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Daten-Skandal: Schufa speichert alte Datensätze über Millionen von Menschen

15. Juli 2026 um 12:28

Als junger Mensch mal pleite gewesen, aber heute finanziell alles okay? Der Schufa ist das offenbar egal, sie berechnet Scores aus historischen Daten – Kunden können die offiziell für Tests nutzen. NDR und SZ haben einen weiteren Datenskandal der Schufa aufgedeckt.

Holzschrank mit mehreren kleinen Schubladen, jede mit einem Griff und einem beschrifteten Etikett
Die Schufa speichert auch historische Daten über Millionen Menschen - Fachleute zweifeln an der Rechtmäßigkeit. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Jan Antonin Kolar

Die Schufa, die größte Wirtschaftsauskunftei des Landes, besitzt neben ihren aktuellen Daten eine Schattendatenbank mit historischen und veralteten Daten über Millionen von Menschen. Das hat eine gemeinsame Recherche von NDR und Süddeutscher Zeitung herausgefunden. Die Schufa bewertet die Kreditwürdigkeit von Menschen, zu ihren Kunden gehören unter anderem Banken, Energieversorger oder Telekommunikationsunternehmen.

Laut der Recherche handelt es sich bei den Daten um „alte Kredite und Kreditkarten, Pfändungen und Privatinsolvenzen, Schulden, die die Betroffenen oft schon vor Jahren beglichen haben“. Es seien Daten, die die Schufa schon längst gelöscht haben müsste, so der Bericht weiter. Die sensiblen Daten könnten großen Schaden anrichten.

Wenn Menschen bei der Schufa anfragen, welche Daten diese über sie gespeichert hat, gibt die Auskunftei diese historischen Informationen nicht an. In der Süddeutschen heißt es: „Auf der offiziellen Datenkopie, die Verbraucher bei der Schufa anfordern können, tauchen diese Informationen nicht auf.“ Laut der Datenschutzgrundverordnung müssen in der Regel alle, die Daten über Menschen bereithalten, diese bei Auskunftsersuchen auch offenlegen.

Die Schufa schreibt mittlerweile auf ihrer Website selbst: „Wir weisen historische Daten auf der Datenkopie nach Art. 15 DSGVO nicht gesondert aus.“ Das erfülle nach Rechtsauffassung der Schufa den Auskunftsanspruch. „Verbraucherinnen und Verbraucher wollen vor allem wissen, wie es aktuell um ihre Bonität steht und welche Daten Einfluss auf Ihren Score haben“, so die Auskunftei.

„Keine Rechtsgrundlage“


Laut der Süddeutschen Zeitung nutzt die Schufa die alten Daten, um ihren Kunden zu zeigen, wie gut der neue Schufa-Score funktioniert. Die Daten werden also zu Werbe- und Demonstrationszwecken genutzt. Dies widerspricht nach gängiger Ansicht von Datenschützer:innen dem Grundsatz der Datensparsamkeit, der in der DSGVO festgelegt ist. Mehrere Daten- und Verbraucherschützer:innen, mit denen NDR und Süddeutsche gesprochen haben, wie Ruth Janal, Expertin für Datenschutz und Professorin an der Universität in Bayreuth, sehen für die Praxis „keine Rechtsgrundlage“. Janal verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Zweckbindung von Datenspeicherungen, die gesetzlich vorgeschrieben ist.

Gegenüber dem NDR sagt Janal: „Eine dauerhafte Speicherung solcher historischen Daten auf Vorrat für unbestimmte zukünftige Zwecke ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht zulässig.“ Zwar könne es zulässig sein, dass alte Daten gespeichert werden, um die Zuverlässigkeit des Scores zu prüfen. „Aber das ließe sich auch mit einem deutlich kleineren Datensatz ermöglichen“, so Janal auf tagesschau.de.

Datenschutzbeauftragter eingeschaltet


Die Schufa hingegen sieht sich im Recht. Gegenüber SZ und NDR sagt sie, dass sie nicht mit einer „historischen Datenbank“ arbeite, sondern „historische Daten zu Datenschutzkontroll‑, Test‑, Entwicklungs- und Rechtsverteidigungszwecken“ speichere. Die Daten seien „archivierte Datensätze“ und die Schufa sei dazu verpflichtet, diese aufzubewahren.

Der Skandal geht noch über die Schattendatenbank hinaus. Laut der Recherche können Kunden der Schufa auch historische Schufa-Scores, also die Kreditwürdigkeit von Menschen zu einem Zeitpunkt in der Vergangenheit, abrufen. Laut der Recherche tun einige Kunden dies auch. Die Bayreuther Professorin Ruth Janal sagt zu dieser Praxis gegenüber der SZ, dass diese Daten „die Vertragspartnerinnen der Schufa schlicht überhaupt nichts angehen“. Die Schufa hingegen hält auch diese Praxis für legal.

Laut der Recherche ist der Hessische Datenschutzbeauftragte seit mehr als einem Jahr mit der Prüfung der Datentests und der Frage nach Auskunft über die alten Daten befasst. Die Prüfung dauert an.

Hinweis 14:40 Uhr: 
Im Teaser konkretisiert, dass aus den historischen Alt-Daten Schufa-Scores errechnet werden, welche die Kunden der Schufa nutzen können.


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Gegenwind für Bundesregierung: Mehr als eine halbe Million Menschen wollen Informationsfreiheit retten

13. Juli 2026 um 16:48

Damit hat Schwarz-Rot offenbar nicht gerechnet: Heftige Kritik am Angriff auf die staatliche Transparenz kommt nicht nur von der Opposition, sondern aus der Koalition selbst. Dazu erreicht eine Petition gegen das Vorhaben bemerkenswerten Zulauf.

Person sitzt an einem Tisch und blättert in einem Ordner mit Dokumenten
Sollte die Bundesregierung die Pläne umsetzen, wird es für Bürger:innen und Presse noch schwieriger an staatliche Dokumente zu kommen. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Anastassia Anufrieva

Der Widerstand gegen die kürzlich im Koalitionsausschuss von Schwarz-Rot verabredete De-Facto-Abschaffung der Informationsfreiheit wächst weiter. Nicht nur haben sich mehr als 120 Organisationen aus der Zivilgesellschaft gegen die Pläne gestellt und zahlreiche Medien für das wichtige Gesetz Partei ergriffen, auch eine Petition von FragDenStaat hat ungewöhnlich viel Zulauf erreicht: Sie hat innerhalb einer guten Woche gerade die Marke von 500.000 Unterzeichner:innen geknackt.

Schon in der letzten Woche war ein Positionspapier aus der SPD-Bundestagsfraktion bekannt geworden, das netzpolitik.org im Volltext veröffentlicht hat. In diesem Papier der AG Inneres, AG Digitales und AG Recht heißt es deutlich: „Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen.“

Gegenüber der eigenen Koalition machen die SPD-Abgeordneten eine klare Ansage: „Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.“

„Völlig überfahren“


Der Tagesspiegel hatte zudem erfahren, dass die SPD-Politiker:innen von dem Vorstoß des Koalitionsausschusses offenbar überrascht wurden. „Wir wurden völlig überfahren“, sagte einer gegenüber dem Medium.

Johannes Schätzl, der für die SPD-Fraktion im Innenausschuss sitzt, sagte dem Medium: „Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses sehen vor, Kernelemente dieses Gesetzes so einzuschränken, dass es einer De-facto-Abschaffung des IFG gleichkäme“. Weiter erklärte der Abgeordnete: „Ich werde einer solchen Gesetzesänderung meine Zustimmung verweigern.“. Auch andere SPD-Abgeordnete haben laut dem Bericht angekündigt, dass die Pläne mit ihnen „nicht zu machen“ seien.

Der Tagesspiegel berichtet zudem von Vermutungen, die Bundesregierung sei vom Ausmaß des Widerstandes überrascht worden. Man munkle im Regierungsviertel, sie habe die Sprengkraft des Themas unterschätzt und wohl gehofft, dass die Sache zwischen all den anderen Großvorhaben untergehe.

Behörden stellen sich gegen Bundesregierung


Kritik an den Plänen kommt auch von den für die Informationsfreiheit zuständigen Behörden. Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) sowie die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten hatten die Pläne mit deutlichen Worten abgelehnt. Letztere bezeichneten die Argumente für die Einschränkung der Transaprenz wie etwa Bürokratieabbau und Sicherheit als Vorwand.

Die BfDI Louisa Specht-Riemenschneider sieht in dem Vorhaben nicht nur „im Ergebnis die Abschaffung“ der Informationsfreiheit, sondern kritisiert auch, dass der Grundgedanke eines grundsätzlich voraussetzungslosen Zugangs zu amtlichen Informationen in sein Gegenteil verkehrt würde. Denn in Zukunft sollen Anfragende ein „berechtigtes Interesse“ an den abgefragten Dokumenten darlegen. Bislang muss der Staat begründen, wenn er Informationen nicht herausgeben will.

Specht-Riemenschneider kritisiert zudem, dass die Pläne in Zukunft eine große Anzahl von Menschen in Deutschland ausschließen würde. Die Koalition plant das Auskunftsrecht auf Deutsche und EU-Bürger:innen zu beschränken. Die BfDI sagt, dies führe zu einer undemokratischen Zwei-Klassen-Informationsfreiheit.

Auch international Befürchtungen


Die Pläne der Bundesregierung lösen nun auch international Befürchtungen aus. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch fordert die Bundesregierung in scharfen Worten auf, die geplante Abschaffung der Informationsfreiheit zu stoppen. Die Pläne würden „grundlegende Menschenrechte gefährden, die für Transparenz und die Beteiligung der Öffentlichkeit in einer rechtsstaatlichen Demokratie unerlässlich sind.“

Der Südwestrundfunk berichtet, dass Deutschland bei der Transparenz schon heute nur auf Platz 127 rangiere – oftmals sogar noch hinter autoritären Staaten. Die Pläne der Bundesregierung würden hier zu einem weiteren Absinken des Standards führen.


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KW 28: Die Woche, in der die Zone geflutet wurde

11. Juli 2026 um 08:15

Die 28. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 19 neue Texte mit insgesamt 139.659 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

– : Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser:innen,

geht es Euch auch so, dass ihr gar nicht mehr wisst, wo ihr anfangen sollt, euch aufzuregen? Bei der Krankschreibung ab dem ersten Tag, der Abschaffung der Informationsfreiheit oder doch der Attacke auf psychotherapeutische Sitzungen? Oder ärgert ihr euch noch mehr über die Kürzung des Elterngeldes um zwei Monate? Oder den Angriff auf den Berliner Volksentscheid und die Möglichkeit, Wohnraum zu vergesellschaften? Oder darüber, dass die Steuerentlastung bei kleinen Einkommen nicht wirklich ankommt – und wieder mal die Überreichen nicht wirklich angetastet werden?

Oder sollte man sich besser über die Hoppla-Hopp-Einführung von Verhaltensscannern im Bundespolizeigesetz empören? Oder über die Ausdehnung sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse? Oder die steuerliche Besserstellung bei Abfindungen von Hochverdienern? Oder wollt ihr protestieren gegen die weitere Kürzung von Sozialleistungen, die mehr Leute in die Obdachlosigkeit bringen wird? Oder doch gegen die geplante Aufweichung des Datenschutzes?

Die Merz-Regierung kündigt gerade während der Fußball-WM und kurz vor der parlamentarischen Sommerpause eine Gesetzesänderung nach der anderen an – und der Bundestag verabschiedet noch auf die Schnelle geänderte Gesetze wie jetzt gerade das Bundespolizeigesetz. Wir kommen gar nicht mehr hinterher. Und das soll so sein.

Dass die Bundesregierung diese ganzen Änderungen im Paket bringt, kommt nicht von ungefähr. Die Strategie heißt „Flood the Zone“. Während der rechtsradikale Steve Bannon den politischen Raum mit „Scheiße“ fluten will, setzt die Bundesregierung auf eine Fülle von Härten gegen die Bevölkerungsmehrheit – während sie die ungerechten Eigentumsverhältnisse, die genau diese Mehrheit von 81 Prozent anprangert, mal wieder nicht antastet. Hier läge der große Hebel, mit dem die grassierende Unzufriedenheit, die den Erfolg der extremen Rechten so befeuert, eigentlich angegangen werden könnte. Aber was weiß ich schon von Sozialpolitik als kleiner Digitaljournalist.

Das Ziel von „Flood the Zone“ ist Überforderung, es kommt so viel, dass wir gar nicht mehr wissen, wo wir anfangen sollen. Und am Ende formiert sich kein Widerstand, sondern Resignation. Das ist das Kalkül hinter solcher Politik.

Wir können als Medium in so einer Situation nur das tun, was wir am Besten können: netzpolitische Themen aufbereiten, immer wieder erklären, Fakten heranschaffen. Wir können die Stimmen der Zivilgesellschaft verstärken, damit valide Kritik in der großmedial-politikfreien Sportberichterstattung im Stile von „Die Regierung hat einen Kompromiss gefunden und packt jetzt endlich was an“ nicht untergeht. Wir werden den Finger in die Wunde legen und Vorhaben analysieren, damit die demokratische Zivilgesellschaft mit guten Argumenten in die „Zone“ gehen kann.

Von Sommerpause und Saure-Gurken-Zeit kann keine Rede sein. Selbst wenn der nächste Timmy mittlerweile in der Ostsee unterwegs ist.

Wir sehen uns – vielleicht dann doch auf der Straße.

Herzliche Grüße

Markus Reuter


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Geheimdienstreform: Zeitenwende für Spione

Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz sollen „echte“ Geheimdienste werden, sagt Innenminister Dobrindt. Jetzt zeigt der Entwurf für die Komplettreform, was das heißt: Zurückhacken, Abschnorcheln, Kameras anzapfen – und das mit weniger öffentlicher Kontrolle als zuvor. Von Anna Biselli, Daniel Leisegang, Markus Reuter –
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Geheimdienstreform: Zeitenwende für Spione

10. Juli 2026 um 16:32

Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz sollen „echte“ Geheimdienste werden, sagt Innenminister Dobrindt. Jetzt zeigt der Entwurf für die Komplettreform, was das heißt: Zurückhacken, Abschnorcheln, Kameras anzapfen – und das mit weniger öffentlicher Kontrolle als zuvor.

dreigeteiltes Bild: Innenminister Dobrindt, Schild des Verfassungsschutzes und BND-Gebäude.
Innenminister Dobrindt will BND und BfV aufrüsten. – BfV - Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / newspix, BND - CC BY 2.0: Alper Çuğun, Dobrindt - CC BY 4.0: European Union

Fast 700 Seiten lang ist der Gesetzentwurf aus dem Innenministerium, der Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst in nie dagewesenem Ausmaß aufrüsten soll. Die Dienste sollen etwa Zurückhacken dürfen und bekommen ein Arsenal neuer Befugnisse zu KI und Biometrie.

Schon vor mehr als einem halben Jahr gab es Berichte zu Arbeiten an dem Gesetz. An einigen Stellen soll es gehakt haben, die Abstimmungen zum Bundesverfassungsschutzgesetz hätten sich verzögert. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) habe unbedingt beide Gesetze gemeinsam durch die Tür bringen wollen.

Nun ist der Referentenentwurf aus dem Innenministerium öffentlich. Es geht nicht nur um Ergänzungen, sondern um eine komplett neue Grundlage für die Arbeit der Dienste. Außerdem sollen mehr als zehn weitere Gesetze geändert werden. Der noch nicht in der Regierung abgestimmte Entwurf enthält zudem neue Regelungen für die Aufsicht der Geheimdienste. Unterm Strich soll die Kontrolle der Behörden schlanker werden – und öffentliche Transparenz noch weiter sinken. Die Übersicht.

Drei übergeordnete Ziele


Die umfassende Reform des Nachrichtendienstrechts, so der Entwurf, verfolge „drei übergeordnete Ziele“: Erstens sollen die Dienste in Anbetracht der „verschärften Bedrohungslage im In- und Ausland“ mehr Befugnisse erhalten. Zweitens solle der Entwurf der Vorrede zufolge die Kontrolle über die Geheimdienste stärken. Und drittens nehme er Anpassungen vor, die das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte.

Ein Urteil aus dem Jahr 2024 beanstandet etwa, wie der BND mit innerdeutscher Kommunikation umgeht. Außerdem erachten die Richter:innen eine hauptamtliche Aufsicht als erforderlich, weil die bisher für die Kontrolle zuständige G‑10-Kommission nicht ausreiche. Um die Mängel zu beheben, hat das Gericht der Bundesregierung eine Frist Ende 2026 gesetzt. Das heißt: Die Zeit für eine Neuregelung drängt.

Laut Medienberichten will die Bundesregierung den Entwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpause abstimmen – dann könnte ab Herbst der Bundestag darüber diskutieren.

Geheimdienste und Polizei nähern sich an


Die geplanten Umbrüche für BND und Verfassungsschutz greifen das Trennungsgebot an, das in Deutschland wegen historischer Lehren bislang eine wichtige Grundlage für Geheimdienst- und Polizeipolitik war. Die verschiedenen Institutionen, so die Konsequenz aus Erfahrungen mit Gestapo und Stasi, sollten getrennte Aufgaben und Befugnisse haben. Während die Geheimdienste vor allem Informationen sammeln sollen, darf die Polizei auch direkt eingreifen.

Mit der Reform will Innenminister Dobrindt, „dass aus dem Nachrichtendienst nun ein echter Geheimdienst wird“, wie er Anfang des Jahres mit Blick auf den Verfassungsschutz sagte. Offenbar versteht er darunter, dass ein Geheimdienst auch eingreifen soll. Das zeigt sich etwa an den geplanten Befugnissen für aktive Eingriffe in IT-Systeme. Verfassungsschutz und BND sollen demnach unter bestimmten Bedingungen zurückhacken dürfen.

Die Trennung zwischen Geheimdiensten und anderen Sicherheitsbehörden verschwimmt auch bei den Möglichkeiten, Daten auszutauschen. Im Entwurf finden sich etwa Passagen, die es dem Verfassungsschutz erlauben, gemeinsam mit anderen deutschen Behörden Daten auszuwerten, auch automatisiert.

Mittel sollen geheim bleiben


Im Vergleich zu den vorigen Gesetzen schafft der neue Entwurf mehr Übersicht. Das aktuelle BND-Gesetz verweist an vielen Stellen auf die Regelungen für den Verfassungsschutz. Das soll sich ändern. Der Entwurf für die beiden neuen Gesetze zählt auch klarer als bisher „nachrichtendienstliche Mittel“ auf, die Verfassungsschutz und BND nutzen dürfen. Dazu gehören beispielsweise verdeckte Ermittler:innen im Internet, die sich in Online-Netzwerke einschleusen, sowie die Überwachung von Wohnräumen und Telekommunikation.

Aber diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Dienste sollen ihre nachrichtendienstlichen Mittel lediglich in einer Dienstvorschrift „abschließend“ benennen. Darin hat die Öffentlichkeit jedoch keinen Einblick, denn Dienstvorschriften der Geheimdienste bleiben wie so vieles geheim. Genau so funktioniert auch das Gesetz für den Militärischen Abschirmdienst (MAD), das im Dezember verabschiedet wurde.

Abschnorcheln bleibt erlaubt


Nach wie vor soll der BND in großem Umfang Daten abschnorcheln. Konkret bedeutet das: Der Auslandsgeheimdienst soll Internetknoten anzapfen dürfen, Kommunikationsdaten ausleiten und die erhobenen personenbezogenen Daten auswerten. Bislang hieß das Fernmeldeaufklärung, der neue Gesetzentwurf bezeichnet das als „strategische Aufklärung“.

Dem Entwurf zufolge soll der Geheimdienst solche Maßnahmen auf das „notwendige Maß“ und auf maximal 15 Prozent des Datenvolumens beschränken, „welches in allen Telekommunikationsnetzen übertragen werden kann“. Eine solche Beschränkung lässt sich aber nur schwer kontrollieren, was das Bundesinnenministerium (BMI) in seiner Begründung selbst einräumt.

Zudem können etwa über den Internetknoten in Frankfurt am Main, den DE-CIX, mehr als 200 Terabit pro Sekunde (Tbit/s) fließen. In den vergangenen 12 Monaten flossen jedoch nur durchschnittlich rund 13 Tbit/s. Darf der BND also 15 Prozent des höchstmöglichen Datenvolumens abschöpfen, entspräche das schlicht dem gesamten Datenverkehr.

Ein solches Ausspähen „reiner Inlandskommunikation“ ist für den Auslandsgeheimdienst grundsätzlich unzulässig. Allerdings lässt sich technisch nicht klar eingrenzen, welche Daten ausschließlich zum Inland gehören. Der BND müsste die Daten dem Entwurf zufolge also filtern – „soweit technisch möglich“. Dass das nicht immer funktioniert, war bereits vor mehr als zehn Jahren klar.

Der Betreiber des DE-CIX sagte damals für seinen Internetknoten, dass selbst wenn „der BND das weltbeste Filtersystem bauen könnte, das 99,9 Prozent [Genauigkeit] erreicht, dann redet man immer noch über mehrere Millionen fehlerhaft getaggter Verbindungen – jeden Tag“.

Das allein führt wohl dazu, dass der Auslandsgeheimdienst zwangsweise auch inländische Telekommunikation überwachen wird. Erlaubt ist ihm das allerdings nur, „wenn im Einzelfall tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Maßnahme erforderlich ist, um Informationen zu zumindest erheblichen Bedrohungen zu erlangen“.

Behörden sollen hacken dürfen


Eine neue Befugnis im Entwurf ist, dass der BND ausdrücklich zurückhacken darf – wenn „eine unmittelbar bevorstehende Gefahr für ein besonders gewichtiges Rechtsgut besteht“. In diesem Fall soll der Auslandsgeheimdienst Daten verändern oder löschen dürfen, Datenströme umleiten oder „den Betrieb informationstechnischer Systeme einschränken oder unterbinden“. Der BND soll also nicht nur Angriffe auf IT-Systeme aufdecken, sondern die Systeme der Angreifenden selbst angreifen dürfen.

Unterstützung soll der BND von „inländischen öffentlichen Stellen“ wie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten. Das BSI soll Software-Schwachstellen und auch sogenannte Zero-Day-Schwachstellen künftig proaktiv an den Geheimdienst weitergeben. Der BND soll diese Sicherheitslücken dann für Cyberangriffe auf andere Systeme ausnutzen dürfen. Zero Day („null Tage“) bedeutet, dass Angreifende eine Schwachstelle bereits verwenden können, während die Anbieter davon nichts wissen. Das heißt, es verbleiben null Tage Zeit, um sie zu schließen.

Auch der Verfassungsschutz soll hacken dürfen. Dabei soll der Dienst Geräte manipulieren dürfen, die Daten umleiten, löschen oder Fehlinformationen verbreiten. Dieses Zurückhacken ist auch unter dem Begriff „Hackback“ bekannt, Fachleute kritisieren die Maßnahmen aus strategischen, rechtlichen und technischen Gründen.

Dienste sollen KI kaufen, nutzen, trainieren


Sowohl Verfassungsschutz als auch BND sollen dem Entwurf zufolge ausdrücklich personenbezogene Daten automatisiert auswerten dürfen. Für den BND ist das etwa im Paragrafen über die „Allgemeine Befugnis zur Weiterverarbeitung“ geregelt. Damit sind auch sogenannte KI-Systeme gemeint. Die dazu gehörige Begründung nennt Anwendungen, „welche für ihre Funktion selbstlernende Systeme verwenden und anpassungsfähig auf einen autonomen Betrieb ausgelegt sind“. Zudem soll der BND mit personenbezogenen Daten auch eigene KI-Anwendungen trainieren dürfen.

Für einige KI-Auswertungen gibt es höhere Hürden, zum Beispiel wenn der Geheimdienst „personenbezogene Vorhersagen oder Empfehlungen“ erstellt oder automatisiert „Verhaltens- und Persönlichkeitsprofile“, um das „individuelle Bedrohungspotenzial“ einer Person einzuschätzen. Diese Ergebnisse gelten dann als „Auswertungsprodukte mit erheblichem Eingriffsgewicht“. Die Hürde: Solche Vorhersagen müssten dazu dienen, eine „zumindest erhebliche Bedrohung“ aufzuklären.

Solche „erheblichen“ Bedrohungen gibt es im Aufgabenbereich des BND jedoch viele. Dazu zählen zum Beispiel organisierte Kriminalität, hybride Einflussnahme, Extremismus und dessen Unterstützung oder auch: „krisenhafte Entwicklungen im Ausland“, die theoretisch eine Auswirkung auf Deutschland haben könnten. Es ist also ein Begriff, der sich breit interpretieren lässt.

Dass automatisierte Anwendungen und KI-Systeme schnell zu Verzerrungen und falschen Ergebnissen führen können, ist dabei offenbar auch dem Innenministerium klar. Der BND dürfe „keine diskriminierenden Algorithmen nutzen oder entwickeln“, heißt es analog zu anderen Gesetzen wie dem hessischen Polizeigesetz. Aber wie soll der BND – oder irgendeine Behörde – so etwas sicherstellen? Es gehört zum Wesen vieler KI-Systeme, dass sich deren Ergebnisse nicht leicht nachvollziehen lassen. Daher soll sich der BND die Ergebnisse stichprobenartig genau anschauen, heißt es im Entwurf, und sicherstellen, dass eine Entscheidung „zur Weiterverarbeitung/Maßnahmenveranlassung auch von einem Menschen aufgrund der vorliegenden Informationen getroffen worden wäre“.

Niedrige Hürden für unsichere US-Software


Eine der Sorgen bei den jüngsten KI-Regelungen für Polizeien war, dass Systeme von US-Anbietern wie Palantir zum Einsatz kommen könnten – Stichwort: digitale Souveränität. Dem will das Innenministerium durch eine Vorzugsregel für eigene und EU-Produkte entgegenwirken. Von privaten oder öffentlichen Stellen aus anderen Staaten dürfe der BND nur Anwendungen kaufen, wenn er selbst oder andere europäische Stellen keine ebenso geeignete Anwendung haben.

Besonders eng, das wird aus der Begründung des Gesetzes deutlich, will man es hier aber nicht sehen. Wenn ein Produkt einmal angeschafft ist, soll es auch „beliebig lange“ genutzt werden dürfen. Und der BND soll auch nicht jedes Mal prüfen müssen, ob es auch eine europäische Lösung gibt. Es reiche, wenn er alle paar Jahre – die Begründung nennt drei bis fünf – schaut, „welche kommerziell verfügbaren Anwendungen für seine Tätigkeit von Relevanz sein könnten und ob es für diese Anwendungen europäische/deutsche Anbieter gibt“. Für den Softwaremarkt ist das eine sehr lange Zeit.

Neben dem BND soll auch der Verfassungsschutz eine KI-Erlaubnis bekommen. Das steht in der Norm über „Qualifizierte Auswertung“. Die Rede ist von einer „automatisierten Anwendung, die durch Verknüpfung neue Erkenntnisse über die Persönlichkeit einer Person oder ihre Beziehungen zu anderen Personen oder zu Objekten gewinnt“.

Gesichter suchen, öffentliche Kameras anzapfen


Neben ausdrücklichen KI-Befugnissen geht es im Gesetzentwurf auch um biometrische Daten. Der Verfassungsschutz soll biometrische Merkmale mit allem abgleichen dürfen, worauf er „zur Erfüllung seiner Aufgaben zugreifen darf“, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen, dass das für seine Aufgaben erforderlich ist. Das heißt, er soll es eigentlich immer machen dürfen, wenn es einen Grund dafür gibt, „also nicht lediglich auf Vorrat ins Blaue“.

In der Begründung zum Entwurf heißt es weiter, dass ein Abgleich mit Daten erfolgen soll, die der Verfassungsschutz selbst gespeichert hat – oder mit für ihn zugänglichen Daten von Verfassungsschutzbehörden der Länder.

Biometrische Echtzeit-Abgleiche soll die Behörde auch nutzen dürfen. Damit soll sie Videoüberwachung live auswerten dürfen und prüfen, ob eine Person im Visier der Behörde an einem bestimmten Ort auftaucht. Für den Zugriff auf entsprechende Kamera soll der Verfassungsschutz Betreiber verpflichten dürfen, Aufnahmen herauszugeben, live auszuleiten oder gleich die Videoüberwachungsanlagen mit zu nutzen – zumindest wenn es um Überwachung von öffentlich zugänglichen Räumen geht. Das heißt, der Verfassungsschutz dürfte in Echtzeit Kameras am Bahnhof oder im Einkaufszentrum anzapfen.

Auch der BND soll biometrische Daten auswerten dürfen. Ein Vergleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet soll ausdrücklich erlaubt sein. Das Verständnis von öffentlicher Zugänglichkeit ist hier allerdings etwas anders gefasst, als man es erwarten könnte. Denn dazu zählen für das BMI „alle Bereiche des Internets, auch solche, die mittels einer vorgelagerten Zugangshürde geschützt sind“. Erst wenn „Schutzmechanismen über rein formale Hürden hinausgehen“ werde dann der Zugriff zum Einsatz eines „nachrichtendienstlichen Mittels“, für das andere Hürden gelten.

Um biometrische Daten abzugleichen, müsste der BND laut Entwurf keine eigenen Mittel nutzen – ein Abgleich dürfte auch über öffentliche oder private Stellen im Ausland erfolgen, wenn er selbst oder andere deutsche oder europäische Stellen das nicht können. Das öffnet die Tore dafür, dass der BND am Ende Anwendungen nutzt, die es nach europäischen Datenschutzrechten nicht geben dürfte. Der Geheimdienst könnte bei außereuropäischen Partnern um Hilfe bitten, für die schwächere Regeln gelten.

Geheimdienst-Kontrolle soll schlanker werden


Für die Kontrolle des Inlands- und Auslandsgeheimdienstes sind bislang unter anderem die G10-Kommission, das Parlamentarische Kontrollgremium und der Unabhängige Kontrollrat (UKRat) zuständig. Die G‑10-Kommission soll dem Entwurf zufolge jedoch wegfallen. Das G‑10-Gesetz regelt derzeit, unter welchen Voraussetzungen in Deutschland die Geheimdienste von Bund und Ländern in das durch Artikel 10 des Grundgesetzes geschützte Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis eingreifen dürfen und wie derartige Eingriffe kontrolliert werden.

Künftig soll mehr Kontrolle im UKRat gebündelt werden, der neue Aufgaben bekommt und das Parlamentarische Kontrollgremium unterstützen soll. Bislang ist der UKRat als oberste Bundesbehörde nur für den Auslandsgeheimdienst BND zuständig. Laut Gesetzentwurf soll er künftig auch den Inlandsgeheimdienst kontrollieren.

Ähnlich wie ein Gericht soll der UKRat besonders eingriffsintensive Einzelmaßnahmen beider Geheimdienste vorab genehmigen. Außerdem soll er die Dienste administrativ kontrollieren, etwa wie sie personenbezogene Daten verarbeiten.

Mehr Befugnisse für den UKRat würden jedoch weniger Befugnisse für die Bundesdatenschutzbeauftragte bedeuten. Eine solche Schwächung der für Geheimdienste mitunter lästigen Behörde hatte die aus dem Amt scheidende Louisa Specht-Riemenschneider bereits befürchtet. Ihr Nachfolger Moritz Hennemann dürfte demnach nur noch weniger sensible Bereiche beaufsichtigen, etwa die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der allgemeinen Verwaltung des BND oder bei Aus- und Fortbildungen.

Noch weniger Transparenz als zuvor


Einige neue Regeln sollen die Informationsfreiheit weiter einschränken. Schon heute sind die Geheimdienste vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen und müssen keine Dokumente an Bürger:innen freigeben – außer es geht um Umweltinformationen.

Künftig sollen für Bürger:innen selbst solche Informationen über die drei Geheimdienste des Bundes tabu sein, die anderen staatlichen Stellen vorliegen. Insbesondere soll das für den Unabhängigen Kontrollrat gelten. In der Begründung des Entwurfs heißt es: „Alle Tätigkeiten der Nachrichtendienste sollen nach dem Willen des Gesetzgebers vom Anspruch auf Informationszugang ausgeschlossen sein.“

Das hätte weitreichende Folgen. Nicht einmal eine Statistik über künftige Agent:innen in Ausbildung soll es noch geben. Eine Ausnahme im Gesetz für Hochschulstatistik soll verhindern, dass feindliche Akteure erfahren, wie viel Spionage-Personal Deutschland in Zukunft haben könnte. Während ihre Macht enorm wächst, sollen Deutschlands Geheimdienste also noch intransparenter werden.


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Smart Glasses: Meta plant offenbar noch invasivere Überwachungsbrille

09. Juli 2026 um 17:21

Während sich Datenschutzbehörden in Europa gerade erst in Stellung bringen gegen die Überwachungsbrillen, entwickelt Meta offenbar schon an einer Brille, die dauerhaft aufzeichnet. Doch es regt sich immer mehr Protest gegen die übergriffige Technologie.

Werbeplakat an einer Bushaltestelle mit der Aufschrift 'The biggest advance in pervert technology since the trenchcoat' und einem Bild von einer Brille mit dem Text 'Hey Meta, start filming' sowie dem Schriftzug 'AI glasses | Meta'
Fake-Werbeplakat an einer Bushaltestelle. – Alle Rechte vorbehalten: Everyone Hates Elon

Meta arbeitet einem Bericht der Financial Times zufolge an einer Überwachungsbrille („smart glasses“), welche permanent Audioaufnahmen und alle paar Sekunden Fotos der Umgebung machen soll. Die Technologie wird euphemistisch „Super Sensing“ genannt, Nutzer:innen sollen dann die Meta-KI zu den Aufzeichnungen ihres Geräts befragen können.

Laut dem Tech-Medium The Verge sollen die Aufnahmen weder den Nutzer:innen noch Meta direkt zugänglich sein, sondern Metadaten aus diesen extrahiert werden und auf die Server des Unternehmens geladen werden.

Meta selbst wollte zwar gegenüber der Financial Times nichts zu „internen Prototypen“ sagen, verwies aber auf ein KI-Forschungsprojekt namens „Aria“, das angeblich Privatsphäre schützende Technologien entwickle. Dem Bericht zufolge verkauft Meta die Entwicklung der permanenten Überwachungsbrille offenbar als datenschutzfreundlich.

Dieser Logik entsprechend plane Meta, dass die Brille die permanenten Aufnahmen auch nicht durch eine Warnleuchte anzeigt, denn diese sei für „aktive Aufnahmeszenarien“ reserviert, heißt es in einem Whitepaper aus dem Jahr 2025, das The Verge verlinkt.

Schon aktuelle Generation ist gefährlich


Die beständige unkontrollierte Weiterentwicklung der Brillen zeigt, dass die existierenden Datenschutz- und Privatsphäre-Bedenken von der Industrie ignoriert werden. Zuletzt war Meta dabei aufgeflogen, in die existierende Brillengeneration Gesichtserkennung einbauen zu wollen. Nachdem WIRED darüber berichtet hatte, nahm der Konzern die Funktion vorerst aus der Programmierung.

Ich sehe was, was du nicht siehst



Doch schon die jetzt verfügbaren Überwachungsbrillen von Meta stehen massiv in der Kritik – und das nicht nur, weil sie für digitale Gewalt und unerlaubte Aufnahmen genutzt werden. Eine umfassende rechtswissenschaftliche Betrachtung stellte schon vor Jahren fest: „Smart Glasses bergen aufgrund fehlender Transparenz der Informationserfassung sowie mangelnder Kontrolle anschließender Informationsverarbeitung eine erhebliche Gefahr der Beeinträchtigung der Privatsphäre und damit rechtlich verbürgter Persönlichkeitsrechte der von ihnen erfassten Personen.“

Dabei gingen die Gefahren „weit über die bisher verwendeten Arten der optischen, akustischen und elektronischen Informationserfassung“ wie bei Videoüberwachung oder Smartphones mit Kameras hinaus. Problematisch ist dabei nicht nur die Tiefe des technischen Eingriffs, sondern auch die absehbare Breite ihrer Anwendung, wenn immer mehr Menschen die Brillen nutzen.

Werbeplakat an einer Bushaltestelle mit der Aufschrift 'The biggest advance in pervert technology since the trenchcoat' und einem Bild von einer Brille mit dem Text 'Hey Meta, start filming' sowie dem Schriftzug 'AI glasses | Meta'
Fake-Werbeplakat an einer Bushaltestelle. – Alle Rechte vorbehalten: Everyone Hates Elon

Proteste gegen die Brillen


Unterdessen gibt es aber auch immer mehr Protest gegen die Überwachungsbrillen. Eine britische Gruppe mit den Namen „Everyone hates Elon“ beispielsweise hängt falsche Werbe-Plakate im Namen von Meta auf. Darauf steht: „Der größte Fortschritt in Technologie für Perverse seit dem Trenchcoat“. Angespielt wird hier auf die Nutzer:innen der Brille, die heimlich Frauen aufnehmen und deren Bilder im Netz verbreiten.

Neben Aktivist:innen und Digital-Rights-Organisationen bringen sich auch die Datenschutzbehörden gegen die Überwachungsbrillen in Stellung.

Die französische Behörde CNIL hat im Mai eine Warnung vor den Brillen ausgesprochen. Sie stellten ein „erhebliches Risiko“ für die Normalisierung von Überwachung dar und könnten „zu einem tiefgreifenden Wandel unserer Gesellschaften führen“.


Auch der Europäische Datenschutzausschuss (EDPD) hat eine Arbeitsgruppe zum Thema eingerichtet. Ein Bericht soll diesen Sommer erscheinen. Nachdem Whistleblower:innen berichtet hatten, dass intime Aufnahmen aus Smart Glasses bei Datenarbeiter:innen landen, haben sich auch Abgeordnete des EU-Parlaments eingeschaltet und fordern Aufklärung.

Der Knackpunkt aus Sicht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Frage, ob die kleine LED an der Brille den Anforderungen eines Hinweises genügt. Denn laut DSGVO darf nur gefilmt werden, wer erkennbar darauf hingewiesen wurde und zugestimmt hat („notice and consent“), egal ob das in der U‑Bahn oder auf einem Konzert geschieht. Verbraucherschützer:innen warnen, eine solche Einwilligung sei im Fall von Smart Glasses realistischerweise gar nicht möglich.


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Staatliche Transparenz: Angriff auf Informationsfreiheit sorgt weiter für heftige Kritik

03. Juli 2026 um 10:44

Die Bundesdatenschutzbeauftragte hält die Pläne der Bundesregierung für „undemokratisch“, Journalisten warnen vor einem Vertrauensverlust. Sie verweisen zudem auf Machenschaften von Koalitionspolitikern, die nur dank des Informationsfreiheitsgesetzes ans Licht kamen.

Berg im Nebel
So transparent wird die Sicht auf den Staat, wenn es nach der Bundesregierung geht. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Federico Bottos

Am gestrigen Donnerstag hatte die schwarz-rote Koalition ihre Pläne aus dem Koalitionsausschuss vorgestellt. Mit dabei: Ein Frontalangriff auf die Informationsfreiheit, den zahlreiche Medien- und Journalistenverbände scharf verurteilen. Vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“ ist da die Rede und davon, dass die Bundesregierung die Informationsfreiheit in die Tonne trete.

Mit ihrem Urteil sind die zivilgesellschaftlichen Organisationen nicht allein. Auch Louisa Specht-Riemenschneider, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) teilt die Kritik. „Einige der vom Koalitionsausschuss genannten Anpassungen hätten eine erhebliche Tragweite, die im Ergebnis einer Abschaffung der seit zwanzig Jahren bestehenden Informationsfreiheit nahekämen“, sagte Specht-Riemenschneider gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Aus ihrer Sicht werde der Grundgedanke eines grundsätzlich voraussetzungslosen Zugangs zu amtlichen Informationen in sein Gegenteil verkehrt. Denn in Zukunft sollen Anfragende ein „berechtigtes Interesse“ an den abgefragten Dokumenten darlegen. Bislang muss der Staat begründen, wenn er Informationen nicht herausgeben will. „Hier sollte daran festgehalten werden, dass der Staat im Einzelfall darlegen muss, dass das öffentliche Interesse der Transparenz entgegensteht“, so Specht-Riemenschneider gegenüber dem RND.

„Undemokratisch“

Specht-Riemenschneider kritisiert zudem, dass die Pläne in Zukunft eine große Anzahl von Menschen in Deutschland ausschließen würde. Die Koalition plant das Auskunftsrecht auf Deutsche und EU-Bürger:innen zu beschränken. Die Bundesdatenschutzbeauftragte sagt, dies führe zu einer undemokratischen Zwei-Klassen-Informationsfreiheit.

Kritik an den Plänen kommt auch von der Linkspartei. Die Digitalpolitikerin Sonja Lemke kritisiert, dass die Koalition die Informationsfreiheit de facto abschaffen will. „Mit den Angriffen auf das Informationsfreiheitsgesetz will die Bundesregierung ihre Hinterzimmerpolitik durchsetzen. Dabei ist Transparenz gegenüber den Bürger*innen in einer Demokratie Pflicht! Denn nur so können Interessenkonflikte und geheime Machenschaften aufgedeckt werden“, so Lemke gegenüber netzpolitik.org.

Sie verweist darauf, dass durch IFG-Anfragen „rechtswidrige Machenschaften“ von Regierungspolitikern aufgedeckt worden seien. „Sei es bei Spahn und seinen Maskendeals oder seiner Villa, Katharina Reiche mit ihrer Wirtschaftskumpanei oder bei Phillip Amthors Werbung für Augustus Intelligence: Diese Personen machen deutlich, warum es eine staatliche Transparenz mit einer klaren Benennung der Verantwortlichen braucht.“

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Auf einen solchen Zusammenhang verweist auch der investigative Journalist Markus Grill auf Bluesky: „Die von der CDU/SPD-Regierung geplante massive Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) wird die Arbeit investigativer Journalisten, und damit die Aufklärung über Missstände bzw. die Kontrolle der Regierung, sehr behindern. Viele Spahn-Enthüllungen z.B. wären ohne IFG unmöglich gewesen.“

Bundesregierung will zentrale demokratische Rechte beschneiden

Yannick Müller von D64 verweist gegenüber netzpolitik.org darauf, dass unter der Ampel-Regierung sogar ein bundesdeutsches Transparenzgesetz geplant war, das die Informationsfreiheit ausbauen sollte. „Die Einschränkung des IFG ergibt sich also nicht aus der Verwaltungspraxis heraus, sondern aus dem politischen Willen gegen mehr Transparenz“, sagt Müller.

Manfred Redelfs aus dem Investigativteam bei Greenpeace spricht von einem „massiven Schlag gegen Transparenz und Beteiligungsrechte“. Er schreibt: „Ausgerechnet in Zeiten, in denen viele Menschen mit den demokratischen Institutionen hadern, versucht die Bundesregierung, zentrale demokratische Rechte zu beschneiden. Vertrauen schafft man aber nicht durch Abschottung und Geheimhaltung, sondern nur durch Transparenz.“

Auf das Vertrauensproblem weist auch Lilli Iliev von Wikimedia Deutschland hin: „Das Vertrauen in Politik und Demokratie ist auf einem Rekordtief. Mit dem Rückbau in Sachen Transparenz wird das Misstrauen weiter zunehmen.“ Sie fordert deswegen: „Wir brauchen mehr Transparenz, nicht weniger – für alle.“


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Informationsfreiheit: Schwarz-Rot plant Frontalangriff auf Journalismus und Transparenz

02. Juli 2026 um 14:52

Die Spitzen von Union und SPD wollen die Informationsfreiheit massiv einschränken. Die Zivilgesellschaft zeigt sich entsetzt und spricht vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz“.

Vier Personen stehen an Rednerpulten vor den Flaggen der Europäischen Union und Deutschlands, drei Männer und eine Frau, die Frau trägt einen roten Blazer
Wollen die Informationsfreiheit schleifen: der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, Bundeskanzler Friedrich Merz, Arbeitsministerin Bärbel Bas und Finanzminister Lars Klingbeil auf der heutigen Pressekonferenz. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Mike Schmidt

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in der heutigen Form erlaubt es allen Menschen, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Medien, Anfragen aller Art nach Dokumenten des Staates zu stellen. Die jeweiligen Behörden und Stellen müssen die vorliegenden Dokumente herausgeben – das macht staatliches Handeln transparent und hat schon so manchen Skandal aufgedeckt. Die Informationsfreiheit gilt als einer der Pfeiler einer freiheitlichen Demokratie, weil sie die Rechenschaftspflicht des Staates regelt.

Doch diese Informationsfreiheit ist der schwarz-roten Koalition offenbar ein Dorn im Auge. Im Koalitionsausschuss hat die Regierung beschlossen, die Informationsfreiheit massiv einzuschränken. Arne Semsrott von FragDenStaat spricht vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“. Zivilgesellschaftliche Organisationen sind entsetzt.

Koalition will IFG faktisch abschaffen

Hinter eher blumigen Worten im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ verstecken sich gleich mehrere Vorhaben.

So sollen Informationsfreiheitsanfragen künftig nur noch mit „berechtigtem Interesse“ möglich sein. Antragsstellende müssen demnach jedes Mal nachweisen, dass sie einen besonderen Anspruch auf Informationen haben. Weil dies viele Anfragen ausschließen würde, wäre das bestehende Recht auf Informationsfreiheit damit praktisch ausgehöhlt. Derzeit muss eine Person, die eine IFG-Anfrage stellt, nicht begründen, warum sie das tut.

Anfragende müssten künftig mit deutlich höheren Kosten rechnen. Bisher sorgt ein Gebührendeckel dafür, dass Anfragen nicht mehr als 500 Euro kosten. Dieser Deckel soll wegfallen und stattdessen die Gebühren „im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip“ angepasst werden. Schon heute versuchen manche Behörden die Anfragen mit Kosten abzuwehren. In Zukunft könnte eine einzelne Anfrage dann mehrere Tausend Euro kosten.

Auch dürften künftig nur noch natürliche Personen Anfragen stellen. Juristischen Personen will die Koalition dieses Recht entziehen. Das sind rechtlich selbstständige Organisationen wie ein eingetragener Verein, eine Stiftung oder ein Unternehmen. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe oder Amnesty International könnten demnach keine Anfragen mehr stellen.

Auch Menschen aus Drittstaaten könnten ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung will prüfen, ob nur noch in Deutschland lebende Deutsche und EU-Bürger:innen Informationen verlangen dürfen. Personen, die eine Anfrage stellen, müssten dann ihre Staatsangehörigkeit nachweisen.

In den veröffentlichten Informationen sollen die Namen aller Behördenmitarbeiter:innen künftig geschwärzt werden. Es wäre dann nicht mehr nachvollziehbar, wer für behördliche Entscheidungen verantwortlich ist. Staatliches Handeln ließe sich so nicht mehr leicht nachvollziehen und Korruption schwieriger aufdecken.

Außerdem sollen Behörden die Freigabe von Informationen verwehren können, indem sie auf „komplexe Bedrohungslagen“ verweisen. Mit einer ähnlichen Begründung schränkte das Berliner Abgeordnetenhaus Ende März das Berliner Informationsfreiheitsgesetz und das Landesdatenschutzgesetz ein.

„Der schwerste Angriff auf staatliche Transparenz“

Wir haben mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen gefragt, was sie von den Plänen der Koalition halten. Sie lehnen diese unisono ab.

Der Journalist und langjährige Transparenzexperte Arne Semsrott von FragDenStaat sagt: „Das ist der schwerste Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik. SPD und Union brechen nicht nur ihren eigenen Koalitionsvertrag, sondern beschädigen Presse- und Informationsfreiheit massiv. Sie wollen die Informationsfreiheit de facto abschaffen.“

Schwarz-Rot will die Informationsfreiheit beschneiden.

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Hendrik Zörner vom Deutschen Journalisten Verband (DJV) ist empört: „Die Regierungskoalition tritt die Informationsfreiheit in die Tonne.“ Das geschehe ausgerechnet in einer Zeit, da transparente Informationen und Fakten unbedingt notwendig seien, um der Flut an Desinformation und faktenfreien Meinungen begegnen zu können. Das bisherige Informationsfreiheitsgesetz sei zwar nicht der große Wurf gewesen, aber man habe damit arbeiten können. „Die Informationsbeschaffung wird künftig schwieriger werden“, so Zörner weiter.

Daniel Drepper, Vorsitzender von Netzwerk Recherche, sagt: „Dieser Vorschlag ist ein Frontalangriff auf den investigativen Journalismus und auf eine zentrale Errungenschaft der Demokratie: Transparenz gegenüber ihren Bürger*innen.“ Wenn diese Pläne umgesetzt würden, sei das Informationsfreiheitsgesetz nicht reformiert, sondern abgeschafft. „Für Journalist*innen bedeutet dieser Angriff auf die Transparenz, dass es deutlich schwieriger wird, die Vorgänge in deutschen Behörden zu durchleuchten.“ Genau diese Art von Beschränkung sei offenbar gewollt: „Die Regierung versucht, die Kontrollfunktion der Medien zu begrenzen, indem bestehende Auskunftsrechte abgeschafft werden.“ Das sei in Zeiten zunehmender Skepsis gegenüber demokratischen Institutionen ein gefährlicher Kurs, so Drepper weiter.

Christian Mihr, Geschäftsführer Politik und Strategie von Reporter ohne Grenzen, sagt: „Es steht auf dem Spiel, ob die Öffentlichkeit in diesem Land in Zukunft noch an verlässliche Informationen kommt.“ Ob Redaktionen, internationale Rechercheverbünde, Exiljournalist*innen oder Organisationen wie Reporter ohne Grenzen – sie alle würden in Zukunft nur erschwert oder gar nicht mehr an staatliche Informationen gelangen, so Mihr. „Gleichzeitig wird der Umfang der Information geringer; durch übertriebene Schwärzungen verschwindet Verantwortlichkeit genau dort, wo öffentliches Interesse am stärksten wiegt.“

„Das ist eine katastrophale Fehlentscheidung“, sagt Anette Dowideit, CORRECTIV-Chefredakteurin. „Gerade in den jetzigen politischen Zeiten – in denen eine Partei erstarkt, die der Verfassungsschutz in Teilen als gesichert rechtsextremistisch einstuft – muss die Demokratie doch wehrfähiger gemacht werden. Stattdessen macht es diese Einschränkung den Journalistinnen und Journalisten deutlich schwerer, das Handeln von Politikern und Behörden kritisch zu begleiten.“

Auch Tom Jennissen von der Digitalen Gesellschaft äußert sich kritisch: „Mit der geplanten massiven Einschränkung der Informationsfreiheit schwächt die Bundesregierung ganz bewusst eine wesentliche Säule einer lebendigen Öffentlichkeit und zeigt ein erschreckend autoritäres Staatsverständnis. Intransparenz und Verantwortungsdiffusion untergraben das Vertrauen in öffentliche Institutionen, statt sie zu stärken.“

Warum das IFG wichtig ist

Doch nicht nur die Zivilgesellschaft sieht die Vorschläge der schwarz-roten Koalition kritisch. Auch Meike Kamp, die Berliner Beauftragte für Informationsfreiheit, sieht die Entwicklungen rund um Transparenzeinschränkungen mit Sorge: „Mehr denn je sollten der Staat und seine Behörden ein Interesse daran haben, dass das eigene Handeln von der Öffentlichkeit überprüft und nachvollzogen werden kann.“ Das schaffe Vertrauen und stärke die Demokratie.

„Mit großer Sorge beobachte ich daher die Tendenzen in Bund und Ländern, die Informationsfreiheit zu beschränken. Wir brauchen mehr Transparenz, nicht weniger. Für den Schutz kritischer Infrastrukturen gibt es schon heute ausreichende Ausnahmeregelungen“, so Kamp gegenüber netzpolitik.org.

Informationsfreiheit ist das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen. Sie ist eines der Grundpfeiler der Wissensgesellschaft. Dieses Recht basiert auch auf Artikel 5 des Grundgesetzes. Dort heißt es:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Das Informationsfreiheitsgesetz gilt in Deutschland seit 2006 auf Bundesebene. Seitdem können Bürger:innen auf Antrag Einsicht in staatliche Verträge, Kommunikationen, Dokumente und Behördenabläufe bekommen.

Diese Option wird eifrig genutzt: Alleine bei FragdenStaat haben mehr als 130.000 Menschen in über 250.000 Anfragen Informationen befreit. Dazu kommen alle Anfragen, die nicht über das Transparenzportal gestellt wurden.

Schwarz-Rot bricht eigenen Koalitionsvertrag

Bereits in ihren Koalitionsverhandlungen hatten Union und SPD darüber diskutiert, das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen, wie ein geleaktes Papier der Arbeitsgruppe für „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, Moderne Justiz“ im März 2025 zeigte. Verhandlungsführer war Philipp Amthor (CDU), der heute Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung ist.

Alles netzpolitisch Relevante

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Amthor war in den Augustus-Intelligence-Skandal verwickelt, der auch dank des Informationsfreiheitsgesetzes aufgedeckt wurde. Interne Unterlagen legten damals offen, wie der CDU-Abgeordnete dem US-Unternehmen Augustus Intelligence Zugang zum Bundeswirtschaftsministerium verschafft hatte.

Amthors Lobbyaktivitäten beherrschten im Sommer 2020 über Wochen die Schlagzeilen. Sie demonstrierten damals auch unzureichende Transparenzpflichten für Abgeordnete: Amthor hatte 2.800 Aktienoptionen mit einem Wert von bis zu 250.000 US-Dollar erhalten. Nach den damaligen Verhaltensregeln des Bundestages waren diese nicht veröffentlichungspflichtig.

Der Aufschrei über die geleakten Pläne der schwarz-roten Koalitionäre, das IFG abzuschaffen, war groß. Union und SPD nahmen daraufhin Abstand von dem Vorhaben. In ihrem Koalitionsvertrag spielte das Thema Transparenz von Politik und Verwaltung nur noch am Rande eine Rolle. Dort heißt es, die Regierung wolle das IFG „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren“.

Das steht noch im Papier

Netzpolitisch relevant sind auch weitere Punkte des Papiers. So will die Koalition gegen den „Missbrauch von Sozialleistungen“ vorgehen und dafür die Vorschläge der Kommission zur Sozialstaatsreform schnellstmöglich umsetzen. Die Kommission will unter anderem den Datenschutz aufweichen und Verfahren weitgehend automatisiert „auch unter Nutzung von Künstlicher Intelligenz“ beschleunigen. Wohlfahrtsverbände befürchten, dass ohnehin benachteiligte Menschengruppen zusätzlich diskriminiert werden. Insbesondere die kommunalen Jobcenter sollen zum Datenaustausch verpflichtet werden. Noch im Juli sollen das Bundesarbeits- und das Bundesinnenministerium einen Aktionsplan vorlegen, der den „Missbrauch von Sozialleistungen“ bekämpfen soll.

Außerdem wollen Union und SPD den nationalen Datenschutz vereinfachen. Dafür will sie „alle vorhandenen Spielräume“ der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) „konsequent“ nutzen. Forschung und Wirtschaft sollen Daten so wohl ungehinderter nutzen können.

In eine ähnliche Richtung geht das Vorhaben, mit Blick auf den „Bürokratierückbau“ die Berichts- und Dokumentationspflichten gegenüber staatlichen Stellen weitmöglichst abzuschaffen.

Berichtspflichten umfassen etwa statistische Meldungen, regelmäßige Berichte an Aufsichtsbehörden oder Auskunftspflichten gegenüber der Verwaltung. Sie sind wichtig, um die Sicherheit von Beschäftigten, die Rechtskontrolle oder den Schutz vulnerabler Gruppen zu prüfen. Die Koalition will hier den Aufwand für Unternehmen senken und ein „Berichtsentlastungsgesetz“ verabschieden. Außerdem sollen für künftige Gesetze eine „Berichtspflichten-Bremse“ einführen. Am Ende sollen nur jene Berichtspflichten bestehen bleiben, deren Notwendigkeit die zuständigen Ministerien explizit begründen. Außerdem soll innerhalb eines Jahres jede vierte Dokumentationspflicht abgeschafft werden, sofern sie nicht durch EU- oder Verfassungsrecht zwingend ist.

Insgesamt 34 Maßnahmen geplant

Die Spitzen von Union und SPD haben sich gestern Abend auf zahlreiche Reformen geeinigt. Die insgesamt 34 Maßnahmen stellten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), Arbeitsministerin Bärbel Baas (SPD) und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) heute Vormittag in einer Pressekonferenz vor.

Zu den wichtigsten Entscheidungen zählte Merz die Rentenreform bis zum Jahresende. Außerdem will die Koalition unter anderem die Reichensteuer erhöhen, „Zukunftsbranchen“ fördern und die Regeln für Krankschreibungen von Beschäftigten verschärfen.

Der Koalitionsausschuss ist ein informelles Gremium der schwarz-roten Bundesregierung. Es trifft die wichtigsten Richtungsentscheidungen und entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Koalition. Dem Ausschuss gehören jeweils drei Personen aller Regierungsparteien an: Von der CDU sind das Bundeskanzler Friedrich Merz, Jens Spahn (Unions-Fraktionsvorsitzender) und Carsten Linnemann (CDU-Generalsekretär); von der CSU Markus Söder, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Alexander Hoffmann (Landesgruppenchef der CSU); von der SPD Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und Matthias Miersch (SPD-Fraktionsvorsitzender).


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Soziale Netzwerke: Warum W Social mehr kalter Kaffee als heißer Scheiß ist

17. Juni 2026 um 17:27

Mit W Social ist ein soziales Netzwerk gestartet, bei dem man sich nur nach Passkontrolle anmelden kann. Das ist keine gute Idee. Überhaupt spricht einiges dagegen, sich bei dem schwedischen Startup einen Account zuzulegen. Ein Kommentar.

Großes W auf einem Turm
Viel Sendungsbewusstsein, wenig dahinter. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Marsha Levina

Mit großem Brimborium startet heute das soziale Netzwerk W Social, das sich selbst seit Monaten großspurig als europäische Alternative zu Twitter darstellt. W Social will besser sein, weil man die Daten in Europa hostet. Außerdem muss man dort für einen Account über 18 Jahre alt sein und mit seinem Personalausweis nachweisen, dass man eine Person ist. So sollen Bots, Spam, Desinformation und Manipulation ausgeschlossen werden, das Versprechen des Anbieters.

Mal abgesehen davon, dass mit diesem Konzept Identifizierungspflichten und Alterskontrollen im Netz Vorschub geleistet wird, ist vollkommen unklar, warum wir ausgerechnet einem profitorientierten schwedischen Start-Up glauben sollen, es besser zu machen als die etablierten Twitter-Alternativen Mastodon, Bluesky oder auch Eurosky.

Geldgeber von W Social sind laut Medienberichten ein schwedisches Medieunternehmen, mit an Bord sind Leute von Spotify und Ericsson, die Geschäftsführerin war früher bei Ebay. W Social kündigt jetzt schon die Einführung für Werbung und Micropayments für Medienartikel hinter Bezahlschranke an.

Es gibt unkommerzielle Alternativen

Im Gegensatz dazu gibt es mit dem Fediverse, zu dem auch Mastodon gehört, seit Jahren unzählige unkommerzielle Alternativen und Projekte. Technisch ähnlicher zu W Social ist Eurosky, das Projekt der nicht-kommerziellen Modal-Stiftung aus den Niederlanden. Es hat vor einigen Tagen auch eine von Bluesky unabhängige App veröffentlicht.

Technisch baut W Social wie Bluesky und Eurosky auf dem AT-Protokoll auf. Das ist ein offenes, föderiertes Protokoll für soziale Anwendungen und Netzwerke. Es ermöglicht eine Interoperabilität zwischen verschiedenen Anwendungen sowie die Möglichkeit, Benutzerkonten umzuziehen.

Alles netzpolitisch Relevante

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W Social profitiert davon, dass schon Millionen Nutzer:innen bei Bluesky dabei sind, mit denen die W‑Social-Nutzer:innen interagieren können. Das ist der große Vorteil föderierter Protokolle. Es ist also schon etwas los, wenn das Projekt startet. Im Gegensatz zu etablierten Gegenspielern Mastodon, Bluesky und Eurosky, die Open Source sind, setzt W Social aber auf geschlossenen Code. Auch das führt nicht gerade zu mehr Glaubwürdigkeit.

Vorschusslorbeeren von ganz oben

Was an dem ganzen Trubel aber wirklich verwundert: Die Europäische Kommission, Ursula von der Leyen, die Europäische Zentralbank und deren Präsidentin Christine Lagarde haben gerade ihren Bluesky-Account nicht irgendwann zu Eurosky umgezogen, sondern zu W Social. Das und vieles mehr hat die Aktivistin Elena Rossini herausgefunden.

Bei soviel Vorschusslorbeeren würde mich ja interessieren, welche Kontakte das schwedische Startup hat spielen lassen, um die sonst in Sachen soziale Netzwerke eher schwerfällige EU-Kommission zu sich zu locken. Geht es der Kommission darum, Identifizierungspflichten zu stärken oder Anwendungsfälle für das EUDI-Wallet zu schaffen? Oder kennt man sich einfach gut und kommerziell ist der Kommission immer lieber als unkommerziell? Oder irgendwas mit digitaler Souveränität, weil das ja immer gut kommt? Es bleibt unklar.

Bekannt ist auf jeden Fall auch, dass W Social auch Rechtsradikalen, sofern sie denn ihren Pass vorzeigen, Raum geben will. Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel sei willkommen, ließ die CEO von W Social den Schweizer „Blick“ wissen. Und Blocklisten wie bei Bluesky werde es nicht geben. Na dann, wohl bekomms!


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Überwachungsbrille von Meta: Ich sehe was, was du nicht siehst

17. Juni 2026 um 12:02

Smart Glasses kommen im Mainstream an. Sie sehen aus wie herkömmliche Brillen und sind eine völlig neue Bedrohung für die Privatsphäre. Was man über die übergriffigen Geräte wissen sollte.

Person mit Sonnenbrille und langen blonden Haaren
Normalisierte Überwachung: Influencerin mit Smart Glasses von Meta bei einer Modenschau. – Alle Rechte vorbehalten: Berzane Nasser ABACA

Die Stadt Potsdam hat Smart Glasses kürzlich in ihren Bädern verboten. Die französische Datenschutzaufsicht warnt vor den Brillen und spricht davon, dass sie Überwachung normalisieren könnten. Und auch in Brüssel erhöht sich der Druck: Europaabgeordnete fordern Aufklärung darüber, wer die mit den Brillen aufgezeichneten Bilder eigentlich zu sehen bekommt.

Smart Glasses sind der neue Technik-Hype und mit den dicken schwarzen Brillen mit der eingebauten Kamera verbreitet sich auch die Kritik an den Gefahren. Influencer filmen damit heimlich Frauen am Strand oder auf der Straße und veröffentlichen das Material im Netz, eine neue Form der digitalen Gewalt.

Zugleich warnen Kritiker*innen vor den tiefgreifenden Veränderungen durch die Brillen. Eine umfassende rechtswissenschaftliche Betrachtung stellte fest: „Smart Glasses bergen aufgrund fehlender Transparenz der Informationserfassung sowie mangelnder Kontrolle anschließender Informationsverarbeitung eine erhebliche Gefahr der Beeinträchtigung der Privatsphäre und damit rechtlich verbürgter Persönlichkeitsrechte der von ihnen erfassten Personen.“

Dabei gingen die Gefahren „weit über die bisher verwendeten Arten der optischen, akustischen und elektronischen Informationserfassung“ wie bei Videoüberwachung oder Smartphones mit Kameras hinaus. Problematisch ist dabei nicht nur die Tiefe des technischen Eingriffs, sondern auch die absehbare Breite ihrer Anwendung, wenn immer mehr Menschen die Brillen nutzen.

Mit den heutigen Möglichkeiten der biometrischen Gesichtserkennung hat sich dieses Problem noch verschärft. Denn auch wenn in den Modellen von Meta bislang keine Funktion zur Gesichtserkennung scharf gestellt ist, hat der Konzern diese schon in Stellung gebracht. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis jede Begegnung mit einer brillentragenden Person die Frage aufwirft: Werde ich gerade identifiziert?

Was macht es mit einer Gesellschaft, wenn man davon ausgehen muss, in jeder Situation unbemerkt gefilmt werden zu können? Sollte das überhaupt erlaubt sein? Und wer könnte die Technologie jetzt noch stoppen?

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu den neuen Überwachungsbrillen:

Was können die Brillen und wie werden sie beworben?

Die Überwachungsbrillen werden als Smart Glasses vermarktet und gehören zu den sogenannte Wearables, sind sind also tragbare, mit Computern ausgestattete Geräte.

Die Datenbrillen können einerseits filmen und damit die Umgebung erkennen und andererseits Informationen im Sichtfeld einblenden. Manche Brillen haben weitere Sensoren sowie Mikrofon und Lautsprecher verbaut. Die Geräte werden meist mit einem weiteren Gerät wie einem Smartphone sowie Apps verknüpft und sind so mit dem Internet und KI-Anwendungen verbunden.

Die Brillen haben im Gegensatz zur klassischen Virtual-Reality-Brille transparente Gläser, die um Informationen ergänzt werden können, und sollen für Anwendungen der Augmented oder Mixed Reality genutzt werden. Darunter versteht man, dass der klassischen menschlichen Sicht eine weitere Ebene der Information hinzugefügt wird, es handelt sich dabei um eine Art Mensch-Maschine-Schnittstelle, ähnlich wie bei Cyborgs.

Denkbare Nutzungen neben dem Fotografieren und Filmen sind Objekt- und Gesichtserkennung, Navigation, Unterhaltung, Kommunikation oder Interaktion mit einem Endgerät.

Erkennt man, wenn mit der Brille gefilmt wird?

Laut Meta: ja. Eine kleine weiße Leuchtdiode am rechten Rand des Rahmens zeigt an, dass jemand seine Umgebung mit der Brille gerade aufzeichnet oder dass die KI-Funktion aktiv ist, mit der sich Nutzer*innen Informationen zu ihrer Umgebung anzeigen lassen können.

Allerdings ist die Leuchte leicht zu manipulieren. Im Netz kursieren zahlreiche Anleitungen, um heimlich mit der Brille filmen zu können. Und auch sonst ist für Umstehende nicht unbedingt zu erkennen, ob die Brille gerade aufnimmt, zum Beispiel bei hellem Sonnenschein oder Gegenlicht.

Für Sprachaufnahmen gibt es gar keinen Hinweis. Laut Meta kann das Mikrofon mindestens im Umkreis von zwei Metern aufnehmen.

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Kann man die Brille mit dem eigenen Instagram-Account verbinden?

Die Brille funktioniert nur in Kombination mit einer Begleit-App auf dem Handy. Diese kann auch mit dem eigenen Instagram- oder Facebook-Account verbunden werden. Danach können Nutzer*innen Aufnahmen aus der Brille etwa direkt in ihren Insta-Stories posten. Technisch sind in der Zukunft alle möglichen App- und Daten-Verknüpfungen der Brillen denkbar, so wie das heute auch mit Smartwatches passiert.

Kann die Brille auch Gesichter erkennen?

In früheren Versionen der Smart Glasses hat Meta nach rechtlichen Abwägungen auf Gesichtserkennung verzichtet. Noch im April sagte Meta, sollte man Gesichtserkennung einführen, würde diese nicht geschehen, ohne zuvor „sehr sorgfältig vorzugehen“.

Anfang Juni deckte das US-Magazin WIRED dann auf, dass Meta die Funktion zur Gesichtserkennung bereits in Position gebracht hat. In den neueren Versionen der App, die Nutzer*innen für den Einsatz der Brille herunterladen müssen, war die Funktion bereits im Code hinterlegt, wenn auch noch nicht offengelegt. Zuvor hatte bereits die New York Times über die Pläne berichtet, die Smart Glasses von Meta mit einer Gesichtserkennung auszustatten.

Das neue Feature heißt NameTag und erkennt Menschen im Gesichtsfeld der Kamerabrille. Ist es aktiv, kann es Träger*innen auf eine erkannte Person hinweisen. Nach der Veröffentlichung von WIRED hat Meta die Funktion in der neuen Version der App wieder aus dem Code entfernt.

Was passiert mit den Daten?

Nach Angaben von Meta werden die Aufnahmen, die mit den Brillen gemacht werden, zunächst nur zwischen der Brille und der zugehörigen App synchronisiert und können von dort aus auf dem Handy gespeichert werden.

Ist die Funktion des „Cloud Processing“ eingeschaltet, werden die Aufnahmen jedoch auch an einen Meta-Server verschickt. Auch Aufnahmen, die mit der Meta-KI analysiert werden, werden dafür auf einen Server übermittelt. Mit dieser Funktion können sich Nutzer*innen zusätzliche Informationen zu Dingen anzeigen lassen, die im Sichtfeld auftauchen, etwa Speisekarten übersetzen lassen oder ein Denkmal erklärt bekommen.

Kann auch die Polizei die Aufnahmen zu Gesicht bekommen?

Alle Daten, die privat gesammelt werden, können unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen wie beispielsweise bei Ermittlungsverfahren auch in die Hände der Polizei gelangen. Die Nutzung solcher Brillen wird zu mehr privater Videoüberwachung des öffentlichen Raumes führen und damit auch potentiell zu mehr Daten für Ermittlungsbehörden. Es ist ein Ausbau privater Überwachung, ähnlich wie Heimüberwachungssysteme wie Amazon Ring.

Bekommen weitere Menschen die Aufnahmen zu Gesicht?

In den Nutzungsbedingungen von Meta steht, dass die Interaktionen mit seinen KI-Assistenten sowohl automatisiert als auch „manuell“ von Menschen überprüft werden könnten. Meta lagert diese Prüfungen an Subunternehmen aus. Die schwedische Zeitung Svenska Dagbladet sprach im Frühjahr mit Mitarbeiter*innen eines solchen Unternehmens in Kenia. Sie berichten, dass sie im Rahmen ihrer Arbeit Aufnahmen sichten müssen, die Menschen nackt, auf der Toilette oder beim Sex zeigten. In den USA läuft deswegen schon eine Sammelklage gegen Meta.

Was tun Datenschutzbehörden in der EU?

Zuständig für den Datenschutz von Meta ist die irische Datenschutzaufsicht DPC, denn dort hat der Konzern seinen EU-Sitz.

Doch auch jenseits von Irland bringen sich Aufsichtsbehörden derzeit in Stellung. Die französische Behörde CNIL hat im Mai eine Warnung vor den Brillen ausgesprochen. Sie stellten ein „erhebliches Risiko“ für die Normalisierung von Überwachung dar und könnten „zu einem tiefgreifenden Wandel unserer Gesellschaften führen“.

Auch der Europäische Datenschutzausschuss (EDPD) hat eine Arbeitsgruppe zum Thema eingerichtet. Ein Bericht soll diesen Sommer erscheinen. Nach den Veröffentlichungen in Schweden haben sich auch Abgeordnete des EU-Parlaments eingeschaltet und fordern Aufklärung.

Der Knackpunkt aus Sicht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Frage, ob die kleine LED an der Brille den Anforderungen eines Hinweises genügt. Denn laut DSGVO darf nur gefilmt werden, wer erkennbar darauf hingewiesen wurde und zustimmt („notice and consent“), egal ob das in der U‑Bahn oder auf einem Konzert geschieht. Verbraucherschützer*innen warnen, eine solche Einwilligung sei im Fall von Smart Glasses realistischerweise gar nicht möglich.

Darf man eine andere Person ohne deren Zustimmung einfach so filmen?

Andere ohne deren Zustimmung auf der Straße einfach zu filmen, ist in Deutschland nicht prinzipiell verboten, kann aber eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen. Das lässt sich zivilrechtlich verfolgen.

Ähnlich ist es mit dem „Recht am eigenen Bild“ laut Kunsturhebergesetz: Aufnahmen, auf denen eine andere Person erkennbar ist, darf man nur veröffentlichen, wenn diese ausdrücklich zustimmt. Ausnahmen gelten für Personen der Zeitgeschichte, auf Großveranstaltungen oder wenn jemand auf einem Landschaftsbild nur im Hintergrund als Beiwerk auftaucht. Ein Livestream mit der Brille in der Innenstadt, bei einer Wanderung oder einem Festival ist immer ein Verstoß gegen das Gesetz, wenn dort Menschen ungefragt ins Netz gestreamt werden. Allerdings können Betroffene nur zivilrechtlich dagegen vorgehen und zum Beispiel auf Unterlassung oder Schadensersatz klagen.

Es gibt also einen Unterschied zwischen dem eigentlichen Filmen und der Veröffentlichung. Allerdings kann auch schon das reine Filmen ein Verstoß sein – gegen die Datenschutzgrundverordnung der EU.

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Diese Deepfakes sollen künftig strafbar sein

Mit dem Handy oder mit einer Überwachungsbrille gefilmt: Wo ist der Unterschied?

Aus rechtlicher Sicht macht es in Deutschland keinen Unterschied, womit gefilmt wird. Entscheidend ist, wo eine Aufnahme entsteht und wie sie weiterverwendet wird.

Aber: Eine Handykamera wird von Umstehenden meist klar als Kamera wahrgenommen. Sie bekommen mit, dass gefilmt wird, und können sich wegducken, ausweichen oder die filmende Person ansprechen. Eine in eine Brille eingebaute Kamera ist für viele nicht zu erkennen. Nutzer*innen können damit filmen und andere sogar identifizieren, ohne dass Menschen in ihrer Umgebung eine Chance hätten, das zu merken oder dem zu widersprechen.

Geht es um den Datenschutz, ist das ein relevanter Unterschied, weil die DSGVO nach der Zustimmung verlangt, bevor andere gefilmt werden dürfen.

Darf man andere nackt in der Sauna oder am FKK-Strand filmen?

Derzeit sind solche heimlichen Voyeursaufnahmen zwar verboten, aber nicht strafbar. Das zeigte ein Fall aus Leipzig. Die dortige Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen einen Mann eingestellt, der zwei Frauen heimlich in der Sauna filmte. Die Begründung: Bei einer Sauna handele es sich nicht um einen vor Blicken besonders geschützten Raum – das wäre aber die Voraussetzung für eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen laut Strafgesetzbuch.

Das Bundesjustizministerium plant, dies zu ändern. Im Entwurf für das neue Gesetz gegen digitale Gewalt ist vorgesehen, das heimliche Filmen als eigenen Tatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Derzeit läuft die Konsultation der Verbände, bevor das Gesetz im Bundestag diskutiert wird.

Was, wenn ich im Bikini am Badesee gefilmt werde?

Betroffene haben im Fall von heimlichen Bikiniaufnahmen noch weniger Handhabe als bei Nacktaufnahmen. Sogenannte „Rizzfluencer“ nutzen das aus. Sie filmen Frauen mit Hilfe von Smart Glasses heimlich am See, in der Kneipe oder auf der Straße und veröffentlichen das Material im Netz für Reichweite.

Betroffene können in so einem Fall nur auf eigene Faust vor Gericht ziehen und wegen Verstoßes gegen das Persönlichkeitsrecht klagen. Doch dieser Privatklageweg ist teuer und anstrengend, kritisieren Fachleute.

Das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt könnte das womöglich ändern. Laut Entwurf soll auch strafbar werden, das Gesäß oder die weibliche Brust „in sexuell bestimmter Weise“ zu filmen. Doch die Formulierung steht in der Kritik, weil sie vage ausfällt. Fachleute fürchten, dass sie Betroffenen nicht helfen wird.

Wie nennt man Menschen, die diese Brillen benutzen?

Es haben sich verschiedene Bezeichnungen für die Nutzer:innen solcher Brillen eingebürgert. Bei dem Versuch von Google in den 2010er-Jahren, eine solche Brille einzuführen, etablierte sich der Name „Glasshole“ – eine Kombination aus dem Produkt „Google Glass“ und „Asshole“ (Arschloch). Der abfällige Name geht darauf zurück, dass Menschen das Produkt als invasiv und die Nutzer:innen es als übergriffig empfanden.

Im Zusammenhang mit Metas Überwachungsbrille ist derzeit von „Pervert Glasses“ die Rede, die Nutzer:innen wurden in Wired als „Meta Creeps“ und weiterhin auch als „Glassholes“ bezeichnet.

Wie viele der Brillen sind schon im Umlauf?

Das Unternehmen EssilorLuxoticca, das die Brillen für Meta herstellt, spricht von mehr als sieben Millionen weltweit verkauften Exemplaren im vergangenen Jahr. In diesem Jahr sollen es zehn Millionen werden. Wie viele davon in Europa verkauft wurden, gibt das Unternehmen nicht bekannt.

Noch dominiert Meta diesen Markt. Doch weitere Tech-Konzerne wie Apple und OpenAI haben bereits eigene Modelle angekündigt.


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Krise der Meinungsfreiheit: Die Beleidigten

12. Juni 2026 um 14:55

Schon wieder geht die Polizei auf einer Demonstration wegen einer angeblichen Beleidigung des Bundeskanzlers gegen einen jungen Menschen vor. Solche Maßnahmen beschränken die Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Eine Analyse.

Schild mit der Aufschrift "Merz an die Front"
Schilder wie dieses gab es auf mehreren Demonstrationen gegen die Wehrpflicht. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Stefan Trappe

8. Mai 2026, in München demonstrieren junge Menschen gegen die Wehrpflicht. Eine 20-jährige Schülerin trägt ein Plakat mit der Aufschrift „Friedrich stirb doch selber an der Ostfront!“. Unter Einsatz von Gewalt und sogar Schlagstöcken bahnen sich Polizist:innen einen Weg zu der Schülerin, um ihre Personalien aufzunehmen. Das Plakat stellt angeblich eine Beleidigung des Bundeskanzlers dar, die Polizei verkündet später, ein Ermittlungsverfahren gegen die Schülerin einzuleiten.

Man muss kein Jurist sein, um zu sehen, dass es sich hier wohl kaum um eine Straftat handelt. Es ist weder eine Beleidigung noch eine gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung noch eine Bedrohung des Kanzlers. Es ist der patzige Spruch: „Geh doch selber an die Front“ – um die Konsequenz ergänzt, was Wehrpflicht und Militärdienst nämlich ultimativ bedeuten können: im Krieg zu sterben.

Wir sehen hier eine zugespitzte, klare und harte Kritik daran, dass die Regierung über das Leben, Schicksal und im Zweifelsfall den Tod von jungen Menschen entscheidet. Es ist eben nicht der mächtigste Mann des Landes, der bei einem Militäreinsatz sterben wird, sondern es sind die jungen Menschen, die er dorthin schickt.

Keine Straftat


Ronen Steinke hat in der Süddeutschen Zeitung (€) den Fall eingehend analysiert. Er schreibt:

Der Kontext ist wichtig. Wie immer bei Äußerungen. Und eine Debatte, die von Krieg und Frieden handelt, also letztlich von Leben und Tod, wird unweigerlich immer einen anderen sprachlichen Klang haben als eine Debatte, die von Kultur- oder Steuerpolitik handelt. Das darf sich – darauf weist das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen immer wieder hin – natürlich nicht nur in der Sprache der Regierenden spiegeln, die etwa von „Kriegstüchtigkeit“ sprechen. Sondern auch in der Sprache der Kritiker dieser Regierung. Auch sie müssen nicht zartere Worte wählen. Man darf die Dinge, die einen umtreiben und besorgt stimmen, schon beim Namen nennen.


Es ist nicht das erste Mal, dass die Polizei gegen Wehrpflicht-Proteste mit Härte vorgeht. Die Berliner Polizei hat im März bei einer Schüler-Demo bei einem 18-jährigen das Plakat „Merz leck Eier“ konfisziert, die Personalien des Jungen aufgenommen und Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der „Gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung“ eingeleitet.

Chilling Effect


Auch wenn die repressive Aktion nach hinten losging und zahlreiche Memes, Wiederholungen, Remixe und Songs auslöste, die millionenfach verbreitet wurden, ist die Message an Protestierende klar: Wir prüfen jedes eurer Plakate und gehen gegen euch öffentlichkeitswirksam und notfalls auch mit Gewalt vor. Passt auf, was ihr tut.

Aus Perspektive von Meinungs- und Versammlungsfreiheit passiert dabei das, was man im englischen „Chilling Effect“ nennt. Solche repressiven Maßnahmen führen in der Regel dazu, dass Menschen davor scheuen, zu sagen, was sie sagen wollen, weil sie Konsequenzen fürchten. Die Maßnahmen haben also beschränkende Auswirkungen auf die Freiheit aller. Im deutschen Sprachgebrauch spricht man auch von Abschreckungseffekten und Einschüchterung.

Moderne Majestätsbeleidigung


Die Fälle der Einschränkung der Meinungsfreiheit auf Demonstrationen reihen sich eine in eine generelle Tendenz zur Verschärfung im Umgang mit Meinungsäußerungen. Sie geschehen vor dem Hintergrund einer Verschlechterung des Debattenklimas und einer Zunahme von  Hass, Hetze und Desinformation, die mit dem Erstarken der rechtsradikalen AfD zusammenhängt.

So wurde der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches im Zuge dieser Entwicklung und unter dem Eindruck der Ermordung des CDU-Politikers Walter Lübcke durch einen AfD-Anhänger im Jahr 2020 verschärft und um den Straftatbestand der Beleidigung erweitert. Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, die sich gegen Personen des politischen Lebens richtet kann damit härter bestraft werden als die Beleidigung oder Verleumdung normaler Bürger:innen.

Gesetze, die bestimmte Personengruppen höherstellen als andere, gibt es auch im Zusammenhang mit tätlichen Angriffen auf Vertreter:innen der Polizei und neuerdings auch von Rettungsdiensten. Derartige Regelungen stehen im Konflikt mit der Idee eines Rechtsstaates, der die Gleichbehandlung aller Menschen ja als einen elementaren Grundsatz hat.

Zurück zu den Beleidigungen: So richtig und wichtig die Absicht gewesen sein mag, beispielsweise Kommunalpolitiker:innen vor den zunehmenden rechtsradikalen Angriffen in Schutz zu nehmen, so falsch hat sich die Sache in der Realität entwickelt. Das Gesetz wird seit der Einführung rege genutzt. Schon im Jahr 2021 waren es 748 Fälle, im Jahr 2023 dann schon 2.598  und im letzten Jahr 4.792 Ermittlungsverfahren.

Das liegt laut Ronen Steinke auch daran, dass die Schwelle, was als Beleidigung gilt, bei den Betroffenen, aber auch Polizei und Justiz in den letzten Jahren offenbar deutlich niedriger geworden ist. Die Fälle harmloser Plakate auf den Demonstrationen, aber ebenso die Verfolgung von „Beleidigungen“ wie „Lügenfritz“ oder „Lackaffe“ zeigen diese Tendenz. Die Sensibilität ist nicht nur auf Friedrich Merz beschränkt: Der Grünen-Politiker Robert Habeck ließ die Bezeichnungen „Vollpfosten“ und „Schwachkopf“ verfolgen, auf „Du bist so 1 Pimmel“ gegen den Hamburger SPD-Innensenator Andy Grote löste eine Hausdurchsuchung aus und auch die rechtsradikale Alice Weidel nutzt den Paragrafen munter.

Merz widerspricht Ermittlungen nicht


Die Einschränkungen der Meinungsfreiheit geschehen nicht nur auf Demonstrationen, sondern, wie Ronen Steinke in seinem Buch und einem Gastartikel bei netzpolitik.org beschrieben hat, auch im Internet. Generell scheint es mittlerweile ein Schieflage zu geben, welche die Meinungsfreiheit über das Mittel der Beleidigung und hier speziell den §188 einschränkt und einschüchernde Effekte hat.

Durch Recherchen verschiedener Medien kam schon im vergangenen Jahr heraus, dass Merz seit 2021 – noch als Oppositionsführer der Union – zahlreiche Strafanträge wegen mutmaßlicher Beleidigungen gegen ihn gestellt hat. In mindestens zwei Fällen führten diese zu Hausdurchsuchungen.

Die Strafanträge sind laut der Recherchen anfangs auf Initiative von Merz entstanden. Seit Merz Kanzler ist, lässt er quasi von Amts wegen ermitteln, indem er den Ermittlungen nicht widerspricht. Die „Welt“ geht davon aus, dass Merz vor seiner Amtszeit als Unions-Chef Hunderte Strafanträge gestellt hat.

Ein netzpolitik.org vorliegendes Dokument der Kanzlei Brockmeier, Faulhaber, Rudolph, die Merz in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter vertreten hat, untermauert diese Schätzungen mit fortlaufenden Fallnummern. Zwischen Mai und Dezember des Jahres 2025 sind laut Informationen des nd etwa 170 Strafanzeigen wegen Beleidigung des Bundeskanzlers gestellt worden.

Machtgefälle ignoriert


Hier läuft ein Instrument, das Politiker:innen vor Hass und Hetze schützen soll, mittlerweile vollkommen aus dem Ruder. Natürlich müssen sich auch Politiker:innen nicht alles gefallen lassen und bei Bedrohungen hört jeder Spaß auf. Dennoch sollte man bei Beleidigungen auch das Machtgefälle, die Privilegien und die Reichweite der Beteiligten berücksichtigen.

Was sind ein einsamer pensionierter Wüterich im stillen Kämmerlein oder ein 18-jähriger Schüler im Vergleich zum Bundeskanzler? Wer hat hier welche Handlungsoptionen? Und kann es nicht sein, dass viele der heutigen Nutzer:innen gar nicht mehr den Unterschied zwischen dem privaten Raum, der Kneipe, dem Gespräch mit Kollegen – und dem Post auf Bluesky oder Facebook an 128 Follower:innen sehen? Ist diese Öffentlichkeit wirklich gleichwertig, mit der, die ein Spitzenpolitiker herstellen kann?

Das alles sind Fragen, die sich diejenigen stellen sollten, die strafrechtlich gegen Beleidigungen vorgehen.

Der Eifer, den Merz bei der Verfolgung von Beleidigungen zeigt, passt jedenfalls gut in eine Zeit der autoritären Verschiebung, in der sich die Bundesregierung von Rechtsradikalen vor sich hertreiben lässt und selbst die Axt an der demokratischen Zivilgesellschaft ansetzt.

Die verlogenen Freunde der Meinungsfreiheit


Ausgerechnet die rechtsradikale AfD versucht sich nun auf das Thema draufzusetzen und sich als Kämpferin für die Meinungsfreiheit zu inszenieren. Sie fordert die Abschaffung des Paragrafen 188 StGB. Dabei ist klar, dass die Partei selbst immer wieder gegen die Meinungs- und Pressefreiheit vorgeht, indem sie beispielsweise mit Hass und Häme gegen Journalist:innen agiert.

Kritische Berichterstattung zur AfD führt bei verschiedenen Medien regelmäßig dazu, auch in E‑Mails und Leserkommentaren hier bei netzpolitik.org, dass Autor:innen beleidigt, eingeschüchtert und mit dem Tod bedroht werden. Ein Eintreten für die Meinungsfreiheit sieht anders aus und wer rechtsradikale Regierungen im Amt sieht, ob nun in den USA, Polen oder Ungarn, der weiß, dass die Meinungs- und Pressefreiheit von diesen als Erstes attackiert wird.

Die AfD-Position ist dabei heuchlerisch. Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel hat selbst hunderte Anzeigen nach dem Paragrafen 188 gestellt, den sie jetzt wieder abschaffen will. Und auch der AfD-Mann Stephan Brandner, der in der gestrigen Bundestagssitzung den Paragrafen heftig kritisierte, ließ mit eben jenem zuletzt einen Rentner verfolgen, der ihn „Schrumpfpimmel“ genannt hatte.


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Urteil wegen Datenschutz-Bußgeld: Deutsche Wohnen kommt mit blauem Auge davon

10. Juni 2026 um 13:28

Statt 14,5 Millionen Euro muss der in Berlin berüchtigte Wohnungskonzern Deutsche Wohnen nur noch eine knappe Million Euro Bußgeld zahlen. Das Gericht bestätigte aber die Datenschutzverstöße des Unternehmens.

Geschweißtes Graffiti eines Fuchses mit zwei gelben Sprechblasen an einem schwarzen Metallzaun zwischen gelben Backsteinmauern, eine Sprechblase trägt den Text 'DEUTSCHE WOHNEN & CO ENTEIGNEN', die andere 'DANKE FÜR DEINE STIMME'
Berliner:innen stimmten für die Vergesellschaftung der Wohnungen des Konzerns "Deutsche Wohnen". Hier Streetart, das an den Entscheid erinnert. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Schöning

Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil zum Bußgeldbescheid der Berliner Datenschutzbeauftragten gegen die Deutsche Wohnen SE bestätigt, dass der Konzern gegen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen hat. Gleichzeitig hat das Gericht aber die Strafe von 14,5 Millionen Euro drastisch auf 900.000 Euro gesenkt.

Die Deutsche Wohnen hatte für die Speicherung personenbezogener Daten von Mieter:innen rechtswidrig ein Archivsystem verwendet, das keine Möglichkeit der Löschung nicht mehr relevanter Daten vorsah. Die gespeicherten Daten enthielten Informationen über zum Teil sehr persönliche Verhältnisse der Betroffenen wie beispielsweise Gehaltsbescheinigungen, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer‑, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge, schreibt die Berliner Datenschutzbeauftragte (BlnBDI) in einer Pressemitteilung.

Gegen diese Verstöße hatte die BlnBDI ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen verhängt, der umstrittene Wohnungskonzern hatte sich dagegen gerichtlich gewehrt. Das Landgericht geht „von einem vorsätzlichen Verstoß des Unternehmens gegen die DSGVO“ aus, so der Vorsitzende der Kammer in der mündlichen Urteilsbegründung. „Neben dem Verstoß gegen die genannten Datenschutzgrundsätze sei in Einzelfällen betreffend ehemalige Mieterinnen und Mieter auch vorsätzlich gegen die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO verstoßen worden“, so das Gericht weiter.

Bußgeld deutlich niedriger angesetzt


Bei der Senkung der Strafe hat das Gericht nach eigenen Angaben auch „gewürdigt, dass die Deutsche Wohnen externe Wirtschaftsprüfer, Berater und IT-Fachleute eingeschaltet habe, um die konzerneigenen IT-Systeme auf die neuen Vorschriften umzustellen“. Die festgestellten Verstöße seien laut Gericht lediglich in der Einführungsphase der DSGVO aufgetreten, und auch die Berliner Datenschutzbehörde habe Schwierigkeiten gehabt, sich an die neue Gesetzeslage anzupassen und den Ist-Zustand gerichtsfest zu dokumentieren. Deshalb sei das Bußgeld wesentlich niedriger anzusetzen als zunächst von der Datenschutzbehörde veranschlagt, so das Gericht weiter.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp sieht sich durch das Urteil in ihrem Kurs bestätigt, Rechtsfragen bei Bedarf gerichtlich zu klären: „Damit wurde das Vorgehen meiner Behörde bestätigt, ein Bußgeld zu verhängen. Im Verfahren sind darüber hinaus wichtige Rechtsfragen geklärt worden, die für die Anwendung des Datenschutzrechts und die Aufsichtspraxis große Relevanz haben. Dies schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.“

Die Deutsche Wohnen ist seit Jahren das Ziel von Kampagnen für bezahlbare Mieten. In einem Volksentscheid stimmten die Berliner:innen mehrheitlich für die Vergesellschaftung der Berliner Wohnungen des Konzerns. Der Berlin Senat verschleppt jedoch die Umsetzung des Bürgervotums seit Jahren.


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Aus für Cosmo Radio: Die ARD macht schon jetzt die Medienpolitik der AfD

04. Juni 2026 um 12:56

Die Abschaffung des mehrsprachigen Cosmo Radio ist eine demokratische Bankrotterklärung. Wir erleben hier eine öffentlich-rechtliche Medienpolitik, die schon heute vor den Rechtsradikalen kuscht und die braune politische Agenda in vorauseilendem Gehorsam umsetzt. Ein Kommentar.

Logo des Senders Cosmo
Soll abgewickelt werden: Der Sender Cosmo. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Panama Pictures

Cosmo Radio ist ein einzigartiger interkulturelle Radiosender des Öffentlichen Rundfunks mit mehrsprachigen Inhalten. Er ist erfrischend anders als die austauschbaren Klangteppiche, die wir sonst zu hören bekommen. Cosmo bringt globale Sounds und unbekannte Künstler:innen. Es gibt DJ-Sets mit Reggaeton und queere Podcasts. Cosmo klingt anders. Und das Wichtigste: Cosmo gibt einer migrantischen Perspektive mehr Raum als jeder andere Sender in diesem Land.

Dieses Radioprogramm ist Ausdruck einer demokratischen Gesellschaft, die offen und selbstbewusst sagt: kurdisch, türkisch, russisch, italienisch, polnisch und arabisch gehören zu uns – genauso wie die deutsche Sprache. Cosmo zeigt, wie unsere Gesellschaft ist und nicht wie die völkischen Gleich- und Angstmacher sie haben wollen.

Ausgerechnet diesen Sender, der in NRW, Bremen und Berlin linear ausgestrahlt wird, hat der WDR im Rahmen der ARD-Sparorgie nun mit knapper Mehrheit abgeschafft. Ausgerechnet jetzt, wo die AfD in Umfragen die stärkste Partei ist. Ausgerechnet jetzt, wo die Bundesregierung schon AfD-Politik macht. Ausgerechnet jetzt, wo Demokratie und plurale Gesellschaft unter Druck stehen wie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik.

Aktuell sind wir an einem Punkt, wo es gilt, Zeichen zu setzen für eine offene, vielfältige Gesellschaft.

Politisch fatal


Die ARD hat genau das Gegenteil getan und verkauft die Abschaffung des Senders obendrauf noch als seine „Weiterentwicklung“. Sie macht damit Medienpolitik, die schon heute vor den Rechtsradikalen kuscht und deren politische Agenda in vorauseilendem Gehorsam umsetzt. Eine Bankrotterklärung. Es ist politisch fatal, den Rechtsradikalen ein schlüsselfertiges Haus hinzustellen – statt ihnen Steine in den Weg zu legen, wo es nur geht. Jede Hürde, welche die Braunen nicht später nehmen müssen, erleichtert ihren Durchmarsch, wenn sie an die Regierung kommen sollten.

Seit letztem Jahr läuft eine Petition gegen die Abwicklung von Cosmo Radio. Mittlerweile haben fast 100.000 Menschen sie unterschrieben, unter ihnen zahlreiche Prominente von Herbert Grönemeyer bis Fatih Akin. Wir sollten den willfährigen Entscheidern im WDR-Rundfunkrat jetzt richtig Druck machen!


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Peinliche Lücke: Hacker bringen Meta-KI dazu, fremde Instagram-Accounts herauszugeben

02. Juni 2026 um 13:16

Der Meta-Konzern hat mit seinem KI-Support eine deftige Sicherheitslücke aufgemacht. Angreifer konnten fremde Instagram-Accounts übernehmen, ohne Zugriff auf die originale Mailadresse des Kontos zu haben.

Smartphone mit dem Schriftzug 'Meta AI' vor unscharfen lila Kreisen im Hintergrund
Intelligent geht anders: Meta AI hat die Sicherheit sträflich vernachlässigt. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / SOPA Images

Einfacher geht’s kaum: Hacker:innen haben den KI-gestützten Support-Chatbot von Meta genutzt, um sich Zugang zu Profilen auf der Plattform Instagram zu verschaffen, berichtet das Online-Medium 404. Betroffen von dem Angriff waren unter anderem das White-House-Profil von Barack Obama und ein Account eines ranghohen Offiziers der US Space Force. Auch ganz normale Nutzer:innen waren von Account-Übernahmen betroffen.

Meta hat die Sicherheitslücke mittlerweile bestätigt und nach eigenen Angaben behoben. Es ist nicht bekannt, wie viele Accounts mit dieser Methode übernommen wurden.

In einem Video, das in sozialen Medien kursierte, wird klar, wie simpel der Angriff funktionierte. Der Angreifer täuschte mit einem VPN vor, aus der Region des Ziel-Accounts zu stammen und nutzte dann die „Passwort vergessen“-Funktion. Danach gab er dem Meta-Chatbot eine neue Mailadresse für den fremden Account und forderte den Bot auf, mit dieser zu kommunizieren. An diese Adresse schickte Meta dann fahrlässigerweise einen Verifikationscode, mit dem der Angreifer den anvisierten Instagram-Account übernehmen konnte.

Zu keinem Zeitpunkt musste der Angreifer Zugriff auf die echte Mailadresse des Accounts haben. Die Nutzung der originalen Mailadresse soll grundlegend vor Accountübernahmen schützen, da sich Angreifer in der Regel Zugriff auf diese Adressen verschaffen müssen. Hilfreich gegen Account-Übernahmen ist auch die Aktivierung einer weiter gehenden 2‑Faktor-Authentifizierung.

Der Vorfall zeigt einmal mehr, dass so genannte Künstliche Intelligenz nicht nur Sicherheitslücken entdecken, sondern selbst grobe Sicherheitslücken eröffnen kann. Meta hatte den „KI Support Assistenten“ weltweit am Anfang dieses Jahres für Facebook und Instagram eingeführt.


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Digitale Medienkompetenz: Eltern und Mitschüler sollen es richten

01. Juni 2026 um 18:02

Die Bildungsministerkonferenz findet Medienkompetenz in Sachen Social Media und Digitalisierung zwar wichtig, doch konkrete Maßnahmen ergreifen will sie nicht. Laut einem Medienbericht führt das zu Verantwortungsdiffusion.

Sechs Holzklötze mit Symbolen, fünf zeigen einen Schüler mit Rucksack und Handy, einer ein durchgestrichenes Handy in Rot.
Die Bildungsminister:innen sehen Medienkompetenz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe - und beschließen keine konkreten Maßnahmen,. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Bihlmayerfotografie

Die Bildungsministerkonferenz wird keine wirklichen und zählbaren Maßnahmen ergreifen, um die Medienkompetenz von Kindern in Sachen Social Media in der Schule zu stärken. Das geht aus einem Bericht des Tagesspiegel Background (€) hervor, dem der Entwurf der „Erklärung der Bildungsministerkonferenz“ vorliegt. Demnach ist eine konsequente Ausweitung der Medienbildung an Schulen darin kein Schwerpunkt.

Laut dem Bericht sehen die Kultusminister vor allem die Eltern für die Medienkompetenz ihrer Kinder verantwortlich. „Die verfassungsrechtlich verankerten Erziehungspflichten und ‑rechte der Eltern stehen in diesem Feld im Vordergrund“, zitiert Background aus dem Bericht. Als Argument führen die Minister:innen an, dass die problematische Mediennutzung ja „überwiegend außerhalb der Schule“ stattfinde.

Zwar würden dem Medienbericht zufolge die Minister:innen postulieren, dass Schulen in Sachen Medienkompetenz einen „entschlossenen Beitrag“ leisten müssten. Gleichwohl gibt es in dem Papier nur eine Stelle, an der die Minister:innen festhalten, dass die Medienbildung an Schulen derzeit nicht ausreiche. Fakt ist laut dem Tagesspiegel, dass es nur in fünf der 16 Bundesländer überhaupt ein Fach Medienbildung gibt und auch der flächendeckende Ausbau von Informatik als Pflichtfach demnach noch Jahre dauern wird.

In der Erklärung der Kultusminister heißt es weiter, dass „schulische Bildungs- und Erziehungsangebote“ weiter ausgebaut werden sollen, doch konkrete Maßnahmen oder Stundenzahlen nennt der Text nicht. Statt konkreter Pläne stellt das Papier eher Projekte hervor, bei denen sich Schüler:innen gegenseitig Medienkompetenz beibringen sollen oder bei denen Initiativen von außen, beispielsweise aus dem Journalismus, in die Schule hineinwirken sollen. Tagesspiegel Background spricht hier deswegen von Verantwortungsdiffusion.


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Attacke auf Messenger: Signal will in Zukunft stärker vor Phishing warnen

08. Mai 2026 um 14:53

Signal reagiert auf die umfangreiche Phishing-Kampagne mit Änderungen in der App. Derweil wird die Dimension der Attacke deutlicher: Schon im Januar waren fast 14.000 Accounts gezielt angeschrieben worden.

Smartphone mit geöffneter Signal-Messenger-App vor einem unscharfen Bildschirm mit dem Signal-Logo
Nach und nach kommen immer mehr Details heraus, wie die Phishing-Kampagne auf Signal funtioniert. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Sven Simon

In einem Interview mit dem Spiegel (€) hat Signal-Chefin Meredith Whittaker angekündigt, dass der Messenger in Zukunft zusätzliche Warnhinweise anzeigen wird, um Phishing besser zu verhindern. Hintergrund der Maßnahme sind die teilweise erfolgreichen Phishing-Versuche gegen Vertreter:innen aus Politik, Militär und Journalismus, der in Deutschland nach Medienberichten zwei Ministerinnen und die Bundestagspräsidentin zum Opfer fielen.

Im Interview sagte Whittaker:

Wenn jemand zum ersten Mal eine Nachricht von einer unbekannten Nummer erhält, werden künftig zusätzliche Warnhinweise angezeigt. Das Annehmen neuer, unbekannter Kontakte wird in Zukunft nicht mehr mit einem einzigen Klick möglich sein und zwingend einen Warnhinweis enthalten. Wir prüfen noch weitere Ideen und werden dazu bald mehr bekannt geben. Und um es noch einmal klar zu sagen: Signal wird Nutzer niemals in einem zweiseitigen Chat kontaktieren, um sie nach ihrer PIN, ihrem Schlüssel oder anderen Informationen zu fragen.

Öffentlich bekannt wurde die Attacke in Deutschland, als netzpolitik.org am 28. Januar darüber berichtete, dass zahlreiche Journalist:innen im Visier stünden. Gut eine Woche nach dem Bericht warnten dann der Verfassungsschutz (BfV) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor der Angriffswelle. Mittlerweile haben die Behörden ein weiteres Update der Warnung samt Handlungsleitfaden veröffentlicht.

Am gestrigen Donnerstag war die Phishing-Kampagne auch Thema im Digital- und im Innenausschuss des Bundestages. In nicht-öffentlicher Sitzung wurde durch Verfassungsschutzchef Sinan Selen und BSI-Chefin Claudia Plattner die Kampagne nachgezeichnet und noch einmal vor Phishing gewarnt. Laut dem Bericht wussten die Behörden erst „im Januar“ über die Angriffe Bescheid. Nach Informationen von netzpolitik.org könnte allerdings ein Ende 2025 vom Phishing betroffener Bundestagsabgeordneter beide Behörden schon früher informiert haben.

Viel spricht für Russland als Urheber des Angriffs

Mittlerweile verdichtet sich, dass Russland hinter der Attacke stecken dürfte. Das niederländische Verteidigungsministerium hatte Anfang März verlautbart, dass Russland hinter der laufenden Phishing-Kampagne gegen hochrangige Personen aus Politik, Militär, Zivilgesellschaft und Journalismus stecken soll. BSI und Verfassungsschutz hatten vor den Attacken gewarnt und diese als „wahrscheinlich staatlich gesteuert“ bezeichnet. Die Bundesregierung schreibt den Angriff bislang nicht offiziell einem Land zu, ließ aber über Regierungskreise verbreiten, dass Russland dahinter stecke.

In einer Mitteilung auf der Webseite des niederländischen Verteidigungsministeriums sprechen sowohl der militärische Geheimdienst MIVD als auch der zivile Geheimdienst AIVD von „russischen Staatshackern“, die hinter dem Angriff auf Signal und WhatsApp stecken würden. Auch netzpolitik.org hat Hinweise, welche die Theorie einer russischen Urheberschaft des Angriffs untermauern.

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Mehr als 13.700 Telefonnummern

Das Medienhaus Correctiv hatte zudem den Angriff auf den früheren Vizepräsidenten des Bundesnachrichtendienstes, Arndt Freytag von Loringhoven, ausgewertet und ist dabei auch auf digitale Spuren gestoßen, die nach Russland führen.

Weiteren Spuren nachgegangen sind auch die IT-Sicherheitsexperten des Security Labs von Amnesty International, die sich schon frühzeitig mit der Kampagne befasst haben. Sie haben einem Bericht des Spiegels (€) zufolge ein Angriffswerkzeug gefunden. Wie Donncha Ó Cearbhaill, der Leiter des Amnesty-Labs dem Medium mitteilte, soll es sich um ein in russischer Sprache programmiertes Werkzeug namens ApocalypseZ handeln.

Die Untersuchung konnte erstmals auch eine Zahl der angegriffenen Signal-Accounts offenlegen. In der Datenbank der Angreifer konnten die Amnesty-Expert:innen Mobilfunknummern potenzieller Opfer sehen. „Im Januar waren es mehr als 13.700“, sagte Ó Cearbhaill gegenüber dem Spiegel. In den Screenshots des Schadprogramms konnten die Forscher:innen zudem sehen, dass viele der Phishing-Nachrichten über polnische und niederländische Nummern verschickt wurden.

Laut dem Spiegel-Bericht bestätigt sich nun auch die Annahme, die Donncha Ó Cearbhaill schon im Januar gegenüber netzpolitik.org geäußert hatte: Die Angreifer lesen die Kontakte derjenigen aus, die auf das Phishing hereinfallen – und versenden dann neue Nachrichten. Ziel ist die Übernahme der Accounts samt Einblicken in Netzwerke und zukünftige Inhalte der Kommunikation.


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Anlasslose Massenüberwachung: Datenschutzbeauftragte kritisieren Chatkontrolle

06. Mai 2026 um 14:32

Die Bundesdatenschutzbeauftragte warnt weiterhin vor der Chatkontrolle. Eine „anlasslose Massenüberwachung“ aller Bürger:innen „wäre in einem Rechtstaat beispiellos“. Auch die Datenschutzkonferenz fordert die EU-Gesetzgeber auf, die Chatkontrolle „endgültig abzusagen“.

Person mit blondem schulterlangem Haar, die mit der rechten Hand an die rechte Gesichtshälfte fasst, trägt dunkle Kleidung vor blauem Hintergrund.
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, bei der Vorstellung des Jahresberichts. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / BREUEL-BILD

Die Bundesdatenschutzbeauftragte hofft, dass „die anlasslose und massenhafte Chatkontrolle hoffentlich endgültig vom Tisch“ ist. Das schreibt Louisa Specht-Riemenschneider in ihrem heute veröffentlichten Jahresbericht. Sie und andere Datenschutzaufsichtsbehörden kritisieren das Brechen von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und das verpflichtende Scannen von Nachrichten, das sogenannte Client-Side-Scanning.

Specht-Riemenschneider weiter: „Eine Chatkontrolle – also anlasslose Massenüberwachung gleichsam aller Bürgerinnen und Bürger – wäre in einem Rechtstaat beispiellos und schießt deutlich über das legitime Ziel (Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche) hinaus.“

Trotz leichter Verbesserungen in der Rats-Position gäbe es weitere kritische Punkte bei dem EU-Gesetzesvorhaben. Neben der eigentlichen Chatkontrolle hat die Bundesdatenschutzbeauftragte hier unter anderem „pauschal verpflichtende Altersprüfungen in App-Stores“ im Auge, diese seien auszuschließen. „Solche Methoden können nur konkret risikoangemessen und datenminimiert eingesetzt werden, was einer pauschalen Vorschaltung entgegensteht“, heißt es weiter.

Datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage fehlt


Auch eine freiwillige Chatkontrolle sieht Specht-Riemenschneider kritisch: „Für das von der CSA-Verordnung vorgesehene freiwillige CSAM-Scannen als Ausnahme vom Grundsatz der Vertraulichkeit der Kommunikation fehlt es an einer datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage. Eine solche ist bisher nicht in den Vorschlägen enthalten, aber aus meiner Sicht zwingend erforderlich.“ CSAM ist ein Sammelbegriff für Darstellungen und Inhalte sexualisierter Gewalt gegen Kinder.

Zudem würden durch die Einrichtung eines EU-Zentrums und Berichtspflichten an dieses Anreize für Diensteanbieter geschaffen, Chatkontrollen als faktisch verpflichtend anzusehen und durchzuführen. Dies könnte laut Specht-Riemenschneider dazu beitragen, dass Diensteanbieter ohne Rechtspflicht eingriffsintensivere Technologien entwickeln und verwenden. Ihre bisherige Kritik an diesen Technologien, wie zum Beispiel Client-Side-Scanning und Brechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, bleibe bestehen.

Specht-Riemenschneider warnt davor, dass derart intensive Eingriffe auf freiwilliger Basis „besonders kritisch“ seien. Nicht zuletzt bestünde das Risiko von doppelten Meldestrukturen, die eine effektive Strafverfolgung behindern könnten.

Anlasslose Chatkontrolle endgültig aufgeben


Bereits gestern hatte sich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zum Thema zu Wort gemeldet. Die Datenschützer appellierten in einer Entschließung an die Gesetzgebungsorgane der Europäischen Union sowie an die Bundesregierung, Pläne für eine anlasslose Chatkontrolle endgültig aufzugeben. Anlass dafür sei die voraussichtlich am 11. Mai beginnende vierten Verhandlungsrunde (Trilog) über die geplante EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

In ihrer jüngsten Entschließung wiesen die Datenschützer:innen zum wiederholten Male darauf hin, dass die anlasslose Chatkontrolle, also die flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation auf Messenger-Diensten, das Brechen der Ende-zu-Ende Verschlüsselung und auch die Umgehungen einer solchen durch Client-Side Scanning unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe seien und Millionen Europäerinnen und Europäer unter Generalverdacht stellen würden.


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Neue Welle: SPD, Linke und Grüne verlassen Musks Plattform X

04. Mai 2026 um 16:25

Nach langer Diskussion kehren SPD, Linke und Grüne der Plattform X gemeinsam den Rücken. Sie begründen diesen Schritt mit Chaos und Desinformation auf Elon Musks Netzwerk. Viele der Accounts machen bei Bluesky weiter.

Wand mit verschiedenen aufgeklebten Postern und Graffiti. Im Vordergrund links ist ein Schwarz-Weiß-Porträt von Elon Musk in Militäruniform mit einem Grinsen zu sehen. Daneben rechts befindet sich ein weiteres Poster mit der Überschrift "THE TURD REICH", darunter sind mehrere Porträts von Männern in ähnlichen Uniformen abgebildet, unter anderem Trump und JD Vance.
Kritik an Elon Musks rechten Umtrieben an einer Hauswand in Großbritannien. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / SOPA Images

In einer konzertierten Aktion empfehlen die Parteien SPD, Linke und Grüne ihren Mitgliedern den Ausstieg bei der Plattform X und ziehen selbst die Konsequenz, indem sie ihre Accounts still legen, privat stellen oder deaktivieren. Über die Aktion der Parteien berichtete zuerst Table.Media.

In der wortgleichen Begründung, die unter anderem von den drei Bundestagsfraktionen sowie zahlreichen Parteigliederungen und Politiker:innen unter dem Hashtag #WirVerlassenX verbreitet wurde, heißt es:

X ist in den letzten Jahren im Chaos versunken. Politische Debatten leben vom Austausch, der Menschen erreicht & informiert. X hingegen fördert zunehmend Desinformation. Deswegen nutzen wir diesen Account nicht mehr.


Im Januar hatten die Bundestagsfraktionen von Linken und Grünen noch gesagt, dass sie über die Zukunft auf der Plattform diskutieren würden. Diese Diskussion hat nun offenbar ein Ende gefunden. In den Tweets verweisen die Accounts vor allem auf die Plattform Bluesky, wo sie weiterhin erreichbar sein werden. Gleichzeitig siedelten heute mehrere Stiftungen, unter anderem die Zeit-Stiftung, zu Mastodon über.

Weitere Abwanderungswelle


Seit der Multi-Milliardär Elon Musk im Jahr 2022 das damalige Twitter gekauft hatte und in der Folge zunehmend zu einer rechtsradikalen Propagandaplattform umbaut, haben in Wellen immer mehr Prominente, Sportvereine, Verbände, Medien, Behörden, Politiker:innen und Nutzer:innen der Plattform den Rücken gekehrt.

Einige wechselten schon direkt bei Musks Übernahme vor allem zu Mastodon, weitere Wellen folgten. Davon profitierten vorrangig Meta-Tochter Threads und Bluesky. In einer dieser Wellen stiegen nach anfänglichem Zögern auch erste Medien wie Correctiv oder netzpolitik.org bei X aus. Seit der von Donald Trump gewonnenen und von Musk unterstützten Wahl gingen auch große Medienhäuser wie der Guardian und zahlreiche Prominente, zuletzt auch in Deutschland. Eine weitere Abwanderungswelle löste nun offenbar auch die Verbreitung von Deepfakes bei X durch den Chatbot Grok aus.

Entgegen dem Triumphgeheul von rechten Accounts auf der Plattform über den Ausstieg der drei Parteien, ist eine Abwanderung von weiten Teilen der Parteipolitik für X nicht ungefährlich. Aufgrund der asymmetrischen Netzwerk-Struktur könnte die Aktion weitere Menschen zur Abwanderung bewegen, der Plattform drohen dadurch Relevanzverluste. Doch dafür braucht es vermutlich noch weitere, die X verlassen.

Ministerien und viele Medien weiter auf X


Weiterhin auf X verbleiben zahlreiche Bundesministerien und Behörden. Sie begründen dies mit ihrem Informationsauftrag und der Reichweite, die das soziale Netzwerk angeblich biete. Untersuchungen zeigen, dass dies nur sehr bedingt zutrifft. Denn sonderlich erfolgreich sind die Behörden auf der Plattform nicht, wie eine Reichweitenanalyse des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie im März zeigte. Die Beiträge der Behörden und Ministerien werden in Summe kaum angesehen, kommentiert oder weiterverbreitet. Wenn es Interaktionen gibt, dann fallen diese selten konstruktiv aus. Stattdessen hetzen etwa unter Posts des Innenministeriums mal mutmaßliche, mal offen rechtsradikale Accounts gegen Geflüchtete oder verbreiten rassistische Kriminalitätserzählungen.

Ähnlich sieht die Situation bei den auf X verbliebenen Medien aus. Große Nachrichtensendungen wie die Tagesschau und ZDFheute, aber auch Online-Medien wie Tagesspiegel, Die Zeit und Spiegel sowie Fachmedien wie Legal Tribune Online betreiben weiterhin Accounts auf Elon Musks Plattform und posten dort aktuelle Inhalte. Sie alle wissen um die Probleme auf der Plattform. Doch sie begründen ihre Aktivität damit, dass sie ihren Qualitätsjournalismus gegen die Desinformation auf X setzen und das Publikum dort abholen wollen, wo es sich aufhält. Eine Analyse von netzpolitik.org hat im Februar gezeigt, dass die Medien weder viele Views noch positive Interaktionen auf X bekommen, sondern sich in einem permanenten Shitstorm befinden.


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FAQ: Das Überwachungspaket der Bundesregierung

04. Mai 2026 um 15:52

Die schwarz-rote Koalition will ein Gesetzespaket verabschieden, das ein neues Zeitalter der Überwachung einläutet. Was steckt da konkret alles drin? Wir haben es durchgesehen, damit ihr es nicht tun müsst.

Zwei Menschen in schwarzen Anzügen schauen sich in die Augen
Bundesinnenminister Dobrindt (links) und Vizekanzler Klingbeil: Große Einigkeit in der Großen Koalition, dass Polizeibehörden weitere Ermittlungsbefugnisse brauchen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Eigentlich war es ja eine Idee der Ampel-Regierung, der deutschen Polizei die Suche nach Gesichtern im Internet zu erlauben sowie Software einzusetzen, die so viele Daten wie möglich zusammenführt und auswertet. Beides sind Überwachungstechnologien, die auf sogenannter Künstlicher Intelligenz basieren. Auf Bundesebene gibt es derartiges noch nicht, die Ampel hatte es nicht mehr durchgekriegt. Zugleich haben inzwischen zahlreiche Bundesländer ihren Polizeien Gesichtersuchmaschinen und die Datenanalysen genehmigt.

Nun zieht die inzwischen schwarz-rot geführte Bundesregierung nach: Sie will der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt (BKA) beide Instrumente in die Hand geben. Das zugehörige Gesetzespaket hat sie Ende April im Kabinett verabschiedet. Daten, die nötig sind, um die Überwachungstools zu füttern, sollen demnach die Bundesbürger*innen liefern. Bürgerrechtsorganisationen wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) warnen vor „Instrumenten zur Massenüberwachung“ und halten das Paket für verfassungswidrig.

Wir klären die wichtigsten Fragen rund um das Überwachungspaket in diesen FAQ.

Inhalte:



Was ist das Überwachungspaket?


Das Paket enthält drei Gesetzentwürfe, die das Bundeskabinett Ende April beschlossen hat. Der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“, der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ und der „Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung“ legen zusammen die Grundlage dafür, dass Ermittlungsbehörden Gesichtsbilder mit Aufnahmen aus dem Internet abgleichen und automatisierte Datenanalysen durchführen können. Außerdem dürfen sie demnach mit den „vorhandenen“ Daten von Bürger*innen Überwachungs-KI-Systeme trainieren.

Was ist das Problem an der Fotofahndung im Netz?


Die Polizei soll Fahndungsfotos mit öffentlich zugänglichen Bildern aus dem Internet abgleichen dürfen. Also auch mit Selfies auf Social Media, dem Teamfoto deiner Handballmannschaft und einem Stockfoto der Innenstadt von Hannover, auf dem du aus Versehen im Hintergrund zu sehen bist. Sie soll mit dieser Suche die Identität abgebildeter Personen herausfinden dürfen. Dabei bekäme sie Zugriff auf potenziell äußerst persönliche Informationen.

Davor warnt auch die GFF: Die Behörden könnten durch den Abgleich Rückschlüsse auf besonders sensible Daten wie politische Einstellungen und sexuelle oder religiöse Orientierung ziehen, z.B. bei Aufnahmen von Demos, Veranstaltungen oder Gottesdiensten. Das Internet mache mittlerweile einen erheblichen Teil des öffentlichen Raumes aus, so die Bürgerrechtsorganisation. Mit den neuen Befugnissen werde die Anonymität in diesem digitalen öffentlichen Raum faktisch unmöglich gemacht. Das sei mit enormen Abschreckungseffekten verbunden und habe erhebliche Auswirkungen auf die Ausübung von Grundrechten, kritisiert die GFF.

Laut den Plänen soll die Polizei die biometrische Fahndung einsetzen dürfen, um die Identität oder den Aufenthaltsort von Beschuldigten, aber auch von Zeug*innen festzustellen. Im Zweifel muss man also nicht mal selbst einer Straftat verdächtig sein, um zum Fahndungsziel zu werden. Erlaubt sein soll das beim Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung – das sind etwa Mord und Vergewaltigung, aber auch Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Drogendelikte.

Das Problem: Um im öffentlichen Internet nach Personen fahnden zu können, müssen Ermittlungsbehörden die öffentlich im Netz verfügbaren Fotos von Gesichtern zunächst durchsuchen, sammeln und in Templates umrechnen. Dabei entsteht eine Datenbank mit den biometrischen Entsprechungen von möglicherweise Milliarden von Gesichtern.

Das Ministerium betont, dass diese Vergleichsdatenbank bei dem geplanten „Ad-hoc-Abgleich“ nicht dauerhaft gespeichert würde. Die Templates müssten stattdessen für jeden Abgleich neu erstellt werden. Damit sei die „Erstellung einer dauerhaften Datenbank, die aus dem Internet erhobene Lichtbilder und/oder zugehörige Templates vorhält, […] ausgeschlossen“.

Schwarz-rotes Sicherheitspaket »zum Großteil verfassungswidrig«



Allerdings steht das so nicht explizit im Gesetzentwurf. Dieser legt nur fest, dass die „beim Abgleich erhobenen und verarbeiteten Daten“ im Anschluss „unverzüglich“ zu löschen sind, wenn sie für die weiteren Ermittlungen nicht relevant sind. Die Referenzdatenbank selbst erwähnt der Text nicht explizit.

Hinzu kommt: Artikel 5 der KI-Verordnung der EU verbietet „das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme […] oder die Verwendung von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern“.

Aber eine zielgerichtete Suche wäre demnach wohl durchaus möglich. Beispielsweise: Vergleiche dieses Bild mit allen Menschen, die sich auf Social Media für das Wacken-Festival interessieren.

Eine Gesichtersuchmaschine hat die deutsche Polizei ja bereits: Das Gesichtserkennungsystem (GES) des BKA, das eingespeiste Bilder mit, unter anderem, Menschen vergleicht, die erkennungsdienstlich behandelt wurden. Über fünf Millionen Menschen sind dort drin. Die Fotofahndung im Netz wäre für dieses System ein Riesen-Upgrade, weil damit theoretisch fast alle Menschen identifiziert und gefunden werden können. Wer hat schon keine Fotos von sich im Netz?

Was ist das Problem mit der automatisierten Datenanalyse?


Geplant ist eine Super-Datenbank. Die Datenanalyse soll verschiedene Datenquellen verbinden und die aggregierten Daten sinnvoll aufbereiten. Damit können Polizist*innen Fragen nachgehen wie: Wer gehört zu einer bestimmten Gruppe? Oder: Wo wird wohl demnächst eingebrochen?

Das Problem an dieser Datenbank: Da sind nicht nur Daten von Verurteilten oder zumindest Verdächtigen drin, sondern auch die von Opfern und Zeugen von Straftaten oder Kontaktpersonen von Verdächtigen. Also potenziell: wir alle. Die Quellen, aus denen die Daten dazu stammen dürfen, sind im Gesetzpaket auch nicht beschränkt. Daten, auf die beispielsweise das BKA „zur Erfüllung seiner Aufgaben zugreifen“ darf, dürfte es auch in die Super-Datenbank kippen.

Zivilgesellschaft warnt vor Plänen für KI-Fahndung



Denkbar sind also Standortdaten, Fingerabdrücke, Genproben, abgehörte Gespräche, wer wann mit wem wie lange telefonierte, sowie natürlich sämtliche polizeiinterne Vorgangsdaten. Außerdem kann die Datenbank live an polizeiliche Datenbanken anderer EU-Staaten angeschlossen werden.

Amnesty International und ein Dutzend andere Organisationen warnen, dass die Daten von Opfern, Zeug:innen und gänzlich unbeteiligten Personen Teil derselben „Super-Datenbank“ werden würden. Das Resultat wären demnach „tiefgreifende Persönlichkeitsprofile auf der Basis algorithmisch ausgewerteter massenhafter Datenbestände.“

„Automatisierte Datenanalysen sind mächtige Überwachungsmaßnahmen“, schreibt die GFF in ihrer Stellungnahme zum Gesetzespaket. Deswegen seien strenge Beschränkungen zum Schutz der Grundrechte nötig. Doch diese sieht die Bundesregierung nicht vor.

Was ist das Problem am KI-Training?


Laut der Gesetzentwürfe dürfen Beamt*innen sogenannte KI mit deinen Daten füttern. Die Trainingsdaten müssen beispielsweise dann nicht an- oder pseudonymisiert werden, wenn das „einen unverhältnismäßigen Aufwand“ bedeuten würde. Die Polizei darf bei ihr vorhandene personenbezogene Daten zum KI-Training auch weitergeben, beispielsweise an privatwirtschaftliche Unternehmen. Das Problem: Sprachmodelle können die Informationen, mit denen sie trainiert werden, nahezu perfekt wiedergeben. Das kam im Rahmen von Urheberrechtsstreitigkeiten heraus.

Das heißt: Informationen, die in derartiger Software landen, können nicht nur von der Software gegen dich verwendet werden – indem sie dich einem Verdacht aussetzt – sondern auch von jedem Menschen, der Zugriff auf die Software hat, rekonstruiert werden. Das ist ein Problem, wenn die Polizei anfängt, wahllos persönliche Informationen in Überwachungssoftware zu füttern. Die Hersteller der Programme sind ja meist auch privatwirtschaftliche Unternehmen, die unsere Informationen womöglich gewinnbringend weiterverarbeiten. So entwickelt beispielsweise Datenanalyse-Marktführer Palantir seine Produkte auch auf Basis realweltlicher Daten.

Ist das nicht alles verfassungswidrig?


Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) nennt in ihrer aktuellen Stellungnahme zum Sicherheitspaket (PDF) die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur biometrischen Fahndung im Internet und zur automatisierten Datenanalyse „zum Großteil verfassungswidrig“. Die Bürgerrechtsorganisation lehnt deshalb die Einführung der darin vorgeschlagenen Befugnisse und Änderungen fast rundweg ab.

Systeme zur automatisierten Analyse könnten umfassende Persönlichkeitsprofile erzeugen, die Daten Unbeteiligter würden mitverarbeitet und es drohten falsche Treffer und Fehlverdächtigungen. Die GFF verweist dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht von 2023, das ähnliche Regelungen in Hessen und Hamburg bereits teilweise kassiert hat. Karlsruhe stellte damals klar: Automatisierte Datenanalyse greift schwerwiegend in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein und braucht deshalb enge gesetzliche Grenzen. Diese sehe das aktuelle Entwurf nicht vor.

Auch im Fall der Foto-Fahndung sieht die Organisationen Grundrechte in Gefahr, etwa weil auch hier die Daten vieler Unbeteiligter betroffen wären und die Maßnahmen nicht ausreichend auf schwerste Straftaten begrenzt sind.

Auch AlgorithmWatch kommt zu einem ähnlichen Urteil. Die Pläne der Bundesregierung, die digitalen Ermittlungsbefugnisse von Sicherheitsbehörden auszuweiten, sind nach Meinung der Organisation europarechtswidrig und stehen im Konflikt mit verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen und datenschutzrechtlichen Grundsätzen. Dabei kommt AlgorithmWatch – wie auch schon die GFF – zu dem Schluss, dass man dieses Gesetz nicht mit ein paar Änderungen verbessern könnte.

Die verfassungs- und menschenrechtliche Unverhältnismäßigkeit lasse „ausschließlich die Empfehlung zu, die Gesetzentwürfe zurückzuziehen und ein grundsätzliches gesetzliches Verbot des Einsatzes biometrischer Massenerkennungssysteme für öffentliche und private Stellen einzuführen“, so die Zusammenfassung der Stellungnahme zum Gesetz (PDF).

Auch Amnesty International, der Chaos Computer Club, D64, die Digitale Gesellschaft und viele weitere Organisationen warnen vor der Gefährdung von Grundrechten. „Wir betonen, dass eine grundrechtskonforme Ausgestaltung dieser Befugnisse auch durch Nachbesserungen im Verfahrensrecht nicht erreichbar wäre“, heißt es in der Stellungnahme: „Die genannten Mängel sind keine bloßen Ausgestaltungsfehler, sondern symptomatisch für das strukturelle Defizit des gesamten Regelungsvorhabens.“

Was sind die Unterschiede zum Ampel-Sicherheitspaket?


Das Gesetzespaket ist nicht der erste Anlauf, um Gesichtserkennung und Big-Data-Analysen auf Bundesebene einzuführen. Nach dem Messeranschlag in Solingen haben die Ampel-Fraktionen im Bundestag bereits ein „Sicherheitspaket“ beschlossen, das allen Polizeibehörden den Einsatz von Gesichtserkennung und KI erlauben sollte.

Die Pläne scheiterten allerdings im Bundesrat, weil den Ländern einige der geplanten Überwachungsbefugnisse nicht weit genug gingen.

Das Ampel-Paket bestand aus zwei Gesetzen. Das eine – in dem es um Messerverbote und verschärfte Asylregelungen ging – trat in Kraft. Das andere – mit erweiterten Befugnissen für Sicherheitsbehörden – scheiterte. Genau diese gescheiterten Instrumente tauchen jetzt in verschärfter Form im Kabinettsentwurf wieder auf: biometrische Gesichtserkennung und automatisierte Datenanalyse. Das Paket holt also nach, was im ersten Anlauf nicht durchkam.

Was sagen die Kritiker*innen?


Clara Bünger, stellvertretende Vorsitzende der Linken im Bundestag:

Die Bundesregierung treibt den Ausbau digitaler Kontrollwerkzeuge massiv voran und hebelt damit den Schutz unserer Privatsphäre mithilfe künstlicher Intelligenz aus. Besonders die biometrische Gesichtserkennung erfordert den Aufbau riesiger Datensammlungen, die alle Menschen unter Generalverdacht stellen und gegen geltendes europäisches Recht verstoßen. Dieser Weg führt geradewegs in einen digitalen Überwachungsstaat.


Donata Vogtschmidt, digitalpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag:

Mehr Überwachung kann Ursachen von Kriminalität und sozialen Problemen nicht lösen. Das Sicherheitspaket 2.0 ist in der Summe nichts weiter als der höchst zweifelhafte Versuch, durch ein Gefühl der ständigen Überwachung im öffentlichen Raum die Handlungsfreiheit der Menschen zu ersticken und KI auch dort zu entfesseln, wo sie gesellschaftlich besonders großen Schaden anrichten kann. Diese fundamentale Fehlentwicklung sollte und muss endlich wachrütteln!


Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen:

Die geplanten neuen Befugnisse ermöglichen tiefe Grundrechtseingriffe und betreffen dabei keineswegs nur Personen im direkten Fokus von Sicherheitsbehörden, sondern potenziell alle, auch gänzlich unbescholtene, Bürger.


Matthias Spielkamp, Geschäftsführer der NGO AlgorithmWatch:

Damit macht die Bundesregierung den Weg dafür frei, die Fotos aller Menschen, die im Internet verfügbar sind, ob von der Familienfeier oder dem Sommerurlaub, biometrisch zu speichern und auszuwerten. Zudem sollen mit KI-Software wie der von Palantir alle Daten ausgewertet werden, die die Behörden über uns gesichert haben. Davon träumen sonst nur autoritäre Regierungen.


Kai Kempgens vom vom Deutschen Anwaltverein:

Polizeibehörden erhielten damit Zugriff auf eine KI-generierte ‚Gigadatenbank‘ mit darin enthaltenen zum Teil höchstpersönlichen Daten. Ein unkontrollierter Zugriff auf solche faktischen Vorratsdaten lässt sich angesichts der massiven Tiefe des Grundrechtseingriffs nicht ansatzweise rechtfertigen und würde eine Überwachungsdystopie verwirklichen, die massiv dem Rechtsstaatsprinzip zuwiderläuft.

Wer tut etwas dagegen?


Das Netzwerk „Sicherheit ohne Überwachung“ agitiert gegen die Gesetzesverschärfungen auf Bundesebene: Gesichtersuchmaschine, Datenanalyse nach Palantir-Art und Vorratsdatenspeicherung. Unter anderem ist eine Demonstration in Berlin am 13. Juni 2026 um 14 Uhr an der Warschauer Straße / Marchlewskistraße geplant.

Wer bis dahin nicht untätig herumsitzen möchte, kann die Petition von AlgorithmWatch unterschreiben.

Update, 5.5.2026, 15.25 Uhr: In einer vorherigen Fassung schrieben wir, dass im GES des BKA alle Menschen verzeichnet seien, die je erkennungsdienstlich behandelt wurden. Das ist nicht korrekt. Teilweise werden die dabei erhobenen Daten nach einer gewissen Zeit wieder gelöscht.


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KW 18: Die Woche, in der fast niemand vom Überwachungspaket sprach

02. Mai 2026 um 07:19

Die 18. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 15 neue Texte mit insgesamt 107.920 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Fraktal

Liebe Leser:innen,

Begriffe wie Notstandsgesetze, Volkszählung, Rasterfahndung, Großer Lauschangriff oder die Otto-Kataloge haben sich in das kollektive Gedächtnis eingebrannt. Und das nicht nur bei Menschen, denen eine freie, unüberwachte Gesellschaft und Grundrechte am Herzen liegen. Rund um diese Projekte wurde in diesem Land protestiert, heftig gestritten und große gesellschaftliche Debatten geführt.

Gerade kommt ein neuer Begriff dazu, den man ohne weiteres in diese Reihe stellen kann: Das Überwachungspaket. Doch im Gegensatz zu seinen Vorgängern ist das Überwachungspaket nicht von einer großen öffentlichen Debatte begleitet. Dabei haben alle zivilgesellschaftlichen Organisationen mit Rang und Namen laut aufgeschrien. Sie haben in Stellungnahmen überdeutlich gemacht, dass diese Gesetze den Charakter des Landes verändern werden, dass sie verfassungswidrig sein werden, dass sie eine vollkommen neue Form Überwachung etablieren.

Doch in der medialen Berichterstattung tröpfelt es, wenn überhaupt. Während bei Wal Timmy jede Geschwindigkeitsänderung des Transports ein Update des Tickers wert ist, Benzin- und Heizkosten die Nachrichten beherrschen, läuft dieses gesellschaftsverändernde Überwachungspaket unter ferner liefen. Ein paar unkritische Artikel mit Titeln wie „Dobrindt jagt mit KI Kriminelle im Netz“ suggerieren Normalität.

Dabei ist gar nichts normal an diesen Gesetzen, über die wir schon lange berichten. Sie bringen die drastischste Verschärfung seit der Überwachungswelle nach dem Anschlag auf das World Trade Center am 11. September 2001.

Durch die automatisierte Datenanalyse, ob nun mit oder ohne Palantir, werden unterschiedlichste Daten in noch nie geahnter Tiefe polizeilich zusammengeführt und ausgewertet, um Muster aufzuspüren oder zu kreieren. Das erlaubt Profilbildungen und Erkenntnisse, gegen die die Auswirkungen der Volkszählung wie ein fröhlicher Kinderbauernhof aussehen.

Auch die automatisierte Fotofahndung im Netz wird uns alle betreffen. Erstens werden alle, die irgendwie mit ihrem Bild im Netz sind, potentiell durchgemessen und mit gesuchten Personen verglichen. Private Fotos füttern also bald den staatlichen Überwachungsapparat. Noch schlimmer ist, was mit der Technik letztlich möglich ist.

Eine biometrische Suche im Netz legt ja nicht nur das Gesicht selbst offen, sondern den Kontext des Bildes, das gefunden wird: Wer hat welche Veranstaltung besucht, welche Demonstration, wer ist in welcher Community unterwegs, wer macht was? Wer ist da noch drauf? Das sind sensibelste Informationen, die Rückschlüsse auf politische Einstellungen und sexuelle oder religiöse Orientierung erlauben.

Dass von dieser neuen Dimension der Massenüberwachung und dem fehlgeleiteten Sicherheitsbegriff in der medialen und politischen Debatte bislang kaum die Rede ist, ist tragisch und gefährlich für unsere Zukunft. Gerade in Zeiten, in denen wir auf immer autoritärere Regierungen mit rechtsradikaler Beteiligung zusteuern.

Deshalb bleiben wir dran und laut. Und da sind wir alle gefragt, wenn wir das Überwachungspaket irgendwie noch stoppen oder abbremsen wollen. Erzählt anderen davon. Wendet euch an eure Abgeordneten. Und schreibt gerne auch mal ein paar der guten alten Leser:innenbriefe an andere Medien, damit sie verstehen, was für eine gefährliche Lücke sie hier lassen.

Trotz allem schöne Frühlingstage wünscht Euch

Markus Reuter


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