu Audio habe man sich darauf verständigt, Audio in Videos im Anwendungsbereich zu belassen. „Sprachnachrichten“ können gemeldet werden, aber unterliegen nicht der Aufdeckung. Anrufe sind nicht vom Anwendungsbereich umfasst.

Zur Altersverifikation gab es schwierige Verhandlungen, da der Rat diese verpflichtend haben wollte, das EP aber auf „kann“ bestand. Zudem bestand das EP auf eine lange Liste von Sicherungsmaßnahmen, die das Verfahren quasi unmöglich gemacht hätten. Daher sei man – im Zuge eines Gesamtkompromisses – davon abgerückt, Altersverifikation in den Risikominderungsmaßnahmen explizit aufzuführen. Anbieter könnten diese aber nach wie vor einsetzen. Im Gegenzug habe EP seine umfangreiche Liste zur Risikobewertung und zur Risikominderung aufgegeben.

Bei grenzüberschreitenden Entfernungs- und Auslistungsanordnungen habe man sich auf das TCO-Modell verständigt.

Die Verhandlungen zu den Sperranordnungen hätten dazu geführt, dass das EP die Ratsposition plus die Möglichkeit zur Klage akzeptiert habe. Zu den Behörden sei EP von seiner ursprünglichen Forderung, dass nur justizielle oder unabhängige Stellen diese ausstellen dürften, abgerückt. Es sei gelungen, eine Ausnahmeklausel zu formulieren, die die Möglichkeit offenhalte, dass dies Anordnungen in bestimmten Fällen auch durch die „zuständige Behörde“ ausgestellt werden könnten (mit anschließender justizieller Bestätigung).

Bei der Feststellung von CSAM habe man ebenfalls eine Formulierung gefunden, die nicht mehr auf der EP Forderung nach „faktischer Unabhängigkeit“ beruhe, sondern – mit engen Bedingungen – zulasse, dass Strafverfolgungsbehörden „zuständige Behörden“ sein könnten.

Zur Übermittlungsdauer von CSAM habe man sich aufgrund der sehr unterschiedlichen Mandate von EP und Rat auf „3 Monate für alles“ geeinigt.

Den Komplex Aufdeckung habe man nur kurz angesprochen. Man könne als erstes Ergebnis festhalten, dass EP zumindest Bereitschaft erklärt habe, die freiwillige Aufdeckung zu prüfen. Bislang habe EP dies generell abgelehnt. EP habe aber sehr deutlich gemacht, dass Ende-zu-Ende Verschlüsselung nicht unter den Anwendungsbereich fallen dürfe und keine Verpflichtung zur generellen Überwachung erfolgen dürfe. Dann sei man bereit, mit dem Vorschlag des Vorsitz zur Aufdeckung weiter zu arbeiten.

Auf Nachfrage ITA erläuterte Vorsitz, dass im Trilog die Frage, welche Art von CSAM in den Anwendungsbereich fallen solle, noch kein Thema war.

TOP 3: Proposal for a Regulation amending Regulation (EU) 2021/1232 as regards the extension of its period of application

Examination of Presidency text
Dok: 11100/26

Vorsitz erläuterte kurz die Beweggründe des gewählten Verfahrens. Man habe sich bewusst soweit als möglich an den damaligen KOM Vorschlag zur Verlängerung der Interims-VO gehalten. Es seien aber einige technische Anpassungen notwendig gewesen, da es sich nicht mehr um eine Verlängerung handele. Das Gültigkeitsdatum (April 2028) wolle man ebenfalls beibehalten. Es sei im Frühjahr vom Rat als ausreichend erachtet worden und nun sei man in den Verhandlungen zur CSA-VO ja deutlich weitergekommen. Es sei schwierig, dem EP nun erneut volle 2 Jahre vorzuschlagen. Dies könne ein falsches Signal sein. Der von der KOM vorgeschlagenen Lösung, die Laufzeit an die Verabschiedung der CSA-VO zu koppeln, berge die große Gefahr, beim EP starken Widerstand hervorzurufen. Man sehe nur dann eine realistische Chance, wenn nicht versuche, noch mehr Zeit „herauszuschlagen“.

Dieser Einschätzung stimmten im Wesentlichen alle wortnehmenden MS (POL, FRA, DEU, NLD, BEL, LTU, DNK, ESP, LVA, HRV, PRT, MLT, SWE, FIN) und zeigten sich daher flexibel, auch wenn vereinzelt der Wunsch nach einem längeren Zeitraum durchaus erkennbar war.

JD ergänzte, dass seine offene Formulierung, wie von der KOM vorgeschlagen, rechtlich auch nicht möglich sei.

Vorsitz schlussfolgerte Zustimmung für den vorgeschlagenen Text und die Festlegung auf eine Laufzeit bis zum 3. April 2028. Der Vorgang (mit entsprechender Ergänzung des Datums und kleinen technischen Änderungen) werde nun dem AStV vorgelegt und gehe anschließend in ein 24-stündiges schriftliche Verfahren. IRL (als Vorsitz ab morgen) erklärte, aufgrund der breiten Zustimmung den Vorgang im AStV als I‑Punkt behandeln zu wollen.

IRL unterstrich zudem, die Trilogverhandlungen zur CSA-VO mit dem zum Komplex Aufdeckungen gewählten Ansatz sowie der gleichen Intensität weiter verhandeln zu wollen. Derzeit plane man ITM am 2. und 13. Juli sowie JI-Referent*innen Sitzung am 14. Juli. Ein politischer Trilog sei für den 29. September vorgesehen. Ab September werde man sich dann auch mit der Sitzfrage des Zentrums befassen.


  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Von: BMI, Referat CI 6, Grundsatz Cyberfähigkeiten der Sicherheitsbehörden
  • An: Auswärtiges Amt, EU-Koordinierungsgruppe (EG11)
  • Beteiligte Referate im BMI: CI 8, ÖS I 1, ÖS I 4, L 3, E 2
  • Beteiligte Ressorts: BMJV, BMDS, BMBFSFJ, AA, BMF, BMWE, BKAmt
  • Betreff: 3037. AStV-2 am 1. Juli 2026
  • TOP: 7 – Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1232 hinsichtlich der Verlängerung ihrer Geltungsdauer
  • Hier:
    • Vorbereitung der Annahme des Standpunkts des Rates in erster Lesung und der Begründung des Rates
    • Beschluss über die Anwendung des schriftlichen Verfahrens
  • Dokument: 11248–26
  • Weisung

Weisung: 3037. AStV-2 am 1. Juli 2026

1. Ziel des Vorsitzes

Vorbereitung der Annahme des Standpunkts des Rates zur Interims-VO.

2. Deutsches Verhandlungsziel/ Weisungstenor

Zustimmung

3. Sachstand

Zur Interims-VO:

Mit Auslaufen der Interims-VO am 03.04. ist Rechtsgrundlage entfallen, die Anbietern nummernunabhängiger Telekommunikationsdienste (z.B. E‑Mail oder Messengerdienste) ein Abweichen von nationalen Regelungen zur Umsetzung des Verbots der Überwachung von Kommunikationsinhalten nach Art. 5 der e‑Privacy Richtline erlaubt hatte.

Es ist daher von einem Rückgang an Hinweisen auf CSAM auszugehen, der sich derzeit aber noch nicht eindeutig aus den vorliegenden Zahlen des BKA ablesen lässt.

Ursprünglich verfolgte Verlängerung war gescheitert, da EU und Rat sich nicht auf eine Position einigen konnten.

Nun hat EP-Präs. Metsola beim ER Bereitschaft signalisiert, eine 2. Lesung im EP durchzuführen. Hierfür müsste der Rat eine (neuerliche) Position in 1. Lesung annehmen, die bereits einmal vom EP abgelehnt wurde. Auch jetzt nicht sicher, ob eine Mehrheit im EP zustande käme. Zudem befürchtet Vorsitz eine Schwächung der Verhandlungsposition des Rates bei der eigentliche CSA-VO. CYP-RP bittet daher AStV um Festlegung, ob weiterer Versuch zur Verabschiedung der Interims-VO erfolgen soll.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Auch ohne Gesetz: Weiterhin massenhaft Hinweise auf Kindesmissbrauch

25. Juni 2026 um 16:05

Das BKA erhält weiterhin über 10.000 Hinweise auf Kindesmissbrauch pro Monat. Das Auslaufen des EU-Gesetzes zur freiwilligen Chatkontrolle hat daran nichts geändert. Die Parlamentspräsidentin will die freiwillige Chatkontrolle trotzdem wiederbringen – in einem beispiellosen Verfahren.

Drei Personen halten ein Papier in die Kamera
Missbrauchsbeauftragte, Innenminister und BKA-Präsident präsentieren das Bundeslagebild "Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen". (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Bernd Elmenthaler

Das Bundeskriminalamt erhält weiterhin jeden Tag mehr als 500 Hinweise auf Kindesmissbrauch im Internet aus den USA. Ungefähr die Hälfte davon ist nicht strafrechtlich relevant.

Im April ist eine vorübergehende Ausnahme ausgelaufen, die Internet-Diensten eine freiwillige Chatkontrolle erlaubt hat. Entgegen mancher Befürchtungen sind die Meldungen der US-Organisation „Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder“ (NCMEC) danach nicht eingebrochen.

Die EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation verbietet das Überwachen von Nachrichten ohne Einwilligung der betroffenen Nutzer. Ab 2021 hat eine vorübergehende Ausnahme Anbietern erlaubt, die Inhalte ihrer Nutzer freiwillig zu scannen.

Die Ausnahme galt ursprünglich für drei Jahre. Vor zwei Jahren wurde sie nochmal verlängert. Im März stimmte das EU-Parlament gegen eine weitere Verlängerung. Damit lief die freiwillige Chatkontrolle am 3. April aus.

Drastischer Rückgang befürchtet



Das BKA warnte vor dem Ende der freiwilligen Chatkontrolle. Die Polizeibehörde warnte vor einem „drastischen Rückgang entsprechender Hinweise an die Strafverfolgungsbehörden“.

Auch die Innenminister von der Länder warnen. Letzte Woche schrieben sie auf ihrer Konferenz: „Ohne die Möglichkeit zur legalen und proaktiven Prüfung entsprechender Inhalte droht ein massiver Einbruch bei der Aufdeckung solcher Straftaten. Hiermit droht ein erheblicher Ermittlungs- und Schutzverlust.“

Vor zwei Wochen hat das BKA im Bundestag zugegeben, dass diese Sorge unberechtigt war. Jetzt haben wir diese Aussage auch offiziell und öffentlich.

Sorge unberechtigt



Die Linken-Abgeordnete Donata Vogtschmidt hat die Bundesregierung gefragt, wie viele Meldungen das BKA pro Monat erhalten hat, vor und nach dem Auslaufen der Ausnahme-Regel. Wir veröffentlichen die Antwort in Volltext. Hier als Diagramm:



Wir haben das BKA nochmal direkt gefragt. Dabei haben wir leicht andere Zahlen erhalten. Auch diese Antwort veröffentlichen wir in Volltext. Hier ebenfalls als Diagramm:



Die Zahlen zeigen, dass die US-Organisation NCMEC weiterhin jeden Monat zehntausende Hinweise von Internet-Diensten erhält und an das BKA weiterleitet.

Die Zahlen sind zwar leicht zurückgegangen. Aber auch bisher unterliegen die Zahlen „regelmäßig größeren Schwankungen“, so das BKA. „Ein konkreter Zusammenhang mit dem Wegfall der Interims-Verordnung kann bisher nicht festgestellt werden.“

Kein konkreter Zusammenhang



Das vorübergehende Ausnahme-Gesetz ist zwar ausgelaufen. Aber einige Big-Tech-Unternehmen scannen trotzdem weiter. Das hatten Google, Meta, Microsoft und Snap auch öffentlich angekündigt. Sie stützen sich einfach auf andere Rechtsgrundlagen wie die EU-Verordnung über digitale Dienste oder ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Darüber hinaus erhält das BKA entsprechende Hinweise nicht nur von NCMEC, sondern auch aus anderen Quellen, zum Beispiel von Beschwerdestellen im INHOPE-Netzwerk oder aus eigenen Ermittlungen.

Die Praxis zeigt also: Ein EU-Gesetz für eine freiwillige Chatkontrolle ist nicht notwendig – entgegen aller Behauptungen.

Die Abgeordnete Donata Vogtschmidt kommentiert: „Die nach wie vor zahlreich eingehenden Meldungen beim BKA widerlegen den befürchteten Blindflug nach Auslaufen der freiwilligen Chatkontrolle, den die Bundesregierung stets zur Rechtfertigung anführte, wenn sie Chatkontrollen forderte.“

Die Hälfte Falschmeldungen



Darüber hinaus zeigen die Zahlen erneut, dass NCMEC bei weitem nicht nur strafbare Inhalte an die Polizei meldet. Nur etwas mehr als die Hälfte der Meldungen ist auch „strafrechtlich relevant“. NCMEC meldet jeden Tag hunderte Inhalte an das BKA, die gar nicht illegal sind.

Die Abgeordnete Donata Vogtschmidt kommentiert: „Dass fast die Hälfte davon Falschmeldungen sind, die empfindliche Eingriffe in die intime Privatsphäre ausgerechnet von Minderjährigen darstellen, lässt mich außerdem stark an der derzeitige Meldepraxis zweifeln.“

Das BKA verschickt auch selbst Falschmeldungen über angebliche Kinderpornografie.

Präsidentin gegen Parlament



Einige Politiker wollen das ungültige und unnötige EU-Gesetz zur freiwilligen Chatkontrolle trotzdem nochmal verlängern. Vor drei Monaten hat das EU-Parlament gegen eine Verlängerung gestimmt.

Die EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola will das Gesetz trotzdem beschließen. Die maltesische Christdemokratin sagte den EU-Staaten letzte Woche, dass sie eine zweite Lesung des Gesetzes will.

Die Ratspräsidentschaft hat die EU-Staaten am Montag gefragt, ob sie das Gesetzgebungsverfahren „mit dem Standpunkt des Rates in erster Lesung“ fortsetzen wollen. Das geht aus einem Dokument der Ratspräsidentschaft hervor, das wir veröffentlichen. Zypern sagt selbst, dieses Verfahren „wäre beispiellos“.

Politische Sackgasse



Viele EU-Abgeordnete lehnen dieses Verfahren ab. Die Schattenberichterstatterin der Grünen Markéta Gregorová zeigt sich „äußerst überrascht“ über den Vorschlag. Dieses Vorgehen sei „inakzeptabel und untergräbt die Position des EU-Parlaments“.

Die liberale Schattenberichterstatterin Hilde Vautmans bezeichnet den Vorschlag als „politische Sackgasse“. Das Parlament hat das Gesetz „zweimal abgelehnt, und daran wird sich nichts ändern“.

Morgen treffen sich die Ständigen Vertreter der EU-Staaten. Dort diskutieren sie den Vorschlag der Parlaments-Präsidentin.

Parallel dazu geht der Trilog zur CSA-Verordnung weiter. Dort verhandeln die EU-Institutionen über dauerhafte Regeln zur Chatkontrolle. Neben der bereits stattfindenden freiwilligen Chatkontrolle könnten Internet-Dienste auch gegen ihren Willen zu einer Chatkontrolle verpflichtet werden.

Update (26.06.): Wir haben das Statement der Innenministerkonferenz ergänzt.




Hier die Dokumente in Volltext:



  • Datum: 22. Juni 2026
  • Von: Bundesministerium des Innern
  • An: Donata Vogtschmidt, MdB
  • Betreff: Schriftliche Frage Monat Juni 2026
  • Hier: Arbeitsnummer 6/186


Schriftliche Frage Monat Juni 2026


Frage



Wie viele Hinweise auf Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern sind im Jahr 2026 von NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children) beim Bundeskriminalamt eingegangen (bitte nach Monat und strafrechtlicher Relevanz aufschlüsseln), und wie hoch ist bei strafrechtlich relevanten Hinweisen der Anteil Meldungen, bei denen der Tatverdächtige zumindest mutmaßlich minderjährig ist?

Antwort



Im Jahr 2026 sind beim Bundeskriminalamt (BKA) zwischen Januar und Mai insgesamt 91.242 Hinweise durch das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) eingegangen. Die strafrechtliche Relevanzquote liegt bei rund 60 Prozent. Eine detaillierte Aufschlüsselung der eingegangenen Hinweise kann der folgenden Grafik entnommen werden:

NCMEC-Hinweiseingänge 2026



Monat Januar Februar März April Mai
strafrechtlich nicht relevant 9.832 7.121 6.898 5.960 6.636
strafrechtlich relevant 10.985 14.411 12.071 9.613 7.775
Gesamt 20.817 21.472 18.969 15.573 14.351



Dem BKA liegen keine Angaben zum Anteil strafrechtlich relevanter Meldungen vor, bei denen der Tatverdächtige mutmaßlich minderjährig ist. Nach abschließender strafrechtlicher Bewertung des Hinweises durch das BKA im Rahmen der Zentralstellenfunktion wird dieser an die örtlich zuständige Landesbehörde weitergeleitet. Weitere Erkenntnisse, einschließlich des Alters des Tatverdächtigen, werden im Rahmen der dortigen Ermittlungen erhoben und sind dem BKA nicht zugänglich.



  • Datum: 25. Juni 2026
  • Von: Bundeskriminalamt
  • An: netzpolitik.org



Das Bundeskriminalamt (BKA) kann nachfolgende Zahlen zu eingegangenen CSAM-Hinweisen für die Jahre 2023 bis 2025 zur Verfügung stellen:


Jahr Gesamt NCMEC DSA
2023 180.287 180.287 -
2024 207.030 205.728 1.302
2025 221.544 220.141 1.403



Der nachfolgenden Tabelle können Sie die monatlichen Hinweiseingänge im Zeitraum Januar bis Mai 2026 entnehmen:


Jahr 2026 Januar Februar März April Mai
Gesamt 20.888 21.536 19.054 15.643 14.463
Quote strafrechtliche Relevanz 53% 67% 64% 62% 54%


Auslaufen



Um die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen weiter zu stärken, hatten sich die europäischen Staaten Mitte 2021 auf die Interims-VO zur E‑Privacy Richtline verständigt, um Diensteanbietern in Europa die Möglichkeit zu geben, aktiv nach kinder- oder jugendpornografischen Inhalten in interpersoneller Kommunikation suchen zu können. Eine Verlängerung dieser Interims-VO konnte im europäischen Parlament keine Mehrheit finden, weshalb sie zum 04.04.2026 ihre Gültigkeit verlor. Ohne diese Meldungen sinken die Chancen für Polizei und Justiz, Missbrauch frühzeitig zu erkennen, die Opfer zu schützen und Täter strafrechtlich zu verfolgen. Ungeachtet der Tatsache, dass seit dem 04.04.2026 die Interims-VO ausgesetzt wurde, nimmt das BKA auch weiterhin Hinweise des NCMEC und anderer Stellen entgegen. Die Internetprovider melden weiterhin Verdachtsfälle über das NCMEC an die Strafverfolgungsbehörden, jedoch dürfte dies nach europäischer Gesetzeslage nun lediglich Sachverhalte umfassen, die z. B. durch Nutzermeldungen oder in moderierten Foren festgestellt werden. Die im BKA eingehenden Hinweise werden im Rahmen der Zentralstellenfunktion auf strafrechtliche Relevanz geprüft und an die in Deutschland örtlich zuständige Dienststelle weitergeleitet.

Es kann ein Rückgang der Zahlen in den letzten beiden Monaten im Vergleich zu den Vormonaten beobachtet werden. Die beim BKA verzeichneten monatlichen Hinweiseingangszahlen unterliegen jedoch regelmäßig größeren Schwankungen. Ein konkreter Zusammenhang mit dem Wegfall der Interims-VO kann bisher nicht festgestellt werden. Die Entwicklung wird in den kommenden Monaten weiterhin beobachtet und analysiert.

Hinsichtlich der Thematik weise ich zusätzlich auf das Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen hin, abrufbar über nachstehende Verlinkung: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen_node.html

Anmerkung: Für das Berichtsjahr 2025 ist das entsprechende Bundeslagebild noch nicht veröffentlicht. Mit einer Veröffentlichung ist im Sommer 2026 zu rechnen.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Asylpolitik: Auskunft ist keine Beratung

25. Juni 2026 um 10:25

Seit Kurzem muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kostenlos Rechtsauskunft anbieten. Neben menschlichen Mitarbeiter:innen arbeitet die Behörde auch an einer „virtuellen“ Lösung. Gleichzeitig will Innenminister Dobrindt der unabhängigen Asylverfahrensberatung die Förderung streichen.

Ein Turm, auf dem ein "i" für "Info" steht.
Wer einen Asylantrag stellt, hat oftmals viele Fragen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Marcel Eberle

„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Grund der gesetzlichen Zuständigkeiten weder Rechtsauskunft noch individuelle Rechtsberatung erteilen kann.“ Dieser Hinweis befindet sich bis zum heutigen Tag auf der Website des BAMF. Dabei stimmt das nicht mehr – zumindest wenn es um das Thema Rechtsauskunft geht.

Seit dem 12. Juni hat das Bundesamt, das für die Bearbeitung von Asylanträgen in Deutschland zuständig ist, neue Aufgaben. Es muss Antragstellenden kostenlos Informationen zum Asylverfahren geben, „auRA“ heißt dieses Angebot im BAMF. Das steht für „amtlich unentgeltliche Rechtsauskunft“. Dass diese Auskunft nun zum Portfolio der Asylbehörde gehört, liegt an der Reform des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS), die Mitte Juni in großen Teilen in Kraft getreten ist.

Der verwirrende Hinweis ist wohl einer banalen Verzögerung bei der Aktualisierung auf der Website geschuldet. Ende Mai teilte das BAMF auf Anfrage mit, dass mit Start der Rechtsauskunft auch entsprechende Informationen auf der Seite des BAMF veröffentlicht würden. Die existieren auch, unter der Überschrift „Beratungsangebote“.

Auskunft ist keine Beratung


Dabei will die Rechtsauskunft auRA laut Antwort des BAMF eigentlich gar kein Beratungsangebot sein. „Die Rechtsberatung erfordert die rechtliche Prüfung des Einzelfalls“, schreibt es Sprecher des Bundesamtes. Die auRA hingegen sei eine „informatorische Auskunft“. Das heißt: Es geht nicht darum, Antragstellende zu ihrer konkreten Situation zu beraten. Vielmehr sollen sie allgemeine „Informationen zum Ablauf und zu Inhalten des Asylverfahrens“ bekommen „und werden über Ihre Rechte und Pflichten informiert“.

Diese Informationen bekommen Asylsuchende von Mitarbeitenden des BAMF derzeit in Einzel- und Gruppenterminen. Künftig soll es auch eine „virtuelle Rechtsauskunft“ geben, teilte das Bundesamt netzpolitik.org auf Anfrage hin mit.

Eine vollwertige und unentgeltliche Beratung statt einer bloßen Auskunft führen in Deutschland vor allem die unabhängigen Asylverfahrensberatungen durch. Seit 2023 wird diese, so ist es auch im Asylgesetz verankert, durch den Bund gefördert.

Mehr als 200 unabhängige Beratungsstellen in Gefahr


„Wir beraten Menschen ergebnisoffen und behördenunabhängig ab dem Moment, wo sie darüber nachdenken, einen Antrag zu stellen, bis hin zur unanfechtbaren Ablehnung des Antrags“, sagt Hanne Tijman. Sie arbeitet als Fachkraft beim „Haus der sozialen Vielfalt“ in Leipzig, einem sozialen Träger, der seit September 2025 Asylverfahrensberatung anbietet. Manche Menschen, so erzählt Tijman, kommen nur einmal zur Beratung, weil sie beispielsweise Hilfe dabei brauchen, einen Brief vom BAMF zu verstehen. Andere begleiten die Verfahrensberater:innen über eine lange Zeit, bereiten Asylsuchende auf ihre Anhörung vor, unterstützen sie dabei, Belege für ihre Fluchthistorie zusammenzustellen, erklären Bescheide und das Klageverfahren, mit dem sie gegen Ablehnungsbescheide vorgehen können.

Im letzten Jahr haben bundesweit 67.687 Menschen dieses Angebot der mehr als 200 Beratungsstellen in Deutschland in Anspruch genommen. Doch die unabhängige Asylverfahrensberatung steht vor einer ungewissen Zukunft, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will wegen der angespannten Haushaltslage zum nächsten Jahr die Finanzierung aus Bundesmitteln streichen. Das würde für viele Beratungsstellen ihre Arbeit unmöglich machen.

„Wenn der Förderstopp kommt, bedeutet das das Aus für die Beratungsstellen“, sagt Tijman. Dabei gehe es, gemessen am Bundeshaushalt, gar nicht um riesige Summen. Insgesamt knapp 22 Millionen Euro wurden im Jahr 2025 von den verschiedenen Projektträgern abgerufen. Tijman fürchtet: „Länder oder Kommunen können das sicherlich nicht ausgleichen. Wenn die Bundesförderung wirklich wegfallen sollte, würde das bedeuten, dass wir unsere Tätigkeit zum 31. Dezember 2026 einstellen müssen. Das würde für Asylsuchende in ganz Deutschland faktisch das Ende des Zugangs zu unabhängiger Beratung bedeuten.“

Auch in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, in denen es vor der bislang gesetzlich festgelegten Förderung landeseigene Förderungen gab, wird es schwierig, berichtet Tara Bonyad, Asylverfahrensberaterin beim Sächsischen Flüchtlingsrat. „Als das im Bund geregelt wurde, haben sie die Förderung in den Ländern abgeschafft“, sagt Bonyad. „Wenn jetzt die Bundesförderung wegfällt, braucht es also wieder einen neuen Kampf.“

Allein auf Beratung durch reguläre Rechtsanwält:innen zurückzugreifen, sei für die Antragstellenden keine gute Option: „Manche der Erstaufnahmeeinrichtungen liegen in Städten, in denen es keine Anwält:innen gibt.“ Dann müssten Asylsuchende weite Wege auf sich nehmen. Und wenn anwaltliche Unterstützung notwendig ist, helfen die Beratungsstellen auch, eine Person mit der nötigen fachlichen Expertise zu finden, so Bonyad. „Allein nach Anwält:innen zu suchen ist für die Menschen teilweise sehr schwierig: Sie sind neu in Deutschland, haben nur wenig Zeit, um auf Bescheide zu reagieren und dann kommen auch noch Kosten dazu.“

„Beratung wichtiger denn je“


Noch hat Hanne Tijman Hoffnung, dass es im Zuge der anstehenden Haushaltsberatungen ein Einlenken gibt. Denn auch wenn die allgemeine Auskunft zum Asylverfahren durch das BAMF eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Beratungsangebot sein könne, ein Ersatz sei sie nicht. „Eine Auskunft ist keine Einzelfallprüfung, die individuell auf die Flucht- und Lebensgeschichte der Person bezogen ist“, sagt sie. Im Gegensatz zu einer bloßen Auskunft könne ein individuelles Beratungsgespräch zu einer Anhörung schon mal mehrere Stunden in Anspruch nehmen. Da gehe es auch um viele sensible Fragen. Etwa bei queeren Geflüchteten, die sich darum sorgen, wie sie ihre Sexualität beim BAMF beweisen können. Und um die Frage, wie man die eigene Verfolgungsgeschichte glaubhaft darlegen kann.

Tara Bonyad sagt, dass die Asylverfahrensberatung auch Vorteile für das BAMF und andere hat: „Wir schauen gemeinsam mit den Menschen, was wichtig für ihre Anhörung ist und was nicht. Wir helfen dabei, Informationen für den Vortrag für die Anhörung zu strukturieren. Das bringt auch eine Entlastung für die Behörde und auch für die Verwaltungsgerichte, wenn wir mit den Antragstellenden schauen, ob es überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, gegen Bescheide zu klagen.“

Eine ausführliche und unabhängige Beratung wäre gerade bei all den Neuerungen, die die Reform des Asylsystems nun mit sich bringt, dringend nötig, findet Wiebke Judith. Sie ist rechtspolitische Sprecherin bei Pro Asyl und schreibt gegenüber netzpolitik.org: „Durch das neue Asylrecht kommen neue Pflichten und Sanktionen auf asylsuchende Menschen in Deutschland zu, ihre Verfahren werden außerdem häufiger in beschleunigten Verfahren mit eingeschränktem Rechtsschutz entschieden werden.“ Unabhängige Beratung und Begleitung werde damit wichtiger denn je. Eine Infosession durch das BAMF, so Judith, „ist mit einer tatsächlichen Beratung nicht vergleichbar“.

„Ein struktureller Interessenkonflikt“


Damit Asylsuchende überhaupt von dem neuen Auskunftsangebot des BAMF erfahren, sollen sie noch vor der Antragstellung ein Angebot für ein Gruppengespräch bekommen. Aber auch später ist es für Antragstellende möglich, „über die gesamte Dauer des Verfahrens, auf Wunsch auch im Einzelfall, Rechtsauskünfte zu erhalten“. Für die Auskunft zuständig sind BAMF-Mitarbeitende, Sprachmittler:innen sorgen für die notwendige Übersetzung.

Neue Leute hat das Bundesamt für diese Aufgabe jedoch nicht eingestellt, obwohl es laut einem Sprecher mit einem Personalbedarf von 66 Vollzeitstellen für die Auskünfte rechnet. Das soll Bestandspersonal erledigen.

Asylorganisationen kritisieren, dass bei den Mitarbeitenden im BAMF ein Interessenkonflikt besteht. So schreibt Wiebke Judith von Pro Asyl: „Für die Betroffenen sind die Mitarbeitenden des BAMF ganz klar nicht unabhängig, sondern diejenigen, die über ihren Schutz oder ihre Abschiebung entscheiden werden.“

Auch Tijman sagt: „Bei der Auskunft ist das BAMF sowohl die informierende Behörde als auch diejenige, die am Ende über den Antrag entscheidet.“ Das ist für Tijman ein struktureller Interessenkonflikt. „Das würde auch zu Verunsicherung bei den Menschen führen, die Rat suchen.“ Sie nennt als Beispiel Widerrufsverfahren, bei denen das BAMF nach Erteilung eines Schutztitels noch einmal prüft, ob einer Person ihr Schutzstatus wieder entzogen werden kann. „Dann müssten Asylsuchende zur Behörde gehen, die den Entzug prüft, um sich bei der gleichen Behörde Auskünfte darüber einzuholen, wie sie gegen den Entzug vorgehen können. Das ist unserer Einschätzung nach ein Rollenkonflikt, der sich nicht auflösen lässt.“ Für Tijman ist klar, dass ein effektiver Zugang zu Rechtsschutz auch aus rechtsstaatlicher Sicht nur über behördenunabhängige Beratungsstellen gewährleistet werden kann.

Das BAMF selbst sieht darin weniger Probleme: „Ein etwaiger Interessenkonflikt wird durch die Steuerung des Personaleinsatzes und getrennte fachliche Zuständigkeiten für das Asylverfahren einerseits und der Gestaltung der auRA andererseits zuverlässig vermieden“, teilt ein Sprecher mit.

Doch künftig sollen neben menschlichen Ansprechpersonen offenbar auch andere Methoden für die Auskunft genutzt werden. Das BAMF arbeitet an einer „virtuellen Rechtsauskunft“, die derzeit konzeptioniert werde. Was genau bei dieser Auskunft passiert, ob es um einen Chatbot, einen Terminvereinbarungsservice oder etwas ganz anderes geht, dazu schweigt sich das BAMF aus. „Verbindliche Aussagen hinsichtlich Zeitplan, Finanzierung und genauer Ausgestaltung der virtuellen Rechtsauskunft können noch nicht getroffen werden.“


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Interne Dokumente: Trilog zur Chatkontrolle geht in entscheidende Phase

12. Juni 2026 um 10:22

Die EU-Institutionen verhandeln zentrale Aspekte der Chatkontrolle. Rat und Parlament streiten, ob Internet-Dienste alle Nutzer freiwillig scannen dürfen oder verdächtige Nutzer verpflichtend scannen müssen. Wir veröffentlichen eingestufte Verhandlungsdokumente.

Mann im Anzug mit Glocke
Zypern hat die EU-Ratspräsidentschaft. – Alle Rechte vorbehalten: Zyprische EU-Ratspräsidentschaft

Seit vier Jahren verhandeln die EU-Institutionen über die Chatkontrolle, seit einem halben Jahr im Trilog. Jetzt verhandeln sie die heikelsten Fragen.

Die Kommission will Hoster und Kommunikations-Dienste verpflichten, die Inhalte aller Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen. Das Parlament will Internet-Dienste verpflichten, die Inhalte verdächtiger Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen. Die EU-Staaten wollen keine Verpflichtung für Internet-Dienste, sie sollen Inhalte freiwillig scannen dürfen.

Der vierte Trilog fand am 11. Mai statt. Wir veröffentlichen einen Bericht aus Brüssel. Danach hat die Ratspräsidentschaft neue Kompromissvorschläge vorgelegt. Wir veröffentlichen die Entwürfe vom 26. Mai und vom 29. Mai. Im Rat diskutieren die Referent:innen für Justiz und Inneres diese Vorschläge. Wir veröffentlichen eingestufte Protokolle vom 21. Mai und von vorgestern 10. Juni.

Keine verschlüsselten Inhalte



Die EU-Institutionen haben sich „vorläufig darauf geeinigt“, verschlüsselte Inhalte aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes auszunehmen. Damit dürfte das umstrittene Client-Side-Scanning raus sein. Wenn das so bleibt, ist das ein großer Erfolg.

Darüber hinaus haben die Gesetzgeber bisher vor allem weniger Kontroverse Punkte verhandelt, darunter Allgemeine Bestimmungen sowie Pflichten zum Entfernen und Sperren bekannter Straftaten.

Seit kurzem bearbeiten sie den größten Brocken: Die „Aufdeckung“ illegaler Inhalte. In dieser Frage liegen die Positionen der EU-Institutionen „besonders weit auseinander“. Eine zentrale Frage ist, ob Anbieter Inhalte ihrer Nutzer scannen dürfen oder müssen. Eine weitere Frage ist, wie viele Nutzer und Inhalte die Anbieter scannen.

Freiwillig oder verpflichtend



Die Ratspräsidentschaft schlägt mehrere Optionen vor: freiwillige Chatkontrolle für nicht-öffentliche Inhalte wie Cloud-Speicher und Kommunikation, verpflichtende Chatkontrolle für öffentliche Inhalte wie Web-Inhalte und verpflichtende Chatkontrolle für nicht-öffentliche Inhalte.

Die EU-Staaten haben sich geeinigt, eine verpflichtende Chatkontrolle abzulehnen. Aber zum Kompromissvorschlag der Ratspräsidentschaft haben sie noch keine einheitliche Meinung.

Seit Jahren scannen einige Big-Tech-Unternehmen die Inhalte ihrer Nutzer anlasslos. Das ist spätestens seit April illegal, sie machen trotzdem weiter.

Freiwillig, aber weitgehend



Einige Staaten wollen, dass solche Unternehmen weiterhin viele Inhalte möglichst vieler Nutzer scannen. Vor allem Frankreich und Ungarn fordern „einen möglichst breiten Anwendungsbereich insbesondere bei freiwilliger Aufdeckung“. Die Franzosen haben „hier keinen Spielraum für Verhandlungen“.

Aber auch Deutschland spricht sich für eine weitgehende Chatkontrolle aus, entgegen anderslautender Äußerungen der Bundesregierung.

Andere Staaten sehen weiterhin jede Chatkontrolle durch Internet-Anbieter kritisch, darunter Italien, Polen und Österreich.

Der juristische Dienst der EU-Staaten bezeichnet eine anlasslose Chatkontrolle von Kommunikation als rechtswidrig. Die Juristen lehnen auch den aktuellen Vorschlag ab, „da man es weiterhin mit genereller Suche in interpersoneller Kommunikation zu tun habe“. Freiwilliges Scannen öffentlicher Inhalte halten sie jedoch für „unproblematisch“.

Deutliche Zweifel an Verpflichtung



Kommission und Parlament wollen Anbieter auch gegen deren Willen verpflichten können, Inhalte ihrer Nutzer zu scannen. Das kann Hoster wie Hetzner oder Mail-Dienste wie Posteo betreffen. Die sollen aber nicht alle Nutzer scannen, sondern nur verdächtige Nutzer-Gruppen.

Die EU-Staaten haben „deutliche Zweifel“ an der „Praxistauglichkeit“ dieses Vorschlags. Gegen Verdächtige stehen Ermittlern schon jetzt „andere Instrumente zur Verfügung“. Die Polizei kann dann Nutzer-Daten von den Anbietern anfordern und selbst auswerten.

Österreich kritisiert die verpflichtende Chatkontrolle und fordert, „das Verhältnis zu strafrechtlichen Ermittlungen“ zu klären. Mehrere Staaten schließen sich an und fragen nach der „Trennlinie zu strafrechtlichen Ermittlungen“. Lettland fragt, „wo der Mehrwert sei“. Die Kommission fragt, wer die verdächtigen „Personen oder Gruppen identifiziere und auf welcher Basis“.

Verhandlungen gehen weiter



Ende Juni geht die Ratspräsidentschaft von Zypern an Irland. Wie jede Ratspräsidentschaft will auch Zypern die Verhandlungen unter seinem Vorsitz abschließen. Das bleibt das offizielle Ziel. Gegenüber netzpolitik.org hat ein Sprecher jedoch bereits eingeschränkt, nur noch „möglichst große Fortschritte erzielen“ zu wollen.

Der nächste Termin für den offiziellen Termin ist am 29. Juni. Bis dahin verhandeln die Fachpolitiker der Institutionen.

Wenn sich Parlament und Rat auf eine gemeinsame Version einigen, müssen beide das Gesetz noch formal annehmen.




Hier die Dokumente in Volltext:



  • Datum: 18. Mai 2026
  • Von: Deutscher Bundestag
  • Betreff: Bericht aus Brüssel


Keine Einigung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet


Zusammenfassung


  • Vier Jahre nach Vorlage des Kommissionsvorschlags für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet fand am 11. Mai 2026 der vierte Trilog statt. Trotz Fortschritten konnte keine finale Einigung gefunden werden.
  • Besonders weit liegen die Positionen in der Frage nach Aufdeckung auseinander. Während der Rat rein freiwillige Maßnahmen fordert, befürwortet das Europäische Parlament (EP) als letztes Mittel verpflichtende Aufdeckungsanordnungen für Justizbehörden bei begründetem Verdacht.
  • Der politische und zeitliche Druck ist groß, denn momentan besteht eine Regelungslücke: Eine Ausnahmeregelung, die es Dienstanbietern ermöglichte, sexuellen Kindesmissbrauch im Internet freiwillig aufzudecken, lief am 3. April 2026 aus und kann nicht verlängert werden, da in der Abstimmung im Europäischen Parlament (EP) keine gemeinsame Position gefunden werden konnte. Die den Providern inzwischen untersagte freiwillige Meldung online gestellter Bilder und Videos sei dabei häufig die einzige Möglichkeit für die Aufdeckung von Fällen sexuellen Missbrauchs gewesen.
  • Das Ziel der Verhandlungspartner ist ein Abschluss des Dossiers vor Sommer 2026, doch noch gibt es keine konkreten Ideen für einen gangbaren Kompromisstext.



Nach nunmehr vier Jahren intensiver Beratung über den Verordnungsvorschlag zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern vom 11. Mai 2022 (CSAM-Verordnung) brachte auch der vierte Trilog am 11. Mai 2026 keine endgültige Einigung zutage. Von den Beteiligten wird erneut die konstruktive Arbeitsatmosphäre betont, die in den ersten drei Trilogen zur Klärung von weniger umstrittenen Fragen geführt habe, doch der kontroverseste Aspekt im Dossier, die Aufdeckungsanordnung, war erneut nicht auf der Tagesordnung: Diese führte schon bei Vorlage des Kommissionsvorschlags in einigen Mitgliedstaaten, allen voran Deutschlands, für z.T. heftige Reaktionen und Ablehnung. Stattdessen standen u. a. die Entfernungs- und Sperranordnungen im Fokus, um Darstellungen von sexuellem Kindes-missbrauch in allen Mitgliedstaaten entfernen oder sperren zu lassen.

Auch einigte man sich auf Details zu verlängerten Antwortfristen auf Löschanordnungen für Kleinst‑, kleine und mittlere Unternehmen. Einige der erreichten Kompromisse dienten dabei dem Ziel, den Verordnungstext mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) in Einklang zu bringen.

Der zeitliche und politische Druck für eine finale Einigung ist groß. Eine Übergangsregelung, die es Internetanbietern rechtlich erlaubte, Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet freiwillig aufzudecken, zu entfernen und den Strafverfolgungsbehörden zu melden, lief am 3. April 2026 aus und wurde vom EP abgelehnt, da keine gemeinsame Position mit dem Rat gefunden werden konnte. Damit besteht aktuell eine Regelungslücke, da kooperationswilligen Internetprovidern nun nicht mehr erlaubt ist, kinderpornografische Inhalte auf ihren Webseiten zu suchen, zu entfernen und den Strafverfolgungsbehörden zu melden.

Zur Erinnerung: Am 11. Mai 2022 legte die Kommission den Entwurf der CSAM-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern vor. Ziel war, Anbieter von Online-Diensten zur Verhinderung, Aufdeckung, Meldung und Entfernung von Missbrauchsdarstellungen sowie zur Unterbindung von Grooming (sexuelle Anbahnung) zu verpflichten. Um Opfern mehr Gehör zu verschaffen, soll zudem ein EU-Zentrum als dezentrale EU-Agentur eingerichtet werden, flankiert durch ein Netzwerk nationaler Koordinierungsstellen. Darüber hinaus sollten Anbieter bestimmter Online-Dienste den freiwilligen Einsatz von Technologien zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern ermöglichen. Die bisherige Verordnung, die dies ermöglichte, lief am 3. August 2024 aus und wurde durch die eingangs erwähnte Interimsverordnung ersetzt. Um eine Regelungslücke zu vermeiden, waren die Ko-Gesetzgeber unter dänischer Ratspräsidentschaft ursprünglich bestrebt, die CSAM-Verordnung bis zum Frühjahr 2026 abzuschließen. Nachdem unter zypriotischer Ratspräsidentschaft der erste Trilog am 26. Februar 2026 stattfand, wurde für den Abschluss der CSAM-Verordnung Juni 2026 avisiert. Damals ging man dem Vernehmen nach noch davon aus, dass die Interimsverordnung verlängert werde, da ein Kompromiss bei der Aufdeckungsanordnung durch weit voneinander divergierende Positionen in weiter Ferne schien.

Aufdeckungsanordnung: Freiwillig oder als letztes Mittel verpflichtend



Die Aufdeckungsanordnung, die im ursprünglichen Kommissionsvorschlag Anbieter von Hostingdiensten oder interpersoneller Kommunikationsdienste verpflichtete, mit verschiedenen Technologien sexuellen Kindesmissbrauch in ihren Diensten aufzudecken, wurde im Rat v.a. von Deutschland, aber auch anderen Mitgliedstaaten abgelehnt, da eine anlasslose Überprüfung als unverhältnismäßiger Eingriff in Grundrechte gewertet wurde. Wegen einer befürchteten „Massenüberwachung“ rückten sowohl Rat als auch EP in ihren Positionen weit vom Kommissionsvorschlag ab: Unter dänischer EU-Ratspräsidentschaft gelang die partielle Allgemeine Ausrichtung, die rein freiwillige Aufdeckungsmaßnahmen vorsieht, wie sie bereits in der o. g. Interimsverordnung galten. Im EP gelang dem Berichterstatter Javier Zarzalejos (EVP/ESP) im federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) bereits am 24. Oktober 2023 eine Einigung, die ebenfalls eine massenhafte Überprüfung ablehnte. Justizbehörden sollte aber als letztes Mittel die Aufdeckungsanordnungen ermöglicht werden, sofern begründete Verdachtsmomente auf eine, auch indirekte, Verbindung zu Missbrauchsmaterial hindeuten. Einigkeit besteht zwischen den Ko-Gesetzgebern, dass Ende-zu-Ende verschlüsselte Kommunikationsinhalte von Aufdeckungstechnologien ausgenommen bleiben sollen.

Obwohl EP und Rat über die Frage nach einer rein freiwilligen oder bei eindeutigem Verdacht verpflichtenden Aufdeckungsmaßnahme uneins waren, setzte man dem Vernehmen nach in allen drei Institutionen darauf, dass die o. g. Interimsverordnung nach Auslaufen am 3. April 2026 verlängert werde. Die Ablehnung im EP habe im Rat und in der Kommission für großen Unmut gesorgt und wird als Rückschlag für die Prävention von Kindesmissbrauch im Internet gewertet. Der Ablehnung im Parlament waren kurzfristige verschiedene Änderungen zur funktionalen Zusammenarbeit zwischen Internetprovidern und Polizei sowie zum Verbot nach bislang unbekannten Missbrauchsdarstellungen vorausgegangen. Für den abgeänderten Vorschlag fand sich im Ausschuss keine Mehrheit, sodass keine Position des EP beschlossen werden konnte.

Ausblick



Zwar betonen alle Seiten weiterhin eine konstruktive Arbeitsatmosphäre, doch die jahrelangen Verhandlungen zeigen, wie weit die Positionen im Spannungsfeld zwischen Daten- und Kinderschutz voneinander entfernt sind. Dass die Interimsverordnung, die den Verhandlungen mehr Zeit erkauft hätte, am 3. April 2026 ausgelaufen ist und nicht verlängert wurde, sollte den Druck auf die Trilogparteien erhöhen. Doch gehen Beteiligte nicht davon aus, dass ein Kompromiss im fünften Trilog am 29. Juni 2026 unter zypriotischer Ratspräsidentschaft noch gefunden werden kann. Vereinzelt wurde die Meinung vertreten, dass sowohl der Rat als auch das EP in ihren Positionen zur Aufdeckungsanordnung deutlich flexibler werden müssten und eine für beide Seiten tragbare Lösung außerhalb der Verhandlungsmandate des EP und des Rates gefunden werden müsste. Das bringe der Arbeitsebene im EP zufolge aber auch die zusätzliche Gefahr mit sich, dass das Parlament dem Ergebnis der Trilogverhandlungen auf Grundlage eines erweiterten Mandats am Ende doch nicht zustimmen könnte. Ebenfalls werde befürchtet, dass das Momentum verloren gehen könne und festgefahrene Positionen sich auf lange Zeit halten könnten. Die den Providern nun nicht mehr erlaubte freiwillige Meldung von online gestellten Bildern und Videos sei häufig die einzige Möglichkeit gewesen, um auf Fälle sexuellen Missbrauchs aufmerksam zu machen. Es werde aber der Arbeitsebene zufolge nun darauf gehofft, dass die aktuell entstandene Regelungslücke zusätzlichen Druck in den Migliedstaaten erzeugt und so Bewegung in die festgefahrenen Verhandlungen bringt. Der fünfte Trilog ist für den 29. Juni 2026 geplant.



  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 21. Mai 2026
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BMI, BMJV, BKAmt, BMBFSFJ, BMF, BMG, BMWE, BMWK
  • Betreff: Sitzung der JI-Referent*innen zur CSA-VO am 21. Mai 2026
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 350.80


Sitzung der JI-Referent*innen zur CSA-VO am 21. Mai 2026



Vorsitz verwies eingangs auf die Bezugsdokumente (9139/26, WK 6982/26). Hierzu könnten MS sich bis zum 29. Mai schriftlich äußern.

Anschließend skizzierte Vorsitz kurz die Ergebnisse des letzten Trilogs, wie auch in den Bezugsdokumenten aufgeführt. Es gäbe insbesondere noch Gesprächsbedarf zur Frage, welche Behörde welche Anordnungen erlassen dürfe. Delisting und grenzüberschreitende Anordnungen habe EP nicht in seinem Mandat, zeige hier aber Flexibilität. Bei den blocking orders könne man sich vermutlich nur auf bekanntes Material mit dem EP verständigen. Bei der Frage, ob Audiokommunikation im Anwendungsbereich sein solle, hätte EP jedoch eine rote Linie.

In der anschließenden Aussprache legte AUT Prüfvorbehalt gegen alle die Kompetenzen der jeweiligen Behörden betreffenden Passagen ein und bat um einen eigenen Abschnitt zu Handbüchern. Auch SWE äußerte hier Bedenken und plädierte für eine reinen Verweis auf die CSA-Richtlinie. Wir begrüßten ebenso wie SVN die getroffene Einigung. POL machte darauf aufmerksam, dass die Handbücher nur unter den Anwendungsbereich fallen dürften, wenn sie eindeutig strafbare Inhalte hätten.

FRA bat um Umformulierung von EG 9a), um Vorfestlegungen in der Diskussion zum Zugang zu Daten zu vermeiden. Bei den Anordnungen bitte FRA um Berücksichtigung des bewährten nationalen Systems und entsprechende Textarbeit. Auch LVA bat hierzu um Beibehaltung der Ratsposition bzw. Angleichung an die TCO-VO (ähnlich HUN).

Neben uns begrüßte auch ITA die Begrenzung auf nummernunabhängige Dienste und die vorgesehene review clause, wohingegen sich LVA, HUN und ESP gegen die Begrenzung aussprachen. POL zeigte sich ebenfalls skeptisch und plädierte für eine starke review clause.

ITA sah es als notwendig an, Entfernungsanordnungen nur durch eine justizielle oder unabhängige Behörde zu erstellen oder zumindest unter deren Aufsicht.

HUN, POL, BGR, ESP und SVN plädierten für die Beibehaltung von Audiokommunikation im Anwendungsbereich, da dies für den Aspekt des Grooming wichtig sei.

Im zweiten Teil der Sitzung stellte Vorsitz erste Überlegungen für einen Umgang mit den verschiedenen Positionen des Rates und des EP zur Aufdeckung von CSAM vor. Eine Lösung könne eine Mischung aus freiwilliger Aufdeckung und gezielten Aufdeckungsanordnungen sein. Man wolle in Teilen die bisherige Interims-VO in die CSAM-VO integrieren. Auch sei eine proactive Suche durch das Zentrum in öffentlich zugänglichem Material angedacht. KOM nannte die Ideen vielversprechend. Es sei klar, dass eine mögliche Lösung von beiden Seiten Kompromisse verlange. Eine Einigung würde aber auf jeden Fall die jetzige Situation verbessern.

Auf LUX Nachfrage stellte Vorsitz klar, dass das Ratsmandat sich nicht mit Ende-zu-Ende Verschlüsselung befasse, weil dort keine Aufdeckungsanordnungen enthalten seien. Angesichts der EP Position sei aber davon auszugehen, dass Ende-zu-Ende Verschlüsselung auch bei einer Kompromisslösung nicht unter den Anwendungsbereich fallen werde.

Vorsitz kündigte an, in Kürze einen Textvorschlag zu übermitteln. Es sei wünschenswert, bis zur nächsten Sitzung der JI-Referent*innen am 2. Juni eine erste Einschätzung bzw. Kommentare/Textvorschläge hierzu zu erhalten. Ein weiteres Treffen der JI-Referent*innen sei Mitte Juni geplant. Sollte man einen Kompromiss mit dem EP erzielen, dann werde man am 24. oder 26. Juni den AStV befassen. Am 29. Juni plane man den letzten Trilog unter CYP Vorsitz. Des Weiteren werde Vorsitz ein Dokument mit Kompromisstexten zu den Art. 22, 33–39 sowie allen Artikeln zum Risikomanagement übersenden.



  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 11. Juni 2026
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BMI, BMJV, BKAmt, BMBFSFJ, BMF, BMG, BMWE
  • Betreff: Sitzung der JI-Referent*innen zur CSA-VO am 10. Juni 2026
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 350.80


Sitzung der JI-Referent*innen zur CSA-VO am 10. Juni 2026


I. Zusammenfassung und Wertung



Bei der ersten substanziellen Aussprache zum Vorschlag des Vorsitz zu freiwilliger Aufdeckung und Aufdeckungsanordnung zeigte sich ein uneinheitliches Bild.

Während einige MS weiterhin einen möglichst breiten Anwendungsbereich insbesondere bei freiwilliger Aufdeckung bevorzugten (sehr deutlich dazu neben uns auch FRA), zeigten sich POL, AUT, LUX und ITA bekannt kritisch.

An der Praxistauglichkeit der auf einen bestimmten Personenkreis begrenzten Aufdeckungsanordnung gab es deutliche Zweifel und es wurde mehrfach die Frage gestellt, wo man die Trennlinie zu strafrechtlichen Ermittlungen und den entsprechenden Instrumenten ziehe.

KOM begrüßte den vom Vorsitz gewählten Ansatz, welcher zwischen Aufdeckung in öffentlich zugänglichen Inhalten und in nicht-öffentlich zugänglichen Inhalten (u.a. interpersonelle Kommunikation) unterscheide.

JD sah auch bei diesem Vorschlag nicht alle rechtlichen Bedenken ausgeräumt, wobei die freiwillige Aufdeckung in öffentlich zugänglichen Inhalten als unproblematisch erachtet wurde.

II. Im Einzelnen



Auf Bitten des Vorsitz gab es eine volle Tischumfrage zu Dok. 9659/26, wobei Vorsitz vorausschickte, dass man lediglich eine erste Einschätzung erwarte. Schriftliche Kommentare könnten in Vorbereitung der nächsten JI-Referent*innen Sitzung am 17. Juni übermittelt werden.

LTU, GRC, SVK, MLT, BGR, ROU, FIN (mit Hinweis auf kritische Haltung des nationalen Parlaments), SVN, CZE, SWE, DNK und BEL legten Prüfvorbehalt ein, wobei LTU, GRC, MLT, SVN, SWE und BEL diesen als positiv bezeichneten.

ESP macht deutlich, dass man auf Grooming nur verzichten werde, wenn das EP im Gegenzug von einigen seiner Positionen abrücke.

ITA zeigte sich erneut sehr kritisch und stellte folgende Forderungen auf: Definition auch von non-publicly accessible (auch LUX, PRT), own initiative search im öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich nur für bekanntes CSAM (auch POL), Ausstellung von Aufdeckungsanordnungen durch Justiz (auch POL), Aufdeckungsanordnungen nur für bekanntes CSAM, ggf. auch neues CSAM, wenn auf Verdächtige begrenzt, keine proaktive Suche durch das Zentrum.

LVA sprach sich für einen weiten Anwendungsbereich (bekanntes Material, neues Material, Grooming) aus (auch HRV, SWE) und unterstützte im Übrigen den Ansatz des Vorsitz bei der freiwilligen Aufdeckung, wobei die Möglichkeit der Untersagung noch geprüft werde. Zu Punkt E stelle sich die Frage, wo der Mehrwert sei, da den Behörden dann andere Instrumente zur Verfügung stünden (auch SWE).

LUX verwies auf die bekannte Position, welche sich nicht geändert habe. Nach wie vor seien die rechtlichen Probleme nicht beseitigt.

NLD stellte die Frage, ob das ganze System funktionieren könne (auch SVN, HUN) und bat um eine systematische Darstellung. Aufdeckung im öffentlichen Bereich werde unterstützt. Es bestehe Klärungsbedarf, wie die Ausführungen zur Verschlüsselung zu verstehen seien. Die gezielte Aufdeckungsanordnung klinge zunächst gut, aber es sei fraglich, ob sie bei diesen engen Voraussetzungen überhaupt jemals zum Einsatz komme (ähnlich SVK).

EST sah es als notwendig an, den Anwendungsbereich anhand der verfügbaren Technologien einzugrenzen. Bekanntes und neues Material wäre weitgehend machbar, aber Technologien zur Detektion von Grooming seien noch zu unsicher. E2EE müsse weiterhin ausgeschlossen werden. Eine Anordnung von Aufdeckungsanordnungen durch die Justiz sei zu aufwändig (auch SWE). Die Rolle des Zentrums müsse noch geklärt werden. Dieses solle die MS unterstützen und nicht mit Bürokratie belasten.

AUT erneuerte die kritische Haltung ggü. Aufdeckungsanordnungen. Es sei auch nicht klar, wer tatsächlich von den nur unter engen Bedingungen auszustellenden Aufdeckungsanordnungen im nicht-öffentlichen Bereich betroffen sein würde. Hier müsse das Verhältnis zu strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden.

HRV stellte die Frage, wer bei der Aufdeckungsanordnung feststelle, ob die Kriterien erfüllt seien, z.B. dass ein Dienst „missbraucht“ werde, und auf welcher Basis dies erfolge. HRV sehe auch die Gefahr, dass Dienstanbieter nicht mehr freiwillig suchen würden, sondern auf Aufdeckungsanordnungen warten würden.

Ich kündigte unsere schriftliche Stellungnahme an und skizzierte die dortigen Kernaussagen.

PRT zeigte sich generell zufrieden mit dem Vorschlag, Grooming könne aber im Anwendungsbereich nicht unterstützt werden.

FRA sah die Notwendigkeit eines breiten Anwendungsbereichs bei der freiwilligen Aufdeckung (auch HUN). Man habe hier keinen Spielraum für Verhandlungen. Es sei ganz klar, dass man nach neuem Material suchen müsse, welche dann ja auch zu bekanntem Material werde. FRA wolle auch die Weiterleitung von Meta- und Verkehrsdaten (auch SWE). Bei Aufdeckungsanordnungen stelle sich die Frage, welche Informationen konkret vom Diensteanbieter verarbeitet würden.

HUN sah die Gefahr, dass man sich möglicherweise bei strafrechtlichen Ermittlungen selbst begrenze, wenn man bestimmte Technologien bei einem „Verdachtsfall“ festschreibe.

Vorsitz erklärte, dass man sich bei den Definitionen an der TCO-VO orientiert habe. Wenn man publicly accessible definiere, sei alles, was nicht darunter falle, non-publicly accessible. Wenn man beides definiere, dann bestehe die Gefahr einer Lücke oder einer Überlappung. Man habe bewusst die Regelungen der vorübergehenden Ausnahme übernommen und mit der Möglichkeit der Untersagung weitere Safeguards hinzugefügt. Zu den Bedingungen für die Aufdeckungsanordnungen sehe man die Anbieter in der Pflicht. Diese müssen die notwendigen Informationen für eine entsprechende Einschätzung haben.

KOM begrüßte den Ansatz des Vorsitz, nach öffentlichem und nicht-öffentlichen Bereichen zu trennen. Auch die Aufdeckungen im öffentlichen Bereich bringe einen Mehrwert. Hier sei es aber dann auch notwendig, dass der Anwendungsbereich breit bleibe. Zum Grooming gäbe es Beispiele, dass eindeutige Schlüsselbegriffe genutzt würden. Auch das Darknet sei als öffentlich zugänglich einzustufen. Die Indikatoren des Zentrums sollten auch für die freiwillige Aufdeckung in öffentlichen Bereich genutzt werden. Dann sei gewährleistet, dass gemeldetes Material auch tatsächlich illegal sei. Bei der auf bestimmte Nutzer oder Gruppen angewandten Aufdeckungsanordnung sei nicht klar, worin der Mehrwert zu strafrechtlichen Ermittlungsinstrumenten bestehe. Es sei auch nicht klar, wer diese Personen oder Gruppen identifiziere und auf welcher Basis.

JD wiederholte die bekannten Positionen. Die Bedenken seien nicht ausgeräumt, da man es weiterhin mit genereller Suche in interpersoneller Kommunikation zu tun habe. Nun wolle man hierfür den Diensteanbietern eine Rechtsgrundlage mit nur geringen Safeguards geben. Die Interims-VO sei immer als Übergangslösung gedacht gewesen und nach gängiger Meinung keine Rechtsgrundlage zum Scannen von interpersoneller Kommunikation. Selbst die Eingrenzung auf Nutzergruppen sei schwierig, weil nicht klar sei, welche Kriterien hier gelten sollten. Nach Sicht des JD brauche ein eine objektive, ausreichende Verbindung zu CSAM. Eine solche Festlegung sei aber eine staatliche Aufgabe und könne nicht den Diensteanbietern überlassen werden. Freiwillige Suche und Aufdeckung im öffentlichen Bereich sei unproblematisch, da es sich nicht um interpersonelle Kommunikation handele, und bedürfe keiner Rechtsgrundlage. Bei einer Aufdeckungsanordnung zum öffentlichen Bereich sei dies jedoch nur bei bekanntem Material rechtlich einwandfrei, da die Treffer keine Überprüfung des Anbieters vor einer Weiterleitung benötigten. Für „Risikoanbieter“ (z.B. Pornoplattformen) sei dies sogar generell möglich. Die Aufdeckung durch das Zentrum sehe JD aufgrund der gewählten Rechtsgrundlage als kritisch an, sofern kein Auftrag durch die MS oder die Anbieter bestehe. Zudem müsse geklärt werden, auf welcher Basis das Zentrum entscheide, welche Diensteanbieter für eine solche Maßnahme ausgewählt würden. Vorsitz ergänzte, dass man aufgrund der Problematik der Rechtsgrundlage das Verfahren der Treffermeldung durch das Zentrum an die Anbieter gewählt habe. Auf DNK Frage, warum man die vorübergehende Ausnahme nicht einfach 1:1 übernehmen könne, antwortete JD, dass es sich hier um eine Rechtsgrundlage und nicht um eine Ausnahme von einem Verbot handele. Die freiwillige Aufdeckung tauche ja z.B. auch bei der Risikominderung auf und der Anwendungsbereich sei breiter, da z.b. auch Hosting-Dienste umfasst seien.

KOM sah einen Ausweg darin, Treffer bei neuem Material und Grooming dahingehend „rechtsicher“ zu machen, dass eine direkte Weiterleitung an das Zentrum erfolge, ohne zusätzliche Verifizierung durch den Diensteanbieter.

Zu Dok. 9835/26 sah HRV eine rote Linie bei der Anzahl der Mitglieder des Technologieausschusses. HRV wolle hier Plätze für alle MS (auch ITA). KOM gab zu bedenken, dass man die Experten nicht auf EU Bürger begrenzen solle. FIN bat darum, ausreichend Zeit für die Umsetzung der VO zu geben und sprach sich gegen eine kurze Umsetzungsfrist aus.

Vorsitz informierte abschließend über die weiteren Schritte:

ITM am 11. Juni zur Fortsetzung vorheriger Diskussionen. Man werde Ende dieser Woche hierzu ein neues Dokument verteilen. Hierzu seien weitere Kommentare willkommen.

Zu den Art. 3 – 5 warte man derzeit auf Kommentare der KOM. Ein neuer Text solle bis Ende nächster Woche vorliegen. Hierzu erbitte Vorsitz dann Stellungnahmen im Hinblick auf die AStV Befassung am 24. Juni und den letzten Trilog unter CYP Vorsitz am 29. Juni.

Das Dokument für den AStV solle spätestens am 19. Juni vorliegen.

Vorsitz werde auch ein neues 4‑Spalten Dokument vorlegen.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Neue Töne aus Brüssel: Open Source soll Europa unabhängiger machen

08. Juni 2026 um 17:08

Die neue Open-Source-Strategie der EU-Kommission bringt viele Forderungen der Community auf Papier. Rechtlich bindend sind die Maßnahmen allerdings noch nicht. Die anstehende Reform des EU-Vergaberechts könnte das ändern.

Die Kommission lässt es Versprechen und Wertschätzung für Open Source regnen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Patrick Pahlke

Als Teil ihres Gesetzespakets für digitale Souveränität („Tech Sovereignty Package“) hat die EU-Kommission am vergangenen Mittwoch auch eine neue europäische Open-Source-Strategie vorgestellt. Offene Technologien sollen dabei helfen, Europas Abhängigkeit von außereuropäischen Anbietern in kritischen Bereichen zu verringern.

„Es ist Zeit, dass wir das nutzen, was wir in Europa haben, um die Kontrolle über unsere gewünschte Zukunft zu erlangen“, sagte Digitalkommissarin Henna Virkkunen bei der Vorstellung der Strategie. Über drei Millionen Open-Source-Mitwirkende und 500 gewinnorientierte Open-Source-Unternehmen gebe es in Europa. Trotzdem würden jedes Jahr mehr als 260 Milliarden Euro für digitale Produkte und Dienstleistungen aus Nicht-EU-Ländern ausgegeben. Die Kommission argumentiert weiter, dass Europa zwar erhebliche wirtschaftliche Werte durch Open-Source-Projekte schaffe, die daraus entstehenden Gewinne aber häufig außerhalb Europas abgeschöpft würden.

Die neue Strategie soll das ändern. Sie soll die gesamte Kette abdecken: von Forschung und Entwicklung über die Markteinführung und den Einsatz von Open-Source-Software bis hin zur langfristigen Wartung und Steuerung kritischer Open-Source-Komponenten.

Open Source im Mittelpunkt der Digitalpolitik


Ein grundlegender Wandel ist allein der politische Stellenwert, den die Kommission Open Source nun zuschreibt. Die Denkfabrik OpenForum Europe verweist darauf, dass die Kommission erstmals einen umfassenden Rahmen für Open Source geschaffen habe und den entscheidenden Beitrag von Open Source zu Souveränität, Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft Europas anerkenne. Die gemeinnützige Organisation spricht deshalb von einem „definierenden Moment“ für die europäische Open-Source-Politik.

Das Sozialunternehmen Open Ireland Network hält das Framing der Strategie für ebenso wichtig wie die Verpflichtungen, die sich daraus ergeben. Zum ersten Mal habe die Kommission Open Source als Grundlage für einen europäischen Technologie-Stack positioniert statt wie zuvor als Sparmaßnahme. Die irische Organisation bezeichnet die Strategie als „ehrgeizig“ und stellt konkrete Maßnahmen heraus wie die Mobilisierung von zwei Milliarden Euro über sieben Jahre im öffentlichen und privaten Sektor, ein Open-Source-Wartungsinstrument für kritische Infrastrukturen und das konkrete Ziel von 30 Millionen Nutzenden offener Kollaborationstools bis 2030.

„Wir freuen uns, dass die Strategie viele Prioritäten der Open-Source-Communitys abdeckt“, kommentiert Jordan Maris, Leiter der EU-Politik bei der Open Source Initiative. Dazu zählt er unter anderem Maßnahmen zur Erleichterung der Ansiedlung von Open-Source-Projekten in Europa und zum Abbau von Hindernissen bei der öffentlichen Beschaffung von Open-Source-Software.

Verknüpfung mit digitalen Brieftaschen


Offene Alternativen zu proprietären Lösungen will die Kommission gezielt fördern und dazu mit den Mitgliedstaaten im Konsortium für eine europäische digitale Infrastruktur (EDIC) zusammenarbeiten. Besonders auffällig ist dabei die Verknüpfung mit den digitalen Brieftaschen der EU: der Eudi-Wallet und der European Business Wallet. Die Kommission plant Open Source also direkt in eigene Projekte einzubauen, anstatt nur einzelne Initiativen zu fördern.

Grundsätzlich erklärt die Kommission, selbst mehr Open Source nutzen zu wollen. Öffentliche Verwaltungen sollen zu „Ankerkunden“ werden und zum Open-Source-Ökosystem beitragen. Dafür wird die öffentliche Beschaffung entscheidend. Ausschreibungen sollen „Open-Source-freundlicher“ und die Wiederverwendung öffentlicher Software erleichtert werden. Bei der Gestaltung von Ausschreibungen sollen Behörden zudem beraten werden, Offenheit und Souveränität bei Entscheidungen über Investitionen als Faktoren berücksichtigt werden.

Nach Ansicht vieler Beobachter:innen entscheidet sich hier, ob die Strategie tatsächlich die gewünschten Effekte erzielen wird. Schon in einer Konsultation zu der Strategie im Januar hatten viele Akteure eine Priorität von Open Source in der Beschaffung gefordert, darunter das deutsche Unternehmen Nextcloud. Sein CEO, Frank Karlitschek, begrüßt den Ansatz der neuen Strategie: „Öffentliche Gelder sollten in der Tat für öffentlichen Code ausgegeben werden – Public Money, Public Code.“ Indem die EU als strategischer Kunde auftrete, könne sie dem privaten Sektor das Vertrauen für Investitionen geben.

Allerdings fehlten noch konkrete Ziele und Änderungen im Beschaffungswesen, kommentiert Karlitschek. Ohne diese seien die Pläne zur „Förderung“ und „Unterstützung“ von Open Source „nur gut gemeinte Ausgaben von Steuergeldern, die sofort durch die deutlich umfangreichere Beschaffung von US-amerikanischer proprietärer Technologie untergraben werden“.

Rechtliche Verbindlichkeit fehlt


Die Free Software Foundation Europe (FSFE) kommt zu einer ähnlichen Bewertung. Die ausdrückliche Anerkennung von „Public Money? Public Code!“ in der Strategie, neun Jahre nachdem die FSFE die Initiative ins Leben rief, könne „ein wichtiger Schritt vorwärts für die Softwarefreiheit in Europa“ sein, sagt Johannes Näder, Senior Policy Project Manager bei der FSFE. Jedoch müsste dieser Grundsatz zu einer verbindlichen Anforderung bei öffentlichen Ausschreibungen gemacht werden. „Würde auch nur die Hälfte der 264 Milliarden Euro an öffentlichen IT-Ausgaben in Europa von proprietären Lösungen auf freie Software umgeleitet, würde dies die europäische technologische Souveränität stärken“, meint Näder.

Peter Ganten, Geschäftsführer des deutschen Unternehmens Univention, sieht ebenfalls eine Schwachstelle in der fehlenden Verbindlichkeit. Nach jetzigem Stand würden Mitgliedstaaten nur dazu verpflichtet, Open Source zu „fördern“. Dabei gebe es Ausnahmen, die im Zweifel „fast jede Entscheidung“ nachträglich rechtfertigen könnten. Die zentrale Frage sei: „Wer muss eigentlich begründen, warum Abhängigkeit in Kauf genommen wird und wo ist diese Begründung nachvollziehbar, prüfbar und auditierbar?“ Bislang fehle dieser Durchsetzungsmechanismus.

Die Strategie ist rechtlich nicht bindend. Daher hängt ihr Erfolg „von der entschlossenen Umsetzung“ der EU-Kommission ab, sagt die grüne Europaabgeordnete Alexandra Geese. Die Empfehlungen für die öffentliche Beschaffung könnten allerdings im EU-Vergaberecht verpflichtend gemacht werden. Die Reform der Vergaberichtlinien („Public Procurement Act“) will die Kommission am 1. Juli präsentieren.

Und auch der „Cloud and AI Development Act“ (CADA), ein Gesetz, das die Kommission als Teil des Souveränitätspakets präsentiert hat, ist zentral. Hier wird das Prinzip „Open Source First“ bei der Beschaffung von Cloud und KI festgehalten. Allerdings müssen noch das EU-Parlament und der Rat ihre Position zu dem Gesetz erarbeiten und anschließend im Trilog verhandeln. Selbst ein nicht-bindender Grundsatz könnte also noch im Gesetzgebungsprozess abgewandelt werden.

Kommission will nur zwei Milliarden Euro „mobilisieren“


Neben neuen Beschaffungsregeln wurde in der Konsultation insbesondere eine bessere Finanzierung des Open-Source-Ökosystems gefordert. Der EU-Abgeordnete Matthias Ecke (SPD) erklärt: „Wichtig ist nun, dass auch konkrete Förderinstrumente folgen – denn Open-Source-Projekte sind chronisch unterfinanziert.“ Michiel Leenaars von der niederländischen NLnet Foundation hatte vor Kurzem im Interview mit netzpolitik.org darauf hingewiesen, dass es für 2027 noch kein Budget für das Förderprogramm „Open Internet Stack“ der Kommission gibt. Der mehrjährige EU-Haushalt befindet sich derzeit noch in der Verhandlung.

Für alle Maßnahmen der Strategie will die Brüsseler Behörde zwei Milliarden Euro über sieben Jahre „mobilisieren“. Das sei nur ein kleiner Bruchteil der 264 Milliarden Euro, die jährlich für proprietäre Software und Dienstleistungen ausgegeben werden, kommentiert die Free Software Foundation Europe. In einer Analyse für TechPolicyPress bewerten Vertreter:innen von OpenForum Europe die Summe als „unzureichend“. Zwei Milliarden Euro wären „ein guter Anfang“, schreiben die Autor:innen, aber für alle aufgeführten Maßnahmen zu wenig Geld. Sie ermutigen die Kommission daher, sich um zusätzliche Mittel zu bemühen.

Eine der Maßnahmen, für die schon länger Finanzierung gefordert wurde, ist ein Open-Source-Wartungsinstrument für kritische Infrastrukturen. Es soll sicherstellen, dass kritische Open-Source-Komponenten langfristig gepflegt werden. Diesen Schritt begrüßen viele Akteure ausdrücklich. Die Sovereign Tech Agency, eine GmbH im Auftrag des deutschen Bundesdigitalministeriums, kommentiert etwa: „Das Open-Source-Wartungsinstrument schließt eine strukturelle Lücke, die unsere Arbeit von Anfang an geprägt hat: Kritische Open-Source-Infrastruktur schafft öffentlichen Mehrwert, ist jedoch oft unterfinanziert und institutionell anfällig.“

Kommt ein europäischer Fonds?


Am 19. Juni sollen bei einem Treffen in Paris die ersten Aktivitäten des EDIC starten, informiert die CEO der Sovereign Tech Agency, Adriana Groh. Dort soll auch ein Pilotprojekt für einen Sovereign Tech Fund auf EU-Ebene zur Sprache kommen. In Brüssel wird erwogen, einen solchen europäischen Fonds nach deutschem Vorbild aufzubauen. In Deutschland hat die Sovereign Tech Agency den Fonds aufgebaut.

Ob aus der neuen Strategie tatsächlich ein Wendepunkt für Open Source in Europa wird, hängt von vielen Faktoren ab: der Reform des Vergaberechts, dem Willen der Mitgliedstaaten, der Positionierung des Parlaments. Klar ist jedoch, dass die Kommission viele Punkte aufgenommen hat, die die Open Source Community schon seit Jahren fordert. Und sie versteht Open Source nun als wichtigen Faktor für die digitale Souveränität.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Netzpolitische Enzyklika: Wie Papst Leo gegen die Verzweckung des Menschen argumentiert

31. Mai 2026 um 09:16

In seiner Enzyklika erklärt Papst Leo XIV. den Umgang mit KI zur „sozialen Frage“ unserer Zeit. Und auch bei anderen Themen knüpft er an aktuelle netzpolitische Debatten an. Gleichzeitig folgt der Vatikan den eigenen Maximen nicht immer konsequent.

Papst Leo XIV. und Christopher Olah, Mitbegründer von Anthropic.
Papst Leo XIV. und Chris Olah, Mitbegründer von Anthropic. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / ABACAPRESS; Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Manuel, Cash Macanaya, Bearbeitung: netzpolitik.org.

„Nichts ist in der Welt der KI immateriell oder magisch“, stellt Papst Leo XIV. in seiner Enzyklika „Magnifica humanitas“ fest, die er am Pfingstmontag veröffentlichte und die medial einige Wellen geschlagen hat.

Wenn der Papst über „Künstliche Intelligenz“ schreibt, dann will er seine Reflexionen nicht auf das Endprodukt reduziert wissen. Stattdessen lenkt er den Blick auf die gesamte Lieferkette, die zu einer scheinbar mühelos auf dem Bildschirm aufscheinenden Antwort führt. Er spricht von einem „ausgedehnten Netzwerk aus natürlichen Ressourcen, Energieinfrastruktur und vor allem Menschen“.

Und der Papst belässt es nicht bei diesem einen Thema. Vielmehr spannt er mit in knapp 250 Abschnitten einen weiten Bogen über zahlreiche netzpolitische Themen: von Fragen nach digitalem Kolonialismus, Überwachung und algorithmischer Diskriminierung über die Regulierung von multinationalen Digitalkonzernen und der digitalen Allmende bis hin zur brandaktuellen Frage nach Altersgrenzen für Social-Media-Dienste.

Anschlussfähig an progressive Netzpolitik

Eine Enzyklika ist primär ein theologisches Dokument. Der Ansatz ist daher auch ein religiös begründeter.

Die Würde des Menschen gründet nach katholischem Verständnis in der Gottesebenbildlichkeit und ist zentral für die Organisation von Gemeinwesen. Eine gerechte Gesellschaft muss so organisiert sein, dass sie die Würde des Menschen schützt und fördert. Aus dem kirchlichen Verständnis des Menschen entwickelt die katholische Soziallehre Sozialprinzipien, die ethische Leitplanken für gesellschaftliche und politische Institutionen bilden: Personalität, Solidarität, Subsidiarität, Gemeinwohl und Gerechtigkeit sowie integrale Entwicklung, was säkular formuliert ungefähr Nachhaltigkeit bedeutet.

Das ist der Instrumentenkasten, mit dem der Papst aus der Tradition der katholischen Soziallehre argumentiert. Vor allem die Prinzipien der Subsidiarität, der Gerechtigkeit und der Nachhaltigkeit macht er in seiner Enzyklika stark. Damit zeigt er sich nicht nur erstaunlich anschlussfähig an digitalpolitische Diskurse, sondern auch an progressive Netzpolitik.

Drei in der Enzyklika behandelte Bereiche zeigen das besonders deutlich: die kritische Haltung zu Datenkolonialismus, die Problematisierung des Überwachungskapitalismus und ein Plädoyer für die digitale Allmende.

Das „neue Gesicht“ des Kolonialismus

Für den Papst zeigt der Kolonialismus heute ein „neues Gesicht“: „Er beherrscht nicht mehr nur Körper, sondern eignet sich Daten an und verwandelt das persönliche Leben in verwertbare Informationen.“

Das trifft auf den Umgang mit Menschen im globalen Norden zu, umso mehr aber auch auf den globalen Süden. In Regionen „mit geringerer geopolitischer Bedeutung und größerer struktureller Anfälligkeit“ sieht der Papst eine neue Logik der Ausbeutung, die sich nicht nur physischer Rohstoffe bemächtigt, sondern sich auch Gesundheitsdaten, epidemiologische Profile, genetische Karten und demografische Daten einverleibt.

Diese Informationen bezeichnet Leo als „Seltene Erden der Macht“, deren systematische Verknüpfung, Auswertung und Ausbeutung im Kern die Gefahr mit sich bringt, „auszuwählen, wer und was zählt“. Gesundheitsdaten beschreibt er als „strukturellen Hebel für die Zukunft“.

Der päpstliche Lösungsansatz greift den Gedanken der informationellen Selbstbestimmung auf: Es gelte, den Menschen die Daten zurückzugeben, die sie beschreiben, und sie in die Lage zu versetzen, „zu entscheiden, wie diese genutzt werden, von wem und für wen“.

Konkret fordert der Papst Transparenz für die Lieferketten der Digitalwirtschaft, klare Kriterien für eine präventive ethische Überprüfung und Standards für Arbeitnehmer*innen-Schutz.

„Andernfalls wird das digitale Zeitalter nicht postkolonial sein, sondern in einer anderen Form kolonial“, so der Papst.

Alles netzpolitisch Relevante

Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.

Wenn der Papst wie das Bundesverfassungsgericht klingt 

Papst Leo XIV. will außerdem die „Freiheit vor Abhängigkeit und Kommerzialisierung schützen“. Er problematisiert, dass Plattformen darauf ausgelegt seien, „die Zeit und Aufmerksamkeit der Nutzer zu binden, indem ihre Schwachstellen ausgenutzt und ihre innere Freiheit geschwächt werden“. Derartige Geschäftsmodelle fasst er als Verzweckung des Menschen auf.

Für eine Regulierung und Begleitung dieser Phänomene schlägt der Papst mehrere Ansätze vor: „Erziehung zu digitaler Zurückhaltung, Schutz von Minderjährigen und Bekämpfung von Modellen, die aus der Verletzlichkeit anderer Nutzen ziehen“.

In der Überwachung und Kommerzialisierung durch Profilbildung sieht der Papst ein weiteres Problem, das mit sozialer Kontrolle einhergeht. „Wenn jede Handlung – Bewegungen, Käufe, Beziehungen, Vorlieben – Spuren hinterlässt, dann entsteht eine neue Macht: jene, Profile zu erstellen, Vorhersagen zu treffen und Verhalten zu beeinflussen, oft ohne dass sich die Menschen dessen voll bewusst sind.“

Das gefährde die Freiheit und diskriminiere vor allem die Schwächsten. Dabei komme es nicht nur auf tatsächliche repressive Maßnahmen an: „Was verstärkt oder unsichtbar gemacht wird, was belohnt oder bestraft wird, prägt letztlich Meinungen und Entscheidungen und führt zu Konformität und Selbstzensur.“

Hier klingt der Papst fast wie das Bundesverfassungsgericht: „Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen“, heißt es im Volkszählungsurteil aus dem Jahr 1983.

Daten als „gemeinsames oder kollektives Gut“

Bisher war der Vatikan eher durch eine restriktive Haltung bei Immaterialgüterrechten bekannt, zumindest, wenn es um Urheberrecht geht: Das Urheberrecht des Staats der Vatikanstadt ist eher beschränkend. Amtliche vatikanische Texte sind nicht gemeinfrei, bei der Digitalisierung von Archiven und Kunstschätzen wird nicht auf Commons und Open Data gesetzt.

Urheberrechte spricht Papst Leo in der Enzyklika zwar nicht direkt an. In Bezug auf Immaterialgüterrechte zeigt er sich aber deutlich Allmende-orientiert. Er greift dazu das theologische Verständnis der Gemeinwohlpflichtigkeit des Eigentums auf und macht es für Immaterialgüter fruchtbar.

„Daten sind das Ergebnis der Beiträge vieler und dürfen nicht an einige Wenige verkauft oder ihnen überlassen werden“, heißt es an einer Stelle, wo sich der Papst dafür ausspricht, Daten teilhabeorientiert als „gemeinsames oder kollektives Gut zu verwalten“.

An anderer Stelle bezeichnet er „Patente, Algorithmen, digitale Plattformen, technologische Infrastrukturen, Daten“ als Güter, die für alle bestimmt sind. „In einem Kontext, in dem der Reichtum der Nationen immer mehr von Wissen und Technologien abhängt, entsteht ein neues Ungleichgewicht, wenn diese Güter ohne angemessene Teilhabe und Zugangsmöglichkeiten in den Händen weniger konzentriert bleiben“, so Leo weiter.

Netzpolitische Kontinuitäten

Dass der amtierende Papst und mit ihm die katholische Kirche sich in dieser Weise netzpolitisch positionieren, ist in weiten Teilen keine Überraschung. Seit mindestens rund 25 Jahren betreibt der Vatikan Netzpolitik.

Die ersten Texte zu Ethik und Kirche im Internet erschienen bereits 2002. Zeittypisch wurde darin vor allem die Chancen für Kommunikation und Vernetzung betont, verbunden mit einem Appell zu gemeinwohlorientierter Entwicklung. Papst Johannes Paul II. (1978–2005) legte großen Wert auf die Nutzung neuer Medien, unter seinem Nachfolger Benedikt XVI. (2005–2013) waren die Botschaften zum katholischen „Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel“ durch differenzierte Stellungnahmen zu digitalen Kommunikationsdynamiken geprägt.

In der späteren Phase des Pontifikats von Franziskus (2013–2025) trat KI in den Fokus. Im Jahr 2020 entwickelte die Päpstliche Akademie für das Leben mit dem „Rome Call for AI Ethics“ einen aus christlichen Werten gespeisten, aber durch Kooperationspartner aus der Wirtschaft und anderer Religionen anschlussfähigen KI-Kodex.

Im vergangenen Jahr veröffentlichten das Glaubens- und das Kulturdikasterium, also die römischen Behörden, die für theologische Grundsatzfragen und den Dialog mit der Kultur zuständig sind, die Erklärung „Antiqua et nova“ („Altes und Neues“) über das Verhältnis von Künstlicher Intelligenz und menschlicher Intelligenz, die ersten systematischen Ausführungen zum Umgang mit KI. In diesem Dokument hat die katholische Kirche auch erstmals Datenschutz theologisch hergeleitet und fundiert begründet.

Wir sind ein spendenfinanziertes Medium.

Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.

Anschlussfähig an eine säkulare Öffentlichkeit

Mit seiner Enzyklika baut Leo XIV. auf dieser Vorarbeit auf und schreibt die Linien seiner Vorgänger und der Äußerungen aus den Vatikanbehörden fort.

Dass dies nun erstmals in der Form einer Enzyklika geschieht, ist das eigentlich Bedeutende – nicht nur, weil diese Form auch in der säkularen Öffentlichkeit so anschlussfähig ist, dass die Veröffentlichung tagelang weltweit in den Medien präsent war.

Eine Enzyklika ist die feierlichste Form der Ausübung des „ordentlichen Lehramts“ des Papstes. Unfehlbar ist sie nach katholischem Verständnis indes nicht. Aber wer katholisch ist, hat – so will es das Kirchenrecht – das anzuerkennen, was Päpste so vorlegen.

Seit geraumer Zeit wenden sich Päpste mit ihren Enzykliken nicht mehr nur an Katholik*innen, sondern an „alle Menschen guten Willens“ – entsprechend anschlussfähig an globale Diskurse müssen die Lehrschreiben sein. Das gilt insbesondere dann, wenn es wie in diesem Fall um soziale Fragen geht.

Der Umgang mit KI als die „soziale Frage“ unserer Zeit

Mit seiner Enzyklika stellt sich Leo XIV. in die Tradition seiner Vorgänger. Sein Namenspate Leo XIII. (1878–1903) hatte sich 1891 als erster Papst mit einer Sozialenzyklika zu zentralen Fragen des gesellschaftlichen und sozialen Zusammenlebens geäußert. Für Leo XIII. bestand die soziale Frage seiner Zeit in den Auswirkungen der Industrialisierung auf die Welt der Arbeit. Sein Lehrschreiben „Rerum novarum“ kam für die Industrielle Revolution der Mitte des 19. Jahrhunderts allerdings reichlich spät.

Leo XIV. hat den Umgang mit KI in einer seiner ersten Ansprachen als Papst als „soziale Frage“ unserer Zeit bezeichnet. Anders als Leo XIII. schreibt er zu einem Zeitpunkt, in dem die von ihm behandelte gesellschaftliche Umwälzung noch so weit am Anfang steht, dass gesellschaftliche Auswirkungen offen sind und politische Regulierungsinstrumente erst entwickelt werden.

Sozialenzykliken haben das Potenzial, den gesellschaftlichen Kurs zu beeinflussen, vor allem aber, Schwerpunkte in der Kirche zu setzen. Das jüngste Beispiel dafür ist die Umweltenzyklika „Laudato si“, in der sich Papst Franziskus 2015 umfangreich mit Nachhaltigkeit befasst und das Klima und die Umwelt als gemeinschaftliches Gut bezeichnet hat. Die Enzyklika hat Nachhaltigkeit zu einem kirchlichen Kernthema gemacht. Weltweit befassen sich Kirchengemeinden und kirchliche Verbände seither intensiv mit der praktischen Umsetzung.

Positive Resonanz aus Brüssel

Obwohl die Enzyklika von Papst Leo XIV. größtenteils nur den Rahmen vorgibt, kann sie also Wirkungen entfalten. Rückenwind erhält etwa das Projekt der Europäischen Union, Datenkolonialismus und Überwachungskapitalismus durch Regulierung zu gestalten. „Wir können der Vision des Heiligen Vaters Papst Leo XIV. und der Notwendigkeit eines soliden Rechtsrahmens für KI nur zustimmen“, äußerte sich ein Sprecher der Kommission dann auch gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur.

Mit seiner Enzyklika scheint der Papst somit einen Nerv getroffen zu haben. Die Bewertungen fallen größtenteils positiv aus – auch, weil sich Leo XIV., der vor seiner Wahl zum Papst selbst soziale Medien und insbesondere „X“ nutzte, die alte Twitter-Kulturtechnik des Diss per Nonmention beherrscht. Mal weniger subtil, wenn er darüber klagt, dass sich in der Weltpolitik „religiöser Extremismus und identitätsbasierter Fanatismus […] mit irrationaler Wirtschaftspolitik“ verbünden, mal etwas subtiler, wenn er Herr-der-Ringe-Fans wie Elon Musk und dem Palantir-Gründer Peter Thiel mit einem Zitat von Gandalf Nachhaltigkeit und Bescheidenheit erklärt.

Auch der Vatikan ist mitunter nicht konsequent

Es bleiben aber auch offene Fragen. Denn so klar die ethischen Leitplanken für KI und die Digitalwirtschaft auch sind, so unverständlich ist die Beteiligung von Anthropic-Mitgründer Chris Olah bei der Pressekonferenz zur Vorstellung der Enzyklika.

Zwischen dem Vatikan und Anthropic, die sich selbst eines ethischeren Anspruchs für ihre Produkte rühmen, gibt es seit längerer Zeit einen Austausch. Das Unternehmen mag damit weniger problematisch als andere KI-Hersteller sein. Die in der Enzyklika benannten umfassenden Probleme der Nachhaltigkeit, des Energieverbrauchs und der Umwälzung des Arbeitsmarkts gelten aber pauschal für die Technologie – und damit auch für Anthropic.

Ein Ausreißer ist das allerdings nicht: Das Unternehmen reiht sich damit ein in die Riege von Tech-Konzernen, die mit dem Vatikan in Sachen Digital-Ethik kooperieren – der „Rome Call“ wurde etwa von Microsoft und IBM unterzeichnet. Und in der Vergangenheit gab es ebenfalls klare Aussagen zur Rolle von Krypo-Währungen im Menschenhandel. Zugleich kooperiert die Vatikan-Bibliothek mit einem Blockchain- und NFT-Start-up. Das zeigt: Auch im Vatikan selbst ist die konsequente Umsetzung ethischer Erkenntnisse nicht immer einfach.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Statt Durchsetzung von Völkerrecht: EU-Mittelmeermission IRINI dient künftig nur noch der Migrationsabwehr

29. Mai 2026 um 08:28

Griechenland und Frankreich lassen das UN-Mandat der Mittelmeermission IRINI gegen Waffenlieferungen auslaufen. Stattdessen unterstützt die EU nun auch das abtrünnige Ostlibyen mit Überwachungstechnik und der Ausbildung libyschen Personals, das dann Flüchtlingsboote abfangen soll.

Patrouillenboot der libyschen Küstenwache auf dem Meer
Ein Patrouillenboot der libyschen Küstenwache im August 2025 – Alle Rechte vorbehalten: Max Cavallari / SOS MEDITERRANEE

Vor sechs Jahren startete die Europäische Union ihre Mittelmeermission IRINI zur Durchsetzung des Waffenembargos gegen Libyen. Grundlage war ein entsprechendes UN-Mandat. Mit dessen Umsetzung sollte EU-Militär auch zur Stabilisierung Libyens und zum politischen Friedensprozess beitragen. Nach dem Sturz von Muammar al-Gaddafi kämpfen dort seit 15 Jahren zwei verfeindete Regierungen in Tripolis und Benghazi mit ihren Milizen um Einfluss.

Mehrere Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, entsenden in IRINI Schiffe, U‑Boote, Flugzeuge oder Drohnen vor die Küsten Nordafrikas. Mit dem Auslaufen des UN-Mandats am Montag dieser Woche erlischt aber die rechtliche Grundlage für Schiffskontrollen auf hoher See. Trotzdem wird die EU-Mission nicht beendet – sondern zu einer komplett anderen Operation umgebaut. Im Mittelpunkt steht nun die Migrationsabwehr, die bislang nur als Nebenaufgabe rangierte. Dazu wird nun auch der abtrünnige Osten Libyens eingebunden.

Neue Details stehen in einem aktuellen Ratsdokument, über das die britische Nichtregierungsorganisation Statewatch am Donnerstag berichtete. Der dazu veröffentlichte Entwurf für ein technisches Abkommen soll dem militärischen Komitee der „Europäischen Friedensfazilität“ in Brüssel zur Abstimmung vorgelegt werden.

Das Dokument listet auf, was unter den Kapazitätsaufbau fallen kann – und hält sich dabei alle Optionen offen: Verbesserung, Instandsetzung, Ausstattung oder operative Befähigung maritimer Koordinationsstrukturen, „einschließlich, aber nicht beschränkt auf Seenotleitstellen, Kommunikationseinrichtungen und andere als prioritär eingestufte operative Infrastruktur“. Welche Milizen in Ostlibyen konkret von der EU-Unterstützung profitieren sollen, lässt der Vertragsentwurf aber offen.

Schnellverfahren für neue Abschottung

Hintergrund der Neugestaltung von IRINI ist ein Antrag Italiens für ein „Projekt mit rascher Wirkung“. Die Möglichkeit solcher „Quick Impact Projects“ wurde erstmals im vergangenen Jahr im erneuerten Mandat der Militärmission verankert. Der Vorteil: Beschlüsse und Umsetzung der Maßnahmen können in Brüssel auf kürzeren Wegen erfolgen.

In dem nun vorliegenden Entwurf für ein technisches Abkommen zwischen IRINI und den libyschen Behörden für Strafverfolgung und Seenotrettung werden vor allem Ausrüstungs- und Trainingsprogramme geregelt. Demnach soll IRINI in der östlichen Hauptstadt Benghazi ein maritimes Lagezentrum (Maritime Rescue Co-ordination Centre, MRCC) errichten und in Tobruk einen Überwachungsturm mit Radar- und Sensortechnik. Beides soll dauerhaft in libyschen Besitz übergehen.

Alles netzpolitisch Relevante

Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.

Vorbild ist eine Struktur, die Italien mit Geldern aus Brüssel ab 2017 in Tripolis errichtet hat. Eine dort neu geschaffene Seenotleitstelle kann von den Küstenwachen der europäischen Mittelmeeranrainer angerufen werden, um Bootsflüchtlinge nach Libyen zurückzuholen – was nach offizieller Lesart nicht gegen das Verbot der Zurückweisung von Schutzsuchenden verstößt: In Libyen sind Misshandlung, Folter und Tod von Geflüchteten an der Tagesordnung, wie NGOs und auch die Vereinten Nationen regelmäßig berichten.

Pullbacks statt Pushbacks

Ein solches Pushback-Verbot hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in einem wegweisenden Urteil 2012 für alle EU-Staaten vorgegeben. Auch Agenturen wie etwa Frontex müssen sich daran halten.

Wenn nun aber libysche Milizen alarmiert, Menschen dann auf hoher See abgefangen und wieder nach Libyen zurückgebracht werden, handelt es sich aus Sicht von Kritiker*innen um Pushbacks durch die Hintertür. Diese werden deshalb als Pullbacks bezeichnet. Die EU-Grenzagentur Frontex übernimmt dabei die Luftaufklärung, da Libyen selbst über keine Flugzeuge oder Hubschrauber verfügt.

Die Neukonfiguration von IRINI geht vor allem auf Griechenland und Frankreich zurück, die 2016 die Sicherheitsratsresolution 2292 zum Waffenembargo gegen Libyen entworfen hatten. Die beiden Regierungen beantragten dieses Jahr keine Verlängerung mehr. Was bleibt, ist eine reine EU-Mission ohne völkerrechtliche Befugnisse.

Annäherung an Haftars Ostlibyen

Die EU umgarnt nun Ostlibyen, das bislang hauptsächlich von den EU-Schiffskontrollen betroffen war. Diese politische Schlagseite steht dem EU-Ziel entgegen, eine neu entstandene Fluchtroute aus Ostlibyen nach Kreta einzudämmen. Hier verfolgt Brüssel eine sogenannte „Ein-Libyen-Politik“, bei der die Rivalität der Hauptstädte Tripolis und Benghazi mit Geld und Aktivität übertüncht wird.

Wir sind ein spendenfinanziertes Medium.

Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.

Die nun vom neuen „Quick Impact Project“ begünstigten Städte Benghazi und Tobruk liegen im Herrschaftsgebiet von General Khalifa Haftar, der einst den Bürgerkrieg gegen die international anerkannte Regierung in Tripolis begann. Die Anschubfinanzierung für das MRCC in Benghazi soll drei Millionen Euro betragen. Weitere Kosten für die auf 18 Monate angesetzte Implementierungsphase übernimmt wie im Westen Libyens Italien.

Im Gegenzug erhalten die Grenzbehörden der EU-Staaten – und wohl auch Frontex – regelmäßige „taktische“ Informationen über Migrationsbewegungen. Für die Kommunikation zwischen IRINI und libyschen Kräften ist das existierende SMART-System vorgesehen, eine netzwerkbasierte Plattform für den Austausch maritimer Lagedaten, ergänzt durch Satelliten- und Funkkommunikation.

Keine Haftung für Menschenrechtsverletzungen

Die Ausbildung des libyschen Personals soll auf IRINI-Schiffen erfolgen, weitere Trainings sind in EU-Ausbildungszentren an Land sowie direkt in Libyen geplant. Die Kurse umfassen Kenntnisse über IT-Systeme für maritime Lagezentren, Boardingverfahren und Radarführung. Für alle Beteiligten ist außerdem ein einstündiger Menschenrechtskurs vorgesehen.

Auch die deutsche Marine dürfte sich daran beteiligen wollen. Die Bundesregierung hatte dazu letztes Jahr die Unterstützung und Ausbildung der libyschen Küstenwache trotz NGO-Protest wieder in das Mandat aufgenommen – obwohl deren Milizen wiederholt schwere Menschenrechtsverletzungen gegenüber Geflüchteten und zivilen Seenotretter*innen im Mittelmeer begehen.

Der nun bekannt gewordene Vertragsentwurf sieht zwar vor, dass IRINI das Verhalten der ausgebildeten Kräfte beobachtet. Dazu sind unter anderem Besuche in Libyen vorgesehen. IRINI soll aber keinerlei Verantwortung für das Gebaren der libyschen Milizen übernehmen: Das Monitoring begründe keine Verantwortung für Entscheidungen libyscher Behörden, keine Haftung für laufende Einsätze und keine Weisungsbefugnis gegenüber libyschen Einheiten, heißt es im Entwurf.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Strafanzeige: Journalist wehrt sich gegen Staatstrojaner-Angriff

28. Mai 2026 um 08:17

Ein deutsch-vietnamesischer Journalist wurde mit dem Staatstrojaner Predator angegriffen. Jetzt stellt er Strafanzeige, gemeinsam mit der GFF. Die Staatsanwaltschaft soll die Täter ermitteln und die Grundrechte schützen. Besonders pikant: Nicht nur das Opfer kommt aus Deutschland, sondern auch Anbieter und Kunden.

Mann in Hemd und Anzug
Wehrt sich gegen Staatstrojaner-Angriff: Journalist Trung Khoa Lê. CC-BY-SA 4.0: Trung Khoa Lê

Wenn ein deutscher Staatsbürger in Deutschland mit einem Staatstrojaner gehackt werden soll, ist das ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Davon geht jedenfalls die Gesellschaft für Freiheitsrechte aus. Die GFF hat heute gemeinsam mit dem deutsch-vietnamesischen Journalisten Trung Khoa Lê Strafanzeige gestellt.

Der Journalist recherchiert und publiziert auf seiner Plattform Thời Báo („Die Zeit“) seit Jahren über die Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Vietnams. Seine Artikel und Videos finden bei der vietnamesischen Regierung keinen Gefallen.

Vietnam ist beinahe Schlusslicht der Rangliste der Pressefreiheit. Das Land zensiert und überwacht Medien großflächig. Doch Trung Khoa Lê veröffentlicht von Deutschland aus investigative Recherchen und Regierungspapiere.

Polizeischutz und Staatstrojaner



Wegen seiner Arbeit bekommt er Morddrohungen und Polizeischutz. Und er wird angegriffen. Bisher unbekannte Täter haben versucht, ihm einen Staatstrojaner aufzuspielen.

Vor zwei Jahren berichtete Trung Khoa Lê über korrupte Generäle im vietnamesischen Verteidigungsministerium. Den Artikel postete Thoibao auch auf seinem Twitter-Account.

Auf diesen Tweet antwortete ein Account namens @Joseph_Gordon16 und postete einen Link, offenbar in der Hoffnung, dass Trung Khoa Lê draufklicken würde. Hätte er geklickt, hätte ein Exploit sein Gerät heimlich kompromittiert und die Schadsoftware Predator installiert.

Gegen diesen Hacking-Versuch wehrt sich der Journalist jetzt. Die 34-seitige Strafanzeige liegt uns vor. Die Anzeige-Erstatter haben entschieden, das Dokument nicht zu veröffentlichen.

Lê Trung Khoa sagt: „Seit zweieinhalb Jahren ist bekannt, dass ich mit Spyware attackiert wurde. Bisher hat niemand auch nur ermittelt – oder gar die Täter*innen zur Rechenschaft gezogen. Deswegen habe ich nun Strafanzeige erstattet.“

Auch Deutsche beteiligt



Neben dem Berliner Trung Khoa Lê wurden auch andere Journalisten, aber auch Menschen aus Wissenschaft und Forschung, US-Senatoren, Diplomaten, EU-Beamte oder UN-Mitarbeiter mit Predator angegriffen.

Der Staatstrojaner Predator wird vom undurchsichtigen Firmenverbund Intellexa angeboten und vertrieben. Laut Spiegel verdienen auch Deutsche an dieser Überwachung. Laut portugiesischen Medien ist auch ein ehemaliger FinFisher-Manager involviert.

Deswegen ist der Fall von Trung Khoa Lê ein hausgemachtes Problem Europas: Die Schadsoftware eines europäischen Anbieters sollte einen Deutschen gezielt ausspionieren, wohl über den Umweg Vietnam.

Staat soll Täter finden



Der Journalist und die GFF möchten nun mit der Strafanzeige erreichen, „dass die Staatsanwaltschaft und Polizei in Berlin den Angriff aufklären und die Täter*innen ermitteln“. Die GFF schreibt:


Wäre der Angriff gelungen, hätten die Täter*innen auf die gesamte Kommunikation sowie alle dort gespeicherten Daten zugreifen können. Ein solcher Angriff stellt einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen dar.



Außerdem sei das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Geräte (das sogenannte IT-Grundrecht) und auch das Fernmeldegeheimnis sowie im konkreten Fall zudem der Quellenschutz verletzt. Die GFF mahnt:


Der Staat ist verpflichtet, seine Bürger*innen vor solchen Angriffen zu schützen.



Die Staatsanwälte können bei der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich nachfragen. Die Hacker-Behörde ZITiS ist laut Spiegel „bereits seit 2019 Intellexa-Kunde“. Die GFF empfiehlt daher ein Amtshilfeersuchen.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

KI-Verordnung: EU-Parlament und Rat einigen sich auf gelockerte Pflichten für die Industrie

07. Mai 2026 um 18:25

Die EU will die KI-Verordnung aufweichen. Eine erste Einigung sieht nun vor, bestimmte Regulierungen für die Industrie abzuschwächen und zeitlich deutlich nach hinten zu verschieben. Hinzugekommen ist ein Verbot von KI-Anwendungen, mit denen sexualisierte Deepfakes erstellt werden können.

Zwei Personen stehen hinter einer Sicherheitsglasscheibe und blicken auf einen Industrieroboter.
Mehr "Künstliche Intelligenz" mit weniger Auflagen, das wünscht sich die Industrie. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: Bild: IMAGO / Westend61, Bearbeitung: netzpolitik.org

Nachdem die EU-Verhandlungen zum digitalen Omnibus Ende April 2026 vorübergehend geplatzt waren, konnten Rat und Parlament gestern Nacht im Trilog eine vorläufige Einigung erzielen; die Kommission war als Vermittlerin beteiligt.

Die Einigung betrifft die Aufnahme des Verbots von sogenannten KI-Nudifiern in die KI-Verordnung. „Nudifier“ sind Anwendungen, mit deren Hilfe sexualisierte Deepfakes erstellt werden können. Außerdem sollen Auflagen für die Industrie beim Einsatz von risikoreichen KI-Systemen begrenzt sowie zentrale Pflichten aus dem AI Act für Hochrisiko-Systeme deutlich nach hinten verschoben werden – auf Ende 2027 und 2028. Der vorliegende Kompromiss zwischen Rat und Parlament muss noch formal bestätigt werden.

Der Trilog war zuvor an der Frage gescheitert, wie in der Industrie mit der Hochrisiko-Kategorie für KI-Systeme umgegangen werden soll, die bereits durch sektorale Bestimmungen reguliert werden. Zentrale Pflichten des AI Acts für besonders risikoreiche KI-Systeme sollten eigentlich bereits ab dem 2. August 2026 wirksam werden. Der Kompromiss sieht nun vor, dass die Anwendung der KI-Verordnung dort begrenzt wird, wo sektorale Sicherheitsanforderungen vergleichbare KI-Regeln enthalten.

Die EU verabschiedete den AI Act (Verordnung über künstliche Intelligenz) im Mai 2024. Er ordnet KI-Technologie vier abgestuften Risikokategorien zu und regelt Pflichten für die Hersteller und Anbieter von KI-Systemen oder Produkten, die KI-Technologie enthalten. KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko können verboten werden.

Die EU-Kommission möchte die Regelungen im Rahmen des sogenannten Digitalen Omnibus jedoch vereinfachen, um bürokratische Hürden für Unternehmen abzubauen und Europas Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Das Gesetzespaket ist umstritten. Es enthält unter anderem Lockerungen bei der Datenschutzgrundverordnung oder beim Training von KI mit personenbezogenen Daten.

Verbot von KI-„Nudifiern“


Konkret haben sich Parlament und Rat darauf geeinigt, in Zukunft KI-Anwendungen zu verbieten, mit deren Hilfe man sexualisierte Deepfakes erstellen kann. Das Thema wurde zu einem zentralen Vorhaben, nachdem Nutzer*innen mit dem Chatbot Grok Anfang des Jahres binnen weniger Tage Millionen von nicht-einvernehmlichen Deepfakes erstellt hatten.

Bereits Ende März hatte sich das Parlament dafür ausgesprochen, solche KI-Anwendungen zu verbieten. Im Trilog ging es noch um die Details der Formulierung. Das Verbot umfasst jetzt explizit auch das Erstellen von Inhalten, die sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen. Zudem soll es untersagt sein, KI-Anwendungen auf den Markt zu bringen, die ohne Zustimmung Deepfakes von “intimen Teilen einer identifizierbaren Person” oder die Person bei sexuellen Handlungen zeigen.

Die geplante Verschärfung ist nicht die erste EU-Regelung zu Deepfakes. Eine andere Richtlinie sieht bereits vor, dass Mitgliedstaaten die Verbreitung von sexualisierten Deepfakes unter Strafe stellen, wenn diese geeignet sind, einer Person schweren Schaden zuzufügen. Deutschland setzt dies mit dem geplanten Gesetz gegen digitale Gewalt derzeit um. Das geplante Verbot in der KI-Verordnung würde den Fokus von der Bestrafung der Täter*innen auf die Anbieter solcher Anwendungen verschieben.

Im geplanten Text steht nun auch die fehlende Zustimmung der gezeigten Personen als definierendes Merkmal. Fachleute forderten das seit langem. Zugleich kritisiert etwa Ana Ornelas von der European Sex Workers’ Rights Alliance (ESWA), die Beschränkung auf „identifizierbare Personen“. Sie fürchtet, dass dies in der Durchsetzung zu Schlupflöchern führen könnte.

Lockerungen und Fristverlängerung für Industrie


Hochrisiko-KI-Systeme in Bereichen wie Beschäftigung, Bildung, Migration, Strafverfolgung oder kritische Infrastruktur sollen Anforderungen aus dem AI Act erst ab dem 2. Dezember 2027 erfüllen müssen. Für KI in Medizinprodukten, Maschinen oder Spielzeug gilt der 2. August 2028. Anbieter von KI-Systemen müssen diese grundsätzlich in der EU-Datenbank für risikoreiche Systeme registrieren – auch wenn sie der Ansicht sind, die Einstufung als risikoreich träfe nicht zu oder sei ausgenommen.

Die Sonderregelung für Maschinenverordnung schwächt nach Meinung des europäischen Verbraucherverbands BEUC den Verbraucherschutz. Konkret kritisiert der Verband, dass Alltagsgeräte wie Industriemaschinen aus der KI-Aufsicht herausfallen würden. Bei deren Versagen könnten Menschen zu Schaden kommen. Der Deal enthält offenbar auch eine Klausel, mit der die EU-Kommission später weitere KI-Systeme ohne neues Gesetzgebungsverfahren aus dem Geltungsbereich des AI Acts herausnehmen kann. Die Kommission erhalte damit eine Hintertür für künftige KI-Deregulierung.

BEUC-Generaldirektor Agustín Reyna meint, der überhastete Prozess habe ein Gesetz hervorgebracht, das komplizierter und weniger wirksam als vorher sei und vor allem der Industrie nutze.

Zumindest an manchen Stellen scheint der Kompromiss strenger. Die EU-Kommission wollte die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten – etwa Angaben, aus denen Ethnie oder Religion hervorgehen können – zur Bias-Erkennung erleichtern. Rat und Parlament begrenzten hier durch striktere Maßstäbe.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Du siehst aber jung aus: Meta will uns bis auf die Knochen überwachen

07. Mai 2026 um 14:41

Auf der Suche nach Minderjährigen will Meta Nutzer*innen auf Facebook und Instagram umfassend durchleuchten. Der Konzern will sogar die Knochenstruktur von Menschen auf Fotos auswerten. Wie gefährlich ist das? Die Analyse.

Ein freundlich wirkendes Skelett vor schwarzem Hintergrund, es scheint zu lächeln.
Meta schickt eine "KI" auf die Suche nach jung wirkenden Körpern (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Zoonar; Bearbeitung: netzpolitik.org

Instagram und Facebook wollen ihre Nutzer*innen künftig noch genauer unter die Lupe nehmen. Eine als KI bezeichnete Software soll unter anderem Texte in Posts und Kurzbios kontrollieren und Objekte in Fotos und Videos scannen. Die Software soll sogar die Körpergröße und Knochenstruktur abgebildeter Personen auswerten. Das Ziel dieser Art von Rasterfahndung sind Minderjährige.

Schätzt die Software eine Person für verdächtig jung ein, soll sie ihr Alter nachweisen. Junge Menschen unter 18 Jahre sollen die Plattformen nur im Jugendschutz-Modus nutzen; Kinder unter 13 Jahre dürfen keinen Account haben.

Wer also künftig auf Instagram Fotos vom Kindergeburtstag postet oder über Schulnoten spricht, könnte Probleme bekommen. Die Software könnte das als Hinweis werten, dass man noch nicht erwachsen ist. Diese beiden Beispiele kommen aus der Pressemitteilung von Meta.

Die neue KI-Überwachung startet Instagram demnach jetzt in der EU und in Brasilien. Zuvor lief sie bereits in den USA, Australien, Kanada und dem Vereinigten Königreich. Auf Facebook rollt Meta die Überwachung zunächst in den USA aus; im Juni soll sie für EU und Vereinigtes Königreich folgen.

Hier kommen die fünf wichtigsten Fragen und Antworten zu Metas neuen Alterskontrollen.

1. Bergen Metas Alterskontrollen Gefahren?


Ein Fachbegriff für die von Meta geplanten Alterskontrollen ist Inferenz, einfacher ausgedrückt: schlussfolgern. Inferenz-Methoden kombinieren mehrere Anhaltspunkte, um das Alter einer Person zu schätzen. Dabei können Dinge schiefgehen – besonders wenn ein Tech-Konzern sogar Fotos und Videos mit sogenannter KI durchsuchen will.

  • Datenmaximierung: In der EU verankert die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den Grundsatz der Datenminimierung. Das heißt im Fall von Meta: Der Konzern soll nicht mehr Daten sammeln und verarbeiten als nötig. Auf Datenminimierung pocht auch die EU-Kommission in ihren Leitlinien, die beschreiben, wie Online-Dienste Minderjährige schützen sollen; Grundlage is das Gesetzes über digitale Dienste (DSA). Passend dazu fordern in der aktuellen Debatte um Altersgrenzen und Social-Media-Verbote Politiker*innen durch die Bank weg, Alterskontrollen sollen datensparsam ein. Was Meta plant, ist jedoch das Gegenteil: Der Konzern will Daten nicht minimieren, sondern maximieren. Er will „mit KI-Technologie komplette Profile analysieren“.
  • Kontrollverlust: Meta listet nicht vollständig auf, was die Software auf der Suche nach Minderjährigen alles einbezieht. Hinweise auf Geburtstage oder Schulnoten sind nur Beispiele; ebenso die Knochenstruktur von Menschen in Fotos und Videos. Nutzer*innen können deshalb nicht wissen, welche der Dinge, die sie posten, möglicherweise problematisch sein könnten. Sie wissen auch nicht, was genau mit den aus der Analyse gewonnenen Erkenntnissen passiert. Meta ist ein Datenschlucker; in der Vergangenheit hatte der Konzern mehrfach Datenschutz-Skandale. Die autoritäre US-Regierung hat potenziell Zugriff auf Daten von Meta-Nutzer*innen in der EU. Daraus folgt: Menschen auf Instagram und Facebook können kaum kontrollieren, was mit ihren Daten geschieht.
  • Fehleinschätzungen: Inferenz-Methoden setzen auf Hinweise, aber Hinweise sind keine Fakten. Die Software könnte Menschen zu Unrecht als minderjährig einstufen. In der Folge müssten sie potenziell invasive Alterskontrollen überwinden; etwa auf Basis von Ausweisen oder biometrischen Gesichtsscans. Eventuell geraten manche Gruppen besonders oft in Verdacht, noch nicht erwachsen zu sein. Etwa Menschen, die sich aufgrund von Sprachschwierigkeiten nur sehr einfach ausdrücken. Oder eher kleine, schmale Menschen, deren Körper eine Software als jugendlich einstufen würde.
  • Gesellschaftsbild: Die Maßnahme steht für einen radikalen gesellschaftlichen Wandel im Umgang mit Risiken. Auf der Suche nach Minderjährigen werden praktisch alle Nutzer*innen zu Verdächtigen – und all ihre Uploads zu potenziellem Beweismaterial. Die Überwachung wichtiger Schauplätze der digitalen Öffentlichkeit wird zunehmend lückenlos. Lange Zeit wurden KI-gestützte Überwachungsmethoden vor allem diskutiert, um schwere Verbrechen aufzuklären. Jetzt sollen sie sogar Kinder aufspüren. Es geht um junge Menschen, die neugierig sind und Regeln brechen, nicht um Schwerverbrecher*innen. Das normalisiert permanente Überwachung, selbst im Alltag.
  • Function Creep ist die schrittweise Ausweitung einer Technologie über die ursprünglich beschriebenen Zwecke hinaus. Konkretes Beispiel: Schon jetzt nutzt die rassistische Trump-Regierung ein Arsenal an Überwachungstechnologie auf der Jagd nach Migrant*innen, um sie zu deportieren. Theoretisch könnte Meta die Systeme zur Suche nach Minderjährigen auch zur Suche nach Migrant*innen oder anderen vulnerablen Gruppen einsetzen. Entsprechende Gesetze könnten Konzerne dazu verpflichten, wenn die Infrastruktur erst einmal da ist.

2. Warum macht Meta das?


Meta reagiert mit den neuen Alterskontrollen wahrscheinlich auf die weltweite Debatte um Jugendschutz im Netz und Social-Media-Verbote. Jüngst hat etwa die EU-Kommission festgestellt, dass Meta nicht genug tut, um unter 13-Jährige von Facebook und Instagram fernzuhalten. Das ist ein möglicher Verstoß gegen den DSA; am Ende können Geldbußen drohen.

Die neuen Alterskontrollen könnte der Meta-Konzern als Argument dafür nutzen, dass er sich nun an die Regeln hält. Generell bieten Inferenz-Methoden mehrere Anreize für kommerzielle Online-Plattformen.

  • Plattformen wollen ihre Nutzer*innen nicht abschrecken; immerhin ist deren Aufmerksamkeit die wichtigste Geldquelle. Während etwa Ausweiskontrollen für alle eine sichtbare Hürden sind, laufen Inferenz-Methoden zunächst unscheinbar im Hintergrund.
  • Inferenz-Methoden basieren auf Wahrscheinlichkeiten. Plattformen können genau steuern, ab welcher Schwelle eines Verdachts die Software Alarm schlägt und von Nutzer*innen eine Altersverifikation verlangt. Auf diese Weise könnte ein Konzern stets optimieren, wie streng die Kontrollen ausfallen – auch mit Blick auf möglichst geringe finanzielle Einbußen.
  • Die Systeme hinter Inferenz-Methoden können für Außenstehende komplex und intransparent sein. Kommerzielle Online-Plattformen sprechen gerne davon, dass sie ihre Systeme kontinuierlich verbessern. Das gibt ihnen viel Spielraum, etwaige Fehler zu relativieren mit Verweis auf eine überholte Version der Systeme, etwa gegenüber Aufsichtsbehörden.

3. Ist das neu?


Inferenz-Methoden zur Alterskontrolle auf Online-Plattformen gibt es schon länger. Selbst Meta schreibt, dass sie ihre Systeme lediglich weiter „stärken“. Auch beispielsweise TikTok, ChatGPT, die Google-Suche oder YouTube suchen im Hintergrund nach Hinweisen darauf, ob Nutzer*innen zu jung sein könnten.

Neu ist allerdings die beschriebene Tiefe der Eingriffe – bis hin zur Analyse von Objekten und Knochenstruktur in Bildern und Videos. Wie zur Beschwichtigung betont Meta in der Pressemitteilung: „Das ist keine Gesichtserkennung.“ Die Software identifiziere keine Personen. Das kann technisch korrekt sein, macht die Eingriffe aber nicht unbedenklich.

4. Darf Meta das?


Vielleicht nicht. Die Datenschutzjuristin Kleanthi Sardeli verfolgt die Neuerungen bei Meta jedenfalls mit Skepsis. Sie arbeitet für die spendenfinanzierte NGO noyb („none of your business“) mit Sitz in Wien. Auf Anfrage von netzpolitik.org geht sie darauf ein, dass biometrische Daten wie Knochenstruktur und Körpergröße in der DSGVO einem strengeren Schutz unterliegen.

Knochenstruktur und Körpergröße können als Gesundheitsdaten angesehen werden, die denselben Schutz wie biometrische Daten genießen. Diese dürfen nur in Ausnahmefällen und auf Grundlage spezifischer Rechtsgrundlagen verarbeitet werden. Dazu gehört unter anderem die Einwilligung. In Metas Datenschutzerklärung wird dieser spezifische Einsatzbereich bisher nicht erwähnt, und als Rechtsgrundlage wird lediglich das berechtigte Interesse genannt – was für den Einsatz dieser neuen KI-Technologie eindeutig nicht ausreichend wäre.


Nähere Einschätzungen seien schwierig, schreibt Sardeli. Dafür seien Metas Informationen zu zurückhaltend. „Es wird auch nicht näher erläutert, wie Metas KI-Modelle auf die Alterserkennung trainiert werden – und ob Inhalte auf Meta-Plattformen verwendet werden, um diese KI-Funktionen weiter zu trainieren.“

Scharfe Kritik an Meta kommt von der deutschen Europa-Abgeordneten Alexandra Geese (Grüne), Stellvertretende Vorsitzende im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Auf Anfrage von netzpolitik.org schreibt sie:

Was Meta hier plant, ist nichts weniger als der nächste Tabubruch: Die systematische Auswertung von Körpermerkmalen wie Knochenstruktur zur Altersbestimmung ist ein massiver Eingriff in hochsensible personenbezogene Daten.


Geese verweist auf eine Regel im DSA, die besagt: Online-Plattformen sind „nicht verpflichtet, zusätzliche personenbezogene Daten zu verarbeiten, um festzustellen, ob der Nutzer minderjährig ist“. Meta tut es dennoch. Statt mehr Schutz reagiere Meta mit mehr Überwachung. „Wer glaubt, man könne Kinderschutz mit biometrischer Massenanalyse erreichen, opfert Grundrechte auf dem Altar eines kaputten Geschäftsmodells.“

5. Was passiert als nächstes?


Die EU-Kommission dürfte sich für das laufende DSA-Verfahren genau anschauen, ob Meta mit den neuen Alterskontrollen die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Einerseits könnte Meta auf diese Weise tatsächlich mehr Minderjährige finden – andererseits könnte die Kommission die datenhungrigen Maßnahmen als unverhältnismäßig einstufen.

Parallel diskutieren Expert*innen gerade auf Deutschland- und EU-Ebene über Maßnahmen für Kinder- und Jugendschutz im Netz. Spitzenpolitiker*innen fordern vehement Social-Media-Verbote und (datensparsame) Alterskontrollen, während Fachleute aus unter anderem Medienpädagogik, Kinderschutz oder IT-Sicherheit vor beidem warnen. Im Sommer sollen die von EU-Kommission und Bundesregierung einberufenen Expert*innen ihre Empfehlungen vorlegen.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

❌