Manipulatives Design im Netz ist seit langer Zeit ein Problem. Mit dem geplanten Digital Fairness Act will die EU-Kommission gegen solche Tricks vorgehen. Verbraucherschützer:innen, Forscher:innen und Regulierungsbehörden fordern einen grundlegenden Ansatz.
Manipulation im Internet ist weit verbreitet – und ein einträgliches Geschäft. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Zoonar
Weite Teile des Internets, insbesondere wenn es um Geld geht, sind fein säuberlich gestaltet. Nicht nur von Techniker:innen oder Grafiker:innen, sondern vor allem von Psycholog:innen. Die Tech-Branche beschäftigt Heerschaaren speziell ausgebildeter Leute, die genau wissen, wie das menschliche Unterbewusstsein tickt – und wie es sich in Geld verwandeln lässt.
Oft setzen sie dabei auf manipulatives Design, auch bekannt als Dark Patterns. Sie sind seit langem Methode, durchziehen viele Online-Dienste und sollen Nutzer:innen beeinflussen: Der Zähler, der zum schnellen Kauf eines angeblich billigeren Flugtickets animieren soll; die verwirrend gestaltete Cookie-Abfrage, die im frustrierten Akzeptieren aller Partnerangebote endet; endloses Scrollen und automatisch abspielende Videos, um Nutzer:innen möglichst lange auf der Plattform zu halten.
Verantwortung nicht auf Nutzer:innen abwälzen
Solchen systemischen Problem will die EU im kommenden Jahr mit einem eigenen Gesetz begegnen, dem Digital Fairness Act. Es soll die Lücken schließen, die andere Gesetze offenlassen, etwa das Gesetz über digitale Dienste (DSA) oder sonstige Regeln zum Verbraucherschutz.
Über 4.000 Stellungnahmen sind dabei bei der EU-Kommission eingegangen. Einer der Ausgangspunkte war ein „Fitness Check“ der Kommission aus dem Vorjahr. In dem Bericht hat sie potenzielle Lücken bestehender Gesetze im Digitalbereich untersucht und dabei Nachholbedarf festgestellt. Sonst drohe, dass die digitale Wirtschaft das EU-Verbraucherschutzrecht aushöhlt. Bereits jetzt soll sich der Schaden auf mindestens acht Milliarden Euro pro Jahr belaufen, schätzt die Kommission.
„Grundlegende Neujustierung“ gefordert
Mit der Materie vertraute Organisationen teilen diese Sicht. So stelle die zunehmende Digitalisierung sowohl die Wirksamkeit des europäischen Verbraucherrechts als auch das Vertrauen, das für ein faires Miteinander auf Märkten notwendig sei, auf eine „harte Probe“. Das schreibt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einem ausführlichen Positionspapier zum geplanten Digitalgesetz. Entsprechend sei es mit kleinen Anpassungen nicht getan. Nötig sei eine „grundlegende Neujustierung des europäischen Verbraucherrechts“, mahnt der vzbv.
Zum einen soll das mit dem Verbot oder der Einschränkung einzelner manipulativer Praktiken gelingen, etwa mit einem Verbot von „domain- und geräteübergreifendem Tracking“. Auch das „Zusammenführen gesammelter Daten in Profilen zu Werbezwecken“ solle verboten werden. Bei personalisierten Angeboten oder Preisen sei mindestens mehr Transparenz notwendig, so die Verbraucherschützer:innen.
Darüber hinaus brauche es aber eine „Generalklausel für digitale Fairness by Design und by Default auf allen verbraucherrelevanten Online-Schnittstellen wie Webseiten oder Apps“, argumentiert der Verband. Vor allem im digitalen Bereich seien Unternehmen gegenüber Nutzer:innen „ganz überwiegend im Vorteil“. Mit Hilfe von Tracking und Big Data könnten Algorithmen unser Verhalten analysieren, unsere Vorlieben berechnen und Kaufimpulse anreizen, die gegen die eigenen Interessen gehen können, heißt es im Positionspapier.
Betrugsversuche im Netz steigen an
Für einen „holistischen Ansatz“ wirbt auch BEREC, der Dachverband europäischer Regulierungsstellen für Telekommunikation. Die Behörde hat in den vergangenen Jahren diverse Aspekte der digitalen Ökonomie untersucht. Neben der zunehmenden Nachfrage nach breitbandigen und vor allem mobilen Internetverbindungen sei demnach ein „signifikanter Anstieg betrügerischen Datenverkehrs und Betrugsversuche“ zu beobachten, schreibt BEREC über die aus seiner Sicht wichtigsten Entwicklungen der jüngeren Vergangenheit.
Dieser Trend dürfte sich fortsetzen. Bei der Behebung von Schutzlücken müsse die EU jedoch sorgsam vorgehen, fordert der Dachverband. Neben horizontalen, für alle Anbieter geltenden Regeln zum Verbraucherschutz stünden sektorspezifische Vorschriften, die weiter ihre Berechtigung hätten. Neue Regeln müssten deshalb „komplementär“ ausgestaltet sein und eine Doppelung oder gar Konflikte mit bestehenden Gesetzen vermeiden.
Dies dürfte im Interesse der EU-Kommission sein. Die hat sich für die laufende Regierungsperiode einen drastischen Abbau von Bürokratie und generell Deregulierung vorgenommen, um die europäische Wirtschaft anzukurbeln. Eine florierende Ökonomie und Verbraucherschutz gehen aus Sicht von BEREC allerdings Hand in Hand. Demnach könnten auf Online-Dienste ausgerichtete, „klare, vorhersehbare und durchsetzbare Rechte“ Vertrauen fördern, und damit auch „Wettbewerb und Innovation“.
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Die Beschlagnahme des bundesweit bekannten Adenauer-Busses entwickelt sich zum Skandal für die Polizei in Sachsen. Um den Protestbus aus dem Verkehr zu ziehen, umging die Polizei offenbar rechtsstaatliche Verfahren.
Der Adenauer-Bus wurde auf einem Tieflader zurück nach Berlin gebracht. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Chempic
Der Protestbus „Adenauer SRP+“ war am 20. September auf dem Weg ins sächsische Döbeln. Dort sollte er als Lautsprecherwagen den Christopher Street Day unterstützen. Die Pride Parade in der Kreisstadt stand im Fokus von rechtsextremen Protesten, weswegen auch Initiativen von außerhalb zur Unterstützung der Demonstrierenden mobilisierten. Doch der Adenauer-Bus kam nie an.
Die Polizei stoppte das Fahrzeug der Aktionskünstler vom Zentrum für politische Schönheit (ZPS), bevor es an der Demonstration teilnehmen konnte. Wegen angeblicher Sicherheitsmängel wurde der Bus an diesem Samstag aus dem Verkehr gezogen und gegen den Willen der Aktionskünstler beschlagnahmt.
Doch mittlerweile scheint sich zu erhärten: Um den Protestbus der Gruppe zu beschlagnahmen, hat die sächsische Polizei offenbar zwar eine Richterin gefragt, dann aber ein Nein übergangen und den Bus dennoch nicht weiterfahren lassen. Zugleich umging die Polizei den offiziellen Dienstweg und die eigentlich zuständige Behörde. Nach außen hin behauptete die Polizei in einer Mitteilung an die Presse, eine „richterliche Bestätigung“ eingeholt zu haben. Nach der Beschlagnahme ließ die Polizei den berühmten Adenauer-Bus zweimal von der Prüfgesellschaft Dekra in Chemnitz technisch untersuchen. Einblicke in die mehr als 150-seitige Ermittlungsakte sowie das Dekra-Kurzgutachten, die netzpolitik.org nehmen konnte, werfen viele Fragen zum polizeilichen Vorgehen auf.
Die Richterin hat Nein gesagt
Laut den Ermittlungsakten gab es vor der Beschlagnahme mehrfach Telefongespräche zwischen der Polizei und der zuständigen Bereitschaftsrichterin beim Landgericht Chemnitz. Streng genommen war sie „im Eildienst quasi als Untersuchungsrichterin des Amtsgerichts“ Döbeln tätig, betont eine Sprecherin des LG Chemnitz. Die Polizei wollte sich von ihr die Beschlagnahme genehmigen lassen.
So sieht es das rechtsstaatliche Vorgehen vor, wenn nicht gerade Gefahr im Verzug ist. Doch hier blieb offenbar Zeit, das Gericht zu kontaktieren und mehrfach zu telefonieren. Doch die Richterin verneinte die Beschlagnahme. Ob eine Gefahr von dem Fahrzeug ausgehe, könne sie aus der Ferne nicht beurteilen, dies sollen die Beamten vor Ort entscheiden. Dies geht aus einer E-Mail der Richterin vom 2. Oktober hervor, die netzpolitik.org vorliegt. Gleich darauf heißt es jedoch, sie sei mit dem entsprechenden Polizeibeamten so verblieben, dass er die Frage rund um die Beschlagnahme am folgenden Montag dem zuständigen Ermittlungsrichter in Döbeln vorlegen solle.
In einem nicht unterschriebenen Aktenvermerk der Polizei vom 20. September heißt es hingegen, die entsprechende Richterin habe die Maßnahme bestätigt. Der leitende Polizeihauptkommissar stellte den Sachverhalt gegenüber dem Amtsgericht Döbeln in einem Fax einen Tag später ähnlich dar. Tatsächlich findet sich in den Akten ein Eintrag, der sich als mündlich gegebenenes Einverständnis der Richterin interpretieren lässt, allerdings sonstigen Aussagen wie jener aus der E-Mail widerspricht.
War hier also Gefahr im Verzug oder nicht? Im ordentlichen Beschluss vom Montag nach den Geschehnissen bejaht dies der zuständige Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Döbeln. Aber ein Kontakt zur Bereitschaftsrichterin war in diesem Fall offenbar möglich und hat sogar stattgefunden. Damit erlischt die „Eilkompetenz“ der Behörden, wenn keine neuen Umstände dazukommen. Dann wäre es keine Gefahr im Verzug mehr.
Falls es aber keine Gefahr im Verzug gab, wäre das Vorgehen der Polizei rechtswidrig gewesen. Sie muss sich dann nach der Entscheidung des Gerichts richten. Und zuvor hatte die Richterin die Beschlagnahme ja „verneint“. Dazu gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung, unter anderem vom Bundesverfassungsgericht und dem Bundesgerichtshof.
Auf dieses „klare Kompetenzgefüge“ verweist auch der ZPS-Anwalt Arne Klaas. Gefahr im Verzug werde sehr eng verstanden und bestehe nur dann, wenn bereits durch das Einholen der richterlichen Entscheidung die Gefahr eines Beweismittelverlusts begründet wird, so der Jurist. Jedenfalls ende eine etwaige Eilkompetenz dann, wenn der zuständige Ermittlungsrichter mit der Sache „befasst“ wurde.
Das sei der Fall, wenn ihm die Möglichkeit gegeben wurde, in eine erste Sachprüfung einzutreten. „Ab diesem Zeitpunkt ist für eine Eilkompetenz kein Raum mehr“, sagt Klaas. Das gelte natürlich erst recht, wenn der Ermittlungsrichter in der Sache entscheidet. Dann können sich die Strafverfolgungsbehörden nicht unter Berufung auf die eigene Eilkompetenz über die richterliche Entscheidung hinwegsetzen.
Falschinformation an Medien
Wie in Aktenvermerk und Fax kommunizierte die Polizei Chemnitz den Fall auch gegenüber Medien so, als habe es eine richterliche Zustimmung gegeben. In der Polizei-Pressemitteilung zum CSD Döbeln hieß es: „Eine richterliche Bestätigung der Beschlagnahme des Fahrzeugs wurde eingeholt und das Fahrzeug abgeschleppt.“ Medien wie die Dresdner Neuesten Nachrichten oder die Boulevard-Publikation Tag24 übernahmen diese Darstellung.
Vor Ort sei auch der Künstler:innengruppe gesagt worden, die Ermittlungsrichterin hätte zugestimmt. Kurzfristig nachprüfen konnten die Künstler:innen dies allerdings nicht, die Polizei verweigerte laut ZPS den Kontakt: „Dann wurden wir gewaltsam aus dem Bus gedrängt. Heute wissen wir warum: Die Polizei hat wohlwissend und absichtlich außerhalb geltenden Rechts operiert und diese Beschlagnahme rechtswidrig gegen die Entscheidung der Richterin durchgeführt“, kommentiert ZPS-Sprecher Stefan Pelzer gegenüber netzpolitik.org. Der Vorgang entwickele sich täglich weiter zu einem Polizeiskandal, so der Aktionskünstler.
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Verfahrensherrin umgangen
Doch nicht nur hier ist das Vorgehen fragwürdig: Der handelnde Polizist Ringo S. stellte den Antrag auf Beschlagnahme beim Amtsgericht in Döbeln in seiner Funktion als Polizeihauptkommissar der Polizeidirektion Chemnitz. Verfahrensherrin in so einem Fall ist aber normalerweise die Bußgeldstelle des Landratsamtes Mittelsachsen. Hätte alles seinen ordnungsgemäßen Gang genommen, hätte sie den Antrag auf Beschlagnahme einleiten müssen.
In einem Schreiben vom 2. Oktober an die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Chemnitz schreibt der Polizeibeamte, die Umgehung des normalen Dienstweges sei dem Handlungsdruck der Situation geschuldet und ein bedauerliches Versehen. Er habe das Landratsamt von Samstag bis Montag nicht erreicht.
Doch die zuständige Stelle im Landratsamt hatte laut einem Vermerk des Landgerichts Chemnitz mehr als eine Woche später, am 30. September, noch keinen Antrag und noch keine Akten zu Gesicht bekommen. Ein Sprecher des sächsischen Innenministeriums schreibt, in Abstimmung mit der Bußgeldstelle des Landratsamtes erfolge die Vorlage der Akte nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen.
Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgewiesen
Konsequenzen hatte all das bislang nicht. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wurde jüngst zurückgewiesen. „Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage auf der Grundlage des derzeitigen Erkenntnisstandes ist das Handeln der Polizeibeamten des Freistaates Sachsen im Zusammenhang mit dem ‚Adenauer SRP+‘ Bus am 20. September 2025 nicht zu beanstanden“, teilte die Polizei Sachsen dem ZPS am vergangenen Montag mit und bestätigt dies gegenüber netzpolitik.org: „Das Verhalten beziehungsweise Handeln des Polizeibeamten gab keinen Grund zur Beanstandung.“
Ausgestanden ist die Sache für die Polizei jedoch noch nicht. Anhängig ist etwa eine Beschwerde vor dem Landgericht Chemnitz. Dort soll das Verfahren klären, ob die Beschlagnahme des Busses und der zugehörige Beschluss rechtens waren. Dabei wird allerdings Geduld gefragt sein. Da der Bus zwischenzeitlich zurückgegeben wurde und die Beschlagnahme beendet ist, werde die „Beschwerde nicht so dringlich zu behandeln“ sein wie sonstige bei der 2. Großen Strafkammer anhängige Haftsachen, sagt eine Pressesprecherin des Gerichts. „Mit einer kurzfristigen Entscheidung ist daher nicht zu rechnen.“
Auf dieses Verfahren verweisen auch die Pressestellen des sächsischen Innenministeriums und der Polizei. Weiter äußern wollen sie sich dazu ebenfalls nicht. Angesprochen auf mutmaßliches Fehlverhalten der Polizei heißt es lediglich: „Die Fragen betreffen ein beim Landgericht Chemnitz laufendes Beschwerdeverfahren.“
Screenshot aus dem Video des rechten Influencers - Politik mit Kopf
Wer gab dem rechten Youtuber interne Details der Dekra-Untersuchung?
Der Fall könnte noch weitere Kreise ziehen. So deuten die Ermittlungsakten, die nicht das vollständige Dekra-Gutachten, aber eine „Handreichung“ der Prüforganisation enthalten, darauf hin, dass der rechte Youtuber Maurice Klag interne Informationen aus der Dekra-Untersuchung bekommen haben könnte.
Bis zum Erscheinungszeitpunkt eines Videos auf seinem Kanal „Politik mit Kopf“ war nirgendwo öffentlich bekannt, dass die Traglast des Daches des Adenauer-Busses Thema der Dekra-Untersuchung war. Ebenfalls nicht öffentlich bekannt war, dass die Dekra Chemnitz die bis dahin vorliegenden Gutachten zur Traglast des Busses anzweifelte.
Doch genau das thematisierte Klag in Videos auf YouTube und TikTok, wenn auch in anderen Worten als in der netzpolitik.org vorliegenden Dekra-Handreichung. Klag dankte der Polizei für ihren Einsatz, das TikTok-Video überschrieb er mit: „Der Polizeibericht liegt vor.“ Wer welche internen Informationen weitergab, lässt sich bislang jedoch nicht rekonstruieren.
Die Dekra sagt auf Anfrage von netzpolitik.org, dass sie keine Details nach außen gegeben habe. Auch die Polizei Chemnitz dementiert, Informationen durchgestochen zu haben: „Seitens der Polizei wurden keine weiteren Veröffentlichungen über die bekannten Medieninformationen hinaus getätigt“, so Jana Ulbricht, Sprecherin der Polizei Chemnitz. Gegenüber der Freien Presse (€) sagte sie zudem über das Video: „Es scheint sich durch den ganzen Beitrag zu ziehen, dass man hier und da etwas aufgeschnappt und offensichtlich zusammengeschnitten hat.“ Die angeblichen Fakten seien falsch, ihre Herkunft unklar.
Der Youtuber spricht in seinem Video etwa davon, dass die Gutachter beim Hersteller nachgefragt und eine Dachlast von „Null Kilo“ als Antwort bekommen hätten. Das geht nicht aus den Unterlagen der Dekra hervor. Die schreibt aber in ihrem Kurzgutachten, dass keine geeigneten Nachweise vorlägen, anhand derer die zulässige Dachlast des Fahrzeuges ableitbar sei.
Protest-Aktion des ZPS gegen die Polizeimaßnahme am 16.10.2025 in Chemnitz. Die Polizei beschlagnahmte auch dieses Plakat. - Alle Rechte vorbehalten IMAGO / HärtelPRESS
Staatsschutz-Ermittlungen gegen Unterstützer:innen der Künstler
Auf die Beschlagnahme reagierte das ZPS in gewohnt provokanter Manier, attackierte den Polizeibeamten Ringo S. und veröffentlichte Videos der Polizeimaßnahmein sozialen Medien.
In sozialen Medien protestierten manche Nutzer:innen gegen das Vorgehen der Polizei – und könnten deshalb nun selbst Probleme mit der sächsischen Polizei bekommen. Dort ist inzwischen ein vierköpfiges Team damit beschäftigt, um gezielt gegen Beleidigungen und ähnliche Delikte zu den Geschehnissen in sozialen Medien vorzugehen.
Mehr als 200 Kommentare soll die Polizei nach der sächsischen Beschlagnahme des Busses laut eigenen Angaben aufgespürt haben, bei denen der Anfangsverdacht einer Straftat bestehe. In dutzenden Verfahren ermittelt sie nun unter anderem wegen Beleidigung, Bedrohung, übler Nachrede, der Androhung von Straftaten oder auch wegen Verstößen gegen das Kunsturhebergesetz. Auf die Frage, welche der Delikte wie häufig vorgekommen wären, hatte die Polizei Chemnitz zuletzt nicht geantwortet.
Diese Zeichnung veröffentlichte das Zentrum nach der Beschlagnahme. - Alle Rechte vorbehalten ZPS
Im Visier dieser mutmaßlichen Straftaten steht auch jener Polizeihauptkommissar, der die Verkehrskontrolle geleitet hatte. Ihn, der bereits aus Fernseh-Sendungen bekannt war, nahm das Zentrum für politische Schönheit in Instagram-Posts und in ihrer Kommunikation besonders aufs Korn.
Die Ermittlungen wegen des mutmaßlichen Verstoßes gegen das Kunsturheberrecht und wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes dürften sich deswegen gegen das Zentrum für politische Schönheit selbst richten. Die Polizei Chemnitz hat auf eine entsprechende Presseanfrage, ob diese Straftaten die Videos der Aktionskünstler betreffen, nicht geantwortet.
Freudengeheul und Gewaltaufrufe
Die Beschlagnahme des Busses löste in rechten Medien und rechtsradikalen Kreisen regelrechtes Freudengeheul aus. Zahlreiche Postings und Videos in sozialen Medien beschäftigen sich mit der Maßnahme der Chemnitzer Polizei, darunter auch Gewaltdarstellungen.
Während die Polizei in Chemnitz gegen vermeintliche Unterstützer:innen des Protestbusses ermittelt, wird unter dem Video von Maurice Klag zu Straftaten gegen das Zentrum für politische Schönheit aufgefordert. „Warum habt ihr die Dreckskarre nicht längst abgefackelt?“, fragt einer, während ein anderer fordert: „Redet nicht so viel, bei nächster Gelegenheit eine Drohne mit 10 kg Semptex und der Bus schläft mit seinen Terroristen.“ Unter einem weiteren Video zur Beschlagnahme des Busses schreibt jemand: „Nehmt einen Kanister Benzin. Und der Bus hat sich erledigt ich geb auch noch ein Feuerzeug.“
Es sind nur einige Beispiele von vielen, die netzpolitik.org nach kurzer Recherche gefunden hat. Auf die Presseanfrage von netzpolitik.org, ob auch gegen diese mutmaßlichen Straftaten im Zusammenhang mit dem Adenauer-Bus ermittelt wird, antwortet die Polizei: Im Rahmen der Ermittlungen seien zahlreiche Kommentare und Posts im Zusammenhang mit verschiedenen Veröffentlichungen, die sich in der Hauptsache gegen den die Kontrolle durchführenden Polizeibeamten richteten, gesichert worden. Gleichwohl hätten sich nicht alle Posts auf den Beamten bezogen. Aus „ermittlungstaktischen Gründen“ könne man nicht mehr sagen.
Und der Bus selbst? Der ist inzwischen wieder ganz offiziell fahrtauglich. Eine Dekra-Stelle in Mecklenburg-Vorpommern hat das Fahrzeug Mitte Oktober untersucht und konnte keine Mängel feststellen. Allzu viel war dafür nicht notwendig, sagt das ZPS zu netzpolitik.org: Der Bus sei „ohne technische Änderungen“ in die Überprüfung gegangen.
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Erneut gibt ein milliardenschwerer Medienkonzern kampflos einen Rechtsstreit mit Donald Trump auf. Weil YouTube den Account des US-Präsidenten vor Jahren gesperrt hatte, zog dieser vor Gericht. Die Videoplattform hätte den Fall wohl gewonnen, doch YouTube überweist Trump lieber 25 Millionen US-Dollar aufs Konto.
Offenkundig will sich YouTube bei Trump einschleimen und gibt kampflos ein Gerichtsverfahren verloren. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Hanno Bode
Mit Alphabet knickt ein weiterer Medienkonzern vor US-Präsident Donald Trump ein. In einem außergerichtlichen Vergleich hat sich das US-Unternehmen, zu dem unter anderem Google und Youtube gehören, darauf geeinigt, knapp 25 Millionen US-Dollar zu bezahlen. Damit geht ein weiterer Rechtsstreit rund um die Moderation von Inhalten im Internet ohne richterliches Urteil und zugunsten Trumps zu Ende.
Der Löwenanteil, 22 Millionen US-Dollar, soll laut Gerichtsdokumenten an Trump gehen, um damit den pompösen Umbau eines Ballsaals im Weißen Haus zu finanzieren. Den Rest der Summe, 2,5 Millionen US-Dollar, teilen sich die Mitkläger:innen auf, darunter die rechtsnationalistische American Conservative Union und die für Verschwörungserzählungen bekannte Autorin Naomi Wolf. YouTube selbst räumt den Unterlagen zufolge keine Schuld ein.
Die Klage stammt aus dem Oktober 2021. Nach dem Sturm des US-Kapitols durch Trump-Getreue hatten YouTube und andere soziale Netzwerke eine Reihe an Accounts gesperrt, unter anderem den von Donald Trump. US-Konservative versuchten damals mit allen Mitteln, die formelle Bestätigung des Wahlsiegs des Demokraten Joe Biden zu verhindern. Dazu verbreiteten sie auf allen erdenklichen Kanälen Lügen und Desinformation, was schließlich in die gewaltsame, aber letztlich erfolglose Erstürmung des Parlamentsgebäudes mündete.
Begründet hatten die Tech-Konzerne die Account-Sperren mit der Gefahr von Gewalt, die von den Nutzer:innen ausgehen würde. Trump und andere Konservative, die damals von den Online-Diensten geflogen waren, sahen sich in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung beschnitten.
Mit fragwürdigen Klagen zum Erfolg
Jurist:innen räumten den Klagen allerdings nur geringe Erfolgsaussichten ein: Das in der sogenannten „Section 230“ gesetzlich verankerte Providerprivileg gibt den Online-Diensten freie Hand bei der Moderation von Inhalten. Zugleich garantiert ihnen die US-Verfassung, dass sie ihre Produkte weitgehend uneingeschränkt ausgestalten können. Ein Anbieter wie YouTube kann in seinen Nutzungsbedingungen beispielsweise das Hochladen mutmaßlich pornographischer oder terroristischer Inhalte untersagen.
In den vergangenen Jahren haben viele Online-Dienste ihre Moderationsregeln wieder gelockert und lassen wieder mehr Desinformation und fragwürdige Inhalte zu. Die Accounts von Trump hat sein politischer Verbündeter Elon Musk gleich nach seiner Übernahme des Kurznachrichtendienstes Twitter, inzwischen zu X umbenannt, im Jahr 2022 wieder hergestellt.
Alphabet und Meta zogen im Jahr darauf nach, zudem ist Hetze gegen ganze Menschengruppen oder Desinformation über Impfungen auf Instagram, Facebook und YouTube wieder erlaubt. Trump selbst hat sich von den Diensten mittlerweile unabhängig gemacht und verbreitet seine Botschaften vornehmlich auf seinem eigenen Netzwerk „Truth Social“ oder in rechten TV-Kanälen wie Fox News.
Ein Kniefall nach dem anderen
Ähnlich gelagerte Verfahren hatten andere Online-Dienste ebenfalls nicht bis zum Ende durchgefochten: Anfang des Jahres zahlte Meta 25 Millionen US-Dollar an Trump, Elon Musks X kam mit 10 Millionen US-Dollar davon. Gegenüber der New York Times bezeichnete der Jura-Professor Carl Tobias diese Kniefälle als Versuch, Einfluß bei der US-Regierung einzukaufen. Es scheint, als wollten sich die Unternehmen bei der Trump-Administration einschmeicheln, so Tobias – völlig ohne Not: „Das Recht war auf ihrer Seite“.
Allein in ihrem offenkundigen Bestreben, sich mit Trump gutzustellen, bleiben die Online-Dienste nicht. Mutmaßlich aus Sorge, bei geplanten Firmenfusionen Probleme mit gleichgeschalteten Regulierungsbehörden zu bekommen, hat sich etwa der US-Medienriese Paramount im Sommer bereit erklärt, Trump außergerichtlich 16 Millionen US-Dollar zu zahlen. In vorauseilendem Gehorsam hatte ABC noch vor Trumps Amtsantritt 15 Millionen US-Dollar an ihn überwiesen.
Der steigende Druck auf die Medienlandschaft macht sich zunehmend bemerkbar. Zuletzt verschwand der Talkshow-Moderator Jimmy Kimmel vorübergehend von den TV-Bildschirmen, weil er sich nach der Ermordnung des rechtsradikalen Charlie Kirk kritisch über das rechte Biotop in den USA geäußert hatte. Sein CBS-Konkurrent Stephen Colbert hat seine Sendung bereits im Juli verloren. Einen Zusammenhang mit der damals bevorstehenden Übernahme durch Paramount hatten die Eigentümer:innen jedoch zurückgewiesen. Ausschlaggebend seien einig und allein „finanzielle Gründe“ gewesen. Auch im Online-Bereich gab es jüngst eine lang umkämpfte und umstrittene Übernahme: Das US-Geschäft der aus China stammenden Video-Plattform TikTok soll an ein Konsortium aus Trump-Verbündeten verkauft werden.
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Mit dem geplanten Digital Networks Act könnte sich der europäische Telekommarkt verändern – und die Wahlfreiheit für Verbraucher:innen stark schrumpfen. Vor allem kleine Netzbetreiber fürchten, dass manche in den Raum gestellte Regeln die Monopole stärken könnten.
Wo und zu welchen Bedingungen kommt das Internet her? Diese Frage will der DNA beantworten. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Zoonar
Für kleinere Netzbetreiber in der EU und ihre Kund:innen steht diesen Herbst viel auf dem Spiel. Wer derzeit einen Internetanschluss braucht, kann in der Regel zwischen mehreren Anbietern auswählen. Umgekehrt müssen Netzbetreiber nicht zwangsläufig eigene Infrastruktur besitzen, um Kund:innen mit konkurrenzfähigen Angeboten zu locken. Dieses Gefüge könnte mit dem geplanten Digital Networks Act (DNA) ins Wanken geraten, dessen Entwurf die EU-Kommission in den kommenden Monaten vorstellen will.
Der Dienstleister Transatel bringt die Sorgen weiter Teile der Branche auf den Punkt. In einer Stellungnahme an die EU-Kommission mahnt der zum japanischen Telekom-Riesen NTT Group gehörende Anbieter: „Ohne Auflagen für Anbieter mit signifikanter Marktmacht könnten marktbeherrschende Festnetz- und Mobilfunkbetreiber den Zugang zu ihren Netzen einschränken und kleinere sowie virtuelle Anbieter aus dem Markt drängen. Dies würde die Monopolverhältnisse wiederherstellen, die die Liberalisierung eigentlich beseitigen sollte, und den Wettbewerb, die Innovation und die Wahlfreiheit der Verbraucher:innen einschränken.“
Historisch gewachsener Regulierungsrahmen
Seit der Abschaffung der staatlichen Monopole in den 1990er-Jahren ist die europäische Regulierung von Telekommunikation auf Wettbewerb und damit zu weiten Teilen auf die Bedürfnisse kleinerer oder zumindest nicht marktdominanter Anbieter ausgerichtet. Sie erhalten zu streng regulierten Konditionen Zugang zu den Netzen der ehemaligen Staatsbetriebe, um ihnen auch ohne eigene Leitungen Konkurrenz machen zu können. Zugleich soll das Modell des Infrastrukturwettbewerbs Anreize dafür schaffen, dass sich moderne Technik, beispielsweise Glasfaser, gegen zunehmend obsolete Lösungen wie Kupferleitungen durchsetzen kann.
Perfekt war dieser marktgetriebene Ansatz zwar nie. Immerhin hat er jedoch verkrustete Strukturen aufgebrochen und einen Markt mit einer Angebotsvielfalt geschaffen, die zuvor kaum vorstellbar war. In die Kritik ist das Modell mit der Zeit von unterschiedlichen Seiten aus geraten: Inzwischen subventionieren etwa viele EU-Länder, darunter Deutschland, den Netzausbau in ländlichen Regionen, in denen sich das teure Verbuddeln von Leitungen für die Betreiber finanziell nicht rechnet.
An anderer Stelle zeigt das sogenannte Überbau-Phänomen die Grenzen des Marktes auf, indem volkswirtschaftlich fragwürdig wiederholt Straßen aufgerissen werden, um neue Leitungen zu verlegen, anstatt kooperativ bereits vorhandene zu nutzen. Auf EU-Ebene wiederum wollen die Stimmen nicht verhallen, die sich „europäische Champions“ wünschen – also möglichst große Netzbetreiber, die auf einem harmonisierten EU-Markt und letztlich auf dem Weltmarkt mitmischen können. Was sich die ehemaligen Monopolisten vom DNA erwarten, haben wir hier zusammengefasst.
Ambitionierte Ausbauziele der EU
Über all dem steht das Ziel der Kommission, bis Ende des Jahrzehnts ganz Europa auf moderne Gigabit- und Mobilfunk-Verbindungen aufzurüsten. Ein Selbstzweck ist das nicht: Ohne schnelle und flächendeckend verfügbare Internetverbindungen ist ein modernes Leben kaum vorstellbar. Außerdem steigert eine bessere Breitbandversorgung das Wirtschaftswachstum, wie Studien immer wieder belegen. Letzteres hat die Kommission zu einer ihrer Prioritäten für die laufende Legislaturperiode erklärt.
Regulatorisch hat die Politik in den vergangenen Jahren bereits an einigen Stellschrauben gedreht: Seit der letzten Überarbeitung der EU-Regeln durch den sogenannten TK-Kodex sind selbst marktdominante Betreiber von besonders strenger Vorab-Regulierung befreit, solange sie in Zusammenarbeit mit anderen Anbietern oder Investoren moderne Netze neu bauen.
Noch weiter gingen manche EU-Länder, Frankreich etwa. Diese schwenken immer mehr auf sogenannte symmetrische Regulierung um, bei der alle Marktakteure, unabhängig von ihrer Größe, gleich behandelt werden. Auch die Strategie Deutschlands, den Ausbau mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen, war alles andere als eine Selbstverständlichkeit: Ihr waren zähe Verhandlungen mit der EU-Kommission vorangegangen, die Sorge vor Marktverzerrungen hatte.
Bretons Weißbuch gibt Richtung vor
In dieses Umfeld platzte der inzwischen aus der Kommission ausgeschiedene Thierry Breton. Im Vorjahr stellte der damalige EU-Binnenmarktkommissar ein Weißbuch mit teils detaillierten Visionen zur Zukunft digitaler Infrastrukturen in Europa vor. Darin enthalten und potenziell wegweisend für den DNA: Vorschläge einer umfassenden Deregulierung und Konsolidierung des Marktes, einer Abschwächung der Netzneutralität unter dem Schlagwort „Fair Share“ sowie die Vorhersage eines weiteren Zusammenwachsens von Netz- und Diensteebene, was sich entsprechend in der Regulierung des Bereichs widerspiegeln müsse.
Schon damals musste Breton saftige Kritik für seine großindustrie-freundliche Sicht einstecken, sowohl aus der Zivilgesellschaft als auch von EU-Ländern. Künftige Regulierungspolitik müsse den Wettbewerb fördern und den Verbraucherschutz hochhalten, zudem müsse in bestimmten Zugangsmärkten die bewährte Vorab-Regulierung nicht leichtfertig aufgehoben werden, hieß es etwa in einer Erklärung des EU-Rats zu seinem Weißbuch.
Hinzu kommt die Sorge vor allzu harmonisierten Vorschriften, die der zersplitterten Betreiberlandschaft in der EU kaum gerecht werden könnten. So gibt sich der deutsche Glasfaser-Verband BUGLAS, der rund 180 deutsche Anbieter vertritt, überzeugt davon, dass „einheitliche Regelungen angesichts der Heterogenität der Märkte in den Mitgliedsstaaten nicht zielführend sind“.
Tatsächlich bringt jedes EU-Land unterschiedliche politische, regulatorische und wirtschaftliche Voraussetzungen mit: Der Ausbau verhält sich in Flächenländern anders als in gebirgigen Gegenden. In manchen Ländern ist die Marktkonsolidierung weiter fortgeschritten als in anderen, und einige Länder haben etwa den Zwischenschritt Vectoring übersprungen und gleich auf Glasfaser gesetzt, weil es keine dicht verlegte Kupferinfrastruktur gab, die sich wie in Deutschland hätte aufmöbeln lassen.
EU-Länder sind nicht gleich
Wie teils fundamental unterschiedlich die Ausgangslagen und Bedürfnisse innerhalb der EU sind, zeigt beispielsweise die Stellungnahme von Epic Communications, eines kleinen Anbieters aus Malta. Generell sei das Land in vielen Bereichen dysfunktional, erklärt der Anbieter: Bis heute seien schon vor Jahren verabschiedete EU-Gesetze wie die Kostensenkungsrichtlinie oder der Gigabit Infrastructure Act nicht umgesetzt. Außerdem sei die Wettbewerbsbehörde des Landes seit über einem Jahr nicht mehr handlungsfähig.
Eine Abschaffung der Vorab-Regulierung und Umstellung auf nachträgliche Kontrolle würde schnell an ihre Grenzen stoßen und wohl zu einer Remonopolisierung des Sektors führen, warnt der Anbieter: „Malta ist als kleiner Inselstaat mit erheblichen Hindernissen konfrontiert, darunter eine schwache Durchsetzungskapazität, begrenzte institutionelle Ressourcen, dominante Marktakteure und im Verhältnis zu seiner Wirtschaftsgröße unverhältnismäßig hohe Kapitalausgaben.“
Ganz anders die Situation in Schweden, das zumindest in Ballungsgebieten, wo der überwiegende Teil der Bevölkerung lebt, schon früh auf Glasfaser gesetzt hatte und heute über eine entsprechend gute und über dem EU-Schnitt liegende Versorgung verfügt. Basierend auf eigenen Erfahrungen dämpft etwa der schwedische Anbieter Stokab die Erwartungen der EU-Kommission, dass eine Konsolidierung des Marktes und Reduzierung des Wettbewerbs große Effekte hätte.
Infrastruktur und Netzwerke wie Glasfasernetze hätten den „gleichen lokalen Charakter“ wie Wasserleitungen und Straßen, führt Stokab in seiner Stellungnahme aus. Dies gelte für das Verlegen neuer Leitungen sowie für den Betrieb und Wartung. „Der landesweite oder multinationale Ausbau und die Bereitstellung solcher Infrastrukturen und Netzwerke bieten grundsätzlich keine Skalenvorteile – die Hauptkosten (Erdarbeiten) bleiben die gleichen.“
Lob für TK-Kodex
Demnach würde eine Abkehr vom bisherigen Regulierungsrahmen kaum den Ausbau beschleunigen oder billiger machen. Der Ansatz sei „weder passend noch angebracht“, so Stokab, zumal die im TK-Kodex enthaltenen Regulierungserleichterungen für Wholesale-Anbieter wie Stokab „positive Auswirkungen auf Investitionen und die Marktentwicklung“ gehabt haben sollen. Solche Wholesale-Unternehmen bieten ihre Dienste üblicherweise nicht Endkund:innen an, sondern Netzanbietern ohne eigene Infrastruktur. Gleichwohl würden diese Einwände nicht bei der grenzüberschreitenden Bereitstellung von Diensten gelten, wo sich die erwünschten Skaleneffekte mittels harmonisierter Regeln vermutlich umsetzen ließen, so der Netzbetreiber.
In eine ähnliche Kerbe schlägt der französische Wholesale-Anbieter Altitude. Der gegenwärtige Regulierungsrahmen samt der im TK-Kodex enthaltenen Anreize zur Kooperation habe das Ausrollen von Glasfasernetzen begünstigt und sollte schon allein aus Gründen der Rechtssicherheit beibehalten werden, schreibt Altitude. Und der Anbieter erinnert daran, wer eigentlich den initialen Ausbau bezahlt hat – bevor der einstige Monopolist France Télécom teilprivatisiert und zu Orange umbenannt wurde: „Die Leitungen und Schächte von Orange, die größtenteils von der öffentlichen Hand für den Bau des Kupfernetzes finanziert werden, umfassen das gesamte Gebiet und sind nicht replizierbar. Sie sind die Hauptstütze für die Netze der nächsten Generation, und daher ist es notwendig, die asymmetrische Regulierung dieser Infrastruktur aufrechtzuerhalten.“
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Seit April können US-Nutzer:innen mit der ICEBlock-App vor Einsätzen der Abschiebebehörde warnen. Nach einem Medienbericht schießt die US-Regierung scharf gegen die App – und hat sie erst recht populär gemacht.
US-Heimatschutzministerin Kristi Noem, rechts im Bild, inszeniert sich gerne martialisch. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Anadolu Agency
Üblicherweise dominieren die immer gleichen Apps die Ranglisten von App Stores: große soziale Netzwerke, Chatbots oder Spiele. In den USA belegt seit ein paar Tagen mit ICEBlock ein Neueinsteiger die Spitzenplätze. Die iPhone-App ging über Nacht viral, seit die Trump-Regierung mit Drohungen gegen sie und den Entwickler um sich wirft.
Unter dem Motto „See something, tap something“ – eine Anspielung auf eine langjährige Anti-Terror-Kampagne des Heimatschutzministeriums DHS – können Nutzer:innen über die App Aktivitäten der Abschiebebehörde ICE in ihrer Umgebung melden. Dabei können sie angeben, wie viele Agent:innen im Einsatz sind, welche Kleidung sie tragen oder welche Autos sie fahren. Umgekehrt schickt die App Benachrichtigungen an Interessierte, wenn ICE-Razzien innerhalb eines Fünf-Meilen-Radius stattfinden.
Veröffentlicht hatte der Entwickler Joshua Aaron die App bereits im April. Ins Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit ist ICEBlock erst durch einen Bericht des Senders CNN am Wochenende geraten. „Als ich sah, was in diesem Land passiert, wollte ich etwas tun, um mich zu wehren“, erklärte Aaron gegenüber CNN. Die Abschiebepraxis der Trump-Regierung erinnere ihn Nazi-Deutschland, sagte der Entwickler: „Wir sehen buchstäblich, wie sich die Geschichte wiederholt.“
Unbeliebte Massenabschiebungen
Zur Wahl war US-Präsident Trump unter anderem mit dem Versprechen des „größten Abschiebeprogramms in der amerikanischen Geschichte“ angetreten. Täglich sollen mindestens 3.000 Menschen ohne Papiere festgenommen werden, lautet die Zielvorgabe aus dem Weißen Haus. Das trifft auch viele, die alle Regeln befolgen, selbst bei Migrant:innen mit gültigen Papieren greift die Angst um sich. „Wir werden euch jagen“, tönte Heimatschutzministerin Kristi Noem und meinte damit wohl weniger Kriminelle, sondern vielmehr Menschen mit der „falschen“ Hautfarbe.
Vor allem in Gegenden mit hohem Anteil an Zuwanderern hat das für Proteste und zivilen Ungehorsam gesorgt. Im kalifornischen Los Angeles etwa hatte die Eskalation durch ICE zu Demonstrationen und letztlich sogar zu einem von Trump angeordneten Militäreinsatz geführt. Das rücksichtslose Vorgehen von ICE wird zunehmend unpopulär, inzwischen lehnt eine Mehrheit der Bevölkerung die Massendeportationen ab.
Vor dem CNN-Bericht soll die App rund 20.000 Nutzer:innen gehabt haben, viele davon in Los Angeles. ICEBlock sei als „Frühwarnsystem“ konzipiert, sagte der Entwickler dem Sender. Es gehe nicht darum, Konfrontationen mit der Abschiebebehörde auszulösen, sondern umgekehrt darum, ICE aus dem Weg gehen zu können, so Aaron. Dabei würden keine personenbezogenen Daten gesammelt, alles laufe anonym ab.
Regierung droht dem Entwickler
Das stellt die Trump-Administration anders dar. „Das sieht eindeutig nach Behinderung der Justiz aus“, schrieb DHS-Chefin Noem auf Elon Musks Kurznachrichtendienst X. „Tapfere ICE-Agent:innen“ würden einen Anstieg der Gewalt gegen sie um 500 Prozent beobachten, behauptete sie ohne Beleg. Ins gleiche Horn stießen unter anderem der amtierende ICE-Chef Todd Lyons, „Grenz-Zar“ Tom Homan und die Pressesprecherin des Weißen Hauses, Karoline Leavitt.
Ins Visier der Regierung gerät zum einen die Presse. So gefährde die Berichterstattung von CNN das Leben von ICE-Agenten und helfe Kriminellen, sagte Behördenchef Lyons. „Handelt es sich hier einfach nur um rücksichtslosen ‚Journalismus‘ oder um offenen Aktivismus?“, so Lyons in einer Stellungnahme.
Zum anderen droht die Regierung dem Entwickler Aaron. Seine App würde Kriminelle benachrichtigen, sagte Justizministerin Pam Bondi. „Das kann er nicht tun, wir beobachten das, wir beobachten ihn, und er sollte sich lieber in Acht nehmen“, warnte Bondi. „Das ist keine geschützte Meinungsäußerung, das bedroht das Leben unserer Polizeibeamten im ganzen Land, und Schande über CNN!“, so die Justizministerin.
Streisand-Effekt macht App bekannt
Bislang hatte die Einschüchterungstaktik den gegenteiligen Effekt. Der Streisand-Logik folgend ist die App so bekannt wie noch nie, und Entwickler Aaron setzt sich in sozialen Medien weiter offen für die Abschaffung der Abschiebebehörde ICE ein. Ob die dünnhäutige Trump-Regierung Druck auf Apple ausüben wird, der App den einzigen Distributionskanal abzuklemmen, könnte sich bald zeigen.
Bis auf Weiteres gibt es ICEBlock nur für das iOS-Betriebssystem von Apple. Dem Entwickler zufolge müsste die App unter Android potenziell sensible Daten sammeln und würde so Nutzer:innen gefährden. „Wir wollen weder Geräte-ID noch IP-Adresse oder Standort“, sagte Aaron gegenüber CNN. „Wir wollen nicht, dass irgendetwas auffindbar ist. Deshalb ist es 100 % anonym und kostenlos für alle, die es nutzen möchten.“
Die Vorsicht ist durchaus angebracht, zumal sich viele Tech-Bosse an die Trump-Regierung angebiedert haben, um sich Vorteile zu verschaffen. Zudem laufen die Verhaftungs- und Abschiebewellen zunehmend datengetrieben ab, in riesigen Datenbanken werden Informationen aus allen nur erdenklichen Quellen zusammengeführt und ausgewertet. Die USA verwandelten sich in einen von Künstlicher Intelligenz befeuerten Überwachungsstaat, warnte jüngst die liberale Nichtregierungsorganisation Freedom House.
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Zuletzt haben die EU und die deutsche Politik wiederholt eine Vorratsdatenspeicherung diskutiert. Dabei hat Deutschland bis heute nicht das E-Evidence-Paket umgesetzt. Mit seinen Instrumenten sollen sich digitale Beweise schnell sichern lassen, bevor sie gelöscht werden.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das E-Evidence-Paket der EU umsetzen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Im Kern geht es um zwei neue Instrumente für europäische Polizeien: Mit der Europäischen Sicherungsanordnung lassen sich Daten bei einem EU-Online-Dienst einfrieren und später wieder auftauen, wenn sie für Ermittlungen gebraucht werden. Das heißt: Der Diensteanbieter darf sie erst einmal nicht löschen. Alternativ können Ermittlungsbehörden mit der Europäischen Herausgabeanordnung digitale Beweismittel direkt bei Anbietern in anderen EU-Ländern anfordern. Dabei kann es um Informationen gehen, welchem Kunden etwa eine bestimmte IP-Adresse zugeordnet war, angefragt werden können aber auch Inhaltsdaten wie E-Mails.
Beschlossen hatte die EU das Paket – eine unmittelbar geltende Verordnung sowie eine ergänzende Richtlinie – im Jahr 2023. EU-Ländern bleibt bis zum Sommer 2026, es vollständig umzusetzen. Über einen Referentenentwurf war Ex-Justizminister Marco Buschmann nicht hinausgekommen. Auf dessen Entwurf von Oktober setzt nun der Vorschlag auf, den seine Amtsnachfolgerin, die SPD-Politikerin Stefanie Hubig, Mitte Juni vorgestellt hat.
Schnelle Sicherung digitaler Beweise
Insgesamt soll es EU-Polizeien deutlich schneller gelingen, an digitale Beweismittel zu kommen. Dazu lösen die neuen Instrumente den bislang üblichen Prozess über Rechtshilfeabkommen in der EU ab: In der Vergangenheit mussten Ermittlungsbehörden zunächst bei den Justizbehörden des Landes vorstellig werden, wo der betreffende Online-Dienst sitzt. Dies soll nun weitgehend entfallen: Herausgabeanordnungen sollen in der Regel innerhalb von zehn Tagen befolgt werden, in Notfällen gilt eine Frist von nur acht Stunden.
Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen Teilnehmer-, Verkehrs- und Inhaltsdaten. Für die erste der Datenkategorien, die etwa Namen und Anschrift von Verdächtigen umfassen kann, gelten die niedrigsten Hürden. Der aktuelle Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) stellt nun klarer, wer Herausgabeanordnungen auf dieser Basis erlassen kann: Neben dem Bundeskriminalamt zählt etwa auch das Zollkriminalamt dazu. Solche Anordnungen muss zudem die Staatsanwaltschaft validieren.
Höhere Anforderungen gelten bei sensiblen Verkehrs- und Inhaltsdaten, deren Sicherung ein Gericht bewilligen muss. Es muss sich hierbei um Taten handeln, die mit einer Mindesthöchststrafe von drei Jahren belegt sind, oder die in bestimmte Kategorien von Straftaten wie sexueller Missbrauch von Kindern oder Terrorismus fallen. Neben dem Diensteanbieter muss zudem die zuständige Behörde im Vollstreckungsstaat benachrichtigt werden. Diese hat zehn Tage Zeit, um die Anordnung zu prüfen und kann sie gegebenenfalls ablehnen. Weitere Sicherungen sollen für Berufsgeheimnisträger:innen wie Rechtsanwält:innen oder Journalist:innen gelten.
Ein Puzzlestück unter vielen
Die neuen Regeln fallen in eine Zeit, in der die EU die Zügel im digitalen Raum merklich strafft. Das E-Evidence-Paket macht dabei nur den Auftakt und ist ein Puzzlestück unter vielen: Seit Jahren arbeitet sich die EU an diversen Baustellen ab, die aus ihrer Sicht digitale Ermittlungen erschwerten. Ihre Überlegungen hat die seit vergangenem Winter amtierende EU-Kommission unter Ursula von der Leyen in einer „ProtectEU“ genannten Strategie zur inneren Sicherheit zusammengefasst.
Eine Zahl betont die EU-Kommission dabei immer wieder. So würden rund 85 Prozent der strafrechtlichen Ermittlungen auf elektronischen Beweismitteln beruhen. Zu oft seien diese Daten jedoch nicht mehr verfügbar, wenn sie gesichert werden sollen. Ohne eine EU-weite Umsetzung des E-Evidence-Pakets abzuwarten, hatte die Kommission erst jüngst eine Konsultation über einen gemeinsamen EU-Rechtsrahmen für eine Vorratsdatenspeicherung durchgeführt. Noch in diesem Jahr will sie eine Folgenabschätzung dieser anlasslosen Massenüberwachung präsentieren, ein konkretes Gesetz womöglich im kommenden Jahr. Parallel dazu hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) einen nationalen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung angekündigt.
In einem letzte Woche veröffentlichten Fahrplan macht die Kommission zudem verschlüsselte Daten als Problemfeld aus. Sie stützt sich dabei auf die Empfehlungen einer Arbeitsgruppe, die zuletzt das sogenannte „Going Dark“-Phänomen untersucht und vage Vorschläge zum Zugang zu verschlüsselten Inhalten in den Raum gestellt hatte. Wie und ob sich ein Ansatz findet lassen kann, der nicht die gesamte IT-Sicherheit untergräbt, soll im Jahr 2026 feststehen.
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Noch in diesem Jahr will die EU-Kommission die Regeln für die europäischen Telekommunikationsmärkte weitflächig überarbeiten. Mit dem Digital Networks Act steht plötzlich auch die Netzneutralität zur Debatte – und niemand kann beantworten, warum genau. Eine Spurensuche.
Manche Netzbetreiber stellen Netzneutralität als Innovationsbremse dar und wollen sie aufweichen. (Symbolbild: Telekom-Chef Timotheus Höttges mit dem historischen Mobiltelefon Pocky.) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Panama Pictures
Es ist ein kurzer, unscheinbarer Nebensatz in einer laufenden EU-Konsultation. Angeblich gebe es „mangelnde Rechtsklarheit der Vorschriften für das offene Internet in Bezug auf die regulatorische Behandlung innovativer Dienste“, schreibt die EU-Kommission etwas sperrig.
Einfacher ausgedrückt: Netzneutralität nervt und bremst Innovation aus – zumindest aus Perspektive ihrer Kritiker:innen. Gerade Netzbetreibern, die auf Kosten des offenen Internets Geschäfte machen wollen, ist sie ein Dorn im Auge. Wohl deshalb will die EU-Kommission das Prinzip auf den Prüfstand stellen.
Dabei gilt die gesetzlich verankerte Netzneutralität in der EU als großer Erfolg. Das betont nicht zuletzt die EU-Kommission immerwiederöffentlich. Europa sei „Vorreiter beim Schutz eines offenen Internets“, klopfte sich etwa die amtierende Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) im Jahr 2020 selbst auf die Schulter. Die Regeln seien „wichtig für Innovation und Fairplay“ und schützten sowohl Nutzer:innen als auch Online-Dienste, sagte von der Leyen. „Kein Betreiber kann bestimmten Verkehr blockieren, verlangsamen oder priorisieren“.
Branche lässt sich nicht in Karten schauen
Warum die EU-Kommission nun an den bewährten Regeln rütteln möchte, wird auf den ersten Blick nicht klar. Noch weniger erschließt sich, worin genau die behauptete Rechtsunsicherheit bestehen soll und welche Innovationen damit verhindert würden.
Für wenig Aufklärung sorgt die Telekommunikationsbranche. Mehrfache Presseanfragen an große deutsche Netzbetreiber blieben unbeantwortet. Einer bat um „Verständnis, dass wir uns dazu nicht äußern“. Andere Branchenquellen mussten notgedrungen spekulieren – aber eine verbindliche Antwort hatte niemand parat.
Freilich zeigt die Geschichte, wie Unternehmen regelmäßig an verschiedenen Stellen der Netzneutralität zu sägen versuchen. Zuletzt sind sie, womöglich nur vorerst, mit dem Konzept einer Datenmaut abgeblitzt. Die sollte den teuren Infrastrukturausbau mitfinanzieren helfen, so das Versprechen einiger weniger Netzbetreiber. Nun soll die Netzneutralität als angeblicher Innovationskiller herhalten. Das könnte letztlich zu einer digitalen Zweiklassen-Gesellschaft führen, warnen Fachleute.
Detailliertes Regelwerk
Eigentlich ist der Bereich penibel geregelt. Neben dem Gesetzestext selbst umreißen von europäischen Regulierungsbehörden (GEREK) erstellte Leitlinien den Geltungsbereich der Regeln. Im Detail beschreiben sie, so technologieoffen wie möglich, in welchen Situationen etwa Datenverkehr gedrosselt oder umgekehrt priorisiert werden darf.
Zuletzt wurden die Leitlinien im Jahr 2022 überarbeitet, um neuere technische Entwicklungen sowie die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu reflektieren. Dieser hatte in einem Grundsatzurteil tatsächlich eine Rechtsunsicherheit beseitigt: Sogenannte Zero-Rating-Angebote, die den Zugriff auf bestimmte Partnerdienste vom monatlichen Transfervolumen ausnehmen, sind demnach nicht mit der EU-Verordnung vereinbar.
Außerdem werden die Vorschriften regelmäßig von der Kommission und Regulierungsbehörden überprüft. Bislang fielen die Urteile stets positiv aus. Demnach würde die Verordnung „den Endnutzer wirksam schützen und das Internet als Innovationsmotor fördern“, schrieb etwa die EU-Kommission in ihrer ersten Evaluation des Gesetzes. Selbst Netzbetreiber würden das Gesetz sehr schätzen, da es „rechtliche Sicherheit“ biete.
Verunsichernde Überholspuren
Dennoch gibt es einen Bereich, der für die angebliche Verunsicherung unter Netzbetreibern in Frage kommen könnte: sogenannte Spezialdienste. Damit lassen sich vor allem im Mobilfunk Produkte anbieten, die nicht in der „objektiv“ notwendigen Qualität über das offene Internet garantiert realisierbar sind, beispielsweise datenbasierte Telefonie über das Mobilfunknetz oder ruckelfreie Telemedizin.
Zur Netzneutralität stehen solche über 5G-Mobilfunk abgewickelten Überholspuren „in einem deutlichen Spannungsverhältnis“, wie es einmal Daniel Jacob von der Stiftung Wissenschaft und Politik ausdrückte. Doch unter Auflagen sind sie seit gut zehn Jahren erlaubt.
Solange Spezialdienste nicht zu Lasten anderer Nutzer:innen gehen und das offene Internet einschränken, sollte es genug Spielraum für innovative Produkte geben – darunter etwa das mobile Spielepaket, das die Telekom Deutschland im Herbst vorgestellt hat. Dieses nutzt die in den aktuellen 5G-Mobilfunkstandard eingebauten „Network Slices“, um eine möglichst optimale, vom restlichen Internet getrennte Datenverbindung mit dem Spieledienst aufzubauen.
Beim Produktlaunch war von Verunsicherung des Netzbetreibers allerdings nicht viel zu spüren. Auf Anfrage teilte eine Unternehmenssprecherin damals mit, dass sich die Telekom „selbstverständlich an die rechtlichen Vorgaben“ halte. Das Produkt sei so ausgestaltet, dass die Bandbreite aller anderen Nutzer:innen einer Mobilfunkzelle dadurch nicht beeinflusst werde, so die Sprecherin. „Keinem wird etwas weggenommen.“
Ob hinter der PR-Kulisse nicht doch ein Stückchen Unsicherheit lauert, lässt sich nicht mit Gewissheit sagen. Die Presseabteilung des Anbieters reagierte nicht auf aktuelle und wiederholte Anfragen zu dem Thema.
Wacklige Produkte
Ganz abwegig würde die Sorge, Geld in ein womöglich illegales Produkt investiert zu haben, indes nicht scheinen. Nicht zuletzt die Telekom hat da einschlägige Erfahrungen: So zählte ihr StreamOn-Produkt zu einem der Angebote, dem das EuGH-Grundsatzurteil zu Zero Rating den Stecker gezogen hatte – nachdem es bereits Jahre auf dem Markt war.
Zudem ist bis heute nicht restlos geklärt, ob das aktuelle 5G-Spielepaket der Telekom mit den EU-Regeln vereinbar ist. Unter anderem Verbraucherschützer:innen haben ihre Zweifel; sie fürchten ein Zwei-Klassen-Netz durch die Hintertür. Tatsächlich untersucht die Bundesnetzagentur seit Oktober, ob das Produkt mit den europäischen Netzneutralitätsregeln konform geht.
Eine Pflicht zur Vorab-Kontrolle gebe es hierbei nicht, betont ein Sprecher der Regulierungsbehörde gegenüber netzpolitik.org. Darauf seien die EU-Regeln nicht ausgelegt. Allein lasse man potenziell verunsicherte Netzbetreiber jedoch nicht: Vor der Veröffentlichung neuer Dienste oder Tarife biete man ihnen an, etwaige Unklarheiten gemeinsam zu besprechen. „Marktteilnehmern steht es frei, von diesem Angebot Gebrauch zu machen.“ Mehr will die Behörde über das laufende Verfahren nicht preisgeben.
Digitalministerium hält Regeln für „klar und sachgerecht“
Auch das deutsche Digitalministerium (BMDS) vermutet, dass bezahlte Überholspuren hinter dem Nebensatz aus der EU-Konsultation stecken dürften. Die Passage „ist nach unserem Verständnis vor dem Hintergrund der Hinweise einiger Netzbetreiber zu sehen, die Vorgaben der EU-Verordnung, insbesondere zu Spezialdiensten, würden Innovationen erschweren, vor allem Innovationen auf Basis des 5G-Network Slicings“, teilt ein Sprecher des Ministeriums mit.
Allerdings folgt gleich eine Einschränkung: Dem BMDS seien bisher keine Fälle bekannt, in denen aufgrund der EU-Vorgaben innovative Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit Network Slicing untersagt wurden, so der Sprecher. „Wir halten die Vorgaben der EU-Verordnung und die diese erläuternden Leitlinien des GEREK auch grundsätzlich für klar und sachgerecht.“
Dennoch sollten die Sorgen der Netzbetreiber beachtet werden, sagt der BMDS-Sprecher. „Es sollte insbesondere geprüft werden, ob und wie die Rechtssicherheit jenseits gesetzlicher Vorgaben noch weiter verbessert werden kann, ohne die bestehenden Prinzipien der Netzneutralität anzurühren.“
Vorstoß in Richtung Konsolidierung
Ist das Grund zur Entwarnung? Vermutlich nicht, schließlich ist Deutschland nicht das einzige Land in der EU. Vor allem aber spielt sich die aktuelle EU-Konsultation vor dem Hintergrund des anstehenden Digital Networks Act (DNA) ab. Mit dem geplanten Gesetz will die EU-Kommission die Regeln im Telekommunikationsbereich weitflächig umbauen, ein Entwurf ist für Ende des Jahres angekündigt.
Gleich mehrere, teils umfassende EU-Gesetze könnten dann im DNA zusammengeführt werden, wie die Kommission in Aussicht stellt: Der sogenannte TK-Kodex, der erst vor wenigen Jahren vier EU-Richtlinien in eine einzige gegossen hatte und der die Grundlage für die Regulierung der EU-Telekommunikationsmärkte bildet; die GEREK-Verordnung, welche die Kompetenzen des EU-Gremiums absteckt; das Programm für die Funkfrequenzpolitik; sowie die Verordnung über den Zugang zum offenen Internet, die darüber hinaus auch noch Roaminggebühren regelt.
Ein ganz schönes Knäuel, das der DNA entwirren soll. In einem Begleitschreiben zur Konsultation fasst die EU-Kommission ihre Zukunftsvision so zusammen: „Von entscheidender Bedeutung sind ein moderner und einfacher Rechtsrahmen, der Anreize für den Übergang von herkömmlichen Netzen zu Glasfaser-, 5G- und Cloud-Infrastrukturen schafft, sowie ein Größenzuwachs durch die Bereitstellung von Diensten und einen grenzüberschreitenden Betrieb.“
Zeichen stehen auf Deregulierung
Den Boden für den geplanten Umbau haben mehrere Berichte aus den Vorjahren aufbereitet, mit einer gemeinsamen Stoßrichtung: Neben einem Weißbuch von Ex-Kommissar Thierry Breton drängen auch im Auftrag der EU erstellte Papiere von Ex-EZB-Chef Mario Draghi und des italienischen Ex-Premiers Enrico Letta auf Deregulierung, Liberalisierung und generell mehr Markt.
Damit soll nicht nur der Ausbau moderner Infrastruktur, vor allem von Glasfaser und 5G-Mobilfunk, schneller gelingen. Es soll auch die Wettbewerbsfähigkeit großer europäischer Unternehmen stärken, die sich dann besser auf dem Weltmarkt behaupten könnten, so die Hoffnung.
Dass dabei eine Reihe bisheriger Säulen europäischer Regulierungspolitik fallen könnte, hatte schon viele EU-Länder in Alarmbereitschaft versetzt. Zur Debatte stellt die Kommission unter anderem die Vorabregulierung marktdominanter Anbieter, insbesondere von Ex-Monopolisten wie Telekom Deutschland oder Orange, vormals France Télécom. Diese Unternehmen sollen zudem einfacher wachsen und grenzüberschreitend operieren können.
Netzneutralität als Verhandlungsmasse
Darüber steht die Sorge um die Wettbewerbsfähigkeit der EU, die der Kommission offenkundig ein Herzensanliegen ist. Mit entschlackten Berichtspflichten etwa, die ebenfalls auf ihrer Wunschliste stehen, wird es nicht getan sein. Dabei droht die Gefahr, dass die Netzneutralität zur Verhandlungsmasse gerät.
„Die Telko-Industrie versucht hier, mit dem Narrativ der Innovationsbremse die Open-Internet-Verordnung anzugreifen und die Kommission zu umfassender Deregulierung zu bewegen“, sagt Nikola Schiefke vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Aus Verbrauchersicht sei zu befürchten, dass in diesem Zuge auch das Netzneutralitätsgebot zur Debatte steht.
Dabei müsse das Prinzip der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung „unbedingt aufrechterhalten werden, um eine digitale Zweiklassen-Gesellschaft zu verhindern“, sagt Schiefke. „Offener Wettbewerb ist und bleibt der stärkste Motor für technologische Weiterentwicklung und Innovation“, so die Verbraucherschützerin.
Die von der Kommission behauptete Rechtsunsicherheit kann auch Schiefke mit Blick auf die verschiedenen Evaluierungsstudien nicht nachvollziehen. „Zudem genügt der aktuell verfolgte fallbasierte Ansatz, da bisher nur wenige Spezialdienste eingeführt wurden“, sagt Schiefke. Für eine ausreichende Klarheit der Vorgaben spreche auch die begrenzte Anzahl an streitigen Verfahren über ihre Auslegung. „Gäbe es tatsächlich erhebliche Unsicherheiten, käme es vermehrt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen“, sagt Schiefke.
Endstation EU-Kommission
Was aber sagt nun die EU-Kommission darüber, die muss es ja schließlich wissen? Nicht viel, zumindest nicht öffentlich. Auf Anfrage verweist eine Kommissionssprecherin lediglich auf den letzten Evaluationsbericht aus dem Jahr 2023.
Tatsächlich finden sich darin abstrakte Verweise auf die Sorgen bestimmter Marktakteure: „Viele größere Anbieter von Internetzugangsdiensten“, schreibt die Kommission – und meint damit wohl die europäischen Ex-Monopolisten –, seien der Ansicht, „dass die derzeitigen Vorschriften und das derzeitige Konzept keine ausreichende Sicherheit böten, um sie in die Lage zu versetzen, Dienste auf der Grundlage von Network-Slicing einzuführen oder Spezialdienste zu definieren.“
Damals ließ die Kommission noch offen, ob es sich wirklich um ein Problem handelt oder nicht. Dagegen spricht etwa die im gleichen Bericht diskutierte Empfehlung von Regulierungsbehörden, es beim fallbezogenen Ansatz zu belassen. Offen blieb damals zudem, ob gegebenenfalls ein tieferer gesetzlicher Eingriff oder ein simples Update der GEREK-Leitlinien angemessen wäre.
Doch welche Innovationen die Netzneutralität angeblich verhindert, kann oder will die Kommission bis heute nicht beantworten. Selbst in besagtem Evaluationsbericht nicht: „Bislang haben weder das GEREK noch die Kommission Kenntnis von konkreten Beispielen, bei denen die Umsetzung der 5G-Technologie durch die Verordnung behindert wird.“
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Viele EU-Länder wollen der Polizei mehr Zugang zu privaten Daten verschaffen. Neben der Vorratsdatenspeicherung steht auch der Zugriff auf verschlüsselte Inhalte zur Debatte. In einem Fahrplan skizziert die EU-Kommission ihre nächsten Schritte.
Polizeien soll der Zugang zu Daten vereinfacht werden, wünscht sich die EU-Kommission. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Pond5 Images
Die EU-Kommission hat am Dienstag einen Fahrplan für den Zugang zu Daten für Polizeibehörden vorgestellt. Demnach liegt der Fokus auf sechs Schlüsselbereichen. Er umfasst etwa die weiteren Schritte in Richtung EU-weiter Vorratsdatenspeicherung, mehr Einsatz sogenannter Künstlicher Intelligenz bei Ermittlungen und einen für das Jahr 2026 geplanten Ansatz, um an verschlüsselte Daten zu kommen. Mit diesen Vorhaben drohen Einschränkungen bei Datenschutz, Privatsphäre und Vertraulichkeit der Kommunikation.
Umrissen hatte die Kommission ihre Prioritäten bereits in ihrer „ProtectEU“ genannten Strategie zur inneren Sicherheit im April. Entsprechend betont sie nun auch im aktuellen Fahrplan, dass rund 85 Prozent der strafrechtlichen Ermittlungen auf elektronischen Beweismitteln beruhten. Zwischen den Jahren 2017 und 2022 hätten sich die Datenanfragen an Online-Dienste verdreifacht, und der Bedarf an diesen Daten steige weiter an.
Zugleich gebe es jedoch Probleme dabei, schnell an die Daten zu kommen. In manchen Fällen hätten die Anbieter sie bereits gelöscht, in anderen hapere es bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit; bisweilen seien Daten verschlüsselt und nicht ohne Weiteres zugänglich. All diese Hürden müssten abgebaut werden, um „effektiv und rechtmäßig“ Ermittlungen im digitalen Raum durchführen zu können, heißt es in der Mitteilung. Federführend sind hierbei Digitalkommissarin Henna Virkkunen und Innenkommissar Magnus Brunner.
Vorratsdatenspeicherung: Mehr als 5.000 Stellungnahmen
Bereits letzte Woche ging die erste Etappe zu Ende. In einer öffentlichen Konsultation holte die Kommission Meinungen zum Dauerbrenner Vorratsdatenspeicherung ein, nun wird sie die über 5.000 Stellungnahmen aus ganz Europa auswerten müssen. Die sollen in eine Folgenabschätzung über diese Form der anlasslosen Massenüberwachung einfließen, ein notwendiger Schritt vor einem möglichen Gesetz. Mit einem erneuten Anlauf für eine EU-weite Regelung wird allgemein gerechnet, nicht zuletzt drängen EU-Innen- und Justizminister:innen im Rat auf einen einheitlichen Rechtsrahmen.
In der Vergangenheit hatten Gerichte, darunter der Europäische Gerichtshof (EuGH), nationale Anläufe sowie eine frühere EU-Richtlinie unter Verweis auf die tiefen Grundrechtseingriffe kassiert. Im Vorjahr hat der EuGH jedoch die Tür ein Stück weit geöffnet und die verdachtslose Speicherung von mindestens IP-Adressen unter bestimmten Bedingungen für zulässig erklärt.
„Rechtsmäßiger Zugang“ gefährdet alle
Auf dem Arbeitsprogramm der Kommission steht zudem eine Verbesserung des grenzüberschreitenden Datenaustauschs zwischen Ermittlungsbehörden. Dabei will sie offenbar nicht abwarten, bis alle EU-Länder das E-Evidence-Paket umgesetzt haben. Optimierungsbedarf gebe es auch bei der Europäischen Ermittlungsanordnung; die Instrumente sollen im kommenden Jahr überprüft werden.
In Zusammenarbeit mit der EU-Polizeibehörde Europol will die Kommission Ermittlungsbehörden im Bereich der digitalen Forensik besser aufstellen. Dabei sollen auch öffentlich-private Partnerschaften zum Zug kommen. Um mit der zu erwartenden Materialfülle zurechtzukommen, will die Kommission bis zum Jahr 2028 die Entwicklung und den Einsatz von KI-Tools fördern. Mehr einbringen will sich Brüssel auch bei der Standardisierung neuer Technologien, etwa, um gleich von Beginn an Überwachungsschnittstellen nach dem Prinzip des „rechtmäßigen Zugangs durch Design (‚lawful access by design‘)“ einzubauen.
Das Konzept steht im Widerspruch zu Privatsphäre durch Design (‚privacy by design‘), das Daten und Privatsphäre von Menschen nicht nur gegenüber ihrem eigenen Staat schützt, sondern auch gegenüber anderen Staaten und Kriminellen. Denn einmal geschaffene Wege zum Zugriff auf geschützte Inhalte lassen sich nicht nur durch autorisierte Akteure ausnutzen, sondern auch durch andere. Auf diese Weise kann das Konzept „lawful access by design“ sowohl einzelne Nutzer:innen als auch die IT-Sicherheit insgesamt gefährden.
Debatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Für das Jahr 2026 ist ein weiterer brisanter Fahrplan angekündigt. Darin will die Kommission Ansätze „identifizieren und evaluieren“, um Polizeien womöglich Zugang zu verschlüsselten Daten zu geben. Ob sich dabei auch gefährliche Methoden wie Hintertüren wiederfinden werden, bleibt vorerst offen. Auch eine eigens einberufene Arbeitsgruppe, die sich in den vergangenen Jahren vertieft mit dem sogenannten „Going Dark“-Phänomen beschäftigt hatte und auf deren Vorschlägen das Vorgehen der Kommission beruht, ist solche Details schuldig geblieben.
Die bisherigen Schritte der Kommission sind auf vehemente Kritik seitens Grundrechteorganisationen gestoßen, die sich übergangen sehen und mehr Mitsprache fordern. In einem Brief forderten dutzende Nichtregierungsorganisationen im vergangenen Mai, dass die Debatte über Hintertüren nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden dürfe. Unter anderem sei die EU-Arbeitsgruppe „undurchsichtig“ gewesen; es müssten nun mehr Stimmen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft gehört werden.
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Die EU-Kommission könnte einem Medienbericht zufolge die Durchsetzung europäischer Digitalgesetze vorerst aussetzen, um Donald Trump im Handelskrieg zu besänftigen. Das stößt im EU-Parlament auf starken Widerstand.
Der weiterhin ungeklärte Zollstreit zwischen den USA und der EU sorgt weiterhin für Unruhe. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / MiS
Im vom US-Präsidenten Donald Trump angezettelten Handelsstreit könnte die Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) für US-Unternehmen wie Alphabet, Meta oder Apple auf Eis gelegt werden, berichtet das Wall Street Journal (€). Dem Exklusiv-Bericht zufolge zirkuliert im Büro des US-Handelsbeauftragten der Entwurf eines „Abkommens über gegenseitigen Handel“ zwischen den USA und der EU. Ob die EU-Verhandler:innen dem Abkommen in dieser Form zustimmen werden, bleibt vorerst unklar.
Laut WSJ erfasst das geplante Abkommen eine ganze Reihe von Handelsbereichen, neben dem Digitalsektor unter anderem CO2-Grenzabgaben, Schiffbau oder die Beschaffung von Rüstungsgütern. Weiter ausgesetzt werden könnte demnach auch eine EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten, die Ende des Jahres in Kraft treten soll. Dem Bericht zufolge könnten die USA und die EU in einen „Dialog“ über die Implementation des DMA treten. Zwischenzeitlich sollte die Durchsetzung ruhen, so das WSJ.
Tauziehen im Handelsstreit
Die heiklen Verhandlungen zwischen den USA und der EU laufen überwiegend hinter verschlossenen Türen, seit Donald Trump im April die Einfuhren praktisch aller Länder der Welt mit Strafzollen belegt hatte. Für Importe aus der EU sah die ursprüngliche US-Ankündigung einen pauschalen Zollsatz von 20 Prozent vor. Später polterte Trump in sozialen Medien und erhöhte die Drohung mit Verweis auf „unfaire und ungerechtfertigte Klagen gegen US-amerikanische Unternehmen“ auf 50 Prozent.
Bislang sind die angedrohten Zölle weitgehend ausgesetzt. In Kraft sind jedoch etwa Abgaben auf Stahl- und Aluminiumimporte in Höhe von 50 Prozent sowie pauschale Aufschläge von 25 Prozent auf Autoimporte. Außerdem gilt ein Mindestzollsatz von 10 Prozent, der sich der Nachrichtenagentur Reuters zufolge kaum wegverhandeln lassen wird. Die zuletzt genannte Frist für einen Abschluss der Verhandlungen ist der 9. Juli.
Strafen und Auflagen gegen US-Digitalriesen
Ein besonderer Dorn im Auge der „America First“-Administration sind die relativ jungen EU-Digitalgesetze, der Digital Services Act (DSA) und der Digital Markets Act (DMA). Beide Gesetze sollen die Rechte von Nutzer:innen im Internet stärken und die Übermacht insbesondere großer Digital-Konzerne abschwächen. Viele dieser Unternehmen stammen aus den USA und sind davon entsprechend stärker betroffen als kleinere Wettbewerber, etwa aus der EU.
Zuletzt hat die EU-Kommission erstmals millionenschwere Wettbewerbsstrafen sowie Auflagen für Apple und Meta verhängt, denen sie Verstöße gegen den DMA vorwirft. Für Unverständnis auf der anderen Seite des Atlantiks sorgen zudem regelmäßige Auseinandersetzungen rund um die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
EU-Parlament stellt sich gegen Aufweichung von Gesetzen
Ein in den Raum gestelltes Einknicken der EU-Kommission kommt beim EU-Parlament nicht gut an. „Bei aller Flexibilität und Verhandlungsbereitschaft seitens der EU muss weiterhin klipp und klar sein, dass unsere Gesetze oder eine Aufweichung unserer Regeln nicht Teil des Warenkorbes für die Verhandlungen sein dürfen“, sagt der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im EU-Parlament, in einer Pressemitteilung.
Dies gelte für den DMA genauso wie für andere Regelungen, betont Lange. „Hier darf nicht einmal mit dem Feuer gespielt werden. Da darf es keine Abstriche geben“, so der niedersächsische Abgeordnete. Es stehe nicht zur Disposition, „unsere EU-Gesetze und unsere Autonomie und Recht zu regulieren“.
In einer heutigen Anhörung habe die EU-Kommission die „Rolle, Einbindung und Bedeutung des Europäischen Parlaments bei den transatlantischen Handelsbeziehungen“ noch einmal bekräftigt. „Wenn es zu einem Abkommen kommt, dann haben wir im Europäischen Parlament das letzte Wort. Ob das Herrn Trump passt oder nicht“, gibt sich Lange kämpferisch.
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Ab Ende Februar will der IT-Dienstleister Doctolib die Daten seiner Nutzer:innen für das Training sogenannter Künstlicher Intelligenz einsetzen. Wenn sie einwilligen, sollen auch ihre Gesundheitsdaten dafür genutzt werden. Das geht aus den aktualisierten Datenschutzhinweisen hervor.
Doctolib ist mittlerweile deutlich umfangreicher als eine Terminbuchungsplattform. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Rüdiger Wölk
Der IT-Dienstleister Doctolib will künftig Daten seiner Nutzer:innen für das Trainieren von KI-Modellen verwenden. So steht es in den aktualisierten Datenschutzhinweisen des Anbieters, die ab dem 22. Februar wirksam werden. Doctolib beruft sich auf sein berechtigtes Interesse bei Daten wie Geschlecht, Geburtmonat und -jahr oder Antworten auf freiwillige Umfragen. Ob auch Gesundheitsdaten verwendet werden, dürfen die Nutzer:innen entscheiden.
Laut einer E-Mail, die an Account-Inhaber:innen verschickt wurde, entwickle Doctolib „fortlaufend neue daten- und KI-gestützte Produkte“. Als Beispiele nennt das Unternehmen „Erinnerungen an erforderliche Rezepterneuerungen und neue Funktionen bei den Patientennachrichten“. Nutzer:innen sollen zeitnah weitere Informationen in ihren Accounts angezeigt bekommen. „Dort haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu erteilen. Selbstverständlich entscheiden Sie frei, ob Sie uns Ihre Einwilligung geben möchten. Diese können Sie jederzeit in Ihren Einstellungen anpassen.“
In den künftigen Datenschutzhinweisen wird klarer, um welche Art von Gesundheitsdaten es gehen könnte. In einer Liste sind etwa „Suchdaten, Terminhistorie, Dokumente, medizinische Notizen, vom Nutzer auf der Plattform eingegebene medizinische Informationen“ angeführt. Aber auch Informationen, die von den Praxen erhoben und bei Doctolib eingespeist werden, sollen dazuzählen.
Doctolibs KI-Strategie
Doctolib hatte im vergangenen Jahr einen immer größeren Fokus auf KI-Entwicklung gelegt. Im Mai verkündete das Unternehmen die Übernahme von Aaron.ai, einem KI-gestützten Telefonassistenten und bietet seitdem eine automatisierte Anrufentgegennahme als Produkt an. Nur einen Monat später übernahm Doctolib auch Typeless, das auf Spracherkennung im medizinischen Kontext spezialisiert ist. Bis Ende 2024 wollte Doctolib dann eigentlich einen „medizinischen Assistenten“ vorstellen.
Das aus Frankreich stammende Start-up Doctolib gilt als sogenanntes „Unicorn“ und ist die weitverbreiteteste Plattform für Online-Arzttermine in Deutschland. Laut eigener Aussage nutzen hierzulande 20 Millionen Patient:innen den Dienst, zudem bediene es über 100.000 Gesundheitsfachkräfte.
Doctolib war in der Vergangenheit wiederholt in die Kritik geraten. So hatte es laut einer Recherche von mobilsicher.de zeitweise sensible Gesundheitsdaten an Facebook und die Werbeplattform Outbrain übertragen. Auch sammelte es bei der Vermittlung von Arztterminen unnötig viele Daten und nutzte sie für Marketingzwecke.
Ein weiteres Problem kommt durch die Praxen, die Doctolib nutzen: Es gibt immer wieder Beschwerden von Patient:innen über Praxen, die eine Terminbuchung via Doctolib voraussetzen. In diesen Fällen werden diese praktisch von einer Behandlung ausgeschlossen, wenn sie das Portal nicht nutzen wollen.
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Die EU-Kommission verspricht, dass Daten von EU-Bürger:innen in den USA ähnlich geschützt sind wie in der EU. Diese Zusage hatten ihr Fachleute nie so recht abgenommen. Nun stellt Donald Trump die rechtliche Grundlage für den transatlantischen Datenaustausch schon in seinen ersten Tagen als US-Präsident auf die Probe.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit US-Präsident Donald Trump auf einem Archivbild. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / UIG
Eine entscheidende rechtliche Stütze für den transatlantischen Datenverkehr gerät ins Wanken. Die in den USA dafür zuständige Aufsichtsbehörde, das „Privacy and Civil Liberties Oversight Board“, droht mit Ende der Woche handlungsunfähig zu werden, wie die New York Times berichtet. Das könnte der erste Schritt dazu sein, die rechtliche Grundlage für den Datenaustausch zwischen der EU und den USA bereits zum dritten Mal zum Einsturz zu bringen.
US-Geheimdienste haben noch weitreichendere Zugriffsmöglichkeiten auf Daten als solche in Ländern der Europäischen Union. Das gilt insbesondere für Daten von Nicht-US-Bürger:innen, die beispielsweise von sozialen Netzwerken oder Mailanbietern in den USA gespeichert werden. Faktisch sind also weite Teile der Digitalwirtschaft betroffen. Im Anschluss an die Enthüllungen des NSA-Whistleblowers Edward Snowden hat dieses Ungleichgewicht zu Grundsatzurteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geführt, die der österreichische Jurist und Datenschutzaktivist Max Schrems angestrengt hatte.
Ringen um rechtskonformen Datenaustausch
Grundsätzlich ist es weitgehend untersagt, personenbezogene Daten von EU-Bürger:innen ins EU-Ausland zu transferieren – es sei denn, dort besteht ein mit EU-Gesetzen vergleichbares Datenschutzniveau. Dies ist in den USA allerdings nicht der Fall, entschied der EuGH mittlerweile zweiMal und kippte die jeweiligen Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission. Mit solchen Beschlüssen legalisiert die Kommission den Datenaustausch, indem sie offiziell festhält, dass das Datenschutzniveau in dem anderen Land EU-Standards entspricht.
Nach dem letzten einschlägigen EuGH-Urteil im Jahr 2020 setzte sich die EU-Kommission erneut daran, gemeinsam mit der US-Regierung endlich eine tragfähige Basis für den wirtschaftspolitisch wichtigen Datenaustausch zu finden. Die Verhandlungen mündeten in das sogenannte EU-U.S. Data Privacy Framework, welches den Datenschutzrahmen vorgibt. Dieses war flankiert von einer präsidentiellen Verfügung (Executive Order) des damaligen US-Präsidenten Joe Biden. Darin waren eine erweiterte und mehrstufige Aufsicht über die US-Geheimdienste sowie Beschwerdemöglichkeiten für EU-Büger:innen festgeschrieben.
Unabhängige Aufsicht ausgehebelt
Zu einem der Sicherungsmechanismen zählt besagtes „Privacy and Civil Liberties Oversight Board“ (PCLOB). Das aus fünf Mitgliedern bestehende Aufsichtsgremium soll eigentlich unabhängig agieren können und unter anderem jährlich bestätigen, dass US-Geheimdienste rechtskonform mit sensiblen Daten aus der EU umgehen. Die Behörde ist zwar gesetzlich abgesichert, die Kontrollbefugnisse für den Datenschutzrahmen erteilte ihr Joe Biden allerdings erst nachträglich.
Der New York Times zufolge haben nun die drei der PCLOB-Mitglieder, die von den Demokraten in das Gremium entsandt wurden, einen Brief der Trump-Administration erhalten. Demnach sollen sie bis Ende der Woche von ihrem Amt zurücktreten, sonst werden sie entlassen. Unvollständig besetzt kann das PCLOB allerdings seinen Aufgaben nicht nachkommen, genauso wie sich Fragen nach dessen Unabhängigkeit stellen, wenn Trump so einfach ein Schlupfloch im entsprechenden Gesetz nutzen kann.
Dass Executive Orders ohnehin ein schwaches Instrument sind, weil sie im Unterschied zu vom Kongress verabschiedeten Gesetzen von Nachfolgeregierungen leicht außer Kraft gesetzt werden können, hatte auf europäischer Seite schon vor Jahren zu Kritik geführt. EU-Abgeordnete sprachen anlässlich des damals von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erreichten Deals von „Augenwischerei“ und „leeren Worten“.
Möglicher Startschuss für Erosion
Die Warnungen scheinen sich nun zu bewahrheiten. „Dieses Abkommen war schon immer auf Sand gebaut, aber die EU-Wirtschaftslobby und die Europäische Kommission wollten es trotzdem“, sagt Max Schrems in einem Blogbeitrag seiner Datenschutz-NGO noyb (None Of Your Business). Statt eines stabilen rechtlichen Rahmens habe sich die EU auf die Versprechen des damaligen Präsidenten verlassen, die in Sekundenschnelle ausgehebelt werden können.
Zwar sei das PCLOB nur ein „Puzzleteil“ des Datenschutzrahmens, argumentiert Schrems, vollständig aufgelöst sei er noch nicht. Mit der Abberufung von Mitgliedern könnte jedoch der Startschuss für die Erosion des gesamten rechtlichen Konstrukts gefallen sein. So genieße der ebenfalls wichtige, wenngleich schwache „Data Protection Review Court“ eine noch schlechtere rechtliche Verankerung als das PCLOB. Zudem habe Trump angekündigt, binnen 45 Tagen sämtliche Verfügungen von Joe Biden zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.
„Es gab lange Diskussionen über die Funktionsfähigkeit und Unabhängigkeit dieser Kontrollmechanismen“, sagt Schrems. Nun sehe es danach aus, als würden sie nicht einmal den ersten Tagen einer Trump-Präsidentschaft standhalten. „Das ist der Unterschied zwischen solidem Rechtsschutz und Wunschdenken – die Europäische Kommission hat sich ausschließlich auf Wunschdenken verlassen“, warnt der Datenschützer.
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Europol-Chefin Catherine De Bolle will beim Weltwirtschaftsforum in Davos auf Tech-Unternehmen einwirken, Ermittlungsbehörden Zugang zu verschlüsselten Nachrichten zu verschaffen. Die Unternehmen müssten ihrer „sozialen Verantwortung“ nachkommen, sonst sei die Demokratie gefährdet, so De Bolle. Dem widerspricht der Chaos Computer Club.
Tech-Unternehmen müssten Ermittlungsbehörden Zugang zu verschlüsselten Inhalten geben, sonst sei die europäische Demokratie gefährdet, sagte Europol-Chefin Catherine De Bolle gegenüber der Financial Times am Rande des Weltwirtschaftsforums in Davos.
Die Unternehmen hätten eine „soziale Verantwortung“ und müssten der langjährigen Forderung nach Zugriff auf verschlüsselte Nachrichten nachkommen, forderte De Bolle. Diese würden von Kriminellen genutzt, um anonym zu bleiben, so die Direktorin der EU-Polizeibehörde. Im Laufe der Woche werde sie sich in Davos mit Vertreter:innen von Big-Tech-Unternehmen treffen, um die Materie direkt mit ihnen zu diskutieren.
„Anonymität ist kein Grundrecht“, sagte De Bolle. „Wenn wir einen Durchsuchungsbefehl haben und vor einem Haus stehen, die Tür verschlossen ist und wir wissen, dass sich der Verbrecher im Haus befindet, wird die Bevölkerung es nicht akzeptieren, dass wir nicht hineinkommen.“ Polizeien müssten in der Lage sein, bei der Kriminalitätsbekämpfung vertrauliche Nachrichten zu entschlüsseln, sonst ließe sich „Demokratie nicht durchsetzen“.
Jahrzehntealte Debatte
Ermittlungsbehörden ist Verschlüsselung seit Jahrzehnten ein Dorn im Auge. Unter dem Motto „Going Dark“ fürchten sie, blind und taub zu werden, wenn Kriminelle moderne Verschlüsselungsverfahren nutzen. Dabei stehen ihnen inzwischen weit mehr Daten für Polizeiarbeit zur Verfügung als je zuvor. Zudem zählen offensive Methoden wie Staatstrojaner inzwischen zu einem Standard-Werkzeug vieler Ermittlungen. Um den Preis nicht umgehend geschlossener Sicherheitslücken lässt sich damit zielgerichtet auf an sich verschlüsselte Inhalte zugreifen.
Trotz beharrlicher Bemühungen, Hintertüren oder andere Zugänge zu verschlüsselten Inhalten zu schaffen, konnten sich Polizeien und Geheimdienste bislang mit ihrer Forderung nicht durchsetzen. Wie Expert:innen unermüdlich betonen, würde das die IT-Sicherheit des gesamten digitalen Ökosystems gefährden. Schließlich schützt die selbe Technik, die zuweilen von Kriminellen genutzt werden kann, unter anderem die vertrauliche Kommunikation von Bürger:innen oder sichere Verbindungen zu Online-Shops, Banken und kritischer Infrastruktur.
Die IT-Branche selbst ließ sich von dem beständigen Säbelrasseln der Behörden bislang kaum beeindrucken. Um die Privatsphäre ihrer Nutzer:innen zu schützen, zählen etwa verschlüsselte Festplatten inzwischen zur Grundeinstellung vieler Betriebssysteme. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist bei zahlreichen Messengern nicht mehr wegzudenken, unter anderem bei Apples iMessage, Metas WhatsApp oder beim nicht-kommerziellen Signal-Messenger. Auch der Messenger von Facebook setzt mittlerweile auf die sichere Technik, obwohl das Behörden wie das FBI mit aller Kraft zu verhindern versuchten.
CCC: Verschlüsselung schützt Demokratie
„Es ist Wahnsinn, hier von ’sozialer Verantwortung‘ zu sprechen, wenn gerade an wesentlichen Stellen wie Faktenchecks zurückgerudert wird“, sagt Elina Eickstädt, Sprecherin des Chaos Computer Club (CCC). Zuletzt haben große Online-Anbieter wie Meta und X ihre Moderationsregeln gelockert, was Expert:innen zufolge weltweit dramatische Konsequenzen bis hin zu Förderung von Genoziden haben könnte.
Statt weniger brauche es mehr Maßnahmen zum Schutz der Demokratie, fordert Eickstädt. Vertrauliche und verschlüsselte Kommunikation sei das einzige, was bleibt, um Betroffene vor Repressionen zu schützen, so die CCC-Sprecherin. „Sie liefert eine wichtiges Werkzeug für Solidarität und zivilgesellschaftliches Engagement, das wir in der heutigen Zeit mehr denn je brauchen.“
Initiativen auf EU-Ebene
Europol hatte im Vorjahr in einem Bericht eine „konstruktive Diskussion über Verschlüsselung“ gefordert und dabei auf einen „Zugang zu verschlüsselter Kommunikation und deren Zulässigkeit als Beweismittel in Gerichtsverfahren“ gepocht. Letzteres bezieht sich die weiterhin laufenden juristischen Auseinandersetzungen rund um spektakuläre Hacks von Anbietern wie EncroChat oder Sky ECC. Diese hatten auf Kriminelle zugeschnittene, verschlüsselte Kommunikationsplattformen angeboten, wurden aber letztlich von Ermittlungsbehörden infiltriert und aus dem Verkehr gezogen.
Ebenfalls im Vorjahr hatte eine von der EU eingerichtete Arbeitsgruppe auf den Zugang zu verschlüsselten Inhalten gedrängt. Die fast ausschließlich aus dem Sicherheitsapparat stammenden Fachleute hatten gut zwei Jahre lang darüber beraten, wie sich dem Phänomen des „Going Dark“ begegnen lässt. Im Vergleich zu einem früheren Empfehlungspapier fiel der Abschlussbericht zwar merklich abgeschwächt aus, rückte jedoch nicht von der Kernforderung ab.
Der Bericht der Gruppe dürfte in die Arbeit der im Winter neu bestellten EU-Kommission einfließen. Diese versucht ohnehin seit Jahren, mit der hoch umstrittenen Chatkontrolle indirekt den Zugang auf eigentlich verschlüsselte Inhalte zu ermöglichen. Ihren Gesetzentwurf konnte sie jedoch bis heute nicht durchboxen.
Während das EU-Parlament den Zugriff auf vertrauliche Kommunikation ablehnt, konnten sich die EU-Länder noch nicht auf eine gemeinsame Position verständigen. Derweil hat beispielsweise Apple einen freiwilligen Vorstoß in Richtung Chatkontrolle wieder zurückgenommen. Es sei „praktisch unmöglich“, automatische Scans vertraulicher Nachrichten mit Privatsphäre und Sicherheit zu vereinen, so das Unternehmen.
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An seinem ersten Tag als US-Präsident legte Donald Trump die Latte hoch. Ein Schwall an Verfügungen gibt die Richtung vor, in die er das Land lenken will – ob nun bei der Zukunft von TikTok oder dem Umgang mit der Moderation auf Online-Diensten.
Eine illustre Runde von Tech-Oligarchen bei der Amtseinführung von Donald Trump – erste Reihe fußfrei. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ABACAPRESS
Direkt nach dieser folgte der erste Schwall an Maßnahmen, mit denen Trump die Richtung seiner Administration vorgibt. Über 40 Erlasse, sogenannte Executive Orders, hat der US-Präsident an seinem ersten Tag unterzeichnet. Viele, wenn nicht alle davon, werden juristisch angefochten werden. Wie ein Alleinherrscher durchregieren, das kann Trump also nur bedingt.
Praktisch umgehend reichten etwa mehrere NGOs Klagen gegen das schon im Vorfeld angekündigte DOGE (Department of Government Efficiency) ein. Das irreführend als „Ministerium“ bezeichnete Beratungsgremium sollte eigentlich unter der Leitung von Elon Musk und des früheren republikanischen Präsidentschaftskandidaten und Unternehmers Vivek Ramaswamy das Haushaltsbudget der USA sowie Regulierung insgesamt drastisch zusammenkürzen.
Rohrkrepierer DOGE
Kenner:innen der Materie hatten dem Gremium ohnehin nur geringe Erfolgschancen eingeräumt, auch Musk dämpfte zuletzt die selbst geweckten Erwartungen. Nun scheint es sich endgültig zum Rohrkrepierer zu entwickeln: Zum einen hat Ramaswamy inzwischen das Handtuch geworfen und dürfte sich um das Amt des Gouverneurs in Ohio bewerben. Zum anderen versucht Trump das Problem, nicht eigenmächtig echte Ministerien mit echten Befugnissen in die Welt setzen zu können, durch die Umbenennung des bereits bestehenden United States Digital Service zu umschiffen.
Entsprechend ändert sich der Arbeitsauftrag von DOGE. Im Fokus soll nun vor allem stehen, die IT-Systeme des Bundes zu modernisieren. Damit dürfte sich das vollmundige Versprechen, jährlich 500 Milliarden US-Dollar einzusparen, nicht einmal ansatzweise erfüllen lassen. Potenzial für Konflikte lauert zudem in Bundesvorschriften, die Mindestvorgaben an die Transparenz stellen – die Musk und seine Berater:innen nicht erfüllen, wie die Klagen kritisieren.
Rechtlich ebenfalls auf wackligen Beinen steht die Anweisung Trumps an seine designierte Justizministerin Pam Bondi, das am Sonntag in Kraft getretene Verbot des chinesischen Video-Dienstes TikTok für 75 Tage nicht durchzusetzen. Die Debatte rund um das urprünglich von Trump höchstselbst angestoßene Verbot, später vom US-Kongress und Präsident Joe Biden in ein Gesetz gegossen und kürzlich vom Verfassungsgericht bestätigt, geht also weiter. Dass darauf etwa ein effektives Datenschutzgesetz folgt, mit dem sich zumindest ein Teil des Problems an der Wurzel packen ließe, ist jedoch fraglich.
Schattenboxen mit Wirkung
Die angeblich unter Joe Biden eingeschränkte Meinungsfreiheit soll die Erklärung wiederherstellen, Online-Diensten wie Facebook oder Google etwa keine Hinweise mehr auf fragwürdige Inhalte zu liefern. Solche – unverbindlichen – Hinweise hatten staatliche Einrichtungen wie Gesundheits- oder IT-Sicherheitsbehörden in der Vergangenheit tatsächlich gegeben, auch unabhängige Forscher:innen hatten regelmäßig mit sozialen Netzwerken kooperiert. Wahr ist auch, dass die Accounts mancher Hetzer:innen, darunter die von Donald Trump, von großen Online-Diensten zeitweise gesperrt wurden – was deren in der US-Verfassung verankertes Recht ist.
Den aktuellen Erlass von Trump halten Expert:innen, die sich teils demonstrativ nicht einschüchtern lassen wollen, entsprechend für „bedeutungslos und (wenig überraschend) zynisch“ – nicht zuletzt, weil Trump US-Medien immer wieder beispielsweise mit dem Entzug von Sendelizenzen und sonstigen Repressalien gedroht hatte, sollten sie weiter kritisch über ihn berichten. Auf diesen eklatanten Widerspruch weist unter anderem der ehemalige UN-Sonderberichterstatter zur Meinungsfreiheit, David Kaye, hin und spricht von „Propaganda“. Trump sei „der größte Gegner der freien Meinungsäußerung und keineswegs ihr Retter“, schrieb Kaye.
Rechtsextremisten jubeln
Per Dekret hat Trump zudem über 1.000 Menschen aus dem Gefängnis entlassen, die im Januar 2021 am Sturm des Kapitols beteiligt waren. Viele derer, die damals gewaltsam die Zertifizierung der Wahl Joe Bidens verhindern wollten, sind in der rechtsextremen Szene verwurzelt. Zu den Freigelassenen zählen unter anderem Stewart Rhodes, Chef der Oath Keepers, und Henry „Enrique“ Tarrio, Chef der Proud Boys, beides rechtsextreme Milizen. Sie wurden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, nun wurde ihre Freilassung in einschlägigen und dunklen Ecken des Internets, etwa auf X oder 4chan, laut bejubelt.
Dort macht sich auch Vorfreude auf die angekündigten Repressionen gegen Migrant:innen breit, die ebenfalls Gegenstand mehrererTrump–Dekrete sind. Bei der Umsetzung dürfte, wenn der neue Kuschelkurs ein Zeichen ist, auch die Tech-Branche kräftig mithelfen.
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Der Digital Markets Act der EU zwingt große Anbieter wie Apple, ihre Systeme für den Wettbewerb zu öffnen. Doch wie dies im Detail aussehen soll, ist hart umkämpft. Zivilgesellschaftliche Gruppen fordern nun von der EU-Kommission, Apple zu einem besseren Zusammenspiel mit der Konkurrenz zu zwingen.
Manche Dienste hat Apple in der Vergangenheit vor der Konkurrenz abgeschottet. Das soll der Digital Markets Act ändern. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Dreamstime
Apple soll seine Betriebssysteme, die vom Digital Markets Act (DMA) erfasst werden, von Grund auf auf Interoperabilität ausrichten. Das fordern zivilgesellschaftliche Gruppen wie die Free Software Foundation Europe (FSFE) und European Digital Rights (EDRi) in einer gemeinsamen Stellungnahme. Diese hatte die EU-Kommission in einer letzte Woche zu Ende gegangenen öffentlichen Konsultation von interessierten Parteien eingeholt.
Der seit März des Vorjahres EU-weit geltende DMA soll sicherstellen, dass besonders große Digitalunternehmen ihre Marktmacht nicht missbrauchen. Als sogenannte Gatekeeper eingestufte Unternehmen und die von ihnen angebotene Dienste unterliegen eigenen Regeln. Zudem drohen ihnen bei Verstößen empfindliche Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Apple zählt zu den insgesamt sieben IT-Firmen, die bislang von der EU-Kommission zu Gatekeepern erklärt worden sind. Im Fokus stehen hierbei der App Store, der Browser Safari sowie die mobilen Betriebssysteme iOS und iPadOS.
Apple muss seine Systeme öffnen
Als Folge des DMA muss Apple etwa alternative Vertriebswege für Apps bereitstellen, das Zusammenspiel von Smartwatches oder Kopfhörern anderer Hersteller mit seinen Betriebssystemen verbessern oder Airplay und Airdrop für Dritt-Anbieter ohne Hindernisse freigeben. Einige Auflagen setzt Apple bereits mal mehr, mal weniger um, gegen andere wehrt sich das US-Unternehmen teils juristisch, teils politisch. Im Falle des Messenger-Dienstes iMessage hat die Kommission nach einem Einspruch von Apple letztlich darauf verzichtet, ihn zu einem „zentralen Plattformdienst“ zu erklären.
In der jüngsten Konsultation der EU-Kommission ging es um Regulierungsvorschläge, die Brüssel im Dezember vorgelegt hatte. Demnach soll Apple eine Reihe an konkreten Maßnahmen ergreifen, um bestimmte Vorgaben des DMA vollumfänglich umzusetzen. Unter anderem geht es um Details der im EU-Gesetz skizzierten Regeln zur Interoperabilität.
Grundsätzlich sollen Dritt-Entwickler:innen etwa auf tief in den Betriebssystemen verankerte Funktionen zugreifen dürfen, die zuvor nur Apple offenstanden. Allerdings hat das Unternehmen eigene Vorstellungen davon, wie dieser Zugriff aussehen soll. Derzeit sieht der von Apple in die Welt gesetzte Prozess ein mühseliges Antragsverfahren vor, dem sich Entwickler:innen unterwerfen müssen – ohne Garantie, dass der gewünschte Zugriff letztlich wirklich gewährt wird.
NGOs fordern deutlich mehr Offenheit
Damit sind weder die EU-Kommission noch die Open-Source-Community zufrieden. In ihrer Stellungnahme drängen die zivilgesellschaftlichen Gruppen nun darauf, eine langfristig tragbare Lösung zu finden. „Wir begrüßen die Schritte der Europäischen Kommission, wirksame und transparente Maßnahmen von Apple zu fordern, aber eine grundlegende Umstellung auf ‚Interoperabilität durch Design‘ wäre die wirkungsvollste Verbesserung“, sagt Lucas Lasota von der FSFE.
Beim DMA gehe es nicht nur darum, so Lasota weiter, den Wettbewerb zwischen Gatekeepern zu regulieren, sondern auch darum, gleiche Wettbewerbsbedingungen für KMU und kleinere Softwareentwickler zu schaffen. Daher sei es von „entscheidender Bedeutung, Apples Ansatz zur Interoperabilität einer strengen Prüfung durch die Kommission und die Zivilgesellschaft zu unterziehen.“ Im Moment sei der von Apple gewählte Ansatz „offensichtlich mangelhaft und strukturell nicht in der Lage, die von der DMA geforderte effektive Interoperabilität zu gewährleisten“, führt die Stellungnahme näher aus.
Neben dieser grundlegenden Umstellung fordert die Stellungnahme eine längst überfällige, möglichst lückenlose und diskriminierungsfreie Dokumentation von Programmierschnittstellen, sogenannten APIs. Die Dokumentationen müssten zudem öffentlich zugänglich und kostenlos zur Verfügung stehen. Auch dürften Entwickler:innen nicht willkürlich von Apple gezwungen werden, Verschwiegenheitserklärungen zu unterzeichnen.
Verbesserungsbedarf sehen die NGOs auch beim Verifikationsprozess sowie beim von der Kommission vorgeschlagenen Feedback- und Bug-Tracking-System. Zudem solle Apple nicht willkürlich angebliche Sicherheitsbedenken ins Feld führen dürfen, um Wünsche nach Interoperabilität abzuschmettern. Außerdem sollte „Technologieneutralität“ ausdrücklich in den Regeln festgeschrieben und ein transparentes Tracking-System sowie eine kollaborative Plattform für Entwickler:innen eingerichtet werden.
Apple warnt vor Abschwächung der IT-Sicherheit
Auf den von der EU-Kommission im Dezember vorgelegten Vorschlag reagierte Apple bislang zurückhaltend. So habe das Unternehmen mehr als 250.000 APIs entwickelt, auf die Entwickler:innen Zugriff hätten, teilte es gegenüber Heise mit. Eine allzu freizügige Umsetzung von Interoperabilitätsvorschriften könnte jedoch die Sicherheit gefährden, warnt das Unternehmen. Es wolle aber weiterhin konstruktiv mit der Kommission zusammenarbeiten, um „einen Weg zu finden, der unsere EU-Nutzer:innen schützt und auch die Regulierung klarer macht“.
Die EU-Kommission wird die Stellungnahmen nun prüfen und voraussichtlich bis zum Frühjahr eine endgültige Entscheidung treffen. Dabei dürften sich Änderungen ergeben, wie sie in einem Dokument andeutet: „Die eingegangenen Eingaben können zu Anpassungen der Maßnahmen führen, die in die beiden endgültigen verbindlichen Entscheidungen aufgenommen werden.“
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Eine Donald Trump nahestehende konservative US-Denkfabrik will die Identitäten unliebsamer Wikipedia-Autor:innen enthüllen. Das soll angeblich antisemitische Inhalte aus der freien Online-Enzyklopädie fegen. Wikimedia Deutschland sieht sich dagegen gewappnet.
Die freie Online-Enzyklopädie Wikipedia gerät im US-Kulturkampf zwischen die Fronten. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / imagebroker
Die konservative US-Denkfabrik Heritage Foundation bläst zur Jagd auf Wikipedia-Autor:innen der englischsprachigen Ausgabe. Einem Dokument zufolge, welches das Magazin Forward letzte Woche veröffentlicht hat, will der Think Tank die Identität von Wikipedianer:innen mit fragwürdigen Methoden entblößen und sie „ins Visier nehmen“.
Die Heritage Foundation gilt als eine der einflussreichsten Denkfabriken in den USA und ist bestens in konservativen Kreisen verankert. Zuletzt hatte sie mit dem „Project 2025“ Aufmerksamkeit erregt, einer detaillierten Blaupause für die Machtübernahme des kommenden US-Präsidenten Donald Trump. Auf eine Presseanfrage hat die Organisation nicht reagiert.
Unter dem Titel „Wikipedia Editor Targeting“ richtet sich die Aktion gegen Wikipedianer:innen, die angeblich ihre Position missbrauchen würden. Laut Forward sei das Dokument an diverse jüdische Organisationen und andere mögliche Unterstützer:innen des „Project Esther“ verschickt worden. Letzteres ist eine Initiative der Heritage Foundation, die sich laut Eigenaussage dem Kampf gegen Antisemitismus verschrieben hat, sich dabei aber selbst antisemitischer Anspielungen bedient.
Eine Reihe von Enthüllungstechniken
Um die wahre Identität anonymer beziehungsweise pseudonymer Wikipedianer:innen herauszufinden, soll eine Reihe von Techniken angewandt werden. Dazu zählen unter anderem Analysen von Texten und Benutzernamen, aber auch die Auswertung von Datenlecks, Fingerprinting, menschliche Quellen und technisches Targeting. Forward zufolge wird das Projekt von einem ehemaligen FBI-Agenten geleitet.
So würden etwa Handlungsmuster wie ein bestimmter Schreibstil, die Häufigkeit von Editierungen in der freien Online-Enzyklopädie oder Kollaborationen Hinweise darauf geben, wer hinter einem Wikipedia-Account steckt. Hierbei helfen sollen auch auf unterschiedlichen Online-Diensten verwendete Benutzernamen sowie Informationen aus Datenlecks. Weiter graben ließe sich unter anderem mit diversen OSINT-Anbietern oder mit der umstrittenen Gesichtserkennungssoftware von PimEyes.
Als aktive Methoden listet das Dokument beispielsweise Umleitungen auf, mit denen sich IP-Adressen, Fingerabdrücke von Browsern und andere Daten sammeln ließen. In Frage käme auch die Überwachung des Standorts, des verwendeten Netzbetreibers und andere Netzwerkdetails, die beim Aufrufen untergeschobener Links anfallen können. Zudem empfiehlt das Dokument, mit Hilfe sogenannter Sockenpuppen-Accounts Diskussionen anzustoßen und dabei womöglich entlarvende Reaktionen zu provozieren.
US-Konservativen ist Wikipedia schon seit langem ein Dorn im Auge. Der von Freiwilligen bestückten und auf belegten Fakten aufbauenden Online-Enzyklopädie werfen sie eine linke Schlagseite vor. Das freie Projekt tendiere dazu, ein „liberales – und in manchen Fällen sogar sozialistisches, kommunistisches und mit Nazis sympathisierendes – Weltbild zu projizieren, das in völligem Widerspruch zur konservativen Realität und Rationalität steht“, heißt es etwa im entsprechenden Artikel des von konservativen US-Aktivist:innen gegründeten Gegenprojekts Conservapedia.
Zuletzt hatte die konservative Influencerin Chaya Raichik, die unter der Online-Identität „Libs of TikTok“ kräftig den Kulturkampf in den USA befeuert, Stimmung gegen Wikipedia gemacht. Weil das Projekt Geld für Antidiskriminierung ausgebe, solle niemand mehr für die „Wokepedia“ spenden, schrieb sie kurz vor Ende der jährlichen Wikipedia-Spendenkampagne im Dezember auf X. Den Aufruf hatte der X-Chef und Donald-Trump-Vertraute Elon Musk verstärkt, wenn auch ohne nennenswerten Erfolg.
Zugleich schlägt der seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel laufende Krieg im Gazastreifen auch in den USA hohe Wellen. Das macht nicht vor der Darstellung des Konflikts in der Wikipedia Halt: Im Vorjahr hatte etwa der Jüdische Weltkongress der englischsprachigen Wikipedia-Ausgabe in einem Bericht „Desinformation und das Verbreiten negativer Stereotype“ rund um den Konflikt vorgeworfen. Weite Teile der Debatte lassen sich in einem eigenen Wikipedia-Artikel nachlesen, der zudem, wie in der offenen Enzyklopädie üblich, eine Änderungshistorie sowie die inhaltlichen Diskussionen enthält.
Weiter eskaliert ist die digitale Auseinandersetzung im vergangenen Sommer, nachdem die englische Wikipedia-Community die prominente US-Menschenrechtsorganisation Anti-Defamation League (ADL) zu einer nicht vertrauenswürdigen Quelle erklärt hat. Vorwürfe von Geschichtsrevisionismus hagelte es nach einer Überarbeitung des Eintrags über Zionismus, der nun auch Verweise auf Kolonialismus enthält.
Wikipedia-Prinzipien ein „gutes Schutzschild“
Die Kampagne der Heritage Foundation stößt bei der deutschen Wikipedia auf Unverständnis. „Sollte dieses Dokument echt sein, wäre es ein Einschüchterungsversuch, mit dem offenbar Menschen unter Druck gesetzt werden sollen, die ehrenamtlich verlässliches und belegtes Wissen teilen“, sagt eine Sprecherin von Wikimedia Deutschland. Aus ihrer Sicht sei nicht nachvollziehbar, warum die Heritage Foundation die Wikipedia als politischen Gegner betrachtet. Die Wissensplattform sei doch vor allem „ein enzyklopädisches Projekt, das quellen- und faktenbasiert Wissen über die Welt mit der Welt teilt“.
Zwar habe es in der Vergangenheit immerwieder Versuche gegeben, Inhalte zu manipulieren, sagt die Sprecherin. „Jedoch sind die große Community sowie die Wikipedia-Prinzipen, nach denen diese Community Wissen teilt, ein guter Schutzschild, um solche Versuche zu erkennen und abzuwehren.“
Auf einer ganz anderen Ebene spielen sich indes die Versuche ab, Klarnamen von Wikipedianer:innen gegen ihren Willen zu enthüllen. Auch das habe es in der Vergangenheit vereinzelt gegeben, sagt die Sprecherin. Es gebe allerdings Mechanismen und Vorkehrungen, um dies zu vermeiden – über die Wikipedia zum Schutz der Anonymität von Wikipedianer:innen nicht öffentlich sprechen will. Sollte diese Form des Kulturkampfs auch auf Deutschland überschwappen, wäre das von manchen als „digitales Weltwunder“ bezeichnete Projekt also gewappnet.
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Die britische Labour-Regierung plant einen drastischen Umbau des öffentlichen Sektors. Ein Aktionsplan soll sogenannte Künstliche Intelligenz priorisieren und die Insel zum KI-Weltmarktführer machen – mit tatkräftiger Einbindung der Industrie.
Händeringend will der britische Premierminister Keir Starmer die Wirtschaft ankurbeln und den öffentlichen Sektor transformieren – vor allem mit sogenannter Künstlicher Intelligenz. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Avalon.red
Die britische Labour-Regierung wirft sich mit aller Wucht hinter sogenannte Künstliche Intelligenz (KI). Ein heute vorgestellter KI-Aktionsplan soll eine „Dekade der nationalen Erneuerung“ befeuern und KI-Anwendungen in möglichst vielen gesellschaftlichen Bereichen ausrollen. Die Regierung erhofft sich davon Zuwächse bei Produktivität, Wirtschaftsleistung und beim Lebensstandard.
Glaubt man der Ankündigung, sind von der Technik wahre Wunder zu erwarten. Sie habe das Potenzial, Bauvorhaben zu beschleunigen, Lehrer:innen lästige Administrationsarbeit abzunehmen oder Schlaglöcher auf Straßen automatisch zu erkennen, heißt es im Aktionsplan.
Schon heute würde KI-Technik etwa im notorisch überlasteten Gesundheitswesen helfen, sagt die Regierung – und will dies deutlich ausweiten. Wie der Guardian berichtet, sollen anonymisierte Daten britischer Bürger:innen, Gesundheitsdaten inklusive, die KI-Modelle füttern. Missbrauch sollen „starke Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre“ verhindern, verspricht die Regierung.
„Transformierte öffentliche Dienste“
„Unser Plan wird Großbritannien zum Weltmarktführer machen“, sagt Premierminister Keir Starmer. Umgesetzt werden soll das in enger Kooperation mit der KI-Industrie: Diese brauche „eine Regierung auf ihrer Seite, die nicht tatenlos zusieht und Chancen verstreichen lässt“, so Starmer. Der Aktionsplan werde der Industrie die Grundlage geben, um den „Plan für den Wandel“ ankurbeln. „Das bedeutet mehr Arbeitsplätze und Investitionen in Großbritannien, mehr Geld in den Taschen der Menschen und transformierte öffentliche Dienste.“
Der Plan, der „KI in die Venen der Nation“ spritzen soll, besteht aus drei Säulen. Zunächst sollen sogenannte KI-Wachstumszonen eingerichtet werden. Dort sollen möglichst schnell Rechenzentren mit bevorzugter Anbindung ans Stromnetz gebaut werden. Die erste dieser Zonen soll in Culham, Oxfordshire, entstehen, wo zugleich zu Atomkraft geforscht wird. Bis zum Jahr 2030 soll so die verfügbare Rechenleistung für KI-Anwendungen um das 20-fache ansteigen, so die Zielvorgabe.
Mit der zweiten Säule will die Regierung die Akzeptanz der Technik im öffentlichen und privaten Sektor vorantreiben. Im Technologieministerium (DSIT) soll ein neues Digitalzentrum nach neuen Ideen suchen, diese im öffentlichen Sektor pilotieren und sie dann so weit wie möglich skalieren. Jedes Ministerium soll die Adoption von KI-Technik zur Hauptpriorität machen, so Premier Starmer.
Und schließlich soll ein neues Team dafür sorgen, dass sich das Vereinigte Königreich im KI-Bereich nicht nur an die Spitze setzt, sondern dort auch bleibt. Das soll die derzeitige Dominanz US-amerikanischer und chinesischer Unternehmen brechen. „Dieses Team wird die Macht des Staates nutzen, um Großbritannien zum besten Standort für Unternehmen zu machen. Dazu könnte gehören, den Unternehmen Zugang zu Daten und Energie zu garantieren“, verheißt der Aktionsplan.
KI-Industrie begrüßt den Plan
Entsprechend begeistert zeigt sich die Industrie. Die KI-Ambitionen der Regierung seien „genau das, was nötig ist, um das Wirtschaftswachstum anzukurbeln, öffentliche Dienste umzugestalten und neue Chancen für alle zu schaffen“, zitiert der Aktionsplan etwa den britischen Microsoft-Chef Darren Hardman. Das Unternehmen setze sich mit vollem Einsatz dafür ein, „dass diese Vision Wirklichkeit wird“. Ähnlich lobende Worte kommen von anderen KI-Unternehmen wie Darktrace, Anthropic oder OpenAI.
Die Entfesselung des KI-Sektors und die starke Einbindung der Industrie steht in bemerkenswertem Kontrast zu früheren Positionen der Labour-Partei. Im Jahr 2023 hatte die damals oppositionelle Partei noch auf starke Regulierung vor allem hochriskanter KI-Anwendungen gedrängt. Zugleich droht die fortschreitende Privatisierung und Automatisierung des öffentlichen Sektors, das ohnehin angeschlagene Vertrauen der Bürger:innen in den Staat weiter zu beschädigen.
Starmer sieht dies indes umgekehrt und weist in einem Gastbeitrag für die Financial Times auf die erhofften Zeitgewinne hin: „Das ist die wunderbare Ironie der KI im öffentlichen Sektor. Sie bietet die Möglichkeit, Dienstleistungen menschlicher zu gestalten“, schreibt der politisch nominell Mitte-Links stehende Premier. Nur wenige Tage nach der Wahl im Juli 2024 habe er den Wagniskapitalgeber Matt Clifford beauftragt, einen Plan zu entwickeln, um das „unbegrenzte Potenzial“ von KI zu heben. Der heute präsentierte Aktionsplan sei das Ergebnis der Bemühungen und werde „ein goldenes Zeitalter der Reform des öffentlichen Dienstes einläuten“.
So erinnert die Juristin Susie Alegre gegenüber dem Guardian an den britischen Post-Office-Skandal, bei dem eine fehlerhafte Finanzsoftware hunderten Menschen fälschlicherweise Korruption unterstellte – und Gerichte die von der Software in die Welt gesetzte Erzählung kritiklos übernahmen und rund 900 Menschen verurteilten. Neben zerstörten Existenzen hinterließ der Skandal auch eine Milliarde Pfund an Entschädigungszahlungen für Betroffene.
Zudem tendieren KI-Algorithmen dazu, vorhandene Muster sowie Vorurteile zu replizieren und etwa rassistische Diskriminierung fortzuschreiben. Das hat beispielsweise in den Niederlanden zur Kindergeldaffäre geführt, bei der von zehntausenden Eltern aufgrund ihrer Nationalität fälschlicherweise Rückzahlungen des Kindergeldes gefordert wurden.
Ob KI-Tools die hochgesteckten Erwartungen des gegenwärtigen Hypes rund um Chatbots erfüllen können, bleibt vorerst offen – auch auf wirtschaftlicher Ebene. Alexander Clarkson vom King’s College in London weist auf Bluesky etwa auf die „gefährlichen Marktblasen und unrealistischen kurzfristigen Wachstums- und Rentabilitätswetten“ des Sektors hin. Polemischer formuliert das die Journalistin Carole Cadwalladr: Starmer habe einen tech-utopischen KI-Plan angekündigt, der sich lese, als sei er von ChatGPT geschrieben worden. „Schockierend naive und verzweifelte Übernahme der britischen Regierung durch Unternehmensinteressen“, resümiert Cadwalladr.
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Einem Sicherheitsforscher ist es gelungen, auf sensible Daten des Kita-Software-Anbieters KigaRoo zuzugreifen. Einmal benachrichtigt, handelte der Anbieter vorbildlich und schloss die Lücke umgehend. Der Fall zeigt, dass „Ethical Hacking“ die IT-Sicherheit verbessern kann – und warum eine Reform des Computerstrafrechts überfällig ist.
Die beim Anbieter KigaRoo liegenden Daten waren zeitweise ungenügend geschützt – auch Daten von Kindern. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Pond5 Images
Bei einem Anbieter von Software für Kindergärten, KigaRoo, ist es zu einem Sicherheitsvorfall gekommen. Über zwei Millionen Datensätze erwachsener Personen und von Kindern sollen praktisch ungeschützt im Netz gestanden haben. Das berichtet der Sicherheitsforscher Florian Hantke, der die Lücke entdeckt und an den Anbieter gemeldet hat. KigaRoo bestätigt den Vorfall und gibt an, die Sicherheitslücke inzwischen geschlossen zu haben.
KigaRoo bietet ein umfassendes Softwarepaket für Kindergärten an. Darüber lässt sich unter anderem die Mitarbeiterverwaltung abwickeln und Wartelisten für Kitaplätze verwalten. Eltern können in einem eigenen Bereich mit individuellen Zugangsdaten Details zu Kindern einsehen und etwa Abwesenheiten einstellen. Zu den Kunden zählen unter anderem die Kindertagesstätten von Villa Luna, Infanterix und Polifant.
Der Hersteller verspricht „jederzeit die größtmögliche Sicherheit Ihrer Daten“ und betont: „Niemand außer Ihnen, Ihren Mitarbeitern und freigeschalteten Bezugspersonen kann die jeweils von Ihnen individuell freigegebenen Daten Ihrer Einrichtung einsehen.“
IDs hochzählen
Offenkundig war dies bis vor Kurzem nicht der Fall. Eingeloggt mit einem kostenlosen Testaccount ließen sich über den Aufruf bestimmter URLs potenziell massenhaft Daten abziehen. „Die Schwachstellen betrafen insbesondere fehlende oder fehlerhafte Autorisierungsprüfungen“, sagt Hantke. Anders gesagt: Wer das Format der URLs kannte oder erraten hatte, musste einfach nur die Nutzer-ID ändern, um Zugriff auf den jeweiligen Datensatz zu erhalten.
Solche Abfragen ließen sich mit beliebigen IDs durchführen, die aus einer siebenstelligen Zahl bestanden. „Da alle genannten IDs numerisch waren und dadurch einfach hochgezählt werden konnten, ließen sich so vermutlich Daten aller Nutzer und Nutzerinnen abgreifen“, sagt Hantke. Dies habe Kontaktdaten, Adressen, Bankdaten und mehr beinhaltet, so der Sicherheitsforscher.
Dem Unternehmen hat Hantke die Lücke am vergangenen Samstag gemeldet, geschlossen wurde sie noch am Wochenende. „Für mich ist es in solchen Fällen besonders wichtig, die Schwachstellen schnell zu melden, damit sie umgehend behoben werden können“, sagt Hantke. Umso mehr habe er sich gefreut, dass „die betroffene Firma professionell reagiert hatte und nur wenige Stunden nach meiner Meldung die Schwachstellen behob.“
Aufsichtsbehörde bestätigt geschlossene Lücke
Vorschriftsgemäß hat das Unternehmen am Montag der Hamburgischen Datenschutzbehörde eine Data-Breach-Meldung geschickt, bestätigt die Aufsichtsbehörde. Es habe sich um eine klassische IDOR-Lücke (Insecure Direct Object Reference) gehandelt, so die Datenschutzbehörde. Ihr Technik-Referat konnte verifizieren, dass der Softwarefehler behoben wurde. Zusätzlich habe KigaRoo die IDs (Identifier) gegen UUIDs (Universally Unique Identifier) ausgetauscht, was das Erraten erschwere, führt eine Sprecherin aus.
„Sollte also eine erneute Fehlkonfiguration der Zugriffe eintreten, kann nicht durch bloßes Erraten einer ID der gesamte Datenraum ausgelesen werden“, sagt die Sprecherin. „Mit diesen beiden Verbesserungen wird eine solche Lücke für die Zukunft ausgeschlossen.“
Konkret betroffen war der Bereich zu Datenschutzauskünften. Damit können Nutzer:innen seit der Datenschutz-Grundverordnung die Daten anfordern, die der Anbieter von ihnen gespeichert hat. Über die passende URL ließen sich solche Auskünfte beliebiger Eltern-Nutzer:innen abrufen, sagt Hantke. Anfällig für solche unautorisierten Abfragen waren ferner die Pfade für Mitarbeiter:innen sowie die für Kinder.
Hunderttausende Accounts abrufbar
„Anhand der ID lässt sich abschätzen, dass es sich um ca. 1.290.000 Datensätze erwachsener Personen und 846.00 Datensätze von Kindern gehandelt hat, die den Bezug zu der Einrichtungsstätte plus Kontaktdaten, Adressen, Bankdaten, Flüchtlingsstatus und ähnliches beinhaltet haben“, sagt Hantke. Es sei allerdings denkbar, dass sich darunter auch Test-Accounts befunden hätten.
Wie viele Personen tatsächlich betroffen waren, lässt sich nachträglich nur schwer sagen. Entwarnung gibt es jedenfalls bei möglichen Zugriffen. Der Hamburgischen Datenschutzbehörde zufolge habe es außer dem Zugriff durch den Sicherheitsforscher keine weiteren Zugriffe auf die Daten gegeben. Dies wurde der entsprechenden Kita gemeldet. „Dort handelt es sich um drei Datensätze“, sagt die Sprecherin.
Gegenüber netzpolitik.org gibt KigaRoo an, „definitiv ausschließen“ zu können, dass es zu unberechtigten Zugriffen auf den Datenbestand gekommen ist. Zudem betont das Unternehmen, dass „keinerlei Daten offen“ standen – weil eben ein Test-Account notwendig war (KigaRoo nennt diese Accounts „Admin-Accounts“). „Die gemeldete Schwachstelle hätte potenziell Zugriff auf Auszüge einzelner in KigaRoo erfasster Personendatensätze ermöglicht, dies allerdings nur über den Umweg eines weiteren Admin-Accounts“, sagt eine Unternehmenssprecherin.
Sicherheitsforscher Hantke hält dies für eine „unklare Formulierung“. Zwar stimme es, dass man mit dem einmaligen Ändern der ID nur Zugriff auf einen anderen Datensatz hatte, so Hantke. „Es spricht aber natürlich nichts dagegen, die ID mehrmals zu ändern und mehrere Requests zu schicken, um am Ende alle IDs durchzugehen.“
Ebenfalls nicht ausreichend abgesichert waren die Bereiche zu Benachrichtigungen und zu sogenannten Tasks. Über letztere ließen sich Aufgaben mit detaillierten Beschreibungen abrufen, etwa Informationen zu einem Kind. Offen standen zudem die Kalendereinträge beliebiger Kindertagesstätten, die sich als .ics-Datei herunterladen ließen.
Rechtliche Grauzone
Bei Kitas macht das Problem indes nicht Halt, betont Hantke. „Gerade im Kontext der bevorstehenden Bundestagswahl halte ich es für wichtig, immer wieder auf die Gefahren von mangelhafter IT-Sicherheit und auf die Bedeutung von ethischen Hackern aufmerksam zu machen.“ Als „Ethical Hacking“ gilt die Praxis, Sicherheitslücken aufzudecken und zu schließen, anstatt sie beispielsweise für Ransomware-Attacken oder Wirtschaftsspionage auszunutzen.
Rechtlich handelt es sich in Deutschland seit Jahren um eine Grauzone. Forscher:innen, die auf eigene Faust Sicherheitslücken entdecken und melden, riskieren, sich strafbar zu machen. So handelte sich etwa die Sicherheitsforscherin Lilith Wittmann zunächst eine Anzeige ein, nachdem sie eine Sicherheitslücke bei der CDU entdeckt und gemeldet hatte.
Eigentlich hatte sich die mittlerweile geplatze Ampelkoalition vorgenommen, die umstrittenen Hackerparagrafen zu reformieren. Über einen erst im Oktober vorgelegten Gesetzentwurf kam sie jedoch nicht hinaus. „Angesichts der zunehmenden Bedeutung digitaler Angriffe und Spionage muss dieses Thema von einer neuen Regierung dringend angegangen werden“, fordert Hantke.
„Ethical Hacking“ verbessert IT-Sicherheit
Persönlich halte er es für einen gesellschaftlichen Gewinn, wenn jemand Schwachstellen in Anwendungen aufdeckt und verantwortungsvoll darauf hinweist, sagt Hantke. „Es ist mir deutlich lieber, ich finde und melde eine Schwachstelle, als dass ein Darknet-Händler sonst was mit den Daten anstellt. Leider kenne ich auch einige Personen, die aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen lieber die Augen verschließen oder eine gefundene Schwachstelle nicht melden.“
Der Kita-Fall zeigt, dass es auch anders laufen kann – geradezu vorbildlich. „Wir danken für den Hinweis und schätzen sein Engagement sehr“, sagt die KigaRoo-Sprecherin über den Sicherheitsforscher.
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Am 20. Januar kehrt Donald Trump ins Weiße Haus zurück. Am gleichen Tag will Mark Zuckerberg in den USA die Inhaltemoderation bei Facebook, Meta und Instagram stark zurückfahren. Die Kehrtwende ist vor allem eine Unterwerfungsgeste gegenüber dem neuen US-Präsidenten. Sie wird den Kulturkampf weiter anheizen und gefährdet die Demokratie. Auch in Europa. Eine Analyse.
Mark Zuckerberg unterwirft sich Donald Trump. – Alle Rechte vorbehalten meta.com
Mark Zuckerberg will in den USA die Inhaltemoderation bei Facebook, Instagram und Threads dramatisch umbauen. Faktenchecks durch unabhängige Dritte gehören bald der Vergangenheit an, viele sich gegen Hassrede richtende Regeln schafft das Unternehmen ab. Die gestern verkündete Entscheidung ist eine radikale Kehrtwende – und zwar in dreierlei Hinsicht.
Zuallererst ist sie eine Unterwerfungsgeste gegenüber Trump, den Republikanern und den rechtsradikalen Bewegungen in den Vereinigten Staaten. Fast genau vier Jahre zuvor hatte Meta Trumps Konten in seinen sozialen Netzwerken noch vorübergehend gesperrt. Grund war die Erstürmung des US-Parlaments durch einen MAGA-Mob, angestachelt durch den damaligen US-Präsidenten, der in wenigen Tagen seine zweite Amtszeit antritt. Trumps erneuten Wahlsieg nennt Zuckerberg in seiner gestern veröffentlichten Begründung einen „kulturellen Wendepunkt“.
Auf einer gestrigen Pressekonferenz räumte Trump denn auch unumwunden ein, die neuen Regeln seien „vermutlich“ auf seine Drohgesten gegenüber Zuckerberg zurückzuführen. Kein Zufall dürfte wohl auch sein, dass Meta die Ankündigung zunächst exklusiv über eine Frühstückssendung des rechtslastigen US-Senders Fox News verbreitet hat. Außer einem Besuch in Mar-a-Lago dürfte es kaum bessere Möglichkeiten als einen Auftritt bei „Fox & Friends“ geben, um direkt auf Trump einzuwirken.
Die Rhetorik des Kulturkampfs
Zweitens folgt Zuckerberg damit Elon Musks Vorbild. Der Multi-Milliardär entließ, nachdem er im Oktober 2022 Twitter übernommen hatte, einen Großteil der Moderator:innen und setzte stattdessen auf sogenannte community notes, freiwillige korrigierende Anmerkungen der Nutzer:innen unter einzelnen Postings. Diese Form der Selbstkontrolle hat das Problem allerdings noch vergrößert: X ist heute ein Hort der Hetze und des Hasses. Facebook, Instagram und Threads droht nun das gleiche Schicksal.
In gewisser Hinsicht kehrt Meta damit tatsächlich zu seinen Wurzeln zurück, aber wohl anders, als es Zuckerberg in seiner Ankündigung meinte. Denn vom Himmel gefallen sind all die Regeln nicht: So hatte etwa ein UN-Bericht im Jahr 2018 festgestellt, die damals laxe Moderationspraxis von Facebook habe entscheidend zum Völkermord in Myanmar beigetragen. „Ich glaube wirklich, dass dies ein Vorläufer für Genozid ist“, warnt nun ein früherer Meta-Mitarbeiter anlässlich des jüngsten Kurswechsels.
Drittens greift Zuckerberg in seiner Begründung von Metas Kehrtwende zur Rhetorik des Kulturkampfes. Damit stößt der Meta-Chef in das gleiche Horn wie all jene, denen er nun den Freifahrtschein erteilt.
Die strengen Moderationsregeln hätten die freie Rede beschnitten, so der Meta-Chef in einem bemerkenswerten Video auf Instagram (Transkript). Mit den neuen Richtlinien würden nun mehr politische Inhalte in die Feeds der Nutzenden zurückkehren, auch zu den Themen, die in den vergangenen Jahren den Kulturkampf in den USA anheizten. Insbesondere Beschränkungen zu Themen wie Migration und Gender werde Meta abschaffen, Themen, „die einfach nicht zum Mainstream-Diskurs passen“, so Zuckerberg.
Project 2025: Gegen die Zensur von Big Tech
Die neuen Regeln will Meta am Tag der Amtseinführung Donald Trumps in Kraft setzen. Es ist nicht das einzige Geschenk. Meta spendete außerdem eine US-Million Dollar für Trumps Vereidigungszeremonie in Washington, D.C. Vor wenigen Tagen berief Zuckerberg den Republikaner und Trump-Anhänger Joel Kaplan zum neuen Leiter der globalen Politikabteilung von Meta. Und Dana White wurde in den Verwaltungsrat von Meta aufgenommen. Er ist ein langjähriger Freund Trumps und Chef einer großen US-Kampfsport Profiliga.
Der Tech-Konzern sucht also gezielt die Nähe der neuen US-Administration. Die Sorge vor Trump, der Facebook im Wahlkampf unter anderem als „Feind des Volkes“ bezeichnete, ist offensichtlich groß – und begründet. Denn der neue US-Präsident wird in den kommenden zwei Jahren wohl durchregieren können. In beiden Kammern des Kongresses verfügen die Republikaner über die Mehrheit. Und Trump geht dieses Mal gut vorbereitet ins Weiße Haus: Bereits vor der Wahl haben Hunderte Konservative unter dem Namen „Projekt 2025“ dessen zweite Amtszeit programmatisch ausgearbeitet.
Zu den Autor:innen des knapp 1000 Seiten starken Manifests zählt auch Brendan Carr, den Trump im November zum neuen Chef der US-amerikanischen Telekom-Aufsicht FCC (Federal Communication Commission) kürte. Carr fordert in seinem Kapitel, die Trump-Administration müsse die Versuche von Big Tech eindämmen, „verschiedene politische Standpunkte vom digitalen Marktplatz zu vertreiben“. Unternehmen dürften Inhalte nicht nach Belieben zensieren.
Dank Metas Entscheidung ist die neue Administration, noch bevor sie im Amt ist, diesem Ziel bereits ein gutes Stück nähergekommen. Gleichzeitig wird sie den Kulturkampf in den USA weiter anfachen, die demokratischen Kräfte zusätzlich schwächen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt noch mehr aushöhlen.
Trump, Musk und Zuckerberg gegen den DSA
Metas Kehrtwende betrifft bislang nur die Vereinigten Staaten. In der Europäischen Union regelt der Digital Services Act (DSA) den Umgang der sozialen Plattformen mit Desinformation und illegalen Inhalten. Kommen die Plattformen den Vorgaben nicht nach, müssen sie mit hohen Strafen rechnen.
Allerdings nimmt der Druck auf den DSA schon seit längerem zu. Besonders Zuckerbergs Spiritus rector, Elon Musk, ist das Regelwerk ein Dorn im Auge. Die Kommission wirft Musks Plattform X vor, europäische Regeln zu missachten; inzwischen laufen mehrere Verfahren wegen Verstößen gegen den DSA. Musk schießt scharf gegen die Kommission und bezichtigt sie, Zensur durchsetzen zu wollen.
Hier schließt Zuckerberg in seinem Video auf, indem er der EU ebenfalls vorwirft, mit ihren Gesetzen Zensur zu institutionalisieren. Außerdem kündigt der Meta-Chef an, sich gemeinsam mit der neuen US-Administration Regierungen entgegenzustellen, die vermeintliche Zensur ausweiten wollen. Explizit verweist Zuckerberg dabei auf die EU.
Trump könnte schon bald den Druck auf die EU erhöhen, die europäischen Vorgaben zu lockern. Tatsächlich hatte sein designierter Stellvertreter, der ultra-konservative J.D. Vance, schon im November die Durchsetzung des DSA mit der US-Unterstützung der NATO verknüpft. Und einem noch unbestätigten Bericht der französischen Zeitung Le Monde zufolge soll die EU-Kommission laufende Untersuchungen gegen DSA-Verstöße durch US-amerikanische Digital-Unternehmen bis auf Weiteres auf Eis gelegt haben. Sollte das tatsächlich stimmen, wäre dies eine fatale Entwicklung.
Anstatt kampflos einzuknicken, muss die EU dem Druck aus den USA entschieden standhalten – noch bevor Trump seine vierjährige Amtszeit antritt. Andernfalls gefährdet die Entscheidung Zuckerbergs auch die Demokratie diesseits des Atlantiks.
Die Ankündigung von Mark Zuckerberg vom 7.1.2025 auf Instagram in Wortlaut:
Hey everyone. I want to talk about something important today because it’s time to get back to our roots around free expression on Facebook and Instagram. I started building social media to give people a voice. I gave a speech at Georgetown five years ago about the importance of protecting free expression, and I still believe this today, but a lot has happened over the last several years.
There’s been widespread debate about potential harms from online content. Governments and legacy media have pushed to censor more and more. A lot of this is clearly political, but there’s also a lot of legitimately bad stuff out there. Drugs, terrorism, child exploitation. These are things that we take very seriously, and I want to make sure that we handle responsibly. So we built a lot of complex systems to moderate content, but the problem with complex systems is they make mistakes even if they accidentally censor just 1 percent of posts, that’s millions of people.
And we’ve reached a point where it’s just too many mistakes and too much censorship. The recent elections also feel like a cultural tipping point towards, once again, prioritizing speech. So, we’re going to get back to our roots and focus on reducing mistakes, simplifying our policies, and restoring free expression on our platforms. More specifically, here’s what we’re going to do.
First, we’re going to get rid of fact-checkers and replace them with community notes similar to X starting in the US. After Trump first got elected in 2016, the legacy media wrote nonstop about how misinformation was a threat to democracy. We tried in good faith to address those concerns without becoming the arbiters of truth, but the fact-checkers have just been too politically biased and have destroyed more trust than they’ve created, especially in the US. So, over the next couple of months, we’re going to phase in a more comprehensive community notes system.
Second, we’re going to simplify our content policies and get rid of a bunch of restrictions on topics like immigration and gender that are just out of touch with mainstream discourse. What started as a movement to be more inclusive has increasingly been used to shut down opinions and shut out people with different ideas, and it’s gone too far. So, I want to make sure that people can share their beliefs and experiences on our platforms.
Third, we’re changing how we enforce our policies to reduce the mistakes that account for the vast majority of censorship on our platforms. We used to have filters that scanned for any policy violation. Now, we’re going to focus those filters on tackling illegal and high-severity violations, and for lower-severity violations, we’re going to rely on someone reporting an issue before we take action. The problem is that the filters make mistakes, and they take down a lot of content that they shouldn’t. So, by dialing them back, we’re going to dramatically reduce the amount of censorship on our platforms. We’re also going to tune our content filters to require much higher confidence before taking down content. The reality is that this is a trade-off. It means we’re going to catch less bad stuff, but we’ll also reduce the number of innocent people’s posts and accounts that we accidentally take down.
Fourth, we’re bringing back civic content. For a while, the community asked to see less politics because it was making people stressed. So we stopped recommending these posts. But it feels like we’re in a new era now. And we’re starting to get feedback that people want to see this content again. So we’re going to start phasing this back into Facebook, Instagram, and Threads while working to keep the communities friendly and positive. Fifth, we’re going to move our trust and safety and content moderation teams out of California, and our US-based content review is going to be based in Texas. As we work to promote free expression, I think that will help us build trust to do this work in places where there is less concern about the bias of our teams.
Finally, we’re going to work with President Trump to push back on governments around the world. They’re going after American companies and pushing to censor more. The US has the strongest constitutional protections for free expression in the world. Europe has an ever-increasing number of laws, institutionalizing censorship, and making it difficult to build anything innovative there. Latin American countries have secret courts that can order companies to quietly take things down. China has censored our apps from even working in the country. The only way that we can push back on this global trend is with the support of the US government, and that’s why it’s been so difficult over the past four years when even the US government has pushed for censorship.
By going after us and other American companies, it has emboldened other governments to go even further. But now we have the opportunity to restore free expression, and I’m excited to take it. It’ll take time to get this right, and these are complex systems. They’re never going to be perfect. There’s also a lot of illegal stuff that we still need to work very hard to remove. But the bottom line is that after years of having our content moderation work focused primarily on removing content, it is time to focus on reducing mistakes, simplifying our systems, and getting back to our roots about giving people voice. I’m looking forward to this next chapter. Stay good out there, and more to come soon.
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Vor allem in ländlichen Bereichen könnte ein starkes Recht auf schnelles Internet die Lage verbessern. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Westend61
Bescheidene 10 MBit/s im Download und 1,3 MBit/s im Upload, bei einer maximalen Latenz von 150 Millisekunden: Das hatte die Bundesnetzagentur als Mindestvorgabe für eine Internet-Grundversorgung Ende Dezember zur Diskussion gestellt. Das entspricht etwa Geschwindigkeiten von ADSL-Anschlüssen, die vor 20 Jahren im Massenmarkt angekommen waren.
Der Aufschlag sei „wenig ambitioniert“, sagt die Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner. Schon lange setzt sich die Grüne für eine flächendeckende Internetversorgung und einen starken Universaldienst ein. Als Teil der Regierungskoalition und frisch bestellte Vorsitzende des Digitalauschusses im Bundestag hat ihr Wort nun neues Gewicht: Ohne den Segen des Ausschusses kann die Regelung nicht in Kraft treten.
Lang umkämpfte Regelung
Das Recht auf „schnelles“ Internet hatte die Vorgängerregierung im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auf den Weg gebracht, gelten soll es ab dem Sommer. Für Nutzer:innen entsteht der Anspruch, nachdem die BNetzA die Unterversorgung eines bestimmten Gebiets festgestellt und ein Unternehmen zum Ausbau verpflichtet hat.
Im Gesetz sind nur grobe Leitplanken festgelegt, was als Unterversorgung gilt, Details soll die BNetzA festlegen. Schon das sorgte für heftiges Gerangel zwischen Ministerien, Wirtschaft und Verbraucherschützer:innen. Letztlich hat es die von „mindestens 80 Prozent der Verbraucher im Bundesgebiet genutzte Mindestbandbreite, Uploadrate und Latenz“ als Mindestanforderung ins Gesetz geschafft, einige Schlupflöcher lassen eine weitere Absenkung zu. Die Opposition, darunter auch Rößner, sprach von einer „Mogelpackung“ und von einem „Recht auf lahmes Internet“.
Doch damit die erfahrungsgemäß oft wirtschaftsfreundliche BNetzA nicht das letzte Wort hat, verhandelte der Bundestag noch weitere Klauseln in das fertige Gesetz: Zum einen bedarf die Rechtsverordnung der Zustimmung des Digitalausschusses, Mitspracherecht haben auch der Bundesrat sowie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Zum anderen verweist die Gesetzesbegründung ausdrücklich auf ein „30-Mbit-Produkt“, mit dem essenzielle Dienste wie Videoanrufe oder VPN-Verbindungen aus dem Home Office möglich sein sollten. Im Regierungsentwurf war noch die Rede von nur 10 MBit/s als Orientierungshilfe.
Die vom Bundestag vorgegebene Richtschnur wischt der Vorschlag der BNetzA nun mit einer abenteuerlichen Begründung vom Tisch: Die Formulierung „30-Mbit-Produkt“ sei nicht mit der konkreten Geschwindigkeit von Internetanschlüssen gleichzusetzen, vielmehr handle es sich um „Bis-zu“-Angaben aus den Werbebroschüren der Anbieter. Regelmäßig durchgeführte Untersuchungen zeigen jedoch, dass viele Kund:innen nicht die Internetgeschwindigkeit erreichen, die ihnen die Zugangsanbieter verkaufen.
Angaben der Industrie
„Fairerweise muss man eingestehen, dass der Universaldienst sich ja nach der von der Mehrheit, beziehungsweise 80 Prozent genutzten Bandbreite errechnet“, sagt Tabea Rößner. Allerdings sei hier schon fraglich, welche Daten für den Konsultationsbericht herangezogen wurden.
So habe die BNetzA für ihre Berechnungen die Diensteanbieter befragt, „obwohl wir seit vielen Jahren wissen, dass hier große Diskrepanzen zwischen Angaben der Unternehmen und tatsächlich zur Verfügung gestellten Bandbreiten bestehen“, sagt Rößner. Dabei müsste die Behörde doch längst auf Grundlage eigener Messverfahren einen Überblick über die verfügbaren und genutzten Bandbreiten haben.
Ende Januar endete die erste Phase der Konsultation. In seiner Stellungnahme zum BNetzA-Vorschlag machte schon der Bundesverband der Verbraucherzentralen (Vzbv) auf das fragwürdige Datenmaterial aufmerksam. „Anbieter können die minimalen Bandbreiten selbst festlegen. Es wundert daher nicht, dass die genutzte Mindestbandbreite entsprechend gering ausfällt“, sagt Susanne Blohm, Referentin im Team Digitales und Medien.
Zudem hätte die BNetzA nicht einkalkuliert, dass üblicherweise mehrere Personen in einem Haushalt leben und häufig gleichzeitig das Internet nutzen. Die Verbraucherschützer:innen fordern, die Mindestbandbreite im Download zunächst auf 30 Mbit/s festzulegen. Detail am Rande: Der langjährige Vzbv-Chef Klaus Müller soll Nachfolger des scheidenden BNetzA-Präsidenten Jochen Homann werden.
Schneller Ausbau erwünscht
Auf Unmut stößt der Diskussionsvorschlag der BNetzA auch bei den anderen Koalitionspartnern. Zunächst müsse man die im Anhörungsverfahren vorgelegten Stellungnahmen auswerten, sagt Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. „Ich hoffe sehr und gehe auch davon aus, dass die Mindestversorgung am Ende flächendeckend höher ausfallen wird und ausfallen muss“, sagt der SPD-Politiker.
Wichtig sei zudem, so Zimmermann, dass mit jedem weiteren Ausbauschritt die Universaldienstverpflichtung mitwachsen werde – das Gesetz sieht eine regelmäßige Überprüfung und etwaige Anpassung vor. Der eigenwirtschaftliche und öffentlich geförderte Gigabitausbau müsse daher „massiv beschleunigt und intensiviert“ werden, um flächendeckend ein wirkliches Recht auf ein schnelles Netz erreichen zu können. „Dies kann der Universaldienst, der lediglich eine Mindestversorgung gesetzlich garantiert, nicht leisten“, sagt Zimmermann.
Auch Maximilian Funke-Kaiser, digitalpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, betont den Vorrang des eigenwirtschaftlichen Ausbaus. Der Universaldienst zur Gewährleistung von Mindestanforderungen müsse die „absolute Ausnahme bleiben“ und soll nur eine Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten sicherstellen.
Dennoch sei es nicht nur im Sinne des Ausschusses, sondern auch der Bundesregierung, so schnell wie möglich flächendeckendes Internet zu verwirklichen. Sämtliche weißen Flecken gehören erschlossen, „notfalls mit weiterführenden Technologien wie beispielsweise dem Satelliteninternet“. In jedem Fall werde die Konkretisierung der endgültigen Vorgaben „auf Grundlage des Konsultationsdokuments in enger Abstimmung mit den Koalitionspartnern erfolgen“, sagt Funke-Kaiser.
Öffentliche Debatte steht bevor
Die nun in der Opposition sitzende CDU gibt sich eher zurückhaltend. In der letzten Legislaturperiode habe sich die Union „immer für eine stabile und in der Praxis funktionierende, aber nicht überzogene Ausgestaltung des Rechtsanspruchs eingesetzt“, sagt der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Reinhard Brandl. Eines der Kernanliegen der Unionsfraktion während der TKG-Novelle sei es aber gewesen, dass es vor der Fachentscheidung der Behörde eine intensive Diskussion im Fachausschuss des Deutschen Bundestages dazu gibt.
Auf die öffentliche Diskussion und somit „größere Wahrnehmung des Themas“ freut sich auch die Grüne Rößner. Als Ziel stehe aber fest: „So selbstverständlich, wie der Strom oder die Post in jedes Haus geliefert werden, egal wo jemand wohnt, so selbstverständlich muss auch ein leistungsfähiger Breitbandanschluss sein“, sagt Rößner. „Und dieser Anspruch muss auch durchgesetzt werden können.“