🔒
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.
Heute — 15. Juni 2026netzpolitik.org

Absichern statt aussperren: Deutscher Ethikrat sagt „Nein“ zu Social-Media-Verbot

11. Juni 2026 um 11:15

Der Deutsche Ethikrat mischt die Social-Media-Debatte auf. Dem vielfach geforderten Verbot für Minderjährige verpassen die Expert*innen eine Abfuhr – und warnen eindringlich vor den Gefahren von Alterskontrollen. Die Analyse.

Porträt von Judith Simon
Die Philosophin Judith Simon ist Sprecherin für die Stellungnahme im Ethikrat. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / IPON

Der Deutsche Ethikrat hat Empfehlungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz vorgelegt. Die Expert*innen sprechen sich ausdrücklich gegen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige nach australischem Vorbild aus. Stattdessen sollen Plattformen digitale Räume sicherer gestalten. Bei Alterskontrollen zieht der Ethikrat strenge Linien: Er lehnt Verfahren ab, bei denen Daten das Gerät von Nutzer*innen verlassen.

Hintergrund ist die internationale Debatte um Kinder- und Jugendschutz im Netz. Spitzenpolitiker*innen in Bund, Ländern und der EU fordern ein Social-Media-Verbot für Minderjährige, darunter EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU). Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hatte den Ethikrat um Stellungnahme gebeten.

Der Ethikrat ist laut Gesetz unabhängig. Die 26 Mitglieder sollen demnach „naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren“ und ein „plurales Meinungsspektrum“ vertreten. Berufen werden sie nach Vorschlägen von Bundesregierung und Bundestag für vier Jahre. Mitautorin und Sprecherin der neuen Stellungnahme ist Judith Simon, Professorin an der Universität Hamburg zur Ethik in der Informationstechnologie.

Das 50-seitige Papier des Ethikrats ist der bisher sorgfältigste und ausführlichste Beitrag zur Debatte in Deutschland. Maßstab sei das Kindeswohl im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention, schreiben die Expert*innen. Differenziert gehen sie auf die Grundrechte junger Menschen ein und warnen vor den Folgen von Alterskontrollen. Am Ende geben sie politische Empfehlungen. Der Überblick.

Klares „Nein“ zum Social-Media-Verbot


Soll für Social Media ein gesetzliches Mindestalter eingeführt werden? Um diese Frage kreist die Debatte seit Monaten. „Der Ethikrat beantwortet sie mit nein“, sagt der Vorsitzende des Ethikrats Helmut Frister. Dafür nennt der Ethikrat vier Gründe.

  • Erstens: Das Problem liegt nicht pauschal bei sozialen Medien, wie aus dem Papier hervorgeht, sondern bei konkreten Merkmalen „wie zum Beispiel Endlos-Feeds“. Statt junge Menschen auszusperren sollen unter anderem schädliche Funktionen verboten werden.
  • Zweitens: Das Alter allein sagt zu wenig aus. Kinder gleicher Altersgruppen würden sich „in ihrem Reifegrad“ mitunter deutlich voneinander unterscheiden, schreiben die Expert*innen.
  • Drittens: Nicht nur auf sozialen Medien gibt es Risiken, sondern auch bei vielen anderen digitalen Diensten. Konkret nennt der Ethikrat etwa Messenger, Spiele, Streaming-Plattformen, Chatbots und Bildgeneratoren. Zudem könnten junge Menschen ein Verbot einfach umgehen, wie erste Erfahrungen aus Australien zeigen würden.
  • Viertens: Ein Mindestalter würde Teilhabe, Entwicklung und Medienkompetenz junger Menschen beeinträchtigen. Mit sozialen Medien würden sie unter anderem Freundschaften pflegen, „emotionale Unterstützung und Zugehörigkeit erleben“. Hinzu kommt, dass Eltern laut Grundgesetz das Recht haben, selbst über die Erziehung zu entscheiden – also auch darüber, wann sie ihrem Kind welche digitalen Angebote zutrauen. Ein Mindestalter würde „auf unverhältnismäßige Art und Weise in das Recht der Eltern eingreifen“.

Besser regeln, besser durchsetzen


Der Ethikrat belässt es nicht beim Nein zum Social-Media-Verbot, sondern beschreibt Alternativen. Eine zentrale Rolle spielen strenge Regeln für Online-Dienste. „Anbieter müssen für Minderjährige zugängliche digitale Räume so gestalten, dass Kinder und Jugendliche effektiver geschützt werden als bisher“, schreibt der Ethikrat. Konkreter Vorschlag:

Zu exzessiver Nutzung anreizende Funktionen digitaler Angebote sollten generell verboten werden.


So sollen Anbieter auf „süchtig machende Funktionen“ verzichten, auf „algorithmisch gesteuerte Feeds oder Empfehlungssysteme“; auf Profiling und Tracking. Es brauche zudem Blockier- und Meldefunktionen sowie sichere Voreinstellungen, etwa wer wen kontaktieren kann. Einen Rechtsrahmen dafür gibt es schon, vor allem das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA). Erste DSA-Verfahren, etwa gegen TikTok, laufen gerade an. Der Ethikrat rät, unter anderem den DSA „konsequent“ auszuschöpfen.

Jenseits des DSA sieht der Ethikrat Schutzlücken, und zwar bei Angeboten, die nicht unter die im Gesetz definierten digitalen Dienste fallen. Als Beispiel nennt der Ethikrat generative KI, dazu gehören etwa Chatbots wie ChatGPT, Bild- und Videogeneratoren. Zwar gebe es dafür die KI-Verordnung, dort würden aber Vorgaben zum Jugendschutz fehlen.

Schließen lassen sich solche Lücken etwa mit dem von der EU-Kommission geplanten Gesetz über digitale Fairness (Digital Fairness Act, DFA). Mehrfach verweist auch der Ethikrat darauf. Das Besondere am DFA: Er nimmt nicht Minderjährige in den Blick, sondern alle. Passend dazu halten die Expert*innen fest: Digitale Angebote sollten „für alle Menschen so gestaltet werden, dass sie systemische Risiken minimieren“. Denn die zugrunde liegenden Geschäftsmodelle könnten nicht nur Kindern und Jugendlichen schaden.

Eltern stärken


Eine zentrale Rolle in den Empfehlungen des Ethikrats spielen Eltern. Einfach ausgedrückt sollen nicht etwa flächendeckende Alterskontrollen verhindern, dass junge Menschen eine potenziell schädliche Plattformen nutzen, sondern: Mama und Papa oder andere Erziehungsberechtigte. Der Ethikrat verschiebt damit den Fokus von technischer Kontrollinfrastruktur zu menschlicher Fürsorge.

„Der Zugang zu digitalen Angeboten sollte auf einer ersten Stufe durch die Eltern geregelt werden“, schreiben die Expert*innen. Sie seien zuständig für das „Ausbalancieren“ von Schutz, Teilhabe und Befähigung. „Die Eltern haben dabei einen Gestaltungsspielraum, der erst überschritten ist, wenn das Kindeswohl konkret gefährdet wird.“

Der Ethikrat erkennt an, dass Eltern damit keine leichte Aufgabe haben. „Selbst bei vorhandenen Ressourcen gibt es sicherlich Eltern, die – um Zeit und vor allem Nerven zu sparen – den Weg des geringsten Widerstands gehen und die digitalen Aktivitäten ihrer Kinder nicht oder nur unzureichend kontrollieren.“ Mehrere Maßnahmen sollen Eltern deshalb stärken:

  • Bessere digitale Werkzeuge. Eltern sollen mit passenden Kontroll-Werkzeugen „den Zugang zu Apps, Funktionen und Inhalten sowie die Gesamtnutzungszeit einfach, sicher und passgenau beschränken können“, und zwar „mit überschaubarem Aufwand“.
  • Mehr Unterstützung. Es brauche „eindringliche Aufklärung“, auch für „technisch wenig versierte Eltern“. Und wenn Eltern es nicht selbst schaffen, könne etwa die Familienhilfe „Digitalpat*innen“ vermitteln.
  • Bessere Altersempfehlungen. Welches digitale Angebot ist für Kinder geeignet? Eltern sollten sich hier nicht auf die Altersangaben der Anbieter verlassen müssen. Anerkannte Organisationen wie die Freiwillige Selbstkontrolle könnten vermehrt Angebote bewerten.

Strenge Linien für Alterskontrollen


Ausführlich geht der Ethikrat auf Probleme und Gefahren von Alterskontrollen ein. Sie sind ein zentraler Aspekt der Debatte, denn wer ein Social-Media-Verbot fordert, will das in der Regel mit strengen Alterskontrollen durchsetzen. Die EU-Kommission schafft mit der geplanten Alterskontroll-App („Mini-Wallet“) gerade die Infrastruktur für EU-weite Alterskontrollen im Netz.

Der Deutsche Ethikrat tritt hier auf die Bremse. Die Mini-Wallet habe „Schwächen in Bezug auf Sicherheit, Datenschutz und Effektivität“, schreiben die Expert*innen. Sie sei „abzulehnen“. Das ist eine Klatsche für die EU-Kommission, die mit der Mini-Wallet einen „Goldstandard“ für sichere und datensparsame Alterskontrollen setzen wollte.

Die Kritik der Expert*innen an Alterskontrollen ist jedoch grundlegender. „Einer Forderung nach perfekter Wirksamkeit würde kein System genügen“, schreiben sie. Zugleich könne es „ein falsches Gefühl der Sicherheit erzeugen“, wenn man ignoriert, wie leicht sich Alterskontrollen umgehen lassen. Genau das tun Befürworter*innen von Alterskontrollen jedoch immer wieder, wenn sie die Systeme als wirksam und robust beschreiben.

„Mit der verpflichtenden Nutzung von Altersbestimmungstechnologien ist zudem die Sorge verbunden, dass dies ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Ende eines frei zugänglichen, offenen Internets wäre“, schreibt der Ethikrat weiter. Die Expert*innen warnen ausdrücklich vor „Missbrauch und Zensur“:

Die Technologien sind Instrumente zur Unterscheidung und unterschiedlichen Behandlung von Nutzergruppen. Als solche können sie auch zweckentfremdet werden, und zwar sowohl zur Beschränkung des Zugangs für weitere Gruppen als auch des Zugangs zu anderen Inhalten, zum Beispiel zu Materialien zur sexuellen Aufklärung oder gar zu solchen, die politisch unerwünscht sind. Aufgrund dieser breiten Einsatzmöglichkeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Altersbestimmungstechnologien als Zensurinstrument missbraucht werden.


Eine der wichtigsten Methoden für Alterskontrollen basiert auf Papieren, die das Alter belegen, etwa ein Ausweis. Das setzt jedoch Dokumente voraus „über die bestimmte Gruppen gegebenenfalls nicht verfügen“, mahnt der Ethikrat. Eine weitere wichtige Methode sind Schätzungen. Hierfür scannt eine Software etwa das Gesicht oder das Verhalten einer Person auf einer Plattform. Dabei warnt der Ethikrat vor „systematischen Verzerrungen in zwei Richtungen“. Einfach ausgedrückt kann eine solche Software Erwachsene zu Unrecht aussperren – oder junge Menschen zu Unrecht durchlassen.

Nicht zuletzt würden viele Methoden der Alterskontrolle die Privatsphäre gefährden. „Viele Ansätze erfordern die Preisgabe sensibler Daten und/oder das Auslesen von Nutzungsdaten und Inhalten durch die Anbieter. Von besonderer Sensibilität sind hier biometrische Daten“, schreibt der Ethikrat.

Der Pudding wird uns auf die Füße fallen



Das Fazit: Der Ethikrat spricht sich „gegen den Einsatz von Technologien zur Altersableitung oder Altersschätzung aus, bei denen Daten das Endgerät der Nutzerinnen und Nutzer verlassen“.

Diese Empfehlung beißt sich mit der aktuellen Praxis in Deutschland. Regelmäßig bewertet die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Systeme zur Alterskontrolle als „positiv“, bei denen Nutzer*innen ihre Daten einem externen Anbieter anvertrauen müssen. Das heißt: Anbieter in Deutschland nutzen derzeit Alterskontrollen, von denen der Ethikrat abrät.

„Verpflichtende“ Alterskontrollen dennoch möglich


Spielraum für Alterskontrollen im Netz sieht der Ethikrat dennoch. Zwar sollten Kontrollen durch Eltern der Standard sein. Aber: „Alterskontrollverfahren auf Geräteebene können ergänzend eingesetzt werden.“ Diese Kontrollen könnten „je nach Einsatzgebiet“ sogar „verpflichtend“ sein.

Der Ethikrat zählt nicht genau auf, wovor solche Alterskontrollen schützen sollen. Mindestens geht es um Inhalte, die Minderjährigen „bereits nach dem Strafgesetzbuch“ nicht zugänglich gemacht werden dürfen, also unter anderem Pornos.

Ablaufen könnten die Alterskontrollen nach Auffassung des Ethikrats per „Altersschätzung durch die Kamera“ oder per „Verifikation mit offiziellen Dokumenten“. An dieser Stelle wirken die Empfehlungen allerdings nicht schlüssig: Beide Verfahren hatte der Ethikrat zuvor kritisiert. Bei Altersschätzung drohen „systematische Verzerrungen in zwei Richtungen“; Verifikation mit Dokumenten schließt Menschen aus, die solche Dokumente nicht haben. Es fehlt die Abwägung, warum die Expert*innen solche Nachteile dennoch in Kauf nehmen würden. Auch auf die Gefahr von „Missbrauch und Zensur“ gehen sie hier nicht näher ein.

Jedenfalls müssten sensible Daten auf dem Gerät bleiben. Das Gerät dürfe nur das relevante Alterssignal übermitteln. Der Ethikrat fordert hierfür „konkrete technische Anforderungen“ per Gesetz. Der Verweis auf Prinzipien wie Datenschutz sei „zu abstrakt“.

Eine Empfehlung unter Vorbehalt spricht der Ethikrat für die geplante digitale Brieftasche der EU („EUDI-Wallet“) aus, mit der Menschen in der EU künftig unter anderem ihr Alter nachweisen sollen. Die Bedingung: Die Brieftasche müsse die Vorgaben der eIDAS‑2.0‑Verordnung „vollständig“ erfüllen. Hinter der Abkürzung steckt das Gesetz, das der Brieftasche zugrunde liegt.

Mehr Kontext zu dem Vorbehalt liefert der Ethikrat nicht, allerdings rüttelt die EU-Kommission derzeit am Schutzniveau der EUDI-Wallet. Kritiker*innen fürchten um die Privatsphäre. Ein weiterer Fallstrick: Die digitale Brieftasche darf laut Gesetz nur „freiwillig“ sein, es muss also Alternativen geben. Bloß, welche? Der vom Ethikrat gesteckte Spielraum ist eng.

Wendet sich das Blatt?


Die Bundesregierung hatte im April mitgeteilt, noch keine gemeinsame Position zum Social-Media-Verbot zu haben. Die Empfehlungen des Ethikrats fallen in eine Zeit, in der die breite Kritik an Social-Media-Verbot und Alterskontrollen anscheinend auch bei der Bundesregierung verfängt:

  • Mitte Mai hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nach anfänglichen Sympathien für das Konzept ausdrücklich „Nein“ zu einem Social-Media-Verbot gesagt.
  • Wenig später hatte sich Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) kritisch geäußert, und damit die Position seines Parteichefs Markus Söder gestützt.
  • Familienministerin Karin Prien (CDU) wollte im Mai nicht von einem „Verbot“ sprechen und hielt sich im Gespräch mit Interessierten alle Optionen offen.
  • Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) konnte dem australischen Modell im Dezember noch „eine Menge abgewinnen“ – sagte jedoch vor wenigen Tagen, ein Social-Media-Verbot für Minderjährige sei „besser als nichts“, während Schutz „innerhalb“ des Designs von Plattformen „am nachhaltigsten“ sei.


All das heißt jedoch nicht, dass sich das Blatt wendet. Denn Forderungen nach einem Social-Media-Verbot für Minderjährige gibt es EU-weit. Die jüngsten Äußerungen von Unions-Politiker*innen zeigen: Zumindest in Deutschland wachsen die Bedenken.

Der Ethikrat hat dafür Argumente geliefert. In Kürze sollen zwei weitere Expert*innen-Gremien auf Deutschland- und EU-Ebene wissenschaftlich fundierte Empfehlungen vorlegen, zuerst das deutsche Gremium am 24. Juni.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Urteil wegen Datenschutz-Bußgeld: Deutsche Wohnen kommt mit blauem Auge davon

10. Juni 2026 um 13:28

Statt 14,5 Millionen Euro muss der in Berlin berüchtigte Wohnungskonzern Deutsche Wohnen nur noch eine knappe Million Euro Bußgeld zahlen. Das Gericht bestätigte aber die Datenschutzverstöße des Unternehmens.

Geschweißtes Graffiti eines Fuchses mit zwei gelben Sprechblasen an einem schwarzen Metallzaun zwischen gelben Backsteinmauern, eine Sprechblase trägt den Text 'DEUTSCHE WOHNEN & CO ENTEIGNEN', die andere 'DANKE FÜR DEINE STIMME'
Berliner:innen stimmten für die Vergesellschaftung der Wohnungen des Konzerns "Deutsche Wohnen". Hier Streetart, das an den Entscheid erinnert. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Schöning

Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil zum Bußgeldbescheid der Berliner Datenschutzbeauftragten gegen die Deutsche Wohnen SE bestätigt, dass der Konzern gegen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen hat. Gleichzeitig hat das Gericht aber die Strafe von 14,5 Millionen Euro drastisch auf 900.000 Euro gesenkt.

Die Deutsche Wohnen hatte für die Speicherung personenbezogener Daten von Mieter:innen rechtswidrig ein Archivsystem verwendet, das keine Möglichkeit der Löschung nicht mehr relevanter Daten vorsah. Die gespeicherten Daten enthielten Informationen über zum Teil sehr persönliche Verhältnisse der Betroffenen wie beispielsweise Gehaltsbescheinigungen, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer‑, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge, schreibt die Berliner Datenschutzbeauftragte (BlnBDI) in einer Pressemitteilung.

Gegen diese Verstöße hatte die BlnBDI ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen verhängt, der umstrittene Wohnungskonzern hatte sich dagegen gerichtlich gewehrt. Das Landgericht geht „von einem vorsätzlichen Verstoß des Unternehmens gegen die DSGVO“ aus, so der Vorsitzende der Kammer in der mündlichen Urteilsbegründung. „Neben dem Verstoß gegen die genannten Datenschutzgrundsätze sei in Einzelfällen betreffend ehemalige Mieterinnen und Mieter auch vorsätzlich gegen die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO verstoßen worden“, so das Gericht weiter.

Bußgeld deutlich niedriger angesetzt


Bei der Senkung der Strafe hat das Gericht nach eigenen Angaben auch „gewürdigt, dass die Deutsche Wohnen externe Wirtschaftsprüfer, Berater und IT-Fachleute eingeschaltet habe, um die konzerneigenen IT-Systeme auf die neuen Vorschriften umzustellen“. Die festgestellten Verstöße seien laut Gericht lediglich in der Einführungsphase der DSGVO aufgetreten, und auch die Berliner Datenschutzbehörde habe Schwierigkeiten gehabt, sich an die neue Gesetzeslage anzupassen und den Ist-Zustand gerichtsfest zu dokumentieren. Deshalb sei das Bußgeld wesentlich niedriger anzusetzen als zunächst von der Datenschutzbehörde veranschlagt, so das Gericht weiter.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp sieht sich durch das Urteil in ihrem Kurs bestätigt, Rechtsfragen bei Bedarf gerichtlich zu klären: „Damit wurde das Vorgehen meiner Behörde bestätigt, ein Bußgeld zu verhängen. Im Verfahren sind darüber hinaus wichtige Rechtsfragen geklärt worden, die für die Anwendung des Datenschutzrechts und die Aufsichtspraxis große Relevanz haben. Dies schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.“

Die Deutsche Wohnen ist seit Jahren das Ziel von Kampagnen für bezahlbare Mieten. In einem Volksentscheid stimmten die Berliner:innen mehrheitlich für die Vergesellschaftung der Berliner Wohnungen des Konzerns. Der Berlin Senat verschleppt jedoch die Umsetzung des Bürgervotums seit Jahren.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Ältere Beiträgenetzpolitik.org

Widerstand gegen Kameras: Mit Kaugummis, Laserpointern und Brecheisen

08. Juni 2026 um 15:37

Menschen wehren sich nicht nur mit Petitionen und Demos gegen den Ausbau des Überwachungsapparats, sondern auch ganz handfest. Wir zeigen die Geschichte des Widerstands gegen Videoüberwachung sowie die Rechtslage, wenn Kameras das Licht ausgeht. Und wir haben mit einem Menschen gesprochen, der für seine Attacken vor Gericht stand.

Eine gelbe Figur hält eine abgetrennte Kamera, im Hintergrund fährt eine Berliner U-Bahn.
Widerstand gegen Videoüberwachung hat viele Gesichter. – Hintergrund: Soroush Karimi, Kamera: Scott Webb, beide gemeinfrei-ähnlich bei unsplash.com, vermummte Figur: unbekannt, Bearbeitung: netzpolitik.org

Baumbart hat fünf Mal zugeschlagen. Die Waffen, die er nutzte, waren Kaugummis. Fünf Stück. Airwaves Menthol und Eukalyptus, gut durchgekaut. Den ersten platzierte er am 16. April 2024 gegen 23 Uhr 34 auf der Kuppel einer Domkamera im Erfurter Hauptbahnhof. „Es war einfach eine kindische Idee. Ich war am Kaugummikauen und da mein Arm sehr lang ist … dann hab ich einfach Zack das abgeklebt. Ich wollte wissen, was dann passiert“, sagt Baumbart, der eigentlich anders heißt, aber hier so genannt werden möchte, um seine Identität zu schützen.

Als nichts passiert, klebt er acht Monate später den nächsten Kaugummi auf eine andere Kamera. Und zwei Wochen darauf den nächsten, zehn Tage darauf den nächsten, am Tag darauf den nächsten. Insgesamt fünf Mal wurde eine Kamera von ihm mit Kaugummi beklebt. „Die hingen da oft tagelang“, erinnert er sich.

Etwa ein Jahr ist das her, es hatte Baumbart einfach gereicht. Er fährt viel Bahn und ist deshalb immer wieder im Bahnhof unterwegs. Die Kameras dort sind ihm schon oft negativ aufgefallen. „Das ist nicht gut, dass immer mehr davon installiert werden“, sagt er, und dass er sich dabei auch um die freiheitliche Gesellschaft und um die Demokratie sorge.

Die Zahl der Kameras wächst, die KI-Analyse der Aufnahmen – mittels Verhaltensscanner oder Echtzeit-Gesichtserkennung – steht vor der Einführung als Standard-Feature. Viele sorgen sich, was solche Tools in den Händen autoritärer Kräfte anrichten können. Einige Initiativen stellen sich politisch gegen Videoüberwachung und die KI-Analyse der Aufnahmen, beispielsweise in Köln, Thüringen, Schleswig-Holstein, Berlin, zudem gibt es eine bundesweite Vernetzung.

Und auch mit der direkten Aktion befindet sich Baumbart in vielfacher Gesellschaft. Der physische Widerstand gegen Videoüberwachung ist ein internationales Phänomen. Dieser Artikel zeigt, zu welchen Mitteln soziale Bewegungen in der Vergangenheit gegriffen haben und und wo hierzulande der juristische Unterschied zwischen Sprengen und Verhüllen liegt.

Lasso, Stange, Feuerlöscher

Die ältesten uns vorliegenden Zeugnisse handfester Attacken auf Überwachungs-Kameras stammen aus Griechenland. Dort wurde, oft im Rahmen von Demonstrationen, eine Kombination aus einem sehr langen Stab und einer Seilschlinge benutzt, um Kameras mit menschlicher Zugkraft von ihrem Mast zu holen. Videos davon stammen von 2004, 2005, 2007 und 2008. Von 2013 ist ein Video, das zeigt, wie Menschen in Berlin Kameras zerstören. Ihre Werkzeuge: eine Art Lasso, eine lange Stange, ein farbgefüllter Feuerlöscher und ein Nothammer.

Protestierende in Hongkong haben 2019 mehrere Kameramasten gefällt, Regenschirme direkt vor Kameras gehängt und Laserpointer gegen Kameras eingesetzt, um automatisierte Gesichtserkennung zu erschweren. Die Lichtstrahlen können Kameras sogar zerstören, indem sie den Sensorchip überfordern, je nachdem aus welchem Abstand und Winkel sowie mit welcher Leistung und Dauer der Strahl einwirkt.

In Folge der Proteste wurden zahlreiche Menschen wegen des Besitzes von Laserpointern festgenommen. Es hieß, die seien als Waffe einsetzbar.

Alles netzpolitisch Relevante

Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.

Trennschleifer, Brecheisen, Fiat Punto

Von April 2020 bis Mai 2021 zählt eine Publikation aus dem anarchistischen Spektrum 62 Angriffe auf Überwachungskameras, in deren Rahmen zahlreiche Kameras zerstört wurden. Die meisten der Attacken wurden in Frankreich registriert. Der Publikation nach wurden zu dieser Zeit Kameras mit Feuerwerk attackiert, mit Seilen, Steinen, Trennschleifern, Brecheisen und Hämmern, einem Schleifgerät, einer Bügelsäge, einer Kreissäge, einer Kettensäge, einer Luftdruckwaffe, einem Gewehr, einem Fiat Punto, einem Vorderkipper, einem Einkaufswagen voll brennender Textilien und mehrfach mit brennenden Kraftfahrzeugen.

Die Kameras seien angezündet, mit Farbe bedeckt, zerschlagen, abgesägt und mit Verkehrshütchen verdeckt worden. Angriffe hätten sich auch gegen Masten, Verkabelung und Hersteller der Kameras gerichtet. Aktivist*innen aus Toulouse haben sich beispielsweise auf Verkabelung spezialisiert.

Aktuell gibt es in den USA viele Menschen die Kameras von Flock zerstören, mit zum Beispiel Vorschlaghammer oder Feststellzange. Die Flock-Kameras können Nummernschilder auslesen und werden zum Aufbau eines Überwachungsnetzwerks genutzt.

Videos von gekauten Kaugummis

Nicht lange, nachdem er den letzten der fünf Kaugummis auf eine Kamera im Erfurter Hauptbahnhof geklebt hat, fährt Baumbart mit der Bahn dorthin. Er sagt, ein Polizist habe sein Abteil betreten, ihn mit Namen angesprochen und aufgefordert, sich auszuweisen. Inzwischen hat er Post bekommen. Einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen wegen Störung einer der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienenden Einrichtung oder Anlage. 2.000 Euro soll er zahlen.

Die Staatsanwaltschaft schreibt, sie habe Aufnahmen von ihm während der Tat.

90 Sekunden im Netz:
Pia erklärt Verhaltensscanner

Verhaltensscanner sind KI-Systeme, die Videoaufnahmen daraufhin analysieren, was Menschen gerade tun.

Und die automatisierte Verhaltensanalyse ist nur ein Schritt hin zu einer noch ganzheitlicheren Überwachung.

Die Kameras, die Baumbart attackierte, waren Domkameras, umhüllt mit Kuppeln aus Kunststoff. Die Kameras darunter sind frei beweglich. Baumbart hat mit den Kaugummis nicht die Linsen der Geräte beklebt, sondern nur einen kleinen Bereich ihrer Schutzhüllen. „Hierdurch war die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Kamera zumindest gemindert, eine vollständige Videoüberwachung nicht mehr möglich“, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Baumbart wehrt sich

Baumbart sieht seine Verantwortung. Er sagt, er wolle nie wieder eine Kamera mit Kaugummi bekleben und für das, was er getan hat, geradestehen. Gerne würde er zum Beispiel Sozialstunden ableisten. Aber nicht: 2.000 Euro an den Staat zahlen. Ihm fehlt der Sinn darin, der pädagogische Moment. Er beschließt, sich gegen die Forderung zu wehren, nimmt sich eine Anwältin und zieht vor Gericht. Wie sein Kampf ausgeht, steht ganz am Schluss dieses Textes. Die Bandbreite der potenziellen Strafmaße ist jedenfalls enorm, das zeigt eine Strafgesetzbuch- und Urteils-Lesung mit David Werdermann, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Wir sind ein spendenfinanziertes Medium.

Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.

Störung öffentlicher Anlagen ist strafbewehrt mit bis zu fünf Jahren Haft. Alternativ hätte die Staatsanwaltschaft Baumbart auch wegen Sachbeschädigung anklagen können. Dafür drohen maximal zwei Jahre Haft. Deutsche Richter*innen urteilen auch bei temporären Einschränkungen von Kameras nach dem Sachbeschädigungs-Paragrafen. Eine Geschwindigkeitsüberwachungs-Anlage mit Reflektoren blenden: Sachbeschädigung, so das OLG München. Beschmieren eines Blitzers mit Senf: Sachbeschädigung, so das OLG Stuttgart.

„Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel“

Eine gemeinschädliche Sachbeschädigung, die vom Strafmaß mit drei Jahren zwischen der einfachen Sachbeschädigung und der Störung öffentlicher Anlagen liegt, ist hier nicht anwendbar. Dafür müsste jedermensch einen unmittelbaren Nutzen aus dem beschädigten Gegenstand ziehen können – wie bei einer Parkbank etwa. Eine Strafe wegen Zerstörung von Bauwerken mit bis zu fünf Jahren Haft ist denkbar, so Werdermann, wenn mensch einen ganzen Kameramast umlegt.

Die gleiche Höchststrafe gibt es auch für „Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel“. Die Kamera könne dabei als Arbeitsmittel der Polizei gelten. Der Paragraf zieht allerdings nur, wenn der Wert des zerstörten Gegenstandes mindestens 1.500 Euro beträgt. Wenn Feuer im Spiel ist, steht der Vorwurf der Brandstiftung im Raum. Nicht unter ein Jahr Haft, bis zu 10 Jahre. In minderschweren Fällen drohen ein halbes Jahr bis fünf Jahre Gefängnis. Für die Verurteilung nach dem Brandstiftungsparagrafen muss das Feuer allerdings „gemeingefährlich“ sein. Das gälte bei Kameras an einem Wohnhaus, an einem freistehenden Mast eher nicht.

Freiheitsstrafen von ebenfalls nicht unter einem Jahr drohen bei dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion. Auch die ist allerdings nur dann justiziabel, wenn dabei Personen oder Gegenstände im Wert von über 1.500 Euro gefährdet werden. Parallel sind auch immer noch zivilrechtliche Ansprüche denkbar, wenn ein Mensch fremdes Eigentum beschädigt.

Tuch, Plakat, Luftballons

Auf der anderen Seite könnten Personen straffrei davonkommen, wenn sie die temporäre Funktionseinschränkung noch sanfter angingen als Baumbart mit seinen Kaugummis. Ein Tuch über die Kamera werfen, sich mit einem großen Plakat oder einem Strauß Luftballons direkt davorstellen, „da fehlt vermutlich die zur Verurteilung nötige Einwirkung auf die Sachsubstanz“, sagt Werdermann.

Auch in Baumbarts Fall steht die Anklage auf wackeligen Füßen. Laut Werdermann kann eine Störung von Anlagen, die der öffentlichen Sicherheit dienen, gar nicht vorliegen, weil die Deutsche Bahn ein privatwirtschaftliches Unternehmen ist. Das betreibe seine Kameras im Rahmen des Hausrechts, nicht auf Basis der Gesetzgebung zur öffentlichen Sicherheit.

Der zuständige Richter hat Baumbarts Verfahren nach der mündlichen Verhandlung eingestellt. Bedingung: Baumbart muss 900 Euro zahlen statt 2.000. Und nicht an den Staat, sondern an einen Verein, der benachteiligte Kinder und Jugendliche unterstützt, mit Gratis-Urlauben beispielsweise. Diese Strafe nimmt Baumbart gerne an.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Widerstand gegen Überwachung: „Man kann Kameras auch kaputtmachen“

08. Mai 2026 um 11:30

Verhaltensscanner, Gesichtserkennung, Datenanalyse: Immer mehr Bundesländer rüsten mit KI-Überwachung auf. Bislang lief das weitgehend geräuschlos. Jetzt regt sich Widerstand.

Ein Polizist steht vor einer Kundgebung. Im Hintergrund eine improvisierte Bühne unter einem Pavillon.
Anti-Überwachungsdemo in Berlin.

Ende April, ein Platz im Görlitzer Park in Berlin: Etwa 100 Menschen stehen vor einer Bühne, am Rand eine Reihe Polizeifahrzeuge und Gruppen von Polizist*innen. Es gibt kostenloses Essen und Rap. Die Bühne haben Aktivist*innen mit Überwachungskameras dekoriert. Davor ist ein Banner gespannt, Aufschrift: „Gegen Überwachung und Ausgrenzung“. In kleinerer Schrift darunter: „Keine KI-Videoüberwachung unserer Parks, Plätze und Straßen!“

Diesen Park will die Polizei künftig mit Videokameras und Verhaltensscanner-Software kontrollieren, so wie weitere Orte in Berlin. Die Software, eine sogenannte Künstliche Intelligenz, soll analysieren, was die abgebildeten Menschen gerade tun und gutes von schlechtem Verhalten unterscheiden. Deshalb sind die Demonstrierenden hier. Sie lehnen die KI-Kontrolle ab. Die Person am Mikrofon ruft: „Man kann Kameras auch kaputt machen!“

Neun Bundesländer haben ihrer Polizei den Einsatz von Verhaltensscannern entweder bereits erlaubt – oder planen, dies zu tun. Bislang setzen Polizeien die Technologie nur in Mannheim und Hamburg ein. Doch die Zahl der Orte, die damit überwacht werden, wird sich wohl bald deutlich erhöhen.

Größere Polizeigesetz-Änderungen

Mehrere Bundesländer legalisieren derzeit Verhaltensscanner im Rahmen größerer Polizeigesetz-Reformen. Sie genehmigen den Beamt*innen unter anderem den Einsatz von Datenanalyse à la Palantir, Live-Gesichtserkennung oder Videodrohnen. In einigen Ländern, die gerade ihr Polizeigesetz verschärfen oder verschärft haben, formt sich auch außerparlamentarischer Widerstand.

Magdalena Finke, CDU-Innenministerin von Schleswig-Holstein hat mit ihrem Polizeigesetz-Entwurf Fans des Fußballvereins in Kiel gegen sich aufgebracht. Die mobilisieren in der Fanszene und vernetzen sich darüber hinaus mit zivilgesellschaftlichen Initiativen. „Das wurde komplett im Hinterzimmer ausgehandelt“, sagt Fußballfan Jan auf Anfrage von netzpolitik.org über das Polizeigesetz.

Jan und seine Mitstreiter*innen wollen eine große Demo durch die Landeshauptstadt Kiel organisieren. Kein bloßer Fanmarsch, sondern ein breites Bündnis. „Wir wollen Menschen aus dem ganzen Landesgebiet mobilisieren“, sagt Jan. Geplant sind außerdem Infoveranstaltungen für Fußballfans, Flyer und Aktionen mit Spruchbändern im Stadion. „Wir sehen das als unsere Aufgabe, das Polizeigesetz in unserer Kurve zum großen Thema zu machen.“

Alles netzpolitisch Relevante

Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.

Das volle Programm High-Tech-Überwachung

Die schwarz-grüne Landesregierung von Schleswig-Holstein steht kurz davor, das volle Programm High-Tech-Überwachung genehmigt zu bekommen: Datenanalyse nach Palantir-Art, Verhaltensscanner, Live-Gesichtserkennung, Gesichtersuchmaschine. Am 6. Mai haben die Abgeordneten den Gesetzentwurf erstmals im Parlament besprochen.

Jan sagt: „Durch Überwachung und erst recht durch KI-Überwachung werden die Freiräume immer begrenzter. Freiräume sind aber ein wichtiger Teil der partizipativen Demokratie.“

Begründet werde die Ausweitung der Überwachung mit Messerangriffen. „Aber in Kiel gibt es kaum bis keine Messerangriffe. Dann kann man doch nicht deshalb der Polizei solche Befugnisse geben. Die lassen sich nicht wieder zurückdrehen“, sagt Jan. Er befürchtet, dass bald alle öffentlichen Plätze im Land KI-überwacht werden.

Wie wir bereits berichtet haben, gibt es auch in Thüringen Widerstand gegen das dortige Polizeigesetz. Der bekommt zunehmend Schwung, wie die Initiator*innen der Anti-Polizeigesetz-Kampagne ThürPAG stoppen berichten. Zu den Kritiker*innen gehören inzwischen die antifaschistischen Bündnisse Auf die Plätze Erfurt und Rechtsruck Stoppen, der Verein Vielfalt Leben – QueerWeg und der Hacker*innentreff Krautspace Jena.

Kunstaktionen gegen Überwachung

In Sachsen wehrt sich das antifaschistische Aktionsbündnis Leipzig nimmt Platz gegen die Polizeigesetz-Novelle. Die Dresdner Datenpunks planen Kunstaktionen zu Überwachung, um darüber mit Menschen ins Gespräch zu kommen.

Aufklärung zur niedersächsischen Polizeigesetznovelle leisten der Kleindatenverein und Freiheitsfoo.

Derweil agieren Initiativen wie Kameras stoppen aus Köln, Bündnis Hansaplatz aus Hamburg oder dieDatenschützer Rhein-Main seit Jahren nicht ohne Erfolg gegen Video- und KI-Überwachungs-Projekte – auch vor Gericht.

Wir sind ein spendenfinanziertes Medium.

Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.

Ausdrücklich gegen die Massen-Datenanalyse positioniert sich das Bündnis Kein Palantir in Baden-Württemberg. Das Netzwerk Sicherheit ohne Überwachung macht derweil auf Bundesebene gegen verschärfte Gesetze mobil. Es geht einmal mehr um biometrische Gesichtersuche, um Datenanalyse nach Palantir-Art – und Vorratsdatenspeicherung. Unter anderem geplant ist eine Demonstration am 13. Juni 2026 ab 14 Uhr in Berlin.

Die Gewerkschaft der Osterhasen

Zurück zur Kundgebung im Görlitzer Park. Dahinter stehen drei Initiativen: Cables of Resistance, die in Berlin kürzlich einen Kongress zum Kampf gegen die Big-Tech-Übermacht veranstaltet hat; Wrangelkiez United, eine polizeikritische Anwohner*innengruppe – und Görli 24/7, die dagegen kämpft, dass die Stadt den Görlitzer Park inzwischen nachts verriegelt.

Für einen offen zugänglichen Görlitzer Park sind auch zwei Redner*innen, die als nächstes die Bühne betreten, maskiert mit rosa Hasenköpfen. Sie stellen sich als Vertreter*innen der „Osterhasen-Gewerkschaft“ vor und erzählen, dass Menschen bereits Nachschlüssel zu den Parktoren an Interessierte verteilt hätten. Einige Eingänge könne man auch selbst öffnen, wenn man eine Türklinke in die dafür vorgesehene Öffnung schiebt. „Klinken bekommt ihr am Info-Stand“, ruft einer der Hasen.

Bevor die Osterhasen die Bühne betreten, gibt es eine unfreiwillige Programm-Pause. Beamt*innen treten an die Bühne heran und wollen Personalien sehen – von der Person, die über kaputte Kameras gesprochen hatte. Gibt es jetzt Ärger?

Per Mikrofon hält eine andere Person aus dem Kreis der Veranstalter das Publikum auf dem Laufenden. Sie gibt weiter, dass die Polizei die Aussage über die Zerstörbarkeit von Kameras für eine Straftat hält. „Also sagt das nicht“, ruft sie durch die Lautsprecher. „Sagt nicht, dass man Kameras auch kaputtmachen kann.“


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Anlasslose Massenüberwachung: Datenschutzbeauftragte kritisieren Chatkontrolle

06. Mai 2026 um 14:32

Die Bundesdatenschutzbeauftragte warnt weiterhin vor der Chatkontrolle. Eine „anlasslose Massenüberwachung“ aller Bürger:innen „wäre in einem Rechtstaat beispiellos“. Auch die Datenschutzkonferenz fordert die EU-Gesetzgeber auf, die Chatkontrolle „endgültig abzusagen“.

Person mit blondem schulterlangem Haar, die mit der rechten Hand an die rechte Gesichtshälfte fasst, trägt dunkle Kleidung vor blauem Hintergrund.
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, bei der Vorstellung des Jahresberichts. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / BREUEL-BILD

Die Bundesdatenschutzbeauftragte hofft, dass „die anlasslose und massenhafte Chatkontrolle hoffentlich endgültig vom Tisch“ ist. Das schreibt Louisa Specht-Riemenschneider in ihrem heute veröffentlichten Jahresbericht. Sie und andere Datenschutzaufsichtsbehörden kritisieren das Brechen von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und das verpflichtende Scannen von Nachrichten, das sogenannte Client-Side-Scanning.

Specht-Riemenschneider weiter: „Eine Chatkontrolle – also anlasslose Massenüberwachung gleichsam aller Bürgerinnen und Bürger – wäre in einem Rechtstaat beispiellos und schießt deutlich über das legitime Ziel (Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche) hinaus.“

Trotz leichter Verbesserungen in der Rats-Position gäbe es weitere kritische Punkte bei dem EU-Gesetzesvorhaben. Neben der eigentlichen Chatkontrolle hat die Bundesdatenschutzbeauftragte hier unter anderem „pauschal verpflichtende Altersprüfungen in App-Stores“ im Auge, diese seien auszuschließen. „Solche Methoden können nur konkret risikoangemessen und datenminimiert eingesetzt werden, was einer pauschalen Vorschaltung entgegensteht“, heißt es weiter.

Datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage fehlt


Auch eine freiwillige Chatkontrolle sieht Specht-Riemenschneider kritisch: „Für das von der CSA-Verordnung vorgesehene freiwillige CSAM-Scannen als Ausnahme vom Grundsatz der Vertraulichkeit der Kommunikation fehlt es an einer datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage. Eine solche ist bisher nicht in den Vorschlägen enthalten, aber aus meiner Sicht zwingend erforderlich.“ CSAM ist ein Sammelbegriff für Darstellungen und Inhalte sexualisierter Gewalt gegen Kinder.

Zudem würden durch die Einrichtung eines EU-Zentrums und Berichtspflichten an dieses Anreize für Diensteanbieter geschaffen, Chatkontrollen als faktisch verpflichtend anzusehen und durchzuführen. Dies könnte laut Specht-Riemenschneider dazu beitragen, dass Diensteanbieter ohne Rechtspflicht eingriffsintensivere Technologien entwickeln und verwenden. Ihre bisherige Kritik an diesen Technologien, wie zum Beispiel Client-Side-Scanning und Brechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, bleibe bestehen.

Specht-Riemenschneider warnt davor, dass derart intensive Eingriffe auf freiwilliger Basis „besonders kritisch“ seien. Nicht zuletzt bestünde das Risiko von doppelten Meldestrukturen, die eine effektive Strafverfolgung behindern könnten.

Anlasslose Chatkontrolle endgültig aufgeben


Bereits gestern hatte sich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zum Thema zu Wort gemeldet. Die Datenschützer appellierten in einer Entschließung an die Gesetzgebungsorgane der Europäischen Union sowie an die Bundesregierung, Pläne für eine anlasslose Chatkontrolle endgültig aufzugeben. Anlass dafür sei die voraussichtlich am 11. Mai beginnende vierten Verhandlungsrunde (Trilog) über die geplante EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

In ihrer jüngsten Entschließung wiesen die Datenschützer:innen zum wiederholten Male darauf hin, dass die anlasslose Chatkontrolle, also die flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation auf Messenger-Diensten, das Brechen der Ende-zu-Ende Verschlüsselung und auch die Umgehungen einer solchen durch Client-Side Scanning unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe seien und Millionen Europäerinnen und Europäer unter Generalverdacht stellen würden.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

EU ringt um Einigung: Das sind die strittigen Fragen beim Digitalen Euro

30. April 2026 um 09:50

Das Europäische Parlament sucht eine gemeinsame Position zum Digitalen Euro. Ein besonders umstrittener Vorschlag ist nun erst einmal vom Tisch, Themen wie Datenschutz und sogenannte Haltelimits aber noch offen. Viel Zeit für eine Einigung bleibt nicht mehr.

Ein erleuchtetes Euro-Zeichen vor einem Hochhaus in der Dämmerung.
Schon in drei Jahren will die Europäische Zentralbank den Digitalen Euro ausgeben. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Masood Aslami

Dass einer Person der Zugang zu Visa, Mastercard, Paypal und Co. abgestellt werden kann und wie schwer der Alltag dadurch wird, haben in letzter Zeit mehrere Fälle gezeigt. Auch deshalb will sich die Europäische Union beim Bezahlen unabhängiger von US-Anbietern machen. Schon vor drei Jahren stellte die EU-Kommission den Gesetzentwurf für den Digitalen Euro (D€) vor, seitdem wird er verhandelt.

Die Mitgliedstaaten einigten sich im Dezember auf ihre Position und auch im Parlament scheint es einen Durchbruch gegeben zu haben. Dort waren die Verhandlungen zeitweise ins Stocken geraten. Wie Euronews berichtete und aus Verhandlungskreisen gegenüber netzpolitik.org bestätigt wurde, haben sich die zuständigen Abgeordneten darauf geeinigt, dass man mit dem Digitalen Euro sowohl online als auch offline bezahlen können soll. Dem war ein monatelanger Streit vorausgegangen.

Bankenlobby hat erst einmal das Nachsehen


Der für das Thema zuständige Berichterstatter im EU-Parlament, Fernando Navarrete von der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), hatte zunächst einen sogenannten Konditionalitätsmechanismus vorgeschlagen. Demnach hätte die Europäische Zentralbank (EZB) nur dann einen Online‑D€ launchen dürfen, wenn es bis zum Start kein privatwirtschaftliches pan-europäisches Bezahlsystem gegeben hätte.

Navarrete bekam dafür vor allem Lob von der Bankenlobby. Sie befürchtet, durch den D€ Einlagen zu verlieren und Profite bei den Zahlungen einzubüßen und treibt deswegen Wero als Alternative zu bestehenden Zahlungsmitteln voran. Schon in der vorherigen Legislaturperiode wurde der EVP vorgeworfen, den Digitalen Euro im Sinne der Banken zu verschleppen. Und auch ein Bericht der Organisation Finanzwende zeigte jüngst auf, wie die Banken erfolgreich gegen den Digitalen Euro lobbyieren.

Die EZB, die EU-Kommission und die Fraktionen von links (The Left) über sozialdemokratisch (S&D) bis liberal (Renew) hatten sich hingegen für einen D€ ausgesprochen, der sowohl on- als auch offline funktioniert. Auch der bei der EU-Kommission für den D€ zuständige Ulrich Clemens sagte vor kurzem bei einer Veranstaltung, es müsse “von Anfang an” eine Online- und Offline-Variante geben. Das sei eine grundlegende Voraussetzung, damit der Digitale Euro erfolgreich sein wird.

Aus der Wissenschaft erhielten die EVP-Pläne ebenfalls spürbaren Gegenwind: “Ein starker Digitaler Euro erfordert sowohl Online- als auch Offline-Funktionalität”, schrieb das Leibniz-Institut für Finanzforschung (SAFE). Kompromisse, die ausschließlich auf Online- oder ausschließlich auf Offline-Nutzung setzen, würden den strategischen Wert des Projekts schmälern. Im Januar warnten gleich 70 Ökonom:innen vor einer Aushöhlung des Vorhabens.

Welche dieser kritischen Stimmen den Berichterstatter Navarrete letztlich davon überzeugte, die Konditionalität fallen zu lassen, ist offen.

Kommt die schrittweise Einführung des Digitalen Euro?


Dennoch ist im Parlament noch keine Einigung in Sicht. Im Gegenteil: Die Verhandlungen sind in vollem Gange. Die zentrale Abstimmung im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) war eigentlich für den 5. Mai geplant gewesen. Doch weil es noch zu viel zu besprechen gibt und die Visionen bislang zu unterschiedlich sind, wurde die Abstimmung auf den 23. Juni verschoben. Brüsseler Beobachter:innen zeigen sich davon wenig überrascht.

So steht derzeit die Frage im Raum, ob der Digitale Euro stufenweise eingeführt werden könnte. Dabei geht es nicht nur um Online- oder Offline-Funktionalität, sondern auch um die Frage, ob man schon zum Start sowohl physisch im Handel als auch beim Online-Shopping bezahlen kann und ob Nutzer:innen ihren Freund:innen und Bekannten auch privat Digitale Euros schicken können.

Die Banken begrüßen diesen Ansatz, auch weil er ihnen mehr Zeit geben würde, die eigene IT-Infrastruktur für den Digitalen Euro umzubauen. “Bei der schrittweisen Einführung geht es nicht um eine Verwässerung, sondern um die Nachfrage des Marktes und eine erfolgreiche Einführung”, sagte etwa Katharina Paust-Bokrezion von der Deutschen Bank bei einer Podiumsdiskussion im vergangenen März.

Aus Sicht von Befürworter:innen des Digitalen Euros könnte eine stufenweise Einführung auch Verzögerungen bei dessen Einführung verhindern. Sollte die Offline-Variante länger brauchen, könnte so schon einmal mit der Online-Variante gestartet werden, statt dass sich beide verspäten.

Datenschutz auch für kleinere Zahlungen


Für Diskussionen werden voraussichtlich auch noch weitere wichtige Vorschriften für die Digitale Währung sorgen, die etwa Datenschutz und Privatsphäre betreffen. Diese Themen wurden in den Verhandlungen noch nicht im Detail besprochen.

Der Linken-Abgeordnete Martin Schirdewan setzt sich für ein höheres Datenschutzniveau beim Online‑D€ ein. Gegenüber netzpolitik.org erklärte er: “Wir brauchen einen Privatsphäre-Schwellenwert bei kleineren Zahlungen, der ähnlich wie Bargeld die höchstmögliche Anonymität gewährleistet.” Ähnlich lautende Änderungsanträge finden sich quer durch das politische Spektrum. Markus Ferber von der bayerischen CSU etwa schlägt einen Schwellenwert von 100 Euro pro Transaktion vor.

Der Schattenberichterstatter für die Grünen-Fraktion, Damian Boeselager (Volt), schlägt darüber hinaus vor, dass für den D€ das Prinzip “privacy by design and default” (Datenschutz als Standard) gelten soll. Kryptografische Verfahren und „neueste Technologien“ sollen demnach ermöglichen, dass Daten minimiert und nicht verknüpft werden. Dass sich Menschen gegenüber Zahlungsdienstleistern mit biometrischen Daten identifizieren müssen, will Boeselagers Fraktion ebenso wie die fraktionslose Abgeordnete Sibylle Berg (Die PARTEI) verbieten.

Verschiedene Ansichten gibt es hingegen beim „zentralen Zugangspunkt“ (single-access-point). Mit seiner Hilfe sollen einerseits die Haltelimits durchgesetzt, andererseits aber auch der Wechsel zwischen verschiedenen Zahlungsdienstleister ermöglicht werden. Während die meisten Fraktionen auf diesen Vorschlag der Kommission setzen, plädiert etwa Berg für eine dezentrale Speicherung, wie sie auch der Europäische Datenschutzausschuss vorschlägt.

Wie viel Digitale Euro dürfen wir halten?


Die Haltelimits legen fest, wie viele Digitale Euros jede:r Nutzer:in halten darf. Das soll vor allem verhindern, dass die Europäer:innen zu viel Bankguthaben in Digitale Euros umtauschen und den Banken damit die privaten Einlagen ausgehen. Umgekehrt verringert ein zu niedriges Haltelimit möglicherweise die Attraktivität des Digitalen Euros.

Selbst die EVP ist sich hier nicht einig. Eine Mehrheit um Berichterstatter Navarrete, zu der auch Markus Ferber (CSU) gehört, sorgt sich vor allem um die Finanzstabilität und will dies zum zentralen Maßstab bei der Bestimmung der Limits machen. Andere EVP-Abgeordnete stimmen eher mit Sozialdemokrat:innen, Grünen und Linken überein und wollen, dass Haltelimits nicht zu niedrig angesetzt werden.

Bisher wurden Haltelimits zwischen 500 und 3000 D€ pro Person diskutiert. Von den Abgeordneten haben nur die wenigsten konkrete Zahlen vorgeschlagen. Stärker diskutiert wird hingegen, wer die verschiedenen Haltelimits setzen darf. Teile der EVP sowie die liberale Renew-Fraktion wollen, dass die Kommission die Haltelimits bestimmt. Sozialdemokrat:innen, Grüne und Linke sowie einzelne EVP-Abgeordnete sehen hier die EZB in der Verantwortung.

Die Mitgliedstaaten haben sich bereits darauf geeinigt, selbst eine Obergrenze für die Obergrenze setzen zu wollen. Die EZB dürfte das jeweilige Haltelimit somit nur unterhalb dieser Obergrenze festlegen. Die Mitgliedstaaten brachten auch eine Obergrenze von null Euro für Unternehmen ins Spiel. Dank einer automatischen Umwandlung und der Verknüpfung mit einem herkömmlichen Bankkonto könnten Unternehmen dann zwar trotzdem in D€ Geschäfte abwickeln, selbst jedoch keine Digitalen Euros halten.

Europäische Zentralbank scharrt mit den Hufen


Bis wann all diese Fragen geklärt sind? Markus Ferber von der CSU sagt: „Unser Ziel bleibt unverändert, die Verhandlungsposition des Europäischen Parlaments noch vor der Sommerpause zu fixieren.“

Dass sich das Parlament bis dahin auf den Digitalen Euro einigt, ist wichtig für den Zeitplan. Die Europäische Zentralbank, die das Projekt maßgeblich vorantreibt, scharrt schon mit den Hufen. Im Jahr 2029 möchte sie den Digitalen Euro unter die Menschen bringen. Und schon im nächsten Jahr sollen die eigenen Mitarbeitenden in einem gemeinsamen Pilotprojekt mit anderen europäischen Zentralbanken den D€ testen.

Für die Vorbereitungen braucht die EZB Klarheit darüber, was die europäischen Gesetzgeber für den D€ vorschreiben. Die Zentralbank bestätigt auf netzpolitik.org-Anfrage, dass der Zeitplan des Projekts an den Gesetzgebungsprozess gebunden ist. Bisher rechneten die EZB und die Bundesbank damit, den Zeitplan einhalten zu können, wenn das Gesetz bis 2026 verabschiedet ist.

Ob das aktuell noch gilt, lässt die EZB auf Anfrage offen. Fest stehe hingegen, dass das Pilotprojekt 2027 anlaufen wird, “auch wenn das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 noch nicht abgeschlossen sein sollte”, schreibt eine Sprecherin. Und sie fügt hinzu, dass die EZB die Vorbereitungen eines “potenziellen” Digitalen Euros weiter vorantreiben werde, auch wenn der EZB-Rat erst dann eine Entscheidung über dessen Ausgabe treffen werde, wenn die Regulierung der EU verabschiedet wurde.

Trilog unter Zeitdruck


Damit es dazu kommt, müssen sich nicht nur die Abgeordneten unter sich einig werden, sondern auch mit den Mitgliedsstaaten. Solche Trilog-Verhandlungen könnten in der ersten Juli-Hälfte starten, bevor in Brüssel die Sommerpause beginnt. Die Verhandlungen können sich dann ohne weiteres über mehrere Monate hinziehen; bei der KI-Verordnung lagen zwischen Parlamentsposition und endgültiger Annahme rund neun Monate.

Immerhin einigten sich EU-Parlament, Kommission und Rat vergangene Woche noch einmal offiziell darauf, den Digitalen Euro mit höherer Priorität zu behandeln und den Gesetzesprozess noch in diesem Jahr abzuschließen. Wie lange die Verhandlungen aber am Ende tatsächlich dauern werden, hängt maßgeblich davon ab, was das Parlament demnächst beschließt und wie sehr sich seine Position von der des Rates unterscheidet. Sollten die Position weit auseinanderliegen, werde es überaus schwierig, die gesetzte Frist bis zum Jahresende noch einzuhalten, heißt es in Brüssel.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Rotlichtviertel Frankfurt am Main: Hier analysiert die Polizei jedes Gesicht

22. April 2026 um 11:51

Frankfurt am Main ist ein Freiluftlabor für automatisierte Gesichtserkennung. Die Bilder von Überwachungs-Kameras werden permanent nach bestimmten Personen durchsucht, bei Kontrollen nutzt die Polizei eine Foto-App, um Menschen zu identifizieren. Dabei bleiben hier viele lieber unerkannt: Die Videokameras zeigen auf die Eingänge von 16 Bordellen.

Eine Kamera vor einer Fassade an der Werbung für Bordelle hängt.
Menschen, die sich hier bewegen, müssen damit leben, dass die Polizei ihre Gesichter vermisst.

Juanita Henning steht auf der Elbestraße in Frankfurt am Main und schaut in eine Videokamera. Die hängt etwa 50 Meter von ihr entfernt und hat acht Linsen, um von allen Straßenabschnitten gleichzeitig scharfe Bilder zu liefern. „Die vermisst jetzt gerade mein Gesicht und prüft, ob ich von der Polizei gesucht werde“, sagt Henning. Biometrische Fernidentifizierung in Echtzeit nennt das hessische Innenministerium die Technologie, die hier in einem Pilotprojekt getestet wird. Und wie fühlt es sich an, im Blickfeld der Kamera? „Absolut unangenehm. Du weißt ja auch nie, wozu diese Aufnahmen missbraucht werden“, sagt sie.

Juanita Henning befindet sich vor dem Büro von Doña Carmen, einer Beratungsstelle für Prostituierte. Links daneben ist eine Tabledance-Bar, rechts daneben ein Bordell. Gegenüber, auf der anderen Straßenseite, sind noch zwei weitere Bordelle. Auch ihre Eingänge liegen im Sichtbereich der Kamera. Insgesamt erfasst die Videoüberwachung des Frankfurter Bahnhofsviertels mindestens 16 Häuser, in denen Sexarbeit verrichtet wird.

Deren Türen und Fenster werden in der Videoüberwachung angeblich ausgeblendet, ansonsten wird der öffentliche Raum im Bahnhofsviertel von Frankfurt am Main „nahezu vollständig“ videoüberwacht, so die Polizei zu netzpolitik.org. 29 der 70 Kameras, die in Frankfurt öffentlichen Raum erfassen, stehen hier. 19 davon eignen sich für die automatisierte Gesichtserkennung.

„Ein ganz perverser Eingriff“

Henning sagt: „Videoüberwachung und automatisierte Gesichtserkennung dort, wo Sexarbeiter*innen arbeiten – das ist ein ganz perverser Eingriff in die Intimsphäre von Menschen.“ Henning ist im Vorstand von Doña Carmen, hat den Verein einst mitgegründet und ist auf ihren Wegen zu und von der Beratungsstelle regelmäßig der automatisierten Gesichtserkennung ausgesetzt. Sie hat nun gemeinsam mit Gerhard Walentowitz, ebenfalls Doña-Carmen-Vorstandsmitglied, und unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt Klage dagegen eingereicht.

Davy Wang von der GFF sagt: „Besonders problematisch ist der Einsatz der biometrischen Videoüberwachung in sensiblen Kontexten, etwa im Umfeld sozialer Beratungsstellen. Institutionen wie Dona Carmen sind darauf angewiesen, ihren Klient*innen einen geschützten, vertraulichen und niedrigschwelligen Zugang zu gewährleisten.“

Henning arbeitet seit 1991 als Sozialarbeiterin hier im Viertel. Sie sagt: „Den Frauen gefällt das absolut nicht, dass sie überwacht werden. Die wollen anonym bleiben, um sich und ihre Familien vor Diskriminierung und Stigmatisierung zu schützen.“ Zudem würden durch die vielen Kameras die Umsätze sinken, weil auch die Kunden lieber unerkannt blieben.

Frankfurt ist wohl erst der Anfang

Das Frankfurter Bahnhofsviertel ist Freiluftlabor für die Echtzeit-Fernidentifizierung. Zahlreiche Bundesländer haben bereits Interesse an der Technologie angemeldet, die hier deutschlandweit – nach einem Testlauf am Berliner Bahnhof Südkreuz – erstmals offen eingesetzt wird. In einem ersten Ausweitungsschritt wurde die automatisierte Gesichtserkennung auch an Kameras angeschlossen, die Haupt- und Konstablerwache überwachen, die Enden der zentralen Frankfurter Einkaufsstraße Zeil. Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) hat noch vor Einführung der KI-Überwachung angekündigt, dass er diese hessenweit an Kriminalitätsschwerpunkten einführen will. Und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) möchte deutsche Bahnhöfe flächendeckend mit dieser Technologie – und zudem Verhaltensscannern – ausrüsten. Frankfurt ist also höchstwahrscheinlich erst der Anfang.

Aktuell darf in Frankfurt mit der Gesichtserkennung nach Terrorist*innen gesucht werden, nach vermissten Menschen und nach Opfern von Entführung, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung. Für jede Suche ist ein richterlicher Beschluss nötig. Das System läuft seit Juli 2025, seitdem wurde „eine niedrige zweistellige Anzahl an Personen“ damit gesucht. Erfolg gab es nur einmal, als eine vermisste 16-Jährige mit der Kamera-KI identifiziert wurde. Ab Juli 2026 soll eine Evaluationsphase folgen, aber es sieht bereits so aus, als solle das System auf jeden Fall verstetigt werden. Zuständig für die Gesichtserkennungstechnologie ist die Direktion 100 der Frankfurter Polizei, zu der auch das skandalumwitterte 1. Polizeirevier gehört.

Neben dem Probelauf mit der Fernidentifizierung ist Frankfurt am Main auch Experimentierfeld einer weiteren, bislang deutschlandweit einmaligen Form der automatisierten Gesichtserkennung. Polizist*innen nutzen hier seit Dezember 2025 eine App, mit der sie bei Personenkontrollen Verdächtige identifizieren, die sich nicht ausweisen wollen oder können. Die „Abfrage-App“ bietet eine mobile Schnittstelle zum Gesichtserkennungssystem des BKA. Dort wird das fotografierte Gesicht mit den Gesichtern der 5,36 Millionen Menschen verglichen, die in der polizeilichen Datenbank gespeichert sind. Gibt es einen Treffer, erscheinen Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit auf dem Smartphone-Display. Darauf folgt eine „menschliche Plausibilitätskontrolle“.

Die Kosten hält die Polizei geheim

Auf 160 Geräten wurde die App bislang installiert. Nach Abschluss der Pilotphase wolle man sie für alle Polizist*innen des Landes freischalten, so die hessische Polizei. Andere Landes-Polizeien und Bundesbehörden sollen die App dann ebenfalls einsetzen dürfen. Die Kosten für die Entwicklung der App – wie auch die Kosten für die Echtzeit-Fernidentifizierung – hält die Frankfurter Polizei geheim.

Dimitrios Bakakis, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Frankfurter Stadtparlament, sagt: „Was hier erprobt wird, ist der Einstieg in eine Überwachungspraxis, die wir aus den USA kennen und die dort zu massiven Diskriminierungen geführt hat.“ Der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel arbeitet gerade an einer Stellungnahme zu der Gesichtserkennungs-App.

Frankfurt am Main ist die deutsche Frontstadt der automatisierten Gesichtserkennung. Hier beginnt die Zeitenwende hin zur automatisierten Erfassung und Identifikation von Menschen über physiologische Merkmale. Und das ausgerechnet in dem Bundesland, das 1970 das erste Datenschutzgesetz der Welt verabschiedete. „Pilotprojekte wie Biometrie-Apps auf Polizeihandys oder Gesichtserkennung mit Kameras sind keine harmlosen Tests an begrenzten Orten, sondern weiten Schritt für Schritt biometrische Überwachung für alle aus“, sagt Kilian Vieth-Ditlmann von AlgorithmWatch. „Das Ende jeder Anonymität im öffentlichen Raum ist aus unserer Sicht keine Übertreibung, sondern die logische Konsequenz, die sich aktuell andeutet.“

Bakakis von den Frankfurter Grünen fügt hinzu: „Freiheit im öffentlichen Raum bedeutet nicht nur, dass man sich physisch bewegen darf – sondern auch, dass man anonym sein kann, also nicht automatisch identifiziert und registriert wird, nur weil man irgendwo entlangläuft.“

„Wie 1984“

Im Frankfurter Bahnhofsviertel kann man also schon jetzt erleben, was an vielen Orten droht: eine ständige potenzielle De-Anonymisierung aller Personen im öffentlichen Raum. Was macht das mit den Menschen vor Ort, wenn eine Software ständig versucht, sie zu identifizieren?

Milan, lange Haare, zerrissene Jeans, sitzt neben zwei Bekannten auf dem Bürgersteig, an der Wand eines Bordells. Er hält eine Metallpfeife in der Hand. Milan raucht damit Crack. Was sagt er zu der Kamera, die genau auf ihn zeigt? „Die ist mir egal“, sagt er. Die Polizei interessiere sich nicht für ihn. Die Kleinstmengen, die er und seine Bekannten bestenfalls einstecken hätten, seien den Aufwand nicht wert. Und was ist mit der Gesichtserkennungs-Software, die die Bilder analysiert? „Das ist ja wie in dem Buch ‚1984‘“, sagt er, eher interessiert als alarmiert.

Auch Lisa guckt frontal in eine achtlinsige Kamera. „Ganz schön gruselig“, sagt sie. Die Dreißigjährige wohnt hier im Bahnhofsviertel, die Kamera steht auf einem ihrer täglichen Wege. Lisas Alltag als Anwohnerin spielt sich zu einem guten Teil hier ab, unter Kameras. „Ich versuche das zu verdrängen, aber ein Unbehagen ist immer da“, sagt sie. Die offene Drogenszene empfindet sie hingegen als nicht bedrohlich. „Ich wohne hier ganz entspannt. Ich hatte kaum bedrohliche Situationen. Und wenn, könnten die Kameras mir nicht helfen“, sagt sie. Lisa nennt das Bahnhofsviertel „Projektionsfläche konservativer Politiker mit Ordnungsfantasien“.

„Man weiß nie, ob man gerade angestarrt wird“

Die Kamera filmt Lisas Gesicht. Die Bilder laufen in eine Videoleitstelle und werden dort von Polizist*innen gesichtet. Die können einige der Kameras auch ferngesteuert schwenken, neigen, zoomen. „Das ist eigentlich schlimm genug, dass man nie weiß, ob man gerade angestarrt wird“, sagt Lisa. Zudem werden die Bilder für 14 Tage gespeichert, sollten sie für Ermittlungen benötigt werden, auch länger.

„Und jetzt kommt der gruseligste Teil“, sagt Lisa. Sie meint: Die Software, die im Datenstrom der Kameras in Echtzeit Menschen identifiziert. Denn wenn die Polizei mit der Videoüberwachung gerade nach Menschen fahndet, scannt eine Software alle Gesichter, also auch Lisas. Das Programm leitet aus Lisas Physiognomie eine Datenkolonne ab und vergleicht diese mit den Daten des Zielgesichts. Würde Lisa tatsächlich gesucht oder wäre ihr Gesicht einem gesuchten zumindest ähnlich genug, würde auf dem Bildschirm des zuständigen „Videosachbearbeiters“ ein Screenshot erscheinen, auf dem Lisa optisch markiert ist, dazu erklänge ein akustischer Hinweis. Die Person vor dem Bildschirm müsste dann einschätzen, ob Lisa tatsächlich die gesuchte Person ist und gegebenenfalls Einsatzkräfte informieren. Die würden dann mit einer Personenbeschreibung zum Ort der Sichtung geschickt. Sind auf dem Videostream Straftaten zu sehen, wird sogar ein Foto der tatverdächtigen Person per polizeiinternem Messenger an die Dienst-Handys der Beamt*innen vor Ort gesendet.

Der Landesdatenschutzbeauftragte schrieb schon 2024, dass die Live-Gesichtserkennung einen „tiefgreifenden Grundrechtseingriff“ darstelle und nur unter „engen Voraussetzungen“ legal sei. Davy Wang von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die Juanita Henning in ihrem Kampf gegen die KI-Überwachung unterstützt, sagt: „Die biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum stellt einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte dar, weil sie massenhaft auch unbeteiligte Personen erfasst.“ Die hessische Rechtsgrundlage dafür sei zu unbestimmt, die Eingriffsschwelle zu niedrig. Lösch- Transparenz- und Bachrichtigungspflichten gebe es nicht.

Gesichtsscans ermöglichen Einblicke in das Privatleben

Die digitale Kennung, die die Software aus Lisas Gesicht errechnet, ließe sich auch mit Bildern aus dem Internet vergleichen. So fänden sich möglicherweise Demo-Fotos, auf denen sie in der Masse abgebildet ist, oder peinliche Jugendsünden auf Social Media. Die Bundesregierung will derartige Datenabgleiche zeitnah möglich machen, obwohl hohe grundrechtliche Hürden dagegenstehen.

In Frankfurt wird ein Gesichtsscan angeblich sofort verworfen, wenn er nicht zu einem Treffer führt. „Aber ob das wirklich passiert, weiß ich nicht“, sagt Lisa. „Man weiß auch nicht, ob die Bilder aus den Kameras nicht doch irgendwann mit der Palantir-Software Hessendata ausgewertet werden“, fügt sie hinzu.

Eine Ecke weiter, eine Stunde später: Ein Trupp von fünf Polizist*innen stürmt im Laufschritt durch das Viertel, zielstrebig zu zwei überraschten Männern. Die werden umstellt und aufgefordert, sich auszuweisen, anschließend folgt die Leibesvisitation. Kein Ergebnis. Die Polizist*innen ziehen wieder ab. Was war das jetzt? „Anlasslose Kontrolle“, sagt ein Polizist. Aufgrund der Waffenverbotszone, die hier gilt, dürfen die Polizist*innen das.

Viele repressive Maßnahmen

Die Aktion ist eine von vielen repressiven Maßnahmen, mit denen Sicherheitsbehörden gegen Menschen im Bahnhofsviertel von Frankfurt am Main vorgehen. Die Polizei patrouilliert mit Fahrzeugen durchs Viertel, mit uniformierten Einheiten und mit Zivilfahnder*innen. Regelmäßig gibt es Groß-Razzien, dazwischen auch zahlreiche verdachtsunabhängige Kontrollen einzelner Menschen oder Gruppen. Polizist*innen können Aufenthaltsverbote für das Viertel aussprechen, die mit bis zu zwei Jahren Haft strafbewehrt sind. Am Stadtbild ändert sich dadurch nichts. Das ist, auch mit intelligenter Videoüberwachung, ganz offen von Crack geprägt.

Die Frankfurter Polizei lässt die Konsument*innen weitgehend in Ruhe, geht aber gegen Dealer vor, auch mit Hilfe der Videoüberwachung. Die Händler haben sich vermutlich deshalb außerhalb der videoüberwachten Zone eingerichtet. Dort, kurz vor dem Schild, das vor den Kameras warnt, nickt beispielsweise ein junger Mann herausfordernd Passant*innen zu. Wer seinem Blick standhält, dem wispert er „Brauchst du was?“ entgegen.

In Blickweite des mutmaßlichen Dealers, in der überwachten Zone, steht das Nika-Haus, ein selbstverwaltetes Wohnprojekt. Im Erdgeschoss residiert eine Beratungsstelle des „Förderverein Roma“. Timur Beygo leitet sie. Vor seiner Tür stehen und sitzen Menschen und konsumieren Crack. „Wir kommen im Allgemeinen sehr gut mit denen aus“, sagt er. Was ihn hingegen stört, das ist die Videoüberwachung. „Hier erscheinen etwa 15 Klienten am Tag, Roma und Sinti, meist Mütter mit Kindern, die werden dann einfach mitüberwacht. Das ist hochgradig überzogen.“ Kritik hat er auch an den Polizeieinsätzen. „Die Polizei tritt häufig sehr ruppig auf. Mein Eindruck ist zudem, dass Polizeieinsätze die Situation mitunter erst zuspitzen, obwohl vorher noch gar kein Konflikt bestand.“

„Das wird testhalber eingeführt und dann entgrenzt“

Auf einer Bierbank vor einem Kiosk im Bahnhofsviertel sitzen Walter Schmidt und Uli Breuer. Die beiden gehören zur Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main. Gelegentlich bieten sie Führungen an, in denen sie die KI-gestützte Videoüberwachung des Areals zeigen und erklären. „Das wird immer alles testhalber eingeführt und dann entgrenzt“, sagt Breuer. „Jetzt haben wir noch eine relativ freie Gesellschaft, aber wenn solche Methoden in die falschen Hände geraten, dann kann das sehr schlimm werden.“ Schmidt fügt hinzu: „Ich empfinde das als Unverschämtheit, dass ich von allen möglichen Kamerabetreibern erfasst werde und wehre mich dagegen wo möglich.“

Die beiden positionieren sich auch gegen die verdachtsunabhängigen Kontrollen, die im Viertel möglich sind (Breuer: „Das ist Willkür!“), und gegen den hessischen Polizeigesetzpassus, der Videoüberwachung ermöglicht, wenn mutmaßlich das Sicherheitsgefühl von Bürger*innen beeinträchtigt ist (Schmidt: „Ganz üble Kiste“). „Wir können sie nicht stoppen, aber bremsen“, sagt Breuer zu den Überwachungsbestrebungen. Nachdem sich die beiden beschwert hatten, erhielten beispielsweise einige Kameras an der Alten Oper eine Abschirmung, sodass diese nur noch die zulässigen Flächen abfilmen können.

Hoffnung für die beiden Datenschützer liefern die Grünen im Hessischen Landtag. Die lassen mit einem Normenkontrollantrag beim Staatsgerichtshof klären, ob die der Echtzeit-Fernidentifizierung zugrunde liegende Polizeigesetzänderung rechtens war. Eine Überprüfung der Rechtsgrundlage streben auch Juanita Henning und die GFF an. Sie haben beim Verwaltungsgericht Frankfurt beantragt, dass es die Abschnitte aus dem Polizeigesetz, die die Fernidentifizierung erlauben, dem Bundesverfassungsgericht vorlegt.

Durchkärchern

Etwa 150 Meter Luftlinie von Schmidt und Breuer auf ihrer Bierbank: Eine Frau mit löchriger Strumpfhose und rastlosen Beinen wälzt sich in einem Hauseingang. Zwei Männer hocken einander gegenüber zwischen parkenden Autos, während einer ein Glasröhrchen erhitzt. Eine Gruppe hat sich entlang einer Hauswand niedergelassen. Menschen liegen vollverhüllt in Schlafsäcken, einige reden, andere sitzen vornübergebeugt und präparieren anscheinend Drogen zwischen ihren ausgestreckten Beinen. Crackpfeifen er- und verglühen im erratischen Takt. Darüber wacht ein Kameraturm.

Auftritt Stadtpolizei Frankfurt am Main. Vier Beamt*innen sprechen die Menschen auf der Straße an und fordern sie auf, zu gehen. „Lagern und Verweilen zum Zweck des Konsums von Betäubungsmitteln“ ist hier verboten. Bis zu 100 Euro Bußgeld kann das kosten. Nach und nach lösen die Polizist*innen die Gruppe auf. Im Davonstolpern bereitet sich ein Mann, Kapuze auf dem Kopf, eine weitere Pfeife zu, hinter ihm gehen die Beamt*innen, dahinter bürstet eine Kehrmaschine der Stadtreinigung über den Bürgersteig. Als letzter in der Prozession folgt ein Mann mit einem Hochdruckreiniger. Er gibt dem Pflaster den letzten Schliff.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Uneingelöstes Versprechen auf digitale Souveränität: Europäischer Bezahldienst Wero nutzt Amazon-Server

21. April 2026 um 11:38

Wero verspricht mehr digitale Unabhängigkeit und will eine europäische Alternative zu US-Bezahldiensten sein. Doch der Dienst nutzt ausgerechnet Cloud-Infrastruktur der Amazon-Tochter AWS. Das ist auch ein Sicherheitsrisiko für die dort hinterlegten Daten.

Zwei Hände halten Handy hoch, auf denen bunte Grafiken zu sehen sind
Farbenfroh und digital souverän – so präsentiert sich Wero. – Alle Rechte vorbehalten Screenshot wero-wallet.eu

Direkt Geld an Freunde und Bekannte überweisen, jederzeit und in Sekundenschnelle. Das verspricht Wero. Der neue Bezahldienst startete im Juli 2024 und will sich als europäische Alternative zu US-Bezahldiensten wie Visa, Mastercard und PayPal etablieren.

Hinter dem Angebot steht die European Payments Initiative (EPI), ein Zusammenschluss europäischer Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen. In Deutschland machen unter anderem die Deutsche Bank, die Postbank, die ING, die GLS, die Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken mit.

Auf der Wero-Website präsentiert sich der Dienst farbenfroh als „DIE starke und unabhängige europäische Lösung beim digitalen Bezahlen“. Mehr als 50 Millionen Menschen nutzen Wero bereits. Auch im Online- und im Einzelhandel soll der Dienst eine Alternative zur US-Konkurrenz bieten.

Auf Anfrage von netzpolitik.org muss EPI allerdings einräumen, dass Wero seine Dienste teilweise über das US-Unternehmen Amazon Web Services abwickelt. Das aber widerspricht nicht nur dem selbst gestellten Anspruch der digitalen Unabhängigkeit, sondern die bei AWS hinterlegten Daten sind auch potenziell dem Zugriff von US-Behörden ausgesetzt.

Cloud „made in Europe“

Nach eigenen Angaben greift EPI „auf eine Kombination aus europäischen und internationalen Technologieanbietern“ zurück, darunter auch „Managed-Infrastructure- und Software-Services von AWS“. Zugleich betont die Initiative, dass sie „die volle Kontrolle über deren Architektur, Sicherheitsmodell und Betrieb“ habe und mehrstufige Sicherheitsmaßnahmen anwende, „darunter Verschlüsselung während der Übertragung und im Ruhezustand“. Doch diese Kontrolle stößt an rechtliche Grenzen.

Mit Beginn von Trumps zweiter Amtszeit gewann in der EU die Debatte um die „digitale Souveränität“ an Fahrt. Einige US-Tech-Konzerne passten daraufhin ihre Angebote an.

So auch AWS. Das Unternehmen ist ein US-amerikanischer Cloud-Anbieter und Tochterunternehmen des Online-Versandhändlers Amazon.com. Zu Beginn dieses Jahres hat es die „AWS European Sovereign Cloud“ in Betrieb genommen. Das Versprechen steckt im Produktnamen: Die Daten der Kunden sollen hier nicht in Übersee, sondern innerhalb der EU gespeichert werden.

Nach eigenen Angaben will AWS seine Kunden so dabei unterstützen, „ihre sich wandelnden Souveränitätsanforderungen zu erfüllen“ – inklusive rechtlicher Schutzmaßnahmen, „die dem Bedarf von Behörden und Unternehmen in Europa gerecht werden“.

US-Behörden könnten Zugriff auf Daten erhalten

EPI hat unter anderem „aus Sicherheitsgründen“ nicht sagen wollen, welche Infrastruktur- und Plattformanbieter Wero im Detail nutzt. Doch selbst wenn der Dienst Daten in der „AWS European Sovereign Cloud“ speichert, bliebe das Souveränitätsversprechen uneingelöst. Vor allem aber wären die Daten dann wohl nicht vor dem Zugriff US-amerikanischer Behörden sicher.

Dafür sorgt der US-amerikanische Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act, kurz CLOUD Act, aus dem Jahr 2018. Das Gesetz verpflichtet US-Tech-Anbieter unter bestimmten Bedingungen dazu, Daten gegenüber US-Behörden offenzulegen – auch wenn sich diese außerhalb der Vereinigten Staaten befinden. Schließt ein Unternehmen den Zugriff technisch aus, kann dies Geldbußen oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten der Universität Köln aus dem März 2025, welches das Bundesinnenministerium (BMI) in Auftrag gegeben hatte. Es wurde im Rahmen einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf FragdenStaat veröffentlicht. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte nach der Veröffentlichung gegenüber Tagesspiegel Background, dass die Nutzung von US-Clouddiensten ein „erhebliches Risiko des Datenabflusses“ bedeute.

Das Risiko „extraterritorialer Zugriffsanfragen“

AWS bestreitet, jemals außerhalb der USA gespeicherten Kundeninhalte gegenüber der US-Regierung offengelegt zu haben, wenn es Anfragen erhalten hat, die sich auf den CLOUD Act bezogen – zumindest für die vergangenen sechs Jahre, „seit wir 2020 mit der statistischen Erfassung begonnen haben“.

Das ist keine Gewähr dafür, dass es nicht doch noch dazu kommt. Zumal Jeff Bezos, Gründer von Amazon und heute geschäftsführender Vorsitzender des Verwaltungsrats, inzwischen als „Fanboy“ von Präsident Donald Trump gilt.

Dieses Risikos ist sich offenbar auch EPI bewusst.“Potenzielle extraterritoriale Zugriffsanfragen“ sehe die Initiative „als relevantes rechtliches und geopolitisches Risiko“. Sie verfüge „bereits über Notfall- und Ausstiegspläne für kritische Technologiedienstleistungen“.

Außerdem verfolgt die Initiative nach eigenen Angaben das Ziel, künftig mit mehr europäischen Anbietern zusammenarbeiten und „dabei die für eine kritische Zahlungsinfrastruktur erforderliche Sicherheit, Ausfallsicherheit und Skalierbarkeit zu gewährleisten“.

Welche europäischen Dienstleister das sind, verrät EPI nicht. Ebenso bleibt die Frage offen, wann Wero sein Versprechen nach digitaler Unabhängigkeit einlösen wird.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Automatisierte Datenanalyse in NRW: Palantir-Gesetz nicht verfassungskonform

20. April 2026 um 14:58
Von: Constanze

Die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen geht mit der im neuen Polizeigesetz geregelten automatisierten Datenanalyse hart ins Gericht. In ihrem Tätigkeitsbericht bezweifelt sie die Rechtmäßigkeit der Norm, die den Einsatz von Palantir-Software erlaubt. Der NRW-Innenminister Herbert Reul liebäugelt mit Palantir-Alternativen.

Innenminister Herbert Reul am Redepult im Landtag Nordrhein-Westfalen.
Innenminister Herbert Reul (73, CDU) am Redepult im Landtag Nordrhein-Westfalen. – Alle Rechte vorbehalten Landtag NRW, Bernd Schälte

Einige Regelungen im neuen Polizeigesetz von Nordrhein-Westfalen durchbrechen den Grundsatz der Zweckbindung. Das schreibt die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, in ihrem am Freitag veröffentlichten 31. Tätigkeitsbericht für 2025. Sie begründet darin ihre „Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit“ des Gesetzes. „Trotz mehrfacher Intervention“ wurden ihre Einwände jedoch „im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt“. Viel deutlicher hätte die Datenschutzbeauftragte zur Ignoranz ihrer Expertise durch die Landesregierung nicht werden können.

Nach mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in den letzten Jahren musste Nordrhein-Westfalen sein Polizeigesetz anpassen. Auch für die darin geregelte automatisierte Datenanalyse machte Karlsruhe im Februar 2023 neue detaillierte Vorgaben.

Der etwas sperrige Rechtsbegriff „automatisierte Datenanalyse“ beschreibt die übergreifende Auswertung von polizeilichen Datensammlungen, die in NRW mit Hilfe des US-Konzerns Palantir vollzogen wird. Innenminister Herbert Reul (73, CDU) hatte in einem Interview mit dem Merkur im Sommer 2025 erklärt, bei dem Anbieter zunächst bleiben zu wollen. Der Fünf-Jahres-Vertrag mit Palantir wurde dann zwar verlängert, aber nur bis Oktober 2026.

Gayks Kritik bezieht sich auch auf den Konzern, vor allem aber richtet sie sich gegen die rechtlichen Regelungen: Die polizeilichen Befugnisse bei der Datenanalyse in NRW wurden nach dem Palantir-Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht etwa beschnitten, sondern beträchtlich ausgebaut und erlauben nun beispielsweise auch „KI“-Training. Diese erheblich erweiterten Analysebefugnisse im Polizeigesetz (§ 23 Abs. 6) wurden vom Landtag bereits beschlossen.

„Sogar noch einmal verschärft“

Gayk kritisiert in der Pressemitteilung zu ihrem Tätigkeitsbericht, den sie NRW-Landtagspräsident André Kuper (CDU) übergab, den generellen Trend zu „ungezügelter Datennutzung“. Zudem würden Gesetze „teils im Eilverfahren verabschiedet“, so dass der Schutz der Grundrechte „nicht mit der notwendigen Sorgfalt berücksichtigt“ werde.

Beim Polizeigesetz wird Gayk in ihrem Tätigkeitsbericht besonders deutlich. Denn „schon beim ursprünglichen Text des PolG NRW“ wären „gesetzliche Ergänzungen“ notwendig gewesen. Das hätte sie auch in ihrer damaligen Stellungnahme deutlich gemacht. Die Verantwortlichen ignorierten die Expertise ihrer Datenschutzbeauftragten. Gayk schreibt:

Doch die Landesregierung ist darauf nicht nur nicht eingegangen – sie hat im überarbeiteten PolG NRW das Eingriffsgewicht möglicher polizeilicher Datenanalysen sogar noch einmal verschärft. Das hat zur Folge, dass das neue Gesetz erst recht nicht die Anforderungen an eine verfassungskonforme Norm erfüllen dürfte.

Denn nach den neuen Befugnissen dürfen nicht nur „Beziehungen oder Zusammenhänge zwischen Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Organisationen, Objekten und Sachen hergestellt werden“, sondern auch „selbstständig arbeitende oder selbstlernende Systeme“ eingesetzt werden. Damit sind kaum eingegrenzte Formen von Software-Auswertungen gemeint, auch mit sogenannter „Künstlicher Intelligenz“. Polizeiliche Daten aus Registern oder Fahndungssystemen können beispielsweise mit Telekommunikationsdaten und vielen weiteren Datenarten verknüpft und automatisiert ausgewertet werden.

All dies hatte Gayk auch „zusätzlich in einer an den Landtag NRW gerichteten Stellungnahme deutlich gemacht“. Doch auch im Landtag fruchteten ihre Argumente nicht: „Keiner dieser Hinweise wurde im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt.“

Palantir

Wir berichten mehr über Palantir als uns lieb wäre. Unterstütze unsere Arbeit!

Die Datenschutzbeauftragte ruft dabei ins Gedächtnis, dass bei der ersten Einführung der Datenanalyse in NRW noch besonders betont worden sei, „dass dieser Eingriff keine große Intensität aufweise – da KI gerade nicht zum Einsatz komme“. Jetzt hingegen sei nicht nur der Einsatz von „KI“ erlaubt, sondern sogar das „KI“-Training.

Im Jahr 2022 wurde im Polizeigesetz die Rechtsgrundlage für die Datenanalyse geschaffen, die in NRW den Namen DAR (Datenbankübergreifende Analyse- und Recherche) trägt und von Palantir schon seit 2019 für mindestens 39 Millionen Euro bereitgestellt wird. Seit dem Bohei um „KI“ wirbt der journalistenfeindliche Konzern mit bizarrer politischer Agenda damit, dass auch seine Software Künstliche Intelligenz beinhalte.

Software-Training

Die neue Regelung zum „KI“-Training enthält die Erlaubnis zur „Entwicklung, Überprüfung, Änderung oder zum Trainieren von IT-Produkten“. Das werfe zusätzliche Probleme auf, wenn die Polizei NRW dazu gespeicherte echte Daten von Menschen verwenden darf. Denn die Norm sehe „so gut wie keine Einschränkungen oder Voraussetzungen vor“, so Gayk. Zwar sollen die in das Training einfließenden Daten grundsätzlich anonymisiert werden. Aber das wurde ausgehebelt durch den Zusatz, dass die Anonymisierung auch unterbleiben kann, wenn sie „voraussichtlich mit einem hohen Aufwand verbunden“ ist.

Die Datenschutzbeauftragte hatte im Gesetzgebungsprozess gefordert, dass keine identifizierenden Informationen in das Software-Training einfließen sollen. Schließlich sei „die KI darauf ausgelegt“, Zusammenhänge zwischen Daten zu erkennen. Die könnten auch dann hergestellt werden, wenn der Name weggelassen würde. „Eine Anonymisierung gestaltet sich damit generell schwierig“, so Gayk.

Doch sie blieb auch mit diesem Einwand ungehört. Die NRW-Datenschützerin senkt nun zum „KI“-Training klar den Daumen:

Insgesamt sind im Gesetz nicht ansatzweise ausreichende Maßnahmen geregelt, um den mit der Nutzung zu Trainingszwecken einhergehenden Risiken […] angemessen zu begegnen.

Umdenken bei Herbert Reul

Neben diesen rechtlichen Bedenken beim „KI“-Training weisen Juristen schon länger auf das Problem, dass durch die Zusammenarbeit mit dem US-Konzern Palantir Polizeidaten in die Vereinigten Staaten abfließen könnten. Auch die NRW-Datenschutzbeauftragte betont in ihrem Bericht, dass sie die Landesregierung darauf hingewiesen hätte, „dass der Programmanbieter der US-amerikanischen Gesetzgebung unterliegt“. Gayk macht deutlich, dass zwei US-Gesetze hier einschlägig wären, nämlich der US CLOUD Act aus dem Jahr 2018 und der US Foreign Intelligence Surveillance Act. Diese böten US-Behörden „weitreichende Möglichkeiten, auf die Daten des Anbieters zuzugreifen“:

Da das Programm den Polizeidatenbestand nahezu vollständig einbezieht, würde dieser Datenbestand dann, wenn er im Zusammenhang mit KI-Training auch dem Programmanbieter zur Verfügung steht, nicht kontrollierbaren Zugriffen der US-Behörden unterliegen.

An dem seit 2017 amtierenden Innenminister Herbert Reul scheinen solche Hinweise nicht mehr gänzlich abzuprallen. Denn dass in NRW weiter mit Palantir zusammengearbeitet wird, ist nicht mehr ausgemacht. Der Widerstand gegen den US-Konzern ist zwischenzeitlich wohl zu deutlich gewachsen.

Reul sucht nun eine neue Analysesoftware für die Polizei, wie die dpa am Wochenende meldete. Denn Mitte Oktober läuft der Vertrag mit Palantir aus. Offenbar hat das vom US-Konzern und auch von deutschen Polizeianwendern gern besungene fast mythische Ansehen der Palantir-Software, der aktuell kein anderer Anbieter im Markt funktional das Wasser reichen kann, einige Kratzer bekommen.

An Gayks Einschätzungen zur Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen zur automatisierten Datenanalyse in NRW ändert ein möglicher neuer Vertragspartner aber nichts. Denn ihre Kritik richtet sich gegen die außerordentlich weitgehenden Befugnisse, nicht nur gegen den Anbieter.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Vor Schicksalswahl: Orbán-Regierung soll neuartige Überwachungsprogramme angeschafft haben

10. April 2026 um 13:01

Die US-Firma Penlink verkauft Überwachungstechnik, die auf Werbe-Tracking basiert. Nach Trumps Abschiebemiliz ICE hat offenbar auch die ungarische Regierung Lizenzen gekauft. Kurz vor der Wahl könnte sie damit gegen Opposition und Medienschaffende vorgehen.

Hungarian Prime Minister Viktor Orban attends the Hungarian-American Friendship Day Rally held in Budapest, Hungary on April 7, 2026.
Viktor Orbán droht bei der Wahl der Machtverlust. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Anadolu Agency; Bearbeitung: netzpolitik.org

Die ungarische Regierung soll kürzlich Lizenzen für ein Überwachungsprogramm erworben haben, das Menschen mithilfe von Daten aus der Online-Werbeindustrie überwachen und verfolgen kann. Das hat am Donnerstag das ungarische Investigativmedium VSquare berichtet. Das Programm Webloc der US-Firma Penlink soll auf Daten von bis zu 500 Millionen Handys beruhen.

VSquare beruft sich auf eingesehene Dokumente und mehrere Quellen mit Verbindung zu ungarischen Geheimdienstkreisen. Die Enthüllung ist Teil eines größeren Berichts zu Penlink und Webloc, den gestern das Citizen Lab der Universität Toronto veröffentlicht hat.

In dem Bericht heißt es auf Englisch:

Unsere Untersuchungen zeigen, dass mittlerweile in mehreren Ländern weltweit Militär-, Geheimdienst- und Strafverfolgungsbehörden – bis hinunter zu lokalen Polizeieinheiten – äußerst invasive und rechtlich fragwürdige, werbebasierte Überwachungstechnik ohne richterliche Anordnung oder angemessene Kontrolle einsetzen.

Zu den bekanntesten Kunden von Penlink gehört die paramilitärische US-Abschiebebehörde ICE, die im Auftrag der Trump-Regierung massenhaft Menschen festnehmen und deportieren soll. Sie soll das werbebasierte Überwachungswerkzeug laut Medienberichten unter anderem nutzen können, um gezielt Menschen anhand ihrer Handy-Standorte aufzuspüren.

Laut VSquare und Citizen Lab steht Webloc Ungarn mindestens seit 2022 zur Verfügung; zuletzt habe 2026 eine ungarische Sicherheitsbehörde neue Webloc-Lizenzen erworben. Es wäre der erste bestätigte Kauf eines werbebasierten Überwachungstools durch eine europäische Regierung. Auf unsere Presseanfrage hat die ungarische Regierung bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht reagiert.

Standorte und Interessen: Diese Daten soll Webloc nutzen

Das Werkzeug Webloc ist offenbar eine Erweiterung für ein größeres Überwachungsprodukt namens Tangles. Das berichten die Forschenden des Citizen Lab mit Verweis auf gesammelte Dokumente und Verträge. Webloc soll demnach Zugang zu einem Datenstrom von bis zu 500 Millionen Handys weltweit bieten. Zu den verfügbaren Daten sollen unter anderem gehören:

  • genaue GPS-Standorte,
  • die einzigartigen Werbe-Kennungen eines Geräts (mobile advertising IDs, kurz: MAID),
  • Eckdaten zum Gerät wie Betriebssystem und weitere installierte Apps,
  • Eckdaten zur Person, die das Gerät nutzt, wie Alter, Geschlecht, Sprache sowie
  • Interessen der Person, sogenannte Zielgruppen-Segmente aus der Werbe-Industrie, zum Beispiel Vorlieben für Basketball oder Luxusgüter.

Eine Presseanfrage von netzpolitik.org zur Datengrundlage von Webloc hat die US-Betreiberfirma Penlink (früher: Cobweb Technologies) nicht beantwortet. Wir können deshalb nicht mit Sicherheit sagen, ob die beschriebene Datengrundlage zutreffend oder aktuell ist.

Die Liste der verfügbaren Daten ist zumindest plausibel. Denn genau solche Daten lassen sich aus der Online-Werbe-Industrie gewinnen. Das zeigen unsere Recherchen zum Datenmarktplatz Xandr, die von Zielgruppen-Segmenten handeln, und zu den Databroker Files, die den Handel mit Standortdaten in den Fokus nehmen.

Solche Daten werden angeblich nur zu Werbezwecken erhoben, etwa beim Bieten auf digitale Werbeplätze, dem Real-Time-Bidding. Weitere Daten können über sogenannte SDKs abfließen; das sind Software-Pakete von Dritten, die Entwickler*innen in ihre Apps einbauen. Nicht alle Akteur*innen der Werbe-Industrie behandeln die Daten vertraulich.

Auf oftmals verschlungenen Wegen landen sie letztlich als Handelsware bei Databrokern – und von dort potenziell bei Unternehmen, die daraus Überwachungswerkzeuge bauen. Diese Form der Überwachung wird auch ADINT genannt, kurz für advertising-based intelligence, werbebasierte Aufklärung.

Bewegungsprofile: Das soll Webloc mit den Daten machen

Webloc soll die Arbeit mit den Daten mithilfe einer grafischen Oberfläche einfach machen, wie aus dem Bericht der Forschenden hervorgeht. Demnach sollen Kund*innen etwa suchen können, welches Handy in einem bestimmten Gebiet – oder in mehreren Gebieten – unterwegs gewesen ist. Außerdem sollen sich Nutzer*innen das Bewegungsprofil einzelner Handys anzeigen lassen können.

Als Beispiel zeigen die Forschenden den Screenshot aus der Produktpräsentation eines Drittanbieters, der die Fähigkeiten von Webloc darlegen soll. Der Screenshot zeigt die angebliche Route eines Handy-Nutzers auf einer Karte, basierend auf 39 Ortungen: Die Reise soll demnach von Deutschland über Österreich nach Ungarn geführt haben.

Zu den Fähigkeiten der Software hat sich Penlink auf Anfrage nicht geäußert. Grundsätzlich lassen sich Handy-Nutzer*innen jedoch mithilfe von Standortdaten der Werbe-Industrie auf genau diese Weise ausspionieren. Das interne Recherche-Werkzeug, das netzpolitik.org und Bayerischer Rundfunk für die Databroker-Files-Recherchen genutzt hat, hatte im Kern die gleichen Fähigkeiten.

Mit einem Werkzeug wie diesem lassen sich gezielt Personen oder Gruppen ins Visier nehmen, etwa Besucher*innen einer politischen Demo; Menschen, die in bestimmten Grenzregionen unterwegs sind, die bestimmte Parteizentralen oder Redaktionen besuchen und vieles mehr. In einem autoritären Regime ist das eine besondere Gefahr unter anderem für Aktivist*innen, Oppositionelle, Journalist*innen oder Migrant*innen.

Achtung, Datenhandel! Lebensgefahr!

Orbán muss um seine Macht bangen

Den Recherchen von VSquare und dem Citizen Lab zufolge gehörten mindestens drei ungarische Sicherheitsbehörden seit den frühen 2020er-Jahren zu den Kunden von Cobwebs Technologies, das inzwischen unter dem Namen Penlink firmiert: der Inlandsgeheimdienst Constitution Protection Office (AH), das für das Sammeln und Zusammenführen von Geheimdienstdaten zuständige National Information Center (NIC) sowie die Überwachungsbehörde Special Service for National Security (NBSZ).

Zum Portfolio von Cobwebs Technologies / Penlink sollen mehrere Werkzeuge gehören. NBSZ soll zuletzt im März 2026 Lizenzen für das werbebasierte Überwachungswerkzeug Webloc und weitere Programme erworben haben.

Die Enthüllungen kommen zu einem besonderen Zeitpunkt: Am kommenden Sonntag wählt Ungarn ein neues Parlament, und es sieht erstmals seit Langem so aus, als könnten Premier Viktor Orbán und seine Fidesz-Partei die Mehrheit verlieren. Umfragen sehen die TISZA-Partei von Herausforderer Péter Magyar deutlich vorne; nach 16 Jahren droht Orbán der Machtverlust.

Er und seine Fidesz-Partei haben das Land in den vergangenen Jahren zunehmend autoritär regiert. Die Regierung macht unabhängigen Medien und Nichtregierungsorganisationen die Arbeit schwer, hat Veranstaltungen wie die queere Pride-Demonstration in Budapest verbieten lassen und lässt kaum eine Gelegenheit aus, um Hetze zu verbreiten: etwa gegen die EU, die Ukraine, queere Menschen oder den jüdischen Philanthropen George Soros. Im Rahmen der Pegasus-Affäre kam 2021 ans Licht, dass mehrere ungarische Oppositionelle und Medienschaffende mit dem gleichnamigen Staatstrojaner überwacht wurden.

Brisant ist, dass die ungarische Regierung auch gegen den Journalisten Szabols Panyi vorgeht, der für VSquare zusammen mit dem Citizen Lab zu Penlink / Cobwebs Technologies in Ungarn recherchiert. Auch auf seinem Telefon wurde 2021 die Pegasus-Überwachungssoftware entdeckt. Kürzlich berichtete Panyi auf VSquare über zunehmenden russischen Einfluss auf Viktor Orbán – unter anderem soll Moskau ein Team des Militärgeheimdienstes GRU nach Ungarn geschickt haben, um den Wahlkampf mit Desinformation zu beeinflussen. Die Regierung wirft dem Journalisten Spionage für einen ausländischen Staat vor; die Polizei ermittelt gegen ihn.

Ein großes Arsenal digitaler Waffen

Neben ungarischen Behörden soll nach Recherchen des Citizen Lab auch die Polizei in El Salvador Webloc erworben haben, wie der Bericht unter Berufung auf geleakte Dokumente und einen Medienbericht festhält. Das Land wird seit 2019 von Präsident Nayib Bukele regiert, ebenfalls zunehmend autoritär. Eine Presseanfrage von netzpolitik.org ließ die betroffene Polizeibehörde unbeantwortet.

Außerdem listet der Bericht zahlreiche US-Behörden auf, von der lokalen bis zur Bundesebene, die Tangles-Lizenzen erworben haben sollen.

Entwickelt haben soll das werbebasierte Überwachungssystem das israelische Unternehmen Cobwebs Technologies. Es wurde 2023 von der US-Investmentfirma Spire Capital erworben und mit der Überwachungsfirma Penlink fusioniert, unter deren Namen die Geschäfte seitdem weiter laufen.

Neben Webloc sollen Penlink und Cobweb offenbar weitere mächtige Werkzeuge zur digitalen Überwachung im Angebot haben. Das Hauptprodukt heißt dem Bericht des Citizen Lab zufolge Tangles. Es soll etwa Soziale Medien, Foren, Telegram-Gruppen und andere Orte im Netz überwachen können. Kunden können demnach etwa nach Namen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen suchen, um sich online verfügbare Informationen über eine Person anzeigen zu lassen. Dazu zählen auch Posts, Interaktionen mit anderen, besuchte Veranstaltungen oder Beziehungen zu anderen Nutzer*innen. Auch Gesichtserkennung und die automatisierte Analyse von Bildhintergründen, um Orte zu erkennen, sollen zum Produktumfang gehören.

Unsere Presseanfrage zu Tangles und weiteren Produkten ließ Penlink unbeantwortet.

Cobweb soll zumindest bis zur Fusion mit Penlink ein weiteres Produkt namens Trapdoor angeboten haben, berichtet das Citizen Lab. Das Programm wird als „Social-Engeneering-Plattform“ beschrieben, die Kund*innen bei Phishing-Angriffen unterstützen soll. Dem Bericht zufolge könne man mit dem Tool etwa Fake-Websites aufsetzen und Phishing-Links verschicken, um an Informationen und Zugangsdaten von Zielpersonen zu gelangen. Die Forschenden schlussfolgern, mit dem Werkzeug lasse sich die Installation von Malware auf dem Gerät eines Opfers erleichtern.

Das Citizen Lab beschreibt zudem das Cobwebs-Produkt Lynx, mit dem sich digitale Undercover-Operationen und Fake-Accounts in Sozialen Medien managen lassen sollen. Es soll unter anderem genutzt werden können, um sogenannte virtuelle Agenten zu steuern, mit denen Geheimdienste Gruppen im Netz infiltrieren. Auch für Lynx ist ungeklärt, ob es von Penlink übernommen wurde.

Keine Auskunft von der Bundesregierung

Mithilfe von 94 Informationsfreiheitsanfragen wollten die Forscher*innen des Citizen Lab in Erfahrung bringen, welche anderen europäischen Behörden zu den Kunden von Penlink oder Cobwebs gehören. Dabei bissen sie weitgehend auf Granit: „Viele Anfragen wurden abgelehnt oder blieben unbeantwortet“, schreiben die Forschenden. „Europol bestätigte, über Informationen zu Webloc zu verfügen, weigerte sich jedoch, diese offenzulegen.“

In Deutschland hatte zuletzt die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) Ende 2025 im Rahmen einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung unter anderem wissen wollen, ob Bundesbehörden wie das BKA Produkte von Cobwebs oder Penlink nutzen. Die Bundesregierung verweigerte die Auskunft. Ähnlich äußerte sich das Innenministerium nun auf eine aktuelle Presseanfrage von netzpolitik.org:

Die Sicherheitsbehörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) arbeiten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufträge auch mit kommerziellen Anbietern zusammen. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen zu Details der Beschaffung und des Einsatzes von entsprechender Software keine weiteren Auskünfte geben können.

Dass Deutschland für Penlink als Markt relevant sein könnte, darauf deutet ein weiterer Fund der Recherche des Citizen Lab: Seit 2020 unterhält Cobwebs in Deutschland ein Vertriebsbüro, das seit 2025 unter dem Namen Pen-Link GmBH firmiert.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Nach unseren Recherchen: Datenschutzbehörde findet gravierende Verstöße bei bekannter Dating-App

09. April 2026 um 17:31

Eine populäre deutsche Dating-App hat genaue Handy-Standortdaten an Werbefirmen geschickt, selbst wenn Nutzer*innen nicht eingewilligt haben. Genau solche Daten fanden netzpolitik.org und BR im Angebot von Databrokern – eine große Gefahr für Nutzer*innen.

Ein Smartphone, darüber zwei sich überlappende Standort-Pinnnadeln, die die Form eines Herzens ergeben. Oben rechts ein glubschender Augapfel. Der Hintergrund zartrosa. Verblassend sein Geo-Koordinaten zu sehen.
Liebe suchen, Standortdaten geben. – Smartphone: Unsplash / Viktor Talashuk; Auge: maxpixel.net/CCO; Montage: netzpolitik.org

Eine bekannte Dating-App aus Hamburg verkuppelt Menschen auf Kontaktsuche mit anderen in ihrem Umkreis. Den Nutzer*innen dürfte klar sein, dass die App hierfür ihre Standortdaten verwendet. Den Zugriff darauf erlauben sie sogar bewusst – in der Hoffnung auf spannende Begegnungen. Was Nutzer*innen jedoch nicht wissen konnten: Ihre genauen Standortdaten flossen über die Dating-App offenbar auch dann an Werbefirmen, wenn sie dafür keine Einwilligung erteilt hatten.

So geht es aus dem Jahresbericht der Hamburger Datenschutzbehörde für 2025 hervor. Bei der Anwendung handelt es sich anscheinend um eine von Deutschlands beliebtesten Dating-Apps: Lovoo.

Die Behörde selbst nennt den Namen der App aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht. Die Untersuchungen seien noch nicht abgeschlossen, schreibt sie auf Anfrage. Auch die Betreiber-Firma von Lovoo, der Online-Dating-Riese ParshipMeet, schweigt dazu. Auf mehrere Presseanfragen erhielten wir keine Antwort.

Dennoch erlaubt der Jahresbericht der Behörde einen Rückschluss auf Lovoo. Demnach haben die Datenschützer*innen die Dating-App nach der Veröffentlichung der „Databroker Files“ von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk geprüft. Das sind die seit Februar 2024 andauernden Recherchen zum weitgehend unkontrollierten Handel mit Standortdaten aus der Werbe-Industrie. „Den journalistischen Recherchen war der Hinweis auf die App eines Anbieters mit Sitz in Hamburg zu entnehmen“, so die Behörde. Der Clou: In diesen Recherchen taucht nur eine Dating-App aus Hamburg auf – und zwar Lovoo.

Andere verdienen ihr Geld mit euren Daten, wir nicht!

Recherchen wie diese sind nur möglich durch eure Unterstützung.

Sie war eine von rund 40.000 Apps in einem Datensatz mit rund 380 Millionen Standortdaten aus 137 Ländern. Das Recherche-Team hat diese Daten von einem US-amerikanischen Databroker als kostenlose Vorschau für ein Abonnement erhalten. Zur Veröffentlichung unserer Recherche im Januar 2025 ließ uns ein Lovoo-Sprecher wissen, dass man Daten mit Drittparteien für Werbezwecke teile, wenn Nutzer*innen in die Datenschutzerklärung eingewilligt hätten. Lovoo verzeichnet allein im Google Play Store mehr als 50 Millionen Downloads.

Datenschutzbehörde macht „besonders schwerwiegende“ Funde

In ihrem Jahresbericht beschreibt die Datenschutzbehörde, wie Mitarbeiter*innen die – nicht näher benannte – Dating-App durchleuchtet haben. Demnach haben sie den Datenverkehr analysiert und die Erkenntnisse mit den Informationen abgeglichen, die Menschen zu sehen bekommen, wenn sie die App installieren und in die Datennutzung einwilligen.

Das Problem: „Soweit entsprechende Informationen erteilt wurden, stimmten diese nicht mit den tatsächlichen Datenflüssen überein.“ In diesen Datenflüssen konnte die Behörde „die Übermittlung von genauen Standortdaten an bestimmte Werbepartner eindeutig“ nachweisen. Wie uns die Behörde auf Anfrage erklärt, flossen die Standortdaten über eingebundene SDKs an Werbepartner. Das sind Software-Pakete von Dritten, die Entwickler*innen in ihre Apps einbauen.

Statt vorgeschriebener datenschutzfreundlicher Voreinstellungen „war die Erlaubnis zur Weitergabe von genauen Standortdaten an Werbedienste standardmäßig aktiviert“, so der Bericht weiter. Mehr noch: „Besonders schwerwiegend ist, dass die App – auch nach Entfernen des zuvor gesetzten Symbols zum ‚Akzeptieren‘ im eingesetzten Einwilligungsdialog – weiterhin genaue Standortdaten an Werbepartner übermittelte.“ Einfach ausgedrückt: Wer mithilfe der Dating-App andere Nutzer*innen im Umkreis gesucht hat, konnte wohl nicht verhindern, dass dabei die eigenen Standortdaten an Werbefirmen abfließen.

Kontrollverlust beim Online-Dating

Wo genau die Standortdaten der Dating-Interessierten gelandet sein könnten, ist kaum zu überblicken. Die Datenschutzbehörde spricht von einer „Komplexität und Vielzahl an beteiligten Akteuren“. Neben der Betreiberfirma der App gehörten dazu „verschiedene Werbepartner- und Netzwerke mit einer undurchschaubaren Menge von Beteiligten“.

Offenbar sind die Daten jedoch beim US-Datenhändler Datastream Group (heute: Datasys) gelandet. Er hatte sie zusammen mit weiteren Datensätzen als Gratis-Kostprobe dem Rechercheteam geschickt. Kontakt zu dem Datenhändler erhielten wir über den in Berlin ansässigen Datenmarktplatz Datarade.

Die Kontrolle über ihre Daten, so die Behörde, sei Nutzer*innen durch das Dating-Unternehmen „erschwert“ worden. Angesichts der laut Behörde „undurchschaubaren“ Menge von Beteiligten läge es jedoch viel näher zu sagen, dass Nutzer*innen die Kontrolle über ihre Daten und Privatsphäre komplett verloren haben.

Inzwischen soll die Dating-App den Hahn der sprudelnden Daten abgedreht haben. „Mit den Prüfergebnissen konfrontiert, hat die Anbieterin der App die Ursache der Weitergabe genauer Standortdaten an Werbepartner zügig identifiziert und mittlerweile unterbunden“, so der Bericht. „Zudem hat sie proaktiv Maßnahmen implementiert, mit welchen sie künftig Datenflüsse in der App überwachen und so den unzulässigen Abfluss an Werbenetzwerke unterbinden kann.“

Ob Daten etwa durch einen Konfigurationsfehler versehentlich abgeflossen sind oder das Unternehmen sich dessen bewusst war, lässt sich von außen nicht nachvollziehen.

Datenhandel gefährdet alle

Die Databroker Files haben gezeigt, wie gefährlich solche Standortdaten aus der Werbe-Industrie sein können. Auf oftmals verschlungenen Wegen fließen sie über Handy-Apps und deren oftmals Hunderte Werbepartner zu Datenhändlern – und von dort in die Hände aller, die bei ihnen einkaufen. Wertvoll sind solche Daten etwa für Geheimdienste und Sicherheitsbehörden, aber potenziell auch für Kriminelle und Stalker*innen.

Achtung, Datenhandel! Lebensgefahr!

Dem Recherche-Team liegen inzwischen mehr als 13 Milliarden Standortdaten verschiedener Datenhändler vor. Allein die Daten aus Deutschland bedecken nahezu jeden Winkel des Landes. Weil die Daten mit einer einzigartigen Werbekennung versehen sind – eine Art Nummernschild fürs Handy – lassen sich daraus eindeutige Bewegungsprofile ablesen.

Solche Bewegungsprofile machen sichtbar, wo eine Person wohnt und zur Arbeit geht, wo sie spazieren geht, in die Kirche, ins Bordell oder ins Krankenhaus. Betroffen sind Privatpersonen ebenso wie Angestellte von Militär, Geheimdiensten und Regierungsbehörden. Mit ein paar Handgriffen können Interessierte jedoch ihre Standortdaten vor dem Zugriff durch Datenhändler weitgehend schützen.


Hier sind alle Veröffentlichungen von netzpolitik.org zu den Databroker Files und hier die auf Basis der Recherchen entstandene ARD-Doku „Gefährliche Apps – Im Netz der Datenhändler“.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Grundrechte: Zwei Insider berichten vom Europäischen Datenschutzbeauftragten

09. April 2026 um 09:25
Von: Constanze

Wir sprechen mit Thomas Zerdick und Robert Riemann, die beim Europäischen Datenschutzbeauftragten arbeiten. Sie berichten aus dem Inneren des Amtes, wie es in Gesetzgebungsverfahren einbezogen wird und warum die Kritik am Datenschutz eigentlich eine deutsche Kritik ist. Sie erklären auch, was sie sich für die Zukunft der Behörde wünschen.

EDPD-Tassen beim Europäischen Datenschutzgipfel 2024
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPD) bringt als Dachorganisation die nationalen Datenschutzbehörden der EU-Länder und den europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) zusammen. – Alle Rechte vorbehalten EDPS

In Europa ist Datenschutz ein Grundrecht, das für alle 27 Mitgliedstaaten gilt. Auch die EU-Organe und EU-Einrichtungen selbst stehen unter Aufsicht eines Datenschutzbeauftragten.

Doch was macht eigentlich dieser Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB), der schon mehr als zwei Jahrzehnte für den Schutz der Privatsphäre und die Datenschutzrechte der Bürger arbeitet? Was sind seine Aufgaben, welche Rolle hat der EDSB in Brüssel? Wer konsultiert ihn? Wann wird er typischerweise angehört? Wie funktioniert die Zusammenarbeit zwischen dem EDSB und den nationalen Behörden?

Das berichten uns zwei Insider: Thomas Zerdick und Robert Riemann, die beide beim EDSB arbeiten.

Thomas Zerdick ist Jurist und Leiter des Referats für Aufsicht und Durchsetzung. Vor seiner Zeit beim EDSB arbeitete er bei der Europäischen Kommission im Referat Datenschutz und war einer derjenigen, die an der EU-Datenschutzgrundverordnung mitgeschrieben haben. Robert Riemann ist Informatiker und arbeitete bis Ende Dezember beim EDSB im Referat Technik und Privatheit.

Das Gespräch ist eine gekürzte und behutsam überarbeitete Fassung des Podcasts „Dicke Bretter“ von Constanze Kurz, Elisa Lindinger und Elina Eickstädt beim Chaosradio. In „Dicke Bretter“ beleuchten wir Institutionen, Akteure oder Organisationen, die daran mitwirken, wenn Gesetze, Richtlinien oder auch nur politische Positionen bei digitalen Themen entstehen.

Die unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörde

Constanze Kurz: Ihr arbeitet beide beim Europäischen Datenschutzbeauftragten. Was sind die Aufgaben dieses Amtes?

Thomas Zerdick: Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist die unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörde für die EU-Organe und EU-Einrichtungen. Das sind eben zum Beispiel das Europäische Parlament und die Europäischen Kommission, aber auch wir selbst als Europäischer Datenschutzbeauftragter oder auch Einrichtungen wie Europol.

Thomas Zerdick (2.v.r.)
Thomas Zerdick (2.v.r.) - Alle Rechte vorbehalten EDPS

Wir überwachen die Datenverarbeitung dieser EU-Organe und EU-Einrichtungen. Wir bearbeiten Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, führen Untersuchungen durch und entscheiden dazu. Ich selbst bin Leiter des Referates Aufsicht und Durchsetzung und mache genau das mit meinem Team: Wir überprüfen, ob die EU-Organe und -Einrichtungen die Datenschutzvorschriften auch einhalten, die sie von den anderen verlangen.

Constanze Kurz: Sind in deinem Team typischerweise Juristen?

Thomas Zerdick: In meinem Team sind wir bis auf eine Person alle Juristen. Wir sind ungefähr dreißig Mitarbeiter.

Datenschutz ist im Kern Grundrechtsschutz. Da wir Entscheidungen vorbereiten, die der Europäische Datenschutzbeauftragte dann erlässt, brauchen wir juristische Abwägungen. Wir nehmen Abwägungen und Prüfungen von Rechtsgrundlagen vor, bewerten Zweckbindung oder Verhältnismäßigkeit. Denn alles das, was der Europäische Datenschutzbeauftragte entscheidet, kann auch vor Gericht überprüft werden. Daher brauchen wir Juristen, die sicherstellen, dass das gerichtsfest ist.

„Ziemlich bekannt hier in Brüssel“

Constanze Kurz: Wie viele Menschen arbeiten insgesamt beim Europäischen Datenschutzbeauftragten?

Thomas Zerdick: Insgesamt sind wir ungefähr 120 Mitarbeiter. Das klingt viel, ist es aber nicht, weil ungefähr die Hälfte davon beim Europäischen Datenschutzausschuss arbeitet. Das ist eine andere Einrichtung: Der Europäische Datenschutzausschuss ist durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung eingerichtet worden und koordiniert alle Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union. Da gibt es ein Sekretariat, in dem die Kollegen arbeiten.

Constanze Kurz: Ich möchte ein wenig über den Kopf der Behörde reden. In Deutschland ist es häufig so, dass die Bundesdatenschutzbeauftragten, manchmal sogar die Landesdatenschutzbeauftragten, ziemlich bekannt sind, zum Beispiel Peter Schaar oder Ulrich Kelber. Sie waren oft in den Medien vertreten. Sie sind jeweils als eine relativ laute Stimme für den Datenschutz vernehmbar gewesen. Derzeit haben wir Frau Specht-Riemenschneider hier in Deutschland als Bundesdatenschutzbeauftragte. Auch sie hat eine Menge Interviews gegeben, als sie ihr Amt antrat. Wie ist denn das in Europa? Die Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten sind ja anders. Würdet ihr sagen, er ist eine laute Stimme für den Datenschutz oder arbeitet er eher im Hintergrund?

Wojciech Wiewiórowski beim Data Protection Day 2025 in Brüssel.
Wojciech Wiewiórowski beim Data Protection Day 2025 in Brüssel. - Alle Rechte vorbehalten EDPS

Thomas Zerdick: Der derzeitige Europäische Datenschutzbeauftragte, Wojciech Wiewiórowski, ist ziemlich bekannt hier in Brüssel. Das erklärt sich natürlich auch aus dem Aufgabenzuschnitt. Der wichtigste Unterschied zwischen dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und den nationalen Aufsichtsbehörden ist die Zuständigkeit: Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist ausschließlich zuständig für die EU-Organe und EU-Einrichtungen, also für öffentliche Verwaltung der Europäischen Union. Daher kennt man ihn vielleicht etwas weniger in den Mitgliedstaaten.

Er ist gleichberechtigtes Mitglied im Europäischen Datenschutzausschuss, wo sich alle Aufsichtsbehörden treffen. Wojciech Wiewiórowski trifft sich zum Beispiel regelmäßig mit Louisa Specht-Riemenschneider. Wenn es Entscheidungen gibt, die der Europäische Datenschutzbeauftragte trifft, zum Beispiel gegen die Europäische Kommission oder gegen Europol, sind wir auch in den Medien im Vordergrund. Von daher sehe ich den Unterschied als nicht sehr groß im Vergleich zu den Mitgliedstaaten.

Öffentliche Stellungnahmen

Constanze Kurz: Auch in Europa wird der Datenschutzbeauftragte konsultiert, wenn es um geplante Gesetze geht oder wenn es die angesprochenen Institutionen und deren Evaluierung geht. Er gibt öffentliche Stellungnahmen ab. Wie häufig kommt das vor?

Thomas Zerdick: Ich würde sagen quasi wöchentlich. Das ist ein Unterschied im Vergleich zur nationalen Ebene: Die Europäische Kommission ist verpflichtet, den Europäischen Datenschutzbeauftragten zu konsultieren. Und zwar immer dann, wenn es neue Rechtsakte gibt, die von der Kommission vorbereitet werden, die personenbezogene Daten betreffen.

Das ist also relativ breit, denn das ist heute fast immer der Fall: Digitalisierung, Sicherheit, Migration, Gesundheit, Künstliche Intelligenz, Plattformregulierung, internationale Verträge. Jeweils kommt der Europäische Datenschutzbeauftragte ins Spiel. Er gibt Stellungnahmen oder Kommentare ab, die wir dann veröffentlichen. Und das wird immer mehr.

Constanze Kurz: All diese Themen haben mittlerweile technische Komponenten, alle Datenschutzfragen verbinden sich mit Technikfragen. Was macht das Referat Technik und Privatheit, um eine Stellungnahme mit technischem Wissen zu bereichern? Wie läuft die Zusammenarbeit mit den Juristen?

Robert Riemann.
Robert Riemann.

Robert Riemann: Wenn beispielsweise ein neuer Rechtsakt vorbereitet und dazu formell die Stellungnahme vom Europäischen Datenschutzbeauftragten eingeholt wird, dann koordiniert das ein Referat. Sie schauen im Haus, wer die Kompetenzen hat, um die Arbeit zu unterstützen. Sobald klar wird, dass es tatsächlich etwas sehr Technisches ist, das so von einer Abteilung noch nicht bearbeitet wurde, dann gibt es eine Anfrage an das Referat Technik und Privatheit, um eine Person zur Unterstützung zu benennen. Diese Person arbeitet dann gleichberechtigt mit den Juristen zusammen an der Stellungnahme.

Constanze Kurz: Das klingt wie typische wissenschaftliche Arbeit, um eine Technik zu ergründen oder Technikfolgen abzuschätzen. Gibt es eine Zusammenarbeit mit akademischen Forschern oder Sachverständigen, die man sich dazu holt?

Robert Riemann: Für dieses Beispiel eines Rechtsakts wird typischerweise keine externe Expertise hinzugezogen. Aber natürlich ist es so, dass die Leute das Thema recherchieren. Bevor ein Vorschlag der Kommission auf den Tisch kommt, werden häufig die Themen schon in der Öffentlichkeit angesprochen. Wenn sich Forscher oder auch NGOs wie EDRi oder Interessenverbände in Brüssel mit eigenen Stellungnahmen äußern, werden die natürlich gelesen. Insofern gibt es schon einen Einfluss auf das, was intern diskutiert wird. Aber es ist nicht so, dass der Europäische Datenschutzbeauftragte für den Fall einer Beantwortung dieser Anfragen der Kommission für eine Stellungnahme die Meinung von außen explizit einholen würde.

Lange über die eigentliche Amtszeit hinaus

Constanze Kurz: Jetzt gibt es für den Amtsträger gerade eine besondere Situation, die mit der Benennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten verbunden ist. Denn der derzeitige Amtsinhaber arbeitet schon lange über seine Amtszeit hinaus, die fünf Jahre beträgt. Die Amtszeit endete eigentlich am 5. Dezember 2024. Aber es gab die Situation, dass sich der EU-Rat und das EU-Parlament nicht im Einvernehmen auf einen neuen Kandidaten geeinigt haben, sondern zu unterschiedlichen Voten gekommen sind. Wie verläuft das Auswahlverfahren, warum kam es diesmal zu diesem Stillstand und was kann man jetzt machen?

Thomas Zerdick: Die Datenschutzgrundverordnung für die EU-Organe regelt das. Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat eine Amtszeit von normalerweise fünf Jahren und ist zu benennen im Einvernehmen zwischen dem europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten im Rat der EU. Nach Ablauf der Amtszeit macht die Europäische Kommission eine Ausschreibung, da kann sich jeder bewerben. Dann werden die Bewerber von der Europäischen Kommission geprüft und die Liste mit geigneten Kandidaten veröffentlicht. Von dieser Liste müssen sich dann das Parlament und der Rat für eine Person entscheiden. Diesmal haben sie sich noch nicht entscheiden können. Das ist nicht neu, das gab es leider schon mal. Aber die EU-Datenschutzgrundverordnung für die Organe, die sagt: Solange es keinen neuen Amtsinhaber gibt, bleibt der alte im Amt und hat alle Rechten und Pflichten. Also solange die sich nicht einigen, macht der jetzige Amtsinhaber einfach weiter.

Constanze Kurz: Und wenn sie sich niemals einigen, dann bleibt er einfach für immer im Amt? Oder gibt es irgendeine Frist, die bis zum Zeitpunkt eine Einigung bestehen muss?

Thomas Zerdick: Es gibt keine Frist. Das sieht die Verordnung nicht vor.

Constanze Kurz: Und wenn der Amtsträger irgendwann keine mehr Lust hat?

Thomas Zerdick: (lacht) Das sieht die Verordnung auch nicht vor.

Robert Riemann: Das ist auch kein europäischer Sonderfall, sondern diese Situation gibt es auch in den Mitgliedsländern. Ich denke da in Spanien, wo es auch Schwierigkeiten gab, ein neues Mandat zu verabschieden. Auch in einigen Bundesländern in Deutschland gab es lange Zeit Unklarheit, wer das Mandat bekommt. Insofern ist das leider etwas, was man in Europa häufiger beobachten muss.

Constanze Kurz: Würdet ihr einen Tipp abgeben, wie sich dieser Stillstand auflösen wird oder wann sich diese beiden Institutionen vielleicht einigen könnten? Was sagen denn die Auguren?

Thomas Zerdick: Die Auguren sagen derzeit nichts. Wir können dazu nichts sagen, weil es in der Hand vom Parlament und vom Rat ist, die sich zusammensetzen und eine Lösung finden müssen.

Wie Kommission und Datenschutzbeauftragter zusammenarbeiten

Constanze Kurz: Ich möchte euch nach dem typischen Ablauf befragen, wenn der Europäische Datenschutzbeauftragte tätig wird. Wir nehmen mal ein ganz umstrittenes Beispiel: die Chatkontrolle. Wie wurde hier der Europäische Datenschutzbeauftragte involviert? Die Kommission hat ja vor mehr als drei Jahren den Vorschlag dazu vorgelegt. Wie ist die typische Vorgehensweise, wenn eine Konsultation beginnt, die ja stattfinden muss?

Thomas Zerdick: Die Europäische Kommission arbeitet ihren Vorschlag aus. Bevor sie diesen Vorschlag veröffentlicht, gibt es eine interne Abstimmung in der Europäischen Kommission. Gleichzeitig mit dieser internen Abstimmung werden wir als Amt informell unterrichtet und können dann bereits erste kleine Kommentare abgeben. Sobald die Kommission ihren Gesetzgebungsvorschlag veröffentlicht hat, leitet sie ihn ganz amtlich dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu, mit der Bitte um Stellungnahme.

Dann setzen sich die Kolleginnen und Kollegen aus dem Referat Politik und Gesetzgebung zusammen, analysieren den Vorschlag der Kommission und schreiben die Stellungnahme, die dann vom Europäischen Datenschutzbeauftragten veröffentlicht wird. Mit dieser Stellungnahme kann der Gesetzgeber – das Parlament und der Rat der EU-Mitgliedstaaten – dann arbeiten. Damit erschöpft sich normalerweise das Offizielle, das Amtliche des Europäischen Datenschutzbeauftragten. Aber er ist natürlich jederzeit bereit, auch zu Anhörungen zu kommen und vorzutragen, was in dieser Stellungnahme steht.

EU-Datenschutzbeauftragter gegen wahlloses Scannen bei freiwilliger Chatkontrolle

Constanze Kurz: Das war jetzt das Beispiel der Chatkontrolle. Wird für jedes dieser Verfahren die Stellungnahme öffentlich oder gibt es auch welche, wo das nicht der Fall ist?

Thomas Zerdick: Die Stellungnahmen sind grundsätzlich öffentlich.

Constanze Kurz: Nun wurden ja gerade beim Beispiel Chatkontrolle auch neue technische Fragen aufgeworfen. Da geht es um massenhaftes Scannen oder darum, wie beispielsweise Filter funktionieren. Wie wird technische Expertise einbezogen?

Robert Riemann: Das Referat Politik und Gesetzgebung identifiziert die technischen Themen, hier etwa Kryptographie und Pseudonyme, und schickt eine Anfrage an das Referat Technik. Mein Referatsleiter bekommt das dann auf seinen Schreibtisch und sucht sich eine Person aus seinem Team, die schon in den letzten Jahren zu dem Thema gearbeitet hat. Sie wird dann mitarbeiten und den Juristen Frage und Antwort stehen.

Wir sind in unserer Technikergruppe fünfzehn Leute und müssen zusammen alle Datenschutzthemen abdecken können. Das heißt beispielsweise, dass wir uns zu Pandemiezeiten mit Bluetooth-Tokens beschäftigt haben und zu Blockchain-Zeiten alle Blockchain-Expertinnen wurden. Das ist wirklich breit gefächert. Wir können natürlich nicht auf dem Niveau Expertise anbieten, wie das die Universitäten teilweise können oder auch spezielle Organisationen, die nur ein Kernthema haben. Das bedeutet, dass wir natürlich viel Recherche am Schreibtisch machen, um einen fundierten Beitrag zu einer Stellungnahme zusammen mit den Juristen zu erarbeiten.

Constanze Kurz: Das ist also der Ablauf für den Fall einer Stellungnahme, die der Europäische Datenschutzbeauftragte allein abgibt. Aber was passiert, wenn auch der Europäische Datenschutzausschuss angehört wird?

Robert Riemann: Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist ja Teil des Europäischen Datenschutzausschusses. Das heißt, er bringt sich dort in fast allen Themen ein. Beim Europäischen Datenschutzausschuss gibt es mehrere Fachgruppen. Dazu gehört die Technology Experts Sub-Group, also eine Expertengruppe zu Technologiefragen. Dahin dürfen alle Mitgliedsländer, die im Europäischen Datenschutzausschuss vertreten sind, eine Person entsenden, die sich dort zu Themen einbringen kann.

Soll eine Stellungnahme erarbeitet werden, meldet sich ein Mitgliedsland freiwillig und leitet dieses Projekt federführend. Personen, die daran mitarbeiten, bilden eine Art Schreibteam und treffen sich beispielsweise alle zwei Wochen, um einen ersten Entwurf vorzubereiten.

Technische Fragen landen wahrscheinlich bei dieser Expertengruppe für Technologiefragen. Deutschland hat eine gewisse Sonderrolle, weil es ja nicht nur Mitarbeiter von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz hat, sondern auch Mitarbeiter in den Landesdatenschutzbehörden. Zusätzlich gibt es deswegen auch noch einen deutschen Prozess, der festlegt, wer in welcher Gruppe zu welchem Thema mitarbeitet. Am Ende arbeiten dann ein Technologieexperte aus Spanien, einer aus Italien, einer aus Hessen und dann vielleicht noch jemand aus Finnland mit.

Deren Entwurf wird zunächst in der Expertengruppe für Technologiefragen vorgestellt. Sie trifft sich monatlich, seit der Corona-Pandemie online und zweimal im Jahr auch mit einen Pflichtpräsenztermin, so dass man sich ein bisschen kennenlernen kann. An einem Tag werden dann alle Themen einmal durchgearbeitet. Wenn dann die Expertengruppe mit einem Entwurf zufrieden ist und annimmt, dass er mehrheitsfähig ist, dann kann das theoretisch schon der Plenarsitzung mit allen Aufsichtsbehörden vorgelegt werden. Aber bei sehr komplexen Fragen holt man die juristische Perspektive vorher hinzu.

Thomas Zerdick: Das klingt alles sehr kompliziert, aber ist es eigentlich nicht. Es ist ein typisches Beispiel, wie Europa zusammenarbeitet. Denn in diesen Expertengruppen sitzen eben Vertreter aller Datenschutzaufsichtsbehörden aus ganz Europa. Da werden täglich Kompromisse geschmiedet, Ansichten ausgetauscht und versucht, eine einheitliche Auslegung in diesen Datenschutzfragen zu finden.

„Wir haben uns in Europa zum Positiven weiterentwickelt“

Constanze Kurz: Es gibt auch Kritik an diesem Datenschutzausschuss, eigentlich schon an der Vorgängergruppe, damals noch Artikel-29-Gruppe, vor allem weil die Stellungnahmen unverbindlich waren und wegen der teilweise langfristigen Prozesse, die für so einen Konsens wohl dazugehören. Wie seht ihr diese Kritik?

Thomas Zerdick: Die Kritik kenne ich seit über zwanzig Jahren. Vorher wurde sich beschwert, dass die Artikel-29-Gruppe unverbindliche Stellungnahmen abgibt, an die man sich aber halten muss. Das wurde immer beklagt. Jetzt ist es eigentlich umgekehrt: Der Europäische Datenschutzausschuss, der immer noch Stellungnahmen abgibt, trifft inzwischen verbindliche Entscheidungen gegenüber den eigenen Datenschutzaufsichtsbehörden. Nun wird auch das wieder beklagt.

Ich denke, wir haben uns in Europa zum Positiven weiterentwickelt. Wir haben die Datenschutzgrundverordnung, für deren einheitliche Anwendung der Europäische Datenschutzausschuss an der Arbeit ist. Das hat sich jetzt eingespielt, die Entscheidungen kommen auch relativ schnell.

Constanze Kurz: Die Datenschutzgrundverordnung ist ein EU-Gesetz, das Wirkung entfaltet in allen EU-Ländern und das Grundrecht regelt, was man in Deutschland oft informationelle Selbstbestimmung nennt. Aus meiner Sicht gab es damals eine bestimmte politische Situation, in der es möglich war, die Datenschutzgrundverordnung tatsächlich zum Gesetz zu machen. Doch heute wird der Datenschutz ein bisschen anders betrachtet: Gerade kann man das an dem sogenannten digitalen Omnibus sehen, wo versucht wird, die Datenschutzgrundverordnung zu verändern. Datenschutz scheint aktuell nicht gerade ein hippes Thema zu sein und wird auch in Deutschland manchmal als Innovationsbremse diskreditiert, zumindest von der aktuellen Regierung. Was haltet ihr von den Vorschlägen, die jetzt im digitalen Omnibus besprochen werden?

Thomas Zerdick: Wieso reden wir denn über den Datenschutz in Europa? Weil die europäische Grundrechte-Charta, also praktisch die Verfassung von Europa, den Datenschutz ausdrücklich als Grundrecht stützt. Das ist eine feste Sache, an der man nicht vorbeikommt. Die Auswirkung dieses Grundrechts ist, dass die EU verpflichtet ist und die Mitgliedstaaten ebenso, dieses Grundrecht zu schützen und Regeln dafür zu schaffen, wie man das am besten macht.

Das hat die Europäische Union schon seit 1995 gemacht. Und es gibt seit 2016 die Datenschutzgrundverordnung, die versucht zu sagen, was die Regeln sind, um mit personenbezogenen Daten umzugehen. Das war der erste große EU-Rechtsakt, der im digitalen Feld spielt – ein Meilenstein.

Jetzt haben wir den digitalen Omnibus, der versucht, an dem Text der Datenschutzgrundverordnung Änderungen vorzunehmen. Ich denke nicht, dass man sagen kann, das Ganze wird in Frage gestellt. Das geht nicht, weil die EU-Grundrechte-Charta diesen Schutz des Grundrechts Datenschutz einfordert. Der Europäische Datenschutzausschuss und der Europäische Datenschutzbeauftragte arbeiten gerade an einer Stellungnahme für diesen digitalen Omnibus.

Constanze Kurz: Da drängt sich eine Frage auf: Angenommen, es bestehen rechtliche Differenzen, also eine Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten bewertet rechtliche Fragen anders als beispielsweise die EU-Kommission. Wie ist dann der weitere Verlauf? Kann die EU-Kommission das auch einfach ignorieren? Muss sie bestimmte Elemente aus den Stellungnahmen aufnehmen?

Thomas Zerdick: Kein Mensch ist verpflichtet, uns zuzuhören, um es mal ganz krass zu sagen. Aber das ist natürlich Expertise und Datenschutzwissen, was wir herantragen. Das ist die ureigenste Aufgabe einer unabhängigen Datenschutzaufsicht, dieses Wissen weiterzugeben und zu sagen, was unsere Auslegung, unser Verständnis von einem Vorschlag ist.

Wir wissen, dass sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten als auch die Abgeordneten im Europäischen Parlament sehr wohl lesen, was vom Europäischen Datenschutzbeauftragten geschrieben wird. Aber rechtlich verbindlich ist das nicht.

Constanze Kurz: In Deutschland ist es häufig so, dass zum Beispiel bei Bundestagsgesetzgebungsprozessen die Bundesdatenschutzbeauftragte hinzugezogen wird. Aber die Gesetzesvorschläge müssen auch nicht unbedingt die Meinung der Bundesdatenschutzbeauftragten übernehmen. Am Ende landen in Deutschland dann einige Gesetze vor dem Bundesverfassungsgericht, wo wiederum die Bundesdatenschutzbeauftragte als Sachverständige an der Urteilsfindung mitwirkt. Wie ist das in Brüssel, wo ja auch viele Gesetzgebungsverfahren am Ende beim Europäischen Gerichtshof landen? Tritt dort der Europäische Datenschutzbeauftragte auch als Sachverständiger auf, wenn darüber gestritten wird, ob ein Gesetz mit der EU-Charta in Einklang ist?

Thomas Zerdick: Ja, durchaus. Das liegt dann beim Europäischen Gerichtshof, er kann uns als Sachverständigen beiladen. Das ist auch bereits passiert. Ich war selber persönlich zu einem Fall dort, wo es um die Vorratsdatenspeicherung ging. Der Europäische Gerichtshof lädt uns dann ein und stellt Fragen, die wir zu beantworten haben, erst schriftlich oder auch in der mündlichen Verhandlung in Luxemburg.

Software auf code.europa.eu

Constanze Kurz: Wie wird der Europäische Datenschutzbeauftragte noch hinzugezogen?

Thomas Zerdick: In laufenden Gesetzgebungsverfahren werden wir oft vom Europäischen Parlament beigeladen oder von Ausschüssen oder auch von einzelnen Abgeordneten im Europäischen Parlament. Auch der Rat der Europäischen Union lädt ab und zu den Europäischen Datenschutzbeauftragten ein, wenn zu gewissen Punkten Stellungnahmen abzugeben sind.

Robert Riemann: Es kann vorkommen, dass eine nationale Datenschutzbehörde einen Beschwerdefall hat oder auch ein Unternehmen beaufsichtigt und Bedenken hat in der Auslegung der Datenschutzgrundverordnung. In solchen Fällen kann sich die Datenschutzbehörde an den Europäischen Datenschutzausschuss wenden und vorschlagen: Wir haben hier ein interessantes Thema, das nicht nur relevant für unser Land ist, sondern für die ganze Europäische Union. Eine gemeinsame Stellungnahme kann dann in der Plenarsitzung vorgeschlagen und erarbeitet werden. Daran arbeitet natürlich oft auch der Europäische Datenschutzbeauftragte mit.

Thomas Zerdick: Es gibt eine kollegiale Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsbehörden, etwa bei Ergebnissen von Untersuchungen, die wir in Brüssel als Europäischer Datenschutzbeauftragter gemacht haben, zum Beispiel im Fall Europäische Kommission und Microsoft 365. Dann können die Kollegen aus den Mitgliedstaaten sagen, bitte teilt mit uns auf dem Amtswege eure Erkenntnisse, damit wir davon lernen können. Das ist unser tägliches Brot.

Robert Riemann: Es gibt auch internationale Kooperationen in anderen Themenbereichen: Software entwickeln wir zum Beispiel gemeinsam. Und über die Grenzen in Europa hinweg entwickeln wir auch Methoden, um technische Audits durchzuführen. Wir haben dazu auf code.europa.eu Software, die auch Unternehmen benutzen können, bevor die Datenschutzbehörden sie einsetzen. Darüber hinaus gibt es seit zwei, drei Jahren auch jedes Jahr Workshops, wo Techniker nach Brüssel kommen, um sich auszutauschen.

Die Juristen haben das schon länger gemacht. Nun ist der Austausch nicht mehr nur auf Rechtsfragen beschränkt, sondern findet auch zu technischen Fragen statt, auch teilweise zu ganz praktischen Fragen.

Constanze Kurz: Ist das also eine neuere Entwicklung, wenn das erst seit zwei oder drei Jahren stattfindet?

Robert Riemann: Genau. Die Datenschutzbehörden der EU-Staaten sind häufig sehr klein. Der Europäische Datenschutzausschuss hat in seinem Jahresbericht veröffentlicht, wie viele Mitarbeiter in den einzelnen Ländern mitarbeiten. In Deutschland haben wir natürlich einen Luxusfall, ungefähr 1.000 Menschen arbeiten hier über die verschiedenen Landesbehörden verteilt. Aber es gibt eben auch Länder wie Liechtenstein, wo es nur wenige Personen sind, die aber auch viele technische Lösungen abdecken können müssen. Insofern sind wir darauf angewiesen, effizient zusammenzuarbeiten und uns über unsere Ansätze nicht nur zu Rechtsfragen, sondern auch zu technischen Fragen auszutauschen.

„Die Kritik am Datenschutz ist eigentlich eine deutsche Kritik“

Constanze Kurz: Wir haben ja in den letzten Monaten seit der zweiten Amtseinführung von Donald Trump erlebt, dass sich die US-amerikanische und die europäische Datensphäre auseinanderentwickeln und dass Digital-Gesetze und Datenschutzgesetze auf europäischer Ebene in den politischen Kampf hineingezogen werden. Wie seht ihr diesen Konflikt, dass die Regeln, die eben häufig für große US-Unternehmen hier in Europa geschaffen wurden, nun unter diesen Vorzeichen in der Spitzenpolitik debattiert und vom US-Präsidenten in ganz klassische Handelskriege reingezogen werden?

Thomas Zerdick: Ganz entspannt. Das gab es schon zu Zeiten der ersten Datenschutzrichtlinie 1995. Schon damals war absehbar: Wenn sich Europa entscheidet, Datenschutzvorschriften einzuführen, weil es ein Grundrecht ist, betrifft das Wirtschaftsinteressen insbesondere der US-amerikanischen Konzerne. Schon damals war sehr viel Politik im Spiel, und das war nichts anderes, als dann die Datenschutzgrundverordnung verhandelt wurde. Da kamen die Amerikaner schon sehr früh zur EU-Kommission und haben vorgeschlagen: Macht das doch mal anders, macht das noch mal weniger scharf. Es war letztlich ironischerweise die durch Edward Snowden ausgelöste Affäre, die dann auf europäischer Seite dazu geführt hat, zu sagen: Das geht uns zu weit, wir brauchen jetzt scharfe europäische Datenschutzvorschriften.

Aus Brüsseler Sicht ist das nichts Neues, das ist ganz normal. Schlecht wäre es natürlich, wenn dem Druck nachgegeben würde. Das kann ich mit dem europäischen Grundrechtscharakter des Datenschutzes schlecht vereinbaren, wenn wir plötzlich sagen würden: Ja, wir haben jetzt Gesetze, aber wir wenden sie nicht an, weil es US-amerikanische Konzerne sind.

Constanze Kurz: Als Deutsche bin ich seit vielen Jahren vertraut mit den Datenschutzdiskussionen, die häufig öffentlich geführt werden. Die Chatkontrolle wäre dafür ein Beispiel oder die Vorratsdatenspeicherung. Die deutsche Öffentlichkeit räumt dem Grundrecht auf informationelle Selbstverstimmung einen Wert ein. Auch die Verfahren, die beim Bundesverfassungsgericht geführt werden, erfahren oft eine große Öffentlichkeit. Das ist aber nicht in allen europäischen Ländern so. Wie seht ihr die Diskrepanzen bei der Wahrnehmung dieses Grundrechts in Europa?

Thomas Zerdick: Das erklärt sich zum Teil aus den geschichtlichen Unterschieden. Aber es ist ja ein großer Konsens vorhanden: Datenschutz existiert und ist auch ein Grundrecht in allen europäischen Mitgliedstaaten. Das ist also nicht anders als in Deutschland. Und die Grundlage der Zusammenarbeit zumindest bei den Aufsichtsbehörden ist eben die Datenschutzgrundverordnung.

Man muss auch sagen, dass Deutschland – derzeit zumindest – ziemlich allein dasteht, weil die Kritik am Datenschutz eigentlich eine deutsche Kritik ist. Das ist ganz merkwürdig. Diese großflächigen Spitzen gegen den Datenschutz hört man aus anderen Mitgliedstaaten so nicht. Im Gegenteil, das wird dort einfach gemacht und umgesetzt, und dann ist gut.

Bundesregierung sägt am Datenschutz

Kurz und knappe Informationen zu dem, was der Datenschutzbeauftragte macht

Constanze Kurz: Gibt es etwas, was ihr für den Europäischen Datenschutzbeauftragten für die Zukunft wünschen würdet? Was wäre notwendig oder würde die Effizienz oder die Qualität der Arbeit sehr verbessern?

Robert Riemann: Meine Wünsche wären gar nicht so spezifisch nur für Datenschutzbehörden, eher allgemein für Behörden. Wir hatten beispielsweise beim Europäischen Datenschutzbeauftragten schon früh eine digitale Akte. Das hat während der Corona-Pandemie unheimliche Vorteile gehabt. Aber ich denke, generell könnte man noch viel mehr durch Automatisierung von Prozessen erreichen. Ich wünsche mir, dass wir Dashboards haben, um Fallmanagement zu machen, und zwar nicht für jedes Land einzeln, sondern am besten eines, was für alle Datenschutzbehörden funktionieren würde. Sowas haben wir momentan nicht.

Ich würde mir auch wünschen, dass es eine digitale Strategie gibt, die nicht nur national denkt, sondern auch europäisch. Und ich denke, es fehlt uns an vielen Standardisierungsprozessen. Das ist schwer in Gang zu bringen, weil die Datenschutzbehörden nur wenige Informatiker haben und das Geld knapp ist. Insofern ist es nicht klar, wie sich das demnächst verbessern könnte.

Thomas Zerdick: Ich würde mich Robert anschließen. Warum? Natürlich hat ein Amt wie der Europäische Datenschutzbeauftragte nie genug Mitarbeiter und nie genug Geld. Das wird sich in absehbarer Zeit auch nicht ändern. Aber was uns gut zu Gesicht stände, wäre eine bessere Automatisierung von Prozessen.

Nur ein Beispiel: Wir bearbeiten natürlich auch Eingaben und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Und wir sehen gerade in der letzten Zeit eine 140-prozentige Steigerung dieser Beschwerden auf uns zukommen. Warum? Weil die Leute, die sich beschweren, zu generativer KI greifen und sich eine Beschwerde beispielsweise an die Europäische Kommission generieren lassen und sie direkt an den Europäischen Datenschutzbeauftragten schicken. Wir brauchen hier sozusagen Waffengleichheit, wir müssen auch praktisch KI-gestützte Anwendungen zur Verfügung haben, um vielleicht besser und effizienter arbeiten zu können.

Wir sind ja auch gleichzeitig Aufsichtsbehörde für KI-Systeme von den europäischen Organen. Das heißt, wir haben eine Doppelaufgabe: nicht nur Datenschützer, sondern auch KI-Aufsicht. Ich sehe die Notwendigkeit, dass wir die zugrundeliegende Technik verstehen und auch Kolleginnen und Kollegen dafür einstellen, die das beaufsichtigen können.

Kein Tracking, keine Werbung

Du vermeidest Meta? Besuche den Mastodon-Account von netzpolitik.org. Unterstütze unsere Arbeit!

Constanze Kurz: Wenn sich jemand nun noch mehr interessiert für den Europäischen Datenschutzbeauftragten, wo holt man sich mehr Informationen?

Thomas Zerdick: Auf unserer Homepage edps.europa.eu findet man alles, was das Herz begehrt, insbesondere auch kurz und knappe Informationen zu dem, was wir machen und auch zur Technik und zu neuen Technologien, aber auch unsere Entscheidungen. Podcasts gibt es auch!

Robert Riemann: Ich möchte noch eine weitere Möglichkeit erwähnen, wie man uns folgen kann: Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat einen Mastodon-Account.

Constanze Kurz: Ich möchte mich bedanken für die Zeit, die ihr euch genommen habt, und für die Einblicke, die ihr gegeben habt. Vielen Dank für das Gespräch!


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Wegen Handy-Standortdaten: Wetter Online droht Bußgeld

07. April 2026 um 11:38

Genaue Standortdaten von Wetter-Online-Nutzer:innen – verkauft von Databrokern. Mehr als ein Jahr nach den ersten Berichten von netzpolitik.org und BR dauert das Verfahren gegen die populäre App noch an. Nun will die zuständige Datenschutzbehörde ein Bußgeld verhängen.

Ein Gebäude im Dunkeln, im Vordergrund ist ein großes beleuchtetes Schild mit der Aufschrift "WetterOnline" zu sehen, weiße Schrift auf blauem Grund
Die Unternehmenszentrale von WetterOnline am Bonner Rheinufer – Alle Rechte vorbehalten Screenshot: ARD

Die Landesbeauftragte für Datenschutz Nordrhein-Westfalen hat ein Bußgeldverfahren gegen Wetter Online eingeleitet. Wann es zu einem Abschluss kommt, sei derzeit jedoch noch nicht absehbar, erklärt Pressesprecher Jan Keuchel auf Anfrage von netzpolitik.org.

Mehr als 100 Millionen Mal wurde die App allein aus dem Google Play Store heruntergeladen; nach eigenen Angaben hat das Angebot mehr als 22 Millionen Nutzer:innen. Was vielen dieser Menschen wohl nicht klar war: Wetter Online hatte offenbar genaue Standortdaten erfasst, obwohl das für eine Wettervorhersage nicht notwendig wäre, und diese Daten sind darüber hinaus offenbar bei Dritten gelandet.

Zu diesem Schluss ist die Landesbeauftragte für Datenschutz, Bettina Gayk, gekommen. Nach intensiven Ermittlungen wirft ihre Behörde dem Unternehmen vor, „über Jahre Standortdaten seiner Nutzer*innen ohne Rechtsgrundlage, konkret ohne deren wirksame Einwilligung erhoben und für Werbezwecke (weiter-)verarbeitet zu haben“, so der Behördensprecher. Laut Jahresbericht der Datenschutzbehörde hatte man die Praxis zügig stoppen können; Wetter Online hat demnach nachgebessert.

Anstoß für das Verfahren der Datenschutzbehörde gegen Wetter Online waren die Databroker-Files-Recherchen von netzpolitik.org und BR. Auf Grundlage dieser Recherchen beleuchtet nun auch eine neue Dokumentation der ARD den außer Kontrolle geratenen Handel mit personenbezogenen Daten und geht auch auf den Fall Wetter Online ein.

Der Film „Gefährliche Apps –  Im Netz der Datenhändler“ erzählt anschaulich, wie Standortdaten aus der Online-Werbeindustrie über Handy-Apps abfließen und letztlich zur Handelsware von Databrokern werden.

Achtung, Datenhandel! Lebensgefahr!

Überraschungsbesuch von der Datenschutzbehörde

Um sich selbst ein Bild von der Lage bei Wetter Online zu machen, hatten Mitarbeiter:innen der Datenschutzbehörde im vergangenen Jahr bei Wetter Online einen überraschenden Kontrollbesuch gemacht. Davon berichtet die Datenschutzbeauftragte Bettina Gayk in der Doku: „Man hat uns mitgeteilt, dass Standortdaten nur für eigene Zwecke, nämlich das Ausspielen dieses Wetterdienstes genutzt werden“. Tatsächlich aber habe man feststellen können, dass die Daten auch für andere Zwecke verarbeitet werden. Außerdem habe es Schnittstellen zum Teilen der Daten mit Dritten gegeben.

Das Unternehmen selbst hat auf eine aktuelle Presseanfrage von netzpolitik.org nicht reagiert. Im vergangenen Jahr erklärte Wetter Online jedoch, dass niemals GPS-Daten „verkauft“ worden seien. „Dies war und ist auch nicht Gegenstand der laufenden Untersuchung“, so ein Sprecher des Unternehmens im Juni 2025.

Wie genau Handy-Standortdaten von Wetter-Online-Nutzer:innen letztlich in dem uns vorliegenden Datensatz gelandet sein könnten, erklärte der Sprecher damals nicht. „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu laufenden Untersuchungen nicht äußern.“

Unklar bleibt deshalb auch, an welche Drittparteien Standortdaten abgeflossen sein könnten. Zeitweise listete Wetter Online in der Datenschutzerklärung mehr als 800 Werbepartner auf.

Zehntausende Handys an nur an einem Tag geortet

Hinter dem globalen Datenhandel stecken mindestens Zehntausende Apps. Dem Recherche-Team liegen inzwischen mehr als 13 Milliarden Standortdaten von verschiedenen Datenhändlern vor, allesamt erhalten als kostenlose Vorschau-Pakete. Woher die Daten stammen, erfahren Käufer:innen oft nicht. Im Januar 2025 konnten wir jedoch gemeinsam mit internationalen Partnermedien erstmals über einen Datensatz berichten, in dem auch konkrete Apps genannt werden. Insgesamt enthält dieses Datenset 380 Millionen Standortdaten aus 137 Ländern, verknüpft mit Verweisen auf rund 40.000 Apps für Android und iOS.

In dem Datensatz fanden wir auch zahlreiche Apps aus Deutschland, dazu teils genaue Handy-Standortdaten. Unter den Apps mit den meisten in Deutschland georteten Handys war Wetter Online. An nur einem Tag wurden zehntausende Wetter-Online-Nutzer:innen in Deutschland wohl teils auf den Meter genau geortet.

Andere verdienen ihr Geld mit euren Daten, wir nicht!

Recherchen wie diese sind nur möglich durch eure Unterstützung.

Die Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Gayk reagierte damals umgehend und forderte Wetter Online schon kurz nach unserer Berichterstattung auf, die Verarbeitung präziser Standortdaten „so schnell wie möglich“ zu beenden. Das Unternehmen hinter der App, die „WetterOnline – Meteorologische Dienstleistungen GmbH“ hat ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen, weshalb der Fall in die Zuständigkeit von Gayks Behörde fällt.

So gefährlich ist der Datenhandel

Die TV-Doku macht nun anhand konkreter Fälle anschaulich, wie gefährlich solche vermeintlich harmlosen Werbedaten in den falschen Händen werden können: Sie können etwa für Stalking genutzt werden, für Spionage durch ausländische Geheimdienste oder sogar Frontstellungen in der Ukraine verraten.

Die Standortdaten von Handys landen oft auf verschlungenen Pfaden bei den Databrokern. In der Regel enthalten die dort gehandelten Datensätze zwar keine Namen oder Telefonnummern der betroffenen Menschen. Aufspüren lassen sie sich dank der Mobile Advertising ID oftmals trotzdem.

Eine solche pseudonyme Identifikationsnummer ordnen Apple und Google Smartphones mit iOS oder Android zu. Mit ihr sollen Werbetreibende einzelne Personen wiedererkennen. Zugleich bewirkt die Nummer, dass sich vereinzelte Standortdaten zu aussagekräftigen Bewegungsprofilen zusammensetzen lassen.

In zahlreichen Recherchen haben wir aufgezeigt, wie leicht man anhand dieser Daten Personen ins Visier nehmen, identifizieren und ausspionieren kann. Mühelos lässt sich oftmals ablesen, wo Menschen wohnen und arbeiten, wo sie einkaufen und spazieren gehen – oder welche Ärzte, Bordelle oder religiösen Gebäude sie aufsuchen. So entdeckten wir in den Datensätzen auch genaue Standortdaten von hochrangigen Beamt:innen der EU-Kommission oder von Menschen mit Zugang zu sensiblen Arealen bei Militär und Geheimdiensten in Deutschland.

Datenschutzbehörde: Wirksame Einwilligung fehlte

Dass Tracking-Daten alles andere als harmlos sind, betont auch die Datenschutzbehörde. „In Kombination mit anderen Daten können solche Standortdaten zur Erstellung von Bewegungsprofilen genutzt werden und potenziell tiefe Einblicke in das Leben der Betroffenen ermöglichen“, erklärt Sprecher Jan Keuchel. „Die Gefahr eines Missbrauchs ist deshalb groß.“

Es müsse sichergestellt werden, dass Standortdaten und ähnliche Daten nur auf Basis einer wirksamen Rechtsgrundlage verarbeitet werden. „Dies gilt umso mehr, sofern die Daten zu Werbezwecken an Dritte weitergeleitet werden.“ Dafür komme aus datenschutzrechtlicher Sicht nur die informierte und freiwillige Einwilligung der Betroffenen infrage, so Keuchel.

Damit diese Einwilligung auch wirksam ist, müssten Nutzer:innen verstehen können, wozu sie genau ihr Einverständnis geben, zu welchen Zwecken ihre Daten verarbeitet werden und welche Dritten sie für welchen Zweck erhalten. An solch einer wirksamen Einwilligung habe es im Fall von Wetter Online gefehlt, so Keuchel weiter.

Potenzielle Gefährdung „hoch“

Auf Wetter Online könnte nun eine Geldbuße zukommen: „Da die potenzielle Gefährdung der Rechte der betroffenen Nutzer*innen hoch war“, so Behördensprecher Keuchel, könne man es nicht bei einer „Anordnung zur datenschutzgerechten Anpassung des Verfahrens“ belassen.

Alles netzpolitisch Relevante

Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.

Jetzt abonnieren

Dass der Fall nach mehr als einem Jahr noch nicht abgeschlossen ist, erklärt Keuchel mit dessen Umfang und der Komplexität. Die Untersuchungen hätten „eine Anhörung, einen Vor-Ort-Termin sowie verschiedene schriftliche Auskunftsersuchen gegenüber dem Unternehmen“ umfasst. „Das Geldbußeverfahren verlangt noch einmal eigene Arbeitsschritte.“ Grundsätzlich spiele es bei derlei Verfahren auch eine Rolle, ob der Sachverhalt „von dem betroffenen Unternehmen eingeräumt oder bestritten wird und ob es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt“.

Datenschutz-Nachhilfe von der Aufsichtsbehörde brauchte Wetter Online unterdessen auch in einem weiteren Fall: Ein Datenauskunftsersuchen unserer Redaktion im Rahmen der Databroker-Recherchen versuchte das Unternehmen zunächst mit Hinweis auf zu hohen Aufwand abzuwimmeln. Erst als wir – unterstützt von der Datenschutzorganisation noyb – Beschwerde bei der Behörde einlegten, rückte Wetter Online zumindest ein paar Daten heraus.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Große ARD-Doku: Achtung, Datenhandel! Lebensgefahr!

07. April 2026 um 07:39

Erhoben zu Werbezwecken, verschleudert im Internet: Standortdaten aus der Werbe-Industrie können Menschen gefährden. Das zeigt die ARD-Doku „Gefährliche Apps“, die nun online ist. Sie beruht auf den Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk zu den Databroker Files.

Ein Collage aus vier Bildern. Oben links eine Frau in der U-Bahn mit Brille und In-Ear-Kopfhörern. Oben rechts ein Mann mit lockigen Haaren und Bart. Unten links eine Frau mit langen, blonden Haaren. Unten rechts eine junge Frau mit Ohrringen.
– Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps; Collage: netzpolitik.org

Es geht um Milliarden Standortdaten von ahnungslosen Handy-Nutzer*innen, oftmals metergenau. Angeblich nur zu Werbezwecken erhoben, fließen die Daten über populäre Handy-Apps auf teils verschlungenen Wegen in die Hände von Databrokern. Potenziell betroffen sind alle Menschen, die ein Smartphone nutzen.

Die Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk begannen im Februar 2024 mit einem Gratis-Datensatz, den ein Databroker als Vorschau für ein kostenpflichtiges Abo verschenkt hat. Anhand dieser Daten konnte das Team nicht nur einen flächendeckenden Angriff auf die Privatsphäre von Handy-Nutzer*innen enthüllen, sondern auch eine Gefahr für die nationale Sicherheit. Die EU-Kommission sagte: „Wir sind besorgt“.

Jetzt erzählt eine Fernsehdoku die wichtigsten Erkenntnisse aus den Databroker Files. Sie macht anschaulich, wie der Handel mit personenbezogenen Daten außer Kontrolle geraten ist – und vor welchem Hintergrund Fachleute aus Politik und Verbraucherschutz ein Verbot von Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken fordern.

Erstmals berichtet die Doku darüber, wie Handy-Standortdaten der Werbe-Industrie auch ukrainische Soldaten an der Front gefährden können – oder Journalist*innen im Exil. Neu ist auch die Geschichte einer bayerischen Schülerin, die niemals erwartet hätte, dass Databroker ihr genaues Bewegungsprofil offen im Netz handeln.

„Gefährliche Apps – Im Netz der Datenhändler“, produziert vom Bayerischen Rundfunk für ARD, Arte und die Deutsche Welle, ist nun in der ARD Mediathek zu sehen – und in einer etwas längeren Fassung auch in der Arte-Mediathek. Was der Datenhandel konkret für Menschen bedeuten kann, fassen wir hier anhand von vier Köpfen aus der Doku zusammen.

1. Databroker verkaufen Handy-Standortdaten von der Front

Ein Mann mit Bart sitzt an einem Holztisch auf einem grünen Hof.
Ex-Soldat Dmytro. - Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps

Heute lebt Dmytro auf einem Hof in der Nähe von Odessa. Unter raschelnden Baumkronen grast eine Kuh, in den Ästen läutet ein Windspiel. Als das Kamerateam Dmytro besucht, führt er die Pferde aus, reitet über einen Feldweg. Zuvor hat er als Soldat für die Ukraine an der Front gekämpft. Für ihn und seine Kameraden hatten Smartphones eine besondere Bedeutung.

„Das Handy ist sehr wichtig, weil es moralisch unterstützt“, erklärt er im Interview. „Man kann seine Lieben zuhause spüren, seinen Ehepartner. Es ist eine Erinnerung daran, wofür man an der Front kämpft.“

Zugleich können Smartphones im Krieg eine Gefahr darstellen, und zwar durch die potenzielle Ortung von Soldat*innen und deren Stellungen. Inzwischen liegen dem Recherche-Team Datensätze von mehreren Databrokern vor; in einem davon finden sich auch Handy-Ortungen aus umkämpften Gebieten in der Ukraine. Die Daten geben auch Preis, dass Geräte per Starlink im Netz waren, jenes Satelliteninternet, das ukrainische Truppen verwenden.

Das Recherche-Team zeigt Dymtro auf Satellitenbildern eine Auswahl von Handy-Ortungen im Kampfgebiet. Er beugt sich über den Bildschrim und bestätigt: „Genau hier an diesem roten Punkt, da war unser Hauptquartier.“

Es ist möglich, dass die russische Armee nicht auf Standortdaten der Werbe-Industrie angewiesen ist, um potenzielle Ziele zu identifizieren – es lässt sich aber auch nicht ausschließen, dass russische Behörden genau das tun. Deutsche Rüstungsunternehmen befürchten zudem, dass auch ihre neuen Produktionsstätten in der Ukraine ins Visier geraten können, wie tagesschau.de berichtet. Deren Standorte sind weitestgehend geheim, um sie vor russischen Angriffen zu schützen.


2. Exil-Journalistin in Berlin berichtet von Verfolgung

Eine Frau in der U-Bahn mit Brille und In-Ear-Kopfhörern.
Exil-Journalistin Mostafa. - Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps

In Ägypten hatte die Journalistin Basma Mostafa unter anderem kritisch über Polizeigewalt berichtet. Sie erzählt dem Fernsehteam von mehreren Festnahmen, sogar von Folter. Schließlich gelang ihr die Flucht; der Weg führte sie nach Berlin. Ihr Leben in Ägypten, sagt sie heute, habe sie zurückgelassen. Aber auch in Berlin werde sie von ägyptischen Agenten verfolgt und bedroht. Sie fotografiert die Männer, die ihr auffallen, und zeigt dem Recherche-Team die Fotos auf ihrem Smartphone. Die Polizei habe ihr empfohlen, den Wohnort zu wechseln.

„Ich frage mich wirklich: Woher wissen die immer genau, wo ich bin?“, sagt Mostafa im Interview. Gemeinsam mit dem Recherche-Team betrachtet auch sie einen Ausschnitt der Standortdaten, die Databroker von Millionen Handys auf der Welt verkaufen. Der Ausschnitt zeigt die Bewegungsmuster einer Person, die offenbar in Mostafas Wohnhaus lebt. Von diesem Haus führen Handy-Ortungen zu anderen Adressen, die Mostafa wiedererkennt: etwa den Spielplatz, wo sie mit ihren Kindern hingehe, oder ein Krankenhaus. Es fühle sich an, sagt sie, als wäre sie gehackt worden.

Ähnlich wie im Fall der ukrainischen Soldaten gilt: Es kann sein, dass ägyptische Behörden nicht auf Standortdaten aus der Werbe-Industrie angewiesen wären, falls sie Dissident*innen im Ausland ins Visier nehmen wollten. Sicherheitsexperte Franz-Stefan Gady legt zumindest nahe, dass ein solches Szenario denkbar ist. Anders als große Geheimdienste wie aus den USA, Russland oder China hätten „zweitrangige“ Dienste inzwischen immer mehr Zugang zu Daten, „die sie wahrscheinlich vor einigen Jahren noch nicht gehabt hätten“, erklärt Gady.


3. Die Spur der Daten führt zu 18-Jähriger aus Bayern

Eine junge Frau mit Ohrringen.
Emma aus Bayern. - Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps

Wie aufdringlich Handy-Standordaten sein können, zeigt der Fall der 18-Jährigen Emma aus Bayern. Mühelos fand das Recherche-Team ihre Privatadresse in den Daten: Ein freistehendes Haus in einer bayerischen Gemeinde, wo sich auffällig viele Ortungen eines Geräts häuften. Ebenso häuften sich die Ortungen bei einer nahegelegenen Schule, während eine Perlenschnur aus Standortddaten die Strecke beschrieb, die Emma oft mit dem Schulbus genommen hat.

Das Beispiel zeigt: Bereits zwei Orte, Wohnort plus Arbeits- oder Ausbildungsplatz, können genügen, um eine Person in einem Bewegungsprofil eindeutig wiederzuerkennen.

Andere verdienen ihr Geld mit euren Daten, wir nicht!

Recherchen wie diese sind nur möglich durch eure Unterstützung.

„Das ist krass“, sagt Emma heute, als das Kamera-Team der 18-Jährigen ihre Standortdaten auf einem Tablet zeigt. Die Daten zeigen auch Emmas Abstecher in den Supermarkt und zu McDonald’s. Oder die genaue Route über einen Feldweg, den sie nimmt, wenn sie mit ihrem Hund spazieren geht.

„Wenn irgendein Mann diese Daten hätte“, sagt Emma, „so Stalking-mäßig“, dann wäre das „sehr unvorteilhaft“. Zur Erinnerung: Das Recherche-Team hat die Daten kostenlos von einem Databroker im Netz erhalten. Prinzipiell zugänglich sind solche Daten für alle, die Datenhändler danach fragen. Für einen vierstelligen Betrag im Monat können Interessierte ein Abonnement abschließen.


4. Standortdaten können Besuch in Abtreibungsklinik verraten

Eine Frau mit langen, blonden Haaren; im Hintergrund ein Blumenstrauß.
Mutter Miller. - Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps

In Dallas, Texas, lebt Lauren Miller mit ihrem zweijährigen Sohn Henry. Abtreibungen sind ihrem US-Bundesstaat kriminalisiert. Doch vor gut zwei Jahren war eine Abtreibung genau das, was Miller und ihr damals ungeborener Sohn aus medizinischen Gründen benötigten. Denn Henry hatte einen nicht überlebensfähigen Zwillingsbruder. Nur eine Teilabtreibung hätte das gesunde Baby retten können, wie Miller berichtet.

Deshalb machten sich Miller und ihr Mann auf die Reise nach Colorado. Dieser Bundesstaat verletzt nicht die reproduktiven Rechte von Menschen; dort sind Abtreibungen weiterhin legal. „Ich weiß noch, wie ich mit gesenktem Kopf durch die Sicherheitskontrolle am Flughafen gegangen bin“, erzählt Miller. „Wir haben sogar überlegt, die Handys zu Hause zu lassen.“

Am Ende hatten Miller und ihr Sohn Henry Glück. Weder US-Sicherheitsbehörden noch radikale Abtreibungsgegner*innen hatten sie an der Reise in die Abtreibungsklinik gehindert. Eines ist jedoch wahrscheinlich: Handy-Standortdaten hätten die Familie verraten können.

Alles netzpolitisch Relevante

Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.

Jetzt abonnieren

In den Standortdaten, die Databroker verkaufen, lassen sich sensible Orte wie Abtreibungskliniken mühelos ins Visier nehmen. Systematisch lässt sich untersuchen, weche Geräte dort ein und ausgehen – und vor allem, welche Geräte aus einem US-Bundesstaat einreisen, der Abtreibungen verbietet.

Erste Warnungen vor verräterischen Datenspuren gab es bereits 2022, kurz nachdem der Oberste Gerichtshof in den USA den Weg zur Kriminalisierung von Abtreibungen in US-Bundesstaaten frei gemacht hatte. In der Folge hatte etwa Google angekündigt, Standortdaten zu löschen, von denen sich Klinikbesuche ableiten lassen. Dass US-Sicherheitsbehörden Handy-Standortdaten tatsächlich bei Databrokern einkaufen, ist spätestens seit 2020 bekannt; jüngst gab auch FBI-Direktor Kash Patel diese Praxis offen zu.

Im Interview sagt Miller: „Es ist schwer greifbar, wenn man sagt: ‚Die haben meine Daten.‘ Was heißt das? Ist doch egal. Aber wenn man versteht, wie bedrohlich solche Daten sein können, dann macht man sich schon Sorgen.“


Mehr als 30 Artikel veröffentlicht

Die netzpolitik.org-Redakteure Meineck und Dachwitz auf einer Couch.
In der Doku berichten auch die Autoren dieses Textes von den Recherchen. - Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps

Zu den Databroker Files hat netzpolitik.org inzwischen mehr als 30 Artikel verfasst. Hier sind Lesetipps für Interessierte, die tiefer eintauchen möchten:

Team netzpolitik.org: Ingo Dachwitz, Sebastian Meineck, Anna Biselli. Team Bayerischer Rundfunk: Katharina Brunner, Rebecca Ciesielski, Florian Heinhold, Maximilian Zierer.


Update, 14. April: Wir haben den Link zur Arte-Mediathek ergänzt.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Interview zu Personenkennzeichen: „Den gläsernen Bürger nicht nur rechtlich, sondern auch technisch verhindern“

26. Februar 2026 um 13:48

Während die Bundesregierung behördenübergreifend eine lebenslang gültige Personenkennzahl einführen will, geht das Nachbarland Österreich einen anderen Weg. Warum dieser mehr Datenschutz verspricht, ohne die Verwaltungsdigitalisierung zu behindern, erläutert die österreichische Juristin Heidi Scheichenbauer im Gespräch.

Viele Postfaecher in waagerechter und senkrechter Anordnung, jedes Fach mit einer Kennziffer und einem Buchstabencode
Die österreichische Verwaltung nutzt eine Art Einweg-Kennzeichen, das den den „gläsernen Bürger“ verhindern soll. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Zoonar

Seit Jahren wird in Deutschland über die sogenannte steuerliche Identifikationsnummer diskutiert. Die Steuer-ID soll es Behörden erleichtern, untereinander Daten auszutauschen, indem sie als zentraler Bezugspunkt für unterschiedliche Register dient. Die ID ist lebenslang gültig, alle Bürger:innen erhalten sie vom Bundeszentralamt für Steuern bei Geburt.

Jurist:innen und Datenschützer:innen kritisieren eine solche Personenkennzahl unter anderem mit Bezug auf das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts als verfassungswidrig. Bei der Einführung der Steuer-ID im Jahr 2007 wurden Bedenken von Datenschützer:innen als „konstruierter Erregungszustand“ weggewischt, nur um dann 13 Jahre später genau das zu tun, wovor diese gewarnt hatten. Damals plante die Große Koalition unter Angela Merkel (CDU), die Steuer-ID dazu zu nutzen, um Verwaltungsdaten zusammenzuführen. Die Ampelkoalitionäre folgten trotz früherer Kritik diesem Konzept und auch die schwarz-rote Bundesregierung hält an diesem Plan fest.

Der Kopf einer Person vor einem Fensterausschnitt
Heidi Scheichenbauer - Alle Rechte vorbehalten Andreas Czák

Österreich hat bereits vor einigen Jahren einen anderen Weg eingeschlagen und das bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK) eingeführt. Sie ist eine Art Einweg-Kennzeichen, das für unterschiedliche Verwaltungsbehörden angepasst wird. Die bPK verspricht so einen höheren Datenschutz und steuerbare Hürden gegen behördenübergreifende Profilbildung – ohne eine effektive Verwaltungsdigitalisierung zu behindern.

Wir haben mit Heidi Scheichenbauer über das bereichsspezifische Personenkennzeichen gesprochen. Sie ist Senior Researcher und Senior Consultant am Research Institute – Digital Human Rights Center. Als Juristin forscht und lehrt sie zu künstlicher Intelligenz in der Verwaltung, Datenschutz im Non-Profit-Sektor und Plattformregulierung.

„Best-Practice-Beispiel“ aus Österreich

netzpolitik.org: In Deutschland geht es in der Debatte um Verwaltungsmodernisierung viel darum, Datensilos aufzubrechen. Österreich will diese möglichst aufrechterhalten. Warum ist das so?

Heidi Scheichenbauer: Tatsächlich haben wir in Österreich ein Best-Practice-Beispiel dafür, wie sich Daten in der Verwaltung datenschutzoptimiert verarbeiten lassen. Wir bauen eine digitale Verwaltung auf und verhindern zugleich den sprichwörtlichen „gläsernen Bürger“.

Bevor die Bundesregierung ein bundesweit einheitliches Personenkernzeichen einführt, sollte sie einen Blick auf ihr kleines Nachbarland werfen. Unsere Erfahrungen zeigen, dass Privacy by Design auch in diesem Bereich möglich ist.

netzpolitik.org: Wie kam es dazu?

Heidi Scheichenbauer: Im Jahr 2001 gab es in Österreich eine Volkszählung. Damals wurden sehr viele Daten über die Bevölkerung gesammelt und das erste Mal ein zentrales Melderegister auf Bundesebene eingerichtet.

Dieses Zentrale Melderegister (ZMR) enthielt eine Vielzahl an personenbezogenen Daten. Darunter den Namen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit. Das allein ist datenschutzrechtlich schon sehr kritisch. Und dann vergab das ZMR allen Bürger:innen auch noch einen bundesweiten Identifikator, die sogenannte Stammzahl. Viele fürchteten damals, dass damit der gläserne Bürger geschaffen wird.

Man hat sich daher einen Weg überlegt, wie man dieses Datenschutzthema adressieren kann – und schuf die bereichsspezifischen Personenkennzeichen, kurz: bPK. Diese Personenkennzeichen beruhen auf der Stammzahl, sind aber für jeden Verwaltungsbereich anders.

Also hat eine Bürgerin zum Beispiel beim Finanzamt ein eigenes bPK, für die Sozialversicherung ist es ein anderes. Und die eine Behörde kann mit dem Kennzeichen, das ihr vorliegt, keine sinnvollen Anfragen bei einer anderen Behörde stellen.

Eine Nummer, sie alle zu finden

Eine heikle Sache

netzpolitik.org: Eine bemerkenswerte Wende. Normalerweise wecken viele Daten auch viele Begehrlichkeiten.

Heidi Scheichenbauer: Es gab damals ein Bewusstsein dafür, dass die Daten im Zentralen Melderegister und die Verwendung eines einheitlichen Identifikators eine heikle Sache sind.

Bei der Einführung hagelte es daher Kritik an den geplanten Neuerungen. Bemängelt wurde unter anderem die mögliche Verknüpfung der vorliegenden Daten mit dem „Ursprungskennzeichen“, also der ZMR-Zahl. Denn damit ist eine behördenübergreifende Identifizierung einer bestimmten Person möglich.

Weiters wurde vorgebracht, dass das Kennzeichen eine Verknüpfung mit anderen individuellen Datensätzen ermögliche, beispielsweise aus der Einkommens- oder Volkszählungsstatistik.

Daten können – das zeigt auch der österreichische Postdatenskandal – sehr viel über das eigene Leben preisgeben, vom Wohnsitz bis zur vermuteten politischen Einstellung. Und dann wird auch klar, wie sehr man mit diesen Daten Menschen diskriminieren und manipulieren kann.

Ein Einweg-Kennzeichen für die Verwaltung

netzpolitik.org: Wie wird das bereichsspezifische Personenkennzeichen erzeugt?

Heidi Scheichenbauer: Es beruht auf der ZMR-Zahl, die im Zentralen Melderegister alle gemeldeten Personen erhalten. Aus ihr wird mit Hilfe eines Verschlüsselungsverfahrens die individuelle Stammzahl abgeleitet. Aus dieser Stammzahl wird dann für die jeweiligen Verwaltungsbereiche einzelne Ableitungen erzeugt.

netzpolitik.org: Erhält jede Behörde automatisch eine bPK für jede:n Bürger:in?

Heidi Scheichenbauer: Nein, nicht automatisch. Teilweise müssen die Behörden dafür zunächst bei der Stammzahlenregisterbehörde einen Antrag stellen, manchmal sogar ganz klassisch per Online-Formular. Bei dem Vorgang müssen Beamt:innen angeben, in welchem Verwaltungsbereich sie tätig sind. Es gibt aktuell rund 30 Tätigkeitsbereiche.

netzpolitik.org: Es gibt also für jede:n Bürger:in je nach Verwaltungsbereich individuelle Einwegskennzahlen. Das klingt recht aufwendig. Hat sich das im Alltag bewährt?

Heidi Scheichenbauer: Auf jeden Fall. Denn die Behörden können so nicht ohne weiteres behördenübergreifende Verarbeitungstätigkeiten vornehmen und damit auch kein Profiling betreiben.

Dafür sorgt auch eine Bereichsabgrenzungsverordnung, die unterschiedliche Verwaltungsbereiche voneinander trennt. Auch dem ging eine politische Diskussion voraus: Was gehört alles zu Steuern und Abgaben, was zu anderen Bereichen.

Auch diese Trennung soll den gläsernen Bürger verhindern. Nicht nur rechtlich, sondern eben auch technisch.

Strikte Trennung innerhalb der Verwaltung

netzpolitik.org: Wie kann eine Behörde denn mit anderen Behörden Daten austauschen?

Heidi Scheichenbauer: Das kann sie auf dem Wege der Amtshilfe tun. Es gibt auch die Möglichkeit, verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen zu beziehen und dann so zu kommunizieren. Aber grundsätzlich ist das gesetzlich sehr strikt getrennt.

Das österreichische E-Government-Gesetz schreibt vor, dass zusammengehörige Lebenssachverhalte in ein und demselben Bereich zusammengefasst werden und dass miteinander unvereinbare Datenverarbeitungen innerhalb desselben Bereichs nicht vorgesehen sind.

netzpolitik.org: In der deutschen Debatte gibt es hingegen das Bestreben, Daten zusammenzuführen, weil die Verwaltung dann angeblich effizienter arbeiten könne. Gibt es eine ähnliche Debatte in Österreich?

Heidi Scheichenbauer: Auf der politischen Ebene haben wir aktuell keine Diskussion dahingehend, dass das bPK-System infrage gestellt wird. Es hat sich gut eingespielt und auch bewährt. In den vergangenen Jahren gab es auch keine politischen Bestrebungen, das System zu verändern. Auch Datenpannen oder Missbrauchsfälle gab es nicht. Zumindest keine, die öffentlich bekannt wurden.

Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es, wie so oft im Leben, nicht. Die Privacy-by-Design-Maßnahmen verhindern hier aber tatsächlich sehr effektiv einen ansonsten prinzipiell möglichen Missbrauch.

netzpolitik.org: In Deutschland gilt die Devise, die Daten in einen großen Pool zu geben und den Behördenzugriff rechtlich zu regulieren. Ist das österreichische Modell aus deiner Sicht sicherer?

Heidi Scheichenbauer: Das ist ohne Zweifel sicherer, weil die meisten Risiken für die betroffenen Personen schon in der technischen Gestaltung signifikant gemindert werden. Es werden nämlich kryptografische Verfahren angewendet, die nicht umkehrbar sind. Von bPKs kann somit nicht mehr auf die Stammzahl zurückgerechnet werden. Das ist mathematisch schlicht nicht möglich.

Und auch organisatorisch ist das Zentrale Melderegister ein Ort, der sehr gut abgesichert ist, wie ich auch aus persönlicher Erfahrung weiß. Ich hatte vor vielen Jahren aus beruflichen Gründen einen Termin bei einem Dienstleister der Stammzahlenregisterbehörde. Damals machte ich die Erfahrung, dass man in das betreffende Gebäude nur sehr schwer hineinkommt.

Digitale Identitäten und künstliche Intelligenz

netzpolitik.org: In Österreich gibt es seit einigen Jahren die ID Austria. Zum Ende dieses Jahres soll in allen EU-Mitgliedstaaten die ID-Wallet starten. Welche Auswirkungen hat das auf die bPK?

Heidi Scheichenbauer: Die ID Austria ist ein digitaler Identitätsnachweis. Ich kann mich damit also gegenüber dem Finanzamt und dem Wohnungsamt ausweisen. Dadurch könnten theoretisch behördenübergreifende Profile erstellt werden. Doch es gibt Schutzmaßnahmen, die das verhindern sollen.

So müssen personenbezogene Daten pseudonymisiert und innerhalb bestimmter Fristen gelöscht werden. Die Daten dürfen außerdem, soweit es notwendig ist, nur von bestimmten Stellen verarbeitet oder übermittelt werden. Und sie unterliegen strengen Zugriffsrechten. Im Gegensatz zu den geplanten ID-Wallets der EU sieht die ID Austria gesetzlich sowohl gegenüber Behörden als auch privaten Einrichtungen einen strengen Akkreditierungsprozess unter anderem zur Sicherstellung der Datenminimierung, also des „minimal data set“ bei jeder Anwendung vor. An dem bestehenden System der bPK rüttelt die ID Austria also nicht.

netzpolitik.org: Der Einsatz von sogenannter Künstlicher Intelligenz wird mit Blick auf Verwaltungsdaten ebenfalls diskutiert. Gerade in der Sozialverwaltung gibt es Bestrebungen, Sprachmodelle mit den dort hinterlegten Daten zu trainieren. Gibt es ähnliche Debatten auch in Österreich?

Heidi Scheichenbauer: Durchaus und meist gilt das Datenschutzrecht dann als böse, weil es derartiges verhindere. Die österreichischen Verwaltungseinrichtungen äußern ihren Unmut vor allem über den Datenschutz, als dass sie nach Lösungen suchen. Dabei könnten sie etwa darüber nachdenken, wie KI-Training mit anonymen Daten möglich wäre. Das ist alles aber auch noch sehr im Fluss.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Gesellschaft für Freiheitsrechte: Klage gegen zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten geht weiter

25. Februar 2026 um 17:39

Beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit sollen die Gesundheitsdaten aller gesetzlich Versicherten zusammenlaufen. Ein Gerichtsverfahren dagegen wird nun fortgesetzt. Dessen Ausgang könnte Pläne von Gesundheitsministerin Nina Warken durchkreuzen.

Zwei Menschen vor blauem Hintergrund
Karl Broich und Nina Warken auf der Pressekonferenz zur Eröffnung des Forschungsdatenzentrums Gesundheit im Oktober 2025. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Drei Jahre lang herrschte Stillstand. Nun geht ein Gerichtsverfahren weiter, das sich gegen die zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten aller gesetzlich Versicherten im Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) richtet.

Die Klage hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gemeinsam mit Constanze Kurz, netzpolitik.org-Redakteurin und Sprecherin des Chaos Computer Club (CCC), sowie einem weiteren anonymen Kläger im Mai 2022 eingereicht. Weil das FDZ aber jahrelang nicht arbeitsfähig war und kein IT-Sicherheitskonzept vorlegen konnte, ruhte das Verfahren seit Februar 2023. Im vergangenem Herbst wurde das FDZ offiziell eröffnet, weshalb die GFF das Verfahren nun nach eigenen Angaben fortsetzt und weitere Schriftsätze eingereicht hat.

Der Ausgang der Klage könnte weitreichende Folgen haben. Denn es geht um die Forschung mit Gesundheitsdaten, eine zentrale Säule der erst vor wenigen Wochen vorgestellten Digitalisierungsstrategie von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Sollte das Gericht zugunsten der Klagenden entscheiden, könnten wichtige Vorhaben ihres Ministeriums ins Wanken geraten.

Kläger:innen fordern effektiven Widerspruch und besseren Schutz

Die Klagenden werden von dem Rechtswissenschaftler Matthias Bäcker vor dem Sozialgericht Berlin und dem Sozialgericht Frankfurt vertreten. Aus ihrer Sicht verstößt die zentrale Sammlung hochsensibler Gesundheitsinformationen beim FDZ zum einen gegen das Grundrecht der Versicherten, selbst über die eigenen Daten zu bestimmen, sowie gegen das Datenschutzrecht der Europäischen Union.

Zum anderen seien die gespeicherten Daten nicht ausreichend geschützt. Für deren Übermittlung werden nur Namen, Geburtstag und -monat der Versicherten entfernt. Ein von der GFF in Auftrag gegebenes Gutachten des Kryptographie-Professors Dominique Schröder kommt zu dem Schluss, dass eine solche Pseudonymisierung die Versicherten nicht ausreichend schützt. Durch den Abgleich mit anderen Datensätzen ließen sich Betroffene ohne großen Aufwand re-identifizieren.

Die GFF fordert daher für alle Versicherten ein „voraussetzungsloses Widerspruchsrecht“, dass ihre eigenen Gesundheitsdaten für Forschung und andere Zwecke weitergenutzt werden. „Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Informationen überhaupt und sind ein lukratives Ziel für Kriminelle“, sagt Jürgen Bering, Jurist bei der GFF. „Forschung darf daher nur unter ausreichenden Schutzmaßnahmen stattfinden.“

Auf dem Weg zu „einem der größten Daten-Hubs“

Gesundheitsministerin Warken sieht das Forschungsdatenzentrum als „Innovationsmotor“ der Gesundheitsforschung. Die Einrichtung ist beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn angesiedelt. Seit 2022 werden dort Gesundheitsdaten zu allen gesetzlich Versicherten in einer zentralen Datenbank zusammengeführt und für die Dauer von bis zu 100 Jahren gespeichert. Forschende müssen sich bei diesem Zentrum registrieren, um mit den Daten arbeiten zu können.

Bislang übermitteln die gesetzlichen Krankenkassen nur die Abrechnungsdaten all ihrer Versicherten an das FDZ. Diese Daten geben Auskunft darüber, welche Leistungen die Versicherungen in Rechnung gestellt bekommen haben und mit welchen Diagnosen diese versehen sind.

Ab dem vierten Quartal dieses Jahres sollen dann nach und nach die Behandlungsdaten aus der elektronischen Patientenakte hinzukommen. BfArM-Chef Karl Broich geht davon aus, dass seine Behörde in zehn Jahren bundesweit „einer der großen Daten-Hubs“ ist.

„Gesundheitsdaten brauchen zwingend angemessene Sicherheitsmaßnahmen“

Sollte die GFF mit ihrer Klage Erfolg haben, könnte dieses Ziel verfehlt werden. Denn bislang ist vorgesehen, dass die ePA-Daten automatisch an das FDZ gehen – sofern Versicherte dem nicht aktiv widersprechen. Dieser Automatismus müsste dann möglicherweise einer aktiven Einwilligung der Versicherten weichen.

Aus Sicht der Klagenden wäre dies zu begrüßen. „Es wird höchste Zeit, dass das Verfahren fortgeführt wird“, sagt Constanze Kurz. „Denn es braucht Klarheit zur Sicherheit und zum Widerspruchsrecht, schon weil inzwischen der Kreis der nutzungsberechtigten Stellen ganz erheblich erweitert wurde.“


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

NGOs fordern: Ex-Meta-Lobbyistin soll nicht EU-Digitalgesetze aufweichen

25. Februar 2026 um 11:45

Mit der finnischen EU-Abgeordneten Aura Salla soll eine ehemalige Meta-Lobbyistin maßgeblich am geplanten digitalen Regulierungsabbau in der EU mitwirken. Nun fordern mehrere Nichtregierungsorganisationen ihre Abberufung als Chef-Verhandlerin des EU-Parlaments.

Aura Salla (MEP)
Vor ihrer Wahl ins EU-Parlament im Sommer 2024 war die finnische EU-Abgeordnete Aura Salla Chef-Lobbyistin von Meta in Brüssel – nun soll sie über die Deregulierung im Digitalbereich mitbestimmen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Martin Bertrand

Die finnische EU-Abgeordnete Aura Salla ist in Brüssel bestens vernetzt. Vor ihrer Zeit im EU-Parlament war die konservative Politikerin dort Chef-Lobbyistin von Meta. Davor hatte Salla diverse Positionen in der EU-Kommission bekleidet, unter anderem war sie im Kabinett des damaligen Vize-Präsidenten Jyrki Katainen tätig.

Von der Politik in die Privatwirtschaft und wieder zurück: Das als „Revolving Door“ bekannte Phänomen sorgt immer wieder für Probleme, da es schnell zu Interessenskonflikten führt. Zumindest auf dem Papier ist die EU dagegen gewappnet: Ein detailliertes Regelwerk soll verhindern, dass Beamt:innen nahtlos von einer Rolle in die nächste schlüpfen und dabei etwa Kontakte und Wissen mitnehmen, das sie im neuen Job eigentlich nicht haben sollten.

Für Aura Salla könnte es deshalb nun eng werden. Eine Reihe zivilgesellschaftlicher Organisationen, darunter Corporate Europe Observatory (CEO), LobbyControl und Transparency International EU fordern in einem heute veröffentlichten offenen Brief an den Industrieausschuss (ITRE) im EU-Parlament, Salla von ihrer Rolle als Berichterstatterin für den sogenannten Digitalen Omnibus abzuberufen.

Unter diesem Begriff verhandelt die EU derzeit ein Gesetzespaket, mit dem die Digitalregulierung überarbeitet und entschlackt werden soll. Ziel sind vereinfachte Regeln, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu verbessern. Kritiker:innen weisen darauf hin, dass mit dem Regulierungsabbau unter anderem das Datenschutzniveau empfindlich abgesenkt würde. Als eine der Berichterstatterinnen – und damit Verhandlungsführerinnen – des EU-Parlaments hätte Aura Salla dabei viel Einfluss auf das fertige Gesetz.

Ehemalige Meta-Lobbyistin mischt kräftig mit

„Die Ernennung einer ehemaligen Big-Tech-Lobbyistin, um Digitalgesetze zu überarbeiten und zu schwächen, wirft schwerwiegende Fragen hinsichtlich unzulässiger Einflussnahme auf den Gesetzgebungsprozess auf“, so die NGOs in ihrem Schreiben. Gerade Meta, zu dem Facebook, Instagram und WhatsApp gehören, steht bekanntlich mit Vorgaben wie jenen zum Datenschutz auf Kriegsfuß. Rund 2,5 Milliarden Euro an Geldbußen wurden dem Datenkonzern wegen wiederholter Vergehen in der EU auferlegt.

„Das Unternehmen hat ein starkes Interesse daran, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch den Digitalen Omnibus zu schwächen, und kann seine engen Verbindungen zu Frau Salla nutzen, um dies zu erreichen“, warnen die NGOs. Tatsächlich habe sich Salla als Abgeordnete bereits mehrfach mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber getroffen, unter anderem bei einem Lobbytreffen im September 2024 und einem weiteren im Januar 2025.

Bereits jetzt lässt sich am Omnibus-Entwurf der Kommission der Einfluss der Wirtschaft ablesen, wie eine gemeinsame Analyse von CEO und LobbyControl im Januar ergeben hatte. Mit Industrieforderungen praktisch deckungsgleiche Vorschläge durchziehen den gesamten Entwurf, der in der Leseart der NGOs einen „beispiellosen Angriff auf digitale Rechte“ darstellt. Zudem lese sich der Vorschlag wie eine Wunschliste ausgerechnet US-amerikanischer Tech-Konzerne, anstatt europäische Unternehmen zu stärken.

Voll auf Deregulierungslinie

Ähnliche Positionen wie die Tech-Konzerne vertritt auch Aura Salla. Die zur konservativen EVP-Fraktion gehörende Politikerin warnte etwa vor einem „Regulierungs-Tsunami“, fürchtet Überregulierung durch Gesetze wie den Digital Services Act und möchte Tech-Konzernen erlauben, Verkehrs- und Metadaten ihrer Nutzer:innen möglichst ungehindert zum Trainieren ihrer KI-Systeme verwenden zu können.

Nach ihrer Bestellung zur Berichterstatterin zeigte Salla auf, in welche Richtung sie den Digitalen Omnibus lenken will: „Jahrelang konzentrierte sich die EU auf die Regulierung ihrer eigenen Unternehmen, während China und die USA in Wachstum und technologische Entwicklung investierten. Das endlose Klicken durch Cookie-Einstellungen und die sich überschneidenden und unklaren Regeln für Unternehmen haben das Internet nicht sicherer gemacht, sondern das Wachstum europäischer Unternehmen gebremst. Europäische Unternehmen müssen endlich Priorität haben“, schrieb sie in einer Pressemitteilung.

Zugleich sieht Salla die EU nicht notwendigerweise in der Verantwortung: „Big Tech sollte in ihren Heimatkontinenten reguliert werden“, sagte sie Ende 2024 dem Magazin Wired. In vielen Fällen wären das die USA, so Salla – ein Land, das traditionell reichlich wenig von Regulierung hält, erst recht unter Präsident Donald Trump und seinen Tech-Oligarchen wie Mark Zuckerberg im Schlepptau. Indes schlägt Salla „Maßnahmen wie Zölle, Datenpreismechanismen oder eine Digitalsteuer für Unternehmen außerhalb der EU“ vor. Diese Ansätze dürften jedoch kaum im Digitalen Omnibus verhandelt werden.

Halb verdeckte Interessenkonflikte

Ein ungünstiges Licht auf Salla werfe zudem ihre Tendenz, „wiederholt potenzielle Interessenkonflikte zu verschleiern“, kritisieren die NGOs. So hatte sie etwa nicht offengelegt, Anteile an Rüstungsbetrieben zu halten, obwohl diese Transparenz EU-Abgeordneten ausdrücklich vorgeschrieben ist. Erst Berichterstattung des Online-Mediums Follow the Money hat sie letztlich gezwungen, ihre Aktien zu verkaufen.

Auch als Omnibus-Berichterstatterin sieht Salla keine Interessenskonflikte. In ihrer offiziellen Erklärung hierzu – eine Pflicht für Berichterstatter:innen – hat sie im Februar die einschlägige Frage verneint. Aus Sicht der NGOs verstößt sie damit gegen die Transparenzregeln, die für Abgeordnete gelten.

Auf Anfrage weist Salla die Vorwürfe zurück. Ab ihrem Eintritt in den Mutterschutz im Februar 2023 habe sie nicht mehr für Meta gearbeitet und seit ihrem endgültigen Abschied im Mai 2023 auch kein Geld bekommen, sagt Salla zu netzpolitik.org:„Selbstverständlich habe ich seit meinem Ausscheiden keine Zahlungen mehr von dem Unternehmen erhalten“. Im Zusammenhang mit der Berichterstatterrolle „habe ich keine laufende berufliche Tätigkeit, keine finanziellen Interessen und keine persönlichen Interessen, die einen Interessenkonflikt darstellen könnten“, sagt Salla.

Als Berichterstatterin wolle sie dem europäischen öffentlichen Interesse dienen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken, so die Abgeordnete. „Ich habe meine Ansichten zur Notwendigkeit der technologischen Souveränität der EU, zur Beseitigung der Abhängigkeit von amerikanischen Technologiekonzernen und zur Förderung europäischer Alternativen stets deutlich zum Ausdruck gebracht“, sagt die Finnin.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Datenschutz-Reform: Mitgliedstaaten gehen auf Abstand zu Plänen der EU-Kommission

24. Februar 2026 um 18:47

Es ist das erste Signal des Rates im Ringen um den sogenannten Datenomnibus: In einem ersten Positionierungsentwurf stellen sich die Mitgliedstaaten gegen mehrere Vorschläge der EU-Kommission, die von Datenschutz-Expert:innen kritisiert worden waren. Wir veröffentlichen den Zwischenstand.

Eine Straße im Sonnenlicht, im Vordergrund Verkehrsschilder auf den "Stop" in rot und "Go" in grün stehen
Stop and Go für unterschiedliche Vorschläge im „Digital Omnibus“ – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Tanya Barrow

Die Europäische Union verhandelt derzeit über den „Digitalen Omnibus“. So wird ein Gesetzespaket genannt, mit dem die EU-Kommission Teile der europäischen Digitalregulierung überarbeiten will – und das möglichst schnell. Während die Kommission selbst lediglich von „technischen Änderungen“ und „Vereinfachung“ spricht, sehen viele andere auch einen Rückbau von Regulierung.

Industrieverbänden geht dieser nicht weit genug, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Datenschützer:innen zu weit.

Während sich bei angestrebten Anpassungen der KI-Verordnung mögliche Kompromisse andeuten, sind vor allem weitreichende Änderungen im Bereich des Datenschutzes umstritten. Nun gibt es einen ersten Positionierungsentwurf des Rates zu diesem sogenannten Datenomnibus, der zentrale Vorschläge der EU-Kommission ablehnt oder abschwächt. Wir veröffentlichen das Dokument, über das erste Medien am Freitag berichteten.

Keine Neudefinition personenbezogener Daten

Eine von der EU-Kommission geplante Änderung der Definition personenbezogener Daten soll laut dem Ratspapier gestrichen werden. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag hätte zur Konsequenz, dass pseudonymisierte Daten unter Umständen nicht mehr von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfasst wären. Das kritisierten unter anderem der Europäische Datenschutzausschuss und der EU-Datenschutzbeauftragte scharf. Sie sehen darin eine Schwächung des Schutzniveaus der DSGVO sehen und fürchten Rechtsunsicherheiten.

Die Mitgliedstaaten kommen anscheinend zu einer ähnlichen Einschätzung. Laut dem Verhandlungsstand des Rates sollen statt einer geänderten Definition lieber Richtlinien des Europäischen Datenschutzausschusses klären, wann pseudonymisierte Daten möglicherweise nicht der DSGVO unterliegen. Wegfallen soll auch eine neue Regel, die der EU-Kommission ermöglicht hätte, per Durchführungsakt Standards zu setzen und so die Deutungshoheit über datenschutzrechtliche Auslegungsfragen zu erlangen.

Auch einen Kommissionsvorschlag, voll-automatisierte Entscheidungen unter bestimmten Umständen zu erlauben, will der Rat streichen. Diese sind nach der DSGVO bislang verboten und sollen es dem Papier zufolge bleiben. Das Papier der Mitgliedstaaten übernimmt jedoch weniger strittige Vorschläge der Kommission, etwa um Meldewege bei IT-Sicherheitsvorfällen zu vereinfachen.

Konkretisieren will der Rat eine sehr breit gefasste Regel, die es Datenverarbeitern ermöglichen würde, Auskunfts- oder Löschanfragen von Betroffenen sehr leicht abzulehnen. Dies soll dem Papier zufolge nur noch dann möglich sein, wenn Betroffene eine große Anzahl identischer oder weitgehend ähnlicher Anfragen einreichen und dies mit der alleinigen Absicht tun, dem Verantwortlichen Schaden zuzufügen.

Wo steht Deutschland?

Das Dokument ist ein erster Vorschlag der zypriotischen Ratspräsidentschaft und beruht auf Beratungen der Mitgliedstaaten in der Arbeitsgruppe Vereinfachung. Bevor der Rat seine Position beschließt, wird der Arbeitsstand in der Gruppe weiter diskutiert und in weiteren Gremien beraten werden, so etwa im ranghöheren Ausschuss der Ständigen Vertreter. Es handelt sich also nur um ein erstes Signal, aber dieses fällt deutlich aus.

Sollte der Digitale Omnibus, der ja eigentlich nur Vereinfachungen vornehmen soll, am Ende ohne größere Reform der DSGVO verabschiedet werden, bedeutet es nicht, dass diese vom Tisch sind. Tatsächlich hatte die Kommission bereits angedeutet, dass ein für später im Jahr geplanter Fitness-Check der Digitalregulierung der Rahmen für eine größere Datenschutzreform sein könnte.

Der Datenomnibus wird nun zunächst weiter im EU-Parlament und im Rat diskutiert. Die nächsten Beratungen der Ratsarbeitsgruppe Vereinfachung finden an diesem Freitag statt. Dort wird das Feedback der Mitgliedstaaten auf den Positionsentwurf besprochen.

Deutschland gehört zu den Ländern, die sich hier gegen den Vorschlag der Ratspräsidentschaft und hinter die Deregulierungspläne der Kommission stellen könnten. Das deutsche Digitalministerium hatte die EU-Kommission im letzten Jahr zu ihren weitreichenden Vorschlägen ermutigt, unter anderem mit einem Positionspapier, das wir veröffentlicht haben. Darin regte Deutschland unter anderem weitreichende Einschränkungen von Betroffenenrechte an.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Tübingen: Boris Palmer will Videoüberwachung durchsetzen

23. Februar 2026 um 15:03

Obwohl sich der Gemeinderat dagegen ausgesprochen hat, setzen Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer und das Regierungspräsidium Videoüberwachung durch. Dafür greifen sie auf eine ungewöhnliche Rechtsgrundlage zurück.

Der Tübinger Hauptbahnhof
Das Areal vor dem Tübinger Hauptbahnhof soll videoüberwacht werden. CC-BY-SA 2.0 Cornelius Kibelka

Laut Polizeigesetz von Baden-Württemberg ist Videoüberwachung des öffentlichen Raums erlaubt, wenn dort besonders viel Kriminalität stattfindet und das auch in Zukunft zu erwarten ist. Boris Palmer, Ex-Grüner und nun parteiloser Oberbürgermeister von Tübingen, wollte auf Basis dieses Gesetzes Kameras im Bereich vor dem Hauptbahnhof errichten lassen.

Doch der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Tobias Keber, stellte sich gegen den Plan. In dem Areal finde gar nicht übermäßig viel Kriminalität statt, zuletzt seien die Zahlen sogar gesunken, argumentierte er. „Bei der Videoüberwachung handelt es sich um eine Maßnahme mit hoher Eingriffsintensität, da großflächig Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern eingeschränkt werden, die hierfür keinen Anlass gegeben haben. Ein solcher Grundrechtseingriff kann ausnahmsweise gerechtfertigt sein“, schrieb er. Die Voraussetzungen für diese Ausnahme seien aber nicht erfüllt.

Auch aus Tübingen selbst gab es Widerstand. Der Verwaltungsausschuss der Stadt beschloss: „Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, keine Kameras zur Videoüberwachung auf dem Europaplatz zu installieren.“ Der Gemeinderat strich dem Projekt die Finanzierung.

Videoüberwachung nach Datenschutzgesetz

Boris Palmer und das Tübinger Regierungspräsidium, das die Überwachungspläne unterstützt, haben daraufhin die Rechtsgrundlage gewechselt, mit der sie die Videoüberwachung rechtfertigen. Nun soll nicht mehr nach Polizeigesetz, sondern nach Landesdatenschutzgesetz überwacht werden. Demnach ist Videoüberwachung erlaubt, um Personen zu schützen, die sich in öffentlichen Einrichtungen oder deren Nähe bewegen, oder um Kulturgüter, Gebäude und Sachen zu sichern.

Anfang Februar wurde die Novelle des Landesdatenschutzgesetzes vom Landtag beschlossen. Tübingen soll nun zum Vorreiter in der Nutzung dieses Gesetzes zur Videoüberwachung werden.

Ob dessen sehr niedrige Eingriffsschwelle reicht, um die massiven Persönlichkeitsrechtsverletzungen aller Passant*innen an diesem belebten Areal zu rechtfertigen, ist fragwürdig. Gerade prüft der Landesdatenschutzbeauftragte das Vorgehen.

Sechs Kameras geplant

Das Regierungspräsidium teilte dem Reutlinger General-Anzeiger (GEA) mit, „dass die Videoüberwachung am Europaplatz in Tübingen mit den im Landesdatenschutzgesetz genannten Zielen begründet werden kann und es der polizeirechtlichen Begründung nicht mehr bedarf“. Die Überwachung werde deshalb nun eingeführt. Die Stadtverwaltung ließ GEA wissen, dass man bereits Angebote für die Installation von sechs Kameras einhole.

Und auch die Tatsache, dass der Gemeinderat die finanziellen Mittel für die Überwachung gesperrt hat, will die Verwaltung unter Boris Palmer umgehen. Sie verkündete gegenüber dem SWR, dass man ja Mittel umschichten könne, bis zu 70.000 Euro könne Palmer auch freihändig investieren. 20.000 Euro sollen die sechs Kameras kosten.

Dabei gab Palmer in einer Stellungnahme gegenüber dem Jugendgemeindebeirat zu, dass es auch andere Möglichkeiten gäbe, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung vor dem Bahnhof zu steigern, die weniger in das Persönlichkeitsrecht eingreifen: Notrufsäulen, verbesserte Beleuchtung, verstärkte Bestreifung.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

❌