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UN-Report zu KI-Umweltkosten: Gut gemeint, schlecht gerechnet

08. Juni 2026 um 13:07

Ein neuer UN-Report warnt vor dem wachsenden Energie- und Wasserverbrauch von Rechenzentren aufgrund des KI-Booms. Doch statt auf die Verantwortung von Tech-Konzernen zu pochen, gibt er Tipps für Nutzer:innen, wie sie ihr Verhalten ändern könnten. Eine vertane Chance, kritisieren Forscher:innen.

Die Baustelle für das Datacenter Lübbenau.
Ein KI-Rechenzentrum entsteht aktuell in Lübbenau, Brandenburg - für 11 Milliarden Euro (Symbolbild). – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Jochen Eckel; Bearbeitung: netzpolitik.org

Ein neu veröffentlichter Report des „UNU Institute for Water, Environment and Health“ untersucht die Umweltkosten des KI-Booms. Er beziffert dabei nicht nur CO₂-Bilanz, sondern auch den Wasser- und Flächenverbrauch der Rechenzentren – also der Infrastruktur hinter weiten Teilen unseres digitalen Alltags.

Die Eckzahlen des UN-Berichts: Rechenzentren hätten im Jahr 2025 weltweit rund 448 Terawattstunden Strom verbraucht. KI-Workloads machten dabei bereits rund 20 Prozent ihres Stromverbrauchs aus. Würden die Rechenzentren als ein Land gelten, wäre es der elftgrößte Stromverbraucher der Welt. Bis zum Jahr 2030 könnte der KI-Anteil ihres Stromverbrauchs auf 40 Prozent steigen. Als Land betrachtet wären Rechenzentren dann mit einem Stromverbrauch von über 945 Terawattstunden der sechstgrößte Stromverbraucher der Welt.

Der Wasser-Fußabdruck der Rechenzentren wird für das Jahr 2030 auf 9,3 Billionen Liter prognostiziert. Dies sei genug, um den jährlichen Wasserbedarf aller 1,3 Milliarden Einwohner:innen in Subsahara-Afrika ein ganzes Jahr lang zu decken. Der mit dem Stromverbrauch verbundene Flächen-Fußabdruck für das Jahr 2030 werde ferner über 14.500 km² betragen, was etwa der doppelten Größe des Großraums Jakarta entspricht, in dem über 32 Millionen Menschen leben.

Den CO₂-Ausstoß der Rechenzentren beziffert die Studie für das Jahr 2025 auf 189 Millionen Tonnen und projiziert ihn für das Jahr 2030 auf 399 Millionen Tonnen. Der größte Teil des Energiebedarfs entfalle mit 80 bis 90 Prozent nicht auf das Training der Modelle (wie beispielsweise ChatGPT, Claude und DeepSeek), sondern auf die Inferenz – also auf den alltäglichen Betrieb mit milliardenfachen Anfragen der Nutzer:innen.

Veraltete Daten, fehlende Vergleiche


Das Science Media Center Germany hat insgesamt acht Forschende um eine wissenschaftliche Bewertung des UN-Reports gebeten. Die Expert:innen sehen darin einen hilfreichen Einstieg in ein relevantes Thema. Zugleich kritisieren sie den Report als oberflächlich, methodisch schwer nachvollziehbar, stellenweise undifferenziert und verkürzt. Er vernachlässige Vergleiche mit anderen Sektoren und konzentriere sich bei Lösungsvorschlägen auf das individuelle Nutzungsverhalten.

„Insgesamt stehe ich dem Bericht kritisch gegenüber. Es ist aktuell sehr wichtig, verlässliche und belastbare Zahlen zum Ressourcenverbrauch von künstlicher Intelligenz zu veröffentlichen, um die Fülle an Informationen richtig einzuordnen“, sagt David Kappel von der Universität Bielefeld. „Leider wird der Bericht diesem Anspruch nicht gerecht: Er ist teilweise schwer nachvollziehbar, beruht auf alten Daten oder stellt diese nicht im angemessenen Kontext dar.“

Der Bericht betone den Flächenverbrauch der erneuerbaren Energien, blende jenen der fossilen Energieträger aber weitgehend aus. „Die Rolle der Fotovoltaik wird gar nicht diskutiert. Obwohl sie bei den meisten Kennzahlen sehr gut abschneidet und in den vergangenen Jahren besonders stark gewachsen ist“, so Kappel. Auch arbeite der Bericht mit veralteten Energiemix-Zahlen von 2015.

Die für das Jahr 2030 projizierte Verdopplung des CO₂-Ausstoßes aufgrund der Rechenzentren beruhe grundsätzlich auf nachvollziehbaren Daten der Internationalen Energieagentur, sagt Jens Gröger vom Verein Öko-Institut. Einzelne akademische Fallstudien seien aber ungeeignet, um den Stromverbrauch einer KI-Textantwort oder eines KI-Bildes auf die milliardenfache tägliche Nutzung hochzurechnen. Die KI-Anbieter selbst arbeiten in dieser Hinsicht sehr intransparent und veröffentlichen kaum Daten, so Gröger.

Big-Tech erklärt das Problem zur Lösung



Auch die Berechnungen zum Wasserverbrauch sehen drei Hydrolog:innen kritisch. „Leider wird aus dem Bericht nicht ersichtlich, woher die Daten für die Abschätzung des Wasserfußabdrucks stammen“, sagt Martina Flörke von der Ruhr-Universität Bochum. Ferner werde nicht zwischen verbrauchtem und gebrauchtem Wasser unterschieden, sagen auch Petra Döll von der Goethe-Universität Frankfurt und Thorsten Wagener von der Universität Potsdam. Die Begriffe seien nicht synonym zu verwenden, weil entnommenes Wasser wieder unmittelbar zur Verfügung steht, verbrauchtes Wasser hingegen nicht.

Auch der wiederkehrende Vergleich mit dem Wasserbedarf in Subsahara-Afrika sei wenig aussagekräftig. Besser wäre ein Vergleich mit industriellen Wassernutzern an dem Standort, wo der Wasserverbrauch tatsächlich entsteht, so Wagener. Auch Flörke sagt: „Der Bericht übt Vergleiche mit Trinkwasserbedarfen in Subsahara-Afrika, wobei ein globaler Wasserverbrauch verwendet wird. Dies ist nicht zielführend und wird den Ausbau digitaler Infrastrukturen und Rechenzentren in Afrika nicht stoppen.“

Einsparungspotenzial ist Machtfrage


Der wohl schärfste Einwand der Forscher:innen gilt aber der Stoßrichtung der Einsparungspotenziale. So sagt Gröger: „Die von diesem Boom profitierenden Tech-Unternehmen – insbesondere Amazon, Google, Meta und Microsoft – werden in der Studie nicht genannt. Es werden auch keine Vorschläge gemacht, wie deren Macht eingeschränkt und sie zur Verantwortung gezogen werden können.“ Stattdessen werde Software-Entwickler:innen und Konsument:innen Tipps gegeben, um ihren individuellen Umweltfußabdruck zu reduzieren, so Gröger. „Nachdem die Studie die dramatischen Probleme genannt hat, die durch den KI-Ausbau entstehen, hätte ich erwartet, dass wesentlich offensivere Lösungsvorschläge gemacht werden.“

Auch Wolfgang Maaß von der Universität des Saarlandes meint: „Das individuelle Nutzungsverhalten wie Länge der Anfrage, Modellwahl und Ausgabeformat hat messbare Auswirkungen auf den Energieverbrauch einer einzelnen Anfrage. Als gesellschaftliches Einsparpotenzial ist es aber gering.“

Die Forschenden selbst legen unterschiedliche Lösungsvorschläge vor: Routing-Systeme, die einfache KI-Anfragen automatisch auf kleinere Modelle umleiten, seien technisch ausgereift und würden vereinzelt bereits eingesetzt, sagt Maaß. Ein unterschätztes Problem sei die Informationsasymmetrie: Tech-Unternehmen hätten im Gegensatz zu den Kommunen, mit denen sie über Genehmigung und Ansiedlung der Rechenzentren verhandeln, oft spezialisierte Verhandlungsteams. Dies führe zur Unterbewertung der Knappheit von insbesondere Land, Wasser und Netzanschlusskapazitäten, weshalb es standardisierte Bewertungsrahmen auf Bundesebene brauche.

Die richtige Intervention laut Maaß sei die Internalisierung externer Kosten durch die CO₂-Bepreisung von Rechenzentren-Strom. Der KI-Energieverbrauch wachse zwar, die globalen Treibhausgasemissionen von Rechenzentren (1,5 Prozent Anteil) seien jedoch mit Sektoren wie Landwirtschaft und Schwertransport ins Verhältnis zu setzen (jeweils mehr als 10 Prozent Anteil). Dekarbonisierung sei dort dringender.

Tilmann Rabl vom Hasso-Plattner-Institut plädiert für gesetzliche Interventionen: „Ohne Regulierung wird aufgrund der hohen Investitionen in KI keine Verringerung des Stromverbrauchs möglich sein.“ Der UN-Report bringe nicht zum Ausdruck, dass die aktuellen Entwicklungen „stark durch Interessen von Investoren“ sowie die industrielle und kommerzielle KI-Nutzung getrieben werden.

„Der Verbrauch von Endbenutzerinnen und Endbenutzern ist gesteuert vom Angebot der Internetkonzerne, die sich in einem Wettrüsten untereinander befinden“, so Rabl. Kleinere Modelle und angepasste Nutzung von KI seien Aufgabe der Softwarehersteller und Internetkonzerne. „Die haben aufgrund ihrer bestehenden Geschäftsmodelle allerdings kein Interesse daran. Das größte Einsparungspotenzial ist die Reduzierung von KI-Anwendungen und IT generell.“


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KI-Klimaschwindel und Greenwashing: Big Tech erklärt das Problem zur Lösung

01. Juni 2026 um 18:06

Die Beweise für positive Klimaauswirkungen durch sogenannte „KI“ sind schwach, während die Klimaschäden klar belegt sind. Ein Bericht von AlgorithmWatch zeigt, dass die Klima-Versprechen nicht eingelöst werden können. Um das zu verschleiern, vermischen die Unternehmen verschiedene KI-Technologien – und klammern die energiehungrige generative KI dabei aus.

KI-Unternehmen setzen beim Klimawandel die KI-Schwindel-Brille auf. – Alle Rechte vorbehalten: Victoria O’May

Der Ausbau von KI-Rechenzentren führt zu einer steigenden Nachfrage nach fossilen Brennstoffen, denn der Energiehunger von KI-Technologien ist offensichtlich. Die nachweislich negativen Auswirkungen auf das Klima werden von den Technologieunternehmen jedoch heruntergespielt, während sie gleichzeitig in Aussicht stellen, KI könne in der Zukunft helfen, die Probleme des Klimawandels zu bewältigen.

Die Behauptungen von Big Tech beruhen dabei nicht auf glaubwürdigen und belegbaren Daten, sondern auf der Selbstausstellung eines „Blanko-Schecks“, um „die Umwelt unter Verweis auf leere Heilsversprechen weiter zu verschmutzen“.  Zu diesem Ergebnis kommt der neue Bericht von AlgorithmWatch: „Der KI-Klimaschwindel: Hinter den Kulissen des Big-Tech-Greenwashings“. Während die negativen Auswirkungen nachweisbar seien sowie immer weiter zunehmen würden, basierten die Lösungsversprechen hauptsächlich auf Wunschdenken mit geringer Faktenbasis.

Der Bericht untersucht systematisch die Stichhaltigkeit der Behauptung eines angeblichen „Netto-Klimanutzens“ durch KI. Aus insgesamt acht Quellen wurden dafür 154 KI-Klimaversprechen extrahiert. Das Ergebnis: 150 Versprechen (97 Prozent) bezogen sich entweder auf die „herkömmliche“ KI, also insbesondere auf Vorhersagemodelle und Computer-Vision, oder generative KI mit einem nur sehr eng begrenzten Anwendungsbereich. Nur vier Behauptungen (drei Prozent) bezogen sich tatsächlich auf klar definierbare generative KI-Anwendungen für Verbraucher:innen (wie Chatbots), die mit großen öffentlich zugänglichen Datensätzen trainiert wurden. Die Klimaauswirkungen generativer KI werden durch verallgemeinerte „KI-Nachhaltigkeitsbehauptungen“ also gezielt verschleiert, indem grundsätzlich verschiedene Technologien gleichgesetzt werden.

„ ‚KI’ ist ein sehr neuer Begriff, auch wenn einige der Technologien schon sehr alt sind“, sagt der Hauptautor des Berichts, Energie- und Klimaanalyst Ketan Joshi, gegenüber netzpolitik.org. „Daher nutzen sie diese Unvertrautheit aus. Indem sie diese beiden Dinge miteinander vermischen und den Wandel als unvermeidlich darstellen, entziehen sie sich jeglicher Verantwortung, auf die schlechten, verschwenderischen und schädlichen Dinge zu verzichten.“

KI ist nicht gleich KI


Der für das Jahr 2030 prognostizierte Energieverbrauch generativer KI-Anwendungen liegt dabei um das Dreizehnfache höher als der Energieverbrauch herkömmlicher KI. Dennoch werde unterschlagen, dass die Klimaschäden durch KI-Nutzung überwiegend durch eben diese generativen KI-Anwendungen entstehen. Die Analyse fand so kein einziges Beispiel einer generativen Consumer-KI, die nachweislich zu einer Emissionsreduktion geführt hätte.

„Wenn es Nachhaltigkeitsvorteile durch künstliche Intelligenz gibt, dann durch Anwendungen traditioneller KI mit wenig Ressourcenverbrauch. Die großen sprach- und bildgenerierenden Modelle wie ChatGPT […] verbrauchen Unmengen an Strom und Wasser, verursachen CO₂-Emissionen in der Höhe ganzer Länder, bringen aber keinerlei positiven Nutzen für die Umwelt“, sagt Senior Policy Manager bei AlgorithmWatch, Julian Bothe, gegenüber netzpolitik.org.

Ferner stützen sich laut der Analyse des Reports nur 26 Prozent der 154 untersuchten KI-Klimaversprechen auf tatsächlich wissenschaftliche Studien. 36 Prozent führten keinerlei Belege an, während der Rest überwiegend auf die Unternehmensberichte und Unternehmenswebseiten verwies. Hinzu kämen Verweise auf Medien, sonstige Institutionen oder unveröffentlichte Studien.

Viel Behauptung, kaum Beleg


Ein besonders prägnantes Beispiel sei Google: Der Konzern wirbt seit Jahren damit, KI könne bis 2030 fünf bis zehn Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen einsparen. Dies entspräche dem gesamten Jahresausstoß der Europäischen Union. Die Quelle dieser Statistik hält allerdings keiner Überprüfung stand: Diese ist nämlich der Blogbeitrag eines Beratungsunternehmens aus dem Jahr 2021, das diese Einschätzung offenbar aus der eigenen „Kundenerfahrung“ entnommen hatte. Dennoch tauchte die Behauptung noch im April 2025 in einer Policy-Roadmap von Google auf, die auf die EU zielte – und zwar unter dem Verweis auf „Studien“.

Einige der Zahlen stammen jedoch nicht unmittelbar aus der Unternehmens-PR und tragen ein wissenschaftliches Etikett. Eine Analyse des Ökonomen Nicholas Stern, veröffentlicht in einem Nature-Fachjournal, kommt zu dem Schluss, KI werde die weltweiten Emissionen bis 2035 um 36 Prozent senken. Amy Luers, Head of Sustainability Science and Innovation bei Microsoft, beziffert das Einsparpotenzial in einem Kommentar in Nature auf 1,4 Gigatonnen jährlich. Auch der einflussreiche IEA-Bericht „Energy and AI“ vom April 2025, dessen Entwurf unter anderem von Beschäftigten von Amazon, Google, Nvidia, Meta und Microsoft begutachtet wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass KI unter bestimmten Bedingungen Netto-Emissionen einsparen könnte. Der AlgorithmWatch-Bericht hält solche Rechnungen jedoch für fragwürdig, weil sie auf schwach begründeten Beispielen aufbauen. „Es hat mich überrascht, solche Behauptungen in Nature zu sehen“, sagt Joshi. Viele wissenschaftliche Publikationen seien beim KI-Thema enthusiastisch und „womöglich nicht im Einklang mit dem, was wir über die Umweltschäden wissen“.

Ein weiteres Beispiel für irreführende Behauptungen sei auch die der Internationalen Energieagentur, dass das Kreuzfahrtunternehmen Carnival Cruise Lines dank KI seinen Treibstoffverbrauch erheblich gesenkt habe, so Joshi gegenüber netzpolitik.org. „Es scheint wahrscheinlich, dass der Verweis auf der Website größtenteils mithilfe von KI generiert wurde – oder dass es sich zumindest um eine schwache Quelle handelt, die keinen Bezug zu den tatsächlichen Berichten des Unternehmens aufweist.“ Dies verdeutliche laut Joshi, wie das Potenzial von KI nicht nur überbewertet wird, sondern auch, wie KI selbst das Informationsumfeld zerstöre.

Neue Form des Greenwashings


Rechenzentren verbrauchten 2024 rund 1,5 Prozent des weltweiten Stroms, bis 2030 erwartet die IEA eine Verdopplung. Die großen Tech-Konzerne verfehlen ihre eigenen Klimaziele und an den Standorten von Meta, OpenAI und xAI entstehen neue Gaskraftwerke. Der Bericht sieht so eine neue Greenwashing-Strategie. Emissionsintensive Industrien versuchen seit jeher ihre angerichteten Schäden kosmetisch „auszugleichen“, beispielsweise mit betrugsanfälligen Klimazertifikaten. Neu sei hingegen, dass unterschiedliche Technologien unter dem Überbegriff „KI“ zusammengefasst werden, um der Verantwortung für den Ausbau energiehungriger generativer KI zu entgehen.

Tatsächlich gibt es laut Bericht keinerlei glaubwürdige Grundlage für die Aussage, die klimafreundlichen Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz würden die schädlichen Folgen der Technologie wieder ausgleichen können. Der Bericht behauptet gleichwohl nicht, dass KI keinerlei Klimanutzen haben könne. Unbelegt sei jedoch das Narrativ, KI könne Schäden im Gigatonnen-Bereich ausgleichen. Statt mit vagen Begriffen und schwachen Belegen die Klimaschäden zu verschleiern, läge die Verantwortung, in echte Nachhaltigkeit zu investieren, weiterhin bei den Big-Tech-Konzernen.

„Wenn es Google, Microsoft und Co. ernst wäre mit ihrer Sorge um die Umwelt, würden sie die Auswirkungen ihrer KI-Technologien offenlegen und auch die tatsächlichen Verbräuche der dafür genutzten Rechenzentren transparent veröffentlichen“, findet Bothe. „Tatsächlich passiert das Gegenteil: Die großen Tech-Unternehmen tun alles dafür, um sich sogar der gesetzlich geregelten Veröffentlichungspflichten zu entledigen – und die Regierungen auf EU- und Bundesebene knicken vor den Forderungen der Tech-Giganten ein.“


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TikTok, Instagram, Youtube: Plattformen schludern bei Hassrede und Accountsperren

29. Mai 2026 um 16:33

Wenn Social-Media-Plattformen zu viel oder zu wenig löschen, können sich Nutzer:innen beim Appeals Centre Europe beschweren. In mehr als 1.700 Fällen hielten die Schlichter:innen die Entscheidungen der Tech-Konzerne für falsch. Sie bemängeln „markante und immer wiederkehrende Probleme“.

Sprachblase mit dem Inhalt "Blaw Blaw Blaw" als Straßenkunst-Motiv auf einer gefärbten Wand.
Werden eigene Regeln von den Social-Media-Plattformen nicht befolgt, bleiben sie reines Blabla. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Mika Baumeister

Plattformen setzen ihre eigenen Regeln gegen Hassrede, Gewalt und Kriminalität im Netz nur lückenhaft durch. Das geht aus dem zweiten Transparenzbericht des Appeals Centre Europe hervor, der Dubliner Streitbeilegungsstelle, über die man in der EU Moderationsentscheidungen von Social-Media-Plattformen anfechten kann. In 70 Prozent der geprüften Streitfälle, in denen Plattformen gemeldete Hassrede online gelassen hatten, hätte der Inhalt nach Auffassung des Zentrums gelöscht werden müssen. Bei Gewalt und Kriminalität waren es 75 Prozent.

Bei mehr als 1.400 geprüften Hassrede-Entscheidungen widersprach das Appeals Centre Europe am häufigsten TikTok: In 83 Prozent der Fälle, in denen die Plattform gemeldete Hassrede online gelassen hatte, hielt das Zentrum dies für falsch. Es folgen Instagram mit 74 Prozent, Facebook mit 61 Prozent und YouTube mit 58 Prozent. Die strittigen Inhalte richteten sich unter anderem gegen Migrant:innen, religiöse Minderheiten, Rom:nja und queere Menschen.

Das Zentrum erkennt inzwischen wiederkehrende Muster, die auf eine fehlerhafte Umsetzung der Plattformrichtlinien hindeuten – in beide Richtungen. Einerseits bleibt gemeldete Hassrede zu oft online: Ging es um Inhalte, die eine Plattform stehen gelassen hatte, kam das Zentrum in 63 Prozent der geprüften Fälle zu dem Schluss, dass sie hätten entfernt werden müssen. Andererseits löschen die Plattformen Inhalte, die gegen keine Regel verstoßen: Ging es um entfernte Inhalte, entschied das Zentrum in 52 Prozent der Fälle, dass die Löschung nicht hätte erfolgen dürfen. Bezog sich das Entfernen von Inhalten auf eingeschränkte Waren und Dienstleistungen, hielt das Zentrum die Löschung in 65 Prozent der Fälle für unberechtigt.

Der Transparenzbericht nennt auch die Zahl der gemeldeten Fälle. Zwischen April 2025 und März 2026 gingen demnach mehr als 24.000 Beschwerden ein – rechnerisch alle 22 Minuten eine. Nur etwa die Hälfte davon fiel in den Zuständigkeitsbereich der Stelle. Im März 2026 erhielt das Zentrum neunmal so viele zulässige Fälle wie ein Jahr zuvor.

Das Appeals Centre Europe ist eine unabhängige außergerichtliche Streitbeilegungsstelle, die nach Artikel 21 des EU-Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) zertifiziert ist. Über sie können Personen und Organisationen in der EU Entscheidungen von Social-Media-Plattformen anfechten, ohne vor Gericht zu ziehen. Aktuell bearbeitet die Stelle Streitfälle zu Facebook, Instagram, Pinterest, Threads, TikTok und YouTube.

Plattformen rücken strittige Inhalte nicht raus


Inhaltlich prüfen kann das Zentrum eine Beschwerde jedoch nur, wenn die Plattform den strittigen Inhalt auch herausgibt, was meistens nicht geschieht. Von mehr als 10.000 Entscheidungen konnte das Zentrum nur in knapp 3.000 Fällen die Inhalte tatsächlich überprüfen – dort widersprach es der Plattform in 59 Prozent der Fälle. In den übrigen mehr als 7.000 Fällen lieferte die Plattform die Inhalte nicht. In solchen Fällen bekommen Nutzer:innen automatisch recht.

Besonders ausgeprägt ist zudem das Problem mit gesperrten Konten, dem mit Abstand häufigsten Beschwerdetyp. Bis März 2026 gingen dazu mehr als 14.000 Meldungen ein. Auch hier liefern die Plattformen oft gar nicht erst die Inhalte, die eine Überprüfung möglich machen würden. Bei mehr als 4.600 zulässigen Beschwerden über gesperrte Facebook- und Instagram-Konten legte Meta laut Bericht nur in weniger als 100 Fällen die nötigen Inhalte vor. In den wenigen Fällen, die das Zentrum tatsächlich prüfen konnte, gab es den Nutzer:innen jedoch nur in etwa einem Drittel der Fälle recht.

Durchsetzen lassen sich die Entscheidungen des Appeals Centre Europe allerdings nicht. Die Plattformen müssen sich zwar mit ihnen befassen, ihnen aber nicht folgen. Allein bei den mehr als 1.000 Hassrede-Entscheidungen, die zivilgesellschaftliche Organisationen angestoßen hatten, kenne das Zentrum nur eine Handvoll Fälle, in denen eine Plattform die Entscheidung tatsächlich umsetzte. In den übrigen sei sie abgelehnt oder ignoriert worden. Die beanstandeten Inhalte blieben demnach online.


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Hype um Prognosemärkte hält an: Wetten, dass Familie Trump gewinnt

28. Mai 2026 um 16:24

Während weltweit immer mehr Länder Prognosemärkte als Glücksspiel behandeln, baut die Trump-Regierung ihre Aufsichtsbehörde zum Anwalt der Branche um. In den USA sollen Krypto- und Prognosemärkte so unreguliert wie möglich wachsen können – und Familie Trump profitiert mit.

Goldener Trump auf einem Haufen Geld.
Egal ob Krypto- oder Prognosemärkte: Trump dereguliert und profitiert. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Igor Omilaev

Wird Trump am 31. Mai tanzen? Die Chance steht laut Polymarket bei acht Prozent. Werden Frankreich, Großbritannien oder Deutschland den Iran bis zum 30. Juni angreifen? Die Chance steht bei drei Prozent.

Der Hype um Prediction Markets (deutsch: Prognosemärkte) hält an. Im April berichtete netzpolitik.org, wie das ethisch höchst fragwürdige und manipulationsanfällige Wettangebot immer populärer wird. Die beiden größten Plattformen Polymarket und Kalshi boomen: Zusammen verzeichneten sie im Jahr 2025 ein Handelsvolumen von rund 50 Milliarden US-Dollar. Im Jahr 2026 erreichten beide Plattformen zusammen dieses Volumen bereits im Frühjahr.

Die Plattformen unternehmen derweil große Anstrengungen, um auch Investmentfirmen und Hedgefonds für sich zu gewinnen. Auf Kalshi sei das Handelsvolumen institutioneller Anleger in den vergangenen sechs Monaten um 800 Prozent gestiegen, berichtet Reuters. Geht es nach den Plattformen, sollen ihre Angebote als legitime Anlageklassen neben anderen Finanzprodukten gelten.

Viele Staaten sehen das anders. Weltweit greifen immer mehr Länder gegen die Plattformen durch. So sperrte kürzlich Indonesien den Zugang zu Polymarket, nachdem auf der Plattform darauf gewettet wurde, ob und wann der indonesische Präsident seines Amtes enthoben wird. Einen Tag später verhängte auch Spanien eine Netzsperre gegen Polymarket und Kalshi und leitete zusätzlich Verfahren ein, weil die Plattformen ohne Glücksspiellizenz im Land aktiv gewesen sein sollen. Erst im April hatte Brasilien die Seiten gesperrt sowie die Regeln für „wett-ähnliche“ Produkte verschärft.

In Deutschland bleibt Polymarket dagegen im Netz frei zugänglich. Dort Wetten anzubieten oder daran teilzunehmen ist laut der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder jedoch strafbar. Eine einheitliche EU-Regelung für Prognosemärkte gibt es derweil nicht.

Die Reaktionen der unterschiedlichen Länder auf die Prognosemärkte eint dennoch eines: Sie sehen in den Ereigniswetten kein Anlageprodukt, sondern ein Glücksspiel – und gehen deshalb unter der Maßgabe von Glücksspielgesetzen gegen das Wettangebot vor.

US-Aufsichtsbehörde wird zum Anwalt der Branche


Ganz anders dagegen die USA. Dort gehen bislang nur einzelne Bundesstaaten gegen die Wetten vor. Der bisher umfangreichste Vorstoß kommt aus Minnesota. Dort sollen Prognosemärkte ab August verboten sein. Der US-Bundesstaat will damit vor allem junge Menschen schützen, die laut Studienlage zur primären Zielgruppe gehören. Der Generalstaatsanwalt von Minnesota, Keith Ellison, sagte in einer Stellungnahme, Prognosemärkte zielten auf Menschen mit geringem Einkommen und seien so konzipiert, dass sie süchtig machen. „Sie tragen dazu bei, dass die Superreichen noch reicher werden und der Rest von uns noch ärmer wird.“ Das Glücksspiel und die finanziellen Verluste gingen so immer früher los, erklärte er.

Trump hingegen fährt eine andere Linie. Die Gouverneure von Illinois und Minnesota, JB Pritzker und Tim Walz, bezeichnete er als „Abschaum“, dem man das Festlegen der Regeln nicht überlassen dürfe. Ihm zufolge müsse die ausschließliche Zuständigkeit der „Commodity Futures Trading Commission“ (CFTC) für Prognosemärkte gewahrt bleiben, damit diese Märkte ungehindert wachsen können.

Der demokratische Gouverneur von Illinois JB Pritzker bot eine andere Lesart an: „Der korrupteste Präsident in der Geschichte unseres Landes will sicherstellen, dass unsere Bundesstaaten die Prognosemärkte nicht regulieren können, damit seine Familie und seine Regierung weiterhin davon profitieren können.“ 16 verschiedene Bundesstaaten greifen aktuell zu rechtlichen Schritten gegen die Plattformen. Die CFTC verklagte bereits sechs davon.

Einem aktuellen Bericht der New York Times zufolge hat die CFTC in den vergangenen 16 Monaten der Trump-Administration den Plattformen praktisch bei jeder Gelegenheit juristisch unter die Arme gegriffen. Die Behörde habe unter anderem eigenes Personal abgebaut und kritische Beamte in den Zwangsurlaub geschickt sowie interne Ermittlungen gegen jene Mitarbeitende angestrengt, die unbequeme Fragen stellten – beispielsweise hinsichtlich der Geschäftsbeziehungen zwischen der Krypto-Börse Crypto.com und Trump Media & Technology Group, Trumps Medienunternehmen.

Analog dazu habe die CFTC die Durchsetzung der Rechtsvorschriften in der Krypto-Branche drastisch eingeschränkt und systematisch erfahrene Beamte entlassen, so der Bericht. Die Maßnahmen seien gegenüber den Beamten nicht begründet worden, aber die Botschaft klar gewesen: Macht diesen Branchen keinen Ärger.

Die CFTC versteht Prognosemärkte als bundesrechtlich regulierte Finanzmärkte und ihre Wettangebote als sogenannte „Event Contracts“. Also als ein Finanzprodukt neben anderen Finanzderivaten. Entsprechend sieht die Behörde die Zuständigkeit bei sich und nicht etwa bei den Glücksspielaufsichten einzelner US-Bundesstaaten. Der Begriff „Wette“ taucht in diesem Zusammenhang kein einziges Mal auf der Webseite der Behörde auf.

Trump am Mikro vor dem Schriftzug seines Unternehmens World Liberty Financial.
„World Liberty Financial“ gehört hauptsächlich der Trump-Familie, aber auch die Familie von Trumps Golf-Buddy Steve Witkoff ist beteiligt. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / VCG

Das Geschäft der Familie Trump


Wer die CFTC führt, kommt heute selbst aus der Industrie, die sie beaufsichtigen soll. Im Januar 2025 ernannte Trump die Anwältin Caroline Pham zur Vorsitzenden der Kommission. Mit ihr begann der systematische Abbau von Regulierungen für Prognose- und Kryptomärkte. Sie drängte etwa auf die Einstellung eines Verfahrens gegen die Krypto-Börse KuCoin. Diese war kurz zuvor eine Partnerschaft mit dem Krypto-Unternehmen World Liberty Financial eingegangen, das wiederum der Familie Trump gehört. Inzwischen ist Pham als Chefjuristin sowie Verwaltungschefin bei der Kryptofirma MoonPay tätig, einem Geschäftspartner von Polymarket.

Ursprünglich sollte anschließend Brian Quintenz den CFTC-Vorsitz übernehmen. Doch Trump zog seine Nominierung zurück, nachdem Quintenz sich Ende 2025 den Zorn der Eigentümer der Krypto-Börse Gemini zugezogen hatte, berichtet Politico. Diese sind ebenfalls Geschäftspartner der Familie Trump.

Im Dezember 2025 ernannte Trump schließlich Michael Selig in die Kommission. Er war zuvor als Anwalt für Unternehmen beider Branchen tätig: Krypto- und Prognosemärkte. Pham schied aus und weil Trump die übrigen vier kommissarischen Posten der CFTC unbesetzt lässt, wurde Selig faktisch Alleinentscheider der Aufsichtsbehörde. Wo die Webseite der CFTC fünf Mitglieder behauptet, prangt dort tatsächlich nur ein Gesicht. Ob bei Klagen gegen die US-Bundesstaaten oder neuen Regeln für die Unternehmen: Eine Person entscheidet, wie die CFTC verfährt. Er mache einen „großartigen Job“, sagte Trump auf seiner Plattform Truth Social über Selig.

Und der muss es wissen, denn seine Familie steckt tief in beiden Branchen. Trumps börsennotiertes Medienunternehmen Trump Media & Technology Group kündigte im vergangenen Jahr eine eigene Prognosemarkt-Plattform an: Truth Predict. Der älteste Sohn des Präsidenten, Donald Trump Jr., berät sowohl Polymarket als auch Kalshi. Seine Investmentfirma 1789 Capital ist ein Investor bei Polymarket.

Trumps Amtstätigkeit korreliert so an mehreren Stellen mit den Geschäftstätigkeiten seiner Familie: World Liberty Financial profitierte beispielsweise kurz nach seinem Amtsantritt von einem Deal mit der Krypto-Börse Binance. Er begnadigte den Binance-Gründer Changpeng Zhao, der unter der Biden-Regierung im Jahr 2023 noch wegen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz verurteilt worden war. Seit der Begnadigung gingen auf Binance weiterhin Hunderte Millionen US-Dollar aus mutmaßlich kriminellen Quellen ein. Darunter über 400 Millionen US-Dollar von einer Plattform aus Kambodscha, die das US-Finanzministerium zuvor wegen krimineller Aktivitäten markiert hatte.

Wetten, dass Jesus vor 2027 zurückkehren wird

Insiderhandel bleibt ein Problem


Die New York Times veröffentlichte kürzlich einen weiteren Bericht, laut dem Dutzende von Wetten auf Polymarket Anzeichen von Insiderhandel aufweisen. Die Journalist:innen untersuchten dafür Wetten, die zeitlich besonders erfolgreich abgestimmt waren und von Konten stammten, die erst kürzlich eröffnet worden waren. Daneben auch solche Konten, die nur auf wenige verwandte Themen setzen, ohne jemals zu verlieren.

Ein aufsehenerregender Fall ereignete sich zu Beginn des Jahres. Die Vorstellung, dass Nicolás Maduro als venezolanischer Staatschef plötzlich abgesetzt werden könnte, erschien hier noch sehr unwahrscheinlich. Entsprechend gering war die Gewinnchance dafür auf Polymarket. Doch ein US-Militärangehöriger, der selbst an der Planung und Durchführung der US-Operation mitgewirkt hat, soll diese Insiderinformation eingesetzt haben, um über 400.000 US-Dollar auf Polymarket zu gewinnen. Der Geldfluss konnte offenbar ausreichend nachverfolgt werden, um Anklage zu erheben. Ähnlich war dies bei einem Google-Insider, der mit nicht öffentlich zugänglichen Informationen mutmaßlich über eine Million US-Dollar gewann.

Geldflüsse auf Polymarket nachzuverfolgen, ist schwierig, weil Nutzer:innen Pseudonyme verwenden und mit Kryptowährungen zahlen. Dies könnte sich bald jedoch ändern, da Polymarket ein Verifikationssystem einführen möchte. Laut eines Berichts von The Information sei dies eine Reaktion auf den Druck internationaler Regulierungsbehörden.

Auch im US-Kongress regt sich vereinzelt Widerstand. Der republikanische Vorsitzende des Aufsichtsausschusses im US-Repräsentantenhaus, James Comer, forderte Ende Mai interne Unterlagen von Polymarket und Kalshi an. Er möchte offenlegen, inwiefern die Plattformen Identitätsprüfungen und geografische Beschränkungen einsetzen oder auffällige Handelsmuster erfassen. Im April hatte der US-Senat zudem beschlossen, dass es den Senator:innen nicht mehr erlaubt ist, auf Prognosemärkten zu handeln.

Die Trump-Regierung gibt jedoch eine klare Linie vor: Die USA dürfen ihre Vormachtstellung in Krypto- und Prognosemärkten nicht abgeben. Die Plattformen sollen ungehindert wachsen können. Dies ergibt ein politisch konsistentes Bild: Wie schon bei der KI-Branche setzt die Trump-Regierung auf Deregulierung. Die Branche geht vor — und die Familie Trump profitiert mit. Die Grenzen zwischen Privatwirtschaft und staatlicher Politik verwischen so in einer Weise, die in der amerikanischen Geschichte beispiellos ist.


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KI-Verordnung: EU-Parlament und Rat einigen sich auf gelockerte Pflichten für die Industrie

07. Mai 2026 um 18:25

Die EU will die KI-Verordnung aufweichen. Eine erste Einigung sieht nun vor, bestimmte Regulierungen für die Industrie abzuschwächen und zeitlich deutlich nach hinten zu verschieben. Hinzugekommen ist ein Verbot von KI-Anwendungen, mit denen sexualisierte Deepfakes erstellt werden können.

Zwei Personen stehen hinter einer Sicherheitsglasscheibe und blicken auf einen Industrieroboter.
Mehr "Künstliche Intelligenz" mit weniger Auflagen, das wünscht sich die Industrie. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: Bild: IMAGO / Westend61, Bearbeitung: netzpolitik.org

Nachdem die EU-Verhandlungen zum digitalen Omnibus Ende April 2026 vorübergehend geplatzt waren, konnten Rat und Parlament gestern Nacht im Trilog eine vorläufige Einigung erzielen; die Kommission war als Vermittlerin beteiligt.

Die Einigung betrifft die Aufnahme des Verbots von sogenannten KI-Nudifiern in die KI-Verordnung. „Nudifier“ sind Anwendungen, mit deren Hilfe sexualisierte Deepfakes erstellt werden können. Außerdem sollen Auflagen für die Industrie beim Einsatz von risikoreichen KI-Systemen begrenzt sowie zentrale Pflichten aus dem AI Act für Hochrisiko-Systeme deutlich nach hinten verschoben werden – auf Ende 2027 und 2028. Der vorliegende Kompromiss zwischen Rat und Parlament muss noch formal bestätigt werden.

Der Trilog war zuvor an der Frage gescheitert, wie in der Industrie mit der Hochrisiko-Kategorie für KI-Systeme umgegangen werden soll, die bereits durch sektorale Bestimmungen reguliert werden. Zentrale Pflichten des AI Acts für besonders risikoreiche KI-Systeme sollten eigentlich bereits ab dem 2. August 2026 wirksam werden. Der Kompromiss sieht nun vor, dass die Anwendung der KI-Verordnung dort begrenzt wird, wo sektorale Sicherheitsanforderungen vergleichbare KI-Regeln enthalten.

Die EU verabschiedete den AI Act (Verordnung über künstliche Intelligenz) im Mai 2024. Er ordnet KI-Technologie vier abgestuften Risikokategorien zu und regelt Pflichten für die Hersteller und Anbieter von KI-Systemen oder Produkten, die KI-Technologie enthalten. KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko können verboten werden.

Die EU-Kommission möchte die Regelungen im Rahmen des sogenannten Digitalen Omnibus jedoch vereinfachen, um bürokratische Hürden für Unternehmen abzubauen und Europas Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Das Gesetzespaket ist umstritten. Es enthält unter anderem Lockerungen bei der Datenschutzgrundverordnung oder beim Training von KI mit personenbezogenen Daten.

Verbot von KI-„Nudifiern“


Konkret haben sich Parlament und Rat darauf geeinigt, in Zukunft KI-Anwendungen zu verbieten, mit deren Hilfe man sexualisierte Deepfakes erstellen kann. Das Thema wurde zu einem zentralen Vorhaben, nachdem Nutzer*innen mit dem Chatbot Grok Anfang des Jahres binnen weniger Tage Millionen von nicht-einvernehmlichen Deepfakes erstellt hatten.

Bereits Ende März hatte sich das Parlament dafür ausgesprochen, solche KI-Anwendungen zu verbieten. Im Trilog ging es noch um die Details der Formulierung. Das Verbot umfasst jetzt explizit auch das Erstellen von Inhalten, die sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen. Zudem soll es untersagt sein, KI-Anwendungen auf den Markt zu bringen, die ohne Zustimmung Deepfakes von “intimen Teilen einer identifizierbaren Person” oder die Person bei sexuellen Handlungen zeigen.

Die geplante Verschärfung ist nicht die erste EU-Regelung zu Deepfakes. Eine andere Richtlinie sieht bereits vor, dass Mitgliedstaaten die Verbreitung von sexualisierten Deepfakes unter Strafe stellen, wenn diese geeignet sind, einer Person schweren Schaden zuzufügen. Deutschland setzt dies mit dem geplanten Gesetz gegen digitale Gewalt derzeit um. Das geplante Verbot in der KI-Verordnung würde den Fokus von der Bestrafung der Täter*innen auf die Anbieter solcher Anwendungen verschieben.

Im geplanten Text steht nun auch die fehlende Zustimmung der gezeigten Personen als definierendes Merkmal. Fachleute forderten das seit langem. Zugleich kritisiert etwa Ana Ornelas von der European Sex Workers’ Rights Alliance (ESWA), die Beschränkung auf „identifizierbare Personen“. Sie fürchtet, dass dies in der Durchsetzung zu Schlupflöchern führen könnte.

Lockerungen und Fristverlängerung für Industrie


Hochrisiko-KI-Systeme in Bereichen wie Beschäftigung, Bildung, Migration, Strafverfolgung oder kritische Infrastruktur sollen Anforderungen aus dem AI Act erst ab dem 2. Dezember 2027 erfüllen müssen. Für KI in Medizinprodukten, Maschinen oder Spielzeug gilt der 2. August 2028. Anbieter von KI-Systemen müssen diese grundsätzlich in der EU-Datenbank für risikoreiche Systeme registrieren – auch wenn sie der Ansicht sind, die Einstufung als risikoreich träfe nicht zu oder sei ausgenommen.

Die Sonderregelung für Maschinenverordnung schwächt nach Meinung des europäischen Verbraucherverbands BEUC den Verbraucherschutz. Konkret kritisiert der Verband, dass Alltagsgeräte wie Industriemaschinen aus der KI-Aufsicht herausfallen würden. Bei deren Versagen könnten Menschen zu Schaden kommen. Der Deal enthält offenbar auch eine Klausel, mit der die EU-Kommission später weitere KI-Systeme ohne neues Gesetzgebungsverfahren aus dem Geltungsbereich des AI Acts herausnehmen kann. Die Kommission erhalte damit eine Hintertür für künftige KI-Deregulierung.

BEUC-Generaldirektor Agustín Reyna meint, der überhastete Prozess habe ein Gesetz hervorgebracht, das komplizierter und weniger wirksam als vorher sei und vor allem der Industrie nutze.

Zumindest an manchen Stellen scheint der Kompromiss strenger. Die EU-Kommission wollte die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten – etwa Angaben, aus denen Ethnie oder Religion hervorgehen können – zur Bias-Erkennung erleichtern. Rat und Parlament begrenzten hier durch striktere Maßstäbe.


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Correctiv-Recherche: Europol betreibt mutmaßlich illegale Datenanalyseplattformen

07. Mai 2026 um 11:21

Die europäische Polizeibehörde Europol hat offenbar jahrelang eine Schatten-IT betrieben. Mitarbeitende sollen damit widerrechtlich große Mengen an personenbezogenen Daten durchsucht und ausgewertet haben. Dennoch will die EU-Kommission Europol nun mit deutlich mehr Budget und Personal ausstatten.

Ein schwarzes Loch über dem Europol-Gebäude.
Europol betrieb offenbar ein „Schwarzes Loch“ für unregulierte Datenanalyse. – Alle Rechte vorbehalten: Gebäude: IMAGO/IP3press, Schwarzes Loch: BoliviaInteligente/unsplash.com, Bearbeitung: netzpolitik.org

Die europäische Polizeibehörde Europol hat offenbar umfangreiche Mengen sensibler Daten auf einer Schatten-IT gesammelt und ausgewertet. Darunter Ausweisdokumente, Telefonverbindungen, Finanz- und Standortdaten – auch von Personen, die keiner Straftat verdächtigt wurden. Das zeigt eine gemeinsame Recherche von Correctiv, Computer Weekly und Solomon.

„Sie schützen das Gesetz – und brechen es“, zitiert Correctiv einen der anonym bleibenden Europol-Insider, die im Text vorkommen. Internen Dokumenten, geleakten E‑Mails sowie Insiderinformationen von Whistleblower:innen zufolge haben Europol-Mitarbeitende diese Daten entgegen bestehender Sicherheitsvorkehrungen und Datenschutzbeschränkungen abrufen können. Es sei nicht nachvollziehbar, wer zu welchem Zeitpunkt auf die Daten zugegriffen, sie geändert oder gelöscht habe.

Die Veröffentlichung der Recherche fällt für Europol in eine politisch sensible Phase. Noch in diesem Jahr will die EU-Kommission voraussichtlich ein Gesetz einbringen, das Europol in eine „wirklich operative Polizeibehörde“ umwandeln soll. Dafür will die Kommission das Personal und das Budget der Behörde verdoppeln.

Europol habe laut der Recherche zwar einige Datenschutzprobleme öffentlich gemacht. Doch weite Teile ihrer Schatten-IT hat die Behörde mutmaßlich vor dem Europäischen Datenschutzbeauftragten geheimgehalten – darunter ein irreguläres System namens „Pressure Cooker“, mit der Europol offenbar geltende EU-Gesetze umging. Das System ist möglicherweise noch heute im Einsatz.

Das „Schwarze Loch“ für die unregulierte Datenanalyse


Auslöser dafür, die Schatten-IT zu entwickeln, waren die Terroranschläge unter anderem auf das Bataclan-Theater in Paris im November 2015. Damals gründete Europol die Task Force „Fraternité“, der EU-Mitgliedstaaten große Datenmengen zuspielte. Europols Cybercrime-Einheit übernahm daraufhin das sogenannte Computerforensik-Netzwerk (CFN), das im Jahr 2012 mit der Absicht eingerichtet worden war, digitales Beweismaterial zu sammeln.

Obwohl Europol das CFN gemeinsam mit der eigenen IT-Abteilung verwalten sollte, entzog sich das Netzwerk bald jener Aufsicht. Innerhalb weniger Jahre habe sich das CFN weit über seinen ursprünglichen Zweck hinaus entwickelt. Ein ehemaliger hochrangiger Europol-Mitarbeiter bezeichnet es laut der Correctiv-Recherche als „Schwarzes Loch“ für die unregulierte Datenanalyse.

Bis 2019 hätten sich im CFN rund 2.000 Terabyte an Daten angesammelt – fast 420-mal so viele Daten wie die reguläre Kriminaldatenbank von Europol enthielt. In mindestens einem Fall – dem Projekt „Focal Point Travellers“ – sollen sie auch vom US-amerikanischen Inlandsgeheimdienst FBI stammen.

„Europol-Analysten konnten so riesige Mengen an personenbezogenen Daten durchforsten, darunter auch Informationen, die sie nicht hätten speichern dürfen, und diese für kriminalistische Analysen zweckentfremden“, heißt es bei Correctiv.

Datenschutzbeauftragter schlug Alarm


Im Jahr 2019, ein Jahr nachdem die EU-Datenschutzgesetze in Kraft getreten waren, schlug der hauseigene Datenschutzbeauftragte von Europol, Daniel Drewer, intern Alarm. Er warnte die drei stellvertretenden Europol-Direktoren, dass im CFN rund 99 Prozent aller Europol-Daten verarbeitet würden. Laut der Recherche reichen die Sicherheitslücken und Versäumnisse von der „ineffektiven Zuweisung von Sicherheitsrollen und ‑verantwortlichkeiten“ über eine „unzureichende Verwaltung privilegierter Zugriffsrechte“ bis hin zur „Nichteinhaltung der Europol-Sicherheitsvorschriften“. Sollte Europol nicht reagieren, warnte Drewer, könnte ein Verbot des CFN das gesamte operative Geschäft von Europol lahmlegen.

Die Direktorin Catherine De Bolle informierte daraufhin im April 2019 den Europäischen Datenschutzbeauftragten. Nach einer jahrelangen Auseinandersetzung ordnete die Datenschutzbehörde schließlich an, die rechtswidrig gespeicherten Daten zu löschen. Erst im Februar 2026 teilte die Aufsichtsbehörde der Gemeinsamen Parlamentarischen Kontrollgruppe, ein Aufsichtsausschuss für Europol aus europäischen und nationalen Abgeordneten, mit, die fast zehnjährige Prüfung des CFN einzustellen – obwohl Europol zentrale Sicherheitsvorkehrungen noch immer nicht umgesetzt hatte.

„Europol hat über Jahre ein paralleles Datensystem betrieben, das jenseits rechtsstaatlicher Kontrolle arbeitet“, sagt Birgit Sippel (SPD) auf Anfrage von netzpolitik.org. Sie ist Europaabgeordnete und Mitglied des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. „Die Daten unschuldiger Menschen wurden gespeichert und analysiert, ohne dass nachvollziehbar war, wer darauf zugegriffen oder Einträge verändert hat. Das untergräbt das Vertrauen in die Beweissicherheit und die Rechtsstaatlichkeit europäischer Strafverfolgung.“

Obwohl Europol sich jahrelang der Kontrolle entziehen konnte, will die Kommission der Behörde nun mehr operative Befugnisse übertragen, sagt die Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights gegenüber netzpolitik.org. „Es ist dringend erforderlich, dass die EU ihre Pläne überdenkt und Europol tatsächlich für seine rechtswidrigen Praktiken zur Rechenschaft zieht.“

Kocht der „Pressure Cooker“ noch?


Es ist derzeit unklar, ob etwa der „Pressure Cooker“ (zu Deutsch: Schnellkochtopf) weiterhin in Betrieb ist. Damit wird offenbar ein System bezeichnet, in dem operative Daten schnell und ohne Beschränkungen durch EU-Recht gespeichert und analysiert werden können.

Laut Europol sei der „Pressure Cooker“ lediglich eine interne Bezeichnung für das „Internet Facing Operational Environment“ (IFOE), das rechtskonform betrieben werde. Als Europol im Jahr 2025 die „IFOE-Quick Response Area“ dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Konsultation vorlegte, warnte die Aufsichtsbehörde vor „einer vollwertigen Parallelumgebung zur regulären Betriebsumgebung von Europol“.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte erklärte gegenüber Correctiv, er sehe „die Gefahr, dass Europol-Mitarbeiter ‚Angeltouren’ unternehmen könnten, also personenbezogene Daten sammeln, die für laufende strafrechtliche Ermittlungen irrelevant sind – und so Grundrechte verletzen“.

Wie solche Systeme trotz Inspektionen durch den Datenschutzbeauftragten lange Zeit verborgen blieben, beschreibt ein Europol-Insider. Demnach seien die Inspektionen „keine Razzia, bei der IT-Experten Systeme überwachen und Server beschlagnahmen“, sondern vielmehr ein „höfliches Gespräch“.


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Reporter ohne Grenzen: Niedergang der Pressefreiheit setzt sich dramatisch fort

30. April 2026 um 17:12

Journalismus wird weltweit immer häufiger kriminalisiert. Auch in demokratischen Ländern. Zum ersten Mal fallen in der Rangliste von Reporter ohne Grenzen über die Hälfte aller Länder in die schlechtesten Kategorien. Trump hat dabei einen weltweiten Negativ-Effekt auf die Pressefreiheit.

Transparent auf Demonstration mit Aufschrift "Free Mzia Amaghlobeli".
Demonstrierende fordern in Tiflis die Freilassung von Mzia Amaghlobeli. Ihre Inhaftierung gilt als Symbol für die zunehmende Unterdrückung der Pressefreiheit und regierungskritischer Medien in Georgien. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / NurPhoto

Journalismus wird weltweit immer häufiger kriminalisiert. Zu diesem Ergebnis kommt die neue Rangliste der Pressefreiheit 2026 von Reporter ohne Grenzen (RSF). Auch in demokratischen Ländern werde das Recht auf Informationen zunehmend beschnitten.

Gegenüber dem Vorjahr haben sich in 110 von 180 betrachteten Ländern die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Journalismus verschlechtert – und damit in mehr als der Hälfte aller Länder. Vorwände wie „Nationale Sicherheit“, „Desinformation“, „Terrorismus“ und „Extremismus“ würden zunehmend genutzt, um gegen Journalist:innen vorzugehen, heißt es im Bericht.

Die Delegitimierung journalistischer Arbeit wird von vielen Reporter:innen auch in Deutschland (Rang 14) zunehmend als große Bedrohung für den Journalismus wahrgenommen, wie die Nahaufnahme des Reports zeigt. Dass Deutschland erneut im Ranking absinke, sei Ausdruck eines aufgeheizten Klimas, sagt Christian Mihr, Geschäftsführer für Politik und Strategie bei RSF. Journalist:innen empfänden zunehmend starken Druck. Dazu komme die Sorge, für ihre Arbeit öffentlich an den Pranger gestellt zu werden.

55 Angriffe auf Medienschaffende und Redaktionen wurden für 2025 in Deutschland verifiziert. Im Vorjahr waren es 89. Die Dunkelziffer sei hoch. Gefährlich sei demnach vor allem die Recherche im rechtsextremen Milieu. So wurde zum Beispiel Thomas Heise (Spiegel TV) im März 2025 bei einer Neonazi-Versammlung am Berliner Ostkreuz im Gesicht verletzt. Dominik Lenze (Tagesspiegel) im Mai 2025 in Herford. Auch Cyberangriffe und Online-Hetze würden eine zunehmende Rolle spielen.

Tief polarisierend wirke zudem die Berichterstattung über den Gaza-Krieg. Journalist:innen berichten, sie hätten Schwierigkeiten, Menschenrechtsverbrechen der israelischen Armee in derselben Weise aufzugreifen wie bei anderen Konflikten.

Auch Exiljournalist:innen aus Iran (177), Afghanistan (175) oder Russland (172) geraten in Deutschland zunehmend ins Visier ihrer Herkunftsregime. RSF spricht hier von transnationaler Repression.

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Trump hat weltweit Negativ-Effekt

Trump systematisiere in den USA (64) die Pressefeindlichkeit. Die Polizei und die US-Einwanderungsbehörde ICE gingen zunehmend gewaltsam gegen Reporter:innen vor. Die Inhaftierung und Abschiebung des salvadorianischen Journalisten Mario Guevara habe die ohnehin angespannte Sicherheitslage für die Presse verschärft.

Hinzu kämen drastische Kürzungen bei der US Agency for Global Media (USAGM) mit weltweiten Auswirkungen auf die Pressefreiheit: In der Konsequenz kam es zur Schließung oder Verkleinerung vieler internationaler Sender wie Voice of America (VOA), Radio Free Europe/Radio Liberty (RFE/RL) und Radio Free Asia (RFA) – in Ländern, in denen diese Medien verlässliche Informationsquellen darstellen.

In Argentinien (98) und El Salvador (143) seien mit Javier Milei und Nayib Bukele zudem zwei Präsidenten an der Macht, die ihre lautstarkte Unterstützung für Trump und die eigene Pressefeindlichkeit offen zur Schau stellen.

Weltkarte mit farblich markierten Ländern nach dem Grad der Pressefreiheit 2026 von sehr frei bis sehr eingeschränkt
Nur noch jeder Hundertste lebt in echter Pressefreiheit.

Repression und Inhaftierung

In autoritären Staaten hat sich die Lage weiter verschärft. In Russland (172) seien derzeit 48 Medienschaffende inhaftiert, davon 26 aus der Ukraine. Georgien (135) fiel um 21 Plätze in der Rangliste, weil Gesetze zunehmend strategisch umformuliert und gegen Reporter:innen eingesetzt würden.

Beim Krieg in der Ukraine töte Russland immer wieder gezielt auch Journalist*innen. In Gaza wurden zudem seit Oktober 2023 mehr als 220 Journalist:innen durch Angriffe der israelischen Armee getötet, so der Report. „Darunter mindestens 70 bei der Ausübung ihrer Arbeit.“

In der Türkei (163) seien „Beleidigung des Präsidenten“ und „Verunglimpfung staatlicher Institutionen“ ein häufiger Vorwand, um Journalist:innen zu unterdrücken. Der Deutsche Welle-Korrespondent Alican Uludağ ist auf jener Grundlage seit Februar 2026 in Haft.

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Die Anwendung solcher Instrumente fände jedoch zunehmend auch in Demokratien statt. Länder wie Japan (62), die Philippinen (114) und Israel (116), Indien (157) nutzen demnach zunehmend Gesetze unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung oder des Schutzes der nationalen Sicherheit, um gegen Journalismus vorzugehen.

Nur ein Prozent der Weltbevölkerung im grünen Bereich

Nur in sieben Staaten liegt die Pressefreiheit nach Einschätzung von RSF noch im grünen Bereich – also bei „gut“. Diese sieben Staaten machen nur ein Prozent der Weltbevölkerung aus. Erstmals befindet sich mehr als die Hälfte der 180 betrachteten Länder in den beiden schlechtesten Kategorien In der 25-jährigen Dokumentation des  „sehr ernst“ oder zumindest „schwierig“.

„Nur noch einer von 100 Menschen weltweit kann sich durch eine vielfältige, gesunde Medienlandschaft informieren. Auch wenn wir den Niedergang der Pressefreiheit seit einem Vierteljahrhundert dokumentieren, bleibt dieser Befund dramatisch“, kommentiert Mihr.

Den größten Absturz legte Niger (120) mit 37 Plätzen minus hin. In der gesamten Sahel-Region sei die Pressefreiheit durch Angriffe bewaffneter Gruppen drastisch gesunken. Saudi-Arabien (176) sackt nach der Hinrichtung des Journalisten Turki al-Jasser zu den Schlusslichtern China, Nordkorea und Eritrea ab.

Die größten Gewinne für die Pressefreiheit gibt es in Syrien (141). Der Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 und der politische Wandel ließen das Land um 36 Plätze aufrücken. Die Situation für Journalist:innen sei zwar weiterhin „sehr ernst“, aber besonders die rechtliche Bewertung der Pressefreiheit habe sich verbessert. An der Spitze des Rankings stehen wie immer die skandinavischen Länder.


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AI Act: Trilog-Verhandlungen über gelockerte KI-Regeln gescheitert

29. April 2026 um 18:38

Die EU will unter hohem Zeitdruck ihre Regeln für Künstliche Intelligenz aufweichen. Nun sind eigentlich abschließende Verhandlungen gescheitert. Alle Beteiligten machen sich gegenseitig Vorwürfe, am Ende könnten Regeln zum besseren Schutz vor KI-generierten Nacktbildern unter die Räder geraten.

Abgestellter kaputter Bus im Wald.
Dem "Digitalen Omnibus" geht's nicht gut. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Arno Ryser

Die EU-Institutionen können sich weiter nicht auf eine abgeschwächte Fassung der KI-Verordnung einigen. Medienberichten zufolge sind gut zwölfstündige Trilog-Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission am Dienstag gescheitert.

Ein zentraler Streitpunkt war offenbar eine vorgeschlagene Ausnahme für risikoreiche KI-Systeme in der Industrie, wie Table Media [€] berichtet. Das Parlament hatte demzufolge vorgeschlagen, die sektorspezifischen Regelungen zu ändern: Industriemaschinen sollten demnach aus der Hochrisiko‑Kategorie herausfallen. Entscheidend für eine Einstufung als Hochrisiko sollte stattdessen die tatsächliche Sicherheitsfunktion der KI werden. Rat und Parlament sind sich in dieser Frage jedoch uneins.

Gestritten wurde dem Bericht zufolge zudem über ein Verbot sogenannte „Nudifier“-Anwendungen. Das sind generative KI‑Systeme, die Menschen auf Foto- oder Videomaterial entkleiden können. Das Parlament möchte nicht‑einvernehmliche intime Inhalte verhindern, es konnte jedoch keine Einigung darüber erzielt werden, welche Körperteile darunterfallen.

Das kritisiert unter anderem Eva Lejla Podgoršek, Senior Policy Managerin bei AlgorithmWatch. Es sei wichtig, „dass die wenigen guten Vorschläge nicht unter die Räder geraten.“ Das geplante Verbot von KI-Systemen, die nicht einvernehmliche sexualisierende Deepfakes ermöglichen, sei ein wichtiger Baustein, um Betroffene wirksam zu schützen.

Wenn drei sich streiten, freut sich niemand


Die Anpassungen der bereits im August 2024 in Kraft getretenen KI-Verordnung sollen im Rahmen des sogenannten Digitalen Omnibus erfolgen. Mit dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Gesetzespaket sollen Vorschriften im digitalen Sektor vereinfacht werden, um bürokratische Hürden für Unternehmen abzubauen und Europas Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Das Paket ist jedoch umstritten. Es enthält auch Lockerungen der Datenschutzgrundverordnung, etwa beim Training von KI mit personenbezogenen Daten oder einer Neudefinition personenbezogener Daten.

Während die Verhandlungen über den Daten-Omnibus sich offenbar länger hinziehen, machten die Beratungen über den KI-Omnibus schnell Fortschritte. Die Zeit drängt: Zentrale Pflichten des AI Acts für besonders risikoreiche KI-Systeme werden ab dem 2. August 2026 wirksam. Diese Fristen sollen mit dem Omnibus aufgeschoben werden. Gestern sind die finalen Verhandlungen allerdings bereits zum zweiten Mal geplatzt.

Laut Table Briefings sieht die zypriotische Ratspräsidentschaft keine Schuld bei sich: „Wir sind mit einer sehr konstruktiven Haltung in die heutige Sitzung gegangen und haben konkrete Vorschläge zur Lösungsfindung unterbreitet“. Man habe während der Verhandlungen ein hohes Maß an Flexibilität gezeigt, aber keine Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielen können. Das Ziel der Vereinfachung werde jedoch weiterhin verfolgt.

Stimmen aus dem Parlament sehen dies anders. Es sei „inakzeptabel, dass die Ratspräsidentschaft nicht bereit war, einen substanziellen Kompromiss zu machen, um die Überregulierung von KI zu beenden“, sagte die Europaabgeordnete Svenja Hahn (FDP). Michael McNamara (parteilos), Verhandlungsführer für das EU-Parlament, räumte in einem Interview mit Tech Policy Press jedoch selbst ein, dass die vorgeschlagene Verlagerung in sektorale Gesetze „eher zu Deregulierung als zu einer Vereinfachung führen könnte“.

Schwere Vorwürfe kommen von den Grünen im EU-Parlament, insbesondere gegenüber deutschen Konservativen, wie Euractiv berichtet. Sie werfen der Europäischen Volkspartei vor, das Omnibus-Gesetz bewusst zu verzögern und dabei auch die Hilfe von rechtsextremen Parteien im Parlament in Anspruch zu nehmen. Merz wolle noch weitergehende Lockerungen der KI-Regeln, als sie derzeit verhandelt würden. Das wiederholte Scheitern lassen der Verhandlungen sei ein Schachzug, um Zeit zu gewinnen und so die Positionen der EU-Mitgliedstaaten zu beeinflussen.


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Informationsfreiheit: Thüringen will sich von Transparenz entlasten

23. April 2026 um 17:35

In einem „Entlastungsgesetz“ der Thüringer Brombeerkoalition versteckt sich die Abwicklung staatlicher Transparenzpflichten. Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern stattdessen eine Verbesserung des bestehenden Transparenzgesetzes und mehr Digitalisierung in der Verwaltung.

Ein Mann im Anzug steht vor einem Stapel Dokumentenmappen, die mit farbigen Haftnotizen markiert sind.
Nochmal genauer hinsehen? Unter Mario Voigt (CDU) will Thüringen Transparenzgesetze aufweichen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO und Bernd Elmenthaler / Montage: netzpolitik.org

Die Thüringer Regierungskoalition (CDU, SPD, BSW) will im Namen der Modernisierung ein sogenanntes „Entlastungsgesetz“ verabschieden und damit nach eigenen Angaben die Bürokratie abbauen. Die Maßnahmen haben demnach das „Ziel, Abläufe zu vereinfachen und Ressourcen zu schonen“.

Das sieht Arne Semsrott, Transparenz-Experte und Chefredakteur von FragDenStaat, anders. Gegenüber netzpolitik.org äußert dieser: „Die längst überfällige Veröffentlichungspflicht für Kommunen auf den letzten Metern noch zu streichen, passt zur peinlichen Digitalisierungs- und Demokratieverweigerung von CDU und SPD. Dass der BSW daran mitwirkt, ist auch kein Wunder.“

Die Open Knowledge Foundation (OKF), Wikimedia und der Hackspace Jena kritisieren das Gesetzesvorhaben ausführlich in ihren parlamentarischen Stellungnahmen. Der Stellungnahme des Hackspace schließt sich der Chaos Computer Club (CCC) an. Sie alle kommen zu ähnlichen Ergebnissen: Das geplante Entlastungsgesetz baut Transparenz gegenüber den Bürger:innen und Presse ab – und verfehlt sein Modernisierungsziel. Bisherige Fortschritte würden mit dem Gesetz zunichtegemacht. Auch das ausgewiesene Ziel der Landesregierung, die Effizienz zu erhöhen, werde verfehlt. Nicht trotz, sondern aufgrund des Rückbaus.

Transparenzpflicht soll Kann-Bestimmung werden

Die Organisationen sehen im Entlastungsvorhaben vor allem einen Rückbau des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) aus dem Jahr 2019. Thüringer Behörden stellen aufgrund des Gesetzes amtliche Informationen unaufgefordert auf dem Thüringer Transparenzportal (TTP) zur öffentlichen Verfügung. Diese Veröffentlichungspflichten sollen nun „zusammengekürzt werden – getarnt als ‚Bürokratieentlastung'“, moniert der CCC.

Die Vorschriften des Transparenzgesetzes sollen in „Kann-Bestimmungen“ umgewandelt werden, die auf Freiwilligkeit setzen und damit zu weniger Transparenz führen, heißt es dazu in der Stellungnahme des Hackspace Jena. „Der geplante § 6 Abs. 3 S. 1 ThürTG schafft die bisherige Transparenzpflicht de facto ab. Die Informationen aus dem gekürzten Katalog können eingestellt werden. Damit ist zu erwarten, dass die ohnehin sehr dürftigen Informationen im TTP noch weniger werden.“

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Timo Melzer kritisiert die Änderungen in der Anhörung zum Gesetzesvorhaben. Sein Amt spreche sich deutlich gegen eine Umwandlung von Soll- in Kann-Bestimmungen aus. Dies diene „nicht dem Zweck des Thüringer Transparenzgesetzes, der die Förderung der demokratischen Meinungs- und Willensbildung sowie die Ermöglichung der Kontrolle staatlichen Handelns verfolgt“. Beides sei in der heutigen Zeit „wichtiger denn je, auch gerade im Hinblick auf Fake News“, so Melzer. Ohne eine verbindliche Veröffentlichungspflicht würde zudem die Qualität und Quantität der Informationen im TTP erheblich reduziert werden.

Frustrierendes Transparenzportal

Melzer sagt, dass durch die Änderung sogar ein höherer Verwaltungsaufwand möglich sei. Er ist davon überzeugt, dass die Attraktivität des TTP durch konsequente Digitalisierung gesteigert werden kann. Die tatsächliche Nutzung der Plattform ließe sich demnach erhöhen, wenn die Nutzbarkeit der Webseite verbessert werde. Beispielsweise durch ein verbessertes IT-Design und KI-Unterstützung auf dem Portal.

Der Hackspace Jena kritisiert in diesem Zusammenhang die ohnehin dürftige Bilanz des staatlichen Portals im Vergleich mit anderen Bundesländern: Seit Inkrafttreten des Transparenzgesetzes Im Jahr 2020 seien insgesamt nur 907 Dokumente eingestellt worden. Gleichzeitig habe Hamburg insgesamt 170.000 Dokumente veröffentlicht. In Rheinland-Pfalz seien es 31.000 Dokumente.

Der Hackspace kritisiert auch die technische Umsetzung des Portals selbst: Aus Sicht der Psychologie und Kognitionsforschung führten lange Ladezeiten bereits ab 5 Sekunden zu einem Gefühl von Verunsicherung und Vertrauensverlust bei den Nutzenden. Ab 15 Sekunden sei es Frustration. Nutzende würden eine Webseite unter solchen Umständen wieder verlassen – und beim TTP läge die vollständige Ladezeit zwischen 20 und 47 Sekunden. Netzpolitik.org hat die langen Ladezeiten in einer Stichprobe ebenso nachvollziehen können.

De facto Rückabwicklung zum Informationsfreiheitsgesetz

„Letztlich entwickelt sich das Transparenzgesetz zurück und ist damit im Kern nur noch ein Informationsfreiheitsgesetz“, so der Hackspace Jena in der Stellungnahme. Berichtspflichten an den Landtag entfielen. Beispielsweise für Gutachten, Stellungnahmen von Verbänden und für Kabinettsvorlagen würden Ausnahmen geschaffen. Es würden damit genau jene Dokumente herausgelöst, die für informierte gesellschaftliche Teilhabe zentral seien.

„Ein Ziel eines Transparenzgesetzes sollte es sein, den Bürgerinnen und Bürgern Informationen auch während des normsetzenden Verfahrens zur Verfügung zu stellen“, so Hackspace Jena. Die Ausnahmen sorgten nun dafür, dass Dokumente „erst nach Abschluss des Verfahrens und auf Antrag zur Verfügung stehen“. Damit werde die Möglichkeit eingeschränkt, das Verfahren überhaupt noch beeinflussen zu können.

Informationsfreiheitsgesetze regeln den voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen. Doch unter dieser Maßgabe bleibt Transparenz auf die Eigeninitiative von Bürger:innen und Journalist:innen angewiesen – die Informationen müssen extra angefragt werden. Transparenzgesetze verfolgen demgegenüber das Ziel, die Behörden zu einer unaufgeforderten Veröffentlichung zu verpflichten.

Laut der Stellungnahme der OKF, Betreiberin der Plattform FragDenStaat, werde nun aus der Pflicht, digitale Dokumente vorzulegen, ein Ermessen, dies zu verweigern. Auch die Rechte des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit würden de facto abgeschwächt.

Abbau von Transparenz führt zu Ineffizienz

Die Thüringer Landesregierung begründet das „Entlastungsgesetz“ mit zwei Hauptargumenten: Die Transparenzpflicht würde Personalressourcen binden. Ein prominent genanntes Beispiel ist dabei der Aufwand durch Schwärzungen. Zudem werde das Portal ohnehin kaum genutzt, während kommerzielle Suchmaschinen in der Regel schnellere Ergebnisse lieferten. Beide Argumente seien laut den Stellungnahmen ungültig – und zwar unter Berufung auf den Evaluationsbericht, den die Landesregierung selbst beim Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Auftrag gegeben hat.

Laut der OKF kam das Institut in dem rund 200 Seiten starken Bericht zu dem Ergebnis, dass es am Vollzug der Regelungen mangele – nicht, dass der Verwaltungsaufwand ein Problem darstelle. Vielmehr gäbe es „‚deutliche Vollzugsdefizite‘ beim Einstellen von Informationen, die auch auf unklare Formulierungen in den §§ 5 und 6 ThürTG zurückzuführen seien“.

„Anstelle einer Abschwächung der Transparenz empfiehlt die Evaluation eine Schärfung der Definitionen sowie die Verfolgung des in anderen Bundesländern gängigen ‚Access for one – Access for all‘-Ansatzes, bei dem individuell beantragte Informationen automatisch auch ins Transparenzportal überführt werden“, so die OKF. Es könne zudem keine Lösung sein, die Bereitstellung staatlicher Informationen an Privatkonzerne zu übertragen – zumal bei Suchmaschinen ohnehin nur gelistet werden könne, was vorher auch veröffentlicht wurde.

Regierungskoalition ignoriert Evaluationsbericht

Auch der Hackspace Jena quittiert der Landesregierung insgesamt: „Bei dem vorliegenden Entwurf ist nicht zu erkennen, dass diese Vorschläge umgesetzt worden oder dass diese Erkenntnisse irgendwie in den Entwurf eingeflossen sind.“

Dem Aufwand von Schwärzungen ließe sich durch eine konsequente Digitalisierung der Verwaltung ebenfalls begegnen, so die Stellungnahme von Wikimedia, und zwar automatisiert, „technisch wirksam und ohne weiteres Zutun“ indem personenbezogene Sachverhalte in Dokumenten maschinenlesbar codiert werden. Es sei demnach die IT-Infrastruktur zu modernisieren, die gleichsam die Voraussetzung für weitere Modernisierungsvorhaben sei.

„Die geplanten Änderungen des Thüringer Transparenzgesetzes gehen an der ausweislichen Zielstellung des Thüringer Entlastungsgesetzes vorbei“, kritisiert Wikimedia ferner. Wenn die Handlungsfähigkeit und Effizienz der Verwaltung durch das ThürTG beeinträchtigt werde, sei dies lediglich ein Indikator für mangelnde Verwaltungsdigitalisierung. Die automatisierte Veröffentlichung von Dokumenten schaffe nicht nur Transparenz, sondern auch eine Grundlage für viele weitere alltägliche Behördenabläufe – intern oder im Austausch mit den Bürger:innen.

Probleme bei personellen Ressourcen ausgerechnet durch den Abbau von Transparenzvorschriften lösen zu wollen, sei deshalb kontraproduktiv, so Wikimedia. Grundlegende Ursachen würden dadurch nicht angegangen, sondern lediglich die „sichtbaren Konsequenzen abgeschafft“. Dies mache es in der Zukunft umso schwerer, Effizienzprobleme zu erkennen.

Gemeinde- und Städtebund begründet mit Personalmangel

Dr. Carsten Rieder, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen, argumentiert in der Anhörung zum Gesetzesvorhaben dennoch mit einer Mehrbelastung für die Kommunen. Transparenz werde prinzipiell unterstützt, aber durch die Pflichten entstünden personelle Mehrbelastungen im Verwaltungsalltag. Zudem gäbe es Berichte von Einzelfällen, in denen Verwaltungseinheiten mit Anfragen überhäuft würden. Die Transparenzgesetze könnten demnach „ansatzweise missbräuchlich“ genutzt werden, um „Verwaltungen lahmzulegen“.

Melzer sieht auch in dieser Hinsicht das Potenzial bei technischen Lösungen, die Missbrauch verhindern können. Nach seinem Kenntnisstand würden Mitarbeitende der Kommunen das TTP zudem selbst nutzen, um sich einen schnellen Informationsüberblick zu verschaffen.


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Weizenbaum Report 2026: Demokratie erfordert Trotz

21. April 2026 um 05:30

Die Bevölkerung nimmt Gewalt gegen Politiker:innen zunehmend als Bedrohung für die Demokratie wahr. Zu dieser Einschätzung kommt der aktuelle Weizenbaum-Report zu politischer Partizipation. Auch Hass und Falschinformationen prägen den Alltag im Netz und beeinflussen die Bereitschaft zur Teilnahme an gesellschaftlichen Debatten.

Menschen auf einer Demonstration.
Menschen, die Gewalt gegen Politiker:innen wahrnehmen, demonstrieren mehr. Aber Politiker:innen werden, tun sie deshalb nicht. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Tobias

Gewalt gegen Politiker:innen richtet sich gegen die politische Gesinnung und soll vor allem eines bewirken: Menschen einschüchtern. Der aktuelle Weizenbaum Report 2026 greift die gesellschaftliche Wahrnehmung physischer wie verbaler Gewalt auf und fragt, wie sich diese auf die Menschen in einer Demokratie auswirkt.

In Zusammenarbeit mit der Freien Universität Berlin erforscht das Weizenbaum-Institut seit dem Jahr 2019 das gesellschaftliche Verhältnis zu politischer Partizipation. Als Grundlage des aktuellen Reports dienen Befragungen aus dem Jahr 2025. Für die repräsentative Datenerhebung wurden insgesamt 1740 Telefon-Interviews herangezogen. 73 Prozent der Befragten hatten zudem bereits im Vorjahr teilgenommen.

Das Ergebnis: Menschen, die Drohungen und Gewalt gegen Politiker:innen wahrnehmen und die Demokratie deshalb als bedroht sehen, demonstrieren mehr, bauen eher Kontakt zu Politiker:innen auf und beteiligen sich häufiger an Petitionen. Die Wahrnehmung von Gewalt scheint auf diese Weise zunächst nicht mit geringerer politischer Beteiligung der Bevölkerung im Zusammenhang zu stehen, so der Report.

Feld politischer Kandidat:innen dünnt aus

Straftaten gegen Mandatsträger:innen finden laut dem Bericht regelmäßig mediale Aufmerksamkeit und auch die Zahl der gemeldeten Fälle sei 2025 im Vergleich zum Vorjahr um zwölf Prozent gestiegen. 81 Prozent der Befragten halten Gewalt gegen Politiker:innen für verbreitet. Über zwei Drittel der Befragten halten deshalb die Demokratie für bedroht. Dass dies möglicherweise mit höherer politischer Partizipation der teilnehmenden Befragten im Zusammenhang steht, scheint zunächst ein ermutigendes Ergebnis.

Dennoch ist laut Report zu klären, ob der Zusammenhang kausal ist – also ob diese Wahrnehmung der Gefahr tatsächlich mobilisierend wirkt. Eine Möglichkeit ist, dass diese Menschen schlicht politisch aktiver sind, vermutet Katharina Heger, Erstautorin des Weizenbaum-Reports: „Eventuell kommt diese Wahrnehmung also aus dem eigenen Erleben in der Fußgängerzone, auf der Demo oder am Wahlkampfstand, denn bei der vernetzten politischen Beteiligung sehen wir diesen Zusammenhang nicht“.

Zugleich zeigt der Report auch: Wer die Demokratie durch Gewalt bedroht sieht, kann sich eher nicht vorstellen, selbst ein politisches Amt auszuüben. Dies führe im kommunalen Bereich bereits dazu, dass Mandatsträger:innen ihre Ämter aufgeben oder sich zu wenige Kandidat:innen finden, sagt Prof. Dr. Martin Emmer von der FU Berlin: „Grundsätzlich sehen die Menschen die Übernahme eines politischen Amtes ohnehin nicht so sehr als Bürgerpflicht an wie andere Formen politischer Partizipation, deshalb schlagen die Folgen dieser Wahrnehmungen von Drohungen und Gewalt hier besonders deutlich durch. Drohungen und Gewalt gegen Politiker:innen sind also nicht allein deren Problem, sondern eine Bedrohung für die Demokratie insgesamt.“

Bedarf an zivilisiertem Umgang im Netz

Seit 2019 messen die Forschenden die Vorstellung dessen, was gute Bürger:innen tun – etwa zur Wahl gehen oder Gesetze befolgen. Auch diskursive Bürgernormen im Netz werden seither untersucht.

Das Internet hat sich dabei laut Report zur etablierten Informationsquelle für Nachrichten und politische Inhalte entwickelt. Zwei Drittel der Bevölkerung informieren sich regelmäßig online. Auch das Wachstum sozialer Medien scheint nicht abzureißen. 2025 lag der Anteil bei 36 Prozent – fünf Prozentpunkte mehr als im Jahr 2021. Videoplattformen wie YouTube gewinnen laut der Studie an Bedeutung. Hier liegt der Anteil mit 47 Prozent um 6 Prozentpunkte höher als 2021.

Die Bedeutung der Diskurspflege ist dabei laut Studienlage gewachsen: 83 Prozent der Befragten finden es wichtig, sich für einen respektvollen Umgang in Online-Diskussionen einzusetzen. 75 Prozent der Befragten finden es zudem wichtig, gegen Hass und Hetze einzutreten, sowie 71 Prozent, auch auf Falschmeldungen hinzuweisen.

Zwölf Prozent der Befragten berichten zudem, in der Konfrontation mit Hasskommentaren Gegenrede geleistet zu haben. 15 Prozent meldeten diese an die Plattformen. Dabei verhalten sich Altersgruppen unterschiedlich. 53 Prozent der unter 30-Jährigen meldeten Hasskommentare, bei den über 50-Jährigen waren es lediglich 9 Prozent.

Auch bei Falschinformationen steige die Gegenwehr, so die Untersuchung. 32 Prozent der Befragten geben an, den Wahrheitsgehalt von Meldungen zu überprüfen, 25 Prozent warnen andere vor Falschnachrichten und zwölf Prozent geben an, diese an die Plattform zu melden. Analog zu den Hasskommentaren gibt es auch hier einen Kontrast: Unter 30-Jährige prüfen vermeintliche Falschnachrichten auf ihren Wahrheitsgehalt mit 60 Prozent am meisten, die über 50 Jährigen prüfen jedoch nur noch zu 26 Prozent.

Neues Bild bürgerlicher Normen

„Jüngere, die auch im digitalen Raum sozialisiert wurden, haben einen anderen Zugang zu Plattformfunktionen“, sagt Heger. „[Ältere] übertragen vermutlich eher die offline erlernten Formen der Zivilcourage auf den digitalen Raum, etwa die soziale Intervention und direkte Konfrontation, wie sie auch auf der Straße dazwischen gehen würden.“

Der persönliche Einsatz gegen Hasskommentare und Falschinformationen werde also zunehmend als etablierte Form bürgerschaftlichen Engagements verstanden. Menschen treten demnach auch im Netz vermehrt für demokratische Grundwerte ein. Insgesamt zeige sich laut Report, dass die traditionellen Vorstellungen guter Bürger:innenschaft zunehmend mit den Erfahrungen aus dem Netz ergänzt werden.

Das Thema Künstliche Intelligenz könne dabei eine Rolle spielen: Die zunehmende Verbreitung KI-generierter Inhalte – darunter auch sogenannte Deepfakes – kann dazu beitragen, dass Menschen sensibler für Falschinformationen werden, mutmaßt die Studie. Dennoch wirke sich die zunehmende Verbreitung von Falschinformationen bei den audiovisuellen Inhalten besonders negativ aus, sagt Mitautor Christian Strippel, gerade deshalb, „weil wir gewohnt sind, zu glauben, wenn wir etwas ‚mit eigenen Augen‘ gesehen haben.“

Gräben, die bleiben

Wer eine höhere Schulbildung hat, kommentiert und teilt laut Report fast doppelt so häufig wie Menschen mit formal niedrigem Bildungsabschluss. Menschen mit höherer Bildung verfügen demnach über mehr politische Teilhabe im digitalen Raum – also genau dort, wo ein wachsender Teil der öffentlichen Debatte stattfindet. Laut Emmer spielen Bildungsunterschiede im Digitalen so eine deutlich höhere Rolle als bei traditionellen Partizipationsformen: „Besser Gebildete haben besseren Zugang zu relevanten Informationen und können damit online aber auch offline deutlich mehr Einfluss ausüben.“

Zudem zeigt sich ein Geschlechter-Unterschied: Frauen halten sich laut der Studie bei der sichtbaren Beteiligung im Netz zurück. Sie kommentieren und teilen deutlich seltener politische Inhalte, was ihre öffentliche Sichtbarkeit verringert. Beim Teilen von Petitionen sind sie dagegen aktiver.

„Wer selbst postet oder kommentiert, stellt den eigenen Standpunkt in den Mittelpunkt und macht ihn stärker sichtbar. Wir sehen immer wieder, dass Frauen eine geringere politische Selbstwirksamkeit berichten, also dass das Gefühl, sich mit Politik auszukennen und sich wirksam und sinnvoll einbringen zu können, bei Frauen im Durchschnitt geringer ausgeprägt ist als bei Männern“, sagt Heger. Zu diesem Ungleichgewicht trage auch die vorherrschende digitale Diskussionskultur bei: „Frauen, die sich politisch positionieren, insbesondere mit feministischen Standpunkten, werden immer wieder zur Zielscheibe von verbalen Attacken.“

Vertrauen in die Medien

Das Vertrauen in die etablierten Medien fällt dabei geteilt aus: Nur knapp die Hälfte der Befragten gibt an, den etablierten Medien zu vertrauen, wenn es „um wirklich wichtige Dinge“ geht – beispielsweise Umweltprobleme, Gesundheitsgefahren, politische Skandale und Krisen. Etwa ein Fünftel habe dieses Vertrauen nicht, während 29 Prozent sich in dieser Frage ambivalent zeigen.

Ein zwingender Grund zur Beunruhigung sei dies jedoch nicht, denn für eine offene und vielfältige Gesellschaft sei Unzufriedenheit mit Medien normal, so Emmer: „‚Nordkoreanische‘ Zustimmungswerte von 90 Prozent oder mehr würden mich eher misstrauisch machen.“

Gleichzeitig sei indes zu beobachten, dass das Phänomen der Nachrichtenvermeidung zunimmt. „Es gibt eine noch kleine, aber langsam und stetig wachsende Gruppe von Menschen, die sich vollständig von Medien abwenden, was mittelfristig durchaus ein Problem werden kann“, sagt Emmer. „Denn diese Menschen sind dann deutlich leichter durch sogenannte ‚alternative Medien‘ oder Verschwörungserzählungen ansprechbar.“


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EuGH präzisiert: Sampling geht klar

15. April 2026 um 17:22

Der legendäre Urheberrechtsfall „Metall auf Metall“ geht in die letzte Runde. Der Europäische Gerichtshof hat gerade nach weitläufiger Auffassung das Recht auf Remix und Sampling gestärkt. Jetzt muss noch der Bundesgerichtshof final entscheiden.

Vier Musiker stehen hinter elektronischen Instrumenten vor einer großen, farbigen, geometrischen Lichtprojektion
Kraftwerk live bei einem Konzert. Die Band hatte 1999 wegen eines Samples geklagt. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Future Image

Der Europäische Gerichtshof hat eine Entscheidung präzisiert, die es ermöglicht, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung ihrer Rechtsinhaber:innen zu verwenden. Demnach müssen bestimmte Voraussetzungen zutreffen, damit ein Sample als erlaubtes „Pastiche“ gilt.

27 Jahre – so lange streiten sich der Musikproduzent Moses Pelham und die Band Kraftwerk bereits vor Gericht. Recht auf Sampling gegen Urheberrecht. Gestritten wird um einen zwei Sekunden langen Musikschnipsel aus dem Kraftwerk-Song „Metall auf Metall“. Der stammt aus 1977. Rund 20 Jahre später schnitt Pelham aus den zwei Sekunden die Dauerschleife für den Song „Nur mir“ von Sabrina Setlur. Kraftwerk klagte 1999 dagegen.

Das Oberlandesgericht Hamburg, der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof – sie alle haben sich im letzten Vierteljahrhundert mit dem Fall beschäftigt. Derweil ist das Samplen gängige Kulturpraxis, nicht nur in HipHop und Techno.

Um eine Rechtsgrundlage zu schaffen, führte die EU 2019 eine „Pastiche-Regel“ ein, die 2021 im deutschen Urheberrecht verankert wurde. Dort heißt es in § 51a Karikatur, Parodie und Pastiche: „Zulässig ist die Vervielfältigung, die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches. Die Befugnis nach Satz 1 umfasst die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des genutzten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Wann ist Pastiche Pastiche?

Nun hat der Europäische Gerichtshof sich zur Tragweite der Ausnahme für „Pastiches“ im Zusammenhang mit dem Sampling geäußert. Demnach sei entscheidend, ob die Neuschöpfung im Zuge des Samplings mit den urheberrechtlich geschützten Werken einen „erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog“ führe, „gleichzeitig aber wahrnehmbare Unterschiede“ aufweise. Beispielsweise in Form einer offenen Nachahmung des Stils oder kritischer Auseinandersetzung. Auf diese Weise solle ein angemessener Rechts- und Interessenausgleich zwischen Rechteinhaber:innen und der Kunstfreiheit gesichert werden. Eine Nachahmung ohne erkennbare Auseinandersetzung mit dem Original sei demnach kein zulässiges Pastiche.

Nach weitläufiger Interpretation hat der Europäische Gerichtshof damit das Recht auf Remix und Sampling gestärkt – und damit geht der Fall „Metall auf Metall“ in die letzte Runde und zurück an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Dieser muss nun entscheiden, ob Pelham sich in dem Song von 1997 in einem ausreichenden Dialog mit „Metall auf Metall“ befindet und wahrnehmbare Unterschiede bestehen.

Das Oberlandesgericht Hamburg hatte bereits festgestellt, dass die Rhythmussequenz trotz leichter Abwandlung in „Nur mir“ als Anspielung auf das Original erkennbar bleibe – darauf weist der Europäische Gerichtshof hin. Fraglich ist jetzt, ob der Bundesgerichtshof dieser Auffassung folgen wird.


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Studie der Medienanstalten: Debattenkultur im Netz erodiert

10. April 2026 um 18:23

Die Bereitschaft, sich an Debatten in Sozialen Medien und in Online-Kommentarbereichen zu beteiligen, sinkt. Ein zentraler Grund dafür ist die Diskursqualität, die zunehmend als negativ wahrgenommen wird, so das Ergebnis einer Studie der Medienanstalten.

Zwei brennende Streichhölzer brüllen sich gegenseitig an.
In Online-Debatten fliegen oft die Funken. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Dreamstime

Plattformen-Nutzer:innen und Social-Media-Redakteur:innen sind sich offenbar gleichermaßen einig: Die Debattenkultur im digitalen Raum verschlechtert sich zunehmend. Zu diesem Ergebnis kommt die „Transparenz-Check“-Studie der Medienanstalten. Konstruktive Debatten seien online demnach „kaum noch möglich“ und würden zum Teil gar als unwillkommen wahrgenommen. Dennoch wünsche sich eine deutliche Mehrheit der Befragten einen konstruktiven Austausch.

Mit der als negativ wahrgenommenen Diskursqualität sinkt offenbar auch die Bereitschaft, in den Kommentarspalten mitzudiskutieren. Der häufigste Grund dafür sei die aggressive Stimmung. Dementsprechend werde der respektvolle Umgang miteinander als zentral dafür angesehen, sich mehr zu beteiligen.

Zur Meinungsfreiheit im digitalen Raum liegen bei den Befragten zwei gegensätzliche Wahrnehmungen vor. Eine Gruppe versteht darunter, ohne Sorge vor Hass und Abwertung sprechen zu können. Die andere Gruppe will dagegen grundsätzlich alles ungehindert sagen dürfen. Besonders Menschen, die der AfD zuneigten, hätten das Gefühl, in ihrer Meinungsäußerung eingeschränkt zu sein. Wähler:innen der Linken oder der Grünen gaben dagegen häufiger an, frei artikulieren zu können.

Vertrauen in Soziale Medien ist sehr gering

Der Studie nach gibt es zwischen den Plattformen große Unterschiede. Im Vergleich zu Instagram würden Facebook und Twitter/X als wesentlich problematischer wahrgenommen – insbesondere von ehemaligen Nutzenden der Plattformen. Die schlechte Diskursqualität dort sei demnach einer der Gründe, warum Nutzende den Plattformen den Rücken kehren.

Facebook sei die Plattform, die am zweithäufigsten genutzt werde. Gleichzeitig ist sie die meistgenutzte Plattform, auf der Nutzende journalistische Beiträge lesen und kommentieren. Trotz Klarnamen werde die Atmosphäre dort aber als „toxisch“ wahrgenommen.

Das Vertrauen in die Sozialen Medien fällt insgesamt sehr gering aus. Dennoch gibt etwa ein Drittel der Befragten an, in den Kommentaren unter journalistischen Beiträgen bei Facebook, Instagram und YouTube mitzulesen.

„Vertrauen und Laune sinken nach dem Lesen von Kommentaren“

Ein Viertel derer, die aktiv kommentieren, wollen zumeist nur ihre Meinung äußern; knapp ein Viertel von ihnen will andere überzeugen und etwa jede achte Person möchte lediglich ihren Ärger kundtun. „Insgesamt überwiegen die negativen Auswirkungen von Diskursen in den Sozialen Medien“, so ein Fazit der Studie. „Extreme Meinungen überwiegen, Vertrauen und Laune sinken nach dem Lesen von Kommentaren.“

Allerdings zeigten die durchgeführten Experimente, dass eine erkennbare Moderation entscheidend dafür sein kann, dass die Diskursqualität positiver wahrgenommen wird. Je strenger moderiert wird und je konstruktiver der Austausch ist, desto respektvoller und ausgewogener wird der Diskurs wahrgenommen. Allerdings sind die Ressourcen für ein konstruktives Community-Management oftmals knapp.

Bei den Befragten bleibt unterm Strich eine Grundskepsis: Sie bezweifeln, dass Online-Diskurse überhaupt funktionieren und Kommentare zu neue Perspektiven führen können. Eine Mehrheit hat laut Studie das Gefühl, dass Online-Diskussionen spalten.

Desinformation und Bots

Die Anforderungen an das Community-Management sind in den vergangenen Jahren gewachsen. Verantwortlich dafür sind die steigende Zahl an Kommentaren und der zunehmend raue Tonfall. Zudem nehme der Anteil an Desinformation und Fake News zu.

Auch die Bedeutung von Bots hat die Studie unter die Lupe genommen. Insgesamt wurden vier Prozent der Kommentare als „wahrscheinliche Bot-Kommentare“ klassifiziert. Bei kontroversen Themen seien deutlich höhere Werte zu verzeichnen.

Eine Mehrheit der Befragten ist der Ansicht, aufgrund der Bot-Aktivität könnten sie sich im Netz inzwischen kaum noch mit echten Menschen austauschen.

Eine noch größere Rolle als die Bots spielen Trolle, Fake-Accounts und koordinierte Kommentar-Ströme. Diese würden laut den befragten Moderator:innen dazu genutzt, um den Verlauf von Diskussionen in Kommentarspalten gezielt zu beeinflussen.

Vorgehen der Studie

Der „Transparenz-Check“ der Medienanstalten ist dreistufig aufgebaut: Inhaltsanalyse, qualitative Tiefeninterviews und quantitative repräsentative Befragung.

Die Inhaltsanalyse zur Ermittlung der Rolle von Bots beruht auf Tausenden von Kommentaren unter insgesamt 39 Beiträgen von Bild, Der Spiegel, Süddeutsche Zeitung, Die Zeit sowie auf den Plattformen Facebook, Instagram und YouTube.

Elf Tiefeninterviews haben die Forschenden mit Personen aus Social-Media-Redaktionen, aus dem Community-Management sowie mit weiteren Expert:innen durchgeführt. Die quantitative repräsentative Befragung fand mit mehr als 3000 Internetnutzenden statt.


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Hype um Prediction Markets: Wetten, dass Jesus vor 2027 zurückkehren wird

10. April 2026 um 13:41

Prediction Markets sind in vielen Ländern illegal. Das Wetten auf zukünftige politische und gesellschaftliche Ereignisse wird aber immer populärer. Dabei sind die Wetten manipulationsanfällig und ethisch teilweise höchst fragwürdig.

Eine Jesus-Figur rollt mit den Augen.
Ob er darüber mit den Augen rollen würde? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Jose Manuel Esp

„Die langfristige Vision ist, alles zu finanzialisieren und aus jeder Meinungsverschiedenheit ein Handelsgut zu machen“, sagt Tarek Mansour, Mitbegründer und Geschäftsführer von Kalshi. Plattformen wie Polymarket und Kalshi ermöglichen potenziell das Wetten auf jedes zukünftige Ereignis.

Laut Schätzungen von Similarweb verzeichnete Polymarket im März 2026 etwa 45,3 Millionen Besuche. Die zunehmende Popularität gilt mitunter den Ereigniswetten, also dem Wetten auf den Eintritt oder eben das Ausbleiben jener Ereignisse.

Die Nutzer:innen entscheiden selbst, auf welche Ereignisse sie wetten möchten. „Wird Jesus Christus vor 2027 zurückkehren?“ – die Chance steht laut Polymarket bei vier Prozent.

„Dystopischer Todesmarkt“

In letzter Zeit häufen sich jedoch Berichte über weniger harmlose Wettangebote. Ereigniswetten betreffen beispielsweise auch den Beginn und das Ende von Kriegen – oder sogar den detaillierten Verlauf und konkrete Menschenleben.

„Ekelhaft“ nennt dies Seth Moulton, US-Kongressabgeordneter der Demokratischen Partei: Nachdem Iran ein US-Kampfflugzeug abgeschossen hatte und die Suche nach dem zweiten Piloten anhielt, hatten Nutzer:innen von Polymarket Wetten auf den genauen Tag seiner Bergung abgeschlossen. Polymarket hat das Wettangebot wenig später aufgrund von „Integritätsstandards“ zwar deaktiviert, doch Moulton konterte, es seien auf der Plattform weiterhin Hunderte solcher „Kriegswetten“ aktiv und Polymarket sei ein „dystopischer Todesmarkt“.

Das Wetten auf Raketeneinschläge ist ein Routine-Angebot auf Polymarket. Mitunter geht es um hohe Beträge. Die Wettenden gewinnen oder verlieren, wenn eine Rakete nicht abgefangen wird oder eben trifft. Das ist die definitorische Voraussetzung in der Rubrik „Militärschläge“: Es muss ein Treffer sein. Als Basis der Überprüfung dient, was in der Presse steht.

Emanuel Fabian, Journalist der Times of Israel, erfuhr dies auf unangenehme Weise. Er hatte im Laufe des 10. März 2026 ein „relativ unwichtiges Update“ zu einem bestätigten Raketentreffer veröffentlicht, sagt er dem Guardian. Kurz darauf erhielt er etliche Drohungen: „Dir bleiben noch 90 Minuten die Lüge zu korrigieren.“ Eine andere Person drohte laut dem Bericht: „Nachdem du uns 900.000 Dollar Verlust beschert hast, werden wir mindestens denselben Betrag investieren, um dich fertigzumachen.“

Die Spur der Drohungen führt auf Polymarket: Die Wetteinsätze für Raketeneinschläge, über die Fabian berichtete, beliefen sich am 10. März auf rund 23 Millionen US-Dollar. Drohungen dieser Art lassen laut Fabian die Prognose zu, dass Journalist:innen bald häufiger unter dem Druck stehen könnten, ihre Berichterstattung an das gewünschte Ergebnis von Wetten anzupassen. Denkbar ist, dass eine Beteiligung an Wetten eine falsche oder verzerrende Berichterstattung befördern könnte.

Manipulation und Insiderhandel schwer verhinderbar

„Gesellschaftswetten“ haben analog zum klassischen Finanzmarkt aber nicht nur das Problem ethischer Grundsätze, sondern auch von Insiderhandel. Darunter versteht man, dass Menschen mit Vor- oder Insiderwissen dieses am Markt gezielt ausnutzen, um Gewinne zu machen.

Am Tag vor den ersten Angriffen der USA und Israels auf den Iran platzieren mehr als 150 Polymarket-Accounts hohe Wetten, mit denen sie den Angriff noch wenige Stunden vorher richtig „vorhersagen“. Ein besonders auffälliger Account konnte über den Verlauf mehrerer Wetten 93 Prozent der unangekündigten US-Militärschläge korrekt prognostizieren. Kurz vor Beginn des Waffenstillstandes zwischen den USA und Iran wiederholte sich das Muster: Mindestens 50 neu erstellte Polymarket-Accounts wetteten mit hohen Einsätzen, nur wenige Stunden davor. Ein ähnlicher Vorgang hatte sich bereits im Januar kurz vor der US-Militäraktion in Venezuela zugetragen. Ein Account „antizipierte“ die Gefangennahme Maduros und konnte damit innerhalb weniger Stunden mehr als 400.000 US-Dollar Gewinn einfahren.

In einem anders gelagerten Fall hat ein Account eine Million US-Dollar durch das Wetten auf Googles „Year in Search 2025“ gewonnen. Die Erfolgsrate dabei: 22 von 23 Malen richtig „geraten“. Auf die Wallet dieses Accounts wurden vorher drei Millionen US-Dollar eingezahlt und sofort hohe Wettsummen platziert. Auch Googles Freigabedatum von Gemini 3.0 Flash hatte derselbe Account zuvor richtig prognostiziert.

Wer diese mutmaßlichen Insider:innen sind, ist nur schwer nachverfolgbar. Alle Polymarket-Accounts können anonym betrieben werden. Zudem laufen sämtliche Trades über die Plattform-eigene Kryptowährung. Geldflüsse lassen sich auf diese Weise offenbar leicht verschleiern. Dennoch sah sich die Trump-Regierung dazu genötigt, eigene Mitarbeiter:innen vor Insider Trading zu warnen, berichtet das Wall Street Journal.

llustration der Polymarket Webseite und Logo.
Polymarket – Der größte Prediction Market operiert mit seinem umstrittenen Wettangebot „offshore“. - Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Charpaud Christopher / ABACA

Wir haben sowohl Polymarket als auch Kalshi Presseanfragen geschickt, auf die beide Unternehmen allerdings nicht reagiert haben.

In Deutschland verboten, in den USA Graubereich

In Deutschland sind sogenannte Gesellschaftswetten prinzipiell verboten, die Gemeinsame Glückspielbehörde der Länder (GGL) warnt vor der Teilnahme. In einer Mitteilung der Behörde heißt es:

Aufgrund der hohen Manipulationsgefahr sind solche Wetten laut § 3 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § 4 Abs. 5 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021) nicht genehmigungsfähig.

Wer bei Polymarket oder anderen Plattformen wettet, macht sich somit strafbar. Polymarket bietet ein deutsches User-Interface an, mit einer deutschen IP-Adresse lassen sich dort keine Wetten platzieren. Solches Geoblocking lässt sich allerdings technisch recht einfach umgehen.

In den USA ist die Rechtslage unübersichtlich. Die US-Aufsichtsbehörde „Commodity Futures Trading Commission“ (CFTC) untersagt im Prinzip das Wetten in Bezug auf Krieg, Terror und Attentate. Die US-basierte Plattform Kalshi hält sich daran, bei Polymarket zeigt sich jedoch ein anderes Bild. Die Wetten auf Kriegsereignisse laufen dort nicht über das US-Geschäft, sondern über die internationale Sparte des Anbieters. Sogenanntes „Offshore Trading“ macht es möglich.

Indes haben US-Kongressabgeordnete, darunter Chris Murphy (Demokratische Partei), neue Gesetzesvorschläge eingebracht. Das Wetten auf Regierungshandeln, Krieg, Terror und ähnliche Ereignisse soll demnach auf gesetzlicher Ebene verboten werden. Auch Ereignisse, die sich von Einzelnen leicht manipulieren lassen, sollen darunter fallen – beispielsweise, ob Trump im April das Wort „RINO“ verwenden wird.

Prinzipiell soll das gesetzliche Verbot von Insider Trading auf die Prediction Markets ausgeweitet werden. Eine Abgeordnetengruppe forderte die CFTC zudem dazu auf, bis zum 15. April eine Reihe von Fragen zu ihrer Aufsichtsrolle zu beantworten. Darunter auch, warum die Behörde nicht gegen kriegsbezogene Wetten vorgeht und ob es Interessenkonflikte zwischen Finanzmarkt-Akteuren und hochrangigen Regierungsmitgliedern gibt.

Aktuell ist jedoch mit wenig Gegenwind von US-Behörden zu rechnen. Während die Biden-Administration gerichtlich gegen Prediction Markets vorging, hat die Trump-Regierung die Untersuchungen gegen Polymarket einstellen lassen. Michael Selig, Vorsitzender der CFTC, sagte gar, unter seiner Leitung sei es den Predictions Markets möglich, in den USA „aufzublühen“.

Familie Trump will mitmischen

Indes hat die Familie Trump Pläne für eine eigene Prognoseplattform: „Truth Predict“. Donald Trump Jr. ist zudem nicht nur als Berater für Polymarket und Kalshi tätig, sondern hat mit seiner Investmentfirma 1789 Capital auch direkt in Polymarket investiert.

Da die neuen Online-Plattformen auch im Sportwettengeschäft regulärer Wettanbieter mitmischen und wenig reguliert sind, seien klassische Sportwettenanbieter laut CNN besorgt. Eine anonym bleibende Person aus der Branche sagte demnach, die Beteiligung der Familie Trump an Prognosemärkten sei ein „entscheidender Faktor in dieser politischen Angelegenheit“.

Abgeordnete der Republikanischen Partei zögerten offenbar, sich in Washington in einen Streit einzumischen, der dem Geschäft der Familie Trump schaden könnte.


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