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Heute — 16. August 2026Netz-/Politik

Landtagswahl in Berlin: So wollen die Parteien die Hauptstadt nazifest machen

15. August 2026 um 09:00

Präventionsarbeit, die soziale Benachteiligung mitdenkt, Gedenkstätten, die Faschismus greifbar machen, digitale Fortbildungen gegen Hass im Netz: Die Berliner Parteien wollen die autoritäre Wende mit einem bunten Strauß von Maßnahmen aufhalten.

Ein Schild auf dem steht "Vegantifa". Das A ist eingekreist.
Antifaschismus gibt es in Berlin in vielen Darreichungsformen. CC-BY-NC-SA 4.0: netzpolitik.org

Die AfD wird auch bei der Berliner Landtagswahl am 20. September ganz oben mitspielen und es ist nicht ausgeschlossen, dass sie stärkste Kraft wird. Zwar droht in der Bundeshauptstadt keine Alleinherrschaft wie in Sachsen-Anhalt – die Berliner Parteien können wohl eine Koalition ohne sie schmieden. Dennoch ist auch das ein Zeichen, dass die Demokratie krankt.

Wir haben uns angeschaut, was die demokratischen Parteien, die nach den jüngsten Umfragen voraussichtlich ins Abgeordnetenhaus einziehen werden, so für Ideen haben, um den Rechtsruck aufzuhalten.

Die Linke nennt ein Kapitel ihres Berlin-Wahlprogramms schlicht „Antifaschismus“. Darin plädiert sie dafür, ebendiesen als Staatsziel in die Berliner Verfassung aufzunehmen. Außerdem will sie sich für einen breiten Konsens aller demokratischen Fraktionen einsetzen, der jegliche parlamentarische Zusammenarbeit mit der AfD ausschließt. Zudem will die Partei darauf drängen, dass Berlin im Bundesrat einen AfD-Verbotsantrag initiiert.

Außerdem will Die Linke eine ressortübergreifende Landesstrategie zur systematischen Bekämpfung von extrem rechten Strukturen und Aktivitäten aufsetzen und regelmäßig evaluieren. Damit sollen die rechte Raumnahme zurückgedrängt, die demokratische Zivilgesellschaft gestärkt, Betroffene geschützt und die demokratische Funktion des Staates gesichert werden. Ein jährlicher Behördentag zum Thema soll den diesbezüglichen Austausch auf Verwaltungsebene fördern.

Beratung und Prävention

Beratungsangebote – beispielsweise zur Distanzierung von extrem rechten Szenen –, Opferhilfe, Register, unabhängige Archive und anonyme Beschwerdestellen möchte Die Linke strukturell und finanziell stärken. Zielgruppenspezifische Präventionsprogramme sollen Risikofaktoren wie Armutsbetroffenheit, Gewalterfahrungen, schulische Benachteiligung oder erschwerte Ausbildungszugänge adressieren. Digitale Präventions-Formate sollen den Einfluss von Propaganda schmälern, sozialräumliche Programme sollen Jugendlichen Alternativen zu gewaltorientierten Gruppenidentitäten eröffnen.

Wichtig ist der Linken dabei, dass sich die Prävention mehrdimensional gegen die vielen Ausprägungen von Ungleichheitsdenken und antidemokratische Einstellungen richtet. Also nicht nur gegen Nazi-Ideologie, sondern auch gegen Antifeminismus, Alltagsrassismus, Antisemitismus sowie Verschwörungsdenken und religiös fundamentalistische Einstellungen.

In der Lehrer*innenausbildung will Die Linke eine Sensibilisierung für den Umgang mit rechten Ideologien verankern. Daneben soll ein Sicherheits- und Vernetzungskonzept potenziell von rechter Gewalt betroffene Vereine und Jugendklubs schützen. Menschen, die sich für Demokratie und Menschenrechte und gegen rechte Hetze und Gewalt einsetzen, will Die Linke Qualifizierungsmöglichkeiten anbieten, auch mittels einer zentralen und niedrigschwelligen Anlaufstelle in der Landesfreiwilligenagentur. Verpflichtende Weiterbildungen soll es für Mitarbeitende in der Bildung, im sozialen Bereich, im öffentlichen Dienst sowie für Sicherheitspersonal, Personal- und Betriebsräte geben. Auf Werbeflächen und Social Media will die Partei über extrem rechte Ideologien aufklären.

Die Linke kritisiert die Angriffe auf antifaschistische Strukturen, beispielsweise mittels Entzug der Gemeinnützigkeit oder Kontokündigungen. Sie erklärt ihre Solidarität und setzt sich für die Entkriminalisierung von antifaschistischem zivilem Ungehorsam ein. Angebote zur Bekämpfung von Kinderarmut will die Partei enger verzahnen, „denn soziale Ungerechtigkeit macht junge Menschen nachweislich anfälliger für autoritäres Gedankengut.“

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Länderübergreifende Ermittlungen

Rechte Straftaten sollen mit allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln konsequent verfolgt werden. Um militante neonazistische Organisationen zu bekämpfen, sollen Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden über Ländergrenzen hinweg zusammenarbeiten.

Die Linke will bekannte Neonazis aus öffentlichen Sportstätten, insbesondere im Kampfsportbereich, ausschließen. Außerdem soll ein Untersuchungsausschuss Berlin-Bezügen aus der NSU-Terrorserie nachgehen.

Eine wichtige Front im Kampf gegen den rechtsradikalen Backlash sieht Die Linke in der Erinnerungskultur. Sie will das Gedenken an die Opfer des Faschismus aufrechterhalten und einen weiteren Fokus auf den deutschen Kolonialismus legen. Die Finanzierung wichtiger Institutionen wie der „Topographie des Terrors“ oder des Hauses der Wannseekonferenz sollen in der Landesverfassung verankert werden. Zudem soll eine Stelle geschaffen werden, die kleine lokale Gedenkstättenprojekte unterstützt. Neu gründen will Die Linke einen Gedenkort für Opfer deutscher Besatzungspolitik und des Vernichtungskriegs in Osteuropa sowie einen Erinnerungsort für die im Faschismus verfolgten und ermordeten sogenannten „Asozialen und Berufsverbrecher“.

CDU thematisiert die Bedrohung von rechts nur spärlich

Die CDU nennt das entsprechende Kapitel ihres Wahlprogramms: „Unsere Verfassung schützen. Extremismus und Antisemitismus bekämpfen.“ Dabei hat sie einen völlig anderen Fokus als Die Linke: Die größte Gefahr für die Demokratie kommt aus Sicht der CDU – trotz der Nazis, die vor der Tür stehen – offenbar weiterhin von links. Das zeige etwa der Anschlag auf die Stromversorgung vom Januar. Dabei ist nicht klar, wer diesen verübt hat.

Liegen Anhaltspunkte für drohende Straftaten vor, will die CDU Versammlungen präventiv untersagen oder akut auflösen. So ziehe sie „eine klare Grenze gegenüber Chaoten“. Der Verfassungsschutz soll derweil erweiterte Befugnisse bekommen und womöglich auf Kommunikationsdaten und Videoüberwachung zugreifen dürfen. Das Referat Linksextremismus soll wieder eingerichtet und gestärkt, das „linksextreme Vorfeld“ in Parteien und Verbänden genau beobachtet werden.

Danach erst thematisiert die CDU die Gefahr von rechts. Sie will ihr „mit der vollen Härte des Rechtsstaates“ entgegentreten und Aussteigerprogramme bedarfsgerecht fortführen.

Verfassungstreue-Check für den öffentlichen Dienst

Nach diesem kurzen Exkurs erweitert die Partei ihren Fokus direkt wieder und fordert, die Abteilung für Staatsschutzdelikte und Hasskriminalität bei der Staatsanwaltschaft zu stärken. Organisationen und Initiativen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten oder menschenfeindliche Positionen vertreten, sollen von staatlicher Förderung ausgeschlossen werden. Vereinigungen mit „nachweislich verfassungsfeindlichen Bestrebungen“ werde die Gemeinnützigkeit aberkannt. Mitarbeitende im öffentlichen Dienst sollen einen Verfassungstreue-Check absolvieren müssen. Wer antisemitische Straftaten billigt, soll nach Möglichkeit ausgewiesen werden.

Das Kapitel im Wahlprogramm der Grünen, in dem diese sich mit Antifaschismus beschäftigen, heißt: „Kampf gegen Rechtsextremismus – Demokratie schützen“. Die Partei will das Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus sowie die Landeskommission gegen Gewalt erweitern. Die Senatsbildungsverwaltung soll in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Expert*innen gewährleisten, dass Bildungseinrichtungen die Gefahren des Rechtsextremismus aufgreifen und im Umgang mit rechtsextremen Ideologien professionell unterstützt werden.

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Digitale Präventionsangebote sollen in allen Altersgruppen Medienkompetenz fördern, um Desinformation und Hass frühzeitig zu erkennen. Social-Media-Plattformen sollen in die Verantwortung genommen werden, entsprechende Inhalte zu löschen.

Sicherheitsgipfel gegen rechtsextreme Jugendgewalt

Die Grünen wollen Präventionsprojekte an Schulen verstetigen und den Umgang mit Rechtsextremismus zu einem verpflichtenden Teil der Aus- und Weiterbildung des pädagogischen Fachpersonals machen. Ein ressortübergreifender Sicherheitsgipfel aus Land und Bezirken soll sich mit der Zunahme rechtsextremer Jugendgewalt beschäftigen.

Opfer rechtsmotivierter Straftaten sollen stärkere Informations- und Beratungsangebote erhalten, Melderegister-Sperrungen sollen für sie vereinfacht werden. Polizei und Justiz sollen rechte Straftaten konsequent verfolgen und Betroffene transparent über ihre Handlungsoptionen sowie die Ermittlungsschritte informieren. Eine zentrale Meldestelle für digitale Gewalt soll die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden koordinieren.

Um den öffentlichen Dienst vor Rechtsextremist*innen zu schützen, wollen die Grünen interne Beschwerde- und Meldestrukturen verbessern und ausbauen. Disziplinarverfahren gegen Verfassungsfeind*innen im Staatsdienst sollen konsequent durchgeführt werden.

SPD für AfD-Verbot

Das Antifa-Kapitel im SPD-Programm heißt: „Unsere wehrhafte Demokratie schützen“. Die Partei will dafür ein Demokratiefördergesetz verabschieden. Auch sie möchte, dass Berlin über den Bundesrat einen AfD-Verbotsantrag initiiert. Wichtig im Kampf gegen Rechts seien auch digitale Präventionsansätze gegen Hassrede, Desinformation und Radikalisierung. Dabei soll der Fokus ebenfalls über nationalsozialistische Ideologien auf Antisemitismus, Rassismus, Sexismus, Misogynie, Queerfeindlichkeit und geschlechtsspezifische Gewalt erweitert werden. Zusätzlich will die Partei ein Kompetenzzentrum für Deradikalisierungs‑, Distanzierungs- und Ausstiegsarbeit in den Bereichen Islamismus und Rechtsextremismus einrichten.

In der Extremismusbekämpfung sollen Sicherheitsbehörden vermehrt mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen zusammenarbeiten. Um alle Berliner*innen mitzunehmen, will die SPD die Beteiligungsplattform „Mein Berlin“ weiterentwickeln und die Büros für Bürgerbeteiligung finanziell absichern. Die Vermittlung von Teilhabemöglichkeiten und die Stärkung der Mündigkeit der Berliner*innen lege dabei den Grundstein politischer Bildung. Träger politischer Bildung sollen auskömmlich finanziert und ihre inhaltliche Unabhängigkeit gesichert werden.

Anmerkung: Die Reihenfolge der Parteien entspricht den Ergebnissen der zur Erstellung dieses Textes aktuellsten Wahlumfrage.


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KW 32: Die Woche, in der wir mit Sorge und Hoffnung nach Sachsen-Anhalt blickten

08. August 2026 um 08:52

Die 32. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 12 neue Texte mit insgesamt 127.811 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

– : Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser*innen,

in vier Wochen wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. Und wenn es schlecht läuft, führt danach eine gesichert rechtsextreme Partei das Bundesland, gebietet über Inlands-Geheimdienst, Polizei und einen massiven Überwachungs- und Kontrollapparat.

Zuvorkommenderweise hat die aktuelle Landesregierung aus CDU, SPD und FDP im März noch schnell das Polizeigesetz verschärft und damit künftigen Machthabern den Einsatz von Palantir-artiger Datenanalyse, Kennzeichenscannern und Videodrohnen erlaubt. Mit diesen Werkzeugen könnte eine AfD-Regierung politische Gegner jagen.

Die AfD will, so ihr Landtagswahlprogramm, neben den Sicherheitsbehörden auch Bürgerwehren aufstellen, um eine Ordnung in ihrem Sinne zu fixieren. Geflüchtete möchte sie in abgelegenen Lagern konzentrieren und dort zur Arbeit verpflichten. Antifaschist*innen will sie zu Terrorist*innen erklären und entsprechend bekämpfen.

Linken, Queeren und Menschen mit Migrationshintergrund stehen in Sachsen-Anhalt womöglich noch schwierigere Zeiten bevor. Umso mehr freut es mich, von Menschen zu lesen, die dort leben und planen, ihre emanzipatorische Arbeit im Zweifelsfall auch unter einer rechtsradikalen Regierung fortzuführen.

Johanna Fischer von Radio Corax, einem erklärten AfD-Feindbild, ist so eine Person. Im Interview hat sie zu meinem Kollegen Timur gesagt: „Die AfD will Projekte wie uns lähmen. Aber das lassen wir nicht zu.“ Das finde ich stark und unterstützenswert.

Und ein bisschen Mut lässt sich auch in den Wahlprogrammen der übrigen Parteien mit Hoffnung auf einen Landtagssitz finden. Dort habe ich nach Ideen gesucht, mit denen die Parteien die Demokratie gegen autoritäre Bestrebungen abhärten wollen. Der große Wurf ist zwar nicht dabei, aber es gibt durchaus gute Ansätze.

Viel Spaß beim Lesen!

Martin


Freier Radiosender Corax: „Die AfD will uns zermürben. Das lassen wir nicht zu“

In Sachsen-Anhalt könnte die AfD die Landtagswahl gewinnen. Dem freien Radio Corax aus Halle will der rechtsextreme Landesverband die Finanzierung streichen. Was macht das mit den meist ehrenamtlichen Radiomacher:innen? Ein Interview über Medien im Visier von Rechtsextremen. Von Timur Vorkul –
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Protest gegen Palantir: „Weder von Linken noch von Rechten gemocht“

In Europa trifft Palantir auf zunehmenden Widerstand. Wir sprechen mit US-Aktivisten der Kampagne „Purge Palantir“ darüber, warum und wie sie Protest gegen den Konzern in seinem Heimatland organisieren. Von Constanze, Timur Vorkul –
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Interview about resistance: „Palantir is really toxic“

Resistance against Palantir in Europe is growing. We speak with US activists from „Purge Palantir“ about why and how they organize protests against the corporation in its home country. Von Constanze, Timur Vorkul –
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Internet in Syrien: Eine fragile Verbindung

Gut eineinhalb Jahre nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 bleiben die meisten Syrer:innen vom Internet abgeschnitten. Gleichzeitig werden Fake News und Hetze im digitalen Raum zur ernsthaften Bedrohung für einen friedlichen Übergang. Von Hannah El-Hitami –
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Digitaler Euro: An echten Zentralbanker:innen getestet

Ab nächstem Jahr erprobt die Europäische Zentralbank den Digitalen Euro in der Praxis. Wirklich damit zahlen darf allerdings nur ein kleiner Kreis von Menschen. Auch werden nicht alle Anwendungsfälle getestet. Von Leonhard Pitz –
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Harte Kritik am Thüringer Polizeigesetz: „Verfassungsrechtlich ist das nicht tragbar“

Thüringen soll ein neues Polizeigesetz bekommen, das eine Vielzahl weiterer Befugnissen einführt. Zahlreiche Expert*innen haben sich mit dem Entwurf auseinandergesetzt. Aus ihrer Sicht ist er mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Von Martin Schwarzbeck –
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Queerfeindliche Gewalt: „Gewalt beginnt nicht erst auf der Straße“

Beleidigungen, Zwangsoutings oder Bedrohung: Queere Menschen, die von Gewalt im Netz betroffen sind, haben seit Juli in Berlin eine eigene Anlaufstelle – die zugleich helfen soll, Zahlen zu sammeln. Von Chris Köver –
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Dubiose Praktiken: Palantir drückt sich vor Steuern

Seinen Umsatz konnte Palantir im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppeln. Nicht zuletzt ist das lukrativen öffentlichen Verträgen zu verdanken. Zugleich verlagert der Konzern offenbar seine Gewinne in die USA, um in Europa möglichst wenig Steuern zu zahlen, wie eine neue Analyse zeigt. Von Rika Baack –
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Australien zieht Bilanz: Fünf erste Lehren aus dem Social-Media-Verbot

Drei Monate nach Beginn des Social-Media-Verbots für unter 16-Jährige hat die australische Regierung die Effekte per Umfrage ermittelt. Demnach haben die meisten jungen Menschen weiterhin ihre Accounts. Andere weichen auf Angebote ohne Altersgrenzen aus. Die Übersicht.
Von Sebastian Meineck –
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Verwaltungsdigitalisierung: Digitalminister Wildberger wiederholt alte Fehler

Das Digitalministerium will Staat und Verwaltung digitalisieren. Doch Minister Wildberger wiederholt bekannte Fehler im Prestige-Projekt. Das zeigt ein Bericht des Bundesrechnungshofs, den wir veröffentlichen. Noch immer fehlen Standards und ein Projektmanagement-Tool. Von Esther Menhard, Andre Meister –
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Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: So wollen die Parteien die autoritäre Wende aufhalten

Am 6. September könnte die AfD eine absolute Mehrheit im Landtag von Sachsen-Anhalt erringen. Wir zeigen, wie die übrigen Landes-Parteien die Demokratie vor den Rechtsradikalen schützen wollen. Von Martin Schwarzbeck –
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Lobbyismus zum Digitalen Euro: „Banken fürchten um ihre Profite“

Aktuell verhandelt die EU über die Details zum Digitalen Euro. Das Projekt ist umkämpft. Jorim Gerrard von Finanzwende erklärt, was europäische Banken gegen die digitale Währung haben und warum sie trotzdem von ihr profitieren werden. Von Leonhard Pitz –
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Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: So wollen die Parteien die autoritäre Wende aufhalten

07. August 2026 um 10:34

Am 6. September könnte die AfD eine absolute Mehrheit im Landtag von Sachsen-Anhalt erringen. Wir zeigen, wie die übrigen Landes-Parteien die Demokratie vor den Rechtsradikalen schützen wollen.

Ein Sticker auf einem Mülleimer. Darauf steht: Gegen Nazis
Sticker in Magdeburg: Antifaschismus hat viele Aktionsformen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Müller-Stauffenberg

Nicht mehr lange, dann müssen womöglich erstmals im 21. Jahrhundert Demokrat*innen die Kontrolle über ein deutsches Bundesland an rechtsradikale Kräfte übergeben. Sollte die AfD in Sachsen-Anhalt tatsächlich über 50 Prozent der Landtagssitze gewinnen, bekäme sie nicht nur Zugang zum Sitz des Ministerpräsidenten, sondern auch Kontrolle über den Landesverfassungsschutz, Polizei und einen mächtigen Überwachungs- und Kontrollapparat.

Wir haben uns die Programme aller Parteien mit Chance auf einen Landtags-Sitz in Sachsen-Anhalt durchgelesen und nach Ideen gesucht, die demokratische Strukturen abhärten.

Menschen zusammenbringen


Faschismus funktioniert mit Ausgrenzung, einer Dichotomie von „Wir“ und „Die“. Deshalb ist die Inklusion aller Menschen in ein gemeinsames Miteinander ein mächtiges Mittel dagegen.

Die Linke, nach AfD und CDU laut aktueller Umfragen derzeit drittstärkste Kraft im Land, will die Beteiligungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung verbessern. Inklusion soll zum Standard werden im Regelschulsystem, das „fördert sozialen Zusammenhalt“, glaubt der Landesverband. Migrant*innen will Die Linke besser integrieren, beispielsweise mit dem Angebot von Begegnungsräumen, der Vernetzung von Hilfseinrichtungen und dem Ausbau von Sprachkursen. „Die diskriminierende Bezahlkarte wird durch ein verpflichtendes Basiskonto ersetzt.“ Auch queere Geflüchtete sollen kulturelle Orte finden, die für ihre Bedürfnisse ausgelegt sind.

Die Grünen schreiben: „Durch Inklusion wird die gesellschaftliche Teilhabe gestärkt, werden unterschiedliche Lebensrealitäten anerkannt und politische Entscheidungen gerechter und wirksamer“. Dabei wollen sie Barrierefreiheit weiter denken und auch Menschen mit wenig Zeit, geringem Einkommen oder Verständnisproblemen Angebote machen, demokratisch zu wirken. Sie wollen zudem aktiv auf Gruppen zugehen, die in klassischen politischen Formaten unterrepräsentiert sind: Menschen mit Migrationserfahrung, Alleinerziehende, Erwerbslose, junge Menschen, Menschen ohne Wahlrecht, Menschen mit Behinderung oder ältere Alleinlebende.

Die SPD hat weitere Ideen zur verbesserten Integration von Menschen, die aus dem Ausland stammen. Sie will Übersetzungsangebote verlässlich finanzieren sowie antirassistische und diversitätssensible Fortbildungen für medizinisches und pflegerisches Personal stärken.

Die CDU sieht die Kommunen „als Herzkammern der Demokratie“ und will insbesondere „ehrenamtlich getragene Anlaufstellen im ländlichen Raum“ unterstützten, „die das soziale Miteinander vor Ort sichern“.

Gegen die Einsamkeit


Demokratie braucht Begegnung und Beteiligung. Deshalb will die Landes-SPD eine Strategie gegen Einsamkeit aufsetzen und die bereits existierende Engagementstrategie besser finanzieren. Zudem will sie Stadtteilfeste, Begegnungsformate und Vernetzung vor Ort unbürokratisch unterstützen – „auch als Schutz vor Rechtsextremismus und Demokratiefeindlichkeit.“

Die CDU will Vereinsamung ebenfalls entgegenwirken und dafür unter anderem Seniorentreffs, alternative Wohnformen und generationenverbindende Projekte stärken.

Auch die Grünen sehen die Einsamkeit als zentrales Problem. „Denn Einsamkeit macht krank und soziale Isolation kann Radikalisierung und Extremismus fördern.“ Sie sehen ebenfalls Räume der Begegnung als Basis des gemeinschaftlichen Zusammenlebens. „Demokratie lebt weit über die Parlamente hinaus überall dort, wo Menschen in Kulturhäusern oder Bibliotheken zusammenkommen und sich in Jugendclubs oder beim Gespräch am Stammtisch begegnen.“

Das sieht auch Die Linke so, wenn sie schreibt: „Interkulturelle Feste und Projekte schaffen Verständnis und Austausch, Partnerschaften zwischen Stadtteilen und Dörfern stärken den Zusammenhalt, generationenübergreifende Projekte verbinden Menschen verschiedener Altersgruppen und schaffen gegenseitiges Verständnis.“ Außerdem erklärt sie: „Wo Raum fehlt, wird Leerstand zum Freiraum, gemeinsam mit Jugendlichen gestaltet.“

Diskriminierung verhindern


Politik kann Diskriminierung entgegenwirken, indem sie Menschen zusammenbringt. Doch es gibt auch direkte Maßnahmen, mit denen Parteien die Diskriminierungsfreiheit unterstützen wollen. Die ergeben Sinn, denn ohne Sündenbock haben es faschistische Ideologien deutlich schwieriger.

Die Linke will ein Gleichstellungsgesetz für alle Geschlechtsidentitäten entwickeln. Gleichzeitig will sie das Aktionsprogramm für die Akzeptanz von LSBTI+ modernisieren und besser finanzieren sowie die sexuelle Bildung an Schulen durch geeignete Träger finanziell und personell unterstützen. Entlang des Bildungs- und Erziehungsweges sollen queere Themen mitbehandelt werden. CSDs sollen gefördert und besser geschützt werden.

Die FDP will in der Jugendarbeit und in der Schule Diskriminierung entgegenwirken und mit Aufklärung für Toleranz und Akzeptanz werben. Zudem unterstützt sie den Aufbau von festen Ansprechpersonen für Antidiskriminierung in der Polizei und fordert Fortbildungen dazu.

SPD und Grüne wollen beide ein „Landes-Antidiskriminierungsgesetz“ einführen. Die SPD will zudem das Frauenfördergesetz modernisieren und eine Untersuchung zu antifeministischen Einstellungen einleiten. Lehrkräfte, die Haltung gegen Rassismus, Antisemitismus und Extremismus zeigen, will die SPD unterstützen.

Die Grünen wollen eine verpflichtende Gender-Mainstreaming-Prüfung für Landesgesetze schaffen, so dass die Interessen aller Geschlechter in der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Präventivangebote sowie Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte will die Partei ausbauen.

Die Linke will zudem, dass mehr Menschen mit Migrationshintergrund in den öffentlichen Dienst kommen und die interkulturelle Kompetenz der Mitarbeiter*innen mit Weiterbildungen fördern. Die SPD will derweil die rassismuskritische Bildungsarbeit in Verwaltung, Schulen und Polizei ausbauen. Die Grünen wollen in der Ausbildung der Polizei einen stärkeren Fokus auf demokratische Werte, Menschenrechte und Deeskalation legen. „Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit Fluchtursachen, Migration und dem historischen Erbe“, schreiben sie.

Mehr Mitbestimmung an den Schulen


Wenn das politische System alle mitnehmen will, muss es sich öffnen – und Räume schaffen, in denen Menschen Beteiligung üben können.

Die Linke will die Schulen daher zu Orten „gelebter Demokratie “ machen. Sie setzt sich für mehr Mitbestimmungsrechte für Schüler*innen ein, damit diese über organisatorische, finanzielle und pädagogische Fragen mitentscheiden können. Und auch an den Hochschulen wollen Linke wie Grüne die Mitbestimmung und Selbstverwaltung stärken und Gremien demokratisieren.

Auch die SPD konstatiert: „Bildungseinrichtungen sind Orte gelebter Demokratie.“ Sie will ebenfalls mehr Mitbestimmung. Kinder und Jugendliche „wollen mitreden, mitgestalten und ernst genommen werden“, schreibt sie. Diese Beteiligung sei „Voraussetzung für demokratisches Lernen“. Das BSW will Mitbestimmung an Schulen und in Kommunen verbindlich machen. Frühe Mitbestimmung von Schüler*innen sichere deren spätere politische Mündigkeit, so das Wahlprogramm.

Jugendparlament für mehr Mitsprache


Außerhalb der Schulen will Die Linke jungen Menschen in Kommunen und Kreistagen eine Beteiligung über digital gewählte Jugendparlamente ermöglichen. Die sollen neben dem eigenen Budget ein Mitsprache- und ein Vetorecht bei allem bekommen, was junge Menschen betrifft.

Die FDP wünscht sich ebenfalls eine Konkretisierung der rechtlichen Grundlagen für Jugendparlamente. „Darüber hinaus streben wir langfristig die Einführung eines Landesjugendparlaments an, welches echte Mitbestimmung auch auf Landesebene sicherstellt.“

Auch die Grünen wollen auf diesem Weg die Mitbestimmung stärken. Ein „Landeszentrum Jugend und Demokratie“ soll die Beteiligung dauerhaft in den Blick rücken. Die Beteiligungsrechte von Kindern sollen sogar in die Landesverfassung aufgenommen werden. Dabei soll die politische Grundausbildung schon in der Kita beginnen. In der Schulkonferenz sollen die Schüler*innen gleichberechtigt mit Lehrer*innen und Eltern entscheiden.

Grüne, Linke, SPD und BSW wollen zudem Bürgerräte einführen, die auch über Bürgerhaushalte entscheiden können und deren Empfehlungen von Entscheidungsträgern berücksichtigt werden müssen. So sollen politische Beschlüsse „die Vielfalt der Meinungen und Bedürfnisse der Bevölkerung besser widerspiegeln“, schreiben die Grünen.

Die CDU spricht sich für „altersgerechte Beteiligungsformate und eine verlässliche Jugendhilfe“ aus. Unter anderem will sie das Amt des Kinder- und Jugendbeauftragten stärken und spezialisierte Fachberatungsstellen ausbauen.

Wahlalter und Quoren senken


Die SPD will das Wahlalter auf 16 Jahre absenken, um politische Teilhabe und demokratische Verantwortung zu stärken.

Die Grünen wollen, dass das aktive Wahlrecht bei Landtags- und Kommunalwahlen schon für 14-Jährige gilt; 16-Jährige sollen sich zu Kommunalwahlen aufstellen lassen dürfen. Das aktive und passive Wahlrecht soll darüber hinaus für EU-Bürger*innen und Drittstaatsangehörige gelten, die in Deutschland leben.

Außerdem wollen die Grünen die Quoren – also die Zahlen der für Bürgerbegehren und ‑entscheide nötigen Stimmen – senken.

Die Linke geht in Sachen Mitbestimmung noch einen Schritt über die Standpunkte der übrigen Parteien hinaus. Sie will die Bürger*innen auch über Sicherheitspolitik beraten lassen. Neue Sicherheitsgesetze würden demnach in öffentlichen Anhörungen vorgestellt.

Die Zivilgesellschaft fördern


„Den braunen Sumpf trocknen wir nicht mit immer mehr Überwachung aus“, schreibt Die Linke, „sondern mit lebendiger Demokratie vor Ort.“ Sie will daher den kommunalen Eigenanteil des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ übernehmen, um so die Zivilgesellschaft vor Ort zu stärken. Außerdem will Die Linke die Mittel für die Landeszentrale für politische Bildung und für die politische Bildung freier Träger erhöhen.

Die SPD will derweil das Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit ausbauen, Projekte für zivilgesellschaftlichen Zusammenhalt sollen mehrjährig gefördert werden. Die Landesprogramme „Für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt“ und „Queer leben in Sachsen-Anhalt“ werden, geht es nach der SPD, weiterentwickelt. Das Landesprogramm „Schule ohne Rassismus“ möchte sie stärken.

Die Grünen schreiben: „Die Zivilgesellschaft hält unsere Städte und Dörfer zusammen und sorgt dafür, dass demokratische Werte im Alltag erlebbar bleiben.“ Zu ihrer Unterstützung wollen sie ein Landes-Demokratiefördergesetz schaffen. Ein solches Gesetz biete die Möglichkeit, Projekte gegen Extremismus, Hass und Gewalt dauerhaft zu fördern und unabhängig von kurzfristigen Haushaltsentscheidungen zu schützen.

Medienkompetenz aufbauen


Zur Aufgabe aufgeklärter Staatsbürger*innen gehört heutzutage auch: Quellen auf ihre Glaubwürdigkeit checken, Beeinflussungsversuche identifizieren, Fake News einordnen. Die Parteien haben vielfältige Ideen, wie sich derartige Medienkompetenz aufbauen lässt.

Die CDU will kritische Reflexionsfähigkeit im Umgang mit digitalen Medien stärken, die Vermittlung von Medienkompetenz soll Teil der Lehrer*innenausbildung werden. Zudem will sie den koordinierten Einsatz von Bots und Fake-Accounts zur Desinformation verbieten. Online-Plattformen müssten mehr Verantwortung übernehmen.

Die Linke will einen kompetenten Umgang mit Datenschutz und mit Persönlichkeitsrechten, die SPD will die Medienbildung insbesondere zu Desinformation und Hass im Netz ausbauen. Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden sollen dazu digitale Beratungsangebote machen.

Quellen bewerten, Desinformation erkennen, verantwortungsvoll kommunizieren: Für die FDP gehört das in den Stundenplan. Die Grünen schreiben: „Menschen sollen erkennen können, wie Informationen entstehen und wie man sich sicher und selbstbestimmt im digitalen Raum bewegt.“ Sie wollen derartige Medienkompetenz auch Erwachsenen nahebringen und Strukturen stärken, die Falschmeldungen erkennen.

Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk absichern


Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) hat die Aufgabe, die demokratische Bildung zu stärken. Die Grünen stehen daher „für die Bestands- und Entwicklungsgarantie“ des ÖRR, sehen aber auch die Notwendigkeit von Reform- und Sparprozessen. Sie wollen etwa Spitzengehälter im MDR deckeln und die Transparenz erhöhen.

Gleichzeitig wollen die Grünen über den ÖRR hinaus Medienangebote fördern, speziell im ländlichen Raum. Finanziert werden soll dies eine Digitalabgabe sehr großer Medienplattformen.

Die Linke will die Rundfunkgebühren nach Einkommen staffeln und den ÖRR demokratisch reformieren. Darüber hinaus will sie den unabhängigen Lokaljournalismus in Sachsen-Anhalt mit mindestens fünf Millionen Euro jährlich fördern. Genossenschaftliche Medienmodelle sollen Bürger:innen zu Miteigentümer:innen ihrer lokalen Medien machen. Zudem will Die Linke offene Kanäle und nichtkommerzielle Lokalradios verlässlich gefördert wissen.

FDP, BSW und CDU wollen tendenziell, dass sich der ÖRR auf seine Kernaufgaben konzentriert, Sender zusammenlegen oder Spartensender streichen.

Den Staat zu Transparenz verpflichten


Transparenzpflichten machen staatliches Handeln nachvollziehbarer und erleichtert demokratische Kontrolle.

„Informationsfreiheit ist nicht verhandelbar“, schreibt Die Linke in ihrem Programm. Menschen sollen einsehen dürfen, was der Staat über sie weiß. Geht es nach der Linken, muss die Polizei alle relevanten Statistiken veröffentlichen, Beamt*innen würden individuell gekennzeichnet, bei Waffengebrauch ginge automatisch die Bodycam an, außerdem will sie ein unabhängiges Meldesystem für rechtsextreme Umtriebe in der Polizei schaffen. Daneben fordert sie eine Kennzeichnungs- und Begründungspflicht für alle KI-gestützten Verwaltungsentscheidungen sowie Transparenzpflichten für den Energieverbrauch von KI-Systemen.

Die Grünen wollen mit einem Lobbyregister auf Landesebene offenlegen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen nimmt. „Eine transparente Verwaltung schafft die Grundlage für Beteiligung, stärkt die demokratische Kultur und verhindert das Entstehen von Gerüchten, Misstrauen und Politikverdrossenheit“, schreiben sie in ihrem Programm. In der Polizei soll eine unabhängige Beschwerdestelle für Transparenz sorgen und dem Landtag jährlich Bericht erstatten.

Antifaschistische Sofortmaßnahmen


Die Parteien haben nicht zuletzt zahlreiche Ideen, die sich unmittelbar gegen antidemokratische Bestrebungen richten.

Geht es nach der Linken, unterstützen mobile Beratungsteams Kommunen beim Umgang mit rechtsextremen Umtrieben. Zudem soll eine Agentur für Demokratie und Menschenrechte den Verfassungsschutz ersetzen. „Damit schützen wir die Verfassung durch eine Bildungsoffensive statt Bespitzelung: Wir wollen aktive Aufklärungsarbeit an Schulen, in der Erwachsenenbildung und in Kommunen über verfassungsfeindliche Tendenzen und die Werte unserer Demokratie.“

Die SPD fordert wie auch Die Linke eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft gegen Rechtsextremismus. Sie setzt sich außerdem für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens über eine Bundesratsinitiative ein und will Beratungsstellen, Aussteigerprogramme und zivilgesellschaftliche Initiativen verlässlich unterstützen. Kommunale Amtsträger:innen sollen für Strategien wie die „völkische Landnahme“ sensibilisiert werden.

Auch die Grünen fordern, „dass das Land Sachsen-Anhalt ein AfD-Verbotsverfahren durch den Bundesrat initiiert“. Sie wollen eine bundesweite Taskforce zur Sammlung von Erkenntnissen über die Verfassungsfeindlichkeit der AfD.

Außerdem wollen sie den Entzug der Finanzierung extremistischer Parteien prüfen und vorbereiten. Extremist*innen sollen keine Waffen besitzen dürfen. Erkenntnisse über rechtsradikale Netzwerke müssten von den Sicherheitsbehörden effektiv genutzt und entsprechende Strukturen dauerhaft zerschlagen werden. Außerdem wollen die Grünen die Unabhängigkeit des Landesverfassungsgerichts stärken, das sie als „Rückgrat demokratischer Kontrolle“ sehen.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
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Harte Kritik am Thüringer Polizeigesetz: „Verfassungsrechtlich ist das nicht tragbar“

05. August 2026 um 12:08

Thüringen soll ein neues Polizeigesetz bekommen, das eine Vielzahl weiterer Befugnissen einführt. Zahlreiche Expert*innen haben sich mit dem Entwurf auseinandergesetzt. Aus ihrer Sicht ist er mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Ein Kameraturm vor grauem Himmel
Die Livestreams der Videoüberwachung in Thüringen (hier am Erfurter Anger) sollen künftig automatisiert nach bestimmten Verhaltensmustern durchsucht werden. CC-BY-NC-SA 4.0: Denis Glismann

Wie viele andere Bundesländer soll auch Thüringen ein Polizeigesetz bekommen, das verschiedene Maßnahmen automatisierter Überwachung erlaubt: Datenanalysen, Videoüberwachung mit Gesichts- und Verhaltenserkennung, Gesichtersuche im Internet und vieles mehr.

Im Rahmen einer Anhörung im Innenausschuss haben 32 Menschen und Verbände Stellungnahmen dazu abgegeben. Die Hälfte von ihnen hat uns ihre Analysen zukommen lassen. Aus den Papieren wird ersichtlich: Das Polizeigesetz steht an mehreren Stellen im Konflikt mit dem Grundgesetz. Eine Reihe von Expert*innen sieht sogar eine deutliche Unvereinbarkeit. Wir haben uns angeschaut, was die Kritiker*innen zu den Befugnissen sagen.

Präventives Sicherheitsrecht statt Gefahrenabwehr


Der Verein Digitalcourage unterstreicht in seiner Stellungnahme, dass Freiheit, informationelle Selbstbestimmung und andere Grundrechte die Grundlage einer demokratischen Gesellschaft seien. Zugleich kämen jede neue Kameraanalyse, jede Datenverknüpfung und jede biometrische Identifizierung zu einem bereits bestehenden Überwachungsgefüge hinzu. „Der Rechtsstaat muss nicht alles technisch Machbare erlauben. Im Gegenteil: Seine Aufgabe ist es, Macht zu begrenzen“, schreibt Digitalcourage.

Aus Sicht des antifaschistischen Erfurter Bündnisses „Auf die Plätze“ treibt der Gesetzentwurf eine schleichende Normalisierung autoritärer Werkzeuge und entgrenzter Polizeiarbeit voran. Die Freiheitsrechte drohen laut dem Bündnis, „unter dem Deckmantel der Sicherheit verdrängt und zu inhaltsleeren Phrasen zu werden.“

Felix Ruppert, der an der Ludwig-Maximilians-Universität München Rechtswissenschaften lehrt, konkretisiert, dass der Entwurf an die Stelle des Gefahrenabwehrrechts ein präventives Sicherheitsrecht stelle, das sich „mittels kaum konturierter Voraussetzungen auf bloße Anhaltspunkte und Prognosen stützt und so auf Grundlage unklarer Eingriffsschwellen einen besonders weiten Anwendungsbereich zieht, dabei allerdings an vielen Stellen die gebotene Abwägung mit den damit einhergehenden Grundrechtseingriffen übergeht.“

Die Landesarbeitsgemeinschaft Jungen- und Männerarbeit Thüringen sieht die Gefahr aufziehen, dass damit zugleich „die strukturelle Absicherung präventiver und beratender Hilfesysteme unzureichend berücksichtigt bleibt.“

Auf dem Weg zur „Superdatenbank“?


Der Chaos Computer Club hat seine Stellungnahme gemeinsam mit drei Hackspaces aus dem Bundesland abgegeben. Darin fokussiert er unter anderem auf die Befugnis zur automatisierten Datenanalyse, wie sie mit Palantir-Software möglich ist. Diese und die damit einhergehende Zusammenführung zahlreicher Datenbestände stellen, so der CCC, besonders intensive Grundrechtseingriffe dar.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 in einem Grundsatz-Urteil Datenanalyse-Befugnisse aus Polizeigesetzen als verfassungswidrig eingestuft – im Fall von Hessen und Hamburg. Es forderte hohe Eingriffsschwellen für die immens invasive Kontrolltechnik. So muss zum Beispiel eine hinreichend konkretisierte Gefahr vorliegen, damit die Nutzung des Werkzeugs rechtmäßig ist. Thüringen bleibt dabei hinter den Vorgaben zurück, schreibt der CCC, weil die nötige Bedrohung im Gesetzentwurf zu vage formuliert sei.

Kristin Pfeffer, die an der Hochschule der Polizei Hamburg Öffentliches Recht lehrt, schreibt, dass mit den polizeilich erfassten Daten auch weitere Register verknüpft werden könnten, beispielsweise das Melde‑, Waffen‑, Führerschein- oder Kfz-Register, ebenso Daten, die von Geheimdiensten oder anderen Staaten erhoben werden. Pfeffer bemängelt, dass der Entwurf nicht darauf eingeht, wie diskriminierende Algorithmen verhindert und die Nachvollziehbarkeit sichergestellt werden sollen.

„Ein ganz neuer Eingriff von besonderer Eingriffsintensität bestünde im Anlegen einer neuen vorsorglichen ‚Superdatenbank‘“, schreibt Pfeffer zudem. Eine solche sei verfassungsrechtlich durch nichts zu rechtfertigen. Sollte Derartiges nicht beabsichtigt sein, müsse das Gesetz dies klarstellen.

„Selbsterfüllende Prophezeiung“


Digitalcourage kritisiert, dass für die Analyse auch Daten von von „Opfern, Zeug*innen, Hinweisgeber*innen, Anzeigeerstatter*innen und anderen unbeteiligten Dritten“ verwendet werden sollen, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen. Gewonnen würden diese Daten aus „Verdächtigungen, Kontakten, Hinweisen, früheren Kontrollen, Zeugenaussagen und Zufallsfunden“.

In dieser Mischung sieht das Digitalcourage eine weitere Gefahr. Denn: „Polizeidaten sind keine neutrale Abbildung von Kriminalität. Sie spiegeln auch bisherige Kontrollpraxis wider.“ Auf diese Weise käme es zu einer selbsterfüllenden Prophezeiung: Wo die Datenanalyse Gefahren vermutet, wird stärker kontrolliert. Und wo stärker kontrolliert wird, werden mehr Verstöße gefunden. Diese Funde bestätigen anschließend die vermeintliche Prognose. „Am Ende wirkt die Maschine treffsicher, obwohl sie bestehende Ungleichheiten nur verstärkt“, schreibt Digitalcourage.

Das antifaschistische Erfurter Bündnis „Auf die Plätze“ befürchtet, dass der Gesetzentwurf auch komplexe Profilbildungen ermögliche, die etwa Bewegungsmuster, das soziale Umfeld und persönliche Neigungen umfassen. „Solche Werkzeuge sind ein Geschenk an zukünftige autoritäre Regierungen, da sie eine Identifizierung und Verfolgung politischer Gegner massiv erleichtern können“, schreibt das Bündnis. Der Paragraf mit der Datenanalyse-Befugnis solle deshalb ersatzlos aus dem Entwurf gestrichen werden.

Die Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit und den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, vermisst in ihrer Stellungnahme unter anderem eine Regelung zur Speicherdauer in der Analyse-Datenbank. Mit der aktuell geplanten Regelung könnten personenbezogene Daten über einen sehr langen Zeitraum unter bestimmten Bedingungen sogar unbegrenzt gespeichert werden, was Specht-Riemenschneider für unverhältnismäßig hält.

Sorge vor dem faschistischen Überwachungsstaat


Nils Zurawski, der an der Universität Hamburg lehrt, hält umfassende Datensammlungen gerade auch angesichts einer drohenden autoritären Regierung für gefährlich, insbesondere wenn sie Personen umfassen, die bislang nicht im Fokus der Polizei standen.

Auch Digitalcourage erachtet es als politisch fahrlässig, Überwachungsinstrumente zu schaffen, mit denen künftige Regierungen das Verhalten von Personen automatisiert bewerten können. Sie könnten die Befugnisse zudem dazu missbrauchen, „um Klimaaktivist*innen elektronische Fußfesseln anzulegen, engagierten Gewerkschafter*innen die Teilnahme an Streiks zu erschweren, bei Demonstrationen mittels Drohnen massenhaft Handydaten auszulesen“.

Das Auf-die-Plätze-Bündnis hat ebenfalls die Gefahr einer rechtsradikalen Regierungsübernahme auf dem Schirm. Angesichts dessen „sollte das Ziel von Sicherheitspolitik die Sicherung von Grund- und Freiheitsrechten und von Minderheiten sein, welche in Thüringen schon bald Angriffen durch den Staat selbst ausgesetzt sein könnten“, schreibt das Bündnis. Sicherheitspolitik solle auf soziale Sicherheit setzen und die Ursachen von Kriminalität wie Armut bekämpfen.

Verhaltensscanner: Wenig Forschung, viel Marketing


Der CCC glaubt nicht an die Wirksamkeit von Videoüberwachung und verweist dafür auf eine Metastudie sowie einen Bericht des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen. Die auf der Videoüberwachung aufbauende automatisierte Verhaltensanalyse sieht der CCC nicht bereit für den Wirkbetrieb. Es gäbe in dem Bereich zu wenig Forschung, dafür aber viele Marketing-Versprechen. Dementsprechend seien Videoüberwachung und insbesondere die geplanten Verhaltensscanner „zur Gefahrenabwehr ungeeignet.“

Auch AlgorithmWatch verweist darauf, dass die Wirksamkeit der automatisierten Verhaltensanalyse bislang nicht hinreichend untersucht wurde. Es gebe keine unabhängige Evaluation der in Deutschland bekannten Einsätze dieser Überwachungstechnologie.

Die Technologie filtere das Verhalten aller Personen in einem bestimmten Bereich pausenlos und analysiere es auf bestimmte Muster hin, schreibt Felix Ruppert. „Mit dem verfassungsgerichtlich zugestandenen Recht, […] nicht permanent dem Gefühl einer Überwachung ausgesetzt zu sein, lässt sich dies nur schwerlich in Einklang bringen“, so der Jurist. „Verfassungsrechtlich ist das nicht tragbar“, schreibt Ruppert. Es ergäbe sich „ ein erheblicher Überwachungseffekt auf die Gesamtgesellschaft“.

Gesichtersuchmaschinen: Gefahr für die Versammlungsfreiheit


Der Gesetzentwurf soll der Thüringer Polizei auch die Möglichkeit geben, mit Hilfe von Software im Internet nach bestimmten Gesichtern und Stimmen zu suchen. Aus Sicht der Bundesdatenschutzbeauftragten sei dies wegen „des hohen Eingriffsgewichts sowie der zu pauschalen und undifferenzierten Ausgestaltung […] mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar.“

Insbesondere für die Grundrechte unbeteiligter Personen bestehe ein sehr hohes Risiko. Außerdem könne jede Fehl-Erkennung im Bereich polizeilicher Maßnahmen zu „mitunter auch dauerhaften erheblichen Einschränkungen der Lebensführung sowie gesellschaftlichen und beruflichen Nachteilen führen.“

Der Einsatz von Gesichtersuchmaschinen bedeute in der Praxis, „dass unzählige Fotos, Videos und Sprachaufnahmen von Unbeteiligten durchsucht werden, obwohl sie keinerlei Anlass gegeben haben“, schreibt Digitalcourage. Dass diese Personen die Daten zum Teil freiwillig ins Netz gestellt haben, spiele dabei keine Rolle. „Wer ein Urlaubsfoto hochlädt, auf einem Gruppenbild erscheint, auf einer Demonstration gefilmt wird, in einem Livestream auftaucht oder auf einer Vereinsseite zu sehen ist, stellt sich damit nicht für eine staatliche Datenbank bereit“, so die NGO.

Der Jurist Felix Ruppert kritisiert, dass das Gesetz keine Kategorisierung der zu suchenden biometrischen Daten vornehme. So sei es möglich, neben Gesichts- und Stimmerkennung die Identifikation von Menschen auch über ihren Gang oder ihre Iris vorzunehmen. In Zeiten technischen Fortschritts besäße die Befugnis damit eine „nicht vollauf überschaubare Breite“.

Das Auf-die-Plätze-Bündnis verweist darauf, dass sich auf Bildaufnahmen etwa von Demonstrationen künftig nahezu alle Teilnehmenden identifizieren ließen. Das Bündnis sieht darin eine Gefahr für die Versammlungsfreiheit. Schwierig sei auch, dass der Entwurf keine Benachrichtigung der von einem biometrischen Abgleich betroffenen Personen vorsehe; ein solcher sei auch nur mit erheblichem Aufwand durchsetzbar. Betroffene hätten demnach keine Möglichkeit, gegen die Nutzung ihrer biometrischen Daten vorzugehen.

Elektronische Fußfessel und die drohende Ausweitung präventiver Polizeiarbeit


Mit dem Gesetzentwurf soll auch der Einsatz der elektronischen Fußfessel ausgeweitet werden. Diese will die Landesregierung künftig nicht nur Tätern der häuslichen und sexualisierten Gewalt aufzwingen, sondern auch Menschen, die beispielsweise mutmaßlich eine Gefahr für „Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ darstellen. Der Landesfrauenrat Thüringen sieht das kritisch. Er fürchtet eine generelle Ausweitung der präventiven Polizeiarbeit und fordert klare Angaben, in welchen Fällen und ab welcher Schwere der drohenden Tat die Fußfessel eingesetzt werden soll.

Das Auf-die-Plätze-Bündnis sieht die Ausweitung des Fußfesseleinsatzes ebenfalls kritisch. „Denn eine unmittelbare Bedeutung für das Gemeinwesen hat prinzipiell jede Anlage, aus der sich ein direkter Nutzen für einen bestimmbaren Personenkreis ziehen lässt – darunter können Kindergärten, Schwimmbäder, Straßen, aber unter Umständen auch Unternehmen fallen“, schreibt das Bündnis. Denkbar ist demnach also, dass bereits eine drohende Straßenblockade zum Fußfesseleinsatz führen kann.

Geschäftsstelle und Vorstand von Demokratischer Jugendring Jena befürchten: „Wenn eine elektronische Aufenthaltsüberwachung nicht strikt auf den Schutz konkret gefährdeter Personen für den Bereich der häuslichen Gewalt begrenzt wird, kann sie zu einem Instrument gegen politische und soziale Bewegungen werden.“

Taser-Einsatz und Kennzeichenscanner


Der Jurist Andreas Ruch von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen problematisiert in seiner Stellungnahme die Einführung von Elektroimpulswaffen. Er fürchtet, dass damit polizeiliche Gewaltanwendung normalisiert wird und die Einsatzkräfte in immer mehr Situationen versuchen, diese mit Hilfe von Waffen aufzulösen. Der Einsatz von Tasern sei „mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren behaftet“, schreibt Ruch. Die Auswirkungen etwa auf Herzerkrankte oder Schwangere seien nicht untersucht.

Felix Ruppert von der Uni München hält zudem fest, dass eine anlasslose, ohne konkrete Gefahrenlage durchgeführte automatisierte Kennzeichenerkennung unzulässig ist. Dennoch sei die Technologie im Gesetzentwurf „weitgehend voraussetzungsarm“ verankert. Damit werde beispielsweise auch die Erstellung von Bewegungsprofilen möglich.

Geschäftsstelle und Vorstand von Demokratischer Jugendring Jena sehen im Kennzeichenscanner auch eine Bedrohung für die gesellschaftliche Partizipation von Jugendlichen. „Gerade Fahrten zu Demonstrationen, Gedenkveranstaltungen, CSDs, Protesten für Vielfalt und eine offene Gesellschaft, Fanbegegnungen oder Jugendverbandswochenenden dürfen nicht den Eindruck erzeugen, dass politische und jugendkulturelle Mobilität staatlich mitprotokolliert wird“, schreiben sie.

Hinweis: Die Stellungnahme des CCC wurde unter anderem von Constanze Kurz verfasst, die als Redakteurin bei netzpolitik.org arbeitet.


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Ältere BeiträgeNetz-/Politik

Videoüberwachung in Berlin: Adesso SE baut Verhaltensscanner für die Polizei

14. Juli 2026 um 12:00

Die Videoüberwachung mit automatisierter Verhaltenserkennung, die in Berlin geplant ist, wird von Adesso SE errichtet. Damit baut erstmals in Deutschland ein privatwirtschaftliches Unternehmen eine derartige Infrastruktur in den öffentlichen Raum. Adesso SE ist für ein massives Datenleck bekannt.

Ein Bild vom U-Bahneingang Kottbusser Tor in Berlin
Zunächst soll der Kotti im Fokus stehen, dann die Technologie auch anderswo in Berlin eingesetzt werden. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Ralf Knüfer, Bearbeitung netzpolitik.org

Der Anbieter, der Berlin mit KI-gestützter Videoüberwachung aufrüsten wird, heißt Adesso SE. Das gab die Polizei Berlin gegenüber netzpolitik.org bekannt. Adesso SE ist eine international agierende IT-Holding mit Hauptsitz in Dortmund. In den deutschen Städten, in denen die Polizei bereits Verhaltensscanner betreibt, in Mannheim und Hamburg, hat sie das Fraunhofer IOSB entwickelt. Das ist ein Teil der Fraunhofer-Gesellschaft, eines gemeinnützigen Vereins.

Mit Adesso SE baut nun erstmals ein privatwirtschaftliches Unternehmen eine derartige Infrastruktur für den Produktivbetrieb in den öffentlichen Raum. Laut des Ende 2025 verabschiedeten Berliner Polizeigesetzes darf auch kommerzielle Überwachungstechnologie mit den personenbezogenen Daten von Berliner*innen trainiert werden.

Schon am 1. Juni berichtete Oliver Türpe von der Berliner Polizei im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses, dass der Zuschlag für die Errichtung von Videoüberwachung mit automatisierter Verhaltenskontrolle an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten in Berlin an die Adesso SE ging. Laut Ausschreibung stehen dafür vier Millionen Euro zur Verfügung. Gegenüber netzpolitik.org wollte die Polizei den Hersteller zunächst nicht nennen, bestätigte auf Nachfrage den Zuschlag für Adesso SE nun aber doch.

Adesso fungiert als Generalunternehmer



Adesso SE darf zur Erfüllung des Auftrages auch Hard- und Software anderer Hersteller einkaufen, so lange diese in Europa ansässig sind. Das Unternehmen hat dieses Jahr seinen Firmenhauptsitz in Dortmund mit einer KI-gestützten Überwachungslösung ausgerüstet. Dabei arbeitet Adesso SE mit dem Video-KI-Unternehmen Staige zusammen, an dem Adesso SE Anteile hält.

Die Videoüberwachung am Firmensitz beschreibt das Unternehmen so: „Die integrierte KI analysiert die Videodaten in Echtzeit, erkennt Bewegungsmuster automatisch und erstellt fortlaufend ein vollständiges Lagebild […] Erkennt die KI im Livestream Auffälligkeiten entlang der vorab definierten Regeln, informiert sie das Sicherheitspersonal.“ Das klingt ziemlich genau wie das, was Berlin will.

Das ausführende Video-KI-Unternehmen Staige hat sich unter anderem auf Sicherheitslösungen für Nahverkehr und öffentlichen Raum spezialisiert. Über 1.400 dieser Systeme habe man bereits installiert. Die Software detektiert beispielsweise Schläge, Tritte und andere Bewegungen, die auf einen Kampf hindeuten – so wie es in Berlin gefordert ist. Sie kann aber angeblich auch Menschenströme tracken und Personen über mehrere Kameras hinweg verfolgen.

Adesso SE, die Holding hinter Staige, ist für einen beeindruckenden Sicherheitsvorfall bekannt. Von Mitte 2022 bis Anfang 2023 waren Angreifer*innen im IT-System des Unternehmens unterwegs. Sie installierten manipulierte Komponenten und hatten so weitreichenden Zugriff.


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Sicherheitsgesetz-Welle: Einer Demokratie unwürdig

13. Juli 2026 um 14:39

Am Freitag hat der Bundestag den Einsatz von KI-Kameras an Bahnhöfen beschlossen. Weitere automatisierte Überwachungstools sollen folgen. Doch die haben in einer Demokratie nichts verloren. Ein Kommentar.

Illustration eines zerfließenden Auges.
Video-KI, Gesichtersuchmaschine, Megadatenbank: Die Möglichkeiten polizeilicher Einsichtnahme werden massiv entgrenzt. – Alle Rechte vorbehalten: Imago / fStopImages

Im vergangenen Jahr hat automatisierte Videoüberwachung des öffentlichen Raums in Deutschland einen erstaunlichen Siegeszug hingelegt. Zuvor gab es sie nur in Mannheim. Vor fast genau einem Jahr wurde sie in Frankfurt am Main gestartet, vor zehn Monaten in Hamburg.

In Berlin wird der Einsatz gerade vorbereitet, ebenso in zwei Städten in Baden-Württemberg. Und am Freitag hat der Bundestag den Einsatz an deutschen Bahnhöfen beschlossen. Vier Tage zuvor hat das Innenministerium einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der dem Verfassungsschutz den Zugriff auf Überwachungsanlagen erlaubt.

Die Kontrolle von Menschen mittels automatisierter Videoüberwachung eskalierte innerhalb eines Jahres vom experimentellen Probelauf zur kommenden Realität. Das ging rasant.

Die Systeme in den verschiedenen Städten erkennen bislang entweder bestimmte Verhaltensmuster oder Gesichter auf Videostreams. In Baden-Württemberg und an den deutschen Bahnhöfen sollen die Technologien zusammen ausgerollt werden.

Die Bundesregierung will BKA und Bundespolizei zudem bald weitere, extrem invasive Maßnahmen der automatisierten Überwachung erlauben: Eine Internetsuchmaschine für Stimmen und Gesichter und eine Megadatenbank mit KI-gestützter Analyse, wie sie auch Palantir im Angebot hat. Entsprechende Befugnisse für BND und Verfassungsschutz finden sich ebenfalls im Entwurf des Geheimdienstgesetzes.

Der gläserne Mensch unter Generalverdacht



Zusammengedacht ergibt das ein System, das vollautomatisiert kontrolliert, was Menschen in der Öffentlichkeit tun, sie bei unerwünschtem Verhalten identifiziert und dann gleich auch noch recherchiert, wo sie sich bewegen und mit wem sie bekannt sind.

Jede einzelne der kommenden Technologien stellt alle Menschen unter Generalverdacht. Jedes Gesicht wird gescannt, jedes Verhalten wird bewertet, jeder Mensch, der mit der Polizei zu tun hat, landet in der Megadatenbank. Die totalitären Tendenzen sind der automatisierten Überwachung immanent. Sie gefährdet die Demokratie und läuft ihr ganz grundsätzlich zuwider.

Demokratie ist die Aushandlung der Bedürfnisse verantwortungsbewusster Individuen, von denen angenommen werden muss, dass sie sich angemessen verhalten. Abweichungen können geahndet werden, doch ohne die grundsätzliche Vor-Annahme der Wohlgesonnenheit seiner Bewohner*innen kippt ein System ins Totalitäre. Demokratie hat auch etwas mit Vertrauen zu tun. Wer meint, alle Menschen fürchten zu müssen, wird versuchen, sie zu kontrollieren. Da wo jeder verdächtig ist, beginnt der Überwachungsstaat.


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Neues Bundespolizeigesetz: Der Bundestag hat das Zeitalter der automatisierten Überwachung eingeläutet

10. Juli 2026 um 15:47

Die Bundespolizei soll an Bahnhöfen Videoüberwachungssysteme einsetzen, die Menschen identifizieren und ihr Verhalten beurteilen. Heute wurde das Gesetz vom Bundestag verabschiedet. Bald sollen weitere KI-Überwachungs-Tools kommen.

Eine graue Bahnhofsszene, ein farbiges Kreuz markiert eine Person.
Der Bundestag hat ein neues Bundespolizeigesetz verabschiedet. Darin enthalten: die Berechtigung zu vollautomatisierter Videoüberwachung. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Preston Foster / Montage: netzpolitik.org

Ohne sich gründlich darauf vorbereiten oder gar Expert*innen konsultieren zu können, haben die Abgeordneten des Bundestag heute das Zeitalter der automatisierten Überwachung auf Bundesebene eingeläutet. Die massive Verschärfung des Bundespolizeigesetzes hat die schwarz-rote Koalition erst drei Tage vor der Abstimmung offenbart. Mit ihren Stimmen wurde das Gesetz auch verabschiedet. Eigentlich sollte nur eine Anpassung an die Vorgaben des Grundgesetzes beschlossen werden.

2016 hatte das Bundesverfassungsgericht wesentliche Teile des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Heimliche Überwachung darf nur in engen Grenzen stattfinden, so der Tenor. Da sich viele Regelungen aus dem BKA-Gesetz auch im Bundespolizeigesetz fanden, wurde auch dessen Entschärfung notwendig. Und aus dieser Entschärfung ist nun eine Verschärfung und damit der Beginn einer neuen Ära der Kontrolle geworden.

Software soll der Polizei bei der Arbeit helfen, sie effizienter machen und Personal einsparen. Eine ganze Reihe von softwaregestützten Überwachungsbefugnissen ist gerade auf dem Weg durch den Bundestag, wurde dort diese Woche bereits in erster Lesung besprochen.

Als erstes final beschlossen wurde am heutigen Freitag das Bundespolizeigesetz: Es erlaubt Videoüberwachung, beispielsweise an Bahnhöfen, die automatisch Menschen identifiziert und Verhalten bewertet. Irene Mihalic, Grünen-Abgeordnete sagte während der Bundestagsdebatte zum Gesetz: „Mit der biometrischen Echtzeitüberwachung greift die Koalition tief in Grundrechte ein.“ Clara Bünger von der Linken sagte: „Die flächendeckende Überwachung wird für Millionen zum Normalzustand.“ Und: „Dafür bekommt der Innenminister fast eine Milliarde mehr als im Vorjahr. Eine Milliarde für Überwachung.“

Mit den kommenden Sicherheitsgesetzen soll die Bundespolizei – wie auch das BKA – zudem eine Art Internet-Suchmaschine für Gesichter und Stimmen und eine KI-gestützte Megadatenbank erhalten, die selbstständig Verdächtige definiert. Die Befugnisse aus den Sicherheitsgesetzen bilden ab, was aktuell technisch möglich ist. Sie sind aus Perspektive der Grundrechte höchst fragwürdig, denn sie setzen alle Menschen unter Generalverdacht.

90 Sekunden im Netz:
Pia erklärt Verhaltensscanner

Verhaltensscanner sind KI-Systeme, die Videoaufnahmen daraufhin analysieren, was Menschen gerade tun.

Und die automatisierte Verhaltensanalyse ist nur ein Schritt hin zu einer noch ganzheitlicheren Überwachung.

Entmenschlichung der Polizeiarbeit

Es ist eine Zeitenwende. Wo bislang noch menschliche Polizist*innen uns auf Bildschirmen beobachteten oder Schlüsse aus persönlichen Daten zogen, wird künftig immer öfter Software agieren. Es ist auch: eine Entmenschlichung der Polizeiarbeit.

In zahlreichen Bundesländern wurden oder werden Gesichtersuchmaschine, Megadatenbank und KI-Kameras bereits erlaubt, doch mit der Änderung des Bundespolizeigesetzes werden die Technologien, die bislang nur vereinzelt und in Insellösungen genutzt wurden, bundesweit ausgerollt. Alexander Throm von der CDU sagte bei der finalen Bundestagsdebatte zur Einführung der KI-Kameras: „Das wird maßstabsbildend werden für die Länder der Bundesrepublik.“

Der nun verabschiedete Gesetzentwurf enthält neben der Befugnis zur automatisierten Videoanalyse auch weitere digitale Überwachungsbefugnisse, nämlich Regelungen zur Nutzung von Staatstrojanern, Drohnen, Stillen SMS, IMSI-Catchern, Fluggastdaten-Erhebung und Kennzeichenscannern.

Die KI-Überwachung ist ein Projekt aus Ampel-Zeiten. Es wurde vom Scheitern der Koalition gestoppt, jetzt versucht Schwarz-Rot, es zu vollenden. Doch es kann noch verhindert werden. 2021 hat der Bundesrat eine vorhergehende Fassung des Gesetzes abgelehnt, auch dieses Mal muss er seine Zustimmung geben.


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Software zur Überwachung Berlins ausgewählt: Verhaltensscanner am Kotti startet noch im Sommer

03. Juli 2026 um 08:07

Die Berliner Polizei hat sich für eine Verhaltensscanner-Software entschieden. Die automatisierte Überwachung des öffentlichen Raums soll noch in diesem Quartal am Kottbusser Tor starten. Später soll das System auch an weiteren hochfrequentierten Orten das Verhalten von Passant*innen analysieren.

Eine Installlation mit Postern auf denen Augenpaare abgedruckt sind und die an der Hochbahn-Station Kottbusser Tor hängen, Schriftzug scheint spiegelverkehrt durchs Glas.
Kottbusser Tor – Kreisverkehr (+U-Bahn-Station) unter Beobachtung. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Mikolas Voborsky

Die Berliner Polizei hat sich eine neue Software ausgesucht. Die analysiert, was Menschen tun, und teilt das in „egal“ und „problematisch“ ein. Dazu kommt eine spezielle Videokamera-Variante, die Bilder für die Analyse-Software liefert. Nicht nur die Auswahl, sondern auch die „validierende Teststellung“ des Systems sei abgeschlossen, so die Polizei zu netzpolitik.org.

Noch im dritten Quartal, also bis Ende September, wird voraussichtlich die erste Verhaltensscanner-Kamera am Kottbusser Tor installiert. Es wird die erste Kamera, die in Berlin für die Polizei anlasslos und legal den öffentlichen Raum filmt. Eine Zeitenwende.

Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus, sagt: „Die Videoüberwachungspläne des Senats sind Irrsinn. Seit Jahren belegen Studien, dass Videoüberwachung bestenfalls Kriminalität verlagert, aber nicht wirksam bekämpft.“

Das Verhaltensscanner-System soll automatisiert Gewalt- und Notsituationen erkennen und die kritischen Aufnahmen einer Person vorführen, die dann womöglich zu weiteren Maßnahmen greift. In Mannheim scannt ein derartiges System seit acht Jahren Passant*innen, oft ohne deren Kenntnis. Seit vergangenem Jahr ist die gleiche Technologie in Hamburg im Einsatz. Die Hälfte der Bundesländer hat die automatische Verhaltenskontrolle bereits erlaubt oder will sie erlauben.

Die Software diskriminiert Wohnungslose

Aus Mannheim ist bekannt, wie die Software funktioniert. Sie sucht nicht – was ihr erklärtes Ziel ist – nur Schläge oder Tritte, sondern detektiert auch „Tanzen“, „jemanden Umarmen“ und viele andere harmlose Tätigkeiten, um diese von einem Schlag oder Tritt abzugrenzen.

Wie die Berliner Polizei mitteilt, soll das Berliner System auch bei liegenden Personen Alarm schlagen. Um in Notsituationen schnell zu reagieren, so die Begründung. In Hamburg ist der Alarm bei „Liegen“ ebenfalls scharfgeschaltet. Auf den dort überwachten Plätzen halten sich, wie in Berlin am Kottbusser Tor, viele wohnungslose Menschen auf. Dass die Alarmierung einen diskriminierenden Fokus auf die bereits stigmatisierte Personengruppe legt, ist unumgänglich.

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Nach dem Kottbusser Tor will die Berliner Polizei die Warschauer Brücke an die Videoüberwachung und das Verhaltenserkennungs-System anbinden, dann den Alexanderplatz und den Görlitzer Park mit umliegenden Arealen. All das sind hochfrequentierte Gebiete in Berlin.

Niklas Schrader, innenpolitischer Sprecher der Linken im Abgeordnetenhaus, sagt: „CDU und SPD schaffen eine Überwachungsdichte, der man sich kaum entziehen kann, wenn man sich durch den öffentlichen Raum bewegt. Zudem müssen alle Betroffenen damit rechnen, dass ihre Daten weiterverwendet werden, um die KI zu trainieren.“ Auch das erlaubt nämlich das neue Berliner Polizeigesetz.

Der Hersteller ist noch geheim

Am 26. Mai 2026 wurde das Vergabeverfahren abgeschlossen und der Entschluss für eine Software gefällt, so die Polizei. Sie weiß also seit über einem Monat, mit welcher Technologie sie die Menschen auf Straßen und Plätzen überwachen wird. Aber den Hersteller hält sie noch geheim.

Fünf Unternehmen hätten sich auf die Ausschreibung des Verhaltensanalyse-Systems beworben. Die Namen der Wettbewerber und des Gewinners sollen später öffentlich gemacht werden. Mannheim und Hamburg haben ihre Verhaltensscanner-Software vom Fraunhofer IOSB, aber auf dem Markt sind auch für Menschenrechtsverletzungen kritisierte Anbieter wie Hikvision.

Neben den genannten, mutmaßlich kriminalitätsbelasteten Orten will die Polizei auch im Objektschutz Verhaltensscanner-Technologie nutzen: am Berliner Rathaus, Alten Stadthaus und Jüdischen Museum. Hier ist der Betriebsstart für Ende 2026 geplant.


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Zensur-Agentur: Clearingstelle Urheberrecht sperrt Domain wegen Rechtschreibfehler

23. Juni 2026 um 12:10

Eigentlich soll die Clearingstelle Urheberrecht im Internet illegale Streaming-Plattformen sperren. Tatsächlich macht sie dabei immer wieder Fehler. Die 18-jährige Lina deckt sie auf. Der neueste Fail: Die CUII hat eine nicht existierende Domain aus Versehen gesperrt.

Ein Mensch mit Kapuze sitzt am Computer
Lina im Kampf gegen die CUII (Symbolbild) – Gemeinfrei: midjourney, Bearbeitung netzpolitik.org

Lina ist zurück. Die 18-jährige Studentin hat mit ihren Recherchen die Grundlage für bereits sieben Texte auf netzpolitik.org gelegt. Und jetzt hat sie schon wieder einen Skandal aufgedeckt.

Lina ist Fan der Netzneutralität. Wenn in Deutschland Websites gesperrt werden, dann soll das doch bitte auf der Grundlage von Gesetzen geschehen, findet sie.

Linas Erzfeind ist die CUII. Das steht für Clearingstelle Urheberrecht im Internet. Es ist die Geschäftsstelle eines Vereins, in dem sich deutsche Internetprovider gemeinsam mit Groß-Eigentümern von Urheberrechten organisieren – wie zum Beispiel der Deutschen Fußball Liga, der Musik- oder der Filmindustrie.

Lina geht es ums Prinzip



Die privatwirtschaftliche Organisation sperrt regelmäßig Domains, weil auf deren Websites urheberrechtlich geschützte Werke abrufbar sein sollen. Die Sperre geschieht per Domain-Namen-System, ist also leicht zu umgehen. Aber Lina geht es ums Prinzip.

Immer wieder findet sie Domains, die CUII zu Unrecht gesperrt hat. Auch in der neuesten Sperr-Runde hat sie wieder einige Fails aufgestöbert. Die gesperrten Seiten switchroms.me und megakino.tw existieren gar nicht mehr. Mit stikeout.im hat die CUII zudem eine Domain gesperrt, die es nie gab. Gemeint war wohl strikeout.im, die CUII hat vermutlich per Tippfehler die falsche Domain gesperrt.

„Dass sowas niemandem auffällt, ist schon interessant“, sagt Lina, und: „Es ist schade, wie die CUII weiterhin so achtlos mit unserem offenen Internet umgeht, und so simple Fehler weiterhin begeht.“

Lange hatte Lina Zugang zur jeweils aktuellsten CUII-Sperr-Liste. Ein CUII-Mitglied hatte diese wohl versehentlich offen ins Netz gestellt. Diese Liste ist inzwischen offline, doch Lina gibt deshalb nicht auf. Aktuell scannt sie gemeinsam mit Freunden das gesamte Internet nach Domains, die von der CUII gesperrt wurden. So fand sie auch die aktuellsten Fails. „Meine Liste der gesperrten Seiten ist jetzt wieder ziemlich aktuell“, sagt sie.


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Proteste gegen Polizeigesetz-Verschärfungen: Eine Welle von Widerstand

15. Juni 2026 um 11:50

Deutsche Polizeien sollen uns mit KI überwachen. Lange blieb der Aufschrei aus, jetzt gab und gibt es in gleich vier Städten Demonstrationen dagegen.

Eine Collage aus Demofotos
Am vergangenen Samstag sperrten Aktivist*innen einen rechten Youtuber (o.l.) von einer Anti-Überwachungsdemo in Berlin (o.r.) aus, dort fanden sich auch zahlreiche Papp-Kameras (u.r.). Zeitgleich lief eine Demo durch Kiel (u.l.).

Plopp, Plopp, Plopp, platzen die Regenschirme auf. Sie sind auf einen rechtsradikalen Youtuber gerichtet. Dessen Handykamera zeigt nun nicht mehr auf eine überwachungskritische Demonstration, sondern auf eine Wand aus schwarzem Textil.

Hinter den Schirmen stehen junge Menschen, teils erst 15 Jahre alt, mit Schlauchschals, Kapuzen, Sonnenbrillen vermummt. Sie skandieren: „Ich bin nichts, ich kann nichts, gebt mir einen Selfie-Stick.“ Sie wollen die Live-Übertragung des Nazi-Streamers stören. Und gleichzeitig noch viel mehr, nämlich: die Überwachungspläne der Bundesregierung aufhalten.

Gerade drängt die schwarz-rote Regierung ein Überwachungs-Gesetzes-Paket durch den Bundestag. Deutschland soll mit KI überwacht werden, die Menschen biometrisch identifiziert und kriminalistische Analysen, ja gar Listen von Verdächtigen erstellt. Ähnliche Befugnisse bekommen gerade auch viele Landespolizeien, dazu Videoüberwachung, die automatisch prüft, ob sich alle verhalten wie erwünscht. Es droht eine Megadatenbank mit Aufnahmen aus dem öffentlichen Raum, Standort- und Kommunikationsdaten, mindestens fallweise ist auch die Einbeziehung von Gesundheits- und Finanzinformationen möglich.

Die vermummten Nazi-Stream-Blockierer sind Teil einer Anti-Überwachungs-Demonstration, die sich am vergangenen Samstag gegen die neuen Befugnisse positionierte. Deutlich über 1.000 Menschen ergab eine grobe Zählung am Startpunkt in Berlin-Friedrichshain. Gleichzeitig lief eine Demo durch Kiel. 600 Menschen protestierten dort nach Angabe der Veranstalter*innen, 400 nach Schätzung der Polizei.

Nächstes Wochenende folgen Demonstrationen in Hamburg und Leipzig. In Sachsen, Thüringen und Niedersachsen richten Aktivisti Informationsveranstaltungen zu den jeweiligen Polizeigesetz-Verschärfungen aus.

Die Kämpfe aus den Bundesländern zusammenführen


Es ist eine bundesweite Bewegung, die hier gerade zueinanderfindet, eine Welle von Widerstand. Und die Demo in Berlin ist auch eine Art Vernetzungstreffen. Jonas Grill von der NGO Digitalcourage ist aus Bielefeld in Nordrhein-Westfalen angereist. Dort wird bereits Palantir-Software genutzt. „Es geht hier auch darum, die Kämpfe aus den Bundesländern zusammenzuführen“, sagt Grill.

Die Veranstalter*innen haben Pappkameras am Stiel ausgeteilt. Menschen halten sich aus Spaß die Attrappen ins Gesicht, lassen einander erahnen, wie das ist, im Fokus von Überwachungstechnologie zu sein. Unter den Show-Kameras formiert sich der schwarze Block, vermummte Gesichter verschanzen sich hinter Transparenten. Ein Mensch hält einen Stab in die Höhe, drei echte Überwachungskameras sind daran befestigt, wie Trophäen einer Jagd.

Es geht los. Fahnen flattern, Blaulicht flackert, Bass wummert, Menschen skandieren, „Palantir, nicht mit mir!“, oder „Regierungsspanner raus aus den Kiezen! Tech-Milliardäre raus aus den Kiezen! Überwachung aller Eliten!“ zum Beispiel. „Antibiometrische Aktion“ steht auf einem Schild. In der Vielfalt der Demonstrierenden – darunter Kinder und Rentner*innen – ist der schwarze Block letztlich nur ein Farbklecks von vielen. Lächelnde Menschen tanzen im Sonnenschein über die Warschauer Brücke in Berlin.

Einhorn traurig


„Vorratsdatenspeicherung macht das Einhorn traurig“, steht auf Linas Schild, daneben ist ein Bild eines traurigen Einhorns gemalt. Lina, die eine Schirmmütze mit der Aufschrift „privacy is normal“ trägt, ist Aktivistin beim Kleindatenverein. Sie wohnt zwischen Görlitzer Park und Kottbusser Tor, ihre alltäglichen Wege führen sie durch Zonen, die künftig mit KI-Kameras überwacht werden sollen. Sie fürchtet, dass die KI-Überwachung nicht mehr zu verhindern ist. „Aber wir können sie mitgestalten und die Spitzen rausnehmen“, glaubt sie.

Lina ist Privatsphärenfan, bei Demos wie dieser setzt sie ihr Telefon in den Flugmodus – damit Provider und Polizei nicht ihren Standort bekommen. Mit Hilfe der geplanten Gesichtersuchmaschine könnte sie jedoch auf Fotos der Demonstration verortet werden. Das ist unschön, aber kein Grund zu Schwänzen. „Wenn ich deshalb nicht komme, erreichen die ja, was sie wollen“, sagt Lina.

Sinje und Lukas sind in Brandenburg bei der Linksjugend Solid engagiert. Sie sind hier, weil es ihnen Sorgen macht, dass die KI-Überwachungstechnologie in Zukunft gegen marginalisierte Menschen eingesetzt werden könnte und dass nicht nur die CDU, sondern auch SPD und Grüne bei der Ausweitung der Polizei-Gesetze mitmachen. „Wir brauchen gar keinen Rechtsruck mehr“, sagt Sinje.

Ückück von den Datenpunks ist aus Dresden angereist und blickt auf die Demonstration, die gerade fast die gesamte Brücke einnimmt. „Das tut richtig gut zu sehen“, sagt sie.

Wenige hundert Meter nach dem Start: Die Demo führt ganz nah einem singulären Riesenhochhaus vorbei, einem schwarzen Block, wuchtiges Design. Es ist das Deutschland-Hauptquartier von Amazon. Der Konzern ist auch für seine Überwachungspraktiken weltbekannt. Ein Mensch wirft aus der Demonstration heraus einen Farbbeutel auf das Gebäude. „Man muss die staatliche mit der kapitalistischen Überwachung zusammendenken“, sagt einer der Vermummten.

„Viel mächtiger als alles, wovor man sich früher sorgte“


Überwachungsgesetze und Kontrollprojekte sorgen in Deutschland inzwischen beinah traditionell für einigen Wirbel. Das zeigten erstmals die Proteste zur 1983 geplante Volkszählung. In den 2000er- und 2010er-Jahren brachte die Kampagne „Freiheit statt Angst“ immer wieder zehntausende Menschen auf die Straße. 2018/19 gab es Proteste in ähnlicher Größenordnung gegen Polizeigesetz-Verschärfungen.

Lukas Theune ist Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), einer der Organisationen, die zu der Demo aufgerufen haben. Er sagt: „Es gab immer wieder Proteste gegen die Aufrüstung der Sicherheitsgesellschaft. In dieser Tradition stehen wir sicherlich, aber was jetzt eingeführt wird, ist noch viel mächtiger als alles, wovor man sich früher sorgte. Jetzt ist es wichtig, dass die große Mehrheit, die diese Maßnahmen nicht will, vernehmbar wird und Widerstand leistet.“

Es ginge gerade um eine grundlegende Veränderung der Sicherheitsarchitektur und der Art und Weise, wie wir als Gesellschaft leben können. Theune fürchtet, „dass wir zu einer gläsernen Gesellschaft werden, dass der Staat alles, was wir machen, weiß, dass er uns total überwacht“.

Die Demo führt auf einen kritischen Punkt zu: Zwei Kuppelkameras in der Unterführung unter der neu eingerichteten Polizeiwache am Kottbusser Tor. Die ist sowieso Hassobjekt der Linken in Berlin. Und die Kameras dort filmen anscheinend ohne Rechtsgrundlage öffentlichen Raum. An ihnen könnte sich die Wut über die zunehmende Überwachung entladen. Die Polizei verspricht laut Veranstalter*innen, dass die Kameras hochgedreht und abgedeckt sein werden, wenn die Demo passiert. Dann ändert sie ihre Meinung, teilt eine Änderung der Route mit. Nun soll es doch nicht wie geplant unter den Kameras hindurchgehen.

Polizistinnen rennen, um sich zwischen Demo und Wache zu positionieren. Die Demo führt nun einmal um den Kreisverkehr und den gleichen Weg ein Stück zurück, um über einen Schlenker zum Zielort zu kommen. Der Nazi-Streamer hält bis zum Schluss durch – und wird bis zum Schluss mit Regenschirmen abgeblockt. Dann wird die Demo aufgelöst. Sie war womöglich nur so etwas wie der Auftakt des Widerstandes. Die nächsten Demos in Hamburg und Leipzig sind ja schon gesetzt.


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KW 24: Die Woche, in der wir gegen Überwachung auf die Straße gehen

13. Juni 2026 um 08:45

Die 24. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 16 neue Texte mit insgesamt 154.423 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

– : Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser*innen,

wenn diese E‑Mail in eurem Postfach landet, bin ich mit Kollege Denis bei der Anti-Überwachungsdemo in Berlin. Wir begleiten die Vorbereitungen und dann den Zug bis nach Kreuzberg, wo künftig KI-Kameras analysieren sollen, wer (nicht) artig ist.

Die Demo ist eine Reaktion auf die ausufernde Polizeigesetzgebung. Deutschland steht vor einer Zeitenwende. Die hiesigen Polizeien sollen künftig zahlreiche KI-gestützte High-Tech-Überwachungstools nutzen dürfen. Neben den Verhaltensanalyse-Kameras beispielsweise Gesichtserkennung oder automatisierte Datenanalyse. Es ist eine neue Dimension von Überwachung, die hier aufgemacht wird.

Künftig muss man es sich dann zweimal überlegen, ob man eine Anti-Überwachungsdemo besucht. Denn irgendjemand stellt sicher ein Foto von der Menge online – und Gesichtersuchmaschinen, wie sie die Polizei nutzen soll, können dich dann darauf finden. Sie finden das peinliche Teamfoto deines Arbeitgebers und Fotos aus deinem Sportverein. Alle Bilder und Sprachaufnahmen, die frei im Netz auffindbar sind, können dann zur Identifikation von Menschen genutzt werden. Zudem soll kommerzielle Überwachungssoftware auch mit deinen Selfies trainiert werden dürfen.

Und die Datenanalyse nach Palantir-Art, die nun auch Bundesbehörden zugänglich gemacht werden soll, führt dann diese und all die anderen, bereits bestehenden Überwachungstechnologien zusammen. Sie verknüpft potenziell Fotos aus dem Internet mit Videos aus Überwachungskameras, mit Nachrichten aus per Cellebrite oder Staatstrojaner geknackten Telefonen, mit Telefonnummern und ihren Standorten, wie sie per Funkzellenabfrage oder IMSI-Catcher gewonnen werden, mit Website-Besuchen, die per Vorratsdatenspeicherung festgehalten werden. Gesundheits- oder Steuerdaten? Auf Knopfdruck hinzufügbar.

Zum Glück gibt es zahlreiche Menschen, die gegen den Ausbau der Überwachung aufbegehren. Ein paar ganz handfest, so wie mein neuer Bekannter „Baumbart“, viele mehr symbolisch, mit politischem Protest. In gleich vier Städten sind Anti-Überwachungsdemos geplant. Heute nicht nur in Berlin, sondern auch in Kiel, kommenden Samstag folgen dann Dresden und Hamburg. Mit etwas Glück ist das der Auftakt zu einem Protestsommer, der Überwachungspläne sprengt. Am Montag berichten wir euch auf jeden Fall mal, was in Berlin so los war.

Viel Spaß beim Lesen!

Martin


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Demo gegen Überwachung: „Wir können die Welle brechen“

09. Juni 2026 um 21:00

Gerade werden deutschlandweit Polizeigesetze hart verschärft. Kollege KI zieht ein, die Überwachung ist künftig automatisiert. Dagegen stellt sich eine Demo am Samstag in Berlin. Im Interview erzählen zwei Mitorganisatoren, warum sich die Teilnahme lohnt.

Zwei Männer auf einer Bühne.
Kämpfen gegen KI-gestützte Überwachung: Sebastian Marg und Tom Jennissen von der Digitalen Gesellschaft. CC-BY 4.0: Jan Fels

Im Bund und in den Ländern wird gerade massiv KI-gestützte Überwachungsinfrastruktur aufgebaut. Doch es formiert sich zivilgesellschaftlicher Widerstand. Tom Jennissen und Sebastian Marg arbeiten für die Digitale Gesellschaft, einen der Bündnispartner der Initiative „Sicherheit ohne Überwachung“. Gemeinsam mit beispielsweise der Roten Hilfe und dem Komitee für Grundrechte und Demokratie veranstalten sie am Samstag in Berlin (ab 14 Uhr Warschauer Straße/Marchlewskistraße) eine Demonstration gegen den Ausbau der Polizei-Befugnisse. Im Interview erzählen Jennissen und Marg, wogegen sich die Demonstration konkret wendet, warum uns das alle angeht und ob sich Widerstand überhaupt noch lohnt.

netzpolitik.org: Laut Initiativen-Website wehrt ihr euch gegen die „ausufernden Überwachungsbefugnisse“. Was ist damit gemeint?

Jennissen: Der konkrete Anlass ist das Sicherheitspaket 2.0. Das soll dem BKA, der Bundespolizei, der Staatsanwaltschaft, dem Zoll, sowie dem BAMF umfangreiche neue digitale Befugnisse zuweisen. Dazu gehören der biometrische Abgleich mit Daten aus dem Internet und die umfassende Datenanalyse, also der Einsatz einer Software, wie sie Palantir anbietet. Dazu müssten gigantische Referenzdatenbanken erstellt werden. Außerdem sollen personenbezogene Daten auch zum Training von KIs verwendet werden.

Es ist ein frontaler Angriff auf die Grundrechte, zusammen gedacht so etwas wie die Atombombe unter den Ermittlungsmaßnahmen. Der Bundesrat will dennoch noch weiter gehen und dazu auch noch Echtzeit-Fernidentifizierung mit reinnehmen. Und parallel durchläuft ja gerade das Gesetz zur IP-Vorratsdatenspeicherung das Parlament.

„Das Aus für die Anonymität“


Marg: Dazu kommen die Polizeigesetznovellen in den Ländern, mit denen gerade ebenfalls massiv digitale Überwachungsbefugnisse ausgebaut werden. Einige sind schon durch, andere noch in Arbeit.

netzpolitik.org: Und warum ist das ein Problem?

Jennissen: Weil das extrem invasive Maßnahmen sind. Sollte denen tatsächlich erlaubt werden, das gesamte Internet als Fahndungsdatenbank zu verwenden, dann wäre das das Aus für die Anonymität. Dann kann man sich nicht mehr im öffentlichen Raum bewegen, ohne Gefahr zu laufen, auf einem Foto zu landen, das von der Polizei als Fahndungsmittel genutzt wird. Das ist krass dystopisch.

Und bei der automatisierten Datenanalyse sollen sämtliche Daten zusammengeführt werden. Darunter Daten aus Asservaten beispielsweise, den rund 500.000 Mobiltelefonen, die die Polizei aus irgendwelchen Gründen mal einkassiert hat.

„Eine Chance, das zu verhindern“


netzpolitik.org: Und warum begehrt ihr jetzt dagegen auf – bringt das was?

Jennissen: Es ist nicht so, dass zivilgesellschaftlicher Widerstand nichts bringen würde. Wir haben zum Beispiel im Jahr 2020 die Vorratsdatenspeicherung weitgehend verhindern können. Der neue Anlauf jetzt ist schon deutlich abgespeckt im Vergleich zu dem, der vor 20 Jahren auf dem Tisch lag. Zum Teil werden die Überwachungsmaßnahmen auch von Gerichten kassiert, und die hätten vielleicht anders geurteilt, wenn es den Widerstand, die Aufmerksamkeit nicht gegeben hätte.

Wir wollen eine Diskussion zum Thema in Gang bringen. Bislang werden vor allem die Pressemitteilungen der Bundesregierung abgeschrieben. Welchen Sinn die Maßnahmen haben und welche Ausmaße, darüber gibt es noch keine gesellschaftliche Diskussion. Wenn es mal ein Bewusstsein dafür gibt, was da auf uns zukommt, dann gibt es auch eine Chance, das zu verhindern. Und wenn wir es nicht verhindern können, müssen die Gerichte später zumindest nicht im luftleeren Raum darüber entscheiden.

netzpolitik.org: Ist die Demo in Berlin, weil hier die Bundesregierung sitzt, oder spielt es auch eine Rolle, was in Berlin als Bundesland gerade passiert?

„Die Kämpfe aus verschiedenen Bundesländern zusammenführen“


Jennissen: In Berlin gab es im vergangenen Jahr ein in ziemlich großer Eile durchgepeitschtes neues Sicherheitsgesetz. Da stehen viele neue Befugnisse drin. KI-gestützte Videoüberwachung zum Beispiel. Das wird auf jeden Fall thematisiert. Unsere Vernetzung soll die Kämpfe aus verschiedenen Bundesländern zusammenführen.

netzpolitik.org: Habt ihr Hoffnung, die Welle aufzuhalten?

Jennissen: Ob diese Bundesregierung noch umzustimmen ist, das wird sich zeigen. Realistisch ist, dass wir einige Spitzen rausnehmen. Aber mittelfristig glaube ich schon, dass wir die Welle brechen können.

netzpolitik.org: Die Vernetzung läuft unter dem Slogan „Sicherheit ohne Überwachung“. Wie wollt ihr denn dann Sicherheit herstellen?

Marg: Wir verwenden einen Sicherheitsbegriff, der Sicherheit von der sozialen Perspektive aus denkt. Es geht um die Sicherheit von Wohnraum oder gesellschaftlicher Teilhabe beispielsweise.


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Widerstand gegen Kameras: Mit Kaugummis, Laserpointern und Brecheisen

08. Juni 2026 um 15:37

Menschen wehren sich nicht nur mit Petitionen und Demos gegen den Ausbau des Überwachungsapparats, sondern auch ganz handfest. Wir zeigen die Geschichte des Widerstands gegen Videoüberwachung sowie die Rechtslage, wenn Kameras das Licht ausgeht. Und wir haben mit einem Menschen gesprochen, der für seine Attacken vor Gericht stand.

Eine gelbe Figur hält eine abgetrennte Kamera, im Hintergrund fährt eine Berliner U-Bahn.
Widerstand gegen Videoüberwachung hat viele Gesichter. – Hintergrund: Soroush Karimi, Kamera: Scott Webb, beide gemeinfrei-ähnlich bei unsplash.com, vermummte Figur: unbekannt, Bearbeitung: netzpolitik.org

Baumbart hat fünf Mal zugeschlagen. Die Waffen, die er nutzte, waren Kaugummis. Fünf Stück. Airwaves Menthol und Eukalyptus, gut durchgekaut. Den ersten platzierte er am 16. April 2024 gegen 23 Uhr 34 auf der Kuppel einer Domkamera im Erfurter Hauptbahnhof. „Es war einfach eine kindische Idee. Ich war am Kaugummikauen und da mein Arm sehr lang ist … dann hab ich einfach Zack das abgeklebt. Ich wollte wissen, was dann passiert“, sagt Baumbart, der eigentlich anders heißt, aber hier so genannt werden möchte, um seine Identität zu schützen.

Als nichts passiert, klebt er acht Monate später den nächsten Kaugummi auf eine andere Kamera. Und zwei Wochen darauf den nächsten, zehn Tage darauf den nächsten, am Tag darauf den nächsten. Insgesamt fünf Mal wurde eine Kamera von ihm mit Kaugummi beklebt. „Die hingen da oft tagelang“, erinnert er sich.

Etwa ein Jahr ist das her, es hatte Baumbart einfach gereicht. Er fährt viel Bahn und ist deshalb immer wieder im Bahnhof unterwegs. Die Kameras dort sind ihm schon oft negativ aufgefallen. „Das ist nicht gut, dass immer mehr davon installiert werden“, sagt er, und dass er sich dabei auch um die freiheitliche Gesellschaft und um die Demokratie sorge.

Die Zahl der Kameras wächst, die KI-Analyse der Aufnahmen – mittels Verhaltensscanner oder Echtzeit-Gesichtserkennung – steht vor der Einführung als Standard-Feature. Viele sorgen sich, was solche Tools in den Händen autoritärer Kräfte anrichten können. Einige Initiativen stellen sich politisch gegen Videoüberwachung und die KI-Analyse der Aufnahmen, beispielsweise in Köln, Thüringen, Schleswig-Holstein, Berlin, zudem gibt es eine bundesweite Vernetzung.

Und auch mit der direkten Aktion befindet sich Baumbart in vielfacher Gesellschaft. Der physische Widerstand gegen Videoüberwachung ist ein internationales Phänomen. Dieser Artikel zeigt, zu welchen Mitteln soziale Bewegungen in der Vergangenheit gegriffen haben und und wo hierzulande der juristische Unterschied zwischen Sprengen und Verhüllen liegt.

Lasso, Stange, Feuerlöscher

Die ältesten uns vorliegenden Zeugnisse handfester Attacken auf Überwachungs-Kameras stammen aus Griechenland. Dort wurde, oft im Rahmen von Demonstrationen, eine Kombination aus einem sehr langen Stab und einer Seilschlinge benutzt, um Kameras mit menschlicher Zugkraft von ihrem Mast zu holen. Videos davon stammen von 2004, 2005, 2007 und 2008. Von 2013 ist ein Video, das zeigt, wie Menschen in Berlin Kameras zerstören. Ihre Werkzeuge: eine Art Lasso, eine lange Stange, ein farbgefüllter Feuerlöscher und ein Nothammer.

Protestierende in Hongkong haben 2019 mehrere Kameramasten gefällt, Regenschirme direkt vor Kameras gehängt und Laserpointer gegen Kameras eingesetzt, um automatisierte Gesichtserkennung zu erschweren. Die Lichtstrahlen können Kameras sogar zerstören, indem sie den Sensorchip überfordern, je nachdem aus welchem Abstand und Winkel sowie mit welcher Leistung und Dauer der Strahl einwirkt.

In Folge der Proteste wurden zahlreiche Menschen wegen des Besitzes von Laserpointern festgenommen. Es hieß, die seien als Waffe einsetzbar.

Trennschleifer, Brecheisen, Fiat Punto

Von April 2020 bis Mai 2021 zählt eine Publikation aus dem anarchistischen Spektrum 62 Angriffe auf Überwachungskameras, in deren Rahmen zahlreiche Kameras zerstört wurden. Die meisten der Attacken wurden in Frankreich registriert. Der Publikation nach wurden zu dieser Zeit Kameras mit Feuerwerk attackiert, mit Seilen, Steinen, Trennschleifern, Brecheisen und Hämmern, einem Schleifgerät, einer Bügelsäge, einer Kreissäge, einer Kettensäge, einer Luftdruckwaffe, einem Gewehr, einem Fiat Punto, einem Vorderkipper, einem Einkaufswagen voll brennender Textilien und mehrfach mit brennenden Kraftfahrzeugen.

Die Kameras seien angezündet, mit Farbe bedeckt, zerschlagen, abgesägt und mit Verkehrshütchen verdeckt worden. Angriffe hätten sich auch gegen Masten, Verkabelung und Hersteller der Kameras gerichtet. Aktivist*innen aus Toulouse haben sich beispielsweise auf Verkabelung spezialisiert.

Aktuell gibt es in den USA viele Menschen die Kameras von Flock zerstören, mit zum Beispiel Vorschlaghammer oder Feststellzange. Die Flock-Kameras können Nummernschilder auslesen und werden zum Aufbau eines Überwachungsnetzwerks genutzt.

Videos von gekauten Kaugummis

Nicht lange, nachdem er den letzten der fünf Kaugummis auf eine Kamera im Erfurter Hauptbahnhof geklebt hat, fährt Baumbart mit der Bahn dorthin. Er sagt, ein Polizist habe sein Abteil betreten, ihn mit Namen angesprochen und aufgefordert, sich auszuweisen. Inzwischen hat er Post bekommen. Einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen wegen Störung einer der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienenden Einrichtung oder Anlage. 2.000 Euro soll er zahlen.

Die Staatsanwaltschaft schreibt, sie habe Aufnahmen von ihm während der Tat.

90 Sekunden im Netz:
Pia erklärt Verhaltensscanner

Verhaltensscanner sind KI-Systeme, die Videoaufnahmen daraufhin analysieren, was Menschen gerade tun.

Und die automatisierte Verhaltensanalyse ist nur ein Schritt hin zu einer noch ganzheitlicheren Überwachung.

Die Kameras, die Baumbart attackierte, waren Domkameras, umhüllt mit Kuppeln aus Kunststoff. Die Kameras darunter sind frei beweglich. Baumbart hat mit den Kaugummis nicht die Linsen der Geräte beklebt, sondern nur einen kleinen Bereich ihrer Schutzhüllen. „Hierdurch war die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Kamera zumindest gemindert, eine vollständige Videoüberwachung nicht mehr möglich“, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Baumbart wehrt sich

Baumbart sieht seine Verantwortung. Er sagt, er wolle nie wieder eine Kamera mit Kaugummi bekleben und für das, was er getan hat, geradestehen. Gerne würde er zum Beispiel Sozialstunden ableisten. Aber nicht: 2.000 Euro an den Staat zahlen. Ihm fehlt der Sinn darin, der pädagogische Moment. Er beschließt, sich gegen die Forderung zu wehren, nimmt sich eine Anwältin und zieht vor Gericht. Wie sein Kampf ausgeht, steht ganz am Schluss dieses Textes. Die Bandbreite der potenziellen Strafmaße ist jedenfalls enorm, das zeigt eine Strafgesetzbuch- und Urteils-Lesung mit David Werdermann, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Störung öffentlicher Anlagen ist strafbewehrt mit bis zu fünf Jahren Haft. Alternativ hätte die Staatsanwaltschaft Baumbart auch wegen Sachbeschädigung anklagen können. Dafür drohen maximal zwei Jahre Haft. Deutsche Richter*innen urteilen auch bei temporären Einschränkungen von Kameras nach dem Sachbeschädigungs-Paragrafen. Eine Geschwindigkeitsüberwachungs-Anlage mit Reflektoren blenden: Sachbeschädigung, so das OLG München. Beschmieren eines Blitzers mit Senf: Sachbeschädigung, so das OLG Stuttgart.

„Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel“

Eine gemeinschädliche Sachbeschädigung, die vom Strafmaß mit drei Jahren zwischen der einfachen Sachbeschädigung und der Störung öffentlicher Anlagen liegt, ist hier nicht anwendbar. Dafür müsste jedermensch einen unmittelbaren Nutzen aus dem beschädigten Gegenstand ziehen können – wie bei einer Parkbank etwa. Eine Strafe wegen Zerstörung von Bauwerken mit bis zu fünf Jahren Haft ist denkbar, so Werdermann, wenn mensch einen ganzen Kameramast umlegt.

Die gleiche Höchststrafe gibt es auch für „Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel“. Die Kamera könne dabei als Arbeitsmittel der Polizei gelten. Der Paragraf zieht allerdings nur, wenn der Wert des zerstörten Gegenstandes mindestens 1.500 Euro beträgt. Wenn Feuer im Spiel ist, steht der Vorwurf der Brandstiftung im Raum. Nicht unter ein Jahr Haft, bis zu 10 Jahre. In minderschweren Fällen drohen ein halbes Jahr bis fünf Jahre Gefängnis. Für die Verurteilung nach dem Brandstiftungsparagrafen muss das Feuer allerdings „gemeingefährlich“ sein. Das gälte bei Kameras an einem Wohnhaus, an einem freistehenden Mast eher nicht.

Freiheitsstrafen von ebenfalls nicht unter einem Jahr drohen bei dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion. Auch die ist allerdings nur dann justiziabel, wenn dabei Personen oder Gegenstände im Wert von über 1.500 Euro gefährdet werden. Parallel sind auch immer noch zivilrechtliche Ansprüche denkbar, wenn ein Mensch fremdes Eigentum beschädigt.

Tuch, Plakat, Luftballons

Auf der anderen Seite könnten Personen straffrei davonkommen, wenn sie die temporäre Funktionseinschränkung noch sanfter angingen als Baumbart mit seinen Kaugummis. Ein Tuch über die Kamera werfen, sich mit einem großen Plakat oder einem Strauß Luftballons direkt davorstellen, „da fehlt vermutlich die zur Verurteilung nötige Einwirkung auf die Sachsubstanz“, sagt Werdermann.

Auch in Baumbarts Fall steht die Anklage auf wackeligen Füßen. Laut Werdermann kann eine Störung von Anlagen, die der öffentlichen Sicherheit dienen, gar nicht vorliegen, weil die Deutsche Bahn ein privatwirtschaftliches Unternehmen ist. Das betreibe seine Kameras im Rahmen des Hausrechts, nicht auf Basis der Gesetzgebung zur öffentlichen Sicherheit.

Der zuständige Richter hat Baumbarts Verfahren nach der mündlichen Verhandlung eingestellt. Bedingung: Baumbart muss 900 Euro zahlen statt 2.000. Und nicht an den Staat, sondern an einen Verein, der benachteiligte Kinder und Jugendliche unterstützt, mit Gratis-Urlauben beispielsweise. Diese Strafe nimmt Baumbart gerne an.


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Widerstand gegen Überwachung: „Man kann Kameras auch kaputtmachen“

08. Mai 2026 um 11:30

Verhaltensscanner, Gesichtserkennung, Datenanalyse: Immer mehr Bundesländer rüsten mit KI-Überwachung auf. Bislang lief das weitgehend geräuschlos. Jetzt regt sich Widerstand.

Ein Polizist steht vor einer Kundgebung. Im Hintergrund eine improvisierte Bühne unter einem Pavillon.
Anti-Überwachungsdemo in Berlin.

Ende April, ein Platz im Görlitzer Park in Berlin: Etwa 100 Menschen stehen vor einer Bühne, am Rand eine Reihe Polizeifahrzeuge und Gruppen von Polizist*innen. Es gibt kostenloses Essen und Rap. Die Bühne haben Aktivist*innen mit Überwachungskameras dekoriert. Davor ist ein Banner gespannt, Aufschrift: „Gegen Überwachung und Ausgrenzung“. In kleinerer Schrift darunter: „Keine KI-Videoüberwachung unserer Parks, Plätze und Straßen!“

Diesen Park will die Polizei künftig mit Videokameras und Verhaltensscanner-Software kontrollieren, so wie weitere Orte in Berlin. Die Software, eine sogenannte Künstliche Intelligenz, soll analysieren, was die abgebildeten Menschen gerade tun und gutes von schlechtem Verhalten unterscheiden. Deshalb sind die Demonstrierenden hier. Sie lehnen die KI-Kontrolle ab. Die Person am Mikrofon ruft: „Man kann Kameras auch kaputt machen!“

Neun Bundesländer haben ihrer Polizei den Einsatz von Verhaltensscannern entweder bereits erlaubt – oder planen, dies zu tun. Bislang setzen Polizeien die Technologie nur in Mannheim und Hamburg ein. Doch die Zahl der Orte, die damit überwacht werden, wird sich wohl bald deutlich erhöhen.

Größere Polizeigesetz-Änderungen

Mehrere Bundesländer legalisieren derzeit Verhaltensscanner im Rahmen größerer Polizeigesetz-Reformen. Sie genehmigen den Beamt*innen unter anderem den Einsatz von Datenanalyse à la Palantir, Live-Gesichtserkennung oder Videodrohnen. In einigen Ländern, die gerade ihr Polizeigesetz verschärfen oder verschärft haben, formt sich auch außerparlamentarischer Widerstand.

Magdalena Finke, CDU-Innenministerin von Schleswig-Holstein hat mit ihrem Polizeigesetz-Entwurf Fans des Fußballvereins in Kiel gegen sich aufgebracht. Die mobilisieren in der Fanszene und vernetzen sich darüber hinaus mit zivilgesellschaftlichen Initiativen. „Das wurde komplett im Hinterzimmer ausgehandelt“, sagt Fußballfan Jan auf Anfrage von netzpolitik.org über das Polizeigesetz.

Jan und seine Mitstreiter*innen wollen eine große Demo durch die Landeshauptstadt Kiel organisieren. Kein bloßer Fanmarsch, sondern ein breites Bündnis. „Wir wollen Menschen aus dem ganzen Landesgebiet mobilisieren“, sagt Jan. Geplant sind außerdem Infoveranstaltungen für Fußballfans, Flyer und Aktionen mit Spruchbändern im Stadion. „Wir sehen das als unsere Aufgabe, das Polizeigesetz in unserer Kurve zum großen Thema zu machen.“

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Das volle Programm High-Tech-Überwachung

Die schwarz-grüne Landesregierung von Schleswig-Holstein steht kurz davor, das volle Programm High-Tech-Überwachung genehmigt zu bekommen: Datenanalyse nach Palantir-Art, Verhaltensscanner, Live-Gesichtserkennung, Gesichtersuchmaschine. Am 6. Mai haben die Abgeordneten den Gesetzentwurf erstmals im Parlament besprochen.

Jan sagt: „Durch Überwachung und erst recht durch KI-Überwachung werden die Freiräume immer begrenzter. Freiräume sind aber ein wichtiger Teil der partizipativen Demokratie.“

Begründet werde die Ausweitung der Überwachung mit Messerangriffen. „Aber in Kiel gibt es kaum bis keine Messerangriffe. Dann kann man doch nicht deshalb der Polizei solche Befugnisse geben. Die lassen sich nicht wieder zurückdrehen“, sagt Jan. Er befürchtet, dass bald alle öffentlichen Plätze im Land KI-überwacht werden.

Wie wir bereits berichtet haben, gibt es auch in Thüringen Widerstand gegen das dortige Polizeigesetz. Der bekommt zunehmend Schwung, wie die Initiator*innen der Anti-Polizeigesetz-Kampagne ThürPAG stoppen berichten. Zu den Kritiker*innen gehören inzwischen die antifaschistischen Bündnisse Auf die Plätze Erfurt und Rechtsruck Stoppen, der Verein Vielfalt Leben – QueerWeg und der Hacker*innentreff Krautspace Jena.

Kunstaktionen gegen Überwachung

In Sachsen wehrt sich das antifaschistische Aktionsbündnis Leipzig nimmt Platz gegen die Polizeigesetz-Novelle. Die Dresdner Datenpunks planen Kunstaktionen zu Überwachung, um darüber mit Menschen ins Gespräch zu kommen.

Aufklärung zur niedersächsischen Polizeigesetznovelle leisten der Kleindatenverein und Freiheitsfoo.

Derweil agieren Initiativen wie Kameras stoppen aus Köln, Bündnis Hansaplatz aus Hamburg oder dieDatenschützer Rhein-Main seit Jahren nicht ohne Erfolg gegen Video- und KI-Überwachungs-Projekte – auch vor Gericht.

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Ausdrücklich gegen die Massen-Datenanalyse positioniert sich das Bündnis Kein Palantir in Baden-Württemberg. Das Netzwerk Sicherheit ohne Überwachung macht derweil auf Bundesebene gegen verschärfte Gesetze mobil. Es geht einmal mehr um biometrische Gesichtersuche, um Datenanalyse nach Palantir-Art – und Vorratsdatenspeicherung. Unter anderem geplant ist eine Demonstration am 13. Juni 2026 ab 14 Uhr in Berlin.

Die Gewerkschaft der Osterhasen

Zurück zur Kundgebung im Görlitzer Park. Dahinter stehen drei Initiativen: Cables of Resistance, die in Berlin kürzlich einen Kongress zum Kampf gegen die Big-Tech-Übermacht veranstaltet hat; Wrangelkiez United, eine polizeikritische Anwohner*innengruppe – und Görli 24/7, die dagegen kämpft, dass die Stadt den Görlitzer Park inzwischen nachts verriegelt.

Für einen offen zugänglichen Görlitzer Park sind auch zwei Redner*innen, die als nächstes die Bühne betreten, maskiert mit rosa Hasenköpfen. Sie stellen sich als Vertreter*innen der „Osterhasen-Gewerkschaft“ vor und erzählen, dass Menschen bereits Nachschlüssel zu den Parktoren an Interessierte verteilt hätten. Einige Eingänge könne man auch selbst öffnen, wenn man eine Türklinke in die dafür vorgesehene Öffnung schiebt. „Klinken bekommt ihr am Info-Stand“, ruft einer der Hasen.

Bevor die Osterhasen die Bühne betreten, gibt es eine unfreiwillige Programm-Pause. Beamt*innen treten an die Bühne heran und wollen Personalien sehen – von der Person, die über kaputte Kameras gesprochen hatte. Gibt es jetzt Ärger?

Per Mikrofon hält eine andere Person aus dem Kreis der Veranstalter das Publikum auf dem Laufenden. Sie gibt weiter, dass die Polizei die Aussage über die Zerstörbarkeit von Kameras für eine Straftat hält. „Also sagt das nicht“, ruft sie durch die Lautsprecher. „Sagt nicht, dass man Kameras auch kaputtmachen kann.“


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Koalitionsvertrag Baden-Württemberg: Kameras sollen prüfen, wer und wie brav du bist

07. Mai 2026 um 12:25

Grün-Schwarz will in Baden-Württemberg als erstem Bundesland doppelte KI-Videoüberwachung ausrollen: Kameras, die Menschen auf verdächtiges Verhalten überprüfen und sie gleichzeitig mit Gesichtserkennung analysieren. In Mannheim und zwei weiteren Städten soll das Pilotprojekt starten.

Kameras an einer Hausfassade.
Die "intelligente" Videoüberwachung in Mannheim soll ausgeweitet werden.

Gestern haben Cem Özdemir und Manuel Hagel den grün-schwarzen Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg vorgestellt. Hier sollen demnach erstmals in Deutschland Kameras eingesetzt werden, die sowohl das Verhalten der Abgebildeten analysieren und bewerten, als auch deren Gesichter vermessen, um per Gesichtserkennung herauszufinden, ob sie von polizeilichem Interesse sind.

Die Verhaltenskontrolle wird bereits seit acht Jahren in Mannheim trainiert. Das Modellprojekt soll nun räumlich ausgeweitet werden, auf zwei weitere, bislang ungenannte Städte. Auch der Umfang wird erweitert, denn zusätzlich zur Verhaltenserkennungs-Technologie sollen künftig auch Objekte und Gesichter von den Kameras erkannt werden.

Live-Gesichtserkennung läuft in Deutschland bislang nur in Frankfurt am Main hinter öffentlichen Überwachungskameras. Die Software vermisst jedes Gesicht im Erfassungsbereich und schlägt Alarm, sobald es einem gesuchten Gesicht sehr ähnlich ist. Gesucht wird damit nach Terrorist*innen, nach vermissten Menschen, nach Opfern von Entführung, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung. Analysiert und mit den Polizeidatenbanken abgeglichen wird aber jedes Gesicht, das die Kameras aufnehmen.

Zusätzlich zur Echtzeit-Fernidentifizierung wollen Grüne und CDU der Polizei in Baden-Württemberg auch die Suche nach bestimmten Gesichtern im Internet erlauben. Auf Bundesebene gibt es aktuell ebenfalls Bestrebungen, das Tool einzuführen. Damit können Beamt*innen beispielsweise Menschen auf Social Media finden, etwa auf Bildern, die Vereine oder Arbeitgeber ins Netz stellen. Selbst auf Totalaufnahmen von Großveranstaltungen könnten Personen gefunden werden. Wenn die Verhaltensanalyse in einer der Pilotstädte eine Straftat detektiert, kann damit theoretisch auch die tatverdächtige Person retrograd identifiziert werden.

„Schonung der Grundrechte“



Für die Echtzeit-Fernidentifizierung und die Gesichtersuchmaschine muss die Koalition das Polizeigesetz von Baden-Württemberg ändern. Dabei hatte Grün-Schwarz das erst Ende vergangenen Jahres getan. Damals hatte die Landesregierung der Polizei Datenanalyse nach Palantir-Art erlaubt, die diese ohnehin schon lange betrieb. Außerdem genehmigten die alten und neuen Koalitionspartner der Polizei auch das KI-Training mit den persönlichen Daten von Bürger*innen sowie die Weitergabe dieser an externe Stellen.

Nun soll also eine neue Polizeigesetznovelle kommen, die auch Echtzeit-Fernidentifizierung ermöglicht. Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein sind ebenfalls daran, Gesetzesgrundlagen dafür einzuführen. Die Technologie ist in Sicherheitsbehörden ziemlich beliebt, genauso wie der Verhaltensscanner, der in Mannheim trainiert wird. Vergangenes Jahr hat ihn Hamburg übernommen, Berlin folgt wohl als nächstes, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben bereits Rechtsgrundlagen dafür oder arbeiten daran.

Bislang hat sich noch niemand getraut, beide Technologien auf einmal einzusetzen. Die Datenschutzbedenken sind bei beiden allein schon sehr hoch. In Baden-Württemberg gibt es nun aber scheinbar keine Scheu mehr. „KI-Videoschutz kann für mehr Sicherheit bei gleichzeitiger Schonung der Grundrechte sorgen“, schreiben Grüne und CDU in ihrem Koalitionsvertrag.

Dass es bei den drei Standorten bleibt, an denen die Koalition die multiple KI-Überwachung pilotieren will, ist vermutlich eher unrealistisch. Bereits vor der Wahl hatten sich Özdemir und Hagel dazu bekannt, den Einsatz von Videoüberwachungskameras entgrenzen zu wollen. Für den Einsatz soll keine erhöhte Kriminalitätsbelastung mehr nötig sein, die Kommunen sollen freihändig darüber entscheiden.


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Polizeigesetz Schleswig-Holstein: „Wie aus einem dystopischen Science-Fiction-Film“

06. Mai 2026 um 13:17

Heute haben die Abgeordneten im Landtag von Schleswig-Holstein erstmals eine Novelle des Polizeigesetzes diskutiert. Es geht um Verhaltensscanner und Gesichtserkennung. Expert*innen zweifeln, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist; die Opposition warnt vor einer Dystopie.

Kameras an einem Leuchtturm
Mit dem neuen Polizeigesetz dürften fast überall Kameras installiert – und mit KI-Überwachung ausgerüstet werden. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Leuchtturm: Frank Weichelt, Kameras: Scott Webb, Collage: netzpolitik.org

Die Regierung in Schleswig-Holstein will die Polizei umfassend aufrüsten. Der aktuelle Entwurf soll den Beamt*innen nahezu alle Grundrechtseingriffe erlauben, die derzeit technisch möglich und en vogue sind: Verhaltensscanner, Echtzeit-Gesichtserkennung, Internet-Gesichtersuchmaschine, Datenanalyse à la Palantir, Tracking einzelner Menschen über mehrere Kameras hinweg.

Erstmals haben die Abgeordneten den Gesetzentwurf heute erstmals im Landtag diskutiert, danach wurde an den Innenausschuss überwiesen. Während Kritiker*innen schwere verfassungsrechtliche Bedenken haben, bleibt die Landesregierung bei ihrem Hardlinerkurs.

CDU-Innenministerin Magdalena Finke sagte: „Jede einzelne Maßnahme wurde mit größter Sorgfalt abgewogen.“ Für die Datenanalyse wolle man keine Palantir-Produkte verwenden, sondern gemeinsam mit NRW im Juni eine Ausschreibung veröffentlichen. Am liebsten wäre ihr ein europäisches Produkt.

Koalitionspartner Jan Kürschner, Grüne, unterstützt die Hightech-Überwachungspläne der Konservativen. Für die Datenanalyse bringt er einen Anbieter aus Schleswig-Holstein ins Spiel und empfiehlt, das entsprechende Rundum-Überwachungs-Tool unter einer Open-Source-Lizenz zu entwickeln.

Schleswig-Holstein werde immer sicherer, konstatiert Birte Glißmann von der CDU. Weil aber das subjektive Sicherheitsgefühl einiger Menschen unzureichend sei, sei auch sie pro Überwachungsausbau. Sie lobt unter anderem die „intelligente“ Videoüberwachung: Damit ließen sich „Auffällige Verhaltensmuster erkennen, um gleich eine Gegenmaßnahme in Gang setzen zu können.“

Der Abgeordnete Niclas Dürbrook von der SPD ist der erste Kritiker, der das Wort erteilt bekommt. Er nennt das Gesetz „ein Paket, von dem wesentliche Teile vor nicht allzu vielen Jahren wie aus einem dystopischen Science-Fiction-Film gewirkt hätten.“

Bernd Buchholz von der FDP sagt „Ich habe ein beklemmendes Gefühl wenn eine biometrische Fernidentifizierung in diesem Land möglich wird. Ich möchte mich nicht in einem Land bewegen, in dem ich mich nicht unkontrolliert bewegen kann.“ Sybilla Witsch vom SSW sieht einen tiefen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und kritisiert, dass in Schleswig-Holstein Menschen künftig bis zu acht Wochen in Haft genommen werden sollen, um Ordnungswidrigkeiten zu verhindern.

Eingriffe mit „großer Streubreite“


Ernste Kritik kam auch von Expert*innen im Vorfeld der Debatte im Parlament. Viele sehen im Entwurf verfassungsrechtliche Probleme, auch wenn die Regierung kleinere Aspekte angepasst hat. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) unter der Datenschutzbeauftragten Marit Hansen warnt etwa in einer Stellungnahme vor „weitreichenden Grundrechtseingriffen mit großer Streubreite“.

Zur Begründung der Novelle des Polizeigesetzes schreibt die Regierung im Gesetzentwurf: Es gebe mehr Angriffe mit Messern. Allerdings werde laut ULD nicht deutlich, „wie die geplanten Maßnahmen zur Eindämmung von Messerangriffen oder anderen ähnlich schwerwiegender Kriminalitätsphänomenen beitragen können“.

Zudem bleibe „die Darlegung der fachlichen Eignung und Erforderlichkeit der geplanten Maßnahmen abstrakt.“ Insbesondere gelte das für zwei besonders schwerwiegende Eingriffsbefugnisse: Fernidentifizierung von Menschen in Echtzeit und automatisierte Datenanalyse. Die verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeit sei schwer nachvollziehbar. Einfach ausgedrückt: Möglicherweise darf der Staat diese Dinge nicht tun.

Videoüberwachung sei mit dem neuen Gesetz an mehr Orten möglich als zuvor; zugleich wiege der Eingriff durch automatisierte Gesichts- und Verhaltenserkennung schwerer. Das führe „zu einer deutlichen Ausweitung und Vertiefung von Grundrechtseingriffen.“

Kameras schon bei „erwarteten“ Ordnungswidrigkeiten


Schon heute darf öffentlicher Raum in Schleswig-Holstein gefilmt werden, und zwar dann, wenn an einem Kriminalitätsschwerpunkt zum Beispiel Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht. Künftig soll Videoüberwachung jedoch schon erlaubt sein, wenn eine wie auch immer geartete Gefahr für die öffentliche Sicherheit existiert. Das ULD kritisiert:

Angesichts der großen Anzahl betroffener Personen bei der Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist es fraglich, ob die Eingriffsvoraussetzungen verhältnismäßig sind. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit sollte die Befugnis auf Gefahren für besonders gewichtige Rechtsgüter beschränkt werden.


Das Gesetz soll Videoüberwachung sogar an Orten erlauben, an denen die Polizei lediglich  Ordnungswidrigkeiten von „erheblicher Bedeutung“ erwartet. Der ULD fördert höhere Schwellen „im Hinblick auf die Schwere und auf die Häufigkeit von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten“.

Ähnliche Kritik an der Novelle kommt von Florian Becker, Direktor des Instituts für Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In seiner Stellungnahme warnt er vor einer „deutlichen Absenkung der Eingriffsvoraussetzungen“ und breiter Anwendung offener Videoüberwachung. Die juristische Vereinfachung von Videoaufzeichnungen führe auf „datenschutzrechtlich sensibles Territorium“. Die automatisierte Verhaltensanalyse würde zudem die Eingriffswirkung der Videoüberwachung erheblich verstärken, „weil sie die Beobachtungskapazität der Polizei technisch vervielfacht und verdächtige Situationen automatisiert markiert.“

Externe Angestellte könnten Aufnahmen sichten


Laut Gesetz müssten nicht einmal Beamt*innen die von der Software ausgelösten Alarme prüfen – das könnten auch private Dienstleister tun, also Angestellte eines Unternehmens. Becker fordert deshalb eine Beschränkung des Zugriffs auf qualifizierte Beamte oder polizeilich ausgebildetes Personal. Und bevor die Polizei einen Ort überwacht, sollte sie förmlich feststellen, dass er gefährlich ist.

Bei der Massen-Datenanalyse nach Palantir-Art unterscheidet das schleswig-holsteinische Gesetz zwei Varianten – eine mit hohem und eine mit reduziertem Eingriffsgewicht. Bei der als harmloser beschriebenen Datenanalyse gibt es etwas weniger Datenquellen. Einfließen dürfen zum Beispiel personenbezogene Daten aus verschiedenen Polizeisystemen, etwa zur Bearbeitung von Fällen. Hinzu kommen Datensätze aus gezielten Abfragen staatlicher Register sowie einzelne gesondert gespeicherte Datensätze aus dem Internet.

Das ULD sieht das mit Sorge: „Es ist zweifelhaft, ob damit eine nennenswerte Reduzierung der Datenmenge und des Eingriffsgewichts erreicht wird. Denn die genannten Datenquellen dürften bereits nahezu die gesamten tatsächlich vorhandenen Daten umfassen.“

Selbst Daten von Zeug*innen sollen einfließen


In die Datenanalyse mit hohem Eingriffsgewicht können zusätzlich Daten aus Wohnraumüberwachungen und Online-Durchsuchungen fließen, außerdem unbeschränkt Verkehrsdaten aus Funkzellenabfragen. Da Maßnahmen der Wohnraumüberwachung und Online-Durchsuchung äußerst selten angewandt werden, unterscheiden sich die Befugnisse somit kaum, erklärt das ULD.

Besonders kritisiert das ULD, dass die Polizei auch Daten von Anzeigenden, Geschädigten, Zeug*innen oder Hinweisgebenden einbeziehen will. Die Datenschützer*innen warnen: „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt ein schwerer Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor, wenn unter anderem Personen vermehrt dem Risiko gegen sie gerichteter polizeilicher Ermittlungsmaßnahmen ausgesetzt werden, die objektiv nicht zurechenbar in das relevante Geschehen verfangen sind.“

Selbst Daten zu Bagatelldelikten und Ordnungswidrigkeiten sollen einfließen, zudem alle Einsatzberichte der Polizei, auch wenn es in dem Einsatz beispielsweise nur um Ruhestörung ging oder eine vermisste Person. „Dies dürfte eine große Anzahl von Personen betreffen“, schreibt das ULD. „Es ist daher zweifelhaft, ob die vorgesehenen Schwellen für die Analyse dieser Daten verhältnismäßig sind.“ Das ULD fordert deshalb: Die Maßnahmen sollten eine Frist bekommen, und die Regierung solle sie vor einer Verlängerung prüfen.

Was hat das mit Messern zu tun?


Auch der Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein (LFSH) erinnert in seiner Stellungnahme daran, dass das Gesetz  Messerkriminalität bekämpfen solle. In diesem Kontext sei es auffällig, dass die automatisierte Datenanalyse auch für Schutz von Eigentum oder Vermögenswerten angewendet werden kann, wenn „gewerbsmäßig oder bandenmäßig begangene Schädigung“ droht.

„Der Zusammenhang zwischen Schutz von Eigentum und Vermögenswerten und der eingangs benannten Messerkriminalität oder Straftaten gegen Leben, Leib, Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung erschließt sich uns nicht. Hier sehen wir die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen als nicht gegeben an“, schreibt der LFSH.

Wie in Frankfurt am Main soll die Polizei in Schleswig-Holstein künftig per Live-Gesichtserkennung nicht nur nach Gefährdern suchen dürfen, sondern auch nach gefährdeten Personen – etwa Menschen, deren sexuelle Selbstbestimmung bedroht ist. „Aus unserer Sicht ergibt sich hieraus kein Nutzen für unsere Klient*innen“, schreibt der LFSH, der von Gewalt betroffene Frauen berät. Ein Nutzen zur Verhinderung von Messerkriminalität sei ebenfalls nicht ersichtlich.

Der LFSH wehrt sich auch gegen eine geplante Regel zu elektronischen Fußfesseln. Die mit diesen Geräten erlangten Daten dürfen nämlich demnach „zur Vorbereitung und Durchführung einer Abschiebung der überwachten Person“ genutzt werden – wenn diese bestimmter Straftaten verdächtigt wird. „Unseres Wissens nach gilt die Unschuldsvermutung unabhängig vom Aufenthaltsstatus“, schreibt der LFSH.

Anonymität kann verschwinden


Dirk Heckmann forscht an der Technischen Universität München zu Datenschutzrecht und verweist auf eine Einschätzung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA). Demnach sei biometrische Fernidentifizierung in öffentlichen Räumen eine Form der Massenüberwachung und damit Demokratien grundsätzlich fremd. „Andere in der wissenschaftlichen Literatur charakterisieren biometrische Fernidentifizierung aufgrund der lebenslangen Beständigkeit der Merkmale als eine der eingriffsintensivsten Maßnahmen“, schreibt er weiter – die „Anonymität des Alltäglichen“ könne verschwinden. Besonders sensible biometrische Daten ließen sich leicht missbrauchen, gerade wenn private Unternehmen eine Software betreiben.

Zur Verhaltensanalyse schreibt er: „Während der Entwurf die Technik für geeignet hält, um Diskriminierungen entgegenzuwirken, lässt er außer Acht, dass zum einen die Technik selbst, zum anderen die Interaktion der Menschen mit der Technik diskriminierend sein können.“ Dazu kämen mögliche Einschüchterungseffekte und mögliche nachteilige Auswirkungen auf das freiheitlich demokratische Gemeinwesen insgesamt.

Der Abgleich von Fotos mit Bildern aus dem Internet, den Schleswig-Holstein erlauben möchte, sei, so Heckmann, „aller Wahrscheinlichkeit nach“ von der KI-Verordnung der EU verboten. Demnach dürfen nämlich keine Datenbanken aufgebaut werden, für die das Netz ungezielt ausgelesen wird. Außerdem grenze so eine Datenbank an Vorratsdatenspeicherung sehr sensibler Informationen. Er sieht ein hohes Missbrauchsrisiko.

Inzwischen gibt es auch zivilgesellschaftlichen Widerstand gegen das geplante Polizeigesetz. Eine Gruppe von Fußballfans will hierfür ein größeres Bündnis zu schmieden und bald zu einer ersten Demo aufrufen.


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Verhaltensscanner: „Eine reale Gefahr“

05. Mai 2026 um 12:14

Gerade gibt es bundesweit Bestrebungen, Überwachungskameras mit Systemen zu koppeln, die vollautomatisiert erkennen, was die abgebildeten Menschen gerade tun. Davy Wang von der Gesellschaft für Freiheitsrechte erklärt, warum das eine schlechte Idee ist.

Eine Faust fliegt auf die Linse zu.
Verhaltensscanner werden aktuell eingeführt, um Gewalttaten zu erkennen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Dan Burton

Verhaltensanalyse-Software legt eine Art Strichmännchen über die Gliedmaßen abgebildeter Menschen. Anhand der Bewegungen dieses Vektorenbündels schätzt sie, welches Verhalten zu sehen ist. Bei vorab festgelegten Kategorien schlägt sie Alarm. In Mannheim sind das aktuell Schläge, Tritte, Schubser und abwehrende Körperhaltungen. In Hamburg wird auch detektiert, wenn jemand liegt.

Berlin will bald ebenfalls eine derartige Software einsetzen, Baden-Württemberg will sie auf Heidelberg ausweiten, in Bremer Tram-Bahnen läuft sie bereits. In Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen sind Gesetzesentwürfe dazu in der Abstimmung. Es wird künftig wohl immer mehr Areale geben, in denen KI prüft, ob sich die Anwesenden artig benehmen.

Zeit also, sich die Technologie mal genauer anzuschauen: Welche Auswirkungen hat sie auf die Grundrechte der Betroffenen, wo liegen die größten Risiken bei der Implementierung und welche Rolle kann sie bei der drohenden autoritären Wende spielen? Das haben wir Davy Wang gefragt, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

„Ein subtiles Gefühl des Überwacht-Seins“



netzpolitik.org: Herr Wang, Berlin will bald Verhaltenserkennungs-Kameras an vermeintlich besonders kriminalitätsbelasteten Orten installieren. Liegen diese Orte in Ihrem Lebensradius?

Davy Wang: Im Görlitzer Park bin ich in meiner Freizeit gelegentlich, am Kottbusser Tor oder an der Warschauer Straße steige ich manchmal in Bahnen.

netzpolitik.org: Werden Sie sich dort sicherer fühlen, wenn die Verhaltenserkennung läuft?

Davy Wang: Ich fühle mich da aktuell nicht unsicher. Aber wenn die Verhaltenserkennung kommt, wird das sicher ein subtiles Gefühl des Überwacht-Seins auslösen.

netzpolitik.org: Welche Auswirkungen hat die Technologie auf die Grundrechte der Menschen, die da langlaufen?

Davy Wang: Da ist meine Privatsphäre betroffen und die aller anderen Menschen, die sich da bewegen. Konkret bedeutet dies eine Einschränkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Nach dem darf eigentlich ich darüber bestimmen, wer meine Daten erfasst und nutzt. Darüber hinaus kann so eine Überwachung Menschen davon abhalten, den Ort zu besuchen, und sich darauf auswirken, wie sich Menschen dort verhalten. Das hat dann beispielsweise auch Auswirkungen auf die Versammlungsfreiheit.

„Keine Zahlen, die die Wirksamkeit belegen“



netzpolitik.org: Werden da alle Passant*innen unter Generalverdacht gestellt?

Davy Wang: Von beiden Systemen werden erst einmal alle Menschen erfasst.

netzpolitik.org: Und ist das Problem, das mit der Überwachung gelöst wird, diesen massiven Grundrechtseingriff wert?

Davy Wang: Aus den Pilotprojekten gibt es keine Zahlen, die die Wirksamkeit belegen. Dabei gibt es sehr hohe Anforderungen. Denn die Anlagen erfassen viele tausend Menschen täglich, die Betroffenen wissen nie genau, ob ihre Daten gerade verarbeitet werden, und dann wird noch ein sehr intransparentes KI-System benutzt, dessen Schlussfolgerungen nicht nachvollziehbar sind. Bei einem derart strengen Eingriff in die Grundrechte bräuchte es strenge Anforderungen und Belege, dass die Technologie wirksam ist.

netzpolitik.org: Solche Systeme haben immer eine gewisse Rate von False Positives. Das sind Alarme, die auf einem Fehler, einem falschen Verdacht beruhen. Ist da die Verfolgung Unschuldiger schon eingepreist?

Davy Wang: Es ist ein Problem, wenn ein Maximum für diese Rate nicht fest vorgegeben ist. Dann kann die Polizei frei einschätzen, wie viele Fehl-Verdächtigungen sie noch akzeptabel findet. In Berlin wurde die maximale Fehlerrate jetzt in einer Ausschreibung benannt: bis zu 25 Prozent. Jeder vierte Alarm würde dann versehentlich ausgelöst. Das ist ziemlich viel. Da werden viele Verhaltensweisen erfasst, die völlig unproblematisch sind. Und dann kann es auch sein, dass Menschen zum Opfer von Anschlussmaßnahmen werden, die gar nichts getan haben. In den Landespolizeigesetzen steht ja auch gar nicht, welche Verhaltensweisen mit dem Scanner gesucht werden können. Da steht einfach nur: Verhaltensweisen, die auf Straftaten hindeuten. Welche gesucht werden, liegt dann im Ermessen der Exekutive.

„Es gibt einen politischen Druck“



netzpolitik.org: Wie kommt das eigentlich, dass diese Technologie gerade so unglaublich beliebt ist?

Davy Wang: Die Polizeien in den Bundesländern und auf Bundesebene wollen ihre Digitalisierung vorantreiben. Die wollen jetzt auch KI-Systeme nutzen, um vermeintlich effektiver Straftaten verhüten zu können. Da sehe ich die Gefahr, dass man sich öffentlich der Rhetorik bemüht, dass die Anlage verhältnismäßig sei, weil sie beispielsweise keine Gesichter analysiert. Es gibt auch einen politischen Druck, nach öffentlichkeitswirksamen Gewaltvorfällen zu handeln und beispielsweise die Videoüberwachung weiter auszubauen.

netzpolitik.org: In der Logik der Verfechter ist die Technik Privatsphäre-freundlicher als konventionelle Videoüberwachung, weil ja nicht mehr unbedingt immer ein Mensch zuschaut. Als wäre es keine Überwachung, wenn uns ein Computer analysiert. Was sagen Sie dazu?

Davy Wang: Das ist trotzdem auch eine Überwachung und auch ein Grundrechtseingriff. Wenn die Polizei durch ein KI-System personenbezogene Daten erfasst, ist es ein Eingriff in die Privatsphäre. Und diese Überwachung kann zu Ingewahrsamnahme und anderen Anschlussmaßnahmen führen.

netzpolitik.org: Müsste die Eingriffsschwelle für die Verhaltenserkennung nicht noch höher sein als die für Videoüberwachung? Immerhin ist es ja eine Art Videoüberwachung plus.

Davy Wang: Da würde ich definitiv zustimmen. Auch aus unserer Sicht ist die Eingriffsschwelle viel zu niedrig. Durch die Nutzung des KI-Systems und die automatisierte Auswertung enthält der Eingriff eine neue Qualität. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht betont, dass automatisierte Auswertungen durch selbstlernende Systeme ein spezielles Eingriffsgewicht haben können, wenn die Entscheidungsfindung und Funktionsweise weder für die Betroffenen noch für die handelnde Behörde nachvollziehbar sind.

„Das kann diskriminierend wirken“



netzpolitik.org: Weil die Systeme menschliche Körper vor der Analyse in Vektoren umrechnen, also Hinweise auf Hautfarbe, Alter, Geschlecht entfernen, gelten sie nicht als diskriminierend. Was sagen Sie dazu?

Davy Wang: Das kann man nicht pauschal so sehen. Es gibt Berichte, dass unproblematisches Verhalten wie Liegen oder Taumeln erfasst wird. Das kann diskriminierend gegenüber bestimmten Personengruppen wirken. Und durch die Trainingsdaten kann ja auch ein Bias entstehen, dass dann Bewegungen bei bestimmten Gruppen eher falsch erkannt werden.

netzpolitik.org: Ein weiteres Argument für den Einsatz der Verhaltensanalyse ist die Effizienz. Führt die dann nicht automatisch zur Ausweitung – weil man mit den gleichen Kräften mehr Stadtgeschehen im Blick behalten kann?

Davy Wang: Das sehe ich als eine reale Gefahr. Die vermeintliche Effektivität kann dazu führen, dass immer mehr Orte die Technik einführen.

netzpolitik.org: Es heißt, letztlich entscheidet ein Mensch darüber, ob Einsatzkräfte zu einer Situation entsandt werden. Wie weit wird da die menschliche Verantwortung aufgelöst?

Davy Wang: Wenn der Mensch sich auf die Technik verlässt, neigt er dazu, ihren Empfehlungen zu folgen. Und die Entscheidungsfindung des KI-Systems ist für die Beamt*innen nicht nachvollziehbar, was ein Grundvertrauen in die Richtigkeit der Entscheidung begünstigt.

„Wir glauben, dass die Rechtsgrundlagen angreifbar sind“



netzpolitik.org: Welche Hebel hat die Zivilgesellschaft, um zu verhindern, dass die Technologie breit ausgerollt wird?

Davy Wang: Wir als GFF betreiben strategische Prozessführung. Eine Möglichkeit ist, wenn diese Systeme im Einsatz sind, dagegen zu klagen und zu versuchen, das zum Bundesverfassungsgericht zu bringen. Wir glauben, dass die Rechtsgrundlagen in mehreren Bundesländern angreifbar sind. Ansonsten kann man sich auch politisch engagieren. Durch Petitionen, durch Demonstrationen oder als Sachverständige im Gesetzgebungsverfahren. Was auch hilft, ist parlamentarische Kontrolle, beispielsweise mit Kleinen Anfragen.

netzpolitik.org: Was sagt die EU-KI-Verordnung zur Verhaltensanalyse?

Davy Wang: Die stuft sie als Hochrisiko-KI ein. Das bedeutet, es braucht eine Risikobewertung und Risikominderungsmaßnahmen, es gibt Sorgfalts‑, Berichts- und Aufsichtspflichten.

netzpolitik.org: Welche Rolle kann die Verhaltenserkennung bei der autoritären Wende spielen?

Davy Wang: Der Dual Use für Sicherheit und Kontrolle ist bei dieser Technologie systeminhärent. Die kann in demokratischen Staaten in engen Grenzen grundrechtsschonend eingesetzt werden, aber in autoritären Staaten auch dazu genutzt werden, marginalisierte Gruppen bei Protesten zu überwachen. Das richtet sich je nach Einsatzform aus.

netzpolitik.org: Zahlen zum Erfolg der Technologie werden nicht veröffentlicht. Kann es sein, dass hier vor allem getestet wird, ob sich so eine Überwachungsmaßnahme ohne größere Widerstände durchsetzen lässt?

Davy Wang: Das ist ein berechtigter Verdacht. Dazu passt auch, dass in keinem der Polizei-Gesetze eine unabhängige Evaluation der Verhaltenserkennung festgeschrieben ist.


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FAQ: Das Überwachungspaket der Bundesregierung

04. Mai 2026 um 15:52

Die schwarz-rote Koalition will ein Gesetzespaket verabschieden, das ein neues Zeitalter der Überwachung einläutet. Was steckt da konkret alles drin? Wir haben es durchgesehen, damit ihr es nicht tun müsst.

Zwei Menschen in schwarzen Anzügen schauen sich in die Augen
Bundesinnenminister Dobrindt (links) und Vizekanzler Klingbeil: Große Einigkeit in der Großen Koalition, dass Polizeibehörden weitere Ermittlungsbefugnisse brauchen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Eigentlich war es ja eine Idee der Ampel-Regierung, der deutschen Polizei die Suche nach Gesichtern im Internet zu erlauben sowie Software einzusetzen, die so viele Daten wie möglich zusammenführt und auswertet. Beides sind Überwachungstechnologien, die auf sogenannter Künstlicher Intelligenz basieren. Auf Bundesebene gibt es derartiges noch nicht, die Ampel hatte es nicht mehr durchgekriegt. Zugleich haben inzwischen zahlreiche Bundesländer ihren Polizeien Gesichtersuchmaschinen und die Datenanalysen genehmigt.

Nun zieht die inzwischen schwarz-rot geführte Bundesregierung nach: Sie will der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt (BKA) beide Instrumente in die Hand geben. Das zugehörige Gesetzespaket hat sie Ende April im Kabinett verabschiedet. Daten, die nötig sind, um die Überwachungstools zu füttern, sollen demnach die Bundesbürger*innen liefern. Bürgerrechtsorganisationen wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) warnen vor „Instrumenten zur Massenüberwachung“ und halten das Paket für verfassungswidrig.

Wir klären die wichtigsten Fragen rund um das Überwachungspaket in diesen FAQ.

Inhalte:



Was ist das Überwachungspaket?


Das Paket enthält drei Gesetzentwürfe, die das Bundeskabinett Ende April beschlossen hat. Der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“, der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ und der „Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung“ legen zusammen die Grundlage dafür, dass Ermittlungsbehörden Gesichtsbilder mit Aufnahmen aus dem Internet abgleichen und automatisierte Datenanalysen durchführen können. Außerdem dürfen sie demnach mit den „vorhandenen“ Daten von Bürger*innen Überwachungs-KI-Systeme trainieren.

Was ist das Problem an der Fotofahndung im Netz?


Die Polizei soll Fahndungsfotos mit öffentlich zugänglichen Bildern aus dem Internet abgleichen dürfen. Also auch mit Selfies auf Social Media, dem Teamfoto deiner Handballmannschaft und einem Stockfoto der Innenstadt von Hannover, auf dem du aus Versehen im Hintergrund zu sehen bist. Sie soll mit dieser Suche die Identität abgebildeter Personen herausfinden dürfen. Dabei bekäme sie Zugriff auf potenziell äußerst persönliche Informationen.

Davor warnt auch die GFF: Die Behörden könnten durch den Abgleich Rückschlüsse auf besonders sensible Daten wie politische Einstellungen und sexuelle oder religiöse Orientierung ziehen, z.B. bei Aufnahmen von Demos, Veranstaltungen oder Gottesdiensten. Das Internet mache mittlerweile einen erheblichen Teil des öffentlichen Raumes aus, so die Bürgerrechtsorganisation. Mit den neuen Befugnissen werde die Anonymität in diesem digitalen öffentlichen Raum faktisch unmöglich gemacht. Das sei mit enormen Abschreckungseffekten verbunden und habe erhebliche Auswirkungen auf die Ausübung von Grundrechten, kritisiert die GFF.

Laut den Plänen soll die Polizei die biometrische Fahndung einsetzen dürfen, um die Identität oder den Aufenthaltsort von Beschuldigten, aber auch von Zeug*innen festzustellen. Im Zweifel muss man also nicht mal selbst einer Straftat verdächtig sein, um zum Fahndungsziel zu werden. Erlaubt sein soll das beim Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung – das sind etwa Mord und Vergewaltigung, aber auch Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Drogendelikte.

Das Problem: Um im öffentlichen Internet nach Personen fahnden zu können, müssen Ermittlungsbehörden die öffentlich im Netz verfügbaren Fotos von Gesichtern zunächst durchsuchen, sammeln und in Templates umrechnen. Dabei entsteht eine Datenbank mit den biometrischen Entsprechungen von möglicherweise Milliarden von Gesichtern.

Das Ministerium betont, dass diese Vergleichsdatenbank bei dem geplanten „Ad-hoc-Abgleich“ nicht dauerhaft gespeichert würde. Die Templates müssten stattdessen für jeden Abgleich neu erstellt werden. Damit sei die „Erstellung einer dauerhaften Datenbank, die aus dem Internet erhobene Lichtbilder und/oder zugehörige Templates vorhält, […] ausgeschlossen“.

Schwarz-rotes Sicherheitspaket »zum Großteil verfassungswidrig«



Allerdings steht das so nicht explizit im Gesetzentwurf. Dieser legt nur fest, dass die „beim Abgleich erhobenen und verarbeiteten Daten“ im Anschluss „unverzüglich“ zu löschen sind, wenn sie für die weiteren Ermittlungen nicht relevant sind. Die Referenzdatenbank selbst erwähnt der Text nicht explizit.

Hinzu kommt: Artikel 5 der KI-Verordnung der EU verbietet „das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme […] oder die Verwendung von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern“.

Aber eine zielgerichtete Suche wäre demnach wohl durchaus möglich. Beispielsweise: Vergleiche dieses Bild mit allen Menschen, die sich auf Social Media für das Wacken-Festival interessieren.

Eine Gesichtersuchmaschine hat die deutsche Polizei ja bereits: Das Gesichtserkennungsystem (GES) des BKA, das eingespeiste Bilder mit, unter anderem, Menschen vergleicht, die erkennungsdienstlich behandelt wurden. Über fünf Millionen Menschen sind dort drin. Die Fotofahndung im Netz wäre für dieses System ein Riesen-Upgrade, weil damit theoretisch fast alle Menschen identifiziert und gefunden werden können. Wer hat schon keine Fotos von sich im Netz?

Was ist das Problem mit der automatisierten Datenanalyse?


Geplant ist eine Super-Datenbank. Die Datenanalyse soll verschiedene Datenquellen verbinden und die aggregierten Daten sinnvoll aufbereiten. Damit können Polizist*innen Fragen nachgehen wie: Wer gehört zu einer bestimmten Gruppe? Oder: Wo wird wohl demnächst eingebrochen?

Das Problem an dieser Datenbank: Da sind nicht nur Daten von Verurteilten oder zumindest Verdächtigen drin, sondern auch die von Opfern und Zeugen von Straftaten oder Kontaktpersonen von Verdächtigen. Also potenziell: wir alle. Die Quellen, aus denen die Daten dazu stammen dürfen, sind im Gesetzpaket auch nicht beschränkt. Daten, auf die beispielsweise das BKA „zur Erfüllung seiner Aufgaben zugreifen“ darf, dürfte es auch in die Super-Datenbank kippen.

Zivilgesellschaft warnt vor Plänen für KI-Fahndung



Denkbar sind also Standortdaten, Fingerabdrücke, Genproben, abgehörte Gespräche, wer wann mit wem wie lange telefonierte, sowie natürlich sämtliche polizeiinterne Vorgangsdaten. Außerdem kann die Datenbank live an polizeiliche Datenbanken anderer EU-Staaten angeschlossen werden.

Amnesty International und ein Dutzend andere Organisationen warnen, dass die Daten von Opfern, Zeug:innen und gänzlich unbeteiligten Personen Teil derselben „Super-Datenbank“ werden würden. Das Resultat wären demnach „tiefgreifende Persönlichkeitsprofile auf der Basis algorithmisch ausgewerteter massenhafter Datenbestände.“

„Automatisierte Datenanalysen sind mächtige Überwachungsmaßnahmen“, schreibt die GFF in ihrer Stellungnahme zum Gesetzespaket. Deswegen seien strenge Beschränkungen zum Schutz der Grundrechte nötig. Doch diese sieht die Bundesregierung nicht vor.

Was ist das Problem am KI-Training?


Laut der Gesetzentwürfe dürfen Beamt*innen sogenannte KI mit deinen Daten füttern. Die Trainingsdaten müssen beispielsweise dann nicht an- oder pseudonymisiert werden, wenn das „einen unverhältnismäßigen Aufwand“ bedeuten würde. Die Polizei darf bei ihr vorhandene personenbezogene Daten zum KI-Training auch weitergeben, beispielsweise an privatwirtschaftliche Unternehmen. Das Problem: Sprachmodelle können die Informationen, mit denen sie trainiert werden, nahezu perfekt wiedergeben. Das kam im Rahmen von Urheberrechtsstreitigkeiten heraus.

Das heißt: Informationen, die in derartiger Software landen, können nicht nur von der Software gegen dich verwendet werden – indem sie dich einem Verdacht aussetzt – sondern auch von jedem Menschen, der Zugriff auf die Software hat, rekonstruiert werden. Das ist ein Problem, wenn die Polizei anfängt, wahllos persönliche Informationen in Überwachungssoftware zu füttern. Die Hersteller der Programme sind ja meist auch privatwirtschaftliche Unternehmen, die unsere Informationen womöglich gewinnbringend weiterverarbeiten. So entwickelt beispielsweise Datenanalyse-Marktführer Palantir seine Produkte auch auf Basis realweltlicher Daten.

Ist das nicht alles verfassungswidrig?


Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) nennt in ihrer aktuellen Stellungnahme zum Sicherheitspaket (PDF) die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur biometrischen Fahndung im Internet und zur automatisierten Datenanalyse „zum Großteil verfassungswidrig“. Die Bürgerrechtsorganisation lehnt deshalb die Einführung der darin vorgeschlagenen Befugnisse und Änderungen fast rundweg ab.

Systeme zur automatisierten Analyse könnten umfassende Persönlichkeitsprofile erzeugen, die Daten Unbeteiligter würden mitverarbeitet und es drohten falsche Treffer und Fehlverdächtigungen. Die GFF verweist dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht von 2023, das ähnliche Regelungen in Hessen und Hamburg bereits teilweise kassiert hat. Karlsruhe stellte damals klar: Automatisierte Datenanalyse greift schwerwiegend in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein und braucht deshalb enge gesetzliche Grenzen. Diese sehe das aktuelle Entwurf nicht vor.

Auch im Fall der Foto-Fahndung sieht die Organisationen Grundrechte in Gefahr, etwa weil auch hier die Daten vieler Unbeteiligter betroffen wären und die Maßnahmen nicht ausreichend auf schwerste Straftaten begrenzt sind.

Auch AlgorithmWatch kommt zu einem ähnlichen Urteil. Die Pläne der Bundesregierung, die digitalen Ermittlungsbefugnisse von Sicherheitsbehörden auszuweiten, sind nach Meinung der Organisation europarechtswidrig und stehen im Konflikt mit verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen und datenschutzrechtlichen Grundsätzen. Dabei kommt AlgorithmWatch – wie auch schon die GFF – zu dem Schluss, dass man dieses Gesetz nicht mit ein paar Änderungen verbessern könnte.

Die verfassungs- und menschenrechtliche Unverhältnismäßigkeit lasse „ausschließlich die Empfehlung zu, die Gesetzentwürfe zurückzuziehen und ein grundsätzliches gesetzliches Verbot des Einsatzes biometrischer Massenerkennungssysteme für öffentliche und private Stellen einzuführen“, so die Zusammenfassung der Stellungnahme zum Gesetz (PDF).

Auch Amnesty International, der Chaos Computer Club, D64, die Digitale Gesellschaft und viele weitere Organisationen warnen vor der Gefährdung von Grundrechten. „Wir betonen, dass eine grundrechtskonforme Ausgestaltung dieser Befugnisse auch durch Nachbesserungen im Verfahrensrecht nicht erreichbar wäre“, heißt es in der Stellungnahme: „Die genannten Mängel sind keine bloßen Ausgestaltungsfehler, sondern symptomatisch für das strukturelle Defizit des gesamten Regelungsvorhabens.“

Was sind die Unterschiede zum Ampel-Sicherheitspaket?


Das Gesetzespaket ist nicht der erste Anlauf, um Gesichtserkennung und Big-Data-Analysen auf Bundesebene einzuführen. Nach dem Messeranschlag in Solingen haben die Ampel-Fraktionen im Bundestag bereits ein „Sicherheitspaket“ beschlossen, das allen Polizeibehörden den Einsatz von Gesichtserkennung und KI erlauben sollte.

Die Pläne scheiterten allerdings im Bundesrat, weil den Ländern einige der geplanten Überwachungsbefugnisse nicht weit genug gingen.

Das Ampel-Paket bestand aus zwei Gesetzen. Das eine – in dem es um Messerverbote und verschärfte Asylregelungen ging – trat in Kraft. Das andere – mit erweiterten Befugnissen für Sicherheitsbehörden – scheiterte. Genau diese gescheiterten Instrumente tauchen jetzt in verschärfter Form im Kabinettsentwurf wieder auf: biometrische Gesichtserkennung und automatisierte Datenanalyse. Das Paket holt also nach, was im ersten Anlauf nicht durchkam.

Was sagen die Kritiker*innen?


Clara Bünger, stellvertretende Vorsitzende der Linken im Bundestag:

Die Bundesregierung treibt den Ausbau digitaler Kontrollwerkzeuge massiv voran und hebelt damit den Schutz unserer Privatsphäre mithilfe künstlicher Intelligenz aus. Besonders die biometrische Gesichtserkennung erfordert den Aufbau riesiger Datensammlungen, die alle Menschen unter Generalverdacht stellen und gegen geltendes europäisches Recht verstoßen. Dieser Weg führt geradewegs in einen digitalen Überwachungsstaat.


Donata Vogtschmidt, digitalpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag:

Mehr Überwachung kann Ursachen von Kriminalität und sozialen Problemen nicht lösen. Das Sicherheitspaket 2.0 ist in der Summe nichts weiter als der höchst zweifelhafte Versuch, durch ein Gefühl der ständigen Überwachung im öffentlichen Raum die Handlungsfreiheit der Menschen zu ersticken und KI auch dort zu entfesseln, wo sie gesellschaftlich besonders großen Schaden anrichten kann. Diese fundamentale Fehlentwicklung sollte und muss endlich wachrütteln!


Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen:

Die geplanten neuen Befugnisse ermöglichen tiefe Grundrechtseingriffe und betreffen dabei keineswegs nur Personen im direkten Fokus von Sicherheitsbehörden, sondern potenziell alle, auch gänzlich unbescholtene, Bürger.


Matthias Spielkamp, Geschäftsführer der NGO AlgorithmWatch:

Damit macht die Bundesregierung den Weg dafür frei, die Fotos aller Menschen, die im Internet verfügbar sind, ob von der Familienfeier oder dem Sommerurlaub, biometrisch zu speichern und auszuwerten. Zudem sollen mit KI-Software wie der von Palantir alle Daten ausgewertet werden, die die Behörden über uns gesichert haben. Davon träumen sonst nur autoritäre Regierungen.


Kai Kempgens vom vom Deutschen Anwaltverein:

Polizeibehörden erhielten damit Zugriff auf eine KI-generierte ‚Gigadatenbank‘ mit darin enthaltenen zum Teil höchstpersönlichen Daten. Ein unkontrollierter Zugriff auf solche faktischen Vorratsdaten lässt sich angesichts der massiven Tiefe des Grundrechtseingriffs nicht ansatzweise rechtfertigen und würde eine Überwachungsdystopie verwirklichen, die massiv dem Rechtsstaatsprinzip zuwiderläuft.

Wer tut etwas dagegen?


Das Netzwerk „Sicherheit ohne Überwachung“ agitiert gegen die Gesetzesverschärfungen auf Bundesebene: Gesichtersuchmaschine, Datenanalyse nach Palantir-Art und Vorratsdatenspeicherung. Unter anderem ist eine Demonstration in Berlin am 13. Juni 2026 um 14 Uhr an der Warschauer Straße / Marchlewskistraße geplant.

Wer bis dahin nicht untätig herumsitzen möchte, kann die Petition von AlgorithmWatch unterschreiben.

Update, 5.5.2026, 15.25 Uhr: In einer vorherigen Fassung schrieben wir, dass im GES des BKA alle Menschen verzeichnet seien, die je erkennungsdienstlich behandelt wurden. Das ist nicht korrekt. Teilweise werden die dabei erhobenen Daten nach einer gewissen Zeit wieder gelöscht.


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Rotlichtviertel Frankfurt am Main: Hier analysiert die Polizei jedes Gesicht

22. April 2026 um 11:51

Frankfurt am Main ist ein Freiluftlabor für automatisierte Gesichtserkennung. Die Bilder von Überwachungs-Kameras werden permanent nach bestimmten Personen durchsucht, bei Kontrollen nutzt die Polizei eine Foto-App, um Menschen zu identifizieren. Dabei bleiben hier viele lieber unerkannt: Die Videokameras zeigen auf die Eingänge von 16 Bordellen.

Eine Kamera vor einer Fassade an der Werbung für Bordelle hängt.
Menschen, die sich hier bewegen, müssen damit leben, dass die Polizei ihre Gesichter vermisst.

Juanita Henning steht auf der Elbestraße in Frankfurt am Main und schaut in eine Videokamera. Die hängt etwa 50 Meter von ihr entfernt und hat acht Linsen, um von allen Straßenabschnitten gleichzeitig scharfe Bilder zu liefern. „Die vermisst jetzt gerade mein Gesicht und prüft, ob ich von der Polizei gesucht werde“, sagt Henning. Biometrische Fernidentifizierung in Echtzeit nennt das hessische Innenministerium die Technologie, die hier in einem Pilotprojekt getestet wird. Und wie fühlt es sich an, im Blickfeld der Kamera? „Absolut unangenehm. Du weißt ja auch nie, wozu diese Aufnahmen missbraucht werden“, sagt sie.

Juanita Henning befindet sich vor dem Büro von Doña Carmen, einer Beratungsstelle für Prostituierte. Links daneben ist eine Tabledance-Bar, rechts daneben ein Bordell. Gegenüber, auf der anderen Straßenseite, sind noch zwei weitere Bordelle. Auch ihre Eingänge liegen im Sichtbereich der Kamera. Insgesamt erfasst die Videoüberwachung des Frankfurter Bahnhofsviertels mindestens 16 Häuser, in denen Sexarbeit verrichtet wird.

Deren Türen und Fenster werden in der Videoüberwachung angeblich ausgeblendet, ansonsten wird der öffentliche Raum im Bahnhofsviertel von Frankfurt am Main „nahezu vollständig“ videoüberwacht, so die Polizei zu netzpolitik.org. 29 der 70 Kameras, die in Frankfurt öffentlichen Raum erfassen, stehen hier. 19 davon eignen sich für die automatisierte Gesichtserkennung.

„Ein ganz perverser Eingriff“

Henning sagt: „Videoüberwachung und automatisierte Gesichtserkennung dort, wo Sexarbeiter*innen arbeiten – das ist ein ganz perverser Eingriff in die Intimsphäre von Menschen.“ Henning ist im Vorstand von Doña Carmen, hat den Verein einst mitgegründet und ist auf ihren Wegen zu und von der Beratungsstelle regelmäßig der automatisierten Gesichtserkennung ausgesetzt. Sie hat nun gemeinsam mit Gerhard Walentowitz, ebenfalls Doña-Carmen-Vorstandsmitglied, und unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt Klage dagegen eingereicht.

Davy Wang von der GFF sagt: „Besonders problematisch ist der Einsatz der biometrischen Videoüberwachung in sensiblen Kontexten, etwa im Umfeld sozialer Beratungsstellen. Institutionen wie Dona Carmen sind darauf angewiesen, ihren Klient*innen einen geschützten, vertraulichen und niedrigschwelligen Zugang zu gewährleisten.“

Henning arbeitet seit 1991 als Sozialarbeiterin hier im Viertel. Sie sagt: „Den Frauen gefällt das absolut nicht, dass sie überwacht werden. Die wollen anonym bleiben, um sich und ihre Familien vor Diskriminierung und Stigmatisierung zu schützen.“ Zudem würden durch die vielen Kameras die Umsätze sinken, weil auch die Kunden lieber unerkannt blieben.

Frankfurt ist wohl erst der Anfang

Das Frankfurter Bahnhofsviertel ist Freiluftlabor für die Echtzeit-Fernidentifizierung. Zahlreiche Bundesländer haben bereits Interesse an der Technologie angemeldet, die hier deutschlandweit – nach einem Testlauf am Berliner Bahnhof Südkreuz – erstmals offen eingesetzt wird. In einem ersten Ausweitungsschritt wurde die automatisierte Gesichtserkennung auch an Kameras angeschlossen, die Haupt- und Konstablerwache überwachen, die Enden der zentralen Frankfurter Einkaufsstraße Zeil. Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) hat noch vor Einführung der KI-Überwachung angekündigt, dass er diese hessenweit an Kriminalitätsschwerpunkten einführen will. Und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) möchte deutsche Bahnhöfe flächendeckend mit dieser Technologie – und zudem Verhaltensscannern – ausrüsten. Frankfurt ist also höchstwahrscheinlich erst der Anfang.

Aktuell darf in Frankfurt mit der Gesichtserkennung nach Terrorist*innen gesucht werden, nach vermissten Menschen und nach Opfern von Entführung, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung. Für jede Suche ist ein richterlicher Beschluss nötig. Das System läuft seit Juli 2025, seitdem wurde „eine niedrige zweistellige Anzahl an Personen“ damit gesucht. Erfolg gab es nur einmal, als eine vermisste 16-Jährige mit der Kamera-KI identifiziert wurde. Ab Juli 2026 soll eine Evaluationsphase folgen, aber es sieht bereits so aus, als solle das System auf jeden Fall verstetigt werden. Zuständig für die Gesichtserkennungstechnologie ist die Direktion 100 der Frankfurter Polizei, zu der auch das skandalumwitterte 1. Polizeirevier gehört.

Neben dem Probelauf mit der Fernidentifizierung ist Frankfurt am Main auch Experimentierfeld einer weiteren, bislang deutschlandweit einmaligen Form der automatisierten Gesichtserkennung. Polizist*innen nutzen hier seit Dezember 2025 eine App, mit der sie bei Personenkontrollen Verdächtige identifizieren, die sich nicht ausweisen wollen oder können. Die „Abfrage-App“ bietet eine mobile Schnittstelle zum Gesichtserkennungssystem des BKA. Dort wird das fotografierte Gesicht mit den Gesichtern der 5,36 Millionen Menschen verglichen, die in der polizeilichen Datenbank gespeichert sind. Gibt es einen Treffer, erscheinen Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit auf dem Smartphone-Display. Darauf folgt eine „menschliche Plausibilitätskontrolle“.

Die Kosten hält die Polizei geheim

Auf 160 Geräten wurde die App bislang installiert. Nach Abschluss der Pilotphase wolle man sie für alle Polizist*innen des Landes freischalten, so die hessische Polizei. Andere Landes-Polizeien und Bundesbehörden sollen die App dann ebenfalls einsetzen dürfen. Die Kosten für die Entwicklung der App – wie auch die Kosten für die Echtzeit-Fernidentifizierung – hält die Frankfurter Polizei geheim.

Dimitrios Bakakis, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Frankfurter Stadtparlament, sagt: „Was hier erprobt wird, ist der Einstieg in eine Überwachungspraxis, die wir aus den USA kennen und die dort zu massiven Diskriminierungen geführt hat.“ Der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel arbeitet gerade an einer Stellungnahme zu der Gesichtserkennungs-App.

Frankfurt am Main ist die deutsche Frontstadt der automatisierten Gesichtserkennung. Hier beginnt die Zeitenwende hin zur automatisierten Erfassung und Identifikation von Menschen über physiologische Merkmale. Und das ausgerechnet in dem Bundesland, das 1970 das erste Datenschutzgesetz der Welt verabschiedete. „Pilotprojekte wie Biometrie-Apps auf Polizeihandys oder Gesichtserkennung mit Kameras sind keine harmlosen Tests an begrenzten Orten, sondern weiten Schritt für Schritt biometrische Überwachung für alle aus“, sagt Kilian Vieth-Ditlmann von AlgorithmWatch. „Das Ende jeder Anonymität im öffentlichen Raum ist aus unserer Sicht keine Übertreibung, sondern die logische Konsequenz, die sich aktuell andeutet.“

Bakakis von den Frankfurter Grünen fügt hinzu: „Freiheit im öffentlichen Raum bedeutet nicht nur, dass man sich physisch bewegen darf – sondern auch, dass man anonym sein kann, also nicht automatisch identifiziert und registriert wird, nur weil man irgendwo entlangläuft.“

„Wie 1984“

Im Frankfurter Bahnhofsviertel kann man also schon jetzt erleben, was an vielen Orten droht: eine ständige potenzielle De-Anonymisierung aller Personen im öffentlichen Raum. Was macht das mit den Menschen vor Ort, wenn eine Software ständig versucht, sie zu identifizieren?

Milan, lange Haare, zerrissene Jeans, sitzt neben zwei Bekannten auf dem Bürgersteig, an der Wand eines Bordells. Er hält eine Metallpfeife in der Hand. Milan raucht damit Crack. Was sagt er zu der Kamera, die genau auf ihn zeigt? „Die ist mir egal“, sagt er. Die Polizei interessiere sich nicht für ihn. Die Kleinstmengen, die er und seine Bekannten bestenfalls einstecken hätten, seien den Aufwand nicht wert. Und was ist mit der Gesichtserkennungs-Software, die die Bilder analysiert? „Das ist ja wie in dem Buch ‚1984‘“, sagt er, eher interessiert als alarmiert.

Auch Lisa guckt frontal in eine achtlinsige Kamera. „Ganz schön gruselig“, sagt sie. Die Dreißigjährige wohnt hier im Bahnhofsviertel, die Kamera steht auf einem ihrer täglichen Wege. Lisas Alltag als Anwohnerin spielt sich zu einem guten Teil hier ab, unter Kameras. „Ich versuche das zu verdrängen, aber ein Unbehagen ist immer da“, sagt sie. Die offene Drogenszene empfindet sie hingegen als nicht bedrohlich. „Ich wohne hier ganz entspannt. Ich hatte kaum bedrohliche Situationen. Und wenn, könnten die Kameras mir nicht helfen“, sagt sie. Lisa nennt das Bahnhofsviertel „Projektionsfläche konservativer Politiker mit Ordnungsfantasien“.

„Man weiß nie, ob man gerade angestarrt wird“

Die Kamera filmt Lisas Gesicht. Die Bilder laufen in eine Videoleitstelle und werden dort von Polizist*innen gesichtet. Die können einige der Kameras auch ferngesteuert schwenken, neigen, zoomen. „Das ist eigentlich schlimm genug, dass man nie weiß, ob man gerade angestarrt wird“, sagt Lisa. Zudem werden die Bilder für 14 Tage gespeichert, sollten sie für Ermittlungen benötigt werden, auch länger.

„Und jetzt kommt der gruseligste Teil“, sagt Lisa. Sie meint: Die Software, die im Datenstrom der Kameras in Echtzeit Menschen identifiziert. Denn wenn die Polizei mit der Videoüberwachung gerade nach Menschen fahndet, scannt eine Software alle Gesichter, also auch Lisas. Das Programm leitet aus Lisas Physiognomie eine Datenkolonne ab und vergleicht diese mit den Daten des Zielgesichts. Würde Lisa tatsächlich gesucht oder wäre ihr Gesicht einem gesuchten zumindest ähnlich genug, würde auf dem Bildschirm des zuständigen „Videosachbearbeiters“ ein Screenshot erscheinen, auf dem Lisa optisch markiert ist, dazu erklänge ein akustischer Hinweis. Die Person vor dem Bildschirm müsste dann einschätzen, ob Lisa tatsächlich die gesuchte Person ist und gegebenenfalls Einsatzkräfte informieren. Die würden dann mit einer Personenbeschreibung zum Ort der Sichtung geschickt. Sind auf dem Videostream Straftaten zu sehen, wird sogar ein Foto der tatverdächtigen Person per polizeiinternem Messenger an die Dienst-Handys der Beamt*innen vor Ort gesendet.

Der Landesdatenschutzbeauftragte schrieb schon 2024, dass die Live-Gesichtserkennung einen „tiefgreifenden Grundrechtseingriff“ darstelle und nur unter „engen Voraussetzungen“ legal sei. Davy Wang von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die Juanita Henning in ihrem Kampf gegen die KI-Überwachung unterstützt, sagt: „Die biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum stellt einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte dar, weil sie massenhaft auch unbeteiligte Personen erfasst.“ Die hessische Rechtsgrundlage dafür sei zu unbestimmt, die Eingriffsschwelle zu niedrig. Lösch- Transparenz- und Bachrichtigungspflichten gebe es nicht.

Gesichtsscans ermöglichen Einblicke in das Privatleben

Die digitale Kennung, die die Software aus Lisas Gesicht errechnet, ließe sich auch mit Bildern aus dem Internet vergleichen. So fänden sich möglicherweise Demo-Fotos, auf denen sie in der Masse abgebildet ist, oder peinliche Jugendsünden auf Social Media. Die Bundesregierung will derartige Datenabgleiche zeitnah möglich machen, obwohl hohe grundrechtliche Hürden dagegenstehen.

In Frankfurt wird ein Gesichtsscan angeblich sofort verworfen, wenn er nicht zu einem Treffer führt. „Aber ob das wirklich passiert, weiß ich nicht“, sagt Lisa. „Man weiß auch nicht, ob die Bilder aus den Kameras nicht doch irgendwann mit der Palantir-Software Hessendata ausgewertet werden“, fügt sie hinzu.

Eine Ecke weiter, eine Stunde später: Ein Trupp von fünf Polizist*innen stürmt im Laufschritt durch das Viertel, zielstrebig zu zwei überraschten Männern. Die werden umstellt und aufgefordert, sich auszuweisen, anschließend folgt die Leibesvisitation. Kein Ergebnis. Die Polizist*innen ziehen wieder ab. Was war das jetzt? „Anlasslose Kontrolle“, sagt ein Polizist. Aufgrund der Waffenverbotszone, die hier gilt, dürfen die Polizist*innen das.

Viele repressive Maßnahmen

Die Aktion ist eine von vielen repressiven Maßnahmen, mit denen Sicherheitsbehörden gegen Menschen im Bahnhofsviertel von Frankfurt am Main vorgehen. Die Polizei patrouilliert mit Fahrzeugen durchs Viertel, mit uniformierten Einheiten und mit Zivilfahnder*innen. Regelmäßig gibt es Groß-Razzien, dazwischen auch zahlreiche verdachtsunabhängige Kontrollen einzelner Menschen oder Gruppen. Polizist*innen können Aufenthaltsverbote für das Viertel aussprechen, die mit bis zu zwei Jahren Haft strafbewehrt sind. Am Stadtbild ändert sich dadurch nichts. Das ist, auch mit intelligenter Videoüberwachung, ganz offen von Crack geprägt.

Die Frankfurter Polizei lässt die Konsument*innen weitgehend in Ruhe, geht aber gegen Dealer vor, auch mit Hilfe der Videoüberwachung. Die Händler haben sich vermutlich deshalb außerhalb der videoüberwachten Zone eingerichtet. Dort, kurz vor dem Schild, das vor den Kameras warnt, nickt beispielsweise ein junger Mann herausfordernd Passant*innen zu. Wer seinem Blick standhält, dem wispert er „Brauchst du was?“ entgegen.

In Blickweite des mutmaßlichen Dealers, in der überwachten Zone, steht das Nika-Haus, ein selbstverwaltetes Wohnprojekt. Im Erdgeschoss residiert eine Beratungsstelle des „Förderverein Roma“. Timur Beygo leitet sie. Vor seiner Tür stehen und sitzen Menschen und konsumieren Crack. „Wir kommen im Allgemeinen sehr gut mit denen aus“, sagt er. Was ihn hingegen stört, das ist die Videoüberwachung. „Hier erscheinen etwa 15 Klienten am Tag, Roma und Sinti, meist Mütter mit Kindern, die werden dann einfach mitüberwacht. Das ist hochgradig überzogen.“ Kritik hat er auch an den Polizeieinsätzen. „Die Polizei tritt häufig sehr ruppig auf. Mein Eindruck ist zudem, dass Polizeieinsätze die Situation mitunter erst zuspitzen, obwohl vorher noch gar kein Konflikt bestand.“

„Das wird testhalber eingeführt und dann entgrenzt“

Auf einer Bierbank vor einem Kiosk im Bahnhofsviertel sitzen Walter Schmidt und Uli Breuer. Die beiden gehören zur Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main. Gelegentlich bieten sie Führungen an, in denen sie die KI-gestützte Videoüberwachung des Areals zeigen und erklären. „Das wird immer alles testhalber eingeführt und dann entgrenzt“, sagt Breuer. „Jetzt haben wir noch eine relativ freie Gesellschaft, aber wenn solche Methoden in die falschen Hände geraten, dann kann das sehr schlimm werden.“ Schmidt fügt hinzu: „Ich empfinde das als Unverschämtheit, dass ich von allen möglichen Kamerabetreibern erfasst werde und wehre mich dagegen wo möglich.“

Die beiden positionieren sich auch gegen die verdachtsunabhängigen Kontrollen, die im Viertel möglich sind (Breuer: „Das ist Willkür!“), und gegen den hessischen Polizeigesetzpassus, der Videoüberwachung ermöglicht, wenn mutmaßlich das Sicherheitsgefühl von Bürger*innen beeinträchtigt ist (Schmidt: „Ganz üble Kiste“). „Wir können sie nicht stoppen, aber bremsen“, sagt Breuer zu den Überwachungsbestrebungen. Nachdem sich die beiden beschwert hatten, erhielten beispielsweise einige Kameras an der Alten Oper eine Abschirmung, sodass diese nur noch die zulässigen Flächen abfilmen können.

Hoffnung für die beiden Datenschützer liefern die Grünen im Hessischen Landtag. Die lassen mit einem Normenkontrollantrag beim Staatsgerichtshof klären, ob die der Echtzeit-Fernidentifizierung zugrunde liegende Polizeigesetzänderung rechtens war. Eine Überprüfung der Rechtsgrundlage streben auch Juanita Henning und die GFF an. Sie haben beim Verwaltungsgericht Frankfurt beantragt, dass es die Abschnitte aus dem Polizeigesetz, die die Fernidentifizierung erlauben, dem Bundesverfassungsgericht vorlegt.

Durchkärchern

Etwa 150 Meter Luftlinie von Schmidt und Breuer auf ihrer Bierbank: Eine Frau mit löchriger Strumpfhose und rastlosen Beinen wälzt sich in einem Hauseingang. Zwei Männer hocken einander gegenüber zwischen parkenden Autos, während einer ein Glasröhrchen erhitzt. Eine Gruppe hat sich entlang einer Hauswand niedergelassen. Menschen liegen vollverhüllt in Schlafsäcken, einige reden, andere sitzen vornübergebeugt und präparieren anscheinend Drogen zwischen ihren ausgestreckten Beinen. Crackpfeifen er- und verglühen im erratischen Takt. Darüber wacht ein Kameraturm.

Auftritt Stadtpolizei Frankfurt am Main. Vier Beamt*innen sprechen die Menschen auf der Straße an und fordern sie auf, zu gehen. „Lagern und Verweilen zum Zweck des Konsums von Betäubungsmitteln“ ist hier verboten. Bis zu 100 Euro Bußgeld kann das kosten. Nach und nach lösen die Polizist*innen die Gruppe auf. Im Davonstolpern bereitet sich ein Mann, Kapuze auf dem Kopf, eine weitere Pfeife zu, hinter ihm gehen die Beamt*innen, dahinter bürstet eine Kehrmaschine der Stadtreinigung über den Bürgersteig. Als letzter in der Prozession folgt ein Mann mit einem Hochdruckreiniger. Er gibt dem Pflaster den letzten Schliff.


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