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Heute — 16. August 2026Netz-/Politik

KW 33: Die Woche, in der die Regierung ihre Geheimdienstreform beschloss

15. August 2026 um 09:01

Die 33. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 13 neue Texte mit insgesamt 136.288 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

– : Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser:innen,

am Mittwoch hat die Bundesregierung ihr gut 700 Seiten starkes Geheimdienstpaket beschlossen. Eine Überraschung war das nicht, der Kabinettstermin stand schon eine Weile fest. Auch was drin steht, war absehbar. Im Vergleich zur Entwurfsfassung hat sich nur wenig geändert. Die Stellungnahmen, die Datenschutz-Fachleute und Verbände der Zivilgesellschaft unter höchstem Zeitdruck zu dem Gesetzentwurf verfasst und eingeschickt hatten, sind zu weiten Teilen ungehört geblieben.

Wenig überraschend war auch die Berichterstattung zur Kabinettssitzung am Mittwoch. Eine „neue Ära“ breche an, Deutschland bekommt jetzt „echte“ Geheimdienste, die deutschen Spione sollen „zurückschlagen“ dürfen. Immerhin, ein paar kritische Stimmen haben es auch in die Schlagzeilen geschafft. Die meiste Aufregung gibt es darüber, dass der Entwurf das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten über Bord schmeißt. Kritiker:innen warnen vor einer Geheimpolizei und einem Verfassungsbruch.

Die Befürworter:innen der Reform haben dagegen keine guten Argumente.

Die frischgebackene Chefin des Kanzleramts – wo auch die bundesdeutsche Geheimdienstkoordination liegt – Nina Warken (CDU) behauptete im Tagesthemen-Interview: „Es bleibt ganz klar beim Trennungsgebot.“ Nur um in einem Nachsatz hinzuzufügen, dass „in besonderen Fällen“ dann aber auch beispielsweise der Verfassungsschutz eingreifen könne. Manchmal bleibt es also doch nicht dabei.

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Marc Henrichmann (CDU), tut hingegen gar nicht erst so, als würde das Trennungsgebot beibehalten. Er sagte gegenüber AFP, dass die heutige Lage die Trennung zwischen Informationssammlung und Gefahrenabwehr nicht mehr zulasse – auch wenn das Trennungsgebot „aus guten historischen Gründen“ entwickelt worden sei.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) macht das, was er gut kann: Er wischt Bedenken vom Tisch und spricht lieber von einem „absoluten Meilenstein der deutschen Sicherheitsarchitektur“. Es geht eben nicht anders, den Dammbruch präsentiert er lieber als alternativlose Revolution angesichts von „hybriden Bedrohungen“ und „fremden Mächten“.

Beharren, relativieren, ignorieren. Dass es keinen besonders souveränen Umgang mit der Kritik zum Trennungsgebot gibt, ist bezeichnend. Denn gerade dass das Trennungsgebot eine Vorgabe der Alliierten zur Gründung des heutigen Verfassungsschutzes und eine historische Lehre ist, macht es ungeheuerlich, es gerade jetzt anzugreifen – drei Wochen vor einer Landtagswahl, bei der Rechtsradikale nach der Macht greifen. Denn die „historischen Gründe“, die niemand infrage stellt, sind heute gegenwärtiger denn je.

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Ein gutes Wochenende wünscht euch

anna


Degitalisierung: Fortschritt

Wenn wir die Auswirkungen der Klimakatastrophe eindämmen wollen, sollten wir das aus einer hoffnungsvollen Perspektive heraus tun. Die Digitalisierung bietet hierfür einen Ansatz – aber nur in Teilen. Von Bianca Kastl –
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Geheimdienstreform: „Der Schutz von Journalist:innen wird systematisch abgebaut“

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Gutachten des Bundestages: Haber-Verfahren verstößt gegen Grundrechte

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Verhaltenserkennung in Mannheim: 10.000 Filme für ein Hallelujah

Sie kloppen sich nach Regieanweisungen: 2.000 Filme hat die Mannheimer Polizei bereits produziert, um eine Software zur Verhaltenserkennung zu trainieren. Künftig sollen es 10.000 Filmszenen werden, obwohl noch immer keine Belege vorliegen, was solche Software bringt. Ein Kommentar.
Von Constanze –
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Interview: Einblicke in Chats, in denen Menschen die Flucht nach Ceuta planen

In zahlreichen WhatsApp-Gruppen diskutieren Menschen, ob und wie sie von Marokko nach Ceuta fliehen wollen. ORF-Journalist Maximilian Handl konnte die Nachrichten auswerten. Hinweise auf gesteuerte Kampagnen fand er keine, wie er im Interview erklärt. Von Sebastian Meineck –
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Landtagswahl in Berlin: So wollen die Parteien die Hauptstadt nazifest machen

Präventionsarbeit, die soziale Benachteiligung mitdenkt, Gedenkstätten, die Faschismus greifbar machen, digitale Fortbildungen gegen Hass im Netz: Die Berliner Parteien wollen die autoritäre Wende mit einem bunten Strauß von Maßnahmen aufhalten. Von Martin Schwarzbeck –
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Landtagswahl in Berlin: So wollen die Parteien die Hauptstadt nazifest machen

15. August 2026 um 09:00

Präventionsarbeit, die soziale Benachteiligung mitdenkt, Gedenkstätten, die Faschismus greifbar machen, digitale Fortbildungen gegen Hass im Netz: Die Berliner Parteien wollen die autoritäre Wende mit einem bunten Strauß von Maßnahmen aufhalten.

Ein Schild auf dem steht "Vegantifa". Das A ist eingekreist.
Antifaschismus gibt es in Berlin in vielen Darreichungsformen. CC-BY-NC-SA 4.0: netzpolitik.org

Die AfD wird auch bei der Berliner Landtagswahl am 20. September ganz oben mitspielen und es ist nicht ausgeschlossen, dass sie stärkste Kraft wird. Zwar droht in der Bundeshauptstadt keine Alleinherrschaft wie in Sachsen-Anhalt – die Berliner Parteien können wohl eine Koalition ohne sie schmieden. Dennoch ist auch das ein Zeichen, dass die Demokratie krankt.

Wir haben uns angeschaut, was die demokratischen Parteien, die nach den jüngsten Umfragen voraussichtlich ins Abgeordnetenhaus einziehen werden, so für Ideen haben, um den Rechtsruck aufzuhalten.

Die Linke nennt ein Kapitel ihres Berlin-Wahlprogramms schlicht „Antifaschismus“. Darin plädiert sie dafür, ebendiesen als Staatsziel in die Berliner Verfassung aufzunehmen. Außerdem will sie sich für einen breiten Konsens aller demokratischen Fraktionen einsetzen, der jegliche parlamentarische Zusammenarbeit mit der AfD ausschließt. Zudem will die Partei darauf drängen, dass Berlin im Bundesrat einen AfD-Verbotsantrag initiiert.

Außerdem will Die Linke eine ressortübergreifende Landesstrategie zur systematischen Bekämpfung von extrem rechten Strukturen und Aktivitäten aufsetzen und regelmäßig evaluieren. Damit sollen die rechte Raumnahme zurückgedrängt, die demokratische Zivilgesellschaft gestärkt, Betroffene geschützt und die demokratische Funktion des Staates gesichert werden. Ein jährlicher Behördentag zum Thema soll den diesbezüglichen Austausch auf Verwaltungsebene fördern.

Beratung und Prävention

Beratungsangebote – beispielsweise zur Distanzierung von extrem rechten Szenen –, Opferhilfe, Register, unabhängige Archive und anonyme Beschwerdestellen möchte Die Linke strukturell und finanziell stärken. Zielgruppenspezifische Präventionsprogramme sollen Risikofaktoren wie Armutsbetroffenheit, Gewalterfahrungen, schulische Benachteiligung oder erschwerte Ausbildungszugänge adressieren. Digitale Präventions-Formate sollen den Einfluss von Propaganda schmälern, sozialräumliche Programme sollen Jugendlichen Alternativen zu gewaltorientierten Gruppenidentitäten eröffnen.

Wichtig ist der Linken dabei, dass sich die Prävention mehrdimensional gegen die vielen Ausprägungen von Ungleichheitsdenken und antidemokratische Einstellungen richtet. Also nicht nur gegen Nazi-Ideologie, sondern auch gegen Antifeminismus, Alltagsrassismus, Antisemitismus sowie Verschwörungsdenken und religiös fundamentalistische Einstellungen.

In der Lehrer*innenausbildung will Die Linke eine Sensibilisierung für den Umgang mit rechten Ideologien verankern. Daneben soll ein Sicherheits- und Vernetzungskonzept potenziell von rechter Gewalt betroffene Vereine und Jugendklubs schützen. Menschen, die sich für Demokratie und Menschenrechte und gegen rechte Hetze und Gewalt einsetzen, will Die Linke Qualifizierungsmöglichkeiten anbieten, auch mittels einer zentralen und niedrigschwelligen Anlaufstelle in der Landesfreiwilligenagentur. Verpflichtende Weiterbildungen soll es für Mitarbeitende in der Bildung, im sozialen Bereich, im öffentlichen Dienst sowie für Sicherheitspersonal, Personal- und Betriebsräte geben. Auf Werbeflächen und Social Media will die Partei über extrem rechte Ideologien aufklären.

Die Linke kritisiert die Angriffe auf antifaschistische Strukturen, beispielsweise mittels Entzug der Gemeinnützigkeit oder Kontokündigungen. Sie erklärt ihre Solidarität und setzt sich für die Entkriminalisierung von antifaschistischem zivilem Ungehorsam ein. Angebote zur Bekämpfung von Kinderarmut will die Partei enger verzahnen, „denn soziale Ungerechtigkeit macht junge Menschen nachweislich anfälliger für autoritäres Gedankengut.“

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Länderübergreifende Ermittlungen

Rechte Straftaten sollen mit allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln konsequent verfolgt werden. Um militante neonazistische Organisationen zu bekämpfen, sollen Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden über Ländergrenzen hinweg zusammenarbeiten.

Die Linke will bekannte Neonazis aus öffentlichen Sportstätten, insbesondere im Kampfsportbereich, ausschließen. Außerdem soll ein Untersuchungsausschuss Berlin-Bezügen aus der NSU-Terrorserie nachgehen.

Eine wichtige Front im Kampf gegen den rechtsradikalen Backlash sieht Die Linke in der Erinnerungskultur. Sie will das Gedenken an die Opfer des Faschismus aufrechterhalten und einen weiteren Fokus auf den deutschen Kolonialismus legen. Die Finanzierung wichtiger Institutionen wie der „Topographie des Terrors“ oder des Hauses der Wannseekonferenz sollen in der Landesverfassung verankert werden. Zudem soll eine Stelle geschaffen werden, die kleine lokale Gedenkstättenprojekte unterstützt. Neu gründen will Die Linke einen Gedenkort für Opfer deutscher Besatzungspolitik und des Vernichtungskriegs in Osteuropa sowie einen Erinnerungsort für die im Faschismus verfolgten und ermordeten sogenannten „Asozialen und Berufsverbrecher“.

CDU thematisiert die Bedrohung von rechts nur spärlich

Die CDU nennt das entsprechende Kapitel ihres Wahlprogramms: „Unsere Verfassung schützen. Extremismus und Antisemitismus bekämpfen.“ Dabei hat sie einen völlig anderen Fokus als Die Linke: Die größte Gefahr für die Demokratie kommt aus Sicht der CDU – trotz der Nazis, die vor der Tür stehen – offenbar weiterhin von links. Das zeige etwa der Anschlag auf die Stromversorgung vom Januar. Dabei ist nicht klar, wer diesen verübt hat.

Liegen Anhaltspunkte für drohende Straftaten vor, will die CDU Versammlungen präventiv untersagen oder akut auflösen. So ziehe sie „eine klare Grenze gegenüber Chaoten“. Der Verfassungsschutz soll derweil erweiterte Befugnisse bekommen und womöglich auf Kommunikationsdaten und Videoüberwachung zugreifen dürfen. Das Referat Linksextremismus soll wieder eingerichtet und gestärkt, das „linksextreme Vorfeld“ in Parteien und Verbänden genau beobachtet werden.

Danach erst thematisiert die CDU die Gefahr von rechts. Sie will ihr „mit der vollen Härte des Rechtsstaates“ entgegentreten und Aussteigerprogramme bedarfsgerecht fortführen.

Verfassungstreue-Check für den öffentlichen Dienst

Nach diesem kurzen Exkurs erweitert die Partei ihren Fokus direkt wieder und fordert, die Abteilung für Staatsschutzdelikte und Hasskriminalität bei der Staatsanwaltschaft zu stärken. Organisationen und Initiativen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten oder menschenfeindliche Positionen vertreten, sollen von staatlicher Förderung ausgeschlossen werden. Vereinigungen mit „nachweislich verfassungsfeindlichen Bestrebungen“ werde die Gemeinnützigkeit aberkannt. Mitarbeitende im öffentlichen Dienst sollen einen Verfassungstreue-Check absolvieren müssen. Wer antisemitische Straftaten billigt, soll nach Möglichkeit ausgewiesen werden.

Das Kapitel im Wahlprogramm der Grünen, in dem diese sich mit Antifaschismus beschäftigen, heißt: „Kampf gegen Rechtsextremismus – Demokratie schützen“. Die Partei will das Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus sowie die Landeskommission gegen Gewalt erweitern. Die Senatsbildungsverwaltung soll in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Expert*innen gewährleisten, dass Bildungseinrichtungen die Gefahren des Rechtsextremismus aufgreifen und im Umgang mit rechtsextremen Ideologien professionell unterstützt werden.

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Digitale Präventionsangebote sollen in allen Altersgruppen Medienkompetenz fördern, um Desinformation und Hass frühzeitig zu erkennen. Social-Media-Plattformen sollen in die Verantwortung genommen werden, entsprechende Inhalte zu löschen.

Sicherheitsgipfel gegen rechtsextreme Jugendgewalt

Die Grünen wollen Präventionsprojekte an Schulen verstetigen und den Umgang mit Rechtsextremismus zu einem verpflichtenden Teil der Aus- und Weiterbildung des pädagogischen Fachpersonals machen. Ein ressortübergreifender Sicherheitsgipfel aus Land und Bezirken soll sich mit der Zunahme rechtsextremer Jugendgewalt beschäftigen.

Opfer rechtsmotivierter Straftaten sollen stärkere Informations- und Beratungsangebote erhalten, Melderegister-Sperrungen sollen für sie vereinfacht werden. Polizei und Justiz sollen rechte Straftaten konsequent verfolgen und Betroffene transparent über ihre Handlungsoptionen sowie die Ermittlungsschritte informieren. Eine zentrale Meldestelle für digitale Gewalt soll die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden koordinieren.

Um den öffentlichen Dienst vor Rechtsextremist*innen zu schützen, wollen die Grünen interne Beschwerde- und Meldestrukturen verbessern und ausbauen. Disziplinarverfahren gegen Verfassungsfeind*innen im Staatsdienst sollen konsequent durchgeführt werden.

SPD für AfD-Verbot

Das Antifa-Kapitel im SPD-Programm heißt: „Unsere wehrhafte Demokratie schützen“. Die Partei will dafür ein Demokratiefördergesetz verabschieden. Auch sie möchte, dass Berlin über den Bundesrat einen AfD-Verbotsantrag initiiert. Wichtig im Kampf gegen Rechts seien auch digitale Präventionsansätze gegen Hassrede, Desinformation und Radikalisierung. Dabei soll der Fokus ebenfalls über nationalsozialistische Ideologien auf Antisemitismus, Rassismus, Sexismus, Misogynie, Queerfeindlichkeit und geschlechtsspezifische Gewalt erweitert werden. Zusätzlich will die Partei ein Kompetenzzentrum für Deradikalisierungs‑, Distanzierungs- und Ausstiegsarbeit in den Bereichen Islamismus und Rechtsextremismus einrichten.

In der Extremismusbekämpfung sollen Sicherheitsbehörden vermehrt mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen zusammenarbeiten. Um alle Berliner*innen mitzunehmen, will die SPD die Beteiligungsplattform „Mein Berlin“ weiterentwickeln und die Büros für Bürgerbeteiligung finanziell absichern. Die Vermittlung von Teilhabemöglichkeiten und die Stärkung der Mündigkeit der Berliner*innen lege dabei den Grundstein politischer Bildung. Träger politischer Bildung sollen auskömmlich finanziert und ihre inhaltliche Unabhängigkeit gesichert werden.

Anmerkung: Die Reihenfolge der Parteien entspricht den Ergebnissen der zur Erstellung dieses Textes aktuellsten Wahlumfrage.


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Interview: Einblicke in Chats, in denen Menschen die Flucht nach Ceuta planen

14. August 2026 um 10:03

In zahlreichen WhatsApp-Gruppen diskutieren Menschen, ob und wie sie von Marokko nach Ceuta fliehen wollen. ORF-Journalist Maximilian Handl konnte die Nachrichten auswerten. Hinweise auf gesteuerte Kampagnen fand er keine, wie er im Interview erklärt.

Geflüchtete am Strand von Ceuta; im Vordergrund liegen aufblasblare Schwimmringe.
Ceuta, 30. Juli 2026. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO/IMAGO / Anadolu Agency, Bearbeitung: netzpolitik.org

Ende Juli flohen schätzungsweise rund 70.000 Menschen in die spanische Exklave Ceuta an der nordafrikanischen Küste. Organisationen für Menschenrechte zufolge sind mehr als 140 gestorben. In Ceuta selbst setzte sich die humanitäre Krise fort.

Wenig später spekulierten viele seriöse Nachrichtenmedien über die Gründe für die Flucht so vieler in so kurzer Zeit. „Wie von fremder Hand gesteuert“, titelte etwa die Süddeutsche Zeitung. „Steckt Marokko hinter dem Ceuta-Ansturm? Oder die USA?“, fragte sich n‑tv. Und RND vermutete einen „hybriden Angriff auf Spanien“.

Der Journalist Maximilian Handl arbeitet bei ORF Defacto, dem Verifikationsteam des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Österreich. Er und seine Kolleg*innen haben Tausende Nachrichten aus WhatsApp-Gruppen ausgewertet, in denen sich Menschen noch immer über eine Flucht nach Ceuta austauschen.

Im Interview erklärt er, warum er nach der Recherche von keiner gesteuerten Kampagne ausgeht – und auch nicht von Desinformation.

Per Einladungslink in die WhatsApp-Gruppe

Porträt von Maximilian Handl
ORF-Journalist Handl – Alle Rechte vorbehalten: ORF

netzpolitik.org: Maximilian, du und dein Team wart in den WhatsApp-Gruppen der Menschen, die eine Flucht nach Ceuta planen oder darüber diskutieren. Wie seid ihr dort reingekommen?

Maximilian Handl: Zuerst haben wir mit Suchmaschinen wie Google nach Orten gesucht, wo sich Menschen über die Fluchtpläne austauschen. Die wichtigsten Funde waren Links zu öffentlichen Facebook-Gruppen. Viele davon waren aber nicht mehr online. Mithilfe von Archiv-Seiten konnten wir trotzdem Einladungs-Links zu WhatsApp-Gruppen finden, die dort geteilt wurden. Einige Links haben noch funktioniert. Im ORF-Verifikationsteam haben wir uns zehn dieser WhatsApp-Gruppen genau angeschaut.

netzpolitik.org: Wie sehen diese Gruppen aus?

Handl: Einige haben rund 50 Mitglieder, andere Hunderte oder Tausende. Ich schätze, die meisten Mitglieder sind männlich mit einer Altersspanne von 16 bis 35 Jahren. Sie schreiben darüber, welche Hoffnungen sie mit einem Leben in Europa verbinden und wie sie nach Ceuta kommen können. Es geht etwa um Schlafplätze und Polizeikontrollen oder darum, welche Ausrüstung zum Schwimmen man braucht.

netzpolitik.org: Wie sind die Gruppen entstanden?

Handl: Manche wurden gezielt gegründet, um die Flucht zu planen. Andere sind älter und hatten vorher einen anderen Zweck. Das kann man über Änderungen im Gruppennamen nachvollziehen. So eine Gruppe kann zum Beispiel ursprünglich für den Austausch in der Nachbarschaft entstanden sein – bis sich die Mitglieder entschieden haben, gemeinsam zu fliehen. Außerdem haben die Gruppen eine hohe Dynamik. Die Zahl der Mitglieder kann schnell steigen. Es entstehen neue Untergruppen. Die Admins verlieren den Überblick. Das hat es für uns einfacher gemacht, als stille Beobachter beizutreten.

„Keine Nachweise für gezielte Kampagne“

netzpolitik.org: Hast du dich in den Gruppen als Journalist zu erkennen gegeben?

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Handl: Nein. Ich nutze dafür einen Account mit einem unauffälligen Namen und Profilbild. Es würde nicht funktionieren, wenn ich mit einer europäischen Telefonnummer auftauche und sage: Hallo, ich bin der Max aus Österreich. In mehreren Gruppen haben Mitglieder geschrieben, dass sie Medien misstrauen, weil sie zum Beispiel Behörden warnen könnten. Und es hat sich in den Gruppen rumgesprochen, dass Boulevard-Medien Screenshots mit persönlichen Informationen veröffentlichen.

netzpolitik.org: Wie habt ihr in den Gruppen recherchiert?

Handl: Wir haben die Inhalte zunächst über die Web-Oberfläche von WhatsApp automatisch erfasst. Dafür haben wir uns ein kleines Programm geschrieben. Sprachnachrichten haben wir automatisch transkribiert, die Texte mit einer Software übersetzt. Arabisch hat viele Dialekte, aber mittlerweile gibt es recht gute KI-Programme für Marokkanisch-Arabisch. So konnten wir uns bei den Tausenden Nachrichten einen ersten Eindruck verschaffen. Die wichtigsten Textstellen hat ein Mensch mit Sprachkenntnissen geprüft.

netzpolitik.org: Was habt ihr aus den Recherchen gelernt?

Handl: Eine der wichtigsten Erkenntnisse war: Wir konnten keine Nachweise für eine gezielte Kampagne finden, die bewirkt hätte, dass so viele Menschen auf einmal nach Ceuta fliehen. Genau das war jedoch eine frühe Annahme in der öffentlichen Debatte gewesen. Dass es hinter den Fluchtbewegungen gezielte Einflussnahme von Regierungen oder Geheimdiensten geben müsse. Dieser These müssen wir jedoch widersprechen.

netzpolitik.org: Woran macht ihr das fest?

Handl: Für gezielte Kampagnen gibt es typische Hinweise. Textbausteine, die sich über mehrere Gruppen hinweg immer wieder finden, oder einzelne Akteure, die in vielen Gruppen aktiv sind. So etwas konnten wir bis dato nicht feststellen. Nicht in den aktuellen Chatgruppen und auch nicht auf den archivierten Seiten vor der großen Fluchtbewegung Ende Juli. Was wir stattdessen beobachten, würde ich dezentrale Mobilisierung nennen.

Misinformation statt Desinformation

netzpolitik.org: Was mobilisiert die Menschen?

Handl: Ein wichtiger Faktor sind Videos in sozialen Medien über ein Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs. Das Urteil wurde auf eine falsche Aussage verkürzt, nämlich: Wer schwimmend nach Ceuta gelangt, hätte das Recht auf ein ordentliches Asylverfahren auf spanischem Festland. Aber das stimmt nicht.

netzpolitik.org: Welche Rolle spielt diese Desinformation für die Fluchtpläne der Menschen?

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Handl: Ich würde damit beginnen, dass schon der Begriff „Desinformation“ falsch ist. Unter Desinformation verstehe ich den gezielten Vorsatz, andere zu täuschen. Doch auch dafür konnten wir keine Belege finden. Stattdessen handelt es sich offenbar um Misinformation, also Falschinformation ohne Vorsatz. Leute haben vielmehr versucht, das komplexe Urteil aus Spanien in einfache Worte zu fassen. Dabei wurde es verkürzt und verfälscht. Hinzu kommt die tiefe Verzweiflung von Menschen, die auf ein besseres Leben hoffen, und deshalb Warnsignale ausblenden.

netzpolitik.org: Hast du das selbst beobachtet?

Handl: Ja, auch in den WhatsApp-Gruppen gab es viele Zweifel und sogar Streit darüber, ob man die Flucht überhaupt wagen soll. Manche haben geschrieben, der Versuch sei lächerlich, andere haben ihre Pläne verteidigt. Wir haben auch Nachrichten von Menschen gelesen, die schreiben, sie hätten längst selbst gehört, dass sie keine Chance hätten, über Ceuta aufs spanische Festland zu kommen. Aber sie wollten trotzdem daran glauben. Dahinter stehen persönliche Schicksale.

netzpolitik.org: Zum Beispiel?

Handl: Ich erinnere mich an einen Menschen, der geschrieben hat, er wolle seine schwer kranke Schwester mit einer Luftmatratze übers Meer schaffen, weil sie in Marokko keine medizinische Versorgung erhalte. Ein anderer hat geschrieben, er habe keine Arbeit und nicht genug zu essen. Wieder andere sehen in Marokko keine Zukunft für sich und hoffen auf Entfaltungsmöglichkeiten in Europa.

Andere Teams mit ähnlichen Ergebnissen

netzpolitik.org: Wie repräsentativ sind eure Beobachtungen?

Handl: Die WhatsApp-Gruppen sind natürlich nur ein Ausschnitt. Parallel haben aber mehrere Redaktionen in noch mehr Gruppen recherchiert, auch auf Telegram. Wir standen über die European Broadcasting Union im ständigen Austausch mit den Rechercheteams aus europäischen Rundfunkanstalten und haben gemerkt, dass wir nicht zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

netzpolitk.org: Geht eure Recherche noch weiter?

Handl: Die Recherchefrage nach einer gezielten Kampagne haben wir inzwischen mit Nein beantwortet. Wir werden die Gruppen aber noch eine Weile beobachten. Es gibt zum Beispiel Berichte über Aufrufe zu neuen Fluchtbewegungen. Teils kursieren in den Gruppen auch konkrete Daten. Wir haben uns aber entschieden, das nicht zu berichten. Gerade weil die Mobilisierung dezentral ist, lassen sich aus den Gruppen keine seriösen Prognosen ableiten.

netzpolitk.org: Vielen Dank für das Gespräch!


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Verhaltenserkennung in Mannheim: 10.000 Filme für ein Hallelujah

13. August 2026 um 09:18
Von: Constanze

Sie kloppen sich nach Regieanweisungen: 2.000 Filme hat die Mannheimer Polizei bereits produziert, um eine Software zur Verhaltenserkennung zu trainieren. Künftig sollen es 10.000 Filmszenen werden, obwohl noch immer keine Belege vorliegen, was solche Software bringt. Ein Kommentar.

Beispielbild Verhaltenserkennung
Ist es ein Molotow-Cocktail? Verhaltenserkennung ist für Software schwieriger als für Menschen. – Bild: Picturepest, Lizenz CC-BY 2.0, Bearbeitung: netzpolitik.org

Es wird noch immer getestet: Seit nunmehr acht Jahren versucht die Mannheimer Polizei, eine Software dazu zu bringen, Gefahrensituationen oder unerwünschtes oder gefährliches Verhalten verlässlich zu erkennen. Sie soll automatisiert melden, wenn sich jemand im Überwachungsbereich „auffällig“ benimmt oder etwas auf eine Straftat hindeutet.

Der Mannheimer Morgen berichtet aktuell, dass mittlerweile 2.000 Filme produziert wurden, für die Polizisten Szenen auffälligen Verhaltens nachgestellt haben, um sie in die Software einzuspeisen. „In Mannheim prügeln sich Polizisten nach Drehbuch“, schreibt die Zeitung.

Doch das ist noch längst nicht das Ende der Fahnenstange. Geplant sei eine Verfünffachung der Anzahl der inszenierten Szenen, in denen sich die polizeilichen Amateur-Stuntmen gegenseitig treten oder absichtlich hinfallen. Künftig sollen es 10.000 Filme werden, zitiert die Zeitung einen Polizeioberrat.

Vielleicht sollte die Polizei ein paar Sitzplätze dazu bauen und Theaterkarten verkaufen, um die hohen Kosten für polizeiliche Fachkräfte aufzufangen, die für diese 10.000 inszenierten Show-Einlagen Kriminelle oder Hilfesuchende mimen. Die Frage, ob die Beamten wirklich nichts Besseres zu tun haben, drängt sich förmlich auf.

Hinzu kommt: Ob eine auf diese Weise von Polizisten erzeugte Szene die Dynamik einer wirklichen Schlägerei so gut simulieren kann, dass sie bei einer Softwareanalyse echter Ereignisse verlässliche Ergebnisse bringt, steht auf einem anderen Blatt. Denn Mannheim ist nicht Hollywood, Polizisten sind eben keine Stuntmen.

In „KI-Videoschutz“ umbenannt

Aber das Projekt, das in Baden-Württemberg einst „smarte Videoüberwachung“ hieß und nun euphemistisch in „KI-Videoschutz“ umbenannt wurde, läuft und läuft. Handfeste Belege über Wirksamkeit, Fehlerquoten und Verlässlichkeit der Software oder gar unabhängige Evaluationen gibt es nicht, dafür mediale Lobpreisungen der Polizei.

Das Projekt findet Nachahmer: In mehreren anderen Bundesländern versucht man sich mittlerweile auch an Verhaltenserkennungstests, etwa in Berlin oder in Hamburg, wo sich die Polizei praktischerweise selbst evaluiert.

Ergebnisse des Mannheimer Langzeit-Pilotprojekts sind bisher nicht öffentlich nachlesbar. Laut Polizei gab es jeden Tag Fehlalarme, aber mehr als die vage Angabe, dass man eine tägliche Fehlerquote „noch im unteren zweistelligen Bereich“ verbessern wolle, ist über die Ergebnisse der Software nicht zu erfahren. Ob also zehn oder zwanzig Prozent der Ergebnisse falschen Alarm liefern und ob diese Zahlen signifikant verbessert werden konnten, bleibt das Geheimnis der Projektbetreiber.

Der Mannheimer Morgen berichtet von einer Anekdote, die ein Polizist erzählt: eine erfolgreiche Detektion einer alarmierenden Situation trotz starker Verdeckung, in diesem Fall durch ein Gebüsch. Doch die Fehleranfälligkeit von Verhaltenserkennung ist typischerweise hoch, wenn Verdeckungen, stark gefüllte Orte oder auch wechselnde Lichtsituationen entstehen, wie sie in öffentlichen Räumen vorkommen. Laut Polizei habe die Software trotz Teilverdeckung angeschlagen und alarmiert. Doch war das ein Einzelfall oder konnte die Erkennungsleistung bei Verdeckungen mit den Jahren tatsächlich verbessert geworden?

Das Mannheimer Polizeipräsidium antwortet nicht auf Nachfragen von netzpolitik.org dazu, wie erfolgreich die Software bei Verdeckungen oder wechselnden Belichtungen ist. Auch die Frage, wie viele Alarme durch die Software es insgesamt im Jahr 2025 gab, bleibt unbeantwortet.

Welches auffällige Verhalten führt zu einer Alarmierung?

Mannheim hat in der Innenstadt erst 68, jetzt insgesamt 72 Kameras installiert, um fünf Gebiete zu überwachen. Auf 76 Kameras soll diese Anzahl noch anwachsen. Betroffen sind der Bahnhofsvorplatz, der Marktplatz, die Shopping-Passage der Breiten Straßen sowie der Parade- und der Alte Messplatz.

Das sind Orte mit erhöhter Kriminalitätsbelastung, vor allem durch Rauschgiftdelikte und Straßenkriminalität. Da eine anlasslose dauerhafte Videoüberwachung stark in Grundrechte von ganz unverdächtigen Passanten eingreift, braucht es eine gute Begründung und eine dezidierte Rechtsgrundlage. Weil die Grundrechtsbelastung bei einer stetigen automatisierten Verhaltenserkennung nochmals steigt, schuf der Gesetzgeber dafür eine eigene gesetzliche Regelung.

Keine Straftaten, aber Kamera-Überwachung

Heute haben 59 der Kameras eine Verbindung zu der Software, die rund um die Uhr Aktivitäten auswertet und bei Alarm an einen Video-Sachbearbeiter im Mannheimer Polizeipräsidium weiterreicht. Nach zwei Stunden werden die Beamtinnen und Beamten an den Bildschirmen ausgetauscht. Ist nach Dienstende kein Video-Sachbearbeiter zur Stelle, werden die von der Software detektierten Szenen, die einen Alarm auslösen, an einen Einsatzleiter gemeldet.

Welches auffällige Verhalten zu einer Alarmierung führt, dazu macht das Mannheimer Polizeipräsidium auf Nachfrage von netzpolitik.org keine Angaben. Die Frage nach den 17 definierten Aktivitätsmustern, die auch der Mannheimer Morgen erwähnt und die Grundlage der 10.000 Filmszenen sein dürften, bleibt unbeantwortet. Das bedürfe erst der „Abklärung“, schreibt das Polizeipräsidium auf erneute Nachfrage. Unbeantwortet bleibt auch die Frage, in welchem Zeitraum die 10.000 Szenen von den polizeilichen Schauspielern eingespielt werden sollen.

Strategischer Technologiepartner des Projekts ist das Fraunhofer IOSB (Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung) aus Karlsruhe. Jahrelang testet die Polizei nun deren Software, um sicher zu unterscheiden, ob es sich um eine „polizeilich relevante Situation“ wie eine Rangelei oder aber um einen Tanz oder eine Umarmung handelt. Ursprünglich war der Test auf fünf Jahre angelegt, aus dem Probebetrieb kam die „Experimentalsoftware“ offenbar bis heute nicht heraus.

Von Anfang an gab es auch keine Angaben, mit welcher Zuverlässigkeit und welcher Fehlerrate die Erkennung eigentlich als erfolgreich gelten kann. Es heißt bis heute auf der Projekt-Website des IOSB, dass sich das „erst im Verlauf des Projekts erweisen“ werde. Wie viele Fehlalarme oder Falschbewertungen aktuell in dem Pilotprojekt zu verzeichnen sind, beantwortet das Mannheimer Polizeipräsidium auf Nachfrage von netzpolitik.org nicht.

Weiter schauspielernde Polizisten

Neben den Schauspielstunden für die angepeilten 10.000 Szenen ist politisch übrigens bereits der weitere Ausbau der Dauerbeobachtung abgemacht: Der Koalitionsvertrag von Grünen und CDU sieht vor, die „intelligente Videoüberwachung nach Vorbild des Mannheimer Modellprojekts“ noch auszuweiten. Man wolle zum einen „an zwei weiteren Standorten pilotieren“, als wären acht Jahre Test nicht genug.

Zum anderen plant Grün-Schwarz neben der Live-Beobachtung durch automatisierte Verhaltenserkennung nun auch die „biometrische Fernidentifikation“. Künftig sollen also Gesichter der Vorbeilaufenden gescannt und erkennungstechnisch erfasst und abgeglichen werden. Im Dauertest Mannheim wird hingegen bisher keine Gesichtserkennung verwendet. Für die geplante biometrische Auswertung muss wegen der erheblichen Grundrechtseingriffe selbstverständlich wieder eine Gesetzesgrundlage her, die noch zu schaffen wäre.

Bis dahin sollen Trupps schauspielernder Polizisten weiterhin als Kriminellen-Doubles unzählige Filme aufzeichnen, „mit Bodenmatte, uniformiertem Begleitpersonal und mehrseitigem Drehbuch mit genauen Bewegungsanweisungen“. Ob ihre Bemühungen und das Filmmaterial jedoch dazu beitragen, das erwünschte Ziel zu erreichen, nämlich die Polizei zu entlasten, ist offen.

Statt wie einst geplant 2023 soll das Projekt nun Ende 2026 bilanziert werden. Auch andere Bundesländer dürften sich für die Ergebnisse interessieren, schon weil sie gesetzliche Befugnisse für Verhaltensscanner in Landespolizeigesetzen bereits geschaffen haben oder dies vorhaben.

„Abgerechnet wird zum Schluss“, sagte der damalige Mannheimer Polizeipräsident und wollte die Software nicht voreilig loben. Doch dass auch die Öffentlichkeit diese Abrechnung bekommt und hinreichend informiert wird, bleibt bislang nur zu hoffen. Bei früheren polizeilichen Überwachungstests, etwa am Bahnhof Südkreuz, gab es im Nachgang Berichte und Zahlen, um eine öffentliche und auch wissenschaftliche Bewertung zu ermöglichen. Darauf warten Interessierte in Mannheim auch nach Jahren noch.


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Geheimdienstreform: Geschichtsvergessen und gefährlich

12. August 2026 um 15:23

Die Bundesregierung strukturiert die Arbeit des Verfassungschutzes und des BND grundlegend neu. Ihren heute beschlossenen Gesetzentwurf sieht sie als „absoluten Meilenstein der deutschen Sicherheitsarchitektur“. Tatsächlich ist er geschichtsvergessen und eine Bedrohung für die Grundrechte aller. Ein Kommentar.

Bundesministerin Nina Warken und Innenminister Alexander Dobrindt blicken sich an
Alexander Dobrindt (CSU) und Nina Warken (CDU) auf der heutigen Pressekonferenz. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Political-Moments

Diese Reform ist überfällig. Zu lange haben Verfassungsschutz und BND auf rechtlich fragwürdiger Grundlage operiert. Das hatte auch das Bundesverfassungsgericht kritisiert und dem Bundestag bis Ende dieses Jahres Zeit gegeben, um etwa die Kontrolle des BND zu verbessern.

Die Regierung folgt der Forderung aus Karlsruhe – und schießt weit am Ziel vorbei. In ihrem rund 730-seitigen Gesetzentwurf legt sie dar, wie „echte“ Geheimdienstarbeit und deren Kontrolle künftig aussehen soll. Gleichzeitig nutzt sie die Rüge der Karlsruher Richter:innen dazu, um Grundprinzipien der bundesdeutschen Nachkriegsdemokratie auf den Kopf zu stellen. Und das ist nicht nur gefährlich geschichtsvergessen, sondern auch eine Bedrohung für die Zivilgesellschaft und die Grundrechte aller.

Die Schwächung des Trennungsgebots ist geschichtsvergessen

Es waren die Alliierten, die der Bundesrepublik das Trennungsgebot als historische Lehre aus dem Nationalsozialismus auferlegten. Nie wieder sollte eine geheim operierende, politische Staatspolizei auf deutschem Boden agieren. Die Geheimdienste sollten sich demnach darauf beschränken, Informationen zu sammeln. Und nur die Polizei sollte direkt eingreifen dürfen.

Diese Trennung will die Bundesregierung nun deutlich aufweichen. Geht es nach der Regierung, darf der Verfassungsschutz künftig heimlich in Wohnungen einbrechen, heimlich Gegenstände zerstören und manipulieren sowie heimlich Zurückhacken.

Eine mächtige Parallelpolizei soll entstehen – nur wenige Wochen, bevor in drei Bundesländern gewählt wird. Am 6. September zunächst in Sachsen-Anhalt, wo die AfD als gesichert rechtsextremistisch gilt und in den Umfragen führt. Kommt sie dort an die Macht, könnte sie, wie bereits von ihr angekündigt, politische Beamt:innen austauschen. Auch der Leiter des Landesverfassungsschutzes ist ein politischer Beamter. Aus Sicht der AfD kommt die Reform wohl genau zur richtigen Zeit.

Die Zivilgesellschaft rückt stärker ins Visier

Aber auch wenn sich der Bundesverfassungsschutz an die Arbeit der Polizei annähert, arbeitet er in einer Hinsicht kategorisch anders als diese. Und das ist eine Gefahr für die Zivilgesellschaft, die es in Zeiten der Faschisierung mehr denn je braucht.

Denn die Polizei braucht einen konkreten Anfangsverdacht, dass Menschen gegen geltendes Recht verstoßen, um strafrechtlich gegen sie zu ermitteln. Und in Ermittlungsverfahren können sich Betroffene wehren.

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Der Verfassungsschutz könnte eine Bedrohung hingegen schon dann als „erheblich beobachtungsbedürftig“ einstufen, wenn jemand sein Vorgehen verschleiert, etwa indem er seine Kommunikation verschlüsselt. Ebenso reichen künftig Bagatellstraftaten dafür aus, etwa Sticker zu kleben oder Plakate abzureißen, schreibt die Gesellschaft für Freiheitsrechte. Und während der Beobachtung erfahren die Betroffenen in der Regel nichts von der Maßnahme.

Bereits in der Vergangenheit hat der Verfassungsschutz politische Oppositionelle überwacht. Künftig müssen politische Aktivist:innen und ihr Umfeld damit rechnen, noch schneller ins Visier des Inlandsgeheimdienstes zu geraten – der dann noch mächtiger ist.

Unzureichende Kontrolle hinter verschlossenen Türen

Der massiven Ausweitung der Befugnisse steht eine Kontrolle gegenüber, die „weniger bürokratisch“ ist, wie die neue Chefin des Bundeskanzleramts, Nina Warken (CDU), in der heutigen Pressekonferenz sagte.

Tatsächlich soll fortan ein gerade einmal neunköpfiger Unabhängiger Kontrollrat (UKRat) beide Dienste kontrollieren. Die G10-Kommission wird aufgelöst, und die Bundesdatenschutzbeauftragte soll ebenfalls außen vor bleiben. Geheimdienste verarbeiten vor allem Informationen, das Thema Datenschutz ist da offensichtlich zu lästig.

Dessen ungeachtet bezeichnet Marc Henrichmann (CDU), Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, den UKRat als vorbildlich. Eine vergleichbare Kontrolle gebe es in kaum einem anderen europäischen Land. Organisationen wie Reporter ohne Grenzen sehen das anders: Sie weisen darauf hin, dass für Frankreich und die Niederlande Geheimdienstarbeit und Quellenschutz kein Widerspruch sind. Und in der britischen Geheimdienstkontrolle gibt es einen „Anwalt der Betroffenen“, der Interessen von Personen vertritt, die von Geheimdienstmaßnahmen betroffen sind.

Vergleichbare Vorkehrungen zur Stärkung des Grundrechtsschutzes sucht man im Gesetzentwurf der Bundesregierung meist vergeblich. Es ist daher nur zu hoffen, dass sich die Abgeordneten des Bundestages vom „absoluten Meilenstein der deutschen Sicherheitsarchitektur“ (Alexander Dobrindt) nicht erschlagen lassen und nachbessern.


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X, Mastodon und Bluesky: Was Aufmerksamkeit wert ist

12. August 2026 um 12:24

Nur in Großbuchstaben schreiben, sachlich argumentieren oder auf die Tränendrüse drücken? Auf X, Mastodon und Bluesky bekommen Nutzende auf ganz unterschiedliche Weise Aufmerksamkeit. Aber ein bisschen toxisches Verhalten kommt überall an.

Herzen und Emojis mit unterschiedlichen Emotionen hängen an langen Fäden
Auf vielen Plattformen vergreifen Menschen sich gerne ganz absichtlich im Ton. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: manas rb

Weil Nutzende bei den meisten Plattformen nicht genau wissen, wie ihre Empfehlungssysteme funktionieren, entwickeln sie eigene Annahmen darüber, was geklickt wird. Welche Art von Posts „zahlt sich aus“ – erhält Likes und wird geteilt? Einem Preprint-Forschungsbericht zufolge unterscheidet sich das stark, je nachdem, auf welcher Plattform man unterwegs ist. Das kann beeinflussen, wie Politiker:innen sich auf Plattformen geben – mal aggressiver, mal neutraler. Und auch, wie sie Politik machen.

Petter Törnberg ist Professor für Computational Social Science an der Universität von Amsterdam und verbindet in seiner Forschung computergestützte Analysen mit sozialer Theorie. Für einen neuen Bericht, vorläufig veröffentlicht Anfang Juli, experimentierte er mit einem neuen Ansatz.

Porträt von Petter Törnberg
Petter Törnberg untersucht, wie digitale Plattformen und KI Teil des gesellschaftlichen und politischen Lebens werden. – Alle Rechte vorbehalten: Petter Törnberg / University of Amsterdam


Soziale Medien gelten schon lange als Zahnrad in der „Attention Economy“. Die Idee ist, dass Aufmerksamkeit zu einer Ware geworden ist, die fast jeden Preis wert ist. „Wenn sie also eine Art Markt sind, sollten wir in der Lage sein zu messen, inwieweit dieser Markt Politiker und Botschaften beeinflusst“, sagt Törnberg. In seiner „Marktanalyse“ fragt er sich: Welcher Umgangston bringt wieviel Aufmerksamkeit? Dafür analysiert er Beiträge der Microblogging-Plattformen Mastodon, Bluesky und X.

Beleidigen, emotionalisieren oder doch lieber argumentieren?


Ob auf Plattformen ein Beitrag mit Aufmerksamkeit in Form von Likes oder Shares belohnt wird, richtet sich laut seinen Ergebnissen nach unterschiedlichen Faktoren. Wenn es um Zustimmung geht, gelte für alle drei Plattformen: Likes beziehungsweise Favorisierungen bekommen persönliche Geschichten, Verbundenheit, Respekt, Mitgefühl und positive Emotionen.

Aber welche Posts erhalten Reichweite? Bei X wird dem Bericht zufolge offenbar beziehungsorientierte, positive und differenziert argumentierende Sprache bestraft, während sich Retweets bei Beleidigungen, Identitätsangriffen und toxischem Verhalten häufen. Auf Bluesky ist eine neutrale, emotionsärmere und weniger persönliche Sprache vorteilhaft für mehr Reichweite. Auf Mastodon helfen Argumentation, Nuancen, Mitgefühl und Bezüge auf ein Kollektiv, während Beleidigungen und persönliche Angriffe dort weniger positiv belohnt werden.

Trotzdem toxisch


Dass es Unterschiede zwischen diesen Plattformen gibt, ist wenig verwunderlich. Nicht nur, da Twitter/X nach Elon Musks Übernahme Falschinformationen und aggressive Posts kaum eindämmt. Denn so wendeten sich Gruppen mit bestimmten Werten von X ab – und anderen Plattformen zu.

Törnberg spekuliert, dass schon das Plattformdesign verändert, wie Menschen ihre kostbare Aufmerksamkeit investieren. „Gibt es ein Herz oder einen Daumen hoch? Und wie nennt man das, wenn man etwas retweetet oder teilt – wie funktioniert das und wie wird das auf der Plattform kulturell verstanden?“

Es liegt nahe, dass toxische Posts auf den Plattformen, die sich aktiv als Alternative zu X positionieren, nicht gut ankommen. Leider hat Törnberg keine guten Nachrichten: Auch auf Bluesky und Mastodon werden relativ grob oder aggressiv formulierte Posts mit Aufmerksamkeit belohnt. Jedoch gelte nicht: „Je toxischer, desto besser.“

Wie viel Macht den Empfehlungssystemen?


Das mag auch daran liegen, dass Mastodon und Bluesky weniger als X auf Engagement-Ranking setzen. Sie spielen Posts also nicht primär umso stärker aus, desto mehr sie geliket und geteilt werden. Mastodon zeigt Beiträge von Konten, denen User folgen, chronologisch und nicht algorithmisch sortiert an. Auf Bluesky können User neben dem chronologischen Feed und einer empfehlungsbasierten Anzeige auch interessenbasierte Feeds erstellen.

Mastodon ist außerdem dezentral aufgebaut: Nutzende können sich da registrieren, wo sie wollen, auf geografisch- oder interessenbasierten Servern, auch „Instanzen“. Wer den Server betreibt, kann eigene Moderationsregeln festlegen. Auch das AT-Protokoll, auf dem Bluesky basiert, erlaubt Dezentralisierung, was praktisch jedoch weniger Wirkung entfaltet als bei Mastodon.

Wenn Nutzende mehr Verantwortung tragen


Teils handeln User auf Mastodon Regeln zum Umgang miteinander gemeinschaftlich aus, statt dass sie wie auf X erlassen werden. Forschende argumentieren schon 2020, dass User deshalb wachsamer gegenüber Verhaltensweisen bleiben, die nach den Regeln als unangemessen gelten. Unbewusst lernen sie und sind auch technologisch in der Lage, ihr eigenes Verhalten und das anderer entlang der Werte ihrer Gemeinschaft zu überwachen.

Gleichzeitig können durch die Dezentralität von Plattformen wie Mastodon aber auch weitgehend isolierte Gruppen entstehen, die besonders toxischem Verhalten verfallen. Gerade bei kleinen und unabhängigen Instanzen könnte das auch daran liegen, dass es keine soliden Regeln oder Zugang zu automatisierter Moderation gibt.

Politik ist angewiesen auf Aufmerksamkeit


Menschen nutzen zunehmend soziale Medien, um das Weltgeschehen und Politisches zu verfolgen. Wenn dort besonders konträre Behauptungen stark verbreitet werden, scheint es vorteilhaft, solche zu veröffentlichen. Wenn Konflikte Aufmerksamkeit generieren, scheint es vorteilhaft, sich feindselig zu geben. US-Präsident Trump ist diese Taktik nicht fremd, und auch andere politische Akteure versuchen, so zu punkten.

Dinge so zu sagen wie sie sind, bringt nicht unbedingt Klicks. Auf Plattformen, bei denen sich alles um Aufmerksamkeit dreht, könne „die originalgetreue Wiedergabe kostspielig werden“, heißt es im Bericht.

Die Logik stoppt nicht bei den Plattformen. Das sieht Törnberg darin, dass inzwischen auch Print-Zeitungen auf Clickbait setzen. Und selbst politische Maßnahmen auf Aufmerksamkeit optimiert werden. „Es handelt sich um eine Politik, die im Grunde nur darauf ausgelegt ist, gut als Social-Media-Botschaft zu funktionieren.“

Aufmerksamkeit demokratisch verteilen


Für Törnberg zeigt das, dass man Soziale Medien nicht als isolierten Ort ansehen kann. „Wir sollten über die grundlegende demokratische Infrastruktur sprechen. Darüber, wie wir die Verteilung der Aufmerksamkeit in unserer Gesellschaft so gestalten wollen, dass sie mit der Demokratie vereinbar ist, mit den Idealen der Gerechtigkeit und anderen Werten, die wir haben.“ Eine Möglichkeit sei für ihn, bei der Gestaltung Sozialer Medien mehr auf staatliche Regulierung als auf den freien Markt zu setzen.

Es braucht nicht unbedingt einen Empfehlungsalgorithmus, damit sich Muster aus dem angeschlagenen Ton und der resultierenden Aufmerksamkeit etablieren. Wie eine Plattform gestaltet wird und wie Regeln bestimmt werden, könnte aber ein Grund dafür sein, das nicht überall dieselben toxischen Muster entstehen.


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KI-Sprachmodelle für die Verwaltung: „Das sind Annahmen, die sich schwer belegen lassen“

12. August 2026 um 08:05

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger ist überzeugt, dass die hauseigene KI-Software „Spark Workflow“ Verwaltungsprozesse deutlich beschleunigen wird. Doch noch seien etliche Fragen offen, die auch der Minister nicht beantworte, sagt Digitalexperte Stefan Kaufmann. Er plädiert für einen alternativen Ansatz, um die Verwaltung zu modernisieren.

zwei Menschen vor einem RCA 501 Computer
Staunen über neue Technologien im Büro (Symbolbild) CC-BY-SA 4.0: RCA 501 computer (1959): Wikimedia Commons / Bubba73; Bearbeitung: netzpolitik.org

Bürokratierückbau, Modernisierung des Staates und eine effizientere öffentliche Verwaltung – gebetsmühlenartig wiederholt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ziele. Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) will die öffentliche Verwaltung vor allem mit Hilfe generativer KI modernisieren. Darüber hinaus sollen KI-Agenten Genehmigungsverfahren um bis zu 50 Prozent beschleunigen und so Mitarbeiter:innen entlasten. Zu Jahresanfang hatte Wildberger sogar noch von 80 Prozent Beschleunigung gesprochen.

Seine Hoffnungen setzt der Minister dabei vor allem auf Spark Workflow. Das sind KI-Agenten, die den Ablauf von Verwaltungsverfahren durchgängig abbilden sollen. Im Gespräch mit netzpolitik.org ordnet Stefan Kaufmann ein, was nach jetzigem Wissensstand von Spark Workflow zu erwarten ist. Kaufmann ist Experte für Open Data und Verwaltungsdigitalisierung und beschäftigt sich auch privat mit Spark Workflow und den offenen Fragen des Projekts.

Stefan Kaufmann
Stefan Kaufmann ist Experte für Open Data und Verwaltungsdigitalisierung. CC-BY-SA 4.0: Jan-David Franke


netzpolitik.org: Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) will Spark Workflow in die öffentliche Verwaltung bringen. Was tut das Programm?

Stefan Kaufmann: Spark Workflow soll dabei helfen, Genehmigungsverfahren schneller zu bearbeiten. Nach allem, was wir zurzeit über das Programm wissen, arbeitet es in mehreren Schritten. Zunächst soll es Word-Dokumente, PDFs und PowerPoint-Dokumente in Markdown übersetzen, damit der Inhalt des Dokuments überhaupt analysierbar wird. Mit der Markdown-Syntax werden Struktur und Inhalte leichter maschinell auswertbar.

Anschließend wirft das Programm die aufbereiteten Inhalte nach und nach gegen Sprachmodelle und die wenden darauf festgelegte Prompts an, also Eingaben an das KI-System. Das Programm soll so einen Antrag auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen und eine rechtliche Einordnung vornehmen.

„Es braucht hundertprozentige Verlässlichkeit“


netzpolitik.org: Wie funktioniert das genau?

Stefan Kaufmann: Das ist nicht so leicht zu sagen. Zwar ist der Code auf openCode öffentlich einsehbar. Aber es fehlt eine Gesamtdokumentation. Die öffentlich zugänglichen Informationen zum Projekt lassen kaum Rückschlüsse darauf zu, wie die einzelnen Spark-Module im Detail funktionieren sollen und was die allgemeine Erwartungshaltung an das Programm ist.

So fehlt auch ein Gütetest: Tut das System, was es soll? Entsprechende Kriterien müsste man vorher definieren. Das wäre ein wissenschaftliches Vorgehen. Wenn ich ein Medikament teste, formuliere ich solche Kriterien auch, führe Doppel-Blindstudien durch und prüfe, ob meine Erwartung an die Wirkung des Medikaments erfüllt ist. Bei Spark Workflow ist so etwas bislang nicht erkennbar.

Außerdem müsste man zuvor definieren, was eine akzeptable Fehlerquote ist. Dass die generative KI unterschiedliche Ergebnisse auswerfen kann, auch wenn man dieselbe Abfrage macht, ließe sich systematisch testen. Man könnte einen Musterantrag mehrmals durch das System laufen lassen und die Ergebnisse speichern. Anschließend könnte man die Varianzen zwischen den Ergebnissen untersuchen. Wie man die dann bewertet, hängt davon ab, welche Abweichung als akzeptabel gilt.

Angenommen von 100 Anträgen wird einer falsch positiv oder einer falsch negativ bewilligt. Ist das dann ein akzeptables Ergebnis? Das müsste man diskutieren und definieren. Ich bin der Überzeugung, bei einer maschinellen Auswertung von Anträgen braucht es eine hundertprozentige Verlässlichkeit. Aber das ist eine politische Frage.

Mit Markdown zur „symbolischen KI“


netzpolitik.org: Gehen wir kurz noch einen Schritt zurück: Inhalte aus Dokumenten in Markdown zu übersetzen, das ist doch sinnvoll, oder?

Stefan Kaufmann: Ja, wenn man aber bei Spark Workflow schon diesen Schritt geht, könnte man noch einen Schritt weitergehen: nämlich die Anträge so gestalten, dass sie direkt in Markdown vorliegen. Damit könnte man auf Sprachmodelle verzichten und hätte einen Schritt hin zu einer verlässlichen und schnell verfügbaren Datenbasis zurückgelegt.

netzpolitik.org: Warum wäre das sinnvoll?

Stefan Kaufmann: Beispielsweise kann man mit Begriffen viel besser umgehen, die je nach Kontext eine andere Bedeutung haben, wie etwa der Begriff „Einkommen“. Durch eine passende Datenkodierung könnte man sicherstellen, dass das System jeweils den richtigen Einkommensbegriff erfasst. So etwa arbeitet die sogenannte symbolische KI, nach Regeln von Logik und Mathematik.

Die hat einen wesentlichen Vorteil: Auch wenn ich dieselbe Abfrage hundertmal vornehme, ich erhalte immer dasselbe Ergebnis. Bei diesem System bin ich lediglich darauf angewiesen, dass die zugrunde liegenden Sachverhaltsdarstellungen in einem maschinell auswertbaren Format vorliegen. Die Korrektheit des Ergebnisses hängt hier nicht davon ab, dass das System zufällig das richtige Ergebnis ausspuckt, sondern das folgt logisch aus den verarbeiteten Daten.

Digitalministerium will KI-Agenten für die Verwaltung


netzpolitik.org: Wie unterscheiden sich Sprachmodelle von der symbolischen KI?

Stefan Kaufmann: Sprachmodelle sind den sogenannten konnektionistischen KI-Modellen zuzuordnen. Das sind all die Modelle, die auf stochastischen Verfahren basieren, die nach dem Prinzip der Wahrscheinlichkeit funktionieren. Ein klassischer konnektionistischer KI-Ansatz ist maschinelles Lernen. Eine Untergruppe davon ist Deep Learning und daneben gibt es eben die großen Sprachmodelle. Gesichtserkennung ist beispielsweise ein klassischer konnektionistischer Ansatz. Da kann ich ein Gesicht mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erkennen, die liegt dann irgendwo zwischen 0 und 100 Prozent. Diese Konfidenz, eine Art Kennzahl über die Gewissheit, kann ich mir oft auch anzeigen lassen.

Bei symbolischer KI gibt es eigentlich nur die Ergebnisse 0 und 1. Entweder die Ausgabe ist richtig oder die Anfrage nicht beantwortbar, etwa wenn die Datenlage das nicht hergibt.

Mehr Effizienz mit maschinenlesbaren Daten


netzpolitik.org: Wie kommt es, dass die öffentliche Verwaltung mit Dokumenten in unterschiedlichen und nicht maschinenlesbaren Formaten arbeitet?

Stefan Kaufmann: Menschen lernen schon in der Schule, dass sie Texte mit Microsoft Word schreiben. Wir alle sind in gewisser Weise darauf „trainiert“ worden. Die meisten verfassen auch in ihrem Berufsleben Dokumente so, dass sie für Menschen lesbar sind.

Zum Beispiel ein PDF-Dokument, in dem Tabellen enthalten sind. Zwar ist die Darstellung digital. Aber eine automatische mathematische Auswertung der Inhalte ist sehr viel schwieriger, als wenn die ursprüngliche Tabelle im CSV-Format vorliegen würde – oder noch besser: als Linked Data. Wären die Inhalte maschinenlesbar aufbereitet, wäre das ein Riesenschritt in Richtung einer verlässlichen Auswertung.

netzpolitik.org: Wie bewertest du die Entscheidung, dass die öffentliche Verwaltung diesen Weg bislang nicht eingeschlagen hat und stattdessen zumindest auf Entscheider-Ebene auf generative KI setzt?

Stefan Kaufmann: Benjamin Degenhardt hat das neulich sehr schön eingeordnet: Der Weg hin zu semantischer Datenhaltung, also etwa besserer Maschinenlesbarkeit, sei strategisch der weitsichtige und auch der einzig sinnvolle. Ich stimme ihm da voll zu.

Degenhart ist Wissensingenieur und engagiert sich für Open Source, Linked Open Data, Graphen und Nachhaltigkeit.

Damit ließen sich alle Vorteile des automatisierten Rechnens nutzen, ohne irgendwelche Abstriche machen zu müssen. In strukturierte Daten zu investieren, wäre nachhaltig. Damit könnte man Mitarbeiter:innen in der Verwaltung nicht nur Arbeit abnehmen, man könnte gleichzeitig Kompetenz vorantreiben, besser mit Daten umzugehen, also mit Fokus auf Maschinenlesbarkeit. Da wäre deutlich mehr Effizienz zu gewinnen, während man die Grundsätze von Verwaltungshandeln wie Gleichheitsgrundsatz oder Verlässlichkeit nicht infrage stellen müsste.

Die Existenz generativer KI-Systeme verleitet dazu, Workarounds zu bauen, weil die momentan durch die Verfügbarkeit solcher Systeme günstig erscheinen. Ich kann damit kurzfristig einen Erfolg erzielen und komme meinem Ziel augenscheinlich näher. Bei genauer Betrachtung wird aber klar: Ich verbaue mir damit gleichzeitig, das gesamte System zu ertüchtigen.

netzpolitik.org: Wie kann man sich das vorstellen?

Stefan Kaufmann: Ich versuche, das an einem Bild zu erklären. Es gibt ein Ministerium, das eine desolate Wasser-Verrohrung hat. Eigentlich ist allen klar, wir sind hier auf dem Stand, der nicht mehr tragbar ist. Das sind technische Schulden. Wir müssten diese Infrastruktur von Grund auf neu festigen. Denn bislang haben Mitarbeitende das Wasser in Eimern von A nach B getragen. Statt die Infrastruktur zu erneuern, nimmt das Ministerium das Angebot einer Firma an. Sie sponsert billige Arbeiter:innen, die den Ministeriumsmitarbeiter:innen das Wassertragen abnehmen.

Diese Lösung reduziert vorerst das akute Defizit. Fraglich ist: Wollen wir, dass da Menschen das Wasser hin und her tragen? Ist das langfristig wirtschaftlich? Oder wollen wir nicht eher eine Situation, wo ich den Wasserhahn aufdrehe und das Wasser einfach läuft, Wasser as a service sozusagen?

„Ich halte es für eine Ausrede“


netzpolitik.org: Welche Gefahr siehst du bei Spark Workflow?

Stefan Kaufmann: Weniger eine Gefahr, mir fällt aber auf, dass vieles von dem, was gerade verhandelt wird, auf Kategorienfehlern basiert. Dass hier eine agentische KI am Werk sei, die 50 oder gar 80 Prozent der Arbeit abnehmen könne, sind zunächst Behauptungen. Das lässt sich nicht überprüfen. Ich habe die Befürchtung, dass die Verantwortlichen im BMDS Annahmen anhängen, wie solche Systeme arbeiten und welche Leistung sie erzielen können, die sich schwer belegen lassen.

Es ist durchaus möglich, dass Spark Workflow eingereichte Anträge prüft und darin tatsächlich Inkonsistenzen und Unvollständigkeiten anzeigt. Doch scheint das System einige technische Probleme mit sich zu bringen. Demnach kann es vorkommen, dass es zwei Dateien mit demselben Dateinamen ermittelt und dann eine davon verwirft. Dass die Dateinamen sich decken, bedeutet aber nicht automatisch, dass der Inhalt der Dubletten identisch ist.

Die Person, die das Programm bedient, sieht offenbar auch nicht, wenn im Hintergrund etwas passiert, was den Umfang des ursprünglichen Antrags verändert. Sie hat womöglich keine Information darüber, dass das System damit unter Umständen zu einem verfälschten Ergebnis kommt.

netzpolitik.org: Es fällt immer wieder das Argument vom „human in the loop“, am Ende entscheide immer ein Mensch. Ein Programm wie Spark Workflow solle lediglich unterstützen, menschliche Expertise sich dann auf das Ergebnis konzentrieren. Wie bewertest du das?

Stefan Kaufmann: Ich halte es für eine Ausrede. Im konkreten Fall ist nicht klar: Kann die Person, die das Programm bedient, einordnen, dass das Ergebnis der generativen KI zufallsbehaftet ist? Weiß sie, dass das System vielleicht unter der Haube anders agiert, als man es als Laie erwarten würde? Grundsätzlich ist die Frage offen: Wie kann der Mensch einen Antrag angesichts des Moments des Zufalls verlässlich bearbeiten? Oder werden solche Anträge in Zukunft quasi per Losverfahren beschieden?

„Nur auf einen spezifischen Anwendungsfall zugeschnitten“


netzpolitik.org: Laut den Aussagen etwa von BMDS-Staatssekretär Thomas Jarzombek soll Spark in mehreren Bereichen der öffentlichen Verwaltung eingesetzt werden können. Für wie realistisch hältst du das?

Stefan Kaufmann: Wenn man in den Code von Spark Workflow reinschaut, fällt auf: Dieses System ist gerade nur auf einen spezifischen Anwendungsfall zugeschnitten, nämlich auf die umweltrechtliche Genehmigung.

Würde man diesen Anwendungsfall auf einen anderen umbauen, muss man da händisch in viele Konfigurationsdateien eingreifen. Das wirkt auf mich nicht wie ein System, das flexibel auf verschiedene Szenarien in der Verwaltung angepasst werden kann. Zumindest nicht ohne erheblichen Aufwand.


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Gutachten des Bundestages: Haber-Verfahren verstößt gegen Grundrechte

11. August 2026 um 17:36

Mehr als 1200 Organisationen und Projekte hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren heimlich vom Verfassungsschutz durchleuchten lassen. Ein Gutachten des Bundestages kommt nun zu dem Schluss: Das Vorgehen ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Laden von außen
Buchladen Zur schwankenden Weltkugel: Einer der Läden, die von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer vom Buchhandlungspreis ausgeschlossen wurden. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Darf eine bundesstaatliche Stelle heimlich beim Bundesamt für Verfassungsschutz anfragen, ob zu einer bestimmten Person oder Organisation Erkenntnisse vorliegen, bevor es eine Förderung erteilt? Um diese Frage drehte sich die Debatte, nachdem bekannt wurde, dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) Buchläden nach einer solchen Anfrage von einer Preisliste hat streichen lassen. Haber-Verfahren nennt sich diese Abfrage, die es seit 2004 gibt und die durch den Eklat um den Kulturstaatsminister zu neuer Berühmtheit gelangte.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages beantworten diese Frage nun recht eindeutig – und zwar mit Nein. Ein vor Kurzem veröffentlichtes Gutachten kommt zu dem Schluss: Vor einer Förderung im Bereich Kunst oder Kultur heimlich eine solche Anfrage an den Verfassungsschutz zu stellen, ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Beauftragt hat es der Bundestagsabgeordnete David Schliesing, medienpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke. „Nachdem nun auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages klar festgestellt hat, dass das ‚Haber-Verfahren’ verfassungswidrig ist, erwarte ich, dass die Bundesregierung die Praxis umgehend beendet“, sagt er. Der Geheimdienst dürfe nicht mehr gegen Kultureinrichtungen eingesetzt werden.

Das Haber-Verfahren sieht vor, dass bundesstaatliche Stellen wie etwa Ministerien vor einer Förderzusage eine Auskunft beim Verfassungsschutz einholen können, ob zu bestimmten Personen oder Organisationen relevante Erkenntnisse vorliegen. Der Geheimdienst antwortet darauf zunächst nur mit ja oder nein. Im Einzelfall können die Ministerien anschließend weitere Details abfragen. Die betroffenen Personen werden über den Vorgang zu keinem Zeitpunkt informiert.

Benannt ist das Verfahren nach Emily Haber, die 2017 als Staatssekretärin im Bundesinnenministerium einen Erlass verfasste, der eine bereits bestehende Regelung zu solchen Abfragen aktualisierte.

Seit 2020 haben Ministerien 1.200 zivilgesellschaftliche Organisationen und 1.300 Personen auf diesem Weg durchleuchten lassen, ergab eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag.

Dürfen sie das?


Das Gutachten untersucht die Frage, ob ein solches Verfahren verfassungsrechtlich zulässig ist. Dafür teilt es den Vorgang in zwei Schritte: Zum einen die Abfrage beim Verfassungsschutz, die mit einer Übermittlung von Namen und weiteren Daten der Betroffenen einhergeht. Zum anderen die Recherche und Antwort des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Für den ersten Teil sehen die Gutachter*innen keine Rechtsgrundlage.

„Die Abfrage beim BfV sowie die damit verbundene Übermittlung personenbezogener Daten durch ein Bundesministerium im Zuge des Haber-Verfahrens greifen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung […] ein, ohne dass dieser Eingriff auf eine taugliche Ermächtigungsgrundlage gestützt werden kann“, schreiben die Gutachter*innen. Auch das Bundesdatenschutzgesetz erlaube eine solche Übermittlung nicht. Das Verfahren verstoße damit gegen das Grundgesetz und sei unzulässig.

Wer nichts erfährt, kann auch nicht klagen


Den zweiten Teil, die Antwort des Verfassungsschutzes an die Ministerien, sehen die Autor*innen hingegen als vom Verfassungsschutzgesetz gedeckt. Die Verhältnismäßigkeit sei gegeben, weil das Haber-Verfahren dem legitimen Zweck diene, eine staatliche Förderung verfassungsfeindlicher Personen, Organisationen oder Veranstaltungen zu verhindern. Eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz sei dafür erforderlich. Ob hingegen die weiteren Maßnahmen – die Entgegennahme der Daten und die Recherche zu den Betroffenen – auch von dem Gesetz gedeckt seien, bleibt laut Gutachten offen.

Kritisch sehen die Autor*innen zudem, dass die Betroffenen über das Verfahren zu keinem Zeitpunkt benachrichtigt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssten Betroffene zumindest nachträglich von einem heimlichen Überwachungsvorgang erfahren, wenn die Geheimhaltung nicht mehr erforderlich ist. Dass das Haber-Verfahren dies nicht vorsieht, bewertet das Gutachten als Verstoß gegen die um Grundgesetz festgeschriebene Rechtsweggarantie.

Weimer darf Buchhändlerinnen nicht mehr „politische Extremisten“ nennen


Das Verfahren erlangte große Aufmerksamkeit, nachdem bekannt wurde, dass Kulturstaatsminister Weimer Anfang des Jahres die von einer unabhängigen Jury für den Deutschen Buchpreis ausgewählten Buchhandlungen vom Verfassungsschutz überprüfen ließ. In der Folge strich er drei Buchhandlungen nachträglich von der Preisliste: The Golden Shop in Bremen, die Rote Straße in Göttingen und den Buchladen Zur schwankenden Weltkugel in Berlin.

Die Betreiber*innen der Läden gingen daraufhin rechtlich gegen Weimer vor. Mit einem Teilerfolg: Im Frühjahr urteilte das Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren, dass Weimer die beiden Inhaberinnen der Schwankenden Weltkugel nicht mehr öffentlich als „politische Extremisten“ bezeichnen darf. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Die Kritik am Haber-Verfahren ist nicht neu. Bereits 2018 kam ein juristisches Gutachten der Rechtsanwältin Anna Luczak im Auftrag von mehreren zivilgesellschaftlichen Demokratie-Projekten zu dem Schluss, dass das Verfahren verfassungsrechtlich bedenklich sei. Die Initiativen waren vom Bundesfamilienministerium zur Überprüfung an den Verfassungsschutz weitergeleitet worden.

Hinweis, 13.08.: Wir haben ergänzt, von wem das Gutachten in Auftrag gegeben wurde. 


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Angebot an LVMH: Gefährliches Überwachungs-Werkzeug breitet sich aus

11. August 2026 um 16:27

Ein Werkzeug namens Webloc kann Menschen mit Daten aus dem Werbe-Tracking teils metergenau orten und verfolgen. Bislang war nur bekannt, dass staatliche Stellen das nutzen. Jetzt zeigen Recherchen: Die Technologie wird offenbar auch Unternehmen angeboten.

Eine Person geht eine ruhige Straße entlang. Rote Stecknadeln, die Standortdaten symbolisieren, markieren den von ihr zurückgelegten Weg.
Unternehmen könnten mit Standortdaten Einbrecher*innen suchen (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO/imagebroker; Bearbeitung: netzpolitik.org

Mit Daten aus der Werbe-Industrie lassen sich Millionen Handys weltweit orten, teils auf wenige Meter genau. Spezialisierte Unternehmen wie Penlink aus den USA sammeln solche Daten, bereiten sie auf, und bauen daraus Werkzeuge, um Menschen anhand ihrer Bewegungsprofile auszuspähen. Zu den Kund*innen von Penlink könnten jedoch nicht nur Sicherheitsbehörden gehören, wie bisher bekannt. Auch für private Unternehmen könnte das Überwachungs-Werkzeug zugänglich sein.

Das zeigt eine Recherche des französischen Mediums Mediapart von Anfang August, die netzpolitik.org zum Teil bestätigen konnte. Dahinter steckt eine brisante Ausweitung der globalen Überwachung mit vermeintlich harmlosen Werbedaten.

Der Fachbegriff dafür ist ADINT. Die Abkürzung steht für werbebasierte Aufklärung („Advertising-based Intelligence“). Angeblich nur für Werbezwecke erhoben fließen Milliarden Handy-Standortdaten über populäre Apps durchs Ökosystem der Werbe-Industrie – und gelangen über Datenhändler zu ADINT-Firmen. Fachleute halten es mit Blick auf die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) für illegal, solche Daten zu handeln. Von einer informierten Einwilligung, auf die sich Werbetreibende berufen, kann in diesem Fall nämlich keine Rede mehr sein.

Das ADINT-Werkzeug der Firma Penlink heißt Webloc. Zu den bislang bekannten Nutzer*innen von Webloc gehören die Abschiebe-Miliz ICE der US-Regierung sowie Behörden in Ungarn und Österreich – nicht jedoch private Unternehmen.

Vermittelt über eine private Sicherheitsfirma wurde Webloc jüngst einem französischen Konzern für Luxusgüter präsentiert, wie zuerst Mediapart berichtet hat. Der Konzern versucht gerade, Fälle von Diebstahl aufzuklären. Auf Anfrage von netzpolitik.org bestätigen die beteiligten Unternehmen wesentliche Teile der Recherche. Der US-Anbieter Penlink allerdings hat Fragen von Mediapart und netzpolitik.org nicht beantwortet. Deshalb wissen wir nicht genau, welche Rolle er bei dem Angebot gespielt hat.

Eine „neue Technologie“


Der französische Konzern LVMH („Moët Hennessy Louis Vuitton“) verkauft Luxusgüter wie Uhren, Schmuck und Spirituosen und gehört zu den 100 wertvollsten Unternehmen der Welt. Die Pressestelle schreibt auf Anfrage von netzpolitik.org: Vergangenes Jahr sei es in einem der Häuser des Konzerns zu Diebstählen gekommen. Die Polizei ermittele immer noch. Für LVMH arbeite zudem ein privates Sicherheitsunternehmen. An dieses Unternehmen habe sich ein Dienstleister gewandt und eine „neue Technologie“ präsentiert.

Dieser Dienstleister war offenbar Penlink, die „neue Technologie“ Webloc. Was dann geschah, beschreibt LVMH auf Englisch wie folgt:

Zu diesem Zeitpunkt war Moët Hennessy die Art der Technologie nicht bekannt. Der Dienstleister führte zur Untermauerung seines Angebots einen Test durch, ohne dass Moët Hennessy Kenntnis von der zugrunde liegenden Technologie oder deren Funktionsweise hatte.

Sobald Moët Hennessy verstanden hatte, was vorgeschlagen wurde, beendete das Unternehmen unverzüglich alle weiteren Gespräche und verfolgte das Angebot nicht weiter. Moët Hennessy hatte zu keinem Zeitpunkt Zugang zu Berichten, Schlussfolgerungen oder Daten aus diesem Test und hatte keine Kenntnis von etwaigen daraus resultierenden Informationen, sofern solche überhaupt existieren.


Kurzum: LVMH betont die Distanz zu Penlink und sei keine Kundin geworden.

Kontakt über private Sicherheitsfirma


Der Einsatz von ADINT zur Aufklärung von Diebstählen wäre zumindest plausibel gewesen: Handy-Standortdaten der Werbe-Industrie können zeigen, welche Geräte zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort waren, beispielsweise einem Tatort. Die getrackten Geräte lassen sich daraufhin weiterverfolgen, etwa zu Privatadressen.

Genau dafür könnte auch Webloc geeignet sein. Im April hat das Citizen Lab der Universität Toronto einen Bericht über dessen Fähigkeiten veröffentlicht. Mithilfe einer grafischen Oberfläche sollen Kund*innen demnach suchen können, welches Handy in einem bestimmten Gebiet unterwegs war. Außerdem soll Webloc das Bewegungsprofil einzelner Handys anzeigen können.

Achtung, Datenhandel! Lebensgefahr!



Bei der von LVHM beauftragten Sicherheitsfirma handelt es sich offenbar um Amarante. Auf Anfrage von netzpolitik.org schreibt Geschäftsführer Alexandre Hollander, sein Unternehmen habe einen von Penlink „ausgearbeiteten Anwendungsfall an LVMH weitergeleitet“. Doch LVMH habe sich gegen das Produkt entschieden. Weiter betont Amarant, Webloc nicht zu „verkaufen“ oder zu „vermarkten“.

Tracking-Forscher: Nutzung durch Firmen „inakzeptabel“


Die Schilderungen der beiden Unternehmen passen zusammen, sind aber nicht frei von Lücken. So will LVHM auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren, Amarante zu beschäftigen. Amarante wiederum teilt mit, nicht zur Aufklärung von Diebstählen engagiert worden zu sein.

Den Kern des Mediapart-Berichts bestätigen die Antworten jedoch: Ein Angebot für das Überwachungs-Werkzeug Webloc wurde einem privaten Unternehmen unterbreitet. Wenn das kein Einzelfall war, könnte sich der Kreis von Webloc-Kund*innen über staatliche Stellen hinaus drastisch erweitern.

Mediapart stützt seine Recherchen zudem auf interne Dokumente und Aussagen von Quellen. Das kann netzpolitik.org von außen nicht prüfen. Dem Bericht zufolge werde Webloc mindestens seit vergangenem Jahr an französische Unternehmen vermarktet, beispielsweise um Diebstähle aufzudecken, die Konkurrenz auszuforschen oder um zu ermitteln, wie vertrauliche Informationen durchsickern.

Der Wiener Tracking-Forscher Wolfie Christl hat die Forschung des Citizen Lab zu Webloc geleitet. Mit Blick auf die Mediapart-Recherche sagt er gegenüber netzpolitik.org: „Der Missbrauch von App- und Werbedaten für Überwachung ist demokratiepolitisch gefährlich und rechtlich höchst fragwürdig. Eine Nutzung dieser invasiven und unverhältnismäßigen Technologien durch private Firmen ist gänzlich inakzeptabel.“

Standortdaten können tiefe Einblicke gewähren


Es ist üblich, dass Überwachungsfirmen ihre Produkte als besonders mächtig darstellen. Selbst testen konnten Journalist*innen Webloc aber bislang nicht. Wie gefährlich Daten der Werbe-Industrie grundsätzlich sein können, zeigen die Databroker-Files-Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk seit 2024. Dem Team liegen inzwischen mehr als 13 Milliarden Handy-Standortdaten verschiedener Datenhändler vor.

In diesen Daten fanden sich die Bewegungsprofile zahlreicher Menschen, darunter sogar Angehörige von Militär und Geheimdiensten sowie hochrangige Regierungsbeamt*innen. Zwar können solche Daten in Teilen veraltet, ungenau oder falsch sein. Die Daten können aber auch im Detail verraten, wo potenziell Millionen Menschen zur Arbeit gehen und wohnen, welche Kitas, Arztpraxen oder Bordelle sie aufsuchen.

Über Parteigrenzen hinweg sahen Politiker*innen darin eine Gefahr für die nationale Sicherheit, etwa wegen Spionage und Sabotage. Diese Gefahr dürfte steigen, je mehr Menschen und Unternehmen Zugriff auf solche Werkzeuge haben. Abhilfe schaffen könnte ein Verbot von Tracking und Profilbildung für Werbezwecke, das beispielsweise Verbraucherschützer*innen fordern. Es würde den sprudelnden Daten förmlich den Hahn abdrehen.

Offenbar wollen Regierungen die Tracking-Daten jedoch lieber selbst missbrauchen, statt sie zu verbieten. Die Polizei in mindestens einem deutschen Bundesland hat ADINT bereits eingesetzt, wie unsere Recherchen im Juni zeigten. Auf Landes- und Bundesebene verweigern Regierungen in Deutschland Transparenz über den Einsatz von ADINT.


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Geheimdienstreform: „Der Schutz von Journalist:innen wird systematisch abgebaut“

11. August 2026 um 10:47

Die deutschen Geheimdienste sollen neue Regeln bekommen. Das wirkt sich auch auf die Arbeit von Journalist:innen in Deutschland und im Ausland aus. Maximilian Jung von Reporter ohne Grenzen erklärt im Interview, warum der BND Medienschaffende künftig leichter überwachen könnte und was das mit Pressefreiheit zu tun hat.

Ein Mensch in Presseweste und mit Kamera steht in einer kargen Landschaft, hinter ihm kniet eine Person mit Sturmgewehr
Journalist:innen berichten aus Kriegs- und Krisenregionen weltweit, für die sich auch der BND interessiert. (Symbolbild) CC-BY-SA 4.0: SaporaSkap

Eine der wichtigsten Voraussetzung für die journalistische Arbeit ist die Vertraulichkeit: Quellen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kommunikation mit Medienschaffenden sicher ist. Journalist:innen brauchen Schutz für sensible Recherchen, wenn sie mit Gesprächspartner:innen auf aller Welt kommunizieren. Doch dieser Schutz ist durch die geplante Geheimdienstreform für BND und Bundesverfassungsschutz in Gefahr, warnt die Organisation Reporter ohne Grenzen.

Über diesen Aspekt sprechen wir mit Maximilian Jung. Er setzt sich als Advocacy Referent bei Reporter ohne Grenzen (RSF) für die Presse- und Informationsfreiheit weltweit ein. Er recherchiert zu und arbeitet gegen staatliche Überwachung von Journalist*innen sowie den Einsatz von Spionagesoftware an. Im Interview erklärt er, wie die Geheimdienstreform die Arbeit von Journalist:innen betrifft und was man besser machen könnte.

Porträtfoto von Maximilian Jung.
Maximilian Jung fürchtet, dass durch die neuen Befugnisse der Quellenschutz in Gefahr ist. – Alle Rechte vorbehalten: Prisca Martaguet

Einen absoluten Schutz vor Überwachung gibt es nicht


netzpolitik.org: Journalist:innen sind Berufsgeheimnisträger:innen. Was bedeutet das eigentlich?

Maximilian Jung: Das sind Menschen mit bestimmten Berufen: zum Beispiel Rechtsanwält:innen, Geistliche und auch Journalist:innen. Es geht darum, daraus hervorgehende Beziehungen zu schützen. Damit etwa Informationen, die Menschen im vertraulichen Gespräch mit ihrem Anwalt teilen, nicht in Strafverfahren genutzt werden können. Deshalb gibt es für Berufsgeheimnisträger:innen besondere Schutzmechanismen, sowohl in Polizeigesetzen als auch in Gesetzen für Nachrichtendienste.

Dass das bei Journalist:innen und ihren Quellen auch der Fall ist, haben Journalist:innen und Journalismusverbände in Deutschland hart erkämpft.

Leider gibt es aber eine Art Zweiklassengesellschaft und Rechtsanwält:innen und Geistliche erhalten oft ein höheres Schutzniveau. Denn seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2011 gilt, dass ein relativer Schutz ausreicht und im Einzelfall abgewogen werden muss: Ist jetzt der Schutz der Pressefreiheit wichtiger als das Strafverfolgungsinteresse oder das nachrichtendienstliche Interesse einer Behörde?

Natürlich ist Journalist:innen an einem absoluten Schutz vor Überwachungen oder polizeilichen Maßnahmen gelegen. Aber diesen absoluten Schutz gibt es leider nicht.

netzpolitik.org: Wann darf denn nach der aktuellen Rechtslage der BND Journalist:innen überwachen?

Maximilian Jung: Heutzutage kommt das darauf an, wo die Journalist:in sich aufhält. Denn klassischerweise ist der BND für die Auslandsaufklärung zuständig. Es gibt rechtlich einen Unterschied zwischen Journalist:innen im Ausland, die mit Gesprächspartner:innen im Ausland sprechen, und Journalist:innen in Deutschland, die mit Menschen im Ausland sprechen.

Bei Journalist:innen im Inland muss eine konkrete Beteiligung an Straftaten oder an Bestrebungen, die die Bundesrepublik gefährden könnten, belegt sein, bevor sie überwacht werden dürfen.

netzpolitik.org: Das bedeutet also, wenn ich jetzt einen Terroranschlag plane und darüber mit jemandem im Ausland spreche, bin ich nicht mehr geschützt?

Maximilian Jung: Genau, das dürfte der BND überwachen, das hat ja auch nichts mehr mit der journalistischen Tätigkeit zu tun.

netzpolitik.org: Was soll sich nun im geplanten BND-Gesetz ändern?

Maximilian Jung: Die Trennung zwischen Ausland-Ausland-Kommunikation und Ausland-Inland-Kommunikation wird praktisch aufgegeben. Das hat erst mal mit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu tun. Dafür wird die G10-Kommission abgeschafft, die für die Kontrolle solcher Ausland-Inland-Kommunikation zuständig ist. Die Kontrolle soll professionalisiert werden und beim Unabhängigen Kontrollrat liegen.

Aber im Gesetzentwurf ist das so gelöst, dass die Eingriffsschwellen konsequent an das frühere Niveau der Ausland-Ausland-Kommunikation angeglichen werden, also nun überall niedriger sein sollen. Der Schutz von Journalist:innen und ihren Quellen wird dadurch systematisch abgebaut.

Wie der BND Journalist:innen erkennt


netzpolitik.org: Was bedeutet das konkret für Journalist:innen in Deutschland?

Maximilian Jung: Bei Journalist:innen, die aus Deutschland mit Gesprächspartner:innen im Ausland kommunizieren, bräuchte es in Zukunft für eine Überwachung keinen konkreten Nachweis mehr, dass man an der Straftat oder ihrer Planung beteiligt ist. Es würde schon reichen, in einen weiten Zusammenhang mit einer erheblichen Bedrohung gebracht zu werden, weil der Nachrichtendienst annimmt, dass man entsprechende Nachrichten oder Informationen übermittelt oder entgegennimmt. Also wenn man mit einer Person Kontakt hat, bei der es um bedrohungsrelevante Informationen geht, die von Interesse für den BND sind.

netzpolitik.org: Wie kann der BND überhaupt erkennen, wer Journalist:in ist? Es gibt ja kein Register über Menschen im Journalismus.

Maximilian Jung: Das ist besonders kurios. Die Gesetzesbegründung verweist auf die Rangliste der Pressefreiheit, die wir bei Reporter ohne Grenzen jedes Jahr erstellen. Laut der Begründung soll der BND in Zukunft in diese Rangliste reinschauen. Und bei Ländern, die wir als „dunkelrot“ einstufen, weil es dort keine Pressefreiheit gibt oder sie stark unter Druck ist, dürfte er dann alle Personen überwachen, die für Staatsmedien arbeiten. Weil er dann annehmen würde, dass das keine Journalist:innen sind, sondern sie als verlängerter Arm diktatorischer Regime dienen.

Darunter fallen ganz unterschiedliche Länder wie China, Russland und auch die Türkei.

Wir lehnen das aus zwei Gründen ab: Die Rangliste der Pressefreiheit ist erstens nicht dazu da, staatliche Überwachungsmaßnahmen zu legitimieren. Sondern sie soll ein Instrument sein, um eben das Fehlen von Pressefreiheit anzuprangern, Missstände aufzudecken und internationalen Druck auszuüben.

Zweitens ist die Rangliste nicht dazu geeignet, einzelne Journalist:innen zu bewerten, sondern sie macht Angaben dazu, wie es um die Pressefreiheit in einem Land strukturell bestellt ist.

netzpolitik.org: Was wäre ein besserer Weg, Journalist:innen zu identifizieren?

Maximilian Jung: Es gibt Standards wie die Journalism Trust Initiative. Dort gibt es einen Katalog, um zu überprüfen, ob Journalist:innen bestimmte ethische Standards und journalistische Praktiken einhalten oder sich etwa an das Zwei-Quellen-Prinzip halten. Das ist wesentlich geeigneter, als eine landesbezogene Rangliste zu nutzen und anzunehmen, dass es in einem Land keine Journalist:innen gibt.

netzpolitik.org: Neben der individuellen Überwachung von Personen und Gruppen betreibt der BND auch die sogenannte strategische Aufklärung. Dabei sucht er zum Beispiel in Kommunikationsströmen nach bestimmten Mustern und Suchbegriffen. Wie soll der BND dabei erkennen, dass er gerade die Kommunikation von Journalist:innen erfasst?

Maximilian Jung: Auch die strategische Aufklärung soll mit dem neuen Gesetz ausgeweitet werden. Im Gesetzentwurf steht: Sobald der BND davon erfährt, dass Kommunikation von Medienschaffenden überwacht und heruntergeladen worden ist, muss das sofort gelöscht werden.

Das heißt, man muss am Ende darauf vertrauen, dass solche Prozesse funktionieren. Aber es wäre deutlich besser, das engmaschig zu kontrollieren.

Kontrolle steht in keinem Verhältnis zu den Befugnissen


netzpolitik.org: Wer sollte eine solche Kontrolle durchführen?

Maximilian Jung: Momentan gibt es unterschiedliche Kontrollinstitutionen, zum Beispiel den Unabhängigen Kontrollrat und die Bundesbeauftragte für Datenschutz- und Informationsfreiheit. Laut dem Entwurf soll deren Aufsicht jetzt beim Unabhängigen Kontrollrat konzentriert werden.

Wir kritisieren sehr stark, dass es dort an einer entsprechenden personellen und finanziellen Ausstattung und technischen Expertise mangelt. Gerade wenn man das dazu ins Verhältnis setzt, wie viele neue Befugnisse und Mittel der BND in Zukunft bekommt. Da stellt sich die Frage: Wer soll das effektiv kontrollieren?

netzpolitik.org: Gibt es Beispiele aus anderen Ländern, wo der Schutz von Berufsgeheimnisträger:innen gut umgesetzt ist?

Maximilian Jung: Ein Kontrollelement könnte eine „Anwältin der Betroffenen“ sein, die es in anderen Ländern wie Großbritannien gibt. Das bedeutet, wenn der BND Journalist:innen individuell überwachen will, müsste er sich das von einer Person absegnen lassen, die die Betroffenenperspektive einnimmt und kennt – beispielsweise weil sie selbst einmal als Journalist:in gearbeitet hat.

netzpolitik.org: Der BND soll künftig auch viele Befugnisse bekommen, um Dinge automatisiert auszuwerten, beispielsweise mit KI-Systemen. Betrifft das auch Journalist:innen?

„Es besteht die Gefahr, dass der Quellenschutz von hinten aufgerollt wird“


Maximilian Jung: Wie so ziemlich alle Sicherheitsbehörden in Deutschland sollen jetzt auch der Verfassungsschutz und der BND Plattformen für die automatisierte Datenanalyse erhalten. In den vergangenen Monaten gab es ja viel Diskussionen über Palantir-Software.

Im Entwurf für die Geheimdienstreform ist alles, was mit KI und automatisierter Auswertung zu tun hat, sehr vage formuliert. Das würde dazu führen, dass es am Ende sehr weitreichende Befugnisse in diesem Bereich gibt, die nur schwer kontrolliert werden können.

Wenn man das konsequent zu Ende denkt, besteht aus unserer Sicht die Gefahr, dass der Quellenschutz von hinten aufgerollt wird. Der BND dürfte zukünftig Person mit Hilfe automatisierter Datenanalyse auswerten, die dazu bislang keinerlei Anlass geboten haben. Und das selbstlernende System könnte daraus automatisch ein Risikoprofil erstellen. Dass die Nachrichtendienste das wollen, ist nachvollziehbar, wenn man beispielsweise an Spionageabwehr denkt.

Aber wenn wir das auf Quellen von Journalist:innen beziehen, dann könnte das bedeuten, dass eine Person schon als Risiko markiert ist, bevor überhaupt eine Information weitergegeben wurde. Wir befürchten, dass Instrumente wie die automatisierte Datenanalyse dazu führen können, dass der Informationsfluss für relevante Informationen schon frühzeitig unterbrochen wird.

netzpolitik.org: Die Geheimdienstreform steht noch am Anfang des gesetzgeberischen Prozesses. Was erhofft ihr euch für das weitere Verfahren?

Maximilian Jung: Wir tauschen uns mit anderen Organisationen aus der digitalen Zivilgesellschaft und auch dem Bundeskanzleramt aus. Wir werden das parlamentarische Verfahren eng begleiten und uns für einen besseren Schutz von Journalist:innen einsetzen.

In der Vergangenheit haben wir auch schon gegen Gesetze geklagt. Auch dass diese Reform notwendig geworden ist, ist die Folge einer erfolgreichen Klage von Reporter ohne Grenzen. Wenn die geplanten Änderungen in der jetzigen Form kommen, dann würden wir uns gut überlegen, ob es nicht wieder eine Klage geben müsste.


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Einheitliche EU-Regeln: Wie weit ist Deutschland beim digitalen Gewaltschutz?

10. August 2026 um 17:00

Noch zehn Monate Zeit bleiben der Bundesregierung, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. EU-Vorgaben verlangen Mindeststandards, auch im Digitalen. Inzwischen sind neue Tatbestände auf dem Weg, doch in anderen Punkten plant die Koalition bisher wenig.

Mensch im roten Blazer am Bundestagspult
Die Pläne der Bundesregierung zum Schutz vor Gewalt: Im Strafrecht klar, der Rest etwas schwammig. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / photothek

Im Frühjahr 2024 geschah in Brüssel ein kleiner menschenrechtlicher Wumms. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich erstmals auf gemeinsame Regeln zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt geeinigt. Zwar waren Vergewaltigungen am Ende nicht Teil der Richtlinie – für Feminist*innen eine Enttäuschung. Doch immerhin schrieb das Regelwerk den Staaten jetzt einheitlich vor, nicht nur Zwangsverheiratungen und Stalking unter Strafe zu stellen, sondern auch Gewalt im Digitalen.

Künftig sollen Cyberstalking, Belästigung und das Weiterleiten von intimen Bildern ohne Einverständnis im Strafrecht verankert werden. Die Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie endet am 14. Juni 2027. Somit bleiben der Bundesregierung noch rund zehn Monate, um umzusetzen, worauf sich Europaparlament und Rat geeinigt haben.

Eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken zeigt jetzt: Während einiges bereits auf dem Weg ist, sieht die Regierung an anderen Stellen gar keinen Handlungsbedarf oder die Verantwortung bei den Bundesländern.

Bildbasierte Gewalt: Was Hubigs Gesetzentwurf vorsieht


Die Richtlinie verpflichtet Staaten etwa dazu, bildbasierte Gewalt einheitlich unter Strafe zu stellen. Ein intimes Bild, das jemand ohne Einverständnis im Netz oder in einer Chatgruppe teilt, oder ein sexualisierter Deepfake mit dem eigenen Gesicht – das ist in Deutschland bislang nur auf Umwegen strafbar. So etwa als Nachstellung, Beleidigung oder Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild.

Das soll sich mit einem Gesetzentwurf ändern, den Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Frühjahr vorgestellt hat. Das Gesetz gegen digitale Gewalt sieht zwei Säulen vor. Die eine soll Betroffenen helfen, ihre Rechte auf zivilrechtlichem Weg durchzusetzen – also selbst zu klagen. Die andere Säule betrifft das Strafrecht und sieht dort mehrere neue Tatbestände vor.

So soll etwa strafbar werden, intime Aufnahmen einer Person ohne deren Zustimmung zu erstellen und zu verbreiten. Mit bis zu zwei Jahren Haftstrafe muss rechnen, „wer unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder einer dritten Person zugänglich macht, die eine sexuelle Handlung einer anderen Person abbildet“ oder „die unbekleideten Genitalien, das unbekleidete Gesäß oder die unbekleidete weibliche Brust einer anderen Person abbildet“, heißt es dazu im Entwurf.

Das gilt auch dann, wenn diese Bilder oder Videos nicht echt sind, sondern mit Hilfe von KI-Generatoren erstellt, also Deepfakes.

Auf Nachfrage der Linken zum Zeitplan will die Bundesregierung sich nicht festlegen. Sollte der Entwurf jedoch im Herbst im Bundestag debattiert und noch im kommenden Jahr verabschiedet werden, wären diese Punkte aus der EU-Richtlinie umgesetzt. Der Schutz in Deutschland würde sogar über die europäischen Standards hinausgehen, denn der Entwurf sieht derzeit vor, schon die Erstellung solchen Materials unter Strafe zu stellen, etwa den Prompt in einem Online-Generator. Die EU-Richtlinie setzt erst bei der Verbreitung an.

Keine neuen Regeln zum Schutz vor Belästigung


Strafbar soll laut Hubigs Plänen auch werden, andere heimlich mit einem GPS-Tracker oder anderen vergleichbaren Ortungstechnologien zu verfolgen. Das soll in den bereits existierenden Nachstellungsparagrafen eingehen, wo bereits der Einsatz von heimlichen Überwachungsapps auf dem Handy strafverschärfend wirkt.

Auch damit setzt die Regierung ein Stück der EU-Richtlinie um, die Mitgliedstaaten verpflichtet, die „wiederholte oder ständige Überwachung einer Person mittels Informations- und Kommunikationstechnologie” unter Strafe zu stellen.

An anderen Punkten sieht die Regierung aber offenbar keinen Handlungsbedarf. Die Linke weist in ihrer Anfrage auf diese Stellen hin.

So schreibt das EU-Regelwerk Staaten auch vor, Cyberbelästigung unter Strafe zu stellen, etwa das unaufgeforderte Zusenden sexuell expliziter Bilder oder koordinierte Kampagnen. In Deutschland ist das Zusenden solchen Materials an eine erwachsene Person kein eigener Straftatbestand und wird auch nicht als Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung behandelt.

Es steht allerdings als „Verbreitung pornografischer Inhalte“ unter Strafe. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf diesen Umstand und hält das für ausreichend. „Es ist anerkannt, dass die Pornographiedelikte neben ihrer primären Schutzrichtung, dem Kinder- und Jugendschutz, auch die sexuelle Selbstbestimmung der Personen schützen, die pornographische Inhalte empfangen.“

Außerdem soll die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass aus Gründen des Geschlechts in der EU künftig unter Strafe stehen. Der Volkverhetzungsparagraf nennt diese Kategorie aber bisher nicht. Hierzu ist im aktuellen Gesetzentwurf auch nichts vorgesehen.

Vorbeugen, Unterstützen und Zahlen erfassen


Die EU-Richtlinie betrachtet Gewalt als gesellschaftliches Problem. Neben dem Strafrecht geht es darin auch um Hilfsangebote für Betroffene und Maßnahmen zur Prävention, etwa an Schulen oder in der Arbeit mit Täter*innen. Auf die Nachfrage, was in diesen Bereichen geplant sei, verweist die Bundesregierung auf das Gewalthilfegesetz. Es wurde bereits Anfang 2025 verabschiedet und sieht auch ein Recht auf Beratung in Fällen digitaler Gewalt vor, allerdings erst ab 2032. Die Zuständigkeit für die Umsetzung liegt bei den Bundesländern.

Außerdem erarbeite das Bundesfamilienministerium derzeit ein Maßnahmenpaket zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, „insbesondere in den Bereichen Schule und Bildung, Täterarbeit, sozialraumbezogene Prävention und digitale Gewalt“. Dazu seien Modellprojekte geplant.

Das EU-Regelwerk schreibt den Staaten auch vor, systematisch Daten zu geschlechtsspezifischer Gewalt zu sammeln, aufgeschlüsselt nach einzelnen Merkmalen. In Deutschland herrschte hier lange Unkenntnis. Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst nur angezeigte Taten. Wie häufig bestimmte Taten tatsächlich vorkommen, ließ sich damit nicht sagen.

Diese Lücke sollte eine Dunkelfeldstudie schließen, die das Bundeskriminalamt gemeinsam mit der Regierung Anfang des Jahres vorstellte. Für die Lebenssituationsbefragung (LeSuBiA = Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag) befragte das BKA eine repräsentative Stichprobe der Bevölkerung zu ihrer Gewalterfahrung, auch im Netz. Die Linke kritisiert jedoch, dass die Daten zu wenig aussagekräftig seien, da sie verschiedene Gewaltformen in einer Kategorie vermengen.


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Genug für 600 Millionen Menschen: Warum verbraucht KI so viel Wasser?

10. August 2026 um 11:59

Künstliche Intelligenz und Rechenzentren brauchen nicht nur sehr viel Strom, sondern auch gigantische Mengen Wasser. Aber warum ist das eigentlich so? Im FAQ geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen und erklären, weshalb das Thema Wasserverbrauch auf die politische Agenda gehört.

Eine Wasserfontäne vor hellblauem Hintergrund
Die Konkurrenz um die lebenswichtige Ressource Wasser nimmt zu. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Ryunosuke Kikuno

Es ist Sommer in Europa und erneut sind Hitze-Rekorde zu verzeichnen. Längst sind auch regelmäßige Dürren und Wassermangel kein Phänomen des Globalen Südens mehr. Während in Ländern wie Frankreich oder Ungarn Atomkraftwerke heruntergefahren werden, weil die für die Kühlung benötigten Flüsse nicht genug Wasser führen, rationieren in Deutschland mehrere Landkreise das Frischwasser. Ein Bergdorf im Bayerischen Wald musste im vergangenen Jahr sogar per Milchlaster mit Trinkwasser versorgt werden.

Mit zunehmendem Wasserstress gerät langsam auch der Wasserverbrauch der digitalen Welt in den Fokus. Im vergangenen Sommer etwa empfahl eine Dürre-Kommission den Menschen in Großbritannien, alte E‑Mails und Fotos aus der Cloud zu löschen, damit Rechenzentren entlastet werden. Gleichzeitig forciert die britische Regierung den Bau neuer Rechenzentren, um in einem globalen KI-Wettrennen mithalten zu können, das von Kritiker:innen als „Wettlauf nach unten“ beschrieben wird. Auch die Bundesregierung will die KI-Kapazitäten deutscher Rechenzentren bis 2030 vervierfachen.

Das Thema Wasserverbrauch von KI und Rechenzentren ist also hochaktuell, auch wenn es in der politischen Debatte bisher kaum eine Rolle spielt. Unser FAQ gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Übersicht:

Warum verbraucht Künstliche Intelligenz überhaupt Wasser?


Die meisten Anwendungen, auf denen heute das Label „KI“ haftet, basieren auf Machine Learning. Hierbei analysiert Software riesige Datenmengen, um darin Muster zu erkennen und daraus Wahrscheinlichkeiten abzuleiten. Insbesondere für das Training und den Betrieb von sogenannten General-Purpose-Modellen wie ChatGPT oder Claude werden enorme Rechenkapazitäten benötigt.

Deshalb werden seit ein paar Jahren viele riesige Rechenzentren gebaut. Die IT-Anschlussleistung von Rechenzentren, also die für den Betrieb der Server bereitgestellte Strommenge, soll sich in den letzten zehn Jahren fast vervierfacht haben: von 32 Gigawatt in 2015 auf 114 Gigawatt in 2025. Rechenzentren werden natürlich nicht nur für Künstliche Intelligenz genutzt, doch der aktuelle Hype hat für einen regelrechten Bau-Boom bei Rechenzentren gesorgt. Diese sind aber nicht nur sehr energiehungrig, sondern auch durstig, was zu einem rasant wachsenden Wasserverbrauch führt.

Man kann grob drei Arten des Wasserverbrauchs durch KI unterscheiden:

1. Kühlung von Rechenzentren
Der direkte Wasserverbrauch bei der Kühlung von Rechenzentren: Rechenzentren sind ja im wesentlichen riesige Ansammlungen hochleistungsfähiger Computer, die permanent laufen. Wie dein Laptop zuhause erhitzten sich auch die Server im Rechenzentrum. Um das Problem zu lösen, gibt es unterschiedliche Arten von Kühlsystemen.

Weit verbreitet ist etwa eine Kombination aus Luftkühlung mit Verdunstungskühlung, bei der Außenluft durch versprühtes Wasser heruntergekühlt wird. Es gibt aber auch Flüssigkühlsysteme, bei der die Abwärme der Server beispielsweise direkt an kühleres Wasser abgegeben wird.

Laut Umweltbundesamt gelten beide Kühlvarianten trotz ihres Wasserverbrauchs als klimafreundlich, weil dabei in der Regel keine Chemikalien eingesetzt werden müssen. Bei der Flüssigkühlung kann das verwendete Wasser gegebenenfalls sogar zum Heizen oder für Warmwasserversorgung verwendet werden. Umweltschutz und Wassersparsamkeit stehen also in einer gewissen Konkurrenz.

2. Stromerzeugung
Der indirekte Wasserverbrauch von Rechenzentren, der bei der Erzeugung des Stroms entsteht, den sie benötigen. Dieser unterscheidet sich je nach Kraftwerksart: Insbesondere Kohle- und Atomkraftwerke verbrauchen viel Wasser für die Kühlung, ebenso die Gewinnung von Kohle und Gas. Dieser indirekte Wasserverbrauch von Rechenzentren ist deutlich größer als der direkte Verbrauch durch Kühlung.

3. Hardware-Produktion
KI verbraucht noch auf eine weitere Art Wasser, nämlich bei der Produktion der benötigen Hardware. Dabei geht es zum Beispiel um Chips und Grafikprozessoren sowie riesige Batterien für die Notfallstromversorgung von Rechenzentren. Hierfür werden große Mengen metallischer Rohstoffe wie Germanium, Tantal, Kobalt, Lithium, Nickel oder Seltene Erden benötigt. Sowohl deren Abbau als auch deren Verarbeitung können sehr wasserintensiv sein. Insbesondere die dramatischen Folgen des Rohstoff-Extraktivismus werden in Europa häufig übersehen, weil darunter vor allem Menschen und Natur in Ländern des Globalen Südens leiden. Deshalb wird hier häufig von digitalem Kolonialismus gesprochen.

Wie viel Wasser verbrauchen Künstliche Intelligenz und Rechenzentren insgesamt?


Die ehrliche Antwort lautet: Wir wissen es nicht genau. Die Betreiber:innen von KI-Anwendungen und auch von Rechenzentren behandeln diese Informationen als Geschäftsgeheimnisse.

Die Energieeffizienz-Richtlinie der EU sieht inzwischen vor, dass Betreiber großer Rechenzentren in Europa bestimmte Kennzahlen an Aufsichtsbehörden melden müssen. Eine Veröffentlichung der konkreten Zahlen schließt die Richtlinie aber explizit aus. Wie Recherchen von Investigate Europe gezeigt haben, ist das ein direkter Lobby-Erfolg großer Tech-Konzerne wie Microsoft. Lediglich zusammengefasste Verbrauchszahlen veröffentlicht die EU in einem Dashboard, doch diese sind bislang unvollständig.

Es gibt jedoch mehrere wissenschaftliche Untersuchungen, die den globalen Wasserverbrauch von KI und Rechenzentren schätzen. Eine 2026 veröffentlichte Studie der Universität der Vereinten Nationen nimmt beispielsweise den Wasserbedarf bei der Erzeugung des Stroms in den Blick, der für das Training und den Betrieb von KI-Modellen benötigt wird. Nach Berechnung der UN-Forscher:innen könnte sich dieser strombezogene Wasserfußabdruck von Rechenzentren in 2025 auf 4,5 Billionen Liter Wasser belaufen haben. Die UN-Forscher:innen fassen unter dem Begriff Wasserfußabdruck sowohl das zum Beispiel durch Verdunstungskühlung verbrauchte als auch das für Flüssigkühlung (z.B. aus Flüssen) temporär entnommene Wasser zusammen. Auch letzteres sei problematisch, so die Forscher:innen, denn „selbst wenn ein Teil des entnommenen Wassers wieder zugeführt wird, können groß angelegte Entnahmen die Grundwasser- und Flusssysteme belasten, insbesondere in trockenen oder grundwasserarmen Regionen.“ Bis 2030 könnte der Wasserfußabdruck auf 9,3 Billionen Liter steigen. (Vergleichsgrößen findest du in der Antwort auf die nächste Frage.)

In einer anderen Studie des Öko-Instituts für Greenpeace haben Forscher:innen die Umweltfolgen des KI-Booms beleuchtet. Der 2025 veröffentlichten Arbeit zufolge dürfte sich der globale Wasserverbrauch für die Kühlung von Rechenzentren in 2024 auf 239 Milliarden Liter belaufen haben. Bis 2030 könnte er sich fast verdreifachen, auf dann 664 Milliarden Liter. Auf KI spezialisierte Rechenzentren verbrauchen der Studie zufolge doppelt so viel Wasser wie andere Rechenzentren. Während ihr Anteil 2024 schätzungsweise ein gutes Fünftel des Wasserverbrauchs von Rechenzentren ausmacht, werde er bis 2030 voraussichtlich mehr als die Hälfte betragen.

Noch schwerer abschätzen lässt sich der Wasserverbrauch bei der Produktion der Hardware, die hinter KI steht. Die Forscher:innen des Öko-Instituts zeigen das am Beispiel von Computer-Chips, bei deren Produktion ultrareines Wasser benötigt wird, das wiederum aus großen Mengen Frischwasser und Chemikalien gewonnen wird. Gehe man vom Wasserverbrauch des größten Chip-Herstellers TSMC für das Jahr 2022 aus und schließe daraus auf die gesamte Branche, käme man für das Jahr auf knapp 200 Milliarden Liter. Seitdem ist die Nachfrage nach Chips jedoch explodiert. Nähme man Zahlen der Branchenorganisation Water Europe von 2024 für die Chipproduktion in Europa und rechnete diese auf die gesamte Branche hoch, käme man global auf 450 Milliarden Liter Wasser für die Chip-Produktion.

Wie lässt sich der Wasserverbrauch von KI und Rechenzentren ins Verhältnis setzen?


Ein paar Zahlen zum Vergleich:

  • Die Stadt Berlin mit ihren vier Millionen Einwohner:innen hat im Jahr 2022 etwa 215,5 Millionen Kubikmeter Trinkwasser verbraucht, also 215,5 Milliarden Liter. Das ist in etwa zu vergleichen mit der Menge an Wasser, die laut Schätzung des Ökoinstituts im Jahr 2024 für die Kühlung von Rechenzentren weltweit aufgewendet wurde (239 Milliarden Liter, s.o.).
  • Die deutsche Landwirtschaft wiederum hat laut Umweltbundesamt in 2022 knapp 0,5 Milliarden Kubikmeter Frischwasser entnommen, knapp 500 Milliarden Liter. Das entspricht in etwa der Menge an Wasser, die nach Schätzung des Öko-Instituts 2024 weltweit für die Produktion von Chips aufgewendet wurde (450 Mrd. Liter, s.o.).
  • Die Forscher:innen der UN-Universität geben an, dass die 4,5 Billionen Liter Wasser für die Stromerzeugung für Rechenzentren genug wären, um ein Jahr lang die Wasserversorgung von 600 Millionen Menschen in Sub-Sahara-Afrika sicherzustellen.


Das sind beeindruckende Größenordnungen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass es Wirtschaftszweige gibt, die noch deutlich mehr Wasser verbrauchen als KI-Unternehmen, von der chemischen Industrie über die Kleidungsproduktion bis zur Landwirtschaft. Wobei kein anderer Wirtschaftszweig solche rasanten Zuwächse beim Wasserverbrauch zu verzeichnen hat.

Zur Einordnung gehört auch, dass der Zugang zu Wasser global äußerst ungleich verteilt ist. Der United States Golf Association zufolge werden allein für die Instandhaltung von Golfplätzen in den USA täglich gut 7,5 Milliarden Liter Frischwasser aufgewendet. Pro Jahr verbrauchen US-amerikanische Golfplätze also mehr als 2,7 Billionen Liter Wasser. Das ist etwa halb so viel, wie Rechenzentren und Chipproduktion laut den oben genannten Schätzungen pro Jahr verbrauchen – und genug zum Leben für hunderte Millionen Menschen.

Warum ist der Wasserverbrauch von KI und Rechenzentren ein Problem?


Frischwasser ist eine immer knapper werdende Ressource, weil durch den Klimawandel Temperaturen steigen und Flüsse und Seen austrocknen, während immer mehr Menschen auf der Erde leben und auch die Wirtschaft immer mehr Wasser verbraucht. Schon lange warnen Forscher:innen deshalb vor zunehmendem Wasserstress und vor zunehmender Konkurrenz. Ein Bericht der Vereinten Nationen konstatierte Anfang 2026: „Die Welt hat die Phase der Wasserkrise hinter sich gelassen und befindet sich nun in einem Zustand globaler Wasserinsolvenz.“ Auch in Deutschland mehren sich in diesem Sommer erneut Meldungen, dass Hitze und Klimawandel die Trinkwasserversorgung gefährden.

„Der immense Wasserverbrauch von Rechenzentren verschärft weltweit die Wasserkrisen“, sagt Jonathan Niesel von Greenpeace. Das Kernproblem sei die direkte Konkurrenz um die lebenswichtige Ressource. Wasser, das zur Kühlung von Servern genutzt wird, fehle an anderer Stelle – beim Trinkwasser für die Bevölkerung, in der Landwirtschaft und für andere lokale Industrien. Recherchen würden zeigen, dass ein großer Teil der Rechenzentren in Regionen angesiedelt sei oder geplant werden, die bereits heute unter Wasserstress leiden. Der Begriff verweist auf die mangelnde Verfügbarkeit und die Qualität von Grundwasser in einer Region.

„Das in Rechenzentren verwendete Trinkwasser wird häufig mit Chemikalien behandelt, um Korrosion und Bakterienwachstum zu verhindern, wodurch es für den menschlichen Verzehr oder die landwirtschaftliche Nutzung unbrauchbar wird“, betont auch Kilian Vieth-Ditlmann von Algorithm Watch. Das bedeutet, dass Rechenzentren nicht nur große Mengen an Trinkwasser verbrauchen, sondern dieses zugleich dem lokalen Wasserkreislauf dauerhaft entziehen.

Eine entscheidende Frage ist also, wo Rechenzentren angesiedelt werden. Da sie viel Fläche beanspruchen, würden sie häufig in landwirtschaftlich genutzten oder naturnahen Gebieten errichtet, so Vieth-Ditlmann weiter. Oft bestehe ein Zielkonflikt zwischen Energie- und Wasserverbrauch: „Erneuerbare Energien aus Sonne und Wind sind häufig in besonders trockenen Regionen verfügbar, was dazu führt, dass gerade in Dürregebieten viele Rechenzentren gebaut werden und für die Menschen vor Ort kein Wasser mehr übrigbleibt.“

So sind etwa bestimmte Regionen Spaniens oder Lateinamerikas für die Ansiedlung von Rechenzentren besonders beliebt. Dagegen regt sich vor Ort Protest von Anwohner:innen und Umweltgruppen, auch weil sie eine Verschärfung bestehender Wasserknappheit befürchten.

Erst kürzlich warnte auch der Branchenverband der Wasserindustrie im Vereinigten Königreich in drastischen Worten vor Ausbauplänen der britischen Regierung für KI und Rechenzentren. „Es scheint die Annahme zu bestehen, dass das Land immer über genügend Wasser für seine wirtschaftlichen Bedürfnisse verfügen wird“, hieß es in einem offenen Brief von Water UK an das Parlament. „Nichts könnte weiter von der Realität entfernt sein.“

Wie viel Wasser verbraucht ein einzelner Chatbot wie ChatGPT, Gemini oder Claude?


Auch hier lautet die ehrliche Antwort: Wir wissen es nicht. Denn Google, OpenAi, Anthropic und Co. geben keine oder keine überprüfbaren und vollständigen Angaben zum Wasserverbrauch ihrer KI-Dienste heraus.

Einer 2024 vorgenommenen Schätzung der University of California und der Washington Post zufolge verbraucht allein das Generieren von 100 Wörtern mit der aktuellen Version von ChatGPT durchschnittlich 519 Milliliter Wasser. Das entspräche einer mittelgroßen Wasserflasche für eine mittellange E‑Mail oder Konversation, die der Chatbot generiert.

Einige Anbieter haben in der Folge andere, deutlich niedrigere Zahlen genannt. OpenAI-Chef Sam Altman etwa nannte in einem Blogpost die Zahl von 0,32 Milliliter für eine durchschnittliche Anfrage (0,000085 US-Gallonen). Das entspreche dem fünfzehntel eines Teelöffels. Weitere Angaben zur Datenbasis machte Altman nicht, die Zahl lässt sich nicht überprüfen. Google veröffentlichte immerhin ein technisches Paper zu den Umweltfolgen seiner KI, genauer gesagt zur Gemini-App. Dort sorge eine Anfrage im Median für einen Verbrauch von 0,26 Milliliter, also fünf Wassertropfen.

Die von Google genannte Zahl bezieht sich allerdings nur auf den direkten Wasserverbrauch in Rechenzentren für die Kühlung. Der restliche Wasserfußabdruck für KI-Anfragen wird dabei ausgeblendet. Auch Altmans Angabe bezieht sich vermutlich nur die direkten Verbrauch im Rechenzentrum. Anthropic hat für Claude gar keine Zahl zum Wasserverbrauch veröffentlicht.

Klar ist trotzdem, dass der Wasserverbrauch für eine einzelne Anfrage in der Regel nicht besonders groß ist. Forscher:innen der Universität der Vereinten Nationen erinnern jedoch daran, dass es nicht um einzelne Anfragen gehe, sondern ihre schiere Masse. ChatGPT allein verarbeite laut Schätzungen täglich 2,5 Millionen Prompts. Zieht man in Betracht, dass Google inzwischen standardmäßig bei allen Suchanfragen KI-generierte Zusammenfassungen anzeigt, dürfte die Zahl hier noch deutlich höher liegen, denn diese belaufen sich auf 13,7 Milliarden pro Tag.

Die UN-Forscher:innen betonen zudem, dass die Art der Anfrage sehr großen Einfluss auf den Ressourcenverbrauch hat. Der strombezogene Wasserfußabdruck beim Generieren eines typischen KI-Bildes belaufe sich mutmaßlich auf 29 Milliliter, der für ein komplexes Video allerdings auf 4,1 Liter.

Hinzu kommt: Auch der Wasserverbrauch beim Training der Modelle müsse einbezogen werden. Für GPT‑4 habe dieser etwa 600 Millionen Liter betragen, für das aktuelle Modell GPT‑5 schätzungsweise eine Milliarde Liter. Letzteres entspreche dem jährlichen Wasserbedarf von 135.000 Menschen Sub-Sahara-Afrika, so die UN-Forscher:innen.

Wie viel Wasser verbrauchen Künstliche Intelligenz und Rechenzentren in Deutschland?


Ein umfassendes Monitoring der Verbrauchswerte von Rechenzentren gibt es in Deutschland bisher nicht. Einen vollständigen Überblick hat deshalb auch die Bundesregierung nicht, wir haben bei mehreren Ministerien nachgefragt. Ein Sprecher des Bundesdigitalministeriums (BMDS) räumt ein: „Zum Wasserbrauch durch Rechenzentren in Deutschland liegen nur begrenzt Zahlen vor.“

Die EU-Richtlinie zur Energieeffizienz schreibt Betreibern großer Rechenzentren seit 2025 die Meldung bestimmter Kennzahlen vor, auch zum Wasserverbrauch. In Deutschland wird das Rechenzentrumsregister vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geführt, einer Behörde des Wirtschaftsministeriums. Die EU-Kommission veröffentlicht zusammengefasste Werte in einem Dashboard. Demzufolge hätten Rechenzentren in Deutschland im Jahr 2024 gut 1,85 Milliarden Liter Wasser verbraucht.

Doch diese Zahl ist gleich aus mehreren Gründen mit Vorsicht zu genießen, in Wahrheit betrage sie ein Vielfaches, schreibt uns das Bundesumweltministerium. Zum einen wird im Register nur der direkte Wasserverbrauch für den Betrieb erfasst, insbesondere für die Kühlung. Eine umfassende „Life Cycle Analysis“ müsse aber zum Beispiel auch den Wasserverbrauch beim Bau des Rechenzentrums, bei der Rohstoffextraktion für Hardware-Komponenten und bei der Erzeugung der für das Rechenzentrum benötigten Energie einbeziehen. Zum anderen müssen nur große Rechenzentren mit 300 kW IT-Anschlussleistung ihre Daten melden, wobei das Register immer noch unvollständig ist.

Anfang Juli hatten nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums gegenüber netzpolitik.org 482 Rechenzentren ihre Verbrauchsdaten für das Berichtsjahr 2025 gemeldet. Im europäischen seien das viele. Allerdings sind es längst nicht alle: Schätzungen zufolge könnten in Deutschland etwa 1.000 Rechenzentren meldepflichtig sein, die Meldequote läge also bei unter 50 Prozent.

Ein Sprecher des Digitalministeriums weist auf ein Gutachten aus dem Jahr 2025 hin, das gezeigt habe, dass 65 % der damals registrierten Rechenzentren einen hohen Effizienzwert beim Wasserverbrauch aufwiesen. Der sogenannte WUE-Wert (Water Usage Effectivness) habe bei ihnen weniger als 0,1 Liter Wasser pro Kilowattstunde betragen, so der Sprecher. „Auch wenn nur ein Teil der Rechenzentren in Deutschland im Rechenzentrumsregister gemeldet sind, gehen wir auf dieser Grundlage davon aus, dass deutsche Rechenzentren im internationalen Vergleich einen eher niedrigeren WUE aufweisen – auch da in Deutschland eher milde klimatische Bedingungen vorherrschen und die genutzte IT- und Gebäudeinfrastruktur tendenziell moderner ist.“ Laut EU-Dashboard lagen die gemeldeten deutschen Rechenzentren im Jahr 2024 mit einem WUE-Wert von 0,49 allerdings deutlich über dem europäischen Schnitt von 0,4.

Gerne hätten wir von der Bundesregierung gewusst, wie viel Wasser die Rechenzentren verbrauchen, die vom Bund und seinen Behörden selbst betrieben oder genutzt werden. Auch diese Zahl liegt keinem der angefragten Ministerien vor.

Welche Auswirkungen wird der geplante Ausbau von Rechenzentren in Deutschland auf den Wasserverbrauch haben?


Das Digitalministerium hat im Frühjahr 2026 eine nationale Rechenzentrumsstrategie mit ambitionierten Ausbauzielen vorgelegt. „Unser Ziel ist klar: Mehr Rechenpower für Deutschland – damit wir im weltweiten KI-Wettlauf vorne mitspielen“, sagte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger bereits 2025. „Wir müssen jetzt handeln und massiv Rechenkapazitäten aufbauen, um KI-Modelle auf unserer IT-Infrastruktur entwickeln und trainieren zu können.“

Zuvor hatten Industrieverbände wie Bitkom und Eco, deren Mitglieder sowohl zu den Betreibern als auch zu den Kunden von Rechenzentren gehören, mit Nachdruck einen Ausbau gefordert. Konkret sieht die Strategie eine Verdoppelung der Kapazitäten bis 2030 vor. Im Bereich KI sollen sie sogar vervierfacht werden. Hierzu sollen etwa Planungs- und Stromanschlussverfahren beschleunigt sowie Umwelt- und Effizienzvorgaben angepasst werden.

Die Strategie nennt unter anderem Abwärmenutzung und wassersparende Kühlsysteme als zentrale Hebel für Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit. Die Bundesregierung wolle sich zudem bei der EU dafür einsetzen, dass ein für 2026 geplantes Maßnahmenpaket sowohl ein „aussagekräftiges Kennzeichnungssystem“ als auch „sinnvolle Mindestanforderungen“ an die Effizienz enthält.

Konkrete Vorgaben zum Wasserverbrauch enthält das Strategiepapier jedoch nicht. Auch das Thema Wasserstress, also die Beachtung des Zustandes der Wasserversorgung in einer bestimmten Region, spielt keine Rolle.

Auf Nachfrage von netzpolitik.org kann ein Sprecher des Digitalministeriums keine konkreten Angaben dazu machen, wie sich der Ausbau auf den Wasserverbrauch auswirken wird. Er betont jedoch: „Deutsche Rechenzentren gehören bereits heute zu den nachhaltigsten der Welt – dank hoher Energieeffizienz, verpflichtendem Bezug erneuerbarer Energien und innovativer Abwärmenutzung.“ Man gehe davon aus, dass deutsche Rechenzentren „im internationalen Vergleich einen eher niedrigeren WUE aufweisen“.

Welche Bedeutung hat der WUE-Wert und was wird daran kritisiert?


Der WUE-Wert ist die wichtigste Industrie-Kennzahl für den Wasserverbrauch von Rechenzentren. Die Abkürzung steht für Water Usage Effectiveness, zu deutsch: Wasser-Verwendungs-Effektivität. Der Wert wird berechnet, indem der jährliche Wasserverbrauch eines Rechenzentrums durch den jährlichen Energieverbrauch der angeschlossenen Server geteilt wird. Angegeben wird er in der Regel als m3/MWh, also Kubikmeter Wasser pro Megawattstunde.

Der WUE-Wert steht als Kennzahl jedoch in der Kritik, ebenso der PUE-Wert für die Energieeffizienz von Rechenzentren. Keiner der beiden Werte gibt Aufschluss über den tatsächlichen absoluten Strom- und Wasserverbrauch. Stattdessen sind es relative Effizienzwerte. Laut einem Gutachten von Expert:innen für das Bundesumweltministerium zufolge kann das zu Mogelpackungen führen: Denn auch wenn sich PUE und WUE auf dem Papier verbessern würden, könne der absolute Verbrauch steigen – weil mehr und größere Rechenzentren gebaut werden.

Wie viel Wasser verbrauchen Amazon, Microsoft und Google?


Amazon, Microsoft und Google teilen sich drei Viertel des weltweiten Cloud-Geschäfts und investieren jährlich hunderte Milliarden Dollar in ihre KI-Infrastruktur, insbesondere in Rechenzentren. Sie und andere Tech-Konzerne sind Treiber des KI-Hypes und profitieren gleichzeitig von der Nachfrage, weil sie mit ihren Rechenzentren die dafür notwendige Infrastruktur betreiben.

In den Nachhaltigkeits- und Umweltberichten der drei großen sogenannten Hyperscaler kann man mit etwas Aufwand Informationen über ihren Wasserverbrauch finden:

  • Amazon als größer Rechenzentrumsbetreiber der Welt hat seinen Wasserverbrauch lange Zeit geheim gehalten. Nach langem öffentlichem Druck hat das Unternehmen in seinem neuen Nachhaltigkeitsbericht im Sommer 2026 erstmals eine Zahl genannt: 9,4 Milliarden Liter Frischwasser habe man im Jahr 2025 für den Betrieb von Rechenzentren entnommen. Wie viel genau davon verbraucht wurden, sagt Amazon nicht.
  • Microsofts Rechenzentren sollen laut aktuellem Nachhaltigkeitsbericht im Jahr 2025 gut 8,1 Milliarden Liter verbraucht haben. 2020 betrug die Zahl noch 3,99 Milliarden Liter. Damit hat sich der Wasserverbrauch von Microsoft innerhalb von fünf Jahren mehr als verdoppelt.
  • Den mit Abstand größten Wasserverbrauch hat laut Umweltbericht jedoch Google zu verzeichnen. Im Jahr 2025 verbrauchten Büros und Rechenzentren des Konzerns 41 Milliarden Liter Frischwasser. Fünf Jahre zuvor waren es noch knapp 14,2 Milliarden Liter, sodass sich der Wasserverbrauch von Google fast verdreifacht hat.


Dass sich der Wasserverbrauch der Konzerne so unterscheidet, hat mit unterschiedlichen Faktoren zu tun. Grundsätzlich gilt häufig: Je effizienter ein Rechenzentrum beim Stromverbrauch, desto mehr Wasser verbraucht es – und anders herum. Vereinfacht kann man sagen: Google setzt auf effizientere Energienutzung und verbraucht dafür mehr Wasser. Microsoft setzt auf effizientere Wassernutzung und verbraucht dafür mehr Strom.

Tech-Konzerne wollen ihren Wasserverbrauch durch sogenanntes Replenishment ausgleichen. Reicht das?


Insbesondere Hyperscaler wie Amazon, Microsoft und Google machen mit Blick auf ihren Wasserverbrauch große Versprechen. Microsoft etwa will bis 2030 sogar „Wasser-positiv“ sein, also mehr Wasser aufbereiten und in das System einspeisen, als es herausnimmt. Gleiches hat auch Amazon für seine Rechenzentren versprochen. Eine wichtige Rolle spielt dabei das sogenannte Replenishment, also die Wiederauffüllung. Hierbei werden zum Beispiel lokale Projekte zum Reinigen von Flüssen oder zum Aufbereiten von Regenwasser gefördert oder selbst betrieben.

Das Problem dabei ist jedoch, dass die Konzerne ihre Replenishment-Zahlen global angeben, während der Wasserverbrauch lokal stattfindet. Es kann also sein, dass Wasser in Regionen mit hohem Wasserstress entnommen, aber in ganz anderen Gebieten wieder aufgefüllt wird. Recherchen von Bloomberg und anderen zufolge ist genau das der Fall.

Diese Versprechen seien deshalb in der Praxis oft irreführend, sagt Jonathan Niesel von Greenpeace. „Wasser ist eine lokale Ressource. Wenn ein Rechenzentrum in einer trockenen Region wie in Brandenburg den Grundwasserspiegel senkt, hilft es den Menschen und Ökosystemen vor Ort nicht, wenn der Konzern als ‚Ausgleich’ etwa einem Gebiet in Skandinavien Wasser zuführt.“ Das Konzept sei deshalb eine „Scheinlösung“. Auch Kilian Vieth-Dietlmann spricht von „Greenwashing“. Wasser müsse konkret vor Ort verfügbar sein.

Werden neue Technologien das Problem des Wasserverbrauchs lösen?


„In Zukunft gehen wir davon aus, dass sich grundsätzlich wassersparende Kühltechnologien verstärkt durchsetzen werden“, sagt Kilian Wagner von Bitkom. Der Branchenverband der Digitalindustrie hat dazu in einer eigene Studie Expert:innen befragt, denen zufolge „der Einsatz verschiedener Ansätze des ‚Liquid Cooling‘, wie etwa Immersionskühlung und Direkte Chip-Kühlung, insbesondere bei Systemen mit hoher Leistungsdichte (wie KI-Systeme) deutlich an Bedeutung gewinnen“ werden. Diese würden deutlich weniger Wasser als herkömmliche Verdunstungskühlungen verbrauchen. Zudem habe sich ein Großteil der großen europäischen Betreiber im Rahmen des Climate Neutral Data Center Pact (CNDCP) eigene Nachhaltigkeitsziele gesetzt, unter anderem zum Wasserverbrauch.

Allerdings werde bei unveränderten regulatorischen Rahmenbedingungen „die Verdunstungskühlung voraussichtlich insbesondere in Deutschland an Bedeutung gewinnen“, so Wagner. Denn diese spare Energie, auch wenn das mit einem erhöhten Wasserbedarf einhergeht. Bislang werde Verdunstungskühlung etwa in einem Drittel der großen Rechenzentren in Deutschland eingesetzt. Da das Energieeffizienzgesetz Vorgaben zu niedrigen PUE-Werten mache (Power Usage Effectiveness), gebe es Anreize, darauf hinzuoptimieren.

Kritiker:innen machen zudem deutlich, dass der Verweis auf erhoffte technische Innovation die Lösung des Problems in die Zukunft verschiebe. Ob tatsächlich neue Lösung entwickelt werden, ist spekulativ. Zudem zeigt die Umwelt- und Wirtschaftsforschung, dass Effizienzgewinne durch technischen Fortschritt häufig nicht zu Einsparungen führen, sondern der Erhöhung der Produktion. Mit der Folge, dass der Verbrauch trotz Innovationen stetig steigt.

Welche Alternativen gibt es, um den Wasserbedarf von KI und Rechenzentren zu reduzieren?


Im Frühjahr 2026 haben Expert:innen im Autrag des Bundesumweltministeriums skizziert, wie sich KI nachhaltiger gestalten ließe. Die wohl wichtigste Empfehlung: Statt auf sogenannte General-Purpose-KI-Modelle wie ChatGPT oder Claude zu setzen, müsse Europa kleinere und spezialisierte Modelle fördern. Diese seien nicht nur effizienter und ressourcenschonender, sondern würden insbesondere im industriellen Bereich Aufgaben teilweise sogar besser lösen, etwa für Predictive Maintenance oder Bilderkennung für Krebsforschung.

Je genauer man die Zielaufgabe für ein KI-Modell definieren könne, desto effizienter lasse es sich in der Regel gestalten. Die klare Empfehlung des Gutachtens: „Um den wirtschaftlichen Nutzen von KI zu maximieren und gleichzeitig ihren Ressourcenbedarf zu minimieren, ist es daher von entscheidender Bedeutung, Modelle entsprechend zu spezialisieren oder sie gezielt für bestimmte Aufgaben einzusetzen.“ Ganz grundsätzlich brauche es eine realistischere Kosten-Nutzen-Rechnung beim Einsatz von KI.

Das Gutachten macht zudem deutlich, dass auch durch Anpassungen bei der Planung und Umsetzung von Rechenzentren große Effizienzsprünge möglich wären. Ein wichtiger Hebel seien deshalb passgenaue Regeln und Transparenzvorgaben. Ohne eine gute Datenbasis könnten heute weder private oder betriebliche Kund:innen noch staatliche Planer:innen informierte Entscheidungen treffen. Auflagen für die Umweltberichterstattung müssten deshalb dringend um verpflichtende, standardisierte, unabhängig überprüfte und öffentlich zugängliche Informationen zu den Folgen von KI über den gesamten Lebenszyklus ergänzt werden.

Eine Studie der Gesellschaft für Informatik weist zudem auf den Standort von Rechenzentren als strategisch Stellschraube hin. Neben wirtschaftlichen Kriterien wie Strompreisen oder Netzinfrastruktur sei es wichtig, auch umweltbezogene Aspekte – etwa Wasserverfügbarkeit, Flächenbedarf oder potenzielle lokale Nutzungskonflikte – systematisch mit einzubeziehen. Bei Hardware-Komponenten müsse zudem die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden: “ Im Fokus sollten Maßnahmen stehen, die eine möglichst lange und flexible Nutzung ermöglichen – etwa durch reparaturfreundliches Design, modulare Systeme oder die Förderung von Wiederverwendung und Refurbishing.“

Was kann jede:r selbst tun?


Menschen fragen häufig, was sie konkret tun können. Die radikale Antwort, die gerade immer häufiger gegeben wird, lautet: Einschränkung oder Verzicht, denn ohne Veränderungen beim eigenen Digitalverhalten wird es nicht gehen. In New York feiern beispielsweise Menschen gerade mit dem „Sommer der Maschinenstürmer“ analoge Begegnungen als Alternative zu KI und digitaler Dauervernetzung. Immer wieder gibt es Boycott-Aufrufe, die sich allerdings nur gegen einzelne KI-Anbieter richten. Ein einfacher Schritt kann es sein, bei Google-Suchen die KI-Zusammenfassung ausschalten, indem man den Zusatz „-ai“ bei der Suche mit eintippt.
Gleichzeitig gilt: Auf der individuellen Ebene wird sich das Problem kaum lösen lassen. Dass es für Rechenzentren endlich strenge Regeln und starke Durchsetzung braucht, sagen inzwischen selbst Brancheninsider. Eine Reform der Energie-Effizienz-Richtlinie soll nach dem Willen der Bundesregierung jedoch in die andere Richtung gehen. Eine Petition von Algorithm Watch, die Verbesserungen fordert, hat bereits mehr als 150.000 Unterschriften.

Wer sich für Veränderungen einsetzen will, kann das zum Beispiel auch auf der Arbeit, im Verein oder an der Uni tun: Immer häufiger werden dort KI-Systeme eingesetzt, ohne dass jemand über deren Strom- oder Wasserverbrauch Bescheid weiß. Wenn hier mehr Menschen und Organisationen Transparenz und eine realistische Kosten-Nutzung-Abwägung einfordern würden, könnte das viel verändern.

Unterdessen nimmt der Protest gegen die Ansiedlung von Rechenzentren weltweit zu, auch in Deutschland. Die politische Debatte, in die man sich einbringen kann, wenn man Veränderung will – sie findet genau jetzt statt.


Überarbeitungshinweis, 11. August: Wir haben eine missverständliche Formulierung zum Wasserverbrauch durch Kohle- und Atomkraftwerke angepasst.

Überarbeitungshinweis, 13. August: Wir haben eine Erklärung zum Verständnis des Begriffs „Wasserfußabdruck“ im Kontext der UN-Studie ergänzt und einen Tipp ergänzt, sich in Betrieben oder anderen Organisationen für eine realistischere Kosten-Nutzung-Abwägung einzusetzen. Vielen Dank unseren Leser:innen für die Anregungen.


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KI und Rechenzentren: Bundesregierung weiß nicht, wieviel Wasser ihre Ausbaupläne schlucken werden

10. August 2026 um 11:59

Die Bundesregierung möchte im globalen KI-Wettlauf mithalten und die Kapazitäten von deutschen Rechenzentren mindestens verdoppeln. Welche Folgen das auf den Wasserverbrauch hat, weiß sie offenbar nicht. Ein Dienstleister verweigert die Auskunft sogar – wegen „Sicherheitsrisiken“.

Ein fast vollständig ausgetrocknetes, breites Flussbett, ein Schiff liegt auf Grund, im Hintergrund eine Brücke
Wassermangel: Der Rhein ist für Schiffe aktuell kaum noch befahrbar (Aufnahme vom 6. August bei Bonn-Beuel) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Dominik Bund

Rechenzentren verbrauchen gewaltige Mengen an Wasser. Wie hoch deren Verbrauch in Deutschland genau ist, kann die Bundesregierung nicht sagen. Sie weiß auch nicht, wie sich der geplante Ausbau von Rechenzentren auf die wichtige Ressource auswirken wird. Nicht einmal zum Verbrauch der vom Bund selbst betriebenen oder genutzten Rechenzentren kann die Regierung Zahlen nennen, weil ihr hier ebenfalls der Überblick fehlt. Das zeigen Recherchen von netzpolitik.org zum Wasserverbrauch von Künstlicher Intelligenz und Rechenzentren.

Die nationale Rechenzentrumsstrategie sieht vor, die Kapazitäten von Rechenzentren in Deutschland bis 2030 mindestens zu verdoppeln. „Unser Ziel ist klar: Mehr Rechenpower für Deutschland – damit wir im weltweiten KI-Wettlauf vorne mitspielen“, so Digitalminister Karsten Wildberger (CDU), dessen Haus die Strategie im März 2026 vorgelegt hatte. Für die aufwendige Datenverarbeitung hinter Künstlicher Intelligenz sind Rechenzentren die wichtigste Infrastruktur. Im Bereich KI sollen die deutschen Kapazitäten deshalb sogar vervierfacht werden.

Doch Rechenzentren benötigen nicht nur sehr viel Strom, sondern auch Wasser. Vor Ort wird dieses etwa für die Kühlung genutzt. Auch die Erzeugung des benötigten Stroms und die Produktion von Hardware-Komponenten wie Chips und Grafikprozessoren verbrauchen sehr viel Wasser. Ein aktuelles FAQ von netzpolitik.org erklärt dazu die wichtigsten Fakten.

Das Thema gewinnt durch zunehmende Hitze- und Dürreperioden in Europa an Brisanz. In mehreren Ländern müssen in diesem Sommer einmal mehr Atomkraftwerke heruntergefahren werden, weil Flüsse nicht genug Wasser für ihre Kühlung führen.

Digitalministerium sieht Deutschland als Vorreiter


„Zum Wasserbrauch durch Rechenzentren in Deutschland liegen nur begrenzt Zahlen vor“, schreibt ein Sprecher des Digitalministeriums auf Anfrage von netzpolitik.org. Seit 2025 müssen Betreiber großer Rechenzentren ab 300 Kilowatt (kW) IT-Anschlussleistung Kennzahlen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) melden. Es ist eine Behörde des Wirtschaftsministeriums und gibt die Daten für ein europaweites Monitoring an die EU-Kommission weiter. Doch längst nicht alle Rechenzentren melden ihre Verbrauchswerte.

Im Digitalministerium gibt man sich trotzdem optimistisch: „Deutsche Rechenzentren gehören bereits heute zu den nachhaltigsten der Welt – dank hoher Energieeffizienz, verpflichtendem Bezug erneuerbarer Energien und innovativer Abwärmenutzung.“ Die Rechenzentrumsstrategie werde diese Vorreiterrolle stärken, so der Sprecher.

Tatsächlich nennt das Papier wassersparende Kühlsysteme als wichtigen Hebel für Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit. Die Bundesregierung will sich zudem bei der EU dafür einsetzen, dass ein für 2026 geplantes Maßnahmenpaket ein „aussagekräftiges Kennzeichnungssystem“ und „sinnvolle Mindestanforderungen“ an die Effizienz von Rechenzentren enthält.

Konkrete Vorgaben zum Wasserverbrauch macht die Strategie jedoch nicht, weshalb das Ministerium keine Angaben zu den Auswirkungen des angestrebten Ausbaus machen kann. Auch das Thema Wasserstress spielt keine Rolle. Der Begriff verweist auf Probleme bei der Verfügbarkeit und Qualität von Grundwasser in einer Region. In mehreren Landkreisen Deutschlands wird wegen Wasserknappheit in diesem Sommer erneut die Nutzung von Frischwasser rationiert.

Bei der Wassereffizienz schlechter als der europäische Durchschnitt


Ein Gutachten des Wirtschaftsministeriums hatte 2025 ergeben, dass 65 Prozent der bis dahin gemeldeten Rechenzentren einen hohen Effizienzwert bei der Wassernutzung aufweisen. Zentraler Kennwert ist hier der Water-Usage-Effectiveness-Wert, kurz WUE-Wert. Er gibt an, wie viel Kubikmeter Wasser vor Ort im Rechenzentrum pro Megawattstunde Strom aufgewendet wird.

Da der Wert bei rund zwei Drittel der Rechenzentren weniger als 0,1 Liter Wasser pro Kilowattstunde betragen habe, gehe man davon aus, dass deutsche Rechenzentren im internationalen Vergleich „sehr sparsam mit Wasser umgehen“, so der Sprecher des Digitalministeriums. Nach Zahlen der EU lag Deutschland im Jahr 2024 mit einem durchschnittlichen WUE-Wert von 0,49 allerdings über dem EU-weiten Schnitt von 0,4.

Das Bundesumweltministerium weist auf Anfrage zudem darauf hin, dass die bislang erfassten Daten nur einen Teil des tatsächlichen Wasserverbrauchs für Rechenzentren abbilden würden. Der Grund: Lediglich die Nutzung vor Ort wird erfasst. Eine umfassende Lebenszyklus-Analyse müsse jedoch auch das Wasser einbeziehen, das beim Bau des Rechenzentrums oder bei der Stromerzeugung verbraucht wird. Auch die wasserintensive Extraktion von Rohstoffen für Hardware-Komponenten sowie deren Produktion müsse berücksichtigt werden.

Unvollständig sind die Erhebungsdaten auch aus zwei weiteren Gründen: Erstens sind kleinere Rechenzentren mit einer IT-Anschlussleistung von unter 300 kW nicht meldepflichtig. Zweitens kommen nach Informationen von netzpolitik.org nicht alle Betreiber ihrer Meldepflicht nach.

Rechenzentren halten ihren Verbrauch geheim


Bis zum 6. Juli 2026 seien für das Berichtsjahr 2025 insgesamt 482 Meldungen eingegangen, teilt uns das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage mit. Schätzungen zufolge könnte die Zahl der meldepflichtigen Rechenzentren jedoch insgesamt bei etwa 1.000 liegen. Demzufolge wird der Verbrauch bislang nur von knapp der Hälfte der meldepflichtigen Rechenzentren erfasst.

Wir wollten deshalb wissen, welche Schritte unternommen werden, um die Meldelücke zu schließen. Das Wirtschaftsministerium sagt dazu: „Sofern mögliche Verstöße gegen die Meldepflicht bekannt werden, leitet das BAFA entsprechende Bußgeldverfahren ein.“ Das Energieeffizienzgesetz sieht hierfür Strafen von bis 50.000 Euro vor.

Teil des Problems ist allerdings, dass Verstöße nicht unbedingt auffallen, weil die Bundesregierung keinen Überblick hat. Eine derzeit verhandelte Novelle des Energieeffizienzgesetzes solle deshalb weitere Möglichkeiten schaffen, die Einhaltung der Meldepflichten durch Stichproben zu kontrollieren, so die Sprecherin des Ministeriums weiter.

ITZBund will Verbrauchsdaten wegen „Sicherheitsrisiken“ nicht herausgeben


Einen Überblick über den Wasserverbrauch hat die Bundesregierung offenbar nicht einmal bei den Rechenzentren, die der Bund selbst betreibt oder nutzt. Der Sprecher des Digitalministeriums teilt uns mit, dass diese Information nicht zentral erfasst werde. Auch das Wirtschafts- und das Umweltministerium können Fragen dazu nicht beantworten.

Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums nennt jedoch das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) als möglichen Ansprechpartner. Die Bundesbehörde ist der zentrale IT-Dienstleister des Bundes und betreibt unter anderem eigene Rechenzentren. Unsere Anfrage nach deren Wasserverbrauch will man dort jedoch nicht beantworten – wegen „Sicherheitsrisiken“, wie es heißt.

Die Rechenzentren des ITZBund seien ein wichtiger Teil der digitalen Infrastruktur der deutschen Verwaltung und „besonders sicherheitskritisch“, so Pressesprecherin Marina Greven. „Der unbefugte Zugriff auf oder die Veröffentlichung sensibler Daten, wie etwa Rechenzentrumsadressen, kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.“ Hierzu würden „unter anderem gezielte Sabotageakte, Angriffe durch Social Engineering, Reputationsschäden“ gehören. „Selbst scheinbar unbedeutende Einzelinformationen können in Kombination mit öffentlich verfügbaren Ausschreibungen, Energiedaten, Zertifizierungen und Lieferantenlisten eine komplette Rekonstruktion von Systemarchitekturen ermöglichen.“

Wie genau eine öffentliche Information über den aggregierten Wasserverbrauch der Rechenzentren des Bundes deren Sicherheit gefährden würden, wollte Greven auf Nachfrage jedoch nicht erklären.

Die Auskunftsverweigerung fällt in eine Zeit, in der mehrere Bundesländer und der Bund Transparenz mit Verweis auf Sicherheitsbedenken abbauen wollen. Kritiker:innen wie die Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern sehen darin einen Vorwand „für nicht nachvollziehbare und nicht begründbare Beschränkungen der Informationsfreiheit“.


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Degitalisierung: Fortschritt

09. August 2026 um 08:31

Wenn wir die Auswirkungen der Klimakatastrophe eindämmen wollen, sollten wir das aus einer hoffnungsvollen Perspektive heraus tun. Die Digitalisierung bietet hierfür einen Ansatz – aber nur in Teilen.

Eine schwelende, trockene Grasfläche
Welchen Fortschritt wollen wir? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Emma Renly

Die heutige Degitalisierung wird geschrieben in einer Zeit, in der wir als Menschheit die negativen Folgen unseres Handelns immer stärker spüren. Der menschengemachte Klimawandel ist keine abstrakte Gefahr mehr, er ist fühlbar und seine Auswirkungen sind verheerend – und das schon in den 2020er-Jahren. Das Jahr 2025 war mit etwa 1,44 °C über dem vorindustriellen Niveau bereits spürbar zu heiß. Der Sommer des Jahres 2026 ist voller negativer Ereignisse, die allesamt mit dem Klimawandel zusammenhängen:

  • Ende Juni 2026 starben allein in Deutschland etwa 9.600 Menschen an den Folgen extremer Hitze, so Schätzungen des Robert Koch-Instituts.
  • Der Pegel des Rheins als wichtigste Binnenwasserstraße in Deutschland befindet sich auf einem Rekordtief, ebenso wie andere Flüsse. Die Auswirkungen des Niedrigwassers allein haben bereits massive Folgen für die Wirtschaft.
  • In Ländern wie Ungarn, Serbien und Rumänien müssen Kraftwerke, darunter Atomkraftwerke wie in Paks, stark zurückgefahren werden. Eine Energiekrise in diesen Ländern ist im vollen Gange.
  • In Ländern wie Frankreich, aber auch Spanien gibt oder gab es Waldbrände historischen Ausmaßes. Die generelle Waldbrandgefahr steigt etwa in Spanien durch den Klimawandel um das Zwanzigfache.

All das hat mit einem Fortschritt zu tun, dem Fortschritt des menschengemachten Klimawandels. Es fällt nicht leicht, in so einer Zeit zur Digitalisierung zurückzukommen, aber genau so eine Art von Fortschritt ist es ja, den wir uns von der Digitalisierung oftmals erhoffen.

Die Fortschritte in der Digitalisierung und damit verwandten Technologien sind in diesen düsteren Zeiten vielleicht ein Hoffnungsschimmer, der bleibt, denn schließlich ist hier in den vergangenen Jahrzehnten geradezu Unglaubliches passiert. Könnte uns ein solcher Fortschritt nicht retten?

Alle zwei Jahre

Wenn wir heute über die Eindämmung der Auswirkungen der Klimakatastrophe sprechen, sollten wir das nicht aus einer hoffnungslosen Perspektive heraus tun. Denn die Mittel gegen den Klimawandel sind technisch gesehen alle da.

Bemerkenswert ist dabei etwa der technische Fortschritt in der Entwicklung von erneuerbaren Energien. Photovoltaik wurde über die letzten Jahrzehnte von einer eher theoretischen Idee mit kaum Ertrag zu einer verlässlichen erneuerbaren Energiequelle. Weltweit sind inzwischen über 3 Terawatt an Solarleistung installiert und die kühnsten Erwartungen an den Zubau werden immer wieder übertroffen. Bemerkenswerterweise hält gerade der Solarstrom Ungarn in einer Energiekrise mit am Laufen – woran ausgerechnet Viktor Orbán durch eine etwas schräge Energiepolitik in seiner Amtszeit einen nicht unwesentlichen Anteil hatte.

Fortschritt gibt es aber nicht nur aufseiten der Energieerzeugung, sondern auch aufseiten der Energieverbraucher. Computerchips sind seit den 1960er-Jahren immer leistungsfähiger geworden, als Gordon Moore beobachtete, dass in einem gewissen Zeitraum immer eine Steigerung der Anzahl von Transistoren in einem Mikrochip stattfinden wird. Die Anzahl der Transistoren auf einem Mikrochip verdoppelt sich etwa alle zwei Jahre, so das berühmte Moores Law. Aber nicht nur wurden Chips leistungsfähiger, sie wurden auch sparsamer. Brauchten diese Chips 1979 etwa noch 1 Watt für eine Million Recheninstruktionen, sind dies 40 Jahre später nur noch Zehntausendstel davon, Tendenz weiter effizienter werdend. Eine Gesetzmäßigkeit, die inzwischen auch in Koomeys Law formuliert wurde:

Bei gleichbleibender Rechenlast halbiert sich die benötigte Batteriemenge etwa alle zweieinhalb Jahre.

Der technische Fortschritt sollte also doch eigentlich optimistisch stimmen, oder? Grüne, endlose Energie und Technik, die immer weniger Energie braucht. Klingt das nicht nach der Lösung eines Problems mit der Verschwendung von Ressourcen und dem Ausstoß von Treibhausgasen?

Gesetze der Ausdehnung

In der Betrachtung der Entwicklung der Informationstechnik gibt es neben den Gesetzmäßigkeiten von Moore und Koomey leider noch eine weitere Gesetzmäßigkeit, die Niklaus Wirth 1995 beschrieb:

Software dehnt sich aus, um den verfügbaren Speicher zu füllen.

Trotz Fortschritten in der Geschwindigkeit und Effizienz von Hardware wurde Software immer langsamer, oder um es mit Wirth zu sagen:

Gegen Ausweiskontrollen im Netz.

Wir kämpfen für ein offenes Internet. Mit deiner Unterstützung.

Die Software wird schneller langsamer, als die Hardware schneller wird.

Das lässt sich auch an ein paar Erfahrungen im Umgang mit Computern über die Jahrzehnte zeigen.

Die Datenmenge einer durchschnittlichen Webseite liegt inzwischen bei 2,6 Megabyte – eine Vervierfachung allein seit 2012. Dabei lässt sich nicht alles darauf zurückführen, dass Webseiten jetzt mehr und höher aufgelöste Bilder enthalten, vielmehr ist auch die Datenmenge der Programmierbibliotheken, die zur Darstellung und Nutzung von Webseiteninhalten notwendig sind – vornehmlich Javascript – immens gestiegen. Inhaltlich oder funktional haben diese neuen Möglichkeiten weniger Neues geschaffen. Schneller geladen werden Webseiten über die Jahre auch nicht – der Anteil an aufgeblähtem Programmiercode frisst den technischen Fortschritt wieder nahezu auf. Erkennbar sind bei Webseiten in der Ladezeit höchstens stärkere Optimierungen für mobile Endgeräte, wenn überhaupt.

In dieser Woche wurde die erste öffentliche Webseite der Welt 35 Jahre alt. Bemerkenswerterweise funktioniert sie immer noch.

Aber auch Anwendungen für Computer sind über die Jahre immens ressourcenhungriger geworden. Lief die erste Version von Word auf DOS 1983 noch mit 192 Kilobyte an Arbeitsspeicher, gönnt sich die aktuelle Word-Version 365 / 2024 mindestens 4 Gigabyte an RAM. Allein 20 000-mal mehr an Arbeitsspeicherbedarf, um eine Textverarbeitung auszuführen.

Nun sei der Fairness halber angemerkt, dass aktuelle Webseiten und Anwendungen auch ein großes Stück an Benutzungsfreundlichkeit durch bessere grafische Oberflächen und generelle User Experience gebracht haben. Es können weitaus mehr Grafiken und Multimediainhalte genutzt werden, und generell sind Computer und Smartphones inzwischen doch durchaus so bequem nutzbar, dass diese es auch Non-IT-Cracks ermöglicht haben, gut mit Programmen dieser Art umzugehen.

In gewisser Weise kann dieser Fortschritt also auch als eine Art von Demokratisierung von Informationstechnik gesehen werden. Dadurch, dass Anwendungen immer einfacher nutzbar werden, können mehr Menschen diese nutzen.

Falsch verstandene Demokratisierung

Im Zeitalter von sogenannter Künstlicher Intelligenz könnten die Möglichkeiten speziell großer Sprachmodelle als eine weitere Evolution dieser Demokratisierung von Informationstechnik gesehen werden. Mit einem Computer wirklich reden können, ihm in einfachen Worten mitteilen, was gewünscht wird. Eine Webseite entwickeln? Eine Software entwickeln? Die nächste Urlaubsreise planen? Kein Problem, ein kurzer Auftrag per Prompt reicht, den Rest erledigt dann „die KI“ oder „der Agent“.

Nun ist die Entwicklung von generativer KI, speziell großen Sprachmodellen, schon per se nicht gänzlich unproblematisch. Auf die Problematik wurde in dieser Kolumne ja immer wieder Bezug genommen, etwa mit Sätzen wie diesen: große Probleme wie Bias, digitaler Kolonialismus, immenser Ressourcen- und Energieverbrauch, hohe Machtkonzentration, ungehemmter Datenkonsum, Wegbereitung des Faschismus, Plagiarismus und Desinformation.

KI ist also keine Demokratisierung von Informationstechnik, es ist die Konzentration in den Händen einiger weniger. Sie ist, wie Cory Doctorow 2011 postulierte, ein Angriff auf allgemeine und universelle Datenverarbeitung, die bisher allen einfach zugänglich war. Heimcomputer oder Smartphones werden wegen der Speicherkrise immer teurer und irgendwann unbezahlbar. Mit KI wird aber ein Bedarf nach Rechenleistung erfunden, der jetzt unbedingt mit mehr Technik, mehr Speicher und neuen GPUs gedeckt werden muss.

Betrachten wir den Fortschritt im Rahmen bestimmter Gesetzmäßigkeiten, überschreitet KI viele Grenzen auf einmal, nicht nur solche von Gesetzmäßigkeiten der Informationstechnik und Hardwareentwicklung:

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  • Allein der Wasserverbrauch von KI könnte im Jahr 2030 auf den Verbrauch von 1,3 Milliarden Menschen steigen, wie die Universität der Vereinten Nationen kürzlich warnte.
  • Seit dem Aufkommen von großen Sprachmodellen entwickelt sich der Aufwand für das Training dieser Modelle mit einer Steigerungsrate von mehr als vier Mal pro Jahr. Dabei steigt die „Intelligenz“ dieser Modelle aber eher nur unwesentlich. Damit steigt die Notwendigkeit nach immer größeren und energiehungrigen Rechenzentren schneller, als die Hardwareentwicklung und die Steigerung der Energieeffizienz Schritt halten könnten.
  • KI-Modelle mit agentischen Fähigkeiten werden immer mehr zu erratisch und schwer steuerbaren Softwarebestandteilen, bei denen sich speziell US-Hersteller in den vergangenen Tagen damit überbieten, welches ihrer Modelle in Tests jetzt die schlimmsten Ausbrüche aus schlecht abgesicherten Testumgebungen hingelegt habe. Meta, Anthropic und OpenAI überbieten sich gerade in einer Sensationslust, bei der sie immer mehr Cybergefährlichkeit ihrer Modelle zur Schau stellen.
  • Techfirmen reißen gerade ihre eigenen Net-Zero-Klimaziele wegen des KI-Ausbaus oder steigen gleich komplett aus Initiativen für erneuerbare Energien aus. Rechenzentren in den USA, aber auch in Europa werden immer stärker mit fossilen Energieträgern wie Gas betrieben oder so zumindest geplant, teils unter Umgehung von Regulierung.

Der vermeintliche Fortschritt von Informationstechnik durch KI hat also einen Zustand angenommen, der außerhalb aller tragbaren Grenzen von Ressourcen und Wirkung auf die Gesellschaft liegt.

Der Fortschritt, den wir eigentlich brauchen

Nun werden speziell KI-Anhänger nicht müde, dass KI ja auch gute Seiten haben könne. Es gibt da einerseits den Sales-Pitch etwa eines Sam Altman. Dem Sam Altman, der von einer glorreichen Zukunft schreibt, in der der Klimawandel überwunden ist und Kolonien im Weltraum existieren. Derselbe Sam Altman, der den Energiebedarf für das Training der KI-Modelle damit versuchte, argumentativ abzuschwächen, dass es ja auch viel Ressourcen brauche, „einen Menschen zu trainieren“.

Es gibt auch weniger blumige Sales Pitches: Der Ex-CEO von Google, Eric Schmidt, gibt immerhin gleich unverhohlen zu, dass es ihm gar nicht mehr um die Eindämmung des Klimawandels gehe und daher Fortschritte im Bereich KI viel wichtiger seien.

Als Feigenblatt für einen möglichen Nutzen von KI für die Menschheit werden nicht selten spezielle Anwendungen wie AlphaFold von Googles Deepmind, ein Modell zur Vorhersage von Proteinstrukturen, angebracht. Dessen positive Wirkung auf die Wissenschaft und Forschung ist aber wahrscheinlich nicht so hoch wie angenommen.

Die Argumentation, dass der technische Fortschritt, speziell durch KI, in den vergangenen Jahren ja „auch gute Seiten“ habe, sollte also stärker in Hinblick auf die tatsächliche Wirkung auf elementare Probleme der Menschheit wie den Klimawandel gesehen werden. LLMs lösen keine Klimaprobleme, sie verschärfen sie nur. Die immer breitere und vermeintlich günstigere Verfügbarkeit von KI ist eher im Lichte des Jevons-Paradoxons zu sehen: Dadurch, dass KI einfacher und vermeintlich effizienter genutzt werden kann, wird sie auch stärker genutzt – egal ob das sinnvoll und im eigentlichen Sinne ressourceneffizient ist.

Die Verminderung der negativen Folgen des Klimawandels braucht also eine andere Art von Fortschritt. Ein Fortschritt, der effizienter im eigentlichen Sinne mit unseren gemeinsamen Lebensgrundlagen umgeht. Schneller weniger CO₂-Emissionen, schneller weniger fossile Energieträger, schneller sparsamere Nutzung von Ressourcen, etwa für Heizen, Kühlen oder Mobilität. Nur stellt sich die Frage, wie Digitalisierung und Informationstechnik eigentlich helfen können, wenn sie in ihrer bisherigen Entwicklung eher das Gegenteil zu erreichen scheinen?

Die gute Nachricht ist, dass es Bereiche gibt, in denen Digitalisierung zukünftig helfen könnte, Ressourcen einzusparen, so zumindest nach einer Szenariobetrachtung für das Jahr 2040 des Umweltbundesamts. Bei der Optimierung von Produktionsanlagen in der Industrie etwa. Oder im Baugewerbe. Rechenzentren übrigens werden, wenn es nach den ermittelten Szenarien geht, ein starker Treiber zusätzlicher Emissionen werden.

Bleibt also die schwierige Frage, wofür wir unseren Fortschritt zukünftig sinnvoll einsetzen wollen. Ein Wandel wird notwendig sein – nicht nur wegen des Klimawandels.


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KW 32: Die Woche, in der wir mit Sorge und Hoffnung nach Sachsen-Anhalt blickten

08. August 2026 um 08:52

Die 32. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 12 neue Texte mit insgesamt 127.811 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

– : Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser*innen,

in vier Wochen wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. Und wenn es schlecht läuft, führt danach eine gesichert rechtsextreme Partei das Bundesland, gebietet über Inlands-Geheimdienst, Polizei und einen massiven Überwachungs- und Kontrollapparat.

Zuvorkommenderweise hat die aktuelle Landesregierung aus CDU, SPD und FDP im März noch schnell das Polizeigesetz verschärft und damit künftigen Machthabern den Einsatz von Palantir-artiger Datenanalyse, Kennzeichenscannern und Videodrohnen erlaubt. Mit diesen Werkzeugen könnte eine AfD-Regierung politische Gegner jagen.

Die AfD will, so ihr Landtagswahlprogramm, neben den Sicherheitsbehörden auch Bürgerwehren aufstellen, um eine Ordnung in ihrem Sinne zu fixieren. Geflüchtete möchte sie in abgelegenen Lagern konzentrieren und dort zur Arbeit verpflichten. Antifaschist*innen will sie zu Terrorist*innen erklären und entsprechend bekämpfen.

Linken, Queeren und Menschen mit Migrationshintergrund stehen in Sachsen-Anhalt womöglich noch schwierigere Zeiten bevor. Umso mehr freut es mich, von Menschen zu lesen, die dort leben und planen, ihre emanzipatorische Arbeit im Zweifelsfall auch unter einer rechtsradikalen Regierung fortzuführen.

Johanna Fischer von Radio Corax, einem erklärten AfD-Feindbild, ist so eine Person. Im Interview hat sie zu meinem Kollegen Timur gesagt: „Die AfD will Projekte wie uns lähmen. Aber das lassen wir nicht zu.“ Das finde ich stark und unterstützenswert.

Und ein bisschen Mut lässt sich auch in den Wahlprogrammen der übrigen Parteien mit Hoffnung auf einen Landtagssitz finden. Dort habe ich nach Ideen gesucht, mit denen die Parteien die Demokratie gegen autoritäre Bestrebungen abhärten wollen. Der große Wurf ist zwar nicht dabei, aber es gibt durchaus gute Ansätze.

Viel Spaß beim Lesen!

Martin


Freier Radiosender Corax: „Die AfD will uns zermürben. Das lassen wir nicht zu“

In Sachsen-Anhalt könnte die AfD die Landtagswahl gewinnen. Dem freien Radio Corax aus Halle will der rechtsextreme Landesverband die Finanzierung streichen. Was macht das mit den meist ehrenamtlichen Radiomacher:innen? Ein Interview über Medien im Visier von Rechtsextremen. Von Timur Vorkul –
Artikel lesen

Protest gegen Palantir: „Weder von Linken noch von Rechten gemocht“

In Europa trifft Palantir auf zunehmenden Widerstand. Wir sprechen mit US-Aktivisten der Kampagne „Purge Palantir“ darüber, warum und wie sie Protest gegen den Konzern in seinem Heimatland organisieren. Von Constanze, Timur Vorkul –
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Interview about resistance: „Palantir is really toxic“

Resistance against Palantir in Europe is growing. We speak with US activists from „Purge Palantir“ about why and how they organize protests against the corporation in its home country. Von Constanze, Timur Vorkul –
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Internet in Syrien: Eine fragile Verbindung

Gut eineinhalb Jahre nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 bleiben die meisten Syrer:innen vom Internet abgeschnitten. Gleichzeitig werden Fake News und Hetze im digitalen Raum zur ernsthaften Bedrohung für einen friedlichen Übergang. Von Hannah El-Hitami –
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Digitaler Euro: An echten Zentralbanker:innen getestet

Ab nächstem Jahr erprobt die Europäische Zentralbank den Digitalen Euro in der Praxis. Wirklich damit zahlen darf allerdings nur ein kleiner Kreis von Menschen. Auch werden nicht alle Anwendungsfälle getestet. Von Leonhard Pitz –
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Harte Kritik am Thüringer Polizeigesetz: „Verfassungsrechtlich ist das nicht tragbar“

Thüringen soll ein neues Polizeigesetz bekommen, das eine Vielzahl weiterer Befugnissen einführt. Zahlreiche Expert*innen haben sich mit dem Entwurf auseinandergesetzt. Aus ihrer Sicht ist er mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Von Martin Schwarzbeck –
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Queerfeindliche Gewalt: „Gewalt beginnt nicht erst auf der Straße“

Beleidigungen, Zwangsoutings oder Bedrohung: Queere Menschen, die von Gewalt im Netz betroffen sind, haben seit Juli in Berlin eine eigene Anlaufstelle – die zugleich helfen soll, Zahlen zu sammeln. Von Chris Köver –
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Dubiose Praktiken: Palantir drückt sich vor Steuern

Seinen Umsatz konnte Palantir im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppeln. Nicht zuletzt ist das lukrativen öffentlichen Verträgen zu verdanken. Zugleich verlagert der Konzern offenbar seine Gewinne in die USA, um in Europa möglichst wenig Steuern zu zahlen, wie eine neue Analyse zeigt. Von Rika Baack –
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Australien zieht Bilanz: Fünf erste Lehren aus dem Social-Media-Verbot

Drei Monate nach Beginn des Social-Media-Verbots für unter 16-Jährige hat die australische Regierung die Effekte per Umfrage ermittelt. Demnach haben die meisten jungen Menschen weiterhin ihre Accounts. Andere weichen auf Angebote ohne Altersgrenzen aus. Die Übersicht.
Von Sebastian Meineck –
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Verwaltungsdigitalisierung: Digitalminister Wildberger wiederholt alte Fehler

Das Digitalministerium will Staat und Verwaltung digitalisieren. Doch Minister Wildberger wiederholt bekannte Fehler im Prestige-Projekt. Das zeigt ein Bericht des Bundesrechnungshofs, den wir veröffentlichen. Noch immer fehlen Standards und ein Projektmanagement-Tool. Von Esther Menhard, Andre Meister –
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Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: So wollen die Parteien die autoritäre Wende aufhalten

Am 6. September könnte die AfD eine absolute Mehrheit im Landtag von Sachsen-Anhalt erringen. Wir zeigen, wie die übrigen Landes-Parteien die Demokratie vor den Rechtsradikalen schützen wollen. Von Martin Schwarzbeck –
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Lobbyismus zum Digitalen Euro: „Banken fürchten um ihre Profite“

Aktuell verhandelt die EU über die Details zum Digitalen Euro. Das Projekt ist umkämpft. Jorim Gerrard von Finanzwende erklärt, was europäische Banken gegen die digitale Währung haben und warum sie trotzdem von ihr profitieren werden. Von Leonhard Pitz –
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Lobbyismus zum Digitalen Euro: „Banken fürchten um ihre Profite“

08. August 2026 um 08:46

Aktuell verhandelt die EU über die Details zum Digitalen Euro. Das Projekt ist umkämpft. Jorim Gerrard von Finanzwende erklärt, was europäische Banken gegen die digitale Währung haben und warum sie trotzdem von ihr profitieren werden.

Frankfurter Skyline im rosa Morgenlicht mit Hichhäusern und Brücke
Banken waren dem Digitalen Euro gegenüber skeptisch, doch er könnte auch ihnen nützen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Jochen Tack

Wie sollen künftig unsere Geldscheine aussehen? Das interessiert gerade viele Menschen. Mit einer Umfrage zu neuen Banknoten löste die EZB im Juli einen regelrechten Hype aus. Alle können abstimmen: Lieber Storch oder Beethoven, lieber Hoch- oder Querformat, lieber stilisiert oder realistisch?

Bei einer digitalen Währung sind Design-Details naturgemäß weniger greifbar. Für die Gestaltung des Digitalen Euro interessiert sich daher vor allem eine Gruppe: die Banken.

Wie sie den Digitalen Euro geprägt haben, mit welchen Taktiken sie lobbyiert haben und um welche Design-Entscheidungen noch gerungen wird, haben wir Jorim Gerrard von der Bürgerbewegung Finanzwende gefragt. Finanzwende sieht sich als zivilgesellschaftliches Gegengewicht zur Finanzlobby – und hat deren Aktivitäten beim Digitalen Euro mehrfach aufgearbeitet. Jorim Gerrard ist seit 2021 bei Finanzwende und Referent im Bereich Finanzstabilitität. Vorher hat er für die SPD und die Grünen im Bundestag zu Finanzthemen gearbeitet.

netzpolitik.org: Ihr bei Finanzwende habt euch mehrfach intensiv mit dem Lobbyismus beim Digi­talen Euro befasst. Kannst du uns mal einen Einblick in das Ausmaß geben? Wie viel wurde denn da lobbyiert?

Jorim Gerrard: Was wir beim Digitalen Euro gesehen haben, ist ein Paradebeispiel für Lobbykampagnen und dafür, was in dieser Hinsicht bei vielen Themen aus dem Bereich der Finanzen schiefläuft. 58 von insgesamt 68 Lobbytreffen der EU-Kommission zum Digitalen Euro fanden mit Finanzlobbyist:innen statt, nur eins mit der Zivilgesellschaft und zwei mit dem Einzelhandel. Das war im Zeitraum Januar 2022 bis Juni 2023, bevor die Kommission ihre Vorschläge für die Verord­nung zum Digitalen Euro veröffentlichte. Das spiegelt die Übermacht der Finanzlobby wider. Dabei sind Zivilgesellschaft und Einzelhandel ja eigentlich zwei sehr wichtige Akteure, wenn es darum geht, wie wir in der Zukunft bargeldlos bezahlen.

Bei den Treffen des Abgeordneten Fernando Navarrete (EPP), der Berichterstatter des EU-Parla­ments, hatten Vertreter:innen der Finanzbranche 70 von 112 Treffen, also 63 Prozent. Auch hier war die Zivilgesellschaft wieder unterrepräsentiert.

Zusätzlich gab es Unmengen an Positionspapieren der Banken. Sowohl in diesen als auch in Interviews ist auffällig, welche drastischen Töne die Banken zum Digitalen Euro angeschlagen haben. Sie haben den Digitalen Euro von Anfang an bekämpft. Sie haben abenteuerli­che Zahlen zu den ökonomischen Effekten des Digitalen Euros verbreitet und immer wieder die gleichen Ängste geschürt: vor dem Niedergang kleiner Geldhäuser und vor Finanzmarktchaos.

netzpolitik.org: Der Digitale Euro soll eine Alternative zu Mastercard, Visa und PayPal sein. Was haben denn dann (europäische) Banken gegen den Digitalen Euro?

Jorim Gerrard: Banken fürchten um ihre Profite. Das betrifft sowohl die Einnahmen aus Zahlungsdiensten als auch die Folgen von Einlageabflüssen. In Deutsch­land stammen etwa elf Prozent der Bankenerträge aus dem Zahlungsverkehr, also zum Beispiel aus Gebühren bei Kartenzahlungen. Wenn also Zahlungen mit dem Digitalen Euro nicht über sie oder zu viel günstigeren Gebühren abgewickelt würden, dann würden ihnen Einnahmen aus Gebühren entgehen.

Deshalb hat die Bankenlobby den Digitalen Euro jahrelang in düstersten Farben gemalt: Der Digitale Euro würde den Banken Einlagen entziehen, er würde die Branche bis zu 30 Milliarden Euro kosten. Das Problem der Abhängigkeit von US-Zahlungsdienstleistern wurde nicht ausgeblendet, nur zog man daraus einen anderen Schluss: Es brauche keinen vollständigen Digitalen Euro, es reiche eine Schmalspurversion. Es gebe schließlich schon europäische Alternativen.

Ein Mensch in braun-beigem Hemd schaut in die Kamera.
Jorim Gerrard ist seit 2021 bei Finanzwende und beschäftigt sich dort unter anderem mit Finanzstabilitität. – Alle Rechte vorbehalten: Finanzwende


netzpolitik.org: Der Digitale Euro hat einen langen Weg genommen bis jetzt zum Trilog, den finalen Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Mitgliedstaaten und Parlament. Welche Rolle haben die Banken mittlerweile?

Jorim Gerrard: Heute sieht man, dass einige der Banken, die sich zunächst am lautesten gegen den Digitalen Euro gewehrt haben, mittlerweile an der Testphase des Digitalen Euros teilnehmen. Das heißt für mich, dass viele der beschriebenen Unter­gangsszenarien Verhandlungstaktik waren. Wer diese Warnungen ernst gemeint hätte, der würde sich ja wohl nicht als erster für die Testphase bewerben.

Wir sind in unserer Recherche auf die Lobby-Taktik des Mantras gestoßen: Einfach sehr oft immer wieder eine Position zu wiederholen, hat einen Effekt auf bestimmte Menschen. Das wissen Lobbyforscher:innen schon länger. Diese Mantra-Taktik hat beim Digitalen Euro bis zu einem gewissen Maße funktioniert.

„Die Ausgestaltung ist bisher eher im Sinne der Banken verlaufen“


netzpolitik.org: Was haben die Banken bisher erreicht?

Jorim Gerrard: Die Bankenlobby war nicht erfolgreich darin, das Projekt zu stoppen, aber sie war sehr erfolg­reich darin, das Design des Digitalen Euro in ihrem Sinne zu beeinflussen und die Einführung zu verschleppen.

Theoretisch gab es am Anfang die Option, dass die Zah­lungen mit dem Digitalen Euro gar nicht über die Banken laufen würden. Inzwischen ist klar: Die Zahlungen werden über sie laufen. Das ist auf jeden Fall ein Erfolg für die Banken. Darüber wird heute gar nicht mehr gesprochen, dabei war es kein Naturgesetz, dass es so kommt.

Auch bei anderen Fragen ist die Ausgestaltung bisher eher im Sinne der Banken gelaufen: So sollen Digitale Euros nicht verzinst werden. Auch diese Möglichkeit bestand aber zumindest auf dem Papier und hätte den Banken Konkurrenz gemacht, wäre es so gekommen. Es wird auch Haltelimits beim Digitalen Euro geben, die begrenzen, wie viele Digitale Euros eine Person besitzen darf. Denn die Banken haben wie gesagt Angst davor, dass sonst zu viele Einlagen abfließen.

Einsparung kommt bei Banken an


netzpolitik.org: Werden die Banken Geld mit dem Digitalen Euro verdienen – und wenn ja, wie?

Jorim Gerrard: Auf zwei Wegen. Erstens: Der Digitale Euro läuft über eine öffentliche Infrastruktur, sodass Gebühren wegfallen, die heute etwa an Visa und Mastercard gehen. Beim Rat soll diese Einsparung ohne Weitergabepflicht bei den Banken bleiben. Das Parlament hat einen Korrekturmechanismus vorgesehen, der das an den Handel weitergeben soll – bislang aber nur als Kann-Regel. Der Bankenlobby ist es also in den bisherigen Verhandlungspositionen gelungen, dass die Einsparung eines öffentlichen Guts eher bei ihnen als beim Handel ankommt.

Zweitens: Obwohl die Banken gefordert haben, dass der Digitale Euro über sie läuft, haben sie sich früh beschwert, dass ihnen durch die Bereitstellung des Digitalen Euro Kosten entstehen. Dabei war es schon ein Lobbyerfolg für sie, dass sie in das System eingebunden sind. Dass sie ihre Kosten decken wollen, ist grundsätzlich fair, natürlich sollten die Banken nicht mit einem Minus rausgehen. Zusätzlich fordern sie aber auch eine Gewinnmarge obendrauf. Dieser Anspruch findet sich in den Vorschlägen von Kommission und Rat wieder.

netzpolitik.org: Inwiefern wird das noch im Trilog verhandelt?

Jorim Gerrard: Das Gebüh­renmodell ist sicherlich einer der zentraleren Streitpunkte im Trilog, weil es hier noch unterschiedliche Ausgangspositionen gibt, wie eine Deckelung der Gebühren gestaltet wird. In den ersten Jahren nach der Einführung des Digitalen Euros sollen die Gebühren auf dem Niveau vergleichbarer digitaler Zahlungen gedeckelt werden. Im Trilog wird jetzt noch diskutiert wer­den, wie genau die Formel der Berechnung dieses Gebührendeckels gestaltet wird.

Im Rat hat sich am Ende der Referenzwert der internationalen Debitkarten durchgesetzt, nicht die Girocard – dafür hatte sich unter anderem die deutsche Bundesregierung wiederholt eingesetzt und damit einem Wunsch der Bankenlobby entsprochen. Je nachdem, was man als Referenzwert nimmt, kommt ein anderes Ergebnis raus, und das wird jetzt wahrscheinlich zwischen Rat und Parlament im Trilog verhandelt. Außerdem geht es um die Frage, wie lange dieser Gebührendeckel gilt, bis die Gebühren lediglich die Kosten und eine bestimmte Profitmarge decken sollen.

Worauf es im Trilog ankommt


netzpolitik.org: Wenn ihr von Finanzwende zwei Wünsche frei hättet: Was muss unbedingt im finalen Gesetzespaket stehen?

Jorim Gerrard: Dass der digitale Euro jetzt kommt und unsere Unabhängigkeit stärkt, ist schon mal ein Erfolg. Insgesamt muss der Digitale Euro für die Menschen einfach, kostenlos und alltagstauglich sein, also ein richtiges öffentliches Gut, das wirklich einen Mehrwert bietet.

Als ersten Punkt wünsche ich mir daher alltagstaugliche Haltelimits. Denn die werden darüber entschieden, ob der Digitale Euro nützlich für die Menschen ist. Es besteht aktuell noch die Gefahr, dass diese Limits durch politische Blo­ckade dauerhaft so niedrig bleiben wie die Banken sich das wünschen.

netzpolitik.org: Wie hoch müsste ein Haltelimit sein, dass ihr bei Finanzwende damit zufrieden seid?

Jorim Gerrard: Wie hoch das Haltelimit wird, ist unklar, obwohl immer wieder Zahlen herumgeistern, sowohl sehr niedrige Werte wie 100 oder 500 Euro als auch höhere Referenzwerte wie 3.000 Euro aus Stabilitätsstudien der EZB. Des­wegen ist es schwierig, da eine genaue Zahl zu nennen.

Entscheidend ist: Das Haltelimit muss so gewählt werden, dass der digitale Euro im Alltag tatsächlich nutzbar bleibt. Die Europäische Zentralbank, die über die relevanten Daten verfügt, sollte bei der Festlegung neben der Finanzstabilität auch die Nutzbarkeit für die Bürger:innen berücksichtigen.

netzpolitik.org: Und der zweite Wunsch?

Jorim Gerrard: Der zweite Punkt ist das Gebührenmodell. Der Digitale Euro läuft über eine öffentliche Infrastruk­tur, die Gebühren, die heute an Visa und Mastercard fließen, fallen weg. Und diese Ersparnis muss bei den Händlern ankommen und nicht bei den Banken hängen bleiben. Also der Digitale Euro muss für die Händler so kostengünstig wie möglich werden. Sonst wäre einer der zentralen Vorteile des Digi­talen Euros verspielt.

Viele weitere Details sind natürlich auch wichtig. Der Datenschutz muss eingebaut werden. Menschen ohne Bankkonto müssen einfach den Digitalen Euro bekommen. Insgesamt muss er als öffentliches Gut gestaltet werden.

„Das IFG darf auf keinen Fall geschwächt werden“


netzpolitik.org: Wir haben vorher über die Übermacht der Finanzlobby gesprochen und dass diese ihre Forderung Mantra-artig wiederholt. Wie kann die Zivilgesellschaft gegenhalten?

Jorim Gerrard: Da kann ich ein konkretes Beispiel nennen: Warum haben wir überhaupt so viele Lobby-Doku­mente bekommen als Zivilgesellschaft? Dank des IFG, des Informationsfreiheitsgesetzes! Wir haben über 380 Seiten interne Dokumente bekommen, die zum Teil nicht öffentlich waren und auch teil­weise nicht im Lobbyregister vermerkt waren. Also ist die erste zentrale Antwort auf die Frage, dass das IFG, das jetzt gerade per Pseudoreform geschwächt werden soll von der Bundesregierung, auf keinen Fall geschwächt werden darf. Es müsste eher gestärkt werden.

Und Punkt zwei ist, dass wir über diese Themen wie Steuern, Finanzmarktregulierung oder Zahlungsverkehr, die ja oft sehr komplex sind, auch in einfacher Sprache sprechen. Das ist ja auch die Arbeit, die wir bei Finanzwende ma­chen. Gerade bei so etwas wie dem Digitalen Euro sieht man immer noch, dass da ja auch noch sehr viel Unsicherheit, Skepsis, aber auch Fehlinformationen die Debatten beeinflussen.

Ich glaube: Je mehr Menschen über diese Themen reden und je mehr Initiativen es aus der Zivilgesellschaft gibt, desto mehr werden auch die Interessen der Zivilgesellschaft gewahrt. Und dann kommt es eben nicht zu solchen Runden, in denen ich auch mal saß, wo dann einfach nur die Banken reden und die Politikerin oder der Politiker nur die Sichtweise der Banken hört. Und wenn man nur die eine Sichtweise hört, schreibt man vielleicht auch nur diese Sichtweise in das Gesetz. Das sehe ich gar nicht als Böswil­ligkeit, sondern das ist dann einfach Pragmatismus.


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Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: So wollen die Parteien die autoritäre Wende aufhalten

07. August 2026 um 10:34

Am 6. September könnte die AfD eine absolute Mehrheit im Landtag von Sachsen-Anhalt erringen. Wir zeigen, wie die übrigen Landes-Parteien die Demokratie vor den Rechtsradikalen schützen wollen.

Ein Sticker auf einem Mülleimer. Darauf steht: Gegen Nazis
Sticker in Magdeburg: Antifaschismus hat viele Aktionsformen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Müller-Stauffenberg

Nicht mehr lange, dann müssen womöglich erstmals im 21. Jahrhundert Demokrat*innen die Kontrolle über ein deutsches Bundesland an rechtsradikale Kräfte übergeben. Sollte die AfD in Sachsen-Anhalt tatsächlich über 50 Prozent der Landtagssitze gewinnen, bekäme sie nicht nur Zugang zum Sitz des Ministerpräsidenten, sondern auch Kontrolle über den Landesverfassungsschutz, Polizei und einen mächtigen Überwachungs- und Kontrollapparat.

Wir haben uns die Programme aller Parteien mit Chance auf einen Landtags-Sitz in Sachsen-Anhalt durchgelesen und nach Ideen gesucht, die demokratische Strukturen abhärten.

Menschen zusammenbringen


Faschismus funktioniert mit Ausgrenzung, einer Dichotomie von „Wir“ und „Die“. Deshalb ist die Inklusion aller Menschen in ein gemeinsames Miteinander ein mächtiges Mittel dagegen.

Die Linke, nach AfD und CDU laut aktueller Umfragen derzeit drittstärkste Kraft im Land, will die Beteiligungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung verbessern. Inklusion soll zum Standard werden im Regelschulsystem, das „fördert sozialen Zusammenhalt“, glaubt der Landesverband. Migrant*innen will Die Linke besser integrieren, beispielsweise mit dem Angebot von Begegnungsräumen, der Vernetzung von Hilfseinrichtungen und dem Ausbau von Sprachkursen. „Die diskriminierende Bezahlkarte wird durch ein verpflichtendes Basiskonto ersetzt.“ Auch queere Geflüchtete sollen kulturelle Orte finden, die für ihre Bedürfnisse ausgelegt sind.

Die Grünen schreiben: „Durch Inklusion wird die gesellschaftliche Teilhabe gestärkt, werden unterschiedliche Lebensrealitäten anerkannt und politische Entscheidungen gerechter und wirksamer“. Dabei wollen sie Barrierefreiheit weiter denken und auch Menschen mit wenig Zeit, geringem Einkommen oder Verständnisproblemen Angebote machen, demokratisch zu wirken. Sie wollen zudem aktiv auf Gruppen zugehen, die in klassischen politischen Formaten unterrepräsentiert sind: Menschen mit Migrationserfahrung, Alleinerziehende, Erwerbslose, junge Menschen, Menschen ohne Wahlrecht, Menschen mit Behinderung oder ältere Alleinlebende.

Die SPD hat weitere Ideen zur verbesserten Integration von Menschen, die aus dem Ausland stammen. Sie will Übersetzungsangebote verlässlich finanzieren sowie antirassistische und diversitätssensible Fortbildungen für medizinisches und pflegerisches Personal stärken.

Die CDU sieht die Kommunen „als Herzkammern der Demokratie“ und will insbesondere „ehrenamtlich getragene Anlaufstellen im ländlichen Raum“ unterstützten, „die das soziale Miteinander vor Ort sichern“.

Gegen die Einsamkeit


Demokratie braucht Begegnung und Beteiligung. Deshalb will die Landes-SPD eine Strategie gegen Einsamkeit aufsetzen und die bereits existierende Engagementstrategie besser finanzieren. Zudem will sie Stadtteilfeste, Begegnungsformate und Vernetzung vor Ort unbürokratisch unterstützen – „auch als Schutz vor Rechtsextremismus und Demokratiefeindlichkeit.“

Die CDU will Vereinsamung ebenfalls entgegenwirken und dafür unter anderem Seniorentreffs, alternative Wohnformen und generationenverbindende Projekte stärken.

Auch die Grünen sehen die Einsamkeit als zentrales Problem. „Denn Einsamkeit macht krank und soziale Isolation kann Radikalisierung und Extremismus fördern.“ Sie sehen ebenfalls Räume der Begegnung als Basis des gemeinschaftlichen Zusammenlebens. „Demokratie lebt weit über die Parlamente hinaus überall dort, wo Menschen in Kulturhäusern oder Bibliotheken zusammenkommen und sich in Jugendclubs oder beim Gespräch am Stammtisch begegnen.“

Das sieht auch Die Linke so, wenn sie schreibt: „Interkulturelle Feste und Projekte schaffen Verständnis und Austausch, Partnerschaften zwischen Stadtteilen und Dörfern stärken den Zusammenhalt, generationenübergreifende Projekte verbinden Menschen verschiedener Altersgruppen und schaffen gegenseitiges Verständnis.“ Außerdem erklärt sie: „Wo Raum fehlt, wird Leerstand zum Freiraum, gemeinsam mit Jugendlichen gestaltet.“

Diskriminierung verhindern


Politik kann Diskriminierung entgegenwirken, indem sie Menschen zusammenbringt. Doch es gibt auch direkte Maßnahmen, mit denen Parteien die Diskriminierungsfreiheit unterstützen wollen. Die ergeben Sinn, denn ohne Sündenbock haben es faschistische Ideologien deutlich schwieriger.

Die Linke will ein Gleichstellungsgesetz für alle Geschlechtsidentitäten entwickeln. Gleichzeitig will sie das Aktionsprogramm für die Akzeptanz von LSBTI+ modernisieren und besser finanzieren sowie die sexuelle Bildung an Schulen durch geeignete Träger finanziell und personell unterstützen. Entlang des Bildungs- und Erziehungsweges sollen queere Themen mitbehandelt werden. CSDs sollen gefördert und besser geschützt werden.

Die FDP will in der Jugendarbeit und in der Schule Diskriminierung entgegenwirken und mit Aufklärung für Toleranz und Akzeptanz werben. Zudem unterstützt sie den Aufbau von festen Ansprechpersonen für Antidiskriminierung in der Polizei und fordert Fortbildungen dazu.

SPD und Grüne wollen beide ein „Landes-Antidiskriminierungsgesetz“ einführen. Die SPD will zudem das Frauenfördergesetz modernisieren und eine Untersuchung zu antifeministischen Einstellungen einleiten. Lehrkräfte, die Haltung gegen Rassismus, Antisemitismus und Extremismus zeigen, will die SPD unterstützen.

Die Grünen wollen eine verpflichtende Gender-Mainstreaming-Prüfung für Landesgesetze schaffen, so dass die Interessen aller Geschlechter in der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Präventivangebote sowie Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte will die Partei ausbauen.

Die Linke will zudem, dass mehr Menschen mit Migrationshintergrund in den öffentlichen Dienst kommen und die interkulturelle Kompetenz der Mitarbeiter*innen mit Weiterbildungen fördern. Die SPD will derweil die rassismuskritische Bildungsarbeit in Verwaltung, Schulen und Polizei ausbauen. Die Grünen wollen in der Ausbildung der Polizei einen stärkeren Fokus auf demokratische Werte, Menschenrechte und Deeskalation legen. „Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit Fluchtursachen, Migration und dem historischen Erbe“, schreiben sie.

Mehr Mitbestimmung an den Schulen


Wenn das politische System alle mitnehmen will, muss es sich öffnen – und Räume schaffen, in denen Menschen Beteiligung üben können.

Die Linke will die Schulen daher zu Orten „gelebter Demokratie “ machen. Sie setzt sich für mehr Mitbestimmungsrechte für Schüler*innen ein, damit diese über organisatorische, finanzielle und pädagogische Fragen mitentscheiden können. Und auch an den Hochschulen wollen Linke wie Grüne die Mitbestimmung und Selbstverwaltung stärken und Gremien demokratisieren.

Auch die SPD konstatiert: „Bildungseinrichtungen sind Orte gelebter Demokratie.“ Sie will ebenfalls mehr Mitbestimmung. Kinder und Jugendliche „wollen mitreden, mitgestalten und ernst genommen werden“, schreibt sie. Diese Beteiligung sei „Voraussetzung für demokratisches Lernen“. Das BSW will Mitbestimmung an Schulen und in Kommunen verbindlich machen. Frühe Mitbestimmung von Schüler*innen sichere deren spätere politische Mündigkeit, so das Wahlprogramm.

Jugendparlament für mehr Mitsprache


Außerhalb der Schulen will Die Linke jungen Menschen in Kommunen und Kreistagen eine Beteiligung über digital gewählte Jugendparlamente ermöglichen. Die sollen neben dem eigenen Budget ein Mitsprache- und ein Vetorecht bei allem bekommen, was junge Menschen betrifft.

Die FDP wünscht sich ebenfalls eine Konkretisierung der rechtlichen Grundlagen für Jugendparlamente. „Darüber hinaus streben wir langfristig die Einführung eines Landesjugendparlaments an, welches echte Mitbestimmung auch auf Landesebene sicherstellt.“

Auch die Grünen wollen auf diesem Weg die Mitbestimmung stärken. Ein „Landeszentrum Jugend und Demokratie“ soll die Beteiligung dauerhaft in den Blick rücken. Die Beteiligungsrechte von Kindern sollen sogar in die Landesverfassung aufgenommen werden. Dabei soll die politische Grundausbildung schon in der Kita beginnen. In der Schulkonferenz sollen die Schüler*innen gleichberechtigt mit Lehrer*innen und Eltern entscheiden.

Grüne, Linke, SPD und BSW wollen zudem Bürgerräte einführen, die auch über Bürgerhaushalte entscheiden können und deren Empfehlungen von Entscheidungsträgern berücksichtigt werden müssen. So sollen politische Beschlüsse „die Vielfalt der Meinungen und Bedürfnisse der Bevölkerung besser widerspiegeln“, schreiben die Grünen.

Die CDU spricht sich für „altersgerechte Beteiligungsformate und eine verlässliche Jugendhilfe“ aus. Unter anderem will sie das Amt des Kinder- und Jugendbeauftragten stärken und spezialisierte Fachberatungsstellen ausbauen.

Wahlalter und Quoren senken


Die SPD will das Wahlalter auf 16 Jahre absenken, um politische Teilhabe und demokratische Verantwortung zu stärken.

Die Grünen wollen, dass das aktive Wahlrecht bei Landtags- und Kommunalwahlen schon für 14-Jährige gilt; 16-Jährige sollen sich zu Kommunalwahlen aufstellen lassen dürfen. Das aktive und passive Wahlrecht soll darüber hinaus für EU-Bürger*innen und Drittstaatsangehörige gelten, die in Deutschland leben.

Außerdem wollen die Grünen die Quoren – also die Zahlen der für Bürgerbegehren und ‑entscheide nötigen Stimmen – senken.

Die Linke geht in Sachen Mitbestimmung noch einen Schritt über die Standpunkte der übrigen Parteien hinaus. Sie will die Bürger*innen auch über Sicherheitspolitik beraten lassen. Neue Sicherheitsgesetze würden demnach in öffentlichen Anhörungen vorgestellt.

Die Zivilgesellschaft fördern


„Den braunen Sumpf trocknen wir nicht mit immer mehr Überwachung aus“, schreibt Die Linke, „sondern mit lebendiger Demokratie vor Ort.“ Sie will daher den kommunalen Eigenanteil des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ übernehmen, um so die Zivilgesellschaft vor Ort zu stärken. Außerdem will Die Linke die Mittel für die Landeszentrale für politische Bildung und für die politische Bildung freier Träger erhöhen.

Die SPD will derweil das Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit ausbauen, Projekte für zivilgesellschaftlichen Zusammenhalt sollen mehrjährig gefördert werden. Die Landesprogramme „Für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt“ und „Queer leben in Sachsen-Anhalt“ werden, geht es nach der SPD, weiterentwickelt. Das Landesprogramm „Schule ohne Rassismus“ möchte sie stärken.

Die Grünen schreiben: „Die Zivilgesellschaft hält unsere Städte und Dörfer zusammen und sorgt dafür, dass demokratische Werte im Alltag erlebbar bleiben.“ Zu ihrer Unterstützung wollen sie ein Landes-Demokratiefördergesetz schaffen. Ein solches Gesetz biete die Möglichkeit, Projekte gegen Extremismus, Hass und Gewalt dauerhaft zu fördern und unabhängig von kurzfristigen Haushaltsentscheidungen zu schützen.

Medienkompetenz aufbauen


Zur Aufgabe aufgeklärter Staatsbürger*innen gehört heutzutage auch: Quellen auf ihre Glaubwürdigkeit checken, Beeinflussungsversuche identifizieren, Fake News einordnen. Die Parteien haben vielfältige Ideen, wie sich derartige Medienkompetenz aufbauen lässt.

Die CDU will kritische Reflexionsfähigkeit im Umgang mit digitalen Medien stärken, die Vermittlung von Medienkompetenz soll Teil der Lehrer*innenausbildung werden. Zudem will sie den koordinierten Einsatz von Bots und Fake-Accounts zur Desinformation verbieten. Online-Plattformen müssten mehr Verantwortung übernehmen.

Die Linke will einen kompetenten Umgang mit Datenschutz und mit Persönlichkeitsrechten, die SPD will die Medienbildung insbesondere zu Desinformation und Hass im Netz ausbauen. Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden sollen dazu digitale Beratungsangebote machen.

Quellen bewerten, Desinformation erkennen, verantwortungsvoll kommunizieren: Für die FDP gehört das in den Stundenplan. Die Grünen schreiben: „Menschen sollen erkennen können, wie Informationen entstehen und wie man sich sicher und selbstbestimmt im digitalen Raum bewegt.“ Sie wollen derartige Medienkompetenz auch Erwachsenen nahebringen und Strukturen stärken, die Falschmeldungen erkennen.

Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk absichern


Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) hat die Aufgabe, die demokratische Bildung zu stärken. Die Grünen stehen daher „für die Bestands- und Entwicklungsgarantie“ des ÖRR, sehen aber auch die Notwendigkeit von Reform- und Sparprozessen. Sie wollen etwa Spitzengehälter im MDR deckeln und die Transparenz erhöhen.

Gleichzeitig wollen die Grünen über den ÖRR hinaus Medienangebote fördern, speziell im ländlichen Raum. Finanziert werden soll dies eine Digitalabgabe sehr großer Medienplattformen.

Die Linke will die Rundfunkgebühren nach Einkommen staffeln und den ÖRR demokratisch reformieren. Darüber hinaus will sie den unabhängigen Lokaljournalismus in Sachsen-Anhalt mit mindestens fünf Millionen Euro jährlich fördern. Genossenschaftliche Medienmodelle sollen Bürger:innen zu Miteigentümer:innen ihrer lokalen Medien machen. Zudem will Die Linke offene Kanäle und nichtkommerzielle Lokalradios verlässlich gefördert wissen.

FDP, BSW und CDU wollen tendenziell, dass sich der ÖRR auf seine Kernaufgaben konzentriert, Sender zusammenlegen oder Spartensender streichen.

Den Staat zu Transparenz verpflichten


Transparenzpflichten machen staatliches Handeln nachvollziehbarer und erleichtert demokratische Kontrolle.

„Informationsfreiheit ist nicht verhandelbar“, schreibt Die Linke in ihrem Programm. Menschen sollen einsehen dürfen, was der Staat über sie weiß. Geht es nach der Linken, muss die Polizei alle relevanten Statistiken veröffentlichen, Beamt*innen würden individuell gekennzeichnet, bei Waffengebrauch ginge automatisch die Bodycam an, außerdem will sie ein unabhängiges Meldesystem für rechtsextreme Umtriebe in der Polizei schaffen. Daneben fordert sie eine Kennzeichnungs- und Begründungspflicht für alle KI-gestützten Verwaltungsentscheidungen sowie Transparenzpflichten für den Energieverbrauch von KI-Systemen.

Die Grünen wollen mit einem Lobbyregister auf Landesebene offenlegen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen nimmt. „Eine transparente Verwaltung schafft die Grundlage für Beteiligung, stärkt die demokratische Kultur und verhindert das Entstehen von Gerüchten, Misstrauen und Politikverdrossenheit“, schreiben sie in ihrem Programm. In der Polizei soll eine unabhängige Beschwerdestelle für Transparenz sorgen und dem Landtag jährlich Bericht erstatten.

Antifaschistische Sofortmaßnahmen


Die Parteien haben nicht zuletzt zahlreiche Ideen, die sich unmittelbar gegen antidemokratische Bestrebungen richten.

Geht es nach der Linken, unterstützen mobile Beratungsteams Kommunen beim Umgang mit rechtsextremen Umtrieben. Zudem soll eine Agentur für Demokratie und Menschenrechte den Verfassungsschutz ersetzen. „Damit schützen wir die Verfassung durch eine Bildungsoffensive statt Bespitzelung: Wir wollen aktive Aufklärungsarbeit an Schulen, in der Erwachsenenbildung und in Kommunen über verfassungsfeindliche Tendenzen und die Werte unserer Demokratie.“

Die SPD fordert wie auch Die Linke eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft gegen Rechtsextremismus. Sie setzt sich außerdem für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens über eine Bundesratsinitiative ein und will Beratungsstellen, Aussteigerprogramme und zivilgesellschaftliche Initiativen verlässlich unterstützen. Kommunale Amtsträger:innen sollen für Strategien wie die „völkische Landnahme“ sensibilisiert werden.

Auch die Grünen fordern, „dass das Land Sachsen-Anhalt ein AfD-Verbotsverfahren durch den Bundesrat initiiert“. Sie wollen eine bundesweite Taskforce zur Sammlung von Erkenntnissen über die Verfassungsfeindlichkeit der AfD.

Außerdem wollen sie den Entzug der Finanzierung extremistischer Parteien prüfen und vorbereiten. Extremist*innen sollen keine Waffen besitzen dürfen. Erkenntnisse über rechtsradikale Netzwerke müssten von den Sicherheitsbehörden effektiv genutzt und entsprechende Strukturen dauerhaft zerschlagen werden. Außerdem wollen die Grünen die Unabhängigkeit des Landesverfassungsgerichts stärken, das sie als „Rückgrat demokratischer Kontrolle“ sehen.


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Verwaltungsdigitalisierung: Digitalminister Wildberger wiederholt alte Fehler

06. August 2026 um 18:06

Das Digitalministerium will Staat und Verwaltung digitalisieren. Doch Minister Wildberger wiederholt bekannte Fehler im Prestige-Projekt. Das zeigt ein Bericht des Bundesrechnungshofs, den wir veröffentlichen. Noch immer fehlen Standards und ein Projektmanagement-Tool.

Karsten Wildberger vor einer blauen Leinwand, er guckt zur Seite
Digitalminister Karsten Wildberger will die Verwaltungsdigitalisierung umkrempeln. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und Minister Karsten Wildberger rühmen sich für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Doch sie wiederholen bekannte Fehler.

Das zeigt ein aktueller Bericht des Bundesrechnungshofs. Zuerst berichtete Bild. Wir veröffentlichen das Dokument: Verwaltungsdigitalisierung – Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zur 21. Legislaturperiode.

Statt gemeinsamen Standards zu folgen, preschen einzelne mit Insellösungen vor, die nur in ihrem Ökosystem funktionieren. Es fehlt eine Gesamtstrategie. Es fehlt ein klares Zielbild. Und es fehlen Instrumente, einzelne Digitalisierungsmaßnahmen zu monitoren – also zu erfassen, was bisher passiert, was nachzubessern ist und was insgesamt besser laufen könnte.

Ministerium ringt mit Fallstricken


Ein Großprojekt von Minister Wildberger ist der Deutschland-Stack. Der Baukasten ist wesentlicher Teil der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung. Er soll Bund, Ländern und Kommunen „Bausteine“ an die Hand geben, mit denen sie ihre Verwaltungsleistungen einheitlich digitalisieren können.

Mit dem Stack greift Wildberger Kritik und Empfehlungen auf, die Expert:innen etwa zum Onlinezugangsgesetz 2.0 äußerten. Er soll einheitliche Basiskomponenten bestimmen, die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen nachnutzen können, Standards setzen für anschlussfähige Lösungen und eine zentrale Stelle, die eine Gesamtstrategie im Blick hat.

Der Deutschland-Stack ist seit gut einem Jahr beschlossen. Schon jetzt ist für den Bundesrechnungshof (BRH) erkennbar, dass das Ministerium mit den großen Fallstricken ringt.

Standards dringend notwendig


Zu den Basiskomponenten zählen unter anderem Fit-Connect, das National Once Only Technical System und die EUDI-Wallet, so das Bund-Länder-Gremium IT-Planungsrat im Juni.

Diese Komponenten bestehen schon deutlich länger als der Deutschland-Stack. Ob sie mit dem Stack kompatibel sind, sei laut Rechnungshof fraglich. Das habe das BMDS nicht ausreichend geprüft. Unter Umständen müssen die zuständigen Stellen die Komponenten an den Stack anpassen. Es bestehe „das Risiko“, dass das bis zum offiziellen Start des Deutschland-Stacks Anfang 2028 nicht rechtzeitig gelingt.

Insgesamt fordern die Prüfer:innen das BMDS dazu auf, bei den „Standards und Technologien für den Deutschland-Stack“ einen Zahn zuzulegen. Nach eigener Zielvorgabe will das BMDS sie erst Anfang 2028 umfassend bereitstellen.

Erst wenn wesentliche Standards und Technologien für den Deutschland-Stack feststehen, kann das BMDS abschließend bewerten, welche bestehenden Basisdienste konform zum Deutschland-Stack sind. Trotzdem beschloss der IT-Planungsrat, welche IT-Lösungen als Basisdienste für den Deutschland-Stack vorgesehen sind.

Keine verlässliche Grundlage


Verbindliche Standards fehlen etwa beim Thema generative KI und IT-Sicherheit, bemängeln die Rechnungsprüfer. Gleichzeitig entwickelt das Digitalministerium etwa das KI-Projekt Spark und fördert Projekte zu agentischer KI über den Agentic AI Hub. Akteure wie Länder oder Unternehmen haben laut BRH damit keine „verlässliche Planungsgrundlage“.

Erschwerend komme hinzu, dass die Akteure nicht erkennen können, welche Standards sie verbindlich umsetzen müssen. Zwar sind alle „128 erarbeiteten Standards und Technologien“ auf der Website zum Deutschland-Stack aufgelistet. Aber es ist nicht ausgewiesen, welche davon der IT-Planungsrat beschlossen hat.

Niemand steht am Steuer


Die wackelige Kommunikation auf der Website passt ins Bild. Der Rechnungshof bemängelt grundsätzlich, dass das Ministerium das Steuer nicht in der Hand hat. So gebe es erst jetzt, ein Jahr nach dem Beschluss zum D‑Stack, eine Meilensteinplanung. Dabei habe das BMDS versäumt, „Risiken und Abhängigkeiten zwischen den Projekten des D‑Stacks“ zu ermitteln. Das könne wiederum zu Verzögerungen führen.

Das BMDS hat zudem versäumt, ein übergreifendes Berichtswesen aufzubauen. Damit fehlen ihm geeignete Informationen, um den Deutschland-Stack zu steuern.


Auch die zentrale Software zum Projektmanagement PMflex komme laut BRH viel zu spät. Damit will das Ministerium erfassen, welche Fortschritte die zuständigen Behörden bei der Modernisierungsagenda Bund machen. Laut Agenda sollte das Tool innerhalb von vier Monaten fertig sein. Aber wahrscheinlich werden die Ressorts erst ab 2027 damit arbeiten.

Für den „Überblick über den Stand der Vorhaben zur Verwaltungsdigitalisierung“ sei das Tool unumgänglich. Damit sollen die Ressorts unter anderem „Kennzahlen zur Wirkungsmessung“ festhalten und auch, ob die gewählten Maßnahmen effektiv sind.

Das könnte aber insgesamt schwierig werden. Laut Rechnungshof hat die Bundesregierung in der Modernisierungsagenda „nur vage und abstrakt formuliert“, welche Ziele sie in der Verwaltungsdigitalisierung erreichen will. Wie genau gemessen werden soll, welche Maßnahme erfolgreich ist, ist nicht über Kennzahlen oder Ähnliches festgelegt.

Der Bundesrechnungshof kritisierte bereits in seinem Bericht vor einem Jahr, dass etwa Zielbild und Monitoring fehlen.


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Australien zieht Bilanz: Fünf erste Lehren aus dem Social-Media-Verbot

06. August 2026 um 13:50

Drei Monate nach Beginn des Social-Media-Verbots für unter 16-Jährige hat die australische Regierung die Effekte per Umfrage ermittelt. Demnach haben die meisten jungen Menschen weiterhin ihre Accounts. Andere weichen auf Angebote ohne Altersgrenzen aus. Die Übersicht.

Eine Teenagerin mit Smartphone in der Hand
Australische Kinder und Jugendliche sind immer noch online (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Bestimage, Bearbeitung: netzpolitik.org

Weltweit eifern Regierungen dem australischen Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige nach, das im Dezember 2025 gestartet ist. Demnach dürfen betroffene Kinder und Jugendliche keinen Account auf Plattformen wie TikTok oder Instagram haben. Im September diesen Jahres will die EU-Kommission Pläne für ein ähnliches Modell ankündigen. Fachleute warnen eindringlich davor, junge Menschen aus digitalen Räumen auszuschließen und das mit Alterskontrollen für alle durchzusetzen.

Mit mehreren Umfragen will die australische Regierung den Erfolg des Modells messen: einerseits vor dem Verbot, andererseits drei, sechs, zwölf und 24 Monate danach. Inzwischen liegen die Ergebnisse der ersten Umfrage danach vor. Die Antworten von rund 1.000 befragten Kindern, Jugendlichen und Eltern liefern keine Hinweise auf einen Erfolg des Verbots. Die fünf wichtigsten Lehren.

1. Die meisten Minderjährigen sind noch online


An seiner namensgebenden Aufgabe ist das Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige bislang gescheitert: Die meisten Betroffenen in Australien haben ihre Social-Media-Accounts immer noch.

Die Umfrage legt den Fokus hier auf 10- bis 15-Jährige. Genau diese Kinder und Jugendlichen hätte das Verbot aus digitalen Räumen ausschließen sollen. Vor dem Verbot hatten rund fünf von zehn jungen Menschen dieser Altersgruppe bereits eigene Accounts auf altersbeschränkten Plattformen. Nach dem Verbot waren es laut Umfrage immer noch rund vier von zehn.

Noch höher sind die Zahlen, wenn man allgemein nach der monatlichen Nutzung fragt – unabhängig davon, ob es über einen eigenen Account geschieht. Vor dem Social-Media-Verbot nutzten demnach 85,9 Prozent der Befragten altersbeschränkte Plattformen. Nach dem Verbot waren es mit 81,5 Prozent nur etwas weniger.

2. Plattformen kontrollieren wohl nur punktuell


Der wichtigste Grund für das löchrige Social-Media-Verbot sind der Umfrage zufolge laxe Kontrollen vonseiten der Plattformen. Hierfür wurden 357 junge Menschen befragt, warum sie ihre Accounts noch haben. Die Hälfte von ihnen sagte demnach, die Plattform habe sie noch nicht kontrolliert.

Mehr als jede dritte Person habe bei der Plattform ein (offenbar falsches) Alter hinterlegt und behauptet, über 16 Jahre alt zu sein. Und knapp jede fünfte Person sagte, nach einer Alterskontrolle sei ihr Alter falsch eingeschätzt worden, also offenbar als zu hoch.

Diese Befunde zeigen: In den ersten Monaten scheuten Social-Media-Plattformen in Australien offenbar davor zurück, flächendeckend das Alter aller Nutzer*innen abzufragen, um Minderjährige zu finden. Genau das könnte jedoch nötig sein, um die Ansprüche der australischen Regierung zu erfüllen. Bereits im März hat sich die zuständige Aufsichtsbehörde (eSafety Commissioner) bei Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok und YouTube wegen mangelhafter Kontrollen beschwert und mit Geldbußen gedroht.

3. Einige weichen bereits auf andere Angebote aus


Obwohl das Social-Media-Verbot bislang nur eine Minderheit der unter 16-Jährigen überhaupt erwischt hat, weichen bereits manche auf andere Angebote aus. Wieder liegt der Fokus der Umfrage auf Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 15 Jahren. Vor dem Verbot sagten demnach vier von zehn, sie würden mindestens täglich Messenger nutzen – nach dem Verbot waren es fünf von zehn. Auch bei Videospielen ist die tägliche Nutzung um wenige Prozentpunkte gestiegen, und zwar von 26,5 auf 29 Prozent.

Die Aufsichtsbehörde sieht darin „frühe Signale für eine potenzielle Umverteilung von Online-Aktivitäten“. Mit Blick auf die Bedürfnisse junger Menschen erscheint das plausibel: Sie suchen eben Dinge wie Austausch, Spaß und Unterhaltung im Netz. Ist eine Anlaufstelle schwerer zugänglich, nutzen sie eine andere.

Frei von Risiken für junge Menschen sind Videospiele und Messenger allerdings nicht. Auch hier kann es zum Beispiel zu übergriffigen Kontakten, Belästigung oder Mobbing kommen. Gerade in Spielen gibt es auch manipulative und suchtfördernde Designs. Ein Expert*innen-Duo im Auftrag der EU-Kommission hat daraus bereits eine Konsequenz gezogen und fordert Altersbeschränkungen und ‑kontrollen für praktisch alle potenziell riskanten Dienste, weit über klassische soziale Medien hinaus.

4. Einige tricksen die Kontrollen bereits aus


Zwar konnten die meisten befragten australischen Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren ihre Social-Media-Accounts behalten. Dennoch erlaubt die Umfrage erste Einblicke in die Trickkiste junger Menschen, die Alterskontrollen umgehen. Befragt wurden hier 357 Menschen zwischen 10 und 15 Jahren, die trotz des Verbots noch einen Social-Media-Account haben.

  • 12 Prozent haben die Kontrollen überwunden, etwa mit Make-up oder einem fremden Ausweis.
  • Rund 10,9 Prozent haben sich von ihren Eltern helfen lassen.
  • 8,5 Prozent haben nach einer altersbedingten Account-Sperre einfach einen neuen Account erröffnet.
  • 7,4 Prozent haben einen VPN-Dienst genutzt.
  • 2,5 Prozent haben sich nach einer altersbedingten Account-Sperre beschwert und den Zugriff auf ihren Account wieder bekommen.


Bei diesem Teil der Umfrage konnten Menschen mehrere Antwortmöglichkeiten wählen. Die Zahlen legen nahe: Schon jetzt sind allerlei Tricks bekannt. Wenn Social-Media-Plattformen ihre Alterksontrollen verschärfen, dürfte auch der Widerstand zunehmen, teils sogar mit Unterstützung der Eltern. Es geht also nicht nur darum, wie flächendeckend Plattformen Alterskontrollen ausrollen. Zumindest bei einigen Betroffenen hat das Social-Media-Verbot auch ein Akzeptanz-Problem.

5. Die australische Regierung hofft aufs Gelingen


Der eigentliche Erfolg das Social-Media-Verbots misst sich nicht an Nutzungszahlen, sondern daran, ob es Kindern und Jugendlichen damit besser geht als zuvor. Auch das hat die Umfrage berücksichtigt. Das Ergebnis: „Die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Kinder blieben unverändert.“

Die Autor*innen benennen zudem drei zentrale Annahmen hinter dem erhofften gesellschaftlichen Wandel:

  1. Plattformen setzen Alterskontrollen „konsequent und wirksam“ um. Das war laut Umfrage in den ersten drei Monaten nicht der Fall.
  2. Die „Einstellungen“ von Eltern und Kindern „verändern sich“, sodass sie die Altersbeschränkungen auch selbstständig unterstützen. Hierfür sehen die Autor*innen der Studie bislang „gemischte Signale“.
  3. Betroffene Kinder und Jugendliche wenden sich durch die Beschränkungen vermehrt Offline-Aktivitäten zu, „die ihr Wohlbefinden und ihre Entwicklung fördern“. Auch das zeichnet sich laut Umfrage bisher nicht ab.


In ihrer öffentlichen Kommunikation richtet die Aufsichtsbehörde den Fokus nicht auf diese ernüchternden Zahlen, sondern auf das Prinzip Hoffnung: Die Befunde seien eine „Momentaufnahme“, schreibt sie. Sie würden Einblicke gewähren in „auftauchende Signale des Wandels“. Der „Wert“ des Berichts liege darin, zu untersuchen, ob die „Grundlage für langfristige Ergebnisse“ gelegt wurden.

Vom Scheitern der Maßnahmen will die Aufsichtsbehörde offenkundig nicht sprechen. Aber auch von einem Erfolg ist keine Rede.


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